Mantelkauf

Definition

Grunddefinition

Ein Mantelkauf ist der Erwerb einer inaktiven, im Handelsregister eingetragenen Kapitalgesellschaft, um schnell geschäftsfähig zu werden und die bestehende Rechtshülle ohne Neugründung zu nutzen.

Detaillierte Erklärung

Mantelkauf bezeichnet den Erwerb einer inaktiven, jedoch im Handelsregister eingetragenen Kapitalgesellschaft, meist einer GmbH, um schnell und ohne zeitaufwendige Neugründung geschäftsfähig zu werden. Beim Kauf eines Firmenmantels übernimmt der Käufer sämtliche Gesellschaftsanteile, ändert auf Wunsch Firma, Sitz, Geschäftsgegenstand sowie Geschäftsführer und nutzt so eine bestehende Rechtshülle als Gründungsabkürzung. Attraktiv ist diese Form des Gesellschaftskaufs vor allem für Start-ups, Investoren und Unternehmensnachfolger, die sofort eine Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-ID und Bankkonto benötigen. Zu beachten ist die sogenannte wirtschaftliche Neugründung: Wurde der Geschäftsbetrieb länger unterbrochen, verlangt das Registergericht den Nachweis, dass das volle Stammkapital von 25.000 € weiterhin vorhanden ist, andernfalls droht die Ablehnung der Eintragung. Ein professioneller Mantelkauf umfasst daher stets eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung, die Bilanz, Verbindlichkeiten, laufende Verträge sowie mögliche Altlasten der Vorratsgesellschaft beleuchtet. Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare begleiten den Prozess, erstellen den Kauf- und Abtretungsvertrag und melden die Änderungen elektronisch an das Handelsregister. Wer diese Compliance-Pflichten erfüllt, spart mit einem Mantelkauf Zeit, Gründungskosten und bürokratische Hürden.