Der Konzernabschluss ist der konsolidierte
Jahresabschluss eines Konzerns, in dem alle Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen von Mutter- und Tochterunternehmen zu einem einheitlichen Zahlenwerk zusammengeführt werden. Nach § 290 HGB sind große und mittelgroße, kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, neben ihrem Einzelabschluss auch einen Konzernabschluss zu erstellen und im
Bundesanzeiger offenzulegen. Der Abschluss umfasst
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
Anhang, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel sowie – bei börsennotierten Gesellschaften – eine Segmentberichterstattung. Ziel der Konzernrechnungslegung ist es, Investoren, Kreditgebern und anderen Stakeholdern transparente, vergleichbare Informationen zur wirtschaftlichen Lage des gesamten Unternehmensverbunds zu liefern. Die Aufstellung kann wahlweise nach den handelsrechtlichen Vorschriften des HGB oder nach internationalen Standards wie IFRS erfolgen; in beiden Fällen ist eine Prüfung durch einen unabhängigen
Wirtschaftsprüfer vorgeschrieben. Über das
Unternehmensregister sind sämtliche veröffentlichten Konzernabschlüsse abrufbar. Ein aussagekräftiger, gesetzeskonformer Konzernabschluss steigert die Glaubwürdigkeit am Kapitalmarkt, erleichtert die Beschaffung von Fremd- und Eigenkapital und dient als Basis für strategische Entscheidungen im Konzerncontrolling sowie für steuerliche und regulatorische Zwecke.