Ausfertigung

Definition

Grunddefinition

Eine Ausfertigung ist eine beglaubigte Abschrift eines Dokuments, die von einem Notar oder Gericht erstellt wird und als rechtlich gleichwertiger Ersatz des Originals dient, um im Handelsregister und anderen rechtlichen Angelegenheiten verbindliche Nachweise zu erbringen.

Detaillierte Erklärung

Eine Ausfertigung ist eine beglaubigte Abschrift einer Urkunde, die von einem Notar oder Gericht erstellt und mit Beglaubigungsvermerk, Unterschrift und Siegel versehen wird. Sie bestätigt verbindlich, dass die Kopie in Inhalt und Form exakt dem Originaldokument entspricht. Im deutschen Rechtsverkehr spielt die notarielle Ausfertigung eine zentrale Rolle, etwa beim Handelsregister: Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschlüsse oder Satzungsänderungen müssen dort häufig als notariell beglaubigte Ausfertigung eingereicht werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Auch bei Grundstückskaufverträgen, Erbscheinen oder Vollmachten verlangen Behörden und Banken regelmäßig eine Ausfertigung, weil sie die Echtheit des Dokuments garantiert und Manipulationen ausschließt. Anders als eine einfache Kopie oder Abschrift ist eine Ausfertigung ein rechtlich gleichwertiger Ersatz des Originals und dient deshalb als offizieller Nachweis gegenüber staatlichen Stellen, Gerichten und Vertragspartnern. Wer eine Ausfertigung benötigt, beantragt diese direkt beim beurkundenden Notar oder beim zuständigen Gericht. Die Erstellung erfolgt gegen Gebühr gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz. Dank Sicherheitsmerkmale wie Prägesiegel, Randvermerke und fortlaufende Nummern behalten Ausfertigungen in Deutschland eine hohe Beweiskraft und sorgen für maximale Rechtssicherheit.

Verwandte Begriffe