INRO Holding GmbHStockstadtKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 29.12.2023 bis zum 31.12.2023Konsolidierung zum 31. Dezember 2023(Erstkonsolidierung zum 29. Dezember 2023)INRO Holding GmbH, Stockstadt am MainAktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 29. bis 31. Dezember 2023(Konzernrumpfgeschäftsjahr)der Firmengruppe INRO Holding GmbH, Stockstadt
Konzernanhang für das Rumpf-Geschäftsjahr vom 29.12.2023 - 31.12.2023des INRO Holding GmbH Konzerns, Stockstadt am Main1. Allgemeine Erläuterungen Der Sitz der Muttergesellschaft ist in Stockstadt. Die Gesellschaft ist unter der Nummer 17376 im Register B des Amtsgerichts Aschaffenburg eingetragen. Mit Gesellschaftsvertrag vom 4. Oktober 2023 wurde die INRO Holding GmbH gegründet. Mit notariellem Vertrag vom 19. Dezember 2023 und Wirkung zum 29. Dezember 2023 erwarb diese 100 % der Anteile an der INRO Management GmbH, 73,6 % der Anteile an der INRO Rohstoffhandel GmbH sowie 73,6 % der Anteile an der INRO Industrierohstoffe GmbH. Aufgrund der erstmaligen Begründung eines Mutter-Tochterverhältnisses stellt die INRO Holding GmbH zum 31. Dezember 2023 erstmalig einen Konzernabschluss auf; Erstkonsolidierungszeitpunkt ist der 29. Dezember 2023. Die INRO Holding GmbH stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Konzernabschluss der INRO Holding GmbH für das Rumpf-Geschäftsjahr vom 29. bis zum 31. Dezember 2023 bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel, wird nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die im Konzernabschluss erfassten Abschlüsse der einbezogenen Unternehmen unterliegen einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Konzernbilanz bzw. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, grundsätzlich im Konzernanhang aufgeführt. Die Aufstellung der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach Ergebnisverwendung. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Stichtag des Konzernabschlusses entspricht bei allen einbezogenen Unternehmen, außer der Adolf Löbl Rohstoffbetriebs GmbH & Co. KG, der Kiesche & Gläbe GmbH & Co. KG sowie der Adolf Löbl Beteiligungs-GmbH (hier jeweils: 30. September 2023), dem Bilanzstichtag des Mutterunternehmens. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 2. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze a) Abgrenzung des Konsolidierungskreises und Stichtag Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 sind neben der Muttergesellschaft alle wesentlichen inländischen Unternehmen, an denen die INRO Holding GmbH direkt oder indirekt beteiligt ist, einbezogen worden. Ausländische Beteiligungen bestehen nicht. Die konsolidierten Unternehmen werden ab dem wirtschaftlichen Erwerbsdatum einbezogen. Dies ist der Erstkonsolidierungszeitpunkt am 29. Dezember 2023. Bilanzstichtag aller im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember. Der Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2023 umfasst neben dem Mutterunternehmen folgende Unternehmen:
1 Die Tochtergesellschaft nimmt die Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Offenlegung des Jahresabschlusses und hinsichtlich der Erstellung eines Anhangs in Anspruch. (2) im Konzernabschluss at equity bewertete assoziierte Unternehmen
Die Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt jeweils aufgrund des maßgeblichen Einflusses nach der At Equity-Methode.
Wegen der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der unter (3) genannten Beteiligungen, ist entsprechend § 296 Abs. 2 S. 1 und § 311 Abs. 2 HGB eine Einbeziehung dieser Gesellschaften unterblieben. b) Konsolidierungsgrundsätze Die Konsolidierung der Einzelabschlüsse wird unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften nach folgenden Grundsätzen vorgenommen: Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der konsolidierten Unternehmen sind nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften einheitlich bewertet worden. Sofern die handelsrechtlichen Abschlüsse einzelner Gesellschaften von diesen Grundsätzen abweichen, wurden notwendige Anpassungen vorgenommen. Die Erstkonsolidierung erfolgt zum Zeitpunkt, in dem ein Unternehmen durch Einbeziehung in den Konzernabschluss Tochterunternehmen geworden ist. Aufgrund der erstmaligen Begründung eines Mutter-Tochterverhältnisses zum 29. Dezember 2023 mit Erwerb der Anteile an der INRO Management GmbH, der INRO Rohstoffhandel GmbH sowie der INRO Industrierohstoffe GmbH ergibt sich als Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der 29. Dezember 2023. Die nach § 301 HGB vorzunehmende Kapitalkonsolidierung für die einbezogenen Tochterunternehmen erfolgte im Geschäftsjahr 2023 nach der Neubewertungsmethode. Dabei werden die Anschaffungskosten der Beteiligung beim Mutterunternehmen mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des zum Zeitwert bewerteten Eigenkapitals des Tochter-Unternehmens im Erwerbszeitpunkt bzw. im Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung verrechnet. Die Tochterunternehmen INRO Rohstoffhandel GmbH, INRO Management GmbH, INRO Industrierohstoffe GmbH, Amend Rohstoff GmbH, Petri & Schaub GmbH, IJLB GmbH, sowie INRO VC GmbH, werden ab dem 29. Dezember 2023 im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der INRO Holding GmbH einbezogen. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung zum 29. Dezember 2023 ergaben sich aktive Unterschiedsbeträge. Diese Unterschiedsbeträge wurden, soweit möglich, den in den Einzelabschlüssen bilanzierten Vermögens- und Schuldposten, die stille Reserven enthielten, hinzugerechnet bzw. von diesen abgezogen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung in Höhe von TEUR 36.280 wird entsprechend § 301 Abs. 3 HGB als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die Abschreibungsdauern der Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zwischen 5 und 15 Jahren. Eine anteilsmäßige Abschreibung ist aufgrund der untergeordneten Bedeutung im vorliegenden Rumpf-Geschäftsjahr unterblieben. Die aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden passiven Unterschiedsbeträge in Höhe von insgesamt TEUR 488 werden gemäß § 301 Abs. 3 HGB unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Diese besitzen Eigenkapitalcharakter und werden deshalb in den Folgejahren planmäßig über die gewichtete durchschnittliche Restnutzungsdauer der erworbenen Vermögensgegenstände erfolgswirksam aufgelöst. Die von der INRO Management GmbH gehaltene Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen IRB GmbH wird nach der Equity-Methode bewertet. Die von der IRB GmbH gehaltenen Beteiligungen an den assoziierten Unternehmen Adolf Löbl Rohstoffbetriebe GmbH & Co. KG, Kiesche & Gläbe GmbH & Co. KG sowie Adolf Löbl Beteiligungs-GmbH mit einem mittelbaren Konzernkapitalanteil von jeweils 40 % werden ebenfalls anhand der Equity-Methode im Konzernabschluss bewertet. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten der konsolidierten Gesellschaften wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert. Die sich hierbei gegebenenfalls ergebenden Differenzen werden ergebniswirksam verrechnet. Auf eine Eliminierung von Zwischenergebnissen wird aufgrund der im Zeitraum vom 29. bis zum 31. Dezember 2023 unwesentlichen konzerninternen Geschäftsbeziehungen verzichtet. Gleiches gilt für die Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Die aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie aus Darlehensüberlassungen zwischen einbezogenen Unternehmen stammenden Posten werden aufgrund von untergeordneter Bedeutung im abgelaufenen Rumpf-Geschäftsjahr nicht eliminiert. Latente Steuern auf Konzernebene werden unter Anwendung des § 306 HGB gebildet. Die auf Konzernebene ermittelten aktiven und passiven latenten Steuern werden nach § 306 S. 1 HGB saldiert ausgewiesen. Aktive Steuerlatenzen auf Konzernebene ergeben sich durch unterschiedliche Wertansätze von Rückstellungen auf Konzernebene einerseits und deren steuerlichen Wertansätzen andererseits. Passive Steuerlatenzen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen von Anlagevermögen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen. Vom Wahlrecht des § 306 S. 6 HGB wurde Gebrauch gemacht. Da alle Konzerngesellschaften in der Konzernwährung Euro bilanzieren, ist keine Währungsumrechnung erforderlich. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Währungsumrechnung Aufgrund der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt keine Angabe von Vorjahreswerten. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungsdauern werden grundsätzlich mit drei bis fünf Jahren angesetzt. Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert entfällt ausschließlich auf die Erstkonsolidierung der mittels Vollkonsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen - soweit es sich nicht um Grundstücke handelt -, angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, welche im Falle von Bauten zwischen 10 und 50 Jahren liegen, im Falle von technischen Anlagen und Maschinen zwischen drei und zwanzig Jahren und im Falle von anderen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 15 Jahren beträgt. Immobilien und Mobilien werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als EUR 250 betragen, werden im Jahr der Anschaffung sofort aufwandswirksam erfasst. Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 250 aber maximal EUR 1.000 betragen, werden im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten zusammengefasst und einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten oder im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder, soweit geboten, zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten bei normaler Auslastung der Produktionsanlagen sowie Abschreibungen einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, sonstige soziale Aufwendungen und Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Ein niedrigerer Verkehrswert wird über Wertberichtigungen berücksichtigt. Sogenannte Verbrauchsfolgeverfahren werden im Rahmen des Konzernabschlusses nicht angewandt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert, zweifelhafte Forderungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend erfasst. Flüssige Mittel werden zum Nennbetrag angesetzt. Die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Vorauszahlungen für zukünftige Zeiträume und wurden zeitanteilig abgegrenzt. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen werden unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften nach der sogenannten "projected unit credit" Methode (PUC Methode) ermittelt. Da die Pensionszusagen gehaltsunabhängig sind, wurden im Rahmen der Rückstellungsermittlung keine Gehaltssteigerungen zu Grunde gelegt. Es wurden die Sterbetafeln 2018G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Fluktuation wurde mit 0 % berücksichtigt. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2023 basiert auf folgenden Parametern:
Die Anwendung der Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinses auf Basis der 10 zurückliegenden Geschäftsjahre gemäß § 253 Abs. 2 HGB führt zu einer Verminderung der Pensionsrückstellung um TEUR 9 gegenüber der Rechenmethode mit dem 7-Jahres-Durchschnitt. In Höhe des Betrages von TEUR 9 besteht gemäß § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre. Unter den Steuerrückstellungen werden noch nicht veranlagte laufende Körperschaft- und Gewerbesteuern ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden sowie Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und entlastung mit den unternehmensindividuellen voraussichtlichen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden saldiert ausgewiesen. Ein Aktivüberhang von latenten Steuern wird nicht bilanziert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. 4. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung a) Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens im Rumpfgeschäftsjahr ist in der Anlage zum Konzernanhang dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vor allem Darlehen in Höhe von TEUR 330. Von den sonstigen Vermögensgegenständen entfallen EUR 0,00 auf Forderungen gegen Gesellschafter. Steuerabgrenzung Die latenten Steuern werden saldiert in Höhe von TEUR 99 auf der Passivseite ausgewiesen. Die aktiven latenten Steuern betrugen dabei TEUR 6 und die passiven latenten Steuern TEUR 105. Die latenten Steuern am Bilanzstichtag des Rumpf-Geschäftsjahres 2023 setzen sich wie folgt zusammen:
(nach Saldierung) Die latenten Steuern wurden mit den jeweiligen unternehmensindividuellen Steuersätzen (29 %) gebildet. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Personalkosten mit TEUR 615 und ausstehende Rechnungen mit TEUR 923. Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 nach Restlaufzeiten ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: Konzern Verbindlichkeitenspiegel
In dem Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind unbefristete, bis auf weiteres verfügbare Kontokorrentkredite in Höhe von TEUR 4.598 enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch die üblichen Eigentumsvorbehalte besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind nicht besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 111, Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 2 sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus Finanzverkehr in Höhe von TEUR 8.300. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Konzern bestehen insgesamt finanzielle Verpflichtungen von TEUR 2.473, die auf Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen entfallen. b) Gewinn- und Verlustrechnung Personalaufwendungen Die Aufwendungen für Altersversorgung betrugen TEUR 0. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 0 enthalten. c) Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds umfasst den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.063 und den in Anspruch genommenen Kontokorrentkreditlinien in Höhe von TEUR 4.598 zusammen. Letzterer Betrag ist im Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" enthalten. 5. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Konzern waren in 2023 durchschnittlich beschäftigt:
Ergebnisverwendung Das Ergebnis des Mutterunternehmens soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Geschäftsführer der INRO Holding GmbH: Marcus Westarp, Aschaffenburg (Kaufmann) Stefan Westarp, Aschaffenburg (Kaufmann) Simon Westarp, Aschaffenburg (Kaufmann) Organbezüge Auf die Angaben der Gesamtbezüge der Geschäftsführung der Muttergesellschaft wird nach § 286 Abs. 4 HGB analog verzichtet. Die Rückstellungen für Pensionszusagen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung bzw. Hinterbliebene von ehemaligen Mitgliedern der Geschäftsführung, die sowohl bei der Mutter- als auch bei einer Tochtergesellschaft gebildet wurden, beliefen sich am Jahresende auf TEUR 323. Im abgelaufenen Rumpf-Geschäftsjahr wurden Bezüge an diese Personengruppe in Höhe von TEUR 0 gewährt. Abschlussprüferhonorar Nach § 314 Nr. 9 HGB beträgt das Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 TEUR 15. Dieses entfällt in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen.
Stockstadt, den 20. Dezember 2024 INRO Holding GmbH gez. Marcus Westarp Stefan Westarp Simon Westarp Konzernanlagespiegel zum 31. Dezember 2023
Konzern-Kapitalflussrechnung 2023
Konzern-Eigenkapitalspiegel 2023
Konzernlagebericht für das Rumpf-Geschäftsjahr vom 29.12.2023 - 31.12.2023des INRO Holding GmbH Konzerns, Stockstadt am MainUNTERNEHMENSGRUPPE Die familiengeführte INRO Holding GmbH (Holding) ist die Holdinggesellschaft der INRO-Unternehmensgruppe. Sie hält unmittelbar oder mittelbar Beteiligungen an Unternehmen der Kreislaufwirtschaft sowie Beteiligungen an Gesellschaften diverser Geschäftsfelder. Die zentrale administrative Organisationseinheit bildet die INRO Management GmbH. Das Kerngeschäft der Gruppe ist der Handel und das Aufbereiten von FE-Schrotten und NE-Metallen. Durch gezielte Akquisitionen und Beteiligungen von ebenfalls familiengeführten Betrieben aus der Branche hat sich das Geschäft der Gruppe regional und strukturell weiterentwickelt. Die Gruppe beliefert die Stahl- und chemische Industrie sowie Gießereien mit hochwertigen Sekundärrohstoffen und handelt mit Metallen. Dieses Portfolio wird abgerundet durch umfangreiche Dienstleistungen im Bereich von Ver- und Entsorgung. Ergänzt werden die Betätigungsfelder mit strategischen Beteiligungen an Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen. Die finanzielle Steuerung des Konzerns erfolgt über das handelsrechtliche Jahresergebnis. Die im Kerngeschäft tätigen Unternehmen der Gruppe sind jeweils als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Die INRO Holding GmbH stellt zum 31. Dezember 2023 aufgrund der Erstkonsolidierung zum 29. Dezember 2023 erstmals einen Konzernabschluss auf. Somit ergibt sich für die Konzern Gewinn- und Verlustrechnung ein Rumpf-Zeitraum vom 29. bis zum 31. Dezember 2023. WIRTSCHAFTSBERICHT Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ergaben, dass das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahre 2023 um 0,3 % niedriger als im Jahr 2022 war. Das krisengeprägte Umfeld wirkte sich negativ auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung aus. Die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften im Jahr 2023 die Konjunktur. Die Nachfrage aus dem In- und Ausland war vergleichsweise gering und es ist weiterhin ein Mangel an Fachkräften festzustellen. Marktumfeld Die schwache Nachfrage in Verbindung mit hohen Strompreisen und wachsenden Stahlimporten haben die Stahlproduktion in Deutschland 2023 auf ein sehr niedriges Niveau gedrückt. Nur 35,4 Millionen Tonnen Stahl wurden 2023 insgesamt in Deutschland produziert. Das ist das niedrigste Niveau der letzten 15 Jahre und liegt sogar unter dem Niveau des Krisenjahres 2009. Auch das gesamte konjunkturelle Umfeld hat sich eingetrübt, was zu einem geringeren Bedarf an und einer geringeren Verfügbarkeit von Schrott führt. Der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV) teilte mit, dass im Jahr 2023 der Stahlschrottverbrauch gegenüber dem Vorjahr um 7,4% zurückgegangen ist. Der durch den BDSV ermittelte durchschnittliche Lagerpreis der Stahlschrott-Richtsorte 2/8 verringerte sich von € 354,10 im Januar 2023 auf € 341,30 im Dezember 2023; im April 2023 war ein Höchstwert von € 383,70 zu verzeichnen. Die Rohstoffpreise unterlagen im gesamten Jahr starken Schwankungen. Die Metallpreise unterlagen im Jahresverlauf auch Schwankungen. Kupfer ist beispielsweise nach Preisanstiegen im ersten Halbjahr zum Jahresende wieder auf das Niveau des Jahresanfangs zurückgegangen. Ertragslage In dem aufgrund der Erstkonsolidierung zum 29. Dezember 2023 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung lediglich ausgewiesenen Rumpf-Zeitraum vom 29. bis zum 31. Dezember 2023 ergaben sich aufgrund des bevorstehenden Jahreswechsels in diesem Zeitraum keine Umsatzerlöse. Aufgrund von Abschreibungen und Zinsaufwendungen ergibt sich für diesen Zeitraum ein Verlust in Höhe von T€ 43. Vermögenslage Die Vermögens- und Finanzstruktur stellt sich in Kennzahlen wie folgt dar: Der Konzern weist zum 31. Dezember 2023 eine Eigenkapitalquote in Höhe von 54,0 % aus. Die Bilanzsumme beträgt € 81,1 Mio. Finanzlage Zum 31. Dezember 2023 verfügt der Konzern über Liquide Mittel in Höhe von € 1,1 Mio. Daneben stehen dem Konzern am Bilanzstichtag freie, nicht genutzte Kreditlinien zur Verfügung. Den bestehenden Zahlungsverpflichtungen konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr nachgekommen werden. Investitionen wurden im Rumpf-Geschäftsjahr 2023 nicht getätigt. Künftige Liquiditätsengpässe sind nach aktuellem Erkenntnisstand nicht zu erwarten. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Die Gruppe ist im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Durch ein laufendes Controlling und die enge Einbindung der jeweiligen Geschäftsführung in das operative Geschäft werden etwaige Risiken frühzeitig erkannt. Der zukünftige wirtschaftliche Erfolg ist beeinflusst von international freien Marktzugängen und der Entwicklung der Montanindustrie. Die sonstigen Betätigungsfelder sind allgemein von der konjunkturellen Entwicklung abhängig, wenn auch in einem anderen Ausmaß und in anderen Zyklen. Aus diesen Faktoren und den individuellen Konkurrenzsituationen resultieren die wesentlichen wirtschaftlichen Chancen und Risiken am Markt. Risiken, welche die künftige Entwicklung gefährden könnten, sind auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten nach unserer Einschätzung nicht erkennbar, jedoch ist die künftige Marktsituation schwer einzuschätzen. Zentrale Risiken bestehen in protektionistischen Tendenzen, die den freien Warenverkehr einschränken, in hohen Energiepreisen die zur Abwanderung der Montanindustrie ins Ausland führen können sowie behördlichen Hürden, die in erhöhten Kostenbelastungen münden. Chancen sieht die Konzernleitung im Technologiewandel der Stahl- und Gießereiindustrie, der zu deutlich erhöhten Bedarfen unserer Kunden führt. Die strategische Ausrichtung der Gruppe sowohl regional als auch infrastrukturell wird in diesem Wandel ebenfalls neue Vertriebsmöglichkeiten generieren. Mit der anstehenden Transformation der europäischen Stahlindustrie hin zu einer CO 2 neutralen Produktion wird der Sekundärrohstoff Schrott weiter an Bedeutung gewinnen. Die politisch angestrebte CO 2 -Reduzierung erfordert mehr einsatzfähigen, sortenrein aufbereiteten Schrott. Als mittelständische Gruppe sind wir gegenüber den jeweils branchenüblichen Risiken gut gewappnet, weil wir schnell und flexibel auf die Märkte reagieren können. Die finanzwirtschaftlichen Risiken werden über detaillierte monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und eine laufend aktualisierte Ergebnis- und Liquiditätsplanung überwacht, damit ggf. schnell auf Abweichungen reagiert werden kann. Währungsrisiken ergeben sich nicht, da die Gruppe im Wesentlichen in Euro fakturiert. Umweltrisiken wird durch vorbeugende Maßnahmen wie Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben begegnet. Der laufenden Überwachung der Einhaltung von Umweltvorschriften kommt in der Gruppe eine besondere Bedeutung zu. Insgesamt ist die Chancen-Risiko-Struktur unserer Gruppe ausgewogen. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. PROGNOSEBERICHT Laut Angaben der Wirtschaftsvereinigung Stahl setzte sich auch Ende 2023 die Abwärtsbewegung bei der Rohstahlproduktion fort. So sank im Dezember 2023 die Erzeugung im Vergleich zum Vorjahr um rd. 2 %. Im vierten Quartal 2023 lag die Produktion rd. 5 % unter dem entsprechenden Vorjahresniveau. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden sich weiter verändern. Wir beobachten diese und werden uns bei Bedarf an veränderte Vorgaben anpassen. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges und die dadurch ausgelösten Preiserhöhungen (insbesondere im Energiebereich) sowie Logistikprobleme auf der Straße, den Schienenwegen und den Wasserstraßen erschweren eine verlässliche Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung. Diese Entwicklungen werden sich auch auf die Metalle auswirken, so dass sich daraus auch immer wieder Geschäftsmöglichkeiten ergeben. Für die sonstigen Geschäftsbereiche sehen wir weiterhin ein Wachstum der jeweiligen Märkte. Wir erwarten daher trotz der schwankenden Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten, des noch nicht überwundenen Kriegs in der Ukraine und der verhaltenen wirtschaftlichen Entwicklung in Zentraleuropa für das Geschäftsjahr 2024 ein deutlich positiveres Jahresergebnis. Wir erwarten ebenso, dass auch im Geschäftsjahr 2024 alle finanziellen Verpflichtungen aus dem Cashflow bzw. aus den verfügbaren Kontokorrentlinien gedeckt werden können. Aufgrund der vorhandenen Finanzierungsstruktur sind keine Liquiditätsengpässe erkennbar.
gez. Markus Westarp, Geschäftsführer gez. Stefan Westarp, Geschäftsführer gez. Simon Westarp, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die INRO Holding GmbH, Stockstadt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der INRO Holding GmbH, Stockstadt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Eigenkapitalspiegel und der Kapitalflussrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 29.12.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der INRO Holding GmbH, Stockstadt am Main, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 29.12.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Bielefeld, 20. Dezember 2024 Westerfelhaus
Audit GmbH
Bathe, Wirtschaftsprüfer Jelen, Wirtschaftsprüfer |
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INRO Holding GmbH
Stammdaten
- Rechtsform
- GmbH
- Anschrift
-
Leiderer Straße 12
63811 Stockstadt - Handelsregister
- HRB 17376, Aschaffenburg
- Eintragungsdatum
- 4. Oktober 2023
- Branche
-
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz - Eingetragenes Kapital
- 50.000,00 EUR
- Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
- Unternehmenszweck
- das Kaufen, Halten, Verwalten und Verkaufen von Beteiligungen und sonstigem Vermögen.
Finanzen
Bilanz
2024- Anlagevermögen 54,0 % 46,97 Mio
- Umlaufvermögen 26,0 % 22,55 Mio
- Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,4 % 323,3 k
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 % 44,3 k
- Eigenkapital 54,0 % 46,89 Mio
- Verbindlichkeiten 41,4 % 35,96 Mio
- Rückstellungen 4,0 % 3,50 Mio
- UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER KAPITALKONSOLIDIERUNG 0,5 % 438,9 k
- Passive latente Steuern 0,1 % 124,0 k
Bilanzdaten für 1 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Gewinn- und Verlustrechnung
2024- Umsatzerlöse 97,2 % 277,33 Mio
- Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1,5 % 4,30 Mio
- 17 Anteil nicht beherrschender Gesellschafter 0,5 % 1,57 Mio
- Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,3 % 793,9 k
- Erträge aus Beteiligungen 0,2 % 637,0 k
- Sonstige betriebliche Erträge 0,2 % 463,1 k
- 8 Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,1 % 219,6 k
- Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,0 % 80,5 k
- 11 Auflösung des Unterschiedsbetrag gem. § 312 Abs. 2 S. 2 HGB 0,0 % 48,8 k
- Materialaufwand 94,6 % 256,15 Mio
- Sonstige betriebliche Aufwendungen 2,0 % 5,47 Mio
- Personalaufwand 1,9 % 5,22 Mio
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1,2 % 3,21 Mio
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,3 % 682,0 k
- Sonstige Steuern 0,0 % 32,8 k
- Rohergebnis 21,65 Mio
- Ergebnis nach Steuern 3,54 Mio
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 4,51 Mio
- 18 Konzern-Jahresüberschuss (i.Vj.: Fehlbetrag des Konzernrumpfgeschäftsjahres) nach Anteil nicht beherrschender Gesellschafter 2,94 Mio
GuV-Daten für 1 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Vertretungsberechtigte
-
Marcus Westarp
seit 2023 Geschäftsführer
-
Simon Westarp
seit 2023 Geschäftsführer
-
Stefan Westarp
seit 2023 Geschäftsführer
Eigentum & Beteiligungen
Gesellschafter
-
Marcus Westarp
51,2 %
26k €
-
S***** W******
24,4 %
12k €
-
S**** W******
24,4 %
12k €
Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)
-
M***** W******
≥25%
51,2 %
-
S***** W******
24,4 %
Beteiligungen an
- INRO Management GmbH 100,0 %
- INRO Rohstoffhandel GmbH 73,6 %
- INRO Industrierohstoffe GmbH 73,6 %
Historie
- 2026
-
12.02.
SatzungsänderungINRO Holding GmbH
- 2024
-
08.01.
Änderung des Stamm-/GrundkapitalsINRO Holding GmbH
-
08.01.
SatzungsänderungINRO Holding GmbH
- 2023
-
27.11.
Eintritt eines MitgliedsSimon Westarp · Geschäftsführer
-
31.10.
ErsteintragungINRO Holding GmbH
-
31.10.
Änderung der VertretungsregelungIst nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
-
31.10.
NamensänderungINRO Holding GmbH
-
31.10.
Eintritt eines MitgliedsMarcus Westarp · Geschäftsführer
Jahresabschlüsse
Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.
| Geschäftsjahr | Dokument | Veröffentlicht | Zugriff |
|---|---|---|---|
| 2024 | Konzernabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2023 | Konzernabschluss | Veröffentlicht | Volltext lesen |
2023 Konzernabschluss Volltext
Registerdokumente
Originalauszüge und Gesellschaftsdokumente als PDF oder XML in Ihre Anwendung einbinden.
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- Chronologischer Auszug (CD) PDF
- Strukturierte Inhalte (SI, XML) XML
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- Satzung / Gesellschaftsvertrag PDF
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Geschäftsführung, Beteiligungen und Geschäftszahlen abfragen – über unseren MCP-Server greift Ihr Assistent auf die Handelsregister-API zu.
Assistent verbinden
- Unter „Connectors“ in Claude einen eigenen Connector hinzufügen.
-
Diese Server-URL eintragen und den Connector hinzufügen:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto verbinden und den Connector im Chat über „+“ → „Connectors“ aktivieren.
- In ChatGPT im Browser unter Einstellungen → Apps eine eigene App erstellen. Dafür muss der Entwicklermodus freigeschaltet sein.
-
Als Namen „handelsregister“, als Authentifizierung OAuth und diese Server-URL verwenden:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto anmelden, die App erstellen und im Chat aus dem Tools-Menü auswählen.
Einmal im Terminal ausführen:
claude mcp add --transport http handelsregister https://mcp.handelsregister.ai/mcp \
--header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"
YOUR_API_KEY durch Ihren handelsregister.ai API-Key ersetzen.
Diesen MCP-Server als Tool in Ihrer Anwendung einbinden:
from openai import OpenAI
client = OpenAI()
response = client.responses.create(
model="gpt-6-astra",
input="Zeige mir die Geschäftsführung, Gesellschafter und letzten verfügbaren Geschäftszahlen von INRO Holding GmbH. Nenne die Geschäftsjahre und Quellen.\n\nentity_id: 8f763c84a61c3400cf35310b89ad4c6a",
tools=[{
"type": "mcp",
"server_label": "handelsregister",
"server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
"require_approval": "never",
}],
)
print(response.output_text)
YOUR_API_KEY durch Ihren handelsregister.ai API-Key ersetzen.
Diese Konfiguration in Ihrem MCP-Client hinterlegen:
{
"mcpServers": {
"handelsregister": {
"url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
}
}
}
YOUR_API_KEY durch Ihren handelsregister.ai API-Key ersetzen.
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Nach dem Verbinden diese Frage im Assistenten stellen:
Zeige mir die Geschäftsführung, Gesellschafter und letzten verfügbaren Geschäftszahlen von INRO Holding GmbH. Nenne die Geschäftsjahre und Quellen.
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