Magnaplast Hausabflusstechnik GmbH
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| Aktiva | |||
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | ||
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EUR |
EUR |
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| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.339,50 | 10.875,50 | |
| II. Sachanlagen | 10.080.141,85 | 9.440.731,65 | |
| III. Finanzanlagen | 2.306.849,39 | 2.304.138,92 | |
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | 6.211.005,82 | 5.243.132,75 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 4.772.786,21 | 3.449.407,83 | |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 244.152,06 | 117.221,44 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 62.723,45 | 63.442,37 | |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva | 23.679.998,28 | 20.628.950,46 | |
| Passiva | |||
| 31.12.2006 | 31.12.2005 | ||
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EUR |
EUR |
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| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 2.556.459,41 | 2.556.459,41 | |
| II. Kapitalrücklage | 5.067.751,29 | 5.067.751,29 | |
| III. Bilanzgewinn | 3.811.514,55 | 3.041.183,81 | |
| B. Sonderposten für Investitionszuschüsse | 68.353,00 | 77.050,00 | |
| C. Rückstellungen | 2.659.621,26 | 1.882.242,00 | |
| D. Verbindlichkeiten | 9.516.298,77 | 8.004.263,95 | |
| Bilanzsumme, Summe Passiva | 23.679.998,28 | 20.628.950,46 | |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermöge, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
2. Angaben zu Bilanzierungs- / Bewertungsmethoden, Bewertungsansätze
2.1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgt nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des $ 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
2.2. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln und vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sick, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
2.3. Bewertungsansätze
2.3.1. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
2.3.2. Umlaufvermögen
Die Vorräte werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den steuerrechtlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
2.3.3. Kapital
Das Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
2.3.4. Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.
2.3.5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden gem. §253 Abs. 1 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
3. Haftungsverhältnisse
In Höhe von EUR 5,7 Mio. besteht eine Höchstbetragsbürgschaft zu Gunsten verbundenen Unternehmen.
4. Sonstige Angaben
4.1. Geschäftsführung
Herr Dipl. Ing. Klaus Möllers, Vechta ist alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer.
Emstek, den 08.05.2008
Magnaplast Hausabflusstechnik GmbH