aktiv Rechtsform GmbH

IFCO Erste Holding GmbH

Pullach i. Isartal ·HRB 241426 München ·ifco.com

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Anschrift
Zugspitzstraße 3 a/b
82049 Pullach i. Isartal
Handelsregister
HRB 241426, München
Eintragungsdatum
28. Mai 2018
Branche
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Eingetragenes Kapital
35.000,00 EUR
Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Unternehmenszweck
Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften.

Finanzen

Mitarbeiter 2022
0
Bilanzsumme 2022
790,20 Mio. €
Jahresergebnis 2022
0 €
4 Vorjahre · Werte mit API-Key einsehbar API-Key holen →

Bilanz

2022
Aktivseite 790,20 Mio
  • Anlagevermögen 99,8 % 788,56 Mio
  • Umlaufvermögen 0,2 % 1,64 Mio
Passivseite 790,20 Mio
  • Eigenkapital 99,8 % 788,45 Mio
  • Verbindlichkeiten 0,2 % 1,72 Mio
  • Rückstellungen 0,0 % 23,9 k
Vollständige Bilanz-Aufstellung mit API-Key API-Key holen →

Bilanzdaten für 4 weitere Geschäftsjahre verfügbar.

Gewinn- und Verlustrechnung

2022
Erträge 1,79 Mio
  • Erträge aus Ergebnisabführung 91,9 % 1,64 Mio
  • Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8,1 % 144,0 k
Aufwendungen 1,79 Mio
  • Aufwendungen aus Ergebnisabführung 96,4 % 1,72 Mio
  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1,9 % 34,0 k
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen 1,7 % 29,9 k
  • Ergebnis nach Steuern 1,72 Mio
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0
Vollständige GuV-Aufstellung mit API-Key API-Key holen →

GuV-Daten für 2 weitere Geschäftsjahre verfügbar.

Vertretungsberechtigte

  • Cornelius Antor seit 2020 Geschäftsführer
  • Dr. Gans Edler Herr zu Putlitz-von Barsewisch -genannt Julian zu Putlitz- seit 2019 Geschäftsführer
  • Nils Bernhard Johann Ostendorf seit 2022 Prokura
2 ehemalige Vertretungsberechtigte · mit API-Key einsehbar API-Key holen →

Eigentum & Beteiligungen

Gesellschafter

Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)

Die wirtschaftlich Berechtigten hinter diesen Beteiligungen konnten nicht eindeutig zugeordnet werden.

Historie

  1. 2022
  2. 01.09.
    Adressänderung
    IFCO Erste Holding GmbH
  3. 19.01.
    Eintritt eines Mitglieds
    Nils Bernhard Johann Ostendorf · Gesamtprokura
  4. 2020
  5. 28.07.
    Austritt einer Position
    W****** O****** · Geschäftsführer
  6. 28.07.
    Eintritt eines Mitglieds
    Cornelius Antor · Geschäftsführer
  7. 2019
  8. 24.10.
    Eintritt eines Mitglieds
    Dr. Gans Edler Herr zu Putlitz-von Barsewisch -genannt Julian zu Putlitz- · Geschäftsführer
  9. 24.10.
    Austritt einer Position
    M***** K****** · Geschäftsführer
  10. 2018
  11. 04.12.
    Unternehmensvertrag
    IFCO Erste Holding GmbH
  12. 28.06.
    Satzungsänderung
    IFCO Erste Holding GmbH
12 weitere Einträge API-Key holen →

Jahresabschlüsse

Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.

5 Dokumente
Geschäftsjahr Dokument Veröffentlicht Zugriff
2022 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2021 Jahresabschluss Veröffentlicht Volltext lesen
2020 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2019 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2018 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2021 Jahresabschluss Volltext

IFCO Erste Holding GmbH

Pullach i.Isartal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021

Inhaltsverzeichnis

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Rechnungslegung

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die IFCO Erste Holding GmbH

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der IFCO Erste Holding GmbH, Pullach im Isartal, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021..

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 7. März 2022

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Bostedt
Wirtschaftsprüfer

Tropschug
Wirtschaftsprüferin

Amtsgericht München HRB Nr. 241426

Bilanz zum 30. Juni 2021

Aktiva

30.06.2021 30.06.2020
A. Anlagevermögen 788.047.917,34 788.047.917,34
788.047.917,34 788.047.917,34
B. Umlaufvermögen 2.473.496,32 984.460,25
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ( € 0 , VJ € 0)
2.473.496,32 984.460,25
790.521.413,66 789.032.377,59

Passiva

30.06.2021 30.06.2020
A. Eigenkapital 788.451.984,20 788.451.984,20
788.451.984,20 788.451.984,20
B. Rückstellungen 30.603,00 14.000,00
C. Verbindlichkeiten 2.038.826,46 566.393,39
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (€ 2.038.826,46; VJ € 566.393,39)
davon gegenüber der Gesellschafterin € 2.036.914,62 (Vorjahr: € 566.393,39)
2.069.429,46 580.393,39
790.521.413,66 789.032.377,59

Zum Bilanzstichtag lagen keine Haftungsverhältnisse gem. §251 HGB i.V.m. §268(7) HGB vor.

Zum Bilanzstichtag wurden keine Vorteile i. S von §285 Buchstabe 9c HGB gewährt.

 

Pullach im Isartal, 07. März 2022

Dr. Julian zu Putlitz
Geschäftsführer

Cornelius Antor
Geschäftsführer

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

2020/2021 2019/2020
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 31.803,31 20.556,87
(davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung € 2.503,50; Vorjahr € 0)
2. Erträge aus Ergebnisabführung 1.502.324,54 1.931.492,53
3. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 173,67
4. Ergebnis nach Steuern 1.470.521,23 1.910.761,99
5. Aufwendungen aus Ergebnisabführung 1.470.521,23 1.910.761,99
8. Jahresüberschuss 0,00 0,00

 

Pullach im Isartal, 07. März 2022

Dr. Julian zu Putlitz
Geschäftsführer

Cornelius Antor
Geschäftsführer

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.

Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

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  1. Unter „Connectors“ in Claude einen eigenen Connector hinzufügen.
  2. Diese Server-URL eintragen und den Connector hinzufügen:
    https://mcp.handelsregister.ai/mcp
  3. Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto verbinden und den Connector im Chat über „+“ → „Connectors“ aktivieren.
  1. In ChatGPT im Browser unter Einstellungen → Apps eine eigene App erstellen. Dafür muss der Entwicklermodus freigeschaltet sein.
  2. Als Namen „handelsregister“, als Authentifizierung OAuth und diese Server-URL verwenden:
    https://mcp.handelsregister.ai/mcp
  3. Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto anmelden, die App erstellen und im Chat aus dem Tools-Menü auswählen.

Einmal im Terminal ausführen:

Terminal
claude mcp add --transport http handelsregister https://mcp.handelsregister.ai/mcp \
  --header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"

YOUR_API_KEY durch Ihren handelsregister.ai API-Key ersetzen.

Diesen MCP-Server als Tool in Ihrer Anwendung einbinden:

Python
from openai import OpenAI

client = OpenAI()
response = client.responses.create(
    model="gpt-6-astra",
    input="Zeige mir die Geschäftsführung, Gesellschafter und letzten verfügbaren Geschäftszahlen von IFCO Erste Holding GmbH. Nenne die Geschäftsjahre und Quellen.\n\nentity_id: 97dbe6a5fbe86284784cca57d8ae4a5c",
    tools=[{
        "type": "mcp",
        "server_label": "handelsregister",
        "server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
        "headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
        "require_approval": "never",
    }],
)
print(response.output_text)

YOUR_API_KEY durch Ihren handelsregister.ai API-Key ersetzen.

Diese Konfiguration in Ihrem MCP-Client hinterlegen:

JSON
{
  "mcpServers": {
    "handelsregister": {
      "url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
      "headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
    }
  }
}

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