| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 1 |
Konzernlagebericht Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell Die Aareal Bank AG mit Sitz in Wiesbaden ist die Obergesellschaft des Konzerns. Die Geschäftsstrategie der Aareal Bank Gruppe ist auf einen nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. Die strategischen Geschäftsfelder der Aareal Bank Gruppe sind die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie Zahlungsverkehrsverfahren, Firmenkundenbanking und Kautionsmanagement-Lösungen für die deutsche Immobilienwirtschaft und angrenzende Industrien. Die Aareal Bank gliedert sich in die zwei Segmente Strukturierte Immobilienfinanzierungen und Banking & Digital Solutions. Dem auf Verlangen der Atlantic BidCo GmbH, der Muttergesellschaft der Aareal Bank AG, zur Abstimmung gestellten aktienrechtlichen Squeeze-out-Beschluss wurde Anfang Mai 2024 auf der ordentlichen Hauptversammlung der Aareal Bank zugestimmt. Der aktienrechtliche Squeeze-out wurde am 25. Oktober 2024 wirksam. Die Atlantic BidCo GmbH ist seitdem alleinige Aktionärin der Aareal Bank AG. An der Atlantic BidCo GmbH sind jeweils von Advent International Corporation und Centerbridge Partners kontrollierte, verwaltete oder beratene Fonds sowie CPP Investment Board Europe S.à r.l, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Canada Pension Plan Investment Board und andere Minderheitsaktionäre mittelbar beteiligt. Die Aareal Bank und Advent International Corporation haben Ende Juni 2024 bekannt gegeben, dass sie mit TPG, einer führenden Private-Equity-Gesellschaft, und CDPQ, einer globalen Investmentgruppe, eine Vereinbarung zur Übernahme der Aareon geschlossen haben. Bei den finanziellen Konditionen des Verkaufs wurde ein Unternehmenswert (Enterprise Value) für die Aareon Gruppe, mit der Aareon AG als Muttergesellschaft, von rund 3,9 Mrd. € zugrunde gelegt, was einer Bewertung (Equity Value) des Aareon-Anteils der Aareal Bank von rund 2,1 Mrd. € entspricht. Nach Einholung der erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen fand der Vollzug der Transaktion (Closing), und somit die Veräußerung der Aareon, am 1. Oktober 2024 statt. Strukturierte Immobilienfinanzierungen Im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen begleitet die Aareal Bank nationale und internationale Kunden bei ihren Immobilieninvestitionen und ist in Europa, Nordamerika und Asien/Pazifik aktiv. Die Aareal Bank finanziert gewerbliche Immobilien, insbesondere Hotels, Alternative Living (Student Housing, Micro Living etc.), Einzelhandels-, Logistik-, Büro- und Wohnimmobilien. Dabei liegt der Fokus auf der Finanzierung von Bestandsimmobilien. Die Aareal Bank kombiniert in ihrem Vertrieb die lokale Marktexpertise vor Ort mit spezifischem Know-how für die Branchen Hotel, Logistik, Einzelhandel und Alternative Living. Hierfür stehen ihren Kunden Spezialistenteams in der Konzernzentrale in Wiesbaden zur Verfügung. Die Branchenexperten arbeiten eng mit den lokalen Teams zusammen und stellen dadurch sicher, dass für jede Transaktion das erforderliche Know-how in vollem Umfang zur Verfügung steht. Dadurch kann die Aareal Bank Finanzierungskonzepte anbieten, die den Anforderungen ihrer nationalen und internationalen Kunden entsprechen und so strukturierte Portfolio- und länderübergreifende Finanzierungen abschließen. Neben den Branchenspezialisten in Wiesbaden stehen weiterhin Zweigniederlassungen in Paris, Rom, London, Stockholm und Warschau zur Verfügung. Auf dem nordamerikanischen Markt ist die Aareal Bank Gruppe mit ihrer Tochtergesellschaft Aareal Capital Corporation vom Standort New York aus aktiv. Die Marktaktivitäten im asiatisch-pazifischen Raum erfolgen durch die Tochtergesellschaft Aareal Bank Asia Limited in Singapur.
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Refinanzierung Die Aareal Bank ist ein aktiver Emittent von Pfandbriefen, die einen bedeutenden Anteil an ihren langfristigen Refinanzierungsmitteln ausmachen. Die Qualität der Deckungsmassen der Pfandbriefe wird durch ein „Aaa“-Rating von Moody’s bestätigt. Um einen breiten Investorenkreis anzusprechen, bedient sich die Aareal Bank einer umfangreichen Palette von weiteren Refinanzierungsinstrumenten, darunter auch Senior-preferred- und Senior-non-preferred-Anleihen sowie Schuldscheine und Schuldverschreibungen. Je nach Marktgegebenheit und Investorennachfrage werden große öffentliche Emissionen oder Privatplatzierungen begeben. Zudem generiert die Bank im Segment Banking & Digital Solutions Bankeinlagen aus der Wohnungswirtschaft, die eine strategisch wichtige zusätzliche Refinanzierungsquelle darstellen. Darüber hinaus verfügt sie über Einlagen institutioneller Geldmarktinvestoren und Privatkundeneinlagen im Treuhandmodell. Banking & Digital Solutions Im Segment Banking & Digital Solutions bietet die Aareal Bank Gruppe ihren Kunden aus der institutionellen Wohnungswirtschaft, der gewerblichen Immobilienwirtschaft sowie der Energie- und Versorgungswirtschaft branchenspezifische Zahlungsverkehrsverfahren an. In Kombination mit der BK01-Software der First Financial Software GmbH, die die integrierte Abwicklung von Zahlungsverkehrsströmen zwischen ERP-System und Kontosystem ermöglicht, trägt die Aareal Bank zur effizienteren und nachhaltigeren Gestaltung grundlegender Geschäftsprozesse ihrer Kunden bei. Zwischen der Aareal Bank, First Financial Software GmbH und Aareon besteht dafür eine strategische Partnerschaft. An der Schnittstelle zwischen Immobilien- und Energiewirtschaft unterstützt die Aareal Bank gemeinsam mit ihren Partnern zudem bei der branchenübergreifenden Optimierung von Zahlungs- und angrenzenden Geschäftsprozessen. Im Zusammenhang mit dem über die Kontosysteme der Aareal Bank abgewickelten Zahlungsverkehr (BK@1) werden Einlagen generiert, die u.a. zur Refinanzierung der Aareal Bank Gruppe beitragen. Mit seinen digitalen Kautionslösungen und ausgewählten Finanzierungsangeboten bietet das Segment der deutschen Immobilienwirtschaft weitere Services an. Ihre Angebote zur Geldanlage unterbreitet die Aareal Bank sowohl Unternehmen aus der Immobilien- als auch der Energiewirtschaft und unterstützt somit deren aktives Anlage- und Cash-Management. Zum Segment Banking & Digital Solutions zählen die Tochtergesellschaften collect Artificial Intelligence GmbH, ein Payment-Solution-Provider für KI-gestütztes Rechnungs- und Mahnwesen, und plusForta GmbH, ein Online-Vermittler für Mietkautionsbürgschaften. Steuerungssystem Die Steuerung des Aareal Bank Konzerns erfolgt auf Konzernebene und auf Basis finanzieller Leistungsindikatoren unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit. Sie ist darüber hinaus segmentspezifisch ausgestaltet. Grundlage der Steuerung ist eine jährlich erstellte mittelfristige Konzernplanung, die auf die langfristige Geschäftsstrategie des Konzerns ausgerichtet ist. Die für die Steuerung und Überwachung erforderliche Informationsversorgung erfolgt durch ein umfangreiches regelmäßiges Managementreporting. Die folgenden im Rahmen der Geschäfts- und Ertragsteuerung verwendeten Kennzahlen stellen wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren für den Aareal Bank Konzern dar. Mit Beginn des Jahres 2025 wurde das Steuerungssystem um separart identifizierbare nicht wiederkehrende Posten ergänzt, sodass die Steuerung auf Basis der folgenden drei neuen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt: Konzern Betriebsergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen (bis 31. Dezember 2024) Bereinigtes1) Betriebsergebnis (ab 1. Januar 2025) Return on Equity (RoE)2) aus fortgeführten Geschäftsbereichen (bis 31. Dezember 2024) Bereinigter1) Return on Equity (RoE)3) (ab 1. Januar 2025) Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) – Basel IV (phase-in) (bis 31. Dezember 2024)
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Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) – Basel IV (fully phased) (ab 1. Januar 2025) Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen Neugeschäft4) Kreditportfolio der Aareal Bank Gruppe Segment Banking & Digital Solutions Durchschnittliches wohnungswirtschaftliches Einlagenvolumen Im Rahmen des bestehenden Risikomanagementsystems werden die einzelnen Risikopositionen der dem Aareal Bank Konzern angehörenden Gesellschaften zentral gesteuert und überwacht. Alle steuerungsrelevanten Informationen werden methodisch gesammelt und analysiert, um geeignete Strategien zur Risikosteuerung und -überwachung zu entwickeln. Ergänzend dazu setzen wir Vorschaumodelle zur Bilanzstruktur, Liquidität und Portfolioentwicklung für die strategische Geschäfts- und Ertragsplanung ein. Neben den geschäftsbezogenen Steuerungsinstrumenten nutzen wir verschiedene weitere Instrumente zur Optimierung unserer Organisation und der Arbeitsprozesse. Hierzu zählen z.B. ein umfassendes Kostenmanagement, eine zentrale Steuerung von Projektaktivitäten und das Personalcontrolling. Im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen kommen ergänzende Steuerungsinstrumente und Kennzahlen hinzu. Das Immobilienfinanzierungsportfolio wird im Aareal Bank Konzern aktiv mit dem Ziel gesteuert, die Risikodiversifikation und die Ertragskraft zu optimieren. Zur Entwicklung risiko- und ertragsorientierter Strategien für unser Portfolio werten wir Markt- und Geschäftsdaten aus, simulieren auf dieser Basis infrage kommende Kreditgeschäftsstrategien und identifizieren ein Zielportfolio, das Gegenstand der Konzernplanung ist. Dies erleichtert es uns, Marktveränderungen frühzeitig zu identifizieren und auf diese zu reagieren. Die aktive Portfoliosteuerung ermöglicht die Optimierung der Allokation des Eigenkapitals auf die aus Risiko- und Ertragssicht attraktivsten Produkte und Regionen im Rahmen unserer Strategie. Durch Berücksichtigung von Maximalanteilen für einzelne Länder, Produkte und Objektarten im Portfolio gewährleisten wir dabei eine hohe Diversifizierung und vermeiden Risikokonzentrationen. In dem Segment Banking & Digital Solutions gibt es ebenfalls eine spezifische Steuerungsgröße für das entsprechende Geschäft. Das durchschnittliche wohnungswirtschaftliche Einlagenvolumen ist hierfür wesentlicher finanzieller Leistungsindikator. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft befand sich im Jahr 2024 auf einem moderaten Wachstumspfad mit einem über die Regionen heterogenen Bild. So verzeichneten die Eurozone und das Vereinigte Königreich nur eine marginale wirtschaftliche Erholung, während sich die Wirtschaft der Vereinigten Staaten erneut besser entwickelte als die anderer Industrieländer. Die Inflation in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften ging im Jahr 2024 weiter zurück, wobei der jährliche Anstieg der Verbraucherpreise in der Eurozone und im Vereinigten Königreich zwischenzeitlich das Ziel von 2 % erreichte. So wurde der geldpolitische Kurs der wichtigsten Zentralbanken seit Mitte 2024 weniger restriktiv, da die Leitzinsen in den meisten fortgeschrittenen Volkswirtschaften außer Australien gesenkt wurden. Der Preisdruck blieb jedoch aufgrund der anhaltenden Dienstleistungsinflation und der angespannten Arbeitsmärkte hoch. Auch das Jahr 2024 war von einflussreichen politischen Ereignissen geprägt. Die Wahlen des Europaparlaments und der französischen Nationalversammlung sowie das Scheitern der deutschen Ampelregierung zeigten eine hohe politische Unsicherheit in Europa und eine Gefahr der politischen Abkehr vom europäischen Zusammenhalt. In Großbritannien gewann die Labour-Partei im Juli die Parlamentswahl, hatte jedoch Schwierigkeiten, einen zufriedenstellenden Haushalt vorzulegen, der Investitionen und Wachstum fördern könnte. In den USA lösten die Präsidentschaftswahlen bemerkenswerte Finanzreaktionen mit steil ansteigenden Dollarkursen und Aktienbewertungen aus, jedoch schwächten sich die Märkte in der übrigen Welt angesichts möglicherweise bevorstehender Zölle
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und Störungen des Handels ab. Bewaffnete Konflikte nahmen weiter an Intensität zu, ohne Fortschritte auf dem Weg zu einer friedlichen Lösung. Die Eskalation des Israel-Hamas-Kriegs führte dazu, dass Iran und Libanon direkt in den Konflikt verwickelt wurden, wobei die Auswirkungen auf die Ölpreise und die globalen Lieferketten jedoch nur von kurzer Dauer waren. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine eskalierte weiter mit erheblichen Opfern auf beiden Seiten. Konjunktur Das reale Bruttoinlandsprodukt der Eurozone stieg im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 um 0,8 %. Der private Konsum zeigte einen nur schwachen Zuwachs und die sich verschlechternde Industrie belastete weiterhin das Wirtschaftswachstum, das durch vergangene Zinserhöhungen und die geringe Auslandsnachfrage außerhalb Europas belastet wurde. Daher erklären unterschiedliche wirtschaftliche Strukturen und die damit verbundene unterschiedliche Bedeutung des verarbeitenden Sektors und des Exports weitgehend die ungleichen Wachstumsmuster zwischen den Ländern der Eurozone. Insbesondere Deutschland stagnierte im ersten Halbjahr 2024 und verzeichnete in der zweiten Jahreshälfte nur ein geringfügiges Wachstum, das nicht ausreichte, um den Gesamtrückgang im Jahr 2024 auszugleichen. In Frankreich blieb die zugrunde liegende zyklische Dynamik schwach, während die Investitionen durch politische Unsicherheit untergraben wurden. In Südeuropa beschleunigte sich die wirtschaftliche Erholung in Spanien weiter und verlangsamte sich in Italien. Ausgewählte Länder der Europäischen Union, welche nicht der Eurozone angehören, zeigten eine positivere konjunkturelle Entwicklung gegenüber dem Vorjahr. So wuchs die Wirtschaftsleistung der Tschechischen Republik und Schwedens im Vergleich zum Vorjahr um 1,0 bzw. 0,6 %. In Polen stieg das BIP um 2,4 % an. Großbritannien verzeichnete 2024 ein moderates Wirtschaftswachstum mit einer BIP-Wachstumsrate von 0,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Im ersten Halbjahr erreichte die Wirtschaft ein über dem Trend liegendes Wachstum, das durch eine positive Dynamik im privaten Sektor angetrieben wurde. Auch die Bauwirtschaft und das produzierende Gewerbe expandierten. Allerdings verlangsamte sich die Dynamik in der zweiten Jahreshälfte, insbesondere im Dienstleistungssektor. Obwohl die Bank of England den Leitzins im August und November senkte, blieben die Finanzierungsbedingungen weiterhin restriktiv, und die Auswirkungen vergangener Straffungen schlugen sich über das ganze Jahr auf die Realwirtschaft durch. Die reale Wirtschaftsleistung der USA wuchs im Jahr 2024 um 2,8 % gegenüber dem Vorjahr. Während die Wachstumsrate von 0,4 % im ersten Quartal die Erwartungen nicht erreichte, bereiteten eine starke Binnennachfrage und ein robuster Arbeitsmarkt den Weg für ein kräftiges Wachstum im restlichen Jahr mit bemerkenswerten Wachstumsraten im zweiten und dritten Quartal. Eine solide inländische Wirtschaft war auch 2024 der Wachstumsmotor, der vom privaten Konsum zusätzlich gestützt wurde. Das Handelsdefizit verringerte sich 2024 kontinuierlich, blieb jedoch in Verbindung mit restriktiven Finanzierungsbedingungen eine Belastung für das Wirtschaftswachstum. In Kanada wuchs das BIP im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 %. Die australische Wirtschaft zeigte sich im Jahr 2024 mit einem realen BIP-Wachstum von 1,0 % gegenüber dem Vorjahr verhalten. Die angespannten politischen Rahmenbedingungen und der Inflationsdruck bremsten die diskretionären Ausgaben weiterhin, und auch Unternehmensinvestitionen blieben verhalten. Die Wachstumsdynamik verbesserte sich dank fiskalischer Stimuli in der zweiten Jahreshälfte moderat. Insgesamt verzeichneten die Arbeitsmärkte in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften im Jahr 2024 niedrige Arbeitslosenquoten und eine hohe Arbeitsnachfrage. Dies konterkarierte Prognosen, die ein herausforderndes Umfeld und Rezessionsrisiken erwarteten. Die Unternehmen zögerten, Mitarbeiter zu entlassen, und hatten Schwierigkeiten, Stellen zu besetzen. In Europa blieb der Arbeitsmarkt angespannt mit ersten Signalen einer Eintrübung. Die Arbeitslosenquote in der Eurozone zeigte zum Jahresende mit 6,3 % eine leicht sinkende Tendenz gegenüber dem Vorjahr. Großbritannien verzeichnete am Ende des dritten Quartals 2024 eine Arbeitslosenquote von 4,3 %. In den USA blieb der Arbeitsmarkt in guter Verfassung und das Beschäftigungswachstum kühlte sich nur mäßig ab. Die Arbeitslosenquote lag zum Jahresende bei 4,1 %.
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Jährliche Veränderung des realen Bruttoinlandsprodukts
| 2024¹⁾ | 2023²⁾ | |||
| % | ||||
| Europa | ||||
| Eurozone | 0,8 | 0,4 | ||
| Belgien | 1,0 | 1,3 | ||
| Deutschland | -0,2 | -0,3 | ||
| Finnland | -0,4 | -1,2 | ||
| Frankreich | 1,1 | 0,9 | ||
| Italien | 0,5 | 0,7 | ||
| Luxemburg | 1,4 | -1,1 | ||
| Niederlande | 0,9 | 0,1 | ||
| Österreich | -1,0 | -1,0 | ||
| Spanien | 3,1 | 2,7 | ||
| weitere europäische Länder | ||||
| Dänemark | 2,7 | 2,5 | ||
| Großbritannien | 0,8 | 0,4 | ||
| Polen | 2,4 | 0,1 | ||
| Schweden | 0,6 | -0,2 | ||
| Schweiz | 1,3 | 0,7 | ||
| Tschechien | 1,0 | -0,1 | ||
| Nordamerika | ||||
| Kanada | 1,3 | 1,5 | ||
| USA | 2,8 | 2,9 | ||
| Asien/Pazifik | ||||
| Australien | 1,0 | 2,1 | ||
| Malediven | 7,3 | 4,7 |
1) Vorläufige Zahlen; 2) Angepasst an finale Zahlen Finanz- und Kapitalmärkte, Geldpolitik und Inflation Die internationalen Finanzmärkte waren 2024 von einer sinkenden Inflation, der Erwartung von Leitzinssenkungen und politischen Schocks geprägt. Führende Zentralbanken hielten an ihrem Kurs der geldpolitischen Straffung bis zum Ende des zweiten Quartals fest, bevor Leitzinssenkungen eingeleitet wurden. Die Renditen 10-jähriger Staatsanleihen schwankten im Jahr 2024, was durch Bedenken über staatliche Verschuldungen und Erwartungen über Senkungen der Leitzinsen angetrieben wurde. Durch niedrigere Inflationsraten und Signale eines nur schwachen Wirtschaftswachstums sah sich die Europäische Zentralbank (EZB) im Jahr 2024 veranlasst, eine geldpolitische Lockerung einzuleiten. Zu diesem Zweck nahm sie im Juni, September, Oktober und Dezember vier aufeinanderfolgende Zinssenkungen vor. Die Leitzinsen wurden auf 3,15 % (Hauptrefinanzierungssatz), 3,4 % (Spitzenrefinanzierungssatz) und 3 % (Einlagezins) gesenkt. Der EZB-Rat stellte dabei in Aussicht, die Leitzinsen in Abhängigkeit der Datenlage so lange wie erforderlich auf einem restriktiven Niveau zu belassen, bis die Inflation mittelfristig wieder das Ziel von 2 % erreicht. Die Wertpapierbestände aus dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) wurden reduziert und die Tilgungsbeträge aus fälligen Wertpapieren, die im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) erworben wurden, nicht mehr vollumfänglich angelegt.
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In den USA lagen die Inflationsraten 2024 immer noch über dem Zielwert von 2 %, und der Arbeitsmarkt blieb angespannt. Infolgedessen hat die US-amerikanische Zentralbank (FED) ihren geldpolitischen Kurs im ersten Halbjahr beibehalten und begann erst im September, die Zinssätze zu senken. Zum Jahresende lag der Leitzinskorridor bei 4,25 und 4,5 %, wobei die Senkungen größtenteils vom Markt erwartet und eingepreist wurden. Allerdings prognostizierte die FED in ihrer letzten Sitzung weniger Leitzzinssenkungen für das Jahr 2025, da befürchtet wurde, dass die Inflation nicht so schnell sinken wird, wie zuvor prognostiziert. Weiterhin verringerte die FED ihren Bestand aus Staatsanleihen und hypothekenbesicherten Wertpapieren, der während der Covid-19-Pandemie aufgenommen wurde. Nachdem die Bank of England (BoE) den Leitzins lange Zeit bei 5,25 % belassen hatte, senkte sie das Niveau im August und im November auf 4,75 %. Die Entscheidungen beruhten auf den Fortschritten bei der Inflationssenkung und Normalisierung vieler Indikatoren der Inflationserwartung. Die BoE erklärte, dass die Geldpolitik ausreichend lange restriktiv bleiben sollte, bis die Risiken eines Rückkehrens der Inflation zum 2-%-Ziel weiter abnehmen. Zudem verringerte sie ihren Bestand an Staatsanleihen weiter. Auch weitere wichtige Zentralbanken senkten ihre Leitzinsen im Jahr 2024: Die Bank of Canada senkte das Zinsniveau auf 3,25 % und die Riksbank in Schweden auf 2,75 %. Die Reserve Bank of Australia hielt das Niveau bei 4,35 % konstant. Die kurzfristigen Zinsen im Euroraum lagen zum Jahresende 2024 unterhalb des Niveaus zum Jahresende 2023. Dies galt auch für das Britische Pfund, den US-Dollar, die Schwedische Krone und den Kanadischen Dollar. Die kurzfristigen Zinsen stiegen für den Australischen Dollar zwar an, jedoch nur moderat. Bei den langfristigen Zinsen zeigte sich im Jahresverlauf ein uneinheitliches Bild. So stieg das Zinsniveau für den US-Dollar, das Britische Pfund, die Schwedische Krone und den Australischen Dollar gegenüber dem Jahresbeginn an, während es im Euroraum leicht und für den Kanadischen Dollar etwas stärker fiel. Bedingt durch die geldpolitische Straffung der Zentralbanken sowie die Wiederwahl Donald Trumps zum US-Präsidenten verstärkte sich die Unsicherheit an den Kapitalmärkten, was zu hoher Volatilität insbesondere an den Zins- und Spread-Märkten führte. Ausgelöst durch die Spread-Ausweitung im öffentlichen Sektor gerieten die Credit Spreads von Covered Bonds ebenfalls unter Ausweitungsdruck. Konkret gingen die Renditen im dritten Quartal aufgrund erwarteter Senkungen der Zinssätze zurück, stiegen aber im vierten Quartal aufgrund politischer Unsicherheiten in den USA und finanzpolitischer Bedenken in Großbritannien und Frankreich an. Während sich die Inversion der Renditekurve im mittelfristigen Bereich zwischen 2- und 10-jährigen Laufzeiten aufgelöst hat, bleibt sie im kurzen Laufzeitbereich sowie im Segment der sehr langen Laufzeiten weiterhin bestehen. Diese Entwicklung wurde durch ein „Soft Landing“ in den USA sowie durch abnehmende Rezessionsrisiken in Europa getragen. Die Eindämmung von Inflationsraten und graduelle Leitzinssenkungen trugen ebenfalls hierzu bei. Die Devisenmärkte im Jahr 2024 wurden maßgeblich durch geldpolitische Erwartungen in der ersten Jahreshälfte und politische Unsicherheit in der zweiten Jahreshälfte geprägt. Da sowohl die FED als auch die EZB zur Steuerung der Inflation einen datengetriebenen Ansatz verfolgten, wurde die Richtung der Bewegungen des EUR/USD-Wechselkurses von allgemeineren makroökonomischen Faktoren beeinflusst. Nach einer Aufwertung im zweiten und dritten Quartal fiel der Euro gegenüber dem Dollar seit Trumps Wiederwahl deutlich ab. Die starke Dollarnachfrage und politische Bedenken in Frankreich und Deutschland sowie ein nur schwaches Wachstum in der Eurozone trugen zur Abwertung bei. Zum Jahresende 2024 lag der Wechselkurs bei 1,04 USD pro Euro. Gegenüber dem Kanadischen Dollar zeigte sich der Euro-Verlauf des Jahres 2024 stabil und konnte leicht von 1,46 CAD pro Euro zu Jahresbeginn auf 1,49 CAD pro Euro zum Jahresende aufwerten. Gegenüber dem Britischen Pfund verlor der Euro leicht von 0,87 GBP pro Euro zum Jahresbeginn auf 0,83 GBP pro Euro zum Jahresende. Die Abwertung begann im Juni, als die EZB bei ungünstigen Wachstumsaussichten begann, die Leitzinsen zu senken. Gegenüber der Schwedischen Krone konnte der Euro von 11,10 SEK pro Euro zum Jahresbeginn auf 11,46 SEK pro Euro zum Jahresende aufwerten. Gegenüber dem Australischen Dollar konnte der Euro auf 1,68 AUD pro Euro zum Jahresende zulegen, gegenüber 1,63 AUD pro Euro zum Jahresanfang. Die Inflationsraten in den meisten fortgeschrittenen Volkswirtschaften setzten auch im Jahr 2024 einen Abwärtstrend fort, wobei sie im Jahresverlauf zwischenzeitlich niedrigere Werte erreichten als zum Jahresende. In der Eurozone erreichte die Inflation im Dezember 2,4 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat. In den USA und Großbritannien lag die Inflation zum Jahresende bei 2,9 bzw. 2,5 %. Getrieben wurde der allgemeine Rückgang durch niedrigere Energiepreise. So erreichte der Rohölpreis im April seinen Höhepunkt und stieg im Juli aufgrund der eskalierenden Spannungen im Nahen Osten wieder in die Höhe, zeigte dann aber eine rückläufige Tendenz und blieb für den Rest des Jahres stabil. Auch Lebensmittelpreise trugen zum Rückgang der Gesamtinflation bei.
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Die Kerninflation lag zum Jahresende weiterhin deutlich über den jeweiligen Zentralbankzielen. Sie ging langsamer zurück, was vor allem auf angespannte Arbeitsmärkte und Preissteigerungen im Dienstleistungssektor zurückzuführen war. Regulatorisches Umfeld Das Umfeld für Kreditinstitute ist weiterhin durch eine hohe Dynamik der regulatorischen Anforderungen und Änderungen in der Bankenaufsicht geprägt. Hierzu zählt insbesondere das sog. Bankenpaket, das die Implementierung der durch den Baseler Ausschuss (BCBS) beschlossenen Finalisierung von Basel III in EU-Recht vorsieht (sog. Basel IV). Die finale Verordnung („CRR III“) und die Richtlinie („CRD VI“) des Bankenpakets wurden am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und traten zum 9. Juli 2024 in Kraft. Parallel hierzu arbeitete die EBA im Jahr 2024 gemäß ihrer Roadmap an der Umsetzung der ihr erteilten Mandate zur Erstellung von technischen Standards, durch die die Regelungen weiter ausgestaltet und konkretisiert werden. Der Erstanwendungszeitpunkt der für die Bank relevantesten Neuregelungen ist der 1. Januar 2025 und damit zwei Jahre später als ursprünglich vom BCBS vorgesehen. Die erste CoRep-Meldung ist für den Stichtag 31. März 2025 abzugeben, allerdings räumt die Aufsicht den Instituten eine längere Abgabefrist bis Ende Juni 2025 ein (bisher Mitte Mai 2025). Ergänzt wird das bisherige CoRep-Meldewesen durch ein neues Meldewesen zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch. Erstmalig waren diese Meldeanforderungen für den Stichtag 30. September 2024 zu erfüllen. Im Rahmen von Ad-hoc-Meldungen wurden diese Meldeanforderungen seitens der Aufsicht für die Meldestichtage 31. Dezember 2023, 31. März 2024 und 30. Juni 2024 vorgezogen. Am 29. Mai 2024 hat die BaFin die finale Fassung der achten MaRisk-Novelle zur Umsetzung der EBA-Leitlinien für das Management von Zinsänderungsrisiken und Kredit-Spread-Risiken veröffentlicht. Für die Implementierung der Änderungen, die neue Anforderungen mit sich bringen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024. Zudem gibt es verschiedene neue Anforderungen sowohl von nationalen wie europäischen Regulatoren u.a. im Zusammenhang mit IT-/Informationssicherheitsrisiken oder bei der Prävention von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung. Darüber hinaus sehen Politik und Bankenaufsicht die Notwendigkeit, den Nachhaltigkeitsgedanken stärker in der Gesellschaft und darüber hinaus als regulatorische Anforderung in der Wirtschaft zu verankern. In der EU wurde hierzu eine einheitliche Taxonomie eingeführt, die die Grundlage für die Klassifikation von Wirtschaftstätigkeiten im Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele bildet. Die Taxonomie
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ist außerdem die Grundlage für eine Vielzahl von Veröffentlichungspflichten für Unternehmen der Finanzbranche und für Nicht-Finanzunternehmen. Auch bei der im Rahmen der CRR II-Umsetzung für große kapitalmarktorientierte Institute eingeführten Verpflichtung zur halbjährlichen Aufnahme von qualitativen und quantitativen Informationen zu ESG-Risiken in den Offenlegungsbericht steigt die Zahl der zu veröffentlichenden Datenpunkte in 2024 weiter an. Des Weiteren bringt die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), welche nicht bis zum 31. Dezember 2024 in nationales Recht umgesetzt wurde, Unsicherheit in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Als branchenweite anerkannte Lösung gilt, die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) trotzdem als Rahmenwerk für die nach wie vor gültige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) umzusetzen. Dies erhöht ebenfalls die Offenlegungsanforderungen für das Geschäftsjahr 2024. Durch den Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) stellt die EZB ein einheitliches Vorgehen bei der aufsichtlichen Bewertung von Banken in der Säule 2 sicher. Im Rahmen des SREP erfolgen eine Geschäftsmodellanalyse und eine Beurteilung der Governance sowie der Kapital- und Liquiditätsrisiken. Die Ergebnisse der einzelnen Bereiche werden in einem Score-Wert zusammengefasst. Daraus leitet die EZB aufsichtliche Maßnahmen zum Vorhalten zusätzlichen Eigenkapitals und/oder zusätzlicher Liquiditätspuffer ab. Zur Modernisierung des EU-Systems für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat die EU ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Neben einer neuen EU-Verordnung und der Überarbeitung der aktuellen EU-Richtlinien sieht es die Gründung einer neuen europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vor, die bis 2025 aufgebaut wird. Die Gründung der Behörde sowie deren grundsätzliche Verantwortlichkeiten wurden bereits im Dezember 2023 final entschieden, die anderen Bestandteile des Pakets wurden per 19. Juni 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und beinhalten i. d. R. eine Umsetzungsfrist von drei Jahren, teilweise kürzer, da die zu gründende Behörde detaillierende Standards veröffentlichen soll. Der sich für die Bank ergebende Anpassungsbedarf wird zurzeit analysiert und innerhalb der relevanten Umsetzungsfristen bearbeitet. Branchen- und Geschäftsentwicklung Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen Im Jahr 2024 standen die Gewerbeimmobilienmärkte weiterhin unter dem Einfluss eines erhöhten Zinsumfelds. Besonders zu Jahresbeginn waren Kreditvergabestandards noch ausgesprochen restriktiv, lockerten sich im weiteren Verlauf jedoch etwas. Insgesamt betrachtet belasteten weiterhin hohe Finanzierungskosten sowie Unsicherheiten über die konjunkturellen Aussichten in vielen Volkswirtschaften den Immobilienmarkt. Die anhaltende Divergenz in der Preisvorstellung zwischen Käufern und Verkäufern in manchen Lagen und für Teile des Büromarkts sowie das weiterhin erhöhte Zinsniveau stellten insgesamt die bedeutendsten Hemmnisse für die Geschäftstätigkeit dar. Vor diesem Hintergrund blieb der Druck auf die Bewertungen bestehen, auch wenn sich in einigen Segmenten eine Stabilisierung abzeichnete oder bereits eine Bodenbildung durchschritten wurde. Ein bedeutender Wendepunkt im Jahresverlauf war der Beginn von Zinssenkungen, insbesondere durch die Fed, die EZB und die BoE. Sinkende Zinssätze tragen dazu bei, dem Aufwärtsdruck auf Renditen entgegenzuwirken und Immobilienbewertungen zu stützen. Diese setzten in einigen Märkten erste positive Impulse für eine schrittweise Rückkehr des Vertrauens bei Investoren. Dennoch blieben die Auswirkungen begrenzt, da die Normalisierung der Marktbedingungen aufgrund des weiterhin erhöhten Zinsumfelds nur allmählich voranschreitet. Es ist daher zu erwarten, dass weitere Zinssenkungen erforderlich sein werden, bevor Investoren wieder verstärkt aktiv werden. Im Gesamtjahr 2024 lag das globale Transaktionsvolumen über dem Niveau des Vorjahres (+7 %). Dabei waren zwischen den Regionen leichte Unterschiede in der relativen Entwicklung zu beobachten. Während das Volumen in Nordamerika mit einem Plus von 2 % in etwa auf dem Niveau des Vorjahres blieb, konnte es in Europa um 7 % und im asiatisch-pazifischen Raum sogar um 15 % zulegen. Bezogen auf Objektarten5) konnten Büro-, Hotel- und Logistikimmobilien weltweit an Volumen gewinnen, während Einzelhandelsimmobilien etwas weniger stark transferiert wurden.
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Investoren fokussierten sich auf Immobilien, die langfristig Wertpotenzial bieten oder spezifischen Trends wie Nachhaltigkeit und ESG-Konformität entsprechen. Dies umfasst bevorzugt Objekte mit hoher Wiedervermietbarkeit, stabilen Mieterprofilen oder attraktiven Lagen, die als widerstandsfähig gegenüber Marktvolatilität gelten. Gut gelegene Logistik- und Wohnimmobilien waren weiterhin stark gefragt, gestützt durch stabile Fundamentaldaten. Von einer stärkeren Zurückhaltung der Investoren waren nach wie vor Büroimmobilien betroffen, was auf die Umstellung auf hybride Arbeitsformen zurückzuführen ist, die bei potenziellen Käufern für Unsicherheit gesorgt hat. Die laufende Korrektur bei Preisen und Werten bedeutet, dass viele Eigentümer mit unrealisierten Verlusten konfrontiert sind und kaum Anreize haben, ihre Objekte zu veräußern, was die Preisfindung im Markt erschwert. Das Interesse von Finanzierungsgebern konzentrierte sich vor allem auf die Immobilienarten Wohnen, Logistik, Lebensmittelgeschäfte sowie Büroimmobilien in bevorzugten Lagen mit gehobener Qualität. Die Aareal Bank erzielte im Gesamtjahr 2024 ein Neugeschäftsvolumen6) von 10,9 Mrd. € (Vorjahr: 10,0 Mrd. €) und übertraf damit den zu Jahresbeginn kommunizierten Zielkorridor von 8 bis 9 Mrd. €, der im Jahresverlauf auf 9 bis 10 Mrd. € angehoben wurde. Besonders in der zweiten Jahreshälfte entwickelte sich das Neugeschäft entgegen dem allgemeinen Markttrend sehr dynamisch und viele Bestandskunden verlängerten ihre Kreditbeziehungen. Der Anteil der Erstkreditvergabe belief sich auf 58 % (Vorjahr: 62 %) bzw. 6,3 Mrd. € (Vorjahr: 6,2 Mrd. €). Die Prolongationen betrugen 4,6 Mrd. € (Vorjahr: 3,8 Mrd. €). Im Gesamtjahr wurden „grüne“ Finanzierungen in Höhe von rund 3,9 Mrd. € neu abgeschlossen und das Bestandsvolumen „grüner“ Finanzierungen hat sich insgesamt um 2,8 Mrd. € auf rund 7,6 Mrd. € erhöht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Änderungen im Bestandsvolumen auch daraus resultieren können, dass einige Bestandskunden die notwendige Verpflichtungserklärung und Zertifikate erstmalig abgegeben haben oder dass anderen Finanzierungen der „grüne“ Status entzogen wurde. „Grüne“ Finanzierungen („Green Loans“) erfüllen die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz des sog. „Aareal Green Finance Frameworks“ und der Kunde verpflichtet sich, diese Anforderungen während der Kreditlaufzeit einzuhalten. Kriterien für die Einstufung als grünes Gebäude sind die EU-Taxonomiekriterien, ein überdurchschnittliches Nachhaltigkeits-Rating von anerkannten Agenturen oder die Einhaltung von Energieeffizienzkriterien. Insgesamt ist das Immobilienfinanzierungsportfolio der Aareal Bank Gruppe damit zum Jahresende 2024 auf 33,5 Mrd. € (Jahresende 2023: 32,9 Mrd. €) angewachsen.
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Mit rund 73 % befand sich der größte Anteil des Neugeschäfts in Europa (Vorjahr: 66 %), gefolgt von Nordamerika mit 23 % (Vorjahr: 29 %) und dem asiatisch-pazifischen Raum mit 4 % (Vorjahr: 5 %).7) Auf die Objektarten bezogen, entfiel der größte Neugeschäftsanteil mit 36 % (Vorjahr: 42 %) auf Hotelimmobilien. Danach folgten Büroimmobilien mit 25 % (Vorjahr: 27 %) vor Einzelhandelsimmobilien mit 19 % (Vorjahr: 12 %), Logistikimmobilien mit 15 % (Vorjahr: 9 %) und Wohnimmobilien mit 4 % (Vorjahr: 9 %). Sonstige Immobilien und Finanzierungen hatten nur einen geringfügigen Anteil am Neugeschäft von unter 1 % (Vorjahr: unter 1 %). Europa Das Transaktionsvolumen konnte in Europa um rund 7 % zulegen. Rückläufige Aktivitäten waren in Frankreich und Deutschland festzustellen, während die Volumina in Großbritannien, Schweden, Italien und Polen zunahmen. Auf Objektarten bezogen verzeichneten Logistik- und insbesondere Hotelimmobilien Zuwächse, während Büroimmobilien in leicht geringerem Volumen transferiert wurden und Einzelhandelsimmobilien auf dem Niveau des Vorjahres blieben. Im Segment der Büroimmobilien legten die durchschnittlichen Spitzenmieten im Jahresverlauf zu. So wurden in London, Stockholm, Paris und München deutliche Steigerungen gegenüber dem Jahresende 2023 verzeichnet, während andere Märkte, etwa Warschau oder Berlin, ein stabiles Niveau aufwiesen. Die Leerstandsquoten entwickelten sich uneinheitlich, zeigten im Durchschnitt jedoch einen Anstieg. So stiegen die Leerstandsquoten beispielsweise in Stockholm und einigen französischen Metropolen, während sie in London zurückgingen. Im Einzelhandelsbereich blieb das Mietniveau in Shoppingcentern in den meisten europäischen Märkten stabil. Auf den Haupteinkaufsstraßen stieg es vielerorts an, wie beispielsweise in Barcelona, Rom und London. In Helsinki und Wien blieb es hingegen konstant. Bei Logistikimmobilien stiegen die Spitzenmieten weiterhin an, jedoch weniger stark als im Vorjahr. Einige Teilmärkte, wie beispielsweise im ländlichen Polen oder im Umland von Brüssel, verzeichneten jedoch weiterhin stärkere Mietzuwächse, getragen von einer anhaltend hohen Nachfrage. Gleichzeitig blieben die Leerstandsraten in diesem Segment niedrig, zeigten jedoch im Durchschnitt einen leichten Anstieg. Nach den deutlichen Erhöhungen in den Vorjahren blieb die durchschnittliche Spitzenrendite für Büroimmobilien im Jahr 2024 stabil. Dies traf insbesondere auf viele deutsche Städte zu, während in französischen und britischen Teilmärkten Anstiege von bis zu 25
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Basispunkten verzeichnet wurden. Auch in Sekundärlagen waren die Renditen überwiegend auf einem stabilen Niveau. Der im Vorjahr beobachtete Aufwärtstrend bei den durchschnittlichen Renditen für Logistikimmobilien hat sich abgeschwächt. Im Durchschnitt wurden lediglich geringfügige Zunahmen gegenüber dem Jahresbeginn festgestellt, vielerorts waren die Renditen inzwischen stabil. Abweichend davon stiegen die Renditen in einigen französischen und polnischen Teilmärkten etwas deutlicher an. Bei Einzelhandelsimmobilien blieben die Spitzenrenditen für Highstreet-Immobilien stabil, während sie für Shoppingcenter im europäischen Durchschnitt leicht anstiegen. Diese Entwicklung zeigte sich auch in Sekundärlagen, wobei insbesondere in Stockholm Zuwächse zu verzeichnen waren. Auch im Jahr 2024 blieb die Reisetätigkeit in und nach Europa dynamisch, unterstützt durch das Wachstum des verfügbaren Einkommens. Aktuelle Daten zeigen eine Zunahme längerer Reisen, insbesondere durch den „Slow Travel“-Trend, der weniger, dafür längere Aufenthalte mit höheren Ausgaben pro Reise in den Fokus rückt. In den meisten europäischen Ländern lagen die Übernachtungszahlen über dem Vorjahresniveau. Während in Frankreich ein leichter Rückgang verzeichnet wurde, stiegen die Übernachtungen in Spanien und den Niederlanden um jeweils rund 3 %. In Dänemark blieben die Übernachtungszahlen auf dem Niveau des Vorjahres. Für die gesamte Europäische Union betrug der Anstieg etwa 1,5 %. Unter diesen Bedingungen erhöhten sich die Auslastung und der Umsatz pro verfügbarem Zimmer europäischer Hotelimmobilien im Jahresvergleich, jedoch im Durchschnitt moderater als in den Vorjahren. Teilmärkte wie Madrid und Wien verzeichneten hingegen weiterhin ein starkes Wachstum, während die Anstiege in London und Paris moderater waren. In Europa erzielte die Bank im Berichtsjahr ein Neugeschäft in Höhe von rund 7,9 Mrd. € (Vorjahr: 6,6 Mrd. €). Der größte Teil entfiel dabei, wie auch schon in den Vorjahren, mit rund 5,5 Mrd. € (Vorjahr: 4,0 Mrd. €) auf Westeuropa. Danach folgten Südeuropa mit 1,1 Mrd. € (Vorjahr 1,1 Mrd. €), Mittel- und Osteuropa, wo ausschließlich Geschäfte in Polen abgeschlossen wurden, mit 0,9 Mrd. € (Vorjahr: 1,2 Mrd. €) und Nordeuropa mit 0,4 Mrd. € (Vorjahr: 0,3 Mrd. €). Nordamerika In Nordamerika verharrte das Transaktionsvolumen im Jahr 2024 auf dem Niveau des Vorjahres (+ 2 %). Die Quartalsentwicklung deutet jedoch auf eine Bodenbildung der seit 2022 rückläufigen Transaktionsaktivität hin, da sich sowohl die Summe des Transaktionsvolumens als auch die Anzahl der transferierten Objekte stabilisierten. Während Büroimmobilien beim Volumen zulegten, verzeichneten Einzelhandels-, Hotel- und Logistikimmobilien leichte Rückgänge. Bei Büroimmobilien blieben die Angebotsmieten in US-Metropolen 2024 sowohl im Spitzen- als auch im Sekundärsegment stabil, wie etwa in New York, Chicago und Los Angeles. In San Francisco war hingegen ein leichter Rückgang zu beobachten. Diese Stabilität ging weiterhin mit einem höheren Niveau an Incentives für Neumieter wie mietfreien Zeiten einher. Der durchschnittliche Leerstand stieg im Jahresverlauf von 13,4 auf 14,1 % und setzte damit den Aufwärtstrend der letzten Jahre fort. Im Einzelhandel stiegen die durchschnittlichen Mieten von Shoppingmalls landesweit leicht an, während das Mietniveau in New York stabil blieb. Bei Logistikimmobilien legten die durchschnittlichen Mieten moderat zu, im Gegensatz zum starken Anstieg des Vorjahres. Zwar verzeichneten viele Teilmärkte weiterhin deutliche Mietsteigerungen, jedoch wuchs die Zahl der Märkte mit stabilen oder leicht rückläufigen Mieten. Die Renditen für Büroimmobilien stiegen 2024 sowohl im Spitzen- als auch im Sekundärsegment landesweit an, allerdings weniger stark als in den Vorjahren. Deutliche Zuwächse wurden in San Diego, Los Angeles und Chicago beobachtet. Die Renditen bei Einzelhandelsimmobilien blieben weitgehend stabil, mit nur geringen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Im Gegensatz dazu stieg das durchschnittliche Renditeniveau bei Logistikimmobilien weiter an, wobei sich die Zuwächse im Jahresverlauf abschwächten. Der Hotelmarkt in Nordamerika profitierte weiterhin von einer starken Nachfrage einheimischer und internationaler Touristen. In den USA konnten in der Kategorie Luxury & Upper Upscale die Erträge im Durchschnitt gesteigert werden. Die Belegungsquoten stabilisierten sich nach den starken Zuwächsen der letzten Jahre, stiegen jedoch weiterhin leicht an, was zu einem soliden Wachstum des Umsatzes pro verfügbarem Zimmer führte. Über alle Hotelkategorien hinweg zeigte sich ein ähnliches Bild, wobei die durchschnittliche Belegungsquote auf dem Niveau des Vorjahres verblieb. In Kanada entwickelten sich die Hotelmärkte ähnlich, jedoch insgesamt noch etwas positiver. In Nordamerika wurde im Jahr 2024 ein Neugeschäft von rund 2,5 Mrd. € (Vorjahr: 2,9 Mrd. €) generiert, welches zum größten Teil auf die USA entfiel.
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Asiatisch-pazifischer Raum Im asiatisch-pazifischen Raum stieg das Transaktionsvolumen für gewerbliche Immobilien im Jahr 2024 um rund 15 % im Vergleich zum Vorjahr an, wobei Australien mit einem Zuwachs von 75 % besonders hervortrat. Innerhalb des australischen Markts verzeichneten alle Objektarten, mit Ausnahme von Hotelimmobilien, deutliche Zuwächse. Die Spitzenmieten für Logistikimmobilien in Australien setzten ihren Aufwärtstrend auch 2024 fort. Gleichzeitig stiegen die Renditen von Logistikimmobilien nur noch moderat, etwa um 25 Basispunkte in Perth und Melbourne, und damit deutlich weniger stark als im Vorjahr. Im Jahr 2024 verzeichneten Hotels im asiatisch-pazifischen Raum eine positive Entwicklung gegenüber dem Vorjahr. Sowohl die Auslastung als auch die Erträge stiegen in den meisten Märkten an, was die fortschreitende Erholung des internationalen Tourismus widerspiegelt. Langstreckenreisen haben sich trotz gestiegener Reisekosten nahezu vollständig von den Auswirkungen der Pandemie erholt. Der chinesische Auslandstourismus zeigt hingegen weiterhin Nachholbedarf, da die Reisetätigkeit 2024 voraussichtlich etwa 25 % unter dem Niveau von 2019 liegt. Dennoch bleibt die schrittweise Erholung von entscheidender Bedeutung, da China eine zentrale Quelle für den Tourismus in vielen APAC-Märkten darstellt. Die Malediven profitierten erneut von einem starken Anstieg der Besucherzahlen: Rund 2,0 Millionen Touristen besuchten die Inselnation, ein Plus von 9 % gegenüber dem Vorjahr. Trotz des Besucherwachstums blieben die Hotelkennzahlen weitgehend stabil, was auf die erhöhte Anzahl an Hotels und Resorts und den damit verbundenen Anstieg von Unterbringungskapazitäten zurückzuführen ist. In Australien verbesserten sich sowohl die Auslastung als auch der Umsatz pro verfügbarem Zimmer in den wesentlichen Märkten. Neuseelands Hotelmärkte entwickelten sich insgesamt uneinheitlich, jedoch konnten im Teilmarkt Queenstown sowohl die Auslastung als auch die Erträge im Jahresvergleich erhöht werden. Im asiatisch-pazifischen Raum hat die Bank im Berichtsjahr 2024 ein Neugeschäft in Höhe von 0,5 Mrd. € (Vorjahr: 0,5 Mrd. €) abgeschlossen, was zum größten Teil auf Australien entfiel. Segment Banking & Digital Solutions Die Wohnungs- und die gewerbliche Immobilienwirtschaft in Deutschland erwiesen sich auch im Jahr 2024 als stabile Marktsegmente, obwohl das Zinsniveau das Marktumfeld weiterhin belastet. Das Mietpreisniveau ist auch im dritten Quartal 2024 überproportional gewachsen, gegenüber dem zweiten Quartal 2024 um 0,9 % und gegenüber dem Vorjahresquartal (Q3 2023) um 5,2 %. Trotz der eingeleiteten Zinswende steht den steigenden Mieten und der hohen Nachfrage ein anhaltend erhöhtes Zinsniveau gegenüber, sodass weiterhin mit entsprechend höheren Finanzierungskosten für Neubauvorhaben gerechnet wird. Diese wirken sich weiterhin auf die Anzahl an Genehmigungen aus: Von Januar bis September 2024 wurden mit 157.200 neuen Wohnungen 19,7 % oder 38.500 Wohnungen weniger genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Im Berichtszeitraum wurde die gegen Ende 2023 vereinbarte langfristige strategische Partnerschaft, mit dem Ziel der Stärkung des Kundenwachstums sowie des Cross-Sellings, zwischen der Aareal Bank, der Aareon und der First Financial Software GmbH operativ umgesetzt. Die im Jahr 2022 eingeleitete Abwicklung der Baugrund Immobilien-Management GmbH schreitet voran und soll im Jahr 2025 abgeschlossen werden. Trotz der Mitte des Jahres 2024 eingeleiteten Zinswende durch den Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) konnten wir weiterhin attraktive Zinsen für unsere Kunden anbieten und neues Einlagenvolumen in verschiedenen Einlagenklassen gewinnen, u.a. auch von Neukunden. Das durchschnittliche Einlagenvolumen des Segments lag im Geschäftsjahr 2024 bei 13,7 Mrd. € (Vorjahr: 13,6 Mrd. €). Insgesamt kommt darin, trotz der schwierigen makroökonomischen Lage, das große Vertrauen unserer Kunden in die Aareal Bank zum Ausdruck. Derzeit nutzen deutschlandweit über 4.000 Firmenkunden – mit weiterhin steigender Tendenz – unsere prozessoptimierenden Produkte und Bankdienstleistungen. Bedingt durch die zuvor genannte strategische Partnerschaft bzgl. der First Financial Software GmbH wurden Provisionszahlungen geleistet und Lizenzverträge übertragen, die den Provisionsüberschuss belasten und so zu einer Reduktion dessen auf -5 Mio. € führten (Vorjahr: 33 Mio. €). Parallel hierzu reduzierten sich auch Kostenbestandteile im Verwaltungsaufwand. Die Provisionserlöse ohne die Effekte aus der strategischen Partnerschaft konnten im Jahresvergleich leicht gesteigert werden. Zu einer Steigerung des Betriebsergebnisses im Segment BDS trug insbesondere das hohe Zinsniveau in Verbindung mit dem weiterhin hohen Einlagenvolumen bei.
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Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage Konzern Konzernergebnis der Aareal Bank Gruppe
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen | ||||
| Zinsüberschuss | 1.060 | 1.014 | ||
| Risikovorsorge | 370 | 441 | ||
| Provisionsüberschuss | -4 | 39 | ||
| Abgangsergebnis | 31 | 23 | ||
| Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl | -44 | -71 | ||
| Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen | 3 | 1 | ||
| Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen | 1 | 3 | ||
| Verwaltungsaufwand | 377 | 341 | ||
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | -6 | -6 | ||
| Betriebsergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 294 | 221 | ||
| Ertragsteuern | 82 | 94 | ||
| Konzernergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 212 | 127 | ||
| Ergebnis aus veräußerten Geschäftsbereichen | 2.062 | -79 | ||
| Konzernergebnis | 2.274 | 48 | ||
| Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernergebnis | 0 | -23 | ||
| Eigentümern der Aareal Bank AG zurechenbares Konzernergebnis | 2.274 | 71 |
Seit und aufgrund der im Juni 2024 bekannt gegebenen Vereinbarung zum Verkauf der Software-Tochter Aareon weist die Aareal Bank Gruppe ihre Geschäftsergebnisse weiterhin separiert aus: Die Aareon wird daher als veräußerter Geschäftsbereich dargestellt. Das Bankgeschäft (Strukturierte Immobilienfinanzierungen und Banking & Digital Solutions) wird als fortgeführter Geschäftsbereich dargestellt und fließt nach dem am 1. Oktober 2024 erfolgten Closing ausschließlich in die Berichterstattung ein. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Das Betriebsergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen des Geschäftsjahres 2024 belief sich auf 294 Mio. € und lag damit aufgrund des anhaltend guten Ertragswachstums sowie rückläufiger Risikovorsorge und trotz gestiegener Kosten deutlich über Vorjahresniveau (221 Mio. €). Der Zinsüberschuss lag mit 1.060 Mio. € aufgrund des im Vorjahresvergleich höheren Kreditportfolios und guter Margen sowie des weiterhin als normalisiert zu beschreibenden Zinsniveaus in Verbindung mit dem anhaltend hohen Einlagenvolumen aus der Wohnungswirtschaft leicht über dem Vorjahreswert (1.014 Mio. €). Die Risikovorsorge betrug 370 Mio. € (Vorjahr: 441 Mio. €). Sie resultiert im Wesentlichen aus einzelnen Kreditneuausfällen US-amerikanischer Büroimmobilien und Aufwendungen in Höhe von 60 Mio. € aus der Zuführung zum bereits existierenden Management-Overlay. Die Provisionserträge im Segment Banking & Digital Solutions konnten im Jahresvergleich leicht gesteigert werden. Demgegenüber standen erhöhte und neu entstandene Provisionsaufwendungen aus der strategischen Partnerschaft mit der Aareon und der First Financial Software GmbH, welche zu einer Belastung des Provisionsüberschusses führten und so zu einer Reduktion dessen auf insgesamt -4 Mio. € (Vorjahr: 39 Mio. €).
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Das Abgangsergebnis von 31 Mio. € (Vorjahr: 23 Mio. €) resultierte im Wesentlichen aus positiven marktbedingten Effekten aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen. Im Vorjahr waren es im Wesentlichen ebenfalls Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen sowie Erträge im Treasuryportfolio. Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl und aus Sicherungszusammenhängen in Höhe von insgesamt -41 Mio. € (Vorjahr: -70 Mio. €) resultierte aus negativen Bewertungseffekten aus kreditrisikoinduzierten Bewertungsverlusten von Immobiliendarlehen, insbesondere in den USA, sowie aus negativen Bewertungseffekten aus den marktseitigen Entwicklungen in Derivaten zur Währungs- und Zinssicherung infolge der hohen Marktdynamik. Im Vorjahr hatte es im Wesentlichen lediglich negative Bewertungseffekte aus kreditrisikoinduzierten Bewertungsverlusten von Immobiliendarlehen gegeben. Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich aufgrund mit der Transaktion verbundener Aufwendungen aus der erfolgten Veräußerung der Aareon sowie aufgrund von in der Bank getätigten Effizienzmaßnahmen (rund 34 Mio. €) auf 377 Mio. € (Vorjahr: 341 Mio. €) und lag damit über den ursprünglichen Erwartungen. Die Cost Income Ratio des Bankgeschäfts (branchenüblich ohne Bankenabgabe und Beiträge zur Einlagensicherung sowie ohne Kosten für Effizienzmaßnahmen, Investitionen in IT-Infrastruktur und sonstige wesentliche Einmaleffekte) belief sich auf 31 % und liegt damit auch im internationalen Vergleich weiterhin auf einem sehr niedrigen und damit sehr guten Niveau. Das sonstige betriebliche Ergebnis betrug -6 Mio. € (Vorjahr: -6 Mio. €) und wurde vor allem durch Abschreibungen auf eine US-amerikanische Immobilie belastet. Positiv hingegen wirkte sich der Verlauf des operativen Geschäfts unseres Hotelbetriebs in Italien aus, außerdem enthielt es wie im Vorjahr unter anderem Rückstellungsauflösungen. Dies führt insgesamt zu einem Betriebsergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen in Höhe von 294 Mio. € (Vorjahr: 221 Mio. €) inklusive der angefallenen Kosten für Effizienzmaßnahmen in Höhe von rund 34 Mio. €; das bereinigte Betriebsergebnis betrug somit 328 Mio. €. Die Steuern betrugen 82 Mio. € (Vorjahr: 94 Mio. €). Das Ergebnis aus veräußerten Geschäftsbereichen von 2.062 Mio. € (Vorjahr: -79 Mio. €) nach Steuern enthält im Wesentlichen den Erlös aus der erfolgten Veräußerung der Aareon, transaktionsbedingte Aufwendungen in Höhe von rund 175 Mio. € sowie das laufende Ergebnis der Aareon in Höhe von -7 Mio. €. Daraus ergibt sich für das Geschäftsjahr 2024 ein Konzernergebnis von 2.274 Mio. € (Vorjahr: 48 Mio. €). Aufgrund des mehrheitlichen Wegfalls des den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbaren Ergebnisses von 0 Mio. € (Vorjahr: -23 Mio. €) entspricht das Konzernergebnis dem auf die Eigentümer der Aareal Bank AG entfallenden Konzernergebnis (Vorjahr: 71 Mio. €). Der RoE aus fortgeführten Geschäftsbereichen betrug 5,9 % (Vorjahr: 3,4 %) und der bereinigte RoE 6,8 %.
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Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen Segmentergebnis
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Zinsüberschuss | 791 | 776 | ||
| Risikovorsorge | 370 | 441 | ||
| Provisionsüberschuss | 1 | 6 | ||
| Abgangsergebnis | 31 | 23 | ||
| Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl | -43 | -71 | ||
| Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen | 3 | 1 | ||
| Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen | 0 | 1 | ||
| Verwaltungsaufwand | 278 | 231 | ||
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | -5 | -4 | ||
| Betriebsergebnis | 130 | 60 | ||
| Ertragsteuern | 30 | 44 | ||
| Segmentergebnis | 100 | 16 |
Das Betriebsergebnis im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 130 Mio. € (Vorjahr: 60 Mio. €) und lag damit deutlich über dem Vorjahreszeitraum. Hauptgrund für diese Entwicklung war die rückläufige Risikovorsorge. Der Zinsüberschuss konnte aufgrund des im Vorjahresvergleich höheren Kreditportfolios und guter Margen leicht gesteigert werden und betrug 791 Mio. € (Vorjahr: 776 Mio. €). Die Risikovorsorge betrug 370 Mio. € (Vorjahr: 441 Mio. €). Sie resultiert im Wesentlichen aus einzelnen Kreditneuausfällen US-amerikanischer Büroimmobilien und Aufwendungen in Höhe von 60 Mio. € aus der Zuführung zum bereits existierenden Management-Overlay. Das Abgangsergebnis von 31 Mio. € (Vorjahr: 23 Mio. €) resultierte im Wesentlichen aus positiven marktbedingten Effekten aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen. Im Vorjahr waren es im Wesentlichen ebenfalls Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen sowie Erträge im Treasury-Portfolio. Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl und aus Sicherungszusammenhängen in Höhe von insgesamt -40 Mio. € (Vorjahr: -70 Mio. €) resultierte aus negativen Bewertungseffekten aus kreditrisikoinduzierten Bewertungsverlusten von Immobiliendarlehen, insbesondere in den USA, sowie aus negativen Bewertungseffekten aus den marktseitigen Entwicklungen in Derivaten zur Währungs- und Zinssicherung infolge der hohen Marktdynamik. Im Vorjahr hatte es im Wesentlichen lediglich negative Bewertungseffekte aus kreditrisikoinduzierten Bewertungsverlusten von Immobiliendarlehen gegeben. Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich aufgrund mit der Transaktion verbundener Aufwendungen aus der erfolgten Veräußerung der Aareon, von in der Bank getätigten Effizienzmaßnahmen (rund 34 Mio. €) sowie der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Konzernverrechnung in 2024 zwischen den Segmenten Strukturierte Immobilienfinanzierungen und Banking & Digital Solutions auf 278 Mio. € (Vorjahr: 231 Mio. €). Das sonstige betriebliche Ergebnis betrug -5 Mio. € (Vorjahr: -4 Mio. €) und wurde vor allem durch Abschreibungen auf eine US-amerikanische Immobilie belastet. Positiv hingegen wirkte sich der Verlauf des operativen Geschäfts unseres Hotelbetriebs in Italien aus, außerdem enthielt es wie im Vorjahr unter anderem Rückstellungsauflösungen.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 16 |
Insgesamt ergab sich für das Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen ein Betriebsergebnis in Höhe von 130 Mio. € (Vorjahr: 60 Mio. €). Unter Berücksichtigung von Ertragsteuern von 30 Mio. € (Vorjahr: 44 Mio. €) lag das Segmentergebnis bei 100 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €). Segment Banking & Digital Solutions Segmentergebnis
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Zinsüberschuss | 269 | 238 | ||
| Risikovorsorge | 0 | 0 | ||
| Provisionsüberschuss | -5 | 33 | ||
| Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl | -1 | 0 | ||
| Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen | 1 | 2 | ||
| Verwaltungsaufwand | 99 | 110 | ||
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | -1 | -2 | ||
| Betriebsergebnis | 164 | 161 | ||
| Ertragsteuern | 52 | 50 | ||
| Segmentergebnis | 112 | 111 |
Der Zinsüberschuss im Segment Banking & Digital Solutions erhöhte sich aufgrund des normalisierten Zinsniveaus in Verbindung mit dem weiterhin hohen Einlagenvolumen auf 269 Mio. € (Vorjahr: 238 Mio. €). Die Provisionserträge konnten im Jahresvergleich leicht gesteigert werden. Demgegenüber standen erhöhte und neu entstandene Provisionsaufwendungen aus der strategischen Partnerschaft mit der Aareon und der First Financial Software GmbH, welche zu einer Belastung des Provisionsüberschuss führten und so zu einer Reduktion dessen auf insgesamt -5 Mio. € (Vorjahr: 33 Mio. €). Der Verwaltungsaufwand des Segments reduzierte sich auf 99 Mio. € (Vorjahr: 110 Mio. €). Hauptsächlich verantwortlich hierfür war der mehrheitliche Übergang der First Financial Software GmbH auf die Aareon. Ein weiterer Effekt ergab sich aus der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Konzernverrechnung in 2024 zwischen den Segmenten Strukturierte Immobilienfinanzierungen und Banking & Digital Solutions. Zusammenfassend ergab sich im Geschäftsjahr 2024 ein Betriebsergebnis im Segment von 164 Mio. € (Vorjahr: 161 Mio. €). Nach Berücksichtigung von Ertragsteuern belief sich das Segmentergebnis auf 112 Mio. € (Vorjahr: 111 Mio. €). Vermögenslage Die Bilanzsumme der Aareal Bank Gruppe erhöhte sich aufgrund des leicht gestiegenen Immobilienfinanzierungs- sowie Wertpapierportfolios zum 31. Dezember 2024 auf 47,8 Mrd. € (31. Dezember 2023: 46,8 Mrd. €). Barreserve und Geldmarktforderungen Die Position Barreserve und Geldmarktforderungen umfasst kurzfristig angelegte Liquiditätsüberschüsse. Sie bestand zum 31. Dezember 2024 im Wesentlichen aus Zentralbankguthaben und Geldmarktforderungen an Kreditinstitute.
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Immobilienfinanzierungsportfolio Zum 31. Dezember 2024 lag das Volumen des Immobilienfinanzierungsportfolios8) der Aareal Bank Gruppe bei 33,2 Mrd. € (31. Dezember 2023: 32,5 Mrd. €). Zusammen mit dem im Abbau befindlichen Privatkundengeschäft und dem Kommunalkreditgeschäft der ehemaligen WestImmo betrug es 33,5 Mrd. € (31. Dezember 2023: 32,9 Mrd. €). Damit haben wir unsere Zielportfoliogröße von 33 bis 34 Mrd. € zum Jahresende erreicht. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 setzte sich das Immobilienfinanzierungsportfolio der Aareal Bank Gruppe im Vergleich zum Jahresende 2023 wie folgt zusammen:
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 18 |
Die Verteilung im Portfolio nach Regionen und Kontinenten hat sich im Berichtszeitraum nicht signifikant geändert. Der Portfolioanteil von Westeuropa ist um rund 2,1 Prozentpunkte angestiegen, während der Portfolioanteil von Nordamerika um rund 3,2 Prozentpunkte gesunken ist. Für alle anderen Regionen ist der Portfolioanteil relativ stabil geblieben. Auch die Verteilung im Portfolio nach Objektarten hat sich im Berichtszeitraum nicht signifikant geändert. Der Anteil von Handelsimmobilien ist im Vergleich zum Jahresultimo um rund 1,9 Prozentpunkte gestiegen, während der Anteil von Hotelimmobilien um rund 1,5 Prozentpunkte und der von Büroimmobilien um rund 1,1 Prozentpunkte gesunken ist. Der Anteil aller anderen Objektarten ist im Vergleich zum Jahresultimo 2023 nahezu gleich geblieben. Insgesamt bleibt der hohe Grad an Diversifikation nach Regionen und Objektarten im Immobilienfinanzierungsportfolio auch im Berichtszeitraum bestehen.
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Treasury-Portfolio Das Treasury-Portfolio der Aareal Bank hat gemessen an seiner Ratingverteilung eine sehr hohe Bonität und ist sehr liquide. Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung erfüllt es zwei Hauptaufgaben. Zum einen wird der Großteil der Wertpapiere für das Liquiditätsportfolio gehalten, das den wesentlichen Teil der Liquiditätsreserve in der ökonomischen sowie normativen Sicht der Risikotragfähigkeitsrechnung repräsentiert. Zum anderen dient neben dem Liquiditätsportfolio ein Teil des Treasury-Portfolios als Collateral-Portfolio. Hierunter verstehen wir im Wesentlichen die Wertpapiere und Schuldscheindarlehen, die als Sicherheiten (Collateral) für die beiden Pfandbriefprogramme verwendet werden. Bei der Portfoliosteuerung spielen eine gute Bonität und eine damit verbundene Wertstabilität sowie abhängig von der geplanten Verwendung eine hohe Liquidität eine entscheidende Rolle. Das gesamte Treasury-Portfolio9) umfasste zum 31. Dezember 2024 ein Volumen von nominal 8,2 Mrd. € (31. Dezember 2023: 7,1 Mrd. €). Das Portfolio besteht aus den Asset-Klassen Öffentliche Schuldner (Public Sector), Covered-Bonds und zu einem sehr geringen Teil aus Bankschuldverschreibungen (Financials). Hierbei macht die Asset-Klasse Public Sector mit einem aktuellen Anteil von rund 69 % den größten Teil des Portfolios aus. Der Anteil der Allokation in Covered-Bonds beträgt ca. 31 %. Die hohen Bonitätsanforderungen spiegeln sich auch in der Rating-Verteilung im Portfolio wider. So haben 99,8 % des Portfolios ein Investmentgrade-Rating10). Allein 88,3 % der Positionen sind mit AAA bis AA- geratet. Aktuell besteht das Portfolio nahezu ausschließlich (94 %) aus Euro-denominierten Positionen und die durchschnittliche Restlaufzeit des Portfolios betrug zum Stichtag 5,5 Jahre. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Liquidität der Positionen im Rahmen der Verwendung für das Liquiditätsportfolio können 92 % des Portfolios als Sicherheit bei der EZB hinterlegt werden und 88 % erfüllen die Kriterien zur Anrechnung in der Liquidity Coverage Ratio (LCR) als „High Quality Liquid Assets“.
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Finanzlage Geldmarktverbindlichkeiten und Einlagen der Wohnungswirtschaft Die Aareal Bank refinanziert sich im kurzfristigen Laufzeitbereich hauptsächlich sowohl über Einlagen von Kunden der Wohnungswirtschaft als auch von institutionellen Investoren einschließlich Privatkundeneinlagen. Für das Einwerben von Privatkundeneinlagen hat sie im Jahr 2022 verschiedene Kooperationen beispielsweise mit Raisin und der Deutschen Bank im Treuhandmodell gestartet. Zur Steuerung von Liquiditäts- und Cash-Positionen werden darüber hinaus Interbank- und Repo-Geschäfte getätigt. Der Aareal Bank stand zum 31. Dezember 2024 ein Einlagenvolumen aus dem Geschäft mit der Wohnungswirtschaft von 12,2 Mrd. € (31. Dezember 2023: 12,7 Mrd. €) zur Verfügung. Die Geldmarktverbindlichkeiten beliefen sich auf 5,4 Mrd. € (31. Dezember 2023: 6,1 Mrd. €). Darin enthalten sind 0,6 Mrd. € Einlagen institutioneller Investoren und 3,5 Mrd. € Privatkundeneinlagen. Langfristige Refinanzierungsmittel und Eigenkapital Refinanzierungsstruktur Die Aareal Bank Gruppe ist solide refinanziert, erkennbar an ihrem hohen Anteil an langfristigen Refinanzierungsmitteln. Darunter fallen Namens- und Inhaberpfandbriefe, Schuldscheindarlehen, Medium Term Notes, sonstige Schuldverschreibungen und Nachrangmittel. European Commercial Papers (ECPs) weisen wir hier aufgrund ihres rechtlichen Charakters als Schuldverschreibung aus, auch wenn sie in der Regel eine unterjährige Laufzeit haben. Nachrangmittel umfassen nachrangige Verbindlichkeiten und die Additional-Tier-1-Anleihe (AT1-Anleihe). Das langfristige Refinanzierungsportfolio hatte zum 31. Dezember 2024 ein Volumen von nominal 22,5 Mrd. €. Die Buchwerte des langfristigen Refinanzierungsportfolios betrugen 21,1 Mrd. €.
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Refinanzierungsaktivitäten Im gesamten Geschäftsjahr 2024 konnte die Aareal Bank Gruppe 3,3 Mrd. € am Kapitalmarkt platzieren. Darunter waren unter anderem drei Pfandbrief-Benchmark-Transaktionen über jeweils 500 Mio. €, eine Fremdwährungstransaktion über 325 Mio. GBP sowie eine Tier 2-Transaktion über 400 Mio. € und die erste Senior-non-preferred Benchmark-Transaktion der Aareal Bank über 500 Mio. €. Diese wurde zudem im grünen Format emittiert. Für unsere Geschäftsaktivitäten in einer Reihe von Fremdwährungen haben wir unsere Fremdwährungsliquidität durch geeignete Maßnahmen längerfristig sichergestellt. Eigenkapital Das bilanzielle Eigenkapital der Aareal Bank Gruppe betrug zum 31. Dezember 2024 5.460 Mio. € (31. Dezember 2023: 3.300 Mio. €) und erhöhte sich durch das Konzernergebnis 2024, welches maßgeblich aus dem Veräußerungsgewinn der Aareon resultiert. Außerdem entfielen davon 300 Mio. € auf die Additional-Tier-1-Anleihe (AT1-Anleihe). Wir verweisen auch auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung und unsere Ausführungen in der Anhangangabe (61) des Konzernabschlusses. Die harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) – Basel IV (phase-in) lag Ende 2024 mit 20,2 % wie erwartet deutlich über dem normierten Kapitalbedarf von 15 %.
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Aufsichtsrechtliche Kennziffern1)
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Basel IV (phase-in) | ||||
| Hartes Kernkapital (CET1) | 2.877 | 2.661 | ||
| Kernkapital (T1) | 3.177 | 2.961 | ||
| Eigenmittel (TC) | 3.793 | 3.218 | ||
| % | ||||
| Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) | 20,2 | 19,4 | ||
| Kernkapitalquote (T1-Quote) | 22,3 | 21,6 | ||
| Gesamtkapitalquote (TC-Quote) | 26,6 | 23,5 | ||
| Basel IV (fully phased) | ||||
| Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) | 15,2 | 13,4 |
1) Die Aareal Bank AG nutzt die Regelung des § 2a KWG i. V. m. Artikel 7 CRR, nach der aufsichtsrechtliche Kennziffern ausschließlich auf Konzernebene zu ermitteln sind. Insofern beziehen sich die nachfolgenden Angaben auf die Aareal Bank Gruppe. 31. Dezember 2023: inklusive Jahresergebnis 2023 und zeitanteiliger Abgrenzung der Verzinsung der AT1-Anleihe, da keine Ausschüttung des Jahresergebnisses 2023 in 2024 erfolgt ist. Die aufsichtsrechtlichen Kennziffern für den 31. Dezember 2023 beziehen sich auf den Gesamtkonzern inklusive der Aareon. 31. Dezember 2024: inklusive Jahresergebnis 2024 abzüglich einer geplanten Dividende und inklusive zeitanteiliger Abgrenzung der Verzinsung der AT1-Anleihe Die SREP-Empfehlungen zum NPL-Bestand und die NPL-Guidelines der EZB für die aufsichtsrechtliche Kapitaldeckung neuer NPLs sowie ein zusätzlich freiwilliger und vorsorglicher Kapitalabzug für regulatorische Unsicherheiten aus EZB-Prüfungen wurden berücksichtigt. Angepasster Gesamtrisikobetrag i.S.d. Artikel 3 CRR II (RWA) als Ergebnis eines „Higher of“-Vergleichs der Gesamt-RWA-Berechnung nach der aktuell gültigen CRR II mit der Gesamt-RWA unter Anwendung der Teilregelung zur Eigenmitteluntergrenze (sog. Output-Floor mit 50% phase-in, 72,5% fully phased) im Zusammenhang mit der Kreditvergabe für gewerbliche Immobilienkredite, Beteiligungspositionen, CVA und OpRisk basierend auf der finalen Fassung zur Umsetzung von Basel IV der Europäischen Kommission (KOM) über die Verordnung 2024/1623 vom 31. Mai 2024 (CRR III). Ende 2024 gab es keinen entsprechenden Anpassungsbetrag in der RWA-Berechnung. Eigenmittel1)
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Hartes Kernkapital (CET1) | ||||
| Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage | 900 | 900 | ||
| Anrechenbare Gewinnrücklagen | 2.385 | 2.088 | ||
| Kumuliertes sonstiges Ergebnis | -118 | -118 | ||
| Abzugsposten vom harten Kernkapital | -290 | -209 | ||
| Summe Hartes Kernkapital (CET1) | 2.877 | 2.661 | ||
| AT1-Anleihe | 300 | 300 | ||
| Summe Zusätzliches Kernkapital (AT1) | 300 | 300 | ||
| Summe Kernkapital (T1) | 3.177 | 2.961 | ||
| Ergänzungskapital (T2) | ||||
| Nachrangige Verbindlichkeiten | 548 | 193 | ||
| Sonstiges | 68 | 64 | ||
| Summe Ergänzungskapital (T2) | 616 | 257 | ||
| Eigenmittel (TC) | 3.793 | 3.218 |
1) 31. Dezember 2023: inklusive Jahresergebnis 2023 und zeitanteiliger Abgrenzung der Verzinsung der AT1-Anleihe, da keine Ausschüttung des Jahresergebnisses 2023 in 2024 erfolgt ist. Die aufsichtsrechtlichen Kennziffern für den 31. Dezember 2023 beziehen sich auf den Gesamtkonzern inklusive der Aareon. 31. Dezember 2024: inklusive Jahresergebnis 2024 abzüglich einer geplanten Dividende und inklusive zeitanteiliger Abgrenzung der Verzinsung der AT1-Anleihe. Die SREP-Empfehlungen zum NPL-Bestand und die NPL-Guidelines der EZB für die aufsichtsrechtliche Kapitaldeckung neuer NPLs sowie ein zusätzlich freiwilliger und vorsorglicher Kapitalabzug für regulatorische Unsicherheiten aus EZB-Prüfungen wurden berücksichtigt.
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Aufteilung Risikogewichtete Aktiva (RWA)1)
| Risikogewichtete Positionsbeträge (RWA) | Eigenmittel- anforderungen Gesamt | Risikogewichtete Positionsbeträge (RWA) | Eigenmittel- anforderungen Gesamt | |||||
| 31.12.2024 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | |||||
| Mio. € | ||||||||
| Kreditrisiko (ohne Gegenparteiausfallrisiko) | 12.211 | 977 | 11.454 | 916 | ||||
| Gegenparteiausfallrisiko | 443 | 35 | 520 | 42 | ||||
| Marktrisiko2) | - | - | - | - | ||||
| Operationelles Risiko | 1.614 | 129 | 1.283 | 103 | ||||
| Zusätzliche RWA gemäß Art. 3 CRR | - | - | 463 | 37 | ||||
| Gesamt | 14.268 | 1.141 | 13.720 | 1.098 |
1) Angepasster Gesamtrisikobetrag i. S. d. Artikel 3 CRR (RWA) nach Maßgabe der aktuell geltenden Rechtslage (CRR II) unter Anwendung der Teilregelung zur Eigenmitteluntergrenze (sog. Output-Floor) im Zusammenhang mit der Kreditvergabe für gewerbliche Immobilienkredite und Beteiligungspositionen basierend auf der finalen Fassung zur Umsetzung von Basel IV der Europäischen Kommission (KOM) über die Verordnung 2024/1623 vom 31. Mai 2024 (CRR III). Der angepasste risikogewichtete Positionsbetrag für gewerbliche Immobilienkredite und Beteiligungspositionen ermittelt sich als Ergebnis eines „Higher of“-Vergleichs mit der Gesamt-RWA-Berechnung nach der aktuell gültigen CRR II und des revised KSA gemäß CRR III mit Stand der Übergangsregelung für das Jahr 2025 (50-%-Output-Floor). 2) 31. Dezember 2023 und 2024: Eine Eigenmittelunterlegung des Marktrisikos war nicht erforderlich, da gemäß Art. 351 CRR die Summe der gesamten Nettofremdwährungsposition 2 % der Eigenmittel nicht überstieg. Unsere Mitarbeiter Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spielen für die zukünftige Entwicklung der Aareal Bank Gruppe eine zentrale Rolle: Motivation, unternehmerisches Denken und Handeln, Eigenverantwortung sowie die Erarbeitung zukunftsweisender Lösungen sind entscheidend für die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe. Dies gilt in unserem komplexen Geschäft einmal mehr, das in vielen Fällen auf langjährigen, von Vertrauen geprägten Kundenbeziehungen basiert. Daher ist es für uns von größter Bedeutung, über unser Nachwuchskräfteprogramm und die gezielte Förderung interner Wechsel und Weiterentwicklungen die allgemeine Wissensbasis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbreitern und diese auch in der Kundenbeziehung wirken zu lassen. Für weitere und detailliertere Ausführungen zu Themen rund um Personalbestand, Weiterbildung, Nachwuchsförderung oder Ähnlichem verweisen wir auf unsere Nachhaltigkeitserklärung im Konzernlagebericht. Risikobericht Risikomanagement Die Fähigkeit, Risiken richtig beurteilen und gezielt steuern zu können, stellt eine der zentralen Kernkompetenzen im Bankgeschäft dar. Die Beherrschung des Risikos unter allen relevanten Aspekten ist damit ein entscheidender Faktor für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg eines Kreditinstituts. Diese ökonomische Motivation für ein hoch entwickeltes Risikomanagement wird fortlaufend durch umfangreiche aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Risikosteuerung verstärkt. Die Aareal Bank überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Wirksamkeit ihrer Corporate-Governance-Systeme inklusive der Risiko-Governance-Systeme. Das Risikomanagement der Aareal Bank berücksichtigt auch Nachhaltigkeitsrisiken, sog. ESG-Risiken aus den Bereichen Environmental, Social und Governance. Unter Nachhaltigkeitsrisiken versteht die Aareal Bank übergreifende Risiken bzw. Risikotreiber, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation haben können und sich in den bereits existierenden finanziellen und nicht-finanziellen Risikoarten manifestieren. Entsprechend erfolgt eine Steuerung implizit im Rahmen der jeweils zugeordneten Risikoarten. Die ESG-Risiken sind Teil des Regel-Risikoinventurprozesses. Als wesentliche kurzfristige Risikofaktoren wurden physische Klimarisiken bewertet, die auf das Kredit-, Liquiditäts-, Immobilien-
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und Geschäftsrisiko wirken. Als wesentliche mittel- bis langfristige Risikofaktoren kommen transitorische Klimarisiken und Umweltrisiken sowie Governance-Faktoren wie Nachhaltigkeitsmanagement, Informationspolitik und Datenschutz sowie als übergreifender Faktor ein sich änderndes Marktverhalten hinzu. Die Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken werden kontinuierlich weiterentwickelt. Dazu sind verschiedene Risikoindikatoren und Limits in den Risikosteuerungskreislauf integriert. Anwendungs- und Verantwortungsbereiche für das Risikomanagement Die Aareal Bank AG hat umfangreiche Systeme und Regelungen zur Überwachung und Steuerung der Risiken auf Gruppenebene implementiert. Die Überwachung der wesentlichen banküblichen Risiken erfolgt nach einheitlichen Methoden und Verfahren für alle Gesellschaften der Aareal Bank Gruppe. Die Risikoüberwachung in den Einzelgesellschaften wird mit speziellen auf das jeweilige Risiko zugeschnittenen Methoden durchgeführt. Ergänzend erfolgt die Risikoüberwachung für diese Gesellschaften auf Gruppenebene durch die zuständigen Kontrollorgane der jeweiligen Gesellschaft und das Controlling der Beteiligungsrisiken. Die Gesamtverantwortung für die Risikosteuerung und -überwachung der Aareal Bank Gruppe obliegt dem Vorstand und in seiner Überwachungsfunktion des Vorstands auch dem Aufsichtsrat der Aareal Bank AG. In der folgenden Übersicht sind die Zuständigkeiten auf Ebene der Organisationseinheiten dargestellt.
| Risikoart | Risikosteuerung | Risikoüberwachung | ||
| Gesamtverantwortung: Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank AG | ||||
| Kreditausfallrisiken | ||||
| Immobilienfinanzierung | Loan Markets & Syndication | Risk Controlling | ||
| Credit Management | ||||
| Credit Portfolio Management | ||||
| Capital Markets Management | ||||
| Workout | ||||
| Treasury-Geschäft | Treasury | Risk Controlling | ||
| Länderrisiken | Treasury | Risk Controlling | ||
| Credit Management | ||||
| Capital Markets Management | ||||
| Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) | Treasury, Asset-Liability Committee | Risk Controlling Finance & Controlling | ||
| Marktrisiken | Treasury, Asset-Liability Committee | Risk Controlling | ||
| Operationelle Risiken | Prozessverantwortliche Bereiche | Non-Financial Risks | ||
| Beteiligungsrisiken | Group Strategy | Risk Controlling | ||
| Finance & Controlling | ||||
| Kontrollorgane | ||||
| Immobilienrisiken | Workout | Risk Controlling | ||
| Geschäfts- und strategische Risiken | Group Strategy | Risk Controlling | ||
| Liquiditätsrisiken | Treasury | Risk Controlling | ||
| Prozessunabhängige Überwachung: Revision |
Der Vorstand formuliert sowohl die Geschäfts- und Risikostrategien als auch die Rahmenbedingungen des sogenannten Risk Appetite Frameworks. Dabei wird über den Risikoappetit die maximale Risikopositionierung beschrieben, durch die eine dauerhafte Fortführung des Geschäftsbetriebs unter Annahme der Risikorealisation erwartungsgemäß nicht gefährdet ist. Für die einzelne Geschäftseinheit („First Line of Defence“) stellt das Risk Appetite Framework den Rahmen für den eigenständigen und verantwortungsvollen Umgang mit Risiken dar.
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Die Risikoüberwachung („Second Line of Defence“) misst regelmäßig die Auslastung der Risiko-Limits und berichtet über die Risiken. Hierbei wird der Vorstand durch das Risk Executive Committee (RiskExCo) unterstützt. Das RiskExCo erarbeitet im Rahmen der delegierten Aufgaben Beschlussvorlagen und fördert die Risikokommunikation und die Risikokultur in der Bank. Das Risikomanagementsystem wird durch eine regulatorisch geforderte Sanierungsplanung ergänzt. Im Rahmen dieser werden für wesentliche Kennzahlen sowohl aus ökonomischer als auch aus normativer Perspektive Schwellenwerte festgelegt. Diese stellen sicher, dass nachhaltige negative Entwicklungen an den Märkten mit Auswirkungen auf unser Geschäftsmodell frühzeitig identifiziert und entsprechende Handlungsmaßnahmen eingeleitet werden, um eine dauerhafte Fortführung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. Die Risikoüberwachung auf Portfolioebene erfolgt dabei für die finanziellen Risiken durch den Bereich Risk Controlling und für die nicht finanziellen Risiken durch den Bereich Non Financial Risk. Beide Bereiche haben eine direkte Berichtlinie an den Chief Risk Officer (CRO). Darüber hinaus prüft die Konzernrevision („Third Line of Defence“) in regelmäßigen Abständen die Aufbau- und Ablauforganisation und die Risikoprozesse einschließlich des Risk Appetite Frameworks und beurteilt deren Angemessenheit. Zudem sehen die internen Prozesse vor, dass die Compliance-Funktion bei Compliance-relevanten Sachverhalten einzubeziehen ist. Zur effizienten Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion hat der Aufsichtsrat u.a. einen Risikoausschuss eingerichtet, der sich insbesondere mit den Risikostrategien sowie mit der Steuerung und Überwachung aller wesentlicher Risikoarten befasst. Strategien Den Rahmen für das Risikomanagement bildet die vom Vorstand festgelegte und vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommene Geschäftsstrategie für die Aareal Bank Gruppe. In Konsistenz zur Geschäftsstrategie und auf Basis des definierten Risikoappetits wird das Risk Appetite Framework definiert, welches auch die zentralen Elemente der gelebten Risikokultur beschreibt. Darauf aufbauend werden unter strenger Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit sowohl kapital- als auch liquiditätsseitig detaillierte Strategien für das Risikomanagement jeder wesentlichen Risikoarten formuliert. In ihrer Gesamtheit bilden diese die Konzernrisikostrategie. Diese Strategien sind darauf ausgerichtet, einen professionellen und bewussten Umgang mit Risiken sicherzustellen. So umfassen die Strategien u.a. allgemeine Festlegungen für ein gleichgerichtetes Risikoverständnis in allen Teilen der Gruppe. Darüber hinaus geben sie einen übergreifenden und verbindlichen Handlungsrahmen für alle Bereiche vor. Zur Umsetzung der Strategien bzw. zur Gewährleistung der Risikotragfähigkeit wurden in der Bank geeignete Risikosteuerungs- und -controllingprozesse eingerichtet. Die Geschäftsstrategie, das Risk Appetite Framework und die Risikostrategien unterliegen einem laufenden Überprüfungs- und Aktualisierungsprozess. Neben der regelmäßigen Überprüfung und ggf. Anpassung der Geschäftsstrategie und als Folge dessen auch der Konzernrisikostrategie findet eine mindestens jährliche unabhängige Validierung der Risikotragfähigkeit und der wesentlichen Risikomodelle statt. Hierbei wird insbesondere die Angemessenheit der Risikomessmethoden, der Prozesse und der Risikolimits untersucht. Die Strategien wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr vom Vorstand verabschiedet und vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Für den Fall von Limit-Überschreitungen hat die Bank Eskalations- und Entscheidungsprozesse definiert. Das Risk Controlling erstellt zeitnahe und unabhängige Risikoberichte für das Management. Die Aareal Bank Gruppe verfügt über ein dezentrales Internes Kontrollsystem (IKS), d.h., die jeweiligen Kontrollmaßnahmen sind in der schriftlich fixierten Ordnung für die einzelnen Prozesse der jeweiligen Fachbereiche, Tochtergesellschaften etc. beschrieben. Die internen Kontrollen können den Arbeitsabläufen vor-, gleich- oder nachgeschaltet sein. Dies umfasst sowohl die automatischen Kontroll- und Überwachungsfunktionen als auch entsprechende manuelle Vorgänge. Das IKS umfasst damit die Gesamtheit aller Kontrollmaßnahmen und dient zur Sicherstellung von vorgegebenen qualitativen und quantitativen Standards (Erfüllung von gesetzlichen/regulatorischen Vorgaben, Einhaltung von Limits etc.). Eine Überprüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Kontrollen findet seitens der jeweiligen Fachbereiche bzw. Tochtergesellschaften anlassbezogen bzw. mindestens halbjährlich statt. Die Ergebnisse werden mit den entsprechenden Einheiten der Second/Third Line of Defence (Risk Controlling, Compliance und Revision) abgestimmt, durch eine zentrale IKS-Koordinationsstelle plausibilisiert und sowohl an den Vorstand als auch an den Aufsichtsrat berichtet. Im Falle von Auffälligkeiten bzw. Verstößen sind, in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes, der Vorstand und ggf. der Aufsichtsrat umgehend in Kenntnis zu setzen, sodass geeignete Maßnahmen beziehungsweise Prüfungshandlungen frühzeitig eingeleitet werden können.
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Risikotragfähigkeit und Limitierung Die Risikotragfähigkeit im Rahmen des bankinternen Prozesses zur Sicherstellung der angemessenen Kapitalausstattung (ICAAP) stellt eine entscheidende Determinante für die Ausgestaltung des Risikomanagements dar. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Risikotragfähigkeit verfolgt die Aareal Bank Gruppe einen dualen Steuerungsansatz, der zwei komplementäre Perspektiven, namentlich die normative und die ökonomische Perspektive, umfasst. Im Rahmen der normativen Perspektive soll über einen mehrjährigen Zeitraum sichergestellt werden, dass die Aareal Bank Gruppe in der Lage ist, ihre regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. In dieser Perspektive wird somit allen wesentlichen Risiken Rechnung getragen, die sich auf relevante aufsichtsrechtliche Kennzahlen im mehrjährigen Planungszeitraum auswirken können. Die normative Perspektive des ICAAP ist in den Planungsprozess der Aareal Bank Gruppe eingebettet, welcher insbesondere auch die Kapitalplanung beinhaltet. Die Konzernplanung umfasst sowohl Basisszenarien als auch adverse Szenarien und erstreckt sich auf jeweils drei Planjahre. Die Ergebnisse der Konzernplanung werden in Form einer Plan-Gewinn- und Verlustrechnung für die Aareal Bank Gruppe dargestellt. Zusätzlich erfolgt eine Planung der Bilanzstruktur und der wesentlichen aufsichtsrechtlichen Kennziffern sowie weiterer interner Steuerungsgrößen. Im Rahmen des Planungsprozesses des Aareal Bank Konzerns erfolgten auch die laufende Überwachung der Steuerungsgrößen und die Überprüfung der Einhaltung der Limits der normativen Perspektive, sowohl im eigentlichen Planungsprozess als auch innerhalb der unterjährigen Anpassungen der Konzernplanung. Bei den überwachten und limitierten Steuerungsgrößen der normativen Perspektive handelt es sich um verschiedene aufsichtsrechtliche Quoten. Die ökonomische Perspektive des ICAAP dient der Sicherung der wirtschaftlichen Substanz der Aareal Bank Gruppe und damit insbesondere dem Schutz der Gläubiger vor ökonomischen Verlusten. Die Verfahren und Methoden sind Teil des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses (SREP) und werden verwendet, um ökonomische Risiken zu identifizieren, zu quantifizieren und mit internem Kapital zu unterlegen. Das interne Kapital dient im Rahmen der ökonomischen Perspektive als risikotragende Komponente. Innerhalb der Aareal Bank Gruppe wird das aktuelle regulatorische harte Kernkapital (CET1) als Ausgangsgröße für die Bestimmung der ökonomischen Risikodeckungsmasse verwendet. Das zusätzliche Kernkapital (AT1) wird nicht beim internen Kapital angesetzt. Ergänzungskapital sowie Planergebnisse, welche im Risikobetrachtungszeitraum anfallen, werden nicht berücksichtigt. Der wertorientierte Ansatz der ökonomischen Perspektive verlangt darüber hinaus, dass am regulatorischen Kernkapital geeignete Anpassungen vorgenommen werden, damit die Risikodeckungsmasse mit der wirtschaftlichen Betrachtung im Einklang steht. Dies können Anpassungen im Hinblick auf eine vorsichtige Bewertung, stille Lasten oder einen Managementpuffer sein. Der Managementpuffer enthält auch Anpassungen für Klimarisiken. Als Risikobetrachtungshorizont bzw. als Haltedauer für die Risikomodelle im Rahmen der ökonomischen Perspektive nimmt der Aareal Bank Konzern durchgängig 1 Jahr respektive 250 Handelstage an. Die Überprüfung der Angemessenheit der Modellannahmen erfolgt im Rahmen der unabhängigen Validierung der entsprechenden Risikomodelle und -parameter. In Bezug auf die Berücksichtigung von Korrelationseffekten zwischen den wesentlichen Risikoarten im Rahmen der ökonomischen Perspektive des ICAAP hat sich die Aareal Bank Gruppe vorsichtig für eine additive Verknüpfung entschieden, d.h., es werden keine risikomindernden Korrelationen angesetzt. Soweit die Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung auf Basis quantitativer Risikomodelle erfolgt, haben wir dieser Berechnung ein Konfidenzniveau in Höhe von 99,9 % zugrunde gelegt. Die risikoartenspezifischen Limits werden so festgelegt, dass die ökonomische Risikodeckungsmasse abzüglich eines Risikopuffers nicht überschritten wird. Der Puffer soll u.a. nicht explizit limitierte Risiken abdecken und zur Absorption von sonstigen Schwankungen des internen Kapitals im Zeitablauf dienen. Die Festlegung der einzelnen Limits erfolgt auf Basis der bestehenden Risikopositionen sowie der historischen Ausprägungen der Risikopotenziale, soweit diese im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie stehen. Die konkrete Limit-Höhe wurde so festgelegt, dass das Limit für Inanspruchnahmen aus der geplanten Geschäftsentwicklung sowie für übliche Marktschwankungen ausreichend bemessen ist.
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Die Auslastung der Einzellimits für die wesentlichen Risikoarten und die Gesamtauslastung der Limits werden monatlich detailliert berichtet und im täglichen Reporting überwacht. Es waren keine Limit-Überschreitungen auf Gesamtrisikoebene im Berichtszeitraum festzustellen. Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive des ICAAP)
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Relevantes Hartes Kernkapital (CET1) | 2.737 | 2.661 | ||
| Ökonomische Anpassungen | -167 | -133 | ||
| Risikodeckungsmasse | 2.570 | 2.528 | ||
| Auslastung der Risikodeckungsmasse | ||||
| Kreditausfallrisiken | 746 | 680 | ||
| Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) | 90 | 99 | ||
| Pensionsrisiken | 92 | 118 | ||
| Marktrisiken | 288 | 385 | ||
| Operationelle Risiken | 129 | 103 | ||
| Beteiligungsrisiken | 40 | 43 | ||
| Immobilienrisiken | 109 | 100 | ||
| Geschäfts- und strategische Risiken | 90 | 97 | ||
| Summe Auslastung | 1.584 | 1.625 | ||
| Auslastung in % der Risikodeckungsmasse | 62% | 64% |
Für den Bereich der Überwachung der Zahlungsfähigkeit der Bank (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne) ist das Risikodeckungspotenzial kein geeignetes Maß zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit. Im Rahmen des bankinternen Prozesses zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung (ILAAP) haben wir zur Steuerung und Überwachung dieser Risikoart spezielle Steuerungsinstrumente entwickelt.
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Stresstesting Ein Kernelement unseres Risikomanagementsystems ist die Durchführung und Analyse von Szenariobetrachtungen in allen Perspektiven innerhalb des ICAAP und des ILAAP. Hierbei führen wir für alle wesentlichen Risiken sowohl historische als auch hypothetische Stresstests durch. Um auch das Zusammenspiel einzelner Risikoarten beurteilen zu können, haben wir risikoartenübergreifende Stressszenarien (sog. globale Stresstests) definiert. Im Rahmen eines historischen Szenarios werden z.B. die Auswirkungen der ab 2007 eingetretenen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise auf die einzelnen Risikoarten und das Gesamtrisiko untersucht. Im hypothetischen Szenario werden potenzielle aktuelle Entwicklungen, u.a. abgeleitet aus politischen Entwicklungen, kombiniert mit deutlichen makroökonomischen Verschlechterungen. Durch die implementierte Stresstestmethodik werden die Auswirkungen etwaiger Risikokonzentrationen mitberücksichtigt. Die Stressszenarien werden sowohl in der ökonomischen als auch der normativen Perspektive betrachtet und die entsprechenden Wechselwirkungen, d.h. ökonomische Risiken, die sich normativ im Betrachtungshorizont materialisieren können, werden entsprechend in der normativen Perspektive einbezogen, sollten sie hierin nicht ausreichend abgedeckt sein. ESG-Risiken sind in die Stresstestmethodik integriert. Die ESG-bezogenen Stresstestrechnungen umfassen Szenarien zum Klimawandel, die ergänzt werden mit einem Szenario zum gesellschaftlichen Wandel. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden quartalsweise über die Ergebnisse der Stressanalysen informiert. Kreditgeschäft Funktionstrennung und Votierung Die Aufbauorganisation und die Geschäftsprozesse der Aareal Bank Gruppe berücksichtigen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditgeschäft. Der maßgebliche Grundsatz für die Ausgestaltung der Prozesse im Kreditgeschäft ist die klare aufbauorganisatorische Trennung der Markt- und Marktfolgebereiche bis einschließlich zur Ebene der Geschäftsleitung. Darüber hinaus gibt es den von der Kreditentscheidung unabhängigen Bereich Risk Controlling, der die Funktion hat, alle wesentlichen Risiken zu überwachen und ein zielgerichtetes Risikoreporting auf Portfolioebene sicherzustellen. Die Kreditentscheidungen im als risikorelevant eingestuften Kreditgeschäft bedürfen zweier zustimmender Voten der Bereiche Markt und Marktfolge. Die entsprechenden Kompetenzen für Kreditentscheidungen innerhalb der Bereiche sind in der Kompetenzordnung der Bank eindeutig geregelt. Für den Fall, dass keine einvernehmliche Entscheidung der Kompetenzträger getroffen wird, ist der Kredit abzulehnen oder der nächsthöheren Kompetenzstufe zur Entscheidung vorzulegen. Die klare Trennung der Markt- und Marktfolgeprozesse haben wir in allen relevanten Bereichen konsequent umgesetzt und dokumentiert. Anforderungen an die Prozesse Der Kreditprozess gliedert sich in die Phasen Kreditgewährung und Kreditweiterbearbeitung, für die jeweils Kontrollprozesse existieren. Für Kredite mit erhöhten Risiken existieren ergänzende Prozesse zur Intensivbetreuung, Problemkreditbearbeitung und gegebenenfalls Risikovorsorge. Entsprechende Bearbeitungsgrundsätze sind im standardisierten Regelwerk der Bank festgelegt. Regelmäßig werden die für das Adressenausfallrisiko eines Kreditengagements bedeutsamen Aspekte herausgearbeitet und beurteilt. Branchen- und gegebenenfalls Länderrisiken werden mitberücksichtigt. Kritische Punkte eines Engagements werden hervorgehoben und gegebenenfalls unter der Annahme verschiedener Szenarien dargestellt. Im Rahmen der Kreditentscheidung, aber auch bei der turnusmäßigen oder anlassbezogenen Beurteilung eines bereits bestehenden Engagements werden die Risiken mithilfe von geeigneten Risikoklassifizierungsverfahren bewertet. Eine Überprüfung der Klassifizierung erfolgt mindestens jährlich, abhängig vom Risiko kommen gegebenenfalls auch deutlich kürzere Überprüfungszeiträume zum Tragen. Die Konditionengestaltung wird ebenfalls durch die Risikoeinschätzung beeinflusst. Für den Fall, dass Limits überschritten werden bzw. sich einzelne Risikoparameter negativ entwickeln, sind in den Organisationsrichtlinien entsprechende Verfahren zur Eskalation und zur weiteren Vorgehensweise festgelegt. Dies betrifft z.B. Maßnahmen zur Sicherheitenverstärkung bis hin zur Überprüfung eines eventuellen Risikovorsorgebedarfs.
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Verfahren der Früherkennung von Risiken Das frühzeitige Erkennen von Kreditrisiken mittels einzelner oder einer Kombination von (Frühwarn-)Indikatoren ist ein entscheidendes Element unseres Risikomanagements. Die eingesetzten Verfahren zur Früherkennung von Risiken dienen insbesondere der rechtzeitigen Identifizierung von Kreditnehmern bzw. der Engagements, bei denen sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen. Dazu überprüfen wir die einzelnen Kreditengagements und die hieran Beteiligten (z.B. Kreditnehmer, Bürgen) grundsätzlich regelmäßig während der gesamten Kreditlaufzeit anhand quantitativer und qualitativer Faktoren. Dies erfolgt u.a. mittels der Instrumentarien Regelmonitoring und internes Rating. Dabei hängt die Intensität der laufenden Beurteilung vom Risikogehalt und der Größe des Engagements ab. Durch die konzernweiten Risikosteuerungsprozesse ist sichergestellt, dass mindestens jährlich eine Beurteilung des Adressenausfallrisikos erfolgt. Die Identifizierung der Risikopositionen sowie die Beobachtung und Bewertung der Risiken erfolgen dabei mittels intensiver IT-Unterstützung. Insgesamt versetzen uns die vorhandenen Instrumente und Verfahren in die Lage, bei Bedarf bereits in einem frühen Stadium Maßnahmen zur Risikosteuerung einzuleiten. Eine wesentliche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das proaktive Management der Kundenbindung. Hierunter verstehen wir das frühzeitige Zugehen auf einen Kunden mit dem Ziel, gemeinsame Lösungen für eventuell aufgetretene Probleme zu erarbeiten. In solchen Fällen schalten wir gegebenenfalls Spezialisten aus den unabhängig aufgestellten Funktionen der Sanierung und Abwicklung ein. Risikoklassifizierungsverfahren In der Aareal Bank werden auf die jeweilige Forderungsklasse zugeschnittene Risikoklassifizierungsverfahren für die erstmalige bzw. die turnusmäßige oder anlassbezogene Beurteilung der Adressenausfallrisiken genutzt. Die Verantwortung für die Entwicklung, Qualität und Überwachung der Anwendung der Risikoklassifizierungsverfahren sowie die jährliche Validierung liegen in zwei getrennten voneinander unabhängigen Bereichen außerhalb des Markts. Die auf Basis der internen Risikoklassifizierungsverfahren ermittelten Ratings bilden einen integralen Bestandteil der Genehmigungs-, Überwachungs- und Steuerungsprozesse der Bank. Immobilienfinanzierungsgeschäft Für das großvolumige gewerbliche Immobilienfinanzierungsgeschäft setzt die Bank ein zweistufiges Risikoklassifizierungsverfahren ein, das auf die speziellen Anforderungen dieses Geschäfts zugeschnitten ist. Zunächst wird mithilfe eines Rating-Verfahrens die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) des Kunden ermittelt. Das dabei verwendete Verfahren besteht aus zwei Hauptkomponenten, einem Objekt- und einem Corporate-Rating. Der Einfluss der einzelnen Bestandteile auf das Rating-Ergebnis leitet sich dabei aus den jeweiligen Strukturmerkmalen ab. Anhand spezifischer Kennzahlen, qualitativer Aspekte und Expertenwissen wird eine Einschätzung über die derzeitige und künftige Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kunden getroffen. In einem zweiten Schritt schließt sich die Berechnung des Verlusts bei Ausfall (Loss Given Default, LGD) an. Der LGD beziffert die Höhe des ökonomischen Verlusts bei Ausfall des Kreditnehmers. Dieser ergibt sich vereinfacht als nicht durch die Sicherheitenerlöse gedeckter Teil der Forderung. Bei der Bewertung der Sicherheiten werden, je nach Sicherheitenart und spezifischen Verwertungsaspekten, Abschläge vorgenommen bzw. Erlösquoten in Anrechnung gebracht. Bei inländischen Immobilien nutzt die Bank Erlösquoten aus einem bankübergreifenden Daten-Pooling, während bei ausländischen Immobilien die Erlösquoten aufgrund der geringen Anzahl an Verwertungsverfahren statistisch abgeleitet werden. Die PD- und LGD-Verfahren werden dabei für bilanzielle Zwecke auch für die Bestimmung modellbasierter Risikovorsorge verwendet. Hinsichtlich der im Rahmen der LGD des Einzelfalls zu berücksichtigenden Szenariobetrachtungen stellen wir den üblichen Pro
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zess/Modell technisch auf einen aktualisierten Szenariomix ab. Dieser wahrscheinlichkeitsgewichtete Szenariomix reflektiert die Unsicherheiten der weiteren Entwicklung und ergänzt unser Basisszenario um abweichende Entwicklungen. Die Modellierung der szenariobedingten PD erfolgt ebenfalls auf Basis dieser Szenarien, wird aktuell über einen Overlay abgebildet, da die technische Implementierung in die produktiven Modelle nicht final abgeschlossen ist. Mithilfe der PD, des LGD und des EAD wird der erwartete Verlust (Expected Loss, EL) bei Ausfall einer Finanzierung ermittelt. Der Expected Loss findet als finanzierungsbezogene Risikogröße Eingang in die Instrumentarien zur Steuerung des Immobilienfinanzierungsgeschäfts. Finanzinstitute Mithilfe des internen Rating-Verfahrens für Finanzinstitute werden in der Aareal Bank Gruppe Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierfirmen, Förderbanken und Versicherungen einer Risikoklassifizierung unterzogen. Dabei werden qualitative und quantitative Aspekte berücksichtigt. Dies schließt eine Betrachtung des Konzernhintergrunds unserer Kunden mit ein. Über die Bewertung der relevanten Kennzahlen und unter Einbeziehung von Expertenwissen erfolgt die Zuordnung der Finanzinstitute zu einer Rating-Klasse. Staaten und Kommunen Durch die Aareal Bank Gruppe werden zudem interne Rating-Verfahren für Staaten und die Gruppe der Regionalregierungen, Gebietskörperschaften und sonstige öffentliche Stellen verwendet. Die Zuweisung eines Kunden zu einer Rating-Klasse erfolgt dabei anhand eindeutig definierter Risikofaktoren (z.B. der fiskalischen Flexibilität oder der Verschuldung). Weiterhin fließt auch das Expertenwissen unserer Rating-Analysten in die Rating-Erstellung ein. Generell gilt, dass es sich bei den von der Bank eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren um dynamische Verfahren handelt, die laufend an sich ändernde Risikostrukturen und Marktbedingungen angepasst werden. Handelsgeschäft Funktionstrennung Beim Abschluss sowie bei der Abwicklung und Überwachung von Handelsgeschäften haben wir eine konsequente Funktionstrennung zwischen Markt- und Marktfolgebereichen entlang der gesamten Prozesskette umgesetzt. Die Prozesskette besteht auf der Marktseite aus dem Bereich Treasury. Die Aufgaben der Marktfolge werden von den unabhängigen Bereichen Capital Markets Management und Risk Controlling wahrgenommen. Darüber hinaus sind die Bereiche Finance & Controlling und Revision mit prozessunabhängigen Aufgaben befasst. Die Rollen und Verantwortlichkeiten entlang der Prozesskette haben wir in Form von Organisationsrichtlinien verbindlich festgelegt. Für Anpassungen sind klar definierte Prozesse eingerichtet. Im Einzelnen sind die Zuständigkeiten wie folgt zugeordnet: Für die Risikosteuerung und den Abschluss von Handelsgeschäften im Sinne der MaRisk ist der Bereich Treasury zuständig. Treasury betreibt das Aktiv-Passiv-Management und steuert die Marktpreis- und Liquiditätsrisiken der Bank. Darüber hinaus haben wir ein Asset-Liability Committee (ALCO) eingerichtet, das Strategien für die Aktiv-Passiv-Steuerung der Bank entwickelt und Vorschläge zur Umsetzung dieser Strategien erarbeitet. Das ALCO tagt mindestens monatlich und ist mit dem CFO und CRO sowie weiteren vom Vorstand benannten Mitgliedern besetzt. Die Kontrolle und die Bestätigung der Handelsgeschäfte gegenüber dem Kontrahenten sowie die Geschäftsabwicklung obliegen dem Bereich Capital Markets Management. Dieser prüft darüber hinaus die Marktgerechtigkeit der abgeschlossenen Geschäfte. Die juristische Beurteilung von Individualverträgen und von neuen Standard-/Rahmenverträgen erfolgt durch die Rechtsabteilung.
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Für die Beurteilung des Adressenausfallrisikos werden sämtliche Kontrahenten/Emittenten im Handelsgeschäft turnusmäßig oder anlassbezogen einem Rating unterzogen. Das Rating bildet einen wichtigen Indikator für die Festsetzung des kontrahenten-/emittentenbezogenen Limits. Der Bereich Risk Controlling ist für die Identifizierung, Quantifizierung und Überwachung der Marktpreis-, Liquiditäts- und Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften zuständig. Darüber hinaus stellt das Risk Controlling eine zeitnahe und unabhängige Risikoberichterstattung an das Management sicher. Anforderungen an die Prozesse Die Prozesse sind darauf ausgerichtet, ein lückenloses Risikomanagement vom Geschäftsabschluss bis zur Risikoüberwachung der Bestände sicherzustellen. Die Überwachungs- und Reporting-Funktion erstreckt sich auf die Anwendung adäquater Risikomesssysteme, die Ableitung von Limit-Systemen sowie darauf, das Gesamtrisiko aus Handelsgeschäften der Aareal Bank Gruppe in seinem Umfang und seinen Strukturen transparent zu machen. Veränderungsprozesse im Sinne des AT 8 MaRisk werden über konzernweite Rahmenrichtlinien konsistent gesteuert. Prozesse und Systeme sind zudem darauf ausgerichtet, neue Produkte schnell und angemessen in die Risikoüberwachung einzubeziehen, um den Marktbereichen ein flexibles Agieren am Markt zu ermöglichen. Für die Intensivbetreuung und Problembearbeitung von Kontrahenten und Emittenten existiert ein eigener Prozess. Dieser standardisierte Prozess besteht aus den Elementen der Identifikation und Risikoanalyse der Frühwarnindikatoren sowie der Festlegung der weiteren Behandlung. Kommt es zum Ausfall eines Kontrahenten/Emittenten, wird unter Einbindung des RiskExCo mit den betreffenden Fachbereichen der Bank das weitere Vorgehen festgelegt. Für den Fall von Limit-Überschreitungen haben wir Eskalations- und Entscheidungsprozesse definiert. Kreditausfallrisiken Definition Unter Kreditausfallrisiko verstehen wir die Gefahr eines Verlusts, der dadurch entsteht, dass sich die Bonität eines Geschäftspartners verschlechtert, er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, eine Sicherheit an Wert verliert oder ein Risiko bei der Verwertung einer gestellten Sicherheit entsteht. Adressenausfallrisiken können sowohl bei Kreditgeschäften als auch bei Handelsgeschäften entstehen. Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften treten in der Form des Kontrahentenrisikos und des Emittentenrisikos auf. Zu den Adressenausfallrisiken rechnen wir ebenfalls das Länderrisiko sowie das Risko aus NPL-Beständen. Kreditrisikostrategie Aufbauend auf der Geschäftsstrategie werden die wesentlichen Aspekte der Kreditrisikosteuerung und -politik durch die Kreditrisikostrategie der Aareal Bank festgelegt. Die Kreditrisikostrategie dient als strategische Leitlinie zum Umgang mit der entsprechenden Risikokategorie innerhalb des Aareal Bank Konzerns. Darüber hinaus gibt sie den übergreifenden und verbindlichen Handlungsrahmen für alle Bereiche vor. Die Kreditrisikostrategie wird mindestens einmal jährlich im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit und Kongruenz zum Geschäftsumfeld überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dabei beziehen wir auch ESG-Kriterien mit ein, um die nachhaltige Werthaltigkeit der Objekte zu beurteilen. Der dazugehörige Prozess wird von der Geschäftsleitung angestoßen und durch den Bereich Risk Controlling unterstützt. Dieser unterbreitet der Geschäftsleitung einen mit allen Bereichen abgestimmten Vorschlag. Die verabschiedete Kreditrisikostrategie wird anschließend im Aufsichtsrat erörtert. Grundsätzlich ist die Kreditrisikostrategie mittelfristig angelegt. Bei wesentlichen Änderungen der Kreditrisiko- oder Geschäftspolitik des Konzerns oder des Geschäftsumfelds wird sie an die veränderten Bedingungen angepasst.
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Risikomessung und -überwachung Sowohl die Aufbauorganisation als auch die Geschäftsprozesse der Aareal Bank berücksichtigen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation im Kredit- und Handelsgeschäft. Der maßgebliche Grundsatz für die Ausgestaltung der Prozesse im Kredit- und Handelsgeschäft ist die klare aufbauorganisatorische Trennung der Markt- und Marktfolgebereiche bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung. Durch den unabhängigen Bereich Risk Controlling werden auf Portfolioebene alle wesentlichen Risiken identifiziert, quantifiziert, überwacht und ein zielgerichtetes Risikoreporting sichergestellt. In der Aareal Bank werden auf das jeweilige Geschäft angepasste unterschiedliche Risikoklassifizierungsverfahren für die erstmalige bzw. die turnusmäßige oder anlassbezogene Beurteilung der Adressenausfallrisiken genutzt. Zukunftsgerichtete und makroökonomische Informationen werden in den Risikoklassifizierungsverfahren und bei der Sicherheitenbewertung berücksichtigt. Die Verfahren und die Parameter werden einem regelmäßigen Überprüfungs- und Anpassungsprozess unterzogen. Die Verantwortung für die Entwicklung, die Qualität und die Überwachung der Anwendung der Verfahren liegt außerhalb der Marktbereiche. Vor dem Hintergrund der geopolitischen und makroökonomischen Unsicherheiten liegt ein besonderes Augenmerk auf den volkswirtschaftlichen Prognosen. Bei der fortlaufenden Überprüfung orientieren wir uns auch an den Projektionen der EZB ergänzend zu unseren üblichen Datenprovidern. Zur Messung, Steuerung und Überwachung der Konzentrations- und Diversifikationseffekte für das Ausfallrisiko auf Portfolioebene nutzen wir ein Kreditportfoliomodell. Dieses wird zur operativen Steuerung um Limits auf Einzel- und Subportfolioebene ergänzt. Separate Modelle werden zur Messung der Migrationsrisiken und Verwertungsrisiken im NPL-Portfolio genutzt. Bei allen Modellen wird das Verlustpotenzial mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Risikohorizont von einem Jahr bestimmt. Auf Basis dieser Instrumente werden die Entscheidungsträger der Bank regelmäßig über die Entwicklung und den Risikogehalt des Immobilienfinanzierungsgeschäfts und des Geschäfts mit Finanzinstituten informiert. Durch die Nutzung entsprechender Modelle können insbesondere auch Rating-Änderungen und Korrelationseffekte in die Beurteilung der Risikokonzentrationen einbezogen werden.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 33 |
Im Rahmen der prozessorientierten Einzelkreditüberwachung werden verschiedene Instrumente der laufenden Engagementbeobachtung eingesetzt. Hierbei handelt es sich neben den bereits beschriebenen Instrumenten z.B. um die Rating-Kontrolle, die Rückstandskontrollen sowie um die regelmäßige Einzelanalyse der größten Engagements. Die Intensität der Kreditbetreuung richtet sich nach dem Kreditrisiko. In den folgenden Tabellen werden die Bruttobuchwerte von bilanziellem und außerbilanziellem Kredit-, Geld- und Kapitalmarktgeschäft nach Rating-Klassen und Risikovorsorgestufen (Stages) in Übereinstimmung mit dem Kreditrisikomanagement auf Gruppenebene dargestellt. Die Darstellung erfolgt gemäß internen Ausfallrisiko-Rating-Klassen der Aareal Bank Gruppe. Die Ausfalldefinition richtet sich nach der für die Steuerung relevanten Ausfalldefinition gemäß Art. 178 CRR. Bilanzielles rating-pflichtiges gewerbliches Immobilienfinanzierungsgeschäft
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||||||||||||||||
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | fvpl1) | Gesamt | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | fvpl1) | Gesamt | |||||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||||||
| Klasse 1 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | ||||||||||
| Klasse 2 | - | - | - | - | - | 50 | - | - | - | 50 | ||||||||||
| Klasse 3 | 297 | 18 | - | - | 315 | 48 | - | - | - | 48 | ||||||||||
| Klasse 4 | 492 | - | - | - | 492 | 734 | - | - | - | 734 | ||||||||||
| Klasse 5 | 3.087 | 115 | - | 41 | 3.243 | 3.359 | 19 | - | 18 | 3.396 | ||||||||||
| Klasse 6 | 3.291 | 5 | - | 73 | 3.369 | 4.249 | - | - | 68 | 4.317 | ||||||||||
| Klasse 7 | 7.695 | 403 | - | - | 8.098 | 6.268 | 79 | - | 5 | 6.352 | ||||||||||
| Klasse 8 | 5.886 | 656 | 27 | 34 | 6.603 | 4.393 | 912 | - | 32 | 5.337 | ||||||||||
| Klasse 9 | 4.484 | 1.332 | - | 6 | 5.822 | 4.254 | 2.551 | - | 0 | 6.805 | ||||||||||
| Klasse 10 | 778 | 1.079 | - | 26 | 1.883 | 1.378 | 794 | - | 23 | 2.195 | ||||||||||
| Klasse 11 | 91 | 460 | - | - | 551 | 234 | 372 | - | - | 606 | ||||||||||
| Klasse 12 | - | 383 | - | - | 383 | - | 188 | - | - | 188 | ||||||||||
| Klasse 13-15 | - | 630 | - | 103 | 733 | - | 426 | - | - | 426 | ||||||||||
| Ausgefallen | - | - | 1.088 | 98 | 1.186 | - | - | 1.468 | 109 | 1.577 | ||||||||||
| Gesamt | 26.101 | 5.081 | 1.115 | 381 | 32.678 | 24.967 | 5.341 | 1.468 | 255 | 32.031 |
1) fvpl = fair value through profit or loss (Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS)
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 34 |
Außerbilanzielles rating-pflichtiges gewerbliches Immobilienfinanzierungsgeschäft
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||||||||||||||||
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | fvpl1) | Gesamt | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | fvpl1) | Gesamt | |||||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||||||
| Klasse 1-3 | 2 | - | - | - | 2 | 1 | - | - | - | 1 | ||||||||||
| Klasse 4 | 27 | - | - | - | 27 | 7 | - | - | - | 7 | ||||||||||
| Klasse 5 | 35 | - | - | - | 35 | 13 | - | - | - | 13 | ||||||||||
| Klasse 6 | 33 | - | - | - | 33 | 134 | - | - | - | 134 | ||||||||||
| Klasse 7 | 196 | - | - | - | 196 | 151 | - | - | - | 151 | ||||||||||
| Klasse 8 | 127 | 3 | - | - | 130 | 167 | 21 | - | - | 188 | ||||||||||
| Klasse 9 | 199 | 64 | - | - | 263 | 205 | 102 | - | - | 307 | ||||||||||
| Klasse 10 | 83 | 62 | - | 2 | 147 | 122 | - | - | 3 | 125 | ||||||||||
| Klasse 11 | 3 | 8 | - | - | 11 | 100 | 49 | - | - | 149 | ||||||||||
| Klasse 12-15 | - | 74 | - | - | 74 | - | 3 | - | - | 3 | ||||||||||
| Ausgefallen | - | - | 48 | 42 | 90 | - | - | 10 | - | 10 | ||||||||||
| Gesamt | 705 | 211 | 48 | 44 | 1.008 | 900 | 175 | 10 | 3 | 1.088 |
1) fvpl = fair value through profit or loss (Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS); Kreditzusagen für zur Syndizierung vorgesehene Darlehensteile Bilanzielle Forderungen an Finanzinstitute
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||||||||||||||||
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | fvpl1) | Gesamt | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | fvpl1) | Gesamt | |||||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||||||
| Klasse 1 | 738 | - | - | - | 738 | 478 | - | - | - | 478 | ||||||||||
| Klasse 2 | 145 | - | - | - | 145 | 418 | - | - | - | 418 | ||||||||||
| Klasse 3 | 393 | - | - | - | 393 | 281 | - | - | - | 281 | ||||||||||
| Klasse 4 | 974 | - | - | - | 974 | 2.579 | - | - | - | 2.579 | ||||||||||
| Klasse 5 | 144 | - | - | - | 144 | 55 | - | - | - | 55 | ||||||||||
| Klasse 6 | 429 | - | - | - | 429 | 281 | - | - | - | 281 | ||||||||||
| Klasse 7 | 1.843 | - | - | - | 1.843 | 1.141 | - | - | - | 1.141 | ||||||||||
| Klasse 8 | 668 | - | - | - | 668 | 593 | - | - | - | 593 | ||||||||||
| Klasse 9 | 176 | - | - | - | 176 | 87 | - | - | - | 87 | ||||||||||
| Klasse 10 | 14 | 35 | - | - | 49 | 30 | 8 | - | - | 38 | ||||||||||
| Klasse 11-18 | 0 | - | - | - | 0 | - | - | - | - | - | ||||||||||
| Ausgefallen | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | ||||||||||
| Gesamt | 5.524 | 35 | - | - | 5.559 | 5.943 | 8 | - | - | 5.951 |
1) fvpl = fair value through profit or loss (Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS)
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 35 |
Bilanzielle Forderungen an Staaten und Kommunen
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||||||||||||||||
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | fvpl1) | Gesamt | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | fvpl1) | Gesamt | |||||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||||||
| Klasse 1 | 1.649 | - | - | - | 1.649 | 1.887 | - | - | - | 1.887 | ||||||||||
| Klasse 2 | 1.114 | - | - | - | 1.114 | 1.317 | - | - | - | 1.317 | ||||||||||
| Klasse 3 | 860 | - | - | - | 860 | 451 | 146 | - | - | 597 | ||||||||||
| Klasse 4 | 417 | - | - | - | 417 | 40 | - | - | - | 40 | ||||||||||
| Klasse 5 | 93 | - | - | - | 93 | 12 | - | - | - | 12 | ||||||||||
| Klasse 6 | 548 | - | - | - | 548 | 112 | - | - | - | 112 | ||||||||||
| Klasse 7 | 1 | - | - | - | 1 | 24 | - | - | - | 24 | ||||||||||
| Klasse 8 | - | - | - | - | - | 550 | - | - | - | 550 | ||||||||||
| Klasse 9 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | ||||||||||
| Klasse 10-20 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | ||||||||||
| Ausgefallen | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | ||||||||||
| Gesamt | 4.682 | - | - | - | 4.682 | 4.393 | 146 | - | - | 4.539 |
1) fvpl = fair value through profit or loss (Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS) Die monatliche Berichterstattung enthält die wesentlichen Aspekte der Kreditrisiken inklusive Detailinformationen zur Entwicklung des Kreditportfolios, z.B. nach Ländern, Objekt- und Produktarten, Risikoklassen und Sicherheitenkategorien. Dies erfolgt unter besonderer Berücksichtigung von Risikokonzentrationen. Handelsgeschäfte werden nur mit Kontrahenten abgeschlossen, für die entsprechende Linien eingerichtet wurden. Alle Geschäfte werden unverzüglich auf die kreditnehmerbezogenen Linien angerechnet. Die Einhaltung der Limits wird real-time durch den Bereich Risk Controlling überwacht. Die Positionsverantwortlichen werden über die Limits und deren Ausnutzung regelmäßig und zeitnah informiert. Grundsätzlich verfolgt die Aareal Bank im Rahmen der Kreditportfoliosteuerung eine „Buy & Manage“-Strategie mit dem primären Ziel, gewährte Kredite überwiegend bis zum Laufzeitende auf der Bilanz zu halten, wobei Exit-Maßnahmen gezielt zur aktiven Portfolio- und Risikosteuerung zum Einsatz kommen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die eingesetzten Instrumente und Verfahren uns auch im Berichtszeitraum in die Lage versetzt haben, bei Bedarf möglichst zeitnah geeignete Maßnahmen zur Risikosteuerung bzw. -minderung einzuleiten. Kreditrisikominderung Zur Reduzierung der Ausfallrisiken werden durch die Bank unterschiedliche Arten von Sicherheiten hereingenommen. Hierbei wird zwischen Sachsicherheiten wie Rechten an unbeweglichen Sachen (Immobilien) und beweglichen Sachen (Mobilien), Rechten an Forderungen (z.B. Mieten) und Verpflichtungserklärungen Dritter (z.B. Bürgschaften) unterschieden. Die Aareal Bank als international tätiger Immobilienfinanzierer legt den Schwerpunkt bei der Besicherung von Kreditforderungen auf die Immobilie. Dabei erfolgen die Kreditgewährung und die Bestellung des Sicherungsrechts i. d. R. nach dem Recht der Belegenheit der Immobilie. Die Ermittlung des Beleihungs- bzw. Verkehrswerts der Immobilie wird im Rahmen der jeweiligen Kreditentscheidungskompetenz festgesetzt und ist als integraler Bestandteil der Kreditentscheidung zu sehen. Die Höhe des von der Bank festzusetzenden Markt- bzw. Beleihungswerts richtet sich im Regelfall nach der Wertermittlung eines Gutachters und wird intern plausibilisiert. Sollte eine abweichende Einschätzung vorgenommen werden, so muss dies schriftlich erläutert werden. Der von der Bank festgesetzte Beleihungswert darf jedoch nicht über dem vom unabhängigen internen oder externen Gutachter ermittelten Wert liegen.
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Im Zuge der Kreditrisikominderung wird auch die Verpfändung von nicht börsennotierten Geschäftsanteilen einer Objekt-/Immobiliengesellschaft als Sicherheit akzeptiert. Zur Bewertung entsprechender Sicherheiten hat die Bank detaillierte Regelungen erlassen. Als weitere Standardsicherheit werden durch die Bank Gewährleistungen (Bürgschaften/Garantien) und finanzielle Sicherheiten (Wertpapiere, Auszahlungsansprüche etc.) akzeptiert. Der Sicherheitenwert einer hereingenommenen Bürgschaft/Garantie bestimmt sich nach der Bonität des Bürgen/Garanten. Die Bank differenziert an dieser Stelle zwischen „Kreditinstituten/der öffentlichen Hand“ und „Sonstigen Bürgen“. Bei finanziellen Sicherheiten wird in Abhängigkeit der Sicherheitenart ein Sicherheitenwert bestimmt. Generell werden bei der Bewertung von Gewährleistungen und finanziellen Sicherheiten Sicherheitsabschläge in Anrechnung gebracht. Die turnusmäßige Überprüfung der Werthaltigkeit von Sicherheiten wird in den definierten Kreditprozessen geregelt. Bei wesentlichen Änderungen des Sicherheitenwerts wird die Risikoklassifizierung angepasst. Eine außerordentliche Überprüfung der Sicherheiten erfolgt, wenn der Bank Informationen bekannt werden, die den Sicherheitenwert negativ beeinflussen. Darüber hinaus stellt die Bank sicher, dass Valutierungen erst nach Einhaltung der vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen durchgeführt werden. Die Sicherheiten werden mit allen wesentlichen Angaben im zentralen Kreditsystem der Bank erfasst. Kreditrisikominderung von Handelsgeschäften Zur Reduzierung des Adressenausfallrisikos im Handelsgeschäft der Aareal Bank enthalten die von der Bank verwendeten Rahmenverträge für Finanztermingeschäfte11) und Rahmenverträge für Wertpapierpensionsgeschäfte (Repos)12) Kreditrisikominderungstechniken in Form von gegenseitigen Aufrechnungsrahmenvereinbarungen („vertragliche Netting-Vereinbarungen“). Die von der Bank verwendeten Rahmenverträge für Finanztermingeschäfte enthalten Aufrechnungsvereinbarungen auf Einzelgeschäftsebene (sog. „Zahlungs-Netting“) sowie für den Fall der Kündigung sämtlicher Einzelgeschäfte unter einem Rahmenvertrag (sog. „Close-out Netting“). Grundsätzlich unterliegen alle Rahmenverträge für Finanztermingeschäfte dem Prinzip des einheitlichen Vertrags. Dies bedeutet, dass im Fall der Kündigung oder des Ausfalls des Vertragspartners eine Saldierung der einzelnen Forderungen erfolgt und nur diese einheitliche Forderung gegenüber dem ausfallenden Vertragspartner geltend gemacht werden kann und darf. Diese Forderung muss insolvenzfest, also wirksam und durchsetzbar sein. Das wiederum heißt, dass die betroffenen Rechtsordnungen das Prinzip des einheitlichen Vertrags anerkennen müssen, welches die saldierte Forderung vor dem ansonsten drohenden Zugriff des Insolvenzverwalters schützt. Insbesondere das Close-out Netting ist mit (internationalen) Rechtsrisiken behaftet. Die Bank prüft diese Rechtsrisiken unter Verwendung von Rechtsgutachten zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der vertraglichen Netting-Vereinbarungen im Falle der Insolvenz eines Vertragspartners. Die Gutachten werden in Bezug auf unterschiedliche Kriterien wie Produktart, Rechtsordnung am Sitz und am Ort einer Niederlassung eines Vertragspartners sowie individuelle Vertragsergänzungen unter Verwendung einer für diese Zwecke entwickelten Datenbank ausgewertet. So entscheidet die Bank für jedes Einzelgeschäft, ob es „close-out netting-fähig“ ist und somit eine Verrechnung mit anderen unter dem Rahmenvertrag erfassten Einzelgeschäften stattfinden kann. Die Bank bedient sich berücksichtigungsfähiger vertraglicher Netting-Vereinbarungen im Sinne des Artikels 296 CRR bei allen Geschäften mit Finanzinstituten, wobei in den meisten Fällen zusätzliche Besicherungsvereinbarungen bestehen, die das jeweilige Kreditrisiko weiter mindern. Darüber hinaus erfolgt eine Reduzierung des Adressenausfallrisikos durch die Abwicklung von derivativen Geschäften über zentrale Gegenparteien. Als solche fungieren für die Aareal Bank die Eurex Clearing AG und die LCH Limited.
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Die Bank tätigt daneben sowohl bilateral als auch über die Eurex Clearing AG als zentrale Gegenpartei Wertpapierpensionsgeschäfte. Bei den Wertpapierpensionsgeschäften wird in Abhängigkeit vom Kontrahenten „Zahlungs-“ bzw. „Lieferungs-Netting“ auf Einzelgeschäftsbasis vorgenommen. Die Bank verwendet hierfür die umfassende Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten nach Kapitel 4 der CRR (Artikel 223 ff.). Grundsätzlich beinhalten auch die Rahmenverträge für Wertpapierpensionsgeschäfte Regelungen zum Close-out Netting aller unter einer vertraglichen Netting-Vereinbarung erfasster Einzelgeschäfte. Die Bank nutzt bisher im Repobereich diese seitens des Aufsichtsrechts vorgesehene Möglichkeit der verminderten Eigenkapitalunterlegung sämtlicher unter einer vertraglichen Netting-Vereinbarung erfasster Einzelgeschäfte nicht. Zur Bewertung der Bonität der Kontrahenten verwendet die Bank ein internes Rating-Verfahren. Die tägliche Bewertung der Handelsgeschäfte der Bank einschließlich der hereingenommenen bzw. herausgegebenen Sicherheiten erfolgt auf der Basis von validierten Bewertungsverfahren im Bereich Capital Markets Management. Finanztermingeschäfte werden in der Regel barbesichert. Bei Wertpapierpensionsgeschäften werden in der Regel Wertpapiere als Sicherheiten ausgetauscht. Einzelne Sicherheitenvereinbarungen enthalten Regelungen zu erhöhten Sicherheitenleistungen bei relevanten Herabstufungen einer Vertragspartei. Länderrisiken Unser ganzheitlicher Ansatz im Risikomanagement umfasst u.a. auch die Messung und Überwachung von Länderrisiken. Dabei definieren wir das Länderrisiko als das Ausfallrisiko eines Staats oder staatlicher Organe sowie als die Gefahr, dass ein zahlungswilliger und -fähiger Kontrahent infolge staatlicher Maßnahmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, da er in der Möglichkeit beschränkt wird, Zahlungen an den Gläubiger zu leisten (Transferrisiko). Die Steuerung der Länderrisiken erfolgt durch einen bereichsübergreifenden Prozess. Die Höhe des jeweiligen Länderlimits wird auf Basis einer Länderrisikoeinschätzung durch die Geschäftsleitung der Bank festgelegt. Die fortlaufende Überwachung der Länderlimits und deren Auslastung sowie das periodische Reporting obliegen dem Bereich Risk Controlling. In der folgenden Grafik sind aus Länderrisikosicht die Länder-Exposure (Forderungen und außerbilanzielle Verpflichtungen) im internationalen Geschäft zum Jahresende dargestellt. Die Zuordnung der Länder-Exposure richtet sich für das Immobilienkreditgeschäft nach der Belegenheit der als Sicherheit dienenden Immobilie. Falls eine Forderung nicht durch eine Immobilie besichert wird, erfolgt die Zuordnung über das Sitzland des Kreditnehmers. Sowohl das Immobilienkreditgeschäft als auch die Aktivitäten der Treasury schlagen sich hier nieder.
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Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Definition Unter Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (Interest Rate Risk in the Banking Book = IRRBB) werden die Risiken zinssensitiver Instrumente des Anlagebuchs verstanden, die mit Veränderungen der Zinskurven einhergehen. Im Detail beinhaltet dies in der Aareal Bank: die Risiken aus der Fristentransformation bei Veränderung der Zinskurve (Gap Risk), Risiken aus sich mit Zinsen verändernden Cashflows bezogen auf die Spreads zur allgemeinen Zinskurve (Basis Risk), Risiken resultierend aus expliziten und impliziten Optionen (Option Risk) und Risiken aus der Änderung des Aareal Bank-spezifischen Refinanzierungsspreads (Funding Risk). Risikomessung und -überwachung Die für Treasury und die Risikoüberwachung zuständigen Vorstandsmitglieder werden täglich durch Risk Controlling über die Risikoposition und die barwertigen Auswirkungen aus dem Eingehen von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch unterrichtet (Economic-Value-of-Equity-Sicht). Dies wird monatlich ergänzt um einen Ausweis möglicher Planabweichungen der Erträge beim Eintreten adverser Zinsszenarien (Earning-Sicht). Die für die Messung potenzieller Planabweichungen zugrunde gelegten Zinsszenarien umfassen schockartige Zinserhöhung und -senkung sowie zeitabhängige Erhöhungen und Senkungen der dem geplanten Zinsertrag zugrunde gelegten Zinsprognose. Das barwertige VaR-Konzept hat sich als die wesentliche Methode zur Messung der ökonomischen Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch etabliert. Der VaR quantifiziert das Risiko als Verlust, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Die Bestimmung der VaR-Kennzahl erfolgt konzernweit einheitlich mittels des Varianz-Kovarianz-Ansatzes (Delta-Normal-Methode). Unter Berücksichtigung der Korrelation zwischen den einzelnen Risikoarten wird der VaR-Wert täglich für den Konzern bestimmt.
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Hierbei werden die im VaR-Modell verwendeten statistischen Parameter auf Basis eines Inhouse-Datenpools über einen Zeitraum von 250 Tagen ermittelt. Mit einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 99,9 % wird das Verlustpotenzial nach der ökonomischen Perspektive bestimmt. Die VaR-Berechnung basiert naturgemäß auf Annahmen über die zukünftige Entwicklung der Geschäfte und der damit verbundenen Cashflows. Zu den zentralen Annahmen zählt die Berücksichtigung von Sichteinlagen und Kündigungsgeldern, die wir über ein geeignetes Replikationsportfolio über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren, im Durchschnitt 2,1 Jahre, in die Berechnung einbeziehen. Den Vorgaben gemäß den EBA-Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs (EBA/GL/2022/14) folgend, werden Großkundeneinlagen von Finanzkunden von der Modellierung ausgeschlossen. Kreditgeschäfte werden mit ihrer Zinsbindungsfrist (Festzinsgeschäfte) bzw. mit dem Zeitraum der erwarteten Laufzeit (variable Geschäfte) berücksichtigt. Das Eigenkapital des Aareal Bank Konzerns fließt nicht als separate Passivposition risikomindernd in die VaR-Berechnung ein. Dies führt tendenziell zu einem erhöhten VaR-Ausweis. Ergänzend hierzu und in Einklang mit den EBA-Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs (EBA/GL/2022/14) wird die Veränderung des Nettozinsertrags in den relevanten Zinsschockszenarien ermittelt. Der Nettozinsertrag stellt die Differenz aus den Zinserträgen und Zinsaufwänden aller zinstragenden Aktiva und Passiva des Bankbuchs einschließlich Derivate und außerbilanzieller Positionen nach IFRS dar. Im Unterschied zur barwertigen Sicht enthält der Nettozinsertrag nicht nur die Ergebnisbeiträge des modellierten Bestandsgeschäfts zum Planungs- bzw. Forecast-Stichtag, sondern zusätzlich die Erträge und Aufwände aus geplantem Neugeschäft und Prolongationen. Die Veränderungen basieren im Wesentlichen auf der unterschiedlichen Entwicklung der Forward-Zinsen vor und nach Zinsschock und den jeweils hieraus resultierenden, modellierten Auswirkungen auf das Kundenverhalten. Zinssensitivität Ein weiteres Instrument zur Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos stellt die Berechnung der sogenannten Zinssensitivität „Delta“ dar. Zur Bestimmung dieser Kennzahl werden aus allen bilanziellen Aktiv- und Passivpositionen sowie aus Derivaten Barwerte ermittelt. Die Zinssätze der dafür zugrunde gelegten Zinskurven werden dann in jedem einzelnen Laufzeitband um jeweils einen Basispunkt erhöht (Key-Rate-Verfahren). Das Delta ist der als Barwert ausgedrückte Verlust oder Gewinn, der durch die Veränderung der Zinskurve entsteht. Barwertige Auswirkung gemäß Zinsschock In den folgenden Tabellen werden die Barwertveränderungen gemäß BaFin-Rundschreiben 06/2019 unter Anwendung der hierfür noch unterstellten EBA-Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs (EBA/GL/2018/02) dargestellt. Dabei werden im Standardtest die Barwertveränderungen des Anlagebuchs bei einer Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve maximal um 200 Basispunkte je Währung dargestellt. Das Verhältnis des Gesamtergebnisses zu den regulatorischen Eigenmitteln der Aareal Bank Gruppe liegt, wie auch in den Vorjahren, deutlich unter der vorgesehenen Grenze von 20 %.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||||
| bei -200 BP | bei +200 BP | bei -200 BP | bei +200 BP | |||||
| Mio. € | ||||||||
| EUR | -12 | 25 | -43 | 40 | ||||
| GBP | 3 | 0 | 12 | -18 | ||||
| USD | 34 | -49 | 36 | -45 | ||||
| Sonstige | 7 | -7 | 8 | -8 | ||||
| Gesamt | 32 | -31 | 13 | -31 | ||||
| Verhältnis zu regulatorischen Eigenmitteln nach Basel III (%) | 0,9 | 0,8 | 0,4 | 1,0 | ||||
| --- | --- | --- | --- | |||||
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Darüber hinaus werden für sechs Frühwarnindikatoren, unter Anwendung der vorgegebenen Szenarien, die Barwertänderungen ermittelt und im Verhältnis zum Kernkapital aufgeführt. Das Verhältnis des Gesamtergebnisses zu dem Kernkapital nach Basel III der Aareal Bank Gruppe liegt deutlich unter der vorgesehenen Grenze von 15 %.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Parallele Zinserhöhung | -32 | -35 | ||
| Zinskoeffizient bei paralleler Zinserhöhung (%) | 1,1 | 1,2 | ||
| Parallele Zinssenkung | - | 18 | ||
| Zinskoeffizient bei paralleler Zinssenkung (%) | - | 0,6 | ||
| Versteilung der Zinskurve | -1 | -2 | ||
| Zinskoeffizient bei Versteilung der Zinskurve (%) | - | 0,1 | ||
| Verflachung der Zinskurve | -21 | -13 | ||
| Zinskoeffizient bei Verflachung der Zinskurve (%) | 0,7 | 0,4 | ||
| Kurzfristschock – aufwärts | -36 | -32 | ||
| Zinskoeffizient bei Kurzfristschock aufwärts (%) | 1,2 | 1,1 | ||
| Kurzfristschock – abwärts | - | 1 | ||
| Zinskoeffizient bei Kurzfristschock abwärts (%) | 0,0 | 0,0 | ||
| Kernkapital nach Basel III | 3.037 | 2.961 |
Der Nettozinsertrag ist eine GuV-basierte Messgröße. Für die Messung des Ertragsrisikos werden die Veränderungen des Nettozinsertrags der nächsten zwölf Monate aufgrund einer Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um 200 Basispunkte ermittelt. Insbesondere das dabei unterstellte Verhalten von Kunden- und Wettbewerbsumfeld in einem solchen Szenario unterliegt modellbasierten Idealisierungen. Pensionsrisiken Pensionsrisiken entstehen aus der Bewertung der eingegangenen Pensionsverpflichtungen sowie der mit den Pensionsplänen verbundenen Planvermögen. Das Risiko wird durch eine entsprechende Ausrichtung des Planvermögens, im Wesentlichen ein treuhänderisch gehaltener Spezialfonds, mitigiert. Das VaR wird im Delta-Normal-Ansatz als einfachstes stochastisches Modell berechnet. Es benötigt Sensitivitäten auf Risikofaktoren als Repräsentation der Position und eine Kovarianzmatrix dieser Risikofaktoren (Volatilität und Korrelation) als Beschreibung der Marktdynamik. Die Steuerung der Pensionsrisiken erfolgt direkt durch das Asset-Liability Committee (ALCO). Hierzu hat das ALCO auch die Funktion des Anlageausschusses des Planvermögens übernommen. Die Pensionsverpflichtungen und Planvermögen werden regelmäßig einer Risikoüberprüfung und ‑bewertung unterzogen. Marktrisiken Definition Unter Marktrisiken (Market Risk) verstehen wir allgemein die Gefahr, aufgrund der Veränderung von Marktparametern Verluste zu erleiden. Unter Market Risk werden diejenigen Marktrisiken zusammengefasst, die nicht dem IRRBB zugewiesen werden. Insbesondere schließt es damit auch jede Art von Spread-Risiken zinssensitiver Instrumente des Anlagebuchs mit ein, welche weder dem Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch noch dem Kreditrisiko angehören.
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Im Detail beinhaltet dies in der Aareal Bank: Risiken basierend auf den Veränderungen von Spot-Wechselkursen (Spot FX Risk), Risiken basierend auf den Veränderungen von Forward-Wechselkursen (Forward FX Risk) und Risiken aus dem regulatorischen Handelsbuch (Financial Risk in the Trading Book = FRTB Risk). Die Aareal Bank ist im Berichtszeitraum keinen Handelsbuchtätigkeiten i. S. d. CRR nachgegangen, sodass Risiken aus dem Handelsbuch keine Rolle spielten. Der Bereich der Rohwaren hat für unser Geschäft keine Relevanz. Währungsrisiken werden mithilfe von Derivaten ausgesteuert. Zusätzliche Bestandteile des Marktrisikos sind: Bewertungsrisiken aufgrund von Veränderungen der Credit Spreads (Credit Spread Risk), Risiken aus den Wertschwankungen des Fondsvermögens (Fonds Risk) und Risiken einer Anpassung der Kreditbewertung von OTC-Derivaten (CVA Risk). Das auch für das Anlagebuch berücksichtigte Credit Spread Risk (CSRBB – credit spread risk in the banking book) ist damit dem Market Risk zugeordnet. Seit 31. Dezember 2023 gelten hierfür die Vorgaben der neuen Leitlinien zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken und Kredit-Spread-Risiken bei Geschäften des Anlagebuchs der europäischen Bankenaufsicht (EBA/GL/2022/14). Im Zuge der Umsetzung dieser neuen Leitlinien wurde die Berechnung der Kredit-Spread-Risiken überprüft und angepasst. Eine wesentliche Anpassung war hierbei die Berücksichtigung der mit den eigenen Benchmark-Emissionen einhergehenden Sensitivitäten bzgl. passender Pfandbrief- und Senior-Unsecured-Spreads in den Risikokennzahlen. Risikomessung und -überwachung Die für Treasury und die Risikoüberwachung zuständigen Vorstandsmitglieder werden täglich durch Risk Controlling über die Risikoposition und die Auswirkungen aus dem Eingehen von sonstigen Marktrisiken unterrichtet. Das VaR-Konzept hat sich als die wesentliche Methode zur Messung der ökonomischen Marktrisiken etabliert. Der VaR quantifiziert das Risiko als Verlust, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Die Bestimmung der aggregierten VaR-Kennzahl für Marktrisiken erfolgt mittels des Varianz-Kovarianz-Ansatzes (Delta-Normal-Methode). Unter Berücksichtigung der Korrelation zwischen den einzelnen Risikoarten wird der VaR-Wert täglich für den Konzern bestimmt. Hierbei werden die im VaR-Modell verwendeten statistischen Parameter auf Basis eines Inhouse-Datenpools über einen Zeitraum von mindestens 250 Tagen13) ermittelt. Mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % wird das Verlustpotenzial bestimmt. Backtesting Die Prognosegüte der statistischen Modelle wird durch ein monatliches Backtesting überprüft. Bei diesem als Binomial-Test bezeichneten Verfahren werden Gewinne und Verluste aufgrund von Marktpreisschwankungen auf täglicher Basis mit der zuvor für diesen Tag prognostizierten Verlustobergrenze (VaR) verglichen (Clean-Backtesting). Entsprechend dem gewählten Konfidenzniveau von 99,9 % wird eine geringe Anzahl von negativen Überschreitungen erwartet. Das nachfolgend dargestellte Backtesting umfasst alle sich täglich ändernden Risikopositionen der Kategorie Marktrisiken.
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Innerhalb der letzten 250 Handelstage wurden keine negativen Überschreitungen auf Konzernebene beobachtet. Die hohe Prognosegüte des von uns verwendeten VaR-Modells wird damit bestätigt. Operationelle Risiken Definition Innerhalb der Aareal Bank werden Operationelle Risiken als die Gefahr von Verlusten definiert, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse ausgelöst werden. In dieser Definition sind Rechtsrisiken eingeschlossen. Im Operationellen Risiko werden auch ESG-Risikofaktoren berücksichtigt und Modell- und Reputationsrisiken, sofern sie ursächlich aus Operationellen Risiken hervorgehen. Risikostrategie Die Risikostrategie dient primär der strategischen Orientierung zum professionellen sowie bewussten Umgang mit Operationellen Risiken. Sie berücksichtigt die organisatorischen Rahmenbedingungen sowie die Grundlagen des damit verbundenen Berichtswesens in Ergänzung und Konkretisierung zu den bereits vorhandenen, zentralen Regelungen des Risk Appetite Frameworks. Für ein holistisches Risikomanagement der operationellen Risiken hat die Aareal Bank eine Governance-Struktur implementiert, welche das Three Lines of Defence-Konzept operationalisiert. Da der Steuerungsansatz grundsätzlich dezentral in den einzelnen Bereichen und Tochtergesellschaften organisiert ist, liegt ein großes Augenmerk auf einer starken ersten Verteidigungslinie (First Line), die auf Einzelfallebene für die Risiken verantwortlich zeichnet. Das zentrale OpRisk Controlling, als Teil des Bereichs Non Financial Risks, überwacht als unabhängige 2nd Line of Defence die Tätigkeiten der First Line. Dabei wird die allgemeine zweite Verteidigungslinie durch verschiedene spezialisierte Überwachungs- und/oder Expertenfunktionen, welche für eine spezifische NFR-Risikoausprägung über eine gesonderte Expertise verfügen, ergänzt. Prozessrisiken werden durch das Interne Kontrollsystem (IKS) adressiert. Der Schwerpunkt der Ausgestaltung des gruppenweiten IKS liegt auf der Mitigation wesentlicher prozessinhärenter Risiken durch angemessene und wirksame Schlüsselkontrollen, die für die Aareal Bank in einem dezidierten Inventar gesammelt werden.
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Die Verantwortung zur Überwachung von Compliance-Risiken und Risiken in Verbindung mit Financial Crime liegt im Bereich Non Financial Risks. Das Compliance-Management-System verfolgt gruppenweit das Ziel, Haftungsrisiken in Form von potenziellen Bußgeldern und Geldstrafen für die Bank bzw. Konzerntöchter und ihre Organmitglieder zu vermindern. Darüber hinaus soll die positive Reputation der Aareal Bank als integre Unternehmensgruppe gegenüber externen Stakeholdern wie Geschäftspartnern, Kontrahenten und Investoren erhalten bleiben und weiter gestärkt werden. Zum professionellen sowie bewussten Umgang mit Risiken zu Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsverstößen und Fraud dient die Anti-Financial-Crime-Strategie. Diese beinhaltet zu beachtende, qualitative Standards (z.B. Auflistung nicht bedienter Geschäftsbereiche und nicht bedienter Branchen), sowie quantitative Key Risk-Indikatoren (z.B. Schwellenwerte für Hochrisikokunden und politisch exponierte Personen) zur Überwachung des Risikos. Zur Minderung von Rechtsrisiken werden in der Rechtsabteilung sowie in den dezentralen Rechtseinheiten der Aareal Bank außergerichtliche und gerichtliche Rechtsstreitigkeiten der Bank überwacht, Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung bearbeitet und das Tagesgeschäft rechtlich begleitet. In der Rechtsabteilung laufen sämtliche Informationen zu gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten auf Gruppenebene zusammen. Die dezentralen operativen Rechtseinheiten der Bank sowie die Rechtsabteilungen der Einzelgesellschaften melden vierteljährlich und bei Bestehen besonderer Risiken anlassbezogen identifizierte Rechtsrisiken an die Rechtsabteilung der Aareal Bank. Bei Bedarf findet seitens der Rechtsabteilung der Aareal Bank eine Erörterung und Abstimmung konkreter Maßnahmen mit der meldenden Einheit statt. Die Rechtsabteilung berichtet (mindestens) vierteljährlich sowie in Einzelfällen anlassbezogen an den Vorstand. Steuerrisiken der Bank inklusive damit verbundener Rechtsrisiken werden separat durch die Steuerabteilung der Aareal Bank überwacht und gesteuert. Das Tax-Compliance-Management-System reduziert das Risiko hinsichtlich steuerrechtlicher Compliance und Betrugsfälle aktiv, z.B. durch Vorgabe standardisierter Arbeitsanweisungen und Kontrollen, sowohl innerhalb der Steuerabteilung als auch in Schnittstellen zu anderen Bereichen. Die Überwachung von Risiken zur Operational Resilience wird im Bereich Information Security & Data Protection gebündelt. Zur Minderung des Informationssicherheitsrisikos definiert der Bereich bankweite Vorgaben und initiiert verschiedene Maßnahmen, um das in der Rahmenrichtlinie Informationssicherheit angestrebte Sicherheitsniveau zu erreichen. Hierzu gehören u.a. die Sensibilisierung von internen und externen Mitarbeitern durch entsprechende Schulungen und der Austausch von Informationen zu Cyber-Bedrohungen im Rahmen der Kommunikationskanäle zu EZB, BaFin und BSI. Zur Minderung des Outsourcing-Risikos beurteilen die verantwortlichen auslagernden Organisationseinheiten in regelmäßigen Abständen die Leistung des Auslagerungsunternehmens anhand definierter Kriterien. Die Ergebnisse und Steuerungsmaßnahmen werden konsolidiert und an das Management der Bank kommuniziert. Zur Minderung des Geschäftsfortführungsrisikos über das Business Continuity Management wird die Notfallorganisation definiert. Für die als zeitkritisch identifizierten Geschäftsprozesse der Bank werden Not- und Krisenfallpläne entwickelt und getestet; im Not- und Krisenfall wird dann die Geschäftsführung entlang der Planungen durchgeführt. Risikomessung und -überwachung Ziel des von der Aareal Bank verfolgten Ansatzes ist es, durch eine proaktive Herangehensweise frühzeitig eine risikomindernde bzw. schadensbegrenzende Wirkung zu erreichen. Die folgenden Controlling-Instrumente für das Operationelle Risiko werden in der Bank derzeit eingesetzt: Self-Assessments, durch deren Auswertung dem Management Hinweise für eventuelle Risikopotenziale innerhalb der Organisationshierarchie vermittelt werden können; Risikoinventuren und nachfolgende Risk Assessments, die eine periodische systematische Erfassung aller relevanter Risiken und deren sowohl qualitative als auch quantitative Bewertung beinhalten; Schadensfalldatenbank, in die entsprechende Risikoereignisse gemeldet und bis zu ihrer offiziellen Beilegung überwacht werden können; OpRisk-Indikatoren für alle Risikoausprägungen, die anhand einer definierten Ampellogik aktuelle Gefährdungspotenziale aufzeigen;
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Durchführung von Stresstests auf Basis von hypothetischen und historischen Szenarien sowie Sensitivitätsanalysen der Risikoinventuren als Indikator für potenzielle bestandsgefährdende Entwicklungen. Die Daten werden dezentral erfasst und alle wesentlichen Operationellen Risiken des Konzerns zentral zusammengeführt. Aus den dargestellten Controlling-Instrumenten erfolgt das regelmäßige Reporting der Risikosituation an das Management der Bank. Zusammen ergeben diese Instrumente des Managements Operationeller Risiken einen geschlossenen Regelkreis, der aus den Elementen Risikoidentifizierung, -bewertung, -steuerung und Risikokontrolle besteht. Die Verantwortung für die operative Umsetzung der Maßnahmen zur Risikominderung liegt bei den Risikoverantwortlichen der Bank. Die Ermittlung der Auslastung der freien Eigenmittel für Operationelle Risiken im Rahmen der Risikotragfähigkeit erfolgt auf Basis des aufsichtsrechtlichen Standardansatzes der Säule 1. Für das Geschäftsjahr 2024 haben sich keine wesentlichen Risikokonzentrationen gezeigt. Risikoereignisse werden fortlaufend in einer Datenbank erfasst. Die Auswirkungen dieser Risikoereignisse im Berichtsjahr betrugen weniger als 10 % des für Operationelle Risiken anzurechnenden regulatorischen Kapitals. Auch die weiteren Instrumente des Operationellen Risikomanagements, d.h. insbesondere die Indikatorenüberwachung, Szenarioanalyse und das Self-Assessment, deuten nicht auf ein höheres Risikopotenzial hin. Beteiligungsrisiken Definition Unter Beteiligungsrisiko versteht die Aareal Bank die Gefahr von unerwarteten Verlusten, die sich aus dem Verfall des Buchwerts der Beteiligung oder dem Ausfall von Kreditvergaben an Beteiligungen ergeben können. In das Beteiligungsrisiko eingeschlossen werden zusätzlich Risiken aus Haftungsverhältnissen gegenüber den relevanten Konzerngesellschaften.
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Risikomessung und -überwachung Im Beteiligungsrisikomodell werden die nicht aufsichtsrechtlich konsolidierten Beteiligungen in zwei Gruppen unterteilt. Dabei werden für die materiellen Beteiligungen die risikoäquivalenten Exposures mithilfe der aufsichtsrechtlichen IRB-Formel bestimmt, die außerdem um eine Komponente für Konzentrationsrisiken ergänzt wurde, für den Fall, dass einzelne Beteiligungen aus Gesamtbanksicht ein erhebliches Konzentrationsrisiko darstellen. Für die nicht materiellen Beteiligungen erfolgt dies mittels entsprechender Eigenkapitalunterlegung gemäß einfacher Risikogewichtsmethode der CRR für Beteiligungen. Für die aufsichtsrechtlich konsolidierten Beteiligungen werden die Risiken gemäß Durchschauprinzip auf die entsprechenden Aktiva der Beteiligung gemessen. Die bestehenden Verfahren zur Risikomessung und -überwachung werden durch regelmäßige Stresstests auf das Beteiligungsportfolio ergänzt. Die Risikomessung und -überwachung der Beteiligungsrisiken wird durch Group Strategy bzw. Finance & Controlling und Risk Controlling durchgeführt. Die Berichterstattung über das Beteiligungsrisiko an den Vorstand der Bank erfolgt quartalsweise durch das Risk Controlling. Immobilienrisiken Definition Unter Immobilienrisiko fassen wir die Gefahr von unerwarteten Verlusten, die sich aus der Wertveränderung von Immobilien im Eigenbestand oder im Bestand von vollkonsolidierten Tochterunternehmen ergeben. Aufgrund des speziellen Charakters von Immobilienrisiken (z.B. Vermarktungsrisiken) hat die Bank speziell hierauf zugeschnittene Methoden und Verfahren entwickelt. Sämtliche relevanten Immobilienbestände werden regelmäßig einer Risikoüberprüfung und -bewertung unterzogen. Risikomessung und -überwachung Zur Risikomessung und -überwachung werden die Immobilienrenditen für verschiedene Regionen und Objekttypen über die verfügbaren Zeiträume analysiert. Für verschiedene Regionen und Objekttypen wird daraus die mögliche Renditeerhöhung auf Einjahressicht mit einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 99,9 % ermittelt. Der Risikobeitrag der jeweiligen Immobilie ergibt sich aus der Differenz des aktuellen Marktwerts und des um die Renditeerhöhung angepassten Objektwerts. Darüber hinaus berücksichtigt das Modell idiosynkratische Schockereignisse für die einzelnen Objekte, die unabhängig von allgemeinen Marktentwicklungen eintreten können. Der Immobilienbestand erhöhte sich zum Bilanzstichtag durch die Übernahme von Immobilienobjektgesellschaften aus US-amerikanischen Kreditengagements. Geschäfts- und strategische Risiken Definition Geschäfts- und strategische Risiken sind Risiken, die die Erreichung von Unternehmenszielen möglicherweise gefährden und welche beispielsweise aus einer Veränderung des Wettbewerbsumfelds entstehen oder durch eine nachteilige strategische Positionierung im makroökonomischen Umfeld resultieren können. Wir unterscheiden hier Allokations- und Investitionsrisiken. Als Allokationsrisiko wird eine Abweichung des operationalen Ergebnisses durch niedrigere als erwartete Einnahmen durch das allokierte Kapital verstanden, welche nicht durch eine Reduktion der Kosten bzw. des Verwaltungsaufwands kompensiert werden kann. Das Investitionsrisiko
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ist das Risiko, dass eine Abweichung des operationalen Ergebnisses durch Ergebnisse aus Tätigkeiten oder Investitionen in alternative Geschäftsfelder in gleicher oder ähnlicher Höhe nicht kompensiert werden kann. Risikomessung und -überwachung Das Allokationsrisiko wird bereits über unterschiedliche Planungsszenarien abgedeckt und in den Risikodeckungsmassen berücksichtigt. Die Messung des Investitionsrisikos findet segmentübergreifend statt. Bei der Quantifizierung des Investitionsrisikos wird davon ausgegangen, dass für den Aufbau einer bisher nicht vorhandenen Investitionsmöglichkeit zusätzliche Vorabinvestitionen notwendig sind, die als Risikopotenzial angesetzt werden. Liquiditätsrisiken Definition Liquiditätsrisiko bezeichnet im engeren Sinne das Risiko, Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder zeitgerecht erfüllen zu können. Das Liquiditätsrisikomanagement des Aareal Bank Konzerns soll sicherstellen, dass zukünftigen Zahlungsverpflichtungen jederzeit ausreichende liquide Mittel gegenüberstehen. Dabei ist das Risikomanagement so ausgestaltet, dass nicht nur das Liquiditätsrisiko im engeren Sinne (Zahlungsunfähigkeitsrisiko) einbezogen wird, sondern auch das Marktliquiditäts- und Refinanzierungsrisiko einschließlich des Kostenaspekts, der als Teil des IRRBB gemessen und dort entsprechend limitiert wird. Alle Elemente sind in einen übergreifenden ILAAP integriert, in dem sowohl die normativen als auch die ökonomischen Liquiditätsrisiken abgebildet sind. Im Rahmen der Konzernplanung erfolgt neben der Betrachtung der ICAAP-Risikokennzahlen auch die Betrachtung der ILAAP-Risikokennzahlen auf einem Drei-Jahres-Horizont. Risikomessung und -überwachung Der Bereich Treasury ist für das Liquiditätsrisikomanagement verantwortlich. Die laufende Überwachung erfolgt durch den Bereich Risk Controlling, der täglich einen Liquiditätsreport für Treasury erstellt und monatlich im Zuge eines Risikoberichts an den Gesamtvorstand berichtet. Hierfür werden von uns die nachfolgend beschriebenen Instrumente eingesetzt. Cashflow Forecast Zur Bereitstellung von Liquiditätsrisikoinformationen haben wir ein Cashflow-bezogenes Reporting-Instrument (Cashflow Forecast) entwickelt. Dieses verfolgt Cashflows aller bilanzieller Positionen sowie solcher von Derivaten auf täglicher Basis über eine Zeitspanne von zehn Jahren. Hiermit kann die kurzfristige Liquiditätsposition, getrennt nach Währung und Produkt, bewertet werden. Die strategische Liquidität wird auf der Basis dieses zehnjährigen Cashflow-Profils beurteilt. Das Cashflow-Profil von Produkten ohne festgelegte vertragliche Laufzeit modellieren wir zur Erfassung ihres erwarteten Verhaltens mithilfe statistischer Methoden. Liquiditätsablaufbilanz Die Angemessenheit der Liquiditätsausstattung in der ökonomischen Perspektive wird auf der Basis der Liquiditätsablaufbilanz (Liquiditätsrisikomodell) beurteilt. Hierbei stellt die Liquiditätsablaufbilanz alle unter konservativen Annahmen zu erwartenden kumulierten Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse über einen Zeitraum von drei Monaten dem Liquiditätsvorrat gegenüber. Diesen Liquiditätsvorrat bilden alle innerhalb kürzester Frist liquidierbaren Aktiva. Die absolute Differenz der beiden Größen stellt den Liquiditätsüberschuss nach Befriedigung aller in der Liquiditätsablaufbilanz angenommenen Ansprüche durch den Liquiditätsvorrat dar. Im gesamten Berichtszeitraum ergaben sich keine Liquiditätsengpässe. Stresstests Außerdem verwenden wir Stresstests und Szenarioanalysen zur Untersuchung des Einflusses von plötzlich auftretenden Stressereignissen auf unsere Liquiditätsposition. Die verschiedenen standardisierten Szenarien, welche historische, idiosynkratische, marktweite und kombinierte Szenarien beinhalten, werden auf der Basis der Liquiditätsablaufbilanz ausgewertet.
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Als bedeutsamstes Szenario aus unserer Sicht erweist sich das Szenario „Abzug der wohnungswirtschaftlichen Einlagen“. Auch bei diesem Stressszenario reicht der Liquiditätsvorrat aus, den unter Stressbedingungen erwarteten Liquiditätsbedarf zu decken. Time to Illiquidity Zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung über den von der Liquiditätsablaufbilanz (LAB) betrachteten Zeitraum von drei Monaten hinaus verwenden wir als Messinstrument die Time to Illiquidity. Hierfür wurde ein Liquiditätsablauf entwickelt, der den entstehenden Liquiditätsbedarf dem Liquiditätsvorrat über einen Zeitraum von einem Jahr gegenübergestellt. Die Time to Illiquidity (TtI) bezeichnet die verbleibende Zeit in Tagen, für die auch unter ungünstigen Umständen eine ausreichende Zahlungsfähigkeit als gewährleistet erachtet werden kann. Das heißt, für diesen Zeitraum übersteigt der Liquiditätsbedarf inklusive Sicherheitsaufschlägen für adverse zukünftige Ereignisse nicht den Liquiditätsvorrat. Die Grundlage der Berechnung bilden die vertraglichen Cashflows und die Methodik der kurzfristigen Risikobetrachtung (LAB) sowie die Portfolioentwicklung des aktuellen Plan-Szenarios. Die nachfolgende Grafik stellt die geplante Entwicklung des Liquiditätsvorrats sowie den kumulierten Liquiditätsbedarf unter Berücksichtigung der geplanten Portfolioentwicklung und inklusive der Sicherheitsaufschläge für adverse zukünftige Ereignisse bis Ende 2024 dar. Aus der Darstellung ist ersichtlich, dass der Liquiditätsbedarf den Liquiditätsvorrat auch unter ungünstigen Bedingungen zu keinem Zeitpunkt übersteigt. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen zur Liquiditätsausstattung im Kapitel „Finanzlage“. Refinanzierungsprofil Die Diversifikation des Refinanzierungsprofils nach Anlegerkategorien und Produkten ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil unseres Liquiditätsrisikomanagements. Die Kernrefinanzierungsquellen wie Kundeneinlagen und Gelder institutioneller Kunden bilden neben gedeckten und ungedeckten Emissionen die Grundlage unseres Verbindlichkeitenprofils. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Darstellungen zum Refinanzierungsmix Geld- und Kapitalmarkt in der Finanzlage. Konzentrationslimits Neben der reinen Messung von Risikozahlen überwachen wir zusätzlich die Konzentrationen der liquiden Assets sowie des Fundings. Für beide Größen bestimmen wir den prozentualen Anteil der zehn größten Kontrahenten bzw. Positionen im Verhältnis zu dem Gesamtbestand. Die Kennzahlen unterliegen jeweils einem Limit, um die Abhängigkeit von einzelnen Positionen bzw. Counterparts zu begrenzen.
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LCR-Forecast Um sicherzustellen, dass wir die regulatorische Liquiditätskennziffer Liquidity Coverage Ratio auch perspektivisch einhalten, haben wir als Messinstrument den LCR-Forecast entwickelt. Hierbei handelt es sich um eine Vorschau auf die Liquidity Coverage Ratio über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. In dieser wird das Verhältnis des Bestands an hochliquiden Vermögenswerten zu den kumulierten Nettozahlungsmittelabflüssen für verschiedene Monatsultimos gebildet und so eventuell bestehende Liquiditätslücken bzw. Liquiditätsreserven identifiziert. NSFR-Forecast Der NSFR-Forecast ist ein weiterer wichtiger Bestandteil unseres Liquiditätsmanagements. Hierbei handelt es sich um eine Vorschau auf die Net Stable Funding Ratio über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Mit diesem Messinstrument können wir die regulatorische Liquiditätskennziffer Net Stable Funding Ratio für zukünftige Zeitpunkte prognostizieren und so eventuell bestehende Liquiditätslücken bzw. Liquiditätsreserven hinsichtlich der NSFR bereits frühzeitig identifizieren. Long Term LAB Die Long Term LAB ist eine Vorschau auf die ökonomische Perspektive und ermöglicht einen Ausblick auf die Liquiditätsablaufbilanz (Liquiditätsrisikomodell) über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. In dieser werden für verschiedene Szenarien zu verschiedenen zukünftigen Zeitpunkten der erwartete Bedarf und Vorrat gegenübergestellt und so für das jeweilige Szenario eventuell bestehende zukünftige Liquiditätslücken bzw. Liquiditätsreserven hinsichtlich der Liquiditätsablaufbilanz identifiziert. Rechnungslegungsbezogenes IKS und RMS Aufgaben des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontroll (IKS)- und Risikomanagementsystems (RMS) Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der internen und externen Rechnungslegung im Einklang mit den geltenden Rechtsregeln. Zu den Aufgaben des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems zählen in erster Linie die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit, die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen internen und externen Rechnungslegung sowie die Sicherstellung der Einhaltung der diesbezüglich für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften. Ziel des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist es, Risiken, die der Regelkonformität des Abschlusses entgegenstehen könnten, zu identifizieren, zu bewerten und zu begrenzen. Wie jedes interne Kontrollsystem kann das rechnungslegungsbezogene IKS und RMS, unabhängig davon, wie sorgfältig es ausgestaltet ist und betrieben wird, nur eine angemessene, jedoch keine absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens dieses Ziels geben. Organisation des rechnungslegungsbezogenen IKS und RMS Das Interne Kontrollsystem der Aareal Bank berücksichtigt die in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) aufgestellten Grundsätze zur institutsspezifischen Ausgestaltung des IKS. Die Ausgestaltung dieses Internen Kontrollsystems umfasst organisatorische und technische Maßnahmen zur Steuerung und Überwachung der Unternehmensaktivitäten, in die alle Gesellschaften des Aareal Bank Konzerns einbezogen sind. Der Vorstand der Aareal Bank AG ist für die Konzeption, Einrichtung, Anwendung, Weiterentwicklung und Überprüfung eines angemessenen Internen Kontrollsystems insbesondere im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess verantwortlich. Der Vorstand entscheidet über den Umfang und die Ausgestaltung der spezifischen Anforderungen und hat die Verantwortlichkeit für die einzelnen Prozessschritte im Zusammenhang mit der Rechnungslegung in Form von Organisationsrichtlinien definiert und einzelnen Organisationseinheiten zugeordnet. Die Aareal Bank erstellt ihren Jahresabschluss nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Bereich Finance & Controlling steuert die Prozesse
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zur Rechnungslegung, um die Konformität mit den gesetzlichen sowie weiteren internen und externen Vorschriften sicherzustellen. Die anzuwendenden bilanzfachlichen Vorgaben sind in Richtlinien und IT-Vorgaben dokumentiert. Für den IFRS-Konzernabschluss erstellen die zum Aareal Bank Konzern gehörenden Gesellschaften zum jeweiligen Bilanzstichtag ein IFRS-Package. Dieses beinhaltet neben einem nach IFRS und unter Beachtung der IFRS-Konzernrichtlinie erstellten Abschluss auch Anhangangaben sowie Konsolidierungsinformationen (Intercompany Salden). Sämtliche Packages werden im Bereich Finance & Controlling in einer Konsolidierungs-Software erfasst und zum Konzernabschluss verdichtet. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand zu überwachen. Im Rahmen der Rechnungslegung stellt er den Jahresabschluss der Aareal Bank AG fest und billigt den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht. Zur effizienten Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben hat der Aufsichtsrat u.a. einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Dieser ist insbesondere zuständig für Fragen der Rechnungslegung und überwacht die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems der Aareal Bank. Er analysiert und bewertet die ihm vorgelegten Abschlüsse, internen Risikoberichte und die Quartalsberichte der Internen Revision. Daneben obliegen dem Prüfungsausschuss die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten sowie die Auswertung der Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers. Dem Prüfungsausschuss gehört gem. § 100 Abs. 5 AktG ein Experte auf dem Gebiet der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung an. Darüber hinaus hat die Interne Revision eine prozessunabhängige Überwachungsfunktion. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und erbringt Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, die Geschäftsprozesse der Aareal Bank hinsichtlich Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu optimieren. Sie unterstützt den Vorstand, indem sie die Wirksamkeit und Angemessenheit des prozessabhängigen Internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Allgemeinen bewertet. Gegebenenfalls aufgedeckte Schwächen in der Identifizierung, Bewertung und Reduzierung von Risiken werden berichtet und im Rahmen konkreter Maßnahmenpläne abgearbeitet. Die Interne Revision ist als Konzernrevision im Rahmen des Risikomanagements der Gruppe auch für die Tochtergesellschaften der Aareal Bank tätig. Die Prüfung der Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements umfasst die Risikomanagement- und Risk-Controlling-Systeme, das Berichtswesen, die Informationssysteme und den Rechnungslegungsprozess. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat die Interne Revision ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht über die Aktivitäten, Prozesse und die IT-Systeme der Aareal Bank AG und ihrer Tochterunternehmen. Die Interne Revision wird regelmäßig über wesentliche Änderungen im Internen Kontroll- und Risikomanagementsystem informiert. Die Überprüfung der prozessintegrierten Kontrollen durch die Interne Revision baut insgesamt auf den internen Regelwerken, Arbeitsanweisungen und Richtlinien der Aareal Bank Gruppe auf. Die Prüfungstätigkeit der Internen Revision erstreckt sich risikoorientiert auf alle Betriebs- und Geschäftsabläufe des Konzerns. Der Vorstand beurteilt regelmäßig die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS und RMS. Diese Beurteilung basiert primär auf dem Ergebnis des halbjährlichen IKS-Berichts sowie der monatlichen Risikoberichterstattung. Dies gibt dem Vorstand einen Überblick über die wesentlichen Elemente des IKS und RMS der Aareal Bank Gruppe. Im Rahmen der Berichterstattung erhält der Vorstand so eine Zusammenfassung über die Aktivitäten zur Überprüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS und RMS sowie Auffälligkeiten, die im Rahmen dieser Aktivitäten identifiziert wurden. Die im IKS-Bericht und der Risikoberichterstattung enthaltenen Informationen werden auch dem Aufsichtsrat der Aareal Bank AG als Berichterstattung über die Wirksamkeit des IKS und RMS vorgelegt. Die Beurteilung des IKS basiert auf den Einschätzungen der dezentralen IKS-Verantwortlichen, die insb. interne und externe Prüfergebnisse einbeziehen. Basierend darauf liegt dem Vorstand kein Hinweis vor, dass das IKS oder RMS zum 31. Dezember 2024 in ihrer jeweiligen Gesamtheit nicht angemessen oder nicht wirksam sind. Unabhängig davon gilt, dass die Wirksamkeit eines jeden Risikomanagement- und Kontrollsystems einer inhärenten Beschränkung unterliegt. Kein System – auch wenn es als angemessen und wirksam beurteilt wurde – kann daher eine 100%ige Risikoprävention garantieren oder Prozessverstöße unter allen Umständen ausschließen. In Ergänzung zum IKS und RMS und vor allem für diejenigen Prozesse und Abläufe, die aufgrund von einer hohen Dynamik und Vielzahl an neuen Regelungen noch nicht denselben Reifegrad wie etablierte Prozesse aufweisen, hat die Aareal Bank einen Code of Conduct für ihre Mitarbeiter etabliert, sodass ethisch einwandfreies Handeln als Leitschnur für neue bzw. ungeregelte Sachverhalte die Mindestschwelle des unternehmerischen Handelns darstellt, wodurch Verstöße gegen interne und externe Regelungen weitestgehend minimiert werden.
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Komponenten des rechnungslegungsbezogenen IKS und RMS In der Aareal Bank tragen verschiedene aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen zur Überwachung im Rahmen des Internen Kontrollsystems bei. Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit eines Überwachungssystems ist eine schriftlich fixierte Ordnung, die die Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen und den Rahmen der jeweiligen Aktivitäten regelt. Die Aufbauorganisation des Bereichs Finance & Controlling ist in den Organisationsrichtlinien der Bank geregelt. Das Rechnungswesen der Aareal Bank ist nach dem Prinzip der funktionalen Trennung organisiert. Die Funktionstrennung separiert die vollziehenden von den verwaltenden Tätigkeiten und dient der Sicherstellung ausreichender Kontrollen. Für Aktivitäten und Prozesse existieren verschiedene Richtlinien, die in der schriftlich fixierten Ordnung der Aareal Bank geregelt und für alle betroffenen Mitarbeiter einsehbar sind. Es existieren Vorgaben zur Datenerfassung und -kontrolle sowie zur Archivierung, die generell von allen buchenden Bereichen der Aareal Bank zu beachten sind. Ergebnisse werden, soweit notwendig, bereichs- oder gesellschaftsübergreifend abgestimmt. Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren werden durch konzernweit gültige Richtlinien gewährleistet. Die Vorgaben dieser Konzernrichtlinien konkretisieren gesetzliche Bestimmungen und werden laufend an aktuelle Standards angepasst. Die angewandten Bewertungsverfahren sowie die zugrunde liegenden Parameter werden regelmäßig kontrolliert und soweit erforderlich angepasst. Darüber hinaus fasst das Risikohandbuch der Bank die wesentlichen Elemente des Risikomanagementsystems der Aareal Bank Gruppe zusammen. Insbesondere werden darin die organisatorischen Abläufe sowie die Methoden und Instrumente des Risikomanagements erläutert. Insofern verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Risikobericht. Zu einer verlässlichen Finanzberichterstattung tragen ebenfalls klare Kompetenzregelungen bei, die eine Zuordnung von fachlichen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ermöglichen. Alle Entscheidungen werden ausschließlich im Rahmen hierzu vergebener Kompetenzen getroffen. In den Rechnungslegungsprozess sind unter Risikoaspekten definierte interne Kontrollen eingebettet. Ein Grundsatz zur Sicherstellung einer korrekten Rechnungslegung ist die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei allen wesentlichen Vorgängen. Sofern kein systemseitig implementiertes Freigabesystem/Vier-Augen-Prinzip für die wesentlichen Vorgänge im Rechnungswesen besteht, ist dieses in den manuellen Prozessabläufen integriert und dokumentiert. Die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung wird sowohl durch präventive als auch durch aufdeckende Kontrollen sowie eine Überprüfung der verarbeiteten Daten sichergestellt. Der Erstellungsprozess ist durch zahlreiche Analyseschritte und Plausibilitätsprüfungen gekennzeichnet. Diese beinhalten neben der Auswertung von Einzelsachverhalten auch Perioden- und Planungsvergleiche. Sowohl bei manuellen als auch bei automatisierten Buchungen sind Kontrollprozesse implementiert. Zur Erhöhung der Kontrollqualität sind alle relevanten Bereiche in den Abstimmungsprozess eingebunden. Ein Beispiel für die bereichsübergreifende Abstimmung ist der Prozess zur Erstellung der Geschäfts- und Zwischenberichte. Alle beteiligten Bereiche müssen die von ihnen verantworteten Berichtsteile qualitätssichern und vor der Aufstellung durch den Vorstand bestätigen, wodurch eine weitere Kontrollstufe für die offenzulegenden Daten erreicht wird. Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess basiert ablauforganisatorisch auf einer weitgehenden Standardisierung von Prozessen und Software. Im Aareal Bank Konzern kommt neben Standard-Software auch Individual-Software zum Einsatz. Die Konsolidierungs-Software unterstützt technisch die Abstimmung der konzerninternen Beziehungen in einem klar geregelten Prozess. Die Daten der einbezogenen Einheiten werden in einem einheitlichen standardisierten Kontenplan gemeldet. Die rechnungslegungsbezogene IT-Systemlandschaft des Konzerns ist so gestaltet, dass die wesentlichen technischen bzw. prozessualen Programmschritte der eingesetzten Anwendungen neben der manuellen Kontrolle eine programminterne technische Plausibilitätsprüfung durchlaufen. Die Kontrollen in Bezug auf die Verarbeitung durch IT-Systeme werden ebenfalls prozessintegriert und prozessunabhängig durchgeführt. Prozessintegrierte Kontrollen umfassen beispielsweise die Durchsicht von Fehler- und Ausnahmeberichten oder die regelmäßige Analyse der internen Dienstleistungsqualität. Prozessunabhängig erfolgen IT-Prüfungen durch die Interne Revision.
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Daten und EDV-Systeme sind vor unbefugten Zugriffen geschützt. Es existiert ein differenziertes Zugriffsberechtigungskonzept für die Systeme des Finanz- und Rechnungswesens, das vor Manipulation schützt. Die Zugriffsberechtigungen werden nach internen Kriterien an die verantwortlichen Mitarbeiter vergeben, regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Aareal Bank überprüft ihr Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess laufend. Als Ergebnis der Überprüfungen werden die notwendigen Anpassungen im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess vorgenommen. Anpassungsbedarf kann sich z.B. im Hinblick auf Veränderungen der Konzernstruktur, des Geschäftsmodells oder durch neue gesetzliche Anforderungen ergeben. Die Aareal Bank hat gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Ändern sich diese z.B. in Form von neuen Gesetzen oder geänderten Bilanzierungsstandards, werden die notwendigen Anpassungen der Prozesse oder der IT-Systeme gegebenenfalls in eigenen Projekten bereichsübergreifend und mit klarer Funktionszuordnung umgesetzt und das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess an die geänderten Regelungen angepasst. Aktuelle Entwicklungen bei den für die Aareal Bank maßgeblichen gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften werden laufend beobachtet und an die betroffenen Fachbereiche kommuniziert. Daneben initiiert der Risikoausschuss die ggf. erforderlichen Anpassungen an Systeme und Prozesse und berichtet die Ergebnisse an den Vorstand. Prognose- und Chancenbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Konjunktur, die Finanzmärkte und die Gewerbeimmobilienmärkte sind einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Der wirtschaftliche Ausblick im Jahr 2025 hängt maßgeblich vom Wachstumskurs der USA und Chinas ab: Donald Trumps zweite Amtszeit als Präsident der USA könnte große Auswirkungen auf den Handel und die Migration haben, während der Abschwung in China auf Volkswirtschaften rund um den Globus übergreifen könnte. Zusätzlich steht zu befürchten, dass geopolitische Spannungen und Konflikte auch im Jahr 2025 anhalten, die weitreichende Auswirkungen auf Wirtschaft und Politik haben. Des Weiteren bleiben die Risiken aus den Folgen vergangener geldpolitischer Straffungen, der Staatsverschuldung, politischer Instabilität und der globalen Erwärmung Hauptthemen. Während seiner zweiten Amtszeit könnte Donald Trump seine Amtsbefugnisse nutzen, um die Migration in die USA zu verringern und höhere Zölle gegen China, Europa und andere Handelspartner zu verhängen. Der Kongress unter der Führung der Republikaner wird wahrscheinlich an Steuersenkungen festhalten und höhere Ausgaben beschließen. Kurzfristig könnte sich die US-Wirtschaft aufgrund einer gelockerten Fiskalpolitik stärken. Allerdings könnten gezielte Zölle der USA und die anschließenden Vergeltungsmaßnahmen der betroffenen Länder zu einem globalen Handelskrieg führen, der die Weltwirtschaft im Laufe der Zeit erheblich belasten könnte, da der Handel ab- und der Preisdruck zunimmt. Eine verringerte Einwanderung würde das für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum erforderliche Arbeitskräfteangebot belasten. Geopolitische Konflikte wie der andauernde Russland-Ukraine-Krieg oder der Krieg zwischen Israel und der Hamas stellen ebenfalls erhebliche Risiken für die Weltwirtschaft dar. Diese Konflikte können über verschiedene Kanäle das wirtschaftliche Wachstum negativ beeinflussen. Sie führen zu drastischen Verlusten an Menschenleben, der Zerstörung von Kapital und Infrastruktur sowie zu Unterbrechungen in den Lieferketten, die Engpässe bei Nahrungsmitteln und Energie zur Folge haben. Darüber hinaus beeinträchtigen sie das Vertrauen von Investoren. Neben bewaffneten Konflikten haben zunehmende Spannungen im Handel und in der politischen Feindseligkeit zwischen China und westlichen Ländern sowie Spannungen zwischen China und Taiwan das Potenzial, das globale Wirtschaftswachstum zu belasten. Eine weiter gefasste Definition relevanter Risiken umfasst Terrorismus, Cyberangriffe und Sabotage kritischer Infrastrukturen. Trotz der positiven Entwicklungen in Bezug auf Inflation und Zinssenkungen wichtiger Zentralbanken deutet die nach wie vor erhöhte Kerninflation – vor allem getrieben durch angespannte Arbeitsmärkte und die deutliche Zunahme von Dienstleistungspreisen – darauf hin, dass Unternehmen höhere Preise an ihre Kunden weitergeben. Die Auswirkungen der vorangegangenen Straffungsmaß
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nahmen könnten weiterhin gravierend sein und zu einem Anstieg der Renditen an den Anleihemärkten sowie zu negativen Korrekturen an den Aktien- und Immobilienmärkten führen. Auch könnten in der Liquidität begrenzte Refinanzierungsmärkte erheblichen Druck auf Finanzinstitute ausüben und in Verbindung mit Unsicherheiten über die Wirtschaftsdynamik die Kreditvergabetätigkeit von Banken einschränken. Des Weiteren stellt die Entscheidung der EZB, die Verzinsung der Mindestreserven auf 0 % festzusetzen, zusammen mit der Erhöhung der regulatorischen Anforderungen, eine Belastung für die Rentabilität von Banken dar. Dies würde durch die Möglichkeit einer Anhebung der Mindestreservesätze, die in einzelnen nationalen Zentralbanken des Eurosystems diskutiert wird, noch verschärft. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die Staatsverschuldung und die Anleiherenditen in vielen Volkswirtschaften aufgrund der umfangreichen fiskalischen Unterstützungsmaßnahmen während der Covid-19-Pandemie, aber auch infolge der wirtschaftlichen Abschwächung, Bedenken gegenüber der Nachhaltigkeit staatlicher Verschuldung sowie politischer Unsicherheiten erheblich gestiegen sind. Mit dem Auslaufen und der Beendigung von Anleihekaufprogrammen sowie dem Anstieg der Schuldenquote in fortgeschrittenen Volkswirtschaften wie den USA und Frankreich, könnten die Risikoaufschläge für hochverschuldete Länder erneut ansteigen. Auch die Verschuldung der Unternehmen ist in vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften vor allem durch die Ausgabe von Anleihen auf einem hohen Niveau. Sinkende Cashflows und eine drohende Unfähigkeit, Zinszahlungen zu leisten, können ein Grund für eine Herabstufung der Bonität dieser Anleihen sein. Die politische Abkehr vom europäischen Zusammenhalt stellt längerfristig eine erhebliche Gefahr für die EU, aber auch für Europa als Ganzes dar. Die mangelnde Koordinierung und Zusammenarbeit in der Migrationsfrage sowie die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums haben u.a. zu einem Anstieg des Populismus geführt und die Wahlerfolge populistischer und teilweise EU-kritischer Parteien in mehreren Ländern erhöht, einschließlich bei der EU-Parlamentswahl. Der Reformstau und strukturelle Wirtschaftsprobleme in einigen Ländern der Eurozone stellen weitere Unsicherheiten dar. Obwohl das EU-Investitionspaket insbesondere auf die Unterstützung dieser Länder abzielt, besteht die Gefahr, dass die Maßnahmen nicht vollständig ausreichen, um strukturelle Probleme zu adressieren. Die Bestrebungen vieler Staaten und Unternehmen zur Begrenzung der globalen Erwärmung erfordern eine tiefgreifende Umgestaltung der gesamten Wirtschaft. Die Transformation bietet Unternehmen Chancen durch den Aufbau umweltfreundlicher Sachanlagen und die Umwidmung von Arbeitskräften, die für eine nachhaltigere Zukunft entscheidend sein werden. Gleichzeitig sind die makroökonomischen Auswirkungen dieser Umstellung ungewiss und hängen in ihrer Wirkung von einer Vielzahl an Faktoren ab. Ebenso ist dieser Wandel mit Kosten verbunden, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher belasten. In diesem Zusammenhang umfasst die Dekarbonisierung der Wirtschaft nicht nur die Energieversorgung, sondern erfordert auch erhebliche Veränderungen in Industrie, Verkehr, Bauwesen und Landwirtschaft. Neben den Transitionskosten, die bei der Dekarbonisierung der Weltwirtschaft anfallen, werden mittelfristig auch die direkt durch den Klimawandel verursachten Kosten steigen. Extreme Wetterereignisse und Naturkatastrophen könnten sich mit der Zeit verstärken. Sie verursachen nicht nur physische Schäden, sondern beeinflussen auch die Realwirtschaft, etwa durch steigende Lebensmittelpreise, Belastungen in den Lieferketten und Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte. Inwieweit diese physischen Schäden zunehmen, hängt davon ab, wie erfolgreich es der Weltgemeinschaft gelingt, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Diese Faktoren, im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, sind auch für die Finanz- und Kapitalmärkte von Bedeutung und könnten zu bedeutenden Risiken für das globale Wirtschaftswachstum werden, falls sie in einem bedeutenden Maße zum Tragen kämen. Gleichzeitig bieten sich jedoch Chancen durch fiskalische Impulse in fortgeschrittenen Volkswirtschaften, verbunden mit einer schneller als erwarteten Lockerung der Geldpolitik und einem weiteren Abbau von Überschussersparnissen, die den privaten Konsum beflügeln könnten. Auch Produktivitätssteigerungen, beispielsweise durch die Einführung digitaler Technologien oder Fortschritte im Bereich der Künstlichen Intelligenz, sind hier ebenfalls zu nennen. Konjunktur Für das Jahr 2025 wird erwartet, dass das globale Wirtschaftswachstum in etwa die Dynamik des Vorjahres beibehält. Die Aussicht auf eine Lockerung der Fiskalpolitik in den USA sowie die fiskalische Unterstützung Chinas dürften dabei zu einer leicht verbesserten Prognose für das globale Wachstum beitragen. Es wird den wichtigen Zentralbanken voraussichtlich gelingen, die Inflationsraten zu
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kontrollieren, sodass sie mittel- bis langfristig im Durchschnitt um 2 % gehalten werden können. Kurzfristig könnten aber auch Inflationsraten unter das 2-%-Ziel fallen. Diese Wachstums- und Inflationsaussichten ermöglichen es, die Leitzinsen weiter zu senken und die Geldpolitik weniger restriktiv zu gestalten. Dabei wird die Fiskalpolitik weiterhin der Haupttreiber für Wirtschaftswachstum bleiben. Für die Eurozone wird erwartet, dass das reale BIP-Wachstum im Jahr 2025 allmählich zunimmt und für das Gesamtjahr 1,1 % beträgt. Herausforderungen bleiben der schwächelnde Industriesektor, zurückhaltende Verbraucher und insbesondere eine schwache deutsche Wirtschaft. Die Wirtschaft könnte von einer Lockerung der Geldpolitik profitieren, da die EZB voraussichtlich mit Zinssenkungen fortfährt. Gleichzeitig wird für 2025 insgesamt eine fiskalische Straffung erwartet, da die Priorität der Regierungen von Unterstützungsmaßnahmen hin zur Defizitreduzierung verschoben wird. Schließlich könnten Handelsbarrieren zunehmen, da Donald Trump plant, höhere Zölle einzuführen, was das europäische Wachstum zusätzlich belasten könnte. In Großbritannien wird im Jahr 2025 ebenfalls mit einem realen Wachstum von 1,1 % gerechnet, wobei Zuwächse beim realen Einkommen und einige Einsparungen die Ausgaben der Verbraucher stützen. Änderungen im jüngsten Haushalt deuten darauf hin, dass die Fiskalpolitik ein moderater Rückenwind für das Wirtschaftswachstum sein wird. Trotzdem werden sich die Auswirkungen der früheren geldpolitischen Straffung weiterhin auf die Realwirtschaft niederschlagen. Dabei wird insbesondere die Übertragung auf die Zinssätze der privaten Haushalte länger anhalten. Demgegenüber dürften die Auswirkungen von Trumps Zöllen auf Großbritannien eher begrenzt sein. In den USA wird die Wirtschaft im Jahr 2025 voraussichtlich dynamischer wachsen als in vielen anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Entwicklung wird durch ein solides Beschäftigungswachstum, einen anhaltenden Investitionsboom und mögliche zusätzliche Konjunkturimpulse in der zweiten Amtszeit von Donald Trump unterstützt. Das reale BIP wird im Jahr 2025 voraussichtlich um 2,6 % steigen. Steuer- und Ausgabenmaßnahmen unter einer republikanischen Regierung könnten das Haushaltsdefizit erhöhen, jedoch dürften die Auswirkungen auf das Wachstum für 2025 aufgrund legislativer Verzögerungen und der zeitlich versetzten Wirkung der Maßnahmen begrenzt bleiben. Gleichzeitig werden sich negative Effekte durch höhere Zölle und eine reduzierte Migration unter der Trump-Regierung schrittweise entfalten, was das langfristige Wirtschaftswachstum potenziell beeinträchtigen könnte. Für Australien wird die restriktive Geldpolitik das Wachstum weiterhin belasten. Die Aussichten könnten sich angesichts eines starken Dollars und einer schwächeren chinesischen Wirtschaft verschlechtern. Finanz- und Kapitalmärkte, Geldpolitik und Inflation Die zuvor genannten Risiken und Unsicherheiten sind ebenfalls für die Finanz- und Kapitalmärkte von Bedeutung. Obwohl der geldpolitische Lockerungszyklus vieler Zentralbanken bereits eingeleitet wurde, liegen die globalen Anleiherenditen Ende 2024 über dem Niveau von Ende 2023. Hauptursache hierfür sind die weiterhin laufenden Programme zur quantitativen Straffung, die die Bilanzen der Zentralbanken reduziert und den Aufwärtsdruck auf die Renditen verstärkt haben. Hinzu kommen politische Unsicherheiten in den USA sowie anhaltende Bedenken hinsichtlich der fiskalischen Stabilität in Großbritannien und in Frankreich, die voraussichtlich auch im Jahr 2025 bestehen bleiben. Die Kreditbedingungen könnten sich jedoch verbessern, da führende Zentralbanken ihren Lockerungszyklus im Jahr 2025 voraussichtlich fortsetzen werden. Es wird erwartet, dass die Inflation einem Abwärtstrend folgt und die Gesamtrate in einigen Volkswirtschaften bald unter die Marke von 2 % sinken könnte. So dürfte die Inflation in der Eurozone im Jahr 2025 aufgrund günstiger Entwicklungen bei Nahrungsmittel- und Energiepreisen unter das EZB-Ziel von 2 % fallen, wodurch reale Einkommen und damit der private Konsum unterstützt werden. In Großbritannien wird ein leichter Anstieg der Inflation erwartet, u.a. aufgrund eines stärkeren US-Dollars, der die Preise für importierte Waren erhöhen wird. In den USA könnte die Preisentwicklung im Jahr 2025 volatil verlaufen, da die Haushalts-, Handels- und Migrationspolitik der Trump-Regierung zusätzlichen Inflationsdruck erzeugen könnte. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften zeigte sich die Dienstleistungsinflation im Jahr 2024 hartnäckig widerstandsfähig und dürfte sich in naher Zukunft nur langsam abschwächen. Darüber hinaus könnte der Weg zur Erreichung der von den Zentralbanken gesetzten Inflationsziele angesichts zunehmender politischer Unsicherheiten und der Risiken einer Deglobalisierung volatiler werden. Da das reale Wirtschaftswachstum kurzfristig solide, aber unspektakulär und wenig dynamisch ausfallen dürfte, bei gleichzeitig voraussichtlich nachlassender Inflation, wird erwartet, dass Zentralbanken ihre Zinssätze im Jahr 2025 weiter senken, um die Geldpolitik weniger restriktiv zu gestalten. Das Tempo der Zinssenkungen dürfte dabei jedoch zwischen den Volkswirtschaften variieren. Die EZB
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und die Bank of England haben eine zunehmend lockere Haltung eingenommen, was angesichts einer strafferen Fiskalpolitik einen schnelleren Rhythmus der Zinssenkungen unterstützen könnte. In den USA hingegen hat die Fed signalisiert, das Tempo der Zinssenkungen im Jahr 2025 zu drosseln. Da einige Vertreter der Fed politische Unsicherheiten in ihre Prognosen einbezogen haben, wird erwartet, dass die Rückkehr des Leitzinses zu einem neutralen Niveau mehr Zeit in Anspruch nehmen könnte. Regulatorisches Umfeld Es ist zu erwarten, dass sich die Tendenz strengerer regulatorischer Rahmenbedingungen auch in den kommenden Jahren weiter fortsetzen wird. Hierzu zählt insbesondere die finale Umsetzung des sog. Bankenpakets, welches die Implementierung der durch den Baseler Ausschuss (BCBS) beschlossenen Finalisierung von Basel III in EU-Recht vorsieht (sog. Basel IV). Die finale Verordnung („CRR III“) und die Richtlinie („CRD VI“) des Bankenpakets wurden am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und traten zum 9. Juli 2024 in Kraft. Parallel hierzu arbeitet die EBA in 2024 gemäß ihrer Roadmap an der Umsetzung der ihr erteilten Mandate zur Erstellung von technischen Standards, durch die die Regelungen weiter ausgestaltet und konkretisiert werden. Der vorgesehene Erstanwendungszeitpunkt der für die Bank relevantesten Neuregelungen ist der 1. Januar 2025 und damit zwei Jahre später als ursprünglich vom BCBS vorgesehen. Die erste CoRep-Meldung ist für den Stichtag 31. März 2025 abzugeben, allerdings räumt die Aufsicht den Instituten eine längere Abgabefrist bis Ende Juni 2025 ein (bisher Mitte Mai 2025). Ab dem Stichtag 30. September 2024 sind regelmäßig quartalsweise Meldeanforderungen zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch zu erfüllen. Im Rahmen von Ad-hoc-Meldungen wurden diese Meldeanforderungen seitens der Aufsicht für die Meldestichtage 31. Dezember 2023, 31. März 2024 und 30. Juni 2024 vorgezogen. Um den Sektor gegenüber Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken zu stärken, haben EU-Kommission und EU-Rat Ende 2022 die „Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA)“ verabschiedet, die ab 17. Januar 2025 gültig ist. Ab diesem Zeitpunkt werden u.a. schwerwiegende IKT-Vorfälle zentral an die BaFin gemeldet. Darüber hinaus wird das regulatorische Umfeld in den nächsten Jahren zunehmend durch weiter steigende Anforderungen in Bezug auf nachhaltiges Wirtschaften und das Management von ESG-Risiken geprägt sein. Hierzu formuliert die bis spätestens Januar 2026 in nationales Recht zu überführende CRD VI weitere Vorgaben, die durch entsprechende Veröffentlichung der EBA weiter konkretisiert werden. Eine weitere wesentliche Grundlage hierfür bilden die Einführung und der weitere Ausbau der EU-Taxonomie zur Klassifizierung von Wirtschaftstätigkeiten. Außerdem sind die Offenlegungsanforderungen durch die (Erst-)Anwendung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) für das Geschäftsjahr 2024 und die folgenden Geschäftsjahre gestiegen. Auch bei der im Rahmen der CRR II-Umsetzung für große kapitalmarktorientierte Institute eingeführten Verpflichtung zur halbjährlichen Aufnahme von qualitativen und quantitativen Informationen zu ESG-Risiken in den Offenlegungsbericht stieg die Zahl der zu veröffentlichenden Datenpunkte in 2024 weiter. Auch im Rahmen des Risikomanagements und des SREP wird das Management von ESG-Risiken in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Hierzu hat die EBA am 09. Januar 2025 die EBA Guidelines on the management on ESG risks veröffentlicht, welche die Identifizierung, Bewertung, Management und Monitoring der ESG-Risiken und Plänen zur Resilienzsteigerung konkretisiert. Darüber hinaus prüfen die Aufsichtsbehörden auch eine Berücksichtigung von ESG-Faktoren bei der Ermittlung der aufsichtlichen Kapitalanforderungen. Zusätzlich war in dem vergangenen Jahr eine Tendenz zur (Wieder-)Einführung von Kapitalpufferanforderungen zu beobachten. So legten die Aufsichtsbehörden in einer Vielzahl von Ländern antizyklische Kapitalpuffer und/oder Kapitalpuffer für systemische Risiken fest oder erhöhten diese. Hält diese Entwicklung weiter an, wird dies zu weiter steigenden Kapitalpufferanforderungen führen.
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Branchen- und Geschäftsentwicklung Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen Die geschilderten gesamtwirtschaftlichen Risiken und Belastungen haben auch für die Entwicklung der Immobilien eine große Relevanz. Gewerbeimmobilien werden auch im Jahr 2025 regional und objektartspezifisch unterschiedlich gefragt sein. Zwar bleiben die Finanzierungskosten voraussichtlich auf einem erhöhten Niveau, doch erste Anzeichen einer Stabilisierung der Rahmenbedingungen für die Immobilienmärkte sind erkennbar. Nach mehreren schwierigen Jahren dürften Gewerbeimmobilien damit vor einer Phase der Erholung stehen. Mit Beginn des Zinssenkungszyklus scheinen die Bewertungen in den meisten Sektoren ihren Tiefpunkt erreicht oder bereits überschritten zu haben, während sich vermehrt Anzeichen einer Verbesserung der Kreditbedingungen und einer Wiederbelebung der Investitionstätigkeit abzeichnen. Ein positiver Faktor bleibt die Aussicht auf eine weitere Entspannung der Geldpolitik. Nach den ersten Leitzinssenkungen im Jahr 2024 dürfte dieser Trend 2025 anhalten, was zu sinkenden Kapitalkosten führen und ein günstigeres Umfeld für Finanzierungen schaffen wird. Dadurch könnten Investitionen und Kapitalströme in die Gewerbeimmobilienmärkte wieder an Dynamik gewinnen. Ermutigend ist zudem die Stabilisierung der Renditen für Gewerbeimmobilien. Obwohl lokale Marktbedingungen und Investorenpräferenzen weiterhin eine Rolle spielen, werden die sinkenden Kapitalkosten den Aufwärtsdruck auf Renditen voraussichtlich weiter mildern. Gleichzeitig hilft der Rückgang der Neubautätigkeit, das Angebot besser an die Nachfrage anzupassen. Eine graduelle Lockerung der Kreditvergabestandards sowie eine verbesserte Verfügbarkeit von Fremdkapital könnten die Marktaktivität zusätzlich fördern und eine solide Basis für mehr Optimismus schaffen. Trotz der erwarteten Erholung des Markts gibt es einige Unsicherheiten und potenzielle Risiken, die berücksichtigt werden sollten. Zu den möglichen Risiken zählen politische und geopolitische Unsicherheiten, die die Stabilität der Märkte beeinträchtigen und eine zurückhaltendere Haltung von Investoren nach sich ziehen könnten. Darüber hinaus könnte eine schwächer als erwartete Konjunktur die Nachfrage nach Gewerbeimmobilien dämpfen, während gleichzeitig restriktive Kreditvergabestandards und hohe Finanzierungskosten, sollte sich dies wider Erwarten einstellen, Investitionen erschweren und eine Erholung behindern könnten. Die fortlaufende Refinanzierung von Darlehen mit festem Zinssatz führt zudem dazu, dass die durchschnittlichen effektiven Zinsen im Gesamtmarkt kurzfristig weiter steigen. Gerade bei auslaufenden Festzinsbindungen bzw. auslaufenden Hedging-Instrumenten kann die Tragfähigkeit des Kapitaldiensts bzw. der freie Cash-Flow für Investoren nach dem Kapitaldienst eingeengt werden. Ein Ausfall von Mietern aufgrund von negativen wirtschaftlichen Entwicklungen und eine deshalb geringere Nutzungsnachfrage kann dann die Thematik noch verschärfen. Für die Finanzierungsmärkte geht die Bank davon aus, dass der hohe Wettbewerbsdruck bestehen bleibt und weiter zulegen könnte, insbesondere in Regionen und bei Objektarten, die schon in den letzten Jahren stark nachgefragt wurden. Dabei zeigt sich insbesondere im Bereich der Büroimmobilien eine deutliche Differenzierung: Hochwertige Objekte in zentralen Lagen bleiben stark nachgefragt, während periphere Standorte oder Immobilien geringerer Qualität weiterhin eine schwächere Nachfrage und Entwicklung verzeichnen werden. Das erwartete Niveau von Finanzierungskosten und Kreditvergabestandards dürfte einem deutlichen Anstieg der Beleihungsausläufe entgegenstehen, sodass wir für das Neugeschäft von weitgehend stabilen Kennziffern ausgehen. Nichtsdestotrotz könnten Veränderungen im Marktumfeld den Druck auf die Brutto- und Nettomargen erhöhen oder zu moderaten Anstiegen der Beleihungsausläufe führen. Es ist davon auszugehen, dass die Transaktionsaktivität im Jahresverlauf 2025 zunehmend an Dynamik gewinnt. Wenn der Trend zur verstärkten Heimarbeit anhält oder sogar noch zunimmt, könnten Unternehmen in verstärktem Maße beschließen, weniger Büroflächen anzumieten. Der Übergang zu einer solchen Arbeitsform wirkt sich negativ auf die Mietpreise und Flächennachfrage von Büroimmobilien aus. Allerdings ist hier bereits eine gewisse Stabilisierung zu beobachten, da größere Unternehmen vermehrt dazu übergehen, ihre Mitarbeitenden zur Rückkehr ins Büro aufzurufen. Es ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen je nach Markt, Land und Objektqualität unterschiedlich ausfallen. Darüber hinaus wird erwartet, dass generative KI-Anwendungen die Wirtschaft durch die Automatisierung von Aufgaben am Arbeitsplatz erheblich beeinflussen werden, insbesondere in bürobezogenen Berufen. Dieser Sektor könnte verstärkt mit KI konfrontiert werden, was die Flächennachfrage weiter verringern könnte, sofern dies
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nicht durch ein Wachstum der bürobezogenen Beschäftigung ausgeglichen wird. Dem entgegen steht jedoch, dass im Zuge sich ändernder Formen der Zusammenarbeit vermehrt gemeinsame und flexible Arbeitsflächen benötigt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Büroobjekte, die nicht den geänderten Anforderungen der Mieter entsprechen, dauerhaft aus dem Markt ausscheiden, was zu einer Verknappung des Büroangebots führen und einem Rückgang des Mietniveaus entgegenstehen könnte. Die Aareal Bank geht für das Jahr 2025 davon aus, dass die Finanzierungskosten der maßgebliche Einflussfaktor für die Bewertung bleibt. Obwohl ein Zinssenkungszyklus eingeleitet wurde, dürften langfristige Anleiherenditen vorerst nicht auf das Niveau vor der Pandemie zurückkehren, wodurch das Potenzial für eine Renditekompression begrenzt bleibt und die Bewertungen stärker von Mietsteigerungen abhängen. Im Durchschnitt wird eine stabile Entwicklung der Marktwerte prognostiziert, begleitet von ersten positiven Impulsen für das Kapitalwertwachstum, die sich jedoch voraussichtlich erst in den Folgejahren deutlicher entfalten werden. Diese Entwicklung wird stark von Objektqualität und -lage abhängen und je nach Teilmarkt könnte es auch zu weiterem Abwärtsdruck kommen. Gleichzeitig gewinnt auch die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien (ESG) zunehmend an Bedeutung für die Marktwertentwicklung. Bei Einzelhandelsimmobilien erwartet die Aareal Bank, dass private Konsumausgaben den Ausblick für die werttreibenden Mietumsätze weiterhin stützen werden. Obwohl die Umsatzprognosen in den meisten Märkten optimistisch bleiben, bestehen nach wie vor Risiken. So könnte eine Eintrübung der Arbeitsmärkte dazu führen, dass der private Konsum hinter den Erwartungen zurückbleibt, was sich wiederum negativ auf das Mietwachstum auswirken könnte. Allerdings sollten die weiterhin niedrigen Arbeitslosenquoten die negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel begrenzen. Je nach Standort und Segment konnten Hotels in den letzten Jahren deutliche Erholungen der Auslastung und Erträge verzeichnen. Es ist aber abzusehen, dass der Großteil der Erholung inzwischen abgeschlossen ist. Aufgrund steigender Realeinkommen und nach wie vor niedriger Arbeitslosigkeit sollte auch für die nahe Zukunft von gesunden Fundamentaldaten und Erträgen der Branche ausgegangen werden, die oberhalb der Werte vor der Covid-19-Pandemie liegen. Die bereits deutlich gestiegenen Zimmerpreise begrenzen damit natürlich weitere starke Anstiege von Hotelerträgen. Beim freien Cash-Flow machen sich gestiegene Betriebskosten im Zuge der hohen Inflation der Vorjahre bemerkbar. Zudem dürfte das nach wie vor hohe Zinsniveau kurzfristig das Potenzial für Marktwertsteigerungen einschränken. Wir beurteilen das Segment Alternative Living weiterhin positiv – ein Marktbereich, der sowohl Co-Living, also das gemeinschaftliche Wohnen auf Zeit als auch Studierendenwohnheime umfasst. Die Nachfrage, insbesondere von internationalen Studierenden, hat sich im Zuge der Rückkehr zum Präsenzunterricht bereits deutlich erholt und bleibt anhaltend hoch. Angebotsseitig hält der Neubau nach wie vor nicht Schritt mit dem Anstieg der Studentenzahlen an vielen Universitäts- und Hochschulstandorten. Dies sorgt für eine stabile Nachfragebasis. Zudem wird diesen Objektarten insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten eine gewisse Resilienz zugesprochen, was weiterhin ein hohes Investoreninteresse erwarten lässt. Für das laufende Jahr gehen wir erneut davon aus, dass die Marktwerte von Büroimmobilien im Vergleich zu anderen Objektarten im Durchschnitt den stärksten Preisdruck erfahren werden. Auch das Mietwachstum wird sich voraussichtlich weiter verlangsamen. Ursache dafür sind potenzielle Veränderungen im Flächenbedarf sowie der zunehmende Einfluss von Nachhaltigkeitsstandards. Büroobjekte, die nicht den Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien von Unternehmen oder staatlichen Klimavorgaben entsprechen, dürften eine schwächere Entwicklung zeigen. Zugleich stellt der Trend zu mehr Nachhaltigkeit bei Büroimmobilien für Finanzierer Chancen dar, um die Transformation des Bürobestands im Sinne einer grünen Wirtschaft zu begleiten. Ein bedeutendes Abwärtsrisiko für diese Prognose bleibt ein stärker als erwarteter Rückgang der Marktwerte von Büroimmobilien. Der Markt befindet sich weiterhin in einer Phase der Preisfindung, die durch die geringe Anzahl von Transaktionen erschwert wird. Sollte die Zahl der Büroobjekte in finanzieller Notlage deutlich ansteigen, ist davon auszugehen, dass die Renditen infolge höherer Risikoprämien steigen, was zu einem stärkeren Rückgang der Marktwerte führen könnte. Logistikimmobilien bleiben weiterhin positiv zu bewerten, da strukturelle Nachfragetreiber bestehen bleiben, was auch in naher Zukunft zu positiven Mietwachstumsprognosen führen dürfte. Das Wachstum wird jedoch voraussichtlich moderater ausfallen gegenüber den außergewöhnlich starken Steigerungen der letzten Jahre. Die Gesamtnachfrage wird weiterhin durch eine Verlagerung von einer „Just-in-time“-Produktion hin zu einer „Just-in-case“-Produktion gestützt, da Unternehmen Schwierigkeiten in den Lieferketten entgegenwirken und Verzögerungen vermeiden möchten. Auch der bereits seit Jahren anhaltende Trend, dass viele Logistiker neben
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der Transport-, Lagerhaltungs- und Distributionsfunktion weitere Dienstleistungen (wie einfache Produktschritte) anbieten, stärkt die Entwicklung bei Logistikimmobilien. Mittelfristig erwarten wir, dass höhere Investitionen in Digitalisierung und Robotik die Effizienz von Lieferketten verbessern werden, während smarte Technologien das operative Wachstum fördern. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Schätzunsicherheiten – hinsichtlich der Volkswirtschaft, der Märkte und der Auswirkungen auf die Aareal Bank – aktuell weiterhin erhöht sind. Aus diesem Grund simulieren wir neben unserem „Baseline“-Szenario auch weitere makroökonomische Szenarien für die Risikovorsorgebildung. In unserem Baseline-Szenario gehen wir gemäß der aktuellen Konzernplanung von folgenden makroökonomischen Parametern aus:
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | |||||
| % | ||||||||
| „Baseline“-Szenario | ||||||||
| Bruttoinlandsprodukt (real, Veränderung ggü. Vorjahr %) | ||||||||
| Eurozone | 0,8 | 1,2 | 1,5 | 1,6 | ||||
| USA | 2,8 | 2,6 | 2,7 | 2,6 | ||||
| Großbritannien | 0,9 | 1,4 | 1,7 | 1,8 | ||||
| Arbeitslosigkeit (%) | ||||||||
| Eurozone | 6,4 | 6,4 | 6,4 | 6,3 | ||||
| USA | 4,1 | 4,3 | 4,0 | 3,8 | ||||
| Großbritannien | 4,4 | 4,7 | 4,6 | 4,5 | ||||
| Langfristiger Zins (10-jährige Staatsanleihen) (%) | ||||||||
| Eurozone | 3,0 | 3,0 | 3,0 | 3,1 | ||||
| USA | 4,2 | 4,2 | 4,1 | 4,1 | ||||
| Großbritannien | 4,1 | 4,3 | 4,0 | 3,6 | ||||
| Portfoliogew. Immobilienpreisentwicklung (Basis 2024 = 100 %) | 100 % | 99 % | 100 % | 102 % |
Im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen streben wir für das Geschäftsjahr 2025 ein Neugeschäft in der Höhe von 9 bis 10 Mrd. € an. Unter Berücksichtigung von Rückzahlungen erwarten wir damit das Immobilienfinanzierungsportfolio der Aareal Bank Gruppe, vorbehaltlich von Währungskursschwankungen, bei rund 34 bis 35 Mrd. €. Die Portfolio- und Risikosteuerung erfolgt u.a. über Syndizierungen. Vorausgesetzt wird dabei, dass die beschriebenen Risiken und Unsicherheiten im gesamtwirtschaftlichen Umfeld nicht bedeutend bzw. in einer beherrschbaren Weise zum Tragen kommen. Anderenfalls könnte sich dies beim Geschäftsverlauf, z.B. im Neugeschäft, bemerkbar machen. Segment Banking & Digital Solutions Die Wohnungs- und gewerbliche Immobilienwirtschaft in Deutschland sollte sich trotz der geopolitischen und makroökonomischen Unsicherheiten auch im Jahr 2025 solide entwickeln. Der Bedarf nach Wohnraum wird weiterhin größer sein als das entsprechende Angebot, da sich trotz einer fortgesetzten Entspannung im Bereich von Baukosten und Materialknappheit die anhaltend erhöhten Bauzinsen auf die Finanzierbarkeit von Neubauvorhaben auswirken werden. Insgesamt ist daher mit einem weiteren Anstieg der Mietpreise zu rechnen, da bis mindestens 2035 mit weiterem Zuzug in Groß- und Universitätsstädten gerechnet wird, was in Verbindung mit der geringeren Zahl an Neubaugenehmigungen einen zunehmenden Druck auf den Wohnungsmarkt erzeugt. Verstärkend wirkt der bestehende Trend zu Haushalten mit kleinerer Personengröße. Für den Verlauf des Jahres 2025 sehen wir gute Chancen, trotz eines bereits hohen Marktanteils in der institutionellen Wohnungswirtschaft, Neukunden zu akquirieren und die Geschäftsbeziehungen zu unseren Bestandskunden zu intensivieren. Dies soll weiterhin
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durch den Ausbau des „Ökosystems Wohnungswirtschaft“, die branchenübergreifende Weiterentwicklung von Schnittstellenprodukten und die Expansion in angrenzende Ökosysteme wie die Unternehmen aus der Energie- und Entsorgungswirtschaft gelingen. Auch die langfristige strategische Partnerschaft zwischen der Aareal Bank, der Aareon und der First Financial Software GmbH wird hierzu weiterhin einen Beitrag leisten. Wir streben für das Segment ein durchschnittliches wohnungswirtschaftliches Einlagenvolumen zwischen 13 und 14 Mrd. € an, welches signifikant zu dem Konzernzinsergebnis beiträgt. Strategische Ausrichtung Die im Jahr 2020 beschlossene und im Rahmen des 360 Grad Reviews 2021/22 weiterentwickelte Strategie „Aareal Next Level“ bildete die Grundlage für die positive Entwicklung der Aareal Bank in den letzten Jahren. Zentrale strategische Überzeugungen, die die Bank bei „Aareal Next Level“ geleitet haben, sind nach wie vor tragfähig. Auch in einem herausfordernden Marktumfeld baut die Aareal Bank ihre strategische Positionierung weiter aus und nutzt in allen ihren Geschäftsfeldern sich bietende Opportunitäten. Gleichzeitig hat die Aareal Bank ihre operative Resilienz gestärkt, um auch erheblichen Belastungen in unseren Kernmärkten standzuhalten. Um unsere Strategie weiterzuentwickeln, überprüfen wir die strategischen Rahmenbedingungen regelmäßig, stellen uns als Referenzwerte unserer Leistungen gegenüber Mitbewerbern und passen uns bei Bedarf an und haben mit der Strategie „Aareal Ambition“ den bestehenden strategischen Rahmen weiterentwickelt. Die Aareal Bank verfolgt mit ihrer Strategie „Aareal Ambition“ auf Basis ihrer starken Marktposition und der ausgezeichneten Reputation die folgenden vier strategischen Ziele: STRENGTHENING THE CORE: Stärkung des Kerngeschäfts der Aareal Bank, um die Alleinstellungsmerkmale effektiv zu nutzen und die Erträge in allen Segmenten nachhaltig zu steigern, EXPANDING BEYOND: Nutzung neuer Chancen in angrenzenden Märkten mittels klarer Wachstumsinitiativen und eines verstärkten Fokus auf kapitalschonendes Geschäft, ENHANCING EFFICIENCY: Verbessern der Infrastruktur durch Veränderung von betrieblichen Abläufen, Effizienzmaßnahmen und gezielte Investitionen in die Plattform und MAINTAINING DISCIPLINE: Beibehaltung solider Kapital- und Liquiditätskennziffern, Fortsetzung des auf RARORC ausgerichteten Neugeschäftsansatzes im Rahmen unserer bestehenden und unveränderten Risikostrategie. Unsere vier strategischen Ziele stützen sich auf fünf Bausteine: Im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen werden wir unsere Expertise durch gezieltes Wachstum im On- und Off-balance-Bereich nutzen. Im Segment Banking & Digital Solutions werden wir auf unserer ausgezeichneten Basis aufbauen und den Marktanteil unserer starken Kundenbasis in Deutschland erhöhen, Chancen in angrenzenden Branchen nutzen und unser Angebot auf internationale Märkte bringen. Im Bereich INFRASTRUCTURE werden wir mit effizienten Prozessen und einer leistungsfähigen IT-Skalierbarkeit unsere Aktivitäten verbessern. Im Bereich RISK, FUNDING & CAPITAL werden wir unsere Marktreichweite ausbauen und die Rentabilität optimieren bei gleichzeitiger Wahrung von soliden Kapital- und Liquiditätskennzahlen. Im Bereich PEOPLE werden wir eine hohe Leistung durch eine starke Talentpipeline und eine gestärkte Führungsstruktur sicherstellen. In Summe zahlt die Strategie auf ein nachhaltiges Wachstum sowie die Steigerung der Profitabilität und Rentabilität ein. Konkret soll u.a. auf Basis einer Basel IV fully phased CET1-Referenzquote von 13,5 % die Eigenkapitalrendite auf größer 13 % im Jahr 2027 gesteigert werden. Konzernziele Wir gehen davon aus, dass sich die Stimmung für den Gewerbeimmobiliensektor im Jahresverlauf allmählich aufhellen wird. Dies wird zu selektiven Steigerungen der Transaktionsvolumina führen, wobei die erwarteten globalen Zinssenkungen das Ertragswachstum beeinträchtigen dürften. Zusammen mit strikter Kostendisziplin und nach wie vor rückläufiger Risikovorsorge dürften die genannten Faktoren für das Geschäftsjahr 2025 für einen weiteren Anstieg des bereinigten14) Konzernbetriebsergebnisses auf 375 bis 425 Mio. € und eines bereinigten1) RoE zwischen 7 und 8 % sorgen.
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Bei entsprechenden Marktbedingungen und vorbehaltlich Währungsschwankungen rechnen wir mit einem Neugeschäft (einschließlich Prolongationen) im Bereich von 9 bis 10 Mrd. €. Daraus ergibt sich bis Ende 2025 ein Kreditportfolio zwischen 34 und 35 Mrd. €. Das in unserem Segment Banking & Digital Solutions gesteuerte wohnungswirtschaftliche Einlagenvolumen erwarten wir bei durchschnittlich zwischen 13 und 14 Mrd. €. Wir erwarten eine harte Kernkapitalquote (Basel IV CET1 fully phased) von deutlich über 13,5 %. Erklärung zur Unternehmensführung Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aareal-bank.com/ueber-uns/corporate-governance/ sowie im Abschnitt „Transparenz“ des Konzerngeschäftsberichts öffentlich zugänglich. Erklärung gemäß § 312 AktG Der Vorstand hat für das Geschäftsjahr 2024 gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) erstellt und erklärt: „Die Aareal Bank AG hat bei den Rechtsgeschäften, die im Bericht über die Beziehungen zu der Atlantic BidCo GmbH und zu den verbundenen Unternehmen aufgeführt sind, nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.“
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Zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung Allgemeine Informationen Die Aareal Bank AG legt als Mutterunternehmen der Aareal Bank Gruppe die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für die Aareal Bank AG und die Aareal Bank Gruppe entsprechend des Konsolidierungskreises des Konzernabschlusses vor. Die Nachhaltigkeitserklärung bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2024 und wurde gemäß § 340a Abs. 1a in Verbindung mit § 289b Abs. 3, § 289c und § 340i Abs. 5 in Verbindung mit § 315b Abs. 3 und § 315c HGB in der durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz geänderten Fassung erstellt, da die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) in Deutschland zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die Nachhaltigkeitserklärung wird auf Basis der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) als europäisches Rahmenwerk erstellt. Der Wechsel des Rahmenwerks im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 begründet sich durch die erwartete nationale Umsetzung der CSRD und die verpflichtende Anwendung der ESRS. Die Aareal Bank AG gibt als Mutterunternehmen der Aareal Bank Gruppe die global geltenden Konzepte und Regeln vor und überwacht diese. Die Aareal Bank AG verwendet kein Rahmenwerk zur Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung im Sinne des § 289d HGB. Des Weiteren besteht kein Unterschied in den wesentlichen Leistungsindikatoren zwischen der Aareal Bank Gruppe und der Aareal Bank AG. Dies begründet sich durch den Bilanzanteil der Aareal Bank AG von über 90 % an der Aareal Bank Gruppe. ESRS 2: Allgemeine Angaben Grundlage für die Erstellung BP-1 5 Die Nachhaltigkeitserklärung wird auf konsolidierter Basis vorgelegt. Der Konsolidierungskreis für die Nachhaltigkeitserklärung entspricht grundlegend dem der Finanzberichterstattung. Zusätzlich werden im Rahmen der Betrachtung der Wertschöpfungskette auch nicht-konsolidierte Unternehmensbeteiligungen berücksichtigt. Diese Angaben sind kenntlich gemacht. Keine der Tochtergesellschaften unterliegt der Pflicht zur Abgabe einer eigenen Nachhaltigkeitserklärung. Aufgrund von Rundungen können im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen entstehen. Sofern nicht ausdrücklich auf die Aareal Bank AG Bezug genommen wird, beziehen sich die Informationen in der vorliegenden Erklärung auf die Aareal Bank Gruppe. Die Wertschöpfungskette in der Gruppe wird im gesamten Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigt. Dies betrifft neben der Aareal Bank AG alle Tochterunternehmen und Unternehmensbeteiligungen, die als Teil der Wertschöpfungskette bewertet werden, sowie auch weitere vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskettenstufen. So bezieht die doppelte Wesentlichkeitsanalyse die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette mit ein. Auf vorgelagerter Ebene werden Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks, Opportunities, in der Folge als IRO bezeichnet) in Bezug auf Lieferanten und Dienstleister der Aareal Bank Gruppe überprüft. Auf nachgelagerter Ebene werden IRO in Bezug auf die Kunden (u.a. Kreditnehmer) überprüft. Indirekte Geschäftsbeziehungen zu den Betreibern und Mietern der durch die Aareal Bank AG finanzierten Immobilien werden dabei, im Rahmen der Möglichkeiten und wo dies angemessen ist, ebenfalls berücksichtigt. Auch die Wertschöpfungsketten der Tochterunternehmen mit vom restlichen Konzern abweichenden Geschäftsmodellen, plusForta GmbH und La Sessola Service S.r.l., sind in der Nachhaltigkeitserklärung berücksichtigt und werden bei den Angaben mit abgedeckt. Konzepte, Maßnahmen und Ziele in Bezug auf ESG-Faktoren erstrecken sich entsprechend zum Teil auch auf die Wertschöpfungskette der Aareal Bank Gruppe. So bezweckt z.B. der Code of Conduct für Lieferanten, dass auch das Geschäftsgebaren vorgelagerter Akteure in der Wertschöpfungskette nicht den ethischen Grundsätzen der Aareal Bank Gruppe widerspricht. In ähnlicher Weise dient die AFC-Strategie (Anti Financial Crime-Strategie) auf nachgelagerter Ebene dazu zu erkennen, dass Kreditnehmer nicht in rechtswidrige oder durch die Aareal Bank Gruppe aus ethischen Gründen ausgeschlossene Geschäftsaktivitäten sowie sanktionierte Aktivitäten verwickelt sind. Auch potenzielle Mieter- und Verwendungsrisiken der Assets werden explizit in die Cashflow- und kreditfachlichen Betrachtungen einbezogen, sorgfältig analysiert und fließen in die holistische Betrachtung des Engagements zur Kreditentscheidung ein. Den Betrieb der Immobilie betreffend – und damit auch explizit in Bezug auf die „indirekten“ Beziehungen der Aareal Bank AG zu den Betreibern/Nutzern/Mietern – legt die Aareal Bank AG in Bezug auf betriebswirtschaftliche und reputationelle Faktoren gezielt Wert, da ein ökonomisches Geschäftsmodell und eine entsprechende Mieterbasis entscheidend für die Kapitaldienstfähigkeit des
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Kreditnehmers ist. ESG-Faktoren spielen dabei eine wesentliche Rolle: In Bezug auf „Social“- und „Governance“-Aspekte werden gesellschaftlich negativ wahrgenommene Geschäftsmodelle der (potenziellen) Mieter bzw. Betreiber, also der indirekten Geschäftspartner, kritisch bewertet und fließen entsprechend in eine holistische Bewertung einer möglichen Kreditvergabe mit ein. Zudem werden bei bereits bestehenden Kreditengagements auffälligkeitsbezogen detaillierte Betrachtungen diesbezüglich vorgenommen. Auf „Environmental“-Aspekte wird ein wesentliches Augenmerk gerichtet: Ziel ist es, Transparenz zu Umwelteinflüssen eines Objekts zu erlangen, die durch den Betrieb der Immobilie durch den Nutzer/Betreiber/Mieter entstehen. Im Fokus stehen dabei vor allem der Energieverbrauch sowie der CO2-Ausstoß, durch den das Gebäude respektive dessen Betrieb einen nachweislichen Impact auf den Klimawandel erzeugt. Im Rahmen der Geschäftsanbahnung zur Eröffnung von Konten im Geschäftssegment BDS (Banking & Digital Solutions) erfolgt gleichfalls gemäß der BDS-KYC-Richtlinie eine bewusste Entscheidung zur Eingehung von Geschäftsbeziehungen mit potenziellen Kunden, bei denen neben wirtschaftlichen Aspekten ebenfalls ein besonderes Augenmerk auf Reputationsrisiken, die Struktur und Ausrichtung des Kunden und das Verhalten des Kunden gelegt wird. Dieses bereits durch den Vertriebsmitarbeiter in seiner Rolle als 1st Line of Defense initiierte Verfahren wird durch die standardmäßige Involvierung des „Onboarding Komitees“ unterstützt. Im Onboarding Komitee werden die potenziellen Neukunden vorgestellt und eine abschließende Entscheidung zum Onboarding unter den oben beschriebenen Aspekten getroffen. Zugleich erfolgt ein laufendes Monitoring der Kunden im Rahmen des Know Your Customer-Prozesses (KYC), auch hier bei Kunden mit hohem potenziellen Geldwäscherisiko zusätzlich unterstützt durch die Einheit Anti Financial Crime, in Bezug auf die oben bereits genannten Vorgaben aus der AFC-Strategie inklusive des Screenings von negativen Informationen. Bei der Angabe von Kennzahlen mit Bezug zur Wertschöpfungskette stehen Umweltaspekte im Fokus. Hierbei sind v. a. die Scope-3-Emissionen der Kategorie 15 (finanzierte CO2-Emissionen) relevant. Die Aareal Bank Gruppe erstellt jährlich Reportings mit entsprechenden Kennziffern, insbesondere den mit den Green Finance Frameworks (aktuelle Version Oktober 2023) zusammenstehenden Impact und Allocation Report und den PCAF Report, die auch auf der Website der Aareal Bank AG der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der im Jahr 2025 auszuarbeitende Transitionsplan wird zudem einen Pfad für die Dekarbonisierung des Kreditportfolios enthalten, welcher als Basis für die Ableitung mittel- und langfristiger Dekarbonisierungsziele dienen wird. Dadurch können konkrete Ziele in Bezug auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette aufgestellt werden. Im Hinblick zur Nichtangabe in Mitgliedsstaaten der EU und Möglichkeit zur Auslassung von Angaben, die nach ESRS Abschnitt 7 vertraulich sind, wurden Sonderregelungen nicht angewandt. BP-2 9-11 Die in diesem Bericht angewendete Definition der kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonte entspricht der in den ESRS vorgegebenen. Schätzwerte im Bericht sowie die damit verbundenen Annahmen werden im Folgenden dargelegt. Finanzierte Emissionen im Sinne des Global GHG Accounting and Reporting Standards: Für die finanzierten Emissionen, d.h. der Aareal Bank AG anzurechnenden CO2-Emissionen der kreditfinanzierten Immobilen aller Kategorien, werden, sofern keine Realdaten vorhanden sind, Schätzwerte genutzt, die unter Nutzung marktführender Datenbanken wie der PCAF European Building Database generiert wurden. Umweltdatenerhebung: Im Zuge der Erhebung der betrieblichen Umwelt- und Emissionsdaten werden stets Anstrengungen unternommen, den Berechnungen Realdaten zugrunde legen zu können. Dennoch ist es nicht unüblich, dass benötigte Daten nicht zum Erhebungszeitpunkt vorliegen und dadurch nicht in die Berechnungen einfließen können. Dies ist insbesondere bei Strom- bzw. Energieverbräuchen der Fall, da die entsprechenden Abrechnungen oftmals erst stark zeitverzögert von den Energielieferanten bereitgestellt werden. In solchen Fällen werden entweder Schätzungen, Hochrechnungen oder Vorjahreswerte genutzt, um eventuelle Lücken in der Datenabdeckung schließen zu können. Auch im Bereich der Flugreisen wird mit dem anerkannten RFI-Faktor (Radiative Forcing Index) gearbeitet, um die verursachten Emissionen zu berechnen. Dies ist nötig, da nicht bei allen getätigten Flugreisen der Flugzeugtyp sowie Treibstoff ermittelt werden können. Diese unter Einbezug von Schätzungen, Hochrechnungen und Vorjahreswerten errechneten Zahlen fließen in die veröffentlichten Kennzahlenblätter sowie den Geschäftsbericht ein und werden im Rahmen von ESG-Ratings berichtet. Um Hochrechnungen und
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Schätzungen auf einer fundierten und belastbaren Basis vornehmen zu können, findet das sogenannte „VfU-Kennzahlentool“ Anwendung, welches stetig durch den Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten (VfU) aktualisiert und mit den aktuellen Berechnungsfaktoren gespeist wird. Bei dem Kennzahlentool des VfU handelt es sich um einen renommierten und etablierten Branchenstandard in der Finanzindustrie, welcher von einer Vielzahl an Finanzinstituten zur Berechnung ihres CO2-Fußabdrucks verwendet wird. Die in den VfU-Kennzahlen enthaltenen THG-Faktoren (Treibhausgas) beruhen auf der ecoinvent-Datenbank. ecoinvent ist die weltweit führende LCI-Datenbank (Life Cycle Inventory) mit über 20.000 Datensätzen, besteht seit dem Jahr 2003 und beruht auf wissenschaftlichen Prinzipien der Qualitätssicherung. Die Datensätze in ecoinvent decken ein breites Spektrum von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen ab, von Baumaterialien über Lebensmittel bis zur Ressourcengewinnung und Abfallwirtschaft. ecoinvent gilt weithin als die größte, konsistenteste und transparenteste Datenbank auf dem Markt. Die ecoinvent-Prozesse zeichnen sich durch den Lebenszyklus-Ansatz aus, d.h., neben den THG-Emissionen des eigentlichen Prozesses, z.B. Verbrennung von Benzin im Scope 1, werden immer auch die Emissionen der Vorstufen, in diesem Fall Raffinierung und Transport von Benzin, Herstellung von Autos und Straßen etc. anteilmäßig für die Scope-3-Berichterstattung bereitgestellt. Neben den ecoinvent-THG-Faktoren werden vereinzelt von Behörden publizierte Landesmixe wie etwa der Strommix Deutschland zur Auswahl und Verwendung in den VfU-Kennzahlen bereitgestellt. Nicht gemeldete Verbräuche in den Kategorien Strom, Wärme, Wasser, Papier und Abfall werden anhand der Mitarbeiterzahl FTE (Full Time Equivalent, deutsch: Vollzeitäquivalent) an nicht erfassten Standorten hochgerechnet. Die Hochrechnung basiert auf den gemeldeten Verbräuchen pro FTE einer Region (Deutschland bzw. international). Vorjahreswerte finden insbesondere dann Verwendung, wenn es keine signifikanten Änderungen im Umfang des entsprechenden Standorts gibt und keine Hinweise vorliegen, dass es eine starke Abweichung in den Verbräuchen geben würde. Indikatoren, welche auf starke Schwankungen der Verbräuche hindeuten können, sind signifikante Änderungen in der Mitarbeiteranzahl oder eine starke Abweichung der genutzten Fläche. Wo möglich, ist die Aareal Bank Gruppe kontinuierlich bemüht, die Datenbasis durch frühzeitige Abfragen sowie den Dialog mit den verantwortlichen Ansprechpartnern zu verbessern. Die ausgewiesenen Emissionskennzahlen der Aareal Bank Gruppe basieren auf den Zulieferungen aller Standorte und Tochterunternehmen sowie Beteiligungen. Aufgrund des hohen Umfangs der Anforderungen des ESRS E1 und des gleichzeitig frühen Zeitpunkts der Abfrage nach Beendigung des Berichtsjahres lag bei Standorten, welche die Büroräume nur anmieten und dementsprechend selbst keine Ablesungen vornehmen können, noch keine Abrechnung vor. Aus diesem Grund wird an den entsprechenden Standorten bei lückenhafter Datenlage auf Hochrechnungen zurückgegriffen. Diese Messunsicherheiten betreffen allerdings nicht den Hauptsitz der Aareal Bank AG, an dem der größte Teil der ausgewiesenen Emissionen entsteht, da hier alle benötigten Eingabeparameter für eine exakte Emissionsberechnung bereits fristgerecht im Januar zur Verfügung gestellt werden konnten. Arbeitsunfälle: Für die Schätzung der „Anzahl der von den Personen in seiner eigenen Belegschaft geleisteten Arbeitsstunden im Berichtszeitraum“ gemäß ESRS 1 S1-14 wird folgende Schätzmethodik mit fünf Schritten zugrunde gelegt: Als Ausgangsbasis wird von den gesetzlichen Arbeitstagen im Berichtszeitraum ausgegangen, an dem der überwiegende Teil der Belegschaft beschäftigt ist. Davon werden die bezahlten Urlaubstage, die Beschäftigten der Aareal Bank AG in Deutschland pro Jahr gewährt werden, subtrahiert. Deutschland wird als Basis gewählt, da der überwiegende Teil der Belegschaft dort beschäftigt ist und somit eine gute Grundlage für die gesamte Belegschaft darstellt. Dieser Wert wird um die durchschnittlichen Fehltage in der deutschen Bankenbranche gemäß Krankenkassen-Bericht im Berichtszeitraum bereinigt. Um diesen tagesbasierten Wert in Stunden umzurechnen, wird er mit den täglichen Arbeitsstunden multipliziert, die in der Aareal Bank AG in Deutschland bei 100 % Beschäftigungsgrad zugrunde gelegt werden. Um zuletzt die Anzahl der Beschäftigten und den Beschäftigungsgrad sowie Ein- und Austritte zu berücksichtigen, wird der Wert zuletzt mit der durchschnittlichen MAK (Mitarbeiterkapazität) multipliziert, die in der Konzernstatistik erhoben wird. BP-2 15 Das Thema Bestechung und Korruption ist nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß den ESRS als nicht wesentlich eingestuft. Um konform mit den Anforderungen des HGB zu sein, wird der Aspekt Korruption und Bestechung nach der CSR-RUG berichtet. Dies ist auch an entsprechender Stelle kenntlich gemacht.
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BP-2 16 Referenzen in der Nachhaltigkeitserklärung
| ESRS-Berichtsanforderung | Verweis | |
| S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens | Anhangangabe (39) Verwaltungsaufwand |
Governance GOV-1 21 G1-1 5 GOV-1 In der Aareal Bank AG existiert ein 2-Tier-System/Dualistisches System; d.h., es besteht eine Trennung von Geschäftsführung (Vorstand) und Überwachung (Aufsichtsrat). Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung und Einhaltung durch die Konzernunternehmen hin. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Er sorgt für ein angemessenes und nachhaltiges Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. Mit den weiteren Organen der Aareal Bank AG sowie den Arbeitnehmervertretern arbeitet der Vorstand vertrauensvoll zusammen. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um die Geschäfte der Aareal Bank AG ordnungsgemäß führen zu können. Insbesondere haben alle Vorstandsmitglieder spezifische ESG-Kompetenzen, die sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsstrategie effektiv umgesetzt wird. Ferner werden alle Vorstandsmitglieder anlassbezogen mindestens jährlich über Themen mit ESG-Bezug (ESG-Risiken und -Chancen) durch die Nachhaltigkeitsabteilung bzw. den Nachhaltigkeitsbeauftragten der Bank unterrichtet. Das Fachwissen der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane in Fragen der Unternehmensführung setzt sich aus den Expertisen der jeweiligen Personen zusammen. Im Hinblick auf den Vorstand der Aareal Bank AG ist wie folgt zu differenzieren: Der Chief Executive Officer (CEO) der Aareal Bank AG weist eine besondere Expertise in den folgenden Bereichen auf: Strategische Planung, Portfoliomanagement und -steuerung, M&A und Beteiligungsmanagement, gewerbliche Immobilienfinanzierung, IT, Risikomanagement, Personal- und Nachfolgeplanung, Unternehmenskommunikation, Kommunikation mit wesentlichen Stakeholdern, Segment BDS, ESG, Innovationsmanagement. Der Chief Risk Officer (CRO) der Aareal Bank AG weist eine besondere Expertise in den folgenden Bereichen auf: Wirksamkeit von Risikomanagementsystemen von Kreditinstituten, Steuerung aller wesentlichen Risikoarten, wirksame Ausgestaltung von Kontrolleinheiten in Kreditinstituten, aufsichtsrechtliche Vorgaben, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Entwicklung und Qualität der Kreditgewährung, Kreditbearbeitung inkl. -kontrolle, Intensivbearbeitung und NPL, Beurteilung der Effektivität des Governance Frameworks, ESG, Segment SPF. Der Chief Financial Officer (CFO) der Aareal Bank AG weist eine besondere Expertise in den folgenden Bereichen auf: Financial/Accounting, Liquiditäts- und Refinanzierungsplanung, Non-Financial Data, Investor Relations, Treasury, Steuerung von Market, Liquidity, IRRBB und Business Risks, Strategische Planung, ESG. Der Chief Market Officer (CMO) der Aareal Bank AG weist eine besondere Expertise in den folgenden Bereichen auf: Segment SPF, Strukturierung und Syndizierung von Kreditgeschäften, Refinanzierung, Steuerung von Credit, Real Estate, Market Risks, Ausgestaltung interner Kontrollsysteme für den Kreditprozess, ESG.
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Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft und überwacht dessen Geschäftsführung, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung und Einhaltung der einschlägigen bank- und finanzaufsichtsrechtlichen Regelungen. Er arbeitet mit dem Vorstand zum Wohle der Gesellschaft eng zusammen. Er widmet der Erörterung von Strategien, Risiken und Vergütungssystemen für den Vorstand und die Mitarbeiter ausreichend Zeit. Der Aufsichtsrat der Aareal Bank AG besteht aus 12 Personen, davon sind 4 Personen Arbeitnehmervertreter. Eines der 12 Aufsichtsratsmitglieder ist nicht unabhängig, d.h., 8,3 % des Aufsichtsrats sind nicht unabhängig und 91,7 % sind unabhängig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um ihre Überwachungsaufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse verfügen zudem über die Expertise in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen, um über die Kontrolltätigkeit hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Ausgestaltung der Geschäftstätigkeit und der Organisation zu leisten. So hat z.B. der Vorsitzende des Aufsichtsrats Expertise in den Bereichen Bank- und Finanzdienstleistungen, Strategische Planung, M&A, Regulatorik, Risikomanagement, Digitalisierung, ESG und Rechnungslegung. Weitere Angaben finden sich in den Lebensläufen der Mitglieder. Die Lebensläufe sind auf der Homepage der Aareal Bank AG veröffentlicht. GOV-1. 21a, d Zusammensetzung und Diversität der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
| 31.12.2024 | ||||||
| Anzahl | %-Anteil Gesamt | %-Anteil weiblich | ||||
| Geschäftsführende Mitglieder | 4 | |||||
| Männlich | 3 | 75,00 | ||||
| Weiblich1) | 1 | 25,00 | 33,33 | |||
| Divers | - | |||||
| Nicht-geschäftsführende Mitglieder | 12 | |||||
| Männlich | 8 | 66,67 | ||||
| Weiblich2) | 4 | 33,33 | 50,00 | |||
| Divers | - |
1) Das Verhältnis männlicher zu weiblichen geschäftsführenden Mitgliedern ist 3:1. 2) Das Verhältnis männlicher zu weiblichen nicht-geschäftsführenden Mitgliedern ist 2:1. GOV-1 22–23 Der Vorstand besteht aus dem Chief Executive Officer Dr. Christian Ricken, der Chief Risk Officer Nina Babic, dem Chief Financial Officer Andrew Halford und dem Chief Market Officer Christof Winkelmann. In der Aareal Bank AG sind verschiedene Gremien gebildet worden, die sich auch mit ESG-Themen befassen. Die Vorstandsmitglieder sind in diesen Gremien an der Umsetzung ESG-relevanter Ziele direkt beteiligt. So hat innerhalb des RSF ExCo der CMO der Aareal Bank AG den Vorsitz inne. Der CEO, die CRO und der CFO sind Mitglieder dieses Gremiums, das der Beratung sowie der Ausarbeitung und Steuerung des Segments SPF dient. Unter anderem befasst sich das Gremium mit dem Performance-Tracking inkl. Soll-/Ist-Abgleich, auch in Bezug auf ESG-KPI aus dem ESG-Regel-Reporting (bspw. Green-Loan, Green-Property-Volumina und ESG-Transparenz). Darüber hinaus existiert das sogenannte Risk ExCo, dessen Mitglieder u.a. die CRO und der CFO sind, wobei Letzterer keine Abstimmungsrechte hat, um etwaige Interessenkonflikte aufgrund der Treasury-Verantwortung auszuschließen. Das Ziel des RiskExCo ist es, den Gesamtvorstand durch einen ganzheitlichen Ansatz im Risikomanagement und -controlling zu unterstützen. Die thematische Auswahl und Vorbereitung weiterer ESG-Themen findet u.a. in der ESG Expert Group, einem Fachgremium mit ESG-Experten aus unterschiedlichen Abteilungen der Aareal Bank AG, statt. Diese bereitet die regelmäßige Befassung des Gesamtvorstands mit strategisch relevanten ESG-Themen im Rahmen der Vorstandssitzung vor. Weiterhin werden entscheidungsrelevante ESG-Themen für diverse ExCOs (Executive Committee) identifiziert und vorbereitet. Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Ausschüssen: Präsidial- und Nominierungsausschuss, Vergütungskontrollausschuss, Risikoausschuss, Prüfungsausschuss sowie Technologie- und Innovationsausschuss.
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Der Aufsichtsrat hat verschiedene Ausschüsse gebildet, die u.a. nachhaltigkeitsbezogene Fragestellungen erörtern und für den Aufsichtsrat aufbereiten. Der Risikoausschuss befasst sich beispielsweise mit risikobezogenen Aspekten der Nachhaltigkeit. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss bereitet die dem Aufsichtsrat obliegenden Grundsatzfragen, Personalfragen und Kapitalmaßnahmen vor. Weiter überwacht er die Corporate Governance der Gesellschaft. Dem Vergütungskontrollausschuss obliegt die Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme des Vorstands und der Mitarbeiter. Dem Prüfungsausschuss obliegt die Vorprüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Außerdem ist er für Fragen der Rechnungslegung und Prüfung der Aareal Bank AG und ihrer nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen einschließlich des Risikomanagements zuständig. Der Technologie- und Innovationsausschuss begleitet die Aktivitäten der Gesellschaft im Hinblick auf die eigene technologische und IT-bezogene Entwicklung und identifiziert neue technologische Trends am Markt. Der Konzern-Compliance-Beauftragte, der auch die Rolle des Konzern-Geldwäsche-Beauftragten innehat, zeichnet für die kontinuierliche Optimierung der gruppenweiten Compliance-Prozesse verantwortlich. Er ist unmittelbar der Geschäftsleitung unterstellt und dieser gegenüber berichtspflichtig. Die zentrale Koordination der Aktivitäten des Nachhaltigkeitsmanagements erfolgt durch den Konzernnachhaltigkeitsbeauftragten. Dieser berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden, der die übergeordnete Verantwortung für die Nachhaltigkeitsstrategie der Aareal Bank Gruppe trägt. Darüber hinaus sind ESG-Themen fester Bestandteil in regelmäßig stattfindenden Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen. Dem Vorstand wird anlassbezogen über wesentliche ESG-bezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen berichtet. Dies beinhaltet auch den Umgang mit bzw. das Management der entsprechenden IROs. Je nach strategischer Relevanz werden Zielsetzungen auf Vorstands- oder Managing Director-Ebene beschlossen. Die Zielsetzung und auch die Überwachung des Fortschritts bei der Zielerreichung wird durch ein zielspezifisches Reporting der umsetzenden Mitarbeiter an die entsprechenden Stellen (beispielsweise in Vorstandssitzungen) gewährleistet. Der Aufsichtsrat befasst sich anlassbezogen mit ESG-Themen und informiert sich dabei auch über aktuelle Entwicklungen (z.B. auch in ESG-bezogenen Schulungen). Außerdem kann auf das Fachwissen des Nachhaltigkeitsteams der Aareal Bank AG sowie des Konzernnachhaltigkeitsbeauftragten und der ESG Expert Group zurückgegriffen werden. Diese haben einen vollständigen Überblick über die für die Aareal Bank Gruppe wesentlichen ESG-bezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Insbesondere im Hinblick auf umweltbezogene Belange können Vorstand, Aufsichtsrat sowie thematische Komitees mit ESG-Bezug an diesen Stellen auf ein dezidiertes Fachwissen zurückgreifen. GOV-2 26 Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank AG sind in den Prozess der CSRD-Umsetzung eingebunden. Im Rahmen der Erarbeitung der ersten Nachhaltigkeitserklärung auf Basis der ESRS wurden diese Organe daher in den Jahren 2023 und 2024 mehrfach in Vorstands- und Prüfungsausschusssitzungen durch das maßgeblich mit der Umsetzung betraute Nachhaltigkeitsteam über die Umsetzung der Sorgfaltspflicht informiert. Über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell der Aareal Bank AG werden Vorstand und Aufsichtsrat laufend durch die jeweils verantwortlichen Fachbereiche informiert. Zudem werden dem Vorstand und Aufsichtsrat jährlich die Ergebnisse der ESG-Risikoinventur vorgestellt. Auch das Management der meisten wesentlichen ESG-bezogenen IRO wird anlassbezogen und themenspezifisch mindestens jährlich in Vorstandssitzungen mit den jeweils verantwortlichen Fachbereichen besprochen. ESG-Belange sind in die Geschäftsstrategie der Aareal Bank AG integriert. Insbesondere ESG-bezogene Risiken – die zumeist im Zusammenhang mit (potenziellen) Auswirkungen stehen – werden im Kreditvergabeprozess, bei Portfolioanalysen und der Weiterentwicklung des Geschäfts z.B. durch die Analyse eines ESG-Scorings, die Erstellung von PCAF- und Allocation & Impact Reports oder bei der Entwicklung neuer Produkte berücksichtigt. Dies betrifft sowohl die Aktivseite (Kreditvergabe, CRE-Ratings und Zahlungsverkehrsleistungen) als auch die Passivseite (Refinanzierung). Identifizierte ESG-bezogene Risiken fließen in die gesamthafte Risikoanalyse der Aareal Bank AG ein und sind somit Teil der Risikoüberwachung und -steuerung.
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GOV-2 26 c Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank AG sind dazu verpflichtet, eine Risikokultur im Unternehmen zu etablieren, um der EBA Guideline on Internal Governance zu entsprechen. Dazu erstellt die Aareal Bank AG jährlich einen Risikokulturbericht, der sich auch mit den Prüfungsergebnissen hinsichtlich der Umsetzung regulatorischer Vorgaben bzgl. ESG-Risiken befasst. Eine eigene Prüfung wird im Rahmen der Berichterstattung nicht vorgenommen. Darüber hinaus identifiziert die Aareal Bank AG regelmäßig, mindestens jährlich, alle relevanten und wesentlichen Risikoarten als Grundlage für die Steuerung der Risikoarten (Risikoinventur). Die Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ESG-Risiken sind ein Teilaspekt der bekannten Risikoarten und werden mittels eines strukturierten Fragebogens erhoben. Dabei sind die folgenden Gremien in den Prozess der Risikoinventur involviert: Risk ExCo, Vorstand, Aufsichtsrat (Risikoausschuss). Mit den folgenden wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen haben sich Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane oder ihre zuständigen Ausschüsse während des Berichtszeitraums befasst: IRO mit Umweltbezug: Negative Auswirkungen auf den Klimawandel durch CO2-Emissionen, verursacht durch den eigenen Geschäftsbetrieb der Aareal Bank Gruppe, bspw. durch Energieverbrauch für den Bürobetrieb, Dienstreisen von Mitarbeitern, die Nutzung von Dienstfahrzeugen oder die Nutzung von Rechenzentren Negative Auswirkungen auf den Klimawandel durch finanzierte CO2-Emissionen in Verbindung mit durch die Aareal Bank AG-finanzierten Immobilien Positive Auswirkungen durch die Vergabe von Transformationskrediten, die zur energetischen Sanierung und damit zu einem weniger CO2-intensiven Gebäudebestand beitragen Transitorische klimabedingte Risiken in Bezug auf potenziell sinkende Verkehrswerte von Gebäuden im Eigenbestand sowie im Kreditportfolio, potenzielle Verstöße gegen Klimaschutzgesetze sowie Refinanzierungsrisiken Physische klimabedingte Risiken in Bezug auf potenziell sinkende Verkehrswerte von Gebäuden im Eigenbestand sowie im Kreditportfolio Chancen auf eine Ausweitung des Geschäfts durch das Angebot grüner Finanzierungslösungen oder die Erschließung ESG-konformer Assetklassen als neue Geschäftsopportunität IRO mit Mitarbeiter-Bezug Positive Auswirkungen der Regelung zum mobilen Arbeiten Positive Auswirkungen des Angebots von Mitarbeiterkommunikationsformaten Positive Auswirkungen durch das Angebot von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten Positive Auswirkungen durch die Vermeidung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz IRO mit Governance-Bezug Positive Auswirkungen einer guten Unternehmenskultur IRO mit Informationssicherheitsbezug
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Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)-Risiken, ausgelöst durch internen oder externen unbefugten Zugang zu IKT-Systemen (beispielsweise Cyber-Attacken) und damit verbundene Mehraufwendungen GOV-3 29 Die variable Vergütung des Vorstands beinhaltet Nachhaltigkeitsziele, jedoch gibt es keine nachhaltigkeitsbezogenen Anreizsysteme, es gibt nur eine nachhaltigkeitsbezogene Vergütungspolitik. Um der wachsenden Bedeutung von ESG-/Nachhaltigkeitsaspekten Rechnung zu tragen, ist im Rahmen der Vergütungssysteme eines der Konzernziele ESG-bezogen. Bei den Vorstandsmitgliedern sieht die Verzielungssystematik zudem mindestens ein ESG-basiertes strategisches Ziel vor. Folglich hängen für Vorstandsmitglieder rund 10 % der variablen Vergütung direkt von der Erreichung ESG-bezogener Ziele ab. Die Höhe der variablen Vergütung des Vorstandes wird nicht an der Erreichung etwaiger THG-Emissionsreduktionsziele gemessen. Die Ziele 2024 beziehen sich auf die Faktoren: Erreichung der Green Loan-Ziele, ethisches Verhalten und Respekt, Gender Diversity bei Neueinstellungen, Förderung Gender Diversity, Umsetzung der CSRD-Anforderungen. Der Aufsichtsrat der Aareal Bank AG hat gemäß § 25 d Abs. 7 Satz 2, Abs. 12 KWG einen Vergütungskontrollausschuss eingerichtet, der die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme des Vorstands und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwacht. Die Vergütungssysteme der Bank sind darauf ausgerichtet, die Geschäftsstrategie und den langfristigen und nachhaltigen Erfolg der Aareal Bank AG unter Beachtung der Risikokultur zu unterstützen. Hierzu wurde eine Vergütungsstrategie in Kraft gesetzt, die die Vergütungsvorgaben im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen, insbesondere der Institutsvergütungsverordnung („IVV“), festlegt. Aufsichtsrat und Vorstand haben das erklärte Interesse, dass die Vergütungssysteme von Vorstand und Mitarbeitern eng aufeinander abgestimmt sind. Die Vergütungssysteme und die zugrunde gelegten Vergütungsparameter werden mindestens einmal jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft. Diese Überprüfung erfolgt unter Beteiligung des Bereichs Human Resources, des Vergütungsbeauftragten und der Kontrolleinheiten. GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
| Insgesamte Vergütung | Vergütung mit Bezug zu THG-Emissions- reduktionsziele | Prozentsatz der gewährten klimabezogenen Vergütung | ||||
| Mio. € | ||||||
| Leitungsorgan | 12 | Nein | 4,50 | |||
| Aufsichtsorgan1) | 2 | Nein | - |
1) Die geänderte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung 2023 beschlossen. Demnach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates der Aareal Bank AG keine variable Vergütung.
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GOV-4 30 und 32 Kernelemente der Sorgfaltspflicht
| Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung | |||
| Kernelemente der Sorgfaltspflicht | |||
| a) | Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | GOV-2. GOV-3, SBM-3 | |
| b) | Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | GOV-2, SBM-2, IRO-1 | |
| c) | Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | IRO-1, SBM-3 | |
| d) | Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | E1-3 | |
| e) | Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | E1-4, E1-5, E1-6, E1-7, E1-8, S1-5, S1-6, S1-9, S1-14, S1-16, S1-17 |
GOV-5 36 Die Vorbereitung und Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung ist in der Aareal Bank Gruppe durch umfassende interne Dokumentationen, gruppenweite Vorgaben und Kontrollprozesse sichergestellt. Die wichtigsten Elemente sowie die internen Zuständigkeiten in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Aareal Bank Gruppe sind in einer schriftlich fixierten Ordnung (Rahmenrichtlinie) festgehalten. Die notwendigen Prozesse zur Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung gemäß ESRS sind in einer internen Verfahrensrichtlinie beschrieben. Die Vermeidung von Risiken im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird durch die Anwendung eines Internen Kontrollsystems sichergestellt. Das Interne Kontrollsystem (IKS) für die Nachhaltigkeitserklärung ist Bestandteil des allgemeinen IKS der Aareal Bank Gruppe. Die Aareal Bank Gruppe hat das IKS an dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) aufgestellten und branchenübergreifend geltenden Rahmenwerk ausgerichtet. Das IKS gehört damit zu den Elementen einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und ist eng verzahnt mit den Themen Risiko- und Compliance-Management. Das IKS ist ein dem Grundsatz der Proportionalität verpflichteter Mechanismus, mit dessen Hilfe Risiken erkannt werden sollen, um Maßnahmen zu implementieren, welche diese Risiken mitigieren, damit die Unternehmensziele effizient und regelkonform erreicht werden können. Es stellt damit die Gesamtheit aller vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen dar, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsleitung ausgerichtet sind und folgende Ziel verfolgen: Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit im Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen einschließlich des Schutzes des Vermögens und der Verhinderung sowie Aufdeckung von Vermögensschädigungen, Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie Einhaltung der für das Unternehmen relevanten gesetzlichen/regulatorischen, vertraglichen und internen Regelungen und Vorgaben. Die Risikobeurteilung stellt nach COSO einen kontinuierlichen Prozess dar, welcher sicherstellt, dass alle IKS-relevanten Risiken erkannt und bewertet werden. Die Aareal Bank Gruppe verfügt über ein Risikomanagementsystem (RMS) als integralen Bestandteil der Gesamtbanksteuerung zur Identifikation, Bewertung und Überwachung von Risiken. Im Rahmen einer ganzheitlichen regelmäßigen Risikoinventur wird die Identifikation und Bewertung aller Risiken sichergestellt. Dies umfasst auch die Identifikation und Bewertung der operationellen Risiken und damit auch die Identifikation und Bewertung der IKS-relevanten (prozessinhärenten) Risiken. Die Organisationseinheit für operationelle Risiken ist als zentrales OR-Controlling für die Festlegung geeigneter Grundsätze, Verfahren, Standards und Instrumente zur Risikoidentifizierung und Risikobewertung operationeller Risiken verantwortlich. Die konkreten Aufgaben bzgl. der Risikoidentifikation und -steuerung der operationellen Risiken ergeben sich aus den veröffentlichten OR-Richtlinien. Das Risikomanagement findet dezentral in den jeweiligen Fachbereichen statt. Die relevanten prozessinhärenten Risiken, die im Rahmen des IKS identifiziert wurden, umfassen u.a. Risiken im Rahmen einer fehlerhaften externen/internen Kommunikation, Fehler in der Erstellung von bilanznahen Meldungen und Verstoß gegen gesetzliche und
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aufsichtsrechtliche Regelungen und Vorgaben zum Bankenaufsichtsrecht. Diese Risiken beinhalten darüber hinaus auch den Datenerhebungs- und Berichtserstellungsprozess. Die Risikomitigierung wird durch ein stringentes Nachhalten der internen Kontrollen gewährleistet, sodass die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS sichergestellt ist. Der Schwerpunkt der Ausgestaltung des IKS der Aareal Bank Gruppe liegt auf der Mitigation wesentlicher prozessinhärenter Risiken durch angemessene und wirksame Schlüsselkontrollen. Die Ergebnisse des Risikoanalyseprozesses werden in der schriftlich fixierten Ordnung zur Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung, der entsprechenden Verfahrensrichtlinie sowie Schlüsselkontrollen und den Vorgaben zum Reporting (Non-Financial Reporting Directive, zukünftig CSRD) berücksichtigt. Dies bedeutet, dass in der Risikoanalyse identifizierte offene Punkte durch Anpassungen von Rahmen- und Verfahrensvorgaben geschlossen werden. Neben der anlassbezogenen Nachhaltigkeitsberichterstattung wird der Vorstand regelmäßig (mindestens jährlich) in einer Vorstandssitzung im Rahmen des IKS-Jahresberichts über die Ergebnisse der Risikobewertung und der internen Kontrollen sowie deren Angemessenheit und Wirksamkeit informiert. Strategie SBM-1 40 Die Geschäftsfelder der Aareal Bank AG umfassen die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie Zahlungsverkehrsverfahren, Firmenkundenbanking und Kautionsmanagement-Lösungen für die deutsche Wohnungswirtschaft und angrenzende Industrien. Das Tochterunternehmen Aareon, ein europäischer Anbieter von Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen für die Immobilienwirtschaft, wurde im Berichtszeitraum veräußert. In der gewerblichen Immobilienfinanzierung ist die Aareal Bank AG in den Märkten Europa, Nordamerika und Asien/Pazifik tätig und bietet Finanzierungen für Hotels, Alternative Living (Student Housing, Micro Living etc.), Einzelhandels-, Logistik-, Büro- und Wohnimmobilien an. Kunden sind vor allem institutionelle Investoren, Private-Equity-Häuser, Familiy Offices sowie börsennotierte Immobilienunternehmen. Das Angebot von Konto- und Zahlungsverkehrsprodukten fokussiert sich auf Kunden aus der institutionellen Wohnungswirtschaft, der gewerblichen Immobilienwirtschaft sowie der Energie- und Versorgungswirtschaft in Deutschland. SBM-1 40aiii Anzahl der Mitarbeiter nach geografischen Gebieten
| 31.12.2024 | ||
| Deutschland | 1.088 | |
| Europa exklusive Deutschland | 85 | |
| Nordamerika | 43 | |
| Asien/Pazifik | 9 | |
| Gesamt | 1.225 |
SBM-1 40b-c Aufschlüsselung der Umsatzerlöse nach maßgeblichen ESRS-Sektoren
| Umsatzerlöse 2024 | ||||
| Mio. € | ||||
| ESRS-Sektor | ESRS-Code | |||
| Banking1) | FBM | 1.047 | ||
| Hotels & Lodging | HHL | 38 |
1) Im Kontrast zur IFRS-8-Segmentberichterstattung wird zusätzlich zur Strukturierten Immobilienfinanzierung auch das Einlagengeschäft aus BDS berücksichtigt. Die Aareal Bank Gruppe ist nicht in den Branchen Kohle, Öl, Gas, Chemie, Waffenproduktion oder Tabak tätig. Die Aareal Bank Gruppe ist Akteur sowohl des Finanzsektors als auch der Immobilienwirtschaft. Beiden Branchen wird eine erhebliche Bedeutung bei der nachhaltigen/grünen Transformation der Wirtschaft beigemessen. Denn Banken kommt durch ihre Finanzierungsleistung eine Schlüsselrolle bei der Förderung und Durchsetzung einer nachhaltigen Entwicklung zu. Sie haben durch ihre Finanzierungsaktivitäten eine Lenkungsfunktion.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 70 |
Die Aareal Bank Gruppe ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung bewusst und hat deshalb den Anspruch, die Entwicklungen des Markts bei der Umsetzung von ESG-Aspekten mitzugestalten. Daher begleitet sie z.B. die politischen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene eng und bringt sich hierzu punktuell mit ihrer Expertise im Rahmen von Gesetzgebungskonsultationsverfahren ein. Bei der Verfolgung umwelt- bzw. klimabezogener Ziele steht eine Fokussierung der kundenspezifischen Bedürfnisse im Vordergrund. Die Aareal Bank Gruppe hat sich deshalb das Ziel gesetzt, ihre Kunden auf deren „Road to Paris“, d.h., bei der Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens, zu unterstützen. Bei der Umsetzung ihrer unternehmerischen Verantwortung hat die Aareal Bank Gruppe einen hohen Anspruch: Unter der Prämisse „Nachhaltigkeit strategisch zu betreiben“, stehen insbesondere der aktive Beitrag zum Klimaschutz und die Verankerung von ESG-Prinzipien in Entscheidungsprozessen im Fokus. Für die zukünftige Erreichung von Klimaschutz-bezogenen Nachhaltigkeitszielen ist insbesondere das Geschäftssegment Strukturierte Immobilienfinanzierung relevant. Dieses umfasst sowohl die Immobilienfinanzierungs- als auch die Refinanzierungsaktivitäten des Konzerns. Hierbei sind grundsätzlich alle im Geschäft der Aareal Bank AG relevanten Immobilien, unabhängig von Assetklasse oder geografischem Standort von großer Bedeutung, um die gesetzten und auch die im Transitionsplan noch auszuarbeitenden Klimaziele zu erreichen. Denn der Gebäudesektor ist für einen signifikanten Anteil des weltweiten Energieverbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen verantwortlich. Aufgrund dessen steht der Sektor, auch seitens der Politik, in der Verantwortung, vorhandene, teils erhebliche mögliche Einsparpotenziale zu realisieren. In der Notwendigkeit der Verringerung des CO2-Fußabdrucks des finanzierten Immobilienportfolios liegt daher eine der größten Herausforderungen mit ESG-Bezug für die kommenden Jahre. Gleichzeitig steckt in der Immobilienwirtschaft ein großer Hebel, da in den kommenden Jahren erhebliche Einsparungen möglich sind. ESG-Kriterien spielen bei der Kreditvergabe, aber auch bei der Einholung von Refinanzierungsmitteln, dem Anlageportfolio sowie dem digitalen Produktportfolio eine zunehmend bedeutende Rolle. Darüber hinaus wird die Berücksichtigung von ESG-Risiken als grundlegende Notwendigkeit gesehen, um den langfristigen Geschäftserfolg sicherzustellen. Gleichzeitig wird durch die Erhöhung der Transparenz der durch die Aareal Bank AG finanzierten Objekte in Bezug auf ESG-Aspekte die Grundlage geschaffen, um die Geschäftsaktivitäten auf der Aktiv- und der Passivseite so zu steuern, dass ein Beitrag zur Erreichung der internationalen Klimaschutzbestrebungen geleistet werden kann. Aufseiten des Anlageportfolios werden diese aus ethischer Überzeugung und aus Risikogesichtspunkten berücksichtigt, um Wertverluste möglichst zu vermeiden. Im Berichtsjahr hat die Aareal Bank Gruppe ihre bestehende ESG-Zielagenda weiterentwickelt und ihre mittelfristigen ESG-Ziele für das Kerngeschäft mit einem Zielhorizont bis 2026 fortgeschrieben. Bestehende Ziele wurden weiterverfolgt und die Aareal Bank Gruppe befindet sich „on track“ bzw. hat diese bereits erreicht. Zudem wird das ESG-konforme Geschäft in den nächsten Jahren sukzessive weiter ausgebaut. Für das Jahr 2024 wurde das gesetzte Ziel, neue grüne Finanzierungen von zusätzlich 1,75 Mrd. € zu vergeben, erreicht. Bis 2026 soll der Bestand an durch die Aareal Bank AG ausgereichten grünen Krediten auf 6-7 Mrd. € ausgebaut werden. Auf der Passivseite wurden im Jahr 2024, wie angestrebt, 500 Mio. € langfristige grüne Refinanzierungsinstrumente am Markt mit Emission der ersten grünen Senior-non-preferred Anleihe emittiert. SBM-1 42 Die Aareal Bank AG bietet Finanzierungs-, Banking- und Zahlungsverkehrslösungen für die Immobilienbranche und angrenzende Industrien an und ist auf drei Kontinenten – in Europa, Nordamerika und Asien/Pazifik – vertreten. In der Aareal Bank AG sind die beiden Geschäftssegmente der Aareal Bank AG „Strukturierte Immobilienfinanzierungen“ („Structured Property Financing“, SPF) und „Banking & Digital Solutions“ (BDS) mit Sitz in Wiesbaden inklusive diesen Segmenten zugeordneter Tochter- und Beteiligungsunternehmen gebündelt. Daneben zählen in geringerem Umfang die Vermittlung von Mietkautionen durch die plusForta GmbH, Payment-Solutions für KI-gestütztes Rechnungs- und Mahnwesen durch die collect Artificial Intelligence GmbH, sowie der Betrieb eines Hotels durch die La Sessola Service S.r.l. zum Geschäft der Aareal Bank Gruppe. Des Weiteren sind die Angaben zum ESRS 2 AR 14 d in den themenspezifischen Angaben des SBM-3 dargelegt. Zur Erbringung ihrer kundenzentrierten Leistungen nutzt die Aareal Bank Gruppe vorgelagerte Produkte und Dienstleitungen. Aufgrund des Geschäftsmodells als reiner Dienstleister sind auch die wesentlichen Inputs und Kostenblöcke der Aareal Bank Gruppe für die vorgelagerte Wertschöpfung immateriell. Sie umfassen u.a. IT-Kosten, Aufwendungen im Kreditgeschäft (z.B. Bewertung, Objektcontrolling, Rechtskosten, Auskünfte Wirtschaftsdienste), Prüfungs- und Beratungskosten (insb. Fachberatung und Wirtschaftsprüfung) sowie Facility Management (insb. Mieten & Energieversorgung). Die relevanten Akteure der vorgelagerten Wertschöpfungskette werden auf Basis der wesentlichen Kostenblöcke identifiziert. Ein maßgeblicher Kostenblock resultiert aus dem Bezug und der Nutzung von Hardware wie Endgeräten von Mitarbeitern, Servern und Netzwerkinfrastrukturen sowie diverser Software-Lösungen. Im Bereich
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der Aufwendungen im Kreditgeschäft sind Immobilienbewertungsunternehmen, Objekt-controlling-Dienstleister, Rechtsanwaltskanzleien und Auskunftsgeber von Wirtschaftsdiensten für beispielsweise Bonitätsprüfungen oder Marktstudien und -analysen maßgeblich beteiligt. Der Kostenblock der Prüfungs- und Beratungskosten ergibt sich aus den Leistungen von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften. Im Rahmen von Facility Management sind maßgeblich Immobilienvermieter und Energieversorgungsunternehmen als Akteure der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu identifizieren. Neben diesen Inputs ist vor allem die kontinuierliche Beschaffung finanzieller Mittel zu angemessenen Konditionen von großer Bedeutung für den Geschäftserfolg der Aareal Bank Gruppe. Durch die Treasury-Aktivitäten inklusive der Refinanzierungsaktivitäten wird die kurz-, mittel- und langfristige Refinanzierung und Umsetzung am Geld-/Kapitalmarkt (exklusive des Einlagengeschäfts aus dem Bereich BDS) gesichert und die Aktiv-/Passivsteuerung für den Konzern vorgenommen (insbesondere operative Zins-, Währungs- und Liquiditätsteuerung). Dies sichert die Zahlungsfähigkeit des Konzerns über kurz-, mittel- und langfristige Refinanzierungstransaktionen sowie über die nachhaltige Anlage in liquide Aktiva (Treasury-Portfolio) ab. Der Bereich Treasury agiert an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten mit Heimatmarkt Europa und Hauptwährung Euro. Weitere Währungen und Märkte werden im Wesentlichen durch die Aktivitäten im Rahmen des Kreditgeschäfts und dessen Refinanzierungsbedarf bestimmt. Im Rahmen des Refinanzierungsmixes werden vielfältige Geld- und Kapitalmarktinstrumente eingesetzt, wodurch eine breit diversifizierte Refinanzierungspalette erreicht wird. Um die kurz-, mittel- und langfristige Refinanzierung zu günstigen Konditionen mit einer möglichst breiten Investorenbasis zu sichern, bietet die Aareal Bank Gruppe auch grüne Refinanzierungsprodukte an und plant, den sogenannten „Green Asset Pool“ (d.h. die zur Deckung zu unterlegenden geeigneten Kreditvergaben auf der Aktivseite) kontinuierlich für die langfristige grüne Refinanzierung auf der Passivseite zu verwenden. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette der Aareal Bank Gruppe unterscheidet sich bei den beiden wichtigsten Geschäftsfeldern der strukturierten Immobilienfinanzierung und BDS. Strukturierte Immobilienfinanzierung: Das Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen umfasst die Immobilienfinanzierungs- sowie Refinanzierungsaktivitäten der Aareal Bank AG. Hier begleitet sie Kunden bei Investitionen in gewerbliche Immobilien. Dabei handelt es sich um Hotels, Alternative Living (Student Housing, Micro Living etc.), Einzelhandels-, Logistik-, Büro- und Wohnimmobilien sowie – für die wohnungswirtschaftlichen Kunden aus dem Segment BDS – gewerbliche Wohnimmobilien (Mehrfamilienhäuser zur Vermietung durch unsere BDS-Kunden). Der Bau und Betrieb von Immobilien ist mit vergleichsweise hohen CO2-Emissionen verbunden. Da die Aareal Bank AG Finanzierungen bereits fertiggestellter Gebäude begleitet (d.h. keine Neubauprojekte finanziert), sind viele für das Immobiliengeschäft branchentypische Risiken, die mit dem Neubau einer Immobilie einhergehen, für sie nicht von Relevanz. BDS: Im Segment Banking & Digital Solutions (BDS) bietet die Aareal Bank AG ihren Kunden aus der institutionellen Wohnungswirtschaft, der gewerblichen Immobilienwirtschaft sowie der Energie- und Versorgungswirtschaft branchenspezifische Zahlungsverkehrsverfahren an. In Kombination mit der BK01-Software der First Financial Software GmbH, die die integrierte Abwicklung von Zahlungsverkehrsströmen zwischen ERP-System und Kontosystem ermöglicht, trägt die Aareal Bank Gruppe zur effizienteren und nachhaltigeren Gestaltung grundlegender Geschäftsprozesse ihrer Kunden bei. Zwischen der Aareal Bank AG, der First Financial Software GmbH und der Aareon besteht dafür eine strategische Partnerschaft. An der Schnittstelle zwischen Immobilien- und Energiewirtschaft unterstützt die Aareal Bank Gruppe gemeinsam mit ihren Partnern zudem bei der branchenübergreifenden Optimierung von Zahlungs- und angrenzenden Geschäftsprozessen. Im Zusammenhang mit dem über die Kontosysteme der Aareal Bank AG abgewickelten Zahlungsverkehr (BK@1) werden Einlagen generiert, die u.a. zur Refinanzierung der Bank beitragen. Mit seinen digitalen Kautionslösungen und ausgewählten Finanzierungsangeboten bietet das Segment der deutschen Immobilienwirtschaft weitere Services an. Ihre Angebote zur Geldanlage richtet die Aareal Bank AG sowohl an Unternehmen aus der Immobilien- als auch der Energiewirtschaft und unterstützt somit deren aktives Anlage- und Cash-Management. Zum Segment Banking & Digital Solutions zählen die Tochtergesellschaften collect Artificial Intelligence GmbH, ein Payment-Solutions-Provider für KI-gestütztes Rechnungs- und Mahnwesen, und plusForta GmbH, ein Online-Vermittler für Mietkautionsbürgschaften. Diese Produkte dienen den Kunden der Aareal Bank AG dazu, effiziente und kundenorientierte Prozesse für ihre Kunden sicherzustellen. Die Immobilienwirtschaft trägt maßgeblich zur Stärke und zum Wachstum der Wirtschaft bei und versorgt die Gesellschaft mit Lebens- und Arbeitsräumen. Aufgrund des signifikanten Kreditvolumens respektive Kapitalbedarfs ist sie zudem eng mit der Finanzwirtschaft verzahnt. Eine konstante wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Aareal Bank Gruppe kann somit einen großen gesellschaftlichen
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Wertbeitrag darstellen. Im Geschäftssegment Strukturierte Immobilienfinanzierungen sichert sie die Wertschöpfung durch eine flexible und konservative Geschäftsstrategie, aufsetzend auf einer soliden Kapital- und Refinanzierungsbasis. Die Aareal Bank Gruppe begleitet und unterstützt die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft durch ihren systematischen Nachhaltigkeitsansatz bereits seit Jahren. Dabei soll im Rahmen der Einflussmöglichkeiten ein Beitrag zur Erreichung der internationalen Klimaschutzziele wie des Pariser Klimaschutzabkommens sowie der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen geleistet werden. Denn als Finanzdienstleister mit einem auf die Immobilienwirtschaft gerichteten Schwerpunkt ist die Aareal Bank Gruppe in einer Branche tätig, der eine erhebliche Bedeutung bei der „grünen“ Transformation zukommt. Langfristige stabile Vertrags- und Kundenbeziehungen beim Einsatz maßgeschneiderter Banking- und Zahlungsverkehrslösungen sichern den Unternehmenserfolg im Segment Banking & Digital Solutions. SBM-2 45, S1 12 SBM-2 In der Geschäftsstrategie hat die Aareal Bank Gruppe das Ziel verankert, Mehrwert für ihre Stakeholder zu schaffen. Durch einen Austausch mit den Stakeholdern können aktuelle Ansichten, Bedürfnisse und Wünsche der wichtigsten Stakeholdergruppen aufgenommen und in der Entwicklung der Geschäftsstrategie sowie einzelner Produkte berücksichtigt werden. Dafür verfügt die Aareal Bank Gruppe über einen strukturierten Strategieprozess, in den alle relevanten Stakeholdergruppen einbezogen werden. Im Rahmen dieses Prozesses werden die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt, sofern sie auch im Sinne des Unternehmens stehen. Die wichtigsten Stakeholdergruppen werden regelmäßig im mindestens jährlich und anlassbezogen stattfindenden Prozess der Überprüfung der Geschäftsstrategie berücksichtigt. Dazu zählen sowohl die internen Stakeholder (Mitarbeiter, Vorstand und Aufsichtsrat) als auch die externen Stakeholder (Eigentümer, Investoren, Kunden). Mit der ausgewogenen Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder sieht sich die Aareal Bank Gruppe auf dem richtigen Weg, die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu meistern und eigenständig in ihrem Geschäft zu wachsen. ESG-Aspekte sind integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie der Aareal Bank Gruppe. Als wesentliche Stakeholdergruppen in Bezug auf die Ausübung und Weiterentwicklung des Geschäftsmodells sieht die Aareal Bank Gruppe insbesondere Kunden, Investoren, Mitarbeiter und Eigentümer. Intern haben vor allem Vorstand und Aufsichtsrat eine wichtige Rolle bei der Festlegung, Überwachung und Anpassung der Geschäftsstrategie. Der Vorstand entwickelt die Strategie und ist für diese verantwortlich. Sie wird gemeinsam mit dem Aufsichtsrat erörtert. Die Eigentümer der Aareal Bank AG sind über ein beratendes Gremium („Advisory Council“) in den Prozess der Strategiegestaltung eingebunden. Die Mitarbeiter sind für die inhaltliche Erarbeitung der strategischen Maßnahmen und für deren Umsetzung zuständig. Außerhalb des regulären Strategieprozesses werden Perspektiven der Mitarbeiter auf aktuelle, die Aareal Bank Gruppe und deren strategische Positionierung betreffende Themen inklusive Menschenrechte in verschiedenen Formaten erfragt und diskutiert. Hierzu zählen z.B. Townhalls (sowohl in Präsenz als auch virtuell), bankweite, regelmäßige Mitarbeiter-Talks und das interne Mitarbeitermagazin. Da sich die Strategie der Aareal Bank Gruppe immer an den Bedürfnissen ihrer Kunden orientiert und sich das Prinzip „Follow the customer" setzt, ist der regelmäßige direkte Austausch mit den Kunden von großer Bedeutung. Dafür gibt es u.a. regelmäßige Strategiegespräche, Kundenveranstaltungen sowie individuelle Kundentermine. Investoren sind nicht direkt am Strategieprozess beteiligt. Sie werden aber über kapitalmarktrelevante Ereignisse umfassend informiert. Zudem wird im Rahmen von Investorengesprächen, teilweise auch Einzelgesprächen, und Roadshows Feedback eingeholt und Impulse aufgenommen. Neben diesen wichtigsten Stakeholdergruppen werden auch die Perspektiven weiterer Stakeholder bei strategischen Entscheidungen und im Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Hierzu gehören Politik und Aufsichtsbehörden, Öffentlichkeit und Medien, Lieferanten sowie Rating-Agenturen (sowohl Finanzratings als auch dedizierte ESG-Ratings). Die durch zumeist monatlichen Kontakt erlangten Informationen sowie geltende und geplante Gesetze respektive (Banken-)Regulatorik tragen zum Rahmen bei, innerhalb dessen die strategische Ausrichtung der Aareal Bank Gruppe erfolgt. Somit werden auch diese Stakeholder-Gruppen – indirekt – in den Prozess der Strategiebildung einbezogen. So kann die Aareal Bank Gruppe durch schriftliche und mündliche Kontaktaufnahmen durch im Lobbyregister namentlich genannte Berechtigte (z.B. im Rahmen von Hintergrundgesprächen, Positionspapieren, Veranstaltungen, Verbandsarbeit) sowie durch Joint Supervisory Team-Meetings und weitere Reportings aktuelle und geplante politische Vorhaben und aufsichtsrechtliche Auslegungen rechtzeitig berücksichtigen. Kontakte zu Medien und Öffentlichkeit finden mittels Website mit Kontaktformularen, Social-Media-Präsenz der Bank, Spenden-/Sponsoring-/Sponsorship-Aktivitäten, Medienarbeit (Pressearbeit & Anzeigen), Jahrespressekonferenz, Presse Calls zu Quartalsergebnissen sowie anlassbezogene Pressekontakte (z.B. Messegespräch, Redaktionstour, Hintergrundgespräch, Presseanfragen) statt. Durch die anlassbezogene (aktive) Mitwirkung an den für Stakeholder der Aareal Bank Gruppe besonders relevanten Ratings (beispielsweise MSCI ESG, ISS ESG, CDP und Sustainalytics) sind
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die finanziellen und nicht-finanziellen Anforderungen von Rating-Agenturen bekannt und können teilweise in die weitere Ausrichtung der Aareal Bank Gruppe einbezogen werden. Neben den für die Strategie der Aareal Bank Gruppe in direkter Weise wichtigsten Stakeholdern werden auch alle weiteren relevanten betroffenen Stakeholder-Gruppen und Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse einbezogen. Die Perspektiven der identifizierten Stakeholder-Gruppen fließen durch unternehmensinterne Vertreter dieser Stakeholder in die Bewertungen (potenzieller) Auswirkungen, Risiken und Chancen ein. Im Rahmen der CSRD-Wesentlichkeitsanalyse werden die Stakeholder-Gruppen über die Anwendung von Market Research, Benchmarking anderer Banken sowie der Sammlung bestehender Stakeholder-Engagement-Initiativen identifiziert und jährlich auf Aktualität überprüft. Die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen mit einem Fokus auf Klimaschutz und Mitarbeiterbelange entsprechen den bereits im Strategieprozess berücksichtigten Themenfeldern. Diese Themenfelder betreffende strategische Elemente sind bereits in der Konzernstrategie verankert. Das Management wird über die Interessen betroffener Stakeholder im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse, durch die Ergebnisse regelmäßig stattfindender Mitarbeiterbefragungen, den direkten Austausch mit relevanten Interessengruppen (z.B. Investoren, Aufsicht, Aufsichtsrat, Advisory Council) sowie durch den Betriebsrat informiert. Nach der erfolgreichen Übernahme der Aareal Bank AG durch die Atlantic BidCo GmbH wurde unter Einbindung von Impulsen der Investoren die Konzernstrategie hinterfragt. Dies erfolgte im Rahmen einer „Strategy Challenge“. Ergebnis dieses Prozesses ist der sogenannte Value Creation Plan (VCP), der die strategische Transformation der Aareal Bank Gruppe vorantreibt. Innerhalb des Berichtszeitraums wurde die Geschäftsstrategie dahingehend angepasst, dass das bislang zum Konzern gehörende Geschäftssegment „Aareon“ verkauft worden ist. Der Spin-off der Aareon diente der Unternehmenswertsteigerung sowohl auf Aareal Bank Gruppe- als auch auf Aareon-Seite. Aktuell führt die Aareal Bank Gruppe ihren regulären Strategieüberprüfungsprozess durch, der bis Q1 2025 abgeschlossen werden soll. Durch die Anpassung der Geschäftsstrategie sind keine maßgeblichen Änderungen hinsichtlich der Beziehungen zu den Stakeholder-Gruppen der Aareal Bank Gruppe zu erwarten. Auch mit der Aareon wird weiterhin zusammengearbeitet, z.B. in Form der strategischen Partnerschaft mit der First Financial Software GmbH. SBM-3 49 Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden Auswirkungen, Risiken und Chancen zu den Standards E1 Klimawandel, S1 Arbeitskräfte des Unternehmens, G1 Unternehmensführung sowie zu dem unternehmensspezifischen Thema Informationssicherheit als wesentlich identifiziert. In Bezug auf den Klimawandel stehen diese vor allem mit dem eigenen Geschäftsbetrieb sowie der Finanzierung von Immobilien in Zusammenhang. Mit Blick auf die Arbeitskräfte des Unternehmens konnten überwiegend positive Auswirkungen der Aareal Bank AG als Arbeitgeber identifiziert werden. Im Kontext der Unternehmensführung wurde die Unternehmens- bzw. Risikokultur positiv bewertet. Hinsichtlich des unternehmensspezifischen Themas Informationssicherheit sind (potenzielle) Risiken identifiziert worden. Auswirkungen, Risiken und Chancen-Management IRO-1 53, IRO-2 56, 59 Die wesentlichen IRO werden mithilfe der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bestimmt. Die Bewertung wird aus der Perspektive von Stakeholder-Gruppen durchgeführt, die entweder von den Geschäftstätigkeiten der Aareal Bank Gruppe betroffen sind bzw. sein könnten („Betroffene“) oder ein glaubhaftes Interesse an den Inhalten der Nachhaltigkeitserklärung haben („Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung“). Insgesamt wurden zwölf relevante Stakeholder-Gruppen für die Aareal Bank Gruppe bestimmt. Davon werden acht Gruppen als Betroffene eingestuft. Die Stakeholder-Gruppen werden bei der Bewertung durch konzerninterne Experten verschiedener Fachabteilungen vertreten. Die Perspektiven der betroffenen Stakeholder-Gruppen sind durch verschiedene Stakeholder-Engagement-Initiativen bekannt. Zugleich werden für die Bewertungen aber auch wissenschaftliche Studien, Zeitungs- bzw. Zeitschriftenartikel sowie konzerninternes Expertenwissen zurate gezogen. Vor Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wird eine Longlist der zu bewertenden Themen erstellt. Diese enthält alle in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigten Themen. Sie basiert auf der in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (ESRS) vorgegebenen Themenliste (ESRS 1, AR 16) und wurde um das unternehmensspezifische Thema „Informationssicherheit“ ergänzt. Die an der Bewertung beteiligten Fachexperten formulieren eigenständig aus der Perspektive der durch sie vertretenen Stakeholder-Gruppen Auswirkungen, Risiken und Chancen und bewerten diese in den dafür vorgesehenen Bewertungs-Templates. Die Fachex
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perten entscheiden selbstständig, zu welchen Themen der sogenannten Longlist sie IRO formulieren und bewerten bzw. welche Themen aus Sicht der durch sie vertretenen Stakeholder relevant sind. Die Bewertung der (potenziellen) IRO findet mithilfe von Bewertungs-Templates statt, anhand derer Fachexperten jeweils zu den in der Longlist genannten Themen Auswirkungen, Risiken und Chancen bewerten. Sowohl bei der Bewertung (potenzieller) negativer Auswirkungen als auch bei der Bewertung von Risiken und Chancen wird eine Brutto-Betrachtung angewendet. Demnach werden freiwillig ergriffene mitigierende Maßnahmen nicht bei der Bewertung berücksichtigt, gesetzlich geforderte mitigierende Maßnahmen (die Einhaltung geltender Gesetze) dagegen schon. Je Standard bzw. Nachhaltigkeitsthema werden bei der Identifizierung und Bewertung von IRO spezifisch relevante Gegebenheiten (z.B. Branchenspezifika, Lage von Bürostandorten, Wertschöpfungskettenbeziehungen, gesetzliche Vorgaben u. ä.) berücksichtigt. Hierauf wird innerhalb der IRO-1-Angaben im folgenden Unterkapitel hingewiesen. Das IRO-Assessment bezieht sowohl die eigenen Geschäftstätigkeiten als auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ein. So werden für den eigenen Geschäftsbetrieb z.B. Auswirkungen auf die eigene Belegschaft oder durch die Nutzung verschiedener Energieträger (z.B. für Heizung, Strom, Mobilität) geprüft. Hinsichtlich der Wertschöpfungskette werden sowohl vorgelagerte als auch nachgelagerte Stufen in die Bewertung einbezogen. So beruht auch ein relevanter Anteil der negativen Auswirkungen auf der Finanzierung von Gewerbeimmobilien („financed emissions“). Da sich Auswirkungen, Risiken und Chancen teilweise gegenseitig bedingen, finden die Bewertungen jeweils themenbezogen statt. Somit wird für jedes Thema gleichzeitig überprüft, ob Auswirkungen, Risiken oder Chancen vorliegen. Wird ein Thema aus Auswirkungs- oder finanzieller Perspektive bewertet, wird immer auch geprüft, ob mit der Bewertung Auswirkungen, Risiken oder Chancen der jeweils anderen Perspektive verknüpft sind. Ergebnis der Bewertungen ist je IRO ein Gesamtwert, der sich aus verschiedenen Parametern ergibt. Sowohl bei der Auswirkungs- als auch bei der finanziellen Materialität wird je IRO überprüft, ob der Wert ober- oder unterhalb eines zuvor gesetzten Schwellenwerts liegt. Liegt er darüber, wird das Thema bzw. der Standard, dem die entsprechenden IRO zuzuordnen sind, als wesentlich und somit berichtspflichtig eingestuft. Zusätzlich wird sowohl bei der Bewertung (potenzieller) Auswirkungen als auch bei der Bewertung von Risiken und Chancen der Zeithorizont, innerhalb dessen die beschriebenen Auswirkungen, Risiken oder Chancen voraussichtlich eintreten (kurzfristig – mittelfristig – langfristig) sowie dessen Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette angegeben. (Potenzielle) Auswirkungen werden anhand der drei Merkmale Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit (Letzteres nur bei negativen Auswirkungen) bewertet. Bei potenziellen Auswirkungen wird zusätzlich die Eintrittswahrscheinlichkeit in die Bewertung einbezogen. Bei tatsächlichen Auswirkungen wird diese immer mit 100 % (=1) bewertet. Bei der Bewertung (potenzieller) positiver Auswirkungen werden Ausmaß und Umfang gleichgewichtet betrachtet und mit der Eintrittswahrscheinlichkeit verrechnet. Bei tatsächlichen positiven Auswirkungen liegt die Eintrittswahrscheinlichkeit bei 100 % (= 1). Der Gesamtwert (potenzieller) positiver Auswirkungen wird nach folgender Formel berechnet: ((Ausmaß + Umfang) / 2) * Eintrittswahrscheinlichkeit Bei der Bewertung (potenzieller) negativer Auswirkungen werden Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit gleichgewichtet betrachtet und mit der Eintrittswahrscheinlichkeit verrechnet. Bei tatsächlichen negativen Auswirkungen liegt die Eintrittswahrscheinlichkeit bei 100 % (= 1). Der Gesamtwert (potenzieller) negativer Auswirkungen wird folgendermaßen berechnet: ((Ausmaß + Umfang + Unabänderlichkeit) / 3) * Eintrittswahrscheinlichkeit Gemäß ESRS 1 AR 11 hat, im Falle möglicher negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte, der Schweregrad der Auswirkungen Vorrang vor ihrer Wahrscheinlichkeit. Bei der Bewertung möglicher Verletzungen grundlegender Menschenrechte wird die Eintrittswahrscheinlichkeit somit fiktiv mit 100 % (=1) bewertet – unabhängig der tatsächlichen erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit. Es werden (potenzielle) Auswirkungen in allen Geschäftssegmenten der Aareal Bank Gruppe betrachtet. Diese beziehen sich zugleich auf alle geografischen Regionen, in denen der Konzern tätig ist. Themenspezifisch werden dabei logische Schwerpunkte gesetzt. So beziehen sich z.B. die Bewertungen zum S1-Standard maßgeblich auf die eigene Belegschaft am Hauptstandort Wiesbaden, an dem der Großteil der Beschäftigten der Aareal Bank Gruppe arbeitet. Vom Ergebnis her betrachtet, stehen Aktivitäten im Bereich Strukturierte Immobilienfinanzierungen insbesondere in Bezug auf klimabezogene Auswirkungen im Fokus. Dies liegt begründet in dem vergleichsweise hohen CO2-Fußabdruck des Immobiliensektors.
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Risiken und Chancen werden anhand des finanziellen Effekts und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Der Gesamtwert von Chancen und Risiken wird gemäß folgender Formel berechnet: Erwartetes finanzielles Ausmaß * Eintrittswahrscheinlichkeit Der erwartete finanzielle Effekt ergibt sich bei der Bewertung von Chancen und Risiken entweder aus der Abhängigkeit des Unternehmens bzw. des Geschäftsmodells von Ressourcen (z.B. natürliche oder menschliche Ressourcen) oder aus der Abhängigkeit von Geschäftsbeziehungen. Eingewertet wird, wie schwerwiegend die Auswirkungen von ESG-bezogenen Risiken oder Chancen auf die Nutzbarkeit von Ressourcen oder auf die Weiterführung von Geschäftsbeziehungen und damit letztendlich auf das finanzielle Ergebnis des Unternehmens sind. Das finanzielle Ausmaß wird mithilfe von Schwellenwerten zu potenziellen Schadenssummen bzw. Profitsummen bewertet. Die potenziellen Schadens- oder Profitsummen werden mit der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert, um einen Gesamtwert für die einzelnen Risiken oder Chancen zu erhalten. ESG-bezogene Risiken werden sowohl in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS als auch in der ESG-Risikoinventur der Aareal Bank Gruppe bewertet. Dabei sind die Prozesse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der ESG-Risikoinventur inhaltlich und methodisch verzahnt. ESG-bezogene Risiken werden – analog zu sonstigen Risiken – hinsichtlich des potenziellen Schadens bewertet. Als Teil der gesamthaften Risikoanalyse werden sie außerdem hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf alle Risikoarten eingewertet. Das Ergebnis der jährlichen Risikoinventur stellt eine Priorisierung der Nachhaltigkeitsrisiken dar, indem die ESG-Aspekte identifiziert werden, von welchen ein wesentlicher Einfluss auf die Aareal Bank Gruppeerwartet wird. Diese werden in die Überwachung und Steuerung der betroffenen finanziellen und nicht-finanziellen Risken integriert. Der Prozess respektive die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse werden fortlaufend in die ESG-Risikoinventur integriert. Die als wesentlich identifizierten Risikothemen aus der Wesentlichkeitsanalyse dienen als eine Grundlage für den ESG-Risikoinventur-Fragebogen. Zusätzlich werden die Schwellenwerte des Risikoinventurprozesses jährlich für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse übermittelt und dort angewandt. Der Prozess der Bewertung von Chancen im Rahmen der CSRD-Umsetzung ist aktuell nicht in das allgemeine Managementverfahren integriert. Nach erfolgter Formulierung und Einwertung von IRO durch die Fachabteilungen finden Wertschöpfungsstufen- und themenspezifische Workshops und Experteninterviews statt, bei denen die Ergebnisse der Einwertungen diskutiert werden. Die Einwertungen in den einzelnen Templates werden miteinander verglichen und abweichende Bewertungen sowie möglicherweise fehlende IRO diskutiert. Nach der Sichtung der durch die Fachexperten ausgefüllten Templates und der Durchführung von Workshops werden die Ergebnisse validiert. Dafür werden thematisch verwandte Einwertungen konsolidiert. Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse ist eine Shortlist wesentlicher Themen. Diese ergibt sich aus der Zusammenfassung aller IROs, deren Gesamtwert oberhalb des gesetzten Schwellenwerts liegt. Somit umfasst die Shortlist alle aus mindestens einer der beiden Perspektiven (Auswirkungsmaterialität und finanzielle Materialität) als wesentlich bewerteten Themen auf Bewertungsebene, die für das Unternehmen berichtspflichtig sind. Weitere Informationen zu den themenspezifischen Input-Parametern sind in den IRO-1 Angaben der themenspezifischen Standards detailliert. Die bewerteten IRO werden jeweils Unter- bzw. teilweise auch Unter-Unterthemen der in den ESRS vorgegebenen Themenliste (ESRS 1, AR 16) zugeordnet. In ähnlicher Weise werden die Angabepflichten und Anwendungsanforderungen der ESRS – wo möglich – ebenfalls diesen Unter- bzw. Unter-Unterthemen zugeordnet. Anschließend wird auf Datenpunktebene überprüft, welche Angaben anhand der wesentlichen Unter- bzw. Unter-Unterthemen als wesentlich zu bewerten sind. In der beschriebenen Weise wird mit allen Datenpunkten bzw. Angabepflichten und Anwendungsanforderungen verfahren, deren Wesentlichkeit durch die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bestimmt wird. Das gewählte Vorgehen zur Ermittlung der zu berichtenden Datenpunkte ist dementsprechend eng angelehnt an das in ESRS 1, Anlage E dargestellte Verfahren. Freiwillig zu machende Angaben und Datenpunkte, die im ersten Anwendungsjahr der CSRD bzw. ESRS ausgelassen werden dürfen, werden zum Großteil nicht angegeben. Weitere Datenpunkte (z.B. zum Transitionsplan) können im ersten Berichtsjahr noch nicht angegeben werden. Diese sollen in den kommenden Jahren erarbeitet werden. Insgesamt ist eine Ausweitung der berichteten Datenpunkte zumindest hinsichtlich bestimmter Themen für die kommenden Berichtszeiträume geplant. Die Methodik und Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sollen im Jahr 2025 überprüft werden.
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IRO-2 56 Liste der Angabepflichten, die in der Nachhaltigkeitserklärung befolgt wurden
| Berichtspflichten | Seitenzahl | |
| BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung | 60 | |
| BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen | 61 | |
| GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | 63 | |
| GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen | 65 | |
| GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | 67 | |
| GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht | 68 | |
| GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung | 68 | |
| SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette | 69 | |
| SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger | 72, 218 | |
| SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 73, 204, 218, 240, 250 | |
| IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | 73, 78 | |
| IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten | 76 | |
| E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz | 204 | |
| E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | 206 | |
| E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten | 207 | |
| E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | 211 | |
| E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix | 213 | |
| E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | 213 | |
| E1-7 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate | 217 | |
| E1-8 – Interne CO2-Bepreisung | 217 | |
| S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens | 220 | |
| S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen | 224 | |
| S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können | 227 | |
| S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze | 229 | |
| S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | 235 | |
| S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens | 236 | |
| S1-9 – Diversitätskennzahlen | 237 | |
| S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit | 238 | |
| S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) | 239 | |
| S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten | 240 | |
| G1-1 – Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur | 240 | |
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht |
IRO-2 56 Abs. 2 Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben
| Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | SFDR- Referenz | Säule-3- Referenz | Benchmark-Verordnungs- Referenz | EU-Klimagesetz- Referenz | Seiten- zahl | |||||
| ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | 64 | |||||||
| ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | 64 | ||||||||
| ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 | 68 | ||||||||
| ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i | Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | 69 | ||||||
| ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | 69 | |||||||
| ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artkel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | 69 | |||||||
| ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | 69 | ||||||||
| ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 | Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 | 204 | ||||||||
| ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 | 204 | |||||||
| ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 | Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 | 211 | ||||||
| ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 | N/A | ||||||||
| ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 | 213 | ||||||||
| ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 | N/A | ||||||||
| ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 | Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | 216 | |||||||
| ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 | Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 | 216 | ||||||
| ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate Absatz 56 | Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 | 217 | ||||||||
| ESRS E1-9 Risikoposition des ReferenzwertPortfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | N/A | ||||||||
| ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko | N/A | ||||||||
| ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energie- effizienz der Sicherheiten | N/A | ||||||||
| ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II | N/A | ||||||||
| ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 | N/A | ||||||||
| ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 | N/A | ||||||||
| ESRS E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13 | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 | N/A | ||||||||
| ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 | N/A | ||||||||
| ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewon- nenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c | Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 | N/A | ||||||||
| ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 | Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 | N/A | ||||||||
| ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 | N/A | ||||||||
| ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe b | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 | N/A | ||||||||
| ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe c | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 | N/A | ||||||||
| ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b | Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 | N/A | ||||||||
| ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 | N/A | ||||||||
| ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 | N/A | ||||||||
| ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 | N/A | ||||||||
| ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 | N/A | ||||||||
| ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f | Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 | N/A | ||||||||
| ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 | N/A | ||||||||
| ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 | Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 | 221 | ||||||||
| ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | 221 | ||||||||
| ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 | Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 | 221 | ||||||||
| ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsun- fällen Absatz 23 | Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 | 221 | ||||||||
| ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c | Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 | 227 | ||||||||
| ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c | Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | 238 | |||||||
| ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e | Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 | N/A | ||||||||
| ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | 239 | |||||||
| ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b | Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 | 239 | ||||||||
| ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a | Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 | 240 | ||||||||
| ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a | Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | N/A | |||||||
| ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b | Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 | N/A | ||||||||
| ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | N/A | ||||||||
| ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 | Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 | N/A | ||||||||
| ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | N/A | |||||||
| ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | N/A | ||||||||
| ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | N/A | ||||||||
| ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | N/A | ||||||||
| ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Absatz 17 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | N/A | |||||||
| ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | N/A | ||||||||
| ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | N/A | ||||||||
| ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | N/A | |||||||
| ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | N/A | ||||||||
| ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 | N/A | ||||||||
| ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 | N/A | ||||||||
| ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a | Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | N/A | |||||||
| ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b | Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 | N/A | ||||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 78 |
Die speziellen Annahmen und Untersuchungen zur Bewertung der Wesentlichkeit der themenspezifischen Standards sind im Folgenden dargelegt. E1 20-21 IRO-1, AR15 Das strategische Geschäftsfeld der Aareal Bank AG ist die gewerbliche Immobilienfinanzierung. Die Werte der Immobilien können durch akute und chronische physische Klimarisiken negativ beeinflusst werden und so zu höheren Risikokosten oder Ausfällen führen. Zur Entwicklung eines Verständnisses für Nachhaltigkeitsrisiken, einschließlich der physischen und transitorischen Klimarisiken, deren Charakteristika sowie möglicher Auswirkungen auf die Geschäfts- und Risikosituation der Bank, erfolgt eine strukturierte Identifikation und Inventarisierung von ESG-Risiken im Rahmen der regelmäßigen Risikoinventur. Nach der Identifizierung der relevanten ESG-Faktoren erfolgt eine strukturierte Beurteilung der Wirkungsweise dieser Risikofaktoren über die verschiedenen Transmissionskanäle auf die finanziellen und nicht-finanziellen Risikoarten. Dies erfolgt mithilfe qualitativer und quantitativer Kriterien. Für die Bestimmung der wesentlichen Auswirkungen wurde insbesondere eine Betrachtung des Portfolios und des eigenen Geschäftsbetriebs vorgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass die durch den Bankbetrieb und das Portfolio verursachten Emissionen signifikante negative Auswirkungen auf den Klimawandel haben. Für die Sicherungsobjekte und die Objekte im Eigenbestand wird die Gefährdung durch physische Risiken mit den Daten eines externen Dienstleisters geprüft. Dies beinhaltet auch die Einstufung der physischen Risiken für Szenarien mit hohen Emissionen wie z.B. RCP 8.5. Der Stresstest zu physischen Risiken konzentriert sich auf kurzfristige Szenarien, da hierin die größte Gefahr für das aktuelle Portfolio gesehen wird. Durch die kurze Kreditlaufdauer können langfristige Klimarisiken durch die Anpassung des Portfolios gesteuert werden. Die Daten des externen Datenanbieters beinhalten pro Objekt für verschiedene physische Risiken (z.B. Flut, Sturm, Dürre etc.) die Gefährdung nach verschiedenen RCP/SSP-Szenarien zu verschiedenen Zeitpunkten (2030, 2050, 2100). Die Daten zum
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 79 |
jeweiligen Objekt werden auf dem Detailgrad von Koordinaten erhoben. Damit kann analysiert werden, wie stark ein Objekt gefährdet ist. Mit dem externen Datenanbieter wurden verschiedene akute und chronische Risiken erarbeitet. Pro Objekt wird eine Einstufung in diesen Risiken durchgeführt und für jedes dieser Risiken die Höhe der Gefährdung eingestuft. Dies ist Teil des Offenlegungsberichts. Objekte, die eine im Kredithandbuch definierte Gefährdung überschreiten, müssen einen entsprechenden Schutz, z.B. durch Versicherungen, nachweisen. Darüber hinaus werden physische Risiken über ein physisches Schockszenario abgebildet. Das Szenario wird so ausgewählt, dass es einen möglichst hohen Impact auf das Portfolio der Bank hat. Ausgehend von der Gefährdung und dem Marktwertrückgang werden Verluste aus Abwicklung bzw. aus ausbleibenden Mieteffekten bestimmt. Die Einzelobjektverluste werden in Clustern mit einem Radius von 30 km aggregiert. Bei den so berechneten Verlusten handelt es sich um Bruttoeffekte, d.h., diese wurden ohne die Berücksichtigung von Versicherungen oder weiteren Sicherungsmaßnahmen bestimmt. Die Versicherungen und weitere Sicherungsmaßnahmen für die in diesen Regionen betroffenen Objekte werden überprüft. Mit diesen Informationen wird ein Nettoclusterverlust abgeleitet. Zur Ermittlung der physischen Risiken werden die Objektstandorte verwendet. Im konkreten Szenario wird von einem Eintritt eines physischen Szenarios ausgegangen, weshalb die Wahrscheinlichkeit in diesem Fall keine Rolle spielt. Die Verkehrswertverluste im Flutszenario werden analog zu den Verlusten aus dem EZB-Klimastresstest 2022 abgeleitet. Die Verkehrswertverluste treten im Szenario ad hoc auf, bei den Mietausfällen wird von einer Dauer von 6 Monaten ausgegangen. Hinsichtlich des eigenen Betriebs bzw. in Bezug auf die Wertschöpfungskette im Segment der Strukturierten Immobilienfinanzierungen weisen insbesondere akute und chronische physische Klimarisiken sowohl für den kurzfristigen als auch für den mittel- und langfristigen Zeithorizont starke Wirkungszusammenhänge auf. ESG-Risiken werden nicht als eigenständige Risikoart betrachtet, sondern als Treiber bestehender Risiken, die direkt oder indirekt durch die Umwelt (und Soziales oder die Geschäftsführung) beeinflusst werden. Akute und chronische physische Risiken werden somit nicht nur hinsichtlich ihrer Relevanz für die Bank geprüft, sondern auch inwieweit sie sich negativ auf die Objekte (Assets) und damit auf das Kerngeschäft der Bank (Strukturierte Immobilienfinanzierungen) auswirken. Die Ermittlung der Auswirkungen der ESG-Risikofaktoren auf die Aareal Bank Gruppe erfolgt für die kurzfristige (bis 1 Jahr), mittelfristige (1-5 Jahre) sowie langfristige (>5 Jahre) Perspektive. Maßgeblicher Transmissionskanal für die Umwelt- und Klimafaktoren sind die Sicherungsobjekte der Kreditengagements. Durch ihre Lage sind diese physischen Klima- und Umweltrisiken ausgesetzt. Die Einschätzung von akuten und chronischen physischen Risiken, die sich in einem häufigeren Eintreten von Extremwetterereignissen oder einer langfristigen Veränderung klimatischer und ökologischer Bedingungen manifestieren, erfolgt mithilfe externer Datendienstleister. Anhand einzelner Risiko-Scores für Klimagefahren und Extremwetterereignisse kann die individuelle Gefährdung eines Objekts bestimmt werden. Die Aareal Bank Gruppe hat zudem einen ESG-Score entwickelt, welcher physische Faktoren in Form von externen Gefährdungs-Scores berücksichtigt. Teil des ESG-Scores ist auch die Gefährdung pro Objekt. Weniger gefährdete Objekte schneiden im Scoring demnach besser ab als stärker gefährdete Objekte. Jedes finanzierte Objekt wird im Rahmen dessen anhand der Daten eines externen Dienstleisters auf seine Gefährdung durch physische Risiken geprüft. Bei Bedarf müssen Maßnahmen oder Versicherungen gegen die entsprechenden Risiken nachgewiesen werden. Die internen Szenario- und Stresstestanalysen simulieren hinsichtlich physischer Klima- und Umweltrisiken kurzfristige Schockszenarien wie z.B. Flutereignisse und ihre Auswirkung auf die Sicherungsobjekte der Kreditengagements. Daneben liefert der CredaRate ESG-Score für jede Finanzierung einen Score, der das Risiko und den Impact anhand der Dimensionen Environmental (inkl. Klima), Social und Governance widerspiegelt. Das Portfolio wird so regelmäßig untersucht und für das physische Risiko mit dem potenziell schwersten Einfluss auf die Gebäudewerte wird ein physischer Stresstest gerechnet. Es wird ein möglichst emissionsarmer Geschäftsbetrieb angestrebt und nicht vermeidbare Emissionen werden kompensiert. Transitorische Risiken durch den Betrieb der eigenen Gebäude (inklusive der Rettungserwerbe) sind Teil des bankinternen Klimastresstests. Innerhalb der jährlichen Risikoinventur werden insbesondere transitorische Risiken für das Kreditportfolio der gewerblichen Immobilienfinanzierung identifiziert sowie gefährdete Geschäftsfelder und Assets analysiert. Für diese Objekte werden, soweit möglich, Daten
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 80 |
zu CO2-Emissionen und Energieverbräuchen eingeholt. Diese und gegebenenfalls Fallback-Daten, die auf dem Objekttyp sowie dem Land des Objekts basieren, bilden die Grundlage des transitorischen Stresstests. Zentrales Element des Kreditrisikos sind die Verkehrswerte. Für diese gibt es einen regelmäßigen Überprüfungs- und Bewertungsprozess, sodass schlagend werdende transitorische Änderungen, insbesondere CO2-Preise und notwendige energetische Sanierungen zeitnah in den Verkehrswerten berücksichtigt werden können. Die hierfür verwendeten Verkehrswertabschläge werden mit einem DCF-Verfahren basierend auf den CO2-Kosten und energetischen Sanierungen bestimmt. Es wird davon ausgegangen, dass bereits umgesetzte Maßnahmen (z.B. CO2-Preis) in den Verkehrswerten berücksichtigt sind. Zukünftige Ereignisse wie steigende CO2-Preise oder energetische Sanierungen sind Teil des transitorischen Stresstests. Es wird für alle Objekte ein transitorischer Stress berechnet, der mögliche transitorische Szenarien (insb. NGFS Orderly und Disorderly) berücksichtigt. Die CO2-Kosten werden von NGFS für die einzelnen Szenarien zur Verfügung gestellt. Die Werte zu CO2-Emissionen und Energieverbräuchen sind Teil des ESG-Scores von CredaRate. Im Stresstest der Bank wird für die Stressszenarien die Differenz der Kosten aus dem Szenario Delayed Transition (Disorderly) bzw. Net Zero 2050 (Orderly) zu dem Szenario Current Policies verwendet unter der Annahme, dass der aktuelle CO2-Preis (Current Policies) bereits in den Verkehrswerten berücksichtigt ist. Es wird konservativ angenommen, dass die CO2-Kosten vollständig vom Eigentümer zu tragen sind. Im Disorderly-Szenario „Delayed Transition“ wird der Anstieg in den CO2-Kosten fünf Jahre früher angenommen als im originalen NGFS-Szenario. Der Stresstestbetrag des Orderly-Szenarios bildet die Grundlage für einen sogenannten Managementpuffer, der Teil des ICAAPs ist. Die berücksichtigten Szenarien gehen von einer globalen Erwärmung von 1,5 Grad Celsius ohne oder mit begrenzter Überschreitung aus (siehe NFGS). Das transitorische Szenario berücksichtigt die CO2-Preisentwicklungen der nächsten 20 Jahre sowie energetische Sanierungen. Im Szenario werden diese als gegeben angesehen und mit einem Discounted Cashflow-Verfahren im aktuellen Verkehrswert berücksichtigt. In Bezug auf den eigenen Betrieb bzw. auf die Wertschöpfungskette im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen weisen transitorische Risiken hinsichtlich des Übergangs zu einer kohlenstoffärmeren und nachhaltigen Wirtschaft mittel- und langfristigen starke Wirkungszusammenhänge auf. Analog zu den physischen Klima- und Umweltrisiken sind die Sicherungsobjekte der Kreditengagements durch den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß auch von transitorischen Maßnahmen betroffen. Da erwartet wird, dass transitorische Klima- und Umweltrisiken für Institute in erster Linie mittel- bis langfristig zum Tragen kommen, nimmt die langfristige Perspektive einen zukunftsgerichteten Ansatz ein und ist insbesondere für die Szenario- und Stresstestausgestaltung transitorischer Risiken relevant. Die Messung und Bewertung dieser Risiken erfolgt anhand der CO2-Emissionen des Objekts über den Energieausweis (EPC) in Verbindung mit den transitorischen Szenarien des Network for Greening the Financial System (NGFS). Die Szenarien umfassen dabei sowohl die Betrachtung eines geordneten Übergangs zu einer nachhaltigeren Wirtschaft („Orderly“) als auch eine ungeordnete Transition („Disorderly“). Das Exposure der Objekte, die inkompatibel zu einem 1,5-Grad-Ziel sind, sind Teil des Stresstests für Geschäftsrisiken. In diesem Stresstest wird das Exposure zu inkompatiblen Objekten bestimmt und für diese ein Margenverlust berechnet. Zudem hat die Aareal Bank Gruppe sich als Ziel gesetzt, einen Transitionsplan zu erarbeiten. Während dieses Prozesses erfolgt ein Screening des bisherigen Portfolios sowie die Festlegung von verschiedenen Kriterien, die Einfluss auf das Neugeschäft nehmen. Für die transitorischen Risiken werden die Szenarien „Delayed Transition“ sowie „Net Zero 2050“ der NGFS verwendet. Durch die Entwicklung der Szenarien von Universitäten und Forschungseinrichtungen ist die wissenschaftliche Grundlage und Plausibilität der Szenarien gegeben. Die Stresstestergebnisse finden Eingang in der ökonomischen Perspektive des ICAAP. Für die physischen Risiken werden die Daten verschiedener anerkannter Szenarien pro Objekt von einem etablierten, externen Anbieter eingeholt. Diese Daten berücksichtigen verschiedene Zeitpunkte und werden durch aktuelle Entwicklungen aktualisiert. Die Risikosteuerung der physischen Risiken erfolgt über Versicherungen, die der Kunde vorzuweisen hat. Daher erfolgt keine direkte Berücksichtigung in den Financial Statements. Nicht nur die Risiken, sondern auch die Auswirkungen, die das unternehmerische Handeln der Aareal Bank Gruppe mit sich bringen, werden einmal jährlich und zudem anlassbezogen für jedes neu akquirierte Geschäft bewertet. Durch die Bewertung des Kreditfinanzierungsportfolios im Hinblick auf dessen CO2-Fußabdruck (siehe E1-3) wird transparent dargestellt, in welcher Größenordnung sich die durch das Kerngeschäft verursachten und finanzierten CO2-Emissionen bewegen. Dies umfasst alle CO2-Emissionen, die einen wirksamen Einfluss auf den Klimawandel haben und deren Reduktion somit zu dessen Begrenzung beitragen kann. Darüber hinaus wird die für grüne Refinanzierungsaktivitäten zur Verfügung stehende grüne Deckungsmasse („Green Asset Pool“) im Rahmen des jährlichen Green Bond Allocation & Impact Reportings in Bezug auf deren CO2-Vermeidung untersucht. Zudem werden durch die jährliche Ermittlung des bankeigenen CO2-Fußabdrucks (siehe E1-6) die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf den Klimawandel bewertet. Insgesamt sichert die Bank somit eine vollumfassende Betrachtung der aus ihren Geschäftsaktivitäten resultierenden Einflüsse auf den Klimawandel, die damit über ein gesamthaftes Konzept gesteuert werden können.
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E2 11 IRO-1 Im Zuge der jährlichen Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse überprüft die Aareal Bank Gruppe ihre Standorte und Geschäftstätigkeiten hinsichtlich ihrer tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Umweltverschmutzung. Die Aareal Bank AG bietet ihren Kunden immaterielle Bankdienstleistungen an, wodurch in keinem relevanten Ausmaß eine Verschmutzung der Umwelt in Bezug auf Luft, Wasser oder Boden entsteht. Bei der Erbringung der Bankdienstleistungen fallen auch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette nur geringfügige Verschmutzungen der Umwelt an, da der überwiegende Teil der bezogenen Güter nicht von physischer Natur ist. Des Weiteren wurde für die nachgelagerte Wertschöpfungskette eine qualitative Überprüfung der Umweltverschmutzung durchgeführt. Dies führte jedoch zu keinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, da die Aareal Bank Gruppe keine Betriebsstätten von Produktionsanlagen oder ähnlich gelagerten Anlagen finanziert. Des Weiteren besteht der größte Teil des SPF-Portfolios aus Bestandsimmobilien. Die Fachexperten der Aareal Bank Gruppe stützen sich bei der Ermittlung und Bewertung relevanter Auswirkungen, Risiken und Chancen auf ein fundiertes Verständnis der vorgelagerten Wertschöpfungskette, einschließlich der Anforderungen und Praktiken ihrer Lieferanten sowie insbesondere der Kunden der Immobilienfinanzierung. Die Ergebnisse der Methoden und Instrumente wie z.B. die Abfallanalyse, Wasserverbrauchsanalyse, Abwasserentsorgung, Papierverbrauchsmessung und Dienstwagennutzung bilden die Grundlage für die Einschätzung. Eine direkte Konsultation mit betroffenen Gemeinschaften erfolgt nicht. Die Konsultation relevanter Stakeholdergruppen wird durch mindestens jährliche Interaktionen und Dialoge zwischen den Stakeholdern und den Fachexperten im Geschäftsjahresverlauf sichergestellt. Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Umweltverschmutzung erfolgt spiegelbildlich zu anderen Nachhaltigkeitsaspekten durch Konsultation mit Fachexperten und Interessenvertretern relevanter Stakeholder-Gruppen. Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse ist die Klassifizierung als nicht wesentliches Thema für die Aareal Bank Gruppe. E3 8 IRO-1 Im jährlichen Prozess der Wesentlichkeitsanalyse überprüft die Aareal Bank Gruppe ihre Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten hinsichtlich ihrer tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen. Dies umfasst sowohl die eigene Geschäftstätigkeit als auch die Wertschöpfungskette, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte und Stakeholder berücksichtigt werden. Aufgrund der Eigenschaften des eigenen Bankbetriebs ist der Grad der Wassernutzung von untergeordneter Rolle. Für die Standorte der Aareal Bank Gruppe wurde eine Risikoanalyse durchgeführt, die sich an der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) orientiert. Des Weiteren wurde für die nachgelagerte Wertschöpfungskette eine qualitative Überprüfung der Wassernutzung durchgeführt. Dies führte jedoch zu keinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, da die Aareal Bank Gruppe keine Betriebsstätten von wasserintensiven Produktionsanlagen oder ähnlich gelagerten Anlagen finanziert. Des Weiteren besteht der größte Teil des SPF-Portfolios aus Bestandsimmobilien. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette werden wenig physische Güter bezogen. Die Fachexperten der Aareal Bank Gruppe stützen sich bei der Ermittlung und Bewertung relevanter Auswirkungen, Risiken und Chancen auf ein fundiertes Verständnis der Wertschöpfungskette der Immobilienfinanzierung. Die Ergebnisse der Methoden und Instrumente wie z.B. Wasserverbräuche der eigenen Standorte bilden die Grundlage für die Einschätzung. Eine direkte Konsultation mit betroffenen Gemeinschaften erfolgt nicht. Die Konsultation relevanter Stakeholder-Gruppen wird durch regelmäßige Interaktionen und Dialoge zwischen den Stakeholdern und den Fachexperten im Geschäftsjahresverlauf sichergestellt.
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Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen erfolgt spiegelbildlich zu anderen Nachhaltigkeitsaspekten durch Konsultation mit Fachexperten und Interessenvertretern relevanter Stakeholder-Gruppen. Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse ist die Klassifizierung als nicht wesentliches Thema für die Aareal Bank Gruppe. E4 17,19 IRO-1 Im jährlichen Prozess der Wesentlichkeitsanalyse überprüft die Aareal Bank Gruppe ihre eigenen Geschäftstätigkeiten sowie ihre Wertschöpfungskette hinsichtlich tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme. Dabei konnten im Jahr 2024 keine wesentlichen IRO identifiziert werden. Für die Überprüfung wurde u.a. eine Standortanalyse für alle konzerneigenen Standorte durchgeführt. Dabei wurde überprüft, ob die Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit schützenswerter Biodiversität, wie in den ESRS definiert, liegen. Die Analyse basiert auf Kartenmaterial, das Gebiete mit schützenswerter Biodiversität (Naturreservate, Nationalparks, Artenschutzgebiete und ähnliche) weltweit abbildet und beinhaltet auch eine Distanzanalyse, die überprüft, wie weit entfernt die Standorte vom jeweils nächsten Gebiet mit schützenswerter Biodiversität entfernt liegen. In der Analyse konnte bestätigt werden, dass kein konzerneigener Standort der Aareal Bank Gruppe in oder in der Nähe eines Gebiets mit schützenswerter Biodiversität liegt und dass somit keine relevanten Auswirkungen, Risiken oder Chancen zu erwarten sind. Somit sind auch keine Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die biologische Vielfalt zu ergreifen. Durch das Geschäftsmodell der Aareal Bank Gruppe ist eine Abhängigkeit von Ökosystemdienstleistungen stark begrenzt. Etwaige Abhängigkeiten von Biodiversität und Ökosystemen und mit dem Verlust dieser zusammenhängende Risiken werden in der Aareal Bank Gruppe durch Experten aus diversen Fachbereichen identifiziert und eingeschätzt. Die Einschätzung, ob eine Abhängigkeit vorliegt, erfolgte mittels qualitativer Überprüfung. Bei der Bewertung von biodiversitätsbezogenen Risiken wird aktuell nicht zwischen physischen Risiken, Übergangsrisiken und systemischen Risiken differenziert. Im Jahr 2024 können für das Geschäftsmodell der Aareal Bank Gruppe keine wesentlichen Risiken und Chancen identifiziert werden. Eine direkte Konsultation mit betroffenen Gemeinschaften erfolgt nicht. Die Konsultation relevanter Stakeholder-Gruppen wird durch mindestens jährliche Interaktionen und Dialoge zwischen den Stakeholdern und den Fachexperten im Geschäftsjahresverlauf sichergestellt. Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme erfolgt spiegelbildlich zu anderen Nachhaltigkeitsaspekten durch Konsultation mit Fachexperten und Interessenvertretern relevanter Stakeholder-Gruppen. Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse ist die Klassifizierung als nicht wesentliches Thema für die Aareal Bank Gruppe. E5 11 IRO-1 Im jährlichen Prozess der Wesentlichkeitsanalyse überprüft die Aareal Bank Gruppe ihre Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten hinsichtlich ihrer tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Kreislaufwirtschaft. Dies umfasst sowohl die eigene Geschäftstätigkeit als auch die Wertschöpfungskette, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte und Stakeholder berücksichtigt werden. Aufgrund der Eigenschaften des eigenen Bankbetriebs ist der Grad der Ressourcennutzung von untergeordneter Rolle. Des Weiteren wurde für die nachgelagerte Wertschöpfungskette eine qualitative Überprüfung der Ressourcennutzung durchgeführt. Dies führte jedoch zu keinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, da die Aareal Bank Gruppe keine Betriebsstätten von ressourcenintensiven Produktionsanlagen oder ähnlich gelagerten Anlagen finanziert. Des Weiteren besteht der größte Teil des SPF-Portfolios aus Bestandsimmobilien, wodurch sie nicht mit dem ressourcenintensiven Neubau in Verbindung stehen. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette werden wenig physische Güter bezogen. Die Fachexperten der Aareal Bank Gruppe stützen sich bei der Ermittlung und Bewertung relevanter Auswirkungen, Risiken und Chancen auf ein fundiertes Verständnis der gesamten Wertschöpfungskette der Immobilienfinanzierung. Die Ergebnisse der Methoden und Instrumente wie z.B. Abfallbilanzen an verschiedenen Standorten und Bedarf an physischen Gütern bilden die Grundlage für die Einschätzung. In der Abfallanalyse werden die Abfallmengen und Arten im Bankbetrieb betrachtet. Nur geringe Anteile und geringe absolute Mengen des Abfalls werden als gefährliche Abfälle wie z.B. Elektronikschrott eingestuft. Diese Abfälle werden zudem zu 100 % recycelt.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 83 |
Eine direkte Konsultation mit betroffenen Gemeinschaften erfolgt nicht. Die Konsultation relevanter Stakeholder-Gruppen wird durch mindestens jährliche Interaktionen und Dialoge zwischen den Stakeholdern und den Fachexperten im Geschäftsjahresverlauf sichergestellt. Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft erfolgt spiegelbildlich zu anderen Nachhaltigkeitsaspekten durch Konsultation mit Fachexperten und Interessenvertretern relevanter Stakeholder-Gruppen. Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse ist die Klassifizierung als nicht wesentliches Thema für die Aareal Bank Gruppe. G1-1 6 IRO-1 Für den G1 sind die folgenden Kriterien bei der Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen berücksichtigt worden: bankenspezifische Regulatorik, Einhaltung von geltendem Recht in den Ländern, in denen die Aareal Bank Gruppe wirtschaftlich tätig ist, Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems, Korruptionsrisiko-Rankings für die Länder, in denen die Aareal Bank Gruppe wirtschaftlich tätig ist. IRO-1 Für das unternehmensspezifische Thema der Informationssicherheit wurden branchenspezifische regulatorische Anforderungen und operationelle Resilienz gegenüber IKS-Sicherheitsrisiken bei der Bewertung zugrunde gelegt. Mindestangaben zu Strategien und Maßnahmen Die Mindestangaben sind in den jeweiligen themenspezifischen Kapiteln detailliert erläutert. Metriken und Ziele Die Metriken und Ziele sind in den jeweiligen themenspezifischen Kapiteln detailliert erläutert. Informationen zur Umwelt Angaben nach Artikel 8 der EU-Verordnung 2020/852 Die EU-Verordnung 2020/852 der Europäischen Union (EU-Taxonomie) setzt sich zum Ziel, finanzielle Mittel in nachhaltige Tätigkeiten zu allokieren und die Transition zu einer nachhaltigen Wirtschaft dadurch zu fördern. Das Ziel wird durch die Festlegung von Leitlinien und Kriterien für wirtschaftliche Tätigkeiten, die als nachhaltig eingestuft werden können, erreicht. Die Wirtschaftsaktivitäten sollen die nachfolgenden Umweltziele fördern: Klimaschutz: Eine Wirtschaftsaktivität wird als ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz eingestuft, wenn sie wesentlich dazu beiträgt, die Treibhausganzkonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren; Anpassung an den Klimawandel: Anpassungslösungen, die entweder das Risiko der nachteiligen Auswirkungen des gegenwärtigen und des erwarteten künftigen Klimas auf die Wirtschaftstätigkeit selbst signifikant verringern oder diese nachteiligen Auswirkungen signifikant verringern; Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen: Eine Wirtschaftsaktivität leistet einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, wenn sie entweder wesentlich zur Erreichung des guten Zustands von Gewässern beiträgt, einschließlich Oberflächen- und Grundwasser, oder zur Vermeidung der Verschlechterung von Gewässern; Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme: Erhaltung der Natur und der Biodiversität, einschließlich der Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands von natürlichen und naturnahen Lebensräumen und Arten oder der Vermeidung einer Verschlechterung;
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Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: durch Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in die Atmosphäre, Verbesserung der Luftqualität, Beseitigung von Müll und anderem; Übergang zur Kreislaufwirtschaft: effizientere Nutzung natürlicher Ressourcen, einschließlich biobasierter und anderer Rohstoffe nachhaltigen Ursprungs, in der Produktion durch verbesserte Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit, Nachrüstbarkeit oder Wiederverwendbarkeit. Für die Berechnung der EU-Taxonomie wird gemäß dem delegierten Rechtsakt die höchste Ebene des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises angewandt. Des Weiteren bildet die Meldepflicht von Finanzinformationen (FINREP), erweitert um zusätzliche Informationen, die Datengrundlage für die Berechnung. Tochtergesellschaften der Aareal Bank AG, die nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis unterliegen, werden als Beteiligung ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag waren keine Beteiligungen NFRD-pflichtig und werden daher nicht im Zähler ausgewiesen. Die EU-Taxonomie-Berichterstattung erfolgt gemäß Anhang XI über qualitative Angaben und Meldebögen in Übereinstimmung mit dem Delegierten Rechtsakt 2021/2178 in Anhang VI und Anhang XII in Bezug auf nukleare und fossile Gasaktivitäten. Zum Jahresende 2024 belief sich die gesamte Green Asset Ratio (Haupt-KPI) auf Basis des Umsatzes auf 0,21 % und CapEx auf 0,22 % der gesamten gedeckten Aktiva, verglichen mit 0,08 % (Umsatz) und 0,11 % (CapEx) für das Geschäftsjahr 2023. Die geringfügige Verbesserung lässt sich durch die Erweiterung des Berichtskreises erklären, nach welchem auch Finanzinstitute in 2024 erstmalig verpflichtet waren, taxonomiekonforme Informationen zu veröffentlichen. Finanzunternehmen haben im Kontext der EU-Taxonomiekonformität für die Aareal Bank AG dementsprechend einen größeren Einfluss auf die Green Asset Ratio im Geschäftsjahr 2024. In Bezug auf Nicht-Finanzunternehmen ergeben sich lediglich marginale Veränderungen zum Vorjahr. Risikopositionen gegenüber Haushalten, darunter private Immobilien, stellen bei der Aareal Bank AG einen vergleichsweise unerheblichen Teil des Portfolios dar, weshalb sich auch in diesem Bereich keine maßgeblichen Änderungen zum Geschäftsjahr 2023 ergeben haben. Des Weiteren ist dies ein auslaufendes Portfolio. Außerdem konnten, analog zum Vorjahr, bislang keine Rettungserwerbe, entsprechend den Bewertungsanforderungen, als taxonomiekonform ausgewiesen werden. Die Gesamtquote der taxonomiekonformen Vermögenswerte deckt derzeit nur die beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ab. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind auch Informationen zur Taxonomiekonformität der zuvor genannten anderen vier Umweltziele offenzulegen, von deren Erweiterung aufgrund des Geschäftsfokus der Aareal Bank AG jedoch keine signifikanten Veränderungen in Bezug auf die GAR erwartet werden. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde keine Taxonomiefähigkeit für die vier neuen Umweltziele ausgewiesen, da keine relevanten Gegenparteien der Aareal Bank AG hierzu Taxonomiefähigkeitsinformationen veröffentlichten und auch sonst keine relevanten Wirtschaftsaktivitäten identifiziert werden konnten. Bedingt durch das Geschäftsmodell der Aareal Bank AG mit dem Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen begleitet die Aareal Bank AG nationale und internationale Kunden bei ihrer Immobilieninvestition in Europa, Nordamerika und Asien/Pazifik. Für die Immobilieninvestition sind daher für das Portfolio im Besonderen die technischen Bewertungskriterien für die EU-Taxomieaktivität Aktivität „Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“ heranzuziehen. Ein wesentlicher Teil des Geschäfts erfolgt jedoch außerhalb der EU. Des Weiteren entfällt ein großer Teil der Finanzierungen auf Gegenparteien, die nicht der NFRD bzw. CSRD-Pflicht unterliegen und damit nicht im Zähler der Green Asset Ratio (GAR) berücksichtigt werden können. Der vergleichsweise große Anteil an Aktivitäten in Nicht-EU-Ländern sowie mit kleinen und mittelständischen Unternehmen führt somit zu einer geringen Green Asset Ratio im Vergleich zu anderen Bankengruppen, die ausschließlich in EU-Ländern tätig sind bzw. eine andere Portfoliostruktur aufweisen. So besitzt die Aareal Bank AG derzeit auch einen signifikant geringen Anteil an privatem Wohnbaugeschäft, welcher derzeit als Haupttreiber bei der Green Asset Ratio bei anderen Bankengruppen betrachtet werden kann. Die strukturellen Unterschiede zwischen den Geschäftsmodellen der Banken müssen beim Vergleich der veröffentlichten Green Asset Ratios berücksichtigt werden. Die Aareal Bank Gruppe beobachtet derzeitige Inititiativen und Vorschläge (z.B. Platform on Sustainable Finance) zur Erweiterung des Zählers der Green Asset Ratio (Nicht-EU) sowie dem möglichen Einsatz von Schätzwerten genau, welche zu einer möglichen Verbesserung der aktuellen Quote in Zukunft führen dürfte. Aus den zuvor genannten Gründen findet die Verordnung 2020/852 derzeit keinen Schwerpunkt in der strategischen Ausrichtung der Aareal Bank AG. Der hohe Anspruch der technischen Bewertungskriterien erfordert eine längere Transformation. Die Aareal Bank
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 85 |
Gruppe beabsichtigt, die Taxonomiekonformität der zugrunde liegenden Wirtschaftsaktivitäten und ihres Portfolios kontinuierlich zu evaluieren. In den Green Finance Frameworks für Aktiva und Passiva wird so auch die Taxonomiekonformität als Qualifizierungsmerkmal für einen Green Loan oder Green Assets bereits berücksichtigt. Im Hinblick auf die außerbilanziellen Vermögenswerte besitzt die Aareal Bank AG keine Geschäftsaktivitäten im Bereich Assets under Management. Bei Finanzgarantien hat die Aareal Bank AG derzeit keine Geschäftsaktivitäten mit NFRD- bzw. CSRD-Unternehmen, weshalb auch hier keine Taxonomie-spezifischen Informationen im Geschäftsjahr 2024 ausgewiesen wurden. Im konstruktiven Dialog mit relevanten Stakeholdern (u.a. Kunden und Gegenparteien) versucht die Aareal Bank Gruppe, die eigenen Prozesse und das Thema der ESG-Datenverfügbarkeit und -qualität stetig zu verbessern. So wurde derzeit sowohl ein interner Datenkollektionsprozess aufgebaut als auch mit externen Datenanbietern zur Verbesserung der aktuellen und zukünftigen Datenqualität und Datenverfügbarkeit gesprochen. Jedoch wird die Bewertung der technischen Bewertungskriterien durch den Mangel an vollständigen Daten eingeschränkt. Beispielsweise sind nicht für alle Gebäude in den Kernmärkten Energieausweise (EPC) verfügbar, da diese teilweise in den entsprechenden Ländern nicht existieren. Für das Neugeschäft werden im Rahmen der geschäftsstrategischen Ausrichtung und entsprechend den internen Vorgaben Daten für die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien, z.B. Energieausweisdaten, verpflichtend eingesammelt. Grundannahmen: Risikopositionen, für die keine ausreichenden Informationen zur Bestimmung der Taxonomiefähigkeiten vorlagen, wurden als nicht taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten eingestuft. Die GAR-Zufluss-KPI basiert die Analyse der Engagements auf dem Laufzeitbeginn der Position innerhalb des Berichtsjahres. Betrachtet werden vereinfachend nur Positionen, welche zum Ultimostichtag bilanziert werden. Damit wurden nur Engagements berücksichtigt, welche im Geschäftsjahr neu eingegangen sind. Bei Sichtguthaben kann der exakte Laufzeitbeginn nicht ermittelt werden, da es sich hier um täglich fällige Forderungen handelt. Daher wurden Sichtguthaben in der Aufstellung der KPI GAR Flow-Vermögenswerte nicht berücksichtigt, da die Sichtguthaben nur limitierten jährlichen Schwankungen unterliegen und eine exakte tägliche Erfassung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand einhergeht. Bei Derivaten wird im Einklang mit der EU-Taxonomie-Verordnung eine Unterscheidung zwischen Handel und Nicht-Handel vorgenommen. Grundsätzlich hält die Bank keine Derivate zu Handelszwecken bzw. im regulatorischen Handelsbuch gemäß Art. 104 CRR (z.B. Gewinnerzielungsabsicht, kurzfristige Haltedauer etc.). Gemäß IFRS 9 und FINREP sind jedoch Derivate, die nicht in einer designierten Hedge-Beziehung delegiert sind, als zu Handelszwecken gehalten zu klassifizieren und auszuweisen. Für Zwecke der Taxonomie-Tabellen wurden diese Derivate der Zeile Handelsbuch zugeordnet. Derivate in designierten Hedgebeziehungen werden in der Zeile Derivate ausgewiesen. Risikopositionen gegenüber Haushalten beinhalten die Finanzierung von privaten Wohnimmobilien. Dieses Portfolio stellt aus Sicht der Aareal Bank Gruppe einen auslaufenden Geschäftsbereich dar. Die erforderlichen Informationen zur Beurteilung der Taxonomiekonformität auf Einzelgeschäftsebene können aus Sicht der Aareal Bank Gruppe nicht mit verhältnismäßigem Aufwand erhoben werden. Vor diesem Hintergrund und der im Vergleich zum Gewerbeimmobilienkreditportfolio geringen Größe dieses Teilportfolios wird auf eine Bewertung auf Einzelgeschäftsebene verzichtet. Bei unbekanntem Verwendungszweck wurden im Zähler der GAR die veröffentlichten Taxonomie-KPI (Umsatz und Capex) der identifizierten NFRD- bzw. CSRD-Unternehmen herangezogen. Falls lediglich Umsatzinformationen von einem NFRD- bzw. CSRD-Unternehmen ausgewiesen wurden, sind auch lediglich diese Informationen zur Berechnung der Umsatz-GAR verwendet worden. Risikopositionen gegenüber Lokalregierungen werden nach der FAQ 3 vom November 2024 Frage 15, 16 und 47 den Positionen der sonstigen Vermögenswertkategorien zugeordnet, da kein bekannter Verwendungszweck vorliegt
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 86 |
EU-Taxonomie Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte4) | KPI1) | KPI2) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva)3) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | |||||||||
| Haupt KPI | Bestand Grüne Aktiva Quote (GAR) | 89 | 0,21% | 0,22% | 89,07% | 82,66% | 10,93% |
1) basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei 2) basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei 3) % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken 4) Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte nach Umsatz-KPI
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | KPI | KPI | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | |||||||||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 15 | 0,23% | 0,19% | 96,62% | 85,38% | 3,38% | |||||||
| Handelsbuch1) | N/A | N/A | N/A | |||||||||||
| Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | |||||||||||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | |||||||||||
| Gebühren- und Provisionserträge2) | N/A | N/A | N/A |
1) Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) nicht erfüllen 2) Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM. Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) nicht erfüllen
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 87 |
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR – Turnover 31. Dezember 2024
| a | b | c | d | e | f | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||||
| Gesamt Bruttobuchwert | Klimaschutz (CCM) | ||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2.547 | 893 | 89 | - | 42 | 36 | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | 2.343 | 702 | 49 | - | 3 | 2 | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | 2.286 | 688 | 49 | - | 3 | 2 | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 37 | 6 | 0 | - | 0 | 0 | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 2.249 | 682 | 49 | - | 3 | 2 | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 57 | 13 | 0 | - | 0 | 0 | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 81 | 68 | 39 | - | 39 | 34 | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 22 | 22 | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 59 | 47 | 39 | - | 39 | 34 | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | 124 | 124 | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 124 | 124 | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 550 | 550 | - | - | - | - | ||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | 39.944 | |||||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 34.317 | |||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 18.802 | |||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | 17.317 | |||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 16.569 | |||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | |||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | 1.246 | |||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 239 | |||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 15.515 | |||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | 15.024 | |||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | 482 | |||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 9 | |||||||||||
| 44 | Derivate | 672 | |||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 1.450 | |||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 | |||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 3.505 | |||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 43.041 | 1.443 | 89 | - | 42 | 36 | ||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 5.282 | |||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 1.959 | |||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 2.605 | |||||||||||
| 52 | Handelsbuch | 718 | |||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | 48.323 | 1.443 | 89 | - | 42 | 36 | ||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 88 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 89 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||||
| g | h | i | j | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | 0 | 0 | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 90 | |||||||||||
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| k | l | m | n | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 91 | |||||||||||
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| o | p | q | r | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 92 | |||||||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 93 | |||||||||||
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| s | t | u | v | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||||
| Verschmutzung (PPC) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 94 | |||||||||||
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| w | x | z | aa | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||||
| Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 95 | |||||||||||
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| ab | ac | ad | ae | af | |||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 894 | 89 | - | 42 | 36 | |||||||
| 2 | Finanzunternehmen | 702 | 49 | - | 3 | 2 | |||||||
| 3 | Kreditinstitute | 689 | 49 | - | 3 | 2 | |||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 6 | 0 | - | 0 | 0 | |||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 683 | 49 | - | 3 | 2 | |||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 13 | 0 | - | 0 | 0 | |||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 68 | 39 | - | 39 | 34 | |||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 22 | - | - | - | - | |||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 47 | 39 | - | 39 | 34 | |||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||||
| 24 | Private Haushalte | 124 | - | - | - | - | |||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 124 | - | - | - | - | |||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 550 | - | - | - | - | |||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | ||||||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 1.444 | 89 | - | 42 | 36 | |||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | 1.444 | 89 | - | 42 | 36 | |||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | - | |||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 96 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 97 |
- Dezember 2023
| ag | ah | ai | aj | ak | al | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||||
| Gesamt Bruttobuchwert | Klimaschutz (CCM) | ||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2.954 | 933 | 32 | - | - | 9 | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | 1.038 | 208 | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | 1.038 | 208 | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 15 | 4 | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1.023 | 205 | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 59 | 40 | 32 | - | - | 9 | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 59 | 40 | 32 | - | - | 9 | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | 162 | 162 | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 162 | 162 | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1.173 | - | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1.173 | - | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 522 | 522 | - | - | - | - | ||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | 38.394 | |||||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 35.654 | |||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 19.835 | |||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | 17.790 | |||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 14.030 | |||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | 1.304 | |||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | 1.801 | |||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 244 | |||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 15.819 | |||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | 15.542 | |||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | 269 | |||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 8 | |||||||||||
| 44 | Derivate | 831 | |||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 1.340 | |||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | - | |||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 568 | |||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 41.347 | 933 | 32 | - | - | 9 | ||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 5.243 | |||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 3.325 | |||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 992 | |||||||||||
| 52 | Handelsbuch | 926 | |||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | 46.590 | 933 | 32 | - | - | 9 | ||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | 10 | - | - | - | - | - | ||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 98 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 99 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||||
| am | an | ao | ap | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 100 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||||
| aq | ar | as | at | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 101 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||||
| au | av | aw | ax | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 102 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 103 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||||
| ay | az | ba | bb | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||||
| Verschmutzung (PPC) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 104 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 105 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||||
| bc | bd | be | bf | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||||
| Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 106 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| bg | bh | bi | bj | bk | |||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 933 | 32 | - | - | 9 | |||||||
| 2 | Finanzunternehmen | 208 | - | - | - | - | |||||||
| 3 | Kreditinstitute | 208 | - | - | - | - | |||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 4 | - | - | - | - | |||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 205 | - | - | - | - | |||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 40 | 32 | - | - | 9 | |||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 40 | - | - | - | - | |||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | 162 | - | - | - | - | |||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 162 | - | - | - | - | |||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 522 | - | - | - | - | |||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | ||||||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 933 | 32 | - | - | 9 | |||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | 933 | 32 | - | - | 9 | |||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | - | |||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 107 |
GAR-Sektorinformationen – Turnover
| a | b | c | d | |||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||
| Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | |||||||
| Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | ||||||||
| 42.00 Tiefbau | 47 | 39 | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| e | f | g | h | |||||
| Climate Change Adaptation (CCA) | ||||||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||
| Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | |||||||
| Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | ||||||||
| 42.00 Tiefbau | – | – | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| i | j | k | l | |||||
| Water and marine resources (WTR) | ||||||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||
| Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | |||||||
| Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | ||||||||
| 42.00 Tiefbau | – | – | ||||||
| --- | --- | --- | --- | |||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 108 | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| m | n | o | p | |||||
| Circular economy (CE) | ||||||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||
| Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | |||||||
| Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | ||||||||
| 42.00 Tiefbau | – | – | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| q | r | s | t | |||||
| Pollution (PPC) | ||||||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||
| Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | |||||||
| Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | ||||||||
| 42.00 Tiefbau | – | – | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| u | v | w | x | |||||
| Biodiversity and Ecosystems (BIO) | ||||||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||
| Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | |||||||
| Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | ||||||||
| 42.00 Tiefbau | – | – | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| y | z | aa | ab | |||||
| TOTAL (CCM + CCA + WMR + CE + P + BE) | ||||||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||
| Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | |||||||
| Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | ||||||||
| 42.00 Tiefbau | 47 | 39 | ||||||
| --- | --- | --- | --- | |||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 109 |
GAR KPI-Bestand– Turnover 31. Dezember 2024
| a | b | c | d | e | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2,08% | 0,21% | - | 0,10% | 0,08% | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | 1,63% | 0,11% | - | 0,01% | - | |||||
| 3 | Kreditinstitute | 1,60% | 0,11% | - | 0,01% | - | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,01% | - | - | - | - | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1,58% | 0,11% | - | 0,01% | - | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,03% | - | - | - | - | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,16% | 0,09% | - | 0,09% | 0,08% | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,05% | - | - | - | - | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,11% | 0,09% | - | 0,09% | 0,08% | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 24 | Private Haushalte | 0,29% | - | - | - | - | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,29% | - | - | - | - | |||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 1,28% | - | - | - | - | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 3,35% | 0,21% | - | 0,10% | 0,08% | |||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 110 | |||||||||
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| f | g | h | i | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 111 | |||||||||
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| j | k | l | m | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 112 | |||||||||
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| n | o | p | q | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 113 | |||||||||
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| r | s | t | u | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Verschmutzung (PPC) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 114 | |||||||||
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| v | w | x | z | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 115 | |||||||||
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| aa | ab | ac | ad | ae | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2,08% | 0,21% | - | 0,10% | 0,08% | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | 1,63% | 0,11% | - | 0,01% | - | |||||
| 3 | Kreditinstitute | 1,60% | 0,11% | - | 0,01% | - | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,01% | - | - | - | - | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1,59% | 0,11% | - | 0,01% | - | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,03% | - | - | - | - | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,16% | 0,09% | - | 0,09% | 0,08% | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,05% | - | - | - | - | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,11% | 0,09% | - | 0,09% | 0,08% | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 24 | Private Haushalte | 0,29% | - | - | - | - | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,29% | - | - | - | - | |||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 1,28% | - | - | - | - | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 3,35% | 0,21% | - | 0,10% | 0,08% | |||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 116 |
- Dezember 2023
| ag | ah | ai | aj | ak | |||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2,26% | 0,08% | - | - | 0,02% | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0,50% | - | - | - | - | |||||
| 3 | Kreditinstitute | 0,50% | - | - | - | - | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,01% | - | - | - | - | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,49% | - | - | - | - | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,10% | 0,08% | - | - | 0,02% | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,10% | 0,08% | - | - | 0,02% | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 24 | Private Haushalte | 0,39% | - | - | - | - | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,39% | - | - | - | - | |||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 1,26% | - | - | - | - | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 2,26% | 0,08% | - | - | 0,02% | |||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 117 | |||||||||
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| al | am | an | ao | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Climate Change Adaptation (CCA) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 118 | |||||||||
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| ap | aq | ar | as | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Water and marine resources (WTR) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 119 | |||||||||
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| at | au | av | aw | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Circular economy (CE) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 120 | |||||||||
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| ax | ay | az | ba | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Pollution (PPC) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 121 | |||||||||
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| bb | bc | bd | be | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Biodiversity and Ecosystems (BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 122 | |||||||||
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| bf | bg | bh | bi | bj | |||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2,26% | 0,08% | - | - | 0,02% | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0,50% | - | - | - | - | |||||
| 3 | Kreditinstitute | 0,50% | - | - | - | - | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,01% | - | - | - | - | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,49% | - | - | - | - | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,10% | 0,08% | - | - | 0,02% | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,10% | 0,08% | - | - | 0,02% | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 24 | Private Haushalte | 0,39% | - | - | - | - | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,39% | - | - | - | - | |||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 1,26% | - | - | - | - | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 2,26% | 0,08% | - | - | 0,02% | |||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 123 |
GAR KPI-Zuflüsse – Turnover
| a | b | c | d | e | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2,97% | 0,23% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | 2,97% | 0,23% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 3 | Kreditinstitute | 2,97% | 0,23% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 2,97% | 0,23% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | - | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 1,93% | - | - | - | - | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 4,90% | 0,23% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 124 | |||||||||
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| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 125 | |||||||||
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| j | k | l | m | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 126 | |||||||||
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| n | o | p | q | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 127 | |||||||||
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| r | s | t | u | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Verschmutzung (PPC) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 128 | |||||||||
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| v | w | x | z | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | 0 | |||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | |||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | 0 | |||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | 0 | |||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 129 | |||||||||
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| aa | ab | ac | ad | ae | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2,97% | 0,23% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | 2,97% | 0,23% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 3 | Kreditinstitute | 2,97% | 0,23% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 2,97% | 0,23% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | - | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 1,93% | - | - | - | - | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 4,90% | 0,23% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 130 |
KPI außerbilanzielle Risikopositionen – Turnover – Stock 31. Dezember 2024
| a | b | c | d | e | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | - | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| f | g | h | i | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| j | k | l | m | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 131 | |||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| n | o | p | q | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| r | s | t | u | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Verschmutzung (PPC) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| v | w | x | z | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 132 | |||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| aa | ab | ac | ad | ae | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | - | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
- Dezember 2023
| a | b | c | d | e | |||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | - | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| f | g | h | i | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 133 | |||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| j | k | l | m | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| n | o | p | q | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| r | s | t | u | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Verschmutzung (PPC) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 134 | |||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| v | w | x | z | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| aa | ab | ac | ad | ae | |||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | - | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
KPI außerbilanzielle Risikopositionen – Turnover – Flow
| a | b | c | d | e | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | - | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 135 | |||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| f | g | h | i | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| j | k | l | m | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| n | o | p | q | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 136 | |||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| r | s | t | u | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Verschmutzung (PPC) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| v | w | x | z | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| aa | ab | ac | ad | ae | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | - | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 137 |
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR – CAPEX 31. Dezember 2024
| a | b | c | d | e | f | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||||
| Gesamt Bruttobuchwert | Klimaschutz (CCM) | ||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2.547 | 836 | 96 | - | 3 | 51 | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | 2.343 | 636 | 48 | - | 3 | 3 | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | 2.286 | 622 | 47 | - | 3 | 3 | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 37 | 6 | 0 | - | 0 | 0 | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 2.249 | 615 | 47 | - | 3 | 3 | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 57 | 14 | 1 | - | 0 | 0 | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 81 | 77 | 48 | - | - | 47 | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 22 | 22 | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 59 | 55 | 48 | - | - | 47 | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | 124 | 124 | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 124 | 124 | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 550 | 550 | - | - | - | - | ||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | 39.944 | |||||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 34.317 | |||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 18.802 | |||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | 17.317 | |||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 16.569 | |||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | |||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | 1.246 | |||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 239 | |||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 15.515 | |||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | 15.024 | |||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | 482 | |||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 9 | |||||||||||
| 44 | Derivate | 672 | |||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 1.450 | |||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 0 | |||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 3.505 | |||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 43.041 | 1.386 | 96 | - | 3 | 51 | ||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 5.282 | |||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 1.959 | |||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 2.605 | |||||||||||
| 52 | Handelsbuch | 718 | |||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | 48.323 | 1.386 | 96 | - | 3 | 51 | ||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | - | |||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 138 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 139 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||||
| g | h | i | j | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 9 | 0 | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | 9 | 0 | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | 2 | 0 | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 2 | 0 | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 6 | 0 | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 9 | 0 | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | 9 | 0 | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 140 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||||
| k | l | m | n | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 141 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||||
| o | p | q | r | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 142 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 143 | |||||||||||
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| s | t | u | v | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||||
| Verschmutzung (PPC) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 144 | |||||||||||
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| w | x | z | aa | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||||
| Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 145 |
…
| ab | ac | ad | ae | af | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| Mio. € | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 845 | 96 | - | 3 | 51 | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | 644 | 48 | - | 3 | 3 | |||||
| 3 | Kreditinstitute | 624 | 47 | - | 3 | 3 | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 6 | 0 | - | 0 | 0 | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 618 | 47 | - | 3 | 3 | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 20 | 1 | - | 0 | 0 | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 77 | 48 | - | - | 47 | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 22 | - | - | - | - | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 55 | 48 | - | - | 47 | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 24 | Private Haushalte | 124 | - | - | - | - | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 124 | - | - | - | - | |||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 550 | - | - | - | - | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | ||||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 1.395 | 96 | - | 3 | 51 | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | 1.395 | 96 | - | 3 | 51 | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | - | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 146 | |||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 147 |
- Dezember 2023
| ag | ah | ai | aj | ak | al | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||||
| Gesamt Bruttobuchwert | Klimaschutz (CCM) | ||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2.954 | 807 | 47 | - | - | 2 | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | 1.038 | 68 | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | 1.038 | 68 | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 15 | 0 | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1.023 | 67 | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 59 | 56 | 47 | - | - | 2 | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 59 | 56 | 47 | - | - | 2 | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | 162 | 162 | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 162 | 162 | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1.173 | - | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1.173 | - | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 522 | 522 | - | - | - | - | ||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | 38.394 | |||||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 35.654 | |||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 19.835 | |||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | 17.790 | |||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 14.030 | |||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | 1.304 | |||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | 1.801 | |||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 244 | |||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 15.819 | |||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | 15.542 | |||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | 269 | |||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 8 | |||||||||||
| 44 | Derivate | 831 | |||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 1.340 | |||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | - | |||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 568 | |||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 41.347 | 807 | 47 | - | - | 2 | ||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 5.243 | |||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 3.325 | |||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 992 | |||||||||||
| 52 | Handelsbuch | 926 | |||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | 46.590 | 807 | 47 | - | - | 2 | ||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | 10 | - | - | - | - | - | ||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 148 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 149 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||||
| am | an | ao | ap | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 150 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||||
| aq | ar | as | at | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 151 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||||
| au | av | aw | ax | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 152 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 153 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||||
| ay | az | ba | bb | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||||
| Verschmutzung (PPC) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 154 | |||||||||||
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| bc | bd | be | bf | ||||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||||
| Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | - | - | - | - | ||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - | - | ||||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | ||||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 155 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| bg | bh | bi | bj | bk | |||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||||
| Mio. € | |||||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 807 | 47 | - | - | 2 | |||||||
| 2 | Finanzunternehmen | 68 | - | - | - | - | |||||||
| 3 | Kreditinstitute | 68 | - | - | - | - | |||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | - | - | - | - | |||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 67 | - | - | - | - | |||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 56 | 47 | - | - | 2 | |||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 56 | 47 | - | - | 2 | |||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||||
| 24 | Private Haushalte | 162 | - | - | - | - | |||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 162 | - | - | - | - | |||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 522 | - | - | - | - | |||||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht im Zähler für die GAR-Berechnung erfasst sind (im Nenner enthalten) | ||||||||||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||||||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||||||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||||||||||
| 37 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||||||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||||||||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||||||||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||||||||||
| 44 | Derivate | ||||||||||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||||||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||||||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||||||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 807 | 47 | - | - | 2 | |||||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||||||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||||||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||||||||
| 52 | Handelsbuch | ||||||||||||
| 53 | Gesamtaktiva | 807 | 47 | - | - | 2 | |||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||||||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - | - | - | |||||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 156 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 157 |
GAR-Sektorinformationen – CAPEX
| a | b | c | d | |||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||
| Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | |||||||
| Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | ||||||||
| 42.00 Tiefbau | 55 | 48 | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| e | f | g | h | |||||
| Climate Change Adaptation (CCA) | ||||||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||
| Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | |||||||
| Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | ||||||||
| 42.00 Tiefbau | – | – | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| i | j | k | l | |||||
| Water and marine resources (WTR) | ||||||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||
| Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | |||||||
| Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | ||||||||
| 42.00 Tiefbau | – | – | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| m | n | o | p | |||||
| Circular economy (CE) | ||||||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||
| Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | |||||||
| Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | ||||||||
| 42.00 Tiefbau | – | – | ||||||
| --- | --- | --- | --- | |||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 158 | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| q | r | s | t | |||||
| Pollution (PPC) | ||||||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||
| Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | |||||||
| Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | ||||||||
| 42.00 Tiefbau | – | – | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| SIE200 | u | v | w | x | ||||
| Biodiversity and Ecosystems (BIO) | ||||||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||
| Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | |||||||
| Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | ||||||||
| 42.00 Tiefbau | – | – | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| y | z | aa | ab | |||||
| TOTAL (CCM + CCA + WMR + CE + P + BE) | ||||||||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||||
| Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | |||||||
| Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | ||||||||
| 42.00 Tiefbau | 55 | 48 | ||||||
| --- | --- | --- | --- | |||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 159 |
GAR KPI-Bestand – CAPEX 31. Dezember 2024
| a | b | c | d | e | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 1,94% | 0,22% | - | 0,01% | 0,12% | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | 1,48% | 0,11% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 3 | Kreditinstitute | 1,44% | 0,11% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,01% | - | - | - | - | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1,43% | 0,11% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,03% | - | - | - | - | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,18% | 0,11% | - | - | 0,11% | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,05% | - | - | - | - | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,13% | 0,11% | - | - | 0,11% | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 24 | Private Haushalte | 0,29% | - | - | - | - | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,29% | - | - | - | - | |||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 1,28% | - | - | - | - | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 3,22% | 0,22% | - | 0,01% | 0,12% | |||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 160 | |||||||||
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| f | g | h | i | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,02% | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0,02% | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | 0,01% | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,01% | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,01% | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,02% | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 161 | |||||||||
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| j | k | l | m | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 162 | |||||||||
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| n | o | p | q | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 163 | |||||||||
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| r | s | t | u | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Verschmutzung (PPC) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 164 | |||||||||
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| v | w | x | z | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 165 | |||||||||
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| aa | aa | ab | ac | ad | ae | ||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 1,96% | 0,22% | - | 0,01% | 0,12% | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | 1,50% | 0,11% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 3 | Kreditinstitute | 1,45% | 0,11% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,01% | - | - | - | - | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1,44% | 0,11% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,05% | - | - | - | - | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,18% | 0,11% | - | - | 0,11% | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,05% | - | - | - | - | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,13% | 0,11% | - | - | 0,11% | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 24 | Private Haushalte | 0,29% | - | - | - | - | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,29% | - | - | - | - | |||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 1,28% | - | - | - | - | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 3,24% | 0,22% | - | 0,01% | 0,12% | |||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 166 |
- Dezember 2023
| ag | ah | ai | aj | ak | |||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 1,95% | 0,11% | - | - | - | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0,16% | - | - | - | - | |||||
| 3 | Kreditinstitute | 0,16% | - | - | - | - | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,16% | - | - | - | - | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,13% | 0,11% | - | - | - | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,13% | 0,11% | - | - | - | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 24 | Private Haushalte | 0,39% | - | - | - | - | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,39% | - | - | - | - | |||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 1,26% | - | - | - | - | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 1,95% | 0,11% | - | - | - | |||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 167 | |||||||||
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| al | am | an | ao | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Climate Change Adaptation (CCA) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 168 | |||||||||
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| ap | aq | ar | as | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Water and marine resources (WTR) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 169 | |||||||||
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| at | au | av | aw | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Circular economy (CE) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 170 | |||||||||
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| ax | ay | az | ba | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Pollution (PPC) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 171 | |||||||||
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| bb | bc | bd | be | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Biodiversity and Ecosystems (BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 172 | |||||||||
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| bf | bg | bh | bi | bj | |||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 1,95% | 0,11% | - | - | - | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | 0,16% | - | - | - | - | |||||
| 3 | Kreditinstitute | 0,16% | - | - | - | - | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,16% | - | - | - | - | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,13% | 0,11% | - | - | - | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,13% | 0,11% | - | - | - | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 24 | Private Haushalte | 0,39% | - | - | - | - | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,39% | - | - | - | - | |||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||
| 27 | davon: Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 1,26% | - | - | - | - | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 1,95% | 0,11% | - | - | - | |||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 173 |
GAR KPI-Zuflüsse – CAPEX
| a | b | c | d | e | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2,33% | 0,19% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | 2,33% | 0,19% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 3 | Kreditinstitute | 2,33% | 0,19% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 2,33% | 0,19% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | - | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 1,93% | - | - | - | - | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 4,26% | 0,19% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 174 | |||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| f | g | h | i | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 175 | |||||||||
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| j | k | l | m | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 176 | |||||||||
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| n | o | p | q | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | ||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | ||||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 177 | |||||||||
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| r | s | t | u | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Verschmutzung (PPC) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | ||||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | ||||||||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 178 | |||||||||
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| v | w | x | z | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | ||||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | ||||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | ||||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | ||||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | ||||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |||||||
| 24 | Private Haushalte | 0 | |||||||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | |||||||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | 0 | |||||||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | |||||||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | ||||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | ||||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | ||||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | ||||||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 179 | |||||||||
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| aa | ab | ac | ad | ae | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | |||||||||||
| GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2,33% | 0,19% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | 2,33% | 0,19% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 3 | Kreditinstitute | 2,33% | 0,19% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 2,33% | 0,19% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | - | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | ||||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | - | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 26 | davon: Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | - | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | - | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 1,93% | - | - | - | - | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 4,26% | 0,19% | - | 0,01% | 0,01% | |||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 180 |
KPI außerbilanzielle Risikopositionen– CAPEX – Stock 31. Dezember 2024
| a | b | c | d | e | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | - | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| f | g | h | i | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| j | k | l | m | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 181 | |||||||||
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| n | o | p | q | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| r | s | t | u | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Verschmutzung (PPC) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| v | w | x | z | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 182 | |||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| aa | ab | ac | ad | ae | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | - | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
- Dezember 2023
| a | b | c | d | e | |||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | - | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| f | g | h | i | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 183 | |||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| j | k | l | m | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| n | o | p | q | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| a | b | c | d | e | |||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | - | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 184 | |||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| v | w | x | z | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| aa | ab | ac | ad | ae | |||||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | - | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
KPI außerbilanzielle Risikopositionen– CAPEX – Flow
| a | b | c | d | e | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | - | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 185 | |||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| f | g | h | i | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| j | k | l | m | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| n | o | p | q | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 186 | |||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| r | s | t | u | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Verschmutzung (PPC) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | ||
| v | w | x | z | ||||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| aa | ab | ac | ad | ae | |||||||
| Offenlegungsstichtag T | |||||||||||
| TOTAL (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||||||||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - | - | - | - | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
Kernenergie und fossiles Gas Ergänzend zur EU-Taxonomie werden mit der delegierten Verordnung 2021/2178 die sechs Aktivitäten zur Kernenergie und fossilem Gas gesondert betrachtet.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 187 |
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie & fossiles Gas – Turnover – Stock
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |||
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | ||
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||||
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| --- | --- | --- | --- | |
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 188 |
Template 2 – Turnover – Stock
| Gesamt (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | ||||||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||||||||||
| 1 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% | - | - | ||||||
| 3 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 3 | 0,01% | 3 | 0,01% | - | - | ||||||
| 4 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen, nicht in den Zeilen 1 bis 6 genannten taxonomiefähigen Wirtschaftszweige im Nenner des jeweiligen KPI | 86 | 0,20% | 86 | 0,20% | 0 | 0,00% | ||||||
| 8 | Gesamte anwendbare KPI | 89 | 0,21% | 89 | 0,21% | 0 | 0,00% | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 189 |
Template 3 – Turnover – Stock
| Gesamt (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | ||||||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||||||||||
| 1 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | 0 | 0,02% | 0 | 0,02% | - | - | ||||||
| 3 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | 3 | 2,89% | 3 | 2,89% | - | - | ||||||
| 4 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen, nicht in den Zeilen 1 bis 6 genannten taxonomiefähigen Wirtschaftszweige im Zähler des jeweiligen KPI | 86 | 97,09% | 86 | 97,05% | 0 | 0,05% | ||||||
| 8 | Gesamtbetrag und Anteil der an der Taxonomie ausgerichteten Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des jeweiligen KPI | 89 | 100,00% | 89 | 99,95% | 0 | 0,05% | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 190 |
Template 4 – Turnover – Stock
| Gesamt (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | ||||||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||||||||||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% | - | - | ||||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 10 | 0,02% | 10 | 0,02% | - | - | ||||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% | - | - | ||||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% | - | - | ||||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% | - | - | ||||||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiefähigen Wirtschaftszweige, die nicht in den Zeilen 1 bis 6 im Nenner des jeweiligen KPI genannt sind | 1.345 | 3,13% | 1.345 | 3,12% | 0 | 0,00% | ||||||
| 8 | Gesamtbetrag und Anteil der für die Taxonomie infrage kommenden, aber nicht an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des jeweiligen KPI | 1.355 | 3,15% | 1.355 | 3,15% | 0 | 0,00% | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 191 |
Template 5 – Turnover – Stock
| 31.12.2024 | 31.12.2024 | ||||
| Mio. € | % | ||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||
| 1 | Betrag und Anteil der in Zeile 1 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI nicht förderfähig ist | 1 | 0,00% | ||
| 2 | Betrag und Anteil der in Zeile 2 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | 0 | 0,00% | ||
| 3 | Betrag und Anteil der in Zeile 3 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | - | - | ||
| 4 | Betrag und Anteil der in Zeile 4 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | 0 | 0,00% | ||
| 5 | Betrag und Anteil der in Zeile 5 der Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | 0 | 0,00% | ||
| 6 | Betrag und Anteil der in Zeile 6 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | 1 | 0,00% | ||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen, nicht unter die Taxonomie fallenden Wirtschaftstätigkeiten, die nicht in den Zeilen 1 bis 6 oben aufgeführt sind, im Nenner des jeweiligen KPI | 41.594 | 96,64% | ||
| 8 | Gesamtbetrag und Anteil der nach der Taxonomie nicht förderfähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des jeweiligen KPI | 41.597 | 96,65% |
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie & fossiles Gas – Turnover – Flow
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |||
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | ||
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | ||
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||||
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| --- | --- | --- | --- | |
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 192 |
Template 2 – Turnover – Flow
| Gesamt (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | ||||||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||||||||||
| 1 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,01% | 0 | 0,01% | - | - | ||||||
| 4 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen, nicht in den Zeilen 1 bis 6 genannten taxonomiefähigen Wirtschaftszweige im Nenner des jeweiligen KPI | 14 | 0,23% | 14 | 0,23% | 0 | 0,00% | ||||||
| 8 | Gesamte anwendbare KPI | 15 | 0,23% | 15 | 0,23% | 0 | 0,00% | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 193 |
Template 3 – Turnover – Flow
| Gesamt (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | ||||||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||||||||||
| 1 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | 0 | 2,18% | 0 | 2,18% | - | - | ||||||
| 4 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen, nicht in den Zeilen 1 bis 6 genannten taxonomiefähigen Wirtschaftszweige im Zähler des jeweiligen KPI | 14 | 97,82% | 14 | 97,80% | 0 | 0,02% | ||||||
| 8 | Gesamtbetrag und Anteil der an der Taxonomie ausgerichteten Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des jeweiligen KPI | 15 | 100,00% | 15 | 99,98% | 0 | 0,02% | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 194 |
Template 4 – Turnover – Flow
| Gesamt (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | ||||||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||||||||||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 1 | 0,01% | 1 | 0,01% | - | - | ||||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% | - | - | ||||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% | - | - | ||||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% | - | - | ||||||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiefähigen Wirtschaftszweige, die nicht in den Zeilen 1 bis 6 im Nenner des jeweiligen KPI genannt sind | 292 | 4,65% | 292 | 4,65% | 0 | 0,00% | ||||||
| 8 | Gesamtbetrag und Anteil der für die Taxonomie infrage kommenden, aber nicht an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des jeweiligen KPI | 293 | 4,66% | 293 | 4,66% | 0 | 0,00% | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 195 |
Template 5 – Turnover – Flow
| 31.12.2024 | 31.12.2024 | ||||
| Mio. € | % | ||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||
| 1 | Betrag und Anteil der in Zeile 1 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI nicht förderfähig ist | 0 | 0,01% | ||
| 2 | Betrag und Anteil der in Zeile 2 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | - | - | ||
| 3 | Betrag und Anteil der in Zeile 3 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | - | - | ||
| 4 | Betrag und Anteil der in Zeile 4 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | - | - | ||
| 5 | Betrag und Anteil der in Zeile 5 der Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | - | - | ||
| 6 | Betrag und Anteil der in Zeile 6 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | 0 | 0,01% | ||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen, nicht unter die Taxonomie fallenden Wirtschaftstätigkeiten, die nicht in den Zeilen 1 bis 6 oben aufgeführt sind, im Nenner des jeweiligen KPI | 5.971 | 95,09% | ||
| 8 | Gesamtbetrag und Anteil der nach der Taxonomie nicht förderfähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des jeweiligen KPI | 5.972 | 95,10% |
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie & fossiles Gas – CAPEX – Stock
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |||
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | ||
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||||
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | ||
| --- | --- | --- | --- | |
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 196 |
Template 2 – CAPEX – Stock
| Gesamt (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | ||||||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||||||||||
| 1 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% | - | - | ||||||
| 3 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 2 | 0,00% | 2 | 0,00% | - | - | ||||||
| 4 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 2 | 0,00% | 2 | 0,00% | - | - | ||||||
| 5 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen, nicht in den Zeilen 1 bis 6 genannten taxonomiefähigen Wirtschaftszweige im Nenner des jeweiligen KPI | 93 | 0,22% | 93 | 0,22% | 0 | 0,00% | ||||||
| 8 | Gesamte anwendbare KPI | 96 | 0,22% | 96 | 0,22% | 0 | 0,00% | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 197 |
Template 3 – CAPEX – Stock
| Gesamt (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | ||||||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||||||||||
| 1 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | 0 | 0,26% | 0 | 0,26% | - | - | ||||||
| 3 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | 2 | 1,73% | 2 | 1,73% | - | - | ||||||
| 4 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | 2 | 1,70% | 2 | 1,70% | - | - | ||||||
| 5 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen, nicht in den Zeilen 1 bis 6 genannten taxonomiefähigen Wirtschaftszweige im Zähler des jeweiligen KPI | 93 | 96,31% | 93 | 96,24% | 0 | 0,08% | ||||||
| 8 | Gesamtbetrag und Anteil der an der Taxonomie ausgerichteten Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des jeweiligen KPI | 96 | 100,00% | 96 | 99,92% | 0 | 0,08% | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 198 |
Template 4 – CAPEX – Stock
| Gesamt (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | ||||||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||||||||||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% | - | - | ||||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% | - | - | ||||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% | - | - | ||||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 1 | 0,00% | 1 | 0,00% | - | - | ||||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiefähigen Wirtschaftszweige, die nicht in den Zeilen 1 bis 6 im Nenner des jeweiligen KPI genannt sind | 1.297 | 3,01% | 1.289 | 2,99% | 9 | 0,02% | ||||||
| 8 | Gesamtbetrag und Anteil der für die Taxonomie infrage kommenden, aber nicht an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des jeweiligen KPI | 1.298 | 3,02% | 1.290 | 3,00% | 9 | 0,02% | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 199 |
Template 5 – CAPEX – Stock
| 31.12.2024 | 31.12.2024 | ||||
| Mio. € | % | ||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||
| 1 | Betrag und Anteil der in Zeile 1 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI nicht förderfähig ist | - | - | ||
| 2 | Betrag und Anteil der in Zeile 2 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | 0 | 0,00% | ||
| 3 | Betrag und Anteil der in Zeile 3 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | - | - | ||
| 4 | Betrag und Anteil der in Zeile 4 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | 0 | 0,00% | ||
| 5 | Betrag und Anteil der in Zeile 5 der Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | 0 | 0,00% | ||
| 6 | Betrag und Anteil der in Zeile 6 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | - | - | ||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen, nicht unter die Taxonomie fallenden Wirtschaftstätigkeiten, die nicht in den Zeilen 1 bis 6 oben aufgeführt sind, im Nenner des jeweiligen KPI | 41.646 | 96,76% | ||
| 8 | Gesamtbetrag und Anteil der nach der Taxonomie nicht förderfähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des jeweiligen KPI | 41.646 | 96,76% |
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie & fossiles Gas – CAPEX – Flow
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |||
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | ||
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||||
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja | ||
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | ||
| --- | --- | --- | --- | |
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 200 |
Template 2 – CAPEX – Flow
| Gesamt (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | ||||||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||||||||||
| 1 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% | - | - | ||||||
| 3 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,01% | 0 | 0,01% | - | - | ||||||
| 4 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen, nicht in den Zeilen 1 bis 6 genannten taxonomiefähigen Wirtschaftszweige im Nenner des jeweiligen KPI | 12 | 0,18% | 12 | 0,18% | 0 | 0,00% | ||||||
| 8 | Gesamte anwendbare KPI | 12 | 0,19% | 12 | 0,19% | 0 | 0,00% | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 201 |
Template 3 – CAPEX – Flow
| Gesamt (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | ||||||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||||||||||
| 1 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | 0 | 0,60% | 0 | 0,60% | - | - | ||||||
| 3 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | 0 | 2,82% | 0 | 2,82% | - | - | ||||||
| 4 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 5 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 6 | Betrag und Anteil der an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Zähler des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen, nicht in den Zeilen 1 bis 6 genannten taxonomiefähigen Wirtschaftszweige im Zähler des jeweiligen KPI | 12 | 96,58% | 12 | 96,54% | 0 | 0,04% | ||||||
| 8 | Gesamtbetrag und Anteil der an der Taxonomie ausgerichteten Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des jeweiligen KPI | 12 | 100,00% | 12 | 99,96% | 0 | 0,04% | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 202 |
Template 4 – CAPEX – Flow
| Gesamt (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||||||||
| Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | ||||||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||||||||||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% | - | - | ||||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | 0 | 0,01% | 0 | 0,01% | - | - | ||||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI | - | - | - | - | - | - | ||||||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiefähigen Wirtschaftszweige, die nicht in den Zeilen 1 bis 6 im Nenner des jeweiligen KPI genannt sind | 255 | 4,06% | 255 | 4,06% | 0 | 0,00% | ||||||
| 8 | Gesamtbetrag und Anteil der für die Taxonomie infrage kommenden, aber nicht an die Taxonomie angepassten Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des jeweiligen KPI | 256 | 4,07% | 255 | 4,07% | 0 | 0,00% | ||||||
| --- | --- | --- | --- | ||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 203 |
Template 5 – CAPEX – Flow
| 31.12.2024 | 31.12.2024 | ||||
| Mio. € | % | ||||
| Wirtschaftliche Aktivitäten | |||||
| 1 | Betrag und Anteil der in Zeile 1 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI nicht förderfähig ist | - | - | ||
| 2 | Betrag und Anteil der in Zeile 2 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | - | - | ||
| 3 | Betrag und Anteil der in Zeile 3 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | - | - | ||
| 4 | Betrag und Anteil der in Zeile 4 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | - | - | ||
| 5 | Betrag und Anteil der in Zeile 5 der Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | - | - | ||
| 6 | Betrag und Anteil der in Zeile 6 von Vorlage 1 genannten Wirtschaftstätigkeit, die gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 im Nenner des geltenden KPI nicht förderfähig ist | - | - | ||
| 7 | Betrag und Anteil der sonstigen, nicht unter die Taxonomie fallenden Wirtschaftstätigkeiten, die nicht in den Zeilen 1 bis 6 oben aufgeführt sind, im Nenner des jeweiligen KPI | 6.231 | 95,74% | ||
| 8 | Gesamtbetrag und Anteil der nach der Taxonomie nicht förderfähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des jeweiligen KPI | 6.231 | 95,74% |
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie & fossilems Gas – Off-Balance – Stock & Flow für CapEx und Turnover
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |||
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | ||
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | ||
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | ||
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||||
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | ||
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein | ||
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
Auf Basis der FAQ 28 aus der Commission Notice vom November 2024 verzichtet die Aareal Bank AG auf den Ausweis der Templates 2 bis 5, da keine Risikopositionen aus dem Off-Balance Geschäft mit den Aktivitäten aus Zeile 1 bis 6 des Templates 1 übereinstimmen.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 204 |
ESRS E1: Klimawandel Konzepte in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz E1-1 14-17 Zum Stichtag 31 Dezember 2024 wurde vonseiten der Aareal Bank Gruppe noch kein umfänglicher Transitionsplan publiziert. Als Finanzierer gewerblicher Immobilien ist sich die Aareal Bank AG ihrer hohen Verantwortung und der Relevanz des Gebäudesektors zur Erreichung der internationalen Klimaschutzziele bewusst und hat mit der Durchführung verschiedener Projekte & Initiativen im Berichtsjahr ein stabiles Fundament geschaffen. So hat die Bank in einem Projekt erstmals umfassende Transparenz der im CREF-Portfolio finanzierten CO2-Emissionen geschaffen und diese nach dem Standard des Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) in einem eigenen Bericht veröffentlicht. Diese Projekte und Initiativen werden in E1-3 näher beschrieben. Die Bank plant, die nach ESRS erforderlichen Informationen im Hinblick auf die Veröffentlichung eines Transitionsplans für das Geschäftsjahr 2026 zu veröffentlichen. Zudem ist bekannt, dass auch im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs ein Hebel für die Reduktion der daraus resultierenden CO2-Emissionen liegt. Deshalb wird auch im betrieblichen Umweltmanagement durch verschiedene Maßnahmen, welche in E1-3 näher beschrieben werden, auf eine stetige Verbesserung der Energieeffizienz geachtet. Ein besonderer Fokus gilt hierbei den Gebäuden am Hauptsitz in Wiesbaden. Die Aareal Bank Gruppe ist nicht von den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten ausgenommen. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit der Strategie und dem Geschäftsmodell E1 18-19 SBM-3 ESRS 2 48 Im Hinblick auf den Klimawandel sind sowohl Auswirkungen als auch Risiken und Chancen identifiziert worden. Die überwiegende Mehrheit der in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Risiken und Chancen sind im Standard E1 Klimawandel verortet. Als negative Auswirkung ist einerseits der Energieverbrauch und der damit verbundene CO2-Ausstoß durch den eigenen Geschäftsbetrieb der Aareal Bank Gruppe zu nennen. Für den Gebäudebetrieb der eigenen Standorte, den Betrieb eigener Rechenzentren, die Nutzung von Dienstwagen und das Unternehmen von Dienstreisen durch eigene Mitarbeiter der Aareal Bank Gruppe werden verschiedene Energieträger genutzt, wodurch CO2 emittiert wird, was einen negativen Beitrag zum Klimawandel zur Folge hat. Mit zunehmendem Klimawandel ist zukünftig auch mit einem zunehmenden Energiebedarf für die Kühlung von Bürogebäuden zu rechnen. Durch das Angebot von Bankdienstleistungen im Zahlungsverkehr oder für Bankprodukte insbesondere auch digitale Angebote (Aareal Portal) werden zudem Server-Kapazitäten innerhalb der Wertschöpfungskette benötigt, deren Bereitstellung ebenfalls mit Energieverbrauch und CO2-Emissionen verbunden ist. Neben den Dienstreisen von Aareal Bank Gruppen-Mitarbeitern sind zudem auch Reisetätigkeiten von Beratern oder externen Produktvertretern mit der Emission von CO2 verbunden. Innerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs gibt es durch klimafreundliche Arbeitskonzepte und Mobilitätslösungen allerdings auch positive Auswirkungen. Hierzu zählen beispielsweise die Folgenden: mobiles Arbeiten, eine Dienstwagenrichtlinie, die CO2-Grenzwerte festlegt, Ladestationen für Elektroautos am Firmensitz in Wiesbaden (Versorgung mit Grünstrom), Bezuschussung von Tickets für den ÖPNV und Fahrradleasing. Neben den Emissionen aus dem Geschäftsbetrieb werden vor allem die finanzierten Emissionen durch die Vergabe von Krediten als besonders relevant gesehen. Die finanzierten Immobilien müssen als Teil der Wertschöpfungskette der Aareal Bank AG betrachtet werden. Diese verbrauchen im Betrieb Energie, wodurch CO2 emittiert wird. Die entstehenden CO2-Emissionen tragen maßgeblich zum Klimawandel bei. Gleichzeitig kann die Aareal Bank AG durch das Angebot grüner Kredite und Transformationskredite zur energetischen Sanierung des (globalen) Gebäudebestands beitragen, den Betreibern somit zur Energieeinsparung verhelfen und einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aufgrund der chronischen Wirkung des Klimawandels ist der Großteil der klimabezogenen Auswirkungen insbesondere langfristig relevant, auch wenn Emissionen und Einsparungen teilweise bereits kurzfristig stattfinden. Neben den Auswirkungen wurden auch verschiedene klimabezogene Risiken und Chancen identifiziert. Chancen können vor allem mittel- und langfristig in der Ausweitung des Kreditgeschäfts durch das Angebot grüner Finanzierungslösungen (Green Loans und Sanierungen), die Erschließung neuer ESG-konformer Assetklassen sowie den wachsenden Bedarf der Anpassung von Gebäuden an den Klimawandel gesehen werden.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 205 |
Es sind mit voranschreitendem Klimawandel transitorische Risiken für die Aareal Bank Gruppe wesentlich. So ist damit zu rechnen, dass eine nicht ausreichende Beachtung des Themas Klimaschutz (bspw. ein zu geringes Angebot „grüner Produkte“) langfristig Reputationsrisiken und verschlechterte Refinanzierungsmöglichkeiten nach sich ziehen wird. Zudem steigt langfristig die Wahrscheinlichkeit für Verstöße gegen zunehmend strengere gesetzliche und regulatorische Vorgaben, was negative Folgen wie Strafzahlungen nach sich ziehen könnte. Mittelfristig sind weiterhin sinkende Marktwerte finanzierter Immobilien aufgrund gesetzlicher Änderungen in Bezug auf Energieverbräuche und CO2-Werte möglich. Akute und chronische physische Risiken sind im Hinblick auf die Gebäude der Aareal Bank Gruppe im Eigenbestand sowie die finanzierten Immobilien der Aareal Bank AG wesentlich. Um diese Risiken zu messen, untersucht die Aareal Bank Gruppe jährlich anhand unterschiedlich ausgestaltender ESG- bzw. Klimastresstests die Auswirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf die ökonomische Perspektive des ICAAPs. Unter dem ICAAP versteht man die Ausgestaltung eines internen Risikotragfähigkeitskonzepts. In diesem Rahmen wird überprüft, welche Auswirkungen verschiedene Szenarien auf das interne Kapital der Bank haben. Der Scope des transitorischen Stresstests umfasst die Objekte des Commercial Real Estate Financing Portfolios (CREF) sowie die Immobilien im Besitz der Bank. Somit berücksichtigen wir neben der Perspektive der eigenen Geschäftsaktivitäten vor allem den in Verbindung mit den durch die Bank finanzierten Immobilien stehenden Teil der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Im Scope des physischen Stresstests sind die Objekte des CREF-Portfolios enthalten. Vorgelagert zum Stresstest wird eine qualitative Risikoinventur durchgeführt, bei der die transitorischen und physischen Faktoren und ihre Auswirkung auf die Risiken der Bank analysiert werden. Die vorgelagerten Teile der Wertschöpfungskette sowie über die Immobilienfinanzierung hinausgehenden Teile der nachgelagerten Wertschöpfungskette waren im Berichtsjahr nicht im Scope der Klimastresstests. Das hypothetische ESG-Szenario – Klimastress „Orderly“ basiert auf dem Klimaszenario „Net Zero 2050 “ des NGFS (Network for Greening the Financial System) und berücksichtigt eine Analyse eines geordneten Übergangs zu einer kohlenstoffärmeren und nachhaltigeren Wirtschaft. Es werden Auswirkungen auf das Credit Risk, das Real Estate Risk und das Business Risk betrachtet. Das hypothetische ESG-Szenario – Klimastress „Disorderly“ basiert auf dem Klimaszenario „Delayed Transition“ des NGFS. Es werden Auswirkungen auf das Credit Risk und das Real Estate Risk betrachtet. Aus den Orderly- und Disorderly-Szenarien wird ein Expected Loss und Unexpected Loss berechnet. Der UL aus dem Orderly-Szenario legt maßgeblich den Management Puffer im ICAAP fest, der UL aus dem Disorderly-Szenario wird mit dem Limit aus der Kreditrisikostrategie überwacht. Zudem werden Auswirkungen auf das Operational Risk und das Reputational Risk angenommen. Dabei werden konservative Annahmen bzgl. zukünftig notwendiger Sanierungen von Gebäuden getroffen (insb. für das Credit Risk). Das hypothetische ESG-Szenario: „Gesellschaftlicher Wandel“ basiert auf möglichen nachhaltigkeitsbezogenen gesellschaftlichen Veränderungen mit Auswirkungen auf das Geschäftsumfeld der Bank und berücksichtigt Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels insbesondere im Bereich Arbeitswelt und Reiseverhalten, Auswirkung auf das Credit Risk und Operational Risk und notwendige Investitionen und Verluste. Neben den transitorischen Szenarioanalysen wird ein physischer Stresstest durchgeführt. Im Rahmen des physischen Stresstests werden nur akute Szenarien mit einem Zeithorizont von weniger als einem Jahr betrachtet. Bei der Auswertung der Ergebnisse des Stresstests wird ein Risikowert ohne Schutzmaßnahmen und Versicherungen bestimmt. Die betroffenen Objekte werden im Anschluss vom Deckungsmanagement auf das Vorhandensein von Versicherungen oder anderen Schutzmaßnahmen, wie z.B. Deichen geprüft. Als physisches Ereignis mit der potenziell größten Wirkung wurde ein Flutszenario identifiziert. Mit den Daten eines externen Datenanbieters wird pro Objekt die Gefährdung bestimmt und mit einer Schadensfunktion die Auswirkungen auf den Objektwert. Die Einzelschäden pro Objekt werden zu Clustern mit Radius von 30 km zusammengefasst und die drei Cluster mit den höchsten Clusterverlusten bankintern überprüft, ob der Schutz durch Versicherungen und/oder andere Schutzmaßnahmen für die betroffenen Objekte ausreichend gewährleistet ist. In einem weiteren Szenario betrachtet die Bank neben der Auswirkung auf das Kapital durch transitorische Klimaszenarien auch die Auswirkungen auf die Liquidität. Dabei wird ein Abfluss von Geldern der Wohnungsbaugesellschaften aufgrund von Sanierungsbedarfen simuliert. Die Annahmen für das Szenario wurden konservativ festgelegt. Die ESG- bzw. Klimaszenarien betrachten die ökonomische Perspektive der Bank und dienen der langfristigen Sicherstellung der Substanz des Instituts. Das Ergebnis des letzten Stresstests vom 31. Dezember 2024 zeigt erneut auf, dass im Vergleich zu den anderen Stressszenarien (z.B. historische Finanzkrise 2008) die Auswirkungen der transitorischen Klimastressszenarien moderat sind. Hierbei werden als Unsicherheitsfaktoren Wertabschläge auf die Gebäude durch CO2-Abgaben und mögliche energetische Sanierungen berücksichtigt. Auch im physischen Stressszenario, bei welchem die Auswirkungen von Flut-, Sturm und Dürreschäden (Verkehrswert- und/oder Mietverluste) an den Objekten als Unsicherheitsfaktoren berücksichtigt werden, zeigt sich, dass ein physisches Szenario durch die Steuerung der physischen Risiken mit Versicherungen bei den aktuellen Annahmen eine geringe Auswirkung hätte.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 206 |
Für den Fall, dass während dieses Prozesses erhöhte Risikofaktoren identifiziert werden, werden verschiedene Maßnahmen in Betracht gezogen, um diesen Risiken entgegenzuwirken. Zum einen werden potenzielle Handlungsoptionen evaluiert/bewertet und dementsprechende Gegenmaßnahmen entwickelt. Bei der Überschreitung eines definierten gelben Schwellenwerts eines Kontrollparameters obliegt die Entscheidung über die Einführung entsprechender Maßnahmen dem Gesamtvorstand. Zudem wird der entsprechende Fall fortlaufend überwacht. Die Bank bedenkt ökologische Aspekte und dabei insbesondere klimabezogene Aspekte stets bei unternehmerischen Entscheidungen und hat dadurch die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen ihres Tuns im Blick. Sie wirtschaftet, handelt und entscheidet stets verantwortungsbewusst im Sinne der nachhaltigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Dieser Grundsatz ist im Rahmen der Geschäftsstrategie verankert und umfasst insbesondere den kontinuierlichen Ausbau und die Weiterentwicklung der grünen Produktstrukturen auf der Aktiv- und Passivseite. Auf der Aktivseite entwickelt die Bank ihr Geschäft am Bedarf der Kunden weiter, woraus auch im Berichtsjahr eine weiterhin starke Nachfrage nach grünen Finanzierungsprodukten („green Loans“) erkennbar wurde. Zur Sicherung der dauerhaften Kapitalmarktfähigkeit steht die Bank im regelmäßigen Austausch mit ihren Investoren und orientiert sich dabei an deren Anforderungen und Bedürfnissen. Dazu gehören die Emission grüner Refinanzierungsinstrumente wie Green Bonds und Green European Commercial Papers (ECPs). Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Marktumfelds vor dem Hintergrund der Erwartung von Kunden und Investoren ist die Bank bestrebt, ihr Produktangebot kontinuierlich zu prüfen und bei Bedarf entsprechend weiterzuentwickeln. Damit stellt die Bank den dauerhaften Geschäftserfolg sicher und schafft das Fundament, um auch zukünftig einen positiven Wertbeitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Unter der Prämisse „Nachhaltigkeit strategisch zu betreiben“, stehen insbesondere der aktive Beitrag zum Klimaschutz und die Verankerung von ESG-Prinzipien in Entscheidungsprozessen im Fokus und sind in der Geschäftsstrategie der Aareal Bank Gruppe verankert – immer unter Berücksichtigung der fünf ESG-Zieldimensionen „Ambition“, „Invest“, „Client“, „Risk“ und „Regulation“. Unter „Ambition“ versteht die Aareal Bank Gruppe ihren aktiven Beitrag zur Transformation, „Invest“ beschreibt die Sicherstellung der Investierbarkeit auf Aktiv- und Passivseite. Das Halten bestehender Kunden und das Gewinnen von neuen Kunden lässt sich unter der Zieldefinition „Client“ verstehen, während „Risk“ das Managen relevanter Risiken beinhaltet. Als letzte Zieldimension beschreibt „Regulation“ die Erfüllung regulatorischer Anforderungen. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel E1-2 – Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel E1-2 20-25 Die Begrenzung des Klimawandels und die Anpassung an die damit verbundenen Veränderungen werden in der für alle weltweiten Geschäftsaktivitäten der Bank gültigen Geschäftsstrategie berücksichtigt. Die Geschäftsstrategie wird vom Gesamtvorstand der Aareal Bank AG unter Erörterung des Aufsichtsrats festgelegt und gibt die strategische Grundausrichtung der Aareal Bank Gruppe wieder. In der Geschäftsstrategie wird das erweiterte Verständnis zum Begriff der Nachhaltigkeit, das Nachhaltigkeitsleitbild, das Ambitionsniveau im Hinblick auf die ESG-Performance sowie die Festlegung qualitativer und quantitativer ESG-Ziele auf Unternehmensebene festgelegt. Weiterhin definiert die Geschäftsstrategie darauf basierend entsprechende leistungsbezogene ESG-KPI. In der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Geschäftsstrategie handelt die Aareal Bank Gruppe stets im besten Interesse ihrer Stakeholder. Die Aareal Bank Gruppe hat die für ihr Geschäftsmodell relevanten Chancen und Risiken erkannt und überwacht diese regelmäßig auch im Hinblick auf deren Relevanz für die Ausrichtung der Geschäftsstrategie. Das sich wandelnde Verhalten von Kunden und Investoren im Hinblick auf deren steigenden Bedarf an grünen Angeboten auf der Aktiv- und Passivseite beobachtet die Bank kontinuierlich und leitet daraus Chancen für das eigene Geschäftsmodell ab. Diese werden im Rahmen des Strategieprozesses reflektiert und finden entsprechend in der Ausgestaltung unserer Geschäftsstrategie Berücksichtigung. Hierzu gehören insbesondere der kontinuierliche Ausbau und die Weiterentwicklung unserer grünen Produktpalette in allen Segmenten. Risikoseitig stehen insbesondere die mit dem Klimawandel und den damit einhergehenden Veränderungen in Verbindung stehenden transitorischen Risiken sowie die physischen Klimarisiken im Vordergrund. Bei den strategischen Überlegungen wird darüber hinaus auch die besondere Exposition des Sektors Commercial Real Estate gegenüber transitorischen und physischen Risiken berücksichtigt, woraus letztlich die Definition der entsprechenden strategischen Stoßrichtung und ESG-Zielsetzungen abgeleitet wird. Die Berücksichtigung der identifizierten Risikoaspekte erfolgt insbesondere in den entsprechenden Risikostrategien und Risikomodellen bzw. in den zugrunde liegenden Rahmenwerken.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 207 |
Die Risikostrategie ist Teil der Gesamtstrategie und wird vom Gesamtvorstand festgelegt. Sie ist bindend und gültig für alle Markt- und Marktfolgeeinheiten und die Einheiten des Risikomanagements, Finance & Controlling und Corporate Affairs der Aareal Bank AG sowie die Töchter der Aareal Bank AG, welche direkt im Finanzsektor tätig sind und integriert betrachtet werden. Sie wird im Rahmen eines definierten Prozesses geprüft und aktualisiert. Die Risikostrategie folgt der Geschäftsstrategie und dem Risikoappetit-Statement, die Ziele für die zwei Segmente Strukturierte Immobilienfinanzierungen und Banking & Digital Solutions (BDS) auf Grundlage eines mehrjährigen Horizonts beinhalten und zeigt die wesentlichen Ziele und Grundzüge des Risikomanagements auf. Sie enthält Ansätze zur Risikominderung und Risikolimitierung der in der Risikoinventur identifizierten materiellen Risikoarten. Ferner umfasst sie das Leitbild zur Kreditrisikosteuerung und die Risikobereitschaft der Aareal Bank Gruppe, in welchen anhand des aktuellen Risikoprofils festgelegt wird, in welchem Maße die Aareal Bank Gruppe bereit ist, Risiken einzugehen. Die Risikostrategie der Aareal Bank Gruppe besteht aus modularen Teilrisikostrategien, worunter auch die Kreditrisikostrategie zuzuordnen ist. Bei der Kreditvergabe spielen ESG-Kriterien eine zunehmend bedeutendere Rolle, insbesondere um die nachhaltige Werthaltigkeit der Objekte zu beurteilen. Für Kreditrisiken relevante ESG-Faktoren wurden im Rahmen der Risikoinventur identifiziert. Es werden in allen Jurisdiktionen ESG-Kriterien auf Basis der verfügbaren Informationen bei den Kreditentscheidungen gewürdigt. Die erhobenen ESG-Daten bilden die Basis für verschiedene Stresstests, anhand derer die potenziellen Auswirkungen von Veränderungen in der Klimaschutz-Gesetzgebung (inkl. Shocks) sowie die physischen Auswirkungen des Klimawandels geschätzt werden sollen. Chancenseitig orientiert sich die Aareal Bank Gruppe eng am eigens definierten Green-Finance-Rahmen, welcher in den Green Finance Frameworks Lending und Liabilities festgelegt wurde und auf den Green Loan Principles der Loan Market Association und den ICMA Green Bond Principles basiert. Dies wird durch die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Chancen gestützt, da hierbei ESG-konforme Assetklassen sowie eine Ergänzung des Produktportfolios um grüne Produkte neben der energetischen Sanierung als Chancen für das Geschäftsmodell der Bank identifiziert wurden. Unter diesen Frameworks ist es möglich, sogenannte grüne Kredite auszureichen, welche an die Erfüllung festgelegter grüner Qualifizierungskriterien geknüpft sind. Weiterhin können auch grüne Refinanzierungsinstrumente unter Einhaltung vorgegebener grüner Standards am Markt platziert werden. Diese grünen Produkte bieten für Kunden, Investoren und die Bank selbst verschiedene Chancen wie z.B. reduzierte Risiken der Sicherheit oder einer verbeiterten Investorenbasis. Dadurch lassen sich unternehmerische Chancen im Bereich grüner Finanzierungs- und Refinanzierungsaktivitäten nutzen, indem die Bank gezielt auf die Bedürfnisse von Kunden und Investoren eingehen und entsprechende Produkte anbieten kann. Die Ausgestaltung der Green Finance Frameworks, die Angemessenheit der darin definierten Qualifizierungskriterien sowie die Einhaltung der darin definierten Vorgaben wird fortlaufend durch die Gremien „ESG-Expert Group“ sowie das „Green Finance Komitee“ überwacht. Wesentliche Änderungen der entsprechenden Rahmenwerke bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands. Die Inanspruchnahme von grünen Aktiv- und Passivprodukten, welche unter den Green Finance Frameworks ausgereicht bzw. emittiert wurden, steht grundsätzlich allen Kunden und Investoren der Bank offen. Der potenzielle Anwendungsbereich der Frameworks umfasst grundsätzlich alle Jurisdiktionen und Assetklassen, in denen die Aareal Bank AG geschäftsseitig aktiv ist. Das Framework bezieht sich auf die finanzierten Immobilien in der nachgelagerten Wertschöpfungskette der Bank. E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien E1-3 26-29, AR21 Die Aareal Bank Gruppe begleitet und unterstützt die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft durch einen systematischen Nachhaltigkeitsansatz. Sie will im Rahmen der Einflussmöglichkeiten einen Beitrag zur Erreichung der internationalen Klimaschutzziele des Paris Klimaabkommens sowie der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen leisten. Um der Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft gerecht zu werden, sieht die Aareal Bank Gruppe die Berücksichtigung klimabezogener Aspekte in ihrem Geschäftsmodell als wesentliches Kriterium zur dauerhaften Sicherung des Geschäftserfolgs. Dabei versteht sie ESG als integralen Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie, an dem sich ausgerichtet und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die Aareal Bank AG ist sich bewusst, dass sie mit der Optimierung des Kreditportfolios unter umweltspezifischen Kriterien den für sie größten positiven Wertbeitrag zur Begrenzung des Klimawandels auf ein akzeptables Maß leisten kann, weshalb sie dieses Verständnis als integralen Bestandteil in der Geschäftsstrategie und der Ableitung des daraus resultierenden Ambitionsniveaus verankert hat. Darüber hinaus ist sie sich jedoch auch über die Relevanz der aus unserem eigenen operativen Geschäftsbetrieb resultierenden Auswirkungen auf Umwelt und Klima bewusst und versucht, diese systematisch in Einklang mit ihren strategischen Ambitionen zu bringen. Im Rahmen der in der Geschäftsstrategie verankerten, strategischen ESG-Ziele legt die Aareal Bank Gruppe den Fokus vor allem auf den kontinuierlichen Ausbau der Green Finance-Aktivitäten auf der Aktiv- und Passivseite sowie auf die Erhöhung der Transparenz im Kreditportfolio der Aareal Bank AG.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 208 |
Die Aareal Bank AG hat ihre Produktpalette bereits seit mehreren Jahren um grüne Produkte in den Bereichen Green Lending und Green Funding erweitert und deren Volumen signifikant ausgebaut. Darüber hinaus wurden auch bei der ESG-Portfoliotransparenz wichtige Fortschritte erreicht. Auch im Berichtsjahr wurden verschiedene Maßnahmen zur Zielerreichung ergriffen: Auf der Aktivseite wurden im Berichtsjahr grüne Kredite in Höhe von rund 3,9 Mrd. € neu abgeschlossen, was zu einer Erhöhung des Gesamtvolumens grüner Kredite auf 7,6 Mrd. € geführt hat. Grüne Kredite erfüllen nachweislich die grünen Qualifizierungskriterien des Green Finance Frameworks Lending und tragen somit auf verschiedenen Ebenen zum Gelingen der nachhaltigen Transformation bei. Insbesondere eine Qualifikation über die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden geht mit einer möglichst CO2-armen Nutzung und somit einem positiven Beitrag des Gebäudes zur Begrenzung des Klimawandels einher. Weiterhin spielen bei der Zertifizierung über sogenannte Nachhaltigkeitszertifikate auch weitere Belange wie soziale Aspekte eine Rolle. Das Green Lending-Angebot der Aareal Bank AG umfasst grundsätzlich alle geografischen Jurisdiktionen, in denen die Aareal Bank AG geschäftlich aktiv ist, und liegt im nachgelagerten Teil der Wertschöpfungskette. Das Angebot grüner Kreditprodukte richtet sich insbesondere am Bedarf von Kunden und Investoren aus, liegt jedoch auch im Interesse weiterer Stakeholder wie Mitarbeiter, Gesellschaft und externer Geschäftspartner. Die Laufzeiten der Angebote sind unterschiedlich und werden dem Bedarf der Kunden angepasst. Auf der Passivseite wurde im Berichtsjahr die erste grüne Senior-non-preferred Anleihe über insgesamt 500 Mio. € mit einer Laufzeit von zwei Jahren erfolgreich am Kapitalmarkt platziert. Darüber hinaus hatte die Aareal Bank AG zum Stichtag 31. Dezember 2024 ein Volumen über 467 Mio. € an grünen European Commercial Papers (ECPs) ausstehend. Grundlage aller grünen Emissionen und der dahinter liegenden Sicherheiten ist das einheitliche Rahmenwerk „Aareal Green Finance Framework Liabilities“, in dem die Maßstäbe definiert sind, welche die Aareal Bank AG an grüne Passivprodukte stellt. Grüne Emissionen der Aareal Bank AG tragen somit zur Lenkung von Investitionen in nachhaltige Gebäude bei und leisten auf verschiedenen Ebenen einen Beitrag zum Gelingen der nachhaltigen Transformation. Insbesondere eine Qualifikation der im Green Asset Pool enthaltenen Refinanzierungsmittel über die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden geht mit einer möglichst CO2-armen Nutzung und somit einem positiven Beitrag des Gebäudes zur Begrenzung des Klimawandels einher. Weiterhin können bei der Zertifizierung über sogenannte Green Building Zertifikate auch weitere ESG-bezogene Belange eine Rolle spielen. Das Angebot grüner Fundingprodukte richtet sich insbesondere am Bedarf der Investoren aus. Die Relevanz der grünen Bezeichnung einer Anleihe sind von der Produktart sowie des speziellen Investorensegments abhängig. Mit den Produkten auf der Aktiv- und Passivseite einhergehend arbeitet die Aareal Bank AG im Hinblick auf die Aussagekraft der Klimaperformance ihrer Finanzierungs- und Refinanzierungsaktivitäten kontinuierlich an der Verbesserung der ESG-Datenbasis. Ziel ist es dabei, die Transparenz in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Qualität der Daten weiter zu erhöhen. Im Berichtsjahr wurden verschiedene Maßnahmen, welche bereits in den Vorjahren gestartet wurden, fortgeführt. Dazu gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen: Die Erfassung von umwelt- bzw. klimarelevanten Daten auf Ebene der finanzierten Immobilien wie z.B. Informationen zu Energieeffizienz, nachhaltigen Gebäudezertifizierungen, CO2-Emissionen und dem Jahr der letzten energetischen Sanierung. Diese versetzen die Aareal Bank AG in die Lage, Aussagen zur ökologischen Qualität und Entwicklung des Immobilienfinanzierungsportfolios treffen zu können. Auswertbar ist dadurch beispielsweise der Anteil an Green Building-Zertifizierungen, die Energieeffizienz oder daraus abgeleitete CO2-Emissionen. Die Erfassung dieser Daten erfolgt auch zukünftig fortlaufend im Rahmen der im Kredit- und Qualitätshandbuch definierten Prozessvorgaben und gilt für alle Länder und Objektarten, in denen die Aareal Bank Gruppe aktiv ist. Ziel ist es, die Datenbasis im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sukzessive im Hinblick auf Vollständigkeit und Qualität zu verbessern. Die Daten sind insbesondere für die Aareal Bank Gruppe selbst sowie für externe Stakeholder wie Kunden, Investoren, aber auch Verbände und andere Marktteilnehmer von Interesse. Durch die Mitgliedschaft und aktive Mitarbeit im PCAF-Netzwerk der D/A/CH/Li-Region innerhalb der Subgruppe Gewerbeimmobilien und Hypotheken konnte die Aareal Bank Gruppe gemeinsam mit anderen Marktteilnehmern der Finanz- und Banken
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 209 |
branche die Anwendung des PCAF-Standards in der Praxis weiter vorantreiben. In Bezug auf die Aussagekraft zur Klimaperformance hat die Aareal Bank AG im Berichtsjahr zudem die Datenbasis erarbeitet und darauf basierend den ersten Bericht zu den finanzierten CO2-Emissionen im Commercial Real Estate Financing Portfolio nach dem Standard des Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) veröffentlicht. Dadurch konnte wie erwartet erstmals umfängliche Klimatransparenz im Finanzierungsportfolio geschaffen und ein wichtiger Beitrag zur Zielerreichung weitreichender Transparenz geleistet werden. Eine umfängliche und qualitativ belastbare Datenbasis zur CO2-Bilanz im Kreditportfolio bildet die Grundlage für alle weiteren strategischen Überlegungen im Zusammenhang mit der erforderlichen Dekarbonisierung. Dies umfasst insbesondere auch die Vorbereitungen zur Erarbeitung eines Klimatransitionsplans in Anlehnung an wissenschaftsbasierte Zielsetzungen. Die Identifikation und Einwertung der wesentlichen Hebel und Stellschrauben zur langfristigen Verfolgung eines Transitionsplans sollen im Rahmen einer ab 2025 startenden Initiative weiter vorangetrieben werden. Die CO2-Transparenz wurde für alle Länder und Objektklassen des Kreditportfolios hergestellt und ist vor allem für Investoren, Kunden, Ratingagenturen, aber auch die betreffenden Mitarbeitergruppen/Managementebenen von Interesse. Darüber hinaus hat die Aareal Bank AG gemeinsam mit einem externen Expertenteam ihren ersten Green Bond Allocation & Impact Report erarbeitet, welcher auch die Methodik zur Bestimmung der CO2-Vermeidung beinhaltet. Damit wird es erstmals möglich, Investoren grüner Passivprodukte neben der Zusammensetzung auch dezidierte Informationen zur Energieeinsparung und CO2-Vermeidung der im grünen Asset Pool enthaltenen Refinanzierungsmittel bereitzustellen. Diese Informationen wurden für alle im Green Asset Pool enthaltenen Sicherheiten, unabhängig von Land und Objektklasse, erhoben und darauf basierend verschiedene KPI auf Poolebene berechnet und publiziert. Eine umfassende Transparenz in Bezug auf die grünen Refinanzierungsmittel unterstützt die Investoren der Aareal Bank Gruppe dabei, zielgerichtete Entscheidungen in Bezug auf deren Ambitionen zur Begrenzung des Klimawandels zu treffen und Investitionsströme gezielt in nachhaltige und CO2-arme Gebäude zu lenken. Die genannten Projekte und Initiativen bilden die Ausgangsbasis, um in den nächsten Schritten die langfristige Transitionsplanung zu forcieren. Dazu gehörte insbesondere die Initialisierung eines entsprechenden Projekts, welches auch die Entwicklung des Klimapfads für die Aareal Bank Gruppe beinhaltet. Die Identifikation und Einwertung der wesentlichen Hebel und Stellschrauben zur langfristigen Verfolgung eines Transitionsplans sollen im Rahmen einer ab 2025 startenden Initiative weiter vorangetrieben werden. Für die Erreichung des Emissionsziels der Aareal Bank AG, unter welchem ein klimaneutraler Geschäftsbetrieb durch Kompensation im Berichtsjahr angestrebt wird, wurden die folgenden grundlegenden Maßnahmen zur Steuerung der Energieeffizienzsteigerung bzw. Emissionsreduktion ergriffen, welche den Grundstein für das Handeln nach dem Grundsatz „Vermeiden, Reduzieren, Kompensieren“ legen: Nutzung von nachweislich emissionsfreiem Ökostrom: Durch die Nutzung von Ökostrom wird der CO2-Ausstoß in Scope 2 (market based) verringert. Es wurde im Berichtsjahr am Hauptsitz Wiesbaden erneut der gesamte Strombedarf durch zertifizierten und nachweislich emissionsfreien Ökostrom gedeckt. Der Aareal-Hauptsitz in Wiesbaden ist auch gleichzeitig der größte Standort. Weiterhin wurde auch im Großteil der weiteren inländischen Standorte der Aareal Bank Gruppe Ökostrom bezogen. Zudem wird in Wiesbaden zu einem hohen Anteil Fernwärme aus umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung sowie erneuerbaren Energien bezogen. Diese Maßnahme betrifft den eigenen Geschäftsbetrieb.. Potenzielle Interessengruppen hierfür sind sowohl Kunden, Investoren und Mitarbeiter. Die Maßnahme wird jährlich durchgeführt, es besteht ein laufendes Vertragsverhältnis mit dem Stromanbieter hinsichtlich des Bezugs von Ökostrom. Eine Kündigung ist derzeit nicht absehbar. Belastbare Berechnung der Umwelt- und Emissionskennzahlen: Im Jahr 2024 erfolgte die Berechnung der Umwelt- und Emissionsdaten für das Geschäftsjahr 2023 erstmalig mithilfe des sogenannten VfU-Kennzahlentools. Die Erhebung der eigenen Umweltkennziffern respektive die Erstellung der eigenen Klimabilanz ist hier ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Reduktion der CO2-Emissionen. Zudem bildet dies den Grundstein zur Zielerreichung des klimaneutralen Geschäftsbetriebsdurch Kompensation. Bei dem Tool, das seit rund 20 Jahren vom Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten herausgegeben und durch ebendiesen stetig aktualisiert wird, handelt es sich um eine etablierte Branchenstandard-Lösung, die bereits bei einer Vielzahl von Finanzinstituten Anwendung findet. Auch die Datenerhebung für das Geschäftsjahr 2024 erfolgte mithilfe des genannten Tools. Der Erhebungsprozess schließt hierbei alle in- und ausländischen Standorte der Aareal Bank Gruppe in
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klusive wesentliche Tochtergesellschaften, Beteiligungen und Rettungserwerbe mit ein. Die Datenzulieferung erfolgt durch Verantwortliche an den jeweiligen Standorten, welche alle mit vertretbarem Aufwand zu beschaffenden Daten erheben und bereitstellen. Sollten aufgrund der früh stattfindenden Datenerhebung zum Zeitpunkt der Abfrage noch keine Daten vorhanden sein, behält sich die Aareal Bank Gruppe vor, diese Lücken durch die Verwendung von Vorjahresdaten, Schätzungen und Hochrechnungen mithilfe des VfU-Kennzahlentools zu schließen. Diese Maßnahme betrifft den eigenen Geschäftsbetrieb der Aareal Bank Gruppe. Potenzielle Interessengruppen hierfür sind sowohl Kunden, Investoren und Mitarbeiter. Die Maßnahme wird jährlich im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführt. Es ist nicht absehbar, dass die Datenerhebung künftig eingestellt wird. Zudem wurden weitere energieeffizienzsteigernde Maßnahmen, welche zuvor in einer Maßnahmenplanung durch das Facility Management zur Zielerreichung des klimaneutralen Geschäftsbetriebs durch Kompensation geplant wurden, umgesetzt. Hierfür wurde zunächst im Jahr 2023 erneut ein umfassendes Energieaudit nach dem deutschen Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) durchgeführt, woraus auch für das Berichtsjahr 2024 ein entsprechender Maßnahmenkatalog zur weiteren Verbesserung der energetischen und Ressourceneffizienz am Standort Wiesbaden hervorging. Die folgenden Maßnahmen betreffen ausschließlich den Hauptstandort in Wiesbaden. Potenziell betroffene Interessengruppen sind jeweils Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner. Die Maßnahmen lassen sich wie folgt darstellen: Umsetzung eines Zählerkonzepts: Es wurde ein Zählerkonzept umgesetzt, um die Verbrauchserfassung für vereinzelte Gebäudeteile herzustellen. Dies ist ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Verbrauchsreduktion hinsichtlich der Erreichung des klimaneutralen Geschäftsbetriebs. Durch verlässliche Ablesungen können emissionsintensive Geräte, Gebäudeteile etc. identifiziert und bei Bedarf Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Bei dieser Konzeption werden die Gebäudeteile mit vereinzelten Wärmemengenzählern ausgestattet, um dort den Wärmeverbrauch messen zu können. Die Verbrauchserfassung erfolgt mit sogenannten M-BUS-Zählern, welche auf die Gebäudeleittechnik übertragen werden können, um digital ein Energiemonitoring erstellen zu können. Für den Stromverbrauch gibt es bereits digitale Verbrauchserfassungen. Diese Maßnahme betrifft den eigenen Bankbetrieb. Die Maßnahme wird anlassbezogen umgesetzt, in 2024 gestartet und wird planmäßig in 2025 beendet. Die Kosten hierfür beliefen sich auf rund 60.000 €, wobei eine CO2-Einsparung von 97,2 Tonnen erwartet wird. Austausch von Wärmepumpen: Zudem wurden in 2024 diverse Wärmepumpen im Haus ausgetauscht und durch energieeffizientere Pumpen ersetzt. Die Aareal Bank AG erwartet, ihre Verbräuche damit zu reduzieren, weshalb energieeffiziente Pumpen durch diese Verbrauchsreduktion auf die Erreichung des klimaneutralen Geschäftsbetriebs durch Kompensation einzahlen. Eine exakte Emissionseinsparung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht antizipiert werden. Diese Maßnahme betrifft den eigenen Bankbetrieb. Die Maßnahme wurde in 2024 gestartet und beendet. Hierbei sind rund 30.000 € an Investitionskosten angefallen. Umrüstung von Leuchtmitteln: Die laufende Umrüstung von Leuchtmitteln in Aufzügen, Küchen und Fluren auf LED-Technik wurde im Jahr 2023 bereits gestartet und in 2024 fortgesetzt. Die Aareal Bank AG erwartet, ihre Verbräuche damit zu reduzieren, weshalb energieeffiziente Pumpen durch diese Verbrauchsreduktion auf die Erreichung des klimaneutralen Geschäftsbetriebs durch Kompensation einzahlen. Eine exakte Emissionseinsparung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht antizipiert werden. Diese Maßnahme betrifft den eigenen Bankbetrieb. Auch darüber hinaus wird ein stetiger Austausch der Leuchtmittel fortgeführt werden. Für das Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt ca. 2 Mio. € für die Energiekosten (Strom, Wärme, Gas, Betriebsmittel und Wasser) der Standorte Wiesbaden, Essen und Berlin budgetiert (OpEx). Es wird angenommen, dass durch die bereits genannten Energieeffizienzmaßnahmen in den kommenden Jahren dieser Betrag zuerst auf ca. 1,6 Mio. € in 2025 und später auf ca. 1,5 Mio. € in 2026 und 2027 gesenkt werden kann. Um auch in Zukunft eine effiziente Einzahlung auf das Ziel der Begrenzung der eigenen Treibhausgasemissionen und Klimaneutralität durch Kompensation sicherzustellen, wurden auch für das Jahr 2025 die folgenden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geplant.
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Solarthermie: Hierzu zählen die Ertüchtigung der Solarthermie auf einem der Bürohäuser am Hauptstandort Wiesbaden sowie die Bewertung von Dachflächen eines weiteren Hauses an ebendiesem. Die Aareal Bank AG erwartet, ihre Verbräuche damit zu reduzieren, weshalb energieeffiziente Pumpen durch diese Verbrauchsreduktion auf die Erreichung des klimaneutralen Geschäftsbetriebes durch Kompensation einzahlen. Eine exakte Emissionseinsparung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht antizipiert werden. Diese Maßnahme betrifft den eigenen Bankbetrieb. Die Maßnahme wird planmäßig in 2025 gestartet und abgeschlossen. Modernisierung von Heizungspumpen: Zudem wird angestrebt, im Jahr 2025 die Heizungspumpen in einem der Bürohäuser zu modernisieren. Die Wärmeversorgung des Hauptstandorts erfolgt über Fernwärme, wobei über Verteilstationen die einzelnen Heizkreise mit diversen Pumpen versorgt werden, deren Wärmemengen für diese Heizkreise messtechnisch erfasst werden. Der Austausch einzelner Pumpen gegen Hocheffizienzpumpen in verschiedenen Gebäudeteilen wurde bereits im Jahr 2019 gestartet, da diese einen ca. 2,5-fachen niedrigeren Stromverbrauch haben als die vorherigen. Die Aareal Bank AG erwartet, ihre Verbräuche damit zu reduzieren, weshalb energieeffiziente Pumpen durch diese Verbrauchsreduktion auf die Erreichung des klimaneutralen Geschäftsbetriebs durch Kompensation einzahlen. Eine exakte Emissionseinsparung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht antizipiert werden. Diese Maßnahme betrifft den eigenen Bankbetrieb. Die Maßnahme wird planmäßig in 2025 gestartet und abgeschlossen. Sanierung von Belüftungssystemen: Zudem ist in 2025 die Sanierung der Zuluftanlage in der Tiefgarage der Aareal Bank AG geplant sowie die Sanierung von Zu- und Abluftanlagen in einem weiteren Gebäudeteil. Die Aareal Bank AG erwartet, ihre Verbräuche damit zu reduzieren, weshalb energieeffiziente Pumpen durch diese Verbrauchsreduktion auf die Erreichung des klimaneutralen Geschäftsbetriebs durch Kompensation einzahlen. Die erwartete Emissionseinsparung beläuft sich aktuell auf rund 12,2 t CO2. Diese Maßnahme betrifft den eigenen Bankbetrieb. Die Maßnahme wird planmäßig in 2025 gestartet und abgeschlossen. Bei den umgesetzten und geplanten Maßnahmen handelt es sich um solche zur Mitigation des Klimawandels. Maßnahmen zur Anpassung der bankeigenen Bürogebäude an den Klimawandel wurden bisher noch nicht getroffen. Um die Klimaneutralität des Geschäftsbetriebs durch Kompensation nach Vermeidung und Reduktion, wie in unserer Geschäftsstrategie verankert, letztendlich zu erreichen, wurde die Kompensation der nichtvermeidbaren Emissionen für 2023 entsprechend durchgeführt und die Kompensation der entsprechenden Emissionen für das Geschäftsjahr 2024 geplant und in die abteilungsinterne Budgetplanung einkalkuliert. Zudem werden die Mitarbeiter der Aareal Bank AG fortlaufend hinsichtlich Maßnahmen zur Energieeinsparung sensibilisiert. Die Dekarbonisierungshebel im eigenen Bankbetrieb bestehen neben den genannten Effizienzmaßnahmen hauptsächlich aus effizientem Verpackungsrecycling, Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Nutzung erneuerbarer Energien wie Biogas. Dazu kommt der Einsatz von energieeffizienten technischen Betriebsmitteln, um CO2-Emissionen zu reduzieren. Grundsätzlich hängt die Durchführung von technischen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowohl von Personalressourcen als auch von Lieferanten und Verfügbarkeiten von Materialien auf dem Markt ab. Kennzahlen und Ziele in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel E1-4 30-34, AR25, AR30c Die Aareal Bank Gruppe verfolgt, wie in der Geschäftsstrategie verankert, in Bezug auf den eigenen Geschäftsbetrieb das Ziel der Begrenzung der eigenen Treibhausgasemissionen und damit einhergehend Klimaneutralität durch Kompensation. Dieses Ziel basiert derzeit nicht auf der Anwendung wissenschaftlicher Methoden. Hierfür wird der Ansatz "Vermeiden, Reduzieren, Kompensieren" verfolgt. Im ersten Schritt wird entsprechend stetig versucht, durch die beschriebenen Maßnahmen und Initiativen im eigenen Geschäftsbetrieb CO2-Maßnahmen, wo möglich, komplett zu vermeiden respektive emissionsärmer zu gestalten. In die Umsetzung des Ziels sind grundsätzlich alle relevanten Stakeholder einbezogen. Neben den durch Sensibilisierung zur Emissionsreduktion angehaltenen Mitarbeitern zählen hier insbesondere die für die Umsetzung der Einsparungsmaßnahmen verantwortlichen Mitarbeiter des Facility Managements des Hauptstandorts Wiesbaden zu den relevantesten Stakeholdern. Die Festlegung des Ziels obliegt dem zentralen Nachhaltigkeitsmanagement der Aareal Bank Gruppe, welches im stetigen Austausch mit betroffenen und unterstützenden Bereichen der Gruppe steht. So werden beispielsweise gemeinsam mit dem Facility Management der Aareal Bank AG Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität erarbeitet, bewertet und entsprechend umgesetzt. Diese Initiativen und Maßnahmen beinhalten
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unter anderem den Bezug von Ökostrom und den Einsatz emissionsarmer Wärmeenergie, die stetige Optimierung und Elektrifizierung des Fuhrparkes sowie eine gesteigerte digitale Kollaboration, um Reiseaufwände zu reduzieren. Die nicht vermeidbaren oder reduzierbaren Emissionen werden seit dem Geschäftsjahr 2023 über einen spezialisierten Anbieter kompensiert, sodass schlussendlich ein klimaneutraler Geschäftsbetrieb durch Kompensation erreicht werden kann. Neben dem genannten Ziel der Emissionssenkung des eigenen Geschäftsbetriebs hat sich die Aareal Bank Gruppe verschiedene Ziele gesetzt, um auch die durch ihre Finanzierungstätigkeiten der Aareal Bank AG verursachten negativen Einflüsse weiter zu reduzieren und materielle klimabezogene IRO zu managen. In der Geschäftsstrategie der Aareal Bank Gruppe wird die Ambition verdeutlicht, die Kunden auf dem Weg zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele zu unterstützen und dabei gleichzeitig die bankeigenen Ambitionen zu verstärken. Die diesem Anspruch zugrunde liegende Zielagenda ist wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie und umfasst Zielsetzungen für Aktiv- und Passivseite, ESG-Transparenz im Kreditportfolio und in den eigenen Aktivitäten sowie in Bezug auf ESG-Integration in die Governance der Bank Gruppe. Hierzu zählt, neben der kontinuierlichen Ausweitung der Aktivitäten im Bereich Green Finance, auch die in der Geschäftsstrategie verankerte Schaffung von weitreichender CO2-Transparenz im Kreditportfolio. Im Rahmen der in der Geschäftsstrategie verankerten, strategischen ESG-Ziele legt die Gruppe den Fokus vor allem auf den kontinuierlichen Ausbau der Green Finance-Aktivitäten. Die Aareal Bank AG hat ihre Produktpalette bereits seit mehreren Jahren um grüne Produkte in den Bereichen Green Lending und Green Funding erweitert und deren Volumen signifikant erhöht. Diesen Weg plant die Aareal Bank AG, auch zukünftig weiterzugehen, was durch quantifizierte Zielsetzung in der Kurz- und Mittelfrist unterlegt wird. Im Jahr 2024 konnte die Aareal Bank AG ihr Zielvolumen in Höhe von 1,5 Mrd. € an zusätzlichen grünen Krediten unter dem Green Finance Framework 2023 übertreffen. Im Gesamtjahr wurden grüne Kredite in Höhe von rund 3,9 Mrd. € neu abgeschlossen und das Bestandsvolumen grüner Kredite hat sich insgesamt um 2,8 Mrd. € auf rund 7,6 Mrd. € erhöht. In den 3,9 Mrd. € sind reines Neugeschäft und Prolongationen berücksichtigt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Änderungen im Bestandsvolumen auch daraus resultieren können, dass einige Bestandskunden die notwendige Verpflichtungserklärung und Zertifikate erstmals abgegeben haben oder dass anderen Finanzierungen der „grüne“ Status entzogen wurde. Die Aareal Bank AG strebt bis 2027 ein Green Loan-Volumen in der Spannbreite von 7 bis 8 Mrd. € an. Auf der Passivseite hat sich die Aareal Bank AG das Ziel eines wirksamen Einsatzes der im sogenannten Green Asset Pool für grüne Refinanzierungsaktivitäten vorhandenen Mittel gesetzt, um die grüne Refinanzierungsbasis weiter zu verbessern. Das für 2024 gesetzte Ziel i. H. v. zusätzlich 0,5 Mrd. € an grünen Langzeit-Funding-Aktivitäten konnte mit der Emission der ersten grünen Senior-non-preferred Anleihe erreicht werden. Auch in 2025 plant die Aareal Bank AG grüne Refinanzierungsaktivitäten in Höhe von zusätzlichen 500 Mio. €. Um den positiven Wertbeitrag der Green Finance-Aktivitäten zukünftig besser messbar und steuerbar zu machen, verfolgt die Aareal Bank Gruppe darüber hinaus das Ziel, vollständige CO2-Transparenz in Bezug auf ihre Aktivitäten im Kreditgeschäft herzustellen. Als Finanzierer gewerblicher Immobilien hat die Aareal Bank AG die hohe Relevanz der durch ihre Kreditvergaben finanzierten CO2-Emissionen erkannt und sich als Unterzeichner der PCAF Commitment Letters bereits im Jahr 2021 dazu verpflichtet, diese bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2024 erstmals zu messen und offenzulegen. Um diese Ambition nochmals zu bekräftigen, hat die Aareal Bank AG die Veröffentlichung des ersten PCAF Reports über die im Commercial Real Estate Financing Portfolio finanzierten CO2-Emissionen im Geschäftsjahr 2024 als strategisches Ziel definiert. E1-4 34 b, 34c, AR25a, AR 25b Wie bereits in E1-1 erläutert, plant die Aareal Bank Gruppe die nach ESRS erforderlichen Informationen im Hinblick auf die Veröffentlichung eines Transitionsplans für das Geschäftsjahr 2026, um die Dekarbonisierung der Geschäftsaktivitäten dementsprechend zu steuern. Es ist geplant, auf dieser Basis fundierte Ziele nach den Zieljahren 2030, 2035 sowie 2050 abzuleiten. Dennoch ist die Aareal Bank Gruppe bestrebt, mithilfe der oben genannten Maßnahmen des aktuelle Niveau unserer bereits laufenden Dekarbonisierungsaktivitäten beizubehalten. Die Aareal Bank AG verfolgt auch weiterhin den Grundsatz „Vermeiden, Reduzieren, Kompensieren“ und strebt einen klimaneutralen Geschäftsbetrieb durch Kompensation an.
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E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix E1-5 35-39 Die im Folgenden ausgewiesenen Angaben zu den Energieverbräuchen und Energiemixen beinhalten alle nationalen und internationalen Standorte der Aareal Bank AG, inklusive der Tochtergesellschaften und Beteiligungen mit finanzieller und operativer Kontrolle. Alle Daten wurden unter Verwendung des Kennzahlentools des VfU erhoben und berechnet. Die Zahlen wurden während des Berechnungsprozesses fortlaufend mit dem Entwickler des Tools geprüft und qualitätsgesichert. Eine nähere Beschreibung der Methodik des Kennzahlentools des VfU folgt in E1-6. Zusätzlich zu den im Folgenden ausgewiesenen Energieverbräuchen kommen ergänzend noch die folgenden Energieverbräuche der Aareon hinzu. Der Aareon-Gesamtverbrauch fossiler Energie belief sich auf 6.698MWh, Verbräuche aus nuklearen Quellen gab es keine. Der Gesamtverbrauch erneuerbarer Energien lag bei 2.072MWh, was schlussendlich zu einem Gesamtenergieverbrauch der Aareon von 8.770MWh geführt hat. Daraus resultiert letztendlich ein kumulierter Gesamtenergieverbrauch von der Aareal Bank Gruppe und Aareon in Höhe von 14.275MWh. Da es sich bei allen Daten außer denen der Aareon um Stichtagsbetrachtungen handelt, die Aareon sich jedoch nur bis einschließlich September im Besitz der Aareal Bank AG befand, werden diese Zahlen gesondert ausgewiesen. Es handelt sich bei den ausgewiesenen Zahlen für die Aareon um Vorjahresdaten, da es aufgrund fehlender operativer Kontrolle zum Stichtag 31. Dezember 2024 nicht möglich war, Energiedaten in entsprechender Qualität für das Geschäftsjahr 2024 zu erhalten. Aufgrund der erstmaligen Berichterstattung gemäß dem ESRS-Standard können aufgrund fehlender Vorjahreswerte keine Vergleiche gezogen werden. Energieverbrauch und Energiemix
| 01.01.-31.12.2024 | |||
| MWh | |||
| 6 | Gesamtverbrauch fossiler Energie | 1.622 | |
| Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (%) | 29 | ||
| 7 | Verbrauch aus nuklearen Quellen | 38 | |
| Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (%) | 1 | ||
| 8 | Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) | - | |
| 9 | Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen | 3.845 | |
| 10 | Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt | - | |
| 11 | Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie | 3.845 | |
| Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (%) | 70 | ||
| Gesamtenergieverbrauch | 5.505 |
E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen E1-6 44-55, AR41 Im Jahr 2024 gab es diverse Änderungen in der Erhebung der Umwelt- und Emissionsdaten, wodurch die Vergleichbarkeit des Geschäftsjahres 2024 mit den Vorjahren erschwert wird. Zum einen führte der Verkauf der bisherigen Aareal Tochtergesellschaft Aareon zu signifikanten Änderungen in der Klimabilanz. Zudem sorgte die Umstellung des Datenerhebungsprozesses auf das VfU-Kennzahlentool für eine umfassendere Datenerhebung der betrieblichen Umwelt- und Emissionskennzahlen. Das VfU-Kennzahlentool wurde zwar bereits für die Datenerhebung der betrieblichen Umwelt- und Emissionskennzahlen des Geschäftsjahres 2023 verwendet, jedoch wird stetig versucht, den Erhebungsumfang auszuweiten und die ausgewiesenen Kennzahlen in ihrer Qualität zu verbessern. All dies trägt jedoch zu einer schlechteren Vergleichbarkeit mit Vorjahresdaten bei. Im Rahmen der Bilanzierung des CO2-Fußabdrucks berücksichtigt die Aareal Bank Gruppe vollumfänglich die nach GHG Protokoll definierten Scopes 1 und 2, sowie ausgewählte und als besonders relevant identifizierte Scope-3-Emissionen wie zum Beispiel Dienstreisen, Homeoffice sowie die besonders relevanten finanzierten Emissionen im Kreditportfolio der Aareal Bank AG. Letztere werden aufgrund ihrer überproportionalen Dimension im Vergleich zu anderen Scope-3-Kategorien gesondert ausgewiesen. Darüber hinaus wenden wir im Bereich der Scope-2-Emissionen aus Transparenzgründen sowohl die location-based als auch die marked-
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based Methode an und weisen die daraus resultierenden CO2-Fußabdrücke gesondert aus. Die Erfassung und Berechnung der Treibhausgas-Bilanz der Aareal Bank Gruppe im Bereich Scope 1,2 und 3 (mit Ausnahme der finanzierten CO2-Emissionen im Kreditportfolio) basiert seit dem Berichtsjahr 2023 auf der Methodik der VfU-Kennzahlen. Die VfU-Kennzahlen werden seit 1996 vom Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU) herausgegeben und kontinuierlich aktualisiert. Die Erhebung der Daten erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der für die Toolentwicklung fachlich hauptverantwortlichen Gesellschaft. Weiterhin erfolgte eine kontinuierliche Validierung aller Input- und Outputparamenter durch einen externen Experten. Die VfU-Kennzahlen bestehen aus einem automatisierten Tool und einem begleitenden Handbuch. Für das Berichtsjahr 2023 und 2024 basiert die Berichterstattung der Aareal Bank Gruppe auf der Version 2024 der VfU-Kennzahlen. Auch der Prozess zur Erhebung der finanzierten CO2-Emissionen im Kreditportfolio erfolgte sowohl in der Datenerhebung als auch in der Datenauswertung in enger Zusammenarbeit mit externen Experten. Dabei wurde auch eine prozessbegleitende Validierung der Daten vorgenommen. Methodisch beruhen die VfU-Kennzahlen auf folgenden Prinzipien. Die sogenannten Kernkennzahlen beinhalten sechs Kategorien des betrieblichen Umweltmanagements: Gebäudeenergie (Strom und Wärme), Geschäftsverkehr, Wasserverbrauch, Abfallaufkommen, Papierverbrauch sowie Kälte- und Löschmittelverluste. Innerhalb dieser sechs Kategorien werden Unterkategorien zur Datenerfassung (z.B. unterschiedliche Stromqualitäten, verschiedene Verkehrsmittel etc.) angeboten. Die siebte Kategorie der VfU-Kernkennzahlen deckt die Treibhausgas-Emissionen (THG) der o. g. sechs Umweltdatenkategorien ab. Aus pragmatischen Gründen wird sich dabei auf die Messgröße der THG-Äquivalente (CO2e) gestützt und auf einzelne Treibhausgase wie Methan, Lachgas etc. verzichtet. Diese sind zwar in den vorgelagerten Prozess-Stufen enthalten (z.B. Methanemissionen in der Bereitstellung von Erdgas), werden aber auf CO2e umgerechnet. Dies ist methodisch zulässig, da die VfU-Prozesse ohnehin zum Großteil auf Verbrennungsprozessen und somit zu ca. 90% auf CO2-Emissionen beruhen. Die in den VfU-Kennzahlen enthaltenen THG-Faktoren beruhen auf der ecoinvent-Datenbank. ecoinvent ist die weltweit führende LCI-Datenbank mit über 20.000 Datensätzen. Sie besteht seit dem Jahr 2003 und beruht auf wissenschaftlichen Prinzipien der Qualitätssicherung. Die Datensätze in ecoinvent decken ein breites Spektrum von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen ab, von Baumaterialien bis zu Lebensmitteln und von der Ressourcengewinnung bis zur Abfallwirtschaft. Die ecoinvent-Prozesse zeichnen sich durch den Lebenszyklus-Ansatz aus, d.h., neben den THG-Emissionen des eigentlichen Prozesses, z.B. Verbrennung von Benzin im Scope 1, werden immer auch die Emissionen der Vorstufen, in diesem Fall Raffinierung und Transport von Benzin, Herstellung von Autos und Straßen etc. anteilmäßig für die Scope-3-Berichterstattung bereitgestellt. Die verwendete Version VfU-Kennzahlen 2024 beruht auf ecoinvent 3.10 vom Herbst 2023 und IPPC-21 GWP 100 Jahre. Neben den ecoinvent-THG-Faktoren werden vereinzelt von Behörden publizierte Landesmixe wie etwa der Strommix Deutschland zur Auswahl und Verwendung in den VfU-Kennzahlen bereitgestellt. Nicht gemeldete Verbräuche in den Kategorien Strom, Wärme, Wasser, Papier und Abfall werden anhand der Mitarbeiterzahl FTE an nicht erfassten Standorten hochgerechnet. Die Hochrechnung basiert auf den gemeldeten Verbräuchen pro FTE einer Region (Deutschland bzw. international). Bisher nicht erfasst werden die Verluste an Kälte- und Löschmitteln. Diese machen erfahrungsgemäß 1 bis 4 % einer THG-Bilanz nach den VfU-Kennzahlen aus, abhängig von Leckagen oder Störfällen an großen Kälte- oder Löschanlagen. Zu den in der folgenden Tabelle ausgewiesenen Scope-1-und-2-Emissionen kommen noch die durch Rettungserwerbe verursachten Emissionen. Diese belaufen sich auf 5.784 t CO2-Emissionen in Scope 1 sowie 10.119 t CO2 in Scope 2 (location based). Die Gesamtemissionen aus Scope 1 & 2 der Rettungserwerbe liegen somit bei 15.903 t CO2. Da die Aareal Bank AG jedoch keine operative Kontrolle über die im Rahmen der Rettungserwerbe verursachten Emissionen hat, werden diese gesondert ausgewiesen. Im Scope 3 Kategorie 15 werden sowohl die durch das Commercial Real Estate Financing (CREF)-Portfolio finanzierte Emissionen in Höhe von 607.197 t CO2, sowie die durch die Investitionen im Treasury Portfolio in Verbindung stehenden Emissionen in Höhe von 609.459 t CO2 berücksichtigt. Eine dezidierte Ausweisung der im Kreditportfolio finanzierten CO2-Emissionen erfolgt im Rahmen der jährlichen Veröffentlichung des PCAF-Berichts. Im Vergleich zu den Vorjahreswerten haben sich die in der Tabelle angegebenen Scope-1-und-2-Emissionszahlen stark verringert. Dies ist auf den Verkauf der Aareon zurückzuführen, welche bisher einen signifikanten Anteil an den betriebseigenen Emissionen ausgemacht hat. Dementsprechend kommen durch die Aareon CO2-Emissionen in Gesamthöhe von 3.176 t CO2(standortbezogen) hinzu. Diese Gesamtemissionen ergeben sich aus 1.699 t Scope-1-Emissionen, 1.295 t Scope-2-Emissionen location based und 450 t market based sowie 182 t Scope-3-Emissionen. Die hier in Scope 3 ausgewiesenen Emissionen beinhalten ausschließlich die Dienstreiseaktivitäten der Aareon. Da es sich bei allen Daten außer denen der Aareon um Stichtagsbetrachtungen handelt, die Aareon
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sich jedoch nur bis einschließlich September im Besitz der Aareal Bank AG befand, werden diese Zahlen gesondert ausgewiesen. Es handelt sich bei den ausgewiesenen Zahlen für die Aareon um Vorjahresdaten, da es aufgrund fehlender operativer Kontrolle zum Stichtag 31. Dezember 2024 nicht möglich war, Emissionsdaten in entsprechender Qualität für das Geschäftsjahr 2024 zu erhalten. Die Gesamtemissionen der Aareal Bank Gruppe in 2024 in Scope 1 und 2 inklusive Aareon und Rettungserwerbe beläuft sich somit auf 7.942 t CO2 in Scope 1 sowie 13.382 t CO2 in Scope 2 (location based). Aufgrund der erstmaligen Berichterstattung gemäß ESRS-Standard, können aufgrund fehlender Vorjahreswerte keine Vergleiche gezogen werden. Zudem werden erst mit der Erarbeitung des Transitionsplans sowohl ein entsprechendes Basisjahr sowie die geforderten Etappenziele festgelegt.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 216 |
Tabelle E1-6 AR48 Aufschlüsselung THG-Emissionen
| Rückblickend | Etappenziele und Zieljahre | ||||||||||||||||
| Basis Jahr | Vergleich | 2024 | % 2024/2023 | 2025 | 2030 | (2050) | Jährlich % des Ziels/Basisjahr | ||||||||||
| Scope-1-Treibhausgasemissionen | |||||||||||||||||
| Scope-1- THG-Bruttoemissionen (t CO2e) | N/A | N/A | 459 | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||||
| Prozentsatz der Scope-1- Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (%) | N/A | N/A | 100 | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||||
| Scope-2-Treibhausgasemissionen | |||||||||||||||||
| Standortbezogene Scope-2-THG- Bruttoemissionen (t CO2e) | N/A | N/A | 1.968 | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||||
| Marktbezogene Scope-2- THG- Bruttoemissionen (t CO2e) | N/A | N/A | 419 | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||||
| Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen | |||||||||||||||||
| Gesamte indirekte (Scope-3-) THG-Bruttoemissionen (t CO2e) | N/A | N/A | 1.225.685 | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||||
| 1 | Erworbene Waren und Dienstleistungen | N/A | N/A | 38 | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| [Optionale Unterkategorie: Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste | N/A | N/A | - | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||||
| 2 | Investitionsgüter | N/A | N/A | - | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 3 | Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) | N/A | N/A | 643 | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 4 | Vorgelagerter Transport und Vertrieb | N/A | N/A | - | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 5 | Abfallaufkommen in Betrieben | N/A | N/A | 15 | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 6 | Geschäftsreisen | N/A | N/A | 1.122 | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 7 | Pendelnde Arbeitnehmer | N/A | N/A | 2.259 | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 8 | Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | N/A | N/A | - | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 9 | Nachgelagerter Transport | N/A | N/A | - | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 10 | Verarbeitung verkaufter Produkte | N/A | N/A | - | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 11 | Verwendung verkaufter Produkte | N/A | N/A | - | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 12 | Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | N/A | N/A | - | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 13 | Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | N/A | N/A | - | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 14 | Franchises | N/A | N/A | - | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| 15 | Investitionen | N/A | N/A | 1.221.608 | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | ||||||||
| THG-Emissionen insgesamt | |||||||||||||||||
| THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO2e) | N/A | N/A | 1.228.112 | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A | |||||||||
| THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO2e) | N/A | N/A | 1.226.563 | N/A | N/A | N/A | N/A | N/A |
Tabelle E1-6 AR54 THG-Intensität pro Nettoerlös
| 2024 | ||
| t CO2e / Mio. € | ||
| THG-Intensität pro Nettoerlös | ||
| THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös | 1.180 | |
| THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös | 1.178 | |
| --- | --- | --- |
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht |
Tabelle E1-6 AR55 Nettoumsatzerlöse, die zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendet werden
| 2024 | ||
| Mio. € | ||
| Nettoumsatzerlöse, die zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendet werden | ||
| Nettoumsatzerlöse (sonstige) | N/A | |
| Nettogesamterlöse (im Abschluss)1) | 1.041 |
1) Nettogesamterlöse sind an die Segmentberichterstattung angepasst und umfassen die wesentlichen Umsatzbestandteile für Kreditinstitute Die in Tabellen E1-6 AR54 ausgewiesenen Intensitäten umfassen gemäß ESRS E1-6 53-55 die THG- Gesamtemissionen, bestehend aus Scope 1 bis3. Um die Aussagekraft in der Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen, muss darauf hingewiesen werden, dass die Erhebung der Scope-1-und-2-Emissionen grundsätzlich vollumfänglich erfolgt, wohingegen die nach GHG-Protocol erhobenen Kategorien der Scope-3-Emissionen entsprechend der Wesentlichkeit ausgewählt wurden. Die Vergleichbarkeit der Scope-3-Emissionen erfordert somit eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Kategorien. E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften E1-7 56b,59 AR61 Die Aareal Bank Gruppe handelt grundsätzlich nach dem Ansatz "Vermeiden, Reduzieren, Kompensieren". Dementsprechend wird nur für diejenigen Emissionen eine Kompensation vorgenommen, die nicht durch die in E1-3 beschriebenen Maßnahmen zur Verringerung des betrieblichen CO2-Fußabdrucks vermieden bzw. reduziert werden konnten. Sowohl die Reduktionsmaßnahmen als auch die Klimakompensation zahlen auf das in E1-4 beschriebene Ziel des klimaneutralen Geschäftsbetriebs durch Kompensation ein. Während des Berichtsjahres 2024 wurden erstmals über die Methodik sogenannter „Corresponding Adjustments“ nicht vermeidbare Emissionen aus dem eigenen Bankbetrieb des Geschäftsjahres 2023 kompensiert. Der Kooperationspartner, über welchen die Aareal Bank AG die Kompensation der nicht vermeidbaren Emissionen vorgenommen hat, lässt seine Klimaschutzprojekte sowohl durch die UN resp. deren Clean Development Mechanism (CDM) – als auch durch den Gold Standard – zertifizieren und handelt nach dem Grundsatz „Vermeiden vor Reduzieren vor Kompensieren“. Dementsprechend leistet der Kompensationspartner die CO2-Kompensation für Unternehmen nur dann, wenn diese im Rahmen der technischen und ökonomischen Möglichkeiten beim Vermeiden und Reduzieren bereits anspruchsvolle Maßnahmen umsetzen, umgesetzt haben oder solche Maßnahmen planen. Zudem werden alle Projekte transparent dargestellt und der Anbieter verfügt über spezialisierte Projektteams, welche die Kompensationsprojekte vor Ort überwachen. Die Kompensation der nicht vermeidbaren Emissionen aus dem eigenen Bankbetrieb der Aareal Bank AGwurde über Corresponding Adjustments vorgenommen. Durch Corresponding Adjustments wird eine Doppelzählung der Emissionsgutschriften vermieden, da sich lediglich das erwerbende Land die Emissionsgutschriften auf seine Klimabilanz anrechnen lassen darf, nicht das entsprechende Projektland. Das entsprechende Kompensationsprojekt wird bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben, es besteht grundsätzlich seit 2009 und wurde seitdem stetig weiterentwickelt. Im Jahr 2020 erfolgte die Eröffnung der entsprechenden Produktionsstätte vor Ort. Es ist bei der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) als CDM und zusätzlich als Gold-Standard-Projekt registriert und bereits mehrfach erfolgreich verifiziert worden. Die Zertifizierungen garantieren nachhaltige CO2-Einsparungen durch unabhängige, von der UN akkreditierte Prüferinnen und Prüfer. Gleichzeitig ergibt sich durch die Projekte ein hoher Zusatznutzen für die Bevölkerung im Projektland (z.B. Gesundheitsschutz, Armutsbekämpfung, Arbeitsplätze, Gleichberechtigung u. v. m.). Die Einhaltung der Standards wird vom Anbieter fortlaufend durch einen unabhängigen und nicht bezahlten Beirat aus Ministeriums- und NGO-Vertretern kontrolliert. Wie erwähnt, wurden im Jahr 2024 alle unvermeidbaren Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen aus Dienstreisen des Geschäftsjahres 2023 kompensiert. Hierbei handelt es sich um 4.825 t CO2eq. Die in 2024 für 2023 gelöschten Zertifikate beinhalten neben der Aareal Bank AG auch alle Tochtergesellschaften inklusive Aareon. Die Kompensation erfolgte zu 100 % über ein außereuropäisches Reduktionsprojekt, welches sowohl Gold-Standard- als auch CDM-zertifiziert ist und mit dem Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens übereinstimmt. Die für das Geschäftsjahr 2024 zu kompensierenden Emissionen, bestehend aus den Scopes 1 und 2 sowie den Dienstreisen aus Scope 3, in Höhe von 2.000 t CO2eq werden erst im Jahr 2025 stillgelegt. Die Aareal Bank steht in einem dauerhaften Kooperationsverhältnis mit dem entsprechenden Anbieter und plant, dieses auch zukünftig fortzuführen.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 218 |
E1-7 AR64 Informationen über CO2-Zertifikate, die im Berichtsjahr gelöscht wurden
| 2024 | |||
| % | |||
| Im Berichtsjahr gelöschte CO2-Zertifikate | |||
| Gesamt (t CO2e) | 4.825 | ||
| Anteil von Entnahmeprojekten | - | ||
| Anteil von Reduktionsprojekten | 100 | ||
| Gold-Standard-zertifiziert | 100 | ||
| Clean Development Mechanism | 100 | ||
| Anteil von Projekten innerhalb der EU | - | ||
| Anteil von CO2-Zertifikaten, die als corresponding adjustments gelten | 100 |
Informationen über CO2-Zertifikate, die für eine Löschung in der Zukunft vorgesehen sind
| Betrag bis 31.12.2025 | ||
| t CO2e | ||
| In der Zukunft zu löschende CO2-Zertifikate | ||
| Gesamt | 2.000 |
E1-8 – Interne CO2-Bepreisung E1-8 62-63 Zum aktuellen Zeitpunkt wendet die Aareal Bank Gruppe kein internes System zur CO2-Bepreisung an. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen werden die an den Einsatz fossiler Energieträger geknüpften nationalen CO2-Preise als Teil der Betriebskosten im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnungen berücksichtigt. Darüber hinaus wird die Entwicklung des CO2-Preises im Rahmen der Verwendung der Szenarien der NGFS in der Modellierung der transitorischen Risiken im Rahmen der regelmäßigen Klimastresstests auch für die Sicherheiten des Kreditfinanzierungsportfolios berücksichtigt. Informationen zu Soziales ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen der Arbeitskräfte des Unternehmens und ihr Zusammenspiel mit der Strategie und dem Geschäftsmodell S1 12-16 SBM-2, 3 ESRS 2 48 Alle Mitarbeiter, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, sind in der Offenlegung zur ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS 2) berücksichtigt. Es gibt Angestellte im leitenden und nichtleitenden Bereich, befristete und unbefristete Angestellte, Auszubildende, dual Studierende, Praktikanten sowie Zeitarbeitskräfte über den Prozess Arbeitnehmerüberlassung. In der Aareal Bank Gruppe gilt auf der Grundlage des für die Mitarbeiter verbindlichen Code of Conduct die Maßgabe, dass den Kollegen ebenso wie allen anderen Stakeholdern Respekt und Solidarität entgegengebracht wird. Konflikte werden so gelöst, dass die beteiligten Personen respektiert und – soweit möglich – deren berechtigte Interessen berücksichtigt werden. Die Mitarbeiter spielen für die Entwicklung der Aareal Bank Gruppe eine zentrale Rolle: Motivation, unternehmerisches Denken und Handeln, Eigenverantwortung sowie die Erarbeitung zukunftsweisender Lösungen sind entscheidend für die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Aareal Bank Gruppe. Dies gilt im vorliegenden komplexen Geschäft einmal mehr, das in vielen Fällen auf langjährigen, von Vertrauen geprägten Kundenbeziehungen basiert. Dies ist in der Geschäftsstrategie verankert.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 219 |
Im Zusammenwirken mit der Geschäftsstrategie bzw. dem Geschäftsmodell der Aareal Bank AG werden die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der Arbeitskräfte eruiert. Die Aareal Bank AG hat in einem mehrgliedrigen Prozess potenzielle Themen durch Analyse und Berücksichtigung, unter anderem von Anforderungen aus der Berichterstattung der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)-Benchmark Analysen, identifiziert. Im Rahmen des Impacts, Risk and Opportunity (IRO)-Assessments erfolgte eine Priorisierung, Bewertung von den Ergebnissen wesentlicher Themen, die dann im Rahmen einer Validierung bestimmt wurden. Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken, potenzielle positive Auswirkungen und Chancen umschrieben, die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis für die Mitarbeiter in Bezug auf Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ergeben, hier sind insbesondere Vereinbarungen zum mobilen Arbeiten zu benennen sowie Angebote zur Mitarbeiterbindung (z.B. zu Arbeitsumfeld bzw. -bedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten) und Mitarbeitergesundheit. Mobiles Arbeiten – positive Auswirkung: Die Beschäftigten der Aareal Bank AG können ihre Arbeit individuell gestalten, damit sie Job, Familie und persönliche Lebenssituation bestmöglich in Einklang bringen können. Die Aareal Bank AG erstrebt ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle Mitarbeiter wohlfühlen und in dem ihnen eine Infrastruktur geboten wird, die sie bei ihren täglichen Aufgaben bestmöglich unterstützt. Dies gilt sowohl für das mobile Arbeiten als auch für das Arbeiten vor Ort. Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung – positive Auswirkung: In Bezug auf die Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung werden in der Aareal Bank AG verschiedene Personalinstrumente für alle Ebenen von Beschäftigten implementiert. Mitarbeitergespräche sind mindestens einmal jährlich stattfindende und verpflichtend durchzuführende Gespräche mit den Beschäftigten der Aareal Bank AG, um die erbrachte Leistung, die individuelle Weiterentwicklung sowie konkrete Entwicklungsschritte zu besprechen. Daneben finden Mitarbeiterbefragungen statt sowie auch die Möglichkeit, dem Vorstand der Aareal Bank AG direkte Fragen zu stellen. Gesundheitsschutz und Sicherheit – positive Auswirkung: Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter der Aareal Bank AG haben Priorität. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements werden Programme und externe Beratungsangebote bereitgestellt, um die Gesundheit der Angestellten aktiv zu fördern. Mitarbeiter der Aareal Bank AG haben die Möglichkeit, ein Employee Assistant Program (EAP) in Anspruch zu nehmen. Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit – positive Auswirkungen: In der Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Chancengleichheit sieht die Bank einen wesentlichen Faktor für den Erfolg des Unternehmens. Die Aareal Bank AG legt Wert auf eine geschlechterunabhängige, faire Entlohnung und setzt dabei auf gezielte Maßnahmen, Entgeltstrukturanalysen und Transparenz gegenüber den Mitarbeitern. Schulungen und Kompetenzentwicklung – positive Auswirkung und Chance: Learning@Aareal ist ein ganzheitlicher Aus- und Weiterbildungsansatz, der sich an die aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt anpasst. Der Fokus liegt hierbei auf der Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen der Mitarbeiter durch Blended Learning, d. h. durch eine Kombination aus digitalen (E-Learnings) und Präsenzangeboten. Das Entwicklungsgespräch fördert, ausgehend von der jeweils aktuellen Aufgabe, im Interesse der Mitarbeiter und des Unternehmens sowohl die Soft Skills als auch die Hard Skills (fachlich, methodisch, digital) und entwickelt diese weiter.
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Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen – positive Auswirkung: Die Aareal Bank AG legt Wert auf Chancengleichheit. Hierfür werden die z.B. technischen oder räumlichen Voraussetzungen weiterentwickelt, um eine Beschäftigung auf allen Ebenen zu ermöglichen. Die Aareal Bank AG ermöglicht es Beschäftigten mit Behinderung, sich in die Arbeitsprozesse zu integrieren, d.h., sie setzt sich für die Integration in den Alltag und Bereitstellung von Integrationsangeboten in Zusammenarbeit mit Human Resources ein, wie z.B. barrierefreie Zugänge, Mobiliar, Parkplätze etc. Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Unternehmen. Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz – positive Auswirkung: Die Aareal Bank AG wendet sich gegen jede Form von Mobbing oder Belästigung. Es werden kontinuierlich Strukturen, Prozesse, Maßnahmen und Angebote verbessert, um die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten und zu fördern. Vielfalt – positive Auswirkung: In ihrer Vielfalt sieht die Aareal Bank Gruppe einen Faktor für den Erfolg des Unternehmens. Die Aareal Bank Gruppe respektiert alle Menschen ungeachtet ihrer ethnischen oder geografischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts und Alters. Sie fördert die Vielfalt innerhalb der Aareal Bank Gruppe und unterbindet jedes Verhalten, das die Persönlichkeitsrechte eines Menschen einschränkt oder infrage stellt. Wesentliche Auswirkungen aus dem Klimatransitionsplan: Ein Klimatransitionsplan besteht für die Aareal Bank Gruppe bislang nicht. Freiwillige Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen führen zu positiven Auswirkungen bei Mitarbeitern. Die Betriebsvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ ermöglicht den Mitarbeitern der Aareal Bank AG eine flexible Arbeitsortgestaltung. Dies führt zu verringerten Arbeitswegen und kann damit zu einer Einsparung von bis zu 50 % der bisher anfallenden Anfahrtswege führen, womit CO2-Emissionen verringert werden können. Die Aareal Bank AG bietet außerdem eine Reihe von klimafreundlichen Mobilitätslösungen an. Hierzu zählen u.a. eine Dienstwagenrichtlinie, die CO2-Grenzwerte festlegt, Ladestationen am Firmensitz in Wiesbaden (Versorgung mit Grünstrom), Bezuschussung von Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr und Fahrrad-Leasing. Die Lösungen tragen dazu bei, dass CO2-Emissionen vermieden werden und die Mitarbeiter bei klimafreundlichen Mobilitätslösungen unterstützt werden. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen der Arbeitskräfte des Unternehmens S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens S1-1 17-19 Der vom Vorstand verabschiedete Verhaltenskodex für Mitarbeiter („Code of Conduct“) gilt für alle Mitarbeiter der Aareal Bank Gruppe, einschließlich ihrer leitenden Angestellten und der Mitglieder des Vorstands sowie der Aufsichtsgremien und der Ausschüsse. Der Code of Conduct legt verbindlich die Verhaltensgrundsätze für die Aareal Bank Gruppe fest. Verstöße gegen diese Grundsätze werden nicht geduldet. Verhaltensgrundsätze sollen eine unternehmensweite Kultur der Integrität und des gegenseitigen Vertrauens sicherstellen. Der Code of Conduct (gilt für Aareal Bank Gruppe) wie auch die Diversitätsrichtlinie (gilt für Aareal Bank AG) beziehen sich daher u.a. auf die Themenkomplexe Chancengleichheit und Vielfalt, Fairness sowie den Schutz der Menschenrechte wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. Im Rahmen der Arbeitssicherheit wurden für die Mitarbeiter in der Aareal Bank AG Verfahrensrichtlinien sowie Arbeitsschutzunterweisungen etabliert. Ziel ist die Einhaltung und Gewährung von Arbeitssicherheit in der Aareal Bank AG. Beauftragte und Fachkräfte für
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Arbeitssicherheit sind für die Einhaltung verantwortlich. Die Aareal Bank Gruppe verfügt über ein Hinweisgebersystem, was den Mitarbeitern die Möglichkeit einer anonymen Meldung bietet, als Maßnahme gegen Gewalt und Belästigung. Die gesetzlich geforderte Wahrung der Vertraulichkeit des Verfahrens ist hierbei organisatorisch sichergestellt und in der Verfahrensrichtlinie „Hinweisgeberverfahren“ geregelt. Die in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter der Aareal Bank AG haben aufgrund einer Betriebsvereinbarung „Mobiles Arbeiten“, die zwischen der Aareal Bank AG und deren Gesamtbetriebsrat geschlossen wurde, die Möglichkeit, ihre Tätigkeit vorübergehend bis zu 50 % auch an anderen Orten als dem üblichen betrieblichen Arbeitsplatz auszuüben, damit sie Job, Familie und persönliche Lebenssituation besser in Einklang bringen können. Learning@Aareal ist ein ganzheitlicher Personalentwicklungsansatz, der sich an die aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt anpasst. Der Fokus liegt hierbei auf der zielgerichteten Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen der Mitarbeiter durch Blended Learning, d. h. durch eine Kombination aus digitalen (E-Learnings) und Präsenzangeboten sowie Coaching, Mentoring, Teamentwicklungen und einem Onboarding-Konzept für neue Mitarbeiter. Zusätzlich bietet Learning@Aareal eine internationale Ausrichtung mit umfangreichen englischsprachigen Inhalten und ergänzt die persönliche sowie berufliche Entwicklung durch ein Sprachenlernprogramm, das vielfältige Möglichkeiten zum Erlernen und Verbessern von Sprachfähigkeiten bereitstellt. Der strategische Entwicklungsansatz der Aareal Bank AG setzt auf der organisatorischen Ebene mit einer Skill-Matrix als Basis für die Talententwicklung auf. Die Verlinkung von Skill-Matrix, Learning@Aareal, klaren Auswahlverfahren und Führungs- und Expertenlaufbahnen ermöglicht eine nachhaltige Entwicklung der Mitarbeiter und wird mit einem verbindlichen Entwicklungsgespräch für alle Führungskräfte und Mitarbeiter unterstützt. Dies ist in Leitfäden, z.B. „Mitarbeitergespräch Leitfaden“,“ Mitarbeitergespräch Ziele formulieren“ aufgenommen. Im Dialog mit der eigenen Führungskraft werden individuelle Entwicklungsmaßnahmen vereinbart, die den Kompetenzausbau unterstützen und den Einsatz der eigenen Talente zukunftsorientiert in einem mittel- und langfristigen Horizont für die folgenden Jahre ermöglichen. Das Entwicklungsgespräch fördert, ausgehend von der jeweils aktuellen Aufgabe im Interesse der Mitarbeiter und des Unternehmens sowohl die Soft Skills als auch die Hard Skills (fachlich, methodisch, digital) und entwickelt diese weiter. Um neuen Mitarbeitern den Einstieg zu erleichtern, wird seit 2022 das USP-Programm („Unique Selling Proposition“) bei der Aareal Bank AG durchgeführt. Dieses soll dazu beitragen, dass Schlüsselwissen von erfahrenen Experten an alle neuen Mitarbeiter weitergegeben wird. Mit diesem Programm erhalten neue Mitarbeiter im ersten Jahr ihrer Tätigkeit nach dem Welcome Workshop einen gezielten Überblick über die Kerngeschäftsfelder der Aareal Bank AG. Außerdem setzt sich der Vorstand, unterstützt durch den Bereich Human Resources, mit dem Potenzialportfolio und den entsprechenden Nachfolgeoptionen im Rahmen der Personalplanung der Aareal Bank AG auseinander, um Schlüsselpositionen auf Fach- und Führungsebene rechtzeitig und anforderungsgerecht zu besetzen. Zudem nimmt die Aareal Bank AG an einem Cross-Mentoring-Programm teil. Cross Mentoring ist der gezielte Austausch von Mitarbeitern aus Unternehmen verschiedener Branchen und eine Maßnahme zur persönlichen und beruflichen Personalentwicklung. Mentee und Mentoren profitieren gleichermaßen von der Erfahrung, dem Expertentum, der Reife, Neugier und Perspektive des jeweils anderen. Durch unternehmensübergreifende Tandems ist der Perspektivwechsel ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Nachwuchsförderung. Das in den Geschäftsfeldern nötige Spezialwissen macht es erforderlich, kontinuierlich und gezielt in die Qualifikation von Nachwuchskräften zu investieren. Aus diesem Grund ist die Ausbildung von Nachwuchskräften ein integrativer Bestandteil der nachhaltigen Nachfolgeplanung und des strukturierten Wissensmanagements. Die Aareal Bank AG nimmt regelmäßige quartärliche Reports vor, um über Einstellungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und Beförderungen einen transparenten Überblick über die Möglichkeiten für Beschäftigte und deren Entwicklung zu bieten. Diese Reports werden bei Bedarf den Führungskräften sowie dem Vorstand zur Verfügung gestellt. S1-1 20-24, AR 17 Ziel der Aareal Bank Gruppe ist es, den Schutz der Menschenrechte bei ihrer nationalen wie internationalen Geschäftstätigkeit innerhalb ihres Einflussbereichs zu fördern. Als Unterzeichner des UN Global Compact hat sich die Aareal Bank AG bereits im Jahr 2012 zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte bekannt.
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Zudem orientiert sich die Aareal Bank AG an grundlegenden Chartas und Initiativen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Personalarbeit der Aareal Bank AG orientiert sich u. a. an den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization („ILO“) bzw. an darüber hinausgehenden nationalen Arbeits- und Sozialstandards. Zudem unterzieht sich die Aareal Bank AG regelmäßig anerkannten Audits, die die Personalarbeit und die Qualität der Prozesse und Maßnahmen überprüfen und zugleich als Frühwarnsystem fungieren. Kulturelle Vielfalt stellt eine Bereicherung der Unternehmenskultur dar. Das Bekenntnis zu Diversität und Gleichbehandlung ungeachtet der ethnischen oder nationalen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexuellen Identität, des Geschlechts und des Alters spiegelt sich insbesondere in der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ durch die Aareal Bank wider. Bereits im Jahr 2019 sind vom Vorstand der Aareal Bank AG Menschenrechtsleitlinien verabschiedet worden, um die Menschenrechte im Rahmen der Geschäftstätigkeit zu stärken. Die Menschenrechtsleitlinien werden im Jahr 2024 in die Grundsatzerklärung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) integriert und durch diese ersetzt. Die Grundsatzerklärung ist nach dem LkSG durch die Unternehmensleitung abzugeben und wurde vom Vorstand der Aareal Bank AG beschlossen. Sie gilt für alle Mitarbeiter des eigenen Geschäftsbereichs der Aareal Bank AG im Sinne des LkSG. Die Grundsatzerklärung ist auf der Grundlage der durchgeführten LkSG-Risikoanalysen erstellt und fortan das Dachdokument zur Menschenrechtsstrategie der Aareal Bank Gruppe. Die Grundsatzerklärung legt dar, wie die Aareal Bank Gruppe als global agierendes Unternehmen ihrer Verantwortung zum Schutz der Menschen- und Umweltrechte innerhalb ihres Einflussbereichs nachkommt. Seit dem Jahr 2024 trifft die Aareal Bank Gruppe verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette. Das Risikomanagement (u.a. die Berücksichtigung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Aspekte im Beschaffungsprozess), die durchgeführten LkSG-Risikoanalysen und die Einrichtung eines LkSG-Beschwerdeverfahrens dienen dazu, Risiken zu erkennen. Neben den im LkSG vorgesehenen Präventionsmaßnahmen schafft die Aareal Bank Gruppe auch die entsprechenden (u.a. vertraglichen) Grundlagen für mögliche Abhilfemaßnahmen bei Auswirkungen auf die Menschenrechte. Weitere Auskunft darüber gibt die auf der Unternehmens-Website veröffentlichte Grundsatzerklärung. Darüber hinaus hat der Vorstand einen Menschenrechtsbeauftragten zur Überwachung der Sorgfaltspflichten nach dem LKSG ernannt. Der Menschenrechtsbeauftragte wird in seiner Tätigkeit durch die Compliance-Organisation unterstützt. Im Rahmen der Berichterstattung zur Achtung der Menschenrechte wird der Vorstand über die implementierten Maßnahmen und deren Wirksamkeit sowie über erkannte Risiken und etwaige Verstöße und deren Abhilfe informiert. Um dem Risiko der Verletzung von Menschenrechten seitens der Lieferanten zu begegnen, hat die Aareal Bank Gruppe in der Grundsatzerklärung ihre menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen an Lieferanten dargelegt und im Beschaffungsbereich vertragliche Regelungen zum Code of Conduct für Lieferanten eingeführt. Dieser enthält Verhaltensregeln zu Menschenrechten (u.a. Verbot der Kinderarbeit und Zwangsarbeit), Umweltschutz und Arbeitssicherheit sowie der Einhaltung der ILO und gewährleistet, dass diese Grundsätze auch in der direkten Lieferkette Geltung beanspruchen. Mit Unterschrift und damit Anerkennung des Verhaltenskodex verpflichten sich die Lieferanten zur Einhaltung der in der jeweiligen Rechtsordnung geltenden Gesetze und behördlichen Vorschriften und zu einem ethisch-korrekten Verhalten. Im Rahmen des von der Einkaufsabteilung etablierten Monitorings adressiert die Aareal Bank AG zudem Auffälligkeiten der Geschäftspartner. Verstöße gegen den Verhaltenskodex durch einen Zulieferer können bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen. Über die Achtung der Menschenrechte berichtet die Aareal Bank AG sowohl im auf der UN Global Compact Website veröffentlichten jährlichen Fortschrittsbericht „Communication on Progress (COP)“ als auch – in Bezug auf die Bekämpfung moderner Sklaverei – im Rahmen der Erklärung zum UK Modern Slavery Act, die auf der Unternehmens-Website einsehbar ist. Dort wird jährlich Auskunft dazu gegeben, ob gruppenweit Fälle von Zwangsarbeit, Menschenhandel oder eine Beteiligung bzw. Begünstigung dieser Praktiken bekannt geworden sind. Mit dem Beitritt zum UN Global Compact hat sich die Aareal Bank AG dazu verpflichtet, die damit verbundenen und international anerkannten zehn Prinzipien des UN Global Compact zu wahren und berichtet darüber im jährlichen Fortschrittsbericht „Communication on Progress“ (COP). Die UN Guiding Principles on Business & Human Rights (UNGPs) sind nicht Teil der Verpflichtung.
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Gemäß den im Code of Conduct niedergelegten Unternehmenswerten respektiert die Aareal Bank Gruppe alle Menschen ungeachtet ihrer ethnischen oder geografischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts und Alters und achtet die Würde, die Rechte und die Privatsphäre jedes Individuums. Darüber hinaus legt sie Wert auf eine geschlechterunabhängige, faire Entlohnung. Regelmäßige Auswertungen zum Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen gegenüber Männern auf Basis vergleichbarer Positionen schaffen Transparenz. Ausschlaggebend bei der Entlohnung der Mitarbeiter sind ausschließlich Aspekte wie Qualifizierung, Berufserfahrung oder Ausbildung. Variable Bezüge werden ausschließlich leistungsbezogen, gemessen anhand von Beurteilungen und nach dem Grad der Erfüllung zuvor vereinbarter Ziele, gewährt. Zudem führt die Aareal Bank AG jährlich einen extern durchgeführten Vergütungsvergleich der AT-Mitarbeiter der Aareal Bank AG durch. Der Vorstand hat sich im Code of Conduct ausdrücklich zur Achtung der Menschenrechte sowie zu den Grundsätzen von Diversity und Gleichbehandlung bekannt. Darüber hinaus hat der Vorstand einen Menschenrechtsbeauftragten zur Überwachung der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ernannt. Im Rahmen der Berichterstattung zur Achtung der Menschenrechte wird der Vorstand über die implementierten Maßnahmen und deren Wirksamkeit sowie evtl. Verstöße und deren Ahndung informiert. Dem Vorstand wird auch über das Ergebnis der Risikoanalysen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Bericht erstattet. Präventiv werden alle Mitarbeiter der Aareal Bank AG verpflichtend zu den Themen AGG und Gleichbehandlung sensibilisiert und geschult. Hinweisgeberverfahren: Als Maßnahme gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz existiert ein vertraulicher bzw. auch anonymer Hinweisgeberkanal, über den ein Verdacht auf Regelverstöße, betrügerisches Verhalten oder wirtschaftskriminelle Handlungen gemeldet werden können. Auch Meldungen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verstößen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz können abgegeben werden. Die Aareal Bank AG bekennt sich in ihren Unternehmenswerten zu integrem Verhalten im Umgang miteinander. Auch wenn die Aareal Bank AG grundsätzlich davon ausgeht, dass sich die Mitarbeiter einschließlich der Leitungsgremien stets rechtmäßig verhalten, sollen Vorkehrungen für den Fall getroffen werden, dass rechtswidrige Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen auftreten und/oder dem Unternehmen ein erheblicher Schaden droht. Um den Mitarbeitern der Aareal Bank AG die Möglichkeit einzuräumen, potenzielle Missstände zu erkennen und zu melden, wird, wie rechtlich gefordert, ein objektives und professionelles Hinweisgeberverfahren als eigenständiger Prozess etabliert. Ein Hinweisgebersystem stellt zudem eine wesentliche Säule einer guten Compliance- und Risikokultur dar und beugt Diskriminierung vor. Dem Meldenden wird hierbei Verschwiegenheit und Schutz zugesichert. Das Hinweisgebersystem der Aareal Bank AG ist ein für die Mitarbeiter freiwillig nutzbares und vertrauliches Meldesystem via Internet oder Telefon, das für eine – auch anonyme – Abgabe eines Hinweises genutzt werden kann. AGG-Beschwerdestelle und EAP: Die Aareal Bank AG hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, um Beschwerden entgegenzuwirken, Beschwerden zu bearbeiten und Arbeitnehmern Regressansprüche zu gewähren, wenn Diskriminierung festgestellt wird, und ist auf formelle Strukturen und informelle kulturelle Fragen aufmerksam, die Arbeitnehmer daran hindern können, Bedenken und Beschwerden zu äußern. Weiterhin verfügt die Aareal Bank AG über Programme zur Förderung des Zugangs zur Kompetenzentwicklung. Außerdem steht das EAP (siehe Punkt Gesundheitsschutz und Sicherheit) allen Mitarbeitern zur Verfügung, um auch sensible Belange wie Erfahrung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz mit erfahrenem Fachpersonal zu besprechen und sich zu weiteren Schritten beraten zu lassen. Hierfür stehen den Mitarbeitern der Aareal Bank AG Unterlagen, u.a. im Intranet der Aareal Bank AG, zur Verfügung. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Aareal Bank AG über ein Konzept oder ein Managementsystem zur Verhütung von Arbeitsunfällen verfügt. Die Aareal Bank AG hat spezifische Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierung implementiert und orientiert sich an den Vorgaben der Politik. Dafür werden regelmäßig verschiedenste Gefährdungsanalysen durchgeführt.
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Die Aareal Bank AG hat auf der obersten Führungsebene eine Verantwortung für Gleichbehandlung und Chancengleichheit für die Beschäftigten übertragen und hierfür klare unternehmensweite Richtlinien und Verfahren (z.B. Hinweisgeberverfahren) implementiert, um die Praktiken der gleichen Erwerbstätigkeit zu lenken und die Förderung mit der gewünschten Leistung in diesem Bereich zu verknüpfen. Hierzu gehören auch Schulungsangebote (bspw. Pflichtschulungen) für die Beschäftigten der Aareal Bank AG. Sofern notwendig und erforderlich hat die Aareal Bank AG Anpassungen der physischen Umgebung für die Beschäftigten vorgenommen, um deren Gesundheit und Sicherheit sowie die ihrer Kunden und anderer Besucher mit Behinderungen zu gewährleisten. Seitens der Aareal Bank AG wird bewertet, ob die Gefahr besteht, dass Anforderungen an Stellen systematisch so definiert sind, dass bestimmte Gruppen benachteiligt werden könnten. Siehe hierzu auch Strategien/Richtlinien. S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen S1-2 27-28 und AR25-AR26 Wirtschaftsausschuss: Die Aareal Bank AG bezieht die Mitarbeiter über die Arbeitnehmervertretung in die wirtschaftlichen Entscheidungen des Unternehmens im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ein. Die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmervertretungen sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Für die Mitarbeiterbelange ist in erster Linie der jeweils örtliche Betriebsrat zuständig. Die Aufgabe des Wirtschaftsausschusses ist es, mit dem Unternehmer wirtschaftliche Angelegenheiten zu beraten und den (Gesamt-)Betriebsrat über den Beratungsinhalt zu informieren. Somit stellt der Wirtschaftsausschuss das (Hilfs-)Organ des (Gesamt-)Betriebsrats dar, das sich laufend mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens befasst. Der Wirtschaftsausschuss arbeitet dem (Gesamt-)Betriebsrat insofern zu, als er die wirtschaftlichen Konsequenzen der Betriebsarbeit im Blick hat und ggf. eigene Vorschläge und Alternativen einbringt. Die Aareal Bank AG hält sich an die gesetzlichen Vorgaben der Länder, in denen sie tätig ist. Dies gilt auch für das Arbeitsrecht und die jeweils gültigen Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter. Das zuständige Arbeitnehmergremium übt sein Mitbestimmungsrecht im Rahmen der Mitarbeiterrekrutierung bei Einstellungen an den deutschen Standorten aus. Die Aareal Bank AG weist zudem auf jährlicher Basis die Frauenquote in Führungspositionen sowie die Frauenquote an der Anzahl Beschäftigter weltweit aus. Als „Frauen in Führungspositionen“ werden alle Mitarbeiterinnen des Unternehmens, die im außertariflichen Bereich fachliche oder disziplinarische Führung übernehmen, definiert. Die Arbeitnehmervertreter werden im Rahmen von monatlich stattfindenden Jour Fixes mit dem Bereich Human Resources sowie im Rahmen des Monatsgesprächs mit dem Vorstand regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informiert. Darüber hinaus finden während eines Jahres Betriebsversammlungen und Veranstaltungen statt, an denen Mitarbeiter an allen Standorten beteiligt werden. Mitarbeiter können diese Veranstaltungen nutzen, um Fragen zu stellen und Anregungen vorzutragen. Der Gesamtbetriebsrat der Aareal Bank AG setzt sich aus Betriebsratsmitgliedern aller Betriebe an den deutschen Standorten zusammen. Der Gesamtbetriebsrat der Aareal Bank AG bestellt einen Wirtschaftsausschuss. Der Wirtschaftsausschuss wird gemäß § 106 BetrVG über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens unterrichtet; u.a. wurde der Wirtschaftsausschuss vor Veröffentlichung der Grundsatzerklärung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch über Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten informiert. Darüber hinaus ist der Gesamtbetriebsrat für Fragen zuständig, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen. Die Aareal Bank AG verfügt über einen mitbestimmten Aufsichtsrat. Der Betriebsrat ist ein Gremium, das aus einer oder mehreren Personen besteht. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Größe des Betriebs. Der Betriebsrat wird von den wahlberechtigten Mitarbeitern in geheimer, unmittelbarer Wahl für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitarbeiter des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind alle Mitarbeiter des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit erfüllen. Leitende
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Angestellte und die Mitglieder der Geschäftsleitung/des Vorstands sind weder wahlberechtigt noch dürfen sie sich zur Wahl aufstellen. Die Tätigkeit im Betriebsrat ist ehrenamtlich und wird nicht besonders vergütet. Neben den jeweils örtlichen Betriebsräten gibt es noch einen Gesamtbetriebsrat, der sich aus Mitgliedern der örtlichen Betriebsräte zusammensetzt. Die Aufgabenstellung des Betriebsrats ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Demnach hat der Betriebsrat die Aufgabe, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Hierbei hat er die Belange des Unternehmens zu berücksichtigen. Weitere Aufgaben bestehen darin, darüber zu wachen, dass die zum Schutze der Mitarbeiter erlassenen Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen beachtet und eingehalten werden. Er hat weiterhin darauf zu achten, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung insbesondere zwischen den Geschlechtern gewahrt wird. Eine weitreichende Aufgabe fällt dem Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung zu: Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten wie z.B. bei der Gestaltung der Arbeitszeit, der betrieblichen Ordnung, dem Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb. Dies umfasst auch die Regelung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie deren Verteilung der Wochentage. Das zuständige Arbeitnehmergremium übt sein Mitbestimmungsrecht außerdem bei personellen Angelegenheiten wie Einstellungen von Mitarbeitern an den deutschen Standorten, Versetzungen und Kündigungen aus. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen nur dann durchführen kann, wenn zuvor der Betriebsrat hierzu seine Zustimmung erteilt hat. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem: Einstellungen, Versetzungen, Gehaltsanpassungen, Anordnung von Mehrarbeit etc. Da die Mitglieder des Betriebsrats in Erfüllung ihrer Aufgaben vertrauliche Informationen sowohl über betriebliche als auch persönliche Angelegenheiten von Mitarbeitern erhalten, besteht hierfür selbstverständlich für alle Mitglieder eine entsprechende Geheimhaltungspflicht. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, hat der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über geplante Maßnahmen zu unterrichten, damit dieser seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Um das Engagement der Mitarbeiter zu gewährleisten, sind für alle Ebenen regelmäßig stattfindende Mitarbeitergespräche – die in der Betriebsvereinbarung Mitarbeitergespräch und variable Vergütung verankert sind – verpflichtend. In diesen bespricht die Führungskraft mindestens einmal jährlich die erbrachte Leistung der Mitarbeiter sowie, auf Wunsch, die individuelle Weiterentwicklung sowie konkrete Entwicklungsmaßnahmen. Gespräche können ferner stattfinden, wenn die Führungskraft unterjährig wechselt, die Führungskraft Mängel in der Leistung der Mitarbeiter sieht, sich der Zuständigkeitsbereich der Mitarbeiter grundlegend ändert und der Mitarbeiter anlassbezogen ein Mitarbeitergespräch wünscht. Die Aareal Bank AG bittet ihre Mitarbeiter regelmäßig um Feedback, sei es in den Mitarbeitergesprächen oder darüber hinausgehend. So werden in der Aareal Bank AG alle zwei Jahre eine Mitarbeiterbefragung sowie – anlassbezogen – weitere Umfragen oder Workshops durchgeführt. In der Aareal Bank AG wurde mit der Mitarbeiterbefragung die dritte anonyme Vollbefragung innerhalb von vier Jahren zuletzt 2023 durchgeführt. Mit dem Programm „Buddy@Aareal“ bietet die Aareal Bank AG darüber hinaus gerade neuen Mitarbeitern die Möglichkeit, sich zu vernetzen und drei Monate mit einem festen Ansprechpartner alle ihre Fragen rund um die Aareal Bank AG zu besprechen. Neue Mitarbeiter nehmen an einem Welcome-Workshop teil und gehen in den Dialog mit den Vertretern der Fachbereiche. Aufgaben des Wirtschaftsausschusses: Beratung wirtschaftlicher Angelegenheiten: Der Unternehmer hat den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen. Der Wirtschaftsausschuss berät bzw. erörtert gemeinsam mit dem Unternehmer die wirtschaftlichen Themen wie z.B. die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens, die Einführung neuer Arbeitsmethoden, Fragen des Umweltschutzes etc.
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Informationsweitergabe: Der Wirtschaftsausschuss informiert den (Gesamt-)Betriebsrat über alles, was Gegenstand der Beratungen im Wirtschaftsausschuss war, um ihm die Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte zu ermöglichen. Die Aktivitäten rund um die Lernprozesse der Mitarbeiter werden mit dem Betriebsrat und im Ausschuss „Aus- und Weiterbildung“ besprochen. Die Auswirkung auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen bespricht die betriebsinterne Fachkraft für Arbeitssicherheit ebenso mit Vertretern des Betriebsrats, wie der Personalbereich Maßnahmen des Gesundheitsschutzes mit den Vertretern der Arbeitnehmer berät und umsetzt. Damit ist der Arbeitsschutz Bestandteil von Unternehmensstrategie, -führung und -organisation der Aareal Bank AG. Die Aareal Bank Gruppe beachtet die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die zehn Prinzipien des „Global Compact“ der Vereinten Nationen. Die Aareal Bank AG befragt im regelmäßigen Turnus die Mitarbeiter im Rahmen der Mitarbeiterbefragung direkt in Bezug auf die Arbeitsbedingungen im Unternehmen. Durch die in der Verfahrensrichtlinie „Hinweisgeberverfahren“ beschriebenen Prozesse und Regelungen sollen gleichermaßen der Hinweisgeber als auch der Beschuldigte sowie Zeugen vor Benachteiligungen aufgrund des Hinweises geschützt werden. Darüber hinausgehend fließen Veränderungsthemen (z.B. Unterstützung Nachfolgeregelung, Stärkung der Feedback-Kultur), die aus der Mitarbeiterbefragung abgeleitet werden, in die Verzielung der leitenden Angestellten „Managing Directors“ ein. Die Verzielung erfolgt auf Basis der Bereichsergebnisse der Mitarbeiterbefragung und zahlt auf die konkreten Items mit Optimierungspotenzial ein. Behinderung: Beschäftigte mit Behinderung werden in die Arbeitsprozesse integriert. Hierfür werden die z.B. technischen oder räumlichen Voraussetzungen weiterentwickelt, um eine Beschäftigung auf allen Ebenen zu ermöglichen. Menschen mit Behinderung können jederzeit das Gespräch mit ihrer Führungskraft, dem Bereich Human Resources oder dem Vertreter der Schwerbehinderten aufnehmen und werden in ihrer spezifischen Situation unterstützt. Die Schwerbehindertenvertretung trägt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung der Inklusion von schwerbehinderten Menschen in der Aareal Bank AG bei. Der Arbeitsschutzausschuss der Areal Bank AG setzt sich u.a. aus der Schwerbehindertenvertretung zusammen, die die Aufgabe hat, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten, Beschlüsse zu fassen und für Mitarbeiter mit Behinderungen spezifische Anforderungen umzusetzen. Bestimmte Personengruppen profitieren bei einigen Chancen und Risiken in besonderem Maße, wobei grundsätzlich alle untersuchten Gruppen Auswirkungen spüren können. So betrifft z.B. der Punkt zu Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen insbesondere Menschen mit Behinderungen, aber die gesamte Belegschaft kann die positive Auswirkung dieser Chance wahrnehmen. Ähnlich verhält es sich bei den Punkten „Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ und „Vielfalt“, bei denen unterrepräsentierte Gruppen in besonderem Maße profitieren können, aber die positiven Auswirkungen daraus grundsätzlich alle Personengruppen innerhalb der Aareal Bank Gruppe erreichen. Darüber hinaus haben Mitarbeiter in Deutschland nach den Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) die Möglichkeit, individuell Auskunftsanspruch über ihr Entgelt zu erhalten. In der Aareal Bank AG sind alle Tarifangestellten, AT-Beschäftigten sowie leitenden Angestellten berechtigt, eine individuelle Auskunft zu erhalten. Mitarbeiter können das Auskunftsersuchen schriftlich im Bereich Human Resources einreichen. Dem Mitarbeiter wird mitgeteilt, ob eine Auskunft mit Blick auf die Anzahl der Vergleichspersonen möglich ist. Sofern eine Auskunft möglich ist, wird der Mitarbeiter über das Ergebnis schriftlich informiert. Die Aareal Bank AG pflegt einen kontinuierlichen Austausch mit ihren Mitarbeitern. Zentral für die angestrebte kulturelle Weiterentwicklung der Aareal Bank AG ist eine ausgeprägte Feedbackkultur. Die Aareal Bank AG bittet ihre Mitarbeiter daher regelmäßig, ihre Erwartungen, Bedürfnisse und Meinungen in diversen Dialogformaten mitzuteilen. Ein Beispiel für ein solches Format ist der Aareal Talk des Vorstands der Aareal Bank AG. Dieses Format ermöglicht es Mitarbeitern, neben der Information durch den Vorstand Fragen
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zur wirtschaftlichen Entwicklung und strategischen Ausrichtung der Aareal Bank AG zu stellen. Das Format wird in der Regel einmal im Quartal durchgeführt. Ein weiteres Dialogformat ist das Management Meeting, in dem Führungskräfte und Experten sich mit dem Vorstand austauschen. Das Intranet steht den Mitarbeitern der Aareal Bank AG als unternehmensinterne Informationsplattform zur Verfügung. Es stellt mehrere wichtige Funktionen sicher: Kommunikation: Das Intranet bietet integrierte Informations- und Kommunikationsfunktionen, die es den Mitarbeitern ermöglichen, schnell und unkompliziert miteinander zu kommunizieren; Zugriff auf Informationen, Dokumente, Richtlinien und relevante Ressourcen; Zusammenarbeit: Mit Funktionen gemeinsamer Aufgabenbearbeitung und Projektmanagement-Tools fördert das Intranet die Zusammenarbeit und ermöglicht es den Mitarbeitern, zentral, transparent und zeitnah miteinander in Kontakt zu treten. Menschen, Themen, Hintergründe liefert Aareal ONE, das konzernweite digitale Mitarbeitermagazin. Das Magazin informiert in deutscher und englischer Sprache über aktuelle Ereignisse im Konzern und über Branchenthemen, vermittelt strategische Zusammenhänge und reflektiert neueste Entwicklungen und Trends in den Konzerngesellschaften. Zu den bereitgestellten Informationen bietet die Aareal Bank AG mit Aareal ONE auch Raum für einen Austausch der Leser: Über eine Kommentarfunktion können Beiträge konzernweit und länderübergreifend kommentiert und Artikel mit einem „Like“ bewertet werden. Bei individuellen Interessenkonflikten unterstützt die Aareal Bank AG Mitarbeiter durch gezielte Angebote zur Mediation. Hierzu werden externe Mediatoren hinzugezogen. Mit dem „Aareal Change-Circle“ verfolgt die Aareal Bank AG die Wirksamkeit und Ergebnisse von Veränderungsinitiativen. Maßgeblich hierfür sind die Fokusthemen, die die Aareal Bank AG gemeinsam mit einem repräsentativen Querschnitt aus Führungskräften in den Fachbereichen festlegt. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die konsequente Verzielung der Themen im Rahmen des Zielvereinbarungsprozesses der Aareal Bank AG. Somit wird gewährleistet, dass Themen, die gemeinsam mit der Belegschaft identifiziert wurden, ihren Eingang in die strategische Agenda der Aareal Bank AG finden. Um die Wirksamkeit von Veränderungen ebenfalls extern zu vergleichen, nimmt die Aareal Bank AG an externen Ratings wie z.B. „Top-Employer“ und „Logib-D“ teil. Intern gewährleistet das Set-up der regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen, dass eine Fortschrittskontrolle durch die Messung von Referenzwerten möglich wird. S1-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können S1-3 32-33 Die Aareal Bank Gruppe hat keine wesentlichen negativen Auswirkungen identifiziert, daher sind keine Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen zu beschreiben. In der Aareal Bank AG gibt es Mechanismen zur Bearbeitung von Beschwerden, die sich auf die Belange von Beschäftigten beziehen. In der Aareal Bank AG existiert ein vertraulicher bzw. auch anonymer Hinweisgeberkanal, über den ein Verdacht auf Regelverstöße, betrügerisches Verhalten oder wirtschaftskriminelle Handlungen gemeldet werden kann. Dem Meldenden werden hierbei Verschwiegenheit und Schutz zugesichert. Das Hinweisgebersystem ist ein für die Mitarbeiter freiwillig nutzbares und vertrauliches Meldesystem via Internet oder Telefon, das für eine – auch anonyme – Abgabe eines Hinweises genutzt werden kann. Im Rahmen der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse wurden keine negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft identifiziert. Das objektive und professionelle Hinweisgeberverfahren ist als eigenständiger Prozess etabliert. Dieser wird ausführlich in der internen Verfahrensrichtlinie „Hinweisgeberverfahren“ beschrieben. Dort ist auch geregelt, dass Mitarbeiter der Aareal Bank AG verschie
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dene Möglichkeiten haben, potenzielle Missstände zu melden. Das für die Abgabe von Hinweisen eingesetzte Tool „Speak-up“ ermöglicht eine anonyme Abgabe von Hinweisen. Daneben haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, Hinweise über folgende Stellen abzugeben: Beschwerdemanagement (wird von der Rechtsabteilung betreut): steht für Mitarbeiter und Externe/Dritte zur Verfügung, Personalabteilung, Betriebsrat/Sprecherausschuss, Kontaktformular auf der Homepage der Aareal Bank AG, Zentrale Stelle (in Compliance angesiedelt), AGG-Beschwerdestelle: für Hinweise mit AGG-Bezug, Schwerbehindertenvertretung. Sämtliche Hinweise, ungeachtet über welchen Kanal bzw. welche Stelle sie eingegangen sind, werden an die Whistleblowing-Stelle weitergeleitet und unter Berücksichtigung der jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften (z.B. Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) bearbeitet. Unabhängig davon, über welchen Eingangskanal ein Hinweis eingeht, erfolgt die Analyse durch die Whistleblowing-Stelle unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips. Zusätzlich werden weitere Experten („Case Team“) zur Analyse hinzugezogen. Das Case Team ist mit den notwendigen sachlichen, personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten. Der zeitliche Ablauf der Analyse eines eingehenden Hinweises hängt in erster Linie von der konkreten Situation ab. Orientierungspunkte bietet jedoch der folgende zeitliche Ablauf: Innerhalb der ersten 48 Stunden -1. Vor-Prüfung, -2. Prüfung des Substanzierungsgrads, -3. Identifikation der involvierten Personen(-gruppen), -4. Risikoklassifizierung, -5. Bei hohem Risiko Information der identifizierten Stakeholder, -6. Zusammenstellung des Case Teams und Information der Case-Team-Mitglieder, -7. Einleitung von ersten Maßnahmen zur Vermögensrückgewinnung/Schadensminimierung. Innerhalb der ersten Woche -1. Information des Hinweisgebers über Eingang des Hinweises (spätestens nach sieben Tagen nach Eingang des Hinweises), -2. Beginn detaillierte Klärung und Analyse des Sachverhalts, -3. Identifikation möglicher Zeugen,
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-4. Einleitung weiterer Maßnahmen zur Vermögensrückgewinnung/Schadensminimierung, -5. Bei Bedarf Kommunikation nach außen (Presse), -6. Festlegung rechtlicher Konsequenzen (z.B. Anzeigeerstattung) sofern erforderlich. Innerhalb eines Monats nach Abschluss der Sachverhaltsanalyse -1. Festlegung etwaiger arbeitsrechtlicher Konsequenzen, -2. Follow-up: Einberufung des FCP zur Identifikation systemischer Maßnahmen – Ermittlung von Umständen, die den Sachverhalt begünstigt haben (Erhebung und Beseitigung von Schwachstellen z.B. im IKS bzw. den Geschäftsprozessen), -3. Festlegung etwaiger rechtlicher Konsequenzen (z.B. Anzeigeerstattung). Spätestens nach 3 Monaten erfolgt gegenüber dem Hinweisgeber, sofern möglich, eine Information über den Verfahrensstand und über die Folgemaßnahmen. Die Verfahrensrichtlinie „Hinweisgeberverfahren“ ist für alle Mitarbeiter ersichtlich und abrufbar im bankinternen Intranet veröffentlicht. Außerdem wird regelmäßig über Veröffentlichungen von Hinweisen im Aareal Bank AG-Intranet auf das Angebot des Hinweisgebersystems hingewiesen. Der Bereichsleiter Compliance ist hierfür zuständig. Es wird mehrfach jährlich über Veröffentlichungen von Hinweisen im Aareal Bank AG-Intranet auf das Angebot des Hinweisgebersystems hingewiesen. In der Verfahrensrichtlinie „Hinweisgeberverfahren“ ist ausdrücklich verankert, dass Personen, die gutgläubig einen Hinweis über einen gegenständlichen Verstoß oder einen diesbezüglichen Verdacht abgeben, nicht aufgrund der Meldung gemaßregelt benachteiligt oder haftbar gemacht werden dürfen. Sofern sich ein Hinweis als unberechtigt herausstellt, darf der Hinweis für den gutgläubigen Hinweisgeber keinerlei nachteilige Folgen, insbesondere für seine arbeitsvertragliche Stellung oder sein berufliches Fortkommen in der Aareal Bank AG, haben. Mitarbeiter bzw. Führungskräfte, die Hinweisgeber im Zusammenhang mit der Abgabe von Hinweisen benachteiligen, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Die Leitungsorgane und der Betriebsrat unterstützen redliche Hinweisgeber und sorgen für einen sachlichen und fairen Umgang mit ihnen. Ein Mitarbeiter, der den Hinweisgeber bei der Abgabe oder der Konkretisierung seines Hinweises unterstützt, ist ebenfalls geschützt. S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze S1-4 35-37, 38c-d, 40 Es sind keine negativen Auswirkungen identifiziert worden, sondern nur positive Auswirkungen und Chancen. Im Folgenden werden die jeweiligen Maßnahmen der positiven Auswirkungen und Chancen dargestellt, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten der eigenen Belegschaft in Bezug auf die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ergeben. Ziel dieser Maßnahmen ist die Bindung, Gesundheit und Sicherheit, Gleichstellung der Mitarbeiter der Aareal Bank AG. Daneben ist es Ziel der Aareal Bank AG, dass unter anderem die Rechte der Mitarbeiter gewahrt werden. Alle hier genannten Maßnahmen gelten bis auf Weiteres. Mobiles Arbeiten – positive Auswirkung:
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Die Aareal Bank AG unterstützt im Rahmen des mobilen Arbeitens ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung, einem Pflegefall in der Familie oder dem Wunsch nach mehr Flexibilität in den Arbeitszeiten. Sie bietet ihren Beschäftigten mobiles Arbeiten in Bezug auf Homeoffice-Möglichkeiten an. Sie setzt sowohl auf digitale Tools als auch auf neue Raumkonzepte, um die Zusammenarbeit in Zeiten hybrider Arbeitsformen bestmöglich zu unterstützen. Wichtig ist der Aareal Bank AG zudem, die Büroflächen so zu gestalten, dass diese ein angenehmes und effizientes Arbeiten unterstützen. Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung – positive Auswirkung: Im Rahmen von Mitarbeitergesprächen bespricht die Führungskraft die erbrachte Leistung der Mitarbeiter sowie auf Wunsch die individuelle Weiterentwicklung sowie konkrete Entwicklungsmaßnahmen. Gespräche können ferner stattfinden, wenn die Führungskraft unterjährig wechselt, die Führungskraft Leistungsdefizite der Mitarbeiter sieht, sich der Zuständigkeitsbereich der Mitarbeiter grundlegend ändert und der Mitarbeiter anlassbezogen ein Mitarbeitergespräch wünscht. Die Mitarbeiter werden regelmäßig um Feedback gebeten, sei es in den Mitarbeitergesprächen oder darüber hinausgehend. Die Aareal Bank AG führt alle zwei Jahre eine Mitarbeiterbefragung sowie – anlassbezogen – weitere Umfragen oder Workshops durch. In der Aareal Bank AG wurde mit der Mitarbeiterbefragung 2023 die dritte anonyme Vollbefragung innerhalb von vier Jahren durchgeführt. Dabei wurden sehr hohe Beteiligungsquoten erzielt und es wurde konstruktives Feedback gegeben. Über 80 % der Mitarbeiter waren danach mit der Aareal Bank AG als Arbeitgeber zufrieden. Weiterführend stieg die Zustimmung zu den Schwerpunktthemen Führung und Kommunikation erneut. Im Rahmen unseres Formats Aareal Talk haben Mitarbeiter nach Bekanntgabe der Quartalsergebnisse die Möglichkeit, dem Vorstand über ein Online-Format während des Aareal Talks Fragen zu stellen. Über dieses Format stellte sich z.B. auch der neue Vorstandsvorsitzende Dr. Christian Ricken der Belegschaft vor. Um diesen Dialog zu intensivieren, veranstaltete jeder Fachbereich der Aareal Bank AG ein Präsenzformat, in dem der Dialog mit dem Vorstandsvorsitzenden fortgeführt wurde. Gesundheitsschutz und Sicherheit – positive Auswirkung: Im Rahmen von Gesundheitsschutz und Sicherheit bietet das Betriebliche Gesundheitsmanagement der Aareal Bank AG in Zusammenarbeit mit dem B.A.D. Gesundheitszentrum Wiesbaden umfassende Gesundheitsprogramme an, darunter präventive Beratungen zu Ernährung, Herz/Kreislauf, Rückengesundheit und Entspannung. Zusätzlich gibt es Angebote wie Kompetenztraining zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie spezielle Austauschformate zu Demenz. Das Employee Assistant Program (EAP) steht den Mitarbeitern in allen Lebenslagen zur Verfügung und hilft mit lösungsorientierter Beratung und konkreter Unterstützung. Erfahrenes medizinisches Fachpersonal (wie ärztliche, psychologische und pädagogische Fachkräfte mit verschiedenen Spezialausbildungen) stehen den Mitarbeitern rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung und decken vielfältige Themengebiete ab – darunter Arbeit & Life-Balance, Familie, Körper, Gesundheit und kritische Lebenssituationen. Ferner können die Mitarbeiter an EAP Live Talks zu Themen wie Glück, ADHS und Burnout teilnehmen, um das psychische Wohlbefinden zu fördern. Außerdem werden Mitarbeiter durch interne Beiträge im Intranet, Austauschformate zu aktuellen Entwicklungen, Online-Business-Yoga und spezielle Gesundheitsaktionen wie Darmkrebs- und Diabetesfrüherkennung sowie Grippeschutzimpfungen unterstützt. Umfangreiche Programme zur Förderung von räumlicher und zeitlicher Flexibilität (flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeitangebote sowie die Angebote zu mobilem Arbeiten, sofern die betrieblichen Belange dies zulassen) und ein breites Angebot an Unterstützungsleistungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Beruf und Pflege erleichtern den Mitarbeitern die Arbeitsorganisation. Darüber hinaus bietet die Aareal Bank AG den Mitarbeitern stets ein an den aktuellen Bedürfnissen ausgerichtetes Angebot an gesundheitsfördernden Maßnahmen aus den Bereichen Information, Prophylaxe, Bewegung und Ergonomie, Ernährung sowie psychische Gesundheit und Entspannung an. Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit – positive Auswirkungen:
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Die Aareal Bank AG ermöglicht einerseits durch die Experten- und andererseits die Führungslaufbahn den Beschäftigten eine attraktive berufliche Entwicklung entsprechend ihrer Stärken. Ausschlaggebend für jede interne oder externe Stellenbesetzung sowie Beförderung ist nur das jeweilige Leistungs- bzw. Kompetenzprofil. Führungskräfte identifizieren und entwickeln die Kompetenzen aller Geschlechter gleichermaßen und auf allen Ebenen. Schulungen und Kompetenzentwicklung – positive Auswirkung und Chance: Die Aareal Bank AG bietet im Rahmen von Learning@Aareal eine internationale Ausrichtung mit umfangreichen englischsprachigen Inhalten und ergänzt die persönliche sowie berufliche Entwicklung durch ein Sprachenlernprogramm, das vielfältige Möglichkeiten zum Erlernen und Verbessern von Sprachfähigkeiten bereitstellt. Der strategische Entwicklungsansatz der Aareal Bank AG setzt auf der organisatorischen Ebene mit einer Skill-Matrix als Basis für die Talententwicklung auf. Die Verlinkung von Skill-Matrix, Learning@Aareal, klaren Auswahlverfahren und Führungs- und Expertenlaufbahnen ermöglicht eine nachhaltige Entwicklung der Mitarbeiter und wird mit einem verbindlichen Entwicklungsgespräch für alle Führungskräfte und Mitarbeiter unterstützt. Im Dialog mit der eigenen Führungskraft werden individuelle Entwicklungsmaßnahmen vereinbart, die den Kompetenzausbau unterstützen und den Einsatz der eigenen Talente zukunftsorientiert in einem mittel- und langfristigen Horizont für die folgenden Jahre ermöglichen. Um neuen Mitarbeitern den Einstieg zu erleichtern, wird seit 2022 das USP-Programm („Unique Selling Proposition“) bei der Aareal Bank AG durchgeführt. Dieses soll dazu beitragen, dass Schlüsselwissen von erfahrenen Experten an alle neuen Mitarbeiter weitergegeben wird. Mit diesem Programm erhalten neue Mitarbeiter im ersten Jahr ihrer Tätigkeit nach dem Welcome-Workshop einen gezielten Überblick über die Kerngeschäftsfelder der Aareal Bank AG. Auch im Berichtsjahr 2024 hat sich der Vorstand, unterstützt durch den Bereich Human Resources, mit dem Potenzialportfolio und den entsprechenden Nachfolgeoptionen im Rahmen der Personalplanung der Aareal Bank AG auseinandergesetzt, um Schlüsselpositionen auf Fach- und Führungsebene rechtzeitig und anforderungsgerecht zu besetzen. Zudem wurde bereits die zehnte Runde des Cross-Mentoring-Programms gestartet. Cross Mentoring ist der gezielte Austausch von Mitarbeitern aus fünf unterschiedlichen Branchen und eine Maßnahme zur persönlichen und beruflichen Personalentwicklung. Auch unter Führungskräften gibt es einen gezielten Austausch. Mit den fachlichen Weiterbildungsangeboten trägt die Aareal Bank AG zur Weiterentwicklung von Expertise und somit der Sicherstellung des finanziellen Erfolgs bei. Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen – positive Auswirkung: In der Aareal Bank AG sind adäquate Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden. Mitarbeiter mit Behinderung können jederzeit das Gespräch mit ihrer Führungskraft, dem Bereich Human Resources oder der Schwerbehindertenvertretung aufnehmen und werden in ihrer spezifischen Situation unterstützt. Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz – positive Auswirkung: Präventiv werden alle Mitarbeiter der Aareal Bank AG verpflichtend zu den Themen AGG und Gleichbehandlung im Rahmen von Schulungsmaßnahmen sensibilisiert und geschult. Als Maßnahme gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz und als Eskalationsmittel existiert ein vertraulicher bzw. auch anonymer Hinweisgeberkanal, über den ein Verdacht auf Regelverstöße, betrügerisches Verhalten oder wirtschaftskriminelle Handlungen gemeldet werden kann. Dem Meldenden werden hierbei Verschwiegenheit und Schutz zugesichert. Das Hinweisgebersystem der Aareal Bank AG ist ein für die Mitarbeiter freiwillig nutzbares und vertrauliches Meldesystem via Internet oder Telefon, das für eine anonyme Abgabe eines Hinweises genutzt werden kann.
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Weiterführend können sich Beschäftigte an die AGG-Beschwerdestelle wenden, wenn sie (sexuelle) Belästigung oder Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, geschlechtlicher Identität, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder ihrer sexuellen Identität erfahren. Außerdem steht das EAP allen Mitarbeitern zur Verfügung, um auch sensible Belange wie Erfahrung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz mit erfahrenem Fachpersonal zu besprechen und sich zu weiteren Schritten beraten zu lassen. Vielfalt – positive Auswirkung: Die Aareal Bank AG leitet gezielte Maßnahmen zur Förderung unterrepräsentierter Gruppen ein, darunter folgende: Um die Chancengleichheit auf allen Ebenen zu gewährleisten, führt die Aareal Bank AG ein zielgerichtetes Nachwuchs- und Nachfolgemanagement durch, wodurch Entwicklungsoptionen für Mitarbeiter aus unterrepräsentierten Gruppen im Unternehmen entstehen. Führungskräfte und das Recruiting Team setzen sich in Schulungen mit dem Thema „Unconscious Bias“ auseinander. Die Geschlechterneutralität von Stellenanzeigen wird kontinuierlich überprüft und verbessert. Die Aareal Bank AG bekennt sich zur Diversität. Eine Vielzahl der Beschäftigten arbeitet und lernt in kulturell vielfältigen Teams. Es werden im Berichtsjahr 2024 Mitarbeiter mit 45 unterschiedlichen Staatsbürgerschaften beschäftigt. Die Umsetzung des Nachwuchskonzepts ist im Action Plan verzielt und findet durch kontinuierliche Einstellung von Trainees und dualen Studierenden durchgängig und in unterschiedlichen Fachbereichen statt. Unterschiedliche externe Initiativen bestätigen die Effektivität und den Erfolg der initiierten Maßnahmen. So wurde die Aareal Bank AG 2023 vom CRF Institute erneut als „Top Employer“ ausgezeichnet. Daneben veranstaltet die Aareal Bank AG regelmäßig Afterwork-Events, um den Mitarbeitern Gelegenheit für Austausch und Netzwerkbildung zu bieten. Diese Veranstaltungen stärken das Gemeinschaftsgefühl und fördern eine positive Arbeitskultur. Auch beteiligt sich die Aareal Bank AG aktiv an sportlichen Gemeinschaftsaktivitäten, z.B. durch die Unterstützung des Betriebssports oder dem JP Morgan Lauf bzw. dem Mainzer Firmenlauf. Die Aareal Bank AG bietet umfassende Gesundheitsprogramme an, darunter präventive Beratungen zu Ernährung, Herz/Kreislauf, Rückengesundheit und Entspannung. Zusätzlich gibt es Angebote wie Kompetenztrainings zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie spezielle Austauschformate zu Demenz. Intern werden Mitarbeiter durch Beiträge im Intranet, Austauschformate, Business-Yoga und spezielle Gesundheitsaktionen unterstützt. Darüber hinaus sind Beratungsangebote in Krisenzeiten verfügbar. Weiterhin bietet die Aareal Bank AG mit dem Learning@Aareal einen ganzheitlichen Personalentwicklungsansatz an, dessen Fokus auf der Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen der Mitarbeiter liegt und mit einer Formvielfalt im Lernmanagementsystem SuccessFactors abgebildet ist. Seit 2010 fördert die Aareal Bank AG während der hessischen Schulferien jeweils ein zusätzliches Kontingent an Teilnahmetagen für Kinder von Mitarbeitern und entlastet somit die Eltern in der Betreuung. Mit Blick auf die Vielfalt und Anti-Diskriminierungstage hat die Aareal Bank AG weitere Events implementiert, z.B. Diversity Lunch @Aareal, Weltfrauentag und Zusammenland. Die Bereitstellung von Ressourcen für die Umsetzung der vorgenannten Angebote erfolgt durch Human Resources und ggf. Projektteams inkl. Vertretern aus den jeweiligen Fachbereichen.
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Um die möglichen Potenziale zu heben, ist ein stetiger Ausbau des Aus- und Weiterbildungsangebots geplant zu strategisch relevanten Themen, zur persönlichen Weiterentwicklung und zur Professionalisierung der Mitarbeiter sowie zum Aufbau relevanter Fähigkeiten, die auf die Umsetzung des strategischen Fokus einzahlen. Dies dient auch der Reduktion von Mitarbeiterfluktuation und der damit verbundenen Kosten. Ferner werden Pflichtschulungen durchführt, um für Themen wie Diskriminierung und Gleichbehandlung zu sensibilisieren. Die Aareal Bank AG hat zur systemseitigen Unterstützung das – bei Bedarf anonyme – Tool „SpeakUp“ des Anbieters People InTouch B.V. eingeführt, welches als eine Art „Ticketsystem“ fungiert und Mitarbeitern die Möglichkeit bietet, online oder via Telefon Missstände zu melden. In der Aareal Bank AG wurde mit der Mitarbeiterbefragung nach 2019 und 2021 in 2023 die dritte anonyme Vollbefragung innerhalb von vier Jahren durchgeführt. Dabei konnten sehr hohe Beteiligungsquoten erzielt und konstruktives und als qualitativ hochwertig empfundenes Feedback erhalten werden; z. B., sind über 80 % der Mitarbeiter mit der Aareal Bank AG als Arbeitgeber zufrieden. Weiterführend stieg die Zustimmung zu den Schwerpunktthemen Führung und Kommunikation erneut. Die Aareal Bank AG hat mit Blick auf das mobile Arbeiten ihrer Mitarbeiter eine Präsenzquote von mehr als 50 % eingeführt. Daneben können Mitarbeiter im Rahmen des mobilen Arbeitens für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Kalenderjahr im EU-Ausland tätig sein. Die Aareal Bank AG bietet Mitarbeitern ein externes Beratungsangebot bei beruflichen und privaten Anliegen an. Das Employee Assistant Program (EAP) steht den Mitarbeitern in allen Lebenslagen zur Verfügung und hilft mit lösungsorientierter Beratung und konkreter Unterstützung. Erfahrene Spezialisten (wie Ärzte, Psychologen und Pädagogen mit verschiedenen Spezialausbildungen) stehen den Mitarbeitern rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zu folgenden Themenbereichen zur Verfügung. Arbeit & Beruf: von Stress bis Überforderung Familie & Partnerschaft: von Erziehungsfragen bis Ehekrisen Körper & Seele: von Schlafstörungen bis Sucht und Burnout Life-Balance & Gesundheit: von Selbstmanagement bis ärztlicher Gesundheitsberatung und Arzt- bzw. Therapieplatzsuche Kritische Lebenslagen: von allgemeinen Belastungssituationen bis zu Notfällen und Krisen Ferner können die Mitarbeiter an EAP Live Talks zu Themen wie Glück, Midlife-Crisis und Stressbewältigung teilnehmen, um das psychische Wohlbefinden zu fördern. Intern werden Mitarbeiter durch Beiträge im Intranet, Austauschformate zu aktuellen Entwicklungen, Business-Yoga und spezielle Gesundheitsaktionen wie Darmkrebs- und Diabetesfrüherkennung sowie Grippeschutzimpfungen unterstützt. Darüber hinaus sind Beratungsangebote in Krisenzeiten verfügbar, um das Miteinander sowie die psychische und physische Gesundheit aller zu stärken. Umfangreiche Programme zur Förderung von räumlicher und zeitlicher Flexibilität (flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeitangebote sowie die Angebote zu mobilem Arbeiten, sofern die betrieblichen Belange dies zulassen) und ein breites Angebot an Unterstützungsleistungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Beruf und Pflege erleichtern den Mitarbeitern die Arbeitsorganisation. Darüber hinaus bietet die Aareal Bank AG ihren Mitarbeitern stets ein an den aktuellen Bedürfnissen ausgerichtetes Angebot an gesundheitsfördernden Maßnahmen aus den Bereichen Information, Prophylaxe, Bewegung und Ergonomie, Ernährung sowie psychische Gesundheit und Entspannung an.
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In Zusammenarbeit mit dem B.A.D. Gesundheitszentrum Wiesbaden bietet die Aareal Bank AG umfassende Gesundheitsprogramme an, darunter präventive Beratungen zu Ernährung, Herz/Kreislauf, Rückengesundheit und Entspannung. Zusätzlich gibt es Angebote wie Kompetenztraining zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie spezielle Austauschformate zu Demenz. S1-4 41-43 AR 33, 35, 41, 42, 48 Durch die folgenden Maßnahmen sollen die in Kapitel ESRS 2 48 dokumentierten positiven Auswirkungen auf die eigenen Mitarbeiter sichergestellt werden. Der Code of Conduct bezieht sich daher mitunter auf die Themenkomplexe Chancengleichheit und Vielfalt, Fairness sowie Schutz der Menschenrechte. Es ist dabei der Anspruch, die Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen die Aareal Bank Gruppe tätig ist, einzuhalten. Sie legt großen Wert darauf, allen Mitarbeitern die gleichen Chancen zu bieten und die Vielfalt innerhalb der Gruppe zu fördern. Darüber hinaus gibt es diverse Richtlinien und Kontrollinstanzen (wie z.B. Betriebsrat und weitere Gremien) sowie ein Hinweisgeberverfahren und Reporting von ausgewählten Kennzahlen, um den Risiken entgegenzuwirken. Bereitstellung von Ressourcen durch Human Resources und ggf. Projektteams inkl. Vertretern aus den Fachbereichen. Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse, Einschätzung von potenziellen, negativen Auswirkungen und Ableitung von Maßnahmen zur Vorbeugung derselbigen negativen Auswirkungen. Kontinuierlicher Austausch mit der Belegschaft: Zentral für die angestrebte kulturelle Weiterentwicklung der Aareal Bank Gruppe ist eine ausgeprägte Feedbackkultur. Die Aareal Bank AG bittet ihre Mitarbeiter daher regelmäßig, ihr ihre Erwartungen, Bedürfnisse und Meinungen in diversen Dialogformaten mitzuteilen. Für alle Ebenen sind regelmäßig stattfindende Mitarbeitergespräche für die Aareal Bank AG und Vertriebstöchter verpflichtend. In diesen bespricht die Führungskraft mindestens einmal jährlich die erbrachte Leistung des Mitarbeiters sowie, auf Wunsch, die individuelle Weiterentwicklung sowie konkrete Entwicklungsmaßnahmen. Die Aareal Bank AG bittet ihre Mitarbeiter regelmäßig um ihr Feedback, sei es in den Mitarbeitergesprächen oder darüber hinausgehend in regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen. Mit dem Programm „Buddy@Aareal“ bietet die Aareal Bank AG außerdem gerade neuen Mitarbeitern die Möglichkeit, sich zu vernetzen und drei Monate mit einem festen Ansprechpartner alle ihre Fragen rund um die Aareal Bank AG besprechen zu können. Neue Mitarbeiter erhalten außerdem ein digitales Onboarding und nehmen an einem Welcome-Workshop teil. Das wertvollste Kapital der Aareal Bank AG sind ihre Mitarbeiter – engagiert, gut ausgebildet und verantwortungsbewusst. Mit dem Ziel, Talente langfristig an die Aareal Bank Gruppe zu binden, verfolgt die Aareal Bank AG eine gezielte Personalentwicklung für die fachliche und persönliche Qualifizierung der Mitarbeiter, unterstützt sie in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bietet ihnen ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Wesentliche Personalkennzahlen der Aareal Bank AG ergeben sich aus dem intern veröffentlichten jährlichen Personal- und Sozialbericht, der ebenfalls Aussagen über Trends und Entwicklungen in den einzelnen Dimensionen und Kennzahlen möglich macht. Im Rahmen des Strategieprozesses wird jährlich ein Action Plan erstellt. Dieser Plan fasst alle Aktivitäten und strategischen Initiativen zusammen, die für die Wertsteigerung und Entwicklung der Aareal Bank Gruppe eine wichtige Rolle spielen. Unter anderem werden hier die Themen Prozessoptimierung, Mitarbeiterförderung, Nachwuchskräfteförderung, Mitarbeiterentwicklung und Wissenstransfer sowie neue Formen der Zusammenarbeit gefördert. Außerdem ist der Action Plan auch Basis für die Verzielung für Führungskräfte und Mitarbeiter und wird im Rahmen der Mitarbeitergespräche in die Organisation kaskadiert. Der Vorstand wird zudem verzielt auf Gender-Quotenregelungen für Einstellungen und Beförderungen. Die im Action Plan und in den Richtlinien (Menschenrechte, Diversity, Code of Conduct) verankerten Ziele und Maßnahmen zahlen allesamt auf die SDG-Dimensionen ein. Die Aareal Bank AG hat das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter in den Mittelpunkt ihrer Unternehmenspolitik gestellt. Um einen hohen Standard im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, wurden systematische Richtlinien und Verfahren entwickelt. Diese
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Richtlinien dienen nicht nur der Sicherheit der Mitarbeiter, sondern auch der kontinuierlichen Verbesserung und Anpassung der Gesundheitsmaßnahmen. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl gesetzliche Vorgaben eingehalten als auch bestmögliche Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Unter anderem dienen folgende Maßnahmen der Verbesserung des Arbeits- sowie Gesundheitsschutzes: Durch regelmäßige Sicherheitsbegehungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden Gefährdungen identifiziert, die in einer Gefährdungsbeurteilung dokumentiert und mit risikominimierenden Maßnahmen versehen werden. Unvermeidbare Gefährdungen werden in Form einer Betriebsanweisung festgehalten sowie durch dokumentierte Unterweisungen kommuniziert. Im Rahmen von Schulungen und Informationsveranstaltungen werden die Mitarbeiter stets über aktuelle Sicherheits- und Gesundheitsthemen informiert und sensibilisiert. Zudem wird Feedback aus der Belegschaft aktiv in die Weiterentwicklung der Richtlinien einbezogen, um auf die Bedürfnisse und Herausforderungen am Arbeitsplatz angemessen reagieren zu können. Diesbezüglich finden quartalsmäßige Arbeitsschutzausschüsse statt, die dokumentiert werden. Kennzahlen und Ziele der Arbeitskräfte des Unternehmens S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen S1-5 44-47 und AR 49 Die Aareal Bank AG führt alle 2 Jahre eine Mitarbeiterbefragung durch, die Fokusthemen wie Organisationskultur, Führung, Mitarbeiterzufriedenheit, Diversität und Aus- und Weiterbildung beinhaltet. Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung werden im Vorstand und auf allen Führungsebenen vorgestellt und diskutiert sowie der Arbeitnehmervertretung vorgelegt. Gleichzeitig ist die Mitarbeiterbefragung ein Indikator für Chancen und Risiken sowie Fortschritte, die mit Blick auf vereinbarte Ziele gemacht wurden. Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung werden von den Bereichs- und Abteilungsleitern mit den jeweiligen Teams diskutiert und Handlungsempfehlungen daraufhin abgeleitet. Dieses Ziel steht im Zusammenhang mit dem IRO Recht der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung. Dies ist in Leitfäden, z.B. „Mitarbeitergespräch Leitfaden, Ziele formulieren“ aufgenommen. Das Ziel zur Förderung von Diversität, einschließlich Nationalitäten, Altersstruktur/Generationenvielfalt und Geschlechterverteilung findet sich in der Diversitätsrichtlinie und steht im Zusammenhang mit dem IRO Vielfalt. Die Ziele der aktiven Förderung der Gesundheit von Mitarbeitern und das Ziel in Bezug auf Chancengleichheit sowie Sicherheit stehen im Zusammenhang mit den IRO Gesundheitsschutz und Sicherheit sowie Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz, die u.a. in Verfahrensrichtlinien und Arbeitsunterweisungen etabliert sind. Das Ziel zur Einhaltung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Chancengleichheit findet sich in der Diversitätsrichtlinie und im Code of Conduct und steht im Zusammenhang mit dem IRO Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die Ziele zur Förderung der flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen stehen im Zusammenhang mit den IRO zum mobilen Arbeiten und den damit verbundenen möglichen Einsparungen von CO2-Emissionen. Diese finden sich in einer Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten wieder. Um diese Ziele überwachen zu können, misst und berichtet die Aareal Bank AG – als Teil der Geschäftsberichtserstattung – regelmäßig Mitarbeiterkennzahlen, z.B.: Diversität: Nationalitäten, Altersstruktur/Generationenvielfalt, interne vs. externe Besetzungen, Förderung von jungen Talenten, Geschlechterverteilung auf allen Hierarchieebenen, Frauenanteil in Führungspositionen,
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Mitarbeiter in Mutterschutz, Elternzeit/Familienphase, Freistellung und Teilzeit sowie Anteil der Beschäftigten mit Behinderung, Fluktuation/Austritte, Altersteilzeit, Stellenbesetzungen durch junge Talente (Mitarbeiter mit max. 3 Jahren Berufserfahrung, Trainees, duale Studenten, Auszubildende), regelmäßige Mitarbeiterbefragungen (MAB und Operational Risk), Anzahl der Mitarbeiterentwicklungsmaßnahmen und Aus- und Weiterbildungsstunden. Die Vorstandsziele sowie die in die Organisation kaskadierten Führungskräftezielsetzungen haben die stetige Weiterentwicklung der Unternehmenskultur im Fokus. Die professionelle und individuelle Mitarbeiterentwicklung wird durch an die Ziele angelehnte Maßnahmen unterstützt und nachgehalten. Dieses Ziel steht im Zusammenhang mit dem IRO Schulungen und Kompetenzentwicklung. Im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses werden unter Einbindung des Bereichs Human Resources Ziele im Hinblick auf Mitarbeiterdiversität definiert. Aktuell konzentriert sich die Aareal Bank AG auf KPI zu jungen Talenten und internen Kandidaten im Rahmen des Recruitings: 20 % Anteil junger Talente für alle zu besetzenden Positionen, 25 % Anteil interner Kandidaten. Diese KPI haben eine Gültigkeit bis zum Jahr 2025. Weitere Risiken und Chancen werden im Rahmen des Strategieprozesses vom Strategiebereich definiert. S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens S1-6 48-50 Die Merkmale der Beschäftigten der Aareal Bank Gruppe werden als Personenzahl zum Stichtag 31 Dezember 2024 beschrieben. Die Beschäftigtenzahlen der Aareal Bank Gruppe in ESRS S1 beinhalten, insofern nicht anders definiert, die Unternehmen Aareal Bank AG, Aareal Bank Asia Ltd., Aareal Capital Corporation, collect Artificial Intelligence GmbH, BauGrund Immobilien-Management GmbH, plusForta GmbH, Mercadea S.r.l. und das Management Board sowie die zweite Führungsebene der La Sessola Service S.r.l. Zahl der Arbeitnehmer nach Geschlecht
| Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl) | ||
| Geschlecht | ||
| Männlich | 722 | |
| Weiblich | 503 | |
| Divers | - | |
| Keine Angaben | - | |
| Gesamtzahl der Arbeitnehmer | 1.225 |
Es wird auf die Höhe der Personalaufwendungen ohne Altersvorsorge in der Anhangangabe (39) verwiesen. Diese beläuft sich auf 216 Mio. €. Diese Summe beinhaltet jedoch Aufwendungen für die Westdeutsche Immobilien Servicing AG und beinhaltet keine Aufwendungen für die La Sessola Service S.r.l.
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Zahl der Arbeitnehmer nach Standorten
| Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl) | ||
| Land | ||
| Deutschland | 1.088 | |
| Gesamt | 1.088 |
Beschäftigte der Aareal Bank Gruppe in weiteren Ländern entsprechen prozentual weniger als 10 % der Belegschaft und werden daher an dieser Stelle nicht aufgeführt. Informationen über Arbeitnehmer nach Art des Vertrags, aufgeschlüsselt nach Geschlecht
| Weiblich | Männlich | Sonstige | Keine Angaben | Gesamt | ||||||
| Personenzahl | ||||||||||
| Zahl der Arbeitnehmer | 503 | 722 | - | - | 1.225 | |||||
| Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen | 475 | 682 | - | - | 1.157 | |||||
| Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen | 25 | 40 | - | - | 65 | |||||
| Zahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden | 3 | - | - | - | 3 |
Die Gesamtzahl der Beschäftigten, die das Unternehmen freiwillig oder wegen Entlassung, Eintritt in den Ruhestand oder Tod im Berichtszeitraum verlassen haben, beträgt 140. Somit beläuft sich die Fluktuationsquote auf 11,36 %. Dies ist im Wesentlichen auf eine Tochtergesellschaft in Liquidation zurückzuführen. Für die Ermittlung der Fluktuationsquote werden die Austritte durch den durchschnittlichen Bestand der Beschäftigten dividiert, der je zu Beginn und Ende eines Quartals ermittelt wird. Ausnahme stellt die La Sessola Service S.r.l. dar, die in der Konzernstatistik eine andere Grundgesamtheit aufweist als für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD. Daher wird hier die durchschnittliche Mitarbeiterkapazität der vier Quartale zur Ermittlung verwendet. S1-9 – Diversitätsparameter S1-9 64-66 und AR 71 Die folgenden Tabellen beschreiben die Diversitätsparameter der Aareal Bank Gruppe gemessen an der Personenzahl zum 31. Dezember 2024. Geschlechtervielfalt auf der obersten Führungsebene
| 31.12.2024 | ||||
| Geschlecht | Anzahl | prozentualer Anteil | ||
| Männlich | 38 | 76,00 | ||
| Weiblich | 12 | 24,00 | ||
| Divers | - | - | ||
| Keine Angaben | - | - | ||
| Gesamtzahl oberste Führungsebene | 50 | 100,00 | ||
| --- | --- | --- | --- | |
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 238 |
Verteilung der Arbeitnehmer nach Altersgruppen
| 31.12.2024 | ||||
| Altersgruppen | Anzahl | prozentualer Anteil | ||
| Unter 30 Jahren | 164 | 13,39 | ||
| Zwischen 30 Jahren und 50 Jahren | 617 | 50,37 | ||
| Über 50 Jahren | 444 | 36,24 | ||
| Gesamtzahl Arbeitnehmer | 1.225 | 100,00 |
Die oberste Führungsebene wird wie folgt definiert: In der Aareal Bank AG, Aareal Capital Corporation und Aareal Bank Asia Ltd. gelten die Bereichsleitungen (Managing Directors) als oberste Führungsebene. In den restlichen Tochterunternehmen der Aareal Bank AG gilt die Geschäftsführung als oberste Führungsebene. S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit S1-14 86-88 Da es sich bei folgenden Datenpunkten nicht um Stichtagsbetrachtungen, sondern Zeiträume handelt, und sich die Aareon AG bis einschließlich September im Besitz der Aareal Bank AG befand, werden diese Zahlen gesondert ausgewiesen. Vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckte Arbeitskräfte, Arbeitsunfälle und Todesfälle – Aareal Bank
| 2024 | ||
| Anzahl | ||
| Umfang abgedeckte Arbeitskräfte zum 31.12. (%) | 100,00 | |
| Zahl der Todesfälle, die auf arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen zurückzuführen sind | - | |
| Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle | 10 | |
| Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle | 5,5 |
Vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckte Arbeitskräfte, Arbeitsunfälle und Todesfälle – Aareon
| 2024 | ||
| Anzahl | ||
| Umfang abgedeckte Arbeitskräfte zum 31.12. (%) | 100,00 | |
| Zahl der Todesfälle, die auf arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen zurückzuführen sind | - | |
| Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle | 5 | |
| Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle | 1,9 |
Die Gesamtzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle innerhalb der Aareal Bank Gruppe inkl. Aareon beträgt somit 15. Die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle repräsentiert die Zahl der jeweiligen Fälle pro einer Million geleisteter Arbeitsstunden oder die Zahl der arbeitsbedingten Verletzungen pro 500 Vollzeitbeschäftigten in einem Zeitraum von einem Jahr. Für die Schätzung der Anzahl der von den Personen in seiner eigenen Belegschaft geleisteten Arbeitsstunden im Berichtszeitraum gemäß den CSRD-Anforderungen wird folgende Schätzmethodik mit fünf Schritten zugrunde gelegt. Dabei wird je der überwiegende Teil der Belegschaft abgedeckt, um auf die gesamte Belegschaft Rückschlüsse zu ziehen. Als Ausgangsbasis wird von den gesetzlichen Arbeitstagen im Berichtszeitraum ausgegangen, an dem der überwiegende Teil der Belegschaft beschäftigt ist. Davon werden die bezahlten Urlaubstage, die Beschäftigten der Aareal Bank AG Deutschland p. a. gewährt werden, subtrahiert.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 239 |
Dieser Wert wird um die durchschnittlichen Fehltage in der deutschen Bankenbranche gemäß Krankenkasse im Berichtszeitraum bereinigt. Um diesen tagesbasierten Wert in Stunden umzurechnen, wird er mit den täglichen Arbeitsstunden multipliziert, die in der Aareal Bank AG Deutschland bei 100 % Beschäftigungsgrad zugrunde gelegt werden. Um die Anzahl der Beschäftigten und den Beschäftigungsgrad sowie Ein- und Austritte zu berücksichtigen, wird der Wert zuletzt mit der durchschnittlichen MAK (Mitarbeiterkapazität) multipliziert, die in der Konzernstatistik (mit Ausnahme der La Sessola, da sich die Belegschaft hier unterscheidet; die durchschnittliche MAK wurde separat erhoben) erhoben wird. Die Messung der Parameter wurde nicht von einer anderen als der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert. S1-16 – Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) S1-16 95-97 Die Vergütungsparameter der Beschäftigten der Aareal Bank Gruppe für folgende Datenpunkte wurden zum 31. Dezember 2024 erhoben. Die Vergütung der Beschäftigten setzt sich gemäß den CSRD-Anforderungen zusammen aus Grundgehalt, Geldleistungen, Sachleistungen sowie direkte Vergütung. Zur Erhebung der Vergütung pro Stunde werden die Vergütungsbestandteile p. a. und in Vollzeit aufsummiert und anschließend durch 52 Kalenderwochen im Jahr 2024 sowie durch die Wochenstunden in Vollzeit geteilt. Ausnahme stellen Beschäftigte dar, die stundenbasiert vergütet werden, da die Vergütung pro Stunde bereits feststeht. Zur Währungsumrechnung in Euro wird der Kurs per 1. November 2024 zugrunde gelegt. Da zum Zeitpunkt der Erhebung die Höhe der variablen Vergütung 2024 für Teile der Belegschaft noch nicht abschließend feststeht, werden folgende Annahmen getroffen: Für die Beschäftigten bei der La Sessola S.r.l. wird mit einer Zielerreichung von 100 % kalkuliert. Für die Beschäftigten auf dem C-Level der Collect AI wird mit einer Zielerreichung von 100 % kalkuliert. Für die Beschäftigten der Aareal Bank AG, Aareal Capital Corporation und Aareal Bank Asia Ltd. wird mit der Zielerreichung des Vorjahres kalkuliert. Gibt es keinen Vorjahreswert, so wird hier ebenso die Annahme einer Zielerreichung von 100 % getroffen. Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle, d.h. die Differenz zwischen dem Durchschnittseinkommen von weiblichen und männlichen Beschäftigten, ausgedrückt als Prozentsatz des Durchschnittseinkommens männlicher Beschäftigter, beträgt 14,83 %. Innerhalb der Aareal Bank AG, Aareal Capital Corporation und Aareal Bank Asia Ltd. ist die Vergütung eng verwoben mit der Positionsstufe oder Hierarchieebene, die den Umfang und die Art der Aufgaben sowie den Verantwortungsbereich widerspiegeln. Eine unausgeglichene Verteilung der Geschlechter innerhalb dieser Positionsstufen ist wesentlicher Einflussfaktor für den Gender Pay Gap. Der hier aufgeführte Gender Pay Gap ist unbereinigt und berücksichtigt diesen Faktor nicht. Der Großteil (91,8 %) der Beschäftigten ist bei der Aareal Bank AG angestellt, die eine bestimmte Vergütungspolitik verfolgt und als Bank der IVV unterliegt. Weitere Tochterunternehmen der Aareal Bank AG verfolgen möglicherweise andere Vergütungspolitiken, unterliegen anderen Regularien, sind an der Beschäftigtenanzahl gemessen bedeutend kleinere Unternehmen und sind in anderen Branchen angesiedelt. Dadurch ist eine Vergleichbarkeit zwischen den konsolidierten Unternehmen nur bedingt möglich. Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson (CEO) zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson beträgt 23,19.
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Da für die am höchsten bezahlte Einzelperson, Dr. Christian Ricken, zum Erhebungszeitpunkt noch keine Zielerreichung für das Berichtsjahr festgesetzt wurde und für ihn kein Vorjahreswert vorliegt, wird in diesem Fall mit dem Vorjahreswert des zuvor tätigen CEO Jochen Klösges kalkuliert. S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten S1-17 100-103 Im Berichtsjahr 2024 wurde innerhalb der Aareal Bank Gruppe ein Diskriminierungsfall oder Fall der Belästigung gemeldet. Zwei Beschwerden wurden über Kanäle gemeldet, über die Personen innerhalb der eigenen Belegschaft des Unternehmens Bedenken äußern können. Von den beiden Beschwerden erwies sich eine als gegenstandslos und wurde nicht weiterverfolgt. Es wurden keine Beschwerden gegenüber nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD gemeldet. Die Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit der Belegschaft des Unternehmens im Berichtszeitraum beträgt ebenfalls null. Im Berichtsjahr gab es keine Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen, welche im Zusammenhang mit Verstößen gegen soziale und menschenrechtliche Faktoren stehen. Zum Abgleich dieses Gesamtbetrags mit dem aussagekräftigsten in den Abschlüssen angegebenen Betrags werden die Rückstellungen für Prozessrisiken herangezogen, da es keinen Rückstellungsbetrag gibt, der spezifisch auf o. g. Geldbußen, Sanktionen oder Schadensersatzzahlungen abzielt. Rückstellungen für Prozessrisiken werden üblicherweise für Rechtsstreitigkeiten gestellt, bei denen es sich um finanzielle Anbelange und Schäden bezüglich Krediten o. Ä. handelt, jedoch nicht um o. g. Schäden. Diese Rückstellungen für Prozessrisiken betragen zum 31. Dezember 2024 im Konzernabschluss der Aareal Bank Gruppe 1,7 Mio. €. Da es sich bei folgenden Datenpunkten nicht um Stichtagsbetrachtungen sondern Zeiträume handelt, und sich die Aareon AG bis einschließlich September im Besitz der Aareal Bank AG befand, werden diese Zahlen gesondert ausgewiesen. Für die Aareon AG wurde im anteiligen Berichtsjahr kein Diskriminierungsfall oder Fall der Belästigung gemeldet. Eine Beschwerde wurde über einen Kanal gemeldet, über die Personen innerhalb der eigenen Belegschaft des Unternehmens Bedenken äußern können. Dieser Fall wurde geschlossen. Es wurde eine Disziplinarmaßnahme verordnet und ein Training absolviert. Es wurden keine Beschwerden gegenüber nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD gemeldet. Die Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit der Belegschaft des Unternehmens im Berichtszeitraum beträgt ebenfalls null. Im Berichtsjahr gab es keine Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen, welche im Zusammenhang mit Verstößen gegen soziale und menschenrechtliche Faktoren stehen. Für einen Abgleich dieses Werts gibt es keinen angemessenen Betrag in den Abschlüssen, da diese Werte die Aareon AG nicht umfassen. Somit wurden für 2024 aufsummiert ein Diskriminierungsfall oder Fall der Belästigung gemeldet und drei Beschwerden über einen Kanal gemeldet, über die Personen innerhalb der eigenen Belegschaft des Unternehmens Bedenken äußern können. Informationen zu Governance ESRS G1: Unternehmensführung Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung SBM-3, ESRS 2 48 Im Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist eine positive Auswirkung identifiziert worden:
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Eine gute Unternehmenskultur drückt sich mittelfristig in der Implementierung und Einhaltung von Wohlverhaltensregeln aus. Diese geben verbindlich vor, dass korruptes und unethisches Verhalten sowie Verstöße gegen Gesetze durch einzelne Personen oder Unternehmen zum Schaden der Gesellschaft und ihren Mitgliedern in der Aareal Bank Gruppe nicht toleriert werden. Ziel ist, das Vertrauen der Marktteilnehmer und Kunden in eine ordnungsgemäße Durchführung des Bankgeschäfts zu bewahren. Auch soll hiermit die eigene Reputation bewahrt werden, die für den Erfolg der Aareal Bank Gruppe von zentraler Bedeutung ist. Die finanziellen Schäden (z. B. aus Haftungsrisiken) und die Folgen eines Reputationsschadens können für das Institut und damit auch für die Investoren erheblich sein. Aus diesen Gründen ist die eigene Geschäftstätigkeit mit größter Sorgfalt und Umsicht zu betreiben, um das Vertrauen zu wahren und das Institut und seine Mitarbeiter und Eigner vor materiellen oder immateriellen Schäden zu schützen. Als Teil der Gesellschaft sieht es die Aareal Bank Gruppe als wichtige Aufgabe an, kriminelle Handlungen durch Prävention bestmöglich zu unterbinden sowie durch vorgelebtes ethisches, moralisches und gesetzeskonformes Verhalten dem entgegengebrachten Vertrauen von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern gerecht zu werden und dieses zu erhalten und auszubauen. Dazu gehört auch die Einhaltung regulatorischer Anforderungen, gesetzeskonformes Verhalten und ein Null-Toleranz-Prinzip u.a. gegenüber Bestechung, Bestechlichkeit und Vorteilsnahmen. Rechtliche Verbote und Pflichten sind strikt zu beachten, auch wenn sich dies aus Sicht des Einzelnen oder des Unternehmens als unzweckmäßig oder wirtschaftlich ungünstig darstellen mag. Ein integres und gesetzeskonformes Verhalten sichert die Zukunftsfähigkeit der Bank und damit auch Arbeitsplätze. Einen absoluten Schutz, dass sich ein Finanzdienstleistungsinstitut und seine Mitarbeiter jederzeit und vollumfänglich in allen geschäftlichen Aktivitäten regelkonform verhalten, gibt es nicht. Es gibt jedoch geeignete Strategien und Sicherungsmaßnahmen, um das Risiko für gesetzeswidriges Verhalten zu senken. Gleichzeitig wird den Mitarbeitern dadurch die Gewissheit gegeben, für ein gesetzeskonformes und integres Unternehmen tätig zu sein, für welches man seine Arbeitskraft gerne und ohne ethische Bedenken bereitstellt. Um die Ansprüche der Bank an die Einhaltung von Recht und Gesetz mit einem ethisch richtigen Verhalten zu verbinden und so unternehmerischen Erfolg mit gesellschaftlicher Verantwortung zu verknüpfen, hat die Aareal Bank Gruppe einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) veröffentlicht. Der Code of Conduct ist auf der Homepage der Aareal Bank AG unter www.aareal-bank.com/verantwortung/nachhaltigkeit-steuern/corporate-governance öffentlich einsehbar. Der Code of Conduct fasst die Werte und Grundüberzeugungen der Aareal Bank Gruppe zusammen. Er bildet somit den Rahmen für integres, moralisches und faires Verhalten und regelt verbindlich, an welchen Grundsätzen die Aareal Bank Gruppe ihr Verhalten ausrichtet. Er bringt zum Ausdruck, wofür die Aareal Bank Gruppe steht. Er orientiert sich an internationalen Übereinkünften und Leitlinien wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem Global Compact der Vereinten Nationen. Der Code of Conduct ist ein elementarer Bestandteil der Risikokultur und somit für sämtliche Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter sowie Aufsichtsgremien und Ausschüsse bindend. Die unternehmensweite Kommunikation erfolgte direkt durch den Vorstand. Der Code of Conduct enthält unter anderem klare Bekenntnisse zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zum Kampf gegen Korruption bzw. zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder sonstige strafbare Handlungen. G1-1 7-9, 10g Laut Geschäftsstrategie ist die Aareal Bank Gruppe mit ihrer Strategie auf eine nachhaltige Generierung und Steigerung der Erträge in ihren Geschäftssegmenten Strukturierte Immobilienfinanzierungen und Banking & Digital Solutions ausgerichtet. Den mit der Spezialisierung auf den Immobiliensektor einhergehenden Risiken wird durch die stringente Anwendung des etablierten Risikomanagementsystems der Bank Rechnung getragen. Die Grundsätze des Umgangs mit den Risiken des Geschäfts sind u.a. in separaten Risikostrategien und anderen Dokumenten der Bank wie beispielsweise dem Risikohandbuch festgelegt. Zentrale Handlungsgrundlagen und betriebliche Abläufe für die als wesentlich eingestuften Nachhaltigkeitsaspekte sind fließend in den verschiedenen ineinandergreifenden Dokumenten der schriftlich fixierten Ordnung der Aareal Bank Gruppe verbindlich geregelt. Sie stellt die Grundlage für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen dar und regelt alle wesentlichen Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation innerhalb der Aareal Bank Gruppe.
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Neben den Grundsätzen (wie z.B. betriebliche Ordnung) sind in der schriftlich fixierten Ordnung auch die Aufbau- und Ablauforganisation dokumentiert. Entscheidend für die Entwicklung der Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur ist die Gremienlandschaft der Aareal Bank AG – speziell unter dem Aspekt der Governance z.B. die Gremien „RiskExCo“ und „Asset Liability Committee“ (ALCO) – jeweils unter Beteiligung mehrerer Vorstandsmitglieder. Darüber hinaus gibt es zu Governance-Aspekten noch die folgenden Gremien (teilweise) mit Beteiligung von einem Vorstandsmitglied: der zentrale Krisenstab, das Kostenkomitee, das Consistency Committee, das Green Finance Committee, das Insiderkomitee, das Fraud-Prevention-Committee, das IT-Committee, das Change Committee und die ESG Expert Group. Ein weiterer wichtiger Baustein zur Unternehmenskultur ist in der Rahmenrichtline „Compliance Management System (CMS) in der Atlantic-Gruppe“ geregelt, welche durch den Vorstand der Aareal Bank AG erlassen wird und von allen Mitarbeitern (inklusive der nationalen wie auch internationalen Töchter) zu beachten ist. Das CMS entwickelt die Unternehmenskultur hinsichtlich des Wohlverhaltes stetig weiter. Diese legt Standards und Grundsätze für die Implementierung, Überwachung und regelmäßige Aktualisierung eines Compliance-Management-Systems (CMS) fest. Das CMS in der Aareal Bank AG beinhaltet die Compliance-Kultur, die Compliance-Ziele, die Compliance-Organisation, die Compliance-Risiken, das Compliance-Programm, Compliance-Kommunikation und Training sowie die Compliance-Überwachung und Verbesserung. Es dient dazu, die positive Reputation der Bank als integre Unternehmensgruppe gegenüber externen Stakeholdern wie Geschäftspartnern, Kontrahenten und Investoren zu stärken. Die Compliance-Abteilung übernimmt die Compliance-Funktion in der Bank. Sie koordiniert insbesondere, im Zusammenspiel mit den entsprechenden Funktionen der betroffenen Einheiten, die Ausgestaltung und Überwachung des CMS innerhalb der Gruppe und koordiniert und verantwortet insbesondere die Ausgestaltung, Umsetzung und Überwachung des CMS in der Aareal Bank AG. Ergänzend wird auf die Regelungen des bankeigenen Code of Conduct verwiesen. Die Bewertung der Unternehmenskultur findet unter anderem im Risikokulturbericht statt. Entsprechend dem Risk Appetite Framework der Bank wird die Risikokultur in vier Teile unterteilt: tone from the top/Leitungskultur, accountability/Verantwortlichkeit der Mitarbeiter, open communication and critical dialogue/offene Kommunikation und kritischer Dialog, incentives/angemessene Anreizstrukturen. Über das interne Dokumenten-Management-System werden bei Änderungen an Leit- und Richtlinien alle Mitarbeiter informiert. Des Weiteren wird über Schulungen zum richtigen Verhalten am Arbeitsplatz unterrichtet. Die Aareal Bank Gruppe informiert und sensibilisiert anlassbezogen alle Mitarbeiter zu bestimmten Leit- und Richtlinien, insbesondere zum richtigen Verhalten am Arbeitsplatz, zur ethischen Entscheidungsfindung und zu Compliance-Themen. Jeder Mitarbeiter der Aareal Bank Gruppe (inklusive ihrer Tochtergesellschaften) muss mindestens zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses die Unterweisung zum Code of Conduct absolvieren und diese im min. 3-jährigen Turnus wiederholen. Die Aareal Bank Gruppe erwartet von ihren Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln und sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Alle Mitarbeiter haben die konkretisierenden Regelungen der schriftlich fixierten Ordnung der Aareal Bank Gruppe einzuhalten. Die Bank hat dadurch einen Rahmen für ihre Unternehmenskultur festgelegt, der aus der Einrichtung und Kommunikation von umfassenden präventiven Maßnahmen besteht, sodass ein Schaden durch unethisches Handeln vermieden wird. Bei ihrem Handeln orientieren sich die Mitarbeiter daher stets am hauseigenen Code of Conduct, der Conflict of Interest Policy und anderen, in wesentlichen Dokumenten niedergelegten Grundsätzen, zu deren Einhaltung sie auch mit ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet werden. Dies sind Bausteine, die Vertrauen in einer Kundenbeziehung schaffen. Der Nutzen einer wertorientierten Unternehmenskultur drückt sich intern in einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung aus, und schafft das notwendige Vertrauen für Kunden, die auf eine
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konsistente Wertebasis als Fundament unseres Handelns vertrauen können. Kundenbeziehungen werden somit vertieft und verbessert. Oberstes Ziel im Umgang mit Interessenkonflikten ist es, im Rahmen der jeweiligen Geschäftstätigkeit auftretende Interessenkonflikte auf allen Ebenen zu vermeiden. Die Aareal Bank Gruppe (inklusive ihrer Tochtergesellschaften) hat hierzu fachspezifisch umfassende organisatorische Regelungen eingeführt. Zu den organisatorischen Vorkehrungen, die getroffen werden können, gehören z.B. die Einrichtung von abgetrennten Vertraulichkeitsbereichen, Regelungen zur Weitergabe und sachgerechten Verwendung vertraulicher Informationen (Need-to-Know-Prinzip), die strikte Trennung von Handel und Abwicklung von Handelsgeschäften, von Markt und Marktfolge (Funktionstrennung) im Kreditgeschäft, die Überwachung von Mitarbeitergeschäften und Vorgaben für die Behandlung von Rechtsbeziehungen zu nahestehenden Personen/Unternehmen. Die Geschäftsleitungen der Aareal Bank AG wie auch ihrer Tochtergesellschaften sind bestrebt, die sachgerechte Handhabung von Interessenkonflikten sicherzustellen, sodass sich eventuelle Konflikte nicht nachteilig auf die Belange von Kunden, Tochtergesellschaften, der Bank und ihrer Mitarbeiter, ihrer Aktionäre oder andere Interessengruppen auswirken. Die zu diesem Zweck implementierte Conflict of Interest Policy gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiter und die Geschäftsleitungen der Unternehmen der Atlantic Gruppe. Die Geschäftsleitungen der Tochtergesellschaften sind verpflichtet, den Grundsätzen dieser Richtlinie entsprechende Regelungen zur Behandlung von Interessenkonflikten in ihren Unternehmen zu etablieren. Mitarbeiter sind gemäß Conflict of Interest Policy insbesondere dazu verpflichtet: sich mit dieser Richtlinie, sowie den geltenden Regularien und Weisungen zur Erkennung, Dokumentation, Eskalation und Handhabung von Interessenkonflikten vertraut zu machen und diese einzuhalten, im Sinne des Code of Conduct zu handeln, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit der gebotenen Unabhängigkeit und Objektivität zu handeln, nach Möglichkeit Situationen zu vermeiden, die zu Interessenkonflikten beim Abschluss eines Geschäfts, einer zu treffenden Entscheidung oder Funktions- bzw. Aufgabenwahrnehmung führen (beispielhafte Aufzählung): -persönliche finanzielle Interessen, -Familienangehörige oder enge persönliche Beziehungen, mit denen ein Geschäft abgeschlossen werden soll oder die von der Entscheidung betroffen sind, -eine frühere, gegenwärtige oder mögliche zukünftige Beteiligung an Unternehmungen oder sonstigen politischen, religiösen oder ökonomischen Bestrebungen verhindern eine sachgerechte Entscheidung oder -verschiedene Rollen und Zuständigkeiten in der Bank oder den Tochtergesellschaften, bei denen regelmäßig von keinem Interessengleichlauf auszugehen ist stets ihren Vorgesetzten, und bei wesentlichen Interessenkonflikten die Konzern-Compliance-Funktion bzw. den lokalen Compliance-Ansprechpartner, sofort über das Bestehen und die allgemeine Art eines Interessenkonflikts in Kenntnis zu setzen, um diese adäquat handhaben zu können, bei Teilnahme an Sitzungen aller beschlussfassenden Gremien etwaige Interessenkonflikte sofort dem Gremiumsvorsitzenden (im Falle des Vorsitzenden dem Stellvertreter) mitzuteilen und, sofern er dies anordnet, sich aus dem Entscheidungsprozess zurückzuziehen und nicht zu versuchen, solche Entscheidungen weiter zu beeinflussen,
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nicht in ein Vorgesetzten-, Untergebenen- oder Kontrollverhältnis (mit Einfluss auf die Anstellungsbedingungen) zu nahestehenden Personen einschließlich Familienangehörigen oder Personen, zu denen sie eine enge persönliche Beziehung haben, einzutreten, die Informationen, die sie im Zuge der Arbeit in der Aareal Bank Gruppe (inklusive ihrer Tochtergesellschaften) einschließlich des Handels mit Wertpapieren erhalten, nicht missbräuchlich zu verwenden, arbeitsbezogene Informationen auf der Grundlage des „Need-to-Know“-Prinzips der Bank zu handhaben und Informationsbarrieren und Geheimhaltungsverpflichtungen jederzeit zu beachten. Führungskräfte sind durch ihr Verhalten am Arbeitsplatz und im Unternehmen ein Vorbild. In dieser Rolle sind sie zudem verpflichtet: sich aktiv zu bemühen, Interessenkonflikte in ihrem Zuständigkeitsbereich – auch im Zusammenhang mit laufenden oder geplanten Tätigkeiten – zu erkennen, angemessen zu handhaben sowie angemessen zu dokumentieren, alle ihnen als Interessenkonflikte gemeldeten Sachverhalte zu beurteilen, um festzustellen, ob tatsächlich ein Interessenkonflikt vorliegt, in Zweifelsfällen nach Konsultation der Konzern-Compliance-Funktion bzw. dem lokalen Compliance-Ansprechpartner und, soweit erforderlich, anderen Kontrollfunktionen zu entscheiden, auf welchem Weg der Interessenkonflikt am besten behandelt, beigelegt oder vermieden werden kann (dies kann gegebenenfalls beinhalten, dass der Interessenkonflikt an eine höhere Leitungsinstanz eskaliert oder dem betroffenen Mitarbeiter eine bestimmte Angelegenheit oder Tätigkeit (vorübergehend oder dauerhaft) entzogen wird), alle festgestellten oder als potenziell relevant beurteilten Interessenkonflikte und deren Milderungsmaßnahmen einmal jährlich oder, falls risikoorientiert erforderlich, in kürzeren Abständen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit allen vereinbarten Beschlüssen gehandhabt werden, und bei der Zuteilung von Aufgaben an Mitarbeiter, die zu Interessenkonflikten führt oder die Unabhängigkeit der Kontrollfunktionen der Bank oder Tochtergesellschaft beeinträchtigt, zu vermeiden. Interessenkonflikte werden entsprechend den folgenden Vorgaben unverzüglich gemeldet: innerhalb der Fachabteilung an die nächsthöhere Führungskraft, innerhalb von Projekten an den Lenkungsausschuss, innerhalb von Gremien an den Gremienvorsitzenden (bzw. Stellvertreter sofern der Vorsitzende selbst betroffen ist). Aufgetretene wesentliche Interessenkonflikte sind zudem zeitnah auch an die jeweilige Compliance-Funktion zu berichten. Zudem berichten die lokalen Verantwortlichen der operativ tätigen Tochtergesellschaften im Rahmen der Halbjahresberichterstattung an die Konzern-Compliance-Funktion zum Themengebiet Interessenkonflikte. Die Konzern-Compliance-Funktion wiederum berichtet zumindest jährlich an den Vorstand der Bank betreffend identifizierter, wesentlicher Interessenkonflikte im Konzern und gibt diesen Bericht dem Aufsichtsrat der Bank zur Kenntnis. Hat sich ein Interessenkonflikt nicht vermeiden lassen bzw. ist trotz der getroffenen Vorkehrungen eingetreten, gelten folgende Grundsätze, nach denen zu verfahren ist: Transparenz herstellen: Alle Mitarbeiter und Führungskräfte sind gehalten, potenzielle oder aufgetretene Interessenkonflikte ihren Vorgesetzten gegenüber offenzulegen;
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Teilnahme an Entscheidungen unterlassen: Ist ein Mitarbeiter oder eine Führungskraft von einem Interessenkonflikt persönlich betroffen, soll er an Entscheidungen, die von diesem Konflikt berührt sein können, nicht mitwirken; Objektivität wahren: soweit die Lage es erfordert, Einbeziehung von neutralen Personen in den Bewertungs- und Entscheidungsprozess; Eskalation der Entscheidung an höheres/anderes Gremium oder Führungsebene, soweit die Art des Konflikts es erfordert und eine sachgerechte Entscheidung auf Mitarbeiterebene nicht möglich ist; Dokumentation der Sachlage: dokumentierte und für Dritte nachvollziehbare Darlegung der Ausgangssituation, des Konflikts, der ergriffenen Maßnahmen und der Entscheidungsgründe. Bei dauerhaften Konflikten, z.B. von Mandatsträgern, kommt die Niederlegung der Position bzw. des Amts in Betracht. Lässt sich ein Konflikt mit einem Kunden nicht angemessen lösen, verzichtet die Aareal Bank Gruppe (inklusive ihrer Tochtergesellschaften) im Zweifel auf das Geschäft. Mögliche Verstöße gegen den Code of Conduct oder die Interessenkonflikt-Policy werden durch interne oder externe Hinweisgaben, die Bewertung von internen oder auch externen Beschwerden sowie Rechtsstreitigkeiten der Bank ermittelt. Die Vorgehensweise zum Beschwerdemanagement ist in der hauseigenen Verfahrensrichtlinie „Beschwerdemanagement“ beschrieben: Der Beschwerdebegriff hängt nicht davon ab, dass der Kunde materielle Ansprüche geltend macht, also bspw. Schadenersatz fordert. Erfasst ist daher z.B. auch die Situation, dass der Kunde „nur“ seine Unzufriedenheit über ein Verhalten von Mitarbeitern oder Missstände in der Bank äußert (soweit sie sich auf von der Bank erbrachte Dienstleistungen beziehen), ohne Ersatzansprüche geltend zu machen. Das Gleiche gilt für Unzufriedenheitsäußerungen über geschäftspolitische Entscheidungen der Bank, die eine Dienstleistung der Bank zum Gegenstand haben oder mit ihr in Zusammenhang stehen. Für die Organisation der Bearbeitung bei der Bank eingehender Beschwerden von Kunden/Dritten oder Behörden (mit Ausnahme Wertpapierkunden) ist das Beschwerdemanagement („BM“) der Bank zuständig. Das BM ist bei dem Fachbereich Rechtangesiedelt. Eingehende Beschwerden werden von dem BM unverzüglich im internen Beschwerderegister erfasst. Sachverhalte, die nicht vom BM selbst bearbeitet werden, sondern in die Zuständigkeit eines anderen Fachbereichs fallen, müssen nicht im Beschwerderegister hinterlegt werden, um Doppelbearbeitungen/Doppelberichte zu vermeiden. Das Beschwerderegister wird elektronisch in Form einer Excel-Tabelle geführt. Pro Geschäftsjahr wird ein neues Register oder Registerblatt angelegt. Schreibenden Zugriff auf dieses Register haben nur die Mitarbeiter des BM (im Fachbereich Recht); die Tabelle wird schreibgeschützt geführt. Nachträgliche inhaltliche Änderungen nach Abschluss des Beschwerdefalls sind untersagt. Das Register ist so zu führen, dass es eine systematische Auswertung der aufgenommenen Beschwerdefälle ermöglicht. Das Beschwerderegister dient als Grundlage für die Auswertung der Beschwerden und der ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte sowie als Grundlage für die vierteljährlichen Beschwerdeberichte an den Vorstand und ggf. den Beschwerdebericht an die BaFin. Es kann vom Wirtschaftsprüfer und der BaFin eingesehen werden. Für den Fall, dass sich aus einem Beschwerdevorgang Hinweise auf mögliche Versäumnisse und Unzulänglichkeiten im Geschäftsbetrieb der Bank ergeben, wird zunächst der betroffene Fachbereich von BM darauf hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Die Fachbereiche Compliance, die Innenrevision und der Fachbereich Operational Risk erhalten jeweils eine Information. Soweit eine Beschwerde Anlass gegeben hat, bestimmte organisatorische Änderungen vorzunehmen, weist das BM den betreffenden Fachbereich darauf hin und erkundigt sich nach den ergriffenen Maßnahmen, welche auch im Beschwerderegister hinterlegt werden. Der allgemeine Beschwerdebericht wird im Vier-Augen-Prinzip erstellt. Der Bericht ist einmal vierteljährlich abzufassen und wird auch den Bereichen bzw. Abteilungen Compliance, Innenrevision und Operational Risk zur Verfügung gestellt. Außergewöhnliche Beschwerdevorgänge, die auf einen groben Missstand in der Organisation hinweisen, ein besonderes systemisches Risiko indizieren oder sonst von besonderer Bedeutung sind, werden von BM auch unterjährig – unverzüglich – an die vorgenannten Bereiche und
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den Vorstand berichtet. Soweit der Beschwerdefall Verdachtsmomente im Hinblick auf eine Fraud-Handlung enthält, informiert das BM den übergreifenden Fachbereich Non Financial Risk (welchem unter anderem die Fachbereiche Geldwäsche wie auch Compliance angehören) gemäß der Rahmenrichtlinie „Fraud-Prävention“ unverzüglich. Das BM ist ferner für die Berichterstattung an den Vorstand zuständig. Die Aareal Bank AG stellt zudem über ein – bei Bedarf anonymes – (wie auch schon in S 1-1 bis S1-4 erwähntes) Hinweisgeberverfahren geeignete Wege für das Melden von nicht sachgerecht behandelten Interessenkonflikten bereit. Auch wenn die Bank grundsätzlich davon ausgeht, dass sich die Mitarbeiter einschließlich der Leitungsgremien stets rechtmäßig verhalten, hat sie unabhängig von dem geschilderten Beschwerdemanagement mit dem Hinweisgebersystem eine weitere Vorkehrung für den Fall getroffen, dass neben rechtswidrigen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen durch für die Bank auftretende Personen auch durch die sonstige Nicht-Beachtung von hauseigenen Vorschriften (wie z. B. dem Code of Conduct oder der Conflict of Interest Policy) ein erheblicher Schaden droht. Die entsprechende von dem Fachbereich Compliance verantwortete Verfahrensrichtlinie „Hinweisgebersystem“ gilt für die Aareal Bank AG. Für Niederlassungen und Repräsentanzen sind lokal geltende rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Die Einhaltung dieser lokalen Anforderungen wird insbesondere durch SpeakUp systemseitig gewährleistet. Eingehenden Hinweisen wird nach transparenten und objektiven Prozess-, Reporting- und Dokumentationsstandards nachgegangen, welche die Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit des Vorgehens sicherstellen sollen. Durch Informationsgewinnung und zeitnahe Adressierung von Missständen können materielle und immaterielle Schäden wie z.B. Reputationsverluste oder etwaige Haftungsrisiken reduziert werden. Die Aareal Bank AG hat das Hinweisgebersystem „SpeakUp“ des Anbieters People Intouch B.V., Amsterdam als zentralen Eingangskanal für die Mitarbeiter der Aareal Bank AG implementiert. „SpeakUp“ ermöglicht eine anonyme web-basierte und telefonische Kontaktaufnahme mit der Whistleblowingstelle, um Hinweise auf beobachtete oder vermutete gegenständliche Rechtsverletzungen zu melden. Dies ergänzt weitere bestehende Kanäle der Kontaktaufnahme wie z.B. den direkten Kontakt zur hauseigenen Whistleblowingstelle. Die Whistleblowingstelle für das Hinweisgeberverfahren besteht aus dem Whistleblowingbeauftragten sowie der Abteilungsleitung NFR-Compliance in der Rolle als stellvertretende Compliance-Beauftragte (gemeinsam im Folgenden „Whistleblowingstelle“). Auf diese Weise wird die kontinuierliche Anwendung des Vier-Augen-Prinzips sichergestellt. Whistleblowingbeauftragter ist, wer Geldwäschebeauftragter gem. § 7 GWG bzw. Zentrale Stelle gemäß § 25h Abs. 7 KWG ist. Sowohl der Whistleblowingbeauftragte als auch die zuständigen Mitarbeiter der Abteilungsleitung Compliance unterliegen einer besonderen Unabhängigkeit (z.B. durch Kündigungsschutz gem. § 7 Abs. 7 GWG, MaComp BT 1.3.3.4 sowie BT 1.3.3), was die notwendige Objektivität der Whistleblowingstelle unterstützt. Für den Fall, dass der Whistleblowingbeauftragte oder die Abteilungsleitung Compliance nicht erreichbar ist, übernimmt die Leitung des Fachbereichs Recht die Vertretung und tritt an die jeweilige Stelle. Dies dient der Sicherstellung des Vier-Augen-Prinzips. Die Leitung des Bereichs Non Financial Risks bzw. die Abteilungsleitung -Compliance sind im Vertretungsfall per E-Mail unverzüglich über die eingeleiteten Maßnahmen zu informieren. Sind sowohl der Whistleblowingbeauftragte als auch die Abteilungsleitung Compliance nicht erreichbar, übernimmt der Fachbereich Recht die alleinige Verantwortung. Sobald die Erreichbarkeit der Whistleblowingstelle wieder gewährleistet ist, übernimmt diese die Koordination. Handelt es sich bei einem eingehenden Hinweis um einen Sachverhalt, in den mindestens ein Vorstandsmitglied involviert ist, obliegt die Festlegung des weiteren Vorgehens nicht der Whistleblowingstelle, sondern dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Mit der Information des Aufsichtsratsvorsitzenden durch den Vorstandsvorsitzenden über einen derartigen Sachverhalt geht die Verantwortung bezüglich weiterer Schritte auch auf den Aufsichtsratsvorsitzenden über. Über die bankinterne Meldestelle hinaus gibt es je nach Sachverhalt verschiedene externe Meldestellen, die je nach Thema zuständig sind. Dies sind insbesondere: Bundeskartellamt (Verstöße gegen europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht, besonders Verstöße gegen Art. 101 u. 102 AEUV),
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BaFin (Meldungen nach § 4d FinDAG, Meldungen zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, Meldungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Meldungen zur Regelung der Rechte von Aktionären von Aktiengesellschaften etc.), Bundesamt für Justiz (wenn keine sonstige Meldestelle zuständig ist). Kontaktiert werden können die Meldestellen über die jeweiligen Webseiten der Institutionen. Jedoch sollen sich Mitarbeiter mit Hinweisen erst dann an externe Meldestellen wenden, wenn aus ihrer Sicht die interne Aufarbeitung eines Hinweises nicht in angemessener Weise erfolgt. Gesetzliche Rechte und Pflichten zur Abgabe von Hinweisen an Aufsichtsbehörden oder Strafverfolgungsbehörden bleiben hiervon unberührt. Zur Abgabe von Hinweisen im Rahmen dieser Verfahrensrichtlinie berechtigt sind Mitarbeiter, leitende Angestellte sowie die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats der Aareal Bank AG (im Folgenden: „Hinweisgeber“). Falls ein Mitarbeiter eines Tochterunternehmens (mit-)beschuldigt wird, ist die jeweilige Unternehmensleitung und, sofern benannt, der jeweilige lokale Compliance-Beauftragte darüber zu informieren. Geht ein Hinweis ein, der ein Unternehmen der Gruppe betrifft, nicht aber die Aareal Bank AG selbst, so wird der Hinweis an die Unternehmensleitung und – sofern benannt – den lokalen Compliance-Beauftragten übergeben, sofern der Hinweis anonym abgegeben wird. Im Falle eines nicht-anonymisierten Hinweises weist die Whistleblowingstelle der Aareal Bank AG den Hinweisgeber auf die zuständige Stelle im betroffenen Konzernunternehmen hin. Die in der Verfahrensrichtlinie „Hinweisgebersystem“ geregelten Schutzvorschriften und Rückmeldefristen gelten für alle Hinweisgeber, die Mitarbeiter der Aareal Bank AG sind. Personen, die Gegenstand eines Hinweises sind oder in einem Hinweis genannt sind, werden ebenfalls über Vertraulichkeitsvorschriften geschützt. Neben einer formellen Meldung an die interne Meldestelle (Whistleblowingstelle) können sich Mitarbeiter, sofern eine Hinweisgabe nicht gesetzlich gefordert ist (z.B. Geldwäscheverdachtsmomente), stets auch an ihre Führungskraft wenden und eine Klärung anstreben. (In diesem Fall finden das in der Verfahrensrichtlinie geregelte Hinweisgeberverfahren und damit die Standards (z.B. Rückmeldefristen) des Hinweisgeberschutzgesetzes oder spezialgesetzlicher Regelungen keine Anwendung.) Die Führungskraft hat den Hinweis zu dokumentieren und den Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass, soweit ein gegenständlicher Verstoß vorliegt, ein formelles Hinweisverfahren erst durch Meldung an die Whistleblowingstelle eingeleitet wird. Betrifft der Hinweis den Arbeitsbereich der Führungskraft und keinen gegenständlichen Verstoß, kann die Führungskraft eigenverantwortlich Recherchen anstellen und Maßnahmen einleiten. Für die Mitarbeiter der Bank AG bestehen verschiedene Meldewege (persönlich, telefonisch, per E-Mail, per Brief oder auch online über das Hinweisgebersystem „SpeakUp“), über die Hinweise über gegenständliche Verstöße gegeben werden können. Die Compliance-Funktion berichtet dem Vorstand im spätestens im Rahmen ihres Quartals-Reportings über die Anzahl (sowie – sofern die Vertraulichkeit gewahrt wird – ggf. auch über den Inhalt von wesentlichen) Hinweisgaben. Eine weitere Quelle, die die Aareal Bank AG heranzieht, um Kenntnis von etwaigen Verstößen gegen den Code of Conduct oder die Conflict of Interest Policy zu erlangen, ist das Reporting von Rechtsrisiken der Bank (beschrieben in dem hauseigenen „Verfahren Management/Reporting von Rechtsrisiken in der Aareal Bank und in der Atlantic Gruppe“), welches von dem Fachbereich Recht verantwortet wird. Dieses beinhaltet sowohl die laufenden Gerichtsverfahren als auch außergerichtliche Rechtsrisiken. Für die Aareal Bank AG werden die Gerichtsverfahrenslisten ausschließlich von dem Fachbereich Recht sowie für die kreditgeschäftsbezogenen Gerichtsverfahren von dem Fachbereich Kredit-Recht geführt. Sofern sich aus einem Sachverhalt tatsächlich Verstöße gegen den Code of Conduct oder die Conflict of Interest Policy ermitteln lassen, werden der Bereich Compliance wie auch die Personalabteilung entsprechend informiert. Gemäß Verfahrensrichtlinie „Compliance Management System (CMS) in der Aareal Bank AG“ zählt auch der arbeitsrechtliche Umgang bei festgestelltem Fehlverhalten von Mitarbeitern zu den Compliance-Aufgaben der Personalabteilung. Diese ergreift in Abstimmung mit der Compliance-Funktion dann abhängig von Art und Umfang des Verstoßes entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahmen.
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Unabhängig von eventuellen Ad-hoc-Meldungen verschafft sich die Compliance-Funktion im Rahmen ihrer (auch dem Vorstand zur Kenntnis gegebenen) Risikoanalysen mindestens einmal jährlich einen Überblick über die Beschwerden wie auch Rechtsstreitigkeiten der Aareal Bank AG, um daraus ggf. weitere Maßnahmen wie z.B. noch gezieltere Schulungen oder tiefergehende Kontrollhandlungen abzuleiten. Korruption und Bestechung nach NFRD und CS-RUG Der Bekämpfung von Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit in allen Erscheinungsformen kommt aufgrund der komplexen Herausforderungen in unserem internationalen Geschäft eine besondere Bedeutung zu. Neben finanziellen Vermögensschäden birgt die Missachtung von Gesetzen oder behördlichen Vorschriften sowie internen Regelungen das hohe Risiko eines Reputationsschadens und das Risiko aufsichtsrechtlicher Maßnahmen. Die Chancen aus einem soliden Risiko- bzw. Compliance-Management bezüglich der Bekämpfung von Korruption und Bestechung liegen im Aufbau und der Pflege von Vertrauen seitens unserer Aktionäre bzw. Eigentümer, Kunden und Geschäftspartner sowie seitens der Aufsichtsbehörden und anderer gesellschaftlicher Stakeholder. Daraus resultierende langfristige Kundenbeziehungen dienen dem kontinuierlichen wirtschaftlichen Wachstum des Unternehmens. Eingebettet in eine gelebte Compliance-Kultur dienen die Instrumente, Prozesse und Regelwerke zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung dem Schutz der Aareal Bank Gruppe und tragen nachhaltig zum Unternehmenserfolg bei. Sollte eine Einheit der Gruppe mit regelwidrigem Verhalten – sei es beabsichtigt oder unbeabsichtigt – in Verbindung gebracht werden, kann dies zu einem Reputationsverlust und erheblichem wirtschaftlichem Schaden führen. Somit liegt es in unserem ureigenen Interesse, Korruption und Bestechung konsequent zu begegnen – mit transparenten Verfahren unter Wahrung des Schutzes der eigenen Mitarbeiter. Der Konzern-Compliance-Beauftragte, der auch die Rolle des Konzern-Geldwäsche-Beauftragten innehat, zeichnet für die kontinuierliche Optimierung der gruppenweiten Compliance-Prozesse verantwortlich. Er ist unmittelbar der Geschäftsleitung unterstellt und dieser gegenüber berichtspflichtig. Die Gruppenverantwortung der Funktionen ergibt sich direkt aus den gesetzlichen Regelungen des Kreditwesengesetzes und Geldwäschegesetzes. Gemeinsam mit den jeweiligen Beauftragten der Tochtergesellschaften bildet die Compliance-Funktion der Aareal Bank AG – nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsmodelle – ein System subsidiärer Verantwortung, getragen durch gemeinsame Werte und Standards wie z. B. den Code of Conduct. Mindestens jährlich bzw. anlassbezogen berichtet der Konzern-Compliance-Beauftragte dem Vorstand und dem Aufsichtsrat über das Ergebnis der Risikoanalysen zur Überprüfung der Angemessenheit und Effektivität der getroffenen Präventionsmaßnahmen sowie ggf. über Korruptionsfälle und initiierte Maßnahmen. Die zentrale IKS („Internes Kontrollsystem“)-Koordinationsstelle der Aareal Bank Gruppe ist verantwortlich für die Festlegung geeigneter IKS-Grundsätze, -Verfahren, -Standards und -Instrumente sowie deren Weiterentwicklung. Das IKS umfasst alle Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass die Aareal Bank Gruppe in der Lage ist, die internen Anforderungen sowie externen Vorgaben und Erwartungen so einzuhalten, dass sich die Risiken in dem aus Unternehmenssicht tolerierbaren Bereich befinden. Mithilfe des IKS sollen Risiken erkannt und Maßnahmen implementiert werden, die diese Risiken mitigieren, damit die Unternehmensziele effizient und regelkonform erreicht werden können. Das IKS der Aareal Bank Gruppe berücksichtigt die in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) aufgestellten Grundsätze zur institutsspezifischen Ausgestaltung des IKS. Die gesetzlichen Anforderungen an die Aareal Bank Gruppe zur Errichtung und Sicherstellung eines wirksamen IKS ergeben sich aus den aktienrechtlichen sowie den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Kreditinstitute. Der Vorstand beurteilt regelmäßig die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS. Diese Beurteilung basiert primär auf dem Ergebnis des halbjährlichen IKS-Berichts sowie der monatlichen Risikoberichterstattung. Das konzernweite Compliance-Management-System berücksichtigt sämtliche relevanten rechtlichen und regulatorischen Anforderungen und basiert auf den Grundsätzen guter Unternehmensführung, wie sie u.a. vom Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) empfohlen werden. Die jährlich aktualisierte Entsprechenserklärung ist auf der Homepage der Aareal Bank AG abrufbar. Als nicht mehr börsennotierte Gesellschaft ist die Aareal Bank AG nicht zur Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz verpflichtet. Vorstand und Aufsichtsrat haben jedoch entschieden, die Entsprechenserklärung auf freiwilliger Basis weiter zu veröffentlichen.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 249 |
Die konsolidierte Überwachung nichtfinanzieller Risiken der Aareal Bank Gruppe erfolgt durch den Bereich Non-Financial Risks der Aareal Bank AG. Der Bereich ist in vier Abteilungen sowie die neutrale Stelle gegliedert. Die Abteilung Compliance befasst sich mit dem Compliance-Management-System, dem WpHG- sowie der MaRisk-Compliance und verantwortet das Hinweisgebersystem („Whistleblowing“). Die Abteilung Anti-Financial Crime beschäftigt sich mit der Identifizierung, der Überwachung und Steuerung von Risiken der Aareal Bank AG in den Bereichen Geldwäscheprävention, Verhinderung von Terrorismusfinanzierung, Fraud-Prävention sowie Verhinderung von Sanktionsverstößen und ist verantwortlich für die Anti-Financial-Crime-Strategie. Darüber hinaus befassen sich die weiteren Abteilungen mit der Validierung interner Modelle (Validation) sowie mit den operationellen Risiken (Operational Risk). Der Bereichsleiter des Bereichs Non-Financial Risks ist gemeinsam mit der Abteilung Group Human Resources & Infrastructure die zuständige Beschwerdestelle gemäß dem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und zentraler Ansprechpartner für das Thema Whistleblowing sowie zentrale Stelle gemäß §25h KWG. Durch diese aufbauorganisatorische Struktur wird eine effiziente Nutzung von risikorelevanten Informationen sichergestellt. Zudem wird durch die bereichsübergreifende Koordinationsrolle die Kontrolleffektivität weiter gesteigert. Eine zu unserem langfristig orientierten Geschäft passende Risikokultur ist zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Vor diesem Hintergrund wurde die Risikokultur als ein wesentliches Element in die Konzernstrategie aufgenommen – ebenso in die Ziele für alle Vorstandsmitglieder. Die Risikokultur wird zudem durch den Aufsichtsrat überprüft. Eine ebenso verantwortungsvoll gelebte Risikokultur erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern. Instrumente, Prozesse und Regelwerke Die Grundlage für die Sensibilisierung der Beschäftigten sowie Bewertungsmaßstab für korrektes Verhalten bilden auf Gruppenebene eine Richtlinie zur Korruptionsprävention sowie die Richtlinie Fraud-Prävention. Ergänzt werden diese durch Maßnahmen zur Betrugsprävention und die „Hinweisgeberverfahren“ der Aareal Bank AG. Sie dienen dem vorbeugenden Schutz vor Korruptionsgefahren. Im Ergebnis soll dies zu einer größtmöglichen Vermeidung bzw. dem Management von Interessenkonflikten beitragen. Zudem werden die Mitarbeiter im Rahmen von Schulungen über die Anforderungen des Unternehmens hinsichtlich Compliance-Anforderungen und Betrugsvermeidung sowie über mögliche Konsequenzen von Verstößen unterrichtet. Im Detail setzen sich die Schulungsmaßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter zu Compliance-Anforderungen aus Einzelschulungen zu allgemeinen Compliance-Anforderungen, dem Code of Conduct, der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Verhinderung von Korruption und Betrug zusammen. Darüber hinaus existiert ein vertraulicher bzw. auch anonymer Hinweisgeberkanal, über den ein Verdacht auf Regelverstöße, betrügerisches Verhalten oder wirtschaftskriminelle Handlungen gemeldet werden kann. Dem Meldenden werden hierbei Verschwiegenheit und Schutz zugesichert. Das Hinweisgebersystem ist ein für Mitarbeiter freiwillig nutzbares und vertrauliches Meldesystem via Internet oder Telefon, das für eine – auch anonyme – Abgabe eines Hinweises genutzt werden kann. Der Umgang mit den sich ergebenden Risiken der Gruppe in Bezug auf Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung, Sanktionsverstöße und Fraud wird in der Anti-Financial-Crime-Strategie behandelt. Die Anti-Financial-Crime-Strategie dient primär der strategischen Orientierung zum professionellen sowie bewussten Umgang mit den Risiken zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Sanktionsverstößen und Fraud. Sie berücksichtigt die organisatorischen Rahmenbedingungen sowie die Grundlagen des damit verbundenen Berichtswesens. Über die konsequente Anwendung des „Know Your Customer“-Prinzips erheben wir – vor Eingehen bzw. im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen anlassbezogen und innerhalb festgelegter Fristen – Informationen zum Kunden und gegebenenfalls abweichenden wirtschaftlich Berechtigten, seinen Eigentümern und Kontrollstrukturen, seinem Geschäftsmodell sowie der Herkunft seiner Vermögenswerte. Dies dient der risikoorientierten Bemessung von Sorgfaltspflichten beim Eingehen der Kundenbeziehung wie auch der gesetzlich vorgeschriebenen laufenden Überwachung. Neue Lieferanten und Dienstleister werden ab einem Auftragsvolumen von mehr als 100.000 € mittels einer Wirtschaftsauskunft auf deren Bonität überprüft. Hauptlieferanten werden in regelmäßigen Abständen mit einem Lieferantenbewertungssystem, das u.a. die Zuverlässigkeit des Vertragspartners und die Einhaltung der Vertragsbedingungen beurteilt, bewertet. Werden Funktionen, insbesondere wesentliche, ausgelagert, muss der auslagernde Fachbereich entsprechend den rechtlichen Anforderungen an Auslagerungen im Rahmen eines Auswahl- und Bewertungsverfahrens sicherstellen, dass der Dienstleister geeignet ist,
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 250 |
und die Eignung regelmäßig prüfen. Die zu prüfenden Faktoren im Rahmen der Sorgfaltsprüfung sind in einer gruppenweit gültigen Verfahrensrichtlinie detailliert definiert. Im Falle der Auslagerung von wesentlichen Funktionen gelten zusätzliche Anforderungen. Ein wesentlicher Bestandteil des Compliance Managements ist der konzernweit geltende, im Berichtsjahr überarbeitete Code of Conduct, der verbindliche Regeln für gesetzeskonformes und ethisches Verhalten aller Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstände und Aufsichtsgremien gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Kollegen definiert. Grundwerte wie z. B. ein respektvoller Umgang miteinander, Vermeidung von Interessenkonflikten, ein faires und verantwortungsvolles Geschäftsverhalten spiegeln sich darin wider. Unternehmensspezifisches Thema Informationssicherheit Das Thema Informationssicherheit ist für die Aareal Bank Gruppe als wesentlich klassifiziert und aus Sicht der Aareal Bank Gruppe nicht ausreichend in den ESRS abgedeckt, weshalb das Thema als unternehmensspezifisch einzuordnen ist. Um größtmögliche Transparenz zu schaffen, lehnen sich die gemachten Angaben zur Informationssicherheit an den ESRS an. Die Angaben zur Informationssicherheit basieren, abweichend zum ESRS 1 131 b), nicht auf GRI-Sektorstandards oder branchenbasiertem IFRS-Material. Der GRI 418 umfasst den Schutz von Kundendaten, der explizit nicht mit der Definition von Informationssicherheit übereinstimmt. Des Weiteren wird der SASB Industry Standard für Software und IT-Services herangezogen, um bei ähnlich gelagerten Themen eine Vergleichbarkeit zu schaffen. Jedoch werden die Angaben nicht eins zu eins überführt, um den Charakter der Bankenbranche besser herausstellen zu können. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen der Informationssicherheit und ihr Zusammenspiel mit der Strategie und dem Geschäftsmodell SBM-3 ESRS 2 48 In der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind aus Sicht der Aareal Bank Gruppe Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) als für die Aareal Bank Gruppe wesentliche Sicherheitsrisiken identifiziert worden, mit anschließenden internen Mehraufwendungen und daraus resultierenden finanziellen Einbußen in der mittel- bis langfristigen Perspektive. IKT-Sicherheitsrisiken können sich dabei durch einen unbefugten Zugang zu IKT-Systemen und Datenzugriff von innerhalb oder außerhalb des Instituts wie zum Beispiel Cyber-Attacken ergeben. Schäden können dadurch in Form von anschließenden internen Mehraufwendungen und daraus resultierenden finanziellen Einbußen in der mittel- bis langfristigen Perspektive entstehen. Im Hinblick auf das unternehmensspezifische Thema Informationssicherheit sind beispielsweise durch Mehraufwände infolge von Cyberangriffen theoretisch hohe Schadenssummen möglich, die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten schwerwiegender Vorfälle wird aber als relativ gering bewertet. Die Widerstandsfähigkeit gegenüber diesen Risiken wird durch das bei der Aareal Bank AG betriebene Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), wie in den nachfolgenden Punkten ausführlicher beschrieben, erhöht. Unternehmenspolitik in Bezug auf Informationssicherheit Die Aareal Bank AG betreibt zum Zweck der Aufrechterhaltung und Überwachung der Informationssicherheit ein eigenes Managementsystem, das sog. Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Die damit verbundene schriftlich fixierte Ordnung, die für die Aareal Bank AG inkl. der Aareal Bank Capital Corporation und Aareal Bank Asia Limited gilt, enthält Prinzipien für die Informationssicherheit, Verhaltensgrundsätze und die Struktur der Informationssicherheitsorganisation, die u.a. der Vermeidung von IKT-Sicherheitsrisiken dienen. Der Chief Information Security Officer (CISO) ist für Etablierung und Aufrechterhaltung des bankinternen ISMS verantwortlich. Die Aareal Bank Gruppe wird durch die Europäische Zentralbank (EZB) überwacht. Daher nutzt die Aareal Bank AG für die Definition ihrer IKT-Sicherheitsrisiken die Nomenklatur der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Diese ist in der EBA/GL/2017/05-Leitlinien für die ICT-Risikobewertung sowie in der EBA/GL/2019/04-Leitlinie für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken im Rahmen des SREP definiert. Die DORA-Verordnung ist am 17. Januar 2025 in Kraft getreten und findet für die Aareal Bank Gruppe ab dem 17. Januar 2025 Anwendung. DORA ersetzt die durch die BAIT bestehenden Anforderungen an die Aareal Bank Gruppe.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 251 |
Auf internationaler Ebene hat sich für die ISMS-Implementierung der Standard ISO/IEC 27001 etabliert. Dieser spezifiziert die Anforderungen für die Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung eines ISMS. Ergänzend zu den Anforderungen aus DORA lehnt sich die Aareal Bank Gruppedaher an ISO/IEC 27001 als Standard für das ISMS an. Konzepte zur Informationssicherheit Die Gesamtverantwortung über die Informationssicherheit liegt beim Vorstand der Aareal Bank AG. Der Vorstand delegiert die Aufgabe zur Etablierung und Aufrechterhaltung eines DORA-konformen Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) an den Chief Information Security Officer (CISO). Der CISO ist Informationssicherheitsbeauftragter und berichtet regelmäßig, mindestens quartalsweise, an den Chief Risk Officer (CRO), dem er disziplinarisch und organisatorisch zugeordnet ist. Die Informationssicherheitsorganisation (IS-Org.) unterstützt die Einhaltung und Verbesserung sämtlicher Maßnahmen zur Informationssicherheit. Die IS-Org. ist dem Chief Risk Officer (Vorstand, Dezernat GCRO) unterstellt und besteht aus dem CISO sowie seinem Vertreter und den Mitarbeitern. Der CISO verantwortet das ISMS und damit u.a. den angemessenen Umgang mit Cyberrisiken. Cyberrisiken sind als Teil der Informationsrisiken eine Unterrisikoart von Operationellen Risiken. Die Informationssicherheitsorganisation behandelt Informationsrisiken entsprechend den für die Aareal Bank Gruppe geltenden Risikorahmenvorgaben. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen der Informationssicherheit Die Zielsetzung des Informationsrisikomanagements basiert auf dem Umgang mit Operationellen Risiken der Aareal Bank Gruppe, der zusammengefasst feststellt, dass im Hinblick auf die ökonomische Sinnhaftigkeit wie auch den Risikoappetit angemessene Entscheidungen bzgl. der Vermeidung, der Akzeptanz des Eingehens oder der Abwälzung von Risikopositionen gefällt werden. Zum Schutz von vertraulichen Daten, ihrer Integrität, ihrer Authentizität und Verfügbarkeit wird ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) betrieben. Das beschriebene Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) dient dem Schutz von vertraulichen Daten, ihrer Integrität, ihrer Authentizität und Verfügbarkeit. Innerhalb der schriftlich fixierten Ordnung zum ISMS sind verschiedene Maßnahmen zur Wahrung der Informationssicherheit festgeschrieben. Die folgenden Eckpunkte werden zum Schutz der Informationssicherheit und zur Erreichung des angestrebten Sicherheitsniveaus herangezogen und gelten für Aareal Bank AG inkl. der Aareal Bank Capital Corporation und Aareal Bank Asia Limited: Die Informationen, Daten und Systemen werden stetig überprüft, um deren Integrität, Authentizität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit sicherzustellen. Die Anwendbarkeit und Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen werden im Rahmen des Internen Kontrollsystems und des „Three Lines of Defense“-Modells stetig überprüft. Alle Mitarbeiter werden für das Thema Informationssicherheit sensibilisiert und adäquat geschult. Die Schulung wird jährlich mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen durchgeführt. Das vom Dienstleister in der Aareal Bank AG eingesetzte Personal wird adäquat gemäß dem jeweiligen Einsatzgebiet geschult und eingewiesen. Der Austausch von Informationen zu Cyber-Bedrohungen wird von der Aareal unterstützt und im Rahmen ihrer Kommunikationskanäle zu EZB, BaFin und BSI genutzt und gefördert. Informationssicherheit wird in der Aareal Bank AG als in sich geschlossener Verbesserungsprozess definiert, weshalb eine Anwendung der definierten Maßnahmen nicht zeitlich limitiert ist.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernlagebericht | 252 |
Die Aufrechterhaltung und stetige Verbesserung des Sicherheitsniveaus durch konsequente Maßnahmenplanung, -umsetzung, -steuerung und -überprüfung ist ein in sich geschlossener Prozess. Die dazu notwendigen Kontrollen werden erstellt, vom zuständigen Vorstand jährlich verabschiedet und entsprechend durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird über die Angemessenheit der Ergreifung von Sicherheitsmaßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Informationssicherheit bzw. deren nachhaltiger Zielerreichung entschieden. Die Aareal Bank AG hat für die Aareal Bank Gruppe einen angemessen Überwachungs- und Steuerungsprozess eingeführt. Die Überwachung der Informationssicherheit erfolgt durch Regelkontrollen, Audits sowie anlassbezogene Analysen und Untersuchungen. Der Geltungsbereich für das Kontrolluniversum ist der Informationsverbund, der alle schützenswerten Informationen-verarbeitenden Information-Assets abbildet. Der Kontrollplan der IS-Org. stellt sicher, dass die Vorgaben aus den Richtlinien angemessen und wirksam erfüllt werden. Gleichzeitig werden die Effektivität und Vollständigkeit der Sollmaßnahmenerfüllung der 1st-LoD überprüft. Kontrollen, die durch eine andere 2nd-LoD-Funktion erfolgen, gehören nicht zum Kontrolluniversum. Die aus den Kontrollen resultierenden Ergebnisse werden in den unten beschriebenen Berichterstattungsprozessen für die Aareal Bank AG in Kontext gesetzt und weitergegeben. Um die Erreichung der definierten Maßnahmen messen zu können, wurden Kennzahlen für die Berichterstattung zur Informationssicherheit definiert. Kennzahlen und Ziele im Zusammenhang mit Informationssicherheit Jährlich ist von allen Mitarbeitern der Aareal Bank AG inkl. der Aareal Bank Capital Corporation und Aareal Bank Asia Limited eine Pflichtschulung zur Informationssicherheit durchzuführen. Der Schwerpunkt der Schulung wird von der IS-Org. festgelegt, jährlich überprüft und aktualisiert. Die ermittelte Kennzahl gibt hierbei an, wie viel Prozent aller zum Zeitpunkt der Auswertung als „aktiv“ gekennzeichneten Mitarbeiter die Pflichtschulung erfolgreich absolviert haben. Es wird eine jährliche Quote von mindestens 95% erfolgreich absolvierter Pflichtschulungen angestrebt. Dieses Ziel ist mit dem Vorstand abgestimmt. In 2024 lag der Prozentsatz bei 99,8 % und damit über dem angestrebtem Ziel. Die Messung der Kennzahl erfolgt durch die IS-Org. und wird nicht von einer externen Stelle validiert.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss | 253 |
Konzernabschluss Gesamtergebnisrechnung Gewinn- und Verlustrechnung1)
| Anhang | 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | ||||
| Mio. € | ||||||
| Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen | ||||||
| Zinserträge aus Finanzinstrumenten ac und fvoci | 2.618 | 2.456 | ||||
| Zinserträge aus Finanzinstrumenten fvpl | 65 | 37 | ||||
| Marktinduzierte Modifikationserträge | 2 | 0 | ||||
| Zinsaufwendungen für Finanzinstrumente ac und fvoci | 1.372 | 1.193 | ||||
| Zinsaufwendungen für Finanzinstrumente fvpl | 251 | 286 | ||||
| Marktinduzierte Modifikationsaufwendungen | 2 | 0 | ||||
| Zinsüberschuss | 32 | 1.060 | 1.014 | |||
| Risikovorsorge ohne bonitätsbedingtes Modifikationsergebnis | 340 | 436 | ||||
| Bonitätsbedingtes Modifikationsergebnis | 30 | 5 | ||||
| Risikovorsorge | 33 | 370 | 441 | |||
| Provisionserträge | 47 | 53 | ||||
| Provisionsaufwendungen | 51 | 14 | ||||
| Provisionsüberschuss | 34 | -4 | 39 | |||
| Abgangsergebnis aus finanziellen Vermögenswerten ac | 31 | 13 | ||||
| Abgangsergebnis aus finanziellen Verbindlichkeiten ac | 0 | 5 | ||||
| Abgangsergebnis aus finanziellen Vermögenswerten fvoci | 0 | 5 | ||||
| Abgangsergebnis | 35 | 31 | 23 | |||
| Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl | 36 | -44 | -71 | |||
| Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen | 37 | 3 | 1 | |||
| Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen | 38 | 1 | 3 | |||
| Verwaltungsaufwand | 39 | 377 | 341 | |||
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 40 | -6 | -6 | |||
| Betriebsergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 294 | 221 | ||||
| Ertragsteuern | 41 | 82 | 94 | |||
| Konzernergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 212 | 127 | ||||
| Ergebnis aus veräußerten Geschäftsbereichen | 42 | 2.062 | -79 | |||
| Konzernergebnis | 2.274 | 48 | ||||
| Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernergebnis | 0 | -23 | ||||
| Eigentümern der Aareal Bank AG zurechenbares Konzernergebnis | 2.274 | 71 |
1) Aufgrund IFRS 5 separater Ausweis des Ergebnisses aus veräußerten Geschäftsbereichen (Erläuterung siehe Anhangangabe (42)) und Anpassung der Vorjahreszahlen
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss | 254 |
Gesamtergebnisrechnung Überleitung vom Konzernergebnis zum Gesamtergebnis
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Konzernergebnis | 2.274 | 48 | ||
| In künftigen Perioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbar | ||||
| Veränderung der Rücklage aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen | 27 | -13 | ||
| Neubewertung (Remeasurements) von leistungsorientierten Plänen | 40 | -19 | ||
| Steuern auf Neubewertung von leistungsorientierten Plänen | -13 | 6 | ||
| Veränderung der Rücklage aus der Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten fvoci | 0 | 0 | ||
| Gewinne und Verluste aus Eigenkapitalinstrumenten fvoci | 0 | 0 | ||
| Umgliederungen in die Gewinnrücklagen aus Eigenkapitalinstrumenten fvoci | - | - | ||
| Steuern auf Gewinne und Verluste aus Eigenkapitalinstrumenten fvoci | 0 | 0 | ||
| In künftigen Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbar | ||||
| Veränderung der Rücklage aus der Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten fvoci | -21 | -22 | ||
| Gewinne und Verluste aus Fremdkapitalinstrumenten fvoci | -30 | -27 | ||
| Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung aus Fremdkapitalinstrumenten fvoci | -1 | -5 | ||
| Steuern auf Gewinne und Verluste aus Fremdkapitalinstrumenten fvoci | 10 | 10 | ||
| Veränderung der Rücklage aus Währungsbasis-Spreads | -8 | -14 | ||
| Gewinne und Verluste aus Währungsbasis-Spreads | -11 | -21 | ||
| Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung aus Währungsbasis-Spreads | - | - | ||
| Steuern auf Gewinne und Verluste aus Währungsbasis-Spreads | 3 | 7 | ||
| Veränderung der Rücklage aus Währungsumrechnung | 21 | 3 | ||
| Gewinne und Verluste aus der Umrechnung des Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs | 5 | 4 | ||
| Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung aus der Umrechnung eines ausländischen Abschlusses | 9 | - | ||
| Steuern auf Gewinne und Verluste aus der Umrechnung eines ausländischen Abschlusses | 7 | -1 | ||
| Sonstiges Ergebnis | 19 | -46 | ||
| Gesamtergebnis | 2.293 | 2 | ||
| Nicht beherrschenden Anteilen zugerechnetes Gesamtergebnis | 6 | -23 | ||
| Eigentümern der Aareal Bank AG zugerechnetes Gesamtergebnis | 2.287 | 25 | ||
| --- | --- | --- | --- | |
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss | 255 |
Bilanz
| Anhang | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||||
| Mio. € | ||||||
| Aktiva | ||||||
| Finanzielle Vermögenswerte ac | 43 | 40.428 | 39.181 | |||
| Barreserve ac | 10 | 2.605 | 977 | |||
| Forderungen aus Krediten ac | 11 | 32.611 | 32.219 | |||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen ac | 12 | 5.142 | 5.868 | |||
| Forderungen sonstiges Geschäft ac | 14 | 70 | 117 | |||
| Risikovorsorgebestand ac | 44 | -402 | -428 | |||
| Finanzielle Vermögenswerte fvoci | 45 | 4.823 | 4.403 | |||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen fvoci | 12 | 4.822 | 4.401 | |||
| Eigenkapitalinstrumente fvoci | 13 | 1 | 2 | |||
| Finanzielle Vermögenswerte fvpl | 46 | 1.530 | 1.799 | |||
| Forderungen aus Krediten fvpl | 11 | 381 | 255 | |||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen fvpl | 12 | 5 | 6 | |||
| Positive Marktwerte aus designierten Sicherungsderivaten fvpl | 15 | 673 | 831 | |||
| Positive Marktwerte sonstige Derivate fvpl | 16 | 471 | 707 | |||
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | 27, 47 | 282 | 215 | |||
| Anteile an at equity bewerteten Unternehmen | 17, 48 | 75 | 8 | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 18, 49 | 45 | 720 | |||
| Sachanlagen | 19, 50 | 79 | 119 | |||
| Ertragsteueransprüche | 20, 51 | 40 | 52 | |||
| Aktive latente Steuern | 21, 52 | 274 | 222 | |||
| Sonstige Aktiva | 22, 53 | 640 | 542 | |||
| Gesamt | 47.814 | 46.833 | ||||
| Passiva | ||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten ac | 54 | 39.486 | 40.350 | |||
| Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten ac | 23 | 26.557 | 26.675 | |||
| Wohnungswirtschaftliche Einlagen ac | 24 | 12.216 | 12.669 | |||
| Verbindlichkeiten sonstiges Geschäft ac | 25 | 72 | 649 | |||
| Nachrangige Verbindlichkeiten ac | 26 | 641 | 357 | |||
| Finanzielle Verbindlichkeiten fvpl | 55 | 2.566 | 2.683 | |||
| Negative Marktwerte aus designierten Sicherungsderivaten fvpl | 15 | 1.057 | 1.321 | |||
| Negative Marktwerte sonstige Derivate fvpl | 16 | 1.509 | 1.362 | |||
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Verpflichtungen | 56 | 9 | 7 | |||
| Rückstellungen | 28, 57 | 159 | 215 | |||
| Ertragsteuerverpflichtungen | 58 | 91 | 126 | |||
| Passive latente Steuern | 21, 59 | 1 | 46 | |||
| Sonstige Passiva | 29, 60 | 42 | 106 | |||
| Eigenkapital | 30, 61 | 5.460 | 3.300 | |||
| Gezeichnetes Kapital | 180 | 180 | ||||
| Kapitalrücklage | 721 | 721 | ||||
| Gewinnrücklage | 4.359 | 2.128 | ||||
| AT1-Anleihe | 300 | 300 | ||||
| Andere Rücklagen | -121 | -134 | ||||
| Nicht beherrschende Anteile | 21 | 105 | ||||
| Gesamt | 47.814 | 46.833 | ||||
| --- | --- | --- | --- | |||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss | 256 |
Eigenkapitalveränderungsrechnung
| Andere Rücklagen | ||||||||||||||||||||||||
| Gezeich- netes Kapital | Kapital- rücklage | Gewinn- rücklage | AT1- Anleihe | Rücklage aus der Neubewer- tung von leistungs- orientierten Plänen | Rücklage aus Be- wertung Eigen- kapital- instrumente fvoci | Rücklage aus Be- wertung Fremd- kapital- instrumente fvoci | Rücklage aus Wert- ände- rungen des Währungs- basis- Spreads | Rücklage aus Wäh- rungsum- rechnung | Gesamt | Nicht beherr- schende Anteile | Eigen- kapital | |||||||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||||||||||
| Eigenkapital zum 01.01.2024 | 180 | 721 | 2.128 | 300 | -86 | -4 | -18 | -22 | -4 | 3.195 | 105 | 3.300 | ||||||||||||
| Gesamtergebnis der Periode | - | - | 2.274 | - | 25 | 0 | -21 | -8 | 17 | 2.287 | 6 | 2.293 | ||||||||||||
| Konzernergebnis | - | - | 2.274 | - | - | - | - | - | - | 2.274 | 0 | 2.274 | ||||||||||||
| Sonstiges Ergebnis | - | - | - | - | 25 | 0 | -21 | -8 | 17 | 13 | 6 | 19 | ||||||||||||
| Auszahlungen an nicht beherrschende Anteile | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | -2 | -2 | ||||||||||||
| Dividende | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | ||||||||||||
| AT1-Kupon | - | - | -33 | - | - | - | - | - | - | -33 | - | -33 | ||||||||||||
| Veränderung Eigentums- anteile an Tochter- unternehmen | - | - | -5 | - | - | - | - | - | - | -5 | -91 | -96 | ||||||||||||
| Sonstige Veränderungen | - | - | -5 | - | - | - | - | - | - | -5 | 3 | -2 | ||||||||||||
| Eigenkapital zum 31.12.2024 | 180 | 721 | 4.359 | 300 | -61 | -4 | -39 | -30 | 13 | 5.439 | 21 | 5.460 | ||||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Andere Rücklagen | ||||||||||||||||||||||||
| Gezeich- netes Kapital | Kapital- rücklage | Gewinn- rücklage | AT1- Anleihe | Rücklage aus der Neubewer- tung von leistungs- orientierten Plänen | Rücklage aus Be- wertung Eigen- kapital- instrumente fvoci | Rücklage aus Be- wertung Fremd- kapital- instrumente fvoci | Rücklage aus Wert- ände- rungen des Währungs- basis- Spreads | Rücklage aus Wäh- rungsum- rechnung | Gesamt | Nicht beherr- schende Anteile | Eigen- kapital | |||||||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||||||||||
| Eigenkapital zum 01.01.2023 | 180 | 721 | 2.076 | 300 | -73 | -4 | 4 | -8 | -7 | 3.189 | 69 | 3.258 | ||||||||||||
| Gesamtergebnis der Periode | - | - | 71 | - | -13 | 0 | -22 | -14 | 3 | 25 | -23 | 2 | ||||||||||||
| Konzernergebnis | - | - | 71 | - | - | - | - | - | - | 71 | -23 | 48 | ||||||||||||
| Sonstiges Ergebnis | - | - | - | - | -13 | 0 | -22 | -14 | 3 | -46 | 0 | -46 | ||||||||||||
| Auszahlungen an nicht beherrschende Anteile | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | -2 | -2 | ||||||||||||
| Dividende | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | ||||||||||||
| AT1-Kupon | - | - | -17 | - | - | - | - | - | - | -17 | - | -17 | ||||||||||||
| Veränderung Eigentums- anteile an Tochter- unternehmen | - | - | -2 | - | - | - | - | - | - | -2 | 61 | 59 | ||||||||||||
| Sonstige Veränderungen | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | ||||||||||||
| Eigenkapital zum 31.12.2023 | 180 | 721 | 2.128 | 300 | -86 | -4 | -18 | -22 | -4 | 3.195 | 105 | 3.300 | ||||||||||||
| --- | --- | --- | --- | |||||||||||||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss | 257 |
Kapitalflussrechnung
| Cashflow 01.01.-31.12.2024 | Cashflow 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Konzernergebnis | 2.274 | 48 | ||
| Zuführungen (Auflösungen) von Risikovorsorge | 373 | 445 | ||
| Abschreibungen (Zuschreibungen) auf Anlagevermögen | 15 | 74 | ||
| Andere zahlungsunwirksame Veränderungen | -126 | -175 | ||
| Gewinne (Verluste) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 0 | 2 | ||
| Sonstige Anpassungen | -928 | -947 | ||
| Angepasstes Konzernergebnis | 1.608 | -553 | ||
| Veränderungen aus finanziellen Vermögenswerten ac (ohne Barreserve) | -418 | -2.940 | ||
| Veränderungen aus finanziellen Vermögenswerten fvoci | -346 | -681 | ||
| Veränderungen aus finanziellen Vermögenswerten fvpl | -123 | 88 | ||
| Veränderungen aus sonstigen Aktiva | -19 | -39 | ||
| Veränderungen aus finanziellen Verbindlichkeiten ac (ohne Nachrangkapital) | 35 | -1.068 | ||
| Veränderungen aus finanziellen Verbindlichkeiten fvpl | -26 | 48 | ||
| Veränderungen aus Rückstellungen | -77 | -166 | ||
| Veränderungen aus sonstigen Passiva | 15 | 4 | ||
| Gezahlte (erhaltene) Ertragsteuern | -137 | -145 | ||
| Erhaltene Zinsen | 2.292 | 2.082 | ||
| Gezahlte Zinsen | -1.276 | -956 | ||
| Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | 1.528 | -4.326 | ||
| Einzahlungen aus Veräußerungen von Eigenkapitalinstrumenten und at equity bewerteten Unternehmen | - | 17 | ||
| Einzahlungen aus Veräußerungen von Sachanlagen und Immateriellen Vermögenswerten | 2 | 2 | ||
| Auszahlungen aus dem Erwerb von Sachanlagen und Immateriellen Vermögenswerten | -18 | -28 | ||
| Effekte aus Veränderungen des Konsolidierungskreises | -98 | 0 | ||
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -114 | -9 | ||
| Auszahlungen von Dividenden und AT1-Kupon | -33 | -17 | ||
| Veränderungen aus Nachrangige Verbindlichkeiten | 253 | -92 | ||
| Veränderungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit | -6 | -3 | ||
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 214 | -112 | ||
| Zahlungsmittelbestand zum 01.01. | 977 | 5.424 | ||
| Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | 1.528 | -4.326 | ||
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -114 | -9 | ||
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 214 | -112 | ||
| Zahlungsmittelbestand zum 31.12. | 2.605 | 977 | ||
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| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 258 |
Anhang Grundlagen der Konzernrechnungslegung Die Aareal Bank AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden, Deutschland. Die Aareal Bank AG ist Muttergesellschaft eines international agierenden Immobilienfinanzierungs- und Dienstleistungskonzerns und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden, Deutschland unter der Nummer HRB 13 184 registriert. Sie wird mehrheitlich von der Atlantic BidCo GmbH gehalten, die wiederum Tochterunternehmen der Atlantic Lux HoldCo S.à r.l. ist. Die Aareal Bank AG hat als Aktiengesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr ihren Konzernabschluss nach den am Abschlussstichtag in der Europäischen Union (EU) geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS) in Verbindung mit den handelsrechtlichen Vorschriften des § 315e HGB aufgestellt. Die Berichtswährung ist Euro (€). Der Konzernabschluss wurde zudem nach dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format) nach Maßgabe der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der jeweils geltenden Fassung (d.h. im XHTML-Format) erstellt und mit Auszeichnungen (sog. Tags) mit Inline-XBRL-Technologie versehen. Der Konzernabschluss ist am 25. Februar 2025 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben worden und wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (1)Rechnungslegungsgrundsätze Die Bilanzierung und Bewertung im Aareal Bank Konzern erfolgt nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Der Konzernabschluss basiert auf der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern). Um die Vergleichbarkeit der Abschlüsse im Zeitverlauf zu gewährleisten, erfolgen die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Darstellung des Abschlusses stetig. Bei der Angabe von Informationen wird der Grundsatz der Wesentlichkeit beachtet. Bei Zahlenangaben können sich aufgrund von Rundungen geringfügige Abweichungen ergeben. Das grundsätzliche Verrechnungsverbot von Vermögenswerten und Schulden wird beachtet. Soweit die Kriterien gemäß IAS 12.74 erfüllt sind, wird eine Saldierung von aktiven latenten Steuern und passiven latenten Steuern vorgenommen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen des IAS 32.42 werden finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten saldiert ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge werden zeitanteilig abgegrenzt und in der Periode erfolgswirksam erfasst, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Zinserträge und -aufwendungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Bei wertgeminderten Forderungen werden sie lediglich auf Grundlage des Nettobuchwerts vereinnahmt. Zinsen aus Derivaten im Hedge Accounting und wirtschaftlichen Sicherungsbeziehungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Zinsen aus Sicherungsderivaten weisen wir bei den Zinsen aus Finanzinstrumenten ac und fvoci aus, die Zinsen aus wirtschaftlichen Sicherungsbeziehungen bei den Zinsen aus Finanzinstrumenten fvpl. Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten und positive Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten stellen wir im Anhang
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beim Zinsüberschuss gesondert dar. Dabei handelt es sich um Geldanlagen, Geldmarkt- und Wertpapierpensionsgeschäfte. Der Zinsbonus aus längerfristigen Zinsgeschäften der EZB (TLTRO) wird erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit über seine Gewährung besteht. Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt vereinnahmt, wenn ein entsprechender Rechtsanspruch vorliegt. Provisionserträge und -aufwendungen enthalten die Umsatzerlöse aus Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Dies sind im Wesentlichen IT-Beratungsprojekte, Trainings, Lizenz- und Wartungsverträge sowie Hosting-/Outsourcing-Dienstleistungen. Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von den der Abschlusserstellung zugrunde liegenden Ansatz- und Bewertungsmethoden, Einschätzungen und Annahmen des Managements hinsichtlich unsicherer künftiger Ereignisse abhängig. Sind für die Bilanzierung und Bewertung Beurteilungen erforderlich, werden diese in Übereinstimmung mit den jeweiligen Rechnungslegungsstandards vorgenommen. Die Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und – nach heutigem Ermessen – wahrscheinlichen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die Schätzungen und Beurteilungen selbst sowie die zugrunde liegenden Beurteilungsfaktoren und Schätzverfahren werden regelmäßig überprüft und mit den tatsächlich eingetretenen Ereignissen abgeglichen. Nach unserer Ansicht sind die verwendeten Parameter sachgerecht und vertretbar. Die wesentlichsten Schätzunsicherheiten und Ermessensentscheidungen des Managements ergeben sich insbesondere bei der Ermittlung der Rückstellungen, der Risikovorsorge im Kreditgeschäft, bei der Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Immobilien und Steueransprüchen und -verpflichtungen. In Bezug auf die im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung vorgenommenen Schätzungen und getroffenen Annahmen wird auf die postenbezogenen Angaben in diesem Abschnitt verwiesen. Ein Vermögenswert wird in der Bilanz angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen künftig ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und der Vermögenswert verlässlich bewertet werden kann. Eine Schuld wird passiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich aus der Erfüllung ein Abfluss von Ressourcen ergibt, die wirtschaftlichen Nutzen enthalten, und wenn der Erfüllungsbetrag verlässlich ermittelt werden kann. (2)Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden In der Berichtsperiode wurden die folgenden Bilanzierungsstandards (IAS/IFRS) erstmals angewendet: IAS 1 Classifications of Liabilities as Current or Non-Current Die Änderungen an IAS 1 sollen die Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klarstellen. Zukünftig sollen ausschließlich „Rechte“, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Schuld sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums „Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben“ sowie Erläuterungen zum Merkmal „Erfüllung“ aufgenommen. IFRS 16 Lease Liability in a Sale-and-Leaseback Die Änderung beinhaltet Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasing-Verhältnissen im Rahmen eines Sale-and-Leasebacks für Verkäufer-Leasingnehmer. Hierdurch soll vor allem die Folgebewertung von Leasing-Verbindlichkeiten vereinheitlicht werden, um so unangemessene Gewinnrealisierungen zu verhindern. Grundsätzlich führt die Änderung dazu, dass bei der Folgebewertung von Leasing-Verbindlichkeiten im Rahmen eines Sale-and-Leasebacks die zu Laufzeitbeginn erwarteten Zahlungen zu berücksichtigen sind. In jeder Periode wird die Leasing-Verbindlichkeit um die erwarteten Zahlungen reduziert und die Differenz zu den tatsächlichen Zahlungen erfolgswirksam erfasst. IAS 1 Non-Current Liabilities with Covenants Durch die Änderungen an IAS 1 wird hinsichtlich der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klargestellt, dass nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, diese Klassifizierung beeinflussen.
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Allerdings muss ein Unternehmen im Anhang Informationen offenlegen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, das Risiko zu verstehen, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnten. IAS 7 und IFRS 7 Supplier Finance Arrangements Durch die Änderungen soll die Transparenz von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Cashflows und das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens erhöht werden. Die Änderungen ergänzen die bereits bestehenden Angabeanforderungen dahingehend, dass Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Die neuen bzw. geänderten Bilanzierungsstandards und Interpretationen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Aareal Bank Gruppe. Bis zum 31. Dezember 2024 wurden die folgenden in zukünftigen Geschäftsjahren anzuwendenden Bilanzierungsstandards (IAS/IFRS) und Interpretationen (IFRICs) von dem International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben bzw. in EU-Recht übernommen (endorsement):
| Neue International Financial Reporting Standards/Interpretationen | herausgegeben | endorsement | Datum des Inkrafttretens | ||||
| IFRS 18 | Presentation and Disclosure in Financial Statements | April 2024 | Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen | ||||
| IFRS 19 | Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures | Mai 2024 | Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen | ||||
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| Überarbeitete International Financial Reporting Standards | herausgegeben | endorsement | Datum des Inkrafttretens | ||||
| IAS 21 | Lack of Exchangebility | August 2023 | November 2024 | Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen | |||
| IFRS 9 IFRS 7 | Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments | Mai 2024 | Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen | ||||
| Annual Improvements Volume 11 | Juli 2024 | Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen | |||||
| IFRS 9 IFRS 7 | Contracts Referencing Nature-dependent Electricity | Dezember 2024 | Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen |
IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements Der neue Standard wird den bisherigen Standard IAS 1 ersetzen und zielt darauf ab, die Darstellung finanzieller Informationen zu verbessern und Abschlüsse transparenter und vergleichbarer zu gestalten. Hierfür ändert sich grundlegend die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung. Zu den wesentlichen Änderungen gehören die Einführung neuer verpflichtender Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung, wie z.B. die Angabe des operativen Gewinns. Zudem müssen Erträge und Aufwendungen klar in eine von folgenden fünf Kategorien eingeteilt werden: operative Tätigkeit, Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit, Ertragsteuern und falls relevant aufgegebene Geschäftsbereiche. Für Unternehmen, welche einer sogenannten spezifischen Hauptgeschäftstätgikeit nachgehen, namentlich „Finanzierung an Kunden“ und „Investition in Vermögenswerte“, welche u.a. Banken und Versicherungen betreffen, gelten zusätzliche Anforderungen. Falls das Management eigene definierte Leistungskennzahlen, die nicht durch andere IFRS-Standards geregelt sind, zur Steuerung des Unternehmens verwendet, müssen diese künftig im Anhang offengelegt werden (Management Performance Measures). Außerdem gibt es Auswirkungen auf die Kapitalflussrechnung, indem das Wahlrecht abgeschafft wird, erhaltene und geleistete Zinszahlungen und Dividenden entweder im operativen Cash Flow oder im Investition Cash Flow zuzuordnen. Stattdessen sollen gezahlte Zinsen und Dividenden künftig grundsätzlich im Finanzierung Cash Flow, erhaltene Zinsen und Dividenden im investiven Cash Flow klassifiziert werden.
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IFRS 19 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures Mit der Einführung des IFRS 19 werden wesentliche Erleichterungen bei den Angabepflichten für Tochterunternehmen eingeführt, die keiner eigenen öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen und deren Mutterunternehmen IFRS für ihren offen gelegten Konzernabschluss anwenden. Keine öffentliche Rechenschaftspflicht besteht dann, wenn das Tochterunternehmen nicht über börsennotierte Eigen- oder Fremdkapitalinstrumente verfügt bzw. nicht im Begriff ist, derartige Instrumente auszugeben bzw. keine Vermögenswerte treuhänderisch für eine breite Gruppe von Außenstehenden hält. Ziel des Standards ist eine Reduzierung des Aufwands und der Kosten bei der Erstellung der IFRS-Abschlüsse für die in den Anwendungsbereich fallenden Tochterunternehmen – für die per se keine Erstellungspflicht unter Anwendung der IFRS besteht – bei gleichzeitiger Erhaltung des Nutzens der Informationen für die Abschlussadressaten. IAS 21 Lack of Exchangeability Die Änderungen an IAS 21 verpflichten ein Unternehmen zur Anwendung eines einheitlichen Ansatzes bei der Beurteilung, ob eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, und, sofern dies nicht der Fall ist, bei der Bestimmung des zu verwendenden Wechselkurses sowie der erforderlichen Anhangangaben. IFRS 9 und IFRS 7 Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments Die Anpassung präzisiert, wie Finanzinstrumente mit Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsmerkmalen (ESG) unter Beachtung des SPPI-Kriteriums zu bewerten sind. Dies ermöglicht die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten, sofern die ESG-Merkmale die Zahlungsströme nicht wesentlich verändern. Annual Improvements Volume 11 Verbesserungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7. IFRS 9 und IFRS 7 Contracts Referencing Nature-dependent Electricity Der IASB hat Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 vorgenommen, um die Bilanzierung von Strombezugsverträgen aus erneuerbaren Energien zu klären. Die Anpassungen an IFRS 9 betreffen die Eigenverbrauchsausnahme sowie die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, einschließlich der Möglichkeit, variable Stromvolumina als Grundgeschäft einzubeziehen. In IFRS 7 wurden Angabevorschriften ergänzt, die spezifische Informationen zu Verträgen über naturabhängigen Strom verlangen, etwa zur Art der Transaktionen und den damit verbundenen Risiken. Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung dieser in zukünftigen Geschäftsjahren anzuwendenden Standards hat der Aareal Bank Konzern im Geschäftsjahr 2024 keinen Gebrauch gemacht. Die Aareal Bank Gruppe prüft derzeit die Auswirkungen der Umsetzung der neuen und geänderten Bilanzierungsstandards auf den Konzernabschluss. (3)Konsolidierung Konsolidierungsgrundsätze In den Konzernabschluss werden alle Tochterunternehmen einbezogen, die direkt oder indirekt beherrscht werden. Ein Mutterunternehmen beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn es die Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens innehat, es aufgrund seines Engagements bei dem Unternehmen variablen wirtschaftlichen Erfolgen ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und die Möglichkeit besitzt, diese wirtschaftlichen Erfolge durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Wird die Beherrschung über Stimmrechte ausgeübt, dann liegt bei einer direkten oder indirekten Beteiligung an mehr als der Hälfte der Stimmrechte in der Regel ein Mutter-Tochter-Verhältnis vor. In den Fällen, in denen Stimmrechte nicht der maßgebliche Faktor zur Bestimmung der Beherrschung sind, wird anhand anderer Faktoren überprüft, ob die Gruppe die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt. Dazu werden der Zweck und die Ausgestaltung des Beteiligungsunternehmens untersucht, welche die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens sind, wie die Entscheidungen über diese maßgeblichen Tätigkeiten getroffen werden und ob die Gruppe aufgrund ihrer Rechte gegenwärtig die Möglichkeit hat, diese maßgeblichen Tätigkeiten zu bestimmen. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Gruppe ihre Verfügungsgewalt als Prinzipal oder als Agent ausübt bzw. ob eine andere Partei als
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Agent für den Konzern agiert. Ergibt sich aus der Prüfung, dass die alleinige Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen vorliegt und weiterhin die Möglichkeit besteht, durch die Ausübung dieser Verfügungsgewalt die Höhe des eigenen wirtschaftlichen Erfolgs zu beeinflussen, so wird das Beteiligungsunternehmen konsolidiert. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem der Konzern einen beherrschenden Einfluss erlangt. Sie werden zu dem Zeitpunkt endkonsolidiert, an dem keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses mehr vorliegt. Die aus der Vollkonsolidierung eventuell resultierenden nicht beherrschenden Anteile werden in der Konzernbilanz separat innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Dies gilt auch bei einer Teilveräußerung ohne Verlust der Beherrschung über das Tochterunternehmen (Verkauf eines Minderheitenanteils). Die Erstkonsolidierung im Falle eines Unternehmenserwerbs erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Hierbei werden Vermögenswerte und Schulden eines zu konsolidierenden Unternehmens unter vollständiger Aufdeckung der stillen Reserven und stillen Lasten angesetzt. Hierbei kann es auch zum Ansatz neuer – bisher nicht in der Bilanz des zu konsolidierenden Unternehmens ausgewiesener – Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) kommen. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum Fair Value bewerteten Nettovermögen wird als (positiver) Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Ein sich aus diesem Vergleich ergebender negativer Unterschiedsbetrag (negativer Goodwill) wird ertragswirksam vereinnahmt. Konzerninterne Transaktionen, Salden und Ergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden für die Zwecke der Konzernabschlusserstellung, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Gemeinsame Vereinbarungen (Joint Arrangements) sind als vertragliche Vereinbarung definiert, in der zwei oder mehr Parteien eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführen, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Dabei liegt eine gemeinschaftliche Führung nur dann vor, wenn die Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der beteiligten Partnerunternehmen verlangen. Grundsätzlich wird zwischen gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) unterschieden. Bei einer gemeinschaftlichen Tätigkeit besitzen die Parteien mit gemeinschaftlicher Führung Rechte an den Vermögenswerten und haben Verpflichtungen für die Schulden der Vereinbarung. Die Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie Aufwendungen und Erlöse werden anteilig bilanziert. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Partnerunternehmen mit gemeinschaftlicher Führung Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzen. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausüben kann, aber keinen beherrschenden Einfluss besitzt. Ein maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn ein Investor zwischen 20 und 50 % der Stimmrechte an einem Unternehmen hält. Die assoziierten Unternehmen werden ebenfalls nach der Equity-Methode bewertet. Bei der Equity-Methode wird der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen vom Zeitpunkt des Anteilserwerbs an in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst. Der (Equity-)Beteiligungsbuchwert wird unter Berücksichtigung von zwischenzeitlichen Ausschüttungen um diesen fortgeschrieben. Weitere Informationen zu at equity bewerteten Beteiligungen werden in der Anhangangabe (48) bereitgestellt. Die Bewertung nach der Equity-Methode von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen endet zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss auf das Unternehmen verloren geht bzw. wenn die gemeinschaftliche Beherrschung endet. Zum Bilanzstichtag lagen keine erheblichen Beschränkungen vor, Zugang zu Vermögenswerten des Konzerns zu haben oder diese zu nutzen und die Schulden des Konzerns zu begleichen.
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Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2024 setzt sich aus 52 Gesellschaften zusammen (Vorjahr: 94). Neben der Aareal Bank AG gehören zum Konsolidierungskreis 47 (Vorjahr: 88) Tochterunternehmen, keine Gemeinsame Vereinbarung (Vorjahr: 1) sowie vier Assoziierte Unternehmen (Vorjahr: 4). Im Berichtszeitraum gingen im Wesentlichen zwei Gesellschaften dem Konsolidierungskreis zu: Im März 2024 hat die Aareal Bank eine US-amerikanische Immobilie übernommen. Die Immobilie der Met Tower Owner LLC wurde bei Übernahme mit einem Wert von 73 Mio. € angesetzt. Im Oktober 2024 hat die Aareal Bank eine US-amerikanische Immobilie übernommen. Die Immobilie der 1015 15TH Street DC LLC wurde bei Übernahme mit einem Wert von 42 Mio. € angesetzt. Außerdem hat die Aareal Bank im Oktober 2024 den Aareon Teilkonzern entkonsolidiert, wodurch sich der Konsolidierungskreis im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert hat. Konkret sind im Zuge dessen 40 vollkonsolidierte Gesellschaften abgegangen. Weitere wesentliche Veränderungen im Konsolidierungskreis gab es nicht. Die Übersicht der Konzerngesellschaften ist in Anhangangabe (92) „Liste des Anteilsbesitzes“ dargestellt. (4)Währungsumrechnung Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der sowohl die funktionale Währung als auch die Konzernberichtswährung darstellt. Die Umrechnung in die funktionale Währung bei den auf ausländische Währung lautenden monetären Vermögenswerten und Schulden, bei nicht abgewickelten Kassageschäften und bei nicht monetären Posten, die zum Fair Value bewertet werden, erfolgt zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag. Bei nicht monetären Posten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind die jeweiligen historischen Kurse für die Umrechnung maßgeblich. Die aus der Währungsumrechnung von monetären Vermögenswerten und Schulden resultierenden Ergebnisse werden erfolgswirksam berücksichtigt. Ergebnisse aus der Währungsumrechnung von nicht monetären Posten werden entsprechend der dem Posten zugrunde liegenden Bewertungskategorie entweder erfolgsneutral in der Rücklage für Währungsumrechnung oder erfolgswirksam im Ergebnis aus zum Fair Value bewerteten Geschäften erfasst. Die nicht auf Euro lautenden Jahresabschlüsse von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen werden zum EZB-Referenzkurs zum Bilanzstichtag (Bilanz) und (Monats-)Durchschnittskursen (GuV) umgerechnet. Ergebnisse aus der Umrechnung werden erfolgsneutral in der Rücklage für Währungsumrechnung erfasst. (5)Umsatzrealisierung Die Aareal Bank Gruppe realisiert Umsätze in beiden Segmenten. Die Erfassung von Umsatzerlösen bzw. sonstigen Erträgen erfolgt, wenn die Leistungsverpflichtung erbracht bzw. die Waren oder Erzeugnisse und Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wurden, d.h. der Kunde die Verfügungsmacht erlangt hat. Im Bankgeschäft erfolgt die Umsatzrealisierung insbesondere durch die Bereitstellung von Darlehen, die Verwaltung von syndizierten Krediten oder die Zurverfügungstellung von Zahlungsverkehrssystemen für die Immobilien- und Energiewirtschaft. Die Aareal Bank
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Gruppe vereinnahmt die Umsätze hierbei in der gleichen Periode, in der die Leistungen erbracht werden. Wenn Verträge verschiedene Leistungsverpflichtungen enthalten, wird jede davon gesondert gepreist. Es werden überwiegend fixe Gebühren vereinbart. Provisionen aus dem Kredit- und sonstigen Bankgeschäft fallen im Wesentlichen über einen bestimmten Zeitraum an. Der Kunde erlangt die Verfügungsgewalt über die Dienstleistung, während die Aareal Bank diese erbringt. Der vereinbarte Transaktionspreis wird dem Kunden ratierlich zum Ende einer vereinbarten Periode (üblicherweise monatlich oder quartalsweise) in Rechnung gestellt. Die Bank erfasst den in Rechnung gestellten Betrag als Erlös, wenn sie einen Anspruch auf Gegenleistung in einer Höhe hat, die direkt dem Wert der bereits erbrachten Leistung entspricht. In Rechnung gestellte Beträge sind in der vereinbarten Höhe sofort fällig. Da die Leistung im Zeitpunkt der Rechnungsstellung bereits erbracht ist, ist ein unbedingter Anspruch auf eine Gegenleistung entstanden und es wird eine Forderung gegenüber dem Kunden angesetzt. Für den weitaus bedeutendsten Teil der Kundenverträge werden in der Aareal Bank Gruppe Standardverträge abgeschlossen. Dabei fallen keine zu aktivierenden Vertragsanbahnungskosten an. Des Weiteren bestehen keine wesentlichen variablen Vergütungen für die verschiedenen Leistungen. Den Kunden werden keine wesentlichen Finanzierungskomponenten gewährt. (6)Leasing-Verhältnisse Ein Leasing-Verhältnis ist ein Vertrag oder ein Teil eines Vertrags, der das Recht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts zu kontrollieren, für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt überträgt. Ein Leasing-Nehmer hat gemäß IFRS 16 eine Verbindlichkeit für die Leistung von Leasing-Zahlungen sowie einen Vermögenswert für das gewährte Recht, den zugrunde liegenden Vermögenswert während der Laufzeit des Leasing-Verhältnisses zu nutzen (Nutzungsrecht), zu erfassen. Die vom Standard vorgesehenen Erleichterungen hinsichtlich kurzfristiger Leasing-Verträge und wertmäßig unbedeutender Leasing-Objekte werden genutzt. Die Leasing-Verbindlichkeiten beinhalten den Barwert der über die Laufzeit des Leasing-Verhältnisses zu leistenden Leasing-Zahlungen. Als Leasing-Zahlungen berücksichtigt werden: feste Zahlungen abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasing-Anreize, variable Leasing-Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, erwartete Beträge aus Restwertgarantien, Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung hinreichend sicher ist und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasing-Verhältnisses, wenn die Ausübung hinreichend sicher ist. Zur Ermittlung des Barwerts werden die Leasing-Zahlungen mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasing-Verhältnis implizit zugrunde liegt. Wenn dieser nicht bestimmbar ist, erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Aareal Bank Gruppe im entsprechenden Laufzeitband und in der entsprechenden Währung. Die Laufzeit von Leasing-Verhältnissen wird anhand der unkündbaren Grundlaufzeit unter Einbeziehung von Verlängerungsoptionen und Kündigungsoptionen bestimmt, wenn diese hinreichend sicher ausgeübt werden. Das Nutzungsrecht wird bei der erstmaligen Bewertung zu Anschaffungskosten bewertet, die folgende Beträge enthalten: den Betrag der Leasing-Verbindlichkeit, bei oder vor dem Bereitstellungsdatum an den Leasing-Geber geleistete Zahlungen, abzüglich jeglicher vom Leasing-Geber erhaltener Leasing-Anreize, anfängliche direkte Kosten und Rückbauverpflichtungen.
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Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Nutzungsrechte werden linear über den Zeitraum der Vertragsverhältnisse abgeschrieben. Die Aareal Bank Gruppe wendet die Regelungen des IFRS 16 nicht auf Leasing-Nehmerverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte an. Wenn Verträge neben Leasing-Komponenten auch Nicht-Leasing-Komponenten enthalten, wird vom im Standard vorgesehenen Wahlrecht Gebrauch gemacht und es wird auf eine Trennung dieser Komponenten verzichtet. Die Aareal Bank Gruppe tritt auch als Leasing-Geber auf. Hier ist zwischen Operating Leasing-Verhältnissen und Financing Leasing-Verhältnissen zu unterscheiden. Grundlage für diese Einstufung ist der Umfang, in dem die mit dem Eigentum an einem zugrunde liegenden Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen beim Leasing-Geber oder Leasing-Nehmer liegen. Verbleibt ein wesentlicher Teil der Chancen und Risiken beim Leasing-Geber, so wird das Leasing-Verhältnis als Operating Leasing klassifiziert. Liegt dieser wesentliche Anteil an Chancen und Risiken beim Leasing-Nehmer, so handelt es sich um ein Financing Leasing. Die wesentlichen Mietverträge der Aareal Bank Gruppe als Leasing-Geber sind Operating Leasing-Verhältnisse und beziehen sich im Wesentlichen auf vermietete Immobilien. Diese werden im Bilanzposten Sonstige Aktiva ausgewiesen. Leasing-Verträge werden individuell abgeschlossen und beinhalten unterschiedliche Konditionen. Bei einem Operating Leasing-Verhältnis wird das Leasing-Objekt weiterhin als Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Die vereinnahmten Leasing-Zahlungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen betrieblichen Ergebnis gezeigt. Bei einem Financing Leasing-Verhältnis bucht die Aareal Bank Gruppe zum Bereitstellungsdatum den Buchwert des Leasing-Objekts aus und setzt eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasing-Verhältnis an. Veräußerungsgewinne oder -verluste aus diesem Vorgang werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei der Folgebewertung werden Zinserträge aus der Leasing-Forderung erfasst und die Nettoinvestition in das Leasing-Verhältnis wird um die erhaltenen Leasing-Zahlungen vermindert. Wertminderungen aus diesen Leasing-Forderungen werden in die Risikovorsorge gemäß IFRS 9 einbezogen. (7)Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung der Aareal Bank Gruppe zeigt die Zahlungsströme des Berichtszeitraums differenziert nach den Bereichen der operativen Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit. Den Ausgangspunkt der Kapitalflussrechnung bildet der Zahlungsmittelbestand, der sich aus dem Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken (sog. „Zahlungsmittel“) sowie aus Schuldtiteln öffentlicher Stellen und Wechseln, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind (sog. „Zahlungsmitteläquivalente“), zusammensetzt. Die Definition des Begriffs „operative Geschäftstätigkeit“ folgt der Zusammensetzung des Betriebsergebnisses in der Gesamtergebnisrechnung und erfolgt nach der indirekten Methode. Dabei wird das Betriebsergebnis um nicht zahlungswirksame Ergebnisbestandteile sowie um die Ertragsteuern und die erhaltenen und gezahlten Zinsen korrigiert (sonstige Anpassungen). Die Cashflows aus Investitionstätigkeit umfassen Ein- und Auszahlungen aus Sachanlagen und Immateriellen Vermögenswerten sowie Eigenkapitalinstrumenten und Beteiligungen. In den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit sind Zahlungsströme aus Transaktionen mit Eigenkapital- und Nachrangkapitalgebern enthalten. (8)Ermittlung des Fair Value Die Ermittlung des Fair Value ist übergreifend für Finanzinstrumente und für nicht finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten im IFRS 13 geregelt. Gemäß IFRS 13.9 ist der Fair Value der Preis, zu dem unter aktuellen Marktbedingungen am Bewertungsstichtag in einem geordneten Geschäftsvorfall ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen werden kann. Zur Ermittlung des Fair
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Value ist der Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld zu betrachten oder falls ein solcher nicht vorliegt der für den Vermögenswert oder die Schuld vorteilhafteste Markt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, ob die Aareal Bank am Bewertungsstichtag eine Transaktion für den betreffenden Vermögenswert oder die Schuld zu dem Preis in diesem Markt abschließen kann. Der Hauptmarkt ist der Markt mit dem größten Volumen und der höchsten Handelsaktivität, zu dem die Aareal Bank Zugang hat. Der vorteilhafteste Markt ist der Markt, an dem der Betrag für den Verkauf eines Vermögenswerts maximiert bzw. der Betrag für die Übertragung einer Verbindlichkeit minimiert würde. Die Bewertung der Finanzinstrumente liegt in der Verantwortung des Risikocontrollings und findet im Rahmen des Risikomanagementprozesses statt. Auffälligkeiten und Veränderungen bei der Bewertung werden fortlaufend analysiert und plausibilisiert. Die Bewertungsverfahren werden regelmäßig bereichsunabhängig validiert. Fair Value-Hierarchie Der Fair Value-Ermittlung liegt die Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.72ff. zugrunde, anhand der die einbezogenen Bewertungsparameter gemäß ihrer Marktnähe und Objektivität jeweils in unterschiedliche Hierarchiestufen eingeteilt werden. Der Fair Value von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wird der Stufe 1 der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, wenn er anhand von qualifizierten Preisen auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, die unverändert übernommen werden, bestimmt wird. Fair Values, die mithilfe von Eingangsparametern bestimmt werden, die direkt oder indirekt auf beobachtbaren Marktdaten beruhen, aber keine qualifizierten Preise der Stufe 1 darstellen, sind der Stufe 2 der Hierarchie zugeordnet. Fair Values, die mithilfe von Bewertungstechniken bestimmt werden, bei denen ein oder mehrere wesentliche Eingangsparameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen, sind der Hierarchiestufe 3 zugeordnet. Die Schätzunsicherheiten hinsichtlich der Fair Value-Bewertung nehmen in den einzelnen Stufen zu. Das Vorgehen ist in einer entsprechenden Arbeitsanweisung („Fair Value-Bewertung nach IFRS 13“) geregelt. Zur Bestimmung von Umgruppierungen eines Finanzinstruments wird die Stufe zu Beginn der Berichtsperiode mit der Stufe am Ende der Berichtsperiode verglichen und die Veränderungen angegeben. Bewertungsmethoden Die in den Forderungen aus Krediten enthaltenen Immobilien- und Kommunaldarlehen werden für Zwecke der Fair Value-Ermittlung unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode bewertet. Die Abzinsung der zukünftigen Cashflows eines Geschäfts erfolgt mit geschäftsspezifischen risikoadjustierten Zinssätzen. Diese werden ausgehend von einem quasi-risikolosen laufzeitabhängigen Marktzinssatz je Währung unter Berücksichtigung von Aufschlägen für kontrahentenspezifische Risiken sowie Kosten eines Kredits unter der Annahme ermittelt, dass bei Geschäftsabschluss ein marktgerechtes Geschäft vorliegt. Bei festverzinslichen Darlehen werden die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme als zukünftige Cashflows angesetzt. Die zukünftigen Cashflows für variabel verzinsliche Darlehen werden mit Verwendung der zukünftigen Forward-Zinssätze unter Berücksichtigung des jeweiligen Kundenkonditions-Spreads erzeugt. Bei ausgefallenen Darlehen werden die zukünftigen Cashflows um die erwarteten Verluste reduziert. Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen, für die kein aktueller Marktpreis in einem aktiven Markt verfügbar ist, werden über eine Analyse der zukünftigen Zahlungen nach einem Ertragswertverfahren bewertet, dessen Input-Parameter soweit möglich auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Dazu gehört die Discounted-Cashflow-Methode, mit deren Hilfe der Barwert der vertraglichen Cashflows bis zum erwarteten Laufzeitende ermittelt wird. Die Barwertermittlung basiert auf der für den jeweils relevanten Markt gültigen Benchmark-Kurve unter Berücksichtigung von Bonitäts- und Liquiditätsaufschlägen. Bei optionalen Geschäftsbestandteilen werden das jeweilige marktübliche Black/Scholes-Modell oder numerische Verfahren angewendet. Bei nicht notierten Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente können auch die Anschaffungskosten die beste Schätzung des beizulegenden Zeitwerts sein. Ihre Werthaltigkeit wird regelmäßig überprüft. Der Fair Value von OTC-Derivaten wird auf Basis von branchenüblichen Standardbewertungsmodellen wie der Barwertmethode oder Optionspreismodellen bestimmt. Dabei werden Eingangsparameter aktiver Märkte wie Zinssätze, Zinskurven und Credit Spreads verwendet. Da die Derivate Gegenstand von hochwirksamen Sicherheitenvereinbarungen sind (Credit Support Annex zum ISDA Master Agreement und Besicherungsanhang zum Deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte), die jeweils einem Besicherungsrahmenvertrag unterliegen, kann auf Bewertungsanpassungen für ein potenzielles Kreditrisiko des Kontrahenten bzw. das eigene Kontra
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hentenausfallrisiko (CVA und DVA) aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet werden. Gleichwohl werden bei ausgefallenen Immobilienkrediten Forderungen aus damit im Zusammenhang stehenden Derivaten bei der Risikovorsorgeermittlung berücksichtigt. Die Bank verwendet für die Bewertung von barbesicherten Derivaten die Overnight-Interest-Rate-Swap-Kurve (OIS-Kurve). Für die Barreserve, sonstige Forderungen aus Krediten sowie kurzfristige Geldmarktforderungen und -verbindlichkeiten stellen die fortgeführten Anschaffungskosten eine angemessene Schätzung des Fair Value dar. (9)Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten Ein Finanzinstrument ist gemäß IAS 32 eine vertragliche Vereinbarung, die gleichzeitig bei dem einen Vertragspartner zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei dem anderen Vertragspartner zur Entstehung einer finanziellen Verpflichtung oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Ansatz Sämtliche Finanzinstrumente einschließlich derivativer Finanzinstrumente sind in der Bilanz dann anzusetzen, wenn das bilanzierende Unternehmen Vertragspartei der den betreffenden Finanzinstrumenten zugrunde liegenden vertraglichen Regelungen geworden ist. Bei üblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten fallen Handels- und Erfüllungstag auseinander. Für diese üblichen Käufe und Verkäufe besteht ein Wahlrecht der Bilanzierung zum Handelstag (Trade Date) oder zum Erfüllungstag (Settlement Date). Im Aareal Bank Konzern werden Finanzinstrumente fvpl zum Handelstag, alle anderen Finanzinstrumente zum Erfüllungstag angesetzt. Finanzinstrumente sind auszubuchen, wenn vertragliche Rechte an den Zahlungsströmen aus dem finanziellen Vermögenswert erlöschen oder auslaufen oder ein Unternehmen den finanziellen Vermögenswert mit seinen wesentlichen Risiken und Chancen überträgt. Zu einer Ausbuchung und einem Neuzugang eines Finanzinstruments kann es auch durch Modifikation der vertraglichen Bedingungen kommen. Werden Chancen und Risiken nur teilweise übertragen und ein Teil der Verfügungsmacht zurückbehalten, so wird der finanzielle Vermögenswert nur bis zur Höhe seines anhaltenden Engagements ausgebucht. Der Wert des fortdauernden Engagements entspricht dabei dem Umfang, in dem das Unternehmen weiterhin Wertänderungen des finanziellen Vermögenswerts ausgesetzt ist. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird bei deren Tilgung, d.h., wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen wurden, ausgebucht. Modifikation Als Modifikation wird grundsätzlich jede vorgenommene Änderung einer bestehenden Kreditvertragsbedingung/Vertragsanpassung während der Kredit-/Vertragslaufzeit definiert. Dies ist unabhängig von den Gründen für die Modifikation (bonitätsbedingt oder marktbedingt). Vertragsanpassungen können entweder zu einer Ausbuchung des „alten“ und Einbuchung eines „neuen“ Vermögenswerts führen, wenn diese so umfassend sind, dass es sich faktisch um einen neuen Vermögenswert handelt (im Folgenden „substanzielle Modifikation“), oder auch nur zur Neuberechnung des Buchwerts und Erfassung eines Modifikationsergebnisses, wenn diese eine Anpassung des bestehenden Vermögenswerts verkörpern (im Folgenden „nicht-substanzielle Modifikation“). Die von Modifikationen betroffenen Vertragsanpassungen können ihre Ursache grundsätzlich in der Bonität und Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers (bonitätsbedingte Modifikationen) oder der Einräumung günstigerer Konditionen in einem bestehenden Vertrag oder der Anpassung der Rahmenbedingungen von Finanzierungen aufgrund eines geänderten Finanzierungsbedarfs des Kunden (marktbedingte Modifikationen) haben. Sowohl bei der substanziellen als auch bei der nicht-substanziellen Modifikation kommt es zu Ergebniseffekten. Bei nicht-substanziellen Modifikationen bestimmt sich die Höhe des Modifikationsergebnisses als Differenz der Bruttobuchwerte vor und nach Modifikation und wird bei marktinduzierten Modifikationen im Zinsergebnis, bei bonitätsbedingten Modifikationen in der
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Risikovorsorge ausgewiesen. Die Veränderung beim Forderungsbuchwert wird im Anschluss über die Restlaufzeit der Forderung ins Zinsergebnis amortisiert. Bei einer substanziellen Modifikation ist der alte Vermögenswert auszubuchen und ein neuer einzubuchen. Die Differenz der Bruttobuchwerte vor und nach Modifikation wird bei marktinduzierten Modifikationen nach Inanspruchnahme des bestehenden Risikovorsorgebestands als Abgangsergebnis ausgewiesen. Grundlage für die Beurteilung sind zunächst qualitative Kriterien wie z.B. Schuldnerwechsel oder Laufzeitverlängerungen von Darlehen, die keine eingeschränkte Bonität aufweisen. Falls diese nicht zutreffen, wird geprüft, ob der Barwert der mit dem ursprünglichen Effektivzins abgezinsten, neu vereinbarten Zahlungsströme um mindestens 10 % von dem Barwert abweicht, der sich bei Abzinsung der ursprünglichen Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzins ergibt. Falls dies der Fall ist, liegt ebenfalls eine substanzielle Modifikation vor. Der Ab- und Neuzugang des Darlehens führt zur Festlegung einer neuen Signifikanzschwelle für eine spätere Migration in Stage 2. Bei bonitätsbedingten Modifikationen (Stage 3) erfolgt kein Abgang und die Risikovorsorge wird derart gebildet, dass diese den gesamten Differenzbetrag zwischen dem Buchwert und dem Fair Value umfasst. Bewertung Finanzinstrumente sind bei Zugang mit dem Fair Value bei Folgebewertung ac oder fvoci (siehe Kapitel Klassifizierung) zuzüglich Transaktionskosten zu bewerten. Um die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte festzulegen, muss zunächst eine Klassifizierung des Finanzinstruments erfolgen. Je nach Klassifizierung erfolgt eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente werden zum Fair Value über die GuV bewertet, es sei denn, beim erstmaligen Ansatz wird pro Einzelinstrument unwiderruflich die Wahl getroffen, bei der Folgebewertung die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Im Aareal Bank Konzern wird dieses Wahlrecht in der Regel aufgrund des Beteiligungscharakters der Eigenkapitalinstrumente ausgeübt. Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Daneben können finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen zur erfolgswirksamen Bewertung zum Fair Value designiert werden. Dieses Wahlrecht wird im Aareal Bank Konzern nicht genutzt. Klassifizierung Die Klassifizierung, d.h. die Festlegung der Bewertungskategorie eines finanziellen Vermögenswerts, ist anhand von zwei Kriterien zu beurteilen. Das objektive Kriterium betrifft die vertragliche Ausgestaltung, d.h., ob die Zahlungen ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf das ausstehende Kapital darstellen (SPPI = solely payments of principal and interest). Es wurden entsprechende Kriterien festgelegt, die bei Zugang geprüft werden. Dies können z.B. Finanzierungen mit primärem Investitionsrisiko oder vertraglich vereinbarte Zahlungen sein, die vom wirtschaftlichen Erfolg des Kreditnehmers abhängen. Das subjektive Kriterium zur Klassifizierung betrifft das Geschäftsmodell (Business Model), also das Ziel, das ein Unternehmen für eine Gruppe von Vermögenswerten verfolgt. Eine Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (ac = amortised cost) ist vorzunehmen, wenn das Finanzinstrument zum einen gehalten wird, um die vertraglich vereinbarten Cashflows zu vereinnahmen (Business Model „Halten“) und zum anderen zusätzlich die vertraglich vereinbarten Cashflows ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen und damit SPPI-konform sind. Diese Klassifizierung findet für einen großen Teil des Kredit- und Wertpapiergeschäfts Anwendung. Eine Folgebewertung zum Fair Value mit Erfassung der Wertschwankung im Eigenkapital mit Recycling (fvoci = fair value through other comprehensive income) ist vorzunehmen, wenn Finanzinstrumente SPPI-konform sind und entweder gehalten werden, um die vertraglich vereinbarten Cashflows zu vereinnahmen, oder auch veräußert werden können (Business Model „Halten & Verkaufen“). Eine Folgebewertung zum Fair Value mit Erfassung der Wertschwankung in der GuV (fvpl = fair value through profit or loss) ist zwingend vorzunehmen, sofern das Finanzinstrument nicht SPPI-konform ist oder nicht einem der beiden o. g. Business Models zugeordnet wurde. Letzteres ist z.B. bei kurzfristiger Wiederveräußerungsabsicht aufgrund von Syndizierungsauflagen der Fall.
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Risikovorsorge Die Risikovorsorgebildung basiert auf dem internen Staging- und Expected-Credit-Loss (ECL- oder EL)-Modell der Aareal Bank. Dazu werden Finanzinstrumente ac und fvoci sowie Kreditzusagen und Finanzgarantien beim Zugang und in der Folgebilanzierung verschiedenen Stufen (Stages) zugeordnet und ihre Risikovorsorge entsprechend in Höhe des Zwölf-Monats-ECL bzw. in Höhe der erwarteten Verluste bezogen auf die gesamte Restlaufzeit des Instruments (Lifetime-ECL oder LEL) gebildet. Stage 1: Dieser Stufe werden alle Finanzinstrumente ohne Impairment-Trigger beim Erstzugang zugeordnet. Ein Ab- und Zugang bei substanzieller Modifikation ändert die Zuordnung nicht. Erhöht sich das Kreditrisiko des betreffenden Finanzinstruments nicht signifikant, so ist das Finanzinstrument auch in der Folgebilanzierung in Stage 1 zu belassen. Die Bildung der Risikovorsorge erfolgt in Höhe der erwarteten Verluste der folgenden zwölf Monate und die Berechnung des Zinsertrags auf Basis des Bruttobuchwerts unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Risikovorsorge ist barwertig zu bilden. Stage 2: Dieser Stufe werden alle Finanzinstrumente zugeordnet, deren Kreditrisiko sich seit dem Erstzugang signifikant erhöht hat. Ein Ab- und Zugang bei substanzieller Modifikation ändert die Zuordnung nicht. Die Bildung der Risikovorsorge erfolgt in Höhe der erwarteten Verluste bezogen auf die gesamte Restlaufzeit des Instruments und die Berechnung des Zinsertrags auf Basis des Bruttobuchwerts unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Risikovorsorge ist barwertig zu bilden. Die signifikante Erhöhung des Kreditrisikos für die Zuordnung zu Stage 2 wird auf Basis des sog. Expected downgrade-bankinternen Staging-Modells und unter Berücksichtigung von quantitativen und qualitativen Kriterien ermittelt. Diese Kriterien sind das Bonitäts-Rating des Kunden, die Betreuungsintensität (Intensivbetreuung), das Vorliegen von Forbearance-Maßnahmen und/oder Zahlungsverzüge von mehr als 30 Tagen. Bei Wegfall der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos erfolgt ein Rücktransfer des Finanzinstruments in Stage 1. Hinsichtlich der in der Aareal Bank AG etablierten Kreditrisikomethoden und -systeme verweisen wir auf unsere Ausführungen im Risikobericht als Teil des Konzernlageberichts. Stage 3: Dieser Stufe werden alle Finanzinstrumente zugeordnet, bei denen objektive Hinweise auf eine Wertberichtigung (Impairment-Trigger oder credit impaired) vorliegen. Die Bildung der Risikovorsorge erfolgt in Höhe des Lifetime-ECL und die Zinsvereinnahmung auf Basis des Nettobuchwerts (d.h. Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge) unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Der Lifetime-ECL in der Stage 3 ist als Differenz zwischen dem Bruttobuchwert und dem Barwert der zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme (diskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz) zu ermitteln. Bei Wegfall der Impairment-Trigger erfolgt ein Rücktransfer des Finanzinstruments in Stage 1 oder 2. POCI (purchased or originated credit impaired): Hier werden alle Finanzinstrumente ausgewiesen, die bei Zugang einen Impairment-Trigger erfüllt hatten. Die Bildung der Risikovorsorge erfolgt in Höhe des Lifetime-ECL. Für die Ermittlung des Expected Credit-Loss wendet die Aareal Bank grundsätzlich ein modellbasiertes Verfahren an, bei dem je nach Stufe ein- oder mehrjährige Parameter genutzt werden. Die Berechnung des EL in Stage 1 und des LEL in Stage 2 erfolgt auf Basis der Ein-Jahres- bzw. der Lifetime-Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD), der prognostizierten Verlustschwere zum Zeitpunkt des Ausfalls (Loss Given Default, LGD), der erwarteten Höhe der Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default, EAD), eines Diskontfaktors (DF) und der erwarteten vertraglichen Laufzeit. In den LGD fließen über eine szenariogewichtete Marktwertprognose aktuelle und erwartete wirtschaftliche länderspezifische Rahmenbedingungen wie BIP, langfristige Zinsen und Arbeitslosenquote ein. Dieser wahrscheinlichkeitsgewichtete Szenariomix reflektiert die geopolitischen und makroökonomischen Unsicherheiten und ergänzt unser Basisszenario um abweichende Entwicklungen über einen Betrachtungszeitraum von drei Jahren. Darüber hinaus fließt die Konjunkturerwartung implizit in die Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kreditnehmer bzw. der erwarteten Objekt-Cashflows und damit in die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) mit ein. Die szenariobasierten PDs werden aktuell über ein Management-Overlay abgebildet. Eine Intensivbetreuung führt zur Risikovorsorgebildung in Höhe des erwarteten Kreditverlusts für die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments (Stage 2). Gleiches gilt für Finanzierungen, für die eine Forbearance-Maßnahme gewährt wird. Im Rahmen der modellbasierten Risikovorsorgeermittlung können sich stichtagsbedingte Sachverhalte ergeben, die Anpassungen an der Berechnung erfordern (sog. Post-Model-Adjustments). Dabei kann es sich um bekannte Modellschwächen, technische Verarbeitungsprobleme oder Datenmängel sowie um Expertenschätzungen zu Risiken handeln, die mögliche Lücken im Modell schließen
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sollen. Die Post-Model-Adjustments werden – soweit sie zum Bilanzstichtag erforderlich waren – in der Anhangangabe (33) Risikovorsorge beschrieben. In Stage 1 wird maximal ein Zwölf-Monatszeitraum betrachtet, während in den Stages 2 und 3 die erwartete vertragliche Laufzeit des Finanzinstruments (bzw. in Stage 3 die erwartete Rückführungsdauer des Finanzinstruments) berücksichtigt werden muss. Der EL in Stage 3 wird in der Regel auf Basis von individuell geschätzten Cashflows (ECF-Verfahren) in drei wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien ermittelt. Die Höhe der Risikovorsorge wird als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz bei erstmaligem Ansatz bzw. bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten nach der letzten Zinsanpassung, unter Berücksichtigung der Cashflows aus der Verwertung der gestellten Sicherheiten, ermittelt. Die Sicherheiten bestehen weitgehend in Form von Grundschulden/Hypotheken. Die Bewertung der Grundschulden/Hypotheken erfolgt zum Fair Value des jeweiligen Szenarios und basiert im Regelfall auf dem Ertragswertverfahren oder der Discounted-Cashflow-Methode. Impairment-Trigger sind deutliche Anzeichen für eine Bonitätsverschlechterung des Schuldners, auftretende Rückstände, externe Gutachten sowie weitere Hinweise darauf, dass nicht alle Zins- und Tilgungsverpflichtungen vertragsmäßig geleistet werden können. Der Risikovorsorgebestand für Fremdkapitalinstrumente ac wird im Bilanzposten Risikovorsorgebestand ac, für Fremdkapitalinstrumente fvoci in der Rücklage aus der Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten fvoci und für Kreditzusagen und Finanzgarantien in den Rückstellungen ausgewiesen. Fremdkapitalinstrumente, die unter POCI ausgewiesen werden, werden netto, d.h. ohne Risikovorsorgebestand, bilanziert. Bei Veränderungen der Risikovorsorge erfolgt eine Zu- oder Abschreibung des Buchwerts über die sonstige Risikovorsorge. Bei Uneinbringlichkeit der Forderungen wird der entsprechende Risikovorsorgebestand in Anspruch genommen und die Forderungen werden ausgebucht. Direktabschreibungen werden nicht vorgenommen. Die Risikovorsorge für Forderungen sonstiges Geschäft wird nach einem vereinfachten Verfahren in Höhe des Lifetime-Expected Credit-Loss ermittelt. Sicherungsbeziehungen Die im Risikobericht des Konzernlageberichts dargestellte Risikomanagementstrategie ist die Grundlage für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Im Aareal Bank Konzern werden Risiken aus Wertänderungen bei nicht ergebniswirksam zum Fair Value bewerteten Geschäften abgesichert. Dabei wird versucht, die genannten Risiken aus den Grundgeschäften durch den Abschluss eines Sicherungsderivats zu kompensieren, dessen Wertänderungen sich gegenläufig zu denen des Grundgeschäfts entwickeln. Durchschnittspreise oder -kurse der Sicherungsgeschäfte sind für die Steuerung nicht relevant. Für Geschäfte, die ergebniswirksam zum Fair Value bewertet werden, ist keine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erforderlich. Die Ergebnisse wirtschaftlicher Sicherungsbeziehungen kompensieren sich im Ergebnis aus zum Fair Value bewerteten Geschäften. Hedge Accounting nach IFRS 9 unterscheidet verschiedene Formen von Sicherungsbeziehungen. Fair Value-Hedges dienen der Absicherung von Grundgeschäften gegen Fair Value-Änderungen aus Zins- oder Zins- und Währungsänderungen, die entsprechend als abgesichertes Risiko festgelegt werden. Im Aareal Bank Konzern werden typischerweise Immobiliendarlehen, Wertpapiere und Schuldscheindarlehen mittels Zins- und Zins-/Währungs-Swaps abgesichert. Die zur Absicherung bestimmten Derivate werden zum Fair Value erfolgswirksam bilanziert. Ebenso werden die gegenläufigen Fair Value-Änderungen, die aus dem gesicherten Risiko beim Grundgeschäft resultieren, bilanziell erfolgswirksam erfasst. Der Teil der Zeitwertänderungen beim Grundgeschäft, der nicht dem abgesicherten Risiko zuzurechnen ist, wird entsprechend der Kategorisierung des Grundgeschäfts behandelt. Ist die Sicherungsbeziehung in vollem Umfang effektiv, kompensieren sich die Bewertungsergebnisse. Aus der Absicherung resultierende Buchwertanpassungen des Grundgeschäfts werden nach Beendigung der Sicherungsbeziehung bis zum Laufzeitende des Geschäfts erfolgswirksam aufgelöst.
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Absicherungen von Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb werden zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos, das aus der Umrechnung des Nettovermögens ausländischer Konzernunternehmen entsteht, eingesetzt. Die effektiven Bewertungsergebnisse aus den Sicherungsderivaten werden direkt im Eigenkapital in der Rücklage für Währungsumrechnung bilanziert. Der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsderivats ist in der GuV zu erfassen. Der Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsderivat, der dem effektiven Teil der Sicherungsbeziehung zuzurechnen ist und direkt im Eigenkapital erfasst wurde, ist im Zeitpunkt der Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam zu erfassen. Die Umrechnungsdifferenzen, die aus der Umrechnung des Abschlusses eines Geschäftsbetriebs mit abweichender funktionaler Währung in die Konzernwährung resultieren, sind ebenfalls direkt im Eigenkapital in der Rücklage für Währungsumrechnung zu bilanzieren und werden bei einer Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs vom Eigenkapital in die GuV umgegliedert. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird durch eine Sensitivitätsanalyse im Hinblick auf die gesicherten Risiken prospektiv überprüft. Dazu werden die Basis Point Values, d.h. die Sensitivitäten der IFRS-Buchwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte, einander gegenübergestellt. Gründe für eine Unwirksamkeit können u.a. Unterschiede in der Laufzeit der Geschäfte oder Zahlungstermine sowie unterschiedliche Marktkonventionen für Grund- und Sicherungsgeschäfte sein, die sich in den relevanten Bewertungsparametern niederschlagen (z.B. OIS-Diskontierung) und alle Risiko- und Hedgearten betreffen. Fremdwährungsbasisspreads werden als Kosten der Absicherung bilanziert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Komponente werden erfolgsneutral im OCI erfasst. Soweit sich im Rahmen der Risikosteuerung Änderungen bei den Sicherungsbeziehungen ergeben, wird die Sicherungsquote bestehender Sicherungs- und oder Grundgeschäfte angepasst. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen in den Anhangangaben (37) und (73). (10)Barreserve In dem Posten Barreserve werden Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken ausgewiesen. Die Barreserve ist ausschließlich der Bewertungskategorie ac zugeordnet. (11)Forderungen aus Krediten In dem Posten Forderungen aus Krediten werden Immobilien- und Kommunaldarlehen sowie sonstige Forderungen aus Krediten inklusive abgegrenzter Zinsen ausgewiesen. Die Forderungen aus Krediten können allen Bewertungskategorien zugeordnet werden. Derzeit werden sie der Bewertungskategorie ac und fvpl zugeordnet. Der nicht ausgezahlte Teil von Kreditzusagen wird in den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. (12)Geld- und Kapitalmarktforderungen In dem Posten Geld- und Kapitalmarktforderungen werden Geldmarktforderungen, Schuldscheindarlehen und Schuldverschreibungen inklusive abgegrenzter Zinsen ausgewiesen. Die Geld- und Kapitalmarktforderungen können grundsätzlich allen Bewertungskategorien zugeordnet werden. (13)Eigenkapitalinstrumente Der Posten enthält nicht konsolidierte Eigenkapitalinstrumente. Sie werden der Bewertungskategorie fvoci zugeordnet. (14)Forderungen sonstiges Geschäft In dem Posten Forderungen sonstiges Geschäft werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen ausgewiesen. Die Forderungen sonstiges Geschäft werden ausschließlich der Bewertungskategorie ac zugeordnet.
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(15)Positive Marktwerte aus designierten Sicherungsderivaten/Negative Marktwerte aus designierten Sicherungsderivaten In den Posten Positive Marktwerte aus designierten Sicherungsderivaten/Negative Marktwerte aus designierten Sicherungsderivaten werden Derivate mit positiven/negativen Marktwerten aus Fair Value-Hedges und Hedges einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb inkl. abgegrenzter Zinsen ausgewiesen. Die Derivate werden ausschließlich der Bewertungskategorie fvpl zugeordnet. Die Grundlage für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen wird im Kapitel „Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten“ in diesem Abschnitt beschrieben. Effekte aus der Bewertung dieser Derivate werden gemeinsam mit den Effekten aus der Bewertung der Grundgeschäfte im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen ausgewiesen. (16)Positive Marktwerte sonstige Derivate/Negative Marktwerte sonstige Derivate In den positiven bzw. negativen Marktwerten sonstige Derivate weist der Aareal Bank Konzern die derivativen Finanzinstrumente aus, die nicht in bilanziellen Sicherungsbeziehungen stehen. Sie dienen überwiegend der wirtschaftlichen Absicherung von Marktpreisrisiken. Die Derivate werden ausschließlich der Bewertungskategorie fvpl zugeordnet. Ergebnisse aus der Bewertung und der Kündigung der Derivate werden im Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl ausgewiesen. Die im Zusammenhang mit diesen Derivaten erhaltenen bzw. gezahlten Zinsen werden grundsätzlich ebenfalls im Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl ausgewiesen. Bei Derivaten, die zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden, bei denen jedoch kein Hedge Accounting möglich ist, erfolgt der Ausweis der erhaltenen bzw. gezahlten Zinsen im Zinsergebnis. Effekte aus der Bewertung dieser Derivate werden gemeinsam mit den Effekten aus der Bewertung der Geschäfte im Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl ausgewiesen. (17)Anteile an at equity bewerteten Unternehmen In dem Posten Anteile an at equity bewerteten Unternehmen werden Anteile an Unternehmen, auf die der Aareal Bank Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann (assoziierte Unternehmen), sowie Anteile an Gemeinschaftsunternehmen ausgewiesen. Die in dem Posten ausgewiesenen Anteile an assoziierten Unternehmen werden im Zeitpunkt der Entstehung des maßgeblichen Einflusses zu Anschaffungskosten bewertet und in der Folge insbesondere um die anteiligen Ergebnisse eines Geschäftsjahres erfolgswirksam fortgeschrieben. Der Equity-Bewertung der wesentlichen assoziierten Unternehmen wurden die letzten verfügbaren, aufgestellten Jahresabschlüsse zugrunde gelegt. (18)Immaterielle Vermögenswerte In dem Posten Immaterielle Vermögenswerte werden selbsterstellte Software, Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill) sowie andere immaterielle Vermögenswerte wie z.B. erworbene Software und Lizenzen ausgewiesen. Immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte zu Anschaffungs-/Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Zusammenhang mit der Herstellung von Software entstandene Forschungskosten werden unmittelbar als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen werden ab dem Zeitpunkt aktiviert, ab dem die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung der Software erreicht und eine Reihe weiterer Bedingungen erfüllt ist. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear auf Basis einer geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer von in der Regel fünf Jahren. Für erworbene Software wird ebenfalls von einer begrenzten Nutzungsdauer ausgegangen. Die Abschreibungen werden im Verwaltungsaufwand erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten über den Fair Value der erworbenen Anteile an den Nettovermögenswerten eines erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar (positiver Unterschiedsbetrag). Der Geschäfts-
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oder Firmenwert wird mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bilanziert. Ein eventuell beim Unternehmenserwerb entstehender negativer Unterschiedsbetrag (negativer Goodwill) wird sofort ertragswirksam vereinnahmt. Sind bei dem mindestens jährlich durchzuführenden Impairment-Test Anzeichen für eine Wertminderung eines immateriellen Vermögenswerts im Sinne des IAS 36 erkennbar und liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert dieses Vermögenswerts, so wird eine erfolgswirksame außerplanmäßige Abschreibung auf den geschätzten erzielbaren Betrag vorgenommen. Ist es nicht möglich, den erzielbaren Betrag für einen einzelnen Vermögenswert zu schätzen, so ist der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen, zu der der Vermögenswert gehört. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Im Aareal Bank Konzern erfolgt die Definition einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit entweder auf Basis eines einzelnen Tochterunternehmens oder auf Produktebene. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus Fair Value abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Nutzungswert wiederum ist der Barwert der künftigen Cashflows, der voraussichtlich aus einem Vermögenswert oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abgeleitet werden kann. Die künftigen Cashflows werden anhand mittelfristiger Planungen bestimmt. Zur Ermittlung des Barwerts der künftigen Cashflows werden risikoadäquate Abzinsungsfaktoren verwendet. Somit unterliegen auch die Bilanzierung der immateriellen Vermögenswerte und der Wertminderungstest Schätzunsicherheiten. (19)Sachanlagen In dem Posten Sachanlagen werden selbstgenutzte Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie deren Nutzungsrechte ausgewiesen. Sachanlagen werden zu ihren um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen werden im Verwaltungsaufwand, die des selbst betriebenen Hotels im Sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Die unter den Sachanlagen ausgewiesenen selbstgenutzten Gebäude werden über einen Zeitraum zwischen 25 und 50 Jahren linear abgeschrieben. Selbstgenutzte Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Im Hinblick auf die Bilanzierung der nicht selbstgenutzten Grundstücke und Gebäude verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt „Sonstige Aktiva“. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird nach der linearen Methode unter Verwendung der folgenden Zeiträume abgeschrieben:
| Abschreibungszeitraum | ||
| Übrige Sachanlagen | ||
| EDV-Anlagen | 3-7 Jahre | |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5-13 Jahre |
Mietereinbauten werden nach den für Gebäude geltenden Grundsätzen abgeschrieben. Hinsichtlich der Bilanzierung von Wertminderung im Sinne des IAS 36 verweisen wir auf die Ausführungen zu „Immaterielle Vermögenswerte“ in diesem Abschnitt. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Sachanlagen werden erfolgswirksam im Sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Anschaffungen von Sachanlagen im Wert von bis zu 250,00 € netto (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden sofort als Aufwand erfasst.
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Alle Sachanlagen, deren Anschaffung oder Herstellung im laufenden Geschäftsjahr über 250,00 € netto liegen und den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten, können in einen Jahressammelposten zusammengefasst werden. Dieser Sammelposten wird über fünf Jahre linear abgeschrieben. (20)Ertragsteueransprüche/Ertragsteuerverpflichtungen Die Bewertung unsicherer Steuerpositionen erfolgt in Höhe der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags (wahrscheinlichster Wert). Abweichend erfolgt die Bewertung nach dem Erwartungswert, sofern dies einer genaueren Schätzung dient. Die OECD hat im Jahr 2021 Regelungen beschlossen, mit denen eine globale effektive Mindestbesteuerung sichergestellt und aggressiven Steuergestaltungen entgegengewirkt werden soll (sog. Pillar 2). Diese Regelungen wurden im Jahr 2022 von der EU übernommen. In Deutschland wurde am 27. Dezember 2023 das „Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz“ (MinStG) verkündet, mit dem diese internationalen Regelungen in deutsches Recht transferiert werden. Die Regelungen gelten erstmalig für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Die Aareal Bank Gruppe weist als multinationale Unternehmensgruppe einen Konzernumsatz von mehr als 750 Mio. € aus und ist somit von den Regelungen der Mindestbesteuerung betroffen. Nach derzeitigem Stand dürften Geschäftseinheiten in 12 Ländern zu berücksichtigen sein, wobei auch in diesen Ländern (mit Ausnahme der USA) das Gesetz umgesetzt wurde. Allerdings ist die Aareal Bank AG nicht oberste Muttergesellschaft nach § 4 Abs. 3 MinStG, sondern die Atlantic Lux HoldCo S.à r.l.; Gruppenträger nach § 3 Abs. 3 S. 1 MinStG in Deutschland ist die Atlantic BidCo GmbH. Die Regelung führt, bis auf erhebliche Umsetzungskosten durch ein zusätzliches Steuerreporting, zu keinen steuerlichen Effekten bzw. Ergänzungsteuerbeträgen, da die effektive Steuerquote in allen Staaten, in denen der Konzern tätig ist, über 15 % liegen wird. Die Aareal Bank AG wird von den Übergangsvorschriften und Vereinfachungsregelungen der §§ 79 bis 81 und 84 bis 87 und 89 MinStG Gebrauch machen. Sie hat festgelegt, dass es sich bei der globalen Mindeststeuer um eine Ertragsteuer handelt. Gemäß IAS 12.4a sind bei der Ermittlung latenter Steuern Differenzen aus der Anwendung des MinStG sowie vergleichbarerer ausländischer Gesetze nicht zu berücksichtigen. (21)Aktive latente Steuern/Passive latente Steuern Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn sie als werthaltig angesehen werden. Die Beurteilung der Werthaltigkeit erfolgt mittels einer steuerlichen Planungsrechnung (interne Bewertung) auf Basis der mittelfristigen Konzernplanung. Demnach werden aktive latente Steuern nur bilanziert, insoweit es nach unserer Einschätzung in Zukunft wahrscheinlich ist, dass zu versteuernde Ergebnisse erzielt werden, gegen die die temporären Differenzen verwendet und steuerliche Verlustvorträge verrechnet werden können. Hierbei wurden die der latenten Steuerposition zugrunde liegenden Sachverhalte einer Laufzeitanalyse unterzogen. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der landesspezifischen und unternehmensindividuellen Steuersätze, die bei der Realisierung der temporären Differenzen und Verrechnung der Verlustvorträge voraussichtlich gültig sein werden. Aktive und passive latente Steuern werden gemäß IAS 12.74 saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von tatsächlichen Steuererstattungsansprüchen gegen tatsächliche Steuerverpflichtungen besteht und wenn es sich bei den aktiven und passiven latenten Steuern um Ertragsteuern handelt, die von derselben Steuerbehörde gegenüber derselben steuerpflichtigen Einheit oder Steuergruppe erhoben werden. Hinsichtlich der Fristigkeit der latenten Steuerpositionen liegt grundsätzlich Langfristigkeit vor. Als langfristig definieren wir die Restlaufzeit beziehungsweise den Zeitpunkt der voraussichtlichen Realisierung, wenn zwischen dem Abschlussstichtag und dem Fälligkeitstermin mehr als ein Jahr liegt.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 275 |
(22)Sonstige Aktiva In dem Posten Sonstige Aktiva werden u.a. Immobilien und Vertragsvermögenswerte ausgewiesen. Die unter den Sonstigen Aktiva ausgewiesenen Immobilien sind zur kurzfristigen Veräußerung vorgesehen. Sie werden gemäß IAS 2 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet und unterliegen damit Schätzunsicherheiten. (23)Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten In dem Posten Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten sind Geldmarktverbindlichkeiten, Hypotheken- und Öffentliche Pfandbriefe, Schuldscheindarlehen und sonstige Schuldverschreibungen inklusive abgegrenzter Zinsen ausgewiesen. Die Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten sind der Bewertungskategorie ac zugeordnet. (24)Wohnungswirtschaftliche Einlagen In dem Posten Wohnungswirtschaftliche Einlagen sind täglich fällige und Termineinlagen inklusive abgegrenzter Zinsen ausgewiesen. Die Wohnungswirtschaftlichen Einlagen sind der Bewertungskategorie ac zugeordnet. (25)Verbindlichkeiten sonstiges Geschäft In dem Posten Verbindlichkeiten sonstiges Geschäft werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sonstiges Geschäft werden ausschließlich der Bewertungskategorie ac zugeordnet. (26)Nachrangige Verbindlichkeiten Für die nachrangigen Mittelaufnahmen besteht in keinem Fall eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung. Im Falle der Liquidation oder der Insolvenz gehen die Forderungen und Zinsansprüche aus diesen Verbindlichkeiten den Forderungen aller Gläubiger, die nicht ebenfalls nachrangig sind, nach. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind der Bewertungskategorie ac zugeordnet. (27)Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (IFRS 5) In dem Posten Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (IFRS 5) werden Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche gefasst, die zur Veräußerung stehen. Ein Vermögenswert wird als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert, wenn sein Verkauf innerhalb der nächsten zwölf Monate hochwahrscheinlich ist. In diesem Fall erfolgt der Bilanzausweis in einer separaten Kategorie. Die Bewertung erfolgt gemäß IFRS 5 zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert. Diese Bewertungsvorschriften gelten jedoch nicht für finanzielle Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IFRS 9 (Finanzinstrumente). Falls es sich um einen aufgegebenen Geschäftsbereich (hier: veräußerten) handelt, werden dessen Erträge und Aufwendungen gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, um eine transparente Berichterstattung zu gewährleisten. (28)Rückstellungen In dem Posten Rückstellungen sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Rückstellungen für Personal- und Sachkosten, Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken im Kreditgeschäft, Rückstellungen für Rechts- und Steuerrisiken sowie übrige Rückstellungen ausgewiesen. In den übrigen Rückstellungen sind auch Restrukturierungsrückstellungen enthalten. Rückstellungen werden gebildet, wenn zum Bilanzstichtag eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten aus einem Ereignis der Vergangenheit besteht, der Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 276 |
der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt in Höhe der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags (wahrscheinlichster Wert). Im Rahmen von Unternehmenserwerben wurden nach IFRS 3 auch Eventualverbindlichkeiten mit ihrem Fair Value (Erwartungswert) angesetzt. Diese werden erst beim Entfallen des Grunds aufgelöst. Die Bewertung unterliegt zahlreichen Unwägbarkeiten und erfordert oftmals Einschätzungen in erheblichem Umfang durch das Management hinsichtlich verschiedener Einflussfaktoren, die sich im weiteren Verlauf als nichtzutreffend erweisen können. Die endgültige Höhe der Verbindlichkeiten kann von der im Rahmen der Bilanzierung zuvor vorgenommenen Bewertung erheblich abweichen. Das Ergebnis einzelner rechtlicher Verfahren kann z.B. nicht mit Gewissheit vorhergesagt werden. Wird nicht mit einer kurzfristigen Inanspruchnahme innerhalb von zwölf Monaten aus der Verpflichtung gerechnet, so wird die Rückstellung barwertig angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Im Aareal Bank Konzern existieren verschiedene Pensionspläne gemäß IAS 19. IAS 19 unterscheidet bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen zwischen beitragsorientierten und leistungsorientierten Pensionsplänen. Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, bei dem der Arbeitgeber fixe Beiträge an eine eigenständige Gesellschaft bzw. einen Fonds entrichtet. Der Arbeitgeber hat keine rechtliche oder faktische Verpflichtung, zusätzliche Beiträge zu leisten, wenn die Gesellschaft bzw. der Fonds nicht genügend Vermögenswerte hält, um die Pensionsansprüche aller Mitarbeiter aus dem laufenden und vorherigen Geschäftsjahren zu begleichen. Zu den beitragsorientierten Plänen werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezählt. Die Beiträge für einen beitragsorientierten Plan sind im Personalaufwand zu erfassen. Leistungsorientierte Versorgungszusagen sind sämtliche Pensionsverpflichtungen, die nicht die Merkmale einer beitragsorientierten Versorgungszusage erfüllen. Die Höhe der Verpflichtung hängt üblicherweise von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt ab. Die Verpflichtung des Konzerns aus leistungsorientierten Plänen wird in der Konzernbilanz in Form von Rückstellungen ausgewiesen. Diese resultieren aus Betriebsvereinbarungen mit Angestellten, einzelvertraglichen Regelungen mit leitenden Angestellten sowie aus mit Mitgliedern der Geschäftsführung abgeschlossenen Einzelverträgen. Der Berechnung der Rückstellungen werden erwartete wirtschaftliche und demografische Entwicklungen sowie Gehaltstrends zugrunde gelegt. Die Ermittlung der Rückstellungshöhe im Konzern erfolgt mittels versicherungsmathematischer Gutachten. Den durch externe Aktuare erstellten Gutachten liegen für die Aareal Bank spezifische und konzerneinheitlich angewandte Parameter zugrunde. Die Rückstellungshöhe für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gemäß IAS 19 auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt, wobei die unterschiedlichen Pensionspläne gesondert bewertet werden. Vom Barwert der Pensionsverpflichtung wird der Zeitwert des Planvermögens, ggf. unter Berücksichtigung der Regelungen zur Wertobergrenze eines Überhangs des Planvermögens über die Verpflichtung (sog. Asset Ceiling), abgezogen. Hieraus ergibt sich die Nettoverpflichtung (Rückstellung) bzw. der Vermögenswert aus den leistungsorientierten Plänen. Der Nettozinsaufwand des Geschäftsjahres wird ermittelt, indem der zu Beginn des Geschäftsjahres ermittelte Abzinsungsfaktor auf die zu diesem Zeitpunkt ermittelte Nettoverpflichtung und die erwartete Entwicklung angewandt wird. Der herangezogene Rechnungszins orientiert sich am Kapitalmarktzins von hochrangigen Industrieanleihen mit vergleichbarer Laufzeit zum Bilanzstichtag. Die Ermittlung erfolgt nach dem Willis Towers Watson „GlobalRate:Link“-Verfahren. Als Datengrundlage dienen die von Bloomberg erfassten Unternehmensanleihen, die zumindest ein „AA“-Rating aufweisen und zudem auf die gleiche Währung lauten wie die zugrunde liegende Pensionsverpflichtung. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (Neubewertungen), die sich bezüglich des Verpflichtungsumfangs aus der Erwartungsänderung hinsichtlich der Lebenserwartung, dem Eintritt von Versorgungsfällen, Rententrends, Gehaltsentwicklungen und Rechnungszins gegenüber der Einschätzung zum Periodenbeginn bzw. gegenüber dem tatsächlichen Verlauf während der Periode ergeben, werden erfolgsneutral direkt im Sonstigen Ergebnis in dem Posten Veränderung der Rücklage aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen erfasst. Eine erfolgswirksame Erfassung der im Sonstigen Ergebnis ausgewiesenen versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste (Neubewertungen) in nachfolgenden Perioden (sog. Recycling) ist nicht gestattet. Ebenfalls erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis auszuweisen sind Differenzen zwischen dem am Periodenanfang auf Basis des dann gültigen Rechnungszinses ermittelten Ertrags aus Planvermögen und dem am Ende der Periode
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 277 |
tatsächlich erzielten Ertrag aus Planvermögen (Neubewertung). Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sowie die Differenz zwischen dem erwarteten und tatsächlichen Ergebnis aus dem Planvermögen sind Bestandteil der Anderen Rücklagen. Sie werden in der Eigenkapitalveränderungsrechnung separat ausgewiesen. Somit beruht auch die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen auf Schätzungen, die mit Unsicherheit behaftet sind. Anteilsbasierte Vergütung Im Aareal Bank Konzern bestehen anteilsbasierte Vergütungspläne mit Barausgleich im Sinne des IFRS 2. Zur detaillierten Beschreibung und dem Umfang der Vergütungspläne sowie zum angewandten Bewertungsmodell und den Auswirkungen der anteilsbasierten Vergütung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns verweisen wir auf unsere Ausführungen in der Anhangangabe (83). Verpflichtungen, die aus den anteilsbasierten Vergütungsplänen resultieren, werden durch Rückstellungen bilanziell erfasst. Die Rückstellungsbildung erfolgt über den Verwaltungsaufwand. Die Höhe der Rückstellungen entspricht dem beizulegenden Zeitwert der jeweiligen Verpflichtung am Bilanzstichtag. (29)Sonstige Passiva In dem Posten Sonstige Passiva werden u.a. Vertragsverbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern ausgewiesen. (30)Eigenkapital In dem Posten Eigenkapital werden das Gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage, die Gewinnrücklage und die Anderen Rücklagen ausgewiesen. Zu den Anderen Rücklagen zählen die Rücklage aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen, die Rücklagen aus der Bewertung von Eigen- und Fremdkapitalinstrumente fvoci, die Rücklage aus Wertänderungen des Währungsbasis-Spreads und die Rücklage aus Währungsumrechnung. Darüber hinaus werden in dem Posten Eigenkapital nicht beherrschende Anteile und die sog. Additional-Tier1-Anleihe (AT1-Anleihe) ausgewiesen. Die AT1-Anleihe wird als Eigenkapital klassifiziert, da weder eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Anleihe noch eine Verpflichtung zur laufenden Bedienung (Zahlung einer Dividende) besteht. Die der Emission der AT1-Anleihe direkt zurechenbaren Transaktionskosten sowie gezahlte Dividenden werden unter Berücksichtigung von Steuern erfolgsneutral unmittelbar vom Eigenkapital abgezogen. (31)Finanzgarantien Eine Finanzgarantie ist ein Vertrag, bei dem der Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist, den Garantienehmer für einen Verlust zu entschädigen, der entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nachkommt. Beim Garantiegeber sind Finanzgarantien zum Zeitpunkt des Zugangs bilanziell in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Garantieverpflichtung als Verbindlichkeit zu erfassen. Im Rahmen der Folgebewertung ist die Verpflichtung mit dem höheren Wert aus dem wertgeminderten Betrag oder dem ursprünglichen Betrag abzüglich der kumulativen Amortisierung zu bewerten. Für den Ausweis von Finanzgarantien im Aareal Bank Konzern wird der barwertige Anspruch aus den zukünftigen Prämienzahlungen des Garantienehmers mit der Garantieverpflichtung saldiert (Nettomethode).
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 278 |
Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung (32)Zinsüberschuss
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten ac und fvoci | 2.618 | 2.456 | ||
| Forderungen aus Krediten | 2.291 | 2.201 | ||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen | 327 | 255 | ||
| Zinserträge aus finanziellen Verbindlichkeiten ac | - | 0 | ||
| Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten | - | 0 | ||
| Wohnungswirtschaftliche Einlagen | - | 0 | ||
| Zinserträge aus Finanzinstrumenten fvpl | 65 | 37 | ||
| Forderungen aus Krediten | 37 | 19 | ||
| Sonstige Derivate | 28 | 18 | ||
| Marktinduzierte Modifikationserträge | 2 | 0 | ||
| Gesamte Zinserträge und ähnliche Erträge | 2.685 | 2.493 | ||
| Zinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten ac | 1.372 | 1.193 | ||
| Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten | 1.201 | 1.084 | ||
| Wohnungswirtschaftliche Einlagen | 145 | 87 | ||
| Verbindlichkeiten sonstiges Geschäft | 2 | 2 | ||
| Nachrangige Verbindlichkeiten | 24 | 20 | ||
| Zinsaufwendungen für Finanzinstrumente fvpl | 251 | 286 | ||
| Sonstige Derivate | 251 | 286 | ||
| Marktinduzierte Modifikationsaufwendungen | 2 | 0 | ||
| Gesamte Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen | 1.625 | 1.479 | ||
| Gesamt | 1.060 | 1.014 |
Der Zinsüberschuss lag mit 1.060 Mio. € aufgrund des im Vorjahresvergleich höheren Kreditportfolios und guter Margen sowie des weiterhin als normalisiert zu beschreibenden Zinsniveaus in Verbindung mit dem anhaltend hohen Einlagenvolumen aus der Wohnungswirtschaft leicht über dem Vorjahreswert (1.014 Mio. €). (33)Risikovorsorge
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Zuführungen | 444 | 518 | ||
| Auflösungen | 99 | 78 | ||
| Eingänge auf abgeschriebene Forderungen | 4 | 4 | ||
| Sonstige Risikovorsorge | -1 | 0 | ||
| Bonitätsbedingtes Modifikationsergebnis | 30 | 5 | ||
| Gesamt | 370 | 441 | ||
| --- | --- | --- | --- | |
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 279 |
Die Risikovorsorge betrug 370 Mio. € (Vorjahr: 441 Mio. €). Sie resultiert im Wesentlichen aus einzelnen Kreditneuausfällen US-amerikanischer Büroimmobilien und Aufwendungen in Höhe von 60 Mio. € aus der Zuführung zum bereits existierenden Management-Overlay. Zusätzlich zur modellbasierten Risikovorsorge (Stage 1 und 2) wurde durch ein Post-Model-Adjustment Risikovorsorge in Höhe von 60 Mio. € zugeführt, was zu einem Bestand von insgesamt 85 Mio. € führte. Es ist einerseits aufgrund der zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht vollständigen technischen Abbildung dieser methodischen Aspekte (FLI Auslenkung der PDs und Berücksichtigung üblicher Refinanzierungsrisiken) im produktiven System die Bildung eines technischen Overlay notwendig, welcher 44 Mio. € des Bestandes ausmacht. Die hieraus resultierende Zuführung von etwa 19 Mio. € ist ursächlich auf Veränderungen im FLI-Szenarioset und die dabei berücksichtigte ESG Komponente zurückzuführen. Zusätzlich zum technischen Overlay wurde ein Post-Model-Adjustment gebildet, welches zur Bildung von 41 Mio. € Risikovorsorge führt (Bestand). Dieses Overlay zielt speziell auf Submärkte ab, in denen spezifische Entwicklungen vorliegen, welche über die weniger granularen makroökonomischen Variablen im Rahmen der FLI-Methodik nicht vollständig gegriffen werden können. Unsere Analysen zeigen, dass für US-Büroimmobilien mit aktuell schwächeren Renditen die Marktentwicklung von der makroökonomischen Gesamtsituation in den US abweicht, was einer spezifischeren Betrachtung des Subsegments als über die üblichen FLI-Komponenten bedarf. Die Abbildung der Situation wurde über eine Erhöhung der Gewichtung des Stress-Szenarios von 20 auf 65 % bei der Risikovorsorgeberechnung für betroffene US-Bürofinanzierungen umgesetzt. Die Methodik zur Ermittlung der Risikovorsorge wird im Kapitel „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ Anhangangabe (9) Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten beschrieben. Die Risikovorsorgebildung und die verwendeten Sicherheitenwerte beruhen auf der Betrachtung von sechs verschiedenen makroökonomischen Szenarien, die unterschiedlich gewichtet werden. Das wahrscheinlichste Szenario wird dabei als Baseline bezeichnet und ist detailliert im Kapitel „Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen“ beschrieben. Die Summe der Gewichte der adversen Szenarien, welche Abschwünge an den Finanzmärkten sowie die Eskalation geopolitischer Konflikte wie die Krise im Mittleren Osten oder zwischen China und Taiwan abbilden sollen, beläuft sich dabei auf 45 %. Ergänzend zu den im Folgenden dargestellten Szenarien wird ein Stressszenario mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 % im Rahmen der Kalkulation des beschriebenen technischen Overlay miteinbezogen. Dabei soll die Wahrscheinlichkeit eines schweren makroökonomischen Abschwungs (10 %) sowie bisher nicht quantifizierbare ESG-Risiken (10 %) abgedeckt werden. Die dargestellten Wahrscheinlichkeiten der anderen Szenarien werden dementsprechend mit dem Faktor 0,8 normiert.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 280 |
Zur Einordnung der betrachteten Szenarien werden nachfolgend drei wesentliche makroökonomische Einflussfaktoren vergleichend dargestellt:
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | |||||
| % | ||||||||
| „positive“-Szenario (15-%-Gewichtung) | ||||||||
| Bruttoinlandsprodukt (real, Veränderung ggü. Vorjahr %) | ||||||||
| Eurozone | 0,8 | 1,4 | 1,8 | 1,6 | ||||
| USA | 2,8 | 3,0 | 3,3 | 2,2 | ||||
| Großbritannien | 0,9 | 1,7 | 2,2 | 1,8 | ||||
| Arbeitslosigkeit (%) | ||||||||
| Eurozone | 6,4 | 6,4 | 6,3 | 6,1 | ||||
| USA | 4,1 | 4,2 | 3,8 | 3,7 | ||||
| Großbritannien | 4,4 | 4,7 | 4,4 | 4,2 | ||||
| Langfristiger Zins (10-jährige Staatsanleihen) (%) | ||||||||
| Eurozone | 3,0 | 2,8 | 3,0 | 3,0 | ||||
| USA | 4,2 | 3,9 | 3,8 | 4,0 | ||||
| Großbritannien | 4,1 | 3,9 | 3,7 | 3,5 | ||||
| Portfoliogew. Immobilienpreisentwicklung (Basis 2024 = 100 %) | 100 % | 100 % | 102 % | 104 % | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | |||||
| % | ||||||||
| „Baseline“-Szenario (40-%-Gewichtung) | ||||||||
| Bruttoinlandsprodukt (real, Veränderung ggü. Vorjahr %) | ||||||||
| Eurozone | 0,8 | 1,2 | 1,5 | 1,6 | ||||
| USA | 2,8 | 2,6 | 2,7 | 2,6 | ||||
| Großbritannien | 0,9 | 1,4 | 1,7 | 1,8 | ||||
| Arbeitslosigkeit (%) | ||||||||
| Eurozone | 6,4 | 6,4 | 6,4 | 6,3 | ||||
| USA | 4,1 | 4,3 | 4,0 | 3,8 | ||||
| Großbritannien | 4,4 | 4,7 | 4,6 | 4,5 | ||||
| Langfristiger Zins (10-jährige Staatsanleihen) (%) | ||||||||
| Eurozone | 3,0 | 3,0 | 3,0 | 3,1 | ||||
| USA | 4,2 | 4,2 | 4,1 | 4,1 | ||||
| Großbritannien | 4,1 | 4,3 | 4,0 | 3,6 | ||||
| Portfoliogew. Immobilienpreisentwicklung (Basis 2024 = 100 %) | 100 % | 99 % | 100 % | 102 % | ||||
| --- | --- | --- | --- | |||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 281 | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | |||||
| % | ||||||||
| „adverse 1“-Szenario (10-%-Gewichtung) | ||||||||
| Bruttoinlandsprodukt (real, Veränderung ggü. Vorjahr %) | ||||||||
| Eurozone | 0,8 | 0,4 | 1,9 | 1,7 | ||||
| USA | 2,8 | 1,8 | 3,5 | 2,7 | ||||
| Großbritannien | 0,9 | 0,7 | 2,0 | 1,9 | ||||
| Arbeitslosigkeit (%) | ||||||||
| Eurozone | 6,4 | 6,6 | 6,5 | 6,3 | ||||
| USA | 4,1 | 4,5 | 4,1 | 3,9 | ||||
| Großbritannien | 4,4 | 5,0 | 4,9 | 4,6 | ||||
| Langfristiger Zins (10-jährige Staatsanleihen) (%) | ||||||||
| Eurozone | 3,0 | 3,1 | 3,1 | 3,1 | ||||
| USA | 4,2 | 4,4 | 4,1 | 4,1 | ||||
| Großbritannien | 4,1 | 4,4 | 4,0 | 3,6 | ||||
| Portfoliogew. Immobilienpreisentwicklung (Basis 2024 = 100 %) | 100 % | 98 % | 100 % | 102 % | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | |||||
| % | ||||||||
| „adverse 2“-Szenario (20-%-Gewichtung) | ||||||||
| Bruttoinlandsprodukt (real, Veränderung ggü. Vorjahr %) | ||||||||
| Eurozone | 0,8 | 1,2 | 1,4 | 1,4 | ||||
| USA | 2,8 | 2,5 | 2,3 | 2,2 | ||||
| Großbritannien | 0,9 | 1,4 | 1,6 | 1,5 | ||||
| Arbeitslosigkeit (%) | ||||||||
| Eurozone | 6,4 | 6,4 | 6,4 | 6,3 | ||||
| USA | 4,1 | 4,2 | 4,1 | 4,0 | ||||
| Großbritannien | 4,4 | 4,8 | 4,7 | 4,6 | ||||
| Langfristiger Zins (10-jährige Staatsanleihen) (%) | ||||||||
| Eurozone | 3,0 | 3,0 | 3,1 | 3,1 | ||||
| USA | 4,2 | 4,3 | 4,4 | 4,2 | ||||
| Großbritannien | 4,1 | 4,3 | 4,1 | 3,6 | ||||
| Portfoliogew. Immobilienpreisentwicklung (Basis 2024 = 100 %) | 100 % | 99 % | 100 % | 101 % | ||||
| --- | --- | --- | --- | |||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 282 | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | |||||
| % | ||||||||
| „adverse 3“-Szenario (10-%-Gewichtung) | ||||||||
| Bruttoinlandsprodukt (real, Veränderung ggü. Vorjahr %) | ||||||||
| Eurozone | 0,8 | 1,1 | 1,1 | 1,3 | ||||
| USA | 2,8 | 2,4 | 2,4 | 2,7 | ||||
| Großbritannien | 0,9 | 1,4 | 1,4 | 1,5 | ||||
| Arbeitslosigkeit (%) | ||||||||
| Eurozone | 6,4 | 6,4 | 6,5 | 6,5 | ||||
| USA | 4,1 | 4,3 | 4,1 | 3,9 | ||||
| Großbritannien | 4,4 | 4,8 | 4,7 | 4,7 | ||||
| Langfristiger Zins (10-jährige Staatsanleihen) (%) | ||||||||
| Eurozone | 3,0 | 2,9 | 3,0 | 3,0 | ||||
| USA | 4,2 | 4,1 | 3,8 | 3,8 | ||||
| Großbritannien | 4,1 | 4,2 | 3,7 | 3,5 | ||||
| Portfoliogew. Immobilienpreisentwicklung (Basis 2024 = 100 %) | 100 % | 99 % | 100 % | 102 % | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | |||||
| % | ||||||||
| „adverse 4“-Szenario (5-%-Gewichtung) | ||||||||
| Bruttoinlandsprodukt (real, Veränderung ggü. Vorjahr %) | ||||||||
| Eurozone | 0,8 | 1,3 | 1,3 | 0,8 | ||||
| USA | 2,8 | 3,0 | 2,9 | 0,1 | ||||
| Großbritannien | 0,9 | 1,6 | 1,5 | 1,0 | ||||
| Arbeitslosigkeit (%) | ||||||||
| Eurozone | 6,4 | 6,4 | 6,4 | 6,5 | ||||
| USA | 4,1 | 4,1 | 3,9 | 5,1 | ||||
| Großbritannien | 4,4 | 4,7 | 4,6 | 4,7 | ||||
| Langfristiger Zins (10-jährige Staatsanleihen) (%) | ||||||||
| Eurozone | 3,0 | 3,0 | 3,3 | 3,3 | ||||
| USA | 4,2 | 4,3 | 4,7 | 4,8 | ||||
| Großbritannien | 4,1 | 4,3 | 4,2 | 3,8 | ||||
| Portfoliogew. Immobilienpreisentwicklung (Basis 2024 = 100 %) | 100 % | 100 % | 100 % | 101 % |
Die Risikovorsorge in Stage 1 und 2 des Immobilienfinanzierungsgeschäfts wird mithilfe der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und der Verlustschwere zum Zeitpunkt des Ausfalls (LGD) modellbasiert berechnet und ist maßgeblich vom Marktwert der Immobilien abhängig. Dabei werden die oben dargestellten Szenarien mit ihrer jeweiligen Gewichtung in der LGD-Berechnung berücksichtigt. Darüber hinaus fließen die Konjunktur- und Inflationsentwicklung in den Szenarien in die Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) mit ein. Zur Beurteilung der Sensitivität stellen wir nachfolgend die Risikovorsorge je Szenario bei einer jeweils 100-%-Gewichtung dar. Diese Kalkulation beinhaltet den sog. quantitativen Stufentransfer in Stage 2 auf Basis des sog. Expected downgrade-Modells auf Basis der im technischen Overlay enthaltenden Hintergrundfaktoren, nicht aber qualitative Kriterien für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 283 |
Modellhafter Risikovorsorgebestand Stage 1 und 2 für das Immobilienfinanzierungsgeschäft
| 31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Szenariogewichtet (bilanzierter Wert) | 152 | 122 | ||
| „positive“-Szenario (100 %) | 104 | 111 | ||
| „Baseline“-Szenario (100 %) | 111 | 115 | ||
| „adverse 1“-Szenario (100 %) | 115 | 121 | ||
| „adverse 2“-Szenario (100 %) | 118 | 133 | ||
| „adverse 3“-Szenario (100 %) | 113 | 139 | ||
| „adverse 4“-Szenario (100 %) | 122 | - | ||
| „stress“-Szenario (100 %) | 309 | - |
Bei einer pauschalen Erhöhung (Verringerung) der Marktwerte um 5 % zum Jahresende hätte sich unter Nutzung der Stichtagsausfallwahrscheinlichkeiten eine Verringerung der Risikovorsorge um rund 9 Mio. € (Erhöhung um rund 12 Mio. €) ergeben. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen in der Anhangangabe (66). (34)Provisionsüberschuss
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Provisionserträge aus | ||||
| wiederkehrenden Leistungen | 11 | 20 | ||
| nicht-wiederkehrenden Leistungen | - | - | ||
| Bankgeschäft und sonstige Tätigkeiten | 36 | 33 | ||
| Gesamte Provisionserträge | 47 | 53 | ||
| Provisionsaufwendungen für | ||||
| bezogene Leistungen | - | 0 | ||
| Bankgeschäft und sonstige Tätigkeiten | 51 | 14 | ||
| Gesamte Provisionsaufwendungen | 51 | 14 | ||
| Gesamt | -4 | 39 |
Die Provisionserträge im Segment Banking & Digital Solutions konnten im Jahresvergleich leicht gesteigert werden. Demgegenüber standen erhöhte und neu entstandene Provisionsaufwendungen aus der strategischen Partnerschaft mit der Aareon und der First Financial Software GmbH, welche zu einer Belastung des Provisionsüberschusses führten und so zu einer Reduktion dessen auf insgesamt -4 Mio. € (Vorjahr: 39 Mio. €). Die Summe der Provisionserträge und -aufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht als erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, beträgt 2 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €).
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 284 |
(35)Abgangsergebnis
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Abgangsergebnis aus finanziellen Vermögenswerten ac | ||||
| Forderungen aus Krediten | 29 | 11 | ||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen | 2 | 2 | ||
| Abgangsergebnis aus finanziellen Verbindlichkeiten ac | ||||
| Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten | 0 | 5 | ||
| Abgangsergebnis aus finanziellen Vermögenswerten fvoci | ||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen | 0 | 5 | ||
| Gesamt | 31 | 23 |
Das Abgangsergebnis von 31 Mio. € (Vorjahr: 23 Mio. €) resultierte im Wesentlichen aus positiven marktbedingten Effekten aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen. Im Vorjahr waren es im Wesentlichen ebenfalls Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen sowie Erträge im Treasuryportfolio. (36)Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Ergebnis aus Forderungen aus Krediten | -19 | -62 | ||
| Ergebnis aus Geld- und Kapitalmarktforderungen | 0 | 0 | ||
| Ergebnis aus sonstigen Derivaten | -26 | -7 | ||
| Währungsergebnis | 1 | -2 | ||
| Gesamt | -44 | -71 |
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl in Höhe von insgesamt -44 Mio. € (Vorjahr: -71 Mio. €) resultierte aus negativen Bewertungseffekten aus kreditrisikoinduzierten Bewertungsverlusten von Immobiliendarlehen, insbesondere in den USA, sowie aus negativen Bewertungseffekten aus den marktseitigen Entwicklungen in Derivaten zur Währungs- und Zinssicherung infolge der hohen Marktdynamik. Im Vorjahr hatte es im Wesentlichen lediglich negative Bewertungseffekte aus kreditrisikoinduzierten Bewertungsverlusten von Immobiliendarlehen gegeben. (37)Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Ineffektivitäten aus Fair Value-Hedges | 3 | 1 | ||
| Ineffektivitäten aus Absicherung Nettoinvestitionen | 0 | 0 | ||
| Gesamt | 3 | 1 |
Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen in den Anhangangaben (9) und (73).
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 285 |
(38)Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergab sich 1 Mio. € Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen (Vorjahr: 3 Mio. €). Dies entspricht auch jeweils dem anteiligen Gesamtergebnis aus assoziierten Unternehmen. (39)Verwaltungsaufwand
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Personalaufwand | 225 | 171 | ||
| Löhne und Gehälter | 197 | 143 | ||
| Soziale Abgaben | 19 | 19 | ||
| Altersversorgung | 9 | 9 | ||
| Anderer Verwaltungsaufwand | 136 | 154 | ||
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 16 | 16 | ||
| Gesamt | 377 | 341 |
Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich aufgrund mit der Transaktion verbundener Aufwendungen aus der erfolgten Veräußerung der Aareon sowie aufgrund von in der Bank getätigten Effizienzmaßnahmen (rund 34 Mio. €) auf 377 Mio. € (Vorjahr: 341 Mio. €) und lag damit über den ursprünglichen Erwartungen. Im Personalaufwand sind Einzahlungen in beitragsorientierte Pensionspläne in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 18 Mio. €) enthalten. Das durch den Konzernabschlussprüfer im Geschäftsjahr 2024 berechnete Gesamthonorar wird ebenfalls im Posten andere Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen und setzt sich wie folgt zusammen:
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Tsd. € | ||||
| Abschlussprüfungsleistungen | 3.523 | 4.604 | ||
| Andere Bestätigungsleistungen | 640 | 143 | ||
| Steuerberatungsleistungen | - | - | ||
| Sonstige Leistungen | 4 | 60 | ||
| Gesamt | 4.167 | 4.807 |
Andere Bestätigungsleistungen beziehen sich u.a. auf die Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz, den Vergütungsbericht, Comfort Letter und die prüferische Durchsicht der Nachhaltigkeitserklärung. Sonstige Leistungen wurden insbesondere im Zusammenhang mit aufsichtsrechtlichen Sachverhalten erbracht.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 286 |
(40)Sonstiges betriebliches Ergebnis
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Erträge aus Immobilien | 51 | 38 | ||
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 3 | 12 | ||
| Erträge aus Lieferungen und Leistungen | - | 0 | ||
| Andere sonstige betriebliche Erträge | 49 | 22 | ||
| Gesamte sonstige betriebliche Erträge | 103 | 72 | ||
| Aufwendungen für Immobilien | 81 | 55 | ||
| Aufwendungen für sonstige Steuern | 10 | 12 | ||
| Andere sonstige betriebliche Aufwendungen | 18 | 11 | ||
| Gesamte sonstige betriebliche Aufwendungen | 109 | 78 | ||
| Gesamt | -6 | -6 |
Das sonstige betriebliche Ergebnis betrug -6 Mio. € (Vorjahr: -6 Mio. €) und wurde vor allem durch Abschreibungen auf eine US-amerikanische Immobilie belastet. Positiv hingegen wirkte sich der Verlauf des operativen Geschäfts unseres Hotelbetriebs in Italien aus, außerdem enthielt es wie im Vorjahr unter anderem Rückstellungsauflösungen. (41)Ertragsteuern
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Tatsächliche Ertragsteuern | 137 | 137 | ||
| Latente Steuern | -55 | -43 | ||
| Gesamt | 82 | 94 | ||
| --- | --- | --- | --- | |
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 287 |
Die Unterschiede zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand zeigt die nachfolgende Überleitungsrechnung:
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 294 | 221 | ||
| Erwarteter Steuersatz | 31,3% | 31,3% | ||
| Errechnete Ertragsteuern | 92 | 69 | ||
| Überleitung auf ausgewiesene Ertragsteuern | ||||
| Abweichende ausländische Steuerbelastung | -1 | 2 | ||
| Steueranteil aus steuerfreien Erträgen | -17 | -12 | ||
| Steueranteil auf nicht abzugsfähige Aufwendungen | 16 | 3 | ||
| Wertberichtigungen auf latente Steuern | -10 | 27 | ||
| Steuern für Vorjahre | 2 | 2 | ||
| Effekte aus Steuersatzänderungen | - | 1 | ||
| Fremdanteile | - | - | ||
| Sonstige Steuereffekte | - | 2 | ||
| Ausgewiesene Ertragsteuern | 82 | 94 | ||
| Effektive Steuerquote | 28% | 43% |
(42)Informationen zu veräußerten Geschäftsbereichen (Aareon)15)
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Zinsüberschuss | -44 | -36 | ||
| Risikovorsorge | 0 | 0 | ||
| Provisionsüberschuss | 280 | 284 | ||
| Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl | 0 | 0 | ||
| Verwaltungsaufwand | 237 | 320 | ||
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 2.101 | 0 | ||
| Betriebsergebnis | 2.100 | -72 | ||
| Ertragsteuern | 38 | 7 | ||
| Ergebnis aus veräußerten Geschäftsbereichen | 2.062 | -79 | ||
| Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Ergebnis aus veräußerten Geschäftsbereichen | 0 | -22 | ||
| Eigentümern der Aareal Bank AG zurechenbares Ergebnis aus veräußerten Geschäftsbereichen | 2.062 | -57 |
Nach erfolgter aufsichtsrechtlicher Genehmigung fand der Vollzug des Verkaufs der Aareon (Closing) am 1. Oktober 2024 statt. Die anschließende Entkonsolidierung der Aareon führte zu einem Entkonsolidierungserfolg von 2.074 Mio. €. Die Einwertung des Jahresvergleichs ist im Folgenden nur eingeschränkt möglich, da GuV-Effekte im Geschäftsjahr 2024 zu lediglich neun Monaten abgebildet werden.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 288 |
Der Zinsüberschuss des veräußerten Geschäftsbereichs (Aareon) betrug aufgrund der kreditfinanzierten M&A-Aktivitäten -44 Mio. € (Vorjahr: -36 Mio. €). Der Provisionsüberschuss nach neun Monaten beträgt 280 Mio. € (Vorjahr: 284 Mio. €). Zu dem weiterhin hohen Niveau trugen auch die im Vorjahr getätigten M&A-Transaktionen bei. Der Verwaltungsaufwand nach neun Monaten beträgt 237 Mio. € und liegt damit auf anteiligem Vorjahresniveau von 320 Mio. €. Das sonstige betriebliche Ergebnis in Höhe von 2.101 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) enthält im Wesentlichen den oben genannten Entkonsolidierungserfolg der Aareon. In den Ertragsteuern in Höhe von 38 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) ist der Steueraufwand auf den Veräußerungserlös der Aareon in Höhe von 27 Mio. € enthalten. Nach Berücksichtigung von Ertragsteuern ergab sich für das Geschäftsjahr 2024 ein Ergebnis des veräußerten Geschäftsbereichs von 2.062 Mio. € (Vorjahr: -79 Mio. €). Der erhaltene Kaufpreis in Höhe von 2.084 Mio. € wurde vollständig in Barmitteln beglichen. Im Zuge des Abgangs des veräußerten Geschäftsbereichs (Aareon) gingen auf der Aktivseite finanzielle Vermögenswerte ac in Höhe von 102 Mio. € (davon 0 Mio. € Zahlungsmittelbestand), immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1.119 Mio. €, Ertragsteueransprüche in Höhe von 13 Mio. € und aktive latente Steuern in Höhe von 16 Mio. € ab. Auf der Passivseite gingen sonstige finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 686 Mio. €, Rückstellungen in Höhe von 78 Mio. €, Ertragsteuerverpflichtungen in Höhe von 10 Mio. € und passive latente Steuern in Höhe von 115 Mio. € ab. Die Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit des veräußerten Geschäftsbereichs betragen 113 Mio. €, aus Investitionstätigkeit -107 Mio. € und aus Finanzierungstätigkeit -6 Mio. €.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 289 |
Erläuterungen zur Bilanz (43)Finanzielle Vermögenswerte ac
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Barreserve ac | 2.605 | 977 | ||
| Kassenbestand | 0 | 0 | ||
| Guthaben bei Zentralnotenbanken | 2.605 | 977 | ||
| Forderungen aus Krediten ac | 32.611 | 32.219 | ||
| Immobiliendarlehen | 32.391 | 31.973 | ||
| Kommunaldarlehen | 198 | 232 | ||
| Sonstige Forderungen aus Krediten | 22 | 14 | ||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen ac | 5.142 | 5.868 | ||
| Geldmarktforderungen | 1.523 | 2.977 | ||
| Schuldscheindarlehen | 1.111 | 1.224 | ||
| Schuldverschreibungen | 2.508 | 1.667 | ||
| Forderungen sonstiges Geschäft ac | 70 | 117 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8 | 50 | ||
| Sonstige finanzielle Forderungen | 62 | 67 | ||
| Gesamt | 40.428 | 39.181 |
(44)Risikovorsorgebestand ac 31. Dezember 2024
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | Forderungen sonstiges Geschäft ac | Gesamt Risikovorsorge- bestand ac | ||||||
| Mio. € | ||||||||||
| Bestand zum 01.01. | 38 | 83 | 304 | 3 | 428 | |||||
| Zuführungen | 21 | 112 | 294 | 2 | 429 | |||||
| Inanspruchnahmen | - | - | 305 | 1 | 306 | |||||
| Auflösungen | 14 | 49 | 32 | 0 | 95 | |||||
| Transfer in Stage 1 | 3 | -3 | - | - | - | |||||
| Transfer in Stage 2 | -7 | 14 | -7 | - | - | |||||
| Transfer in Stage 3 | -2 | -11 | 13 | - | - | |||||
| Zinseffekt | - | - | 27 | - | 27 | |||||
| Währungsanpassungen | 1 | 3 | 20 | 0 | 24 | |||||
| Veränderung Konsolidierungskreis | - | - | - | - | - | |||||
| Umbuchungen | - | - | -104 | -1 | -105 | |||||
| Bestand zum 31.12. | 40 | 149 | 210 | 3 | 402 |
Die Risikovorsorge auf finanzielle Vermögenswerte ac entfällt auf Forderungen aus Krediten, auf Geld- und Kapitalmarktforderungen sowie auf Forderungen sonstiges Geschäft – im Wesentlichen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 290 |
Die Methodik zur Berechnung der Risikovorsorge wird im Kapitel „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ Anhangangabe (9) dargestellt. Eine detaillierte Aufgliederung des Risikovorsorgebestands auf die Klassen von finanziellen Vermögenswerten wird im Kapitel „Erläuterungen zu Finanzinstrumenten“ Anhangangabe (66) offengelegt. 31. Dezember 2023
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | Forderungen sonstiges Geschäft ac | Gesamt Risikovorsorge- bestand ac | ||||||
| Mio. € | ||||||||||
| Bestand zum 01.01. | 42 | 59 | 386 | 3 | 490 | |||||
| Zuführungen | 19 | 73 | 419 | 2 | 513 | |||||
| Inanspruchnahmen | 0 | - | 487 | 1 | 488 | |||||
| Auflösungen | 23 | 35 | 16 | 1 | 75 | |||||
| Transfer in Stage 1 | 12 | -12 | - | - | - | |||||
| Transfer in Stage 2 | -12 | 12 | 0 | - | - | |||||
| Transfer in Stage 3 | 0 | -12 | 12 | - | - | |||||
| Zinseffekt | - | - | 21 | - | 21 | |||||
| Währungsanpassungen | 0 | -2 | -6 | 0 | -8 | |||||
| Veränderung Konsolidierungskreis | - | - | - | - | - | |||||
| Umbuchungen | - | - | -25 | - | -25 | |||||
| Bestand zum 31.12. | 38 | 83 | 304 | 3 | 428 |
(45)Finanzielle Vermögenswerte fvoci
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen fvoci | 4.822 | 4.401 | ||
| Schuldverschreibungen | 4.822 | 4.401 | ||
| Eigenkapitalinstrumente fvoci | 1 | 2 | ||
| Aktien u.a. nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0 | 0 | ||
| Sonstige Beteiligungen | 1 | 2 | ||
| Gesamt | 4.823 | 4.403 | ||
| --- | --- | --- | --- | |
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 291 |
(46)Finanzielle Vermögenswerte fvpl
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Forderungen aus Krediten fvpl | 381 | 255 | ||
| Immobiliendarlehen | 381 | 255 | ||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen fvpl | 5 | 6 | ||
| Fondsanteile | 5 | 6 | ||
| Positive Marktwerte aus designierten Sicherungsderivaten fvpl | 673 | 831 | ||
| Positive Marktwerte aus Fair Value-Hedges | 673 | 826 | ||
| Positive Marktwerte aus Absicherung Nettoinvestitionen | - | 5 | ||
| Positive Marktwerte sonstige Derivate fvpl | 471 | 707 | ||
| Positive Marktwerte aus wirtschaftlichen Sicherungsderivaten | 153 | 271 | ||
| Positive Marktwerte aus übrigen Derivaten | 318 | 436 | ||
| Gesamt | 1.530 | 1.799 |
(47)Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte entfallen mit 122 Mio. € auf unseren Hotelbetrieb in Italien und mit insgesamt 160 Mio. € auf drei Immobiliendarlehen, davon zwei in den USA und eines in Finnland. Für unseren Hotelbetrieb bestand bereits seit geraumer Zeit eine Veräußerungsabsicht. Mit dessen Veräußerung wird im ersten Quartal 2025 gerechnet. (48)Anteile an at equity bewerteten Unternehmen Die Aareal Bank hält Anteile an 4 assoziierten Unternehmen (Vorjahr: 4 Unternehmen) und keine an Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: 1 Unternehmen), die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Die Summe der Beteiligungsbuchwerte betrug 75 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus der in diesem Jahr neu mit der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaft First Financial Software GmbH. (49)Immaterielle Vermögenswerte
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 9 | 486 | ||
| Selbsterstellte Software | 31 | 107 | ||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 5 | 127 | ||
| Gesamt | 45 | 720 |
Sämtliche Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill) entfallen auf das Segment Banking & Digital Solutions. Die starke Reduktion dessen geht nahezu ausschließlich auf die erfolgte Veräußerung der Aareon mit den mehrheitlich dort angefallenen Geschäfts- oder Firmenwerten zurück. Der Goodwill wird grundsätzlich jährlich zum 31. Dezember, dieses Jahr einmalig zum 30. September, im Rahmen eines Impairmenttests auf Werthaltigkeit hin für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit („cash generating unit“; kurz „CGU“) überprüft. Nach der Veräußerung der Aareon ist das Segment Banking & Digital Solutions als Ganzes die einzige CGU. Basis für die Wertermittlung sind die Barwerte zukünftiger Zahlungsströme (Value in Use), die anhand mittelfristiger Planungen bestimmt werden. Innerhalb der ersten drei
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 292 |
bis maximal sechs Jahre erfolgt eine individuelle Planung der Erlös- und Kostenposten. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte basieren auf internen und externen Faktoren sowie vergangenen Erfahrungen, wobei eine wesentliche Basis die Vorjahresplanung bildet. Der Umsatzplanung unterliegen im Wesentlichen Annahmen zum Neukundengeschäft sowie Vertragsverlängerungen und Zusatzgeschäft mit Bestandskunden. Diese stellen zugleich auch die wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten dar. Regelmäßige Umsatzerlöse wie Wartung und Gebühren aus dem Bestandskundengeschäft unterliegen in der Regel keinen größeren Schätzungsunsicherheiten. Die Planung des Materialaufwands wird abgeleitet aus der Umsatzplanung. Die Personalaufwandsplanung berücksichtigt im Wesentlichen Mitarbeiterzahlen sowie Lohnentwicklung. Die sonstigen Kosten werden unter der Berücksichtigung bekannter Sondereffekte in der Regel basierend auf dem Vorjahr fortentwickelt. Schätzungsunsicherheiten auf der Aufwandseite ergeben sich durch nicht geplante Preiserhöhungen oder nicht planbare Sondereffekte. Grundsätzlich erhöht sich die Schätzungsunsicherheit, je weiter in der Zukunft die Annahmen liegen. Für die über den Zeithorizont der individuellen Planung hinausgehenden Cashflows erfolgt in der Regel die Bewertung unter Berücksichtigung der ewigen Rente. Der Ermittlung der Barwerte zukünftiger Zahlungsströme wurde ein risikoadäquater Abzinsungsfaktor für das Segment Banking & Digital Solutions von 8,51 % nach Steuern zugrunde gelegt. Der Abzinsungsfaktor ergibt sich für das Segment aus einem risikolosen Basiszins von 2,50 % zuzüglich einer Marktrisikoprämie von 6,75 %, multipliziert mit einem Beta-Faktor von rund 0,89. Angesichts der Planungsunsicherheiten über die Detailplanungsphase hinaus wird in dem Segment aufgrund einer vorsichtigen Betrachtung des Marktumfelds eine Wachstumsrate von 2 % unterstellt. Die erzielbaren Beträge weisen eine Überdeckung der Buchwerte auf. Auch bei einer signifikanten Änderung einer der oben beschriebenen wesentlichen Annahmen wie der Erhöhung des risikoadäquaten Abzinsungsfaktors um 1 % oder der Verringerung der Wachstumsrate auf 1 %, ceteris paribus betrachtet, ergibt sich keine Wertminderung. Andere immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte („Triggering event“). Im Falle einer identifizierten potenziellen Wertminderung („Triggering event“) erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung der jeweiligen Asset CGU nach IAS 36 entsprechend den für immaterielle Vermögenswerte erläuterten Grundsätzen. Sofern eine Wertminderung vorzunehmen ist, wird die Restnutzungsdauer gegebenenfalls entsprechend angepasst. Sind die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen, werden diese Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben, wobei diese Wertaufholung nicht den Buchwert übersteigen darf, der sich ergeben hätte, wenn in den früheren Perioden keine Wertminderung erfasst worden wäre.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 293 |
Der Bestand an immateriellen Vermögenswerten entwickelte sich wie folgt:
| 2024 | 2023 | |||||||||||||||
| Geschäfts- oder Firmenwert | Selbst- erstellte Software | Sonstige immaterielle Anlagewerte | Gesamt | Geschäfts- oder Firmenwert | Selbst erstellte Software | Sonstige immaterielle Anlagewerte | Gesamt | |||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||||||||||||||
| Stand 01.01. | 532 | 219 | 224 | 975 | 419 | 171 | 193 | 783 | ||||||||
| Zugänge | 0 | 19 | 2 | 21 | 5 | 25 | 5 | 35 | ||||||||
| Umbuchungen | -617 | -182 | -229 | -1.028 | - | 1 | -1 | - | ||||||||
| Abgänge | - | 1 | 7 | 8 | 0 | 6 | 7 | 13 | ||||||||
| Veränderung Konsolidierungskreis | 98 | 30 | 47 | 175 | 106 | 28 | 34 | 168 | ||||||||
| Wechselkurs- veränderungen | 0 | 1 | 0 | 1 | 2 | 0 | 0 | 2 | ||||||||
| Stand 31.12. | 13 | 86 | 37 | 136 | 532 | 219 | 224 | 975 | ||||||||
| Abschreibungen | ||||||||||||||||
| Stand 01.01. | 46 | 113 | 96 | 255 | 41 | 87 | 89 | 217 | ||||||||
| Abschreibungen | - | 21 | 18 | 39 | 5 | 31 | 15 | 51 | ||||||||
| davon: außerplanmäßige Abschreibungen | - | - | - | - | 5 | - | - | 5 | ||||||||
| Zuschreibungen | - | - | - | - | - | - | - | - | ||||||||
| Umbuchungen | -43 | -93 | -78 | -214 | - | - | 0 | 0 | ||||||||
| Abgänge | - | 1 | 6 | 7 | - | 6 | 6 | 12 | ||||||||
| Veränderung Konsolidierungskreis | 1 | 14 | 2 | 17 | - | - | -1 | -1 | ||||||||
| Wechselkurs- veränderungen | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
| Stand 31.12. | 4 | 55 | 32 | 91 | 46 | 112 | 97 | 255 | ||||||||
| Buchwert 01.01. | 486 | 106 | 128 | 720 | 378 | 84 | 104 | 566 | ||||||||
| Buchwert 31.12. | 9 | 31 | 5 | 45 | 486 | 107 | 127 | 720 |
(50)Sachanlagen
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Grundstücke, Gebäude und Anlagen im Bau | 70 | 96 | ||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9 | 23 | ||
| Gesamt | 79 | 119 | ||
| --- | --- | --- | --- | |
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 294 |
Der Posten Anlagen im Bau besteht aus aktivierten Ausgaben in Höhe von insgesamt 0 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €). Der Bestand an Sachanlagen entwickelte sich wie folgt:
| 2024 | 2023 | |||||||||||
| Grundstücke, Gebäude und Anlagen im Bau | Betriebs- und Geschäfts- ausstattung | Gesamt | Grundstücke, Gebäude und Anlagen im Bau | Betriebs- und Geschäfts- ausstattung | Gesamt | |||||||
| Mio. € | ||||||||||||
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||||||||||
| Stand 01.01. | 185 | 80 | 265 | 331 | 91 | 422 | ||||||
| Zugänge | 13 | 14 | 27 | 22 | 14 | 36 | ||||||
| Umbuchungen | -56 | -49 | -105 | -141 | -13 | -154 | ||||||
| Abgänge | 9 | 8 | 17 | 29 | 14 | 43 | ||||||
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 1 | 1 | 2 | 2 | 4 | ||||||
| Wechselkursveränderungen | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | ||||||
| Sonstiges | - | - | - | - | - | - | ||||||
| Stand 31.12. | 134 | 38 | 172 | 185 | 80 | 265 | ||||||
| Abschreibungen | ||||||||||||
| Stand 01.01. | 89 | 57 | 146 | 121 | 66 | 187 | ||||||
| Abschreibungen | 10 | 9 | 19 | 18 | 10 | 28 | ||||||
| davon: außerplanmäßige Abschreibungen | - | - | - | - | - | - | ||||||
| Zuschreibungen | - | 0 | 0 | 2 | 1 | 3 | ||||||
| Umbuchungen | -34 | -33 | -67 | -38 | -10 | -48 | ||||||
| Abgänge | 1 | 4 | 5 | 10 | 9 | 19 | ||||||
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | ||||||
| Wechselkursveränderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
| Sonstiges | - | - | - | - | - | - | ||||||
| Stand 31.12. | 64 | 29 | 93 | 89 | 57 | 146 | ||||||
| Buchwert 01.01. | 96 | 23 | 119 | 210 | 25 | 235 | ||||||
| Buchwert 31.12. | 70 | 9 | 79 | 96 | 23 | 119 |
(51)Ertragsteueransprüche Von den Ertragsteueransprüchen zum 31. Dezember 2024 von 40 Mio. € (Vorjahr: 52 Mio. €) wird erwartet, dass ein Teilbetrag von 13 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €) nach mehr als zwölf Monaten realisiert wird. (52)Aktive latente Steuern Bei der Bilanzierung von latenten Steuern wurden Ansprüche und Schulden, die gegenüber der gleichen Steuerbehörde entstehen und saldiert beglichen werden können, in Höhe von 356 Mio. € (Vorjahr: 455 Mio. €) miteinander saldiert.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 295 |
Aktive latente Steuern wurden im Zusammenhang mit den folgenden Bilanzposten gebildet:
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Finanzielle Vermögenswerte ac | 115 | 122 | ||
| Finanzielle Vermögenswerte fvoci | 41 | 57 | ||
| Finanzielle Vermögenswerte fvpl | 17 | 23 | ||
| Sachanlagen | 0 | 5 | ||
| Sonstige Aktiva | 3 | 3 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten ac | 4 | 3 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten fvpl | 243 | 311 | ||
| Rückstellungen | 66 | 71 | ||
| Sonstige Passiva | 1 | 1 | ||
| Steuerliche Verlustvorträge | 140 | 81 | ||
| Aktive latente Steuern | 630 | 677 |
Zum 31. Dezember 2024 beziehungsweise zum 31. Dezember 2023 hat der Konzern für Betriebsstätten und Gesellschaften, die einen Verlust in der laufenden Periode oder in der Vorperiode erlitten haben, latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 140 Mio. € angesetzt (Vorjahr: 81 Mio. €). Davon entfallen 37 Mio. € auf ausländische Betriebsstätten (Vorjahr: 19 Mio. €). Grundlage für die Bildung latenter Steuern ist die Einschätzung des Managements, gemäß der es wahrscheinlich ist, dass die jeweiligen Einheiten in den nächsten fünf Jahren zu versteuernde Ergebnisse erzielen werden, mit denen noch nicht genutzte steuerliche Verluste, Steuergutschriften, Zinsvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen verrechnet werden können. In der Regel verwendet das Management für die Bestimmung der auszuweisenden Beträge latenter Steuerforderungen Informationen zu historischer Profitabilität und gegebenenfalls Informationen über prognostizierte Geschäftsergebnisse auf Basis genehmigter Geschäftspläne einschließlich einer Aufstellung über die Vortragsperioden ungenutzter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften, Steuerplanungsmöglichkeiten sowie sonstiger maßgeblicher Überlegungen. Die nicht angesetzten oder wertberichtigten aktiven latenten Steuern belaufen sich auf 68 Mio. € (Vorjahr: 90 Mio. €). Auf unverfallbare steuerliche Verlustvorträge von 272 Mio. € (Vorjahr: 354 Mio. €) wurden keine latenten Steuerforderungen erfasst, da es nicht wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuernde Ergebnisse vorliegen, mit denen die ungenutzten steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Aktive latente Steuern in Höhe von 69 Mio. € (Vorjahr: 61 Mio. €) wurden erfolgsneutral über die Anderen Rücklagen gebildet. (53)Sonstige Aktiva
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Immobilien | 550 | 417 | ||
| Vertragsvermögenswerte | - | 23 | ||
| Übrige | 90 | 102 | ||
| Gesamt | 640 | 542 |
Der Immobilienbestand erhöhte sich durch die Übernahme von zwei Immobilienobjektgesellschaften aus US-amerikanischen Kreditengagements.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 296 |
Bei einer amerikanischen Immobilie mit einem Buchwert in Höhe von 66 Mio. €, einer italienischen Immobilie mit einem Buchwert in Höhe von 102 Mio. € und einer spanischen Immobilie mit einem Buchwert in Höhe von 6 Mio. € wurden im Berichtszeitraum Wertminderungen in Höhe von 14 Mio. € bzw. jeweils 2 Mio. € vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden Kosten für wertsteigernde Maßnahmen aktiviert. (54)Finanzielle Verbindlichkeiten ac
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten ac | 26.557 | 26.675 | ||
| Geldmarktverbindlichkeiten | 5.439 | 6.134 | ||
| Schuldscheindarlehen | 2.617 | 2.662 | ||
| Hypotheken-Pfandbriefe | 12.385 | 11.759 | ||
| Öffentliche Pfandbriefe | 1.011 | 1.119 | ||
| Sonstige Schuldverschreibungen | 5.104 | 5.001 | ||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1 | - | ||
| Wohnungswirtschaftliche Einlagen ac | 12.216 | 12.669 | ||
| Täglich fällige Einlagen | 8.365 | 8.816 | ||
| Termineinlagen | 3.851 | 3.853 | ||
| Verbindlichkeiten sonstiges Geschäft ac | 72 | 649 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 21 | 22 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 51 | 627 | ||
| Nachrangige Verbindlichkeiten ac | 641 | 357 | ||
| Gesamt | 39.486 | 40.350 |
Die Bestandsveränderung der nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 285 Mio. € (Vorjahr: -30 Mio. €) setzt sich aus 283 Mio. € (Vorjahr: -37 Mio. €) Cashflow-relevanten Kapitalzahlungen und 2 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) nicht-Cashflow-relevanten Fair Value-Änderungen und Veränderungen aus Zinsabgrenzungen zusammen. (55)Finanzielle Verbindlichkeiten fvpl
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Negative Marktwerte aus designierten Sicherungsderivaten fvpl | 1.057 | 1.321 | ||
| Negative Marktwerte aus Fair Value-Hedges | 1.022 | 1.305 | ||
| Negative Marktwerte aus Absicherung Nettoinvestitionen | 35 | 16 | ||
| Negative Marktwerte sonstige Derivate fvpl | 1.509 | 1.362 | ||
| Negative Marktwerte aus wirtschaftlichen Sicherungsderivaten | 667 | 298 | ||
| Negative Marktwerte aus übrigen Derivaten | 842 | 1.064 | ||
| Gesamt | 2.566 | 2.683 |
(56)Zur Veräußerung gehaltene langfristige Verbindlichkeiten Die zur Veräußerung gehaltenen Verbindlichkeiten von 9 Mio. € entfallen im Wesentlichen auf unseren Hotelbetrieb in Italien.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 297 |
(57)Rückstellungen
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 8 | 76 | ||
| Rückstellungen für außerbilanzielles Kreditgeschäft | 19 | 5 | ||
| Sonstige Rückstellungen | 132 | 134 | ||
| Gesamt | 159 | 215 |
Änderungen des Rechnungszinses für Pensionen erfordern eine Neubewertung des Verpflichtungsumfangs, die erfolgsneutral direkt im Sonstigen Ergebnis in dem Posten Veränderung der Rücklage aus leistungsorientierten Plänen erfasst wird. Eine detaillierte Aufgliederung der Rückstellungen für außerbilanzielles Kreditgeschäft auf die Klassen von finanziellen Vermögenswerten wird im Kapitel „Erläuterungen zu Finanzinstrumenten“ Anhangangabe (66) offengelegt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsverpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus bei der Aareal Bank, der Aareon, der BauGrund und der Westdeutschen Immobilien Servicing (ehemalige WestImmo) abgeschlossenen Altersvorsorgeplänen (sog. beitrags- und leistungsorientierte Pläne gemäß IAS 19). Bei der Aareal Bank bestehen zur Absicherung von bestehenden Altersversorgungsverpflichtungen Vermögenswerte in einem Contractual Trust Arrangement (CTA), um vor dem Hintergrund der eingeschränkten Absicherung durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) eine verbesserte Insolvenzsicherung der Versorgungsansprüche zu gewährleisten. Hierzu wurde eine doppelseitige Treuhand unter Beteiligung der Aareal Bank AG (Treugeber) und des Aareal Pensionsverein e.V. als rechtlich selbstständigen Dritten (Treuhänder) vereinbart. Der Treuhänder ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Wiesbaden eingetragen. Der Treuhänder hält das Sondervermögen treuhänderisch für den Treugeber (Verwaltungstreuhand). Gleichzeitig, aber gegenüber der Verwaltungstreuhand vorrangig, hält der Treuhänder das Sondervermögen für alle Begünstigten treuhänderisch zur Sicherung der erfassten Ansprüche (Sicherungstreuhand). Die Sicherungstreuhand im Interesse der Begünstigten entsteht im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB). Aufgrund dieser Sicherungstreuhand können die Begünstigten vom Treuhänder verlangen, dass dieser das Sondervermögen nach Maßgabe der Regelungen dieses Treuhandvertrags zur Sicherung der erfassten Ansprüche hält und verwaltet. Mit Eintritt des Sicherungsfalls können die Begünstigten aufgrund der Sicherungstreuhand vom Treuhänder verlangen, dass dieser ihre erfassten Ansprüche nach Maßgabe der Regelungen dieses Treuhandvertrags aus dem Sondervermögen befriedigt. Wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögens ist die Bank. Gemanagt wird das Vermögen in einem Spezialfonds von der HSBC INKA. Die HSBC INKA trifft auf der Grundlage einer Anlagerichtlinie die Anlageentscheidungen für die Altersversorgung der Mitarbeiter. Es wurde ein gemeinsamer Anlageausschuss mit Mitarbeitern der HSBC INKA und der Aareal Bank gebildet. Die Bank überträgt das neu anzulegende Vermögen jährlich auf den Aareal Pensionsverein e.V., der dann wiederum zusätzliche Anteile am Spezialfonds erwirbt. Zinserträge werden unterjährig durch den Fondsmanager angelegt. Für einen Teil der Versorgungsansprüche der aktiven Vorstandsmitglieder sowie der ehemaligen Vorstandsmitglieder hat die Bank Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die ebenfalls treuhänderisch auf den Aareal Pensionsverein e.V. übertragen wurden und für deren Beiträge die Bank entsprechende Mittel bereitstellt. Mit der Auslagerung von Vermögensgegenständen auf den Aareal Pensionsverein e.V. wird neben der Sicherung von Anwartschaften und Ansprüchen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Planvermögen im Sinne von IAS 19 geschaffen, das mit den Versorgungsverpflichtungen des Treugebers verrechnet werden kann.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 298 |
Kurzbeschreibung der wesentlichen Pensionspläne DePfa Bank Betriebsvereinbarung vom 14. Dezember 1999 (kurz: BV 97) Die BV 97 gilt für Neueintritte ab dem 1. Januar 1997. Nach Erfüllung einer Wartezeit von fünf versorgungsfähigen Dienstjahren sind folgende Leistungen zugesagt: Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres (auch nach vorangegangener Invalidität), vorgezogene Altersrente, Invalidenrente bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres sowie Witwen- und Witwerrente. Die Bank gewährt ihren Mitarbeitern eine Grundversorgung aus eigenen Beiträgen und eine Zusatzversorgung entsprechender einzelvertraglicher Vereinbarungen zur Gehaltsumwandlung. Die Grundversorgung ergibt sich für die versorgungsfähige Dienstzeit aus einem jährlichen Versorgungsaufwand in Höhe von 3,5 % für Teile des versorgungsfähigen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und 10 % für Teile des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der BBG. Die so ermittelten Arbeitgeberbeiträge sowie die Beiträge aus Gehaltsumwandlung werden zum Ende eines Wirtschaftsjahres in einen CTA eingebracht. Das Versorgungskapital inklusive der zugeteilten Überschüsse wird jährlich mit mindestens 4 % verzinst. Die jährlichen Versorgungsleistungen errechnen sich durch die Verrentung des Versorgungskapitals bei Eintritt des Leistungsfalls gemäß einer festen Verrentungstabelle. Als versorgungsfähige Dienstzeit gilt die Zeit ab der Vollendung des 20. Lebensjahres bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres. Das versorgungsfähige Einkommen ist das innerhalb eines Jahres bezogene Bruttoarbeitsentgelt. Die versicherungsmathematischen Abschläge bei Inanspruchnahme der Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres finden über die Verrentung des Versorgungskapitals statt. Witwen-/Witwerrente beträgt 60 % der Mitarbeiterrente. Die Bank erhöht die laufenden Leistungen jährlich um 1 %; eine Verpflichtung zum Inflationsausgleich besteht nicht. Vorstand Die vier aktiven Vorstandsmitglieder erhalten ihre Versorgungsleistungen aufgrund jeweiliger Einzelzusagen. Zwei Einzelzusagen orientieren sich an den festen jährlichen Arbeitgeberbeiträgen und den Beiträgen aus Entgeltumwandlung, die auf das jeweilige Versorgungskonto eingezahlt und jährlich mit 4 % verzinst werden. Bei Invalidität oder Tod wird das bestehende Versorgungskapital aus Arbeitgeberbeiträgen um die Summe der Beiträge aufgestockt, die für jedes volle Kalenderjahr bis zu einer Beitragszeit von insgesamt zehn Jahren, maximal jedoch bis zur Vollendung des 62. bzw. 63. Lebensjahres, künftig noch gutgeschrieben worden wären. Das Versorgungskapital und das Entgeltumwandlungskapital werden im Versorgungsfall versicherungsmathematisch in eine lebenslänglich laufende Alters- bzw. Invalidenrente umgerechnet. Die Verrentung erfolgt auf der Grundlage der biometrischen Rechnungsgrundlagen und eines Rechnungszinssatzes von 4 % jährlich und berücksichtigt die garantierte Rentenanpassung von 1 % p. a. Die Witwenpension beträgt 60 % des Pensionsanspruchs des Versorgungsnehmers. Die laufenden Leistungen werden jährlich um 1 % erhöht, eine Verpflichtung zum Inflationsausgleich besteht nicht. Die entsprechend dieser Zusage erreichbaren Altersleistungen wurden für eine dieser Einzelzusagen durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Diese Rückdeckungsversicherung schließt Leistungen im Invaliden- und im Todesfall ein. Für die zwei weiteren Einzelzusagen wird jährlich ein fester Arbeitgeberbeitrag zur Verfügung gestellt und dem persönlichen Versorgungskonto gutgeschrieben. Das Versorgungskapital verzinst sich entsprechend den Kapitalerträgen, die in Form einer realen oder virtuellen Kapitalanlage generiert werden. Die Kapitalanlage erfolgt, soweit der Versorgungsbeitrag dem für die Bank errichteten Contractual Trust Agreement (CTA) als Treuhandvermögen zugeführt wird, als Realanlage im Rahmen des CTA. Soweit der Versorgungsbeitrag nicht dem Treuhandvermögen des CTA zugeführt wird, erfolgen die Anlage und die Bestimmung der Kapitalerträge virtuell, sodass das Ergebnis der virtuellen Anlage dem Ergebnis der Anlage entspricht, als wäre die Anlage zu 100 % als Realanlage vorgenommen worden. Bei Invalidität oder Tod wird das bestehende Versorgungskapital um die Summe der Beiträge aufgestockt, die für jedes volle Kalenderjahr bis zu einer Beitragszeit von fünf Jahren, maximal jedoch bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres, künftig noch gutgeschrieben worden wären. Das Versorgungskapital wird grundsätzlich in Form einer Einmalzahlung ausgezahlt, optional auf Antrag auch als Rentenzahlung. Die Hinterbliebenenpension beträgt 60 % des Pensionsanspruchs des Versorgungsnehmers. Soweit die Versorgung als Rentenleistung ausgezahlt wird, werden die laufenden Leistungen jährlich um 1 % angepasst. DePfa Bank Dienstvereinbarung vom 30. Dezember 1955 (kurz: DePfa 55) Die DePfa 55 ist eine einkommensabhängige Zusage für die Eintritte vor dem 31. Dezember 1988, die nach Erfüllung einer Wartezeit von fünf Dienstjahren eine Ruhegeldleistung ab Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit (Invalidität) sowie eine Hinterbliebenenleistung als eine monatliche Rente vorsieht.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 299 |
Die Höhe der Anwartschaft ergibt sich aus den Steigerungsbeträgen wie folgt: je 5 % des letzten Jahresgehalts für die ersten fünf Dienstjahre, je 2 % des letzten Jahresgehalts für die weiteren 20 Dienstjahre und je 1 % des letzten Jahresgehalts für jedes spätere Dienstjahr bis zu einem Höchstsatz von 75 % des letzten Jahresgehalts nach 35 Dienstjahren. Die Witwen-/Witwerrente beträgt 60 % der Alters-/Invalidenleistung. Auf den Versorgungsanspruch werden Leistungen der Sozialversicherung und VBL/Gerling angerechnet. Die Dienstvereinbarung beinhaltet keine Regelung zum vorzeitigen Bezug der Altersrente sowie zur Anpassung der laufenden Renten. Diese Zusagen sind endgehaltsbezogene Zusagen. Die sich aus der jeweiligen Versorgungszusage ergebende Verpflichtung reagiert somit sehr empfindlich auf von der Erwartung abweichende Einkommensveränderungen. Für die laufenden Leistungen sehen die Zusagen keinen festgelegten Anpassungssatz vor, daher erfolgt die Anpassung nach § 16 BetrAVG. Es ist also bei entsprechender wirtschaftlicher Lage der Bank alle drei Jahre ein Inflationsausgleich vorzunehmen. Eine Variation der Inflation und somit des Rententrends hat bei diesen Zusagen eine Wirkung auf das Versorgungsvolumen. BauBoden Vereinbarung vom 1. Juli 1968 (kurz: BauBoden 68) Diese Vereinbarung gilt für die Betriebsangehörigen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, die am 1. Januar 1967 im Dienst der Bank gestanden haben oder spätestens bis zum 31. Dezember 1983 neu eingetreten sind. Nach Erfüllung einer Wartezeit von zehn Dienstjahren sind folgende Leistungen zugesagt: Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres, vorgezogene Altersrente, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente sowie Witwen- und Witwerrente. Die Versorgung besteht aus einer Gesamtrente, die sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zusatzversicherung bei der VBL oder beim BVV, die angerechnet wird, oder aus dem Gruppenversicherungsvertrag und dem Bankzuschuss zusammensetzt. Die Gesamtrente beträgt nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit 55 % des pensionsfähigen Gehalts. Für jedes weitere Dienstjahr erhöht sich die Gesamtrente um 1 % des pensionsfähigen Gehalts bis zu einem Höchstsatz von 75 %. Als pensionsfähiges Gehalt gilt das letzte im Dienst bezogene monatliche Bruttogehalt. Bei Inanspruchnahme der Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres wird kein versicherungsmathematischer Abschlag vorgenommen. Die Witwen-/Witwerrente beträgt 60 % des Bankzuschusses. Die Anpassung der laufenden Renten erfolgt gemäß § 16 BetrAVG. Diese Zusagen sind endgehaltsbezogene Zusagen. Die sich aus der jeweiligen Versorgungszusage ergebende Verpflichtung reagiert somit sehr empfindlich auf von der Erwartung abweichende Einkommensveränderungen. Für die laufenden Leistungen sehen die Zusagen keinen festgelegten Anpassungssatz vor, daher erfolgt die Anpassung nach § 16 BetrAVG. Es ist also bei entsprechender wirtschaftlicher Lage der Bank alle drei Jahre ein Inflationsausgleich vorzunehmen. Eine Variation der Inflation und somit des Rententrends hat bei diesen Zusagen eine Wirkung auf das Versorgungsvolumen. BauBoden Vereinbarung vom 12. Dezember 1984 (kurz: BauBoden 84) und DePfa Bank Versorgungsordnung vom 28. November 1990 (kurz: DePfa 90) Die Versorgungsordnung BauBoden 84 gilt für die Betriebsangehörigen, die nach dem 31. Dezember 1983 in das Unternehmen eingetreten sind und das 20. Lebensjahr vollendet haben. Die Versorgungsordnung DePfa 90 gilt für die Betriebsangehörigen, die nach dem 31. Dezember 1988 in das Unternehmen eingetreten sind. Nach Erfüllung einer Wartezeit von zehn Dienstjahren sind folgende Leistungen zugesagt: Alters- bzw. vorgezogene Altersrente, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente sowie Witwen- und Witwerrente. Einen Anspruch auf Altersrente erwirbt der Betriebsangehörige bei Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Höhe der monatlichen Rentenanwartschaft berechnet sich für jedes anrechnungsfähige Dienstjahr (begrenzt auf maximal 40 Dienstjahre) wie folgt: 0,6 % der versorgungsfähigen Bezüge bis zur BBG, 2 % des die BBG übersteigenden Teils der versorgungsfähigen Bezüge, wobei als versorgungsfähige Bezüge bzw. bei der BBG der Durchschnitt der letzten zwölf Monate genommen wird. Auf den Versorgungsanspruch werden bei der Bau Boden 84 Versicherungsleistungen des BVV angerechnet.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 300 |
Die Bank verzichtet auf einen versicherungsmathematischen Abschlag bei der Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente. Die Witwen-/Witwerrente beträgt 60 % der Anwartschaft auf Versorgungsleistung. Die Anpassung der laufenden Renten erfolgt gemäß § 16 BetrAVG. Diese Zusagen sind endgehaltsbezogene Zusagen. Die sich aus der jeweiligen Versorgungszusage ergebende Verpflichtung reagiert somit sehr empfindlich auf von der Erwartung abweichende Einkommensveränderungen. Für die laufenden Leistungen sehen die Zusagen keinen festgelegten Anpassungssatz vor, daher erfolgt die Anpassung nach § 16 BetrAVG. Es ist also bei entsprechender wirtschaftlicher Lage der Bank alle drei Jahre ein Inflationsausgleich vorzunehmen. Eine Variation der Inflation und somit des Rententrends hat bei diesen Zusagen eine Wirkung auf das Versorgungsvolumen. AHB-Betriebsvereinbarung über Zusatzversorgungsleistungen (RGO) der ehemaligen Corealcredit Für ehemalige Mitarbeiter der Allgemeine Hypothekenbank AG, deren Anstellungsverhältnis vor dem 1. Januar 1994 begonnen hat, bestimmen sich die Versorgungsleistungen nach der Zusatzversorgung vom 29. August 1995 mit ergänzender Rahmenbetriebsvereinbarung vom 7. März 1995. Dieser Versorgungszusage liegt eine an die Beamtenversorgung angelehnte Gesamtversorgung zugrunde. Nach Erfüllung der Wartezeit von fünf Dienstjahren beträgt der Gesamtversorgungssatz zunächst 50 % des versorgungsfähigen Einkommens. Für jedes Jahr der Zugehörigkeit nach Vollendung des 37. Lebensjahres erhöht sich der Gesamtversorgungssatz um 1 % des versorgungsfähigen Einkommens, höchstens jedoch auf 75 % des versorgungsfähigen Einkommens. Bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit beträgt der Anspruch mindestens 65 % und bei Arbeitsunfall 75 % des versorgungsfähigen Einkommens. Als versorgungsfähiges Einkommen gilt das durch zwölf geteilte Jahreseinkommen. Das Jahreseinkommen errechnet sich aus 14 Monatsgehältern. Auf das so ermittelte Ruhegeld werden die auf Pflichtbeiträgen beruhenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und des BVV angerechnet. Insofern ist die Versorgungsverpflichtung unmittelbar abhängig von der Entwicklung des Leistungsniveaus der Rentenversicherung einerseits und des BVVs andererseits. Ausgelöst durch das Rentenreformgesetz 1992 und die damit einhergehenden Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgte in 1995 eine Neuordnung der Zusage. Kern der Neuordnung ist die Begrenzung der Ausfallbürgschaft der Bank für das infolge der Rentenzugangsfaktoren und der geringeren Anpassung des Rentenwerts sinkende Niveau der gesetzlichen Rente. Danach übernimmt die Bank weiterhin dienstzeitratierlich für die Dienstzeiten bis zur Neuordnung am 31. Dezember 1995 die Ausfallbürgschaft für die Rentenzugangsfaktoren bei vorgezogenem Altersrentenbeginn und für das abgesenkte Niveau des aktuellen Rentenwerts (Nettoanpassungsfaktor). Für die Dienstzeiten ab der Neuordnung bis zum Pensionierungsbeginn geht die Niveauabsenkung der gesetzlichen Rentenversicherung zulasten des Versorgungsberechtigten. Ab Rentenbeginn ist die AHB-Rente bereits vor der Neuordnung von der Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der BVV-Rente entkoppelt, da ausschließlich die AHB-Rente gemäß der Inflation jährlich angepasst wird. Entsprechend ist die Verpflichtung für die Zusage während der Anwartschaftsphase zum einen von der Entwicklung der Sozial- und BVV-Rente unmittelbar abhängig. Zum anderen ist sie in vollem Umfang für alle Dienstjahre – auch soweit diese schon erbracht wurden – einkommensdynamisch. Das Verpflichtungsvolumen ist zudem von der Variation der Inflation und somit des Rententrends abhängig. Rheinboden Hypothekenbank AG – Pensionsordnungen in der Fassung vom 1. Dezember 1991 der ehemaligen Corealcredit Die ehemaligen Mitarbeiter der Rheinboden Hypothekenbank AG haben Anspruch auf Alters- und Invalidenrenten sowie Hinterbliebenenleistungen gemäß den Pensionsordnungen in der Fassung vom 1. Dezember 1991. Für Mitarbeiter mit Dienstbeginn vor dem 1. Oktober 1978 betragen die monatlichen Versorgungsleistungen nach 10 Dienstjahren 5 % der pensionsfähigen Bezüge (letztes tarifliches oder vertragliches Monatsgehalt) und erhöhen sich jeweils um 0,5 % der pensionsfähigen Bezüge je weiteres Dienstjahr auf 14 % der pensionsfähigen Bezüge nach 15 Dienstjahren. Für jedes weitere Dienstjahr
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 301 |
erhöht sich der monatliche Versorgungsanspruch um 0,3 % der pensionsfähigen Bezüge, jedoch insgesamt höchstens auf 20 %. Hierauf werden die Leistungen des BVV angerechnet, soweit diese auf Arbeitgeberbeiträgen beruhen. Für Mitarbeiter mit Dienstbeginn nach dem 30. September 1978 betragen die Versorgungsleistungen 0,15 % der pensionsfähigen Bezüge bis zur Beitragsbemessungsgrenze sowie 1,5 % der pensionsfähigen Bezüge über der Beitragsbemessungsgrenze je Dienstjahr zwischen dem 25. und dem 65. Lebensjahr, wobei höchstens 35 Dienstjahre angerechnet werden. Die Altersrente in den Rheinboden-Pensionsordnungen wird ab Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. mit Beginn der Altersrente (Vollrente) in der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Im Fall des vorgezogenen Altersrentenbeginns sind Abschläge in Höhe von 0,3 % pro Monat des vorgezogenen Altersrentenbeginns vor Alter 65 zur Teil-Kompensation der Mehrbelastung infolge des vorgezogenen Rentenbeginns vorgesehen. Die Hinterbliebenenleistungen betragen 60 % des Rentenanspruchs des Mitarbeiters für Witwen/Witwer bzw. 15 % für Halbwaisen und 20 % für Waisen, höchstens jedoch zusammen den Betrag des Rentenanspruchs des Mitarbeiters. Für einzelne Pensionäre und unverfallbar ausgeschiedene Anwärter bestehen ergänzende einzelvertragliche Regelungen zur Überleitung von der alten auf die neue Rheinboden-Pensionsordnung und zur Anrechnung der BVV-Leistung. Zudem sind für ehemalige Vorstände und Generalbevollmächtigte – zurzeit Pensionäre und ein unverfallbar ausgeschiedener Anwärter – einzelvertragliche Zusagen maßgeblich. Die Anpassung der laufenden Renten auf Basis der Rheinboden-Zusagen erfolgt – mit Ausnahme einer kleinen Gruppe von etwa zehn Rentnern mit Anpassung gemäß Bankentarif – auf Basis von § 16 BetrAVG gemäß dem Inflationsausgleich. WestImmo – Versorgungsordnung vom 1. Oktober 1995 Die Versorgungsordnung vom 1. Oktober 1995 ist eine beitragsorientierte Leistungszusage. Als Leistungsarten vorgesehen sind nach einer Wartezeit von fünf Dienstjahren Altersrente, vorgezogene Altersrente, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrente. Die Höhe der Altersrente, vorgezogenen Altersrente sowie der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente berechnet sich aus der Summe der während der rentenfähigen Dienstzeit erworbenen Rentenbausteine. Übersteigt die rentenfähige Dienstzeit 40 Jahre, so berechnet sich die monatliche Rente aus der Summe der 40 höchsten während der rentenfähigen Dienstzeit erworbenen Rentenbausteine. Die Höhe eines Rentenbausteins wiederum ergibt sich durch Multiplikation des Beitragseckwerts (ab 2021: 311 €), der persönlichen Verdienstrelation (Verhältnis aus rentenfähigem Einkommen und der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung, wobei Einkommensbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze 3,75-fach gewichtet werden) und dem Verrentungsfaktor im jeweiligen Alter gemäß der Verrentungstabelle. Die Höhe der vorgezogenen Altersrente wird für jeden Monat des Rentenbezugs vor Vollendung des 65. Lebensjahres um 0,5 % gekürzt. Die Witwen-/Witwerrentenanwartschaft beträgt 60 %.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 302 |
Der Ermittlung der Höhe der Pensionsverpflichtungen liegen, soweit erforderlich, die folgenden konzerneinheitlichen versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde:
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Berechnungsmethode | Projected Unit Credit | Projected Unit Credit | ||
| Rechnungsgrundlage | Richttafeln 2018 G von K. Heubeck | Richttafeln 2018 G von K. Heubeck | ||
| Versicherungsmathematische Annahmen (%) | ||||
| Rechnungszinssatz | 3,44 | 3,15 | ||
| Gehaltstrend | 2,25 | 2,25 | ||
| Rententrend | 1,72 | 1,75 | ||
| Inflationsrate | 2,25 | 2,25 | ||
| Fluktuationsrate | 3,00 | 3,00 |
Entwicklung der Nettopensionsverpflichtungen:
| Barwert der Pensions- verpflichtungen | Zeitwert des Planvermögens | Nettopensions- verpflichtung | ||||
| Mio. € | ||||||
| Stand zum 01.01.2024 | 416 | -340 | 76 | |||
| Pensionsaufwand | 18 | -11 | 7 | |||
| laufender Dienstzeitaufwand | 6 | - | 6 | |||
| Nettozinsaufwand | 12 | -11 | 1 | |||
| Zahlungen | -11 | -5 | -16 | |||
| geleistete Versorgungsleistungen | -15 | 3 | -12 | |||
| Beiträge des Arbeitgebers | - | -4 | -4 | |||
| Beiträge der Begünstigten von leistungsorientierten Plänen | 4 | -4 | 0 | |||
| Neubewertung (Remeasurements) | -15 | -15 | -30 | |||
| aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen | 2 | - | 2 | |||
| aufgrund von Änderungen finanzieller Annahmen | -17 | - | -17 | |||
| aufgrund von Änderungen demografischer Annahmen | - | - | - | |||
| Differenz aus tatsächlichem Ertrag und mit dem Rechnungszins kalkuliertem Ertrag (Planvermögen) | - | -15 | -15 | |||
| Veränderung Konsolidierungskreis | -31 | 2 | -29 | |||
| Stand zum 31.12.2024 | 377 | -369 | 8 | |||
| --- | --- | --- | --- | |||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 303 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Barwert der Pensions- verpflichtungen | Zeitwert des Planvermögens | Nettopensions- verpflichtung | ||||
| Mio. € | ||||||
| Stand zum 01.01.2023 | 371 | -213 | 158 | |||
| Pensionsaufwand | 18 | -10 | 8 | |||
| laufender Dienstzeitaufwand | 5 | - | 5 | |||
| Nettozinsaufwand | 13 | -10 | 3 | |||
| Zahlungen | -11 | -101 | -112 | |||
| geleistete Versorgungsleistungen | -16 | 3 | -13 | |||
| Beiträge des Arbeitgebers | - | -99 | -99 | |||
| Beiträge der Begünstigten von leistungsorientierten Plänen | 5 | -5 | 0 | |||
| Neubewertung (Remeasurements) | 38 | -16 | 22 | |||
| aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen | 6 | - | 6 | |||
| aufgrund von Änderungen finanzieller Annahmen | 32 | - | 32 | |||
| aufgrund von Änderungen demografischer Annahmen | - | - | - | |||
| Differenz aus tatsächlichem Ertrag und mit dem Rechnungszins kalkuliertem Ertrag (Planvermögen) | - | -16 | -16 | |||
| Veränderung Konsolidierungskreis | - | - | - | |||
| Stand zum 31.12.2023 | 416 | -340 | 76 |
Die gewichtete Duration der Pensionsverpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2024 15,7 Jahre (Vorjahr: 15,9 Jahre). Erwartete Fälligkeiten der Verpflichtung (DBO):
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Bis 1 Jahr | 14 | 17 | ||
| Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre | 66 | 71 | ||
| Mehr als 5 Jahre bis 10 Jahre | 92 | 99 | ||
| Gesamt | 172 | 187 |
Im Geschäftsjahr 2025 werden voraussichtlich 5 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) in Pläne eingezahlt.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 304 |
Sensitivität der Pensionsverpflichtung (DBO) gegenüber zentralen versicherungsmathematischen Annahmen Anhand der qualitativen Planbeschreibung wurden die für die Verpflichtungshöhe wesentlichen Bewertungsparameter herausgearbeitet und entsprechende Berechnungen zur Sensitivität durchgeführt:
| Leistungsorientierte Verpflichtung 2024 | Veränderung | Leistungsorientierte Verpflichtung 2023 | Veränderung | ||||||
| Mio. € | % | Mio. € | % | ||||||
| Barwert der Verpflichtungen | 377 | 416 | |||||||
| Rechnungszinssatz | Erhöhung um 1,0 Prozentpunkte | 326 | -14 | 359 | -14 | ||||
| Verringerung um 1,0 Prozentpunkte | 442 | 17 | 489 | 18 | |||||
| Gehaltstrend | Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte | 382 | 1 | 423 | 2 | ||||
| Verringerung um 0,5 Prozentpunkte | 373 | -1 | 412 | -1 | |||||
| Rententrend | Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte | 381 | 1 | 421 | 1 | ||||
| Verringerung um 0,25 Prozentpunkte | 373 | -1 | 412 | -1 | |||||
| Lebenserwartung | Erhöhung um 1 Jahr | 394 | 5 | 435 | 5 | ||||
| Verringerung um 1 Jahr | 360 | -5 | 397 | -5 |
Die dargestellte Sensitivitätsanalyse berücksichtigt jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben, d.h., mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden dabei nicht berücksichtigt. Das Planvermögen setzt sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Barmittel | 0 | 0 | ||
| Wertpapierfonds inkl. Derivate | 344 | 313 | ||
| Rückdeckungsversicherungen | 25 | 27 | ||
| Gesamt | 369 | 340 |
Die mit den leistungsorientierten Verpflichtungen verbundenen Risiken betreffen neben den üblichen versicherungsmathematischen Risiken v. a. finanzielle Risiken im Zusammenhang mit den Planvermögen, diese können insbesondere Adressen- und Marktpreisrisiken enthalten. Diese Risiken werden in das Risikomanagement der Aareal Bank Gruppe einbezogen. Die Bewertung der Wertpapierfonds inkl. Derivate ist gemäß Fair Value-Hierarchie der Stufe 2 zuzuordnen.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 305 |
Sonstige Rückstellungen Die Entwicklung der Sonstigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
| Rückstellungen für Personal- und Sachkosten | Rückstellungen für Rechts- und Steuerrisiken | Übrige Rückstellungen | Gesamt | |||||
| Mio. € | ||||||||
| Buchwert zum 01.01.2024 | 101 | 3 | 30 | 134 | ||||
| Zuführung | 108 | 0 | 6 | 114 | ||||
| Verbrauch | 38 | 0 | 23 | 61 | ||||
| Auflösung | 3 | 0 | 2 | 5 | ||||
| Verzinsung | 0 | - | 0 | 0 | ||||
| Umgliederung | -44 | - | -7 | -51 | ||||
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | - | - | 0 | ||||
| Wechselkursänderungen | 1 | - | 0 | 1 | ||||
| Buchwert zum 31.12.2024 | 125 | 3 | 4 | 132 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Rückstellungen für Personal- und Sachkosten | Rückstellungen für Rechts- und Steuerrisiken | Übrige Rückstellungen | Gesamt | |||||
| Mio. € | ||||||||
| Buchwert zum 01.01.2023 | 104 | 3 | 23 | 130 | ||||
| Zuführung | 52 | 0 | 15 | 67 | ||||
| Verbrauch | 53 | 0 | 0 | 53 | ||||
| Auflösung | 4 | 0 | 8 | 12 | ||||
| Verzinsung | 1 | - | 0 | 1 | ||||
| Umgliederung | 0 | - | 0 | 0 | ||||
| Veränderung Konsolidierungskreis | 2 | - | 0 | 2 | ||||
| Wechselkursänderungen | -1 | - | 0 | -1 | ||||
| Buchwert zum 31.12.2023 | 101 | 3 | 30 | 134 |
Von den Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 132 Mio. € wird erwartet, dass der Betrag in Höhe von 40 Mio. € eine Laufzeit von über einem Jahr hat (Vorjahr: 30 Mio. €). Die Rückstellungen für Personal- und Sachkosten entfallen mit 100 Mio. € auf Personalrückstellungen (Vorjahr: 76 Mio. €) und mit 24 Mio. € auf Sachkostenrückstellungen (Vorjahr: 26 Mio. €). Personalrückstellungen setzen sich u.a. aus Rückstellungen für Tantiemen (bar und anteilsbasiert), Altersteilzeit, Abfindungen und bestehenden Arbeitszeitkonten zusammen. Konkret sind 28 Mio. € Rückstellungen für Abfindungen und Altersteilzeit enthalten (Vorjahr: 1 Mio. €). Hiervon entfallen 27 Mio. € auf Restrukturierungsrückstellungen für in diesem Jahr getätigte Effizienzmaßnahmen, welche sich bis ins Jahr 2027 erstrecken und mehrheitlich in 2026 anfallen. Unter Sachkostenrückstellungen fallen insbesondere Rückstellungen für Fach- und Rechtsberatung. (58)Ertragsteuerverpflichtungen Von den Ertragsteuerverpflichtungen zum 31. Dezember 2024 in Höhe von 91 Mio. € (Vorjahr: 126 Mio. €) wird erwartet, dass ein Teilbetrag in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) nach mehr als zwölf Monaten realisiert wird.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 306 |
(59)Passive latente Steuern Bei der Bilanzierung von latenten Steuern wurden Ansprüche und Verpflichtungen, die gegenüber der gleichen Steuerbehörde entstehen und saldiert beglichen werden können, in Höhe von 356 Mio. € (Vorjahr: 455 Mio. €) miteinander saldiert. Im Zusammenhang mit einem Spezialfonds können Aktienverluste von rund 47 Mio. € entstehen, die bei Veräußerung des Spezialfonds steuerpflichtig wären. Da eine Veräußerung des Spezialfonds aber nicht geplant ist, sind keine passiven latenten Steuern zu bilden. Passive latente Steuern wurden im Zusammenhang mit folgenden Bilanzposten gebildet:
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Finanzielle Vermögenswerte ac | 141 | 82 | ||
| Finanzielle Vermögenswerte fvoci | 5 | 7 | ||
| Finanzielle Vermögenswerte fvpl | - | 0 | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 12 | 42 | ||
| Sachanlagen | - | 14 | ||
| Sonstige Aktiva | 3 | 24 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten ac | 188 | 323 | ||
| Rückstellungen | 8 | 9 | ||
| Sonstige Passiva | - | 0 | ||
| Passive latente Steuern | 357 | 501 |
(60)Sonstige Passiva
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Leasing-Verbindlichkeiten | 12 | 37 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1 | 0 | ||
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 24 | 34 | ||
| Vertragsverbindlichkeiten | - | 31 | ||
| Übrige | 5 | 4 | ||
| Gesamt | 42 | 106 | ||
| --- | --- | --- | --- | |
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 307 |
(61)Eigenkapital
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Gezeichnetes Kapital | 180 | 180 | ||
| Kapitalrücklage | 721 | 721 | ||
| Gewinnrücklage | 4.359 | 2.128 | ||
| AT1-Anleihe | 300 | 300 | ||
| Andere Rücklagen | ||||
| Rücklage aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen | -61 | -86 | ||
| Rücklage aus der Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten fvoci | -4 | -4 | ||
| Rücklage aus der Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten fvoci | -39 | -18 | ||
| Rücklage aus Währungsbasis-Spreads | -30 | -22 | ||
| Rücklage aus Währungsumrechnung | 13 | -4 | ||
| Nicht beherrschende Anteile | 21 | 105 | ||
| Gesamt | 5.460 | 3.300 |
Das Eigenkapital erhöhte sich durch das Konzernergebnis 2024. Dieses resultiert maßgeblich aus dem Veräußerungsgewinn der Aareon. In den Rücklagen aus der Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten fvoci sind 0 Mio. € Risikovorsorgebestand enthalten (Vorjahr: 1 Mio. €). Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Aareal Bank AG beträgt zum Bilanzstichtag 180 Mio. € (Vorjahr: 180 Mio. €). Es ist in 59.857.221 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 3 €/Stück eingeteilt, die voll eingezahlt sind. Die Aktien lauten auf den Namen und sind jeweils mit einem Stimmrecht ausgestattet. Vorzugsrechte oder Beschränkungen in Bezug auf Ausschüttung von Dividenden liegen nicht vor. Eigene Aktien Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung durch Beschluss vom 27. Mai 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG ermächtigt, bis zum 26. Mai 2025 zum Zweck des Wertpapierhandels eigene Aktien zu Preisen zu erwerben und zu verkaufen, die den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor dem jeweiligen Erwerb oder der jeweiligen Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um jeweils maximal 10 % unter- oder übersteigen dürfen. Dabei darf der Bestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende keines Tages 5 % des Grundkapitals der Aareal Bank AG übersteigen. Darüber hinaus wurde der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 26. Mai 2025 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots zu den im Beschluss näher festgelegten Erwerbspreisen, die sich am Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft orientieren, erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals und auch durch die unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften der Aareal Bank AG ausgeübt werden. Die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch außerhalb der Börse und ohne ein Angebot an alle Aktionäre unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden, wenn die veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet oder wenn die Veräußerung gegen Sachleistung bzw. zur Bedienung von Rechten aus Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen erfolgt, auch wenn sie von Tochtergesellschaften ausgegeben wurden. Außerdem können die
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 308 |
eigenen Aktien zur Erfüllung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen anstelle neuer Aktien aus bedingter Kapitalerhöhung ausgegeben werden. Die Aktien können auch eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Ergänzend wurde der Vorstand ermächtigt, den Erwerb eigener Aktien auch unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen durchzuführen. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf Aktien in einem Umfang von höchstens 5 % des Grundkapitals beschränkt. Die Aktienerwerbe sind darüber hinaus auf die 10-%-Grenze der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien anzurechnen. Werden eigene Aktien unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten erworben, ist ein Recht der Aktionäre, solche Derivategeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Genehmigtes Kapital Es besteht ein genehmigtes Kapital, das die Hauptversammlung am 10. August 2023 geschaffen hat. Danach ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 9. August 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage, einmalig oder mehrmals, jedoch insgesamt um einen Nennbetrag von höchstens bis zu 89.785.830 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Im Fall einer Barkapitalerhöhung ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, sofern der Vorstand nicht von seiner Ermächtigung zum Bezugsrechtsauschluss Gebrauch macht. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden: a)bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – wenn dieser Betrag geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten dürfen. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben oder veräußert wurden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien ausgegeben wurden bzw. noch ausgegeben werden können; oder b)für Spitzenbeträge, soweit sie bei der Festlegung des jeweiligen Bezugsverhältnisses entstehen; oder c)soweit es zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um Inhabern von Optionsschuldverschreibungen oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde; oder d)für einen Betrag von bis zu 4.000.000 €, um hierfür Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen Aktien zum Bezug anzubieten; oder e)im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen. Die vorstehende Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei Barkapitalerhöhungen ist insgesamt auf einen Betrag von 10 % des Grundkapitals beschränkt, der weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung überschritten werden darf. Auf die vorgenannte 10-%-Grenze sind darüber hinaus auch eigene Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, sowie diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden. Die nach den vorstehenden Vorgaben verminderte Höchstgrenze wird mit Wirksamwerden einer nach der Verminderung von der Hauptversammlung beschlossenen neuen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wieder erhöht, soweit die neue Ermächtigung reicht, höchstens aber bis zu 10 % des Grundkapitals nach den vorstehenden Vorgaben.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 309 |
Das genehmigte Kapital ist noch nicht ausgenutzt worden. Bedingtes Kapital Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. August 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 9. August 2028 einmalig oder mehrmals Genussscheine mit oder ohne Laufzeitbegrenzung gegen Bar- oder Sachleistung von bis zu insgesamt 1.000.000.000 € auszugeben. Die Genussscheine müssen so ausgestaltet sein, dass die auf sie bei Ausgabe eingezahlten Mittel nach Maßgabe der zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe geltenden Rechtsvorschriften als bankaufsichtsrechtliche Eigenmittel anerkannt werden können. Die unter dieser Ermächtigung auszugebenden Genussscheine und anderen hybriden Schuldverschreibungen können ein Wandlungsrecht für den Inhaber vorsehen, die nach näherer Maßgabe ihrer jeweiligen Bedingungen dazu berechtigen bzw. verpflichten, Aktien der Gesellschaft zu beziehen. Wandlungsrechte bzw. -pflichten dürfen nur auf Stückaktien der Gesellschaft, die auf den Namen lauten, mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von bis zu 89.785.830 € ausgegeben bzw. begründet werden. Die Summe der Aktien, die auszugeben sind, um Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten aus Genussscheinen bzw. hybriden Schuldverschreibungen zu bedienen, welche nach dieser Ermächtigung ausgegeben werden, darf unter Anrechnung der Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus einer anderen Ermächtigung ausgegeben werden (insb. aus einem genehmigten Kapital), einen Betrag des Grundkapitals von 89.785.830 € (entspricht ca. 50 % des derzeitigen Grundkapitals) nicht überschreiten. Der Vorstand kann das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Genussrechte mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen ausschließen. Demgemäß ist das Grundkapital um bis zu 89.785.830 € durch Ausgabe von bis zu 29.928.610 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie (i) die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die die Gesellschaft oder eine unmittelbar oder mittelbar im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. August 2023 bis zum 9. August 2028 ausgegeben hat, von Wandlungsrechten aus diesen Wandelschuldverschreibungen Gebrauch machen oder (ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von durch die Gesellschaft oder einer unmittelbar oder mittelbar im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. August 2023 bis zum 9. August 2028 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder (iii) die Gesellschaft von einer Ersetzungsbefugnis Gebrauch macht; soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden oder, in den vorgenannten Fällen (i) und (ii), nicht ein Barausgleich gewährt wird. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Wandlungsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das bedingte Kapital ist bislang noch nicht ausgenutzt worden. Kapitalrücklage In der Kapitalrücklage sind die bei der Ausgabe von Aktien erhaltenen Agienbeträge enthalten. Kosten, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung anfallen, vermindern die Kapitalrücklage. Gewinnrücklage Die Gewinnrücklage setzt sich in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) aus gesetzlichen Rücklagen nach § 150 AktG und in Höhe von 4.354 Mio. € (Vorjahr: 2.123 Mio. €) aus sonstigen Gewinnrücklagen zusammen. Additional-Tier-1-Anleihe (AT1-Anleihe) Der Vorstand hat am 13. November 2014 aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Mai 2014 Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 300 Mio. € mit einer Stückelung von 200.000 € und einem anfänglichen Zins von 7,625 % p. a. ausgegeben. Die Schuldverschreibungen wurden ab Verzinsungsbeginn bis zum 30. April 2020 mit einem Zinssatz von 7,625 % p. a. verzinst. Für jede nachfolgende Zinsperiode entspricht der Zinssatz dem am jeweiligen Zinsfestlegungstag bestimmten Ein-Jahres-EUR-Swap-Satz zuzüglich einer Marge von 7,18 % p. a.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 310 |
Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin. Bei Eintritt eines Auslöseereignisses sind der Rückzahlungsbetrag und der Nennbetrag jeder Schuldverschreibung um den Betrag der betreffenden Herabschreibung zu reduzieren. Die Herabschreibung ist pro rata mit sämtlichen anderen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals im Sinne der CRR, die eine Herabschreibung bei Eintritt des Auslöseereignisses vorsehen, vorzunehmen. Ein Auslöseereignis tritt ein, wenn die in Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a CRR bzw. einer Nachfolgeregelung genannte harte Kernkapitalquote bezogen auf die Institutsgruppe der Emittentin unter 7,0 % fällt. Nach der Vornahme einer Herabschreibung können der Nennbetrag sowie der Rückzahlungsbetrag jeder Schuldverschreibung in jedem der Reduzierung nachfolgenden Geschäftsjahr der Emittentin bis zur vollständigen Höhe des ursprünglichen Nennbetrags unter bestimmten Bedingungen wieder hochgeschrieben werden. Die Schuldverschreibungen können insgesamt, jedoch nicht teilweise, nach Wahl der Emittentin und vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde mit einer Kündigungsfrist von nicht weniger als 30 und nicht mehr als 60 Tagen gekündigt und zu ihrem Rückzahlungsbetrag (unter Berücksichtigung einer etwaigen Herabschreibung) zuzüglich bis zum Rückzahlungstag aufgelaufener Zinsen (soweit die Zinszahlung nach den Anleihebedingungen nicht ausgefallen oder ausgeschlossen ist) zurückgezahlt werden, wenn die in den Anleihebedingungen genannten steuerlichen oder regulatorischen Gründe vorliegen. Darüber hinaus kann die Emittentin die Schuldverschreibungen insgesamt, jedoch nicht teilweise, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von nicht weniger als 30 Tagen erstmals zum 30. April 2020 und danach zu jedem Zinszahlungstag kündigen und zu ihrem Rückzahlungsbetrag zuzüglich bis zum Rückzahlungstag aufgelaufener Zinsen zurückzahlen Mit Veröffentlichung vom 14. Januar 2025 hat die Aareal Bank die bisherige ausstehende AT-1 Anleihe über 300 Mio. € mit Wirkung zum 30. April 2025 vollumfänglich gekündigt. Anstelle dessen hat die Aareal Bank eine neue Emission einer AT-1 Anleihe über den Gesamtnennbetrag von 425 Mio. USD herausgegeben. Ausschüttung Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den sich nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) ergebenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von insgesamt 2.440.400.000,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von 1.941.312.740,00 € vorzusehen und des Weiteren den Betrag von 499.087.260,00 € auf neue Rechnung vorzutragen. Darüber hinaus wird der Vorstand in Übereinstimmung mit den Anleihebedingungen am 30. April 2025 über eine Ausschüttung auf die AT1-Instrumente entscheiden. Erläuterungen zu Finanzinstrumenten Hinsichtlich des in der Aareal Bank Gruppe etablierten Systems zur konzernweiten Messung, Limitierung und Steuerung von Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen im Risikobericht als Teil des Konzernlageberichts. Die Angaben gemäß IFRS 7 zur Beschreibung und zum Umfang der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken erfolgen teilweise ebenfalls im Risikobericht.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 311 |
(62)Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Kategorien Die nachfolgende Übersicht zeigt die Nettogewinne bzw. Nettoverluste aus Finanzinstrumenten entsprechend der Zuordnung und Bewertungskategorie der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, aus denen die Ergebnisse resultieren:
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten ac | -329 | -425 | ||
| Ergebnis aus finanziellen Verbindlichkeiten ac | 0 | 5 | ||
| Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten fvoci im OCI erfasst | -30 | -27 | ||
| Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten fvoci in GuV umgegliedert | 1 | 5 | ||
| Ergebnis aus Eigenkapitalinstrumenten fvoci | 0 | 0 | ||
| Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl | -44 | -71 | ||
| Ergebnis aus Finanzgarantien und Kreditzusagen | -13 | -1 |
In die Nettoergebnisse werden Bewertungsgewinne und -verluste, realisierte Abgangserfolge und nachträgliche Eingänge auf abgeschriebene Forderungen aus allen Finanzinstrumenten der jeweiligen Bewertungskategorie einbezogen. Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl enthält auch das Währungsergebnis. Das Hedge-Ergebnis aus gesicherten Grundgeschäften wird mit dem Hedge-Ergebnis aus den Sicherungsderivaten zu einem Posten zusammengefasst und betrug im Geschäftsjahr 3 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €). Darüber hinaus betrug die Veränderung der Rücklage aus Währungsbasis-Spreads -11 Mio. € (Vorjahr: -21 Mio. €). (63)Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 Die Buchwerte der von der Aareal Bank Gruppe gehaltenen Finanzinstrumente, die mit dem Fair Value in der Bilanz ausgewiesen werden, werden in der folgenden Tabelle entsprechend der dreistufigen Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.72 ff. dargestellt. Die Darstellung erfolgt je Klasse von Finanzinstrument. 31. Dezember 2024
| Fair Value Gesamt | Fair Value Stufe 1 | Fair Value Stufe 2 | Fair Value Stufe 3 | |||||
| Mio. € | ||||||||
| Finanzielle Vermögenswerte fvoci | 4.823 | 4.741 | 81 | 1 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen fvoci | 4.822 | 4.741 | 81 | - | ||||
| Eigenkapitalinstrumente fvoci | 1 | - | 0 | 1 | ||||
| Finanzielle Vermögenswerte fvpl | 1.530 | 1 | 1.144 | 385 | ||||
| Forderungen aus Krediten fvpl | 381 | - | - | 381 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen fvpl | 5 | 1 | - | 4 | ||||
| Positive Marktwerte aus designierten Sicherungsderivaten fvpl | 673 | - | 673 | - | ||||
| Positive Marktwerte aus sonstigen Derivaten fvpl | 471 | - | 471 | - | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten fvpl | 2.566 | - | 2.566 | - | ||||
| Negative Marktwerte aus designierten Sicherungsderivaten fvpl | 1.057 | - | 1.057 | - | ||||
| Negative Marktwerte aus sonstigen Derivaten fvpl | 1.509 | - | 1.509 | - |
Zum Jahresende wechselten wie im Vorjahr keine finanzielle Vermögenswerte fvoci aus Stufe 1 in Stufe 2 und 22 Mio. € (Vorjahr: 885 Mio. €) aus Stufe 2 in Stufe 1.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 312 |
- Dezember 2023
| Fair Value Gesamt | Fair Value Stufe 1 | Fair Value Stufe 2 | Fair Value Stufe 3 | |||||
| Mio. € | ||||||||
| Finanzielle Vermögenswerte fvoci | 4.403 | 4.160 | 241 | 2 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen fvoci | 4.401 | 4.160 | 241 | - | ||||
| Eigenkapitalinstrumente fvoci | 2 | - | 0 | 2 | ||||
| Finanzielle Vermögenswerte fvpl | 1.799 | 0 | 1.539 | 260 | ||||
| Forderungen aus Krediten fvpl | 255 | - | - | 255 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen fvpl | 6 | 0 | 1 | 5 | ||||
| Positive Marktwerte aus designierten Sicherungsderivaten fvpl | 831 | - | 831 | - | ||||
| Positive Marktwerte aus sonstigen Derivaten fvpl | 707 | - | 707 | - | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten fvpl | 2.683 | - | 2.683 | - | ||||
| Negative Marktwerte aus designierten Sicherungsderivaten fvpl | 1.321 | - | 1.321 | - | ||||
| Negative Marktwerte aus sonstigen Derivaten fvpl | 1.362 | - | 1.362 | - |
Die Fair Values von in der Bilanz zum Fair Value ausgewiesenen Forderungen aus Krediten, deren Bewertung in der Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie eingruppiert ist, haben sich vom Anfang bis zum Ende der Berichtsperiode folgendermaßen entwickelt: Forderungen aus Krediten fvpl
| 2024 | 2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Fair Value zum 01.01. | 255 | 421 | ||
| Bewertungsveränderung | -3 | -30 | ||
| Bestandsänderungen | ||||
| Zugang | 148 | 30 | ||
| Abgang | 19 | 165 | ||
| Zinsabgrenzung | 0 | -1 | ||
| Fair Value zum 31.12. | 381 | 255 |
Von dem Ergebnis der Forderungen aus Krediten fvpl entfallen -18 Mio. € auf im Bestand befindliche Forderungen (Vorjahr: -59 Mio. €). Das Ergebnis der Forderungen aus Krediten fvpl wird im Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl ausgewiesen. Wesentlicher nicht am Markt beobachtbarer Input-Parameter dieser Forderungen aus Krediten fvpl sind die Aufschläge für kontrahentenspezifische Risiken. Daneben gehen noch geschäftsspezifische Parameter wie Liquiditätsspread und Eigenkapital- bzw. Bearbeitungskosten in die Bewertung ein. Eine Erhöhung/Verringerung um 1 % würde bei den nicht ausgefallenen Krediten zu einer Verringerung/Erhöhung des Fair Value von 4 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) führen. Die Fair Values der von der Aareal Bank Gruppe gehaltenen Finanzinstrumente, die mit fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz ausgewiesen werden, werden in der folgenden Tabelle entsprechend der dreistufigen Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.72 ff. dargestellt. Die Darstellung erfolgt je Klasse von Finanzinstrument:
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 313 |
- Dezember 2024
| Fair Value Gesamt | Fair Value Stufe 1 | Fair Value Stufe 2 | Fair Value Stufe 3 | |||||
| Mio. € | ||||||||
| Finanzielle Vermögenswerte ac | 40.159 | 1.920 | 5.691 | 32.548 | ||||
| Barreserve ac | 2.605 | - | 2.605 | - | ||||
| Forderungen aus Krediten ac | 32.516 | - | 0 | 32.516 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen ac | 4.973 | 1.920 | 3.053 | - | ||||
| Forderungen sonstiges Geschäft ac | 65 | - | 33 | 32 | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten ac | 39.252 | 9.538 | 29.647 | 67 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten ac | 26.315 | 9.538 | 16.756 | 21 | ||||
| Wohnungswirtschaftliche Einlagen ac | 12.216 | - | 12.216 | - | ||||
| Verbindlichkeiten sonstiges Geschäft ac | 71 | - | 25 | 46 | ||||
| Nachrangige Verbindlichkeiten ac | 650 | - | 650 | - |
- Dezember 2023
| Fair Value Gesamt | Fair Value Stufe 1 | Fair Value Stufe 2 | Fair Value Stufe 3 | |||||
| Mio. € | ||||||||
| Finanzielle Vermögenswerte ac | 38.635 | 1.195 | 5.528 | 31.912 | ||||
| Barreserve ac | 977 | - | 977 | - | ||||
| Forderungen aus Krediten ac | 31.847 | - | 0 | 31.847 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen ac | 5.708 | 1.195 | 4.513 | - | ||||
| Forderungen sonstiges Geschäft ac | 103 | - | 38 | 65 | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten ac | 40.062 | 8.999 | 30.398 | 665 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten ac | 26.381 | 8.999 | 17.356 | 26 | ||||
| Wohnungswirtschaftliche Einlagen ac | 12.669 | - | 12.669 | - | ||||
| Verbindlichkeiten sonstiges Geschäft ac | 649 | - | 10 | 639 | ||||
| Nachrangige Verbindlichkeiten ac | 363 | - | 363 | - | ||||
| --- | --- | --- | --- | |||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 314 |
(64)Vergleich von Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente Die Fair Values der Finanzinstrumente werden in der nachstehenden Tabelle mit ihren Buchwerten nach Risikovorsorge gegenübergestellt. Die Darstellung erfolgt je Klasse von Finanzinstrument:
| 31.12.2024 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | |||||
| Buchwert | Fair Value | Buchwert | Fair Value | |||||
| Mio. € | ||||||||
| Finanzielle Vermögenswerte ac | 40.025 | 40.159 | 38.753 | 38.635 | ||||
| Barreserve ac | 2.605 | 2.605 | 977 | 977 | ||||
| Forderungen aus Krediten ac | 32.213 | 32.516 | 31.795 | 31.847 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen ac | 5.141 | 4.973 | 5.867 | 5.708 | ||||
| Forderungen sonstiges Geschäft ac | 66 | 65 | 114 | 103 | ||||
| Finanzielle Vermögenswerte fvoci | 4.823 | 4.823 | 4.402 | 4.403 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen fvoci | 4.822 | 4.822 | 4.400 | 4.401 | ||||
| Eigenkapitalinstrumente fvoci | 1 | 1 | 2 | 2 | ||||
| Finanzielle Vermögenswerte fvpl | 1.530 | 1.530 | 1.799 | 1.799 | ||||
| Forderungen aus Krediten fvpl | 381 | 381 | 255 | 255 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen fvpl | 5 | 5 | 6 | 6 | ||||
| Positive Marktwerte aus designierten Sicherungsderivaten fvpl | 673 | 673 | 831 | 831 | ||||
| Positive Marktwerte aus sonstigen Derivaten fvpl | 471 | 471 | 707 | 707 | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten ac | 39.486 | 39.252 | 40.350 | 40.062 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten ac | 26.557 | 26.315 | 26.675 | 26.381 | ||||
| Wohnungswirtschaftliche Einlagen ac | 12.216 | 12.216 | 12.669 | 12.669 | ||||
| Verbindlichkeiten sonstiges Geschäft ac | 72 | 71 | 649 | 649 | ||||
| Nachrangige Verbindlichkeiten ac | 641 | 650 | 357 | 363 | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten fvpl | 2.566 | 2.566 | 2.683 | 2.683 | ||||
| Negative Marktwerte aus designierten Sicherungsderivaten fvpl | 1.057 | 1.057 | 1.321 | 1.321 | ||||
| Negative Marktwerte aus sonstigen Derivaten fvpl | 1.509 | 1.509 | 1.362 | 1.362 |
(65)Finanzinstrumente, die noch nicht auf einen alternativen Benchmark-Satz umgestellt wurden In der nachstehenden Tabelle werden die Nominalwerte für derivative und nicht-derivative Finanzinstrumente dargestellt, für die noch kein offizieller Beendigungstermin (Cessation Effective Date) ausgesprochen wurde bzw. bei denen noch keine vertraglichen Regelungen zur Umstellung getroffen wurden. Die Aareal Bank ist dem sog. ISDA-Protokoll beigetreten und schließt sukzessive die sog. DRV IBOR-Zusatzvereinbarungen bilateral mit den Kontrahenten ab. Bei Derivaten erfolgt die Betrachtung je Zahlungsstromseite:
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 315 |
2024
| Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten2) | Derivative finanzielle Vermögenswerte | Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Mio. € | ||||||||
| EURIBOR1) | 6.786 | 169 | 22.656 | 26.205 | ||||
| CAD CDOR | - | - | - | - | ||||
| SEK STIBOR1) | 315 | 6 | 726 | 965 | ||||
| DKK CIBOR1) | 252 | - | 315 | 475 | ||||
| NZD BKBM | 8 | - | - | - | ||||
| Gesamt | 7.361 | 175 | 23.697 | 27.645 |
1) Derzeit Cessation Effective Date noch nicht bekannt gegeben 2) Inklusive AT1-Anleihe 2023
| Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten2) | Derivative finanzielle Vermögenswerte | Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Mio. € | ||||||||
| EURIBOR1) | 6.712 | 454 | 28.924 | 32.002 | ||||
| CAD CDOR | 184 | - | 881 | 888 | ||||
| SEK STIBOR1) | 319 | 23 | 911 | 1.249 | ||||
| DKK CIBOR1) | 263 | - | 259 | 414 | ||||
| NZD BKBM | 8 | - | 24 | - | ||||
| Gesamt | 7.486 | 477 | 30.999 | 34.553 |
1) Cessation Effective Date zum Jahresabschluss 2023 noch nicht bekannt gegeben 2) Inklusive AT1-Anleihe Die Auswirkungen der IBOR-Reform wurden in einem eigenen Projekt analysiert, überwacht und entsprechende Neuanforderungen umgesetzt. Die Umstellung der Besicherungsverträge und Derivatediskontierung bei OTC-Derivaten erfolgte individuell entsprechend den bilateralen Vereinbarungen zwischen den Kontrahenten bis 2021. Bestehende Sicherungsbeziehungen mussten nicht aufgelöst werden. Notwendige Anpassungen für das Neugeschäft auf neue Referenzzinssätze wurden vorgenommen und entsprechende Geschäfte abgeschlossen. Dies bezog sich auf die Währungen EUR (€STR), GBP (SONIA), USD (SOFR), CHF (SARON),CAD (CORRA) und JPY (TONA). Das Bestandsgeschäft wird je nach Währung sukzessive umgestellt. Geschäfte mit EONIA-Verzinsung, dem CHF-, GBP- bzw. USD-LIBOR wurden umgestellt. Teilweise wurden Erleichterungen bei der bilanziellen Abbildung von Modifikationen genutzt. Die Umstellung erfolgte zu marktgerechten Konditionen und es ergaben sich keine wesentlichen Umstellungseffekte. Diese werden auch für die weitere Umstellung nicht erwartet. Die neuen Zinskurven wurden im Rahmen der Risikomanagementstrategie berücksichtigt und in das Risikomanagement integriert, sodass Geschäfte auf neue Referenzzinssätze angemessen bewertet und gesteuert werden können. Neben den wesentlichen Marktpreisrisiken (Zins- und Basisrisiken) wurden weitere Risiken wie Prozess-, Rechts- und Dokumentationsrisiken im Rahmen des Projekts adressiert und umgesetzt. Soweit sich aus dem Wegfall von Referenzzinsen die Notwendigkeit von Vertragsanpassungen ergab, wurden diese mit den Kunden besprochen und die Verträge angepasst. Die Verträge im Neugeschäft nehmen soweit möglich bereits Bezug auf die neuen Referenzzinssätze. Die notwendigen Anpassungen der Prozesse, der schriftlich fixierten Ordnung und die Dokumentationserfordernisse wurden im Projekt erarbeitet und in die Linientätigkeit überführt.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 316 |
(66)Angaben zum Kreditrisiko Zu den Risikomanagementpraktiken und Inputfaktoren verweisen wir auf das Kapitel „Kreditausfallrisiken“ im Risikobericht des Konzernlageberichts. Dort werden auch die Bruttobuchwerte von bilanziellem und außerbilanziellem Kredit-, Geld- und Kapitalmarktgeschäft nach Rating-Klassen und Risikovorsorgestufen (Stages) dargestellt. Die Definition der einzelnen Stages sowie die Methodik zur Berechnung der Risikovorsorge werden im Kapitel „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ Anhangangabe (9) Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten beschrieben. In den nachfolgenden Übersichten werden die Risikovorsorgebestände und Rückstellungen für das Kreditgeschäft pro Stage und getrennt nach Produktgruppen dargestellt. Risikovorsorgebestand ac 2024
| Bestand zum 01.01. | Zufüh- rungen | Inan- spruch- nahmen | Auf- lösun- gen | Transfer in Stage 1 | Transfer in Stage 2 | Transfer in Stage 3 | Zins- effekt | Wäh- rungs- anpas- sung | Um- buch- ungen | Bestand zum 31.12. | ||||||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||||||||
| Stage 1 | 38 | 21 | - | 14 | 3 | -7 | -2 | - | 1 | - | 40 | |||||||||||
| Forderungen aus Krediten ac | 37 | 21 | - | 14 | 3 | -7 | -2 | - | 1 | - | 39 | |||||||||||
| Geld- und Kapitalmarkt- forderungen ac | 1 | 0 | - | 0 | 0 | 0 | - | - | 0 | - | 1 | |||||||||||
| Stage 2 | 83 | 112 | - | 49 | -3 | 14 | -11 | - | 3 | - | 149 | |||||||||||
| Forderungen aus Krediten ac | 83 | 112 | - | 49 | -3 | 14 | -11 | - | 3 | - | 149 | |||||||||||
| Geld- und Kapitalmarkt- forderungen ac | 0 | 0 | - | 0 | 0 | 0 | - | - | 0 | - | 0 | |||||||||||
| Stage 3 | 304 | 294 | 305 | 32 | - | -7 | 13 | 27 | 20 | -104 | 210 | |||||||||||
| Forderungen aus Krediten ac | 304 | 294 | 305 | 32 | - | -7 | 13 | 27 | 20 | -104 | 210 | |||||||||||
| Forderungen sonstiges Geschäft ac | 3 | 2 | 1 | 0 | - | - | - | - | 0 | -1 | 3 | |||||||||||
| Gesamt | 428 | 429 | 306 | 95 | - | - | - | 27 | 24 | -105 | 402 | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | |||||||||||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 317 |
2023
| Bestand zum 01.01. | Zufüh- rungen | Inan- spruch- nahmen | Auf- lösun- gen | Transfer in Stage 1 | Transfer in Stage 2 | Transfer in Stage 3 | Zins- effekt | Wäh- rungs- anpas- sung | Um- buch- ungen | Bestand zum 31.12. | ||||||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||||||||
| Stage 1 | 42 | 19 | - | 23 | 12 | -12 | - | - | 0 | - | 38 | |||||||||||
| Forderungen aus Krediten ac | 41 | 19 | - | 23 | 12 | -12 | - | - | 0 | - | 37 | |||||||||||
| Geld- und Kapitalmarkt- forderungen ac | 1 | 0 | - | 0 | - | 0 | - | - | 0 | - | 1 | |||||||||||
| Stage 2 | 59 | 73 | - | 35 | -12 | 12 | -12 | - | -2 | - | 83 | |||||||||||
| Forderungen aus Krediten ac | 59 | 73 | - | 35 | -12 | 12 | -12 | - | -2 | - | 83 | |||||||||||
| Geld- und Kapitalmarkt- forderungen ac | 0 | 0 | - | 0 | - | 0 | - | - | - | - | 0 | |||||||||||
| Stage 3 | 386 | 419 | 487 | 16 | - | - | 12 | 21 | -6 | -25 | 304 | |||||||||||
| Forderungen aus Krediten ac | 386 | 419 | 487 | 16 | - | - | 12 | 21 | -6 | -25 | 304 | |||||||||||
| Forderungen sonstiges Geschäft ac | 3 | 2 | 1 | 1 | - | - | - | - | 0 | - | 3 | |||||||||||
| Gesamt | 490 | 513 | 488 | 75 | - | - | - | 21 | -8 | -25 | 428 |
Der Risikovorsorgebestand für finanzielle Vermögenswerte ac wird in dem Posten Risikovorsorgebestand ac auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Risikovorsorgebestand in der Rücklage aus Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten fvoci Der Risikovorsorgebestand für Fremdkapitalinstrumente fvoci beträgt 0 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) und wird auf der Passivseite der Bilanz innerhalb der Anderen Rücklagen ausgewiesen. Rückstellungen für außerbilanzielles Kreditgeschäft 2024
| Rück- stellung zum 01.01. | Zufüh- rungen | Inan- spruch- nahmen | Auflö- sungen | Transfer in Stage 1 | Transfer in Stage 2 | Transfer in Stage 3 | Zins- effekt | Wäh- rungsan- passung | Rück- stellung zum 31.12. | |||||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||||||
| Stage 1 | 2 | 1 | - | 1 | 0 | -1 | 0 | - | 0 | 1 | ||||||||||
| Stage 2 | 3 | 4 | - | 2 | 0 | 1 | 0 | - | 1 | 7 | ||||||||||
| Stage 3 | 0 | 10 | - | - | - | 0 | 0 | - | 1 | 11 | ||||||||||
| Gesamt | 5 | 15 | - | 3 | - | - | - | - | 2 | 19 | ||||||||||
| --- | --- | --- | --- | |||||||||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 318 |
2023
| Rück- stellung zum 01.01. | Zufüh- rungen | Inan- spruch- nahmen | Auflö- sungen | Transfer in Stage 1 | Transfer in Stage 2 | Transfer in Stage 3 | Zins- effekt | Wäh- rungsan- passung | Rück- stellung zum 31.12. | |||||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||||||
| Stage 1 | 2 | 2 | - | 1 | 0 | -1 | - | - | 0 | 2 | ||||||||||
| Stage 2 | 2 | 2 | - | 2 | 0 | 1 | - | - | 0 | 3 | ||||||||||
| Stage 3 | 0 | - | - | - | - | - | - | - | - | 0 | ||||||||||
| Gesamt | 4 | 4 | - | 3 | - | - | - | - | 0 | 5 |
Die Rückstellungen für außerbilanzielles Kreditgeschäft entfallen auf Kreditzusagen und Eventualverbindlichkeiten und werden auf der Passivseite der Bilanz unter den Rückstellungen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte erstmalig angesetzt. Vermögenswerte im Rahmen der Verwertung von Sicherheiten wurden in Höhe von 121 Mio. € erworben (Vorjahr: – Mio. €). Kreditqualität von finanziellen Forderungen sonstiges Geschäft Auch finanzielle Forderungen aus sonstigem Geschäft unterliegen Kreditrisiken. Von den 70 Mio. € (Vorjahr: 117 Mio. €) Forderungen aus sonstigem Geschäft waren 65 Mio. € (Vorjahr: 112 Mio. €) weder überfällig noch wertgemindert, 1 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) überfällig, aber nicht wertgemindert und 4 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) wertgemindert.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 319 |
(67)Überleitung der Bruttobuchwerte der finanziellen Vermögenswerte Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Bruttobuchwerte von finanziellen Vermögenswerten, die den Wertminderungsvorschriften unterliegen und auf die der oben dargestellte Risikovorsorgebestand entfällt. Finanzielle Vermögenswerte ac 2024
| Brutto- buchwert zum 01.01. | Zugänge | Abgänge | Transfer in Stage 1 | Transfer in Stage 2 | Transfer in Stage 3 | Ab- und Zuschrei- bungen | Modifikationsergebnis | Währung und weitere Verände- rungen | Brutto- buchwert zum 31.12. | |||||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||||||
| Forderungen aus Krediten ac1) | 32.318 | 5.393 | 5.289 | - | - | - | -330 | -30 | 709 | 32.771 | ||||||||||
| Stage 1 | 25.352 | 5.287 | 3.505 | 1.342 | -2.392 | -109 | - | 0 | 478 | 26.453 | ||||||||||
| Stage 2 | 5.496 | 79 | 1.264 | -1.342 | 2.658 | -549 | -78 | 0 | 223 | 5.223 | ||||||||||
| Stage 3 | 1.470 | 27 | 520 | - | -266 | 658 | -252 | -30 | 8 | 1.095 | ||||||||||
| Geld- und Kapitalmarkt- forderungen ac1) | 5.878 | 1.326 | 1.999 | - | - | - | - | - | -51 | 5.154 | ||||||||||
| Stage 1 | 5.869 | 1.326 | 1.998 | 8 | - | - | - | - | -51 | 5.154 | ||||||||||
| Stage 2 | 9 | - | 1 | -8 | - | - | - | - | 0 | 0 | ||||||||||
| Forderungen sonstiges Geschäft ac | 117 | 80 | 68 | - | - | - | - | - | -59 | 70 | ||||||||||
| Gesamt | 38.313 | 6.799 | 7.356 | - | - | - | -330 | -30 | 599 | 37.995 |
1) Inklusive „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 320 |
2023
| Brutto- buchwert zum 01.01. | Zugänge | Abgänge | Transfer in Stage 1 | Transfer in Stage 2 | Transfer in Stage 3 | Ab- und Zuschrei- bungen | Modifika- tions- ergebnis | Währung und weitere Verände- rungen | Brutto- buchwert zum 31.12. | |||||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||||||
| Forderungen aus Krediten ac1) | 29.948 | 5.860 | 2.874 | - | - | - | -574 | -5 | -37 | 32.318 | ||||||||||
| Stage 1 | 22.186 | 5.775 | 1.875 | 2.072 | -2.643 | -287 | 0 | - | 124 | 25.352 | ||||||||||
| Stage 2 | 6.777 | 83 | 865 | -2.072 | 2.643 | -906 | -58 | 0 | -106 | 5.496 | ||||||||||
| Stage 3 | 985 | 2 | 134 | - | - | 1.193 | -516 | -5 | -55 | 1.470 | ||||||||||
| Geld- und Kapitalmarkt- forderungen ac1) | 5.017 | 864 | 54 | - | - | - | - | - | 51 | 5.878 | ||||||||||
| Stage 1 | 5.016 | 864 | 54 | - | -8 | - | - | - | 51 | 5.869 | ||||||||||
| Stage 2 | 1 | - | - | - | 8 | - | - | - | 0 | 9 | ||||||||||
| Forderungen sonstiges Geschäft ac | 101 | 65 | 51 | - | - | - | - | - | 2 | 117 | ||||||||||
| Gesamt | 35.066 | 6.789 | 2.979 | - | - | - | -574 | -5 | 16 | 38.313 |
1) Inklusive „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ Finanzielle Vermögenswerte fvoci 2024
| Brutto- buchwert zum 01.01. | Zugänge | Abgänge | Transfer in Stage 1 | Transfer in Stage 2 | Transfer in Stage 3 | Ab- und Zuschrei- bungen | Modifika- tions- ergebnis | Währung und weitere Verände- rungen | Brutto- buchwert zum 31.12. | |||||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||||||
| Geld- und Kapitalmarkt- forderungen fvoci | 4.401 | 1.060 | 706 | - | - | - | - | - | 67 | 4.822 | ||||||||||
| Stage 1 | 4.255 | 1.060 | 706 | 146 | -33 | - | - | - | 65 | 4.787 | ||||||||||
| Stage 2 | 146 | - | - | -146 | 33 | - | - | - | 2 | 35 | ||||||||||
| Eigenkapital- instrumente fvoci | 2 | - | 1 | - | - | - | - | - | 0 | 1 | ||||||||||
| Stage 1 | 2 | - | 1 | - | - | - | - | - | 0 | 1 | ||||||||||
| Gesamt | 4.403 | 1.060 | 707 | - | - | - | - | - | 67 | 4.823 | ||||||||||
| --- | --- | --- | --- | |||||||||||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 321 |
2023
| Brutto- buchwert zum 01.01. | Zugänge | Abgänge | Transfer in Stage 1 | Transfer in Stage 2 | Transfer in Stage 3 | Ab- und Zuschrei- bungen | Modifika- tions- ergebnis | Währung und weitere Verände- rungen | Brutto- buchwert zum 31.12. | |||||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||||||
| Geld- und Kapitalmarkt- forderungen fvoci | 3.550 | 700 | - | - | - | - | - | - | 151 | 4.401 | ||||||||||
| Stage 1 | 3.550 | 700 | - | - | -140 | - | - | - | 145 | 4.255 | ||||||||||
| Stage 2 | - | - | - | - | 140 | - | - | - | 6 | 146 | ||||||||||
| Eigenkapital- instrumente fvoci | 2 | - | - | - | - | - | - | - | 0 | 2 | ||||||||||
| Stage 1 | 2 | - | - | - | - | - | - | - | 0 | 2 | ||||||||||
| Gesamt | 3.552 | 700 | - | - | - | - | - | - | 151 | 4.403 |
Bezüglich des maximalen Ausfallrisikos der bilanzwirksamen finanziellen Vermögenswerte verweisen wir auf die Darstellung der Bilanzposten im Teil „Erläuterungen zur Bilanz“ dieses Anhangs, da der Buchwert das maximale Ausfallrisiko, dem die Aareal Bank zum Abschlussstichtag ausgesetzt ist, sowohl für Positionen, die den Wertminderungsvorschriften unterliegen, als auch für finanzielle Vermögenswerte, die nicht den Wertminderungsvorschriften unterliegen, am besten widerspiegelt. Eine Beschreibung der erhaltenen Sicherheiten erfolgt im Wirtschafts- und Risikobericht des Konzernlageberichts. Zum aktuellen Bilanzstichtag waren keine Forderungen aus dem Kreditgeschäft während des Berichtsjahres abgeschrieben worden, während Forderungen aus dem Kreditgeschäft in Höhe von 10 Mio. € Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen waren (Vorjahr: keine). (68)Modifikationseffekte Erfolgen bei einem finanziellen Vermögenswert Anpassungen während der Vertragslaufzeit, die zu einer Veränderung der vertraglichen Zahlungsströme führen, und sind diese Änderungen nicht so umfassend, dass der finanzielle Vermögenswert ausgebucht und ein neuer Vermögenswert eingebucht wird, so handelt es sich um eine nicht-substanzielle Modifikation. Infolge einer nicht-substanziellen Modifikation wird der Buchwert eines finanziellen Vermögenswerts neu berechnet und es erfolgt die Erfassung eines Modifikationsergebnisses innerhalb des Zinsergebnisses oder der Risikovorsorge. Die folgende Tabelle zeigt die fortgeführten Anschaffungskosten vor Modifikation von finanziellen Vermögenswerten, die in der aktuellen Berichtsperiode nicht substanziell modifiziert wurden, und deren Modifikationsgewinn oder -verlust.
| 2024 | 2023 | |||||||||||
| Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | |||||||
| Mio. € | ||||||||||||
| Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifikation | 309 | 111 | 371 | 31 | 109 | 109 | ||||||
| Nettoergebnis aus Modifikation | 0 | 0 | -30 | 0 | 0 | -5 | ||||||
| Fortgeführte Anschaffungskosten nach Modifikation | 309 | 111 | 341 | 31 | 109 | 104 |
Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Forderungen aus Kreditgeschäft aus Stage 2 oder Stage 3 in Stage 1 umgegliedert, die seit ihrer erstmaligen Erfassung in Stage 2 oder Stage 3 modifiziert wurden (Vorjahr: keine).
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 322 |
(69)Saldierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz mit der Nettoposition ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein einklagbarer Rechtsanspruch darauf besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und wenn die Bank beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden finanziellen Vermögenswerts die dazugehörige finanzielle Verbindlichkeit abzulösen. Die folgenden Übersichten zeigen, ob und in welcher Höhe tatsächlich Saldierungen zum aktuellen Stichtag stattgefunden haben. Weiterhin sind Angaben zu Finanzinstrumenten enthalten, die Bestandteil eines einklagbaren Globalverrechnungsvertrags oder einer ähnlichen Vereinbarung sind, die nicht den bilanziellen Saldierungskriterien genügen. Finanzielle Vermögenswerte 31. Dezember 2024
| Bruttobuchwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte | Bruttobuchwerte der bilanziell saldierten Beträge | In der Bilanz ausgewiesener Nettobuchwert | Finanzielle Ver- bindlichkeiten, die zu keiner Saldierung geführt haben | Erhaltene Sicherheiten | Verbleibender Nettobetrag | |||||||
| Mio. € | ||||||||||||
| Derivate | 1.140 | - | 1.140 | 1.055 | 159 | 0 | ||||||
| Reverse Repos | - | - | - | - | - | - | ||||||
| Gesamt | 1.140 | - | 1.140 | 1.055 | 159 | 0 |
- Dezember 2023
| Bruttobuchwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte | Bruttobuchwerte der bilanziell saldierten Beträge | In der Bilanz ausgewiesener Nettobuchwert | Finanzielle Ver- bindlichkeiten, die zu keiner Saldierung geführt haben | Erhaltene Sicherheiten | Verbleibender Nettobetrag | |||||||
| Mio. € | ||||||||||||
| Derivate | 1.539 | - | 1.539 | 1.314 | 209 | 16 | ||||||
| Reverse Repos | 1.525 | - | 1.525 | - | 1.525 | - | ||||||
| Gesamt | 3.064 | - | 3.064 | 1.314 | 1.734 | 16 |
Finanzielle Verbindlichkeiten 31. Dezember 2024
| Bruttobuchwerte der bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten | Bruttobuchwerte der bilanziell saldierten Beträge | In der Bilanz ausgewiesener Nettobuchwert | Finanzielle Vermögenswerte, die zu keiner Saldierung geführt haben | Gestellte Sicherheiten | Verbleibender Nettobetrag | |||||||
| Mio. € | ||||||||||||
| Derivate | 2.570 | - | 2.570 | 1.055 | 1.891 | 0 | ||||||
| Repos | 965 | - | 965 | 965 | 675 | 0 | ||||||
| Gesamt | 3.535 | - | 3.535 | 2.020 | 2.566 | 0 | ||||||
| --- | --- | --- | --- | |||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 323 |
- Dezember 2023
| Bruttobuchwerte der bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten | Bruttobuchwerte der bilanziell saldierten Beträge | In der Bilanz ausgewiesener Nettobuchwert | Finanzielle Vermögenswerte, die zu keiner Saldierung geführt haben | Gestellte Sicherheiten | Verbleibender Nettobetrag | |||||||
| Mio. € | ||||||||||||
| Derivate | 2.684 | - | 2.684 | 1.314 | 1.169 | 201 | ||||||
| Repos | - | - | - | - | - | - | ||||||
| Gesamt | 2.684 | - | 2.684 | 1.314 | 1.169 | 201 |
Zur Reduzierung des Adressenausfallrisikos werden von der Aareal Bank Gruppe standardisierte Rahmenverträge für Finanztermingeschäfte und Wertpapierpensionsgeschäfte wie das ISDA Master Agreement, der Deutsche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte oder der Rahmenvertrag für Wertpapierpensionsgeschäfte vereinbart. Darüber hinaus schließt die Aareal Bank Sicherheitenvereinbarungen (Credit Support Annex zum ISDA Master Agreement und Besicherungsanhang zum Deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte) ab, die eine wechselseitige Besicherung aller Ansprüche zwischen den Vertragsparteien untereinander vereinbaren und Saldierungsvereinbarungen enthalten. Die von der Aareal Bank verwendeten Rahmenverträge für Finanztermingeschäfte beinhalten Aufrechnungsvereinbarungen auf Einzelgeschäftsebene (sog. „Zahlungs-Netting“), die eine Saldierung von Zahlungen vorsehen, wenn beide Parteien an demselben Tag aufgrund des Vertrags Zahlungen in der gleichen Währung zu leisten haben. Die Aareal Bank saldiert keine Finanztermingeschäfte aufgrund der Regelungen zum Zahlungs-Netting, da die Abwicklung der Geschäfte nicht auf Nettobasis erfolgt. Aufrechnungsvereinbarungen über mehrere Transaktionen hinweg hat die Aareal Bank Gruppe im Derivatebereich nicht abgeschlossen. Bei Wertpapierpensionsgeschäften wird in Abhängigkeit vom Kontrahenten „Zahlungs- bzw. Lieferungs-Netting“ vorgenommen. Aufgrund der Regelungen im Rahmenvertrag für Wertpapierpensionsgeschäfte können Zahlungen oder Lieferungen von Wertpapieren saldiert werden, wenn die beiden Vertragsparteien an demselben Tag vertragliche Zahlungen in der gleichen Währung zu leisten oder Wertpapiere der gleichen Art zu liefern haben. Geschäfte auf Basis des Rahmenvertrags für Wertpapierpensionsgeschäfte erfüllen grundsätzlich die Anforderungen des IAS 32 zur Saldierung. (70)Als Sicherheit übertragene und erhaltene Vermögenswerte Übertragene Vermögenswerte Der Aareal Bank Konzern hat finanzielle Vermögenswerte als Sicherheit für eigene Verbindlichkeiten oder Eventualverbindlichkeiten gestellt. Die folgende Übersicht zeigt den Buchwert der gestellten Sicherheiten und die Bilanzposten, in der sie ausgewiesen sind.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Forderungen aus Krediten (ac, fvoci und fvpl) | 303 | - | ||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen (ac, fvoci und fvpl) | 1.983 | 1.792 | ||
| Forderungen sonstiges Geschäft ac | 51 | 49 | ||
| Gesamt | 2.337 | 1.841 |
Der Sicherungsnehmer ist bei keinem der als Sicherheit verpfändeten finanziellen Vermögenswerte berechtigt, die Vermögenswerte zu verkaufen oder weiterzuverpfänden (Vorjahr: – Mio. €). Aus der Bankenabgabe und für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken besteht eine vollumfänglich barbesicherte unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung in Höhe von 51 Mio. € (Vorjahr: 49 Mio. €). Diese wird innerhalb der Forderungen sonstiges Geschäft ac ausgewiesen. Außerdem wurden Repo-Geschäfte im Volumen von nominal 610 Mio. € getätigt, welche durch zurückgekaufte eigene Wertpapiere besichert wurden.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 324 |
Erhaltene Vermögenswerte Die Aareal Bank Gruppe nimmt finanzielle Vermögenswerte als Sicherheiten an, für die eine Erlaubnis besteht, diese ohne Ausfall des Sicherungsgebers zu veräußern oder zu verpfänden. Zum Bilanzstichtag wurden keine festverzinslichen Wertpapiere als Sicherheiten für Wertpapierpensionsgeschäfte angenommen (Vorjahr: – Mio. €). Die Stellung und Annahme von Sicherheiten basiert im Wesentlichen auf standardisierten Verträgen zu Wertpapierpensionsgeschäften und zur Besicherung von Finanztermingeschäften. (71)Übertragung von finanziellen Vermögenswerten ohne Ausbuchung Die Aareal Bank Gruppe verkauft im Rahmen von echten Pensionsgeschäften Wertpapiere mit einer Rücknahmeverpflichtung als Pensionsgeber. Dabei werden die Wertpapiere an die Pensionsnehmer übertragen, ohne dass diese Übertragung zur Ausbuchung der Papiere führt, da die wesentlichen Chancen und Risiken aus den Wertpapieren bei der Aareal Bank Gruppe verblieben sind. Die bei der Aareal Bank Gruppe verbliebenen Risiken umfassen das Ausfallrisiko, das Zinsänderungsrisiko und sonstige Preisrisiken. Die als Sicherheit erhaltenen Gegenwerte aus der Übertragung der Wertpapiere werden als Geldmarktforderungen oder -verbindlichkeiten bilanziert. Bei Wertpapierpensionsgeschäften gehen mit der Lieferung der Pensionspapiere das unbeschränkte Eigentum und die uneingeschränkte Verfügungsbefugnis auf den Pensionsnehmer über. Dieser hat das Recht, die Papiere weiterzuverkaufen oder zu verpfänden. Er ist jedoch verpflichtet, Wertpapiere gleicher Art und gleicher Menge zum Rückkaufdatum zurückzuübertragen. Zum Bilanzstichtag wurden echte Wertpapierpensionsgeschäfte im Umfang von 965 Mio. € abgeschlossen (Vorjahr: – Mio. €). (72)Derivative Finanzinstrumente In der nachstehenden Übersicht werden die positiven und negativen Marktwerte (inkl. anteiliger Zinsen) aller derivativer Finanzinstrumente nach Hedge- und Risikoarten angegeben:
| Fair Value 31.12.2024 | Fair Value 31.12.2023 | |||||||
| positiv | negativ | positiv | negativ | |||||
| Mio. € | ||||||||
| Fair Value-Hedges-Derivate | 673 | 1.023 | 826 | 1.305 | ||||
| Zinsrisiko | 670 | 1.023 | 823 | 1.305 | ||||
| Zins-Swaps | 670 | 1.023 | 823 | 1.305 | ||||
| Zins- und Währungsrisiko | 3 | - | 3 | - | ||||
| Zins-/Währungs-Swaps | 3 | - | 3 | - | ||||
| Absicherung Nettoinvestitionen | - | 34 | 5 | 16 | ||||
| Währungsrisiko | - | 34 | 5 | 16 | ||||
| Zins-/Währungs-Swaps | - | 34 | 5 | 16 | ||||
| Sonstige Derivate | 471 | 1.509 | 707 | 1.362 | ||||
| Zinsrisiko | 325 | 842 | 446 | 1.064 | ||||
| Zins-Swaps | 293 | 810 | 349 | 967 | ||||
| Caps, Floors | 29 | 29 | 96 | 96 | ||||
| Sonstige | 3 | 3 | 1 | 1 | ||||
| Zins- und Währungsrisiko | 146 | 667 | 261 | 298 | ||||
| Devisenkassa- und -termingeschäfte | 11 | 1 | 9 | 4 | ||||
| Zins-/Währungs-Swaps | 135 | 666 | 252 | 294 | ||||
| Gesamt | 1.144 | 2.566 | 1.538 | 2.683 | ||||
| --- | --- | --- | --- | |||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 325 |
Derivate wurden mit folgenden Kontrahenten abgeschlossen:
| Fair Value 31.12.2024 | Fair Value 31.12.2023 | |||||||
| positiv | negativ | positiv | negativ | |||||
| Mio. € | ||||||||
| OECD-Banken und Zentralregierungen | 1.107 | 2.518 | 1.498 | 2.564 | ||||
| Unternehmen und Privatpersonen | 37 | 48 | 40 | 119 | ||||
| Gesamt | 1.144 | 2.566 | 1.538 | 2.683 |
Die folgende Übersicht zeigt die Zahlungsströme der derivativen Finanzinstrumente nach Risikoarten auf Basis der vertraglichen Fälligkeitstermine. Die Beträge in der Tabelle stellen die vertraglich vereinbarten zukünftigen undiskontierten Cashflows dar. 31. Dezember 2024
| bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | 1 Jahr bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | Summe | ||||||
| Mio. € | ||||||||||
| Zinsrisiko | ||||||||||
| Zins-Swaps | ||||||||||
| Mittelzuflüsse | 498 | 1.053 | 3.086 | 1.550 | 6.187 | |||||
| Mittelabflüsse | 594 | 1.085 | 3.373 | 1.660 | 6.712 | |||||
| Caps, Floors | ||||||||||
| Mittelzuflüsse | 8 | 11 | 17 | - | 36 | |||||
| Mittelabflüsse | 8 | 11 | 17 | - | 36 | |||||
| Zins- und Währungsrisiko | ||||||||||
| Devisenkassa- und -termingeschäfte | ||||||||||
| Mittelzuflüsse | 2.058 | - | - | - | 2.058 | |||||
| Mittelabflüsse | 2.050 | - | - | - | 2.050 | |||||
| Zins-/Währungs-Swaps | ||||||||||
| Mittelzuflüsse | 1.278 | 3.266 | 9.567 | -13 | 14.098 | |||||
| Mittelabflüsse | 1.332 | 3.634 | 10.235 | - | 15.201 | |||||
| Mittelzuflüsse insgesamt | 3.842 | 4.330 | 12.670 | 1.537 | 22.379 | |||||
| Mittelabflüsse insgesamt | 3.984 | 4.730 | 13.625 | 1.660 | 23.999 | |||||
| --- | --- | --- | --- | |||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 326 |
- Dezember 2023
| bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | 1 Jahr bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | Summe | ||||||
| Mio. € | ||||||||||
| Zinsrisiko | ||||||||||
| Zins-Swaps | ||||||||||
| Mittelzuflüsse | 540 | 1.197 | 2.826 | 1.663 | 6.226 | |||||
| Mittelabflüsse | 620 | 1.296 | 3.236 | 1.821 | 6.973 | |||||
| Caps, Floors | ||||||||||
| Mittelzuflüsse | 25 | 50 | 29 | - | 104 | |||||
| Mittelabflüsse | 25 | 50 | 29 | - | 104 | |||||
| Zins- und Währungsrisiko | ||||||||||
| Devisenkassa- und -termingeschäfte | ||||||||||
| Mittelzuflüsse | 1.733 | - | - | - | 1.733 | |||||
| Mittelabflüsse | 1.729 | - | - | - | 1.729 | |||||
| Zins-/Währungs-Swaps | ||||||||||
| Mittelzuflüsse | 788 | 3.554 | 11.558 | 1 | 15.901 | |||||
| Mittelabflüsse | 869 | 3.679 | 11.826 | - | 16.374 | |||||
| Mittelzuflüsse insgesamt | 3.086 | 4.801 | 14.413 | 1.664 | 23.964 | |||||
| Mittelabflüsse insgesamt | 3.243 | 5.025 | 15.091 | 1.821 | 25.180 |
Eine Beschreibung zur Messung und Überwachung des Liquiditätsrisikos befindet sich im Risikobericht des Konzernlageberichts.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 327 |
(73)Angaben zu Sicherungsbeziehungen Angaben zu Sicherungsderivaten In den folgenden Tabellen werden designierte Sicherungsderivate separat für jede Art von Sicherungsbeziehung, Risikokategorie und Produktart dargestellt: Positive Marktwerte designierte Sicherungsderivate
| Buchwert | Nominalwert | Fair Value-Änderung | Buchwert | Nominalwert | Fair Value-Änderung | |||||||
| 31.12.2024 | 31.12.2024 | 01.01.-31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 01.01.-31.12.2023 | |||||||
| Mio. € | ||||||||||||
| Fair Value-Hedges | ||||||||||||
| Zinsrisiko | ||||||||||||
| Zins-Swaps | 670 | 21.269 | -91 | 823 | 16.753 | 182 | ||||||
| Zins- und Währungsrisiko | ||||||||||||
| Zins-/Währungs-Swaps | 3 | 121 | 5 | 3 | 115 | -4 | ||||||
| Absicherung Nettoinvestitionen | ||||||||||||
| Währungsrisiko | ||||||||||||
| Zins-/Währungs-Swaps | - | - | 0 | 5 | 219 | 0 | ||||||
| Devisenkassa- und -termingeschäfte | - | - | 0 | 0 | - | 0 | ||||||
| Gesamt | 673 | 21.390 | -86 | 831 | 17.087 | 178 |
Negative Marktwerte designierte Sicherungsderivate
| Buchwert | Nominalwert | Fair Value-Änderung | Buchwert | Nominalwert | Fair Value-Änderung | |||||||
| 31.12.2024 | 31.12.2024 | 01.01.-31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 01.01.-31.12.2023 | |||||||
| Mio. € | ||||||||||||
| Fair Value-Hedges | ||||||||||||
| Zinsrisiko | ||||||||||||
| Zins-Swaps | 1.023 | 18.910 | -208 | 1.305 | 19.590 | -467 | ||||||
| Absicherung Nettoinvestitionen | ||||||||||||
| Währungsrisiko | ||||||||||||
| Zins-/Währungs-Swaps | 34 | 882 | 0 | 16 | 585 | 0 | ||||||
| Gesamt | 1.057 | 19.792 | -208 | 1.321 | 20.175 | -467 | ||||||
| --- | --- | --- | --- | |||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 328 |
In der folgenden Übersicht erfolgt eine Darstellung der Nominalwerte der Sicherungsderivate nach Restlaufzeiten: 31. Dezember 2024
| bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | 1 Jahr bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | Summe | ||||||
| Mio. € | ||||||||||
| Fair Value-Hedges | ||||||||||
| Zinsrisiko | ||||||||||
| Zins-Swaps | 2.418 | 4.751 | 26.541 | 6.470 | 40.180 | |||||
| Zins- und Währungsrisiken | ||||||||||
| Zins-/Währungs-Swaps | - | - | 120 | - | 120 | |||||
| Absicherung Nettoinvestitionen | ||||||||||
| Währungsrisiko | ||||||||||
| Zins-/Währungs-Swaps | 359 | 75 | 448 | - | 882 | |||||
| Gesamt Nominalbeträge | 2.777 | 4.826 | 27.109 | 6.470 | 41.182 |
Die Aareal Bank wendet die Standardänderungen aus dem ersten Teil der Auswirkungen der Reform der Referenzzinssätze auf die Finanzberichterstattung (IBOR-Reform) im Zeitraum vor der Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes an. Die Unsicherheiten beziehen sich auf die Absicherung von Fair Value-Änderungen aus Zinsänderungsrisiken. Betroffen sind die Referenzzinssätze mit Laufzeiten von ein bis sechs Monate auf der variablen Seite für die folgenden Währungen CAD, DKK, EUR, SEK und NZD. Von den 41,2 Mrd. € entfallen 18,3 Mrd. € auf Referenzzinssätze, für die noch kein offizieller Beendigungstermin (Cessation Effective Date) bekannt gegeben wurde bzw. bei denen noch keine vertraglichen Regelungen zur Umstellung getroffen wurden. Die Aareal Bank geht auch weiterhin davon aus, dass die Änderungen aus der IBOR-Reform nicht dazu führen, dass die Sicherungsbeziehungen aufgelöst werden müssen. 31. Dezember 2023
| bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | 1 Jahr bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | Summe | ||||||
| Mio. € | ||||||||||
| Fair Value-Hedges | ||||||||||
| Zinsrisiko | ||||||||||
| Zins-Swaps | 2.012 | 4.072 | 23.665 | 6.601 | 36.350 | |||||
| Zins- und Währungsrisiken | ||||||||||
| Zins-/Währungs-Swaps | - | - | 115 | - | 115 | |||||
| Absicherung einer Nettoinvestition | ||||||||||
| Währungsrisiko | ||||||||||
| Zins-/Währungs-Swaps | - | 509 | 295 | - | 804 | |||||
| Währungs-Swaps | - | - | - | - | - | |||||
| Gesamt Nominalbeträge | 2.012 | 4.581 | 24.075 | 6.601 | 37.269 | |||||
| --- | --- | --- | --- | |||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 329 |
Angaben zu gesicherten Grundgeschäften Gesicherte Grundgeschäfte Fair Value-Hedges In den folgenden Tabellen werden gesicherte Grundgeschäfte und Hedge Adjustments aus aufgelösten Sicherungsbeziehungen separat für jede Art von Sicherungsbeziehung und Risikokategorie dargestellt:
| Aktive Sicherungsbeziehungen | Aufgelöste Sicherungsbeziehungen | |||||||
| Buchwert | Kumuliertes Hedge Adjustment | Änderung des abgesicherten Fair Values | Bestand Hedge Adjustments | |||||
| 31.12.2024 | 31.12.2024 | 01.01.-31.12.2024 | 31.12.2024 | |||||
| Mio. € | ||||||||
| Zinsrisiko | ||||||||
| Forderungen aus Krediten ac | 9.607 | -87 | 104 | -16 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen ac | 2.429 | 90 | 0 | 85 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen fvoci | 4.724 | -77 | 58 | 0 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten ac | 22.676 | -401 | 317 | -262 | ||||
| Nachrangige Verbindlichkeiten ac | 603 | 1 | 6 | 1 | ||||
| Zins- und Währungsrisiko | ||||||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen ac | 125 | 4 | -6 | - | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktive Sicherungsbeziehungen | Aufgelöste Sicherungsbeziehungen | |||||||
| Buchwert | Kumuliertes Hedge Adjustment | Änderung des abgesicherten Fair Values | Bestand Hedge Adjustments | |||||
| 31.12.2023 | 31.12.2023 | 01.01.-31.12.2023 | 31.12.2023 | |||||
| Mio. € | ||||||||
| Zinsrisiko | ||||||||
| Forderungen aus Krediten ac | 8.553 | -231 | 306 | -5 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen ac | 1.840 | 70 | 38 | 110 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen fvoci | 4.276 | -152 | 179 | -1 | ||||
| Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten ac | 20.559 | -745 | 795 | -348 | ||||
| Nachrangige Verbindlichkeiten ac | 268 | -5 | 9 | 1 | ||||
| Zins- und Währungsrisiko | ||||||||
| Geld- und Kapitalmarktforderungen ac | 125 | 9 | 3 | - |
Absicherung von Nettoinvestitionen Die Wertänderung der währungsgesicherten Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe betrug im Berichtsjahr -44 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €). Der Saldo der Hedge-Rücklage (netto) betrug zum Jahresende -75 Mio. € (Vorjahr: -31 Mio. €).
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 330 |
Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen Fair Value-Hedges Im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen sind die folgenden Ineffektivitäten aus Fair Value-Hedges getrennt nach Risikokategorien enthalten:
| 01.01.-31.12.2024 | 01.01.-31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Zinsrisiken | 4 | 1 | ||
| Zins- und Währungsrisiken | 0 | 0 | ||
| Gesamt | 4 | 1 |
Absicherungen von Nettoinvestitionen Die Ineffektivitäten aus währungsgesicherten Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe betrugen 0 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) und wurden im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen erfasst. Umgliederungen aus der Rücklage der währungsgesicherten Nettoinvestitionen in die Gewinn- und Verlustrechnung gab es wie im Vorjahr nicht. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen in den Anhangangaben (9) und (37). (74)Restlaufzeiten von finanziellen Verbindlichkeiten Die folgende Übersicht zeigt die zukünftigen undiskontierten Zahlungsströme der nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten und der Kreditzusagen: Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2024
| täglich fällig | bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | 1 Jahr bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | Summe | |||||||
| Mio. € | ||||||||||||
| Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten ac | 487 | 2.766 | 3.497 | 16.319 | 6.762 | 29.831 | ||||||
| Wohnungswirtschaftliche Einlagen ac | 8.481 | 3.500 | 217 | 18 | - | 12.216 | ||||||
| Nachrangige Verbindlichkeiten ac | - | 1 | 50 | 336 | 516 | 903 | ||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten sonstiges Geschäft ac | 64 | - | 8 | - | - | 72 | ||||||
| Leasing-Verbindlichkeiten | - | 1 | 4 | 8 | - | 13 | ||||||
| Finanzielle Garantien | 147 | - | - | - | 2 | 149 | ||||||
| Kreditzusagen | 1.334 | - | - | - | - | 1.334 | ||||||
| --- | --- | --- | --- | |||||||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 331 |
Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2023
| täglich fällig | bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | 1 Jahr bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | Summe | |||||||
| Mio. € | ||||||||||||
| Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten ac | 822 | 3.659 | 2.959 | 14.890 | 7.986 | 30.316 | ||||||
| Wohnungswirtschaftliche Einlagen ac | 8.846 | 3.606 | 194 | 24 | - | 12.670 | ||||||
| Nachrangige Verbindlichkeiten ac | - | 85 | 47 | 169 | 105 | 406 | ||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten sonstiges Geschäft ac | 643 | - | 6 | - | - | 649 | ||||||
| Leasing-Verbindlichkeiten | - | 3 | 10 | 23 | 1 | 37 | ||||||
| Finanzielle Garantien | 139 | - | - | - | 2 | 141 | ||||||
| Kreditzusagen | 1.430 | - | - | - | - | 1.430 |
Eine Beschreibung des mit den finanziellen Verbindlichkeiten verbundenen Liquiditätsrisikos wird im Risikobericht des Konzernlageberichts angegeben. Segmentberichterstattung (75)Geschäftssegmente der Aareal Bank Die Aareal Bank erstellt ihre Segmentberichterstattung nach den Regelungen des IFRS 8 Geschäftssegmente. Dem Management Approach des IFRS 8 folgend, legt die Segmentberichterstattung die steuerungsrelevanten Finanzinformationen segmentbezogen offen, die auch vom Unternehmensmanagement regelmäßig zur Entscheidung über die Allokation von Ressourcen sowie zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente herangezogen werden. In der Aareal Bank wurden auf Grundlage der nach den unterschiedlichen Produkten und Dienstleistungen ausgerichteten Organisationsstruktur in Übereinstimmung mit der internen Management-Berichterstattung zwei Geschäftssegmente bestimmt. Das Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen umfasst die Immobilienfinanzierungs- und Refinanzierungsaktivitäten. In diesem Segment begleitet die Aareal Bank nationale und internationale Kunden bei ihren Immobilieninvestitionen und ist in Europa, Nordamerika und Asien/Pazifik aktiv. Sie bietet Finanzierungen von gewerblichen Immobilien an, insbesondere von Hotels, Alternative Living, Einzelhandels-, Logistik-, Büro- und Wohnimmobilien. Dabei liegt der Fokus auf der Finanzierung von Bestandsimmobilien. Ihre besondere Stärke ist dabei die Kombination aus lokaler Marktexpertise und spezifischem Know-how für die genannten Branchen. Hierfür stehen ihren Kunden Spezialistenteams in der Konzernzentrale zur Verfügung. Die Branchenexperten arbeiten eng mit den lokalen Teams zusammen und stellen dadurch sicher, dass für jede Transaktion das erforderliche Know-how in vollem Umfang zur Verfügung steht. Dies ermöglicht es der Aareal Bank, maßgeschneiderte Finanzierungskonzepte anzubieten, die den speziellen Anforderungen ihrer nationalen und internationalen Kunden entsprechen, und so strukturierte Portfolio- und länderübergreifende Finanzierungen abzuschließen. Die Aareal Bank ist ein aktiver Emittent von Pfandbriefen, die einen bedeutenden Anteil an ihren langfristigen Refinanzierungsmitteln ausmachen. Die Qualität der Deckungsmassen der Pfandbriefe wird durch ein „Aaa“-Rating von Moody´s bestätigt. Um einen breiten Investorenkreis anzusprechen, bedient sich die Aareal Bank einer umfangreichen Palette von Refinanzierungsinstrumenten, darunter auch Senior-preferred und Senior-non-preferred Anleihen sowie Schuldscheine und Schuldverschreibungen. Je nach Marktgegebenheit werden große öffentliche Emissionen oder Privatplatzierungen begeben. Zudem generiert die Bank im Segment Banking & Digital Solutions Bankeinlagen aus der Wohnungswirtschaft, die eine strategisch wichtige zusätzliche Refinanzierungsquelle darstellen. Darüber hinaus verfügt sie über Einlagen institutioneller Geldmarktinvestoren und Privatkundeneinlagen im Treuhandmodell.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 332 |
Im Segment Banking & Digital Solutions bietet die Aareal Bank Gruppe ihren Kunden aus der institutionellen Wohnungswirtschaft, der gewerblichen Immobilienwirtschaft sowie der Energie- und Versorgungswirtschaft branchenspezifische Zahlungsverkehrsverfahren an. In Kombination mit der BK01-Software der First Financial Software GmbH, die die integrierte Abwicklung von Zahlungsverkehrsströmen zwischen ERP-System und Kontosystem ermöglicht, trägt die Aareal Bank zur effizienteren und nachhaltigeren Gestaltung grundlegender Geschäftsprozesse ihrer Kunden bei. Die Aareal Bank, First Financial Software GmbH und Aareon haben sich auf eine strategische Partnerschaft geeinigt, um das BK01-Verfahren gemeinsam zu vertreiben. An der Schnittstelle zwischen Immobilien- und Energiewirtschaft unterstützt die Aareal Bank gemeinsam mit ihren Partnern zudem bei der branchenübergreifenden Optimierung von Zahlungs- und angrenzenden Geschäftsprozessen. Im Zusammenhang mit dem über die Kontosysteme der Aareal Bank abgewickelten Zahlungsverkehr (BK@1) werden Einlagen generiert, die u.a. zur Refinanzierung der Aareal Bank Gruppe beitragen. Mit seinen digitalen Kautionslösungen und ausgewählten Finanzierungsangeboten bietet das Segment der deutschen Immobilienwirtschaft weitere Services an. Ihre Angebote zur Geldanlage bietet die Aareal Bank sowohl Unternehmen aus der Immobilien- als auch der Energiewirtschaft an und unterstützt somit deren aktives Anlage- und Cash-Management. Die Ertrags- und Aufwandsposten in der Aareal Bank resultieren vornehmlich aus Transaktionen mit konzernfremden Dritten. Diese werden direkt dem verantwortlichen Geschäftssegment zugeordnet. Signifikante Umsatzerlöse aufgrund von Geschäftsvorfällen zwischen den Segmenten sind in der Aareal Bank nicht vorhanden. Daher wird im Folgenden auf eine Differenzierung der Umsätze in intern und extern verzichtet. Die nicht direkt den Geschäftssegmenten zuordenbaren Verwaltungsaufwendungen werden dem Verursachungsprinzip folgend gemäß der internen Leistungsverrechnung segmentiert. Der Erfolg der Geschäftssegmente wird anhand des Betriebsergebnisses und des Return on Equity (RoE) gemessen. Der RoE gibt Auskunft über die Segmentrentabilität in der Bank und wird aus der Relation von Betriebsergebnis im Segment (exklusive des nicht beherrschenden Anteilen zugeordneten Ergebnisses und der AT1-Verzinsung) zum durchschnittlichen allokierten Eigenkapital bestimmt. Die Berechnung des allokierten Eigenkapitals erfolgt auf Basis eines normierten Kapitalbedarfs nach Basel IV (phase-in) von 15 %.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 333 |
(76)Segmentergebnisse1)
| Strukturierte Immobilien- finanzierungen | Banking & Digital Solutions | Konsolidierung / Überleitung | Aareal Bank Konzern | |||||||||||||
| 01.01.-31.12. 2024 | 01.01.-31.12. 2023 | 01.01.-31.12. 2024 | 01.01.-31.12. 2023 | 01.01.-31.12. 2024 | 01.01.-31.12. 2023 | 01.01.-31.12. 2024 | 01.01.-31.12. 2023 | |||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||
| Zinsüberschuss | 791 | 776 | 269 | 238 | 0 | 0 | 1.060 | 1.014 | ||||||||
| Risikovorsorge | 370 | 441 | 0 | 0 | 370 | 441 | ||||||||||
| Provisionsüberschuss | 1 | 6 | -5 | 33 | 0 | 0 | -4 | 39 | ||||||||
| Abgangsergebnis | 31 | 23 | 31 | 23 | ||||||||||||
| Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl | -43 | -71 | -1 | 0 | -44 | -71 | ||||||||||
| Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen | 3 | 1 | 3 | 1 | ||||||||||||
| Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen | 0 | 1 | 1 | 2 | 1 | 3 | ||||||||||
| Verwaltungsaufwand | 278 | 231 | 99 | 110 | 0 | 377 | 341 | |||||||||
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | -5 | -4 | -1 | -2 | 0 | 0 | -6 | -6 | ||||||||
| Betriebsergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 130 | 60 | 164 | 161 | 0 | 0 | 294 | 221 | ||||||||
| Ertragsteuern | 30 | 44 | 52 | 50 | 82 | 94 | ||||||||||
| Konzernergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 100 | 16 | 112 | 111 | 0 | 0 | 212 | 127 | ||||||||
| Ergebnis aus veräußerten Geschäftsbereichen | 2.062 | -79 | 2.062 | -79 | ||||||||||||
| Konzernergebnis | 100 | 16 | 112 | 111 | 2.062 | -79 | 2.274 | 48 | ||||||||
| Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernergebnis | 0 | -1 | 0 | 0 | -22 | 0 | -23 | |||||||||
| Eigentümern der Aareal Bank AG zurechenbares Konzernergebnis | 100 | 17 | 112 | 111 | 2.062 | -57 | 2.274 | 71 | ||||||||
| Allokiertes Eigenkapital2) | 1.659 | 1.506 | 411 | 406 | 946 | 958 | 3.016 | 2.870 | ||||||||
| RoE nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen (%)3) | 4,0 | -0,8 | 27,4 | 27,3 | 5,9 | 3,4 | ||||||||||
| Beschäftigte (Durchschnitt) | 800 | 767 | 401 | 459 | 1.201 | 1.226 | ||||||||||
| Segmentvermögen | 32.775 | 31.963 | 13.712 | 13.686 | 1.327 | 1.184 | 47.814 | 46.833 |
1) Die Darstellung unterliegt der IFRS 5-Systematik. 2) Im Hinblick auf die Steuerung erfolgt die Berechnung des allokierten Eigenkapitals für alle Segmente auf Basis eines normierten Kapitalbedarfs nach Basel IV (phase-in) von 15 %. 3) Die Ergebniszuordnung erfolgt unter der Annahme einer zeitanteiligen Abgrenzung der Verzinsung der AT1-Anleihe.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 334 |
Die erfassten Provisionserträge aus Verträgen mit Kunden (Umsatzerlöse i. S. d. IFRS 15) gliedern sich wie folgt auf die Segmente auf:
| Strukturierte Immobilien- finanzierungen | Banking & Digital Solutions | Konsolidierung/ Überleitung | Aareal Bank Konzern | |||||||||||||
| 01.01.-31.12. 2024 | 01.01.-31.12. 2023 | 01.01.-31.12. 2024 | 01.01.-31.12. 2023 | 01.01.-31.12. 2024 | 01.01.-31.12. 2023 | 01.01.-31.12. 2024 | 01.01.-31.12. 2023 | |||||||||
| Mio. € | ||||||||||||||||
| Wiederkehrende Leistungen | 5 | 10 | 15 | 10 | 20 | |||||||||||
| Nicht-wiederkehrende Leistungen | ||||||||||||||||
| Bankgeschäft und sonstige Tätigkeiten | 12 | 9 | 25 | 24 | 37 | 33 | ||||||||||
| Gesamt | 12 | 14 | 35 | 39 | - | - | 47 | 53 |
(77)Erträge und langfristige Vermögenswerte nach geografischen Märkten In der folgenden Tabelle werden die Erträge nach geografischen Märkten dargestellt:
| 2024 | 2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Deutschland | 797 | 801 | ||
| Europa exklusive Deutschland | 121 | 111 | ||
| Nordamerika | 112 | 79 | ||
| Asien/Pazifik | 13 | 13 | ||
| Gesamt | 1.043 | 1.004 |
Die dargestellten Erträge beinhalten den Zinsüberschuss (ohne Risikovorsorge), den Provisionsüberschuss, das Abgangsergebnis und das Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl. Die langfristigen Vermögenswerte entfallen größtenteils auf Deutschland. Die Zuordnung zu den geografischen Märkten erfolgt nach Sitz des Konzernunternehmens bzw. der Filiale. Sonstige Erläuterungen (78)Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung Fremdwährungsaktiva
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| USD | 11.374 | 12.622 | ||
| GBP | 6.404 | 5.507 | ||
| CAD | 921 | 1.267 | ||
| SEK | 858 | 940 | ||
| CHF | 260 | 356 | ||
| DKK | 466 | 328 | ||
| Sonstige | 1.062 | 1.255 | ||
| Gesamt | 21.345 | 22.275 | ||
| --- | --- | --- | --- | |
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 335 |
Fremdwährungspassiva
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| USD | 11.385 | 12.660 | ||
| GBP | 6.358 | 5.461 | ||
| CAD | 915 | 1.265 | ||
| SEK | 854 | 935 | ||
| CHF | 257 | 354 | ||
| DKK | 466 | 328 | ||
| Sonstige | 1.057 | 1.252 | ||
| Gesamt | 21.292 | 22.255 |
(79)Nachrangige Vermögenswerte Nachrangige Vermögenswerte stehen im Fall der Insolvenz oder der Liquidation des Emittenten im Rang den Forderungen aller anderen Gläubiger nach. Im Geschäftsjahr 2024 bestanden 119 Mio. € nachrangige Vermögenswerte (Vorjahr: 181 Mio. €). (80)Leasing-Verhältnisse Leasing-Nehmerverhältnisse Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Nutzungsrechte aus Leasing-Verhältnissen, bei denen die Aareal Bank Gruppe als Leasing-Nehmer auftritt.
| 2024 | 2023 | |||||||||||
| Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden | Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäfts- ausstattung | Gesamt | Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden | Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäfts- ausstattung | Gesamt | |||||||
| Mio. € | ||||||||||||
| Anschaffungskosten | ||||||||||||
| Stand 01.01. | 25 | 5 | 30 | 32 | 4 | 36 | ||||||
| Zugänge | 6 | 10 | 16 | 17 | 8 | 25 | ||||||
| Umbuchungen | -37 | -15 | -52 | 0 | 0 | 0 | ||||||
| Abschreibungen | -21 | -6 | -27 | 7 | 3 | 10 | ||||||
| Abgänge | 8 | 4 | 12 | 19 | 4 | 23 | ||||||
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 2 | ||||||
| Wechselkursveränderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
| Stand 31.12. | 7 | 2 | 9 | 25 | 5 | 30 |
Die Nutzungsrechte sind innerhalb der Sachanlagen bilanziert. Die Aareal Bank Gruppe mietet insbesondere Immobilien, bei denen zum Teil längerfristige Mietverträge mit hinreichend sicheren Verlängerungsoptionen von bis zu zehn Jahren bestehen. Bei den Leasing-Verhältnissen wurden keine wesentlichen Restwertgarantien vereinbart.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 336 |
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse der aktuellen Periode aus Leasing-Nehmerverhältnissen betragen zum Bilanzstichtag 5 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €). In den Aufwendungen und Erträgen des Aareal Bank Konzerns sind folgende Beträge aus Leasing-Nehmerverhältnissen enthalten:
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Zinsaufwendungen für Leasing-Verbindlichkeiten | 1 | 1 | ||
| Aufwand für kurzfristige Leasing-Verhältnisse | 1 | 1 | ||
| Aufwand für geringwertige Leasing-Verhältnisse | - | 0 |
Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine wesentlichen variablen Leasing-Zahlungen vereinbart (Vorjahr: – Mio. €). Die Angabe zu den zukünftigen undiskontierten Zahlungsströmen aus Leasing-Verbindlichkeiten nach ihren Fälligkeiten erfolgt in der Anhangangabe „Restlaufzeiten von finanziellen Verbindlichkeiten“. Leasing-Geberverhältnisse Die Aareal Bank Gruppe tritt als Leasing-Geber bei der Vermietung von Immobilien auf. Die wesentlichen Mietverträge sind als Operating-Leasing zu klassifizieren. Die durch den Konzern vermieteten Immobilien werden im Bilanzposten Sonstige Aktiva ausgewiesen. Nicht alle im Bilanzposten Sonstige Aktiva ausgewiesenen Immobilien sind vermietet. Die Risiken dieser Immobilien werden in das Immobilienrisikomanagement einbezogen. Die Erträge aus Operating-Leasing-Verhältnissen betrugen im Berichtsjahr 14 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €). Sie werden linear über die Dauer der Leasing-Verhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die folgende Übersicht zeigt die zukünftigen undiskontierten Zahlungen aus Operating-Leasing-Verhältnissen nach ihren Fälligkeiten, bei denen die Aareal Bank Gruppe als Leasing-Geber auftritt.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Bis 1 Jahr | 25 | 7 | ||
| Länger als 1 Jahr und bis 5 Jahre | 90 | 29 | ||
| Länger als 5 Jahre | 46 | 7 | ||
| Gesamt Mindest-Leasing-Zahlungen | 161 | 43 |
(81)Eventualverbindlichkeiten und Kreditzusagen
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Eventualverbindlichkeiten | 150 | 141 | ||
| Kreditzusagen | 1.334 | 1.430 | ||
| davon unwiderruflich | 1.099 | 1.185 |
Unter den Eventualverbindlichkeiten sind unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen aus der Bankenabgabe von 33 Mio. €, gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken von 12 Mio. € und der Umlage zum Einlagensicherungsfonds von 6 Mio. € ausge
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 337 |
wiesen. Im Berichtsjahr blieben die unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen aus der Bankenabgabe im Vergleich zum Vorjahr unverändert und jene gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken erhöhten sich um 3 Mio. €. Diese und die unter Kreditzusagen angegebenen Werte stellen das maximale Ausfallrisiko dar, dem die Aareal Bank Gruppe zum Ende der Berichtsperiode ausgesetzt ist. Darüber hinaus bestehen Rechtsstreitigkeiten, die die Bank nach rechtlicher Prüfung mit einer überwiegenden Erfolgswahrscheinlichkeit bewertet. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Rechtsstreitigkeiten mit Kreditnehmern oder ehemaligen Kreditnehmern, die Schadenersatz gegen die Bank geltend machen. Sie sind in der obigen Tabelle wahrscheinlichkeitsgewichtet mit einem Betrag von 32 Mio. € (Vorjahr: 29 Mio. €) enthalten, aber werden nicht passiviert. Das maximale nicht wahrscheinlichkeitsgewichtete Ausfallrisiko schätzen wir auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag, wenn wir alle Rechtsstreitigkeiten verlieren würden. Die Verfahrensdauern sind abhängig von der Komplexität und den möglichen Rechtsmitteln in jedem einzelnen Prozess. Ebenso kann die endgültige Höhe im Falle einer Niederlage in Abhängigkeit von der Verfahrensdauer und den Rechtsmitteln erheblich variieren. Erstattungen können sich aus Prozesskosten ergeben. Im Berichtsjahr wurden auch die steuerlichen Risiken wahrscheinlichkeitsgewichtet mit 54 Mio. € in die Eventualverbindlichkeiten einbezogen (Vorjahr: 53 Mio. €). Sie resultieren aus der unterschiedlichen Beurteilung steuerlicher Sachverhalte und möglicher Rechtsänderungen. Demgegenüber stehen in geringerem Umfang auch Chancen. Das maximale steuerliche Risiko schätzen wir auf einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag. Somit unterliegt auch die Bilanzierung von Eventualverbindlichkeiten Schätzunsicherheiten. (82)Eigenmittel und Kapitalmanagement Die Aareal Bank Gruppe unterliegt in Bezug auf die Einhaltung von Mindestkapitalquoten den Eigenmittelvorschriften der Capital Requirements Regulation (CRR), der Capital Requirements Directive IV (CRD IV), dem Kreditwesengesetz (KWG) und der Solvabilitätsverordnung (SolvV). Die Aareal Bank hat auf konsolidierter Basis der Atlantic Lux HoldCo S.à r.l. und der Aareal Bank AG eine SREP-Gesamtkapitalanforderung (Total SREP Capital Requirement – TSCR) in 2025 in Höhe von 11,00 % zu erfüllen (2024: 11,00 %). Diese beinhaltet die Anforderung zum Vorhalten zusätzlicher Eigenmittel für andere Risiken als das Risiko einer übermäßigen Verschuldung (Pillar 2 Requirements – P2R) in Höhe von 3,00 %, die in Form von jeweils mindestens 56,25 % hartem Kernkapital und 75 % Kernkapital vorzuhalten ist. Für die Aareal Bank ergibt sich in 2025 eine Gesamtkapitalanforderung (Overall Capital Requirement – OCR) in Höhe von 14,11 % (2024: 14,06 bis 14,17 %), welche sich aus dem TSCR zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers von 2,5 %, dem aktuell gültigen antizyklischen Kapitalpuffer von 0,59 % (2024: 0,54 bis 0,65 %) sowie dem sektoralen Systemrisikopuffer von 0,02 % ergibt (2024: 0,02 %). Diese Puffer sind jeweils in Form von hartem Kernkapital vorzuhalten. Über die Einhaltung der Eigenmittelanforderungen ist den zuständigen Aufsichtsbehörden vierteljährlich zu berichten. In der Berichtsperiode wurden die Eigenmittel- wie auch die Liquiditätsanforderungen jederzeit eingehalten. Ziele des Kapitalmanagements sind sowohl die Optimierung der Kapitalbasis als auch eine unter Risiko-/Ertragsaspekten effiziente Kapitalallokation auf die einzelnen Geschäftsfelder. Als steuerungsrelevante Kennzahl hat die Aareal Bank vorbehaltlich weiterer regulatorischer Änderungen die harte Kernkapitalquote (CET1–Basel IV (phase-in)) festgelegt (ab 01. Januar 2025 fully phased). Im Rahmen des Kapitalmanagements erfolgt regelmäßig eine Vorschaurechnung, aus der die Veränderungen der einzelnen Kapitalbestandteile und der gewichteten Risikoaktiva sowie der sich daraus ergebenden Kapitalquoten hervorgehen. Hierüber wird regelmäßig im Rahmen des Managementreportings an den Vorstand berichtet. Die strategische Zuordnung von Kapital auf die einzelnen Geschäftsfelder ist in den jährlichen Gesamtplanungsprozess der Gruppe eingebunden.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 338 |
(83)Angaben zur Vergütung Vorstand und Aufsichtsrat Im Geschäftsjahr 2024 beliefen sich die Gesamtbezüge des Vorstands ohne Versorgungsleistungen aus Pensionszusagen auf 12 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €), davon entfielen 7 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) auf variable Vergütungsbestandteile. An ehemalige Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebene wurden im Jahr 2024 2 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) Versorgungsleistungen gezahlt. Die Pensionsverpflichtungen aus Zusagen gegenüber aktiven und früheren Mitgliedern des Vorstands betrugen am 31. Dezember 2024 insgesamt 52 Mio. € (Vorjahr: 52 Mio. €). Davon entfielen auf die zum Abschluss des Berichtsjahres aktiven Mitglieder des Vorstands 5 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) und auf die ehemaligen Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen 47 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €). Die Gesamtvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 betrug 2 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €). Die Vergütung für ein Geschäftsjahr wird einen Monat nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres fällig. Bezüge der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Unter Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen werden im Aareal Bank Konzern die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane der Aareal Bank AG verstanden. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Tsd. € | ||||
| Kurzfristig fällige Leistungen | 7.804 | 6.388 | ||
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 1.327 | 1.512 | ||
| Andere langfristig fällige Leistungen | 1.826 | 981 | ||
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 5.359 | - | ||
| Anteilsbasierte Vergütung | 4.018 | 2.158 | ||
| Gesamt | 20.334 | 11.039 |
Als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden der aus den Pensionsrückstellungen für die im Geschäftsjahr aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand (service cost) und der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand (past service cost) ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen betrugen zum 31. Dezember 2024 insgesamt 8 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €). Angaben zur anteilsbasierten Vergütung Anteilsbasierte Vergütung für Risikoträger Bei Risikoträgern, deren variable Vergütung eine Freigrenze übersteigt, wird ein Teil der variablen Vergütung als anteilsbasierte Vergütung, deren Höhe bei Auszahlung von der Entwicklung des Werts einer Aktie der Aareal Bank AG abhängig ist, gewährt. Dabei wird zwischen einem sofort fälligen Aktienbonus mit Haltefrist (20 bis 30 % der variablen Vergütung) und aufgeschobener anteilsbasierter Vergütung (ebenso 20 bis 30 % der variablen Vergütung) unterschieden. Der Zurückbehaltungszeitraum der aufgeschobenen anteilsbasierten Vergütung beträgt vier bzw. fünf Jahre, wobei die Auszahlung – wiederum jeweils nach einer Haltefrist – jährlich pro rata
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 339 |
temporis erfolgt. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise durch Barausgleich. Bis zur Auszahlung der anteilsbasierten Vergütungsbestandteile unterliegen diese zudem definierten Malus-Bedingungen, die eine nachträgliche Kürzung bis hin zum vollständigen Wegfall ermöglichen. Anteilsbasierte Vergütungselemente, die nach 2017 gewährt wurden, können zudem in bestimmten Situationen zurückgefordert werden („Clawback“). Für die Mitglieder des Vorstands gelten diese Regelungen ebenso, wobei der Zurückbehaltungszeitraum seit dem Geschäftsjahr 2018 mindestens fünf Jahre und die aufgeschobene anteilsbasierte Vergütung mindestens 35 % beträgt. Zudem erhöht sich der Zurückbehaltungszeitraum für neu eintretende Vorstandsmitglieder für das erste Jahr der Tätigkeit auf sieben Jahre und für das zweite Jahr auf sechs Jahre. Ab dem dritten Jahr der Tätigkeit beträgt der Zurückbehaltungszeitraum fünf Jahre. Bewertungsmodell und Bewertungsannahmen Die sich aus anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen zum Bilanzstichtag ergebenden Verpflichtungen entsprechen der gewährten Vergütung jeweils abgezinst auf den Bilanzstichtag. Der Abzinsungszeitraum entspricht dem Zeitraum vom Bilanzstichtag bis zum jeweils frühestmöglichen Ausübungs- bzw. Auszahlungszeitpunkt pro Plan und pro Tranche. Umfang der anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich Der Gesamtbestand an ausstehenden virtuellen Aktien aus den bestehenden anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen hat sich wie folgt entwickelt:
| 2024 | 2023 | |||
| Anzahl (Stück) | ||||
| Bestand (ausstehend) per 01.01. | 624.735 | 658.783 | ||
| in der Berichtsperiode gewährt | 193.087 | 215.590 | ||
| in der Berichtsperiode verfallen | - | - | ||
| in der Berichtsperiode ausgeübt | 199.083 | 249.638 | ||
| Bestand (ausstehend) per 31.12. | 618.739 | 624.735 | ||
| davon: ausübbar | - | - |
Zum Bilanzstichtag belief sich der Gesamtbetrag der in der Berichtsperiode gewährten virtuellen Aktien auf 9 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €). Die in der Berichtsperiode ausgeübten virtuellen Aktien wurden zu einem gewichteten durchschnittlichen Kurs der Aktie der Aareal Bank AG in Höhe von 36,30 € (Vorjahr: 32,99 €) umgetauscht. Seit dem Delisting der Aareal Bank am 21.11.2023 ergibt sich der heranzuziehende Wert der virtuellen Aktien durch eine Ermittlung des Werts einer Aktie über den Unternehmenswert der Aareal Bank Gruppe, geteilt durch die im relevanten Zeitpunkt maßgebliche Anzahl der realen Aktien der Aareal Bank AG. Der Unternehmenswert wird bestimmt über eine IDW S1-Bewertung der Aareal Bank. Auswirkungen auf die Ertragslage Im Geschäftsjahr 2024 ergab sich ein Gesamtaufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen in Höhe von 8 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Die Verpflichtung aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 41 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €). Sie wird in der Bilanz unter dem Posten Rückstellungen ausgewiesen. Management Equity-Programm Die Aareal Bank hat 2021 zusammen mit Advent International ein Management Equity-Programm (MEP) für die Aareon aufgesetzt und gemäß ihrem Anteil Aareon-Aktien mit einem Marktwert von 6 Mio. € in eine Managementbeteiligungsgesellschaft eingebracht, an der sich einzelne Personen des Aareon-Managements und unabhängige Mitglieder des Advisory Boards ebenfalls zum Marktwert beteiligen können. Durch die Veräußerung der Aareon wurden auch die Anteile der Teilnehmer für diese gewinnbringend verkauft (cash-settled).
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 340 |
(84)Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 Zu dem Kreis der dem Aareal Bank Konzern nahestehenden Personen zählen die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane der Aareal Bank AG (siehe vorherige Anhangangabe), die Geschäftsführer der Atlantic BidCo GmbH und der Atlantic Lux HoldCo S.à r.l. sowie die diesen Personen jeweils zuordenbaren nahen Familienangehörigen und Unternehmen. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge, die konsolidiert werden, werden hier nicht dargestellt. Die folgende Übersicht zeigt die Salden bestehender Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen: Aareal Bank AG
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Vorstand | 0,7 | 0,4 | ||
| Aufsichtsrat | 0,4 | 0,2 | ||
| Sonstige nahestehende Personen und Unternehmen | 1,6 | 2,2 | ||
| Gesamt | 2,7 | 2,8 |
Atlantic BidCo GmbH
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Geschäftsführer | 0,4 | 0,2 | ||
| Sonstige nahestehende Personen und Unternehmen | 1,6 | 1,0 | ||
| Gesamt | 2,0 | 1,2 |
Atlantic Lux HoldCo S.à r.l.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
| Mio. € | ||||
| Geschäftsführer | - | - | ||
| Sonstige nahestehende Personen und Unternehmen | 1,2 | 1,2 | ||
| Gesamt | 1,2 | 1,2 |
Im Berichtszeitraum gab es Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen. Von einem Vorstand, einem Aufsichtsrat und einem nahestehenden Unternehmen eines Aufsichtsrats der Aareal Bank AG wurden Schuldtitel in Höhe von insgesamt 2,7 Mio. € marktüblich gekauft. Dieses nahestehende Unternehmen eines Aufsichtsrats der Aareal Bank AG ist zugleich nahestehendes Unternehmen eines Geschäftsführers der Atlantic BidCo GmbH. Zudem besteht Personenidentität zwischen dem genannten Aufsichtsrat der Aareal Bank AG und einem Geschäftsführer der Atlantic BidCo GmbH. Die Atlantic Lux HoldCo S.à r.l. erstattet der Aareal Bank AG Kosten, die ihr durch die Übernahme (ex ante und ex post) entstanden sind. Dies umfasste im Vorjahr insbesondere die Erstellung der Eröffnungsbilanz der Atlantic Gruppe sowie seitdem die Erstellung weiterer Konzernabschlüsse. Im Geschäftsjahr 2024 sind hierfür Kosten in Höhe von 1,2 Mio. € angefallen. Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum keine wesentlichen Geschäftsvorfälle im Sinne des IAS 24 getätigt. (85)Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Nachtragsbericht) Wesentliche Sachverhalte, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, ergaben sich nach dem Ende der Berichtsperiode nicht.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 341 |
(86)Haftungsverhältnisse Gegenüber der Monetary Authority of Singapore hat sich die Aareal Bank AG durch eine Patronatserklärung verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Aareal Bank Asia Ltd. jederzeitig ihre Verpflichtungen erfüllen wird. (87)Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Nach der Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 des Aktiengesetzes vom 11. Dezember 2023 halten die Atlantic BidCo GmbH unmittelbar mehr als 50 % der Aktien der Aareal Bank AG und die Atlantic Lux HoldCo S.à r.l. mittelbar mehr als 50 % der Aktien der Aareal Bank AG. Dabei ist die Beteiligung der Atlantic BidCo GmbH der Atlantic Lux HoldCo S.à r.l. zuzurechnen. (88)Erklärung gemäß § 312 AktG Die Aareal Bank AG erstellte für das Geschäftsjahr 2024 einen Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG. (89)Beschäftigte Die Zahl der Beschäftigten im Aareal Bank Konzern stellt sich wie folgt dar:
| Durchschnitt | Durchschnitt | |||||||
| 31.12.2024¹⁾ | 01.01.-31.12.2024²⁾ | 31.12.2023¹⁾ | 01.01.-31.12.2023²⁾ | |||||
| Angestellte | 1.158 | 1.159 | 1.154 | 1.173 | ||||
| Leitende Angestellte | 40 | 42 | 47 | 53 | ||||
| Gesamt | 1.198 | 1.201 | 1.201 | 1.226 | ||||
| davon: Teilzeitbeschäftigte | 192 | 193 | 202 | 209 |
1) Darin nicht enthalten sind 57 Beschäftigte des Hotelbetriebs (31. Dezember 2023: 37 Beschäftigte) sowie die Beschäftigten des Aareon Teilkonzerns. 2) Darin nicht enthalten sind 213 Beschäftigte des Hotelbetriebs (01.01.-31.12.2023: 186 Beschäftigte) sowie die Beschäftigten des Aareon Teilkonzerns. (90)Art und Umfang der Beziehungen mit nicht konsolidierten strukturierten Einheiten Gemäß IFRS 12.24 sind Art und Umfang der Beziehungen zu nicht konsolidierten strukturierten Einheiten sowie die Art und Änderung der Risiken aus diesen Beziehungen im Konzernabschluss anzugeben. Eine Beziehung zu einer strukturierten Einheit ergibt sich aus einem vertraglichen und/oder nicht-vertraglichen Engagement, die den Konzern zum Empfang von variablen Rückflüssen aus den maßgeblichen Tätigkeiten der strukturierten Einheit berechtigen. Beispiele dafür sind der Besitz von Eigenkapital- oder Schuldinstrumenten von strukturierten Einheiten oder die Bereitstellung von Finanzmitteln, Besicherungen und Garantien an strukturierte Einheiten. Strukturierte Einheiten sind Gesellschaften, bei denen Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der dominierende Faktor bei der Beherrschung der Gesellschaft sind. Die maßgeblichen Tätigkeiten der strukturierten Einheiten werden durch vertragliche Vereinbarungen bestimmt und etwaige Stimmrechte betreffen nur administrative Aufgaben. Strukturierte Einheiten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie oft über limitierte Aktivitäten, ein eng gefasstes und genau definiertes Ziel und/oder unzureichendes Eigenkapital verfügen. Weiterhin kann es sich um Finanzierungen in Form zahlreicher vertraglich verknüpfter Instrumente für Investoren handeln, um Kredit- oder andere Risiken (Tranchen) zu bündeln. Beispiele für strukturierte Einheiten sind Verbriefungsvehikel, forderungsbesicherte Finanzierungen und einige Investmentfonds.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 342 |
Die Aareal Bank Gruppe interagiert im Wesentlichen mit strukturierten Einheiten von Leasing-Objektgesellschaften. Dabei stellt der Konzern Finanzierungen an strukturierte Einheiten in Form von Darlehen oder Garantien zur Verfügung. In der nachfolgenden Tabelle werden unter „Sonstige“ vom Konzern getätigte strategische Investments dargestellt. Die Leasing-Objektgesellschaften wurden von Dritten für die Finanzierung bestimmter Transaktionen gegründet und werden in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführt. Die Aareal Bank Gruppe stellte im Berichtszeitraum und im Vorjahr keine nicht vertraglich begründete Unterstützung für nicht konsolidierte strukturierte Einheiten zur Verfügung. In der folgenden Tabelle werden, soweit relevant, die Buchwerte der von der Aareal Bank Gruppe zum Bilanzstichtag angesetzten Vermögenswerte und Schulden sowie außerbilanziellen Risikopositionen, die sich auf nicht konsolidierte strukturierte Einheiten beziehen, dargestellt. Die Buchwerte der Vermögenswerte und außerbilanziellen Positionen entsprechen dem maximalen Verlustrisiko des Konzerns aus Beziehungen zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen (ohne Berücksichtigung von Sicherheiten). Die Größe der strukturierten Einheiten wurde bei Sonstige anhand des Nettofondvermögens und bei Leasing-Objektgesellschaften anhand der Bilanzsumme der Gesellschaft ermittelt. 31. Dezember 2024
| Leasing-Objekt- gesellschaften | Sonstige | Summe | ||||
| Mio. € | ||||||
| Vermögenswerte | 15 | 4 | ||||
| Forderungen aus Krediten | 15 | 4 | 19 | |||
| Außerbilanzielle Risikopositionen | 1 | |||||
| Kreditzusagen und Garantien (nominal) | - | 1 | 1 | |||
| Bandbreite der Größe von strukturierten Einheiten | 48 Mio. € | 43,5 Mio. € |
- Dezember 2023
| Leasing-Objekt- gesellschaften | Sonstige | Summe | ||||
| Mio. € | ||||||
| Vermögenswerte | 15 | 5 | ||||
| Forderungen aus Krediten | 15 | 5 | 20 | |||
| Außerbilanzielle Risikopositionen | 1 | |||||
| Kreditzusagen und Garantien (nominal) | - | 1 | 1 | |||
| Bandbreite der Größe von strukturierten Einheiten | 47 Mio. € | 0,8 Mio. € - 45,5 Mio. € |
(91)Country-by-Country-Reporting Bei den Offenlegungsanforderungen handelt es sich um Angaben zum Sitz, Umsatz, Gewinn oder Verlust, zu Steuern auf Gewinn oder Verlust, zu erhaltenen öffentlichen Beihilfen sowie Lohn- und Gehaltsempfängern der Aareal Bank AG nebst Auslandsfilialen und in- und ausländischen Tochtergesellschaften des bilanziellen Konsolidierungskreises vor Konsolidierung. Dabei werden die Niederlassungen, zu denen wir neben den Tochtergesellschaften auch die Auslandsfilialen der Aareal Bank AG zählen, unseren zwei Geschäftssegmenten „Strukturierte Immobilienfinanzierungen“ und „Banking & Digital Solutions“ zugeordnet. Das als Umsatzgröße herangezogene operative Ergebnis der jeweiligen Niederlassungen wird als Summe aus folgenden Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS definiert: Zinsüberschuss (ohne Risikovorsorge),
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 343 |
Provisionsüberschuss, Abgangsergebnis, Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl, Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen, Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen, Sonstiges betriebliches Ergebnis. Bei den offengelegten Steuern handelt es sich um den Steueraufwand nach IFRS. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger bezieht sich auf die im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Vollzeitäquivalente. In der folgenden Übersicht sind alle Länder ausgewiesen, in denen sich die Aareal Bank AG nebst Auslandsfilialen und Tochtergesellschaften niedergelassen hat. Hinsichtlich der Zuordnung der einzelnen Tochtergesellschaften zu ihrem jeweiligen Sitzland verweisen wir auf die Anteilsbesitzliste. Die Auslandsfilialen der Aareal Bank AG befinden sich in Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Polen und Schweden. 2024
| Umsatz | Gewinn oder Verlust vor Steuern | Steuern auf Gewinn oder Verlust | Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger | |||||
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Vollzeitäquivalente | |||||
| Geschäftssegment Strukturierte Immobilienfinanzierungen | 778 | 130 | 30 | 902 | ||||
| Deutschland | 537 | 190 | 42 | 791 | ||||
| Frankreich | 32 | 27 | 7 | 10 | ||||
| Großbritannien | 13 | 9 | 2 | 10 | ||||
| Irland | 1 | 1 | 0 | 1 | ||||
| Italien | 75 | 27 | -12 | 26 | ||||
| Polen | 11 | 7 | 1 | 8 | ||||
| Schweden | 3 | 2 | 0 | 4 | ||||
| Singapur | 13 | 9 | 2 | 9 | ||||
| Spanien | -2 | -2 | - | - | ||||
| USA | 95 | -140 | -12 | 43 | ||||
| Konsolidierungen | - | - | - | - | ||||
| Geschäftssegment Banking & Digital Solutions | 263 | 164 | 52 | 208 | ||||
| Deutschland | 263 | 164 | 52 | 208 | ||||
| Konsolidierungen | - | - | - | - | ||||
| Gesamt | 1.041 | 294 | 82 | 1.110 |
Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine öffentlichen Beihilfen in Anspruch genommen (Vorjahr: - ). Die Kapitalrendite der Aareal Bank Gruppe, berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme, beträgt zum betrachteten Stichtag 0,38 %.
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 344 |
2023
| Umsatz | Gewinn oder Verlust vor Steuern | Steuern auf Gewinn oder Verlust | Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger | |||||
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Vollzeitäquivalente | |||||
| Geschäftssegment Strukturierte Immobilienfinanzierungen | 729 | 60 | 44 | 840 | ||||
| Deutschland | 507 | 201 | 68 | 738 | ||||
| Frankreich | 21 | 17 | 9 | 9 | ||||
| Großbritannien | 12 | 8 | 1 | 8 | ||||
| Irland | 1 | 0 | 0 | 1 | ||||
| Italien | 84 | -3 | 6 | 27 | ||||
| Polen | 10 | 7 | 1 | 9 | ||||
| Schweden | 6 | 4 | 1 | 3 | ||||
| Singapur | 13 | 8 | 2 | 8 | ||||
| Spanien | 0 | 0 | - | - | ||||
| USA | 75 | -182 | -44 | 37 | ||||
| Konsolidierungen | - | - | - | - | ||||
| Geschäftssegment Banking & Digital Solutions | 258 | 161 | 50 | 264 | ||||
| Deutschland | 258 | 161 | 50 | 264 | ||||
| Konsolidierungen | - | - | - | - | ||||
| Gesamt | 987 | 221 | 94 | 1.104 | ||||
| --- | --- | --- | --- | |||||
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 345 |
(92)Liste des Anteilsbesitzes Die Liste des Anteilsbesitzes wird gemäß § 313 Abs. 2 HGB erstellt. Die Angaben zum Eigenkapital und zum Ergebnis der Gesellschaften werden den Abschlüssen nach IFRS-Rechnungslegungsvorschriften entnommen. 31. Dezember 2024
| Name der Gesellschaft | Sitz | Anteil am Kapital | Eigenkapital | Ergebnis | |||||||
| lfd. Nr. | % | Mio. € | Mio. € | ||||||||
| 1 | Aareal Bank AG | Wiesbaden | |||||||||
| I. Vollkonsolidierte Tochterunternehmen | |||||||||||
| 2 | Aareal Bank Asia Ltd. | Singapur | 100,0 | 68,4 Mio. SGD | 11,4 Mio. SGD | 1) | |||||
| 3 | Aareal Capital Corporation | Wilmington | 100,0 | 439,0 Mio. USD | -113,3 Mio. USD | 1) | |||||
| 4 | Aareal Gesellschaft für Beteiligungen und Grundbesitz Erste mbH & Co. KG | Wiesbaden | 94,9 | 2,9 | 0,0 | 1) | |||||
| 5 | Aareal Holding Realty LP | Wilmington | 100,0 | 428,1 Mio. USD | -1,8 Mio. USD | 1) | |||||
| 6 | Aareal Immobilien Beteiligungen GmbH | Wiesbaden | 100,0 | 599,4 | 0,0 | 3) | |||||
| 7 | Apex Owner NY LLC | Wilmington | 98,0 | 16,2 Mio. USD | 0,0 Mio. USD | 1) | |||||
| 8 | BauContact Immobilien GmbH | Wiesbaden | 100,0 | 19,9 | 0,8 | 1) | |||||
| 9 | BauGrund Immobilien-Management GmbH i.L. | Bonn | 100,0 | 0,5 | 0,0 | 2) | |||||
| 10 | BVG - Grundstücks- und Verwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung | Frankfurt | 100,0 | 5,3 | 0,0 | 3) | |||||
| 11 | Cave Nuove S.p.A. | Rom | 100,0 | 0,9 | -2,7 | 1) | |||||
| 12 | Chronos Beteiligungen GmbH (vormals: Aareal Beteiligungen AG) | Frankfurt | 100,0 | 167,0 | 0,0 | 3) | |||||
| 13 | collect Artificial Intelligence GmbH | Hamburg | 100,0 | 2,7 | 0,0 | 3) | |||||
| 14 | DBB Inka | Düsseldorf | 100,0 | 104,7 | 3,2 | 1) | |||||
| 15 | Deutsche Bau- und Grundstücks-Aktiengesellschaft i.L. | Bonn | 95,0 | 0,5 | -1,9 | 1) | |||||
| 16 | Deutsche Structured Finance GmbH | Wiesbaden | 100,0 | 1,6 | 0,3 | 1) | |||||
| 17 | DHB Verwaltungs AG | Wiesbaden | 100,0 | 5,1 | 0,0 | 3) | |||||
| 18 | Galleria City Holding Company LLC | Wilmington | 95,0 | 154,5 Mio. USD | -4,0 Mio. USD | 1) | |||||
| 19 | Galleria City Holding Company Member 2 LLC | Wilmington | 95,0 | 0,0 Mio. USD | 0,0 Mio. USD | 1) | |||||
| 20 | Galleria City Partners LP | Wilmington | 95,0 | 168,8 Mio. USD | 0,0 Mio. USD | 1) | |||||
| 21 | Galleria Manager Realty LLC | Wilmington | 100,0 | 0,0 Mio. USD | 0,0 Mio. USD | 1) | |||||
| 22 | Izalco Spain S.L. | Madrid | 100,0 | 7,9 | -2,0 | 1) | |||||
| 23 | La Sessola Holding GmbH | Wiesbaden | 100,0 | 70,0 | 0,0 | 1) | |||||
| 24 | La Sessola S.r.l. | Rom | 100,0 | 46,6 | -1,5 | 1) | |||||
| 25 | La Sessola Service S.r.l. | Rom | 100,0 | 0,1 | -0,6 | 1) | |||||
| 26 | Luce San Giovanni S.r.l. | Rom | 100,0 | 5,9 | 0,0 | 1) | |||||
| 27 | Manager Realty LLC | Wilmington | 100,0 | 0,0 Mio. USD | 0,0 Mio. USD | 1) | |||||
| 28 | Mercadea S.r.l. | Rom | 100,0 | 15,8 | 0,3 | 1) |
1) Vorläufige Angaben per 31. Dezember 2024; 2) Eigenkapital und Ergebnis per 31. Dezember 2023; 3) Ergebnisabführungsvertrag/Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 346 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Name der Gesellschaft | |||
| lfd. Nr. | |||
| 29 | Met Manager Realty LLC | ||
| 30 | Met Tower Venture LP | ||
| 31 | Met Tower Owner LLC | ||
| 32 | Northpark Realty LP | ||
| 33 | Oakland Beneficiary LLC | ||
| 34 | Participation Achte Beteiligungs GmbH | ||
| 35 | Participation Elfte Beteiligungs GmbH | ||
| 36 | Participation Zehnte Beteiligungs GmbH | ||
| 37 | Participation Zwölfte Beteiligungs GmbH | ||
| 38 | plusForta GmbH | ||
| 39 | Sole Sopra Cinquina S.r.l. | ||
| 40 | Summit Holdings NY LLC | ||
| 41 | Terrain Beteiligungen GmbH | ||
| 42 | Terrain Herzogpark GmbH & Co. KG | ||
| 43 | Terrain Management GmbH | ||
| 44 | Tintoretto Rome S.r.l. | ||
| 45 | Westdeutsche Immobilien Servicing AG | ||
| 46 | 146 Geary CA LLC | ||
| 47 | 220 Post CA LLC | ||
| 48 | 1015 15TH Street DC LLC | ||
| II. Gemeinsame Vereinbarungen | |||
| - | |||
| III. Assoziierte Unternehmen | |||
| 49 | DSF PP Justizzentrum Thüringen GmbH & Co. KG | ||
| 50 | First Financial Software GmbH | ||
| 51 | Mount Street Group Limited | ||
| 52 | Westhafen Haus GmbH & Co. Projektentwicklungs KG | ||
| IV. Sonstige Unternehmen | |||
| 53 | Houses Nominee Ltd. | ||
| 54 | PropTech1 Fund I GmbH & Co. KG |
1) Vorläufige Angaben per 31. Dezember 2024; 2) Eigenkapital und Ergebnis per 31. Dezember 2023; 3) Ergebnisabführungsvertrag/Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 347 |
(93)Organe der Aareal Bank AG Besetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats
| Präsidial- und Nominierungsausschuss | Vergütungskontrollausschuss | |||
| Jean Pierre Mustier | Vorsitzender | Jean Pierre Mustier | Vorsitzender | |
| Barbara Knoflach | Stellv. Vorsitzende | Hans-Hermann Lotter | Stellv. Vorsitzender | |
| Hans-Hermann Lotter | Henning Giesecke | |||
| Marika Lulay | Petra Heinemann-Specht | |||
| Klaus Novatius | Maximilian Rinke | |||
| José Sevilla Álvarez | Klaus Novatius | |||
| Prüfungsausschuss | Technologie- und Innovationsausschuss | |||
| Denis Hall | Vorsitzender | Marika Lulay | Vorsitzende | |
| José Sevilla Álvarez | Stellv. Vorsitzender | Barbara Knoflach | Stellv. Vorsitzende | |
| Henning Giesecke | Denis Hall | |||
| Petra Heinemann-Specht | Nicole Schäfer | |||
| Hans-Hermann Lotter | Markus Zywitza | |||
| Maximilian Rinke | José Sevilla Álvarez | |||
| --- | --- | |||
| Risikoausschuss | ||||
| José Sevilla Álvarez | Vorsitzender | |||
| Denis Hall | Stellv. Vorsitzender | |||
| Petra Heinemann-Specht | ||||
| Barbara Knoflach | ||||
| Maximilian Rinke |
Aufsichtsrat
| Jean Pierre Mustier, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 15. Januar 2024) | |||
| Ehem. Chief Executive Officer der UniCredit S.p.A. sowie ehem. Präsident der European Banking Federation | |||
| Henning Giesecke, Vorsitzender des Risikoausschusses | |||
| Ehem. Chief Risk Officer der UniCredit S.p.A. und UniCredit Bank AG | |||
| Denis Hall, Vorsitzender des Prüfungsausschusses | |||
| Ehem. Chief Risk Officer Global Consumer Banking der GE Capital EMEA | |||
| Petra Heinemann-Specht* | |||
| Aareal Bank AG | |||
| Barbara Knoflach, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats | |||
| Ehem. Global Head der BNP Paribas Real Estate Investment Management und Deputy Chief Executive Officer der BNP Paribas Real Estate S.A. |
* Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Aareal Bank AG
| Geschäftsbericht 2024 Aareal Bank Konzern | Konzernabschluss Anhang | 348 | |
| --- | --- | --- | |
| Hans-Hermann Lotter, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats | |||
| Selbstständiger Berater für Private-Equity-Beteiligungen, Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen sowie ehemaliger Geschäftsführer der Atlantic BidCo GmbH | |||
| Marika Lulay, Vorsitzende des Technologie- und Innovationsausschusses | |||
| Chief Executive Officer und geschäftsführende Direktorin der GFT Technologies SE | |||
| Klaus Novatius*, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats | |||
| Aareal Bank AG | |||
| José Sevilla Álvarez, Vorsitzender des Risikoausschusses | |||
| Ehem. Chief Executive Officer der Bankia S.A. | |||
| Maximilian Rinke | |||
| Senior Managing Director Centerbridge Partners Geschäftsführer der MR Ventures UG | |||
| Nicole Schäfer | Seit 2. Oktober 2024 | ||
| Aareal Bank AG | |||
| Markus Zywitza | Seit 2. Oktober 2024 | ||
| Aareal Bank AG | |||
| * Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Aareal Bank AG | |||
| Ausgeschiedene Mitglieder | |||
| Sylwia Bach* | bis 1. Oktober 2024 | ||
| Aareon Deutschland GmbH | |||
| Jan Lehmann* | bis 3. Mai 2024 | ||
| Aareon Deutschland GmbH | |||
| Prof. Dr. Hermann Wagner1), Vorsitzender des Prüfungsausschusses (bis 23. Januar 2024) | bis 3. Mai 2024 | ||
| Wirtschaftsprüfer und Steuerberater | |||
* Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Aareal Bank AG 1) Herr Prof. Dr. Wagner war bis zum 14. Januar 2024 Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorstand
| Dr. Christian Ricken, Vorsitzender des Vorstands (CEO) | seit 1. August 2024 | |
| Banking & Digital Solutions, Corporate Affairs, Information Technology, Enterprise Transformation, Group Audit, Group Communications Government Affairs, Group Human Resources & Infrastructure, Group Strategy, Chief Operations Officer, CollectAI, plusForta | ||
| Nina Babic, Vorstandsmitglied (CRO) | ||
| Capital Markets Management, Credit Management, Information Security & Data Protection, Non-Financial Risks inkl. Compl., Regulatory Affairs, Risk Controlling, USA – Credit Management, USA – Distressed Loans, Valuation & Research, Workout/Non Core Assets | ||
| (Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien bzw. vergleichbaren Gremien von Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB) | ||
| Aareal Capital Corporation (Aareal Bank Gruppe) | Member of the Board of Directors | |
| Andrew Halford, Vorstandsmitglied (CFO) | seit 8. Oktober 2024 | |
| Finance & Controlling, Investor Relations, Treasury | ||
| Christof Winkelmann, Vorstandsmitglied (CMO) | ||
| Aareal Asia/Pacific, Credit Legal, Euro Hub, Loan Markets & Syndication, Special Property Finance I, Special Property Finance II, Strategy & Business Management, USA – Origination | ||
| (Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien bzw. vergleichbaren Gremien von Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB) | ||
| Aareal Capital Corporation (Aareal Bank Gruppe) | Chairman of the Board of Directors | |
| --- | --- | |
| Ausgeschiedene Mitglieder | ||
| Jochen Klösges, Vorsitzender des Vorstands (CEO) | bis 31. Juli 2024 | |
| Marc Heß, Vorstandsmitglied (CFO) | bis 7. Oktober 2024 |
Wiesbaden, den 25. Februar 2025 1) Kosten für Effizienzmaßnahmen, Investitionen in IT-Infrastruktur und sonstige wesentliche Einmaleffekte 2) RoE = Konzernergebnis ohne Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernergebnis und AT1-Kupon / Durchschnittliches IFRS Eigenkapital ohne Nicht beherrschende Anteile, AT1-Anleihe und Dividenden 3) RoE = Bereinigtes Konzernergebnis ohne Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernergebnis und AT1-Kupon / Durchschnittliches IFRS Eigenkapital ohne Nicht beherrschende Anteile, AT1-Anleihe und Dividenden 4) Neugeschäft = Erstkreditvergabe zuzüglich Prolongationen 5) Die Objektarten umfassen Büroimmobilien, Logistikimmobilien, Einzelhandelsimmobilien und Hotelimmobilien. 6) Neugeschäft ohne Privatkundengeschäft und Kommunalkreditgeschäft der ehemaligen WestImmo 7) Die Zuordnung des Neugeschäfts zu den einzelnen Regionen erfolgt nach der Belegenheit der als Sicherheit dienenden Immobilie. Falls eine Forderung nicht durch eine Immobilie besichert wird, erfolgt die Zuordnung über das Sitzland des Kreditnehmers. 8) Ohne Privatkundengeschäft und Kommunalkreditgeschäft der ehemaligen WestImmo 9) Das bilanzielle Volumen des Wertpapierportfolios belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 8,4 Mrd. € (zum 31. Dezember 2023: 7,3 Mrd. €). 10) Die Rating-Angabe bezieht sich auf Composite Ratings. 11) Der Begriff des deutschen Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte (DRV) umfasst im Folgenden auch den von der International Swaps and Derivatives Association Inc. (ISDA) herausgegebenen Rahmenvertrag (ISDA Master Agreement). Beide Verträge sind Standardverträge, die von den Spitzenverbänden (u.a. vom BdB) zur Verwendung empfohlen werden. 12) Der Begriff Rahmenverträge für Wertpapierpensionsgeschäfte (Repos) umfasst im Folgenden auch den von der The International Capital Markets Association Inc. (ICMA) herausgegebenen Rahmenvertrag (Global Repurchase Agreement). Beide Verträge sind Standardverträge, die von den Spitzenverbänden (u.a. vom BdB) zur Verwendung empfohlen werden. 13) Für die Credit Spread-Risiken als Subrisikoart wird auf einen historischen Zweijahreszeitraum zurückgegriffen. 14) In 2025 werden zwischen 20 und 25 Mio. € Kosten für Effizienzmaßnahmen und Investitionen in IT-Infrastruktur erwartet. 15) Gemäß IFRS 5 erfolgt der separate Ausweis des Ergebnisses aus veräußerten Geschäftsbereichen und dessen Untergliederung in Erlöse, Aufwendungen, Gewinn bzw. Verlust sowie die zugehörigen Ertragsteuern in einer zusätzlichen Anhangsangabe.