Vor-GmbH

Definition

Grunddefinition

Die Vor-GmbH ist eine rechtliche Übergangsphase zwischen der notariellen Gründung und der Eintragung einer GmbH ins Handelsregister, in der sie als eigenständige Rechtseinheit agiert, jedoch Gesellschafter und Geschäftsführer persönlich haften.

Detaillierte Erklärung

Die Vor-GmbH – häufig auch als „GmbH in Gründung“, „GmbH i.G.“ oder „GmbH i. Gr.“ bezeichnet – beschreibt die rechtliche Übergangsphase zwischen notarieller Gründung und Eintragung der GmbH ins Handelsregister. Bereits mit Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags entsteht eine eigenständige Rechtseinheit sui generis, die wie eine Kapitalgesellschaft auftreten darf, jedoch noch nicht alle Privilegien der eingetragenen GmbH besitzt. In dieser Phase haften Gesellschafter und Geschäftsführer persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten, falls die Eintragung scheitert oder das Stammkapital nicht vollständig eingebracht wird. Die Vor-GmbH kann jedoch alle erforderlichen Rechtsgeschäfte abschließen, Mitarbeiter einstellen, Verträge unterzeichnen und ihr Stammkapital aufbauen. Im Geschäftsverkehr muss stets der Zusatz „i.G.“ geführt werden, um Transparenz gegenüber Vertragspartnern, Banken und Investoren zu gewährleisten. Erst mit der Handelsregistereintragung wandelt sich die Vor-GmbH automatisch in eine voll rechtsfähige GmbH mit beschränkter Haftung. Für Gründer bietet die Vor-GmbH damit einen flexiblen Start, erfordert aber fundierte Kenntnis des Gesellschaftsrechts, sorgfältige Kapitalausstattung und korrekte Handelsregisteranmeldung, um Haftungsrisiken zu minimieren und eine reibungslose Firmengründung sicherzustellen.

Verwandte Begriffe