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Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH gGmbH

Köln ·HRB 35663 Köln
Teil 1 / 2

Strukturierte Daten

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Stammdaten

Rechtsform
gGmbH
Anschrift
Jakobstr. 27-31
50678 Köln
Handelsregister
HRB 35663, Köln
Eintragungsdatum
29. August 2000
Branche
Ambulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Stationäre Einrichtungen zur palliativen Pflege
Ambulante Pflegedienste
Unternehmenszweck
Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Aufgaben der Katholischen Kirche durch medizinische und pflegerische Behandlung und Rehabilitation Kranker und Behinderter, wie auch die Versorgung, Betreuung und Pflege alter Menschen. In diesem Sinne betreibt die Gesellschaft insbesondere das Cellitinnen-Severinsklösterchen Krankenhaus der Augustinerinnen, das Cellitinnen-Krankenhaus St. Antonius und das Cellitinnen-Krankenhaus St. Hildegardis in Köln. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Gesellschaft, die Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Trägerverbund der Stiftung der Cellitinnen zu fördern und zu unterstützen sowie Beteiligungen an steuerbegünstigten verbundenen Unternehmen zu halten und zu verwalten. Die Gesellschaft ist den Menschen, mit denen und für die sie arbeitet, im Geiste der Sendung Jesu besonders verpflichtet.

Finanzen

Bilanzsumme 2024
95,32 Mio. €
Jahresergebnis 2024
−8,35 Mio. €
17 Vorjahre · Werte mit API-Key einsehbar API-Key holen →

Bilanz

2024
Aktivseite 95,32 Mio
  • Anlagevermögen 64,9 % 61,86 Mio
  • Verbindlichkeiten 49,8 % 47,48 Mio
  • Umlaufvermögen 33,8 % 32,24 Mio
  • Eigenkapital 22,1 % 21,10 Mio
  • Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 18,2 % 17,39 Mio
  • Rückstellungen 9,8 % 9,30 Mio
  • Ausgleichsposten nach dem KHG 1,1 % 1,03 Mio
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,2 % 196,0 k
  • Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 0,0 % 43,7 k
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 % 2,1 k
Passivseite 95,32 Mio
  • Verbindlichkeiten 49,8 % 47,48 Mio
  • Eigenkapital 22,1 % 21,10 Mio
  • Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 18,2 % 17,39 Mio
  • Rückstellungen 9,8 % 9,30 Mio
  • Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 0,0 % 43,7 k
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 % 2,1 k
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Bilanzdaten für 17 weitere Geschäftsjahre verfügbar.

Gewinn- und Verlustrechnung

2024
Erträge 153,75 Mio
  • Erlöse aus Krankenhausleistungen 74,7 % 114,85 Mio
  • Erlöse aus Wahlleistungen 5,0 % 7,61 Mio
  • 4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches, soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten 4,9 % 7,55 Mio
  • Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3,4 % 5,29 Mio
  • Erlöse aus ambulanten Leistungen eines Krankenhauses 3,2 % 4,89 Mio
  • Sonstige betriebliche Erträge 3,0 % 4,60 Mio
  • Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 2,9 % 4,44 Mio
  • Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 2,4 % 3,70 Mio
  • Nutzungsentgelte der Ärzte 0,4 % 597,5 k
  • Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,1 % 164,7 k
  • Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 % 43,4 k
  • Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 0,0 % −4,7 k
  • Erträge aus der Auflösung des Ausgleichspostens für Darlehensförderung 0,0 % 2,7 k
Aufwendungen 151,50 Mio
  • Personalaufwand 58,6 % 88,72 Mio
  • Materialaufwand 23,2 % 35,10 Mio
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen 15,2 % 22,96 Mio
  • Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 2,5 % 3,71 Mio
  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,6 % 913,6 k
  • Steuern 0,1 % −108,1 k
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag −8,35 Mio
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GuV-Daten für 17 weitere Geschäftsjahre verfügbar.

Vertretungsberechtigte

  • Frederic Maximilian Lazar seit 2022 Geschäftsführer
  • Volker Seifarth seit 2023 Geschäftsführer
5 ehemalige Vertretungsberechtigte · mit API-Key einsehbar API-Key holen →

Eigentum & Beteiligungen

Gesellschafter

Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)

Keine wirtschaftlich Berechtigten eindeutig zugeordnet — 2 mögliche Personen aus dem Transparenzregister.

Beteiligungen an

Historie

  1. 2026
  2. 27.02.
    Berichtigung personenbezogener Daten
    Volker Seifarth · Geschäftsführer
  3. 27.02.
    Austritt einer Position
    Daniela Kreuzberg · Geschäftsführer
  4. 2025
  5. 24.07.
    Änderung des Unternehmensgegenstands
    Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Aufgaben der Katholischen Kirche durch medizinische und pflegerische Behandlung und Rehabilitation Kranker und Behinderter, wie auch die Versorgung, Betreuung und Pflege alter Menschen. In diesem Sinne betreibt die Gesellschaft insbesondere das Cellitinnen-Severinsklösterchen Krankenhaus der Augustinerinnen, das Cellitinnen-Krankenhaus St. Antonius und das Cellitinnen-Krankenhaus St. Hildegardis in Köln. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Gesellschaft, die Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Trägerverbund der Stiftung der Cellitinnen zu fördern und zu unterstützen sowie Beteiligungen an steuerbegünstigten verbundenen Unternehmen zu halten und zu verwalten. Die Gesellschaft ist den Menschen, mit denen und für die sie arbeitet, im Geiste der Sendung Jesu besonders verpflichtet.
  6. 24.07.
    Satzungsänderung
    Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH
  7. 24.07.
    Eintritt eines Mitglieds
    Daniela Kreuzberg · Geschäftsführer
  8. 05.06.
    Verschmelzung
    Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH
  9. 2024
  10. 25.01.
    Satzungsänderung
    Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH
  11. 25.01.
    Satzungsänderung
    Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH
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Teil 2 / 2

Rohdaten & Dokumente

Originaldokumente, Markdown-Volltexte und PDFs – Volltext-Zugriff über die API.

Jahresabschlüsse (Volltext)

Veröffentlichte Berichte als Markdown – inklusive Lagebericht, Bilanz, GuV und Anhang.

  • 2024 Jahresabschluss
  • 2023 Jahresabschluss
  • 2022 Jahresabschluss
  • 2021 Jahresabschluss
  • 2020 Jahresabschluss
Vorjahresbericht – frei einsehbar

Jahresabschluss 2023

Veröffentlicht am 28. Januar 2025 · Quelle: Bundesanzeiger

Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 739.490,00 720
2. Geschäfts- oder Firmenwert 7.745.943,00 8.103
8.485.433,00 8.823
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 22.305.409,51 10.499
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken 11.982,00 0
3. Technische Anlagen 766.394,02 214
4. Einrichtungen und Ausstattungen 8.340.765,05 8.420
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 14.706.117,67 13.246
46.130.668,25 32.379
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.450.000,00 275
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 7.132.592,55 3.782
3. Beteiligungen 335.685,73 336
8.918.278,28 4.393
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.140.773,94 2.037
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 2.705.500,10 1.359
4.846.274,04 3.396
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.505.590,65 14.717
2. Forderungen an Gesellschafter bzw. Krankenhausträger 2.985.746,96 2.028
3. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 13.393.057,78 16.783
davon nach KHEntG 12.184.696,00 EUR (Vorjahr 15.670 TEUR)
4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.336.877,01 146
5. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 99.547,54 29
6. Sonstige Vermögensgegenstände 911.241,08 1.356
33.232.061,02 35.059
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4.614.832,41 4.243
C. Ausgleichposten nach dem KHG
Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung 1.028.353,44 13
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Andere Abgrenzungsposten 239.564,94 149
107.495.465,38 88.455

PASSIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.200.000,00 1.200
II. Kapitalrücklagen 941.913,71 942
III. Gewinnrücklagen 30.211.708,33 30.212
IV. Gewinn-/Verlustvortrag 836.965,79 0
V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag - 3.742.631,91 837
29.447.955,92 33.191
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens
1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 14.251.689,05 4.874
2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand 4.231.770,76 8
3. Sonderposten aus Zuweisungen Dritter 2.849,00 3.537
18.486.308,81 8.419
C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.944.213,00 2.022
2. Sonstige Rückstellungen 7.447.382,20 6.298
9.391.595,20 8.320
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.191.122,22 7.821
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.606.869,85 EUR (Vorjahr 3.519 TEUR)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.584.252,37 EUR (Vorjahr 4.302 TEUR)
2. Erhaltene Anzahlungen 2.105,48 2
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.105,48 EUR (Vorjahr 2 TEUR)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.078.105,94 8.296
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.078.105,94 EUR (Vorjahr 8.296 TEUR)
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 17.586.119,79 12.851
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.443.698,37 EUR (Vorjahr 2.700 TEUR)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 10.142.421,42 EUR (Vorjahr 10.151 TEUR)
5. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 2.501.067,77 2.685
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.501.067,77 EUR (Vorjahr 2.685 TEUR)
6. Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 224.516,70 823
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 224.516,70 EUR (Vorjahr 823 TEUR)
7. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.638.840,16 4.336
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.763.840,16 EUR (Vorjahr 1.401 TEUR)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.875.000,00 EUR (Vorjahr 2.935 TEUR)
8. Sonstige Verbindlichkeiten 1.922.815,64 1.706
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.922.815,64 EUR (Vorjahr 1.706 TEUR)
- davon aus Steuern 1.029.106,39 EUR (Vorjahr 1.292 TEUR)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 73.958,94 EUR (Vorjahr 58 TEUR)
49.144.693,70 38.520
E. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 46.404,00 0
F. Rechnungsabgrenzungsposten 978.507,75 5
107.495.465,38 88.455

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

2023 2022
EUR EUR
1. Erlöse aus Krankenhausleistungen 113.008.425,71 105.505
2. Erlöse aus Wahlleistungen 6.217.115,99 6.191
3. Erlöse aus ambulanten Leistungen eines Krankenhauses 4.569.663,61 4.153
4. Nutzungsentgelte der Ärzte 1.002.500,75 1.116
4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches, soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten 1.880.877,65 4.150
- davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre - 3.975.162,52 EUR (Vorjahr 1.403 TEUR)
5. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen 1.346.756,02 299
6. Sonstige betriebliche Erträge 4.411.726,97 3.034
132.437.066,70 124.448
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 66.853.318,82 63.712
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 14.854.417,31 14.285
- davon für Altersversorgung 3.814.236,65 EUR (Vorjahr 3.703 TEUR)
81.707.736,13 77.997
8. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 21.370.851,27 14.010
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 13.268.916,24 12.502
34.639.767,51 26.512
Zwischenergebnis 16.089.563,06 19.939
9. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 4.968.787,57 3.150
- davon Fördermittel nach dem KHG 4.556.615,23 EUR (Vorjahr 3.031 TEUR)
10. Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 2.703,00 0
11. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 4.242.904,97 4.256
12. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 4.792.999,75 2.817
13. Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen 260.887,72 408
14. Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte, nicht aktivierungsfähige Maßnahmen 455.596,09 1.108
15. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.845.757,95 4.106
16. Sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre 916.211,99 EUR (Vorjahr 165 TEUR) 18.313.405,01 17.847
Zwischenergebnis - 3.364.687,92 1.059
17. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 214.795,49 69
18. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 684,12 21
19. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 588.308,14 286
- davon aus der Aufzinsung 33.833,00 EUR (Vorjahr 34 TEUR)
20. Steuern 5.115,46 26
- davon vom Einkommen und vom Ertrag 1.312,00 EUR (Vorjahr 23 TEUR)
21. Jahresfehlbetrag/-überschuss - 3.742.631,91 837

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Vorbemerkungen

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Köln eingetragen unter der Nummer HRB 35663 und hat ihren Sitz in Köln. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11. Dezember 2020 und Eintragung im Handelsregister vom 16. Februar 2021 wurde die Gesellschaft von "Krankenhaus der Augustinerinnen, Köln, gGmbH" in "Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH" umfirmiert.

Die Gesellschaft hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses vom Wahlrecht gemäß § 1 Abs. 3 KHBV Gebrauch gemacht. Seit dem Jahr 2019 wird auf die Inanspruchnahme der Gliederungsschemata nach §§ 266 und 275 HGB verzichtet und für die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf die Anlagen 1 und 2 zur Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) zurückgegriffen.

Das wesentliche Grundvermögen der Gesellschaft steht im Eigentum der Cellitinnen Augustinus GmbH, Köln, bei der dieses auch bilanziell erfasst wird.

Bilanzielle Werte zum 31. Dezember 2023
TEUR
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 5.951
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 26
Unbebaute Grundstücke 21

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Geschäftstätigkeit ausgegangen.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewertungsmethoden werden im Wesentlichen stetig oder unverändert angewendet. Die Nutzungsdauer der Betriebsbauten, Wohnbauten und Bauten auf fremden Grundstücken wurde ab dem 01.01.2023 auf 33 Jahre geändert.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauer der entgeltlich erworbenen Software beträgt 3 bis 15 Jahre. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wurde gewählt, da nach dem Übertragungsvertrag des St. Hildegardis Krankenhauses dieses dauerhaft betrieben werden soll und für die Ermittlung des Kaufpreises ein Ertragswert bei zu Grunde Legung einer ewigen Rente verwendet wurde. Danach stellt sich der derivative Firmenwert dauerhaft positiv dar. Vor diesem Hintergrund wurde eine mittelfristige Nutzungsdauer von 25 Jahren angesetzt.

Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ebenfalls vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauer der Betriebsbauten, der Wohnbauten und der Bauten auf fremden Grundstücken beträgt 33 Jahre, die der anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre. Geringwertige Anlagegüter im Wert von mehr als EUR 150,00 und bis zu EUR 1.000,00 netto ohne Umsatzsteuer werden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre gleichbleibend abgeschrieben wird.

Rückwirkend zum 1. Januar 2023 wurden die von der Gesellschaft genutzten und im rechtlichen Eigentum der Cellitinnen Augustinus GmbH, Köln, stehenden Gebäude in Form eines Immobilienleasings an die Gesellschaft vermietet. Hierdurch liegt das wirtschaftliche Eigentum nunmehr bei der Gesellschaft. Für weitere Darstellungen verweisen wir auf den im Anhang beigefügten Anlagespiegel.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten gemindert um Wertminderungen, sofern diese voraussichtlich dauerhaft sind. Die Veränderung im Anteilsbesitz zum Vorjahr ergibt sich in Folge einer Kapitalanlage in das Tochterunternehmen MVZ Severinsklösterchen gGmbH in Höhe von 1.200 TEUR und mit Wirkung zum 31. Dezember 2023.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden durch eine körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag ermittelt. Die Bewertung erfolgt überwiegend zu periodischen Durchschnittspreisen, teilweise zum letzten Einstandspreis. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen - hier handelt es sich um Leistungen an sogenannten Überliegerpatienten, die vor dem Bilanzstichtag aufgenommen, aber erst im neuen Geschäftsjahr entlassen wurden - erfolgte zu standardisierten Herstellungskosten. Als Herstellungskosten wird vereinfachend der Landesbasisfallwert gewichtet mit der relativen Fallschwere angesetzt unter Berücksichtigung der gesondert abrechenbaren Pflegetage. Das Niederstwertprinzip in Form der verlustfreien Bewertung wird beachtet. Ein Gewinnabschlag von 2 % wurde durchgeführt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten unter Abzug von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bilanziert. Einzelwertberichtigungen werden in Höhe von 10 % bei Forderungen älter als 6 Monate bis 12 Monate, von 40 % bei Forderungen älter als 12 Monate bis 24 Monate und von 80 % bei Forderungen älter als 24 Monate auf Forderungen der Kostenträger und in Höhe von 30 % bei Forderungen älter 6 bis 12 Monate und von 80 % bei Forderungen älter als 12 Monate und von 100 % bei Forderungen mit Mahnbescheid oder im Inkasso bei Selbstzahlern gebildet. Zur Abdeckung des übrigen Ausfallrisikos, der Zinsverluste und der Aufwendungen aus Rechnungsänderungen im Folgejahr wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % (Vorjahr 2,0 %) auf alle Forderungen vorgenommen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bewertet.

Der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung ist nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht gebildet worden und wird nach Auslaufen der korrespondierenden Abschreibungen unverändert fortgeführt. Er hat nicht die Eigenschaft eines Vermögensgegenstandes im Sinne des HGBs.

Zweckentsprechend verwendete Fördermittel nach dem KHG, Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter zur Finanzierung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden als Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens, vermindert um den Betrag der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen sowie der Aufwendungen aus Anlageabgängen auf diese Vermögensgegenstände, ausgewiesen.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Method" (PUC-Method). Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Der Rententrend wurde mit 2,0 % berücksichtigt. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wird pauschal der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 1,82 %, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, verwendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren im Sinne des § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 77) und unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Das Krankenhaus der Augustinerinnen hat im Rahmen der Subsidiärhaftung Verpflichtungen betreffend eine betriebliche Altersversorgung von der Pensionskasse der Caritas VVaG übernommen. Es wurde im Jahr 2019 eine Rückstellung in Höhe von TEUR 96 gebildet, die unverändert beibehalten wurde.

Der Wertansatz für die sonstigen Rückstellungen berücksichtigt alle zum Zeitpunkt der Bilanzierung erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden mit 2 - 4 % berücksichtigt.

Langfristige sonstige Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs.1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht.

Vom Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und es wurde auf die Passivierung einer mittelbaren Pensionsverpflichtung verzichtet.

Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus einer Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus einer Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Die auf die Gesellschaft entfallende finanzökonomische Deckungslücke aus dem Abrechnungsverband S, die durch die Erhebung der Finanzierungsbeiträge geschlossen werden soll, betrug am 31. Dezember 2023 näherungsweise TEUR 11.367.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens der Gesellschaft sind dem Anlagennachweis zu entnehmen, der als abschließende Anlage dem Anhang beigefügt ist. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen enthalten in Höhe von TEUR 398 (Vorjahr: TEUR 398) langfristige Darlehen an den Gesellschafter.

Anteilsbesitz:

Name der Gesellschaft: MVZ Severinsklösterchen gGmbH
Sitz der Gesellschaft: Köln
Höhe des Anteils am Kapital: 100 v.H.
Eigenkapital der Gesellschaft per 31. Dezember 2023: TEUR 85
Ergebnis des Geschäftsjahres 2023: TEUR -1.137
Name der Gesellschaft: Luise von Marillac-Schule Träger-GmbH
Sitz der Gesellschaft: Köln
Höhe des Anteils am Kapital: 25 v.H.
Eigenkapital der Gesellschaft per 31. Dezember 2023: TEUR 2.469
Ergebnis des Geschäftsjahres 2023: TEUR 283

Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der Radiologisches Zentrum Lindenthal GbR (40 % Anteile). Die GbR erstellt keinen eigenen Jahresabschluss.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten wie im Vorjahr Forderungen aus laufender Verrechnung.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 56) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Es handelt sich um Rückdeckungsversicherungsansprüche von aktiven Mitarbeitern.

Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Als gezeichnetes Kapital wird das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von TEUR 1.200 ausgewiesen.

Als Kapitalrücklage ist die vom ehemaligen Gesellschafter "Stiftung der Cellitinnen" gemeinnütziger eingetragener Verein, Köln, mit Wirkung zum 1. Januar 2001 erbrachte Sacheinlage ausgewiesen. Die Sacheinlage betraf das Cellitinnen-Severinsklösterchen Krankenhaus der Augustinerinnen, Köln.

Der im Vorjahr ausgewiesene Jahresüberschuss wurde aufgrund des Gesellschafterbeschlusses in den Gewinnvortrag eingestellt.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR
Rückstellungen aus dem Personalbereich 4.935
Erlösrisiken (MD, Aufwandspauschalen, Rückzahlungsrisiken) 925
Ausstehende Rechnungen 1.370
Sonstige Rückstellungen 217
7.447

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitsspiegel hervor:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.607 4.822
Erhaltene Anzahlungen 2 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.078 0
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 7.444 6.194
Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 2.501 0
Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 224 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 6.764 2.635
Sonstige Verbindlichkeiten 1.923 0
Summe 27.543 13.651

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 786 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von Mio. EUR 7,2 durch Grundpfandrechte gesichert.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Krankenhausleistungen, Erlöse aus Wahlleistungen und aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses, Nutzungsentgelte der Ärzte sowie sonstige Umsatzerlöse (wie z. B. Mieterträge).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden vor allem Instandhaltungsaufwendungen, Aufwendungen für den Verwaltungsbedarf, Abgaben und Versicherungen, Forderungsverluste einschließlich der Zuführung zu Einzel- und Pauschalwertberichtigung und sonstige ordentliche Aufwendungen ausgewiesen.

Folgender GuV-Posten enthält Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung:

GuV-Posten Art Betrag
Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB soweit nicht in den Nrn. 1 bis 4 enthalten Ausgleichsbeträge aus früheren Geschäftsjahren TEUR 2.886
Sonstige betriebliche Erträge Energiepreishilfen (Bettenpauschale) für das Jahr 2023 TEUR 2.918
Sonstige betriebliche Erträge Energiepreishilfen (Bettenpauschale) für das Jahr 2022 TEUR 729

E. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

Der Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag auch eine würdige und ausreichende Versorgung und Pflege der Schwestern der "Provinz Deutschland" der Ordensgemeinschaft der Genossenschaft der Cellitinnen nach der Regel des hl. Augustinus.

Hinsichtlich dieser Verpflichtung ist sie - wie auch die Krankenhaus St. Antonius, Köln, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die MARIENBORN gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Krankenhaus St. Agatha, Köln, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung - dem zwischen der Stiftung der Cellitinnen, Köln, und dem "Augustinerinnen Köln" gemeinnütziger e. V. abgeschlossenen Versorgungsvertrag gesamtschuldnerisch beigetreten.

Für das Jahr 2023 wird für die Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH nicht mit einer Inanspruchnahme aus oben genannter Versorgungsverpflichtung gerechnet. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Vermögenswerte des "Augustinerinnen Köln" gemeinnütziger e. V. zukünftig ausreichen, die Versorgungsverpflichtungen zu erfüllen und dass nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, aus dieser Verpflichtung in Anspruch genommen zu werden.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersversorgungsverpflichtungen bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse in Köln. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der KZVK, laufende Beiträge und zusätzliche Mehr-/Finanzierungsbeiträge der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Rückstellungen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen von TEUR 886, IT-Verträge von TEUR 300 und Technik-/Wartungsverträge von TEUR 467.

Das Bestellobligo beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 1.141.

F. Sonstige Angaben

Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Angestellten betrug 1.341,5. Sie verteilt sich wie folgt:

2023
Ärzte 288
Pflegedienst 664
Medizinisch-Technischer Dienst 121
Funktionsdienst 171
Sonstiges Personal 98
1.342

Die Gesellschaft verfügt selbst über keinen Aufsichtsrat. Jedoch hat der Aufsichtsrat der Hospitalvereinigung der Cellitinnen GmbH, Köln, nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen bestimmte Rechte auch in Bezug auf die Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH.

Zu Geschäftsführern sind bestellt:

Dieter Kesper, Vorstandsvorsitzender des "Stiftung der Cellitinnen", gemeinnütziger eingetragener Verein, Köln (bis 18. Dezember 2023)

Gunnar Schneider (bis 18. Dezember 2023)

Frederic Lazar

Dr. Volker Seifarth (seit 5. Dezember 2023)

Nur die Herren Schneider, Lazar und Dr. Seifarth haben in der Gesellschaft eine Vergütung erhalten.

Der Beruf der Mitglieder der Geschäftsführung ist mit ihrer Organstellung identisch. Hinsichtlich der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Hinsichtlich des Abschlussprüferhonorars wird auf die Angabe im Konzernanhang der Hospitalvereinigung der Cellitinnen GmbH, Köln, verwiesen.

Es wird der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2023 in den Verlustvortrag einzustellen.

G. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag liegen nicht vor.

H. Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Hospitalvereinigung der Cellitinnen GmbH, Köln, einbezogen. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Köln, den 27. Juni 2024

Frederic Lazar, Geschäftsführer

Dr. Volker Seifarth, Geschäftsführer

Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023

Entwicklung der Anschaffungskosten
Bilanzposten Anfangsstand GmbH Zugang CAG Übertragung Umgliederungen Abgang Endstand
EUR EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 1.966.260,42 253.662,60 0,00 0,00 2.219.923,02
2. Geschäfts- oder Firmenwert 8.937.625,48 0,00 0,00 0,00 8.937.625,48
10.903.885,90 253.662,60 0,00 0,00 11.157.548,50
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 18.594.356,27 14.452,15 13.213.454,51 0,00 31.822.262,93
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 12.680,00 0,00 12.680,00
3. Technische Anlagen 594.473,88 494.062,58 93.003,02 0,00 1.181.539,48
4. Einrichtungen uns Ausstattungen 38.958.306,24 2.717.845,62 0,00 - 505.116,29 41.171.035,57
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 13.246.118,62 1.459.999,05 0,00 0,00 14.706.117,67
71.393.255,01 4.686.359,40 13.319.137,53 - 505.116,29 88.893.635,65
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 275.000,00 1.200.000,00 0,00 - 25.000,00 1.450.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.781.719,10 3.767.325,23 0,00 - 416.451,78 7.132.592,55
3. Beteiligungen 335.685,73 0,00 0,00 0,00 335.685,73
4.392.404,83 4.967.325,23 0,00 - 441.451,78 8.918.278,28
86.689.545,74 9.907.347,23 13.319.137,53 - 946.568,07 108.969.462,43
Entwicklung der Abschreibungen
Bilanzposten Anfangsstand Abschreibungen/ Übertragungen des Geschäftsjahres CAG Entnahme für Abgänge Endstand
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 1.246.402,42 234.030,60 0,00 1.480.433,02
2. Geschäfts- oder Firmenwert 834.177,48 357.505,00 0,00 1.191.682,48
2.080.579,90 591.535,60 0,00 2.672.115,50
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 8.094.905,27 1.421.948,15 0,00 9.516.853,42
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken 0,00 698,00 0,00 698,00
3. Technische Anlagen 380.753,88 34.391,58 0,00 415.145,46
4. Einrichtungen uns Ausstattungen 30.538.202,19 2.797.184,62 505.116,29 32.830.270,52
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
39.013.861,34 4.254.222,35 505.116,29 42.762.967,40
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
41.094.441,24 4.845.757,95 505.116,29 45.435.082,90
Restbuchwerte
Bilanzposten Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 739.490,00 719.858,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 7.745.943,00 8.103.448,00
8.485.433,00 8.823.306,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 22.305.409,51 10.499.451,00
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken 11.982,00 0,00
3. Technische Anlagen 766.394,02 213.720,00
4. Einrichtungen uns Ausstattungen 8.340.765,05 8.420.104,05
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 14.706.117,67 13.246.118,62
46.130.668,25 32.379.393,67
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.450.000,00 275.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 7.132.592,55 3.781.719,10
3. Beteiligungen 335.685,73 335.685,73
8.918.278,28 4.392.404,83
63.534.379,53 45.595.104,50

Lagebericht 2023

der Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH, Köln

1. Grundlage des Unternehmens

Die Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH ist eine 89,9%ige Tochtergesellschaft der Hospitalvereinigung der Cellitinnen GmbH, Köln. Mit Vertrag vom 18.07.2023 hat die bisherige Alleineigentümerin, die Cellitinnen Augustinus GmbH, Köln, 89,9 % der Anteile an der Gesellschaft rückwirkend zum 01.01.2023 an die Hospitalvereinigung der Cellitinnen GmbH, Köln, verkauft.

Die Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH betreibt in Köln zwei im Krankenhausbedarfsplan Nordrhein-Westfalen aufgenommene Krankenhäuser. Das Cellitinnen-Severinsklösterchen Krankenhaus der Augustinerinnen verfügt über 300 Planbetten und das Cellitinnen-Krankenhaus St. Hildegardis über 233 Planbetten.

Seit November 2007 ist das Cellitinnen-Severinsklösterchen Krankenhaus der Augustinerinnen Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln.

Gegenstand des Unternehmens ist die medizinische und pflegerische Behandlung und Rehabilitation Kranker und Behinderter, wie auch die Versorgung, Betreuung und Pflege alter Menschen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.1.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 1

Die Entwicklung der Weltwirtschaft wurde im Jahr 2023 zum einen noch immer von den (nachlassenden) Handelsfriktionen und Lieferengpässen in Folge der Corona-Pandemie geprägt, im Wesentlichen aber durch die im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine entstandenen Energieengpässe und stark gestiegenen Energiekosten beeinflusst, wodurch sich die Weltwirtschaft nicht in dem erhofften Maße erholen konnte. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Sachverständigenrat") prognostiziert in seinem Anfang November 2023 veröffentlichten Jahresgutachten 2023/24 ein Sinken des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2023 um 0,4% (Vj.: +1,9 %) bei einer Inflationsrate von 6,1 %. Für das Jahr 2024 rechnet der Sachverständigenrat mit einem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von nur 0,7 % sowie mit einer Inflationsrate von 2,6 %.

1 Quelle: Jahresgutachten 2023/2024, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Im Jahr 2023 waren im Jahresdurchschnitt 45,9 Mio. Personen erwerbstätig. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,4 Prozentpunkte auf 5,7 %. Nach wie vor war in verschiedenen Segmenten der Fachkräftemangel spürbar. Inwieweit die Bemühungen der Bundesregierung zur Bewältigung des Fachkräftemangels durch bessere Qualifikation von inländischen Arbeitnehmern sowie der Gewinnung von ausländischen Fachkräften mittelfristig Wirkung zeigen werden, bleibt abzuwarten. Der deutsche Staatshaushalt weist im Jahr 2023 ein Defizit in Höhe von - 2,0 % des Bruttoinlandsproduktes auf (Vj.: - 2,6 % des Bruttoinlandsproduktes).

2.1.2. Branchenmarkt Gesundheit

Die Perspektiven der Branche werden durch das Spannungsfeld zwischen einem wachsenden Bedarf für eine adäquate Versorgung einerseits und ungeklärten Finanzierungsfragen andererseits geprägt. Aufgrund der Alterung der Gesellschaft (demografischer Wandel) wird es zum einen zu Veränderungen in den Behandlungsfeldern des Gesundheitsmarktes kommen, da ältere Menschen häufig unter anderen Krankheiten leiden als jüngere. Zum anderen wird sich die Finanzierungssituation verändern, da erstens mit zunehmendem Alter das Krankheitsrisiko und die Pflegebedürftigkeit steigen, zweitens geänderte Familienstrukturen (höherer Anteil berufstätiger Frauen, Rückgang des Zusammenlebens von mehreren Generationen unter einem Dach) die Notwendigkeit einer professionellen Pflege und Betreuung erhöhen und drittens immer weniger Beitragszahler in die sozialen Sicherungssysteme für immer mehr Leistungsempfänger aufkommen müssen. Tendenziell führen diese Faktoren zu einem steigenden Leistungsdruck für die Leistungserbringer, der mittelfristig zu einem verstärkten Konzentrations- und Konsolidierungsdruck führen wird. Der Mangel an examiniertem Pflegepersonal und anderem Fachpersonal wird zukünftig einen der wesentlichen Wachstumsengpässe der Branche darstellen.

2.1.3. Krankenhäuser

Im Jahr 2022 stehen in Deutschland 1.893 Krankenhäuser (Vj.: 1.887) bzw. 480.382 Betten (Vj.: 483.606) für die stationäre Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung. Im Jahr 2022 ist somit die Zahl der Krankenhäuser stabil geblieben. Die Zahl der Krankenhausbetten ist um 0,6 % gesunken. Im Mehrjahresvergleich ist die Zahl der Krankenhäuser jedoch deutlich stärker gesunken als die Zahl der Betten (z. B. sank im Zeitraum von 2009 bis 2022 die Zahl der Krankenhäuser um 9,2 %, die der Betten nur um 4,6 %), was die bereits oben angesprochenen Konsolidierungstendenzen verdeutlicht. 2

Im Jahr 2022 betrugen die bereinigten durchschnittlichen Kosten (d.h. Gesamtkosten abzgl. nicht stationärer Kosten) je Behandlungsfall EUR 6.796 (Vj.: EUR 6.530) und haben sich damit im Vorjahresvergleich um rd. 4,1 % erhöht. Im Vorjahresvergleich ergibt sich außerdem eine Steigerung der Personalbzw. Sachkosten um 4,1 % bzw. um 5,6 %. Im Jahr 2023 ergaben sich weitere Betriebskostensteigerungen für die Krankenhäuser. 3

2 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Tabellen/gd-krankenhaeuser-jahre.html (abgerufen 06.02.2024)

Am 29. September 2023 veröffentlicht das Statistische Bundesamt den Orientierungswert 2024 in Höhe von 6,95 % Da der Orientierungswert für das folgende Jahr die Veränderungsrate in Höhe von 4,22 % überschreitet, wird eine Verhandlung des Veränderungswertes 2024 für den Bereich der Somatik notwendig. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Verhandlung des Veränderungswertes sind in § 10 Absatz 6 KHEntgG in Verbindung mit § 9 Absatz 1b Satz 1 KHEntgG festgelegt. Für den Bereich der Somatik wird der Veränderungswert innerhalb eines Verhandlungskorridors festgelegt. Die Veränderungsrate plus ein Drittel der Differenz aus Orientierungswert und Veränderungsrate stellt dabei die Verhandlungs- bzw. Korridorobergrenze dar. Der Veränderungswert für das Jahr 2024 beträgt 5,13 %. 4

Die Kostenentwicklung der Krankenhäuser wird damit wie schon in den Jahren zuvor völlig unzureichend abgebildet. Zusätzlich kommt erschwerend hinzu, dass seitens der Politik das Morbiditätsrisiko der Bevölkerungsentwicklung über den Mehrleistungsabschlag und insbesondere über den Fixkostendegressionsabschlag, der seit dem Jahr 2017 erhoben wird, auf die Krankenhäuser abgewälzt wird. Nach einer Studie des DKI klassifizierten bis Mitte 2023 nur 5,0 % der Krankenhäuser ihre wirtschaftliche Lage als gut (Vj.: 6,0 %). Für das Jahr 2023 prognostizieren 7,0 % (Vj.: 20,0 %) der Krankenhäuser einen Jahresüberschuss und 15,0 % (Vj .: 21,0 %) ein ausgeglichenes Ergebnis. Im Vergleich zum Jahr 2022 zeichnet sich dabei ein negatives Bild. So ist das Jahresergebnis 2022 im Vergleich zu 2021 zwar in 22,0 % (Vj.: 20,0 %) der Krankenhäuser gestiegen, bei 22,0 % (Vj.: 15,0 %) aber konstant geblieben und bei 56 % (Vj.: 65,0 %) gesunken. Es ist zu erwarten, dass sich die wirtschaftliche Situation der deutschen somatischen Krankenhäuser weiter deutlich verschlechtern wird. 5

Als Herausforderung für die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser bleibt die sogenannte "Tariflohn- Erlös-Schere" bestehen. Gerade kleinen Einrichtungen fehlt es an Effizienzreserven, deren Hebung der weiterhin bestehenden Schere entgegenwirken könnte. Das 2020 in Kraft getretene Pflegebudget wird hier langfristig zumindest für den Pflegebereich eine Entlastung bringen. Die Lohnkostensteigerung im Jahr 2024 von über 10 % wird durch die Veränderungsrate in keiner Weise aufgefangen. Der Möglichkeit zur Leistungssteigerung sind für Krankenhäuser vor dem Hintergrund des Wettbewerbs, der begrenzten Personalressourcen, der weitergehenden Ambulantisierung und der mehrjährig bestehenden Fixkostendegressionsabschläge Grenzen gesetzt. Leistungsausweitungen werden dadurch im Ergebnis nicht in voller Höhe refinanziert. Entsprechend fallen nach der DKI-Studie die Zukunftserwartungen der somatischen Krankenhäuser insgesamt pessimistisch aus. Nur 4,0 % (Vj.: 17,0 %) erwarten eine Verbesserung, 71,0 % (Vj.: 56,0 %) jedoch eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation.

Die wirtschaftliche Situation der Abteilungs- und Einrichtungspsychiatrien wurde zur Jahreswende 2021/2022 als kritisch eingeschätzt. Lediglich 21 % der Abteilungspsychiatrien und 13 % der Einrichtungspsychiatrien schätzten ihre wirtschaftliche Lage als eher gut ein. Das Geschäftsklima hat sich im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. Schon für das Wirtschaftsjahr 2022 erwarten 38 % der psychiatrischen Fachkrankenhäuser und 31 % der Abteilungspsychiatrien eine wirtschaftliche Verschlechterung. Nur wenige psychiatrische Einrichtungen erwarten eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. Auch diese Situation wird sich in der Einschätzung der Befragten deutlich verschlechtern. 6

3 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Tabellen/kosten-krankenhaeuserbl.html (abgerufen 06.02.2024)
4 https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/orientierungswert/orientierungswert.jsp (abgerufen 06.02.2024)
5 Krankenhaus Barometer 2023 des DKI

Derzeit sind die Budgetverhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern für die Jahre 2022 und 2023 insbesondere im NRW-Landesteil Rheinland bei weitem noch nicht flächendeckend abgeschlossen. Eine vom Gesetzgeber vorgesehene prospektive Budgetverhandlung für die Jahre 2024 ff. ist nicht absehbar.

Für das Jahr 2019 wurde nach dem Scheitern der Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner durch das BMG im Rahmen einer Ersatzvornahme die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung erlassen und in den folgenden Jahren systematisch auf weitgehend alle Stationen, inkl. des damit verbundenen bürokratischen Aufwandes ausgeweitet. Deren Nichteinhaltung wird sanktioniert. Eine ursprünglich angedachte Adjustierung der Untergrenzen am tatsächlichen Pflegeaufwand der Patienten ist von Seiten des Gesetzgebers nicht erfolgt.

Am 02.12.2022 hat der Bundestag das "Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung" (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPfIEG) verabschiedet. Dass Gesetz sieht die kurzfristige Erprobung im Jahr 2023 sowie Einführung eines neuen Systems zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs im Krankenhaus (PPR 2.0) und die Verpflichtung der Krankenhäuser zum Aufbau der nach diesem System ermittelten Pflegekapazitäten vor. Nach einer Erprobung der PPR 2.0 liegt seit November 2023 ein Referentenentwurf vor. Der ursprüngliche Zeitplan mit Umsetzung zum 01.01.2024 ist nicht erfolgt, sodass es aktuell unklar ist, ob und in welcher Form sowie ggf. mit welchen Sanktionen eine Nichteinhaltung der Pflegepersonalbemessung in deutschen Krankenhäusern erfolgt. Mit der möglichen Einführung der Pflegepersonalbemessung wird der bürokratische Aufwand weiter steigen, ohne dass parallel eine Entlastung in der Administration, z.B. in der Erhebung der Pflegepersonaluntergrenzen, erfolgen wird.

Auf Grundlage eines durch die Selbstverwaltung beauftragen und am 01. April 2022 vorgestellten Gutachtens des IGES-Instituts, wird eine umfangreiche Erweiterung sowie Ausgestaltung des bestehenden Kataloges ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115b SGB V (AOP-Katalog) empfohlen. Die Selbstverwaltung hat folglich auf dieser Grundlage mit der schrittweisen Überführung des Gutachtens in die Versorgung durch Erweiterung des AOP-Kataloges im Jahr 2023 begonnen. Die Anzahl der ambulanten Operationen durch die Krankenhäuser ist im Jahr 2023 deutlich gestiegen. Da die Umsetzung der Regelungen des AOP-Katalog 2023 erst seit dem 2. Quartal 2023 vollumfänglich erfolgt, ist von einer weiteren Steigerung der ambulanten Operationen parallel mit der Erweiterung des AOP-Kataloges 2024 auszugehen.

Mit dem KHPfIEG wurde auch die Einführung einer sektorgleichen Vergütung für Krankenhäuser und Vertragsärzte (Hybrid-DRG) beschlossen. Auf Basis einer Rechtsverordnung des BMG werden in fünf ausgewählten Leistungsbereichen ambulante und stationäre Behandlungen mit maximal einer Übernachtung auf Basis eines Mischpreises zwischen ambulant und stationär vergütet. Für bisher stationär erbrachte Leistungen sinkt der Erlös im Mittel um knapp 30 %. Gleichzeitig steigen die Erlöse für bereits erbrachte ambulante Eingriffe erheblich. Durch die bisher begrenzten Leistungsbereiche ist das wirtschaftliche Risiko im Jahr 2024 überschaubar. Seitens des Gesetzgebers wird eine Ausweitung der Hybrid-DRG im Jahr 2025 angestrebt, die wirtschaftlich relevante Dimensionen annehmen kann.

6 Psychiatrie Barometer 2022

Am 27.04.2022 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) den neuen Krankenhausplan für das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 in Kraft gesetzt. Die Krankenhausplanung erfolgt hiernach nicht mehr nach Betten, sondern nach Leistungsbereichen und Leistungsgruppen, die an Qualitätsindikatoren gekoppelt sind, sowie nach den in den verschiedenen Leistungsbereichen tatsächlich erbrachten Fallzahlen. Im Oktober 2022 sind die Kostenträger und die Krankenhäuser von den Bezirksregierungen aufgefordert worden, über ein regionales Versorgungskonzept zu verhandeln. Hierfür haben die Krankenhäuser umfangreiche Daten an die Bezirksregierungen übermittelt. Die sechsmonatige Verhandlungsphase begann nach Abschluss der Datenlieferungen im November 2022. Die in den Verhandlungen gefundenen Ergebnisse liegen dem Ministerium zur weiteren Prüfung vor. Der Zeitplan des MAGS sieht vor, dass die Krankenhäuser zu den beantragten Leistungsgruppen und der damit verbundenen Fallzahl im Herbst 2024 angehört werden und zum 01. Januar 2025 entsprechende Feststellungsbescheide erlassen werden.

Am 06.12.2022 stellte der Gesundheitsminister einen durch eine Regierungskommission ausgearbeiteten Vorschlag für eine bundesweite, grundlegende Reform der Krankenhausversorgung und -finanzierung vor. Dieser Vorschlag sieht eine Umgestaltung des bisherigen Fallpauschalen-Systems sowie die Einführung von Vorhaltepauschalen für Krankenhäuser vor. Im Zuge der Beratungen zwischen Bund und Bundesländern soll die Reform auf Basis der in der Krankenhausplanung NRW konzipierten Leistungsgruppen und weiterer Leistungsgruppen vorgenommen werden. Die Ausgestaltung des Gesetzes hat sich erheblich verzögert, sodass der ursprünglich angedachte Zeitplan zur Umsetzung voraussichtlich nicht mehr gehalten werden kann. Aufgrund der möglichen weitreichenden Veränderung des Gesetzes fehlt für die Krankenhäuser eine wesentliche Komponente der Planungssicherheit. Flankiert wird diese Problemlage durch die mögliche Inkraftsetzung des Krankenhaustransparenzgesetzes, was im Konflikt zwischen Bund und Bundesländern bezüglich möglicher Kompetenzverschiebungen in der Krankenhausplanung mit kurzfristigen Finanzierungsfragen für inflations- und tarifsteigerungsbedingte Effekte verknüpft wird. Die nicht geklärten Finanzierungsfragen der Betriebskosten führen bei vielen Krankenhäusern zu erheblichen wirtschaftlichen Existenzproblemen. Dies spiegelt sich auch in der im Jahr 2023 erheblich gestiegenen Anzahl der Krankenhausinsolvenzen bzw. -schließungen wider. Diese unkontrollierte Bereinigung der Krankenhauslandschaft in Deutschland wird vom Bund in Kauf genommen.

In Zuge der Corona-Pandemie wurde als Unterstützungsmaßnahme für die Krankenhäuser unter anderem eine zeitlich befristete Verkürzung der Zahlungsfristen für die Krankenkassen auf 5 Kalendertage eingeführt. Diese Verkürzung der Zahlungsfristen der Krankenkassen wurde bis zum 31.12.2024 verlängert.

Es ist derzeit mehr oder weniger klar, dass die Corona-Pandemie dauerhafte Auswirkungen auf die Leistungsseite der Krankenhäuser haben wird. Ein dauerhafter Rückgang bestimmter Krankheiten gilt als wahrscheinlich, die in der Corona-Pandemie deutlich seltener aufgetreten sind als vorher; zum anderen wird auch diskutiert, ob es zu einem Nachholeffekt bei elektiven Leistungen kommen wird, die während der Corona-Pandemie aus Infektionsschutzgründen verschoben werden mussten. Inwieweit diese Szenarien eintreten werden und welche finanziellen Folgen sich hieraus für die Krankenhäuser ergeben, bleibt abzuwarten. Tendenziell ist aber nach heutiger Erkenntnis eher davon auszugehen, dass die beschriebenen Effekte ausbleiben werden.

2.2 Gesamtaussage zum Jahresabschluss

Die Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag von 3.743 TEUR und somit deutlich unter dem erwarteten positiven Jahresergebnis von 227 TEUR ab. Das Ergebnis des Geschäftsjahres ist stark geprägt von tariflichen Auswirkungen im Personalkostenbereich, sowie hohen Sachkostensteigerungen, v. a. bedingt durch die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Diese Kosten waren in den Planungen nicht in der eingetretenen Höhe enthalten.

Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist das Geschäftsjahr mit einer nicht zufriedenstellenden Geschäftsentwicklung abgeschlossen worden.

Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.743 TEUR erzielt. Die Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH hat im Geschäftsjahr betriebliche Erträge in Höhe von 131.348 TEUR erzielt. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Erhöhung um 6.900 TEUR.

2.3 Ertragslage

Das Jahresergebnis hat sich wie folgt entwickelt:

2023 2022 Veränderung Veränderung
TEUR TEUR TEUR %
Betriebsergebnis -3.958 747 -4.705 -629,9
zzgl. nicht geförderte Abschreibungen 1.150 958 192 20,4
zzgl. Zinsaufwand 494 286 208 72,7
zzgl. Steuern vom Einkommen und Ertrag 1 23 -22 -95,7
EBITDA -2.313 2.014 -4.327 -214,9
Investitionsergebnis -1.644 -1.244 -400 -32,2
Finanzergebnis 215 90 -125 -138,9
abzgl. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1 -23 22 95,7
Jahresergebnis -3.743 837 -4.580 -547,2

Das Jahresergebnis von - 3.743 TEUR ergibt sich aus den Abschlüssen der beiden Krankenhäuser. Das Cellitinnen-Severinsklösterchen Krankenhaus der Augustinerinnen erzielte ein Jahresergebnis in Höhe von -2.505 TEUR und das Cellitinnen-Krankenhaus St. Hildegardis ein Ergebnis von -1.237 TEUR. Im Rahmen der Konsolidierung im Bereich der Aufwendungen und Erträge ergibt sich zwischen den beiden Einrichtungen ein Volumen von 7.403 TEUR.

Die Umsatzerlöse stiegen im Berichtsjahr um 4,6 %.

2023 2022 Veränderung Veränderung
TEUR TEUR TEUR %
Umsatzerlöse 126.679 121.114 5.565 4,6

Die Erlöse aus Krankenhausleistungen entwickelten sich positiv. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr um 7,1 %. In den Krankenhausleistungen des Vorjahres sind die Freihaltepauschalen aufgrund der Covid-19 Pandemie enthalten.

Die Erlöse aus Wahlleistungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um rd. 26 TEUR (+ 0,4 %) auf 6.217 TEUR.

Die Leistungsentwicklung im vollstationären Bereich ist geprägt durch einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen im Cellitinnen-Krankenhaus St. Hildegardis (+ 543) und nahezu unveränderten Fallzahlen im Cellitinnen-Severinsklösterchen Krankenhaus der Augustinerinnen (- 96). Bei gleichzeitig steigendem Case-Mix-Index im Cellitinnen-Krankenhaus St. Hildegardis konnten die effektiv erreichten Case-Mix- Punkte gegenüber dem Vorjahr um 586,885 Case-Mix-Punkte gesteigert werden.

2023 2022 Veränderung Veränderung
Absolut %
aDRG-IDRG-Fälle incl. Überliegern 19.709 19.262 447 2,3
Case-Mix-Punkte 17.601,809 17.014,924 586,885 3,4
Case-Mix-Index 0,893 0,83 0,010 1,1
Pflegebewertungsrelationen 105.805,785 104.611,586 1.194,199 1,1

Die durchschnittliche Verweildauer im Vergleich zum Vorjahr sank von 6,2 Tagen auf 5,9 Tage. Die durchschnittlichen effektiven Bewertungsrelationen (Case-Mix-Index) je Fall als Maß der durchschnittlichen Fallschwere beliefen sich im Jahr 2023 auf 0,893.

Für das Jahr 2023 sind die Entgeltvereinbarungen für beide Krankenhäuser noch offen.

Zum Ausgleich von mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen wurden 2023 gemäß § 26f KHG Mittel in Höhe von 4.620 TEUR bewilligt. Davon entfallen auf das Jahr 2022 729 TEUR und wurden als periodenfremder Ertrag gebucht und auf das Jahr 2024 973 TEUR. Somit entfällt auf das Jahr 2023 aus Mitteln der Energiepreishilfe ein Betrag von 2.918 TEUR.

Der Materialaufwand inklusive der Aufwendungen für bezogene Leistungen ist um 8.128 TEUR bzw. 30,66 % gestiegen.

2023 2022 Veränderung Veränderung
TEUR TEUR TEUR %
Materialaufwand 34.640 26.512 8.128 30,66

Der Anstieg resultiert aus der Leistungssteigerung bei gleichzeitigen Preissteigerungen in fast allen Materialgruppen. Für Leihkräfte wurden 4.736 TEUR aufgewendet. Dies sind 706 TEUR (17,5 %) mehr als im Vorjahreszeitraum.

2.4 Vermögenslage

Das Anlagevermögen (ohne Finanzanlagen) ist zu 87,8 % (Vorjahr 101 %) durch Eigenkapital und Sonderposten aus Fördermitteln gedeckt. Das Vermögen der Gesellschaft besteht insgesamt zu 59,1 % aus langfristigem Anlagevermögen.

Zum 01.01.2023 hat die Cellitinnen Augustinus GmbH in Form eines Immobilienleasings das wirtschaftliche Eigentum an den bisher bei ihr bilanzierten Betriebs- und Wohnbauten (12.226 TEUR) und die Technischen Anlagen (93 TEUR) der beiden Krankenhäuser auf die Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH inklusive der dazugehörigen Sonderposten übertragen. Die Cellitinnen Augustinus GmbH bleibt weiterhin Eigentümerin der Grundstücke.

Das kurzfristige Vermögen wird durch die Geldmittel und die Forderungen bestimmt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 14.506 TEUR. Die Forderungen nach dem KHEntgG bestehen zu einem großen Anteil (ca. 38 %, Vorjahr ca. 46 %) aus noch nicht abfinanzierten Pflege-Entgelten. Mit Zustandekommen der Entgeltvereinbarung 2023 werden sich diese Forderungen weiter erheblich reduzieren.

Das Eigenkapital verminderte sich im Geschäftsjahr 2023 aufgrund des Jahresfehlbetrages um 3.743 TEUR und beträgt zum 31.12.2023 29.448 TEUR.

Die Eigenkapitalquote beträgt 27,4 % (Vorjahr 37,5 %), die Eigenkapitalrentabilität beträgt - 12,7 % (Vorjahr 2,5 %).

2.5 Finanzlage

2.5.1 Investitionen

Der im Jahr 2019 begonnene Umbau der Zentralen Notfallambulanz sowie die Aufstockung der Orthopädischen Ambulanz mit Neubau einer Infektionsstation im Cellitinnen-Severinsklösterchen Krankenhaus der Augustinerinnen wurden fortgeführt. Für Baumaßnahmen und die Beschaffung von medizinischen Einrichtungen und Ausstattungen wurden Eigenmittel in Höhe von 1.969 TEUR eingesetzt.

Als Baupauschale nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 KHGG NRW wurden 1.701 TEUR bewilligt. Hiermit wurden teilweise Abschreibungen für in den Vorjahren und im Berichtsjahr getätigte Investitionen neutralisiert. Es verbleibt eine nicht verwendete Baupauschale in Höhe von 2.099 TEUR.

Als Pauschale nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 für die Wiederbeschaffung von Einrichtungen und Ausstattungen wurden 1.964 TEUR bewilligt. Mit diesen Mitteln wurden im Wesentlichen Investitionen in Höhe von 1.709 TEUR finanziert. Zum weit überwiegenden Teil handelt es sich dabei um die Wiederbeschaffung von Medizingeräten. Der Restbestand an pauschalen Mitteln beträgt 16 TEUR.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt Mittel in Höhe von 392 TEUR aus dem Corona Sonderprogramm für Krankenhäuser verwendet. Es verbleibt ein Restbestand an 54 TEUR aus dem Corona Sonderprogramm für Krankenhäuser.

Im Rahmen der Förderung des Ausbaus der Notstromversorgung wurden vom Land NRW insgesamt Mittel in Höhe von 439 TEUR bewilligt, die auch im Geschäftsjahr 2023 vollständig verwendet wurden. Vom Land NRW wurden Fördermittel zur Steigerung der Energieeffizienz der Krankenhäuser in Höhe von 515 TEUR bewilligt. Im Jahr 2023 wurden 483 TEUR verwendet. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 32 TEUR muss zurückgezahlt werden.

Die Finanzlage des Unternehmens ist geprägt durch die aus Eigenmitteln getätigten Baumaßnahmen. Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens war zu jedem Zeitpunkt gegeben.

2.5.2 Liquiditätslage

Der durchschnittliche Finanzbedarf je Monat lag bei 11.180 TEUR (Vorjahr 10.220 TEUR). Zum Bilanzstichtag werden liquide Mittel in Höhe von 4,6 Mio. EUR (Vorjahr 4,2 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Veränderung des Finanzmittelfonds ist unter anderem auf die Abnahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2,2 Mio. EUR), der Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (5,3 Mio. EUR) und der Zunahme der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (3,4 Mio. EUR) und Verminderung der Ausgleichsforderungen nach KHEntgG um 3,4 Mio. EUR zurückzuführen.

Wir beurteilen die Liquiditätslage als ausreichend.

2.6 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die Leistungskennzahlen der einzelnen Fachabteilungen werden über tägliche, monatliche und quartalsweise Berichte abgebildet. Eventuelle Fehlentwicklungen können zeitnah ermittelt und mit den Leistungserbringern besprochen werden.

Die wirtschaftliche Entwicklung des Krankenhauses wird anhand von monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen analysiert und gesteuert.

Die finanziellen Leistungsindikatoren werden insbesondere in Tz. 2.3 bis 2.5 (Gesamtaussage zu Jahresabschluss, Ertragslage, Vermögenslage, Finanzlage) dargestellt.

Im Vergleich zum Vorjahr liegen die Personalaufwendungen um 3.711 TEUR höher, bei nunmehr 81.708 TEUR. Die Personalaufwendungen sind im Wesentlichen tarifbedingt angestiegen. Zudem wurden gegenüber dem Vorjahreszeitraum in beiden Krankenhäusern insgesamt 20,4 Vollkräfte mehr beschäftigt.

Folgende nicht-finanziellen Leistungsindikatoren werden von uns in der Unternehmenssteuerung berücksichtigt.

a) Bettenkapazität

Aufgrund von Personalengpässen mussten auf den High-Care-Units Bettenkapazitäten reduziert werden. In allen Bereichen, in denen Pflegepersonaluntergrenzen vorgeschrieben sind, wurden diese bis auf wenige - nicht vorhersehbare Ausnahmen aufgrund kurzfristiger Personalausfälle - eingehalten. Personelle Engpässe sind insbesondere durch hohe Krankheitsquoten entstanden.

b) Zertifizierung

Das Krankenhaus der Augustinerinnen ist nach KTQ (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen) in 2023 rezertifiziert. Im Cellitinnen Krankenhaus St. Hildegardis wurde im Dezember 2023 erfolgreich die Rezertifizierung nach DIN EN ISO durchgeführt.

Das Cellitinnen-Severinsklösterchen Krankenhaus der Augustinerinnen ist privilegierter Partner der Privaten Krankenversicherung und erhält bereits seit 2017 jährlich das Gütesiegel, das die hohen Standards im Bereich Medizin, Pflege, Unterbringung und Service dokumentiert.

c) Ranking

Bei der deutschlandweiten Focus Klinikliste ist das Cellitinnen-Severinsklösterchen Krankenhaus der Augustinerinnen seit Jahren ausgezeichnet, u.a. als TOP Regionales Krankenhaus und die Orthopädische Klinik als TOP Nationales Krankenhaus. Das Cellitinnen Krankenhaus St. Hildegardis wird hier als TOP Regionales Krankenhaus und die Geriatrische und urologische Abteilung als TOP Fachklinik für je Akutgeriatrie und Blasenkrebs ausgezeichnet.

3. Prognose, Chancen und Risikobericht

3.1 Prognosebericht

Der Landesbasisfallwert in Nordrhein-Westfalen steigt im Jahr 2023 um 5,24 % auf 4.206 EUR.

Die Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern für das Jahr 2023 wurden Mitte April 2024 aufgenommen und kommen voraussichtlich im dritten Quartal in die Umsetzung.

Die Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH hat ihre jährliche Unternehmensplanung auf Basis eines standardisierten Planungsprozesses erstellt. Dabei werden die individuellen Leistungsdaten, erwartete mikro- und makroökonomische Rahmenbedingungen sowie die zukünftige Ausrichtung des medizinischen Portfolios berücksichtigt. Für das kommende Geschäftsjahr geht man aufgrund bekannter gesetzlicher Rahmenbedingungen, der hohen Inflationsrate, bedingt durch den Ukraine-Krieg und einer moderat erwarteten Fallzahl- sowie Case-Mix-Steigerung von einer über der prozentualen Erhöhung des Landesbasisfallwerts liegenden Umsatzsteigerung aus.

Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wird ein Jahresergebnis in Höhe von - 2.432 TEUR geplant. Der Wirtschaftsplan wurde im Herbst 2023 aufgestellt. Neben den Folgen der Inflation sowie Tarifkostenentwicklung im Personalbereich gibt es keine außergewöhnlichen, finanzintensiven oder sonstigen risikoreichen Geschäftsvorfälle. Bestandsgefährdende Risiken, insbesondere mit Auswirkung auf die Liquidität der Gesellschaft, sind für die kommenden 12 Monate nicht zu erkennen. Die aus dem andauernden Ukraine-Krieg resultierenden Risiken, betreffend die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, sind voraussichtlich in der allgemeinen Kostensteigerung und inflationsbedingten Preis-Steigerungen im Sachmittel-Einkauf und in den zu erwartenden Personalkostensteigerungen zu sehen.

Die im Jahr 2024 teils massiven Personalausfallquoten führen grundsätzlich zu einer gehemmten Leistungssteigerung.

Die vormalige Stiftung der Cellitinnen e.V. und die Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria haben sich zusammengeschlossen und firmieren seit dem 01. Januar 2023 im Verbund gemeinsam unter dem Namen Stiftung der Cellitinnen.

Die in 2023 begonnen gesellschaftlichen Umstrukturierungen haben insbesondere Auswirkungen auf die Fachbereiche Personal, Finanzwirtschaft und IT. Bis zur endgültigen operativen Zusammenführung der Bereiche beeinflussen die Umstrukturierungsmaßnahmen das tägliche Geschäft.

3.2 Risikobericht

Ein generelles Risiko ergibt sich für alle Krankenhäuser wie für die Krankenhäuser der Gesellschaft aus der Budgetierung der Erlöse sowie des weiterhin geltenden Fixkostendegressionsabschlages, dessen Höhe 35 % für drei Jahre beträgt. Dieser wird jedoch erst dann wieder gültig, sobald ein Krankenhaus die budgetierte Case-Mix-Menge des Jahres 2019 aufgeholt hat.

Neben vorgenannten Erlösrisiken besteht für die Gesellschaft ein weiteres Risiko durch Nichterreichen der geplanten stationären Leistungen. Da die Vorhaltungen der personellen und sächlichen Ressourcen nicht ad hoc angepasst werden können, kann ein Fallzahleinbruch einer einzigen Abteilung schon zu deutlichen Planunterschreitungen führen. Besonders hervorzuheben ist die sich immer weiter verschärfende Problematik in der Beschaffung von Pflegepersonal. Um diesem Trend entgegenzuwirken, haben sich beide Häuser bereits im Berichtsjahr zu diversen Aktivitäten bei der Akquise von ausländischen Pflegekräften zusammengeschlossen. Die Maßnahmen werden in 2024 umfangreicher fortgeführt. Als das größte Problem wird immer häufiger der v.a. im Stadt-Kern Kölns mangelnde Wohnraum beschrieben.

Wesentliche Risikofaktoren auf die Entwicklung der Gesellschaft im Jahr 2024 bilden

die Entwicklung des Landesbasisfallwertes

die Entgeltvereinbarung mit den Kostenträgern

die Entwicklung der gesetzlichen bzw. zu vereinbarenden Zu- und Abschläge

die Belegungsentwicklung

die Tarifsteigerungen

die Preisentwicklung im Sachkostenbereich

die Änderungen der Finanzierung der Pflegekosten

die Änderung des DRG-Systems und Ausgliederung der Hybrid-DRGs

die Pflegepersonaluntergrenzen

die Entwicklung des Krankenhausplanes

Für das nicht ärztliche Personal liegt bis 2024 ein Tarifabschluss vor. Im Wirtschaftsplan wurden entsprechende Steigerungen i. H. v. 4,5 % berücksichtigt. Zugleich wirkt sich die Tarifsteigerung des AVR Caritas im nicht-ärztlichen Personal in Höhe von rund 10 % in 2024 aus.

Die Kosten-Erlös-Schere geht damit auch im Jahr 2024 weiter auseinander. Somit ist die Gesellschaft wiederum gezwungen, das Ausschöpfen von Einsparpotentialen insbesondere im medizinischen Sachbedarf, aber auch im Bereich der Personalkosten bei gleichzeitiger Leistungssteigerung und Beibehaltung einer guten Qualität zum Ziel zu haben, um ein Jahresergebnis zu erzielen, das dem Wirtschaftsplan entspricht.

Das MDK-Reformgesetz birgt aufgrund der Einführung von Strafzahlungen an die Krankenkassen in den beanstandeten Fällen zusätzlich zum ausgewiesenen Rückzahlungsbetrag finanzielle Risiken. Durch den im Frühjahr 2023 eingeführten neuen AOP-Katalog sowie die seit Anfang 2024 gültigen Hybrid-DRGs wird die Ambulantisierung in den Krankenhäusern weiter vorangetrieben und das Erlösvolumen durch die bisher stationär erbrachten Leistungen vermindert.

Fraglich ist darüber hinaus, inwieweit die angestrebten Leistungszahlen in 2024 unter massiven Personalengpässen erreicht werden können und welche Auswirkungen sich auf das Folgebudget 2024 ff. ergeben werden.

Aus Sicht der Geschäftsführung liegen keine bestandsgefährdenden Risiken vor.

3.3 Chancenbericht

Durch die innerhalb des Verbundes festgelegten Leistungsschwerpunkte in den Häusern und die Klarstellung der Leistungsspektren im Rahmen der Krankenhausplanung werden die Spezialisierungen in den Krankenhäusern weiter ausgebaut und aufeinander abgestimmt angepasst. Insbesondere in Hinblick auf die Finanzierungsreformen, Ambulantisierung und Hybrid-DRGs werden die Augustinerinnen Krankenhäuser sukzessive ihre Spezialisierungen auf die jeweiligen Standorte unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit verlagern. Durch die Fusion vorangetriebenen Projekte zur Einkaufssteuerung im Verbund zielen auf Einsparungen im Sachkostenbereich ab. Die für das Jahr 2024 mit der ProServ abgestimmte Sachkostenzielplanung und Standardisierung hat insbesondere im Bereich Endoprothetik hohe Einsparpotenziale aufzuweisen.

Im Cellitinnen-Severinsklösterchen Krankenhaus der Augustinerinnen werden die Kostensteigerungen fokussiert angegangen und das ärztliche Personal an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Durch die für das Jahr 2024 vorgegebene Leistungsplanung sind weitere Kosteneinsparungsmaßnahmen notwendig, um das Plan-Ergebnis erreichen zu können.

Das Cellitinnen-Krankenhaus St. Hildegardis erreicht durch die Leistungsplanung und die tendenzielle unterjährig erreichte Fallzahlsteigerung ein in 2024 auf Plan liegendes Ergebnis. Durch den hausübergreifenden Einsatz des Chefarztes in der Allgemein- und Viszeralchirurgie konnten bereits Synergieeffekte erzielt werden. Auch im Cellitinnen Krankenhaus St. Hildegardis werden durch die nicht gegebene Refinanzierung der ärztlichen Kosten, Stellen angepasst.

 

Köln, den 27. Juni 2024

Frederic Lazar, Geschäftsführer

Dr. Volker Seifarth, Geschäftsführer

Ergebnisverwendungsbeschluss für die Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH, Köln

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 03. Juli 2024 festgestellt.

Gesellschafterbeschluss vom 03. Juli 2024

1.

Der Jahresabschluss 2023 der Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH, Köln wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 107.495.465,38 Euro und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.742.631.91 Euro festgestellt.

2.

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.742.631,91 Euro wird mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet und der verbleibende Betrag auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Für das Geschäftsjahr 2023 wird der Geschäftsführung Entlastung erteilt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH, Köln

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie jeweils deren Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der Augustinerinnen Krankenhäuser gGmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft oder des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Krankenhausträgergesellschaft oder das Krankenhaus ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen können.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, 28. Juni 2024

Solidaris Revisions-GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Stefan Szük, Wirtschaftsprüfer

Marcus Gail, Wirtschaftsprüfer

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