Avacon Natur GmbHSarstedtJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Inhaltsverzeichnis 1. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1. Avacon Natur - Auf einen Blick 1.2. Geschäftstätigkeit 1.3. Technologie und Innovation 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.2. Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen 2.3. Branchensituation 2.4. Energiepreisentwicklung 2.5. Geschäftsverlauf 2.6. Ertragslage 2.7. Finanzlage 2.8. Vermögenslage 2.9. Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Mitarbeiter 4. Prognosebericht 4.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 4.2. Geschäftsentwicklung 5. Risiken- und Chancenbericht 1. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1. Avacon Natur - Auf einen Blick Wesentliche Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung
Wesentliche Kennzahlen der Bilanz
1.2. Geschäftstätigkeit Avacon Natur betreibt Nah- und Fernwärmeanlagen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Nordrhein-Westfalen und beliefert dort Privat- und Gewerbekunden, Industrieunternehmen sowie kommunale Einrichtungen. Sitz der Gesellschaft ist Sarstedt. Avacon Natur bietet als regionaler Partner vor Ort innovative und klimaschonende Energielösungen von der Bedarfsanalyse über die Anlagenplanung bis hin zur Realisierung komplexer Energiekonzepte. Des Weiteren projektiert und betreibt Avacon Natur Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung in Form von Bioerdgas-KWK-Anlagen, Wasserkraft-, Windkraft- und Photovoltaikanlagen. Avacon Natur übt folgende Tätigkeiten im Sinne des EnWG aus:
Die Avacon AG und die Avacon Netz GmbH erbringen für Avacon Natur allgemeine Verwaltungsdienstleistungen. Die Personalabrechnung wird durch die E.ON Country Hub Germany GmbH in Zusammenarbeit mit weiteren Dienstleistern wahrgenommen. 1.3. Technologie und Innovation Avacon Natur ist über den E.ON-Konzern in verschiedenen Organisationen vertreten, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben befassen. Ziel ist die kontinuierliche Effizienzsteigerung der Anlagen und Netze, die digitale Erfassung und Weiterverarbeitung aller Anlagen und Zählerdaten sowie die Entwicklung innovativer Energiekonzepte für eine noch breitere Kundengruppe. Avacon Natur hat seit 2018 mit der Avacon AG einen Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Erbringung von Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsleistungen abgeschlossen. Auf Basis dieses Vertrages werden Innovationsprojekte der Avacon Natur gefördert. Avacon AG sowie deren verbundene Unternehmen sind im Gegenzug dazu berechtigt, die Ergebnisse der Projekte zu nutzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im 7. Energieforschungsprogramm eine neue Fördersäule "Reallabore der Energiewende" geschaffen. Ziel ist es, den Technologie- und Innovationstransfer von der Forschung in den Energiemarkt durch großangelegte und systemdienliche Demonstrationsvorhaben in Kombination mit zukunftsfähigen Geschäftsmodellen zu beschleunigen. Avacon Natur beteiligt sich in diesem Kontext gemeinsam mit weiteren Partnern aus der Energie- und Immobilienwirtschaft an dem Reallabor "TransUrban.NRW". In drei Quartierslösungen soll die Transformation der Wärmeversorgung durch Wärmenetze der 5. Generation im Kontext des Kohleausstiegs erforscht werden. Hierbei soll auch die Sektorenkopplung von z.B. Wärme, Kälte, Strom und Mobilität betrachtet werden. Eine dieser Quartierslösungen befindet sich aktuell in ihrer Konzeptionsphase. Bei den anderen beiden Quartierslösungen hat die Bauphase im Jahr 2022 begonnen und in beiden konnte die Wärmeversorgung der ersten Gebäude bereits aufgenommen werden. Im Hinblick auf die angestrebte Dekarbonisierung der Energie- und Wärmeversorgung betreibt Avacon Natur ein Programm zur Ausarbeitung von Dekarbonisierungsmaßnahmen, in dessen Umfang die Geschäftstätigkeit hin zu einem nachhaltigeren, d.h. insbesondere klimaneutraleren, Angebot an Energielösungen angepasst werden soll. Um eine aktive Rolle im Prozess der kommunalen Wärmeplanung und insbesondere in der Umsetzung der sich hieraus ergebenden Maßnahmen übernehmen zu können, wurde außerdem bei Avacon Natur ein hierauf spezialisiertes Team gegründet. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Folgen der Covid-Pandemie wie zum Beispiel Lieferkettenengpässe und die Auswirkungen der geopolitischen Spannungen durch den Russland-Ukraine-Krieg und damit verbundene Unsicherheiten die Weltwirtschaft. Weiter belasteten die hohe Inflation sowie die Zinsanhebungen der Notenbanken die Weltwirtschaft im Berichtsjahr, was sich in den Prognosen für das Wachstum der Bruttoinlandsprodukte (BIP) widerspiegelt. Gemäß OECD soll das globale BIP für das Jahr 2023 ein Wachstum von 2,9 % erreicht haben und läge damit hinter dem Wachstum des Jahres 2022 mit 3,3 % zurück.
Die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum kann sich dem Einfluss der Zinserhöhungen sowie der Inflation ebenfalls nicht entziehen und das hat Auswirkungen auf das BIP-Wachstum der gesamten EU. Gemäß OECD soll das BIP des Euroraums im Jahr 2023 nur um 0,6 % gewachsen sein. Wegen der bereits im Jahr 2022 anhaltend hohen Inflation im gesamten Euroraum hat die Europäische Zentralbank (EZB) Mitte 2022 eine Kehrtwende in ihrer Geldpolitik vollzogen und erstmals seit 16 Jahren den Leitzins um 0,5 %-Punkte angehoben. Weitere Zinsanhebungen folgten, so dass der Leitzins Ende Dezember 2022 bei 2,5 % lag. Die EZB hat diese Zinspolitik im Jahr 2023 fortgesetzt und den Leitzins in mehreren Schritten (September 2023) auf 4,5 % erhöht. Damit will die EZB-Kredite verteuern, die Nachfrage dämpfen und hohen Teuerungsraten entgegenwirken, um die Inflation mittelfristig wieder auf einen Zielwert von 2 % zu senken. Die Erhöhung des Leitzinses zeigte in Bezug auf die Inflation den gewünschten Effekt. Während die Teuerungsrate in der Eurozone im Juli 2023 bei 5,3 % lag, ging sie im Dezember auf 2,9 % zurück.
Die Konjunkturprognose der OECD für Deutschland hatte im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine Stagnation für möglich gehalten. Mittlerweile wird mit einem Rückgang des BIP der deutschen Wirtschaft von 0,3 % gerechnet. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung sind die Zinserhöhungen, um der Inflation entgegenzusteuern. Diese bremsen jedoch zugleich die Wirtschaftsaktivität. Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 % lag. 2.2. Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Frage, mit welchen Mitteln und wie schnell der Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im Jahr 2023 weltweit die energiepolitische Debatte. Auf der UN-Klimakonferenz COP28 in Dubai im Dezember 2023 haben sich Staats- und Regierungschefs von fast 200 Ländern auf ein Schlussdokument geeinigt. In diesem sind folgende Kernaussagen zum Thema Energie getroffen worden: die Verdreifachung der erneuerbaren Energien bis 2030, die Nutzung von Technologien wie der CO 2 -Abscheidung und -Speicherung und die Abkehr von fossilen Brennstoffen in Energiesystemen. Avacon Natur begrüßt das Bekenntnis, sich von fossiler Energie abkehren zu wollen, verbunden mit den Ambitionen, die erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdreifachen und die Energieeffizienz zu verdoppeln. Doch wie die EU und die deutschen Delegierten der COP28 ist auch Avacon Natur der Meinung, dass auf globaler Ebene ein klarer Plan für den Ausstieg aus der fossilen Energie fehlt. Daher wird die Dekarbonisierung des Energiesystems weiter eine kritische Herausforderung bleiben, um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen.
Die EU-Institutionen haben, angesichts der durch den Russland-Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise im vergangenen Jahr und der zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels, Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf den Weg gebracht beziehungsweise verstärkt. Im März 2022 hat die Europäische Kommission daher neue befristete Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen zur "Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels" (Temporary Crisis and Transition Framework) angenommen, um Investitionen in Schlüsselsektoren für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und die Bewältigung der Energiekrise weiter zu fördern. Dieser Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten beispielsweise, weitere Maßnahmen einzuführen, die bis Ende 2025 gelten und die Einführung erneuerbarer Energie, Speicheranlagen und Systeme zur Dekarbonisierung von Industrieprozessen, einschließlich Wasserstoff, unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Mitgliedstaaten Beihilfen, die Begünstigten in anderen Ländern außerhalb der EU gewährt werden, angleichen. Zudem erlaubt dieser Beihilferahmen den Mitgliedstaaten, Unternehmen im Zusammenhang mit der Energiekrise durch verschiedene Maßnahmen zu unterstützen, die bis zum 31. Dezember 2023 galten. Zudem wurde seitens der EU-Kommission zugestimmt, zwei weitere Notfallverordnungen zu verlängern. Die erste betrifft die Verordnung (EU) 2022/2578 über den Marktkorrekturmechanismus für Gas. Diese Verordnung führt eine Art "Überdruckventil" ein, das dazu dient, die Wirtschaft vor übermäßig hohen Preisen zu schützen. Die zweite betrifft die Notfallverordnung über Genehmigungsverfahren (EU) 2022/2577. Diese Verordnung führt vereinfachte Regeln für die Erteilung von Genehmigungen ein, um den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der entsprechenden Netzinfrastruktur zu beschleunigen. Das Ziel ist, eine einfachere Genehmigung vor der effektiven Umsetzung der neuen Richtlinie über Erneuerbare Energien (RED) zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden zahlreiche Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und zur Dekarbonisierung der Industrie in der EU angestoßen oder weitergeführt. So soll der Critical Raw Materials Act die sichere und nachhaltige Versorgung der EU mit kritischen Rohstoffen gewährleisten. Er soll den Aufbau nationaler Kapazitäten unterstützen und die Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit der Lieferketten für kritische Rohstoffe in der EU stärken. Eine vorläufige politische Einigung in den Trilog Verhandlungen wurde im November 2023 erzielt. Am 18. Oktober 2023 wurde die Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen veröffentlicht. Sie führt einen neuen Mindestanteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am gesamten Bruttoendenergieverbrauch der EU in Höhe von 42,5 % sowie sektorale Teilziele ein. Darüber hinaus müssen die Mitgliedsstaaten neue Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energie-Anlagen und den Netzausbau umsetzen. Zudem wurde am 13. September 2023 die neue EU-Richtlinie 2023/1791 zur Energieeffizienz veröffentlicht. Sie enthält ambitioniertere Ziele zur Senkung des EU-Energieverbrauchs um mindestens 11,7 % bis 2030 gegenüber dem EU-Referenzszenario. Die Mitgliedstaaten müssen dementsprechend ihre jeweiligen Beiträge festlegen und neue jährliche Endenergieeinsparungen erreichen, die bis 2030 schrittweise auf 1,9 % ansteigen. Am 7. Dezember 2023 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine Einigung zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese führt neue Vorgaben für die Dekarbonisierung der Gebäude ein, darunter ambitionierte Ziele für die Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und für die Bereitschaft von "Zero-Emission Buildings".
Mitte 2022 hat der Bundestag das sogenannte Osterpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit verschiedenen Gesetzesänderungen, beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hat der Gesetzgeber die Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 50 % auf 80 % erhöht. Dabei rückt der Ausbau der Solarenergie in den Fokus. Bis 2030 soll die installierte Photovoltaik-Leistung von 100 GW auf über 215 GW mehr als verdoppelt und die Onshore Wind-Leistung von 71 GW auf 115 GW erhöht werden. Das Jahresziel von 9 GW Netto-Zubau an Photovoltaik-Leistung in 2023 wurde dieses Jahr bereits im September erreicht. Der Zubau von Onshore-Windleistung lag Ende des dritten Quartals 2023 bei zirka 50 % des Jahresziels von 3,9 GW. Gemäß der eigenen Unternehmensstrategie unterstützt Avacon Natur die Initiativen der Bundesregierung für einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren. Die deutlich gestiegene Dynamik und die damit erforderlichen zusätzlichen Investitionen bestärken den eingeschlagenen Wachstumskurs von Avacon Natur. Um die politischen Ausbauziele zu erreichen, müssen gleichwohl insbesondere die Instrumente zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren Wirkung entfalten und die zusätzlichen Maßnahmen aus dem "Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" zwischen Bund und Ländern von Anfang November 2023 zeitnah umgesetzt werden. Zudem hat die Bundesregierung im Juni 2023 die Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Ursprünglich sah das Klimaschutzgesetz jährliche Emissionsreduktionsziele für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vor. Die derzeit laufende Anpassung sieht nun unter anderem vor, die Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren, sondern vorausschauend, mehrjährig und sektorübergreifend einzuhalten. Emissionsminderungsziele für einzelne Sektoren sollen damit entfallen. Um das Ziel der vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, wurden im Jahr 2023 das Gebäudeenergiegesetz, das auf die Umstellung der Heizungstechnologien abzielt, und das Wärmeplanungsgesetz, das die Wärmenetze adressiert und die Grundlage für die kommunale Wärmeplanung bildet, verabschiedet. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Heizungsanlagen künftig nur noch neu installiert werden dürfen, wenn sie mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Für Neubauten gilt dies ab Januar 2024, für den Bestand sind Übergangsfristen bis 2028 vorgesehen. Flankiert werden die Regelungen durch eine unter anderem nach Einkommen gestaffelte Förderung. Das Wärmegesetz sieht zunächst einen Anteil von 30 % erneuerbarer Energien in bestehenden Wärmenetzen vor. Gleichzeitig werden die Länder verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kommunen bis spätestens 2028 Wärmepläne erstellen. Diese legen fest, welche Gebiete dezentral oder leitungsgebunden mit Wärme versorgt werden und wie erneuerbare Energien und Abwärme genutzt werden können. Um die Ausbauziele für Photovoltaik zu erreichen, sind weiterhin erhebliche Anstrengungen in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen erforderlich. Mit Anpassungen vor allem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen die Weichen gestellt werden, um die mit dem EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele in systemverträglicher Form zu erreichen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Förderung für besondere Solaranlagen (sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parking-PV) neu regeln, den Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen erleichtern, Mieterstrom vereinfachen und die gemeinschaftliche Versorgung von Gebäuden ermöglichen. Darüber hinaus soll die Nutzung von Plug-in Solaranlagen erleichtert und der Netzanschluss beschleunigt werden. 2.3. Branchensituation Der Energiesektor befindet sich in einer Phase grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der Russland-Ukraine-Krieg sorgt weiterhin für große volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den Energiesektor. Für Avacon Natur steht seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs Anfang 2022 die Sicherstellung der Energieversorgung in dieser unruhigen Zeit im Vordergrund. Die Wärmenetze, die Avacon Natur betreibt, laufen auch in der aktuellen Situation stabil. Die Folgen des Kriegs haben auch Auswirkungen auf das Geschäft von Avacon Natur. Insbesondere die volatilen Commodity-Preise wie auch das Energienachfrageverhalten haben Einfluss auf unsere Aktivitäten. 2.4. Energiepreisentwicklung Im Verlauf des Jahres 2023 haben sich die Energiepreise im Großhandel gegenüber dem Vorjahr deutlich erholt. Die unmittelbaren Auswirkungen des anhaltenden Russland-Ukraine-Kriegs auf die Versorgungssituation in Europa haben sich mit dem bereits erfolgten beziehungsweise weiterhin steigenden Ausbau der Importkapazität von Flüssiggas reduziert. Zum Ende der Heizperiode im vergangenen Winter waren im März 2023 in Europa bereits 48 Terminals in Betrieb und weitere Terminals in Planung. Zum Berichtszeitpunkt können witterungsbedingt für den Verlauf des gesamten Winters noch keine verlässlichen Aussagen über die kundenbezogenen Verbrauchsreduktionen getroffen werden. Im vergangenen Winter 2022/23 haben Haushalte zum Beispiel in Deutschland ihren Verbrauch reduziert, und zwar in Höhe der geschätzten temperaturunabhängigen Reduktion von etwa 10 %. Die Einsparungen trugen insgesamt zu einer geringeren Nachfrage im Großhandelsmarkt bei und haben zudem eine preisdämpfende Wirkung. 2.5. Geschäftsverlauf Avacon Natur befindet sich trotz anhaltenden Effizienzdrucks aus dem Wettbewerb in einer soliden wirtschaftlichen Verfassung.
Avacon Natur erzielte im Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 8,1 Mio. € (Vorjahr 5,6 Mio. €). Die Umsatzerlöse liegen mit 96,7 Mio. € (davon aperiodisch 7,1 Mio. €) leicht über dem Vorjahresniveau (94,8 Mio. €). Sonstige Erträge sind mit 2,9 Mio. € enthalten (davon aperiodisch 0,8 Mio. €; im Vorjahr 0 Mio. €). Der Materialaufwand verringerte sich um 5,8 Mio. € auf 58,9 Mio. €, darin enthalten sind negative aperiodische Effekte in Höhe von 5,9 Mio. € (Vorjahr 0 Mio. €). Des Weiteren ist ein Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 6,1 Mio. € auf 9,4 Mio. € zu verzeichnen. Das Finanzergebnis verbesserte sich um 0,3 Mio. € auf -0,7 Mio. € infolge höherer Zins- und Beteiligungserträge; gegenläufig wirkten sich Abschreibungen auf Finanzanlagen aus. Das Geschäftsjahr war durch die Entwicklungen an den Energiemärkten und die weiterhin erhöhte Marktvolatilität geprägt. Darüber hinaus hatte das gestiegene Zinsniveau Einfluss auf das Geschäft der Avacon Natur bzw. ihrer Kunden. Weiterhin erhöhten sich die Finanzanlagen i. W. durch Zukäufe auf 25,5 Mio. € (Vorjahr 9,4 Mio. €). Bedingt durch Einzelsachverhalte in den sonstigen Rückstellungen sowie allgemeine Zins- und Preiseffekte erhöhten sich die Rückstellungen von 14,3 Mio. € auf 17,3 Mio. €.
Die wesentlichen Änderungen und Zukäufe im Geschäftsjahr betreffen den Erwerb von jeweils weiteren 60,0% der Geschäftsanteile an der Greinke Verwaltungs GmbH und der GW EnergyTec GmbH & Co KG auf insgesamt 85,1%. Die Unternehmen sind im Geschäftsfeld Energiedienstleistungen, insbesondere in der Planung und Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, tätig. Avacon Natur möchte mit diesen Beteiligungen ihr Engagement im Geschäftsbereich der Erneuerbaren Energien stärken. Bei der GW EnergyTec GmbH & Co. KG erfolgten im Jahr 2023 Gesellschaftereinlagen sowie Gesellschaftserwerbe in Höhe von insgesamt 13,9 Mio. €. Zur Umsetzung des Projektes "TransUrban.NRW" ist Avacon Natur an den drei Quartiersgesellschaften Grüne Quartiere GmbH, Shamrock Energie GmbH und Stadtentfalter GmbH beteiligt. Im Jahr 2023 erfolgten hierzu seitens Avacon Natur Gesellschaftereinlagen in Höhe von insgesamt 0,5 Mio. €. Darüber hinaus erfolgte noch in 2022 der Eintritt der Überlandwerk Leinetal GmbH in die vormalige Avacon Natur 3. Beteiligungs-GmbH. Die Gesellschaft wurde in 2023 in Oberg Freiflächen PV Verwaltungs GmbH umfirmiert und die Oberg Freiflächen PV GmbH & Co. KG gemeinsam gegründet. Das Gemeinschaftsunternehmen Oberg Freiflächen PV GmbH & Co. KG soll zukünftig eine Freiflächenphotovoltaikanlage in der Region Peine errichten und betreiben. Seitens Avacon Natur erfolgte im Jahr 2023 eine Gesellschaftereinlage von 1,2 Mio. €. Eine weitere Freiflächenphotovoltaikanlage ist in der Region Blankenburg geplant. Das Eigenkapital für die Erneuerbare Energien Blankenburg GmbH, die dieses Projekt umsetzen soll, wurde im Geschäftsjahresverlauf um 0,3 Mio. € erhöht. Zusätzlich erfolgte bei der Biogas Steyerberg GmbH eine Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Verlustdeckung in Höhe von 1,5 Mio. €, die als Aufwand erfasst wurde. In Summe zählt das Beteiligungsportfolio der Avacon Natur 26 Beteiligungen. Die Übersicht zeigt die wesentlichen Mehrheitsbeteiligungen:
2.6. Ertragslage Die Ertragslage stellt sich wie folgt dar: (Rundungsdifferenzen können aus rechentechnischen Gründen zu Abweichungen führen.)
Die Gesellschaft setzte in 2023 insgesamt 294 GWh Wärme ab. Dies bedeutete einen witterungs- und konjunkturbedingten Anstieg von 13 GWh gegenüber dem Vorjahr. Die Umsatzerlöse aus dem Wärmeverkauf erhöhten sich vor allem durch aperiodische Effekte (5,8 Mio. €) durch geringeres Sparverhalten und einen höheren Wärmebedarf Ende 2022 auf 58,5 Mio. €. Davon entfielen 33,2 Mio. € (-0,3 Mio. €) auf das Segment der Privat- und Gewerbekunden und 25,3 Mio. € (+6,0 Mio. €) auf das Segment der Groß- und Geschäftskunden. Die Stromeinspeisung nach dem EEG verringerte sich gegenüber 2022 um 7 GWh auf 124 GWh. Durch eine optimierte Fahrweise lag die Einspeisung aus KWK-Anlagen mit 64 GWh um 16 GWh über dem Wert des Vorjahres. Insgesamt konnten aus der Stromeinspeisung Erlöse in Höhe von 28,5 Mio. € (Vorjahr 32,2 Mio. €) erzielt werden. Vor allem infolge eines weniger volatilen Marktumfeldes lagen die Erlöse aus der Einspeisung von EEG-Strom mit 15,9 Mio. € deutlich unter dem Vorjahreswert (-12,2 Mio. €). Die Erlöse aus der Einspeisung von KWK-Strom stiegen sowohl mengen- als auch preisgetrieben gegenüber Vorjahr um 8,5 Mio. € auf 12,3 Mio. €. Die sonstigen Erträge inklusive Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen erhöhten sich im Berichtsjahr um 1,3 Mio. €. Ursächlich waren in erster Linie Kompensationszahlungen eines Lieferanten für Biomethaneinsparungen (+1,5 Mio. €), höhere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (+0,4 Mio. €), höhere Erträge aus Schadensersatz und Kostenerstattungen (+0,3 Mio.€) sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen (+0,2 Mio. €) und des Sonderpostens mit Rücklageanteil (+0,2 Mio. €). Demgegenüber stand ein Rückgang der Bestandsveränderungen um 1,5 Mio. €. Der Materialaufwand verminderte sich um 5,8 Mio. € auf 58,9 Mio. €. Dies resultiert aus aperiodischen Effekten (-5,9 Mio. €) im Wesentlichen in den Bezugskosten für Gas und Fernwärme. Durch einen kurzfristig zum Jahresende 2022 optimierten Primärenergieeinsatz konnten sowohl Mengen- als auch Preisvorteile gesichert werden. Der Anstieg des Personalaufwands um 3,0 Mio. € auf 13,7 Mio. € resultiert vor allem aus einer Erhöhung der Mitarbeiterzahl sowie Tarifsteigerungen und Einmalzahlungen für den Inflationsausgleich im Berichtsjahr. Korrespondierend stiegen die Aufwendungen für die Altersversorgung (+0,7 Mio. €). Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr mit 8,8 Mio. € leicht angestiegen (+0,6 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 9,4 Mio. € über dem Vorjahr (+3,3 Mio. €). Der Anstieg entfällt im Wesentlichen auf eine Einzahlung zur Verlustdeckung einer Tochtergesellschaft (+1,5 Mio. €), Aufwendungen im Zusammenhang mit Förderrisken (+1,3 Mio. €), höhere Schadensbeseitigungen (+0,8 Mio. €) sowie höhere Wertberichtigungen auf Forderungen (+0,3 Mio. €) und Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil (+0,2 Mio. €). Darüber hinaus gibt es gegenläufige Effekte aus geringeren Pacht- und Leasingaufwendungen im Wesentlichen für den Windpark Salzgitter (-1,4 Mio. €). Das Finanzergebnis verbesserte sich um 0,3 Mio. € auf -0,7 Mio. €. Dies ist vor allem auf höhere sonstige Zinserträge (+1,2 Mio. €), unter anderem aus der Marktpreisbewertung von Fondsanlagen im Rahmen des CTA sowie Zinserträge aus Leasing (+0,2 Mio. €) zurückzuführen. Gleichzeitig trugen höhere Beteiligungserträge (+0,5 Mio. €) zu einer Verbesserung des Finanzergebnisses bei. Dem stehen höhere Abschreibungen auf Finanzanlagen (- 1,3 Mio. €) sowie gestiegene Zinsaufwendungen (-0,2 Mio. €) gegenüber. Insgesamt erzielte Avacon Natur ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 8,1 Mio. €. Das Jahresergebnis wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der Avacon AG vollständig abgeführt. 2.7. Finanzlage Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein operativer Cashflow von 17,4 Mio. € (Vorjahr 27,0 Mio. €) erzielt. Ursächlich für den Rückgang in Höhe von 9,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen der Rückgang der Verbindlichkeiten. Das Anlagevermögen war zum 31. Dezember 2023 zu 32,8% (Vorjahr 38 %) durch Eigenkapital gedeckt. Avacon Natur hat zum 1. Januar 2023 erstmals langfristige Darlehen bei der Avacon AG in Höhe von 67,0 Mio. € aufgenommen. Zum Bilanzstichtag betrug die kurzfristige Geldanlage von Avacon Natur bei der Avacon AG 2,0 Mio. € (Vorjahr Geldaufnahme von 51,3 Mio. €). Die kurzfristigen Geldanlagen/-aufnahmen im Rahmen des Konzern Cash-Poolings, sowie die Aufnahme des langfristigen Darlehens erfolgten zu marktüblichen Konditionen. Es besteht bei der Avacon AG eine hinreichende Kreditlinie mit einem Volumen von 25 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2023 investierte Avacon Natur insgesamt 9,5 Mio. € in Sachanlagen einschließlich der darin aktivierten Eigenleistungen sowie 17,6 Mio. € in Finanzanlagen. Den Schwerpunkt der Investitionen in Finanzanlagen bildete der Kauf weiterer Anteile an GW EnergyTec GmbH & Co. KG. Des Weiteren wurden Investitionen in Sachanlagen für den Neubau der Wärmeversorgung in Reppenstedt in Höhe von 2,3 Mio. € vorgenommen und es erfolgten Investitionen in den weiteren Netzausbau in Kronsberg/Kronsrode von 0,6 Mio. €. Im Rahmen von Kundenprojekten wurden in 2023 Leasingforderungen für in Betrieb genommene Anlagen in Höhe von 0,5 Mio. € bilanziert. 2.8. Vermögenslage Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:
Die bilanzielle Eigenkapitalquote verringerte sich auf 27,8 % (Vorjahr 29,4 %). Die Aktiva zeigen branchenspezifisch einen hohen Anteil des Sachanlagevermögens von 66,8 % (Vorjahr 70,2 %). Darüber hinaus hat sich das Finanzanlagevermögen im Wesentlichen durch Beteiligungserwerbe und weitere Finanzierungen von Beteiligungen um 16,1 Mio. € auf 25,5 Mio. € erhöht. Das Umlaufvermögen sank um 9,5 Mio. € auf 20,8 Mio. €. Dies ist vor allem auf einen Rückgang der Forderungen aus Strom- und Wärmelieferungen in Folge eines sinkenden Preisniveaus zurückzuführen, während die Abschlagszahlungen nicht in gleichem Maße durch die Kunden angepasst wurden. Die Rückstellungen erhöhten sich im Berichtsjahr um 3,1 Mio. € auf 17,3 Mio. €, im Wesentlichen durch die Bildung von Rückstellungen für drohende Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. €. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich um 3,8 Mio. € auf 82,5 Mio. €. Ursächlich hierfür war die Aufnahme eines langfristigen Darlehens von der Avacon AG in Kombination mit höheren Investitionen. Gegenläufig wurde die kurzfristige Kreditlinie verringert. 2.9. Finanzielle Leistungsindikatoren Das Geschäft von Avacon Natur wird im Wesentlichen mit Hilfe finanzieller Leistungsindikatoren gesteuert. Diese umfassen vor allem die Größen Umsatzerlöse, Ergebnis nach Steuern und Investitionen. Die Umsatzerlöse lagen im Jahr 2023 insbesondere preisbedingt rund 15,3 Mio. € unter dem Prognosewert von 112,0 Mio. €. Das Ergebnis nach Steuern lag insbesondere durch aperiodische Effekte rund 2,8 Mio. € über dem prognostizierten Niveau von 5,3 Mio. €. Die Höhe der prognostizierten Investitionen (27,6 Mio. €) wurde um 1,6 Mio. € unterschritten, was im Wesentlichen auf die Verschiebung eines Windparkprojektes in das Jahr 2024 zurückzuführen ist. 3. Mitarbeiter Zum Jahresende 2023 gehörten zur Belegschaft der Avacon Natur (ohne ruhende Arbeitsverhältnisse und Praktikanten) 121 Mitarbeiter. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Mitarbeiterzahl um 16 % erhöht. Auszubildende wurden bei Avacon Natur nicht direkt beschäftigt. Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Avacon Netz GmbH. Die Vergütungen der tariflichen Mitarbeiter wurden zum 1. April 2023 um 6,0 % erhöht. Im Verbund der Regionalversorgungsunternehmen des E.ON-Konzerns gibt es ein umfangreiches Fortbildungsprogramm, an dem alle Mitarbeiter entsprechend den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes teilnehmen können. Die betriebliche Altersversorgung ist weitgehend durch Fondsanlagen gedeckt, die an einen externen Treuhänder sicherungsübereignet sind. Avacon Natur und der E.ON-Konzern legen hohen Wert auf die Arbeitssicherheit und leisten entsprechende Präventionsarbeit. Als Indikator für die Arbeitssicherheit wird die Kennzahl "Total Recordable Injuries Frequency Index combined (TRIFcomb)" verwendet. Der TRIFcomb stellt die Unfallquote pro 1 Mio. geleisteter Arbeitsstunden der eigenen Mitarbeiter und auch der Mitarbeiter der Partnerfirmen dar. Im Geschäftsjahr 2023 betrug der TRIFcomb bei Avacon Natur 0,9 (Vorjahr 6,7), das entspricht einem Unfall (davon Null Unfälle eigener Mitarbeiter und ein Unfall bei Partnerfirmen). Somit liegt der TRIFcomb unter dem Wert des Vorjahres. Auch in Zukunft soll die Präventionsarbeit des Unternehmens kontinuierlich weiterentwickelt werden (z.B. gemeinsamer Sicherheitsdialog mit den Partnerfirmen, unter anderem im Rahmen von HSE-Aktionstagen). 4. Prognosebericht 4.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die globale wirtschaftliche Entwicklung wird auch im Jahr 2024 von den Herausforderungen der Inflation und der geringen Wachstumsaussichten geprägt sein. Die OECD prognostiziert ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft von 2,7 %, ausgehend von strengeren Finanzierungsbedingungen, schwachem Handelswachstum in einem Umfeld von geopolitischen Spannungen und auch den Auswirkungen einer strafferen Geldpolitik, das weitere Störungen auf den Märkten verursachen kann. Unter der Annahme, dass die Inflation weiter nachlässt und die Realeinkommen steigen, wird die Weltwirtschaft im Jahr 2025 voraussichtlich um 3 % wachsen. Der weltweite Warenhandel und die Industrieproduktion werden aufgrund des weitgehenden Abbaus von Lagerbeständen in Unternehmen wieder an Dynamik gewinnen, während sich die schwache Wirtschaftsentwicklung in China dämpfend auswirken wird. Für die EU wird für das Jahr 2024 ein Wachstum des BIP von 1,3 % und für das Jahr 2025 voraussichtlich von 1,7 % prognostiziert. Mit Blick auf Deutschland gehen Wirtschaftsinstitute für das Jahr 2024 von einer beginnenden Erholung der Wirtschaft und einem Wachstum von 0,9 % aus. Darüber hinaus wird mit einer weiteren Normalisierung der Konjunktur im Jahr 2025 und einem BIP-Wachstum von 1,3 % gerechnet. Die sich zuletzt abschwächende Inflation, die steigenden Lohneinkommen und die hohe Beschäftigungsrate lassen auf eine höhere Kaufkraft sowie gesamtwirtschaftliche Nachfrage schließen, die diese Einschätzungen/Prognosen stützen. 4.2. Geschäftsentwicklung Die Prognose der gesamten Ergebnisentwicklung von Avacon Natur ist weiterhin von den vielfältigen Veränderungen der Energiewirtschaft und dem volatilen Marktumfeld geprägt. Das beim Windparkprojekt Salzgitter erfolgreich implementierte Konzept einer Kopplung von Windkraftanlagen und Wasserstofferzeugung soll in den kommenden Jahren als Bestandteil der Gesamtstrategie der Avacon Natur weiter vorangetrieben werden. Die Entwicklung moderner Stadtquartiere und die damit einhergehende Kopplung der Sektoren Strom, Wärme, Kälte und Verkehr (E-Mobilität) ist weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Avacon Natur. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze startete Avacon Natur im Jahr 2023 außerdem ein weiteres Projekt zur Errichtung innovativer Quartierslösungen in einem neu zu erschließenden Baugebiet in der Gemeinde Eschede. Die Geschäftsführung rechnet bei prognostischer Unsicherheit aufgrund der politischen Rahmenbedingungen und Witterungsschwankungen insgesamt für 2024 mit einem positiven, aber signifikant unter Vorjahresniveau liegenden Ergebnis nach Steuern. Ergebnissteigerungen aus dem weiteren prognostizierten Wachstum der Gesellschaft werden durch einen Entfall von positiven Sondereffekten überkompensiert. Im Vergleich zum aktuellen Jahreswert zeigen die Prognosen für das nächste Jahr eine moderat rückläufige Tendenz der Umsatzerlöse. Die geplanten Investitionsausgaben für 2024 werden sich leicht oberhalb des Niveaus des Vorjahres bewegen. 5. Risiken- und Chancenbericht Um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig angemessene Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können, ist bei Avacon Natur ein Risikomanagementsystem implementiert. Über die reine Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus soll ein Chancen- und Risikobewusstsein auf allen Ebenen der Mitarbeiter gefestigt werden. Bei der unternehmerischen Entscheidungsfindung werden systematisch die Chancen- und Risikoaspekte einbezogen. Die Risiken werden von den operativen Unternehmenseinheiten identifiziert und dokumentiert. Sie werden hinsichtlich ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Berichterstattung über die aktuelle Risikosituation erfolgt in regelmäßigen Abständen gegenüber der Geschäftsführung. Das System wird regelmäßig entsprechend den aktuellen Anforderungen angepasst und weiterentwickelt. Die Überprüfung der Gesamtrisikolage von Avacon Natur hat zu dem Ergebnis geführt, dass aus heutiger Sicht keine den Fortbestand gefährdenden Risiken für die Gesellschaft bestehen. Das vorhandene Eigenkapital in Höhe von 40,6 Mio. € übersteigt die Kumulation aller Nettorisiken (Worst Case-Betrachtung) über die nächsten drei Jahre mit 29,1 Mio. €. Im Folgenden werden die wesentlichsten Risiken von Avacon Natur absteigend beginnend mit der höchsten Bedeutung dargestellt: Das wertmäßig größte Risiko der Avacon Natur besteht darin, dass die aktuell neu gegründeten und erworbenen Beteiligungen ihre geplanten Ergebnisse nicht erreichen und damit das Beteiligungsergebnis der Avacon Natur belasten. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die aufgrund der Energiekrise deutlichen Preissteigerungen auf der Bezugsseite (überwiegend Gas) nicht in voller Höhe an die Endkunden weiterbelastet werden können. Daneben bergen Schwankungen bei der Witterung (Wind und Temperatur) größere Risiken aber auch Chancen für die Rohmarge. Weitere Chancen und Risiken für das Ergebnis der Avacon Natur resultieren aus den Marktwertveränderungen der CTA-Fondsanlagen. Darüber hinaus hat Avacon Natur - wie alle Vertriebsgesellschaften - auch das Risiko, dass Forderungen gegen die Kunden nicht in voller Höhe eingebracht werden können. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen und damit verbundene Liquiditätsrisiken verringern sich durch die Einbindung in das Cash-Pooling des E.ON-Konzerns. Zudem ist zur Überwachung von Ausfallrisiken ein unternehmensweites Forderungsmanagement implementiert. Zur Minimierung der Bruttorisiken ist die Gesellschaft gegen dennoch eintretende Schadensfälle versichert. Die Gewährleistung der Einhaltung geplanter Investitionshöhen im Zuge vertraglich vereinbarter Projekte gestaltet sich aufgrund der Marktsituation im Anlagen- und Tiefbau als Herausforderung. Im Rahmen der beschlossenen Wachstumsstrategie soll das Ergebnis von Avacon Natur in den nächsten Jahren kontinuierlich erhöht werden. In diesem Zusammenhang wurden von der Geschäftsführung weitere notwendige Maßnahmen umgesetzt.
Sarstedt, den 6. Februar 2024 Die Geschäftsführung Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Inhaltsverzeichnis Bilanz der Avacon Natur GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der Avacon Natur GmbH Anhang der Avacon Natur GmbH Allgemeine Grundlagen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Passiva Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Eigenkapital Sonderposten mit Rücklageanteil Zuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Haftungsverhältnisse Sonstige finanzielle Verpflichtungen Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Finanzergebnis Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Durchschnittliche Beschäftigungszahl Nachtragsbericht Organe der Gesellschaft Organbezüge Honorar des Abschlussprüfers Entwicklung des Anlagevermögens Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB Bilanzder Avacon Natur GmbH
Gewinn- und Verlustrechnungder Avacon Natur GmbH
Anhangder Avacon Natur GmbHAllgemeine Grundlagen Die Avacon Natur GmbH mit Sitz in Sarstedt wird beim Amtsgericht Hildesheim unter der Nummer HRB 201717 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. Die Avacon Natur GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1 T€ werden dabei mit 0 T€ und Nullwerte mit - T€ angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen Steuern werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Rundungsdifferenzen können aus rechnerischen Gründen zu Abweichungen führen. Die Avacon Natur GmbH ist Bestandteil einer Gruppe von Unternehmen, die gemäß § 3 Nr. 38 EnWG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen gilt, und fällt damit unter § 6b EnWG. Gemäß § 291 HGB ist die Avacon Natur GmbH von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die Avacon Natur GmbH und ihre Tochterunternehmen werden in den befreienden Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (HRB 28196), einbezogen. Die E.ON SE, Essen (HRB 28196), ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die E.ON SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Zwischen der Avacon Natur GmbH und der Avacon AG, Helmstedt (HRB 100769), als herrschende Gesellschafterin besteht, wie im Vorjahr, ein Ergebnisabführungsvertrag. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Für Sachanlagen, die vor dem 1. Januar 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung fortgeführt. Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung aufgrund technischer bzw. wirtschaftlicher Gründe. Bei Wegfall der Gründe werden Wertaufholungen vorgenommen. Für Anlagen in den neuen Bundesländern, die bereits am 1. Juli 1990 vorhanden waren und von der Avacon AG auf Avacon Natur übertragen wurden, gelten als Anschaffungs- und Herstellungskosten die Wertansätze der DM-Eröffnungsbilanz. Die bis zum 31. Dezember 2009 vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen und die daraus resultierenden niedrigeren Wertansätze werden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB beibehalten. In Beanspruchung des Wahlrechtes nach Art. 67 Abs.3 Satz 1 EGHGB werden die Unterschiedsbeträge zwischen den höchstzulässigen steuerrechtlichen und den handelsrechtlich zulässigen Abschreibungen der Vorjahre unter dem Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den Börsen- oder Marktpreisen bzw. den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Verzinsliche Ausleihungen werden mit ihren Nennwerten, langfristige unverzinsliche und unterverzinsliche Ausleihungen mit ihren Barwerten bilanziert. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt im Einklang mit § 240 Abs. 4 HGB mittels des Durchschnittskostenverfahrens. Die Herstellungskosten unfertiger Leistungen enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche und unterverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihren Barwerten bilanziert. Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen sowie in Festgeldern angelegt. Die Fondsanteile werden vom E.ON Pension Trust e.V., Essen, treuhänderisch für die Avacon Natur GmbH verwaltet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 63,4 %) und nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 36,6 %). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, werden die Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens bei Immobilienbewertungen, unter Verwendung branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft respektive die dort beauftragten Gutachter legen die Bewertungsannahmen, wie Zinssätze, fest. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Neubildung von Sonderposten mit Rücklageanteil ist ab dem 1. Januar 2010 nicht mehr zulässig. Für die vor diesem Zeitpunkt ausgewiesenen Sonderposten wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB in Anspruch genommen. Die Auflösung erfolgt zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge. Erhaltene Investitionszuschüsse sind zu Nennbeträgen bewertet und werden ab dem Fertigstellungszeitpunkt entsprechend der jeweils vorgesehenen Nutzungsdauer der Anlagengegenstände zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Ertragszuschüsse beinhalten die von Netzkunden vereinnahmten Baukostenzuschüsse. Die Auflösung der Baukostenzuschüsse erfolgt linear über eine Gesamtdauer von 20 Jahren zugunsten der Umsatzerlöse. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Bewertung der Pensionen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Die Bewertung der vergleichbar langfristig fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie für Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Der Rückstellungsbewertung liegen folgende Annahmen zugrunde:
Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern bestehen Freistellungsansprüche gegenüber der E.ON SE, Essen. Bis zum 28. August 2023 bestanden diese Freistellungsansprüche gegenüber der MEON Pensions GmbH & Co. KG, Essen (MEON). Das Gesellschaftsvermögen der MEON ist am 28. August 2023 im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die E.ON SE angewachsen. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung. Die Freistellungsforderung wird unter den Ausleihungen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen. Zur Abzinsung der sonstigen Rückstellungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Rückstellungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden zum Bilanzstichtag abgegrenzt. Die anderen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Bei den sonstigen Rückstellungen sind in den Erfüllungsbeträgen auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Erträge und Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Für die zur Deckung des Emissionsausstoßes des aktuellen Jahres und im Folgejahr abzugebenden Emissionsberechtigungen wird zum Abschlussstichtag eine Rückstellung in Höhe der Anschaffungskosten bzw. des niedrigeren Marktpreises gebildet. Bei der Bewertung gilt die Fiktion, dass zuerst unentgeltlich zugeteilte Emissionsberechtigungen verbraucht werden. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. Die Zugänge zu den Sachanlagen betreffen im Wesentlichen den Erwerb von Anlagen der E.ON Energy Solutions GmbH (ESY) und den Erwerb des Grundstücks Lüneburg Hanseviertel III. Die außerplanmäßigen Abschreibungen resultieren im Wesentlichen aus dem BHKW Garbsen. Die Abgänge bei den Sachanlagen resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf des BHKW Schwelm an die E.ON Energie Solutions GmbH (ESY) und der Vertragsauflösung des BHKW Alfeld. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Avacon Natur GmbH ist in einer gesonderten Aufstellung - Anteilsbesitzliste - ersichtlich, die integraler Bestandteil des Anhangs ist. Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern besteht ein Freistellungsanspruch gegen die E.ON SE, Essen (bis 28. August 2023: MEON Pensions GmbH & Co. KG, Essen), als Gesamtrechtsnachfolgerin der MEON Pensions GmbH & Co. KG in Höhe von 33 T€ (Vorjahr 33 T€). Umlaufvermögen Vorräte
Bei den Vorräten handelt es sich unter anderem um die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Diese teilen sich auf in Heizöl mit 613 T€ und CO 2 -Zertifikate mit 360 T€. Die unfertigen Leistungen in Höhe von 382 T€ betreffen noch nicht an Kunden abgerechnete Projekte. Liegt der Börsen- oder Marktpreis über dem gewogenen Durchschnittspreis nach § 240 Abs. 4 HGB sind die Unterschiedsbeträge (Bewertungsreserve) pauschal für jede Gruppe zu nennen, wenn es sich um erhebliche Bewertungsunterschiede handelt. Für die Bewertung der Wesentlichkeit wird der Unterschiedsbetrag mit dem Wert der vereinfachten Bewertung in Vergleich gesetzt. Die Angabepflicht setzt voraus, dass für die betroffenen Vermögensgegenstände ein Börsenkurs oder Marktpreis vorliegt. Soweit ein Bilanzposten mehrere Gruppen gleichartiger Vermögensgegenstände enthält, genügt die Angabe des zusammengefassten Unterschiedsbetrages für den jeweiligen Bilanzposten; sind die Unterschiedsbeträge innerhalb eines Bilanzpostens auf die Gruppenbewertung zurückzuführen, so ist ein getrennter Ausweis notwendig. Durch die Inanspruchnahme der Bewertungsvereinfachungen gemäß § 240 Abs. 4 HGB (Gruppenbewertung zu gewogenen Durchschnittspreisen) entstehen Bewertungsunterschiede gegenüber den Börsenkursen oder Marktpreisen bei CO 2 -Zertifikaten (103 T€) und Heizöl (440 T€). Der nicht bilanzierte Zeitwert der unentgeltlich erworbenen Zertifikate aus ökologischen Anreiz- und Regulierungssystemen beträgt 138 T€. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten mit 103 T€ noch nicht abziehbare Vorsteueransprüche. Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen Ansprüche mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren in Höhe von 795 T€. Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.044 T€ betrifft den Pachtvertrag für die Nutzungsüberlassung der Flächen für die Windkraftanlagen aus dem Power-to-Gas Projekt. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus der Verrechnung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:
Der Ausweis erfolgt situativ entweder auf der Aktivseite (Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung) oder auf der Passivseite (Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bzw. sonstige Rückstellungen). Das Deckungsvermögen ist im Rahmen des CTA Treuhandvertrags "Past Service" beim E.ON Pension Trust e.V., Essen, in Fondsvermögen angelegt. Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 3.736 T€ (Vorjahr 3.593 T€). Eigenkapital
Das Stammkapital ist voll eingezahlt und wird vollständig von der Avacon AG gehalten. Ein abführungsgesperrter Betrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB resultiert zum Bilanzstichtag aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert und beläuft sich auf 1.777 T€. Dieser ist durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt. Somit kommt die Abführungssperre nicht zur Anwendung. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 % p.a.) beträgt zum Bilanzstichtag 418 T€. Eine Abführungssperre besteht für diesen Sachverhalt nicht. Sonderposten mit Rücklageanteil Die ergebniswirksame Auflösung des Sonderpostens beläuft sich im Geschäftsjahr auf 13 T€.
Zuschüsse Im Geschäftsjahr wurden die Investitionszuschüsse planmäßig mit 72 T€ aufgelöst. Demgegenüber stehen Zugänge von 91 T€. Den Zugängen bei den Ertragszuschüssen (Baukostenzuschüsse) in Höhe von 953 T€ stehen planmäßige Auflösungen in Höhe von 239 T€ gegenüber.
Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer.
Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 14.269 T€ (Vorjahr 13.198 T€). Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus noch nicht abgerechneten Lieferungen und Leistungen, aus dem Personalbereich, Rückstellungen für drohende Rückzahlungsverpflichtungen, Schadensersatzrückstellungen sowie Drohverlustrückstellungen. Die Drohverlustrückstellung für das BHKW Garbsen resultiert aus Abnahmeverpflichtungen. Hierfür wurde auch eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 120 T€ für das BHKW Garbsen erfasst. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Darlehen über 67 Mio €, die bei der Avacon AG aufgenommen wurden. Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft einen Dienstleistungsvertrag, bei dem das Dienstleistungsentgelt bereits für zukünftige Geschäftsjahre vereinnahmt wurde und eine Pachtzinsvorauszahlung für ein Blockheizkraftwerk. Haftungsverhältnisse Aus dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 29. April 2009 zwischen der Avacon AG und Avacon Natur ergibt sich ein Haftungsverhältnis nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Gegenüber der Grüne Quartiere GmbH besteht eine Zusage zu Kapitalerhöhungen in Höhe von 200 T€. Gegenüber der Windenergie Leinetal GmbH & Co. KG bestehen Bürgschaften in Höhe von insgesamt 335 T€. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird jeweils als gering eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf Bonitätsbeurteilungen der Primärverpflichteten sowie auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 109.309 T€. Hiervon entfallen1.919 T€ auf verbundene Unternehmen. Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen aus Mietverträgen sowie aus offenen Bestellungen sowie Abnahmeverpflichtungen aus Brennstofflieferverträgen, Zusagen zu Kapitalerhöhungen und zukünftige Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag zwischen Avacon Natur und der Stadtentfalter GmbH. Die Gesellschaft verpflichtete sich im Rahmen des Treuhandvertrags Past Service gegenüber dem E.ON Pension Trust e.V. fortlaufend genügend Treuhandvermögen zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen zu übertragen. Sofern keine ausreichende Sicherung vorliegt, hat der E.ON Pension Trust e.V. einen Anspruch auf Übertragung von Treuhandvermögen gegenüber der Gesellschaft. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen größtenteils künftige Abnahmeverpflichtungen aus Brennstofflieferverträgen in Höhe von 83.043 T€. Es bestehen künftige Zahlungsverpflichtungen für sonstige Mietverträge in Höhe von 7.271 T€. Außerdem bestehen künftige Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag zwischen Avacon Natur GmbH und der Stadtentfalter GmbH in Höhe von 625 T€. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Die Umsätze werden ausschließlich im Inland erzielt. Darin sind aperiodische Umsatzerlöse, von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung, in Höhe von 7.128 T€ (Vorjahr: -1.154 T€) enthalten, aus Wärme (5.813 T€) und aus Strom (1.096 T€). Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten 776 T€ (Vorjahr: 0 T€) periodenfremde Erträge. Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren gliedern sich wie folgt:
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen gliedern sich wie folgt:
Im Materialaufwand sind negative aperiodische Aufwendungen, von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung, in Höhe von 5.873 T€ (Vorjahr: 7 T€) enthalten, sie resultieren im Wesentlichen aus Gasbeschaffung (7.007 T€) und gegenläufig sonstigen Aufwendungen (1.134 T€). Personalaufwand
Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben. Sie sind im Zinsergebnis ausgewiesen. Abschreibungen Die Abschreibungen entfallen ausschließlich auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen. Die außerplanmäßigen Abschreibungen betragen 120 T€ Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Fremdlieferungen und -leistungen, Risikovorsorge i.Z.m. erhaltenen Förderungen, Schadensbeseitigungen, Mieten und Pachten, Verluste aus dem Abgang von Umlauf- und Anlagevermögen, Versicherungen sowie eine Einzahlung zur Verlustdeckung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten 299 T€ (Vorjahr: 125 T€) periodenfremde Aufwendungen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind sonstige Steuern in Höhe von 26 T€ (Vorjahr 30 T€) enthalten. Finanzergebnis
Im Ertrag (im Vorjahr Aufwand) aus der Aufzinsung von Rückstellungen ist auch der Nettoertrag 939 T€ (Vorjahr Nettoaufwand von 2.337 T€) aus der Verrechnung der Aufwendungen für die Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen mit den Aufwendungen und Erträgen aus dem entsprechenden Deckungsvermögen enthalten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrags werden 8.114 T€ Gewinn an die Avacon AG abgeführt. Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG: Dienstleistungsverträge:
Laufende Finanzierung: Cash-Pooling-Vertrag mit der Avacon AG (die Geldaufnahmen erfolgen zu marktüblichen Konditionen):
Langfristige Finanzierung:
Durchschnittliche Beschäftigungszahl
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Avacon Natur GmbH setzt sich wie folgt zusammen: Alfred Schaper, Barsinghausen Ressort Vertrieb, Controlling und kaufmännische Schnittstellen Ingo Schultz, Hamburg Ressort Betrieb und Assetmanagement Torsten Hausmann, Salzgitter Ressort Erneuerbare Energien und Wasserstoff Organbezüge Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der E.ON SE enthalten. Entwicklung des Anlagevermögens
Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB
1) Umfirmierung in 2023; vormals Avacon Natur 3. Beteiligungs-GmbH, Sarstedt 2) Umfirmierung in 2023; vormals QDTE GmbH, Sarstedt 3) gegründet in 2023
Sarstedt, den 6. Februar 2024 Avacon Natur GmbH Die Geschäftsführung Alfred Schaper Ingo Schultz Torsten Hausmann Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Avacon Natur GmbH, Sarstedt Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Avacon Natur GmbH, Sarstedt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Avacon Natur GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Geschäftsführung ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Hannover, den 8. Februar 2024 KPMG
AG
Beyer, Wirtschaftsprüfer Kompio, Wirtschaftsprüfer |
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Avacon Natur GmbH
Stammdaten
- Rechtsform
- GmbH
- Anschrift
-
Jacobistraße 3
31157 Sarstedt - Handelsregister
- HRB 201717, Hildesheim
- Eintragungsdatum
- 24. Juli 2008
- Branche
-
Wärme- und Kältehandel
Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern - Eingetragenes Kapital
- 2.000.000,00 EUR
- Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
- Unternehmenszweck
- - Erzeugung und die Lieferung von Produkten der Energieumwandlung, insbesondere Wärme, Kraft, Kälte und Druckluft aus eigenen oder fremden Kraftwerken, - Bau und Betrieb von insbesondere Wärme-, oder Druckluft- und Kälteerzeugungs- und -verteilungsanlagen, - Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Produktion oder Erzeugung von Biogas und die entsprechende Verwertung, - Vertrieb der erzeugten Energie, - Einspeisung der mittels regenerativen Anlagen (Wind, Photovoltaik, Wasserkraft- etc.) sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugten Energie in private und öffentliche Netze - Erbringung von Contracting-, Energie- und sonstigen energienahen Dienstleistungen, - Erbringung von Service-, Wartungs- und Instandsetzungsdienstleistungen, - Erbringung von Beratungsdienstleistungen in sämtlichen energetischen Anwendungs- und Energieeinsparfragen - Erbringung von Ingenieur- Dienstleistungen bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Energieerzeugungs- und -verteilungsanlagen - Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Wasserstoff
Finanzen
Bilanz
2024- Anlagevermögen 89,3 % 155,41 Mio
- Umlaufvermögen 9,8 % 17,02 Mio
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,6 % 996,0 k
- Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,4 % 634,0 k
- Verbindlichkeiten 49,2 % 85,66 Mio
- Eigenkapital 38,2 % 66,56 Mio
- Rückstellungen 8,5 % 14,88 Mio
- Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,2 % 352,0 k
Bilanzdaten für 16 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Gewinn- und Verlustrechnung
2024- Umsatzerlöse 87,0 % 82,00 Mio
- Sonstige Erträge 6,6 % 6,20 Mio
- Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn 6,4 % 6,00 Mio
- Materialaufwand 61,9 % 51,40 Mio
- Personalaufwand 21,3 % 17,70 Mio
- Abschreibungen 10,6 % 8,80 Mio
- Sonstige betriebliche Aufwendungen 6,3 % 5,20 Mio
- Finanzergebnis 1,00 Mio
- Ergebnis nach Steuern 6,00 Mio
GuV-Daten für 16 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Vertretungsberechtigte
-
Angela Kröger
seit 2025 Geschäftsführer
-
Frederik Wille
seit 2024 Geschäftsführer
-
Torsten Hausmann
seit 2022 Geschäftsführer
-
Johannes Dr. Voges
seit 2022 Prokura
Eigentum & Beteiligungen
Gesellschafter
- Avacon AG DEU 100,0 % 2,0M €
Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)
Die wirtschaftlich Berechtigten hinter diesen Beteiligungen konnten nicht eindeutig zugeordnet werden.
Beteiligungen an
- Altmärker Solarstrom GmbH 100,0 %
- Avacon Natur 8. Beteiligungs-GmbH 100,0 %
- Airco-Klima Service GmbH 100,0 %
Historie
- 2026
-
21.04.
Austritt einer PositionNiklas Glade · Gesamtprokura
- 2025
-
07.02.
Eintritt eines MitgliedsAngela Kröger · Geschäftsführer
-
07.02.
Austritt einer PositionIngo Rudolf Schultz · Geschäftsführer
- 2024
-
13.06.
Austritt einer PositionA***** S****** · Geschäftsführer
-
13.06.
Änderung des Unternehmensgegenstands- Erzeugung und die Lieferung von Produkten der Energieumwandlung, insbesondere Wärme, Kraft, Kälte und Druckluft aus eigenen oder fremden Kraftwerken, - Bau und Betrieb von insbesondere Wärme-, oder Druckluft- und Kälteerzeugungs- und -verteilungsanlagen, - Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Produktion oder Erzeugung von Biogas und die entsprechende Verwertung, - Vertrieb der erzeugten Energie, - Einspeisung der mittels regenerativen Anlagen (Wind, Photovoltaik, Wasserkraft- etc.) sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugten Energie in private und öffentliche Netze - Erbringung von Contracting-, Energie- und sonstigen energienahen Dienstleistungen, - Erbringung von Service-, Wartungs- und Instandsetzungsdienstleistungen, - Erbringung von Beratungsdienstleistungen in sämtlichen energetischen Anwendungs- und Energieeinsparfragen - Erbringung von Ingenieur- Dienstleistungen bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Energieerzeugungs- und -verteilungsanlagen - Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Wasserstoff
-
13.06.
SatzungsänderungAvacon Natur GmbH
-
13.06.
Eintritt eines MitgliedsFrederik Wille · Geschäftsführer
-
13.06.
Änderung der VertretungsbefugnisI*** S****** · Geschäftsführer
Jahresabschlüsse
Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.
| Geschäftsjahr | Dokument | Veröffentlicht | Zugriff |
|---|---|---|---|
| 2024 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2023 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Volltext lesen |
| 2022 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2021 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2020 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
2023 Jahresabschluss Volltext
Registerdokumente
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-
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-
Als Namen „handelsregister“, als Authentifizierung OAuth und diese Server-URL verwenden:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto anmelden, die App erstellen und im Chat aus dem Tools-Menü auswählen.
Einmal im Terminal ausführen:
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