aktiv Rechtsform AG

CECONOMY AG

Düsseldorf ·HRB 39473 Düsseldorf ·ceconomy.de

Stammdaten

Rechtsform
AG
Anschrift
Kaistraße 3
40221 Düsseldorf
Handelsregister
HRB 39473, Düsseldorf
Eintragungsdatum
11. Februar 1992
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Eingetragenes Kapital
1.240.448.004,17 EUR
Vertretungsregelung

Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten.

Unternehmenszweck
- Handelsgeschäfte aller Art, die mit dem Betrieb von Einzelhandelsunternehmen zusammenhängen, Versandhandel, Großhandel sowie Vertriebsformen unter Nutzung neuer Medien; - Herstellung und Entwicklung von Produkten, die Gegenstand von Handelsgeschäften und von Dienstleistungen sein können; - Durchführung von Immobiliengeschäften aller Art einschließlich Immobilienentwicklung; - Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Handel, Konsumgütern und Logistik sowie handelsbezogenen digitalen Geschäftsmodellen; - Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen; - Verwaltung von Vermögen.

Finanzen

Umsatz 2025
23,07 Mrd. €
Bilanzsumme 2025
10,19 Mrd. €
Jahresergebnis 2025
−34,00 Mio. €
19 Vorjahre · Werte mit API-Key einsehbar API-Key holen →

Bilanz

2025
Aktivseite 10,19 Mrd
  • Kurzfristige Vermögenswerte 65,3 % 6,66 Mrd
  • Langfristige Vermögenswerte 34,7 % 3,53 Mrd
  • Vorräte 31,5 % 3,21 Mrd
  • Forderungen an Lieferanten 12,5 % 1,27 Mrd
  • Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 11,8 % 1,21 Mrd
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 6,2 % 628,00 Mio
  • Andere Vermögenswerte - kurzfristig 1,7 % 170,00 Mio
  • Sonstige finanzielle Vermögenswerte - kurzfristig 1,2 % 118,00 Mio
  • Ertragsteuererstattungsansprüche 0,5 % 49,00 Mio
Passivseite 10,19 Mrd
  • Kurzfristige Schulden 72,8 % 7,42 Mrd
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 59,5 % 6,06 Mrd
  • Langfristige Schulden 22,4 % 2,29 Mrd
  • Finanzschulden - kurzfristig 6,5 % 661,00 Mio
  • Eigenkapital 4,8 % 485,00 Mio
  • Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - kurzfristig 3,4 % 342,00 Mio
  • Andere Verbindlichkeiten - kurzfristig 2,0 % 202,00 Mio
  • Rückstellungen 0,9 % 95,00 Mio
  • Ertragsteuerschulden 0,5 % 56,00 Mio
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Bilanzdaten für 19 weitere Geschäftsjahre verfügbar.

Gewinn- und Verlustrechnung

2025
Erträge 27,82 Mrd
  • Umsatzerlöse 82,9 % 23,07 Mrd
  • Bruttoergebnis vom Umsatz 14,9 % 4,15 Mrd
  • Betriebliches Ergebnis (EBIT) 0,9 % 241,00 Mio
  • Sonstige betriebliche Erträge 0,7 % 201,00 Mio
  • Zinsertrag 0,2 % 52,00 Mio
  • Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis 0,1 % −35,00 Mio
  • Periodenergebnis 0,1 % −34,00 Mio
  • Netto-Wertberichtigungen aus operativen finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten 0,1 % 28,00 Mio
  • Ergebnisanteil aus operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 0,0 % −3,00 Mio
  • Sonstiges Beteiligungsergebnis 0,0 % 1,00 Mio
  • Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis 0,0 % 1,00 Mio
Aufwendungen 23,30 Mrd
  • Umsatzkosten 81,2 % 18,92 Mrd
  • Vertriebskosten 14,5 % 3,38 Mrd
  • Allgemeine Verwaltungskosten 2,9 % 686,00 Mio
  • Zinsaufwand 1,0 % 241,00 Mio
  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,3 % 62,00 Mio
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen 0,1 % 21,00 Mio
  • Übriges Finanzergebnis −24,00 Mio
  • Finanzergebnis −213,00 Mio
  • Ergebnis vor Steuern EBT 28,00 Mio
  • Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € 0
  • Verwässertes Ergebnis je Aktie in € 0
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GuV-Daten für 19 weitere Geschäftsjahre verfügbar.

Vertretungsberechtigte

  • Jan Niclas Brandt seit 2026 Vorstandsmitglied
  • Remko Rijnders seit 2025 Vorstandsmitglied
  • Alain Cappanelli seit 2011 Prokura
  • Cengiz Sule seit 2017 Prokura
  • Iris Gertrud Prüfer seit 2022 Prokura
  • Kai Simon Printz seit 2023 Prokura
  • Natalia Savić seit 2021 Prokura
  • Roman David Dr. Stenzel seit 2022 Prokura
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Eigentum & Beteiligungen

Beteiligungen an

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Historie

  1. 2026
  2. 10.07.
    Austritt einer Position
    Kai-Ulrich Dr. Deissner · Vorstand
  3. 20.04.
    Eintritt eines Mitglieds
    Jan Niclas Brandt · Vorstand
  4. 17.04.
    Änderung des bedingten Kapitals
    CECONOMY AG
  5. 17.04.
    Satzungsänderung
    CECONOMY AG
  6. 2025
  7. 15.09.
    Verschmelzung
    CECONOMY AG
  8. 15.09.
    Verschmelzung
    CECONOMY AG
  9. 22.05.
    Eintritt eines Mitglieds
    Remko Rijnders · Vorstand
  10. 22.05.
    Berichtigung personenbezogener Daten
    Natalia Savić · Gesamtprokura
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Jahresabschlüsse

Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.

5 Dokumente
Geschäftsjahr Dokument Veröffentlicht Zugriff
2025 Konzernabschluss Veröffentlicht Über die API
2024 Konzernabschluss Veröffentlicht Volltext lesen
2023 Konzernabschluss Veröffentlicht Über die API
2022 Konzernabschluss Veröffentlicht Über die API
2021 Konzernabschluss Veröffentlicht Über die API
2024 Konzernabschluss Volltext

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024
Mio. € Anhang Nr. 2022/23 2023/24
Umsatzerlöse 1 22.242 22.442
Umsatzkosten 2 –18.303 –18.481
Bruttoergebnis vom Umsatz 3.938 3.961
Sonstige betriebliche Erträge 3 252 220
Vertriebskosten 4 –3.341 –3.284
Allgemeine Verwaltungskosten 5 –647 –647
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6 –76 –9
Ergebnisanteil aus operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 22 –132 23
Netto-Wertberichtigungen aus operativen finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten 8 –16 –10
Betriebliches Ergebnis EBIT –21 254
Sonstiges Beteiligungsergebnis 7 0 15
Zinsertrag 9 64 70
Zinsaufwand 9 –1651 –247
Übriges Finanzergebnis 10 801 –4
Finanzergebnis –21 –166
Ergebnis vor Steuern EBT –42 88
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 12 5 –11
Periodenergebnis –37 77
Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis 13 2 1
Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis –39 76
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € 14 –0,08 0,16
Verwässertes Ergebnis je Aktie in € 14 –0,08 0,16
1 Rückwirkende Anpassung aufgrund der Umgliederung von Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit einer Anleihe von der Position Übriges Finanzergebnis in die Position Zinsaufwand. Ausführungen zu Ausweisänderungen finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses.
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Überleitung vom Periodenergebnis zum Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024
Mio. € Anhang Nr. 2022/23 2023/24
Periodenergebnis –37 77
Sonstiges Ergebnis
Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig nicht aufwands- oder ertragswirksam werden 27 –23 –31
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen 28 –13 –26
Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente 22 –20 –16
Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 22 1 –2
Auf die Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig nicht aufwands- oder ertragswirksam werden, entfallende Ertragsteuern 24 9 14
Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig aufwands- oder ertragswirksam werden könnten 27 –63 12
Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe 27 –65 12
Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 22 0 0
Auf die Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig aufwands- oder ertragswirksam werden könnten, entfallende Ertragsteuern 24 2 0
Sonstiges Ergebnis 27 –86 –19
Gesamtergebnis 27 –123 58
Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Gesamtergebnis 27 2 1
Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Gesamtergebnis 27 –125 57
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Bilanz zum 30. September 2024 Aktiva
Mio. € Anhang Nr. 30.09.2023 30.09.2024
Langfristige Vermögenswerte 3.660 3.680
Geschäfts- oder Firmenwerte 18 524 524
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 19 165 184
Sachanlagen 20 541 593
Nutzungsrechte 21 1.676 1.626
Finanzanlagen 22 123 108
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 22 257 275
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 23 2 2
Andere Vermögenswerte 23 3 12
Latente Steueransprüche 24 368 356
Kurzfristige Vermögenswerte 5.975 6.455
Vorräte 25 2.918 3.114
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 26 490 560
Forderungen an Lieferanten 23 1.207 1.292
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 23 123 140
Andere Vermögenswerte 23 163 181
Ertragsteuererstattungsansprüche 177 158
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 33 897 1.010
9.635 10.135
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Passiva
Mio. € Anhang Nr. 30.09.2023 30.09.2024
Eigenkapital 27 465 515
Gezeichnetes Kapital 1.240 1.240
Kapitalrücklage 389 389
Gewinnrücklagen –1.166 –1.113
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 2 –1
Langfristige Schulden 2.487 2.548
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 28 316 328
Sonstige Rückstellungen 29 88 88
Finanzschulden 30, 33 2.000 2.095
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 30, 32 11 13
Andere Verbindlichkeiten 32 3 9
Latente Steuerschulden 24 69 15
Kurzfristige Schulden 6.683 7.072
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 30, 31 5.320 5.824
Rückstellungen 29 82 93
Finanzschulden 30, 33 584 535
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 30, 32 405 364
Andere Verbindlichkeiten 32 249 220
Ertragsteuerschulden 30 43 35
9.635 10.135
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Eigenkapitalentwicklung1 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024
Mio. € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Effektiver Teil der Gewinne/ Verluste aus Cashflow Hedges
01.10.2022 1.240 389 0
Periodenergebnis 0 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 0
Gesamtergebnis 0 0 0
Ausschüttungen 0 0 0
Eigenkapitaltrans- aktionen mit Änderung der Beteiligungsquote ohne Erlangung/ Abgabe von Beherrschung 0 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0 0
30.09./01.10.2023 1.240 389 0
Periodenergebnis 0 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 0
Gesamtergebnis 0 0 0
Ausschüttungen 0 0 0
Eigenkapitaltrans- aktionen mit Änderung der Beteiligungsquote ohne Erlangung/ Abgabe von Beherrschung 0 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0 0
30.09.2024 1.240 389 0
1 Das Eigenkapital wird im Anhang – Nummer 27 Eigenkapital erläutert.
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Eigenkapitalentwicklung1 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024
Mio. € Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/ Gemeinschafts- unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden Auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer Übrige Gewinnrücklagen
01.10.2022 –81 43 –679
Periodenergebnis –132 0 93
Sonstiges Ergebnis 1 11 0
Gesamtergebnis –131 11 93
Ausschüttungen 0 0 –2
Eigenkapitaltrans- aktionen mit Änderung der Beteiligungsquote ohne Erlangung/ Abgabe von Beherrschung 0 0 –1
Sonstige Veränderungen 1 0 –1
30.09./01.10.2023 –211 54 –589
Periodenergebnis 23 0 53
Sonstiges Ergebnis –3 14 0
Gesamtergebnis 20 14 53
Ausschüttungen 0 0 –5
Eigenkapitaltrans- aktionen mit Änderung der Beteiligungsquote ohne Erlangung/ Abgabe von Beherrschung 0 0 –1
Sonstige Veränderungen 0 1 0
30.09.2024 –190 68 –542
1 Das Eigenkapital wird im Anhang – Nummer 27 Eigenkapital erläutert.
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Kapitalflussrechnung1 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024
Mio. € 2022/23 2023/24
EBIT –21 254
Planmäßige Abschreibungen, Wertminderungen und Zuschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, Nutzungsrechte sowie Wertminderungen und Zuschreibungen auf nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen und zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 835 662
Veränderung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen –17 –21
Veränderung des Nettobetriebsvermögens2 332 190
Zahlungen Ertragsteuern –109 –28
Umgliederung Gewinne (–)/Verluste (+) aus dem Abgang von Anlagevermögen 2 2
Sonstiges 42 –163
Gewinn oder Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten –60 –57
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 1.004 838
Investitionen in Sachanlagen –176 –193
Sonstige Investitionen –81 –59
Unternehmensveräußerungen –57 –1
Anlagenabgänge und andere Abgänge 29 20
Erhaltene Zinsen 48 52
Ergebnisübernahmen 1 18
Cashflow aus Investitionstätigkeit –236 –162
Gewinnausschüttungen –3 –5
davon an die Aktionäre der CECONOMY AG gezahlte Dividende (0) (0)
Eigenkapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote ohne Erlangung/Abgabe von Beherrschung 0 –4
Tilgung von Verbindlichkeiten aus Andienungsrechten nicht beherrschender Gesellschafter –1 –2
Aufnahme von Finanzschulden 248 847
Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen –489 –467
Tilgung von Finanzschulden (ohne Leasing) –253 –763
Veränderung von sonstigen kurzfristigen Finanzschulden –3 29
Gezahlte Zinsen –1383 –209
Sonstige Finanzierungstätigkeit –93 –10
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –649 –585
IAS-29-Effekte auf den Cashflow der betrieblichen Tätigkeit, der Investitions- und Finanzierungstätigkeit 12 –13
Summe der Cashflows 131 79
Wechselkurseffekte auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –51 –36
Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 80 43
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Oktober gesamt 816 967
Abzüglich des Effekts aus der Indexierung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 48 70
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Oktober gemäß Bilanz 769 897
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September gemäß Bilanz 897 1.010
1 Die Kapitalflussrechnung wird im Anhang – Nummer 34 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung erläutert.
2Ausweis Veränderung des Nettobetriebsvermögens dargestellt aus den dazugehörigen Bilanzpositionen, im Wesentlichen angepasst um Währungseffekte
3Rückwirkende Anpassung von Zinsaufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Anleihe stehen und die aus der Sonstigen Finanzierungstätigkeit in die Gezahlten Zinsen umgegliedert wurden. Ausführungen zu Ausweisänderungen finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses.

Anhang Segmentberichterstattung1

Geschäftssegmente2
DACH West-/Südeuropa Osteuropa Sonstige Konsolidierung CECONOMY3
Mio. € 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24
Außenumsätze (netto) 12.040 11.868 7.037 7.243 2.766 3.313 399 18 0 0 22.242 22.442
Innenumsätze (netto) 1 2 3 4 0 3 248 307 –253 –315 0 0
Umsatzerlöse (netto) 12.041 11.869 7.040 7.248 2.766 3.316 647 324 –253 –315 22.242 22.442
EBITDA 453 506 262 284 182 111 –834 174 0 –2 813 916
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen 375 366 220 207 65 68 180 30 0 0 841 671
Zuschreibungen 6 2 0 6 0 1 0 0 0 0 6 9
EBIT 84 143 41 82 117 44 –2635 –135 0 –2 –21 254
EBIT bereinigt 145 162 36 88 102 73 –40 –16 0 –2 243 305
Investitionen 313 351 209 264 90 97 55 47 0 0 668 758
Langfristiges Segmentvermögen 1.639 1.593 926 945 184 218 421 460 0 0 3.169 3.216
davon nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen (0) (0) (0) (0) (0) (0) (257) (275) (0) (0) (257) (275)
1 Die Segmentberichterstattung wird im Anhang – Nummer 35 Segmentberichterstattung erläutert.
2 Geänderte Segmentzusammensetzung, siehe „Ergänzende Erläuterungen zur Segmentberichterstattung“ im Anhang – Nummer 35 Segmentberichterstattung.
3 Enthält Außenumsätze im Geschäftsjahr 2023/24 für Deutschland in Höhe von 9.547 Mio. € (2022/23: 9.774 Mio. €), für Italien in Höhe von 2.195 Mio. € (2022/23: 2.266 Mio. €) und für Spanien in Höhe von 2.568 Mio. € (2022/23: 2.333 Mio. €) sowie langfristiges Segmentvermögen zum 30.09.2024 für Deutschland in Höhe von 1.795 Mio. € (30.09.2023: 1.801 Mio. €) und für Italien in Höhe von 403 Mio. € (30.09.2023: 391 Mio. €).
4 Enthält Erträge aus operativen, nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen im Segment Sonstige in Höhe von 23 Mio. € (2022/23: 50 Mio. € Aufwendungen).
5 Enthält Erträge aus operativen, nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen im Segment Sonstige in Höhe von 23 Mio. € (2022/23: 132 Mio. € Aufwendungen).

Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses Grundlagen der Rechnungslegung Die CECONOMY AG, das Unternehmen, das den Konzernabschluss für den größten und zugleich auch den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Kaistraße 3 in 40221 Düsseldorf, Deutschland. Sie ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Registernummer HRB 39473 eingetragen. Der Konzernabschluss sowie der Zusammengefasste Lagebericht werden beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und im Unternehmensregister veröffentlicht. Weiterhin werden die publizitätspflichtigen Bestandteile auch im elektronischen Berichtsformat („ESEF-Format“) im Unternehmensregister veröffentlicht. Der gesamte Geschäftsbericht steht zudem im Internet unter www.ceconomy.de zur Verfügung. Der Geschäftszweck umfasst Handelsgeschäfte aller Art, insbesondere den Einzel- und Großhandel mit Unterhaltungselektronik (Consumer Electronics), sowie die Herstellung und Entwicklung von Produkten hierfür und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten. Der vorliegende Konzernabschluss der CECONOMY AG zum 30. September 2024 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Er berücksichtigt alle zu diesem Zeitpunkt verabschiedeten und in der Europäischen Union verpflichtend anzuwendenden Bilanzierungsstandards und Interpretationen. Durch Einhaltung der Standards und Interpretationen wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von CECONOMY vermittelt. Der Konzernabschluss entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315e Handelsgesetzbuch (HGB). Diese bildet die Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland, zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 betreffend der Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards. Das Datum der Unterschrift durch den Vorstand der CECONOMY AG (10. Dezember 2024) ist gleichzeitig das Datum der Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand zur Veröffentlichung und Weitergabe an den Aufsichtsrat. Der vorliegende Konzernabschluss basiert grundsätzlich auf dem historischen Anschaffungskostenprinzip. Wesentliche Ausnahmen davon sind zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente. Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich werden ebenfalls zum Fair Value ausgewiesen. Darüber hinaus sind Rückstellungen zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, falls keine anderen Angaben gemacht wurden. Zusätzlich wurde in den Tabellen zur besseren Übersicht teilweise auf die Darstellung von Nachkommastellen verzichtet. Zahlenangaben in den Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten. In den folgenden Kapiteln werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt, die bei der Erstellung des Konzernabschlusses zur Anwendung gekommen sind. Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften Im Geschäftsjahr 2023/24 erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals die folgenden vom International Accounting Standards Board (IASB) überarbeiteten, ergänzten sowie neu herausgegebenen Bilanzierungsstandards und Interpretationen zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2023/24 für die CECONOMY AG verpflichtend waren, sofern nicht als freiwillig vorzeitig angewendet vermerkt: IFRS 17 Versicherungsverträge einschließlich der Amendments an IFRS 17 und IFRS 9 IFRS 17 regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen und ersetzt IFRS 4. Die erstmalige Anwendung des Standards und der Amendments zu IFRS 17 und IFRS 9 hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss von CECONOMY, da keine entsprechenden Versicherungsverträge gehalten werden. IAS 1 und IFRS Practice Statement 2 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Änderungen an IAS 1 konkretisieren, welche Rechnungslegungsmethoden im Anhang darzustellen sind und sehen vor, dass künftig nicht mehr bedeutende („significant“) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden sollen, sondern wesentliche („material“). Die Änderungen am IFRS Practice Statement 2 „Making Materiality Judge-ments“ enthalten Leitlinien zur Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf die Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die entsprechenden Angaben im CECONOMY-Anhang wurden entsprechend analysiert und angepasst. Es kam jedoch zu keinen materiellen Änderungen. IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen Die Änderungen an IAS 8 umfassen die Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, um eine Unter-scheidung zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu erleichtern. Nach der neuen Definition handelt es sich bei rechnungslegungsbezogenen Schätzungen um monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von CECONOMY. IAS 12 Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer Transaktion Die Änderungen an IAS 12 schränken den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung zum erstmaligen Ansatz von latenten Steuern („initial recognition exemption“) ein. Es wird klargestellt, dass die Ausnahmeregelung nicht auf Vermögenswerte und Schulden anzuwenden ist, die aus einer einzigen Transaktion resultieren und bei deren erstmaliger Erfassung gleichzeitig steuerpflichtige und abzugsfähige temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von CECONOMY. IAS 12 Mindestbesteuerung – Pillar Two – Modellierungen Die Änderungen an IAS 12 bieten vorübergehende Ausnahmen bei der Bilanzierung von Steuern, die sich aus der Umsetzung der globalen Steuervorschriften zur Mindestbesteuerung bei den jeweiligen Ländern ergeben. Die zusätzlich eingeführten Offenlegungsvorschriften sollen unterstützen, das Risiko eines Unternehmens für die aus der Reform resultierenden Ertragsteuern, insbesondere vor Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung, besser zu verstehen. Die Ergebnisse erster indikativer Analysen werden im Anhang Nummer 12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beschrieben. Veröffentlichte, aber im Geschäftsjahr 2023/24 noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften Vom IASB wurden weitere Bilanzierungsstandards und Interpretationen neu verabschiedet beziehungsweise überarbeitet, die von CECONOMY im Geschäftsjahr 2023/24 noch nicht umgesetzt wurden, da sie entweder noch nicht zwingend anzuwenden waren oder von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung genehmigt wurden.

Standard/ Interpretation Titel Anwendungsbeginn gemäß IFRS1 Anwendung bei CECONOMY AG ab2 Genehmigt durch EU3
IFRS 10/IAS 28 Konzernabschlüsse/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderung: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen4) Unbekannt5 Unbekannt5 Nein
IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig 01.01.2024 01.10.2024 Ja
IFRS 16 Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen (Änderung an IFRS 16) 01.01.2024 01.10.2024 Ja
IAS 7/IFRS 7 Änderungen an IAS 7 und IFRS 7: Reverse-Factoring-Transaktionen 01.01.2024 01.10.2024 Ja
IAS 21 Änderungen an IAS 21: Fehlende Umtauschbarkeit 01.01.2025 01.10.2025 Ja
IFRS 9/IFRS 7 Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten4 01.01.2026 01.10.2026 Nein
Diverse Verbesserungen der IFRS4 (Annual Improvements to IFRS Accounting Standards – Volume 11) 01.01.2026 01.10.2026 Nein
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss4 01.01.2027 01.10.2027 Nein
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht4 01.01.2027 01.10.2027 Nein
Agenda Entscheidung IFRS 8 Agenda Entscheidung des IFRS Interpretations Committee (IC) Angabe von Erträgen und Aufwendungen für berichtspflichtige Segmente4 unmittelbar n/a
1 Ohne vorzeitige Anwendung
2 Anwendung erst ab 1. Oktober aufgrund der Abweichung des Geschäftsjahres vom Kalenderjahr; Voraussetzung: Genehmigung zur Anwendung (Endorsement) durch die EU ist erfolgt
3 Stand: 10.12.2024 (Datum der Unterschrift durch den Vorstand der CECONOMY AG)
4 Offizieller deutscher Titel noch nicht bekannt – daher eigene Übersetzung
5 Anwendungsbeginn durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben

Eine Analyse zu den Auswirkungen von IFRS 18 auf CECONOMY bezüglich der Darstellung und Angaben im Abschluss wurde begonnen. Im Hinblick auf die erstmalige Anwendung der anderen in der Tabelle aufgeführten Standards und Interpretationen sowie anderer in den jährlichen Verbesserungen geänderter Standards wird nach derzeitiger Einschätzung von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ausgegangen. Im Juli 2024 bestätigte der IASB eine Agenda-Entscheidung des IFRS Interpretations Committee (IC), die Klarstellungen zu Segmentberichterstattung nach IFRS 8 enthält. Unternehmen könnten zusätzliche Angaben zu Ertrags- und Aufwandsposten auf Segmentebene machen müssen, auch wenn diese nicht regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger überwacht werden. CECONOMY hat begonnen seine Segmentberichterstattung insbesondere hinsichtlich der Angabe wesentlicher Ertrags- und Aufwandsposten, die in das Segmentergebnis einfließen, zu prüfen. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden neben der CECONOMY AG alle Unternehmen einbezogen, bei denen die CECONOMY AG mittel- oder unmittelbar die Beherrschung innehat, sofern diese Unternehmen einzeln sowie auch insgesamt nicht unbedeutend für den Konzernabschluss sind. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, durch die Mehrheit der Stimmrechte oder gemäß Satzung, Unternehmensvertrag oder vertraglicher Vereinbarung die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens auszuüben, um aus dessen Tätigkeit einen Nutzen zu ziehen. Es werden mit der CECONOMY AG 401 deutsche (30.09.2023: 406) und 249 internationale (30.09.2023: 246) Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Im Geschäftsjahr 2023/24 hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt geändert:

Stand 01.10.2023 652
Abgänge 6
Neugründungen 3
Zugang 1
Stand 30.09.2024 650

Bis auf eine Ausnahme haben die in den Konzernabschuss einbezogenen Konzerngesellschaften ihr Geschäftsjahresende am 30. September. Die entkonsolidierten Gesellschaften werden bis zum Zeitpunkt ihres Abgangs als Konzernunternehmen berücksichtigt. Die Abgänge betreffen sechs Verschmelzungen. Die Neugründungen betreffen zwei Gesellschaften in den Niederlanden und eine Gesellschaft in Italien. Der Zugang betrifft ein Tochterunternehmen, welches bislang aus Wesentlichkeitsgründen nicht vollkonsolidiert wurde. Bis zum 30.09.2023 wurde dieses Tochterunternehmen zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Position Finanzanlagen ausgewiesen. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Zwei assoziierte Unternehmen (30.09.2023: zwei assoziierte Unternehmen) werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Zum 30. September 2024 bestehen keine wesentlichen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter. * ↗ Eine Übersicht aller wesentlichen Konzerngesellschaften findet sich unter Nummer 47 Übersicht der wesentlichen vollkonsolidierten Konzerngesellschaften. Darüber hinaus ist eine vollständige Auflistung aller Konzerngesellschaften sowie der assoziierten Unternehmen gemäß § 313 HGB auf der Internetseite www.ceconomy.de unter der Rubrik Investor Relations – Publikationen abrufbar. Konsolidierungsgrundsätze Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden gemäß IFRS 10 (Konzernabschlüsse) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Tochterunternehmen werden grundsätzlich vollkonsolidiert, sofern sie wesentlich für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind. Der Ausweis der Ergebnisse aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich danach, ob das Beteiligungsunternehmen eine operative oder nicht operative Tätigkeit ausübt. Zu der operativen Tätigkeit zählen sowohl das Handelsgeschäft als auch dabei unterstützende Tätigkeiten (zum Beispiel An-/Vermietung von Handelsimmobilien, Einkauf, Logistik). Ergebnisse von operativen assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten sind im betrieblichen Ergebnis (EBIT) enthalten, Ergebnisse von nicht operativen Unternehmen im Finanzergebnis. Gegebenenfalls abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Abschlüssen von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet sind, werden beibehalten, sofern sie den konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von CECONOMY nicht wesentlich entgegenstehen. Konzerninterne Gewinne und Verluste werden eliminiert, Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie zwischen konsolidierten Konzernunternehmen bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten beziehungsweise Rückstellungen werden konsolidiert. Zwischenergebnisse im Anlage- oder Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Auf Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) abgegrenzt. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Eine Erhöhung und Verminderung der Anteile an Tochterunternehmen ist als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktion in den Gewinnrücklagen darzustellen, solange die Muttergesellschaft weiterhin über eine Beherrschung verfügt. Führt eine Verminderung oder der gesamte Abgang der Anteile zum Verlust der Beherrschung, wird die Vollkonsolidierung des Tochterunternehmens zu dem Zeitpunkt beendet, zu dem das Mutterunternehmen die Möglichkeit der Beherrschung verliert. Sämtliche zuvor vollkonsolidierten Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalposten werden zu fortgeführten Konzernbuchwerten ausgebucht. Die Entkonsolidierung der abgehenden Anteile erfolgt gemäß den allgemeinen Regeln zur Entkonsolidierung. Liegt weiterhin eine Restbeteiligung vor, wird diese mit ihrem Fair Value als Finanzinstrument nach IFRS 9 oder als assoziiertes Unternehmen, bewertet nach der Equity-Methode gemäß IAS 28, eingebucht. Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion bewertet. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum Fair Value in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Fair Values gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Währungsumrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die als Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind, sowie aus zur Veräußerung gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten und qualifizierten Absicherungen von Zahlungsströmen werden erfolgsneutral unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Ausländische Geschäftsbetriebe Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt dabei die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, so dass ihre jeweilige Landeswährung in der Regel die funktionale Währung darstellt. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt daher zum Stichtagskurs am Bilanzstichtag. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst und unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen. Soweit das ausländische Tochterunternehmen nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens ist, wird der entsprechende Teil der Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen. Im Jahr des Abgangs beziehungsweise zum Zeitpunkt der Stilllegung des Geschäftsbetriebs eines ausländischen Tochterunternehmens werden die Währungsdifferenzen erfolgswirksam über das Finanzergebnis aufgelöst. Bei teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit eines ausländischen Tochterunternehmens wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Werden ausländische assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen teilweise veräußert ohne Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung, wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2021/22 wurde erstmals mit der türkischen Lira eine funktionale Währung eines einbezogenen Unternehmens als hochinflationär im Sinne des IAS 29 (Rechnungslegung in Hochinflationsländern) klassifiziert. Im April 2022 wurde die Türkei als Hochinflationsland eingestuft. Diese Änderung wirkte für Berichtsperioden, die am oder nach dem 30. Juni 2022 endeten. Die Einschätzung, die auf der Grundlage der quantitativen und qualitativen Kriterien erfolgte, ergab sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass die kumulierte Inflation der letzten drei Kalenderjahre in der Türkei im ersten Quartal des Kalenderjahres 2022 auf über 100 Prozent gestiegen war und ein fortdauernder Anstieg zu beobachten war (vgl. Daten des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) zum harmonisierten Verbraucherpreisindex). Der IAS 29 regelt, dass bei erstmaliger Anwendung des Bilanzierungsstandards die funktionale Währung des Hochinflationslands so zu behandeln ist, als sei die betroffene Volkswirtschaft schon immer hochinflationär gewesen (retrospektive Anwendung). Ziel des IAS 29 ist es, die durch die Hochinflation bedingte Veränderung der Kaufkraft zu ermitteln und die nicht-monetären Vermögenswerte, Schulden, das Eigenkapital und die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns an die am Abschlussstichtag geltende Maßeinheit anzupassen. Hinsichtlich der monetären Posten ist gemäß IAS 29 keine Anpassung erforderlich, da diese bereits die am Abschlussstichtag geltende Maßeinheit verkörpern. Um die Höhe der Kaufkraftänderung zu bestimmen, wurde auf die Daten von Eurostat zum harmonisierten Verbraucherpreisindex für die Türkei zurückgegriffen (VPI Basis 2015 = 100). Der harmonisierte Verbraucherpreisindex betrug 401,10 Basispunkte zum 30. September 2022 und erhöhte sich auf einen Wert in Höhe von 648,45 Basispunkte zum 30. September 2023 beziehungsweise auf einen Wert in Höhe von 969,11 Basispunkte zum 30. September 2024. Erst nach der Indexierung der betroffenen Positionen erfolgt eine Umrechnung aller Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in die Darstellungswährung des Konzerns gemäß IAS 21. Als Währungsumrechnungskurs wird in beiden Fällen der Stichtagskurs für die Umrechnung angewendet. Der Stichtagskurs je EUR wurde zum 30. September 2024 mit 38,26930 TRY (30.09.2023: 29,05140 TRY) angewendet. CECONOMY hat sich entschieden, zur besseren Darstellung die folgenden Effekte in der Währungsreserve zu zeigen: (a) die Anpassung der Abschlüsse/des Eigenkapitals unter Anwendung des relevanten Preisindizes und (b) die Währungsumrechnungseffekte der zugrunde liegenden Abschlüsse in Euro mit dem Stichtagskurs. Die Effekte aus der Indexierung der nicht monetären Vermögenswerte und Schulden, des Eigenkapitals und der Posten der Gesamtergebnisrechnung im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/24 werden in einem Posten „Gewinn aus der Nettoposition monetärer Posten“ gezeigt. Insgesamt wurde ein Gewinn aus der Nettoposition monetärer Posten in Höhe von 57 Mio. € (2022/23: 60 Mio. €) gebucht, der sich im Wesentlichen aus Anpassungen operativer Positionen ergab. Dieser wurde zur besseren Darstellung der operativen Ertragskraft als Gegenläufer zu den negativen Effekten im operativen Ergebnis in Höhe von –87 Mio. € (2022/23: –39 Mio. €) in den Sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Darüber hinaus ergeben sich auch Erhöhungen planmäßiger Abschreibungen und Wareneinsätze infolge der höheren indexierten Werte des Sachanlagevermögens, der Nutzungsrechte sowie der Vorräte. Insgesamt ergab sich im EBIT ein negativer Effekt aus der Anwendung des IAS 29 in Höhe von rund 30 Mio. € (2022/23: positiver Effekt 21 Mio. €). Die Posten der Kapitalflussrechnung werden ebenfalls indexiert. Der Gewinn oder Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten wird innerhalb des Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit in einer separaten Zeile dargestellt. Gemeinsam mit dem Effekt aus der Indexierung des Anfangsbestands an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wird der Gewinn oder Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten zudem in der Zeile IAS 29-Effekte auf den Cashflow der betrieblichen Tätigkeit, der Investitions- und Finanzierungstätigkeit erfasst. Für die Währungsumrechnung wurden hinsichtlich der Währungen der für CECONOMY wichtigsten Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:

Durchschnittskurs je EUR Stichtagskurs je EUR
2022/23 2023/24 30.09.2023 30.09.2024
Britisches Pfund GBP 0,87058 0,85529 0,86458 0,83543
Hongkong-Dollar HKD 8,35882 8,47150 8,29590 8,69330
Norwegische Krone NOK 11,10804 11,59906 11,25350 11,76450
Polnischer Złoty PLN 4,61973 4,33351 4,62830 4,27880
Russischer Rubel RUB 83,59685 98,68051 103,11760 103,82090
Schwedische Krone SEK 11,34182 11,42685 11,53250 11,30000
Schweizer Franken CHF 0,97891 0,95716 0,96690 0,94390
Türkische Lira TRY 22,80655 34,02299 29,05140 38,26930
Ungarischer Forint HUF 389,04822 388,93650 389,50000 396,88000
Quelle: Europäische Zentralbank, Bloomberg

Gewinn- und Verlustrechnung Ertrags- und Aufwandsrealisierung CECONOMY verkauft eine Vielzahl von Standardprodukten an die Kunden. Kunden sind hierbei im Wesentlichen private Endverbraucher. Bei der Bestimmung des Zeitpunkts von Umsatzrealisierungen werden im Allgemeinen vier Fälle unterschieden: * – Produktgeschäft in Märkten: Umsätze für Warenverkäufe werden zeitpunktbezogen bei Kontrollübergang realisiert. Der Kontrollübergang ereignet sich in der Regel zu dem Zeitpunkt, wenn die Ware an den Kunden abgegeben wird und eine zeitgleiche Bezahlung durch den Kunden erfolgt. * – Online-Verkäufe: Die Umsatzrealisierung erfolgt zum Zeitpunkt der erwarteten Zustellung der Ware an den Kunden und unterliegt hierbei keinen wesentlichen Ermessensentscheidungen. * – Veräußerung von Dienstleistungen (zeitraumbezogen): Stellen die Dienstleistungen eine separate zeitraumbezogene Leistungsverpflichtung nach IFRS 15 dar, erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen über die Dauer der Leistungserbringung. Dies kommt im Zusammenhang mit der Veräußerung von erweiterten Garantien – für die CECONOMY als Agent agiert – zum Tragen. Der auf die Abwicklung von Schadensfällen und die Weiterleitung von Zahlungen entfallende Anteil der vom Versicherer erhaltenen Provision wird gemäß den Vorgaben des IFRS 15 über den Zeitraum der Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen als Erlös realisiert. * – Veräußerung von Dienstleistungen (zeitpunktbezogen): Stellen die Dienstleistungen eine separate zeitpunktbezogene Leistungsverpflichtung nach IFRS 15 dar, erfolgt die Umsatzrealisierung bei Abschluss der Leistungserbringung. Dies findet insbesondere bei der Installation und Auslieferung von Waren, Marketingdienstleistungen (Retail Media) und der Provision für die Vermittlung von Verträgen Anwendung. Verpflichtungen aus der Rückgabe von Produkten werden als Rückerstattungsverbindlichkeit angesetzt. Für Fälle von erwarteten Rückgaben wird ein Umsatz nur für diejenigen Produkte realisiert, die erwartungsgemäß nicht zurückgegeben werden. Bei der Schätzung wird dies in dem Umfang berücksichtigt, in dem eine signifikante Umsatzumkehr durch die Schätzung höchstwahrscheinlich nicht eintrifft. Bei der Bilanzierung des Verkaufs eines subventionierten Endgeräts in Verbindung mit der Vermittlung eines Servicevertrags werden zwei Leistungsverpflichtungen identifiziert: Verkauf des Endgeräts sowie Erbringung einer Dienstleistung (Vermittlung des Mobilfunkvertrags). Zur Identifizierung der jeweiligen Transaktionspreise der Vertragsbestandteile wird eine Aufteilung auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise vorgenommen. Für das Endgerät besteht ein beobachtbarer Marktpreis. Die Vermittlungsprovision wird anhand des „Cost-plus-margin“-Ansatzes geschätzt. Beide Leistungsverpflichtungen werden zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden erbracht. Aufgrund dessen erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. CECONOMY nimmt das Wahlrecht nach IFRS 15.94 in Anspruch, diejenigen Vertragserlangungs- und Erfüllungskosten direkt im Aufwand zu erfassen, die bei Aktivierung über eine Dauer von maximal einem Jahr abgeschrieben würden. Des Weiteren nimmt CECONOMY für Finanzierungskomponenten den praktischen Behelf nach IFRS 15.63 in Anspruch, die Auswirkungen einer Finanzierungskomponente nicht zu berücksichtigen, falls die Dauer zwischen Übertragung von Gütern beziehungsweise Dienstleistungen und Bezahlung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt. Zuwendungen der Öffentlichen Hand werden bilanziert, wenn mit angemessener Sicherheit gewährleistet ist, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und die Zuwendungen tatsächlich zufließen werden. Zuwendungen, die erfolgsbezogen sind und auf zukünftige Perioden entfallen, sind periodengerecht entsprechend den zugehörigen Aufwendungen zu vereinnahmen. Bereits zugeflossene erfolgsbezogene Zuwendungen für Folgeperioden sind passivisch abzugrenzen und in den Folgeperioden anteilig aufzulösen. Zuwendungen, deren Anspruchsberechtigter der Mitarbeitende ist, werden als durchlaufender Posten gezeigt. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. Das Finanzergebnis umfasst primär das Sonstige Beteiligungsergebnis, Zinsen sowie Währungseffekte. Zinsen werden periodengerecht, gegebenenfalls unter Anwendung der Effektivzinsmethode, als Aufwand beziehungsweise Ertrag erfasst. Eine Ausnahme von der erfolgswirksamen Erfassung bilden Fremdkapitalzinsen, die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswerts zuzurechnen sind und daher gemäß IAS 23 (Fremdkapitalkosten) zwingend als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert werden. Ausschüttungen werden grundsätzlich mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung ertragswirksam vereinnahmt. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen die tatsächlichen und die latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Sie werden prinzipiell erfolgswirksam erfasst, außer sie stehen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im Sonstigen Ergebnis erfassten Posten. Bilanz Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte werden in Übereinstimmung mit IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) aktiviert. Ein aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierender Geschäfts- oder Firmenwert wird derjenigen Gruppe sogenannter zahlungsmittelgenerierender Einheiten zugeordnet, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen zieht. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit ist gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) definiert als die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Aufgrund der Vorschriften des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 wird eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zum Bilanzstichtag durchgeführt. Diese erfolgt auf der Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Diese Gruppe ist grundsätzlich bei CECONOMY die Organisationseinheit pro Land. Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden regelmäßig einmal pro Jahr – bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch unterjährig – auf Wertminderungen hin überprüft. Bei Vorliegen einer Wertminderung wird diese erfolgswirksam erfasst. Zur Ermittlung einer möglichen Wertminderung wird der erzielbare Betrag einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit der Summe der Buchwerte verglichen. Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Eine Wertminderung für den einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert liegt nur dann vor, wenn der erzielbare Betrag kleiner als die Summe der Buchwerte ist. Eine Zuschreibung erfolgt bei Wegfall der Gründe einer in Vorperioden vorgenommenen Wertminderung nicht. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit den Herstellungskosten für ihre Entwicklung gemäß IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) aktiviert. Die Kosten der Forschungsphase werden hingegen nicht aktiviert, sondern sofort als Aufwand erfasst. Die Herstellungskosten umfassen alle der Entwicklung direkt zurechenbaren Kosten. Dazu können folgende Kosten zählen:

Einzelkosten Materialeinzelkosten
Fertigungseinzelkosten
Sondereinzelkosten der Fertigung
Gemeinkosten (direkt zurechenbar) Materialgemeinkosten
Fertigungsgemeinkosten
Werteverzehr des Anlagevermögens
Entwicklungsbezogene Kosten der Verwaltung

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden Fremdkapitalkosten nur einbezogen, falls es sich um einen sogenannten qualifizierten Vermögenswert im Sinne des IAS 23 (Fremdkapitalkosten) handelt. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein nicht finanzieller Vermögenswert, bei dem ein beträchtlicher Zeitraum benötigt wird, um diesen in den beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Die Folgebewertung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit einer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer erfolgt gemäß dem Anschaffungskostenmodell. Das Wahlrecht zur Neubewertung wird nicht ausgeübt. Alle sonstigen immateriellen Vermögenswerte bei CECONOMY mit einer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer werden planmäßig linear abgeschrieben. Aktivierte selbst erstellte und erworbene Software sowie vergleichbare immaterielle Vermögenswerte werden über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, Lizenzen grundsätzlich über ihre Laufzeit abgeschrieben. Für diese immateriellen Vermögenswerte wird zu jedem Bilanzstichtag geprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Eine Wertminderung wird erfasst, falls der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Wenn der Vermögenswert keine Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen sind, erfolgt der Wertminderungstest auf Ebene der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Hierbei wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihrem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Eine Zuschreibung erfolgt bei Wegfall der Gründe einer in Vorperioden vorgenommenen Wertminderung auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Wertminderungen oder Wertaufholungen werden unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips erfolgswirksam erfasst. Sachanlagen Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sind mit ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 (Sachanlagen) bewertet. In den Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen sind neben den Einzelkosten direkt zurechenbare Gemeinkosten enthalten. Finanzierungskosten werden ausschließlich bei qualifizierten Vermögenswerten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Erhaltene Investitionszuschüsse werden gemäß IAS 20 (Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der Öffentlichen Hand) berücksichtigt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts um den Betrag des Zuschusses gekürzt werden. Eine passivische Abgrenzung der Zuschüsse erfolgt nicht. Rückbauverpflichtungen werden in Höhe des abgezinsten Erfüllungsbetrags in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einbezogen. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage werden lediglich hinzuaktiviert, sofern diese zu einem höheren zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen für CECONOMY führen. Die planmäßige Abschreibung der Sachanlagen erfolgt ausschließlich linear nach der Anschaffungskostenmethode gemäß IAS 16.30. Das Wahlrecht der Neubewertungsmethode nach IAS 16.31 kommt nicht zur Anwendung. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern, auf denen die planmäßigen Abschreibungen beruhen, liegen konzerneinheitlich in den folgenden Bandbreiten:

Gebäude 33 bis 50 Jahre
Einbauten in gemieteten Gebäuden 15 Jahre bzw. kürzere Mietvertragsdauer
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre

Aktivierte Rückbaukosten werden ratierlich über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts abgeschrieben. Bestehen Anhaltspunkte für die Wertminderung einer Sachanlage, wird ein Wertminderungstest gemäß IAS 36 durchgeführt. Liegt dabei der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wird eine Wertminderung für die Sachanlage erfasst. Wenn der Vermögenswert keine Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen sind, erfolgt der Wertminderungstest auf Ebene der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung wird eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. leasingverhältnisse CECONOMY bilanziert als Leasingnehmer alle Leasingverhältnisse nach dem einheitlichen Right-of-Use-Ansatz gemäß IFRS 16. Demnach wird für jedes Leasingverhältnis eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen angesetzt. Die Leasingzahlungen setzen sich zusammen aus der Summe aller fixen Leasingzahlungen abzüglich Anreizzahlungen für den Vertragsabschluss. Hinzugerechnet werden alle index- und zinsbasierten variablen Leasingzahlungen. Zudem werden variable Zahlungen, die wirtschaftlich betrachtet fixe Zahlungen darstellen, sowie erwartete Zahlungen, die aufgrund von Restwertgarantien zu leisten sind, berücksichtigt. Leasingzahlungen aufgrund von Kaufpreisoptionen und Mietverlängerungsoptionen werden einbezogen, sofern deren Ausübung hinreichend sicher ist. Auch vertraglich vereinbarte Entschädigungszahlungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung seitens des Leasingnehmers werden erfasst, wenn von einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ausgegangen wird. Mit Ausnahme des Immobilienleasings wird das Entgelt nicht auf eine Leasingkomponente und eine Nichtleasingkomponente aufgeteilt. Variable Leasingzahlungen werden grundsätzlich als Mietaufwand erfasst. Bei der Bewertung ist grundsätzlich der dem Leasingverhältnis implizite Zinssatz zu verwenden. Ist dieser von CECONOMY nicht bestimmbar, wird der Grenzfremdkapitalzinssatz zugrunde gelegt. Die Leasingverbindlichkeit wird über die Laufzeit mittels der Effektivzinsmethode aufgezinst und unter Berücksichtigung der geleisteten Leasingzahlungen fortgeschrieben. Änderungen der Berechnungsparameter, zum Beispiel hinsichtlich der Vertragslaufzeit, der Einschätzung der Ausübung einer Mietverlängerungs- oder Kaufoption oder der erwarteten Leasingzahlungen, führen zu einer Neubewertung der Verbindlichkeit. Das parallel anzusetzende Nutzungsrecht wird grundsätzlich mit dem Wert der Verbindlichkeit aktiviert. Zudem werden bereits geleistete Leasingzahlungen und direkt zurechenbare Kosten einbezogen. Vom Leasinggeber erhaltene Zahlungen, die mit dem Leasing in Verbindung stehen, werden abgezogen. Wiederherstellungsverpflichtungen aus Leasingverhältnissen werden bei der Bewertung ebenfalls berücksichtigt. Das Nutzungsrecht wird gemäß IAS 16 (Sachanlagen) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Demnach wird das Nutzungsrecht planmäßig über die kürzere Periode der Nutzungsdauer oder Vertragslaufzeit abgeschrieben. Ist hingegen bereits zu Beginn des Leasingverhältnisses hinreichend sicher, dass das Eigentum auf den Leasingnehmer übergehen wird, erfolgt die planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Bestehen Anhaltspunkte für die Wertminderung eines Nutzungsrechts, wird IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) angewendet. Eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit aufgrund von Änderungen der Leasingzahlungen führt korrespondierend zu einer grundsätzlich erfolgsneutralen Anpassung des Nutzungsrechts. Den Buchwert übersteigende, negative Anpassungen werden erfolgswirksam erfasst. Auf kurzfristige Leasingverträge (Laufzeit maximal zwölf Monate) und Leasingverhältnisse über Low Value Assets wird der Right-of-Use-Ansatz nicht angewendet. Low Value Assets sind Bestandteile von Leasingverhältnissen, die einzeln betrachtet unwesentlich für die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens sind. Stattdessen werden die Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverträge und Leasingverhältnisse über Low Value Assets als Mietaufwand erfasst. Bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen beurteilt CECONOMY zunächst, ob nach IFRS 15 tatsächlich ein Verkauf stattgefunden hat. Ist dies zu bejahen, wird ein Nutzungsrecht in Höhe des anteiligen Buchwerts des Vermögensgegenstands, gemessen am zurückbehaltenen Nutzungsrecht, bilanziert. Ein Veräußerungsgewinn wird in Höhe des an den Leasinggeber übertragenen Anteils realisiert. Liegt kein Verkauf vor, wird die Transaktion wie eine Finanzierung behandelt, ohne dass es zu einem Abgang des Vermögenswerts kommt. Leasingverträge, bei denen CECONOMY der Leasinggeber ist, werden in Operating-Leasing- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert. Liegt ein Operating-Leasingverhältnis vor, bilanziert CECONOMY als Leasinggeber weiterhin einen Vermögenswert und erfasst die Leasingzahlungen als Mietertrag. Bei Finanzierungs-Leasingverhältnissen setzt CECONOMY eine Forderung für die Leasingzahlungen (Nettoinvestition) an. Die Bewertung der Leasingforderung erfolgt nach dem Simplified Approach nach IFRS 9 (Finanzinstrumente). Die gezahlten Leasingraten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt. vertragsvermögenswerte Vertragsvermögenswerte werden unter der Bilanzposition Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche ausgewiesen. Ein Vertragsvermögenswert repräsentiert das Recht auf Gegenleistung in Form von Zahlung des Kunden, wenn Güter oder Dienstleistungen an den Kunden übertragen wurden, das Recht auf Gegenleistung jedoch noch von anderen Faktoren abhängt als vom Ablauf von Zeit. Bei CECONOMY entstehen Vertragsvermögenswerte im Wesentlichen aus variablen Provisionsansprüchen, zum Beispiel aus der Vermittlung von Mobilfunkverträgen, die noch an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Zur Ermittlung von Wertminderungen auf Vertragsvermögenswerte wendet CECONOMY den Simplified Approach nach IFRS 9 (Finanzinstrumente) an. Andere Vermögenswerte Hierunter sind andere Forderungen und Vermögenswerte wie zum Beispiel sonstige Steuererstattungsansprüche zu verstehen. Im Rahmen der Rechnungsabgrenzungsposten werden transitorische Abgrenzungen ausgewiesen. Finanzinstrumente Sofern es sich nicht um assoziierte Unternehmen im Sinne des IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen) oder Gemeinschaftsunternehmen gemäß IFRS 11 (Gemeinschaftliche Vereinbarungen) handelt, werden finanzielle Vermögenswerte entsprechend den nachfolgend erläuterten Bewertungsklassen bilanziert. Bei allen Kategorien, außer der Kategorie „Erfolgswirksame, zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“, werden die angefallenen Transaktionskosten einbezogen. Der Ansatz erfolgt stets zum Handelstag. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis angesetzt. Die Folgebewertung von Finanzinstrumenten erfolgt gemäß der Zuordnung der nachfolgend erläuterten Bewertungsklassen entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum Fair Value. Die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus dem Posten erloschen beziehungsweise ausgelaufen sind oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Zudem erfolgt die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder übertragen noch behalten werden und nicht die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert behalten wird. Es kommt nicht zu einem vollständigen Abgang, wenn weder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken zurückbehalten noch übertragen wurden und die Verfügungsmacht über die Forderungen bei CECONOMY verblieben ist. In diesem Fall wird nur ein Teilabgang der Forderungen unter Berücksichtigung des verbleibenden Continuing Involvement erfasst. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird nur dann ausgebucht, wenn diese erloschen ist, das heißt, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten werden alle Fremdkapitalinstrumente bewertet, die als finanzielle Vermögenswerte bis zu ihrer Endfälligkeit gehalten werden beziehungsweise bei denen es das Ziel ist, die vertraglichen Zahlungsströme zu realisieren (Geschäftsmodell „Halten“). Weiterhin ist es erforderlich, dass das sogenannte SPPI-Kriterium (Solely-Payments-of-Principal and Interest) bei diesen Finanzinstrumenten erfüllt ist. Bestehen die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich aus unmodifizierten und ungehebelten Zins- und Tilgungszahlungsströmen auf den ausstehenden Kapitalbetrag, so ist das SPPI-Kriterium erfüllt. Für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind Wertminderungen für erwartete und eingetretene Kreditverluste zu erfassen. Hierbei wird zwischen dem General und dem Simplified Approach unterschieden. Bei CECONOMY wird der General Approach angewendet, sofern keine freiwillige Bewertung nach dem vereinfachten Ansatz erfolgt (siehe unten). Die Erfassung der Wertminderung erfolgt in drei Stufen. In Stufe 1 sind die Finanzinstrumente zu erfassen, deren Ausfallrisiko sich zum erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat. Auf Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente erfolgt aus Wesentlichkeitsgründen keine Wertminderung. Aufgrund dessen wird die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts bemessen. In Stufe 2 erfolgt die Wertberichtigung in Höhe der Kreditausfallwahrscheinlichkeit über die gesamte Laufzeit des Finanzinstruments, wenn sich das Kreditrisiko signifikant erhöht hat. Bei Stufe 3 handelt es sich um die Incurred Losses, die nachfolgend erläutert werden. Der General Approach findet insbesondere bei Forderungen an Lieferanten Anwendung. Für folgende Posten wird der Vermögenswert mittels des Simplified Approach wertgemindert: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 sowie Leasingforderungen. Zur Ermittlung und Erfassung von erwarteten Kreditverlusten wird für jede Region (DACH, West-/Südeuropa, Osteuropa und Sonstige) eine Wertminderungsmatrix erstellt. Diese erfasst die Kreditausfallwahrscheinlichkeit über die gesamte Laufzeit des Finanzinstruments. Es wird auf den Forderungsbestand abgestellt, der bisher nicht einzelwertberichtigt wurde. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte gegenüber Providern wird zur Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts ein individuelles Rating hinterlegt. Zu jedem Bilanzstichtag werden finanzielle Vermögenswerte daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen (eingetretene Kreditverluste). Zu diesen Hinweisen zählen beispielsweise Verzögerungen oder Ausfälle von Zins- oder Tilgungszahlungen sowie erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners. Falls solche Hinweise bestehen, wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der (noch) erwarteten künftigen Cashflows ermittelt. Als Zinssatz für die Diskontierung der erwarteten künftigen Cashflows ist der bislang verwendete Effektivzinssatz anzuwenden. Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen Verlustereignisse vorliegen, ist stets eine Einzelwertberichtigung durchzuführen. Innerhalb von CECONOMY fallen grundsätzlich die folgenden finanziellen Vermögenswerte unter das Geschäftsmodell „Halten“: * – Ausleihungen/Darlehensforderungen. * – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. * – Forderungen an Lieferanten: Forderungen an Lieferanten werden je nach zugrunde liegendem Sachverhalt als Anschaffungskostenminderung, als Kostenerstattung oder als Entgelt für erbrachte Dienstleistungen bilanziert. Die Lieferantenvergütungen werden zum Stichtag periodengerecht abgegrenzt, sofern sie vertraglich vereinbart sind und die Realisation wahrscheinlich ist. Die Abgrenzungen basieren auf Hochrechnungen, soweit es um Lieferantenvergütungen geht, die regelmäßig an gewisse Kalenderjahresziele gekoppelt sind. * – Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente: Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Schecks, Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristig liquide finanzielle Vermögenswerte, wie beispielsweise verfügbare Guthaben auf Rechtsanwaltsanderkonten, Geldmarktfonds oder unterwegs befindliche Gelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten. Sie sind mit den jeweiligen Nennwerten bewertet. * – Wertpapiere, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Recycling In diese Bewertungsklasse fallen alle Fremdkapitalinstrumente, die in einem Portfolio enthalten sind, für welches zwei nebeneinander stehende Zielsetzungen bestehen: zum einen, sie bis zu ihrer Endfälligkeit zu halten und die vertraglichen Zahlungsströme zu erzielen, und zum anderen, die Instrumente vor Fälligkeit zu verkaufen (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“). Die Folgebewertung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt zum Fair Value, wobei die Fair-Value-Änderungen erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis abgebildet werden. Hiervon ausgenommen sind Wertminderungsaufwendungen und -erträge sowie Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung bis zur Ausbuchung oder Reklassifizierung des finanziellen Vermögenswerts. Innerhalb von CECONOMY fallen grundsätzlich folgende finanzielle Vermögenswerte unter das Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“: * – Wertpapiere, die Teil der Liquiditätsreserve sind und bei entsprechendem Liquiditätsbedarf vor Fälligkeit wieder veräußert werden. Erfolgsneutrale, zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Recycling In dieser Bewertungsklasse können wahlweise nicht derivative Eigenkapitalinstrumente bilanziert werden, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Erfassung der mit dem Instrument verbundenen Gewinne und Verluste erfolgt im Sonstigen Ergebnis. Die im Sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden zu keinem Zeitpunkt (weder bei Ausbuchung noch im Fall von Wertminderungen) in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Dieser Kategorie können bei CECONOMY grundsätzlich folgende finanzielle Vermögenswerte zugeordnet werden: * – Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. * – Wertpapiere, sofern sie die Definition von Eigenkapital erfüllen. Erfolgswirksame, zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte Diese Bewertungsklasse, bei der erfolgswirksam zum Fair Value bewertet wird, umfasst die folgenden Sachverhalte: * – Fremdkapitalinstrumente, die in einem Portfolio enthalten sind, für welches die Zielsetzung besteht, die Instrumente vor Fälligkeit zu verkaufen (Geschäftsmodell „Verkaufen“), und bei denen das SPPI-Kriterium nicht erfüllt ist, werden erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert. Hierzu zählen bei CECONOMY unter anderem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sofern sie Teil eines entsprechend strukturierten Factoring- oder ähnlichen Programms sind. * – Derivative Finanzinstrumente, sofern sie sich nicht in einer wirksamen bilanziellen Sicherungsbeziehung befinden. * – Eigenkapitalinstrumente, bei denen eine Handelsabsicht besteht oder bei denen keine Handelsabsicht besteht und keine wahlweise Zuordnung zur Kategorie „Erfolgsneutrale Bewertung zum Fair Value ohne Recycling“ erfolgt. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden (siehe unten), sind zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. In diese Bewertungsklasse fallen im Wesentlichen Anleiheverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen, Wechselverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten Die folgenden finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, sind erfolgswirksam zum Fair Value bewertet: * – Finanzielle Verbindlichkeiten, die mit kurzfristiger Rückkaufabsicht eingegangen wurden oder die bei erstmaliger Erfassung Teil eines Portfolios eindeutig identifizierbarer und gemeinsam verwalteter Finanzinstrumente sind, für das in der jüngeren Vergangenheit Hinweise auf kurzfristige Gewinnmitnahmen bestehen. * – Derivative finanzielle Verbindlichkeiten, sofern diese nicht Bestandteil von effektiven, bilanziellen Sicherungsbeziehungen sind. * – Verbindlichkeiten, die bei einer Übertragung eines finanziellen Vermögenswerts entstehen, der nicht die Kriterien des Abgangs erfüllt beziehungsweise nach dem Continuing-Involvement-Ansatz bilanziert wird. Die Anwendung der Fair-Value-Option und damit eine freiwillige Zuordnung von weiteren finanziellen Verbindlichkeiten in die Kategorie der erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente wird bei CECONOMY nicht ausgeübt. Zusammengesetzte Finanzinstrumente Durch den Konzern emittierte zusammengesetzte Finanzinstrumente umfassen Wandelanleihen in Euro, welche nach Wahl des Inhabers in Eigenkapitalanteile umgewandelt werden können, soweit die Zahl der auszugebenden Aktien festgelegt ist und sich nicht durch Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ändert. Die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert einer ähnlichen Verbindlichkeit, die keine Option zur Umwandlung in Eigenkapital enthält, erfasst. Die Eigenkapitalkomponente wird beim erstmaligen Ansatz als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des zusammengesetzten Finanzinstruments und dem beizulegenden Zeitwert der Fremdkapitalkomponente erfasst. Direkt zurechenbare Transaktionskosten sind im Verhältnis der Buchwerte von Fremd- und Eigenkapitalkomponente des Finanzinstruments zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zuzuordnen. Im Rahmen der Folgebewertung wird die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Eigenkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird mit dem beim erstmaligen Ansatz erfassten Wert fortgeführt. Zinsen in Verbindung mit der finanziellen Verbindlichkeit werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei Umwandlung am Fälligkeitsdatum wird die finanzielle Verbindlichkeit in das Eigenkapital umgebucht, ohne dabei den Gewinn oder Verlust zu berühren. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Ein Beteiligungsunternehmen gilt gemäß IAS 28 als assoziiertes Unternehmen, wenn es keine Tochtergesellschaft ist, aber maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des Beteiligungsunternehmens ausgeübt werden kann. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden nach IAS 28 mit der Equity-Methode bewertet. Die Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden quartalsweise um die anteiligen Ergebnisse, Ausschüttungen oder sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht beziehungsweise vermindert. Bei Hinweisen auf einen niedrigeren Wert einer Beteiligung wird eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt und, falls erforderlich, eine ergebniswirksame Wertminderung vorgenommen. Sind die Gründe für die Wertminderung entfallen, wird eine Wert-aufholung bis zum neu festgestellten, erzielbaren Betrag vorgenommen, jedoch maximal in Höhe der zuvor vorgenommenen Wertminderung. Wird ein beherrschender Anteil an einem Tochterunternehmen an ein assoziiertes Unternehmen veräußert, so erfolgt keine anteilige Eliminierung nach IAS 28, sondern der aus der Veräußerung resultierende Gewinn oder Verlust wird nach IFRS 10 in voller Höhe erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden Die Ermittlung latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 (Ertragsteuern) gemäß dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode. Latente Steuern resultieren aus temporären Unterschieden zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden. Latente Steueransprüche werden zudem für noch nicht genutzte steuerliche Verlust- und Zinsvorträge berücksichtigt. Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Realisierung des entsprechenden Nutzens erzielt wird. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden grundsätzlich saldiert, sofern die ertragsteuerlichen Ansprüche und Schulden gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und sich auf dasselbe Steuersubjekt oder eine Gruppe unterschiedlicher Steuersubjekte beziehen, die ertragsteuerlich gemeinsam veranlagt werden. Die latenten Steueransprüche werden zu jedem Bilanzstichtag neu beurteilt und gegebenenfalls angepasst. Der Ermittlung der latenten Steuern liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen beziehungsweise verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Die Beurteilung der latenten Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung von CECONOMY im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte, ihrer Vermögenswerte beziehungsweise Erfüllung ihrer Schulden zum Abschlussstichtag ergeben. Vorräte Die als Vorräte bilanzierten Handelswaren werden gemäß IAS 2 (Vorräte) zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten werden unter Verwendung der Durchschnittskostenmethode ermittelt. Vergütungen von Lieferanten, die als Anschaffungskostenminderung zu klassifizieren sind, reduzieren den Buchwert der Vorräte. Als Anschaffungsnebenkosten werden sowohl interne als auch externe Kosten berücksichtigt, sofern es sich um dem Anschaffungsprozess direkt zurechenbare Kosten handelt. Die Bewertung der Handelswaren am Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert. Bei den Handelswaren werden individuelle Bewertungsabschläge vorgenommen, sofern der Nettoveräußerungswert niedriger ist als der Buchwert. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden direkt zurechenbaren Verkaufskosten angesetzt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Handelswaren geführt haben, nicht mehr bestehen, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen. Da es sich bei den Vorräten von CECONOMY nie um sogenannte qualifizierte Vermögenswerte handelt, erfolgt bei den Vorräten keine Aktivierung von zurechenbaren Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 (Fremdkapitalkosten). Die Unterposition „Vermögenswerte für zurückzuerhaltende Ware (right of return)“ trägt dem Rückgaberecht eines Kunden Rechnung. Wenn Produkte mit Rückgaberecht verkauft werden, sind Umsatzerlöse lediglich in der Höhe der Gegenleistung zu erfassen, auf die das Unternehmen erwartungsgemäß einen Anspruch hat. Deshalb ist der Anteil derjenigen Produkte, deren Rückgabe vom Unternehmen erwartet wird, zu schätzen und bei der Ermittlung des Transaktionspreises nicht zu berücksichtigen. Ertragsteuererstattungsansprüche und Ertragsteuerschulden Die bilanzierten Ertragsteuererstattungsansprüche und Ertragsteuerschulden betreffen in- und ausländische Ertragsteuern für das Jahr 2023/24 sowie aus Vorjahren. Sie werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Lands ermittelt. Die Ermittlung der Ertragsteuerschulden beinhaltet darüber hinaus die Konsequenzen aus steuerlichen Risiken. Die diesen Risiken zugrunde liegenden Prämissen und Einschätzungen werden regelmäßig überprüft und im Rahmen der Steuerermittlung berücksichtigt. Leistungen an Arbeitnehmer Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten beispielsweise Gehälter und Löhne, Sozialversicherungsbeiträge sowie Urlaubs- und Krankengeld und werden als Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag angesetzt, sobald die mit ihnen verbundene Arbeitsleistung erbracht ist. Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen entweder im Rahmen eines beitragsorientierten oder eines leistungsorientierten Plans. Für beitragsorientierte Pläne wird die periodische Beitragsverpflichtung an den externen Versorgungsträger zeitkongruent mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Begünstigten als Altersvorsorgeaufwand erfasst. Versäumte oder im Voraus geleistete Zahlungen an den Versorgungsträger werden als Verbindlichkeit beziehungsweise als Forderung abgegrenzt. Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von über zwölf Monaten werden abgezinst. Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung im Rahmen eines leistungsorientierten Plans erfolgt nach der in IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten. Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden unter Berücksichtigung biometrischer Daten sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Falls die ermittelte Leistungsverpflichtung oder der Fair Value des Planvermögens zwischen dem Beginn und dem Ende eines Geschäftsjahres aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen (zum Beispiel bei einer höheren Fluktuationsrate) oder Änderungen der zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen (zum Beispiel beim Diskontierungszinssatz) steigen oder sinken, entstehen daraus sogenannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste. Diese werden erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Effekte aus Planänderungen und Plankürzungen werden erfolgswirksam im Dienstzeitaufwand berücksichtigt. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Die Höhe der Rückstellung ergibt sich als Differenz zwischen dem Anwartschaftsbarwert und dem Zeitwert des Planvermögens, wobei auch ein etwaiger Effekt aus der Vermögenswertbegrenzung zu berücksichtigen ist. Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen (wie zum Beispiel Jubiläums- und Sterbegelder) setzen sich zusammen aus dem Barwert der künftig an den Arbeitnehmer beziehungsweise an seine Hinterbliebenen zu leistenden Zahlungen abzüglich etwaiger damit verbundener Vermögenswerte, bewertet zum Fair Value. Die Höhe der Rückstellungen wird mittels versicherungsmathematischer Gutachten gemäß IAS 19 bestimmt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in derjenigen Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie entstehen. Bei den Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich um Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer. Sie werden erfolgswirksam als Schuld erfasst, wenn aufgrund einer vertraglichen oder faktischen Verpflichtung Zahlungen an Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu leisten sind. Eine solche Verpflichtung liegt vor, wenn für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein formaler Plan existiert und keine Möglichkeit besteht, sich dem zu entziehen. Liegt die Fälligkeit der Leistung mehr als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag, ist diese in Höhe ihres Barwerts anzusetzen. Die im Rahmen des anteilsbasierten Vergütungssystems gewährten Aktienprämien sind als „Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich“ gemäß IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) klassifiziert. Für diese werden bei Vorliegen ratierliche, mit dem Fair Value der eingegangenen Verpflichtungen bewertete Rückstellungen gebildet. Der ratierliche Aufbau der Rückstellungen erfolgt dabei erfolgswirksam als Personalaufwand, über die jeweils zugrunde liegende Sperrfrist verteilt. Der Fair Value wird mithilfe eines Optionspreismodells zu jedem Bilanzstichtag während der Sperrfrist bis zur Ausübung neu berechnet. Die Rückstellung wird entsprechend erfolgswirksam angepasst. Soweit die gewährten anteilsbasierten Vergütungen durch den Abschluss korrespondierender Sicherungsgeschäfte abgesichert wurden, sind die Sicherungsgeschäfte zum Fair Value bewertet und unter den sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten ausgewiesen. Dabei wird der Teil der Wertschwankung der Sicherungsgeschäfte in dem Maße, in dem sie der Wertschwankung der anteilsbasierten Vergütungen entspricht, erfolgswirksam als Personalaufwand erfasst. Der überschießende Teil der Wertschwankungen wird erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis gezeigt. (Sonstige) Rückstellungen (Sonstige) Rückstellungen werden gemäß IAS 37 (Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen) gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen führen, die zuverlässig ermittelbar sind. Die Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden auf den Bilanzstichtag mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich der Zinseffekte widerspiegelt. Eine entsprechende Abzinsung erfolgt für Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Rückgriffsansprüche werden nicht mit dem Rückstellungsbetrag verrechnet, sondern separat als Vermögenswerte bilanziert, sofern ihre Realisation so gut wie sicher ist. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden angesetzt, soweit zum Bilanzstichtag die faktische Verpflichtung zur Restrukturierung durch Verabschiedung eines detaillierten Restrukturierungsplans und dessen Kommunikation an die Betroffenen formalisiert wurde. Die Restrukturierungsrückstellungen enthalten ausschließlich solche Ausgaben, die zwangsweise im Zuge der Restrukturierung entstehen und nicht mit den laufenden Aktivitäten des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Rückstellungen für Gewährleistungen werden in Höhe der Handlingskosten bilanziert. Finanzschulden und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Die im Anhang angegebenen Fair Values der finanziellen Verbindlichkeiten sind auf Basis der am Bilanzstichtag für die entsprechenden Restlaufzeiten und Tilgungsstrukturen gültigen Zinssätze ermittelt. Finanzielle Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sind grundsätzlich mit dem Barwert der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu bewerten. Die Unterposition „Rückerstattungsverbindlichkeit“ der Bilanzposition Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig) trägt dem Rückgaberecht eines Kunden Rechnung. Wenn Dienstleistungen mit einem Recht auf Rückerstattung angeboten werden, sind Umsatzerlöse lediglich in der Höhe der Gegenleistung zu erfassen, auf die das Unternehmen erwartungsgemäß einen Anspruch hat. Deshalb ist der Anteil derjenigen Produkte, deren Rückgabe vom Unternehmen erwartet wird, zu schätzen und bei der Ermittlung des Transaktionspreises nicht zu berücksichtigen. vertragsverbindlichkeiten Vertragsverbindlichkeiten werden unter der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten ausgewiesen. Eine Vertragsverbindlichkeit ist zu bilanzieren, wenn der Kunde bereits geleistet hat, CECONOMY die Leistungsverpflichtung zur Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen an den Kunden jedoch noch nicht erfüllt hat. Bei CECONOMY handelt es sich bei Vertragsverbindlichkeiten im Wesentlichen um abgegrenzte Umsätze aus Kundentreueprogrammen, dem Verkauf von Gutscheinen und aus Garantieverlängerungen sowie um erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen. andere Verbindlichkeiten Die anderen Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Im Rahmen der Rechnungsabgrenzungsposten werden hier transitorische Abgrenzungen gezeigt. Sonstiges Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten sind einerseits mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, deren Existenz jedoch erst durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer künftiger Ereignisse bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen. Andererseits stellen Eventualverbindlichkeiten gegenwärtige Verpflichtungen dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, bei denen ein Ressourcenabfluss jedoch als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird oder deren Höhe nicht ausreichend verlässlich bestimmt werden kann. Solche Verpflichtungen sind nach IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen, sondern im Anhang anzugeben. Die Ermittlung der Höhe der Eventualverbindlichkeiten orientiert sich an den Grundsätzen der Rückstellungsbewertung.

Zusammenfassung ausgewählter Bewertungsmethoden
Position Bewertungsmethode
Aktiva
Geschäfts- oder Firmenwerte Anschaffungskosten (Folgebewertung: Impairment-Test)
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Herstellungskosten der Entwicklung (Einzelkosten und direkt zurechenbare Gemeinkosten)
Sachanlagen (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Equity-Methode
Nutzungsrechte (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Finanzanlagen/Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Recycling Erfolgsneutral zum Fair Value
Erfolgsneutrale zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Recycling Erfolgsneutral zum Fair Value
Erfolgswirksame zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum Fair Value
Vorräte Niedrigerer Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Vertragsvermögenswerte (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Forderungen an Lieferanten (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Andere Vermögenswerte (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Passiva
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen Methode der laufenden Einmalprämien (Anwartschaftsbarwertverfahren)
Sonstige Rückstellungen Abgezinster Erfüllungsbetrag (mit bestmöglicher Schätzung)
Finanzielle Verbindlichkeiten
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum Fair Value
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Leasingverbindlichkeiten (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Finanzschulden und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Fortgeführte) Anschaffungskosten oder Fair Value
Andere Verbindlichkeiten (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Vertragsverbindlichkeiten Erfüllungsbetrag

Ausweisänderungen Im Geschäftsjahr 2023/24 kam es in der Gewinn- und Verlustrechnung zu einer rückwirkenden Anpassung in Höhe von 10 Mio. € von der Position Übriges Finanzergebnis in die Position Zinsaufwand. Darüber hinaus wurden in der Kapitalflussrechnung Zinsaufwendungen in Höhe von 10 Mio. € aus der Sonstigen Finanzierungstätigkeit in die Gezahlten Zinsen umgegliedert. Diese Ausweisänderungen ergaben sich aufgrund einer Umgliederung von Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit einer Anleihe. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Für die Aufstellung dieses Konzernabschlusses mussten Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Ermessensentscheidungen Informationen zu bedeutenden Ermessensentscheidungen, die die im vorliegenden Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, finden sich in den folgenden Anhangangaben: * – Festlegung des Konsolidierungskreises durch Beurteilung der Beherrschungsmöglichkeiten (Kapitel Konsolidierungskreis) * – Bestimmung, ob CECONOMY bei Umsatztransaktionen als Prinzipal oder Agent handelt (Nummer 1 Umsatzerlöse). Sofern CECONOMY die Kontrolle über die Güter oder Dienstleistung erlangt hat, bevor diese an den Kunden übertragen werden, handelt CECONOMY als Prinzipal. Erlangt das Unternehmen die Kontrolle über die verkauften Güter oder Dienstleistung (vor Übertragung an den Kunden) nicht, handelt CECONOMY als Agent. Als Prinzipal handelt CECONOMY zum Beispiel beim Verkauf von physischer Ware. Als Agent handelt CECONOMY hingegen regelmäßig bei der Vermittlung von Softwareprodukten, von Guthabenkarten von externen Partnern und von Garantieleistungen. Die Beurteilung erfordert Ermessen und ist abhängig vom jeweiligen Vertragsverhältnis. * – Aufteilung des Transaktionspreises auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise bei Mehrkomponentengeschäften und der damit verbundenen Umsatzrealisierung (Nummer 1 Umsatzerlöse). Als Anhaltspunkt für einen Einzelveräußerungspreis wird der beobachtbare Preis, zu dem das Gut oder die Dienstleistung separat unter ähnlichen Umständen an ähnliche Kunden verkauft wird, herangezogen. Mehrkomponentengeschäfte liegen bei CECONOMY zum Beispiel bei Verkäufen von Gütern in Verbindung mit Servicepaketen oder verlängerter Garantievermittlung vor. * – Fair-Value-Bewertungen von Finanzinstrumenten, die nach IFRS 9 den Leveln 2 und 3 zugeordnet sind, und Goodwills im Rahmen von Impairment-Tests. * – Die Definition von Cash Generating Units (CGU) innerhalb der Gruppe, auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, sowie die Zuweisung durch Unternehmenszusammenschlüsse erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts: Zum Zweck der Prüfung auf Wertminderung wird der Geschäfts- oder Firmenwert den CGUs zugeordnet, die jeweils einem Land entsprechen, da sie die niedrigste Ebene sind, auf die der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, und nicht größer sind als ein operativer strategischer Markt. * – Im Fall der Anwendung der spezifischen Vorschriften für die Bilanzierung in Hochinflationsländern werden die Effekte aus der Indexierung der nicht monetären Vermögenswerte und Schulden, des Eigenkapitals und der Posten der Gesamtergebnisrechnung in einem Posten Gewinn aus der Nettoposition monetärer Posten gezeigt. Der Gewinn aus der Nettoposition monetärer Posten (im Wesentlichen aus Anpassungen operativer Positionen) wird zur besseren Darstellung der operativen Ertragskraft als Gegenläufer zu den negativen Effekten im operativen Ergebnis in den Sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. * – Bestimmung der Leasinglaufzeit: Zum Bereitstellungsdatum wird beurteilt, ob die Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen hinreichend sicher ist. Diese Beurteilung ist abhängig von Fakten und Umständen, die einen wirtschaftlichen Anreiz für oder gegen eine Berücksichtigung der Option geben. Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Anreizen sind auch die Länge der Grundmietzeit sowie Vergangenheitserfahrungen in die Beurteilung der Ausübungswahrscheinlichkeit einzubeziehen. Aufgrund der vielfältigen Vertragsgestaltungen bei CECONOMY werden Laufzeitcluster über die unkündbare Grundmietzeit gebildet, anhand derer die Berücksichtigung der Option eingeschätzt werden kann. Jeder einzelne Faktor oder Umstand ist separat zu prüfen, um letztendlich eine Gesamteinschätzung über die Ausübungswahrscheinlichkeit treffen zu können. * – Forderungen an Lieferanten: Häufig werden Vergütungen auf Basis eines Zieleinkaufsvolumens über das Kalenderjahr vom Lieferanten an CECONOMY verhandelt. Zum Geschäftsjahresende liegt ein Ermessen über das Erreichen des Zieleinkaufsvolumens am Kalenderjahresende vor. Eine Abgrenzung wird auf Basis des wahrscheinlichen Einkaufsvolumens vorgenommen. Schätzungen und Annahmen Informationen zu Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen mit bedeutenden Auswirkungen für den vorliegenden Konzernabschluss sind in den folgenden Anhangangaben enthalten: * – Konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern für abnutzbare Vermögenswerte (Nummer 15 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, Nummer 19 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nummer 20 Sachanlagen). * – Anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren Vermögenswerten (Nummer 15 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, Nummer 19 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nummer 20 Sachanlagen). * – Jährliche Untersuchung, ob Wertminderungsindikatoren vorliegen und gegebenenfalls Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten (Nummer 18 Geschäfts- oder Firmenwerte – inklusive Sensitivitätsanalyse) und nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (Nummer 22 Finanzanlagen und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen). * – Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts aus Leasingvereinbarungen – insbesondere die Bestimmung der Ausübungswahrscheinlichkeit von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen für Leasingvereinbarungen, der Werthaltigkeit des Nutzungsrechts sowie des Zinssatzes, der grundsätzlich in Ermangelung eines inkrementellen Zinssatzes in Anlehnung an den jeweiligen Grenzfremdkapitalzinssatz ermittelt wird. * – Einbringlichkeit und Abgrenzung von Forderungen – insbesondere Forderungen an Lieferanten und aus Provisionen (Nummer 23 Forderungen an Lieferanten, Sonstige finanzielle Vermögenswerte und andere Vermögenswerte sowie Nummer 26 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche). * – Bewertung von variablen Lieferantenvergütungen (Nummer 23 Forderungen an Lieferanten, Sonstige finanzielle Vermögenswerte und andere Vermögenswerte sowie Nummer 25 Vorräte). * – Bewertung von Vertragsvermögenswerten (Nummer 26 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche). * – Bewertung von Vorräten (Nummer 25 Vorräte). * – Ermittlung von Rückstellungen für Pensionen (Nummer 28 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen). * – Ermittlung von sonstigen Rückstellungen – beispielsweise für Operating Model, Garantieleistungen, Steuern und Risiken aus Prozessen und Verfahren (Nummer 29 Sonstige Rückstellungen (langfristig)/Rückstellungen (kurzfristig)). * – Schätzung der erwarteten Rückgaben und der damit verbundenen Umsatzrealisierung (Nummer 1 Umsatzerlöse). * – Ermittlung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge, insbesondere auf den damit verbundenen Planungshorizont (Nummer 12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag). Obwohl die Schätzungen und Annahmen mit großer Sorgfalt getroffen wurden, können die tatsächlichen Werte in Einzelfällen davon abweichen. Die für den Konzernabschluss verwendeten Schätzungen und Annahmen werden regelmäßig überprüft. Änderungen werden zum Zeitpunkt der besseren Kenntnis berücksichtigt. Änderungen der Schätzungen gemäss IAS 8 Im Rahmen der weiteren Umsetzung der Logistikstrategie von CECONOMY kam es zu einer Schätzungsänderung der Anschaffungsnebenkosten von Vorräten. Darüber hinaus führte der stärkere Fokus auf Eigenmarken zu einer Anpassung der Anschaffungskostenminderungen für Vorräte. Beide Änderungen waren insgesamt mit einem positiven Ergebniseffekt im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich verbunden. Bei der Ermittlung des Rechnungszinssatzes wurde im laufenden Jahr eine Verfeinerung bei der Abgrenzung der Anleihen, die in die Herleitung der Zinskurve in der Eurozone einfließen, erforderlich. Wäre der Rechnungszinssatz zum 30. September 2024 ohne diese Anpassung ermittelt worden, so wäre der Rechnungszins für CECONOMY um 10 Basispunkte höher und die DBO um etwa 2,4 Mio. € niedriger ausgefallen. Auswirkungen der angespannten geopolitischen Lage auf die Bilanzierung Die Geschäftstätigkeit war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/24 weiterhin durch die angespannte geopolitische Lage beeinträchtigt und durch eine starke Verunsicherung bei den Verbrauchern geprägt. CECONOMY ist weder unmittelbar noch mittelbar in der Ukraine oder im Nahen Osten vertreten, seit 2018 ist CECONOMY auch in Russland nicht mehr operativ tätig. Die für den Konzernabschluss relevanten Einschätzungen und Annahmen wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage aktueller Ereignisse und Maßnahmen getroffen. Aufgrund der anhaltenden Ungewissheit ist es nach wie vor schwierig, die Auswirkungen auf die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Erträge und Aufwendungen vorherzusagen. Kapitalmanagement Die Kapitalmanagementstrategie von CECONOMY zielt darauf ab, den laufenden Geschäftsbetrieb zu sichern, den Wert des Unternehmens zu erhöhen, eine solide Kapitalgrundlage zur Finanzierung des zukünftigen Wachstums zu legen und den Kapitaldienst sicherzustellen. Dies beinhaltet den uneingeschränkten Zugang zum Banken- und Kapitalmarkt, um die Kapitalstruktur durch Einsatz passender Finanzierungsinstrumente effektiv zu lenken. Ein weiterer zentraler Aspekt der Strategie ist die Aufrechterhaltung einer jederzeit genügenden Liquiditätsversorgung, mit dem Ziel, liquide Mittel und Liquiditätsreserven effizient und sicher zu verwalten. Die Erfassung und Quantifizierung finanzieller Risiken sowie die Erarbeitung geeigneter Strategien zur Risikostreuung bilden hierfür eine wichtige Grundlage. Die Kapitalmanagementstrategie soll die finanzielle Flexibilität und Unabhängigkeit von CECONOMY jederzeit gewährleisten. Die Kapitalmanagementstrategie von CECONOMY hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Eigen- und Fremdkapital sowie Nettoliquidität/NEttoverschuldung im Konzernabschluss Das Eigenkapital hat eine Höhe von 515 Mio. € (30.09.2023: 465 Mio. €), während das Fremdkapital 9.620 Mio. € (30.09.2023: 9.170 Mio. €) beträgt. Zum 30. September 2024 betrug die bilanzielle Nettoverschuldung 1.621 Mio. €. Im Vorjahr wurde eine Nettoverschuldung von 1.687 Mio. € ausgewiesen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lagen mit 1.010 Mio. € um 113 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres (30.09.2023: 897 Mio. €). Die Finanzschulden stiegen zum 30. September 2024 um 46 Mio. € auf 2.630 Mio. € (30.09.2023: 2.584 Mio. €). Hierin enthalten sind Leasingverbindlichkeiten, die um 59 Mio. € auf 1.725 Mio. € (30.09.2023: 1.784 Mio. €) zurückgingen. Bereinigt um Leasingverbindlichkeiten ergab sich zum 30. September 2024 eine Nettoliquidität in Höhe von 104 Mio. € (30.09.2023 bereinigt: 97 Mio. €).

Mio. € 30.09.2023 30.09.2024
Eigenkapital 465 515
Fremdkapital 9.170 9.620
Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (–) –1.687 –1.621
Finanzschulden 2.584 2.630
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 897 1.010
  • ↗ Ergänzende Angaben finden sich unter Nummer 27 Eigenkapital, unter Nummer 30 Verbindlichkeiten, unter Nummer 33.2 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, unter Nummer 33.3 Finanzschulden und unter Nummer 34 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung. Lokale Kapitalanforderungen Die Kapitalmanagementstrategie von CECONOMY zielt stets darauf ab, dass die Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende Kapitalausstattung haben. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden alle extern auferlegten Kapitalanforderungen erfüllt. Diese beinhalten beispielsweise die Einhaltung eines bestimmten Verschuldungsgrads oder einer festen Eigenkapitalquote. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
    1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse (netto) resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Waren und setzen sich wie folgt zusammen:
DACH West-/Südeuropa Osteuropa Sonstige CECONOMY
Mio. € 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24
Verkauf Ware 11.242 11.039 6.606 6.745 2.661 3.168 353 3 20.862 20.955
Services & Solutions 797 829 432 499 104 145 46 14 1.379 1.487
Umsatzerlöse gesamt 12.040 11.868 7.037 7.243 2.766 3.313 399 18 22.242 22.442

Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete der Konzernumsatz einen Anstieg von 0,9 Prozent auf 22.442 Mio. €. Hierin enthalten sind Effekte aus der Anwendung des IAS 29 (Hyperinflation Türkei) in Höhe von 124 Mio. € (2022/23: 6 Mio. €). Vom Konzernumsatz in Höhe von 22.442 Mio. € (2022/23: 22.242 Mio. €) entfielen 5.136 Mio. € auf Online-Umsätze (2022/23: 4.943 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden 36 Standorte neu eröffnet, davon jeweils ein Standort in Deutschland, Österreich und Ungarn, drei Standorte in Belgien und Spanien, fünf Standorte in Polen und der Türkei, sieben Standorte in den Niederlanden sowie zehn Standorte in Italien. Insgesamt vier Standorte wurden geschlossen, drei Standorte in Deutschland und ein Standort in Spanien. Das Standortportfolio erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf 1.030 Standorte. * 2. Materialaufwand In den Umsatzkosten sind Materialaufwendungen für bezogene Waren in Höhe von 18.067 Mio. € (2022/23: 17.912 Mio. €) enthalten. * 3. Sonstige betriebliche Erträge

Mio. € 2022/23 2023/24
Erträge aus Entkonsolidierung 21 0
Erträge aus Mieten und Untermietverträgen einschließlich Erstattungen von Mietnebenkosten 7 7
Serviceleistungen an Lieferanten 15 13
Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen 12 15
Kostenerstattungen 57 56
Gewinn aus der Nettoposition monetärer Posten 60 57
Übrige 78 72
252 220

Die Erträge aus Serviceleistungen an Lieferanten stehen im Zusammenhang mit Marketingaktivitäten. Die Erträge aus Kostenerstattungen beinhalten im Wesentlichen Erträge für entstandene Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Der Gewinn aus der Nettoposition monetärer Posten ergab sich im Wesentlichen aus Anpassungen operativer Positionen im Zusammenhang mit der Hochinflation Türkei. Dieser wurde zur besseren Darstellung der operativen Ertragskraft als Gegenläufer zu den negativen Effekten im operativen Ergebnis in Höhe von –87 Mio. € (2022/23: –39 Mio. €) in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus Schadensersatz in Höhe von 20 Mio. € (2022/23: 13 Mio. €). Darüber hinaus sind unter anderem Erträge aus der Ausbuchung von verjährten Verbindlichkeiten in Höhe von 10 Mio. € (2022/23: 4 Mio. €) enthalten. Die Erträge aus Entkonsolidierung betrafen im Geschäftsjahr 2022/23 den Abgang des MediaMarkt-Portugal-Geschäfts. * 4. Vertriebskosten

Mio. € 2022/23 2023/24
Personalkosten 1.537 1.476
Sachkosten 1.804 1.808
3.341 3.284

Der Rückgang der Personalkosten ist ursächlich auf den Abgang des MediaMarkt-Geschäfts in Schweden und Portugal zurückzuführen sowie auf eine Ausweiskorrektur der Lohn- und Gehaltskosten hin zu den Warenbezugsnebenkosten. Die Sachkosten erhöhten sich im Wesentlichen durch höhere Aufwendungen für Warenbewirtschaftung, Transportkosten und Mietnebenkosten. Gegenläufig wirkten geringere planmäßige Abschreibungen und Energiekosten. * 5. Allgemeine Verwaltungskosten

Mio. € 2022/23 2023/24
Personalkosten 333 315
Sachkosten 313 331
647 647

Ursächlich für den Rückgang der Personalkosten waren im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung und Digitalisierung von Zentralstrukturen und Prozessen im Vorjahr. Die Sachkosten erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund höherer Lizenzaufwendungen für die IT-Infrastruktur. * 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Mio. € 2022/23 2023/24
Verluste aus Anlageabgängen Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 7 5
Aufwendungen aus Entkonsolidierung 69 4
76 9

Die Aufwendungen aus Entkonsolidierung in Höhe von 4 Mio. € betreffen im Wesentlichen den Abgang des MediaMarkt-Portugal-Geschäfts (2022/23: 69 Mio. € MediaMarkt-Schweden-Geschäft). * 7. Sonstiges Beteiligungsergebnis Das im Finanzergebnis ausgewiesene Sonstige Beteiligungsergebnis beträgt 15 Mio. € (2022/23: 0 Mio. €). Ursächlich für das um 15 Mio. € verbesserte Sonstige Beteiligungsergebnis ist im Wesentlichen der Ausweis eines Ertrags aus der Beteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 13 Mio. €, während im Vorjahr ein Ertrag von 0 Mio. € erfasst wurde. Hierneben ist im Geschäftsjahr 2023/24 ein Ertrag aus der Beteiligung an der METRO AG in Höhe von 2 Mio. € erfasst worden. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde aus dieser Beteiligung hingegen kein Ertrag erfasst. Wie im Vorjahr wurde auch im Geschäftsjahr 2023/24 kein Beteiligungsergebnis aus der Beteiligung an PJSC „M.video“ erfasst, weil die Gesellschaft keine Ergebnisausschüttung beschlossen hat. Vor dem Hintergrund der von Russland erlassenen Handels- und Kapitalmarktbeschränkungen ist die Vereinnahmung eines Beteiligungsertrags aus der Beteiligung an PJSC „M.video“ weiterhin praktisch ausgeschlossen. * ↗ Ergänzende Erläuterungen zu den Beteiligungen finden sich unter Nummer 22 Finanzanlagen und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen. * 8. Netto-Wertberichtigungen auf Operative finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte Die Netto-Wertberichtigungen betragen im Geschäftsjahr 2023/24 10 Mio. € (2022/23: 16 Mio. €). * ↗ Ergänzende Erläuterungen zu den Netto-Wertberichtigungen finden sich unter Nummer 33.1 Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente und Vertragsvermögenswerte. * 9. Zinsertrag/Zinsaufwand Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Das Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Mio. € 2022/23 2023/24
Zinsertrag 64 70
davon aus Leasingverbindlichkeiten (0) (0)
davon aus Finanzinstrumenten je Bewertungskategorie gemäß IFRS 9:
Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (0) (0)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente (45) (43)
Zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente (0) (0)
Zum Fair Value erfolgswirksam bewertete Finanzinstrumente (0) (0)
Zinsaufwand –1651 –247
davon aus Leasingverbindlichkeiten (–47) (–66)
davon aus Finanzinstrumenten je Bewertungskategorie gemäß IFRS 9:
Zum Fair Value erfolgswirksam bewertete Finanzinstrumente (0) (0)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente (–36)1 (–44)
Zinsergebnis –1011 –177
1 Rückwirkende Anpassung aufgrund der Umgliederung von Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit einer Anleihe von der Position Übriges Finanzergebnis in die Position Zinsaufwand in Höhe von 10 Mio. €

Die Zinserträge haben sich von 64 Mio. € um 6 Mio. € auf 70 Mio. € erhöht. Der Anstieg der Zinserträge ist im Wesentlichen auf die frühzeitige Refinanzierung einer im Juni 2026 fälligen Anleihe zurückzuführen. In diesem Zusammenhang wurden ausstehende Schuldverschreibungen unterhalb des zugrunde liegenden Buchwertes zurückgekauft, was zu einem Ertrag in Höhe von 12 Mio. € führte. Hierneben wurde im Vorjahr ein Zinsertrag in Höhe von 5 Mio. € erfasst, der im Zusammenhang mit dem Wegfall umsatzsteuerlicher Risiken realisiert werden konnte und der wegen seines Einmalcharakters nun vergleichsweise geringere Zinserträge bedingt. * ↗ Nähere Informationen zur Anleiheemission und dem damit einhergehenden Rückkauf ausstehender Schuldverschreibungen findet sich im Zusammengefassten Lagebericht und dort im Kapitel „Finanzmanagement“. Die Zinsaufwendungen stiegen um 82 Mio. € auf 247 Mio. € (2022/23: 165 Mio. €). Der Anstieg der Zinsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus volumen- und zinsbedingt höheren Bankprovisionen. Hierneben ist der Anstieg der Zinsaufwendungen auf gestiegene Zinsen aus Leasingverhältnissen sowie auf vergleichsweise höhere Zinsaufwendungen für begebene Anleihen zurückzuführen. Die Nettozinsaufwendungen aus unmittelbaren und mittelbaren Zusagen der betrieblichen Altersversorung betragen im Geschäftsjahr 2023/24 13 Mio. € (2022/23: 12 Mio. €). * 10. Übriges Finanzergebnis Die sonstigen finanziellen Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Dabei sind neben Erträgen und Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 auch Bewertungen von Fremdwährungspositionen gemäß IAS 21 berücksichtigt.

Mio. € 2022/23 2023/24
Sonstige finanzielle Erträge 129 34
davon aus Wechselkurseffekten (50) (33)
davon aus Devisen-Sicherungsgeschäften (0) (0)
Sonstige finanzielle Aufwendungen –501 –38
davon aus Wechselkurseffekten (–37) (–28)
davon aus Devisen-Sicherungsgeschäften (–1) (–1)
Übriges Finanzergebnis 801 –4
davon aus Finanzinstrumenten je Bewertungskategorie/-maßstab gemäß IFRS 9
Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (0) (0)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente (5)1 (–2)
Zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente (0) (0)
Zum Fair Value erfolgswirksam bewertete Finanzinstrumente (–1) (–1)
1 Rückwirkende Anpassung aufgrund der Umgliederung von Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit einer Anleihe von der Position Übriges Finanzergebnis in die Position Zinsaufwand in Höhe von 10 Mio. €

Das Gesamtergebnis aus Wechselkurseffekten sowie aus Bewertungsergebnissen von Devisen-Sicherungsgeschäften und Devisen-Sicherungszusammenhängen betrifft im Wesentlichen MediaMarkt Türkei. Die sonstigen finanziellen Erträge sind im Geschäftsjahr 2023/24 von 129 Mio. € um 95 Mio. € auf 34 Mio. € gesunken. Dies resultiert überwiegend aus im Geschäftsjahr 2022/23 erfassten Effekten aus der Entkonsolidierung des schwedischen MediaMarkt-Geschäfts, die durch die Umgliederung von Währungseffekten aus dem Eigenkapital in das Übrige Finanzergebnis in Höhe von 76 Mio. € begründet sind. Zusätzlich mindern gesunkene Erträge aus Wechselkurseffekten die sonstigen finanziellen Erträge. Die sonstigen finanziellen Aufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2023/24 um 12 Mio. € auf 38 Mio. € (2022/23: 50 Mio. €) verringert. Die sonstigen finanziellen Aufwendungen sanken im Wesentlichen aufgrund gesunkener Aufwendungen aus Wechselkurseffekten. * ↗ Ergänzende Erläuterungen zu möglichen Auswirkungen von Währungsrisiken finden sich unter Nummer 36 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. * 11. NettOGEWINNE/-VERLUSTE nach Bewertungskategorien Die wesentlichen Ergebniseinflüsse aus Finanzinstrumenten stellen sich wie folgt dar:

2022/23
Mio. € Gewinnaus-schüttungen Zinsertrag/ Zinsaufwand Marktwert-änderungen Netto-Wert- berichtigungen Währungs- umrechnungen Sonstiges Nettogewinne/ -verluste
Finanzielle Vermögenswerte – Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 45 0 –15 21 0 51
Finanzielle Vermögenswerte – Fair Value – erfolgsneutral (mit Recycling) 0 0 0 0 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte – Fair Value – erfolgsneutral (ohne Recycling) 0 0 –20 0 0 0 –20
Finanzielle Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten – Fair Value – erfolgswirksam 0 0 –1 0 0 0 –1
Finanzielle Verbindlichkeiten – Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 –361 0 0 –8 –31 –47
Finanzielle Verbindlichkeiten – Fair Value – erfolgswirksam 0 0 0 0 0 0 0
0 91 –21 –15 13 –41 –17
1 Rückwirkende Anpassung aufgrund der Umgliederung von Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit einer Anleihe von der Position Übriges Finanzergebnis in die Position Zinsaufwand in Höhe von 10 Mio. €
--- --- --- --- --- --- --- ---
2023/24
Mio. € Gewinnaus-schüttungen Zinsertrag/ Zinsaufwand Marktwert-änderungen Netto-Wert- berichtigungen Währungs- umrechnungen Sonstiges Nettogewinne/ -verluste
Finanzielle Vermögenswerte – Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 43 0 –9 14 0 48
Finanzielle Vermögenswerte – Fair Value – erfolgsneutral (mit Recycling) 0 0 0 0 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte – Fair Value – erfolgsneutral (ohne Recycling) 15 0 –16 0 0 0 –1
Finanzielle Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten – Fair Value – erfolgswirksam 0 0 –1 0 0 0 –1
Finanzielle Verbindlichkeiten – Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 –44 0 0 –9 2 –51
Finanzielle Verbindlichkeiten – Fair Value – erfolgswirksam 0 0 0 0 0 0 0
15 –1 –17 –9 5 2 –4

Die sonstigen Nettogewinne/-verluste der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 2 Mio. € (2022/23: –4 Mio. €) betreffen im Wesentlichen positive Ergebniseffekte aus der Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten in Höhe von 10 Mio. € (2022/23: 4 Mio. €). Gegenläufig wirken vor allem Aufwendungen für Kredit- und Bereitstellungsprovisionen in Höhe von 5 Mio. € (2022/23: 8 Mio. €) sowie Aufwendungen für Bewertungseffekte aus mehrjährigen Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter aufgrund geschlossener Ergebnisabführungsverträge mit ausgewählten Marktgesellschaften in Höhe von 2 Mio. € (2022/23: –2 Mio. €). * ↗ Eine detaillierte Beschreibung der Wertberichtigungen findet sich unter Nummer 33.1 Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente und Vertragsvermögenswerte. * 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die für die einzelnen Länder erwarteten tatsächlichen Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.

Mio. € 2022/23 2023/24
Tatsächliche Steuern –49 –40
davon Deutschland (–9) (–6)
davon international (–39) (–34)
davon Steueraufwand/-ertrag der laufenden Periode (–53) (–44)
davon Steueraufwand/-ertrag aus Vorperioden (4) (4)
Latente Steuern 54 28
davon Deutschland (51) (–5)
davon international (3) (34)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5 –11

Durch die Anwendung des IAS 29 resultiert bei den tatsächlichen Steuern ein Steuerertrag von rund 1 Mio. €. Daneben ist in den latenten Steuern ein Steuerertrag von rund 3 Mio. € enthalten. Der angewandte inländische Ertragsteuersatz der CECONOMY AG setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent sowie des Gewerbesteuersatzes von 14,7 Prozent bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 420,15 Prozent. Insgesamt ergibt sich daraus ein Gesamtsteuersatz von 30,53 Prozent, der mit dem Vorjahreswert übereinstimmt. Die angewandten ausländischen Ertragsteuersätze basieren auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen und variieren zwischen 9,0 und 27,9 Prozent (2022/23: 11,3 und 27,9 Prozent).

Mio. € 2022/23 2023/24
Latente Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung 54 28
davon aus temporären Differenzen (9) (–39)
davon aus Verlust- und Zinsvorträgen (45) (65)
davon aus Steuersatzänderungen (0) (2)

Der Steueraufwand von 11 Mio. € (2022/23: 5 Mio. € Steuerertrag) ist um 16 Mio. € niedriger als der erwartete Ertragsteueraufwand von 27 Mio. € (2022/23: 13 Mio. € erwarteter Ertragsteuerertrag), die sich bei Anwendung des Konzernsteuersatzes (30,53 Prozent) auf das Ergebnis vor Steuern ergäbe. Von erwarteter zur ausgewiesenen Ertragsteuer ist wie folgt überzuleiten:

Mio. € 2022/23 2023/24
Ergebnis vor Steuern –42 88
Erwartete Ertragsteuer (30,53%) 13 –27
Steuersatzänderungen 1 1
Auswirkungen abweichender nationaler Steuersätze 1 1
Periodenfremde Steueraufwendungen und -erträge 1 4
Effekte aus anderen Steuerarten –12 –4
Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben –27 –17
Auswirkungen nicht angesetzter bzw. wertberichtigter latenter Steuern 27 14
Steuerfreie Erträge/Tax Holidays 9 20
Permanente Differenzen –9 10
Sonstige Abweichungen1 1 –14
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5 –11
Konzernsteuerquote (in %) 12,7 12,8
1 Enthält im Wesentlichen Effekte aus IAS 29 (Hochinflation Türkei)

Die tatsächlichen Ertragsteuern wurden aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste im Geschäftsjahr 2023/24 in Höhe von 8 Mio. € gemindert. Des Weiteren ergibt sich ein latenter Steuerertrag in Höhe von 58 Mio. € (2022/23: 86 Mio. €) insbesondere aufgrund der Wertaufholung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge und temporärer Differenzen und betrifft im Wesentlichen die Aktivierung im Rahmen der Folgebewertung der latenter Steuern auf Ebene der CECONOMY AG. Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sind in Deutschland mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 durch das Mindeststeuergesetz in Kraft getreten. Entsprechend dem Mindeststeuergesetz unterliegt der CECONOMY AG Konzern ab dem Geschäftsjahr 2024/25 den deutschen Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung. Gemäß der anwendbaren Mindeststeuer-Gesetzgebung ist der Konzern verpflichtet, für jedes Land, in dem Geschäftseinheiten im Sinne des Gesetzes bestehen, den effektiven Steuersatz zu ermitteln und, soweit der ermittelte effektive Steuersatz unterhalb des Mindeststeuersatzes von 15 Prozent liegt, in Höhe der Differenz zwischen dem effektiven Steuersatz und dem Mindeststeuersatz eine sogenannte Ergänzungssteuer („Top-Up-Tax“) abzuführen. Der CECONOMY AG Konzern hat zum Abschlussstichtag 30. September 2024 eine erste indikative Analyse durchgeführt, um die grundsätzliche Betroffenheit und die Jurisdiktionen zu ermitteln, aus denen für die Gruppe mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar 2 Top-up Tax ausgesetzt sind. Dabei wurde zunächst geprüft, ob die CbCR (Country by Country Reporting) Safe Harbour Regelungen einschlägig sind. Insgesamt wird es voraussichtlich zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf den Ertragsteueraufwand des CECONOMY AG Konzerns kommen. Das Unternehmen verfolgt den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens in jedem Land, in dem das Unternehmen tätig ist, aufmerksam. Der CECONOMY AG Konzern wendet die Ausnahme des IAS 12 an, wonach keine aktiven und passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit der Ertragsteuern der zweiten Säule (BEPS Pillar II) der OECD bilanziert und auch keine Angaben dazu geleistet werden. * 13. Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis Das den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnende Periodenergebnis beläuft sich auf 1 Mio. € (2022/23: 2 Mio. €). Bei den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter handelt es sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/24 um Gewinnanteile der Marktgeschäftsführer von MediaMarkt Niederlande. Im Vorjahresberichtszeitraum sind im Wesentlichen Gewinnanteile der Marktgeschäftsführer von MediaMarkt Österreich enthalten. * 14. Ergebnis je Aktie Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnenden Periodenergebnisses durch die gewichtete Anzahl der ausgegebenen Aktien.

2022/23 2023/24
(Gewichtete) Anzahl der ausgegebenen Stückaktien – unverwässert 485.221.084 485.221.084
Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis (Mio. €) – unverwässert –39 76
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € –0,08 0,16

Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnenden Periodenergebnisses durch die gewichtete Anzahl der ausgegebenen Aktien bereinigt um alle Verwässerungseffekte potenzieller Stammaktien, wie im Folgenden dargestellt:

2022/23 2023/24
(Gewichtete) Anzahl der ausgegebenen Stückaktien – unverwässert 485.221.084 485.221.084
(Gewichtete) Anzahl potenzieller Aktien aus Wandelschuldverschreibungen 27.859.778 27.859.778
(Gewichtete) Anzahl der ausgegebenen Stückaktien – verwässert 513.080.862 513.080.862
Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis (Mio. €) – unverwässert –39 76
Zinsaufwendungen auf Wandelschuldverschreibungen – nach Steuern (Mio. €) 7 8
Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis (Mio. €) – verwässert –31 84
Verwässertes Ergebnis je Aktie in € –0,08 0,16

Sowohl im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/24 als auch im Vorjahresberichtszeitraum liegt ein Verwässerungsschutz vor, da das verwässerte Ergebnis je Aktie durch die Berücksichtigung der Wandelschuldverschreibungen zu einer Verbesserung des Ergebnisses je Aktie führt. Zum Stichtag 30. September 2024 hat die CECONOMY AG keine Vorzugsaktien ausgegeben. * 15. Planmässige Abschreibungen und Wertminderungen Die Aufteilung der Abschreibungsbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die betroffenen Vermögenswertkategorien stellt sich wie folgt dar:

2022/23
Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Nutzungsrechte Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte Summe
Umsatzkosten 0 0 0 0 0 0 0
davon planmäßige Abschreibungen (0) (0) (0) (0) (0) (0) (0)
davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (0) (0) (0)
Vertriebskosten 0 4 142 484 0 0 630
davon planmäßige Abschreibungen (0) (4) (125) (480) (0) (0) (608)
davon Wertminderungen (0) (0) (18) (4) (0) (0) (22)
Allgemeine Verwaltungskosten 0 32 18 13 0 0 64
davon planmäßige Abschreibungen (0) (25) (18) (12) (0) (0) (55)
davon Wertminderungen (0) (8) (0) (1) (0) (0) (9)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 65 65
davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (0) (65) (65)
Ergebnisanteil aus operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 0 0 0 0 82 0 82
davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (82) (0) (82)
Summe 0 36 161 498 82 65 841
davon planmäßige Abschreibungen (0) (28) (143) (493) (0) (0) (664)
davon Wertminderungen (0) (8) (18) (5) (82) (65) (177)
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2023/24
Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Nutzungsrechte Summe
Umsatzkosten 0 0 0 0 0
davon planmäßige Abschreibungen (0) (0) (0) (0) (0)
davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (0)
Vertriebskosten 0 2 132 478 612
davon planmäßige Abschreibungen (0) (2) (126) (478) (606)
davon Wertminderungen (0) (0) (5) (0) (6)
Allgemeine Verwaltungskosten 0 33 16 10 58
davon planmäßige Abschreibungen (0) (32) (16) (9) (57)
davon Wertminderungen (0) (1) (0) (0) (2)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 0 0 0 0
davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (0)
Ergebnisanteil aus operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 0 0 0 0 0
davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (0)
Summe 0 35 148 488 671
davon planmäßige Abschreibungen (0) (34) (142) (487) (663)
davon Wertminderungen (0) (1) (5) (0) (7)

Die Wertminderungen in Höhe von 7 Mio. € (2022/23: 177 Mio. €) entfallen im Wesentlichen mit 5 Mio. € (2022/23: 18 Mio. €) auf das Sachanlagevermögen. Die Wertminderungen im Vorjahr enfallen mit 82 Mio. € auf Fnac Darty S.A. sowie mit 65 Mio. € auf Wertminderungen auf zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte, die die Veräußerungsgruppe MediaMarkt Schweden betreffen. Von den Wertminderungen entfallen auf das Segment DACH 4 Mio. € (2022/23: 8 Mio. €), auf das Segment West-/Südeuropa 1 Mio. € (2022/23: 9 Mio. €), auf das Segment Osteuropa 1 Mio. € (2022/23: 6 Mio. €) und auf das Segment Sonstige 1 Mio. € (2022/23: 154 Mio. €). Aufgrund geänderter Segmentzusammensetzung wurden die Vorjahreswerte für das Segment DACH und das Segment Sonstige angepasst (siehe „ Ergänzende Erläuterungen zur Segmentberichterstattung“ – Nummer 35 Segmentberichterstattung). * 16. Personalaufwand Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

Mio. € 2022/23 2023/24
Löhne und Gehälter 1.722 1.669
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 391 409
davon für Altersversorgung (27) (28)
2.113 2.078

Die im Personalaufwand aufgeführten Löhne und Gehälter enthalten Aufwendungen im Zusammenhang mit Effizienzmaßnahmen in Höhe von 16 Mio. € (2022/23: 56 Mio. € im Zusammenhang mit Effizienzmaßnahmen). Die variable Vergütung erhöhte sich von 100 Mio. € im Vorjahr auf 109 Mio. € im Geschäftsjahr 2023/24. Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern beschäftigt:

Anzahl der Mitarbeitenden nach Köpfen 2022/23 2023/24
Arbeiter/Angestellte 49.936 48.434
Auszubildende 2.611 2.484
52.547 50.918

Hierin sind auf Personenbasis 15.978 Teilzeitbeschäftigte (2022/23: 15.691) berücksichtigt. Von den Mitarbeitenden sind 4.968 leitende Mitarbeitende (2022/23: 5.115) und 43.466 nicht leitende Mitarbeitende (2022/23: 44.821). Die Anzahl der im Ausland beschäftigten Mitarbeitenden betrug 28.355 (2022/23: 29.248). Die Anzahl der im Ausland beschäftigten Mitarbeitenden wurde im Vorjahr um 287 und die Anzahl der leitenden Mitarbeitenden um 199 erhöht. Gegenläufig wurde die Anzahl für die in Deutschland beschäftigten Mitarbeitenden im Vorjahr um 287 und die Anzahl der nicht leitenden Mitarbeitenden um 199 verringert. * 17. Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern (zum Beispiel Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Verbrauch- und Verkehrsteuer) setzen sich wie folgt zusammen:

Mio. € 2022/23 2023/24
Sonstige Steuern 16 25
davon aus Vertriebskosten (14) (24)
davon aus Allgemeinen Verwaltungskosten (2) (1)

Erläuterungen zur Bilanz * 18. Geschäfts- oder Firmenwerte Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum 30. September 2024 524 Mio. € (30.09.2023: 524 Mio. €). Nachfolgende Anteile der Geschäfts- oder Firmenwerte bestehen zum Berichtsstichtag bei folgenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:

30.09.2023 30.09.2024
WACC WACC
Mio. € % Mio. € %
Deutschland 314 6,0 314 5,6
Italien 72 7,6 72 7,1
Niederlande 51 6,5 51 6,1
Spanien 49 7,1 49 6,6
Übrige Länder 38 38
524 524

Gemäß IAS 36 wird eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zum 30. September durchgeführt. Beim Vorliegen von Anhaltspunkten, die darauf hindeuten, dass ein Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert sein könnte, ist aber auch eine unterjährige Überprüfung der Werthaltigkeit notwendig. Die Werthaltigkeitsprüfung erfolgt dabei auf der Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Diese Gruppe ist bei CECONOMY grundsätzlich die Organisationseinheit pro Land. Bei der Prüfung auf Werthaltigkeit wird die Summe der Buchwerte der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Als erzielbarer Betrag wird der Fair Value abzüglich Verkaufskosten verwendet, der aus diskontierten zukünftigen Cashflows und mithilfe von Eingangsparametern des Levels 3 der Fair-Value-Hierarchie berechnet wird. * ↗ Die Beschreibung der Hierarchien der Fair Values ist unter Nummer 33.6 Buchwerte und Fair Values nach Bewertungskategorien aufgeführt. Die erwarteten Cashflows basieren auf einem qualifizierten Planungsprozess unter Beachtung von unternehmensinternen Erfahrungswerten sowie unternehmensextern erhobenen volkswirtschaftlichen Rahmendaten. Der Detailplanungszeitraum umfasst im Geschäftsjahr 2023/24 insgesamt fünf Geschäftsjahre. Wie im Vorjahr gilt die Annahme, dass sich die Landesgesellschaften nach Ablauf von fünf Geschäftsjahren wieder in einem eingeschwungenen Zustand befinden, der geeignet ist, ihn in die ewige Rente fortzuschreiben. Dabei wird angenommen, dass kurz- bis mittelfristig ausgerichtete Maßnahmen zur Steigerung wirtschaftlicher Ertragskraft bis zum Ende des Detailplanungszeitraums umgesetzt sind und sich positiv im Umsatz und Ergebnis manifestieren. Diese Ergebnisgrößen bilden schließlich die Basis für die Fortschreibung im Anschluss an den Detailplanungszeitraum. Analog zum Vorgehen in Vorjahren wird in den Geschäftsjahren, die auf den Detailplanungszeitraum folgen, ein jährliches Wachstum von 1,00 Prozent unterstellt. Als Kapitalisierungszinssatz wird der durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Models abgeleitet. Für die Ermittlung wird für alle im gleichen Geschäftsfeld agierenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eine Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) herangezogen. Die Kapitalisierungszinssätze bestimmen sich ferner unter Annahme eines Basiszinssatzes von 2,5 Prozent (30.09.2023: 2,7 Prozent) und einer Marktrisikoprämie von 6,9 Prozent (30.09.2023: 7,0 Prozent) sowie eines Beta-Faktors von 1,32 (30.09.2023: 1,04). Sowohl auf den Eigenkapitalkostensatz als auch auf den Fremdkapitalkostensatz werden jeweils landesspezifische Risikozuschläge erhoben. Die individuell für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelten Kapitalisierungszinssätze nach Steuern liegen zwischen 5,6 und 8,9 Prozent (30.09.2023: 6,0 bis 10,4 Prozent). Auch im Geschäftsjahr 2023/24 agierte CECONOMY in einem herausfordernden Marktumfeld. Dieses wurde von geopolitischen Spannungen, einer tendenziell pessimistischen Konjunkturerwartung und hiermit einhergehend einer eingetrübten Konsumneigung privater Haushalte geprägt. Diese Entwicklungen gaben im Geschäftsjahr 2023/24 Anlass zur unterjährigen Überprüfung der Werthaltigkeit der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte. Die ausgeführten anlassbezogenen Werthaltigkeitsprüfungen ergaben, trotz einer im Vergleich zu den Planungsrechnungen des Vorjahres beeinträchtigten Ertragslage, keine Hinweise auf eine Wertminderung der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte. Darüber hinaus wurden die jährlichen Werthaltigkeitsüberprüfungen der Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftsjahr 2023/24 zum 30. September 2024 vorgenommen. Für die als wesentlich erachteten Geschäfts- oder Firmenwerte wurden bei der vorgeschriebenen jährlichen Werthaltigkeitsprüfung zum 30. September 2024 die folgenden Annahmen zur Entwicklung der Umsätze, des EBIT und der für Bewertungszwecke angestrebten EBIT-Marge getroffen, wobei sich die getroffenen Annahmen auf ein durchschnittliches Wachstum über den fünfjährigen Detailplanungszeitraum beziehen und die EBIT-Marge das Verhältnis des EBIT zu den Umsatzerlösen darstellt.

Umsatz EBIT EBIT-Marge Detailplanungszeitraum (Jahre)
Deutschland moderates Wachstum deutliches Wachstum deutliches Wachstum 5
Italien leichtes Wachstum deutliches Wachstum deutliches Wachstum 5
Niederlande leichtes Wachstum leichtes Wachstum leichtes Wachstum 5
Spanien leichtes Wachstum leichtes Wachstum leichtes Wachstum 5

Aus den jährlichen Werthaltigkeitsüberprüfungen ergab sich kein Wertberichtigungsbedarf der zum 30. September 2024 bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte. Für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden schließlich drei Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Bei der ersten Sensitivitätsanalyse wurde eine um einen Prozentpunkt geringere Wachstumsrate und damit eine in der ewigen Rente geltende Wachstumsrate von null Prozent unterstellt. Im Rahmen der zweiten Sensitivitätsanalyse wurde für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Kapitalisierungszinssatz um jeweils 20 Prozent angehoben. Bei der dritten Sensitivitätsanalyse wurde ein pauschaler Abschlag von ebenfalls 20 Prozent auf das in der Perpetuität angenommene EBIT erhoben. Mit den so bemessenen Abschlägen soll den mit den Free-Cashflow-Prognosen verbundenen Unsicherheiten in angemessener Weise Rechnung getragen werden. Aus der Sensitivierung des Kapitalisierungszinssatzes ergab sich für die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in Italien ein Wertminderungsbedarf im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Der für die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in Italien ermittelte erzielbare Betrag übersteigt den zugehörigen Buchwert um 67 Mio. €. Die Gleichheit des für die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in Italien geltenden Buchwerts und dem korrespondierenden erzielbaren Betrag ist gegeben, wenn – unter sonst gleichen Bedingungen – der Kapitalisierungszinssatz auf 8,18 Prozent lauten würde. Hierneben signalisierten alle drei Sensitivitätsanalysen für die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in Polen einen Wertminderungsbedarf im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Der für die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in Polen ermittelte erzielbare Betrag übersteigt den zugehörigen Buchwert um 7 Mio. €. Unter sonst gleichen Bedingungen ist die Gleichheit des für die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in Polen geltenden Buchwerts und dem korrespondierenden erzielbaren Betrag gegeben, wenn der Kapitalisierungszinssatz auf 7,56 Prozent, die in der ewigen Rente geltende Wachstumsrate auf 0,62 Prozent und der Abschlag auf das in der Perpetuität angenommene EBIT auf 6,32 Prozent lauten würde. Bei allen anderen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ergaben sich aus den Sensitivitätsanalysen keine Wertminderungen.

Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte
Anschaffungskosten
Stand 01.10.2022 531
Währungsumrechnung 0
Zugänge Konsolidierungskreis 0
Abgänge 0
Umgliederungen in IFRS 5 0
Umbuchungen 0
Stand 30.09./01.10.2023 531
Währungsumrechnung 0
Zugänge Konsolidierungskreis 0
Abgänge 0
Umgliederungen in IFRS 5 0
Umbuchungen 0
Stand 30.09.2024 531
Wertminderungen
Stand 01.10.2022 7
Währungsumrechnung 0
Zugänge 0
Zugänge Wertminderungen 0
Abgänge 0
Umgliederungen in IFRS 5 0
Zuschreibungen 0
Umbuchungen 0
Stand 30.09./01.10.2023 7
Währungsumrechnung 0
Zugänge 0
Zugänge Wertminderungen 0
Abgänge 0
Umgliederungen in IFRS 5 0
Zuschreibungen 0
Umbuchungen 0
Stand 30.09.2024 7
Buchwert 01.10.2022 524
Buchwert 30.09.2023 524
Buchwert 30.09.2024 524
    1. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Mio. € Immaterielle Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwerte (davon selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte)
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 01.10.2022 488 (216)
Währungsumrechnung/Indexierung 0 (0)
Zugänge Konsolidierungskreis 0 (0)
Zugänge 52 (24)
Abgänge –8 (0)
Umgliederungen in IFRS 5 –6 (–2)
Umbuchungen 0 (–3)
Stand 30.09./01.10.2023 527 (234)
Währungsumrechnung/Indexierung 1 (0)
Zugänge Konsolidierungskreis 0 (0)
Zugänge 56 (43)
Abgänge –24 (–4)
Umgliederungen in IFRS 5 0 (0)
Umbuchungen 0 (–1)
Stand 30.09.2024 561 (272)
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 01.10.2022 336 (100)
Währungsumrechnung/Indexierung 0 (0)
Zugänge 28 (10)
Zugänge Wertminderungen 8 (2)
Abgänge –4 (0)
Umgliederungen in IFRS 5 –6 (–2)
Zuschreibungen 0 (0)
Umbuchungen 0 (–4)
Stand 30.09./01.10.2023 362 (105)
Währungsumrechnung/Indexierung 1 (0)
Zugänge 34 (17)
Zugänge Wertminderungen 1 (0)
Abgänge –22 (–4)
Umgliederungen in IFRS 5 0 (0)
Zuschreibungen 0 (0)
Umbuchungen 0 (0)
Stand 30.09.2024 376 (119)
Buchwert 01.10.2022 152 (116)
Buchwert 30.09.2023 165 (129)
Buchwert 30.09.2024 184 (153)

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten ausschließlich immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Im Wesentlichen sind dies Konzessionen, Rechte und Lizenzen sowie Software. Diese werden daher planmäßig abgeschrieben und nur anlassbedingt einem Impairment-Test unterzogen. Von den Zugängen entfallen 43 Mio. € (2022/23: 24 Mio. €) auf selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte und betreffen im Wesentlichen in Entwicklung befindliche Software in Höhe von 42 Mio. € (2022/23: 23 Mio. €). Die anderen Zugänge in Höhe von 13 Mio. € (2022/23: 28 Mio. €) beinhalten von Dritten erworbene Konzessionen, Rechte und Lizenzen in Höhe von 10 Mio. € (2022/23: 14 Mio. €) sowie von Dritten bezogene, in Entwicklung befindliche Software in Höhe von 3 Mio. € (2022/23: 15 Mio. €). Von den Abgängen entfallen 20 Mio. € (2022/23: 8 Mio. €) auf nicht selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte und betreffen im Wesentlichen von Dritten erworbene Konzessionen, Rechte und Lizenzen in Höhe von 19 Mio. € (2022/23: 4 Mio. €). Die anderen Abgänge in Höhe von 4 Mio. € (2022/23: 0 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen selbst erstellte Software. Die planmäßigen Abschreibungen betragen 34 Mio. € (2022/23: 28 Mio. €). Diese werden mit 32 Mio. € (2022/23: 25 Mio. €) in den allgemeinen Verwaltungskosten, mit 2 Mio. € (2022/23: 4 Mio. €) in den Vertriebskosten und mit 0 Mio. € (2022/23: 0 Mio. €) in den Umsatzkosten ausgewiesen. Für immaterielle Vermögenswerte bestehen – wie im Vorjahr – keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen. Es wurden Erwerbsverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1 Mio. € (30.09.2023: 1 Mio. €) eingegangen. * 20. Sachanlagen Die Entwicklung der Sachanlagen kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

Mio. € Grundstücke und Bauten Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 01.10.2022 5 2.802 30 2.837
Währungsumrechnung/Indexierung 0 6 –1 5
Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0 0
Zugänge 0 180 16 196
Abgänge 0 –139 –4 –144
Umgliederungen in IFRS 5 0 –106 0 –106
Umbuchungen 0 17 –17 0
Stand 30.09./01.10.2023 5 2.759 24 2.788
Währungsumrechnung/Indexierung 0 29 –1 29
Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0 0
Zugänge 0 174 35 209
Abgänge 0 –133 –4 –137
Umgliederungen in IFRS 5 0 0 0 0
Umbuchungen 0 1 –15 –14
Stand 30.09.2024 5 2.831 39 2.875
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 01.10.2022 5 2.291 0 2.295
Währungsumrechnung/Indexierung 0 5 0 5
Zugänge 0 143 0 143
Zugänge Wertminderungen 0 18 0 18
Abgänge 0 –118 0 –118
Umgliederungen in IFRS 5 0 –97 0 –97
Zuschreibungen 0 0 0 0
Umbuchungen 0 0 0 0
Stand 30.09./01.10.2023 5 2.242 0 2.246
Währungsumrechnung/Indexierung 0 23 0 23
Zugänge 0 142 0 142
Zugänge Wertminderungen 0 5 0 5
Abgänge 0 –118 0 –118
Umgliederungen in IFRS 5 0 0 0 0
Zuschreibungen 0 –6 0 –6
Umbuchungen 0 12 0 12
Stand 30.09.2024 5 2.277 0 2.282
Buchwert 01.10.2022 0 511 30 541
Buchwert 30.09.2023 0 517 24 541
Buchwert 30.09.2024 0 554 39 593

Die planmäßigen Abschreibungen belaufen sich auf 142 Mio. € (2022/23: 143 Mio. €). Diese werden mit 126 Mio. € (2022/23: 125 Mio. €) in den Vertriebskosten, mit 16 Mio. € (2022/23: 18 Mio. €) in den allgemeinen Verwaltungskosten und mit 0 Mio. € (2022/23: 0 Mio. €) in den Umsatzkosten ausgewiesen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/24 wurden Wertminderungen bei Sachanlagen in Höhe von insgesamt 5 Mio. € (2022/23: 18 Mio. €) vorgenommen. Von den Wertminderungen entfallen 3 Mio. € (2022/23: 13 Mio. €) auf aktivierte Rückbauverpflichtungen und 2 Mio. € (2022/23: 5 Mio. €) auf nachhaltige Verluste sowie Standortschließungen. Hier führten nachhaltige Verluste sowie Standortschließungen, denen die Sachanlagen zugeordnet sind, zu Wertminderungstests auf Ebene des jeweiligen Standorts als zahlungsmittelgenerierende Einheit. Im Rahmen dieser Werthaltigkeitsprüfung wurde der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihrem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag wurde dabei grundsätzlich als der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten ermittelt, der aus diskontierten zukünftigen Cashflows mithilfe von Eingangsparametern des Levels 3 der Fair-Value-Hierarchie berechnet wird. Die Gegenüberstellung der Buchwerte dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu den erzielbaren Beträgen ergab den angegebenen Wertminderungsbedarf. Die Standorte, für die in Vorjahren aufgrund nachhaltiger Verluste Wertminderungen bei den Sachanlagen vorgenommen wurden, sind im Berichtsjahr einer Überprüfung hinsichtlich des Wegfalls der Gründe für die Wertminderung unterzogen worden. Diese Überprüfung hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/24 zu einer Wertaufholung in Höhe von 6 Mio. € geführt. Im Vorjahr kam es zu keiner Wertaufholung bei den Sachanlagen. Verfügungsbeschränkungen in Form von Grundpfandrechten und Sicherungsübereignungen für Gegenstände des Sachanlagevermögens liegen weder im Geschäftsjahr 2023/24 noch im Vorjahr vor. Für Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden Erwerbsverpflichtungen in Höhe von 12 Mio. € (30.09.2023: 13 Mio. €) eingegangen. * 21. Nutzungsrechte CECONOMY beurteilt bei Vertragsabschluss, ob es sich bei dem Vertrag um ein Leasingverhältnis gemäß IFRS 16 handelt oder ob der Vertrag ein Leasingverhältnis beinhaltet. Das ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Ein Leasingvertrag gewährt das Recht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts zu kontrollieren, sofern der Leasingnehmer während des gesamten Verwendungszeitraums berechtigt ist, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Verwendung des identifizierten Vermögenswerts zu ziehen als auch über die Nutzung des identifizierten Vermögenswerts während der Vertragslaufzeit zu entscheiden. Sämtliche Standorte sind im Konzern angemietet. Es handelt sich hier überwiegend um Grundstücke und Gebäude für die Märkte sowie zusätzliche Lagerflächen. Diese Immobilien-Leasingverträge werden in der Regel über eine unkündbare Grundmietzeit von fünf Jahren abgeschlossen, enthalten aber aufgrund operativer Flexibilität in der Regel immer Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen. Manche Leasingvereinbarungen enthalten zusätzliche Mietanpassungen aufgrund der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Die Leasingkonditionen sind individuell vereinbart, es gibt Verträge mit nur fixen Leasingraten sowie variable, vom Umsatz abhängige Mietkonditionen. Die Mobilien-Leasingverträge betreffen überwiegend geleaste Kraftfahrzeuge und IT-Ausstattung sowie einige Leasingverträge über digitale Preisschilder. Die Buchwerte der Nutzungsrechte aus Leasingvereinbarungen haben sich wie folgt entwickelt:

Mio. € Immobilien Fuhrpark IT- Infrastruktur Betriebs- und Geschäfts-ausstattungen Summe
Nutzungsrechte zum 01.10.2022 1.819 3 6 8 1.835
Währungsumrechnung/Indexierung 4 0 0 0 4
Zugänge 411 0 0 0 412
Abgänge –82 0 0 0 –82
Abschreibungen/Wertminderungen –489 –2 –4 –3 –498
Zuschreibungen 6 0 0 0 6
Nutzungsrechte zum 30.09.2023 1.668 1 1 5 1.676
--- --- --- --- --- ---
Mio. € Immobilien Fuhrpark IT- Infrastruktur Betriebs- und Geschäfts-ausstattungen Summe
Nutzungsrechte zum 01.10.2023 1.668 1 1 5 1.676
Währungsumrechnung/Indexierung 12 0 0 0 12
Zugänge 491 2 0 0 493
Abgänge –71 0 0 0 –71
Abschreibungen/Wertminderungen –483 –1 –1 –2 –488
Zuschreibungen 3 0 0 0 3
Nutzungsrechte zum 30.09.2024 1.620 2 0 3 1.626

Über die Abschreibungen/Wertminderungen und Zuschreibungen hinaus wurden die folgenden Aufwendungen aus Leasingverhältnissen im Periodenergebnis erfasst:

Mio. € 2022/23 2023/24
Zinsaufwand 47 66
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, die gemäß IFRS 16.6 bilanziert werden 3 1
Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, die gemäß IFRS 16.6 bilanziert werden 14 16
Aufwand für variable Leasingzahlungen 33 36
96 119

Nachhaltige Verluste sowie Schließungsbeschlüsse von Standorten führten zu Wertminderungstests auf Ebene des jeweiligen Standorts als zahlungsmittelgenerierende Einheit. Im Rahmen dieser Werthaltigkeitsprüfung wurde der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihrem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag des Nutzungsrechts für Immobilien wurde auf Basis indexierter Vergleichsmieten je Standort berechnet. Dazu wurden die ermittelten Vergleichsmieten mit einem an den jeweiligen Grenzfremdkapitalzinssatz angelehnten Zinssatz über die verbleibende unkündbare Restmietzeit diskontiert. Ebenso wurden standortbezogene Risikoeinschätzungen und vertragsspezifische Gegebenheiten in der Berechnung berücksichtigt. Es wird analysiert, ob der Fair Value des Nutzungsrechts durch weitere Einflüsse wie zum Beispiel eine vertragliche Möglichkeit zur Untervermietung, der Standortqualität oder sonstige Risiken gemindert ist. Diese Komponenten fließen in ein Scoringmodell ein, anhand dessen sich ein Abschlag auf die erzielbare Vergleichsmiete ableiten lässt. Die Gegenüberstellung der Buchwerte dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu den erzielbaren Beträgen ergab einen Wertminderungsbedarf in Höhe von 0 Mio. € (2022/23: 5 Mio. €) und einen Zuschreibungsbedarf in Höhe von 3 Mio. € im Geschäftsjahr 2023/24 (2022/23: 6 Mio. €). Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/24 betragen die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse 587 Mio. € (2022/23: 576 Mio. €). Variable Leasingzahlungen Immobilienleasingverträge über Einzelhandelsflächen können neben fest vereinbarten Leasingzahlungen auch oder ausschließlich umsatzabhängige Leasingzahlungen enthalten. Die künftig erwarteten variablen Leasingzahlungen der umsatzbasierten Mieten betragen 64 Mio. € (2022/23: 50 Mio. €) über einen Planungszeitraum von drei Jahren. Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen Zahlreiche Immobilien-Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen, die teilweise bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit von CECONOMY ausübbar sind. Nach Möglichkeit wird beim Abschluss neuer Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen angestrebt, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die Optionen werden eingesetzt, um die Dauer der Vertragsbindung für die einzelnen Verträge möglichst zu begrenzen und somit die betriebliche Flexibilität auf die Laufzeit und die Schließung der Märkte zu maximieren. Diese Optionen sind in der Regel nur von CECONOMY und nicht vom Leasinggeber ausübbar. Zum Bereitstellungsdatum wird beurteilt, ob die Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen hinreichend sicher ist. * ↗ Eine Beschreibung der Einschätzung der Ausübungswahrscheinlichkeit vereinbarter Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen findet sich unter den Erläuterungen zu den Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. Es wird erneut bestimmt, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen eintritt. Die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen aus vertraglichen Optionen, die bis zum 30. September 2034 ausgeübt werden könnten, aber nicht in der Bilanz ausgewiesen sind, betragen 2.370 Mio. € (30.09.2023: 2.319 Mio. €). Diese nur einseitig von CECONOMY ausübbaren Optionsmöglichkeiten geben dem Unternehmen mehr Handlungsspielraum in den Standortentscheidungen, stellen aber zum aktuellen Bilanzstichtag keine finanziellen Verpflichtungen dar. Künftige Zahlungsmittelabflüsse aus bereits eingegangenen Leasingverhältnissen Zum 30. September 2024 bestehen zukünftige Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 13 Mio. € (30.09.2023: 1 Mio. €) für Leasingverhältnisse, die noch nicht begonnen haben und somit bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten unberücksichtigt geblieben sind. Leasingzahlungen aus Untervermietung, die CECONOMY zukünftig aus Objekten zufließen und als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert sind, liegen – wie auch im Vorjahr - nicht vor. Leasingzahlungen aus Untervermietung, die als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert sind und CECONOMY zukünftig zufließen werden, betragen nominal 6 Mio. € (30.09.2023: 4 Mio. €). Sie stellen sich wie folgt dar:

Mio. € 30.09.2023 30.09.2024
Bis zu 1 Jahr 2 3
1 bis 2 Jahre 2 1
2 bis 3 Jahre 1 1
3 bis 4 Jahre 0 0
4 bis 5 Jahre 0 0
Über 5 Jahre 0 0
4 6
    1. Finanzanlagen und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen einschliesslich des ERGEBNISANTEILs AUS OPERATIVEN, NACH DER EQUITY-METHODE EINBEZOGENEN UNTERNEHMEN Finanzanlagen Zum 30. September 2024 werden Finanzanlagen in Höhe von 108 Mio. € (30.09.2023: 123 Mio. €) bilanziert. Die Finanzanlagen enthalten mit 65 Mio. € (30.09.2023: 81 Mio. €) Beteiligungen sowie mit 42 Mio. € (30.09.2023: 41 Mio. €) Ausleihungen. Neben der PJSC „M.video“-Beteiligung, die zum 30. September 2024 mit einem Betrag von 10 Mio. € (30.09.2023: 20 Mio. €) in den Finanzanlagen enthalten ist, werden in den Finanzanlagen auch ein rund Ein-Prozent-Anteil an der METRO AG in Höhe von 18 Mio. € (30.09.2023: 24 Mio. €) sowie eine 6,61-Prozent-Beteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 35 Mio. € (30.09.2023: 35 Mio. €) ausgewiesen. Die an der PJSC „M.video“ mit 15 Prozent gehaltene finanzielle Minderheitsbeteiligung wird zum Marktwert bewertet, wobei Schwankungen des Marktwerts erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst werden. Mit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine war eine Level-1-Marktbewertung des 15-Prozent-Anteils mit dem an der Moskauer Börse bei eingeschränktem Handel ermittelten Aktienkurs am Bilanzstichtag nicht mehr verlässlich möglich. Daher war es zum 31. März 2022 erforderlich geworden, die Bewertungshierarchie von Level 1 auf Level 3 zu ändern. Auch zum 30. September 2024 werden die Anteile an der PJSC „M.video“ auf Basis einer Level-3-Marktbewertung bewertet, da auch zu diesem Stichtag unverändert davon auszugehen ist, dass sich ein Marktwert für die Anteile an der PJSC „M.video“ nicht verlässlich anhand des an der Moskauer Börse festgesetzten Börsenkurses ableiten lässt.
  • ↗ Die Beschreibung der Hierarchien der Fair Values ist unter Nummer 33.6 Buchwerte und Fair Values nach Bewertungskategorien aufgeführt. Hier wird auch die Level-3-Marktbewertung der PJSC „M.video“-Beteiligung erläutert. Mit Blick auf die Beteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung einer Wertindikation auf Basis einer Outside-In-Analyse beauftragt. Im Ergebnis waren keine objektiven Hinweise zu erkennen, aus denen auf eine Unangemessenheit des mit 35 Mio. € bilanzierten Anteils hätte geschlossen werden können. In diese Einschätzung sind insbesondere Annahmen über die makroökonomische Entwicklung in der Türkei im Allgemeinen sowie über die Entwicklung des türkischen Retail-Immobilienmarkts im Besonderen eingeflossen, da der wesentliche Werttreiber der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Immobilien sind, die durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen in der Türkei gehalten und betrieben werden. Der unmittelbar gehaltene rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der METRO AG war steuerlich für sieben Jahre sperrfristbehaftet, das heißt er konnte nicht ohne Inkaufnahme negativer steuerlicher Konsequenzen veräußert werden. Diese Sperrfrist endete dabei jedoch am 30. September 2023, so dass die beschriebene Restriktion mit dem Geschäftsjahr 2022/23 entfallen ist. Über den zurückgebliebenen Kommanditanteil an der METRO PROPERTIES GmbH &. Co. KG haben die CECONOMY AG und die jetzige METRO AG am 19. September 2016 einen Optionsvertrag abgeschlossen. Darin gewährt die CECONOMY AG der jetzigen METRO AG eine Call-Option und die jetzige METRO AG der CECONOMY AG eine Put-Option zum anteiligen Unternehmenswert im Zeitpunkt der Optionsausübung in Bezug auf diesen Kommanditanteil der CECONOMY AG. Die Optionen können jeweils nur in bestimmten Zeitfenstern von je sechs Monaten ausgeübt werden. Die Call-Option kann erstmals drei Jahre nach dem Wirksamwerden der Spaltung ausgeübt werden. Eine Inanspruchnahme erfolgte nicht. Die Put-Option kann erstmals sieben Jahre nach dem Wirksamwerden der Spaltung ausgeübt werden, frühestens am 13. Juli 2024. Auch diese Option wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Diese Beteiligungen werden gemäß Wahlrechtsausübung erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert. Angaben zu den erfolgsneutral zum Fair Value bilanzierten übrigen Beteiligungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Mio. € Fair Value zum 30.09.2023 2022/23 erfasster Beteiligungsertrag Fair Value zum 30.09.2024 2023/24 erfasster Beteiligungsertrag
METRO AG 24 0 18 2
PJSC „M.video“ 20 0 10 0
METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG 35 0 35 13
Sonstige 2 0 2 0
Summe 81 0 65 15

Im Sonstigen Ergebnis wurden im Geschäftsjahr 2023/24 –16 Mio. € (2022/23: –20 Mio. €) ausgewiesen. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen einschließlich des Ergebnisanteils aus operativen, nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen Zum 30. September 2024 werden nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen in Höhe von 275 Mio. € (30.09.2023: 257 Mio. €) ausgewiesen. Als wesentliche nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung gilt dabei die Beteiligung am assoziierten Unternehmen Fnac Darty S.A., die zum 30. September 2024 mit einem Wert von 272 Mio. € (30.09.2023: 250 Mio. €) im Konzernabschluss von CECONOMY erfasst ist. Hierneben wird seit dem 1. August 2023 eine 20-prozentige Minderheitsbeteiligung an Power Retail Sweden AB nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss von CECONOMY einbezogen. Diese Minderheitsbeteiligung wird zum 30. September 2024 in Höhe von 3 Mio. € (30.09.2023: 7 Mio. €) bilanziert. Fnac Darty S.A., einer der führenden französischen Einzelhändler für Consumer Electronics und Haushaltsgeräte, ist als assoziiertes Unternehmen im Sinne von IAS 28 klassifiziert und wird nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss von CECONOMY einbezogen. Die Beteiligungsquote liegt zum 30. September 2024 bei 23,41 Prozent (30.09.2023: 23,41 Prozent). Infolge der Fortschreibung des nach der Equity-Methode bilanzierten Anteils an Fnac Darty S.A. wurde im Geschäftsjahr 2023/24 im EBIT ein Gewinn in Höhe von 27 Mio. € (2022/23: Verlust in Höhe von 50 Mio. €) erfasst. Der Erfolg aus der Fortschreibung des nach der Equity-Methode bilanzierten Anteils an Fnac Darty S.A. setzt sich im Geschäftsjahr 2023/24 aus dem anteiligen erfolgswirksamen Periodenerfolg in Höhe von 26 Mio. € (2022/23: –35 Mio. €), Effekten aus der Veränderung der Beteiligungsquote in Höhe von 0 Mio. € (2022/23: –13 Mio. €), Effekten aus im Geschäftsjahr 2023 vorgenommenen Kapitalerhöhungen in Höhe von 4 Mio. € (2022/23: 0 Mio. €) sowie aus um Steuerlatenzen verminderte Abschreibungen auf stille Reserven in Höhe von –3 Mio. € (2022/23: –3 Mio. €) zusammen. Im Sonstigen Ergebnis wurden im Geschäftsjahr 2023/24 –3 Mio. € (2022/23: 1 Mio. €) erfasst. Andere, direkt in den Gewinnrücklagen erfasste Sachverhalte betragen im Geschäftsjahr 2023/24 0 Mio. € (2022/23: 1 Mio. €). Informationen zum Gesamtergebnis werden dabei von Fnac Darty S.A. für das zweite und vierte Geschäftsjahresquartal eines Kalenderjahres veröffentlicht, wobei diese Informationen als Grundlage der Fortschreibung der Equity-Beteiligung dienen. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde zudem eine Dividende in Höhe von 3 Mio. € (2022/23: 9 Mio. €) zahlungswirksam vereinnahmt. Zum 30. September 2024 lagen objektive Hinweise vor, die auf eine mögliche Wertminderung des bilanzierten Anteils an Fnac Darty S.A. hindeuteten. Neben volkswirtschaftlichen Risiken sowie geopolitischen Krisen und Unsicherheiten, die auch auf das Geschäftsumfeld von Fnac Darty S.A. wirken, war es insbesondere das Verhältnis der Aktienkurse von Fnac Darty S.A. zu den fortgeführten Anschaffungskosten der bilanzierten Anteile, welches eine Wertminderung vermuten ließ. Infolgedessen wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung einer auf einem Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) basierenden Wertindikation beauftragt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Buchwert der Anteile an Fnac Darty S.A. nach Anwendung der Equity-Methode in Höhe von 272 Mio. € innerhalb der über ein Szenario-basiertes DCF-Verfahren ermittelten Wertbandbreite liegt. Auch in einer Gesamtwürdigung der zur Validierung des DCF-Ergebnisses herangezogenen alternativen Bewertungsmethoden sind keine substanziellen Hinweise dafür zu erkennen, dass der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet und die Anteile an Fnac Darty S.A. daher wertgemindert seien. Zum Stichtag 30. September 2024 ist daher insgesamt von der Werthaltigkeit der nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile an Fnac Darty S.A. auszugehen.

Überleitung Finanzmarktinformation Fnac Darty S.A. auf den Beteiligungsbuchwert
Mio. € 30.09.2023 30.09.2024
Nettovermögen 100%1 1.355 1.459
Anteil CECONOMY am Nettovermögen 317 341
Wertminderung des Beteiligungsbuchwerts –82 0
Wertaufholung des Beteiligungsbuchwerts 0 0
Fortgeführte Unterschiedsbeträge aus Kaufpreisallokation 15 –69
Beteiligungsbuchwert 250 272
1 Hergeleitet aus dem Interim Financial Report zum 30.06.2023 beziehungsweise dem Interim Financial Report zum 30.06.2024

Angaben zu Fnac Darty S.A. sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Fnac Darty S.A.
Mio. € 30.09.2023 30.09.2024
Höhe des Anteils (in %) 23,41 23,41
Anteiliger Börsenwert 151 202
Buchwert 250 272
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung H1 20231 H1 20242
Umsatzerlöse 3.344 3.390
Nachsteuerergebnis aus fortgeführten Aktivitäten –163 –75
Nachsteuerergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 29 2
Sonstiges Ergebnis –2 6
Gesamtergebnis –136 –68
Dividendenzahlungen an den Konzern 9 3
Angaben zur Bilanz 30.06.20231 30.06.20242
Langfristige Vermögenswerte 3.879 3.922
Kurzfristige Vermögenswerte 2.116 2.319
Langfristige Schulden 2.067 2.083
Kurzfristige Schulden 2.573 2.701
1 Angaben entsprechend dem Interim Financial Report zum 30.06.2023 für den Zeitraum 01.01.2023–30.06.2023
2 Angaben entsprechend dem Interim Financial Report zum 30.06.2024 für den Zeitraum 01.01.2024–30.06.2024

Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde infolge der Fortschreibung des nach der Equity-Methode bilanzierten Anteils an der Power Retail Sweden AB ein anteiliger Verlust in Höhe von 4 Mio. € (2022/23: 0 Mio. €) im EBIT erfasst. Als Grundlage der Fortschreibung dienen der veröffentlichte Geschäftsbericht des abgelaufenen Kalenderjahres sowie weitere nicht veröffentlichte Finanzinformationen der Power Retail Sweden AB. * 23. Forderungen an Lieferanten, Sonstige finanzielle Vermögenswerte und andere Vermögenswerte

30.09.2023 30.09.2024
Restlaufzeit Restlaufzeit
Mio. € Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr
Forderungen an Lieferanten 1.207 1.207 0 1.292 1.292 0
Wertpapiere 0 0 0 0 0 0
Übrige finanzielle Vermögenswerte 125 123 2 142 140 2
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 125 123 2 142 140 2
Sonstige Steuererstattungsansprüche 106 106 0 125 125 0
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 56 53 3 67 55 12
Übrige andere Vermögenswerte 5 5 0 1 1 0
Andere Vermögenswerte 166 163 3 192 181 12

Die Forderungen an Lieferanten in Höhe von 1.292 Mio. € (30.09.2023: 1.207 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen sowohl in Rechnung gestellte Forderungen als auch Abgrenzungen für nachlaufende Vergütungen von Lieferanten, zum Beispiel kalenderjahresbezogene Staffelboni in Abhängigkeit von erwarteten Einkaufsvolumina und Werbekostenzuschüsse. Die übrigen finanziellen Vermögenswerte haben sich auf 142 Mio. € (30.09.2023: 125 Mio. €) erhöht. Ein wesentlicher Bestandteil in den übrigen finanziellen Vermögenswerten sind Rückerstattungsforderungen gegenüber einer Bank aus dem Verkauf von Forderungen im Bereich Mobilfunk. Die sonstigen Steuererstattungsansprüche beinhalten die noch nicht verrechenbare Vorsteuer in Höhe von 65 Mio. € (30.09.2023: 50 Mio. €), Umsatzsteuererstattungsansprüche in Höhe von 53 Mio. € (30.09.2023: 49 Mio. €) und andere Steuererstattungsansprüche in Höhe von 7 Mio. € (30.09.2023: 7 Mio. €). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Miet-, Leasing- und Zinsvorauszahlungen sowie übrige Abgrenzungen. * 24. Latente Steueransprüche/Latente Steuerschulden Die bilanzierten aktiven latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen betragen vor Saldierung 966 Mio. € (30.09.2023: 898 Mio. €) und sind im Vergleich zum 30. September 2023 um 51 Mio. € gestiegen. Die Bilanzposition Finanzverbindlichkeiten wurden sowohl für das laufende als auch für das Vorjahr unter Berücksichtigung der Neuregelungen des IAS 12 ermittelt. Im Geschäftsjahr 2023/24 hat die CECONOMY AG aktive latente Steuern auf temporäre Unterschiede in Höhe von 641 Mio. € zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden angesetzt. Latente Steueransprüche werden zudem auf Verlust- und Zinsvorträge in Höhe von 325 Mio. € aktiviert. Die infolge der Convergenta-Transaktion bereits im Geschäftsjahr 2021/22 vertraglich geschlossene Ergebnisabführungskette konnte im laufenden Geschäftsjahr um die Media-Saturn Holding GmbH erweitert werden. Durch die nun vorliegende ertragsteuerliche Organschaft kann steuerpflichtiges Einkommen der Media-Saturn Gruppe an die CECONOMY AG abgeführt und mit den steuerlichen Verlustvorträgen und den temporären Differenzen verrechnet werden. Vor diesem Hintergrund und der positiven Entwicklung der Unternehmensplanung sind im Geschäftsjahr 2023/24 weitere latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 29 Mio € aktiviert worden. Durch die Anwendung des IAS 29 erhöhen sich die aktiven latenten Steuern um 3 Mio. €. Die passiven latenten Steuern betragen vor Saldierung 625 Mio. € (30.09.2023: 616 Mio. €) und sind im Vergleich zum 30. September 2023 um 9 Mio. € gestiegen. Die Bilanzposition Nutzungsrechte wurden sowohl für das laufende als auch für das Vorjahr unter Berücksichtigung der Neuregelungen des IAS 12 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern sind je Gesellschaft beziehungsweise Organkreis miteinander saldiert worden. Nach Saldierung sind zum 30. September 2024 356 Mio. € aktive und 15 Mio. € passive latente Steuern ausgewiesen. Durch den im Geschäftsjahr 2023/24 nochmals erweiterten Organkreis ist der Saldierungbetrag leicht angstiegen, wodurch die passiven latenten Steuern zurückgegangen sind. Die latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten:

30.09.2023 30.09.2024
Mio. € Aktiv1 Passiv1 Aktiv Passiv
Geschäfts- oder Firmenwerte 0 3 0 4
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1 29 3 41
Sachanlagen 5 18 8 16
Vorräte 25 1 31 5
Forderungen und sonstige Vermögenswerte (inklusive Nutzungsrechte) 22 496 22 520
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 30 7 68 2
Sonstige Rückstellungen 21 12 16 4
Finanzschulden (inklusive Leasingverbindlichkeiten) 529 10 469 7
Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 23 22 46 26
Outside Basis Differences 0 1 0 1
Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen –18 0 –23 0
Verlustvorträge 260 0 325 0
Zwischensumme vor Saldierung 898 599 966 625
Saldierung –530 –530 –609 –609
Bilanzwert der latenten Steuern 368 69 356 15
1 Der Brutto-Ausweis der latenten Steuern laut Vorjahresvergleichsspalte wurde in der obigen Tabelle im Vergleich zur Darstellung im Geschäftsbericht des Vorjahres zwecks erhöhter Klarheit sowie besserer Verständlichkeit teilweise angepasst. Dies hat keine Auswirkung auf die im Vorjahr in der Konzernbilanz gezeigten latenten Steuern.

Die Verlust- und Zinsvorträge im Gesamtkonzern sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Mio. € 30.09.2023 30.09.2024
Körperschaftsteuerliche Verluste 2.096 3.462
Gewerbesteuerliche Verluste 2.063 3.323
Zinsvorträge/Sonstige Vorträge 97 58

Von den körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen zum 30. September 2024 entfallen 2.852 Mio. € (30.09.2023: 1.590 Mio. €) auf inländische Gesellschaften und 610 Mio. € (30.09.2023: 505 Mio. €) auf ausländische Gesellschaften. In den gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen sind 152 Mio. € (30.09.2023: 122 Mio. €) Verlustvorträge bezüglich lokaler Steuern ausländischer Gesellschaften enthalten. Der Anstieg der steuerlichen Verlustvorträge betrifft im Wesentlichen die CECONOMY AG und resultiert aus einer im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/24 bekanntgewordenen Bewertungsanpassung im Rahmen einer Betriebsprüfung für Altjahre (Sachverhalt mit Ursprung im Veranlagungszeitraum 2016). Die Auswirkung auf die Höhe der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge beträgt jeweils 1.230 Mio. €. Daraus ergibt sich keine Auswirkung auf die latenten Steuern zum Bilanzstichtag. Bei diesem Sachverhalt besteht derzeit eine rechtliche Unsicherheit. Neben dem Zinsvortrag in Höhe von 28 Mio. € (30.09.2023: 64 Mio. €) ist im Geschäftsjahr 2017/18 im Zusammenhang mit dem Abgang bestimmter Pensionsverpflichtungen ein Vortragsposten im Sinne von § 4f Einkommensteuergesetz (EStG) entstanden, der über 15 Jahre aufgelöst wird und zum 30. September 2024 30 Mio. € (30.09.2023: 33 Mio. €) beträgt. Bezüglich der Verlust- und Zinsvorträge sowie der temporären Differenzen im Gesamtkonzern (vergleiche vorstehende Tabelle) sind auf Basis einer aktuellen Fünfjahresplanung in folgender Höhe keine latenten Steueransprüche bilanziert, da mit einer kurz- bis mittelfristigen Realisierung der Ansprüche nicht zu rechnen ist:

Mio. € 30.09.2023 30.09.2024
Körperschaftsteuerliche Verluste 1.213 2.489
Gewerbesteuerliche Verluste 1.325 2.353
Zinsvorträge/Sonstige Vorträge 33 0
Temporäre Differenzen 83 91

Gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) sind passive latente Steuern auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Konzernbilanz erfassten anteiligen Eigenkapital einer Tochtergesellschaft und dem Beteiligungsbuchwert für diese Tochtergesellschaft in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zu bilden (sogenannte Outside Basis Differences), wenn mit der Realisierung zu rechnen ist. Ursächlich für diese Unterschiedsbeträge sind im Wesentlichen thesaurierte Gewinne in- und ausländischer Tochtergesellschaften. Auf diese thesaurierten Gewinne wurden keine latenten Steuern berechnet, da sie auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden oder keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen. Im Falle von Ausschüttungen von Tochterkapitalgesellschaften unterlägen diese einer Dividendenbesteuerung. Ausschüttungen aus dem Ausland könnten darüber hinaus Quellensteuer auslösen. Zum 30. September 2024 wurden für geplante Dividendenzahlungen 1 Mio. € (30.09.2023: 1 Mio. €) passive latente Steuern aus Outside Basis Differences berücksichtigt. Angaben zu den steuerlichen Auswirkungen auf die Komponenten des Sonstigen Ergebnisses sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

2022/23 2023/24
Mio. € Vor Steuern Steuern Nach Steuern Vor Steuern Steuern Nach Steuern
Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe –65 2 –63 12 0 12
davon Währungsumrechnungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe (–6) (2) (–4) (0) (0) (0)
Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente –20 0 –20 –16 0 –16
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen –13 9 –4 –26 14 –13
Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/ Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity- Methode bilanziert werden 1 0 1 –3 0 –3
–97 11 –86 –33 14 –19
    1. Vorräte Die Vorräte haben sich von 2.918 Mio. € um 196 Mio. € auf 3.114 Mio. € erhöht. Im Wesentlichen entfällt die Erhöhung auf die Segmente DACH mit 99 Mio. € und Osteuropa mit 43 Mio. €. Im Vorratsvermögen sind Wertberichtigungen in Höhe von 80 Mio. € (30.09.2023: 73 Mio. €) enthalten. Grundsätzlich gelten für die Handelswarenbestände von CECONOMY die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. In den Vorräten sind Vermögenswerte im Zusammenhang mit Rückgaberechten in Höhe von 16 Mio. € (30.09.2023: 15 Mio. €) bilanziert.
    1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche
Mio. € 30.09.2023 30.09.2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 210 221
Vertragsvermögenswerte 280 339
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 490 560
davon Restlaufzeit ≤12 Monate (358) (411)
davon Restlaufzeit >12 Monate (132) (149)

Die Vertragsvermögenswerte in Höhe von 339 Mio. € (30.09.2023: 280 Mio. €) stellen im Wesentlichen Provisionsansprüche gegenüber Mobilfunkanbietern dar. Der Anstieg resultiert vor allem aus dem Vertragsvermittlungsgeschäft, wie zum Beispiel aus Mobilfunk- und Versicherungsverträgen. Sobald sich der Anspruch aus einem Vertragsvermögenswert konkretisiert hat, erfolgt eine Umbuchung in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In der unter kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche sind Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 149 Mio. € (30.09.2023: 132 Mio. €) enthalten, die im Wesentlichen aus Ansprüchen gegenüber Mobilfunkanbietern resultieren. Sowohl in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch in den Vertragsvermögenswerten sind anhaltende Engagements aus Factoring-Programmen enthalten. Im Rahmen des revolvierenden Verkaufs von Forderungen aus dem schweizerischen Kundenfinanzierungsprogramm garantiert die PayRed Card Services AG, eine limitierte Höhe an Kundenausfällen zu bedienen. In Höhe des kumulierten Nominalvolumens der hinterlegten Ausfallgarantien von 15 Mio. € (30.09.2023: 15 Mio. €) wurden ein anhaltendes Engagement als Verbindlichkeit erfasst sowie die Kundenforderungen in selbiger Höhe nicht vollständig ausgebucht. Zum 30. September 2024 beträgt der Buchwert des ursprünglichen Vermögenswerts 96 Mio. € (30.09.2023: 90 Mio. €). Das Risiko, dass sich ein hoher Forderungsausfall von bereits verkauften schweizerischen Kundenforderungen ertragswirksam bei CECONOMY niederschlägt, ist auf das kumulierte Nominalvolumen der Ausfallgarantien begrenzt. Chancen bestehen in der Hinsicht, dass eine niedrige Forderungsausfallrate zu einer geringeren Inanspruchnahme der Ausfallgarantien führt. Restriktionen hinsichtlich der übertragenen Vermögenswerte bestehen nicht. Im Rahmen zwei weiterer Factoring-Programme werden revolvierende Kommissionsforderungen gegenüber Vertragspartnern im Bereich Mobilfunk verkauft. Hier garantiert CECONOMY für Teilausfälle des Endkunden bis zu einem Maximalbetrag von 64 Mio. € (30.09.2023: 59 Mio. €). Daher wurden ein anhaltendes Engagement als Verbindlichkeit erfasst sowie die Kundenforderungen in selbiger Höhe nicht vollständig ausgebucht. Der Buchwert des ursprünglichen Vermögenswerts beträgt zum 30. September 2024 180 Mio. € (30.09.2023: 168 Mio. €). Das Risiko, dass sich ein hoher Forderungsausfall von bereits verkauften Forderungen ertragswirksam bei CECONOMY niederschlägt, ist auf das kumulierte Nominalvolumen der Ausfallgarantien begrenzt. Diesem Risiko wird in Form einer Rückstellung in Höhe von 13 Mio. € (30.09.2023: 12 Mio. €) Rechnung getragen. Chancen bestehen in der Hinsicht, dass eine niedrige Forderungsausfallrate zu einer geringeren Inanspruchnahme der Ausfallgarantien führt. Restriktionen hinsichtlich der übertragenen Vermögenswerte bestehen nicht. * ↗ Angaben zu den Wertberichtigungen finden sich unter Nummer 33.1 Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente und Vertragsvermögenswerte. * 27. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital hat sich hinsichtlich Höhe und Zusammensetzung gegenüber dem Stand am 30. September 2023 nicht verändert und beträgt 1.240.448.004,17 €. Es ist wie folgt eingeteilt:

Inhaberstückaktien, anteiliger Wert je Aktie am Grundkapital rund 2,56 € 30.09.2023 30.09.2024
Stück 485.221.084 485.221.084
Stammaktien rund € 1.240.448.004 1.240.448.004
Aktien gesamt Stück 485.221.084 485.221.084
Grundkapital gesamt rund € 1.240.448.004 1.240.448.004

Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Genehmigtes Kapital Die Hauptversammlung vom 12. April 2022 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 11. April 2027 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 321.600.000 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Die Hauptversammlung vom 12. April 2022 hat den Vorstand ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 11. April 2027 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 112.560.000 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/II). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Das Genehmigte Kapital 2022/I und das Genehmigte Kapital 2022/II wurden bisher nicht ausgenutzt. Bedingtes Kapital Die Hauptversammlung vom 12. April 2022 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 89.476.079,21 €, eingeteilt in bis zu 35.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (Bedingtes Kapital 2022/I). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit der Begebung von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 151.000.000 €, eingeteilt in 1.510 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils 100.000 € („Wandelschuldverschreibungen“) gegen Sacheinlage und dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen. Die Wandelschuldverschreibungen gewähren ihren Inhabern Wandlungsrechte auf anfänglich insgesamt bis zu 27.859.778 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund 2,56 € („Wandlungsaktien“). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Sämtliche Wandelschuldverschreibungen wurden an die Convergenta Invest GmbH begeben. Die Hauptversammlung vom 12. April 2022 hat ferner eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 127.825.000 €, eingeteilt in bis zu 50.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (Bedingtes Kapital 2022/II). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. April 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000 € zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder ‑pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 127.825.000 € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- beziehungsweise Wandelanleihebedingungen zu gewähren oder aufzuerlegen oder das Recht der CECONOMY AG vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Stammaktien der CECONOMY AG oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Es wurden bisher keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben. Die Hauptversammlung vom 12. April 2022 hat zudem eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 44.738.750 €, eingeteilt in bis zu 17.500.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (Bedingtes Kapital 2022/III). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. April 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 350.000.000 € zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder ‑pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 44.738.750 € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- beziehungsweise Wandelanleihebedingungen zu gewähren oder aufzuerlegen oder das Recht der CECONOMY AG vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Stammaktien der CECONOMY AG oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Es wurden bisher keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben. Erwerb eigener Aktien Die Hauptversammlung vom 12. April 2022 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 11. April 2027 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, bis zu insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben, das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestand oder – falls dieser Wert geringer ist – das zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung besteht. Von dieser Ermächtigung hat bisher weder die Gesellschaft noch ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens Gebrauch gemacht. * ↗ Weitere Angaben zum genehmigten Kapital, zum bedingten Kapital beziehungsweise zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie zum Erwerb eigener Aktien finden sich im Zusammengefassten Lagebericht – Angaben gemäß § 315a Satz 1 HGB und § 289a Satz 1 HGB sowie erläuternder Bericht des Vorstands. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt 389 Mio. € (30.09.2023: 389 Mio. €). Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen beinhalten das kumulierte Sonstige Ergebnis sowie die Übrigen Gewinnrücklagen.

Mio. € 30.09.2023 30.09.2024
Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente –160 –176
Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe –43 –31
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen –216 –242
Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden –211 –190
Auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer 54 68
Übrige Gewinnrücklagen –589 –542
–1.166 –1.113

Der Anstieg der Gewinnrücklagen in Höhe von 53 Mio. € im Geschäftsjahr 2023/24 ist im Wesentlichen auf das den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnende positive Periodenergebnis in Höhe von 76 Mio. € zurückzuführen. Gegenläufig wirkt das Sonstige Ergebnis in Höhe von –19 Mio. €. Dies resultiert vor allem aus negativen Bewertungseffekten auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente sowie aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne . Die Veränderungen der Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente in Höhe von –16 Mio. € (2022/23: –20 Mio. €) betreffen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/24 die Folgebewertungen der PJSC „M.video“-Beteiligung in Höhe von –10 Mio. € (2022/23: –18 Mio. €) sowie der METRO-AG-Beteiligung in Höhe von –6 Mio. € (2022/23: –2 Mio. €). Das Sonstige Ergebnis im Geschäftsjahr 2023/24 aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne beträgt –26 Mio. € (2022/23: –13 Mio. €). Sowohl das Sonstige Ergebnis aus Währungseffekten aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe in Höhe von 12 Mio. € (2022/23: –65 Mio. €) als auch die auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses entfallenden Ertragssteuern in Höhe von 14 Mio. € (2022/23: 11 Mio. €) verbessern das Sonstige Ergebnis. Die Ausschüttungen betragen im Geschäftsjahr 2023/24 5 Mio. € (2022/23: 2 Mio. €) und betreffen Minderheitsgesellschafter, deren Anteile aufgrund von Verkaufsoptionen vollständig als Fremdkapital ausgewiesen werden. * ↗ Eine Übersicht der steuerlichen Auswirkungen auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses findet sich unter Nummer 24 Latente Steueransprüche/ Latente Steuerschulden. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen und betragen zum 30. September 2024 –1 Mio. € (30.09.2023: 2 Mio. €). Zum 30. September 2024 bestehen keine wesentlichen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter. Verwendung des Bilanzgewinns, Dividenden Die Dividendenausschüttung der CECONOMY AG richtet sich nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der CECONOMY AG. Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellte Jahresabschluss der CECONOMY AG zum 30. September 2024 weist für das Geschäftsjahr 2023/24 nach Einstellung von 102 Mio. € in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB einen Bilanzgewinn in Höhe von 242 Mio. € aus. Unter anderem aufgrund der ertragswirksamen Aktivierung von latenten Steuern in der Bilanz zum 30. September 2024 ist der Bilanzgewinn gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 138 Mio. € ausschüttungsgesperrt. Ausschüttungsfähig ist somit ein Betrag von 104 Mio. €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Schonung der Liquidität der Gesellschaft vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 30. September 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023/24 von insgesamt 242 Mio. € in Höhe von 138 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen und in Höhe von 104 Mio. € in die Gewinnrücklagen einzustellen. * 28. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen werden nach den Regelungen des IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten Verpflichtungen, bei denen es sich größtenteils um Leistungen aus Regelungen der betrieblichen Altersversorgung handelt. Es bestehen leistungsorientierte Ansprüche aus unmittelbaren Zusagen (Direktzusagen) und gegenüber externen Versorgungsträgern (Unterstützungskassen in Deutschland und Pensionsfonds oder Versicherungen im Ausland). Das Vermögen der externen Träger dient ausschließlich der Finanzierung der Pensionsansprüche und ist als Planvermögen qualifiziert. Die Versorgungsleistungen sind gemäß den jeweiligen Leistungsplänen einkommens- und dienstzeitbezogen, die dienstzeitbezogenen Versorgungsleistungen werden auf der Grundlage von Festbeträgen gewährt. Im Folgenden werden die wichtigsten leistungsorientierten Altersversorgungspläne beschrieben: * – CECONOMY gewährt Mitarbeitenden in Deutschland eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen. Neuzusagen werden in Form von leistungsorientierten Zusagen im Sinne des IAS 19 (beitragsorientierte Leistungszusagen im Sinne des Betriebsrentengesetzes) gewährt, die eine Entgeltumwandlungs- und eine Arbeitgeber-Matching-Komponente enthalten. Die Beiträge werden an eine Rückdeckungsversicherung gezahlt, aus der im Versorgungsfall die fälligen Leistungen gewährt werden. Für die nicht durch die Rückdeckungsversicherung gedeckten Ansprüche wird eine Rückstellung gebildet. * – Darüber hinaus bestehen verschiedene, für den Neuzugang geschlossene Versorgungswerke, die in der Regel lebenslängliche Renten ab Rentenbeginn oder ab anerkannter Invalidität vorsehen. Die Leistungen sind größtenteils als Festbetrag oder über einen jährlichen Steigerungsbetrag definiert. In Sonderfällen berechnet sich die Leistung unter Anrechnung der gesetzlichen Renten. Diese Zusagen sehen Witwer-/Witwenleistungen in unterschiedlicher Höhe in Abhängigkeit der Leistung vor, die der ehemalige Mitarbeitende erhalten hat oder im Falle der Invalidität erhalten hätte. Die Altzusagen werden teilweise durch in Unterstützungskassen gehaltenes Vermögen gedeckt, die nicht durch Vermögen gedeckten Teile durch Rückstellung. Die Gremien (Vorstand, Mitgliederversammlung und Beirat) der Unterstützungskassen setzen sich sowohl aus Arbeitgebervertretern als auch aus Vertretern der Leistungsberechtigten zusammen. Der Vorstand hat über die Mittelverwendung und die Kapitalanlage zu entscheiden. Er kann Dritte mit der Verwaltung des Kassenvermögens beauftragen. Gesetzliche Mindestdotierungsverpflichtungen existieren nicht. Sofern zugesagte Leistungen nicht aus dem Vermögen der Unterstützungskasse erbracht werden können, hat der Arbeitgeber die Leistungen direkt zu erbringen. * – CECONOMY hat im Wirtschaftsjahr 2017/2018 einen wesentlichen Teil der bestehenden Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitenden im Rahmen des Umwandlungsgesetzes auf eine eigenständige Gesellschaft ausgegliedert und diese im Nachgang veräußert. Aufgrund der Nachhaftungspflicht des Umwandlungsgesetzes werden die in den ersten zehn Jahren nach der Ausgliederung fälligen Leistungen weiterhin von CECONOMY bilanziert. Das ausschließlich zur Deckung der Pensionsverpflichtungen bestehende Vermögen der Gesellschaft wird dem Planvermögen von CECONOMY zugerechnet. Der Wert des Vermögens deckt die Verpflichtungen. Zusätzlich besteht für den Fall der Nachhaftung eine Bankbürgschaft, die bei etwaigen Zahlungsverpflichtungen greifen würde. Daher wurde der Vermögenswert in Höhe der Verpflichtungen angesetzt. * – In der Schweiz wird durch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitende in einem Vorsorgeplan zu versichern. Die gesetzlichen Mindestleistungen sehen einen beitragsorientierten Vorsorgeplan mit einer Garantieverzinsung vor. Zudem sind im BVG Mindestbeiträge geregelt. Die Beiträge als Prozentsatz des versicherten Gehalts werden in eine Pensionskasse eingezahlt und anhand von Umwandlungssätzen in eine Leistung bei Pensionierung umgewandelt. Die Vorsorgepläne sind offen für Neueintritte. Die Rechtsform der Pensionskasse ist eine Stiftung. Die Pensionspläne in der Schweiz werden als Defined-Benefit-Pläne bilanziert. CECONOMY gewährt Mitarbeitenden in der Schweiz über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus zusätzliche Pensionszusagen. * – Weitere Altersvorsorgepläne werden als Summe unter Übrige Länder ausgewiesen. Einen Überblick über die prozentuale Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts der CECONOMY-Länder mit wesentlichen Verpflichtungen bietet die nachfolgende Tabelle:

% 30.09.2023 30.09.2024
Deutschland 82 83
Schweiz 15 14
Übrige Länder 3 3
100 100

Das Planvermögen von CECONOMY ist prozentual auf folgende Länder aufgeteilt:

% 30.09.2023 30.09.2024
Deutschland 57 50
Schweiz 43 50
Übrige Länder 0 0
100 100

Die genannten Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach den einschlägigen Prinzipien des IAS 19 bewertet. Grundlage der Bewertungen sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Die im Folgenden dargestellten durchschnittlichen Annahmen für die wesentlichen Parameter wurden den versicherungsmathematischen Bewertungen zugrunde gelegt.

30.09.2023 30.09.2024
% Deutschland Schweiz Übrige Länder Deutschland Schweiz Übrige Länder
Rechnungszins 4,10–4,40 1,95 5,22 3,20–3,50 1,25 4,59
Rententrend 2,20 0,00 n/a 2,00 0,00 n/a

Für den wesentlichen Teil der Verpflichtung in Deutschland (CECONOMY AG und CECONOMY Retail GmbH) wird der Anwartschaftsbarwert mit einem Rechnungszins von 3,20 Prozent bewertet, dessen Festsetzung auf der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen sowie der Laufzeit der zugrunde liegenden Verpflichtungen basiert. Für die Gesellschaften der MediaMarktSaturn Retail Group in der Eurozone (Deutschland, Österreich und Italien) wird ein einheitlicher Rechnungszins in Höhe von 3,50 Prozent verwendet, der auf der entsprechenden durchschnittlichen Duration der Verpflichtungen in diesen Ländern beruht. In Ländern, in denen kein liquider Markt zur Zinsfestsetzung geeigneter Unternehmensanleihen besteht, wurden stattdessen Renditen von Staatsanleihen als Referenz bei der Festsetzung des Rechnungszinses verwandt. Bei der Ermittlung des Rechnungszinssatzes wurde im laufenden Jahr eine Verfeinerung bei der Abgrenzung der Anleihen, die in die Herleitung der Zinskurve in der Eurozone einfließen, erforderlich. Wäre der Rechnungszinssatz zum 30. September 2024 ohne diese Anpassung ermittelt worden, so wäre der Rechnungszins für CECONOMY um 10 Basispunkte höher und die leistungsorientierte Verpflichtung um etwa 2,4 Mio. € niedriger ausgefallen. Neben dem Rechnungszins stellt der Rententrend einen weiteren wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter dar. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, von der Inflation abgeleitet. Neben dem langfristigen Rententrend von 2,0 Prozent per annum wurde für die im Jahr 2025 anstehenden Leistungserhöhungen eine einmalige Rentenanpassung von 15,6 Prozent, und für die im Jahr 2026 anstehenden Leistungserhöhungen eine einmalige Rentenanpassung von 8,6 Prozent bei der Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts berücksichtigt. Damit wird der hohen Inflation der vergangenen Jahre und somit der deutlichen Steigerung der Lebenshaltungskosten in Deutschland Rechnung getragen, soweit sie sich erst in den zukünftigen Rentenanpassungen widerspiegeln wird. In den ausländischen Gesellschaften sieht der Plan eine Kapitalzahlung vor oder es ist davon auszugehen, dass laufende Renten nicht erhöht werden. Bei den deutschen Konzernunternehmen basieren die Berechnungen der Sterblichkeitsrate auf den Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Den versicherungsmathematischen Bewertungen im Ausland liegen länderspezifische Sterbetafeln zugrunde. Die Höhe der sonstigen bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen verwendeten Parameter entspricht den langfristigen Erwartungen von CECONOMY. Nachstehend erfolgt eine Sensitivitätsanalyse für die wesentlichen Parameter der Bewertung im Hinblick auf den Anwartschaftsbarwert. Als wesentliche Einflussparameter auf den Anwartschaftsbarwert wurden der Rechnungszins und die Inflationsrate identifiziert. Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse wurde nach den gleichen Methoden vorgegangen wie im Vorjahr. Es wurden diejenigen Parameteränderungen berücksichtigt, die in angemessener Weise für möglich gehalten werden. Stress-Tests oder „Worst-Case“-Szenarien sind hingegen nicht Gegenstand der Sensitivitätsanalyse. Die Auswahl der jeweiligen Bandbreite von möglichen Parameteränderungen basiert auf mehrjährigen historischen Beobachtungen. Dieses Anknüpfen an nahezu ausschließlich Vergangenheitswerte zur Ableitung möglicher künftiger Entwicklungen stellt eine Einschränkung der Methodik dar. Im Folgenden werden die Auswirkungen eines Anstiegs/Rückgangs des Rechnungszinses um 100 Basispunkte beziehungsweise der Inflationsrate um 25 Basispunkte auf den Anwartschaftsbarwert aufgezeigt:

30.09.2023 30.09.2024
Mio. € Deutschland Schweiz Übrige Länder Deutschland Schweiz Übrige Länder
Rechnungszins Anstieg um 100 Basispunkte –21,20 –5,60 –1,50 –21,40 –6,10 –1,40
Rückgang um 100 Basispunkte 23,90 7,40 1,70 24,30 7,40 1,60
Rententrend Anstieg um 25 Basispunkte 4,10 1,30 0,00 4,20 1,30 0,00
Rückgang um 25 Basispunkte –4,00 0,00 0,00 –4,10 0,00 0,00

Der Einfluss von Veränderungen bei Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurde für die wesentlichen Pläne analysiert. Die resultierenden Effekte aus einer Verlängerung der Lebenserwartung um ein Jahr betragen circa vier Prozent bis fünf Prozent des Verpflichtungsumfangs für Pläne, die lebenslängliche Leistungen gewähren. Die resultierenden Effekte aus den Fluktuationsannahmen wurden als nicht wesentlich eingeschätzt und nicht gesondert aufgeführt. Die Zusage von leistungsorientierten Pensionsansprüchen setzt CECONOMY verschiedenen Risiken aus. Zu diesen zählen die allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung (zum Beispiel Zinssatzänderungs-, Inflations- und Langlebigkeitsrisiko) sowie die Kapital- beziehungsweise Anlagerisiken des Planvermögens. Im Hinblick auf die Finanzierung der zukünftigen Rentenzahlungen aus mittelbaren Zusagen sowie auf einen stabilen Bestand an Deckungskapital investiert CECONOMY das Planvermögen überwiegend in wenig risikobehaftete Anlageformen. Die Finanzierung der unmittelbaren Pensionszusagen ist über den operativen Cashflow von CECONOMY gesichert. Der Fair Value des Planvermögens verteilt sich prozentual wie folgt auf die einzelnen Vermögenswertkategorien:

30.09.2023 30.09.2024
% Mio. € % Mio. €
Festverzinsliche Wertpapiere 16 34 20 41
Aktien, Fonds 14 29 16 34
Immobilien 27 57 23 47
Sonstige Vermögenswerte 43 92 41 83
100 212 100 205

Die festverzinslichen Wertpapiere Aktien und Fonds werden regelmäßig an aktiven Märkten gehandelt. Marktpreise liegen infolgedessen vor. Innerhalb der Vermögenskategorie „Festverzinsliche Wertpapiere“ wird nur in Unternehmensanleihen, Staatsanleihen und Pfandbriefe mit hoher Bonität (Investment-Grade) investiert. Innerhalb der Kategorie „Aktien und Fonds“ wird das Risiko durch geografische Diversifikation minimiert. Der Bestand an sonstigen Vermögenswerten umfasst im Wesentlichen Forderungen gegenüber Versicherungsunternehmen in Deutschland. Es handelt sich dabei um erstklassige Versicherungsunternehmen. Nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden das Immobilienvermögen sowie die versicherten Leistungen. Der tatsächliche Ertrag aus dem Planvermögen beträgt im Berichtsjahr 9 Mio. € (2022/23: 15 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2024/25 werden Arbeitgeberzahlungen an externe Versorgungsträger in Höhe von 4 Mio. € und Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 3 Mio. € in das Planvermögen erwartet, wobei diese Beiträge in der Schweiz und in Deutschland anfallen. Die erwarteten Leistungszahlungen der folgenden zehn Jahre setzen sich wie folgt zusammen:

Mio. €
Leistungszahlungen 2024/25 52
Leistungszahlungen 2025/26 48
Leistungszahlungen 2026/27 45
Leistungszahlungen 2027/28 42
Leistungszahlungen 2028/29 36
Leistungszahlungen 2029/2030–2033/2034 141

Die Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts ergeben sich wie folgt:

Mio. € 2022/23 2023/24
Anwartschaftsbarwert
Stand Periodenbeginn 515 495
Erfolgswirksam erfasst 20 21
Zinsaufwand 17 19
Laufender Dienstzeitaufwand 2 2
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen) 0 0
Aufwand aus Abgeltungen 1 0
Erfolgsneutral unter „Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen“ im Sonstigen Ergebnis erfasst 32 16
Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aus Änderung
der demografischen Annahmen (–/+) 0 0
der finanziellen Annahmen (–/+) 8 28
erfahrungsbedingter Berichtigung (–/+) 24 –12
Sonstige Effekte –72 –48
Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen) –55 –55
Beiträge der Teilnehmer des Plans 3 4
Veränderung Konsolidierungskreis/Transfers –18 2
Währungseffekte –2 1
Stand Periodenende 495 484

Veränderungen der versicherungsmathematischen Parameter führten insgesamt zu einem Anstieg des Anwartschaftsbarwerts um 28 Mio. € (2022/23: Anstieg um 8 Mio. €). Zum größten Teil resultieren die Effekte aus dem Rückgang des Rechnungszinses teilweise kompensiert durch den Rückgang der erwarteten Anpassungen laufender Leistungen. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Duration) der leistungsorientierten Verpflichtung für die Länder mit wesentlichen Pensionsverpflichtungen beträgt:

Jahre 30.09.2023 30.09.2024
Deutschland 6 7
Schweiz 12 10
Übrige Länder 11 10

Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigten:

% 30.09.2023 30.09.2024
Aktive Anwärter 14 15
Ausgeschiedene Anwärter 9 10
Pensionäre 77 75

Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

Mio. € 2022/23 2023/24
Veränderungen des Planvermögens
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenbeginn 227 212
Erfolgswirksam erfasst 6 6
Zinsertrag 6 6
Erfolgsneutral unter „Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen“ im Sonstigen Ergebnis erfasst 9 3
Gewinn/Verlust aus Planvermögen ohne Zinsertrag (+/–) 9 3
Sonstige Effekte –30 –16
Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen) –35 –36
Zahlungen für Planabgeltungen 0 0
Arbeitgeberbeiträge 3 12
Beiträge der Teilnehmer des Plans 3 4
Veränderung Konsolidierungskreis/Transfers 0 2
Währungseffekte –1 2
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenende 212 205
--- --- ---
Mio. € 30.09.2023 30.09.2024
Finanzierungsstand
Anwartschaftsbarwert 495 484
Fair Value des Planvermögens –212 –205
Vermögenswertanpassung (Obergrenze für den Vermögenswert) 17 33
Nettoschuld/-vermögenswert 300 312
davon als Rückstellung bilanziert (–300) (–312)
davon als Nettovermögen bilanziert (0) (0)

Bei der Gesellschaft in der Schweiz übersteigt das Planvermögen zum Bilanzstichtag den Wert der Verpflichtung. Da das Unternehmen keinen wirtschaftlichen Nutzen aus der Überdotierung ziehen kann, wurde der Bilanzbetrag unter Anwendung von IAS 19.64 (b) auf 0 € reduziert. Die Änderung des Effekts der Vermögensobergrenze stellt sich wie folgt dar:

Mio. € 30.09.2023 30.09.2024
Veränderungen des Effekts der Vermögensobergrenze
Vermögenswertanpassung zu Beginn der Periode 27 17
Zinsaufwand 1 0
Im sonstigen Ergebnis erfasste Vermögenswertanpassung –10 15
Währungseffekte –1 1
Vermögenswertanpassung zum Periodenende 17 33

Aus den zuvor beschriebenen Bewegungen ergeben sich die folgenden Veränderungen der Nettorückstellung:

Mio. € 30.09.2023 30.09.2024
Veränderung der Nettorückstellung
Nettorückstellung zu Beginn der Periode 314 300
In der GuV erfasste Effekte 15 15
Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen 13 28
Arbeitgeberbeiträge –3 –12
Direkte Leistungszusagen (inkl. Steuerzahlungen) –20 –19
Veränderung Konsolidierungskreis/ Transfers –18 0
Währungseffekte –1 0
Nettorückstellung zum Periodenende 300 312

Die Pensionsaufwendungen aus unmittelbaren und mittelbaren Zusagen der betrieblichen Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:

Mio. € 2022/23 2023/24
Laufender Dienstzeitaufwand1 2 2
Nettozinsaufwendungen 12 13
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen) 0 0
Planabgeltungen 1 0
Sonstige Pensionsaufwendungen 0 0
Pensionsaufwendungen 15 15
1 Darin verrechnet sind von Mitarbeitenden geleistete Beiträge.

Zusätzlich zum Aufwand aus leistungsorientierten Pensionszusagen wurden für beitragsorientierte Versorgungszusagen Aufwendungen für Zahlungen an externe Versorgungsträger im Geschäftsjahr in Höhe von 23 Mio. € (2022/23: 24 Mio. €) und Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger in Höhe von 176 Mio. € (2022/23: 156 Mio. €) geleistet. MediaMarkt Niederlande beteiligt sich an einem leistungsorientierten, gemeinschaftlichen Versorgungsplan mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer-Plan), der als beitragsorientierter Versorgungsplan eingestuft wurde, da die auf CECONOMY entfallenden Verpflichtungen und Vermögenswerte nicht quantifiziert werden können. Es handelt sich um einen landestypischen Plan, der strikten Reglementierungen unterliegt. Im Fall einer Unterdeckung ist MediaMarkt Niederlande nicht verpflichtet, diese Unterdeckung durch höhere Beiträge in der Zukunft auszugleichen. Im Falle einer Überdeckung hat MediaMarkt Niederlande keinen Anspruch auf diese Erträge. Über 32.000 Unternehmen im Einzelhandel nehmen an dem Plan teil, wobei Beiträge für insgesamt mehr als 360.000 Mitarbeitende von allen Unternehmen erhoben werden. MediaMarkt Niederlande leistet zurzeit für 5.972 Mitarbeitende Beiträge an den Plan. Die Kalkulation der Beiträge erfolgt für fünf Jahre. Diese entsprechen einem festgelegten Prozentsatz vom Gehalt eines Mitarbeitenden (derzeit 24,75 Prozent), wobei der Mitarbeitende für Gehälter über 17.522 € einen Teil der Beiträge übernimmt und für Gehälter über 71.628 € keine Beiträge mehr zu leisten sind. Im Geschäftsjahr 2023/24 werden Beiträge in Höhe von rund 11,2 Mio. € an den „Bedrijfspensioenfonds voor de Detailhandel“ erwartet. Im September 2024 lag der Deckungsgrad bei 123,5 Prozent (September 2023: 122,6 Prozent). Bei Abwicklung des Plans oder bei Ausscheiden aus dem Plan ist MediaMarkt Niederlande weder verpflichtet, Fehlbeträge auszugleichen, noch partizipiert MediaMarkt Niederlande an etwaigen Vermögensüberdeckungen. Die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Jubiläums- und Sterbegeldern, Gehaltsfortzahlungen im Todesfall sowie Altersteilzeitvereinbarungen. Für diese Verpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von 15 Mio. € (30.09.2023: 16 Mio. €) gebildet. Die Verpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Die hierfür herangezogenen Bewertungsparameter sind grundsätzlich identisch mit denen der betrieblichen Altersversorgung. * 29. Sonstige Rückstellungen (langfristig)/Rückstellungen (kurzfristig) Die sonstigen Rückstellungen (langfristig)/Rückstellungen (kurzfristig) haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

Mio. € Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich Verpflichtungen aus dem Warengeschäft Steuern Übrige Gesamt
Stand 30.09./01.10.2023 67 15 8 80 170
Währungsumrechnung 0 0 0 –1 –1
Zuführung 23 17 46 49 135
Auflösung –13 0 0 –28 –41
Inanspruchnahme –5 –13 –44 –20 –81
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0
Zinsanteil in der Zuführung/Veränderung des Zinssatzes 1 0 0 0 1
Umgliederungen in IFRS 5 0 0 0 0 0
Umbuchung –2 0 0 0 –2
Stand 30.09.2024 71 18 10 81 180
Langfristig 37 0 10 41 88
Kurzfristig 34 18 0 40 93
Stand 30.09.2024 71 18 10 81 180

Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich betreffen Verpflichtungen aus Mietverträgen, wie zum Beispiel Mietnebenkosten, in Höhe von 34 Mio. € (30.09.2023: 28 Mio. €) und Rückbauverpflichtungen in Höhe von 37 Mio. € (30.09.2023: 38 Mio. €). Die Rückstellungen für Steuerrisiken enthalten wie im Vorjahr überwiegend Rückstellungen für Umsatzsteuersachverhalte. In den übrigen Rückstellungen sind Rückstellungen aus Verpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitenden in Höhe von 22 Mio. € (30.09.2023: 22 Mio. €), Rückstellungen für Bürgschafts- und Gewährleistungsrisiken in Höhe von 13 Mio. € (30.09.2023: 12 Mio. €), Rückstellungen für Abfindungen in Höhe von 5 Mio. € (30.09.2023: 21 Mio. €), Rückstellungen für Rechtsrisiken in Höhe von 5 Mio. € (30.09.2023: 7 Mio. €) sowie Rückstellungen für Zinsen auf Steuerrückstellungen in Höhe von 3 Mio. € (30.09.2023: 4 Mio. €) enthalten. Für den kurzfristigen Teil der Rückstellungen in Höhe von 93 Mio. € wird davon ausgegangen, dass diese innerhalb eines Jahres zu Auszahlungen führen werden. In dem als langfristig ausgewiesenen Anteil der Rückstellungen in Höhe von 88 Mio. € sind mit 41 Mio. € übrige Rückstellungen enthalten, die im Wesentlichen mit 22 Mio. € Verpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitenden, mit 13 Mio. € Rückstellungen für Bürgschafts- und Gewährleistungsrisiken sowie mit 3 Mio. € Zinsen für Steuerrückstellungen betreffen. Bei den Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich handelt es sich um Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen. Die Auszahlungszeitpunkte stehen bei diesen Rückstellungsarten im Zusammenhang mit den jeweiligen Restlaufzeiten der Mietverträge. * ↗ Ergänzende Erläuterungen zu den in den übrigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen für anteilsbasierte Vergütungen finden sich unter Nummer 42 Long-Term Incentive der Führungskräfte. Die Zinssätze für unverzinsliche langfristige Rückstellungen liegen je nach Laufzeit, Land und Währung zwischen 0,38 und 36,23 Prozent (30.09.2023: 1,05 und 27,34 Prozent). * 30. Verbindlichkeiten

Restlaufzeit Restlaufzeit
Mio. € 30.09.2023 Gesamt Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre 30.09.2024 Gesamt Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 5.320 5.249 71 0 5.824 5.747 77 0
davon Wechselverbindlichkeiten (unverzinslich) (508) (508) (0) (0) (463) (463) (0) (0)
Anleihen 645 27 617 0 779 13 766 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 33 33 0 0 54 54 0 0
Schuldscheindarlehen 122 50 72 0 72 1 72 0
Leasingverbindlichkeiten 1.784 474 1.119 192 1.725 467 1.048 210
Finanzschulden 2.584 584 1.808 192 2.630 535 1.885 210
Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 272 272 0 0 239 239 0 0
Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzgeschäften 0 0 0 0 0 0 0 0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 145 134 1 10 138 125 0 13
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 417 405 1 10 378 364 0 13
Sonstige Steuerverbindlichkeiten 230 230 0 0 200 200 0 0
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 15 11 3 0 28 19 9 0
Übrige andere Verbindlichkeiten 8 8 0 0 1 1 0 0
Andere Verbindlichkeiten 252 249 3 0 230 220 9 0
Ertragsteuerschulden 43 43 0 0 35 35 0 0
8.615 6.530 1.884 202 9.097 6.903 1.971 223
    1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten
Mio. € 30.09.2023 30.09.2024
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.034 5.509
Vertragsverbindlichkeiten 211 236
Verbindlichkeiten aus anhaltendem Engagement 75 79
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 5.320 5.824
davon Restlaufzeit ≤12 Monate (5.249) (5.747)
davon Restlaufzeit >12 Monate (71) (77)

Die Vertragsverbindlichkeiten resultieren aus erhaltenen Zahlungen, die noch nicht als Umsatzerlöse realisiert wurden. Diese beinhalten im Wesentlichen abgegrenzte Umsätze aus Verkauf von Gutscheinen in Höhe von 143 Mio. € (30.09.2023: 132 Mio. €) und abgegrenzte Umsätze aus Verkauf von Garantieverlängerungen in Höhe von 17 Mio. € (30.09.2023: 13 Mio. €). Der im Geschäftsjahr 2023/24 erfasste Umsatzerlös aus den in früheren Perioden erfüllten (oder teilweise erfüllten) Leistungsverpflichtungen beträgt 129 Mio. € (30.09.2023: 145 Mio. €). Die Position mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 77 Mio. € (30.09.2023: 71 Mio. €) beinhaltet im Wesentlichen den Ausweis des anhaltenden Engagements. Die Verbindlichkeiten aus anhaltendem Engagement wurden im Rahmen von drei Factoring-Programmen gebildet. Die entsprechenden Aktivposten werden unter der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche ausgewiesen. * 32. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und andere Verbindlichkeiten

30.09.2023 30.09.2024
Restlaufzeit Restlaufzeit
Mio. € Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr
Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 272 272 0 239 239 0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 109 98 11 98 84 13
Rückerstattungsverbindlichkeiten 36 36 0 41 41 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 417 405 11 378 364 13
Sonstige Steuerverbindlichkeiten 230 230 0 200 200 0
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 15 11 3 28 19 9
Übrige andere Verbindlichkeiten 8 8 0 1 1 0
Andere Verbindlichkeiten 252 249 3 230 220 9

Wesentliche Positionen in den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagewerten in Höhe von 50 Mio. € (30.09.2023: 40 Mio. €), Verbindlichkeiten aus dem Immobilienbereich in Höhe von 9 Mio. € (30.09.2023: 12 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus Verkaufsoptionen konzernfremder Gesellschafter in Höhe von 13 Mio. € (30.09.2023: 11 Mio. €). Die sonstigen Steuerverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer sowie Grundsteuer. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Miet- und Werbekostenzuschüsse sowie übrige Abgrenzungsposten. * 33. Finanzinstrumente 33.1 Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente und Vertragsvermögenswerte Wertminderungen auf aktivierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich über ein Wertberichtigungskonto vorgenommen und reduzieren den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. Allgemeiner Ansatz (General Approach) Die Berechnungsmethode von Wertberichtigungen nach dem allgemeinen Ansatz ist grundsätzlich für alle Finanzinstrumente anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum Fair Value erfolgsneutral mit Recycling bewertet werden und nicht dem vereinfachten Ansatz unterliegen. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde bei CECONOMY der allgemeine Ansatz einschließlich der Stufen 1 und 2 für das erwartete Ausfallrisiko ausschließlich für Forderungen an Lieferanten angewendet. Für alle anderen Finanzinstrumente innerhalb des allgemeinen Ansatzes werden nur bereits eingetretene Wertminderungen im Sinne der Stufe 3 erfasst, deren Höhe der Risikovorsorge unwesentlich ist. Die nachfolgende Tabelle enthält für die Bruttobuchwerte Wertberichtigungen auf Forderungen an Lieferanten:

Mio. € Stufe 1 Unverändertes Ausfallrisiko seit Ansatz Stufe 2 Erhöhtes Ausfallrisiko Stufe 3 Beeinträchtigte Bonität 30.09.2023 Gesamt
Lieferanten mit Kreditrating im Investment-Grade-Bereich 541 0 0 541
Sonstige Lieferanten 508 131 47 686
1.049 131 47 1.227
--- --- --- --- ---
Mio. € Stufe 1 Unverändertes Ausfallrisiko seit Ansatz Stufe 2 Erhöhtes Ausfallrisiko Stufe 3 Beeinträchtigte Bonität 30.09.2024 Gesamt
Lieferanten mit Kreditrating im Investment-Grade-Bereich 571 0 0 571
Sonstige Lieferanten 580 123 34 737
1.150 123 34 1.308

Die Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2023/24 für erwartete und bereits eingetretene Verluste für Forderungen an Lieferanten entsprechen dem allgemeinen Ansatz und werden im Folgenden dargestellt:

Mio. € Stufe 1 Unverändertes Ausfallrisiko seit Ansatz Stufe 2 Erhöhtes Ausfallrisiko Stufe 3 Beeinträchtigte Bonität Gesamt
Risikovorsorge zum 30.09.2022 2 1 14 16
Neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte 0 0 4 5
Neubewertung der Wertberichtigung 0 0 0 0
Transfer in Stufe 1 0 0 0 0
Transfer in Stufe 2 0 0 0 0
Transfer in Stufe 3 0 0 0 0
Abgegangene finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 0
Sonstige Änderungen1 0 0 0 0
Risikovorsorge zum 30.09.2023 2 1 18 20
1 In den sonstigen Änderungen sind Währungsumrechnungsdifferenzen, Änderungen im Konsolidierungskreis sowie Veränderungen der Modellparameter/-annahmen enthalten.
--- --- --- --- ---
Mio. € Stufe 1 Unverändertes Ausfallrisiko seit Ansatz Stufe 2 Erhöhtes Ausfallrisiko Stufe 3 Beeinträchtigte Bonität Gesamt
Risikovorsorge zum 30.09.2023 2 1 18 20
Neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte 0 0 1 1
Neubewertung der Wertberichtigung 0 0 0 0
Transfer in Stufe 1 0 0 0 0
Transfer in Stufe 2 0 0 0 0
Transfer in Stufe 3 0 0 0 0
Abgegangene finanzielle Vermögenswerte 0 0 –5 –5
Sonstige Änderungen1 0 0 0 0
Risikovorsorge zum 30.09.2024 2 0 13 15
1 In den sonstigen Änderungen sind Währungsumrechnungsdifferenzen, Änderungen im Konsolidierungskreis sowie Veränderungen der Modellparameter/-annahmen enthalten.

Forderungen an Lieferanten, die im Geschäftsjahr 2023/24 abgeschrieben worden sind und noch Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen, betragen 12 Mio. € (30.09.2023: 8 Mio. €). Vereinfachter Ansatz (Simplified Approach) Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde der vereinfachte Wertminderungsansatz für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und für Vertragsvermögenswerte angewendet, jeweils ohne den Teil, der auf ein anhaltendes Engagement entfällt. Bei diesen Positionen wird die Risikovorsorge grundsätzlich auf Basis von Wertminderungsmatrizen ermittelt. Zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste wurden die Forderungen in unterschiedliche Portfolios mit ähnlichem Risikocharakter zusammengefasst. Diese entsprechen den Geschäftssegmenten von CECONOMY und basieren auf gleichartigen ökonomischen Rahmenbedingungen sowie wirtschaftlichen Merkmalen der Geschäftstätigkeiten. Die Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird, sofern keine individuelle Betrachtungsweise erfolgt, mit der Wertminderungsmatrix vorgenommen. Die Bruttobuchwerte sind folgender Tabelle zu entnehmen:

Davon überfällig, nicht einzelwertberichtigt
Mio. € Gesamter Buchwert 30.09.2023 Davon nicht überfällig, nicht einzelwert- berichtigt Innerhalb der letzten 90 Tage fällig Seit 91 bis 180 Tagen fällig Seit 181 bis 270 Tagen fällig Seit 271 bis 360 Tagen fällig Seit mehr als 360 Tagen fällig
Erwartete Ausfallrate (in %) 1,9 0,7 2,3 11,1 14,0 21,7 32,4
Bruttobuchwert ohne einzelwertberichtigte Forderungen 125 103 16 2 2 1 2
Risikovorsorge 2 1 0 0 0 0 1
--- --- --- --- --- --- --- ---
Davon überfällig, nicht einzelwertberichtigt
Mio. € Gesamter Buchwert 30.09.2024 Davon nicht überfällig, nicht einzelwert- berichtigt Innerhalb der letzten 90 Tage fällig Seit 91 bis 180 Tagen fällig Seit 181 bis 270 Tagen fällig Seit 271 bis 360 Tagen fällig Seit mehr als 360 Tagen fällig
Erwartete Ausfallrate (in %) 1,4 0,3 3,8 5,7 14,4 8,2 16,3
Bruttobuchwert ohne einzelwertberichtigte Forderungen 148 124 12 4 1 3 3
Risikovorsorge 2 0 0 0 0 0 1

Zusätzlich zu der in der obigen Tabelle genannten Risikovorsorge wurden auf den Bruttobuchwert von 170 Mio. € (30.09.2023: 156 Mio. €) Einzelwertberichtigungen in Höhe von 17 Mio. € (30.09.2023: 17 Mio. €) vorgenommen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Geschäftsjahr 2023/24 abgeschrieben worden sind und noch Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen, betragen 16 Mio. € (30.09.2023: 19 Mio. €). Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten, die gegenüber Mobilfunkanbietern bestehen, erfolgt eine individuelle Bewertung mittels der Kreditrisiken der einzelnen Provider. Auf einen Bruttobuchwert von 331 Mio. € (30.09.2023: 280 Mio. €) wurde wie im Vorjahr auch eine geringfügige Risikovorsorge vorgenommen. Von dem Bruttobuchwert weisen 80,8 Prozent (30.09.2023: 91,2 Prozent) der Mobilfunkanbieter eine Investment-Grade-Einstufung und somit eine gute bis sehr gute Bonität auf. Zusätzlich zu der obigen Risikovorsorge wurden wie im Vorjahr auf den Bruttobuchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten, die gegenüber Mobilfunkanbietern bestehen, keine Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Mio. € 2022/23 2023/24
Wertberichtigungen zum 01.10. gemäß IFRS 9 14 20
Währungsumrechnung 0 0
Zugänge 15 12
Auflösung –5 –8
Umgliederungen in IFRS 5 0 0
Inanspruchnahme –4 –6
Umbuchungen 0 1
Wertberichtigungen zum 30.09. gemäß IFRS 9 20 19
  • ↗ Ergänzende Erläuterungen zu Bonitäts- und Kreditrisiken finden sich unter Nummer 36 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken sowie unter den Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. 33.2 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Mio. € 30.09.2023 30.09.2024
Schecks und Kassenbestand 61 53
Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristig liquide finanzielle Vermögenswerte 836 957
897 1.010
  • ↗ Im Einzelnen wird auf die Kapitalflussrechnung sowie auf Nummer 34 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung verwiesen. 33.3 Finanzschulden Unter dem Begriff Finanzschulden werden die Verbindlichkeiten aus Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Schuldscheindarlehen und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen zusammengefasst. Insgesamt haben sich die Finanzschulden im Vergleich zum Vorjahr von 2.584 Mio. € um 46 Mio. € auf 2.630 Mio. € erhöht. Zur mittel- und langfristigen Finanzierung nutzt die CECONOMY AG Emissionen am Kapitalmarkt. Zum 30. September 2024 hat die CECONOMY AG mehrere Schuldscheindarlehen über ein Gesamtvolumen von 72 Mio. € mit Restlaufzeiten von bis zu drei Jahren ausstehend. Ferner hat die CECONOMY AG zwei nicht nachrangige, unbesicherte und festverzinsliche Anleihen mit einer Laufzeit bis zum 24. Juni 2026 beziehungsweise 15. Juli 2029 ausstehen. Am 3. Juli 2024 hat die CECONOMY AG eine neue Anleihe in Höhe von 500 Mio. € mit einer Laufzeit bis 15. Juli 2029 am Kapitalmarkt platziert. Daneben wurde am 5. Juli 2024 das Rückkaufangebot hinsichtlich der im Jahr 2021 emittierten Anleihe mit Fälligkeit am 24. Juni 2026 erfolgreich abgeschlossen. Der Gesamtnennbetrag der angedienten und zum Kauf angenommenen, im Jahr 2021 emittierten Anleihe betrug 356 Mio. €. Der verbleibende Nennwert der im Jahr 2021 emittierten Anleihe beträgt somit 144 Mio. €. Die CECONOMY AG hat den Bruttoemissionserlös aus der Neuemission zur Finanzierung des oben genannten Rückkaufs verwendet. Der nicht verwendete Bruttoemissionserlös kann – je nach Marktbedingungen und Ermessen des Unternehmens – zur Rückzahlung der im Jahr 2021 emittierten Anleihe zur Fälligkeit oder früher verwendet werden. Derzeit beabsichtigt CECONOMY die Anleihe aus dem Jahr 2021 zur Fälligkeit im Jahr 2026 zurückzuzahlen. Im Rahmen der Convergenta-Transaktion hat die CECONOMY AG im Juni 2022 zudem eine Wandelschuldverschreibung zu Gunsten der Convergenta Invest GmbH mit einem Nominalvolumen von 151 Mio. € und einer Laufzeit bis zum 9. Juni 2027 begeben. Für die Beschaffung von kurzfristigen Finanzmitteln steht der CECONOMY AG ein Multi-Currency-Commercial-Paper-Programm mit einem Maximalvolumen von 500 Mio. € zur Verfügung. Zum 30. September 2024 waren 5 Mio. € Commercial Paper ausstehend (30.09.2023: 25 Mio. €). Der Konzern verfügte zu jedem Zeitpunkt über eine ausreichende Liquidität. Die CECONOMY AG besitzt komfortable Liquiditätsreserven, die sich neben der vorgehaltenen Liquidität auch aus syndizierten Kreditlinien in Höhe von 1.060 Mio. € zusammensetzen. Diese umfangreichen, mehrjährigen Kreditlinien wurden seit ihrem Bestehen – und damit auch per 30. September 2024 – nicht in Anspruch genommen. Die Kreditlinien sind in der nachfolgenden Tabelle zusammenfassend dargestellt:
Freie Kreditlinien der CECONOMY AG
30.09.2023 30.09.2024
Restlaufzeit Restlaufzeit
Mio. € Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr
Syndizierte Kreditlinien 1.060 0 1.060 1.060 0 1.060
Inanspruchnahme 0 0 0 0 0 0
Freie syndizierte Kreditlinien 1.060 0 1.060 1.060 0 1.060

Der Ausfall eines Kreditgebers kann durch die bestehenden ungenutzten Kreditfazilitäten beziehungsweise die verfügbaren Geld- und Kapitalmarktprogramme jederzeit gedeckt werden. Sicherheiten für die Finanzschulden werden von CECONOMY grundsätzlich nicht gegeben. Die Fälligkeits-/Zinsstruktur der Finanzschulden aus Anleihen und Schuldscheindarlehen ist in den folgenden Tabellen dargestellt. Die angegebenen Buchwerte und Fair Values beinhalten die aufgelaufenen Zinsen, deren Restlaufzeit jeweils unter einem Jahr liegt.

Anleihen - Fälligkeitsstruktur
30.09.2023 30.09.2024
Nominalwert Nominalwert Buchwert Fair Value Nominalwert Nominalwert Buchwert Fair Value
Währung Restlaufzeit Mio. Währung Mio. € Mio. € Mio. € Mio. Währung Mio. € Mio. € Mio. €
EUR Bis 1 Jahr 25 25 27 5 5 13
1 bis 5 Jahre 651 651 617 795 795 766
Über 5 Jahre 0 0 0 0 0 0
Summe 676 676 645 538 800 800 779 792
--- --- --- --- ---
Anleihen - Zinsstruktur
30.09.2023 30.09.2024
Währung Restlaufzeit Nominalwert Mio. € Nominalwert Mio. €
Festverzinslich EUR Bis 1 Jahr 25 5
1 bis 5 Jahre 651 795
Über 5 Jahre 0 0
Variabel verzinslich EUR Bis 1 Jahr 0 0
1 bis 5 Jahre 0 0
Über 5 Jahre 0 0
--- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
Schuldscheindarlehen - Fälligkeitsstruktur
30.09.2023 30.09.2024
Nominalwert Nominalwert Buchwert Fair Value Nominalwert Nominalwert Buchwert Fair Value
Währung Restlaufzeit Mio. Währung Mio. € Mio. € Mio. € Mio. Währung Mio. € Mio. € Mio. €
EUR Bis 1 Jahr 50 50 50 0 0 1
1 bis 5 Jahre 72 72 72 72 72 72
Über 5 Jahre 0 0 0 0 0 0
Summe 122 122 122 114 72 72 72 70
--- --- --- --- ---
Schuldscheindarlehen - Zinsstruktur
30.09.2023 30.09.2024
Währung Restlaufzeit Nominalwert Mio. € Nominalwert Mio. €
Festverzinslich EUR Bis 1 Jahr 28 0
1 bis 5 Jahre 72 72
Über 5 Jahre 0 0
Variabel verzinslich EUR Bis 1 Jahr 22 0
1 bis 5 Jahre 0 0
Über 5 Jahre 0 0

Die Zinsbindung der kurzfristigen Finanzschulden und die Zinsanpassungstermine aller festverzinslichen Finanzschulden entsprechen den dargestellten Restlaufzeiten. Die Zinsanpassungstermine variabler Zinssätze liegen unter einem Jahr. * ↗ Die Auswirkungen von Zinsänderungen beim variablen Anteil der Finanzschulden auf das Periodenergebnis und das Eigenkapital von CECONOMY sind ausführlich beschrieben unter Nummer 36 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. 33.4 Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die Verrechnungsvereinbarungen, einklagbaren Globalverrechnungsverträgen und ähnlichen Vereinbarungen unterliegen, bestanden wie folgt:

30.09.2023
(a) (b) (c) = (a) – (b) (d) (e) = (c) – (d)
Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten Bruttobeträge angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten/ Vermögenswerte, die in der Bilanz saldiert werden Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Zugehörige Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden
Mio. € Finanz- instrumente Erhaltene/ gestellte Sicherheiten Nettobetrag
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Lieferanten 1.290 83 1.207 62 0 1.145
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche1 2162 21 1952 0 0 1952
Weitere finanzielle Vermögenswerte 248 0 248 0 0 248
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 897 0 897 0 0 897
2.6502 104 2.5472 62 0 2.4852
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten3 5.1072 73 5.0342 43 0 4.9912
Weitere finanzielle Verbindlichkeiten 3.032 31 3.001 19 0 2.981
8.1392 104 8.0352 62 0 7.9732
1 Anhaltendes Engagement in Höhe von 75 Mio. € und Vertragsvermögenswerte ohne anhaltendes Engagement in Höhe von 221 Mio. € nicht enthalten
2 Vorjahreswerte angepasst
3 Anhaltendes Engagement in Höhe von 75 Mio. € und Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 211 Mio. € nicht enthalten
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30.09.2024
(a) (b) (c) = (a) – (b) (d) (e) = (c) – (d)
Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten Bruttobeträge angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten/ Vermögenswerte, die in der Bilanz saldiert werden Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Zugehörige Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden
Mio. € Finanz- instrumente Erhaltene/ gestellte Sicherheiten Nettobetrag
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Lieferanten 1.435 143 1.292 67 0 1.225
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche1 219 13 206 0 0 206
Weitere finanzielle Vermögenswerte 250 0 250 0 0 250
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.010 0 1.010 0 0 1.010
2.914 156 2.758 67 0 2.691
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten2 5.642 134 5.509 53 0 5.455
Weitere finanzielle Verbindlichkeiten 3.030 23 3.008 13 0 2.994
8.673 156 8.517 67 0 8.450
1 Anhaltendes Engagement in Höhe von 79 Mio. € und Vertragsvermögenswerte ohne anhaltendes Engagement in Höhe von 275 Mio. € nicht enthalten
2 Anhaltendes Engagement in Höhe von 79 Mio. € und Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 236 Mio. € nicht enthalten

Die nicht saldierten Finanzinstrumente wären durch die zugrunde liegenden Rahmenverträge saldierungsfähig, erfüllen jedoch nicht die Saldierungskriterien des IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung). CECONOMY schließt mit einzelnen Lieferanten Verrechnungsvereinbarungen, einklagbare Globalverrechnungsverträge und ähnliche Vereinbarungen ab. Diese Vereinbarungen ermöglichen die Verrechnung von Forderungen gegenüber Lieferanten aus nachlaufenden Vergütungen, Warenretouren und ähnlichen Ansprüchen mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Lieferanten. Eine Saldierung wird vorgenommen, wenn ein Rechtsanspruch auf Saldierung besteht und die Aufrechnung unbedingt ist. 33.5 Undiskontierte Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten Die undiskontierten Cashflows der Finanzschulden, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der passivierten Derivate lauten wie folgt:

Vertragliche Zahlungsströme
Mio. € Buchwert 30.09.2023 Gesamtbetrag Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre
Finanzielle Verbindlichkeiten
Anleihen 645 703 34 669 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 33 33 33 0 0
Schuldscheindarlehen 122 130 52 77 0
Leasingverbindlichkeiten 1.784 1.941 523 1.210 209
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten1 5.109 5.109 5.049 60 0
Währungsbezogene passivierte Derivate 0 0 0 0 0
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Vertragliche Zahlungsströme
Mio. € Buchwert 30.09.2024 Gesamtbetrag Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre
Finanzielle Verbindlichkeiten
Anleihen 779 961 39 922 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 54 54 54 0 0
Schuldscheindarlehen 72 78 3 75 0
Leasingverbindlichkeiten 1.725 1.918 529 1.163 226
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten1 5.588 5.588 5.524 64 0
Währungsbezogene passivierte Derivate 0 0 0 0 0
1 In dieser Position sind Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 236 Mio. € (30.09.2023: 211 Mio. €) nicht enthalten.

Im Geschäftsjahr 2023/24 ist in den ausgewiesenen Buchwerten der Anleihen eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von 128 Mio. € (30.09.2023: 120 Mio. €) enthalten. Die vertraglichen Zahlungsströme der Wandelschuldverschreibung betragen bis zu einem Jahr 0 Mio. € und von ein bis drei Jahre 151 Mio. €. 33.6 Buchwerte und Fair Values nach Bewertungskategorien Die Finanzinstrumente werden nach IFRS 9 bilanziert und den entsprechenden Kategorien wie folgt zugeordnet:

30.09.2023
Wertansatz in Bilanz
Mio. € Buchwert (Fortgeführte) Anschaffungs- kosten Fair Value erfolgswirksam Fair Value erfolgsneutral Fair Value
Aktiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 2.465 2.465 0 0 2.465
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 897 897 0 0 897
Forderungen an Lieferanten 1.207 1.207 0 0 1.207
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche1 195 195 0 0 195
Ausleihungen und gewährte Darlehen 41 41 0 0 41
Übrige Vermögenswerte 124 124 0 0 124
Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 1 0 1 0 1
Wertpapiere 0 0 0 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 0 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 1 0 1 0 1
Zum Fair Value erfolgsneutral bewertet 81 0 0 81 81
Eigenkapitalinstrumente 81 0 0 81 81
Schuldinstrumente 0 0 0 0 0
Passiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 6.251 6.251 0 0 6.137
Finanzschulden2 800 800 0 0 686
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten3 5.034 5.034 0 0 5.034
Übrige Verbindlichkeiten 417 417 0 0 417
Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 0 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0
Übrige Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0
1 Anhaltendes Engagement in Höhe von 75 Mio. € und Vertragsvermögenswerte ohne anhaltendes Engagement in Höhe von 221 Mio. € nicht enthalten
2 Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1.784 Mio. € nicht enthalten
3 Anhaltendes Engagement in Höhe von 75 Mio. € und Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 211 Mio. € nicht enthalten
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30.09.2024
Wertansatz in Bilanz
Mio. € Buchwert (Fortgeführte) Anschaffungs- kosten Fair Value erfolgswirksam Fair Value erfolgsneutral Fair Value
Aktiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 2.636 2.636 0 0 2.636
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.010 1.010 0 0 1.010
Forderungen an Lieferanten 1.292 1.292 0 0 1.292
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche1 206 206 0 0 206
Ausleihungen und gewährte Darlehen 42 42 0 0 42
Übrige Vermögenswerte 86 86 0 0 86
Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 3 0 3 0 3
Wertpapiere 0 0 0 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 0 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 3 0 3 0 3
Zum Fair Value erfolgsneutral bewertet 65 0 0 65 65
Eigenkapitalinstrumente 65 0 0 65 65
Schuldinstrumente 0 0 0 0 0
Passiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 6.791 6.791 0 0 6.928
Finanzschulden2 905 905 0 0 1.042
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten3 5.509 5.509 0 0 5.509
Übrige Verbindlichkeiten 377 377 0 0 377
Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 0 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0
Übrige Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0
1 Anhaltendes Engagement in Höhe von 79 Mio. € und Vertragsvermögenswerte ohne anhaltendes Engagement in Höhe von 275 Mio. € nicht enthalten
2 Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1.725 Mio. € nicht enthalten
3 Anhaltendes Engagement in Höhe von 79 Mio. € und Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 236 Mio. € nicht enthalten

Die Klassenbildung ist anhand gleichartiger Risiken und Charakteristiken vorgenommen worden, die der Natur der jeweiligen Finanzinstrumente entsprechen. Eine tiefere Unterteilung ergibt sich für einzelne finanzielle Vermögenswerte und Schulden aus der oben angegebenen Tabelle. Die Hierarchie der Fair Values umfasst drei Level und wird durch die Marktnähe der in die Bewertungsverfahren eingehenden Eingangsparameter festgelegt. In den Fällen, in denen verschiedene Eingangsparameter für die Bewertung maßgeblich sind, wird der Fair Value dem Hierarchielevel zugeordnet, das dem Eingangsparameter des niedrigsten Levels entspricht, das für die Bewertung von Bedeutung ist. Eingangsparameter des Levels 1: notierte (unverändert übernommene) Preise an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann Eingangsparameter des Levels 2: andere Eingangsparameter als die auf Level 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind Eingangsparameter des Levels 3: für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Eingangsparameter Eigenkapitalinstrumente in Höhe von 65 Mio. € (30.09.2023: 81 Mio. €) werden erfolgsneutral zum Fair Value folgebewertet. Davon entfallen 28 Mio. € (30.09.2023: 44 Mio. €) auf Anteile an börsennotierten Gesellschaften, die mit 10 Mio. € (30.09.2023: 20 Mio. €) die 15-Prozent-Beteiligung an Russlands führendem Consumer-Electronics-Einzelhändler PJSC „M.video“ und mit 18 Mio. € (30.09.2023: 24 Mio. €) den rund Ein-Prozent-Anteil an der METRO AG betreffen. In Höhe von 37 Mio. € (30.09.2023: 37 Mio. €) sind Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert, die nicht börsennotiert sind und für die kein aktiver Markt besteht. Eine Veräußerung dieser Eigenkapitaltitel ist nicht vorgesehen. Wesentlicher Bestandteil ist mit 35 Mio. € (30.09.2023: 35 Mio. €) die 6,61-Prozent-Beteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG. Die Zuordnung der zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 in die dreistufige Fair-Value-Hierarchie lautet wie folgt:

30.09.2023
Mio. € Gesamt Level 1 Level 2 Level 3
Aktiva 82 24 1 57
Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 1 0 1 0
Wertpapiere 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 1 0 1 0
Zum Fair Value erfolgsneutral bewertet 81 24 0 57
Eigenkapitalinstrumente 81 24 0 57
Passiva 0 0 0 0
Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0
Summe 82 24 1 57
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30.09.2024
Mio. € Gesamt Level 1 Level 2 Level 3
Aktiva 68 18 0 50
Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 3 0 0 3
Wertpapiere 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 3 0 0 3
Zum Fair Value erfolgsneutral bewertet 65 18 0 47
Eigenkapitalinstrumente 65 18 0 47
Passiva 0 0 0 0
Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0
Summe 68 18 0 50

Die Bewertung der Eigenkapitalinstrumente (Level 1) erfolgt anhand quotierter Marktpreise auf aktiven Märkten. Die Wertpapiere (Level 1) betreffen kurzfristige Investitionen in Fondsanteile und werden anhand von quotierten Marktpreisen auf aktiven Märkten bewertet. Bei Zinsswaps und Devisengeschäften (alle Level 2) erfolgt eine Mark-to-Market-Bewertung auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt erhältlicher Zinsstrukturkurven. Die zum 30. September 2024 auf der Aktivseite bilanzierten Eigenkapitalinstrumente ohne aktiven Markt in Höhe von 47 Mio. € (30.09.2023: 57 Mio. €) sind dem Fair Value Level 3 zugeordnet. Die zum 30. September 2024 mit 3 Mio. € (30. September 2023: 0 Mio. €) aktivierten derivativen Finanzinstrumente sind ebenfalls dem Fair Value Level 3 zugeordnet. Der Fair Value der 15-Prozent-Beteiligung an Russlands führendem Consumer-Electronics-Einzelhändler PJSC „M.video“ reduzierte sich um 10 Mio. € auf 10 Mio. € per 30. September 2024 (30.09.2023: 20 Mio. €). Diese Veränderung des Buchwerts wurde erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis („Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente“) erfasst. Da mit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eine Level-1-Marktbewertung des 15-Prozent-Anteils mit dem an der Moskauer Börse bei eingeschränktem Handel ermittelten Aktienkurs am Bilanzstichtag nicht mehr verlässlich möglich war, war es zum 31. März 2022 erforderlich geworden, die Bewertungshierarchie von Level 1 auf Level 3 zu ändern. Auch zum 30. September 2024 werden die Anteile an PJSC „M.video“ auf Basis einer Level-3-Marktbewertung bewertet, da auch zu diesem Stichtag unverändert anzunehmen war, dass sich ein Marktwert für die Anteile an PJSC „M.video“ nicht verlässlich anhand des an der Moskauer Börse festgesetzten Börsenkurses ableiten lässt. Ausgehend vom Börsenwert der Anteile an PJSC „M.video“ wurde ein Abschlag vorgenommen, um der anhaltenden Unsicherheit mit Blick auf Investitionen in russische Anteile sowie dem geringen Streubesitz der Aktie Rechnung zu tragen. Dieser Abschlag betrug zum 30. September 2024 rechnerisch rund 66 Prozent. Die Marktwertabschätzung des 15-Prozent-Anteils an PJSC „M.video“ beläuft sich auf 10 Mio. €. Die Marktwertabschätzung ist dabei neben dem Aktienkurs von der Entwicklung des russischen Rubels abhängig. Variiert man die wesentlichen Bewertungsparameter, so hätte eine Erhöhung des Abschlags um 10 Prozent einen um 2 Mio. € niedrigeren Buchwert zur Folge. Eine Reduktion des Abschlags um 10 Prozent würde zu einem um 2 Mio. € höheren Buchwert führen. Eine Erhöhung des Umrechnungskurses um 10 Prozent würde einen um 1 Mio. € niedrigeren Buchwert ergeben. Eine Reduzierung des Umrechnungskurses um 10 Prozent hätte einen um 1 Mio. € höheren Buchwert zur Folge. Der Fair Value der Anteile an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG beträgt wie im Vorjahr 35 Mio. €. Der Fair Value der Anteile wird determiniert durch den Wert der hinter der Beteiligung stehenden Immobilien. Zeitnahe Immobilientransaktionen werden dabei ebenso beachtet, wie die zu erwartende Entwicklung des zu METRO PROPERTIES gehörenden Immobilienportfolios. Analog zum Vorjahr wurde auch im Geschäftsjahr 2023/24 ein Sachverständiger mit einer indikativen Analyse zur Überprüfung der Angemessenheit des bilanzierten Wertes beauftragt. Im Ergebnis sind auch dem Sachverständigen keine Umstände bekannt geworden, die darauf hindeuten könnten, dass der bilanzierte Buchwert in Höhe von 35 Mio. € unangemessen hoch sein könnte. Bei den Level 3 zugeordneten derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um eine in eine Anleihe eingebettete Kündigungsoption. Diese kann von CECONOMY freiwillig durch vorzeitige Rückzahlung der jeweiligen Finanzschuld ausgeübt werden. Die Vorteilhaftigkeit der Ausübung der Kündigungsoptionen hängt von den Refinanzierungsmöglichkeiten ab, die CECONOMY zum Ausübungszeitpunkt für die Aufnahme einer alternativen Finanzierung am Markt erhalten würde. Dieser Refinanzierungszinssatz stellt den Marktzins, zu welchem sich CECONOMY unter Berücksichtigung eines für CECONOMY spezifischen Risikoaufschlags (Credit-Spread) refinanzieren könnte, dar. Der beizulegende Zeitwert wird mittels eines Optionspreismodells bestimmt. Dabei werden risikolose Zinssätze und Credit-Spreads jeweils mittels eines Hull-White Ein-Faktor-Modells simuliert. Beobachtbare Eingangsparameter sind dabei die risikolose Zinsstrukturkurve sowie am Markt quotierte Swaption-Volatilitäten. Nicht beobachtbare Inputparameter sind die Credit-Spread-Raten sowie die Credit-Spread-Volatilitäten. Letztere werden anhand der historischen Volatilitäten der Credit-Spread-Raten über zwei Jahre geschätzt. Eine Erhöhung der risikolosen Zinsstrukturkurve um 100 Basispunkte zum Stichtag würde, unter sonst gleichen Bedingungen, zu einer Minderung des bilanzierten Wertes um 3 Mio. € und damit zu einem Verlust in dieser Höhe führen. Eine Minderung der risikolosen Zinsstrukturkurve um 100 Basispunkte zum Stichtag würde, unter sonst gleichen Bedingungen, zu einer Erhöhung des bilanzierten Wertes um 7 Mio. € und damit zu einem Gewinn in dieser Höhe führen. Bei Konstanz aller anderen Einflussfaktoren hätte eine Erhöhung der Credit-Spread-Raten um 100 Basispunkte zum Stichtag eine Minderung des Bilanzwertes und damit einen Verlust in Höhe von 3 Mio. € zur Folge. Ein Absenken der Credit-Spread-Raten um 100 Basispunkte hätte, bei Konstanz aller anderen Einflussfaktoren, eine Erhöhung des Bilanzwerts und damit einen Gewinn in Höhe von 8 Mio. € zur Folge. Aus den weiteren beobachtbaren und nicht beobachtbaren Inputparametern ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen im Sinne der Sensitivitätsanalyse. Während der abgelaufenen Berichtsperiode und im Vorjahr wurden keine Transfers zwischen den Levels 1 und 2 vorgenommen. Transfers in oder aus Level 3 wurden im Geschäftsjahr 2023/24 nicht vorgenommen. Finanzinstrumente, die in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, sind ebenfalls in eine dreistufige Fair-Value-Hierarchie eingeordnet. Die Fair Values der Forderungen an Lieferanten, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten sowie der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeit im Wesentlichen ihren Buchwerten. Die Ermittlung der Fair Values der Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen erfolgt auf der Basis der Marktzinskurve nach der Zero-Coupon-Methode unter Berücksichtigung von Credit Spreads (Level 2). Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten. Die Fair Values aller anderen übrigen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht börsennotiert sind, entsprechen den Barwerten der mit diesen Bilanzpositionen verbundenen Zahlungen. Bei der Berechnung wurden die zum Stichtag gültigen landesspezifischen Zinsstrukturkurven (Level 2) herangezogen. Sonstige Erläuterungen * 34. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnungen) zeigt, wie sich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Konzern im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten umfasst Schecks und Kassenbestände sowie unterwegs befindliche Gelder und Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristig liquide finanzielle Vermögenswerte mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten. Die Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus Investitions- und aus Finanzierungstätigkeit. Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten werden separat ausgewiesen, sofern es sich um aufgegebene Geschäftsbereiche handelt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/24 führte der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit zu einem Mittelzufluss von 838 Mio. €. Dies vergleicht sich mit einem Mittelzufluss von 1.004 Mio. € im Vorjahr. Der um 166 Mio. € niedrigere Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ist zunächst auf eine weniger stark ausgeprägte Verbesserung in der Veränderung des Nettobetriebsvermögens zurückzuführen. In 2023/24 führte die Veränderung des Nettobetriebsvermögens zu einem Mittelzufluss in Höhe von 190 Mio. €, nach einem Mittelzufluss in Höhe von 332 Mio. € im Vorjahr. Für die Differenz in Höhe von –142 Mio. € ist im Wesentlichen die Entwicklung der Forderungen an Lieferanten verantwortlich. Im Geschäftsjahr 2023/24 kam es als Folge des hohen Bestellvolumens und den damit verbundenen höheren nachlaufenden Vergütungen zu einem als Mittelabfluss wirkenden Anstieg der Forderungen an Lieferanten, während aus diesem Sachverhalt im Vorjahr noch ein Mittelzufluss generiert wurde. Bei den Vorräten kam es im Geschäftsjahr 2023/24 zu einem Aufbau, sowohl bedingt durch das niedrige Startniveau als auch durch Bevorratung zur Vorbereitung auf das Weihnachtsgeschäft, während es im Vorjahr zu einem bewussten Vorratsabbau kam. Gegenläufig wirkte ein Mittelzufluss aus dem deutlichen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen als Folge des hohen Bestellvolumens, während hieraus im Vorjahr kein nennenswerter Cashflow generiert wurde. Neben der Veränderung des Nettobetriebsvermögens trug auch der sonstige betriebliche Cashflow, der im Geschäftsjahr 2023/24 –163 Mio. € beträgt (2022/23: 42 Mio. €), mit –206 Mio. € zu einem im Vorjahresvergleich geringeren Mittelzufluss des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit bei. Hier wirken einerseits die technischen Korrekturen, die erforderlich waren, um die im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit wirkenden Effekte aus der Fortschreibung der nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu eliminieren. Diese Korrekturen fallen im Vergleich der Geschäftsjahre um 82 Mio. € niedriger aus. Andererseits wurden im Geschäftsjahr 2023/24 Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten verbraucht oder aufgelöst, für die im Vorjahr ein entsprechender Passivposten gebildet wurde. Im Vergleich der Geschäftsjahre resultiert hieraus ein Effekt von –84 Mio. €. Schließlich steht dem Mittelzufluss aus realisierten Schadenersatzforderungen im Vorjahr ein bilanzieller Aufbau von Schadenersatzforderungen im Geschäftsjahr 2023/24 gegenüber, woraus sich eine Minderung des sonstigen betrieblichen Cashflows in Höhe von –44 Mio. € ergibt. Gegenläufig entwickelte sich das EBITDA deutlich positiv, was sowohl auf ein verbessertes operatives Ergebnis sowie geringere negative Einmaleffekte zurückzuführen war. Im Geschäftsjahresvergleich konnte der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit so um 102 Mio. € verbessert werden. Die planmäßigen Abschreibungen, Wertminderungen und Zuschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, Nutzungsrechte sowie Wertminderungen und Zuschreibungen auf nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen und zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 662 Mio. € (2022/23: 835 Mio. €) entfallen mit 142 Mio. € (2022/23: 161 Mio. €) auf Sachanlagen, mit 35 Mio. € (2022/23: 36 Mio. €) auf Sonstige immaterielle Vermögenswerte, mit 485 Mio. € (2022/23: 491 Mio. €) auf Nutzungsrechte, mit 0 Mio. € (2022/23: 82 Mio. €) auf Wertminderungen auf nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen sowie mit 0 Mio. € (2022/23: 65 Mio. €) auf Wertminderungen auf zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte. Schließlich fällt auch der Mittelabfluss aus gezahlten Ertragsteuern mit 28 Mio. € (2022/23: 109 Mio. €) deutlich geringer aus als im Vorjahr. Dieser im Vergleich der Geschäftsjahre mit 81 Mio. € positiv auf den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeiten wirkende Effekt resultiert insbesondere aus Steuererstattungen für Vorjahre sowie aus geringeren Steuervorauszahlungen im Geschäftsjahr 2023/24. Der aus der Anwendung von IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ resultierende und im EBIT abgebildete Gewinn aus der Nettoposition der monetären Posten in Höhe von 57 Mio. € (2022/23: 60 Mio. €) wird in der separaten Zeile „Gewinn oder Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten“ innerhalb des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit als Mittelabfluss gespiegelt. Gemeinsam mit dem Effekt aus der Indexierung des Anfangsbestands an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 70 Mio. € (01.10.2023: 48 Mio. €) wird der Gewinn aus der Nettoposition der monetären Posten stattdessen unterhalb des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit in der Zeile „IAS-29-Effekte auf den Cashflow der betrieblichen Tätigkeit, der Investitions- und Finanzierungstätigkeit“ erfasst. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/24 einen Mittelabfluss von 162 Mio. € (2022/23: 236 Mio. €) auf. Der im Vorjahresvergleich um 74 Mio. € verminderte Mittelabfluss ist zunächst auf im Vorjahr angefallene Mittelabflüsse aus Unternehmensveräußerungen in Höhe von 57 Mio. € zurückzuführen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des MediaMarkt-Geschäfts in Schweden und in Portugal stehen und die sich im Geschäftsjahr 2023/24 auf 1 Mio. € beziffern. Hierneben haben sich die Mittelabflüsse aus Sonstigen Investitionen um 23 Mio. € auf 59 Mio. € vermindert (2022/23: 81 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf die Vergabe eines Darlehens an Power International AS im Vorjahr zurückzuführen, das im Kontext des Verkaufs des schwedischen MediaMarkt-Geschäfts gewährt wurde. Zudem wurden mit 18 Mio. € (2023/24: 1 Mio. €) höhere Mittelzuflüsse aus Ergebnisübernahmen vereinnahmt als im Vorjahr. Diese vergleichsweise höheren Mittelzuflüsse sind überwiegend mit Zahlungseingängen verbunden, die aus den gehaltenen Beteiligungen an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG sowie an der METRO AG im Geschäftsjahr 2023/24 realisiert wurden. Auch der im Vergleich zum Vorjahr mit 52 Mio.€ (2022/23: 48 m€) leicht erhöhte Mittelzufluss aus erhaltenen Zinsen hatte mit 4 Mio. € einen Einfluss auf den verminderten Cashflow aus Investitionstätigkeit. Gegenläufig haben schließlich um 9 Mio. € auf 20 Mio. € (2022/23: 29 Mio. €) verminderte Einzahlungen aus Anlagenabgängen und anderen Abgängen sowie um 16 Mio. € auf 193 Mio. € (2022/23: 176 Mio. €) gestiegene Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahresvergleich vermindert. Der Betrag der als Mittelabfluss dargestellten Investitionen in Sachanlagen unterscheidet sich von dem im Anlagenspiegel dargestellten Zugang in Höhe der nicht zahlungswirksamen Vorgänge. Diese betreffen im Wesentlichen die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Erwerb von Sachanlagevermögen sowie Effekte aus der Währungsumrechnung. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigt im Geschäftsjahr 2023/24 einen Mittelabfluss von 585 Mio. € (2022/23: 649 Mio. €). Der im Vergleich zum Vorjahr um 64 Mio. € geringere Mittelabfluss ist zunächst auf eine um 89 Mio. € verbesserte Nettoposition aus der Aufnahme von Finanzschulden und der Tilgung von Finanzschulden ohne Leasing zurückzuführen. Hier wirkt die erfolgreiche Platzierung einer festverzinslichen, unbesicherten Anleihe sowie die vorteilhafte Vereinbarung über den frühzeitigen teilweisen Rückkauf einer im Jahr 2021 emittierten unbesicherten Anleihe, wobei der Bruttoemissionserlös aus der Neuemission zur Finanzierung des Rückkaufangebots verwendet wurde. Gegenläufig wirkten hier die fristgerechte Rückzahlung von Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr sowie der im Vorjahresvergleich höher ausfallende Mittelabfluss aus der Nettoposition der emittierten und zurückgezahlten Commercial Paper, die zur Beschaffung kurzfristiger Finanzmittel begeben wurden. Neben der verbesserten Nettoposition aus der Aufnahme von Finanzschulden und der Tilgung von Finanzschulden ohne Leasing trugen auch im Vorjahresvergleich um 32 Mio. € höhere Mittelzuflüsse aus der Veränderung von sonstigen kurzfristigen Finanzschulden sowie um 22 Mio. € geringere Tilgungen von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen zum geringeren Mittelabfluss beim Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei. Die höheren Mittelzuflüsse aus der Veränderung von sonstigen kurzfristigen Finanzschulden sind dabei im Wesentlichen auf gestiegene Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zurückzuführen. Wie im Vorjahr haben die Tilgungen von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen mit 467 Mio. € (2022/23: 489 Mio. €) den größten Einfluss auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. Der Anstieg der gezahlten Zinsen um 71 Mio. € auf 209 Mio. € (2022/23: 138 Mio. €) hingegen bedingt einen im Geschäftsjahresvergleich höheren Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit. Die höheren Zinszahlungen sind dabei im Wesentlichen auf gestiegene Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen sowie auf volumen- und zinsbedingt höhere Bankprovisionen zurückzuführen. Zahlungsströme, die im Zusammenhang mit Factoring-Programmen stehen, werden sowohl im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit als auch im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit abgebildet. Bei Programmen, bei denen der Kunde direkt an CECONOMY zahlt, werden Zahlungsströme zwischen dem Kunden und CECONOMY im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit sowie Zahlungsströme zwischen CECONOMY und dem Factor im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit abgebildet. Zahlt der Kunde hingegen direkt an den Factor, so werden Zahlungsströme zwischen dem Factor und CECONOMY im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit dargestellt. Zahlungen der Kunden an den Factor sind als nicht zahlungswirksame Transaktionen von CECONOMY klassifiziert. Im Geschäftsjahr 2023/24 betragen diese im Zusammenhang mit Factoring-Programmen stehenden, nicht zahlungswirksamen Transaktionen 274 Mio. € (2022/23: 273 Mio. €). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterlagen in Höhe von 17 Mio. € (2022/23: 12 Mio. €) Verfügungsbeschränkungen. Die folgenden Tabellen zeigen die Überleitung der Änderungen von Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit:

Cashflows Nicht zahlungswirksame Veränderungen
Mio. € 01.10.2022 Zahlungs- wirksame Veränderung Währungs- kursbedingt Erwerb oder Veräußerung von Unternehmen Beizulegende Zeitwerte Übrige 30.09.2023
Anleihen 641 –14 0 0 0 17 645
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 48 –23 –1 0 0 9 33
Schuldscheindarlehen 122 –3 0 0 0 3 122
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 1.961 –536 –13 –35 0 407 1.784
Andere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Finanzierungstätigkeit 15 –8 0 0 0 5 12
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit 2.788 –584 –14 –35 0 441 2.596
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Cashflows Nicht zahlungswirksame Veränderungen
Mio. € 01.10.2023 Zahlungs- wirksame Veränderung Währungs- kursbedingt Erwerb oder Veräußerung von Unternehmen Beizulegende Zeitwerte Übrige 30.09.2024
Anleihen 645 122 0 0 0 12 779
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 33 17 0 0 0 4 54
Schuldscheindarlehen 122 –52 0 0 0 3 72
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 1.784 –533 –7 0 0 481 1.725
Andere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Finanzierungstätigkeit 12 –15 0 0 0 16 13
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit 2.596 –461 –7 0 0 516 2.643

Die unter „Übrige“ ausgewiesenen nicht zahlungswirksamen Veränderungen in Höhe von 516 Mio. € (2022/23: 441 Mio. €) entfallen, wie im Vorjahr, im Wesentlichen auf Netto-Zugänge bei den Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, die ihre Entsprechung in der Bilanzposition „Nutzungsrechte“ haben. Zudem werden hier Effekte aus der Aufzinsung sowie Abgrenzungen von Zinsaufwendungen dargestellt. * 35. Segmentberichterstattung Die Segmentierung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Der Chief Operating Decision Maker (CODM) gemäß IFRS 8 (Geschäftssegmente) von CECONOMY ist der Vorstand der CECONOMY AG. Die Vorstandsmitglieder sind gemeinschaftlich verantwortlich für die Ressourcenallokation sowie für die Einschätzung der operativen Ertragskraft. Die Steuerung erfolgt bei CECONOMY grundsätzlich auf Landesebene. Der CODM von CECONOMY steuert daher die Aktivitäten des Unternehmens auf Basis einer internen Berichterstattung, die grundsätzlich Kennzahlen je Land beinhaltet. Die Ressourcenallokation und die Performancemessung erfolgen entsprechend auf Landesebene. CECONOMY ist in einem singulären Geschäftsbereich, dem Elektronikbereich, tätig. In Kombination mit einer relativ homogenen Ausrichtung ähneln sich in allen Ländern sowohl Produkte, Dienstleistungen und Kundengruppen als auch Vertriebsmethoden. Basierend auf gleichartigen ökonomischen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Merkmalen der Geschäftstätigkeiten werden einzelne Länder zu den folgenden Geschäftssegmenten aggregiert, die berichtspflichtig sind: * – DACH: Deutschland, Österreich, Schweiz, Ungarn * – West-/Südeuropa: Belgien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Spanien * – Osteuropa: Polen, Türkei Sämtliche nicht berichtspflichtige Geschäftssegmente sowie Geschäftsaktivitäten, die nicht die Definitionskriterien eines Geschäftssegments erfüllen, werden unter Sonstige zusammengefasst. Hierzu gehören rückwirkend seit dem 1. Oktober 2022 vor allem Gesellschaften mit Verwaltungs- und Querschnittsfunktionen sowie kleinere operative Gesellschaften. Ergänzende Erläuterungen zur Segmentberichterstattung Die Zusammensetzung des Segments DACH und des Segments Sonstige wurde unter Anpassung der Vorjahreszahlen geändert. Die Änderung spiegelt die Auswirkungen der Convergenta-Transaktion wider (Erwerb der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an der Media Saturn Holding GmbH). Die Verwaltungs- und Querschnittsgesellschaften der Media-Saturn-Gruppe in Deutschland werden nunmehr zusammen mit denen von CECONOMY im Segment Sonstige ausgewiesen. Sie wurden bisher im Segment DACH dargestellt. Die Änderung führt neben der Berücksichtigung der Auswirkungen der genannten Transaktion zu einer besseren Zusammenfassung von operativen Aktivitäten einerseits und Verwaltungs- und Querschnittsfunktionen andererseits. Die Anpassungen wirken im Segmentbericht nur in DACH, Sonstige und Konsolidierung und haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Die Änderung der Segmentzusammensetzung führte zu folgenden Anpassungen des Geschäftsjahres 2022/23:

DACH Sonstige Konsolidierung
Mio. € 2022/23 bisher Anpassung 2022/23 neu 2022/23 bisher Anpassung 2022/23 neu 2022/23 bisher Anpassung 2022/23 neu
Außenumsätze (netto) 12.054 –14 12.040 385 14 399 0 0 0
Innenumsätze (netto) 40 –39 1 33 216 248 –76 –176 –253
Umsatzerlöse (netto) 12.094 –54 12.041 417 230 647 –76 –176 –253
EBITDA 469 –16 453 –99 15 –83 –1 1 0
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen 400 –25 375 155 25 180 0 0 0
Zuschreibungen 6 0 6 0 0 0 0 0 0
EBIT 75 9 84 –253 –10 –263 –1 1 0
EBIT bereinigt 142 4 145 –36 –5 –40 –1 1 0
Investitionen 350 –36 313 19 36 55 0 0 0
Langfristiges Segmentvermögen 1.655 –17 1.639 404 17 421 0 0 0
davon nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen (0) (0) (0) (257) (0) (257) (0) (0) (0)

Weitere Angaben zu den Segmenten enthält der Zusammengefasste Lagebericht. Nachfolgend werden die wesentlichen Bestandteile der Segmentberichterstattung beschrieben, sofern diese im Geschäftsjahr oder Vorjahr relevant waren: * – Der Außenumsatz repräsentiert den Umsatz der Geschäftssegmente mit Konzernexternen. * – Der Innenumsatz zeigt die Umsätze mit anderen Geschäftssegmenten. * – Das Segment-EBIT beschreibt den Gewinn vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Konzerninterne Mietverträge werden in den Segmenten als Operating-Leasingverhältnisse dargestellt. Die Vermietung findet dabei zu marktüblichen Konditionen statt. Standortbezogene Risiken sowie Werthaltigkeitsrisiken von langfristigen Vermögenswerten werden in den Segmenten grundsätzlich nur dann abgebildet, wenn es sich um Konzernrisiken handelt. Dies gilt analog für aktive und passive Abgrenzungen, die auf Segmentebene nur dann abgebildet werden, wenn dies auch in der Konzernbilanz erforderlich wäre. * – Das Segment-EBITDA umfasst das EBIT vor planmäßigen Abschreibungen, Wertminderungen und Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und Nutzungsrechte sowie Wertminderungen und Zuschreibungen auf nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte. * – Im bereinigten EBIT, der steuerungsrelevanten Ergebnis-Kennzahl von CECONOMY, werden im Geschäftsjahr 2023/24 nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte sowie Ergebniseffekte aus nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen und Portfolioveränderungen bereinigt. Zu den nicht regelmäßig wiederkehrenden Ergebniseffekten gehören Effekte im Zusammenhang mit der Vereinfachung und Digitalisierung von Zentralstrukturen und Prozessen, aus Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Bilanzierungseffekte aus der Anwendung des IAS 29 im hyperinflationären Land Türkei. Für das Vorjahr 2022/23 sind nicht regelmäßig wiederkehrende Ergebniseffekte im Zusammenhang mit der Vereinfachung und Digitalisierung von Zentralstrukturen und Prozessen, der Stärkung der Vertriebsmarken in Deutschland, aus Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Bilanzierungseffekte aus der Anwendung des IAS 29 im hyperinflationären Land Türkei im bereinigten EBIT nicht enthalten. Im Geschäftsjahr 2023/24 betragen die Aufwendungen für nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte 75 Mio. € (2022/23: 70 Mio. €). Die Erträge für nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen belaufen sich auf 23 Mio. € (2022/23: 132 Mio. € Aufwendungen). Diese setzen sich zusammen aus der Wertminderung in Höhe von 0 Mio. € (2022/23: 82 Mio. €) sowie in Höhe von 23 Mio. € (2022/23: 50 Mio. € Aufwendungen) aus Erträgen aus der Fortschreibung des Anteils an Fnac Darty S.A. Für Portfolioveränderungen wurden 0 Mio. € (2022/23: 63 Mio. € Aufwendungen) ausgewiesen. Nachfolgend wird für das Geschäftsjahr 2023/24 die Überleitung des bereinigten EBIT auf das EBIT dargestellt:

Mio. € 2022/23 2023/24
Bereinigtes EBIT 243 305
Vereinfachung und Digitalisierung von Zentralstrukturen und Prozessen –62 –29
Stärkung der Vertriebsmarken in Deutschland –4 0
Sonstiges –4 –46
Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen und Portfolioveränderungen –195 23
EBIT –21 254
  • ↗ Weitere Angaben zum bereinigten EBIT werden im Kapitel Steuerungssystem gemacht.
  • – Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge (einschließlich der Zugänge zum Konsolidierungskreis) zu langfristigen immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, Nutzungsrechten sowie nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen. Ausgenommen hiervon sind Zugänge aufgrund der Reklassifikation von „Zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten“ als langfristige Vermögenswerte.
  • – Das langfristige Segmentvermögen enthält das gesamte langfristige Vermögen. Nicht enthalten sind hauptsächlich Finanzanlagen und Steuerpositionen. Nachfolgend wird die Überleitung des langfristigen Segmentvermögens auf die Vermögenswerte des Konzerns dargestellt:
Mio. € 30.09.2023 30.09.2024
Langfristiges Segmentvermögen 3.169 3.216
Vorräte 2.918 3.114
Forderungen an Lieferanten 1.207 1.292
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 897 1.010
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 490 560
Latente Steueransprüche 368 356
Ertragsteuererstattungsansprüche 177 158
Finanzanlagen 123 108
Sonstige Steuererstattungsansprüche1 106 125
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten1 53 55
Forderungen aus Schadenersatzansprüchen2 6 20
Sonstiges1,2,3,4 122 121
Vermögenswerte des Konzerns 9.635 10.135
1 Enthalten in der Bilanzposition Andere Vermögenswerte (kurzfristig)
2 Enthalten in der Bilanzposition Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)
3 Enthalten in der Bilanzposition Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)
4 Enthalten in der Bilanzposition Andere Vermögenswerte (langfristig)
  • – Das Verrechnungspreissystem zwischen den Segmenten basiert neben der Lizenzverrechnung auf einer Cost-Plus-Basis, welche die Kostenentlastung im Zusammenhang mit Routinedienstleistungen umfasst. Die Lizenzverrechnung, die ausgehend vom Umsatz der Segmente berechnet wird, deckt unter anderem die Markennutzung im Konzern ab.
    1. Management der finanzwirtschaftlichen Risiken Der Bereich Treasury steuert die finanzwirtschaftlichen Risiken von CECONOMY. Dies sind speziell:
  • – Preisänderungsrisiken
  • – Liquiditätsrisiken
  • – Bonitätsrisiken
  • – Risiken aus Zahlungsstromschwankungen
  • ↗ Nähere Angaben zum Risikomanagement-System finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Wirtschaftsbericht – Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage – Finanz- und Vermögenslage – Finanzmanagement sowie im Chancen- und Risikobericht. Preisänderungsrisiken Preisänderungsrisiken resultieren für CECONOMY daraus, dass der Wert eines Finanzinstruments durch Änderungen der Marktzinssätze, der Wechselkurse und der Aktienkurse beeinflusst wird. Zinsrisiken Zinsrisiken entstehen durch Veränderungen des Zinsniveaus. Zur Begrenzung dieser Risiken können Zinsderivate bei Bedarf eingesetzt werden. Die Ermittlung des verbleibenden Zinsrisikos von CECONOMY erfolgt gemäß IFRS 7 mittels einer Sensitivitätsanalyse. Dabei werden folgende Annahmen bei der Betrachtung einer Zinssatzänderung zugrunde gelegt:
  • – Die durch die Sensitivitätsanalyse ermittelte Gesamtauswirkung bezieht sich auf den Bestand zum Bilanzstichtag und drückt den Effekt für ein Jahr aus.
  • – Variabel verzinsliche, originäre Finanzinstrumente, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäft im Rahmen von Cashflow Hedges gegen Zinssatzänderungen designiert sind, wirken sich in der Sensitivitätsanalyse ergebniswirksam im Zinsergebnis aus. Es wird die Sensitivität für eine Veränderung von 50 Basispunkten ermittelt.
  • – Festverzinsliche originäre Finanzinstrumente bleiben im Rahmen der Sensitivitätsanalyse unberücksichtigt.
  • – Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäft im Rahmen eines Cashflow Hedges zur Absicherung von variablen Zinsströmen designiert sind, wirken sich nur dann im Zinsergebnis aus, wenn die Zahlungsströme ausgelöst werden. Aus der Bewertung des Sicherungsgeschäfts zum Fair Value entstehen jedoch ergebnisneutrale Effekte in den Gewinnrücklagen.
  • – Zinsderivate, die nicht in einem qualifizierten Sicherungszusammenhang nach IAS 39 stehen, wirken sich durch die Bewertung zum Fair Value ergebniswirksam im übrigen Finanzergebnis und durch eintretende Zinsströme im Zinsergebnis aus. Das verbleibende Zinsrisiko resultiert zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus anderen kurzfristig liquiden finanziellen Vermögenswerten (unter Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen) mit einem Gesamtanlagesaldo nach Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften in Höhe von 741 Mio. € (30.09.2023: 781 Mio. €). Eine Zinssatzerhöhung von 50 Basispunkten hat bei diesem Gesamtsaldo einen um 4 Mio. € (2022/23: 4 Mio. €) höheren Ertrag im Zinsergebnis pro Jahr zur Folge. Bei einer Zinssatzreduzierung von 50 Basispunkten ergibt sich ein gegenläufiger Effekt in Höhe von –4 Mio. € (2022/23: –4 Mio. €). Währungsrisiken entstehen für CECONOMY im internationalen Einkauf von Waren und aufgrund von Kosten sowie Finanzierungen, die in einer anderen Währung als der jeweiligen Landeswährung anfallen oder an die Entwicklung einer anderen Währung gebunden sind. Für daraus resultierende Fremdwährungspositionen besteht eine Sicherungspflicht gemäß der „Fremdwährungsrisiko-Leitlinie“ von CECONOMY. Ausnahmen bestehen dort, wo es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, sowie bei gesetzlichen und regulatorischen Beschränkungen in den Ländern. Bei der Absicherung kommen Devisentermingeschäfte/-optionen sowie Zins- und Währungsswaps infrage. Die Darstellung des durch die Ausnahmen entstehenden Fremdwährungsrisikos erfolgt gemäß IFRS 7 ebenfalls mittels einer Sensitivitätsanalyse. Dabei werden folgende Annahmen bei der Betrachtung einer Abwertung beziehungsweise Aufwertung des Euro gegenüber Fremdwährungen getroffen: Die durch die Sensitivitätsanalyse dargestellte Gesamtauswirkung bezieht sich in ihrer Höhe und ihren Ergebnischarakteristika auf die Fremdwährungsbestände innerhalb der konsolidierten Tochtergesellschaften von CECONOMY und drückt den Effekt bei Vorliegen der Abwertung beziehungsweise Aufwertung des Euro aus. Bei einer Abwertung des Euro tritt ein positiver Effekt ein, sofern eine Fremdwährungsforderung in einer Tochtergesellschaft besteht, deren funktionale Währung der Euro ist, sowie bei einer Verbindlichkeit in Euro in einer Tochtergesellschaft, deren funktionale Währung nicht der Euro ist. In der nachfolgenden Tabelle werden die Währungspaar-Nominalvolumen, die unter diese Kategorie fallen, mit einem positiven Vorzeichen dargestellt. Ein negativer Effekt tritt bei einer Abwertung des Euro ein, sofern eine Forderung in Euro in einer Tochtergesellschaft besteht, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, sowie bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit in einer Tochtergesellschaft, deren funktionale Währung der Euro ist. Korrespondierend dazu werden in der nachfolgenden Tabelle die unter diese Kategorie fallenden Währungspaar-Nominalvolumen mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen. Eine Aufwertung des Euro bewirkt hingegen für alle oben dargestellten Beziehungen jeweils den gegenläufigen Effekt. Die Effekte aus der Bewertung von Fremdwährungspositionen, die gemäß IAS 21 mit dem Stichtagskurs umgerechnet werden und die keinen Eigenkapitalcharakter haben, werden in der Sensitivitätsanalyse ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den Fällen, in denen die Fremdwährungspositionen Eigenkapitalcharakter haben, sogenannte Net Investments, werden die Effekte der Stichtagskursbewertung erfolgsneutral im Eigenkapital (Sonstiges Ergebnis) berücksichtigt. Devisentermingeschäfte/-optionen sowie Zins- und Währungsswaps, die nicht in einem qualifizierten Sicherungszusammenhang gemäß IAS 39 stehen, wirken sich durch die Bewertung zum Fair Value ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Dem gegenüber stehen die Effekte aus der Bewertung des in Fremdwährung gehaltenen Grundgeschäfts, so dass sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts beide Effekte ausgleichen. CECONOMY hat das Wahlrecht ausgeübt, die Hedge-Accounting-Regelungen weiter unter IAS 39 anzuwenden. Dieses Wahlrecht kann so lange ausgeübt werden, bis das Macro-Hedge-Accounting-Projekt des IASB abgeschlossen ist. Eine Finalisierung dieses Projekts in naher Zukunft ist noch nicht absehbar. Effekte aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen, deren funktionale Währung nicht die Berichtswährung von CECONOMY ist, berühren die Cashflows in lokaler Währung nicht und sind deshalb nicht Bestandteil der Sensitivitätsanalyse. Das verbleibende Währungsrisiko von CECONOMY, das im Wesentlichen daraus entsteht, dass bestimmte Währungen aus rechtlichen Gründen oder aufgrund fehlender Markttiefe nicht gesichert werden können, lautet zum Bilanzstichtag wie folgt:
Auswirkung bei Ab-/Aufwertung des Euro um 10%
Mio. € Währungspaar Volumen 30.09.2023 Volumen 30.09.2024
Periodenergebnis +/– +/–
PLN/EUR +108 +11 +97 +10
HUF/EUR +29 +3 +25 +2
TRY/EUR +6 +1 +18 +2
CHF/EUR +6 +1 +3 0
USD/EUR +2 0 –4 0

Zusätzlich zu den in der Tabelle aufgeführten Währungspaaren, besteht eine US-Dollar-Fremdwährungsposition in einer Tochtergesellschaft, deren funktionale Währung die türkische Lira ist (Währungspaar: USD/TRY). Bei einem Volumen in Höhe von 25 Mio. USD (30.09.2023: 24 Mio. USD) würde sich bei einer Abwertung des US-Dollar um zehn Prozent ein positiver Effekt auf das Periodenergebnis von 3 Mio. € (2022/23: 2 Mio. €) ergeben. Eine Aufwertung des US-Dollars um zehn Prozent würde umgekehrt zu einem negativen Effekt im Periodenergebnis von –3 Mio. € (2022/23: –2 Mio. €) führen. Zins- und Währungsrisiken sind durch die in den CECONOMY-internen Treasury-Leitlinien festgeschriebenen Grundsätze deutlich reduziert und limitiert. Darin ist konzernweit verbindlich geregelt, dass jede Absicherungsmaßnahme im Rahmen vorher definierter Limits erfolgen muss und in keinem Fall zu einer Erhöhung der Risikoposition führen darf. CECONOMY nimmt dabei bewusst in Kauf, dass die Möglichkeiten, aktuelle oder erwartete Zins- beziehungsweise Wechselkursentwicklungen zur Ergebnisoptimierung zu nutzen, stark eingeschränkt sind. Zur Absicherung dürfen außerdem ausschließlich marktgängige derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, deren korrekte finanzmathematische und buchhalterische Abbildung und Bewertung in den Treasury-Systemen sichergestellt sind. Am Bilanzstichtag sind folgende derivative Finanzinstrumente zur Risikoreduzierung eingesetzt:

30.09.2023 30.09.2024
Fair Values Fair Values
Mio. € Nominalvolumen Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten Nominalvolumen Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten
Währungsbezogene Geschäfte
Devisentermingeschäfte/-optionen
innerhalb Fair Value Hedges 0 0 0 0 0 0
innerhalb Cashflow Hedges 0 0 0 0 0 0
nicht in einer Hedge-Beziehung 72 0 0 215 0 0
72 0 0 215 0 0

Das Nominalvolumen besteht im Wesentlichen aus Devisentermingeschäften/-optionen und ergibt sich aus den zugrunde liegenden An- und Verkaufsbeträgen in Fremdwährung, umgerechnet zum entsprechenden Wechselkurs des Bilanzstichtags. Sämtliche Fair Values stellen den theoretischen Wert bei Auflösung der Geschäfte zum Stichtag dar. Unter der Prämisse des Haltens der Geschäfte bis zur Endlaufzeit handelt es sich hierbei um unrealisierte Gewinne und Verluste, die sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts bis zur Fälligkeit mit Gewinnen und Verlusten der Grundgeschäfte ausgleichen werden. Um diesen Ausgleich periodengerecht darstellen zu können, werden zwischen Sicherungsgeschäften und Grundgeschäften Beziehungen hergestellt, die wie folgt gebucht werden: * – Innerhalb eines Fair Value Hedges wird sowohl das Sicherungsgeschäft als auch das abzusichernde Risiko des Grundgeschäfts mit dem Fair Value bilanziert. Die Wertschwankungen beider Geschäfte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der sie sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts ausgleichen. * – Innerhalb eines Cashflow Hedges werden die Sicherungsgeschäfte ebenfalls grundsätzlich zum Fair Value bilanziert. Bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts werden die Bewertungsveränderungen so lange im Eigenkapital erfasst, bis die abgesicherten Zahlungsströme beziehungsweise erwarteten Transaktionen das Ergebnis beeinflussen. Erst dann erfolgt die Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung. * – Sicherungsgeschäfte, die nach IAS 39 nicht in einer Sicherungsbeziehung stehen, werden mit dem Fair Value bilanziert. Wertveränderungen werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Auch wenn hier formal kein Sicherungszusammenhang hergestellt wurde, handelt es sich hierbei um Sicherungsgeschäfte, die in einem engen Zusammenhang mit einem Grundgeschäft stehen und die sich in ihrer Ergebnisauswirkung mit denen des Grundgeschäfts ausgleichen (natürlicher Hedge). Die eingesetzten Währungsderivate beziehen sich vor allem auf den polnischen Złoty. Folgende Fälligkeitstermine liegen bei den derivativen Finanzinstrumenten vor:

30.09.2023 30.09.2024
Fälligkeitstermine Fälligkeitstermine
Mio. € Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre
Währungsbezogene Geschäfte
Devisentermingeschäfte/-optionen
innerhalb Fair Value Hedges 0 0 0 0 0 0
innerhalb Cashflow Hedges 0 0 0 0 0 0
nicht in einer Hedge-Beziehung 0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0

Unter den Fälligkeitsterminen sind die Fair Values der in diesen Zeiträumen fälligen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten angegeben. Liquiditätsrisiken Mit Liquiditätsrisiko wird das Risiko bezeichnet, Zahlungsmittel nicht oder nur zu erhöhten Kosten beschaffen beziehungsweise bereitstellen zu können. Liquiditätsrisiken entstehen beispielsweise durch temporäres Versagen der Kapitalmärkte, Ausfall von Kreditgebern, unzureichende Kreditlinien oder das Fehlen eingeplanter Zahlungseingänge. Der Bereich Treasury stellt eine möglichst kostengünstige und betragsmäßig stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft und für Investitionen sicher. Die erforderlichen Informationen werden durch eine auf rollierende drei Monate nach dem Geschäftsjahresende ausgerichtete Konzernfinanzplanung der einzelnen Konzerngesellschaften bereitgestellt und einer Abweichungsanalyse unterzogen. Diese Finanzplanung wird zusätzlich durch eine Kurzfrist-Liquiditätsplanung ergänzt und jeweils rollierend aktualisiert. Als Instrumente der Finanzierung werden Produkte des Geld- und Kapitalmarkts (Anleihen, Schuldscheindarlehen, Commercial Paper, Wandelschuldverschreibung) eingesetzt sowie mehrjährige syndizierte Kreditlinien vorgehalten. Zur Senkung des Liquiditätsrisikos werden mehrjährige syndizierte Kreditlinien in Höhe von 1.060 Mio. € vorgehalten. Die im Kreditvertrag enthaltenen marktüblichen Kreditbedingungen einschließlich einzuhaltender Finanzkennzahlen waren zu jedem Zeitpunkt erfüllt, und es wird auch zukünftig davon ausgegangen, diese einzuhalten. Ferner hat die CECONOMY AG durch die frühzeitige Refinanzierung der im Jahr 2021 begebenen Anleihe durch eine nicht nachrangigen unbesicherten fünfjährigen Anleihe in Höhe von 500 Mio. € am 05. Juli 2024 ihre Liquiditätsbasis weiter gestärkt. CECONOMY verfügt damit über eine ausreichende Liquiditätsreserve, so dass Liquiditätsrisiken auch dann nicht entstehen, wenn unerwartet auftretende Ereignisse negative finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Liquiditätslage haben. Zu den Instrumenten der Finanzierung und Kreditlinien wird auf die Ausführungen unter den entsprechenden Bilanzpositionen verwiesen. * ↗ Nähere Angaben finden sich unter Nummer 33.2 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unter Nummer 33.3 Finanzschulden. Durch den konzerninternen Finanzausgleich (Cash-Pooling) können Konzernunternehmen die Liquiditätsüberschüsse anderer Unternehmenseinheiten nutzen, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Dies verringert das Fremdfinanzierungsvolumen und somit den Zinsaufwand. Des Weiteren wird das im Bereich Treasury gebündelte Know-how genutzt, um die Konzerngesellschaften in allen relevanten Finanzfragen zu beraten und zu betreuen. Das reicht von grundsätzlichen Überlegungen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben bis hin zur Unterstützung der Finanzverantwortlichen der einzelnen Konzerngesellschaften in Gesprächen mit Banken und Finanzdienstleistern vor Ort. Dadurch wird sichergestellt, dass zum einen die Finanzressourcen von CECONOMY optimal eingesetzt werden und zum anderen alle Konzerngesellschaften an der Bonität und Stärke von CECONOMY im Hinblick auf ihre Finanzierungskonditionen teilhaben. Bonitätsrisiken Bonitätsrisiken entstehen durch den vollständigen oder teilweisen Ausfall eines Kontrahenten, beispielsweise durch Insolvenz, im Rahmen von Geldanlagen sowie bei derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten. Das maximale Ausfallrisiko, dem CECONOMY zum Bilanzstichtag ausgesetzt ist, wird durch die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte in einer Gesamthöhe von 2.704 Mio. € (30.09.2023: 2.547 Mio. €) widergespiegelt. Zum Bilanzstichtag liegen keine wesentlichen Sicherheiten für finanzielle Vermögenswerte vor. Die in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten berücksichtigten Kassenbestände in Höhe von 53 Mio. € (30.09.2023: 61 Mio. €) unterliegen dabei keinem nennenswerten Ausfallrisiko. Im Zuge des Risikomanagements von Geldanlagen in Höhe von 719 Mio. € (30.09.2023: 753 Mio. €) und aktiven derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 0 Mio. € (30.09.2023: 0 Mio. €) sind für alle Geschäftspartner von CECONOMY Mindestanforderungen an die Bonität und zudem individuelle Höchstgrenzen für das Engagement festgelegt. Bei der Ermittlung der Bonitätsrisiken werden Schecks und unterwegs befindliche Gelder nicht berücksichtigt. Grundlage ist dabei eine in den Treasury-Leitlinien festgeschriebene Limitsystematik, die im Wesentlichen auf den Einstufungen internationaler Ratingagenturen, der Entwicklung des Credit Default Swaps oder auf internen Bonitätsprüfungen basiert. Jedem Kontrahenten von CECONOMY wird ein individuelles Limit zugewiesen, dessen Einhaltung fortlaufend überwacht wird. Zum 30. September 2024 wurden rund 80 Prozent (30.09.2023: rund 79 Prozent) des Anlagevolumens bei Kontrahenten mit einer Investment-Grade-Einstufung, die somit eine gute bis sehr gute Bonität aufweisen, platziert. Bei Kontrahenten, die bisher noch kein international anerkanntes Rating aufweisen, handelt es sich um renommierte Finanzinstitute, deren Bonität aufgrund von Analysen als einwandfrei betrachtet werden kann. CECONOMY ist auch in Ländern vertreten, deren Finanzinstitute aufgrund ihrer eigenen Länderratings keine Investment-Grade-Einstufung erreichen. Eine Zusammenarbeit mit diesen Instituten ist aus länderspezifischen Gründen sowie unter Kosten- und Effizienzgesichtspunkten notwendig und sinnvoll. Der Anteil am Gesamtvolumen liegt hier bei rund 19 Prozent (30.09.2023: rund 18 Prozent). CECONOMY ist Bonitätsrisiken aus Geldanlagen somit nur in geringem Maße ausgesetzt. CECONOMY berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts und stellt fest, ob das Kreditrisiko in jeder Berichtsperiode kontinuierlich gestiegen ist. Um zu beurteilen, ob sich das Kreditrisiko deutlich erhöht, vergleicht die Gesellschaft das Risiko eines Ausfalls des Vermögenswerts zum Bilanzstichtag mit dem Ausfallrisiko zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Hierbei werden alle verfügbaren, angemessenen und zukunftsorientierten Informationen berücksichtigt. Insbesondere sind folgende Indikatoren enthalten: * – Interne Ratingmodelle * – Externe Bonitätsinformationen (soweit verfügbar) * – Tatsächliche oder erwartete erhebliche nachteilige Veränderungen der Geschäfts-, Finanz- oder Wirtschaftslage, von denen erwartet wird, dass sie die Fähigkeit des Kreditnehmers, seinen Verpflichtungen nachzukommen, erheblich verändern werden * – Erhebliche Erhöhung des Kreditrisikos bei anderen Finanzinstrumenten desselben Kreditnehmers * – Wesentliche Änderungen der erwarteten Leistung und des Verhaltens des Kreditnehmers, einschließlich Änderungen des Zahlungsstatus der Kreditnehmer im Konzern und Veränderungen der Betriebsergebnisse des Kreditnehmers Makroökonomische Informationen (wie Marktzinsen oder Wachstumsraten) sowie weitere zukunftsorientierte Informationen fließen in das interne Ratingmodell ein. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Providerforderungen werden diese mittels einer Prognose für das Folgejahr über die jährliche Veränderung der Unternehmensinsolvenzen im entsprechenden Geschäftssegment berücksichtigt. Ungeachtet der obigen Analyse wird ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vermutet, wenn ein Schuldner mehr als 30 Tage überfällig ist, um eine vertragliche Zahlung zu leisten. Sobald objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, werden die finanziellen Vermögenswerte aus Stufe 1 oder 2 in die Stufe 3 übertragen. Dazu werden im CECONOMY-Konzern unter anderem folgende Indikatoren herangezogen: * – Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners * – Ein Vertragsbruch, wie zum Beispiel Ausfall oder Verzug von Zins- und/oder Tilgungszahlungen * – Verschwinden eines aktiven Markts für den betreffenden finanziellen Vermögenswert * – Zugeständnisse, die aus wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründen aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners gewährt werden * – Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Eröffnung eines Insolvenz- oder Einziehungsverfahrens Ob ein Ausfall eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt, wird unter anderem untersucht, wenn der Kontrahent innerhalb von 90 Tagen Überfälligkeit keine vertraglichen Zahlungen leistet. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn keine angemessene Erwartung für eine Rückzahlung besteht, beispielsweise wenn ein Schuldner keinen Tilgungsplan mit der Gesellschaft eingeht. Bei der Ausbuchung von Krediten oder Forderungen unternimmt die Gesellschaft weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen, um zu versuchen, die fällige Forderung einzuziehen. Soweit Rückforderungen geltend gemacht werden können, werden diese erfolgswirksam erfasst. Während der Berichtsperiode wurden keine wesentlichen Änderungen der Schätzungsmethoden oder -annahmen vorgenommen. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen Verursacht durch eine Änderung des zukünftigen Zinsniveaus können sich bei variabel verzinslichen Vermögens- beziehungsweise Schuldposten Schwankungen der Zahlungsströme einstellen. Anhand sogenannter „Stress-Tests“ wird untersucht, welche Auswirkungen die Veränderungen des Zinsniveaus auf die Zahlungsströme haben könnten und wie sie im Einklang mit den internen Treasury-Leitlinien durch Sicherungsgeschäfte limitiert werden können. * 37. Eventualverbindlichkeiten Bei CECONOMY betragen die Eventualverbindlichkeiten zum 30. September 2024 153 Mio. € (30.09.2023: 42 Mio. €). Diese betreffen mit rund 121 Mio. € (30.09.2023: 16 Mio. €) unsichere Ertrags- und Umsatzsteuerthemen. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von rund 32 Mio. € (30.09.2023: 26 Mio. €) für Garantien an Banken im Zusammenhang mit Factoring-Programmen. * 38. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Nominalwert der sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum 30. September 2024 beträgt 235 Mio. € (30.09.2023: 207 Mio. €) und beinhaltet im Wesentlichen Abnahmeverpflichtungen für Dienstleistungsverträge. Aus der Spaltung der ehemaligen METRO GROUP im Geschäftsjahr 2016/2017 besteht ein gesetzliches Haftungsverhältnis aus einer fünf- beziehungsweise zehnjährigen Nachhaftung gemäß § 133 Abs. 1 und 3 Umwandlungsgesetz (UmwG). Die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger haften für die Verbindlichkeiten (fünf Jahre) und die Versorgungsverpflichtungen (zehn Jahre) der CECONOMY AG als übertragender Rechtsträger, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet wurden, als Gesamtschuldner. Die diesbezügliche fünfjährige Nachhaftungsfrist ist inzwischen abgelaufen. Bezüglich der verbleibenden Nachhaftung aus Versorgungsverpflichtungen bewegt sich die Haftungssumme im unwesentlichen Bereich. Zudem wird das Risiko einer Inanspruchnahme aus diesem Haftungsverhältnis aufgrund der öffentlich verfügbaren Informationen, wie insbesondere das Rating der METRO AG, als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. * ↗ Angaben zu den Erwerbsverpflichtungen für Sonstige immaterielle Vermögenswerte, Gegenstände des Sachanlagevermögens und Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen finden sich unter Nummer 19 Sonstige immaterielle Vermögenswerte, Nummer 20 Sachanlagen und Nummer 21 Nutzungsrechte. * 39. Sonstige Rechtsangelegenheiten CECONOMY ist derzeit nicht an Rechtsstreitigkeiten, Untersuchungen oder sonstigen Rechtsangelegenheiten beteiligt, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage von CECONOMY oder eine sonstige wesentliche Bedeutung für CECONOMY haben könnten. * 40. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zwischen dem Bilanzstichtag (30.09.2024) und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses (10.12.2024) sind keine Sachverhalte eingetreten, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der CECONOMY AG und von CECONOMY von besonderer Bedeutung sind. * 41. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Nahestehende Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Die CECONOMY AG als Mutterunternehmen von CECONOMY wird von keiner Gesellschaft beherrscht. Die Convergenta Invest GmbH (Convergenta) ist eine deutsche Investment- und Beteiligungsgesellschaft und seit Juni 2022 an der CECONOMY AG beteiligt. Sie stellt mit einem Anteil von 29,2 Prozent den größten Aktionär der CECONOMY AG (maßgeblicher Einfluss). Im Rahmen des Einstiegs bei der CECONOMY AG wurden der Convergenta, zusätzlich zu den bereits erworbenen Stammaktien, Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 151 Mio. € gewährt. Die Wandelschuldverschreibungen geben der Convergenta jederzeit bis zum Juli 2027 das Recht auf den Erwerb neuer Stammaktien durch Umwandlung. Die Geschäftsbeziehungen zwischen CECONOMY und der Convergenta bestehen im Wesentlichen aus der Anmietung von Standorten für die Märkte und Verwaltungsgebäude. Die Leasingzahlungen inklusive Nebenkosten betrugen im Geschäftsjahr 2023/24 11 Mio. €. Die Verpflichtungen aus den Leasingverträgen mit der Convergenta werden in den Folgejahren wie folgt fällig:

Zukünftige Leasingzahlungen (nominal) in Mio. € 30.09.2024
Bis 1 Jahr 9
1 bis 5 Jahre 18
Über 5 Jahre 3
30

Diese Leasingverbindlichkeiten sind gemäß den Vorschriften des IFRS 16 mit ihrem Barwert bilanziert und in den finanziellen Verpflichtungen enthalten. Außer den Leasingverbindlichkeiten bestehen keine weiteren Verbindlichkeiten oder Forderungen gegenüber der Convergenta. Die Geschäftsbeziehungen zu den nahestehenden Unternehmen sind vertraglich vereinbart und entsprechen Marktkonditionen. Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Das Management in Schlüsselpositionen von CECONOMY umfasst gemäß IAS 24 den Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG. Grundsätzlich sind neben den Vergütungsleistungen zwischen CECONOMY und dem Management in Schlüsselpositionen keine weiteren Leistungen erbracht oder erhalten worden. Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und Aufsichtsrats. Die Vergütung der im Laufe des Geschäftsjahres 2023/24 aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß IAS 24 im Geschäftsjahr 2023/24 beträgt insgesamt 8,1 Mio. € (2022/23: 6,8 Mio. €). Davon entfallen 6,0 Mio. € (2022/23: 5,7 Mio. €) auf die kurzfristig fälligen Leistungen (ohne anteilsbasierte Vergütung), 0,2 Mio. € (2022/23: 0,2 Mio. €) auf die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und 1,9 Mio. € (2023/23: 0,9 Mio. €) auf die anteilsbasierte Vergütung. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind im Berichtsjahr ebenso wie im Vorjahr nicht angefallen. * ↗ Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß HGB sind unter Nummer 43 Vorstand und Aufsichtsrat aufgeführt. Weitere Einzelheiten zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat finden sich im Vergütungsbericht. Andere Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen in Form von assoziierten Unternehmen Mit Fnac Darty S.A. wurde im Geschäftsjahr 2022/23 eine Vereinbarung über die Veräußerung des Portugal-Geschäfts von CECONOMY geschlossen. Im Zuge dessen hat Fnac Darty Portugal, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft von Fnac Darty S.A., 100 Prozent an MediaMarkt Portugal einschließlich der zehn Marktstandorte, des Online-Geschäfts sowie der rund 450 Mitarbeitenden übernommen. Der Verkaufsvertrag sah dabei eine anteilige variable Kaufpreiszahlung vor, für die, in Anbetracht bestehender Unwägbarkeiten bei der Realisierung dieser Kaufpreiskomponente, zum 30. September 2023 eine Forderung in Höhe von 3 Mio. € bilanziert wurde. Diese wurde im Geschäftsjahr 2023/24 durch Fnac Darty S.A. ausgeglichen. Darüber hinaus erhielt CECONOMY im Geschäftsjahr 2023/24 einen niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Betrag in Folge von Lizenz- und Servicevereinbarungen. Im Rahmen eines Kaufpreismechanismus kam es zu Zahlungen in Höhe eines niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Betrags. Im Geschäftsjahr 2022/23 hat Power Retail Sweden AB, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des nordischen Elektronikhändlers Power International AS, 100 Prozent an MediaMarkt Schweden übernommen. Im Gegenzug hat CECONOMY eine Minderheitsbeteiligung an Power Retail Sweden AB von 20 Prozent erhalten. Seit Vollzug der Transaktion am 1. August 2023 stellt Power Retail Sweden AB ein nahestehendes Unternehmen von CECONOMY dar. Über die im Zusammenhang mit der Abwicklung der Transaktion hinausgehende Geschäftsvorfälle lagen im Geschäftsjahr 2023/24 nicht vor. Andere als die bisher genannten Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen bestanden im Geschäftsjahr 2023/24 nicht (2022/23: 0 Mio. €). * 42. Long-Term Incentive der Führungskräfte Grundlagen Zu Beginn des Geschäftsjahres 2023/24 hat die Geschäftsführung beschlossen, den Führungskräften der obersten Führungsebene eine langfristige erfolgsabhängige Vergütungskomponente zu gewähren. Die Modalitäten zu Erfolgszielen, Laufzeit und Auszahlung orientieren sich dabei grundsätzlich an der langfristigen erfolgsabhängigen Komponente, die der Aufsichtsrat dem Vorstand der Gesellschaft gewährt. * ↗ Weitere Informationen finden sich im Vergütungsbericht. Ausgestaltung Die langfristige erfolgsabhängige Komponente wird jeweils jährlich gewährt und nach Ablauf eines Leistungszeitraums von insgesamt vier Geschäftsjahren ausgezahlt. Beginnt oder endet das Anstellungsverhältnis im Laufe eines Geschäftsjahres, wird das LTI für das Geschäftsjahr zeitanteilig gewährt und gezahlt. In die Berechnung gehen finanzielle Erfolgsziele mit einer Gewichtung von 70 Prozent und nicht-finanzielle Erfolgsziele mit einer Gewichtung von 30 Prozent ein. Die Erfolgsziele des LTI legt die Geschäftsführung jährlich zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres für alle berechtigten Führungskräfte einheitlich fest. Dabei berücksichtigt die Geschäftsführung die für den Vorstand der CECONOMY AG festgelegten Schwellenwerte. Der LTI folgt einer „Vesting-Logik“, das heißt, die formulierten Zielsetzungen werden auf die vier einzelnen Jahre des Leistungszeitraums heruntergebrochen. Nach dem Ende eines jeden Geschäftsjahres werden für die einzelnen finanziellen und nicht-finanziellen Erfolgsziele entsprechend der „Vesting-Logik“ die Zielerreichungsfaktoren gemessen und festgehalten. Finanzielle Erfolgsziele des LTI Die insgesamt in der Regel mit 70 Prozent und zueinander gleichmäßig gewichteten finanziellen Leistungskriterien sind die absolute Entwicklung der Aktienrendite („aTSR“) und die relative Entwicklung der Aktienrendite („rTSR“). aTSR-Komponente: Der aTSR-Zielerreichungsfaktor berechnet sich aus der Veränderung des Stammaktien-Endkurses und der Summe der hypothetisch reinvestierten Dividenden während des Leistungszeitraums in Relation zum Stammaktien-Anfangskurs als Prozentsatz. rTSR-Komponente: Der Zielerreichungsfaktor der rTSR-Komponente wird anhand der relativen Entwicklung der Aktienrendite der Stammaktie der Gesellschaft im Leistungszeitraum gegenüber den relevanten Vergleichsindizes, dem MDAX und dem STOXX Europe 600 Retail, berechnet. Der relevante Anfangskurs der Stammaktie der Gesellschaft für die aTSR- und die rTSR-Komponente errechnet sich aus dem Durchschnitt der XETRA-Schlusskurse von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar ab dem Beginn des Geschäftsjahres. Der relevante Endkurs für das jeweilige Tranchenjahr wird ein Jahr später ebenfalls über den Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar ab dem Beginn des Geschäftsjahres aus den XETRA-Schlusskursen der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Die Ermittlung der Anfangs- und der Schlusswerte für die Vergleichsindizes bei der rTSR-Komponente erfolgt entsprechend. Nicht-finanzielle Erfolgsziele des LTI Die insgesamt mit in der Regel 30 Prozent gewichteten nicht-finanziellen Leistungskriterien des LTI basieren auf jeweils bis zu fünf konkret formulierten quantitativen Zielsetzungen aus den nachfolgenden Themenfeldern: * – Mitarbeiterzufriedenheit * – Klima- und Umweltschutz * – Mitarbeiterentwicklung und -qualifizierung * – Diversität * – Unternehmenskultur und Compliance Berechnung des Auszahlungsbetrags des LTI Die Schwellenwerte für die finanziellen und die nicht-finanziellen Erfolgsziele des LTI werden jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres durch die Geschäftsführung nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Dabei berücksichtigt die Geschäftsführung die für den Vorstand der CECONOMY AG festgelegten Schwellenwerte. Dem Grad der Zielerreichung für jede Kennzahl werden Faktoren (Zielerreichungsfaktoren) zugeordnet. Hierzu bestimmt die Geschäftsführung jeweils den Wert für die untere Schwelle (Eintrittshürde), den Zielwert für die 100-Prozent-Zielerreichung sowie den Wert für eine 300-Prozent-Zielerreichung, bei dem der jeweilige Zielerreichungsfaktor der Höhe nach begrenzt ist. Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter ist ausgeschlossen. Nach dem Ende eines jeden Geschäftsjahres werden für die einzelnen finanziellen und nicht-finanziellen Erfolgsziele entsprechend der „Vesting-Logik“ die Zielerreichungsfaktoren gemessen und festgehalten. Zwischenwerte werden mittels linearer Interpolation bestimmt. Das gewichtete Mittel der Zielerreichungsfaktoren der finanziellen und der nicht-finanziellen Erfolgsziele bildet den jeweiligen Gesamtzielerreichungsfaktor. Er ist jeweils begrenzt auf 3. Aus den sich ergebenden Gesamtzielerreichungsfaktoren der finanziellen Erfolgsziele und der nicht-finanziellen Erfolgsziele wird anhand der festgelegten Gewichtung der Erfolgsziele zueinander der Gesamtzielerreichungsfaktor des LTI für das jeweilige Jahr ermittelt. Dieser Gesamtzielerreichungsfaktor ist ebenfalls begrenzt auf 3. Der Gesamtzielerreichungsfaktor des LTI für das jeweilige Jahr wird festgehalten. Zum Ende des vierjährigen Leistungszeitraums wird der Zielerreichungsfaktor für die gesamten vier Jahre dann als arithmetisches Mittel der Zielerreichung in den einzelnen vier Jahren errechnet. Der für das LTI für den Vierjahreszeitraum insgesamt ermittelte Zielerreichungsfaktor wird mit dem LTI-Zielbetrag multipliziert, so dass sich der Auszahlungsbetrag ergibt. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 200 Prozent des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungs-Cap). Die Auszahlung des für den LTI ermittelten Vergütungsbetrags erfolgt nach dem Ende des Leistungszeitraums des betreffenden LTI. Bei einer unterjährigen Beendigung des Anstellungsverhältnisses werden noch nicht ausgezahlte Ansprüche auf das LTI, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, zeitanteilig nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und bei der ursprünglichen Fälligkeit gezahlt. Zielsetzungen der für das Geschäftsjahr 2023/24 gewährten LTI-Tranche Für die für das Geschäftsjahr 2023/24 gewährte Tranche des LTI für die Führungskräften der obersten Führungsebene lauten die von der Geschäftsführung festgelegten Erfolgsziele und Gewichtungen wie folgt: Quantitative finanzielle Erfolgsziele (70% Gewichtung) * – rTSR (Gewichtung 1/2) * – aTSR (Gewichtung 1/2) Quantitative nicht-finanzielle Erfolgsziele (30% Gewichtung) * – Diversität: Anteil von Frauen in Führungspositionen (Gewichtung 1/3) * – Mitarbeiterzufriedenheit: Mitarbeiterzufriedenheit/NPP (Gewichtung 1/3) * – Klima- und Umweltschutz: Reduzierung der Kohlenstoffdioxid-Emission (Scope 3) (Gewichtung 1/3) Im Geschäftsjahr bereits laufende Tranchen Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde erstmalig eine LTI-Tranche für Führungskräfte mit den oben dargestellten Modalitäten gewährt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr fand somit keine Auszahlung statt. Für die im Geschäftsjahr 2023/24 gewährte LTI-Tranche beträgt die bilanzierte Rückstellung zum 30. September 2024 0,549 Mio. €.

Mio. € Rückstellung zum 30.09.2023 Rückstellung zum 30.09.2024
LTI-Tranche 2023/24 0,00 0,55
TOTAL 0,00 0,55
    1. Vorstand und Aufsichtsrat Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2023/24 Gemäß dem für das Geschäftsjahr 2023/24 geltenden Vergütungssystem besteht die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG aus erfolgsunabhängigen festen und erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten. Die feste erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus der jährlichen Grundvergütung, den Beiträgen für die betriebliche Altersversorgung und weiteren Nebenleistungen (Beiträge zur Unfallversicherung, Zuschüsse zur Kranken-/Pflegeversicherung, Übernahme von Kosten der Gesundheitsvorsorge, Dienstwagenbereitstellung) zusammen. Die erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten sind eine variable Vergütung mit einer auf das jeweilige Geschäftsjahr bezogenen Erfolgsmessung, das sogenannte Short-Term Incentive (STI), und eine variable Vergütung mit einer auf mehrere Geschäftsjahre bezogenen Erfolgsmessung, das sogenannte Long-Term Incentive (LTI).
  • ↗ Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands wird detailliert im Vergütungsbericht erläutert. Der Vergütungsbericht ist auch auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden. Die Berechnung des STI für das Geschäftsjahr 2023/24 erfolgte anhand von finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskriterien. Diese basieren auf den nachfolgenden Kennzahlen, im Fall der ersten drei Leistungskriterien gemäß dem Konzernabschluss der Gesellschaft (zudem bereinigt um zum Beispiel die Effekte von Portfolioveränderungen):
  • – Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Earnings Before Interest and Taxes – EBIT) auf Basis absoluter EBIT-Werte
  • – Wechselkursbereinigtes Umsatzwachstum
  • – Nettobetriebsvermögen (Net Working Capital – NWC) auf Basis absoluter NWC-Werte (4-Quartals-Durchschnitt)
  • – Kundenzufriedenheit (NPS) Für STI-Zahlungen an Mitglieder des Vorstands wurden Rückstellungen in Höhe von 1,9 Mio. € gebildet (2022/23: 1,6 Mio. €). Das LTI wird jeweils jährlich gewährt und nach Ablauf eines Leistungszeitraums von insgesamt vier Geschäftsjahren ausgezahlt. Die Aufwendungen für das LTI werden über den vierjährigen Leistungszeitraum ratierlich erfasst. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass das berechtigte Vorstandsmitglied der Gesellschaft das gemäß dem Aktienhalteprogramm der Gesellschaft erforderliche Investment in Stammaktien der Gesellschaft nachgewiesen hat. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 200 Prozent des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungs-Cap). Beginnt oder endet das Anstellungsverhältnis im Laufe eines Geschäftsjahres, wird das LTI für das Geschäftsjahr zeitanteilig gewährt und gezahlt. In die Berechnung der zum 1. Oktober 2023 begebenen LTI-Tranche fließen finanzielle Erfolgsziele mit einer Gewichtung von 70 Prozent und nicht-finanzielle Erfolgsziele mit einer Gewichtung von 30 Prozent ein. Die zueinander gleichmäßig gewichteten finanziellen Leistungskriterien sind die absolute Entwicklung der Aktienrendite (aTSR) und die relative Entwicklung der Aktienrendite (rTSR). Für die zum 1. Oktober 2023 begebene Tranche des LTI wurden nicht-finanzielle Ziele aus den Themenfeldern Klima- und Umweltschutz, Diversität und Mitarbeiterzufriedenheit definiert. Die Vergütung der im Geschäftsjahr 2023/24 amtierenden Mitglieder des Vorstands (ermittelt gemäß HGB nach DRS 17) beträgt 5,5 Mio. € (2022/23: 5,4 Mio. €). Die angegebenen Vorjahreswerte beziehen sich auf die im Geschäftsjahr 2022/23 amtierenden Vorstandsmitglieder. Für die ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2023/24 laufende Tranche des LTI betragen die Zielbeträge für Herrn Dr. Karsten Wildberger 1,18 Mio. €, für Herrn Dr. Kai-Ulrich Deissner 0,53 Mio. €. Der durch externe Gutachter nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelte Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung dieser Tranche des LTI beträgt für Herrn Dr. Wildberger 0,95 Mio. €, für Herrn Dr. Deissner 0,42 Mio. €. Die Rückstellungen für sämtliche jeweils ausstehende Tranchen des LTI betragen für amtierende Mitglieder des Vorstands 2,4 Mio. € (2022/23: 0,6 Mio. €). Die betriebliche Altersversorgung für die Mitglieder des Vorstands besteht in Form einer rückdeckungsversicherten Direktzusage mit einer beitragsorientierten Komponente. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch den Vorstand und das Unternehmen. Sofern das Vorstandsmitglied einen Eigenbeitrag von fünf Prozent seiner definierten Bemessungsgrundlage erbringt, fügt das Unternehmen den doppelten Beitrag hinzu. Die Beiträge der Gesellschaft zur betrieblichen Altersversorgung sind auf jeweils 100.000 € pro Jahr limitiert. Der Barwert des Verpflichtungsvolumens für Anwartschaften auf Pensionen nach IFRS beträgt für im Geschäftsjahr 2023/24 amtierende Vorstandsmitglieder 1,0 Mio. € (2022/23: 0,8 Mio. €). Der Barwert des Verpflichtungsvolumens für Anwartschaften auf Pensionen nach HGB beträgt für im Geschäftsjahr 2023/24 amtierende Vorstandsmitglieder 1,0 Mio. € (2022/23: 0,8 Mio. €). Die angegebenen Vorjahreswerte beziehen sich auf die im Geschäftsjahr 2022/23 amtierenden Vorstandsmitglieder. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands Für frühere Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG und von auf die CECONOMY AG verschmolzenen Gesellschaften sowie ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2023/24 Pensionsleistungen in Höhe von 3,1 Mio. € (2022/23: 3,2 Mio. €) erbracht. Der Barwert der Verpflichtungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach IFRS für ehemalige Vorstandsmitglieder beträgt 35,9 Mio. € (2022/23: 37,1 Mio. €). Der entsprechende Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach HGB für ehemalige Vorstandsmitglieder beträgt 39,4 Mio. € (2022/23: 43,1 Mio. €). Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die Gesamtvergütung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24 beträgt 1,9 Mio. € (2022/23: 2,0 Mio. €).
  • ↗ Weitere Angaben zur Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder finden sich im Vergütungsbericht.
    1. Honorare des Konzernabschlussprüfers Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie von anderen Gesellschaften des PwC-Netzwerks, deren Honorare für das Geschäftsjahr 2023/24 gemäß „International Ethics Standards Board for Accountants Code of Ethics“ erstmalig ausgewiesen werden. Insgesamt sind Honorare in Höhe von 11 Mio. € berechnet worden. Davon entfallen auf andere Gesellschaften des PwC-Netzwerks für Abschlussprüfungsleistungen insgesamt 4 Mio. €, Andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen jeweils 0 Mio. €. Für die vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erbrachten Dienstleistungen ist das unten stehende Gesamthonorar berechnet worden.
Mio. € 2022/23 2023/24
Abschlussprüfung 6 6
Andere Bestätigungsleistungen 0 1
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 0 0
Honorare des Konzernabschlussprüfers 6 7

Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der CECONOMY AG vereinbar sind. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der PwC bezieht sich im Wesentlichen auf die Prüfung des Konzernabschlusses der CECONOMY AG einschließlich der diesbezüglichen Arbeiten an IFRS Reporting Packages der einbezogenen Tochterunternehmen und der Jahresabschlüsse der CECONOMY AG sowie verschiedener Tochterunternehmen, einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Zudem erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen und von diesbezüglichen IFRS Reporting Packages. Andere Bestätigungsleistungen enthalten beispielsweise freiwillige Bestätigungsleistungen in Bezug auf die Erteilung von Comfort Lettern, auf die Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts mit begrenzter Sicherheit und Bescheinigungen im Zusammenhang mit Entsorgungs- und Verwertungsverpflichtungen. * 45. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam abgegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vom September 2024 und nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen beziehungsweise Ergänzungen zu Entsprechenserklärungen macht die CECONOMY AG auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich. * 46. BEFREIUNGSWAHLRECHTE NACH § 264 ABS. 3 BEZIEHUNGSWEISE § 264 B HGB Nachfolgende inländische Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaft nehmen die Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB beziehungsweise § 264 b HGB in Anspruch und verzichten deshalb auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen 2023/24 sowie überwiegend auch auf die Erstellung des (HGB‑)Anhangs und Lageberichts.

Operative Gesellschaften und Serviceeinheiten
CECONOMY Data GmbH Düsseldorf
CECONOMY Dreizehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH Ingolstadt
CECONOMY Retail GmbH Düsseldorf
CECONOMY Retail International GmbH Düsseldorf
DTB Deutsche Technikberatung GmbH Köln
Imtron GmbH Ingolstadt
Media Markt CCLXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt
Media Markt CCXCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt
Media Markt TV - HiFi - Elektro GmbH Egelsbach Egelsbach
Media Markt TV HiFi-Elektro GmbH Berlin-Spandau Berlin
MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Peißen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aachen Aachen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aalen Aalen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Albstadt Albstadt
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Alzey Alzey
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Amberg Amberg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ansbach Ansbach
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aschaffenburg Aschaffenburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Augsburg Augsburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Augsburg-Göggingen Augsburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bad Dürrheim Bad Dürrheim
MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Bad Kreuznach Bad Kreuznach
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Baden-Baden Baden-Baden
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bamberg Bamberg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Baunatal Baunatal
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bayreuth Bayreuth
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Belm Belm
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bergisch Gladbach Bergisch Gladbach
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Biesdorf Berlin
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Charlottenburg Berlin
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Friedrichshain Berlin
MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Gropiusstadt Berlin
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Hohenschönhausen Berlin
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Mitte Berlin
MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Neukölln Berlin
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Prenzlauer Berg Berlin
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Schöneweide Berlin
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Steglitz Berlin
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bielefeld Bielefeld
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bischofsheim Bischofsheim
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bocholt Bocholt
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bochum Bochum
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bochum-Ruhrpark Bochum
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bonn Bonn
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Brandenburg an der Havel Brandenburg an der Havel
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Braunschweig Braunschweig
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bremen Bremen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bremen-Habenhausen Bremen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bremen-Waterfront Bremen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bruchsal Bruchsal
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Buchholz in der Nordheide Buchholz
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Buxtehude Buxtehude
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Castrop-Rauxel Castrop-Rauxel
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Celle Celle
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Chemnitz Chemnitz
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Chemnitz-Röhrsdorf Chemnitz
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Coburg Coburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Cottbus/Groß Gaglow Cottbus
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dessau Dessau-Roßlau
MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Dietzenbach Dietzenbach
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Donauwörth Donauwörth
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dorsten Dorsten
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dortmund-Eving Dortmund
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dortmund-Hörde Dortmund
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dortmund-Oespel Dortmund
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden Centrum Dresden
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden-Mickten Dresden
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Nedderfeld Hamburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Wandsbek Hamburg
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heide Heide
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hildesheim Hildesheim
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hückelhoven Hückelhoven
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Westpark Ingolstadt
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsfeld Karlsfeld
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsruhe Karlsruhe
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kempten Kempten (Allgäu)
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kerpen Kerpen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kiel Kiel
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kiel-Sophienhof Kiel
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kirchheim Kirchheim unter Teck
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Koblenz Koblenz
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln Hohe Straße Köln
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Kalk Köln
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Marsdorf Köln
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Konstanz Konstanz
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Krefeld Krefeld
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kulmbach Kulmbach
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lahr Lahr
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landau/Pfalz Landau in der Pfalz
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landsberg/Lech Landsberg am Lech
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landshut Landshut
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leinfelden-Echterdingen Leinfelden-Echterdingen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig Höfe am Brühl Leipzig
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig-Paunsdorf Leipzig
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lübeck Lübeck
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lübeck Dänischburg Lübeck
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lüdenscheid Lüdenscheid
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigsburg Ludwigsburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigshafen Ludwigshafen/Rh.
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lüneburg Lüneburg
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH M258 Ingolstadt
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Magdeburg-City Magdeburg
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim-City Mannheim
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim-Sandhofen Mannheim
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Marktredwitz Marktredwitz
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Memmingen Memmingen
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München München
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Haidhausen München
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Pasing München
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Solln München
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Münster Arkaden Münster
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neubrandenburg Neubrandenburg
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neumünster Neumünster
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neunkirchen Neunkirchen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuss Neuss
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neustadt an der Weinstraße Neustadt/Weinstraße
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neu-Ulm Neu-Ulm
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nienburg Nienburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhausen Nordhausen
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-City Nürnberg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Kleinreuth Nürnberg
MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Langwasser Nürnberg
Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Nürnberg-Schoppershof Nürnberg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Offenburg Offenburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oldenburg Oldenburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Osnabrück-City Osnabrück
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oststeinbek Oststeinbek
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Paderborn Paderborn
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Papenburg Papenburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Passau Passau
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Passau Stadtgalerie Passau
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Peine Peine
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pforzheim Pforzheim
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pirmasens Pirmasens
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Plauen Plauen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Porta Westfalica Porta Westfalica
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Potsdam Potsdam
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Potsdam-City Potsdam
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ravensburg Ravensburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Recklinghausen Recklinghausen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Regensburg Regensburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Regensburg im Donau-Einkaufszentrum Regensburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Remscheid Remscheid
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rendsburg Rendsburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Reutlingen Reutlingen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rheine Rheine
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rosenheim Rosenheim
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock Sievershagen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock-Brinckmansdorf Rostock
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock-City Rostock
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken Saarbrücken
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken-Saarterrassen Saarbrücken
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarlouis Saarlouis
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schiffdorf-Spaden Schiffdorf-Spaden
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwabach Schwabach
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwedt Schwedt/Oder
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schweinfurt Schweinfurt
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwentinental Schwentinental
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwerin Schwerin
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Senden Senden
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Siegen Siegen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sindelfingen Sindelfingen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Singen Singen Hohentwiel
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sinsheim Sinsheim
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Solingen Solingen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Speyer Speyer
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stade Stade
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stadthagen Stadthagen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stralsund Stralsund
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Straubing Straubing
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuhr Stuhr
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart-Feuerbach Stuttgart
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunreut Traunreut
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunstein Traunstein
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Trier Trier
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Tübingen Tübingen
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ulm Ulm
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Velbert Velbert
MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Viernheim Viernheim
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Waltersdorf bei Berlin Schönefeld
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiden Weiden i.d.OPf.
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weilheim Weilheim
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiterstadt Weiterstadt
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wetzlar Wetzlar
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden Wiesbaden
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden-Äppelallee Wiesbaden
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wolfsburg Wolfsburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wolfsburg-City Wolfsburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Worms Worms
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wuppertal Wuppertal
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wuppertal-City Wuppertal
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg Würzburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg - Alfred-Nobel-Straße Würzburg
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Zella-Mehlis Zella-Mehlis
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Zwickau Zwickau
MediaMarktSaturn Augsburg GmbH Augsburg
MediaMarktSaturn Berlin-Spandau GmbH Berlin
MediaMarktSaturn Beschaffung und Logistik GmbH Ingolstadt
MediaMarktSaturn Bochum-Hattingen GmbH Bochum
MediaMarktSaturn Bremen GmbH Bremen
MediaMarktSaturn Deutschland vierte Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt
MediaMarktSaturn Dortmund GmbH Dortmund
MediaMarktSaturn Frankfurt-Offenbach GmbH Frankfurt am Main
MediaMarktSaturn Freiburg-Müllheim GmbH Freiburg im Breisgau
MediaMarktSaturn fünfte Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt
MediaMarktSaturn Global Business Services GmbH Ingolstadt
MediaMarktSaturn Hamburg GmbH Hamburg
MediaMarktSaturn Karlsruhe GmbH Karlsruhe
MediaMarktSaturn Koblenz GmbH Koblenz
MediaMarktSaturn Köln GmbH Köln
MediaMarktSaturn Logistik Erfurt GmbH Erfurt
MediaMarktSaturn Markenlizenz GmbH München
MediaMarktSaturn Markenservice GmbH & Co. KG München
MediaMarktSaturn Markenservice Holding GmbH Ingolstadt
MediaMarktSaturn Markenservice Verwaltungs-GmbH München
MediaMarktSaturn München GmbH München
MediaMarktSaturn Plattform Services GmbH München
MediaMarktSaturn Retail Group GmbH Ingolstadt
MediaMarktSaturn sechste Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt
MediaMarktSaturn siebte Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt
MediaMarktSaturn Zwickau GmbH Zwickau
Media-Saturn Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt
Media-Saturn Deutschland GmbH Ingolstadt
Media-Saturn Helvetia Holding GmbH Ingolstadt
Media-Saturn Marketing GmbH München
Media-Saturn-Holding GmbH Ingolstadt
MMS E-Commerce GmbH Ingolstadt
MMS Intangibles GmbH & Co. KG Ingolstadt
MMS MyDelivery GmbH Ingolstadt
MMS Portfolio GmbH München
MMS Retail International GmbH Düsseldorf
MMS Technology GmbH Ingolstadt
MMS Verwertungsgesellschaft mbH Ingolstadt
MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG Düsseldorf
MWFS Zwischenholding Management GmbH Düsseldorf
my-xplace GmbH Ingolstadt
Power Service GmbH Köln
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ansbach Ansbach
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Homburg Bad Homburg v.d. Höhe
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Oeynhausen Bad Oeynhausen
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin I Berlin
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Charlottenburg Berlin
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Gesundbrunnen Berlin
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Köpenick Berlin
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Leipziger Platz Berlin
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Marzahn Berlin
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Schloßstraße Berlin
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bielefeld Bielefeld
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Braunschweig Braunschweig
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Chemnitz Chemnitz
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Darmstadt Darmstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dresden Dresden
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Duisburg Duisburg
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Erfurt Erfurt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Essen Essen
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Euskirchen Euskirchen
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Flensburg Flensburg
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Freising Freising
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gießen Gießen
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gummersbach Gummersbach
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hamm Hamm
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hilden Hilden
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kaiserslautern Kaiserslautern
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kassel Kassel
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kempten Kempten (Allgäu)
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kleve Kleve
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Krefeld Krefeld
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Landshut Landshut
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig Leipzig
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig-Hauptbahnhof Leipzig
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leonberg Leonberg
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigsburg Ludwigsburg
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigshafen Ludwigshafen/Rhein
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lünen Lünen
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Marl Marl
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mülheim Mülheim an der Ruhr
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München-Riem München
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neckarsulm Neckarsulm
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neu-Isenburg Neu-Isenburg
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Norderstedt Norderstedt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oberhausen Oberhausen
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oldenburg Oldenburg
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Pforzheim Pforzheim
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Reutlingen Reutlingen
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S030 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S032 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S050 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S059 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S081 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S104 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S214 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S251 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S295 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S310 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S313 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S314 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S320 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S321 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S329 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S337 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S356 Ingolstadt
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Saarbrücken Saarbrücken
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart Stuttgart
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weimar Weimar
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wiesbaden Wiesbaden
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Leverkusen
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Mönchengladbach
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Aachen Aachen
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf - Königsallee Düsseldorf
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Köln Köln
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Neuss Neuss
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Sankt Augustin Sankt Augustin
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Siegen Siegen
Saturn-Mega Markt GmbH Halle Halle (Saale)
Tec-Repair GmbH Wolnzach
xplace GmbH Göttingen
    1. Übersicht der wesentlichen vollkonsolidierten Konzerngesellschaften
30.09.2023 30.09.2024
Name Land Sitz Anteil in % Anteil in %
CECONOMY AG Deutschland Düsseldorf
MediaMarktSaturn Retail Group GmbH Deutschland Ingolstadt 100,0 100,0
Media-Saturn-Holding GmbH Deutschland Ingolstadt 100,0 100,0
Media-Saturn Deutschland GmbH Deutschland Ingolstadt 100,0 100,0
MediaMarkt Österreich GmbH Österreich Vösendorf 100,0 100,0
MEDIA MARKT SATURN, S.A. UNIPERSONAL Spanien El Prat de Llobregat 100,0 100,0
Mediamarket S.p.A.con Socio Unico Italien Verano Brianza 100,0 100,0
Media Markt Saturn Holding Nederland B.V. Niederlande Rotterdam 100,0 100,0
Media Saturn Holding Polska Sp.z.o.o. Polen Warschau 100,0 100,0
MEDİA MARKT TURKEY TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ Türkei Istanbul 100,0 100,0
    1. Organe der CECONOMY AG und ihre Mandate Mitglieder des Aufsichtsrats1 Thomas Dannenfeldt (Aufsichtsratsvorsitzender) Selbstständiger Unternehmer, St. Augustin a) Keine b) Nokia Oyj, Espoo, Finnland Jürgen Schulz (stellvertretender Vorsitzender) Vorsitzender des Betriebsrats, Saturn Electro Handelsgesellschaft mbH, Bielefeld Abteilungsleiter Service Saturn Electro Handelsgesellschaft mbH, Bielefeld a) Keine b) Keine Katrin Adt Vice President Corporate Audit, Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart a) Keine b) Keine Karin Dohm Mitglied des Vorstands, HORNBACH Baumarkt AG, Bornheim, und HORNBACH Management AG, Annweiler a) HORNBACH Immobilien AG, Bornheim Heidelberger Druckmaschinen AG , Heidelberg b) Danfoss A/S, Nordborg, Dänemark, Non Executive Director Daniela Eckardt Mitglied des Betriebsrats, Saturn Alexanderplatz, Berlin Koordinatorin im Service, Saturn Alexanderplatz, Berlin a) Keine b) Keine Sabine Eckhardt Aufsichtsrätin, Senior Advisor und Lehrbeauftragte, München
  • a) UniCredit Bank GmbH, München Edel SE & Co. KGaA, Hamburg (Vorsitzende des Aufsichtsrats)
  • b) Keine Henrike Eickholt (seit 28.03.2024) Landesfachbereichsleiterin, ver.di Fachbereich Handel NRW, Düsseldorf a) Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats) b) Keine Dr. Florian Funck (bis 30.04.2024) Mitglied des Vorstands der Sartorius AG (Chief Financial Officer), Göttingen a) TAKKT AG, Stuttgart Vonovia SE, Bochum b) Innovation City Management GmbH, Bottrop (bis 15.11.2023) Ludwig Glosser Vorsitzender des Betriebsrats, MMS Technology GmbH, Ingolstadt Lead Problem Manager und Sourcing Manager, IT Service Management, MMS Technology GmbH, Ingolstadt a) Raiffeisenbank im Donautal eG, Gaimersheim (seit 18.05.2022) b) Keine Corinna Groß Bundesfachgruppenleiterin Einzelhandel, ver.di, Bundesverwaltung Berlin a) Adler Modemärkte GmbH, Haibach (bis 15.02.2024) REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA, Köln (seit 09.02.2024) REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln (seit 09.02.2024) b) Keine Doreen Huber Selbstständige Unternehmerin und Investorin Partnerin, EQT Ventures, Stockholm, Schweden a) Keine b) Domino's Pizza Enterprises Ltd., Australien, Non Executive Director (bis 01.11.2023) Stefan Infanger (bis 31.01.2024) Vorsitzender des Betriebsrats, Tec-Repair GmbH, Wolnzach Service Techniker, Tec-Repair GmbH, Wolnzach a) Keine b) Keine Jürgen Kellerhals Selbstständiger Unternehmer a) Keine b) Keine Peter Kimpel (seit 03.06.2024) Selbstständiger Unternehmer und Senior Advisor a) Keine b) Keine Birgit Kretschmer (seit 14.02.2024) Chief Financial Officer, C&A Mode GmbH & Co. KG, Düsseldorf a) Mister Spex SE, Berlin b) Keine Maria Laube Vorsitzende des Betriebsrats, MediaMarkt Rosenheim Einzelhandelskauffrau, Großgeräteabteilung MediaMarkt, Rosenheim a) Keine b) Keine Paul Lehmann Gewerkschaftssekretär, ver.di Oberfranken a) Keine b) Keine Julian Norberg Bereichsleiter und Prokurist Operational Excellence, Media-Saturn Deutschland GmbH, Ingolstadt a) Keine b) Keine Claudia Plath (bis 14.02.2024) Managing Director/Chief Financial Officer ECE Group GmbH & Co. KG, Hamburg a) Deutsche EuroShop AG, Hamburg b) MEC METRO-ECE Centermanagement GmbH & Co. KG, Düsseldorf Erich Schuhmacher Leiter Finanzen/Beteiligungscontrolling/Bilanzen/Steuern, Convergenta Invest und Beteiligungs GmbH, Salzburg, Österreich Geschäftsführer von mehreren Einkaufscentern und Handelsunternehmen in Deutschland und Österreich a) Keine b) Tally Weijl Holding AG, Basel, Schweiz (Verwaltungsmitglied) Prime Footwear Investors AG, Appenzell, Schweiz (Verwaltungsmitglied seit 27.11.2023) Jascha Sperl (seit 08.05.2024) Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats, MediaMarkt, Heilbronn, Schwäbisch Hall und Crailsheim Vorsitzender des Betriebsrats, MediaMarkt, Heilbronn Einzelhandelskaufmann, Computerabteilung MediaMarkt, Heilbronn a) Keine b) Keine Maren Ulbrich (bis 15.01.2024) Politische Sekretärin im ver.di-Bundesfachbereich B, Bundesfachgruppe Luftverkehr und Maritime Wirtschaft, Berlin a) Hermes Fulfilment GmbH, Hamburg (bis 16.11.2023) b) Keine Christoph Vilanek Vorstandsvorsitzender der freenet AG, Büdelsdorf
  • a) Ströer Management SE und Ströer SE & Co. KGaA, Köln (Vorsitzender) EXARING AG, München (Vorsitzender) VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn
  • b) Shelly Group AD, Sofia (Vorsitzender des Verwaltungsrats) (seit 01.01.2024) Sylvia Woelke Vorsitzende des Betriebsrats des Gemeinschaftsbetriebs MediaMarktSaturn Retail Group GmbH, Media-Saturn Deutschland GmbH & MediaMarktSaturn Beschaffung und Logistik GmbH, Ingolstadt Manager Corporate Risk Management & Internal Controls, MediaMarktSaturn Retail Group GmbH a) Keine b) Keine Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Besetzung Aufsichtsratspräsidium Thomas Dannenfeldt (Vorsitzender) Jürgen Schulz Katrin Adt Sylvia Woelke Prüfungsausschuss Karin Dohm (Vorsitzende) Sylvia Woelke (stellvertretende Vorsitzende) Dr. Florian Funck (bis 30.04.2024) Ludwig Glosser Corinna Groß Peter Kimpel (seit 03.06.2024) Birgit Kretschmer (seit 14.02.2024) Claudia Plath (bis 14.02.2024) Nominierungsausschuss Sabine Eckhardt (Vorsitzende) Thomas Dannenfeldt Christoph Vilanek Strategieausschuss Thomas Dannenfeldt (Vorsitzender) Jürgen Schulz (stellvertretender Vorsitzender) Doreen Huber Sylvia Woelke Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG Thomas Dannenfeldt (Vorsitzender) Jürgen Schulz Karin Dohm (seit 14.02.2024) Maria Laube (seit 18.07.2024) Stefan Infanger (bis 31.01.2024) Claudia Plath (bis 14.02.2024) Mitglieder des Vorstands2 Dr. Karsten Wildberger (Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor) a) Forschungszentrum Jülich GmbH, Jülich b) Keine Dr. Kai-Ulrich Deissner (Finanzvorstand) a) Keine b) Keine
    1. anteilsbesitz der ceconomy ag zum 30. september 2024 gemäss § 313 hgb Die Angaben zum Anteilsbesitz der CECONOMY AG und des CECONOMY-Konzerns, die Teil dieses Abschlusses sind, finden sich in einer separaten Anlage zum Anhang.
  • ↗ Die vollständige Auflistung aller Konzerngesellschaften sowie der assoziierten Unternehmen gemäß § 313 HGB ist auf der Internetseite www.ceconomy.de unter der Rubrik Investor Relations – Publikationen abrufbar. 10. Dezember 2024 Der Vorstand
Dr. Karsten Wildberger Dr. Kai-Ulrich Deissner

A N T E I L S B E S I T Z L I S T E

Konsolidierte Tochterunternehmen
Gesellschaftsname Sitz Land Währung %-Anteil am Kapital
CECONOMY Data GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00
CECONOMY Dreizehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
CECONOMY Retail GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00
CECONOMY Retail International GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00
DTB Deutsche Technikberatung GmbH Köln Deutschland EUR 100,00
Electronic Repair Logistics B.V. Goes Niederlande EUR 51,00
Imtron Asia Hong Kong Limited Hong Kong Hong Kong HKD 100,00
Imtron Electronics, S.L. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00
Imtron GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
IMTRON ITALIA S.R.L. Verano Brianza Italien EUR 100,00
Media Markt - Saturn Belgium NV Grimbergen Belgien EUR 100,00
Media Markt Alexandrium B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00
Media Markt Alkmaar B.V. Alkmaar Niederlande EUR 100,00
Media Markt Almere B.V. Almere Niederlande EUR 100,00
Media Markt Alphen aan den Rijn B.V. Alphen aan den Rijn Niederlande EUR 100,00
Media Markt Amersfoort B.V. Amersfoort Niederlande EUR 100,00
Media Markt Amsterdam Centrum B.V. Amsterdam Niederlande EUR 100,00
Media Markt Amsterdam Noord B.V. Amsterdam Niederlande EUR 100,00
Media Markt Amsterdam West B.V. Amsterdam Niederlande EUR 100,00
Media Markt Antwerpen NV Antwerpen Belgien EUR 100,00
Media Markt Apeldoorn B.V. Apeldoorn Niederlande EUR 100,00
Media Markt Arena B.V. Amsterdam Niederlande EUR 97,62
Media Markt Arnhem B.V. Arnheim Niederlande EUR 100,00
Media Markt Assen B.V. Assen Niederlande EUR 100,00
Media Markt Basilix NV Sint-Agatha-Berchem Belgien EUR 100,00
Media Markt Bergen op Zoom B.V. Bergen op Zoom Niederlande EUR 100,00
Media Markt Braine-l'Alleud SA Braine-l'Alleud Belgien EUR 100,00
Media Markt Breda B.V. Breda Niederlande EUR 97,62
Media Markt Brugge NV Brügge Belgien EUR 100,00
Media Markt Brussel Docks NV Brüssel Belgien EUR 100,00
Media Markt Bruxelles Rue Neuve - Media Markt Brussel Nieuwstraat SA Brüssel Belgien EUR 100,00
Media Markt Business Solutions S.L. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00
MEDIA MARKT CANARIAS, S.A. Las Palmas de Gran Canaria Spanien EUR 100,00
Media Markt CCLXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Media Markt CCXCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Media Markt Cruquius B.V. Cruquius Niederlande EUR 100,00
Media Markt Den Bosch B.V. Den Bosch Niederlande EUR 97,62
Media Markt Den Haag B.V. Den Haag Niederlande EUR 100,00
Media Markt Deventer B.V. Deventer Niederlande EUR 100,00
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim-Sandhofen Mannheim Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Marburg Marburg Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Marktredwitz Marktredwitz Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Marl Marl Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Meerane Meerane Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Memmingen Memmingen Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Moers Moers Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mönchengladbach Mönchengladbach Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mühldorf/Inn Mühldorf a. Inn Deutschland EUR 100,00
MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Mülheim Mülheim an der Ruhr Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München München Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Haidhausen München Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Pasing München Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Solln München Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Münster Münster Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Münster Arkaden Münster Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nagold Nagold Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neubrandenburg Neubrandenburg Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuburg an der Donau Neuburg an der Donau Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neumünster Neumünster Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neunkirchen Neunkirchen Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuss Neuss Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neustadt an der Weinstraße Neustadt/Weinstraße Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neu-Ulm Neu-Ulm Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuwied Neuwied Deutschland EUR 100,00
MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nienburg Nienburg Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhausen Nordhausen Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhorn Nordhorn Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-City Nürnberg Deutschland EUR 100,00
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MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Langwasser Nürnberg, Ortsteil Langwasser Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Schoppershof Nürnberg Deutschland EUR 100,00
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oldenburg Oldenburg Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Osnabrück-City Osnabrück Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oststeinbek Oststeinbek Deutschland EUR 100,00
MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Paderborn Paderborn Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Papenburg Papenburg Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Passau Passau Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Passau Stadtgalerie Passau Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Peine Peine Deutschland EUR 100,00
MEDIA Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Pforzheim Pforzheim Deutschland EUR 100,00
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Plauen Plauen Deutschland EUR 100,00
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Regensburg Regensburg Deutschland EUR 100,00
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Reutlingen Reutlingen Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rheine Rheine Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rosenheim Rosenheim Deutschland EUR 100,00
MEDIA Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Rostock Lambrechtshagen Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock-Brinckmansdorf Rostock Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock-City Rostock Deutschland EUR 100,00
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken-Saarterrassen Saarbrücken Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarlouis Saarlouis Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schiffdorf-Spaden Schiffdorf-Spaden Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwabach Schwabach Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwedt Schwedt/Oder Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schweinfurt Schweinfurt Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwentinental Schwentinental Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwerin Schwerin Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Siegen Siegen Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sindelfingen Sindelfingen Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Singen Singen Hohentwiel Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sinsheim Sinsheim Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Speyer Speyer Deutschland EUR 100,00
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stralsund Stralsund Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Straubing Straubing Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuhr Stuhr Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Stuttgart-Feuerbach Stuttgart Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunreut Traunreut Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunstein Traunstein Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Trier Trier Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Tübingen Tübingen Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ulm Ulm Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Velbert Velbert Deutschland EUR 100,00
MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Viernheim Viernheim Deutschland EUR 100,00
MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Waltersdorf bei Berlin Schönefeld Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiden Weiden i.d.OPf. Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weilheim Weilheim Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiterstadt Weiterstadt Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wetzlar Wetzlar Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden Wiesbaden Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden-Äppelallee Wiesbaden Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wolfsburg Wolfsburg Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wolfsburg-City Wolfsburg Deutschland EUR 100,00
MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Worms Worms Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wuppertal Wuppertal Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wuppertal-City Wuppertal Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg Würzburg Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg - Alfred-Nobel-Straße Würzburg Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Zella-Mehlis Zella-Mehlis Deutschland EUR 100,00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Zwickau Zwickau Deutschland EUR 100,00
Media Markt Utrecht Hoog Catharijne B.V. Utrecht Niederlande EUR 100,00
Media Markt Utrecht The Wall B.V. Utrecht Niederlande EUR 100,00
Media Markt Venlo B.V. Venlo Niederlande EUR 100,00
Media Markt Wholesale B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00
Media Markt Wijnegem NV Antwerpen Belgien EUR 100,00
Media Markt Wilrijk - Boortmeerbeek NV Wilrijk Belgien EUR 100,00
Media Markt Zaandam B.V. Zaandam Niederlande EUR 100,00
Media Markt Zoetermeer B.V. Zoetermeer Niederlande EUR 100,00
Media Markt Zwijnaarde NV Gent Belgien EUR 100,00
Media Markt Zwolle B.V. Zwolle Niederlande EUR 100,00
Media Saturn Holding Polska Sp.z.o.o. Warschau Polen PLN 100,00
Media Saturn Logistyka Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau Polen PLN 100,00
Media Saturn Online Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau Polen PLN 100,00
Mediamarket S.p.A.con Socio Unico Verano Brianza Italien EUR 100,00
MediaMarkt Amstetten CCA GmbH Amstetten Österreich EUR 90,00
MediaMarkt Bürs GmbH Bürs Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Dornbirn GmbH Dornbirn Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Eisenstadt EZE GmbH Eisenstadt Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Feldkirch GmbH Feldkirch Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Gerasdorf G3 GmbH Gerasdorf Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Gmunden SEP GmbH Gmunden Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Graz Lazarettgürtel GmbH Graz Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Graz Liebenau GmbH Graz Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Graz Shopping Nord GmbH Graz Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Graz Shoppingcity Seiersberg GmbH Seiersberg Österreich EUR 90,00
MediaMarkt Haid Center GmbH Haid Österreich EUR 90,00
MediaMarkt Imst FMZ GmbH Imst Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Innsbruck Kaufhaus Tyrol GmbH Innsbruck Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Innsbruck Ost GmbH Innsbruck Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Klagenfurt Ost GmbH Klagenfurt Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Krems GmbH Krems an der Donau Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Leibnitz EKZ Weinland GmbH Leibnitz Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Leoben City Shopping GmbH Leoben Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Liezen ELI GmbH Liezen Österreich EUR 90,00
MediaMarkt Linz Industriezeile GmbH Linz Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Linz Passage GmbH Linz Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Luxembourg S.A. Luxemburg Luxemburg EUR 100,00
MediaMarkt Oberwart EO GmbH Oberwart Österreich EUR 90,00
MediaMarkt Online GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Österreich GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Parndorf GmbH Parndorf Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Pasching Plus City GmbH Pasching Österreich EUR 90,00
MediaMarkt Powerservice GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Ried GmbH Ried im Innkreis Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Salzburg Europastraße GmbH Salzburg Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Salzburg Shopping Arena Alpenstraße GmbH Salzburg Österreich EUR 90,00
MediaMarkt SCS Water Plaza GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Spittal GmbH Spittal an der Drau Österreich EUR 100,00
MediaMarkt St. Lorenzen GmbH St. Lorenzen im Mürztal Österreich EUR 100,00
MediaMarkt St. Pölten GmbH St. Pölten Österreich EUR 90,00
MediaMarkt Steyr GmbH Steyr Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Villach GmbH Villach Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Vöcklabruck GmbH Vöcklabruck Österreich EUR 90,00
MediaMarkt Vösendorf SCS-Nordring GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Wels GmbH Wels Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Wholesale GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Wien Auhof Center GmbH Wien Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Wien Columbus GmbH Wien Österreich EUR 90,00
MediaMarkt Wien Donauzentrum GmbH Wien Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Wien Floridsdorf GmbH Wien Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Wien Hietzing GmbH Wien Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Wien Lugner City GmbH Wien Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Wien Mariahilfer Straße GmbH Wien Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Wien Millennium City GmbH Wien Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Wien Mitte The Mall GmbH Wien Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Wien Riverside GmbH Wien Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Wien Simmering GmbH Wien Österreich EUR 100,00
MediaMarkt Wien Stadlau GmbH Wien Österreich EUR 90,00
MediaMarkt Wörgl GmbH Wörgl Österreich EUR 90,00
MediaMarkt Wr. Neustadt GmbH Wiener Neustadt Österreich EUR 90,00
MediaMarkt Zell am See PEZZ GmbH Zell am See Österreich EUR 90,00
MediaMarktSaturn Augsburg GmbH Augsburg Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Berlin-Spandau GmbH Berlin Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Beschaffung und Logistik GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Bochum-Hattingen GmbH Bochum Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Bremen GmbH Bremen Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Deutschland vierte Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Dortmund GmbH Dortmund Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Frankfurt-Offenbach GmbH Frankfurt am Main Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Freiburg-Müllheim GmbH Freiburg im Breisgau Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn fünfte Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Global Business Services GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Hagen-Iserlohn GmbH Hagen Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Hamburg GmbH Hamburg Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Karlsruhe GmbH Karlsruhe Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Koblenz GmbH Koblenz Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Köln GmbH Köln Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Logistik Erfurt GmbH Erfurt Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Markenlizenz GmbH München Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Markenservice GmbH & Co. KG München Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Markenservice Holding GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Markenservice Verwaltungs-GmbH München Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn München GmbH München Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Platform Services Italia S.r.l. Verano Brianza Italien EUR 100,00
MediaMarktSaturn Plattform Services GmbH München Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Retail Group GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn sechste Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn siebte Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
MediaMarktSaturn Zwickau GmbH Zwickau Deutschland EUR 100,00
Media-Saturn Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Media-Saturn Deutschland GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Media-Saturn Helvetia Holding GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Media-Saturn Marketing GmbH München Deutschland EUR 100,00
Media-Saturn-Holding GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
MMS E-Commerce GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
MMS Intangibles GmbH & Co. KG Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
MMS Marketing Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00
MMS MyDelivery GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
MMS Online Belgium Zellik Belgien EUR 100,00
MMS Online Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00
MMS Platform Services Benelux B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00
MMS Portfolio GmbH München Deutschland EUR 100,00
MMS Retail International GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00
MMS Technology GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
MMS Verwertungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
MS New CO Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau Polen PLN 100,00
MWFS Zwischenholding Management GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00
my-xplace GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Option 5 B.V. Goes Niederlande EUR 100,00
PayRed Card Services AG Dietikon Schweiz CHF 100,00
Power Service GmbH Köln Deutschland EUR 100,00
PowerService Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00
REDCOON POLSKA Sp. z.o.o. Warschau Polen PLN 100,00
redcoon.pl Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau Polen PLN 100,00
Retail Media Group GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ansbach Ansbach Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Homburg Bad Homburg v.d. Höhe Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Oeynhausen Bad Oeynhausen Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin I Berlin Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Charlottenburg Berlin Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Gesundbrunnen Berlin Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Köpenick Berlin Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Leipziger Platz Berlin Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Marzahn Berlin Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Schloßstraße Berlin Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bielefeld Bielefeld Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Braunschweig Braunschweig Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Chemnitz Chemnitz Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Darmstadt Darmstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dresden Dresden Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Duisburg Duisburg Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Erfurt Erfurt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Erlangen Erlangen Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Essen Essen Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Euskirchen Euskirchen Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Flensburg Flensburg Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Freising Freising Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gummersbach Gummersbach Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hamm Hamm Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hilden Hilden Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kaiserslautern Kaiserslautern Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kassel Kassel Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kempten Kempten (Allgäu) Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kleve Kleve Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Krefeld Krefeld Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Landshut Landshut Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig Leipzig Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig-Hauptbahnhof Leipzig Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leonberg Leonberg Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigsburg Ludwigsburg Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigshafen Ludwigshafen/Rhein Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lünen Lünen Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mülheim Mülheim an der Ruhr Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München-Riem München Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neckarsulm Neckarsulm Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neu-Isenburg Neu-Isenburg Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Norderstedt Norderstedt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oberhausen Oberhausen Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oldenburg Oldenburg Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Pforzheim Pforzheim Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Regensburg Regensburg Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Reutlingen Reutlingen Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S030 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S032 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S050 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S059 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S081 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S104 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S214 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S251 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S295 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S310 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S313 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S314 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S320 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S321 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S329 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S337 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S356 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Saarbrücken Saarbrücken Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Senden Senden Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Solingen Solingen Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart Stuttgart Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weimar Weimar Deutschland EUR 100,00
Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wiesbaden Wiesbaden Deutschland EUR 100,00
Saturn Planet Sp. z o.o. 11 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00
Saturn Planet Sp. z o.o. 16 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00
Saturn Planet Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Mönchengladbach Deutschland EUR 100,00
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Siegen Deutschland EUR 100,00
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Sankt Augustin Deutschland EUR 100,00
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Aachen Aachen Deutschland EUR 100,00
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf-Königsallee Düsseldorf Deutschland EUR 100,00
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Köln Köln Deutschland EUR 100,00
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Leverkusen Leverkusen Deutschland EUR 100,00
Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Neuss Neuss Deutschland EUR 100,00
Saturn-Mega Markt GmbH Halle Halle (Saale) Deutschland EUR 100,00
Tec-Repair GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00
XPLACE DIJITAL COZÜM TICARET LIMITED SIRKETI Istanbul Türkei TRY 100,00
xplace GmbH Göttingen Deutschland EUR 100,00
xplace Spain SLU Barcelona Spanien EUR 100,00
--- --- --- --- ---
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
Gesellschaftsname Sitz Land Währung %-Anteil am Kapital
FNAC DARTY S.A. Ivry-sur-Seine Frankreich EUR 23,41
Power Retail Sweden AB Jönköpings län Schweden SEK 20,00
--- --- --- --- ---
Beteiligungen
Gesellschaftsname Sitz Land Währung %-Anteil am Kapital
Artificial Intelligence Network Ingolstadt GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 8,33
Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 6,00
High-Tech Gründerfonds II GmbH & Co. KG Bonn Deutschland EUR 0,83
IFH Förderer GmbH Köln Deutschland EUR 14,29
METRO AG Düsseldorf Deutschland EUR 0,99
METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland EUR 6,61
MGL Metro Group Logistics Polska Sp. z o.o. i Spółka Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 0,17
Public Joint-Stock Company "M.video" Moskau Russland RUB 15,00
1 Es liegen keine Zahlen vor.
2 Geschäftsjahr 01.01.2018–31.12.2018
3 Geschäftsjahr 01.01.2021–31.12.2021
4 Geschäftsjahr 01.01.2023–31.12.2023

1 Stand: 10. Dezember 2024 a) Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG 2 Stand: 10. Dezember 2024 a) Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG

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claude mcp add --transport http handelsregister https://mcp.handelsregister.ai/mcp \
  --header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"

YOUR_API_KEY durch Ihren handelsregister.ai API-Key ersetzen.

Diesen MCP-Server als Tool in Ihrer Anwendung einbinden:

Python
from openai import OpenAI

client = OpenAI()
response = client.responses.create(
    model="gpt-6-astra",
    input="Zeige mir die Geschäftsführung, Gesellschafter und letzten verfügbaren Geschäftszahlen von CECONOMY AG. Nenne die Geschäftsjahre und Quellen.\n\nentity_id: 96c5ec91e4846657bdf1be3924513693",
    tools=[{
        "type": "mcp",
        "server_label": "handelsregister",
        "server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
        "headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
        "require_approval": "never",
    }],
)
print(response.output_text)

YOUR_API_KEY durch Ihren handelsregister.ai API-Key ersetzen.

Diese Konfiguration in Ihrem MCP-Client hinterlegen:

JSON
{
  "mcpServers": {
    "handelsregister": {
      "url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
      "headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
    }
  }
}

YOUR_API_KEY durch Ihren handelsregister.ai API-Key ersetzen.

Dieses Unternehmen abfragen

Nach dem Verbinden diese Frage im Assistenten stellen:

Zeige mir die Geschäftsführung, Gesellschafter und letzten verfügbaren Geschäftszahlen von CECONOMY AG. Nenne die Geschäftsjahre und Quellen.

entity_id96c5ec91e4846657bdf1be3924513693