HPI Seed Fund GmbH
Potsdam
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019
HPI SEED FUND GMBH, POTSDAM
A K T I V A
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
295.185,27 |
255.579,99 |
| I.
Sachanlagen |
950,00 |
1.897,00 |
| II.
Finanzanlagen |
294.235,27 |
253.682,99 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
441.078,70 |
479.558,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
200.000,00 |
300.600,00 |
| II.
Guthaben bei Kreditinstituten |
241.078,70 |
178.958,20 |
|
736.263,97 |
735.138,19 |
P A S S I V A
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
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A. EIGENKAPITAL
|
715.481,15 |
713.208,17 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.500.000,00 |
1.250.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
-561.791,83 |
-252.789,14 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
-247.727,02 |
-309.002,69 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
20.056,00 |
16.429,14 |
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C. VERBINDLICHKEITEN
|
726,82 |
5.285,81 |
|
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
0,00 |
215,07 |
|
736.263,97 |
735.138,19 |
HPI
SEED FUND GMBH, POTSDAM
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der HPI Seed Fund GmbH wurde auf der
Grundlage der deutschen handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte in Anwendung der Vorschriften des §
266 HGB.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können,
sind teilweise im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.
S. d. § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 267a Abs. 3 Nr. 3
HGB.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
- Firma: HPI Seed Fund GmbH
- Sitz: Potsdam
- Registergericht: Amtsgericht Potsdam, HRB 28361
P
II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert von über EUR
250,00 bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr sofort
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem
am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde bei den Finanzanlagen in
Höhe von TEUR 14 eine außerplanmäßige
Abschreibung aufgrund voraussichtlich dauernder
Wertminderung nach § 253 Abs. 3 S. 5 HGB
vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände
werden zum Nominalwert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen werden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen werden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Soweit vorhanden, werden auf fremde Währung
lautende Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umgerechnet. Gemäß § 256a
HGB sind bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger
§ 253 Abs. 1 HGB und § 252 Abs. 1 Nr.
4 Halbsatz 2 HGB nicht anzuwenden.
III. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN
DER BILANZ
Sonstige Rückstellungen
Die Position enthält insbesondere
Rückstellungen für die Erstellung von
Jahresabschluss und Steuererklärung für das
Berichtsjahr und das Vorjahr (TEUR 14).
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
gemäß § 285 Nr. 7 HGB
Im Geschäftsjahr 2019 waren bei der Gesellschaft
durchschnittlich 1,5 Arbeitnehmer beschäftigt.
Mitglieder der Geschäftsführung
gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführer:
| ― |
Herr Nicolai Bohn, Berlin
|
| ― |
Herr Robin Alexander Staszek,
Berlin (ab 3. März 2020)
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| ― |
Herr Yair Reem, Berlin (bis 29.
Mai 2020)
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Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Nachtragsbericht gemäß § 285 Nr. 33
HGB
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2019 ist die
weltweite Corona-Virus Pandemie aufgetreten. Die
Gesellschaft ist aufgrund ihres Geschäftsmodells
hiervon nicht wesentlich betroffen. Die Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ist angesichts der guten
Vermögenslage und Liquiditätsausstattung der
Gesellschaft nicht gefährdet.
Potsdam, den 25. August 2020
Nicolai Bohn, Geschäftsführer
Robin Alexander Staszek, Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde am 4. Dezember 2020
festgestellt.
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