Regionetz GmbHAachenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Regionetz GmbH, Aachen1. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell und Unternehmensgegenstand Mit Wirkung zum 01.01.2018 haben die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Stolberg, (EWV) und die Stadtwerke Aachen AG, Aachen, (STAWAG) ihre jeweiligen Netzbetreiber-Gesellschaften, also die RegioTemp GmbH (vormals regionetz GmbH), Eschweiler, und die INFRAWEST GmbH, Aachen, zusammengeführt. Die bisherige INFRAWEST GmbH firmiert seit dem 02.01.2018 unter der Firma Regionetz GmbH und führt somit die Firma der bisherigen regionetz GmbH bei anderer Schreibweise fort, die ab dem gleichen Zeitpunkt in RegioTemp GmbH umbenannt wurde. Gesellschafter der Regionetz GmbH sind die STAWAG mit einem Anteil von 50,8 % und die EWV mit einem Anteil von 49,2 %. Mit der STAWAG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV), der auch die Ausgleichszahlung an den außenstehenden Gesellschafter EWV regelt. Die Regionetz betreibt aktuell die Stromnetze in folgenden Kommunen:
Hierbei erfolgte der Betrieb der Stromnetze in Aldenhoven, Baesweiler, Jülich und Linnich im Geschäftsjahr 2023 teilweise durch eine Pacht der Netze von EWV, die diese wiederum von der Westenergie AG, Essen, angepachtet hat. Der Betrieb der Stromnetze in den Kommunen Simmerath und Monschau erfolgt ebenfalls durch Pacht von den 100%-igen Tochtergesellschaften der STAWAG Infrastruktur Simmerath GmbH & Co. KG und der STAWAG Infrastruktur Monschau GmbH & Co. KG. Schließlich werden auch die Stromnetze in Rösrath von der dortigen Stadtwerke Rösrath Energie GmbH, in Wachtberg von der dortigen enewa GmbH und neu seit dem 01.01.2024 in Ruppichteroth von der dortigen GWR GmbH im Rahmen eines Pachtmodells betrieben. In den Jahren 2019 bis 2022 hat die Regionetz GmbH mit der heutigen Westenergie AG in mehreren Schritten eine Eigentumsbereinigung durchgeführt. Seit dem 31.12.2019 pachtet die Regionetz hieraus resultierend die Strom- und Gasnetze im Stadtgebiet Alsdorf von der zum 31.12.2019 gegründeten Alsdorf Netz GmbH (ANG). Diese Gesellschaft ist heute eine gemeinsame Gesellschaft der Stadtwerke Alsdorf GmbH (SWA) und der Regionetz. Die Regionetz ist mit 50,1% der Anteile am Stammkapital Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft. Bereits seit dem 01.01.2020 pachtet die Regionetz zusätzlich die Gasnetze im Stadtgebiet Dinslaken und im Ortsteil Bruckhausen der Gemeinde Hünxe von der Stadtwerke Dinslaken GmbH. Hierzu wurde ein Pacht- und Dienstleistungsvertrag mit den Stadtwerken Dinslaken geschlossen. In folgenden Kommunen ist die Regionetz seitdem für den Gasnetzbetrieb verantwortlich:
Hierbei erfolgt der Betrieb der Gasnetze in Alsdorf, Dinslaken und Hünxe-Bruckhausen im Rahmen eines Pachtmodells; alle anderen von der Regionetz betriebenen Gasnetze befinden sich im Eigentum der Regionetz. Die Regionetz ist neben allen Belangen der Netznutzung im Sinne einer dauerhaften Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit auch für die Instandhaltung, die Substanzerhaltung und die Weiterentwicklung der Versorgungsnetze und -anlagen zuständig. Die Regulierung des Netzzugangs und der Netznutzungsentgelte erfolgt für die Strom- und Gasnetze durch die Bundesnetzagentur in Bonn. Insgesamt hat sich die Lage im Energiemarkt 2023 im Vergleich zu den Turbulenzen des Jahres 2022, ausgelöst durch den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine, und die hieraus resultierenden Verwerfungen auf den nationalen und internationalen Märkten wieder beruhigt. Die Anspannungen sind aber weiterhin zu spüren und führen weiterhin auch zu größeren Unsicherheiten für das Geschäftsmodell der Regionetz. Die - nicht nur politisch - gewollte Energiesicherheit und künftige Energieunabhängigkeit von einzelnen Staaten, charakterisiert durch nachhaltige, dezentrale und erneuerbare Stromerzeugung und robuste Netze, erfordert eine starke und zunehmend digitalere Energieinfrastruktur. Insgesamt dürfte durch die Entwicklungen im Jahr 2022 zumindest die erdgasbetriebene Gasversorgung in Deutschland in den nächsten Jahren deutlich an Relevanz verlieren. Hieraus resultierend sind für die Regionetz zunehmend die Entwicklungen im Bereich des Wasserstoffs oder anderer (grüner) Gase und deren Integration in die bestehenden Gasnetze zu berücksichtigen. Die Beschlusskammer 9 (BK9) der Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte bereits am 08.11.2022 den endgültigen Beschluss hinsichtlich der "Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen ("KANU")" bekannt gegeben. Der Festlegung war wie üblich ein Konsultationsverfahren und damit eine Diskussion des Festlegungsentwurfs in der Branche vorausgegangen. An der Konsultation hatte sich neben den Branchenverbänden und zahlreichen Unternehmen u. a. auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit Stellungnahmen beteiligt. Leider wurden die Kritikpunkte aus den Stellungnahmen damals zunächst nicht aufgenommen und die endgültige Festlegung entsprach sehr weitgehend dem ursprünglichen Festlegungsentwurf aus dem Juli 2022. Inhaltlich eröffnet die Festlegung den Netzbetreibern und weiteren Eigentümern von Erdgasnetzen für Investitionen ab dem Jahr 2023 die Verwendung von deutlich verkürzten kalkulatorischen Nutzungsdauern. Hierbei orientiert sich für diese Neuanlagen die kürzestmögliche Nutzungsdauer jeweils an einem unterstellten Ende der erdgasbetriebenen Gasversorgung im Jahr 2045. Für Bestandsinvestitionen mit einer Aktivierung bis zum 31.12.2022 bleibt es nach der aktuellen Festlegung der BNetzA allerdings bei den bisherigen langen Nutzungsdauern. Die Regionetz hat daher - wie viele andere Netzbetreiber auch - Rechtsbeschwerde gegen die Festlegung beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingereicht. Hauptkritikpunkt der Beschwerdeverfahren ist die Beschränkung der Festlegung auf Investitionen ab dem Jahr 2023. Die mündliche Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf wurde auf den 07.02.2024 terminiert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Unsicherheiten wurde für die Wirtschaftsplanung 2024 bis 2028 der Regionetz mit Wirkungsbeginn ab dem Jahr 2024 eine Umstellung der handelsrechtlichen Restnutzungsdauern mit einem unterstellten Abschreibungsende bis zum Jahr 2045 für Bestands- und Neuinvestitionen verarbeitet, was zu einer deutlichen Reduktion der Restnutzungsdauer und zunächst auch einer Ergebnisbelastung bei der Regionetz führt. Anfang des Jahres 2024 hat die Bundesnetzagentur nunmehr angekündigt die bisherige KANU-Festlegung noch im Laufe des Jahres auch auf Bestandsanlagen erweitern zu wollen. Nähere Details zu dieser geplanten Festlegung werden in den nächsten Wochen erwartet. Eine solche Festlegung würde eine entsprechende Nutzungsdauerverkürzung dann über die Erlösobergrenzen und Netzentgelte dann auch für die Regionetz erlösrelevant werden lassen und hierdurch die beschriebene Ergebnisbelastung durch die höheren Abschreibungen in Folge der geringeren Nutzungsdauern wieder kompensieren. Neben dem Betrieb der genannten regulierten Strom- und Gasnetze erbringt die Regionetz insbesondere für die Gesellschafter STAWAG und EWV auch umfangreiche Leistungen zum Betrieb nicht-regulierter Ver- und Entsorgungsnetze. Dabei wird in den jeweiligen Verträgen mit STAWAG und EWV zwischen Netznutzungsleistungen (mit eigenen Assets) und Netzbetriebsführungsleistungen (ohne eigene Assets) unterschieden. So erbringt die Regionetz im Auftrag der STAWAG die Netznutzungsleistungen des Wassernetzes in Aachen sowie die Betriebsführung des (Fern-)Wärme- und des Abwassernetzes in Aachen. Außerdem erfolgt im Auftrag der STAWAG die Netzbetriebsführung der Straßenbeleuchtung in Aachen und im Stadtgebiet Monschau. Im Auftrag der EWV erbringt die Regionetz die technische Betriebsführung der Wassernetze des städtischen Wasserwerks Eschweiler (StWE) und des Verbandswasserwerks Aldenhoven (VWA) sowie die Netznutzungs- und Betriebsführungsleistungen zur Straßenbeleuchtung in den Kommunen Eschweiler, Stolberg, Alsdorf, Baesweiler und Aldenhoven. Zum 01.08.2018 konnte durch einen weiteren Vertrag zwischen der Stadt Eschweiler und der Regionetz auch die bisher noch nicht vollständig erbrachte technische Betriebsführung der Straßenbeleuchtung langfristig gesichert werden. Darüber hinaus ist die Regionetz auch für den Betrieb der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Simmerath im Auftrag der STAWAG Infrastruktur Simmerath GmbH & Co. KG sowie seit dem 01.01.2022 gemeinsam mit einem Kooperationsunternehmen als Bietergemeinschaft auch für die technischen Dienstleistungen zur Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Linnich verantwortlich. Seit dem 01.01.2024 ist die Regionetz nach erfolgreichem Abschluss eines entsprechenden Vergabeverfahrens auch für die Straßenbeleuchtung in Würselen verantwortlich. Große Teile des Netzgebietes der Regionetz waren von den Hochwasserereignissen im Juli 2021 betroffen. Bereits zum Ende des Jahres 2021 konnten die allermeisten Kunden wieder mit Strom, Gas und Wasser versorgt und die entstandenen Schäden einer ersten Begutachtung unterzogen werden. In den Geschäftsjahren 2022 und 2023 konnte sodann ein Großteil der Schäden auch langfristig behoben werden. Aber auch in den nächsten Jahren werden an einzelnen Stellen insbesondere auch im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen noch weitere Leitungserneuerungen durchgeführt werden. Nach aktuellem Stand ist nach Abschluss der Versicherungsregulierung weiter davon auszugehen, dass die Schäden nahezu vollständig entweder von der Versicherung übernommen oder aber aus Beträgen des Aufbauhilfeprogramms getragen werden, sodass die aktuelle Planung der Gesellschaft nur geringe negative Auswirkungen aus der Hochwasserkatastrophe durch ein erwartetes aber bisher noch nicht in hohem Maße zu verzeichnendes steigenden Störungsaufkommen enthält. Die Abwicklung mit der Versicherung konnten im Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen werden. Ein Antrag nach dem Aufbauhilfeprogramm wurde im Jahr 2023 gestellt; eine endgültige Bewilligung steht bis zum heutigen Tage allerdings noch aus. Strategische Zielrichtung und Technologie/Innovation Strategie der Regionetz GmbH ist es durch die im Jahr 2018 eingegangene Kooperation das gemeinsame Geschäft zu stärken und sukzessive weiter auszubauen. Durch die Kooperation sind nennenswerte Synergieeffekte entstanden, die dazu beitragen, auch künftig die Effizienzvorgaben der Regulierungsbehörden aus der Anreizregulierung erreichen und nach Möglichkeit auch übertreffen zu können. Diesen Weg, durch Kooperationen auf allen Ebenen die Geschäftsbasis zu verbreitern, wird die Regionetz auch in Zukunft weiter beschreiten. Darüber hinaus sind als weitere wesentliche Unternehmensziele die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sowie die Erhaltung der Netzsubstanz und damit auch Sicherung einer im Rahmen der Anreizregulierung zugestandenen Kapitalverzinsung für die Gesellschafter der Regionetz und auch für die jeweiligen Eigentümer der von der Regionetz GmbH betriebenen Pachtnetze, zu beachten. Die Regionetz hat sich als Konsortialführer am FuE-Projekt QUIRINUS zur Entwicklung eines verteilnetzdienlichen virtuellen Flächenkraftwerkes beteiligt. Dieses Projekt wurde bereits im September 2020 erfolgreich abgeschlossen. Um den sicheren Betrieb des Verteilnetzes auch künftig zu gewährleisten, wurden in diesem Projekt die Flexibilität bei Verbrauchern, Einspeisern, Speichern und der E-Mobilität untersucht. Die theoretischen Inhalte aus dem oben genannten Projekt bilden die Basis für das Folgeprojekt QURINUS Control, welches zur zweiten Jahreshälfte 2022 startete. Die Regionetz engagiert sich als Projektpartner vorrangig im Rahmen der Feldversuche von QUIRINUS Control und bringt Ihre Expertise aus dem praktischen Netzgeschäft ein. In dem umfangreichen Forschungsvorhaben zur objektiven Bewertung und Sicherung der zukünftigen Spannungsqualität werden interdisziplinäre Ansätze durch ein Konsortium aus Forschungseinrichtungen, Netzbetreibern, Beratern, Messgeräteherstellern, Softwareentwicklern und Anlagenherstellern entwickelt und erprobt. Insbesondere zielt QUIRINUS-Control mit dem Aufbau eines Wide-Area-Monitoring Systems im Rahmen des Projektes auf die Erarbeitung von systemischen Lösungsmaßnahmen und Komponentenlösungen sowie der Ableitung von Best Practice Lösungen ab. Im Themenfeld Elektromobilität beteiligt sich die Regionetz als assoziierter Partner an einem Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das Aachener Projekt ALigN ("Ausbau von Ladeinfrastruktur durch gezielte Netzunterstützung") wurde im Dezember 2018 gestartet und hatte zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2023. Die Regionetz unterstützt hierin als zuständiger Netzbetreiber und Kooperationspartner im Projekt die STAWAG bei der Errichtung und dem Betrieb der Ladeinfrastruktur. Bereits im Jahr 2020 wurde hierzu das Lastmanagement im zentralen Leitsystem der Regionetz implementiert und in verschiedenen Testszenarien eingebunden. Seitdem wird das System kontinuierlich weiterentwickelt und erprobt. In einem weiteren Arbeitspaket, das maßgeblich von der RWTH Aachen geleitet wird, wird seit dem Jahr 2021 auf dem Betriebsgelände der Regionetz der Einsatz eines Batteriespeichers zur Netzstützung und Spitzenglättung erprobt. Dazu wird die auf dem Betriebsgelände vorhandene Ladeinfrastruktur sowie die firmeneigene Flotte an Elektrofahrzeugen mit einbezogen. Die Arbeiten in diesem Forschungsprojekt werden nach aktuellem Stand im Jahr 2024 abgeschlossen werden können. Die RWTH skizziert derzeit schon verschiedene Nachfolgeaktivitäten für das Projekt ALigN - angedacht sind sowohl Konzepte im Bereich der Energieverteilung/-steuerung als auch im Themenfeld Flottenmanagement. Auch hier ist ein Engagement der Regionetz angedacht. Zudem engagiert sich die Regionetz im EU-Forschungsvorhaben XL-Connect, mit mehr als 20 internationalen Partnern. Im Projekt werden eine Vielzahl an Themen rund um E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur sowie damit in Zusammenhang stehende Anwendungen und Dienstleitungen untersucht und erprobt werden. Die Regionetz fokussiert sich dabei auf bidirektionales Laden der dienstlichen E-Fahrzeug-Flotte und deren Auswirkungen auf das Netz und das Lastmanagement. Gemeinsam mit der RWTH Aachen und dem Assetmanagement der Regionetz wird aktuell eine Zielnetzplanung für Strom- und Gasnetze durchgeführt. In dieser Studie werden die Dekarbonisierung des Energiesystems, die Integration von erneuerbaren Energieträgern und die Sektorenkopplung untersucht. Dieser Strukturwandel der Versorgungsaufgabe stellt insbesondere die Betreiber von Verteilungsnetzen vor großen Herausforderungen. Bei der Studie werden soweit vorhanden die Ergebnisse der Wärmeleitplanung und der geplante Fernwärmeausbau mitberücksichtigt. Parallel wird gerade die Gasnetzstrategie der Regionetz weiter aktualisiert. Ziel der Gasnetzstrategie ist es, festzulegen ob und wo eine Gasnetzerweiterung stattfindet, wie eine sichere Versorgung mit Erdgas bis 2045 sichergestellt werden kann, wie eine zukünftige weitere Nutzung der Gasinfrastruktur mit z. B. Wasserstoff möglich wäre und welche regulatorische/wirtschaftliche Auswirkungen bestehen. Zur Vorbereitung auf künftige Projekte und der Etablierung einer künftigen Wasserstoffversorgung wurde ein abteilungsübergreifendes Projekt bei der Regionetz gestartet. Neben technischen Fragestellungen, wie bspw. die Anpassung der Bestandsnetze auf einem Transformationspfad auf 100 % Wasserstoff, werden auch prozessuale sowie logistische Fragestellungen angegangen. Diese umfassen u. a. Abstimmung mit den Transportnetzbetreiber über eine langfristige Anbindung an einem Wasserstofftransportnetz, Konzeptionierung verschiedener Pilotprojekte und die Integration neuer Regularien auf europäischer sowie nationaler Ebene. Ein erstes Ergebnis der Projektgruppe ist die Vorgabe, dass alle zukünftig anzuschaffenden Betriebsmittel des Gasnetzes, die im Rahmen von Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen verbaut werden, auf die Durchleitung von 100 % Wasserstoff ausgerichtet sein sollen ("H2-Readiness"). Aktuell laufen erste Gespräche zu Pilotanwendungen von Wasserstoff in Aachen bzw. in Aldenhoven. Ausgehend von einer geplanten lokalen Wasserstoffproduktion wird untersucht, ob eine lokale Wärme- und/oder Wasserstoffversorgung möglich ist. Regionetz beteiligt sich darüber hinaus an einer Studie zur Entwicklung der Grünen Talachse in Stolberg. Unter der sogenannten Talachse der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) wird eine von Südwest nach Nordost verlaufende infrastrukturelle Achse verstanden, welche sich entlang des natürlichen Verlaufs des Vichtbachs entwickelt hat. Die Talachse prägt im Besonderen das Bild Stolbergs als Industriestandort. Ziel der Studie ist es, Stolbergs energieintensive Traditionsunternehmen entlang der Talachse mit Hilfe erneuerbarer Energiesysteme sowie innovativer Energiespeicher energieautark aufzustellen und mittels Kooperationen im Bereich Technologie- und Innovationstransfer bestehende Standortvorteile auszubauen. Steuerungssysteme Zusätzlich zu einer einmal jährlich erstellten Unternehmensplanung, aus der resultierend quartalsweise Plan-Ist-Vergleiche mit Abweichungsanalysen und viermal jährlich zu erstellende Prognoserechnungen für die Geschäftsführung und die Gesellschafter erstellt werden, gibt es eine tiefgehende Kostenrechnung mit einer Bottom-Up-Planung auf Kostenstellenebene, deren Plan-Ist-Abweichungen regelmäßig an die Geschäftsführung berichtet werden. Zusätzlich zu dieser eigenen Unternehmensplanung ist die Gesellschaft auch für die Erstellung der maßnahmenscharfen Investitionsplanungen für die betriebenen Netze verantwortlich. Der Investitionsplan umfasst alle aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Investitionen dürfen grundsätzlich nur im Rahmen des genehmigten Plans initiiert werden. Für alle genehmigten Mittel sind entsprechende Planpositionen in den Steuerungssystemen gepflegt. Bei Anforderung einer Investition über die Eröffnung eines Investitionsauftrages wird von der kaufmännischen Steuerung geprüft, ob eine Mitteldeckung in Höhe der vorliegenden Angebote besteht oder ggf. über Umschichtung oder Nachträge eine Deckung herbeigeführt werden muss. Über den Zeitraum der Erstellung der Investition erfolgt ein permanenter Controlling-Prozess. Durch die Kooperation aus 2018 ist die heutige Regionetz zusätzlich über die EWV und die Westenergie AG auch in das Berichtswesen und die Steuerungssysteme der E.ON SE sowie über die STAWAG in das Berichtswesen der Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft Aachen mbH, Aachen, (E.V.A) eingebunden. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Zinserhöhungen der Notenbanken belasteten die Weltwirtschaft im Berichtsjahr 2023 sehr deutlich, was sich auch in den Prognosen für das globale Wachstum der Bruttoinlandsprodukte (BIP) widerspiegelt. Gemäß vorläufigen Einschätzungen der OECD soll das globale BIP für das Jahr 2023 ein Wachstum von etwa 2,9 % erreicht haben und läge damit nur leicht hinter dem Wachstum des Jahres 2022 mit 3,3 / 3,2 % zurück. Die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum konnte sich dem Einfluss der Zinserhöhungen sowie der deutlichen Inflationsentwicklung nicht entziehen. Gemäß vorläufigen Einschätzungen der OECD soll das BIP des Euroraums im Jahr 2023 nur um 0,6 % gewachsen sein. Wegen der bereits im Jahr 2022 anhaltend hohen Inflation im gesamten Euroraum hat die Europäische Zentralbank (EZB) Mitte 2022 eine Kehrtwende in ihrer Geldpolitik vollzogen und erstmals seit 16 Jahren den Leitzins um 0,5% angehoben. Weitere Zinsanhebungen folgten, sodass der Leitzins Ende Dezember 2022 bereits bei 2,5 % lag. Die EZB hat diese Zinspolitik auch im Jahr 2023 weiter fortgesetzt und den Leitzins in mehreren weiteren Schritten (bis September 2023) auf nunmehr 4,5 % erhöht. Damit will die EZB Kredite verteuern, die Nachfrage dämpfen und hohen Teuerungsraten entgegenwirken, um die Inflationsrate mittelfristig wieder auf einen Zielwert von rund 2,0 % zu senken. Die Erhöhung des Leitzinses zeigte in Bezug auf die Inflationsentwicklung auch den gewünschten Effekt. Während die Teuerungsrate in der Eurozone im Juli 2023 noch bei 5,3 % lag, ging sie im November 2023 auf 2,4 %zurück. Die Konjunkturprognose der OECD für Deutschland hatte im Juni 2023 für das Berichtsjahr noch eine Stagnation für möglich gehalten. Mittlerweile wird zwar mit einem leichten Wachstum des BIP der deutschen Wirtschaft um 0,3 % gerechnet; diese Entwicklung bleibt aber deutlich hinter der globalen Entwicklung und auch des Euroraums zurück. In Deutschland zeigte sich jedoch im Vergleich zum Euroraum eine ähnliche Wirkung der Zinserhöhungen auf die Inflationsrate. Während der Verbraucherpreisindex im Juni 2023 ggü. dem Vorjahresmonat noch bei 6,4 % lag, ging er im Dezember auf 3,7 % zurück. Energiepolitisches Umfeld Der Energiesektor befindet sich in einer Phase grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der Russland-Ukraine Krieg sorgt weiterhin für große volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den Energiesektor. Für Regionetz steht seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs Anfang 2022 die Sicherstellung der Energieversorgung in dieser unruhigen Zeit weiter im Vordergrund. Die Fragen, mit welchen Mitteln und wie schnell der Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im Jahr 2023 weltweit die energiepolitische Debatte. Auf der UN-Klimakonferenz (COP28) im Dezember 2023 in Dubai haben sich Staats- und Regierungschefs von fast 200 Ländern auf ein Schlussdokument geeinigt, welches eine Verdreifachung der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 aber auch die Nutzung von Technologien wie der CO 2 -Abscheidung und -Speicherung sowie die Abkehr von fossilen Brennstoffen in Energiesystemen enthält. Die EU-Institutionen haben, angesichts der durch den Russland-Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise im vergangenen Jahr und der zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels, Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf den Weg gebracht beziehungsweise diese noch weiter verstärkt. Mit Blick auf das Aufflammen des Nahost-Konflikts im Oktober 2023 bleibt aber abzuwarten, ob weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der energiewirtschaftlichen Situation ergriffen werden (müssen). Zu nennen sind hier mit Blick auf das heutige und künftige Geschäftsmodell der Regionetz v.a. die am 20. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Rechtsakte zu grünem Wasserstoff (EU) 2023/1184 und (EU) 2023/1185 sowie die Einigung des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments auf das sogenannte "Gaspaket". Die neue EU-Gasrichtlinie aktualisiert insbesondere den Verbraucherschutzrahmen für Gaskunden und passt die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und die Netzplanung an den aktuellen Kontext an, der künftig durch den verstärkten Einsatz von kohlenstoffarmen Gasen gekennzeichnet ist. Insbesondere für Wasserstoff erfordern die Entflechtungsbestimmungen eine Trennung der Infrastruktur von den wettbewerblichen Aktivitäten in ähnlicher Weise, wie dies bereits im bestehenden Entflechtungsrahmen auch für Strom und Gas festgelegt ist. Am 18. Oktober 2023 wurde zusätzlich die Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen veröffentlicht. Sie führt einen neuen Mindestanteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am gesamten Bruttoendenergieverbrauch der EU in Höhe von 42,5 % sowie sektorale Teilziele ein. Darüber hinaus müssen die Mitgliedsstaaten neue Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energie-Anlagen und den Netzausbau umsetzen. Zusätzlich wurde am 29. November 2023 der sogenannte EU Grid Action Plan von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine nicht-legislative Ankündigung, die weitere strategische Initiativen zur Förderung der Modernisierung der Stromnetze und damit zur Unterstützung der europäischen Klimaschutz- und Erneuerbare-Energien-Ziele skizziert. Die Initiative zielt insbesondere darauf ab, die Finanzierung und Genehmigung der Netzmodernisierung künftig zu erleichtern. Außerdem wurde auf europäischer Ebene die Verordnung über fluorierte Treibhausgase im Jahr 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die ab 2026 einen schrittweisen Ausstieg für neue Mittelspannungs-Schaltanlagen einleitet, die noch mit fluorierten Gasen (F-Gasen) betrieben werden. Die Verwendung von F-Gasen für die Wartung und Instandhaltung bestehender Netztechnik ist jedoch für deren gesamte Rest-Lebensdauer gestattet. Am 14. November 2023 erfolgte schließlich auch die Einigung des Europäische Rats und des Europäische Parlaments auf die Methanemissionsverordnung. Mit dieser Verordnung werden insbesondere neue Verpflichtungen für Betreiber von Gasinfrastrukturen eingeführt, regelmäßige Untersuchungen zur Erkennung und Behebung von Gas-Lecks durchzuführen, um die Quellen von Methanemissionen zu ermitteln und die betroffenen Bauteile zu reparieren oder auszutauschen. Innerhalb von zwölf Monaten muss die Europäische Kommission nunmehr mittels eines Durchführungsrechtsakts Mindestnachweisgrenzen für die praktische Anwendung festlegen. Bezogen auf das energiepolitische Umfeld in Deutschland sind in Fortführung der Umsetzung des sogenannten Osterpaketes aus dem Jahr 2022 zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verschiedene Gesetzesänderungen, beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu nennen, dass bis zum Jahr 2030 nunmehr mehr als eine Verdopplung der installierten Photovoltaik-Leistung und auch eine etwa 50%-Steigerung bei der Onshore Wind-Leistung als Zielsetzung vorsieht Zudem hat die Bundesregierung im Juni 2023 die Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Ursprünglich sah das Klimaschutzgesetz jährliche Emissionsreduktionsziele für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vor. Die derzeit laufende Anpassung sieht nun u. a. vor, die Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren, sondern vorausschauend, mehrjährig und sektorübergreifend einzuhalten. Emissionsminderungsziele für einzelne Sektoren sollen damit entfallen. Um das Ziel der vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, wurden im Jahr 2023 das Gebäudeenergiegesetz, das auf die Umstellung der Heizungstechnologien abzielt, und das Wärmeplanungsgesetz, das die Wärmenetze adressiert und die Grundlage für die kommunale Wärmeplanung bildet, verabschiedet. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Heizungsanlagen künftig nur noch neu installiert werden dürfen, wenn sie mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sieht zunächst einen Anteil von 30 % erneuerbarer Energien in bestehenden Wärmenetzen vor. Gleichzeitig werden die Länder verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kommunen bis spätestens 2028 Wärmepläne zu erstellen. Diese legen fest, welche Gebiete dezentral oder leitungsgebunden mit Wärme versorgt werden und wie erneuerbare Energien und Abwärme genutzt werden können. Schließlich wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Jahr 2023 mehrfach novelliert. Dabei wurden verschiedene Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich dessen Finanzierung. Zentral für die Umsetzung des EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der Bundesnetzagentur, die nun allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festlegen kann. Auf Bundesebene hat die Bundesregierung mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zusätzlich Maßnahmen zur Beschleunigung des Smart Meter Rollouts beschlossen. Die Neufassung des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z. B. elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten. Die Witterung spielt für die Energieausspeisung und für die regenerative Erzeugung im Netzgebiet der Regionetz eine wesentliche Rolle. Im vergangenen Jahr lagen die Durchschnittstemperaturen in Deutschland deutlich oberhalb der Werte des Vorjahres und auch oberhalb des langjährigen Mittelwertes. Das vergangene Jahr war mit einer Mitteltemperatur von 10,6 Grad Celsius hierzulande das wärmste Jahr seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen im Jahr 1881. Darüber hinaus haben die Gasabnehmer in Deutschland im Jahr 2022 auch weniger Gas verbraucht. Im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch in den Jahren 2018 bis 2021 ist der Gasverbrauch im Jahr 2023 laut BNetzA um 17,5% zurückgegangen. Die solare Einstrahlung lag im Jahresverlauf mit etwa 1.764 Stunden oberhalb des langjährigen Mittelwerts, jedoch leicht unterhalb des Vorjahreswerts. Der Stromverbrauch ist laut BNetzA in Deutschland im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um etwa 5,3 % gesunken. Netzregulierung: Gemeinsam mit den Verordnungen über den Zugang zu den Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen (StromNZV und GasNZV) sowie den Verordnungen über die Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen (StromNEV und GasNEV) bilden die Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den maßgeblichen energierechtlichen Rahmen, in dem sich die Netzbetreiber in Deutschland bewegen. Im Konzept der Anreizregulierung ist vorgesehen, dass die Netzbetreiber von den Regulierungsbehörden für die Dauer einer Regulierungsperiode von fünf Jahren weitgehend unabhängig von der tatsächlichen eigenen Kostenentwicklung einen festen Erlöspfad als Obergrenze vorgegeben bekommen. Grundlage der Festlegung des Erlöspfades sind die Ergebnisse einer von den Regulierungsbehörden auf der Grundlage der Daten sogenannter Basisjahre durchgeführten Kostenprüfung. Die Entwicklung der Erlösobergrenze in den einzelnen Jahren einer Regulierungsperiode wird maßgeblich von der unternehmensindividuellen Effizienz bestimmt, die mithilfe eines zentralen deutschlandweiten Unternehmensvergleichs (Benchmarking) für jedes Unternehmen von der Regulierungsbehörde ermittelt wird. Im Rahmen der Zusammenführung der beiden Netzbetreiber INFRAWEST und regionetz in die gemeinsame Netzgesellschaft Regionetz erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018 eine Übertragung der Erlösobergrenze der ehemaligen regionetz auf die Regionetz, d. h. die Netzbetreibertätigkeit der ehemaligen INFRAWEST wird formell ergänzt um die neuen Netzgebiete fortgeführt. Bereits im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur die Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen für die dritte Regulierungsperiode der Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich jeweils durch Beschluss vom 05.10.2016 abgeschlossen. Hiernach sinken die festgelegten Eigenkapitalzinssätze gegenüber den Zinssätzen für die zweite Regulierungsperiode erheblich ab, die nach Abschluss der entsprechenden Beschwerdeverfahren im Jahr 2021 ebenfalls für die Regionetz rechtkräftig wurden. Im Stromnetz bildet das Jahr 2023 das fünfte und letzte Jahr der 3. Regulierungsperiode. Der jeweilige Bescheid zur Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der ehemaligen INFRAWEST und der ehemaligen regionetz liegen zwischenzeitlich vor und sind nach zwischenzeitlichen Beschwerdeverfahren mittlerweile auch rechtskräftig. Die im jeweiligen Bescheid enthaltenen Effizienzwerte für die dritte Regulierungsperiode Strom liegen für die ehemalige INFRAWEST bei 92,22 % und für die ehemalige regionetz bei 94,94 %. Im Jahr 2016 wurde eine umfassende Novellierung der Anreizregulierung beschlossen. Im Ergebnis wurde der bis dahin in der Regulierung angelegte Zeitverzug zwischen der Tätigung von Investitionen und den erstmaligen Rückflüssen über Erlösobergrenzen vollständig abgeschafft und durch ein System eines jährlichen Kapitalkostenausgleichs abgelöst. Die Änderungen entfalten ihre Wirkung seit Beginn der dritten Regulierungsperiode (Gas 2018, Strom 2019) und werden von der Regionetz insgesamt positiv bewertet. Im Strombereich hat die Regionetz hieraus resultierend für die Jahre 2019 bis 2024 zum 30.06. des jeweiligen Vorjahres, entsprechend den Vorgaben aus dem § 10a ARegV, Anträge auf Einbeziehung eines Kapitalkostenaufschlag bei der zuständigen Regulierungsbehörde eingereicht. Ausgehend von den Erlösobergrenzenfestlegungen der Behörden, deren Gültigkeit sich grundsätzlich auf die gesamte Regulierungsperiode bezieht, haben die Netzbetreiber jährlich zum 01.01. eines Jahres die Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 3 Satz 1 ARegV anzupassen und die hieraus resultierenden Netzentgelte samt Verprobungsrechnung sowie die schriftliche Dokumentation der Entgeltermittlung bei den Regulierungsbehörden vorzulegen. Das jeweilige Ergebnis aus der von der Regulierungsbehörde zuletzt durchgeführten Kostenprüfung stellt hierbei das Ausgangsniveau für die dritte Regulierungsperiode dar. Darauf entfalten im Laufe der Regulierungsperiode die individuellen und generellen Effizienzvorgaben anhand des jeweils festgelegten Effizienzwerts und des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors eine erlössenkende Wirkung. Im Strombereich liegt die zulässige Erlösobergrenze der Regionetz GmbH für das Jahr 2023 nach diesen Anpassungen mit 151,5 Mio. € etwa 12,5 Mio. € über dem Niveau aus dem Vorjahr. Die Steigerung lässt sich insbesondere mit einer Erhöhung der volatilen Kosten sowie mit einem höheren Kapitalkostenaufschlag, höheren Personalzusatzkosten und höheren vorgelagerte Netzkosten begründen. Im Jahr 2023 konnte die Kostenprüfung der Regionetz für die vierte Regulierungsperiode im Strombereich abgeschlossen werden, sodass hierdurch das genehmigte Ausgangsniveau als eine wesentliche Größe der künftige Erlösobergrenzen als gesichert angesehen werden kann. Mit Beschluss vom 21.02.2018 (für Gas bzw. 28.11.2018 für Strom) hat die Bundesnetzagentur schließlich auch die Festlegung des allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktors für die dritte Regulierungsperiode im Gasbereich mit einer Höhe von 0,49 % bzw. im Strombereich i. H. v. 0,90 % p.a. abgeschlossen. Die Regionetz hat - wie zahlreiche weitere Netzbetreiber auch - Beschwerde gegen diese Festlegungsverfahren beim OLG Düsseldorf eingereicht. Die Gerichtsverfahren zum generellen sektoralen Produktivitätsfortschritt Strom und Gas sind nach aktuellem Stand noch nicht vollkommen rechtskräftig abgeschlossen, sodass hierzu die weitere Entwicklung der entsprechenden Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und (teilweise noch) des Bundesgerichtshofs abzuwarten bleibt. Im Rahmen der Festlegung des so genannten Eigenkapitalzinssatzes I (EK I) für die vierte Regulierungsperiode (2023 bis 2027 für Gas und 2024 bis 2028 für Strom) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen (ab 2006 aktivierte Anlagegüter) zunächst auf 5,07 % und für Altanlagen (vor 2006 aktivierte Anlagegüter) auf 3,51 % - jeweils vor Körperschaftsteuer - festgelegt. Aufgrund des allgemein gesunkenen Zinsniveaus sind diese Werte niedriger als die in der dritten Regulierungsperiode festgelegte Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 6,91 % (für Neuanlagen) bzw. 5,12 % (für Altanlagen). Zahlreiche Netzbetreiber, darunter auch die Regionetz, haben Rechtsbeschwerde gegen die Festlegung der zulässigen Eigenkapitalverzinsung eingelegt, da aus Sicht der Branche unter anderem die Berechnung der Marktrisikoprämie durch die BNetzA fehlerhaft erfolgt ist. Diese Festlegung ist auch weiterhin noch nicht rechtskräftig, da die BNetzA vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hat, das den Netzbetreibern in Ihrer ursprünglichen Klage im August 2023 in erster Instanz Recht gegeben hatte. Mit einem Urteil durch den BGH ist nunmehr im Laufe des Jahres 2024 zur rechnen. Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse hatte der Gesetzgeber der Bundesnetzagentur im Jahr 2022 unter anderem im Energiewirtschaftsgesetz die Möglichkeit gegeben, abweichend von der bisherigen Praxis, Bezugszeitraum oder Bezugsgrößen für die Ermittlung der kalkulatorischen Fremdkapitalzinssätze von Verteilnetzbetreibern zu setzen. In Bezug auf die vierten Regulierungsperioden (2023 bis 2027 im Gas beziehungsweise 2024 bis 2028 im Strom) hat die BNetzA im Jahr 2023 auf dieser Basis weitere regulatorische Festlegungen auf den Weg gebracht. So hat die Behörde im Laufe des Jahres u. a. eine Erhöhung der Zinssätze für den Fremd- und Eigenkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 angekündigt bzw. teilweise auch schon umgesetzt. Damit soll zum einen der aktuellen Zinsentwicklung Rechnung getragen und zum anderen auch Anreize für Investitionen in den Netzausbau gesetzt werden, um die Energiewende weiter voranzutreiben. Diese Festlegungen gelten jedoch nur für Neuinvestitionen ab dem Jahr 2024 und stellen zusätzlich auch nur eine Übergangsregelung dar, die auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt ist, sodass die Regionetz gegen die bereits erlassene Festlegung für den Fremdkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 Beschwerde eingelegt hat. Das Festlegungsverfahren zur Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag ist zum aktuellen Stand noch nicht abgeschlossen; die Stellungnahmefrist endete am 06.12.2023. Die finale Festlegung hierzu steht momentan noch aus. Beide Festlegungsverfahren sind grundsätzlich positiv zu beurteilen. Die nach den Festlegungsverfahren resultierenden Zinssätze liegen zwar deutlich oberhalb derjenigen Werte, die sich ohne diese Anpassung ergeben hätten, sodass hierdurch zumindest eine teilweise Kompensation, der zur vierten Regulierungsperiode deutlich gesunkenen Eigenkapitalzinssätze erfolgen wird. Im Zuge des seit dem Ukrainekrieg deutlich gestiegenen Zinsniveaus sind allerdings weitere Anpassungen am regulatorischen Rechtsrahmen insbesondere auch für die Bestandsanlagen dringend erforderlich, sodass die Regionetz Ende Dezember 2023 einen individuellen Antrag nach § 29 Abs. 2 EnWG auf Änderung und Neubescheidung der Eigenkapitalzinssätze bei der Bundesnetzagentur eingereicht hat. In welcher Weise die Behörde auf diese Anträge reagieren wird, bleibt aktuell abzuwarten. Mit etwa dem generellen sowie auch individuellen Produktivitätsfaktor für Gas und Strom sind jedoch auch einige weitere regulatorische Großparameter zur vierten Regulierungsperiode weiterhin noch nicht abschließend festgelegt beziehungsweise befinden sich aktuell immer noch in Diskussion beziehungsweise Konsultation mit der Behörde. Das Jahr 2023 bildete im Gasbereich das erste Jahr der vierten Regulierungsperiode der Anreizregulierung. Ein verbindlicher Bescheid zur Erlösobergrenzenfestlegung für die Jahre 2018 bis 2022 liegt bis zum heutigen Zeitpunkt nur für die ehemalige INFRAWEST vor. Für die Erlösobergrenzenfestlegung der ehemaligen regionetz zur dritten Regulierungsperiode stehen die Anhörung sowie die Erteilung eines verbindlichen Bescheids aktuell auch nach Abschluss der Regulierungsperiode zum 31.12.2022 weiterhin noch aus. Die entsprechende Kostenprüfung konnte aber bereits im Jahr 2022 abgeschlossen werden, sodass das hieraus resultierende Ausgangsniveau als wesentlicher Bestandteil der künftigen Erlösobergrenzenfestlegung als gesichert angesehen werden kann. Im Gasbereich haben die ehemalige INFRAWEST und die ehemalige regionetz zum 30.06.2017, erstmals entsprechend den Vorgaben aus dem § 10a ARegV, einen Antrag auf Kapitalkostenaufschlag bei der zuständigen Regulierungsbehörde eingereicht. Und in der Folge auch für die Jahre 2019 - 2024 jeweils zum 30.06. des Vorjahres entsprechende Folgeanträge gestellt. Der Effizienzwert der Regionetz für die vierte Regulierungsperiode wurde in der Erlösobergrenzenanpassung 2023 (im Dezember 2022) noch mit 87 % angenommen; der mittlerweile durch die Bundesnetzagentur mitgeteilte vorläufige Effizienzwert liegt bei 91,38 %. Da allerdings im Laufe des Jahres 2023 der BGH in einem Beschwerdeverfahren zur dritten Regulierungsperiode einige grundsätzliche Feststellungen zur sachgerechten Ermittlung der Effizienzwerte getroffen hat, ist davon auszugehen, dass sich der vorläufige Effizienzwert der Regionetz im Laufe des weiteren Festlegungsverfahren nochmals ändern wird. Im Gasbereich liegt die vorläufige Erlösobergrenze der Regionetz GmbH unter Berücksichtigung des angenommenen Effizienzwerts und des Kapitalkostenausgleichs für das Jahr 2023 mit 82,7 Mio. € etwa 4,7 Mio. € über dem Niveau der für das Jahr 2022 genehmigten Erlösobergrenze. Die Steigerung lässt sich insbesondere auf ein höheres Ausgangsniveau in der neuen Regulierungsperiode sowie höhere vorgelagerte Netzkosten und höhere Personalzusatzkosten zurückführen, die einem etwas niedrigeren Kapitalkostenaufschlag gegenüberstehen. Wesentliche Baumaßnahmen und Investitionen im Jahr 2023: Die Gesellschafterversammlung der Regionetz hat im Dezember 2022 ihre Zustimmung zu dem Investitionsplan 2023 in Höhe von insgesamt 67,4 Mio. € für Maßnahmen in den Geschäftsfeldern Strom-, Gas- und Wassernetz sowie der Straßenbeleuchtung, des Netzleitsystems und dem allgemeinen Verwaltungsbereich der Regionetz erteilt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden ohne Berücksichtigung aktivisch abgesetzter Kapitalzuschüsse insgesamt 67,6 Mio. € in das Anlagevermögen der Regionetz investiert - wobei auf das Stromnetz 22,5 Mio. €, auf das Gasnetz 17,0 Mio. €, das Wassernetz 12,2 Mio. €, die Straßenbeleuchtung 0,9 Mio. €, das Netzleitsystem 1,7 Mio. €, das Telekommunikationsnetz 3,9 Mio. € und den weiteren allgemeinen Verwaltungsbereich 9,3 Mio. € entfielen. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Investitionstätigkeit 2023 im Stromnetz bildeten Maßnahmen in Umspannwerken. So wurde die Schutz- und Leittechnik im UW West erneuert, sowie das Projekt Umbau der 110 kV Schaltanlage UW Süd begonnen. Es wurden weiterhin Mittelspannungsschaltanlagen und Netztransformatoren getauscht. Weitere Schwerpunkte waren eine große Maßnahme in Stolberg im Bereich Mausbach, wo fehleranfällige MS-Kabel (Watertreekabel) ausgetauscht wurden. Außerdem wurden diverse NS-Netzverstärkungen in Aachen durchgeführt, beispielsweise im Bereich Soerser Weg. Im Gasbereich lagen die Schwerpunkte insbesondere in der alters- und zustandsbedingten Erneuerung zahlreicher Versorgungsleitungen (z. B. Pontstraße, Soerser Weg, Küpperstraße in Aachen oder Indestraße, Erfstraße in Eschweiler). Die Erschließung neuer Netzgebiete hat nicht stattgefunden, allerdings gab es wieder gestiegene Anschlussanfragen in bereits erschlossenen Gebieten (Verdichtung), welche umgesetzt wurden. Über Verdichtungsmaßnahmen hinaus wurden lediglich systemische Netzerweiterungen (Anbindeleitungen BHKW Schwarzer Weg, HDÜ Hasselt) vorgenommen. Schwerpunkte bildeten 2023 im Wasserbereich unter anderem alters- und zustandsbedingte Leitungserneuerungen (Aachener Straße, Matthiashofstraße, Burgstraße, Soerser Weg, Küpperstraße in Aachen oder Wilhelminenstraße in Eschweiler). Für den Neubau der Wasserbehälter Lousberg und Hitfeld liegen die Baugenehmigungen mittlerweile vor und die Umsetzung kann entsprechend voranschreiten. Neben den Investitionen in das eigene Anlagevermögen wurden durch Regionetz auch Baumaßnahmen für die gepachteten Strom- und Gasnetze sowie die nichtregulierten Bereiche im Auftrag der STAWAG (Fernwärme, Straßenbeleuchtung, Abwasser) und der EWV (Wasser, Straßenbeleuchtung, Fernwärme) verantwortlich koordiniert und durchgeführt. Das Gesamtvolumen dieser investiven Baumaßnahmen lag im Geschäftsjahr 2023 bei etwa 43,2 Mio. €. Geschäftsverlauf und finanzielle sowie nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur internen Steuerung des Unternehmens werden die folgenden bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, herangezogen:
Die Netzausspeisungen im Strombereich liegen zum Jahresende um etwa 5,2 % unter dem Planwert sowie etwa 5,5 % unterhalb des Vorjahreswertes, dies hängt zum einen mit den Auswirkungen der Energiekrise zusammen aber auch mit dem starken Zubau der Photovoltaikanlagen sowie der sogenannten Balkonkraftwerken und dadurch ausgelösten höheren Eigenverbrauchsmengen. Im Gasbereich liegen die Netzausspeisungen witterungsbedingt zum Ende des Jahres 2023 etwa 3,5 % unterhalb des Planwertes. Der starke Anstieg an PV-Zubauten hielt auch im Berichtsjahr 2023 weiter an, sodass mehr als 4.600 Erzeugungsanlagen (Vorjahr 2.750) angefragt und in Betrieb gesetzt wurden. Somit ist eine weitere Steigerung um 1.850 Anschlussbegehren zu verzeichnen, was im Vergleich zum Vorjahr einen weiteren Zuwachs von etwa 70 % darstellt. Die Regionetz geht, wie auch schon im vergangenen Jahr, von einer weiteren Steigerung des PV-Zubaus in den kommenden Jahren aus. Durch die Einführung und Optimierung einer eigenen Portallösung konnte die Regionetz mehr als 95 % der Anschlussbegehren technisch fristgerecht bearbeiten und somit die Inbetriebnahmen ermöglichen. Der Schwerpunkt der Anfragen lag im Geschäftsjahr erneut im Bereich der Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die typische Größen für Einfamilienhäuser aufweisen (5-10 kWp). Es wurde zudem die größte Freiflächen PV-Anlage mit 10 Megawatt am Netz der Regionetz in Betrieb genommen. Der Bestand an PV-Anlagen mit Anschluss an die von der Regionetz betriebenen Stromnetze hat sich somit wiederholt deutlich erhöht. Zusätzlich wurden in 2023 mehr als 2.100 "Stecker-Solar-Geräte" (Vorjahr 750) bei der Regionetz angemeldet und somit mehr als 6.700 Erzeugungsanlagen im Netzgebiet in Betrieb gesetzt. Die Anzahl der zum 31.12.2023 im Marktstammdatenregister der BNetzA gemeldeten Erzeugungsanlagen, die an das Netz der Regionetz angeschlossenen sind, beträgt 19.546 Stück (Vorjahr 12.423). Rund 557 MW (+42 MW) installierte Leistung dezentraler Erzeugungsanlagen sind in Betrieb, wobei rund 41 % (-7%) auf Windenergieanlagen entfallen. Die Gesamtmenge der eingespeisten regenerativen Energie betrug im Jahr 2023 rund 603 GWh (Vorjahr 452 GWh). Die ins Netz der Regionetz eingespeiste Strommenge entspricht dem durchschnittlichen Jahresenergiebedarf von rund 172.000 Haushalten. Hierin sind von den Anlagebetreibern erzeugte und selbst verbrauchte Energiemengen nicht enthalten. Der Zubau an stationären Batteriespeichersystemen ist im Jahr 2023 auch im Verteilnetz der Regionetz weiter gestiegen. Rund 75 % der neu errichteten PV-Anlagen wurden mit einem Batteriespeichersystem ausgestattet. Es wurden mehr als 3.620 Speicher (Vorjahr 1.260) mit einer installierten Leistung von rund 22,7 MW (Vorjahr 7,7 MW) im Verteilnetz der Regionetz in Betrieb genommen. Zusätzlich zu den beschriebenen Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien haben auch die neuen Festlegungen der Bundesnetzagentur zu den abzuwickelnden Marktprozessen im Geschäftsjahr wiederum erhebliche Ressourcen gebunden. Das Jahr 2023 war vor allem geprägt von den entsprechenden Entwicklungen auf der Energiemarkt auf Grund des Ukrainekriegs. Hierzu würde sämtliche Vorbereitungen getroffen für die Krisenvorsorge Gas gemäß § 16 und 16a EnWG und dem Leitfaden aus der Kooperationsvereinbarung. Neben der Umsetzung der Vorgaben der Bundesnetzagentur und der Marktgebietsverantwortlichen hat die Regionetz auch ein Krisenvorsorgeportal Gas entwickelt, mit dem die Korrespondenz mit den Kunden im Krisenfall weiter vereinfacht und automatisiert werden kann. Die Festlegungsverfahren zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen sowie zu massengeschäftstauglichen Kommunikationsprozessen im Zusammenhang mit dem Datenaustausch zum Zwecke des Redispatch (BK6-20-059) mit Wirkungsbeginn zum 01.10.2021 hat auch weiterhin starken Einfluss auf die IT-Umsetzungen im Jahr 2023 gehabt. Nachdem die Frist für die Überganglösung zur Ermittlung des bilanziellen Ausgleichs der Redispatch-Prozesse von den Verbänden verlängert wurde, ist im Jahr 2023 weiterhin mit Hochdruck an der weiteren Umsetzung der entsprechenden Prozesse gearbeitet worden. Neben den oben genannten Festlegungen und den Themen im Zusammenhang mit der Energiekrise sind insbesondere folgende weitere Festlegungen mit Auswirkung auf die Prozessabwicklungen der Regionetz zu nennen:
Die Umsatzerlöse im Strombereich aus Netznutzung inkl. der vereinnahmten Konzessionsabgabe sowie der weiteren gesetzlichen Umlagen liegen mit 188,9 Mio. € etwa 7,9 Mio. € bzw. 4,0 % unter dem in der Planung anvisierten Niveau sowie 2,3 % über dem Wert des Jahres 2022. Hierin sind die Erlöse aus dem grundzuständigen Messstellenbetrieb mit einem Betrag von etwa 2,6 Mio. € enthalten. Der Rückgang der Umsatzerlöse ist hauptsächlich mit geringerem Strombezug durch die Tarifkunden (- 4,6 Mio. €) und mit niedrigerem Leistungsbezug durch die Industriekunden (-3,0 Mio. €) zu erklären. Im Gasbereich liegen die Netznutzungsentgelte inkl. der vereinnahmten Konzessionsabgabe mit 84,7 Mio. € insbesondere aufgrund gestiegener vorgelagerter Netzkosten etwa 7,4 Mio. € bzw. 9,6 %oberhalb des Planwertes. Im Geschäftsjahr waren zum 31.12.2023 518,2 Mitarbeiteräquivalente bei der Regionetz beschäftigt. Hierin sind Auszubildende sowie die Geschäftsführung und Mitarbeiter in der passiven Phase von Altersteilzeitmaßnahmen nicht enthalten. Im Berichtszeitraum wurden 24,2 Mitarbeiter (davon 8 ehemalige eigene Auszubildende) bei der Regionetz eingestellt. Zeitgleich haben 27,5 Mitarbeiter (davon 18 Mitarbeiter in Rente) das Unternehmen verlassen. In Elternzeit befinden sich zum Jahresende 8 Mitarbeiter. Das Durchschnittsalter der Belegschaft betrug zum 31.12.2023 etwa 46,6 Jahre. Das Ergebnis der Regionetz vor Steuern (EBT) beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr etwa 37,0 Mio. € und liegt damit etwa 18,4 Mio. € unterhalb des in der Planung prognostizierten Niveaus. Hiervon entfallen allein 11,9 Mio. € auf höhere Pensionsaufwendungen im Personalbereich. Als weiterer wesentlicher Indikator für den Geschäftserfolg der Regionetz wird die Versorgungssicherheit des Netzes gesehen. Aufschluss hierüber gibt der sogenannte SAIDI-Wert. Er gibt Auskunft darüber, wie lange die ungeplanten durchschnittlichen Versorgungsunterbrechungen pro Kunde und Jahr anhielten. Angestrebt wird hierbei ein möglichst niedriger Wert, um die Versorgungssicherheit auf einem höchstmöglichen Niveau zu halten. Mit 6,34 Minuten liegt der Wert für das Jahr 2022 im Stromnetz der Regionetz erneut deutlich unter dem bundesdeutschen Durchschnitt in Höhe von 12,2 Minuten und bestätigt die hohe Versorgungssicherheit der Regionetz. Der jeweilige Wert für das Jahr 2023 liegt für die Regionetz und die gesamte Bundesrepublik Deutschland erst Mitte des Jahres 2024 vor. Die Geschäftsführung der Regionetz GmbH bewertet die Entwicklung der o. g. Kennzahlen der Gesellschaft insgesamt als zufriedenstellend. Ertragslage Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 2.116 GWh und damit etwa 5,5 % weniger als noch im Geschäftsjahr 2022 aus dem von der Regionetz betriebenen Stromnetz ausgespeist. Für insgesamt 327 Netznutzungskunden (311 Lieferanten und 16 Netzkunden mit eigenem Netznutzungsvertrag) wurde Energie durchgeleitet. Etwa 1.663 GWh und damit etwa 78,6 % der Gesamtmenge wurden aus dem vorgelagerten Netz der Westnetz GmbH, Dortmund, in das Stromnetz der Regionetz eingespeist. Die restlichen etwa 21,4 % wurden mit Hilfe dezentraler Anlagen im Netzgebiet erzeugt und nach Maßgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) in das öffentliche Netz eingespeist. Im Gasbereich betrug die von der Regionetz abgewickelte Netzdurchleitung für insgesamt 257 Lieferanten und vier Netzkunden mit direktem Netznutzungsvertrag insgesamt 4.794 GWh und damit etwa 5,66 % weniger als noch im Jahr 2022. Die Umsatzerlöse der Regionetz GmbH betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr für alle Medien gemeinsam 472,8 Mio. €. Gemeinsam mit der Erhöhung der Bestände für unfertige und fertige Erzeugnisse in Höhe von 1,9 Mio. €, den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 15,9 Mio. € und den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 6,5 Mio. € ergibt sich für die Regionetz eine Gesamtleistung des Jahres 2023 in Höhe von insgesamt 497,1 Mio. € (Vorjahr: 428,7 Mio. €). Dieser Gesamtleistung standen im Geschäftsjahr 2023 Betriebsaufwendungen in Höhe von 457,1 Mio. € gegenüber, sodass die Regionetz GmbH insgesamt ein Betriebsergebnis (EBIT) in Höhe von 40,1 Mio. € erwirtschaftet hat (Vorjahr 50,8 Mio. €). Der Unterschied zum Vorjahresergebnis resultiert hierbei zum einen aus den absatzbedingten Mindererlösen und zum anderen aus außerplanmäßigen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen. Die Materialaufwendungen für Fremdlieferungen und Fremdleistungen belaufen sich hierbei auf 315,0 Mio. € und enthalten u. a. auch die Aufwendungen für die Nutzung der vorgelagerten Strom- und Gasnetze, die an die Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen ausgezahlten Einspeisevergütungen, die Aufwendungen für die erforderliche Verlustenergiebeschaffung und die Differenzbilanzkreisbewirtschaftung, die erfolgten Mehr- und Mindermengenabrechnungen, fremdvergebene Ablesedienstleistungen sowie die Aufwendungen zur Weiterleitung der vereinnahmten energiewirtschaftlichen Umlagen an den Übertragungsnetzbetreiber Amprion und der Konzessionsabgaben an die STAWAG, EWV sowie die Kommunen Simmerath, Monschau, Rösrath, Wachtberg und Dinslaken. Der Anstieg der Materialaufwendungen zum Vorjahr um insgesamt etwa 63,2 Mio. € entfällt vor allem auf gestiegene Aufwendungen für die Mehr-Mindermengenabwicklung (+ 31,2 Mio. €), höheren vorgelagerten Netzkosten (+ 10,4 Mio. €), gestiegene Aufwendungen für die Ausgleichsenergie (+ 13,1 Mio. €) sowie höheren Aufwendungen für die Verlustenergie (+ 7,3 Mio. €). Kompensiert werden diese Effekte teilweise durch geringere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem EEG/KWK (- 7,7 Mio. €), gesunkenem sonstigen Materialaufwand (- 4,8 Mio. €) sowie geringe Aufwendungen für die Weiterleitung der Konzessionsabgaben (- 1,9 Mio. €). Der Personalaufwand erreichte im Jahr 2023 inkl. der Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eine Höhe von 68,7 Mio. € (Vorjahr 57,5 Mio. €). Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter stiegen hierbei um etwa 0,2 Mio. € und die Aufwendungen für soziale Abgaben und für Aufwendungen für Altersversorgung um etwa 11,0 Mio. €. Die Abschreibungen liegen im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 24,7 Mio. € und damit etwa 2,4 Mio. € oberhalb des Vorjahreswertes. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich zum Jahresende auf insgesamt 48,7 Mio. € und liegen damit etwa 2,3 Mio. € oberhalb des Vorjahreswertes. Das Finanzergebnis der Regionetz beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr etwa -3,0 Mio. € (Vorjahr -3,8 Mio. €). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus deutlich geringeren Zinsaufwendungen für Pensionsrückstellungen bei gleichzeitig gestiegenen weiteren Zinsaufwendungen. Das Ergebnis der Regionetz vor Steuern(EBT) beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 37,0 Mio. € (Vorjahr 46,8 Mio. €) und fließt nach Abzug der Ausgleichszahlung an den außenstehenden Gesellschafter EWV (9,8 Mio. €) und den darauf entfallenden Steuern (1,8 Mio. €) über den geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von etwa 25,4 Mio. € an die STAWAG. Finanzlage Um den erforderlichen kurzfristigen Liquiditätsbedarf der Gesellschaft bereitzustellen, wird durch den Gesellschafter EWV im Rahmen eines Cash-Poolings ein Betrag in Höhe von 20 Mio. € bereitgestellt. Hierzu wurde bereits im Geschäftsjahr 2018 eine Cash - Pooling Vereinbarung geschlossen, welche besagt, dass die Kontokorrentkonten der Regionetz täglich auf Null gestellt werden (sogenanntes Zero Balancing) und der entsprechende Saldo - sei dieser positiv oder negativ - automatisch auf einem Kontokorrentkonto der EWV gepoolt wird. Demnach besitzt die Gesellschaft aus diesen Geschäftsvorfällen entweder eine Forderung oder eine Verbindlichkeit in laufender Rechnung gegenüber der EWV. Im Geschäftsjahr 2023 wurden vier langfristige Bankdarlehen über insgesamt 50 Mio. € zur Finanzierung langfristiger Investitionen aufgenommen. Darüber hinaus existieren Kontokorrentlinien über 55 Mio. € bei externen Kreditinstituten sowie zwei mit dem Gesellschafter STAWAG geschlossene Rahmenkreditverträge in Höhe von maximal 25 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2023 war die Liquidität der Regionetz und damit die Wahrung des finanziellen Gleichgewichts jederzeit durch die Cash - Pooling Vereinbarung mit der EWV und die weiteren Kreditlinien gewährleistet. Die nachstehende vereinfachte Kapitalflussrechnung zeigt die Zahlungsströme getrennt nach dem Cash-Flow aus dem operativen Geschäft sowie aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit auf:
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 53,3 Mio. €. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 60,8 Mio. € zeigt im Wesentlichen die Investitionen in Höhe von 65,3 Mio. € in die bewirtschafteten und im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Strom-, Gas- und Wassernetze vermindert um die Rückführungen der Finanzanlage (Gesellschafterdarlehen an Tochterunternehmen). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beinhaltet im Wesentlichen die Vorabausschüttung auf die Ergebnisabführung sowie die Ausgleichzahlung an den Minderheitsgesellschafter für das Jahr 2023 sowie aus der Spitzabrechnung für das Geschäftsjahr 2022. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt durch die Innenfinanzierungskraft der Gesellschaft und aufgenommene langfristige Darlehen über sowie zusätzlichen Kontokorrentlinien. Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres beträgt -46,4 Mio. € und besteht zum Bilanzstichtag aus dem negativen Cash Pool Bestand mit der EWV (7,4 Mio. €), dem Rahmenkredit der STAWAG (15,0 Mio. €) sowie zwei externen Kontokorrentlinien (24,0 Mio.€). Vermögenslage Die Bilanzsumme nahm gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund der durchgeführten Investitionen um 50,4 Mio. € von 613,3 Mio. € auf 663,6 Mio. € zu. Die Anlagenintensität liegt zum 31.12.2023 bei 85,9 % (31.12.2022: 86,8%).
Das Umlaufvermögen stieg insbesondere aufgrund gestiegener Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+ 5,7 Mio. €) sowie gestiegenem Vorratsvermögen (+ 4,4 Mio. €).
Die Einlage eines Gebäudes sowie eines Grundstücks im abgelaufenen Geschäftsjahr führen zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von 2,7 Mio. €. Die Eigenkapitalquote sank jedoch zum Bilanzstichtag aufgrund der höheren Fremdkapitalansätze von etwa 43,9 % auf nunmehr 41,0 %. Das langfristige Fremdkapital ist weiterhin geprägt von Pensionsrückstellungen, welche zum Bilanzstichtag 140,4 Mio. € (Vorjahr: 125,6 Mio. €) betragen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gegenüber dem Vorjahr um etwa 53,8 Mio. € auf 175,1 Mio. € angestiegen und dienen zur Finanzierung der Investitionstätigkeit. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind durch die planmäßigen ratierlichen Auflösungen um etwa 0,4 Mio. € gesunken. Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Betreibern von EEG- und KWK-Anlagen, Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer sowie Verbindlichkeiten aus dem Ergebnisabführungsvertrag und dem Rahmenkreditvertrag gegenüber STAWAG sowie der Ausgleichszahlung und dem Cash-Pool gegenüber EWV. Der Rückgang ist insbesondere mit geringeren Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zu begründen. Die Geschäftsführung der Regionetz bewertet die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft als stabil. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB Im Mai 2015 ist das "Gesetz für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" in Kraft getreten. Im Jahr 2021 wurden die entsprechenden Regelungen erweitert. Für den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der Regionetz ergibt sich aufgrund der Rechtsform und der Größe die Verpflichtung, für den Aufsichtsrat, die Geschäftsführung und die zwei obersten Führungsebenen der Regionetz Zielgrößen für eine Geschlechterquote festzulegen. Für den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung wurden durch Gesellschafterbeschluss die Zielgrößen mit einem Anteil von 1/6 für den Aufsichtsrat und 0/2 für die Geschäftsführung festgelegt. Aktuell gehört dem Aufsichtsrat der Regionetz eine Frau und der Geschäftsführung derzeit keine Frau an, sodass die Zielgrößen erreicht wurden. Für die obersten beiden Führungsebenen wurden die Zielgrößen im Laufe des Jahres 2021 mit 0 % für die Ebene der Abteilungsleiter und Stabstellenleiter und mit 10 % für die Ebene der Gruppenleiter festgelegt. Es wird aktuell nicht damit gerechnet, dass innerhalb der nächsten Jahre eine Neubesetzung einer der betreffenden Stellen auf der obersten Führungsebene erfolgt, sodass hier eine Zielgröße von 0 % festgelegt wurde. Zum 31. Dezember 2023 liegt der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung (Abteilungsleiter und Stabstellenleiter) bei 0 %. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung (Gruppenleiter) liegt der Frauenanteil aktuell bei 3,0 % (1 von 33 Gruppenleitern). Die Energie- und insbesondere die Netzwirtschaft sind historisch bedingt eine deutlich männlich geprägte Welt. Vor dem Hintergrund der Geschlechterquotenregelung der Bundesregierung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst betrachten Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Regionetz Diversität aber als einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Zukunftsfähigkeit der Regionetz und stehen insofern einer Erhöhung des Frauenanteils in allen Ebenen sehr offen gegenüber. Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die heutige Regionetz GmbH ist nach § 3 Nr. 18 EnWG ein Energieversorgungsunternehmen und nach § 3 Nr. 38 EnWG über den STAWAG-Konzern vertikal integriert. Die Regionetz ist in den Segmenten Elektrizitäts- und Gasverteilung (Vermarktung von Netzkapazitäten), Messstellenbetrieb sowie sonstige Aktivitäten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors (Betrieb, Wartung und Ausbau von Ver- und Entsorgungsnetzen, insbesondere von Wasser-, Abwasser- und Straßenbeleuchtungsnetzen) tätig. Die Berichterstattung über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage gemäß § 6b EnWG erfolgt im Rahmen der Erläuterungen zu den beigefügten Tätigkeitsabschlüssen. Grundsätzlich werden die Konten der einzelnen Tätigkeiten direkt zugeordnet. Soweit dies nicht möglich ist, erfolgt eine Zuordnung durch sachgerechte und nachvollziehbare Schlüsselung der Konten. Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung Die Gesellschaft hat den im Gesellschaftervertrag für das Geschäftsjahr 2023 vorgegebenen und der Aufsichtsbehörde von der Stadt Aachen angezeigten öffentlichen Zweck "der Betrieb, die Instandhaltung/Erhaltung und der Ausbau von Versorgungsnetzen für Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Wasser und Telekommunikation für den Gesellschafter sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte" im Geschäftsjahr voll erfüllt. 3. Prognosebericht einschließlich Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Risikomanagementsystem Die Regionetz ist über die Muttergesellschaften STAWAG und EWV in die dort etablierten Risikomanagementsysteme der jeweiligen Konzerne Westenergie/E.ON und E.V.A eingebunden. Ziel des Risikomanagementsystems ist es, mögliche Risiken für die Gesellschaft durch unternehmenseinheitliche Regelungen rechtzeitig zu identifizieren und entsprechend gegenzusteuern. Im Rahmen der Bewertungsprozesse sollen aber auch Chancen und das damit einhergehende Ergebnispotential erkannt und genutzt werden. So wird das systematische Risikomanagement bei Regionetz als aktives Instrument der Risikosteuerung sowie als integraler Bestandteil der Unternehmensführung genutzt. Im Rahmen des Systems werden regelmäßig die Risiken des laufenden Wirtschaftsjahres untersucht und bewertet bzw. im Rahmen der Mittelfristplanung auch ein mehrjähriges Risikoszenario dargestellt. Ergebnis dieser Untersuchungen ist ein jeweils aktualisiertes Risikoportfolio, welches potenzielle unternehmensgefährdende Risiken beinhaltet. Relevant im Sinne des Risikomanagementsystems sind solche Risiken, die im Rahmen der Mittelfristplanung nicht berücksichtigt und insofern mit Blick auf etwaige Planabweichungen einer relativ hohen Unsicherheit unterliegen. Über die aktuell bestehenden Risiken wird halbjährlich gegenüber den Muttergesellschaften berichtet. Der Umgang mit den im Rahmen des Risikomanagementprozesses identifizierten und nach Kategorien zusammengefassten Risiken wird nachfolgend beschrieben. Die Chancen und Risiken wurden hierbei zunächst nach der bestehenden Prozesslandkarte der Regionetz gegliedert, wie der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:
Hierbei werden die Führungs-, Kern- und Unterstützungsprozesse in insgesamt 18 übergeordnete Prozessgruppen zusammengefasst: Führungsprozesse: Die Führungsprozesse umfassen das "Arbeits-, Prozess-, Qualitäts- und Umweltmanagement", das "Assetmanagement", das "IT-Management", die "Mitarbeiterführung und -entwicklung", das "Regulierungsmanagement / Recht" sowie die "Unternehmensplanung und -steuerung". In diesem Bereich werden zum Bilanzstichtag insgesamt 31 Einzel-Chancen und 64 Einzel-Risiken gemonitort. In diesem Bereich haben auch die Vorgaben aus dem zertifizierten Qualitäts- und Umweltmanagementsystem (QM/UM) sowie insbesondere aus dem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), für das integrierte Risikomanagement der Gesellschaft, eine große Bedeutung. Kernprozesse: Als Kernprozesse werden die Bereiche "Planung und Bau von Anlagen und Netzen", "Betrieb und Instandhaltung von Anlagen und Netzen" sowie "Kundenbezogene Prozesse" deklariert. An dieser Stelle werden zum Bilanzstichtag insgesamt 44 Einzel-Chancen und 94 Einzel-Risiken gemonitort. In diesem Bereich haben auch die Vorgaben aus dem zertifizierten technischen Sicherheitsmanagement (TSM), für das integrierte Risikomanagement der Gesellschaft, eine große Bedeutung. Unterstützungsprozesse Als Unterstützungsprozesse werden die Prozesse zur "Zentralen Auftrags- / Aufgabensteuerung", "Ausbildung und Schulung", "Beschaffung Lagerhaltung", "Entsorgung von Abfällen", "Fuhrpark- und Gebäudemanagement", zur "Kommunikation", zum "Personalwesen", zur "Bearbeitung von Rechnungseingängen" sowie zur "Vermessung / GIS / BIS" bezeichnet. In diesem Bereich werden zum Bilanzstichtag insgesamt 33 Einzel-Chancen und 62 Einzel-Risiken gemonitort. Risiko-Portfolio Zweimal jährlich wird das Risiko-Portfolio der Regionetz aktualisiert. Dieses Portfolio wird als Matrix dargestellt, bestehend aus den Dimensionen
und
Aus der Multiplikation der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadensklasse resultiert eine sogenannte Risikoprioritätszahl (RPZ). Im Berichtsjahr 2023 wurden 9 Risiken mit einer Risikoprioritätszahl > 3.000 identifiziert:
Chancen sieht die Regionetz für die Zukunft insbesondere in der weiteren Geschäftsfeldverdichtung, um künftig auch in weiteren Netzgebieten möglichst viele Ver- und Entsorgungsnetze aus einer Hand betreiben zu können. Dies gilt neben dem regulierten Strom- und Gasnetzbetrieb insbesondere auch für die nichtregulierten Geschäftsfelder Wasser, Abwasser, (Fern-)Wärme und Straßenbeleuchtung sowie Telekommunikation. Darüber hinaus ist die Regionetz auch weiterhin für Kooperationen mit anderen Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibern offen. Hier wurden im Jahr 2023 bereits die Voraussetzungen geschaffen, um ab Oktober 2024 das Netzgeschäft der heutigen enwor GmbH, Herzogenrath, in die Regionetz zu integrieren. Weitere wirtschaftliche Chancen ergeben sich aus dem Umstand, dass sämtliche von der Regionetz geführten regulatorischen Beschwerdeverfahren im Fall des Obsiegens lediglich zu Anpassungen zugunsten der Regionetz führen können und keine Verschlechterungen zu den bisherigen Erlösobergrenzenansätzen möglich sind. Gesamtrisiko Die Überprüfung des gegenwärtigen Risikoszenarios führt zu der Erkenntnis, dass im Geschäftsjahr keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen bestanden haben und aus heutiger Sicht auch in absehbarer Zukunft nicht erkennbar sind. Prognosebericht Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr angesichts der bestehenden Probleme als insgesamt noch erfreulich widerstandsfähig erwiesen. Im Jahresgutachten des Sachverständigenrates, das im Herbst publiziert wurde, wird ein Rückgang für das reale Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Jahr 2023 um 0,4 % und für das Jahr 2024 ein Wachstum von 0,7 % erwartet. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Inlands- und Auslandsnachfrage annahmegemäß anzieht, die Unsicherheit weiter abnimmt, genauso wie der Preisdruck der Energierohstoffe, sodass die Inflationsrate weiter sinken kann. Durch einen weiterhin robusten Arbeitsmarkt und Lohnsteigerungen, könnten ebenfalls die Haushaltseinkommen zulegen und sich der private Konsum erholen. Die Inflationsrate wird nach der Prognose des Sachverständigenrates im kommenden Jahr noch 2,6 % betragen. Gemäß den von den jeweiligen Regulierungsbehörden erteilten Bescheiden über die Festsetzung von Erlösobergrenzen haben die Netzbetreiber jährlich zum 01.01. eines Jahres die Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 3 Satz 1 ARegV anzupassen und die hieraus resultierenden Netzentgelte samt Verprobungsrechnung sowie die schriftliche Dokumentation der Entgeltermittlung bei den Regulierungsbehörden vorzulegen. Die Regionetz GmbH hat diese Daten für die Erlösobergrenze des Jahres 2024 am 22./29.12.2023 für den Strom- und Gasbereich an die Bundesnetzagentur übermittelt. Eine Rückmeldung der Behörden hierzu steht bis zum heutigen Tage noch aus. Nachdem die Temperaturen im Jahr 2023 deutlich über dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Falle eines Jahres 2024 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Teil der Gas- und Stromnachfrage stimuliert werden. Gleichzeitig ist aber davon auszugehen, dass insbesondere im Gasbereich aber auch im Strombereich von weiteren nachhaltigen Energieeinsparungen bzw. durch Eigenerzeugte Mengen reduzierte Netzdurchleitungen auszugehen ist. Die Regionetz hat diese Erwartung bei den im Rahmen der Netzentgeltkalkulation angesetzten Energiemengen entsprechend berücksichtigt. Die Bundesnetzagentur hat am 18.01.2024 im Rahmen einer Pressekonferenz ihre Pläne für eine Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens der Strom- und Gasverteilnetze in Form eines Eckpunktepapiers mit insgesamt 15 Thesen vorgestellt. Der hierdurch gestartete Prozess soll im nächsten Jahr zum Abschluss kommen und mit Beginn der fünften Regulierungsperioden wirksam werden soll. Die Regionetz erhofft sich hierdurch eine sachgerechte Weiterentwicklung der Anreizregulierung, die auch künftig genügend Anreize für Investitionen in die Strom- und Gasnetze setzt, um die Herausforderungen der Energie- und Wärmewende umsetzen zu können. Zur internen Steuerung des Unternehmens werden die folgenden bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, herangezogen:
Die Gesamtleistung der Regionetz GmbH wird im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023 um 35,5 Mio. € auf etwa 461,6 Mio. € zurückgehen; v.a. auf Grund gesunkener Energiepreise und daraus resultierend geringeren Erlöse aus den durchgeführten Mehrmindermengenabrechnungen. Im Jahr 2025 wird ein leichter Anstieg auf etwa 467,9 Mio. € erwartet. Der Personalaufwand wird im Jahr 2024 um etwa 6,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr sinken, wovon aber etwa 9,2 Mio. € aus der betrieblichen Altersversorgung resultieren, sodass sich ein Anstieg des originären Personalaufwands in Höhe von 3,1 Mio. € ergibt, der mit der gestiegenen Mitarbeiteranzahl und der unterstellten Tarifsteigerung korrespondiert. Im Jahr 2025 gehen die gesamten Personalaufwendungen nochmals um 0,5 Mio. € zurück (-2,6 Mio. € Pensionsaufwendungen und +2,1 Mio. € originärer Personalaufwand). Insgesamt wird für die Jahre 2024 und 2025 ein deutlich oberhalb des Ergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2023 liegendes Jahresergebnis von 53,1 Mio. € bzw. 56,1 Mio. € erwartet, das nach Abzug der Ausgleichszahlung an den außenstehenden Gesellschafter EWV sowie den darauf anfallenden Steuern im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags an die STAWAG abgeführt wird.
Aachen, den 31. Januar 2024 Regionetz GmbH Axel Kahl, Geschäftsführer Stefan Ohmen, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Grundlagen Die Regionetz GmbH ist eine regionale Netzgesellschaft mit Sitz in der Stadt Aachen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter der HRB 12668 eingetragen. Die Gesellschaftsanteile der Regionetz GmbH liegen zu 50,8 % bei der Stadtwerke Aachen AG, Aachen, (STAWAG) sowie zu 49,2 % bei der Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Stolberg (EWV). Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) aufgestellt. Die Regionetz GmbH wird in den handelsrechtlichen Konzernabschluss der Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen, Aachen, (E.V.A.) (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der handelsrechtliche Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der E.V.A. werden im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Auf Grund dessen entfällt die Pflicht für die Regionetz GmbH einen eigenen Konzernabschluss aufstellen zu müssen. Weiterhin wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der E.ON SE werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend der Vorschriften des § 266 Absätze 1 und 2 HGB. Die Gesellschaft ist ein i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend der Vorschriften des § 266 Absätze 1 und 2 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB vorgenommen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Aus Gründen der Darstellungsklarheit haben wir von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einzelne Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennbetrag angesetzt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich erhaltener Kapitalzuschüsse sowie abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersversorgung berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde daher Gebrauch gemacht. Das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge werden linear vorgenommen. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Im betriebsführenden System der Regionetz GmbH (SAP ESM) wird jedes Ortsverteilnetz (Netzanlage bzw. 1:n Anlage) als ein Vermögensgegenstand geführt und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Jede spätere Investition in die Netzanlage bzw. in das Ortsnetz wird als Nachaktivierung erfasst. Eine sachgerechte Abschreibung von Netzanlagen mit regelmäßigen Investitionen erfordert im Zeitablauf daher eine systematische Verlängerung der Restnutzungsdauer, die orientiert am Abschreibungsverlauf bei einer Einzelwirtschaftsgutbewertung ermittelt und umgesetzt wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 € werden sofort als Aufwendungen behandelt. Ab 250 € bis 800 € werden die Wirtschaftsgüter aktiviert und am Ende des Jahres sofort abgeschrieben. Zähler und Regler werden unabhängig von den Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Innerhalb der Finanzanlagen sind die unverzinslichen Arbeitnehmerdarlehen mit den Barwerten ausgewiesen und entsprechend der Laufzeit abgezinst. Die Bewertung der übrigen Posten des Finanzanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. bei einer dauernden Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren (Bewertung zum gleitenden Durchschnitt) bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungskosten, die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten sowie den fertigungsveranlassten Werteverzehr des Anlagevermögens. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Netzentgelten sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag geleistete Auszahlungen abgegrenzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese betreffen vor allem weitergeleitete Baukostenzuschüsse (einschließlich Hausanschlusskosten), die an die Eigentümer gepachteter Strom- und Gasnetze geleistet wurden. Aufgrund einer bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft mit der E.V.A. werden potenzielle aktive latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft, sondern bei der Organträgerin bilanziert, bewertet und ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank für Dezember des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach der Projected-Unit-Credit-Methode gebildet. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz im Dezember 2023 beträgt 1,83 % (Vorjahr 1,78 %). Auf Basis eines sieben-Jahresdurchschnittszinssatzes ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 2.272 T€, der mangels einer Gewinnverwendung aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages nicht ausschüttungsgesperrt sein kann und ferner gemäß gesetzlicher Regelung nicht ergebnisabführungsgesperrt ist. Eine Besonderheit stellt der Gehaltstrend für das Jahr 2024 dar. In Antizipation eines einmalig deutlich über dem Durchschnitt liegenden Tarifabschluss wurde hier eine Lohn- und Gehaltssteigerung von 5,00 % gewählt. Für die Folgejahre gilt unverändert der langfristige Lohn- und Gehaltstrend von 2,50 %. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt. Zudem wurden unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen unterstellt.
Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrags bzw. der Selbstkosten bewertet werden. Sonstige Rückstellungen beinhalten u. a. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen sowie für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels Projected-Unit-Credit-Methode durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinssatz von 1,75 % p. a. (Vorjahr: 1,44 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,50 % p. a. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem unter der Anwendung der Durations Methode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,08 % p. a. (Vorjahr: 0,59 % p.a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,50 % p. a. Der Ausweis der Auf- und Abzinsung erfolgt unter Zinsertrag bzw. Zinsaufwand. Das angenommene Renteneintrittsalter wurde auf 65 Jahre festgelegt. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese betreffen vor allem vereinnahmte Baukostenzuschüsse (einschließlich Hausanschlusskosten), die linear über einen Zeitraum von 20 Jahren ratierlich aufgelöst werden. Aufgrund einer bestehenden ertragssteuerlichen Organschaft mit der E.V.A. werden potentielle passive latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft, sondern bei der Organträgerin bilanziert, bewertet und ausgewiesen. II. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Grundstück und ein Gebäude identifiziert, die im Rahmen der Gründung der Regionetz GmbH im Jahre 2018 fälschlicher Weise buchhalterisch nicht in die Gesellschaft eingebracht worden sind, obwohl dies in den einschlägigen Verträgen vorgesehen war. Dieser Fehler wurde in laufender Rechnung korrigiert und führte zu Zugängen im Sachanlagevermögen in Höhe von 2.737 T€. Unter den Beteiligungen werden die Genossenschaftsanteile an der oneMETERING eG in Höhe von 38 T€ sowie die in 2023 neugegründete RegioBoden GmbH in Höhe von 13 T€ausgewiesen. Unter den sonstigen Ausleihungen werden unverzinsliche Wohnungsbaudarlehen an Betriebsangehörige ausgewiesen. (2) Vorräte
Als unfertige Leistungen werden noch nicht abgeschlossene Bauaufträge und Dienstleistungen ausgewiesen. Unter den fertigen Leistungen werden Bauaufträge und Dienstleistungen ausgewiesen, die technisch fertig gestellt sind und noch nicht an Kunden abgerechnet wurden. Diese werden als gesonderter Posten im Vorratsvermögen gezeigt. (3) Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel
Alle Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen im Wesentlichen auf Ansprüchen aus Gewinnabführungen. Im Berichtsjahr werden einmalig liquide Mittel im Zusammenhang mit der Mehrerlößabschöpfung im Rahmen des Strompreisbremsengesetzes in Höhe von 67 T€ zur Weiterleitung an den Übertragungsnetzbetreiber ausgewiesen. (4) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 1.000T€ und ist voll eingezahlt. Die STAWAG hält 50,8 % der Anteile an der Gesellschaft. Zwischen den Unternehmen besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die EWV besitzt 49,2 % der Anteile. Sie erhält eine Ausgleichzahlung im Sinne der §§ 304 ff. AktG. Die Korrektur des Anlagevermögens in laufender Rechnung führte zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von 2.737 T€, die dem Buchwert der eingebrachten Vermögensgegenstände entspricht. (5) Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind zum Jahresende folgende wesentliche Bestandteile enthalten: Verpflichtungen aus dem Personalbereich (8.309 T€) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (8.836 T€). (6) Verbindlichkeiten
Wesentliche unter den Verbindlichkeiten ausgewiesene Beträge betreffen Verpflichtungen aus der Vergütung an Anlagenbetreiber gemäß EEG und KWK. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren im Wesentlichen aus sonstigen Verbindlichkeiten aus der Cash-Pool Vereinbarung mit der EWV, dem Rahmenkredit mit der STAWAG sowie Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung gegenüber den Gesellschaftern enthalten. Die STAWAG erfüllt sowohl die Definition des Gesellschafters wie auch die des verbundenen Unternehmens. (7) Bewertungseinheit / Zinsswap Im Geschäftsjahr wurde ein derivatives Finanzinstrument (Zinsswap) zur Absicherung künftiger Zahlungsströme aus variabel verzinslichen (EURIBOR) Darlehen verwendet. Dem Zinsswap liegt ein Grundgeschäft mit vergleichbarem, gegenläufigem Risiko unter Anwendung der Einfrierungsmethode zugrunde. Die Bedingungen von Darlehen und Zinsswap entsprechen einander in allen wesentlichen Punkten.
(8) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestanden geschätzte sonstige finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Verträgen über kaufmännische Dienstleistungen sowie energiewirtschaftliche und IT-Dienstleistungen in Höhe von insgesamt ca. 143,1 Mio. € (davon gegenüber verbundenen Unternehmen ca. 70,8 Mio. €). Die Verträge haben alle eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2027. Es bestehen Verpflichtungen aus Leasing Verträgen mit Angaben zur Restlaufzeit:
Das Bestellobligo für Investitionen beträgt 27,7 Mio. €. Insgesamt bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 171,8 Mio. €. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (1) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland getätigt. (2) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus einem Vergleich mit einem Lieferanten in Höhe von 2.150 T€ sowie Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen in Höhe von 1.376 T€. Weiterhin sind Erträge mit dem Hochwasserereignis aus Juli 2021 in Verbindung stehende empfangene Schadensersatzleistungen von Versicherungen in Höhe von 1.243 T€ (Vorjahr 678 T€) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 212 T€ (Vorjahr 34 T€) (3) Materialaufwand Der Materialaufwand beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für vorgelagerte Netzentgelte die Weiterleitung der vereinnahmten energiewirtschaftlichen Umlagen an den Übertragungsnetzbetreiber, Mehr-/Mindermengenabrechnungen, EEG/KWK-Einspeisevergütungen, Konzessionsabgaben, Pachtaufwendungen, sowie für Dienstleistungsverträge. (4) Personalaufwand
Der Anstieg der Aufwendungen aus Altersversorgung resultiert einerseits aus der Anpassung der jährlichen Rententrends von 0,20%-Punkte gegenüber dem Vorjahr sowie andersseits aus der Erhöhung des Gehaltstrends für 2024 auf einmalig 5,00% (Vorjahr: 2,35%). Weiterhin haben die enormen Steigerungen der Energiepreise in den vergangenen beiden Jahren einen deutlichen Einfluss bei der Bewertung der Rückstellungen für Deputate und Energiepreisvergünstigungen gefunden. Ebenfalls hat die Reduktion der allgemeinen Lohnsteuerbelastung der Mitarbeitenden zu höheren Nettogehältern geführt. Dies führt in Kombination mit der erteilten Nettozusage einiger Altersvorsorgeregelungen zu einer höheren Bildung von Pensionsrückstellungen.
Die Regionetz GmbH ist Beteiligte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mit Sitz in Karlsruhe. Die Mitgliedsunternehmen unterliegen der jeweiligen Satzung der VBL. Die hierüber versicherten Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Versorgungs- und Versicherungsrenten, Sterbegelder sowie Abfindungen. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der VBL besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf die Regionetz GmbH entfallenden Vermögen der VBL. Die für eine Rückstellungsberechnung erforderlichen Daten der ausgeschiedenen Mitarbeiter werden von der Regionetz nicht vorgehalten. Der Umlagesatz betrug 8,26 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, davon trägt der Arbeitgeber 6,45 %. Die Summe des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts betrug im Berichtszeitraum 18.436T€. (5) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 228 T€ in Zusammenhang mit der nachträglichen Einbringung des Gebäudes vorgenommen. (6) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenim Wesentlichen Aufwendungen für IT-Dienstleistungen in Höhe von 21.793 T€, kaufmännische Betriebsführung in Höhe von 14.376 T€ , Aufwendungen für Beratung (1.565 T€), Versicherungen (1.054 T€) sowie Aufwendungen aus Abgang von Forderungen (389 T€). (7) Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen resultieren in Gänze aus den Ergebnisabführungsverträgen mit der Alsdorf Netz GmbH sowie der STAWAG Abwasser GmbH, die phasengleich vereinnahmt wurden. (8) Zinsergebnis Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Zinsen aus der Aufzinsung von langfristigen Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen in Höhe von 797 T€ (Vorjahr 4.496 T€). Weiterhin stammen Zinsen in Höhe von 4.060 T€ (Vorjahr 1.404 T€) aus der Verzinsung von Kontokorrentlinien und Darlehen mit Kreditinstituten sowie einem Zins-Swap für eines der Darlehen und der Verzinsung eines Rahmenkreditvertrags mit der STAWAG sowie dem Cash-Pooling mit der EWV. Davon betreffen insgesamt 568 T€ verbundene Unternehmen (Vorjahr 120 T€). (9) Steuern von Einkommen und Ertrag Ertragssteuern fallen auf Grund des Ergebnisabführungsvertrages mit der STAWAG auf Organgesellschaftsebene nicht an. Die ausgewiesenen Steuern von Einkommen und Ertrag entsprechen der Versteuerung von 20/17 auf die an Minderheitsgesellschafter gezahlte Ausgleichszahlung im Sinne des §16 KStG. Aus der erstmaligen Anwendung des Gesetzes zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG) im Geschäftsjahr 2024 wird keine Erhöhung des Steueraufwandes in Folgejahren erwartet. IV. Sonstige Angaben (1) Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB beträgt 165 T€. Davon entfallen 120 T€ auf Abschlussprüfungsleistungen sowie 40 T€ auf andere Bestätigungsleistungen. (2) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen § 285 Nr. 21 HGB Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 01.01.-31.12.23:
(3) Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB
(4) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Berichtsjahr wurden - zusätzlich zu den unter (2) gemachten Angaben - folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieverteilung herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind getätigt: Aus den Pacht- und Dienstleistungsverträgen zu den Strom- und Gasversorgungsnetzen in Rösrath, Wachtberg und Dinslaken ergaben sich Aufwendungen in Höhe von 8.038 T€. (5) Angaben gemäß § 6 Abs. 3 S. 7 EnWG Die Tätigkeiten der Gesellschaft umfassen die Strom- und Gasverteilung (Vermarktung von Netzkapazitäten) sowie die sonstigen Aktivitäten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors (Betrieb, Wartung und Ausbau von Versorgungsnetzen, insbesondere von Strom-, Gas- und Wassernetzen) und außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors (energienahe Dienstleistungen). Zudem umfasst die Tätigkeit Messstellenbetrieb den grundzuständigen Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Sämtliche Buchungen des Unternehmens werden mit tätigkeitsbezogenen Zusatzkontierungen, wie Kostenstellen, Aufträgen und Segmenten, versehen, die eine Kontentrennung und damit die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach dem Energiewirtschaftsgesetz ermöglichen. Für den Großteil der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt damit eine direkte Zuordnung der Beträge zu den betreffenden Tätigkeiten. Für Geschäftsvorfälle, die den Tätigkeiten nicht oder nur mit nicht vertretbarem Aufwand direkt zugeordnet werden können, erfolgt eine sachgerechte Schlüsselung. Hierbei gelangen die erfolgswirksamen Werte zunächst in einen zentralen Bereich, der verursachungsgerecht, das heißt in Abhängigkeit der bei den Geschäftsvorfällen mitgegebenen Kostenstellen und Aufträge, auf die Tätigkeiten verteilt wird. Die den Geschäftsvorfällen zugehörigen Bilanzposten werden im Rahmen der Umlage und Verteilung spiegelbildlich durch die Bildung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Tätigkeiten zugeordnet (Saldo-Null-Verrechnung). (6) Angabe der Geschäftsführerbezüge Auf Grundlage des § 108 Abs. 9 GO NRW in Verbindung mit § 2 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages sind die Bezüge der Geschäftsführung anzugeben. Herr Stefan Ohmen erhält für das Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtvergütung in Höhe von 266 T€ sowie Herr Axel Kahl in Höhe von 306 T€. Der Aufsichtsrat erhielt im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von 2 T€. (7) Nachtragsbericht Es sind keine Ereignisse nach dem Stichtag eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Organe der Gesellschaft (1) Aufsichtsrat Gem. § 5 Abs. 1 Buchst. c) des Gesellschaftsvertrags der Regionetz hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen: Nicolai Bedenbecker, Geschäftsführer der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Stolberg/Rhld. (Vorsitzender) - ab dem 20. Juni 2023 Manfred Schröder; Geschäftsführer der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Stolberg/Rhld. (Vorsitzender) - bis zum 20. Juni 2023 Wilfried Ullrich; Vorstand der Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft, Aachen (stellvertretender Vorsitzender) Dr. Christian Becker; Vorstand der Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft, Aachen Claudia Patelczyk; Bereichsleiterin Kaufmännisches Services der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Stolberg/Rhld. Udo Becker; freigestellter Betriebsratsvorsitzender; Regionetz GmbH, Aachen Guido Finke; freigestellter Betriebsrat, Regionetz GmbH, Aachen (2) Geschäftsführer Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Stefan Ohmen, Herzogenrath (kaufmännischer Geschäftsführer) Dipl.-Ing. Axel Kahl, Aachen (technischer Geschäftsführer)
Aachen, den 31. Januar 2024 Regionetz GmbH Stefan Ohmen, Geschäftsführer Axel Kahl, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023Regionetz HGB
Tätigkeiten Gewinn- und
Verlustrechnung gemäß §6b EnWG
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2023
EUR |
2023
EUR |
2022
EUR |
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| 1. Umsatzerlöse | 273.384.468,52 | 247.775.257,30 | |
| 2. Erhöhung (Vorjahr: Verminderung) des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 2.230.896,00 | -212.976,00 | |
| 3. Andere aktivierten Eigenleistungen | 7.862.718,01 | 6.418.620,62 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 2.121.682,58 | 1.283.316,62 | |
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -96.604.581,49 | -61.954.827,69 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -107.977.521,86 | -107.996.660,08 | |
| -204.582.103,36 | -169.951.487,77 | ||
| 6. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -21.629.802,14 | -22.079.516,81 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -11.417.944,58 | -6.737.711,18 | |
| -33.047.746,72 | -28.817.227,99 | ||
| 7. Abschreibungen | -10.979.064,70 | -9.790.892,61 | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -26.511.776,01 | -26.158.918,13 | |
| 9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 763,77 | 19.761,65 | |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 28.970,37 | 12.220,10 | |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.365.677,87 | -2.548.635,92 | |
| 12. Steuern von Einkommen und vom Ertrag | -447.010,10 | -968.027,15 | |
| 13. Ergebnis nach Steuern | 8.696.120,50 | 17.061.010,71 | |
| 14. Sonstige Steuern | -90.167,97 | -91.912,69 | |
| 15. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter | -2.583.488,01 | -5.094.085,88 | |
| 16. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn | -6.022.464,52 | -11.875.012,14 | |
| 17. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
Tätigkeiten Bilanz
gemäß §6b EnWG zum 31. Dezember 2023
Elektrizitätsverteilung
Aktiva
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte | 7.747.089,86 | 8.590.487,05 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 127.916,88 | 129.977,57 | |
| 7.875.006,74 | 8.720.464,62 | ||
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 10.837.073,82 | 9.399.130,39 | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 179.961.510,63 | 166.479.625,57 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.619.259,14 | 2.508.526,79 | |
| 4. Anlagen im Bau | 12.371.024,11 | 9.503.495,29 | |
| 205.788.867,70 | 187.890.778,04 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Sonstige Ausleihungen | 93.859,41 | 111.748,44 | |
| 93.859,41 | 111.748,44 | ||
| 213.757.733,85 | 196.722.991,10 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | |||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 4.944.488,64 | 3.480.492,20 | |
| 2. Unfertige Leistungen | 2.073.178,00 | 2.311.109,00 | |
| 3. Fertige Erzeugnisse | 3.567.575,13 | 1.098.748,00 | |
| 10.585.241,77 | 6.890.349,20 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 43.414.772,73 | 40.524.131,93 | |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.610.241,34 | 891.131,67 | |
| 45.025.014,07 | 41.415.263,60 | ||
| III. Guthaben bei Kreditinstituten | 67.982,05 | 0,00 | |
| 55.678.237,89 | 48.305.612,80 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 3.834.782,77 | 3.050.163,23 | |
| 273.270.754,52 | 248.078.767,12 | ||
|
Passiva |
|||
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Eigenkapital | |||
| I. zugeordnetes Gezeichnetes Kapital | 449.706,61 | 449.706,61 | |
| II. zugeordnete Kapitalrücklage | 120.446.981,92 | 119.004.006,14 | |
| 120.896.688,54 | 119.453.712,75 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 49.270.901,54 | 42.744.014,71 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 4.777.393,99 | 8.250.453,57 | |
| 54.048.295,53 | 50.994.468,27 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 62.841.705,86 | 41.743.329,56 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12.159.047,00 | 9.253.428,65 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 325.008,13 | 3.277.329,86 | |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 424.221,36 | 1.542.523,81 | |
| 75.749.982,35 | 55.816.611,88 | ||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 22.575.788,09 | 21.813.974,22 | |
| 273.270.754,52 | 248.078.767,12 |
Tätigkeiten Gewinn- und
Verlustrechnung gemäß §6b EnWG
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Gasverteilung
|
2023
EUR |
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 119.651.006,44 | 97.527.329,15 | |
| 2. Verminderung (Vorjahr: Erhöhung) des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnisse | -1.627.268,00 | 452.492,00 | |
| 3. Andere aktivierten Eigenleistungen | 3.666.450,66 | 3.352.381,01 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 3.238.176,58 | 438.656,88 | |
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -33.853.559,54 | -18.884.962,09 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -31.818.849,83 | -26.594.782,94 | |
| -65.672.409,38 | -45.479.745,02 | ||
| 6. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -12.645.355,27 | -12.446.384,74 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -8.013.733,41 | -4.353.193,90 | |
| -20.659.088,67 | -16.799.578,63 | ||
| 7. Abschreibungen | -7.975.066,31 | -7.492.656,15 | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -13.686.388,42 | -12.814.930,64 | |
| 9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 693,09 | 16.011,51 | |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 23.362,10 | 9.901,11 | |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.462.194,25 | -2.040.226,33 | |
| 12. Steuern von Einkommen und vom Ertrag | -713.349,02 | -923.901,43 | |
| 13. Ergebnis nach Steuern | 13.783.924,83 | 16.245.733,46 | |
| 14. Sonstige Steuern | -50.347,37 | -50.140,20 | |
| 15. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter | -4.122.789,73 | -4.861.881,45 | |
| 16. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages | -9.610.787,73 | -11.333.711,81 | |
| abgeführter Gewinn | |||
| 17. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
Tätigkeiten Bilanz
gemäß §6b EnWG zum 31. Dezember 2023
Gasverteilung
Aktiva
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte | 1.962.333,58 | 2.148.506,16 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 97.563,97 | 97.566,92 | |
| 2.059.897,55 | 2.246.073,08 | ||
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 4.487.866,68 | 3.614.293,11 | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 199.551.568,50 | 189.415.510,18 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.656.335,10 | 1.340.552,59 | |
| 4. Anlagen im Bau | 6.504.551,20 | 4.827.003,90 | |
| 212.200.321,48 | 199.197.359,78 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Sonstige Ausleihungen | 69.493,48 | 82.076,34 | |
| 69.493,48 | 82.076,34 | ||
| 214.329.712,51 | 201.525.509,20 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | |||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.587.218,42 | 931.394,60 | |
| 2. Unfertige Leistungen | 27.457,00 | 1.436.541,00 | |
| 3. Fertige Erzeugnisse | 141.596,04 | 359.780,00 | |
| 1.756.271,46 | 2.727.715,60 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 11.515.192,25 | 8.790.926,98 | |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 458.264,19 | 303.963,61 | |
| 11.973.456,44 | 9.094.890,59 | ||
| 13.729.727,90 | 11.822.606,19 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 207.334,16 | 102.337,82 | |
| 228.266.774,57 | 213.450.453,20 | ||
|
Passiva |
|||
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Eigenkapital | |||
| I. zugeordnetes Gezeichnetes Kapital | 382.832,82 | 382.832,82 | |
| II. zugeordnete Kapitalrücklage | 103.443.995,34 | 102.681.094,78 | |
| 103.826.828,15 | 103.063.927,59 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 31.916.202,30 | 26.991.314,76 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 6.051.530,78 | 6.584.042,36 | |
| 37.967.733,08 | 33.575.357,12 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 71.953.771,93 | 52.028.560,26 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.661.477,00 | 0,00 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 3.649.256,47 | 14.798.112,53 | |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 335.443,37 | 1.101.571,42 | |
| 78.599.948,77 | 67.928.244,20 | ||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 7.872.264,56 | 8.882.924,29 | |
| 228.266.774,57 | 213.450.453,20 |
Tätigkeiten Gewinn- und
Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und
intelligente Messsysteme
|
2023
EUR |
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 2.652.959,25 | 2.120.122,14 | |
| 2. Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 0,00 | 0,00 | |
| 3. Andere aktivierten Eigenleistungen | 1.299.494,04 | 817.712,04 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 17.408,51 | 139.076,47 | |
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -18.773,46 | -8.924,39 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -380.014,45 | -243.753,20 | |
| -398.787,91 | -252.677,59 | ||
| 6. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -651.879,29 | -486.100,97 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -344.114,18 | -148.336,94 | |
| -995.993,46 | -634.437,91 | ||
| 7. Abschreibungen | -1.656.422,32 | -1.312.709,92 | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.286.213,49 | -813.437,04 | |
| 9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 23,02 | 435,07 | |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 873,11 | 269,04 | |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -386.956,41 | -98.411,17 | |
| 12. Steuern von Einkommen und vom Ertrag | 37.296,29 | 1.907,11 | |
| 13. Ergebnis nach Steuern | -716.319,38 | -32.151,76 | |
| 14. Sonstige Steuern | -1.718,33 | -1.278,97 | |
| 15. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter | 215.553,34 | 10.035,83 | |
| 16. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn | 502.484,37 | 23.394,90 | |
| 17. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
Tätigkeiten Bilanz
gemäß §6b EnWG zum 31. Dezember 2023
Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen
und intelligente Messsysteme
Aktiva
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte | 814.819,01 | 1.039.167,38 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 3.855,16 | 2.861,58 | |
| 818.674,17 | 1.042.028,95 | ||
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 143.740,62 | 80.428,86 | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 14.113.199,02 | 11.581.106,29 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 77.589,15 | 54.762,26 | |
| 4. Anlagen im Bau | 153.009,13 | 328.939,57 | |
| 14.487.537,92 | 12.045.236,98 | ||
| 15.306.212,09 | 13.087.265,94 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | |||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 9.638,20 | 5.174,67 | |
| 9.638,20 | 5.174,67 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 389.230,49 | 251.421,38 | |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | -15.376,53 | -306,29 | |
| 373.853,96 | 251.115,09 | ||
| 383.492,16 | 256.289,75 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 4.268,99 | 1.152,11 | |
| 15.693.973,24 | 13.344.707,80 | ||
|
Passiva |
|||
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Eigenkapital | |||
| I. zugeordnete Kapitalrücklage | 1.643.717,39 | 1.613.572,00 | |
| 1.643.717,39 | 1.613.572,00 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Sonstige Rückstellungen | 131.263,72 | 107.167,91 | |
| 131.263,72 | 107.167,91 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 13.353.415,00 | 8.306.168,75 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 551.988,81 | 3.286.713,54 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 13.588,31 | 31.085,59 | |
| 13.918.992,12 | 11.623.967,89 | ||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 0,00 | |
| 15.693.973,24 | 13.344.707,80 |
Ergänzende Angaben der Regionetz GmbH zur
Rechnungslegung
nach § 6 Abs. 3 EnWG für das
Geschäftsjahr 2023
Vorbemerkung
Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 S. 1 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind dabei in der internen Rechnungslegung die Regeln der Zuordnung einschließlich der angewandten Abschreibungsmethoden anzugeben.
Bei Regionetz gehören zu den unter § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG aufgezählten Tätigkeiten die Elektrizitätsverteilung und die Gasverteilung. Zusätzlich wurde für den Messstellenbetrieb Strom ein Tätigkeitsabschluss analog zu den im Folgenden aufgeführten Zuordnungsregeln aufgestellt.
(1) Elektrizitätsverteilung
Regionetz ist Eigentümerin von Stromnetzen und übernimmt gleichzeitig hierfür und für eine Reihe gepachteter Stromnetze die Netzbetreiberfunktion. Unter Elektrizitätsverteilung werden die hiermit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten erfasst.
(2) Gasverteilung
Regionetz ist Eigentümerin von Gasnetzen und übernimmt gleichzeitig hierfür und für eine Reihe gepachteter Gasnetze die Netzbetreiberfunktion. Unter Gasverteilung werden die hiermit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten erfasst.
(3) Messstellenbetrieb
Regionetz ist Eigentümerin von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen und übernimmt gleichzeitig hierfür und für eine Reihe weiterer Netze die Funktion des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Unter Messstellenbetrieb werden die hiermit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten erfasst.
Zuordnungsregeln und Abschreibungsmethoden
(1) Abschreibungsmethoden
Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt.
Geringwertige Anlagegüter bis einschließlich 250 € werden sofort als Aufwendungen behandelt. Ab 251 € bis 800 € werden die Anlagegüter ins Anlagevermögen übernommen und im Wirtschaftsjahr des Zugangs abgeschrieben und ausgebucht.
Zähler und Regler werden unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
(2) Zuordnungsregeln
Im Regelfall erfolgt in den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen eine direkte Zuordnung zu den Unternehmenstätigkeiten. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist oder aufgrund unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht vertretbar erscheint, wird eine Zuordnung durch sachgerechte Schlüssel vorgenommen. Hierbei kommt grundsätzlich eine Verteilung anhand der vorliegenden Profitcenterrechnung zur Anwendung.
Die Zuordnung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich ebenfalls direkt anhand der gebuchten Kostenstelleninformation. Ein gemeinsam genutztes Asset wird in Abhängigkeit des zugeordneten Profitcenters anhand des Leitwarten-Schlüssels (NLS), Personalschlüssels (PE2), Materialaufwandsschlüssels (MA2), Verwaltungsschlüssels (VER) und ISU-Schlüssels (ISU) zugeordnet.
Die den Verteilungstätigkeiten zugeordneten Finanzanlagen betreffen Ausleihungen an Mitarbeiter, die Zuordnung erfolgt auf Basis des Personalschlüssels (PE2).
Die Vorräte enthalten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die mit dem Materialaufwandsschlüssel (MA1) auf die Sparten verteilt werden sowie unfertige Erzeugnisse und Leistungen, die direkt den Tätigkeiten zugeordnet werden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen die Verteilungstätigkeiten und werden, wenn möglich, direkt zugeordnet. In Fällen, in denen keine direkte Zuordnung möglich ist, werden die Kontensalden mit dem Netzerlösschlüssel (UE2), dem Verwaltungsschlüssel (VER) und der Abgrenzung aus dem Netzbericht (ABG) verteilt.
Erhaltene Anzahlungen aus Verteilungstätigkeiten werden analog zu den energiewirtschaftlichen Abgrenzungen direkt zugeordnet.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden in den Tätigkeitsbilanzen anhand der Kostenstelleninformationen direkt zugeordnet.
Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen und Gesellschafter existieren in den Tätigkeitsbilanzen nicht.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten insbesondere Forderungen aus Schadensersatzansprüchen sowie Steuererstattungsansprüchen; diese Forderungen werden im Wesentlichen direkt zugeordnet. In Fällen, wo eine direkte Zuordnung nicht möglich ist, kommt der Personalschlüssel (PE2) sowie der EBT-Schlüssel (EBT) zur Anwendung.
Der Kassenbestand bzw. das Guthaben bei Kreditinstituten wird direkt zugeordnet.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag geleisteten Auszahlungen abgegrenzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese betreffen vor allem weitergeleitete Baukostenzuschüsse (einschließlich Hausanschlusskosten), die an die Eigentümer gepachteter Strom- und Gasnetze geleistet wurden und entsprechend direkt zugeordnet werden können. Der übrige Teil der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wird über den Verwaltungsschlüssel (VER) zugeordnet.
Das Eigenkapital, bestehend aus gezeichnetem Kapitel und Kapitalrücklage, wurde den Sparten im Jahr 2018 (Messstellenbetrieb in 2019) initial über den Anlagevermögensschlüssel (AV1) zugeordnet. Diese Zuordnung wird auch für das Geschäftsjahr 2023 grundsätzlich unverändert beibehalten. Infolge einer nachträglichen Einbringung zweier Anlagen durch den Gesellschafter STAWAG hat sich das Eigenkapital der Regionetz im Jahr 2023 nochmals erhöht. Die Zuordnung des zusätzlichen Eigenkapitals folgt dabei den Maßstäben, die bei der korrespondierenden Zuordnung des Anlagevermögens Anwendung finden.
Rückstellungen für Pensionen, Jubiläumszuwendungen und Altersteilzeit werden nach BilMoG bewertet. Die Pensionsrückstellungen wurden im Geschäftsjahr 2018 initial auf Grundlage der den Tätigkeiten zuordenbaren Arbeitszeitanteilen der pensionsberechtigten Mitarbeiter der Regionetz verteilt und im Jahr 2019 anhand des Finanzierungsbedarfs der Tätigkeiten erhöht. Die Zuordnung der Aufwendungen aus den Pensionsrückstellungen erfolgt seither anhand des Personalschlüssels (PE2). Aus dem Anfangsbestand und der Schlüsselung der Aufwendungen resultiert der Bestand an Pensionsrückstellungen zum Bilanzstichtag. Die Rückstellungen für Jubiläen und Altersteilzeit werden anhand des gleichen Verteilungsmusters zugeordnet. Zur Anwendung kommen sowohl der Personalschlüssel (PE2) als auch der Verwaltungsschlüssel (VER).
Die übrigen Rückstellungen werden - sofern möglich - direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Übergreifende Rückstellungen werden über denjenigen Schlüssel, der dem in der Rückstellung hinterlegten Profitcenter im Verteilungsmodell zugeordnet ist, auf die Tätigkeitsbereiche verteilt. Zur Anwendung kommen hierbei insgesamt zwölf Verteilungsschlüssel, u. a. der Personalschlüssel (PE2) sowie der Verwaltungsschlüssel (VER).
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Investitionsdarlehen werden analog zur Verteilung der Vorjahre zugeordnet. Die im Laufe des Geschäftsjahres 2023 ausgezahlten Darlehen sowie die hierauf bereits geleisteten Tilgungen werden initial anhand des Investitionsschlüssels sowie dem in den Darlehensverträgen vorgesehenen Verwendungszwecken anteilig den Sparten zugeordnet. Dieses Verteilungsverhältnis wird auch für die künftige Zuordnung dieser spezifischen Darlehen angewendet werden.
Weiterhin bestehen kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Gesellschaftern, die zum Ausgleich des jeweilig verbleibenden Finanzierungsbedarfs direkt den Sparten zugeordnet werden.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden ausschließlich direkt auf der Grundlage einer Auswertung der offenen Postenden Tätigkeiten zugeordnet.
In den Verteilungstätigkeiten gibt es keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren aus der Gewinnabführung, dem Cashpooling-Vertrag mit der EWV GmbH, einem Rahmenkreditvertrag mit der STAWAG sowie energiewirtschaftlichen Sachverhalten, welche sich aus abgegrenzten Forderungen sowie erhaltenen Anzahlungen zusammensetzen. Die Zuordnung erfolgt zum Ausgleich des jeweilig verbleibenden Finanzierungsbedarfs.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten vornehmlich Steuerverbindlichkeiten (Umsatz- und Vorsteuer), die unverändert mit dem Umsatzsteuer-/Vorsteuerschlüssel (UVS) verteilt werden. Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen werden mit dem Personalaufwandsschlüssel (PA1) den Tätigkeiten zugeordnet. Der Netzerlösschlüssel (UE2) kommt bei der Verteilung von Verbindlichkeiten aus der Konzessionsabgabe zur Anwendung. Darüber hinaus werden weitere übrige sonstige Verbindlichkeiten entweder direkt oder mit dem PE2-Schlüssel, dem Personalaufwandsschlüssel (PA1) sowie mit dem EBT-Schlüssel in die Tätigkeitsbereiche verteilt.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält überwiegend den noch nicht aufgelösten Bestand an Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskostenbeiträge, die von Netzkunden vereinnahmt wurden. Im Wesentlichen erfolgt eine direkte Zuordnung zu den Tätigkeiten. Weitere passive Rechnungsabgrenzungsposten werden mithilfe des Personalschlüssels (PE2) den Tätigkeiten zugeordnet.
Ergänzende Angaben der Regionetz
GmbH zur Rechnungslegung
nach § 6b Abs. 3 EnWG für das
Geschäftsjahr 2023
- Elektrizitätsverteilung -
Erläuterungen zur Bilanz
(1) Restlaufzeiten der Forderungen und Mitzugehörigkeitsvermerk
Im Bereich der Elektrizitätsverteilung bestehen zum 31.12.2023 Forderungen i. H. v. T€ 45.025 (Vorjahr T€ 41.415), die überwiegend auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen sind. Sonstige Vermögensgegenstände sind dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung mit einem Betrag von T€ 1.610 (Vorjahr T€ 891) zugeordnet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Stromdurchleitungsentgelte; dabei sind Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch mit den Forderungen aufgerechnet worden.
Sämtliche Forderungen haben (wie im Vorjahr) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
(2) Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und Mitzugehörigkeitsvermerk
Verbindlichkeiten bestehen im Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung zum 31.12.2023 in Höhe von T€ 75.750 (Vorjahr T€ 55.817).
Gegenüber Kreditinstituten bestehen Verbindlichkeiten i. H. v. T€ 62.842 (Vorjahr T€ 41.743).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen T€ 12.159 (Vorjahr T€ 9.253).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 325 (Vorjahr T€ 3.277) und resultieren zum 31.12.2023 aus Lieferungen und Leistungen, einem vom Gesellschafter STAWAG gewährten Rahmenkredit, der Cashpool-Verbindlichkeit gegenüber der EWV sowie einer anteiligen Verbindlichkeit aus der Gewinnabführung.
Zusätzlich bestehen in diesem Tätigkeitsbereich zum Bilanzstichtag sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 424 (Vorjahr T€ 1.542). Hiervon entfallen T€ 396 (Vorjahr T€ 1.398) auf sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern sowie weitere T€ 89 (Vorjahr T€ 94) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.
Sämtliche Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben (wie im Vorjahr) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen sich wie folgt dar:
| ― |
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit < 1 Jahr: T€ 4.424 |
| ― |
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit > 1 Jahr: T€ 58.417 - davon > 5 Jahre: T€ 47.263 |
(3) Rückstellungen
Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB auszuweisende Unterschiedsbetrag der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2023 T€ 797 (Vorjahr T€ 3.376).
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse erzielt die Regionetz im Bereich der Elektrizitätsverteilung in Höhe von T€ 273.384 (Vorjahr T€ 247.775). Durch Umsetzung längerfristiger Baumaßnahmen im Geschäftsjahr 2023 ergeben sich Erhöhungen an den Beständen fertiger und unfertiger Leistungen i. H. v. T€ 2.231 (Vorjahr T€ -213). Aus der Bautätigkeit im eigenen Stromnetz resultieren aktivierte Eigenleistungen in einer Höhe von T€ 7.863 (Vorjahr T€ 6.419). Unter Berücksichtigung zusätzlicher sonstiger betrieblicher Erträge i. H. v. T€ 2.122 (Vorjahr T€ 1.283) ergibt sich für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung eine Gesamtleistung i. H. v. T€ 285.600 (Vorjahr T€ 255.264).
Materialaufwendungen aus dem Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie dem Bezug von Fremdleistungen belasten das Geschäftsergebnis mit einem Betrag von T€ 204.582 (Vorjahr T€ 169.951). Der dem Tätigkeitsbereich zugeordnete Personalaufwand beläuft sich für das Geschäftsjahr 2023 auf T€ 33.048 (Vorjahr T€ 28.817). Hiervon entfallen T€ 7.571 (Vorjahr T€ 2.938) auf Aufwendungen für Altersversorgung sowie weitere T€ 3.847 (Vorjahr T€ 3.800) auf Soziale Abgaben.
Abschreibungen für Anlagegüter des Stromnetzes sowie anteilig zugeordnete Anlagen fielen im Laufe des Geschäftsjahres in Höhe von T€ 10.979 (Vorjahr T€ 9.791) an. Aus den vorstehenden Angaben sowie sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. T€ 26.512 (Vorjahr T€ 26.159) ergibt sich ein operatives Ergebnis dieses Tätigkeitsbereichs i. H. v. T€ 10.479 (Vorjahr T€ 20.546).
Das Finanzergebnis setzt sich aus geschlüsselt zugeordneten Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens i. H. v. T€ 1 (Vorjahr T€ 20), Zinserträgen i. H. v. T€ 29 (Vorjahr T€ 12), Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von T€ 370 (Vorjahr T€ 2.029), Zinsaufwendungen aus kurz- und langfristigen Krediten i. H. v. T€ 952 (Vorjahr T€ 495) sowie sonstigen Zinsaufwendungen i. H. v. T€ 44 (Vorjahr T€ 25) zusammen und beläuft sich für das Geschäftsjahr 2023 auf T€ -1.336 (Vorjahr T€ -2.517).
Die der Stromnetzsparte anteilig zugeordneten Ertragssteuern nehmen ein Volumen i. H. v. T€ 447 (Vorjahr T€ 968) ein. Aus dem hieraus resultierenden Ergebnis nach Steuern i. H. v. T€ 8.696 (Vorjahr T€ 17.061) sowie sonstigen Steuern i. H. v. T€ 90 (Vorjahr T€ 92) ergibt sich ein Ergebnis i. H. v. T€ 8.606 (Vorjahr T€ 16.969), welches auf der Basis des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags vollständig an die beiden Gesellschafter der Regionetz abgeführt wird, sodass der Jahresüberschuss 0 € beträgt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die finanziellen Verpflichtungen i. H. v. T€ 80.703 (Vorjahr T€ 100.280) resultieren aus Dienstleistungsverträgen mit Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen. Davon entfallen T€ 44.315 (Vorjahr T€ 54.810) auf verbundene Unternehmen.
Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2023 bestehen keine Haftungsverhältnisse.
Ergänzende Angaben der Regionetz
GmbH zur Rechnungslegung
nach § 6b Abs. 3 EnWG für das
Geschäftsjahr 2023
- Gasverteilung -
Erläuterungen zur Bilanz
(1) Restlaufzeiten der Forderungen und Mitzugehörigkeitsvermerk
Im Bereich der Gasverteilung bestehen zum 31.12.2023 Forderungen i. H. v. T€ 11.974 (Vorjahr T€ 9.095), die überwiegend auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen sind. Sonstige Vermögensgegenstände komplettieren die Forderungen mit einem Betrag von T€ 458 (Vorjahr T€ 304).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Gasdurchleitungsentgelte; dabei sind Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch mit den Forderungen aufgerechnet worden.
Sämtliche Forderungen haben (wie im Vorjahr) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
(2) Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und Mitzugehörigkeitsvermerk
Verbindlichkeiten bestehen im Tätigkeitsbereich Gasverteilung zum 31.12.2023 in Höhe von T€ 78.600 (Vorjahr T€ 67.928).
Gegenüber Kreditinstituten bestehen Verbindlichkeiten i. H. v. T€ 71.954 (Vorjahr T€ 52.029).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen T€ 2.661(Vorjahr T€ 0).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 3.649 (Vorjahr T€ 14.798) und resultieren zum 31.12.2023 aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, einem vom Gesellschafter STAWAG gewährten Rahmenkredit, der Cashpool-Verbindlichkeit gegenüber der EWV sowie einer anteiligen Verbindlichkeit aus der Gewinnabführung.
Zusätzlich bestehen in diesem Tätigkeitsbereich zum Bilanzstichtag sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 335 (Vorjahr T€ 1.102). Hiervon entfallen T€ 269 (Vorjahr T€ 999) auf sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern sowie weitere T€ 56 (Vorjahr T€ 55) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.
Sämtliche Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben (wie im Vorjahr) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen sich wie folgt dar:
| ― |
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit < 1 Jahr: T€ 20.706 |
| ― |
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit > 1 Jahr: T€ 51.247 -davon > 5 Jahre: T€ 41.663 |
(3) Rückstellungen
Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB auszuweisende Unterschiedsbetrag der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2023 T€ 516 (Vorjahr T€ 2.132).
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse erzielt die Regionetz im Bereich der Gasverteilung in Höhe von T€ 119.651 (Vorjahr T€ 97.527). Hiervon entfallen T€ 82.436 (Vorjahr T€ 70.310) auf energie-wirtschaftliche Sachverhalte aus der Netznutzung sowie T€ 32.607 (Vorjahr T€ 17.699) auf die Abrechnung von Mehr-/Mindermengen. Durch eine Fertigstellung von längerfristigen Baumaßnahmen im Geschäftsjahr 2023 ergibt sich ein Abbau an den Beständen fertiger und unfertiger Leistungen i. H. v. T€ -1.627 (Vorjahr T€ 452). Aus der Bautätigkeit im eigenen Gasnetz resultieren aktivierte Eigenleistungen in einer Höhe von T€ 3.666 (Vorjahr T€ 3.352). Unter Berücksichtigung zusätzlicher sonstiger betrieblicher Erträge i. H. v. T€ 3.238 (Vorjahr T€ 439) ergibt sich für die Tätigkeit Gasverteilung eine Gesamtleistung i. H. v. T€ 124.928 (Vorjahr T€ 101.771).
Materialaufwendungen aus dem Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie dem Bezug von Fremdleistungen belasten das Geschäftsergebnis mit einem Betrag von T€ 65.672 (Vorjahr T€ 45.480). Die Entwicklung des Materialaufwands korrespondiert dabei aufgrund der Mehr-/Mindermengenabrechnung mit der Erhöhung der Umsatzerlöse in diesem Bereich. Der dem Tätigkeitsbereich zugeordnete Personalaufwand beläuft sich für das Geschäftsjahr 2023 auf T€ 20.659 (Vorjahr T€ 16.800). Hiervon entfallen T€ 5.679 (Vorjahr T€ 2.096) auf Aufwendungen für Altersversorgung sowie weitere T€ 2.334 (Vorjahr T€ 2.258) auf Soziale Abgaben.
Abschreibungen für Anlagegüter des Gasnetzes sowie anteilig zugeordnete Anlagen fielen im Laufe des Geschäftsjahres in Höhe von T€ 7.975 (Vorjahr T€ 7.493) an. Aus den vorstehenden Angaben sowie sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. T€ 13.686 (Vorjahr T€ 12.815) ergibt sich ein operatives Ergebnis dieses Tätigkeitsbereichs i. H. v. T€ 16.935 (Vorjahr T€ 19.184).
Das Finanzergebnis setzt sich aus geschlüsselt zugeordneten Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens i. H. v. T€ 1 (Vorjahr T€ 16), Zinserträgen i. H. v. T€ 23 (Vorjahr T€ 10), Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen i. H. v. T€ 274 (Vorjahr T€ 1.490), Zinsaufwendungen für kurz- und langfristige Krediten i. H. v. T€ 1.575 (Vorjahr T€ 462) sowie sonstigen Zinsaufwendungen i. H. v. T€ 613 (Vorjahr T€ 88) zusammen und beläuft sich für das Geschäftsjahr 2023 auf T€ -2.438 (Vorjahr T€ -2.014).
Die der Gasnetzsparte anteilig zugeordneten Ertragssteuern nehmen ein Volumen i. H. v. T€ 713 (Vorjahr T€ 924) ein. Aus dem hieraus resultierenden Ergebnis nach Steuern i. H. v. T€ 13.784 (Vorjahr T€ 16.246) sowie sonstigen Steuern i. H. v. T€ 50 (Vorjahr T€ 50) ergibt sich ein Ergebnis i. H. v. T€ 13.734 (Vorjahr T€ 16.196), welches auf der Basis des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags vollständig an die beiden Gesellschafter der Regionetz abgeführt wird, sodass der Jahresüberschuss 0 € beträgt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die finanziellen Verpflichtungen i. H. v. T€ 40.808 (Vorjahr T€ 48.744) resultieren aus Dienstleistungsverträgen mit Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen. Davon entfallen T€ 19.625 (Vorjahr T€ 23.681) auf verbundene Unternehmen.
Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2023 bestehen keine Haftungsverhältnisse.
Ergänzende Angaben der Regionetz
GmbH zur Rechnungslegung
nach § 6b Abs. 3 EnWG für das
Geschäftsjahr 2023
- Messstellenbetrieb Strom -
Erläuterungen zur Bilanz
(1) Restlaufzeiten der Forderungen und Mitzugehörigkeitsvermerk
Im Bereich des Messstellenbetriebs Strom bestehen zum 31.12.2023 Forderungen i. H. v. T€ 374 (Vorjahr T€ 251), die überwiegend auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen sind. Sonstige Vermögensgegenstände komplettieren die Forderungen mit einem Betrag von T€ -15 (Vorjahr T€ 0). Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
(2) Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und Mitzugehörigkeitsvermerk
Verbindlichkeiten bestehen im Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb Strom zum 31.12.2023 in Höhe von T€ 13.919 (Vorjahr T€ 11.624).
Gegenüber Kreditinstituten bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 13.353 (Vorjahr T€ 8.306).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 552 (Vorjahr T€ 3.287) und resultieren aus Lieferungen und Leistungen, einem vom Gesellschafter STAWAG gewährten Rahmenkredit, der Cashpool-Verbindlichkeit gegenüber der EWV sowie einer anteiligen Verbindlichkeit aus der Gewinnabführung.
Zusätzlich bestehen in diesem Tätigkeitsbereich zum Bilanzstichtag sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 14 (Vorjahr T€ 31). Hiervon entfallen T€ 11 (Vorjahr T€ 29) auf sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern sowie weitere T€ 3 (Vorjahr T€ 2) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.
Sämtliche Verbindlichkeiten mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben (wie im Vorjahr) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen sich wie folgt dar:
| ― |
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit < 1 Jahr: T€ 3.180 |
| ― |
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit > 1 Jahr: T€ 10.173 -davon > 5 Jahre: T€ 8.530 |
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse erzielte die Regionetz im Bereich des Messstellenbetriebs Strom in Höhe von T€ 2.653 (Vorjahr T€ 2.120). Aus der Installationstätigkeit der Zähler resultieren aktivierte Eigenleistungen in einer Höhe von T€ 1.299 (Vorjahr T€ 817). Unter Berücksichtigung zusätzlicher sonstiger betrieblicher Erträge i. H. v. T€ 17 (Vorjahr T€ 139) ergibt sich für die Tätigkeit Messstellenbetrieb Strom eine Gesamtleistung i. H. v. T€ 3.970 (Vorjahr T€ 3.077).
Materialaufwendungen aus dem Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie dem Bezug von Fremdleistungen belasten das Geschäftsergebnis mit einem Betrag von T€ 399 (Vorjahr T€ 253). Der dem Tätigkeitsbereich zugeordnete Personalaufwand beläuft sich für das Geschäftsjahr 2023 auf T€ 996 (Vorjahr T€ 634). Hiervon entfallen T€ 228 (Vorjahr T€ 65) auf Aufwendungen für Altersversorgung sowie weitere T€ 116 (Vorjahr T€ 84) auf Soziale Abgaben.
Abschreibungen für dem Messstellenbetrieb zugeordnete Anlagegüter sowie anteilig zugeordnete Anlagen fielen im Laufe des Geschäftsjahres in Höhe von T€ 1.656 (Vorjahr T€ 1.313) an. Aus den vorstehenden Angaben sowie sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. T€ 1.286 (Vorjahr T€ 813) ergibt sich ein operatives Ergebnis dieses Tätigkeitsbereichs i. H. v. T€ -368 (Vorjahr T€ 64).
Das Finanzergebnis setzt sich aus insbesondere aus Zinsaufwendungen aus den zugeordneten Darlehen und Kontokorrentlinien zusammen und beläuft sich insgesamt für das Geschäftsjahr 2023 auf T€ -386 (Vorjahr T€ -98).
Die dem Messstellenbetrieb anteilig zugeordneten Ertragssteuern nehmen ein Volumen in Höhe von T€ 37 (Vorjahr T€ 2) ein. Aus dem hieraus resultierenden Ergebnis nach Steuern i. H. v. T€ -716 (Vorjahr T€ -32) sowie sonstigen Steuern i. H. v. T€ 2 (Vorjahr T€ 1) ergibt sich ein Ergebnis i. H. v. T€ -718 (Vorjahr T€ -33), welches auf der Basis des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags vollständig von den beiden Gesellschaftern der Regionetz getragen wird, sodass der Jahresüberschuss 0 € beträgt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die finanziellen Verpflichtungen i. H. v. T€ 5.794 (Vorjahr T€ 5.108) resultieren aus Dienstleistungsverträgen mit Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen. Davon entfallen T€ 4.042 (Vorjahr T€ 3.448) auf verbundene Unternehmen.
Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2023 bestehen keine Haftungsverhältnisse.
Aachen, den 31. Januar 2024
Regionetz GmbH
Stefan Ohmen, Geschäftsführer
Axel Kahl, Geschäftsführer
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Regionetz GmbH, Aachen
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Regionetz GmbH, Aachen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Regionetz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
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Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. |
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Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. |
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
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ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und |
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ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, den 9. Februar 2024
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hillesheim, Wirtschaftsprüfer
Nocker, Wirtschaftsprüfer