Vitra Holding GmbH (vormals: VVA Holding GmbH)Weil am RheinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernabschluss und konsolidierter Lagebericht 31. Dezember 2022Hinweis:Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt. Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung gemäß § 325 HGB verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk bestimmt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Vitra Holding GmbHEingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und Prüfungsurteil zum konsolidierten LageberichtWir haben den Konzernabschluss der Vitra Holding GmbH, Weil am Rhein, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der konsolidierten Bilanz zum 31. Dezember 2022, der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung, der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung, der konsolidierten Eigenkapitalveränderungsrechnung und der konsolidierten Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den konsolidierten Lagebericht der Vitra Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung, mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Konzernabschluss, zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des konsolidierten Lageberichts geführt hat. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und das Prüfungsurteil zum konsolidierten LageberichtEntgegen den Regelungen des IAS 24 sind die Beziehungen und Transaktionen mit nahestehenden Gesellschaften nicht vollständig aufgegliedert bzw. angegeben worden. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des konsolidierten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des konsolidierten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und unser Prüfungsurteil zum konsolidierten Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den konsolidierten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des konsolidierten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines konsolidierten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im konsolidierten Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des konsolidierten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der konsolidierte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum konsolidierten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und konsolidierten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Freiburg i. Br., 10. Juli 2023 Ernst
& Young GmbH
Schmidt, Wirtschaftsprüfer Bönner, Wirtschaftsprüfer Konsolidierte Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA
* angepasst aufgrund Fehlerkorrektur IAS 8,
Erläuterung hierzu siehe Anhang B
Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung 2022
* angepasst aufgrund Fehlerkorrektur IAS 8,
Erläuterung hierzu siehe Anhang B
Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung 2022
* angepasst aufgrund Fehlerkorrektur IAS 8,
Erläuterung hierzu siehe Anhang B
Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2022 (in TEUR)
Konsolidierte Kapitalflussrechnung 2022
* Unter "Übrige" sind folgende wesentliche
Positionen enthalten:
** Die Position Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente setzt sich wie folgt
zusammen:
Anhang zum Konzernabschluss 2022A. VorbemerkungenDie Vitra Holding GmbH (nachfolgend als ,Vitra' bezeichnet) hat ihren Sitz in der Charles Eames Straße 2 in Weil am Rhein, Deutschland und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br. mit der Nummer HRB 715443 eingetragen. Die Vitra produziert Möbel für Büros, den öffentlichen Bereich sowie für den Wohnbereich und entwickelt und verkauft Ladenbausysteme sowie Leuchten. Die Vitra hat ihren konsolidierten Abschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union zum 31. Dezember 2022 verpflichtend anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e (1) HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften, erstellt. Der konsolidierte Abschluss der Vitra wird seinerseits in den der Vitra Holding AG, Muttenz/ Schweiz, einbezogen. Hinsichtlich der Offenlegung gelten die Schweizer Regelungen. Die VVA Holding GmbH hat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 die Vitra Holding GmbH im Wege der Verschmelzung aufgenommen. Im direkten Anschluss wurde die VVA Holding GmbH in Vitra Holding GmbH umfirmiert. Die Verschmelzung dient der administrativen Vereinfachung der gesellschaftsrechtlichen Struktur des Konzerns. Im Zeitpunkt der Verschmelzung war bei allen beteiligten Rechtsträgern die Vitra Holding AG, Muttenz/Schweiz, alleinige Gesellschafterin, Dritte waren an der Verschmelzung nicht beteiligt. Es wurden keine Kapitalanteile oder sonstige Gegenleistungen gewährt. Die alleinige Gesellschafterstellung der Vitra Holding AG bleibt durch die Verschmelzung unberührt (no change of control). Es handelt sich um eine Verschmelzung unter "common control", IFRS 3 kommt somit nicht zur Anwendung. Für die Verschmelzung wurde die "Pooling of Interest Methode" angewandt. Da die aufgenommen Vitra Holding GmbH maßgeblichen Einfluss ausübt und das relativ größere Unternehmen ist, handelt es sich einen "reversed merger". Der Verschmelzung wurde die Bilanz der übertragenden Gesellschaft (ehemals: Vitra Holding GmbH) zum 31. Dezember 2021 zugrunde gelegt. Die Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden erfolgte zu den Buchwerten zum Zeitpunkt der Verschmelzung. Es ist keine retrospektive Anpassung an Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der aufnehmenden Gesellschaft (ehemals: VVA Holding GmbH) erforderlich, da innerhalb des Konzerns der Vitra Holding AG einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet werden. Die Vorjahreswerte sind aus diesem Grunde nicht anzupassen, um jedoch eine Überleitung zum Geschäftsjahr zu gewährleisten, werden im Anhang die Zugänge im Rahmen der Verschmelzung gesondert ausgewiesen. Eine detaillierte Aufstellung der übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden der übertragenden Gesellschaft zum 1. Januar 2022 ist im Anhang E. 8. "Zugänge im Konzern" dargestellt. B. KonsolidierungsgrundsätzeKonsolidierungskreisDer konsolidierte Abschluss der Vitra umfasst die Einzelabschlüsse der Vitra Holding GmbH sowie aller Gesellschaften in Deutschland und im Ausland, die von der Vitra direkt oder indirekt kontrolliert werden (in der Regel mit einem Stimmenanteil von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte). Tochtergesellschaften werden vom Datum an konsolidiert, an dem die Vitra die Kontrolle über sie übernimmt. Akquisitionen von Tochtergesellschaften werden grundsätzlich nach der Erwerbsmethode erfasst. Die Konsolidierung endet mit dem Datum, an dem die Vitra die Kontrolle abgibt. Eine Liste aller konsolidierten Gesellschaften ist in den Erläuterungen zum konsolidierten Abschluss wiedergegeben. Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, bei denen die Vitra einen wesentlichen Einfluss ausübt (im Allgemeinen bei einer Beteiligung von 20 bis 50 Prozent der Stimmrechte), werden nach der Kapitalzurechnungsmethode (Equity Methode) bewertet. Alle übrigen Minderheitsbeteiligungen der Vitra werden gemäss Fair Value Ansatz ergebniswirksam bewertet. Falls dieser nicht bestimmbar ist, werden sie zum Anschaffungswert abzüglich erforderlicher Wertminderungen ausgewiesen. Allfällige Wertminderungen auf assoziierte Beteiligungen werden erfolgswirksam in der Position Finanzergebnis ausgewiesen. Die Beteiligungen von Dritten an konsolidierten Gesellschaften werden als nicht beherrschende Anteile innerhalb des Eigenkapitals separat ausgewiesen. Per 31. Dezember 2022 bestehen wie im Vorjahr keine Beteiligungen von Dritten. Beziehungen zu nahestehenden UnternehmenAls verbundene Gesellschaften werden jene Teilkonzern-Gesellschaften ausgewiesen, bei welchen die Vitra Holding AG eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung hält. Unter den nahestehende Gesellschaften werden darüber hinaus jene Gesellschaften ausgewiesen, bei welchen durch personelle Verbindungen oder finanzielle Beziehungen, ein gewisser Einfluss besteht. Transaktionen mit verbundenen und nahestehenden Unternehmen und Personen werden im Grundsatz offengelegt. Grundsätzlich erhalten die dem Verwaltungsrat und dem Gruppenmanagement angehörenden Personen jährlich vereinbarte Gehälter und geschäftsmässig begründete Spesenentschädigungen. Die Festsetzung dieser Gehälter erfolgt durch Ausschüsse des Verwaltungsrats resp. des Group Managements. Die Auszahlungen werden durch definierte Kontrollinstanzen (CFO + Head of HR) geprüft und freigegeben. Es bestehen keine Aktien- oder Optionspläne. Transaktionen mit verbundenen und nahestehenden Unternehmen werden grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt. EinheitlichkeitDie Rechnungslegung der Gruppe basiert auf dem Prinzip der historischen Anschaffungskosten, sofern in den nachstehenden Grundsätzen nicht ausdrücklich Ausnahmen davon erwähnt sind. Dem konsolidierten Abschluss zugrundeliegende Einzelabschlüsse werden gemäss einheitlichen Bewertungsgrundsätzen erstellt. Alle Aufwands- und Ertragspositionen werden periodengerecht abgegrenzt. Alle gruppeninternen Transaktionen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten, wie auch die aus Gruppensicht noch nicht realisierten Gewinne aus gruppeninternen Lieferungen und Leistungen, werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Generell wird eine Unterteilung in kurz- und langfristige Positionen vorgenommen. Kurzfristige Positionen beinhalten Vorgänge, deren Tilgung innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden. Darunter fallen auch Anteile langfristiger Positionen, welche innerhalb der nächsten 12 Monate fällig werden. Die jährliche Berichtsperiode der einzelnen konsolidierten Gesellschaften endet per 31. Dezember. Soweit nichts anderes angegeben ist, wurden alle in diesem konsolidierten Abschluss enthaltenen Informationen auf die nächsten EURO 1.000 gerundet. WährungsumrechnungDer konsolidierte Abschluss wird in EURO, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb der Vitra legt seine eigene funktionale Währung fest. In den lokalen Abschlüssen werden Fremdwährungsaktivitäten zu den entsprechenden monatlich aktualisierten Umrechnungskursen, die sich dem am Tag des Geschäftsvorfalls aktuellen Kurs annähern, umgerechnet. Die aus der Stichtagsbewertung resultierenden Wechselkursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam verbucht. Sämtliche Fremdwährungsdifferenzen sind aus Gründen der unterjährigen Abrechnungskursverbuchung in der Position Material-/Warenaufwand erfasst. Die erfolgswirksam erfassten Währungseffekte sind für die Gruppe nicht wesentlich. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit historischen Anschaffungskosten umgerechnet. Die Umrechnung der in den lokalen Bilanzen enthaltenen Aktiva und Passiva in EURO (Translation) erfolgt zum Stichtagskurs, die Erfolgsrechnung und die Mittelflussrechnung zum Durchschnittskurs des Jahres. Die durch die Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen in lokaler Währung in EURO resultierenden, währungsbedingten Umrechnungsdifferenzen der Tochtergesellschaften und Equity Beteiligungen werden direkt dem Eigenkapital zugewiesen oder belastet. Fehlerkorrektur nach IAS 8Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022 wurden Fehler in der Bilanzierung von langfristigen Mietverhältnissen nach IFRS 16 festgestellt. Ausgangslage sind mehrstufige Mietverhältnisse, die sich teilweise innerhalb des Konsolidierungskreises befinden und teilweise über dessen Grenzen hinaus erstrecken. Einige Mitverhältnisse, die sich innerhalb des Konsolidierungskreises befinden wurden vollständig als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit bilanziell erfasst, ohne deren Wertansätze entsprechend zu konsolidieren. Diese Mietverhältnisse waren ebenfalls im vorangegangenen Geschäftsjahr, ohne Konsolidierung, in den Konzernabschluss eingeflossen und verlängerten die Bilanz unzulässig in wesentlicher Höhe. Gemäß IAS 8 sind wesentliche Fehler zwingend rückwirkend durch Anpassung des Konzerneigenkapitals zum 31.12.2021 und zum 01.01.2021 zu korrigieren. Die zu korrigierenden Wertansätze betrafen die Nutzungsrechte, latente Steuerguthaben sowie die kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten. In den nachfolgenden Tabellen werden die Auswirkungen der Fehlerkorrektur auf die einzelnen Berichtselemente dargestellt. Betroffene Bilanzpositionen zum 01. Januar 2021AKTIVA
Betroffene Bilanzpositionen zum 31. Dezember 2021AKTIVA
Betroffene Gewinn- und Verlustrechungspositionen
Betroffene Kapitalflussrechnungspositionen
C. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenErstmalige Anwendung neuer oder geänderter IFRSAbgesehen von den nachfolgenden Standards stimmen die angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze mit jenen des Vorjahres überein. Folgende, für den Abschluss der Vitra relevanten IFRS Neuerungen und Änderungen wurden im Geschäftsjahr 2022 erstmals wirksam, haben aber keinen wesentlichen Einfluss auf die Berichterstattung der Vitra:
Veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende IFRSDer IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2022 noch nicht verpflichtend in der EU anzuwenden waren. Der Konzern beabsichtigt, die für ihn relevanten Standards anzuwenden, sobald sie verpflichtend anzuwenden sind.
Aus heutiger Sicht wird keiner dieser neuen veröffentlichten Standards einen wesentlichen Einfluss auf die Verbuchung und Bewertung von Geschäftsvorfällen und somit auf den Abschluss der Vitra Holding GmbH haben. Ansätze und Bewertungen von BilanzpositionenFlüssige MittelDie flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Bankguthaben sowie hochliquide Geldanlagen mit einer ursprünglichen Gesamtlaufzeit von drei Monaten oder weniger, die nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Die Geldflussrechnung basiert auf dem Fonds Flüssige Mittel inklusive Kontokorrentforderungen sowie der jederzeit fälligen Kontokorrentverbindlichkeiten. Die flüssigen Mittel, die Bankguthaben und -schulden werden zur Abdeckung des operativen Geldbedarfs verwendet. Die ausgewiesenen Buchwerte entsprechen dem Marktwert. Kontokorrentforderungen / -verbindlichkeitenUnter Kontokorrentforderungen / -verbindlichkeiten sind Forderungen / Verbindlichkeiten zu verstehen, die aus kurzfristigen Ausleihungen von flüssigen Mitteln zu verbundenen / nahestehenden Gesellschaften entstehen. Die Forderungen und Verbindlichkeiten werden zu marktüblichen Konditionen verzinst. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen werden bei erstmaliger Erfassung zum Fair Value bilanziert, der dem Nominalwert entspricht. Nach der erstmaligen Erfassung werden sie unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrige ForderungenDie Bewertung bei erstmaliger Erfassung erfolgt zum Fair Value, der dem Nominalwert entspricht. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, ist dies der Transaktionspreis. Nach der erstmaligen Erfassung werden sie unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für Delkredere werden Wertberichtigungen gebildet. Diese Wertberichtigungen für mutmaßliche Debitorenverluste beziehen sich entweder auf spezifisch bekannte Forderungen oder basieren auf generellen Schätzungen über das Ausfallrisiko insbesondere anhand des Alters der Forderung. Übrige ForderungenÜbrige Forderungen umfassen nicht umsatzbezogene Forderungen gegen Dritte, Darlehen an Mitarbeiter, geleistete Anzahlungen für noch nicht empfangene Güter und Dienstleistungen. VorräteVorräte umfassen Rohmaterial, Handelswaren, Produkte in Arbeit und Fertigprodukte. Sie werden zu Gruppen-Herstellungskosten beziehungsweise zum aus gewichteten Durchschnittspreisen abgeleiteten Anschaffungswert oder, falls niedriger, zum netto realisierbaren Veräusserungswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen sämtliche Produktionskosten inklusive anteiliger Produktionsgemeinkosten. SachanlagevermögenDie Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen und ggf. kumulierter Wertminderungen. Die Abschreibungen erfolgen linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Anlagegutes.
Die Abschreibungssätze reflektieren die erwartete, wirtschaftliche Nutzungsdauer des betreffenden Anlagegutes. Sämtliche Liegenschaften werden selbst genutzt, es bestehen keine Renditeliegenschaften. Die Unterhaltskosten werden erfolgswirksam erfasst. Zum Verkauf stehende langfristige Vermögenswerte werden nicht mehr abgeschrieben und in das Umlaufvermögen umgegliedert. Per 31. Dezember 2022, wie auch per 31. Dezember 2021, existieren keine zum Verkauf stehenden langfristigen Vermögenswerte. Immaterielle VermögenswerteVon Dritten gekaufte immaterielle Vermögenswerte wie EDV-Software und Patente werden aktiviert und über die erwartete, wirtschaftliche Nutzungsdauer linear amortisiert. Intern generierte Vermögenswerte werden nicht aktiviert, wenn die spezifischen IFRS Voraussetzungen zur Aktivierung nicht erfüllt sind. Die immateriellen Vermögenswerte werden nach befristeter (mit Abschreibung) und unbefristeter Nutzungsdauer (mit mindestens einmal jährlichem Impairmenttest) aufgeteilt. Die Nutzungsdauer der aktivierten immateriellen Vermögenswerte beträgt:
GoodwillDer Goodwill wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden der Vitra bemessen. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Prüfung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Allfällige Wertminderungen werden erfolgswirksam verbucht. Es erfolgt keine lineare Abschreibung über die erwartete Nutzungsdauer. Finanzanlagen (Langfristige Darlehen)Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten werden unter Anwendung des "expected credit loss Modells" bewertet. Wertberichtigungen werden gebucht, sobald die Bonität des zugrundeliegenden Darlehensnehmers nicht mehr gegeben ist. Wertminderungen im Anlagevermögen ("Impairment")Die Werthaltigkeit von Sachanlagen, Nutzungsrechten aus Leasingverträgen, immateriellen Vermögenswerten einschliesslich Goodwill wird immer dann überprüft, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen etwas auf eine Überbewertung der Buchwerte hindeutet. Wenn der Buchwert den realisierbaren Wert übersteigt, erfolgt eine Wertminderung auf jenen realisierbaren Wert. Der realisierbare Wert stellt den Barwert der zukünftigen abdiskontierten Geldflüsse (Nutzungswert) oder den höheren Fair Value abzüglich Veräußerungskosten aus der Verwendung des Vermögensgegenstandes dar. Bei Goodwill und immateriellen Werten mit unbefristeter Nutzungsdauer wird, unabhängig davon, ob Indikatoren auf eine Wertminderung hindeuten, jährlich ein Wertminderungstest durchgeführt. FinanzierungskostenFremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Kapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Die Vitra aktivierte keine Fremdkapitalkosten in 2022 und in 2021. LeasingverhältnisseDer Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Konzern als LeasingnehmerDer Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist) nach einem einzigen Modell. Er erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts. i) NutzungsrechteDer Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt. Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung überprüft. ii) LeasingverbindlichkeitenAm Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst (es sei denn, sie werden durch die Herstellung von Vorräten verursacht). Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet. iii) Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegtDer Konzern wendet auf alle seine kurzfristigen Leasingverträge die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Er wendet außerdem auf alle Leasingverträge, die als geringwertig eingestuft werden, die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. VerbindlichkeitenDie kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassen alle Verbindlichkeiten, welche innerhalb von 12 Monaten fällig werden. Die langfristigen Verbindlichkeiten umfassen alle Verbindlichkeiten, welche ab 12 Monaten fällig werden. FinanzverbindlichkeitenDie Finanzverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. RückstellungenDie Rückstellungen umfassen alle zum Bilanzstichtag bekannten Verbindlichkeiten, deren Ereignis im Berichts- oder den Vorjahren liegt, die verlässlich beziffert werden können und deren Eintrittswahrscheinlichkeit größer als 50 % beträgt, wie z. B.:
Die Rückstellungen für Pensionen werden jährlich von unabhängigen Gutachtern nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) nach IAS 19 bewertet. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartenden Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Methoden. Die Zinsen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Garantierückstellungen werden in den langfristigen Rückstellungen ausgewiesen. Die sonstigen Personalrückstellungen werden gesondert als kurz- oder langfristige Rückstellungen ausgewiesen. Alle anderen Fälle werden als sonstige Rückstellungen den kurz- oder langfristigen Rückstellungen zugeordnet. Rückstellungen für Restrukturierungskosten werden dann gebildet, wenn nebst den erwähnten Kriterien zusätzlich ein detaillierter Restrukturierungsplan existiert, welcher den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, über den die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, verbucht werden. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden als passiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam erfasst. Erhält der Konzern Zuwendungen in Form von nichtmonetären Vermögenswerten, so werden der Vermögenswert und die Zuwendung zum Nominalwert erfasst und über die geschätzte Nutzungsdauer des Vermögenswerts, basierend auf dem erwarteten Verbrauch des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des entsprechenden Vermögenswerts, in gleichen jährlichen Raten ertragswirksam aufgelöst. SteuernDie Ertragsteuern werden nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ausgewiesen und periodengerecht abgegrenzt. Rückstellungen für latente Steuern werden nach der "Balance sheet liability method" gebildet. Entsprechend dieser Methodik werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen von temporären Differenzen zwischen den gruppeninternen und den steuerlichen Bilanzwerten erfasst. Latente Steuerguthaben werden nur dann berücksichtigt, wenn deren zukünftige Realisierung durch prognostizierte steuerbare Gewinne wahrscheinlich ist. In der Rechnungslegung werden die latente Steuerschuld und das latente Steuerguthaben, berechnet auf der Basis entsprechender lokaler Steuersätze, gesondert in der Bilanz aufgeführt. Das Total des auf das Berichtsjahr entfallenden Betrages wird in der Erfolgsrechnung berücksichtigt. Die Kapitalsteuern werden innerhalb der Position Steueraufwand ausgewiesen. Die latenten Steuerguthaben aus Verlustvorträgen werden bezüglich ihrer Werthaltigkeit bzw. Aktivierung jährlich pro Gruppengesellschaft kritisch geprüft. Allfällige Veränderungen / Berichtigungen werden erfolgswirksam erfasst. Bemessung des beizulegenden ZeitwertsDer beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem:
Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichende Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft. Um die Angabeanforderungen über die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind in Angabe 18 aufgeführt. ErfolgsrechnungDie konsolidierte Erfolgsrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Die Realisierung von Umsätzen ist folgendermaßen geregelt: Realisierung von Erträgen aus Produktverkauf und DienstleistungenVerkäufe von Gütern werden erfolgswirksam verbucht, sobald die Verfügungsgewalt auf den Käufer übergegangen ist. Erlöse aus dem Verkauf von Dienstleistungen werden in der Rechnungsperiode, in der die Dienstleistung erbracht wird, verbucht. Die Erträge werden abzüglich Rabatten erfasst. Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden: Standardverträge sind nach folgenden Aspekten systematisch aufgebaut:
Für Verträge, die nicht dem oben beschriebenen Standardmuster folgen, hat Vitra eine Liste von qualitativen und quantitativen Kriterien vorgegeben, für welche Ermittlung, Buchung und Offenlegung von Erlösen aus Kundenverträgen gesondert aufzuarbeiten ist. Es wird gem. IFRS 15.121 auf die Angabe und Erläuterung der den noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreise verzichtet, da die Verträge eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von maximal einem Jahr aufweisen. Klassifizierung von FremdwährungsdifferenzenDie gesamten Fremdwährungsdifferenzen werden im Material-/Warenaufwand verbucht, da sie im Wesentlichen im Zusammenhang mit den zu Abrechnungskursen erfassten operativen Transaktionen entstehen. Ermessensspielräume und BewertungsunsicherheitenDas Erstellen des konsolidierten Abschlusses in Übereinstimmung mit IFRS erfordert die Verwendung bestimmter entscheidender buchhalterischer Schätzungen. Ausserdem hat das Management in der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der Gruppe sein Ermessen auszuüben. Vitra macht Schätzungen und Annahmen bezüglich der Zukunft. Die daraus resultierende Rechnungslegung entspricht nicht zwingend den entsprechenden effektiven Ergebnissen. Die Bereiche, die einen höheren Grad an Urteil oder Komplexität bedingen, oder Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen für den konsolidierten Abschluss von großer Bedeutung sind, werden im Folgenden erläutert: COVID-19-PandemieDie COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden wesentlichen Unsicherheiten wurden, falls relevant, bei Schätzungen und Ermessensentscheidungen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2022 und im Vorjahr führte die COVID-19-Pandemie zu keinen wesentlichen Anpassungen der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden. Zusätzliche Angaben zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie finden sich innerhalb der betreffenden Ziffern im Konzernanhang sowie im konsolidierten Lagebericht. Ukraine-KriegDer im Jahr 2022 ausgebrochene Ukraine-Krieg und die damit einhergehenden wesentlichen Unsicherheiten wurden, falls relevant, bei Schätzungen und Ermessensentscheidungen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2022 führte der Ukraine-Krieg zu keinen wesentlichen Anpassungen der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden. ErtragsteuernVitra ist in verschiedenen Ländern ertragssteuerpflichtig. Die definitive Veranlagung durch die jeweilige Steuerbehörde kann sich von den deklarierten Werten unterscheiden. Wo der definitive Steuerbetrag sich von der zuvor verbuchten Rückstellung unterscheidet, wirkt sich die betreffende Differenz auf den Steueraufwand in der Periode aus, in der die betreffende Veranlagung erfolgt. Latente Steuerguthaben auf steuerliche Verlustvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen werden nur dann aktiviert, wenn deren Realisierung durch künftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Dabei sind Schätzungen und Annahmen bezüglich der künftigen Ertragskraft der einzelnen Gesellschaften zu treffen. GarantierückstellungenDie Berechnung der Garantierückstellung basiert auf den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre. Es wird erwartet, dass der wesentliche Teil innerhalb der nächsten zwei Jahre anfallen wird. Es besteht eine Bewertungsunsicherheit im Zusammenhang mit der Eintrittswahrscheinlichkeit von Garantiefällen. UmsatzrückstellungenDie Berechnung der Umsatzrückstellungen basiert auf Erfahrungswerten. Es besteht eine Bewertungsunsicherheit im Zusammenhang mit der Eintrittswahrscheinlichkeit von Umsatzgutschriften. VorsorgeverbindlichkeitenFür die Berechnung der Vorsorgeverbindlichkeiten der vorhandenen Vorsorgepläne müssen Annahmen bezüglich diverser Variablen, welche die künftigen Kosten für die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmen, getroffen werden. Die gemachten Annahmen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Berechnung des Barwertes der Vorsorgeverbindlich keiten. Zusätzliche Angaben zu den Auswirkungen finden sich innerhalb der Erläuterung der Pensionsverpflichtungen im Konzernanhang. GoodwillEin erworbener Geschäfts- oder Firmenwert wird einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, für die aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses ein Nutzen erwartet wird. Der erzielbare Betrag wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Cashflow-Prognosen basieren auf einem von der Unternehmensleitung erstellten Finanzplan. Aktuelle Entwicklungen wurden berücksichtigt. Die bei der Berechnung des Nutzungswertes bestehenden Schätzungsunsicherheiten sind in Note 6.5 im Detail erläutert. Wertberichtigungen von ForderungenDie Berechnung der Wertberichtigungen von Forderungen basiert auf Erfahrungswerten und zukünftigen Schätzungen über das Ausfallrisiko anhand des Alters der Forderungen. Es besteht eine Bewertungsunsicherheit im Zusammenhang mit der Eintrittswahrscheinlichkeit von Forderungsausfällen. Zusätzlichen Angaben zu den Bewertungen befinden sich auch in den Informationen zu den Finanzinstrumenten. Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen - der Konzern als LeasingnehmerDer Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Er trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für ihn einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrunde liegenden Vermögenswerts). Der Konzern hat den Verlängerungszeitraum in der Laufzeit von Leasingverträgen für Gebäude und Grundstücke mit kürzeren unkündbaren Laufzeiten (d.h. unter 5 Jahren) berücksichtigt. Er übt seine Option zur Verlängerung dieser Leasingverhältnisse üblicherweise dann aus, sobald es erhebliche negative Auswirkungen auf den Betrieb hätte, wenn ein Ersatzvermögenswert nicht rechtzeitig verfügbar ist. Die Verlängerungszeiträume bei Leasingverträgen für Gebäude und Grundstücke mit längeren unkündbaren Laufzeiten (d. h. über 5 Jahren) sind nicht in der Leasinglaufzeit berücksichtigt, da nicht hinreichend sicher ist, ob die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden. Darüber hinaus werden die Verlängerungsoptionen bei Leasingverträgen für Fahrzeuge nicht in die Leasinglaufzeit einbezogen, da der Konzern die Fahrzeuge in der Regel für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren anmietet und infolgedessen keine Verlängerungsoptionen ausübt. Ferner werden die Zeiträume, die sich aus einer Kündigungsoption ergeben, nur dann in die Leasinglaufzeit einbezogen, wenn hinreichend sicher ist, dass die Option nicht ausgeübt wird. Finanzinstrumente (Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten)Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. I . Finanzielle VermögenswerteErstmaliger Ansatz und BewertungFinanzielle Vermögenswerte werden anlässlich der Ersterfassung klassifiziert und zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte anlässlich der Ersterfassung hängt von den vertraglichen Cashflow Bestimmungen und deren Ausprägungen sowie von dem von Vitra angewendeten Geschäftsmodell ab. Mit den Ausnahmen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bewertet Vitra finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert und im Falle von Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zum Transaktionswert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Transaktionswert gemäss IFRS 15 bewertet. Damit ein finanzieller Vermögenswert zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden kann, dürfen seine vertraglichen Cashflows nur Zins- und Tilgungszahlungen aufweisen. Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die üblicherweise zu einem zuvor anhand von marktspezifischen Konventionen oder Regulierungen vereinbarten Zeitraum ausgeliefert werden, werden zu diesem Datum erfasst, also zu dem Datum, an welchem die Gruppe den finanziellen Vermögenswert kauft oder verkauft. FolgebewertungFür die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)Der Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente)Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument. Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle VermögenswerteDie Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert würde. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Diese Kategorie umfasst derivative Finanzinstrumente und börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, bei denen sich der Konzern nicht unwiderruflich dafür entschieden hat, sie als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet zu klassifizieren. Dividenden aus börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten werden ebenfalls als sonstiger Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn Rechtsanspruch auf Zahlung besteht. Ein in einen hybriden Vertrag eingebettetes Derivat mit einer finanziellen oder nichtfinanziellen Verbindlichkeit als Basisvertrag wird vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde und der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Eingebettete Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden. Eine Neubeurteilung erfolgt nur bei einer Änderung von Vertragsbedingungen, wenn es dadurch zu einer signifikanten Änderung der Cashflows kommt, die sich sonst aus dem Vertrag ergeben hätten, oder bei einer Umgliederung eines finanziellen Vermögenswerts aus der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet". Ein Derivat, das in einen hybriden Vertrag eingebettet ist, der einen finanziellen Vermögenswert als Basisvertrag enthält, wird nicht separat bilanziert. Der als Basisvertrag fungierende finanzielle Vermögenswert und das eingebettete Derivat sind in ihrer Gesamtheit als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte zu klassifizieren. AusbuchungEin finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird. Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste. Wertminderung von finanziellen VermögenswertenDer Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind. Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL). Zur Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko bei einem Finanzinstrument seit der erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat, vergleicht der Konzern das Risiko eines Ausfalls zum Bilanzstichtag mit dem entsprechenden Risiko eines Ausfalls zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Hierbei berücksichtigt der Konzern sowohl quantitative als auch qualitative Informationen, die angemessen und nachvollziehbar sind, einschliesslich historischer Erfahrungen und zukunftsorientierter Informationen, wie beispielsweise Zukunftsaussichten der Branche des Schuldners oder prognostizierte Wirtschaftsinformationen, die sich auf das Kerngeschäft des Konzerns beziehen. Ein objektiver Hinweis auf Wertminderung liegt vor, wenn ein oder mehrere Ereignisse eingetreten sind, die einen negativen Einfluss auf die geschätzten zukünftigen Cashflows haben. Der Nachweis, dass ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, beinhaltet die folgenden Ereignisse:
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf seiner bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, angepasst wurde. Der Konzern geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen 360 Tage überfällig sind. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Schuldner sich in einem Liquidations- oder Insolvenzverfahren befindet. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden. Bereits voll abgeschriebene Vermögenswerte können noch Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmassnahmen des Konzerns sein. Etwaige daraus erhaltenen Rückflüsse werden bei Eintritt erfolgswirksam erfasst. II. Finanzielle VerbindlichkeitenErstmaliger Ansatz und BewertungFinanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. FolgebewertungDie Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle VerbindlichkeitenErfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Diese Kategorie umfasst auch vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind. Getrennt erfasste eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. DarlehenDie Kategorie "Darlehen" hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten. In diese Kategorie fallen in der Regel verzinsliche Darlehen. AusbuchungEine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. III. Saldierung von FinanzinstrumentenFinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Die nächsten zwei Seiten geben eine Übersicht über die per Bilanzstichtag vorhanden Klassen/ Kategorien an finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bezüglich ihrer Bewertungsbasis 31. Dezember 2022
Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bezüglich ihrer Bewertungsbasis 31. Dezember 2021
D. Erläuterungen zu den Einzelposten der Bilanz und der Erfolgsrechnung1. Angewandte Wechselkurse
Erfolgsrechnung: Jahresdurchschnittskurse Bilanz: Jahresendkurse 2. Flüssige Mittel
3. Forderungen
Die Forderungen sind werthaltig. Die Fälligkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte stellt sich per Bilanzstichtag wie folgt dar:
Überleitungsrechnung für das Wertberichtigungskonto auf den Forderungen:
Forderungen werden erst vollständig ausgebucht, wenn die Forderung aufgrund einer Insolvenz eines Kunden nicht mehr eingebracht werden kann. In allen anderen Fällen wird die Forderung über ein Wertberichtigungskonto korrigiert. Die weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen bestehen gegenüber Schuldnern mit guter Zahlungsfähigkeit und sind werthaltig.
Die Forderungen sind werthaltig.
Im Jahr 2022 entstand in den Vorräten ein Aufwand in Höhe von TEUR 2.065 (Vorjahr TEUR 1.477), im Wesentlichen aus Verschrottungen. Dieser wurde im Wareneinsatz erfasst. Davon wurden TEUR 1.446 (Vorjahr TEUR 1.423) bereits in Vorperioden abgewertet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter, insbesondere von Verpfändungen. 6. Anlagenspiegel6.1 Sachanlagen
6. Anlagenspiegel6.2 Immaterielles Vermögen
6.3 Abschreibungen und Amortisationen Gesamtübersicht
Im Berichtsjahr und Vorjahr handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. 6.4 Unterscheidung immaterielles Vermögen nach befristeter und unbefristeter Nutzungsdauer
6.5 Bewertung des Goodwills/Impairment
Der Geschäfts- oder Firmenwert "Vitra", welcher der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Vitra zugeordnet ist, wurde zum Bilanzstichtag einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Der für die Prognose verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt für den Goodwill 6,8% (Vorjahr 6,3%). In der zweiten Phase (ewige Rente) wurde mit einem Wachstumsabschlag für den Goodwill von 1,0% (Vorjahr 1,0%) gerechnet. Dies entspricht der geschätzten Entwicklungen der Branche. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Cashflow-Prognose basiert auf einem von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von 5 Jahren erstellten Finanzplan. Aktuelle Entwicklungen wurden berücksichtigt. Bei der Berechnung des Nutzungswertes bestehen für nachfolgende wesentliche Annahmen Schätzungsunsicherheiten: (a) UmsatzerlöseTrotz inflationsbedingter Preissteigerungen bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Preisschwankungen bei Erzeugnissen, die auf Metallen basieren, wird von langfristig stabilen Bruttogewinnmargen ausgegangen. Wir erwarten leicht steigende Umsatzerlöse mit einer langfristigen Durchschnittsrate von jährlich zwischen 0% bis 10% bei gleichzeitig unterproportional ansteigenden nicht produktionsbezogenen Aufwendungen im Prognosezeitraum (2023 bis 2027). Die Planungsparameter können aufgrund der Entwicklung in der Vergangenheit nachvollzogen werden. (b) AbzinsungssätzeDie Abzinsungssätze spiegeln die Einschätzung der Unternehmensleitung hinsichtlich den dem "Konzern Vitra" zugeordneten spezifischen Risiken wider. Infolge der Analyse identifizierte das Management einen Spielraum von 31.239 TEUR (Vorjahr 20.237 TEUR) für den Goodwill "Vitra" und sieht keine Wertminderung für diese zahlungsmittelgenerierende Einheit. Die Unternehmensleitung ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert der Einheit ihren erzielbaren Wert wesentlich übersteigt. 6.6 Finanzanlagen
Für die Darlehen gelten marktübliche Konditionen. Der Bilanzwert der Darlehen entspricht dem Marktwert. 7. Verbindlichkeiten
Wo möglich werden Skontoabzüge in Höhe von bis zu 4% geltend gemacht. 8. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
Im Berichtsjahr sind 305 TEUR (Vorjahr 1.103 TEUR) als Umsatzerlöse erfasst, die im Vorjahr als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen waren. 9. Langfristige Finanzverbindlichkeiten und Finanzierungsverbindlichkeiten
Die langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten festverzinsliche Darlehen mit Zinssätzen zwischen 0,6768% und 2,7599%. Die Darlehen sind zum 31.12.2025 und 31.12.2026 zur Zahlung fällig.
10. Rückstellungen10.1 Kurzfristige Rückstellungen
Umsatzbezogene Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen ungewisse Gutschriften. 10.2 Langfristige Rückstellungen
In den langfristigen Rückstellungen 2021 sind in den Veränderungen ein nicht wesentlicher Teil an Zinsen enthalten. 11. LeasingverhältnisseKonzern als LeasingnehmerDer Konzern hat Leasingverträge für Fahrzeuge, diverse Anlagen sowie Gebäude und Grundstücke abgeschlossen. Leasingverträge für Fahrzeuge und Anlagen haben in der Regel Laufzeiten zwischen 6 und 15 Jahren während Leasingverträge für Gebäude und Grundstücke Laufzeiten zwischen 5 Monaten und 20 Jahren aufweisen. In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten und die Veränderungen während der Berichtsperiode dargestellt:
In den Berichtsperioden wurden folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:
Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Leasingverhältnisse betrugen 2022 TEUR 13.947 (Vorjahr TEUR 15.609). Der Konzern hat keine Verträge abgeschlossen mit variablen Leasingzahlungen. Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Diese Optionen werden vom Management ausgehandelt, um das Portfolio an Leasinggegenständen flexibel und in Einklang mit den jeweiligen Geschäftsanforderungen des Konzerns verwalten zu können. Die Beurteilung der Frage, ob die Ausübung dieser Verlängerungs- und Kündigungsoptionen hinreichend sicher ist, erfordert wesentliche Ermessensentscheidungen vonseiten des Managements (siehe Anhangangabe C). Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverpflichtung sieht wie folgt aus:
Der Konzern hat keine Leasingverträge abgeschlossen, die zum 31. Dezember 2022 noch nicht begonnen haben. 12. EigenkapitalDie Kapitalrücklagen sind frei verfügbar und beruhen auf Einzahlungen oder Sacheinlagen der Gesellschafter. Der Gewinnvortrag wird dagegen aus dem laufenden Gewinn gebildet. Die Währungsumrechnungsrücklage umfasst alle Fremdwährungsdifferenzen aufgrund der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe. Die IAS 19 Rücklage enthält die Neubewertungen aus leistungsbasierten Versorgungsplänen sowie die darauf entfallenden erfolgsneutralen latenten Steuern. Im laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr fanden keine Ausschüttungen statt. In 2022 wurde durch die Veränderung des Konsolidierungskreises TEUR 75 dem Stammkapital und TEUR (62.314) den Rücklagen zugeführt. In 2021 wurden TEUR 40.000 der Kapitalrücklage zugeführt. 13. Umsatzerlöse
14. Personalaufwand
Im Personalaufwand sind Löhne und Gehälter in Höhe von TEUR 33.784 (Vorjahr TEUR 39.720), Sozialabgaben in Höhe von TEUR 5.830 (Vorjahr TEUR 5.390), sowie Kosten der Altersvorsorge in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 129) enthalten. Im Jahr 2022 erhielt der Konzern Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von TEUR 76 (Vorjahr TEUR 785) für die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld während der Covid19-Pandemie. Die an diese Zuwendungen geknüpften Bedingungen wurden vollständig erfüllt, und es bestehen keine weiteren Unsicherheiten. Mit dem Ausscheiden der Vitra Factory Kft. in Ungarn und der a-factory oy in Finnland aus dem Konsolidierungskreis im Mai 2021 wird deren Fertigungsleistung und deren Dienstleistungen nun ganzjährig nicht mehr in den Personalkosten ausgewiesen, sondern im Materialaufwand und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Dies führt zu einer dauerhaften Verschiebung zwischen den einzelnen Kostenblöcken im Vergleich zum Vorjahr. 15. Sonstige betriebliche Aufwände und Ertäge15.1 Betriebsaufwand
15.2 Vertriebsaufwand
15.3 Verwaltungsaufwand
15.4 Sonstige betriebliche Erträge
16. Finanzergebnis
17. Steuern
Der anwendbare Steuersatz beträgt 29,3% (Vorjahr: 29,2%). Dieser entspricht dem Steuersatz der Muttergesellschaft. Die effektive Steuerbelastung weicht aus folgenden Gründen vom erwarteten Steueraufwand ab:
Die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten entstehen aufgrund von Bewertungsdifferenzen zwischen den Gruppen- und Steuerwerten und betreffen die folgenden Bilanzpositionen:
Zum 31. Dezember 2022 sind wie im Vorjahr keine passiven latenten Steuern auf nicht ausgeschüttete Gewinne der Tochtergesellschaften erfasst, da die Gewinnausschüttungen aufgrund der bestehenden Steuerabkommen der involvierten Länder zumeist keine steuerlichen Konsequenzen verursachen und der Konzern die Gewinnausschüttung kontrollieren kann.
1) Die latenten Steuerforderungen resultieren im
Wesentlichen aus dem Unterschiedsbetrag des
Anlagevermögens der deutschen Gesellschaften.
Die Verlustvertäge sind zeitlich unbeschränkt nutzbar. 18. PensionsverpflichtungNeben den staatlich geregelten Sozialversicherungen bestehen im Teilkonzern, mit Ausnahme von Deutschland, keine wesentlichen Vorsorgeeinrichtungen. Die Pensionskosten sind im Personalaufwand erhalten. DeutschlandDie Vorsorgeverpflichtungen der deutschen Gruppengesellschaften basieren auf einem leistungsorientierten Plan. Die Leistungen für die versicherten Mitarbeiter werden dabei überwiegend mit einem festen Betrag pro Dienstjahr berechnet. Die Höhe der Alters- und Invalidenrente ist von den zurückgelegten Dienstjahren bei Eintritt des Versorgungsfalles und der vorgenommenen Gruppeneinteilung abhängig. Insgesamt bestehen vier Gruppen von Versorgungsberechtigten mit unterschiedlichen Ruhegeldansprüchen. Die dafür notwendigen versicherungsmathematischen Bewertungen werden jährlich vorgenommen. Es bestehen überwiegend Leistungszusagen für Alters- und Witwenrenten. Die Witwenrente beträgt 60% der Rente, auf die der Berechtigte bei seinem Ableben Anspruch oder Anwartschaft hatte. Für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen des leistungsorientierten Plans wurden folgende Annahmen getroffen: Diskontsatz 3,97% (Vorjahr 1,01%), Rentenentwicklung/Inflation 3,50% (Vorjahr 1,75%), die gewichtete durchschnittliche Laufzeit 8,4 Jahre (Vorjahr 9,65 Jahre). Die versicherungsmathematischen Berechnungen erfolgen gemäß den Bestimmungen von IAS 19 nach der "projected unit credit method". Das Versorgungswerk ist geschlossen. Ein Planvermögen zur Erfüllung der Pensionsverpflichtung existiert nicht.
Der Barwert der Vorsorgeverpflichtungen betrifft ausschließlich nicht finanzierte Vorsorgepläne.
Die vorstehende Sensivitätsanalyse wurde mittels eines Verfahrens durchgeführt, welches die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierten Verpflichtungen extrapoliert. Hinsichtlich der für die Erstellung der Sensivitätsanalyse verwendeten Methoden und getroffenen Annahmen ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen.
Bei den Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland handelt es sich um Zahlungen in einen staatlichen Beitragsplan. Diese betrugen im Berichtsjahr TEUR 2.632 (Vorjahr TEUR 2.465). 19. Finanzielle VerbindlichkeitenBeizulegender ZeitwertDie nachfolgende Tabelle zeigt, gegliedert nach Kategorien, Buchwerte und beizulegende Zeitwerte, sämtlicher im Konzern erfassten Finanzinstrumente mit Ausnahme der Leasingverbindlichkeiten und derer, deren Buchwerte angemessene Annäherungen des beizulegenden Zeitwerts sind:
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der oben aufgeführten Positionen, entsprechen annähernd den beizulegenden Zeitwerten. Die beizulegenden Zeitwerte der verzinslichen Darlehen werden mittels der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Dabei wird ein Abzinsungssatz zugrunde gelegt, der den Fremdfinanzierungszinssatz des Emittenten zum Ende des Berichtszeitraums widerspiegelt. Das eigentliche Nichterfüllungsrisiko wurde zum 31. Dezember 2022 als gering eingestuft. Sämtliche beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind der Hierarchiestufe 2 zuzuordnen. Im Berichtsjahr und im Vorjahr gab es keine Umgruppierung zwischen den Stufen der Bewertungshierarchien. E. Sonstige Angaben1. Art und Umfang finanzieller RisikenMarktrisikoDas Marktrisiko beinhaltet die Auswirkungen von Wechselkurs-, Zinssatzänderungen und anderer Marktwertveränderungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns. WährungsrisikoDie Vitra Gruppe ist aufgrund internationaler Ausrichtung im Grunde Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Diese Fremdwährungsrisiken treten bei Transaktionen auf, welche in von der Funktionalwährung der betroffenen Gesellschaft unterschiedlichen Währungen stattfinden. Die Währungsrisiken aus den Hauptwährungen sind über die Gesamtgruppe abgesichert, so dass bei der Vitra Gruppe keine wesentlichen Währungsrisiken vorliegen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Währungsrisiken aus den kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten, bei denen die Währung von der Funktionalwährung der Einzelgesellschaft abweicht: Währungsrisiken Forderungen / Verbindlichkeiten2022 (in TEUR)
2021 (in TEUR)
2021 (in TEUR)
ZinssatzrisikenZinssatzrisiken ergeben sich aus Zinssatzänderungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage haben könnten. Zinssatzschwankungen führen zu Veränderungen des Zinsertrages und -aufwandes der verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Das Risikomanagement wird auf Ebene der Gesamtgruppe durchgeführt. Die folgende Tabelle zeigt das Zinsrisiko für am Bilanzstichtag bestehende finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Zinsrisiko (variable Zinssätze)
KreditrisikenBei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen die marktüblichen Kreditrisiken, die durch ein entsprechendes Risikomanagement überwacht werden. Das Risikomanagement wird auf Ebene der Gesamtgruppe durchgeführt. Das maximale Kreditrisiko ist durch die Buchwerte der finanziellen Aktiven in der konsolidierten Bilanz ausgewiesen. Die folgende Tabelle zeigt die erwarteten Geldzuflüsse der finanziellen Vermögenswerte in einer Zeitachse: 2022 (in TEUR)
2021 (in TEUR)
LiquiditätsrisikoEs bestehen ausreichend fest zugesagte Kreditlinien, die gewährleisten, dass die Vitra Gruppe die finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Die folgende Tabelle zeigt die erwarteten Geldabflüsse der finanziellen Verbindlichkeiten in einer Zeitachse. Für die erwarteten Geldabflüsse der Leasingverbindlichkeiten wird auf den Anhang 11 verwiesen. 2022 (in TEUR)
2021 (in TEUR)
KapitalbewirtschaftungZiele der Kapitalbewirtschaftung sind:
Die Gruppe steuert das Eigenkapital mittels der Eigenkapitalquote und der Quote der langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die Rendite des eingesetzten Kapitals wird auf Ebene der Gesamtgruppe jedoch nicht für den hier abgebildeten konsolidierten Abschluss ermittelt. 2. EventualverpflichtungenAm 31. Dezember 2022 und am 31. Dezember 2021 bestanden keine Eventualverbindlichkeiten. 3. Vergütungen an Mitglieder des Managements in SchlüsselpositionenGrundsätzlich erhalten die Mitglieder des Managements jährlich vereinbarte Gehälter und geschäftsmäßig begründete Spesenentschädigungen. Die Festsetzung dieser Gehälter erfolgt durch die Ausschüsse des Verwaltungsrats resp. des Group Managements. Die Auszahlungen werden durch definierte Kontrollinstanzen (CFO + Head of HR) geprüft und freigegeben. Es bestehen keine Aktien- oder Optionspläne.
Es wurden keine zusätzliche Leistungen, wie gewährt.
4. Übrige finanzielle VerpflichtungenAlle Verpflichtungen, inklusive Kauf- und Verkaufsverpflichtungen von Waren, sind nicht höher als die derzeitigen Marktwerte und entsprechen den üblichen Geschäftsbedingungen. 5. Ereignisse nach dem BilanzstichtagNach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetreten, welche auf den vorliegenden Abschluss einen wesentlichen Einfluss hätten. 6. Konsolidierte Gesellschaften
*1 Abgang
7. Abgänge im KonzernAbgänge 2022
Die Visplay GmbH, Weil am Rhein, Deutschland mit ihrer Tochergesellschaft Visplay Inc, Allentown, USA wurde per 31. Dezember 2022 verkauft. Der auf die Gesellschaften entfallende Gewinn in 2022 vor Endkonsolidierung betrug TEUR 159. Das Eigenkapital der Gesellschaften betrug 3.186 TEUR. Der in bar erhaltene Kaufpreis betrug TEUR 2.576. Somit ergibt sich ein Buchverlust von TEUR 610, der in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurde. Die Auflösung von Währungsumrechnungsdifferenzen im Eigenkapital der Visplay Inc, führte zu einem Ertrag von TEUR 33. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die nach Hauptkategorien gegliederten Vermögenswerte und Schulden der abgegangenen Gesellschaften:
7. Abgänge im KonzernAbgänge 2021
Die a-factory oy, Helsinki, Finnland, wurde per 31. Mai 2021 verkauft. Der auf die a-factory GmbH entfallende Verlust in 2021 vor Endkonsolidierung betrug TEUR -641. Das Eigenkapital der Gesellschaften betrug TEUR -456. Der in bar erhaltene Kaufpreis betrug TEUR 2,5. Somit ergibt sich ein Buchgewinn von TEUR 459, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurde. Die Vitra Factory Kft., Szombathely, Ungarn, wurde per 31. Mai 2021 verkauft. Der auf die Vitra Factory Kft. entfallende Gewinn in 2021 vor Endkonsolidierung betrug TEUR 177. Das Eigenkapital der Gesellschaften betrug TEUR 726. Der in bar erhaltene Kaufpreis betrug TEUR 474. Somit ergibt sich ein Buchverlust von TEUR 252. Die Auflösung von Währungsumrechnungsdifferenzen im Eigenkapital der Vitra Factory Kft. führte zu einem Aufwand von TEUR 113, der in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurde. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die nach Hauptkategorien gegliederten Vermögenswerte und Schulden der abgegangenen Gesellschaften:
8. Zugänge im KonzernZugang 2022
Die VVA Holding GmbH hat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 die Vitra Holding GmbH im Wege der Verschmelzung aufgenommen. Im direkten Anschluss wurde die VVA Holding GmbH in Vitra Holding GmbH umfirmiert. Für die Verschmelzung wurde die "Pooling of Interest Methode" angewandt. Da die aufgenommen Vitra Holding GmbH maßgeblichen Einfluss ausübt und das relativ größere Unternehmen ist, handelt es sich einen "reversed merger". Der Verschmelzung wurde die Bilanz der übertragenden Gesellschaft (ehemals: Vitra Holding GmbH) zum 31. Dezember 2021 zugrunde gelegt. Die Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden erfolgte zu den Buchwerten zum Zeitpunkt der Verschmelzung. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die nach Hauptkategorien gegliederten Vermögenswerte und Schulden der zugegangenen Gesellschaft:
9. Anhangsangaben gemäß § 315e HGBI. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
II. Gesamthonorar des Wirtschaftsprüfungsunternehmens, das den Teilkonzernabschluss prüft
III. Befreiungsoption nach § 264 Abs. 3 HGBDie in diesen konsolidierten Abschluss einbezogenen und im Anteilsbesitz aufgeführten inländischen Tochterunternehmen nehmen die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. IV. GeschäftsführungZu Geschäftsführern bestellt sind: Nora Fehlbaum, CEO, Basel/Schweiz - einzeln vertretungsberechtigt - Roman Ehrhardt, Managing Director, Horgen/Schweiz - gemeinsam vertretungsberechtigt oder zusammen mit einem Prokuristen - Sonja Hornberger, Chief Human Resources Officer, Weil am Rhein - gemeinsam vertretungsberechtigt oder zusammen mit einem Prokuristen - Paula Indermühle, CFO, Basel/Schweiz - gemeinsam vertretungsberechtigt oder zusammen mit einem Prokuristen - Wolfgang Lange, Chief Marketing Officer, Basel/Schweiz - gemeinsam vertretungsberechtigt oder zusammen mit einem Prokuristen - Martin Sesiani, Head of Human Resources, Kandern - abbestellt per 31.01.2022 - gemeinsam vertretungsberechtigt oder zusammen mit einem Prokuristen - 10. Aufstellung des KonzernabschlussesDer Konzernabschluss wurde von der Geschäftsleitung aufgestellt und am 30. Juni 2023 verabschiedet.
Weil am Rhein, 30. Juni 2023 Nora Fehlbaum Roman Ehrhardt Sonja Hornberger Paula Indermühle Wolfgang Lange Konsolidierter Lagebericht 20221. Grundlagen der UnternehmensgruppeDie Geschäftstätigkeit der Gruppe erstreckt sich auf die Produktion sowie den nationalen und internationalen Vertrieb von Möbeln für Büroausstattungen (Stühle und Systeme), den Heimbereich und für den öffentlichen Bereich. Im Mittelpunkt steht bei Vitra das Design, die Nachhaltigkeit und Qualität von Möbeln und Einrichtungsgenständen von Büros, Wohnräumen und öffentlichen Einrichtungen. Vitra ist insbesondere in Deutschland direkt am Markt vertreten und bedient über ihr Netzwerk von Fachhandelspartnern Privat- und Geschäftskunden gleichermaßen. Die internationalen Märkte werden über Vitra-Unternehmen bedient, die nicht im Konsolidierungskreis der Vitra Holding GmbH enthalten sind. Neben den Produkten der Vitra-Gesellschaften stellen die konsolidierten Gesellschaften der Visplay-Gruppe Produkte und Komponenten für Ladenbausysteme her, welche direkt in nationalen und internationalen Märkten vertrieben werden. Die Visplay-Gruppe wurde zum 31. Dezember 2022 innerhalb der Vitra-Gruppe an das Schweizer Mutterunternehmen verkauft und ist aus dem Konsolidierungskreis der Vitra Holding GmbH ausgeschieden. Eine detaillierte Aufstellung der abgehenden Vermögensgegenstände und Schulden zum 31. Dezember 2022 ist im Anhang E. 7. "Abgänge im Konzern" dargestellt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde die Vitra Holding GmbH im Zuge einer Schwesternfusion auf die VVA Holding GmbH verschmolzen. Die VVA Holding GmbH wurde anschließend in Vitra Holding GmbH umfirmiert. Die Verschmelzung hat keine Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbetrieb. Eine detaillierte Aufstellung der übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden der übertragenden Gesellschaft zum 1. Januar 2022 ist im Anhang E. 8. "Zugänge im Konzern" dargestellt. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren im Geschäftsjahr 2022 von Disruption geprägt. Der Krieg in der Ukraine, Nachwirkungen der Corona-Pandemie, Energiekrise und hohe Inflationswerte verlangsamten den Prozess der wirtschaftlichen Erholung und wirken dämpfend auf die Weltwirtschaft. Nach Angaben des IWF ist diese im Jahr 2022 nur noch um 3,4 % gewachsten (Vj 5,9 %). Der über weite Strecken des Jahres anhaltenden "Dauer-Lock-Down" im Zuge der chinesischen Null-Covid-Politik verstärkten den ohnehin schon hohen Druck auf die Lieferketten weiter und führten zu einer teilweise noch angespannteren Materialversorgung in einigen Bereichen und zu stark gestiegenen Preisen. Explodierende Energiepreise als Folge des Ukrainekriegs und drohende Szenarien einer Mangellage führten nicht nur zu einer sehr hohen Verunsicherung bei allen Marktteilnehmern, sondern waren wesentlicher Treiber der Inflation. Regierungen und Zentralbanken reagierten auf die wirtschaftlichen Herausforderungen mit Energiepreisbremsen und steigenden Leitzinsen. Mit Blick auf Deutschland führt das statistische Bundesamt ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 1,9 % auf. Insgesamt konnte sich die deutsche Wirtschaft, trotz der schwierigen Rahmenbedingungen, gut behaupten. Die deutsche Möbelindustrie verzeichnete eine Umsatzsteigerung von knapp 7 % und damit deutlich höhere Wachstumsraten als im Vorjahr. Dabei zog nicht nur die Nachfrage im privaten Bereich an, sondern auch diejenige im Bereich der Büroausstattung. Der für die Visplay wichtige Bereich der Ladenmöbel entwickelte sich mit einem Wachstum von 6,3 % etwas weniger dynamisch. Stark steigende Rohstoffpreise und Energiekosten führen innerhalb der Möbelbranche allerdings zu einem hohen Kostendruck. Die steigenden Preise innerhalb der Wertschöpfungskette konnten bisher nur in Teilen weitergegeben werden. 2.2 GeschäftsverlaufDer Geschäftsverlauf für das Jahr 2022 war von sich überlagernden Krisen geprägt. Insbesondere die Supply Chain und der gesamte Bereich der Operations waren sehr gefordert, um Materialverfügbarkeiten aufrecht zu halten und Preissteigerungen von Vorlieferanten abzuwenden. Die Corona-Pandemie ist zwar im Verlaufe des Geschäftsjahres in den Hintergrund getreten, hat aber dennoch weiterhin Lieferketten belastet, Lieferzeiten erhöht und für teilweise hohe Krankenstände gesorgt. Wirtschaftlich gesehen waren die ersten Monate des Geschäftsjahres, aufgrund des hohen Auftragsbestandes und guten Auftragseingängen zufriedenstellend und oberhalb der gesteckten Ziele. Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres machte sich die Verunsicherung in einer zunehmenden Kaufzurückhaltung unserer Kunden bemerkbar. Die Wachstumsdynamik hat abgenommen und die Zielvorgaben hinsichtlich des Auftragseingangs und Umsatz konnten in den letzten Monaten des Jahres nur knapp erreicht werden. Die Vorjahresprognose leicht rückläufiger Umsatzerlöse ist daher nicht eingetreten. Insgesamt konnte der Umsatz um 6,3 % gesteigert werden und beläuft sich auf TEUR 287.996 (Vj TEUR 271.024). Den gestiegenen Umsatzerlösen stehen überproportional gestiegene Produktionskosten gegenüber. Einerseits konnten die gestiegenen Materialpreise nicht vollständig über Preiserhöhungen an die Kunden weitergegeben werden und andererseits kommt es aufgrund der Änderungen im Konsolidierungskreis zu einer Verschiebung, weg vom Personalaufwand hin zur den Positionen Materialeinsatz und sonstige betriebliche Aufwendungen. Mit dem Ausscheiden der Vitra Factory Kft. in Ungarn und der a-factory oy in Finnland aus dem Konsolidierungskreis im Mai 2021 wird deren Fertigungsleistung und deren Dienstleistungen nun ganzjährig nicht mehr in den Personalkosten ausgewiesen, sondern im Materialaufwand und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die führt zu einer dauerhaften Verschiebung zwischen den beiden Kostenblöcken. Im Bereich Visplay konnten die Umsatzerlöse auf einem nach wie vor niedrigen Niveau leicht gesteigert werden. Die im Vorjahr abgeschlossene Restrukturierung greift und hat die lange andauernde Verlustphase im Ladenbaubereich gestoppt. Der Konzerngewinn erreicht mit TEUR 15.451 einen deutlich höheren Betrag als im Vorjahr. Die Vorjahresprognose eines leicht geringeren Konzernergebnisses wurde wegen latenter Steuern auf Verlustvorträge, die im Geschäftsjahr aktiviert wurden, übertroffen. 2.3 Vermögens- und FinanzlageKonsolidierte Bilanz
Wesentliche Änderungen im Bilanzbild zeigen sich durch die Verschmelzung der Vitra Holding GmbH mit der VVA Holding GmbH. Durch die Verschmelzung gehen langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 62.000 zu. Die im Vorjahr aufgebaute Kapitalrückalge in Höhe von TEUR 40.000 wird durch die Übernahme eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages in Höhe von TEUR 62.221 wieder aufgezehrt. In der Folge verringerte sich die Eigenkapitalquote von 22,2 % auf 7,1 %. Auf vorhandene Verlustvorträge der VVA Holding GmbH wurden im Geschäftsjahr latente Steuern in Höhe von TEUR 10.814 aktiviert. Die Liquidität ist durch ausreichende liquide Mittel und Zahlungsmitteläquivalente gesichert. Das langfristige Vermögen ist weiterhin durch langfristige Verbindlichkeiten und Eigenkapital finanziert. Investitionen erfolgten im Wesentlichen im Sachanlagevermögen (TEUR 3.751) und entfallen überwiegend auf Ersatzinvestitionen. Entgegen den Erwartungen haben sich die langfristigen Nutzungsrechte nicht aufgrund planmäßiger Abschreibungen verringert. Ursächlich sind teilweise neu gefasste Mitverträge mit verlängerter Laufzeit, was zu einer höheren Bewertung der jeweiligen Nutzungsrechte und auch den damit einhergehenden Leasingverbindlichkeiten führt. Der Abgang der Visplay-Gruppe aus dem Konsolidierungskreis ist gemessen an der Bilanzsumme der Höhe nach unwesentlich und führt zu keinen nennenswerten Veränderungen. Die restlichen Bilanzpositionen veränderten sich im Vorjahresvergleich nur unwesentlich. Einzige Veränderung, die sich auch auf die Nettoliquidität (Saldo kurzfristiger Vermögenswerte und kurzfristiger Verbindlichkeiten) der Gruppe auswirkt ergibt sich aus den kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten, die sich verringert haben. Insofern verbesserte sich die Nettoliquidität um TEUR 13.927 auf einen Wert von TEUR 38.685 (Vj TEUR 24.758). Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit lag bei TEUR 15.569, wohingegen der Cashflow aus Investitionstätigkeit mit TEUR 903 sowie der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit mit TEUR 6.545 negativ war. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 31.256. 2.4 ErtragslageBetriebliche Kennzahlen
UmsatzentwicklungDer konsolidierte Umsatz ist im Vergleich zum Vorjahr um 6,3 % gewachsen und beläuft sich auf TEUR 287.996 (Vj TEUR 271.024). Das Wachstum hat im Vergleich zum Vorjahr deutlich an Dynamik verloren. Auf Grund des hohen Auftragsbestandes zum Jahresanfang waren die Umsatzverläufe im ersten Halbjahr stärker als in der zweiten Jahreshälfte. Die stark ansteigenden Beschaffungskosten konnten nicht vollständig durch Preiserhöhungen kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund ist das Umsatzwachstum im laufenden Geschäftsjahr etwas zu relativieren. Dennoch konnten die gesteckten Umsatzziele für das laufenden Geschäftsjahr übertroffen werden. Materialaufwand und VorleistungenDer Anstieg des Aufwands für Material und Vorleistungen ist mit 13,7 % überproportional und übersteigt den Anstieg der Umsatzerlöse deutlich. So hat sich die Materialaufwandsquote bezogen auf die Gesamtleistung von 61,1 % auf 64,6 % verschlechtert. Einerseits ist hierfür die bereits erläuterte Verschiebung zwischen Materialaufwand und Personalkosten ursächlich und andererseits gestiegene Einstandspreise. PersonalaufwandDer Personalaufwand liegt mit TEUR 39.884 deutlich unterhalb des Vorjahresniveau (Vj TEUR 45.828). Ursächlich ist hierfür, neben der genannten Verschiebung zum Materialaufwand, ein im Jahresdurschnitt deutlich gesunkener Bestand an Mitarbeitern der auf einen geänderten Konsolidierungskreis zurückzuführen ist. Der Bestand ist von 649 Mitarbeitern im Vorjahr auf 529 im Berichtsjahr gesunken. Die Personalaufwandsquote hat sich, auch auf Grund der gestiegenen Gesamtleistung, um 3,2 Prozentpunkte verbessert und beläuft sich auf 13,7 %. AbschreibungenDie Abschreibungen betragen insgesamt TEUR 13.216 und haben sich um TEUR 5.403 reduziert. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände bewegen sich auf Vorjahresniveau. Die Abschreibungen, die im Zusammenhang mit den bilanzierten Nutzungsrechten stehen haben sich verringert. Zudem führt die unterjährige Änderung des Konsolidierungskreises im Vorjahr zu grundsätzlich dauerhaft geringeren Abschreibungen im laufenden Geschäftsjahr. Sonstige Betriebliche Aufwendungen und ErträgeDer Saldo aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ist im Geschäftsjahr auf einen Wert in Höhe von TEUR 36.806 angestiegen (Vj TEUR 29.136). Wurden verrechnete Dienstleistungen der Vitra Factory Kft. in Ungarn und der a-factory oy in Finnland mit der Vitra Factory GmbH im Vorjahr auf Grund ihrer teilweisen Zugehörigkeit zum Konsolidierungskreis noch entsprechend eliminiert, verbleiben diese nun als nicht konsolidierte Kostenbestandteile in der Gewinn- und Verlustrechnung stehen. Zudem zeigen sich hier über nahezu alle Kostenarten hinweg ein Kostenanstieg auf Grund der hohen Inflation. Besonders stark ausgeprägt ist dies bei Energiekosten und Reisekosten. ErgebnisDas Betriebsergebnis liegt mit TEUR 13.112 oberhalb dem Vorjahresergebnis (Vj TEUR 11.567). Der Finanzaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen und beträgt TEUR 10.052 (Vj TEUR 4.148). Die deutlich gestiegenen Zinssätze im Rahmen der Bewertung der Mietverträge sowie der Anstieg der Finanzverbindlichkeiten aus der Verschmelzung führen zu einer höheren Zinsbelastung. Positiv wirkte sich die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge aus, so dass der Konzerngewinn auf TEUR 15.451 gesteigert werden konnte und somit um TEUR 10.807 über dem Vorjahr liegt. Insgesamt verfügen wir weiterhin über eine gute Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2.5 Personal- und SozialbereichZiel der Vitra Gruppe ist es, qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal zu beschäftigen. Der Personalbestand liegt mit durchschnittlich 529 Mitarbeitern unterhalb des Vorjahres (Vj TEUR 649). Ursächlich hierfür sind unterjährige Veränderungen des Konsolidierungskreises. Weiterbildungsmaßnahmen werden entsprechend den betrieblichen Bedürfnissen durchgeführt. Sozialleistungen werden in üblichem Maße erbracht. Arbeitsschutzmaßnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eingehalten. Zur Abfederung der Inflation hat sich Vitra dazu entschlossen im Geschäftsjahr 2022 als auch im Geschäftsjahr 2023 den Mitarbeitern Inflationsausgleichsprämien auszubezahlen. In der zweiten Jahreshälfte wurde ein Cafeteria-Modell entwickelt, innerhalb dessen sich jeder Mitarbeiter ein auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenes Benefit auswählen kann. Das Benefit Programm wird im ersten Quartal 2023 in den operativen Betrieb überführt. 2.6 Umweltschutz und NachhaltigkeitNachhaltigkeit ist ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur von Vitra. Ein effizienter Einsatz von Rohstoffen und Energie, sowie die Reduzierung von Emissionen fließt fortwährend in die internen Entscheidungsprozesse ein. Dem Recycling und der Wiederverwertung von Rohstoffen wird im Produktdesign eine besondere Stellung zugetragen. Vor diesem Hintergrund erweitert Vitra seine Produktepalette stetig um Möbel, die zu 100 % aus recyceltem Plastik bestehen. Als Beitrag zur Circular Economy vertreibt Vitra gebrauchte, aber funktional einwandfreie Möbel über eigene Circle Stores und führt diese einem zweiten Lebenszyklus. Zur weiteren Reduzierung des eigenen CO 2 Fußabdrucks wurde im Geschäftsjahr damit begonnen den Campus in Weil am Rhein an ein Fernwärmenetz anzubinden, um den Verbrauch fossiler Energieträger zu verringern. 2.7 GesamtaussageDas Geschäftsjahr 2022 war durch mehrere sich überlagerten Krisen geprägt. Die Unsicherheit und Ungewissheit waren durchweg spürbar. Vor den damit einhergehenden Herausforderungen zeigt sich die Geschäftsleitung mit den erreichten Ergebnissen zufrieden. Entgegen den konservativen Planungen konnten die Umsatzerlöse gesteigert werden und die Marge gehalten werden. Im Gegensatz zum Vorjahr ging von der Geschäftstätigkeit der Visplay-Gruppe keine zusätzliche Ergebnisbelastung aus. 3. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht3.1 RisikomanagementZiel der Gruppe ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren. Im Folgenden werden die gegenwärtig erkennbaren Hauptrisiken und die Strategien zum Abfedern allfälliger negativer Effekte dargestellt: Standen im Vorjahr hauptsächlich Gesundheitsrisiken und Beschaffungsrisiken im Vordergrund rückten im abgelaufenen Geschäftsjahr Risiken aus steigenden Einstandspreisen und die Energiekrise in den Vordergrund. BeschaffungsrisikenZu Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres standen aufgrund der Corona-Pandemie die Lieferketten unverändert unter enormem Druck, was sich in einer eingeschränkten Verfügbarkeit wichtiger Produktionsmaterialien manifestierte. Wir schätzen das Risiko eingeschränkter Materialverfügbarkeiten als abnehmend aber weiterhin vorhanden ein. Aufgrund unserer Lieferantenstruktur betrachten wir das Risiko als beherrschbar. Weiterhin führt der Inflationsdruck zu stark volatilen Einstandspreisen. Geforderten Preissteigerungen von Lieferanten versuchen wir mit befristeten, variablen Preisvereinbarungen zu begegnen. GesundheitsrisikenUm die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen, wurde in den Vorjahren eine Corona-Task-Force eingesetzt. Diese wurde, mit dem Abklingen des Infektionsgeschehens und dem Wegfall der Einschränkungen aufgelöst. Absatzrisiken und Abhängigkeit von konjunkturellen EntwicklungenVitra ist im deutschen Heimmarkt sehr stark verankert und entsprechend von dessen Entwicklung abhängig. Während der Corona Pandemie wurde dieser von einer sehr starken Entwicklung im Home Bereich getragen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr entwickelte sich der Home Bereich weniger dynamisch. Risiken ergeben sich daher aus den Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Inflation, die in einer zurückhaltenden Kaufbereitschaft privater Konsumenten endet. Die Umsetzung großer Projekte im Bereich der Büroausstattung ist nach wie vor verhalten und hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nicht verbessert. KreditrisikoKreditrisiken konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr beherrscht werden. Vitra verfügt über eine breite Diversifikation von Händlern und Partnern mit überwiegend kurzen Zahlungszielen. Eine regelmäßige Kreditprüfung und die Anpassung von Kreditlimits verringern potenzielle Risiken. Ergänzt wird dies durch den gezielten Einsatz von Kreditrisikoversicherungen. Mit diesem Ansatz konnte Vitra im abgelaufenen Geschäftsjahr die Debitorenverluste gering halten. WährungsfluktuationBeschaffungsseitig ist Vitra Währungsschwankungen in überschaubarem Umfang ausgesetzt, welche das Betriebsergebnis beeinflussen können. Eine regelmäßig auf Transaktionswährung basierende Liquiditätsplanung schafft Transparenz und die Möglichkeit, Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Anteil an Fremdwährungen zu groß wird. Operationelle RisikenJedes Unternehmen ist Betrugs- und anderen operationellen Risiken ausgesetzt. Dies wird durch ein konzernweites Internes Kontrollsystem (IKS) berücksichtigt. Durch das vermehrte Arbeiten im Homeoffice rücken Risiken wie Cyber-Kriminalität in den Fokus. Diesen wird durch ein gezielte Schulungskonzept begegnet, welches für die Mitarbeiter obligatorisch ist. LiquiditätsrisikenDie Vitra Gruppe ist durch langfristige Darlehen, welche durch Kontokorrentlinien ergänzt werden, finanziert. Aufbauend auf dieser Basis hat Vitra das Risikomanagement verstärkt. Eine ausführliche rollierende 12-Monatsplanung schafft für den kurz- und mittelfristigen Liquiditätsbedarf Transparenz. Ein gutes Debitorenmanagement mit nachweislich wenigen Ausfällen stellt eine kontinuierliche Zufuhr an Liquidität innerhalb der Gruppe sicher. Aktuell schätzen wir das Risiko von Liquiditätsengpässen aufgrund der soliden Gesamtgruppenfinanzierung als gering ein. Übrige RisikenDetaillierte Analysen zum Umfang der oben beschriebenen Risiken sowie zu weiteren Risikopositionen werden im Anhang E. ("Sonstige Angaben") dargelegt. 3.2 ChancenStärkung der MarktpositionVitra verfügt in seinem Kernmarkt Deutschland über eine konstant solide Marktposition. Die persönlichen Kontakte zu unseren Fachhandelspartner, Designern und Architekten finden nicht mehr nur noch ausschließlich auf dem Campus oder am Stammsitz in Birsfelden statt, sondern auch vermehrt über online Formate. Dennoch war man mit abklingen der der Pandemie darum bemüht mit den wichtigsten Partnern wieder verstärkt persönlich in Kontakt zu treten. Vitra versucht sich zunehmend nicht nur als Produktanbieter, sondern auch als Anbieter für Planungs- und Beratungsleistungen zu positionieren und verstärkt die Bemühungen in diesem Bereich. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2023 verfügt Vitra nun auch auf Ebene des Gruppenmanagements wieder über ein eigenständiges Ressort für Vertrieb, um diesen weiter zu stärken. Verbesserter Prozess zur Markteinführung neuer ProdukteIm abgelaufenen Geschäftsjahr hat Vitra den Prozess zur Markteinführung weiter überarbeitet und professionalisiert. Produkte werden nur dann in den Markt eingeführt, wenn sie so weit entwickelt sind, dass sie unmittelbar nach Einführung auch produziert und geliefert werden können. Insgesamt werden neue Produkte somit schneller und erfolgreicher in den Markt eingeführt. DigitalisierungKundeninterfaces, Interaktionen mit dem Umfeld, Prozesse von Lieferanten über Distributions- und Designpartner bis hin zu Endkunden wurden auch 2022 weiter digitalisiert. Dies schafft nicht nur für Vitra einen Mehrwert, sondern auch für unsere Partner und stärkt die Bindung. Mit dem Going Live der neuen S4 HANA Plattform im Sommer wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht, um Prozesse weiter zu digitalisieren und die Effizienz zu steigern. 3.3 PrognoseberichtPrognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sind in der heutigen Zeit schwieriger denn je. Der IWF geht trotz aller Widrigkeiten für Jahr 2023 von einem Wachstum für die Weltwirtschaft von 2,9 % aus. Und ist damit wieder etwas optimistischer im Vergleich zum letzten Quartal des Jahres 2022. Die großen Volkswirtschaften zeigen sich laut IWF widerstandsfähiger, als erwartet und die abrupte Abkehr Chinas von der Null-Covid-Strategie sollte sich positiv auf den Welthandel und die Lieferketten auswirken. Der leichte Optimismus zeigt sich auch in den korrigierten Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Galt lange Zeit eine Rezession als das wahrscheinlichste Szenario, scheint nun laut der Deutschen Bundesregierung maximal nur noch ein leichtes Wachstum möglich. Mit Blick auf die Möbelindustrie herrscht die Meinung vor, dass ein dynamisches Wachstum analog den vergangenen beiden Jahren nicht möglich sein wird. Die schwache Baukonjunktur verhindert zunehmend größere Projekte und die hohe Inflation bremst den privaten Konsum. Insgesamt rechnet die Branche mit einem Umsatz auf Vorjahresniveau, was aufgrund der Preissteigerungen einem rückläufigen Volumen entspricht. Zum jetzigen Zeitpunkt zeigt sich eine Eintrübung das Marktgeschehen im ersten Halbjahr, für das zweite Halbjahr ist man hingegen etwas optimistischer, wobei auch hier nicht von einem dynamischen Wachstum ausgegangen wird. In Summe ist Vitra davon überzeugt, im Jahr 2023 einen Umsatz zu erzielen, der mindestens auf Vorjahresniveau liegt. Ein spürbares Umsatzwachstum wird derzeit nicht als ein realistisches Szenario angesehen. Der Planung liegen jeweils unterschiedliche Szenarien zugrunde, die jeweils mit Maßnahmen versehen sind, um aktiv gegenzusteuern. Insofern plant Vitra auch für das Jahr 2023 mit einem positiven Konzernergebnis, das aber deutlich unter dem des Jahrs 2022 liegen wird.
Weil am Rhein, den 30. Juni 2023 gez. Nora Fehlbaum gez. Roman Ehrhardt gez. Paula Indermühle gez. Sonja Hornberger gez. Wolfgang Lange Auftragsbedingungen, Haftung und VerwendungsvorbehaltWir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. |
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Vitra Production GmbH GmbH
Strukturierte Daten
Geparste, typisierte und über die API direkt abfragbare Felder.
Stammdaten
- Rechtsform
- GmbH
- Anschrift
-
Charles-Eames-Straße 2
79576 Weil am Rhein - Handelsregister
- HRB 411197, Freiburg
- Eintragungsdatum
- 15. Dezember 1983
- Branche
-
Herstellung von Büromöbeln
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Beteiligungsgesellschaften - Unternehmenszweck
- Die Planung und die Fabrikation von sowie der Handel mit Büro- und Wohneinrichtungen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen
Finanzen
Bilanz
2023- Langfristige Vermögenswerte 84,1 % 281,58 Mio
- Nutzungsrechte 36,9 % 123,61 Mio
- Immaterielle Vermögensgegenstände 23,6 % 79,01 Mio
- Finanzanlagen 17,4 % 58,18 Mio
- Kurzfristige Vermögenswerte 15,9 % 53,35 Mio
- Vorräte 9,1 % 30,34 Mio
- Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5,1 % 16,96 Mio
- Aktive latente Steuern 4,4 % 14,72 Mio
- Sachanlagen 1,8 % 6,07 Mio
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1,5 % 5,07 Mio
- Sonstige Vermögensgegenstände 0,3 % 932,0 k
- Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 0,0 % 27,0 k
- Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,0 % 22,0 k
- Ertragsteuerforderungen 0,0 % 0
- Fremdkapital 92,0 % 308,23 Mio
- Langfristige Verbindlichkeiten 84,1 % 281,54 Mio
- Langfristige Finanzverbindlichkeiten 44,7 % 149,60 Mio
- Langfristige Leasingverbindlichkeiten 37,1 % 124,32 Mio
- Kapitalrücklage 14,9 % 50,00 Mio
- Eigenkapital 8,0 % 26,70 Mio
- Kurzfristige Verbindlichkeiten 8,0 % 26,69 Mio
- Gewinnrücklagen 7,0 % −23,40 Mio
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2,4 % 8,00 Mio
- Sonstige Rückstellungen 2,3 % 7,54 Mio
- Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 2,2 % 7,50 Mio
- Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 2,2 % 7,21 Mio
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,9 % 2,96 Mio
- Steuerverbindlichkeiten 0,1 % 433,0 k
- Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 0,1 % 413,0 k
- Sonstige Rückstellungen 0,1 % 182,0 k
- Gezeichnetes Kapital 0,0 % 100,0 k
- Passive latente Steuern 0,0 % 84,0 k
Bilanzdaten für 7 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Gewinn- und Verlustrechnung
2023- Umsatzerlöse 69,3 % 248,0 k
- Bruttoergebnis vom Umsatz 25,4 % 90,9 k
- Sonstige betriebliche Erträge 3,7 % 13,4 k
- Konzernbilanzgewinn/Konzernbilanzverlust 0,8 % 2,9 k
- Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 0,5 % −1,6 k
- Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,3 % 1,1 k
- Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 49,8 % −128,4 k
- Sonstige betriebliche Aufwendungen 16,2 % −41,9 k
- Personalaufwand 13,9 % −35,9 k
- Aufwendungen für bezogene Leistungen 10,5 % −27,0 k
- Abschreibungen 5,1 % −13,2 k
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3,9 % −10,0 k
- Steuerertrag (-aufwand) 0,6 % −1,5 k
- Gesamtleistung 246,3 k
- Betriebsergebnis 13,4 k
- Finanzergebnis −8,9 k
- Ergebnis nach Steuern 4,4 k
GuV-Daten für 7 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Vertretungsberechtigte
-
Christine Mirjam Godet
seit 2022 Geschäftsführer
-
Philipp Nicolas Koch
seit 2024 Geschäftsführer
-
Sonja Bärbel Hornberger
seit 2022 Geschäftsführer
-
Axel Birkhofer
seit 2015 Prokura
-
Philipp Meier
seit 2025 Prokura
Eigentum & Beteiligungen
Gesellschafter
- Vitra Factory GmbH DEU 100,0 % 522k €
Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)
Keine wirtschaftlich Berechtigten eindeutig zugeordnet — 1 mögliche Personen aus dem Transparenzregister.
Historie
- 2025
-
05.09.
Austritt einer PositionOliver Merkle · Gesamtprokura
-
27.06.
AdressänderungVitra Production GmbH
-
27.06.
Austritt einer PositionThomas Schwehr · Gesamtprokura
-
27.06.
Eintritt eines MitgliedsPhilipp Meier · Gesamtprokura
-
27.06.
Änderung des UnternehmensnamensVitra Production GmbH
- 2024
-
22.04.
Berichtigung personenbezogener DatenSonja Bärbel Hornberger · Geschäftsführer
-
22.04.
Eintritt eines MitgliedsPhilipp Nicolas Koch · Geschäftsführer
-
22.04.
Austritt einer PositionP**** I****** · Geschäftsführer
Rohdaten & Dokumente
Originaldokumente, Markdown-Volltexte und PDFs – Volltext-Zugriff über die API.
Jahresabschlüsse (Volltext)
Veröffentlichte Berichte als Markdown – inklusive Lagebericht, Bilanz, GuV und Anhang.
- 2023 Konzernabschluss
- 2022 Konzernabschluss ↓
- 2021 Konzernabschluss
- 2020 Konzernabschluss
- 2019 Konzernabschluss
Konzernabschluss 2022
Registerdokumente
PDF-Dokumente direkt vom Amtsgericht – auf Anfrage über den :code Endpunkt abrufbar.
- Aktueller Auszug (AD)
- Chronologischer Auszug (CD)
- Strukturierte Inhalte (SI, XML)
- Gesellschafterliste
- Satzung / Gesellschaftsvertrag
Website-Inhalt
Strukturierter Markdown-Volltext der Unternehmenswebsite – ideal für Anreicherung und AI-Pipelines.
- Website-Snapshot (per AI ermittelt) AI
Strukturierte Daten und Volltexte – pro Unternehmen
Vom Jahresabschluss als HTML bis zur UBO-Liste: jedes Feld einzeln über den features Parameter aktivierbar. Eine API, alle Daten.
- Geschäftszahlen Umsatz, Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme, Jahresergebnis pro Geschäftsjahr.
- Vertretungsberechtigte Aktuelle und ehemalige Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen mit Rollen und Datumsangaben.
- Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister inkl. Datum und Volltext.
- Gesellschafter Aktuelle Gesellschafterstruktur mit Beteiligungsquoten und Einlagebeträgen.
- Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs) Wirtschaftlich Berechtigte gemäß Transparenzregister.
- Beteiligungen Beteiligungen dieses Unternehmens an anderen Gesellschaften.
- Bilanz Vollständige Bilanzpositionen aus den veröffentlichten Jahresabschlüssen.
- Gewinn- und Verlustrechnung GuV-Positionen pro Geschäftsjahr.
- Jahresabschlüsse (HTML) Veröffentlichte Jahresabschlüsse als gerendertes HTML.
- Insolvenzbekanntmachungen Bekanntmachungen aus den amtlichen Insolvenzregistern.
- News Aktuelle Erwähnungen des Unternehmens aus externen Quellen.
In jeden Stack einbaubar
Egal ob klassische API, AI-Agent oder No-Code-Tool – diese Daten lassen sich überall andocken.
Diese Daten in Ihrer App
Holen Sie sich einen API-Key und verwenden Sie diese strukturierten Handelsregisterdaten direkt aus Ihrer Anwendung – ohne Scraping, ohne PDFs.
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