Die DSGVO-Auskunft im Register ist das Recht, vom Registergericht eine detaillierte Auskunft über die dort gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO zu erhalten.
Detaillierte Erklärung
Die „DSGVO-Auskunft im Register“ beschreibt das Recht, gemäß Art. 15 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom zuständigen Registergericht eine detaillierte Auskunft über die dort gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Obwohl Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister nach § 10 HGB öffentlich einsehbar sind und somit unter die Ausnahmeregelung für „öffentliche Register“ fallen, bleibt der Auskunftsanspruch ein zentrales Betroffenenrecht. Antragsteller – etwa Geschäftsführer, Prokuristen oder Gesellschafter – können Informationen zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung, zu Empfängern, Speicherfristen sowie zu ihrem Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung verlangen. Das Registergericht muss die DSGVO-Auskunft unentgeltlich, transparent und in einem gängigen elektronischen Format bereitstellen.
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