PRIMEPULSE SEMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz der PRIMEPULSE SE, München, zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang der PRIMEPULSE SE, München, für das Geschäftsjahr 2023A. RechnungslegungsgrundsätzeDie PRIMEPULSE SE, München (Amtsgericht
München, HRB 235412), erfüllt die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Bei der
Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der
PRIMEPULSE SE die Vorschriften des HGB für große
Kapitalgesellschaften freiwillig angewandt worden.
Auf Grundlage des Verschmelzungsvertrags vom 26. Juni
2023 wurde die PRIMEPULSE I Advisors Verwaltungs-GmbH mit
dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB
244164) als übertragender Rechtsträger auf die
PRIMEPULSE SE verschmolzen. Die Hauptversammlung der
PRIMEPULSE SE hatte am 26. Juni 2023 dieser Verschmelzung
zugestimmt. Die Verschmelzung wurde am 7. Juli 2023 in das
Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft eingetragen.
Auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft hatte die Verschmelzung insgesamt keine
wesentlichen Auswirkungen. Die Angaben im Jahresabschluss
sind daher mit den Vorjahreswerten grundsätzlich
vergleichbar.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen.
Hinsichtlich der Angaben im Anhang nimmt die
Gesellschaft die größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige kumulierte
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von
drei bis fünf Jahren vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/ Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und zehn
Jahren. Zugänge werden ausschließlich nach der
linearen Methode abgeschrieben.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Bestimmung der
beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen
erfolgt grundsätzlich auf Basis von
Mehrjahresplanungen unter Anwendung der Ertragswertmethode.
Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige
Abschreibungen in Höhe von TEUR 3.201 bei
Beteiligungen sowie in Höhe von TEUR 3.781 bei
sonstigen Ausleihungen vorgenommen infolge der Neubewertung
von Ausfallrisiken. Außerdem wurden Wertpapiere des
Anlagevermögens in Höhe von TEUR 1.886 aufgrund
des gesunkenen beizulegenden Zeitwerts
außerplanmäßig abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte
Wert von Gegenständen des Anlagevermögens
über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag
beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser
Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter
Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen
vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren
Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre,
der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag
ermittelt wurde, abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Aktive bzw. passive latente Steuern werden für
zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und
steuerlichen Wertansätzen von Finanzanlagen ermittelt.
Dabei werden auch aktive latente Steuern auf bestehende
steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Eine
sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz
als passive latente Steuer bilanziert. Im Falle eines
Überhangs aktiver latenter Steuern erfolgt in
Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Absatz 1 Satz 2
HGB keine Aktivierung.
Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte
Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung
enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr
erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt
des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum
Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum
Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des
Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des
Höchstwertprinzips auf der Passivseite.
B. Erläuterungen zur Bilanz1. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeIn den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
EUR 67.417,07 (i. V. EUR 9.774,04) enthalten.
Der Posten sonstige Vermögensgegenstände
enthält Ansprüche in Höhe von EUR
2.697.507,35 (i. V. EUR 619.549,90) mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr.
2. Flüssige MittelDer Posten enthält den Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten.
3. EigenkapitalDas Grundkapital der PRIMEPULSE SE ist eingeteilt in
28.421.055 (i. V. 28.421.055) auf den Namen lautende
Stückaktien.
Die Gesellschaft hält insgesamt 13.450 eigene
Aktien, um diese zukünftig ausgewählten Personen
zum Erwerb anzubieten. Der Nennbetrag der eigenen Anteile
ist in der Bilanz offen vom Posten "Gezeichnetes Kapital"
abgesetzt.
Der Bilanzgewinn enthält den um Ausschüttungen
an die Aktionäre in Höhe von EUR 20.000.000,00
geminderten Gewinnvortrag in Höhe von EUR
425.256.783,73.
4. Verbindlichkeiten
|
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 177.100,14 | 213.460,59 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 0,00 | 6.434,89 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 35.231.395,56 | 67.514.290,22 |
| 35.408.495,70 | 67.734.185,70 |
Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten von EUR
35.231.395,56 (i. V. EUR 67.514.290,22) haben in Höhe
von EUR 22.449.899,65 (i. V. EUR 34.949.899,65) eine
Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren. Alle anderen
Verbindlichkeiten haben bzw. hatten im Vorjahr eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten in
Höhe von EUR 35.212.025,47 (i. V. EUR 47.805.773,87)
sind durch Pfandrechte an festgelegten
Geschäftsanteilen von verbundenen Unternehmen
besichert.
C. Sonstige Angaben
1. Personal
Während des Geschäftsjahres wurden im
Durchschnitt 25 Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestehen aus selbstschuldnerischen Bürgschaften
gegenüber Kreditinstituten und sonstigen
Vertragspartnern in Höhe von insgesamt EUR 2,7 Mio.
(i. V. EUR 3,4 Mio.). Das Risiko einer Inanspruchnahme aus
den Bürgschaften wird als gering eingestuft, da es
derzeit keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass die
betreffenden Unternehmen ihren Verpflichtungen nicht
nachkommen werden.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Mietverträgen in Höhe von TEUR 604 sowie TEUR
107.108 aus Einzahlungsverpflichtungen für
Investitionsprojekte.
3. Organe der Gesellschaft
Geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft
sind:
Klaus Weinmann (CEO der PRIMEPULSE SE), München
Dr. Benjamin Klein (CFO der PRIMEPULSE SE), München
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft setzt sich wie folgt
zusammen:
Klaus Weinmann (CEO der PRIMEPULSE SE), München
(Vorsitzender des Verwaltungsrats)
Raymond Kober (Kaufmann), Kammeltal (stellvertretender
Vorsitzender)
Herr Dominik Eberle (Unternehmensberater), Pfronten (bis
20. Dezember 2023)
Herr Stefan Kober (Unternehmer), Jettingen (seit 21.
Dezember 2023)
4. Mutterunternehmen
Die PRIMEPULSE SE stellt als Mutterunternehmen einen
Konzernabschluss auf und veröffentlicht diesen im
elektronischen Bundesanzeiger.
München, 20. März 2024
PRIMEPULSE SE
Geschäftsführende Direktoren
| Klaus Weinmann | Dr. Benjamin Klein |
Angabe gemäß § 328 HGB
Der Jahresabschluss der PRIMEPULSE SE, München,
für das Geschäftsjahr 2023 ist durch Beschluss
des Verwaltungsrats vom 25. März 2024 gebilligt
worden.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am
25. März 2024 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2023 eine Dividende in Höhe von
EUR 1,77 je dividendenberechtigter Stückaktie
auszuschütten und den verbleibenden Rest auf neue
Rechnung vorzutragen.
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 1. August 2024 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 eine Dividende in Höhe von EUR 1,78 je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden Rest auf neue Rechnung vorzutragen.