Ein Liquidator ist die gesetzlich bestellte Person, die eine Gesellschaft in die geordnete
Liquidation führt und während der Abwicklung sämtliche Geschäfte wahrnimmt. Typischerweise übernehmen die bisherigen
Geschäftsführer einer GmbH oder die Vorstandsmitglieder einer AG diese Funktion, sofern Gesellschafterbeschluss oder Aufsichtsrat keine anderen Liquidatoren bestellen. Nach
Eintragung im
Handelsregister führen sie den Zusatz „Liquidator“ hinter ihrem Namen; zugleich wird ihre Vertretungsbefugnis publik gemacht. Zu den Kernaufgaben zählen die Erstellung einer
Eröffnungsbilanz, der gesetzliche Gläubigeraufruf, das Einziehen offener Forderungen, die Verwertung des Vermögens sowie die Begleichung sämtlicher Schulden. Anschließend verteilt der Liquidator den Abwicklungserlös an die Gesellschafter und beantragt die
Löschung der Gesellschaft beim
Registergericht. Er haftet für Pflichtverletzungen ähnlich wie ein Geschäftsführer und muss insolvenzrechtliche Vorschriften beachten, falls sich Zahlungsunfähigkeit herausstellt. Ein erfahrener Liquidator minimiert Haftungsrisiken, beschleunigt die
Auflösung und sorgt für transparente Kommunikation mit Gläubigern, Finanzamt und Sozialversicherung. Damit bildet der Liquidator das zentrale Bindeglied zwischen Gesellschaft, Behörden und Gläubigern während der kompletten Abwicklung.