aktiv Rechtsform GmbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft

eventimpresents GmbH & Co. KG

BremenFrankfurt am Main, DEU ·HRA 29128HB Bremen
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Stammdaten

Rechtsform
GmbH & Co. KG
Anschrift
28195 Bremen
Handelsregister
HRA 29128HB, Bremen
Branche
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Vertretungsregelung

Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Finanzen

Umsatz 2023
367,81 Mio. €
Jahresergebnis 2023
221,93 Mio. €
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Bilanz

2022
Aktivseite 1,27 Mrd
  • Umlaufvermögen 63,4 % 806,44 Mio
  • Anlagevermögen 36,2 % 460,56 Mio
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,2 % 3,11 Mio
  • Aktive latente Steuern 0,2 % 2,72 Mio
Passivseite 1,27 Mrd
  • Verbindlichkeiten 47,2 % 601,05 Mio
  • Eigenkapital 44,8 % 570,19 Mio
  • Rückstellungen 6,9 % 87,26 Mio
  • Passive latente Steuern 1,1 % 14,33 Mio
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 % 0
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Bilanzdaten für 1 weitere Geschäftsjahre verfügbar.

Gewinn- und Verlustrechnung

2023
Erträge 1,76 Mrd
  • Bilanzgewinn/Bilanzverlust 33,2 % 584,78 Mio
  • Umsatzerlöse 20,9 % 367,81 Mio
  • Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 20,6 % 362,85 Mio
  • Bruttoergebnis vom Umsatz 13,4 % 235,02 Mio
  • Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 5,0 % 87,14 Mio
  • Erträge aus Beteiligungen 4,7 % 82,00 Mio
  • Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1,1 % 19,84 Mio
  • Sonstige betriebliche Erträge 1,1 % 19,73 Mio
Aufwendungen 354,58 Mio
  • Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 37,4 % −132,79 Mio
  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 24,1 % −85,42 Mio
  • Vertriebskosten 17,1 % −60,62 Mio
  • Allgemeine Verwaltungskosten 9,5 % −33,72 Mio
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen 7,4 % −26,22 Mio
  • Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 2,3 % −8,18 Mio
  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2,2 % −7,64 Mio
  • Sonstige Steuern 0,0 % −1,7 k
  • Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,0 % 0
  • Ergebnis nach Steuern 221,93 Mio
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 221,93 Mio
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GuV-Daten für 2 weitere Geschäftsjahre verfügbar.

Eigentum & Beteiligungen

Gesellschafter

Historie

  1. 2021
  2. 12.05.
    Eintritt eines Mitglieds
    eventimpresents GmbH & Co. KG · Kommanditist
  3. 12.05.
    Eintritt eines Mitglieds
    eventimpresents GmbH & Co. KG · Persönlich haftender Gesellschafter
  4. 12.05.
    Adressänderung
    eventimpresents GmbH & Co. KG
  5. 18.03.
    Registerblatt geschlossen
    eventimpresents GmbH & Co. KG
  6. 18.03.
    Adressänderung
    eventimpresents GmbH & Co. KG
  7. 18.03.
    Gerichtswechsel
    eventimpresents GmbH & Co. KG
  8. 10.03.
    Eintritt eines Mitglieds
    eventimpresents GmbH & Co. KG · Persönlich haftender Gesellschafter
  9. 10.03.
    Sitzänderung
    eventimpresents GmbH & Co. KG
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Jahresabschlüsse

Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.

3 Dokumente
Geschäftsjahr Dokument Veröffentlicht Zugriff
2023 Konzernabschluss Veröffentlicht Über die API
2022 Konzernabschluss Veröffentlicht Volltext lesen
2021 Konzernabschluss Veröffentlicht Über die API
2022 Konzernabschluss Volltext

CTS Eventim AG & Co. KGaA

München

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Geschäftsbericht 2022

KONZERNKENNZAHLEN

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2020
[TEUR]
2019 1
[TEUR]
Umsatzerlöse 1.925.803 407.821 256.840 1.443.125
EBITDA 2 379.540 203.082 -7.116 284.278
EBITDA-Marge 19,7% 49,8% -2,8% 19,7%
EBIT 318.958 147.581 -62.933 230.194
EBIT-Marge 16,6% 36,2% -24,5% 16,0%
Normalisiertes EBITDA 384.497 207.982 -2.940 286.489
Normalisiertes EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation 333.823 164.566 -46.185 242.928
Normalisierte EBITDA-Marge 20,0% 51,0% -1,1% 19,9%
Normalisierte EBIT-Marge vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation 17,3% 40,4% -18,0% 16,8%
Zu normalisierende Sondereffekte 3 4.957 4.899 4.175 2.211
Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation 9.908 12.085 12.573 10.522
Ergebnis vor Steuern (EBT) 341.304 141.104 -102.028 224.018
Zurechnung des Jahresergebnisses auf die Aktionäre der CTS KGaA 203.802 87.909 -82.259 132.900
[EUR] [EUR] [EUR] [EUR]
Ergebnis je Aktie 4, unverwässert (= verwässert) 2,12 0,92 -0,86 1,38
[Anzahl] [Anzahl] [Anzahl] [Anzahl]
Anzahl der Mitarbeiter 5 3.503 2.813 2.409 3.202
Davon Aushilfen (477) (250) (153) (502)

1 Der Konzern hat IFRS 16 zum 1. Januar 2019 erstmals unter Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode angewendet. Bei der Anwendung dieser Methode wurden die Vergleichsinformationen des Geschäftsjahres 2018 nicht angepasst. Effekt von IFRS 16: normalisiertes EBITDA/EBITDA TEUR +18.635; normalisiertes EBIT vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation/EBIT TEUR +870
2 EBITDA: Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen, Wertaufholungen
3 Detaillierte Darstellung der Normalisierungseffekte für die Jahre 2022 und 2021 auf Seite 34
4 Anzahl der Aktien: 96 Mio. Stück
5 Personalendstand (aktive Belegschaft)

1. BRIEF AN DIE AKTIONÄRE

Sehr geehrte Damen und Herren,

2022 war ein ambivalentes Jahr. Auf der einen Seite der wirtschaftliche Erfolg des CTS Konzerns und das Wiedererstarken der Live Entertainment Märkte in Deutschland und der Welt. Auf der anderen Seite der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine humanitären und geopolitischen Folgen, die uns alle noch lange begleiten werden. Auf unser Geschäft bezogen freuen wir uns, dass 2022 ein weiteres Rekordjahr für den CTS Konzern war. Ab dem Frühjahr fielen in Deutschland die letzten Corona-Beschränkungen für Veranstalter, und die Lust des Publikums, Kultur und Sport endlich wieder in Gemeinschaft live zu erleben, kehrte - wenn auch mit regionalen und saisonalen Unterschieden - kraftvoll zurück.

In Verbindung mit zahlreichen Nachholterminen hat diese Dynamik die Kernsegmente unseres Geschäfts Ticketing und Live Entertainment maßgeblich getrieben. Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass sich dieser positive Trend auch 2023 fortsetzen wird. Insbesondere der deutsche Markt besitzt noch weiteres Aufholpotenzial aufgrund der im internationalen Vergleich späten Aufhebung der Infektionsschutzauflagen. Gleichzeitig bestehen aber auch Unwägbarkeiten, zum Beispiel infolge von Inflation und Energieknappheit sowie durch eine verunsicherte Bevölkerung. Diesen begegnet der CTS Konzern wie schon in der Vergangenheit mit der Stärkung seiner führenden Marken, mit technologischen und systemischen Innovationen, von denen Partner wie Konsumenten profitieren, und nicht zuletzt mit der Fortführung seiner Strategie zur Diversifikation der Geschäftsfelder und Verlängerung der Wertschöpfungsketten.

Der Festivalsommer 2022 mit den etablierten Klassikern wie Rock am Ring und Rock im Park, den Highlight-Festivals Hurricane, Southside und Deichbrand sowie Nova Rock, der Nummer eins in Österreich, und vielen mehr war ein voller Erfolg. Von einer Zurückhaltung der Besucher war nichts mehr zu bemerken.

Im Ticketing konnten Künstler wie zum Beispiel Ed Sheeran, Pink, die Rolling Stones, Rammstein, Roland Kaiser, Silbermond und Sarah Connor nahtlos an alte Erfolge anschließen. Kleineren Acts hingegen fiel der Neustart etwas schwerer. Die erfolgreiche Realisierung des Ticketing Zuschlages für die Olympischen Spiele 2024 in Paris setzte einen weiteren Meilenstein und ist ein bester Beweis für die Performance unserer Systeme und der intelligenten Steuerung auch hoher und sehr hoher User-Aufkommen. Mit der Nutzerfreundlichkeit, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit unserer Systeme setzen wir auch weiterhin die Benchmark in unserer Branche.

Die internationale Expansion, darunter in den USA und Südostasien, verlief planmäßig und wird unsere Position als weltweit aktiver Ticketing- und Live Entertainment-Anbieter weiter stärken. Zuletzt akquirierte Konzertveranstalter wie zum Beispiel Barracuda Music in Österreich und Gadget abc in der Schweiz sind längst eine wertvolle Verstärkung für das gesamte EVENTIM LIVE Netzwerk. Das französische Ticketing Joint Venture France Billet mit seiner Marke Fnac Spectacles wurde im vergangenen Jahr auf unsere Technologie umgestellt und wird künftig sein volles SynergiePotenzial entfalten.

Darüber hinaus waren wir erstmals selbst Host Broadcaster unserer eigenen Signature-Festivals und haben das Live-Bild für den Rock am Ring Stream auf RTL+ komplett in Eigenregie produziert. Mit mehr als vier Millionen Views ist es uns gelungen, die Reichweite und damit den Wert unserer starken Marke noch weiter zu steigern und die zukünftige Monetarisierung unserer Inhalte auch jenseits des Festivalgeländes voranzutreiben. Weitere Kooperationen mit TikTok und O2 haben uns und unseren Partnern zusätzliche Perspektiven zur digitalen Distribution eröffnet. Das zunehmende Angebot ergänzender Produkte und Services wie Merchandising oder die optionale Einbindung von Hotelbuchungen in den Checkout-Prozess zahlen ebenfalls auf unsere Strategie ein, das Erlebnis Live Entertainment in möglichst all seinen Facetten abzubilden.

Neben den operativen Erfolgen hat der CTS Konzern auch im vergangenen Jahr wieder viel in die Zukunftsfähigkeit seiner Plattform investiert, insbesondere in seine Daten-, Prozess- und IT-Sicherheit. So wurde unter anderem das Security-Level unserer Anwendungen und Systeme noch einmal signifikant erhöht, um den wachsenden Bedrohungen durch Cyberkriminalität wirksam zu begegnen. Außerdem hat die erfolgreiche Einführung von EVENTIM.Pass als reinem Digital-Ticket schon bei seinem ersten Einsatz anlässlich der Ed Sheeran Tour millionenfach dafür gesorgt, dass unsere Produkte und damit vor allem unsere Partner und Konsumenten noch besser vor Manipulation und Missbrauch geschützt sind.

Die Zeiten bleiben herausfordernd. Umso mehr, als wir uns nicht auf unseren Erfolgen ausruhen, sondern gemeinsam mit Ihnen, den Aktionären, und unseren Künstlern, Partnern und allen Fans und Besuchern noch mehr erreichen wollen. Als integrierter Live Entertainment Konzern werden wir auch weiterhin Chancen konsequent nutzen, um mit den Märkten und in den Märkten zu wachsen, neue Geschäftsfelder zu erschließen und unser Angebot und unsere Technologien permanent weiterzuentwickeln.

Ich freue mich sehr darauf, unseren gemeinsamen Weg mit Ihnen fortzusetzen, und auch 2023 wieder zu einem erfolgreichen Jahr für das Unternehmen und seine Aktionäre zu machen.

 

EVENTIM Management AG
persönlich haftende Gesellschafterin
der CTS Eventim AG & Co. KGaA

Herzliche Grüße

Klaus-Peter Schulenberg, Vorstandsvorsitzender

2. BERICHT DES AUFSICHTSRATS

BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER CTS EVENTIM AG & CO. KGaA (IM FOLGENDEN: CTS KGaA) ZUM JAHRESABSCHLUSS DER GESELLSCHAFT UND ZUM KONZERNABSCHLUSS SOWIE ZUM LAGEBERICHT FÜR DIE GESELLSCHAFT UND DEREN KONZERN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2022 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2022.

I. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten während des Berichtszeitraums durchgängig die Herren Dr. Bernd Kundrun (Hamburg) und Philipp Westermeyer (Hamburg) sowie Frau Dr. Juliane Schulenberg (Hamburg) an. Herr Prof. Jobst W. Plog (Hamburg) gehörte dem Aufsichtsrat vom 1. Januar bis zum 12. Mai 2022 an, und Herr Dr. Cornelius Baur (München) ab dem 12. Mai 2022.

Den Vorsitz im Aufsichtsrat hatte durchgängig Herr Dr. Kundrun. Stellvertretender Vorsitzender war bis zum 12. Mai 2022 Herr Prof. Plog und ab dem 12. Mai 2022 Herr Dr. Baur. Dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gehörten bis zum 12. Mai 2022 die Herren Dr. Kundrun und Westermeyer an und ab dem 12. Mai 2022 die Herren Dr. Kundrun und Dr. Baur. Den Vorsitz im Prüfungsausschuss hatte bis zum 12. Mai 2022 Herr Dr. Kundrun und ab dem 12. Mai 2022 Herr Dr. Baur.

II. Der Aufsichtsrat nahm während des Berichtsjahres die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er wurde vom Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der CTS KGaA, der EVENTIM Management AG, Hamburg (im Folgenden: Geschäftsleitung), regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Konzerns unterrichtet. Die Berichterstattung umfasste auch die Risiko- und Chancenlage sowie das Risikomanagement der Gesellschaft. Dabei wurden mit der Geschäftsführung auch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Gesellschaft und die in diesem Kontext zu ergreifenden Maßnahmen umfassend erörtert.

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsleitung bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Führung der Geschäfte der Gesellschaft und des Konzerns überwacht. Er hat sich von der Rechtmäßigkeit der Unternehmensführung überzeugt und war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, eingebunden. Zu den Berichten und Beschlussvorschlägen der Geschäftsleitung hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben. Soweit erforderlich, wurden Beschlüsse auch im schriftlichen Verfahren gefasst.

Im Berichtsjahr traf sich der Aufsichtsrat am 17. März 2022 (Bilanzsitzung), am 11. Mai 2022, am 12. Mai 2022, am 22. August 2022 und am 10. November 2022 zu Sitzungen, an denen jeweils auch die Geschäftsleitung teilnahm, und hatte so die Gelegenheit, die Vorgänge zu erörtern, die für das Unternehmen von Bedeutung waren. Soweit erforderlich, tagte der Aufsichtsrat dabei auch ohne die Geschäftsleitung, und hat sich darüber hinaus wann immer nötig intern abgestimmt. Die Unterrichtung des Aufsichtsrats durch die Geschäftsleitung erfolgte sowohl im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen als auch beispielsweise bei Vorgängen von besonderer Bedeutung oder hoher Dringlichkeit außerhalb dieser Sitzungen.

An den Sitzungen im Berichtsjahr nahmen jeweils sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Dabei nahmen Herr Prof. Plog sowie Herr Westermeyer am 17. März 2022 und Herr Dr. Baur am 22. August 2022 per Videokonferenz teil.

Der Aufsichtsrat hat unter anderem anhand der vorgelegten Berichte die allgemeine Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und deren Konzernunternehmen überwacht. Dies geschah insbesondere anhand der Entwicklung der geplanten Kennzahlen für Umsatz und Ergebnis sowie der Entwicklung der Liquidität und der wesentlichen Projekte der Gesellschaft und des Konzerns.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Berichtszeitraum dreimal getagt, an den Sitzungen nahmen jeweils sämtliche Mitglieder des Prüfungsausschusses teil.

III. In der in virtueller Form gemäß des "Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie" ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2022 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 gewählt. Der Auftrag zur Prüfung wurde ordnungsgemäß vom Aufsichtsratsvorsitzenden im Namen aller Aufsichtsratsmitglieder erteilt.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat in seiner Sitzung am 10. November 2022 den Prüfungsgegenstand, die zeitliche Prüfungsplanung, den Prüfungsumfang und die Prüfungsschwerpunkte für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 ausführlich mit dem Abschlussprüfer erörtert.

Der Jahresabschluss 2022, der Konzernabschluss 2022 sowie der zusammengefasste Lagebericht wurden von der persönlich haftenden Gesellschafterin entsprechend den gesetzlichen Vorschriften aufgestellt und vom Abschlussprüfer mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Die Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht sind dem Aufsichtsrat von der persönlich haftenden Gesellschafterin zusammen mit den entsprechenden Prüfungsberichten rechtzeitig zugeleitet worden.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat den Jahresabschluss 2022, den Konzernabschluss 2022 sowie die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft und dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 16. März 2023 auf dieser Basis die Billigung empfohlen. In der Aufsichtsratssitzung am 16. März 2023 sind der Jahresabschluss und der Konzernabschluss 2022, der zusammengefasste Lagebericht und der Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Ergebnisverwendung zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsleitung eingehend erörtert worden. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat hatten Gelegenheit zur Rücksprache mit dem Abschlussprüfer, der an der Sitzung teilnahm.

Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen den von der Geschäftsleitung aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 und empfiehlt der Hauptversammlung, diesen festzustellen. Der Aufsichtsrat billigt außerdem den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 und erhebt auch gegen diesen keine Einwände. Den Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft und schließt sich ihm an, da er diesen für den Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre angemessen erachtet.

IV. Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2022 ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin und dem Aufsichtsrat ordnungsgemäß erstellt und vom Abschlussprüfer geprüft worden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts wurde dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 wurde von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2022 nach § 120a Abs. 4 AktG gebilligt.

V. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Darin erklärt sie, dass nach den Umständen, die der persönlich haftenden Gesellschafterin zum Zeitpunkt, in dem berichtspflichtige Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, die Gesellschaft in jedem Fall eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Berichtspflichtige Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse verbundener Unternehmen im Sinne des § 312 AktG wurden im Geschäftsjahr 2022 weder getroffen noch unterlassen.

Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht ebenfalls geprüft und stimmt mit dem Prüfungsergebnis überein. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind gegen die im Bericht enthaltenen Schlusserklärungen der persönlich haftenden Gesellschafterin keine Einwendungen zu erheben.

VI. Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen (CSR-Richtlinie Umsetzungsgesetz) berichtet der CTS Konzern gesondert über nichtfinanzielle Aspekte seiner Tätigkeit. Das Unternehmen hat sich entsprechend den gesetzlichen Wahlmöglichkeiten entschieden, einen gesonderten Nichtfinanziellen Bericht des Konzerns gemäß den §§ 315b, 315c i.V.m. 289c-289e HGB außerhalb des zusammengefassten Lageberichts zu erstellen, der auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich ist.

Der Aufsichtsrat hat den Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, im Dezember 2022 mit der Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit ("Limited Assurance") über den Nichtfinanziellen Bericht des Konzerns beauftragt. Auf Basis dieser Prüfung erteilte die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein uneingeschränktes Prüfungsurteil. Das bedeutet, dass auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Erklärung des Konzerns für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i.V.m. 289c-289e HGB aufgestellt worden ist.

Der Nichtfinanzielle Bericht des Konzerns und das Prüfungsurteil der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. März 2023 den Nichtfinanziellen Bericht des Konzerns intensiv besprochen, geprüft und gebilligt. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Nichtfinanziellen Berichts des Konzerns oder der Beurteilung des Prüfungsergebnisses durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind nicht ersichtlich geworden.

VII. Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit im Berichtsjahr auf Basis relevanter Publikationen zu Veränderungen und Neuerungen der Aufgaben und Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder laufend fortgebildet und wurde dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Interessenkonflikte, wie durch den Deutschen Corporate Governance Kodex definiert, sind bei den Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr nicht aufgetreten. Aufsichtsrat und persönlich haftende Gesellschafterin haben zuletzt am 10. November 2022 eine aktualisierte gemeinsame Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die am gleichen Tag auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://corporate.eventim.de/investor-relations/corporate-governance/ veröffentlicht wurde.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weltweit für ihren großen persönlichen Einsatz, ihr fortwährendes Engagement und ihre erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2022.

 

16. März 2023

Dr. Bernd Kundrun, Vorsitzender

Dr. Cornelius Baur, stellv. Vorsitzender

Dr. Juliane Schulenberg

Philipp Westermeyer

3. DIE CTS EVENTIM AKTIE

Nach den Jahren 2020 und 2021 war auch der Beginn des Geschäftsjahres 2022, aufgrund weiterhin bestehender Einschränkungen und Schutzmaßnahmen noch bis Mitte März 2022 von der COVID-19-Pandemie geprägt. Erst mit der Lockerung dieser Maßnahmen zum Ende des ersten Quartals, setzte die Erholung von der Pandemie für die CTS KGaA ein. Dennoch blieb das Kapitalmarktumfeld im Zuge des Russland-Ukraine-Krieges sowie steigender Inflationsraten auch im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2022 volatil.

Mit dem Beginn des Russland-Ukraine-Krieges und den damit verbundenen geopolitischen Spannungen, makroökonomischen Herausforderungen sowie steigenden Zinsen, herrschte große Unsicherheit an den globalen Kapitalmärkten. Dies hatte zur Folge, dass der Referenzindex MDAX im Verlauf des Jahres 2022 einen Wertverlust von 28,5% erlitt. Demgegenüber konnte sich die CTS EVENTIM Aktie in diesem herausfordernden Börsenumfeld besser behaupten. Mit einem Rückgang von nur 7,5% lag die CTS EVENTIM Aktie damit deutlich besser als der Vergleichsindex. Diese Entwicklung verdeutlicht die Zuversicht der Aktionäre in das Geschäftsmodell der CTS KGaA auch in einem herausfordernden Börsenumfeld. Insbesondere ab November 2022 konnte sich die CTS EVENTIM Aktie deutlich von der Entwicklung des MDAX absetzen aufgrund starker Zahlen für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2022 sowie der vom CTS Management zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Prognose für das Geschäftsjahr 2022.

CTS KGaA genießt im Kapitalmarkt große Aufmerksamkeit unter Investment Banken. Verschiedene Analysten verfolgen die CTS EVENTIM Aktie auf laufender Basis und sprechen regelmäßig ihre Anlageempfehlungen aus. Aktuell gibt es Anlageempfehlungen von der Baader Helvea, BNP Paribas, Bank of America, Berenberg, DZ Bank, Jeffries, Kepler Cheuvreux, Oddo BHF, Redburn und der NordLB.

Auch im Geschäftsjahr 2022 präsentierte sich die CTS KGaA einer Vielzahl von internationalen und nationalen Investoren. Hierbei wurde sowohl auf virtuelle Formate aber auch wieder auf Präsenzformate gesetzt. Auch in Zukunft wird die CTS KGaA den direkten Dialog mit allen Kapitalmarktteilnehmern pflegen und weiter ausbauen. Insbesondere die demonstrierte Resilienz der Gesellschaft sowie das Geschäftsmodell von CTS KGaA über die vergangenen Jahre, haben die Bekanntheit sowie das Interesse nationaler und internationaler Investoren an der CTS KGaA weiter gesteigert. Diese guten Beziehungen weiter zu intensivieren, ist auch in Zukunft die Zielsetzung der Investor Relations Strategie der CTS KGaA.

2022
EUR
2021 EUR
Art der Aktien Nennwertlose Inhaber-Stammaktie Ergebnis je Aktie 2,12 0,92
ISIN-Nummer DE 000 547 030 6 Höchstkurs (Xetra) 70,20 71,60
Börsenkürzel EVD Tiefstkurs (Xetra) 40,32 47,92
Erstnotierung 01.02.2000 Schlusskurs (Xetra) 64,94 64,36
Handelssegment Prime Standard Marktkapitalisierung (Basis: Schlusskurs) 6.234.240.000 6.178.560.000
Indizes MDAX; Prime All Share Anzahl Aktien 31.12. (Stück) 96.000.000 96.000.000
Branchenindex Prime Media Grundkapital nach IPO 12.000.000 12.000.000

CTS EVENTIM AKTIE (1. JANUAR 2022 BIS 28. FEBRUAR 2023 - INDEXIERT)

VERÄNDERUNGEN VON AKTIEN DER GESELLSCHAFT ODER SICH DARAUF BEZIEHENDE FINANZINSTRUMENTE DURCH GESCHÄFTSLEITUNGS- ODER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

Im Geschäftsjahr 2022 gab es folgende Transaktionen von Organmitgliedern der CTS KGaA mit nennwertlosen Inhaber-Stückaktien der Gesellschaft.

Name Position Transaktion Handelstag Stückzahl
Prof. Jobst W. Plog Mitglied Aufsichtsrat Verkauf 15.02.2022 370
Dr. Cornelius Baur stellv. Vorsitzender Aufsichtsrat Kauf 23.05.2022 7.900

4. ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

1. VORBEMERKUNG

Die Geschäftsleitung hat neben dem Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA, München, (im Folgenden: CTS KGaA) nach handelsrechtlichen Grundsätzen (HGB) einen Konzernabschluss nach den Anforderungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wobei alle am Bilanzstichtag gültigen IFRS und IFRIC Interpretations, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, beachtet wurden.

Der Lagebericht der CTS KGaA und der Konzernlageberichtsind zusammengefasst. Die in diesem zusammengefassten Lagebericht enthaltenen Informationen betreffen die wirtschaftliche Lage und Geschäftsentwicklung des Konzerns. Diese gelten im Wesentlichen auch für die CTS KGaA. Weitere Informationen zur wirtschaftlichen Lage und zur Geschäftsentwicklung der CTS KGaA sind zudem in separaten Kapiteln aufgeführt oder durch den Hinweis "CTS KGaA" als solche gekennzeichnet.

2. ERLÄUTERUNG ZUR GESELLSCHAFTS- UND ORGANISATIONSSTRUKTUR DER CTS KGaA

Die Organisationsstruktur der CTS KGaA stellt sich wie folgt dar:

Die Geschäftsleitung der CTS KGaA wird von der EVENTIM Management AG, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin wahrgenommen. Die Vertretung der EVENTIM Management AG erfolgt durch deren gesetzliche Vertreter.

Zu den wichtigsten Aufgaben der CTS KGaA als Mutterunternehmen zählen neben der Abwicklung des eigenen operativen Geschäfts die Unternehmensstrategie, das Risikomanagement und das Finanzmanagement für den CTS Konzern.

Satzungsgemäß hat die CTS KGaA als Mutterunternehmen ihren Sitz in München; der Verwaltungssitz befindet sich in Bremen.

3. GESCHÄFTS- UND RAHMENBEDINGUNGEN

3.1 GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND KONZERNSTRUKTUR

3.1.1 GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND SEGMENTE

Der CTS Konzern ist einer der international führenden Anbieter in den Bereichen Ticketing und Live Entertainment und bewegt sich auf dem Markt für Freizeitveranstaltungen. Über eine leistungsfähige Ticketing-Plattform und ein umfassendes und vielschichtiges Vertriebsnetz wird den Veranstaltern ein hoch-performanter Ticketverkauf ermöglicht. Den Kartenkäufern werden über den CTS Konzern eine Vielzahl von Möglichkeiten für den Erwerb von Veranstaltungstickets zur Verfügung gestellt. Im Bereich Live Entertainment führt der CTS Konzern selbst auch die Planung, Organisation und Durchführung von Live Events durch und stellt somit auch Content für das Ticketing bereit.

Damit bietet der CTS Konzern von der Planung, Organisation und Abwicklung bis hin zum Vertrieb alle Leistungen rund um Veranstaltungen aus einer Hand.

Der CTS Konzern gliedert sich in die Segmente Ticketing und Live Entertainment. Die Muttergesellschaft des Konzerns, die CTS KGaA, ist selbst operativ im Ticketing tätig und als umsatzstärkstes Unternehmen das Bedeutendste in diesem Segment. Aussagen, die für das Segment Ticketing getroffen werden, gelten daher insbesondere auch für die CTS KGaA.

SEGMENT TICKETING

Gegenstand des Segments Ticketing ist die Herstellung, der Verkauf, die Vermittlung, der Vertrieb und die Vermarktung von Eintrittskarten für Konzert-, Theater-, Kunst-, Sport- und andere Veranstaltungen im In- und Ausland. Die Veranstaltungstickets werden über den stationären und Onlinevertrieb (EVENTIM.Net), das Inhouse-Ticketing-Produkt für den Klassik- und Theaterbereich (EVENTIM.Inhouse), das Sport-Ticketing-Produkt (EVENTIM.Tixx) und das Self-Service-Produkt für Veranstalter (EVENTIM.Light) professionell vermarktet. Die Möglichkeit des Angebotes über alle Plattformen hinweg ermöglicht den Veranstaltern die Realisierung hoher Auslastungsquoten ihrer Events über einen schnellen und breiten Abverkauf sämtlicher verfügbarer Ticketkontingente. Über die Vernetzung einzelner Ticketsoftware Systeme sowie deren Internationalisierung können weitergehend auch grenzüberschreitend Tickets in einem einheitlichen Ticketsystem angeboten werden. Für Kinobetreiber wird die Software "kinoheld" und für den Weiterverkauf von Tickets von Endkunde zu Endkunde die Plattform "fanSALE" international zur Verfügung gestellt.

Umfangreiche Aktivitäten im Web-Verkauf werden fortlaufend und zielgerichtet anhand der Bedürfnisse eines "vernetzten Verbrauchers" entwickelt und bereitgestellt, beispielsweise durch

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die platzgenaue Buchung von Tickets im Internet über einen interaktiven Saalplan,

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den mobilen Ticketverkauf über innovative Apps,

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zusätzliche Aktivitäten im Bereich Social Media, insbesondere Facebook, Instagram, WhatsApp, Twitter und Tiktok

Die Veranstaltungen, deren Tickets über die CTS EVENTIM Ticket-Software verkauft werden, erstrecken sich von Konzerten (von Klassik bis Rock und Pop) über Theater, Musicals, Festivals, Messen, Kinos und Ausstellungen bis hin zu Sportveranstaltungen aller Art.

Der CTS Konzern ist als führender Ticketanbieter hervorragend im Markt positioniert. Die Basis für den Erfolg im Segment Ticketing sind die leistungsstarken Ticketing-Systeme des CTS Konzerns, die laufend optimiert und entsprechend dem Stand der Technik weiterentwickelt werden.

Des Weiteren sichern eine breit gefächerte Vertriebsstruktur mit einem flächendeckenden Vorverkaufsstellennetz sowie der Verkauf über Call Center verschiedene Online-Ticketshops die starke Marktposition im Ticketing. Neben dem laufenden Ticketvertrieb ist der CTS Konzern auch regelmäßig Ticketingpartner für nationale und internationale Großveranstaltungen im Bereich Sport.

Beim Online-Ticketvertrieb liegt der Fokus auf maximaler Reichweite, jederzeitiger Verfügbarkeit sowie auf der Optimierung des Nutzungserlebnisses für die Kunden und damit der Steigerung der Verkäufe über alle Touchpoints hinweg. Der Nutzung relevanter Daten kommt hierbei besondere Bedeutung zu, Anwendern der unterschiedlichen Plattformen noch passendere Angebote zu machen und Partner bei der Optimierung ihrer Planungen und Maßnahmen zu unterstützen. So wird mit umfangreicher Suchmaschinenoptimierung und Marketingmaßnahmen sowie datengetriebenen Marketing-Kampagnen die Reichweite der Shop-Plattformen kontinuierlich ausgebaut.

Das Vorverkaufsstellen-Netz des CTS Konzerns bietet viele Anlaufpunkte, um die Kunden bei ihren unterschiedlichen Kaufgewohnheiten abzuholen. Neben dem wachsenden E-Commerce bleibt auch die international hohe Anzahl von physischen Verkaufspunkten weiterhin eine entscheidende Vertriebssäule.

Mit EVENTIM.Light hat der CTS Konzern ein Produkt speziell für die Bedürfnisse von online-affinen Veranstaltern erfolgreich im deutschen Markt etabliert. Das Ticketingsystem ist für die Nutzung mit mobilen Endgeräten optimiert und lässt sich intuitiv bedienen. Veranstalter können als Self-Service mit wenigen Klicks kostenfrei einen eigenen Ticketshop erstellen und verschiedene Events jeglicher Größenordnung anlegen.

Der CTS Konzern bietet Kinoticketing in Italien und Spanien sowie über die kinoheld GmbH, München, auch in Deutschland an. Dieses Engagement steht im strategischen Kontext des kontinuierlichen Ausbaus der CTS EVENTIM-Kundenreichweite.

Im Bereich Sport bietet der CTS Konzern, basierend auf der Softwarelösung EVENTIM.Tixx, eine spezifische Lösung zum Ticketmanagement für Sportvereine an. Sportvereine in Deutschland, Italien, Österreich und der Schweiz können mit diesem System die gesamte Vertriebskraft des CTS Konzerns nutzen. Überdies unterstützt der CTS Konzern Sportclubs und Veranstalter bei der Digitalisierung und bietet neben Ticketing auch Customer-Relationship-Management-Systeme und Merchandising Online-Shops an.

Im Kulturbereich nutzen führende europäische Kulturveranstalter die individualisierten Ticketing-Lösungen EVENTIM. Inhouse und JetTicket, um das Ticket- und Besuchermanagement in Theaterbetrieben, Opern-, Konzert- und Festspielhäusern optimal zu gestalten. Hierzu zählen unter anderem das Opernhaus Zürich, die Berliner Philharmonie, das Montreux Jazz-Festival oder die Elbphilharmonie in Hamburg.

Mit der hochspezialisierten Reporting Lösung EVENTIM.Analytics bietet der CTS Konzern seinen Partnern ein intuitiv nutzbares Werkzeug für den Zugriff auf Informationen zum Ticketverkauf in nahezu Echtzeit und anonymisierte, demografische und geografische Daten zu den zugehörigen Kundengruppen - für eine datengetriebene Bewertung und Optimierung von Veranstaltungen.

EVENTIM.Access als Service für die Zutrittskontrolle rundet das Portfolio der EVENTIM Ticketing-Plattform ab. Die mehrheitliche Übernahme der Anteile an dem Soft- und Hardwareentwickler simply-X GmbH, Bad Gandersheim, im Oktober 2021 hat das bisherige Angebot erweitert. Die Kontroll-, Bezahl-, Bestell- sowie Kundenbindungslösungen und Hardware wie Scan-Säulen und Drehkreuze wurden bei zahlreichen renommierten Kunden eingesetzt, wie etwa dem Berliner Olympiastadion, dem Frankfurter Deutsche Bank Park oder dem Hockenheimring.

Im Segment Ticketing agiert der Konzern neben dem deutschen Markt auch in den Ländern Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, UK, Israel, Italien, Kroatien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn und in Nordamerika.

SEGMENT LIVE ENTERTAINMENT

Gegenstand des Segments Live Entertainment ist die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Tourneen, Veranstaltungen und Festivals, insbesondere im Musik- und Konzertbereich, sowie die Vermarktung von Musikproduktionen. Der CTS Konzern betreibt überdies mit der Waldbühne in Berlin, dem Eventim Apollo in London und der LANXESS arena in Köln drei der erfolgreichsten Veranstaltungsstätten Europas.

Das Angebot attraktiver Veranstaltungen und ein exklusives Portfolio namhafter Veranstaltungsstätten sind die wesentlichen Erfolgsfaktoren des Segments. Die nationale und internationale Expansion dieses Geschäftsbereiches soll weiter in Richtung eines globalen Veranstalter-Netzwerks vorangetrieben werden, um weitere Marktanteile zu gewinnen. Diese enge und über viele Jahre etablierte Zusammenarbeit mit Veranstaltern, Künstlern und ihren Agenturen wird beständig ausgebaut.

Im Segment Live Entertainment ist der Konzern neben dem deutschen Markt auch in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, UK, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Nordamerika und Asien tätig.

3.1.2 RECHTLICHE KONZERNSTRUKTUR

In den Konzernabschluss sind neben der CTS KGaA als Mutterunternehmen alle wesentlichen Tochtergesellschaften einbezogen. Der CTS Konzern wird dezentral geführt, um eine hohe Marktnähe zu gewährleisten und bei möglichen Marktveränderungen schnell reagieren zu können. So haben die Tochtergesellschaften weitgehende Selbständigkeit für alle markt- und kundenorientierten Aktivitäten. Die Führungs- und Kontrollstrukturen sowie das Vergütungssystem folgen den gesetzlichen Rahmenbedingungen und werden zentral durch die CTS KGaA gesteuert.

Die nachfolgende Übersicht umfasst sämtliche über eine Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften zum 31. Dezember 2022:

VERÄNDERUNGEN IN DER KONZERNSTRUKTUR

Im Berichtszeitraum 2022 haben sich folgende wesentliche Änderungen in der Konzernstruktur ergeben:

TICKETING

Am 10. August 2022 wurden die Anteile an der CTS Eventim RU o.o.o., Moskau, Russland, (im Folgenden: CTS Eventim RU) veräußert und die Gesellschaft entkonsolidiert. Der Entkonsolidierungseffekt von TEUR -3.746 wird im Finanzergebnis ausgewiesen.

LIVE ENTERTAINMENT

Mit Vertrag vom 5. Juli 2022 hat der CTS Konzern über die Tochtergesellschaft Vivo Concerti S.r.l., Mailand, Italien, 60% der Anteile an S&Z S.r.l., Mailand, Italien, erworben. Gegenstand des Unternehmens ist die Organisation und Durchführung von Konzerten, die Produktion und der Vertrieb von Tonträgern sowie Tätigkeiten im Musikverlagsgeschäft. Mit Eintragung in das Handelsregister am 13. Dezember 2022 wurde die Gesellschaft auf Vivo Concerti S.r.l., Mailand, Italien, verschmolzen.

Durch vertragliche Änderungen vom 4. August 2022 hat die EMC Presents LLC, Wilmington, USA,(im Folgenden: EMC Presents) die Beherrschung ohne die Zahlung eines Kaufpreises an der BPC Tours LLC, Wilmington, USA, (im Folgenden: BPC) erlangt. Damit erfolgte der Übergang von der at equity Methode zur Vollkonsolidierung der BPC. Die EMC Presents hält 70% der Anteile an der BPC. Das Tätigkeitsfeld der BPC umfasst die Organisation von Live-Events, insbesondere von Konzerten und anderen Live-Musik-Events im nordamerikanischen Raum.

3.1.3 NACHHALTIGKEITSINFORMATIONEN

Aufsichtsrat, Vorstand und Mitarbeiter des CTS Konzerns teilen die Überzeugung, dass nachhaltiges, verantwortungsbewusstes Handeln eine wichtige Voraussetzung für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg ist. Als international tätiges Unternehmen der Ticketing- und Live Entertainment-Industrie verfügt das Unternehmen über vielfältige Berührungspunkte zu unterschiedlichen Stakeholdern. Dazu zählen Künstler, Promoter und Ticketkäufer ebenso wie bestehende und potenzielle Mitarbeiter, aber auch Akteure der Zivilgesellschaft.

Der CTS Konzern betrachtet es nicht nur als besondere Verpflichtung, sondern auch als Chance, über Maßnahmen und Fortschritte in seinen wesentlichen Handlungsfeldern zu informieren. Hierdurch lassen sich wertvolle Erkenntnisse ableiten, welche Risiken und Chancen die unternehmerische Wertschöpfung des Konzerns mit sich bringt. Nachdem das Live Entertainment in den Kernmärkten des CTS Konzerns im Berichtsjahr zunächst noch von den Folgen der Pandemie betroffen war, konnte das Engagement des Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit von beispielsweise Initiativen rund um Live Events wie Festivals ab dem zweiten Quartal 2022 fortgeführt werden. Dazu zählen Maßnahmen wie Abfallvermeidung durch Pfandbecher und Trinkwasserstellen, Abfalltrennung oder Müllpfand, der Einsatz von Trockentoiletten zur Reduzierung der Ressource Wasser. 1

1 Dieser Absatz ist nicht Gegenstand der Konzernabschlussprüfung.

Für den Nichtfinanziellen Konzernbericht 2022 wurde die Wesentlichkeitsanalyse aufgrund des Neustarts des Geschäfts nach Aufhebung der Pandemie bedingten Maßnahmen wieder neu und prüfsicher bewertet. Dabei wurde bereits die Themenübersicht der kommenden Corporate Sustainability Reporting Directive/European Sustainability Reporting Standards (CSRD/ESRS) als Ausgangspunkt integriert. Die Neubewertung wurde anhand einer Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen. Nach einem Kick-off zur Abstimmung der Themenliste sowie einer Umfeldanalyse, welche Themen bei Wettbewerbern, Peers, Environmental Social Governance (ESG) Ratings, Brachenverbänden wichtig sind, gab es eine Education und Online-Befragung der entsprechenden Kollegen im Management des CTS Konzerns, um schließlich anhand eines Validierungsworkshop die Themen zu finalisieren, den Grenzwert festzulegen und konzertiert zu einer finalen Matrix zu kommen. Grund und Zweck des dazugehörigen Workshops war es, eine Analyse zu haben, welche alle Perspektiven der unterschiedlichsten Unternehmensbereiche beinhaltet. Die Wesentlichkeitsthemen nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz/Non-Financial Reporting Directive (CSR-RUG/NFRD) sind die für den CTS Konzern relevanten Themenfelder Verbraucher und Endnutzer, Governance, Ethische Geschäftspraktiken, Datenschutz und Informationssicherheit. 1

Die Ergebnisse der Analyse sind im Einzelnen im zusammengefassten Nichtfinanziellen Konzernbericht aufgeführt. Dort veröffentlicht die CTS KGaA Nachhaltigkeitsinformationen gesondert für das Geschäftsjahr 2022 ab 23. März 2023 auf der Unternehmenswebsite unter https://corporate.eventim.de/investor-relations/corporate-governance/.

1 Dieser Absatz ist nicht Gegenstand der Konzernabschlussprüfung.

3.2 UNTERNEHMENSSTEUERUNG

Im Mittelpunkt der Unternehmensstrategie steht die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes.

Zur wertorientierten Steuerung des Konzerns wird ein Kennzahlensystem eingesetzt, mit dem der Erfolg der Unternehmensstrategie messbar gemacht wird.

Zentrale Kriterien zur Beurteilung der Wertentwicklung (finanzielle Kennzahlen) des operativen Geschäfts auf Konzernebene und pro Segment sind die nachhaltige Steigerung von Umsatz, EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation; beim CTS Konzern: Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen, Wertaufholungen), normalisiertem EBITDA, EBIT (Earnings before Interest and Taxes; Betriebsergebnis), normalisiertem EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation und des Ergebnisses je Aktie (EPS, Earnings Per Share).

Im normalisierten EBITDA werden die zu normalisierenden Sondereffekte entsprechend eines festgelegten Katalogs bereinigt. Die Sondereffekte betreffen im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten aus Due Diligence Prüfungen für durchgeführte und geplante Akquisitionen. Seit dem Geschäftsjahr 2020 sind aufgrund der Ausgestaltung von Transaktionen Aufwendungen aus Allokationen von Kaufpreisen für Unternehmenserwerbe, die nicht als Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 klassifiziert werden, im Zusammenhang mit dem Erwerb der Kontrolle an Gesellschaften angefallen. Diese Aufwendungen sind mit den aus Kaufpreisallokationen entstandenen Abschreibungen und ähnlichen Aufwendungen vergleichbar, werden jedoch im EBITDA ausgewiesen. Insofern werden diese Aufwendungen seit dem Geschäftsjahr 2020 als zu normalisierende Sondereffekte im EBITDA bereinigt. Die Kennzahlen normalisiertes EBITDA und normalisiertes EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation stellen somit die Basis zur Beurteilung der operativen Ertragskraft dar.

Im normalisierten EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokationen werden die vorstehend genannten Sachverhalte sowie die Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokationen bereinigt. Die Corona-Wirtschaftshilfen werden nicht bereinigt, da es sich um Schadenersatzleistungen und Erstattungen für entstandene Fixkosten aus der operativen Geschäftstätigkeit handelt.

Im Rahmen der Kaufpreisallokationen sind nach IFRS zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Konzern bestimmte immaterielle Vermögenswerte der Akquisitionsgesellschaften, insbesondere Marken, Kundenstamm, Software und Auftragsbestand mit den Zeitwerten neu anzusetzen und über festgelegte Nutzungsdauern abzuschreiben.

Innerhalb der folgenden Berichterstattung werden die Kennzahlen EBITDA, normalisiertes EBITDA, EBIT, normalisiertes EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation unter dem einheitlichen Oberbegriff "Ergebniskennzahlen" sowohl für den Konzern, die CTS KGaA als auch für die Segmente zusammengefasst. Die Berichterstattung für das EPS erfolgt auf Ebene des Konzerns.

Als nichtfinanzieller Leistungsindikator im Segment Ticketing und für die CTS KGaA wurde die Internetticketmenge als Steuerungskennzahl festgelegt. Die Internetticketmenge umfasst die Anzahl der über das Internet verkauften Eintrittskarten.

3.3 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Der CTS Konzern betreibt aufgrund seines Geschäftsmodells keine Forschung und Entwicklung im engen Sinne; entsprechend erfolgt kein gesonderter Ausweis von Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Dennoch werden stetig Weiterentwicklungen im Softwarebereich vorangetrieben, um die EVENTIM Ticketing-Plattform laufend zu optimieren, funktional weiter auszubauen und entsprechend dem Geschäftswachstum zu skalieren. So werden das Dienstleistungsangebot rund um den Ticketvertrieb verbreitert, weitere Absatzkanäle angebunden und neue Anforderungen der Veranstalter, Vorverkaufsstellen und Endkunden umgesetzt. Ein weiterer Fokus liegt auf der Beibehaltung der hohen Verfügbarkeit und Sicherheit der Systeme.

Leistungen für Softwareentwicklungen werden im Jahresabschluss der CTS KGaA und im Konzernabschluss grundsätzlich aktiviert, soweit die Anforderungen des HGB bzw. des IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Softwareentwicklungsleistungen werden linear abgeschrieben; die Abschreibungen werden grundsätzlich in die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen gegliedert.

Im Berichtsjahr wurden Investitionen in die Weiterentwicklungen der Ticketvertriebssysteme von TEUR 14.519 (Vorjahr: TEUR 14.769) getätigt und aktiviert. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen im Berichtsjahr TEUR 14.332 (Vorjahr: TEUR 13.129). Die Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Softwareentwicklung, Betrieb und Professional Services (z. B. IT Consulting und Technischer Service) beträgt 354 (Vorjahr: 343).

Auch in den ersten Quartalen 2022 hat der CTS Konzern die Veranstalter mit seinen leistungsstarken Lösungen zur Umsetzung der Vorgaben zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie unterstützt, solange dies aufgrund der behördlich angeordneten Vorgaben erforderlich war. Hierzu wurde unter anderem die Besucherdatenerfassung EVENTIM.CheckIn eingesetzt. Mit dieser Lösung können Besucher von Events ihre Daten unkompliziert per Mobiltelefon vorab oder direkt beim Einlass der jeweiligen Veranstaltung erfassen lassen. Die Angaben werden auf CTS EVENTIM-Servern sicher gespeichert und gemäß Datenschutzvorgaben wieder gelöscht. Der Bedarf an Pandemie-bedingten Softwarelösungen ist im Laufe des Jahres zurück gegangen.

Durch die Digitalisierung des Ticketings steigt die Bedeutung von Daten für die Wertschöpfung kontinuierlich. Für deren unternehmensweite Nutzung hat der CTS Konzern in den letzten Jahren den Fachbereich Information Science aufgebaut. Neben der Implementierung einer Infrastruktur für das Datenmanagement (EVENTIM.DataWarehouse) steht dabei der Aufbau und Servicebetrieb eines international ausgerichteten Competence Centers mit hochqualifizierten Experten für analytische Lösungen im Mittelpunkt. Diese umfassen Aspekte wie das analytische CRM bzw. die Marketing Automation (EVENTIM.Campaign zur Optimierung des Endkunden-Ticketverkaufs Business-to-Consumers (B2C)), die Business Intelligence (EVENTIM.BusinessIntelligence mit Reporting sowie einer umfassenden Web Analytics Suite) und analytische Services für Business-to-Business (B2B) Partner (EVENTIM.Analytics).

Im Fokus liegt dabei die flexible, datenschutzkonforme Analyse von Daten für maßgeschneiderte Angebote an den Endkunden zur nachhaltigen Optimierung des Geschäftes, aber auch die Anwendung von Data Science Methoden wie maschinelles Lernen für die Empfehlung von Events an Kunden (Recommendation Engine EVENTIM.Evita) auf allen relevanten Touchpoints. Ein weiteres Fokusthema ist das Yield Management, um basierend auf Verkaufsdaten der Vergangenheit für die jeweilige Veranstaltungsstätte optimale Preiskategorien, initiale Preispunkte und dynamische Preisentwicklung im Verkaufsverlauf zu gestalten.

Weiterer Schwerpunkt ist das Angebot von digitalen Tickets mit dem vollständig neu entwickelten Produkt EVENTIM.Pass, welches neben der elektronischen Ausstellung von Tickets auch nachvollziehbare und in einem geschlossenen System sichere Weitergaben und Weiterverkäufe ermöglicht und so einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Schwarzmarkt-Aktivitäten leistet.

Der Bedarf nach digitalen Tickets verstärkt nochmals den bereits in den Vorjahren deutlich erkennbaren Trend hin zu vollständig mobilen Lösungen; hierfür wird die EVENTIM.MobileApp konsequent ausgebaut. Besondere Chancen bieten hierbei insbesondere personalisierte Angebote, z.B. auf Basis von Geo-Informationen oder dem Erkennen von Interessen des Nutzers, aber auch die Integration veranstaltungs-spezifischer Kommunikationskanäle und die hierzu notwendigen Systeme und Prozesse.

Die Nutzung von, auch durch EVENTIM.Pass, generierten Daten ermöglicht zusätzlich neue Marketing- und ServiceFormate, welche ebenfalls die EVENTIM.MobileApp als zentralisierten Nachrichten-Hub nutzen. Hierzu werden verschiedene Konzepte und Technologien getestet und folgend standardisiert eingesetzt.

Angepasst an das aktuelle wirtschaftliche Umfeld plant der Konzern wieder verstärkt Weiterentwicklungen in neue Technologien des Online-Reservierungssystems, des Vertriebsnetzes und der Vertriebsplattform. Zielsetzung ist dabei der Ausbau und die Fortentwicklung der modernen und performanten Ticketing-Plattformen, die Weiterentwicklung von Saalplanbuchungen, Mobile Ticketing und elektronischen Zugangskontrollsystemen. Des Weiteren stehen zusätzliche Entwicklungen, wie zum Beispiel Lösungen und Services zur Unterstützung der Wertschöpfungsketten bei den Veranstaltungsstätten mit leistungsstarken POS Systemen, sowie erweiterte Personalisierungsfunktionalitäten von Tickets im Fokus. Neben der funktionalen Weiterentwicklung der Ticketing-Plattform plant der CTS Konzern auch künftig signifikante Investitionen in die kontinuierliche Verbesserung der Stabilität, Skalierbarkeit und Sicherheit seiner Ticketingsysteme. Hierzu gehören u.a. Themen wie Modularisierung, die Bereitstellung von Produkt-Services, Security Audits sowie die permanente Weiterentwicklung von Skalierungsalgorithmen, die die maximale Ressourcenausnutzung und damit den performanten Abverkauf sicherstellen.

3.4 ÜBERBLICK ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF

3.4.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hebt die Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der europäischen Wirtschaft angesichts des russischen Krieges in der Ukraine, der Energiekrise und der steigenden Inflation hervor und sieht aktuell die Aussicht auf eine Rezession in der Eurozone schwinden. Der IWF hat seine Wirtschaftsprognose für den Währungsraum leicht verbessert, und seine Prognose für das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) für das Jahr 2023 jüngst angehoben. Es liegt nun 0,2 Prozentpunkte höher als noch im World Economic Outlook (WEO) vom Oktober 2022 prognostiziert. Für die Weltwirtschaft rechnet der IWF mit einer Wachstumsrate von 2,9% im Jahr 2023 und 3,1% im Jahr 2024. Für die größten Volkswirtschaften der Welt hat der IWF seine Prognose für das Wachstum des realen BIP ebenfalls angehoben. Für die Eurozone wird nun für 2023 ein Wachstum von 0,7% prognostiziert - gegenüber 0,5% in der vorherigen Prognose - und 1,6% im Jahr 2024. Für Deutschland etwa gehen die IWF-Experten nun von einem Wachstum von 0,1% aus - das sind 0,4 Prozentpunkte mehr als in der Oktober-Prognose.

Laut des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung ist die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage für 2023 auch durch die Bundesregierung positiver als gegen Ende des Jahres 2022 vielfach erwartet. Auch das Nürnberger Marktforschungsunternehmen Gfk konstatiert, dass u. a. sinkende Energiepreise dafür gesorgt haben, dass die Konsumstimmung weniger getrübt ist und die Kauflust langsam wieder zurückkommt. Das GfK-Konsumbarometer steigt im Januar 2023 zum vierten Mal in Folge. Das Niveau sei zwar noch sehr niedrig, der Pessimismus habe zuletzt jedoch nachgelassen. Die Angst vor einer Rezession habe sich einstweilen verflüchtigt. Stattdessen klettern die Konjunkturerwartungen den Nürnberger Marktforschern zufolge wieder auf das Niveau der Zeit vor dem russischen Angriff auf die Ukraine.

3.4.2 BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Das Jahr 2022 war nach einer Analyse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (im Folgenden: PwC) ein entscheidendes Jahr für die Entertainment- und Medienbranche. Demnach habe global gesehen die Erholung nach der Zeit der Pandemie begonnen. Der Prognose von PwC nach wächst die deutsche Entertainment- und Medienindustrie zwischen 2021 und 2026 durchschnittlich mit 3,4% pro Jahr. Die Gesamtumsätze werden 2026 auf EUR 75,0 Milliarden steigen. Zwar wird auch 2026 der größte Teil der Umsätze voraussichtlich mit nicht-digitalen Umsätzen erzielt werden, jedoch sind es die digitalen Bereiche, die das Wachstum der Industrie treiben. Digitale Umsätze werden zwischen 2021 und 2026 im Durchschnitt um 6,4% pro Jahr auf EUR 31,2 Milliarden steigen, während nicht-digitale Umsätze lediglich ein Wachstum von 1,5% pro Jahr im gleichen Zeitraum verzeichnen (2026: EUR 43,8 Milliarden). Der Studie zufolge werden bis 2026 die nicht-digitalen Umsätze über den gesamten Prognosezeitraum hinweg das Vorkrisenniveau aus 2019 in Höhe von EUR 45,9 Milliarden nicht erreichen und ab 2026 sogar rückläufige Umsätze erwartet.

Damit wird der zukünftige Stellenwert digitaler Umsätze umso deutlicher über den Betrachtungszeitraum von 2019 bis 2026 werden digitale Umsätze sogar eine Zunahme von durchschnittlich 9,6% pro Jahr verzeichnen; nicht-digitale Umsätze sind mit durchschnittlich 0,7% pro Jahr sogar rückläufig.

Mit Blick auf die Live-Unterhaltung bietet der Einsatz von KI- (Künstliche Intelligenz), VR-Technologien (Virtual Reality) sowie die Blockchain bzw. Distributed Ledger Technology (DLT) derweil neue Potenziale - ganz besonders vor dem Hintergrund der steigenden Verfügbarkeit mobilen Highspeed-Internets. 5G, der neue Standard für mobiles Internet und Mobiltelefonie, wird zum Beispiel den Zugang zu Medieninhalten vereinfachen und beschleunigen. Außerdem wird 5G den Trend in Richtung Personalisierung von Angeboten und Inhalten zusätzlich intensivieren. Generell ist die Personalisierung im Segment Live Entertainment eines der großen Zukunftsthemen.

Diese Entwicklungen bieten der Ticketing-Branche und insbesondere internationalen und integrierten Unternehmen und Technologieführern vielfältige Möglichkeiten, die durch die Digitalisierung veränderten Konsumgewohnheiten ihrer Endkunden für sich zu nutzen. Dies umfasst z. B. die Ankündigung relevanter Veranstaltungen, Zusatzangebote rund um den Event-Besuch, die datenschutzkonforme Nutzung von Daten für neue Geschäftsfelder, die Steigerung der Nutzerfreundlichkeit oder die direkte Kommunikation mit bestehenden und potenziellen Nutzern und vieles mehr. Besonderes Potenzial liegt damit künftig in der Fähigkeit zur Auswertung und Nutzbarmachung großer Datenmengen ("Big Data").

Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt offenbleibt, welche Branchen besonders von generellen und Pandemie-induzierten Verhaltensänderungen und technologischen Trends profitieren, zeigt sich die grundlegende Tendenz laut Analyse der Studie sehr klar: Umsätze nehmen in digitalen Bereichen zu.

Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Branche weltweit können als "gering" eingestuft werden. Die westliche Unterhaltungsindustrie hat frühzeitig und proaktiv bei der Isolierung des russischen Markts von westlicher Unterhaltung reagiert und es besteht keine Abhängigkeit des Westens von der russischen Unterhaltungs- und Medienindustrie, so die Ergebnisse der Studie.

3.4.3 GESCHÄFTSVERLAUF DES CTS KONZERNS

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hatten zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 weiterhin einen belastenden Einfluss auf die operative Geschäftstätigkeit des CTS Konzerns. Nachdem die behördlichen Auflagen im Laufe der ersten Monate 2022 jedoch zunächst gelockert und schließlich aufgehoben wurden, konnten insbesondere ab dem zweiten Quartal 2022 wieder Großveranstaltungen ohne regulatorische Einschränkungen durchgeführt werden.

KONZERNKENNZAHLEN

Die finanziellen Konzern-Kennzahlen werden in der nachstehenden Übersicht dargestellt:

Das Konzern-Earnings Per Share (EPS) hat sich von EUR 0,92 auf EUR 2,12 im Berichtsjahr erhöht.

SEGMENTKENNZAHLEN

Der Segmentumsatz wird nach Konsolidierung innerhalb der Segmente, aber vor Konsolidierung zwischen den Segmenten dargestellt.

Im Segment Ticketing konnten im Berichtszeitraum die Umsatzerlöse insbesondere durch einen deutlichen Anstieg der Internetticketmenge verbessert werden.

Die finanziellen Kennzahlen im Segment Ticketing werden in der nachstehenden Übersicht dargestellt:

Die nicht-finanzielle Kennzahl Internetticketmenge erhöhte sich um 116,0% auf 69,3 Mio. Tickets gegenüber dem Vorjahr (32 Mio. Tickets). Der Anstieg der Internetticketmenge resultiert insbesondere aus Vorverkäufen für Konzerte von internationalen Top-Künstlern.

Die Geschäftsentwicklung im Segment Live Entertainment war geprägt durch die hohe Anzahl an Veranstaltungen und Tourneen aufgrund des wieder uneingeschränkt möglichen Geschäftsbetriebes ab Frühjahr 2022 und der wieder möglich gewordenen Durchführung von Festivals nach zwei Jahren pandemiebedingter Absagen. Hierbei hat das Segment stark von Nachholeffekten profitiert.

Die finanziellen Kennzahlen im Segment Live Entertainment werden in der nachstehenden Übersicht dargestellt:

3.4.4 GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE

Nachdem zu Beginn des Jahres 2022 die Lage hinsichtlich Kulturveranstaltungen noch von Einschränkungen geprägt war, haben nach Aufhebung der behördlichen Corona-Auflagen insbesondere ab dem zweiten Quartal 2022 in allen Kernmärkten des CTS Konzerns wieder Live Events und Konzerte unter normalisierten Rahmenbedingungen stattgefunden. Diese Rahmenbedingungen haben sich bis zum Jahresende nicht verändert und stimmen für die Zukunft positiv. Der überwiegende Anteil der pandemiebedingt verschobenen Live Events aus den vorhergehenden zwei Jahren ist in 2022 durchgeführt worden. Eine eingeschränkte Planbarkeit des Veranstaltungsbetriebes für die Zukunft wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erwartet.

Darüber hinaus beobachtet der CTS Konzern mögliche belastende Effekte infolge einer Kosteninflation. Das Unternehmen erwartet jedoch keine wesentliche Beschleunigung der Inflationseffekte gegenüber der aktuellen Situation. Des Weiteren hat der CTS Konzern die gestiegenen Kosten der Veranstalter in allen Bereichen im Blick, welche nur zum Teil an den Käufer weitergegeben werden können.

Die im Geschäftsbericht 2022 veröffentlichte Prognose basierte auf der Annahme, dass ab dem Frühjahr 2022 Veranstaltungen grundsätzlich bzw. ohne wesentliche Einschränkungen hinsichtlich der nutzbaren Kapazitäten durchführbar sein würden und somit Planungssicherheit für Konzertbesucher, Veranstalter und Künstler herrsche.

Die Prognose wurde unterjährig aufgrund jeweils aktueller Erkenntnisse entsprechend angepasst bzw. konkretisiert mit Veröffentlichung des Konzernzwischenberichtes zum 30. Juni 2022, mit Veröffentlichung vorläufiger Neun-Monatszahlen in der Ad-hoc-Mitteilung vom 7. November 2022 und mit Veröffentlichung der Konzern-Quartalsmitteilung zum 30. September 2022.

Soll-Ist-Vergleich der Prognose für das Geschäftsjahr 2022:

Prognose (Geschäftsbericht 2021) Konzern-Zwischenbericht 30.06.2022 Ad-hoc-Mitteilung Konzern-Quartalsmitteilung 30.09.2022 Ist 2022 vs. Ist 2021
CTS Konzern
Umsatz erheblich höher ./. Umsatz mind. 1.700 EUR Mio. Umsatz mind. 1.700 EUR Mio. +372%
Ergebniskennzahlen moderat höher deutlich höher Normalisiertes EBITDA mind. 330 EUR Mio. Normalisiertes EBITDA mind. 330 EUR Mio. normalisiertes EBIT erheblich höher +169 bis+176 EUR Mio.
Ergebniskennzahlen ohne Corona-Hilfen erheblich höher ./. ./. ./. +313 bis+320 EUR Mio.
Segment Ticketing
Umsatz deutlich höher erheblich höher ./. erheblich höher +142%
Ergebniskennzahlen auf Vorjahresniveau deutlich höher ./. deutlich höher +81 bis+86 EUR Mio.
Ergebniskennzahlen ohne Corona-Hilfen erheblich höher ./. ./. ./. +193 bis+198 EUR Mio.
Internetticketmenge deutlich höher ./. ./. erheblich höher +116%
Segment Live Entertainment
Umsatz erheblich höher erheblich höher ./. erheblich höher +638%
Ergebniskennzahlen moderat höher moderat höher ./. deutlich höher +88 bis+90 EUR Mio.
Ergebniskennzahlen ohne Corona-Hilfen erheblich höher ./. ./. ./. +120 bis+122 EUR Mio.

./. = keine Angaben

Soll-Ist-Vergleich der Prognose für die CTS KGaA für das Geschäftsjahr 2022:

Prognose (Geschäftsbericht 2021) Konzern-Zwischenbericht 30.06.2022 Ad-hoc-Mitteilung Konzern-Quartalsmitteilung 30.09.2022 Ist 2022 vs Ist 2021
CTS KGaA
Umsatz erheblich höher erheblich höher ./. erheblich höher +134%
Ergebniskennzahlen auf VJ-Niveau auf VJ-Niveau ./. auf VJ-Niveau +8 bis +11 EUR Mio.
Ergebniskennzahlen ohne Corona-Hilfen erheblich höher ./. ./. ./. +91 bis +94 EUR Mio.

./. = keine Angaben

3.4.5 ENTWICKLUNG DES AKTIENKURSES

Nach den Jahren 2020 und 2021 war auch der Beginn des Geschäftsjahres 2022, aufgrund weiterhin bestehender Einschränkungen und Schutzmaßnahmen noch bis Mitte März 2022 von der COVID-19-Pandemie geprägt. Erst mit der Lockerung dieser Maßnahmen zum Ende des ersten Quartals, setzte die Erholung von der Pandemie für die CTS KGaA ein. Dennoch bliebt das Kapitalmarktumfeld im Zuge des Russland-Ukraine-Krieges sowie steigender Inflationsraten auch im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2022 volatil.

Mit dem Beginn des Russland-Ukraine-Krieges und den damit verbundenen geopolitischen Spannungen, makroökonomischen Herausforderungen sowie steigenden Zinsen, herrschte große Unsicherheit an den globalen Kapitalmärkten. Dies hatte zur Folge, dass der Referenzindex MDAX im Verlauf des Jahres 2022 einen Wertverlust von 28,5% erlitt. Demgegenüber konnte sich die CTS EVENTIM Aktie in diesem herausfordernden Börsenumfeld besser behaupten. Mit einem Rückgang von nur 7,5% lag die CTS EVENTIM Aktie damit deutlich besser als der Vergleichsindex. Diese Entwicklung verdeutlicht die Zuversicht der Aktionäre in das Geschäftsmodell der CTS KGaA auch in einem herausfordernden Börsenumfeld. Insbesondere ab November 2022 konnte sich die CTS EVENTIM Aktie deutlich von der Entwicklung des MDAX absetzen aufgrund starker Zahlen für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2022 sowie der vom CTS Management zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Prognose für das Geschäftsjahr 2022.

CTS KGaA genießt im Kapitalmarkt große Aufmerksamkeit unter Investment Banken. Verschiedene Analysten verfolgen die CTS EVENTIM Aktie auf laufender Basis und sprechen regelmäßig ihre Anlageempfehlungen aus. Aktuell gibt es Anlageempfehlungen von der Baader Helvea, BNP Paribas, Bank of America, Berenberg, DZ Bank, Jeffries, Kepler Cheuvreux, Oddo BHF, Redburn und der NordLB.

4. CTS KONZERN: ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

4.1 ERTRAGSLAGE

Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt durch den Neustart des Live Entertainments und die Durchführung von Veranstaltungen nach Aufhebung der Corona-Auflagen im zweiten Quartal 2022 und damit einhergehend einen Anstieg der Ticketvorverkäufe. Der Konzernumsatz erhöhte sich dementsprechend auf TEUR 1.925.803. Das EBITDA im Konzern erhöhte sich auf TEUR 379.540 im Wesentlichen durch die Ergebnisbeiträge aus dem Vorverkauf und der Durchführung von Veranstaltungen.

Die Ertragslage des CTS Konzerns stellt sich wie folgt dar:

2022 2021 Veränderung
[TEUR] [TEUR] [TEUR] [in %]
Umsatzerlöse 1.925.803 407.821 1.517.982 >100,0
EBITDA 379.540 203.082 176.458 86,9
Abschreibungen und Wertminderungen -60.582 -55.501 -5.081 9,2
EBIT 318.958 147.581 171.377 >100,0
Finanzergebnis 22.346 -6.477 28.823 >100,0
Ergebnis vor Steuern (EBT) 341.304 141.104 200.200 >100,0
Steuern -87.526 -47.835 -39.690 83,0
Zurechnung des Jahresergebnisses auf die Aktionäre der CTS KGaA 203.802 87.909 115.893 >100,0
Zurechnung des Jahresergebnisses an Anteile anderer Gesellschafter 49.977 5.360 44.617 >100,0

4.1.1 UMSATZENTWICKLUNG

Die Umsatzerlöse 1 im Konzern haben sich wie folgt entwickelt:

Im Berichtszeitraum ist der Konzernumsatz um TEUR 1.517.982 auf TEUR 1.925.803 (Vorjahr: TEUR 407.821) angestiegen. Der Umsatz (vor Konsolidierung zwischen den Segmenten) verteilt sich mit TEUR 541.408 (Vorjahr: TEUR 224.139) auf das Segment Ticketing und mit TEUR 1.410.228 (Vorjahr: TEUR 191.101) auf das Segment Live Entertainment.

1 Die Umsatzerlöse von 2012-2016 sind nicht Gegenstand der Konzernprüfung.

In der folgenden Tabelle werden die Umsatzerlöse nach geographischer Verteilung dargestellt:

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Deutschland 893.342 189.398
Italien 395.818 68.449
Schweiz 149.762 34.822
Österreich 145.228 16.008
UK 63.302 4.956
Schweden 48.976 1.622
USA 48.617 47.811
Finnland 42.029 12.226
Spanien 27.838 4.616
Dänemark 23.087 4.304
Niederlande 14.385 4.466
Andere Länder 73.419 19.143
1.925.803 407.821

Das Umsatzwachstum in Deutschland, Italien, Schweiz, Österreich, UK, Schweden, Finnland und Dänemark resultiert im Wesentlichen aus dem Segment Live Entertainment. Wobei in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und Finnland die Umsatzerlöse im Segment Ticketing ebenfalls stark gestiegen sind.

Der Umsatz im Segment Ticketing ist um TEUR 317.269 (+141,6%) auf TEUR 541.408 (Vorjahr: TEUR 224.139) angestiegen. Maßgeblichen Anteil hatte ein deutlicher Anstieg der Internetticketmenge von 32,0 Mio. Eintrittskarten um 37,3 Mio. auf 69,3 Mio. Tickets.

Im Segment Live Entertainment erhöhte sich der Umsatz um TEUR 1.219.127 auf TEUR 1.410.228 (Vorjahr: TEUR 191.101). Der Umsatzanstieg resultierte aus einer erhöhten Anzahl an Veranstaltungen und Tourneen aufgrund des wieder uneingeschränkt möglichen Geschäftsbetriebs ab Frühjahr 2022 und der wieder möglich gewordenen Durchführung von Festivals nach zwei Jahren pandemiebedingter Absagen.

4.1.2 ERGEBNISENTWICKLUNG

NORMALISIERTES EBITDA / EBITDA

Im normalisierten EBITDA werden die zu normalisierenden Sondereffekte bereinigt. Im normalisierten EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokationen werden die zu normalisierenden Sondereffekte und die Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen bereinigt.

2022 2021 Veränderung
[TEUR] [TEUR] [TEUR] [in %]
EBITDA 379.540 203.082 176.458 86,9
Zu normalisierende Sondereffekte: 4.957 4.899 58 1,2
Rechts- und Beratungskosten für geplante und durchgeführte Akquisitionen 911 1.459 -547 -37,5
Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe 19 61 -42 -69,2
Aufwendungen aus Allokationen von Kaufpreisen für Unternehmenserwerbe, die nicht als Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 klassifiziert werden 4.027 3.380 647 19,2
Normalisiertes EBITDA 384.497 207.982 176.516 84,9
Abschreibungen und Wertminderungen -60.582 -55.501 -5.081 9,2
davon Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation -9.908 -12.085 2.177 -18,0
Normalisiertes EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation 333.823 164.566 169.257 >100,0

Das normalisierte EBITDA im CTS Konzern hat sich um TEUR 176.516 auf TEUR 384.497 (Vorjahr: TEUR 207.982) erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Ergebnisbeiträgen aus dem Vorverkauf und der Durchführung von Veranstaltungen. Demgegenüber haben sich die Erträge für Corona-Wirtschaftshilfen im In- und Ausland, die im Wesentlichen als Kompensation für angefallene Aufwendungen aufgrund von COVID-19 abgesagter oder mit reduzierter Kapazität durchgeführter Veranstaltungen erfasst wurden, um TEUR 135.866 auf TEUR 57.155 (Vorjahr: TEUR 193.021) verringert. Erträge aus Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von TEUR 154 (Vorjahr: TEUR 7.165) wurden als Kürzung der Personalaufwendungen und damit in den entsprechenden Funktionsbereichskosten erfasst. Die Veränderung des normalisierten EBITDA verteilt sich mit TEUR 86.371 auf das Segment Ticketing und mit TEUR 90.134 auf das Segment Live Entertainment. Die normalisierte EBITDA-Marge beträgt 20,0% (Vorjahr: 51,0%).

Das EBITDA im CTS Konzern hat sich um TEUR 176.458 auf TEUR 379.540 (Vorjahr: TEUR 203.082) erhöht. Die Veränderung des EBITDA verteilt sich mit TEUR 86.821 auf das Segment Ticketing und mit TEUR 89.627 auf das Segment Live Entertainment. Die EBITDA-Marge im Konzern beträgt 19,7% (Vorjahr: 49,8%).

Das normalisierte EBITDA im Segment Ticketing erhöhte sich von TEUR 177.061 um TEUR 86.371 auf TEUR 263.432. Die normalisierte EBITDA-Marge lag bei 48,7% (Vorjahr: 79,0%). Im Vergleich zum Vorjahr konnte im Wesentlichen die Ticketmengensteigerung im Internet im In- und Ausland zu einer Ergebnisverbesserung beitragen. Demgegenüber standen geringere Erträgen für Corona-Wirtschaftshilfen im In- und Ausland (TEUR -110.032). Erträge aus Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen wurden in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 2.732) als Kürzung der Personalaufwendungen und damit in den entsprechenden Funktionsbereichskosten ausgewiesen.

Das EBITDA im Segment Ticketing erhöhte sich von TEUR 176.534 um TEUR 86.821 auf TEUR 263.355. Die EBITDA-Marge betrug 48,6% (Vorjahr: 78,8%).

Das normalisierte EBITDA im Segment Live Entertainment hat sich von TEUR 30.920 um TEUR 90.134 auf TEUR 121.055 erhöht. Die normalisierte EBITDA-Marge verringerte sich auf 8,6% (Vorjahr: 16,2%). Der Anstieg des normalisierten EBITDA resultiert im Wesentlichen aus Ergebnisbeiträgen einer hohen Anzahl von Veranstaltungen und Tourneen sowie Festivals, die nach zwei Jahren pandemiebedingter Absagen wieder durchgeführt werden konnten. Weiterhin wurden Erträge für Corona-Wirtschaftshilfen im In- und Ausland in Höhe von TEUR 55.005 (Vorjahr: TEUR 80.840) erfasst. Erträge aus Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen wurden in Höhe von TEUR 125 (Vorjahr: TEUR 4.433) als Kürzung der Personalaufwendungen und damit in den entsprechenden Funktionsbereichskosten ausgewiesen.

Das EBITDA im Segment Live Entertainment hat sich von TEUR 26.548 um TEUR 89.627 auf TEUR 116.175 erhöht. Die EBITDA-Marge betrug 8,2% (Vorjahr: 13,9%).

ZU NORMALISIERENDE SONDEREFFEKTE

Das Ergebnis im CTS Konzern war im Berichtszeitraum durch Sondereffekte im Segment Live Entertainment mit TEUR 4.880 (Vorjahr: TEUR 4.372) im Wesentlichen aus Aufwendungen für Allokationen von Kaufpreisen für Unternehmenserwerbe, die nicht als Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 klassifiziert werden (TEUR 4.027; Vorjahr: TEUR 3.380) und sonstige Sondereffekte im Zusammenhang mit durchgeführten und geplanten Akquisitionen (im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten aus Due Diligence Prüfungen) belastet. Im Segment Ticketing wurden Sondereffekte in Höhe von TEUR 77 (Vorjahr: TEUR 527) vorwiegend aus Rechts- und Beratungskosten unter anderem aus Due Diligence Prüfungen erfasst.

NORMALISIERTES EBIT VOR ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGEN AUS KAUFPREISALLOKATION / EBIT

Das normalisierte EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation im CTS Konzern erhöhte sich von TEUR 164.566 um TEUR 169.257 auf TEUR 333.823. Die normalisierte EBIT-Marge verminderte sich auf 17,3% (Vorjahr: 40,4%). Das EBIT im CTS Konzern lag mit TEUR 318.958 um TEUR 171.377 über dem Vorjahreswert (TEUR 147.581). Die EBIT-Marge betrug 16,6% (Vorjahr: 36,2%).

Die Abschreibungen im CTS Konzern betrugen TEUR 60.582 (Vorjahr: TEUR 55.501). Die Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen sind auf TEUR 9.908 (Vorjahr: TEUR 12.085) gesunken. Die sonstigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen lagen mit TEUR 50.674 (Vorjahr: TEUR 43.416) über dem Vorjahresniveau.

Im Segment Ticketing erhöhte sich das normalisierte EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation von TEUR 149.847 um TEUR 80.729 auf TEUR 230.576. Die normalisierte EBIT-Marge betrug 42,6% nach 66,9% im Vorjahr. Das EBIT erhöhte sich von TEUR 143.239 um TEUR 85.486 auf TEUR 228.725. Die EBIT-Marge betrug 42,2% nach 63,9% im Vorjahr.

Das normalisierte EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokationen im Segment Live Entertainment erhöhte sich auf TEUR 103.237 nach TEUR 14.719 im Vorjahr. Die normalisierte EBIT-Marge verringerte sich leicht auf 7,3% (Vorjahr: 7,7%). Das EBIT ist von TEUR 4.342 im Vorjahr um TEUR 85.881 auf TEUR 90.223 angestiegen. Die EBIT-Marge lag bei 6,4% (Vorjahr: 2,3%).

FINANZERGEBNIS

Das Finanzergebnis hat sich von TEUR -6.477 im Vorjahr um TEUR 28.823 auf TEUR 22.346 verbessert. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aufgrund eines Verkaufs von Anteilen an einer Tochtergesellschaft und Beteiligungserträgen aus at equity bilanzierten Unternehmen.

Der Anstieg der Finanzerträge (TEUR +18.225) resultiert im Wesentlichen aus dem Gewinn, der im Rahmen des Verkaufs der Anteile an der Eventum Entertainment Properties AB, Stockholm, Schweden, erzielt wurde (TEUR +6.373), aus höheren Zinserträgen von TEUR 4.498 und höheren Erträgen aus der Neubewertung von Anteilen an at equity bilanzierten Unternehmen (TEUR +4.680). Weiterhin ergab sich ein positiver Effekt (TEUR +3.357) aus aktualisierten Bewertungen von bestehenden vertraglichen Vereinbarungen (Put Optionen und Earn-Out Vereinbarungen).

Die Finanzaufwendungen haben sich um TEUR 7.259 erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Entkonsolidierungseffekten von TEUR 5.693 und höheren Zinsaufwendungen von TEUR 508. Demgegenüber stehen um TEUR 161 geringere Aufwendungen aus aktualisierten Bewertungen von bestehenden vertraglichen Vereinbarungen (Put Optionen und Earn-Out Vereinbarungen).

Die Erträge aus Beteiligungen von Dritten und aus at equity bilanzierten Unternehmen sind von TEUR -4.789 um TEUR 17.857 auf TEUR 13.069 angestiegen, da Veranstaltungen nach zwei Jahren pandemiebedingter Absagen wieder durchgeführt werden konnten, was zu positiven Ergebnisbeiträgen führte.

STEUERN

Die Steuern im Berichtsjahr umfassen Steueraufwendungen von TEUR 87.526 (Vorjahr TEUR 47.835). Der Anstieg der Steueraufwendungen um TEUR 39.690 ist im Wesentlichen auf das gestiegene operative Ergebnis zurückzuführen. Die Steuern enthalten latente Steueraufwendungen von TEUR 9.255 (Vorjahr: TEUR 833) und laufende Ertragsteuern der konsolidierten Einzelgesellschaften (TEUR 78.270; Vorjahr: TEUR 47.002).

ZURECHNUNG DES JAHRESERGEBNISSES AUF DIE AKTIONÄRE DER CTS KGaA

Nach Abzug der Steueraufwendungen und der nicht beherrschenden Anteile beträgt das auf die Aktionäre der CTS KGaA zuzurechnende Jahresergebnis TEUR 203.802 (Vorjahr: TEUR 87.909). Das Ergebnis je Aktie (EPS) hat sich auf EUR 2,12 verbessert (Vorjahr: TEUR 0,92).

ZURECHNUNG DES JAHRESERGEBNISSES AUF ANTEILE FREMDER GESELLSCHAFTER

Das den Anteilen fremder Gesellschafter zugerechnete Ergebnis hat sich von TEUR 5.360 um TEUR 44.617 auf TEUR 49.977 erhöht.

4.1.3 WEITERE ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

2022 2021 Veränderung
[TEUR] [TEUR] [TEUR] [in %]
Vertriebskosten 111.458 81.758 29.701 36,3
Allgemeine Verwaltungskosten 96.486 62.192 34.294 55,1
Sonstige betriebliche Erträge 114.569 222.774 -108.205 -48,6
Sonstige betriebliche Aufwendungen 35.989 11.954 24.035 >100,0
davon zu normalisierende Sondereffekte 4.957 4.899 58 1,2

VERTRIEBSKOSTEN

Die Vertriebskosten haben sich um TEUR 29.701 auf TEUR 111.458 erhöht. Der Anstieg der Vertriebskosten ist im Wesentlichen auf höhere sonstige betriebliche Aufwendungen (TEUR +23.279) und Personalkosten (TEUR +14.985) zurückzuführen. Demgegenüber steht ein Rückgang der Abschreibungen (TEUR -5.677). Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Werbeaufwendungen und Wertminderungen auf Forderungen.

ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTEN

Die allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich um TEUR 34.294 auf TEUR 96.486. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere Personalkosten (TEUR +22.856; siehe Punkt 4.1.4 Personal) und gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen (TEUR +9.667) zurückzuführen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen für Fremdleistungen.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um TEUR 108.205 auf TEUR 114.569 verringert. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus geringeren Erträgen aus staatlichen Corona-bedingten Wirtschaftshilfen um TEUR 135.866 auf TEUR 57.155 verringerten. Demgegenüber stehen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum höhere Erträge aus Währungsumrechnungen (TEUR +4.603) im Wesentlichen aus der Umrechnung von USD in EUR. Weiterhin wurden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von TEUR 6.513 und aus Rückforderungen von TEUR 4.355 erfasst, da das italienische Verwaltungsgericht das von der italienischen Wettbewerbs- und Kartellbehörde verhängte Bußgeld wegen des Vorwurfs des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Position im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens aufgehoben hat.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um TEUR 24.035 auf TEUR 35.989. Der Anstieg resultiert insbesondere aus Aufwendungen für Rückforderungen von Corona-Hilfen in Österreich von TEUR 9.254, Fremdleistungen (TEUR 4.321) und höheren Aufwendungen aus Währungsumrechnungen von Forderungen und Verbindlichkeiten insbesondere in Brasilianischen Real, US-Dollar, Israelischer Schekel und Britischen Pfund (TEUR 4.300). Weiterhin sind die Abschreibungen um TEUR 5.433 angestiegen.

4.1.4 PERSONAL

Die Personalaufwendungen haben sich um TEUR 76.295 (+55,4%) auf TEUR 214.050 erhöht (Vorjahr: TEUR 137.755). Der Anstieg der Personalkosten betrifft das Segment Live Entertainment mit TEUR 39.111 und das Segment Ticketing mit TEUR 37.184. Der Anstieg der Personalaufwendungen resultiert unter anderem nach Pandemie bedingtem Kurzarbeitergeld sowie Gehaltsverzicht im Vorjahr aus Einmalzahlungen und Gehaltsnachzahlungen basierend auf den guten Ergebnissen in beiden Segmenten Live Entertainment sowie Ticketing im Berichtsjahr.

Erträge aus Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen wurden im CTS Konzern als Kürzung der Personalaufwendungen von TEUR 154 (Vorjahr: TEUR 7.165) erfasst und betreffen das Segment Live Entertainment mit TEUR 125 (Vorjahr: TEUR 4.433) und das Segment Ticketing mit TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 2.732).

Segmentaufteilung der Mitarbeiter (Festangestellte und Aushilfen) zum Ende des Geschäftsjahres:

2022 2021 Veränderung
[Anzahl] [Anzahl] [Anzahl] [in %]
Ticketing 1.824 1.676 148 8,8
Live Entertainment 1.679 1.137 542 47,7
Summe 3.503 2.813 690 24,5

Der Mitarbeiteraufbau in beiden Segmenten resultiert insbesondere aus der Erholung der Geschäftstätigkeit nach einer zweijährigen pandemiebedingten Pause.

Aufteilung der Mitarbeiter zum Ende des Geschäftsjahres nach Regionen:

In 2022 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 516 Mitarbeiter mehr als im Geschäftsjahr 2021.

4.1.5 ENTWICKLUNG DER SEGMENTE TICKETING UND LIVE ENTERTAINMENT

TICKETING

2019
[Mio. EUR]
2020
[Mio. EUR]
2021
[Mio. EUR]
2022
[Mio. EUR]
Umsatz 481,6 126,6 224,1 541,4
EBITDA 219,3 -24,1 176,5 263,4
EBITDA-Marge 45,5% -19,1% 78,8% 48,6%
Normalisiertes EBITDA 220,4 -23,6 177,1 263,4
Normalisierte EBITDA-Marge 45,8% -18,7% 79,0% 48,7%
EBIT 185,0 -57,8 143,2 228,7
EBIT-Marge 38,4% -45,6% 63,9% 42,2%
Normalisiertes EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation 192,9 -50,8 149,9 230,6
Normalisierte EBIT-Marge vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation 40,1% -40,1% 66,9% 42,6%

Der Umsatzanstieg im Geschäftsjahr 2022 war geprägt durch den Anstieg der Ticketvorverkäufe im Internet für zukünftige Veranstaltungen. Vom Segmentumsatz im Berichtsjahr 2022 entfielen TEUR 473.779 (Vorjahr: TEUR 189.825) auf Umsätze im Internet. Dies entspricht einem Anteil von 87,5% (Vorjahr: 84,7%).

Die Kennzahlen waren im Geschäftsjahr 2021 aufgrund der COVID-19-Pandemie belastet, wobei die Erträge für Corona-Wirtschaftshilfen im In- und Ausland EBITDA, das normalisierte EBITDA, das EBIT und das normalisierte EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation im Geschäftsjahr 2021 erhöht haben.

LIVE ENTERTAINMENT

2019
[Mio. EUR]
2020
[Mio. EUR]
2021
[Mio. EUR]
2022
[Mio. EUR]
Umsatz 985,8 136,8 191,1 1.410,2
EBITDA 65,0 17,0 26,5 116,2
EBITDA-Marge 6,6% 12,4% 13,9% 8,2%
Normalisiertes EBITDA 66,1 20,7 30,9 121,1
Normalisierte EBITDA-Marge 6,7% 15,1% 16,2% 8,6%
EBIT 45,2 -5,2 4,3 90,2
EBIT-Marge 4,6% -3,8% 2,3% 6,4%
Normalisiertes EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation 50,0 4,6 14,7 103,2
Normalisierte EBIT-Marge vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation 5,1% 3,4% 7,7% 7,3%

Der Umsatzanstieg im Jahr 2022 resultiert im Wesentlichen aus einer hohen Anzahl an Veranstaltungen und Tourneen aufgrund des wieder uneingeschränkt möglichen Geschäftsbetriebs ab Frühjahr 2022 und der wieder möglich gewordenen Durchführung von Festivals nach zwei Jahren pandemiebedingter Absagen.

Die Kennzahlen waren im Geschäftsjahr 2021 aufgrund der COVID-19-Pandemie belastet, wobei die Erträge für Corona-Wirtschaftshilfen im In- und Ausland das EBITDA, das normalisierte EBITDA, das EBIT und das normalisierte EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation in 2021 erhöht haben.

4.2 VERMÖGENSLAGE

4.2.1 VERMÖGENSLAGE KONZERN

31.12.2022 31.12.2021 Veränderung
[TEUR] [in %] [TEUR] [in %] [TEUR]
Kurzfristige Vermögenswerte
Liquide Mittel 1.074.507 41,2 965.190 42,2 109.317
Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen 163.621 6,3 30.834 1,3 132.787
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 113.393 4,3 54.483 2,4 58.910
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 3.807 0,1 1.971 0,1 1.836
Vorräte 5.027 0,2 4.738 0,2 289
Geleistete Anzahlungen 133.457 5,1 143.002 6,3 -9.546
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 164.473 6,3 87.336 3,8 77.137
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 77.958 3,0 111.415 4,9 -33.456
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt 1.736.243 66,5 1.398.970 61,2 337.273
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 361.739 13,9 362.640 15,9 -901
Anlagevermögen 460.914 17,7 439.097 19,2 21.817
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 151 0,0 17 0,0 134
Geleistete Anzahlungen 2.299 0,1 26.916 1,2 -24.617
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 8.393 0,3 19.211 0,8 -10.818
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 14.189 0,5 10.269 0,4 3.920
Latente Steuern 25.356 1,0 30.717 1,3 -5.362
Langfristige Vermögenswerte, gesamt 873.039 33,5 888.866 38,9 -15.827
Vermögen, gesamt 2.609.282 100,0 2.287.836 100,0 321.446
Kurzfristiges Fremdkapital
Finanzverbindlichkeiten 2.118 0,1 9.813 0,4 -7.695
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 232.622 8,9| 119.723 5,2 112.899
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 8.154 0,3 1 6.420 0,3 1.734
Erhaltene Anzahlungen 524.855 20,1 634.486 27,7 -109.631
Sonstige Rückstellungen 39.762 1,5 37.030 1,6 2.733
Steuerschulden 91.980 3,5 52.704 2,3 39.276
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 557.987 21,4 513.903 22,5 44.084
Leasingverbindlichkeiten 18.049 0,7 17.973 0,8 76
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 117.963 4,5 84.643 3,7 33.319
Kurzfristiges Fremdkapital, gesamt 1.593.491 61,1 1.476.695 64,5 116.796
Langfristiges Fremdkapital
Finanzverbindlichkeiten 14.873 0,6 18.976 0,8 -4.103
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.303 0,0 0 0,0 1.303
Erhaltene Anzahlungen 12.052 0,5 34.717 1,5 -22.664
Rückstellungen 4.957 0,2 4.557 0,2 400
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9.217 0,4 20.577 0,9 -11.360
Leasingverbindlichkeiten 102.889 3,9 113.020 4,9 -10.131
Pensionsrückstellungen 6.000 0,2 13.201 0,6 -7.201
Latente Steuern 27.074 1,0 20.294 0,9 6.780
Langfristiges Fremdkapital, gesamt 178.366 6,8 225.342 9,8 -46.976
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 96.000 3,7 1 96.000 4,2 0
Kapitalrücklage 1.890 0,1 1.890 0,1 0
Gesetzliche Rücklage 7.200 0,3 7.200 0,3 0
Gewinnrücklagen 629.501 24,1 424.609 18,6 204.892
Übrige Rücklagen -2.916 -0,1 305 0,0 -3.220
Eigene Anteile -52 0,0 -52 0,0 0
Summe Eigenkapital der Aktionäre der CTS KGaA 731.623 28,0 529.952 23,2 201.672
Nicht beherrschende Anteile 105.802 4,1 55.847 2,4 49.955
Eigenkapital, gesamt 837.426 32,1 585.799 25,6 251.627
Kapital, gesamt 2.609.282 100,0 2.287.836 100,0 321.446

Die Bilanzsumme des CTS Konzerns hat sich im Berichtsjahr vor allem aufgrund des ergebnisbedingt gestiegenen Eigenkapitals erhöht. Sie liegt zum Stichtag 31. Dezember 2022 bei TEUR 2.609.282 und damit um TEUR 321.446 bzw. 14,1% über dem Vorjahr. Die Eigenkapitalquote ist um 6,5 Prozentpunkte auf 32,1% gestiegen. Das Working Capital (kurzfristige Vermögenswerte abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten) hat sich von TEUR -77.725 um TEUR 220.477 auf TEUR 142.752 gegenüber dem Vorjahr verändert.

Die KURZFRISTIGEN VERMÖGENSWERTE haben sich um TEUR 337.273 auf TEUR 1.736.243 insbesondere aufgrund eines Anstiegs der liquiden Mittel (TEUR +109.317), der Wertpapiere und sonstigen Vermögensanlagen (TEUR +132.787), der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR +58.910) und der sonstigen finanziellen Vermögenswerte (TEUR +77.137) erhöht.

Die liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 um TEUR 109.317 erhöht. In den liquiden Mitteln von TEUR 1.074.507 (Vorjahr: TEUR 965.190) sind unter anderem Ticketgelder aus dem Kartenvorverkauf für noch nicht abgerechnete Veranstaltungen (noch nicht abgerechnete Ticketgelder insbesondere im Segment Ticketing) enthalten, die unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen sind (TEUR 507.697; Vorjahr: TEUR 468.243). Des Weiteren bestehen in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten Forderungen aus Ticketgeldern aus dem Kartenvorverkauf im Segment Ticketing (TEUR 107.430; Vorjahr: TEUR 61.525) und Factoringforderungen aus Ticketgeldern (TEUR 11.898; Vorjahr: TEUR 3.613).

Die Wertpapiere und sonstigen Vermögensanlagen haben sich insbesondere durch Termingeldanlagen um TEUR 132.787 erhöht.

Der Anstieg der kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR +58.910) resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme der Geschäftsaktivitäten.

Der Anstieg der kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte (TEUR +77.137) resultiert hauptsächlich aus höheren Forderungen aus Ticketgeldern aus dem Kartenvorverkauf (TEUR +45.904), höheren Factoringforderungen (TEUR +8.285) im Wesentlichen im Segment Ticketing und der fristenkongruenten Umgliederung von Darlehen an assoziierte Unternehmen (TEUR +9.020).

Die LANGFRISTIGEN VERMÖGENSWERTE haben sich um TEUR 15.827 auf TEUR 873.039 insbesondere aufgrund des Rückgangs der geleisteten Anzahlungen (TEUR -24.617) und der sonstigen finanziellen Vermögenswerte (TEUR -10.818) vermindert. Demgegenüber steht ein Anstieg des Anlagevermögens (TEUR +21.817).

Der Anstieg des Anlagevermögens (TEUR +21.817) resultiert im Wesentlichen aus geleisteten Anzahlungen für Sachanlagevermögen (TEUR +18.091) für die MSG Arena in Mailand sowie für Ausstellungsinventar von Veranstaltungsformaten. Weiterhin habe sich die Investitionen Anteile an at equity bilanzierten Unternehmen erhöht.

Der Rückgang der langfristigen geleisteten Anzahlungen (TEUR -24.617) resultiert aus der Umgliederung in kurzfristige geleistete Anzahlungen im Segment Live Entertainment.

Das langfristig gebundene Vermögen im Verhältnis zur Bilanzsumme beträgt 33,5% (Vorjahr: 38,9%).

Das KURZFRISTIGE FREMDKAPITAL hat sich um TEUR 116.796 auf TEUR 1.593.491 erhöht. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR +112.899), der Steuerschulden (TEUR +39.276) und der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten (TEUR +44.084) zurückzuführen. Demgegenüber steht ein Rückgang der erhaltenen Anzahlungen (TEUR -109.631).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Wesentlichen aufgrund der Zunahme der Geschäftsaktivitäten um TEUR 112.899 erhöht.

Die kurzfristigen erhaltenen Anzahlungen verringerten sich im Wesentlichen aus der Durchführung nachzuholender als auch neuer Veranstaltungen im Segment Live Entertainment in Höhe von TEUR 109.631.

Der Anstieg der Steuerschulden (TEUR +39.276) resultiert überwiegend aus der Zunahme der Geschäftsaktivitäten und daraus resultierender höherer Ergebnisbeiträge.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten (TEUR +44.084) haben sich im Wesentlichen durch den Aufbau von Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketgeldern im Segment Ticketing erhöht.

Das LANGFRISTIGE FREMDKAPITAL lag zum Bilanzstichtag bei TEUR 178.366 und damit -20,8% beziehungsweise TEUR 46.976 unter dem Vorjahr (TEUR 225.342). Der Rückgang resultierte hauptsächlich aus der Umgliederung von erhaltenen Anzahlungen im Segment Live Entertainment und Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketgeldern im Segment Ticketing in das kurzfristige Fremdkapital.

Das EIGENKAPITAL erhöhte sich um TEUR 251.627 auf TEUR 837.426. Das den Aktionären der CTS KGaA zuzurechnende Jahresergebnis ist um TEUR 115.893 auf TEUR 203.802 gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 gestiegen.

Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital / Bilanzsumme) liegt mit 32,1% aufgrund des gestiegenen Bilanzgewinns über dem Vorjahresniveau (25,6%). Die Eigenkapitalrentabilität (Jahresüberschuss / Eigenkapital) beträgt 24,3% nach 15,0% im Vorjahr.

4.2.2 FINANZMANAGEMENT

Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt durch den Neustart des Live Entertainments und der Durchführung von Veranstaltungen nach Aufhebung der Corona-Auflagen sowie einem Anstieg der Ticketvorverkäufe.

GRUNDSÄTZE UND ZIELE DES FINANZMANAGEMENTS

Das Finanzmanagement soll die jederzeitige Zahlungsfähigkeit und die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts im Konzern sicherstellen. Die Finanzpolitik im CTS Konzern hat zum Ziel, die Finanzkraft des Konzerns auf hohem Niveau zu halten und damit die finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens durch die Sicherstellung ausreichender Liquidität zu wahren. Dabei sollen Risiken weitgehend vermieden beziehungsweise wirkungsvoll abgesichert werden.

Die Finanzierungsstruktur des CTS Konzerns besteht aus Schulden sowie aus dem den Eigenkapitalgebern der CTS KGaA zustehenden Eigenkapital. Letzteres setzt sich insbesondere aus ausgegebenen Aktien und den Gewinnrücklagen zusammen. Den Schulden stehen die vorhandenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gegenüber, sodass sich hieraus die Nettoverschuldung ergibt.

Bei der Anlage überschüssiger Liquidität steht die kurzfristige Verfügbarkeit über dem Ziel der Ertragsmaximierung, um beispielsweise im Fall möglicher Akquisitionen oder großer Projektvorfinanzierungen auf vorhandene liquide Mittel zugreifen zu können. Damit werden rein finanzwirtschaftliche Ziele - wie die Optimierung der Finanzerträge - der Akquisitionsstrategie und dem Wachstum des Unternehmens untergeordnet. Richtlinien sehen daher zum Beispiel vor, dass spekulative Anlagen (u.a. Devisen, Wertpapiere sowie daran geknüpfte Termingeschäfte) nicht getätigt werden dürfen. Anlagegeschäfte werden nur mit Adressaten durchgeführt, die ein Investmentgrade aufweisen. Bei Geldanlagen innerhalb der Europäischen Union werden Anlagen mit entsprechender Einlagensicherung bevorzugt. Die Steuerung und Überwachung der Liquiditätssituation erfolgen zentral durch die Abteilung Cash & Banks innerhalb des Bereichs Central Finance.

Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich nur zur Absicherung des operativen Geschäfts und nicht zur kurzfristigen Gewinnerzielung genutzt. Im Jahr 2022 wurden keine Derivate eingesetzt. Einen Schwerpunkt des Finanzmanagements bildet die Sicherung der Ertrags- und Vermögenssituation in der Konzernwährung Euro. Es werden grundsätzlich Instrumente eingesetzt, die der Sicherung des Eigenkapitals in Euro dienen und gleichzeitig in der Gewinn- und Verlustrechnung eine erfolgsneutrale Wirkung haben, aber auch Instrumente, die Zahlungsströme in ausländischen Währungen absichern und somit das Währungsrisiko in der Gewinn- und Verlustrechnung weitgehend minimieren.

Der CTS Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Die Konzernunternehmen agieren unter der Unternehmensfortführungsprämisse.

STRATEGISCHE FINANZIERUNGSMAßNAHMEN

Die Finanzierung des laufenden Geschäfts, notwendiger Investitionen und der getätigten Akquisitionen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 erfolgte durch die vorhandenen liquiden Mittel.

Im März 2022 hat die CTS KGaA die bestehende syndizierte Kreditlinie (Revolving Credit Facility) in Höhe von TEUR 200.000 vorzeitig durch eine neue syndizierte Kreditlinie in Höhe von TEUR 150.000. und einer Laufzeit von drei Jahren (plus Verlängerungsoptionen) ersetzt. Die Financial Covenants umfassen unverändert die Eigenkapitalquote und die adjustierte Nettoverschuldung. Die Betriebsmittellinie wurde in 2022 nur in geringem Umfang für die Nutzung von Garantie- und Bürgschaftsvereinbarungen in Anspruch genommen.

Der Konzern weist mit 32,1% eine gute Eigenkapitalquote aus. Die Finanzierungsstrategie sieht aber auch eine kontinuierliche Überprüfung und Optimierung der Kapitalstruktur vor.

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Finanzverbindlichkeiten von TEUR 16.991 (Vorjahr: TEUR 28.789) umfassen Finanzkredite in Höhe von TEUR 354 (Vorjahr: TEUR 4.590) sowie Verbindlichkeiten aus Kaufpreisverpflichtungen und Verbindlichkeiten aus Put Optionen von Minderheitsgesellschaftern in Höhe von TEUR 16.637 (Vorjahr: TEUR 24.200).

Unter Risikogesichtspunkten ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nettoverschuldung und Eigenkapital anzustreben. Neben dem Ziel einer Verbesserung des Leverage und einer damit verbundenen Optimierung der Kapitalstruktur ist eine stabile Eigenkapitalquote Grundlage für ein höheres Verschuldungspotenzial und die finanzielle Flexibilität, um insbesondere sich kurzfristig ergebende Akquisitionschancen nutzen zu können. Der CTS Konzern hält daher den Großteil seiner Finanzmittel in liquiden Mitteln sowie vereinzelt in kurzfristig verfügbaren Anlagen vor.

Der Verschuldungsgrad stellt sich wie folgt dar:

31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
Schulden 1 585.805 628.753
Liquide Mittel, Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen 2 -1.238.128 -996.024 2
Nettoverschuldung -652.323 -367.272 2
Eigenkapital 837.426 585.799
Nettoverschuldung zu Eigenkapital -77,9% -62,7% 2

1 Schulden sind definiert als lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (TEUR 16.991; Vorjahr: TEUR 28.789), sonstige lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten und lang- und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (TEUR 688.142; Vorjahr: TEUR 665.102). Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten wurden mit den Forderungen aus Ticketgeldern inklusive Factoringforderungen aus Ticketgeldern (TEUR 119.328; Vorjahr: TEUR 65.139) saldiert.
2 Zu den liquiden Mitteln wurden die Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen einbezogen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

Die Nettoverschuldung gibt an, wie hoch die Verschuldung eines Unternehmens ist, sofern alle Finanzverbindlichkeiten durch vorhandene liquide Mittel und Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen getilgt würden. Die negative Nettoverschuldung resultiert strukturell im Wesentlichen aus den erhaltenen Anzahlungen für künftige Veranstaltungen im Segment Live Entertainment. Die Veränderung der Nettoverschuldung resultiert aus dem Anstieg der liquiden Mittel sowie der Wertpapiere und sonstigen Vermögensanlagen infolge des positiven Geschäftsverlaufs und der Ertragslage im Berichtsjahr.

4.3 FINANZLAGE

Cashflow aus: 2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Veränderung
[TEUR]
Laufender Geschäftstätigkeit 179.027 502.741 -323.714
Investitionstätigkeit -44.001 -62.623 18.622
Finanzierungstätigkeit -29.887 -222.682 192.795
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 105.140 217.436 -112.296
Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelbestands 4.474 6.572 -2.098
Konsolidierungskreisbedingte Änderung des Finanzmittelbestands -297 0 -297
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 965.190 741.182 224.009
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1.074.507 965.190 109.317

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand entspricht den liquiden Mitteln in der Bilanz. Im Vergleich zum 31. Dezember 2021 haben sich die liquiden Mittel von TEUR 965.190 um TEUR 109.317 auf TEUR 1.074.507 erhöht.

In den liquiden Mitteln von TEUR 1.074.507 (Vorjahr: TEUR 965.190) sind unter anderem Ticketgelder aus dem Kartenvorverkauf für noch nicht abgerechnete Veranstaltungen (noch nicht abgerechnete Ticketgelder insbesondere im Segment Ticketing) enthalten, die unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen sind (TEUR 507.697; Vorjahr: TEUR 468.243). Des Weiteren bestehen in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten Forderungen aus Ticketgeldern aus dem Kartenvorverkauf im Wesentlichen im Segment Ticketing (TEUR 107.430; Vorjahr: TEUR 61.525) und Factoringforderungen aus Ticketgeldern (TEUR 11.898; Vorjahr: TEUR 3.613).

Die Zahlungsströme aus der laufenden Geschäftstätigkeit werden, ausgehend vom Jahresergebnis, indirekt errechnet. Die Zahlungsströme aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden demgegenüber zahlungsbezogen ermittelt.

CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 502.741 um TEUR 323.714 auf TEUR 179.027 verringert. Ursächlich hierfür sind unter anderem die Veränderungen im Wesentlichen aus dem höheren Abbau von erhaltenen Anzahlungen im Segment Live Entertainment (aufgrund der hohen Anzahl durchgeführter Veranstaltungen) und von Verbindlichkeiten aus Ticketgeldern im Segment Ticketing. Demgegenüber führen der Abbau der geleisteten Anzahlungen im Segment Live Entertainment und der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie das erheblich angestiegene Jahresergebnis im Berichtszeitraum zu einem positiven Cashflow-Effekt.

CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

Der negative Cashflow aus Investitionstätigkeit hat sich von TEUR -62.623 um TEUR 18.622 auf TEUR -44.001 verringert. Der Einzahlung aus dem Verkauf von Anteilen an einer Tochtergesellschaft im Segment Live Entertainment in Schweden in Höhe von TEUR 9.790 sowie der im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommenen liquiden Mittel stehen höhere Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen (im Wesentlichen geleistete Anzahlungen für die MSG Arena in Mailand und Inventar für Entertainment Ausstellungen) und in Anteile an at equity bilanzierten Unternehmen in den USA gegenüber.

CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT

Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit hat sich von TEUR -222.682 um TEUR 192.795 auf TEUR -29.887 verringert. Ursache hierfür war insbesondere die Tilgung der syndizierten Kreditlinie in Höhe von TEUR 200.000 im Vorjahreszeitraum. Dies führte im Vergleich zum Berichtszeitraum zu einem positiven Cashflow-Effekt. Demgegenüber standen im Berichtszeitraum höhere Auszahlungen an nicht beherrschende Anteilsinhaber.

Mit der derzeitigen Finanzausstattung kann der Konzern seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen sowie geplante Investitionen und die laufende Geschäftstätigkeit finanzieren.

5. CTS KGaA: ERTRAGS-, VERMÖGENS-, FINANZLAGE

5.1 ERTRAGSLAGE

Ergänzend zur Berichterstattung über den CTS Konzern wird im Folgenden die Entwicklung der CTS KGaA erläutert. Der Jahresabschluss der CTS KGaA wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt.

2022 2021 Veränderung
[TEUR] [TEUR] [TEUR] [in %]
Umsatzerlöse 280.281 113.784 166.497 >100,0
EBITDA 130.693 114.500 16.193 14,1
EBIT 112.114 95.838 16.276 17,0
Finanzergebnis 46.448 20.537 25.911 >100,0
Ergebnis vor Steuern (EBT) 158.562 116.374 42.187 36,3
Steuern -49.165 -41.885 -7.280 -17,4
Jahresüberschuss 109.397 74.489 34.908 46,9

5.1.1 UMSATZENTWICKLUNG

Die Umsatzerlöse der CTS KGaA erhöhten sich im Geschäftsjahr von TEUR 113.784 um TEUR 166.497 (+146,3%) auf TEUR 280.281. Der Umsatzanstieg war geprägt durch einen gestiegenen Vorverkauf von Veranstaltungen. Die Internetticketmenge erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 11,3 Mio. Tickets um 11,7 Mio. (+103,7%) auf 23,0 Mio. Tickets.

5.1.2 ERGEBNISENTWICKLUNG

EBITDA

Das EBITDA hat sich von TEUR 114.500 um TEUR 16.193 auf TEUR 130.693 erhöht. Dieser positive Effekt ist ebenfalls auf den Anstieg des Vorverkaufs von Veranstaltungen zurückzuführen. Die EBITDA-Marge beträgt 46,6% (Vorjahr: 100,6%). Sie wurde im Vorjahr durch Erträge für Corona-Wirtschaftshilfen, die in den sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen wurden, positiv beeinflusst.

EBIT

Das EBIT erhöhte sich im Berichtsjahr auf TEUR 112.114 (Vorjahr: TEUR 95.838) und die EBIT-Marge lag bei 40,0% (Vorjahr: 84,2%).

FINANZERGEBNIS

Das Finanzergebnis hat sich von TEUR 20.537 im Vorjahr um TEUR 25.911 auf TEUR 46.448 erhöht.

Das Finanzergebnis umfasst die Effekte aus Ergebnisabführungsverträgen und Ergebnisbeteiligungen an Personenhandelsgesellschaften (TEUR 33.115; Vorjahr: TEUR 26.219), Beteiligungserträge aus Gewinnausschüttungen (TEUR 17.104; Vorjahr: TEUR 0), Abschreibungen auf Finanzanlagen (TEUR 3.970; Vorjahr: TEUR 4.018), Zinserträge (TEUR 3.431; Vorjahr: TEUR 1.707), Zinsaufwendungen (TEUR 2.612; Vorjahr: TEUR 2.393) sowie sonstige Finanzaufwendungen (TEUR 619; Vorjahr: TEUR 978).

Die Zinsaufwendungen sowie die sonstigen Finanzaufwendungen umfassen im Wesentlichen Fremdkapitalkosten (insbesondere Zinsaufwendungen und sonstige Kreditkosten).

STEUERN

Der Steueraufwand lag bei TEUR 49.165 (Vorjahr: TEUR 41.885). Darin enthalten sind Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 36.008 (Vorjahr: TEUR 36.599) und Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 13.153 (Vorjahr: TEUR 5.282) sowie sonstige Steueraufwendungen (TEUR 4; Vorjahr: TEUR 4). Die Steuerquote (Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / Ergebnis vor Steuern) beträgt 31,0% (Vorjahr: 36,0%).

JAHRESERGEBNIS

Im Geschäftsjahr weist die CTS KGaA einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 109.397 (Vorjahr: TEUR 74.489) aus.

5.1.3 WEITERE ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

2022 2021 Veränderung
[TEUR] [TEUR] [TEUR] [in %]
Vertriebskosten 43.833 34.199 9.634 28,2
Allgemeine Verwaltungskosten 28.567 19.090 9.477 49,6
Sonstige betriebliche Erträge 18.446 96.396 -77.950 -80,9
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.591 4.402 1.189 27,0
davon zu normalisierende Sondereffekte 77 527 -450 -85,4

VERTRIEBSKOSTEN

Die Vertriebskosten sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 9.634 auf TEUR 43.833 gestiegen. Der Anstieg ist auf die anteiligen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR +9.616) sowie die anteiligen Personalkosten (TEUR +3.868) zurückzuführen.

ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTEN

Auch die allgemeinen Verwaltungskosten sind um TEUR 9.477 auf TEUR 28.567 angestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die anteiligen Personalkosten (TEUR +4.348) zurückzuführen.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich von TEUR 96.396 um TEUR 77.950 auf TEUR 18.446 verringert. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus geringeren sonstigen betrieblichen Erträgen im Zusammenhang mit den Corona-Wirtschaftshilfen (TEUR -83.495). Gegenläufig sind die Erträge aus Währungsumrechnungen, insbesondere durch Umrechnungen von US-Dollar angestiegen (TEUR +2.737).

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Im Geschäftsjahr 2022 sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 4.402 im Vorjahr um TEUR 1.189 auf TEUR 5.591 gestiegen. Diese Veränderung ergibt sich im Wesentlichen aus deutlich höheren Aufwendungen aus der Währungsumrechnung, insbesondere durch Umrechnungen von US-Dollar (TEUR +2.299).

PERSONAL

Die gesamten Personalaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr von TEUR 27.401 um TEUR 10.259 auf TEUR 37.660 gestiegen.

Am Ende des Geschäftsjahres 2022 beschäftigte die CTS KGaA 367 Mitarbeiter (Vorjahr: 335 Mitarbeiter). Die Mitarbeiterzahl im Jahresdurchschnitt ist von 312 im Vorjahr auf 355 im laufenden Geschäftsjahr gestiegen.

5.2 VERMÖGENSLAGE

31.12.2022 31.12.2021 Veränderung
[TEUR] [in %] [TEUR] [in %] [TEUR]
Kurzfristige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel 531.945 41,8 289.096 29,8 242.848
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.473 0,7 6.410 0,7 2.063
Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen 166.550 13,1 114.841 11,8 51.709
Vorräte 3.550 0,3 154 0,0 3.396
Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten 60.761 4,8 40.419 4,2 20.342
Kurzfristige Vermögensgegenstände, gesamt 771.280 60,6 450.921 46,4 320.359
Langfristige Vermögensgegenstände
Anlagevermögen 460.565 36,2 376.194 38,7 84.371
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0,0 3.825 0,4 -3.825
Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen 36.525 2,9 136.041 14,0 -99.515
Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten 1.744 0,1 1.429 0,1 315
Latente Steuern 2.723 0,2 2.448 0,3 275
Langfristige Vermögensgegenstände, gesamt 501.557 39,4 519.937 53,6 -18.379
Vermögen, gesamt 1.272.837 100,0 970.858 100,0 301.979
Kurzfristiges Fremdkapital
Finanzverbindlichkeiten 20 0,0 71 0,0 -51
Erhaltene Anzahlungen aus Bestellungen 5.146 0,4 61 0,0 5.085
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.460 0,7 3.897 0,4 5.564
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 257.888 20,3 136.440 14,1 121.448
Rückstellungen 87.257 6,9 65.741 6,8 21.517
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 322.045 25,3 288.280 29,7 33.765
Kurzfristiges Fremdkapital, gesamt 681.818 53,6 494.489 50,9 187.328
Langfristiges Fremdkapital
Sonstige Verbindlichkeiten 6.492 0,5 14.665 1,5 -8.173
Latente Steuern 14.333 1,1 905 0,1 13.428
Langfristiges Fremdkapital, gesamt 20.825 1,6 15.571 1,6 5.254
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 96.000 7,5 96.000 9,9 0
./. Nennbetrag eigene Anteile -9 0,0 -9 0,0 0
Kapitalrücklage 2.400 0,2 2.400 0,2 0
Gesetzliche Rücklage 7.200 0,6 7.200 0,7 0
Bilanzgewinn 464.604 36,5 355.207 36,6 109.397
Eigenkapital, gesamt 570.195 44. 460.798 47,5 109.397
Kapital, gesamt 1.272.837 100,0 970.858 100,0 301.979

Die Bilanzsumme der CTS KGaA hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 301.979 auf TEUR 1.272.837 erhöht.

Die KURZFRISTIGEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDE erhöhten sich um TEUR 320.359 auf TEUR 771.280. Die Veränderung ergibt sich im Wesentlichen aus einem Anstieg der liquiden Mittel (TEUR +242.848), der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen (TEUR +51.709) sowie der sonstigen Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR +20.342).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen haben sich von TEUR 114.841 um TEUR 51.709 auf TEUR 166.550 erhöht. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Forderungen aufgrund von Ergebnisabführung und Beteiligungserträgen (TEUR +27.539). Ebenso haben sich die kurzfristigen Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erhöht (TEUR +13.814).

Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten von TEUR 40.419 um TEUR 20.342 auf TEUR 60.761 ergibt sich im Wesentlichen aus dem Anstieg der Forderungen aus Ticketgeldern aus dem Kartenvorverkauf (TEUR +31.875) sowie gegenläufig aus der Reduzierung von Forderungen aus Corona-Wirtschaftshilfen (TEUR -19.459), die im Berichtsjahr gezahlt wurden.

Die LANGFRISTIGEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDE haben sich von TEUR 519.937 um TEUR 18.379 auf TEUR 501.557 vermindert. Die Verminderung betrifft im Wesentlichen die Verringerung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen (TEUR -99.515) sowie die planmäßige handelsrechtliche Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts (TEUR -3.825). Dem steht die Erhöhung des Anlagevermögens (TEUR +84.371) gegenüber.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen haben sich von TEUR 136.041 um TEUR 99.515 auf TEUR 36.525 vermindert. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Umwandlung eines langfristigen Darlehens in Eigenkapital (Kapitalrücklage) bei einem Tochterunternehmen (TEUR -86.300).

Die Umwandlung des Darlehens in Eigenkapital (Kapitalrücklage) bei einem Tochterunternehmen (TEUR +86.300) war der wesentliche Grund für die Erhöhung des Anlagevermögens um TEUR 84.371 auf TEUR 460.565.

Das KURZFRISTIGE FREMDKAPITAL erhöhte sich um TEUR 187.328 auf TEUR 681.818. Die Erhöhung resultiert vorwiegend aus den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (TEUR +121.448), den sonstigen Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR +33.765) sowie den Rückstellungen (TEUR +21.517).

Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungen um TEUR 121.448 auf TEUR 257.888 betrifft im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling mit ausgewählten Tochterunternehmen der CTS KGaA (TEUR +112.050).

Die Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 33.765 betrifft vorwiegend höhere Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketgeldern (TEUR +21.658). Wegen des höheren Vorverkaufs von Veranstaltungen bestand zum 31. Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahr eine höhere Anzahl noch nicht abgerechneter Veranstaltungen. Auch die Steuerverbindlichkeiten (TEUR +4.379) und die Gutscheinverbindlichkeiten (TEUR +3.117) sind im Vergleich zum Vorjahr angestiegen.

Die Rückstellungen sind von TEUR 65.741 im Vorjahr um TEUR 21.517 auf TEUR 87.257 gestiegen. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die im Vergleich zum Vorjahr höheren Steuerrückstellungen (TEUR +9.180) sowie die höheren Rückstellungen für ausstehende Provisionszahlungen (TEUR +8.641).

Das LANGFRISTIGE FREMDKAPITAL erhöhte sich um TEUR 5.254 auf TEUR 20.825. Die Erhöhung resultiert vor allem aus dem Anstieg der passiven latenten Steuern (TEUR +13.428). Demgegenüber steht eine Verminderung der sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR -8.173).

Die Erhöhung der passiven latenten Steuern (TEUR +13.428) resultiert im Wesentlichen aus unterschiedlichen Bilanzansätzen in der Handels- und Steuerbilanz für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen aufgrund unterschiedlicher Nutzungsdauern.

Die Verminderung der sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR -8.173) resultiert aus geringeren noch nicht abgerechneten Ticketgeldern für Veranstaltungen, die erst nach dem 31. Dezember 2023 stattfinden.

Das EIGENKAPITAL erhöhte sich durch den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 109.397 auf TEUR 570.195.

Die Verminderung der Eigenkapitalquote (Eigenkapital / Bilanzsumme) von 47,5% auf 44,8% resultiert im Wesentlichen aus dem starken Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, insbesondere aufgrund der gestiegenen Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling mit ausgewählten Tochtergesellschaften der KGaA.

Der Eigenkapitalrentabilität (Jahresergebnis / Eigenkapital) beträgt 19,2% (Vorjahr: 16,2%).

5.3 FINANZLAGE

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Veränderung
[TEUR]
Cashflow aus:
Laufender Geschäftstätigkeit 143.735 120.260 1 23.475
Investitionstätigkeit -16.787 -17.979 1.192
Finanzierungstätigkeit 115.701 -116.060 1 231.761
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 242.649 -13.779 256.428
Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelbestands 199 124 76
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 289.096 302.752 -13.655
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 531.945 289.096 242.848

1 Im Vorjahr wurde die Veränderung des Cashpooling mit ausgewählten Tochterunternehmen der CTS KGaA vom laufenden Cashflow in den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit umgegliedert (TEUR 84.089).

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand entspricht den liquiden Mitteln in der Bilanz. Im Vergleich zum 31. Dezember 2021 haben sich die liquiden Mittel von TEUR 289.096 um TEUR 242.848 auf TEUR 531.945 erhöht.

In den liquiden Mitteln von TEUR 531.945 (Vorjahr: TEUR 289.096) sind unter anderem Ticketgelder aus dem Kartenvorverkauf für noch nicht abgerechnete Veranstaltungen enthalten, die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen sind (TEUR 287.844; Vorjahr: TEUR 274.359). Des Weiteren beinhalten die sonstigen Vermögensgegenstände Forderungen aus Ticketgeldern aus dem Kartenvorverkauf (TEUR 43.912; Vorjahr: TEUR 12.037) und Factoringforderungen aus Ticketgeldern (TEUR 11.904; Vorjahr: TEUR 3.615).

CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich von TEUR 120.260 im Vorjahr um TEUR 23.475 auf TEUR 143.735 erhöht. Die Erhöhung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus dem positiven Effekt des angestiegenen Vorverkaufs von Veranstaltungen auf den Jahresüberschuss. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich dieser um TEUR 34.908 erhöht.

CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit hat sich von TEUR -17.979 um TEUR 1.192 auf TEUR -16.787 verringert. Die Mittelabflüsse des Geschäftsjahres resultieren im Wesentlichen aus der Investition in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 11.312 (Vorjahr: TEUR 8.257), insbesondere zur Weiterentwicklung des Global Ticketing Systems.

CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von im Vorjahr TEUR -116.060 hat sich um TEUR 231.761 auf TEUR 115.701 erhöht. Im Vorjahr führte im Wesentlichen die Rückführung der in Anspruch genommenen syndizierten Kreditlinie (Revolvering Credit Facility) zu dem negativen Cashflow-Effekt. Die Mittelzuflüsse des Geschäftsjahrs sind im Wesentlichen auf die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling mit ausgewählten Tochterunternehmen der CTS KGaA zurückzuführen (TEUR 112.050).

6. ERGEBNISVERWENDUNG DER CTS KGaA

Die CTS KGaA hat im Geschäftsjahr 2021 einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 74.489 erzielt. Die Hauptversammlung am 12. Mai 2022 hat beschlossen, den zum 31. Dezember 2021 bestehenden Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 355.207 auf neue Rechnung vorzutragen.

Im Geschäftsjahr 2022 lag der handelsrechtliche Jahresüberschuss bei TEUR 109.397. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen der Hauptversammlung vor, den zum 31. Dezember 2022 bestehenden Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 464.604 auf neue Rechnung vorzutragen.

7. ABHÄNGIGKEITSBERICHT DER EINZELGESELLSCHAFT CTS KGaA

Nach § 17 (1) AktG besteht zum Stichtag ein Abhängigkeitsverhältnis zum Mehrheitsaktionär Klaus-Peter Schulenberg (herrschendes Unternehmen) bzw. zu ihm nahestehenden oder ihm zuzurechnenden Gesellschaften. Es wird daher ein Bericht gemäß § 312 AktG erstattet, der dem Aufsichtsrat und dem Abschlussprüfer zur Prüfung vorgelegen hat.

Der Bericht gemäß § 312 AktG schließt mit folgender Schlusserklärung des Vorstandes der EVENTIM Management AG:

"Nach den Umständen, die der alleinigen persönlich haftenden Gesellschafterin zum Zeitpunkt, in dem berichtspflichtige Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, hat die Gesellschaft bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 aufgeführten Rechtsgeschäften bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen."

8. RISIKO- UND CHANCENBERICHT

Grundsätzlich ist die Risiko- und Chancenpolitik des Konzerns darauf ausgerichtet, einerseits den Fortbestand des Unternehmens in Bezug auf gefährdende Entwicklungen früh zu erkennen und diesen angemessen zu begegnen sowie andererseits den Unternehmenswert kontinuierlich zu steigern. Damit bildet sie einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmenspolitik.

Angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken werden nur eingegangen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Nutzung der Kernkompetenzen des Konzerns stehen. Eingegangene Risiken müssen eine angemessene Wertsteigerung erwarten lassen. Risiken und Chancen sind dabei definiert als Abweichungen von der Unternehmensplanung.

Die Geschäftsleitung lässt sich von folgenden risikopolitischen Grundsätzen leiten:

a) die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolgs ist notwendigerweise mit dem Eingehen von Risiken verbunden

b) Risiken müssen mit einer angemessenen Ertragschance verbunden sein

c) keine Handlung oder Entscheidung darf ein existenzgefährdendes Risiko nach sich ziehen

d) der Umfang der zu tragenden Risiken wird limitiert und ggf. über geeignete Instrumente mitigiert

Restrisiken werden im Rahmen des Risikomanagementsystems laufend überwacht und gesteuert. Das Management von Chancen und Risiken ist in einer Konzernrichtlinie geregelt und basiert auf einem ganzheitlichen, mehrstufigen Ansatz, der das operative Management in den Tochtergesellschaften und Segmenten, die Steuerungs- und Managementsysteme (Risikomanagement im engeren Sinne) und die Interne Revision einschließt.

Grundsätzlich strebt der CTS Konzern zur Wertsteigerung des Unternehmens ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken an.

8.1 AUFBAU UND ABLAUF DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS

Um Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und dokumentieren zu können, verfügt der Konzern über ein systematisches und angemessenes Risikomanagementsystem. Das operative Risikomanagement umfasst den Prozess der systematischen Analyse der Geschäftsabläufe. Das Risikomanagementsystem ist als kontinuierlicher Prozess (Regelkreis) in die Unternehmensprozesse integriert und zielt darauf ab, wesentliche und bestandsgefährdende Risiken frühzeitig und systematisch zu identifizieren, zu beurteilen, zu kontrollieren und zu dokumentieren. Das Management von Risiken erfolgt auf operativer Prozess-, Bereichs- und Unternehmensebene in den Segmenten und Tochtergesellschaften. Ferner hat der CTS Konzern die erweiterten Anforderungen des IDW Prüfungsstandards 340 n.F. umgesetzt. Das Risikomanagementsystem wurde insbesondere in den Feldern Risiko-Aggregation und Risiko-Tragfähigkeit zur Bewertung eventuell bestandsgefährdender Entwicklungen weiterentwickelt.

Die CTS KGaA und die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften werden mit einer Risikomanagement-Richtlinie über die Risikopolitik, Risikogrundsätze, operatives Risikomanagement und Risikoidentifikation, den Aufbau des Risikomanagementsystems, den Ablauf des Risikomanagement-Prozesses und Berichtsflüsse informiert.

Über ein Governance-Modell, das Rollen und Verantwortlichkeiten regelt, sind alle wesentlichen Tochtergesellschaften der Segmente Ticketing und Live Entertainment in das Risikomanagementsystem eingebunden. Für alle Berichtseinheiten sind entsprechend eigene Beauftragte benannt. Organisatorisch angebunden und verantwortet wird das Risikomanagementsystem im Bereich Group Controlling. Ein zentraler Beauftragter verantwortet dort die Einhaltung des Prozesses, die systematische Weiterentwicklung des Systems und die Betreuung der Segmente und Tochtergesellschaften. Das bei der CTS KGaA eingesetzte Risikokomitee (bestehend aus den Leitern Central Finance, Finance Operations, Group Controlling, Internal Audit & Compliance sowie dem Data Protection Officer) validiert und hinterfragt die Bewertungen und berichtet regelmäßig an die Geschäftsleitung. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls regelmäßig anhand von Risikoberichten informiert und überwacht die Wirksamkeit des Systems.

Durch quartalsweise Meldungen wird gewährleistet, dass die Unternehmensleitung zeitnah über mögliche Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung informiert wird. Diese werden nach Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet, mögliche Steuerungsoptionen abgeleitet und der Status von Maßnahmen verfolgt. In den regelmäßigen Reports werden die Risiken und deren Auswirkung, Eintrittswahrscheinlichkeiten und Erwartungswerte sowie der Status von Maßnahmen angezeigt.

Das Risikomanagementsystem des CTS Konzerns dient damit nicht nur dem Zweck der Früherkennung existenzgefährdender Risiken. Es erfasst darüber hinaus die erkannten Risiken und Chancen, die die Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinflussen könnten.

Die Wirksamkeit, Angemessenheit und Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems des CTS Konzerns wird in Zusammenarbeit mit der Internen Revision überprüft und weiterentwickelt.

Der Abschlussprüfer beurteilt die Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems und berichtet nach Durchführung der Jahresabschlussprüfung über das Ergebnis der Prüfung an die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse dienen ebenfalls zur weiteren Verbesserung der Früherkennung und Steuerung von Risiken.

Grundsätzlich erfolgt dabei die Minimierung der identifizierten Risiken durch das implementierte interne Kontrollsystem, das aus prozessintegrierten und prozessunabhängigen Maßnahmen besteht. Falls notwendig, werden einzelne Maßnahmen eingeleitet und deren Erfolg überwacht. Für die im laufenden Geschäft erkennbaren Risiken, soweit die Voraussetzungen für die bilanzielle Berücksichtigung gegeben waren, wurde im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses angemessen Vorsorge getroffen. Teilweise ist ein Risikotransfer auf Versicherer durch Abschluss von Versicherungsverträgen mit angemessenen Deckungssummen möglich. Im Wesentlichen decken die Versicherungen Sach- und Haftpflichtschäden ab. Vereinzelt werden auch spezielle operative Risiken versichert. Darüber hinaus wird die Geschäftsleitung, sowohl durch interne als auch durch externe Fachleute, bei wichtigen Entscheidungsprozessen umfassend beraten.

Zusätzlich werden weitere Instrumente wie das Berichtswesen mit konsolidierten Planungsrechnungen, monatlichen Abschlüssen und regelmäßigen Review-Meetings eingesetzt, um die unterschiedlichen Risiken zu identifizieren und zu analysieren, sowie die Unternehmensleitung über den Geschäftsverlauf in den einzelnen Gesellschaften zu informieren.

8.2 WESENTLICHE RISIKOFELDER

Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Risiken werden diejenigen Risikofelder bzw. Einzelrisiken erläutert, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen können.

Die Risikobewertung beinhaltet die Bewertung der Risiken als negative Plan-Abweichung zum EBIT hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit und eines theoretischen Höchstschadens. Das Plan-EBIT wurde auf Basis der aggregierten Bottom-up Planungen der Tochtergesellschaften ermittelt. Aus dem theoretischen Höchstschaden multipliziert mit der Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich der Erwartungswert. Die Risiken werden anhand des jeweiligen Erwartungswertes wie folgt eingestuft:

―

hohes Risiko: Erwartungswert beeinträchtigt das EBIT um mehr als 10%

―

mittleres Risiko: Erwartungswert beeinträchtigt das EBIT zwischen 1% und 10%

―

geringes Risiko: Erwartungswert beeinträchtigt das EBIT um weniger als 1%

Die Risikoklassifizierung erfolgt auf Basis des höchsten Einzelrisikos pro Risikofeld.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die aktuelle Einstufung der Risikofelder und deren Entwicklung. Sofern nicht anders angegeben, betreffen die beschriebenen Risiken beide Segmente.

Risiko-Kategorien/Felder Einstufung Tendenz
2023 2022 2023 vs. 2022
1. Strategische Risiken
Erfolgsrisiken, die eine signifikante Gefährdung darstellen und aus grundsätzlichen, strategischen Führungsentscheidungen resultieren:
• Risiken der künftigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mittel mittel =
• Branche, Markt und Wettbewerb mittel mittel =
2. Marktrisiken
Risiken aufgrund von Marktveränderungen durch Produkte, Dienste, Innovationen, Geschäftstätigkeit und Unternehmenswerte gering gering =
3. Leistungsrisiken
Risiken in Zusammenhang mit der Leistungserstellung und den dafür eingesetzten Ressourcen
• Stabilität und Sicherheit der eingesetzten IT-Infrastruktur 1 gering gering =
• Risiken durch Sicherheitsbedrohungen im Internet 1 mittel gering =
• Einkauf mittel gering ↑
• Personalrisiken gering gering =
4. Projektrisiken
Risiken, die sich aus größeren Projekten ergeben könnten mittel mittel =
5. Finanzrisiken
Risiken mit Ursprung im Finanzbereich
• Liquiditätsrisiken gering mittel ↓
• Ausfallrisiken mittel mittel =
• Fremdwährungsrisiken gering gering =
• Zinsrisiken gering mittel ↓
• Steuern mittel mittel =
• Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche mittel mittel =
• Risiken im Rahmen der Berichterstattung und Planung mittel hoch ↓
• Kapitalmanagement gering gering =
6. Gesellschaftliche/politische/rechtliche Risiken
Risiken die sich aus der Änderung gesellschaftlicher, politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen ergeben
• COVID-19-Pandemie mittel hoch ↓
• Sonstige gesellschaftliche, politische und rechtliche Risiken mittel mittel =
7. Compliance-Risiken
Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung geltender Gesetze, Vorschriften, Branchennormen und freiwilliger Selbstverpflichtung ergeben mittel mittel =

1 im Segment Ticketing

8.2.1 STRATEGISCHE RISIKEN

RISIKEN DER KÜNFTIGEN GESAMTWIRTSCHAFTLICHEN ENTWICKLUNG

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist weltweit stark beeinträchtigt durch die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Energiepreise sind seit Beginn des Krieges stark gestiegen. Die weitere Drosselung russischer Gaslieferungen seit dem Sommer 2022 hat die Energiekrise in vielen Ländern weiter verschärft. Die Inflationsentwicklung wird durch anhaltende Lieferkettenstörungen verstärkt, die in der Folge der weltweiten COVID-19-Pandemie noch nicht vollständig überwunden sind. In Kombination mit spürbarem Fachkräftemangel führt dies insgesamt zu einer Eintrübung der Wirtschaft und des Konsums. Der Sachverständigenrat prognostiziert in seinem Jahresgutachten 2022/2023 für das Jahr 2023 einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von 0,2% und eine Inflationsrate von 7,4% (nach bereits erwarteten 8,0% in 2022).

Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet für 2023 mit einem prognostizierten Wachstum von 0,1% eine Stagnation der deutschen Wirtschaft und ein Wachstum von 0,7% im Euro-Raum. Den Höhepunkt der globalen Inflation sieht der IWF in 2022 (bei 8,8%) mit einer leichten Absenkung auf 6,6% in 2023 und 4,3% in 2024. Die Veranstaltungsbranche ist direkt von steigenden Energie- und Personalkosten betroffen. Insbesondere durch den häufig langen Zeitraum zwischen dem Vorverkauf und der Durchführung einer Veranstaltung können erhebliche Abweichungen zwischen den ursprünglich kalkulierten und den tatsächlichen realisierten Produktionskosten auftreten. Die Inflationsentwicklung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Kaufkraft der Haushalte können zudem für eine Kaufzurückhaltung bei den Kunden sorgen.

Das Risiko wird als mittleres Risiko eingestuft.

BRANCHE, MARKT UND WETTBEWERB

Der CTS Konzern ist einer der international führenden Anbieter in den Bereichen Ticketing und Live Entertainment. Die Konzerngesellschaften stehen mit ihren Dienstleistungen in einem Wettbewerb mit regionalen und überregionalen Anbietern im In- und Ausland sowie dem direkten Kartenverkauf durch die Veranstalter. Jedoch wird versucht, die führende Marktposition durch die Erweiterung des Vertriebsnetzes und ein verbessertes Produkt- und Dienstleistungsangebot auszubauen. Dazu gehört zum Beispiel ein exklusiver Vorverkaufsservice, platzgenaue Buchung von Tickets im Internet über einen interaktiven Saalplan, der Ticketverkauf über einen Mobile Shop und über die Apps für iOS und Android, Cross- und Upselling Lösungen, Anwendungen für Promotions- und VIP-Packages, die internetbasierte Ticketbörse, FanTickets, Print-at-Home-Lösungen, das eigenentwickelte, volldigitale Ticket EVENTIM.Pass, um unautorisierte Zweitmarktaktivitäten zu unterbinden sowie das leistungsfähige Zugangskontrollsystem EVENTIM.Access mobile.

Veränderte Wettbewerbssituationen in den Kernmärkten des Segments Ticketing können zu Marktveränderungen führen. Ursachen hierfür können u.a. Maßnahmen zur Marktregulierung, Verschärfungen von Verbraucherschutzgesetzen, wettbewerbsrechtliche/kartellbehördliche Beschränkungen (des organischen und anorganischen Wachstums) und Beschränkungen der Vertragsgestaltung, aber auch risikorelevante Einflüsse von Verbraucherschutzorganisationen und Behörden sein.

Veränderte Wettbewerbssituationen in den Kernmärkten des Segments Live Entertainment können zu Marktveränderungen führen. Der Erfolg im Segment Live Entertainment setzt auf Basis bestehender Veranstaltungsgesellschaften zugkräftige Veranstaltungen und Tourneen sowie über Jahre gewachsene Kooperationen mit Künstlern voraus. Der CTS Konzern verfügt über eine Vielzahl von Marken, insbesondere im Bereich Festivals, renommierte Veranstaltungsstätten, umfassende Kontakte zu Künstlern und ihrem Management, Reputation im Veranstaltungsmanagement, Vertriebsstärke und Finanzkraft.

Das Risiko wird als mittleres Risiko eingestuft.

8.2.2 MARKTRISIKEN

PRODUKTE, DIENSTE, INNOVATION, GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND UNTERNEHMENSWERTE

Die Weiterentwicklung der CTS-Ticket-Softwaresysteme ("Global Ticketing System" sowie Inhouse-Produkte in den Bereichen Sport und Kultur) steht im Umfeld des besonders raschen Wandels auf dem Gebiet der Informationstechnologie, welche ständig neue Industriestandards sowie neue Produkte und Dienstleistungen entwickelt. Es ist nicht sicher, dass der CTS Konzern jederzeit neue Technologien rechtzeitig und ohne Verminderung der Reaktionsfähigkeit und Geschwindigkeit des Systems einführen kann. Der CTS Konzern nutzt auch Technologien von externen Spezialisten, von denen Lizenzen erworben werden. Sollten die Nutzungsrechte für diese Technologien verloren gehen, könnte dies die Entwicklung verzögern und den Betrieb der Produkte einschränken oder zur Zahlung höherer Lizenzgebühren führen. Durch neue branchen- und/oder kundenspezifische Serviceangebote und Vertriebsinitiativen reagiert der CTS Konzern auf den sich vereinzelt abzeichnenden Wettbewerbs- und Preisdruck.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns sowie die Werthaltigkeit der Unternehmenswerte im Bereich Ticketing hängen im Wesentlichen davon ab, dass Veranstalter ihre Eintrittskarten über das CTS-Vertriebsnetz vertreiben und Ticketkontingente zur Verfügung stellen. Der CTS Konzern geht grundsätzlich davon aus, dass Veranstalter auch zukünftig aufgrund der vielfältigen Produkt- und Vertriebsstruktur diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen werden. Das Risiko, dass Veranstalter Dienstleistungen des CTS Konzerns nicht mehr in Anspruch nehmen, wird in den deutschsprachigen Ländern durch langfristige, partnerschaftliche und vertrauensvolle Vertragsbeziehungen sowie die Beteiligung an verschiedenen namhaften regionalen und überregionalen Konzertveranstaltern minimiert.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns sowie die Werthaltigkeit der Unternehmenswerte im Segment Live Entertainment hängen im Wesentlichen davon ab, dass die Veranstalter auch zukünftig erfolgreiche nationale und internationale Künstler- und Entertainmentprodukte, wie zum Beispiel Ausstellungen mit einer hohen Besucherauslastung anbieten können.

Der Konzern geht jedoch davon aus, dass die COVID-19-Pandemie dazu geführt hat, dass sowohl Künstler als auch Veranstalter noch stärker prüfen werden, mit welchen Unternehmen sie zusammenarbeiten und hier noch mehr auf marktführende Unternehmen, wie den CTS Konzern, setzen werden.

Aufgrund weltweiter Marktunsicherheiten können sich weitere negative Effekte auf den Veranstaltungs- und Ticketing-Markt und damit auf die Geschäftsentwicklung des CTS Konzerns ergeben.

Das Risiko wird als geringes Risiko eingestuft.

8.2.3 LEISTUNGSRISIKEN

STABILITÄT UND SICHERHEIT DER EINGESETZTEN IT-INFRASTRUKTUR

Die Verfügbarkeit und Sicherheit der eingesetzten Soft- und Hardware im In- und Ausland ist eine wesentliche Voraussetzung für den Geschäftserfolg. Störungen oder Ausfälle können interne und externe Prozesse des Konzerns oder Dienstleistungen für den Kunden nachhaltig beeinträchtigen.

Diesen Risiken wird mit einer Vielzahl von Maßnahmen begegnet, die unter anderem auch in einer von der Geschäftsleitung verabschiedeten IT-Sicherheitsrichtlinie geregelt sind.

Die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Sicherheit der betriebenen Plattformen, IT-Infrastruktur und der in diesen Plattformen gespeicherten und verarbeiteten Daten wird durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.

Für die physische Sicherheit, wie den Schutz vor Brand, Stromausfall, Naturkatastrophen oder Einbruch, wird die Infrastruktur in einem modernen externen Rechenzentrum, ausgestattet mit mehrfach redundanten Strom- und Internetanbindungen, getrennten Brandschutzzonen und einer permanenten Überwachung, betrieben.

Der Betrieb der IT-Systeme folgt dokumentierten Prozessen und Vorschriften. Datenschutzrichtlinien, Vorschriften zum Umgang mit Informationen und zur Inbetriebnahme und Wartung von Systemen und Netzwerken, Schulungen der Mitarbeiter und regelmäßige Risikoberichte und Notfallplanungen bilden den Kern der Maßnahmen.

Störungen und Ausfälle werden durch den hoch redundanten Systemaufbau und ein permanentes Monitoring aller Systemkomponenten verhindert. Ein gespiegelter Systemaufbau mit mehrfach redundanten Systemkomponenten und Backupsystemen gewährleistet nicht allein die Verfügbarkeit der Plattformen, sondern ermöglicht durch intelligente automatische und auch manuell steuerbare Lastverteilungsalgorithmen die Bewältigung von Spitzenlasten. Durch eine aus mehreren Strängen bestehende Testumgebung wird sichergestellt, dass nur Software- und Systemänderungen in den Produktivbetrieb überführt werden, welche die Qualitätssicherung erfolgreich durchlaufen haben und den Produktivbetrieb somit nicht beeinträchtigen.

Ein mehrschichtiges Sicherheitssystem mit Firewalls und Einbrucherkennung verhindert das Durchdringen von Angriffen auf die produktive Infrastruktur. Weiterhin werden anhand regelmäßiger Sicherheitstests der Netzwerke, Server und Software durch unabhängige Organisationen die Sicherheit aller Plattformen getestet und kontinuierlich verbessert. Der CTS Konzern investierte 2022 zusätzliche Mittel in die Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Stabilität der Ticketing-Plattform. Hierzu zählen u.a. strategisch signifikante Erweiterungen und Erneuerungen in der Rechenzentrums- und Sicherheits-Infrastruktur.

Die Verfügbarkeit und Sicherheit der IT-Systeme im Konzern konnte durch Zentralisierung der Office IT-Strukturen der Landesgesellschaften weiter gesteigert werden. Lokale Systeme werden dabei entweder, wo möglich, auf Basis der hochverfügbaren Rechenzentren in Frankfurt konsolidiert oder in dieses überführt. Der CTS Konzern arbeitet fortlaufend am Ausbau der Multi-Cloud Strategie zur systematischen Steigerung der Skalierbarkeit und Effizienz der Ticketing-Plattform.

Das Risiko wird als geringes Risiko im Segment Ticketing eingestuft.

RISIKEN DURCH SICHERHEITSBEDROHUNG IM INTERNET

Die Prozesse im CTS Konzern, wie zum Beispiel Softwareentwicklung, Vernetzung von Ticketsystemen, Online-Ticketvertrieb und Datenaustausch zwischen den Systemen und Finanzvorgänge sind von der IT-Infrastruktur und IT-Anwendung abhängig. Um die Sicherheit der verarbeiteten Informationen in den IT-Systemen zu gewährleisten, werden fortlaufend entsprechend geeignete Maßnahmen ergriffen.

Dennoch könnten unbefugte Benutzer versuchen, durch Cyber-Angriffe auf CTS EVENTIM-Systeme zuzugreifen und geistiges Eigentum und/oder vertrauliche Daten zu stehlen, unbefugt zu nutzen oder zu sabotieren. Ein Verstoß gegen die IT-Sicherheitsrichtlinie und jeglicher Missbrauch oder Diebstahl könnte negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bedeuten.

Das Risiko wird als mittleres Risiko im Segment Ticketing hochgestuft.

EINKAUF

Als IT-naher Dienstleister, Betreiber und Anbieter von Ticketvertriebssystemen und als Veranstalter von Live Events arbeitet der CTS Konzern mit sehr unterschiedlichen Lieferanten zusammen. Potenziellen Risiken in diesem Bereich wird durch Qualitätsstandards im Liefer- und Beschaffungsprozess, durch Ausschreibungen sowie Projektkalkulationen begegnet.

Die Veranstaltungsbranche ist zunehmend von kurzfristigen Steigerungen der Produktionskosten betroffen. Dies resultiert zum einen aus höheren Personalkosten in den Bereichen Sicherheit, Bewirtung und in hoch spezialisierten Bereichen der Bühnentechnik induziert durch einen akuten Fachkräftemangel in der Veranstaltungswirtschaft. Zum anderen können sich Risiken aus weiter steigenden Energiepreisen und der Verfügbarkeit von Energie ergeben.

Das Risiko wird als mittleres Risiko hochgestuft.

PERSONALRISIKEN

Umfängliche fachliche Spezialexpertise in den Bereichen Ticketing und Live Entertainment sowie hohes Engagement in einem dynamischen Umfeld von Mitarbeitenden und Führungskräften sind wichtige Erfolgsfaktoren für das Geschäftsmodell des CTS Konzerns. Der CTS Konzern steuert die Verfügbarkeit hochqualifizierter Mitarbeiter im In- und Ausland aktiv durch die Bindung und Weiterentwicklung von Talenten und Know-How-Trägern.

Moderne Recruiting Instrumente mit gezieltem Onboarding von neuen Mitarbeitern, systematisches Feedback, eine faire und marktgerechte Bezahlung, zeitgemäße, regelmäßige Formate für Kommunikation und Austausch, spannende Arbeitsinhalte sowie unternehmensbezogene Benefits ermöglichen es dem CTS Konzern in einem umkämpften Talentmarkt zu bestehen. So konnte der CTS Konzern in 2022 wieder verstärkt fachlich hochqualifizierte Mitarbeiter im erforderlichen Umfang einstellen, die zu den speziellen Bedürfnissen sowie der Kultur des Unternehmens passen. Gleichwohl bleibt die Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter angesichts der generellen Marktentwicklungen und den veränderten Bedürfnissen von Arbeitnehmern künftig eine Herausforderung.

Regelmäßige Befragungen ermöglichen, schnell und transparent auf die Belange der Mitarbeitenden zu reagieren. Durch den schrittweisen Ausbau der IT-Systeme im Personalbereich sind darüber hinaus Analysemöglichkeiten erweitert worden und Entwicklungen können frühzeitig identifiziert werden. Der CTS Konzern baut das Corporate Benefits Programm schrittweise weiter aus. So wurde zum Beispiel das Gesundheitsangebot um ein externes Beratungsangebot zur Stärkung der mentalen Gesundheit erweitert. Im Rahmen der neuen Arbeitsplatzregelung haben Mitarbeiter nun die Möglichkeit, innerhalb der EU flexibel remote zu arbeiten.

Das Risiko wird als ein geringes Risiko eingestuft.

8.2.4 PROJEKTRISIKEN

Im Rahmen größerer Projekte können Risiken auftreten. Diese betreffen Kosten-, Zeit- und Qualitätsrisiken, das heißt die Gefahr, dass Projektziele nebst Garantieversprechen nicht vollumfänglich erreicht werden können. Dies schließt auch Währungsrisiken sowie politische und rechtliche Risiken mit ein. Beispiele sind unter anderem Kundengroßprojekte, IT-Projekte (Softwareentwicklung, -gestellung bzw. technische Abwicklung und Implementierung), der Aufbau neuer Veranstaltungsformate und Risiken im Rahmen der Planung der neuen Milano Santa Giulia Arena in Mailand. Projektrisiken werden durch ein adäquates Projektmanagement identifiziert und gesteuert. Die Projektabwicklung ist häufig auch mit einem beträchtlichen Einsatz von Ressourcen seitens des Kunden verbunden und unterliegt einer Vielzahl von Risiken, auf die der CTS Konzern oftmals keinen Einfluss hat.

Das Risiko wird als ein mittleres Risiko eingestuft.

8.2.5 FINANZRISIKEN

LIQUIDITÄTSRISIKEN

Liquiditätsrisiken ergeben sich, wenn die Zahlungsverpflichtungen des Konzerns nicht aus vorhandener Liquidität oder bestehenden Kreditlinien gedeckt werden können. Für die Sicherstellung jederzeit ausreichend verfügbarer Liquidität sowie einer hohen finanziellen Flexibilität existiert eine umfassende strategische und operative Liquiditätsplanung und -steuerung.

Um die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des CTS Konzerns jederzeit sicherzustellen, werden im Rahmen des Liquiditätsmanagements eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vorgehalten. Im März 2022 hat die CTS KGaA die bisherige syndizierte Kreditlinie in Höhe von TEUR 200.000 durch eine syndizierte Kreditlinie mit einem Volumen von TEUR 150.000 ersetzt. Die Laufzeit der aktuellen syndizierten Kreditlinie beträgt drei Jahre (plus Verlängerungsoptionen). Die Betriebsmittellinie wurde in 2022 nur in geringem Umfang für die Nutzung von Garantie- und Bürgschaftsvereinbarungen in Anspruch genommen. Als Covenants wurden die adjustierte Nettoverschuldung sowie die Eigenkapitalquote vereinbart. Im Jahr 2022 wurden beide Covenants komfortabel eingehalten.

Finanzierungsmöglichkeiten können einerseits durch eine Verschlechterung der allgemeinen Refinanzierungsbedingungen oder andererseits durch, eine eigene Bonitätsverschlechterung beeinträchtigt werden. Als börsennotiertes Unternehmen besteht für die CTS KGaA die Möglichkeit, kurzfristig Eigenkapitalmaßnahmen vorzunehmen, wie zum Beispiel eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von neuen Aktien (Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen in Höhe von bis zu TEUR 800.000).

Während das erste Quartal 2022 noch durch die COVID-19 Restriktionen bestimmt war und nur wenige Veranstaltungen durchgeführt wurden, wurden ab dem zweiten Quartal wieder in großer Zahl Veranstaltungen durchgeführt. Die im Jahr 2022 deutlich angezogenen Ticketverkäufe für Veranstaltungen in den Jahren 2022 und 2023 führten zu einem deutlich positiven Zahlungsmittelzufluss.

Auf Basis der bestehenden Berechnungen geht der CTS Konzern davon aus, dass die liquiden Mittel komfortabel ausreichen, um alle Zahlungsverpflichtungen jederzeit zu erfüllen; bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken sind nicht erkennbar.

Das Risiko wird als geringes Risiko heruntergestuft.

AUSFALLRISIKEN

Ausfallrisiken ergeben sich aus dem Risiko, dass der Schuldner einer Forderung diese ganz oder teilweise nicht mehr begleichen kann. Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem Wert aller Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten gegenüber demselben Schuldner, soweit die zivilrechtliche Aufrechnungslage hergestellt werden kann. In den Abschlüssen der CTS KGaA und des Konzerns wird identifizierten Ausfallrisiken durch Wertminderungen Rechnung getragen. Die Wertminderungen werden auf Basis von historischen Ausfallquoten ermittelt und nach IFRS zusätzlich um makroökonomische Faktoren ergänzt. Die Indikationen beruhen ferner auf intensiven Kontakten mit den jeweiligen Schuldnern im Rahmen des Forderungsmanagements.

Zusätzlich ergeben sich im Segment Live Entertainment Erfüllungsrisiken auf durch den Konzern geleistete An- bzw. Vorauszahlungen an Künstler und Veranstalter. Dies gilt insbesondere im Rahmen des weiteren Ausbaus der internationalen Geschäftsaktivitäten und die Entwicklung neuer Märkte. Diese werden im Kontext des Risikomanagementsystems ebenfalls den Ausfallrisiken zugeordnet.

Das Risiko wird als mittleres Risiko eingestuft.

FREMDWÄHRUNGSRISIKEN

Die Fremdwährungsrisiken des Konzerns resultieren aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten in Fremdwährungen. Im Konzern werden teilweise Künstlerverträge und Lizenzverträge in Fremdwährungen geschlossen.

Fremdwährungsrisiken können auch bestehen, wenn Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften in einer anderen Währung als der dem Konzernabschluss zugrundeliegenden Währung existieren.

Fremdwährungsrisiken, die die Cashflows des Konzerns nicht beeinflussen (das heißt Risiken, die aus der Umrechnung des Abschlusses ausländischer Tochtergesellschaften in die Konzern-Berichtserstattungswährung resultieren), bleiben grundsätzlich ungesichert. Fremdwährungsrisiken, die die Cashflows des Konzerns beeinflussen, werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls abgesichert. Im CTS Konzern werden Derivate ausschließlich zur Risikosicherung eingesetzt, nicht zu Spekulationszwecken.

Das Risiko wird als geringes Risiko eingestuft.

ZINSRISIKEN

Für bestehende kurzfristige Darlehensvereinbarungen existieren hauptsächlich feste Zinssatzvereinbarungen. Kurzfristige Kontokorrentlinien werden darüber hinaus nicht fortwährend im Jahr in Anspruch genommen. Bei der syndizierten Kreditlinie wird die Verzinsung mit jeder Ziehung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung neu festgelegt.

Zinsänderungsrisiken bestehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses und können bei festverzinslichen Finanzinstrumenten zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts und bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zu Zinszahlungsschwankungen führen.

Variabel verzinste Darlehen werden unter Berücksichtigung der Zinsentwicklung hinsichtlich einer möglichen Absicherung regelmäßig überprüft.

Mit dem Einsetzen der Zinswende im Laufe des Jahres 2022, insbesondere seit dem dritten Quartal 2022, werden Gebühren auf Sichteinlagen von den Banken nicht mehr erhoben. Während des Jahres 2022 sind die Euro Referenzzinssätze (1-12 Monats-EURIBOR) deutlich angestiegen, so dass die Euro Referenzzinssätze alle eine positive Verzinsung aufweisen. Die Entwicklung der Referenzzinssätze hat zur Folge, dass die Banken wieder eine positive Verzinsung für die Geldanlage anbieten. Durch ein aktives Cash Management ist der CTS Konzern bestrebt die vorhandene Liquidität zu nutzen, um Zinserträge zu erzielen bzw. die Belastungen aus der negativen Verzinsung zu begrenzen.

Das Risiko wird als geringes Risiko heruntergestuft.

Weitere Informationen zu Liquiditätsrisiken, Ausfallrisiken, Fremdwährungsrisiken und Zinsrisiken werden im Konzernanhang unter Kapitel 4.2 dargestellt.

STEUERN

Die laufenden Ertragsteuern werden basierend auf den jeweiligen nationalen steuerlichen Ergebnissen und Vorschriften des Jahres berechnet. Darüber hinaus beinhalten die im Geschäftsjahr ausgewiesenen laufenden Steuern auch Anpassungsbeträge für eventuell anfallende Steuerzahlungen bzw. -erstattungen für noch nicht endgültig veranlagte Jahre, allerdings ohne Zinszahlungen bzw. Zinserstattungen und Strafen auf Steuernachzahlungen. Für den Fall, dass in den Steuererklärungen angesetzte Beträge wahrscheinlich nicht realisiert werden können (unsichere Steuerpositionen), werden Steuerverbindlichkeiten gebildet. Der Betrag ermittelt sich aus der bestmöglichen Schätzung der erwarteten Steuerzahlung (Erwartungswert bzw. wahrscheinlichster Wert der Steuerunsicherheit). Steuerforderungen aus unsicheren Steuerpositionen werden dann bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie realisiert werden können. Nur bei Bestehen eines steuerlichen Verlustvortrags wird keine Steuerrückstellung oder Steuerforderung für diese unsicheren Steuerpositionen bilanziert, sondern stattdessen die aktive latente Steuer für die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge angepasst.

Das Risiko wird als mittleres Risiko eingestuft.

RECHTSTREITIGKEITEN UND SCHADENERSATZANSPRÜCHE

Der CTS Konzern ist in anhängige Verfahren und Prozesse involviert, wie sie sich im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ergeben.

Das Risiko wird als mittleres Risiko eingestuft.

Weitergehende rechtliche Risiken werden im Risikofeld in Kapitel 8.2.6 Gesellschaftliche/politische/rechtliche Risiken dargestellt.

RISIKEN IM RAHMEN DER BERICHTERSTATTUNG UND PLANUNG

Die Einhaltung aller für den CTS Konzern geltenden Rechnungslegungsvorschriften und aller neuen, relevanten Verlautbarungen wird regelmäßig geprüft. Zukünftige Verlautbarungen zu Bilanzierungsmethoden und Rechnungslegungsstandards können auch Finanzinformationen beeinflussen.

Die Prognose zukünftiger Kennzahlen zur Unternehmenssteuerung ist grundsätzlich von vielen Faktoren abhängig und mit Unsicherheiten belastet. Diese Faktoren sind zum Beispiel die gesellschaftliche Entwicklung, geographische Absatzmärkte, saisonale Schwankungen, Menge der Veranstaltungen, Menge pro Vertriebskanal, Ticketpreis, Genre, Marktanteil, Budgetveränderungen bei Kunden, zeitliche Disposition und Bewertung beim "Künstler-Booking" eines sich jährlich verändernden Contents im Live Entertainment sowie Währungs- und Zinsprämissen. Aktuell wirken zudem einige in ihrer Ausprägung besonders hervorzuhebende externe Faktoren auf die Planbarkeit von Veranstaltungen bei Künstlern und Veranstaltern und somit der Geschäftsentwicklung des CTS Konzerns:

―

Inflationsentwicklungen und deren Auswirkung auf das Konsumklima in den jeweiligen Märkten und der zukünftigen Nachfrage nach Live Entertainment Veranstaltungen

―

Steigende Energiepreise und deren Auswirkung auf die Produktionskosten im Segment Live Entertainment

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Die Auswirkung des Russland-Ukraine-Krieges auf die geopolitische Situation und daraus resultierende Einschränkungen auf das Tourneegeschäft internationaler Künstler

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Die Wirkung wegfallender staatlicher Zuschüsse für den Kunst- und Kultursektor und entsprechend höhere Unsicherheit bei Veranstaltern und Veranstaltungsstätten

Sowohl das Ausbleiben erwarteter Umsatzerlöse als auch große zeitliche Abstände zwischen dem Planungs- und dem Durchführungszeitpunkt einer Veranstaltung können bei gleichzeitig steigenden Produktionskosten zu Schwankungen bei den Betriebsergebnissen führen. Die Verwendung von Schätzungen durch das Management kann sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.

Das Risiko wird als mittleres Risiko heruntergestuft.

KAPITALMANAGEMENT

Ziel des Kapitalmanagements im CTS Konzern ist eine effiziente Steuerung finanzieller Ressourcen innerhalb der Geschäftsbereiche unter der Maßgabe, den größtmöglichen Effekt auf die Rentabilität und den Shareholder Value auszuweisen. Als integraler Bestandteil der Finanzpolitik innerhalb des CTS Konzerns sorgt der Bereich Kapitalmanagement für eine angemessene Eigenkapitalausstattung, die Finanzierung von Investitionen sowie den Abbau bzw. Aufbau von Schulden.

Die bis 2026 verlängerte Ermächtigung für die Umsetzung eines genehmigten sowie eines bedingten Kapitals erlaubt die Ausgabe von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen in Höhe von bis zu TEUR 800.000.

Das Risiko wird als geringes Risiko eingestuft.

8.2.6 GESELLSCHAFTLICHE/POLITISCHE/RECHTLICHE RISIKEN

COVID-19-PANDEMIE

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hatten zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 weiterhin einen negativen Einfluss auf verfügbare Ticketmengen, Ticketverkäufe und die Durchführung von Konzertveranstaltungen. Nachdem die behördlichen Auflagen im Laufe der ersten Monate 2022 zunächst gelockert und schließlich aufgehoben wurden, konnten insbesondere ab dem zweiten Quartal 2022 wieder Großveranstaltungen im Segment Live Entertainment ohne regulatorische Einschränkungen durchgeführt werden. In der Folge wurden dann auch wieder vermehrt Veranstaltungen für 2022 sowie für 2023 neu in den Verkauf gegeben.

Zwar sorgt die fortschreitende Immunisierung der Gesellschaft einhergehend mit dem Wegfall von Corona-Beschränkungen für eine Normalität im öffentlichen Leben. So hat die Bundesregierung mit Wirkung vom 1. Februar 2023 u.a. den Wegfall der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und die häusliche Isolationspflicht nach positivem Corona-Test beschlossen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass auch zukünftig neue Virusvarianten und dynamische Infektionsgeschehen entstehen, die neue Einschränkungen des Veranstaltungsgeschäftes mit sich bringen. Der CTS Konzern beobachtet die gesellschaftspolitischen und medizinischen Entwicklungen dahingehend fortlaufend, um gegebenenfalls flexibel darauf reagieren zu können.

Das Risiko wird als mittleres Risiko heruntergestuft.

SONSTIGE GESELLSCHAFTLICHE/POLITISCHE/RECHTLICHE RISIKEN

Marktunsicherheiten können sich durch gesellschaftliche und politische Instabilität, beispielsweise verursacht durch innerstaatliche Konflikte, Terroranschläge, Bürgerunruhen, Krieg oder internationale Konflikte oder durch andere Umstände wie beispielsweise Pandemien/Epidemien/Seuchen und Naturkatastrophen negativ auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage, Cashflows und Umsatz- und Betriebsergebnisziele beider Segmente auswirken.

Die weitere Entwicklung des Russland-Ukraine-Krieges ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Der CTS Konzern hat seine bereits vor dem Russland-Ukraine-Krieg sehr geringfügigen Aktivitäten im Segment Ticketing im Geschäftsjahr 2022 veräußert. Im Segment Live Entertainment besteht weiterhin eine Beteiligung an einer lokalen Gesellschaft, deren wesentliche Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit aufgrund des Umfeldes dauerhaft entfallen ist und daher im vierten Quartal 2022 entkonsolidiert wurde. In der Ukraine ist der CTS Konzern nicht vertreten.

Politische/rechtliche Risiken können entstehen, wenn Rahmenbedingungen durch staatliche Aktivitäten, insbesondere im Rahmen der Gesetzgebung, vorgegeben oder geändert werden. Beispiele dafür sind handels- und steuerrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Entwicklungen, Maßnahmen zur Marktregulierung, Verschärfungen von Verbraucherschutzgesetzen, Verschärfung von Gesetzen und behördlichen Auflagen bei Veranstaltungsdurchführungen aufgrund einer veränderten Sicherheitslage (unter anderem Unruhen durch Gewalt und Terror), wettbewerbsrechtliche/kartellbehördliche Beschränkungen (des organischen und anorganischen Wachstums) und Beschränkungen der Vertragsgestaltung genauso wie risikorelevante Einflüsse von Verbraucherschutzorganisationen und Behörden. In rechtlichen Angelegenheiten erfolgt eine fortlaufende Beratung durch ausgewiesene Experten.

In Deutschland, Italien und in der Schweiz sind Verwaltungsverfahren anhängig, bei denen der Ausgang jeweils offen ist. Es ist nicht auszuschließen, dass Kartellbehörden, Verbraucherschutzorganisation und andere Institutionen im Rahmen laufender oder künftiger Verfahren einzelne Verhaltensweisen oder Vereinbarungen aufgreifen und eine Modifizierung fordern oder anordnen werden.

Das Risiko wird als mittleres Risiko eingestuft.

8.2.7 COMPLIANCE-RISIKEN

Compliance-Risiken können entstehen, wenn geltende Gesetze, Vorschriften, Branchennormen und freiwillige Selbstverpflichtungen nicht beachtet werden. Zur Sicherstellung der Einhaltung wird ein Compliance Management System in Anlehnung an den IDW Prüfungsstandard 980 betrieben. Durch ein Organisations- und Rollenkonzept sowie auf wesentliche Compliance-Fokusbereiche ausgerichtete Konzernrichtlinien werden die relevanten Compliance-Risiken minimiert. In den Prozessen gilt ein Vier-Augen-Prinzip. Fragen zu konkreten Handlungsfeldern können über ein internes Hinweismanagement direkt an den Compliance Officer gemeldet werden. Für spezielle Risikobereiche (PCI-Compliance, IT- und Information Security sowie Datenschutz) sind gesonderte Beauftragte benannt. Die Rechtsabteilung sowie die Interne Revision unterstützen mit laufenden Beratungen und Case Management die Identifikation und das Management von Compliance-Risiken insbesondere auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Internationalisierung des Konzerns.

Das Risiko wird als mittleres Risiko eingestuft.

8.3 CHANCENMANAGEMENT

Das Chancenmanagement des CTS Konzerns hat zum Ziel, Chancen früh zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen anzustoßen, damit Chancen wahrgenommen werden und zu geschäftlichem Erfolg führen. Chancen sind im Gegensatz zu Risiken als positive mögliche Planabweichungen definiert. Risiken werden dabei nicht mit Chancen verrechnet.

Die Verantwortung für das systematische Erkennen und die Nutzung sich bietender Chancen liegt bei dem operativen Management.

Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Chancen werden nachfolgend diejenigen Chancenfelder bzw. Einzelchancen erläutert, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage positiv beeinflussen können.

Die Chancenbewertung beinhaltet die Bewertung der Chancen als positive Planabweichung zum EBIT hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit und eines theoretischen Chancenpotentials. Das EBIT wurde auf Basis der aggregierten Bottom-up Planungen der Einzelgesellschaften ermittelt. Aus dem theoretischen Chancenpotential multipliziert mit der Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich der Erwartungswert. Die Chancen werden anhand des jeweiligen Erwartungswertes wie folgt eingestuft:

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hohe Chance: Erwartungswert beeinträchtigt das EBIT um mehr als 10%

―

mittlere Chance: Erwartungswert beeinträchtigt das EBIT zwischen 1% und 10%

―

geringe Chance: Erwartungswert beeinträchtigt das EBIT um weniger als 1%

Die Chancenklassifizierung erfolgt auf Basis der höchsten Einzelchance. Sofern nicht anders angegeben, betreffen die beschriebenen Chancen beide Segmente.

Die einzelnen Wachstumsinitiativen werden nach strategischen und wirtschaftlichen Kriterien auf Basis von betriebswirtschaftlichen Analysen in Form von Deckungsbeitragsrechnungen, Investitionsrechnungen und Discounted-Cashflow Rechnungen bewertet.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die aktuelle Einstufung der Chancen-Felder und deren Entwicklung:

Chancen-Kategorien / Felder Einstufung Tendenz
1. Strategische Chancen 2023 2022 2023 vs. 2022
• Branche, Markt und Wettbewerb mittel mittel =
2. Finanzchancen
• Schadensersatzansprüche hoch hoch =

8.3.1 STRATEGISCHE CHANCEN

BRANCHE, MARKT UND WETTBEWERB

Obwohl sich die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie im Verlauf des Jahres 2022 abgeschwächt haben, ist nicht auszuschließen, dass sich Konsumgewohnheiten in Folge der Pandemie strukturell verändert haben. Dieses wird sich erst über einen empirischen Beobachtungszeitraum von mehreren Jahren exakt beschreiben lassen.

Der CTS Konzern geht davon aus, dass insbesondere in Märkten mit einer fragmentierten Struktur als Folge der COVID-19 Pandemie eine Konzentrationsbewegung sowohl im Segment Live Entertainment als auch im Segment Ticketing stattfinden wird. Der CTS Konzern beobachtet entsprechend neben einer organischen Wachstumsstrategie aufmerksam Marktveränderungen und Opportunitäten, um darauf flexibel im Rahmen der Merger & AkquisitionsAktivitäten reagieren zu können. Produktseitig werden zudem Marktchancen durch EVENTIM.fanSALE und EVENTIM.Light gesehen. EVENTIM.fanSALE ist ein Weiterverkaufsportal von Veranstaltungstickets von Endkunden zu Endkunden. EVENTIM.Light ermöglicht Veranstaltern auch ohne Spezialwissen mit Hilfe eines webbasierten Self-Service Tools einen einfachen und sicheren Einstieg in das professionelle Ticketing.

Weiterhin steht mit EVENTIM.Pass eine komplett digitale Ticketlösung bereit, welche bereits bei der Ed Sheeran Tour 2022 eingesetzt wurde und neben einer hohen Kundenzufriedenheit zu einer erfolgreichen Verhinderung des Schwarzmarktes geführt hat.

Neben der Funktion von EVENTIM.Pass als sicheres Zutrittsmedium wird es über optionale Weiterleitungen von Tickets innerhalb des geschlossenen Systems möglich, den eigentlichen Ticketbesitzer an Stelle des ursprünglichen Käufers zu erreichen und so ein deutlich größeres Empfänger-Potential für zielgerichtete Informationen zu erschließen. EVENTIM.MemoryTicket bietet darüber hinaus auch bei Veranstaltungen mit rein digitalen Tickets die Möglichkeit, in gewohnter EVENTIM.FanTicket Qualität gedruckte und somit "physische" Erinnerungen oder Geschenke anbieten zu können.

Die Chance wird als mittlere Chance eingestuft.

8.3.2 FINANZCHANCEN

SCHADENERSATZANSPRÜCHE

Die CTS KGaA hält 50% der Anteile an der autoTicket GmbH, Berlin (im Folgenden: autoTicket), die at equity bilanziert wird. Die Betreibergesellschaft hat Ende Dezember 2018 vom Kraftfahrt-Bundesamt die Aufgabe zur Errichtung eines Infrastrukturerhebungssystems und der Erhebung der Infrastrukturabgabe für eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren übertragen bekommen. Im Juni 2019 wurde der Vertrag zur Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Betreibergesellschaft durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Wirkung zum 30. September 2019 gekündigt. Nach der Kündigung des Betreibervertrags haben die Gesellschafter im Dezember 2019 entschieden, die vertraglich vereinbarten finanziellen Ansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von rund TEUR 560.000 geltend zu machen. Die Vertragsparteien haben für den vorliegenden Fall der Vertragsbeendigung durch den Bund als Schadenersatz den entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit (Bruttounternehmenswert abzüglich kündigungsbedingt ersparter Aufwendungen) vereinbart. Weiterhin sieht der Betreibervertrag die Kompensation der Beendigungskosten vor, zu denen auch Schadensersatzansprüche der beauftragten Unterauftragnehmer gehören. Das nach dem Betreibervertrag zuständige unabhängige Schiedsgericht hat im März 2022 in einem Zwischenschiedsspruch bestätigt, dass die von der autoTicket im Schiedsverfahren geltend gemachten Ansprüche auf Ersatz des Bruttounternehmenswerts und auf Erstattung der durch die Abwicklung des Betreibervertrags entstandenen Kosten dem Grunde nach bestehen. Zugleich wurde der von der Bundesrepublik Deutschland behauptete Kündigungsgrund einer Schlechtleistung zurückgewiesen. Über die Höhe des nunmehr dem Grunde nach bestätigten Anspruchs wird in der zweiten Phase des Schiedsgerichtsverfahrens entschieden werden. Mit einer Entscheidung des Schiedsgerichts ist dabei nicht vor Ende 2023 zu rechnen.

Die Chance wird als hohe Chance eingestuft.

8.4 GESAMTAUSSAGE ZUR CHANCEN- UND RISIKOSITUATION DES KONZERNS

Die Geschäftsleitung geht zum Zeitpunkt der Berichterstattung davon aus, dass keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestehen. Nach aktueller Einschätzung und aktuellem Kenntnisstand sind keine bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken erkennbar.

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft weitere Einflussfaktoren, die derzeit noch nicht bekannt oder noch nicht als wesentlich eingestuft werden, den Fortbestand des CTS Konzerns beeinflussen können.

9. INTERNES KONTROLLSYSTEM

Unter dem Internen Kontrollsystem (IKS) versteht man die von der Geschäftsleitung eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsleitung gerichtet sind.

Mit Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex im April 2022 wurde die Empfehlung A.5 angepasst, wonach die wesentlichen Merkmale des gesamten IKS (und Risikomanagementsystems) im Lagebericht zu beschreiben und dessen Angemessenheit und Wirksamkeit zu beurteilen sind. Im Folgenden wird daher auf die Grundzüge des operativen IKS im CTS Konzern insgesamt, sowie anschließend auf das rechnungslegungsbezogene IKS eingegangen. Das operative IKS, das rechnungslegungsbezogene IKS und die Kontrollen der Unterstützungsprozesse bilden zusammen das gesamte IKS des CTS Konzerns.

9.1 OPERATIVES IKS1

Das Ziel des IKS im CTS Konzern ist die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der wesentlichen Geschäftsprozesse und die Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Vorgaben. Als integraler Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagements soll das IKS alle wesentlichen operativen und finanziellen Unternehmensrisiken abbilden und auf ein für das Unternehmen tragbares Niveau zu reduzieren. Das IKS des CTS Konzerns hat somit eine präventive und aufdeckende Funktion und unterstützt den optimalen Ablauf der Unternehmensprozesse.

Um diese Ziele zu erreichen, bilden die konzernweit geltenden Konzernrichtlinien mit dem führenden "Code of Conduct" einerseits sowie ein umfassendes System aus prozessintegrierten und prozessunabhängigen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen und zahlreiche organisatorische Maßnahmen andererseits die grundsätzlichen Elemente des IKS. Neben manuellen Prozesskontrollen, die grundsätzlich dem "Vier-Augen-Prinzip" unterliegen, sind umfassende technische IT-Prozesskontrollen wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Berechtigungskonzepte der eingesetzten IT-Systeme und deren laufende Überwachung stellen sicher, dass lediglich autorisierte Personenkreise Transaktionen ausführen dürfen und Mitarbeitern nur jeweils relevante Informationen zur Verfügung stehen ("Need-to-know-Prinzip"). Ferner reduziert die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen ("Funktionstrennungsprinzip") und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen bzw. Organisationseinheiten Fehler sowie die Möglichkeit für trügerische oder arglistige Handlungen.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen und Richtlinien werden Konzerngesellschaften, die mit einer hohen Eigenständigkeit in ihren jeweiligen Märkten agieren durch ein enges operatives Controlling gesteuert und überwacht. Diese Managementkontrollen umfassen unter anderem Freigabevorbehalte für Verträge mit lokalen Geschäftspartnern unter Berücksichtigung individueller Risikoprofile und standardisierte Business Cases sowie deren regelmäßiger, bis zu wöchentlicher, Aktualisierung und Abstimmung mit den verantwortlichen Geschäftsführern.

Eine umfassende, systematische und einheitliche Dokumentation der Komponenten des operativen IKS wurde initiiert und befindet sich derzeit in Erstellung. Der Unternehmensführung sind jedoch in allen wesentlichen Belangen keine Sachverhalte oder Hinweise bekannt, welche die Angemessenheit und Wirksamkeit des operativen IKS wesentlich beeinträchtigt haben könnten.

1 Dieser Abschnitt ist nicht Teil der Konzernprüfung.

9.2 RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES IKS

Das rechnungslegungsbezogene IKS beinhaltet die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung in den Konzerngesellschaften. Die Maßnahmen des rechnungslegungsbezogenen IKS sollen sicherstellen, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin soll gewährleistet werden, dass Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden.

Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt in den Einzelabschlüssen der CTS KGaA bzw. der Tochterunternehmen durch dedizierte Buchhaltungssysteme. Zur Aufstellung des CTS Konzernabschlusses werden durch die Tochterunternehmen die jeweiligen Einzelabschlüsse qualitätsgesichert und durch das lokale Management freigegeben. Ferner werden diese Abschlussdaten durch weitere Informationen zu standardisierten Reporting Packages ergänzt und an das Konzernrechnungswesen der CTS KGaA zur Konsolidierung weitergeleitet. Sämtliche Reporting Packages werden dort zur Erstellung des Konzernabschlusses über eine Schnittstelle in die Konsolidierungssoftware der Firma LucaNet AG übernommen. Die LucaNet-Konsolidierungssoftware wird zur Erstellung des CTS Konzernabschlusses eingesetzt. In LucaNet werden sämtliche Konsolidierungsvorgänge zur Erstellung des CTS Konzernabschlusses, wie zum Beispiel die Kapitalkonsolidierung, die Vermögens- und Schuldenkonsolidierung oder die Aufwands- und Ertragseliminierung einschließlich der at equity Bewertung, generiert und vollständig dokumentiert.

Zur Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Rechnungslegung wird die Bilanzierungsrichtlinie jährlich aktualisiert und den Gesellschaften des CTS Konzerns zur Verfügung gestellt. Sie enthält eine aktualisierte Übersicht zu den neuen und geänderten IFRS Standards und Interpretationen des IASB, wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie deren verbindliche Anwendungszeitpunkte. Die Bilanzierungsrichtlinie ist die Basis für einen einheitlichen, ordnungsgemäßen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess sowohl nach der HGB-Rechnungslegung als auch nach IFRS. Die Bilanzierungsrichtlinie beinhaltet Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisregelungen für Zwecke des Konzernabschlusses der CTS KGaA nach IFRS und den damit verbundenen Reporting-Anforderungen an die einbezogenen inländischen und ausländischen Tochterunternehmen. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises sind auch die Bestandteile der durch die Konzerngesellschaften zu erstellenden Reporting Packages im Detail festgelegt. Die formalen Anforderungen regeln unter anderem die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Berichtsformates.

Mit der zentralen Durchführung sogenannter Werthaltigkeitstests für die aus Konzernsicht spezifischen zahlungsmittelgenerierenden Geschäftseinheiten (sogenannte Cash Generating Units = CGUs) wird die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien sichergestellt. Die CGUs entsprechen den Segmenten Ticketing und Live Entertainment. Weiterhin erfolgt auf Konzernebene auch die Aufbereitung und Aggregation weiterer Daten für die Erstellung des Anhangs und des zusammengefassten Lageberichts (einschließlich wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag).

Das rechnungslegungsbezogene IKS ermöglicht durch die im CTS Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten sowie deren sachgerechte Darstellung in der Konzernrechnungslegung. Dadurch sollen insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerhaft durchgeführte Kontrollen, vorsätzliche kriminelle Handlungen oder sonstige Manipulationen weitestgehend vermieden werden, auch wenn sie naturgemäß nie gänzlich ausgeschlossen werden können. Auch bei konzernweit eingesetzten Systemen, Richtlinien und Kontrollen kann eine absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung nicht gewährleistet werden. Daher ist eine Aufgabe die laufende Würdigung der Wirksamkeit und der Angemessenheit des IKS und dessen kontinuierliche Weiterentwicklung.

Ungeachtet dessen sind der Unternehmensführung aktuell keine Sachverhalte oder Hinweise bekannt, welche die Angemessenheit und Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS beeinträchtigt haben könnten.

10. PROGNOSEBERICHT

10.1 KÜNFTIGE WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hebt die Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der europäischen Wirtschaft angesichts des russischen Krieges in der Ukraine, der Energiekrise und der steigenden Inflation hervor und sieht die Aussicht auf eine Rezession in der Eurozone schwinden. Der IWF hat seine Wirtschaftsprognose für den Währungsraum leicht verbessert, und seine Prognose für das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) für das Jahr 2023 jüngst angehoben. Es liegt nun 0,2 Prozentpunkte höher als im World Economic Outlook (WEO) vom Oktober 2022 prognostiziert. Für die Weltwirtschaft rechnet der IWF mit einer Wachstumsrate von 2,9% im Jahr 2023 und 3,1% im Jahr 2024. Für die größten Volkswirtschaften der Welt hat der IWF seine Prognose für das Wachstum des realen BIP ebenfalls angehoben. Für die Eurozone wird nun in diesem Jahr ein Wachstum von 0,7% prognostiziert - gegenüber 0,5% in der vorherigen Prognose - und 1,6% im Jahr 2024. Für Deutschland etwa gehen die IWF-Experten nun von einem Wachstum von 0,1% aus - das sind 0,4 Prozentpunkte mehr als in der Oktober-Prognose.

10.2 ERWARTETER GESCHÄFTSVERLAUF

Mit dem Ende der COVID-19-Pandemie zeigte das Geschäftsjahr 2022 einen positiven Erholungstrend. Beide Segmente, Live Entertainment und Ticketing, profitierten von dem sukzessiven Wegfall pandemiebedingter Schutzmaßnahmen und generierten positive Umsatz- und Ergebnisentwicklungen. Das kontinuierliche Angebot von Live Entertainment Veranstaltungen sowie die ungebrochene Nachfrage auf Seiten der Fans, bilden auch für das neue Geschäftsjahr 2023 eine vielversprechende Ausgangsposition.

Die Basis für den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens im Segment Ticketing ist die Kombination aus einem hoch performanten Ticket-Vertriebssystem mit einem vielfältigen Angebot an attraktiven Veranstaltungen aus den Bereichen Musik, Sport, Kultur und Freizeit. Kompetenzen in den Bereichen Big Data, Marketingpartnerschaften sowie langjährige Kontakte in der Veranstaltungsbranche runden das breite Portfolio des CTS Konzerns ab.

Der CTS Konzern wird seine nachhaltige Wachstumsstrategie auch im neuen Geschäftsjahr konsequent weiterverfolgen. Im Fokus steht einerseits der kontinuierliche Ausbau des Online-Ticketings im In- und Ausland sowie die Einführung und Weiterentwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen.

Andererseits werden die internationalen Märkte für Ticketing und Live Entertainment fortwährend auf zusätzliche Kooperations- und Akquisitionsmöglichkeiten geprüft. International ist der CTS Konzern im Geschäftsjahr 2021 mit einer Neugründung in den nordamerikanischen Ticketing Markt eingestiegen. Außerdem wurde mit EVENTIM LIVE ASIA Ltd., Delaware, USA, eine neue Gesellschaft mit dem Ziel gegründet, an der dynamischen Entwicklung der asiatischen Live Entertainment Märkte zu partizipieren. Beide Aktivitäten werden im Geschäftsjahr 2023 im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung weiter vorangetrieben.

Die Geschäftsleitung sieht das Unternehmen für die zukünftige Entwicklung gut aufgestellt.

10.3 ERWARTETE FINANZLAGE

Die Finanzlage ist unverändert als stabil zu bewerten. Durch die fortgesetzten Ticketverkäufe für zukünftige Veranstaltungen sind im Geschäftsjahr hohe liquide Mittel zugeflossen. Zusätzlich sind aus diversen staatlichen Hilfsprogrammen im In- und Ausland umfangreiche Zuschüsse zum Ausgleich der Corona-bedingten Schäden ausgezahlt worden. Der Gesamtbestand an liquiden Mitteln reicht aus, um alle finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. Insgesamt beliefen sich die liquiden Mittel zum 31. Dezember 2022 auf TEUR 1.074.507.

Zukünftige Investitionen werden zumeist aus operativen Cashflows und den aufgebauten liquiden Mitteln bedient. Als weitere Finanzierungsquelle steht die Betriebsmittellinie eines Bankenkonsortiums zur Verfügung, die im Geschäftsjahr vollständig zurückgeführt werden konnte und die im März 2022 vorzeitig durch eine neue mindestens dreijährige Linie abgelöst wurde. Für größere Akquisitionen und Projekte werden unverändert auch Fremdfinanzierungen in Erwägung gezogen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung im Januar 2021 wurden die bestehenden Ermächtigungen für ein bedingtes und genehmigtes Kapital optimiert und verlängert und somit die persönlich haftende Gesellschafterin mit einem Beschluss einer bedingten Kapitalerhöhung ermächtigt, bis zum 12. Januar 2026 Options- und Wandelschuldverschreibungen von bis zu EUR 800.000.000 auszugeben. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 19.200.000 durch Ausgabe von bis zu 19.200.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Weiterhin wurde die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 12. Januar 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals, um bis zu insgesamt EUR 19.200.000 durch Ausgabe von bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).

Die Geschäftsleitung geht zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses davon aus, dass die Liquidität gesichert ist und die Risiken den Fortbestand des CTS Konzerns nicht gefährden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft Einflussfaktoren, die derzeit noch nicht bekannt sind oder momentan noch nicht als wesentlich eingestuft werden, den Fortbestand des CTS Konzerns beeinflussen können.

10.4 GESAMTAUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNG DES KONZERNS UND DER CTS KGaA

Unter der Annahme, dass die aktuellen geopolitischen Krisen, die Entwicklung der Inflation und der Energiepreise im Besonderen keinen negativen Einfluss auf das Konsumverhalten in Bezug auf Konzerte, Shows und Sportveranstaltungen haben, geht die Geschäftsleitung für das Segment Ticketing von moderat höheren Umsätzen und Ergebniskennzahlen im Vergleich zum Vorjahr aus. Das gilt ebenso im Vergleich zu den Ergebniskennzahlen des Geschäftsjahres 2022 ohne Berücksichtigung der Corona-Wirtschaftshilfen (TEUR 307; Saldo aus entsprechenden Erträgen aus und Aufwendungen für Zuschüsse).

Die Internetticketmenge wird ebenso moderat höher im Vergleich zum Vorjahr erwartet.

Das Geschäftsjahr 2022 war - bedingt durch die Durchführung vieler während der COVID-19-Pandemie verschobener Konzerte einerseits und neue organisierte Shows andererseits - geprägt von einer außerordentlich hohen Veranstaltungsdichte. Für das Segment Live Entertainment erwartet die Geschäftsleitung daher in 2023 moderat niedrigere Umsätze und Ergebniskennzahlen im Vergleich zum Vorjahr. Im Vergleich zu den Ergebniskennzahlen des Geschäftsjahres 2022 ohne Berücksichtigung von Corona-Wirtschaftshilfen (TEUR 47.594) werden in 2023 jedoch moderat höhere Ergebniskennzahlen erwartet.

Somit werden für den CTS Konzern insgesamt Umsätze und Ergebniskennzahlen auf dem Niveau des Vorjahres erwartet. Im Vergleich zu den Ergebniskennzahlen des Geschäftsjahres 2022 ohne Berücksichtigung von Corona-Wirtschaftshilfen (TEUR 47.901) werden in 2023 jedoch deutlich höhere Ergebniskennzahlen erwartet.

Für die CTS KGaA erwartet die Geschäftsleitung sowohl moderat höhere Umsätze als auch moderat höhere Ergebniskennzahlen im Vergleich zu 2022. Dasselbe gilt im Vergleich zu den Ergebniskennzahlen des Geschäftsjahres 2022 ohne Berücksichtigung der Corona-Wirtschaftshilfen (TEUR 1.368).

Eine weitere Verschlechterung der geopolitischen Sicherheitslage, weiter steigende Energiekosten, signifikant abnehmende Konsumneigung oder auch ein Wiederaufflammen der COVID-19-Pandemie mit entsprechenden Einschränkungen für das Veranstaltungsgeschäft können erheblichen Einfluss auf die weitere Geschäftsentwicklung des CTS Konzerns nehmen. Diese sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar.

11. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN

Die Angaben beziehen sich auf die übernahmerechtlichen Angaben der CTS KGaA nach § 289a und § 315a HGB.

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS; BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN

Das gezeichnete Kapital der CTS KGaA beträgt EUR 96.000.000 und ist eingeteilt in 96.000.000 nennbetragslose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Aktie hat ein Stimmrecht.

Mit Ausnahme der gesetzlichen Stimmverbote sind weitere Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, der Geschäftsführung der Gesellschaft nicht bekannt.

DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL

Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Vermögenseinlage ist die EVENTIM Management AG.

Klaus-Peter Schulenberg ist über die KPS Stiftung mittelbar an der EVENTIM Management AG und der CTS KGaA beteiligt. Am 28. Dezember 2015 wurden 48.194.000 stimmberechtigte Aktien der CTS KGaA (50,2% des Grundkapitals) sowie 50.000 stimmberechtigte Aktien der EVENTIM Management AG (100% des Grundkapitals) von Klaus-Peter Schulenberg auf die KPS Stiftung mit Sitz in Hamburg übertragen. Die Beteiligung von Klaus-Peter Schulenberg an der CTS KGaA sowie an der EVENTIM Management AG hat sich lediglich von einer unmittelbaren Beteiligung in eine mittelbare Beteiligung gewandelt. Im April 2017 wurde die CTS KGaA über die KPS Stiftung informiert, dass die KPS Stiftung einen Verkauf von 6.720.000 Aktien der CTS KGaA abgeschlossen hat. Im November 2019 wurde die CTS KGaA über die KPS Stiftung informiert, dass die KPS Stiftung einen Verkauf von 4.200.000 Aktien der CTS KGaA abgeschlossen hat, so dass die KPS Stiftung seitdem noch 37.274.000 Aktien (38,8% des Grundkapitals und der Stimmrechte) hält.

Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen, die 10% der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft nicht bekannt.

INHABER VON AKTIEN MIT SONDERRECHTEN

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE IM FALLE VON ARBEITNEHMERBETEILIGUNGEN

Besondere Arten der Stimmrechtskontrolle für den Fall, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind, bestehen nicht.

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND SATZUNGSBESTIMMUNGEN ÜBER BEGINN UND ENDE DER RECHTSSTELLUNG DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN ALS GESCHÄFTSFÜHRUNGS- UND VERTRETUNGSBEFUGTES ORGAN UND ÜBER SATZUNGSÄNDERUNGEN

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, der EVENTIM Management AG. Erst mit deren Ausscheiden würde diese Befugnis enden. Die persönlich haftende Gesellschafterin scheidet - abgesehen von einer etwaigen dahingehenden Vereinbarung - nach § 10 der Satzung aus der Gesellschaft aus, sobald nicht mehr alle Aktien an der persönlich haftenden Gesellschafterin unmittelbar oder mittelbar von einer Person gehalten werden, die mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar über ein nach § 17 Abs. 1 AktG abhängiges Unternehmen hält; dies gilt nicht, wenn alle Aktien an der persönlich haftenden Gesellschafterin unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehalten werden. Zudem scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus der Gesellschaft aus, wenn die Aktien an der persönlich haftenden Gesellschafterin von einer Person erworben werden, die nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Wirksamwerden dieses Erwerbs ein Übernahme- und Pflichtangebot gemäß den Regelungen des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes (WpÜG) an die Aktionäre der Gesellschaft nach in der Satzung festgelegten Maßgaben gerichtet hat.

Für den Fall, dass die persönlich haftende Gesellschafterin ausscheidet oder dass ihr Ausscheiden absehbar ist, enthält die Satzung zur Vermeidung einer Auflösung der CTS KGaA die folgende Regelung: Der Aufsichtsrat der CTS KGaA ist berechtigt und verpflichtet, unverzüglich bzw. zum Zeitpunkt des Ausscheidens einer Kapitalgesellschaft, deren sämtliche Anteile von der CTS KGaA gehalten werden, eine persönlich haftende Gesellschafterin in die CTS KGaA aufzunehmen. Scheidet die EVENTIM Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin aus der CTS KGaA aus, ohne dass gleichzeitig eine solche neue persönlich haftende Gesellschafterin aufgenommen worden ist, wird die CTS KGaA übergangsweise von den Aktionären allein fortgesetzt. Der Aufsichtsrat der CTS KGaA hat in diesem Fall unverzüglich die Bestellung eines Notvertreters zu beantragen, der die CTS KGaA bis zur Aufnahme einer neuen persönlich haftenden Gesellschafterin vertritt, insbesondere bei Erwerb bzw. Gründung dieser persönlich haftenden Gesellschafterin.

Der Aufsichtsrat der CTS KGaA ist in diesem Fall ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Wechsel der persönlich haftenden Gesellschafterin zu berichtigen.

Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 (1) AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, der gemäß § 179 (2) AktG eine Mehrheit von Dreiviertel des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erfordert. Die Satzung der CTS KGaA macht in § 18 (3) von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 (2) AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse, soweit zulässig mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden können. Beschlüsse der Hauptversammlung, für die nach dem Gesetz eine qualifizierte Stimmen- oder Kapitalmehrheit erforderlich ist, werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit Zwei-Drittel-Stimmenmehrheit gefasst. Jegliche Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen ferner nach § 18 (6) der Satzung der CTS KGaA der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin.

Die EVENTIM Management AG wird durch ihren Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

BEFUGNISSE DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN ZUR AUSGABE UND ZUM RÜCKKAUF VON AKTIEN

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 wurde die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, bis zum 6. Mai 2026 eigene Aktien der CTS KGaA von bis zu 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der Schlusskurse für die Aktien im XETRA-Handelssystem während der letzten fünf Börsentage vor Veröffentlichung des Angebots zum Erwerb der Aktien. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden.

Nach dem Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Januar 2021 ist die persönlich haftende Gesellschaftern ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Januar 2026 Options- und Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 800.000.000 jeweils mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 19.200.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 19.200.000 nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Ermächtigung kann insgesamt oder in Teilen ausgenutzt werden.

Die Hauptversammlung vom 13. Januar 2021 hat ferner beschlossen, das Bedingte Kapital 2018 aufzuheben und das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 19.200.000 durch Ausgabe von bis zu 19.200.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021). Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Wandlungs- bzw. Optionsrechte von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllen oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

Die persönlich haftende Gesellschafterin wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Januar 2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 12. Januar 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals, um bis zu insgesamt EUR 19.200.000 durch Ausgabe von bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).

WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN

Die mit wesentlichen Banken abgeschlossenen Kreditverträge enthalten "Change of Control"-Klauseln. Diese machen unter Umständen eine Neuregelung der bestehenden Kreditverträge erforderlich.

ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN

Entschädigungsvereinbarungen mit der Geschäftsführung oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.

12. VERGÜTUNGSBERICHT

Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und erläutert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 162 AktG und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (,DCGK') die Grundzüge des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Höhe und Struktur der Vergütungen.

VERGÜTUNG FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS

Im Hinblick auf das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurde ein neuer § 120a AktG eingeführt. Dieser sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt.

Das vom Aufsichtsrat beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist klar und verständlich gestaltet. Es entspricht den Vorgaben des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember 2019 (BGBl. Teil I 2019, Nr. 50 vom 19. Dezember 2019) und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der am 27. Juni 2022 in Kraft getretenen Fassung.

Das vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin der CTS KGaA, haben die Aktionäre in der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 gebilligt. Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 haben die Aktionäre in der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 gebilligt.

GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin (nachfolgend "Vorstandsmitglieder" bzw. "Vorstand") leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Unternehmensstrategie der CTS KGaA, die Marktposition im Ticketing- und Live-Entertainment-Markt durch organisches und anorganisches Wachstum kontinuierlich auszubauen. Umsatz und Profitabilität sollen durch die Expansion eines international erfolgreichen Geschäftsmodells nachhaltig gesteigert werden.

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt Anreize, die im Einklang mit dieser Unternehmensstrategie stehen und diese unterstützen: Die variable Vergütung ist an den finanziellen Leistungskriterien Umsatz und Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("EBIT") sowie persönlichen Zielen der einzelnen Vorstandsmitglieder ausgerichtet. Damit wird zum einen die Ausrichtung der Vorstandstätigkeit auf die verfolgte Wachstumsstrategie gefördert. Zum anderen werden Anreize für eine kontinuierliche Steigerung der Ertragskraft und des Innenfinanzierungspotenzials gesetzt. Um die Vergütung der Vorstandsmitglieder am langfristigen Erfolg des Unternehmens auszurichten, wird ein Teil der variablen Vergütung an eine mehrjährige erfolgreiche Unternehmensentwicklung geknüpft.

DAS VERGÜTUNGSSYSTEM IM EINZELNEN

Der Aufsichtsrat legt auf Basis des Vergütungssystems für jedes Vorstandsmitglied eine konkrete Ziel-Gesamtvergütung fest, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens steht und die übliche Vergütung nicht ohne Weiteres übersteigt. Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe aller für die Gesamtvergütung maßgeblichen Vergütungsbestandteile zusammen. Bei der variablen Vergütung wird der Zielbetrag bei 100% Zielerreichung entsprechend der vertraglichen Regelung in den Dienstverträgen zugrunde gelegt.

Bei allen Vorstandsmitgliedern liegt der Anteil der festen Vergütung zwischen 60% und 75% der Ziel-Gesamtvergütung und somit der Anteil der variablen Vergütung zwischen 25% und 40% der Ziel-Gesamtvergütung. 20% der an die finanziellen Leistungsindikatoren gebundenen variablen Vergütung ist einer Mehrjährigkeit unterworfen.

1. FESTE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE

Die Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgehalt in zwölf monatlichen Raten. Zusätzlich werden Nebenleistungen in Form eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung gewährt. Das Unternehmen unterhält für die Vorstandsmitglieder ferner eine Unfallversicherung (Todesfall und Invaliditätsfall) und CTS KGaA übernimmt den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag an Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung sowie zur freiwilligen Rentenversicherung. Der Zuschuss beträgt 50% des jeweils gültigen Rentenversicherungssatzes bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Darüber hinaus sind die Vorstandsmitglieder in die D&O-Versicherung der CTS KGaA einbezogen.

2. VARIABLE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE

Als Kriterien für die Gewährung und die Höhe der variablen Vergütung werden die Umsatz- und EBIT-Entwicklung entsprechend der verabschiedeten Jahresplanung sowie darüber hinaus individuelle Ziele für jedes Mitglied des Vorstands vereinbart, die mit mehrjährigen Bonus- und Malusanreizen versehen sind.

Werden die geplanten Umsatzerlöse oder die EBIT-Ziele unterschritten, reduziert sich die jeweilige Tantiemekomponente prozentual um die entsprechende Planabweichung bis maximal 50% der jeweiligen variablen Vergütung. Wird die Planung um mehr als 50% unterschritten, verfallen die entsprechenden Tantiemeansprüche.

Die Malusregelung sieht vor, dass im Falle einer Unterschreitung der Umsatz- oder EBIT-Planung von mehr als 10% für ein Geschäftsjahr, der Zielwert für das nächste Geschäftsjahr für den jeweiligen variablen Vergütungsbestandteil überproportional um 20% gesenkt wird. Sofern die Planung in den beiden Folgejahren mindestens erreicht wird, werden die reduzierten Vergütungsbestandteile wieder ausgeglichen. Die variable Vergütung enthält somit mehrjährige Vergütungskomponenten, die an die nachhaltige Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren geknüpft sind. Die variablen Vergütungsteile weisen betragsmäßige Höchstgrenzen auf und tragen positiven und negativen Entwicklungen Rechnung. Es werden eindeutige und relevante Erfolgskriterien zugrunde gelegt, deren Überprüfung laufend durch den Aufsichtsrat erfolgt.

Der Umsatz ist der in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung des gebilligten und geprüften Konzernabschlusses der Gesellschaft für das jeweilige Geschäftsjahr ausgewiesene konsolidierte (Netto-)Umsatzerlös. Das EBIT entspricht dem in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung des gebilligten und geprüften Konzernabschlusses der Gesellschaft für das jeweilige Geschäftsjahr ausgewiesenen Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

Die persönlichen Ziele für jedes Mitglied des Vorstands werden jährlich vom Aufsichtsrat zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres festgelegt. Mittels der persönlichen Ziele kann der Aufsichtsrat die individuelle Leistung der Mitglieder des Vorstands und die Erreichung nicht-finanzieller Ziele beurteilen. Dies können z.B. wichtige finanzielle Kennzahlen oder Leistungen im Ressort, individuelle Beiträge zu bedeutenden bereichsübergreifenden Projekten oder relevante strategische Leistungen im Ressort oder die Realisierung von Schlüsselprojekten sein. Die Erfüllung der persönlichen Ziele wird durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen abhängig von dem Grad der Erfüllung der Kriterien für die Beurteilung der individuellen Leistung des Mitglieds des Vorstands bestimmt.

Die variablen Vergütungsteile werden im Monat der Feststellung des Konzernabschlusses, spätestens im Monat danach ausgezahlt.

3. MAXIMALVERGÜTUNG

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist in zweierlei Hinsicht begrenzt. Zum einen sind für die variablen, erfolgsabhängigen Bestandteile die Höchstgrenzen mit 100% des Zielbetrags festgelegt. Zum anderen hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung festgelegt, welche den tatsächlich zufließenden Gesamtbetrag der für ein bestimmtes Geschäftsjahr gewährten Vergütung (Festvergütung + Nebenleistungen + Auszahlung aus der variablen Vergütung) beschränkt. Diese Maximalvergütung beträgt für alle Vorstandmitglieder zusammen insgesamt EUR 12 Mio.

4. SONSTIGE MERKMALE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS

Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) sind vertraglich nicht vereinbart. In den Verträgen des CFO und des COO ist ein einjähriges Wettbewerbsverbot nach Vertragsbeendigung mit Karenzentschädigung enthalten. Die Entschädigung entspricht 100% der fixen und variablen Gesamtbezüge des letzten Geschäftsjahres vor Beendigung des Vertrages. Auf die Entschädigung sind die Einkünfte anzurechnen, welche das Vorstandsmitglied während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt. Das Unternehmen kann während des Bestehens dieses Vertrages jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verzichten.

Ein Anspruch des Unternehmens gegen die Mitglieder des Vorstands auf Rückzahlung des Auszahlungsbetrags der variablen Vergütung ("Clawback"), falls sich nach Auszahlung des Auszahlungsbetrags herausstellt, dass ein veröffentlichter Konzernabschluss, der den Bemessungszeitraum der variablen Vergütung betrifft, objektiv fehlerhaft war und daher nach den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften nachträglich korrigiert werden musste und unter Zugrundelegung des korrigierten Konzernabschlusses kein oder ein geringerer Auszahlungsbetrag der variablen Vergütung entstanden wäre ("Clawback-Event"), ist aufgrund der bestehenden Verträge der Vorstandsmitglieder aktuell nicht vertraglich vereinbart.

Der Aufsichtsrat beachtet bei der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands sowie bei der Dauer der Verträge die aktienrechtlichen Vorgaben des § 84 AktG. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder werden für die Dauer der jeweiligen Bestellung abgeschlossen. Bei einer Erstbestellung beträgt die Bestelldauer in der Regel drei Jahre, bei einer Wiederbestellung liegt die Höchstdauer bei fünf Jahren.

Hinsichtlich der vergütungsbezogenen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung des DCGK vom 28. April 2022 in Bezug auf die Punkte G.6 (Anteil langfristig variabler Vergütung), G.10 (Langfristig variable Vergütung) und G.11 (Möglichkeit des Einbehalts und der Rückforderung variabler Vergütungskomponenten) weicht die CTS KGaA von den jeweiligen Empfehlungen ab. Grund hierfür ist der Umstand, dass die aktuell mit den Vorständen der EVENTIM Management AG vereinbarten Anstellungsverträge entsprechende Regelungen nicht vorsehen. Zum einen hat sich aus Sicht des Aufsichtsrats der CTS KGaA das derzeitige System der variablen Vergütungen über einen langen Zeitraum gut bewährt. Zum anderen ist das Verfolgen einer langfristigen und nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung insbesondere schon dadurch sichergestellt, dass der Vorstandsvorsitzende mittelbar selbst wesentlicher Aktionär der Gesellschaft ist. Insofern ist von einer Interessenskongruenz von Vorstand und Aktionären auszugehen.

Unabhängig davon prüft der Aufsichtsrat das bestehende System der variablen Vergütung regelmäßig. Es wird angestrebt, beim Abschluss neuer sowie bei der Verlängerung bestehender Anstellungsverträge die Empfehlungen des DCGK zukünftig zu berücksichtigen. Aufgrund einer in der Hauptversammlung 2021 beschlossenen Satzungsänderung ist bereits die Möglichkeit geschaffen worden, im Rahmen des bedingten Kapitals ein Aktionenoptionsprogramm einzurichten, welches den Anforderungen der Empfehlungen G.6, G.10 sowie G.11 entspricht.

5. BERÜCKSICHTIGUNG DER VERGÜTUNGS- UND BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN DER ARBEITNEHMER BEI DER FESTSETZUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Vergütung des Vorstands. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung finden das Vergleichsumfeld der CTS KGaA (horizontaler Vergleich bezogen auf die Vergütung für Mitglieder des Vorstands) ebenso wie die unternehmensinterne Vergütungsstruktur (vertikaler Vergleich) Berücksichtigung. Der vertikale Vergleich nimmt Bezug auf das Verhältnis der Vergütung der Vorstandsmitglieder zur Vergütung der ersten Führungskräfteebene sowie der Gesamtbelegschaft der CTS KGaA. Der Aufsichtsrat berücksichtigt die Entwicklung der Vergütungen der beschriebenen Gruppen und wie sich das Verhältnis im Zeitablauf entwickelt hat.

6. VERFAHREN ZUR FEST- UND ZUR UMSETZUNG SOWIE ZUR ÜBERPRÜFUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS

Der Aufsichtsrat beschließt ein klares und verständliches Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder. Eine Überprüfung des Vergütungssystems führt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen, spätestens aber alle vier Jahre durch. Dabei führt der Aufsichtsrat einen Marktvergleich durch und berücksichtigt ferner insbesondere Veränderungen des Unternehmensumfelds, die wirtschaftliche Gesamtlage und Strategie des Unternehmens, Veränderungen und Trends der nationalen und internationalen Corporate Governance Standards und die Entwicklung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer. Bei Bedarf zieht der Aufsichtsrat externe Experten hinzu. Der Aufsichtsrat legt das beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre, zur Billigung vor. Billigt die Hauptversammlung das vorgelegte System nicht, legt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Billigung vor.

VORSTANDSVERGÜTUNG 2022

In dem der insgesamt gewährten und geschuldeten Vergütung des Jahres 2022 zugrundeliegenden Geschäftsjahr 2022 bzw. für die variable Vergütung des Geschäftsjahres 2021 lag der Schwerpunkt der Tätigkeit des Vorstands aufgrund der anhaltenden Corona-Krise in der Steuerung des Unternehmens durch die Corona-Krise und dem Neustart des Geschäfts nach Aufhebung der Corona-Beschränkungen. Aufgrund der mit den in Deutschland erhaltenen Coronahilfen verbundenen Auflagen wurde für das Geschäftsjahr 2021 keine variable Vergütung ausgezahlt. Hierdurch bedingt weicht auch die im Vergütungssystem vorgesehene Relation der einzelnen Vergütungsbestandteile ab.

GESAMTVERGÜTUNG 2022

Die Höhe der den Vorstandsmitgliedern insgesamt gewährten und geschuldeten Vergütungen belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf TEUR 4.306 (Vorjahr: TEUR 5.069). Die darin enthaltenen variablen Vergütungen für das Geschäftsjahr 2021 betragen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 763). Die gewährten Nebenleistungen beinhalten unter anderem die Bereitstellung von Firmenwagen. Im Berichtsjahr wurden für ehemalige Mitglieder des Vorstands keine Vergütungen ausgezahlt.

In den nachfolgenden Tabellen werden die einzelnen Vergütungskomponenten der Mitglieder des Vorstands einschließlich der Nebenleistungen unter Angabe der Werte, die bei 100%iger Zielerreichung im Maximum hätten erreicht werden können, für jedes Vorstandsmitglied individuell offengelegt. Die gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG "gewährte" und "geschuldete" Vergütung wird in den nachfolgenden Tabellen in dem Geschäftsjahr angegeben, in dem sie zugeflossen ("gewährt") oder fällig, aber noch nicht erfüllt ist ("geschuldet").

Vergütungen (in EUR) der gegenwärtigen und ehemaligen Vorstandsmitglieder:

Klaus-Peter Schulenberg | CEO
Gewährte und geschuldete Vergütungen 2021 relativer Anteil
in %
2022 relativer Anteil
in %
2022 (Max)
Festvergütung 2.800.000 84,5 2.800.000 99,5 2.800.000
Nebenleistungen 14.656 0,4 14.585 0,5 14.585
Summe (erfolgsunabhängig) 2.814.656 84,9 2.814.585 100,0 2.814.585
Einjährige variable Vergütung 500.000 15,1 0 0,0 0
Mehrjährige variable Vergütung 0 0,0 0 0,0 0
Summe (erfolgsbezogen) 500.000 15,1 0 0,0 0
Gesamtvergütung 3.314.656 100,0 2.814.585 100,0 2.814.585
Alexander Ruoff | COO
Gewährte und geschuldete Vergütungen 2021 relativer Anteil
in %
2022 relativer Anteil
in %
2022 (Max)
Festvergütung 750.000 83,6 750.000 97,0 750.000
Nebenleistungen 23.063 2,5 23.009 3,0 23.009
Summe (erfolgsunabhängig) 773.063 86,1 773.009 100,0 773.009
Einjährige variable Vergütung 125.000 13,9 0 0,0 0
Mehrjährige variable Vergütung 0 0,0 0 0,0 0
Summe (erfolgsbezogen) 125.000 13,9 0 0,0 0
Gesamtvergütung 898.063 100,0 773.009 100,0 773.009
Andreas Grandinger | CFO
Gewährte und geschuldete Vergütungen 2021 relativer Anteil
in %
2022 relativer Anteil
in %
2022 (Max)
Festvergütung 700.000 84,9 700.000 97,5 700.000
Nebenleistungen 18.149 2,2 18.047 2,5 18.047
Summe (erfolgsunabhängig) 718.149 87,1 718.047 100,0 718.047
Einjährige variable Vergütung 106.250 12,9 0 0,0 0
Mehrjährige variable Vergütung 0 0,0 0 0,0 0
Summe (erfolgsbezogen) 106.250 12,9 0 0,0 0
Gesamtvergütung 824.399 100,0 718.047 100,0 718.047

Die vom Aufsichtsrat festgelegte Maximalvergütung gemäß § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG und die durch die Hauptversammlung gebilligte Maximalvergütung von TEUR 12.000 für den Gesamtvorstand wurde im Geschäftsjahr 2022 eingehalten. Die maximale Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2022 beträgt TEUR 4.306 (Vorjahr: TEUR 5.768).

LEISTUNGSZUSAGEN FÜR DIE BEENDIGUNG DER VORSTANDSTÄTIGKEIT

Herr Andreas Grandinger ist mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aus dem Vorstand ausgeschieden. Ab dem 14. Januar 2023 ist Herr Andreas Grandinger von seinen Pflichten freigestellt. Sämtliche Leistungen, einschließlich Nebenleistungen gemäß Dienstvertrag, werden bis zum Vertragsende (13. April 2023) vertragsgemäß gewährt. Zusätzliche oder besondere Leistungen sind nicht vereinbart. Bezüglich der anteiligen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 wird Herr Andreas Grandinger dem bestehenden Vorstand gleichgestellt, wobei für die persönlichen Ziele ein Zielerreichungsgrad von 100% festgelegt wurde. Die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 wird pro rata temporis berechnet. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach Ende des Dienstvertrags besteht nicht.

VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Durch das ARUG II wurde § 113 Absatz 3 AktG neu gefasst. Gemäß § 113 Absatz 3 Sätze 1 und 2 AktG ist von der Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ein Beschluss zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Das Vergütungssystem, das für die Mitglieder des Aufsichtsrats seit dem 9. Mai 2017 gilt, haben die Aktionäre in der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2021 gebilligt.

Das Vergütungssystem wird in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung bewilligt wird. Eine variable Vergütung ist nicht vorgesehen. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die beschlossene Vergütung zeitanteilig (nach vollen Monaten). Die auf die Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet. Von der Hauptversammlung der Gesellschaft wurde am 9. Mai 2017 beschlossen, dass die feste jährliche Vergütung im Sinne von § 15 der Satzung ab dem Geschäftsjahr 2017 für die Mitglieder des Aufsichtsrats der CTS KGaA jeweils TEUR 50 und für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats TEUR 100 beträgt.

AUFSICHTSRATVERGÜTUNG 2022

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 wurde der Aufsichtsrat von drei der gesetzlich notwendigen Mitglieder auf vier Mitglieder erweitert. Herr Philipp Westermeyer wurde auf der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Herr Prof. Jobst W. Plog (Hamburg) gehörte dem Aufsichtsrat vom 1. Januar bis zum 12. Mai 2022 an, und Herr Dr. Cornelius Baur (München) ab dem 12. Mai 2022. Die feste jährliche Vergütung für die ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrats der CTS KGaA beträgt TEUR 50 (Vorjahr: TEUR 50) und die Vergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden beträgt TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 100). Die Mitglieder des Aufsichtsrats der CTS KGaA erhielten im Geschäftsjahr 2022 eine Vergütung von insgesamt TEUR 208 (Vorjahr: TEUR 175). Ein Auslagenersatz wurde für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 0) angefordert. Frau Dr. Schulenberg hat im Geschäftsjahr 2019 als ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats der CTS KGaA für das Jahr 2017 und für sämtliche nachfolgenden Jahre auf 50% ihrer zustehenden Aufsichtsratsvergütung verzichtet.

Die Aufsichtsratsmitglieder sind in der konzernweiten D&O Versicherung eingebunden.

Die gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG "gewährte" und "geschuldete" Vergütung wird in dem Geschäftsjahr angegeben, in dem sie zugeflossen ("gewährt") oder fällig, aber noch nicht erfüllt ist ("geschuldet"). Die gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2022 setzt sich wie folgt zusammen: Herr Dr. Kundrun TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 100), Herr Dr. Baur TEUR 0 (Mitglied seit 12. Mai 2022), Herr Prof. Plog (Mitglied bis 12. Mai 2022) TEUR 50 (Vorjahr: TEUR 50), Frau Dr. Schulenberg TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 25), Herrn Philipp Westermeyer TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 0).

Vergleichende Darstellung der Vergütungen der Organmitglieder und Arbeitnehmer gemäß § 162 (1) S.2 Nr. 2 AktG:

Veränderung
in %
Veränderung
in %
in EUR
Gesamtvergütung gegenwärtiger Vorstandsmitglieder 1 2021 zu 2020 2021 zu 2022 2022
Klaus-Peter Schulenberg, Chief Executive Officer 1
Festvergütung 33,1 0,0 2.814.585
Variable Vergütung -50,0 -100,0 0
Alexander Ruoff, Chief Operating Officer 2
Festvergütung 13,9 0,0 773.009
Variable Vergütung -90,0 -100,0 0
Andreas Grandinger, Chief Financial Officer (ab 14.4.2020) 2
Festvergütung 70,0 0,0 718.047
Variable Vergütung n/a -100,0 0

1 Vom 1. Juli 2020 bis 31.12.2020 wurde auf 50% der Festvergütung verzichtet.
2 Vom 1. Juli 2020 bis 31.12.2020 wurde auf 25% der Festvergütung verzichtet.

Veränderung
in %
Veränderung
in %
in EUR
Gesamtvergütung gegenwärtiger Aufsichtsratsmitglieder 2021 zu 2020 2021 zu 2022 2022
Dr. Bernd Kundrun 0,0 0,0 100.000
Dr. Cornelius Baur (ab 12. Mai 2022) n/a n/a 0
Prof. Jobst W. Plog (bis 12. Mai 2022) 0,0 0,0 50.000
Dr. Juliane Schulenberg 0,0 0,0 25.000
Philipp Westermeyer (ab 21. Mai 2021) n/a n/a 33.333
Veränderung
in %
Veränderung
in %
in EUR
Ertragsentwicklung 2021 zu 2020 2021 zu 2022 2022
Jahresergebnis der CTS KGaA gem. HGB 449,7 46,9 109.396.960
EBIT des CTS Konzerns gem. IFRS 334,5 116,1 318.957.986
Veränderung
in %
Veränderung
in %
in EUR
Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer auf Basis von FTE 2021 zu 2020 2021 zu 2022 2022
Arbeitnehmer der CTS KGaA 5,8 29,2 98.662
Arbeitnehmer des CTS Konzerns 7,6 37,8 82.665

Der deutliche Anstieg der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer resultiert nach Pandemie bedingtem Kurzarbeitergeld sowie Gehaltsverzicht aus Einmalzahlungen und Gehaltsnachzahlungen basierend auf den guten Ergebnissen des CTS Konzerns in beiden Segmenten Live Entertainment sowie Ticketing im Berichtsjahr.

Bei der Ermittlung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wurden festangestellte Mitarbeiter und Geschäftsführer einbezogen. In der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung enthalten. Für die Darstellung der Veränderung der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung wurde die Erleichterung gemäß § 26j Abs. 2 S.2 EGAktG in Anspruch genommen.

13. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungsgremien der CTS KGaA. Geschäftsleitung und Aufsichtsrat der CTS KGaA haben am 10. November 2022 nach § 161 AktG unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand der EVENTIM Management AG in einer zusammengefassten Erklärung gemäß § 289f und § 315d HGB zur Unternehmensführung. Die jeweils aktuellen sowie alle bisherigen Erklärungen dazu sind im Internet dauerhaft unter https://corporate.eventim.de/investor-relations/corporate-governance/ zugänglich.

 

Bremen, 9. März 2023

CTS Eventim AG & Co. KGaA
vertreten durch
EVENTIM Management AG
persönlich haftende Gesellschafterin

Der Vorstand

Klaus-Peter Schulenberg

Holger Hohrein

Alexander Ruoff

5. KONZERNABSCHLUSS 2022

KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022

AKTIVA

Kurzfristige Vermögenswerte 31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
Liquide Mittel (1) 1.074.507 965.190
Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen (2) 163.621 30.834
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (3) 113.393 54.483
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen (4) 3.807 1.971
Vorräte (5) 5.027 4.738
Geleistete Anzahlungen (6) 133.457 143.002
Forderungen aus Ertragsteuern (7) 5.292 5.951
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (8) 164.473 86.489
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte (9) 72.666 105.464
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (10) 0 847
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt 1.736.243 1.398.970
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwerte (11) 361.739 362.640
Sonstige immaterielle Vermögenswerte (12) 146.453 153.834
Sachanlagevermögen (13) 62.149 42.036
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (14) 117.444 127.730
Finanzanlagen (15) 1.556 1.701
Anteile an at equity bilanzierten Unternehmen (16) 133.311 113.795
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (3) 151 17
Geleistete Anzahlungen (6) 2.299 26.916
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (8) 8.393 19.211
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte (9) 14.189 10.269
Latente Steuern (17) 25.356 30.717
Langfristige Vermögenswerte, gesamt 873.039 888.866
Aktiva, gesamt 2.609.282 2.287.836

PASSIVA

31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten (18) 2.118 9.813
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (19) 232.622 119.723
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen (4) 8.154 6.420
Erhaltene Anzahlungen (20) 524.855 634.486
Sonstige Rückstellungen (21) 39.762 37.030
Steuerschulden (22) 91.980 52.704
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (23) 557.987 513.532
Leasingverbindlichkeiten (24) 18.049 17.973
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten (25) 117.963 84.643
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Verbindlichkeiten (10) 0 371
Kurzfristige Verbindlichkeiten, gesamt 1.593.491 1.476.695
Langfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten (18) 14.873 18.976
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (19) 1.303 0
Erhaltene Anzahlungen (20) 12.052 34.717
Sonstige Rückstellungen (21) 4.957 4.557
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (23) 9.217 20.577
Leasingverbindlichkeiten (24) 102.889 113.020
Pensionsrückstellungen (26) 6.000 13.201
Latente Steuern (17) 27.074 20.294
Langfristige Verbindlichkeiten, gesamt 178.366 225.342
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 96.000 96.000
Kapitalrücklage 1.890 1.890
Gesetzliche Rücklage 7.200 7.200
Gewinnrücklagen 629.501 424.609
Übrige Rücklagen -2.916 305
Eigene Anteile -52 -52
Summe Eigenkapital der Aktionäre der CTS KGaA (27) 731.623 529.952
Nicht beherrschende Anteile (28) 105.802 55.847
Eigenkapital, gesamt 837.426 585.799
Passiva, gesamt 2.609.282 2.287.836

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022

01.01.2022 - 31.12.2022
[TEUR]
01.01.2021 - 31.12.2021
[TEUR]
Umsatzerlöse (1) 1.925.803 407.821
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (2) -1.477.481 -327.110
Bruttoergebnis vom Umsatz 448.322 80.711
Vertriebskosten -111.458 -81.758
Allgemeine Verwaltungskosten -96.486 -62.192
Sonstige betriebliche Erträge (3) 114.569 222.774
Sonstige betriebliche Aufwendungen (4) -35.989 -11.954
Betriebsergebnis (EBIT) 318.958 147.581
Erträge / Aufwendungen aus Beteiligungen 215 164
Erträge / Aufwendungen aus at equity bilanzierten Unternehmen 12.853 -4.952
Finanzerträge (5) 26.554 8.329
Finanzaufwendungen (6) -17.277 -10.018
Ergebnis vor Steuern (EBT) 341.304 141.104
Steuern (7) -87.526 -47.835
Jahresergebnis 253.779 93.269
Zurechnung des Jahresergebnisses auf die
Aktionäre der CTS KGaA 203.802 87.909
Anteile anderer Gesellschafter 49.977 5.360
Ergebnis je Aktie (in EUR); unverwässert (= verwässert) 2,12 0,92
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien; unverwässert (= verwässert) 96 Mio. 96 Mio.

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022

01.01.2022 - 31.12.2022
[TEUR]
01.01.2021 - 31.12.2021
[TEUR]
Jahresergebnis 253.779 93.269
Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen nach Steuern 6.351 2.257
Posten, die anschließend nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 6.351 2.257
Gewinne und Verluste aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen -1.715 4.483
Anteil am sonstigen Ergebnis (Währungskursveränderungen), der auf at equity bilanzierte Unternehmen entfällt -999 1.166
Posten, die anschließend in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden -2.714 5.649
Sonstiges Ergebnis (netto) 3.638 7.906
Gesamtergebnis 257.416 101.175
Zurechnung des Gesamtergebnisses auf die
Aktionäre der CTS KGaA 200.581 90.966
Nicht beherrschenden Anteile 56.835 10.209

ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS

Eigenkapital der Aktionäre der CTS KGaA
Übrige Rücklagen
Gezeichnetes Kapital
[TEUR]
Kapitalrücklage
[TEUR]
Gesetzliche Rücklage
[TEUR]
Gewinnrücklagen
[TEUR]
Währungsumrechnung
[TEUR]
At equity bilanzierte Unternehmen
[TEUR]
Stand 01.01.2021 96.000 1.890 7.200 336.558 1.955 -2.007
Jahresergebnis 0 0 0 87.909 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 0 766 1.166
Gesamtergebnis
Dividenden 0 0 0 0 0 0
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 0 0 108 0 0
Sonstige Änderungen 0 0 0 33 0 0
Stand 31.12.2021 96.000 1.890 7.200 424.609 2.721 -841
Jahresergebnis 0 0 0 203.802 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 0 -5.808 -999
Gesamtergebnis
Dividenden 0 0 0 0 0 0
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 0 0 542 0 0
Sonstige Änderungen 0 0 0 548 0 0
Stand 31.12.2022 96.000 1.890 7.200 629.501 -3.087 -1.840
Eigenkapital der Aktionäre der CTS KGaA
Übrige Rücklagen
Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
[TEUR]
Eigene Anteile
[TEUR]
Summe Eigenkapital der Aktionäre der CTS KGaA
[TEUR]
Nicht beherrschende Anteile
[TEUR]
Eigenkapital, gesamt
[TEUR]
Stand 01.01.2021 -2.701 -52 438.844 47.139 485.982
Jahresergebnis 0 0 87.909 5.360 93.269
Sonstiges Ergebnis 1.126 0 3.057 4.849 7.906
Gesamtergebnis 90.966 10.209 101.175
Dividenden 0 0 0 -1.049 -1.049
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 0 108 -468 -360
Sonstige Änderungen 0 0 33 17 50
Stand 31.12.2021 -1.575 -52 529.952 55.847 585.799
Jahresergebnis 0 0 203.802 49.977 253.779
Sonstiges Ergebnis 3.587 0 -3.220 6.858 3.638
Gesamtergebnis 0 200.581 56.835 257.416
Dividenden 0 0 0 -6.330 -6.330
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 0 542 -550 -8
Sonstige Änderungen 0 0 548 0 548
Stand 31.12.2022 2.012 -52 731.623 105.802 837.426

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022

A. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 01.01.2022 - 31.12.2022
[TEUR]
01.01.2021 - 31.12.2021
[TEUR]
Jahresergebnis 253.779 93.269
Abschreibungen und Wertminderungen 60.582 55.501
Veränderung Pensionsrückstellungen -7.511 -3.229
Latenter Steueraufwand / -ertrag 9.255 833
Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge -16.528 2.559
Gewinn / Verlust aus Anlagenabgängen -6.324 -62
Zinsaufwendungen / -erträge -276 3.714
Steueraufwand 78.270 47.002
Erhaltene Zinsen 3.631 654
Gezahlte Zinsen -2.062 -2.955
Gezahlte Ertragsteuern -36.545 -31.420
Erhöhung (-) / Abnahme (+) der Vorräte -840 332
Erhöhung (-) / Abnahme (+) der geleisteten Anzahlungen 34.741 -67.861
Erhöhung (-) / Abnahme (+) der Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen -132.964 -30.000
Erhöhung (-) / Abnahme (+) der Forderungen und sonstige Vermögenswerte -107.365 -89.345
Erhöhung (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen 15.769 -6.071
Erhöhung (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten 33.415 529.822
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 179.027 502.741
B. Cashflow aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -24.757 -22.706
Auszahlungen für Investitionen in Gegenstände des Sachanlagevermögens -28.766 -12.332
Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen -1.079 -1
Auszahlungen für Investitionen in Anteile an at equity bilanzierte Unternehmen -9.045 -17.744
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten 286 526
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 106 173
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 49 44
Dividenden von at equity bilanzierten Unternehmen 3.732 1.811
Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel 6.098 -11.508
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen abzüglich liquider Mittel 9.377 -887
Cashflow aus Investitionstätigkeit -44.001 -62.623
C. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzkrediten 0 323
Einzahlungen aus der Veränderung der Beteiligungsquote von Tochtergesellschaften 0 450
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten -4.305 -200.357
Auszahlungen für den Erwerb an bereits konsolidierten Tochterunternehmen 0 -4.890
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten -19.252 -17.160
Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile -6.330 -1.049
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -29.887 -222.682
D. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 105.140 217.436
Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelbestands 4.474 6.572
Konsolidierungskreisbedingte Änderung des Finanzmittelbestands -297 0
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 965.190 741.182
E. Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1.074.507 965.190
F. Zusammensetzung des Finanzmittelbestands
Liquide Mittel 1.074.507 965.190
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1.074.507 965.190

KONZERNANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022

1. GRUNDSÄTZE

1.1 STRUKTUR UND GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DES KONZERNS

In den Konzernabschluss sind neben der CTS Eventim AG & Co. KGaA (im Folgenden: CTS KGaA) als Mutterunternehmen alle wesentlichen Beteiligungen einbezogen. Die CTS KGaA, Rablstraße 26, 81669 München, Deutschland, ist unter HRB 212700 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Sitz der Verwaltung ist Bremen. Die CTS KGaA ist an der Frankfurter Börse unter der WKN 547030 gelistet und im Börsenindex MDAX enthalten.

Die Geschäftsleitung der CTS KGaA wird von der EVENTIM Management AG, Hamburg, wahrgenommen. Die Vertretung der EVENTIM Management AG, Hamburg, erfolgt durch den Vorstand.

Der CTS Konzern ist in die zwei Segmente Ticketing und Live Entertainment gegliedert und im Markt für Freizeitveranstaltungen tätig. Gegenstand des Segments Ticketing ist die Herstellung, der Verkauf, die Vermittlung, der Vertrieb und die Vermarktung von Eintrittskarten für Konzerte, Theater, Kunst, Sport und andere Veranstaltungen im In- und Ausland, insbesondere unter Verwendung elektronischer Datenverarbeitung und moderner Kommunikations- und Datenübertragungstechniken. Gegenstand des Segments Live Entertainment ist die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere im Musik- und Konzertbereich, sowie die Vermarktung von Musikproduktionen und der Betrieb von Veranstaltungsstätten.

Der von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüfte Jahresabschluss der CTS KGaA, der Konzernabschluss der CTS KGaA und ihrer Tochtergesellschaften und der zusammengefasste Lagebericht und deren elektronische Wiedergabe im "European Single Electronic Format" werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der vorliegende Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht wurden am 9. März 2023 durch den Vorstand der EVENTIM Management AG, Hamburg, zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freigegeben. Die Billigung des Abschlusses erfolgte in der Sitzung des Aufsichtsrates am 16. März 2023.

1.2 GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG

Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e (1) HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Dabei werden den Umsatzerlösen die zu ihrer Erzielung angefallenen Aufwendungen gegenübergestellt, die grundsätzlich den Funktionsbereichen Herstellung, Vertrieb und allgemeine Verwaltung zugeordnet werden.

Die Vergleichszahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beziehen sich auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Im Geschäftsbericht sind alle Beträge jeweils für sich kaufmännisch auf Tausend Euro gerundet. Aufgrund der Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen.

1.3 NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS IN 2022

Die folgenden neuen und geänderten Standards waren am oder nach dem 1. Januar 2022 erstmalig anzuwenden:

―

Änderungen an IAS 37 "Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen " - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages

―

Änderungen an IAS 16 "Sachanlagen" - Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet

―

Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" - Verweis auf das Rahmenkonzept

―

Jährliche Verbesserungen im Rahmen des Annual-Improvement-Prozess 2018 - 2020 - Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41

Aus den neu anzuwendenden und geänderten Standards und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

1.4 NEUE, ABER NOCH NICHT ANGEWENDETE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN

Das IASB und das IFRS Interpretations Committee (IFRIC) haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2022 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und noch nicht im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 angewendet wurden.

In das EU-Recht übernommen:

Anzuwenden am oder nach dem 1. Januar 2023:

―

IFRS 17 "Versicherungsverträge" und Änderungen an IFRS 17

―

Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IFRS Practice Statement 2 - Angabe der Rechnungslegungsmethoden

―

Änderungen an IAS 8 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler" - Definition "rechnungslegungsbezogener Schätzungen"

―

Änderungen an IAS 12 "Ertragsteuern" - Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion bestehen

Noch nicht in das EU-Recht übernommen:

Anzuwenden am oder nach dem 1. Januar 2024:

―

Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" - Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig und Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants

―

Änderungen an IFRS 16 "Leasingverhältnisse" - Leasingverbindlichkeit bei einem Sale - und Leaseback

Standards, deren Anwendungszeitpunkt erst nach dem Bilanzstichtag liegen, wurden nicht vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen aus noch nicht angewendeten Rechnungslegungsvorschriften auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden derzeit noch untersucht, sodass eine verlässliche Schätzung der Effekte derzeit noch nicht möglich ist.

1.5 WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

In den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, die die CTS KGaA mittelbar oder unmittelbar beherrscht. Beherrschung liegt vor, wenn die CTS KGaA Verfügungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten hat, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und sie die Fähigkeit besitzt, ihre Verfügungsmacht zu nutzen, um die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit, die sich auf Entscheidungen hinsichtlich der maßgeblichen Tätigkeiten bezieht. Soweit der CTS Konzern bei Tochtergesellschaften keine Stimmrechtsmehrheit hält, kann aufgrund vertraglicher Vereinbarungen eine Beherrschungsmöglichkeit bestehen. Bei der Beurteilung, ob Kontrolle vorliegt, werden die Existenz und Auswirkung substanzieller potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, berücksichtigt. Die Konsolidierung erfolgt grundsätzlich zum Erwerbszeitpunkt, zum Zeitpunkt der Beherrschung oder bei Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenzen für die Einbeziehung in den Konzernkreis.

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden grundsätzlich nach einheitlichen Ansatz- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Bilanzstichtag der vollkonsolidierten Gesellschaften entspricht grundsätzlich dem der CTS KGaA als Mutterunternehmen. Das Geschäftsjahr der HOI Gruppe und der Palazzo Gesellschaften ist davon abweichend, sie erstellen jedoch einen Zwischenabschluss zum 31. Dezember.

Wenn die CTS KGaA auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung eine Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem oder mehreren Partnern führt und die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Gesellschaft besitzen, handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture). Dazu werden auch Gesellschaften gerechnet, bei denen der CTS Konzern zwar über eine Mehrheit oder Minderheit der Stimmrechte verfügt, bei denen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen die Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten jedoch nur einstimmig getroffen werden können. Diese Joint Ventures werden nach der Equity-Methode bilanziert.

Beteiligungen an Unternehmen, bei denen ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden ebenfalls nach der Equity-Methode bilanziert; dies ist grundsätzlich bei einem Stimmrechtsanteil zwischen 20% und 50% der Fall.

Die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen werden zunächst mit dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital angesetzt. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals fließen ins Beteiligungsergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung ein. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem at equity bilanzierten Unternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen zuzüglich weiterer langfristiger Darlehen, deren Tilgung in der näheren Zukunft nicht erwartet werden kann, entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das at equity bilanzierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das at equity bilanzierte Unternehmen Zahlungen geleistet.

Umsätze, Zwischenergebnisse, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden eliminiert.

UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE UND NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE

Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode, bei der der Kaufpreis dem neu bewerteten, anteiligen Netto-Reinvermögen des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt wird. Dabei sind die Wertverhältnisse zum Erwerbszeitpunkt zugrunde zu legen, der dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt wurde. Ansatzfähige Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens werden unabhängig von vorliegenden Anteilen ohne beherrschenden Einfluss grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten in der Konzernbilanz ausgewiesen. Kann auf Börsen- oder Marktpreise nicht zurückgegriffen werden, werden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis der verlässlichsten verfügbaren Informationen ermittelt, die auf Marktpreisen für vergleichbare Vermögenswerte oder auf geeigneten Bewertungsverfahren beruhen. Immaterielle Vermögenswerte sind separat anzusetzen, wenn sie eindeutig abgrenzbar sind oder ihr Ansatz auf einem vertraglichen oder anderen Recht basiert. Sie sind insoweit nicht im Geschäfts- oder Firmenwert enthalten.

Ist der gezahlte Kaufpreis höher als das neu bewertete anteilige Netto-Reinvermögen zum Erwerbszeitpunkt, wird der positive Differenzbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Ein negativer Differenzbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden sofort ergebniswirksam aufgelöst. Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgt entweder zu Anschaffungskosten (Partial-Goodwill-Methode) oder zum beizulegenden Zeitwert (Full-Goodwill-Methode). Das gegebene Wahlrecht kann einzelfallweise ausgeübt werden. Im CTS Konzern wird grundsätzlich die Partial-Goodwill-Methode angewandt.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Verträge, die den CTS Konzern zum Kauf von Eigenkapitalinstrumenten seiner Tochtergesellschaften verpflichten, begründen eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwertes des Kaufpreises. Dies gilt auch dann, wenn die Kaufverpflichtung nur bei Ausübung eines Optionsrechtes durch den Vertragspartner zu erfüllen ist. Die Verpflichtung ist unabhängig von der Wahrscheinlichkeit der Ausübung zu bilanzieren. Diese gilt auch beim Terminkauf von nicht beherrschenden Anteilen und bei Andienungsrechten (Put Option), die Minderheitsgesellschaftern eingeräumt werden. Die erstmalige Erfassung der Verpflichtung aus Put Optionen der Minderheitsgesellschafter erfolgt als eine Reduktion der nicht beherrschenden Anteile, wenn die Chancen und Risiken bereits auf den CTS Konzern übertragen werden oder als eine Reduktion des Eigenkapitals der Anteilseigner des CTS Konzerns, wenn dies nicht der Fall ist. Die Folgebewertung der Verbindlichkeiten erfolgt, vorbehaltlich einer Ausübung der Put Optionen, zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode. Die laufende Aufzinsung erfolgt auf Basis des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Änderungen der erwarteten Zahlungen auf Grund von geänderten Erwartungen hinsichtlich des Ausübungspreises führen zu einer erfolgswirksamen Anpassung des Buchwerts der Verbindlichkeiten. Der neue Buchwert ergibt sich aus dem Barwert der geänderten erwarteten Zahlungsströme unter Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes als Diskontierungssatz. Werden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen Put Optionen eingeräumt, wird einzelfallbezogen analysiert, ob die Chancen und Risiken auf den CTS Konzern übergehen oder bei den Minderheitsgesellschaftern verbleiben. Bei Fair Value Optionen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Chancen und Risiken bei den Minderheitsgesellschaftern liegen.

GRUNDLAGEN DER WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Geschäftstransaktionen der Konzerngesellschaften, die nicht in der funktionalen Währung der Konzerngesellschaft vorgenommen werden, werden zum Transaktionskurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Die Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften, deren Währung nicht der Euro ist, erfolgt nach der funktionalen Umrechnungsmethode. Die funktionale Währung der Unternehmensteile außerhalb Deutschlands ist aufgrund der Geschäftstätigkeiten dieser Einheiten die lokale Landeswährung. Entsprechend werden Vermögenswerte und Schulden der Unternehmensteile außerhalb Deutschlands bzw. außerhalb des Euro-Währungsgebietes mit dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden mit dem Durchschnittskurs des jeweiligen Geschäftsjahres umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden in den übrigen Rücklagen ausgewiesen.

LIQUIDE MITTEL

Die liquiden Mittel beinhalten Bankguthaben und Kassenbestände mit Restlaufzeiten von drei Monaten oder weniger ab Erwerbszeitpunkt. Fremdwährungsbestände werden zum jeweiligen Stichtagskurs umgerechnet.

FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird erfasst, wenn gegen den Kunden ein unbedingter Anspruch auf Gegenleistung besteht. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem Transaktionspreis erfasst, der den Betrag der vom Unternehmen erwarteten Gegenleistung für verpflichtende Warenlieferungen oder Serviceleistungen an Kunden darstellt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich einer Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste bewertet.

VORRÄTE

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und abzüglich erhaltener Boni oder Skonti, bzw. zu Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Abschlussstichtag angesetzt.

GELEISTETE ANZAHLUNGEN

Die geleisteten Anzahlungen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

FINANZINSTRUMENTE

Zu den Finanzinstrumenten des Konzerns gehören liquide Mittel, Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen, sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Finanzanlagen, Finanzverbindlichkeiten und Derivate.

Liquide Mittel enthalten vorwiegend Guthaben bei Kreditinstituten.

Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen enthalten im Wesentlichen ein Wertpapierportfolio, Termingelder und Anleihen.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte enthalten zum einen originäre finanzielle Vermögenswerte wie Forderungen aus Ticketgeldern, Darlehensforderungen gegen nahestehende Unternehmen, Factoringforderungen sowie Forderungen gegen Veranstalter. Zum anderen werden innerhalb des Postens positive Marktwerte derivativer Finanzinstrumente ausgewiesen, sofern solche im Geschäftsjahr vorhanden sind.

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen originäre finanzielle Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketeinnahmen. Zudem werden die negativen Marktwerte derivativer Finanzinstrumente in dieser Position ausgewiesen, sofern diese im Geschäftsjahr vorhanden sind.

In den Finanzanlagen werden Beteiligungen ausgewiesen, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 10, IFRS 11 und IAS 28 fallen.

Finanzverbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Finanzkredite, Verbindlichkeiten aus Put Optionen von Minderheitsgesellschaftern und aus Kaufpreisverpflichtungen aus Anteilserwerben von bereits konsolidierten Tochtergesellschaften.

KLASSIFIZIERUNG UND BEWERTUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden Bewertungskategorien unterteilt:

―

solche, die in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (erfolgsneutral oder erfolgswirksam)

―

solche, die in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Die Klassifizierung basiert auf der Bestimmung des zur Steuerung des finanziellen Vermögenswertes verwendeten Geschäftsmodells sowie der Analyse der vertraglichen Zahlungsströme.

Die Bestimmung des Geschäftsmodells eines finanziellen Vermögenswertes erfolgt in Gruppen von Verträgen mit gleichartiger Struktur. Das Geschäftsmodell zur Steuerung eines finanziellen Vermögenswertes ist durch bestimmte Aktivitäten gekennzeichnet. Dazu gehören unter anderem, wie die Performance des Portfolios bewertet und an das Management berichtet wird, welche Risiken sich auf die Performance auswirken und wie diese gesteuert werden. Weitere Aspekte zur Beurteilung des Geschäftsmodells sind Häufigkeit, Volumen, Zeitpunkt und Gründe für Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten in der Vergangenheit. Hieraus ergeben sich folgende allgemeingültige Geschäftsmodelle:

"Halten": Die Zielsetzung des Geschäftsmodells besteht darin, finanzielle Vermögenswerte zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen.

"Halten und Verkaufen": Die Zielsetzung des Geschäftsmodells besteht darin, vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen und finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen.

"Sonstige": Hierbei handelt es sich um eine Residualkategorie, sofern die zuvor genannten Geschäftsmodelle nicht einschlägig sind.

Die Analyse der vertraglichen Zahlungsströme erfolgt auf Einzelvertragsebene. Es wird überprüft, ob die Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes ausschließlich aus Zins- und/oder Tilgungszahlungen im Sinne eines Standardkreditvertrages resultieren oder ob vertragliche Bestandteile existieren, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme verändern, sodass die genannten Bedingungen nicht erfüllt werden. Hierzu wird der Vertrag hinsichtlich Vorauszahlungs- oder Verlängerungsoptionen, variablen Bestandteilen und bedingten Ereignissen analysiert.

Aus der Bestimmung des Geschäftsmodells und der Prüfung des Zahlungsstromkriteriums ergeben sich die folgenden Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte:

Ist das Geschäftsmodell "Halten" einschlägig und das Zahlungsstromkriterium erfüllt, wird der finanzielle Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten folgebewertet.

Ist das Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" einschlägig und das Zahlungsstromkriterium erfüllt, wird der finanzielle Vermögenswert erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet.

Ist das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt oder das Geschäftsmodell "Sonstige" einschlägig, wird der finanzielle Vermögenswert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet.

Eigenkapitalinstrumente erfüllen das Zahlungsstromkriterium per Definition nicht. Daher sind diese in der Folgebewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Es besteht ein Wahlrecht, Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Dieses Wahlrecht wird im Konzern aktuell nicht angewendet. Die Definition eines Eigenkapitalinstruments erfüllen aktuell die in den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen und Anteile an aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidierter Unternehmen.

Originäre finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Bei der Ersterfassung von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden die Transaktionskosten als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die erstmalige Erfassung finanzieller Vermögenswerte (erfolgsneutral oder zu fortgeführten Anschaffungskosten) erfolgt hingegen zum Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten.

Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen (Wertpapierportfolio) und Finanzanlagen werden in der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Nettogewinne und -verluste aus diesen Finanzinstrumenten beinhalten Zinsen, Dividenden und Effekte aus der Bewertung zum jeweiligen Stichtag.

Liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen nahestehende Unternehmen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Nettogewinne und -verluste aus diesen Finanzinstrumenten beinhalten Zinsen, Fremdwährungseffekte und Wertminderungen.

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten Factoringforderungen gegen einen externen Dienstleister. Hierbei handelt es sich um echtes Factoring. Es werden alle wesentlichen Chancen und Risiken übertragen. Der CTS Konzern erbringt keine weiteren Leistungen im Zusammenhang mit den veräußerten Forderungen.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Chancen und Risiken aus dem Eigentum übertragen hat, sowie wenn keine begründbare Erwartung mehr besteht, dass die Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert vereinnahmt werden. Anzeichen hierfür sind beispielsweise ein Insolvenzverfahren, andauernde Zahlungsschwierigkeiten oder hohe Bestände an überfälligen Forderungen des Vertragspartners.

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden zum Zeitpunkt der Ersterfassung zum Zeitwert abzüglich Transaktionskosten und nachfolgend unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die finanzielle Verbindlichkeit getilgt ist - d.h. die im Vertrag genannten Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Nettogewinne und -verluste beinhalten Zinsaufwendungen und Fremdwährungseffekte.

Derivative Finanzinstrumente werden zum Handelstag bilanziert und sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu erfassen. Der positive oder negative Marktwert wird zum Bilanzstichtag unter sonstigen finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten ausgewiesen. Derivate aus Unternehmenstransaktionen (wie z.B. Put Optionen) werden grundsätzlich in den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

WERTMINDERUNGEN VON FINANZINSTRUMENTEN

Die Vorschriften zur Wertminderung sehen die aufwandswirksame Berücksichtigung künftig erwarteter Verluste der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte bei erstmaliger Erfassung vor.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen nahestehende Unternehmen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie Forderungen aus Ticketgeldern wird der vereinfachte Ansatz verwendet, welcher den erwarteten Kreditverlust über die Gesamtlaufzeit der jeweiligen finanziellen Vermögenswerte berücksichtigt. Darin werden je Gesellschaft und je Überfälligkeitszeitraum die zu erwartenden Ausfälle, basierend auf historischen Erfahrungswerten der vergangenen drei Geschäftsjahre, ermittelt. Diese werden um makroökonomische Faktoren des jeweiligen Landes bereinigt. Forderungen mit einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen werden zusätzlich einer Detailanalyse unterzogen. Liegen Hinweise auf konkrete finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners vor, wird die Forderung abhängig vom Sachverhalt teilweise wertgemindert, oder vollständig abgeschrieben. Im vereinfachten Ansatz werden Forderungen mit einer Überfälligkeit von bis zu 90 Tagen als "nicht in der Bonität beeinträchtigt" klassifiziert. Forderungen mit einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen werden als "in der Bonität beeinträchtigt" klassifiziert.

Der generelle Ansatz ist für alle weiteren zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte einschlägig (liquide Mittel, Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen, Forderungen gegen nahestehende Unternehmen (Darlehen) und sonstige finanzielle Vermögenswerte). Dieser sieht für finanzielle Vermögenswerte, die nicht in der Bonität beeinträchtigt sind, die Ermittlung des erwarteten Ausfalls für die nächsten 12 Monate vor. Sobald ein signifikanter Anstieg des Ausfallrisikos vorliegt, ist der erwartete Ausfall für die Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes zu ermitteln. Dies tritt ein, wenn der Vertragspartner mit einer Zahlung mehr als 30 Tage überfällig ist oder Hinweise auf finanzielle Schwierigkeiten vorliegen. Falls sich die finanziellen Schwierigkeiten durch bestimmte objektive Hinweise konkretisieren, handelt es sich um einen finanziellen Vermögenswert, der in der Bonität beeinträchtigt ist. Zur Ermittlung des erwarteten Ausfallrisikos werden Ratingklassen mit einer hinterlegten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeit auf Basis externer Marktdaten zu Grunde gelegt.

IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer und Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.

Eigene Softwareentwicklungskosten werden aktiviert, soweit sie die in IAS 38 genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Kosten für Softwareentwicklungen werden aktiviert, sofern die Ergebnisse in neuen oder verbesserten Produkten resultieren. Voraussetzung für die Aktivierung ist, dass die Entwicklungskosten verlässlich ermittelt werden können, die Softwareprodukte/-module technisch und wirtschaftlich realisierbar sind sowie zukünftiger Nutzen daraus wahrscheinlich ist. Die der Software direkt zurechenbaren Kosten umfassen die Personalkosten für die an der Entwicklung beteiligten Mitarbeiter sowie einen angemessenen Teil der entsprechenden Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten für Software werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben.

Den planmäßigen Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde:

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Software, Lizenzen und ähnliche Rechte: zwischen 1 - 17 Jahre und in Ausnahmefällen eine unbegrenzte Nutzungsdauer

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Marke: zwischen 5 - 18 Jahre

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Kundenstamm: zwischen 5 - 15 Jahre

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken: zwischen 3 - 33 Jahre

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Technische Anlagen und Maschinen: zwischen 3 - 5 Jahre

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Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: zwischen 3 - 25 Jahre

Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IAS 36 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Unit; CGU) aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt auf diejenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss, bei dem der Geschäfts- oder Firmenwert entstand, Nutzen ziehen. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen im CTS Konzern den Segmenten. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich zum 31. Dezember sowie unterjährig beim Vorliegen eines Anhaltspunktes von Wertminderungen einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen.

Der Konzern beurteilt regelmäßig die Werthaltigkeit der Buchwerte der in den Anwendungsbereich des IAS 36 fallenden Vermögenswerte. Falls Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass der Buchwert eines solchen Vermögenswertes unter Umständen den beizulegenden Wert nicht mehr erreicht, führt der Konzern einen Vergleich zwischen dem erzielbaren Betrag und dem Bilanzwert jenes Vermögenswertes durch (Werthaltigkeitstest). Falls die Werthaltigkeit des Vermögenswertes nicht mehr gegeben ist, bucht der Konzern eine Wertminderung zur Abschreibung des Vermögenswertes auf den erzielbaren Betrag. Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwertes dürfen nicht rückgängig gemacht werden.

Zum 31. März 2022 wurde ein anlassbezogener Wertminderungstest der sonstigen immateriellen Vermögenswerte durchgeführt, da aufgrund des Russland-Ukraine Krieges Anhaltspunkte für eine Verminderung eines Kundenstamms im Zusammenhang mit einer Tochtergesellschaft in Russland vorlagen. Bei der Werthaltigkeitsprüfung wurde mit einem länderspezifischen gewichteten Kapitalkostensatz von 12,8% diskontiert. Der Zeitwert wurden auf Grundlage der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfes des immateriellen Vermögenswertes wurde der laufzeitadäquate beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten dem Buchwert der zugeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit zum Bewertungsstichtag gegenübergestellt. Es ergab sich eine Wertminderung in Höhe von TEUR 2.320.

Zum 31. Dezember 2022 wurde gemäß IAS 36 die jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte in den beiden Segmenten Ticketing und Live Entertainment vorgenommen. Für sonstige immaterielle Vermögenswerte, z.B. spezifische Kundenstämme und Marken, Nutzungsrechte an Veranstaltungsstätten sowie für at equity bilanzierte Unternehmen wurden ebenfalls Wertminderungstests durchgeführt. Bei diesen Wertminderungstests ergab sich kein Wertminderungsbedarf (vgl. Erläuterungen zur Konzernbilanz Punkt 12).

LEASINGVERHÄLTNISSE

Vermögenswerte (das Recht zur Nutzung des Leasinggegenstands) und finanzielle Verbindlichkeiten (die Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten) werden gemäß IFRS 16 in der Bilanz angesetzt. Die Vorschriften des Standards werden im CTS Konzern nur auf materielle Vermögenswerte angewendet. Die Aktivierung von Nutzungsrechten betrifft im Wesentlichen Veranstaltungsstätten, angemietete Büroräume bzw. -gebäude und Fahrzeuge für Mitarbeiter.

Im CTS Konzern wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, auf eine Aktivierung des Nutzungsrechtes und eine Passivierung der Verpflichtung für kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit ein Jahr oder weniger) und Leasingverhältnisse über Leasinggegenstände von geringem Wert (Nettoneuwert EUR 5.000 oder weniger) zu verzichten. Darüber hinaus hat der CTS Konzern die im Mai 2020 veröffentlichte und bis Juni 2022 verlängerte Erleichterung in der Bilanzierung von Mietkonzessionen für solche Mietkonzessionen angewandt, die als unmittelbare Folge der COVID-19-Pandemie gewährt werden und die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Der im Berichtszeitraum erfolgswirksam erfasste Betrag, der die Änderungen der Leasingzahlungen im Zusammenhang mit den Leasingverhältnissen widerspiegelt, für die der CTS Konzern den Behelf für die COVID-19-bedingte Mietkonzessionen angewandt hat, beträgt TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 264).

Die Abschreibung der Vermögenswerte erfolgt über die Laufzeit der zugrundeliegenden Leasingverträge. Für einzelne Verträge - vor allem für Veranstaltungsstätten und Gebäude - bestehen teilweise Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen. Kann unter Berücksichtigung aller Sachverhalte mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass diese Optionen ausgeübt werden, werden sie in die Ermittlung des Leasingzeitraums einbezogen. Ändern sich die Einschätzungen bezüglich der Optionen, werden die entsprechenden Verträge neu bewertet.

Zur Barwertermittlung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten wird je Vertrag, sofern kein dem Leasingverhältnis zugrunde liegender Zinssatz bestimmbar ist, ein währungsspezifischer Grenzfremdkapitalzinssatz verwendet. Zur Ermittlung der Grenzfremdkapitalzinssätze wurden Referenzzinssätze für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren aus den Renditen von Unternehmensanleihen oder, wenn nicht verfügbar, Staatsanleihen abgeleitet. Des Weiteren wurde ein länderspezifisches Risiko berücksichtigt.

Die Erfassung der Zinsaufwendungen erfolgt im Finanzergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung.

OPERATING-LEASINGVERHÄLTNIS

Leasingtransaktionen, bei denen der CTS Konzern Leasinggeber ist, sind ausschließlich als OperatingLeasingverhältnisse zu klassifizieren. In diesem Fall verbleibt ein verleaster Gegenstand in der Konzernbilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Die Leasingzahlungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst.

LATENTE STEUERN

Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften sowie für steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Aktive latente Steuern werden angesetzt, sofern es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, mit dem die abzugsfähige temporäre Differenz oder der Verlustvortrag verrechnet werden kann. Insbesondere bei steuerlichen Verlustvorträgen wird auf einen angemessenen geschäftsbezogenen Planungshorizont je Gesellschaft abgestellt. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden mit den geltenden Steuersätzen bewertet, die voraussichtlich auf das zu versteuernde Einkommen in den Jahren, in denen diese zeitlichen Unterschiede voraussichtlich angerechnet oder beglichen werden, anzuwenden sind. Die Auswirkung eines geänderten Steuersatzes auf latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten wird grundsätzlich ertragswirksam erfasst.

RÜCKSTELLUNGEN

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, mit deren Inanspruchnahme wahrscheinlich zu rechnen ist. Die Rückstellung wird mit dem Betrag angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der erwarteten Ausgaben darstellt, die zur Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich sind. Langfristige Rückstellungen werden, soweit sich aus der Diskontierung ein wesentlicher Effekt ergibt, mit ihrem Barwert angesetzt. Dabei wird ein laufzeit- und währungsadäquater, risikoloser Zinssatz verwendet. Eine Aufzinsung bei negativen Zinssätzen erfolgt nicht.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für leistungsorientierte Versorgungspläne gebildet. Dabei handelt es sich um Verpflichtungen des Unternehmens aus Anwartschaften und laufenden Leistungen an berechtigte Mitarbeiter. Die Höhe der Leistung ist dabei von Betriebszugehörigkeit und Vergütungsstufe des Mitarbeiters abhängig. Die Bewertung erfolgt jährlich im Rahmen versicherungsmathematischer Gutachten. Dabei wird die Verpflichtung mittels Projected-Unit-Credit-Methode unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Annahmen ermittelt. Soweit Vermögenswerte bestehen, die die Kriterien für Planvermögen erfüllen, werden diese zum beizulegenden Zeitwert mit der versicherungsmathematisch ermittelten Verpflichtung saldiert. Die Nettoverpflichtung wird als Rückstellung in der Bilanz ausgewiesen.

BILANZIERUNG VON STAATLICHEN ZUSCHÜSSEN UND UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHMEN

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen seitens der Gesetzgeber im In- und Ausland beschlossen, die der wirtschaftlichen Unterstützung von Unternehmen dienen. In Fällen, in denen eine Zuwendung als Ausgleich für bereits entstandene Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne erwarteten künftig damit verbundenen Aufwand gezahlt wird, ist diese zu dem Zeitpunkt in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, zu dem der entsprechende Anspruch entsteht, sofern eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendungen der öffentlichen Hand werden in der Bilanz bis zur Zahlung als sonstiger nicht finanzieller Vermögenswert und in den sonstigen betrieblichen Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

ABBILDUNG GESETZLICHER REGELUNGEN FÜR ABGESAGTE UND VERSCHOBENE VERANSTALTUNGEN

Zur Verbesserung der Liquiditätslage der Unternehmen hat der Gesetzgeber in einzelnen Märkten wie Deutschland, Österreich und Italien im Geschäftsjahr 2020 eine Veranstalter-Gutscheinlösung eingeführt. Inhaber einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung, die sie wegen der COVID-19-Pandemie nicht besuchen konnten, bzw. den Nachholtermin nicht wahrnehmen können oder wollen, bekommen anstelle der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein, der zum Besuch einer Veranstaltung berechtigt. Sollte die Veranstaltung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht durchgeführt worden sein, hat der Inhaber des Gutscheins das Recht, den Ticketpreis zurückzuverlangen. Wurde der Veranstaltergutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, kann in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 eine Auszahlung des Betrages verlangt werden. Für die von dieser Regelung betroffenen Ticketgelder, erfolgte anhand von aktuellen Erfahrungswerten, in welchem Umfang die Inhaber der Gutscheine von ihrem Recht Gebrauch machen, den Ticketpreis zurückzufordern, ein Ausweis in den finanziellen Verbindlichkeiten (für die Auszahlung des Gutscheins) bzw. in den nicht finanziellen Verbindlichkeiten (für die Einlösung des Gutscheins). In Österreich bestehen in Abhängigkeit vom Ausgabezeitpunkt eines Gutscheins ab dem 1. Januar 2023 Rückzahlungsansprüche. In Italien wurden Rückzahlungsansprüche auf 36 Monate nach Ausgabe eines Gutscheins verlängert.

EVENTUALSCHULDEN

Eventualschulden sind auf vergangenen Ereignissen beruhende, gegenwärtige Verpflichtungen, die jedoch nicht erfasst werden, weil ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung der Verpflichtungen nicht wahrscheinlich ist oder die Verpflichtungshöhe nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Eventualschulden werden nicht in der Konzernbilanz angesetzt, sondern im Konzernanhang ausgewiesen und beschrieben.

AUFWANDS- UND ERTRAGSREALISIERUNG

Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden bei Erfüllung der sich aus den Verträgen ergebenden Leistungsverpflichtungen realisiert. Zu Vertragsbeginn wird für jede identifizierte Leistungsverpflichtung bestimmt, ob der CTS Konzern diese über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt.

Umsatzerlöse im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Segment Ticketing betreffen im Wesentlichen die Erbringung von Dienstleistungen. Diese umfassen hauptsächlich die Vermittlung und den Versand von Tickets, die Bereitstellung von Systemen zur Ticketvermittlung sowie die Vermittlung von Versicherungen. Sie werden gegenüber unterschiedlichen Partnern wie Ticketkäufern/Endkunden, Vorverkaufsstellen und Veranstaltern erbracht. Aus der Erbringung dieser Dienstleistungen entstehen dem CTS Konzern Umsatzerlöse aus Ticketgebühren, Lizenzgebühren, Provisionen und sonstige Dienstleistungsentgelte. In der Regel erbringt der CTS Konzern im Segment Ticketing eine Agentenleistung (Vermittler/Kommissionär), bei der im Namen eines Veranstalters verbriefte Zutrittsrechte an Endkunden (Veranstaltungsbesucher) vertrieben werden. In den Umsatzerlösen werden nur die durch den Konzern erzielten Provisionen erfasst und damit netto ausgewiesen. Die mit dem Verkauf der Tickets an Endkunden in Zusammenhang stehenden Leistungen werden zu dem Zeitpunkt realisiert, an dem der Verkauf der Tickets stattgefunden hat. Erlöse aus der Bereitstellung von Systemen an Vorverkaufsstellen und Veranstalter werden über den Zeitraum der Bereitstellung erfasst. In den Umsatzerlösen aus Ticketgebühren sind auch variable Gegenleistungen (zum Beispiel Vorverkaufsgebühren) enthalten, die bei Ausfall einer Veranstaltung gegebenenfalls an den Kunden zurückerstattet werden. Der CTS Konzern geht bei der Bewertung dieser variablen Gegenleistungen davon aus, dass die entsprechenden Veranstaltungen durchgeführt werden.

Umsatzerlöse im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Segment Live Entertainment betreffen die Erbringung von Dienstleistungen. Die Dienstleistungen umfassen Planung, Organisation und Durchführung von Konzertveranstaltungen, Konzerttourneen, Festivals und anderen Live-Events sowie den Betrieb von Veranstaltungsstätten (Entertainmentangebote). Der CTS Konzern übernimmt in der Regel die Verantwortung für die Leistungserbringung. Dies bezieht sich insbesondere auf Tätigkeiten, bei denen der CTS Konzern als Tourneeveranstalter, örtlicher Veranstalter und Betreiber von Veranstaltungsstätten agiert. Insoweit ist der CTS Konzern im Segment Live Entertainment in der Regel als Prinzipal tätig und erfasst die Umsatzerlöse entsprechend brutto. Die im Vorverkaufszeitraum vereinnahmten Ticketgelder werden als erhaltene Anzahlungen passivisch abgegrenzt. Dies sind Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15. Mit Durchführung der Veranstaltung erfolgt die Umbuchung der erhaltenen Anzahlungen in die Umsatzerlöse und entsprechend die Ertragsrealisation über den Zeitraum der Veranstaltung. Daneben werden auch Umsatzerlöse durch den Verkauf von Waren, unter anderem Gastronomie- und Merchandisingartikeln, erzielt. Sie werden vereinnahmt, wenn der Verkauf stattfindet.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Die Aufwendungen werden zu dem Zeitpunkt aufwandswirksam erfasst, an dem der CTS Konzern die Verfügungsmacht über die in dem Zusammenhang verwendeten Güter bzw. Dienstleitungen erlangt. Betriebliche Aufwendungen erfasst der Konzern nach Funktionsbereichen. Nutzungsentgelte werden periodengerecht, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrages, Dividenden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung, erfasst. Zinsen werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung erfasst.

Erträge aus Versicherungsentschädigungen werden erfasst, wenn die notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt der Versicherungsentschädigung erfüllt sind und mit hoher Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Entschädigung gewährt wird.

AUSWEIS IN DER KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

Gezahlte Zinsen, erhaltene Zinsen und Zahlungsströme aus kurzfristig ausgewiesenen Wertpapieren und sonstigen Vermögensanlagen, die beim Erwerb eine Restlaufzeit von mehr als drei Monaten und weniger als ein Jahr haben werden dem Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit zugeordnet. Dividenden werden im Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit abgebildet.

WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN

Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden (Bewertungsunsicherheiten), die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualschulden und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen des Geschäftsjahres beeinflussen. Schätzungen und Annahmen werden laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen und Annahmen abweichen. Sämtliche Schätzungen und Annahmen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag.

Mit Unsicherheit behaftete Schätzungen und Annahmen betreffen unter anderem auch Kaufpreisallokationen, Bewertung von bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten, versicherungsmathematische Parameter im Rahmen der Bewertung von Pensionsverpflichtungen, Ermittlung beizulegender Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten, Rückstellungen und die Bestimmung von Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Annahmen und Schätzungen beziehen sich auch auf die Ermittlung der erwarteten Ausfallraten von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen aus Ticketgeldern. Bei der Ermittlung der erwarteten Ausfallraten nutzt der CTS Konzern neben historischen Informationen auch Informationen, die Annahmen über zukünftige ökonomische Entwicklungen enthalten. Es besteht die Unsicherheit, dass sich die ermittelten Ausfallraten aufgrund von Marktentwicklungen von den tatsächlichen Ausfallraten unterscheiden. Die Angabe der Buchwerte zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt in den Erläuterungen zur Konzernbilanz in Punkt 3 und die der Forderungen aus Ticketgeldern in Punkt 8.

Die Ermittlung von Zuschüssen erfordert zu einem gewissen Grad Annahmen und Schätzungen, da es beispielsweise bei Fixkostenzuschüssen bei den zugrundeliegenden Kosten in Einzelfällen zu Interpretationsspielräumen kommen kann. Die tatsächlichen Beträge können sich aufgrund einer von den Annahmen abweichenden Entwicklung der Rahmenbedingungen von den Schätzwerten unterscheiden.

Zudem müssen insbesondere im Zusammenhang mit dem jährlich durchzuführenden Impairment-Test zu Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechten für Veranstaltungsstätten, at equity bilanzierten Unternehmen sowie für den Ansatz von aktiven latenten Steuern Schätzungen und Annahmen getroffen werden.

Der Konzern untersucht mindestens jährlich, in Einklang mit oben dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, ob eine Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte vorliegt. Der erzielbare Betrag von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde basierend auf Berechnungen des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Diesen Berechnungen müssen Annahmen zugrunde gelegt werden, die auf Schätzungen des Managements beruhen. Sofern sich Entwicklungen ergeben, die außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegen, können die künftigen Buchwerte von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte entsprechend angepasst. Die Angabe der Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt in den Erläuterungen zur Konzernbilanz in Punkt 11.

Die Angabe der Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte erfolgt in den Erläuterungen zur Konzernbilanz in Punkt 12 und die der Sachanlagen in Punkt 13.

Im Konzernabschluss werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen bilanziert. Bei der Bilanzierung aktiver latenter Steuern muss das Management Einschätzungen hinsichtlich der Werthaltigkeit treffen. Aktive latente Steuern werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie genutzt werden können. Die Nutzung aktiver latenter Steuern hängt dabei von der Möglichkeit ab, im Rahmen der jeweiligen Steuerart und Steuerjurisdiktion ausreichend zu versteuerndes Einkommen zu erzielen. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Ertragslage in der Vergangenheit, operativen Planungen und Steuerplanstrategien. Weichen die Schätzungen von den tatsächlichen Ereignissen ab, dann müssen im Zweifel die Wertansätze angepasst werden. Die Angabe der Buchwerte der latenten Steuern erfolgt in den Erläuterungen zur Konzernbilanz in Punkt 17.

Aus Unternehmenserwerben resultierende bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt erfasst. In der Folgebewertung unterliegt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes bzw. der fortgeführten Anschaffungskosten einem Schätzungsrisiko im Rahmen künftiger Geschäftsentwicklungen. Die Angaben zu den Kaufpreisverpflichtungen sind in den Erläuterungen zur Konzernbilanz in Punkt 18 erläutert. Die Angabe zu der Call und Put Option in Bezug auf weitere Anteile an der France Billet erfolgt in den Erläuterungen zur Konzernbilanz in Punkt 16 zu den Anteilen an at equity bilanzierten Unternehmen.

Die Rückstellungen für Veranstaltergutscheine betreffen Verpflichtungen gegenüber Inhabern einer Eintrittskarte, für Veranstaltungen, die wegen der COVID-19-Pandemie ausgefallen sind oder verschoben wurden und für die anstelle der Erstattung des Eintrittspreises ein Gutschein in Höhe des Eintrittspreises ausgestellt wurde. Wurde der Veranstaltergutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, kann in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 eine Auszahlung des Betrages verlangt werden. Für die von dieser Regelung betroffenen Ticketgelder, erfolgte anhand von aktuellen Erfahrungswerten hinsichtlich des Umfangs, in der Inhaber der Gutscheine von ihrem Recht Gebrauch machen, den Ticketpreis zurückzufordern der Ausweis in den finanziellen Verbindlichkeiten (für die Auszahlung des Gutscheins) bzw. in den nicht finanziellen Verbindlichkeiten (für die Einlösung des Gutscheins). In Österreich bestehen in Abhängigkeit vom Ausgabezeitpunkt eines Gutscheins ab dem 1. Januar 2023 Rückzahlungsansprüche. In Italien wurden Rückzahlungsansprüche auf 36 Monate nach Ausgabe eines Gutscheins verlängert. Die Angaben sind in den Erläuterungen zur Konzernbilanz in Punkt 21 erläutert.

Es werden Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen, die dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen entsprechen. Zur Bewertung der Leasingverbindlichkeiten wird ein Grenzfremdkapitalzins herangezogen. Dies ist der Zinssatz, den der CTS Konzern zahlen müsste, wenn der CTS Konzern für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die der CTS Konzern in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen mit dem Nutzungsrecht vergleichbaren Vermögenswert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzins erfordert daher Schätzungen darüber, welchen Zins der Konzern zahlen müsste. Hierbei sind unter anderem Annahmen darüber zu treffen, welche Zinsen die Konzerngesellschaften zahlen müssten, wenn keine beobachtbaren Zinsen verfügbar wären oder wenn Anpassungen auf vertraglich individuell vereinbarten Konditionen notwendig wären. Der CTS Konzern ermittelt den vertragsspezifischen Grenzfremdkapitalzins unter Verwendung beobachtbarer Faktoren wie zum Beispiel Anleiherenditen und nimmt Anpassungen wie zum Beispiel Länderrisikozuschläge vor. Der CTS Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses basierend auf der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses unter Einbeziehung von Zeiträumen, die sich aus Optionen zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern es hinreichend sicher ist, dass die Option ausgeübt wird, sowie von Zeiträumen, die sich aus Optionen zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass die Option nicht ausgeübt wird. Viele Immobilienleasingverträge beinhalten Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen. Die Beurteilung, ob es hinreichend sicher ist, dass eine Verlängerungsoption ausgeübt bzw. eine Kündigungsoption nicht ausgeübt wird, ist ermessensbehaftet. Die Angaben zu den Leasingverbindlichkeiten sind in den Erläuterungen zur Konzernbilanz in Punkt 24 erläutert.

Für die Ermittlung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen werden versicherungsmathematische Berechnungen herangezogen, die auf den zugrunde gelegten Annahmen hinsichtlich langfristiger Gehalts- und Rententrends, der durchschnittlichen Lebenserwartung und des Abzinsungssatzes beruhen. Die Annahmen zu Gehalts- und Rententrends stützen sich auf in der Vergangenheit beobachteten Entwicklungen, berücksichtigen das länderspezifische Zins- und Inflationsniveau sowie die jeweiligen Arbeitsmarktentwicklungen. Basis für die Schätzung der durchschnittlichen Lebenserwartung bilden anerkannte biometrische Rechnungsgrundlagen. Der für die Abzinsung der jeweiligen künftigen Zahlungsverpflichtungen verwendete Zinssatz basiert auf der Rendite hochwertiger, währungskongruenter Unternehmensanleihen mit einer vergleichbaren Laufzeit. Die Angaben zu den Pensionsrückstellungen sind in den Erläuterungen zur Konzernbilanz in Punkt 26 erläutert.

2. KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den CTS Konzern werden neben dem Abschluss der Muttergesellschaft die Jahresabschlüsse von 138 Tochterunternehmen (Vorjahr: 127) voll einbezogen.

Die Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen im Segment Ticketing liegt bei 43 Gesellschaften (Vorjahr: 46). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert aus jeweils einer Veräußerung, einer Entkonsolidierung und einer Verschmelzung.

Im Segment Live Entertainment liegt die Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen bei 95 Gesellschaften (Vorjahr: 81). Die Veränderungen haben sich aufgrund von Neugründungen (unter anderem von Projektgesellschaften in den USA) und Akquisitionen, sowie der Vollkonsolidierung von drei Gesellschaften ergeben, die zuvor mittels der Equity-Methode erfasst wurden. Demgegenüber wurden zwei Verschmelzungen, eine Veräußerung sowie eine Entkonsolidierung von unwesentlichen Unternehmen durchgeführt.

Im Segment Live Entertainment werden zwei Joint Ventures (Vorjahr: zwei) und 14 assoziierte Unternehmen (Vorjahr: 13) in den Konzernabschluss einbezogen. Ein wesentliches Joint Venture (Hammersmith Apollo Ltd., London; im Folgenden: HAL Apollo) betrifft die Stage C Ltd. mit Sitz in UK. Der CTS Konzern hält 50% der Anteile an der Stage C Ltd., London. Diese hält 100% an der HAL Apollo, die die Betreibergesellschaft der Veranstaltungsstätte Eventim Apollo in London ist. Ein weiteres wesentliches Joint Venture ist die HPX LLC, Wilmington, Delaware, USA. Die EMC Presents hält 50% der Anteile an dieser Gesellschaft. Der Zweck dieser Gesellschaft besteht darin, eine große Ausstellung zu entwickeln, zu produzieren und auf allen Kontinenten zu betreiben.

Im Segment Ticketing wird ein Joint Venture (Vorjahr: eins) und ein assoziiertes Unternehmen (Vorjahr: eins) nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Die CTS KGaA hält 50% der Joint Venture Anteile an der autoTicket GmbH, Berlin (Betreibergesellschaft zur Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe "Pkw-Maut"; im Folgenden: autoTicket). Die CTS KGaA hält zudem 48% der Anteile an dem assoziierten Unternehmen France Billet SAS, Ivry-sur-Seine, Frankreich (im Folgenden: France Billet), deren Geschäftszweck die Vermittlung, der Vertrieb und die Vermarktung von Eintrittskarten für Konzerte, Sport, Theater und andere Veranstaltungen ist.

Aufgrund ihrer Unwesentlichkeit werden im Berichtsjahr 16 Tochterunternehmen (Vorjahr: 13) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert in den Finanzanlagen bilanziert.

2.1 VERÄNDERUNGEN IM SEGMENT TICKETING

VERKAUF VON CTS EVENTIM RU

Am 10. August 2022 wurden die Anteile an der CTS Eventim RU o.o.o., Moskau, Russland, (im Folgenden: CTS Eventim RU) veräußert (Verkaufspreis EUR 1,00) und die Gesellschaft entkonsolidiert. Der Entkonsolidierungseffekt von TEUR -3.746 wird im Finanzergebnis ausgewiesen.

Weitere Veränderungen im Segment Ticketing hatten keinen wesentlichen Einfluss.

2.2 VERÄNDERUNGEN IM SEGMENT LIVE ENTERTAINMENT

Im Geschäftsjahr 2022 wurden im Segment Live Entertainment weitere kleine Erwerbe und Neugründungen in Deutschland, Dänemark, Italien, UK und USA getätigt, die weder in Einzelbetrachtung noch in Summe einen wesentlichen Effekt haben.

ASSET DEAL S&Z S.R.L IN ITALIEN

Mit Vertrag vom 5. Juli 2022 hat der CTS Konzern über die Tochtergesellschaft Vivo Concerti S.r.l., Mailand, Italien, 60% der Anteile an S&Z S.r.l., Mailand, Italien, (im Folgenden: S&Z S.r.l.) erworben. Gegenstand des Unternehmens ist die Organisation und Durchführung von Konzerten, die Produktion und der Vertrieb von Tonträgern sowie Tätigkeiten im Musikverlagsgeschäft. Der Kaufpreis von TEUR 9.400 wurde gemäß IFRS 3.2 (b) auf die einzelnen erworbenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend ihrer relativen beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt aufgeteilt. Hierbei wurde als immaterieller Vermögenswert die Marke mit einer Nutzungsdauer von 11 Jahren identifiziert. Weiterhin wurde ein langfristiger nicht finanzieller Vermögenswert identifiziert, welcher aus einer Anzahlung auf zukünftige Vergütungen resultiert, und über die Vertragslaufzeit amortisiert wird. Mit Eintragung in das Handelsregister am 13. Dezember 2022 wurde die Gesellschaft auf Vivo Concerti S.r.l., Mailand, Italien, verschmolzen.

VON AT EQUITY-METHODE ZUR VOLLKONSOLIDIERUNG VON BPC TOURS LLC IN DEN USA

Durch vertragliche Änderungen vom 4. August 2022 hat die EMC Presents LLC, Wilmington, Delaware, USA, (im Folgenden: EMC Presents) die Beherrschung an der BPC Tours LLC, Wilmington, Delaware, USA, (im Folgenden: BPC) ohne die Zahlung eines Kaufpreises erlangt und damit erfolgte der Übergang von der at equity Methode zur Vollkonsolidierung der BPC. Die EMC Presents hält 70% der Anteile an der BPC. Das Tätigkeitsfeld der BPC umfasst die Organisation von Live Events, insbesondere von Konzerten im nordamerikanischen Raum.

In der folgenden Übersicht sind die Zeitwerte zum Erstkonsolidierungszeitpunkt der BPC dargestellt:

Zeitwerte zum Erstkonsolidierungszeitpunkt - finale Kaufpreisallokation -
[TEUR]
Vorräte 1.577
Kurzfristige Vermögenswerte 1.577
Immaterielle Vermögenswerte 2.048
Langfristige Vermögenswerte 2.048
Passive latente Steuern 1.196
Langfristige Verbindlichkeiten 1.196
Nettovermögen 2.428

Im Rahmen der Neubewertung der Anteile wurden Vermögenswerte und Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt wurde ein Kundenstamm mit einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 2.048 und einer Nutzungsdauer von drei Jahren und ein Auftragsbestand mit einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 1.577 mit einer Nutzungsdauer von drei Monaten angesetzt. Auf die temporären Differenzen aus der Neubewertung wurden latente Steuern von TEUR 1.196 gebildet. Die Neubewertung des at equity erfassten Eigenkapitalanteils an BPC wurde mit dem beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 4.378 als Finanzertrag in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die folgende Übersicht stellt die Überleitung der Gegenleistung zum Erstkonsolidierungszeitpunkt dar:

[TEUR]
Übertragene Gegenleistung 4.667
Nettovermögen 2.428
Anteiliges Nettovermögen
Geschäfts- oder Firmenwert 2.967

Der Unterschiedsbetrag zwischen Gegenleistung und anteiligem Nettovermögen wurde dem Geschäfts- oder Firmenwert im Segment Live Entertainment zugeordnet und spiegelt im Wesentlichen zukünftige Synergie- und Wachstumspotenziale wider. Die übertragene Gegenleistung betrifft die at equity Beteiligung. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig.

Seit dem Erstkonsolidierungszeitpunkt hat die BPC Umsatzerlöse von TEUR 33.315 und ein Periodenergebnis vor nicht beherrschenden Anteilen von TEUR 7.731 erzielt.

2.3 PRO-FORMA ANGABEN

Die folgende Pro-forma-Rechnung stellt die Finanzdaten des CTS Konzerns einschließlich der im Geschäftsjahr 2022 erworbenen konsolidierten Konzernunternehmen unter der Annahme dar, dass diese bereits zu Beginn des Geschäftsjahres in den Konzernabschluss, zu den Bedingungen des tatsächlichen Unternehmenserwerbes, einbezogen worden wären.

2022
[TEUR]
Umsatzerlöse
Ausgewiesen 1.925.803
Pro-forma 1.981.215
Jahresergebnis
Ausgewiesen 253.779
Pro-forma 256.278

Bei der Ermittlung der Pro-forma Angaben wurden unter anderem die Abschreibungen auf die aufgedeckten stillen Reserven bei der Neubewertung der immateriellen Vermögenswerte und entsprechend die latenten Steuern berücksichtigt. Die Umsatzerlöse werden unter Berücksichtigung der Eliminierung von wesentlichen IntercompanyBeziehungen für das gesamte Geschäftsjahr 2022 erfasst.

2.4 ANTEILSBESITZLISTE

Die Angaben nach § 313 (2) HGB sind auf der Internetseite der CTS KGaA unter https://corporate.eventim.de/investor-relations/corporate-governance/ hinterlegt.

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

LIQUIDE MITTEL (1)

Die liquiden Mittel in Höhe von TEUR 1.074.507 (Vorjahr: TEUR 965.190) setzen sich vorwiegend aus Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. In den liquiden Mitteln sind unter anderem Ticketgelder aus dem Kartenvorverkauf für noch nicht abgerechnete Veranstaltungen (noch nicht abgerechnete Ticketgelder im Segment Ticketing) enthalten.

WERTPAPIERE UND SONSTIGE VERMÖGENSANLAGEN (2)

Die Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen in Höhe von TEUR 163.621 (Vorjahr: TEUR 30.834) betreffen im Wesentlichen die Anlage von Termingeldern.

FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (3)

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Bruttobuchwerte in Höhe von TEUR 118.974 (Vorjahr: TEUR 59.059). Demgegenüber stehen Wertminderungen in Höhe von TEUR 5.580 (Vorjahr: TEUR 4.576). Bruttobuchwerte in Höhe von TEUR 151 (Vorjahr: TEUR 17) sind den langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zugeordnet.

FORDERUNGEN GEGEN NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN / VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN (4)

Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen. Der Anstieg der Forderungen (TEUR +1.836) und Verbindlichkeiten (TEUR +1.734) gegen nahestehende Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Geschäftstätigkeit im Segment Ticketing.

VORRÄTE (5)

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 930 719
Unfertige Leistungen 1.978 2.515
Fertige Erzeugnisse und Waren 2.120 1.504
5.027 4.738

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe umfassen im Wesentlichen Ticketrohlinge. Die unfertigen Leistungen betreffen insbesondere Produktionskosten für Holiday on Ice Shows. Die fertigen Erzeugnisse und Waren beinhalten überwiegend IT-Hardware, Merchandising- und Gastroartikel.

GELEISTETE ANZAHLUNGEN (6)

Die kurz- und langfristigen geleisteten Anzahlungen von TEUR 135.755 (Vorjahr: TEUR 169.918) betreffen bereits entstandene Produktionskosten im Segment Live Entertainment (z.B. Künstlergagen) für Veranstaltungen, die hauptsächlich im Geschäftsjahr 2023 durchgeführt werden. Bei geleisteten Anzahlungen für zukünftige Veranstaltungen wird in Höhe von TEUR 2.299 mit einer Realisierung nach mehr als 12 Monaten gerechnet.

FORDERUNGEN AUS ERTRAGSTEUERN (7)

Die Forderungen aus Ertragsteuern von TEUR 5.292 (Vorjahr: TEUR 5.951) enthalten insbesondere Forderungen aufgrund zu hoher geleisteter Vorauszahlungen für die Jahre 2021 und 2022.

SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE (8)

Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte von TEUR 164.473 (Vorjahr: TEUR 86.489) betreffen unter anderem Forderungen aus Ticketgeldern aus dem Kartenvorverkauf im Wesentlichen im Segment Ticketing von TEUR 107.430 (Vorjahr: TEUR 61.525), Factoringforderungen gegen einen externen Dienstleister aus Ticketgeldern von TEUR 11.898 (Vorjahr: TEUR 3.613), Forderungen gegen Veranstalter von TEUR 6.964 (Vorjahr: TEUR 8.264), und Forderungen aus Versicherungsentschädigungen von TEUR 1.067 (Vorjahr: TEUR 255). Weiterhin sind Darlehensforderungen gegenüber assoziierten Unternehmen von TEUR 15.277 (Vorjahr: TEUR 4.435) enthalten. Der Anstieg dieser Darlehensforderungen resultiert hauptsächlich aus einer fristenkongruenten Umgliederung von Darlehensforderungen gegen die autoTicket in Höhe von TEUR 9.020 aus den langfristigen finanziellen Vermögenswerten in die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte.

Die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 8.393 (Vorjahr: TEUR 19.211) betreffen im Wesentlichen Forderungen gegen Veranstalter von TEUR 6.365 (Vorjahr: TEUR 6.068) und sonstige Forderungen gegen nahestehende Unternehmen von TEUR 962 (Vorjahr: TEUR 1.943). Im Vorjahr wurden Darlehensforderungen gegen die autoTicket von TEUR 9.020 ausgewiesen, die im Berichtsjahr in die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte umgegliedert wurden.

Zum 31. Dezember 2022 bestanden Sicherheiten in Höhe von TEUR 6.825 (Vorjahr: TEUR 3.757), unter anderem für Mietkautionen von TEUR 2.561 (Vorjahr: TEUR 2.272).

SONSTIGE NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE (9)

Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte von TEUR 72.666 (Vorjahr: TEUR 105.464) betreffen im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche aus Umsatzsteuer und sonstigen Steuern von TEUR 28.264 (Vorjahr: TEUR 19.383) sowie einen Posten zur periodengerechten Abgrenzung von TEUR 15.983 (Vorjahr: TEUR 11.481), der unter anderem abgegrenzte Zahlungen für Veranstaltungen im Segment Live Entertainment und für Hard- und Softwarewartungen im Segment Ticketing beinhaltet. Weiterhin werden Forderungen aus Kurzarbeitergeld und Sozialversicherungserstattungen von TEUR 133 (Vorjahr: TEUR 803) und Corona-bedingte staatliche Zuschüsse von TEUR 18.437 (Vorjahr: TEUR 68.277) ausgewiesen.

Die sonstigen langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte von TEUR 14.189 (Vorjahr: TEUR 10.269) betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen, die mit Transaktionen im Segment Live Entertainment im Zusammenhang stehen, die nicht als Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 klassifiziert werden, und über die vereinbarte Vertragslaufzeit amortisiert werden.

ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE/VERBINDLICHKEITEN (10)

Die im Vorjahr als zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte (TEUR 847) bzw. Verbindlichkeiten (TEUR 371) ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden betreffen die Vermögenswerte und Schulden der Eventum Entertainment Properties AB, Stockholm, Schweden, deren Anteile die EVENTIM LIVE INTERNATIONAL GMBH, Bremen, am 14. Januar 2022 verkauft hat.

GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE (11)

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Anschaffungs-/Herstellungskosten
1. Januar 367.321 354.562
Zugang Konzernkreis 3.676 9.828
Abgang Konzernkreis -7.973 -110
Währungsdifferenzen 3.396 3.040
31. Dezember 366.420 367.321
Kumulierte Abschreibungen
1. Januar 4.681 4.681
31. Dezember 4.681 4.681
Buchwert am 31. Dezember 361.739 362.640

Die ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte von TEUR 361.739 (Vorjahr: TEUR 362.640) entfallen mit TEUR 256.937 (Vorjahr: TEUR 257.523) auf das Segment Ticketing und mit TEUR 104.802 (Vorjahr: TEUR 105.117) auf das Segment Live Entertainment. Beide Segmente werden als zahlungsmittelgenerierende Einheit für den Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte nach IAS 36 genutzt.

Im Segment Live Entertainment verringerte sich der Geschäfts- oder Firmenwert um TEUR 315 im Wesentlichen aus dem Verkauf der Eventum Entertainment Properties AB, Stockholm, Schweden, und der Entkonsolidierung von Talent Concert International o.o.o., Moskau, Russland. Demgegenüber steht ein Anstieg, der aus dem Übergang von der Equity-Methode zur Vollkonsolidierung von BPC und von zwei Tochtergesellschaften im Segment Live Entertainment sowie aus Währungseffekten der Stichtagsbewertung zum 31. Dezember 2022 (Euro zu Schweizer Franken) resultiert. Der Rückgang des Geschäfts- oder Firmenwertes im Segment Ticketing von TEUR 586 resultiert im Wesentlichen aus Währungseffekten der Stichtagsbewertung zum 31. Dezember 2022 von Geschäfts- oder Firmenwerten in Fremdwährungen (Euro zu Schweizer Franken) und aus dem Verkauf der CTS Eventim RU.

Im Rahmen des Wertminderungstests für den Geschäfts- oder Firmenwert wird der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, bestimmt. Der Zeitwert spiegelt die bestmögliche Schätzung des Betrags wider, für den ein unabhängiger Dritter die zahlungsmittelgenerierende Einheit am Bilanzstichtag erwerben würde. Zusätzlich werden Veräußerungskosten abgezogen. Der Zeitwert wird auf Grundlage eines Discounted-Cashflow (DCF)-Bewertungsmodells ermittelt und kann damit der dritten Stufe der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 zugeordnet werden. Diese Vorgehensweise sowie die Grundannahmen gelten für die beiden firmenwerttragenden CGUs.

Zum 31. Dezember 2022 wurde bei der Werthaltigkeitsprüfung im Segment Ticketing ein Diskontierungssatz nach Steuern von 10,8% (Vorjahr: 8,6%) und im Segment Live Entertainment von 10,7% (Vorjahr: 8,7%) verwendet. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde eine EBITDA-Marge im Segment Ticketing von 44,7% (Vorjahr: 36,1%) und im Segment Live Entertainment von 7,6% (Vorjahr: 4,1%) zugrunde gelegt. In den Folgejahren wurde unter anderem aufgrund einer erwarteten Zunahme des margenstarken Internet-Ticketverkaufs mit einer durchschnittlichen EBITDA-Marge von 45,6% (Vorjahr: 46,5%) im Segment Ticketing gerechnet. Im Segment Live Entertainment wird durchschnittlich eine EBITDA-Marge von 9,0% (Vorjahr: 7,7%) geplant. Der Konzern verwendet für die Extrapolation der Cashflows im Anschluss an den Detailplanungszeitraum konstante Wachstumsraten von 1% (Vorjahr: 1%). Die Wachstumsrate ist aus vergangenen Erfahrungen abgeleitet worden und überschreitet die langfristige Entwicklung der jeweiligen Märkte nicht. Die Wachstumsraten berücksichtigen externe makroökonomische Daten und branchenspezifische Trends. Für den 31. Dezember 2022 wurde kein Wertberichtigungsbedarf für die nach Segmenten aufgeteilten Geschäfts- oder Firmenwerte festgestellt. Wäre der geschätzte Diskontierungsfaktor um einen Prozentpunkt höher oder die EBITDA-Marge im Segment Ticketing bzw. im Segment Live Entertainment um 10% geringer gewesen, hätte sich ebenfalls kein Wertminderungsbedarf für die Geschäfts- oder Firmenwerte in den jeweiligen Segmenten ergeben.

SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE (12)

2021 Software, Lizenzen und ähnliche Rechte
[TEUR]
Marken
[TEUR]
Aktivierte Entwicklungskosten
[TEUR]
Kundenstamm
[TEUR]
Geleistete Anzahlungen / Selbsterstellte Software in der Entwicklung
[TEUR]
Summe
[TEUR]
Anschaffungs-/Herstellungskosten
1. Januar 115.376 35.978 110.728 134.959 8.455 405.495
Zugang Konzernkreis 1.444 698 0 7.239 0 9.382
Zugang 6.569 277 7.891 0 6.878 21.615
Abgang -11.925 -465 -9.148 0 -9 -21.547
Umbuchungen -21.054 -7.231 29.823 0 -1.519 18
Währungsdifferenzen 3.869 390 376 993 3 5.630
31. Dezember 94.280 29.647 139.669 143.191 13.807 420.594
Kumulierte Abschreibungen
1. Januar 69.117 26.880 64.118 95.128 0 255.243
Zugang Konzernkreis 1.334 0 0 0 0 1.334
Zugang 5.431 1.436 13.129 7.560 0 27.555
Wertminderungen des laufenden Jahres 1.550 0 0 0 0 1.550
Abgang -11.824 -155 -9.064 0 0 -21.043
Umbuchungen -15.801 -7.231 22.997 0 39 4
Währungsdifferenzen 604 338 274 900 1 2.117
31. Dezember 50.411 21.268 91.454 103.588 40 266.760
Buchwert am 31. Dezember 2021 43.869 8.379 48.216 39.603 13.767 153.834
2022
Anschaffungs-/Herstellungskosten
1. Januar 94.280 29.647 139.669 143.191 13.807 420.594
Zugang Konzernkreis 312 2.580 0 4.566 0 7.459
Abgang Konzernkreis -416 -131 -112 0 -45 -704
Zugang 4.052 1.173 6.867 0 7.653 19.744
Abgang -2.728 0 -738 -50 -15 -3.531
Umbuchungen 75 0 15.714 0 -15.789 0
Währungsdifferenzen -2.039 -20 475 941 5 -637
31. Dezember 93.536 33.249 161.876 148.648 5.616 442.925
Kumulierte Abschreibungen
1. Januar 50.411 21.268 91.454 103.588 40 266.760
Abgang Konzernkreis -306 -128 -112 0 -45 -591
Zugang 7.354 2.095 14.332 8.760 0 32.541
Abgang -2.524 0 -646 -50 0 -3.220
Umbuchungen 1.014 0 -1.014 0 0 0
Währungsdifferenzen -322 -13 325 986 5 982
31. Dezember 55.627 23.222 104.340 113.283 0 296.472
Buchwert am 31. Dezember 2022 37.909 10.027 57.536 35.366 5.616 146.453

Die Zugänge der Software, Lizenzen und ähnliche Rechte (TEUR 4.052; Vorjahr: TEUR 6.569) betreffen im Wesentlichen Ticketvertriebsrechte für die Olympischen Spiele in Paris 2024 sowie Lizenzen für Fremdsoftware.

Die Zugänge der aktivierten Entwicklungskosten inklusive der geleisteten Anzahlungen (TEUR 14.519; Vorjahr: TEUR 14.769) betreffen im Wesentlichen Weiterentwicklungen der Ticketvertriebssysteme. Von den aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 6.867 (Vorjahr: TEUR 7.891) entfallen TEUR 2.042 (Vorjahr: TEUR 4.110) auf eigene und TEUR 4.825 (Vorjahr: TEUR 3.781) auf Fremdleistungen.

Die Zugänge Konzernkreis beim Kundenstamm wurden mit TEUR 4.566 im Wesentlichen im Rahmen der Neubewertung des Übergangs von der at equity Bilanzierung zur Vollkonsolidierung der BPC und einer Tochtergesellschaft im Segment Live Entertainment erfasst (im Vorjahr: TEUR 7.239 aus dem Erwerb der DTS-Gruppe, DreamHaus und simply-X). Der Zugang Konzernkreis bei der Marke betrifft den Asset Deal S&Z S.r.l. in Italien.

Die Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen betragen TEUR 9.908 (Vorjahr: TEUR 12.085).

Zum 31. März 2022 wurde ein anlassbezogener Wertminderungstest der sonstigen immateriellen Vermögenswerte durchgeführt, da aufgrund des Russland-Ukraine Krieges Anhaltspunkte für eine Verminderung eines Kundenstamms im Zusammenhang mit einer Tochtergesellschaft in Russland vorlagen. Bei der Werthaltigkeitsprüfung wurde mit einem länderspezifischen gewichteten Kapitalkostensatz von 12,8% diskontiert. Die Zeitwerte wurden auf Grundlage von Discounted-Cashflow-Szenarien ermittelt. Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfes des immateriellen Vermögenswertes wurde der laufzeitadäquate beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten dem Buchwert der zugeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit zum Bewertungsstichtag gegenübergestellt. Es ergab sich eine Wertminderung in Höhe von TEUR 2.320.

Bei der Werthaltigkeitsprüfung zum 31. Dezember 2022 der immateriellen Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer (Kundenstamm und Marke) wurde ein länderspezifischer gewichteter Kapitalkostensatz zwischen 9,3% - 12,5% zugrunde gelegt. Die Zeitwerte wurden auf Grundlage der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfes des immateriellen Vermögenswertes wurde der laufzeitadäquate beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten dem Buchwert der zugeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit zum Bewertungsstichtag gegenübergestellt. Es ergaben sich keine Wertminderungen.

SACHANLAGEVERMÖGEN (13)

2021 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
[TEUR]
Technische Anlagen und Maschinen
[TEUR]
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
[TEUR]
Geleistete Anzahlungen
[TEUR]
Summe
[TEUR]
Anschaffungs-/Herstellungskosten
1. Januar 11.311 4.918 88.014 441 104.684
Zugang Konzernkreis 517 2 1.876 4 2.399
Abgang Konzernkreis 0 -65 -48 0 -113
Zugang 3.652 153 4.227 4.299 12.332
Abgang -87 0 -14.098 -4 -14.189
Umbuchungen 106 -87 123 -160 -18
Währungsdifferenzen 72 -1 264 0 335
31. Dezember 15.571 4.919 80.359 4.580 105.430
Kumulierte Abschreibungen
1. Januar 4.642 3.119 60.549 0 68.311
Zugang Konzernkreis 290 2 825 0 1.117
Abgang Konzernkreis 0 -42 -30 0 -72
Zugang 1.280 504 6.093 0 7.877
Abgang -87 0 -13.968 0 -14.055
Umbuchungen 15 -32 14 0 -4
Währungsdifferenzen 43 -1 178 0 220
31. Dezember 6.183 3.549 53.661 0 63.393
Buchwert am 31. Dezember 2021 9.388 1.370 26.698 4.580 42.036
2022
Anschaffungs-/Herstellungskosten
1. Januar 15.571 4.919 80.359 4.580 105.430
Zugang Konzernkreis 0 0 45 0 45
Abgang Konzernkreis 0 0 -181 0 -181
Zugang 1.495 277 8.398 18.596 28.766
Abgang -105 -632 -2.119 0 -2.856
Umbuchungen 505 16 -16 -505 0
Währungsdifferenzen 45 -15 56 0 84
31. Dezember 17.511 4.565 86.542 22.671 131.289
Kumulierte Abschreibungen
1. Januar 6.183 3.549 53.661 0 63.393
Zugang Konzernkreis 0 0 27 0 27
Abgang Konzernkreis 0 0 -162 0 -162
Zugang 1.673 490 6.400 0 8.564
Abgang -102 -632 -1.991 0 -2.725
Umbuchungen 21 4 -25 0 0
Währungsdifferenzen 23 -10 30 0 43
31. Dezember 7.798 3.401 57.940 0 69.139
Buchwert am 31. Dezember 2022 9.713 1.164 28.602 22.671 62.149

Die Zugänge der geleisteten Anlagen betreffen im Wesentlichen die MSG Arena in Mailand und Ausstellungsinventar von Veranstaltungsformaten.

Die Zugänge der anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen im Wesentlichen Hardwareinvestitionen für neue IT-Infrastruktur und Bühnen- und Veranstaltungstechnik sowie Büro- und Geschäftsausstattungen.

Die Abschreibungen sonstiger immaterieller Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 60.582 (Vorjahr: TEUR 55.501) werden in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, Vertriebs- und Verwaltungskosten und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

OPERATING LEASING ALS LEASINGGEBER

Der CTS Konzern vermietet als Leasinggeber IT-Hardware an Vorverkaufsstellen und Veranstalter sowie eine Bürofläche. Von den Mindestleasingzahlungen aus nicht kündbaren Operating Leasingverträgen von TEUR 6.812 (Vorjahr: TEUR 3.549) sind TEUR 1.882 (Vorjahr: TEUR 1.446) innerhalb eines Jahres und TEUR 4.930 (Vorjahr: TEUR 2.103) zwischen einem und fünf Jahren fällig. Im Berichtsjahr wurden Erträge aus Leasingzahlungen von TEUR 1.835 (Vorjahr: TEUR 1.013) vereinnahmt.

Die Buchwerte der Leasinggegenstände entwickelten sich wie folgt:

2021 Gebäude
[TEUR]
Betriebs- und Geschäftsausstattung
[TEUR]
Summe
[TEUR]
Anschaffungs-/Herstellungskosten
1. Januar 0 6.776 6.776
Zugang Konzernkreis 0 1.086 1.086
Zugang 1.102 377 1.479
Abgang 0 -3.552 -3.552
31. Dezember 1.102 4.688 5.790
Kumulierte Abschreibungen
1. Januar 0 6.376 6.376
Zugang Konzernkreis 0 791 791
Zugang 123 395 518
Abgang 0 -3.552 -3.552
31. Dezember 123 4.010 4.132
Buchwert zum 31. Dezember 2021 979 678 1.657
2022
Anschaffungs-/Herstellungskosten
1. Januar 1.102 4.688 5.790
Zugang 0 913 913
Abgang -60 -40 -100
31. Dezember 1.042 5.561 6.603
Kumulierte Abschreibungen
1. Januar 123 4.010 4.132
Zugang 150 437 587
Abgang -60 -40 -100
31. Dezember 213 4.407 4.619
Buchwert zum 31. Dezember 2022 829 1.154 1.983

NUTZUNGSRECHTE AUS LEASINGVERHÄLTNISSEN (14)

Im Sachanlagevermögen werden folgende Nutzungsrechte im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen:

2021 Veranstaltungsstätten
[TEUR]
Gebäude
[TEUR]
Fahrzeuge
[TEUR]
Betriebs- und Geschäftsausstattung
[TEUR]
Summe
[TEUR]
Anschaffungs-/Herstellungskosten
1. Januar 103.188 63.268 2.852 456 169.764
Zugang Konzernkreis 0 1.425 65 6 1.497
Abgang Konzernkreis 0 -98 0 0 -98
Zugang 2 6.385 644 0 7.032
Abgang 0 -2.281 -434 -20 -2.735
Neubewertung -439 1.940 169 16 1.686
Währungsdifferenzen 3 616 14 3 635
31. Dezember 102.754 71.255 3.311 461 177.781
Kumulierte Abschreibungen
1. Januar 15.710 16.648 1.535 203 34.097
Abgang Konzernkreis 0 -16 0 0 -16
Zugang 7.773 9.657 965 124 18.519
Abgang 0 -2.281 -434 -20 -2.735
Währungsdifferenzen 1 176 8 2 187
31. Dezember 23.483 24.184 2.075 309 50.051
Buchwert am 31. Dezember 2021 79.271 47.072 1.236 152 127.730
2022
Anschaffungs-/Herstellungskosten
1. Januar 102.754 71.255 3.311 461 177.781
Zugang 5.531 1.944 1.126 198 8.799
Abgang -5 -1.629 -1.095 -176 -2.905
Neubewertung 298 -318 253 2 236
Währungsdifferenzen 0 236 -8 2 231
31. Dezember 108.578 71.489 3.587 487 184.141
Kumulierte Abschreibungen
1. Januar 23.483 24.184 2.075 309 50.051
Zugang 8.032 10.243 1.043 159 19.477
Abgang -5 -1.629 -1.095 -176 -2.905
Währungsdifferenzen 0 79 -7 1 74
31. Dezember 31.511 32.877 2.016 293 66.697
Buchwert am 31. Dezember 2022 77.067 38.612 1.571 194 117.444

Die abgeschlossenen Leasingverhältnisse für Veranstaltungsstätten betreffen im Wesentlichen die LANXESS arena in Köln, die Waldbühne in Berlin, die Arena Berlin in Berlin und die K.B. Hallen in Kopenhagen. Die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen für Gebäude betreffen im Wesentlichen angemietete Büroräume bzw. -gebäude.

Der Zugang bei den Veranstaltungsstätten betrifft die Arena Campovolo in Mailand, die ihren Betrieb im Geschäftsjahr 2022 aufgenommen hat. Die Abgänge bei den Gebäuden resultieren im Wesentlichen aus dem Auslaufen von Leasingverhältnissen für Büroräume im Segment Live Entertainment.

Für die Werthaltigkeitsprüfung zum 31. Dezember 2022 wurde ein länderspezifischer Kapitalkostensatz von 10,4% angesetzt. Die Zeitwerte wurden auf Grundlage der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfes der Nutzungsrechte wurde der Zeitwert dem Buchwert der zugeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit zum Bewertungsstichtag gegenübergestellt. Es ergaben sich keine Wertminderungen.

FINANZANLAGEN (15)

Die Finanzanlagen enthalten Beteiligungen in Höhe von TEUR 1.300 (Vorjahr: TEUR 924) und Anteile an wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierten Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 256 (Vorjahr: TEUR 777).

ANTEILE AN AT EQUITY BILANZIERTEN UNTERNEHMEN (16)

Der Nettobuchwert der wesentlichen at equity bilanzierten Unternehmen hat sich wie folgt entwickelt:

HAL Apollo autoTicket France Billet
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Nettobuchwert 1. Januar 17.693 16.140 18.625 20.981 53.837 55.796
Zugang 0 0 0 0 0 0
Abgang 0 0 0 0 0 0
Umbuchung 0 0 0 0 0 0
Dividenden 0 0 0 0 0 0
Anteiliges Ergebnis 2.093 409 -1.443 -2.355 1.049 -1.959
Anteiliges sonstiges Ergebnis -1.016 1.144 0 0 0 0
Nettobuchwert 31. Dezember 18.769 17.693 17.183 18.625 54.886 53.837
Electric Love HPX assoziierte Unternehmen
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Nettobuchwert 1. Januar 3.707 5.900 18.087 0 1.846 2.117
Zugang 0 0 8.992 17.744 483 51 1
Abgang 0 0 0 0 40 -115 |
Umbuchung 0 0 0 0 4 0 1
Dividenden 0 -1.811 0 0 -3.732 0 1
Anteiliges Ergebnis 443 -382 4.878 -435 5.713 -231 |
Anteiliges sonstiges Ergebnis 714 0 1.226 778 153 24 |
Nettobuchwert 31. Dezember 4.864 3.707 33.183 18.087 4.427 1.846
Summe
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Nettobuchwert 1. Januar 113.795 100.934
Zugang 9.474 17.795
Abgang -40 -115
Umbuchung 4 0
Dividenden -3.732 -1.811
Anteiliges Ergebnis 12.732 -4.954
Anteiliges sonstiges Ergebnis 1.076 1.946
Nettobuchwert 31. Dezember 133.311 113.795

In der Spalte "assoziierte Unternehmen" sind sämtliche unwesentliche assoziierte Unternehmen enthalten.

Zum 31. Dezember 2022 wurde bei der Werthaltigkeitsprüfung ein länderspezifischer gewichteter Kapitalkostensatz zwischen 9,1% - 10,5% zugrunde gelegt. Die Zeitwerte wurden auf Grundlage von Discounted-Cashflow-Szenarien ermittelt. Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfes wurde der laufzeitadäquate beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten dem Buchwert der at equity bilanzierten Anteile zum Bewertungsstichtag gegenüber gestellt. Es ergaben sich keine Wertminderungen.

Im Geschäftsjahr 2023 kann der CTS Konzern eine Call Option (basierend auf einem Multiple durchschnittlicher EBITDA-Werte) über weitere 17% der Anteile an France Billet ausüben, die die Voraussetzung für die Ausübung einer Put Option des anderen Gesellschafters (basierend auf einem Multiple durchschnittlicher EBITDA-Werte) über die restlichen 35% der Anteile an France Billet frühestens im Geschäftsjahr 2026 ist. Die Call Option wurde zum 31. Dezember 2022 insbesondere aufgrund der im Bewertungsmodell berücksichtigten gestiegenen Kapitalkosten mit TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1.187) bewertet. Die bedingte Put Option hat infolgedessen ebenfalls einen Wert von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 5.939).

Die nachfolgenden Kennzahlen stellen die Finanzinformationen auf Basis eines Anteilsbesitzes von 100% dar:

HAL Apollo autoTicket France Billet
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Kurzfristige Vermögenswerte 15.113 17.400 336 388 133.286 136.031
davon liquide Mittel 13.396 13.781 318 371 93.555 98.562
Langfristige Vermögenswerte 39.752 43.065 57.782 56.725 95.197 96.748
Kurzfristige Schulden 9.960 17.233 23.598 2.046 190.798 195.694
Langfristige Schulden 7.179 7.655 158 17.820 14.554 16.575
Umsatz 14.441 5.929 322 302 31.407 16.076
EBITDA 6.845 2.599 -3.739 -6.398 11.336 1.843
Abschreibungen -1.120 -1.108 -109 -111 -5.938 -6.842
Finanzergebnis -358 -355 -275 -221 107 -110
Steuern -1.184 -312 1.237 2.019 939
Jahresergebnis 4.183 823 -4.711 2.620 -4.170
sonstiges Ergebnis -3.777 2.289 0 0 0 0
Gesamtergebnis 406 3.112 -2.886 -4.711 2.620 -4.170
Electric Love HPX
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Kurzfristige Vermögenswerte 5.032 6.020 13.243 3.450
davon liquide Mittel 1.653 1.667 1.467 1.333
Langfristige Vermögenswerte 78 40 31.236 16.584
Kurzfristige Schulden 5.292 15.361 2.477
Langfristige Schulden 0 0 0 0
Umsatz 14.693 4.248 20.303 0
EBITDA 1.019 -784 5.926 -989
Abschreibungen -49 -49 -636 0
Finanzergebnis 0 -1 92 120
Steuern -2 0 0 0
Jahresergebnis 967 -835 5.382 -870
sonstiges Ergebnis 0 0 64 -9
Gesamtergebnis 967 -835 5.446 -878

LATENTE STEUERN (17)

Die aktiven latenten Steuern von TEUR 25.356 (Vorjahr: TEUR 30.717) betreffen folgende Sachverhalte:

31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
Steuerliche Verlustvorträge 13.224 14.311
Temporäre Differenzen 12.132 16.406
25.356 30.717

Der Gesamtbetrag nicht erfasster temporärer Differenzen, die im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, beträgt TEUR 8.881 (Vorjahr: TEUR 6.290). Der Konzern erwartet hieraus keine Belastung, da eine Auflösung aufgrund einer Veräußerung bzw. einer Ausschüttung derzeit nicht geplant ist.

Die latenten Steuern entfallen auf folgende wesentliche Bilanzposten und Verlustvorträge:

31.12.2022 31.12.2021
Aktive latente Steuern
[TEUR]
Passive latente Steuern
[TEUR]
Aktive latente Steuern
[TEUR]
Passive latente Steuern
[TEUR]
Forderungen 1.640 1.362 1.147 1.546
Sonstige Vermögenswerte 5.392 247 4.907 79
Kurzfristige Vermögenswerte 7.032 1.608 6.053 1.625
Sachanlagevermögen 36.419 36.217 39.568 38.512
Immaterielle Vermögenswerte 3.123 25.482 2.909 17.015
Finanzanlagen 32 77 56 0
Sonstige Vermögenswerte 684 0 140 0
Langfristige Vermögenswerte 40.258 61.776 42.674 55.527
Sonstige Rückstellungen 1.510 1.536 2.388 1.610
Sonstige Verbindlichkeiten 1.293 671 1.808 31
Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.803 2.207 4.196 1.641
Pensionsrückstellungen 601 45 1.992 9
Langfristige Verbindlichkeiten 601 45 1.992 9
Verlustvorträge 13.224 0 14.311 0
Gesamt 63.918 65.637 69.225 58.802
Saldierung -38.562 -38.562 -38.508 -38.508
Latente Steuern 25.356 27.074 30.717 20.294

Die passiven latenten Steuern bei den immateriellen Vermögenswerten resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Bilanzansätzen in der IFRS- und Steuerbilanz aufgrund unterschiedlicher Nutzungsdauern sowie aus der Fair Value Bewertung im Rahmen von Kaufpreisallokationen.

Der latente Steuersatz im Inland lag zwischen 27,7% und 33,0%. Dieser Steuersatz enthält neben der Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0%, den Solidaritätszuschlag von 5,5% sowie Gewerbesteuersätze zwischen 11,9% und 17,2%. Für die ausländischen Tochterunternehmen wurde der jeweils gültige Steuersatz angesetzt.

Die steuerlich nutzbaren Verlustvorträge zum 31. Dezember 2022 setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
Verlustvorträge Ausland
bis zu 5 Jahre 597 0
bis zu 10 Jahre 4.263 7.533
unbegrenzt 36.264 42.537
Verlustvorträge Inland 41.123 50.070
Körperschaftsteuer (unbegrenzt) 10.248 7.312
Gewerbesteuer (unbegrenzt) 11.731 8.324
Verlustvorträge, gesamt 63.102 65.706

Es wird davon ausgegangen, dass die steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von TEUR 63.102 (Vorjahr: TEUR 65.706) zum 31. Dezember 2022 mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nutzbar sind, da Verlustvorträge insbesondere durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 entstanden sind und die Gesellschaften in künftigen Perioden - wie in den Jahren vor der COVID-19-Pandemie - positive steuerliche Ergebnisse in mindestens gleicher Höhe erzielen werden.

Für ausländische ertragsteuerliche und inländische körperschaftsteuerliche Verluste in Höhe von TEUR 10.268 (Vorjahr: TEUR 41.023) und für inländische gewerbesteuerliche Verluste in Höhe von TEUR 7.788 (Vorjahr: TEUR 3.199) wurden aktive latente Steuern gebildet, obwohl die Gesellschaften im laufenden oder vorherigen Geschäftsjahr einen Verlust erlitten und keine korrespondierenden passiven latenten Steuern demgegenüber stehen. Diese Gesellschaften weisen unter anderem nach Anlaufverlusten eine positive steuerliche Ergebnisplanung auf.

Aufgrund der Verlusthistorie der jeweiligen Gesellschaften wurden für inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 24.426 (Vorjahr: TEUR 24.738) und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 26.721 (Vorjahr: TEUR 26.558) sowie für ausländische Verlustvorträge von TEUR 77.284 (Vorjahr: TEUR 80.270) keine aktiven latenten Steuern angesetzt.

Ein Verfall von aktuell nicht nutzbaren Verlustvorträgen ist in einigen europäischen Ländern innerhalb eines Zeitraums von sechs bis zehn Jahren in Höhe von TEUR 19.003 (Vorjahr: TEUR 19.819) und innerhalb eines Zeitraums von bis zu 5 Jahren in Höhe von TEUR 5.368 (Vorjahr: TEUR 0) möglich.

Im Eigenkapital, im Posten übrige Rücklagen, wurden zum 31. Dezember 2022 latente Steuern von TEUR -649 (Vorjahr: TEUR 440) erfolgsneutral erfasst.

FINANZVERBINDLICHKEITEN (18)

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten von TEUR 16.991 (Vorjahr: TEUR 28.789) umfassen Kaufpreisverpflichtungen aus Anteilserwerben von bereits konsolidierten Tochtergesellschaften (im Wesentlichen Kaufpreisverpflichtungen mit Andienungsrechten von bestehenden Minderheitenanteilen) in Höhe von TEUR 16.637 (Vorjahr: TEUR 24.200), davon sind TEUR 1.965 (Vorjahr: TEUR 9.685) kurzfristig fällig. Weiterhin werden Finanzkredite von TEUR 354 (Vorjahr: TEUR 4.590), wovon TEUR 153 (Vorjahr: TEUR 128) kurzfristig fällig sind, ausgewiesen.

Im März 2022 hat die CTS KGaA die bisherige syndizierte Kreditlinie in Höhe von TEUR 200.000 durch eine syndizierte Kreditlinie mit einem Volumen von TEUR 150.000 ersetzt. Die Laufzeit der aktuellen syndizierten Kreditlinie beträgt drei Jahre (plus Verlängerungsoptionen). Die Betriebsmittellinie wurde in 2022 nur in geringem Umfang für die Nutzung von Garantie- Bürgschaftsvereinbarungen in Anspruch genommen. Als Covenants wurden die adjustierte Nettoverschuldung sowie die Eigenkapitalquote vereinbart.

Im Vorjahr haben einige Tochtergesellschaften des CTS Konzerns Kreditvereinbarungen, im Rahmen von COVID-19 Förderprogrammen, in einem Volumen von TEUR 8.475 beantragt, wovon zum 31. Dezember 2021 TEUR 4.402 abgerufen und im Berichtszeitraum zurückgeführt wurden.

Gemäß IAS 7 ist im Folgenden die Überleitung der Bewegungen der Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten dargestellt:

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
[TEUR]
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
[TEUR]
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
[TEUR]
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
[TEUR]
Bilanz zum 1. Januar 2022 9.813 18.976 17.973 113.020
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -87 -4.218 0 0
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 0 0 -19.252 0
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit -87 -4.218 -19.252 0
Neue Leasingverhältnisse 0 0 1.498 7.500
Änderungen des Zeitwertes bzw. Modifikation bei Leasingverhältnissen 0 0 1.627 -1.600
Nicht zahlungswirksame Veränderungen -7.609 6.054 8 164
Fristgerechte Umgliederungen 0 0 16.195 -16.195
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf Finanz- und Leasingverbindlichkeiten -7.609 6.054 19.328 -10.131
Bilanz 31. Dezember 2022 2.118 20.812 18.049 102.889
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
[TEUR]
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
[TEUR]
Bilanz zum 1. Januar 2021 228.447 19.144
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 32 291
Einzahlungen aus der Veränderung der Beteiligungsquote von Tochtergesellschaften 450 0
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -200.202 -155
Auszahlungen für den Erwerb an bereits konsolidierten Tochterunternehmen -4.890 0
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 0 0
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit -204.609 136
Neue Leasingverhältnisse 0 0
Zugang Konzernkreis 16 64
Abgang Konzernkreis 0 0
Änderungen des Zeitwertes bzw. Modifikation bei Leasingverhältnissen -2.380 -556
Auswirkungen von Wechselkursänderungen 0 188
Auszahlungen für Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben -11.796 0
Nicht zahlungswirksame Veränderungen 135 0
Fristgerechte Umgliederungen 0 0
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf Finanz- und Leasingverbindlichkeiten -14.025 -304
Bilanz 31. Dezember 2021 9.813 18.976
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
[TEUR]
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
[TEUR]
Bilanz zum 1. Januar 2021 17.383 120.377
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 0 0
Einzahlungen aus der Veränderung der Beteiligungsquote von Tochtergesellschaften 0 0
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten 0 0
Auszahlungen für den Erwerb an bereits konsolidierten Tochterunternehmen 0 0
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -17.160 0
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit -17.160 0
Neue Leasingverhältnisse 1.574 5.642
Zugang Konzernkreis 390 1.107
Abgang Konzernkreis -19 -63
Änderungen des Zeitwertes bzw. Modifikation bei Leasingverhältnissen 369 941
Auswirkungen von Wechselkursänderungen 92 361
Auszahlungen für Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben 0 0
Nicht zahlungswirksame Veränderungen 0 0
Fristgerechte Umgliederungen 15.345 -15.345
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf Finanz- und Leasingverbindlichkeiten 17.750 -7.357
Bilanz 31. Dezember 2021 17.973 113.020

VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (19)

Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund ihrer kurzfristigen Art den beizulegenden Zeitwerten.

ERHALTENE ANZAHLUNGEN (20)

Die kurzfristigen und langfristigen erhaltenen Anzahlungen von TEUR 536.907 (Vorjahr: TEUR 669.202) umfassen hauptsächlich bereits vereinnahmte Kartengelder für künftige Veranstaltungen in dem Segment Live Entertainment. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die hohe Anzahl von Veranstaltungen zurückzuführen, die im Geschäftsjahr 2022 durchgeführt wurden. Von den erhaltenen Anzahlungen sind TEUR 12.052 langfristig (Vorjahr: TEUR 34.717).

In der folgenden Tabelle werden die Veränderungen der erhaltenen Anzahlungen (Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15) im Berichtszeitraum dargestellt:

Erhaltene Anzahlungen
[TEUR]
1. Januar 2021 422.515
Erfassung in den Umsatzerlösen -43.402
Sonstige Veränderungen 290.089
31. Dezember 2021 669.202
1. Januar 2022 669.202
Erfassung in den Umsatzerlösen -562.618
Zugang aus der Veränderung des Konsolidierungskreises 4.337
Sonstige Veränderungen 425.987
31. Dezember 2022 536.907

SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN (21)

Veranstaltergutscheine
[TEUR]
Instandhaltung
[TEUR]
Risiken aus schwebenden Geschäften
[TEUR]
Sonstige Personalkosten
[TEUR]
Übrige
[TEUR]
Summe
[TEUR]
1. Januar 2021 24.723 6.054 347 331 15.451 46.906
Veränderung Konzernkreis 0 0 0 0 532 532
Verbrauch -713 -210 0 -251 -3.342 -4.515
Auflösung 0 0 0 -84 -2.277 -2.361
Zuführung 6.557 762 2.176 132 4.717 14.343
Umbuchung -13.985 0 0 0 555 -13.430
Währungsdifferenzen 0 0 0 0 113 113
31. Dezember 2021 16.581 6.606 2.524 129 15.748 41.587
davon langfristig 0 4.420 0 60 77 4.557
1. Januar 2022 16.581 6.606 2.524 129 15.748 41.587
Veränderung Konzernkreis 0 0 2 0 0 2
Verbrauch -2.009 -108 -1.129 -34 -2.092 -5.372
Auflösung 0 -710 0 0 -7.917 -8.627
Zuführung 1.664 1.277 2.404 172 12.556 18.073
Zinseffekt 0 -1.058 0 0 0 -1.058
Umbuchung 0 0 0 0 0 0
Währungsdifferenzen 0 0 9 1 104 114
31. Dezember 2022 16.236 6.007 3.811 269 18.398 44.719
davon langfristig 0 4.820 0 60 77 4.957

Die Rückstellungen für Veranstaltergutscheine betreffen Verpflichtungen gegenüber Inhabern einer Eintrittskarte für Veranstaltungen, die wegen der COVID-19-Pandemie ausgefallen sind oder verschoben wurden und für die anstelle der Erstattung des Eintrittspreises ein Gutschein in Höhe des Eintrittspreises ausgestellt wurde. In Österreich bestehen in Abhängigkeit vom Ausgabezeitpunkt eines Gutscheins ab dem 1. Januar 2023 Rückzahlungsansprüche und in Italien wurden Rückzahlungsansprüche auf 36 Monate nach Ausgabe eines Gutscheins verlängert.

Seit dem 1. Januar 2022 kann in Deutschland eine Auszahlung des Betrages verlangt werden. Für die von dieser Regelung betroffenen Ticketgelder erfolgte anhand von aktuellen Erfahrungswerten, in welchem Umfang die Inhaber der Gutscheine von ihrem Recht Gebrauch machen, den Ticketpreis zurückzufordern, ein Ausweis in den finanziellen Verbindlichkeiten bzw. in den nicht finanziellen Verbindlichkeiten (für die Einlösung des Gutscheins).

Die Rückstellungen für Instandhaltungen betreffen im Wesentlichen vertragliche Verpflichtungen für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einer Veranstaltungsstätte.

Die Rückstellungen für Risiken aus schwebenden Geschäften betreffen im Wesentlichen belastende Verträge im Segment Live Entertainment.

Die bestehenden Rückstellungen für sonstige Personalkosten entfallen unter anderem auf Leistungen gegenüber Arbeitnehmern anlässlich der Beendigung der Arbeitsverhältnisse sowie Rückstellungen für Jubiläumsgelder.

Die Zuführung zu den übrigen Rückstellungen bezieht sich mit TEUR 9.254 auf mögliche Rückforderungen von Corona-Wirtschaftshilfen in Österreich aufgrund von geänderten Anspruchsvoraussetzungen.

Im Vorjahr war in den übrigen Rückstellungen eine Rückstellung in Höhe von TEUR 7.608 für eine Geldbuße erfasst, die aufgrund einer Entscheidung der italienischen Kartellbehörde "Autorita Garante della Concorrenza e del Mercato" (im Folgenden: AGCM) gegen die CTS KGaA und fünf italienische Konzernunternehmen wegen angeblichen missbräuchlichen Verhaltens verhängt wurde. Die betroffenen Unternehmen haben Rechtsmittel beim zuständigen Verwaltungsgericht (Tribunale Amministrativo Regionale) in Rom eingelegt. Das Verwaltungsgericht hat am 24. März 2022 die Entscheidung der AGCM vollständig aufgehoben, und das zuständige Berufungsgericht (Consiglio di Stato) hat diese Entscheidung mit Urteil vom 24. Oktober 2022 bestätigt und die Berufung der AGCM dagegen zurückgewiesen. Die rechtswidrige Entscheidung der AGCM ist damit endgültig aufgehoben, und es wird eine Erstattung des verhängten Bußgeldes erfolgen, soweit dieses bereits gezahlt wurde. Die Erträge aus der Auflösung der Rückstellung betragen TEUR 6.513 und sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Weiterhin werden Forderungen aus dem Rückerstattungsanspruch der bereits geleisteten Bußgeldzahlungen von TEUR 4.355 erfasst.

STEUERSCHULDEN (22)

Die Steuerschulden (TEUR 91.980; Vorjahr: TEUR 52.704) umfassen im Wesentlichen Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuer.

SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN (23)

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten (TEUR 557.987; Vorjahr: TEUR 513.532) umfassen Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketeinnahmen von TEUR 500.315 (Vorjahr: TEUR 448.416), Verbindlichkeiten aus Rückerstattungen von Ticketgeldern gegenüber Endkunden (TEUR 15.575; Vorjahr: TEUR 39.058), Verbindlichkeiten aus Fremdkonzerten im Segment Live Entertainment von TEUR 3.594 (Vorjahr: TEUR 9.631), Verbindlichkeiten aus Ticketversicherungen von TEUR 5.717 (Vorjahr: TEUR 3.794), sowie übrige finanzielle Verbindlichkeiten von TEUR 32.784 (Vorjahr: TEUR 12.632). Die langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten (TEUR 9.217; Vorjahr: TEUR 20.577) enthalten im Wesentlichen noch nicht abgerechnete Ticketeinnahmen von TEUR 7.381 (Vorjahr: TEUR 19.827).

LEASINGVERBINDLICHKEITEN (24)

Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten (TEUR 18.049; Vorjahr: TEUR 17.973) sowie die langfristigen Leasingverbindlichkeiten (TEUR 102.889; Vorjahr: TEUR 113.020) betreffen im Wesentlichen abgeschlossene Leasingverhältnisse für Veranstaltungsstätten wie zum Beispiel die LANXESS arena in Köln und die Waldbühne in Berlin, angemietete Büroräume bzw. -gebäude und Fahrzeuge für Mitarbeiter.

Nachfolgend werden zusätzliche Informationen über Leasingverhältnisse, in denen der CTS Konzern Leasingnehmer ist, dargestellt. Folgende Aufwendungen und Erträge sind in der Gewinn- und Verlustrechnung für Leasingverhältnisse erfasst:

Ticketing Live Entertainment Konzern
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse 1.176 381 75.573 9.297 76.749 9.678
Aufwand für geringwertige Leasingverhältnisse 78 46 214 155 292 201
Aufwand für variable Leasingzahlungen 8 67 950 710 958 777
Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten 106 62 0 0 106 62
Abschreibungen auf Nutzungsrechte 7.340 6.670 12.138 11.849 19.477 18.519
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 913 453 1.336 1.086 2.249 1.539

In der Konzernkapitalflussrechnung sind die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 19.252 (Vorjahr: TEUR 17.160) und die Zinszahlungen von TEUR 2.249 (Vorjahr: TEUR 1.539) im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erfasst.

Im Geschäftsjahr blieben bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten im Hinblick auf eine Verlängerungsoption mögliche zusätzliche Leasingzahlungen von TEUR 1.390 (Vorjahr: TEUR 1.436) unberücksichtigt, da nicht hinreichend sicher ist, ob die Leasingverträge verlängert bzw. nicht gekündigt werden. Leasingverhältnisse, die der CTS Konzern eingegangen ist, aber am Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, umfassen mögliche künftige Leasingzahlungen von TEUR 75 (Vorjahr: TEUR 8.384). Im Vorjahr betrifft dies im Wesentlichen die Arena Campovolo, die ihre Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr aufgenommen hat.

SONSTIGE NICHT FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN (25)

Die kurzfristigen sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten (TEUR 117.963; Vorjahr: TEUR 84.643) resultieren aus Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern von TEUR 28.796 (Vorjahr: TEUR 16.594), Geschenkgutscheinverbindlichkeiten von TEUR 41.757 (Vorjahr: TEUR 37.573), Verbindlichkeiten gegenüber Personal von TEUR 33.829 (Vorjahr: TEUR 22.852), Rechnungsabgrenzungsposten von TEUR 3.108 (Vorjahr: TEUR 3.083), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 4.787 (Vorjahr: TEUR 2.914) und übrigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten von TEUR 5.685 (Vorjahr: TEUR 1.628).

PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN (26)

Im CTS Konzern bestehen Pensionszusagen, die nach IAS 19 als leistungs- und beitragsorientierte Zusagen einzustufen sind.

Für eine deutsche Gesellschaft des CTS Konzerns besteht ein leistungsorientierter Plan. Dieser Plan sieht Altersrente, vorgezogene Altersrente bzw. Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrente vor. Die Rentenleistung ergibt sich aus der Summe der während der ununterbrochenen Beschäftigungszeit im Betrieb erworbenen Rentenbausteine. Daneben sind die Beiträge zur deutschen Rentenversicherung als Leistungen an einen beitragsorientierten Plan auszuweisen.

Die in der Schweiz zum Zweck der Durchführung der beruflichen Vorsorge eingesetzten Versicherungen decken alle reglementarischen Leistungen ab. Bei diesen Vorsorgelösungen sind die Risiken Invalidität, Tod und Langlebigkeit voll rückgedeckt. Die Versicherer legen die Vorsorgekapitalien an und geben eine 100%ige Kapital- und Zinsgarantie ab. Diese sogenannten "vollversicherten" BVG-Pläne (BVG: Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) gelten im Sinne von IAS 19 als leistungsorientiert, da bei Vertragskündigung keine Garantie besteht, dass die Vorsorge zu denselben Konditionen weitergeführt werden kann und da bei den Risiko- und Kostenprämien mit unterschiedlich hohen Belastungen zu rechnen ist. Fällige Versicherungsleistungen werden von den Versicherungen direkt an die anspruchsberechtigten Personen ausbezahlt.

Bei den in Italien bestehenden Verpflichtungen handelt es sich um sogenannte "Trattamento di Fine Rapporto" (TFR) - eine Form des Trennungsabschlages gemäß Art. 2120 Codice Civile. Der Zahlungsanspruch aus TFR entsteht bei jedem Beschäftigungsverhältnis. Es handelt sich um einen öffentlich-rechtlich geregelten Zusatzanspruch zur Altersversorgung. Der TFR ist "bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses" (Art. 2120 CC) geschuldet. Bis zum 31. Dezember 2006 wurde die Regelung des Trennungsabschlages in Italien (TFR) als leistungsorientierter Plan klassifiziert. Die Gesetzgebung zu dieser Regelung wurde durch das Gesetz 296 vom 27. Dezember 2006 (das "Finanzgesetz 2007") und anschließende Verordnungen und Vorschriften aus der ersten Hälfte des Jahres 2007 geändert. Im Hinblick auf diese Veränderungen, und mit besonderer Bezugnahme auf Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern, wird diese Regelung nur für die Leistungen weiterhin als leistungsorientierter Plan klassifiziert, die vor dem 1. Januar 2007 zurückgestellt wurden (und zum Bilanzstichtag noch ausstanden), während die Verpflichtungen nach diesem Zeitpunkt als beitragsorientierter Plan klassifiziert werden.

Die Pensionsrückstellungen in Österreich betreffen die sogenannten "Abfertigungen". Bei Abfertigungen handelt es sich um Einmalzahlungen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, außer bei Eigenkündigung des Mitarbeiters. Im Rahmen der Berechnung der Pensionsrückstellungen sind nach IAS 19 lediglich die Dienstverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2002 geschlossen wurden, zu erfassen.

Die Finanzierung einiger Altersversorgungszusagen in der Schweiz erfolgt über (Rückdeckungs-) Versicherungsverträge. Für diese Verträge liegt keine Marktpreisnotierung an einem aktiven Markt vor, vielmehr werden sie mit ihren von den Versicherungsgesellschaften gemeldeten Aktiv- oder Rückkaufwerten bilanziert.

Der Dienstzeitaufwand wird als Bestandteil der Personalaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Nettozinsaufwand/-ertrag in den Finanzierungsaufwendungen/-erträgen. Die Neubewertungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und sind Bestandteil der übrigen Rücklagen im Eigenkapital.

Verpflichtungsbarwert
[TEUR]
Planvermögen
[TEUR]
Pensionsrückstellung
[TEUR]
Stand 1. Januar 2022 33.912 -20.710 13.201
Dienstzeitaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 1.813 0 1.813
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -110 0 -110
1.703 0 1.703
(Netto-)Zinsaufwand/-ertrag 141 -65 76
Neubewertungen
Erfahrungsbedingte Gewinne (-)/Verluste (+) 1.922 0 1.922
Gewinn (-)/Verlust (+) aus Veränderung finanzieller Annahmen -9.181 0 -9.181
Erträge aus Planvermögen, die nicht bereits im Zinsertrag enthalten sind 0 -862 -862
-7.259 -862 -8.121
Gezahlte Versorgungsleistungen -3.855 3.617 -238
Fondsdotierungen
Arbeitgeber 0 -1.068 -1.068
Arbeitnehmer 4.052 -4.052 0
4.052 -5.120 -1.068
Währungsdifferenzen 1.463 -1.018 445
Konsolidierungskreisänderungen 1 0 1
Stand 31. Dezember 2022 30.158 -24.158 6.000
Verpflichtungsbarwert
[TEUR]
Planvermögen
[TEUR]
Pensionsrückstellung
[TEUR]
Stand 1. Januar 2021 33.018 -16.979 16.039
Dienstzeitaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 1.900 0 1.900
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -676 0 -676
1.223 0 1.223
(Netto-)Zinsaufwand/-ertrag 97 -36 62
Neubewertungen
Erfahrungsbedingte Gewinne (-)/Verluste (+) -86 0 -86
Gewinn (-)/Verlust (+) aus Veränderung demografischer Annahmen -1.473 0 -1.473
Gewinn (-)/Verlust (+) aus Veränderung finanzieller Annahmen -443 0 -443
Erträge aus Planvermögen, die nicht bereits im Zinsertrag enthalten sind 0 -1.361 -1.361
-2.002 -1.361 -3.363
Gezahlte Versorgungsleistungen -1.958 1.585 -374
Fondsdotierungen
Arbeitgeber 0 -932 -932
Arbeitnehmer 2.214 -2.214 0
2.214 -3.146 -932
Währungsdifferenzen 1.320 -774 546
Stand 31. Dezember 2021 33.912 -20.710 13.201

Der Verpflichtungsbarwert wird wie folgt aufgeteilt:

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Verpflichtungsbarwert 30.158 33.912
davon Aktive 28.371 31.385
davon unverfallbar Ausgeschiedene 164 357
davon Empfänger 1.623 2.170

Es ergibt sich folgende regionale Aufteilung von Verpflichtung, Planvermögen und Rückstellung:

Verpflichtungsbarwert Planvermögen Pensionsrückstellung
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Deutschland 542 1.091 0 0 542 1.091
Schweiz 27.003 29.755 -24.158 -20.710 2.845 9.045
Übriges Europa 2.613 3.065 0 0 2.613 3.065

Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurden für die demografischen Annahmen in Deutschland die aktuellen Heubeck-Richttafeln 2018 G angewendet. In der Schweiz werden die Generationstafeln des Schweizer Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) 2020 herangezogen. Für die Berechnung der Rückstellungen der österreichischen Gesellschaften wurden die AVÖ 2018-P "Angestellte" -Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung - Pagler & Pagler zugrunde gelegt. In Italien werden die RG48 Tafeln und eine Studie der INPS zugrunde gelegt. Daneben wurden die folgenden wesentlichen Bewertungsparameter bei der Bewertung zugrunde gelegt.

Abzinsungssatz Zukünftige Gehaltssteigerungen Zukünftige Rentensteigerungen
2022 2021 2022 2021 2022 2021
Deutschland 4,29% 1,50% 2,70% 2,50% 1,00% 1,00%
Schweiz 2,30% 0,30% 1,20% 1,00% 0,00% 0,00%
Übriges Europa 4,02% 1,02% 2,29% 2,27% 0,00% 0,00%

Die Ermittlung des Abzinsungssatzes in der Schweiz basiert auf der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen in CHF. Dabei werden Obligationen mit einer Laufzeit von 15 bis 20 Jahren berücksichtigt, die am Schweizerischen Obligationenmarkt gehandelt werden. Basis der im Euroraum verwendeten Zinssätze ist der "Mercer Yield Curve Approach". Nach diesem Ansatz wird eine "Spot Rate Yield Curve" auf Basis der Anleihen aus den Indizes von Thomson Reuters Datastream erstellt. Dabei werden nur Anleihen verwendet, die keine Zins verzerrenden Optionen besitzen, wie es z. B. bei Call oder Put Optionen der Fall wäre. Ferner werden Anleihen, die im Vergleich zu den anderen Anleihen in ihrer Risikoeinstufung viel höhere oder niedrigere Zinsen bieten (statistische Ausreißer), ebenfalls nicht berücksichtigt.

Im Zusammenhang mit den vorliegenden Pensionsplänen im CTS Konzern sind die Gesellschaften verschiedenen Risiken ausgesetzt. Der CTS Konzern ist bewertungstechnischen Risiken, wie dem Zinssatzänderungsrisiko, aber auch tatsächlichen Risiken, wie dem Langlebigkeitsrisiko, ausgesetzt. Zusätzlich bestehen Währungs- und Anlagerisiken.

Ein Anstieg beziehungsweise Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte auf den Verpflichtungsbarwert die folgende Auswirkung:

2022 Veränderung der Annahme Erhöhung der Annahme
[TEUR]
Verminderung der Annahme
[TEUR]
Abzinsungssatz 0,50% -2.049 2.327
Zukünftige Gehaltssteigerungen 1,00% 341 -356
Zukünftige Rentensteigerungen 1,00% 1.616 0
Lebenserwartung 1 Jahr 271 -267
2021 Veränderung der Annahme Erhöhung der Annahme
[TEUR]
Verminderung der Annahme
[TEUR]
Abzinsungssatz 0,50% -2.728 3.142
Zukünftige Gehaltssteigerungen 1,00% 546 -585
Zukünftige Rentensteigerungen 1,00% 2.263 0
Lebenserwartung 1 Jahr 442 -456

Die obige Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. Es ist unwahrscheinlich, dass sich dieses Szenario in der Realität ereignet, da Veränderungen in einigen Annahmen korrelieren könnten. Bei der Berechnung der Sensitivität der Verpflichtung zu versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode verwendet, mit der Pensionsrückstellungen in der Bilanz ermittelt werden.

Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtung zum 31. Dezember 2022 beträgt 14,6 Jahre (Vorjahr: 17,0 Jahre). Für das Folgejahr wird ein Arbeitgeberbeitrag zu den Pensionsplänen in Höhe von TEUR 1.381 (Vorjahr: TEUR 1.101) erwartet.

EIGENKAPITAL DER AKTIONÄRE DER CTS KGaA (27)

Die Muttergesellschaft des Konzerns besteht in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die Anteilseigner haften nur in Höhe ihrer Kapitaleinlage.

Zur Veränderung des Eigenkapitals wird auf die Entwicklung des Konzerneigenkapitals, auf Seite 99, verwiesen.

Das Grundkapital der CTS KGaA beträgt EUR 96.000.000 und ist eingeteilt in 96.000.000 nennbetragslose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Aktie hat ein Stimmrecht und repräsentiert einen rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 1,00. Sämtliche Aktien sind voll eingezahlt. Die CTS KGaA hält 8.700 eigene Aktien, 95.991.300 Aktien befanden sich während des gesamten Geschäftsjahres im Umlauf. Kapital- und gesetzliche Rücklage sind nach dem AktG verwendungsbeschränkt.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 um bis zu EUR 1.440.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.440.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Das Bedingte Kapital 2021 dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 von der Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2021 in der Zeit ab Eintragung des Bedingten Kapitals 2021 bis zum 6. Mai 2026 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021 erfolgt zu dem gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 festgelegten Ausübungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Die persönlich haftende Gesellschafterin bzw., soweit Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft betroffen sind, der Aufsichtsrat, ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Nach dem Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Januar 2021 ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Januar 2026 Options- und Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 800.000.000 jeweils mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 19.200.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 19.200.000 nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Ermächtigung kann insgesamt oder in Teilen ausgenutzt werden.

Die Hauptversammlung vom 13. Januar 2021 hat ferner beschlossen, das Bedingte Kapital 2018 aufzuheben und das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 19.200.000 durch Ausgabe von bis zu 19.200.000 neuen auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021). Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Wandlungs- bzw. Optionsrechte von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllen oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

Die persönlich haftende Gesellschafterin wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Januar 2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 12. Januar 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals, um bis zu insgesamt EUR 19.200.000 durch Ausgabe von bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).

Um Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen im In- und Ausland durch eine variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung an die Gesellschaft binden zu können, wurde die Möglichkeit geschaffen, Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der CTS KGaA, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen im In- und Ausland ("Bezugsberechtigte") unter einem Aktienoptionsprogramm auszugeben ("Aktienoptionsprogramm 2021").

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der EVENTIM Management AG, Hamburg, nicht bekannt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 beträgt die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB TEUR 2.400 und ist zur Ausschüttung gesperrt.

Nach § 150 AktG muss eine Aktiengesellschaft eine gesetzliche Rücklage bilden, wenn die Kapitalrücklage nicht 10% des Grundkapitals ausmacht. Die jährliche Zuführung zur gesetzlichen Rücklage beträgt 5% des Jahresüberschusses bis insgesamt 10% des gezeichneten Kapitals durch die Kapitalrücklage und gesetzliche Rücklage gedeckt sind. Im Geschäftsjahr 2015 wurde letztmalig die gesetzliche Rücklage um TEUR 1.982 erhöht; die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage betragen seit dem 31. Dezember 2015 zusammen 10% des Grundkapitals. Die gesetzliche Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2022 TEUR 7.200 und ist für Ausschüttungen gesperrt.

Der Betrag an eigenen Anteilen von EUR 8.700 resultiert aus ursprünglich 2.175 Aktien, die am 31. Juli 2007 aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung gem. § 71 (1) Nr. 8 AktG zu einem Preis von EUR 28,99 pro Stück erworben wurden. Infolge durchgeführter Kapitalerhöhungen beträgt die Anzahl der eigenen Aktien aktuell 8.700 Stück zu einem entsprechenden Anschaffungspreis von EUR 7,25. Sie repräsentieren einen Anteil von 0,0090625% des Grundkapitals.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 wurde die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, bis zum 6. Mai 2026 eigene Aktien der CTS KGaA von bis zu 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der Schlusskurse für die Aktien im XETRA-Handelssystem während der letzten fünf Börsentage vor Veröffentlichung des Angebots zum Erwerb der Aktien. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden.

Aufgrund der Ausübung des Ansatzwahlrechtes für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände gemäß § 248 (2) HGB sowie des Wahlrechts zur Aktivierung aktiver latenter Steuern gemäß § 274 (1) Satz 2 HGB, die im handelsrechtlichen Einzelabschluss der Gesellschaft ausgeübt worden sind, ergibt sich grundsätzlich ein ausschüttungsgesperrter Betrag von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 1.609).

Im Geschäftsjahr 2022 erhöhten sich die Gewinnrücklagen um TEUR 685 aus der Veränderung des Konsolidierungskreises und Währungsumrechnungen.

NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE (28)

Sowohl der Teilkonzern Ticketcorner Holding AG, Rümlang (im Folgenden: Teilkonzern TC AG), als auch der Teilkonzern CTS Eventim Austria GmbH, Wien (im Folgenden: Teilkonzern Austria), sind dem Segment Ticketing zugeordnet. Der Teilkonzern TC AG beinhaltet die Ticketcorner Holding AG, Rümlang, und ihre Tochtergesellschaft die Ticketcorner AG, Rümlang. Der Teilkonzern Austria umfasst die CTS Eventim Austria GmbH, Wien, als Muttergesellschaft mit ihren Tochtergesellschaften.

Der Teilkonzern EVENTIM LIVE GmbH, Bremen (im Folgenden: Teilkonzern EVENTIM LIVE), repräsentiert zu einem wesentlichen Teil Gesellschaften, die dem Segment Live Entertainment zugeordnet werden. Weitergehend bestehen wesentliche Fremdanteile im Teilkonzern EVENTIM LIVE INTERNATIONAL GmbH, Bremen (im Folgenden: Teilkonzern EVENTIM LIVE INTERNATIONAL). Der Teilkonzern EVENTIM LIVE INTERNATIONAL repräsentiert internationale Gesellschaften (in Italien, Österreich, Schweiz, Singapur, Spanien, UK und USA), die dem Segment Live Entertainment zugeordnet werden.

In der nachfolgenden Übersicht sind die Beteiligungsquoten und nicht beherrschenden Anteile für jedes Tochterunternehmen/Teilkonzern mit nicht beherrschendem Anteil, der wesentlich für den Konzern ist, für 2022 dargestellt.

Name Land Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile 1 31.12.2022 Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Jahresergebnis 2 31.12.2022
[TEUR]
Buchwerte der nicht beherrschenden Anteile 2 31.12.2022
[TEUR]
Beteiligungsquoten der nicht beherrschenden Anteile 2 31.12.2022
Teilkonzern TC AG Schweiz 50,0% 7.032 35.345 50,0%
Teilkonzern Austria Österreich 14,0% 1.450 8.515 14,0% - 56,1%
Teilkonzern EVENTIM LIVE Deutschland 5,6% 15.655 23.486 5,6% - 76,3%
Teilkonzern EVENTIM LIVE INTERNATIONAL Deutschland 19.922 26.362 25,0% - 65,0%
Summe Teilkonzerne 93.709
Tochterunternehmen mit einzeln unwesentlichen nicht beherrschenden Anteilen 12.093
Gesamtsumme der nicht beherrschenden Anteile 105.802

1 Die hier ausgewiesene Stimmrechtsquote umfasst lediglich den nicht beherrschenden Anteil auf Ebene der Obergesellschaft.
2 Die hier ausgewiesenen Werte umfassen sowohl den nicht beherrschenden Anteil auf Ebene der Obergesellschaft als auch weitere nicht beherrschende Anteile im Teilkonzern.

In der nachfolgenden Übersicht sind die Beteiligungsquoten und nicht beherrschenden Anteile für jedes Tochterunternehmen/Teilkonzern mit nicht beherrschendem Anteil, der wesentlich für den Konzern ist, für 2021 dargestellt.

Name Land Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile 1 31.12.2021 Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Jahresergebnis 2 31.12.2021
[TEUR]
Buchwerte der nicht beherrschenden Anteile 2 , 3 31.12.2021
[TEUR]
Beteiligungsquoten der nicht beherrschenden Anteile 2 31.12.2021
Teilkonzern TC AG Schweiz 50,0% 3.125 24.837 50,0%
Teilkonzern Austria Österreich 14,0% 1.047 7.092 14,0% - 56,1%
Teilkonzern EVENTIM LIVE Deutschland 5,6% 284 7.892 5,6% - 76,3%
Teilkonzern EVENTIM LIVE INTERNATIONAL Deutschland 1.141 6.322 25,0% - 64,0%
Summe Teilkonzerne 46.143
Tochterunternehmen mit einzeln unwesentlichen nicht beherrschenden Anteilen 9.704
Gesamtsumme der nicht beherrschenden Anteile 55.847

1 Die hier ausgewiesene Stimmrechtsquote umfasst lediglich den nicht beherrschenden Anteil auf Ebene der Obergesellschaft.
2 Die hier ausgewiesenen Werte umfassen sowohl die nicht beherrschenden Anteile auf Ebene der Obergesellschaft als auch weitere nicht beherrschende Anteile im Teilkonzern.

Im Folgenden werden zusammengefasste Finanzinformationen für jedes/n Tochterunternehmen/Teilkonzern mit nicht beherrschendem Anteil, der wesentlich für den Konzern ist, dargestellt.

Wesentliche nicht beherrschende Anteile im Segment Ticketing:

Zusammengefasste Bilanz: Teilkonzern TC AG Teilkonzern Austria
31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
Kurzfristige Vermögenswerte 80.504 60.409 83.536 61.738
Langfristige Vermögenswerte 74.177 72.308 3.705 4.155
Kurzfristige Schulden 80.378 70.434 70.579 46.922
Langfristige Schulden 4.729 13.504 2.184 2.166
Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung: Teilkonzern TC AG Teilkonzern Austria
31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
Umsatzerlöse 54.561 20.132 31.893 14.183
Steuern -2.815 -1.677 -3.282 -1.600
Jahresergebnis 14.063 6.250 10.793 5.524
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis 7.032 3.125 1.450 1.047
An nicht beherrschende Anteile gezahlte Dividenden 0 0 -2.253 0
Zusammengefasste Kapitalflussrechnung: Teilkonzern TC AG Teilkonzern Austria
31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 15.278 39.738 9.588 -11.180
Cashflow aus Investitionstätigkeit -1.894 -1.282 -405 -274
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -955 -326 -13.352 -357
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 12.428 38.131 -4.169 -11.812
Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelbestands 2.894 2.407 -313 -86
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 54.508 13.971 18.095 29.993
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 69.830 54.508 13.613 18.095

Wesentliche nicht beherrschende Anteile im Segment Live Entertainment:

Zusammengefasste Bilanz: Teilkonzern EVENTIM LIVE Teilkonzern EVENTIM LIVE INTERNATIONAL
31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
Kurzfristige Vermögenswerte 505.093 545.827 365.441 303.627
Langfristige Vermögenswerte 100.283 97.288 155.607 150.368
Kurzfristige Schulden 541.170 608.470 398.159 435.631
Langfristige Schulden 29.790 34.371 27.400 40.836
Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung: Teilkonzern EVENTIM LIVE Teilkonzern EVENTIM LIVE INTERNATIONAL
31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
Umsatzerlöse 780.001 71.420 566.484 104.820
Steuern -13.565 -3.383 -4.784 3.304
Jahresergebnis 33.920 429 34.751 -2.277
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis 15.655 284 19.922 1.141
An nicht beherrschende Anteile gezahlte Dividenden -50 -126 -3.866 -923
Zusammengefasste Kapitalflussrechnung: Teilkonzern EVENTIM LIVE Teilkonzern EVENTIM LIVE INTERNATIONAL
31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -123.708 145.760 -48.812 85.188
Cashflow aus Investitionstätigkeit -4.966 -6.630 -7.789 -21.562
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -4.246 -7.639 77.399 -1.826
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands -132.920 131.492 20.798 61.800
Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelbestands -199 1.830 2.837 2.525
Konsolidierungskreisbedingte Änderung des Finanzmittelbestands -62 0 -200 0
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 371.634 238.312 145.380 81.055
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 238.452 371.634 168.814 145.380

4. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN UND MANAGEMENT VON FINANZRISIKEN 4.1 FINANZINSTRUMENTE

In der folgenden Tabelle werden die Buchwerte, Wertansätze und beizulegenden Zeitwerte der kurz- und langfristigen Finanzinstrumente für das Geschäftsjahr 2022 dargestellt:

Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
AKTIVA Buchwert 31.12.2022
[TEUR]
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam
[TEUR]
Fortgeführte Anschaffungskosten
[TEUR]
Beizulegender Zeitwert
[TEUR]
Liquide Mittel 1.074.507 1.074.507 1.074.507
Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen 163.621 678 162.943 163.621
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 113.544 113.544 113.540
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 3.807 3.807 3.807
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 172.866 897 171.969 172.742
davon Forderungen aus Ticketgeldern 107.430 107.430 107.430
Finanzanlagen 1.556 1.556 1.556
Gesamt 1.529.900 3.131 1.526.769 1.529.773
PASSIVA
Finanzverbindlichkeiten 16.991 16.991 16.703
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 233.925 233.925 233.901
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 8.154 8.154 8.154
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 567.204 567.204 567.147
davon Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketgeldern 507.697 507.697 507.575
Leasingverbindlichkeiten 120.938 120.938
Gesamt 947.213 826.274 946.843

In der folgenden Tabelle werden die Buchwerte, Wertansätze und beizulegenden Zeitwerte der kurz- und langfristigen Finanzinstrumente für das Geschäftsjahr 2021 dargestellt:

Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
AKTIVA Buchwert 31.12.2021
[TEUR]
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam
[TEUR]
Fortgeführte Anschaffungskosten
[TEUR]
Beizulegender Zeitwert
[TEUR]
Liquide Mittel 965.190 965.190 965.190
Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen 30.834 722 30.111 30.834
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 54.500 54.500 54.499
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 1.971 1.971 1.971
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 105.700 2.399 103.301 105.742
davon Forderungen aus Ticketgeldern 61.525 61.525 61.525
davon Call Option auf Anteile nicht konsolidierter Tochtergesellschaften 1.187 1.187 1.187
Finanzanlagen 1.701 1.701 1.701
Gesamt 1.159.896 4.822 1.155.074 1.159.938
PASSIVA
Finanzverbindlichkeiten 28.789 5.939 22.851 28.539
davon Put Option auf Anteile nicht konsolidierter Tochtergesellschaften 5.939 5.939 5.939
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 119.723 119.723 119.723
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 6.420 6.420 6.420
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 534.109 534.109 534.053
davon Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketgeldern 468.243 468.243 468.182
Leasingverbindlichkeiten 130.993 130.993
Gesamt 820.035 5.939 683.103 819.728

ANGABEN ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT

Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Parteien ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte.

Der beizulegende Zeitwert für liquide Mittel und andere kurzfristige originäre Finanzinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, wird nicht rechnerisch ermittelt, da angenommen wird, dass der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Die Prinzipien und Methoden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Soweit Finanzinstrumente an einem aktiven Markt notiert sind, stellt die jeweilige Notierung an diesem Markt den beizulegenden Zeitwert dar. Für nicht börsennotierte Finanzinstrumente wird der beizulegende Zeitwert als Barwert der zukünftigen Zahlungsströme unter Berücksichtigung von Zinsstrukturkurven und des bonitätsabhängigen Kreditrisikoaufschlags des CTS Konzerns ermittelt.

Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen originären finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, entsprechen grundsätzlich den Barwerten der mit den Finanzinstrumenten verbundenen Zahlungsströme unter Berücksichtigung aktueller Zinsparameter.

Ausgenommen hiervon sind die beizulegenden Zeitwerte bestimmter sonstiger originärer finanzieller Vermögenswerte, welche unter Anwendung von Discounted-Cash-Flow (DCF-) Verfahren berechnet werden. Die Berechnung basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus Planungen über die Laufzeit des jeweiligen Vertrages resultieren.

Die beizulegenden Zeitwerte der Call und Put Option auf den Erwerb weiterer Anteile an France Billet wurden durch ein optionsmathematisches Modell ermittelt.

FAIR VALUE-HIERARCHIE

Gemäß IFRS 13 sind beizulegende Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten den drei Stufen der Fair Value-Hierarchie zuzuordnen. Stufe 1 enthält beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten, für die ein Marktpreis direkt ermittelt werden kann; wie zum Beispiel auf aktiven Märkten gehandelte Wertpapiere. In Stufe 2 werden beizulegende Zeitwerte auf Basis von Marktdaten, wie Währungskursen oder Zinskurven, gemäß marktbezogener Bewertungsverfahren ermittelt; darunter fallen beispielsweise Devisentermingeschäfte. Beizulegende Zeitwerte in Stufe 3 liegen Bewertungsverfahren, die auf nicht beobachtbaren Parametern basieren, zugrunde, da keine oder keine verwertbare Marktaktivität der Bewertungsparameter vorhanden ist.

Umgliederungen zwischen den Stufen der Fair Value-Hierarchie werden zu Beginn des jeweiligen Quartals vorgenommen, in dem der Anlass oder die Veränderung der Umstände liegen, aus denen die Umgliederung resultiert. Im Berichtszeitraum gab es keine Umgliederungen innerhalb der Fair Value-Hierarchie.

Folgende Tabelle enthält eine Übersicht der beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und deren Zuordnung zu den drei Stufen der Fair Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 zum 31. Dezember 2022:

31.12.2022
AKTIVA Stufe 1
[TEUR]
Stufe 2
[TEUR]
Stufe 3
[TEUR]
Gesamt
[TEUR]
Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen 678 0 0 678
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2 0 147 0 147
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 2 0 7.705 897 8.602
Finanzanlagen 283 0 1.273 1 1.556
960 7.852 2.171 10.983
PASSIVA
Finanzverbindlichkeiten 0 16.703 0 16.703
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2 0 1.279 0 1.279
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2 0 9.160 0 9.160
davon Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketgeldern 2 0 7.260 0 7.260
0 27.142 0 27.142

1 Die Finanzanlagen enthalten eine Vielzahl an Einzelverträgen. Daher wird aus Wesentlichkeitsgründen auf die zusätzlichen Angaben zu Stufe 3 Instrumenten verzichtet.
2 Für den kurzfristigen Anteil dieser Position wird angenommen, dass der Buchwert ein angemessener Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Daher erfolgt keine Darstellung in der Fair Value-Hierarchie.

Der Buchwert der sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Stufe 3 hat sich von TEUR 2.399 auf TEUR 897 verringert. Im Berichtsjahr wurde ein Zugang von TEUR 359 erfasst, dem ein Abgang von TEUR 500 gegenübersteht. Zudem sind Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte in Höhe von TEUR -1.361 im Finanzergebnis erfasst worden. Darin enthalten ist die Anpassung der Call Option für weitere Anteile an der France Billet in Höhe von TEUR -1.187. Diese hat zum 31. Dezember 2022 insbesondere aufgrund der im Bewertungsmodell berücksichtigten gestiegenen Kapitalkosten keinen beizulegenden Zeitwert mehr.

Zum 31. Dezember 2022 beträgt der beizulegende Zeitwert der bedingten Put Option für weitere Anteile an der France Billet TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 5.939). Der positive Bewertungseffekt in Höhe von TEUR 5.939 wurde im Finanzergebnis erfasst.

Zur Bewertung der weiteren sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Stufe 3 wurden in DCF-Verfahren Diskontierungszinssätze zwischen 7,2% und 11,5% verwendet, die die spezifischen Risiken des jeweiligen Vertrages reflektieren. Bei einer Anpassung der Zinssätze um +100 Basispunkte (-100 Basispunkte) würde sich der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte um TEUR 18 (um TEUR 19) verringern (erhöhen). Bei einer Anpassung der erwarteten Cashflows um +10% (-10%), würde sich der beizulegende Zeitwert um TEUR 12 (um TEUR 19) erhöhen (verringern). Die dabei zugrunde gelegten Cashflows befinden sich in einer Bandbreite von TEUR 5.821 bis TEUR 6.902.

Folgende Tabelle enthält eine Übersicht der beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und deren Zuordnung zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 zum 31 Dezember 2021:

31.12.2021
Stufe 1
[TEUR]
Stufe 2
[TEUR]
Stufe 3
[TEUR]
Gesamt
[TEUR]
AKTIVA
Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen 722 0 0 722
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2 0 16 0 16
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 2 0 17.354 2.399 19.753
davon Call Option auf Anteile nicht konsolidierter Tochtergesellschaften 0 0 1.187 1.187
Finanzanlagen 571 0 1.130 1 1.701
1.294 17.370 3.528 22.192
PASSIVA
Finanzverbindlichkeiten 0 22.600 5.939 28.539
davon Put Option auf Anteile nicht konsolidierter Tochtergesellschaften 0 0 5.939 5.939
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2 0 20.521 0 20.521
davon Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketgeldern 0 19.767 0 19.767
0 43.121 5.939 49.059

1 Die Finanzanlagen enthalten eine Vielzahl an Einzelverträgen. Daher wird aus Wesentlichkeitsgründen auf die zusätzlichen Angaben zu Stufe 3 Instrumenten verzichtet.
2 Für den kurzfristigen Anteil dieser Position wird angenommen, dass der Buchwert ein angemessener Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Daher erfolgt keine Darstellung in der Fair Value-Hierarchie.

NETTOERGEBNISSE

Die folgende Tabelle stellt die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten dar:

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 922 5.533
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert -2.448 157
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 5.397 7.666
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 5.939 -2.373
9.810 10.983

Die Nettoergebnisse der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten umfassen neben Zinserträgen (TEUR 5.357; Vorjahr: TEUR 859), Aufwendungen aus Negativzinsen (TEUR 1.598; Vorjahr: 1.493), Effekte aus der Währungsumrechnung (TEUR 5.246; Vorjahr: TEUR 5.174), sowie Wertminderungen auf Forderungen. Die Wertminderungen (inkl. Wertaufholungen) betragen TEUR 8.083 (Vorjahr: Wertaufholungen inkl. Wertminderungen von TEUR 992) und sind in den Vertriebsaufwendungen, Finanzaufwendungen sowie den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Darin enthalten sind Aufwendungen für ausgebuchte Forderungen von TEUR 6.199 (Vorjahr: TEUR 1.110) und für Zuführungen zu Wertminderungen (TEUR 4.139; Vorjahr: TEUR 452). Weiterhin sind Erträge aus der Auflösung von Wertminderungen und aus abgeschriebenen Forderungen (TEUR 2.255; Vorjahr: TEUR 2.554) ausgewiesen.

Die Nettoergebnisse der finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen Beteiligungserträge von TEUR 215 (Vorjahr: TEUR 164) und Effekte aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR -2.663 (Vorjahr: TEUR -7). Die Bewertungseffekte beinhalten unter anderem Aufwendungen aus der Bewertung der Call Option für den Erwerb weiterer Anteile an France Billet in Höhe von TEUR -1.187 (Vorjahr: TEUR 416), sowie aus der Abschreibung von Finanzanlagen von TEUR -927 (Vorjahr: TEUR -422).

Die Nettoergebnisse der finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten umfassen neben Zinsaufwendungen (TEUR 1.234; Vorjahr: TEUR 1.541) und Währungseffekten (TEUR 479; Vorjahr: TEUR 275), Effekte aus der Folgebewertung von Verbindlichkeiten aus Put Optionen (TEUR -2.585; Vorjahr: TEUR 3.051) und variablen Kaufpreisverbindlichkeiten (TEUR 2.892; Vorjahr: TEUR 3.185). Gegenläufig wurden Erträge aus ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 5.845 (Vorjahr: TEUR 3.731) erfasst. Der nach der Effektivzinsmethode berechnete Gesamtzinsaufwand beläuft sich auf TEUR 391 (Vorjahr: TEUR 963).

Die Nettoergebnisse der finanziellen Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert enthalten Erträge aus der Bewertung der Put Option für den Erwerb weiterer Anteile an France Billet in Höhe von TEUR 5.939 (Vorjahr: Aufwendungen von TEUR 2.494).

4.2 MANAGEMENT VON FINANZRISIKEN

AUSFALLRISIKEN

Ausfallrisiken ergeben sich aus dem Risiko, dass der Schuldner einer Forderung diese ganz oder teilweise nicht mehr begleichen kann. Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem Wert aller Forderungen abzüglich eventueller Sicherheiten oder Verbindlichkeiten gegenüber demselben Schuldner, soweit die zivilrechtliche Aufrechnungslage hergestellt werden kann. Das Forderungsmanagement wird dezentral in den Konzerngesellschaften durchgeführt. Hieraus werden Indikationen hinsichtlich des Risikos erlangt. Ausfallrisiken werden im Konzern mit der Bildung von Wertminderungen auf Basis künftig erwarteter Ausfälle bei Einbuchung finanzieller Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, berücksichtigt.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden Sicherheiten von TEUR 12.256 (Vorjahr: TEUR 8.892), hauptsächlich für die Risikoabsicherung des Ticketvorverkaufs von diversen Vorverkaufsstellen (TEUR 9.976; Vorjahr: TEUR 7.654) an Konzerngesellschaften geleistet. Gegenüber Sicherungsgebern bestehen Forderungen aus Ticketgeldern und Forderungen gegen Veranstalter von TEUR 7.459 (Bruttobuchwerte; Vorjahr: TEUR 3.030).

Zudem wurden Sicherheiten in Höhe von TEUR 6.825 (Vorjahr: TEUR 3.757), unter anderem als Mietkautionen für Bürogebäude, gestellt.

Die Wertminderungen haben sich wie folgt entwickelt:

Vereinfachter Ansatz Genereller Ansatz
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
[TEUR]
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen
[TEUR]
Forderungen Ticketgelder
[TEUR]
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
[TEUR]
Gesamt
[TEUR]
Wertminderungen 1. Januar 2021 4.851 80 616 3.427 8.975
Verbrauch -168 0 -242 -80 -490
Nettoveränderung der Wertminderungen -106 -25 248 -660 -543
Wertminderungen 31. Dezember 2021 4.576 55 623 2.687 7.942
Wertminderungen 1. Januar 2022 4.576 55 623 2.687 7.942
Verbrauch -412 0 0 -1.211 -1.623
Nettoveränderung der Wertminderungen 1.416 53 427 1.202 3.098
Wertminderungen 31. Dezember 2022 5.580 108 1.050 2.678 9.417

In der folgenden Tabelle werden die zur Ermittlung der erwarteten Ausfälle herangezogenen Risikoklassen finanzieller Vermögenswerte und die darauf verteilten Bruttobuchwerte nebst Wertminderungen zum 31. Dezember 2022 nach vereinfachtem Ansatz dargestellt:

31. Dezember 2022 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen nahestehende Unternehmen Forderungen aus Ticketgeldern
Risikoklassen im vereinfachten Ansatz Bruttobuchwert
[TEUR]
davon wertgemindert
[TEUR]
Bruttobuchwert
[TEUR]
davon wertgemindert
[TEUR]
Bruttobuchwert
[TEUR]
davon wertgemindert
[TEUR]
Nicht in der Bonität beeinträchtigt 111.899 2.888 3.587 22 108.423 1.004
In der Bonität beeinträchtigt 7.225 2.692 328 87 57 46
Gesamt 119.124 5.580 3.915 108 108.479 1.050
31. Dezember 2022 Gesamt
Risikoklassen im vereinfachten Ansatz Bruttobuchwert
[TEUR]
davon wertgemindert
[TEUR]
Nicht in der Bonität beeinträchtigt 223.909 3.914
In der Bonität beeinträchtigt 7.610 2.825
Gesamt 231.519 6.739

In der folgenden Tabelle werden die zur Ermittlung der erwarteten Ausfälle herangezogenen Risikoklassen finanzieller Vermögenswerte und die darauf verteilten Bruttobuchwerte nebst Wertminderungen zum 31. Dezember 2021 nach vereinfachtem Ansatz dargestellt:

31. Dezember 2021 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen nahestehende Unternehmen Forderungen aus Ticketgeldern
Risikoklassen im vereinfachten Ansatz Bruttobuchwert
[TEUR]
davon wertgemindert
[TEUR]
Bruttobuchwert
[TEUR]
davon wertgemindert
[TEUR]
Bruttobuchwert
[TEUR]
davon wertgemindert
[TEUR]
Nicht in der Bonität beeinträchtigt 54.241 1.404 2.001 29 62.022 514
In der Bonität beeinträchtigt 4.835 3.172 26 26 126 108
Gesamt 59.076 4.576 2.027 55 62.148 623
31. Dezember 2021 Gesamt
Risikoklassen im vereinfachten Ansatz Bruttobuchwert
[TEUR]
davon wertgemindert
[TEUR]
Nicht in der Bonität beeinträchtigt 118.263 1.948
In der Bonität beeinträchtigt 4.987 3.306
Gesamt 123.251 5.254

In der folgenden Tabelle werden die zur Ermittlung der erwarteten Ausfälle herangezogenen Risikoklassen finanzieller Vermögenswerte und die darauf verteilten Bruttobuchwerte nebst Wertminderungen zum 31. Dezember 2022 nach generellem Ansatz dargestellt:

31. Dezember 2022 Forderungen gegen Veranstalter Sonstige Forderungen gegen nahestehende Unternehmen Sonstige übrige originäre finanzielle Vermögenswerte
Risikoklassen im generellen Ansatz Bruttobuchwert
[TEUR]
davon wertgemindert
[TEUR]
Bruttobuchwert
[TEUR]
davon wertgemindert
[TEUR]
Bruttobuchwert
[TEUR]
davon wertgemindert
[TEUR]
Nicht in der Bonität beeinträchtigt 11.587 4 15.733 8 1.271.904 129
In der Bonität beeinträchtigt 1.365 516 2.204 1.690 356 330
Gesamt 12.952 520 17.937 1.698 1.272.259 460
31. Dezember 2022 Gesamt
Risikoklassen im generellen Ansatz Bruttobuchwert davon wertgemindert
[TEUR] [TEUR]
Nicht in der Bonität beeinträchtigt 1.299.223 141
In der Bonität beeinträchtigt 3.925 2.537
Gesamt 1.303.148 2.678

In der folgenden Tabelle werden die zur Ermittlung der erwarteten Ausfälle herangezogenen Risikoklassen finanzieller Vermögenswerte und die darauf verteilten Bruttobuchwerte nebst Wertminderungen zum 31. Dezember 2021 nach dem generellen Ansatz dargestellt:

31. Dezember 2021 Forderungen gegen Veranstalter Sonstige Forderungen gegen nahestehende Unternehmen Sonstige übrige originäre finanzielle Vermögenswerte
Risikoklassen im generellen Ansatz Bruttobuchwert
[TEUR]
davon wertgemindert
[TEUR]
Bruttobuchwert
[TEUR]
davon wertgemindert
[TEUR]
Bruttobuchwert
[TEUR]
davon wertgemindert
[TEUR]
Nicht in der Bonität beeinträchtigt 10.847 4 15.399 2 1.007.797 63
In der Bonität beeinträchtigt 4.100 2.186 150 150 283 283
Gesamt 14.946 2.190 15.549 152 1.008.080 346
31. Dezember 2021 Gesamt
Risikoklassen im generellen Ansatz Bruttobuchwert
[TEUR]
davon wertgemindert
[TEUR]
Nicht in der Bonität beeinträchtigt 1.034.043 69
In der Bonität beeinträchtigt 4.532 2.618
Gesamt 1.038.576 2.687

LIQUIDITÄTSRISIKEN

Liquiditätsrisiken ergeben sich, wenn die Zahlungsverpflichtungen des Konzerns nicht aus vorhandener Liquidität oder bestehenden Kreditlinien gedeckt werden können. Für die Sicherstellung jederzeit ausreichend verfügbarer Liquidität sowie einer hohen finanziellen Flexibilität existiert eine umfassende strategische und operative Liquiditätsplanung und -steuerung.

Um die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des CTS Konzerns jederzeit sicherzustellen, werden Rahmen des Liquiditätsmanagements eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vorgehalten. Im März 2022 hat die CTS KGaA die bisherige syndizierte Kreditlinie in Höhe von TEUR 200.000 durch eine syndizierte Kreditlinie mit einem Volumen von TEUR 150.000 ersetzt. Die Laufzeit der aktuellen syndizierten Kreditlinie beträgt drei Jahre (plus Verlängerungsoptionen). Die Betriebsmittellinie wurde in 2022 nur in geringem Umfang für die Nutzung von Garantie- und Bürgschaftsvereinbarungen in Anspruch genommen. Als Covenants wurden die adjustierte Nettoverschuldung sowie die Eigenkapitalquote aus der bisherigen Betriebsmittellinie übernommen. Im Jahr 2022 wurden beide Covenants komfortabel eingehalten.

Finanzierungsmöglichkeiten können einerseits durch eine Verschlechterung der allgemeinen Refinanzierungsbedingungen, oder andererseits durch eine eigene Bonitätsverschlechterung beeinträchtigt werden. Als börsennotiertes Unternehmen besteht für die CTS KGaA die Möglichkeit, kurzfristig Eigenkapitalmaßnahmen vorzunehmen, wie zum Beispiel eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von neuen Aktien (Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen in Höhe von bis zu TEUR 800.000).

Während das erste Quartal 2022 noch durch die COVID-19 Restriktionen bestimmt war und nur wenige Veranstaltungen durchgeführt wurden, wurden ab dem zweiten Quartal wieder in großer Zahl Veranstaltungen durchgeführt. Die im Jahr 2022 deutlich angezogenen Ticketverkäufe für Veranstaltungen in den Jahren 2022 und 2023 führten zu einem deutlich positiven Zahlungsmittelzufluss.

Der Konzern weist zum 31. Dezember 2022 Bankverbindlichkeiten von TEUR 354 (Vorjahr: TEUR 4.590) aus.

In der folgenden Tabelle werden die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten sowie Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 dargestellt:

Buchwert Zins- und Tilgungszahlungen
31.12.2022
[TEUR]
< 1 Jahr
[TEUR]
< 2 Jahre
[TEUR]
< 4 Jahre
[TEUR]
> 4 Jahre
[TEUR]
Finanzverbindlichkeiten 16.991 -2.345 -14.533 -126 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 233.925 -232.622 -1.303 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 8.154 -8.154 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 567.204 -557.987 -8.398 -193 -626
davon Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketgeldern 507.697 -500.315 -7.381 0 0
Leasingverbindlichkeiten 120.938 -20.028 -17.183 -29.507 -64.935
947.213 -821.136 -41.417 -29.827 -65.561

Der Buchwert der Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 fällt aufgrund der effektivzinskonstanten Amortisation der Transaktionskosten geringer aus.

In der folgenden Tabelle werden die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten sowie der Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 dargestellt:

Buchwert Zins- und Tilgungszahlungen
31.12.2021
[TEUR]
< 1 Jahr
[TEUR]
< 2 Jahre
[TEUR]
< 4 Jahre
[TEUR]
> 4 Jahre
[TEUR]
Finanzverbindlichkeiten 28.789 -9.879 -5.317 -7.628 -5.986
davon Put Option auf Anteile nicht konsolidierter Tochtergesellschaften 5.939 0 0 0 -5.939
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 119.723 -119.723 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 6.420 -6.420 0 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 534.109 -513.532 -19.910 0 -664
davon Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketgeldern 468.243 -448.416 -19.827 0 0
Leasingverbindlichkeiten 130.993 -19.430 -17.390 -30.305 -72.005
820.035 -668.985 -42.618 -37.933 -78.655

Einbezogen wurden alle Instrumente, die am Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht ein. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskassakurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Berücksichtigung der jeweiligen Forward-Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet.

ZINSRISIKEN

Für bestehende kurzfristige Darlehensvereinbarungen existieren hauptsächlich feste Zinssatzvereinbarungen. Kurzfristige Kontokorrentlinien werden darüber hinaus nicht fortwährend im Jahr in Anspruch genommen. Bei der syndizierten Kreditlinie wird die Verzinsung mit jeder Ziehung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung neu festgelegt.

Zinsänderungsrisiken bestehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses und können bei festverzinslichen Finanzinstrumenten zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts und bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zu Zinszahlungsschwankungen führen.

Variabel verzinste Darlehen und kurzfristig ablaufende Festzinsvereinbarungen werden unter Berücksichtigung der Zinsentwicklung hinsichtlich einer möglichen Absicherung regelmäßig überprüft.

Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.

Auf Basis von hypothetischen Änderungen der Marktzinssätze zum 31. Dezember 2022 ergeben sich Effekte auf laufende Zinszahlungen bzw. Zinserträge und -aufwendungen im Jahresergebnis. Die hypothetische Ergebnisauswirkung ergibt sich aus den potenziellen Effekten aus finanziellen Verbindlichkeiten von TEUR 4.432 (Vorjahr: TEUR 5.609), sowie aus originären festverzinslichen finanziellen Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (TEUR 897; Vorjahr: TEUR 712).

Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2022 um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Jahresergebnis um TEUR 42 geringer (TEUR 43 höher) gewesen.

Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2021 um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Jahresergebnis um TEUR 23 geringer (TEUR 71 höher) gewesen.

Mit dem Einsetzen der Zinswende im Laufe des Jahres 2022, insbesondere seit dem dritten Quartal 2022, werden die Gebühren auf Sichteinlagen von den Banken nicht mehr erhoben. Während des Jahres 2022 sind die Euro Referenzzinssätze (1-12 Monats-EURIBOR) deutlich angestiegen, so dass die Euro Referenzzinssätze alle eine positive Verzinsung aufweisen. Die Entwicklung der Referenzzinssätze hat zur Folge, dass die Banken wieder eine positive Verzinsung für die Geldanlage anbieten. Durch ein aktives Cash Management ist der CTS Konzern bestrebt die vorhandene Liquidität zu nutzen, um Zinserträge zu erzielen bzw. die Belastungen aus der negativen Verzinsung zu begrenzen. Im Berichtsjahr 2022 sind insbesondere in der ersten Jahreshälfte noch Aufwendungen aus Negativzinsen in Höhe von TEUR 1.598 (Vorjahr: TEUR 1.493) angefallen.

FREMDWÄHRUNGSRISIKEN

Die Fremdwährungsrisiken des Konzerns resultieren aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten in Fremdwährungen. Im Konzern werden teilweise Künstlerverträge und Lizenzverträge in Fremdwährung geschlossen.

Fremdwährungsrisiken, die die Cashflows des Konzerns nicht beeinflussen (d.h. Risiken, die aus der Umrechnung des Abschlusses ausländischer Tochtergesellschaften in die Konzern-Berichtswährung resultieren), bleiben grundsätzlich ungesichert. Fremdwährungsrisiken, die die Cashflows des Konzerns beeinflussen, werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls abgesichert. Im CTS Konzern werden Derivate ausschließlich zur Risikosicherung eingesetzt, nicht zu Spekulationszwecken.

Fremdwährungsrisiken können auch bestehen, wenn Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften in einer anderen Währung als der dem Konzernabschluss zugrundeliegenden Währung existieren.

Zur Darstellung der Fremdwährungsrisiken erstellt der CTS Konzern Sensitivitätsanalysen gemäß IFRS 7, welche die Auswirkungen hypothetischer Auf- bzw. Abwertung des Euros gegenüber allen anderen Währungen auf das Jahresergebnis und gegebenenfalls das Eigenkapital zeigen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Fremdwährungskurse auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.

Sowohl zum 31. Dezember 2022 als auch im Vorjahr ergaben sich keine hypothetischen Auswirkungen auf das Eigenkapital. Folgende Auswirkungen würden sich auf das Jahresergebnis ergeben:

31.12.2022 Jahresergebnis
[TEUR]
31.12.2021 Jahresergebnis
[TEUR]
CHF + 10% -608 -406
- 10% 608 406
USD + 10% -5.238 -4.640
- 10% 5.238 4.640
GBP + 10% -279 -567
- 10% 279 567
BRL + 10% -470 -245
- 10% 470 245
Sonstige Währungen + 10% -1.228 -1.307
- 10% 1.228 1.307
Gesamtauswirkung (alle Währungen) + 10% -7.824 -7.166
- 10% 7.824 7.166

Im Berichtszeitraum wurden keine Derivate zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken eingesetzt.

5. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

UMSATZERLÖSE (1)

Die Umsatzerlöse des CTS Konzerns betrugen im Berichtszeitraum TEUR 1.925.803 nach TEUR 407.821 im Vorjahr.

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Ticketing
Ticketgebühren 443.132 176.058
Provisionen 32.358 15.432
Sonstige Dienstleistungsentgelte 11.981 7.778
Lizenzgebühren 9.565 7.133
Übrige 44.374 17.738
541.408 224.139
Live Entertainment
Entertainmentangebote 1.308.575 156.786
Gastronomie- und Merchandisingartikel 41.464 4.149
Sponsoring 18.350 3.811
Übrige 41.839 26.355
1.410.228 191.101
Konsolidierung zwischen den Segmenten -25.833 -7.419
CTS Konzern 1.925.803 407.821

Von den konzernexternen Umsatzerlösen des CTS Konzerns wurden TEUR 1.392.632 (Vorjahr: TEUR 199.943) zeitraumbezogen gemäß IFRS 15 erfasst. Auf das Segment Ticketing entfallen davon TEUR 78.630 (Vorjahr: TEUR 39.673) und auf das Segment Live Entertainment TEUR 1.314.002 (Vorjahr: TEUR 160.269). Im Segment Live Entertainment sind die Zeiträume, über die die Umsatzerlöse erfasst werden, sehr kurz und betragen maximal mehrere Tage zum Beispiel bei Festivals.

Die in der Berichtsperiode erfassten Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der kurzfristigen erhaltenen Anzahlungen enthalten waren, betrugen TEUR 562.618 (Vorjahr: TEUR 43.402) und betrafen das Segment Live Entertainment. Die zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen kurzfristigen erhaltenen Anzahlungen von TEUR 524.855 (Vorjahr: TEUR 634.486) werden voraussichtlich innerhalb der folgenden 12 Monaten zu Umsatzerlösen führen.

HERSTELLUNGSKOSTEN DER ZUR ERZIELUNG DER UMSATZERLÖSE ERBRACHTEN LEISTUNGEN (2)

Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (TEUR 1.477.481; Vorjahr: TEUR 327.110) umfassen sämtliche Materialaufwendungen (TEUR 1.325.787; Vorjahr: TEUR 225.097) sowie jeweils anteilige Personalkosten (TEUR 99.699; Vorjahr: TEUR 60.632), Abschreibungen (TEUR 26.015; Vorjahr: TEUR 24.340) und sonstige betriebliche Aufwendungen (TEUR 25.980; Vorjahr: TEUR 17.041).

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE (3)

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Erträge aus staatlichen Corona-bedingten Wirtschaftshilfen 57.155 193.021
Erträge aus Währungsumrechnung 11.417 6.814
Erträge aus Versicherungsentschädigungen 8.156 3.620
Erträge aus ausgebuchten Verbindlichkeiten / Forderungen 7.446 4.485
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 6.513 0
Werbe- und Marketingerträge 5.936 3.522
Erträge aus Weiterberechnungen 1.647 1.676
Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen 746 1.800
Übrige betriebliche Erträge 15.553 7.836
114.569 222.774

Die Erträge aus Corona-Wirtschaftshilfen im In- und Ausland, die im Wesentlichen als Kompensation für angefallene Aufwendungen aufgrund von COVID-19 abgesagter oder mit reduzierter Kapazität durchgeführter Veranstaltungen erfasst wurden haben sich um TEUR 135.866 auf TEUR 57.155 (Vorjahr: TEUR 193.021) verringert. Im Vorjahr betrafen die Erträge aus Corona-Wirtschaftshilfen im Wesentlichen Hilfen in Deutschland im Rahmen der November-/Dezemberhilfen in Höhe von TEUR 99.857, für die Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus in Höhe von TEUR 46.865 sowie sonstige Zuschüsse (TEUR 46.884) unter anderem zum Beispiel Fixkostenzuschüsse. Die Corona-Hilfen stehen noch unter dem Vorbehalt einer abschließenden Prüfung im Rahmen einer Schlussabrechnung, jedoch sind die entsprechenden Bedingungen gemäß IAS 20 für die Erfassung erfüllt. Durch die Absage und Verlegung von Veranstaltungen aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden Erträge aus Versicherungsentschädigungen im Wesentlichen im Segment Live Entertainment erfasst. Die Erträge aus Währungsumrechnungen resultieren im Wesentlichen aus der Stichtagsumrechnung von Forderungen und Guthaben bei Kreditinstituten insbesondere in US-Dollar und Russischer Rubel. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen die Aufhebung einer von der italienischen Wettbewerbs- und Kartellbehörde verhängten Geldbuße, die das italienische Verwaltungsgericht im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens aufgehoben hat.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN (4)

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Aufwendungen aufgrund geänderter Anspruchsvoraussetzungen für Corona-Hilfen 9.254 0
Fremdleistungen 7.822 3.501
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 5.668 1.368
Zu normalisierende Sondereffekte 4.957 4.899
Aufwendungen aus Weiterberechnungen 1.542 1.449
Spenden 423 362
Übrige Aufwendungen 6.322 375
35.989 11.954

Die zu normalisierenden Sondereffekte betreffen Sondereffekte im Segment Live Entertainment von TEUR 4.880 (Vorjahr: TEUR 4.372) im Wesentlichen aus Aufwendungen für Allokationen von Kaufpreisen für Unternehmenserwerbe, die nicht als Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 klassifiziert werden (TEUR 4.027; Vorjahr: TEUR 3.380) und Aufwendungen im Zusammenhang mit durchgeführten und geplanten Akquisitionen (im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten aus Due Diligence Prüfungen). Im Segment Ticketing wurden Sondereffekte in Höhe von TEUR 77 (Vorjahr: TEUR 527) vorwiegend aus Rechts- und Beratungskosten unter anderem aus Due Diligence Prüfungen erfasst. In Österreich wurden Aufwendungen aufgrund geänderter Anspruchsvoraussetzungen für Corona-Hilfen in Höhe von TEUR 9.254 erfasst.

FINANZERTRÄGE (5)

Die Finanzerträge umfassen Zinserträge in Höhe von TEUR 5.357 (Vorjahr: TEUR 859) und sonstige Finanzerträge in Höhe von TEUR 21.197 (Vorjahr: TEUR 7.470). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den Erträgen (TEUR 6.373) die im Rahmen des Verkaufs der Anteile an der Eventum Entertainment Properties AB, Stockholm, Schweden, im Januar 2022 erfasst wurden. Die sonstigen Finanzerträge enthalten zudem aktualisierte Bewertungen von bestehenden vertraglichen Vereinbarungen (Put Optionen und Earn-Out Vereinbarungen) in Höhe von TEUR 10.025 (Vorjahr: TEUR 6.668). Davon betreffen TEUR 5.939 die bedingte Put Option im Zusammenhang mit der Call Option France Billet. Weiterhin sind Erträge aus der Neubewertung von Anteilen an at equity bilanzierten Unternehmen (TEUR 4.680) erfasst worden.

FINANZAUFWENDUNGEN (6)

Die Finanzaufwendungen betreffen Zinsaufwendungen von TEUR 5.081 (Vorjahr: TEUR 4.573) und sonstige Finanzaufwendungen von TEUR 12.195 (Vorjahr: TEUR 5.445). Die sonstigen Finanzaufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus Entkonsolidierungseffekten von TEUR 5.693, Aufwendungen aus aktualisierten Bewertungen von bestehenden vertraglichen Vereinbarungen (Put Optionen und Earn-Out Vereinbarungen) in Höhe von TEUR 2.765 (Vorjahr: TEUR 2.926) und Aufwendungen aus der Bewertung der Call Option für weitere Anteile an der France Billet in Höhe von TEUR 1.187. Im Vorjahr waren Aufwendungen aus der Bewertung der Put Option für den Erwerb weiterer Anteile an France Billet in Höhe von TEUR 2.494 enthalten.

STEUERN (7)

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
-78.270 -47.002
Latente Steuern -9.255 -833
-87.526 -47.835

In den laufenden Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2022 sind Erträge von TEUR 10.471 (Vorjahr: TEUR 1.479) aus laufenden Ertragsteuern für Vorjahre enthalten.

Die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen latenten Steueraufwendungen auf die Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen betragen TEUR 1.833 (Vorjahr: TEUR 574).

Der latente Steuerertrag /-aufwand hat sich wie folgt entwickelt:

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Latente Steuern -9.255 -833
davon:
aus temporären Differenzen -7.672 5.146
aus Verlustvorträgen -1.583 -5.979

Die latenten Steuererträge aus temporären Differenzen resultieren im Wesentlichen aus der Fortschreibung und Entwicklung der in den Kaufpreisallokationen entstandenen temporären Differenzen auf Vermögenswerte und Schulden. Die latenten Steueraufwendungen aus Verlustvorträgen im Berichtsjahr ergeben sich aus der laufenden Nutzung von Verlustvorträgen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung vom im jeweiligen Geschäftsjahr erwarteten zum jeweils tatsächlich ausgewiesenen Steuerertrag /-aufwand. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands für 2022 wird ein durchschnittlicher Steuersatz von 31,9% (Vorjahr: 31,9%) mit dem Ergebnis vor Steuern multipliziert. Der durchschnittliche Steuersatz entspricht dem Steuersatz der CTS KGaA, der sich aus dem deutschen Körperschaftsteuersatz von 15,0% (Vorjahr: 15,0%) zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% und der lokalen Gewerbesteuer von rund 16,1% (Vorjahr: rund 16,1%) zusammensetzt.

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Ergebnis vor Steuern (EBT) 341.304 141.104
Überleitung zur effektiven Ertragsteuer
Erwartete Ertragsteuern -108.740 -45.056
Abweichungen vom durchschnittlichen Steuersatz 17.969 950
Steuereffekte aus der Neueinschätzung von aktiven latenten Steuern 374 -461
Steuereffekte aus der Nutzung von nicht aktivierten Verlustvorträgen 3.102 573
Änderung der latenten Steuern aufgrund Änderung des Steuersatzes -45 -35
Verluste ohne Bildung aktiver latenter Steuern -2.782 -3.238
Effekte aus gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen -948 -202
Laufende und latente Steuern für Vorjahre 1.498 100
Nichtabzugsfähige Aufwendungen / steuerfreie Erträge 1.894 -406
Übrige 153 -60
Ausgewiesener Steueraufwand -87.526 -47.835

Die laufenden und latenten Steuern für Vorjahre beinhalten keine Verlustrückträge (Vorjahr: TEUR 1.379).

Um die Bedenken über die ungleiche Gewinnverteilung und die ungleichen Steuerabgaben großer multinationaler Unternehmen zu adressieren, wurden auf globaler Ebene verschiedene Einigungen getroffen, darunter eine Einigung von über 135 Ländern über die Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15%. Im Dezember 2021 veröffentlichte die OECD einen Entwurf für einen Rechtsrahmen, gefolgt von detaillierten Leitlinien im März 2022, die von den einzelnen Ländern, die das Abkommen unterzeichnet haben, zur Änderung ihrer lokalen Steuergesetze verwendet werden soll. Sobald die Änderungen der Steuergesetze in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist, gelten oder in Kürze gelten werden, kann der Konzern der Mindeststeuer unterliegen. Zum Zeitpunkt der Genehmigung des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung gilt die Steuergesetzgebung im Zusammenhang mit der Mindeststeuer weder in einem der Länder, in denen der CTS Konzern tätig ist, noch wird sie dort in Kürze gelten. Der CTS Konzern wird möglicherweise der Mindeststeuer unterliegen, da er eine Tochtergesellschaft in Ungarn hat, in dem der gesetzliche Steuersatz 9% beträgt und eine Tochtergesellschaft in UK, die eine staatliche Unterstützung durch zusätzliche Steuerabzüge erhält, die ihren effektiven Steuersatz auf unter 15% senken. Die Geschäftsleitung verfolgt aufmerksam den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens in jedem Land, in dem der CTS Konzern tätig ist. Zum 31. Dezember 2022 verfügte der CTS Konzern nicht über ausreichende Informationen, um mögliche quantitative Auswirkungen zu bestimmen.

6. SONSTIGE ANHANGANGABEN

6.1 KAPITALMANAGEMENT

Das Finanzmanagement soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit und die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts im Konzern sicherstellen. Die Finanzpolitik im CTS Konzern hat zum Ziel, die Finanzkraft des Konzerns auf hohem Niveau zu halten und damit die finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens durch die Sicherstellung ausreichender Liquidität zu wahren. Dabei sollen Risiken weitgehend vermieden beziehungsweise wirkungsvoll abgesichert werden.

Die Finanzierungsstruktur des CTS Konzerns besteht aus Schulden sowie aus dem den Eigenkapitalgebern der CTS KGaA zustehenden Eigenkapital. Letzteres setzt sich insbesondere aus ausgegebenen Aktien und den Gewinnrücklagen zusammen. Den Schulden stehen die vorhandenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gegenüber, sodass sich hieraus die Nettoverschuldung ergibt.

Ein Kriterium im Rahmen des Kapitalmanagements ist das Verhältnis zwischen der Konzern-Nettoverschuldung und dem Konzern-Eigenkapital nach IFRS (Gearing). Unter Risikogesichtspunkten ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nettoverschuldung und Eigenkapital anzustreben.

Der Verschuldungsgrad stellt sich wie folgt dar:

31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
Schulden 1 585.805 628.753
Liquide Mittel, Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen 2 -1.238.128 -996.024 2
Nettoverschuldung -652.323 -367.272 2
Eigenkapital 837.426 585.799
Nettoverschuldung zu Eigenkapital -77,9% -62,7% 2

1 Schulden sind definiert als lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (TEUR 16.991; Vorjahr: TEUR 28.789), sonstige lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten und lang- und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (TEUR 688.142; Vorjahr: TEUR 665.102). Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten wurden mit den Forderungen aus Ticketgeldern inklusive Factoringforderungen aus Ticketgeldern (TEUR 119.328; Vorjahr: TEUR 65.139) saldiert.
2 Zu den liquiden Mitteln wurden die Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen einbezogen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

Die Nettoverschuldung gibt an, wie hoch die Verschuldung eines Unternehmens ist, sofern alle Finanzverbindlichkeiten durch vorhandene liquide Mittel und Wertpapiere und sonstige Vermögensanlagen getilgt würden. Die negative Nettoverschuldung resultiert strukturell im Wesentlichen aus den erhaltenen Anzahlungen für künftige Veranstaltungen im Segment Live Entertainment. Die Veränderung der Nettoverschuldung resultiert aus dem Anstieg der liquiden Mittel sowie der Wertpapiere und sonstigen Vermögensanlagen infolge des positiven Geschäftsverlaufs und der Ertragslage im Berichtsjahr.

Im März 2022 wurde die bestehende syndizierte Kreditlinie (Revolving Credit Facility) in Höhe von EUR 200 Mio. vorzeitig durch eine neue syndizierte Kreditlinie in Höhe von EUR 150 Mio. und einer Laufzeit von drei Jahren (plus Verlängerungsoptionen) ersetzt. Die Financial Covenants umfassen unverändert die Eigenkapitalquote und die adjustierte Nettoverschuldung. Die Betriebsmittellinie wurde in 2022 nur in geringem Umfang für die Nutzung von Garantie- und Bürgschaftsvereinbarungen in Anspruch genommen.

Detaillierte Angaben zur syndizierten Kreditlinie sind im Punkt 18 Finanzverbindlichkeiten dargestellt.

6.2 ERGEBNIS JE AKTIE

Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 berechnet, in dem das Konzernergebnis nach nicht beherrschenden Anteilen durch die Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird (Earnings Per Share). Es besteht kein Verwässerungseffekt aus Wandelanleihen, Aktienoptionen oder ähnlichen Instrumenten (potential common stock) zum Bilanzstichtag.

Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt:

2022 2021
Den Aktionären zuzurechnendes Ergebnis [EUR] 203.801.769 87.908.943
Ausgegebene Aktien [Stück] 96.000.000 96.000.000
Eigene Aktien [Stück] -8.700 -8.700
Aktien im Umlauf [Stück] 95.991.300 95.991.300
Ergebnis je Aktie [EUR] 2,12 0,92

Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die CTS KGaA einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 109.397. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

6.3 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Der Konzern bewegt sich mit seinen Geschäftsfeldern Ticketing und Live Entertainment auf dem Markt für Freizeitveranstaltungen. Der Vertrieb von Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen ist Grundlage des Geschäftsfeldes Ticketing mit der Vermarktung von Events (Tickets) über das Internet (EVENTIM.Web), den Netzbetrieb (EVENTIM.Net), dem Inhouse-Ticketing-Produkt (EVENTIM.Inhouse), dem Sport-Ticketing-Produkt (EVENTIM.Tixx) sowie einer Lösung für Einlasskontrollen (EVENTIM.Access). Grundlage des Geschäftsfeldes Live Entertainment ist die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie der Betrieb von Veranstaltungsstätten.

Die Segmentierung des Konzerns erfolgte in Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger (Geschäftsleitung) und enthält die gemäß IFRS 8 geforderten Bestandteile. Der Hauptentscheidungsträger ist für die Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig.

Die Umsätze zwischen den Segmenten werden zu marktüblichen Verrechnungspreisen vorgenommen.

Der Segmentumsatz wird nach Konsolidierung innerhalb der Segmente, aber vor Konsolidierung zwischen den Segmenten dargestellt.

Bei der Ermittlung der Segmentzahlen wurden die im Abschnitt 1.5 dargestellten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet.

Die Innenumsätze der Konzerngesellschaften in einem Segment wurden bereits auf Segmentebene konsolidiert. Die Umsatzerlöse zwischen den Segmenten wurden in der Konsolidierungsspalte eliminiert. Einzelne Geschäftsvorfälle werden abweichend ihrer gesellschaftsrechtlichen Zuordnung zu den Segmenten entsprechend ihres wirtschaftlichen Gehaltes sachgerecht in die Segmente gegliedert.

Überleitung vom operativen Ergebnis (EBIT) der Segmente zum Jahresergebnis:

Ticketing Live Entertainment Konsolidierung zwischen den Segmenten
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Umsatzerlöse 541.408 224.139 1.410.228 191.101 -25.833 -7.419
EBITDA 263.355 176.534 116.1751 26.548 10 0
Abschreibungen und Wertminderungen -34.630 -33.295 -25.952 -22.206 0 0
EBIT 228.725 143.239 90.223 4.342 10 0
Finanzergebnis
Ergebnis vor Steuern (EBT)
Steuern
Jahresergebnis vor nicht beherrschenden Anteilen
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend
Davon auf Aktionäre der CTS KGaA entfallend 956
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 1.759 1.615 1.328 -
Normalisiertes EBITDA 263.432 177.061 121.055 30.920 10 0
Normalisiertes EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation 230.576 149.847 103.237 14.719 10 0
EBITDA 263.355 176.534 116.175 26.548 10 0
Zu normalisierende Sondereffekte: 77 527 4.880 4.372 0 0
Rechts- und Beratungskosten für geplante und durchgeführte Akquisitionen 59 467 853 992 0 0
Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe 19 61 0 0 0 0
Aufwendungen aus Allokationen von Kaufpreisen für Unternehmenserwerbe, die nicht als Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 klassifiziert werden 0 0 4.027 3.380 0 0
Normalisiertes EBITDA 263.432 177.061 121.055 30.920 10 0
Abschreibungen und Wertminderungen -34.630 -33.295 -25.952 -22.206 0 0
davon Abschreibungen aus Kaufpreisallokation 1.773 6.080 8.135 6.005 0 0
Normalisiertes EBIT vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation 230.576 149.847 103.237 14.719 10 0
Konzern
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Umsatzerlöse 1.925.803 407.821
EBITDA 379.540 203.082
Abschreibungen und Wertminderungen -60.582 -55.501
EBIT 318.958 147.581
Finanzergebnis 22.346 -6.477
Ergebnis vor Steuern (EBT) 341.304 141.104
Steuern -87.526 -47.835
Jahresergebnis vor nicht beherrschenden Anteilen 253.779 93.269
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend -49.977 -5.360
Davon auf Aktionäre der CTS KGaA entfallend 203.802 87.909
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 3.087 2.571
Normalisiertes EBITDA 384.497 207.982
Normalisiertes EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation 333.823 164.566
EBITDA 379.540 203.082
Zu normalisierende Sondereffekte: 4.957 4.899
Rechts- und Beratungskosten für geplante und durchgeführte Akquisitionen 911 1.459
Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe 19 61
Aufwendungen aus Allokationen von Kaufpreisen für Unternehmenserwerbe, die nicht als Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 klassifiziert werden 4.027 3.380
Normalisiertes EBITDA 384.497 207.982
Abschreibungen und Wertminderungen -60.582 -55.501
davon Abschreibungen aus Kaufpreisallokation 9.908 12.085
Normalisiertes EBIT vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokation 333.823 164.566

Zentrale Kriterien zur Beurteilung der Wertentwicklung (finanzielle Kennzahlen) des operativen Geschäfts auf Konzernebene und pro Segment sind die nachhaltige Steigerung von Umsatz, EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation; beim CTS Konzern: Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen, Wertaufholungen), normalisiertem EBITDA, EBIT (Earnings before Interest and Taxes; Betriebsergebnis), normalisiertem EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation und vom Ergebnis je Aktie (EPS, Earnings Per Share).

Im normalisierten EBITDA werden die zu normalisierenden Sondereffekte entsprechend eines festgelegten Katalogs bereinigt. Die Sondereffekte betreffen im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten aus Due Diligence Prüfungen für durchgeführte und geplante Akquisitionen. Seit dem Geschäftsjahr 2020 sind erstmalig aufgrund der Ausgestaltung von Transaktionen Aufwendungen aus Allokationen von Kaufpreisen für Unternehmenserwerbe, die nicht als Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 klassifiziert werden, im Zusammenhang mit dem Erwerb der Kontrolle an Gesellschaften angefallen. Diese Aufwendungen sind mit den aus Kaufpreisallokationen entstandenen Abschreibungen und ähnlichen Aufwendungen vergleichbar, werden jedoch im EBITDA ausgewiesen. Insofern werden diese Aufwendungen seit dem Geschäftsjahr 2020 als zu normalisierende Sondereffekte im EBITDA bereinigt. Die Geschäftsleitung hat für das Geschäftsjahr 2020 die Richtlinie hinsichtlich des Umfangs der Sondereffekte entsprechend angepasst, sodass die Kennzahlen normalisiertes EBITDA und normalisiertes EBIT vor Abschreibungen und Wertminderungen aus Kaufpreisallokation auch weiterhin die Basis zur Beurteilung der operativen Ertragskraft sind.

Das EBITDA im CTS Konzern (TEUR 379.540) war im Berichtszeitraum durch Sondereffekte im Segment Live Entertainment mit TEUR 4.880 (Vorjahr: TEUR 4.372) im Wesentlichen aus Aufwendungen aus Allokationen von Kaufpreisen für Unternehmenserwerbe, die nicht als Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 klassifiziert werden (TEUR 4.027; Vorjahr: TEUR 3.380) und sonstige Sondereffekte im Zusammenhang mit durchgeführten und geplanten Akquisitionen (im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten aus Due Diligence Prüfungen) belastet. Im Segment Ticketing wurden Sondereffekte in Höhe von TEUR 77 (Vorjahr: TEUR 527) vorwiegend aus Rechts- und Beratungskosten, unter anderem aus Due Diligence Prüfungen, erfasst.

Die Außen- und Innenumsätze für die Segmente setzen sich wie folgt zusammen:

Ticketing Live Entertainment Summe Segmente
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Außenumsätze 524.746 218.592 1.401.057 189.229 1.925.803 407.821
Innenumsätze 16.663 5.547 9.171 1.872 25.833 7.419
Umsatzerlöse nach Konsolidierung innerhalb des Segments 541.408 224.139 1.410.228 191.101 1.951.636 415.240

GEOGRAPHISCHE DARSTELLUNG

In der folgenden Tabelle werden die Außenumsätze nach geographischer Verteilung dargestellt:

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Deutschland 893.342 189.398
Italien 395.818 68.449
Schweiz 149.762 34.822
Österreich 145.228 16.008
UK 63.302 4.956
Schweden 48.976 1.622
USA 48.617 47.811
Finnland 42.029 12.226
Spanien 27.838 4.616
Dänemark 23.087 4.304
Niederlande 14.385 4.466
Andere Länder 73.419 19.143
1.925.803 407.821

In der folgenden Tabelle werden die nach Regionen aufgeteilten langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte dargestellt:

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Deutschland 554.912 568.660
Schweiz 91.338 88.392
Italien 89.491 66.941
USA 43.513 27.475
Israel 28.815 31.191
Dänemark 7.887 8.355
Österreich 5.324 4.950
UK 1.712 1.105
Übrige Länder 12.293 13.236
835.285 810.304

Die langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte umfassen Geschäfts- oder Firmenwerte, Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Anteile an assoziierten Unternehmen und die langfristigen sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte.

6.4 ARBEITNEHMER

Personalaufwand 2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Löhne und Gehälter 183.705 120.705
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 30.500 24.214
Erträge aus Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen -154 -7.165
214.050 137.755

Der Personalaufwand wurde im Wesentlichen mit TEUR 99.699 (Vorjahr: TEUR 60.632) in den Herstellungskosten, mit TEUR 52.940 (Vorjahr: TEUR 37.954) in den Vertriebskosten und mit TEUR 61.339 (Vorjahr: TEUR 38.482) in den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen berücksichtigt.

Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung als beitragsorientierter Versorgungsplan betrug TEUR 17.438 (Vorjahr: TEUR 12.497). Er ist in den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung enthalten.

Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern 3.087 (Vorjahr: 2.571) Angestellte beschäftigt. Davon waren 1.820 (Vorjahr: 1.492) in Deutschland und 1.267 (Vorjahr: 1.079) im Ausland beschäftigt.

6.5 RECHTSSTREITIGKEITEN

Das Bundeskartellamt untersucht in Deutschland im Rahmen von Verwaltungsverfahren die Marktposition und das Marktverhalten der CTS KGaA, insbesondere die Frage, ob die CTS KGaA ihre Marktposition im Ticketing unangemessen ausnutzt und Marktpartner benachteiligt, sowie den Inhalt bestimmter regionaler Kooperationsvereinbarungen.

In der Schweiz sind Verwaltungsverfahren anhängig, bei denen der Ausgang offen ist. Es ist nicht auszuschließen, dass Kartellbehörden, Verbraucherschutzorganisationen und andere Institutionen im Rahmen laufender oder künftiger Verfahren einzelne Verhaltensweisen oder Vereinbarungen aufgreifen und eine Modifizierung fordern oder anordnen werden.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hat im Juli 2020 der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG die Fortführung des gesamten Geschäftsbetriebs aufgrund des Verdachts der Bilanzfälschung und der Veruntreuung von Kundeneinlagen untersagt. Dadurch haben die Gesellschaften der Barracuda Gruppe keinen Zugriff mehr auf die bestehenden Einlagen. Die betroffenen Gesellschaften der Barracuda Gruppe haben Klage gegenüber verschiedenen staatlichen Stellen in Österreich eingereicht, unter anderem gegenüber der FMA. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat in diesem Zusammenhang im Dezember 2021 entschieden, dass die FMA nicht haftbar gemacht werden kann. Im Zivilverfahren gegen weitere Beklagte hat das Oberlandesgericht Wien den Klagen der Barracuda Gesellschaften nicht stattgegeben und der Oberste Gerichtshof Österreichs hat in Musterverfahren anderer Kläger bereits entschieden, dass auch die weiteren Beklagten nicht haftbar gemacht werden können. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen der betroffenen Gesellschaften der Barracuda Gruppe steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

Durch eine im Januar 2021 verkündete Entscheidung der italienischen Wettbewerbs- und Kartellbehörde "Autorita Garante della Concorrenza e del Mercato" (im Folgenden: AGCM) vom 22. Dezember 2020 war gegen die CTS KGaA und fünf italienische Konzernunternehmen eine Geldbuße in Höhe von EUR 10,9 Mio. wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verhängt worden. Aus Sicht der CTS KGaA war die Entscheidung der AGCM auf Basis falscher Marktdefinitionen und unter Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften ergangen. Dementsprechend haben die betroffenen Unternehmen Rechtsmittel beim zuständigen Verwaltungsgericht (Tribunale Amministrativo Regionale) in Rom eingelegt. Das Verwaltungsgericht hat am 24. März 2022 die Entscheidung der AGCM vollständig aufgehoben, und das zuständige Berufungsgericht (Consiglio di Stato) hat diese Entscheidung mit Urteil vom 24. Oktober 2022 bestätigt und die Berufung der AGCM dagegen zurückgewiesen. Die rechtswidrige Entscheidung der AGCM ist damit endgültig aufgehoben, woraufhin die im Vorjahr gebildete Rückstellung für zu leistende Bußgelder vollständig aufgelöst wurde. Soweit Teile des verhängten Bußgeldes bereits durch den Konzern gezahlt wurden, wurden diese inzwischen in voller Höhe erstattet.

Die CTS KGaA hält 50% der Anteile an der autoTicket die at equity bilanziert wird. Die Betreibergesellschaft hat Ende Dezember 2018 vom Kraftfahrt-Bundesamt die Aufgabe zur Errichtung eines Infrastrukturerhebungssystems und der Erhebung der Infrastrukturabgabe für eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren übertragen bekommen. Im Juni 2019 wurde der Vertrag zur Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Betreibergesellschaft durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit Wirkung zum 30. September 2019 gekündigt. Nach der Kündigung des Betreibervertrags haben die Gesellschafter im Dezember 2019 entschieden, die vertraglich vereinbarten finanziellen Ansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von rund TEUR 560.000 geltend zu machen. Die Vertragsparteien haben für den vorliegenden Fall der Vertragsbeendigung durch den Bund als Schadenersatz den entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit (Bruttounternehmenswert abzüglich kündigungsbedingt ersparter Aufwendungen) vereinbart. Weiterhin sieht der Betreibervertrag die Kompensation der Beendigungskosten vor, zu denen auch Schadensersatzansprüche der beauftragten Unterauftragnehmer gehören. Das nach dem Betreibervertrag zuständige unabhängige Schiedsgericht hat im März 2022 in einem Zwischenschiedsspruch bestätigt, dass die von der autoTicket im Schiedsverfahren geltend gemachten Ansprüche auf Ersatz des Bruttounternehmenswerts und auf Erstattung der durch die Abwicklung des Betreibervertrags entstandenen Kosten dem Grunde nach bestehen. Zugleich wurde der von der Bundesrepublik Deutschland behauptete Kündigungsgrund einer Schlechtleistung zurückgewiesen. Über die Höhe des nunmehr dem Grunde nach bestätigten Anspruch wird in der zweiten Phase des Schiedsgerichtsverfahrens entschieden werden, mit einer Entscheidung des Schiedsgerichts ist dabei nicht vor Ende 2023 zu rechnen.

Der Konzern ist in anhängige Verfahren und Prozesse involviert, wie sie sich im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ergeben. Nach Auffassung der gesetzlichen Vertreter wird der Abschluss dieser Angelegenheiten keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Für Prozesskosten wurden zum Bilanzstichtag Rückstellungen von TEUR 3.049 (Vorjahr: TEUR 3.285) gebildet.

6.6 EVENTUALSCHULDEN

Im Rahmen des Betreibervertrags der autoTicket haben die Gesellschafter eine betragsmäßig auf TEUR 300.000 zeitlich begrenzte gesamtschuldnerische Haftungserklärung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Kraftfahrtbundesamt, abgegeben. Eine Inanspruchnahme wird aufgrund des aktuellen Verfahrensstands (Schiedsgerichtsverfahren) und der rechtlichen Bewertung nicht erwartet.

Zur Finanzierung der Betreibergesellschaft haben die Gesellschafter im Dezember 2018 Eigenkapitalzusagen im Umfang von jeweils TEUR 42.500 abgegeben. Im Geschäftsjahr 2019 wurden jeweils TEUR 24.500 von den Gesellschaftern an die Betreibergesellschaft geleistet. Im Februar 2020 wurde die Finanzierung der Betreibergesellschaft neu geregelt. Diese Neuregelung umfasste neben der Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 6.500 eine Umwandlung der zum Stichtag 31. Dezember 2019 bestehenden Gesellschafterdarlehen (jeweils TEUR 14.500 sowie angefallener Zinsen von jeweils TEUR 107) in die Kapitalrücklage. Darüber hinaus wurde der vorherige Kreditvertrag über insgesamt TEUR 65.000 mit den Gesellschaftern beendet und ein neuer Kreditvertrag über einen Betrag in Höhe von TEUR 24.400 vereinbart, zu gleichen Teilen getragen von beiden Gesellschaftern.

Die EVENTIM LIVE GmbH, Bremen, hat eine Patronatserklärung zur Absicherung von Mietzahlungen bis zu TEUR 691 abgegeben. Dieser Betrag reduziert sich um die gezahlte monatliche Miete. Von dieser Patronatserklärung sind nicht nur die sich aus dem Mietvertrag ergebenden Ansprüche, sondern auch sämtliche Schadenersatzansprüche erfasst, die sich aus einer schuldhaften Pflichtverletzung der Mieterin ergeben können.

Die CTS KGaA haftet für Bank- und Avalkreditlinien von Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 28.627 (Vorjahr: TEUR 19.982). Zum Stichtag bestand eine Inanspruchnahme von Avalkreditlinien in Höhe von TEUR 18.728 (Vorjahr: TEUR 16.919). Mit einer Inanspruchnahme aus der Haftungsübernahme ist aufgrund der zukünftigen positiven Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften nicht zu rechnen.

Die CTS KGaA haftet ferner für vier Tochtergesellschaften für Verbindlichkeiten aus ausstehenden Gebühren gegenüber Zahlungsdienstleistern aus der Abwicklung von Endkundenzahlungen. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen, weil die Zahlungsdienstleister die Gebühren laufend von den abgewickelten Zahlungen einbehalten.

Die CTS KGaA ist für die Billetlugen A/S, Kopenhagen, Dänemark, die Eventim Sverige AG, Malmö, Schweden und die Eventim Norge AS, Oslo, Norwegen eine Garantie über TEUR 4.034 (TDKK 30.000) eingegangen. Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der positiven Unternehmensplanung der Gesellschaften zum Aufstellungszeitpunkt nicht gerechnet.

Die CTS KGaA hat für die Lippupiste Oy, Tampere, Finnland eine Garantie zur Übernahme von Verbindlichkeiten abgegeben. Der Gesamtbetrag der Garantie ist auf TEUR 6.000 begrenzt. Sie ist so lange gültig, bis alle offenen Zahlungen geleistet wurden. Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der positiven Unternehmensplanung der Gesellschaft zum Aufstellungszeitpunkt nicht gerechnet.

Die CTS KGaA hat für die Ticket Online Sales & Service Center GmbH, Parchim, Billetlugen A/S, Kopenhagen, Dänemark, Eventim Sverige AB, Malmö, Schweden, und die Eventim Norge AS, Oslo, Norwegen, Patronatserklärungen zugunsten eines Zahlungsdienstleisters abgegeben. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen, da die Zahlungsdienstleister die Gebühren laufend von den abgewickelten Zahlungen einbehalten.

Der Eventim Sverige AB, Malmö, Schweden hat die CTS KGaA drei Garantien zur Teilnahme an den Ausschreibungen für Ticketsysteme ausgestellt. Mit diesen Garantien sagt die CTS KGaA der Gesellschaft ihre wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung zum Zwecke der Vertragserfüllung zu. Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der positiven Unternehmensplanung der Gesellschaft zum Aufstellungszeitpunkt nicht gerechnet.

Die CTS KGaA hat für die Kess Berlin GmbH, Berlin eine Zahlungsgarantie über maximal TEUR 35 ausgestellt. Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der positiven Unternehmensplanung der Gesellschaft zum Aufstellungszeitpunkt nicht gerechnet.

Die FKP SCORPIO Konzertproduktionen GmbH, Hamburg, hat für die Verbindlichkeiten der Arcadia Live GmbH, Wien, Österreich eine Patronatserklärung in Höhe von TEUR 3.200 abgegeben.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen von TEUR 14.329 (Vorjahr: TEUR 10.640) betreffen im Wesentlichen Vereinbarungen für Wartungs- und Dienstleistungsverträge, Verträge für die Nutzung von Festivalgeländen sowie Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten. Diese haben in Höhe von TEUR 8.839 (Vorjahr: TEUR 6.421) eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 5.490 (Vorjahr: TEUR 4.220) eine Laufzeit von mehr als einem Jahr.

6.7 ANGABEN ZU EREIGNISSEN NACH DEM BILANZSTICHTAG

Nach dem Abschlussstichtag haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse ergeben.

6.8 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der CTS KGaA haben am 10. November 2022 eine zusammengefasste Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und am gleichen Tag auf der Internetseite der CTS KGaA dauerhaft zugänglich gemacht (https://corporate.eventim.de/investor-relations/corporate-governance/).

6.9 INANSPRUCHNAHME DES § 264 (3) HGB UND § 264b HGB

Einige Kapitalgesellschaften bzw. Personenhandelsgesellschaften, die verbundene, konsolidierte Unternehmen der CTS KGaA sind und für die der Konzernabschluss der CTS KGaA der befreiende Konzernabschluss ist, nehmen die Befreiungsmöglichkeit des § 264 (3) bzw. § 264b HGB hinsichtlich der Aufstellung oder Offenlegung in Anspruch:

―

CTS Eventim Solutions GmbH, Bremen

―

Ticket Online Sales & Service Center GmbH, Parchim

―

CTS Eventim Sports GmbH, Hamburg

―

eventimpresents GmbH & Co. KG, Bremen

―

JUG Jet Air GmbH & Co. KG, Bremen

―

getgo consulting GmbH, Hamburg

―

Arena Management GmbH, Köln

―

Arena Holding GmbH, Köln

―

DERTICKETSERVICE.DE GmbH & Co. KG, Köln

―

CTS Eventim Nederland B.V., Amsterdam 1

―

HOI Touring Productions B.V., Amsterdam 1

1 Die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift entspricht dem Artikel 2:403 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs

6.10 MELDEPFLICHTIGE WERTPAPIERGESCHÄFTE GEMÄß § 19 MMVO (MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG)

Im Geschäftsjahr 2022 gab es folgende Transaktionen von Organmitgliedern der CTS KGaA mit nennwertlosen Inhaber-Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005470306).

Name Position Transaktion Handelstag Stückzahl
Prof. Jobst W. Plog Mitglied Aufsichtsrat Verkauf 15.02.2022 370
Dr. Cornelius Baur stellv. Vorsitzender Aufsichtsrat Kauf 23.05.2022 7.900

6.11 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Nach IAS 24 müssen Geschäfte mit Unternehmen oder Personen, die den Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Die Transaktionen des CTS Konzerns mit nahestehenden Unternehmen und Personen beziehen sich auf wechselseitige Dienstleistungen und wurden ausschließlich mit den zwischen fremden Dritten üblicherweise geltenden Konditionen abgeschlossen. Zur Ermittlung der Angaben wurden die im Abschnitt 1.5 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet.

Herr Klaus-Peter Schulenberg war bis zum 28. Dezember 2015 als Mehrheitsgesellschafter der persönlich haftenden Gesellschafterin der EVENTIM Management AG und als Mehrheitsaktionär der CTS KGaA beherrschender Gesellschafter. Am 28. Dezember 2015 wurden die Aktien von Herrn Klaus-Peter Schulenberg an der CTS KGaA und der EVENTIM Management AG auf die KPS Stiftung, Hamburg, übertragen. Die Beteiligung von Herrn Klaus-Peter Schulenberg an der CTS KGaA sowie an der EVENTIM Management AG hat sich lediglich von einer unmittelbaren Beteiligung in eine mittelbare Beteiligung gewandelt. Damit ist Herr Klaus-Peter Schulenberg als beherrschende Person einzustufen. Des Weiteren ist Herr Klaus-Peter Schulenberg beherrschender Gesellschafter weiterer dem Konzern nahestehender Unternehmen der KPS-Gruppe.

Aufgrund der vertraglichen Beziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ergaben sich im Berichtszeitraum 2022 folgende erbrachte Lieferungen und Leistungen:

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Vom Konzern erbrachte Lieferungen und Leistungen
Bereitstellung von Vertriebssoftware 5.425 1.021
Weiterberechnung betrieblicher Kosten 1.367 1.212
Dienstleistungen im Rahmen von Veranstaltungen 880 455
Sonstiges 266 416
7.938 3.104

Die vom Konzern erbrachten Lieferungen und Leistungen wurden gegenüber wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierten Tochtergesellschaften von TEUR 1.033 (Vorjahr: TEUR 700), at equity bilanzierten Unternehmen von TEUR 6.152 (Vorjahr: TEUR 1.561), nahestehenden Unternehmen und Personen (KPS-Gruppe) von TEUR 687 (Vorjahr: TEUR 662) und Joint Venture von TEUR 66 (Vorjahr: TEUR 181) erbracht.

Des Weiteren wurden im Berichtszeitraum gegenüber wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierten Tochtergesellschaften Forderungsverluste in Höhe von TEUR 84 und gegenüber at equity bilanzierten Unternehmen Aufwendung aus der Zuführung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 1.698 erfasst. Demgegenüber stehen Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen gegenüber at equity bilanzierten Unternehmen in Höhe von TEUR 150.

Aufgrund der vertraglichen Beziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ergaben sich im Berichtszeitraum 2022 folgende empfangene Lieferungen und Leistungen:

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Vom Konzern empfangene Lieferungen und Leistungen
Dienstleistungen für Fulfillment und Kundenservice, Weiterberechnungen Porto 19.057 10.340
Mietverträge 2.881 1.408
Zahlungsdienstleistungen 2.073 1.632
Produktionskosten für Veranstaltungen 1.196 623
Call Center-Betrieb 382 1.053
Geschäftsbesorgungsverträge 358 249
Sonstiges 31 166
25.978 15.471

Die vom Konzern empfangenen Lieferungen und Leistungen wurden von wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierten Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 167 (Vorjahr: TEUR 27), at equity bilanzierten Unternehmen von TEUR 397 (Vorjahr: TEUR 294) und nahestehenden Unternehmen und Personen (KPS-Gruppe) von TEUR 25.414 (Vorjahr: TEUR 15.150) empfangen.

Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen zum 31. Dezember 2022 setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
Forderungen gegen
Wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierte Tochtergesellschaften 4.700 3.024
At equity bilanzierte Unternehmen 3.562 4.950
Joint Venture 11.175 9.020
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen 610 376
20.046 17.370

Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen zum 31. Dezember 2022 setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2022
[TEUR]
31.12.2021
[TEUR]
Verbindlichkeiten gegenüber
Wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierte Tochtergesellschaften 4.237 3.393
At equity bilanzierte Unternehmen 1.050 822
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen 2.867 2.205
8.154 6.420

Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen sind nicht besichert.

Die Vergütungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen werden unter Punkt 6.13 im Konzernanhang angegeben.

6.12 AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER

Auf der Hauptversammlung der CTS KGaA im Mai 2022 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (im Folgenden: KPMG), zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 gewählt.

Im Geschäftsjahr 2022 betrugen die Aufwendungen für Honorare für die Abschlussprüfung TEUR 427 davon wurden für das Vorjahr TEUR 6 nachbelastet (Vorjahr: TEUR 387; davon wurden für das Vorjahr TEUR 45 nachbelastet), und für andere Bestätigungsleistungen TEUR 52 (Vorjahr: TEUR 31). Die Bestätigungsleistungen fielen im Wesentlichen im Rahmen der Prüfung mit begrenzter Sicherheit des Nichtfinanziellen Konzernberichts und der Covenant Bescheinigung an. Im Vorjahr betrugen Aufwendungen für Steuerberatungsleistungen TEUR 154. Die Steuerberatungsleistungen betrafen die Antragstellung und das Einreichen der Unterlagen für die November-/Dezemberhilfen. Im Vorjahr betrugen die Aufwendungen für sonstige Leistungen TEUR 2.

6.13 MANDATE UND VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen im CTS Konzern sind Vorstand und Aufsichtsrat.

Die Vorstandsvergütungen, sämtliche kurzfristig fällige Leistungen im Sinne des IAS 19, betrugen in Summe TEUR 7.406 (Vorjahr: TEUR 5.856). Aufgrund der mit den in Deutschland erhaltenen Coronahilfen verbundenen Auflagen wurde in 2022 für das Geschäftsjahr 2021 keine variable Vergütung ausgezahlt. Im Vorjahr betrugen die erfolgsbezogenen Komponenten TEUR 1.550. Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen für variable Vergütungen von TEUR 3.100 erfasst. Zum Stichtag waren TEUR 3.833 (Vorjahr: TEUR 2.283) noch nicht ausgezahlt. Die Gesamtbezüge des Vorstands gemäß HGB betrugen in Summe ebenfalls TEUR 7.406 (Vorjahr: TEUR 5.856).

Die Vorstandsmitglieder der EVENTIM Management AG, Hamburg, übten im Berichtsjahr keine berichtspflichtigen Aufsichtsratsmandate aus.

Die Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats der CTS KGaA, sämtliche kurzfristig fällige Leistungen im Sinne des IAS 19, betrugen für das Geschäftsjahr 2022 in Summe TEUR 229 (Vorjahr: TEUR 208). Der Auslagenersatz betrug TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 0). Zum Stichtag sind TEUR 263 (Vorjahr: TEUR 217) noch nicht ausgezahlt. Dies betrifft zum Teil Vergütungen aus Vorjahren. Frau Dr. Schulenberg hat im Geschäftsjahr 2019 als ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats der CTS KGaA für das Jahr 2017 und für sämtliche nachfolgenden Jahre auf 50% ihrer Aufsichtsratsvergütung verzichtet. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats gemäß HGB betrugen ebenfalls TEUR 229 (Vorjahr: TEUR 208).

Die Mitglieder des Aufsichtsrats übten im Geschäftsjahr folgende Mandate aus:

Dr. Bernd Kundrun, Geschäftsführer der Start 2 Ventures GmbH, Hamburg/Deutschland

- Vorsitzender -

weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Kontrollgremien:

―

EVENTIM Management AG, Hamburg, Deutschland

―

NZZ AG, Zürich, Schweiz (Verwaltungsrat)

―

Gut.org Gemeinnützige Aktiengesellschaft, Berlin, Deutschland (Ehrenvorsitzender)

―

Rivean Capital, Zürich, Schweiz (Beiratsmitglied)

―

Toner Partner GmbH, Hattingen, Deutschland (Beiratsvorsitzender)

Dr. Cornelius Baur, CEO - European healthcare Acquisition and Growth Company B.V., München/Deutschland (seit 12. Mai 2022)

- stellv. Vorsitzender -

weitere Aufsichtsratsmandate:

―

EVENTIM Management AG, Hamburg, Deutschland

―

B&C Industrieholding, Wien, Österreich (Mitglied Nominierungsausschuss)

Dr. Juliane Schulenberg, Regierungsdirektorin bei der Beauftragten für Kultur und Medien, Hamburg/Deutschland

weitere Aufsichtsratsmandate:

―

EVENTIM Management AG, Hamburg, Deutschland

Philipp Westermeyer, Geschäftsführender Gesellschafter der ramp106 GmbH, Hamburg/Deutschland

weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Kontrollgremien:

―

EVENTIM Management AG, Hamburg, Deutschland

―

HASPA Finanzholding (Kuratoriumsmitglied)

―

Hamburg Media School Stiftung (Vorstandsmitglied)

Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, dargestellt.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde Andreas Grandinger als Finanzvorstand der EVENTIM Management AG abberufen und Holger Hohrein zum Finanzvorstand der EVENTIM Management AG ernannt.

6.14 BETEILIGTE PERSONEN

Der Gesellschaft sind gemäß § 33 WpHG Mitteilungen über Beteiligungen ab 3% bzw. 5% der Stimmrechte und das Über- bzw. Unterschreiten von 3% bzw. 5% der Stimmrechte zugegangen.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 3. März 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,00% (2.884.277 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,00% (2.884.277 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 9. März 2022 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,98% (4.781.152 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 4,98% (4.781.152 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 11. März 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,26% (3.126.825 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,26% (3.126.825 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 8. April 2022 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,88% (4.683.456 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 4,88% (4.683.456 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 13. April 2022 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,89% (4.693.833 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 4,89% (4.693.833 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 13. April 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,33% (3.196.969 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,33% (3.196.969 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 14. April 2022 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,89% (4.693.446 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 4,89% (4.693.446 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 14. April 2022 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0,82% (786.533 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 0,82% (786.533 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 18. April 2022 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,95% (4.753.054 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 4,95% (4.753.054 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 19. April 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,13% (4.920.750 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,13% (4.920.750 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 21. April 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,21% (3.083.760 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,21% (3.083.760 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 26. April 2022 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,97% (2.847.297 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 2,97% (2.847.297 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 26. April 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,32% (5.104.680 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,32% (5.104.680 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 28. April 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,01% (2.892.201 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,01% (2.892.201 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 2. Mai 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,25% (5.040.023 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,25% (5.040.023 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 3. Mai 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,43% (3.295.703 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,43% (3.295.703 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 3. Mai 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,30% (5.087.495 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,30% (5.087.495 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 5. Mai 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,19% (4.983.251 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,19% (4.983.251 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 6. Mai 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,37% (5.153.105 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,37% (5.153.105 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 11. Mai 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,52% (3.380.763 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,52% (3.380.763 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 24. Mai 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,56% (5.337.705 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,56% (5.337.705 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 24. Juni 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,46% (5.236.943 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,46% (5.236.943 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 28. Juni 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,47% (5.246.807 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,47% (5.246.807 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 1. Juli 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,49% (5.266.668 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,49% (5.266.668 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 5. Juli 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,51% (5.285.310 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,51% (5.285.310 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 7. Juli 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,50% (5.283.627 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,50% (5.283.627 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 12. Juli 2022 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,99% (2.873.938 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 2,99% (2.873.938 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 19. Juli 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,04% (2.916.072 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,04% (2.916.072 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 2. August 2022 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,99% (2.875.802 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 2,99% (2.875.802 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 3. August 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,00% (2.882.491 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,00% (2.882.491 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 10. August 2022 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,99% (2.873.090 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 2,99% (2.873.090 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 26. September 2022 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,98% (4.780.167 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 4,98% (4.780.167 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 27. September 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,27% (5.060.769 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,27% (5.060.769 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 28. September 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,35% (5.131.640 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,35% (5.131.640 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 30. September 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,29% (5.078.612 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,29% (5.078.612 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 12. Oktober 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,20% (4.993.124 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,20% (4.993.124 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 14. November 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,23% (5.017.867 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,23% (5.017.867 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 6. Januar 2023 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,33% (5.114.853 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,33% (5.114.853 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 9. Januar 2023 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,30% (5.085.843 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,30% (5.085.843 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 10. Januar 2023 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,36% (5.148.874 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,36% (5.148.874 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 14. Februar 2023 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,31% (5.092.982 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,31% (5.092.982 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Am 28. Dezember 2015 wurden die Aktien von Herrn Klaus-Peter Schulenberg an der CTS KGaA und der EVENTIM Management AG auf die KPS Stiftung, Hamburg, übertragen. Die Beteiligung von Herrn Klaus-Peter Schulenberg an der CTS KGaA sowie an der EVENTIM Management AG hat sich lediglich von einer unmittelbaren in eine mittelbare Beteiligung gewandelt und beträgt zum 31. Dezember 2022 38,8% der Stimmrechte an der Gesellschaft.

7. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Bremen, 9. März 2023

CTS Eventim AG & Co. KGaA
vertreten durch
EVENTIM Management AG
persönlich haftende Gesellschafterin

Klaus-Peter Schulenberg

Holger Hohrein

Alexander Ruoff

6. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die CTS Eventim AG & Co. KGaA, München

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der CTS Eventim AG & Co. KGaA inklusive des im Abschnitt "12 -Vergütungsbericht" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

―

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes im Segment Live Entertainment

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 1.5 bzw. 3.11. Angaben zur Höhe des Geschäfts- oder Firmenwertes finden sich im Konzernanhang unter Ziffer 3.11.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Der Geschäfts- oder Firmenwert im Segment Live Entertainment beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 104,8 Mio und damit ca. 12,5 % des Konzerneigenkapitals.

Die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes im Segment Live Entertainment wird mindestens jährlich auf Ebene des Geschäftssegmentes Live Entertainment überprüft. Ergeben sich unterjährig Anhaltspunkte für eine Wertminderung, wird zudem unterjährig eine anlassbezogene Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Für die Werthaltigkeitsprüfung wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die den Buchwert des dem Segment zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes beinhaltet, primär mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten des Geschäftssegments verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Stichtag für die Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung ist der 31. Dezember 2022

Die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählt insbesondere die zu Beginn des Detailplanungszeitraums erwartete EBITDA-Marge. Darüber hinaus sind die unterstellte langfristige Wachstumsrate und der verwendete Kapitalisierungszinssatz des Segments Live Entertainment wesentliche Bewertungsannahmen.

Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen hat die Gesellschaft keinen Wertminderungsbedarf festgestellt.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine bestehende Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes des Segments Live Entertainment nicht erkannt wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben die Identifikation der Anzeichen für eine Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte durch die gesetzlichen Vertreter der CTS KGaA gewürdigt. Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialist:innen haben wir für die jährliche Werthaltigkeitsprüfung unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Bewertungsmethode der Gesellschaft beurteilt.

Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung des Segments Live Entertainment (einschließlich der EBITDA-Marge) sowie die unterstellte langfristige Wachstumsrate mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit der von den gesetzlichen Vertretern erstellten Fünfjahresplanung und dem von den gesetzlichen Vertretern genehmigten Budget vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Den Kapitalisierungszinssatz haben wir mit zugrunde liegenden Annahmen und Daten mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Darüber hinaus erfolgte eine Plausibilisierung des beizulegenden Zeitwertes des Segmentes Live Entertainment mit der Überleitung der Marktkapitalisierung des Konzerns unter Berücksichtigung des im Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert ermittelten beizulegenden Zeitwertes des Segmentes Ticketing.

Zur Beurteilung der methodisch und mathematisch sachgerechten Umsetzung der Bewertungsmethode haben wir die von der Gesellschaft vorgenommene Bewertung anhand eigener Berechnungen nachvollzogen und Abweichungen analysiert. Mögliche Veränderungen wesentlicher Planungs- und Bewertungsparameter auf den erzielbaren Betrag des Geschäfts- oder Firmenwerts des Segments Live Entertainment (Sensitivitätsanalyse) haben wir untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit dem von der Gesellschaft ermittelten Wert verglichen haben.

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes im Segment Live Entertainment sachgerecht sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes des Segments Live Entertainment zugrunde liegende Bewertungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen.

Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft sind angemessen.

Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht.

Umsatzrealisierung aus der Erbringung von Dienstleistungen im Segment Live Entertainment

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 1.5. Angaben zur Höhe der Umsatzerlöse im Segment Live Entertainment finden sich im Konzernanhang unter Ziffer 5.1 sowie im zusammengefassten Lagebericht unter Ziffer 3.4.3.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Umsatzerlöse des Konzerns im Segment Live Entertainment belaufen sich im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 1.410,2 Mio. Die Segmentumsätze werden im Wesentlichen aus der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Tourneen, Veranstaltungen und Festivals - insbesondere im Musik- und Konzertbereich - sowie aus der Vermarktung von Konzertproduktionen und dem Betrieb von Veranstaltungsstätten (zusammen im Folgenden "Dienstleistungen") generiert.

CTS Eventim erfasst Umsätze im Segment Live Entertainment, wenn die Leistung erbracht ist. Die im Vorverkaufszeitraum vereinnahmten Ticketgelder stellen Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 dar und werden als erhaltene Anzahlungen passivisch abgegrenzt. Mit der Erbringung der Dienstleistung erfolgt die Umsatzrealisierung über den Zeitraum der Veranstaltung und damit die Umgliederung der erhaltenen Anzahlungen in die Umsatzerlöse.

Aufgrund der Vielzahl von Geschäftsvorfällen sowie aufgrund notwendiger Abgrenzungen im Zusammenhang mit den von den Kund:innen erhaltenen Anzahlungen besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse des Segments Live Entertainment nicht in zutreffender Höhe oder nicht in der korrekten Periode ausgewiesen werden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zur Prüfung der sachgerechten Umsatzlegung im Segment Live Entertainment haben wir die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf externe Leistungsnachweise, die Faktura sowie die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse beurteilt.

Wir haben die Umsatzerlöse des Segments Live Entertainment anhand eines Abgleichs der Veranstaltungsabrechnungen mit den zugehörigen Datengrundlagen der Ticketing-Provider, des Zahlungseingangs der Ticketgelder sowie externer Nachweise über Veranstaltungsdurchführungen untersucht und die Voraussetzungen zur Umsatzrealisierung beurteilt. Grundlage dafür waren auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Umsatzerlöse, die im Geschäftsjahr 2022 erfasst wurden.

Zusätzlich haben wir für einen festgelegten Zeitraum vor dem Abschlussstichtag auf Basis eines mathematischstatistischen Verfahrens ausgewählte Umsatzbuchungen anhand externer Quellen, wie z. B. Presseberichterstattung, bezogen auf den Zeitraum der Leistungserbringung untersucht und uns von der periodengerechten Abgrenzung der Umsatzerlöse und der erhaltenen Anzahlungen überzeugt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Vorgehensweise des CTS Eventim Konzerns bei der Realisation und der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse im Segment Live Entertainment ist sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:

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den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht der Gesellschaft und des Konzerns, auf den im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird,

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die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, und

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die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind des Weiteren verantwortlich für die Aufstellung des im zusammengefassten Lagebericht in einem besonderen Abschnitt enthaltenen Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

―

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

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beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "ESEF_KA_2022.zip" (SHA256-Hashwert: a4f2392ff82af484afcab97ab3ce3da773ca64c5 fbde89108d7e9b76652094db) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss ist aufgrund des von der Gesellschaft gewählten Konvertierungsprozesses hinsichtlich der Anhanginformationen im iXBRL-Format ("Blocktagging") nicht vollumfänglich sinnvoll maschinell auswertbar. Die Rechtskonformität der Auslegung der gesetzlichen Vertreter, dass eine sinnvolle maschinelle Auswertbarkeit der strukturierten Anhanginformationen von der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 beim Blocktagging des Anhangs nicht explizit gefordert wird, unterliegt einer bedeutsamen Rechtsunsicherheit, die damit auch eine inhärente Unsicherheit unserer Prüfung darstellt.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

―

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

―

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. Oktober 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der CTS Eventim AG & Co. KGaA tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frank Thiele.

 

Hamburg, den 15. März 2023

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Thiele, Wirtschaftsprüfer

Rienecker, Wirtschaftsprüferin

7. JAHRESABSCHLUSS CTS KGaA 2022

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022 (HGB)

CTS KGaA

AKTIVA

31.12.2022
[EUR]
31.12.2021
[EUR]
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 13.716 65.916
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 49.997.822 43.628.535
3. Geschäfts- oder Firmenwert 1 3.824.656
4. Geleistete Anzahlungen 2.978.880 11.149.169
52.990.418 58.668.275
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.045.820 1.353.953
2. Technische Anlagen und Maschinen 0 1
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.429.619 2.582.735
4.475.439 3.936.689
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 314.619.972 228.934.901
2. Beteiligungen 88.479.086 88.479.086
403.099.059 317.413.988
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 2.142.228 0
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 80.377 154.129
3. Geleistete Anzahlungen 1.327.604 0
3.550.209 154.129
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.473.416 6.410.109
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 190.368.058 240.771.356
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 12.707.434 10.110.696
4. Sonstige Vermögensgegenstände 59.400.035 39.766.217
270.948.942 297.058.377
III. Schecks, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 531.944.956 289.096.466
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.105.257 2.081.915
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 2.723.047 2.448.076
SUMME AKTIVA 1.272.837.327 970.857.914

PASSIVA

31.12.2022
[EUR]
31.12.2021
[EUR]
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 96.000.000 96.000.000
./. Nennbetrag eigene Anteile -8.700 -8.700
II. Kapitalrücklage 2.400.000 2.400.000
III. Gesetzliche Rücklage 7.200.000 7.200.000
IV. Bilanzgewinn 464.603.659 355.206.699
570.194.959 460.797.999
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 47.417.496 38.237.021
2. Sonstige Rückstellungen 39.839.974 27.503.519
87.257.469 65.740.539
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 19.892 70.875
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 5.146.278 60.829
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.460.091 3.896.581
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 257.888.462 136.440.342
5. Sonstige Verbindlichkeiten 328.537.250 302.862.115
601.051.973 443.330.742
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0 83.330
E. PASSIVE LATENTE STEUERN 14.332.926 905.304
SUMME PASSIVA 1.272.837.327 970.857.914

GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022 (HGB)

CTS KGaA

01.01.2022 - 31.12.2022
[EUR]
01.01.2021 - 31.12.2021
[EUR]
1. Umsatzerlöse 280.281.273 113.783.825
2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -108.622.028 -56.650.657
3. Bruttoergebnis vom Umsatz 171.659.244 57.133.168
4. Vertriebskosten -43.832.987 -34.199.057
5. Allgemeine Verwaltungskosten -28.567.314 -19.090.152
6. Sonstige betriebliche Erträge 18.445.654 96.395.986
davon aus Währungsumrechnung EUR 6.593.275 (2021: EUR 3.846.957)
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -5.590.914 -4.402.359
davon aus Währungsumrechnung EUR 2.747.039 (2021: EUR 485.277)
8. Erträge aus Beteiligungen 17.103.646 0
9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 36.654.035 26.218.529
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.430.758 1.706.810
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen -3.970.408 -4.017.799
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme -3.538.888 0
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.231.198 -3.370.744
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag davon Aufwand aus latenten Steuern EUR -13.152.651 (2021: EUR -5.281.960) -49.160.419 -41.880.857
15. Ergebnis nach Steuern 109.401.210 74.493.526
16. Sonstige Steuern -4.250 -4.224
17. Jahresüberschuss 109.396.960 74.489.302
18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 355.206.699 280.717.397
19. Bilanzgewinn 464.603.659 355.206.699

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

1. AUFSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Der Jahresabschluss der CTS KGaA, München (eingetragen unter HRB 212700 im Handelsregister des Amtsgerichts München), für das Geschäftsjahr 2022 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnungen sind jeweils für sich kaufmännisch auf ganze Euro gerundet. Im Anhang sind alle Beträge jeweils für sich kaufmännisch auf Tausend Euro gerundet. Aufgrund der Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen.

Die CTS KGaA erstellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daneben besteht die Möglichkeit, den Konzernabschluss im Internet https://corporate.eventim.de/investor-relations/finanzberichte/ einzusehen.

Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt durch den Neustart des Live Entertainments und die Durchführung von Veranstaltungen nach Aufhebung der Corona-Auflagen und einen Anstieg der Ticketvorverkäufe. Während im Vorjahr noch Erträge für Corona-Wirtschaftshilfen in Höhe TEUR 84.863 erfasst wurden, betrugen sie im Geschäftsjahr 2022 nur noch TEUR 1.368. Staatliche Zuschüsse aufgrund der COVID-19 Pandemie im Bereich der Personalkosten gab es in 2022 keine. Im Vorjahr wurden TEUR 582 als Kürzung der jeweiligen Funktionsbereiche erfasst.

Im März 2022 wurde die bisherige syndizierte Kreditlinie (Revolving Credit Facility) in Höhe von EUR 200 Mio. vorzeitig durch eine neue syndizierte Kreditlinie in Höhe von EUR 150 Mio. und einer Laufzeit von drei Jahren (plus Verlängerungsoptionen) ersetzt. Die Financial Covenants umfassen unverändert die Eigenkapitalquote und die adjustierte Nettoverschuldung.

2. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODEN

2.1 ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gliederung der Bilanz entspricht dem Gliederungsschema gemäß § 266 HGB i.V.m. § 152 AktG, die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gliederungsschema gemäß § 275 (3) HGB nach Umsatzkostenverfahren. Die ergänzenden Angaben nach § 158 AktG sind im Anhang dargestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Aufwendungen nach Funktionen dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird zunächst nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und über ein Umrechnungsschlüsselverfahren der zuzuordnenden Kostenarten auf die Funktionskosten des Umsatzkostenverfahrens umgegliedert. Die Zuordnung der Kostenarten erfolgt entweder zu 100% oder anhand der Mitarbeiterzahlen und der Personalkosten. Anhand dieses Umrechnungsschlüssels werden Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen nach dem Gesamtkostenverfahren auf Herstellungskosten, Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten und sonstige betriebliche Aufwendungen aufgeteilt.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

2.2 BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden unter Ausübung des Bilanzierungswahlrechtes gemäß § 248 (2) HGB zu Herstellungskosten aktiviert. Im Berichtsjahr wurden keine Entwicklungskosten als Herstellungskosten aktiviert. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Für die aktivierten Releasestände des "Global Ticketing Systems" wird eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von 10 Jahren zugrunde gelegt. Übrige immaterielle Vermögensgegenstände wie Software und Lizenzen werden über eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von 2 - 10 Jahre abgeschrieben. Markenrechte werden über 5 - 10 Jahre abgeschrieben.

Der im Zusammenhang mit der Kettenverschmelzung der Ticket Online Software und der See Tickets Germany zum 1. Januar 2013 aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wurde über eine Nutzungsdauer von 9,5 Jahren bis zum 30. Juni 2022 planmäßig linear abgeschrieben. Die Festlegung der Nutzungsdauer des aktivierten Geschäfts- oder Firmenwertes aus der Kettenverschmelzung basierte auf einer wesentlichen Vertriebsvereinbarung zum Erwerbszeitpunkt der See Tickets Germany / Ticket Online Gruppe.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear. Die Abschreibungen erfolgen "pro rata temporis". Den planmäßigen Abschreibungen der anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt im Wesentlichen eine wirtschaftliche Nutzungsdauer zwischen 3 und 13 Jahre zugrunde. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden gegebenenfalls vorgenommen. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen und deren Anschaffungskosten nicht mehr als EUR 800 betragen, werden im Zugangsjahr aktiviert und vollständig abgeschrieben.

Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten bzw. den Herstellungskosten oder zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung wurden beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Erkennbaren insolvenz- oder bonitätsbedingten Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe von 1% des Nettoforderungsbetrages gebildet. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Factoringforderungen gegen einen externen Dienstleister, die im Zusammenhang mit Zahlarten zur Absicherung von Endkundenforderungen aus Ticketverkäufen entstehen. Bei Forderungsverkäufen werden alle wesentlichen Chancen und Risiken übertragen, die CTS KGaA erbringt keine weiteren Leistungen im Zusammenhang mit den veräußerten Forderungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Vorjahr Forderungen auf Unterstützungen aus der Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus. Die Forderungen wurden, abzüglich der erhaltenen Abschläge, in voller Höhe bilanziert, da keine Zweifel an den Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung bestanden. Die Prüfung und Einreichung der Anträge ist fristgerecht durch einen prüfenden Dritten erfolgt. Bei den Unterstützungen aus der Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuwendungen, die erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden.

Die Kassenbestände und Bankguthaben sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschussstichtag angesetzt, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert bewertet. Eigene Anteile werden offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt.

Rückstellungen werden zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert und für erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht in angemessenem Umfang gebildet. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Rückstellungen berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschussstichtag angesetzt, die Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Auf temporäre oder quasi-permanente Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden latente Steuern gebildet. Diese Latenzen werden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Eine Abzinsung der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungsbeträge erfolgt nicht. Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert ausgewiesen.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 (1) Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 (1) Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Davon-Vermerke zur Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen.

3. ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DES JAHRESABSCHLUSSES

3.1 BILANZ

AKTIVA

Anlagenspiegel für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand 01.01.2022
[TEUR]
Zugang
[TEUR]
Abgang
[TEUR]
Umgliederungen
[TEUR]
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.062 0 0 0
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 136.784 8.039 2.145 11.443
3. Geschäfts- oder Firmenwert 77.575 0 0 0
4. Geleistete Anzahlungen 11.149 3.273 0 -11.443
226.570 11.312 2.145 0
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.840 7 0 -3
2. Technische Anlagen und Maschinen 570 0 572 3
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.652 2.121 73 0
13.061 2.129 645 0
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 236.036 90.283 5.173 0
2. Beteiligungen 89.049 0 0 0
325.084 90.283 5.173 0
Summe 564.715 103.724 7.963 0
kumulierte Abschreibungen
Stand 31.12.2022
[TEUR]
Stand 01.01.2022
[TEUR]
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.062 996
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 154.121 93.155
3. Geschäfts- oder Firmenwert 77.575 73.750
4. Geleistete Anzahlungen 2.979 0
235.737 167.901
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.845 1.486
2. Technische Anlagen und Maschinen 0 570
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.700 7.069
14.545 9.125
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 321.146 7.101
2. Beteiligungen 89.049 569
410.194 7.670
Summe 660.476 184.696
kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Zugang
[TEUR]
Abgang
[TEUR]
Umgliederungen
TEUR
Stand 31.12.2022
[TEUR]
Stand 31.12.2022
[TEUR]
Stand 31.12.2021
[TEUR]
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 52 0 0 1.048 14 66
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 13.113 2.145 0 104.123 49.998 43.629
3. Geschäfts- oder Firmenwert 3.825 0 0 77.575 Ö 3.825
4. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 2.979 11.149
16.990 2.145 0 182.746 52.990 58.668
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 316 0 -3 1.799 1.046 1.354
2. Technische Anlagen und Maschinen 0 572 3 0 Ö 0
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.274 72 0 8.271 3.430 2.583
1.589 644 0 10.070 4.475 3.937
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.970 4.546 0 6.525 314.620 228.935
2. Beteiligungen 0 0 0 569 88.479 88.479
3.970 4.546 0 7.095 403.099 317.414
Summe 22.549 7.335 0 199.910 460.565 380.019

Die Zugänge im Anlagevermögen in Höhe von TEUR 103.724 (Vorjahr: TEUR 24.335) betreffen Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen (TEUR 11.312; Vorjahr: TEUR 8.257), den Sachanlagen (TEUR 2.129; Vorjahr: TEUR 1.041) sowie den Finanzanlagen (TEUR 90.283; Vorjahr: TEUR 15.037). Die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen inklusive der geleisteten Anzahlungen umfassen im Wesentlichen die Weiterentwicklung des Global Ticketing Systems (TEUR 9.265; Vorjahr: TEUR 8.093). Die Zugänge im Sachanlagevermögen betreffen vorwiegend EDV-Hardwareausstattung für den Betrieb des Global Ticketing Systems (TEUR 1.569; Vorjahr: TEUR 488) und die Anbindung von Vorverkaufsstellen an das Global Ticketing System (TEUR 113; Vorjahr TEUR 115). Die Zugänge in den Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen die Umwandlung eines Darlehens gegenüber einem verbundenen Unternehmen in Eigenkapital (Kapitalrücklage) (TEUR 86.300).

Die Abgänge im Anlagevermögen von TEUR 7.963 (Vorjahr: TEUR 21.915) betreffen abgeschriebene Software in den immateriellen Vermögensgegenständen (TEUR 2.145), abgeschriebene Hardware in den Sachanlagen (TEUR 645) sowie in den Finanzanlagen Verschmelzungen von verbundenen Unternehmen (TEUR 627) und den Verkauf von Anteilen an einer Gesellschaft, die vollständig abgeschrieben war (TEUR 4.546).

Die Umgliederung innerhalb der immateriellen Vermögensgegenstände umfasst insbesondere in Betrieb genommene Softwareentwicklungsleistungen für das Global Ticketing System.

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 10.868 (Vorjahr: TEUR 7.620) sowie Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 129.393 (Vorjahr: TEUR 213.641) und Forderungen aus dem Cash Pooling mit ausgewählten Tochterunternehmen der CTS KGaA TEUR 8.689 (Vorjahr: TEUR 12.340). Forderungen in Höhe von TEUR 36.525 (Vorjahr: TEUR 127.020) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.248 (Vorjahr: 255) sowie Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 11.459 (Vorjahr: TEUR 9.856). Im Vorjahr hatten Forderungen in Höhe von TEUR 9.020 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 951 (Vorjahr: TEUR 1.351).

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen vorausgezahlte zeitraumbezogene Lizenzgebühren in Höhe von TEUR 1.805 (Vorjahr: TEUR 1.375), Wartungsaufwendungen in Höhe von TEUR 692 (Vorjahr: TEUR 418) und Aufwendungen für Finanzierungskosten in Höhe TEUR 383 (Vorjahr: TEUR 0) ausgewiesen.

Die aktiven latenten Steuern (TEUR 2.723; Vorjahr: TEUR 2.448) resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Bilanzansätzen bei der Bewertung von Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz (TEUR 2.671; Vorjahr TEUR 2.448).

PASSIVA

Das Grundkapital der CTS KGaA beträgt EUR 96.000.000 und ist eingeteilt in 96.000.000 nennbetragslose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Aktie hat ein Stimmrecht und repräsentiert einen rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 1,00. Sämtliche Aktien sind voll eingezahlt. Die CTS KGaA hält 8.700 eigene Aktien, 95.991.300 Aktien befanden sich während des gesamten Geschäftsjahres im Umlauf. Kapital- und gesetzliche Rücklage sind nach dem AktG verwendungsbeschränkt.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 um bis zu EUR 1.440.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.440.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Das Bedingte Kapital 2021 dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 von der Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2021 in der Zeit ab Eintragung des Bedingten Kapitals 2021 bis zum 6. Mai 2026 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021 erfolgt zu dem gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 festgelegten Ausübungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Die persönlich haftende Gesellschafterin bzw., soweit Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft betroffen sind, der Aufsichtsrat, ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Nach dem Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Januar 2021 ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Januar 2026 Options- und Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 800.000.000 jeweils mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 19.200.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 19.200.000 nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Ermächtigung kann insgesamt oder in Teilen ausgenutzt werden.

Die Hauptversammlung vom 13. Januar 2021 hat ferner beschlossen, das Bedingte Kapital 2018 aufzuheben und das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 19.200.000 durch Ausgabe von bis zu 19.200.000 neuen auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021). Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Wandlungs- bzw. Optionsrechte von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllen oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

Die persönlich haftende Gesellschafterin wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Januar 2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 12. Januar 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals, um bis zu insgesamt EUR 19.200.000 durch Ausgabe von bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).

Um Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen im In- und Ausland durch eine variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung an die Gesellschaft binden zu können, wurde die Möglichkeit geschaffen, Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der CTS KGaA, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen im In- und Ausland ("Bezugsberechtigte") unter einem Aktienoptionsprogramm auszugeben ("Aktienoptionsprogramm 2021").

Der Betrag an eigenen Anteilen von EUR 8.700 resultiert aus ursprünglich 2.175 Aktien, die am 31. Juli 2007 aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung gem. § 71 (1) Nr. 8 AktG zu einem Preis von EUR 28,99 pro Stück erworben wurden. Infolge durchgeführter Kapitalerhöhungen beträgt die Anzahl der eigenen Aktien aktuell 8.700 Stück zu einem entsprechenden Anschaffungspreis von EUR 7,25. Sie repräsentieren einen Anteil von 0,0090625% des Grundkapitals.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 wurde die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, bis zum 6. Mai 2026 eigene Aktien der CTS KGaA von bis zu 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der Schlusskurse für die Aktien im XETRA-Handelssystem während der letzten fünf Börsentage vor Veröffentlichung des Angebots zum Erwerb der Aktien. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der EVENTIM Management AG, Hamburg, nicht bekannt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 beträgt die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB TEUR 2.400 und ist zur Ausschüttung gesperrt.

Nach § 150 AktG muss eine Aktiengesellschaft eine gesetzliche Rücklage bilden, wenn die Kapitalrücklage nicht 10% des Grundkapitals ausmacht. Die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage betragen seit dem 31. Dezember 2015 zusammen 10% des Grundkapitals. Die gesetzliche Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2022 TEUR 7.200 und ist für Ausschüttungen gesperrt.

Der Bilanzgewinn des Vorjahres von TEUR 355.207 wurde in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

Aufgrund der Ausübung des Ansatzwahlrechtes für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände gemäß § 248 (2) HGB sowie des Wahlrechts zur Aktivierung aktiver latenter Steuern gemäß § 274 (1) Satz 2 HGB ergibt sich grundsätzlich ein ausschüttungsgesperrter Betrag von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 1.609). Es wurden selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 66) aktiviert und hierauf passive latente Steuern in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 21) gebildet. Aus den aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 2.723 (Vorjahr: TEUR 2.448) abzgl. der weiteren passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 14.329 (Vorjahr: TEUR 884) ergibt sich im Berichtsjahr kein ausschüttungsgesperrter Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern (Vorjahr: TEUR 1.564).

Die sonstigen Rückstellungen umfassen unter anderem noch ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von TEUR 9.842 (Vorjahr: TEUR 8.727), personalbezogene Rückstellungen in Höhe von TEUR 9.258 (Vorjahr: TEUR 6.840), ausstehende Provisionen in Höhe von TEUR 15.960 (Vorjahr: TEUR 3.738), Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 321 (Vorjahr: TEUR 186) und Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 263 (Vorjahr: TEUR 217).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten, wie im Vorjahr, abgegrenzte Bereitstellungsprovisionen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen im Wesentlichen mit TEUR 3.672 (Vorjahr: TEUR 2.033) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, mit TEUR 225.468 (Vorjahr: TEUR 113.418) auf Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling mit ausgewählten Tochterunternehmen der CTS KGaA sowie mit TEUR 13.076 (Vorjahr: TEUR 18.622) auf Darlehen.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 sind in dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel erläutert:

2022 Buchwert Restlaufzeiten
31.12.2022
TEUR
< 1 Jahr
TEUR
> 1 Jahr
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20 20 0
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 5.146 5.146 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.460 9.460 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 257.888 257.888 0
Sonstige Verbindlichkeiten 328.537 322.045 6.492
Verbindlichkeiten, gesamt 601.052 594.560 6.492

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 sind in dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel erläutert:

2021 Buchwert Restlaufzeiten
31.12.2021
TEUR
< 1 Jahr
TEUR
> 1 Jahr
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 71 71 0
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 61 61 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.897 3.897 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 136.440 136.440 0
Sonstige Verbindlichkeiten 302.862 288.197 14.665
Verbindlichkeiten, gesamt 443.331 428.665 14.665

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen, wie im Vorjahr, nicht.

Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketgeldern von TEUR 287.844 (Vorjahr: TEUR 274.359). Die Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketgeldern resultieren vorwiegend aus Vorverkäufen für zukünftige Veranstaltungen und Tourneen. Den Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketgeldern stehen entsprechende Guthaben bei Kreditinstituten sowie in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Forderungen für noch ausstehende Ticketgelder in Höhe von TEUR 43.912 (Vorjahr: TEUR 12.037) und Factoringforderungen aus Ticketgeldern in Höhe von TEUR 11.904 (Vorjahr: TEUR 3.615) gegenüber. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketgeldern gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 26.731 (Vorjahr: TEUR 21.498). Bei den langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 6.492; Vorjahr: TEUR 14.665) handelt es sich um Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Ticketgeldern für Veranstaltungen die erst nach dem 31. Dezember 2023 stattfinden.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 7.967 (Vorjahr: TEUR 3.588) enthalten. Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 0).

Die passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Bilanzansätzen in der Handels- und Steuerbilanz für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen aufgrund unterschiedlicher Nutzungsdauern (TEUR 12.894; Vorjahr: TEUR 0) und für aktivierte selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände (TEUR 4; Vorjahr TEUR 21). Des Weiteren wurden passive latente Steuern auf unterschiedliche Bilanzansätze von Beteiligungen an verbundenen Unternehmen (TEUR 77; Vorjahr TEUR 77) und für unterschiedliche Stichtagsbewertungen von Forderungen in Fremdwährung (TEUR 1.351; Vorjahr TEUR 705) gebildet. Zudem wurden im Vorjahr passive latente Steuern auf unterschiedliche Bilanzansätze in der Handels- und Steuerbilanz für immaterielle Vermögensgegenstände im Rahmen der Kettenverschmelzung der See Tickets Germany GmbH, Hamburg, und der Ticket Online Software GmbH, Hamburg, in 2013 gebildet (TEUR 92).

Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,9% zugrunde, welcher sich aus einem Körperschaftsteuersatz von 15,0% zuzüglich Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer von 5,5% sowie einem Gewerbesteuersatz von 16,0% zusammensetzt.

3.2 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Veränderung
[TEUR]
Ticketgebühren 204.981 80.417 124.564
Lizenzgebühren 19.712 8.310 11.401
Sonstige Umsatzerlöse
Sonstige Dienstleistungsentgelte 8.680 4.492 4.188
Provisionen 14.868 8.007 6.861
Weiterberechnete Dienstleistungen 9.469 3.361 6.107
Übrige 22.572 9.196 13.376
280.281 113.784 166.497

Von den Umsatzerlösen wurden TEUR 29.966 (Vorjahr: TEUR 10.171) im Ausland erzielt, davon TEUR 17.969 (Vorjahr: TEUR 5.494) innerhalb der EU.

Der Materialaufwand setzt sich nach § 275 (2) Nr. 5 HGB wie folgt zusammen:

Materialaufwand (nach Gesamtkostenverfahren) 2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Veränderung
[TEUR]
Aufwendungen für bezogene Waren 1.034 855 179
Aufwendungen für bezogene Leistungen 94.378 44.286 50.091
95.411 45.141 50.270

Der Personalaufwand teilt sich nach § 275 (2) Nr. 6 HGB wie folgt auf:

Personalaufwand (nach Gesamtkostenverfahren) 2022
[TEUR]
2021
[TEUR]
Veränderung
[TEUR]
Löhne und Gehälter 33.818 24.633 9.185
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
davon für Altersversorgung EUR 0 3.843 2.768 1.074
(2021: EUR 0)
37.660 27.401 10.259

Im Personalaufwand wurden im Vorjahr TEUR 582 staatliche Zuschüsse aufgrund der COVID-19-Pandemie als Kürzung erfasst.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.896 (Vorjahr: TEUR 2.792), aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 169 (Vorjahr: TEUR 442), und aus nachträglichen Kostenerstattungen in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 9) sowie Erträge aus Anlagenabgängen in Höhe von TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 38). Aus der Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus ergeben sich im aktuellen Jahr zusätzlich TEUR 63 periodenfremde Erträge. Im Vorjahr waren die Corona-Wirtschaftshilfen im Rahmen der November-/Dezemberhilfen 2020 (TEUR 64.093) aufgrund ihres Bezuges auf das Jahr 2020 als periodenfremd anzusehen. Im Vorjahr waren zudem Unterstützungen aus der Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus in Höhe von TEUR 20.769 in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Im aktuellen Jahr beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge Unterstützungen aus der Überbrückungshilfe IV in Höhe von TEUR 1.305.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen aus nachlaufenden Rechnungen und erteilten Gutschriften in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 36) sowie Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 26) enthalten.

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 17.104 (Vorjahr TEUR 0) resultieren vollständig aus Erträgen von verbundenen Unternehmen.

Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen TEUR 36.654 (Vorjahr TEUR 26.219) resultieren vollständig aus verbundenen Unternehmen.

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Erträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.594 (Vorjahr: TEUR 1.661) enthalten.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen (TEUR 3.970) resultieren aus der Wertminderung von Beteiligungen an verbundenen Unternehmen (Vorjahr: TEUR 4.018).

Die Aufwendungen aus Verlustübernahme in Höhe von TEUR 3.539 (Vorjahr TEUR 0) resultieren vollständig aus verbundenen Unternehmen.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Aufwendungen für verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.554 (Vorjahr: TEUR 470).

Unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden TEUR 23.533 (Vorjahr: TEUR 18.400) Gewerbesteuer, TEUR 21.372 (Vorjahr: TEUR 17.228) Körperschaftsteuer sowie TEUR 1.190 (Vorjahr: TEUR 948) Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer für das Geschäftsjahr 2022 ausgewiesen. Ferner enthalten die Steuern vom Einkommen und Ertrag Aufwendungen für ausländische Quellensteuer in Höhe von TEUR 266 (Vorjahr: TEUR 36), periodenfremden Aufwand für Steuernachzahlungen für Vorjahre in Höhe von TEUR 613 (Vorjahr: TEUR 0), periodenfremden Ertrag für Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 14) sowie periodenfremden Ertrag aus der Auflösung von Steuerrückstellungen TEUR 10.948 (Vorjahr: TEUR 0).

Darüber hinaus enthalten die Steuern vom Einkommen und Ertrag latente Steueraufwendungen in Höhe von TEUR 13.153 (Vorjahr: TEUR 5.282).

Bei den sonstigen Steuern in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 4) handelt es sich, wie im Vorjahr, um Aufwendungen aus Kfz-Steuern.

4. SONSTIGE ANGABEN

4.1 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Die Gesellschaft haftet für Bank- und Avalkreditlinien von Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 28.627 (Vorjahr: TEUR 19.982). Zum Stichtag bestand eine Inanspruchnahme von Avalkreditlinien in Höhe von TEUR 18.728 (Vorjahr: TEUR 16.919). Mit einer Inanspruchnahme aus der Haftungsübernahme ist aufgrund der zukünftigen positiven Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften nicht zu rechnen.

Die CTS KGaA haftet ferner für vier Tochtergesellschaften für Verbindlichkeiten aus ausstehenden Gebühren gegenüber Zahlungsdienstleistern aus der Abwicklung von Endkundenzahlungen. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen, weil die Zahlungsdienstleister die Gebühren laufend von den abgewickelten Zahlungen einbehalten.

Die Gesellschaft ist für die Billetlugen A/S, Kopenhagen, Dänemark, die Eventim Sverige AG, Malmö, Schweden und die Eventim Norge AS, Oslo, Norwegen eine Bürgschaft über TEUR 4.034 (TDKK 30.000) eingegangen. Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der positiven Unternehmensplanung der Gesellschaften zum Aufstellungszeitpunkt nicht gerechnet.

Die CTS KGaA hat für die Ticket Online Sales & Service Center GmbH, Parchim, Billetlugen A/S, Kopenhagen, Dänemark, Eventim Sverige AB, Malmö, Schweden und die Eventim Norge AS, Oslo, Norwegen Patronatserklärungen zugunsten eines Zahlungsdienstleisters abgegeben. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen, weil die Zahlungsdienstleister die Gebühren laufend von den abgewickelten Zahlungen einbehalten.

Die CTS KGaA hat für die Lippupiste Oy, Tampere, Finnland eine Bürgschaft zur Übernahme von Verbindlichkeiten abgegeben. Der Gesamtbetrag der Bürgschaft ist auf TEUR 6.000 begrenzt. Sie ist so lange gültig, bis alle offenen Zahlungen geleistet wurden. Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der positiven Unternehmensplanung der Gesellschaft zum Aufstellungszeitpunkt nicht gerechnet.

Der Eventim Sverige AB, Malmö, Schweden hat die Gesellschaft drei Garantien zur Teilnahme an der Ausschreibungen für Ticketsysteme ausgestellt. Mit diesen Garantien sagt die CTS KGaA der Gesellschaft ihre wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung zum Zwecke der Vertragserfüllung zu. Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der positiven Unternehmensplanung der Gesellschaft zum Aufstellungszeitpunkt nicht gerechnet.

Die CTS KGaA hat der Arena Management Cph A/S, Frederiksberg, Dänemark eine Garantie ausgestellt. Mit dieser Garantie verzichtet die CTS KGaA auf Rückzahlungen des offenen Darlehens in Höhe von TEUR 2.456 (TDKK 18.930) im Jahr 2022. Diese Garantie gilt bis zur Jahreshauptversammlung im Jahr 2023. Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der positiven Unternehmensplanung der Gesellschaft zum Aufstellungszeitpunkt nicht gerechnet.

Die Gesellschaft hat für die Kess Berlin GmbH, Berlin eine Zahlungsgarantie über maximal TEUR 35 ausgestellt. Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der positiven Unternehmensplanung der Gesellschaft zum Aufstellungszeitpunkt nicht gerechnet.

Die CTS KGaA hält 50% der Anteile an der Betreibergesellschaft zur Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe "Pkw-Maut", die als Beteiligung in den Finanzanlagen bilanziert wird. Die Betreibergesellschaft hat Ende Dezember 2018 vom Kraftfahrzeugbundesamt die Aufgabe zur Errichtung eines Infrastrukturerhebungssystems und der Erhebung der Infrastrukturabgabe für eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren übertragen bekommen. Im Juni 2019 wurde der Vertrag zur Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Betreibergesellschaft durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Wirkung zum 30. September 2019 gekündigt. Im Rahmen des Betreibervertrags haben die Gesellschafter eine betragsmäßig auf TEUR 300.000 zeitlich begrenzte gesamtschuldnerische Haftungserklärung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Kraftfahrtbundesamt abgegeben. Das nach dem Betreibervertrag zuständige unabhängige Schiedsgericht hat im März 2022 in einem Zwischenschiedsspruch bestätigt, dass die von der autoTicket GmbH im Schiedsverfahren geltend gemachten Ansprüche auf Ersatz des Bruttounternehmenswerts und auf Erstattung der durch die Abwicklung des Betreibervertrags entstandenen Kosten dem Grunde nach bestehen. Zugleich wurde der von der Bundesrepublik Deutschland behauptete Kündigungsgrund einer Schlechtleistung zurückgewiesen. Über die Höhe des nunmehr dem Grunde nach bestätigten Anspruchs wird in der zweiten Phase des Schiedsgerichtsverfahrens entschieden werden, mit einer Entscheidung des Schiedsgerichts ist dabei nicht vor Ende 2023 zu rechnen.

Zur Finanzierung der Betreibergesellschaft haben die Gesellschafter im Dezember 2018 Eigenkapitalzusagen im Umfang von jeweils TEUR 42.500 abgegeben. Im Geschäftsjahr 2019 wurden jeweils TEUR 24.500 von den Gesellschaftern an die Betreibergesellschaft geleistet. Im Februar 2020 wurde die Finanzierung der Betreibergesellschaft neu geregelt. Diese Neuregelung umfasste neben der Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 6.500 eine Umwandlung der zum Stichtag 31. Dezember 2019 bestehenden Gesellschafterdarlehen (jeweils TEUR 14.500 sowie angefallener Zinsen von jeweils TEUR 107) in die Kapitalrückrücklage. Darüber hinaus wurde der vorherige Kreditvertrag über insgesamt TEUR 65.000 mit den Gesellschaftern beendet und ein neuer Kreditvertrag über einen Betrag in Höhe von TEUR 24.400 vereinbart, zu gleichen Teilen getragen von beiden Gesellschaftern.

Im Geschäftsjahr 2023 kann die CTS KGaA eine Call Option (basierend auf einem Multiple durchschnittlicher EBITDA-Werte) über weitere 17% der Anteile an France Billet ausüben, die die Voraussetzung für die Annahme einer Put Option (basierend auf einem Multiple durchschnittlicher EBITDA-Werte) über die restlichen 35% der Anteile an France Billet frühestens im Geschäftsjahr 2026 ist. Da sich die CTS KGaA durch die Ausübung der Call Option der Put Option noch entziehen kann, besteht zum 31. Dezember 2022 keine zu berücksichtigende Verpflichtung.

Zum Abschlussstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus kurz- und mittelfristigen Miet-, Leasing- und sonstigen Verträgen von TEUR 22.835 (Vorjahr: TEUR 12.225). Davon sind TEUR 6.587 (Vorjahr: TEUR 3.684) innerhalb eines Jahres fällig. Auf zukünftige Mietverpflichtungen entfallen TEUR 19.505 (Vorjahr: TEUR 11.674), auf Leasingverpflichtungen TEUR 202 (Vorjahr: TEUR 287) und auf übrige Verpflichtungen TEUR 3.127 (Vorjahr: TEUR 264). Es bestehen, wie im Vorjahr, keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus bestehen kurzfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Finanzierungszusagen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 21.300.

4.2 ÜBERTRAGUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN

Die CTS KGaA hat im Jahr 2015 mit einem Factoring-Unternehmen eine Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von privaten Kunden zur Verbesserung der Liquiditätssteuerung abgeschlossen. Im Rahmen der Vereinbarung werden über die Zahlungsarten "Kauf auf Rechnung" und "Ratenkauf" sowie über die angeschlossenen Online-Shops der Gesellschaft abgewickelte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. Das Factoring-Unternehmen übernimmt das Debitorenmanagement inklusive der Bonitätsprüfung, das Mahnwesen und das Inkassoverfahren der Forderungen aus dem Rechnungskauf für die CTS KGaA.

Für die im Geschäftsjahr 2022 ausgeübte Dienstleistungsfunktion wurde eine angemessene Vergütung in Höhe von TEUR 1.723 (Vorjahr: TEUR 1.207) in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen erfasst.

Mit den verkauften Forderungen verbundenes Delkredere-Risiko wurde vollständig auf den Factor übertragen. Damit werden die wesentlichen Chancen und Risiken aus den abgetretenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf das Factoring-Unternehmen übertragen. Zum 31. Dezember 2022 beläuft sich der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der auf das Factoring-Unternehmen übertragenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 11.904 (Vorjahr: TEUR 3.615).

Das einzige für die Risikobeurteilung relevante Risiko stellt die Möglichkeit einer Weiterberechnung von Zahlungsausfällen durch das Factoring-Unternehmen an die CTS KGaA dar. Bei Meldung und Überschreitung sogenannter "Peak-Zeiten" (Transaktion pro Sekunde) kann das Factoring-Unternehmen die daraus resultierenden Zahlungsausfälle der Endkunden an die CTS KGaA berechnen. Im Berichtszeitraum 2022 ergab sich mangels nicht gemeldeter und entstandener "Peak-Zeiten" keine Weiterberechnung von Zahlungsausfällen.

4.3 ERGEBNISVERWENDUNG

Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die CTS KGaA einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 109.397. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

4.4 ANTEILSBESITZLISTE

Eine Anteilsbesitzliste wird auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Diese Angaben sind auf der Internetseite der CTS KGaA unter Internet https://corporate.eventim.de/investor-relations/corporate-governance/ hinterlegt.

4.5 ORGANE DER CTS KGaA

Dem Vorstand der EVENTIM Management AG gehörten im Geschäftsjahr an:

Klaus-Peter Schulenberg, Bremen - Vorsitzender -

- Vorstand für Unternehmensstrategie, Neue Medien und Marketing -

Dipl.-Kaufmann Andreas Grandinger, Bremen

- Vorstand für Finanzen -

Dipl.-Betriebswirt Alexander Ruoff, Bremen

- Vorstand für Vertrieb -

Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen in Summe TEUR 7.406 (Vorjahr: TEUR 5.856).

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde Andreas Grandinger als Finanzvorstand der EVENTIM Management AG abberufen und Holger Hohrein zum Finanzvorstand der EVENTIM Management AG ernannt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats übten im Geschäftsjahr folgende Mandate aus:

Dr. Bernd Kundrun, Geschäftsführer der Start 2 Ventures GmbH, Hamburg/Deutschland - Vorsitzender -

weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Kontrollgremien:

―

EVENTIM Management AG, Hamburg, Deutschland (Aufsichtsratsvorsitzender)

―

NZZ AG, Zürich, Schweiz (Verwaltungsrat)

―

Gut.org Gemeinnützige Aktiengesellschaft, Berlin, Deutschland (Ehrenvorsitzender)

―

Rivean Capital, Zürich, Schweiz (Beiratsmitglied)

―

Toner Partner GmbH, Hattingen, Deutschland (Beiratsvorsitzender)

Dr. Cornelius Baur, CEO - European healthcare Acquisition and Growth Company B.V., München/Deutschland

- stellv. Vorsitzender -weitere Aufsichtsratsmandate:

―

EVENTIM Management AG, Hamburg, Deutschland (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

―

B&C Industrieholding, Wien, Österreich (Mitglied Nominierungsausschuss)

Dr. Juliane Schulenberg, Regierungsdirektorin bei der Beauftragten für Kultur und Medien, Hamburg/Deutschland

weitere Aufsichtsratsmandate:

―

EVENTIM Management AG, Hamburg, Deutschland

Philipp Westermeyer, Geschäftsführender Gesellschafter der ramp106 GmbH, Hamburg/Deutschland

weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Kontrollgremien:

―

EVENTIM Management AG, Hamburg, Deutschland

―

HASPA Finanzholding (Kuratoriumsmitglied)

―

Hamburg Media School Stiftung (Vorstandsmitglied)

Die Gesamtbezüge für die Mitglieder des Aufsichtsrats der CTS KGaA betrugen für das Geschäftsjahr 2022 TEUR 229 (Vorjahr: TEUR 208) und der Auslagenersatz betrug TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 0).

4.6 ARBEITNEHMER

Im Jahresmittel waren bei der Gesellschaft 355 (Vorjahr: 312) Arbeitnehmer beschäftigt. Es handelt sich ausschließlich um Angestellte.

4.7 ERKLÄRUNG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der CTS KGaA haben am 10. November 2022 eine aktualisierte zusammengefasste Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben, die am gleichen Tag den Aktionären auf der Internetseite der CTS KGaA zugänglich gemacht wurde (https://corporate.eventim.de/investor-relations/corporate-governance/).

4.8 BETEILIGTE PERSONEN

Der Gesellschaft sind gemäß § 33 WpHG Mitteilungen über Beteiligungen ab 3% bzw. 5% der Stimmrechte und das Über- bzw. Unterschreiten von 3% bzw. 5% der Stimmrechte zugegangen.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 3. März 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,00% (2.884.277 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,00% (2.884.277 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 9. März 2022 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,98% (4.781.152 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 4,98% (4.781.152 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 11. März 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,26% (3.126.825 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,26% (3.126.825 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 8. April 2022 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,88% (4.683.456 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 4,88% (4.683.456 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 13. April 2022 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,89% (4.693.833 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 4,89% (4.693.833 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 13. April 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,33% (3.196.969 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,33% (3.196.969 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 14. April 2022 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,89% (4.693.446 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 4,89% (4.693.446 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 14. April 2022 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0,82% (786.533 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 0,82% (786.533 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 18. April 2022 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,95% (4.753.054 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 4,95% (4.753.054 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 19. April 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,13% (4.920.750 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,13% (4.920.750 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 21. April 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,21% (3.083.760 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,21% (3.083.760 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 26. April 2022 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,97% (2.847.297 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 2,97% (2.847.297 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 26. April 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,32% (5.104.680 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,32% (5.104.680 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 28. April 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,01% (2.892.201 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,01% (2.892.201 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 2. Mai 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,25% (5.040.023 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,25% (5.040.023 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 3. Mai 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,43% (3.295.703 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,43% (3.295.703 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 3. Mai 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,30% (5.087.495 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,30% (5.087.495 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 5. Mai 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,19% (4.983.251 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,19% (4.983.251 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 6. Mai 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,37% (5.153.105 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,37% (5.153.105 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind .

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 11. Mai 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,52% (3.380.763 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,52% (3.380.763 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 24. Mai 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,56% (5.337.705 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,56% (5.337.705 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 24. Juni 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,46% (5.236.943 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,46% (5.236.943 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 28. Juni 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,47% (5.246.807 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,47% (5.246.807 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 1. Juli 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,49% (5.266.668 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,49% (5.266.668 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 5. Juli 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,51% (5.285.310 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,51% (5.285.310 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 7. Juli 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,50% (5.283.627 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,50% (5.283.627 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 12. Juli 2022 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,99% (2.873.938 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 2,99% (2.873.938 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 19. Juli 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,04% (2.916.072 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,04% (2.916.072 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 2. August 2022 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,99% (2.875.802 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 2,99% (2.875.802 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 3. August 2022 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,00% (2.882.491 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 3,00% (2.882.491 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 10. August 2022 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,99% (2.873.090 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 2,99% (2.873.090 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 26. September 2022 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,98% (4.780.167 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 4,98% (4.780.167 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 27. September 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,27% (5.060.769 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,27% (5.060.769 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 28. September 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,35% (5.131.640 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,35% (5.131.640 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 30. September 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,29% (5.078.612 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,29% (5.078.612 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 12. Oktober 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,20% (4.993.124 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,20% (4.993.124 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 14. November 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,23% (5.017.867 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,23% (5.017.867 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 6. Januar 2023 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,33% (5.114.853 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,33% (5.114.853 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 9. Januar 2023 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,30% (5.085.843 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,30% (5.085.843 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 10. Januar 2023 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,36% (5.148.874 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,36% (5.148.874 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Die BlackRock Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CTS KGaA am 14. Februar 2023 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,31% (5.092.982 Stimmrechte) betrug, und dass ihr davon 5,31% (5.092.982 Stimmrechte) nach § 33 und § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Am 28. Dezember 2015 wurden die Aktien von Herrn Klaus-Peter Schulenberg an der CTS KGaA und der EVENTIM Management AG auf die KPS Stiftung, Hamburg, übertragen. Die Beteiligung von Herrn Klaus-Peter Schulenberg an der CTS KGaA sowie an der EVENTIM Management AG hat sich lediglich von einer unmittelbaren Beteiligung in eine mittelbare Beteiligung gewandelt und beträgt zum 31. Dezember 2022 38,8% der Stimmrechte an der Gesellschaft.

4.9 AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER

Auf die Angaben zu den Honoraren des Abschlussprüfers der Gesellschaft wurde verzichtet, da diese Angaben im Konzernanhang unter Punkt 6.12 enthalten sind. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Honorare für die Abschlussprüfung und für sonstige Bestätigungsleistungen berechnet.

4.10 ANGABEN ZU EREIGNISSEN NACH DEM BILANZSTICHTAG

Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse ergeben.

5. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind.

 

Bremen, 9. März 2023

CTS Eventim AG & Co. KGaA
vertreten durch
EVENTIM Management AG
persönlich haftende Gesellschafterin

Klaus-Peter Schulenberg

Holger Hohrein

Alexander Ruoff

8. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die CTS Eventim AG & Co. KGaA, München

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der CTS Eventim AG & Co. KGaA inklusive des im Abschnitt "12 - Vergütungsbericht" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

―

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

―

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen im Segment Live Entertainment

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Ziffer 2.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2022 werden unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 314.620 ausgewiesen, von denen ein bedeutender Teil dem Segment Live Entertainment zugehörig ist. Die gesamten Anteile an verbundenen Unternehmen belaufen sich auf rd. 25 % der Bilanzsumme und haben somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw., bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen mithilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens (DCF-Verfahren).

Die für das DCF-Verfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen für die nächsten fünf Jahre, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet.

Die Werthaltigkeitsbeurteilung einschließlich der Berechnung des beizulegenden Werts nach dem DCF-Verfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Hierzu zählen insbesondere die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten sowie die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze des Segments Live Entertainment.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2022 außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen von insgesamt TEUR 3.970 vorgenommen.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass Wertminderungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen im Segment Live Entertainment nicht in ausreichender Höhe im Abschluss berücksichtigt wurden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen von Mitarbeitenden des Beteiligungscontrollings sowie durch Würdigung der Dokumentationen ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit der gehaltenen Anteile an verbundenen Unternehmen im Segment Live Entertainment verschafft. Dabei haben wir uns intensiv mit der Vorgehensweise der Gesellschaft zur Bestimmung von Abschreibungsbedarf auseinandergesetzt und anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen eingeschätzt, ob Anhaltspunkte für von der Gesellschaft nicht identifizierten Abschreibungsbedarf bestehen.

Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialist: innen haben wir für risikoorientiert ausgewählte Anteile an verbundenen Unternehmen des Segments Live Entertainment die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Bewertungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit der von den gesetzlichen Vertretern erstellten Fünfjahresplanung und dem von den gesetzlichen Vertretern genehmigten Budget vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.

Die den spezifischen Kapitalisierungszinssätzen zugrunde liegenden Annahmen und Daten haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zur Beurteilung der methodisch und mathematisch sachgerechten Umsetzung der Bewertungsmethode haben wir die von der Gesellschaft vorgenommene Bewertung anhand eigener Berechnungen nachvollzogen und Abweichungen analysiert.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundene Unternehmen im Segment Live Entertainment zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Daten der Gesellschaft sind sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:

―

den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht der Gesellschaft und des Konzerns, auf den im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird,

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die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, und

―

die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

―

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind des Weiteren verantwortlich für die Aufstellung des im zusammengefassten Lagebericht in einem besonderen Abschnitt enthaltenen Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

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beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGER SACHVERHALT - FORMELLE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS

Die in diesem Bestätigungsvermerk beschriebene Prüfung des zusammengefassten Lageberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "ESEF_JA_2022.zip" (SHA256-Hashwert: 452f40858f1520c9def6a1a0e194b4df92a8cbbef5a 3340d84a16d2a422c3665) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. Oktober 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der CTS Eventim AG & Co. KGaA tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frank Thiele.

 

Hamburg, den 15. März 2023

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Thiele, Wirtschaftsprüfer

Rienecker, Wirtschaftsprüferin

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Dieser Geschäftsbericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der CTS KGaA beruhen. Diese Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen beruhen, sind durch Formulierungen wie "glauben", "annehmen" und "erwarten" und ähnlichen Begriffen gekennzeichnet. Auch wenn die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland und der EU sowie Veränderungen in der Branche gehören. Die CTS KGaA übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in diesem Geschäftsbericht geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden. Es ist von der CTS KGaA weder beabsichtigt, noch übernimmt die CTS KGaA eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichts anzupassen.

Der Geschäftsbericht liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung des Geschäftsberichts der englischen Übersetzung vor. Er steht in beiden Sprachen im Internet unter corporate.eventim.de zum Download bereit.

KONTAKT

CTS Eventim AG & Co. KGaA

Contrescarpe 75 A

28195 Bremen

Tel.: +49 (0) 421 / 36 66 - 0 Fax: +49 (0) 421 / 36 66 - 2 90

www.eventim.de [email protected]

IMPRESSUM HERAUSGEBER:

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REDAKTION:

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  2. Als Namen „handelsregister“, als Authentifizierung OAuth und diese Server-URL verwenden:
    https://mcp.handelsregister.ai/mcp
  3. Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto anmelden, die App erstellen und im Chat aus dem Tools-Menü auswählen.

Einmal im Terminal ausführen:

Terminal
claude mcp add --transport http handelsregister https://mcp.handelsregister.ai/mcp \
  --header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"

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from openai import OpenAI

client = OpenAI()
response = client.responses.create(
    model="gpt-6-astra",
    input="Zeige mir die Geschäftsführung, Gesellschafter und letzten verfügbaren Geschäftszahlen von eventimpresents GmbH & Co. KG. Nenne die Geschäftsjahre und Quellen.\n\nentity_id: 973fcd0f9e08339d751408050f21dbee",
    tools=[{
        "type": "mcp",
        "server_label": "handelsregister",
        "server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
        "headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
        "require_approval": "never",
    }],
)
print(response.output_text)

YOUR_API_KEY durch Ihren handelsregister.ai API-Key ersetzen.

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JSON
{
  "mcpServers": {
    "handelsregister": {
      "url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
      "headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
    }
  }
}

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