Die Hauptversammlung (HV) ist das zentrale Forum einer
Aktiengesellschaft (AG), in dem Aktionäre ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben und über wesentliche Beschlüsse abstimmen. Typische HV-Themen sind Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen wie
Kapitalerhöhung oder Aktienrückkauf, die Wahl von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer, die Gewinnverwendung, Dividendenausschüttung sowie die Entlastung von
Vorstand und Aufsichtsrat. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand unter Einhaltung gesetzlicher Fristen; Tagesordnung, Ort und Zeit werden im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Jeder Aktionär besitzt ein Stimmrecht, das nach Anzahl der gehaltenen Aktien gewichtet ist. Auch die Online-Hauptversammlung gewinnt an Bedeutung, ermöglicht digitale Stimmabgabe und Fragerechte. Zwar ist die Hauptversammlung selbst kein eintragungspflichtiger Registerbegriff, doch registerrelevante HV-Beschlüsse – etwa über eine Satzungsänderung oder Kapitalerhöhung – müssen notariell beurkundet und anschließend im
Handelsregister eingetragen werden; erst dann erlangen sie rechtliche Wirksamkeit. Eine ordnungsgemäß durchgeführte HV ist ein zentrales Element guter Corporate Governance, stärkt Transparenz und fördert das Vertrauen des Kapitalmarkts. Anleger, Gründer und Corporate-Governance-Verantwortliche sollten daher die Abläufe und Pflichten der Hauptversammlung genau kennen, um ihre Rechte im deutschen Aktienrecht optimal wahrzunehmen.