SIEGENIA-AUBI KGWilnsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023SIEGENIA-AUBI KG, WILNSDORFAKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023SIEGENIA-AUBI KG, WILNSDORFAnlage zur Bilanz zum 31.12.2023 gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 i.V.m. § 9 Abs. 2 PublG
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei wurden insbesondere die Gliederungsvorschriften der §§ 266 bis 275 HGB angewandt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Der vorliegende Jahresabschluss ist ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt. Die Bilanz enthält alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Schulden und Wagnisse. Nachfolgend werden die wesentlichen Bewertungsgrundsätze dargestellt: Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sie werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach Maßgabe der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Für Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der pauschalierend über 5 Jahre abgeschrieben wird. Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Umlaufvermögen Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren erfolgt zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten. Der Wertansatz der unfertigen und fertigen Erzeugnisse enthält neben den Einzelkosten anteilige Gemeinkosten, soweit sie steuerrechtlich aktivierungspflichtig sind. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Bewertung der Vorräte erfolgte unter Anwendung des LiFo-Verfahrens. Bei der Bewertung der Vorräte werden gruppenweit einheitlich festgelegte Gängigkeitsabschläge angewendet. Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag bilanziert. Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kredit-, Ausfall- und Skontorisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Vermögensgegenstände in Fremdwährungen wurden gemäß § 256a S. 1 HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei Vermögensgegenständen in Fremdwährung, deren Restlaufzeitzeit mehr als ein Jahr beträgt, wurden unter Anwendung des § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nur Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Die übrigen Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert angesetzt abzüglich entsprechender Absetzungen für erkennbare Wertminderungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen 10 Jahre mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren abgezinst. Der zukünftigen Rentenentwicklung wurde mit einem Rententrend von 2 % p. a. Rechnung getragen. Das zu erwartende Fluktuationsverhalten wurde mit branchenüblichen Standardwerten bemessen. Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren für Versorgungsanwartschaften wurde das Anwartschaftsverfahren (PUC-Methode) verwendet. Der Wert der Pensionsverpflichtung zum 31.12.2023 wurde unter Zugrundelegung eines Rechnungszinses von 1,82 % sowie der Sterbetafel 2018 G nach Prof. Dr. Heubeck ermittelt. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,74 %) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 41.666,00. Die Altersteilzeitverpflichtungen wurden unter Berücksichtigung eines ihrer Restlaufzeit entsprechenden Rechnungszinses nach Maßgabe der Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Insoweit die zu bewertenden zukünftig erwarteten Altersteilzeitleistungen gehaltsabhängig sind, wurde eine zukünftige Steigerung der maßgeblichen Gehälter in Form eines Gehaltstrends i. H. v. 1,5 % berücksichtigt. Sofern die zu bewertenden Leistungen darüber hinaus von der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) abhängen, wurde auch hier eine entsprechende Dynamisierung dieser Größe i. H. v. 1,5 % unterstellt. Der Erfüllungsrückstand aus den laufenden Gehaltszahlungen wurde gem. IDW RS HFA 3 (Abfindungscharakter) bewertet. Die Verpflichtungen aus während der gesamten Altersteilzeit voraussichtlich zu zahlenden Aufstockungen des Altersteilzeitgehalts sowie der Sozialversicherungsbeiträge wurden mit ihrem Barwert angesetzt. Der Wert der Altersteilzeitverpflichtung zum 31.12.2023 wurde unter Berücksichtigung der Sterbetafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinses von 1,03 % ermittelt. Die Anschaffungskosten des Depots betragen zum 31.12.2023 EUR 1.000.000,00. Kursaufwendungen wurden gem. § 246 Abs. 2 HGB mit dem Aufzinsungsaufwand verrechnet. Die Verpflichtungen aus ATZ werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der ATZ-Verpflichtung dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Verpflichtungen aus Jubiläumszusagen wurden unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Marktzinses mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren abgezinst. Der zukünftigen Entwicklung wurde mit einem Gehaltstrend von 1,5 % und der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) von 1,5 % Rechnung getragen. Das zu erwartende Fluktuationsverhalten wurde mit branchenüblichen Standardwerten bemessen. Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) verwendet. Unter Berücksichtigung der Sterbetafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck wurde ein Rechnungszins von 1,74 % angewandt. Die Verpflichtungen zur Gewährung eines Sterbegeldes wurden unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Marktzinses mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren abgezinst. Der zukünftigen Entwicklung wurde mit einem Gehaltstrend von 1,5 % Rechnung getragen. Das zu erwartende Fluktuationsverhalten wurde mit branchenüblichen Standardwerten bemessen. Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) unter Berücksichtigung der Sterbetafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszins von 1,74 % verwendet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit die zugrundeliegende Verpflichtung eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweist, wurden die Rückstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden gem. § 256a S. 1 HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeitzeit mehr als ein Jahr beträgt, wurden unter Anwendung des § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nur Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte unter Verwendung eines Steuersatzes in Höhe von 15 %. Der aktivische Überhang der latenten Steuern wurde gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert. Zahl der Beschäftigten Im Jahresdurchschnitt waren 975 Arbeitnehmer beschäftigt.
Wilnsdorf, den 31.03.2024 gez. Wieland Frank, Persönlich haftender Gesellschafter Bei der vorstehenden Jahresbilanz nebst Anlage handelt es sich um die nach § 9 PublG für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DER UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERAn die SIEGENIA-AUBI KG, Wilnsdorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SIEGENIA-AUBI KG, Wilnsdorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SIEGENIA-AUBI KG, Wilnsdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den nach § 5 PublG anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Lüdenscheid, 15.05.2024 Dr. Friebe, Wirtschaftsprüfer Stolz, Wirtschaftsprüfer |
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SIEGENIA-AUBI KG
Stammdaten
- Rechtsform
- KG
- Anschrift
- 57234 Wilnsdorf
- Handelsregister
- HRA 3741, Siegen
- Eintragungsdatum
- 3. Dezember 1937
- Branche
- Branche · mit API-Key einsehbar API-Key holen →
- Vertretungsregelung
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Finanzen
Bilanz
2024- Anlagevermögen 52,9 % 93,71 Mio
- Umlaufvermögen 45,5 % 80,65 Mio
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1,6 % 2,75 Mio
- Verbindlichkeiten 75,9 % 134,42 Mio
- Rückstellungen 18,2 % 32,30 Mio
- Eigenkapital 5,9 % 10,40 Mio
Bilanzdaten für 16 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Vertretungsberechtigte
-
F**** W******
seit 2003 Vollhaftender Gesellschafter
-
W****** F****
seit 2004 Vollhaftender Gesellschafter
-
B**** P**** D*****
seit 2015 Prokura
-
F****** E********
seit 2016 Prokura
-
G** M*****
seit 2008 Prokura
-
H*** D****
seit 2008 Prokura
-
H****** P*******
seit 2024 Prokura
-
H********* K******
seit 2021 Prokura
-
M***** B***
seit 2017 Prokura
-
S****** R******
seit 2012 Prokura
-
U** Z******
seit 2012 Prokura
Eigentum & Beteiligungen
Gesellschafter
-
F**** W****** Persönlich haftender Gesellschafter
-
W****** F**** Persönlich haftender Gesellschafter
- LOMALA KGaA DEU Kommanditist 814k €
Beteiligungen an
- Ellebana GmbH 100,0 %
- SIEGENIA-FRANK Verwaltungs-GmbH 100,0 %
- NORAA GmbH 100,0 %
Historie
- 2025
-
18.11.
Austritt einer PositionF**** B******* W****** · Kommanditist
- 2024
-
31.10.
Sonstiges PersonenereignisF**** B******* W****** · Kommanditist
-
01.10.
Eintritt eines MitgliedsH****** P******* · Gesamtprokura
- 2023
-
30.10.
Sonstiges PersonenereignisF**** W****** · Kommanditist
- 2022
-
07.12.
Sonstiges PersonenereignisF**** W****** · Kommanditist
-
10.06.
Austritt einer PositionS****** D****** · Gesamtprokura
- 2021
-
15.12.
Eintritt eines MitgliedsH********* K****** · Gesamtprokura
-
19.11.
Eintritt eines MitgliedsSIEGENIA-AUBI KG · Kommanditist
Jahresabschlüsse
Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.
| Geschäftsjahr | Dokument | Veröffentlicht | Zugriff |
|---|---|---|---|
| 2024 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2023 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Volltext lesen |
| 2022 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2021 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2019 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
2023 Jahresabschluss Volltext
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-
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-
Als Namen „handelsregister“, als Authentifizierung OAuth und diese Server-URL verwenden:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto anmelden, die App erstellen und im Chat aus dem Tools-Menü auswählen.
Einmal im Terminal ausführen:
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--header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"
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model="gpt-6-astra",
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tools=[{
"type": "mcp",
"server_label": "handelsregister",
"server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
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"require_approval": "never",
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"handelsregister": {
"url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
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