![]() NordNetz GmbHQuickborn/Krs. PinnebergJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Inhaltsverzeichnis Bilanz der NordNetz GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der NordNetz GmbH Anhang der NordNetz GmbH Allgemeine Grundlagen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Passiva Erläuterung zur Bilanz Umlaufvermögen Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Sonstige finanzielle Verpflichtungen Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen Finanzergebnis Erträge aus Verlustübernahme Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Organe der Gesellschaft Bezüge der Geschäftsführung Honorar des Abschlussprüfers Nachtragsbericht Bilanzder NordNetz GmbH
Gewinn- und Verlustrechnungder NordNetz GmbH
Anhangder NordNetz GmbHAllgemeine Grundlagen Die NordNetz GmbH mit Sitz in Quickborn wird beim Amtsgericht Pinneberg unter der Nummer HRB 12834 PI im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. Die NordNetz GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1 T€ werden dabei mit 0 T€ und Nullwerte mit - T€ angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die NordNetz GmbH ist Bestandteil einer Gruppe von Unternehmen, die gemäß § 3 Nr. 38 EnWG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen gilt, und fällt damit unter § 6b EnWG. Die NordNetz GmbH wird in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (HRB 28196), einbezogen. Die E.ON SE, Essen, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht. Zum 1. Januar 2024 hat die NordNetz GmbH den Stromnetzbetrieb in weiteren zwei Gemeinden und den Gasnetzbetrieb in zwei Gemeinden übernommen. Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist dementsprechend nur eingeschränkt gegeben (§ 265 Abs. 2 HGB). Zwischen der NordNetz GmbH und der Schleswig-Holstein Netz GmbH, Quickborn (HRB 18299 PI), als herrschende Gesellschafterin besteht auch nach der Ausgliederung auf die neue Gesellschafterin unverändert ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Netznutzung ist der abgegrenzte, noch nicht abgelesene Verbrauch der Kunden mit den erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet worden. Die Ermittlung der abgegrenzten Forderungen erfolgt kundenindividuell unter Berücksichtigung von Gesamtmengen. Die Abgrenzung der weiteren energiewirtschaftlichen Mengen basiert ebenfalls auf diesem Verfahren. Die Ermittlung der abgegrenzten Forderungen für den grundzuständigen Messstellenbetrieb wird kundenindividuell ermittelt. Flüssige Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Passiva Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Ertragszuschüsse beinhalten die von Netzkunden vereinnahmten Baukostenzuschüsse. Die Auflösung der Baukostenzuschüsse erfolgt linear über eine Gesamtdauer von 20 Jahren zugunsten der Umsatzerlöse. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Zur Abzinsung der sonstigen Rückstellungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterung zur Bilanz Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Mit den abgegrenzten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 11.052 T€ (Vorjahr 3.603 T€) wurden erhaltene Abschläge in Höhe von 7.303 T€ (Vorjahr 2.822 T€) verrechnet. Des Weiteren bestehen abgegrenzte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für den grundzuständigen Messstellenbetrieb in Höhe von 251 T€ (Vorjahr 139 T€). Abgegrenzte Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 14.048 T€ (Vorjahr 6.594 T€) wurden mit erhaltenen Abschlägen in Höhe von 13.107 T€ (Vorjahr 3.518 T€) verrechnet. Des Weiteren bestehen abgegrenzte Forderungen gegen verbundene Unternehmen für den grundzuständigen Messstellenbetrieb in Höhe von 199 T€ (Vorjahr 88 T€). Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel enthielten ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten. Eigenkapital Das Stammkapital ist voll eingezahlt und wird vollständig von der Schleswig-Holstein Netz GmbH, gehalten. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Einspeisern sowie aus Energiebezügen und Netznutzungen und dem Regulierungskonto. Verbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 15.513 T€. Hiervon entfallen 11.944 T€ auf verbundene Unternehmen. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Die Umsätze werden ausschließlich im Inland erzielt. In den sonstigen Umsatzerlösen wird auch die Auflösung der Ertragszuschüsse von 29 T€ (Vorjahr 1 T€) ausgewiesen. Die Umsatzerlöse aus dem Belastungsausgleich mit dem Übertragungsnetzbetreiber resultieren im Wesentlichen aus Erlösen im Zusammenhang mit Einspeisungen nach dem EEG und KWKG gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber. Aus der Verbrauchsabgrenzung der energiewirtschaftlichen Umsatzerlöse sowie der korrespondierenden Materialaufwendungen ergeben sich branchentypische aperiodische Effekte. Die Ertragslage ist im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 1.429 T€ ergebnisreduzierend beeinflusst. Sonstige betriebliche Erträge
Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten 92 T€ periodenfremde Erträge. Diese resultieren vor allem aus Schätzungsänderungen und Abrechnungen, sowie dem Entfall von Verpflichtungsgrundlagen. Materialaufwand
Der Posten Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthält unter anderem die Aufwendungen aus der Aufnahme der nach dem EEG geförderten Strommengen in Höhe von 9.120 T€ (Vorjahr 4.170 T€). Der Posten Aufwendungen für bezogene Leistungen enthält unter anderem die Aufwendungen für die Nutzung des vorgelagerten Stromnetzes von 22.761 T€ (Vorjahr 9.642 T€), für die Nutzung des vorgelagerten Gasnetzes von 2.735 T€ (Vorjahr 481 T€) sowie Konzessionsabgaben in Höhe von 2.505 T€ (Vorjahr 1.340 T€). Darüber hinaus resultiert Materialaufwand in Höhe von 3.690 T€ (Vorjahr 1.352 T€) für Netzpachten und Meßstellenbetrieb. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Effekte in Höhe von 25 T€ (Vorjahr 3 T€) enthalten. Diese resultieren aus Abrechnungen von Lieferanten. Finanzergebnis
Erträge aus Verlustübernahme Auf Grundlage des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages werden 1.673 T€ Verlust von der Schleswig-Holstein Netz GmbH, ausgeglichen. Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG: Mit der Schleswig-Holstein Netz GmbH, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (1.673 T€). Von der Schleswig-Holstein Netz GmbH, wurden im Geschäftsjahr kaufmännische und technische Dienstleistungen (2.348 T€) erbracht. Des Weiteren wurden an die Schleswig-Holstein Netz GmbH, Pachtentgelte für Leitungen (3.517 T€) und Pachtentgelte für Messeinrichtungen (173 T€) gezahlt. Mit der Schleswig-Holstein Netz Beteiligungs-AG, Quickborn, besteht ein Finanzclearingvertrag (Forderung 17.057 T€, Zinsergebnis 165 T€). Von der E.ON Grid Solutions GmbH, Hamburg, wurden im Geschäftsjahr 2024 verschiedene Dienstleistungen, insbesondere für Abrechnungen, in Höhe von 2.144 T€ erbracht. Von der e.dialog Netz GmbH, Potsdam, wurden im Geschäftsjahr diverse energiewirtschaftliche Kundenserviceaufgaben in Höhe von 247 T€ erbracht. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Die Geschäftsführung der NordNetz GmbH setzt sich wie folgt zusammen: STEFFEN BANDELOW, Vorstand/Geschäftsführer Netzwirtschaft und vom 01.09.2024 bis 31.12.2024 Netztechnik der Schleswig Holstein Netz GmbH. Bezüge der Geschäftsführung Der Geschäftsführer hat von der Gesellschaft im Geschäftsjahr keine Bezüge erhalten. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der E.ON SE enthalten. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2024 liegen nicht vor.
Quickborn, den 27. Januar 2025 Die Geschäftsführung Steffen Bandelow Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Gesellschaft 1.1. Die NordNetz GmbH 1.2. Strategie 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.2. Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen 2.3. Geschäftsverlauf 2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren 2.5. Ertragslage 2.6. Vermögenslage 2.7. Finanzlage 3. Prognosebericht 4. Risikobericht 5. Chancenbericht 1. Grundlagen der Gesellschaft 1.1. Die NordNetz GmbH Die NordNetz GmbH (im Folgenden kurz „NordNetz“ oder Gesellschaft) ist als Betreiberin von Strom- und Gasnetzen in einzelnen Kommunen in Schleswig-Holstein tätig. Sie konzentriert sich in Abstimmung mit der Alleingesellschafterin Schleswig-Holstein Netz GmbH (im Folgenden „SH Netz“) auf gut strukturierte, verdichtete Versorgungsgebiete, bei denen sich durch die Struktur erheblich geringere Netznutzungsentgelte ergeben. Die NordNetz pachtet die von ihr betriebenen Strom- und Gasnetze von der SH Netz, bezieht technische und kaufmännische Dienstleistungen von der Muttergesellschaft und ist vollständig in die Abläufe der SH Netz integriert. In 2024 hat die NordNetz weitere Versorgungsgebiete übernommen, so dass sich das Geschäftsvolumen abermals ausweitete. Sie betreibt in sieben Kommunen Stromnetze und in drei Kommunen Gasnetze. Mit der Übernahme der Netzbetreiberfunktion hat die NordNetz Anteile der Erlösobergrenze des bisherigen Netzbetreibers übernommen. Erst mit der nächsten Regulierungsperiode, die im Gasbereich im Jahr 2028 und im Strombereich 2029 beginnen wird, werden die Netznutzungsentgelte auf einer eigenständigen Erlösobergrenzen, die die Strukturen der Gesellschaft berücksichtigt, ermittelt. 1.2. Strategie Als „Playmaker der Energiewende“ steht die Umsetzung einer ökologischen nachhaltigen Energieversorgung im Fokus. Unsere Vision ist: EINE NACHHALTIGE ENERGIEWELT FÜR ALLE IM NORDEN! Die NordNetz sieht, zusammen mit ihrer Muttergesellschaft, ihren Handlungsfokus in der Rolle und Verantwortung eines regional tätigen Netzbetreibers. Dieses beinhaltet den Anspruch, die Energiewende sowie den Klimaschutz im Netzgebiet aktiv sowohl selbst als auch mit Partnern zu gestalten. Dazu nutzt sie als regionaler Netzbetreiber die intensive lokale Vernetzung, insbesondere in Richtung Kommunen und Wirtschaft. Durch den Einsatz innovativer Technologien und die Teilnahme an verschiedenen Forschungsprojekten entwickelt die Gesellschaft den Bau und Betrieb von Strom- und Gasnetzen beständig weiter. Als verlässlicher Partner der Energiewende in Schleswig-Holstein werden die bereits in den letzten Jahren deutlich gesteigerten Investitionen in die Stromverteilnetze weiter vorangetrieben und nochmals erhöht. Neben der Berücksichtigung der Anforderung der Sektorenkopplung in den Bereichen Verkehr und Wärme sollen weitere Investitionen in die Gasnetze für die Einspeisung von Biogas sowie die Öffnung der Netze für Wasserstoff erfolgen. Damit wird gleichzeitig die Basis zur Fortentwicklung der Digitalisierung von Prozessen, der Umsetzung der Energiewende sowie der Verankerung des Klimaschutzes geschaffen. Versorgungssicherheit war in der Vergangenheit und ist auch weiterhin der wichtigste Grundbaustein der Energiewelt. Durch die im Geschäftsjahr geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen hat sich der Handlungsfokus der Gesellschaft hierauf noch einmal verstärkt, um auch in kritischen Zeiten eine verlässliche Energieversorgung für die Kunden zu gewährleisten. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Erwartung einer konjunkturellen Erholung im Jahr 2024 hat sich trotz sinkender Inflation und der Erholung der Weltwirtschaft nicht eingestellt. Auch die Reallohnsteigerungen der privaten Haushalte wirkten sich nicht in der Form aus und führten nicht zu erhöhten Konsumausgaben. Aus Sicht des Sachverständigenrates sollte das Bruttoinlandsprodukt des Jahres 2024 um 0,1 % sinken. Die Inflationsrate verringerte sich im Jahresverlauf und liegt bei 2,2 %. Die Europäische Zentralbank hat unter anderem wegen der absinkenden Inflation die Leitzinsen von 4,5 % auf 3,15 % gesenkt. Infolgedessen sind die am Kapitalmarkt zu verzeichnenden Zinsen zur Fremdfinanzierung ebenfalls gegenüber dem Vorjahr gesunken. Zu Beginn des Jahres 2024 setzte sich der Verfall der Energiepreise fort. Das TTF-Frontjahresprodukt-Gas fiel gegenüber dem Jahresanfang um 6 €/MWh auf zirka 27 €/MWh Ende Februar, während das deutsche Frontjahresprodukt Grundlast-Strom im gleichen Zeitraum um 23 €/MWh auf rund 69 €/MWh gesunken ist. Eine Umkehr dieses Abwärtstrends setzte noch im ersten Quartal 2024 ein. Im zweiten Quartal blieben die Märkte aufgrund weiterer russischer Angriffe auf die Energieinfrastruktur in der Ukraine und Spekulationen über die Zukunft des ukrainischen Gastransits sehr volatil. So stiegen Mitte Mai die Gas- und Strompreise sprunghaft an. Nach einer kurzen Stagnation der Gaspreise und einem leichten Rückgang der Stromterminmarktpreise aufgrund von schwachen CO2 -Preisen erhielten die Märkte Ende Juli und Anfang August, noch mehr preissteigernde Impulse aus geopolitischen Entwicklungen. Mitte August wurde das TTF-Frontjahresprodukt Gas bei etwa 42 €/MWh gehandelt, und lag damit um 50 % über dem Tiefststand vom Februar. Der Preis für das deutsche Frontjahresprodukt Grundlast-Strom stieg für kurze Zeit erneut auf über 100 €/MWh. Die Entwicklung der Gas- und Strommarktpreise im Jahr 2024 wurde durch eine Kombination aus Wetterereignissen, Versorgungsunterbrechungen und geopolitischen Ereignissen bestimmt. Der Energieverbrauch in Deutschland sank nach den vorläufigen Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. im Jahr 2024 auf 10.478 Petajoule, einen neuen Tiefststand. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahreszeitraum einem Rückgang von zirka 1,3 %. Die Energieeinsparung ist hauptsächlich auf die insgesamt mildere Witterung, die ausbleibende konjunkturelle Erholung in Deutschland sowie Effizienzsteigerungen zurückzuführen. Der Erdgasverbrauch stieg deutschlandweit um gut 3 %. Ursächlich für den Nachfrageanstieg ist das gesunkene Preisniveau sowie der höhere Verbrauch in der energieintensiven Industrie. Die Stromerzeugung durch Erdgas stieg um 1 %. Vom gesamten Energieverbrauch in Deutschland konnte ein um 1,6 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegener Anteil durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Stromerzeugung aus Wasserkraft und Photovoltaik erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr, wohingegen die Windkraft wetterbedingt auf dem Vorjahresniveau verharrte. Insgesamt bleiben die erneuerbaren Energien mit einem Anteil von 20 % weiterhin drittwichtigster Energieträger in Deutschland, wohingegen Mineralöl mit rund 37 % und Erdgas mit rund 26 % den nationalen Energiemix dominieren. 2.2. Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen Strom- und Gasnetze bilden das Rückgrat einer gelungenen Energiewende Während die Strom- und Gasnetze in der Vergangenheit überwiegend auf die Belieferung von Energieverbrauchern ausgerichtet waren, ist mit der fortschreitenden Energiewende verstärkt die Aufnahme und der Transport der Energie aus der steigenden Anzahl dezentraler Einspeiseanlagen in den Fokus gerückt. Zudem wirken sich der Ausbau der Ladeinfrastruktur im Verkehrssektor sowie die Sektorenkopplung mit der Wärmewirtschaft verstärkt aus und bewirken eine deutliche Änderung im Energiebedarf. Um die nicht vollständig gegebene Zeitgleichheit von Verbrauch und Erzeugung auszugleichen, gewinnen die Errichtung und der Anschluss von Energiespeichern sowie die Umwandlung der Energieträger, zum Beispiel durch Elektrolyse, an Bedeutung. Um Erzeugung, Verbrauch und Speicherung bedarfs- und verbrauchsorientiert aufeinander abzustimmen, muss das Netz also „intelligenter“ beziehungsweise „smarter“ sowie „flexibler“ werden. Im Jahr 2024 ist der Ausbau der dezentralen Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien weiter vorangeschritten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unter anderem das EEG, sehen vor, den Anteil der nachhaltigen Energieträger bei 80 % bis zum Jahr 2030 auszubauen. Damit einhergehend ist ebenfalls ein massiver Ausbau auf Übertragungs- und Verteilnetzebene erforderlich. In den letzten Jahren wurden bereits Gesetze unter anderem zum Ausbau der erneuerbaren Energie, zur Digitalisierung der Energiewende und zum Energieleitungsbau verabschiedet, die eine bürgerfreundliche Ausgestaltung der Stromnetze der Zukunft bewirken sollten. Energiepolitische Rahmenbedingungen Die Frage, mit welchen Mitteln und wie schnell der Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im Berichtsjahr weltweit die energiepolitische Debatte. Auf der UN-Klimakonferenz im November 2024 wurde ein neuer Rahmen für die internationale Finanzierung von Klimaschutz und die Anpassung an die Klimafolgen beschlossen. Nicht weiter vorangekommen ist man bezüglich neuer Beschlüsse zur Abkehr von fossilen Brennstoffen und zur Senkung des Treibhausgasausstoßes. Es wird weiterhin das Ziel der Begrenzung der Erderwärmung verfolgt. Auf europäischer Ebene konnte im Berichtsjahr mit dem Gaspaket noch ein größeres energiepolitisches Vorhaben zum Abschluss gebracht werden. Durch die in der Verordnung und Richtlinie angelegten Vorschriften sollen gemeinsame Regeln für die Gestaltung der Märkte für Erdgas, erneuerbare Gase und Wasserstoff geschaffen und die Dekarbonisierung unterstützt werden. Enthalten sind auch erste Vorgaben zur Transformation der Erdgasnetze, unter anderem werden Mitgliedsländer perspektivisch dazu verpflichtet, Regeln für Transformationspläne zu setzen. Auf Bundesebene hat das Wirtschaftsministerium hierzu in einem ersten Schritt bereits ein sogenanntes „Green Paper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze“ konsultiert. Die aktuelle energiepolitische Debatte in Deutschland ist stark von Fragen der Bezahlbarkeit geprägt. Die Finanzierung der Energiewende erfordert erhebliche Investitionen, deren Finanzierung jedoch nicht gesichert ist: Die öffentlichen Mittel reichen nicht aus und die Finanzkraft sowie die Verschuldungsfähigkeit der Energiewirtschaft sind unter den gegebenen Rahmenbedingungen begrenzt. Private Investitionen können mobilisiert werden, wenn Projekte wirtschaftlich tragfähig sind und die notwendigen Renditen erzielt werden können - dies gilt insbesondere für vorausschauende Investitionen in den Netzausbau. In Schleswig-Holstein hat die Landesregierung im Geschäftsjahr ein umfangreiches Klimaschutzprogramm 2030 vorgelegt, das sektorübergreifend die Ziele und Maßnahmen zur Dekarbonisierung bündelt. Ein wesentliches Element ist dabei die grundlegende Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holsteins (EWKG), in der das Klimaneutralitätsziels für Schleswig-Holstein auf 2040 festgeschrieben wird. Das EWKG enthält auch die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes für Schleswig-Holstein, das alle Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet, sowie weitere energiepolitische Regelungen wie eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten. Die Verabschiedung des Gesetzes wird aktuell für das erste Quartal 2025 erwartet. Rechtliche Rahmenbedingungen Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die verschiedenen energierechtlichen Verordnungen sowie die Festlegungen der zuständigen Regulierungsbehörde, der BNetzA, haben weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche. Mit der am 24. November 2023 durch den Bundesrat erlassenen Novellierung des EnWG werden der BNetzA die notwendige Unabhängigkeit und entsprechenden Entscheidungskompetenzen eingeräumt. Im Januar 2024 hat die BNetzA ein erstes Eckpunktepapier zur zukünftigen Ausgestaltung des Regulierungsrahmens veröffentlicht, erste Konsultationsverfahren wurden zudem im laufenden Jahr 2024 gestartet. Die mögliche zukünftige Rahmenfestlegung der BNetzA sowie weitere Methodenfestlegungen sollen ab dem ersten Quartal 2025 konsultiert werden. Als erste Reaktion hat die BNetzA am 28. August 2024 eine Festlegung zu der Verteilung der Kosten der Erneuerbaren Energien in den Stromnetzentgelten getroffen, auf Basis dessen eine Entlastung der Netzentgelte auch der NordNetz ab dem 1. Januar 2025 erfolgen wird. Für alle Netzbetreiber haben die Festlegungskompetenzen der zuständigen Regulierungsbehörde hinsichtlich der Eigenkapitalverzinsung, des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (Xgen) sowie des netzbetreiberspezifischen Effizienzwerts eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Die Eigenkapitalzinssätze für Netzbetreiber in der vierten Regulierungsperiode (5,07 % für Neu- und 3,51 % für Altanlagen) wurden im Oktober 2021 von der BNetzA veröffentlicht. Aus Sicht der NordNetz bieten die abgesenkten Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode keine ausreichende wirtschaftliche Grundlage für die zur Bewältigung der Energiewende notwendigen Investitionen. Die BNetzA hat am 14. August 2023 die Festlegung zur Bestimmung des Fremdkapitalzinssatzes für den Kapitalkostenaufschlag für die vierte Regulierungsperiode erlassen. Hiernach wird der Fremdkapitalzinssatz für Neuinvestitionen ab 2024 für jedes Jahr neu bestimmt. Mit dieser Festlegung reagiert die BNetzA auf die Folgen der Zinswende seit dem Jahr 2022 sowie die bevorstehenden hohen Investitionen zum massiven Ausbau des Stromnetzes. Die NordNetz hat vor dem OLG Düsseldorf Beschwerde gegen die Festlegung eingelegt, da der angepasste Zinssatz erst ab dem Jahr 2024 angewendet wird und das Jahr 2023 nicht in der Anpassung des Zinssatzes berücksichtigt wird. Die BNetzA hat am 17. Januar 2024 die Festlegung zur Bestimmung des Eigenkapitalzinssatzes für den Kapitalkostenaufschlag für die 4. Regulierungsperiode erlassen. Hiernach wird der Eigenkapitalzinssatz für Neuinvestitionen ab 2024 jährlich neu bestimmt. Damit reagiert die BNetzA auf die Folgen der Zinswende sowie auf die hohen Investitionsbedarfe zum Ausbau des Stromnetzes im Rahmen der Energiewende. Die NordNetz hat vor dem OLG Düsseldorf Beschwerde gegen die Festlegung eingelegt, da die systematische Herleitung eines Bestandteils der Zinssatzbildung aus ihrer Sicht nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. Am 6. September 2023 hat die BNetzA den Festlegungsentwurf für den Xgen Gas der vierten Regulierungsperiode veröffentlicht. Der darin veröffentlichte Wert beträgt 0,75 %. Die Auswirkungen des BGH-Urteils zum Effizienzvergleich Gas der dritten Regulierungsperiode auf den Xgen Gas werden von der BNetzA geprüft und sind derzeit noch unklar. Die BNetzA hat für das 1. Quartal 2025 eine erneute Konsultation angekündigt. Für den Xgen Strom für die vierte Regulierungsperiode hat die BNetzA am 21. August 2024 den Festlegungsentwurf veröffentlicht. Der darin veröffentlichte Wert beträgt 0,91 %. Aus Sicht der NordNetz ist die Ermittlung des Xgen nicht sachgerecht, so dass die NordNetz entsprechend Stellung genommen hat. Mit der Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes im Jahr 2023 hat die NordNetz künftig einen Teil der Preisobergrenze für intelligente Messsysteme für Stromzähler zu tragen. In diesem Zusammenhang hat die BNetzA am 28. Juni 2024 die Einstufung dieser Kosten als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten festgelegt. Die NordNetz wird somit in die Lage versetzt, die Kosten im Rahmen der Kalkulation der Netzentgelte zu berücksichtigen. 2.3. Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf des Jahres 2024 der NordNetz war durch die Übernahme des Betriebs von weiteren Gas- und Stromverteilnetzen geprägt. Die betriebenen Versorgungsnetze weisen sehr gute Verfügbarkeiten auf und gewährleisten die Versorgungssicherheit in den gut strukturierten Versorgungsgebieten. Operativ ist der Geschäftsverlauf von einer hohen Dynamik der Kundenanfragen zum Anschluss von Einspeiseanlagen und Speichern geprägt. Um die Aufgaben im Zusammenhang mit der Energiewende auch künftig erfüllen zu können wurde eine Vielzahl von Mitarbeitenden bei den Dienstleistern im Berichtsjahr eingestellt und die Prozesse und IT-Systeme auf die künftigen Anforderungen angepasst. Die Entwicklungen auf den Energiemärkten durch den Krieg in der Ukraine wirkten sich auch im Geschäftsjahr aus. Weiterhin erfolgt die Beobachtung und Bewertung, ob eine Gasmangellage vorliegt. Die dann einzuleitenden Maßnahmen werden regelmäßig überprüft. Im Geschäftsjahr ergab sich keine Gasmangellage im Versorgungsgebiet der Gesellschaft. Die Energiewende wirkte sich in 2024 weiterhin erheblich auf die NordNetz aus. Dies zeigte sich insbesondere beim Anschluss von dezentralen Stromerzeugungseinheiten und Elektrizitätsspeichern. Es war wiederum eine massive Anzahl der Anträge (rund 1.700) zu verzeichnen, von denen zirka 1.300 Anlagen an das Stromnetz angeschlossen wurden. Das gesamte Geschäftsjahr war zudem durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. So waren weiterhin Kostensteigerungen zu verzeichnen, die deutlich über denen der letzten Jahre lagen. Die Verfügbarkeit von Material und Dienstleistern, auch wegen der steigenden Bedarfe in der Branche, sowie der Fachkräftemangel beeinflussten den Geschäftsverlauf ebenfalls. Besonders volatil und auf einem weiterhin sehr hohen Niveau bewegten sich die Energiepreise im Jahr 2024. Neben dem Einfluss auf das Verbrauchsverhalten unserer Anschlussnehmer ist die NordNetz direkt betroffen. So wirkten sich die Preise auf die Beschaffung der Verlustenergie, die Bilanzkreisabrechnungen sowie die Mehr- und Mindermengen aus. Dies wird wiederum Auswirkungen auf die Höhe der Netznutzungsentgelte haben. Konzessionen - Regulatorisches Umfeld bleibt herausfordernd Die geltende Regulatorik führt nach wie vor zu einer strukturellen Benachteiligung von Flächenversorgern wie der SH Netz beim Thema Netzentgelte, die sich bei anderen Vergabekriterien kaum kompensieren lässt. Um den Verlusten gut strukturierter, verdichteter Netzgebiete entgegenzuwirken, ist die NordNetz als Tochtergesellschaft der SH Netz tätig. Sie bewirbt sich in ausgewählten Netzgebieten in Schleswig-Holstein für den Netzbetrieb. Der Wettbewerb um Gaskonzessionen hat aufgrund der Energiepolitischen Rahmenbedingungen deutlich verringert. Für das Stromnetz-Geschäft ist weiterhin eine hohe Wettbewerbsintensität zu verzeichnen. Diese wird beeinflusst von der Bedeutung der Stromversorgung, nicht zuletzt durch die Sektorenkopplung. Damit einhergehend treten auch weitere, vor allem lokal tätige Wettbewerber auf. Die Sektorenkopplung und Energiewende bindet allerdings auch viele Investitionsmittel, so dass eine sinkende Wettbewerbsintensität um Stromnetzkonzessionen von Seiten der Stadt- und Gemeindewerke zu verzeichnen ist. In 2024 übernahm die NordNetz den Netzbetrieb in weiteren Gemeinden. Rechtskräftige Verluste von Konzessionen waren nicht zu verzeichnen. Netzmengen und Netzentgelte Die Gesellschaft verdoppelte nahezu im Berichtsjahr die Transportmenge Strom von 149,8 GWh im Vorjahr auf 305,6 GWh. Der Anstieg resultiert aus der Übernahme weiterer Netzgebiete zum 1. Januar 2024 in Folge des konzessionsbedingten Netzbetreiberwechsels. Die spezifische Transportmenge für Kunden mit Standardlastprofil ging hingegen zurück. Unter anderem haben die Abnehmer ihre dezentrale Stromerzeugung für Zwecke des Eigenverbrauchs, beispielsweise durch Balkonkraftwerke, deutlich erhöht, so dass das Stromnetz der NordNetz durch diese Abnehmer in einem geringeren Umfang genutzt wird. Die Transportmenge Erdgas stieg im Berichtsjahr von 76,3 GWh im Jahr 2023 auf 474,3 GWh. Ursächlich hierfür war die Übernahme weiterer Netzgebiete. Die Stromeinspeisung von dezentralen Erzeugungsanlagen verzeichnete im Berichtsjahr einen Anstieg von 22,8 GWh im Vorjahr auf 42,2 GWh im Jahr 2024. Neben der Ausweitung des Netzgebietes wirkte sich der Zubau von Einspeiseanlagen aus. Das Netznutzungsentgelt für einen durchschnittlichen Haushaltskunden im Versorgungsgebiet der NordNetz stieg im Strombereich von netto 10,12 ct/kWh im Vorjahr auf 11,49 ct/kWh im Jahr 2024. Im Gasbereich sinken die durchschnittlichen Nettoentgelte von rund 1,66 ct/kWh auf 1,44 ct/kWh. Messwesen Im Bereich des Messwesens gibt es verschiedene Marktrollen, welche differenziert voneinander agieren. Hierzu wurde vom Verteilnetzbetreiber der so genannte „grundzuständige Messstellenbetreiber“ entkoppelt. Die NordNetz ist im Bereich der von ihr betriebenen Stromnetze grundzuständiger Messstellenbetreiber. Sie ist gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet die konventionelle Messtechnik gegen moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme zu tauschen. Bis 2032 sollen alle relevanten Messstellen zumindest mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein. Bis zum Jahresende 2024 hat die NordNetz rund 29.500 moderne Messeinrichtungen und 1.100 intelligente Messsysteme in Neu- und Bestandsanlagen eingebaut. 2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Basis der Anreizregulierung in Deutschland stellen die Werte der Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht (HGB) dar. Dementsprechend wird das Geschäft nach finanziellen Kennzahlen gesteuert, welche aus dem Rechenwerk nach HGB abgeleitet werden. Als zentrale finanzielle Leistungsindikatoren dienen dabei die Gewinnabführung sowie der operative Cashflow. Ausgehend von der Gewinnabführung des Jahres 2023 wurde seitens der Geschäftsführung für das Jahr 2024 ein deutlich steigendes, an die Muttergesellschaft abzuführendes Ergebnis prognostiziert. Entgegen der Prognose liegt ein Verlust (vor Verlustausgleich) von 1,7 Mio. € vor, der maßgeblich durch höhere Betriebskosten sowie den energiewirtschaftlichen Ergebnisbeitrag, der sich aus der abgespaltenen Erlösobergrenze ergibt, beeinflusst wurde. Hinsichtlich des operativen Cashflows wurde ein leichter Anstieg prognostiziert. Mit 15,9 Mio. € (Vorjahr 2,5 Mio. €) ist die Prognose erheblich überschritten. Einen bedeutsamen Einfluss hatte die Höhe der Abschläge. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist insgesamt geordnet und von dem Geschäftszweck eines Strom- und Gasnetzbetreibers mit gepachteten Anlagen geprägt. Es wirkten sich die Rahmenbedingungen des Energiemarktes sowie die Übernahme weiterer Netzgebiete aus. 2.5. Ertragslage Die Ertragslage ist sehr stark durch die Übernahme weiterer Netze geprägt. Hierdurch erhöhte sich das Geschäftsvolumen im Strom- und Gasbereich erheblich. Daneben wirkten sich die kundenindividuellen Entwicklungen aus, die die Gesamtentwicklung jedoch nur gering beeinflussten. Die Gesellschaft weist für das Jahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von 55,9 Mio. € aus, nach 25,8 Mio. € im Vorjahr. Die Umsätze des Strombereichs erhöhten sich hierbei um 23,3 Mio. € auf 46,9 Mio. €. Auf die Netznutzung entfallen 35,3 Mio. € (Vorjahr 16,4 Mio. €), die Transportmenge verdoppelte sich im Vergleich zu 2023. Aus dem Belastungsausgleich mit dem Übertragungsnetzbetreiber resultieren Umsatzerlöse von 6,6 Mio. € (Vorjahr 4,3 Mio. €). Weitere Stromerlöse betreffen Mehr- und Mindermengen sowie die Bilanzkreisbewirtschaftung mit 4,9 Mio. € (Vorjahr 2,9 Mio. €). Im Bereich Gasverteilung stiegen die Umsätze um 6,4 Mio. € auf nunmehr 8,3 Mio. €. Aus der Netznutzung wurden Erlöse von 5,8 Mio. € (Vorjahr 1,1 Mio. €) erzielt, die Transportmenge versechsfachte sich gegenüber 2023. Auf Mehr- und Mindermengen entfallen Umsatzerlöse von 2,5 Mio. € (Vorjahr 0,8 Mio. €). Die Erlöse aus Messentgelten als grundzuständiger Messstellenbetreiber stiegen um 0,2 Mio. € auf 0,5 Mio. €. Der deutlich höheren Betriebsleistung von 56,0 Mio. € (Vorjahr 25,8 Mio. €) steht als größter Aufwandsposten der um 29,7 Mio. € auf 52,4 Mio. € gestiegene Materialaufwand gegenüber. Maßgebliche Bestandteile sind die Aufwendungen aus dem EEG-Bezug und für die Beschaffung von Mehr- und Mindermengen im Strom- und Gasbereich, für den Bezug von Verlustenergie sowie für die Bilanzkreisbewirtschaftung. Insgesamt stiegen die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren um 9,6 Mio. €. Die bezogenen Leistungen erhöhten sich um 20,1 Mio. €. Neben den Kosten für das vorgelagerte Strom- und Gasnetz sind die Aufwendungen für die technische Betriebsführung sowie die Pacht der Netze und Messgeräte bedeutende Bestandteile. Ebenfalls erhöhten sich die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen, hauptsächlich durch die Ausweitung der Versorgungsaufgabe um 3,0 Mio. € auf 5,4 Mio. €. Den Anstieg verstärkend wirkten sich Anpassungen der Abrechnungspreise aus. Im Geschäftsjahr wurde ein Verlust (vor Verlustausgleich) von 1,7 Mio. €, nach einem Gewinn (vor Ergebnisabführung) von 0,7 Mio. € im Vorjahr, erzielt, der von der SH Netz ausgeglichen wird. Das Ergebnis ist maßgeblich von den technischen und kaufmännischen Betriebskosten des Jahres 2024 beeinflusst. Nachdem im Vorjahr in der Elektrizitätsverteilung noch ein positives Ergebnis von 1,0 Mio. € erwirtschaftet werden konnte, war im Jahr 2024 ein Verlust von 0,9 Mio. € zu verzeichnen. In der Gasverteilung erhöhte sich der Verlust von 0,3 Mio. € auf 0,7 Mio. €. In der Tätigkeit als grundzuständiger Messstellenbetreiber beträgt das negative Ergebnis -0,1 Mio. € (Vorjahr 0,0 ́Mio. €). Die Ertragslage ist geordnet und durch die Übernahme einer anteiligen Erlösobergrenze vom bisherigen Netzbetreiber sowie steigenden Betriebskosten geprägt, die nicht vollständig in der genehmigten Erlösobergrenze enthalten sind. 2.6. Vermögenslage Da die NordNetz die von ihr betriebenen Netze und Anlagen von der SH Netz pachtet, ist das Umlaufvermögen für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung. Die Bilanzsumme stieg von 8,3 Mio. € auf 24,8 Mio. €, hauptsächlich bedingt durch die Übernahme des Betriebs weiterer Verteilnetze. Bedeutsamer Bestandteil des Vermögens der Gesellschaft sind die Finanzclearingforderungen in Höhe von 17,1 Mio. €, nachdem im Vorjahr 0,9 Mio. € an Forderungen und weitere 2,8 Mio. € an Flüssigen Mitteln ausgewiesen wurden. Der Anstieg ist auch auf die höheren Abschläge der Kunden zurückzuführen. Aus Lieferungen und Leistungen betragen die Forderungen insgesamt 5,8 Mio. € (Vorjahr 4,4 Mio. €). Die Vermögenslage ist branchentypisch für einen Betreiber von gepachteten Netzen. Der Anteil der Elektrizitätsverteilung an der ausgewiesenen Bilanzsumme ist durch die Übernahme neuer Netzgebiete auf 74,5 % (Vorjahr 91,1 %) gesunken, wohingegen der Anteil der Gasverteilung auf 22,7 % (Vorjahr 9,4 %) stieg. Der Anteil des grundzuständigen Messstellenbetreibers an der Bilanzsumme beträgt 2,8 %, nach 3,3 % im Vorjahr. 2.7. Finanzlage Die Finanzlage der NordNetz ist geordnet sowie durch das Geschäftsmodell geprägt. Mit der Übernahme des Netzbetriebs in weiteren Gebieten erhöhte sich die Bilanzsumme auf 24,8 Mio. €. Die Eigenkapitalquote beträgt 0,8 % und ist vor dem Hintergrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angemessen. Insbesondere war ein Anstieg der Verbindlichkeiten von 6,6 Mio. € auf 19,3 Mio. € zu verzeichnen. Bedeutsam sind höhere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die zum Jahresende abgerechnet wurden, sowie erheblich höhere Verbindlichkeiten aus Überzahlungen von Kunden, die im Jahr 2025 auch zu einer Anpassung der Höhe der Abschlagszahlungen führen wird. Dem Geschäftsvolumen folgend, stiegen ebenfalls die sonstigen Rückstellungen von 1,3 Mio. € auf 4,4 Mio. €. Diese betreffen überwiegend ausstehende Rechnungen sowie Verpflichtungen aus dem Regulierungskonto. Der operative Cashflow beträgt 15,9 Mio. €, nach 2,5 Mio. € im Vorjahr. Maßgeblich für den erheblichen Anstieg ist die Höhe der vereinnahmten Abschlagszahlungen für die Netznutzung des Jahres 2024 sowie die noch nicht zahlungswirksamen Abrechnungen der Dienstleistungen für das Geschäftsjahr. Insgesamt liegt der Cashflow deutlich oberhalb eines durchschnittlichen Netzbetreibers. Unter Berücksichtigung des Mittelzuflusses aus der Finanzierungstätigkeit, der durch die Gewinnabführung des Vorjahres sowie die Einzahlungen aus den Ertragszuschüssen geprägt ist, ergibt sich insgesamt für das Jahr 2024 ein Mittelzufluss von 16,1 Mio. € (Vorjahr 2,7 Mio. €). Die Gesellschaft konnte ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen. 3. Prognosebericht Leichtes Wirtschaftswachstum für das Jahr 2025 erwartet Zum Jahresende erwartet der Sachverständigenrat im Jahr 2025 keinen kräftigen Aufwärtstrend. In seinem Jahresgutachten wird insgesamt ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 0,4 % prognostiziert. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland dürfte dabei deutlich schwächer als im europäischen Raum ausfallen. Mit 2,1 % wird die Inflationsrate sich ebenfalls kaum verändern. Für das Jahr 2025 wird wegen der weiterhin hohen Energiepreise, aber auch der Auswirkungen der Energie- und Wärmewende, abermals ein Rückgang der Energieverbräuche prognostiziert. Zudem wird sich die Diskussion um die Finanzierung der Energiewende weiter intensivieren. Nach Einschätzung der NordNetz wird hierdurch der Druck der Regulierung auf die Netzentgelte der Verteilnetzebene weiterhin hoch bleiben. Ergebnis deutlich oberhalb des Berichtsjahres erwartet Die Geschäftsführung erwartet für das Jahr 2025 eine Gewinnabführung im mittleren sechsstelligen Bereich. Ursächlich hierfür sind vor allem geringere erwartete Dienstleisterkosten sowie die Ausschöpfung der Erlösobergrenze. Die Prognose ist vor dem Hintergrund der weiterhin angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage mit erhöhten Risiken verbunden. Beim operativen Cashflow rechnet die Geschäftsführung für das Jahr 2025 durch die Anpassung der Höhe der Abschlagszahlungen für Netznutzungsentgelte mit einem deutlichen Rückgang gegenüber 2024 auf einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag. Sofern die geplante Einführung des energiewirtschaftlichen Abrechnungssystems bedeutsame Verzögerungen bei der Abrechnung der Netznutzungsentgelte bewirkt, können sich weitere Belastungen des operativen Cashflows ergeben. 4. Risikobericht Ziele, Methoden und organisatorische Verankerung Im Rahmen der umfangreichen Aktivitäten als regionaler Energieinfrastrukturanbieter und Energiedienstleister ist die NordNetz einer Reihe von unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Der künftige Erfolg des unternehmerischen Handelns hängt mithin vom adäquaten Umgang mit diesbezüglichen Risiken ab. Das Risiko wird hierbei als Abweichung von einem geplanten Jahresergebnis im Mittelfristzeitraum von drei Jahren ermittelt. NordNetz hat hierzu ein Risikomanagementsystem eingerichtet. Der Risikomanagement-Regelkreis, bestehend aus Risikoidentifikation, -analyse und -bewertung sowie Risikosteuerung und -überwachung, ist in die Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens eingebettet. Die Geschäftsführung informiert die Gesellschafterin regelmäßig und wenn notwendig auch ad-hoc über die Risikolage. Aktuelle Risikosituation Die aktuelle Risikoberichterstattung lässt keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken erkennen. Das Gesamtrisikovolumen ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen und bewegt sich auf weiterhin gut vertretbarem Niveau. Die Risikolage wird, in sinkender Bedeutung zum Gesamtrisiko, insbesondere von Risiken aus dem Marktumfeld eines Strom- und Gasnetzbetreibers und den regulatorischen Rahmenbedingungen geprägt. NordNetz geht davon aus, dass die Risiken durch die Ergebnisbeiträge gedeckt werden können. Nennenswerte Risiken, denen die Gesellschaft entweder mit Risikokompensation, -reduzierung bzw. -vermeidung oder aber mit vertretbarer Risikoakzeptanz begegnen wird, stellen sich wie folgt dar: Marktrisiken Die Marktrisiken bewegen sich auf Vorjahresniveau und stellen mit rund 60 % des Gesamtrisikovolumens der NordNetz die größte Risikogruppe dar (Vorjahr rund 85 %). Die Marktrisiken ergeben sich aus dem Bilanzkreismanagement und Leistungs- und Mengenschwankungen im Strom- und Gastransport. Im Vergleich zum Vorjahr sind diese Risiken konstant. Insgesamt wirken sich höhere Erlösobergrenzen sowie eine größere Schwankungsbreite des Verbrauchsverhaltens auf diese Risiken aus. Weiterführend werden in dieser Risikoklasse Risiken für den Messstellenbetrieb sowie die Messung und die Abrechnung der Gas- und Stromverbräuche bewertet. Marktrisiken umfassen auch Zinsänderungsrisiken in Bezug auf die Nettofinanzposition, denen die Gesellschaft, wenn notwendig, mit einer proaktiven Steuerung von Laufzeiten und Tranchen begegnet. Externe Risiken Wesentliche externe Risiken ergeben sich aus dem regulatorischen Umfeld. Es besteht insbesondere das Risiko, dass die beschleunigte kalkulatorische Abschreibung der Gasnetze gemäß KANU 2.0 nicht in der von NordNetz ab dem Jahr 2026 geplanten Höhe anerkannt wird. Es bestehen weiterhin Risiken hinsichtlich einzelner Parameter der Erlösobergrenze. NordNetz begegnet externen Risiken proaktiv durch die regelmäßige Analyse und Bewertung der im regulierten Bereich liegenden strategischen Geschäftsfelder. Bei ihren Diskussionen mit der BNetzA setzt die Gesellschaft auf einen offenen Dialog. Die externen Risiken sind deutlich gestiegen, sie betreffen rund 35 % (Vorjahr rund 10 %) des Gesamtrisikovolumens der NordNetz. Gegenpartei-Risiken Dem Risiko möglicher Forderungsausfälle begegnet NordNetz mit Überprüfungen der Zahlungsfähigkeit und des Zahlungsverhaltens ihrer Kunden. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Risiko gestiegen. Insgesamt stellt dieses Risiko wie im Vorjahr 5% des Gesamtrisikovolumens dar. 5. Chancenbericht Unternehmerische Chancen werden bei der NordNetz hinsichtlich der Ziele, Methoden und organisatorischer Verankerung analog zu den Risiken behandelt. Insgesamt haben sich die Chancen gegenüber dem Vorjahr erhöht und sind in absteigender Bedeutung für die Gesellschaft dargestellt. Ausgewählte Risiken im Zuge des Infrastrukturauftrages akzeptiert die Gesellschaft in dem Bewusstsein, dass mit den Risiken auch Chancen einhergehen. Dies betrifft insbesondere Risiken aus Leistungs- und Mengenschwankungen. Bedingt durch die Systematik der Anreizregulierung in Deutschland resultiert aus derartigen Risiken in den Folgejahren eine korrespondierende Chance in nahezu derselben Größenordnung. Darüber hinaus besteht die Chance, dass sich aufgrund einzelner durch die BNetzA noch final festzulegender Parameter, insbesondere der generelle sektorale Produktivitätsfaktor, die Erlösobergrenzen für die 4. Regulierungsperiode Gas und Strom oberhalb des geplanten Niveaus ergeben. Im Sinne der grundsätzlichen Logik der Anreizregulierung besteht zudem die Chance, angestrebte Effizienzgewinne temporär zu vereinnahmen. Die BNetzA hat durch ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2021 und dessen Umsetzung im EnWG weitreichende Festlegungskompetenzen erhalten. Die Regulierungsbehörde hat im Jahr 2024 einen Prozess zur Weiterentwicklung des deutschen Regulierungsrahmens gestartet und plant im kommenden Jahr konkrete Festlegungen mit Wirkung ab der nächsten Regulierungsperiode zu beschließen. Damit verbunden sind Chancen auf die Beseitigung vorhandener Regulierungsdefizite und die Gewährung auskömmlicher Renditen. Des Weiteren bietet ein kontinuierliches Innovationsmanagement Chancen. Die NordNetz ist überzeugt, dass mit Blick auf die steigenden Anforderungen an „intelligente Energienetze“ zur Umsetzung der vielfältigen Anforderungen von Politik und Markt neue Produkte notwendig sind. Diese gilt es zu entwickeln. Es bietet sich damit die Chance, das bestehende Geschäft sinnvoll zu erweitern und die Ertragslage entsprechend positiv zu beeinflussen. Zumindest trägt es dazu bei, operative Ertragsausfälle im Fall von Konzessionsverlusten zu verringern. Zudem sieht die Gesellschaft im weiteren Ausbau der Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetreibers Chancen. Chancen ergeben sich auch auf dem Gebiet der Digitalisierung. Dies spiegelt sich in der Entwicklung und im Einsatz vielfältiger neuer digitaler Technologien zur Optimierung und Automatisierung unserer Geschäftsprozesse wider. Die Maßnahmen erstrecken sich unter anderem auf den Rollout konzernweiter IT-Standardlösungen für unsere Kerngeschäftsprozesse sowie diverse weitere digitale Lösungen einschließlich der Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Damit verbunden ist das übergeordnete Ziel, die digitale Kompetenz nachhaltig zu erhöhen, erfolgreiche Lösungen zu entwickeln und die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern.
Quickborn, den 27. Januar 2025 Die Geschäftsführung Steffen Bandelow Tätigkeitenabschluss für die Tätigkeit ElektrizitätsverteilungA Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung für das Geschäftsjahr 2024 B Anlagespiegel des Tätigkeitsbereiches Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2024 C Erläuterungen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der gemäß § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeit Elektrizitätsverteilung für 2024 A 1 Bilanz der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung zum 31.12.2024
A 2 Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung für das Geschäftsjahr 2024
B Erläuterungen der gemäß § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeit Elektrizitätsverteilung der NordNetz GmbH für 20241. Grundlage Nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten zu führen. In den nachfolgend aufgeführten Bereichen erfolgt die Kontenführung so, wie es erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht würden:
Als Betreiberin von Strom- und Gasverteilnetzen führt die NordNetz GmbH gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG von den genannten Tätigkeiten die Elektrizitätsverteilung und die Gasverteilung durch. Der Tätigkeitenabschluss wurde wie der Jahresabschluss nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Insofern verweisen wir hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Abschreibungsregeln auf Abschnitt B des Anhangs für das Geschäftsjahr 2024. Die Systematik zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz für die Elektrizitätsverteilung ist im Folgenden erläutert. Vorangestellt an die Erläuterungen findet sich eine Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. 2. Grundsätze der Zuordnung in den Tätigkeitenabschlüssen 2.1. Erläuterungen der Bilanz Die Posten der Bilanz wurden weitestgehend direkt der Tätigkeit zugeordnet. War eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, wurden die Posten mit jeweils einem geeigneten Schlüssel verteilt. 1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden, soweit möglich, direkt der Tätigkeit zugeordnet. War eine direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgte eine Verteilung über einen Umsatzschlüssel. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden größtenteils direkt zugeordnet. Die Zuordnung der nicht direkt zugeordneten Beträge erfolgte mit einen Umsatzschlüssel. Die Zuordnung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte direkt und über einen Umsatzschlüssel. 2. Gezeichnetes Kapital Beim gezeichneten Kapital erfolgte eine direkte Zuordnung. 3. Ertragszuschüsse Die Ertragszuschüsse wurden direkt zugeordnet. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden, soweit möglich, direkt zugeordnet. Die Zuordnung der nicht direkt zugeordneten Beträge erfolgte mit dem Prüfungsschlüssel. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden direkt zugeordnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden direkt oder mit einem Umsatzschlüssel zugeordnet. Die Zuordnung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte teilweise direkt. Die nicht direkt zugeordneten Beträge wurden mit Hilfe von einen Umsatzschlüssel verteilt. 2.2. Angaben zu Bilanzposten gem. § 6b Abs. 3 EnWG 1. Rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Forderungen Es bestehen keine rechtlich erst nach dem Stichtag entstehenden Forderungen. 2. Rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Verbindlichkeiten Es bestehen keine rechtlich erst nach dem Stichtag entstehenden Verbindlichkeiten. 3. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. 4. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
5. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in der Elektrizitätsverteilung. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Eventualverbindlichkeiten wird jeweils als gering eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf den Bonitätsbeurteilungen der Primärverpflichteten sowie auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre. 2.3. Ergänzende Angaben zur Bilanz Mit den abgegrenzten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7.427.329,55 € (Vorjahr 3.137.120,69 €) wurden erhaltene Abschläge in Höhe von 5.525.265,68 € (Vorjahr 2.551.255,58 €) verrechnet. Mit den abgegrenzten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 12.367.115,99 € (Vorjahr 6.375.123,26 €) wurden mit erhaltenen Abschlägen in Höhe von 11.908.030,89 € (Vorjahr 3.439.793,27 €) verrechnet. 2.3. Gewinn- und Verlustrechnung 2.4.1 Vorbemerkungen Ausgangspunkt für die Erstellung der Tätigkeiten - Gewinn- und Verlustrechnung bildet der Jahresabschluss der NordNetz GmbH. Zur Erstellung der Tätigkeitenabschlüsse wird direkt die im Buchhaltungssystem geführte Kostenrechnung genutzt. Die wesentlichen Aufwendungen und Erträge werden der Unternehmenstätigkeit direkt zugeordnet. In Fällen, in denen dies nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, erfolgt eine Aufteilung nach sachgerechten Schlüsseln. Oberstes Ziel der Erlös- und Kostenverteilung ist es, eine sachgerechte Kostenzuordnung zu erlangen, um in jeder Tätigkeit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auszuweisen. Vor diesem Hintergrund werden alle Erlös- und Kostenarten, welche sich eindeutig einer Tätigkeit zuordnen lassen, auch in der entsprechenden Tätigkeit erfasst. Gleiches Vorgehen gilt für eindeutig zuordenbare Kostenstellen. Kostenarten, welche keine direkte Zuordnung zulassen, werden mit Hilfe geeigneter Schlüssel über Kostenstellen auf die jeweilige Tätigkeit verteilt. Im Rahmen der Schlüsselung wird hierbei zwar grundlegend zwischen GuV- und Bilanzschlüsseln differenziert, wenngleich für einen Sachverhalt dieselben Schlüssel verwendet werden. Die „Ertragsposten“ können in der Regel direkt der Tätigkeit zugeordnet werden. Falls dies nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung auf die Tätigkeit über die Kostenstellen mittels geeigneter Schlüssel. Die den GuV-Posten „Materialaufwand, sonstiger betrieblicher Aufwand und sonstige Steuern“ zugeordneten Aufwendungen werden entweder direkt der Tätigkeit zugeordnet oder mit Hilfe der Kostenstellen verteilt. Hierbei wirkt der Schlüssel der Kostenstelle auf alle dort erfassten Aufwendungen, die noch nicht direkt oder mit einem individuellen Schlüssel zugeordnet wurden. Die zur Ermittlung dieses Schlüssels verwendeten Verteilungsmaßstabes ist im Wesentlichen der Umsatzschlüssel. 2.4.2 Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Erträge und Aufwendungen der Tätigkeit wurden, soweit möglich, über die Kostenart direkt zugeordnet. War eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, so wurden die verbleibenden Erträge und Aufwendungen mit Hilfe eines sachgerechten Umsatzschlüssels auf die Tätigkeit verteilt. 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden direkt der Tätigkeit zugeordnet. 2. Sonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgte im Wesentlichen eine direkte Zuordnung auf die Tätigkeit. Die nicht direkt zugeordneten Beträge wurden mit Hilfe eines Umsatzschlüssels verteilt. 3. Materialaufwand Der Materialaufwand wurde direkt der Tätigkeit zugeordnet. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Verteilung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgte größtenteils direkt. War eine direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgte eine Verteilung der Aufwendungen über einen Prüfungs- oder Umsatzschlüssel. 5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge wurden direkt zugeordnet. 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen erfolgte im Wesentlichen direkt. Die nicht direkt zugeordneten Beträge wurden mit Hilfe eines Umsatzschlüssels verteilt. 7. Sonstige Steuern Die Sonstigen Steuern wurden mit Hilfe eines Umsatzschlüssels verteilt.
Quickborn, 27. Januar 2025 Die Geschäftsführung Steffen Bandelow Tätigkeitenabschluss für die Tätigkeit GasverteilungA Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2024 B Anlagespiegel des Tätigkeitsbereiches Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2024 C Erläuterungen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der gemäß § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeit Gasverteilung für 2024 A 1 Bilanz der Tätigkeit Gasverteilung zum 31.12.2024
A 2 Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2024
B Erläuterungen der gemäß § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeit Gasverteilung der NordNetz GmbH für 20241. Grundlage Nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten zu führen. In den nachfolgend aufgeführten Bereichen erfolgt die Kontenführung so, wie es erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht würden:
Als Betreiberin von Strom- und Gasverteilnetzen führt die NordNetz GmbH gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG von den genannten Tätigkeiten die Elektrizitätsverteilung und die Gasverteilung durch. Der Tätigkeitenabschluss wurde wie der Jahresabschluss nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Insofern verweisen wir hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Abschreibungsregeln auf Abschnitt B des Anhangs für das Geschäftsjahr 2024. Die Systematik zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz für die Gasverteilung ist im Folgenden erläutert. Vorangestellt an die Erläuterungen findet sich eine Darstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung. 2. Grundsätze der Zuordnung in den Tätigkeitenabschlüssen 2.1. Erläuterungen der Bilanz Die Posten der Bilanz wurden weitestgehend direkt der Tätigkeit zugeordnet. War eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, wurden die Posten mit jeweils einem geeigneten Schlüssel verteilt. 1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden, soweit möglich, direkt der Tätigkeit zugeordnet. War eine direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgte eine Verteilung über einen Umsatzschlüssel. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden größtenteils direkt zugeordnet. Die Zuordnung der nicht direkt zugeordneten Beträge erfolgte mit einen Umsatzschlüssel. Die Zuordnung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte direkt und über Umsatzschlüssel. 2. Gezeichnetes Kapital Beim gezeichneten Kapital erfolgte eine direkte Zuordnung. 3. Ertragszuschüsse Die Ertragszuschüsse wurden direkt zugeordnet. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden, soweit möglich, direkt zugeordnet. Die Zuordnung der nicht direkt zugeordneten Beträge erfolgte mit dem Prüfungsschlüssel. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden direkt zugeordnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden direkt oder mit einem Umsatzschlüssel zugeordnet. Die Zuordnung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte teilweise direkt. Die nicht direkt zugeordneten Beträge wurden mit Hilfe von einen Umsatzschlüssel verteilt. 2.2. Angaben zu Bilanzposten gem. § 6b Abs. 3 EnWG 1. Rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Forderungen Es bestehen keine rechtlich erst nach dem Stichtag entstehenden Forderungen. 2. Rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Verbindlichkeiten Es bestehen keine rechtlich erst nach dem Stichtag entstehenden Verbindlichkeiten. 3. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. 4. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
5. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse in der Gasverteilung. 2.3. Ergänzende Angaben zur Bilanz Mit den abgegrenzten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.624.836,19 € (Vorjahr 465.619,30 €) wurden erhaltene Abschläge in Höhe von 1.777.688,17 € (Vorjahr 271.190,20 €) verrechnet. Mit den abgegrenzten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1.680.455,81 € (Vorjahr 218.643,99 €) wurden mit erhaltenen Abschlägen in Höhe von 1.199.126,64 € (Vorjahr 78.361,59 €) verrechnet. 2.3. Gewinn- und Verlustrechnung 2.3.1. Vorbemerkung Ausgangspunkt für die Erstellung der Tätigkeiten - Gewinn- und Verlustrechnung bildet der Jahresabschluss der NordNetz GmbH. Zur Erstellung der Tätigkeitenabschlüsse wird direkt die im Buchhaltungssystem geführte Kostenrechnung genutzt. Die wesentlichen Aufwendungen und Erträge werden der Unternehmenstätigkeit direkt zugeordnet. In Fällen, in denen dies nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, erfolgt eine Aufteilung nach sachgerechten Schlüsseln. Oberstes Ziel der Erlös- und Kostenverteilung ist es, eine sachgerechte Kostenzuordnung zu erlangen, um in jeder Tätigkeit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auszuweisen. Vor diesem Hintergrund werden alle Erlös- und Kostenarten, welche sich eindeutig einer Tätigkeit zuordnen lassen, auch in der entsprechenden Tätigkeit erfasst. Gleiches Vorgehen gilt für eindeutig zuordenbare Kostenstellen. Kostenarten, welche keine direkte Zuordnung zulassen, werden mit Hilfe geeigneter Schlüssel über Kostenstellen auf die jeweilige Tätigkeit verteilt. Im Rahmen der Schlüsselung wird hierbei zwar grundlegend zwischen GuV- und Bilanzschlüsseln differenziert, wenngleich für einen Sachverhalt dieselben Schlüssel verwendet werden. Die „Ertragsposten“ können in der Regel direkt der Tätigkeit zugeordnet werden. Falls dies nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung auf die Tätigkeit über die Kostenstellen mittels geeigneter Schlüssel. Die den GuV-Posten „Materialaufwand, sonstiger betrieblicher Aufwand und sonstige Steuern“ zugeordneten Aufwendungen werden entweder direkt der Tätigkeit zugeordnet oder mit Hilfe der Kostenstellen verteilt. Hierbei wirkt der Schlüssel der Kostenstelle auf alle dort erfassten Aufwendungen, die noch nicht direkt oder mit einem individuellen Schlüssel zugeordnet wurden. Die zur Ermittlung dieses Schlüssels verwendeten Verteilungsmaßstabes ist im Wesentlichen der Umsatzschlüssel. 2.4.2 Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Erträge und Aufwendungen der Tätigkeit wurden, soweit möglich, über die Kostenart direkt zugeordnet. War eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, so wurden die verbleibenden Erträge und Aufwendungen mit Hilfe eines sachgerechten Umsatzschlüssels auf die Tätigkeit verteilt. 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden direkt der Tätigkeit zugeordnet. 2. sonstigen betrieblichen Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgte im Wesentlichen eine direkte Zuordnung auf die Tätigkeit. Die nicht direkt zugeordneten Beträge wurden mit Hilfe eines Umsatzschlüssels verteilt. 3. Materialaufwand Der Materialaufwand wurde direkt der Tätigkeit zugeordnet. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Verteilung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgte größtenteils direkt. War eine direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgte eine Verteilung der Aufwendungen über einen Prüfungs- oder Umsatzschlüssel. 5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge wurden direkt zugeordnet. 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen erfolgte im Wesentlichen direkt. Die nicht direkt zugeordneten Beträge wurden mit Hilfe eines Umsatzschlüssels verteilt. 7. Sonstige Steuern Die Sonstigen Steuern wurden mit Hilfe eines Umsatzschlüssels verteilt.
Quickborn, 27. Januar 2025 Die Geschäftsführung Steffen Bandelow Tätigkeitenabschluss für die Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (gem. § 3 Abs. 4 MsbG)A Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (gem. § 3 Abs. 4 MsbG) für das Geschäftsjahr 2024 B Anlagespiegel des Tätigkeitsbereiches grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (gem. § 3 Abs. 4 MsbG) für das Geschäftsjahr 2024 C Erläuterungen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG i.V.m. § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeit grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme der für das Geschäftsjahr 2024 A 1 Bilanz der Tätigkeit grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (gem. § 3 Abs. 4 MsbG) zum 31.12.2024
A 2 Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (gem. § 3 Abs. 4 MsbG) für das Geschäftsjahr 202412.2024
B Erläuterungen der gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG i.V.m. § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeit grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (gem. § 3 Abs. 4 MsbG) der NordNetz GmbH für das Geschäftsjahr 20241. Grundlage Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG und § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten zu führen. In den nachfolgend aufgeführten Bereichen erfolgt die Kontenführung so, wie es erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht würden:
Als Betreiberin von Strom- und Gasverteilnetzen führt die NordNetz GmbH gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG von den genannten Tätigkeiten die Elektrizitätsverteilung und die Gasverteilung durch. Der Tätigkeitenabschluss wurde wie der Jahresabschluss nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Insofern verweisen wir hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Abschreibungsregeln auf Abschnitt B des Anhangs für das Geschäftsjahr 2024. Die Systematik zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz für die grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (gem. § 3 Abs. 4 MsbG) ist im Folgenden erläutert. 2. Grundsätze der Zuordnung in diesem Tätigkeitenabschluss nach §3 Abs. 4 S. 2 MsbG i.V.m. §6b EnWG 2.1. Erläuterungen der Bilanz Die Posten der Bilanz wurden weitestgehend direkt der Tätigkeit zugeordnet. War eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, wurden die Posten mit jeweils einem geeigneten Schlüssel verteilt. 1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden, soweit möglich, direkt der Tätigkeit zugeordnet. War eine direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgte eine Verteilung über einen Umsatzschlüssel. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden größtenteils direkt zugeordnet. Die Zuordnung der nicht direkt zugeordneten Beträge erfolgte mit einen Umsatzschlüssel. Die Zuordnung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte direkt und über Umsatzschlüssel. 2. Gezeichnetes Kapital Beim gezeichneten Kapital erfolgte eine direkte Zuordnung. 3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden, soweit möglich, direkt zugeordnet. Die Zuordnung der nicht direkt zugeordneten Beträge erfolgte mit dem Prüfungsschlüssel. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden direkt oder mit einem Umsatzschlüssel zugeordnet. Die Zuordnung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte teilweise direkt. Die nicht direkt zugeordneten Beträge wurden mit Hilfe von einen Umsatzschlüssel verteilt. 2.2. Angaben zu Bilanzposten gem. § 6b Abs. 3 EnWG 1. Rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Forderungen Es bestehen keine rechtlich erst nach dem Stichtag entstehenden Forderungen. 2. Rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Verbindlichkeiten Es bestehen keine rechtlich erst nach dem Stichtag entstehenden Verbindlichkeiten. 3. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. 4. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
5. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse für den grundzuständigen Messstellenbetrieb. 2.3. Ergänzende Angaben zur Bilanz Es bestehen abgegrenzte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für den grundzuständigen Messstellenbetrieb in Höhe von 251.462,96 € (Vorjahr 139.016,90 €). Es bestehen abgegrenzte Forderungen gegen verbundene Unternehmen für den grundzuständigen Messstellenbetrieb in Höhe von 199.318,77 € (Vorjahr 87.755,50 €). 2.4. Gewinn- und Verlustrechnung 2.4.1 Vorbemerkungen Ausgangspunkt für die Erstellung der Tätigkeiten - Gewinn- und Verlustrechnung bildet der Jahresabschluss der NordNetz GmbH. Zur Erstellung der Tätigkeitenabschlüsse wird direkt die im Buchhaltungssystem geführte Kostenrechnung genutzt. Die wesentlichen Aufwendungen und Erträge werden der Unternehmenstätigkeit direkt zugeordnet. In Fällen, in denen dies nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, erfolgt eine Aufteilung nach sachgerechten Schlüsseln. Oberstes Ziel der Erlös- und Kostenverteilung ist es, eine sachgerechte Kostenzuordnung zu erlangen, um in jeder Tätigkeit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auszuweisen. Vor diesem Hintergrund werden alle Erlös- und Kostenarten, welche sich eindeutig einer Tätigkeit zuordnen lassen, auch in der entsprechenden Tätigkeit erfasst. Gleiches Vorgehen gilt für eindeutig zuordenbare Kostenstellen. Kostenarten, welche keine direkte Zuordnung zulassen, werden mit Hilfe geeigneter Schlüssel über Kostenstellen auf die jeweilige Tätigkeit verteilt. Im Rahmen der Schlüsselung wird hierbei zwar grundlegend zwischen GuV- und Bilanzschlüsseln differenziert, wenngleich für einen Sachverhalt dieselben Schlüssel verwendet werden. Die „Ertragsposten“ können in der Regel direkt der Tätigkeit zugeordnet werden. Falls dies nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung auf die Tätigkeit über die Kostenstellen mittels geeigneter Schlüssel. Die den GuV-Posten „Materialaufwand, sonstiger betrieblicher Aufwand und sonstige Steuern“ zugeordneten Aufwendungen werden entweder direkt der Tätigkeit zugeordnet oder mit Hilfe der Kostenstellen verteilt. Hierbei wirkt der Schlüssel der Kostenstelle auf alle dort erfassten Aufwendungen, die noch nicht direkt oder mit einem individuellen Schlüssel zugeordnet wurden. Die zur Ermittlung dieser Schlüssel verwendeten Verteilungsmaßstabes ist im Wesentlichen der Umsatzschlüssel. 2.4.2 Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Erträge und Aufwendungen der Tätigkeit wurden, soweit möglich, über die Kostenart direkt zugeordnet. War eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, so wurden die verbleibenden Erträge und Aufwendungen mit Hilfe von jeweils sachgerechten Kostenstellenschlüsseln auf die Tätigkeit verteilt. 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden direkt der Tätigkeit zugeordnet. 2. Sonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgte im Wesentlichen eine direkte Zuordnung auf die Tätigkeit. Die nicht direkt zugeordneten Beträge wurden mit Hilfe eines Umsatzschlüssels verteilt. 3. Materialaufwand Der Materialaufwand wurde direkt der Tätigkeit zugeordnet. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Verteilung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgte größtenteils direkt. War eine direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgte eine Verteilung der Aufwendungen über einen Prüfungs- oder Umsatzschlüssel. 5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge wurden direkt zugeordnet. 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen erfolgte im Wesentlichen direkt. Die nicht direkt zugeordneten Beträge wurden mit Hilfe eines Umsatzschlüssels verteilt.
Quickborn, 27. Januar 2025 Die Geschäftsführung Steffen Bandelow Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die NordNetz GmbH, Quickborn Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der NordNetz GmbH, Quickborn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NordNetz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grund¬sätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Grundzuständiger Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Hamburg, den 30. Januar 2025 KPMG AG Müllensiefen, Wirtschaftsprüfer Sieprath, Wirtschaftsprüferin Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und Lagebericht wurde am 25. Februar 2025 festgestellt. |
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NordNetz GmbH
Stammdaten
- Rechtsform
- GmbH
- Anschrift
-
Schleswag-HeinGas-Platz 1
25451 Quickborn - Handelsregister
- HRB 12834PI, Pinneberg
- Eintragungsdatum
- 8. Dezember 2016
- Branche
-
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Speichern von Gas zu Versorgungszwecken
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern - Eingetragenes Kapital
- 200.000,00 EUR
- Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
- Unternehmenszweck
- Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau von Verteilungsanlagen für Elektrizität und Gas einschließlich der Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann außerdem weitere Aufgaben der Versorgung, der (Tele-)Komunikation sowie andere Dienstleistungen übernehmen sowie Dienstleistungen erbringen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Unternehmensgegenstand dienlich und förderlich sind. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen des vorstehenden Unternehmensgegenstandes und der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Bestimmungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten, Unternehmensverträge abschließen sowie Verteilungsanlagen für Elektrizität und Gas pachten oder erwerben.
Finanzen
Bilanz
2025- Umlaufvermögen 316,3 % 172,37 Mio
- FORDERUNGEN AUS DEM KAPITALAUSGLEICH 2,7 % 1,49 Mio
- Verbindlichkeiten 6,2 % 3,36 Mio
- VERBINDLICHKEITEN AUS DEM KAPITALAUSGLEICH 2,1 % 1,12 Mio
- Rückstellungen 1,9 % 1,03 Mio
- Eigenkapital 0,1 % 45,0 k
- ERTRAGSZUSCHÜSSE 0,1 % 39,0 k
Bilanzdaten für 9 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Gewinn- und Verlustrechnung
2025- Umsatzerlöse 91,8 % 50,67 Mio
- Erträge aus Verlustübernahme 8,1 % 4,45 Mio
- Sonstige betriebliche Erträge 0,2 % 89,0 k
- Materialaufwand 87,7 % −48,66 Mio
- Sonstige betriebliche Aufwendungen 12,3 % −6,85 Mio
- Sonstige Steuern 0,0 % −2,0 k
- Finanzergebnis 294,0 k
- Ergebnis nach Steuern −4,45 Mio
GuV-Daten für 7 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Vertretungsberechtigte
-
Andreas Block
seit 2026 Geschäftsführer
-
Steffen Bandelow
seit 2024 Geschäftsführer
-
Alexander Neumann
seit 2017 Prokura
-
Svenja Karch
seit 2017 Prokura
Eigentum & Beteiligungen
Gesellschafter
- Schleswig-Holstein Netz GmbH DEU 100,0 % 200k €
Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)
Die wirtschaftlich Berechtigten hinter diesen Beteiligungen konnten nicht eindeutig zugeordnet werden.
Historie
- 2026
-
25.08.
Eintritt eines MitgliedsAndreas Block · Geschäftsführer
- 2024
-
03.01.
Austritt einer PositionS***** S***** · Geschäftsführer
-
03.01.
Eintritt eines MitgliedsSteffen Bandelow · Geschäftsführer
- 2017
-
19.05.
Änderung der VertretungsregelungDie Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
-
19.05.
Eintritt eines MitgliedsS***** S***** · Geschäftsführer
-
19.05.
Änderung des Stamm-/GrundkapitalsNordNetz GmbH
-
19.05.
Eintritt eines MitgliedsSvenja Karch · Prokura
-
19.05.
Eintritt eines MitgliedsAlexander Neumann · Prokura
Jahresabschlüsse
Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.
| Geschäftsjahr | Dokument | Veröffentlicht | Zugriff |
|---|---|---|---|
| 2025 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2024 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Volltext lesen |
| 2023 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2022 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2021 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
2024 Jahresabschluss Volltext
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-
Diese Server-URL eintragen und den Connector hinzufügen:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto verbinden und den Connector im Chat über „+“ → „Connectors“ aktivieren.
- In ChatGPT im Browser unter Einstellungen → Apps eine eigene App erstellen. Dafür muss der Entwicklermodus freigeschaltet sein.
-
Als Namen „handelsregister“, als Authentifizierung OAuth und diese Server-URL verwenden:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto anmelden, die App erstellen und im Chat aus dem Tools-Menü auswählen.
Einmal im Terminal ausführen:
claude mcp add --transport http handelsregister https://mcp.handelsregister.ai/mcp \
--header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"
YOUR_API_KEY durch Ihren handelsregister.ai API-Key ersetzen.
Diesen MCP-Server als Tool in Ihrer Anwendung einbinden:
from openai import OpenAI
client = OpenAI()
response = client.responses.create(
model="gpt-6-astra",
input="Zeige mir die Geschäftsführung, Gesellschafter und letzten verfügbaren Geschäftszahlen von NordNetz GmbH. Nenne die Geschäftsjahre und Quellen.\n\nentity_id: 4a4d0c75d6eaf3a0612ccff45d0aee91",
tools=[{
"type": "mcp",
"server_label": "handelsregister",
"server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
"require_approval": "never",
}],
)
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{
"mcpServers": {
"handelsregister": {
"url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
}
}
}
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