Hrsg.

Definition

Grunddefinition

"Hrsg." steht für "Herausgeber" und bezeichnet im Handelsregister-Kontext die Person oder Institution, die ein Werk zusammengestellt und veröffentlicht hat, ohne Hauptautor zu sein.

Detaillierte Erklärung

Die Abkürzung „Hrsg.“ steht im Deutschen für „Herausgeber“ und erscheint vor allem in Quellenangaben, Literaturverzeichnissen und bibliografischen Nachweisen wissenschaftlicher Arbeiten. „Hrsg.“ kennzeichnet die Person oder Institution, die ein Werk zusammengestellt, redigiert und veröffentlicht hat, ohne selbst der Hauptautor zu sein. Ob in juristischen Kommentaren zum Gesellschaftsrecht, in geisteswissenschaftlichen Sammelbänden oder in technischen Tagungsberichten – die Herausgeber-Abkürzung ist unverzichtbar, um den wissenschaftlichen Zitierstandards (z. B. APA, Chicago, MLA oder DIN ISO 690) gerecht zu werden.