AGB Handelsregister.ai-API

1. Präambel

1.1 Der Lizenzgeber ist Softwarehersteller und verfügt über eine Plattform, über die auf eine API zur Abfrage von Daten aus amtlichen Registern und öffentlichen Quellen zugegriffen werden kann, um diese Daten maschinell weiter zu verarbeiten.

1.2 Der Anbieter wird ein verbindliches Angebot nach diesen AGB nur abgeben oder das verbindliche Angebot des Kunden nur akzeptieren, wenn der Kunde ein Unternehmen oder eine Person ist, die in Ausübung ihres Handelsgeschäfts oder Berufs tätig ist.

2. Definitionen

2.1 „API“ bezeichnet eine Schnittstelle des Anbieters, auf die der Kunde zugreifen kann, wenn er sich registriert hat. Er kann über die API-Daten abfragen, soweit er über die erforderlichen Credits verfügt.

2.2 "Berechtigter Benutzer" bezeichnet eine Person, die berechtigt ist, Zugang zum Nutzerkonto bzw. zur API zu haben und Daten für die Kundenanwendung abzurufen, und die (i) der Kunde selbst sein kann, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, oder (ii) wenn der Kunde eine juristische Person ist, ein Mitarbeiter und/oder Auftragnehmer des Kunden, der im Auftrag des Kunden im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen gegenüber dem Kunden Zugang zur Plattform erhalten hat.

2.3 "Bestellformular" bezeichnet ein Bestellformular, das der Anbieter dem Kunden zur Verfügung stellt und das verbindliche Angebot des Anbieters zum Abschluss eines Vertrags mit dem Kunden gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung enthält.

2.4 "Kundenanwendung" bezeichnet eine vom Kunden genutzte Software oder ein von Kunden genutztes Dashboard oder eine sonstige Anwendung, die der Kunde für eigene unternehmerische Zwecke nutzt und in der vertragsgegenständliche Daten angezeigt und/oder ausgewertet werden.

2.5 „Lizenzlaufzeit“ bezeichnet die Laufzeit der Lizenz des Kunden für die Nutzung der Plattform. Wenn nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, entspricht die Lizenzlaufzeit der für diesen Vertrag definierten Laufzeit nach Ziffer 11.

2.6 „Plattform“ bezeichnet die Webseite, über die der Kunde auf sein Nutzerkonto zugreifen und dieses verwalten, insbesondere Credits erwerben kann, um diese zum Zugriff auf die API zu nutzen.

2.7 „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede Gesellschaft oder Geschäftseinheit, die von einer Partei dieses Vertrages beherrscht wird oder eine Partei dieses Vertrages beherrscht oder der gemeinschaftlichen Beherrschung mit einer Partei dieses Vertrages unterliegt. In diesem Zusammenhang bezeichnet „Beherrschung” die unmittelbare oder mittelbare Anteilseignerschaft von über 50% (fünfzig Prozent) der stimmberechtigten Anteile einer Gesellschaft oder, falls eine Anteilseignerschaft von mehr als 50% (fünfzig Prozent) der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft nicht vorliegt, die Möglichkeit der Einflussnahme, die Geschäftsführung und die Geschäftsgrundsätze dieser Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu bestimmen oder vorzugeben. Zur Klarstellung: Holding-Gesellschaften, Muttergesellschaften, Schwestergesellschaften und Tochtergesellschaften gelten als verbundene Unternehmen.

2.8 "Vereinbarung" bezeichnet diesen Vertrag, der auch ein etwaiges Bestellformular und/oder die Produktdokumentation und/oder auf der Anbieter-Website genannte Bedingungen umfasst, wo weitere Informationen über die Funktionen der Plattform verfügbar sind.

2.9 "Vertragsbeginn" bezeichnet das Datum, an dem diese Vereinbarung beginnt. Wenn nicht im Bestellformular abweichendes vereinbart ist, ist Vertragsbeginn der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

2.10 „Vertragsgegenständliche Daten“ sind Datensätze, die dem Kunden vom Anbieter über die API nach dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.

3. Registrierung

3.1 Eine Registrierung beim Anbieter ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform.

3.2 Mit der Registrierung schließen der Anbieter und der Kunde einen Vertrag, der den Kunden berechtigt, die Plattform zu nutzen. Der Vertrag über die Registrierung kommt wie folgt zustande: Der Kunde gibt durch Ausfüllen des Registrierungsformulars und Anklicken des Buttons mit der Aufschrift „Registrieren“ (oder einer sinngemäß identischen Aufschrift) sein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags ab. Der Nutzungsvertrag wird durch den Anbieter gegenüber dem Kunden durch Übersendung einer entsprechenden Erklärung per E-Mail angenommen.

3.3 Mit der Registrierung erhält der Kunde Zugang zu einem Nutzerkonto, über das er Credits erwerben kann, mit denen er Datenabfragen über die API des Anbieters bezahlen kann.

3.4 Das Nutzerkonto darf nur für eigene unternehmerische Zwecke des Kunden genutzt werden. Der Kunde muss sicherstellen, dass nur berechtigte Nutzer auf das Nutzerkonto zugreifen.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde darf die vertragsgegenständlichen Daten nur in dem in Ziffer 4.3 beschriebenen Umfang an Dritte weitergeben.

4.2 Vom Kunden abgerufene vertragsgegenständliche Daten dürfen vom Kunden für maximal 24 Stunden zwischengespeichert werden und müssen vom Kunden innerhalb von 24 Stunden in der Kundenanwendung weiterverarbeitet werden. Die zwischengespeicherten, für eine Weiterverarbeitung geeignete Form der vertragsgegenständlichen Daten ist innerhalb von 24 Stunden zu löschen.

4.3 Eigene Arbeitsergebnisse des Kunden, die auf eigenen Auswertungen der vertragsgegenständlichen Daten beruhen, dürfen vom Kunden an Dritte bereitgestellt werden. Die Bereitstellung von Daten durch den Kunden an Dritte darf aber nur in einer Form erfolgen, die ohne weitere technische Zwischenschritte nicht zur Weiterverarbeitung der Daten geeignet ist (z.B. grafische Anzeige der Daten auf einer Webseite). Nicht zulässig ist insbesondere die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Daten über eine eigene Schnittstelle oder zum Download in maschinenlesbaren Dateiformaten (z.B. csv oder xls).

4.4 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung seinen wahren Vor- und Nachnamen und/ oder den Firmennamen anzugeben und ferner alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig abzugeben. Sämtliche Änderungen, die die bei der Registrierung angegebenen Daten betreffen, sind vom Kunden unverzüglich in seinem Nutzerkonto anzupassen.

4.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten, die er mit Registrierung erhält, so zu verwahren, dass diese Dritten nicht zugänglich sind. Falls der Kunde sein Passwort vergessen hat oder sein Passwort unberechtigt von einem Dritten genutzt wird, kann er ein neues Passwort erhalten.

4.6 Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass unter Verwendung seines Nutzerkontos die Plattform und die Weiterverarbeitung der Daten in der Kundenanwendung ausschließlich in Übereinstimmung mit geltendem Recht und diesem Vertrag genutzt wird.

4.7 Der Kunde erklärt hiermit, dass er den Anbieter von allen Ansprüchen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung, freistellt, die von Dritten gegenüber dem Anbieter wegen eines Verstoßes des Kunden gegen Rechtsvorschriften, behördliche Anordnungen oder vertragliche Verpflichtungen erhoben werden, die darauf beruhen, wie der Kunde die vertragsgegenständlichen Daten weiterverarbeitet hat.

5. Credits

5.1 Registrierte Kunden können über ihren Account Credits kaufen. Der Vertrag über den Kauf von Credits kommt wie folgt zustande: Der Kunde gibt durch Anklicken des Buttons mit der Aufschrift „Kaufen“ (oder einer sinngemäß identischen Aufschrift) sein Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrags ab. Der Vertrag wird durch den Anbieter gegenüber dem Kunden durch Übersendung einer entsprechenden Erklärung per E-Mail angenommen.

5.2 Vom Kunden gekaufte Credits werden dem Nutzerkonto des Kunden gutgeschrieben und haben grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Nach Ablauf von 30 Tagen verfallen nicht genutzte Credits.

5.3 Credits können ausschließlich zur Durchführung von Abfragen über die API eingesetzt werden, die der Anbieter über die Plattform anbietet und können weder beim Anbieter noch bei anderen Stellen gegen Geld zurückgetauscht werden. Credits können auch nicht an Dritte übertragen werden. Eine Abfrage gilt als erfolgreich und wird abgerechnet, wenn die API einen HTTP-Status-Code von 200 zurückliefert. Eine Abfrage ist insbesondere auch dann erfolgreich, wenn die Abfrage im Ergebnis keine Daten liefert.

6. Zugang zu Nutzerkonto und zur API

6.1 Ab dem Vertragsbeginn gewährt der Anbieter dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, unwiderrufliches (während der Laufzeit) Recht zur Nutzung der Plattform über sein Nutzerkonto für eigene unternehmerische Zwecke des Kunden innerhalb der Grenzen dieser Vereinbarung.

6.2 Der Anbieter gewährt dem Kunden Zugang zur Nutzung der Plattform über das Internet. Über die Plattform kann der Kunde unter Einsatz seiner Credits Abfragen an die API stellen.

6.3 Vom Anbieter nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung einer Verbindung zwischen dem Server des Anbieters und dem Internetzugang des Kunden.

6.4 Die Lizenz berechtigt den Kunden insbesondere nicht dazu, die Plattform selbst oder über die Plattform bzw. die API abgerufene vertragsgegenständliche Daten Dritten zu überlassen. Die Plattform darf nur an verbundene Unternehmen des Kunden unterlizenziert werden.

7. Qualität der Daten; Support und Service-Level

7.1 Die über die API abrufbaren Daten stammen aus amtlichen Registern und anderen öffentlichen Quellen, werden mindestens einmal pro Monat abgerufen und stellt über die API den zuletzt abgerufenen Datenstand bereit. Der Anbieter ruft die Daten so ab, wie sie an der jeweiligen Quelle vorliegen. Es ist möglich, dass abgerufene Daten unrichtig und/oder nicht mehr aktuell sind. Dies stellt keine mangelhafte Leistung dar, solange der Abruf der vertragsgegenständlichen Daten ordnungsgemäß funktioniert hat.

7.2 Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung, kann aber im Einzelfall als Professional Services beauftragt werden.

7.3 Der Kunde erhält per E-Mail Support bei Störungen an der Plattform bzw. der API und bei Bedienproblemen.

7.4 Der Support ist an Werktagen zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr erreichbar. Werktage sind Wochentage von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Standort München sowie dem 24. und 31.12.

7.5 Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der API von 98% sowie eine Verfügbarkeit der Plattform von 98% jeweils bezogen auf ein Vertragsjahr. Verfügbar bedeutet, dass die Nutzung der Plattform bzw. der Zugriff auf Daten über die API möglich ist oder aus Gründen unmöglich ist, die außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen.

7.6 Der Anbieter ist berechtigt, in der Zeit von 13:00–7:00 Uhr für insgesamt 30 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten an Plattform bzw. API durchzuführen. Eine Nichtverfügbarkeit während dieser Wartungsfenster bleibt bei der Berechnung der vertragsgemäßen Verfügbarkeit außer Betracht.

8. Vergütung; Abrechnung; Fälligkeit

8.1 Die Registrierung ist für den Kunden kostenlos. Registrierte Kunden können Credits kaufen. Credits können zu dem auf der Plattform angegebenen Preis beim Anbieter erworben werden.

8.2 Sollte der Kunde mit einer vertragsgemäßen Zahlung im Verzug sein, kann der Anbieter den Zugang des Kunden zur Software sperren.

8.3 Der Anbieter übermittelt seine Rechnungen an den Kunden per E-Mail.

8.4 Alle auf der Plattform angegebenen Preise sind Nettopreise und beinhalten keine Umsatzsteuer.

9. Haftungsbegrenzung

9.1 Der Anbieter haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach nur für Schäden,
(a) die der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw.
(b) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung des Anbieters oder eine seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Der Anbieter haftet ferner,
(c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung des Anbieters entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

9.2 Der Anbieter haftet in den Fällen des Absatzes 1 dieser Ziffer, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach im Rahmen des gesetzlichen Haftungsumfangs. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich einig, dass ein Schaden maximal in Höhe von 10.000 EUR pro Schadensfall vertragstypisch vorhersehbar ist. Droht dem Kunden ein Schaden, der diesen Betrag überschreiten kann, so ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich hierauf aufmerksam zu machen.

9.3 In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

9.4 Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

9.5 Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

9.6 Abweichend von den vorstehenden Absätzen 1-5 dieser Ziffer haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn er seine Leistungen dem Kunden gegenüber unentgeltlich erbringt.

10. Geheimhaltung

10.1 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Vertrauliche Informationen sind solche Informationen, die explizit als vertraulich bezeichnet werden oder die ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetz darstellen. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.

10.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
10.2.1 die dem Empfänger bei Abschluss dieser Vereinbarung nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
10.2.2 die bei Abschluss dieser Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht;
10.2.3 die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

10.3 Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Vereinbarung entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieser Vereinbarung kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

11. Laufzeit

11.1 Die Registrierung hat eine Laufzeit von unbestimmter Zeit und kann mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.

11.2 Dem Nutzerkonto gutgeschriebene Credits verfallen mit dem Wirksamwerden der Kündigung. Das Recht zur Nutzung bereits weiterverarbeiteter Daten besteht auch über das Ende des Vertrags hinaus in dem in Ziffer 4.3 definierten Umfang.

11.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Textform (z.B. E-Mail) genügt der Schriftform insoweit.

11.4 Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regeln unberührt.

12. Datenschutz

12.1 Die Parteien werden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gesetzlichen Bestimmungen beachten.

12.2 Der Anbieter ist verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bis zum Abruf durch den Kunden.

12.3 Der Kunde ist verantwortliche Stelle für die personenbezogenen Daten, die Teil der vertragsgegenständlichen Daten sein können ab dem Zeitpunkt, zu dem die Daten durch ihn abgerufen wurden und in seinen Verfügungsbereich gelangt sind.

12.4 Die jeweiligen Informationspflichten hinsichtlich der Betroffenenrechte erfüllt die jeweils nach Absatz 2 oder Abs. 3 verantwortliche Stelle. Die jeweils verantwortliche Stelle wird auch die Bearbeitung und Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der sonstigen nach den Art. 15 ff. DSGVO bestehenden Rechte der Betroffenen („Betroffenenrechte“) übernehmen.

12.5 Ungeachtet der vorstehenden Regelungen werden die Parteien sich gegenseitig bei Umsetzung datenschutzrechtlicher Pflichten unterstützen und insbesondere einen Betroffenen im Falle der Zuständigkeit der jeweils anderen Vertragspartei an diese verweisen.

13. Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden inklusive Firmenname und Logo zu Referenzzwecken auf der Webseite des Anbieters und in Offline-Marketingmaterialien wie Flyern und Produktpräsentationen zu nennen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Diese Vereinbarung einschließlich ihrer Anlagen und der ausdrücklich einbezogenen Bestandteile regelt die Vereinbarungen zwischen den Parteien abschließend und vollständig. AGB des Kunden akzeptiert der Anbieter nicht.

14.2 Diese AGB können mit Wirkung für künftige Käufe von Credits jederzeit geändert werden.

14.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

14.4 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in München ausschließlich zuständig.

14.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.

14.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Regelungslücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß zu vereinbaren.