Personengesellschaften sind im deutschen Gesellschaftsrecht jene Unternehmensformen, bei denen mindestens eine natürliche Person unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haftet. Zu den wichtigsten Arten zählen die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR bzw. eGbR) sowie die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Kennzeichnend ist der persönliche Einsatz der Gesellschafter, ihre Mitwirkung an Geschäftsführung und Vertretung sowie die flexible, vertraglich gestaltbare Struktur. Während OHG und KG als Personenhandelsgesellschaften im
Handelsregister Abteilung A eingetragen werden müssen, erfolgt die
Eintragung der PartG im Partnerschaftsregister; die eGbR wird seit 2024 im neuen
Gesellschaftsregister geführt. Eine Buchführungspflicht entsteht in der Regel erst bei Eintragung oder Überschreitung handelsrechtlicher Schwellenwerte. Im Gegensatz zur
Kapitalgesellschaft besteht keine strenge Mindestkapitalvorschrift, was die Gründungskosten niedrig hält. Steuerlich werden Gewinne transparent, also direkt bei den Gesellschaftern, versteuert (Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit). Personengesellschaften eignen sich daher besonders für Familienbetriebe, Handwerksbetriebe, Start-ups mit persönlichem Einsatz sowie Freiberufler. Wer Haftungsrisiken minimieren will, wählt häufig die KG oder die GmbH & Co. KG, in der die GmbH als Komplementärin fungiert.