Die eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist die moderne Weiterentwicklung der klassischen GbR und seit 2024 durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Deutschland möglich. Durch die
Eintragung in das neue, elektronisch geführte
Gesellschaftsregister beim Amtsgericht erhält die eGbR volle Rechtsfähigkeit sowie Registerpublizität, ähnlich wie Kapitalgesellschaften im
Handelsregister. Damit können Gesellschafter Grundstücke ins
Grundbuch eintragen, Verträge abschließen und klagen oder verklagt werden – alles unter dem eigenen Firmennamen. Die Eintragung schafft Transparenz für Geschäftspartner, Banken und Investoren, weil alle Daten zentral über das
Unternehmensregister online abrufbar sind. Obwohl die eGbR nicht im Handelsregister steht, profitiert sie von dessen Strukturen: eindeutige Firmenbezeichnung, Registerauszug und europaweite Bekanntheit. Für Gründerinnen und Gründer bietet die eGbR eine schlanke Personengesellschaft mit flexibler Gewinnverteilung, ohne zwingendes Mindestkapital, zugleich aber mit erhöhter Rechtssicherheit. Wer eine bestehende GbR führt, kann durch einfache
Umwandlung in eine eGbR Haftungsrisiken minimieren, die Außenwirkung stärken und sich einen Wettbewerbsvorteil sichern.