Lifta Telekommunikations- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter HaftungKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Lifta Telekommunikations- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, zum 31. Dezember 2010 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 HGB werden in der Fassung des BilMoG angewandt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die in den Vorjahren angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 264 Abs. 2 und 3 HGB). Von der Möglichkeit, gemäß § 265 HGB Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammenzufassen, wurde nicht Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie erstmalige Anwendung des BilMOG erfolgte auf den 1. Januar 2010. Auf eine vorzeitige Anwendung des BilMOG wurde verzichtet. Im einzelnen ergaben sich keine Anpassungen bei Neubewertungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nominalwerten angesetzt; lediglich für das aktivierte Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 KStG erfolgt der Wertansatz mit dem abgezinsten Betrag. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stellen sonstige Forderungen dar. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. III. Angaben zur BilanzDie sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Ausnahme hiervon bildet das Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von € 720, welches in sieben Jahresraten ausgezahlt wird. IV. Sonstige PflichtangabenDie Geschäftsführung obliegt Herrn Harald Seick, Geschäftsführer der Lifta Telekommunikations- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln. Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der LIFTAcom Telefondienste-GmbH & Co. KG, Köln. Mutterunternehmen im Sinne von § 285 Nr. 14 HGB, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die LIFTSTAR GmbH, Köln. Mutterunternehmen im Sinne von § 285 Nr. 14 HGB, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die LIFTA Lift und Antrieb GmbH, Köln. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss 2010 in Höhe von € 4.017,14 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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myHomelift GmbH
Stammdaten
- Rechtsform
- GmbH
- Anschrift
-
Horbeller Straße 33
50858 Köln - Handelsregister
- HRB 30953, Köln
- Eintragungsdatum
- 5. Oktober 1998
- Branche
-
Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie - Eingetragenes Kapital
- 26.100,00 EUR
- Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
- Unternehmenszweck
- der Vertrieb von Liften aller Art, sowie Service und Beratung zur Einrichtung und zum Betrieb von Liften, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
Finanzen
Ältere Kennzahlen · 2011 Warum?
Warum gibt es keine neueren Zahlen?
Die neuesten hier verfügbaren Kennzahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2011. Sie beschreiben die damalige Situation des Unternehmens.
Wann müssen Abschlüsse vorliegen?
Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG müssen ihre Abschlüsse grundsätzlich offenlegen. Die Frist beträgt in der Regel zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres; für kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten kürzere Fristen. Bei jungen Unternehmen kann der erste Abschluss daher noch ausstehen.
Was wird je nach Unternehmensgröße veröffentlicht?
Für die Größenklasse zählen Bilanzsumme, Jahresumsatz und die durchschnittliche Beschäftigtenzahl. In der Regel müssen mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sein. Für Neugründungen und bestimmte Umwandlungen gelten Sonderregeln.
- Kleinstgesellschaften
- bis 450.000 € Bilanzsumme · 900.000 € Umsatz · 10 Beschäftigte Dürfen ihre Offenlegungspflicht durch die Hinterlegung einer Bilanz erfüllen. Diese ist im Unternehmensregister nach Registrierung gegen Gebühr abrufbar. Eine Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden; deshalb sind oft nur wenige Kennzahlen verfügbar.
- Kleine Gesellschaften
- bis 7,5 Mio. € Bilanzsumme · 15 Mio. € Umsatz · 50 Beschäftigte Müssen grundsätzlich Bilanz und Anhang offenlegen, dürfen dabei aber Erleichterungen nutzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nicht offenzulegen. Insbesondere der Umsatz ist deshalb häufig nicht öffentlich ersichtlich; einzelne Ergebnisangaben können dennoch in der Bilanz stehen.
- Mittelgroße Gesellschaften
- bis 25 Mio. € Bilanzsumme · 50 Mio. € Umsatz · 250 Beschäftigte Legen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht offen, mit gesetzlichen Erleichterungen. In der Gewinn- und Verlustrechnung können etwa Umsatz und bestimmte Aufwendungen zum Rohergebnis zusammengefasst sein.
- Große Gesellschaften
- Überschreiten mindestens zwei der Grenzen für mittelgroße Gesellschaften. Legen grundsätzlich den vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht offen. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten grundsätzlich als groß.
Die genannten Grenzen gelten grundsätzlich für Geschäftsjahre, die ab 2024 beginnen; eine vorzeitige Anwendung war für 2023 möglich. Für ältere Abschlüsse galten teilweise niedrigere Grenzen.
Andere Rechtsformen und Befreiungen
Einzelkaufleute und Personengesellschaften mit einer natürlichen Person als unbeschränkt haftendem Gesellschafter unterliegen in der Regel nicht der Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften. Bei besonders großen Unternehmen kann jedoch das Publizitätsgesetz greifen. Für bestimmte Tochterunternehmen gibt es außerdem Befreiungen bei Einbeziehung in einen Konzernabschluss.
Weitere Gründe für fehlende oder ältere Zahlen
Die folgenden Möglichkeiten sind allgemeine Erklärungen. Aus fehlenden Kennzahlen allein lässt sich nicht ableiten, welcher Grund bei diesem Unternehmen vorliegt.
- Noch nicht fällig oder verspätet eingereicht
- Ein Abschluss kann noch innerhalb der Einreichungsfrist liegen oder verspätet eingereicht werden. Bei Pflichtverstößen kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Das Fehlen auf dieser Seite belegt keinen solchen Verstoß.
- Geänderter Veröffentlichungsumfang
- Wird eine Gesellschaft kleiner oder nutzt sie zulässige Erleichterungen, können spätere Abschlüsse weniger Angaben enthalten oder nur hinterlegt werden. Eine zuvor verfügbare Kennzahl kann dann fehlen.
- Löschung, Umwandlung oder Abwicklung
- Nach einer Löschung oder Verschmelzung können die Berichte unter diesem Unternehmen enden. Liquidation, Insolvenz oder eine ruhende Geschäftstätigkeit befreien hingegen nicht automatisch von der Offenlegungspflicht; diese besteht grundsätzlich bis zur Löschung fort.
- Erfassung der Daten
- Ein Abschluss kann bereits veröffentlicht oder hinterlegt sein, aber in unserem Datenbestand noch fehlen oder noch nicht vollständig ausgewertet sein. Auch fehlende Einzelangaben im Dokument begrenzen die ableitbaren Kennzahlen.
Neuere Kennzahlen erscheinen hier, sobald entsprechende Abschlüsse in unserem Datenbestand erfasst und ausgewertet sind. Der Hinweis beschreibt den Umfang der hier verfügbaren Daten.
Bilanz
2011- Umlaufvermögen 100,0 % 75,1 k
- Eigenkapital 99,5 % 74,7 k
- Sonstige Verbindlichkeiten 0,4 % 315
- Rückstellungen 0,1 % 95
Bilanzdaten für 5 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Vertretungsberechtigte
-
Joachim Geiger
seit 2025 Geschäftsführer
Eigentum & Beteiligungen
Gesellschafter
- LIFTSTAR Holding GmbH DEU 100,0 % 26k €
Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)
-
S***** S****
17,3 %
-
T***** S****
17,3 %
Historie
- 2026
-
03.02.
Austritt einer PositionHartmut Bulling · Geschäftsführer
- 2025
-
15.09.
Eintritt eines MitgliedsJoachim Geiger · Geschäftsführer
- 2023
-
27.04.
Austritt einer PositionM**** S***** · Geschäftsführer
-
27.04.
Eintritt eines MitgliedsH****** B****** · Geschäftsführer
- 2021
-
12.07.
UnternehmensvertragmyHomelift GmbH
-
21.06.
Austritt einer PositionK****** B***** · Geschäftsführer
- 2020
-
14.10.
Änderung des Unternehmensgegenstandsder Vertrieb von Liften aller Art, sowie Service und Beratung zur Einrichtung und zum Betrieb von Liften, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
-
14.10.
Austritt einer PositionH***** S**** · Geschäftsführer
Jahresabschlüsse
Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.
| Geschäftsjahr | Dokument | Veröffentlicht | Zugriff |
|---|---|---|---|
| 2011 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2010 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Volltext lesen |
| 2009 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2008 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2007 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
2010 Jahresabschluss Volltext
Registerdokumente
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-
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-
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"handelsregister": {
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