Fernwärme Rhein-Neckar GmbH
MannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024Lagebericht 2024Fernwärme Rhein-Neckar GmbHInhaltsverzeichnis I. Grundlagen der Gesellschaft 1. Gesellschaftsstruktur und Geschäftstätigkeit 2. Steuerungsrelevante Kennzahlen II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchen- und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen 2. Geschäftsentwicklung III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht 2. Chancen- und Risikobericht I. Grundlagen der Gesellschaft 1. Gesellschaftsstruktur und Geschäftstätigkeit Die Fernwärme Rhein-Neckar GmbH (im folgenden FRN) hat ihren Sitz in Mannheim. Die Gesellschaft ist ein 100%-iges Tochterunternehmen der eternegy GmbH, Mannheim. Der vorliegende Jahresabschluss 2024 der FRN wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zum 30. September 2024 1.790 Tsd Euro. Es besteht seit dem 20. Januar 2022 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der eternegy GmbH. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst im Geschäftsjahr ausschließlich die Fernwärmeversorgung der Weiterverteiler Stadtwerke Heidelberg und Stadtwerke Schwetzingen; diese ist geprägt durch die Nutzung von Wärme der Grosskraftwerk Mannheim AG (GKM). Die Verteilung erfolgt über die Fernversorgungsleitungen der FRN. Bei der Bereitstellung des Wärmebedarfs der Kunden dominiert die Kraft-Wärme-Kopplung. Die Rahmenbedingungen für die Gesellschaft sind im Wesentlichen durch die Bezugs- und Absatzverträge für Fernwärme geprägt. Die Gesellschaft verfügt über kein eigenes Personal. Die wesentlichen technischen und kaufmännischen Aufgaben werden über Betriebsführungs- und Serviceverträge mit verbundenen Unternehmen geregelt. 2. Steuerungsrelevante Kennzahlen In der Gesellschaft werden vor dem Hintergrund einer wertorientierten Unternehmenssteuerung verschiedene Kennzahlen verwendet. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um den Jahresüberschuss nach HGB sowie die aus dem Konzernverbund resultierende IFRS Kennzahl Adjusted EBIT. Der Jahresüberschuss nach HGB, als gesetzlich verankerte Kennzahl, leitet sich aus § 275 II HGB ab und gibt das Ergebnis der Geschäftstätigkeit nach Zinsen und Steuern an. Das Adjusted EBIT basiert auf dem EBIT nach IFRS. Das EBIT nach IFRS ergibt sich aus dem Jahresüberschuss nach HGB - angepasst um das Zinsergebnis und die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die Bewertungsunterschiede nach HGB beziehungsweise IFRS. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchen- und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen Entwicklungen in der Energiepolitik Die Energiepolitik auf nationaler und europäischer Ebene war auch im Geschäftsjahr 2024 geprägt von zahlreichen gesetzgeberischen Anpassungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Im Zentrum standen dabei Maßnahmen, mit denen die zukünftige Einhaltung der Klimaziele sichergestellt werden soll. Fördermittel für die Energiewende sind knapp Nachdem das Bundesverfassungsgericht im November 2023 die Finanzierung des staatlichen Klima- und Transformationsfonds in Teilen für nichtig erklärt hat, fehlten dem Fonds im Jahr 2024 rund 60 Mrd Euro, die zur Finanzierung zahlreicher Bundesprogramme für die Energiewende vorgesehen waren. Die Bundesregierung hat daraufhin entsprechende Kürzungen an den Programmen vorgenommen. Davon betroffen ist auch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung von Wärmeerzeugung und Wärmenetzen schaffen soll. Die BEW-Mittel werden nach aktuellem Stand für den Gesamtzeitraum bis 2029 um 200 Mio Euro auf insgesamt rund 3,6 Mrd Euro reduziert. Die Fernwärmebranche hält dagegen unverändert eine Fördersumme von über 3 Mrd Euro pro Jahr bis nach 2030 für notwendig. Die Branchenverbände AGFW und VKU haben diesen Förderbedarf im Juli 2024 in einer Studie untermauert; dort wird der Investitionsbedarf in die Fernwärme in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf insgesamt 43,5 Mrd Euro beziffert. MVV erwartet für die Dekarbonisierung ihrer Fernwärme Fördergelder aus der BEW und wird entsprechende Anträge stellen. Verschärft wird die Finanzierungssituation aus unserer Sicht durch das Auslaufen des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) bereits Ende 2026, da aus dem KWKG auch Investitionen in Wärmenetze und -speicher gefördert werden. Diese Mittel sind umlagefinanziert und somit haushaltsneutral. MVV plädiert daher, wie auch Vertreter der Branche - wie beispielsweise BDEW und 8KU im Mai 2024 -, für eine zeitnahe Verlängerung des KWKG bis mindestens Ende 2029. Rahmen für die Wärmewende Die Wärmewende erhielt mit der Verabschiedung des novellierten Gebäudeenergie-Gesetzes (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - GEG), des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) sowie der überarbeiteten Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im ersten Quartal des Berichtsjahrs einen neuen rechtlichen Rahmen. Danach muss jede Kommune in den kommenden Jahren einen Wärmeplan entwickeln, auf dessen Basis die notwendigen Investitionen in Infrastruktur und die Wärmeerzeugung zielgerichtet erfolgen können. Der Bund unterstützt Investitionen in Gebäudesanierungen und neue Heizungen mit Fördersätzen zwischen 30 % und 70 %. Bei neuen Heizungen müssen mindestens 65 % der eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen - diese Vorgabe kann ein Gebäudeeigentümer auch durch den Anschluss an ein Fernwärmenetz erfüllen. Die Stadt Mannheim hat bereits im Jahr 2024 einen kommunalen Wärmeplan beschlossen. Auf dieser Basis hat MVV die eigene Planung für Ausbau und Dekarbonisierung der Fernwärme weiterentwickelt und mit der Umsetzung begonnen. Geothermie wird wichtiger Baustein der Wärmewende Die Bundesregierung hat im September 2024 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung beschlossen. Mit dem Gesetz, das noch im Kalenderjahr 2024 im Bundestag verabschiedet werden soll, sollen die Wärmepotenziale der Geothermie schneller realisiert werden können. Erreicht werden soll dies unter anderem mit digitalen und standardisierten Genehmigungsverfahren sowie mit festen Fristensetzungen für zuständige Behörden. Eine Umsetzung dieser Regelungen würde auch die Geothermie-Vorhaben von MVV unterstützen. Bundesregierung stellt Eckpunkte ihrer Kraftwerksstrategie vor Im Februar 2024 hat die Bundesregierung Eckpunkte ihrer Kraftwerksstrategie vorgestellt und Anfang Juli 2024 weiter konkretisiert. Demnach sollen auf Grundlage eines neuen Kraftwerkssicherheitsgesetzes in einer ersten Säule 5 Gigawatt an neuen H2-ready-Gaskraftwerken und 2 GW an umfassenden H2-ready-Modernisierungen ausgeschrieben werden. Diese Kraftwerke sollen ab dem achten Jahr nach Inbetriebnahme beziehungsweise Umrüstung vollständig mit Wasserstoff betrieben werden. Hinzu kommen 500 MW reine Wasserstoffkraftwerke und 500 MW Langzeitspeicher. In einer zweiten Säule werden dann weitere 5 GW Gaskraftwerksneubauten ausgeschrieben. Erste Ausschreibungen sind laut Bundesregierung bis Frühjahr 2025 geplant. Gleichzeitig sollen die Arbeiten am zukünftigen Strommarktdesign weitergehen - vor allem mit Blick auf einen Kapazitätsmechanismus, der ab 2028 angewandt werden soll. EU reformiert Strommarktdesign Der Prozess zur EU-Strommarktreform wurde als Reaktion auf die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine gestartet. Die Beschlüsse in der ersten Jahreshälfte 2024 sollen für stabilere Strompreise und einen besseren Schutz der Verbraucher bei künftigen Krisen sorgen. Dabei wird das grundsätzlich funktionierende Prinzip der Strommärkte nicht verändert. Auf eine erneute Erlösabschöpfung für bestimmte Stromerzeugungstechnologien wurde verzichtet. Veränderungen wird es im Bereich der erneuerbaren Energien geben. Hier haben die Mitgliedsstaaten nach Inkrafttreten der novellierten Richtlinie drei Jahre Zeit, um die Förderung auf freiwillige zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Differences, CfDs) beziehungsweise wirkungsgleiche Mechanismen umzustellen. Dabei sind in Zeiten mit sehr hohen Strompreisen Zahlungen von geförderten Anlagen an den Staat vorgesehen, um eine Überförderung zu vermeiden. Direktverträge zwischen Stromerzeugern und Verbrauchern (Power Purchase Agreements, PPA) bleiben weiterhin möglich. Diese EU-Vorgaben sichern stabile Rahmenbedingungen für MVV in den Bereichen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie des Stromhandels und -vertriebs. Großhandelspreise für Brennstoffe und Strom rückläufig Im Berichtsjahr sanken die Großhandelspreise sowohl für Brennstoffe und Emissionszertifikate als auch für Strom gegenüber den mittleren Preisen des Vorjahres. Trotz der auf breiter Basis zu beobachtenden Preisrückgänge gegenüber den beiden Vorjahren lagen die Energiepreise - verglichen mit dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2021 - weiterhin auf einem hohen Niveau. Insbesondere in der ersten Hälfte des Berichtsjahres waren die Märkte für Strom, Gas, Emissionszertifikate, Kohle und zum Teil auch Öl von einem übergeordneten Preisrückgang geprägt. Ende Februar 2024 wurden Preistiefs von unter 70 Euro/MWh (Strom-Frontjahreskontrakt) und unter 30 Euro/MWh (Gas-Frontjahreskontrakt) erreicht. Gegenüber den Höchstständen zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 im Oktober 2023 entsprach dies einem Rückgang von 46 % und 43 % im Fall der Strom- und Gas-Frontjahreskontrakte 2025. Der Kohlepreis und die Preise für Emissionszertifikate sanken im Vergleich zu den Preismaxima im selben Zeitraum um 36 % und 42 %. Ausschlaggebend für diese Entwicklung war die Kombination einer guten Versorgungslage mit einer milden Heizperiode. Seit März 2024 stiegen die Großhandelspreise auch als Folge geopolitischer Ereignisse wie dem weiter andauernden Krieg in der Ukraine und dem Nahostkonflikt wieder an, blieben dabei aber unter den Höchstständen vom Oktober 2023. Konjunkturelle Schwäche und struktureller Wandel belasten deutsche Wirtschaft In ihrer Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2024 erwarten die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute für das Kalenderjahr 2024 einen Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) von 0,1 %. Im Frühjahr 2024 hatten sie noch ein Wachstum von 0,1 % prognostiziert. Belastend wirke neben der konjunkturellen Schwäche auch der strukturelle Wandel der deutschen Wirtschaft. Diese strukturellen Anpassungsprozesse, die laut der Experten durch Dekarbonisierung, Digitalisierung und demographischen Wandel sowie wahrscheinlich auch durch einen stärkeren Wettbewerb mit Unternehmen aus China ausgelöst wurden, begrenzen die Wachstumsperspektiven der deutschen Wirtschaft. Besonders betroffen sei die Industrie - insbesondere Hersteller von Investitionsgütern und energieintensive Zweige; Als Auslöser der konjunkturellen Schwäche sehen die Experten das hohe Zinsniveau und hohe wirtschafts- und geopolitische Unsicherheiten. Beides beeinflusse sowohl die Investitionstätigkeit als auch den privaten Konsum. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legte Anfang Oktober 2024 seine Herbstprojektion vor: Für das Kalenderjahr 2024 erwartet die Bundesregierung, dass das BIP um 0,2 % zurückgehen wird. Als Grund dafür werden - neben konjunkturellen Risiken - strukturelle Probleme Deutschlands angeführt, während zugleich große geoökonomische Herausforderungen bestehen. Wärmere Witterung führt zu niedrigeren Gradtagszahlen Höhere Außentemperaturen führen zu einem geringeren Heizenergiebedarf bei unseren Kunden. Dies schlägt sich auch in niedrigeren Gradtagszahlen nieder, die als Indikator für den temperaturabhängigen Heizenergieeinsatz verwendet werden. Im Berichtsjahr war es insgesamt betrachtet wärmer als im Vergleichszeitraum des Vorjahres: Die Gradtagszahlen lagen in Mannheim nicht nur rund 3,6 % unter den Werten des Vorjahres, sondern waren die niedrigsten innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Das Geschäftsjahr 2024 wies also im Zehn-Jahres-Zeitraum die durchschnittlich höchste Temperatur auf. 2. Geschäftsentwicklung Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der FRN verringerte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahrs um 1.371 Tsd Euro auf 8.454 Tsd Euro. Auf der Aktivseite erhöhte sich das Anlagevermögen um 186 Tsd Euro auf 6.389 Tsd Euro. Die Veränderung resultiert aus einem Zugang in der Position Anlagen im Bau (+409 Tsd Euro) und planmäßigen Abschreibungen (-223 Tsd Euro). Bei den Investitionen handelt es sich um aktivierte Planungsleistungen für die Umlegung einer Fernwärme-Transportleitung. Das Sachanlagevermögen entspricht zum Bilanzstichtag mit 6.263 Tsd Euro einem Anteil von 74 % an der Bilanzsumme. Der Anteil des gesamten Anlagevermögens an der Bilanzsumme liegt bei 76 % (im Vorjahr 63 %). Im Umlaufvermögen ist ein Rückgang um 1.557 Tsd Euro zu verzeichnen. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Verringerung der Forderungen gegen Verbundene Unternehmen um 1.212 Tsd Euro durch den Ausgleich einer Gutschrift für Fernwärmebezugskosten sowie aus dem Abbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 398 Tsd Euro. Auf der Passivseite liegt das Eigenkapital konstant bei 1.790 Tsd Euro. Durch den abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der eternegy GmbH verändert sich das Eigenkapital nicht. Das Ergebnis der Gesellschaft wird zu jedem Jahresabschluss über diesen Vertrag abgeführt. Die Eigenkapitalquote der FRN beträgt zum Bilanzstichtag 21 % (im Vorjahr 18 %). Die Rückstellungen sanken gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig um 6 Tsd Euro auf 19 Tsd Euro. Die Verbindlichkeiten reduzierten sich gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahrs um 1.334 Tsd Euro auf 5.599 Tsd Euro. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus geringeren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aufgrund von Darlehenstilgungen (-824 Tsd Euro) sowie geringeren Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (-518 Tsd Euro); letztere sind überwiegend durch eine reduzierte Ergebnisabführung beeinflusst. Die Finanzlage der FRN entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt negativer. Die FRN verfügt zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr nur über geringfügige Guthaben bei Kreditinstituten. Die kurzfristigen finanziellen Transaktionen werden über die Einbeziehung in das Cash-Pool-Verfahren der MVV Energie AG abgewickelt. Stichtagsbezogen reduzierte sich der Cashpoolbestand der FRN gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 1.200 Tsd Euro. Belastend wirkte sich insbesondere der Ausgleich der Ergebnisabführung aus dem Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 4.485 Tsd Euro aus; außerdem wurden Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 409 Tsd Euro getätigt sowie für die planmäßige Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 824 Tsd Euro. Der im Rahmen des Cashpoolvertrages von der MVV Energie AG eingeräumte Verfügungsrahmen beträgt 2.000 Tsd EUR. Aufgrund der erwarteten Ergebnisverbesserung und gestützt auf diesen Verfügungsrahmen gehen wir davon aus, dass die FRN weiterhin ihre finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen wird. Ertragslage Umsatzerlöse der FRN im Geschäftsjahr 2024, 1.10.23 bis 30.9.24
Der Umsatz der FRN verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 3.250 Tsd Euro auf 36.722 Tsd Euro. Die Erlöse aus Stromverkauf blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 4 Tsd Euro. Die Wärmeerlöse reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 1.901 Tsd Euro. Der Rückgang ist überwiegend verursacht durch geringere Erträge aus Kohle-Absicherungen im Zuge der vertraglichen Beendigung einer Liefer- und Leistungsbeziehung zum 31.12.2023 (-1.393 Tsd Euro). Darüber hinaus waren die Erlöse aus der Wärmeabgabe an Weiterverteiler rückläufig (-489 Tsd Euro). Einem überwiegend mengenbedingten Rückgang standen höhere Absatzpreise gegenüber. Der Rückgang der sonstigen Umsatzerlöse um 1.349 Tsd Euro resultiert überwiegend aus einem Preisrückgang beim Verkauf von CO 2-Zertifikaten, welche jeweils im Dezember eines Jahres für das Kalenderjahr beigestellt werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge verminderten sich im Vergleich zum Vorjahr um 539 Tsd Euro auf 1 Tsd Euro. Die Position war im Vorjahr beeinflusst durch Erträge aus Anlagenverkäufen in Höhe von 367 Tsd Euro. Beim Materialaufwand ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine leichte Erhöhung um 265 Tsd Euro auf 35.336 Tsd Euro. Dieser Anstieg ist durch höhere Aufwendungen für den Bezug von CO 2 -Zertifikaten (1.703 Tsd Euro) beeinflusst. Gegenläufig hierzu sind reduzierte Aufwendungen für Kohle-Absicherungen (-906 Tsd Euro) nach der vertraglichen Beendigung der Absicherungsgeschäfte zum 31.12.2023 zu verzeichnen. Darüber hinaus haben sich die Aufwendungen für den Fernwärmebezug verringert, was im Wesentlichen auf -witterungsbedingt- geringere Bezugsmengen zurückzuführen ist (-400 Tsd Euro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 190 Tsd Euro um 146 Tsd Euro unter dem Vorjahresniveau. Für die Gesamtentwicklung der Ertragslage der FRN sind die Abschreibungen mit 223 Tsd Euro (Vorjahr 575 Tsd Euro) sowie das Finanz- und Beteiligungsergebnis mit 70 Tsd Euro (Vorjahr -43 Tsd Euro) von geringer Bedeutung. Das Ergebnis vor Gewinnabführung nach HGB der FRN belief sich im Berichtsjahr 2024 auf 1.043 Tsd Euro (Vorjahr 4.485 Tsd Euro). Das EBIT der FRN belief sich im Berichtsjahr 2024 auf 974 Tsd Euro (Vorjahr 4.530 Tsd Euro). Die Ergebnisprognose wurde aufgrund von negativen Effekten aus Preisentwicklungen mit Auswirkung auf die zum Ende des ersten Quartals auslaufenden Absicherungsgeschäfte nicht erreicht. Analog zur Ergebnisentwicklung nach HGB entwickelte sich das Adjusted EBIT nach IFRS nicht entsprechend den Erwartungen. Das Adjusted EBIT nach IFRS auf Ebene des Einzelabschlusses weicht nicht wesentlich vom EBIT laut HGB ab. Abweichungen resultieren aus Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden, insbesondere aus Abschreibungsdauern im Anlagevermögen. Das Adjusted EBIT (IFRS) vor Ergebnisabführung der FRN auf Einzelabschlussebene beträgt 432 Tsd Euro (Vorjahr 3.852 Tsd Euro). Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage Die Geschäftsführung der FRN ist mit der Geschäftsentwicklung der FRN im Berichtsjahr unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Jahresabschluss 2024 sowie unter Einbeziehung des laufenden Geschäfts bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts 2024 zufrieden. Durch die Einbindung in die strategische Ausrichtung des MVV Energie Konzerns sehen wir die FRN während des Umbaus des Energiesystems und darüber hinaus gut aufgestellt. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen In ihrer Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2024 erwarten die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute für das Kalenderjahr 2024 einen Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) von 0,1 %. Im Frühjahr 2024 hatten sie noch ein Wachstum von 0,1 % prognostiziert. Belastend wirke neben der konjunkturellen Schwäche auch der strukturelle Wandel der deutschen Wirtschaft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legte Anfang Oktober 2024 seine Herbstprojektion vor: Für das Kalenderjahr 2024 erwartet die Bundesregierung, dass das BIP um 0,2 % zurückgehen wird. Als Grund dafür werden - neben konjunkturellen Risiken - strukturelle Probleme Deutschlands angeführt, während zugleich große geoökonomische Herausforderungen bestehen. Für 2025 gehen die Wirtschaftsforscher von einem Wirtschaftswachstum von 1,1 % aus. Energiepolitische Rahmenbedingungen Das Jahr 2024 war geprägt von einer Seitwärts-Konsolidierung. Die Großhandelspreise bewegen sich aktuell weiterhin volatil seitwärts. Nach unserer Einschätzung bleibt die weitere Entwicklung unsicher. Energiewirtschaftliche Entwicklungen Die konventionelle Stromerzeugung aus Kohle ist derzeit für alte Erzeugungsanlagen deutlich aus dem Geld und für neue Anlagen am Geld. Dafür verantwortlich ist eine strukturell niedrigere Nachfrage, eine teils hohe Einspeisung aus erneuerbaren Energien und die Tatsache, dass sich der Kohlemarkt stärker erholt hat als der Gasmarkt. Die Terminmarkt-CDS befinden sich weiterhin in Backwardation. Künftige Ergebnisentwicklung Die Planung für den MVV Energie Konzern erfolgt einheitlich über die unterschiedlichen Teilkonzerne. Die FRN ist in den Teilkonzern Mannheim der MVV Energie AG integriert. Für das Geschäftsjahr 2025 wird gegenüber dem Geschäftsjahr 2024 ein deutlicher Ergebnisanstieg erwartet. Für das Ergebnis vor Gewinnabführung werden rund 4.000 Tsd Euro und damit ein Wert auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 prognostiziert. 2. Chancen- und Risikobericht Die Energiewirtschaft befindet sich im Wandel. Viele nationale und internationale Akteure intensivieren ihre Bemühungen für Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften. MVV gestaltet diesen Wandel aktiv mit: Mit unserem "Mannheimer Modell" wollen wir als eines der ersten Energieunternehmen in Deutschland #klimapositiv werden. Jedoch haben Unsicherheiten in unserer Branche durch geopolitische sowie durch konjunkturelle Entwicklungen zugenommen. Nach unserer Einschätzung werden diese Unsicherheiten auch in der nahen Zukunft weiter bestehen. Unsicherheiten, also Chancen und Risiken, sind Teil unseres unternehmerischen Handelns. Unsere Unternehmensführung hat die Aufgabe, diese frühzeitig zu identifizieren; sie realisiert dabei Chancen und begegnet Risiken mit geeigneten Maßnahmen. Dafür nutzen wir zum einen unser Risikomanagementsystem (RMS) mit dem wir frühzeitig relevante Entwicklungen erfassen können, und zum anderen unser rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem (IKS), das dazu dient, eine ordnungsgemäße und einheitliche Rechnungslegung sicherzustellen. Im Folgenden erläutern wir zunächst unser Internes Kontrollsystem sowie unser Risikomanagementsystem. Danach erläutern wir die für FRN wesentlichen Risikokategorien. Abschließend zeigen wir die Gesamtrisikosituation auf. Erläuterung des Internen Kontrollsystems (IKS) Allgemeines Unser rechnungslegungsbezogenes IKS umfasst alle von der Unternehmensleitung, den Führungskräften und anderen Beteiligten eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, mit denen wir primär eine zuverlässige und zeitnahe Rechnungslegung mit angemessener Sicherheit erreichen wollen. Beim Aufbau und bei den Abläufen unseres IKS orientieren wir uns an dem weltweit anerkannten und verbreiteten Referenzmodell des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Wir verfolgen dabei einen risikoorientierten Ansatz, bei dem stärker risikobehaftete Organisationseinheiten, Prozesse und Systeme intensiver durch Kontrollaktivitäten abgesichert werden als weniger risikobehaftete. IKS-Management Unsere Experten für das IKS-Management sorgen dafür, dass unser IKS zuverlässig funktioniert und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Der zentrale IKS-Manager stellt sicher, dass MVV über ein wirksames und konzernweit einheitliches IKS verfügt. Zu diesem Zweck entwickelt er die Grundsätze für Aufbau, Abläufe und Dokumentation unseres IKS - inklusive der erforderlichen IT-Lösungen. Außerdem unterstützt und überwacht er die Umsetzung dieser Vorgaben in den ins IKS einbezogenen Konzerngesellschaften. Die dezentralen IKS-Beauftragten sind auf der Ebene einer Konzerngesellschaft oder einer Querschnittsfunktion zuständig für die Funktionsfähigkeit des IKS. Sie werden von der rechtlich verantwortlichen Leitung bestellt und berichten in dieser Funktion auch an den zentralen IKS-Manager. Kontrollumfeld Ein funktionierendes Kontrollumfeld ist das Fundament unseres IKS. Es stellt den Rahmen für die Umsetzung der Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen unseres IKS dar und weist folgende Merkmale auf:
Risikobeurteilung Unser übergeordnetes IKS-Ziel einer zuverlässigen und zeitnahen Rechnungslegung wird durch Risiken negativ beeinflusst, die vor allem durch veränderte oder fehlerhafte interne Prozesse, veränderte oder fehlerhafte IT-Systeme, fehlerhaftes Verhalten von Personen (unabsichtlich oder vorsätzlich) sowie interne und externe Ereignisse (wie etwa Unternehmenskäufe oder neue Bilanzierungsstandards) entstehen. Die systematische Beurteilung von rechnungslegungsbezogenen Risiken wird bei MVV auf mehreren Ebenen vollzogen: Unser IKS-Management prüft jährlich alle Konzerngesellschaften anhand entsprechender Kriterien auf ihre Wesentlichkeit und damit, ob und mit welchen Anforderungen sie ins konzernweite IKS einzubeziehen sind. Zudem veranstaltet unser IKS-Management Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern neu einbezogener Konzerngesellschaften, in denen für alle IKS-relevanten Prozesse die operativen IKS-Ziele sowie die ihnen entgegenstehenden Risiken identifiziert und bewertet werden. Außerdem überprüfen unsere Führungskräfte, die für direkt oder indirekt an der Rechnungslegung beteiligte Prozesse verantwortlich sind, mindestens jährlich, ob ihre operativen IKS-Ziele und die vorhandenen Risiken aktuell und vollständig sind; dabei werden sie von ihren IKS-Beauftragten unterstützt. Kontrollaktivitäten Zu den bei uns eingeführten Kontrollaktivitäten gehören alle Grundsätze und Verfahren, mit deren Hilfe sichergestellt werden soll, dass wir den identifizierten Risiken in geeigneter Weise begegnen und unsere IKS-Ziele erreichen. Diese Kontrollaktivitäten betreffen alle Unternehmensebenen und Prozesse und lassen sich grundsätzlich unterscheiden in schriftliche Vorgaben, in denen unter anderem die IKS-Ziele formuliert werden, sowie in Maßnahmen und Verfahren, mit denen die Umsetzung der Vorgaben gewährleistet werden soll. Die Kontrollaktivitäten für alle IKS-relevanten Prozesse bei MVV beruhen auf festgelegten Richtlinien, Handbüchern, Arbeitsanweisungen und Ähnlichem. Wir nutzen geeignete interne Kontrollen zur Absicherung der korrekten Umsetzung der Vorgaben, die wir unter Berücksichtigung der identifizierten Risiken festgelegt haben. In jedem Jahr überprüfen wir unsere Richtlinien und Handbücher auf Aktualität sowie unsere Kontrollaktivitäten auf ihre Eignung, die identifizierten Risiken wie beabsichtigt zu verringern. Bei allen IKS-relevanten Konzerngesellschaften und Querschnittsfunktionen kommt unabhängig von der jeweiligen Größe ein einheitlicher Mindestsatz an operativen IKS-Zielen zur Anwendung. Dieser ist durch geeignete interne Kontrollen abzudecken. Hierzu gehören unter anderem die strikte Trennung kritischer Funktionen in allen IKS-relevanten Prozessen sowie die regelmäßige Überprüfung der Zugangsberechtigungen zu den rechnungslegungsrelevanten IT-Systemen. Über diesen Mindestsatz hinaus verfügen die Konzerngesellschaften und Querschnittsfunktionen in Abhängigkeit von Risikofaktoren, wie etwa der Wesentlichkeit für den Konzern oder der Komplexität des Geschäftsmodells, über weitere interne Kontrollen. Diese sichern Vorgänge ab, die Risiken für die Rechnungslegung aufweisen, wie die Bestellung bei und Bezahlung von Lieferanten, die Einstellung und Bezahlung von Mitarbeitenden, die Messung und Rechnungsstellung von erbrachten Leistungen, die Steuerung der Liquidität, die laufende Buchung von Geschäftsvorfällen, die Inventur des Anlage- und/oder Umlaufvermögens, die Erstellung der Einzelabschlüsse und des Konzernabschlusses, die Erstellung und Veröffentlichung des zusammengefassten Lageberichts oder die Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen. Die internen Kontrollen sind auf vielfältige Weise ausgestaltet, etwa als Vier-Augen-Prinzip, Freigabegrenzen, Zeichnungsberechtigungen, Prüfung und Freigabe durch Vorgesetzte, Datenabgleiche, Plausibilitätsprüfungen oder Prüfung auf Vollständigkeit und Korrektheit. Neben den in den Rechnungslegungs- und anderen operativen Prozessen von uns angesiedelten Kontrollen haben wir auch unsere IT-Systeme und die Prozesse für ihren zuverlässigen Betrieb durch geeignete allgemeine IT-Kontrollen abgesichert. Hierunter fallen beispielsweise ein rollenbasiertes Berechtigungsmanagement für den Zugriff auf unsere Buchhaltungssysteme, die Verhinderung von kritischen Berechtigungskombinationen, unter getrennten Zuständigkeiten stehende Systeme für Entwicklung, Tests und produktive Nutzung sowie Maßnahmen gegen den Verlust von Daten, den Ausfall von Systemen oder Angriffe mit böswilliger Software. Kommunikation und Information Das IKS soll MVV sicherstellen, dass den zuständigen Stellen im Unternehmen stets alle notwendigen Informationen zur richtigen Zeit und in der erforderlichen Güte zur Verfügung stehen. Hierfür erzeugen wir relevante Informationen intern oder beschaffen sie extern und kommunizieren sie anschließend angemessen im Unternehmen. Unsere Mitarbeitenden erhalten oder erstellen Informationen zu ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem IKS über Organisationshandbücher, Unternehmenshandbücher und Ähnliches. Wir ergänzen diese Informationen mit Richtlinien, Handbüchern und Arbeitsanweisungen für alle relevanten Prozesse. Mit Prozessgrafiken stellen wir Abläufe und die darin eingebetteten internen Kontrollen bildlich dar; Risiko- und Kontrollmatrizen enthalten alle Details zu den internen Kontrollen. Wir wenden IT-Lösungen an, um die Durchführung von Kontrollaktivitäten zu unterstützen und zu dokumentieren. Das IKS-Management führt außerdem Schulungen durch und bietet Beratung und Unterstützung an. Bei Verdachtsfällen auf mögliches Fehlverhalten können sich unsere Beschäftigten auch anonym an eine Whistleblower-Hotline wenden, die von einem externen Vertrauensanwalt von MVV betrieben wird. Über einen regelmäßigen Austausch zwischen IKS-Management und Konzernrevision stellen wir sicher, dass diese beiden zentralen Akteure stets über alle aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit unserem IKS informiert sind. Die Berichterstattung über den Status des Konzern-IKS erfolgt durch den IKS-Manager quartalsweise an die verantwortliche Bereichsleitung sowie jährlich an Vorstand und Aufsichtsrat der MVV Energie AG. Grundlage für die Statusberichte des IKS-Managers sind unter anderem Informationen von den dezentralen IKS-Beauftragten, Daten aus der zentralen IT-Lösung für das IKS-Management sowie Rückmeldungen zu IKS-Prüfungen von der Konzernrevision. Überwachung und Verbesserung Das IKS von MVV wird auf mehreren Ebenen laufend überwacht und verbessert. Unsere Führungskräfte nehmen - mit Unterstützung durch das IKS-Management - mindestens jährlich eine Selbstbeurteilung der Wirksamkeit des IKS in ihrem Verantwortungsbereich vor. Hierzu bewerten sie die Angemessenheit des bestehenden IKS-Aufbaus und vergewissern sich, dass die Kontrollaktivitäten wie vorgesehen durchgeführt wurden. Die Ergebnisse dieser Selbstbeurteilungen werden zur weiteren Verbesserung des IKS genutzt. Die Wirksamkeit des IKS wird in allen IKS-relevanten Prozessen durch die Prozessverantwortlichen und die IKS-Experten sichergestellt. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die IKS-Dokumentation den tatsächlichen Aufbau und die Abläufe des IKS angemessen darstellt und die in der IKS-Dokumentation dargestellten Regelungen zu Aufbau und Abläufen des IKS grundsätzlich geeignet sind, die IKS-Ziele zu erreichen. Darüber hinaus überwachen die Prozessverantwortlichen und die IKS-Experten laufend, dass die Regelungen zu Aufbau und Abläufen des IKS wie vorgesehen eingehalten werden.Gemeinsam mit den Führungskräften überwacht auch das zentrale IKS-Management unser IKS, indem es die Durchführung der Kontrollaktivitäten IT-gestützt steuert, überwacht und bei Nichteinhaltung von Vorgaben einen Eskalationsprozess einleitet. Als rechtlich Verantwortliche bestätigen die Geschäftsführer und Vorstände der ins IKS einbezogenen Konzerngesellschaften sowie die Leiter der ins IKS einbezogenen Querschnittsfunktionen jährlich in einer Entsprechenserklärung, dass das IKS in ihrem Verantwortungsbereich wirksam ist und die Anforderungen von MVV erfüllt. Die Konzernrevision der MVV Energie AG überprüft als unabhängige Instanz regelmäßig das IKS aller einbezogenen Konzerngesellschaften und Querschnittsfunktionen auf Angemessenheit und Wirksamkeit. Etwaige Mängel werden berichtet und von den Verantwortlichen zeitnah beseitigt. Vorstand und Aufsichtsrat der MVV Energie AG kommen ihrer Pflicht zur Überwachung des IKS nach, indem sie sich jährlich vom IKS-Management über den Status des IKS informieren lassen. Aus Sicht des Vorstands ist das IKS angemessen und wirksam. Erläuterung des Risikomanagementsystems (RMS) Unser RMS zielt darauf ab, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, die zu positiven bzw. negativen finanziellen Abweichungen des Unternehmensergebnisses vom Plan führen können. Risiken verringern wir, wenn möglich, oder geben sie an Dritte weiter. Dafür entwickeln wir geeignete Maßnahmen und überwachen deren Umsetzung. In einem unsicheren Umfeld gehört es auch zur Strategie, beherrschbare Risiken bewusst einzugehen, wenn ihnen angemessene Chancen gegenüberstehen. Risikomanagement im Kontext der MVV-Strategie Unsere Unternehmensstrategie hat direkte Auswirkungen auf das finanzielle Risikomanagement. Die Chancen und Risiken spiegeln die Potenziale und Herausforderungen der Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit und klimapositivem Wirtschaften wider. Wir agieren vor dem Hintergrund hoher Marktunsicherheit und wachsender Anforderungen an die Nachhaltigkeit unseres Geschäftsmodells, beispielsweise resultierend aus der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Grundlagen und Organisation des RMS Der Vorstand bestimmt die Risikopolitik; er legt sämtliche Prozesse und Zuständigkeiten fest. Das operative Risikomanagement wird von den "Risikoträgern" in den operativen Geschäftseinheiten verantwortet. Dabei handelt es sich um die Beschäftigten, welche in die Verantwortungskette für die operativen Ergebnisse der jeweiligen Geschäftseinheiten einbezogen sind. Sie prüfen regelmäßig die Geschäftssituation, identifizieren Chancen und Risiken und beurteilen deren Auswirkungen auf das Adjusted EBIT. Ihre Auswertungen melden sie standardisiert an das zentrale Risikocontrolling. Die Risikoträger setzen zudem Maßnahmen um, um Risiken zu vermeiden, zu bewältigen oder zu vermindern und Chancen zu nutzen. Unser zentrales Risikocontrolling überwacht die Risikosituation des Konzerns. Es beobachtet relevante Chancen und Risiken und erstellt ein Chancen-/Risikoprofil. Diese Aggregation erfolgt mit Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Das Profil berücksichtigt alle Gegenmaßnahmen zur Risikominderung, entspricht also einer Nettobetrachtung. Vorstand und Aufsichtsrat der MVV Energie AG erhalten vierteljährlich einen Risikoreport, in dem das Chancen-/Risikoprofil des Konzerns dargestellt ist. Bei neuen signifikanten Risiken oder erheblichen Veränderungen berichten wir diese umgehend an den Vorstand - er wiederum informiert den Aufsichtsrat in angemessenem Umfang. Überwachung Das RMS wird von den Vorständen und Geschäftsführern der Konzerngesellschaften, wie FRN, implementiert, gepflegt und überwacht. Unsere Konzernrevision prüft das System regelmäßig im Rahmen einer risikoorientierten Prüfungsplanung und identifiziert Schwachstellen. Dem Vorstand der MVV Energie AG wird regelmäßig und wenn erforderlich anlassbezogen über den Stand des Risikomanagements berichtet. Der Aufsichtsrat und der Bilanzprüfungsausschuss der MVV Energie AG überwachen zudem die Angemessenheit und Funktionsweise des RMS. Darstellung der erwarteten Risikosituation Gemäß dem Risikomanagementsystem der MVV Energie AG stellen wir nachfolgend die für FRN wesentlichen Unternehmensrisiken dar, fassen sie in Risikokategorien zusammen und stufen diese in "gering", "mittel" und "hoch" ein. Die Einstufung erfolgt, indem die finanziellen Auswirkungen bei Eintritt der Risiken mit deren Eintrittswahrscheinlichkeit kombiniert werden. Dazu betrachten wir die ungünstigsten Fälle je Risikokategorie. Preischancen und - risiken: Die seit 01.01.2024 gültigen Bezugs- und Lieferverträge im Fernwärmegeschäft der FRN sind als Back-to-Back-Verträge ausgestaltet. Damit bestehen keine Risiken oder Chancen aus Preisschwankungen oder Absicherungsinstrumenten. Mengenchancen und -risiken: Die Geschäftsentwicklung der FRN ist an den Witterungsverlauf gekoppelt; er beeinflusst in der Heizperiode (Oktober bis April) den Fernwärmeabsatz. Ebenso bestehen im Fernwärmeabsatz Schwankungen durch Effizienzmaßnahmen bei Weiterverteilern und deren Endkunden. Die auf Bundesebene beschlossenen Fördermaßnahmen im Wärmebereich könnten sich positiv auf den Fernwärmeausbau der Weiterverteiler auswirken und damit auch die Absatzentwicklung der FRN stabilisieren. Wir beurteilen die erwartete Risikosituation insgesamt als gering. Operative Chancen und Risiken: Es bestehen grundsätzlich Unsicherheiten aus dem Anlagenbetrieb und weiteren Anschlusspotentialen bei FRN. Durch bestehende Wärmebezugsverträge und Wärmelieferverträge sind für FRN mittelfristig vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung lediglich moderate Einflüsse zu erwarten. Durch Investitionen in die Netzinfrastruktur in Abstimmung mit den Stadtwerken Schwetzingen können zum einen zusätzliche Gebiete in Plankstadt mit Fernwärme versorgt werden und zum anderen wird perspektivisch die Infrastruktur zur Versorgung der bestehenden Gebiete gestärkt. Die erwartete Risikosituation erachten wir insgesamt als gering. Gesetzliche Risiken: Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der Regulierung oder mit anderen Veränderungen in den rechtlichen Geschäftsgrundlagen bestehen, fassen wir in dieser Kategorie zusammen. Dazu gehören unter anderem energie- oder klimapolitische Entscheidungen wie die Förderung von KWK-Anlagen sowie die aktuelle Gesetzgebung zum Kohleausstieg, die einen Wechsel zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung erfordert. FRN profitiert hierbei von der Wärmewende im Erzeugungspark am Standort Mannheim und ist somit hinsichtlich zukünftiger Anforderungen aus Politik, Gesellschaft und auch der Stadtwerkekunden an eine klimaneutrale Fernwärmeversorgung gut aufgestellt. Die erwartete Risikosituation erachten wir insgesamt als gering. Finanzierungschancen und -risiken: Es bestehen Forderungsausfallrisiken und Refinanzierungsrisiken. Die erwartete Risikosituation bewerten wir insgesamt als gering. Strategische Chancen und Risiken: Die Geschäftsentwicklung ist von strategischen Partnerschaften mit den Weiterverteilerkunden geprägt, die in Zukunft weiter ausgebaut oder eingeschränkt werden können. Die enge Kooperation mit den Stadtwerkekunden bei der Weiterentwicklung der Wärmeversorgung in der Rhein-Neckar-Region stärkt die Partnerschaft über die reine Lieferbeziehung hinaus. Mit dem Abschluss der Verträge zur langfristigen Zusammenarbeit im Bereich Wärme ab 2024 über 20 Jahre mit den Stadtwerken Heidelberg und den Stadtwerken Schwetzingen wird die enge Partnerschaft weiter vertieft. Die erwartete Risikosituation beurteilen wir insgesamt als gering. Gesamtrisikosituation aus Sicht der Geschäftsführung Für die FRN gibt und gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass Risiken einzeln oder in ihrer aggregierten Gesamtheit den Fortbestand des Unternehmens im Berichtszeitraum gefährdet haben oder darüber hinaus gefährden könnten. Die Risikosituation der FRN hat sich im Vergleich zum Vorjahr weiter reduziert. Die seit 01.01.2024 gültigen Back-to-Back-Verträge eliminieren das Preisrisiko für die FRN vollständig.
Mannheim, 3. Dezember 2024 Eva Werner Peter Köbler Bilanz zum 30. September 2024 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 (01.10.2023 - 30.9.2024) Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Bilanz zum 30.9.2024Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1.10.2023 bis zum 30.9.2024
AnhangAllgemeine Grundlagen Die Fernwärme Rhein-Neckar GmbH (Gesellschaft) hat ihren Sitz in Mannheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (HRB 4045). Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die zur übersichtlicheren Darstellung zusammengefasst wurden, werden im Anhang gesondert ausgewiesen. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Beträge werden in Tausend Euro (Tsd Euro) ausgewiesen. Aus den jeweiligen Rundungen können sich Differenzen ergeben, die naturgemäß keinen signifikanten Charakter haben. Zudem können sich bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Die Gesellschaft gehört zum umsatzsteuerlichen Organkreis der MVV Energie AG, Mannheim, und bildet einen ertragsteuerlichen Organkreis mit eternegy GmbH, Mannheim (Organträger). Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit eternegy GmbH, Mannheim. Die Fernwärme Rhein-Neckar GmbH hat einen Cash-Pool-Vertrag mit der Cash-Pool-führenden Gesellschaft MVV Energie AG, Mannheim. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit Anschaffungskosten angesetzt und werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Bei selbst erstellten Anlagen sind angemessene Gemeinkostenzuschläge berücksichtigt. Zinsen für Fremdkapital werden bei den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen werden mit ihrem Nennwert erfasst. Die von den Anschlussnehmern geleisteten Ertragszuschüsse werden als Sonderposten "Empfangene Ertragszuschüsse" passiviert. Die Auflösung der Ertragszuschüsse erfolgt in der Sparte Fernwärme entsprechend der Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögensgegenstände und wird in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Investitionsförderungen werden separat im Anlagespiegel ausgewiesen. Das Anlagevermögen wird entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2010 zugegangen sind, werden, soweit dies steuerlich zulässig war, nach der degressiven Methode abgeschrieben mit Übergang auf die lineare Abschreibung, sobald diese zu einer höheren Abschreibung führt. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Wurden steuerrechtlich begründete Abschreibungen vorgenommen, so werden die niedrigeren Wertansätze der Vermögensgegenstände beibehalten.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis 250 Euro werden im Zugangsjahr sofort aufwandswirksam erfasst (ausgenommen sind Zähler). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert über 250 Euro bis 800 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben (gem. § 6 Abs. 2 EStG). Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert über 800 Euro werden im Anlagevermögen erfasst und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken angesetzt. Unverzinsliche langfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden auf den Barwert abgezinst. Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen. Das Stammkapital ist vollständig einbezahlt. Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristgerechten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Erhaltene Anzahlungen werden mit ihrem Nennwert erfasst. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen bzw. Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Erläuterungen zur Bilanz 1 Immaterielle Vermögensgegenstände Der Anlagespiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen (siehe Seite 12). 2 Sachanlagen Der Anlagespiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen (siehe Seite 12). 3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten abgegrenzte, am Bilanzstichtag noch nicht abgelesene Energielieferungen in Höhe von 1.867 Tsd Euro (Vorjahr 1.718 Tsd Euro). Die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 9 Tsd. Euro (Vorjahr 6 Tsd Euro). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen des Vorjahres setzten sich zusammen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.212 Tsd Euro und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 1 Tsd Euro. 4 Flüssige Mittel Die Flüssigen Mittel beinhalten die Guthaben bei Kreditinstituten. 5 Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten resultiert aus vorausgezahlten Versicherungsprämien. 6 Empfangene Ertragszuschüsse Der Posten Empfangene Ertragszuschüsse resultiert im Wesentlichen aus einem Baukostenzuschuss, der von einem Großkunden für den Bau der Netztrennstation und für den damit einhergehenden Anschluss an die Fernwärmeversorgung entrichtet wurde. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten Wirtschaftsgutes. Der Betrag der aufgelösten Ertragszuschüsse beträgt im Berichtsjahr 31 Tsd Euro (Vorjahr 31 Tsd Euro). 7 Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. 8 Verbindlichkeiten
1 RLZ = Restlaufzeit Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.726 Tsd Euro (Vorjahr 1 Tsd Euro) und sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 2.242 Tsd Euro (Vorjahr 4.485 Tsd Euro). Haftungsverhältnisse/ sonstige finanzielle Verpflichtungen/Außerbilanzielle Geschäfte Haftungsverhältnisse bestehen keine. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 333 Tsd Euro, davon entfallen 333 Tsd Euro auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen aufgrund von Betriebsführungs- und Dienstleistungsverträgen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 9 Umsatzerlöse In den Umsatzerlösen sind Erträge aus der Auflösung von Ertragszuschüssen in Höhe von 31 Tsd Euro (Vorjahr 31 Tsd Euro) enthalten. 10 Materialaufwand
11 Abschreibungen
Ein Unterschiedsbetrag zwischen degressiver und linearer Abschreibung besteht nicht. 12 Finanzergebnis
Die Position sonstige Zinsen und ähnliche Erträge enthält keine Erträge aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen (Vorjahr 0 Tsd Euro). Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält keine Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen (Vorjahr 0 Tsd Euro). 13 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
In den Steuern von Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Steuern in Höhe von 0 Tsd Euro (Vorjahr 1 Tsd Euro) enthalten. 14 Sonstige Steuern
Sonstige Angaben und Anlagen Konzernbeziehungen Für den größten Kreis und kleinsten Kreis von Unternehmen stellt die MVV Energie AG, Mannheim, den Konzernabschluss auf, in den die Gesellschaft einbezogen ist. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlagebericht werden nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und im Unternehmensregister veröffentlicht. Geschäftsführung Eva Werner (Technik) Peter Köbler (Kaufmännische Angelegenheiten) Vergütung der Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Fernwärme Rhein-Neckar GmbH erhält von der Gesellschaft keine Vergütung. Honorare des Abschlussprüfers Es erfolgen keine Angaben zu Honoraren des Abschlussprüfers, da diese im Konzernabschluss der MVV Energie AG dargestellt werden, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Mannheim, 3. Dezember 2024 Fernwärme Rhein-Neckar GmbH Geschäftsführung Eva Werner Peter Köbler Anlagenspiegel
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Fernwärme Rhein-Neckar GmbH, Mannheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Fernwärme Rhein-Neckar GmbH, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Fernwärme Rhein-Neckar GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den 3. Dezember 2024 KPMG
AG
Janz, Wirtschaftsprüfer Woche, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 30. September 2024 wurde am 16. Dezember 2024 festgestellt. |
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Fernwärme Rhein-Neckar GmbH
Stammdaten
- Rechtsform
- GmbH
- Anschrift
-
Luisenring 49
68159 Mannheim - Handelsregister
- HRB 4045, Mannheim
- Eintragungsdatum
- 7. August 1985
- Branche
-
Wärme- und Kältehandel
Wärme- und Kälteerzeugung
Herstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen - Eingetragenes Kapital
- 3.500.000,00 DEM
- Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen allein, wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
- Unternehmenszweck
- Die Wärmeversorgung durch Nutzung von Wärme aus dem Großkraftwerk Mannheim und anderen Wärmequellen. Dazu gehören insbesondere der Bezug und der Vertrieb von Fernwärme sowie der Bau und Betrieb der hierzu erforderlichen Anlagen.
Finanzen
Bilanz
2025- Anlagevermögen 59,8 % 5,88 Mio
- Umlaufvermögen 40,2 % 3,95 Mio
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 % 2,0 k
- Verbindlichkeiten 71,3 % 7,00 Mio
- Eigenkapital 18,2 % 1,79 Mio
- Rückstellungen 0,2 % 19,0 k
Bilanzdaten für 19 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Gewinn- und Verlustrechnung
2025- Umsatzerlöse 86,8 % 30,36 Mio
- Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn(-) 13,2 % −4,62 Mio
- Materialaufwand 98,3 % 25,32 Mio
- Sonstige betriebliche Aufwendungen 0,9 % 219,0 k
- Abschreibungen 0,8 % 215,0 k
- Sonstige Steuern 0,0 % 0
- Finanzergebnis 16,0 k
- Ergebnis nach Steuern 4,62 Mio
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0
GuV-Daten für 19 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Vertretungsberechtigte
-
Eva Werner
seit 2016 Geschäftsführer
-
Peter Roland Köbler
seit 2023 Geschäftsführer
Eigentum & Beteiligungen
Gesellschafter
- eternegy GmbH DEU 100,0 % 3,5M DEM
Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)
Die wirtschaftlich Berechtigten hinter diesen Beteiligungen konnten nicht eindeutig zugeordnet werden.
Historie
- 2023
-
24.04.
Austritt einer PositionPeter Roland Köbler · Gesamtprokura
-
24.04.
Austritt einer PositionM****** S****** · Geschäftsführer
-
24.04.
Eintritt eines MitgliedsPeter Roland Köbler · Geschäftsführer
- 2022
-
21.03.
UnternehmensvertragFernwärme Rhein-Neckar GmbH
- 2021
-
12.08.
Eintritt eines MitgliedsM****** S****** · Geschäftsführer
-
29.07.
Änderung des UnternehmensgegenstandsDie Wärmeversorgung durch Nutzung von Wärme aus dem Großkraftwerk Mannheim und anderen Wärmequellen. Dazu gehören insbesondere der Bezug und der Vertrieb von Fernwärme sowie der Bau und Betrieb der hierzu erforderlichen Anlagen.
-
29.07.
SatzungsänderungFernwärme Rhein-Neckar GmbH
- 2020
-
16.12.
Austritt einer PositionS***** E**** · Geschäftsführer
Jahresabschlüsse
Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.
| Geschäftsjahr | Dokument | Veröffentlicht | Zugriff |
|---|---|---|---|
| 2025 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2024 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Volltext lesen |
| 2023 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2022 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2021 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
2024 Jahresabschluss Volltext
Registerdokumente
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-
Diese Server-URL eintragen und den Connector hinzufügen:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto verbinden und den Connector im Chat über „+“ → „Connectors“ aktivieren.
- In ChatGPT im Browser unter Einstellungen → Apps eine eigene App erstellen. Dafür muss der Entwicklermodus freigeschaltet sein.
-
Als Namen „handelsregister“, als Authentifizierung OAuth und diese Server-URL verwenden:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto anmelden, die App erstellen und im Chat aus dem Tools-Menü auswählen.
Einmal im Terminal ausführen:
claude mcp add --transport http handelsregister https://mcp.handelsregister.ai/mcp \
--header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"
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from openai import OpenAI
client = OpenAI()
response = client.responses.create(
model="gpt-6-astra",
input="Zeige mir die Geschäftsführung, Gesellschafter und letzten verfügbaren Geschäftszahlen von Fernwärme Rhein-Neckar GmbH. Nenne die Geschäftsjahre und Quellen.\n\nentity_id: 74e88410db7e55ae55bb19e4fba3c6c1",
tools=[{
"type": "mcp",
"server_label": "handelsregister",
"server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
"require_approval": "never",
}],
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"handelsregister": {
"url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
}
}
}
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