eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Definition

Grunddefinition

Die eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine rechtsfähige Personengesellschaft, die durch Eintragung in das Gesellschaftsregister Transparenz und Rechtssicherheit ähnlich einer Kapitalgesellschaft bietet.

Detaillierte Erklärung

Die eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist die moderne Weiterentwicklung der klassischen GbR und seit 2024 durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Deutschland möglich. Durch die Eintragung in das neue, elektronisch geführte Gesellschaftsregister beim Amtsgericht erhält die eGbR volle Rechtsfähigkeit sowie Registerpublizität, ähnlich wie Kapitalgesellschaften im Handelsregister. Damit können Gesellschafter Grundstücke ins Grundbuch eintragen, Verträge abschließen und klagen oder verklagt werden – alles unter dem eigenen Firmennamen. Die Eintragung schafft Transparenz für Geschäftspartner, Banken und Investoren, weil alle Daten zentral über das Unternehmensregister online abrufbar sind. Obwohl die eGbR nicht im Handelsregister steht, profitiert sie von dessen Strukturen: eindeutige Firmenbezeichnung, Registerauszug und europaweite Bekanntheit. Für Gründerinnen und Gründer bietet die eGbR eine schlanke Personengesellschaft mit flexibler Gewinnverteilung, ohne zwingendes Mindestkapital, zugleich aber mit erhöhter Rechtssicherheit. Wer eine bestehende GbR führt, kann durch einfache Umwandlung in eine eGbR Haftungsrisiken minimieren, die Außenwirkung stärken und sich einen Wettbewerbsvorteil sichern.