aktiv Rechtsform Anstalt

Kreissparkasse Köln

Köln ·HRA 15033 Köln

Stammdaten

Rechtsform
Anstalt
Anschrift
Neumarkt 18-24
50667 Köln
Handelsregister
HRA 15033, Köln
Eintragungsdatum
13. Dezember 1999
Branche
Kreditinstitute des Sparkassensektors
Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
Kreditinstitute des Genossenschaftssektors
Vertretungsregelung

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, im Namen der Kreissparkasse und als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Unternehmenszweck
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen

Finanzen

Bilanzsumme 2024
59,29 Mrd. €
Jahresergebnis 2024
77,68 Mio. €
18 Vorjahre · Werte mit API-Key einsehbar API-Key holen →

Bilanz

2023
Aktivseite 29,37 Mrd
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 78,5 % 23,06 Mrd
  • Sonstige Wertpapiere 72,9 % 21,41 Mrd
  • Sonstige Vermögensgegenstände 8,5 % 2,49 Mrd
  • Barreserve 1,6 % 478,29 Mio
  • Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind 0,2 % 64,75 Mio
Passivseite 29,37 Mrd
  • Passivseite 100,0 % 29,37 Mrd
  • Erhaltene Anzahlungen 16,3 % 4,80 Mrd
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8,9 % 2,63 Mrd
  • Eigenkapital 6,4 % 1,87 Mrd
  • Verbriefte Verbindlichkeiten 3,4 % 1,01 Mrd
  • Fonds für allgemeine Bankrisiken 2,6 % 770,18 Mio
  • Sonstige Verbindlichkeiten 1,2 % 346,84 Mio
  • Rückstellungen 1,1 % 328,38 Mio
  • Nachrangige Verbindlichkeiten 1,0 % 282,73 Mio
  • Treuhandverbindlichkeiten 0,2 % 53,82 Mio
  • Genussrechtskapital 0,0 % 7,56 Mio
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 % 2,81 Mio
  • 3a. Handelsbestand 0,0 % 0
  • (weggefallen) 0,0 % 0
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Bilanzdaten für 16 weitere Geschäftsjahre verfügbar.

Gewinn- und Verlustrechnung

2024
Erträge 1,67 Mrd
  • Zinserträge aus 56,8 % 947,23 Mio
  • Provisionserträge 13,5 % 225,29 Mio
  • Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 10,1 % 168,37 Mio
  • Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 9,6 % 160,00 Mio
  • Bilanzgewinn/Bilanzverlust 4,7 % 77,68 Mio
  • Sonstige betriebliche Erträge 2,3 % 38,79 Mio
  • Laufende Erträge aus 1,0 % 16,86 Mio
  • Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 0,8 % 13,38 Mio
  • Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,8 % 13,08 Mio
  • Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,5 % 8,11 Mio
Aufwendungen 998,29 Mio
  • Allgemeine Verwaltungskosten 51,8 % 517,39 Mio
  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen 33,1 % 330,36 Mio
  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 9,0 % 89,38 Mio
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen 2,4 % 23,96 Mio
  • Provisionsaufwendungen 2,3 % 23,35 Mio
  • Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 1,3 % 12,55 Mio
  • Sonstige Steuern 0,1 % 1,31 Mio
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 77,68 Mio
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GuV-Daten für 18 weitere Geschäftsjahre verfügbar.

Vertretungsberechtigte

  • Hans-Peter Krämer seit 2002 Vorsitzender des Vorstands
  • Thomas Pennartz seit 2026 Vorsitzender des Vorstands
  • Andree Henkel seit 2021 Vorstandsmitglied
  • Jutta Weidenfeller seit 2021 Vorstandsmitglied
  • Marco Steinbach seit 2025 Vorstandsmitglied
  • Rita Markus-Schmitz seit 2026 Vorstandsmitglied
  • Stephan Moos seit 2026 Vorstandsmitglied
19 ehemalige Vertretungsberechtigte · mit API-Key einsehbar API-Key holen →

Eigentum & Beteiligungen

Historie

  1. 2026
  2. 20.03.
    Berichtigung personenbezogener Daten
    Rita Markus-Schmitz · stellvertretendes Vorstandsmitglied
  3. 20.03.
    Austritt einer Position
    Rita Markus-Schmitz · stellvertrende Vorsitzende
  4. 20.03.
    Eintritt eines Mitglieds
    Rita Markus-Schmitz · stellvertretendes Vorstandsmitglied
  5. 18.03.
    Austritt einer Position
    Alexander Wüerst · Vorstandsvorsitzender
  6. 18.03.
    Eintritt eines Mitglieds
    Rita Markus-Schmitz · stellvertrende Vorsitzende
  7. 18.03.
    Austritt einer Position
    Thomas Pennartz · Vorstand
  8. 18.03.
    Eintritt eines Mitglieds
    Thomas Pennartz · Vorstandsvorsitzender
  9. 18.03.
    Eintritt eines Mitglieds
    Stephan Moos · Vorstand
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Jahresabschlüsse

Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.

5 Dokumente
Geschäftsjahr Dokument Veröffentlicht Zugriff
2024 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2023 Jahresabschluss Veröffentlicht Volltext lesen
2022 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2021 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2020 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2023 Jahresabschluss Volltext

Kreissparkasse Köln

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

LAGEBERICHT 2023

GRUNDLAGEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Die Kreissparkasse Köln ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Köln. Als Zweckverbandssparkasse ist sie getragen vom Rhein-Erft-Kreis, dem Rhein-Sieg-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis, die - zum Zweckverband vereinigt - den Träger der Sparkasse bilden.

Die Sparkasse ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes in Düsseldorf (RSGV) und über den Regionalverband dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. in Berlin/Bonn (DSGV) angeschlossen.

Die Kreissparkasse Köln ist Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Mitgliederversammlung des DSGV hat am 27.8.2021 einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u.a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds (Zusatzfonds), der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.

Ihren Aktivitäten legt die Kreissparkasse Köln eine Geschäftsstrategie zugrunde, die ihre wirtschaftliche Ausgangssituation, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen berücksichtigt und die wesentlichen geschäftlichen Aktivitäten und Ziele enthält. Die Einhaltung der Geschäftsstrategie wird durch den Vorstand überwacht. Die strategischen Vorgaben werden bei der Planung und der operativen Steuerung durch die Organisationseinheiten beachtet. Die Geschäftsstrategie wird jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeiten sieht die Kreissparkasse Köln - ihrem öffentlichen Auftrag entsprechend - in der bedarfsgerechten Versorgung der Menschen, Unternehmen und Kommunen im Geschäftsgebiet mit Finanzdienstleistungen, die im Wesentlichen bilanzwirksame Ausleihungen und Einlagen, aber auch sonstige Dienstleistungen umfassen. Hierbei wird die Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern der S-Finanzgruppe, den verschiedenen Tochtergesellschaften der Sparkasse sowie externen Kooperationspartnern intensiv genutzt. Die Tochterunternehmen sind insbesondere in den Bereichen Finanzvermittlungen und Immobilien tätig.

Das Geschäftsmodell der Kreissparkasse Köln basiert vor allem auf der regionalen Verankerung sowie der Nähe zu den Menschen und Unternehmen vor Ort. Dies drückt sich insbesondere in der regionalen Vertriebsstruktur der Sparkasse aus, welche zunehmend durch digitale und mediale Kommunikationswege ergänzt wird. Die Regional-Filialen und Filialen sowie Firmenkundendirektionen und zentralen Vertriebsbereiche sind die Hauptvertriebswege. Sie ermöglichen es, die Menschen und Unternehmen in allen Teilen des Geschäftsgebietes persönlich zu erreichen.

Die 33 Regional-Filialen bieten ein umfangreiches Leistungsspektrum auf Basis einer ganzheitlichen Beratung im Rahmen des S-Finanzkonzepts. Das Angebot erstreckt sich von der Privatkundenberatung über die Vermögens- und Wertpapierberatung, Baufinanzierungs- und Immobilienberatung, den Einsatz von Experten für die Versicherungs- und Vorsorgeberatung bis hin zum bedarfsorientierten Einsatz des Private Banking einschließlich der Vermögensverwaltung. Zusätzlich werden in 17 der Regional-Filialen mit Sitz der Regionaldirektionen neben den Geschäftskunden auch Gewerbekunden in betrieblichen und privaten Angelegenheiten beraten. Die Präsenz in der Fläche wird durch weitere Filialen mit differenzierten Leistungsmerkmalen ergänzt. An diesen Standorten werden Privatkunden betreut und die überwiegende Anzahl der Filialen bieten zusätzlich eine qualifizierte Beratung für vermögende Kunden an. Diese Standorte sind den Regionaldirektionen zugeordnet und können die dort angesiedelten Experten flexibel zu Kundengesprächen hinzuziehen. Das dichte Netz an SB-Standorten sowie der Service durch Mobile Filialen flankieren die regionale Präsenz.

Das breite Beratungsangebot wird durch die Mediale Beratung ergänzt. Über diesen Vertriebskanal können Kunden ortsunabhängig eine persönliche und ganzheitliche Beratung auf medialer Basis in Anspruch nehmen. Ferner bietet die Telefonische Kundenberatung ein umfangreiches Angebot an fallabschließenden Servicedienstleistungen. Im Mobile-Banking- und Online-Angebot spielt neben dem Leistungsspektrum auch die persönliche Erreichbarkeit weiter eine wichtige Rolle. So verbinden sich persönliche und digitale Präsenz der Kreissparkasse Köln zu einem integrierten Omnikanalangebot mit dem Ziel, dort zu sein, wo die Kunden sind. Damit können die Kunden den Zugangskanal frei wählen und (nahezu) sämtliche Finanzdienstleistungen der Sparkasse über alle Kanäle nutzen. In der Kundenkommunikation nutzt die Kreissparkasse Köln zunehmend Social-Media-Kanäle, um so für ihre Kunden in der Region auch medial stets präsent zu sein.

Die regionalen Firmen- und Immobilienkunden sowie Ärzte und Kunden aus anderen akademischen Heilberufen werden durch vier regionale Firmenkundendirektionen betreut. Dort bietet die Sparkasse ein umfassendes Beratungsangebot zu allen für diese Kundengruppen relevanten Finanzdienstleistungen, insbesondere zu Finanzierungen und zur Vermögensanlage, ergänzt durch Expertenfunktionen wie beispielsweise zu spezialisierten Finanzierungslösungen oder Zahlungsverkehrsangeboten.

Die Sparkasse unterstützt überdies die Kreise und Kommunen in ihrem Wirtschaftsraum als Hausbank sowie wirtschaftlicher Partner. Die gelebte Partnerschaft mit den Trägerkreisen und Kommunen konkretisiert sich u.a. in der Zusammenarbeit bei der Struktur- und Wirtschaftsförderung. So engagiert sich die Kreissparkasse Köln in allen vier Trägerkreisen durch Beteiligungen an Gründer- und Technologiezentren sowie an Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften und unterstützt den Bildungssektor, um hierdurch zu einer weiter prosperierenden Entwicklung in der Region beizutragen.

Außerdem nimmt die Förderung gemeinnütziger, gesellschaftlicher und kultureller Aktivitäten einen breiten Raum ein. So engagiert sich die Kreissparkasse Köln sowohl über Spenden- und Sponsoringleistungen als auch über ihre Stiftungen bei zahlreichen gemeinwohlorientierten Förderungsaktivitäten.

Gemeinwohl- und Erfolgsorientierung werden hierbei nicht als Gegensätze angesehen. Sie bilden gemeinsam das Fundament der Geschäftsphilosophie der Kreissparkasse Köln. Der erzielte Gewinn der Sparkasse dient dabei ihrer Eigenkapitalbildung, um damit auch in Zukunft die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages sicherzustellen, und - unter Berücksichtigung höherer aufsichtsrechtlicher Eigenkapitalanforderungen - angemessener Gewinnausschüttungen an den Zweckverband.

WICHTIGE VORGÄNGE DES GESCHÄFTSJAHRES

FUSION MIT DER SPARKASSE RADEVORMWALD-HÜCKESWAGEN

Entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 19.12.2022 zwischen dem Zweckverband für die Kreissparkasse Köln (als Träger der Kreissparkasse Köln) und dem Sparkassenzweckverband Radevormwald-Hückeswagen (als Träger der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen) wurde die Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen zum 1.8.2023 nach den Werten zum Verschmelzungsstichtag 1.1.2023 aufgenommen (§ 27 Abs. 1 SpkG NW). Das Finanzministerium hat gemäß § 27 Abs. 4 SpkG NW die Vereinigung der Sparkassen am 24.1.2023 genehmigt. Durch die Fusion erhöhte sich das Geschäftsvolumen um rund 0,6 Mrd. Euro.

Mit der Aufnahme der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen durch die Kreissparkasse Köln verfolgen die Vertragsparteien den Zweck, das Gebiet der Städte Radevormwald und Hückeswagen dauerhaft mit Sparkassenleistungen zu versorgen und zu einer Vereinheitlichung des Sparkassenwesens innerhalb des Oberbergischen Kreises beizutragen.

Zur besseren Lesbarkeit sind im Wirtschaftsbericht als Vorjahreswerte jeweils die addierten Werte der Jahresabschlüsse 2022 der Kreissparkasse Köln und der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen ausgewiesen. Die Vorjahresangaben im Risiko- und Chancenbericht beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, ausschließlich auf die Kreissparkasse Köln. Weitergehende Erläuterungen sind im Anhang zum Jahresabschluss 2023 im Abschnitt "Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbeträgen" enthalten.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut und waren maßgeblich geprägt von der Verschärfung der geopolitischen Lage. Zu dem fortdauernden Ukraine-Krieg kamen die Terroranschläge auf Israel sowie die zunehmend angespannten Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten.

Während der Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen im Jahr 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichtete im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde zwar mit 3,1 % leicht übertroffen, jedoch nahm der Welthandel lediglich um 0,4 % statt wie prognostiziert um 2,4 % zu, wodurch die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastet wurde.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte preisbereinigt um 0,3 % (2022: +1,8 %), die Prognosen lagen zwischen -0,7 % bis +0,3 %.

Der BIP-Rückgang resultierte insbesondere aus der rückläufigen Entwicklung der Konsumausgaben. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert, die privaten Konsumausgaben gingen inflationsbedingt real um 0,7 % zurück.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 ebenfalls rückläufig. Die Importe sanken dabei stärker (-3,4 %) als die Exporte (-2,2 %), sodass der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte erhöhte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %. Während sich sowohl die Bauinvestitionen als auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge einen deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen bewirkt hat.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte erhöhten sich 2023 zwar merklich um 6,1 %, jedoch blieben die real verfügbaren Einkommen aufgrund des Anstiegs der Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 % und lag damit leicht über dem Niveau vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie.

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. Die Zahl der Arbeitslosen stieg im Jahresdurchschnitt 2023 um 8 %. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % auf 5,7 %. Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland erhöhte sich dagegen um 0,7 % auf gut 45,9 Millionen und erreichte damit ihren bisherigen Höchstwert. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Covid-19-Pandemie ausgeblieben war. Mit dem schrittweisen Auslaufen staatlicher Gegenmaßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2022 (+3,8 %).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs in den Insolvenzzahlen nieder. Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26,0 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten einzustufen. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, dieser ist in den vergangenen zwei Jahren jedoch wieder stärker gestiegen.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Mit Ausnahme des Vorjahres, in dem die Inflationsrate 6,9% betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Wesentliche Preistreiber waren wie im Vorjahr die Haushaltsenergiepreise, welche sich um durchschnittlich 14 % verteuerten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 um gut 30 % über dem Basisjahr 2020. Die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf 2023 zeigte einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf den statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 einmalig als "Dezember-Soforthilfe" übernommen hatte.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 infolge stark gestiegener Zinsen und inflationsbedingter Kostensteigerungen weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 26,6 % und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 real um 4,4 % gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert. Die Baukonjunktur wurde zunächst noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. Insgesamt nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 um 2,7 % weiter ab.

Die Preise für Wohnimmobilien haben ebenfalls mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren.

Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor erhebliche Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) erhöhte ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd null auf ein Niveau von 5,5 %. Damit bewegte sich der Leitzins zu Jahresbeginn in einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % und zur Jahresmitte von 5,25 % bis 5,50 %. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die Europäische Zentralbank (EZB), welche die Zinswende später eingeleitet hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst 2023 hinein auf 4,5 % (seit dem 20.9.2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September 2023 war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes im Jahr 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29.12.2023 mit 16.751,64 Punkten und damit einem Plus von fast 20 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es im November und Dezember 2023 wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %. Der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um ungefähr 14 % zu.

Die Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Die Kapitalmarktrenditen lagen über weite Teile des Jahres 2023 zunächst über dem Niveau des Jahresbeginns. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, welche auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland lässt sich weitgehend auf die allgemeine Wirtschaftssituation der Unternehmen und privaten Haushalte im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Köln übertragen. Die schwache Inlandsnachfrage sowie die geopolitischen Risiken, hohen Energiepreise, gestiegenen Finanzierungskosten sowie der Fachkräftemangel spiegeln sich auch in den regionalen Konjunkturergebnissen für den IHK-Bezirk Köln und Bonn wider. Laut Konjunkturbericht der IHK Köln zum Jahresbeginn 2024 (Stand Januar 2024) melden 29 % der Unternehmen branchenübergreifend eine gute Geschäftslage, 24 % geben eine schlechte Lage an. Der Konjunkturklimaindex liegt im Vergleich zum Herbst 2023 unverändert bei 89 Punkten, wohingegen zum Jahresbeginn 2023 noch ein Wert von 98 Punkten zu verzeichnen war.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg berichtet in ihrem Wirtschaftslagebericht zum Jahresbeginn 2024 (Stand Januar 2024) ebenfalls, dass die aktuelle Geschäftslage von den Unternehmen weiterhin sehr verhalten bewertet wird. Der Konjunkturklimaindex für alle Branchen, welcher zum Jahresbeginn 2023 mit 100,6 Punkten ermittelt wurde, hat sich Anfang 2024 auf 83 Punkte verschlechtert und nähert sich dem Tiefststand zu Beginn des Ukraine-Kriegs. Im Herbst 2023 wurde der Index mit 87 Punkten angegeben. Jedes fünfte Unternehmen (im Vorjahr: jedes dritte Unternehmen) bezeichnet seine Lage als gut, rund 27 % (Vorjahr: rund 17 %) als schlecht.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die im Vorjahr eingeleitete Zinswende der EZB hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau und zum anderen auf die rückläufigen Anlageinvestitionen sowie die Situation am Immobilienmarkt zurückzuführen war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten um 1,1 % über dem Wert des Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute eine Zunahme von 0,7 %.

Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Auch die Sparkassen im Rheinland verzeichneten lediglich eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+0,6 %). Diese resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+1,9 %), während es im Bereich des Privatkundengeschäfts zu Bestandsrückgängen (-1,3 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,4 %). Die Nachfrage nach Konsumentenkrediten war ebenfalls rückläufig (-22,7 %).

In den letzten Jahren hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (2022: +2,4 %), waren deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten, zu verzeichnen.

Auch die Entwicklung bei den rheinischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen innerhalb der einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Jahr 2023 bei täglich fälligen Einlagen zu verzeichnen, die zuvor mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.

Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der rheinischen Sparkassen hat sich infolge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Wertpapieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 23 Mrd. Euro und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert.

Nachdem die lang andauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich auch im Jahr 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar.

Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die rheinischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss". Der Provisionsüberschuss konnte auch erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die rheinischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) wurde durch die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1.1.2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.2.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Funktion und Verantwortung spielen die Kreditinstitute bei der Umsetzung der gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten bereits im Jahr 2023 vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Wesentlichste Kennziffern für die interne Steuerung sind das Ergebnis vor Steuern ohne Veränderung der Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB sowie die aufsichtsrechtliche Kernkapitalquote.

GESCHÄFTSVERLAUF UND DARSTELLUNG DER GESCHÄFTSENTWICKLUNG

Wie im Eingangsabschnitt des Wirtschaftsberichts beschrieben, stand das Geschäftsjahr 2023 neben den geopolitischen Krisen insbesondere unter dem Einfluss von Energie- und Ressourcenknappheit sowie der als Reaktion auf die Inflation durchgeführten weiteren Anhebungen der Leitzinsen durch die EZB. Soweit sich hieraus Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf bzw. die Darstellung der Geschäftsentwicklung sowie die Ertragslage ergeben haben, so wird hierauf in den folgenden Abschnitten näher eingegangen.

Geschäftsvolumen und Bilanzsumme

Geschäftsvolumen und Bilanzsumme 31.12.2023
Mio. Euro
31.12.2022
Mio. Euro
Veränderung
Mio. Euro
Veränderung
%
Geschäftsvolumen 29.843,6 30.906,0 -1.062,4 -3,4
Bilanzsumme 29.372,0 30.472,1 -1.100,1 -3,6

Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten) reduzierte sich um 3,4 % auf 29.843,6 Mio. Euro. Die Bilanzsumme verringerte sich um 3,6 % auf 29.372,0 Mio. Euro. Ohne Berücksichtigung der Fusion lag die Bilanzsumme der Kreissparkasse Köln auch im Vorjahr mit 29,8 Mrd. Euro unterhalb der für die EZB-Aufsicht maßgeblichen Grenze von dreißig Milliarden Euro.

Unter Berücksichtigung des Kundenwertpapiergeschäfts (Depot B) war die Geldvermögensbildung der Kunden im Vergleich zum Vorjahr weitgehend konstant, bei den Privatkunden war diese leicht positiv. Auf der Passiv- bzw. Refinanzierungsseite war die Abnahme maßgeblich durch den Rückgang der Kundeneinlagen bedingt.

Auf der Aktiv- bzw. Mittelverwendungsseite konzentrierten sich die Rückgänge insbesondere auf den Bilanzposten "Forderungen an Kreditinstitute". Dies ist vornehmlich darauf zurückzuführen, dass die Liquiditätsposition bei der Deutschen Bundesbank im Vergleich zum Vorjahresstichtag merklich reduziert wurde. Demgegenüber wurden die Bestände der Eigenanlagen in nennenswertem Umfang aufgestockt. Die Bestände im Kreditgeschäft blieben weitgehend stabil.

Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung vor dem Hintergrund der dargestellten Rahmenbedingungen im abgelaufenen Geschäftsjahr als zufriedenstellend einzustufen.

Kreditgeschäft

Kreditvolumen 31.12.2023
Mio. Euro
31.12.2022
Mio. Euro
Veränderung
Mio. Euro
Veränderung
%
Forderungen an Kunden 23.060,6 23.132,7 -72,1 -0,3
Eventualverbindlichkeiten 471,6 433,9 37,7 8,7
Gesamt 23.532,2 23.566,6 -34,4 -0,1

Das Kreditvolumen der Kreissparkasse Köln (Forderungen an Kunden und Eventualverbindlichkeiten) verringerte sich um 0,1 % auf 23.532,2 Mio. Euro. Hierbei wiesen die Forderungen an Kunden einen Rückgang um 72,1 Mio. Euro auf 23.060,6 Mio. Euro auf.

Das Zusagevolumen im gesamten Kreditgeschäft belief sich auf 2,6 Mrd. Euro (Vorjahr: 3,5 Mrd. Euro). Rund 46 % der Neuausleihungen wurden für gewerbliche und private Baufinanzierungen bereitgestellt.

Die Kreditnachfrage wurde wie in den Vorjahren maßgeblich durch das Firmenkundengeschäft geprägt, wobei im Vergleich zum Vorjahr ein geringerer Finanzierungsbedarf festzustellen war. Parallel nutzten Firmenkunden freie Mittel, um neben planmäßigen Rückführungen in beträchtlichem Maße Sondertilgungen zu leisten. Von den Rückflüssen entfiel wie im Vorjahr ein wesentlicher Teil auf Kredite an große Unternehmen. Insgesamt war ein moderater Rückgang der Kreditbestände im Firmenkundengeschäft zu verzeichnen, welcher insbesondere langfristige Finanzierungen betraf. Im kurzfristigen Bereich sind die Kreditbestände hingegen gestiegen.

Im stark umkämpften Marktsegment der privaten Wohnungsbaufinanzierung entwickelten sich die Neubewilligungen im Vergleich zum Vorjahr insgesamt deutlich rückläufig. Diese Kredite wurden dabei vornehmlich für den Erwerb von Bestandsimmobilien verwendet. Da die Kunden wie in den Vorjahren freie Liquidität nutzten, um in beträchtlichem Umfang Sondertilgungen zu leisten, waren im Privatkundengeschäft insgesamt moderate Bestandsrückgänge festzustellen.

Im Kommunalkundenkreditgeschäft hat sich das Kreditvolumen gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Zugänge konzentrierten sich auf langfristige Kredite.

Sowohl im gesamten regionalen Firmenkundengeschäft als auch im Privatkundengeschäft war ein negatives Nettowachstum festzustellen, womit die Planwerte jeweils deutlich unterschritten wurden. Im zentralen Firmenkundengeschäft mit großen Unternehmen lag das Nettowachstum leicht über Plan. Bei den öffentlichen Haushalten war statt eines Nullwachstums ein leichter Bestandszuwachs zu beobachten. Das Nettowachstum im Kreditgeschäft blieb insgesamt deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Entwicklung im Kreditgeschäft ist allerdings unter Berücksichtigung des herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds als zufriedenstellend einzustufen.

Das Kreditvolumen (ohne Schuldscheindarlehen) verteilt sich schwerpunktmäßig mit 51 % auf Unternehmen und Selbstständige (Vorjahr: 51 %) und 41 % auf Privatpersonen (Vorjahr: 42 %). Die übrigen Ausleihungen entfallen mit 6 % (Vorjahr: 5 %) auf öffentliche Haushalte (ohne kommunal verbürgte Finanzierungen) sowie mit 2 % auf sonstige Kreditnehmer (Vorjahr: 2 %).

Eigenanlagen

Die Eigenanlagen umfassen die unverzinslichen Schatzanweisungen, die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Positionen Aktiva 2a, 5, 6 und 6a. Der Bestand hat sich insgesamt um 8,6 % auf 2.400,6 Mio. Euro erhöht.

Zur Liquiditätssteuerung hat die Sparkasse unverzinsliche Schatzanweisungen erworben. Die beizulegenden Zeitwerte zum Bilanzstichtag betrugen 64,7 Mio. Euro (Vorjahr: 43,2 Mio. Euro).

Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sind um 7,4 % auf 2.141,2 Mio. Euro gestiegen. Diese Bestände dienen vornehmlich der Liquiditätssteuerung.

Der Bestand an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren erhöhte sich um 21,5 Mio. Euro auf 194,7 Mio. Euro. Ursächlich war insbesondere Erwerb von Anteilscheinen an einem Investmentfonds.

Anteilsbesitz

Der unter den Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesene Anteilsbesitz der Kreissparkasse Köln erhöhte sich um 0,5 Mio. Euro auf 450,6 Mio. Euro.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen reduzierten sich dabei um 1,2 Mio. Euro auf 61,7 Mio. Euro. Der Beteiligungsbestand ist insgesamt um 1,7 Mio. Euro auf 388,9 Mio. Euro angestiegen.

Einlagengeschäft

Einlagenbestände 31.12.2023
Mio. Euro
31.12.2022
Mio. Euro
Veränderung
Mio. Euro
Veränderung
%
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 22.070,7 23.056,6 -985,9 -4,3
Verbriefte Verbindlichkeiten 1.007,8 1.061,3 -53,5 -5,0
Nachrangige Verbindlichkeiten 282,7 282,7 0,0 0,0
Genussrechtskapital 7,6 10,2 -2,6 -25,5
Gesamt 23.368,8 24.410,8 -1.042,0 -4,3

Die gesamten Einlagenbestände verringerten sich um 4,3 % auf 23.368,8 Mio. Euro. Die Abflüsse resultierten zu einem wesentlichen Teil aus deutlichen Rückgängen der Spareinlagen sowie der täglich fälligen Einlagen von Unternehmen und Privatkunden. Diese Rückgänge konnten durch einen merklichen Anstieg der Bestände von an Privatkunden ausgegebenen Sparkassenbriefen und Inhaberschuldschreibungen nur teilweise kompensiert werden. Das geplante Nettowachstum im originären Kundengeschäft bei den Privat- und Firmenkunden wurde jeweils merklich verfehlt. Demgegenüber wurde das Nettowachstum bei öffentlichen Haushalten deutlich übererfüllt. Die Refinanzierung bei Kreditinstituten sowie institutionellen Kunden wurde weiter zurückgefahren.

Die Kunden bevorzugten vermehrt Anlageformen mit Laufzeiten von bis zu zwei Jahren.

Die Kundeneinlagen stellen die wichtigste Refinanzierungsquelle der Sparkasse dar.

Einlagenbestände nach Produkten 31.12.2023
Mio. Euro
31.12.2022
Mio. Euro
Veränderung
Mio. Euro
Veränderung
%
Spareinlagen 4.979,3 6.751,1 -1.771,8 -26,2
Hauseigene Emissionen 2.588,9 1.936,4 652,5 33,7
Sichteinlagen 9.339,0 11.134,5 -1.795,5 -16,1
Geldmarktkonten 5.276,5 4.239,0 1.037,5 24,5
Befristete Einlagen 1.185,1 349,8 835,3 > 100,0
Gesamt 23.368,8 24.410,8 -1.042,0 -4,3
Davon: Hauseigene Emissionen bei Kreditinstituten 674,4 915,4 -241,0 -26,3

Die Spareinlagen wiesen einen deutlichen Rückgang um 26,2 % auf 4.979,3 Mio. Euro auf. Abflüsse waren vor allem in den Beständen der geldmarktorientierten, aber auch bei den normalverzinslichen Spareinlagen zu verzeichnen.

Die befristeten Einlagen, die die Termineinlagen von Kunden und Institutionellen beinhalten, erhöhten sich um 835,3 Mio. Euro auf 1.185,1 Mio. Euro. Deutliche Zuflüsse gab es in allen Kundengruppen, wobei der überwiegende Teil dabei auf Unternehmen und Privatpersonen entfiel.

Der Bestand an hauseigenen Emissionen (Sparkassenbriefe, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kapitalbriefe und Genussrechtskapital) erhöhte sich um 652,5 Mio. Euro auf 2.588,9 Mio. Euro. Ausschlaggebend waren insbesondere an Privatkunden ausgegebene Sparkassenbriefe und Inhaberschuldverschreibungen. Der Anstieg wurde teilweise durch Fälligkeiten von Inhaberpfandbriefen, die größtenteils bei Kreditinstituten, aber auch bei Institutionellen platziert wurden, kompensiert.

Der Bestand an Sichteinlagen und Geldmarktkonten ging per saldo um 758,0 Mio. Euro auf 14.615,5 Mio. Euro zurück. Hierbei wurde der deutliche Rückgang der Sichteinlagen um 1.795,5 Mio. Euro auf 9.339,0 Mio. Euro durch einen Anstieg des Bestands der Geldmarktkonten um 1.037,5 Mio. Euro auf 5.276,5 Mio. Euro nur teilweise kompensiert. Mittelabflüsse bei den täglich fälligen Einlagen waren per saldo insbesondere bei Unternehmen sowie Privatkunden festzustellen.

Interbankengeschäft

Die Sparkasse hat auch im abgelaufenen Berichtsjahr nennenswerte Teile ihrer täglich fälligen Liquiditätsposition bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Hierbei wurde das sogenannte Übernachtguthaben bei der Deutschen Bundesbank als Anlageform verstärkt, wenn auch in geringerem Umfang als zum Vorjahresstichtag genutzt. Demzufolge verringerten sich die Forderungen an Kreditinstitute per saldo um 1.245,4 Mio. Euro auf 2.487,0 Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag macht das Übernachtguthaben einen Anteil von rund 86 % der Forderungen an Kreditinstitute aus.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich um 279,1 Mio. Euro auf 2.628,8 Mio. Euro. Ursächlich waren insbesondere Rückgänge bei den erhaltenen Barsicherheiten für Swapgeschäfte (Collaterals) sowie den Weiterleitungsmitteln.

Wertpapierkommissionsgeschäft

Die im Kundenauftrag abgewickelten Umsätze (einschließlich Fälligkeiten) beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 7,1 Mrd. Euro (Vorjahr: 5,1 Mrd. Euro). Gut die Hälfte der Umsätze entfiel dabei auf verzinsliche Wertpapiere. Der Nettoabsatz (Ankäufe abzüglich Verkäufe und Fälligkeiten) hat sich gegenüber dem Vorjahr (804,4 Mio. Euro) um 4,8 % auf 765,6 Mio. Euro verringert.

Im Zuge der Zinswende legte der Nettoabsatz bei verzinslichen Wertpapieren von 343,3 Mio. Euro im Vorjahr auf 1.066,9 Mio. Euro kräftig zu. Bei Investmentfonds und Aktien war der Nettoabsatz jeweils rückläufig. Dieser sank bei Investmentfonds von 371,4 Mio. Euro auf -154,2 Mio. Euro und bei Aktien von 89,7 Mio. Euro auf -147,1 Mio. Euro.

DARSTELLUNG UND ANALYSE DER LAGE

Ertragslage

Wie in den Vorjahren wurde das Jahresergebnis von verschiedenen gegenläufigen Effekten beeinflusst. Hervorzuheben ist, dass durch die Zinswende insbesondere das Zinsergebnis positiv beeinflusst wurde.

Der Bruttoertrag erhöhte sich insbesondere aufgrund eines erheblich verbesserten Zinsergebnisses um 165,7 Mio. Euro auf 878,7 Mio. Euro. Demzufolge ist das Ergebnis vor Bewertung per saldo trotz gestiegener Verwaltungsaufwendungen ebenfalls mehr als deutlich um 89,5 Mio. Euro auf 353,1 Mio. Euro gestiegen.

Das Ergebnis nach Bewertung erhöhte sich insbesondere aufgrund des stark verbesserten Bewertungsergebnisses der Wertpapiere der Liquiditätsreserve auf 349,0 Mio. Euro, welches sich damit im Vergleich zum Vorjahr (167,5 Mio. Euro) mehr als verdoppelt hat.

Das Ergebnis vor Steuern verbesserte sich um 79,2 Mio. Euro auf 201,4 Mio. Euro.

Das Ergebnis vor Steuern ohne Veränderung der Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB fiel dabei erheblich besser aus als ursprünglich geplant und erreichte damit den höchsten Wert in der Geschichte der Kreissparkasse Köln.

Der Jahresüberschuss erhöhte sich trotz eines gestiegenen Steueraufwands um 55,6 Mio. Euro auf 97,7 Mio. Euro.

Insgesamt konnte die Kreissparkasse Köln im abgelaufenen Geschäftsjahr ein sehr erfreuliches Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erzielen.

Ertragslage 2023
Mio. Euro
2022
Mio. Euro
Veränderung
Mio. Euro
Veränderung
%
Zinsergebnis (GuV 1 bis GuV 4) 679,0 507,3 171,7 33,8
+ Provisionsüberschuss (GuV 5 ./. GuV 6) 191,6 186,9 4,7 2,5
+ Nettoertrag des Handelsbestands (GuV 7) 0,0 0,0 0,0 0,0
+ Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen (GuV 8 ./. GuV 12) 8,1 18,8 -10,7 -56,9
= Bruttoertrag 878,7 713,0 165,7 23,2
./. Verwaltungsaufwendungen (GuV 10 und GuV 11) 525,6 449,4 76,2 17,0
= Ergebnis vor Bewertung 353,1 263,6 89,5 34,0
./. Bewertungsergebnis (GuV 13/14, GuV 15/16) 4,1 96,1 92,0 95,7
= Ergebnis nach Bewertung 349,0 167,5 181,5 >100,0
./. Aufwendungen aus Verlustübernahme (GuV 17) 0,0 1,8 -1,8 -100,0
./. Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken (GuV 18) 147,6 43,5 104,1 >100,0
+ Außerordentliches Ergebnis (GuV 22) 0,0 0,0 0,0 0,0
= Ergebnis vor Steuern 201,4 122,2 79,2 64,8
./. Steueraufwand (GuV 23 und GuV 24) 103,7 80,1 23,6 29,5
= Jahresüberschuss 97,7 42,1 55,6 >100,0

Das Zinsergebnis (einschließlich der GuV-Posten 3 und 4) erhöhte sich deutlich um 171,7 Mio. Euro auf 679,0 Mio. Euro.

Der hierin enthaltene Zinsüberschuss (Saldo der GuV-Posten 1 und 2) stieg merklich um 178,0 Mio. Euro auf 657,3 Mio. Euro. Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung war die deutliche Verbesserung des laufenden Zinsergebnisses aus Derivaten zur Zinsbuchsteuerung, die in Vorjahren als Absicherung gegen Zinsanstiege abgeschlossen wurden.

Anfang des Berichtsjahres wurde die Zinszahlungsstruktur des Zinsbuchs aufgrund des Rückgangs im Darlehensneugeschäft angepasst, um diese wieder an den Zielkorridor anzugleichen. Aus der damit verbundenen vorzeitigen Schließung von Zinsswapgeschäften zur Zinsbuchsteuerung resultierten Erträge aus Close-out-Zahlungen in Höhe von 12,9 Mio. Euro (Vorjahr: 99,0 Mio. Euro).

Die laufenden Erträge (GuV-Posten 3) verringerten sich im Wesentlichen aufgrund gesunkener laufender Erträge aus Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen um 3,2 Mio. Euro auf 16,2 Mio. Euro. Die Erträge aus Gewinnabführungen (GuV-Posten 4) lagen mit 5,5 Mio. Euro ebenfalls unter dem Vorjahreswert (8,6 Mio. Euro).

Insgesamt lag das Zinsergebnis aus dem operativen Geschäft mehr als deutlich über dem Planwert.

Mit einem Anteil von 77,3 % am Bruttoertrag (Vorjahr: 71,2 %) bleibt das Zinsergebnis weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle der Kreissparkasse Köln.

Der Provisionsüberschuss (GuV-Posten 5 und 6) erhöhte sich moderat um 4,7 Mio. Euro auf 191,6 Mio. Euro, wobei sich der Anstieg auf verschiedene Bereiche verteilte. Höhere Provisionserträge konnten hierbei insbesondere im Giro- und Zahlungsverkehr, im Kartengeschäft oder auch bei der Vermittlung von Bausparverträgen erzielt werden, während die Erträge aus der Vermittlung im Versicherungsgeschäft weiterhin rückläufig waren. Das Provisionsergebnis fiel insgesamt leicht besser aus als geplant. Damit macht der Provisionsüberschuss 21,8 % des Bruttoertrags aus (Vorjahr: 26,2 %).

Aus dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen (GuV-Posten 8 abzüglich GuV-Posten 12) wird ein Nettoertrag in Höhe von 8,1 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: 18,8 Mio. Euro). Die Abnahme des Nettoertrags beruhte auf einer Vielzahl - teils gegenläufiger - Effekte. Hervorzuheben ist die Zustiftung der Bildungs-Stiftung der Sparkasse in Höhe von 10,0 Mio. Euro.

Verwaltungsaufwendungen 2023
Mio. Euro
2022
Mio. Euro
Veränderung
Mio. Euro
Veränderung
%
Personalaufwand (GuV 10a) 306,5 264,2 42,3 16,0
+ Andere Verwaltungsaufwendungen (GuV 10b) 203,1 172,1 31,0 18,0
= Allgemeine Verwaltungsaufwendungen (GuV 10) 509,6 436,3 73,3 16,8
+ Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen (GuV 11) 16,0 13,1 2,9 22,1
= Gesamt 525,6 449,4 76,2 17,0

Die Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 76,2 Mio. Euro auf 525,6 Mio. Euro. Hierbei wiesen sowohl die Personal- als auch die Sachaufwendungen einen deutlichen Anstieg auf.

Die Personalaufwendungen sind dabei um 42,3 Mio. Euro auf 306,5 Mio. Euro gestiegen. Die Zunahme entfiel mit knapp einem Drittel auf den ordentlichen und mit gut zwei Drittel auf den neutralen Personalaufwand. Der Anstieg bei den ordentlichen Personalaufwendungen resultierte im Wesentlichen aus den Tariferhöhungen sowie einer gezielten bedarfsorientierten Einstellung externen Personals und fiel dabei aber leicht günstiger aus als geplant. Die neutralen Personalaufwendungen lagen insgesamt deutlich über ihrem Budgetwert. Ursächlich war insbesondere die Bildung einer Rückstellung für eine einmalige Sondergratifikation, mit der die Sparkasse ihre Beschäftigten an dem außergewöhnlichen GuV-Ergebnis in Höhe von einem zusätzlichen Monatsgehalt teilhaben lässt.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 31,0 Mio. Euro auf 203,1 Mio. Euro und lagen damit moderat unter dem Planwert. Ausschlaggebend für den Anstieg des Sachaufwands waren insbesondere höhere Aufwendungen für Dienstleitungen Dritter im Zusammenhang mit verschiedenen Projekten, die schwerpunktmäßig der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen dienten. Daneben sind auch gestiegene IT-Kosten und Pflichtbeiträge zu nennen.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen (GuV-Posten 11) beliefen sich auf 16,0 Mio. Euro (Vorjahr: 13,1 Mio. Euro). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer außerplanmäßigen Abschreibung auf eine nicht sparkassenbetrieblich genutzte Immobilie.

Die Relation der Verwaltungsaufwendungen (GuV-Posten 10 und 11) zum Bruttoertrag verbesserte sich aufgrund des überproportionalen Anstiegs des Bruttoertrags auf 59,8 % (Vorjahr: 63,0 %).

Bei der Bewertung und Bilanzierung der Eigenanlagen wurde besonderes Augenmerk auf die Bewertungsgrundlage gelegt. Infolge des Fehlens aktiver Märkte erfolgte die Bewertung für einen geringen Teil der Eigenanlagen auf Basis theoretischer Preise, denen interne bzw. externe Bewertungsmodelle zugrunde liegen. Die unternehmensindividuelle Festsetzung wesentlicher Bewertungsparameter ist hierbei mit Ermessensentscheidungen verbunden. Trotz sachgerechter Ermessensausübung kann dies im Vergleich mit aktiven Märkten zu deutlich höheren Schätzunsicherheiten führen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung der Wertpapierbestände ist im Anhang zum Jahresabschluss ausführlich dargestellt.

Bewertungsergebnis 2023
Mio. Euro
2022
Mio. Euro
Veränderung
Mio. Euro
Veränderung
%
Bewertungsergebnis Kredite und Wertpapiere der Liquiditätsreserve (GuV 13) 7,9 94,9 -87,0 -91,7
+ Sonstiges Bewertungsergebnis (GuV 16; Vorjahr: GuV 15) -3,8 1,2 -5,0 < -100,0
= Gesamt 4,1 96,1 -92,0 -95,7

Insgesamt wird ein negatives Bewertungsergebnis in Höhe von 4,1 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: negatives Bewertungsergebnis in Höhe von 96,1 Mio. Euro).

Aus der Bewertung im Kreditgeschäft und der Wertpapiere der Liquiditätsreserve ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt ein negatives Bewertungsergebnis (GuV-Posten 13) in Höhe von 7,9 Mio. Euro (Vorjahr: negatives Bewertungsergebnis in Höhe von 94,9 Mio. Euro). In Bezug auf eingetretene Risiken aus Forderungen im Kreditgeschäft wurde als Konsequenz des herausfordernden konjunkturellen Umfelds ein negatives Bewertungsergebnis ausgewiesen, nach einem leicht positiven Bewertungsergebnis im Vorjahr. Mit Blick auf die vorherrschende konjunkturelle Lage und deren mögliche Auswirkungen auf die Kreditrisiken hat die Sparkasse aus kaufmännischer Vorsicht auf eine nach dem Ergebnis der Berechnungen mögliche Teilauflösung der Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 17,6 Mio. Euro verzichtet und insgesamt den zum 31.12.2022 ermittelten höheren Wertansatz beibehalten. Mithin fiel das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft - auch dank eines aktiven Risikomanagements - moderat günstiger aus als budgetiert. Zusätzlich wurde den zuvor skizzierten Risiken mit einer Dotierung der Vorsorgereserven nach 340f HGB Rechnung getragen, womit auch eine Stärkung des aufsichtsrechtlichen Ergänzungskapitals einhergeht.

Das Bewertungsergebnis bei den Wertpapieren der Liquiditätsreserve hat sich gegenüber dem Vorjahr noch deutlicher verbessert als erwartet, sodass nach einem negativen Bewertungsergebnis im Vorjahr im Berichtsjahr ein positives Bewertungsergebnis ausgewiesen wird. Ausschlaggebend waren hierbei insbesondere zinsinduzierte Zuschreibungen auf die Rentenbestände sowie Wertaufholungen aus der Verkürzung von deren Restlaufzeit.

Das sonstige Bewertungsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert und lag damit über den Planwerten. Im Berichtsjahr wurde mit 3,8 Mio. Euro ein positives Bewertungsergebnis (GuV-Posten 16) nach einem negativen Ergebnis in Höhe von 1,2 Mio. Euro im Vorjahr (GuV-Posten 15) erzielt. Dieses wurde vornehmlich durch die Veräußerung einer Beteiligung erzielt.

Aufwendungen aus Verlustübernahme (GuV-Posten 17) sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht angefallen (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro).

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB wurde auch mit Blick auf die weiterhin beträchtlichen gesamtwirtschaftlichen Risiken zur weiteren Stärkung des aufsichtsrechtlichen Kernkapitals mit 147,6 Mio. Euro dotiert (Vorjahr: 43,5 Mio. Euro). Von der Möglichkeit einer Auflösung des Sonderpostens gemäß § 340e Abs. 4 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.

Im Geschäftsjahr belief sich der Steueraufwand (GuV-Posten 23 und 24) auf 103,7 Mio. Euro (Vorjahr: 80,1 Mio. Euro). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag (GuV-Posten 23) erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund des verbesserten Vorsteuerergebnisses um 22,8 Mio. Euro auf 101,7 Mio. Euro. Im GuV-Posten 23 sind per saldo Steuererträge für Vorjahre in Höhe von rund 8 Tsd. Euro enthalten. Die sonstigen Steuern (GuV-Posten 24) betrugen 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro).

Nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes entscheidet der Zweckverband für die Kreissparkasse Köln auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses von 97,7 Mio. Euro nach Abzug der Ausschüttungssperre in Höhe von 8,6 Tsd. Euro.

Das gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG zu ermittelnde Verhältnis von Jahresüberschuss und Bilanzsumme zum 31.12.2023 beträgt 0,33 %.

Vermögens- und Finanzlage

Die Sicherheitsrücklage beträgt 1.774,7 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Bilanzgewinn von 97,7 Mio. Euro erzielt. Darüber hinaus wird der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB mit 770,2 Mio. Euro ausgewiesen. Hiervon entfallen 1,6 Mio. Euro auf den Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB sowie 70,2 Mio.

Euro auf die Vorsorge für die Risiken einer Inanspruchnahme im Zusammenhang mit den indirekten Verpflichtungen gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt. Weitergehende Erläuterungen sind im Anhang zum Jahresabschluss bzw. im Risiko- und Chancenbericht im Abschnitt "Sonstige Risiken" enthalten. Ergänzend verfügt die Sparkasse über weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile.

Die individuellen aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen wurden von der Sparkasse sowohl im Jahresverlauf als auch per 31.12.2023 deutlich übererfüllt. Die harte Kernkapitalquote wie auch die Kernkapitalquote betragen jeweils 14,88 % (Vorjahr: 14,96 %), die Gesamtkapitalquote 17,63 % (Vorjahr: 17,83 %). Sowohl die Kern- als auch die Gesamtkapitalquote lagen somit oberhalb der Planwerte.

Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) gemäß Artikel 429 CRR (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) betrug zum Bilanzstichtag 7,56 % (Vorjahr: 7,14 %) und lag damit deutlich über der aufsichtlichen Mindestanforderung und dem Planwert.

Die größten Einzelpositionen auf der Aktivseite der Bilanz stellen mit 79 % die Forderungen an Kunden, mit 8 % die Forderungen an Kreditinstitute sowie mit 8 % die Eigenanlagen dar. Auf der Passivseite der Bilanz dominieren mit 75 % die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, mit 9 % die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie mit 3 % die verbrieften Verbindlichkeiten.

Für die spezifischen Risiken der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten ist angemessen Vorsorge getroffen. Den Risiken im Kreditgeschäft wird durch entsprechende Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip. Die übrigen Vermögensgegenstände wurden vorsichtig bewertet.

Die Zahlungsbereitschaft der Kreissparkasse Köln war jederzeit gewährleistet. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten.

Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil.

Weitergehende Erläuterungen zur Steuerung von Liquiditätsrisiken und zur Einhaltung der kurzfristigen Liquiditätsdeckungsquote (LCR) sowie zur strukturellen Liquiditätsquote (NSFR) enthält der Risiko- und Chancenbericht.

Personal- und Sozialbereich

Ende 2023 beschäftigte die Kreissparkasse Köln 3.292 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese setzten sich aus 1.623 Vollzeit- und 1.437 Teilzeitkräften sowie aus 232 Auszubildenden zusammen. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten (ohne Auszubildende) beträgt 23,4 Jahre und das Durchschnittsalter 46,1 Jahre. 38 % der bankspezifisch Beschäftigten weisen mit einem Hochschul-, Fachhochschul-, Lehrinstituts- oder einem Abschluss zum Sparkassenbetriebswirt eine höhere Qualifizierung auf.

Förderengagement

Unter dem Motto "In der Region - für die Region" ist die Kreissparkasse Köln bestrebt, alle Bürger an ihrem wirtschaftlichen Erfolg teilhaben zu lassen.

Durch die Fusion mit der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen hat sich die Stiftungsfamilie der Kreissparkasse Köln um die Kulturstiftung Radevormwald-Hückeswagen und die Sport- und Sozialstiftung Radevormwald-Hückeswagen vergrößert.

Das Engagement der Sparkasse ist hierbei breitgefächert. Die Kreissparkasse Köln ist beispielsweise Träger von insgesamt sechszehn Stiftungen. Deren Tätigkeit deckt das gesamte Spektrum gemeinnütziger Förderzwecke in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Jugendförderung, Natur- und Umweltschutz sowie Sport ab.

Im Geschäftsjahr 2023 konnten insgesamt 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: 3,4 Mio. Euro) für gemeinnützige Projekte zur Verfügung gestellt werden. Die finanziellen Zuwendungen aus eigenen Mitteln, dem PS-Zweckertrag und Ausschüttungen der Stiftungen flossen in soziale, kulturelle und bildungsorientierte Projekte wie auch in umweltbezogene Maßnahmen und Sportaktivitäten bis hin zur Unterstützung von Aufgaben wie der Schuldnerberatung.

Darüber hinaus hat die Sparkasse eine Zustiftung bei der Bildungs-Stiftung in Höhe von 10,0 Mio. Euro getätigt.

RISIKO- UND CHANCENBERICHT

RISIKOMANAGEMENT

Grundlagen

Die geschäftspolitischen Entscheidungen der Sparkasse orientieren sich an der laufenden Beurteilung des Verhältnisses von erzielbarer Rendite und einzugehenden Risiken unter konsequenter Sicherung der Risikotragfähigkeit. Daher sind die Identifikation und die exakte Messung aller wesentlichen Risiken Grundlagen ihres Risikomanagementsystems. Die Methoden zur Steuerung der Gesamtrisiken entsprechen dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt der Geschäfte. Beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems legt die Kreissparkasse Köln die gesetzlichen Anforderungen zugrunde. Insbesondere werden die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten (MaRisk) beachtet.

Die Sparkasse steuert die Risiken auf der Grundlage einer mit der Geschäftsstrategie und den daraus resultierenden Risiken konsistenten Risikostrategie. Die Risikostrategie beschreibt die Ziele der Sparkasse im Rahmen des Risikomanagements und die Strukturen, die sie zu diesem Zweck implementiert hat. Für die wesentlichen ökonomischen Risikoarten hat der Vorstand darüber hinaus individuelle Teilstrategien in Kraft gesetzt. Das Strategiesystem aus Geschäfts- und Risikostrategie sowie Teilstrategien je Risikoart wird jährlich vom Vorstand überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Risikostrategien werden mit dem Risikoausschuss des Verwaltungsrates erörtert.

Als wesentliche Risiken hat die Sparkasse die Risikoarten Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken sowie Kosten- und Ertragsrisiken identifiziert. Diesen Risikoarten wird im Rahmen der Risikosteuerung besondere Bedeutung beigemessen, da sie die Vermögenslage (inklusive Kapitalausstattung), die Ertragslage oder die Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen können. Das Gesamtrisikoprofil wird turnusmäßig im Rahmen der jährlichen Risikoinventur überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Die wesentlichen Risikoarten werden innerhalb der Steuerung in der Perspektive berücksichtigt, in der sie eine relevante Auswirkung haben. Es wird zwischen ökonomischen Risiken und Risiken der normativen Perspektive unterschieden. In der ökonomischen Perspektive werden die Vermögenswirkungen der Risiken untersucht und in einem Limitsystem gesteuert. Dementsprechend werden in der ökonomischen Perspektive Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken betrachtet und mit Risikodeckungspotenzial unterlegt. Die normative Perspektive baut auf der Kapitalplanung auf und betrachtet die Auswirkungen der Risiken auf die Ertragslage und insbesondere das regulatorische Eigenkapital. Hier werden auch Kosten- und Ertragsrisiken berücksichtigt. Einige nicht wesentliche Risiken können weder in der ökonomischen noch in der normativen Perspektive auf geeignete Weise quantitativ abgebildet werden. Sie werden als sonstige Risiken durch geeignete Prozesse begrenzt und gesteuert. Die Verfahren der Risikotragfähigkeitsbetrachtung in den beiden Perspektiven werden im Risikotragfähigkeitskonzept beschrieben. Hier wird auch der auf die Risikotragfähigkeit bezogene Risikoappetit der Sparkasse definiert. Darüber hinaus enthalten die Teilstrategien risikoartenspezifische Festlegungen des Risikoappetits.

Risikokonzentrationen sollen so weit wie möglich vermieden bzw. verringert werden. Im Bereich der Adressenrisiken werden bestehende Konzentrationen in Form von individuellen Großengagements mit Hilfe von Engagementstrategien gesteuert. Branchenkonzentrationen werden untersucht und überwacht. Risikokonzentrationen im Bereich der Eigenanlagen werden durch gezielte Diversifikationsstrategien hinsichtlich der Emittentenauswahl begrenzt. Zur Minimierung möglicher Konzentrationen im Bereich des Zinsrisikos wird eine gleichmäßige Ablaufstruktur angestrebt.

Darüber hinaus werden Intra-Risikokonzentrationen, soweit möglich und sinnvoll, im Rahmen der Risikomessung berücksichtigt. So werden beispielsweise im Rahmen des Adressenrisikomodells Credit Portfolio View (CPV) Risikokonzentrationen aus Branchen- und Größenkonzentrationen abgebildet.

Organisation

Die Verantwortung für ein funktionsfähiges und ordnungsgemäßes Risikomanagementsystem trägt der Gesamtvorstand, von dem alle wesentlichen Beschlüsse im Rahmen des Risikomanagements getroffen werden. Unterstützt wird die Geschäftsleitung in allen risikopolitischen Fragen durch die Risikocontrolling-Funktion, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken zuständig ist. Ihre Leitung liegt bei der für das Risikocontrolling zuständigen Vorstandsdezernentin. Die Risikocontrolling-Funktion ist aufbauorganisatorisch bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung von den Bereichen getrennt, die für die Initiierung bzw. den Abschluss von Geschäften zuständig sind.

Der Vorstand informiert den Verwaltungsrat regelmäßig über die Risikosituation der Sparkasse, wobei die detaillierte Berichterstattung an den vom Verwaltungsrat gebildeten Risikoausschuss gerichtet ist. Der Vorsitzende des Risikoausschusses informiert anschließend den gesamten Verwaltungsrat.

Maßnahmenvorschläge zur Steuerung bestimmter Risikoarten werden dem Vorstand auch durch zu seiner Unterstützung eingesetzte Ausschüsse vorgelegt. Dabei befassen sich der Bilanzstrukturausschuss mit der Risikotragfähigkeit, der Vermögensallokation sowie der Marktpreisrisiko-, Zinsrisiko- und Liquiditätsrisikosteuerung, das Kreditkomitee mit der Adressenrisikosteuerung, der OpRisk-Ausschuss, aber auch das Compliance-Komitee sowie das Forum Informationssicherheit mit der Steuerung von operationellen Risiken. In den Ausschüssen sind jeweils Markt- und Überwachungsbereiche vertreten.

Im Hinblick auf das Risikomanagement achtet die Sparkasse auf eine quantitativ und qualitativ geeignete Personalausstattung. Zur Sicherstellung einer angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme und zur Verhinderung negativer Risikoanreize innerhalb dieser hat der Vorstand einen Vergütungsbeauftragten bestellt sowie einen Vergütungskontrollausschuss eingerichtet.

Die Kreissparkasse Köln hält die für ihre Geschäftsaktivitäten notwendige technisch-organisatorische Ausstattung vor und trifft Vorkehrungen gegen den Ausfall von Hardware, Software und Netzwerken sowie zur Datensicherung. Vor dem Einsatz neuer Systeme oder nach wesentlichen Veränderungen werden umfangreiche fachliche und technische Tests sowie ein Programmeinsatz- und -freigabeverfahren durchgeführt.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten sind in einem Neu-Produkt-Prozess festgelegt.

Für alle zeitkritischen Aktivitäten und Prozesse werden bei der Kreissparkasse Köln Notfallkonzepte erarbeitet und in einem Notfallhandbuch dokumentiert. Die Wirksamkeit und Angemessenheit wird durch regelmäßige Notfallübungen bzw. -tests überprüft.

Die Interne Revision bewertet im Rahmen von System- und Funktionsprüfungen die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.

RISIKOTRAGFÄHIGKEIT

Bestimmung der Risikotragfähigkeit

Die Kreissparkasse Köln hat ein Risikotragfähigkeitskonzept verabschiedet, das durch Gegenüberstellung von Risiken und Risikodeckungspotenzial die laufende Risikotragfähigkeit sichert. Gemäß dem Leitfaden "Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung ("ICAAP") - Neuausrichtung" von Deutscher Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden zwei Sichtweisen zur Begrenzung und Steuerung der Risiken berücksichtigt: die normative Perspektive, die auf der Kapitalplanung aufbaut, und die ökonomische Perspektive, die auf einer barwertigen Betrachtung beruht.

In der normativen Perspektive, welcher der Fortführungsgedanke zugrunde liegt, wird hauptsächlich die Entwicklung der Eigenmittel im Rahmen der jährlichen Mittelfristplanung für ein Planszenario bzw. unter Berücksichtigung adverser Szenarien untersucht. Diese Entwicklung wird den aufsichtlichen Kapitalanforderungen, insbesondere der Kernkapitalanforderung und der SREP-Gesamtkapitalanforderung, gegenübergestellt.

Im Planszenario erwartet die Aufsicht die Einhaltung aller aufsichtlichen Kapitalanforderungen/Zielgrößen wie Kernkapitalanforderung, SREP-Gesamtkapitalanforderung, kombinierte Pufferanforderung, MREL-Quote und Eigenmittelzielkennziffer sowie die Erfüllung sämtlicher Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise Höchstverschuldungsquote und Großkreditgrenzen. Für mögliche adverse Entwicklungen, die von den geplanten Erwartungen abweichen, haben die Institute sicherzustellen, dass mindestens die SREP-Gesamtkapitalanforderung eingehalten wird.

Damit ist das Risiko in der normativen Perspektive zunächst das potenzielle Unterschreiten der entsprechenden Mindestanforderungen. Als Risiko einer adversen Entwicklung wird darüber hinaus die Verringerung der entsprechenden Kennziffern gegenüber dem Planszenario bezeichnet. Die Sparkasse betrachtet diese Szenarien in einer Fünf-Jahres-Sicht.

Das einsetzbare Risikodeckungspotenzial besteht je nach Sichtweise (Planszenario oder adverses Szenario) aus den freien Eigenmitteln (inklusive der Vorsorgereserven nach § 340f HGB, die im Rahmen des ICAAP - Internal Capital Adequacy Assessment Process - als verlustabsorbierend angenommen werden) sowie aus den Gewinnzuführungen. Als Ausdruck des Risikoappetits werden über die Mindestanforderungen hinausgehend zur Beurteilung der Risikosituation und der Risikotragfähigkeit die im Sanierungsplan festgelegten Frühwarngrenzen für das laufende Geschäftsjahr betrachtet. Die Mindestquote für das Kernkapital beträgt dabei 12 % und die Mindestquote für das Gesamtkapital 14 %. Diese Quoten werden mindestens jährlich im Zusammenhang mit der Aktualisierung des Sanierungsplans überprüft.

Die betrachteten adversen Szenarien spiegeln zwei mögliche Pfade für die konjunkturelle Entwicklung wider. Hierbei findet eine Verdichtung der möglichen Risikobelastung über mehrere wesentliche Risikoarten statt. Die adversen Szenarien werden mindestens einmal jährlich hinsichtlich ihrer Angemessenheit, insbesondere bezüglich ihrer Anzahl und Parametrisierung, untersucht. Dabei wird vor allem darauf geachtet, dass das Szenario "Schwerer konjunktureller Abschwung" als Stresstest nach AT 4.3.3 MaRisk konzipiert ist und einen spürbaren Einfluss auf Kapitalausstattung und Kapitalplanung aufweist.

Neben der jährlichen Betrachtung der normativen Perspektive im Planungsprozess wird quartalsweise zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit eine vereinfachte Fortschreibung der Szenarien für den aktuellen Stichtag im Rahmen einer mehrjährigen GuV-Betrachtung untersucht. Bei einer deutlich negativen Abweichung von den im Planungsprozess ermittelten Werten wird im Rahmen einer anlassbezogenen Analyse der normativen Perspektive auch die Wirkung auf die Eigenkapitalquoten untersucht, um eine laufende Einhaltung der Risikotragfähigkeit zu gewährleisten.

Die ökonomische Perspektive dient der langfristigen Sicherung der Substanz der Kreissparkasse Köln und trägt dem Gedanken des Gläubigerschutzes Rechnung. Es handelt sich dabei um eine barwertige Risikotragfähigkeitsbetrachtung, welche auch solche Bestandteile umfasst, die in der Rechnungslegung und in den aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen nicht oder nicht angemessen abgebildet werden. Als Risiko werden mögliche negative Veränderungen des Bestandsbarwerts betrachtet, wobei die Risiken konsistent zur Definition des Risikodeckungspotenzials barwertig auf einem Konfidenzniveau von 99,9 % und für eine Haltedauer von einem Jahr gemessen werden.

Basis für das einsetzbare Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive ist das Bestandsvermögen der Sparkasse. Als Ausdruck des Risikoappetits wird nur ein Teil davon eingesetzt. Dieser Anteil liegt am Berichtsstichtag bei 60 % (Vorjahr: 60 %) und wird mindestens jährlich überprüft. Die Risikolimite sind relativ zum Risikodeckungspotenzial festgelegt, sodass sie sich automatisch an die aktuelle Risikotragfähigkeit der Sparkasse anpassen.

Geschäfte dürfen von den operativen Bereichen nur im Rahmen der vorgegebenen Risikolimite getätigt werden. Deren Einhaltung wird monatlich überwacht. Eine Auslastung von 95 % oder mehr löst einen Prozess aus, der in einer Entscheidung über das weitere Vorgehen mündet. Bei Überschreitungen verfügt die Sparkasse über geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Risikotragfähigkeit.

Die beiden Steuerungskreise werden monatlich um Informationen zur GuV des laufenden Geschäftsjahres ergänzt. In der GuV-Betrachtung wird zum einen die Parametrisierung der adversen Szenarien an die Restlaufzeit des Geschäftsjahres angepasst, zum anderen werden die ökonomischen Risiken zu einem Konfidenzniveau von 95 % hinsichtlich ihrer GuV-Wirkung für das Restjahr ausgewertet.

Berichtssystem der Risikocontrolling-Funktion

Risikobericht nach MaRisk

Der Bereich Risikocontrolling erstellt quartalsweise einen umfassenden Risikobericht, der dem Gesamtvorstand zugeleitet und im Rahmen einer Vorstandssitzung erörtert wird.

Im Risikobericht wird die Risikosituation der Sparkasse dargestellt, umfassend analysiert und beurteilt. Insbesondere wird die Entwicklung der Risikotragfähigkeit erläutert und über die Limitauslastungen informiert. Bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit werden auch die Ergebnisse von auf Institutsebene durchgeführten Stresstests berücksichtigt. Darüber hinaus werden Frühwarnindikatoren zu den einzelnen Risikoarten untersucht.

Im Adressenrisikokapitel werden insbesondere die Entwicklung des Kreditportfolios (z.B. nach Kundengruppen, Branchen- und Größenklassenstruktur oder Risikoklassen), die Einhaltung bzw. Auslastung der Limitsysteme, die Entwicklung der Großkredite bedeutender Engagements und von Problemkrediten sowie die Geschäftsentwicklung im Kreditgeschäft dargestellt. Besondere Beachtung findet dabei die Darstellung möglicher Risikokonzentrationen. Neu aufgenommen wurden Analysen hinsichtlich der ESG-Risiken im Kreditportfolio mittels eines ESG-Scores. Darüber hinaus werden die Adressenrisiken aus Eigenanlagen untersucht.

Im Abschnitt über Marktpreisrisiken wird detailliert über die Risiko- und Ergebnisentwicklung der mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen, d.h. über die Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften und die Zinsrisiken im Anlagebuch, informiert. Zudem wird über die Einhaltung des Nachhaltigkeitsfilters bei Eigenanlagen berichtet.

Im Kapitel über Liquiditätsrisiken wird die Zusammensetzung des Liquiditätsdeckungspotenzials gezeigt. Daran schließen sich Analysen zur Entwicklung der Liquidity Coverage Ratio (LCR), der Net Stable Funding Ratio (NSFR) sowie Aussagen zur mittel- bis langfristigen Liquiditätsausstattung in Form einer Survival Period durch Gegenüberstellung der Liquiditätsablaufbilanz mit dem Liquiditätsdeckungspotenzial an. Ergänzend erfolgen Untersuchungen zur Auswirkung geeigneter Szenarien auf diese Kennziffern. Es werden qualitative Notfallindikatoren, die Struktur der Refinanzierung sowie belastete Wertpapiere und Asset Encumbrance dargestellt. Des Weiteren werden die barwertigen Refinanzierungsrisiken untersucht.

Im Berichtsteil über operationelle Risiken wird eine Übersicht und Analyse der eingetretenen Schäden gegeben. Ebenso erfolgt eine Berechnung des Risikos auf Basis des erweiterten OpRisk-Schätzungsverfahrens der S Rating und Risikosysteme GmbH (SR). Die Ergebnisse der Risikoinventur für operationelle Risiken werden einmal jährlich im ergänzenden Bericht über operationelle Risiken analysiert und erläutert.

In einem gesonderten Kapitel werden die wesentlichen Annahmen und Parameter der Risikoermittlung dargestellt und es wird gegebenenfalls über deren Änderungen berichtet.

Das abschließende Kapitel enthält die Ergebnisse und ausführliche methodische Beschreibungen umfangreicher Stresstests auf Risikoarten- und Gesamtinstitutsebene.

Einmal jährlich wird dieses Kapitel um die Ergebnisse der inversen qualitativen und ökonomischen Stresstests ergänzt. Hierbei erfolgt eine Überprüfung, unter welchen Umständen eine Gefahr für die Fortführung des Geschäftsmodells entstünde.

Bericht zur normativen Perspektive

Im jährlichen Bericht zur normativen Perspektive werden die adversen Szenarien und ihre Wirkungen auf die Sparkasse dargestellt. Darüber hinaus wird in einem normativen inversen Stresstest ermittelt, unter welchen Umständen aus einem Eigenkapitalverzehr eine Gefahr für die Fortführung des Geschäftsmodells entstünde.

Risikotragfähigkeitsbericht

Monatlich erstellt der Bereich Risikocontrolling einen Risikotragfähigkeitsbericht, der die aktuelle Risikotragfähigkeitsrechnung sowie die Limitauslastungen nach Risikoarten umfasst.

Bericht über die Asset-Allocation

Die Einhaltung der im Strategiesystem der Kreissparkasse Köln fixierten Volumenlimite zu unterschiedlichen Anlageklassen wird monatlich an den Bilanzstrukturausschuss und über diesen an den Vorstand berichtet.

Liquiditätsrisikobericht

Zur Überwachung und Analyse der Risiken anhand der Liquiditätsrisikostrategie wird im Bilanzstrukturausschuss monatlich der Liquiditätsrisikobericht vorgestellt. Hier werden die zentralen Kennziffern und Frühwarnindikatoren für die Liquiditätsrisikosteuerung aufbereitet: Entwicklung Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und strukturelle Liquiditätsquote (NSFR), Entwicklung und Struktur des Liquiditätsdeckungspotenzials, belastete Wertpapiere, Entwicklung der Survival Period sowie die aktuelle Refinanzierungsstruktur und Abweichungen von der geplanten Struktur.

Zinsbuchreport

Die Einhaltung der Strategievorgaben für Zinsrisiken im Anlagebuch stellt der Bereich Risikocontrolling im monatlichen Zinsbuchreport für den Bilanzstrukturausschuss dar. Hierzu wird u.a. die Cashflowstruktur analysiert und die Kennziffer im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Zinsschocks und des Frühwarnindikators aus dem "Rundschreiben 06/2019 (BA) - Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch" der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgezeigt. Ergänzend wird das Verhältnis der Barwertveränderung aus dem aufsichtsrechtlichen Zinsschock zu dem Gesamtrisikobetrag (CRR) beobachtet, welches von der Aufsicht als Kennziffer im SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) verwendet wird.

Tagesreport (Marktpreisrisiko)

Für die tägliche Berichterstattung über Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften und Beteiligungen erstellt der Bereich Risikocontrolling den mit dem Handel abgestimmten Tagesreport. Adressaten sind der Vorstand und die für Handel, Überwachung und Revision zuständigen Direktoren. Der Tagesreport umfasst neben den Risiken und Limitauslastungen auch die Handelsergebnisse sowie die Tages- und Buchwerte der Wertpapierbestände. Ebenso erfolgt die Darstellung eines Frühwarnindikators.

Tagesreport (Liquiditätsrisiko)

Im Report werden der aktuelle Wert der LCR und der Abstand zu der in der Liquiditätsrisikostrategie festgelegten Warngrenze dargestellt.

Bericht über eingetretene Schäden und die Ergebnisse der Risikoinventur

Der Bericht wird jährlich erstellt. In diesem wird über die eingetretenen Schäden, die berechneten zukünftigen Risiken und die Analyse der beobachteten Frühwarnindikatoren berichtet.

Des Weiteren werden die Ergebnisse der Risikoinventur für operationelle Risiken dargestellt. Bei der Risikoinventur handelt es sich um eine ergänzend zur Schadensfallanalyse auf Basis von Szenarioüberlegungen durchgeführte Identifizierung und Beurteilung operationeller Risiken. Auf der Grundlage von Interviews werden die Risiken durch Bewertung der Prozessqualität und Einschätzung von Verlustpotenzialen ermittelt.

Analysen zu Risikokonzentrationen im Kreditgeschäft und Depot A

Halbjährlich erfolgt eine Analyse über das Kreditportfolio auf Ebene der Kundengruppen, Regionen, Größenklassen, Branchen, Ratingarten und -noten. Zudem erfolgt eine jährliche Analyse zur Struktur der Wohnungsbaukredite. In einem jährlichen Bericht werden zudem Sicherheitenkonzentrationen insbesondere bei Immobiliensicherheiten analysiert und bewertet. Für das Depot A erfolgt eine jährliche Analyse der Adressenrisikokonzentrationen in den Eigenanlagen und für fremdgemanagte Anlagen.

Ad-hoc-Berichterstattung

Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden unverzüglich an die Geschäftsleitung, die jeweiligen Verantwortlichen und die Interne Revision weitergeleitet. Für alle wesentlichen ökonomischen Risiken sind risikoartenspezifische Entwicklungen definiert, die einen Ad-hoc-Bericht auslösen.

Validierungsberichte

Die Ergebnisse der Validierungsuntersuchungen von vergleichsweise komplexen Methoden und Verfahren zur Risikoquantifizierung werden in eigenen Berichten dargestellt. Die Sparkasse hat solche Verfahren bei der Ermittlung von Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationellen Risiken im Einsatz.

Risikomanagement der Risikoarten

Adressenrisiken

Das Eingehen von Adressenrisiken im Kunden- und Eigenanlagengeschäft ist zentraler Bestandteil der Geschäftstätigkeit der Sparkasse.

Adressenrisiken werden unterschieden in Adressenausfall- und Bonitätsrisiken. Dabei beinhaltet das Adressenausfallrisiko das Risiko eines Verlustes aufgrund des Ausfalls. Das Bonitätsrisiko spiegelt das Risiko von Verlusten aufgrund von Ratingverschlechterungen eines Geschäftspartners wider. Adressenrisiken umfassen neben dem klassischen Kreditausfallrisiko auch Emittenten- und Kontrahentenrisiken aus Handelsgeschäften.

Kernpunkt der Adressenrisikostrategie ist die Vermeidung von Risiken aus Größenkonzentrationen durch die Festlegung von Obergrenzen für Engagements von Gruppen verbundener Kunden sowie von ratingabhängigen Limiten für Kreditnehmer. Das Wachstum im breiten und diversifizierten Kreditgeschäft steht im Mittelpunkt der angestrebten Kreditportfolioentwicklung.

Der Einsatz von Ratingverfahren ist für die Sparkasse bei der Adressenrisikosteuerung grundlegend. Für Kunden der Sparkasse werden überwiegend auf internen Verfahren (Standard-, Immobiliengeschäfts- und KundenKompaktRating sowie KundenScoring) basierende Ratingnoten ermittelt. Sofern dies nicht möglich ist, werden ergänzend externe Ratings verwendet. Die Bonität von Emittenten und Kontrahenten wird anhand von Ratings externer Ratingagenturen beurteilt. Die Ratings werden auch in der Vertriebssteuerung, d.h. zur Vor- und Nachkalkulation, eingesetzt. Sie sind zudem Grundlage des Kompetenzsystems der Sparkasse.

Zur frühzeitigen Erkennung sich abzeichnender Risiken im Kreditgeschäft setzt die Sparkasse ein maschinelles Frühwarnsystem ein. Mit Hilfe von Frühwarnindikatoren aus Konto- und Systemdaten sowie weiteren qualitativen Merkmalen werden regelmäßig und strukturiert Engagements mit erhöhtem Risikopotenzial identifiziert. Ziel ist die rechtzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen und gegebenenfalls die Überleitung in die Intensiv- oder Sanierungsbetreuung.

Die Sparkasse besichert ihre Kreditengagements nach kreditwirtschaftlichen Kriterien. Der verbleibende Blankoanteil des Engagements ist Grundlage für die risikoorientierte Limitierung und wird im Kompetenzsystem sowie bei der Bepreisung berücksichtigt.

Zu seiner Unterstützung im Rahmen des Kreditrisikomanagements hat der Vorstand das Kreditkomitee installiert, das sich aus dem Markt- und dem Marktfolgevorstand, der Risikovorständin (gleichzeitig Leiterin der Risikocontrolling-Funktion) sowie leitenden Mitarbeitern aus den jeweiligen Fachbereichen zusammensetzt. Dieses Gremium erarbeitet Vorschläge zu individuellen Engagementstrategien, in denen die Adressenrisikostrategie der Kreissparkasse Köln konkretisiert wird.

Mit der Kreditdatenbank Risikomanagementsystem (RMS) werden im Bereich Risikocontrolling risikorelevante Informationen auf Kundenebene analysiert. Hierdurch verfügt die Sparkasse über eine hohe Transparenz der Struktur und Entwicklung des Kreditportfolios.

Zur Quantifizierung, Limitierung und Analyse der Adressenrisiken setzt die Sparkasse das Adressenrisikomodell CPV ein. CPV bewertet Kredit-, Kontrahenten- und Anteilseignerrisiken, bildet Wechselwirkungen und Diversifikationseffekte innerhalb des Portfolios ab und berücksichtigt Schwankungen der Sicherheitenverwertung. Es dient insbesondere der Identifizierung von Risikokonzentrationen.

Adressenrisiken im Kreditgeschäft und aus Beteiligungen

Schwerpunkt des originären Kreditgeschäfts zum Stichtag 31.12.2023 sind mit 52,6 % (Vorjahr: 53,2 %) des Gesamtvolumens die Ausleihungen an Unternehmen und Selbstständige sowie mit 38,4 % (Vorjahr: 38,6 %) die Kredite an Privatkunden.

PORTFOLIOSTRUKTUR KREDITGESCHÄFT (INKLUSIVE ZUSAGEN) 31.12.2023

Das Kundenkreditportfolio ist insgesamt gut diversifiziert. Zur Verbesserung der Größenklassenstruktur ist eine Obergrenze für das Volumen von Gruppen verbundener Kunden festgelegt. Für die wenigen über dieser Grenze liegenden Engagements liegen strukturell begründete Ausnahmen oder Einzelengagementstrategien vor, die vom Gesamtvorstand beschlossen wurden.

Innerhalb der gewerblichen Kunden haben die Branchen "freiberufliche, wissenschaftliche und sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen", "Wohnungsunternehmen" und "Grundstückswesen" mit zusammen 52,5 % einen wesentlichen Anteil am Portfolio der Sparkasse (Vorjahr: 53,3 %).

Die Ratingabdeckungsquote, bezogen auf das Kreditvolumen im originären Kundenkreditgeschäft, beträgt 98,5 % zum 31.12.2023 (Vorjahr: 98,3 %).

Die Ratingstruktur des Kreditportfolios hat sich im Laufe des Jahres 2023 verbessert. Bei der Ratinggliederung nach Gesamtkreditvolumen befinden sich 94,0 % (Vorjahr: 93,7 %) bezogen auf die Ratingkategorien 1 bis 17 zum 31.12.2023 in den Kategorien 1 bis 8 mit niedrigen Ausfallwahrscheinlichkeiten. In den mit hohen Ausfallwahrscheinlichkeiten verbundenen Ratingklassen 13 bis 17 ist der Anteil gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Das betreute Volumen in der Sanierung ist im Vergleich zum 31.12.2022 gesunken.

Im gesamten Jahresverlauf lag der Value-at-Risk innerhalb des jeweils vorgegebenen Limits.

Das Jahr 2023 war durch die anhaltende Kriegssituation in der Ukraine, das Inflationsumfeld und die wirtschaftliche Stagnation geprägt. Die damit verbundenen Herausforderungen bergen weiterhin ein erhebliches Risikopotenzial. Durch regelmäßige Auswertungen und Analysen der besonders durch die Krisen betroffenen Branchen sowie fortlaufende Analyse der Auslastung der Kontokorrent- und Dispositionskredite und laufende Beobachtung der Entwicklung von Zugeständnissen, insbesondere von Tilgungsaussetzungen, werden die Auswirkungen auf die Adressenrisiken analysiert und quantifiziert. In der Kundenbetreuung sollen Risiken frühzeitig erkannt und bei aufkommenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten Spezialisten für Intensivbetreuung und Sanierung eingebunden werden.

Bisher wurde noch keine signifikante Zunahme von Ausfällen beobachtet.

Erläuterungen zum Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft enthält der Abschnitt zur Ertragslage.

Die operative Steuerung der Beteiligungen erfolgt durch den Bereich Beteiligungen/Wagniskapital auf der Basis von Vorstandsbeschlüssen. Die Beteiligungen der Sparkasse werden nach ihren jeweiligen Beteiligungsmotiven klassifiziert. Neben den Beteiligungen zur Erfüllung von Sparkassenaufgaben geht die Sparkasse auch renditeorientierte Beteiligungen ein. Diese bedienen Kundenbedürfnisse und sollen durch eine angemessene Rendite unmittelbar zum Geschäftserfolg der Kreissparkasse Köln beitragen.

Die Risikomessung und -beurteilung von Adressenrisiken im Beteiligungsgeschäft erfolgt gemeinsam mit dem Kreditportfolio, wodurch Diversifikationseffekte berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wird das gebildete Gesamtportfolio auf Risikokonzentrationen untersucht.

Die Beteiligungen zur Erfüllung von Sparkassenaufgaben am Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG machen zusammen etwa 71,5 % des gesamten Beteiligungsportfolios auf Ebene der Institutsgruppe aus.

Der Bestand an renditeorientierten Beteiligungen per 31.12.2023 beträgt 84 Mio. Euro bei einem Gesamtlimit in Höhe von 160 Mio. Euro. Innerhalb der renditeorientierten Beteiligungen bestehen nach Beteiligungszweck unterteilte Einzellimite. Die für die einzelnen Segmente definierten Volumenlimite wurden eingehalten.

Adressenrisiken aus Wertpapieren und Forderungen an Kreditinstitute

Die von der Sparkasse gehaltenen Wertpapiere unterteilen sich in eigen- und fremdgemanagte Anlagen. Im Bereich der eigengemanagten Anlagen wird strategiegemäß nur in Papiere mit gutem Rating investiert.

Bei dem fremdgemanagten Teil der Eigenanlagen (Publikums- und Spezialfonds) wird auf eine breite Streuung der Portfolios und damit auf Risikodiversifizierung geachtet.

Die risikoorientierten Limite für Wertpapieremittenten und Kontrahenten werden laufend durch den Bereich Kreditsekretariat überwacht. Zur Begrenzung von Kontrahentenrisiken und zur Sicherung von Linien werden Collateralvereinbarungen mit zahlreichen Geschäftspartnern eingesetzt. Swapgeschäfte werden zum Teil über einen zentralen Kontrahenten (CCP - Central Counterparty) abgeschlossen.

Das Limit für ökonomische Risiken wurde im Jahresverlauf eingehalten.

Marktpreisrisiken

Marktpreisrisiken sind definiert als potenzielle Verluste, die sich aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussender Parameter an den Finanzmärkten ergeben können. Marktpreisrisiken umfassen damit neben den bei der Sparkasse dominierenden Zinsänderungsrisiken auch Spread-, Aktienkurs-, Immobilienpreis- und Währungsrisiken sowie Marktpreisrisiken von Beteiligungen und durch Volatilitätsveränderungen verursachte Änderungen von Optionspreisen. Rohwaren- und sonstige Preisrisiken geht die Kreissparkasse Köln derzeit nicht ein.

Zu seiner Unterstützung im Rahmen des Risikomanagements hat der Vorstand den Bilanzstrukturausschuss eingerichtet, dem die Risikovorständin (gleichzeitig Leiterin der Risikocontrolling-Funktion), der Handelsvorstand und sein Zweitdezernent sowie Vertreter der Zentralbereiche Institutionelle/Eigengeschäft (Treasury), Risikocontrolling und Regulatory Affairs sowie Unternehmensentwicklung und Finanzen angehören. Der Bilanzstrukturausschuss erarbeitet für den Vorstand Vorschläge zu Fragen der Risikotragfähigkeit, der Vermögensallokation und der Marktpreisrisiko-, Zinsrisiko- und Liquiditätsrisikosteuerung. Für die operative Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen ist der Zentralbereich Institutionelle/Eigengeschäft (Treasury) zuständig.

Zur Absicherung von Marktpreisrisiken werden neben bilanziellen Instrumenten auch Derivate eingesetzt.

Im Rahmen des Risikomanagements eingegangene Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen des § 254 HGB erfüllen, werden auch für bilanzielle Zwecke als Sicherungsbeziehung (Bewertungseinheit) behandelt. Hierbei handelt es sich zum einen um derivative Geschäfte, die Zins- und Währungsrisiken aus Aktivgeschäften absichern. Zum anderen werden Kundengeschäfte in Derivaten (Swaps und Caps/Floors) durch entsprechende Gegengeschäfte abgesichert. Ausführliche Erläuterungen zu Bewertungseinheiten sind im Anhang des Jahresabschlusses im Abschnitt "Sonstige Angaben - Angaben zu Bewertungseinheiten" enthalten.

Daneben werden Derivate (Swaps und Bund-Future-Geschäfte) im Rahmen der Zinsbuchsteuerung eingesetzt. Sie werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Zur Absicherung von Aktienkursrisiken können Future- und Optionsgeschäfte eingegangen werden.

Darüber hinaus werden Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen mit Kunden getätigt, die aufgrund der korrespondierenden Gegengeschäfte mit Kreditinstituten die Voraussetzung der besonderen Währungsdeckung erfüllen.

Das Volumen der zuvor beschriebenen derivativen Finanzinstrumente zum 31.12.2023 wird im Anhang des Jahresabschlusses im Abschnitt "Sonstige Angaben - Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten" näher erläutert.

Marktpreisrisiko aus Handelsgeschäften

Zur Messung der Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften verwendet die Sparkasse das Value-at-Risk-Modul und den Kovarianz-Manager der Software SimCorp Dimension. Als Datenquellen für Kurse, Renditen und Volatilitäten sowie die eigene Ermittlung von Risikoparametern (u.a. für Zins- und Spreadrisiken) nutzt die Sparkasse die Datenanbieter Refinitiv und Bloomberg.

Der Value-at-Risk wird auf Basis einer Datenhistorie von insgesamt 500 Handelstagen ermittelt, welche jeweils hälftig einen repräsentativen Krisenzeitraum und die aktuelle Markthistorie widerspiegeln. In der ökonomischen Perspektive erfolgt die Berechnung für die eigengemanagten Papiere unter vollständiger Berücksichtigung von Diversifikationseffekten. Dies gilt ebenso für die ermittelten Einzelrisiken für GuV-Betrachtungen und normative Perspektive, wohingegen die Addition konservativ ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten erfolgt. Ein Backtesting der Marktpreisrisikomessung für Handelsgeschäfte führt die Sparkasse regelmäßig durch.

Im Verlauf des Jahres 2023 lagen die Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften im Rahmen der festgelegten Limite.

Marktpreisrisiko im Handelsbuch

Die Kreissparkasse Köln weist Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang im Sinne des Art. 94 CRR auf. Im gesamten Verlauf des Jahres 2023 war das Handelsbuch ohne Bestand.

Marktpreisrisiko im Anlagebuch

Dem Anlagebuch werden die nicht dem Handelsbuch zugewiesenen Geschäfte zugeordnet. Es besteht aus einem eigengemanagten Teil, der der Liquiditätssteuerung dient, und fremdgemanagten Positionen in Publikums- und Spezialfonds.

Zur Fokussierung auf die Liquiditätssicherung wurden fremdgemanagte Anlagepositionen weitgehend abgebaut. Ausgenommen hiervon sind Positionen des Zielportfolios und Seedinvestments (Fondsinvestments zur Unterstützung der Akquisition von Verwahrstellenmandaten).

Das Wertpapierportfolio im Anlagebuch hat ein Volumen von etwa 2,2 Mrd. Euro (Vorjahr: 2,2 Mrd. Euro) und unterteilt sich in vier Segmente. Die Rentenposition besteht zu 99,4 % (Vorjahr: 99,4 %) aus Papieren mit guter bis sehr guter Bonität (Rating von AAA bzw. AA). Das Rentenportfolio der Liquiditätsreserve besteht im Wesentlichen aus Anleihen öffentlicher Emittenten bzw. staatsgarantierten Papieren sowie Pfandbriefen und Bankenanleihen.

Bei den Spezial- und Publikumsfonds handelt es sich mit Ausnahme eines Immobilienfonds um Wertpapierfonds, die ein gut diversifiziertes Portfolio aus Anleihen und Aktien sowie Aktien- und Zinsderivaten beinhalten.

Portfoliostruktur Anlagebuch (Beizulegende Zeitwerte) 31.12.2022
Mio. Euro
31.03.2023
Mio. Euro
30.06.2023
Mio. Euro
30.09.2023
Mio. Euro
31.12.2023
Mio. Euro
Renten zur Liquiditätssteuerung 2.014,9 2.292,4 2.461,5 2.454,2 2.206,2
Fonds des Zielportfolios 147,5 150,3 151,7 173,4 182,5
Seedinvestments 18,5 17,3 17,8 24,5 15,8
Abbauportfolio der Liquiditätsreserve 1,5 1,4 1,3 16,6 4,3
Gesamt 2.182,4 2.461,4 2.632,3 2.668,7 2.408,8

Im Jahresverlauf wurden die Rentenbestände zur Liquiditätssteuerung deutlich aufgestockt. Die Duration des Rentenportfolios sank im Vergleich zum Vorjahr und blieb damit auf niedrigem Niveau. Auch die Fonds im Zielportfolio stiegen durch Aufbau einer neuen Position. Die Anlagen in Seedinvestments schwankten auf niedrigem Niveau.

Das Jahr 2023 stand weiter unter dem Einfluss des russischen Angriffskriegs in der Ukraine. Dennoch sorgten sinkende Energiepreise und der einsetzende Inflationsrückgang für Rekordwerte an den Aktienbörsen. Nach den Leitzinserhöhungen der EZB im Jahresverlauf führten im letzten Quartal 2023 die sinkenden Inflationsraten zum Rückgang der Kapitalmarktzinsen in der Erwartung, die EZB könnte die Leitzinsen wieder senken.

Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieren des Anlagebuchs wird im Abschnitt zur Ertragslage erläutert.

Das Limit wurde über das gesamte Jahr 2023 eingehalten. Das relative Limit blieb konstant bei 32 % des Risikodeckungspotenzials.

Marktpreisrisiken aus Beteiligungen und Immobilien

Marktnahe Beteiligungen beinhalten neben ihrem Ausfallrisiko auch ein Marktpreisrisiko. Der für Beteiligungen mit Marktpreisrisiken ermittelte Value-at-Risk wird dem Limit für Marktpreisrisiken der Wertpapiere, Beteiligungen und Immobilien zugeordnet. Die Berechnung erfolgt hier über Parameter geeigneter Indizes.

Die aus den im Bereich Beteiligungen/Wagniskapital abgeschlossenen Mezzanine-Finanzierungen entstehenden Zinsänderungsrisiken fließen in die entsprechenden Risikoberechnungen ein.

Neben Immobilienanlagen in Fonds des Zielportfolios werden auch eine Immobilie, die über ein Tochterunternehmen der Sparkasse gehalten wird, und drei renditeorientierte Direktinvestments im Anlagebuch geführt. Für die beiden letztgenannten Bestände wird die Berechnung des Marktpreisrisikos ebenfalls über Parameter eines geeigneten Index abgebildet.

Zinsrisiko im Anlagebuch

Die Kreissparkasse Köln geht zum Erreichen ihrer Ertragsziele Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch ein. Zinsänderungen wirken zum einen auf den Zinsüberschuss (normative Perspektive), zum anderen auf den Barwert zinssensitiver Positionen (ökonomische Perspektive). Die Sparkasse setzt dementsprechend unterschiedliche Verfahren zur Risikomessung ein.

In der ökonomischen Perspektive werden die Cashflows der Kundenforderungen/Verbindlichkeiten zur Ermittlung des Value-at-Risk mit geeigneten Parametern abgezinst. Implizite Optionen aus Passivprodukten und aus Darlehenspositionen werden dabei mit statistischer Ausübung und szenarioabhängiger optionaler Ausübung als Cashflow-Korrektur berücksichtigt. Variable Produkte fließen mit Hilfe der Methode der gleitenden Durchschnitte ein. Grundlage der Mischungsverhältnisse sind Schätzungen über die Konditionenentwicklung und das Kundenverhalten (Produktnutzung) bei unterschiedlichen Zinsentwicklungen.

Zur Berechnung des Zinsüberschussrisikos für GuV-Betrachtungen als Ergänzung der normativen Perspektive werden das verzinsliche Ist-Geschäft sowie das geplante Neugeschäft monatlich abgegrenzt. Die Neugeschäftsannahmen werden entsprechend aus der strategischen Planung abgeleitet. Implizite Optionen aus Passiv- und Darlehensprodukten werden szenarioabhängig mit statistischer und optionaler Ausübung in der Prolongationsplanung berücksichtigt. Variable Produkte fließen mit Hilfe der Methode der gleitenden Durchschnitte ein. Hierbei wird das geschätzte Kundenverhalten szenarioabhängig in Volumenverschiebungen umgesetzt. Die Produktzinsanpassung erfolgt analog der geschätzten Konditionenentwicklung ebenfalls szenarioabhängig.

Darüber hinaus wird als Teil der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos auch die Gefahr eines Rückstellungsbedarfs im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs nach IDW RS BFA 3 berücksichtigt.

Im abgelaufenen Jahr bewegten sich die Risiken innerhalb des vorgegebenen Limits. Im Jahresverlauf betrug der relative Anteil am Risikodeckungspotenzial 26 %.

Ergänzend zur Risikoberechnung im Rahmen der ökonomischen Perspektive werden alle zinstragenden Kunden- und Eigengeschäfte zum Zinsbuch zusammengefasst und analysiert. Das Zinsbuch wird daraufhin untersucht, ob die Cashflowstruktur ausgeglichen ist und wie hoch der Barwertverlust bei den aufsichtlichen Zinsszenarien ist. Die Sparkasse hat im vergangenen Jahr ihre Zinsrisikoposition am mittleren des für das Zinsbuch in der Zinsrisikostrategie festgelegten Zielkorridors ausgerichtet. Der Korridor ist auf einen Anteil des Barwertverlusts am Kernkapital von 11 % bis 15 % festgelegt. Das Zielniveau liegt hierbei bei 13 % des Kernkapitals. Damit hat die Sparkasse ihre Zinsbuchposition auch bewusst unterhalb der Grenze des aufsichtlichen Frühwarnindikators für barwertige Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch gesteuert.

RISIKO BEIM AUFSICHTSRECHTLICHEN SCHOCK (+200 BP)

Risiko in % des Kernkapitals

Das Risiko aus der Simulation des standardisierten Zinsschocks gemäß Rundschreiben 06/2019 der BaFin (+200 bzw. -200 Basispunkte) lag im Jahr 2023 durchgehend unter der Grenze von 20 % der anrechenbaren Eigenmittel zur Identifizierung von Kreditinstituten mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko.

In Vorbereitung auf das Inkrafttreten eines neuen regulatorisch-technischen Standards der EBA zu aufsichtlichen Ausreißertests berechnet die Sparkasse den dort neu aufgeführten aufsichtsrechtlichen Schock für den Zinsüberschuss (supervisory outlier test on net interest income - SOT NII) seit August 2023. Die größte negative Veränderung des Zinsüberschusses im Szenario (ad hoc +200 bzw. ad hoc -200 Basispunkte) im Vergleich zum Ergebnis bei einer gleichbleibenden Zinsstruktur wird für die Ermittlung der Kennzahl ins Verhältnis zum Kernkapital (Tier 1) gesetzt. Zur Stabilisierung des Zinsüberschusses soll die Kennzahl auf niedrigem Niveau eingehalten werden. Seit Beginn der Durchführung des SOT NII wird diese Strategievorgabe erfüllt.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko kann in Zahlungsunfähigkeitsrisiko und Refinanzierungsrisiko unterschieden werden.

Dabei bezeichnet die Sparkasse mit Zahlungsunfähigkeitsrisiko die aktuelle oder zukünftige Gefahr, Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht und/oder in voller Höhe nachkommen zu können. Als Refinanzierungsrisiko wird die Gefahr höherer Refinanzierungskosten definiert. Dabei können sowohl negative Effekte aus geänderten Marktliquiditätsspreads als auch aus ungünstigen Entwicklungen des eigenen Credit-Spreads auftreten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass höhere Refinanzierungskosten durch ein Abweichen von der erwarteten Refinanzierungsstruktur entstehen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Der Risikoeintritt bei anderen Risikoarten kann immer auch Auswirkungen auf die Zahlungsströme der Sparkasse haben. Ein effektives Risikomanagement dieser anderen Risiken stellt somit stets eine Form des Liquiditätsrisikomanagements dar.

Für die Aufgaben des operativen Liquiditätsrisikomanagements ist der Zentralbereich Institutionelle/Eigengeschäft (Treasury) zuständig. Mit der Überwachung der eingerichteten Emittentenlimite zur Sicherstellung der Diversifikation der Vermögensanlage mit Fokus auf Liquidität und Sicherheit ist der Bereich Handels- und Treasury-Service betraut. Das Liquiditätspreisverrechnungssystem wird vom Bereich Gesamtbank-/Vertriebscontrolling verantwortet. Die Funktion des Liquiditätsrisikocontrollings wird durch den Bereich Risikocontrolling ausgeübt. Zu den Aufgaben des Liquiditätsrisikocontrollings zählt auch das Risikoreporting der Liquiditätsrisiken an den Vorstand.

Das primäre Ziel des Liquiditätsrisikomanagements ist die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Das operative Liquiditätsrisikomanagement umfasst die tägliche Liquiditätssteuerung, die Liquiditätsplanung, die Beobachtung der Refinanzierungskosten sowie die regelmäßige Überprüfung der Notfallmaßnahmen auf ihre Durchführbarkeit. Ziele sind die Schaffung einer guten Diversifikation in der Anlage und in der Refinanzierung, eine regelmäßige Beurteilung und permanente Erweiterung der Funding-Quellen, die Vereinbarung von Collateral-Verträgen mit wichtigen Derivatepartnern sowie die Investorenansprache.

Die Überwachung der Liquiditätsrisiken durch den Bereich Risikocontrolling hat u.a. das Ziel, sich abzeichnende Liquiditätsengpässe frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Das Liquiditätsdeckungspotenzial umfasst die vorhandenen Liquiditätsquellen, um die im Stressfall erforderliche Liquidität zu generieren und somit die Zahlungsfähigkeit der Bank aufrechterhalten zu können. Die Kreissparkasse Köln orientiert sich bei der Definition des Liquiditätsdeckungspotenzials u.a. am Zähler der Liquidity Coverage Ratio (LCR). Ein Liquiditätsengpass wird auf Basis der LCR, der NSFR und der Survival Period (SVP) definiert. Neu hinzugekommen ist im Jahr 2023 ein Indikator zur Überwachung der Refinanzierungsstruktur. Die "verfügbaren zentralbankfähigen unbelasteten Vermögenswerte" (vzuV) sind definiert als das Verhältnis der verfügbaren zentralbankfähigen unbelasteten Vermögenswerte zu der Summe aller Vermögenswerte der Kreissparkasse Köln. Es wurde ein Frühwarnsystem mit vorgelagerten Schwellenwerten installiert, um Liquiditätsprobleme frühzeitig zu erkennen.

Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn die LCR oder die NSFR den Sicherheitsabstand von 10 Prozentpunkten zur aufsichtlichen Mindestanforderung unterschreitet, die SVP unter 30 Tagen liegt oder der Anteil der verfügbaren zentralbankfähigen unbelasteten Vermögenswerte an der Summe aller Vermögenswerte unter 8,5 % fällt. Vorab ist jeweils ein Warnabstand definiert, der bei der LCR auch die untermonatliche Schwankung berücksichtigt. Damit gelten folgende Schwellenwerte:

Schwellenwerte Ausprägung
LCR ≥ Mindestanforderung + Warnabstand innerhalb des Risikoappetits (grün)
LCR < Mindestanforderung + Warnabstand Warnstufe (gelb)
LCR < Mindestanforderung + 10 Prozentpunkte Liquiditätsengpass (rot)
NSFR ≥ 120 % innerhalb des Risikoappetits (grün)
NSFR < 120 % Warnstufe (gelb)
NSFR < 110 % Liquiditätsengpass (rot)
SVP ≥ 60 Tage innerhalb des Risikoappetits (grün)
SVP < 60 Tage Warnstufe (gelb)
SVP < 30 Tage Liquiditätsengpass (rot)
vzuV ≥ 9,5% innerhalb des Risikoappetits (grün)
vzuV < 9,5% Warnstufe (gelb)
vzuV < 8,5% Liquiditätsengpass (rot)

Daneben beurteilen die Mitarbeiter der dispositiven Liquiditätssteuerung die Liquiditätslage anhand qualitativer Faktoren auf Basis ihrer Erfahrungswerte. Hierzu zählen eine allgemeine Zurückhaltung am Geldmarkt, reduzierte Angebotsvolumina am Geldmarkt, fehlende Kontrahenten, unerwartete größere Liquiditätsabflüsse vom Bundesbankkonto oder dem Konto der Girozentrale, starke Reduktion des Bundesbanksaldos sowie absehbare Probleme bei der Erfüllung der Mindestreserveverpflichtungen. Sollten einer oder mehrere dieser qualitativen Notfallindikatoren eine wesentliche Einschränkung bei der Beschaffung von Liquidität anzeigen, so entspricht dies der Warnstufe gelb. Bei besonderer Schwere entspricht dies der Warnstufe rot.

Im Falle des Eintritts einer Warnstufe erfolgt eine Kommunikation an den Bilanzstrukturausschuss und das Notfallkomitee nach ILAAP. Hier werden die Maßnahmen zur Abwendung eines möglichen Engpasses eingeleitet.

Für den Fall eines Liquiditätsengpasses wird eine Liquiditätsliste vorgehalten, d.h. eine nach Prioritäten gegliederte Aufstellung der aktuellen Liquidität sowie sämtlicher Maßnahmen, mit denen kurzfristig Liquidität beschafft werden kann. Damit wird im Falle einer Krisensituation die Reaktionszeit deutlich verkürzt.

Die LCR bewegte sich im Jahresverlauf 2023 zwischen 125 % und 165 % (Vorjahr: zwischen 136 % und 178 %) und damit durchgehend über dem Mindestwert und den Warngrenzen.

ENTWICKLUNG DER LCR

Die NSFR lag im Jahresverlauf zwischen 121,8 % und 128,9 % (Vorjahr: zwischen 127,8 % und 131,5 %) und somit über der Mindestquote von 100 %. Damit ist die strukturelle Liquidität über einen Zeitraum von einem Jahr gesichert.

ENTWICKLUNG DER NSFR

Die Survival Period, also der Zeitraum, in dem die Sparkasse unter Heranziehung des Liquiditätspotenzials über ausreichende Liquiditätsreserven verfügt, lag im Jahresverlauf zwischen 77 und 106 Tagen (Vorjahr: zwischen 100 und 112 Tagen) und damit durchgängig im Bereich des Risikoappetits.

Der neue Indikator der verfügbaren zentralbankfähigen unbelasteten Vermögenswerte bewegte sich ebenfalls durchgehend im Bereich des Risikoappetits.

Im Rahmen der Mittelfristplanung erstellt die Kreissparkasse Köln einen Refinanzierungsplan für die kommenden fünf Jahre unter Berücksichtigung der geplanten Geschäftstätigkeit und der erwarteten zukünftigen Marktsituation. Die Umsetzung der Refinanzierungsplanung stellt die mittel- und langfristige Zahlungsfähigkeit der Kreissparkasse Köln insbesondere auch unter adversen Szenarien sicher. Der Risikoappetit wird durch die Vorgaben des Refinanzierungsplans angemessen berücksichtigt.

Bei der Refinanzierungsplanung wird darüber hinaus berücksichtigt, dass die aufsichtlichen Anforderungen an die MREL-Quote (Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten) erfüllt werden, sodass genügend Eigenmittel und geeignete berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten vorgehalten werden, um bei einer Abwicklung das Instrument der Gläubigerbeteiligung (Bail-in) zur Verlusttragung und Rekapitalisierung einsetzen zu können.

Die Refinanzierungsstruktur der Sparkasse fußt auf drei Säulen: Kundeneinlagen als wichtigste Refinanzierungsquelle, die Ausgabe von Sparkassenbriefen und Inhaberschuldverschreibungen sowie ergänzend die Emission von Pfandbriefen. Neben diesen frei verfügbaren Refinanzierungsmitteln bestehen zudem Weiterleitungsmittel.

Der größte Teil der Refinanzierung (ohne Weiterleitungsmittel) entfällt auf Nichtbanken und hier insbesondere auf das kleinteilige und gut diversifizierte Privatkundengeschäft.

REFINANZIERUNGSSTRUKTUR NACH KUNDENGRUPPEN 31.12.2023

Insgesamt ist die Refinanzierungsstruktur der Kreissparkasse Köln hinsichtlich Produktklassen und Kundengruppen damit ausreichend diversifiziert.

Das Refinanzierungsrisiko wird barwertig über einen vereinfachten Ansatz des zentral bei der S Rating und Risikosysteme GmbH (SR) entwickelten Verfahrens gemessen und ist in die Limitierung der ökonomischen Perspektive integriert. Das Risiko bewegte sich innerhalb des festgelegten Limits auf nahezu gleichbleibendem Niveau. Der relative Anteil am Risikodeckungspotenzial für ökonomische Refinanzierungsrisiken wurde im Jahresverlauf nicht verändert und liegt zum Berichtsstichtag bei 12 %. In der normativen Perspektive werden innerhalb der adversen Szenarien u.a. Veränderungen der Refinanzierungsstruktur mit ihren finanziellen Folgen untersucht. Darüber hinaus werden die tatsächlichen Liquiditätskosten der Kreissparkasse Köln im Rahmen der individuellen Kundenkreditkalkulation angesetzt, indem pfandbrieffähige und nicht pfandbrieffähige Kreditanteile unterschieden werden. Das Marktliquiditätsrisiko wird durch Haircuts bzw. Spreadaufschläge bei der Berechnung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos und des Refinanzierungsrisikos berücksichtigt.

Die Werte der LCR, der NSFR, der SVP und der vzuV bewegten sich durchgängig im grünen Zielbereich. Auf Basis der Planzahlen und der Ergebnisse der Szenariobetrachtungen ist kein Handlungsbedarf für die Sparkasse zu erkennen. Die Refinanzierungsstruktur entspricht grundsätzlich der angestrebten Struktur. Die Liquiditätssituation der Sparkasse ist damit unverändert als gut zu beurteilen.

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken werden als die Gefahr von Schäden definiert, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Hierzu zählen auch rechtliche Risiken aus vertraglichen Vereinbarungen oder rechtlichen Rahmenbedingungen. Reputationsrisiken werden als Folge operationeller und anderer Risiken in die Betrachtung einbezogen, jedoch nicht quantitativ bewertet. Die Identifikation von operationellen Risiken erfolgt durch die "Risikoinventur" und die Schadensfalldokumentation in der "Schadensfalldatenbank".

Im OpRisk-Ausschuss, der bei Bedarf, mindestens aber jährlich zusammentrifft, sind neben der Risikovorständin (gleichzeitig Leiterin der Risikocontrolling-Funktion) und dem Vorstandsdezernenten für Organisation/IT der Leiter der Compliance-Funktion, die Beauftragte für WpHG-Compliance, der Leiter Interne Revision, die Zentralbereiche Risikocontrolling und Regulatory Affairs, Organisation/IT, Personal, Unternehmensentwicklung und Finanzen, Vorstandsstab/Kommunikation sowie die KSK-Finanzvermittlung GmbH, der Informationssicherheitsbeauftragte und der zentrale Auslagerungsbeauftragte vertreten. Seine Aufgabe ist es, die Einhaltung der OpRisk-Strategie zu überwachen und vor dem Hintergrund der Analysen aus Schadensfalldatenbank und Risikoinventur sowie der Versicherungssituation mögliche Maßnahmen zu prüfen und dem Vorstand vorzuschlagen.

Begleitend unterstützen die Compliance-Funktion und das vierteljährlich tagende Compliance-Komitee bei der Identifizierung von Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, um damit präventiv Schaden von der Sparkasse abzuwenden.

Der Zentralbereich Organisation/IT und das vierteljährlich tagende Forum Informationssicherheit bewerten und analysieren IT-Risiken. Sie verantworten insbesondere geeignete Informationssicherheitsprozesse, eine angemessene technisch-organisatorische Ausstattung und stabile Geschäftsprozesse. Für die kritischen Geschäftsprozesse wird in Form von Notfallkonzepten Vorsorge getroffen.

Die Beschwerdemanagementfunktion sorgt dafür, dass alle Beschwerden objektiv und angemessen im Einklang mit den Grundsätzen und Verfahren der Beschwerdebearbeitung untersucht und fortlaufend analysiert werden, um zu gewährleisten, dass wiederholt auftretende oder systematische Probleme sowie potenzielle rechtliche und operationelle Risiken festgestellt und behoben werden.

Der Zentralbereich Personal verantwortet die an den betriebsinternen Erfordernissen der Risikosituation orientierte Personalausstattung. Insbesondere gewährleistet er, dass das Qualifikationsniveau der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen ist und dass die Abwesenheit und das Ausscheiden von Beschäftigten nicht zu nachhaltigen Störungen der Betriebsabläufe führen. Weiterhin wirkt er darauf hin, dass das vom Vorstand verantwortete Vergütungssystem auf die Geschäftsstrategie ausgerichtet sowie angemessen ausgestaltet ist und keine Anreize beinhaltet, erhöhte Risiken einzugehen.

Die Kreissparkasse Köln steuert den operationellen Bereich (Gestaltung der Prozesse, technisch-organisatorische Ausstattung, personelle Ressourcen) mit dem Ziel, ein unter Kosten- und Nutzenaspekten sinnvolles Risikoniveau einzunehmen. Der Fokus der Steuerung liegt auf den "bedeutenden Schadensfällen" und den "wesentlichen operationellen Risiken", die solche bedeutenden Schadensfälle auslösen können. Als bedeutender Schadensfall wurde ein Schaden ab einer Höhe von 2,5 Mio. Euro definiert.

Werden wesentliche operationelle Risiken erkannt, so sind auf der Basis der Ursachenanalyse Maßnahmen vorgesehen, welche die Eintrittswahrscheinlichkeit auf ein tolerables Maß senken und/oder die Verluste im Schadensfall begrenzen. Sind Steuerungsmaßnahmen im Sinne eines aktiven Managements nicht möglich oder unrentabel, verzichtet die Sparkasse auf aktive Steuerungsmaßnahmen und trägt die möglichen Verluste. Hierfür hält die Sparkasse im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzepts Risikodeckungspotenzial bereit.

Der Value-at-Risk wird mit Hilfe eines zentral von der SR entwickelten OpRisk-Schätzverfahrens berechnet. Hier fließen die Schadensmeldungen aus dem Datenpooling der SR, an dem sich die Sparkasse beteiligt, und die Verlusthistorie der Sparkasse ein.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.236 (Vorjahr: 1.240) Schadensfälle in der Schadensfalldatenbank erfasst. Dabei ist kein bedeutender Schaden eingetreten. Insgesamt sind die operationellen Schäden vor Versicherungsleistung im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahreszeitraum betragsmäßig leicht gesunken.

Der BGH hat mit Urteil vom 6.10.2021 (XI ZR 234/20) über die Revision im Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der typischerweise längeren Laufzeit dieser von vielen Banken und Sparkassen angebotenen Verträge veränderliche Zinssatz für die laufende Verzinsung zu berechnen ist. Vertragliche Regelungen mit Kunden, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, sind unzulässig. Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung hat die Kreissparkasse Köln allen Kunden mit aktiven Prämiensparverträgen angeboten, eventuelle Ansprüche im Wege eines Vergleichs zu regulieren. Die bilanziellen Folgen dieses Urteils wurden erstmalig im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Die Rückstellung wurde in den Jahren 2022 und 2023 fortentwickelt.

Vor dem Hintergrund der regelmäßig stattfindenden Risikoinventur für operationelle Risiken sind keine die Risikotragfähigkeit gefährdenden Risiken erkennbar. Die Risiken lagen im Berichtszeitraum innerhalb des festgelegten Limits. Das Limit belief sich im Jahresverlauf auf einen Anteil von 14 % am Risikodeckungspotenzial.

Risiken der normativen Perspektive

In der normativen Perspektive und bei der Analyse der adversen Szenarien stehen die Auswirkungen auf die Ertragslage und das regulatorische Eigenkapital im Zentrum. Dabei werden die aktuellen Positionen und die Annahmen aus der Planung zugrunde gelegt.

In der normativen Perspektive werden neben den zuvor beschriebenen Risikoarten, welche sich hier anders realisieren, auch Kosten- und Ertragsrisiken berücksichtigt. Kosten- und Ertragsrisiken sind negative Abweichungen des Ist-Erfolgs vom Plan-Erfolg. Die Kostenrisiken erfassen, inwieweit die geplanten Kostenbudgets nicht eingehalten werden können. Ertragsrisiken erfassen die mögliche Nichterreichung der in der Planung unterstellten Margen oder Volumina beim bilanziellen bzw. nichtbilanziellen Geschäft (z.B. Provisionen). Teil der Ertragsrisiken sind die Geschäfts- und Vertriebsrisiken (Absatzrisiken). Die operative Steuerung erfolgt nicht über das Limitsystem, sondern über ergänzende Verfahren.

Ertragsrisiken werden im Rahmen der Vertriebssteuerung gemanagt. Der strategischen Positionierung gegen diese Risiken dienen das breite Produktangebot, die regionale Heterogenität sowie die Nutzung unterschiedlicher Vertriebswege (Multikanalstrategie) und Kundenbindungskonzepte. Vor diesem Hintergrund ist die Sparkasse keiner wesentlichen Ertragskonzentration ausgesetzt, welche nicht im Geschäftsmodell inbegriffen ist. Über einen Soll-Ist-Vergleich können negative Entwicklungen frühzeitig erkannt und Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden.

Der Gefahr steigender Kosten begegnet die Sparkasse durch ein Budgetierungsverfahren und laufende Überwachung der Kostenentwicklung. Strategisch positioniert sich die Sparkasse über die laufende Optimierung der Prozesse, geeignete Auslagerungsmaßnahmen und die langfristig angelegte Steuerung der Personalkapazitäten.

Darüber hinaus werden in den adversen Szenarien der normativen Perspektive auch Veränderungen der Refinanzierungsstruktur untersucht.

Sonstige Risiken

Für die weder in der ökonomischen noch in der normativen Perspektive quantifizierbaren sonstigen Risiken hat die Kreissparkasse Köln steuernde Prozesse installiert.

Zur Berücksichtigung strategischer Risiken werden im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses (Planung, Umsetzung, Beurteilung und Anpassung) die Grundlagen des Geschäftsmodells überprüft und die notwendigen strategischen Impulse entwickelt. Der Zentralbereich Vertriebsmanagement untersucht dabei u.a. Potenziale und Umfeldbedingungen im Kundengeschäft. Darüber hinaus beschäftigen sich die Zentralbereiche Unternehmensentwicklung und Finanzen und Vorstandsstab/Kommunikation mit Fragestellungen der Geschäftspolitik sowie der Umsetzungsbegleitung für strategische Entscheidungen des Vorstandes. Sie beobachten die grundsätzlichen Entwicklungen im Finanzdienstleistungsmarkt und analysieren mögliche Konsequenzen für die Sparkasse.

Modellrisiken begegnet die Kreissparkasse Köln durch eine laufende kritische Auseinandersetzung mit den Grenzen und Beschränkungen, die sich aus den eingesetzten Modellen, den ihnen zugrunde liegenden Annahmen und den in diese einfließenden Daten ergeben. Dabei werden die sachgerechte Handhabung der Modellergebnisse und die Genauigkeit des Modells überprüft. Die Ergebnisse dieser Analysen werden in Validierungsberichten dargestellt.

Die Sparkasse hat zur Weiterentwicklung eines angemessenen Auslagerungsmanagements und geeigneter Kontroll- und Überwachungsprozesse einen zentralen Auslagerungsbeauftragten eingesetzt und für die Begleitung von Auslagerungsprozessen den Bereich Auslagerungen/Prozesse/IT-Steuerung eingerichtet, der u.a. für die operative Begrenzung der Risiken aus Auslagerungen zuständig ist. Die bestehenden Regelungen und Prozesse zur Steuerung und Überwachung von Auslagerungen und der damit verbundenen Risiken sind in einer Sourcing-Leitlinie beschrieben.

Die Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (ESG) nimmt auch im Risikomanagement der Kreissparkasse Köln weiter zu. Aktuell werden vor allem Klimarisiken diskutiert, bei denen zwischen physischen und transitorischen Risiken unterschieden wird. ESG-Risiken bilden jedoch keine eigene Risikoart, sondern realisieren sich als Risikofaktoren in den klassischen Risikoarten, beispielsweise durch erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeiten im Kreditgeschäft bei fehlender Anpassung der Geschäftsmodelle der Kunden. Physische Risiken realisieren sich möglicherweise durch Schäden an der eigenen Infrastruktur, z.B. durch Flutkatastrophen. Eine Abbildung dieser ESG-Risiken im Risikomanagement stellt die Sparkasse vor Herausforderungen, da entsprechende Standards in der Finanzwirtschaft noch nicht etabliert sind. Vor diesem Hintergrund ist eine zunehmende Integration in die Prozesse unter Berücksichtigung der Standards geplant, die derzeit entwickelt werden. Eine erste Übersicht über ESG-Risiken im Kreditportfolio wird durch einen Bericht mittels des ESG-Scores der SR gegeben. In den Eigenanlagen werden ESG-Risiken durch den Einsatz eines Nachhaltigkeitsfilters minimiert, bei dem auf Basis von Negativkriterien ein Investment in nicht nachhaltige Anlagen ausgeschlossen wird.

Als ehemaliger Aktionär der WestLB AG ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV), Düsseldorf, mit rund 25,0 % an der "Erste Abwicklungsanstalt" (EAA) beteiligt. Auf die EAA wurden gemäß § 8a FMStFG in den Jahren 2009 und 2012 Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der ehemaligen WestLB AG zum Zwecke der Abwicklung übertragen.

Die Vereinbarungen sehen vor, dass der RSGV entsprechend seinem Anteil (25,0 %) verpflichtet ist, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der EAA von 3,0 Mrd. Euro und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,3 Mrd. Euro zu übernehmen. Bis zu einer auf den Höchstbetrag anzurechnenden Höhe von 37,5 Mio. Euro besteht die Verpflichtung, bei Bedarf Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen. Auf die Kreissparkasse Köln entfällt als Mitglied des RSGV eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV.

Es besteht jedoch während der Abwicklungsdauer das Risiko einer Inanspruchnahme der Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am RSGV. Um dieses Risiko abzuschirmen, ist die Sparkasse verpflichtet, über einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine bilanzielle Vorsorge nach § 340g HGB zu treffen. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an der Beteiligungsquote der Sparkasse am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (fusioniert rund 15,65 %). Zum Bilanzstichtag beträgt die Beteiligungsquote rund 16,76 %. Die Notwendigkeit einer weiteren bilanziellen Vorsorge wird vertragsgemäß von allen Beteiligten regelmäßig überprüft. Neben dem Erreichen eines Mindestvorsorgevolumens muss auf Basis des Abwicklungsplans der EAA erwartet werden, dass während der gesamten Abwicklungsdauer kein Verlustausgleich zu leisten ist.

Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung im Jahr 2016 wurde die Dotierung der bilanziellen Vorsorge zum 31.12.2015 bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Voraussetzungen für die Aussetzung sind auch zum 31.12.2023 erfüllt.

Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge von 70,2 Mio. Euro (fusioniert) in Form der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von der Aussetzung unberührt.

Dennoch kann eine Inanspruchnahme des RSGV vor Ablauf der 25 Jahre nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Damit wären dann auch entsprechende Belastungen für die Kreissparkasse Köln verbunden, falls die Inanspruchnahme über die bereits gebildete Vorsorge hinausgeht.

STRESSTESTS

Die Kreissparkasse Köln führt im Rahmen ihrer Risikoberichterstattung umfangreiche Stresstests durch. Sie werden in der Regel vierteljährlich, wenn nötig auch anlassbezogen durchgeführt. Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn im Rahmen der anlassbezogenen Validierung der Stresstests die Notwendigkeit veränderter Stresstests erkannt wird.

Die im Rahmen der normativen Perspektive untersuchten adversen Szenarien zum ICAAP erfüllen aufgrund ihrer Schwere auch die Anforderungen an Stresstests für das Gesamtrisikoprofil. Die Ergebnisse dieser Stresstests werden im Rahmen des Berichts zur normativen Perspektive analysiert, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit beurteilt und daraufhin untersucht, ob sich aus ihnen Handlungsbedarf ergibt. Die Szenarien werden mindestens einmal jährlich hinsichtlich ihrer Angemessenheit, insbesondere bezüglich ihrer Anzahl und Parametrisierung, untersucht. Dabei wird darauf geachtet, dass die Auswirkungen eines Szenarios mit denen einer Rezession oder eines für das Institut ähnlich schweren Szenarios vergleichbar sind, sodass durch den Einsatz des Szenarios sämtliche Mindestanforderungen der MaRisk an Stresstests für das Gesamtrisikoprofil erfüllt werden.

Ergänzend untersucht die Sparkasse auch die ökonomischen Auswirkungen der Szenarien auf das Gesamtrisikoprofil innerhalb des vierteljährlichen Risikoberichts. Hierzu werden die in sinnvoller zeitlicher Reihenfolge angeordneten Risikoeintritte auf die ersten 12 Monate verdichtet.

Neben diesen risikoartenübergreifenden Stresstests erfolgen umfangreiche, detaillierte Stressbetrachtungen für die einzelnen Risikoarten. Hierfür wurden u.a. auf Basis von fünfzehn real eingetretenen Krisen (z.B. Ukraine-Krise, Covid-19-Pandemie, Irak-Krieg) Szenarien entwickelt. Deren Auswirkungen auf das aktuelle Portfolio werden vierteljährlich simuliert. Zusätzlich werden Sensitivitätsanalysen für einzelne und mehrere risikobestimmende Parameter kombiniert durchgeführt. Dies sind zum einen Marktpreise (z.B. Aktienkurse, Zinssätze), aber auch Modellparameter (z.B. Ausfallwahrscheinlichkeiten, Schadenshäufigkeiten, Haircuts oder Liquiditätsabflussquoten).

Aus den regelmäßig durchgeführten Stresstests ergibt sich kein Handlungsbedarf. Die Risikotragfähigkeit ist auch unter den betrachteten ökonomischen Auswirkungsanalysen der adversen Szenarien gegeben. Dabei deckt die Schwere der Szenarien auch die aktuellen Krisen ab. Bei einigen risikoartenspezifischen Stresstests, insbesondere bei einigen Sensitivitätsanalysen, werden die vorgegebenen Limite überschritten. Die dazu führenden Annahmen sind allerdings als sehr unwahrscheinlich einzustufen, sodass die Sparkasse keine Maßnahmen ergreifen muss.

Mit inversen Stresstests zur ökonomischen und normativen Perspektive wird untersucht, welche Ereignisse das Institut in seiner Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Kern der inversen Stresstests ist die qualitative Suche nach auch unwahrscheinlich erscheinenden möglichen Kausalketten, die eventuell im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung nicht erfasst werden.

Die Ergebnisse der inversen Stresstests bestätigen die Aussagen des Risikoberichts zur Einschätzung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Es müssen außerordentlich unwahrscheinliche Entwicklungen unterstellt werden, damit Risiken in Höhe der Limite oder eine Gefährdung der Solvabilität der Sparkasse entstehen würden.

GESAMTRISIKOSITUATION

Die Sparkasse steuert ihre Risiken in einer Weise, die dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt ihrer Geschäfte entspricht. Entsprechend ihrer Geschäftsstrategie mit Fokus auf das kleinteilige Kundenkreditgeschäft und Refinanzierung primär über Kundeneinlagen sind die Marktpreis- und Adressenrisiken die Risikoarten mit den größten Risikobeiträgen.

In der normativen Perspektive wurden die aufsichtsrechtlich relevanten Kapital- und Liquiditätskennziffern sowie der Zinsrisikokoeffizient für das Planszenario und die beiden adversen Szenarien in einer Fünf-Jahres-Sicht ab dem Bilanzstichtag betrachtet. Dabei zeigte sich, dass alle Mindestanforderungen mit zum Teil deutlichem Puffer eingehalten werden. Vorgelagerte Warngrenzen werden nicht unterschritten. In der vierteljährlichen vereinfachten Fortschreibung zur normativen Perspektive zeigten sich keine Anhaltspunkte für erhöhte, über die Ergebnisse der normativen Perspektive hinausgehende GuV-Risiken.

Angaben zu den aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten und zur Verschuldungsquote enthält der Abschnitt "Vermögens- und Finanzlage".

In der ökonomischen Perspektive stieg die Summe aller Risiken im Vergleich zum Vorjahresstichtag erkennbar um ca. 20 % an. Die Risiken entwickelten sich in den einzelnen Risikoarten unterschiedlich. Die Marktpreisrisiken stiegen zum einen durch eine Anpassung der Parametrisierung und gestiegene Wertpapierbestände, zum anderen durch die Cashflowsteuerung auf das strategische Zielniveau der Zinsbuchsteuerung. Beim Vergleich der Adressenrisiken zu den Stichtagen wirkte sich die Entwicklung im Portfolio der Forderungen an Kreditinstitute risikosenkend aus. Aktualisierte Modellparameter der SR für die Risikomessung der Kredite und Beteiligungen ließen die Adressrisiken insgesamt ansteigen. Die operationellen Risiken stiegen infolge aktualisierter zentral durch die SR bereitgestellter Risikoparameter an. Die Refinanzierungsrisiken stiegen moderat an. Das gestiegene Zinsniveau wirkt sich positiv auf das Refinanzierungsvolumen über Schuldverschreibungen und Sparkassenbriefe aus.

Risiken und Jahreslimite (Mio. Euro) Ökonomische Perspektive 31.12.2023 31.12.2022
Risiken Risikolimite Risiken Risikolimite
Adressenrisiken 227 342 202 327
Marktpreisrisiken 881 1.241 799 1.186
Operationelle Risiken 240 299 105 286
Refinanzierungsrisiken 179 257 167 246
Summe 1.527 2.139 1.273 2.045

Die jeweiligen Gesamtrisiken haben im Jahr 2023 an keinem der Stichtage das entsprechende eingesetzte Risikodeckungspotenzial überschritten. Die Risikotragfähigkeit der Sparkasse war somit jederzeit gewährleistet.

Bei den Liquiditätsrisiken lagen die Risikokennzahlen im Jahresverlauf innerhalb des definierten Risikoappetits. Die Liquiditätsausstattung der Kreissparkasse Köln ist vor diesem Hintergrund angemessen.

Die Sparkasse erwartet, dass aufgrund ihrer nachhaltigen Geschäftsstrategie mit der Fokussierung auf Kundengeschäftsaktivitäten und gleichzeitig konsequenter Begrenzung der Risiken das vorhandene System der Risikosteuerung auch zukünftig geeignet ist, die Risikotragfähigkeit der Sparkasse sicherzustellen.

Insbesondere werden die Anforderungen an die Eigenmittel und die Liquidität auch im Planungsprozess angemessen berücksichtigt. Auf Basis der durchgeführten Planungsrechnungen sind die Risikotragfähigkeit und eine ausreichende Liquiditätsausstattung auch unter Berücksichtigung der unsicheren weiteren wirtschaftlichen Entwicklung im Zuge der aktuellen Krisen mit Blick auf das Jahr 2024 gegeben.

CHANCENBERICHT

Die Erörterung und Bewertung wirtschaftlicher Chancen ist wesentlicher Bestandteil der Strategiearbeit und erfolgt kontinuierlich im Rahmen des Geschäftsstrategieprozesses. Chancen ergeben sich dabei aus einer Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, aus einer Optimierung, Intensivierung oder Diversifizierung der bestehenden Geschäftsfelder oder auch aus der Erschließung neuer Geschäftsfelder.

Eine günstige Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnte Chancen im Kreditgeschäft eröffnen. Im Privatkundengeschäft könnte die starke Marktstellung durch eine weiterhing qualitativ hochwertige Beratung weiter gefestigt und ausgebaut werden. Hier ist insbesondere der Bereich der Immobilienfinanzierung zu nennen. Chancen liegen auch nach wie vor im mittelständischen Firmenkundenkreditgeschäft, wobei unverändert die Qualität des Neugeschäfts im Vordergrund stehen soll.

Chancen ergeben sich auch durch eine weitere Intensivierung des Verbundgeschäfts. Ansätze bieten sich im Bereich der Vermittlung der privaten Altersvorsorge, der Versicherungen, der Bausparverträge sowie der Leasing- und Konsumentenfinanzierungen.

Darüber hinaus entwickelt die Kreissparkasse Köln in ihrer strategischen Arbeit ihr Geschäftsmodell fortlaufend weiter. Dabei werden Chancen insbesondere in folgenden Geschäftsfeldern gesehen.

Der fortschreitende Klimawandel und der steigende gesellschaftliche Stellenwert von Nachhaltigkeit eröffnen der Kreissparkasse Köln gerade durch ihre regionale Verankerung zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten. Die Kreissparkasse Köln sieht daher die Chance, bei der Transformation der Wirtschaft in ihrem Geschäftsgebiet eine entscheidende Rolle einzunehmen. Durch eine weitere Integration des Themas Nachhaltigkeit in die täglichen Beratungsprozesse und eine sukzessive nachhaltige Ausrichtung des Produktportfolios können die steigende Nachfrage bedient und Vertriebserfolge generiert sowie ein positiver Beitrag für die Zukunft der Region geleistet werden.

Die dynamisch voranschreitende Digitalisierung eröffnet Chancen für die Kreissparkasse Köln und bereichert das bestehende Geschäftsmodell. Vor diesem Hintergrund bleibt ihr zentraler Erfolgsfaktor auch weiterhin die persönliche Nähe zu den Menschen in allen Teilen der Region. Dies betrifft ihre Präsenz vor Ort und ihre modernen digitalen Angebote. Der Leitgedanke der Kreissparkasse Köln ist, dass eine konsequent digitalisierte Sparkasse die Grundlage der Kundenzentrierung zur Erfüllung der individuellen Kundenwünsche ist.

Die stetige Weiterentwicklung der Filial- und Vertriebskonzepte unter Berücksichtigung sich verändernder Kundenwünsche sichert die Relevanz bei den Kunden der Sparkasse sowie den Menschen in der Region und ermöglicht positive Impulse für Wachstum und Ergebnis. Neben der weiteren Stärkung der Präsenz in der Region wird hierzu das Mobile-Banking- und Online-Angebot ständig ausgebaut und fortentwickelt. Um die Potenziale von "Big Data" und "Künstlicher Intelligenz" für eine vertriebliche und betriebliche Nutzung zu erschließen, wird ein besonderer strategischer Schwerpunkt auf den Ausbau der Advanced-Analytics-Fähigkeiten gelegt.

PROGNOSEBERICHT

Im Prognosebericht der Kreissparkasse Köln werden die wesentlichen Chancen und Risiken erläutert und beurteilt. Der Prognosezeitraum beträgt ein Jahr. Da die nachfolgenden Ausführungen auf Annahmen beruhen, können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen. Die Sparkasse verfügt über Instrumente und Prozesse, um Abweichungen von den Erwartungen frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und gegebenenfalls steuernd eingreifen zu können. Aussagen zur Risikolage sind im Risiko- und Chancenbericht enthalten.

WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die wirtschaftlichen Aussichten für das Jahr 2024 sind weiterhin mit hoher Unsicherheit behaftet. Geopolitische Risiken bestehen insbesondere bezüglich des weiteren Verlaufs der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten sowie des Ausgangs wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Als größter Volkswirtschaft der Welt kommt dabei den Präsidentschaftswahlen in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch mit Blick auf die internationalen Kapitalmärkte. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinken wird. Im Zuge dessen ist offen, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im abgelaufenen Jahr. Der IWF hat seine Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 Prozentpunkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %).

Für Deutschland erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des BIP im Jahr 2024 um +0,5 % bis +0,9 %. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das Jahr 2024.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher auch auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken darüber hinaus die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, welche Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv stimmt, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Auf die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielsweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und die im Zeitverlauf nachlassende Inflation belebend auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex als Frühindikator für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilen die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage als auch ihre Aussichten negativ. Hierbei befinden sich die Erwartungen im Bausektor im Februar 2024 auf dem niedrigsten Stand seit 1991. Ein gemischtes Bild zeigen die Auftragseingänge im verarbeitenden Gewerbe, die laut Statistischem Bundesamts im Gesamtjahr 2023 um 5,9% unter dem Vorjahr lagen. Nach dessen Einschätzung befindet sich der Auftragsbestand der Unternehmen auf einem hohen Niveau mit einem Auftragspolster von sieben Monaten, sodass die gegenwärtige Nachfrageschwäche gut zu überstehen sein sollte.

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher blicken zu Jahresbeginn sowohl hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, welches zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist in der ersten Januarhälfte erneut gesunken. Infolgedessen dürfte die Sparneigung zulasten von größeren Anschaffungen zunehmen.

Der deutsche Arbeitsmarkt dürfte im Jahr 2024 vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 %.

Die aktuellen Daten zur Preisentwicklung lassen erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürfte der Wegfall der Staatshilfen während der Covid-19-Pandemie dafür ursächlich sein, welche zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Nachdem die Notenbanken im Jahr 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen ein Anstieg der Renditen festzustellen. Die Renditen der 10-jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und bis zum Tag der Aufstellung des Lageberichts bei 2,31 %.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Sie erwartet, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der Institute belasten werden. Darüber hinaus geht die Deutsche Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen aufgrund notwendiger Investitionen, u.a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung, aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie infolge der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

Die Konjunkturaussichten für Deutschland decken sich weitgehend mit den regionalen Konjunkturergebnissen der Unternehmen und privaten Haushalte im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Köln. Strukturelle Risiken und eine hohe Unsicherheit belasten die Unternehmen. Nur noch rund jedes zehnte Unternehmen geht von einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage aus, rund 35 % befürchten sogar eine weitere Verschlechterung in den nächsten zwölf Monaten.

KREISSPARKASSE KÖLN

Daher unterliegen auch die unternehmensindividuellen Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 weiterhin Unsicherheiten. Deutliche Abweichungen von den Planungen für 2024 können somit nicht ausgeschlossen werden. Im besonderen Maße dürfte dies für das Zinsergebnis, das Bewertungsergebnis der Wertpapieranlagen sowie die notwendige Kreditrisikovorsorge gelten. Dies würde dann auch die Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren beeinflussen.

Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf der Ende 2023 verabschiedeten Planung für das Geschäftsjahr 2024.

Die Sparkasse hat 2021 das Projekt "EZB-Readiness" aufgesetzt und in den Folgejahren fortgeführt, da nach der Planung der Bilanzstrukturentwicklung perspektivisch die Schwelle von dreißig Milliarden Euro überschritten werden wird, was dann mit der direkten Beaufsichtigung durch die EZB einhergehen würde.

Die Kreissparkasse Köln geht für das Geschäftsjahr 2024 von einem annähernd konstanten Geschäftsvolumen aus. Hierbei ist der Fokus auf das traditionelle Sparkassengeschäft gerichtet. Im Kundenkreditgeschäft wird insgesamt mit moderaten Bestandsrückgängen gerechnet, die insbesondere den Bereich der privaten Immobilienfinanzierungen betreffen dürften. Im Einlagengeschäft dürfte sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fortsetzen. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung dürften die Kundeneinlagen insgesamt leicht zurückgehen. Der Rückgang dürfte sich dabei auf die Einlagen von Privatkunden konzentrieren. Unter Berücksichtigung des Kundenwertpapiergeschäfts wird mit einem leichten Anstieg der Geldvermögensbildung der Kunden gerechnet.

Unter der Annahme einer Seitwärtsbewegung der Marktzinsen sowie eines weiterhin harten Konditionenwettbewerbs wird für das Jahr 2024 insgesamt mit einem spürbaren Rückgang des Zinsergebnisses gerechnet.

Im Provisionsgeschäft wird gegenüber 2023 von einem moderat niedrigeren Überschuss ausgegangen, da bei in etwa gleichbleibenden Provisionserträgen steigende Provisionsaufwendungen eingeplant wurden.

Bei den ordentlichen Personalkosten wird für 2024 aufgrund der feststehenden Tariferhöhungen sowie eines weiteren Personalaufbaus mit deutlich höheren Aufwendungen geplant. Die Sachaufwendungen dürften ebenfalls merklich über den Werten des Geschäftsjahres 2023 liegen. Hierbei sind insbesondere eingeplante Aufwendungen für IT- und Dienstleistungen Dritter im Zusammenhang mit verschiedenen Projekten, die schwerpunktmäßig der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben wie z.B. "EZB-Readiness" oder "ESG 2.0", aber auch der Weiterentwicklung der Sparkasse dienen. Daneben sind auch höhere Umbaukosten für eigene Immobilien und IT-Kosten zu nennen.

Bei den eigenen Wertpapieren wird für das Geschäftsjahr 2024 aufgrund von Zuschreibungen bzw. Einlösungsgewinnen auf die Rentenbestände der Liquiditätsreserve im Ergebnis ein merklich positives Bewertungsergebnis prognostiziert, welches im Vergleich zum Berichtsjahr deutlich geringer ausfallen dürfte.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Vor diesem Hintergrund hat die Sparkasse in ihrer Planung für das Geschäftsjahr 2024 wesentliche Beträge für die Kreditrisikovorsorge berücksichtigt. Gegenüber dem Berichtsjahr würde sich der Vorsorgebedarf mehr als verdoppeln.

Insgesamt wird auf Grundlage der Planungsrechnung für 2024 im Vergleich zum Ausnahmejahr 2023 von einem deutlichen Rückgang des Ergebnisses vor Steuern ohne Veränderung der Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB ausgegangen. Zur besseren Einordnung sei erwähnt, dass sich dieses Ergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 deutlich mehr als verdoppeln würde. Insgesamt wären weiterhin ausreichende Voraussetzungen für angemessene Dotierungen des Eigenkapitals sowie des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB gegeben. Damit würde auch eine entsprechende Stabilität der Kapitalquoten einhergehen. Auf Basis der Geschäfts- und Kapitalplanung wird davon ausgegangen, dass die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet ist.

ANPASSUNGEN UND INVESTITIONEN IM SERVICE- UND VERTRIEBSNETZ

Ziel der Kreissparkasse Köln ist es, auch in Zukunft ein bedarfsgerechtes Angebot im gesamten Geschäftsgebiet zu gewährleisten.

Die Kreissparkasse Köln steht als regionales Kreditinstitut dafür, mit einem umfassenden Produkt-, Beratungs- und Serviceangebot flächendeckend und bedarfsgerecht überall dort präsent zu sein, wo es die Kundinnen und Kunden erwarten und nachfragen - in der Region ebenso wie auf medialen Kanälen. Sie prüft regelmäßig, welche Dienstleistungen und Zugangswege genutzt werden, und nimmt bei Bedarf entsprechende Anpassungen an ihrem Angebot vor. In den letzten Jahren hat sich das Kundenverhalten im Zuge der technologischen Entwicklungen weiter verändert. Dies zeigt sich u.a. in der nochmals reduzierten Anzahl der Filialbesuche und in der parallel weiter zunehmenden Nutzung des Omnikanalangebots wie z.B. Online-Banking, Mediale Beratung oder andere digitale Plattformen.

Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Köln hat den Vorschlägen zur Optimierung des Filialnetzes am 15.1.2024 zugestimmt. Daraufhin werden im Geschäftsjahr 2024 23 der insgesamt 115 Filialen mit benachbarten Filialen zusammengelegt. In den somit entstehenden personell vergrößerten Einheiten wird die Kreissparkasse Köln ihren Kundinnen und Kunden in allen wichtigen Beratungsfeldern zur Verfügung stehen. Sie setzt damit auch weiterhin auf eine starke Präsenz in allen Kommunen ihres Geschäftsgebiets. Dieses wird künftig 92 Filialen, 65 Haltepunkte der Mobilen Filiale und 76 SB-Stellen umfassen. Für die Kundinnen und Kunden der Standorte, die mit einer anderen Filiale zusammengelegt werden, werden somit Alternativlösungen angeboten.

Des Weiteren ist geplant, gezielt Modernisierungen im Filialnetz vorzunehmen, welche von der Filialeinrichtung über Renovierungen bis hin zum kompletten Neubau einzelner Filialen reichen. Darüber hinaus soll das Omnikanalangebot im Rahmen des "Programms ONE" weiter ausgebaut werden. Damit wird der Weg fortgesetzt, die unmittelbare Präsenz in den Filialen vor Ort stärker mit dem innovativen Omnikanalangebot zu verbinden.

 

Köln, 7. März 2024

Kreissparkasse Köln

Der Vorstand

Wüerst

Bonnen

Buschmann

Weidenfeller

Henkel

JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023

der Kreissparkasse Köln
Sitz: Neumarkt 18-24, 50667 Köln
eingetragen beim Amtsgericht Köln
Register Nr. A 15033
Land Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk Köln

JAHRESBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

AKTIVSEITE

Euro Euro Euro 31.12.2022
Tsd. Euro
1. Barreserve
a) Kassenbestand 258.869.141,15 264.113
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 219.420.444,69 207.806
478.289.585,84 471.919
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 64.747.949,99 43.228
b) Wechsel -,-- -
64.747.949,99 43.228
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) Hypothekendarlehen -,-- -
b) Kommunalkredite 306.880.839,12 424.347
c) andere Forderungen 2.180.129.336,38 3.037.881
darunter:
täglich fällig 2.175.125.655,09 Euro (3.031.335)
2.487.010.175,50 3.462.227
4. Forderungen an Kunden
a) Hypothekendarlehen 13.116.565.336,54 12.912.792
b) Kommunalkredite 2.232.783.790,89 2.212.783
c) andere Forderungen 7.711.249.737,86 7.682.011
23.060.598.865,29 22.807.586
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 109.403.428,94 69.456
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 109.403.428,94 Euro (69.456)
ab) von anderen Emittenten 34.662.143,62 49.615
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 34.662.143,62 Euro (49.615)
144.065.572,56 119.070
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 1.044.023.036,13 993.788
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 1.044.023.036,13 Euro (993.788)
bb) von anderen Emittenten 940.847.084,22 847.215
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 937.827.675,32 Euro 1.984.870.120,35 1.841.003 (847.215)
c) eigene Schuldverschreibungen 12.241.276,92 13.293
Nennbetrag 13.112.000,00 Euro (13.714)
2.141.176.969,83 1.973.366
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 194.697.610,30 168.319
6a. Handelsbestand -,-- -
7. Beteiligungen 388.851.182,74 379.867
darunter:
an Kreditinstituten -,-- Euro (-)
an Finanzdienstleistungsinstituten -,-- Euro (-)
an Wertpapierinstituten -,-- Euro (-)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 61.738.403,65 62.916
darunter:
an Kreditinstituten -,-- Euro (-)
an Finanzdienstleistungsinstituten -,-- Euro (-)
an Wertpapierinstituten -,-- Euro (-)
9. Treuhandvermögen 53.820.177,63 62.979
darunter:
Treuhandkredite 53.820.177,63 Euro (62.979)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch -,-- -
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte -,-- -
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.866.056,29 3.763
c) Geschäfts- oder Firmenwert -,-- -
d) geleistete Anzahlungen 3.286.632,44 1.743
8.152.688,73 5.506
12. Sachanlagen 213.742.397,72 174.105
13. Sonstige Vermögensgegenstände 193.259.532,05 192.605
14. Rechnungsabgrenzungsposten
a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 9.850.540,43 10.778
b) andere 16.091.340,26 15.739
25.941.880,69 26.517
Summe der Aktiva 29.372.027.419,96 29.831.140

PASSIVSEITE

Euro Euro Euro 31.12.2022
Tsd. Euro
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 60.451.617,99 80.547
b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe 50.202.299,14 50.203
c) andere Verbindlichkeiten 2.518.117.180,57 2.738.896
darunter:
täglich fällig 345.375.668,36 Euro (505.159)
2.628.771.097,70 2.869.646
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 199.375.780,96 209.472
b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe 120.877.896,52 131.193
c) Spareinlagen
ca) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 4.838.580.623,12 6.413.624
cb) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 140.767.841,77 129.504
4.979.348.464,89 6.543.128
d) andere Verbindlichkeiten 16.771.097.320,57 15.658.043
darunter:
täglich fällig 14.615.512.261,47 Euro (15.066.720)
22.070.699.462,94 22.541.836
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen
aa) Hypothekenpfandbriefe 593.020.442,26 859.079
ab) öffentliche Pfandbriefe -,-- -
ac) sonstige Schuldverschreibungen 414.826.719,92 199.253
1.007.847.162,18 1.058.332
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten -,-- -
darunter:
Geldmarktpapiere -,-- Euro (-)
1.007.847.162,18 1.058.332
3a. Handelsbestand -,-- -
4. Treuhandverbindlichkeiten 53.820.177,63 62.979
darunter: Treuhandkredite 53.820.177,63 Euro (62.979)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 346.844.871,45 366.590
6. Rechnungsabgrenzungsposten
a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 2.424.795,94 2.355
b) andere 383.557,10 665
2.808.353,04 3.021
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 151.930.212,53 130.044
b) Steuerrückstellungen 48.903.219,62 47.734
c) andere Rückstellungen 127.542.876,37 114.211
328.376.308,52 291.989
8. (weggefallen) -,-- -
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 282.728.048,03 275.065
10. Genussrechtskapital 7.559.900,00 10.195
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 2.620.420,00 Euro (5.256)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 770.181.305,63 601.632
darunter:
Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 1.640.928,56 Euro (1.641)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital -,-- -
b) Kapitalrücklage -,-- -
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 1.774.722.739,39 1.707.796
cb) andere Rücklagen -,-- -
1.774.722.739,39 1.707.796
d) Bilanzgewinn 97.667.993,45 42.060
1.872.390.732,84 1.749.856
Summe der Passiva 29.372.027.419,96 29.831.140
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln -,-- -
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 471.569.389,26 426.162
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten -,-- -
471.569.389,26 426.162
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften -,-- -
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen -,-- -
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 1.845.977.106,53 1.898.328
1.845.977.106,53 1.898.328

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023

Euro Euro Euro 1.1.-31.12.2022
Tsd. Euro
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 844.467.782,55 557.502
darunter: abgesetzte negative Zinsen 4.899,35 Euro (5.998)
aus Geldanlagen
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 32.310.840,72 408
darunter: abgesetzte negative Zinsen -,-- Euro (854)
876.778.623,27 557.910
2. Zinsaufwendungen 219.502.428,12 85.014
darunter: abgesetzte positive 101.651,48 Euro (12.211)
Zinsen aus
Geldaufnahmen
657.276.195,15 472.896
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 3.435.323,99 2.614
b) Beteiligungen 12.728.303,07 14.530
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 17.207,61 1.159
16.180.834,67 18.304
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 5.535.634,90 8.580
5. Provisionserträge 212.422.635,72 203.469
6. Provisionsaufwendungen 20.861.272,84 21.015
191.561.362,88 182.455
7. Nettoertrag des Handelsbestands -,-- -
8. Sonstige betriebliche Erträge 37.675.857,67 37.684
9. (weggefallen) -,-- -
908.229.885,27 719.919
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 232.149.286,49 197.689
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 74.405.580,18 58.971
306.554.866,67 256.660
darunter: für Altersversorgung 32.554.938,94 Euro (21.235)
andere Verwaltungsaufwendungen 203.077.727,75 168.415
509.632.594,42 425.075
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 16.035.787,03 12.983
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 29.471.012,40 19.397
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 7.921.100,68 96.215
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft -,-- -
7.921.100,68 96.215
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere -,-- -
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 3.837.688,77 712
3.837.688,77 712
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme -,-- 1.772
18. Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 147.641.340,70 43.500
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 201.365.738,81 121.690
20. Außerordentliche Erträge -,-- -
21. Außerordentliche Aufwendungen -,-- -
22. Außerordentliches Ergebnis -,-- -
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 101.727.326,31 78.437
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 1.970.419,05 1.193
103.697.745,36 79.630
25. Jahresüberschuss 97.667.993,45 42.060
26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr -,-- -
97.667.993,45 42.060
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage -,-- -
b) aus anderen Rücklagen -,-- -
-,-- -
97.667.993,45 42.060
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage -,-- -
b) in andere Rücklagen -,-- -
-,-- -
29. Bilanzgewinn 97.667.993,45 42.060

ANHANG

ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt.

Entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 19.12.2022 zwischen dem Zweckverband für die Kreissparkasse Köln (als Träger der Kreissparkasse Köln) und dem Sparkassenzweckverband Radevormwald-Hückeswagen (als Träger der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen) wurde die Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen zum 1.8.2023 mit dem Verschmelzungsstichtag 1.1.2023 aufgenommen (§ 27 Abs. 1 SpkG NW).

In der Bilanz zum 31.12.2023 und in der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie im Anhang werden aus Wesentlichkeitsgründen nur die Vorjahreswerte der Kreissparkasse Köln dargestellt.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen wurden demjenigen Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) hat die Sparkasse zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund des Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Abzinsungen hat die Sparkasse vorgenommen, soweit Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Begründung un- oder unterverzinslich waren.

Eingetretenen beziehungsweise am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten, sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung hat die Kreissparkasse Köln das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld und die Situation einzelner Branchen ebenso berücksichtigt wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, hat die Sparkasse eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume hat sie im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt beziehungsweise ausgeübt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft hat die Kreissparkasse Köln für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei hat sie mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust über einen 12-Monats-Zeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit ihren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monats-Zeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach der Einschätzung der Sparkasse die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Die Sparkasse hat als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsvermutung hat sie zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei hat sie auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung der mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verluste des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monats-Zeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden von den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Mit Blick auf die derzeitige konjunkturelle Lage und ihre möglichen Auswirkungen auf die Kreditrisiken, hat die Sparkasse aus kaufmännischer Vorsicht auf eine nach dem Ergebnis der Berechnung mögliche Minderung der Pauschalwertberichtigung in Höhe von 17,6 Mio. Euro verzichtet und den zum 31.12.2022 ermittelten höheren Betrag angesetzt.

Zusätzlich hat die Sparkasse Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute getroffen.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen hat die Kreissparkasse Köln im Geschäftsjahr nicht geändert.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, sind auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt worden.

Zum Bilanzstichtag ist eine griechische Anleihe mit einem Buchwert von 0 Euro im Bestand. Es handelt sich hierbei um eine aus dem Umtausch resultierende sogenannte GDP-Linked Note mit einem Anspruch auf eine an die Entwicklung des griechischen Bruttoinlandsprodukts gekoppelte Zinszahlung. Ein dem Anlagevermögen zugeordnetes Wertpapier aus Kreditbaskettransaktionen aus dem Bestand der ehemaligen Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen wird unverändert nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Sofern für Wertpapiere ein Börsen- oder Marktpreis (aktiver Markt) vorlag, wurde dieser zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendet. Einen aktiven Markt hat die Sparkasse unterstellt, wenn Marktpreise von einer Börse, einem Händler oder einer Preis-Service-Agentur leicht und regelmäßig erhältlich sind und auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen beruhen. Aktive Märkte wurden im Wesentlichen für Anteile an Publikumsfonds und den überwiegenden Anleihebestand festgestellt.

Für Teile des zinsbezogenen Wertpapierbestands waren die Märkte zum Bilanzstichtag als nicht aktiv anzusehen. In diesen Fällen hat die Sparkasse zunächst von Marktteilnehmern veröffentlichte indikative Kurse oder theoretische Kurse gängiger Börseninformationssysteme herangezogen. Diese Kurse hat die Sparkasse einer Plausibilitätskontrolle mittels alternativer Marktpreise unterzogen. Sofern keine entsprechenden Kurse vorlagen, wurden Informationen über jüngste Transaktionen in diesen oder vergleichbaren Wertpapieren untersucht. Standen weder indikative oder theoretische Kurse gängiger Börseninformationssysteme noch Preise aus zeitnahen Transaktionen zur Verfügung, wurde ein Bewertungsmodell verwendet. Für Anteile an Investmentvermögen hat die Sparkasse als beizulegenden Wert grundsätzlich den Rücknahmepreis angesetzt.

Bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte auf Basis eines Bewertungsmodells werden, soweit möglich, beobachtbare Marktdaten herangezogen. Als Bewertungsmodell nutzt die Sparkasse das sogenannte Discounted-Cashflow-Verfahren unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze. Die indikativen Preise der im Bestand befindlichen Mezzaninefonds beruhen auf einer Berechnung der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte (Net Asset Value).

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungspreisen beziehungsweise zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder und vorübergehender Wertminderung vorgenommen. Ausstehende Verpflichtungen zur Leistung gesellschaftsvertraglich begründeter Einlageverpflichtungen wurden dann aktiviert, wenn sie am Bilanzstichtag bereits eingefordert waren. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art beziehungsweise der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 Euro werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten von mehr als 250 Euro bis 800 Euro werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Gebäude werden linear oder degressiv über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die für das Gebäude geltende Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird eine zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlusstag beizulegen ist, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Gemäß Artikel 67 Abs. 4 EGHGB führt die Sparkasse für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.

Aktive latente Steuern

Insgesamt ergibt sich im Jahresabschluss 2023 ein über den Saldierungsbereich hinausgehender Überhang aktiver latenter Steuern. Ein Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern wurde in Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt. Emittierte Zerobonds und ähnliche Verbindlichkeiten werden mit ihrem Barwert bewertet.

Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu hat die Sparkasse eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen hat sie dabei auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken wurde die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung. Bei bestimmten Gruppen von Rückstellungen wurde auch bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von bis zu einem Jahr eine Abzinsung vorgenommen. Die Abzinsung erfolgte mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre. Bei der Bestimmung des Diskontierungssatzes ist die Sparkasse grundsätzlich davon ausgegangen, dass Änderungen des Zinssatzes jeweils zum Jahresende eingetreten sind. Entsprechend ist sie für die Bestimmung des Zeitpunkts der Änderungen des Verpflichtungsumfanges und des zweckentsprechenden Verbrauchs vorgegangen.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen werden für Rückstellungen aus dem Bankgeschäft im Zinsergebnis und für Rückstellungen aus dem Nicht-Bankgeschäft im sonstigen betrieblichen Ertrag oder Aufwand ausgewiesen. Erfolge aus einer geänderten Schätzung der Laufzeit werden in dem Posten erfasst, in dem die Ersterfassung des abgezinsten Erfüllungsbetrags erfolgte. Aufzinsungseffekte werden wie Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes ausgewiesen. Der gesonderte Ausweis der Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen erfolgt aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit im Anhang.

Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,6 % und Rentensteigerungen von 2,5 % unterstellt. Bereits bekannte Steigerungen für das Jahr 2024 sind in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Für Rentenanpassungen, die den noch ausstehenden beamtenrechtlichen Regelungen des Landes NRW folgen, wurde für die Jahre 2024 und 2025 eine Steigerung in Anlehnung an den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst der Länder (Sockelbetrag 200 Euro und 5,5 %) angenommen. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,8 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Ein Altersteilzeitvertrag wurde auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei der hierfür gebildeten Rückstellung werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 4,0 % ab dem 1.1.2024 angenommen. Die Restlaufzeit beträgt 0,5 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt. Die Rückstellung für in diesem Zusammenhang bestehende finanzielle Aufstockungsverpflichtungen, die wirtschaftlich den Charakter von Abfindungen haben, wurde zu Lasten des Personalaufwands gebildet.

Derivate

Die Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB als Micro-Hedges zur Absicherung von Zins-, Währungs- sowie Zahlungsstromänderungsrisiken von Wertpapieren und Derivaten gebildet. Die Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB erfolgen in einem separaten Abschnitt des Anhangs.

Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs beziehungsweise in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden noch Bestandteile des Handelsbestands sind, hat die Sparkasse nach den bilanziellen Grundsätzen für die Behandlung schwebender Geschäfte einzeln bewertet. Für einen Verpflichtungsüberschuss hat die Sparkasse Rückstellungen gebildet; schwebende Gewinne blieben unberücksichtigt.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap im Zinsergebnis saldiert ausgewiesen. Ausgleichszahlungen, die die Sparkasse wegen des Wechsels des Referenzzinssatzes für Derivatesicherheiten geleistet und erhalten hat, hat sie sofort erfolgswirksam im Zinsergebnis erfasst.

Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate hat die Sparkasse zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand beziehungsweise als einheitliche Verbindlichkeit bilanziert. Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (in der Regel Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) des Bankbuchs (Zinsbuchs) hat die Sparkasse auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 n.F. unter Berücksichtigung des fachlichen Hinweises des IDW vom 29.11.2022 im Rahmen einer barwertigen Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung wird die Summe der Barwerte aller zinsbezogenen Finanzinstrumente deren Buchwerten gegenübergestellt. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Verwaltung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungszuschlag auf Basis der Konditionen für Pfandbriefemissionen, Risikokosten, Verwaltungskosten) gemindert. Bei der Bemessung der Verwaltungskosten wurden sogenannte Overheadkosten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einbezogen. Die Ermittlung der Barwerte erfolgte auf Basis der zukünftigen Zahlungsströme des Bankbuchs, abgezinst mit der Zinsstrukturkurve für Zinsswapgeschäfte unter Banken am Abschlussstichtag. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nach den Berechnungen nicht, sodass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.

Währungsumrechnung

Nicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Für entsprechende, zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte wurde der Terminkurs herangezogen.

Die Fremdwährungsbestände der Sparkasse sind besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung wird ausgegangen, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird und die Fremdwährungsposition nicht ausfallgefährdet ist. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um Tages-, Termingelder, Darlehen, Devisenoptionen und Devisentermingeschäfte von Kunden und in Ausnahmefällen von Kreditinstituten, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind. Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (einschließlich der Eventualverbindlichkeiten) beträgt 221,9 Mio. Euro beziehungsweise 225,1 Mio. Euro.

Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbeträgen

Aufgrund der oben dargestellten Aufnahme der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen zum Verschmelzungsstichtag 1.1.2023 sind die Beträge in der Bilanz zum 31.12.2023 sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2023 nur eingeschränkt mit den entsprechenden Beträgen des vorhergehenden Geschäftsjahres 2022 vergleichbar. Zur besseren Vergleichbarkeit werden für wesentliche Posten die nachstehenden Angaben gemacht:

Posten (Angaben in Mio. Euro) 31.12.2023 gemäß Bilanz 31.12.2022 angep. Werte 31.12.2022 gemäß Bilanz
Forderungen an Kreditinstitute 2.487,0 3.732,4 3.462,2
Forderungen an Kunden 23.060,6 23.132,7 22.807,6
Schuldverschr. und and. festverz. Wertpapiere 2.141,2 1.993,3 1.973,4
Aktien und and. nicht festverz. Wertpapiere 194,7 173,2 168,3
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.628,8 2.907,9 2.869,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 22.070,7 23.056,6 22.541,8
Eigenkapital 1.872,4 1.786,7 1.749,9
Zinserträge 876,8 566,0 557,9
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 509,6 436,3 425,1

Die angepassten Werte des Geschäftsjahres 2022 werden zur besseren Vergleichbarkeit so dargestellt, wie sie sich bei einer Aufnahme der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen zum 1.1.2022 ergeben hätten.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge beinhalten keine anteiligen Zinsen.

AKTIVA 3 - FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE

31.12.2023
Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In diesem Posten sind enthalten:
Forderungen an die eigene Girozentrale 92.321.611,95 278.180
nachrangige Forderungen 15.000.000,00 0
Die Unterposten b) und c) setzen sich für nicht täglich fällige Forderungen nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
bis drei Monate 70.370.283,87
mehr als drei Monate bis ein Jahr 10.282.610,20
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 43.495.783,28
mehr als fünf Jahre 9.999.030,64

AKTIVA 4 - FORDERUNGEN AN KUNDEN

31.12.2023
Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In diesem Posten sind enthalten:
Forderungen an verbundene Unternehmen 37.938.410,54 19.096
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 115.935.043,30 121.811
nachrangige Forderungen 14.389.750,00 13.208
darunter: an verbundene Unternehmen 12.889.750,00 9.508
darunter: an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.500.000,00 3.700
Dieser Posten setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
bis drei Monate 530.465.277,12
mehr als drei Monate bis ein Jahr 1.590.723.298,77
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 5.774.639.641,92
mehr als fünf Jahre 14.654.929.410,56
Forderungen mit unbestimmter Laufzeit 503.210.681,92

AKTIVA 5 - SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE

31.12.2023
Euro
In diesem Posten sind enthalten:
Beträge, die bis zum 31.12.2024 fällig werden 412.521.204,82
Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
börsennotiert 1.981.443.351,22
nicht börsennotiert 159.733.618,61

Die folgende Darstellung dient dazu, zusätzliche Informationen zur Bilanzierung und Bewertung des Wertpapierbestands zu vermitteln:

UMLAUFVERMÖGEN

Art der Anlage Buchwerte
Mio. Euro
Aktiver Markt Grundlage für die Bewertung
Staatspapiere Eurozone 982,0 ja Börsen-/Marktpreis
Länderanleihen und Kreditinstitute mit Sonderaufgaben 390,5 ja Börsen-/Marktpreis
Sonstige Schuldverschreibungen 760,1
davon 747,9 ja Börsen-/Marktpreis
davon 12,2 nein Bewertungsmodell

ANLAGEVERMÖGEN

Art der Anlage Buchwerte
Mio. Euro
Aktiver Markt Grundlage für die Bewertung
CLN Sparkassenkreditbasket 3,0 nein Bewertungsmodell

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der Bestandteil des Anhangs ist.

AKTIVA 6 - AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE

31.12.2023
Euro
Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
börsennotiert 0,00
nicht börsennotiert 80.795.999,01

Die Kreissparkasse Köln hält mehr als 10 % der Anteile an folgenden, nach Anlagezielen gegliederten Sondervermögen im Sinne des § 1 Abs. 10 des Kapitalanlagegesetzbuchs sowie weiteren in § 285 Nr. 26 HGB genannten Anteilen:

Buchwert
Mio. Euro
Marktwert
Mio. Euro
Differenz Buchwert/ Marktwert
Mio. Euro
Ausschüttung 2023
Mio. Euro
Tägliche Rückgabe möglich
Immobilienfonds
Europäische Immobilien (Renditefonds) 39,5 41,3 1,8 1,6 eingeschränkt 1)
Aktienfonds
Europäische Aktien (Wachstumsfonds) 35,0 36,5 1,5 0,2 ja
Internationale Aktien (Wachstumsfonds) 5,0 5,2 0,2 0,1 ja
Mischfonds
Europäische Anleihen und Aktien (Wachstumsfonds) 68,2 71,6 3,4 0,7 ja
Europäische Anleihen sowie Derivatestrategien (Wachstumsfonds mit Wertsicherung) 40,8 43,6 2,8 0,7 ja

1) 180-tägige Ankündigung

Die folgende Darstellung dient dazu, zusätzliche Informationen zur Bilanzierung und Bewertung des Wertpapierbestands zu vermitteln:

UMLAUFVERMÖGEN

Art der Anlage Buchwerte
Mio. Euro
Aktiver Markt Grundlage für die Bewertung
Aktien < 0,1 nein Bewertungsmodell
Publikumsfondsanteile 87,0
davon 80,8 ja Rücknahmepreis gemäß Kapitalanlagegesetzbuch
davon 6,2 nein Anschaffungskosten
Spezialfondsanteile 107,7 nein Rücknahmepreis gemäß Kapitalanlagegesetzbuch

AKTIVA 6A - HANDELSBESTAND

Innerhalb des Geschäftsjahres hat die Kreissparkasse Köln die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand nicht geändert.

AKTIVA 7 - BETEILIGUNGEN / AKTIVA 8 - ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Angabe zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:

Name der Gesellschaft Anteil am Kapital
(%)
Eigenkapital
(Tsd. Euro)
Ergebnis
(Tsd. Euro)
AeroMates GmbH, Niederkassel 35,00 -400 186
Bahnhof Hermülheim Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Hürth 89,00 -27 -19
BusinessCampus Rhein-Sieg GmbH i.L., Sankt Augustin 40,00 140 2)
cofenster GmbH, Hamburg 1,68 5.301 -3.058
Entwicklungs-GmbH Eitorf (Sieg), Eitorf 35,27 1.644 384
Entwicklungsgesellschaft Heussallee Verwaltung GmbH i.L., Köln 49,00 2) 2)
Erschließungsgesellschaft mit beschränkter Haftung der Gemeinde Kürten, Kürten 11,00 37 0
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg 2,54 3.225.767 5)
Gemeindeentwicklungsgesellschaft Much mbH i.L., Much 24,75 53 2)
GTC Gründer- und TechnologieCentrum Gummersbach GmbH, Gummersbach 7,01 672 25
GWG Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Rhein-Erft, Hürth 10,00 61.844 4.044
HIH Bonn GmbH, Köln 100,00 50 4)
Immo-Modul GmbH, Köln 100,00 213 -23
JBA GmbH i.L., Köln 49,90 23 2)
KmR Immobilien GmbH, Köln 49,98 -899 5
KÖLNCUBUS süd GmbH, Sankt Augustin 100,00 28.389 4)
KÖLNCUBUS süd Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln 100,00 40.237 4)
KSK Köln Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln 100,00 334 -4
KSK-FinanzVermittlung GmbH, Siegburg 100,00 308 4)
KSK-Immobilien GmbH, Köln 100,00 256 4)
KSK-Wagniskapital GmbH, Köln 93,20 7.142 -1.026
Luoro GmbH, Köln 10,87 1.789 -418
nesseler PARETO GmbH i.L., Köln 49,00 22 2)
neue leben Pensionskasse Aktiengesellschaft, Hamburg 6,37 30.376 500
Occlutech Holding AG, Schaffhausen 0,32 18.203 -24.563
PARETO Acht GmbH, Köln 100,00 43 -2
PARETO Achtzehn GmbH, Köln 51,00 26 -17
PARETO GmbH, Köln 100,00 2.000 4)
PARETO Neunzehn GmbH, Köln 100,00 -212 4)
PARETO Sechs GmbH, Köln 100,00 245 6
PARETO Vier GmbH, Köln 75,00 -24 38
ProEco Rheinland GmbH & Co. KG, Düsseldorf 16,16 1) 1)
Projektentwicklung Abraham-Lincoln-Straße in Wiesbaden Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf 20,00 534 -19
Projektentwicklung Am Barmbeker Bahnhof in Hamburg Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf 25,00 4.950 4.759
Projektentwicklung Fürstenrieder Straße in München GmbH, Düsseldorf 47,50 339 -2
Projektentwicklung Große Packhofstraße in Hannover GmbH, Düsseldorf 30,00 53 -3
Projektentwicklung in Düsseldorf Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf 20,00 301 -12
Projektentwicklung KÖLNCUBUS Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf 25,00 68 -8
Projektentwicklung Schadowstraße in Düsseldorf GmbH & Co. KG, Düsseldorf 35,00 663 386
Projektentwicklung Schirmständerhaus in Berlin GmbH, Düsseldorf 50,00 21 -3
Projektentwicklung Tegernseer Landstraße in München GmbH, Düsseldorf 47,50 24 -3
Projektentwicklung Wilmersdorfer Straße in Berlin GmbH & Co. KG, Düsseldorf 25,00 -4 -4
Projektgesellschaft Eichholz mbH, Köln 50,00 1.388 21
Projektgesellschaft Lengsdorf mbH, Köln 50,00 216 744
Projektgesellschaft Neye mbH, Köln 100,00 -35 -16
Projektgesellschaft Siegtal mbH, Köln 100,00 -228 0
Projektgesellschaft Wohnen an der Neuenhöfer Allee in Köln GmbH & Co. KG, Düsseldorf 10,00 -200 -34
PSP Siegburg GmbH i.L., Köln 50,00 14 2)
Rheinisch-Bergische Siedlungsgesellschaft mbH, Bergisch Gladbach 2,00 34.680 2.341
Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (RBW), Bergisch Gladbach 10,50 2.559 -684
Rheinisch-Bergisches Technologiezentrum GmbH, Bergisch Gladbach 48,00 268 -151
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf 16,76 914.274 5)
Rheinland Venture Capital GmbH & Co. KG i.L., Köln 19,96 2) 2)
RSL Rheinische Sparkassen Leasing Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf 18,00 114.503 4.637
S CountryDesk GmbH, Köln 2,94 899 67
SCHUFA Holding AG, Wiesbaden 3,24 141.486 42.502
SERETO Immobilien GmbH, Köln 50,00 1 -11
SOLUM Facility Management GmbH, Sankt Augustin 100,00 270 4)
Sparkassen Dienstleistung Rheinland GmbH & Co.KG, Düsseldorf 18,90 13.515 599
STaRT Hürth Zentrum für Technologie und Existenzgründung GmbH, Hürth 47,00 191 5
Tourismus Siebengebirge GmbH, Königswinter 11,81 95 -18
Trowista-Troisdorfer Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft mbH, Troisdorf 24,19 315 0
Visa Inc., San Francisco, USA 0,00 38.733.000 6) 16.989.000 6)
Vulcavo GmbH, Overath 21,43 -110 -649
WFG Radevormwald Verwaltungs-GmbH i.L., Radevormwald 10,00 0 2)
Wirtschaftsförderung Alfter GmbH, Alfter 4,33 -547 -270
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, Bergheim 1,32 778 0
Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Rheinbach mbH, Rheinbach 15,00 4.894 -274
Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim, Bornheim 24,51 10.598 27
Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Lohmar, Lohmar 35,69 2.119 -104
Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Windeck mbH, Windeck 30,84 838 40
Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbau - Gesellschaft mbH der Stadt Königswinter, Königswinter 11,03 6.672 330

1) Gründungsunternehmen; es liegen noch keine Abschlüsse vor.
2) Unternehmen in Liquidation oder Insolvenz; es liegen keine aktuellen Abschlüsse vor.
3) Unternehmen ohne eigene operative Geschäftstätigkeit (Vorratsgesellschaften bzw. Komplementär-GmbHs); auf die Angaben gem. § 285 Nr. 11 HGB kann verzichtet werden.
4) Ergebnisabführungsvertrag (EAV)
5) Unternehmen hat seinen Jahresabschluss nicht offenzulegen und es werden weniger als 50 % der Anteile gehalten; auf die Angaben kann gem. § 286 Abs. 3 HGB verzichtet werden.
6) Angaben in Tsd. US$

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde gemäß § 296 Abs. 2 HGB auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses verzichtet.

AKTIVA 9 - TREUHANDVERMÖGEN

31.12.2023
Euro
Beim Treuhandvermögen handelt es sich um:
Forderungen an Kunden 53.820.177,63

AKTIVA 12 - SACHANLAGEN

31.12.2023
Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In diesem Posten sind enthalten:
im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 68.706.922,96 57.529

AKTIVA 14 - RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

31.12.2023
Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In diesem Posten ist enthalten:
Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und niedrigere Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 9.746.145,18 10.576

AKTIVA 15 - AKTIVE LATENTE STEUERN

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Die Kreissparkasse Köln hat diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,8 % und eines Gewerbesteuersatzes von 17,0 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern wurden hierbei verrechnet. Einen verbleibenden Überhang aktiver latenter Steuern hat die Sparkasse nicht angesetzt. Die verrechneten passiven und aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen bei Forderungen an Kunden, bei Wertpapieren, Beteiligungen und Rückstellungen. Aufgrund der Regelungen des Investmentsteuergesetzes ergeben sich im Fall der Veräußerung von Investmentanteilen Steuerbe- und -entlastungseffekte, die in die Berechnung der latenten Steuern teilweise einbezogen wurden. Mit Blick auf die zu versteuernden temporären Differenzen und die Erwartung voraussichtlicher künftiger steuerpflichtiger Gewinne hält die Sparkasse die voraussichtliche Realisierung der aktiven latenten Steuern für gegeben.

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagen Grundstücke und Gebäude
Euro
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Euro
Immaterielle Anlagewerte
Euro
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 433.870.617,52 156.383.243,28 26.948.808,68
Zugänge 49.797.066,15 13.923.874,80 3.990.015,66
darunter aus der Fusion mit der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen 6.514.313,47 1.952.233,81 39.720,05
Abgänge 7.391.720,20 5.694.128,78 26.049,62
Umbuchungen -292.536,44 292.536,44 0,00
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 475.983.427,03 164.905.525,74 30.912.774,72
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 305.963.561,70 110.185.215,42 21.442.592,32
Abschreibungen im Geschäftsjahr 9.359.082,73 5.372.881,06 1.303.823,24
Zuschreibungen im Geschäftsjahr 0,00 0,00 0,00
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen 4.374.447,23 1.706.940,98 39.720,05
darunter aus der Fusion mit der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen 4.374.447,23 1.706.940,98 39.720,05
im Zusammenhang mit Abgängen 4.486.392,51 5.329.181,56 26.049,62
im Zusammenhang mit Umbuchungen -299.909,16 299.909,16 0,00
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 314.910.789,99 112.235.765,06 22.760.085,99
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 161.072.637,04 52.669.760,68 8.152.688,73
Stand am 31.12. des Vorjahres 127.907.055,82 46.198.027,86 5.506.216,36
Finanzanlagevermögen Bilanzwert 31.12.2022
Euro
Veränderungen im Geschäftsjahr *
Euro
Bilanzwert 31.12.2023
Euro
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Werte beinhalten keine anteiligen Zinsen) 0,00 3.000.000,00 3.000.000,00
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,00 0,00 0,00
Anteile an verbundenen Unternehmen 62.915.703,82 -1.177.300,17 61.738.403,65
Beteiligungen 379.866.794,67 8.984.388,07 388.851.182,74
Sonstige Vermögensgegenstände 123.743,55 51.770,00 175.513,55
* darin enthaltene Zugänge aus der Fusion mit der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen Euro
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 14.841.000,00
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 4.914.811,67
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00
Beteiligungen 7.358.795,21
Sonstige Vermögensgegenstände 51.770,00

PASSIVA 1 - VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN

31.12.2023
Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In diesem Posten sind enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 61.998.883,89 107.751
Die Unterposten a) bis c) setzen sich für nicht täglich fällige Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
bis drei Monate 54.493.566,38
mehr als drei Monate bis ein Jahr 176.691.112,59
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 757.444.224,74
mehr als fünf Jahre 1.280.281.513,18

PASSIVA 2 - VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN

31.12.2023
Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In diesem Posten sind enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11.399.241,49 19.103
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 29.649.770,63 41.631
Der Unterposten c)cb) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
bis drei Monate 1.958.776,50
mehr als drei Monate bis ein Jahr 130.170.374,22
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 6.597.957,15
mehr als fünf Jahre 2.040.733,90
Die Unterposten a), b) und d) setzen sich für nicht täglich fällige Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
bis drei Monate 1.143.388.140,35
mehr als drei Monate bis ein Jahr 201.526.893,14
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 878.531.384,80
mehr als fünf Jahre 243.655.886,01

PASSIVA 3 - VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITEN

31.12.2023
Euro
Im Unterposten a) sind bis zum 31.12.2024 fällige Beträge enthalten: 345.948.000,00

PASSIVA 4 - TREUHANDVERBINDLICHKEITEN

31.12.2023
Euro
Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 53.820.177,63

PASSIVA 6 - RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

31.12.2023
Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In diesem Posten ist enthalten:
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 2.233.686,53 2.006

PASSIVA 7 - RÜCKSTELLUNGEN

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag 1.603.964,00 Euro. Eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde.

Die Verpflichtungen aus der Pensionsrückstellung für eine Person sind durch Rückdeckungssicherungsverträge gesichert, welche an den Pensionsberechtigten verpfändet sind. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus der Pensionsrückstellung und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen (Deckungsvermögen). Sie wurden im Geschäftsjahr gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von 550.887,47 Euro mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Entsprechend wurde mit den Erträgen aus dem Deckungsvermögen von 8.592,60 Euro verfahren. Dieser Betrag unterliegt nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB einer Ausschüttungssperre.

Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem sogenannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Unterdeckung aus den Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 176.031,53 Euro, die unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesen ist.

PASSIVA 9 - NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN

31.12.2023
Euro
31.12.2022
Tsd. Euro
In diesem Posten sind enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.000.000,00 5.000
Die nachrangigen Verbindlichkeiten haben eine Durchschnittsverzinsung von 2,86 %
und ursprüngliche Laufzeiten von acht Jahren bis zu dreißig Jahren.
Innerhalb des nächsten Geschäftsjahres werden nachrangige Verbindlichkeiten zur 2.000.000,00
Rückzahlung fällig in Höhe von:
Für die in diesem Posten ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr 7.992.350,07
Aufwendungen in folgender Höhe angefallen:

PASSIVA 10 - GENUSSRECHTSKAPITAL

In diesem Posten sind drei Genussrechte mit einem Kapitalvolumen von 7,6 Mio. Euro enthalten. Die Genussrechte verbriefen das Recht auf eine gewinnabhängige Vergütung, sofern durch die Bedienung kein Bilanzverlust entsteht beziehungsweise sich erhöht.

Bezeichnung Zinssatz p.a. Fälligkeit Nominalvolumen
in Euro
KSK KÖLN GENUSSSCHEIN AUSGABE 2014/2024 2,05 1.7.2024 2.620.420,00
KSK KÖLN GENUSSSCHEIN AUSGABE 2015/2026 2,20 1.7.2026 2.558.840,00
KSK KÖLN GENUSSSCHEIN AUSGABE 2016/2027 1,50 1.7.2027 2.380.640,00
Gesamt: 7.559.900,00

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH

EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen der Kreditrisikomanagementprozesse geht die Sparkasse für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, wurde ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie ist vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

ANDERE VERPFLICHTUNGEN

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen des Kreditvergabeprozesses der Kreissparkasse Köln herausgelegt. Auf dieser Grundlage ist die Sparkasse der Auffassung, dass die Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, bildet die Sparkasse ausreichende Risikovorsorge. Sie ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden.

VERBINDLICHKEITEN, FÜR DIE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE ALS SICHERHEIT ÜBERTRAGEN SIND

31.12.2023
Euro
Für die folgenden in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen:
Verbindlichkeiten aus Weiterleitungsdarlehen 2.118.546.206,06

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

GUV-POSTEN 1 - ZINSERTRÄGE

2023
Euro
2022
Tsd. Euro
In diesem Posten sind enthalten:
Erträge aus der Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen 102.898,73 0
Erträge, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, zur vorzeitigen Schließung von Zinsswapgeschäften zur Zinsbuchsteuerung (Close-out-Zahlungen) 12.874.591,75 98.996

GUV-POSTEN 2 - ZINSAUFWENDUNGEN

2023
Euro
2022
Tsd. Euro
In diesem Posten sind enthalten:
Aufwendungen aus der Aufzinsung beziehungsweise der Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen 44.108,88 13

GUV-POSTEN 8 - SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

2023
Euro
2022
Tsd. Euro
In diesem Posten sind enthalten:
Erträge aus der Währungsumrechnung einschließlich realisierter Erträge 4.778.070,35 5.374
Erträge aus der Aufzinsung beziehungsweise der Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen 1.099.514,03 0

GUV-POSTEN 11 - ABSCHREIBUNGEN UND WERTBERICHTIGUNGEN AUF IMMATERIELLE ANLAGEWERTE UND SACHANLAGEN

2023
Euro
2022
Tsd. Euro
In diesem Posten sind enthalten:
Außerplanmäßige Abschreibung wegen dauernder Wertminderung auf ein Gebäude des Anlagevermögens 3.023.758,00 0

GUV-POSTEN 12 - SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

2023
Euro
2022
Tsd. Euro
In diesem Posten sind enthalten:
Aufwendungen aus der Aufzinsung beziehungsweise der Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen und Rentenverpflichtungen 1.884.594,81 4.145

GUV-POSTEN 23 - STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG

Der Posten beinhaltet nur laufende Steuern. Hierin sind per saldo aperiodische Steuererträge in Höhe von 7,9 Tsd. Euro enthalten.

SONSTIGE ANGABEN

ANGABEN ZU PFANDBRIEFEN

Die Kreissparkasse Köln hat im Geschäftsjahr 2023 Pfandbriefemissionen nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) durchgeführt. Es wurden Hypothekenpfandbriefe mit Nominalwerten in Höhe von 5,0 Mio. Euro begeben.

Die regelmäßigen Transparenzvorschriften des § 28 PfandBG werden durch die Veröffentlichung auf der Internetseite der Kreissparkasse Köln (www.ksk-koeln.de) regelmäßig erfüllt. Zum 31.12.2023 stellt sich die Deckungsrechnung wie folgt dar (Vorjahreswerte in Klammern).

Hypothekenpfandbriefe:

Vergleich Nenn-, Bar- und Risikobarwert der Deckungsmasse gegenüber Pfandbriefumlauf (einschließlich noch nicht platzierter Anteile an den Gesamtvolumina):

(Tsd. Euro) Nennwert Barwert Risikobarwert
Wertpapierumlauf 847.500 (1.142.500) 828.232 (1.097.543) 793.244 (1.043.841)
Deckungsmasse 6.853.204 (6.465.856) 6.582.145 (5.957.414) 5.821.189 (5.277.065)
Überdeckung 6.005.704 (5.323.356) 5.753.913 (4.859.871) 5.027.945 (4.233.224)
Gesetzliche Überdeckung (gemäß § 4 und § 4 Abs. 1a PfandBG) 34.385 (44.926) 16.565 (42.990)
Vertragliche Überdeckung 0 (0) 0 (0)
Freiwillige Überdeckung 5.971.319 (5.278.430) 5.737.348 (4.816.881)

In der Deckungsmasse befanden sich im Geschäftsjahr und im Vorjahr keine Derivate.

Laufzeiten der Hypothekenpfandbriefe gegenüber Zinsbindungsfristen der Deckungsmasse:

(Tsd. Euro) Pfandbriefumlauf Deckungsstock Fälligkeitsverschiebung
bis zu 6 Monate 273.000 (280.000) 298.661 (397.967) 0 (0)
mehr als 6 Monate bis zu 12 Monate 52.500 (20.000) 302.604 (288.019) 0 (0)
mehr als 12 Monate bis zu 18 Monate 280.000 (273.000) 244.707 (251.626) 273.000 (280.000)
mehr als 18 Monate bis zu 2 Jahre 0 (52.500) 318.880 (284.791) 52.500 (20.000)
mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahre 10.000 (275.000) 671.395 (465.722) 280.000 (325.500)
mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahre 82.000 (10.000) 644.636 (577.069) 10.000 (275.000)
mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahre 31.500 (82.000) 691.903 (665.377) 82.000 (10.000)
mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahre 118.500 (150.000) 2.818.807 (2.718.747) 150.000 (230.500)
mehr als 10 Jahre 0 (0) 861.611 (816.538) 0 (1.500)

Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe:

Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 Abs. 2a PfandBG:

Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2b PfandBG.

Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 Abs. 2a PfandBG:

Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.

Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen.

Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2a und 2b PfandBG.

Realdarlehen / Wertpapiere, gestaffelt nach Betragsstufen:

(Tsd. Euro) Realdarlehen Wertpapiere Deckungsstock gesamt
bis zu 300 Tsd. Euro 4.200.175 (4.076.953) 0 (0) 4.200.175 (4.076.953)
über 300 Tsd. bis zu 1 Mio. Euro 1.498.068 (1.335.701) 0 (0) 1.498.068 (1.335.701)
über 1 Mio. bis zu 10 Mio. Euro 808.821 (729.798) 30.000 (10.000) 838.821 (739.798)
mehr als 10 Mio. Euro 45.574 (21.338) 270.566 (292.066) 316.140 (313.404)

Anteil der Objekttypen am Deckungsstock in Deutschland:

Tsd. Euro %
Wohnungen 1.102.047 (1.036.870) 16,82 (16,82)
Ein- und Zweifamilienhäuser 2.993.373 (2.828.684) 45,68 (45,89)
Mehrfamilienhäuser 1.659.930 (1.543.696) 25,33 (25,05)
Bürogebäude 428.065 (403.862) 6,54 (6,55)
Handelsgebäude 175.779 (162.707) 2,68 (2,64)
Industriegebäude 74.048 (58.691) 1,13 (0,95)
Sonstige gewerblich genutzte Gebäude 119.396 (129.280) 1,82 (2,10)
Unfertige, noch nicht ertragsfähige Neubauten 0 (0) 0 (0)
Bauplätze 0 (0) 0 (0)
Gesamt 6.552.638 (6.163.790) 100,00 (100,00)

Nutzungsarten der Einzelobjekte im Deckungsstock in Deutschland:

Tsd. Euro %
Gewerblich 797.288 (754.540) 12,17 (12,24)
Wohnwirtschaftlich 5.755.350 (5.409.250) 87,83 (87,76)
Gesamt 6.552.638 (6.163.790) 100,00 (100,00)

Es befanden sich im Geschäftsjahr und im Vorjahr keine Grundstückssicherheiten außerhalb Deutschlands im Deckungsstock.

Rückständige Forderungen:

Rückständige Forderungen bestehen und bestanden auch im Vorjahr nicht.

Sonstige Angaben zum Deckungsstock:

Es existieren keine am Bilanzstichtag anhängigen Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren. Im Geschäftsjahr wurden keine Zwangsversteigerungen durchgeführt oder Grundstücke zur Verhütung von Verlusten übernommen. Keine Zinsen sind rückständig. Die vorgenannten Aussagen treffen auch auf das Vorjahr zu.

Derivategeschäfte und Fremdwährungen:

Das Deckungsregister für Hypothekenpfandbriefe enthält aktuell und enthielt zum Vergleichszeitpunkt des Vorjahres keine Derivategeschäfte und keine Fremdwährungen.

Weitere Deckung:

(Tsd. Euro) § 19 Abs. 1 Nr. 2a) und b) und Nr. 3a) bis c) PfandBG § 19 Abs. 1 Nr. 4 PfandBG Summe
Bundesrepublik Deutschland 0 (0) 150.000 (96.500) 150.000 (96.500)
Luxemburg 0 (0) 65.566 (65.566) 65.566 (65.566)
Schweden 0 (0) 0 (55.000) 0 (55.000)
Niederlande 0 (0) 85.000 (85.000) 85.000 (85.000)
Summe 0 (0) 300.566 (302.066) 300.566 (302.066)

In der weiteren Deckung nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 a) und b) und Nr. 3a) bis c) PfandBG sind keine gedeckten Schuldverschreibungen i.S.d. Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 enthalten.

Kennzahlen:

Prozentualer Anteil festverzinslicher Deckungswerte 100,00 % (100,00 %)
Prozentualer Anteil festverzinslicher Pfandbriefe 100,00 % (100,00 %)
Durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf 53,49 % (53,29 %)
Volumengewichteter Durchschnitt der seit Kreditvergabe verstrichenen Laufzeit in Jahren 5,25 (5,16)
Gesamtbetrag der Forderungen in Tsd. Euro nach § 12 Abs. 1, die die Grenzen nach § 13 Abs. 1 S. 2 2. Halbsatz überschreiten 0 (0)
Gesamtbetrag der Werte in Euro nach § 19 Abs. 1, die die Grenzen nach § 19 Abs. 1 S. 7 überschreiten 0 (0)
Gesamtbetrag der Forderungen in Tsd. Euro, die oberhalb der Prozentwerte nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 PfandBG liegen 0 (0)
Gesamtbetrag der Forderungen in Tsd. Euro, die oberhalb der Prozentwerte nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 PfandBG liegen 0 (0)
Gesamtbetrag der Forderungen in Tsd. Euro, die oberhalb der Prozentwerte nach § 19 Abs. 1 Nr. 4 PfandBG liegen 0 (0)

Liquidität:

Größte sich ergebende negative Summe in Tsd. Euro in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 Abs. 1a Satz 3 für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) 234.675 (161.808)
Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt 41 (147)
Gesamtbetrag der Deckungswerte in Tsd. Euro, welche die Anforderungen von § 4 Abs. 1a Satz 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) 280.730 (272.683)
Liquiditätsüberschuss in Tsd. Euro 46.055 (110.875)

ISIN-Liste der Inhaberpapiere:

31.12.2023 31.12.2022
DE000A1TM490 DE000A1R01C6
DE000A14J538 DE000A1TM3M6
DE000A254RH2 DE000A1TM490
DE000A254RJ8 DE000A14J5X5
DE000A254RK6 DE000A14J538
DE000A30VUY6 DE000A254RH2
DE000A254RJ8
DE000A254RK6

Öffentliche Pfandbriefe:

Vergleich Nenn-, Bar- und Risikobarwert der Deckungsmasse gegenüber Pfandbriefumlauf:

(Tsd. Euro) Nennwert Barwert Risikobarwert
Wertpapierumlauf 168.417 (178.417) 165.262 (172.383) 154.731 (159.102)
Deckungsmasse 297.837 (292.718) 299.532 (285.011) 273.056 (255.041)
Überdeckung 129.420 (114.301) 134.270 (112.628) 118.325 (95.939)
Gesetzliche Überdeckung (gemäß § 4 und § 4 Abs. 1a PfandBG) 7.045 (7.656) 3.305 (6.956)
Vertragliche Überdeckung 0 (0) 0 (0)
Freiwillige Überdeckung 122.375 (106.645) 130.965 (105.672)

In der Deckungsmasse befanden sich im Geschäftsjahr und im Vorjahr keine Derivate.

Laufzeiten der Öffentlichen Pfandbriefe gegenüber Zinsbindungsfristen der Deckungsmasse:

(Tsd. Euro) Pfandbriefumlauf Deckungsstock Fälligkeitsverschiebung
bis zu 6 Monate 65.000 (10.000) 6.768 (7.952) 0 (0)
mehr als 6 Monate bis zu 12 Monate 0 (0) 7.182 (12.593) 0 (0)
mehr als 12 Monate bis zu 18 Monate 50.000 (65.000) 62.462 (6.496) 65.000 (10.000)
mehr als 18 Monate bis zu 2 Jahre 0 (0) 10.489 (7.029) 0 (0)
mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahre 0 (50.000) 30.209 (47.777) 50.000 (65.000)
mehr als 3 Jahre bis zu 4 Jahre 0 (0) 32.572 (30.046) 0 (50.000)
mehr als 4 Jahre bis zu 5 Jahre 0 (0) 70.035 (32.425) 0 (0)
mehr als 5 Jahre bis zu 10 Jahre 53.417 (20.000) 71.310 (116.504) 20.000 (20.000)
mehr als 10 Jahre 0 (33.417) 6.810 (31.896) 33.417 (33.417)

Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe:

Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 Abs. 2a PfandBG:

Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2b PfandBG.

Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe nach § 30 Abs. 2a PfandBG:

Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.

Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen.

Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2a und 2b PfandBG.

Deckungsmasse gestaffelt nach Betragsstufen:

(Tsd. Euro)
bis zu 10 Mio. Euro 93.062 (109.693)
über 10 Mio. bis zu 100 Mio. Euro 204.775 (183.025)
mehr als 100 Mio. Euro 0 (0)
Summe 297.837 (292.718)

Verteilung des Deckungsstocks auf Länder und Schuldnerklassen:

(Tsd. Euro) Deutschland geschuldet von Deutschland gewährleistet durch Gesamt
Staat 45.000 (20.000) 0 (0) 45.000 (20.000)
Gebietskörperschaft regional 0 (0) 0 (0) 0 (0)
Gebietskörperschaft örtlich 144.253 (158.828) 8.602 (13.948) 152.855 (172.776)
Sonstige Schuldner 68.982 (68.942) 0 (0) 68.982 (68.942)
Luxemburg geschuldet von Luxemburg gewährleistet durch Gesamt
Staat 31.000 (31.000) 0 (0) 31.000 (31.000)
Gebietskörperschaft regional 0 (0) 0 (0) 0 (0)
Gebietskörperschaft örtlich 0 (0) 0 (0) 0 (0)
Sonstige Schuldner 0 (0) 0 (0) 0 (0)

In den Angaben sind keine Gewährleistungen aus Gründen der Exportförderung vorhanden.

Rückständige Forderungen:

Rückständige Forderungen bestehen und bestanden auch im Vorjahr nicht.

Derivategeschäfte und Fremdwährungen:

Das Deckungsregister für Öffentliche Pfandbriefe enthält aktuell und enthielt zum Vergleichszeitpunkt des Vorjahres keine Derivategeschäfte und keine Fremdwährungen.

Weitere Deckung:

Das Deckungsregister für Öffentliche Pfandbriefe beinhaltet im Geschäftsjahr und beinhaltete im Vorjahr keine weitere Deckung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a) bis c) und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 PfandBG.

Kennzahlen:

Prozentualer Anteil festverzinslicher Deckungswerte 100,00 % (100,00 %)
Prozentualer Anteil festverzinslicher Pfandbriefe 100,00 % (100,00 %)
Forderungen nach § 20 Abs. 1 und Abs. 2, die die Grenzen nach § 20 Abs. 3 überschreiten 0 (0)
Forderungen, die die Grenze nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 überschreiten 0 (0)
Forderungen, die die Grenze nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 überschreiten 0 (0)

Liquidität:

Größte sich ergebende negative Summe in Tsd. Euro in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 Abs. 1a Satz 3 für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) 15.608 (10.866)
Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt 57 (81)
Gesamtbetrag der Deckungswerte in Tsd. Euro, welche die Anforderungen von § 4 Abs. 1a Satz 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) 72.859 (45.854)
Liquiditätsüberschuss in Tsd. Euro 57.252 (34.988)

ISIN-Liste der Inhaberpapiere:

31.12.2023 31.12.2022
Fehlanzeige Fehlanzeige

Zusatzangaben nach § 35 RechKredV:

Die im Hypothekendeckungsregister aufgeführten Realdarlehen in Höhe von 6.552.638 Tsd. Euro sowie die im Deckungsregister der Öffentlichen Pfandbriefe enthaltenen Darlehen von 221.837 Tsd. Euro werden in der Bilanz unter den Forderungen an Kunden ausgewiesen. Die Wertpapiere zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe in Höhe von 300.566 Tsd. Euro und die zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe bestimmten Wertpapiere in Höhe von 76.000 Tsd. Euro finden sich in der Bilanz unter den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren.

ANGABEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Zum Bilanzstichtag stellen sich die Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen wie folgt dar:

Art des Geschäfts Kredite und Darlehen
Mio. Euro
Einlagen
Mio. Euro
Bürgschaften und Garantien
Mio. Euro
Sonstige Geschäfte
Mio. Euro
Art der Beziehung:
Personen in Schlüsselpositionen einschl. naher Familienangehöriger 13,1 14,9 0,0 8,6
Tochterunternehmen 98,5 11,7 1,2 37,4
Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen 13,3 5,6 0,1 0,2
Sparkassenzweckverband einschl. Trägerkreise 367,8 188,9 0,0 102,8
Sonstige nahe stehende Personen und Unternehmen 168,4 129,3 0,4 7,6

In den sonstigen Geschäften mit dem Sparkassenzweckverband sind mit 83,5 Mio. Euro die im Geschäftsjahr erbrachten und die auf die Restlaufzeit voraussichtlich entfallenden Erbpachtzahlungen der Sparkasse enthalten.

ANGABEN ZU DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN

Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten, nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Bei den Deckungsgeschäften handelt es sich um gedeckte Währungspositionen, Bewertungseinheiten oder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogene schwebende Geschäfte.

Nominalbeträge 1) Beizulegende Zeitwerte 2) Buchwerte Buchwerte
in Mio. Euro in Mio. Euro in Mio. Euro in Mio. Euro
nach Restlaufzeiten Preis nach Bewertungsmethode Optionsprämie/ Upfront-Payment Rückstellung (P 07)
bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Insgesamt
Zins-/Zinsindexbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
- Termingeschäfte
Zinsswaps 712,8 7.114,6 5.843,1 13.670,5 3.255,6 -2.761,2
Zinscaps 8,2 134,9 43,3 186,4 5,0 -5,0 (A 13) 0,7 (P 05) 0,7
Summe 721,0 7.249,5 5.886,4 13.856,9 494,4
davon Deckungsgeschäfte 721,0 7.249,5 5.886,4 13.856,9 494,4
Währungsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
- Termingeschäfte
Devisentermingeschäfte 484,3 25,4 509,7 4,9 -4,6
Währungsswaps 38,3 1,1 39,4 20,9 -15,4
Zinswährungsswaps 17,0 72,2 89,2 38,4 -39,4
- Optionen
Longpositionen 34,4 34,4 0,4 (A 13) 0,6
Shortpositionen 34,4 34,4 -0,4 (P 05) 0,6
Summe 570,1 135,9 1,1 707,1 4,8
davon Deckungsgeschäfte 570,1 135,9 1,1 707,1 4,8

1) Bei Optionen errechnet sich der Nominalwert auf Basis des aktuellen Wertes des Underlyings.
2) Aus Sicht der Sparkasse negative Zeitwerte sind mit einem Minuszeichen versehen.

Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen mit Kunden erfüllen aufgrund der korrespondierenden Gegengeschäfte mit Kreditinstituten die Voraussetzung der besonderen Währungsdeckung. Dies gilt ebenso für die ausnahmsweise bestehenden Devisentermingeschäfte mit Kreditinstituten, die durch Gegengeschäfte mit Kreditinstituten besonders gedeckt sind. Die übrigen aufgeführten Finanzinstrumente sind derivative Kundengeschäfte mit korrespondierenden Deckungsgeschäften sowie Sicherungsgeschäfte für nicht derivative Eigenhandelsgeschäfte der Kreissparkasse Köln. Im Berichtszeitraum wurden keine Handelsbuchgeschäfte in derivativen Finanzinstrumenten getätigt.

Die ausgewiesenen Zeitwerte enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (clean-price). Bei einem aktiven Markt entspricht der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, wurde der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmodellen ermittelt. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachtbaren Swap-Zinskurven per 29.12.2023 Verwendung, die den Währungen der jeweiligen Geschäfte entsprechen. Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken im Bankbuch abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die Betrachtung des gesamten Zinsänderungsrisikos einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Zeitwerte von Optionen wurden anhand des allgemein anerkannten Black-Scholes-Modells ermittelt; für Devisenoptionen kam die entsprechend modifizierte Black-Scholes-Formel (Garman-Kohlhagen) zur Anwendung. Grundlagen der Bewertung waren der Marktwert des Underlyings im Verhältnis zum Basispreis, die Restlaufzeit und die impliziten Volatilitäten, die den Veröffentlichungen der Agentur Refinitiv und der Eurex Frankfurt AG entnommen wurden. Zeitwerte von Caps wurden auf der Basis des Hull-White-Modells ermittelt. Hierzu wurden die am Markt beobachtbaren Swap-Zinskurven und die den Restlaufzeiten entsprechenden Zinsvolatilitäten zum Bilanzstichtag aus der Quelle Refinitiv herangezogen. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte wurden die Terminkurse am Bilanzstichtag für die entsprechenden Restlaufzeiten herangezogen. Ermittelt wurden diese anhand der Barwerte der künftigen Zahlungsströme unter Verwendung der Zinskurve der jeweiligen Geschäftswährung per 29.12.2023.

Die nach den Bilanzierungsregeln nicht trennungspflichtigen derivativen Finanzinstrumente, die Bestandteil strukturierter Emissionen sind, wurden nicht aufgenommen.

Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente im Interbankengeschäft handelt es sich ausschließlich um Kreditinstitute aus dem OECD-Raum. Zusätzlich wurden Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen, Zinsswaps, Währungsswaps, Zinswährungsswaps, Zinscaps und Zinsfloors mit Kunden abgeschlossen.

Erhaltene beziehungsweise gezahlte Initial- und Variation-Margins in Höhe von 299,6 Mio. Euro (erhaltene Margins) beziehungsweise 153,5 Mio. Euro (gezahlte Margins) sind in den Buchwerten nicht enthalten.

ANGABEN ZU BEWERTUNGSEINHEITEN

Im Risikomanagement eingegangene Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen des § 254 HGB erfüllen, werden auch für bilanzielle Zwecke als Sicherungsbeziehung (Bewertungseinheit) behandelt.

Die bilanzielle Behandlung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften und den Interpretationen des Rechnungslegungsstandards IDW RS HFA 35. Auf dieser Basis wird für jede Bewertungseinheit zum Bilanzstichtag die Wertänderung von Grund- und Sicherungsgeschäft ermittelt. Die Sparkasse differenziert dabei nach Wertänderungen, die auf gesicherte Risiken, und solche, die auf ungesicherte Risiken entfallen. Die auf gesicherte Risiken entfallenden Wertänderungen werden auf der Grundlage der sogenannten "Einfrierungsmethode" außerhalb der bilanziellen Wertansätze miteinander verrechnet. Sofern sich die Wertänderungen nicht vollständig ausgleichen, wird für einen Aufwandsüberhang eine Rückstellung gebildet; ein positiver Überhang bleibt unberücksichtigt. Falls im Wesentlichen alle wertbestimmenden Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft identisch sind, unterstellt die Sparkasse einen vollständigen Wertausgleich hinsichtlich der gesicherten Risiken (Critical-Term-Match-Methode). Die auf ungesicherte Risiken entfallenden Wertänderungen werden unsaldiert nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der zugrunde liegenden Geschäfte behandelt.

Grundlage jeder Bewertungseinheit sind eine Dokumentation unter anderem der Sicherungsabsicht und Sicherungsziele sowie die Darlegung, dass die Sicherungsgeschäfte objektiv geeignet sind, den angestrebten Sicherungserfolg zu gewährleisten.

Da die maßgeblichen Risikoparameter von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument aufeinander abgestimmt sind, wendet die Sparkasse zur prospektiven Beurteilung der Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung in der Regel die Critical-Term-Match-Methode an. In Einzelfällen, bei denen diese Methode aufgrund von Abweichungen in den wertbestimmenden Parametern nicht adäquat ist, wird auf den Basis-Point-Value-(BPV)-Vergleich zurückgegriffen. Dabei geht die Sparkasse von einer prospektiven Effektivität der Sicherungsbeziehung aus, sofern sich der BPV des Grundgeschäfts und der gegenläufige BPV des Sicherungsgeschäfts weitgehend ausgleichen.

Bei der Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB wurden folgende Posten bzw. Transaktionen einbezogen:

Posten / Transaktionen Einbezogener Betrag
in Mio. Euro
Sicherungsart Gesicherte Risiken
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 507,6 Micro-Hedge Wertänderungsrisiko
Vermögensgegenstände gesamt 507,6
Festzinsswaps (Euro und Währung), Caps 732,0 Micro-Hedge Wertänderungsrisiko
Schwebende Geschäfte gesamt 732,0

Mit den Bewertungseinheiten wurden Risiken mit einem Gesamtbetrag von 1.239,6 Mio. Euro abgesichert.

In der nachfolgenden Aufstellung ist dargestellt, warum und in welchem Umfang sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme künftig voraussichtlich ausgleichen werden.

Grundgeschäft Sicherungsinstrument
Risikoart Art Betrag
in Mio. Euro
Art Betrag
in Mio. Euro
Wertänderungsrisiko
Zinsänderungsrisiko Festverz. Euro-Schuldverschreibungen 507,6 Festzinsswaps 512,5
Zinsänderungsrisiko Festzinsswaps 574,5 Festzinsswaps 574,5
Zinsänderungsrisiko Caps 93,2 Caps 93,2
Zinsänderungsrisiko Währungskursänderungsrisiko Währungsswaps, Zins-/Währungsswaps 64,3 Währungsswaps, Zins-/Währungsswaps 64,3
Sicherungsart Prospektive Effektivität
Risikoart
Wertänderungsrisiko
Zinsänderungsrisiko Micro-Hedge Critical Term Match
Zinsänderungsrisiko Micro-Hedge Critical Term Match 1)
Zinsänderungsrisiko Micro-Hedge Critical Term Match
Zinsänderungsrisiko Währungskursänderungsrisiko Micro-Hedge Critical Term Match

1) in Einzelfällen Basis-Point-Value-Vergleich

Der Zeitraum, in dem sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme künftig voraussichtlich ausgleichen, beginnt mit der Bildung der Bewertungseinheit und endet mit der Fälligkeit des Grundgeschäftes beziehungsweise des Sicherungsgeschäftes.

NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Die Kreissparkasse Köln hat ihren Beschäftigten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Für die Durchführung der Zusage bedient sich die Sparkasse der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) und somit eines externen Versorgungsträgers. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses (Gruppenversicherungsvertrag) die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Beschäftigten bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte, die auf Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts und des Alters der Beschäftigten ermittelt werden.

Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines 100-jährigen gleitenden Deckungsabschnittsverfahrens ein Gesamtfinanzierungssatz bezogen auf die versorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem vor dem 1.1.2002 erworbenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld, das Teil des Gesamtfinanzierungssatzes ist. Der Gesamtfinanzierungssatz (einschl. Sanierungsgeld) beträgt derzeit 7,8 % des versorgungspflichtigen Entgelts; davon entfallen 4,3 % auf die Umlage. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Die Gesamtaufwendungen der Kreissparkasse Köln für die Zusatzversorgung beliefen sich bei versorgungspflichtigen Entgelten von 193,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023 auf 15,4 Mio. Euro.

Nach der vom IDW in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Pensionsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes im Namen und für Rechnung der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Kreissparkasse Köln entfallenden Leistungsverpflichtungen zum 31.12.2023 durch die Heubeck AG ermitteln lassen. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Vermögen der RZVK im Abrechnungsverband I um Kollektivvermögen aller Mitglieder handelt (sogenanntes Puffervermögen, das dazu dient, den Finanzierungssatz im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der RZVK stabil zu halten), wird gemäß IDW RS HFA 30 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB für die Sparkasse anteiliges Vermögen in Abzug gebracht. Auf dieser Basis beträgt der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag 557,3 Mio. Euro.

Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte durch die Heubeck AG auf der Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die Heubeck-Richttafeln 2018 G (modifiziert im Hinblick auf die Besonderheiten des Versichertenbestandes), ein Zinssatz von 1,8 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der auf Basis der einschlägigen Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank für November 2023 auf den 31.12.2023 fortgeschrieben wurde) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) sowie eine Rentendynamik entsprechend der Satzung der RZVK von 1 % zugrunde gelegt wurden.

Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, ist ein Gehaltstrend nicht zu berücksichtigen. Die Daten des Versichertenbestands zum 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.12.2022 abgestellt wurde. Anwartschaftszuwächse wurden auf der Grundlage der versorgungspflichtigen Entgelte auf den 31.12.2023 hochgerechnet.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Kreissparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, nach der diese für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die Leistungen nicht selbst erbringt. Hierfür liegen gemäß einer aktuellen gutachterlichen Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars keine Anhaltspunkte vor. Der Verantwortliche Aktuar hat darüber hinaus die Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der RZVK zum 31.12.2022 gemäß § 7 der Satzung der RZVK bestätigt. Er hält somit die Annahmen zur Ermittlung des Gesamtfinanzierungssatzes für angemessen. Das im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung vorhandene Vermögen und die zukünftigen Ansprüche auf Zahlung von Umlagen und Sanierungsgeld reichen danach auf der Grundlage der Annahmen über die weitere Entwicklung des Vermögens und des Versichertenbestandes (einschließlich Neuzugang) aus, um zu jedem Zeitpunkt die bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten zu erfüllen (versicherungsmathematisches Äquivalenzprinzip).

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Als ehemaliger Aktionär der WestLB AG ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV - mit rund 25,0 % an der "Erste Abwicklungsanstalt" beteiligt. Auf diese Abwicklungsanstalt gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) wurden in den Jahren 2009 und 2012 Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der ehemaligen WestLB AG zum Zwecke der Abwicklung übertragen.

Der RSGV ist entsprechend seinem Anteil verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3,0 Mrd. Euro und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,3 Mrd. Euro zu übernehmen. Bis zu einer auf den Höchstbetrag anzurechnenden Höhe von 37,5 Mio. Euro besteht die Verpflichtung, bei Bedarf Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen. Auf die Kreissparkasse Köln entfällt als Mitglied des RSGV eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2023 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden.

Es besteht jedoch das Risiko, dass die Sparkasse während der Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Die Sparkasse ist verpflichtet, über einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres jährlich eine bilanzielle Vorsorge zu treffen. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an der Beteiligungsquote der Sparkasse am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (15,6 %). Zum Bilanzstichtag beträgt der Anteil 16,8 %. Die Notwendigkeit einer weiteren bilanziellen Vorsorge wird vertragsgemäß von allen Beteiligten regelmäßig überprüft. Neben dem Erreichen eines Mindestvorsorgevolumens muss auf Basis des Abwicklungsplans der "Erste Abwicklungsanstalt" erwartet werden, dass während der gesamten Abwicklungsdauer kein Verlustausgleich zu leisten ist. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung im Jahr 2016 wurde die Dotierung der bilanziellen Vorsorge zum 31.12.2015 bis auf weiteres ausgesetzt. Die Voraussetzungen für die Aussetzung sind auch zum Bilanzstichtag erfüllt. Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge von 70,2 Mio. Euro in Form der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von der Aussetzung unberührt.

ANGABEN ZU HONORAREN FÜR ABSCHLUSSPRÜFER

Im Geschäftsjahr wurde für den Abschlussprüfer ein Gesamthonorar von 853,9 Tsd. Euro erfasst. Hiervon entfallen 754,4 Tsd. Euro auf Abschlussprüfungsleistungen, 95,7 Tsd. Euro auf andere Bestätigungsleistungen und 3,8 Tsd. Euro auf sonstige Leistungen.

ANGABEN ZU MITARBEITERINNEN UND MITARBEITERN

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 1.600
Teilzeitkräfte 1.433
3.033
Auszubildende 189
3.221

ANGABEN ZU ORGANMITGLIEDERN

VERWALTUNGSRAT

BIS 26.9.2023

Vorsitzendes Mitglied

Frank Rock

Landrat

1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds

Johannes Dünner

Beamter Stadt Köln

2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds

Thomas Jüngst

Referent CDU NRW

Mitglieder Stellvertreter Mitglieder Stellvertreter
Michaela Balansky Elisabeth Anschütz Thomas Jüngst Frank Mederlet
Betriebsprüferin Stadt Köln Hauswirtschaftsmeisterin Christliches Sozialwerk Referent CDU NRW SPD NRW, Geschäftsführer Regionalbüro Mittelrhein sowie Unterbezirke Köln und Leverkusen
Marco Balke Peer Ulrich Küster Oliver Krauß MdL Joachim Kühlwetter
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter Abgeordneter Kriminalbeamter
Horst Becker Christian Koch Romina Plonsker MdL Carola Hartmann
Parlamentarischer Staatssekretär i. R. Geschäftsführer digitale Medien und Dienstleistungen Abgeordnete Geschäftsführende Gesellschafterin Saatgut- und Düngemittelhandel
Christoph Belke Britta Klose Julia Richter Dr. Angelo Stilla
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellte Sparkassenangestellte Sparkassenangestellter
Dr. Torsten Bieber Christian Siegberg Doris Schwarz Guido Usdowski
Ministerialrat als Mitglied des Bundesrechnungshofes Beamter Bundesstadt Bonn Sparkassenangestellte Sparkassenangestellter
Wilfried Bolender Simone Lenz Andreas Sonntag Björn Franken MdL
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellte Krankenkassebetriebswirt Abgeordneter
Johannes Dünner Sylvia Wöber-Servaes Dietmar Tendler Nicole Männig-Güney
Beamter Stadt Köln Kauffrau i.R. Oberstudienrat i.R. ECM-Projektmanagerin Softwareunternehmen
Ursula Ehren Roland Rickes Dierk Timm Udo Milewski
Familienfrau Geschäftsführender Gesellschafter Organisationsberatung Selbstständiger Unternehmer Immobilienverwaltung Betriebsleiterassistent Öffentliches Verkehrsunternehmen
Elmar Gillet Ralf Engelmann Gerhard Zorn Marcel Kreutz
Selbstständiger Unternehmer Tonträgergroßhandel System Engineer Landesverwaltungsdirektor Landschaftsverband Rheinland Referent Landkreistag NRW e.V.
Frank Harder Rolf Glees Willi Zylajew Gregor Golland MdL
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter Geschäftsführer Unternehmensberatung Abgeordneter
Karim Hayit Holger Köllejan
Sparkassenangestellter Niederlassungsleiter Personalberatung
Ulrich Jakesch Sebastian Voolstra
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter
Michaela Jordan Christine Fischer
Sparkassenangestellte Sparkassenangestellte

Sachverständige Gäste

Margit Ahus

Fraktionsgeschäftsführerin a. D.

Dr. Christian Kunze

Direktor a.D.

Deutscher Sparkassen- und Giroverband

Teilnehmer mit beratender Stimme nach § 10 Abs. 4 SpkG NW

Jochen Hagt

Landrat

Stephan Santelmann

Landrat

Sebastian Schuster

Landrat

VERWALTUNGSRAT

SEIT 27.9.2023

Vorsitzendes Mitglied

Frank Rock

Landrat

1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds

Johannes Dünner

Beamter Stadt Köln (bis 29.2.2024)

Thomas Jüngst

Referent CDU NRW (seit 1.3.2024)

2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds

Thomas Jüngst

Referent CDU NRW (bis 29.2.2024)

Dr. Torsten Bieber

Ministerialrat als Mitglied des Bundesrechnungshofes (seit 1.3.2024)

Mitglieder Stellvertreter Mitglieder Stellvertreter
Michaela Balansky Elisabeth Anschütz Thomas Jüngst Frank Mederlet
Betriebsprüferin Stadt Köln Hauswirtschaftsmeisterin Christliches Sozialwerk Referent CDU NRW SPD NRW, Geschäftsführer Regionalbüro Mittelrhein sowie Unterbezirke Köln und Leverkusen
Marco Balke Sebastian Voolstra Oliver Krauß MdL Joachim Kühlwetter
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter Abgeordneter Kriminalbeamter
Horst Becker Christian Koch Peer Ulrich Küster Marco Dörner
Parlamentarischer Staatssekretär i. R. Geschäftsführer digitale Medien und Dienstleistungen Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter
Christoph Belke Julia Richter Nicole Männig-Güney Michael Richter
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellte ECM-Projektmanagerin Softwareunternehmen SPD NRW, Geschäftsführer Unterbezirke Bonn und Rhein-Sieg-Kreis
Dr. Torsten Bieber Christian Siegberg Romina Plonsker MdL Carola Hartmann
Ministerialrat als Mitglied des Bundesrechnungshofes Beamter Bundesstadt Bonn Abgeordnete Geschäftsführende Gesellschafterin Saatgut- und Düngemittelhandel
Wilfried Bolender Guido Usdowski Doris Schwarz Dr. Angelo Stilla
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter Sparkassenangestellte Sparkassenangestellter
Johannes Dünner Sylvia Wöber-Servaes Andreas Sonntag Björn Franken MdL
Beamter Stadt Köln Kauffrau i.R. Krankenkassenbetriebswirt Abgeordneter
Ursula Ehren Roland Rickes Dierk Timm Udo Milewski
Familienfrau Geschäftsführender Gesellschafter Organisationsberatung Selbstständiger Unternehmer Immobilienverwaltung Betriebsleiterassistent Öffentliches Verkehrsunternehmen
Elmar Gillet Ralf Engelmann Gerhard Zorn Marcel Kreutz
Selbstständiger Unternehmer Tonträgergroßhandel System Engineer Landesverwaltungsdirektor Landschaftsverband Rheinland Referent Landkreistag NRW e.V.
Frank Harder Britta Klose Willi Zylajew Gregor Golland MdL
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellte Geschäftsführer Unternehmensberatung Abgeordneter
Karim Hayit Holger Köllejan
Sparkassenangestellter Niederlassungsleiter Personalberatung
Ulrich Jakesch Marco Hahn
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter
Michaela Jordan Frank Ritter
Sparkassenangestellte Sparkassenangestellter

Sachverständige Gäste

Margit Ahus

Fraktionsgeschäftsführerin a. D.

Dr. Christian Kunze

Direktor a.D.

Deutscher Sparkassen- und Giroverband

(bis 31.12.2023)

Teilnehmer mit beratender Stimme nach § 10 Abs. 4 SpkG NW

Jochen Hagt

Landrat

Stephan Santelmann

Landrat

Sebastian Schuster

Landrat

VORSTAND

Vorsitzender:

Alexander Wüerst

Mitglieder:

Christian Bonnen

Udo Buschmann

Jutta Weidenfeller

Andree Henkel

stellvertretendes Mitglied: (§ 19 Abs. 1 SpkG NW)

Marco Steinbach

Folgende Mitglieder des Vorstandes sind Vorsitzender oder Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremium großer Kapitalgesellschaften oder eines Instituts gemäß § 1 Abs. 1b Kreditwesengesetz (KWG):

Alexander Wüerst DekaBank Deutsche Girozentrale AöR Deutsche Leasing AG Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG
Christian Bonnen Deutscher Sparkassen Verlag GmbH neue leben Pensionskasse AG
Udo Buschmann DAL Deutsche Anlagen-Leasing GmbH & Co. KG

Den ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse (Hauptausschuss, Vergütungskontrollausschuss, Bilanzprüfungsausschuss, Risikoausschuss, Beteiligungsausschuss, Sparkassenausschuss), den sachverständigen Gästen sowie den Teilnehmern mit beratender Stimme wurde für ihre Tätigkeit in diesen Gremien bis zum 30.6.2023 ein Sitzungsgeld von 781,00 Euro je Sitzung gezahlt. Ab dem 1.7.2023 erfolgte eine Anpassung auf 833,00 Euro je Sitzung. Die Vorsitzenden dieser Gremien erhielten jeweils den doppelten Betrag, die stellvertretenden Vorsitzenden den anderthalbfachen Betrag. Außerdem erhielten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates, die sachverständigen Gäste sowie die Teilnehmer mit beratender Stimme für die Tätigkeit im Verwaltungsrat bzw. dessen Ausschüssen bis zum 30.6.2023 einen Pauschalbetrag von 4.136,00 Euro p.a. und ab dem 1.7.2023 von 4.406,00 Euro p.a. (ggf. zeitanteilig); diejenigen Personen, die Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender mindestens eines dieser Gremien waren, erhielten jeweils den doppelten beziehungsweise den anderthalbfachen Pauschalbetrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge: Margit Ahus 14,0 Tsd. Euro, Elisabeth Anschütz 4,0 Tsd. Euro, Michaela Balansky 18,2 Tsd. Euro, Marco Balke 11,6 Tsd. Euro, Horst Becker 29,9 Tsd. Euro, Christoph Belke 18,8 Tsd. Euro, Dr. Torsten Bieber 36,8 Tsd. Euro, Wilfried Bolender 18,0 Tsd. Euro, Johannes Dünner 37,4 Tsd. Euro, Ursula Ehren 21,0 Tsd. Euro, Ralf Engelmann 0,8 Tsd. Euro, Björn Franken MdL 2,4 Tsd. Euro, Elmar Gillet 21,0 Tsd. Euro, Gregor Golland MdL 4,8 Tsd. Euro, Jochen Hagt 31,8 Tsd. Euro, Frank Harder 13,2 Tsd. Euro, Carola Hartmann 2,3 Tsd. Euro, Karim Hayit 14,8 Tsd. Euro, Ulrich Jakesch 10,8 Tsd. Euro, Michaela Jordan 12,3 Tsd. Euro, Thomas Jüngst 41,6 Tsd. Euro, Christian Koch 3,2 Tsd. Euro, Oliver Krauß MdL 22,9 Tsd. Euro, Marcel Kreutz 3,2 Tsd. Euro, Joachim Kühlwetter 1,6 Tsd. Euro, Dr. Christian Kunze 9,2 Tsd. Euro, Peer Ulrich Küster 4,5 Tsd. Euro, Nicole Männig-Güney 6,9 Tsd. Euro, Frank Mederlet 12,9 Tsd. Euro, Udo Milewski 0,8 Tsd. Euro, Ralf Offergeld 1,6 Tsd. Euro, Romina Plonsker MdL 24,3 Tsd. Euro, Julia Richter 7,9 Tsd. Euro, Roland Rickes 4,0 Tsd. Euro, Frank Rock 49,6 Tsd. Euro, Stephan Santelmann 29,4 Tsd. Euro, Sebastian Schuster 25,4 Tsd. Euro, Doris Schwarz 12,3 Tsd. Euro, Christian Siegberg 3,2 Tsd. Euro, Andreas Sonntag 13,2 Tsd. Euro, Dr. Angelo Stilla 0,8 Tsd. Euro, Dietmar Tendler 10,3 Tsd. Euro, Dierk Timm 34,6 Tsd. Euro, Sebastian Voolstra 0,8 Tsd. Euro, Thomas Wallau 0,8 Tsd. Euro, Sylvia Wöber-Servaes 2,4 Tsd. Euro, Gerhard Zorn 17,3 Tsd. Euro, Willi Zylajew 20,2 Tsd. Euro. Insgesamt ergeben sich damit für die Mitglieder des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 690,8 Tsd. Euro.

An die Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Vorschüsse, Kredite und Kreditzusagen (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 14.341,1 Tsd. Euro ausgereicht.

Seit Beginn des Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt der Aufnahme seitens der Kreissparkasse Köln wurde den Mitgliedern des Verwaltungsrates, des Bilanzprüfungsausschusses, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der ehemaligen Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen ein Sitzungsgeld von 297,00 Euro je Sitzung gezahlt. Die Vorsitzenden erhielten jeweils den doppelten Betrag, die stellvertretenden Vorsitzenden 446,00 Euro. Außerdem erhielten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates für die Tätigkeit im Verwaltungsrat beziehungsweise Risikoausschuss, Bilanzprüfungsausschuss und Hauptausschuss einen Pauschalbetrag von jährlich 1.069,00 Euro. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestanden nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge: Dietmar Busch (vorsitzendes Mitglied, Renter) 5,7 Tsd. Euro, Christian Schütte (1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds, Technischer Betriebsleiter) 5,1 Tsd. Euro, Dietmar Stark (2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds, Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.) 5,3 Tsd. Euro, Ingrid Bartholomäus (Mitglied, selbstständige Kauffrau) 2,0 Tsd. Euro, Ina Imo (Mitglied, Sparkassenangestellte) 2,3 Tsd. Euro, Thomas Lorenz (Mitglied, Vorstand Unternehmensberatungsgesellschaft) 1,7 Tsd. Euro, Martin Meine (Mitglied, Lehrer am Berufskolleg) 4,1 Tsd. Euro, Heike Mühlinghaus (Mitglied, Senior Managerin) 2,6 Tsd. Euro, Elisabeth Pech-Büttner (Mitglied, Sachbearbeiterin) 2,0 Tsd. Euro, Heidrun Schönnenberg (Mitglied, Sparkassenangestellte) 2,0 Tsd. Euro, Klaus Steinmüller (Mitglied, Sachbearbeiter Verwaltung und Vertragsmanagement) 2,0 Tsd. Euro, Dejan Vujinovic (Mitglied, Wissenschaftlicher Mitarbeiter) 1,4 Tsd. Euro, Karin Wroblowski (Mitglied, Rechtsanwältin) 2,3 Tsd. Euro, Jürgen Fischer (Stellvertreter, Brandamtmann) 0,0 Tsd. Euro, Thomas Böhm (Stellvertreter, Sparkassenangestellter) 0,3 Tsd. Euro, Burkhard Wigge (Stellvertreter, Rechtsanwalt) 0,3 Tsd. Euro, Stefan Mallwitz (Stellvertreter, Fachkraft für Arbeitssicherheit) 0,0 Tsd. Euro, Christian Werth (Stellvertreter, Service Delivery Manager) 0,0 Tsd. Euro, Volker Ebbinghaus (Stellvertreter, Pensionär) 0,0 Tsd. Euro, Judith Kistner (Stellvertreterin, Sparkassenangestellte) 0,0 Tsd. Euro, Cornelia Päper (Stellvertreterin, Produktmanagerin) 0,0 Tsd. Euro, Sigrid August-Hedderich (Stellvertreterin, Finanzbuchhalterin) 0,0 Tsd. Euro, Bernd-Eric Hoffmann (Stellvertreter, Diplom Informatiker) 0,0 Tsd. Euro, Sebastian Schlüter (Stellvertreter, BCS Product costing/Inventory valuation expert) 1,8 Tsd. Euro, Jörg von Polheim (Stellvertreter, Bäckermeister) 0,0 Tsd. Euro, Johannes Mand (Hauptverwaltungsbeamter nach § 10 Abs. 4 SpkG NW) 2,3 Tsd. Euro, Dietmar Persian (Hauptverwaltungsbeamter nach § 11 Abs. 2 SpkG NW) 0,0 Tsd. Euro. Insgesamt ergeben sich damit für die Mitglieder des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 43,2 Tsd. Euro.

Für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Bezüge der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Vorstandes ist der Verwaltungsrat beziehungsweise der von ihm betraute Hauptausschuss zuständig. Er orientiert sich gemäß SpkG NW an den Empfehlungen des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Vorstandes bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat beziehungsweise den von ihm betrauten Hauptausschuss festgelegt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge durch die Sparkasse hat diese Personengruppe Anspruch auf Zahlung von Versorgungsbezügen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Tätigkeit als Vorstand. Sie beträgt maximal 55 % des Jahresgrundbetrages und der Allgemeinen Zulage. Auf dieser Basis und unter der Annahme eines wahrscheinlichen Eintritts in den Ruhestand wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Beginnend mit dem Jahr 2017 werden grundsätzlich nur noch Dienstverträge mit neuen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Vorstandes geschlossen, die ein Jahresfestgehalt sowie eine fixe Zulage zur Bildung einer eigenen Altersvorsorge in Höhe von bis zu 35 % des Jahresfestgehaltes vorsehen. Eine Versorgungszusage wird nicht vereinbart. Daneben kann als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Jahresfestgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat beziehungsweise den von ihm betrauten Hauptausschuss festgelegt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Die nachfolgend nicht näher bezeichneten sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Sie werden nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelt.

Der Vorstandsvorsitzende, Alexander Wüerst, erhielt im Geschäftsjahr 2023 feste Bezüge in Höhe von 915,7 Tsd. Euro. Darüber hinaus wurden eine erfolgsabhängige Leistungszulage von 69,0 Tsd. Euro gezahlt und sonstige Vergütungen von 14,6 Tsd. Euro gewährt. Der Barwert der Pensionsansprüche beläuft sich zum 31.12.2023 auf 13.429,9 Tsd. Euro. Aufgrund der individuellen Anhebung des Renteneintrittsalters wurde der Pensionsrückstellung im Jahr 2023 zu Lasten des Personalaufwands nichts zugeführt.

Christian Bonnen erhielt im Geschäftsjahr 2023 feste Bezüge in Höhe von 642,4 Tsd. Euro. Darüber hinaus wurden eine erfolgsabhängige Leistungszulage von 48,2 Tsd. Euro gezahlt und sonstige Vergütungen von 7,6 Tsd. Euro gewährt. Der Barwert der Pensionsansprüche beläuft sich zum 31.12.2023 auf 11.651,8 Tsd. Euro. Der Pensionsrückstellung wurden im Jahr 2023 zu Lasten des Personalaufwands 3.602,4 Tsd. Euro zugeführt. Dies resultiert insbesondere daraus, dass zum 1.7.2024 der Versorgungsfall eintreten wird.

Udo Buschmann erhielt im Geschäftsjahr 2023 feste Bezüge in Höhe von 642,4 Tsd. Euro. Darüber hinaus wurden eine erfolgsabhängige Leistungszulage von 48,2 Tsd. Euro gezahlt und sonstige Vergütungen von 15,7 Tsd. Euro gewährt. Der Barwert der Pensionsansprüche beläuft sich zum 31.12.2023 auf 9.251,7 Tsd. Euro. Der Pensionsrückstellung wurden im Jahr 2023 zu Lasten des Personalaufwands 1.058,0 Tsd. Euro zugeführt.

Jutta Weidenfeller erhielt im Geschäftsjahr 2023 feste Bezüge in Höhe von 626,1 Tsd. Euro. Darüber hinaus wurden eine erfolgsabhängige Leistungszulage von 46,2 Tsd. Euro gezahlt und sonstige Vergütungen von 167,3 Tsd. Euro gewährt. Davon entfallen 156,5 Tsd. Euro auf die Zulage zur Bildung einer eigenen Altersvorsorge.

Andree Henkel erhielt im Geschäftsjahr 2023 feste Bezüge in Höhe von 586,0 Tsd. Euro. Darüber hinaus wurden eine erfolgsabhängige Leistungszulage von 25,6 Tsd. Euro gezahlt und sonstige Vergütungen von 128,6 Tsd. Euro gewährt. Davon entfallen 117,2 Tsd. Euro auf die Zulage zur Bildung einer eigenen Altersvorsorge.

Das stellvertretende Vorstandsmitglied Marco Steinbach erhielt im Geschäftsjahr 2023 feste Bezüge in Höhe von 403,9 Tsd. Euro. Darüber hinaus wurden eine erfolgsabhängige Leistungszulage von 44,0 Tsd. Euro gezahlt und sonstige Vergütungen von 92,6 Tsd. Euro gewährt. Davon entfallen 80,8 Tsd. Euro auf die Zulage zur Bildung einer eigenen Altersvorsorge.

Bei den oben genannten Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen werden wegen des fehlenden Zusammenhangs mit der Leistung/Tätigkeit des Begünstigten die Zuführungen aufgrund von Zinseffekten nicht angegeben.

Insgesamt wurden für die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Vorstandes der Kreissparkasse Köln im Berichtsjahr Gesamtbezüge ohne die Zuführung zu Pensionsrückstellungen in Höhe von 4.524,1 Tsd. Euro gezahlt beziehungsweise gewährt. Für diese Gruppe beläuft sich der Barwert der Pensionsansprüche auf insgesamt 34.333,5 Tsd. Euro.

Seit Beginn des Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt der Aufnahme seitens der Kreissparkasse Köln wurden dem Vorstandsvorsitzenden und dem Mitglied des Vorstandes der ehemaligen Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen Bezüge gezahlt. Der Vorstandsvorsitzende, Christian Leege, erhielt feste Bezüge in Höhe von 152,0 Tsd. Euro. Zusätzlich wurde eine Zulage zur Bildung einer eigenen Altersvorsorge von 30,4 Tsd. Euro gezahlt. Thomas Voß erhielt feste Bezüge in Höhe von 148,4 Tsd. Euro. Erfolgsabhängige Leistungszulagen wurden nicht gezahlt. Beide Personen haben keinen Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen.

Für die früheren Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebenen (einschließlich ehemalige Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen) wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 7.416,7 Tsd. Euro und zurückbehaltene erfolgsabhängige Leistungszulagen von 39,1 Tsd. Euro gezahlt. Für diese Gruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 116.266,3 Tsd. Euro.

Den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Vorstandes wurden Vorschüsse, Kredite und Kreditzusagen (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 1.793,8 Tsd. Euro gewährt.

OFFENLEGUNG AUFSICHTSRECHTLICHER ANGABEN

Die offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen werden auf der Internetseite der Kreissparkasse Köln (www.ksk-koeln.de) unter der Rubrik "Meine Sparkasse/Über uns/Investor Relations/Informationen/Offenlegung CRR" veröffentlicht.

 

Köln, 7. März 2024

Der Vorstand

Wüerst

Bonnen

Buschmann

Weidenfeller

Henkel

ANLAGE ZUM JAHRESABSCHLUSS GEMÄSS § 26A ABS. 1 SATZ 2 KWG ZUM 31. DEZEMBER 2023
("LÄNDERSPEZIFISCHE BERICHTERSTATTUNG")

Die Kreissparkasse Köln hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Kreissparkasse Köln besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Kreissparkasse Köln definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 beträgt 908.229,9 Tsd. Euro.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 2.794,3.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 201.365,7 Tsd. Euro.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 101.727,3 Tsd. Euro. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Kreissparkasse Köln hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

AN DIE KREISSPARKASSE KÖLN (IM FOLGENDEN "SPARKASSE"), KÖLN
PRÜFUNGSURTEILE

A. VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

―

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

―

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

B. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Ein aus unserer Sicht besonders wichtiger Prüfungssachverhalt stellt die Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft dar.

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

b) Prüferisches Vorgehen

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft

a) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter der Bilanzposition Aktiva 4 Forderungen an Kunden in Höhe von 23.060,6 Mio. EUR ausgewiesen, die rund 79 % der Bilanzsumme ausmachen; darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 2.317,5 Mio. EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse.

Die Sparkasse untersucht regelmäßig und ggf. anlassbezogen, ob die Werthaltigkeit der Forderungen im Kreditgeschäft weiterhin gegeben ist. Ist zweifelhaft, ob der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen kann (Ausfallrisiko), ist für die Forderung eine Wertberichtigung zu bilden.

Ein möglicher Wertberichtigungsbedarf, d. h. die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert, wird grundsätzlich aus der Differenz des aktuellen Buchwertes der Forderung und den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zukünftig erwarteten Zahlungseingängen (einschl. erwarteter Erlöse aus der Verwertung von Kreditsicherheiten) ermittelt. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauf folgender Kreditausfall droht, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus bildet die Sparkasse für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken Pauschalwertberichtigungen. Als fachliche Grundlage wird der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebene Rechnungslegungsstandard IDW RS BFA 7 verwendet.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen an Kunden (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen und der Eventualverbindlichkeiten) und die Bildung von Pauschalwertberichtigungen sind von hoher Relevanz für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Sparkasse und waren damit auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes führen wir auf der Grundlage unserer Risikoeinschätzung mit jährlich wechselnden Schwerpunkten Aufbau- und Funktionsprüfungen des relevanten internen Kontrollsystems (i. W. zur Kreditgewährung, zur Risikofrüherkennung, zur Risikoklassifizierung von Kreditnehmern sowie zur Sicherheitenbewertung und Risikovorsorge) sowie stets auch aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Darüber hinaus untersuchen wir strukturelle Merkmale des Kreditbestandes der Sparkasse (z. B. Größenklassen-, Branchen-, Ratingstruktur) und leiten daraus ggf. weitergehende Prüfungshandlungen ab.

Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden nach einem berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. die zugewiesene Risikoklassifizierungsnote, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite), die Branchenzugehörigkeit oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich der Beachtung der internen Kreditprozesse und daraufhin untersucht, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers eine vertragsgemäße Erfüllung erwarten lassen oder eine Rückführung der Forderung durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.

Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch erwarteten Zahlungseingänge gewürdigt. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe des IDW RS BFA 7 ermittelt wurden.

Die vom Vorstand zur Bewertung einzelner Forderungen sowie zur Bemessung der Pauschalwertberichtigungen eingerichteten Kredit- und Rechnungslegungsprozesse ermöglichen nach dem Ergebnis unserer Prüfung eine ordnungsgemäße Bewertung und werden beachtet. Bei den in unsere Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements waren die von der Sparkasse der Bewertungsentscheidung zugrundeliegenden Annahmen nachvollziehbar und im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sachgerecht abgeleitet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte nachvollziehbar nach Maßgabe des IDW RS BFA 7.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt Erläuterungen zur Bilanz, Unterabschnitt Aktiva 4 - Forderungen an Kunden) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Unterabschnitt Forderungen) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitt Wirtschaftsbericht, Unterabschnitte Geschäftsverlauf und Darstellung der Geschäftsentwicklung sowie Darstellung und Analyse der Lage; Abschnitt Risiko- und Chancenbericht).

C. SONSTIGE INFORMATIONEN

Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat hinsichtlich des "Bericht des Verwaltungsrates" sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wurden, umfassen den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabea HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023.

Darüber hinaus umfassen die sonstigen Informationen den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 sowie den Bericht des Verwaltungsrates, die uns nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

―

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

―

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

D. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER (VORSTAND) UND DES AUFSICHTSORGANS (VERWALTUNGSRAT) FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

E. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

―

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

―

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

―

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

―

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

―

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt;

―

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse;

―

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

F. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes beschäftigte Personen, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

―

Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5 WpHG i. V. m. § 24 Abs. 6 SpkG NRW,

―

Bestätigungen im Zusammenhang mit der Abtretung von Kreditforderungen im Zuge geldpolitischer Geschäfte der Bundesbank (sog. "MACCs Verfahren" der Bundesbank),

―

Bestätigungen gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel,

―

Bestätigungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Kreditbasket-Transaktionen der S-Finanzgruppe,

―

Bestätigungen gemäß Art. 3 der DelVO (EU) 2018/389 im Zusammenhang mit elektronischen Zahlungsdiensten (PSD 2),

―

Prüfung der ordnungsgemäßen Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten als Verwahrstelle nach § 68 Abs. 7 KAGB,

―

Prüfung der Kapitalflussrechnung im Zusammenhang mit der Erstellung, Billigung und Verbreitung des bei öffentlichem Angebot von Wertpapieren oder Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt gemäß Verordnung (EU) 2017/1129 i. V. m. delVO (EU) 2019/980 zu veröffentlichenden Prospekts.

G. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Vietze.

 

Düsseldorf, 16. Mai 2024

Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

Vietze, Wirtschaftsprüfer

Peter Verbandsprüfer

BERICHT DES VERWALTUNGSRATES

Das Geschäftsjahr 2023 der Kreissparkasse Köln war unter anderem durch die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank und deren Wirkungen für Volkswirtschaften und Märkte geprägt. Insgesamt konnte die Kreissparkasse Köln im vorherrschenden Marktumfeld ihre Ertragskraft im Jahr 2023 erneut deutlich ausbauen und ein besonders gutes Jahresergebnis erzielen.

Zum 1. August 2023 erfolgte, wie bereits im Vorjahr vertraglich beschlossen, die Aufnahme der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen nach Werten der Jahresschlussbilanz zum 31. Dezember 2022.

Die Kreissparkasse Köln ist die größte kommunale Sparkasse Deutschlands und hat auch im abgelaufenen Jahr ihre Vorbereitungen auf die voraussichtlich künftig eintretende direkte Beaufsichtigung durch die Europäische Zentralbank planmäßig fortgesetzt.

Der Verwaltungsrat hat im Jahresverlauf 2023 siebenmal getagt und ist den ihm nach dem Gesetz zugewiesenen Aufgaben nachgekommen. Er hat die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands überwacht und mit diesem wesentliche geschäftspolitische Fragestellungen beraten. Die durch den Verwaltungsrat gebildeten und unterstützend tätigen Ausschüsse kamen zu weiteren insgesamt 28 Beratungen zusammen. Verwaltungsrat und Ausschüsse waren aufgrund der stets zeitnahen, umfassenden und transparenten Informationsversorgung durch den Vorstand in der Lage, die Entwicklung der Sparkasse als Ganzes, ihrer Rentabilität, der Liquidität sowie der Risiken im Besonderen und der Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung einzuschätzen und zu beurteilen.

Auf Grundlage der vom Verwaltungsrat erlassenen Geschäftsanweisung hat die Interne Revision ihre Prüfungstätigkeit geplant und regelmäßig in Quartals- und Jahresberichten zu den Ergebnissen ihrer Tätigkeit berichtet. Das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem der Kreissparkasse Köln sind angemessen, funktionsfähig und wirksam. Im Sinne des Prüfungsstandards ISA [DE] 240 waren dem Verwaltungsrat bis zur Schlussbesprechung des Jahresabschlusses keine vorliegenden, vermuteten oder behaupteten Verstöße bekannt, die sich auf die Sparkasse auswirken.

Jahresabschluss und Lagebericht der Sparkasse wurden durch die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands geprüft und erhielten ein uneingeschränktes Prüfungstestat. Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss 2023 festgestellt und den Lagebericht gebilligt. Er empfiehlt gemäß den §§ 24 und 25 Sparkassengesetz NRW der Verbandsversammlung des Zweckverbands für die Kreissparkasse Köln, von dem 97.667.993,45 Euro betragenden Jahresüberschuss einen Betrag von 45.000.000,- Euro an den Träger auszuschütten und die verbleibenden 52.667.993,45 Euro in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

Die Rahmenbedingungen des abgelaufenen Geschäftsjahres waren wiederum herausfordernd. Für die im Geschäftsjahr 2023 erneut geleistete erfolgreiche Arbeit spricht der Verwaltungsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeitenden Dank und Anerkennung aus.

 

Köln, 26. Juni 2024

gez. Landrat Frank Rock, Vorsitzender des Verwaltungsrates

Gewinnverwendungsbeschluss

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln (Vertretung des Trägers) hat in ihrer Sitzung am 3. Juli 2024 beschlossen, aus dem Jahresüberschuss 2023 der Kreissparkasse Köln 45.000.000,00 Euro gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 Buchstabeb SpkG NRW an den Träger (Zweckverband für die Kreissparkasse Köln) auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von 52.667.993,45 Euro gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c SpkG NRW in die Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse Köln einzustellen.

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  1. Unter „Connectors“ in Claude einen eigenen Connector hinzufügen.
  2. Diese Server-URL eintragen und den Connector hinzufügen:
    https://mcp.handelsregister.ai/mcp
  3. Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto verbinden und den Connector im Chat über „+“ → „Connectors“ aktivieren.
  1. In ChatGPT im Browser unter Einstellungen → Apps eine eigene App erstellen. Dafür muss der Entwicklermodus freigeschaltet sein.
  2. Als Namen „handelsregister“, als Authentifizierung OAuth und diese Server-URL verwenden:
    https://mcp.handelsregister.ai/mcp
  3. Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto anmelden, die App erstellen und im Chat aus dem Tools-Menü auswählen.

Einmal im Terminal ausführen:

Terminal
claude mcp add --transport http handelsregister https://mcp.handelsregister.ai/mcp \
  --header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"

YOUR_API_KEY durch Ihren handelsregister.ai API-Key ersetzen.

Diesen MCP-Server als Tool in Ihrer Anwendung einbinden:

Python
from openai import OpenAI

client = OpenAI()
response = client.responses.create(
    model="gpt-6-astra",
    input="Zeige mir die Geschäftsführung, Gesellschafter und letzten verfügbaren Geschäftszahlen von Kreissparkasse Köln. Nenne die Geschäftsjahre und Quellen.\n\nentity_id: 6f905f52155462476f5a2b0f0524e4dc",
    tools=[{
        "type": "mcp",
        "server_label": "handelsregister",
        "server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
        "headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
        "require_approval": "never",
    }],
)
print(response.output_text)

YOUR_API_KEY durch Ihren handelsregister.ai API-Key ersetzen.

Diese Konfiguration in Ihrem MCP-Client hinterlegen:

JSON
{
  "mcpServers": {
    "handelsregister": {
      "url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
      "headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
    }
  }
}

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