AGB Handelsregister.ai-API
1. Präambel
1.1 Der Lizenzgeber ist Softwarehersteller und verfügt über eine Plattform, über die auf
eine API zur
Abfrage von Daten aus amtlichen Registern und öffentlichen Quellen zugegriffen werden kann,
um diese Daten maschinell weiter zu
verarbeiten.
1.2 Der Anbieter wird ein verbindliches Angebot nach diesen AGB nur abgeben oder das
verbindliche Angebot
des Kunden nur akzeptieren, wenn der Kunde ein Unternehmen oder eine Person ist, die in
Ausübung ihres
Handelsgeschäfts oder Berufs tätig ist.
2. Definitionen
2.1 „API“ bezeichnet eine Schnittstelle des Anbieters, auf die der Kunde zugreifen kann,
wenn er sich
registriert hat. Er kann über die API-Daten abfragen, soweit er über die erforderlichen
Credits verfügt.
2.2 "Berechtigter Benutzer" bezeichnet eine Person, die berechtigt ist, Zugang zum
Nutzerkonto bzw. zur
API zu haben und Daten für die Kundenanwendung abzurufen, und die (i) der Kunde selbst sein
kann, wenn
der Kunde eine natürliche Person ist, oder (ii) wenn der Kunde eine juristische Person ist,
ein
Mitarbeiter und/oder Auftragnehmer des Kunden, der im Auftrag des Kunden im Rahmen der
Erbringung von
Dienstleistungen gegenüber dem Kunden Zugang zur Plattform erhalten hat.
2.3 "Bestellformular" bezeichnet ein Bestellformular, das der Anbieter dem Kunden zur
Verfügung stellt
und das verbindliche Angebot des Anbieters zum Abschluss eines Vertrags mit dem Kunden gemäß
den
Bestimmungen dieser Vereinbarung enthält.
2.4 "Kundenanwendung" bezeichnet eine vom Kunden genutzte Software oder ein von Kunden
genutztes
Dashboard oder eine sonstige Anwendung, die der Kunde für eigene unternehmerische Zwecke
nutzt und in
der vertragsgegenständliche Daten angezeigt und/oder ausgewertet werden.
2.5 „Lizenzlaufzeit“ bezeichnet die Laufzeit der Lizenz des Kunden für die Nutzung der
Plattform. Wenn
nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, entspricht die Lizenzlaufzeit der für diesen
Vertrag
definierten Laufzeit nach Ziffer 11.
2.6 „Plattform“ bezeichnet die Webseite, über die der Kunde auf sein Nutzerkonto zugreifen
und dieses
verwalten, insbesondere Credits erwerben kann, um diese zum Zugriff auf die API zu nutzen.
2.7 „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede Gesellschaft oder Geschäftseinheit, die von
einer Partei
dieses Vertrages beherrscht wird oder eine Partei dieses Vertrages beherrscht oder der
gemeinschaftlichen Beherrschung mit einer Partei dieses Vertrages unterliegt. In diesem
Zusammenhang
bezeichnet „Beherrschung” die unmittelbare oder mittelbare Anteilseignerschaft von über 50%
(fünfzig
Prozent) der stimmberechtigten Anteile einer Gesellschaft oder, falls eine
Anteilseignerschaft von mehr
als 50% (fünfzig Prozent) der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft nicht vorliegt,
die
Möglichkeit der Einflussnahme, die Geschäftsführung und die Geschäftsgrundsätze dieser
Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar zu bestimmen oder vorzugeben. Zur Klarstellung:
Holding-Gesellschaften,
Muttergesellschaften, Schwestergesellschaften und Tochtergesellschaften gelten als
verbundene
Unternehmen.
2.8 "Vereinbarung" bezeichnet diesen Vertrag, der auch ein etwaiges Bestellformular und/oder
die
Produktdokumentation und/oder auf der Anbieter-Website genannte Bedingungen umfasst, wo
weitere
Informationen über die Funktionen der Plattform verfügbar sind.
2.9 "Vertragsbeginn" bezeichnet das Datum, an dem diese Vereinbarung beginnt. Wenn nicht im
Bestellformular abweichendes vereinbart ist, ist Vertragsbeginn der Zeitpunkt des
Vertragsschlusses.
2.10 „Vertragsgegenständliche Daten“ sind Datensätze, die dem Kunden vom Anbieter über die
API nach
dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.
3. Registrierung
3.1 Eine Registrierung beim Anbieter ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform.
3.2 Mit der Registrierung schließen der Anbieter und der Kunde einen Vertrag, der den Kunden
berechtigt,
die Plattform zu nutzen. Der Vertrag über die Registrierung kommt wie folgt zustande: Der
Kunde gibt
durch Ausfüllen des Registrierungsformulars und Anklicken des Buttons mit der Aufschrift
„Registrieren“ (oder einer sinngemäß identischen Aufschrift) sein Angebot auf Abschluss des
Nutzungsvertrags ab. Der Nutzungsvertrag wird durch den Anbieter gegenüber dem Kunden durch
Übersendung einer entsprechenden Erklärung per E-Mail angenommen.
3.3 Mit der Registrierung erhält der Kunde Zugang zu einem Nutzerkonto, über das er Credits
erwerben
kann, mit denen er Datenabfragen über die API des Anbieters bezahlen kann.
3.4 Das Nutzerkonto darf nur für eigene unternehmerische Zwecke des Kunden genutzt werden.
Der Kunde
muss sicherstellen, dass nur berechtigte Nutzer auf das Nutzerkonto zugreifen.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde darf die vertragsgegenständlichen Daten nur in dem in Ziffer 4.3 beschriebenen
Umfang an
Dritte weitergeben.
4.2 Vom Kunden abgerufene vertragsgegenständliche Daten dürfen vom Kunden für maximal 24
Stunden
zwischengespeichert werden und müssen vom Kunden innerhalb von 24 Stunden in der
Kundenanwendung
weiterverarbeitet werden. Die zwischengespeicherten, für eine Weiterverarbeitung geeignete
Form der
vertragsgegenständlichen Daten ist innerhalb von 24 Stunden zu löschen.
4.3 Eigene Arbeitsergebnisse des Kunden, die auf eigenen Auswertungen der
vertragsgegenständlichen Daten
beruhen, dürfen vom Kunden an Dritte bereitgestellt werden. Die Bereitstellung von Daten
durch den
Kunden an Dritte darf aber nur in einer Form erfolgen, die ohne weitere technische
Zwischenschritte
nicht zur Weiterverarbeitung der Daten geeignet ist (z.B. grafische Anzeige der Daten auf
einer
Webseite). Nicht zulässig ist insbesondere die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen
Daten über
eine eigene Schnittstelle oder zum Download in maschinenlesbaren Dateiformaten (z.B. csv
oder xls).
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung seinen wahren Vor- und Nachnamen und/
oder den
Firmennamen anzugeben und ferner alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig abzugeben.
Sämtliche
Änderungen, die die bei der Registrierung angegebenen Daten betreffen, sind vom Kunden
unverzüglich in
seinem Nutzerkonto anzupassen.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten, die er mit Registrierung erhält, so zu
verwahren, dass
diese Dritten nicht zugänglich sind. Falls der Kunde sein Passwort vergessen hat oder sein
Passwort
unberechtigt von einem Dritten genutzt wird, kann er ein neues Passwort erhalten.
4.6 Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass unter Verwendung seines Nutzerkontos die
Plattform und die
Weiterverarbeitung der Daten in der Kundenanwendung ausschließlich in Übereinstimmung mit
geltendem
Recht und diesem Vertrag genutzt wird.
4.7 Der Kunde erklärt hiermit, dass er den Anbieter von allen Ansprüchen, einschließlich
angemessener
Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung, freistellt, die von Dritten gegenüber dem
Anbieter wegen
eines Verstoßes des Kunden gegen Rechtsvorschriften, behördliche Anordnungen oder
vertragliche
Verpflichtungen erhoben werden, die darauf beruhen, wie der Kunde die
vertragsgegenständlichen Daten
weiterverarbeitet hat.
5. Credits
5.1 Registrierte Kunden können über ihren Account Credits kaufen. Der Vertrag über den Kauf
von Credits
kommt wie folgt zustande: Der Kunde gibt durch Anklicken des Buttons mit der Aufschrift
„Kaufen“ (oder
einer sinngemäß identischen Aufschrift) sein Angebot auf Abschluss eines entsprechenden
Vertrags ab. Der
Vertrag wird durch den Anbieter gegenüber dem Kunden durch Übersendung einer entsprechenden
Erklärung
per E-Mail angenommen.
5.2 Vom Kunden gekaufte Credits werden dem Nutzerkonto des Kunden gutgeschrieben und haben
grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Nach Ablauf von 30 Tagen verfallen nicht
genutzte
Credits.
5.3 Credits können ausschließlich zur Durchführung von Abfragen über die API eingesetzt
werden, die der
Anbieter über die Plattform anbietet und können weder beim Anbieter noch bei anderen Stellen
gegen Geld
zurückgetauscht werden. Credits können auch nicht an Dritte übertragen werden. Eine Abfrage
gilt als
erfolgreich und wird abgerechnet, wenn die API einen HTTP-Status-Code von 200 zurückliefert.
Eine
Abfrage ist insbesondere auch dann erfolgreich, wenn die Abfrage im Ergebnis keine Daten
liefert.
6. Zugang zu Nutzerkonto und zur API
6.1 Ab dem Vertragsbeginn gewährt der Anbieter dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht
übertragbares, weltweites, unwiderrufliches (während der Laufzeit) Recht zur Nutzung der
Plattform über
sein Nutzerkonto für eigene unternehmerische Zwecke des Kunden innerhalb der Grenzen dieser
Vereinbarung.
6.2 Der Anbieter gewährt dem Kunden Zugang zur Nutzung der Plattform über das Internet. Über
die
Plattform kann der Kunde unter Einsatz seiner Credits Abfragen an die API stellen.
6.3 Vom Anbieter nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung einer Verbindung
zwischen
dem Server des Anbieters und dem Internetzugang des Kunden.
6.4 Die Lizenz berechtigt den Kunden insbesondere nicht dazu, die Plattform selbst oder über
die
Plattform bzw. die API abgerufene vertragsgegenständliche Daten Dritten zu überlassen. Die
Plattform
darf nur an verbundene Unternehmen des Kunden unterlizenziert werden.
7. Qualität der Daten; Support und Service-Level
7.1 Die über die API abrufbaren Daten stammen aus amtlichen Registern und anderen
öffentlichen Quellen, werden
mindestens einmal pro Monat abgerufen und stellt über die API den zuletzt abgerufenen
Datenstand
bereit. Der Anbieter ruft die Daten so ab, wie sie an der jeweiligen Quelle vorliegen. Es
ist möglich,
dass abgerufene Daten unrichtig und/oder nicht mehr aktuell sind. Dies stellt keine
mangelhafte Leistung
dar, solange der Abruf der vertragsgegenständlichen Daten ordnungsgemäß funktioniert hat.
7.2 Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des
Kunden,
durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand
dieser
Vereinbarung, kann aber im Einzelfall als Professional Services beauftragt werden.
7.3 Der Kunde erhält per E-Mail Support bei Störungen an der Plattform bzw. der API und bei
Bedienproblemen.
7.4 Der Support ist an Werktagen zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr erreichbar. Werktage sind
Wochentage
von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Standort München sowie dem 24.
und 31.12.
7.5 Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der API von 98% sowie eine Verfügbarkeit der
Plattform von
98% jeweils bezogen auf ein Vertragsjahr. Verfügbar bedeutet, dass die Nutzung der Plattform
bzw. der
Zugriff auf Daten über die API möglich ist oder aus Gründen unmöglich ist, die außerhalb des
Einfluss-
und Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen.
7.6 Der Anbieter ist berechtigt, in der Zeit von 13:00–7:00 Uhr für insgesamt 30 Stunden im
Kalendermonat Wartungsarbeiten an Plattform bzw. API durchzuführen. Eine Nichtverfügbarkeit
während
dieser Wartungsfenster bleibt bei der Berechnung der vertragsgemäßen Verfügbarkeit außer
Betracht.
8. Vergütung; Abrechnung; Fälligkeit
8.1 Die Registrierung ist für den Kunden kostenlos. Registrierte Kunden können Credits
kaufen. Credits
können zu dem auf der Plattform angegebenen Preis beim Anbieter erworben werden.
8.2 Sollte der Kunde mit einer vertragsgemäßen Zahlung im Verzug sein, kann der Anbieter den
Zugang des
Kunden zur Software sperren.
8.3 Der Anbieter übermittelt seine Rechnungen an den Kunden per E-Mail.
8.4 Alle auf der Plattform angegebenen Preise sind Nettopreise und beinhalten keine
Umsatzsteuer.
9. Haftungsbegrenzung
9.1 Der Anbieter haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach nur für Schäden,
(a) die der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob
fahrlässig herbeigeführt haben bzw.
(b) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine
Pflichtverletzung des
Anbieters oder eine seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind.
Der Anbieter
haftet ferner,
(c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung des Anbieters entstanden ist,
deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
9.2 Der Anbieter haftet in den Fällen des Absatzes 1 dieser Ziffer, Buchstaben (a) und (b)
der Höhe nach
im Rahmen des gesetzlichen Haftungsumfangs. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf
den
vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich einig, dass ein
Schaden maximal
in Höhe von 10.000 EUR pro Schadensfall vertragstypisch vorhersehbar ist. Droht dem Kunden
ein Schaden,
der diesen Betrag überschreiten kann, so ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich
hierauf
aufmerksam zu machen.
9.3 In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig
vom
Rechtsgrund ausgeschlossen.
9.4 Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung
der
Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
9.5 Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie
oder wegen
arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen
unberührt.
9.6 Abweichend von den vorstehenden Absätzen 1-5 dieser Ziffer haftet der Anbieter nur für
Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit, wenn er seine Leistungen dem Kunden gegenüber unentgeltlich erbringt.
10. Geheimhaltung
10.1 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.
Vertrauliche
Informationen sind solche Informationen, die explizit als vertraulich bezeichnet werden oder
die ein
Geschäftsgeheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetz darstellen. Diese Verpflichtung
besteht für
einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.
10.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
10.2.1 die dem Empfänger bei Abschluss dieser Vereinbarung nachweislich bereits bekannt
waren oder
danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine
Vertraulichkeitsvereinbarung,
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
10.2.2 die bei Abschluss dieser Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich
bekannt
gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht;
10.2.3 die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder
einer Behörde
offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung
verpflichtete
Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die
Offenlegung
vorzugehen.
10.3 Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen
gewähren, die dem
Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieser
Vereinbarung
entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur
denjenigen
Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung
dieser
Vereinbarung kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden
in
arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
11. Laufzeit
11.1 Die Registrierung hat eine Laufzeit von unbestimmter Zeit und kann mit einer Frist von
30 Tagen
gekündigt werden.
11.2 Dem Nutzerkonto gutgeschriebene Credits verfallen mit dem Wirksamwerden der Kündigung.
Das Recht
zur Nutzung bereits weiterverarbeiteter Daten besteht auch über das Ende des Vertrags hinaus
in dem in
Ziffer 4.3 definierten Umfang.
11.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Textform (z.B. E-Mail)
genügt der
Schriftform insoweit.
11.4 Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den
vorstehenden
Regeln unberührt.
12. Datenschutz
12.1 Die Parteien werden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gesetzlichen
Bestimmungen
beachten.
12.2 Der Anbieter ist verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten bis zum
Abruf durch den Kunden.
12.3 Der Kunde ist verantwortliche Stelle für die personenbezogenen Daten, die Teil der
vertragsgegenständlichen Daten sein können ab dem Zeitpunkt, zu dem die Daten durch ihn
abgerufen
wurden und in seinen Verfügungsbereich gelangt sind.
12.4 Die jeweiligen Informationspflichten hinsichtlich der Betroffenenrechte erfüllt die
jeweils nach
Absatz 2 oder Abs. 3 verantwortliche Stelle. Die jeweils verantwortliche Stelle wird auch
die
Bearbeitung und Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der sonstigen nach den Art. 15 ff.
DSGVO
bestehenden Rechte der Betroffenen („Betroffenenrechte“) übernehmen.
12.5 Ungeachtet der vorstehenden Regelungen werden die Parteien sich gegenseitig bei
Umsetzung
datenschutzrechtlicher Pflichten unterstützen und insbesondere einen Betroffenen im Falle
der
Zuständigkeit der jeweils anderen Vertragspartei an diese verweisen.
13. Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden inklusive Firmenname und Logo zu Referenzzwecken auf
der
Webseite des Anbieters und in Offline-Marketingmaterialien wie Flyern und
Produktpräsentationen zu
nennen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Diese Vereinbarung einschließlich ihrer Anlagen und der ausdrücklich einbezogenen
Bestandteile
regelt die Vereinbarungen zwischen den Parteien abschließend und vollständig. AGB des Kunden
akzeptiert
der Anbieter nicht.
14.2 Diese AGB können mit Wirkung für künftige Käufe von Credits jederzeit geändert werden.
14.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen
Privatrechts sowie
des UN-Kaufrechts.
14.4 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung
(einschließlich solcher
über seine Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in München ausschließlich
zuständig.
14.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem
Vertrag
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das
Textformerfordernis.
14.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder
die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Regelungslücke
herausstellen,
soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien
verpflichten
sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der
Regelungslücke
eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten
kommt, was
die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, wenn
sie die
Unwirksamkeit oder die Regelungslücke gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder
Undurchführbarkeit
einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder
Termin), so ist
das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß zu vereinbaren.