Mantelkauf bezeichnet den Erwerb einer inaktiven, jedoch im
Handelsregister eingetragenen
Kapitalgesellschaft, meist einer GmbH, um schnell und ohne zeitaufwendige Neugründung geschäftsfähig zu werden. Beim Kauf eines Firmenmantels übernimmt der Käufer sämtliche Gesellschaftsanteile, ändert auf Wunsch
Firma, Sitz, Geschäftsgegenstand sowie
Geschäftsführer und nutzt so eine bestehende Rechtshülle als Gründungsabkürzung. Attraktiv ist diese Form des Gesellschaftskaufs vor allem für Start-ups, Investoren und Unternehmensnachfolger, die sofort eine Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-ID und Bankkonto benötigen. Zu beachten ist die sogenannte wirtschaftliche Neugründung: Wurde der Geschäftsbetrieb länger unterbrochen, verlangt das
Registergericht den Nachweis, dass das volle
Stammkapital von 25.000 € weiterhin vorhanden ist, andernfalls droht die Ablehnung der
Eintragung. Ein professioneller Mantelkauf umfasst daher stets eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung, die
Bilanz, Verbindlichkeiten, laufende Verträge sowie mögliche Altlasten der Vorratsgesellschaft beleuchtet. Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare begleiten den Prozess, erstellen den Kauf- und Abtretungsvertrag und melden die Änderungen elektronisch an das Handelsregister. Wer diese
Compliance-Pflichten erfüllt, spart mit einem Mantelkauf Zeit, Gründungskosten und bürokratische Hürden.