Das Transparenzregister ist ein zentrales Online-Register, das die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen gemäß Geldwäschegesetz offenlegt und seit 2021 als Vollregister fungiert, wodurch eine fristgerechte Eintragungspflicht für alle Rechtsträger besteht.
Detaillierte Erklärung
Das Transparenzregister ist ein zentrales, vom Bundesverwaltungsamt geführtes Online-Register, das gemäß Geldwäschegesetz (GwG) die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, Vereinigungen und Rechtsgestaltungen offenlegt. Als wirtschaftlich Berechtigte gelten natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben. Unternehmen sind verpflichtet, diese Angaben – Name, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses – aktiv zu melden, sofern keine Mitteilungsfiktion aus Handelsregister, Partnerschafts- oder Vereinsregister greift. Seit der Reform 2021 fungiert das Transparenzregister als Vollregister; damit entfällt für nahezu alle Rechtsträger die automatische Übernahme, eine fristgerechte Eintragungspflicht besteht ohne Ausnahme. Verstöße gegen die Registrierungspflicht können mit Bußgeldern bis zu 150.000 Euro, in schweren Fällen sogar bis zu einer Million Euro oder dem Zweifachen des wirtschaftlichen Vorteils geahndet werden und sind daher ein zentraler Compliance-Faktor. Die transparente Eigentümerstruktur erleichtert zudem KYC-Prüfungen, stärkt das Vertrauen von Geschäftspartnern und Investoren und trägt zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung bei.
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