Donau-Wasserkraft AGLandshutJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter HRB 11557 Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter HRB 11557 Gewinn-
und Verlustrechnung
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| Gewinn- und Verlustrechnung | |||
| in T € | Anhang | 2023 | 2022 |
| Umsatzerlöse | (7) | 7.130,9 | 6.293,8 |
| sonstige betriebliche Erträge | (8) | 100,6 | 419,9 |
| Materialaufwand: | |||
| Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren |
- 26,3 | - 23,6 | |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | - 1,1 | - 2,7 | |
| - 27,4 | - 26,3 | ||
| Abschreibungen: | (9) | ||
| auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
- 4.929,2 | - 4.873,9 | |
| auf
Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens,
soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten |
- 0,1 | - | |
| - 4.929,3 | - 4.873,9 | ||
| sonstige betriebliche Aufwendungen | (10) | - 2.273,6 | - 1.741,0 |
| davon sonstige Steuern | - 34,4 | - 33,4 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | (11) | - 1,2 | - 5,5 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (12) | - | - 67,0 |
| Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss | 0,0 | 0,0 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
A. Allgemeine Grundlagen
Die Donau-Wasserkraft AG (im Folgenden "DWK") mit Sitz in Landshut ist beim Amtsgericht Landshut unter der Nummer HRB 11557 im Handelsregister geführt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG) aufgestellt.
Die DWK ist eine kleine Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T €) angegeben. Die DWK führt kaufmännische Rundungen durch. Gegebenenfalls bestehende Rundungsdifferenzen zwischen einzelnen Beträgen und Summen werden akzeptiert.
Um die Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen bzw. erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die DWK wird in den befreienden Konzernabschluss der Uniper SE, Düsseldorf, einbezogen. Die Uniper SE ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten Kreis und dem kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht der Uniper SE werden einschließlich des Bestätigungsvermerks im Unternehmensregister bekannt gemacht.
Die Uniper SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS).
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Aktiva
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und werden planmäßig linear abgeschrieben. Die Herstellungskosten enthalten anteilige, angemessene Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen, soweit nicht anders erläutert, der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für Sachanlagen, die vor dem 1. Januar 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung beibehalten. Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
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● Immaterielle
Vermögensgegenstände
(Wassernutzungsrechte basierend auf individuellen Verträgen) |
längstens bis zum
31. Dezember 2050 |
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● Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken
(ohne Wasserbauten) |
bis 50 Jahre |
| ● Wasserbauten | bis 60 Jahre |
| ● Technische Anlagen und Maschinen | bis 25 Jahre |
| ● Andere Anlagen, Betriebs‐ und Geschäftsausstattung | bis 15 Jahre |
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für Anlagenzugänge, die seit dem 1. Januar 2018 erfolgten, wird ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand mehr als 250 €, aber nicht mehr als 1.000 € betragen und dieser Sammelposten für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter technischer oder wirtschaftlicher Wertminderung. Bei Wegfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen vorgenommen.
Umlaufvermögen
Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen sind mit ihren Nominalwerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen für mögliche Ausfallrisiken angesetzt (niedrigerer beizulegender Wert).
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen werden, soweit zulässig, mit den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen saldiert.
II. Passiva
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nominalwert angesetzt.
Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert.
Zuschüsse
Die erhaltenen Investitionszuschüsse sind zu Nennbeträgen bewertet und werden ab dem Fertigstellungszeitpunkt entsprechend der jeweils vorgesehenen Nutzungsdauer der Anlagengegenstände aufgelöst.
Rückstellungen
Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind darin auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Soweit erforderlich, wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen eine Diskontierung unter Berücksichtigung der Rückstellungsabzinsungsverordnung vorgenommen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden, soweit zulässig, mit den Forderungen gegen verbundene Unternehmen saldiert.
III. Sonstige Sachverhalte
Die DWK gehört zum Uniper Konzern, welcher in den Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes fällt. Die Pillar Two Gesetzgebung wurde in 2023 in nationales Recht umgesetzt und gilt ab dem 1. Januar 2024.
Für den Ansatz und die Bewertung der latenten Steuern ergeben sich dadurch keine Auswirkungen, da temporäre Differenzen, welche aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes entstehen, gemäß § 274 Absatz 3 HGB nicht zu berück-sichtigen sind. Gemäß der Gesetzgebung muss Uniper je Land eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Effektivsteuersatz und dem Mindeststeuersatz von 15 % zahlen. Der aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes resultierende tatsächliche Steueraufwand bzw. -ertrag muss gemäß § 285 Nr. 30a HGB bei der Gesellschaft angegeben werden. Da die globale Mindestbesteuerung erst für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen Anwendung findet, sind zum 31. Dezember 2023 noch keine tatsächlichen Steuern zu berücksichtigen. Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen sind die quantitativen Auswirkungen der Gesetzgebung derzeit noch nicht zuverlässig abschätzbar. Anhand von Schätzungen, die auf Vorjahresperioden, auf dem laufenden Geschäftsjahr und auf Planungsdaten basieren, sind für Uniper derzeit keine wesentlichen Steuerbelastungen aus der Implementierung zu erwarten.
C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| in T € | Gesamt-
betrag |
davon
Restlauf- zeit über 1 Jahr |
Gesamt-
betrag |
davon
Restlauf- zeit über 1 Jahr |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 318,0 | - | 318,0 | - |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 31.474,4 | - | 28.775,5 | - |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 1,4 | - | 1,2 | - |
| Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 31.793,8 | - | 29.094,7 | - |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren vollständig aus der Verrechnung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
(2) Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 36.813,0 T €.
(3) Kapitalrücklage
Zum 31. Dezember 2023 weist die DWK unverändert eine Kapitalrücklage in Höhe von 4.090,3 T € aus.
(4) Zuschüsse
Der Sonderposten beinhaltet Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen. Die Zuschüsse werden bis zum 31. Dezember 2032 über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Die Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse betrug im aktuellen Geschäftsjahr wie im Vorjahr 100,2 T €.
(5) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Verpflichtung zur Übertragung der Kraftwerke der DWK mit Ablauf der Konzession spätestens zum 31. Dezember 2050 (Heimfallverpflichtung).
(6) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten resultieren ausschließlich aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
D Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
(7) Umsatzerlöse
Umsatzerlöse nach Tätigkeitbereich
| in T € | 2023 | 2022 |
| Umsatzerlöse | 7.130,9 | 6.293,8 |
| davon Stromverkauf | 7.112,4 | 6.277,6 |
| davon Sonstige Umsatzerlöse | 18,5 | 16,3 |
| Summe Umsatzerlöse | 7.130,9 | 6.293,8 |
Die Umsatzerlöse sind ausschließlich in Deutschland angefallen.
(8) Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Erträge
| in T € | 2023 | 2022 |
| Aperiodische Erträge | ||
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 0,4 | 0,2 |
| 0,4 | 0,2 | |
| Periodische Erträge | ||
| übrige sonstige betriebliche Erträge | 100,2 | 419,7 |
| 100,2 | 419,7 | |
| Summe Sonstige betriebliche Erträge | 100,6 | 419,9 |
Erträge von außerordentlicher Größe oder Bedeutung haben sich in dem Geschäftsjahr nicht ergeben.
(9) Abschreibungen
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen beinhalten ausschließlich planmäßige Abschreibungen.
(10) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
| in T € | 2023 | 2022 |
| Aperiodische Aufwendungen | ||
| Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | - 11,1 | - |
| übrige aperiodische Aufwendungen | - 0,7 | - 0,1 |
| - 11,8 | - 0,1 | |
| Periodische Aufwendungen | ||
| sonstige Steuern | - 33,7 | - 33,3 |
| sonstige Aufwendungen | - 2.228,1 | - 1.707,6 |
| - 2.261,8 | - 1.740,9 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 2.273,6 | - 1.741,0 |
Aufwendungen von außerordentlicher Größe oder Bedeutung haben sich in dem Geschäftsjahr nicht ergeben.
(11) Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ist im Wesentlichen der Zinsaufwand für die Gewerbesteuer aus Vorjahren enthalten.
(12) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der Steueraufwand in Höhe von 67,0 T € im Vorjahr entfällt ausschließlich auf aperiodische Gewerbesteueraufwendungen.
E. Sonstige Angaben
Angaben gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG
Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Anhang gesondert auszuweisen. Zum Bilanzstichtag bestanden ausschließlich Geschäfte, welche im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erfolgten.
Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der DWK setzt sich wie folgt zusammen:
| Dr. Klaus
Engels
Vorsitzender |
Mitglied der
Geschäftsführung
Rhein-Main-Donau GmbH Landshut |
| Birgit
Carlstaedt
Stellv. Vorsitzende (seit 10.11.2023, bis dahin Mitglied) |
Mitglied des Executive
Boards
DB Energie GmbH Frankfurt am Main |
| Dr. Bernhard
Gmehling
Mitglied |
Oberbürgermeister
Stadt Neuburg Neuburg an der Donau |
| Dr. Christian
Lösel
Mitglied |
Managing Director
Hochschule Ingolstadt Ingolstadt |
| Prof.-Dr.-Ing. Theodor
Strobl
Stellv. Vorsitzender (bis 06.09.2023) |
Ehemaliger Ordinarius
für Wasserbau und
Wasserwirtschaft der TU München München |
Vorstand
Der Vorstand der DWK setzt sich wie folgt zusammen:
| Christina
Hentschel
Furth |
Technische Vorständin |
| Dr. Christian
Kunze
Landshut |
Kaufmännischer Vorstand |
Landshut, den 7. Februar 2024
Donau-Wasserkraft AG
Der Vorstand
Christina
Hentschel
Dr. Christian Kunze
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 07.03.2024 festgestellt.