swb AGBremenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Lagebericht 2023 der swb AG, Bremen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für 2023 3. Anhang 2023 der swb AG, Bremen Entwicklung des Anlagevermögens 2023 Tätigkeitsabschluss der swb AG, Bremen, für das Geschäftsjahr 2023 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Zusammengefasster Lagebericht der swb AG, Bremen, und des swb-Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 Konzernstruktur Konzernstrategie Unternehmenssteuerung Internes Steuerungssystem Wertorientierte Steuerung Finanzierungsstrategie Mitarbeiter Umwelt Wirtschaftsbericht Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Wettbewerbs- und Marktsituation Geschäftsentwicklung des swb-Konzerns Ertragslage Aussage zur Ertragslage im Hinblick auf die operative Planung Finanzlage Vermögenslage Investitionen Geschäftsentwicklung der swb AG Ertragslage Aussage zur Ertragslage im Hinblick auf die operative Planung Finanzlage Vermögenslage Abhängigkeitsbericht Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem Wesentliche Risiken Wesentliche Chancen Aussage zur Gesamtrisiko- und -chancensituation Prognosebericht Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Erwartete Geschäftsentwicklung Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023KONZERNSTRUKTUR Die swb AG, Bremen, bildet mit ihren Tochtergesellschaften den swb-Konzern. swb steht in den Städten Bremen und Bremerhaven und der Region Norddeutschland für Energie- und Wasserversorgung, für den Betrieb von Leitungsnetzen und die Errichtung technischer Anlagen sowie für technische Dienstleistungen und Telekommunikation. Mit der Gewinnung von Strom und Wärme aus der thermischen Verwertung von Abfällen verbindet swb Energie und Entsorgung im Sinne hoher Effizienz und CO 2 -Effektivität. Die swb AG ist die Managementholding des swb-Konzerns und nimmt die zentralen Steuerungs- und internen Dienstleistungsfunktionen innerhalb des Konzerns wahr. Dazu zählen die Bereiche Unternehmensentwicklung, Finanzen und Controlling, IT und Organisation, Personal, Unternehmenskommunikation, Recht und Liegenschaften sowie Materialwirtschaft. Grundlegende strategische und operative Konzernentscheidungen trifft der Vorstand der swb AG. Weitere Informationen zur rechtlichen Struktur des swb-Konzerns sind im Konzernanhang unter "1 INFORMATIONEN ZUM KONZERN" sowie unter "37 ANTEILSBESITZLISTE" angegeben. Der Sitz aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der Anteilsbesitzliste im Konzernanhang zu entnehmen. Der Lagebericht der swb AG ist mit dem des swb-Konzerns zusammengefasst, da Geschäftsverlauf, wirtschaftliche Lage sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung beider Einheiten wirtschaftlich eng verknüpft sind. Die EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg (im Folgenden: EWE), hält 100 Prozent der Gesellschaftsanteile an der swb AG abzüglich einer Aktie und nahezu sämtliche Stimmrechte. Die Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen, ein Tochterunternehmen der Freien Hansestadt Bremen, hält eine Aktie an der swb AG. KONZERNSTRATEGIE Nachhaltigkeit 3 - mit drei Dimensionen in die Zukunft swb ist seit 1854 Bestandteil des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Lebens in Bremen, Bremerhaven und der Umgebung. Mit der Region und den dort lebenden Menschen besteht seit jeher eine enge Bindung. Um auch zukünftig die marktseitigen Anforderungen zu erfüllen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, eine hinreichende Profitabilität zu sichern und zugleich den gesellschaftlichen Entwicklungen und dabei insbesondere dem Klimaschutz gerecht zu werden, richtet swb mit ihrer Strategie "Nachhaltigkeit3" ihre strategische Ausrichtung auf die drei wesentlichen Handlungsfelder: Nachhaltig handeln: Als Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung ist es unsere gesellschaftliche Verantwortung, zu einer lebenswerten Zukunft für die Menschen und der Region beizutragen. Die Bedürfnisse unserer Kunden stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Besondere Bedeutung im Rahmen der Konzernstrategie kommt dem Strategiefeld Klimaschutz zu, da wir als swb bis 2035 klimaneutral werden wollen. Für eine klimafreundliche Wärmeversorgung im Land Bremen planen wir in Bremen neue Technologien, wie z.B. Klärschlammverbrennung und Großwärmepumpen, einzusetzen. Für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung suchen wir nachhaltige Lösungen in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Region. Wir bleiben die erste Anlaufstelle, wenn es um nachhaltige Strom-, Gas-, Wasser- oder Wärmeversorgung in Bremen und Bremerhaven geht. Nicht zuletzt runden wir mit unseren thermischen Abfallverwertungsanlagen die Daseinsvorsorge für ein modernes und nachhaltiges Leben in unserer Region ab. Nachhaltig wachsen: Wir wollen neue Geschäfte erschließen, nah am Kerngeschäft und dort, wo wir unsere Kernkompetenzen sinnvoll einsetzen und ergänzen können. Wir schaffen den Raum für Neues und fördern aktiv Innovationen. Die fortschreitende Digitalisierung der Energiewirtschaft bietet uns dabei zahlreiche Möglichkeiten, einen größeren Nutzen für unsere Kunden zu stiften und neue Dienstleistungen anzubieten. Wir arbeiten intensiv an neuen Kommunikationswegen und Angeboten. Neben einem internen Ideenmanagementprozess nutzen wir unseren Innovationsbereich "swb Startup Förderung" Startup Förderung - Raum für Innovation (swb.de) als Entwicklungsplattform für neue Geschäftsideen und Gelegenheiten für weiteres wirtschaftliches Wachstum. Mit einer Bündelung unserer Angebote für Quartierslösungen bieten wir Projektplanern und Stadtentwicklern in Bremen und Bremerhaven ein umfassendes Angebot bei der Entwicklung von Bauvorhaben, insbesondere für eine nachhaltige Wärmeversorgung. Ein wichtiger Schwerpunkt des nachhaltigen Wachstums ist dabei für uns der Ausbau des Wärmenetzes in Bremen und Bremerhaven. Mit dem Ausbau leisten wir einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Bremer Klimaschutzstrategie und einer Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Nachhaltig wirtschaften: Zum Erhalt unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit tragen wir unter anderem durch das Programm Ambition bei. Wesentliches Ziel des Programms Ambition ist die Steigerung der Effizienz von swb, um den zukünftigen Herausforderungen der Energiewende gerecht werden zu können. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Stärkung der Finanzkraft des Unternehmens, um dadurch die notwendigen Investitionen in Energie- und Versorgungsnetze sowie in die nachhaltige Wärmeerzeugung langfristig finanzieren zu können. Um auch den aktuellen Entwicklungen auf den Energiemärkten sowie im gesellschaftlichen und politischen Umfeld gerecht zu werden, beauftragte der swb-Vorstand im Laufe des Jahres 2023 eine Aktualisierung bzw. eine weitere Konkretisierung der swb-Strategie, sodass eine Neufassung im Frühjahr 2024 zur Beschlussfassung zur Verfügung stehen wird. Entsprechende Vorarbeiten zur Erreichung dieses Ziels wurden bereits aufgenommen. UNTERNEHMENSSTEUERUNG Im Mittelpunkt der operativen und finanziellen Ziele von swb steht die Steigerung des Unternehmenswerts INTERNES STEUERUNGSSYSTEM Der swb-Konzern nutzt ein mehrstufiges Steuerungssystem, das die Dezentralisierung unternehmerischer Verantwortung ermöglicht. Die interne und externe Berichterstattung basiert auf einem Managementinformationssystem, das für unterschiedliche Berichtsanlässe auf einer einheitlichen Datenbasis beruht. Der swb-Konzernabschluss wird unter Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellt. Die internen und externen Berichtsstrukturen orientieren sich an der unter IFRS abgebildeten Konzernstruktur. WERTORIENTIERTE STEUERUNG Zur Steuerung des swb-Konzerns werden unterschiedliche Perspektiven betrachtet. Dazu gehören die Finanzen, der Endkundenmarkt sowie die Mitarbeiter und die Prozesse. Jede Perspektive ist mit eindeutigen Zielen hinterlegt, die in einer Konzernzielkarte benannt und mit Messgrößen, Zielwerten und Gewichtungen beschrieben sind. Mit Ausnahme der wesernetz-Gesellschaften gilt die Konzernzielkarte für alle Mitarbeiter des swb-Konzerns. Für die wesernetz-Gesellschaften gilt aus regulatorischen Gründen ("Unbundling") eine auf den Betrieb einer Netzgesellschaft ausgerichtete separate Zielkarte. Die finanziellen Leistungsindikatoren für den swb-Konzern mit einer Gewichtung von insgesamt 50 Prozent sind: die Entwicklung des operativen EBIT (Earnings Before Interest and Taxes - Ergebnis vor Zinsen und Steuern), der ROCE (Return on Capital Employed - Ergebnis auf das eingesetzte Kapital) und der Jahresüberschuss nach HGB. Die finanziellen Leistungsindikatoren dienen zur Messung und Steuerung der Unternehmensleistung. Bei der Messung der Zielerreichung werden die finanziellen Werte um nicht steuerbare Bilanzierungseffekte bereinigt; dazu zählen im Wesentlichen die Effekte aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten, Wertminderungen auf Beteiligungen sowie außerplanmäßige Zu- und Abschreibungen. In die Gesamtbewertung fließt die Perspektive "Endkundenmarkt" mit einem Anteil von 25 Prozent ein. Dabei konzentrieren sich die Anstrengungen bei dieser Perspektive darauf, die geplante Höhe der Marge der Vertriebsgesellschaften zu sichern und die Außenwirkung der Marke swb weiter zu verbessern bzw. auf einem hohen Niveau zu halten. Hierzu finden jährlich umfangreiche Befragungen im gesamten Marktgebiet von swb statt. Die Perspektive "Mitarbeiter" wird mit 20 Prozent gewichtet. Der Fokus lag im Geschäftsjahr 2023 auf den Themen "Arbeitssicherheit" und "Weiterentwicklung des Fehlzeitenmanagements". Auf die Perspektive "Prozesse" zahlt das Ziel Fördermittelmanagement ein, welches mit 5 Prozent in der Zielkarte berücksichtigt ist. Der Schwerpunkt lag im Jahr 2023 auf der Erstellung einer Richtlinie für das Fördermittelmanagement sowie der Erstellung und Bereitstellung einer Förderdatenbank.
Konzernzielkarte: Überblick Finanzziel
Im ausgewiesenen operativen EBIT (oEBIT) der Konzernzielkarte wurden IFRS 9-Effekte sowie außerplanmäßige Zu- und Abschreibungen in Abzug gebracht. Darüber hinaus werden für die Zielkarte sowohl im oEBIT als auch im Jahresüberschuss nach HGB mit dem Aufsichtsrat abgestimmte Sondersachverhalte wie beispielsweise wesentliche Effekte aus veränderten gesetzlichen Bestimmungen nicht berücksichtigt. FINANZIERUNGSSTRATEGIE Im Rahmen seiner langfristigen strategischen Ausrichtung verfolgt der swb-Konzern die Aufrechterhaltung einer soliden Bonität. Durch eine kurz-, mittel- und langfristige Liquiditäts- und Finanzplanung soll gewährleistet werden, dass dem Konzern jederzeit ausreichend liquide Finanzmittel zur Verfügung stehen. Das Finanzmanagement im swb-Konzern ist Aufgabe der swb AG. Sie steuert die optimale Verwendung der finanziellen Ressourcen unter Berücksichtigung der allgemeinen Unternehmensziele und -strategie. Sie stellt das finanzwirtschaftliche Gleichgewicht sowie die Zahlungsfähigkeit sicher und sorgt dafür, dass die Verbindlichkeiten fristgerecht beglichen werden. Darüber hinaus trägt sie Sorge für die Optimierung der finanzwirtschaftlichen Prozesse. Zum Bilanzstichtag beliefen sich die zugesagten, nicht ausgenutzten kurzfristigen Kreditfazilitäten gegenüber Dritten auf 3.591 TEUR (Vorjahr: 3.293 TEUR). Mit der EWE besteht eine Cash-Pooling- Vereinbarung, die einen wechselseitigen Kreditrahmen in Höhe von 250.000 TEUR ermöglicht (Vorjahr: 200.000 TEUR). Darüber hinaus stellt die EWE swb Gesellschafterdarlehen zur langfristigen Finanzierung von Großprojekten in Höhe von 263.419 TEUR zur Verfügung (Vorjahr 217.700 TEUR). Zum 31. Dezember 2023 belief sich die Inanspruchnahme dieser Darlehen auf 195.875 TEUR (Vorjahr: 126.085 EUR). Die Darlehen sind bis 2032 fällig. Zum 31. Dezember 2023 bestanden, wie im Vorjahr, keine Bruttofinanzschulden gegenüber Kreditinstituten. Im Rahmen der indirekten Beteiligung der Städte Bremen und Bremerhaven am Stammkapital der wesernetz Bremen GmbH und der wesernetz Bremerhaven GmbH haben diese in ihrer Rolle als stille Gesellschafter im Geschäftsjahr 2014 Einlagen in Höhe von insgesamt 225.000 TEUR geleistet. Die festverzinslichen Einlagen sind erstmals zum 31. Dezember 2033 kündbar. Die Investitionsquote bei swb im Bereich des Sachanlagevermögens (Zugänge im Verhältnis zum Bestand des Sachanlagevermögens) lag bei 15,8 Prozent (Vorjahr: 12,3 Prozent). Im Jahr 2024 wird die Investitionsquote voraussichtlich bei etwa 14,1 Prozent liegen. Ziel ist es, den laufenden Investitionsbedarf aus dem operativen Cashflow zu finanzieren. MITARBEITER Personalbestand Zum 31. Dezember 2023 betrug die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (ohne Vorstände, Geschäftsführer, Auszubildende, Praktikanten, ATZ passiv, Vorruhestand und ruhende Arbeitsverhältnisse) 2.156 Personen (31. Dezember 2022: 2.167). Dies entspricht der Kennzahl Personenjahre (PJ) im Durchschnitt in Höhe von 2.039 (Vorjahr: 2.056). Damit hat sich der Personalbestand im abgelaufenen Jahr auf einem insgesamt gleichbleibenden Niveau bewegt. Vergütung Die Tarifvertragsparteien haben sich in der Vergütungsrunde 2022/2023 (Gesamtzeitraum 1. Januar 2023 bis 30. September 2024) auf eine ab dem 1. Januar 2023 wirksame Erhöhung der monatlichen Tabellenvergütung um 6,0 Prozent und eine weitere Erhöhung der monatlichen Tabellenvergütung ab 1. Mai 2024 um 2,4 Prozent geeinigt. Für das Jahr 2023 wurde die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000,00 EUR mit der Entgeltabrechnung für den Monat Juni 2023 vereinbart. Für das Jahr 2024 erfolgt eine weitere Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 500,00 EUR mit der Abrechnung für den Monat Mai 2024. Die Ausbildungsvergütung wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 um 200,00 EUR sowie ab 1. Mai 2024 um weitere 2,4 Prozent erhöht. Für das Jahr 2023 wurde für die Auszubildenden die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 400,00 EUR mit der Entgeltabrechnung für den Monat Juni 2023 vereinbart. Für das Jahr 2024 erfolgt eine weitere Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für die Auszubildenden in Höhe von 200,00 EUR mit der Abrechnung für den Monat Mai 2024. Erklärung zur Unternehmensführung/Frauen in Führung * Der Aufsichtsrat der swb AG hat für den Aufsichtsrat der swb AG eine Zielquote von 25 Prozent als Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Im Aufsichtsrat beträgt der Anteil weiblicher Mitglieder zum Jahresende 2023 30 Prozent. Für den Vorstand wurde aufgrund der geringen Anzahl von Vorstandsmitgliedern keine Zielquote festgelegt. Der Vorstand hat für die erste Führungsebene der swb AG (Holdingbereichsleitung) eine Zielquote von 33 Prozent beschlossen, die aktuell erfüllt ist, und für die zweite Führungsebene der swb AG ein Ziel von 36 Prozent. Da der Frauenanteil der zweiten Führungsebene aktuell schon über 31 Prozent liegt, ist die Erfüllung dieser Quote mit weiteren gezielten Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führung ein erreichbares Ziel. In den wesernetz-Gesellschaften wurde aufgrund laufender Geschäftsführerverträge und der geringen Anzahl von Geschäftsführern keine Zielquote für die Geschäftsführungsebene festgelegt. Für die Ebene der Bereichsleiter wurde ein Zielwert von 20 Prozent und für die Ebene der Teamleiter ein Zielwert von 10 Prozent festgelegt. Die wesernetz-Gesellschaften setzen verschiedene Maßnahmen zur gezielten Förderung von Frauen ein. Bedingt durch die sehr geringe Anzahl von Frauen im technischen Umfeld und die allgemein geringe Fluktuation ist eine Erhöhung der Frauenquote anspruchsvoll. Trotz intensiver Bestrebungen war aus diesen Gründen bisher keine Rekrutierung bzw. kein Aufbau von weiblichen (Nachwuchs-)Führungskräften möglich.
* Angabe, die nicht durch den
Wirtschaftsprüfer geprüft worden ist.
Sämtliche Zielquoten wurden bis zum 30. Juni 2027 festgelegt. UMWELT Nachhaltigkeitsstrategie In Weiterführung der bereits vor einigen Jahren beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie 20-20-20 sieht sich swb in der Verantwortung, weitere deutliche Anstrengungen zum Klimaschutz zu unternehmen. Auf der Basis des von EWE im Jahr 2020 eingeführten Treibhausgas-Bilanzierungsmodells wurde eine neue Klimaschutzstrategie mit konkreten CO 2 -Einsparzielen erstellt, mit der swb bis 2035 klimaneutral werden will. Auf dem Weg zur Klimaneutralität hat sich swb kurzfristige und erreichbare Zwischenziele gesetzt, die je nach Entwicklung von Maßnahmen zur Zielerreichung regelmäßig überprüft werden. Basisjahr für die Betrachtung ist 2018. Für die Zielerreichung sieht sich swb im Branchenvergleich insgesamt gut aufgestellt und wird bei Anwendung der heute bestehenden Treibhausgas-Bilanzierungsregeln bereits bis 2025 die CO 2 - Emissionen aus den Erzeugungsanlagen um 70 Prozent senken. Erste Maßnahmen zur Erreichung dieses ehrgeizigen Zwischenziels sind der eingeleitete Kohleausstieg und die Optimierung der leitungsgebundenen Wärme, z.B. durch die Fernwärmeleitung zur Verbindung der Fernwärmenetze "Ost" und "Universität". Im Jahr 2023 hat der Vorstand das Minderungsziel bis 2025 von 80 Prozent auf 70 Prozent abgesenkt, da die unterstellte Versorgung der gasbetriebenen Anlagen wie dem Blockheizkraftwerk (BHKW) und dem Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk (GuD) mit grünen Gasen in diesem Zeitraum nicht darstellbar sein wird. Um Klimaneutralität auch bei den eigenen Energieverbräuchen zu erreichen, soll unter anderem der Strombezug von swb für Verwaltungsgebäude und technische Gebäude von Grau- auf Grünstrom umgestellt werden. Bei der Dekarbonisierung des Strom- und Gasabsatzes stehen aus heutiger Sicht der Ausbau der Vermarktung von Ökostrom sowie der Wechsel zur strombasierten Wärmeerzeugung im Vordergrund. Dabei sind Tempo und Ausmaß der angestrebten Dekarbonisierung wesentlich von Verfügbarkeiten von regenerativ erzeugtem Strom und Gas, regulatorischen Rahmenbedingungen und Marktentwicklungen abhängig. swb setzt für den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen zertifizierte Managementsysteme für Umwelt (ISO 14001 und EMAS) und Energie (ISO 50001) ein. Die Gesellschaften swb Erzeugung AG & Co. KG, Bremen, swb Entsorgung GmbH & Co. KG, Bremen, wesernetz Bremen GmbH, Bremen, wesernetz Bremerhaven GmbH, Bremerhaven, swb Beleuchtung GmbH, Bremen, und EWE WASSER GmbH, Cuxhaven, sind nach EMAS (beinhaltet Umwelt- und Energiemanagement) bzw. nach der ISO 14001 und ISO 50001 zertifiziert. Weiterhin ist die Gesellschaft swb Services AG & Co. KG, Bremen, nach der ISO 50001 zertifiziert. Bericht über nicht-finanzielle Kennzahlen EWE veröffentlicht einen zusammengefassten nicht-finanziellen Konzernbericht, in den die swb- Gruppe einbezogen wird. In diesem wird über Aktivitäten und Entwicklungen berichtet, die aufzeigen, wie EWE das Thema Nachhaltigkeit als Teil der Unternehmensstrategie umsetzt. WIRTSCHAFTSBERICHT WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Die Geschäftsentwicklung von swb ist stark von energiewirtschaftlichen und von allgemeinen weltwirtschaftlichen Entwicklungen geprägt, weshalb der Fokus im Folgenden auf die politischen Rahmenbedingungen und die Energiemarktentwicklung gerichtet wird. Politische und regulatorische Rahmenbedingungen Europäische Ebene Europäischer Green Deal Zu Beginn der Legislaturperiode (2019-2024) hat die Europäische Kommission den europäischen "Green Deal" als eine Top-Priorität vorgestellt. Dieser beinhaltet einen Fahrplan für die wichtigsten Strategien und Maßnahmen, um den Kontinent bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu gestalten. Dieses Ziel der Klimaneutralität findet sich in allen künftigen Gesetzesvorschlägen wieder, so auch in dem im zweiten Halbjahr 2021 vorgelegten "Fit für 55"-Paket für die Energiewirtschaft sowie mit dem "REPowerEU"-Plan vom Mai 2022. Das Paket sieht eine Trias von verschärften Klimazielen, marktorientierten Maßnahmen und ordnungsrechtlichen Vorschriften vor. Die hiermit verbundenen Einzelmaßnahmen haben Auswirkungen auf nahezu die gesamte Geschäftstätigkeit des swb-Konzerns. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich Anfang 2024 ihre Klimaziele bis zum Jahr 2040 vorlegen. Da bereits im Juni 2024 EU-Wahlen abgehalten werden, wird die Zielsetzung auch als Richtwert für die zukünftige Kommission gelten. Europäischer Emissionshandel: Anfang Juni 2023 ist die im Rahmen von "Fit für 55" nachgeschärfte Richtlinie zum EU-Emission Trading System (EU-ETS) in Kraft getreten. Sie beinhaltet unter anderem eine Anhebung des sogenannten linearen Reduktionsfaktors zur Senkung der Gesamtmenge verfügbarer Zertifikate, zunächst von derzeit 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent im Jahr 2024 und ab 2028 auf 4,4 Prozent sowie eine Anpassung der Marktstabilitätsreserve. Die Richtlinie sieht auch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des ETS vor, unter anderem auf Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen. Darüber hinaus ist die Einführung eines neuen Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr (ETS2) ab 2027 geplant, dazu die Einführung eines Klimafonds. Emissionsintensive Kohlekraftwerke erhalten keine freien Zuteilungen mehr. Für die Umsetzung des EU-ETS ist neben nationalen Maßnahmen auch die Festlegung zahlreicher Detailregelungen durch die EU-Kommission über delegierte Rechtsakte erforderlich. Energieeffizienzrichtlinie: Die Energieeffizienzrichtlinie ist am 10. Oktober 2023 in Kraft getreten. Sie umfasst unter anderem die EU-weit verbindliche Verringerung des Energieverbrauchs bis 2030 um 11,7 Prozent im Vergleich zum Referenzszenario 2020, eine Anhebung der jährlichen nationalen Einsparverpflichtung auf 1,9 Prozent im Jahr 2030, die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung für Kommunen ab einer bestimmten Einwohnerzahl sowie die Verschärfung der Definition für effiziente Fernwärmesysteme ab 2028, um bis zum Jahr 2050 schrittweise vollständig klimaneutrale Fernwärme zu erreichen. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zahlreiche Vorgaben, z.B. zur Wärmeplanung- und -versorgung, zu Energieaudits und -management in Unternehmen, zu Rechenzentren oder zur Verbrauchsdatenerfassung umzusetzen. Bundesebene Gebäudeenergiegesetz (GEG) Zum 1. Januar 2024 sind umfangreiche Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) final in Kraft getreten. Ziel der Novelle ist es, zur Erreichung der Klimaziele den Anteil von Erneuerbaren Energien (EE) in der Wärmeversorgung von Gebäuden zu erhöhen. So soll auf einen im Jahr 2045 klimaneutralen Gebäudebestand hingearbeitet werden. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Anteil von 65 Prozent Erneuerbaren Energien (oder unvermeidbarer Abwärme) für die mit einer neuen Heizungsanlage bereitgestellte Wärme vorgeschrieben. Zunächst gilt diese Vorgabe nur verpflichtend für Neubauten in Neubaugebieten, ab 2026 schrittweise in allen anderen Gebieten. Für Bestandsheizungen ändert sich zunächst nichts, sie dürfen weiter betrieben und repariert werden. Für Gasheizungen, die nach dem 19. April 2023 bestellt und installiert wurden, kann für eine Übergangszeit zunächst weiter Erdgas als Brennstoff genutzt werden, ab 2029, gestaffelt bis 2040, muss die bereitgestellte Wärme anteilig aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff erzeugt werden. Grundsätzlich stehen aber eine Vielzahl von Energieträgern zur Verfügung, um die 65 Prozent EE-Pflicht zu erfüllen: Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme), elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, solarthermische Anlage, gasförmige, flüssige Biomasse oder feste Biomasse, Hybridheizung, Wasserstoff, unvermeidbare Abwärme. Gesetze für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es verpflichtet den Bund und die Länder, eine unverbindliche Wärmeplanung zu erarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Ziel ist eine bessere Planungssicherheit für Hauseigentümer sowie beteiligte Kommunen und Unternehmen. Die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung orientiert sich an der Größe der Kommunen: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen bis spätestens 30. Juni 2026, Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern sollen bis spätestens 30. Juni 2028 eine abgeschlossene Wärmeplanung vorlegen. Im Zusammenspiel mit dem GEG soll mit dem Wärmeplanungsgesetz ein zielorientierter Übergang hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung realisiert werden. Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) Am 27. Mai 2023 ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) in Kraft getreten. Hierin wird ein gesetzlicher Fahrplan für den Rollout und die Nutzung intelligenter Messsysteme mit verbindlichen Zielen und Zeitrahmen festgeschrieben. Die Roll-out-Fristen orientieren sich dabei vorrangig am Zieljahr 2030, um bis dahin die erforderliche digitale Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem bereitzustellen. Im Rahmen des "agilen Roll-outs" entfällt das Erfordernis der Marktanalyse und Markterklärung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), es kann sofort mit zertifizierten Geräten gestartet werden. Die Messentgelte für Verbraucher und Kleinanlagenbetreiber werden für ein intelligentes Messsystem auf 20 Euro/Jahr gedeckelt. Als Ausgleich werden die Netzbetreiber stärker an der Kostentragung beteiligt. Zudem wird auch die Einführung dynamischer Stromtarife beschleunigt: Alle Stromversorger müssen diese ab 2025 verpflichtend anbieten. Energiepreisbremsen und Abschöpfung von Überschusserlösen Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat zum einen das "Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften" (GasPBG) sowie weiter das "Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen" (StromPBG) bestätigt. Kern dieser Gesetze sind die ab Anfang 2023, teils auch später mit Rückwirkung, geltenden Preisbremsen für Erdgas-, Wärme- und Stromlieferungen. Anders als noch bei der sogenannten Winterhilfe (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) gelten diese Preisbremsen zunächst für sämtliche Kunden, gleich welcher Größe und welchen Energiebezugs. Das Wesentliche der Regelungen ist ein Kontingent von 80 Prozent für Privatkunden und kleine Gewerbekunden bzw. von 70 Prozent für größere Kunden bezogen auf einen historischen Verbrauch. Für dieses Kontingent wird ein maximaler Arbeitspreis festgelegt. Etwaige Differenzmengen zum vertraglichen Arbeitspreis rechnen die Energieversorger mit dem Bund ab. Für den das Kontingent übersteigenden Anteil gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Auf diese Weise soll eine Entlastung der Kunden mit einer im Angesicht der gegenwärtigen physischen Angebotssituation von Erdgas erwünschten Energieeinsparung erreicht werden. Teil des StromPBG ist auch ein Abschöpfungsmechanismus für inframarginale Stromerzeuger. Dieser im Kern auf der EU-Notfallverordnung (EU) 2022/1854 basierende Mechanismus setzt für verschiedenste Stromerzeugungstechnologien Erlösobergrenzen fest. Differenzen zwischen diesen Erlösobergrenzen und den eigentlichen Erlösen werden durch den Markteingriff abgeschöpft. Die auf diese Weise abgeschöpften Erlöse sollen vom Bund zur Finanzierung der Strompreisbremse eingesetzt werden. Die Preisbremsen galten bis Ende 2023, die Erlösabschöpfung bis 30. Juni 2023. EuGH-Umsetzungsgesetz und zum Aufbau eines nationalen Wasserstoff-Kernnetzes Das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften ist am 29. Dezember 2023 in Kraft getreten. Dadurch werden die Netzzugangs- und Netzentgeltverordnungen für Gas und Strom sowie die Anreizregulierungsverordnung nacheinander bis spätestens 31. Dezember 2028 außer Kraft treten. Damit erhält die Bundesnetzagentur (BNetzA), wie von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof gefordert, weitreichende Befugnisse, die Netzentgelt- und Netzzugangsregulierung selbst zu gestalten. Daneben tritt auch die gesetzliche Grundlage für die Planung und Genehmigung eines Wasserstoff-Kernnetzes in Kraft. Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden Die in Deutschland durch den Gesetz- und Verordnungsgeber umfangreich vorstrukturierte Regulierung verstößt gegen europäisches Recht. Die nationale Regulierungsbehörde muss unabhängig vom Gesetzgeber sein. Daraus folgt, dass die nötigen Rechte durch den Gesetzgeber an die BNetzA übertragen werden und das EnWG in Teilen anzupassen ist. Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen zum Netzzugang (GasNZV/StromNZV) und zur Bestimmung von Netzentgelten (GasNEV/StromNEV) werden ebenso wie die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) schrittweise aufgehoben. Die bisherigen Verordnungsermächtigungen werden durch Festlegungskompetenzen der nationalen Regulierungsbehörde ersetzt. Aktuell wird konsultiert, wie die Regulierungssystematik unter Führung der BNetzA konkret ausgestaltet werden soll. Kostenprüfung Strom zur vierten Regulierungsperiode Im Jahr 2023 teilte die BNetzA die Ergebnisse der Kostenprüfung Strom zur vierten Regulierungsperiode mit. wesernetz konnte hierbei Ergebnisse erzielen, die sich für die Dauer der Regulierungsperiode positiv auf die Ertragslage auswirken. Das Basisjahr für die fünfte Regulierungsperiode ist das Jahr 2026. Klageverfahren gegen den Effizienzvergleich Gas der dritten Regulierungsperiode Im Klageverfahren gegen den Effizienzvergleich der dritten Regulierungsperiode zwischen wesernetz und der BNetzA hatte wesernetz vor dem BGH mit einer Rechtsbeschwerde Erfolg. Aus Sicht von wesernetz erfolgte durch den Vergleich von Verteilnetzbetreibern mit operativen Ferngasnetzbetreibern eine systematische Benachteiligung insbesondere der großstädtischen Verteilnetzbetreiber. Aktueller Stand zur Eigenkapitalverzinsung durch die BNetzA ab der vierten Regulierungsperiode Die BNetzA hat eine Erhöhung der Eigenkapitalverzinsung festgelegt, die für die Gas- und Stromsparte ab 2024 ausschließlich für Neuinvestitionen angewendet wird. Beschlossen wurde die Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes für neue Investitionen im Kapitalkostenaufschlag. Dies bedeutet höhere Zinssätze: kalkulatorischer Eigenkapitalzinssatz 6,74 Prozent (statt 5,07 Prozent) und kalkulatorischer Fremdkapitalzinssatz 4,17 Prozent (statt rund 2 Prozent). Für Bestandsanlagen will die BNetzA auf ihre EK-Zinsfestlegung zur vierten Regulierungsperiode aus Oktober 2021 trotz veränderten Zinsumfelds festhalten. wesernetz hat einen Antrag nach § 29 EnWG gestellt, um den Beschluss zur EK-Zinsfestlegung aufgrund der eingetretenen Änderungen an den Kapitalmärkten zu ändern. Effizienzvergleich Gas und Effizienzvergleich Strom der vierten Regulierungsperiode Die BNetzA teilte wesernetz eine erste Indikation der Effizienzwerte in der Sparte Gas mit. Aufgrund der unklaren Situation bezüglich des Effizienzvergleichs der dritten Regulierungsperiode in der Sparte Gas ist eine zeitnahe Festlegung unwahrscheinlich. Der Effizienzvergleich Strom der vierten Regulierungsperiode startete im Herbst 2023. Kostenprüfung zur Marktraumumstellung Die Kostenprüfung der Jahre 2020 und 2021 durch die BNetzA dauert an. Das Volumen der Kosten zur Marktraumumstellung geht in den Folgejahren deutlich zurück, da die Umstellung von L- auf H-Gas durchgeführt wurde und die Arbeiten in Bremen und Bremerhaven überwiegend abgeschlossen sind.
Die internationalen Preise für Rohstoffe, insbesondere für Öl, Gas und Kohle, sowie die Preise für CO 2 -Zertifikate sind maßgeblich für die Preisentwicklung an den Strom- und Gasmärkten verantwortlich. Im Folgenden werden die Preisverläufe beschrieben. Konkrete Preisnennungen beziehen sich immer auf Tagesschlusskurse. Im Geschäftsjahr 2023 haben gleich mehrere Umstände auf die Energiemärkte eingewirkt. Zu Beginn des Jahres hat sich vor allem noch der Krieg in der Ukraine und der damit verbundene erste Winter unter neuen energiewirtschaftlichen Voraussetzungen, wie z.B. die weitgehende Loslösung von Russland als bisher wichtigstem Lieferanten für Rohöl, Erdgas und Kraftwerkskohle für Deutschland, auf die Preisbildung ausgewirkt. Anschließend wurden die Energiepreise durch die negative Konjunkturentwicklung, die die Brennstoff- und Stromnachfrage in der Industrie spürbar sinken ließ, beeinflusst. Der Anteil von erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien an der Netzlast lag ca. 7 Prozentpunkte oberhalb des Beitrags der Erneuerbaren zum Strommix des Jahres 2022. Die milde Witterung im vierten Quartal 2023 und der Anstieg der Strommenge aus Erneuerbaren Energien sorgten für eine niedrigere Nachfrage nach fossilen Brennstoffen für die Stromproduktion. Der grundsätzlich führende Indikator für die Rohstoff- und Energiemärkte ist der Rohölmarkt. Insgesamt herrschte hier eine große Nervosität wegen globaler Rezessionssorgen einerseits und freiwilliger Produktionskürzungen der OPEC+ andererseits. Der Brent-Frontmonatskontrakt bewegte sich an der Intercontinental Exchange (ICE) im ersten Halbjahr in einer Spanne zwischen ungefähr 70 USD/bbl und 90 USD/bbl. Seinen Jahrestiefstand erreichte er mit 71,84 USD/bbl am 12. Juni. Im Sommer gab es unter anderem Spekulationen um Pläne, die strategische US-Rohölreserve mit einer größeren Menge aufzufüllen. Hinzu kamen immer wieder ungeplante Lieferausfälle in einzelnen Produktionsländern. Dies führte bis Ende September zu steigenden Preisen bis zur Jahreshöchstmarke von 96,55 USD/bbl am 27. September. Nach einem kurzen Zwischentief sorgten Anfang Oktober der Angriff der Hamas auf Israel und die darauffolgenden Reaktionen wieder für kurzzeitig starke Preisanstiege. Danach bewegten sich die Preise insgesamt wieder abwärts, waren jedoch "anfällig" für jede Nachricht rund um die Krise im Nahen Osten. Vor allem die Sicherheit der Schifffahrtsrouten stand nach Attacken der jemenitischen Huthi-Miliz auf kommerzielle Öltanker im Mittelpunkt. In der letzten Handelswoche des Jahres entspannten sich die Preise wieder etwas und der Brent-Frontmonat schloss das Jahr mit 77,04 USD/bbl. Der Strommarkt wurde fast ausschließlich von den Entwicklungen an den Märkten für Gas-, Kohle- und Emissionszertifikate geprägt. Der Frontjahreskontrakt für Strom (Grundlast) in Deutschland (Base Cal 24) als Leitindex schloss am 2. Januar an der Energiebörse EEX (European Energy Exchange) bei 214,27 EUR/MWh. Nachdem er bis Anfang März auf das Niveau von 130 EUR/MWh fiel, bewegte er sich bis Ende Oktober zwischen rund 120 EUR/MWh und 160 EUR/MWh seitwärts. Danach sank er weiter bis auf seinen Jahrestiefstand bei 86,62 EUR/MWh am 19. Dezember. Der Jahresschlusskurs lag bei 95,75 EUR/MWh. Der Gasmarkt startete an der EEX mit dem TTF-Frontjahreskontrakt Cal 24 bei 75,50 EUR/MWh in das neue Jahr. Wie im Rohölmarkt war auch dies der Jahreshöchstpreis. Im weiteren Verlauf sank der Preis und oszillierte dann bis Anfang Dezember zwischen 42,00 EUR/MWh und 62,00 EUR/MWh. Im Dezember sank er bis auf das Jahrestief bei 34,10 EUR/MWh am 19. Dezember. Aus dem Jahr ging der Kontrakt mit 36,40 EUR/MWh. Der Frontjahreskontrakt für Kraftwerkskohle (API2 Cal 24) startete bei 172,70 USD/t ins Jahr 2024. Am 20. Januar wurde der Höchstpreis mit 178,01 USD/t erreicht. In der Folge sank der Preis bei hoher Volatilität bis auf den niedrigsten Schlusskurs bei 92,08 USD/t am 30. Mai. Über den Sommer konnte eine insgesamt leicht steigende Bewegung bis Mitte Oktober beobachtet werden. Im restlichen Jahresverlauf zeigte sich der Markt wieder fallend und der Kontrakt schloss das Jahr mit 97,64 USD/t ab. Der Markt für CO 2 -Emissionen - hier der EUA Dec 24 - eröffnete das Jahr mit einem Kurs von 90,33 EUR/t. Es folgte die saisonal nicht untypische Preisrallye im ersten Quartal, bei der ein Jahreshöchstpreis von 105,14 EUR/t am 27. Februar erreicht wurde. Bis Mitte Dezember herrschte dann eine eher "bearishe" Marktstimmung vor und die Preise sanken bis auf den niedrigsten Preis des Jahres bei 69,22 EUR/t am 15. Dezember. Zuletzt konnte sich der Kontrakt wieder deutlich erholen und schloss das Jahr 2023 bei 80,37 EUR/t. WETTBEWERBS- UND MARKTSITUATION Konventionelle Erzeugung swb Erzeugung AG & Co. KG, Bremen (im Folgenden: swb Erzeugung), ist im swb-Konzern der Spezialist für die Strom- und Wärmeerzeugung in Großkraftwerken. Das hohe Niveau der Strom- Spreads und die gleichzeitige Gefahr einer Gasmangellage führten zu einem Weiterbetrieb des Kohleblocks 15 über das zunächst für 2022 geplante Stilllegungsdatum hinaus. Angestrebt wird aktuell eine Außerbetriebnahme bis 30. April 2024. Der bis zu diesem Zeitpunkt verlängerte Betrieb des Kohleblocks hat das Ergebnis der Gesellschaft im Jahr 2023 positiv beeinflusst. Von der swb Erzeugung wird seit dem 1. Januar 2021 die Beteiligung an dem Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG (GKB), Bremen, gehalten. Die GKB betreibt für mehrere Partner ein Gas-und-Dampfturbinen-Kraftwerk (GuD), das am 1. Dezember 2016 in Betrieb genommen wurde. Die Vermarktung des swb zustehenden Leistungsanteils des GuD hat in den letzten Jahren in der Regel für positive Ergebnisse gesorgt. Im Geschäftsjahr 2023 führte die im Vorjahr aufgrund der drohenden Gasmangellage vorgenommene vollständige Rückvermarktung der Stromverkäufe zu einem gegenläufigen Effekt. Zudem stand das Kraftwerk auf Grund mittlerweile behobener technischer Probleme während des gesamten Geschäftsjahres 2023 nicht zur Verfügung. Aufgrund verschiedener Faktoren nahm das als Ersatz für den wärmegeführten Kohleblock 15 am Standort Hastedt errichtete BHKW zur Wärmeerzeugung erst im Dezember 2022 den Probebetrieb auf und speist seither Strom und Fernwärme in die Netze ein. Die offizielle Inbetriebnahme erfolgte im März 2023. Die Situation am Gas-Beschaffungsmarkt ist weiterhin ein Risikofaktor für den wirtschaftlichen Betrieb des Kraftwerks. Entsorgung In der swb Entsorgung GmbH, Bremen, ist der Betrieb der beiden thermischen Abfallverwertungsanlagen sowie dafür erforderlicher Zusatzleistungen angesiedelt. Im Jahr 2023 stand der Entsorgungsmarkt stark unter Druck und auch der Blick in die Zukunft zeigt Herausforderungen: Marktseitig wird erwartet, dass sich aufgrund von Recycling, reduziertem Konsum und einer veränderten Haltung zum Thema Abfall in der Gesellschaft die verfügbaren Müllmengen langfristig verringern werden. Im Jahr 2023 konnten die Abfallmengen im Vergleich zum Vorjahr dennoch gesteigert werden - allerdings nur mithilfe deutlicher Zugeständnisse bei den Annahmepreisen. Dies führte zu einem Rückgang des Ergebnisses in der Sparte Abfall. Die Strommengen lagen auf Vorjahresniveau. Der erzielte Stromspread übertraf im Berichtszeitraum jedoch, unter anderem auf Grund günstigerer Gegenkäufe, deutlich dem des Vorjahres. Dies hatte für die swb Entsorgung entsprechend einen positiven Ergebniseffekt. Die über die letzten Jahre beobachtete positive Entwicklung des Strompreises kehrte sich in 2023 zwar um, in den kommenden Jahren wird jedoch wieder mit stetig steigenden Strompreisen gerechnet, wenngleich deutlich abgeschwächt gegenüber den Höchstpreisen während der Energiekrise. Mittelfristig wird dies für hohe und stabile Ergebnisse sorgen. Längerfristig wird ein möglicher dauerhafter Anstieg des Strompreises im Rahmen der Energiewende als Chance für swb Entsorgung gewertet. Dem entgegen stehen jedoch zahlreiche regulatorische Eingriffe in den Betrieb von Abfallverbrennungsanlagen, wie die ab 2024 beschlossene Einführung einer CO 2 -Abgabe gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auf etwa die Hälfte der verbrannten Mengen sowie die stark verschärften Emissionsgrenzwerte. Akquirierte Abfallmengen aus dem Ausland, vor allem aus England, Irland und Italien, machen nur weniger als 10 Prozent der verbrannten Mengen aus, tragen jedoch zu einem diversifizierten Kundenportfolio bei und helfen bei einer breiteren Aufstellung im Markt. Hier liegt in der direkten Hafenanbindung des Mittelkalorik-Kraftwerks (MKK) ein langfristiger strategischer Vorteil. Zur langfristigen Sicherung und Steigerung des Unternehmenserfolgs sowie zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele wird sich swb Entsorgung auch verstärkt mit dem Thema Carbon Capture (CCU/CCS) beschäftigen. Infrastruktur Die wesernetz Bremen GmbH, Bremen (im Folgenden: wesernetz), baut und betreibt im swb- Konzern die Netze für Strom, Fernwärme, Gas und Trinkwasser, in der Telekommunikation werden Netzbauleistungen erbracht. Als größtes Bauprojekt von wesernetz wurde 2023 der Bau einer Fernwärme-Verbindungsleitung zwischen dem Müllheizkraftwerk (Fernwärmegebiet Universität) und dem Heizwerk Vahr (Fernwärmegebiet Ost) in Bremen umgesetzt. Durch die Verbindungsleitung wird nach Fertigstellung im ersten Quartal 2024 die CO 2 -Bilanz in der Bremer Fernwärme noch einmal deutlich verbessert und ein erheblicher Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet. Darüber hinaus wurde 2023 mit der Planung für einen deutlich verstärkten Ausbau der Fernwärmenetze in Bremen begonnen. Bis 2040 sollen 57 Ausbaupakete baulich umgesetzt und der Fernwärmeanteil in Bremen von derzeit 15 Prozent auf 30 Prozent erhöht werden. Dabei steht wesernetz auch im Zuge der kommunalen Wärmeplanung im engen Austausch mit der Stadt Bremen. Auch in Bremerhaven wurde mit dem Ausbau der Fernwärmenetze begonnen. Hier sollen bis 2040 13 Ausbaupakete baulich umgesetzt werden, wodurch der Fernwärmeanteil ebenso wie in Bremen von derzeit 15 Prozent auf ca. 30 Prozent erhöht und ein erheblicher Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet wird. Zur notwendigen Mitwirkung bei der kommunalen Wärmeplanung steht wesernetz im Austausch mit der Stadt Bremerhaven. Die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) ist bei wesernetz bereits seit der Erstveröffentlichung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im September 2016 ein wichtiges Thema. In verschiedenen Kooperationsprojekten wurden verschiedene IT-Lösungen für den Roll-out moderner Messeinrichtungen (mMe) und intelligenter Messsysteme (iMS) ausprobiert; schlussendlich wurde im April 2022 eine "Software-as-a-Service-Lösung" der BTC AG eingeführt und wird seither produktiv genutzt. Im Rahmen des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) wurde auch das MsbG novelliert. Mit seinem Inkrafttreten Ende Mai wurden verbindliche Roll-out-Quoten und Einbaufälle von iMS eingeführt, die zu einer (fast) vollständigen Digitalisierung des Niederspannungsnetzes auf der Verbraucherseite führen sollen. Bis 2032 sind 95 Prozent der im MsbG 2023 aufgeführten Pflichteinbaufälle mit iMS auszustatten. Weitere Einbaufälle, z.B. Einbau auf Wunsch, oder Einbaufälle, die durch angrenzende Gesetze und Pflichten vorgeschrieben werden (z.B. Solarpflicht, Heizkostenverordnung, §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannungsebene), werden die Einbauzahlen von iMS im Netzgebiet von wesernetz zusätzlich deutlich erhöhen. Mit aktuell ca. 137.000 mMe und ca. 570 iMS hat wesernetz in Bremen bereits einen Anteil an konventionellen Messeinrichtungen (z.B. Drehscheiben- oder Ferrariszähler) gegen die modernen und intelligenten Pendants getauscht. In Bremerhaven betragen die Zahlen aktuell ca. 27.000 mMe und ca. 150 iMS. Mit dem MsbG und der weiter aufnehmenden Fahrt der Energiewende wird folglich ein immer größeres Augenmerk auf den Einbau von iMS gelegt. Daher hat wesernetz unter anderem das Projekt "gMSB 2.0" initiiert, das ab dem Jahr 2024 für robuste und massentaugliche/hoch-automatisierte IT-Prozesse zur Bewältigung des mit dem PV-Boom einhergehenden hohen Bedarfs an Tausenden von iMS pro Jahr sorgen wird. Die Marktdurchdringung mit iMS stellt einen der Eckpfeiler für ein digitales Niederspannungsnetz und damit der Energiewende dar. Der deutliche Anstieg der angemeldeten Photovoltaik-Anlagen setzt sich fort. Die Anzahl der bearbeiteten Vorgänge beträgt bis Ende Oktober bereits über 1.400 Stück (zum Vergleich: Im Gesamtjahr 2020 gab es ca. 324 Anmeldungen). Die Bearbeitung der gesamten Prozesskette vom Hausanschluss über die Zählersetzung bis zur Vergütung ist weiter zu automatisieren. Seit Kurzem erhöhen die ersten abgeschlossenen IT-Automatisierungsprojekte die Bearbeitungsgeschwindigkeit von Neuanmeldungen deutlich. Zudem wurde dadurch die Kundenkommunikation verbessert. Ein weiteres Automatisierungsprojekt zur Anbindung des BNetzA-Marktstammdatenregisters startete im November 2023. wesernetz hat sich in den Gemeinden Stuhr und Weyhe auf die ausgeschriebenen Wegenutzungsverträge für Strom und Erdgas beworben und den Zuschlag im März 2021 erhalten. Im Anschluss daran hat ein Mitbewerber Akteneinsicht in die Vergabeunterlagen beantragt und damit die Rügefrist für die Vergabe gehemmt. Dieser Mitbewerber hat Klage mit einstweiliger Verfügung gegen die Vergabe der Wegenutzungsverträge an wesernetz beim Landgericht Hannover eingereicht. Der Klage wurde durch das Landgericht Hannover in einigen Teilen stattgegeben. Gegen diese Entscheidung des Landgerichts Hannover haben die Gemeinden Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Celle erhoben. Der endgültige Ausgang der rechtlichen Auseinandersetzung zur Vergabeentscheidung wird 2024 erwartet. wesernetz hat Interesse am Abschluss eines Wegenutzungsvertrags Strom in der Gemeinde Thedinghausen bekundet. wesernetz konnte sich in diesem Vergabeverfahren um die Wegenutzung Strom durchsetzen und hat den Zuschlag zum Abschluss des Wegenutzungsvertrags der Sparte Strom in der Gemeinde erhalten. Danach reichte ein Mitbewerber Klage gegen die Vergabe des Wegenutzungsvertrags an wesernetz beim Landgericht Hannover ein. Der Klage wurde durch das Landgericht Hannover in einigen Teilen stattgegeben. Gegen diese Entscheidung des Landgerichts Hannover hat die Gemeinde Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Celle erhoben. Nach der Entscheidung des OLG Celle wurde das Verfahren auf den Zeitpunkt der Abgabe der verbindlichen Angebote zurückversetzt und neu ausgewertet. Im Mai dieses Jahres hat der Rat der Gemeinde Thedinghausen aufgrund der neuen Auswertung der Angebote erneut den Zuschlag des Stromkonzessionsvertrags an die wesernetz Bremen GmbH beschlossen. Der unterlegene Mitbewerber hat erneut Akteneinsicht beantragt. Der endgültige Ausgang der rechtlichen Auseinandersetzung zur Vergabeentscheidung ist noch ungewiss. Vertrieb Die swb Vertrieb Bremen GmbH und swb Vertrieb Bremerhaven GmbH (im Folgenden: swb Vertrieb) behaupteten sich im Berichtsjahr 2023 im Bereich der Privatkunden im Strom- und Erdgasmarkt in den Märkten Bremen und Bremerhaven weiterhin gut. Die Marktanteile im Vertriebsgebiet Bremen lagen mit 84 Prozent (Vorjahr: 84 Prozent) in der Sparte Strom und 83 Prozent (Vorjahr: 83 Prozent) in der Erdgassparte auf dem Niveau des Vorjahrs. In Bremerhaven erreichte swb Vertrieb einen Marktanteil von 89 Prozent (Vorjahr: 89 Prozent) im Strombereich sowie 89 Prozent (Vorjahr: 90 Prozent) im Erdgasbereich (mit Stand zum 31. Dezember 2023). Die Werte liegen damit ebenfalls auf Vorjahresniveau. Aufgrund der weiterhin hohen Beschaffungskosten hat swb Vertrieb zum Jahresbeginn 2024 Preiserhöhungen für Strom und besonders deutliche für Gas ankündigen müssen. Die gestiegenen Preise sorgen für eine herausfordernde Positionierung im Wettbewerb. Es wird davon ausgegangen, dass das Kündigungsniveau aufgrund des Preisabstands zum günstigsten Anbieter wieder anziehen wird. Die Akquise- und Kundenbindungsaktivitäten sind als Reaktion darauf nahezu wieder auf dem Niveau der Vorkrisenjahre und werden weiter ausgebaut, um den Kundenbestand auf diesem relativ hohen Niveau zu halten. Die administrativen Herausforderungen, die die gesetzlichen Änderungen wie die Strom- und Gaspreisbremse mit sich brachten, haben swb Vertrieb, genau wie alle anderen Versorger auch, im Jahr 2023 stark beschäftigt. swb Vertrieb war und ist weiterhin durch dauerhafte Beobachtung der Entwicklungen in der Gesetzgebung gut auf kommende Änderungen vorbereitet. Die Verunsicherung vieler Kunden durch den Ukraine-Krieg und die im Winter 2022/2023 drohende Gasmangellage führte zu einer Rückbesinnung auf langfristige, übersichtliche und lokale Angebote, welche die Marktstellung des Grundversorgers eher begünstigten. Mit den sich entspannenden Energiemärkten wird der Wettbewerb im Jahr 2024 steigen, sodass sich die Kampagnen der swb im Jahr 2023 schwerpunktmäßig mit Kundenbindungsthemen beschäftigten. Im Oktober 2023 ist der Preisänderungsprozess mit einer Kundenbindungs-Kampagne zur Positionierung als Dienstleister mit hoher Servicequalität, breitem Beratungsangebot und attraktiven Treuevorteilen umgesetzt worden, um die Vertriebsaktivitäten zu verstärken. Im außerbremischen Vertriebsgebiet Stuhr, Weyhe und Thedinghausen entwickeln sich die Kundenzahlen ebenfalls positiv. In allen Geschäftskundensegmenten steht swb Vertrieb sowohl beim Strom als auch beim Erdgas in einem unverändert ausgeprägten Wettbewerb, allerdings unter geänderten Rahmenbedingungen: Zu Ende September 2023 wurden diverse Strom- und Erdgasverträge proaktiv gekündigt, da eine weitere Belieferung zu den Preisen aus 2023 im Lieferjahr 2024 negative Ergebnisbeiträge zur Folge gehabt hätten. Die im Jahr 2023 vollzogenen Vertragsabschlüsse für die Lieferjahre 2024 ff. gewährleisten swb Vertrieb einen auskömmlichen Deckungsbeitrag. Es waren bisher keine nennenswerten Kundenverluste zu verzeichnen. Neben den Vertriebsaktivitäten liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf der kontinuierlichen, aktiven Information und Beratung der Geschäftskunden über die Entwicklung der Energiepreise sowie über die Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungsmaßnahmen "Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz" und "Strompreisbremsengesetz". Informationsveranstaltungen, persönlich und online, sowie die direkte Information durch die Kundenbetreuer wurden von den Kunden sehr positiv aufgenommen und bewertet und sind weiterhin ein Differenzierungsmerkmal zum Wettbewerb. Die Marktanteile zum 31. Dezember 2023 für Geschäftskunden mit Standardlastprofil (SLP) und registrierender Leistungsmessung (RLM) in Bremen (HB) und Bremerhaven (BHV) für die Sparten Strom und Erdgas sind in nachfolgender Tabelle dargestellt:
Sowohl bei den Geschäftskunden mit Standardlastprofil (SLP) als auch mit registrierender Leistungsmessung (RLM) konnten die Vorjahresniveaus der Marktanteile in diesem Jahr gehalten werden. Im Fernwärme- und Trinkwassermarkt besteht weiterhin kein direkter Wettbewerb. Der Marktanteil der swb-Vertriebsgesellschaft beträgt hier unverändert 100 Prozent. Technische Dienstleistungen Der Markt für energietechnische Dienstleistungen ist ein Wachstumssegment und bietet für die swb Services AG & Co. KG, Bremen (im Folgenden: swb Services), vielfältige Chancen. Bedingt durch die Klimadiskussion bleibt die Nachfrage nach regenerativen Versorgungskonzepten und Konzepten zur Steigerung der Energieeffizienz hoch. Viele Industrieunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Deutschland verfügen über veraltete Anlagen zur Wärmeerzeugung und suchen nach kostengünstigen, klimafreundlichen und betriebssicheren Lösungen. Das Portfolio für die Strom- und Wärmeversorgung wird erweitert, unter anderem um zusätzliche Dienstleistungen und Angebote rund um die sogenannte Quartiersentwicklung. Die Sektorenkopplung Strom und Elektromobilität generiert zusätzliche Anforderungen beispielsweise an das Lastmanagement. swb Services ist es wichtig, die Steuerung und Regelung der Anlagen durch innovative Lösungen zu verbessern und die Kunden beim Betrieb ihrer Anlagen zu unterstützen. Die Entwicklung der CO 2 -Bepreisung und die sich unverändert auf einem vergleichsweise hohen Niveau befindlichen Energiepreise erhöhen den Bedarf an nachhaltigen Lösungen derzeit weiter. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Gesellschaft ist die gemeinsam mit Kunden durchgeführte Entwicklung neuer Energieversorgungskonzepte mit anschließender Realisierung von Optimierungsmaßnahmen oder einer vollständigen Erneuerung ihrer Energie-, Medien- und Mobilitätsversorgung auf Basis von Werklieferverträgen und Contracting-Lösungen. Die Beratung beim Kunden zu geeigneten Förderprogrammen wie beispielsweise dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) als Investitionskostenzuschuss oder als Betriebskostenunterstützung ist Teil des Leistungsangebots. Nach dem drastischen Kürzen vieler Förderprogramme als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 des Bundes rechnet die Gesellschaft gleichwohl mit einer entsprechenden Abkühlung des Markts, die durch die zinsbedingte Abschwächung der Baukonjunktur noch verstärkt wird. Da gleichzeitig die Klimaschutzziele politisch bestätigt werden, erwarten wir in diesem Marktsegment mittelfristig eine Rückkehr zum Wachstumspfad. Als im Markt etablierter Energie- und Medienversorger für Privatkunden, für Projektentwickler in Quartieren und ebenso für einzelne Industriekunden wird swb Services an diesem Wachstum teilhaben, indem unverändert der vollständige Lebenszyklus der Anlagen von der Planung mit Förderberatung und vollständiger Finanzierung, Bau, Optimierung und Betriebsführung angeboten wird. Der Fokus liegt dabei klar auf innovativen und klimaneutralen Anlagen. Mit der Marke Inhome hat swb Services neben dem Neubau sowie der Modernisierung von Heizungsanlagen ein Klimaschutzpaket für Privatkunden auf den Weg gebracht. Das Klimaschutzpaket beinhaltet in der ersten Stufe eine Wärmepumpe, betrieben mit einer Photovoltaik-Anlage, die mit einem Energiespeicher sowie einer Wall-Box erweitert werden kann. Hier wird dem Kunden eine Energie-, Medien- und Mobilitätsversorgung mit geeigneter Regelung und Überwachung im Werkliefervertrag, Contracting-Vertrag oder im Ratenkaufmodell angeboten. GESCHÄFTSENTWICKLUNG DES SWB-KONZERNS ERTRAGSLAGE Gewinn- und Verlustrechnung
Der swb-Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 einen Gesamtumsatz von 1.824.159 TEUR. Damit sind die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 27.021 TEUR gestiegen. Die Erlöse der einzelnen Geschäftsfelder haben sich wie folgt entwickelt: Strukturierung der Umsatzerlöse in TEUR *
Die Erlöse aus der Stromvermarktung sanken im Vergleich zum Vorjahr um 125.098 TEUR auf 919.887 TEUR. Deutlich negativ wirkte sich im Vergleich zum Vorjahr die Bewertung von Derivaten aus. Gegenläufig wirkten umsatzerhöhend als ein großer Treiber die Handelsgeschäfte, die aber zugleich auch zu einem höheren Materialaufwand führten. In den Vertriebsgesellschaften konnte der Umsatz dank Kundenzugewinnen und einem gestiegenen Preisniveau gesteigert werden. In der Erdgasvermarktung stiegen die Erlöse gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 98.305 TEUR auf 524.800 TEUR. Der Anstieg in den Vertriebsgesellschaften resultiert vor allem aus marktbedingten Preissteigerungen sowie aus Kundenzugewinnen. Negativ wirkte sich die milde Witterung und das durch die Energiekrise geänderte Verbrauchsverhalten der Kunden aus. Die Umsatzerlöse aus der Wärmevermarktung erhöhten sich um 29.536 TEUR auf 111.801 TEUR. Maßgeblich waren auch hier aufgrund der Energiekrise gestiegene Produktionspreise, welche an den Endkunden weitergereicht werden mussten. Das geänderte Verbrauchsverhalten führte auch in diesem Geschäftsfeld zu einer Reduzierung der Absatzmengen. In der Trinkwasservermarktung lagen die Erlöse mit 94.101 TEUR leicht unter dem Vorjahresniveau. Die Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung sanken preisbedingt um 6.034 TEUR auf 67.402 TEUR. Die sonstigen Umsatzerlöse stiegen um 31.799 TEUR auf 106.168 TEUR. In den Netzgesellschaften erhöhten sich insbesondere die Erlöse aus dem Glasfaserausbau, während die Erzeugung höhere Umsatzerlöse aus einem Pachtmodell generierte. Der Materialaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 152.681 TEUR auf 1.199.111 TEUR. Aufwandsreduzierend wirkte sich vor allem eine äußerst positive Bewertung der Derivate im Vorjahr aus. Weiterhin erhöhten sich Aufwendungen aus Handelsgeschäften für Strom in der Erzeugung sowie gestiegene Bezugskosten der Vertriebsgesellschaften für Strom und Gas. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im Berichtsjahr um 52.109 TEUR auf 139.898 TEUR. Maßgeblich für diese Entwicklung sind positive Effekte aus der Bewertung von Derivaten. Gegenläufig wirkten einmalige Erträge im Vorjahr aufgrund einer nachträglichen Kaufpreisanpassung aus dem Verkauf einer Beteiligung sowie Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen. Der Personalaufwand erhöhte sich vor allem aufgrund einer Tarifsteigerung und Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich um 4.728 TEUR auf 202.785 TEUR. Die Abschreibungen und Wertminderungen sanken im Berichtsjahr um 13.179 TEUR auf 86.090 TEUR. Dies ist im Wesentlichen auf die Erhöhung einer Rekultivierungsrückstellung in Bezug auf bereits stillgelegte Kraftwerksblöcke im Vorjahr zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verminderten sich um 368.517 TEUR auf 238.813 TEUR. Dies resultiert vor allem aus negativen Effekten aus der Bewertung von Derivaten im Vorjahr. Des Weiteren gab es höhere Zuführungen zu Rückstellungen sowie inflationsbedingte Preissteigerungen. Der Wertminderungsaufwand gem. IFRS 9 erhöhte sich um 7.291 TEUR auf 11.660 TEUR. Die Vertriebsgesellschaften mussten eine hohe Wertberichtigung aufgrund der Insolvenz eines großen Kunden vornehmen. Außerdem wurden weitere Zuführungen zu Wertberichtigungen vorgenommen, um dem gestiegenen Forderungsausfallrisiko sowohl bei Privat- als auch Geschäftskunden Rechnung zu tragen. Das Beteiligungsergebnis stieg gegenüber dem Vorjahr um 64.825 TEUR auf 26.671 TEUR. Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus der Abschreibung von Beteiligungsansätzen im Vorjahr sowie Erlösen aus dem Verkauf einer Beteiligung. Das Finanzergebnis ist im Berichtsjahr negativ und hat sich um 42.865 TEUR auf 29.409 TEUR verschlechtert. Ursächlich hierfür sind sowohl gestiegene Zinsaufwendungen als auch gesunkene Zinserträge. Ertragsseitig entfielen gegenüber dem Vorjahr positive Bewertungseffekte bei Rückstellungen der swb Erzeugung. Die gestiegenen Aufwendungen sind vor allem auf veränderte Zinsannahmen für Pensionsrückstellungen zurückzuführen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 101.274 TEUR auf 70.216 TEUR erhöht. Die Entwicklung korrespondiert mit einem um 318.086 TEUR höheren Vorsteuerergebnis. AUSSAGE ZUR ERTRAGSLAGE IM HINBLICK AUF DIE OPERATIVE PLANUNG Das ambitionierte EBIT-Ziel für das Geschäftsjahr 2023 wurde deutlich überschritten. Die Ursache hierfür liegt im Wesentlichen in positiven Bewertungseffekten für Sicherungsgeschäfte in Höhe von 112.830 TEUR sowie dem Gewinn aus einem Beteiligungsverkauf in Höhe von 23.000 TEUR. Auch der als interne Steuerungsgröße dienende operative EBIT, der nicht dem operativen Geschäft zuzurechnende Sondereffekte ausklammert, konnte leicht übertroffen werden. Die konventionelle Erzeugung erzielte ein operatives EBIT deutlich unterhalb der Planannahmen. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen ein niedrigerer Deckungsbeitrag aus dem Stromgeschäft, der unter anderem auf eine hohe Abwertung des Kohlebestands zurückzuführen ist. Auch das operative EBIT der Entsorgung blieb deutlich unter Planniveau, dies lag ebenfalls vor allem an einem geringeren Deckungsbeitrag Strom. Aufgrund von Anlagenausfällen und längeren Revisionszeiten konnte weniger Strom abgesetzt werden und zusätzlich lag das Preisniveau unter der Planannahme. Die Netzgesellschaften lagen zum Jahresende beim operativen EBIT deutlich über Planniveau. Maßgeblich hierfür waren vor allem höhere Stromerlöse im Bereich der Hochspannung, höhere Netzentgelte in der Gassparte sowie geringere Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen. Im Vertriebsgeschäft konnte das Planergebnis für das operative EBIT deutlich übertroffen werden. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen ein periodenfremder Bewertungseffekt aus dem Strom- und Gasgeschäft. Die swb AG konnte vor allem durch Einsparungen im Materialaufwand ihre Betriebsausgaben im Vergleich zur Planung leicht reduzieren, sodass das operative EBIT vor Beteiligungserträgen etwas über Plan lag. FINANZLAGE Im Rahmen seiner langfristigen strategischen Ausrichtung verfolgt der swb-Konzern das Ziel der Aufrechterhaltung einer soliden Bonität. Damit gewährleistet das Unternehmen, jederzeit über ausreichende Fremdmittel zur kurz- und langfristigen Finanzierung sowie über den Zugang zu zusätzlichen Fremdmitteln zur Finanzierung von Investitionen in die Erneuerung und den Ausbau der Geschäftstätigkeiten zu verfügen. Zur Steuerung von Bilanzstruktur und Verschuldungsgrad orientiert sich der swb-Konzern an den Finanzkennzahlen Gearing, Nettoverschuldungsgrad, dynamischer Verschuldungsgrad und Zinsdeckungsgrad. Die Cashflow-Entwicklung zeigt die Mittelflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wurde mittels der indirekten Methode ermittelt. Der Finanzmittelfonds setzte sich zusammen aus Kassenbeständen in Höhe von 15 TEUR (Vorjahr: 15 TEUR), Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 27.402 TEUR (Vorjahr: 4.317 TEUR) und Cash-Pool-Forderungen gegenüber verbundenen und assoziierten Unternehmen in Höhe von 8.071 TEUR (Vorjahr: 13.569 TEUR).
Der Nettozufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im Berichtszeitraum 155.352 TEUR (Vorjahr: 160.961 TEUR). Der Mittelzufluss bestand im Wesentlichen aus dem EBIT in Höhe von 252.271 TEUR (Vorjahr: - 108.680 TEUR), bereinigt um zahlungsunwirksame Sachverhalte wie Marktwertveränderungen der derivativen Finanzinstrumente in Höhe von -109.121 TEUR (Vorjahr: 189.682 TEUR), Abschreibungen in Höhe von 86.090 TEUR (Vorjahr: 99.269 TEUR), Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 3.166 TEUR (Vorjahr: 46.120 TEUR), die Erhöhung von Rückstellungen in Höhe von 42.614 TEUR (Vorjahr: 42.095 TEUR) sowie den Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von -23.321 TEUR (Vorjahr: -14.138 TEUR). Darüber hinaus verminderten der Saldo aus erhaltenen Zinsen und gezahlten Zinsen (Berichtsjahr: 6.828 TEUR; Vorjahr: 127 TEUR) und die gezahlten Steuern (Berichtsjahr: 13.662 TEUR; Vorjahr: 22.505 TEUR) den Mittelzufluss. Bei der indirekten Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit beeinflussten den Mittelzufluss weiterhin die Veränderungen der Forderungen und sonstigen Aktiva (Berichtsjahr: - 102.228 TEUR; Vorjahr: -99.061 TEUR), die Veränderungen der Verbindlichkeiten und sonstigen Passiva (Berichtsjahr: 24.745 TEUR; Vorjahr: 58.044 TEUR) und die Veränderung der Vorräte (Berichtsjahr: -9.614 TEUR; Vorjahr: -33.739 TEUR). Der Nettoabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 185.738 TEUR (Vorjahr: 129.399 TEUR) resultierte im Wesentlichen aus den Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte, die wie im Vorjahr aufgrund von Erweiterungs- und Neuinvestitionen auf hohem Niveau sind (Berichtsjahr: 200.112 TEUR; Vorjahr: 148.512 TEUR), sowie Darlehen an Dritte und assoziierte Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen (Berichtsjahr: 17.239 TEUR; Vorjahr: 5.649 TEUR). Gegenläufig wirkten sich im Wesentlichen die Einzahlungen aus dem Verkauf der Beteiligung der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG, Soltau, in Höhe von 23.000 TEUR, aus den Baukostenzuschüssen in Höhe von 7.117 TEUR (Vorjahr: 8.062 TEUR), aus dem Abgang von Sachanlagen in Höhe von 646 TEUR (Vorjahr: 15.618 TEUR) und aus den langfristigen Ausleihungen in Höhe von 788 TEUR (Vorjahr: 2.091 TEUR), aus. Der Nettozufluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 48.012 TEUR (Vorjahr: Nettoabfluss 18.270 TEUR) beruhte im Wesentlichen auf der Aufnahme von langfristigen Gesellschafterdarlehen bei der EWE in Höhe von 74.071 TEUR (Vorjahr: 30.410 EUR) und der Veränderung der Cash-Pool-Verbindlichkeiten in Höhe von 9.476 TEUR (Vorjahr: -19.213 TEUR). Gegenläufig wirkten sich die Dividendenausschüttung an den Anteilseigner in Höhe von 30.011 TEUR (Vorjahr: 28.122 TEUR) und die Tilgung von Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 4.281 TEUR aus. VERMÖGENSLAGE
Der swb-Konzern weist aufgrund seiner Geschäftstätigkeit eine hohe Anlagenintensität mit entsprechender Kapitalbindung auf. So beträgt der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens 72,5 Prozent (Vorjahr: 74,5 Prozent) und der des kurzfristig gebundenen Vermögens 27,5 Prozent (Vorjahr: 25,5 Prozent). Das langfristige Vermögen besteht mit einem Anteil von 80,3 Prozent (Vorjahr: 75,8 Prozent) aus dem Sachanlagevermögen und mit einem Anteil von 10,0 Prozent (Vorjahr: 13,5 Prozent) aus den finanziellen Vermögenswerten. Der übrige Anteil setzt sich im Wesentlichen aus Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, latenten Steuern, immateriellen Vermögenswerten und sonstigen langfristigen Vermögenswerten zusammen. Die Erhöhung des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte um 114.197 TEUR auf 1.423.089 TEUR beruht im Wesentlichen auf Neuinvestitionen in Höhe von 200.113 TEUR (Vorjahr: 144.956 TEUR). Den Investitionen stehen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 85.177 TEUR (Vorjahr: 97.774 TEUR) und außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 791 TEUR (Vorjahr: 1.352 TEUR) gegenüber. Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte verringerten sich um 52.609 TEUR auf 173.581 TEUR im Wesentlichen bedingt durch die Verminderung der langfristigen derivativen Finanzinstrumente um 61.360 TEUR und die Abwertung der Beteiligung an der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG, Osterholz-Scharmbeck (3.166 TEUR) Demgegenüber standen im Wesentlichen vergebene Darlehen an assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 10.576 TEUR und die Aufwertung der Beteiligung an der Harzwasserwerke GmbH, Hildesheim (333 TEUR). Die Anteile an assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen erhöhten sich leicht um 157 TEUR auf 65.326 TEUR. Das ist im Wesentlichen bedingt durch erfolgswirksame und erfolgsneutrale Veränderungen der assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 2.705 TEUR, denen eine Abwertung in Höhe von 2.548 TEUR entgegenwirkte. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte sind im Wesentlichen bedingt durch den Anstieg des langfristigen Rechnungsabgrenzungspostens um 6.266 TEUR auf 43.537 TEUR gestiegen. Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 43.537 TEUR (Vorjahr: 37.271 TEUR) beinhaltet ausschließlich Aufwendungen, die swb Erzeugung im Rahmen des Vertragskonstrukts rund um das Gas-und-Dampfturbinen-Kraftwerk für einen Vertragspartner trägt. Hintergrund der Abgrenzung sind unterschiedliche Vertragslaufzeiten und damit verbundene Zahlungsziele zwischen swb Erzeugung respektive dem Vertragspartner und der Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG, Bremen. Die aktiven latenten Steuern verminderten sich - im Wesentlichen bedingt durch die Veränderung der Bemessungsgrundlage der Pensionsrückstellungen - auf 15.618 TEUR. Die übrigen langfristigen Vermögenswerte liegen ungefähr auf Vorjahresniveau. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich gegenüber dem Vorjahr um 81.122 TEUR auf 654.753 TEUR erhöht. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 55.771 TEUR, der Forderungen aus Umsatz- und Energiesteuern um 18.488 TEUR, der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 17.587 TEUR, der Vorräte um 9.614 TEUR und des Bestands der erworbenen Emissionsrechte um 9.427 TEUR. Dem standen im Wesentlichen der Rückgang der kurzfristigen derivativen Finanzinstrumente um 22.879 TEUR und der Forderungen aus Ertragsteuern um 6.067 TEUR gegenüber. Das Eigenkapital hat sich um 118.761 TEUR auf 586.499 TEUR erhöht. Die Eigenkapitalquote liegt mit 24,6 Prozent um 3,8 Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau. Bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung der Einlagen der Städte Bremen und Bremerhaven in Höhe von 225.000 TEUR als Eigenkapital beträgt die Eigenkapitalquote 34,1 Prozent (Vorjahr: 30,8 Prozent). Eigenkapitalerhöhend wirkten im Wesentlichen das Periodenergebnis (Berichtsjahr: 152.646 TEUR; Vorjahr: Minderung 64.166 TEUR) und die Veränderungen der IFRS 9-Rücklage in Höhe von 9.023 TEUR (Vorjahr: 53.159 TEUR). Eigenkapitalmindernd wirkten sich im Wesentlichen die Dividendenausschüttung an die EWE in Höhe von 30.010 TEUR und die Veränderungen der direkt im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionen (nach Abzug latenter Steuern) in Höhe von 13.227 TEUR (Vorjahr: Erhöhung 139.299 TEUR) aus. Die langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr um 16.999 TEUR auf 1.122.511 TEUR erhöht. Dies beruht im Wesentlichen auf der Erhöhung der langfristigen Finanzschulden aufgrund der Aufnahme von langfristigen Gesellschafterdarlehen bei der EWE in Höhe von 50.000 TEUR. Die Inanspruchnahme dieser Darlehen belief sich zum 31. Dezember 2023 auf insgesamt 175.715 TEUR. Des Weiteren erhöhten sich die Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer leicht um 5.052 TEUR. Gegenläufig wirkten sich im Wesentlichen die Veränderung der langfristigen derivativen Finanzinstrumente (29.926 TEUR), der Rückstellungen für Ertragsteuern (5.885 TEUR) und der langfristigen Bau- und Investitionszuschüsse (1.109 TEUR) aus. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr leicht um 5.415 TEUR auf 673.109 TEUR verringert. Die Veränderung beruht auf einer Verringerung der kurzfristigen derivativen Finanzinstrumente um 176.900 TEUR auf 71.491 TEUR. Dieser Verringerung stehen im Wesentlichen die Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten aus der Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse in Höhe von 59.704 TEUR, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 41.827 TEUR, der Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern um 35.335 TEUR, der sonstigen Rückstellungen um 11.180 TEUR und die Veränderung der Darlehen von verbundenen Unternehmen und Cash-Pool-Verbindlichkeiten von insgesamt 29.635 TEUR gegenüber. INVESTITIONEN Die Investitionen sind im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Investiert wurden insgesamt 221.350 TEUR (Vorjahr: 153.624 TEUR), davon 200.113 TEUR (Vorjahr: 144.956 TEUR) in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie 21.237 TEUR (Vorjahr: 8.668 TEUR) in Finanzanlagen. Der Schwerpunkt der Investitionen lag im Berichtssegment Erzeugung und Infrastruktur. Zu nennen sind im Wesentlichen folgende Einzelmaßnahmen: Im Rahmen der Weiterentwicklung des Geschäftsfelds Fernwärme nahm die swb Erzeugung im März 2023 eine neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (BHKW) am Kraftwerksstandort Hastedt in Betrieb. Nach Fertigstellung der Fernwärmeverbindungsleitung (vom Gebiet Universität zum Gebiet Ost) soll die neue KWK-Anlage mehr als die Hälfte des heute bestehenden Fernwärmebedarfs abdecken. Bei einem aktuellen Gesamtbudget von 137.400 TEUR wurden im Berichtszeitraum 22.836 TEUR (Vorjahr: 6.962 TEUR) investiert. Im Geschäftsjahr wurde der Bau der Fernwärmeverbindungsleitung zwischen den Teilnetzen Uni und Ost sowie der erforderlichen Nebenanlagen wie beispielsweise der Blockstation "Kuhgrabenweg" fortgesetzt. Die Leitung wird vom MHKW bis zum Heizwerk Vahr verlaufen und ermöglicht nach ihrer Fertigstellung eine CO 2 -reduzierte Versorgung des Bremer Ostens mit Fernwärme aus dem MHKW. Die Fertigstellung der Leitung verzögert sich in das Jahr 2024. Im Jahr 2023 wurden in das Projekt 40.468 TEUR investiert, insgesamt bisher 74.117 TEUR. Für die Anbindung der neuen Fernwärmeverbindungsleitung zum Heizwerk Vahr investierte die swb Erzeugung im Berichtszeitraum 2.346 TEUR (Vorjahr: 1.172 TEUR). Um zukünftig eine deutlich erhöhte Leistung an Wärme aus dem MHKW auskoppeln zu können, ist eine Erweiterung der Anlagentechnik im MHKW erforderlich. In diesem Zusammenhang investierte die swb Entsorgung im Jahr 2023 2.229 TEUR (Vorjahr: 913 TEUR) im Projekt Anlagentechnik Fernwärmespange. Das gesamte Projektvolumen für die Fernwärmeverbindungsleitung ist aufgrund der Preisentwicklung am Markt stark angestiegen und wird aktuell mit 97.700 TEUR vorhergesagt, davon 85.100 TEUR bei wesernetz Bremen, 8.000 TEUR bei der swb Erzeugung und 4.600 TEUR bei der swb Entsorgung. Am Standort KW Hafen baut die swb Erzeugung eine neue Anlage zur Kesselspeisewasseraufbereitung (Vollentsalzungsanlage). Die Anlage dient dem Ausgleich von Wasserverlusten in den Anlagen MKK, KENOW und den Fernwärmeanlagen im Fernwärmegebiet West. Mit der Neuerrichtung einer vollautomatisierten Vollentsalzungsanlage wird eine bedarfsgerechte Auslegung für die Anlagen des MKK, der KENOW und der Anlagen im Fernwärmegebiet West erreicht. Bei einem aktuellen Gesamtbudget in Höhe von 9.700 TEUR wurden im Berichtszeitraum 131 TEUR (Vorjahr: 142 TEUR) investiert. In der Sparte Wärme wurde mit der Erschließung des neuen Hulsbergviertels begonnen. Auf dem Gelände des Klinikums Bremen-Mitte entstehen verschiedene Wohn- und Geschäftsgebäude mit einer Anschlussleistung von ca. 7,5 MW. Das dort bereits vorhandene Wärmenetz wird dazu von wesernetz übernommen, umgestaltet und in das eigene Versorgungsnetz Uni-Ost integriert. Das Projekt hat ein geplantes Volumen von 2.452 TEUR, im Geschäftsjahr wurden 387 TEUR investiert. Die swb Entsorgung investierte im Berichtszeitraum 106 TEUR (Vorjahr: 182 TEUR) in den Bau einer neuen 400 VAC-Schaltanlage für die Rauchgasreinigung des MHKW. Das aktuelle Gesamtbudget dieser Maßnahme umfasst 1.250 TEUR. Die Leistung des aktuellen Abgasreinigungsverfahrens im MHKW ist für die sichere Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid (SO2) und Chlorwasserstoff (HCI) unzureichend, sodass eine Optimierung der drei Rauchgaslinien notwendig wird. Neben dieser rechtlichen Verpflichtung soll die Effizienz der Anlagen durch Nutzbarmachung der Abgaswärme gesteigert werden. Im Jahr 2023 wurden 46 TEUR (Vorjahr: 92 TEUR) investiert. Um bei Störungen oder Ausfällen des Müllheizkraftwerks in Bremerhaven die Wärmeversorgung zu gewährleisten, investierte swb Services im Jahr 2023 in den Bau des Ersatzheizwerks Hexenbrücke 1.087 TEUR (Vorjahr: 15 TEUR). Die geplante Wärmeversorgungsleistung beträgt 16 MW th. Die Fertigstellung ist im Jahr 2024 geplant. Im Rahmen der Quartiersentwicklung befindet sich das Projekt Tabakquartier in der dritten bis vierten Ausbaustufe. Für den Ausbau der Nahwärmeversorgung investierte swb Services im Jahr 2023 474 TEUR in Industrie-Wärmepumpen. Derzeit wird von einer Fertigstellung im Jahr 2026 ausgegangen. Im Jahr 2023 wurde die Erneuerung des 110 kV-Ölkabels "Franken" fortgesetzt. Das Kabel ist mit einer Länge von 8,6 km eines der längsten im Bremer Netzgebiet verlegten Hochspannungskabel. Das Projekt hat ein Volumen von 9.142 TEUR, wovon im Geschäftsjahr 2023 3.505 TEUR investiert wurden, insgesamt bisher 8.465 TEUR. Die Fertigstellung des Projekts hat sich verzögert und ist nun für 2024 geplant. Im Geschäftsjahr wurde mit der Erneuerung des 110 kV-Kabels "Bayern" begonnen. Es hat eine Länge von 3,8 km und das Investitionsvolumen für die Erneuerung beträgt 6.300 TEUR. Im Geschäftsjahr wurden 350 TEUR investiert. Die im Jahr 2021 begonnene Erneuerung der Gas-Übernahmestation "Bollen" ist wesentlich vorangeschritten. Das Projektbudget beträgt 5.505 TEUR. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 2.592 TEUR investiert, insgesamt bisher 4.074 TEUR. Im Jahr 2023 wurde die Umsetzung des Fernwirkkonzepts in Bremerhaven, die im Jahr 2017 begonnen wurde, nahezu abgeschlossen. Im Rahmen des Projekts wird ein Telekommunikationsnetzwerk übernommen und ausgebaut, um die Voraussetzungen für die flächendeckende Fernwirktechnik in der Stadt zu schaffen. Deren Einsatz wird es mittelfristig erlauben, das Netz aus der Ferne zu steuern, sodass die Außeneinsätze der Mitarbeiter reduziert werden können. Das geplante Volumen beträgt insgesamt 4.374 TEUR. Im Geschäftsjahr wurden 85 TEUR investiert, in Summe 3.747 TEUR. Fortgesetzt wurde die Konzepterstellung zur Erneuerung des Wasserwerks Leherheide. Die favorisierte Variante sieht eine stufenweise Erneuerung bis 2032 vor, mit der im Jahr 2020 begonnen wurde. Bereits im Jahr 2019 wurde mit der Erneuerung der Reinwasserpumpen des Wasserwerks begonnen. Im Jahr 2023 wurde der Bau der Versuchsfilteranlage fortgesetzt. Die Errichtung eines neuen Absetzteichs wurde aufgrund von Mehrkosten bei der Versuchsfilteranlage zunächst ausgesetzt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden in das Gesamtprojekt Wasserwerk Leherheide 717 TEUR investiert, insgesamt bisher 2.275 TEUR. In die regelmäßige Instandhaltung und Erweiterung der Netze und Anlagen wurden im Jahr 2023 insgesamt 101.509 TEUR investiert. Davon entfielen auf das Stromnetz 47.853 TEUR, auf das Gasnetz 25.425 TEUR, auf das Wassernetz 15.080 TEUR und auf das Wärmenetz 13.151 TEUR. Zudem wurden 5.308 TEUR in Sekundärtechnik, Betriebs- und Geschäftsausstattung und den Umbau der eigenen Betriebsstätten investiert. GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER SWB AG Der Jahresabschluss der swb AG ist nach den Regeln des deutschen Handelsrechts (HGB) unter Berücksichtigung des Aktienrechts (AktG) sowie den einschlägigen Vorschriften des EnWG aufgestellt worden. Die swb AG ist die Muttergesellschaft des swb-Konzerns. Ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hängt in einem erheblichen Maß vom wirtschaftlichen Erfolg der Tochterunternehmen und der Beteiligungen ab. Die Geschäftsentwicklung der swb AG unterliegt grundsätzlich den gleichen Chancen und Risiken, wie die des swb-Konzerns. Ebenfalls spiegelt der Ausblick des swb-Konzerns aufgrund der Verflechtungen der swb AG mit ihren Tochtergesellschaften größtenteils auch deren Erwartung wider. Daher gelten die Ausführungen im Risiko- und Chancenbericht sowie im Prognosebericht des swb-Konzerns auch für die swb AG. ERTRAGSLAGE
Die Umsatzerlöse lagen um 5.082 TEUR über denen des Vorjahrs. Dies resultierte im Wesentlichen aus gestiegenen Erlösen aus Dienstleistungen gegenüber den Tochtergesellschaften. Der Materialaufwand lag mit 31.783 TEUR um 2.118 TEUR über dem Vorjahreswert. Hauptgrund dafür waren gestiegene Kosten für Gebäudeinstandhaltung sowie für IT-Betriebskosten. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Berichtsjahr 28.203 TEUR und lagen damit um 11.555 TEUR über denen des Vorjahrs. Enthalten sind im Wesentlichen mit 23.000 TEUR Gewinne aus dem Abgang von Finanzanlagen durch den Verkauf der Beteiligung an den Stadtwerken Soltau GmbH & Co. KG sowie mit 3.102 TEUR Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Betriebsrenten bedingt durch den Anstieg des Rechnungszinses. Der Personalaufwand verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 2.023 TEUR auf 35.647 TEUR. Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Rückgang der Aufwendungen für Altersversorgung (3.540 TEUR), für die im Vorjahr eine Rückstellung gebildet wurde. Gegenläufig wirkte sich der Anstieg der Löhne und Gehälter (1.366 TEUR) sowie der sozialen Abgaben (158 TEUR) aus. Die Abschreibungen sind leicht um 35 TEUR auf 2.708 TEUR gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 8.075 TEUR und lagen damit um 577 TEUR leicht unter dem Vorjahr. Das Beteiligungsergebnis erhöhte sich um 56.298 TEUR auf 154.100 TEUR. Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Anstieg des Beteiligungsergebnisses der swb Erzeugung AG & Co. KG, Bremen. Die Zu- und Abschreibungen auf Finanzanlagen (3.507 TEUR) betrafen die Zuschreibung des Beteiligungsbuchwerts an der Weserkraftwerk Bremen GmbH & Co. KG. Das Finanzergebnis verschlechterte sich im Vergleich zum Vorjahr um 5.657 TEUR auf - 2.228 TEUR. Die wesentlichen Ursachen hierfür waren Zinserträge aufgrund der Neubewertung steuerlicher Risikopositionen im Vorjahr, die in diesem Jahr nicht mehr angefallen sind. Der Steueraufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 25.819 TEUR auf 46.737 TEUR. AUSSAGE ZUR ERTRAGSLAGE IM HINBLICK AUF DIE OPERATIVE PLANUNG Zur Steuerung der swb AG dient ein adjustierter Jahresüberschuss (im Folgenden auch: Jahresüberschuss), der mit dem Aufsichtsrat abgestimmte Sondersachverhalte wie beispielsweise wesentliche Effekte aus veränderten gesetzlichen Bestimmungen nicht berücksichtigt. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2023 wurde übertroffen. Erwartet wurde ein Jahresüberschuss von 71.843 TEUR. Tatsächlich wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 120.123 TEUR erzielt. Das Betriebsergebnis lag 29.622 TEUR über dem Planwert. Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge (26.758 TEUR), Einsparungen im Bereich des Materialaufwands (4.506 TEUR) und der Abschreibungen und Wertminderungen (767 TEUR) sowie geringeren Personalaufwendungen (189 TEUR) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen (558 TEUR). Gegenläufig wirkten sich geringere Umsatzerlöse (3.269 TEUR) aus. Das EBIT verbesserte sich im Wesentlichen aufgrund des gestiegenen Betriebsergebnisses (29.622 TEUR), des verbesserten Beteiligungsergebnisses (38.953 TEUR) sowie von Zuschreibungen auf Finanzanlagen (3.507 TEUR) um 72.082 TEUR auf 169.088 TEUR. Die Verbesserung des geplanten Finanzergebnisses (-4.743 TEUR) um 2.515 TEUR auf - 2.228 TEUR resultierte im Wesentlichen aus dem Rückgang der Zinsaufwendungen für sonstige Rückstellungen (3.235 TEUR), dem Anstieg der Zinserträge von verbundenen Unternehmen (4.781 TEUR) sowie Zinserträgen für Steuererstattungen (1.552 TEUR). Gegenläufig wirken sich die gestiegenen Zinsaufwendungen von verbundenen Unternehmen aus (7.068 TEUR). Der Steueraufwand erhöhte sich gegenüber der Planung um 26.317 TEUR auf 46.737 TEUR. FINANZLAGE Im Rahmen ihrer langfristigen strategischen Ausrichtung verfolgt die swb AG das Ziel der Aufrechterhaltung einer soliden Bonität. Damit gewährleistet das Unternehmen, jederzeit über ausreichende Fremdmittel zur kurz- und langfristigen Finanzierung sowie über den Zugang zu zusätzlichen Fremdmitteln zur Finanzierung von Investitionen in die Erneuerung und den Ausbau der Geschäftstätigkeiten zu verfügen. Die Cashflow-Entwicklung zeigt die Mittelzu- bzw. -abflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wurde mittels der indirekten Methode ermittelt. Der Finanzmittelfonds bestand aus liquiden Mitteln in Höhe von 3.125 TEUR (Vorjahr: 11.547 TEUR). Die liquiden Mittel beinhalten den Kassenbestand, das Guthaben bei Kreditinstituten und im Vorjahr den positiven Cashpool-Bestand gegenüber der EWE AG, Oldenburg.
Der Nettozufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im Berichtszeitraum 89.243 TEUR (Vorjahr: 18.815 TEUR). Der indirekt ermittelte Mittelzufluss bestand im Wesentlichen aus dem EBIT in Höhe von 169.088 TEUR (Vorjahr: 49.673 TEUR), bereinigt um zahlungsunwirksame Sachverhalte sowie die Veränderung des Working Capital (Berichtsjahr: -50.098 TEUR; Vorjahr: - 40.718 TEUR), dem Ergebnis aus dem Abgang von Finanzanlagen (-23.008 TEUR) und gezahlter sowie erstatteter Zinsen und Steuern (Berichtsjahr: -5.451 TEUR; Vorjahr: 9.860 TEUR). Das EBIT verbesserte sich im Wesentlichen aufgrund des gestiegenen Betriebsergebnisses (17.181 TEUR), des verbesserten Beteiligungsergebnisses (56.298 TEUR) sowie von Zu- und Abschreibungen auf Finanzanlagen (45.936 TEUR) um 119.415 TEUR auf 169.088 TEUR. Bei den zahlungsunwirksamen Sachverhalten handelte es sich im Wesentlichen um die Zuschreibung auf den Beteiligungsbuchwert an der Weserkraftwerk Bremen GmbH & Co. KG, Bremen (- 3.507 TEUR), Wertminderungen auf die Beteiligungen an der EWE Wasser GmbH, Cuxhaven (20.660 TEUR), der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG, Soltau (17.335 TEUR), sowie der Harzwasserwerke GmbH, Hildesheim (4.434 TEUR), Abschreibungen auf das Anlagevermögen (Berichtsjahr: 2.708 TEUR; Vorjahr: 2.672 TEUR), um Veränderungen von Rückstellungen (Berichtsjahr: -748 TEUR; Vorjahr: 11.829 TEUR) und um Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen (Berichtsjahr: -23.008 TEUR; Vorjahr: -6 TEUR) Der Nettozufluss aus der Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2023 belief sich auf 10.248 TEUR (Vorjahr: Nettoabfluss 1.829 TEUR) und resultierte aus dem Verkauf der Beteiligung an der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG, Soltau (23.000 TEUR). Gegenläufig wirkten sich die Ausleihungen an die EWE Wasser GmbH, Cuxhaven (4.718 TEUR), sowie die Hansewasser Ver- und Entsorgungs- GmbH, Bremen (5.857 TEUR), aus. Im Vorjahr wurde eine Ausleihung in Höhe von 20.000 TEUR an die wesernetz Bremerhaven GmbH, Bremerhaven, sowie eine Mezzanine-Finanzierung an die Alterric GmbH, Aurich, in Höhe von 25.639 TEUR ausgegeben. Des Weiteren erfolgte der Erwerb von Software und Inventar in Höhe von 2.166 TEUR (Vorjahr: 1.868 TEUR). Der Nettoabfluss aus der Finanzierungstätigkeit von 107.913 TEUR (Vorjahr: 8.253 TEUR) resultierte aus der Veränderung der Nettoposition des Cash-Pooling von 77.902 TEUR (Vorjahr: - 19.869 TEUR) sowie aus Zahlungsabflüssen von 30.011 TEUR (Vorjahr: 28.122 TEUR) für Dividendenzahlungen an die EWE AG. VERMÖGENSLAGE Bilanz
Das Anlagevermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 13.559 TEUR erhöht. Dies beruhte im Wesentlichen auf der Zuschreibung der Beteiligung an der Weserkraftwerk Bremen GmbH & Co. KG, Bremen (3.507 TEUR) sowie auf gegebenen Darlehen an die EWE Wasser GmbH, Cuxhaven (4.718 TEUR), und die Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH, Bremen (5.857 TEUR). Die wesentlichen Beteiligungen der swb AG umfassen die folgenden Gesellschaften:
Das Umlaufvermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 84.646 TEUR. Diese Erhöhung resultierte im Wesentlichen aus der Zunahme der Cash-Pool-Forderungen gegen verbundene Unternehmen (62.575 TEUR), der Forderungen aus Gewinnabführungen von verbundenen Unternehmen (45.710 TEUR) sowie der liquiden Mittel (1.096 TEUR). Gegenläufig hierzu reduzierten sich die Forderungen aus Steuern gegen verbundene Unternehmen (3.608 TEUR), die Forderungen aus Umsatzsteuer und Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (6.865 TEUR) sowie die sonstigen Forderungen gegenüber fremden Dritten (14.232 TEUR). Das Eigenkapital hat sich um 90.112 TEUR auf 460.435 TEUR erhöht. Die Eigenkapitalquote liegt mit 47,2 Prozent um 5,0 Prozentpunkte deutlich über dem Vorjahresniveau. Die Erhöhung des Eigenkapitals resultierte aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss des laufenden Geschäftsjahrs in Höhe von 120.123 TEUR (Vorjahr: 32.184 TEUR) abzüglich der im laufenden Geschäftsjahr erfolgten Gewinnausschüttung in Höhe von 30.011 TEUR. Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 11.657 TEUR erhöht. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Zunahme der Rückstellungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag (29.618 TEUR) sowie die Rückstellungen für Zinsrisiken aus Umsatz- und Ertragsteuern (327 TEUR) zurückzuführen. Gegenläufig hierzu reduzierten sich die Rückstellungen für Pensionen (18.486 TEUR). Die Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr um 3.432 TEUR gesunken. Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus der Abnahme der Cash-Pool-Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen (5.810 TEUR), der Verbindlichkeiten aus Steuern gegenüber verbundenen Unternehmen (374 TEUR) sowie der Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer gegenüber den Finanzbehörden (2.894 TEUR). Gegenläufig hierzu erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen aus Ergebnisabführungsverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen (3.553 TEUR) sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen (2.041 TEUR). ABHÄNGIGKEITSBERICHT Die swb AG war im Geschäftsjahr 2023 ein von der EWE abhängiges Unternehmen im Sinne des § 312 AktG. Der Vorstand der swb AG hat deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: "Die swb AG hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten." RISIKO- UND CHANCENBERICHT Im Rahmen des Risiko- und Chancenmanagements wird die Gesamtrisikosituation des swb-Konzerns analysiert und gesteuert Der Erfolg unternehmerischer Entscheidungen im swb-Konzern hängt wesentlich von einer zuverlässigen Beurteilung strategischer, marktbedingter und regulatorischer Risiken ab. Risiken sind als die Möglichkeit des Eintretens interner oder externer Ereignisse zu verstehen, die das Erreichen der strategischen oder operativen Ziele negativ beeinflussen können. Der swb-Konzern ist vielfältigen Risiken ausgesetzt, die das Geschäft beeinträchtigen und im Extremfall den Bestand des Unternehmens gefährden können. Aus diesem Grund wurde im swb- Konzern ein Risikomanagementsystem implementiert. Risiken, die sich überschauen und handhaben lassen, werden akzeptiert, wenn die ihnen gegenüberstehenden Chancen eine nachhaltige Wertsteigerung erwarten lassen. Chancen sind oftmals die Gegenposition zu den entsprechenden Risiken. Chancen sind durch Sachverhalte gekennzeichnet, die eine signifikant positive Auswirkung auf das Erreichen der strategischen und operativen Ziele haben. Ziel des swb-Konzerns ist es, Chancen so zu nutzen, dass sie möglichst zu einer überplanmäßigen Ergebnisentwicklung beitragen. Chancen ergeben sich für den swb-Konzern aus der Geschäftstätigkeit und der Entwicklung des Umfelds. Neue Potenziale können sich beispielsweise aufgrund energiepolitischer Entscheidungen auf nationaler und internationaler Ebene und/oder des Erschließens neuer Märkte ergeben. Der swb-Vorstand erörtert regelmäßig strategische Chancen und beschließt Maßnahmen, um diese zu realisieren. RISIKOMANAGEMENTSYSTEM Gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 2 HGB müssen die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess beschrieben werden. In die Berichterstattung sind alle Teile des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems einzubeziehen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Jahres- und Konzernabschluss haben können. Um Risiken rechtzeitig zu erkennen, ihre Ursache zu analysieren, sie zu beurteilen und zu vermeiden oder zumindest zu minimieren, existiert ein konzernweites, einheitliches Risikomanagementsystem, das auch das System zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken nach § 91 Abs. 2 AktG umfasst. Das Risikomanagementsystem regelt die Identifikation, Erfassung, Beurteilung, Dokumentation und Berichterstattung von Risiken und ist in die Strategie-, Planungs- und Budgetierungsprozesse des Unternehmens integriert. Durch die Einbindung des Risikomanagementsystems in die Management- und Reportingprozesse stellt der swb-Konzern sicher, dass das Risikomanagement integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse im Konzern ist. Verantwortlich für das Risikomanagementsystem ist der Vorstand. Dieser berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung und über die wesentlichen Risiken. Der Aufsichtsrat überwacht und prüft die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Das zentrale Konzernrisikomanagement nimmt die Steuerungsfunktion im Risikomanagementprozess und die Berichtsfunktion an den Vorstand wahr. Die Verantwortung zur Erkennung und Einschätzung wesentlicher Risiken ist innerhalb des swb-Konzerns auf verschiedene Ebenen und Organisationseinheiten verteilt. Das Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem umfassen alle in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften und wesentlichen Beteiligungen. Die konzernweiten Steuerungssysteme haben als wesentliche Elemente eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und systemimmanenten Kontrollen bei der Abschlusserstellung. Ein "Vier-Augen-Prinzip" und Funktionstrennungen sind grundlegende Prinzipien der Organisation. Zur Risikoerkennung, -bewertung und -berichterstattung analysiert das Management jeder Konzerneinheit in jedem Quartal die wesentlichen Risiken des eigenen Bereichs. Die Risikoinventur hat das Ziel der regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung der Daten von bereits erkannten Risiken sowie der Identifikation und Bewertung von neuen Risiken. Risiken sind zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für den swb-Konzern positiven (Chance) oder negativen (Risiko) Zielabweichung in Bezug auf quantitative (EBIT) Ziele führen können. Die Zielabweichung wird gemessen an der letzten vom Aufsichtsrat genehmigten Planung. Chancen werden im Wesentlichen nicht quantifiziert, da sie reine Marktchancen darstellen und von vielen Variablen abhängig sind. Die erkannten Risiken werden nach vorgegebenen Kriterien geordnet und beurteilt. Die Risikobewertung für das Jahr 2024 erfolgt auf Basis des realen Netto-Schadenswerts. Dieser Wert wird entsprechend seiner Eintrittswahrscheinlichkeit in der -unten dargestellten- Schadensmatrix abgetragen. Durch Multiplikation des Netto-Schadenswerts mit seiner Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich der Schadenserwartungswert.
WESENTLICHE RISIKEN Marktrisiken Es besteht ein starker Wettbewerb im Privat- und Geschäftskundensegment in den Sparten Erdgas und Strom; preisaggressive Wettbewerber agieren am Markt und versuchen sich zu etablieren. Das Risiko sinkender Absatzmengen wird durch den Krieg in der Ukraine und der damit verbundenen Entwicklung der Energiekosten am Großhandelsmarkt sowie der daraus folgenden konjunkturellen Entwicklung in Deutschland deutlich erhöht. Um den vielfältigen Markt- und Wettbewerbsanforderungen gerecht zu werden, sind flexible und kundenorientierte Produkt- und Preisstrategien entwickelt worden. Zur Preisabsicherung im Strom- und Erdgasgeschäft werden die Mengen beschafft, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit den Sondervertragskunden vereinbart wurden. Ein starker Preisanstieg wirkt sich somit direkt auf die Kosten der Kunden aus. Werden die vertraglich vereinbarten Abnahmemengen von den Kunden nicht benötigt, übernimmt swb Vertrieb bei einigen Kunden im vertraglich festgelegten Umfang das Mengen- und Preisrisiko. Insolvenzen von Kunden und damit verbundene Forderungsausfälle sind möglich. Das Risiko, beschaffte Strom- und Erdgasmengen an den Markt zurück verkaufen zu müssen, wird als hoch eingeschätzt. Der swb-Konzern begegnet dem Risiko unterschiedlicher Marktpreisentwicklungen im Strom- und Erdgasgeschäft hinsichtlich der übrigen Kundengruppen durch die Absicherung von Handelsgeschäften. Die Beschaffungsstrategie wurde hinsichtlich des Beschaffungsstartpunkts und -zeitraums aufgrund der volatilen Beschaffungsmärkte angepasst bzw. verkürzt. Bei einem plötzlichen Preisverfall besteht die Gefahr, dass hohe Beschaffungskosten nicht kurzfristig vollumfänglich an die Tarifkunden weitergegeben werden können oder es zu Kundenverlusten kommt. Vertraglich beschaffte und nicht vermarktbare Mengen müssten dann zu niedrigen Marktpreisen verkauft werden. Das Risiko von Absatzverlusten im Privatkundensegment wird als gering eingeschätzt. Die Preisgestaltung von Energieversorgungsunternehmen unterliegt einer behördlichen Kontrolle. Das Risiko eines Verstoßes gegen das Kartellrecht wird als gering eingeschätzt, da die Mitarbeiter fortlaufend im Kartellrecht geschult werden. Es besteht trotz Schutzmaßnahmen das potenzielle Risiko eines Angriffs, bei dem die Daten oder die IT-Systeme des swb-Konzerns einer Gefahr ausgesetzt sind. Solch ein Risiko besteht in der Möglichkeit von Datenverlust oder Schäden an den Informationen. Das Risikoausmaß ist nicht quantifizierbar, da die Höhe von vielen Faktoren abhängig ist. Zur Absicherung von Preisrisiken in der Strom- und Wärmeproduktion werden am Markt Gegengeschäfte getätigt. Diese dienen der mittel- bis langfristigen Absicherung von Einkaufs- und Verkaufspreisen. Zur Absicherung dieser Preisrisiken werden Devisentermingeschäfte, Kohle-Swaps und CO 2 -Forwards oder -Futures eingesetzt. Naturgemäß werden Absicherungsgeschäfte für die kurzfristige Vermarktung von Kapazitäten im Spotmarkt, die stärkeren Marktpreisschwankungen unterliegen, nur in beschränktem Umfang getätigt. Aus diesem Grund unterliegen die Ergebnisbeiträge in diesem Bereich nur geringen Schwankungen. Durch dezentrale Einspeisung und Verwendung von Energie entfällt der Teil der Netznutzung im Bereich der vorgelagerten Netzebenen. Bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen besteht ein geringes Risiko in einer Absenkung oder Streichung der Entgelte für die Vermeidung der Inanspruchnahme der vorgelagerten Netzebenen, welche swb als Betreiber von dezentralen Energieerzeugungsanlagen erhält. Die Höhe der Entgelte ist von der Vermeidung von Lastspitzen abhängig. Risiken können aus der technischen Verfügbarkeit der Anlagen oder auch aus dem Zusammentreffen niedriger Einspeisemengen bei gleichzeitigem Ausfall einer Erzeugungsanlage resultieren. Der swb-Konzern ist im Bereich der thermischen Abfallverwertung Marktrisiken hinsichtlich der Verfügbarkeit der Anlagen sowie Verfügbarkeit und Preisniveau von Abfallmengen ausgesetzt, denen mit einer nachhaltig ausgerichteten Instandhaltungsstrategie und intensiven Vertriebsaktivitäten begegnet wird. Im nationalen Abfallmarkt wurden bevorzugt eher "Kurzläufer" für 2023 abgeschlossen, sodass das Spotgeschäft bei der Mengenabsicherung weiterhin eine große Bedeutung hat. Für 2023 waren die notwendigen Abfallmengen zu auskömmlichen Konditionen vorhanden, für 2024 sind die notwendigen Mengen bereits zu großen Teilen vertraglich gesichert worden. Eine Vollauslastung beider Anlagen kann nur über eine Kombination von In- und Auslandsmengen sichergestellt werden. Aufgrund des Brexits, des Kriegs in der Ukraine und der konjunkturellen Entwicklung besteht ein geringes Risiko, die Anlagen zumindest zeitweise nicht voll auslasten zu können. Hierdurch kann es dazu kommen, dass für die bereits vermarkteten Strommengen Gegenkäufe an den Großhandelsmärkten getätigt werden müssen. Aufgrund des Arbeitskräftemangels bei Dienstleistern und Lieferanten sowie der erhöhten Inflation ist es zu einem starken Anstieg von Beschaffungspreisen und Lieferverzögerungen gekommen. Für das Jahr 2024 wird diesbezüglich ein geringes Risiko gesehen. Die Erfüllung von Verträgen birgt Risiken dahingehend, dass Vertragsparteien vertragliche Regelungen konträr auslegen oder eine andere Vorstellung über die Vertragserfüllung und Preisbildung haben. Der swb-Konzern rechnet mit einem Schadenerwartungswert von ca. 3.000 TEUR. Die Netzgesellschaften unterliegen einer Vielzahl von regulatorischen Anforderungen, die an Fristen und Meldeprozesse gebunden sind. Die Prozesse werden von intensiv geschulten qualifizierten Mitarbeitern betreut. Ein verbleibendes geringes Risiko, gegen eine regulatorische Anforderung zu verstoßen, kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Gemeinden müssen den Konzessionär für ihr Strom- und Gasnetz in einem diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren auswählen. Ob der Netzbetreiber erneut den Zuschlag zum Betreiben der Netze erhält, unterliegt einem geringen Risiko. Operative Risiken Durch den Einsatz technologisch komplexer Produktionsanlagen ist der swb-Konzern Risiken wie Betriebsstörungen und Produktionsausfällen ausgesetzt. Grundsätzlich sichert sich der swb- Konzern mit anlagenspezifischen Wartungs- und Instandhaltungsstrategien sowie langjährig erfahrenen und hoch qualifizierten Mitarbeitern im Anlagenbetrieb ab. Auf Grund von Lieferschwierigkeiten konnte eine geplante Instandhaltungsmaßnahme noch nicht durchgeführt werden. Hierdurch besteht ein moderates Risiko dahingehend, dass die Anlage vor der Instandhaltung ausfällt. Durch eine kontinuierliche Weiterbildung, insbesondere im Hinblick auf sicherheitsrelevante Maßnahmen und gesetzliche Anforderungen, wird das hohe Qualifizierungsniveau in Bezug auf aktuelle und in die Zukunft gerichtete Anforderungen beibehalten und, wo erforderlich, weiter ausgebaut. Der swb-Konzern begrenzt die Auswirkungen potenzieller Schadenseintritte im Wesentlichen durch entsprechende Versicherungen. Ein geringes Restrisiko ist allerdings nicht auszuschließen. Finanzwirtschaftliche Risiken Bezogen auf das Großhandelsgeschäft und seine Geschäftsbeziehungen mit Kreditinstituten ist der swb-Konzern einem geringen Kontrahentenrisiko ausgesetzt, da swb einerseits in den Cash-Pool der EWE einbezogen wird und andererseits die Großhandelsgeschäfte über die EWE TRADING GmbH, Bremen (Ratingklasse des EWE-Konzerns 2023: BBB+; 2022: BBB+), abgeschlossen werden. Forderungen gegenüber Kunden sind aufgrund der derzeitigen Energieliefer- und Wirtschaftskrise einem erhöhten Ausfallrisiko ausgesetzt und bilden somit ein finanzwirtschaftliches moderates Risiko für den swb-Konzern. Zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit wird ein regelmäßiges Kundenmonitoring mittels Abfrage der Kreditwürdigkeit bei Rating-Agenturen durchgeführt. Umfeldrisiken Veränderungen des rechtlich-politischen Umfelds in Deutschland und in Europa werden die Energiewirtschaft und damit auch die Ergebnisentwicklung des swb-Konzerns maßgeblich beeinflussen. Insbesondere die Entscheidungen auf europäischer Ebene zur Umsetzung des Green Deals werden die Energiewirtschaft maßgeblich verändern. Darüber hinaus wirkt sich die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland auf die Geschäftsentwicklung von swb aus. Aus diesem Grund ist es wichtig, das politische Umfeld und die rechtliche Entwicklung im Blick zu behalten. Die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit durch den Lieferstopp von Energieträgern aus Russland steht für swb in dieser unruhigen Zeit im Vordergrund. Die Strom-, Gas- und Wärmenetze, die swb in Bremen, Bremerhaven und umzu betreibt, sind derzeit in einem soliden Zustand. Geringe Risiken durch den Betrieb dieser Anlagen sind nicht vollständig auszuschließen. Eine Quantifizierung eines potenziellen Risikos ist jedoch nicht möglich. Durch die anhaltende Diskussion um Rekommunalisierungen besteht das Risiko, dass bei Auslaufen von Konzessions-, Betriebsführungs- bzw. Dienstleistungsverträgen Ausschreibungen erschwert werden und eine Neuvergabe nicht an swb erfolgen könnte. Risiken aus Finanzinstrumenten Derivative Finanzinstrumente werden zu Sicherungszwecken von Währungs-, Zins- und Commodity-Preisrisiken ausschließlich mit Vertragspartnern guter Bonität abgeschlossen. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt, die nicht in einem Zusammenhang mit einem Grundgeschäft stehen. Als Grundgeschäfte kommen sowohl einzelne Posten und Postengruppen als auch antizipative Geschäfte infrage. Aus dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ergeben sich auch dann Risiken, wenn diese Finanzinstrumente ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt werden. Die aus der Verwendung von Finanzinstrumenten resultierenden Marktpreisrisiken unterliegen einem spezifischen Risikocontrollingprozess und sind Gegenstand der internen Berichterstattung. Hierzu zählen insbesondere die regelmäßige Überwachung von Risikolimits und die Überwachung der Effektivität bilanzierter Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9. Die Risiken aus der Marktwertveränderung dieser Geschäfte sind nicht sinnvoll quantifizierbar, da sich das Volumen der abgeschlossenen Verträge und der Marktwerte der Geschäfte regelmäßig verändert. WESENTLICHE CHANCEN Veränderung der volkswirtschaftlichen Entwicklung Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 war geprägt von den Folgen des anhaltenden Kriegs in der Ukraine sowie weiteren Krisen, insbesondere im Nahen Osten. Das preisbereinigte BIP in Deutschland verzeichnete einen leichten Rückgang im Vorjahresvergleich; für das Jahr 2024 gehen führende Wirtschaftsforschungsinstitute weiterhin von einem leicht negativen BIP aus. Für das Gesamtjahr 2023 betrug die Inflationsrate 5,9 Prozent und damit zwei Prozentpunkte weniger als 2022. Für die kommenden Jahre wird von einem weiter sinkenden Niveau ausgegangen. In Kombination mit steigenden Löhnen könnte dies zu einer Erholung der privaten Konsumstimmung führen. Der GfK-Konsumklima-Index lag im Dezember bei -27,6. Inwiefern und wie schnell eine wirtschaftliche Erholung eintritt, ist von vielen Faktoren abhängig und derzeit nicht abschätzbar. Insgesamt kann festgehalten werden, dass Chancen im Vergleich zur genehmigten Mittelfristplanung von swb darin bestehen, dass sich die konjunkturelle Lage verbessert. Veränderung im rechtlich-politischen Umfeld Die Rahmenbedingungen für die energiewirtschaftliche Entwicklung werden wie in den Vorjahren durch die bereits von früheren Bundesregierungen beschlossenen Maßnahmen zur Energiewende beeinflusst. Zusätzlich belasten der Ukraine-Krieg, die damit einhergehende Energiekrise sowie zahlreiche zum Teil in sehr kurzer Zeit ausgearbeitete gesetzliche Veränderungen zur Entlastung der Verbraucher das energiewirtschaftliche Umfeld, teilweise mit massiven Eingriffen in den freien Energiemarkt sowie in die operativen Prozesse von Energieversorgern. Die Weiterentwicklung der Anreizregulierung zugunsten eines Ausbaus hin zu intelligenten Netzen, den Smart Grids, ist absehbar, womit neue Geschäftsmodelle entstehen können und das systemische Miteinander von Erneuerbaren Energien und konventionellen Kraftwerken optimiert werden könnte. Regionale Chancen Die swb-Erzeugungsgesellschaften pflegen bereits seit Jahrzehnten enge Geschäftsbeziehungen zu Partnerunternehmen und Großkunden, insbesondere aus dem regionalen Umfeld. Da die Veränderungen energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen in der Erzeugung nach wie vor mit hoher Geschwindigkeit stattfinden, werden in der Intensivierung stabiler Partnerschaften und in der Durchführung gemeinsamer Kooperationsprojekte weitere Chancen zur Entwicklung des Geschäftsfelds gesehen. Neben der engeren Kundenbindung ergeben sich Potenziale aus der Hebung von Synergien und aus der Bündelung von Ressourcen. So ist bereits gemeinsam mit ArcelorMittal Bremen GmbH die Betriebsführung von Energie- und Infrastrukturanlagen in der gemeinsamen Gesellschaft INGAVER (Innovative Gasverwertungs-GmbH), Bremen, umgesetzt und mit dem Betrieb des Gas-und-Dampfturbinen-Kraftwerks wurden die Kundenbeziehungen zur Deutschen Bahn Energie GmbH, Frankfurt am Main, weiter verstärkt. Darüber hinaus sind bereits neue Initiativen zu kundenspezifischen Versorgungen und Dienstleistungen angelegt, z.B. der Bau und Betrieb einer Wasserstofferzeugungsanlage am Standort Mittelsbüren gemeinsam mit EWE GASSPEICHER GmbH, Oldenburg. Auch befindet sich am Standort Hafen eine Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage im Bau, die im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden soll. An das Geschäftsfeld Wärme werden politisch hohe Anforderungen gestellt, da der Ausbau klimafreundlicher Fernwärme wesentlich zur Umsetzung der CO 2 -Einsparziele im Bund und im Land Bremen beitragen soll. Dieses wird unter anderem im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) gefordert. Das Wärmegeschäft hat eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für den swb-Konzern und dient der langfristigen Kundenbindung. Die Wirtschaftlichkeit einzelner Netzgebiete ist jedoch im starken Maße davon abhängig, dass einerseits das Versorgungsnetz durch ausreichende Kundennachfrage ausgelastet ist und andererseits die in den KWK-Anlagen als "Kuppelprodukt" entstehende Stromproduktion kostendeckend am Markt verkauft werden kann. Um mehr Kunden sicher mit Fernwärme versorgen zu können und den CO 2 -Ausstoß der Fernwärmeproduktion zu senken, wird der Bau einer neuen Verbindungsleitung zwischen bestehenden Versorgungsgebieten realisiert, um vorhandene Wärme aus der thermischen Abfallverwertung zukünftig in allen drei Bremer Teilnetzen nutzen zu können. Auch das neu errichtete BHKW, welches am Standort Hastedt den letzten mit Steinkohle betriebenen Block ersetzen soll, ist von zentraler Bedeutung für die Fernwärmeversorgung der Kunden im Bremer Ostnetz. Der Krieg in der Ukraine und dessen Folgen wie eine drohende Gasmangellage sowie hohe und stark volatile Preise haben das Wärmegeschäft zusätzlich in den Fokus von Öffentlichkeit und Politik gerückt und die Nachfrage nach Fernwärme verstärkt. Das swb-Quartiersmanagement bietet Projektentwicklern Konzernleistungen aus verschiedenen Gesellschaften an, von Planung, Bau sowie, wenn gewünscht, einem späteren Betrieb von Anlagen durch die swb Services über Beratung zu Fördermöglichkeiten bis hin zum Vertrieb von Standardprodukten, Mobilitätslösungen oder Glasfaseranschlüssen. Quartiere im Land Bremen spielen aufgrund ihrer Größe eine nicht unbedeutende wirtschaftliche Rolle für den swb-Konzern, da durch das Quartiersmanagement in manchen Regionen der Grundstein für eine zukünftige gesamtheitliche Wärmeversorgung gelegt werden kann. Das Ergebnis ist in der Regel ein umfassendes Versorgungskonzept, für das der Quartiersentwickler von der Planung bis zur Inbetriebnahme in swb einen zentralen und erfahrenen Ansprechpartner findet. Entwicklung der Witterung Der Trend zu durchschnittlich höheren Temperaturen hält an. Auch das Jahr 2023 war im Durchschnitt wärmer als das langjährige Mittel. Wenn die Durchschnittstemperaturen auch in den Heizperioden höher liegen, führt dies zwangsläufig zu Umsatzeinbußen für swb bei Erdgas und Wärme. Dennoch sind trotz der eher ansteigenden durchschnittlichen Temperaturen nach wie vor auch kalte Wetterphasen mit sehr niedrigen Durchschnittstemperaturen zu beobachten, aus denen sich in einzelnen Jahren für den swb-Konzern im Absatzbereich beider Sparten aufgrund einer höheren Nachfrage Chancen ergeben. Entwicklung der Kundenbindung Die swb-Vertriebsgesellschaften sehen ihre Chancen auch in der Intensivierung der Kundenbindung sowie der Kundenrückgewinnung und im Ausbau des Markenimages. Kundenbindung ist und bleibt eine Herausforderung für swb, jedoch bilden die aktuell noch hohen Marktanteile eine gute Basis, um auch zukünftig die Customer Experience, d.h. die Erfahrung, die ein Verbraucher mit seinem Anbieter gemacht hat, dauerhaft weiterzuentwickeln. Die Intensivierung der Kundenbindung wird durch eine fokussierte Segmentbearbeitung erreicht. Aufgrund verstärkter Wettbewerberaktivitäten und der inzwischen wieder bestehenden Preisabstände zu günstigeren Versorgern wird allerdings von einer steigenden Anzahl von Vertragskündigungen im Jahr 2024 ausgegangen. Neben den Vertriebsaktivitäten liegt ein wesentlicher Schwerpunkt bei der kontinuierlichen aktiven Information und Beratung der Geschäftskunden über die Entwicklungen der Energiepreise sowie über die Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungsmaßnahmen "Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz" und "Strompreisbremsengesetz" Informationsveranstaltungen persönlich und online, Newsletter sowie die kontinuierliche, direkte Information durch die Kundenbetreuer werden von den Kunden sehr positiv aufgenommen und verstärken die Kundenbindung. Für das Land Bremen und die Wirtschaft hat swb Energielieferungs- und Energieversorgungskonzepte entwickelt, mit denen Kunden spartenübergreifende Angebote unterbreitet werden können. Durch das Heben von Cross- und Upselling-Potenzialen entstehen Chancen für den gesamten swb-Konzern. In der Kombination von Telekommunikationsdienstleistungen mit den herkömmlichen Energieprodukten wie auch Energiedienstleistungen erwartet swb Vertrieb die Chance, in Zukunft noch weitere Absatzpotenziale heben und bestehende Kunden langfristig binden zu können. Seinen Kunden bietet swb in Summe zahlreiche Möglichkeiten, um in ihrem Unternehmen oder Haushalt zeitnah Verbesserungen beim Klimaschutz zu erreichen. Klimaneutrale Stromversorgung und klimaschonenderes Heizen durch Fernwärme ermöglichen es den Kunden, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Information, ob und wann eine Wärmeversorgung mit Fernwärme möglich ist, kann durch ein 2023 neu eingeführtes Fernwärme-Verfügbarkeitstool auf der swb-Homepage erfragt werden. Für den politisch geforderten und geförderten Umstieg auf Elektromobilität bietet swb Ladeinfrastrukturlösungen und -konzepte an. swb betrachtet die Digitalisierung als Chance, mit den Kunden auf neuen Kommunikationswegen zu interagieren, auf Basis der Kundenbedürfnisse zukünftige Geschäftsmodelle auszubauen und gleichzeitig heutige Prozesse zu automatisieren. So sind bereits heute entlang der gesamten Wertschöpfungskette von swb Digitalisierungstrends erkennbar - vom Vertriebspartnerportal zur digitalen Abrechnung der Dienstleister über Korrespondenzmanagementsysteme und verstärkten Einsatz von Customer-Self-Service (Apps) bis hin zu intelligenten Netzen und Online-Verkaufsplattformen. Ein zentrales Element ist hierbei der Online-Service "Mein swb". Mit der swb Gasumstellung GmbH, Bremen, hat sich swb erfolgreich im Markt für technische Dienstleistungen rund um die Marktraumumstellung in Nordwestdeutschland positioniert und generiert mit diesem Geschäft auch nach Abschluss der Aktivitäten in Bremen und Bremerhaven regional weiter zusätzliche Erlöse für den Konzern. Die Strategie zur Stärkung der regionalen Marke und die Zusammenarbeit mit regionalen Partnern wird der swb-Konzern weiterverfolgen, um eine stabile Entwicklung für die Zukunft zu erreichen. In allen Bereichen bestehen Marktchancen, von denen der swb-Konzern mit seinen umfassenden Kompetenzen profitieren kann. AUSSAGE ZUR GESAMTRISIKO- UND -CHANCENSITUATION Die Risikolage des swb-Konzerns war nach Einschätzung des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund zahlreicher Krisen und der sich daraus abzeichnenden konjunkturellen Entwicklung in Deutschland weiterhin angespannt. Aus diesem Grund wurden die ergriffenen Maßnahmen zur Ergebnis- und Liquiditätssicherung fortgeführt und weiterentwickelt. Für die einzelnen Risikopositionen, die mögliche und quantifizierbare Risiken beinhalten, wurde eine angemessene Risikovorsorge betrieben. Im Rahmen der Analyse der Einzelrisiken im konzernweiten Risikomanagementsystem für das abgelaufene Geschäftsjahr haben sich keine Risiken gezeigt, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des swb-Konzerns gefährden. Bestandsgefährdende Risiken sind auch in absehbarer Zukunft nach Einschätzung des Vorstands nicht erkennbar. Unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen zeigt die Gesamtrisikolage des swb-Konzerns eine angemessene Risiko- und Chancensituation, die an den strategischen Zielen entsprechend ausgerichtet ist. PROGNOSEBERICHT WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Erwartete Branchenentwicklung Ukraine-Krieg Der Energiesektor war im Jahr 2023 weiterhin beeinflusst von den Ereignissen seit Beginn des Ukraine-Kriegs am 24. Februar 2022. Seit Anfang September 2022 wurden die russischen Gasimporte nach Deutschland über Nord Stream 1 eingestellt. Über die Ukraine (Transgas-Pipeline) wird jedoch nach wie vor auf niedrigem Niveau Gas aus Russland in die EU importiert. Zusätzliche Importe aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden konnten im Verlauf des Jahres 2023 die fehlenden russischen Importe größtenteils ausgleichen. Zusätzlich wurde mit Inbetriebnahme der ersten mobilen Flüssigerdgas (LNG)-Terminals in Wilhelmshaven und Lubmin seit Beginn des Jahres 2023 zunehmend Flüssigerdgas importiert. Weitere mobile Terminals in Brunsbüttel und Stade werden bis Januar 2024 zu einer Gesamtimportkapazität für LNG von 30 Mrd. Kubikmeter beitragen. Dies entspricht 50 Prozent der vor dem Ukraine-Krieg importierten Menge aus Russland. Die zur Verfügung stehende Importkapazität wurde im Jahr 2023 allerdings nur zu einem geringen Teil genutzt. Vor diesem Hintergrund gilt aktuell weiterhin die am 23. Juni 2022 von der Bundesregierung ausgerufene Alarmstufe des Notfallplans Gas. Mit dem Ausfall der russischen Gasimporte kam es im Jahr 2022 zu erheblichen Anstiegen der Großhandelspreise im Strom- und Gassektor. Seit Oktober 2022 sind eine Beruhigung der Energiemärkte und damit verbunden sinkende Großhandelspreise festzustellen. Im Verlauf des Jahres 2023 fielen die Preise im Spot- und Terminmarkt zwar unter Vorkrisenniveau (Beginn des Jahres 2022), allerdings liegen sie weiterhin deutlich über dem Niveau der Vorjahre 2018 bis 2021. Um einer Gasmangelsituation im Winter 2022/2023 entgegenzuwirken hat die Bundesregierung bereits im April 2022 das sogenannte Gasspeichergesetz beschlossen. Die laut Gasspeichergesetz vorgeschriebenen Mindestfüllstände wurden im Jahr 2023 vorzeitig erreicht und sogar deutlich übertroffen. Bis Anfang März 2023 wurde zwar überwiegend ausgespeichert, trotzdem betrug der Gesamtspeicherfüllstand in Deutschland Mitte Februar 2023 noch über 70 Prozent. Das gesetzliche Füllstandsziel von mindestens 40 Prozent zum 1. Februar 2023 wurde somit übererfüllt. Zum Ende des ersten Halbjahres 2023 lag der Füllstand bereits wieder bei rund 80 Prozent. Das gesetzliche Füllstandsziel zum 1. September 2023 von 75 Prozent wurde somit ebenfalls übertroffen. Die Speicherfüllstände in Deutschland betrugen am 12. Dezember 2023 noch 91,6 Prozent und lagen damit auf Vorjahresniveau. Aufgrund der milden Witterung und Speicherfüllstände ist die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangelsituation im Winter 2023/2024 nahezu auszuschließen. Für russische Kohle wurde von der EU ein Embargo mit Wirkung zum 11. August 2022 beschlossen. Es folgte ein Öl-Embargo am 5. Dezember 2022 mit Wirkung zum 5. Februar 2023. Hiernach werden alle Ölimporte in die EU per Schiff gestoppt. Für Importe per Pipeline sind Ausnahmen möglich. Deutschland hat bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sämtliche Importe aus Russland gestoppt. Diese Maßnahmen hatten im Jahr 2023 nur moderate Auswirkungen auf die globalen Preise von Kohle und Öl. Unabhängig von den Herausforderungen durch den Ukraine-Krieg sind die Ziele der Energiewende zu bewältigen. Die Gasversorgung mittels LNG kann daher nur eine Übergangslösung sein, um kurzfristig eine sichere Erdgasversorgung ohne russische Gasimporte zu ermöglichen. Erdgas ist spätestens bis 2045 durch alternative CO 2 -freie Energieträger wie z.B. Biomethan oder Wasserstoff zu ersetzen. Die durch den Ukraine-Krieg bedingten Gaspreiserhöhungen und Versorgungsengpässe dürften den Druck zur Neuausrichtung der Geschäftsmodelle zusätzlich erhöhen. Im Strom- und Industriesektor bietet sich aus heutiger Sicht ein Ersatz von Erdgas durch Wasserstoff aufgrund fehlender Alternativen an. Im Gebäudesektor wird wahrscheinlich Erdgas zu einem nennenswerten Anteil durch grünen Strom als Energieträger für hocheffiziente Wärmepumpen verdrängt. Erdgasversorger wie der swb-Konzern, die ihren Gasabsatz prioritär in diesem Sektor generieren, sind somit besonders gefordert, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Energiewende Im April 2021 hat die Europäische Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, in der Europäischen Union mehr Investitionen in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken. Die beschlossenen Maßnahmen umfassen unter anderem eine Verordnung zur EU-Klimataxonomie, die die Investitionen in eine nachhaltige dekarbonisierte Wirtschaft fördern und so maßgeblich zur Klimaneutralität Europas bis 2050 beitragen sollen. Ende 2022 wurde der Beschluss gefasst, dass Investitionen in Gas- und Kernkraftwerke sowie Gasinfrastrukturen als nachhaltig gelten. Damit dürfte ein wesentliches Hemmnis für zukünftige Investitionen in diesen Bereichen beseitigt worden sein. Bei der Investition in Gasinfrastrukturen wird die zukünftige Nutzung für Wasserstoff eine entscheidende Rolle spielen. Um die Ambitionssteigerung des Übereinkommens von Paris zu erfüllen, hat die Europäische Union mit dem neuen EU-Klimagesetz ihre klimapolitischen Zielsetzungen für 2030 (netto minus 55 Prozent gegenüber 1990) und Klimaneutralität um die Jahrhundertmitte im Frühjahr 2021 verschärft und gesetzlich festgelegt. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2021 führte zur ersten Änderung des Bundes- Klimaschutzgesetzes (veröffentlicht am 18. August 2021). Der verschärfte Zielpfad für die Minderung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 ist dort wie folgt festgelegt: Minderung der Treibhausgasemission bis 2030 um mindestens 65 Prozent, bis 2040 um mindestens 88 Prozent, bis 2045 um 100 Prozent (Netto-Treibhausgasneutralität) und nach 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Die Sektorziele für die Jahre 2020 bis 2030 wurden entsprechend dem Gesamtminderungsziel von 65 Prozent bis 2030 angepasst. Im Juni 2023 hat das Bundeskabinett allerdings eine Änderung des Klimaschutzgesetzes beschlossen, nach der die verbindlichen Sektorziele zugunsten des Gesamtziels aufgehoben werden sollen. Anfang 2022 wurde gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erstmals ein CO 2 -Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas für Gebäudewärme und Verkehr eingeführt. Der Einstiegspreis nach dem BEHG beträgt 25 Euro je Tonne CO 2. Das entspricht etwa 7,0 Cent je Liter Benzin, 7,9 Cent je Liter Diesel und Heizöl sowie 0,6 Cent je Kilowattstunde für Erdgas jeweils bereits inklusive Mehrwertsteuer. Wenn auch die mit den 25 Euro pro Tonne CO 2 verbundenen Klimaschutzeffekte gering ausfallen werden, ist eine weitere Verteuerung fossiler Energieträger infolge der bereits verabschiedeten Steigerung des CO 2 -Preises auf 55 Euro je Tonne im Jahr 2025 zu erwarten. Trotz der vorab geführten politischen Diskussion über eine weitere Anhebung ist laut Koalitionsvereinbarung der neuen Regierung eine weitere Steigerung des CO 2 -Preises in den betroffenen Sektoren zumindest bis zum Jahr 2026 nicht zu erwarten. Mit Blick auf die aktuell hohen Energiepreise wurde die für den 1. Januar 2023 geplante Erhöhung um 5 Euro je Tonne CO 2 sogar durch Änderungsbeschluss am 20. Oktober 2022 auf den 1. Januar 2024 verschoben. Zugleich werden die für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehenen Reduktionen des Festpreises um 10 Euro wieder zurückgenommen, was insgesamt einer Erhöhung im Jahr 2024 um 15 Euro entspricht. Der für das Jahr 2026 festgelegte Preiskorridor, der den Übergang von gesetzlichen Festpreisen in den Zertifikatehandel erleichtern soll, erfährt dagegen keine Anpassung. Bereits im Jahr 2021 führte aber nicht nur die CO 2 -Bepreisung gemäß BEHG zu höheren Endkundenpreisen für Gas, sondern insbesondere der stark gestiegene Großhandelspreis sowie die niedrigen Speicherfüllstände zu Beginn des Winters 2021/2022. In der Folge stiegen in der zweiten Jahreshälfte 2021 auch die Strompreise. Mit Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 haben sich diese noch einmal deutlich erhöht. Die zwischenzeitlich hohen Preise haben die Lenkungswirkung einer CO 2 -Abgabe auf Erdgas deutlich übertroffen. Durch den seit Oktober 2022 feststellbaren Verfall des Gaspreises nimmt die Bedeutung des CO 2 -Preises für den erforderlichen Energieträgerwechsel von Erdgas auf Strom oder grüne Gase allerdings wieder zu. Zwar haben sich im Jahr 2023 die Strom- und Gaspreise an den Börsen deutlich reduziert, das Preisverhältnis zwischen Strom- und Gaspreis betrug bei Endkunden über das abgelaufene Jahr etwa 3. Damit dürfte die CO 2 -Preisentwicklung gemäß BEHG kaum ausreichen, um einen Umstieg von Gas auf den Energieträger Strom im Gebäudebestand anzureizen. Neben diesen jüngsten Energiemarktentwicklungen infolge des Ukraine-Kriegs werden die aktuellen richtungsweisenden politischen und rechtlichen Entscheidungen zum Klimaschutz für die Energiewirtschaft eine deutlich schnellere Reduktion des Einsatzes fossiler Energieträger als bisher und eine Beschleunigung der Transformation des Energiesystems hin zu Erneuerbaren Energien und alternativen Energieträgern erfordern. Zudem werden zukünftig vermutlich weniger Arbeitskräfte in der konventionellen Energieerzeugung und mehr Arbeitskräfte bei Unternehmen in Bereichen der regenerativen Energien, Wasserstofftechnologien und bei gänzlich neuen Geschäftsmodellen benötigt werden. Die Umsetzung der Pariser Klimaschutzziele 2030 erfordert einen hohen jährlichen Zubau Erneuerbarer Energien, aber auch den Ausbau der Netze und Energiespeicher. Zudem müssen die Sektoren Verkehr, Wärme und Industrie vor dem Hintergrund sektoraler Klimaschutzziele in den Transformationsprozess einbezogen werden. Diese Umgestaltung ist nur durch einen hohen Standardisierungs- und Automatisierungsgrad zu erreichen. Neuere Studien (z.B. die Studie der Deutschen Energieagentur (dena) "Aufbruch Klimaneutralität" aus Oktober 2021) sowie die aktuellen Langfristszenarien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aus 2022 haben ergeben, dass das Ziel der Klimaneutralität die Entwicklung und den Hochlauf von negativen Emissionstechnologien erforderlich macht, um nicht vermeidbare Treibhausgasemissionen aus industriellen Prozessen oder der Landwirtschaft zu kompensieren. Negative Emissionstechnologien könnten auch im Rahmen der Energieerzeugung aus Abfall eine relevante Rolle einnehmen. Markt und Wettbewerb Die Wettbewerbsintensität und der Margendruck in der Energiewirtschaft sind weiterhin anhaltend und durch ein hohes Maß an Konkurrenz im Bereich von Standard- und Bündelprodukten über alle Kundensegmente gekennzeichnet. Zunehmend drängen auch Wettbewerber aus anderen Branchen sowie Kunden in Form von Energiegemeinschaften in den Energiesektor ein. Im Ergebnis führt dies zu einem steigenden Wettbewerb im deutschen Energiesektor und wird unter anderem den Wettbewerbs- und Kostendruck in der Branche weiter erhöhen. Der anhaltende Trend zur Selbstversorgung und Autarkie von Kunden reduziert die Bedeutung des konventionellen Energieversorgers und erfordert zur Kompensation neue Geschäftsmodelle. Entwicklungen im politischen und regulatorischen Umfeld erhöhen zusätzlich den Veränderungsdruck insbesondere im Wärmemarkt. Zu nennen sind hier die CO 2 -Bepreisung der Energieträger Heizöl und Erdgas sowie das aktuell diskutierte Gebäudeenergiegesetz. In der Folge wird der Absatz von Strom als alternativem Energieträger im Wärmemarkt voraussichtlich zunehmen. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage im Juli dieses Jahres kann sich der Trend einer steigenden Elektrifizierung des Wärmemarkts verstärken, sobald sich die aktuell hohen Strompreise im Vergleich zu den Gaspreisen wieder normalisieren. Andererseits eröffnet die nationale Wasserstoffstrategie neue Perspektiven für die Gaswirtschaft insbesondere im Industrie- und Verkehrssektor. Bedarf an Energie Als Folge der aktuellen Gaskrise und der voraussichtlich weiterhin steigenden CO 2 -Preise für fossile Energieträger geraten alternative Energieträger wie Strom oder Wasserstoff in den Fokus. Mit zunehmender Elektrifizierung des Energiesystems durch mehr Elektromobilität, Wärmewende und einen politisch forcierten Ausbau der grünen Wasserstoffproduktion bedarf es zudem einer an die steigenden Strombedarfe angepassten Erhöhung der Zubauziele für die erneuerbaren Energieträger sowie eines an die steigende Nachfrage gekoppelten Ausbaus der Stromnetze auf allen Spannungsebenen. Das derzeitige Ausbautempo der Erneuerbaren Energien und der Netze hält mit dem wachsenden Strombedarf aber nicht Schritt. Die aktuelle politische Debatte sowie die neuen Ziele der Bundesregierung scheinen eine Trendwende einzuleiten. Diese gilt es aber noch durch geeignete Maßnahmen zu untermauern. Beispielsweise müssen die Genehmigungsverfahren beschleunigt und die Akzeptanz in der Bevölkerung insbesondere für Wind-Onshore und Netzausbau deutlich erhöht werden, um die erforderlichen Ausbauraten zu erreichen. Darüber hinaus sind die Ausbaureserven für Wind Offshore zu nutzen und der Ausbau der Photovoltaik-Dach- und -Freiflächenanlagen zu erhöhen. Darüber hinaus ist nach dem im April 2023 erfolgten Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie auch der Kohleausstieg beschlossen. Laut Koalitionsvertrag soll der Kohleausstieg bereits im Jahr 2030 statt bisher 2038 angestrebt werden. Der Bundestag hat daher im Dezember 2022 für den vorgezogenen Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen gestimmt. Ob ein vorgezogener Kohleausstieg bis 2030 für ganz Deutschland gelingen wird, bleibt mit Blick auf den Importstopp von russischem Erdgas infolge des Ukraine-Kriegs abzuwarten. Bei einem um acht Jahre vorgezogenen Kohleausstieg sind mit Blick auf die Versorgungssicherheit und benötigten Vorlaufzeiten für eine Realisierung kurz- bis mittelfristig bedarfsgerechte Back-up-Kapazitäten an Gaskraftwerken aufzubauen. Es ist fraglich, ob der derzeit bestehende Energy-Only-Market (EOM) dies gewährleisten kann oder ob hierzu ein Kapazitätsmarkt oder angemessene Förderbedingungen eingeführt werden müssen. Der dynamischere Ausbau der Erneuerbaren Energien führt allerdings infolge von Kannibalisierungseffekten zu einem Verfall der Marktwerte und könnte die notwendige Investitionsbereitschaft und damit die Erreichung der Ziele gefährden. Einen Beitrag zur Stabilisierung der Marktwerte könnte der beschleunigte Ausbau zusätzlicher flexibler Nachfrage wie Batteriespeicher oder Power-to-Gas-Anlagen liefern. Denkbar wäre auch eine deutliche Steigerung der CO 2 -Preise im EU-ETS- Handel, um einen Preisverfall der erneuerbaren Energiepreise zu kompensieren, da Gaskraftwerke bis 2030 und darüber hinaus bei dem aktuellen Strommarktdesign preissetzend für die Großhandelspreise im Strom bleiben dürften. Allerdings wird in politischen Kreisen vor dem Hintergrund der Strompreisentwicklungen eine Anpassung des Strommarktdesigns diskutiert. Kritisch ist weiterhin der schleppende Übertragungsnetzausbau, der zu erheblichen Ineffizienzen im Strommarkt in den vergangenen zehn Jahren geführt hat. Dem entgegen wirkt der avisierte Ausbau von Power-to-Gas-Anlagen, die im Fall von Netzengpässen oder fehlender Abnahme als zusätzliche Flexibilitätspotenziale zur Verfügung stehen könnten. Dabei kann ein wirtschaftlicher Betrieb von Power-to-Gas-Anlagen nur über eine angemessene Auslastung, aber nicht allein über die Überschussstrommengen im Rahmen von Netzengpässen erreicht werden. Power-to-Gas-Anlagen lösen damit nicht das Problem von Netzengpässen. Die volatile dezentrale Stromproduktion über Photovoltaik und Wind-Onshore, der Ausbau Wind- Offshore sowie die Sektorenkopplung bedingen darüber hinaus einen massiven Netzausbau, insbesondere auf der Verteilnetzebene, sowie technische Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität (Smart Grids). Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist der Ersatz von fossilen Energieträger und damit auch von Erdgas zwingend notwendig. Als Ersatz für Erdgas kommen sogenannte "grüne Gase" wie Biomethan, synthetisches Methan und Wasserstoff in Betracht. Wasserstoff und Biomethan werden zur Erreichung der Klimaschutzziele unter Berücksichtigung verfügbarer Mengen und bestehender sektorspezifischer Preisniveaus mittelfristig in erster Linie der Industrie als Rohstoff oder Energieträger sowie dem Verkehrssektor vorbehalten bleiben. Mittelfristig ist ein Wasserstoffeinsatz auch in der Stromerzeugung wahrscheinlich. Für einen schnellen Ersatz von Erdgas im Wärmemarkt zeichnen sich mittelfristig insbesondere im unsanierten Altbau kaum Alternativen ab. Allerdings wird die zunehmende, durch Fördermittel angereizte, energetische Sanierung von Gebäuden, der Einsatz neuer technischer Alternativen wie Hybridwärmepumpen bzw. Hochtemperaturwärmepumpen die Nachfrage nach fossilem Erdgas und klimaneutralen Gasen mittel- bis langfristig deutlich reduzieren. Damit verbunden ist die Frage nach dem zukünftigen Bedarf an Gasnetzen und deren alternativer Nutzung für den Transport von Wasserstoff für den Wärmemarkt. ERWARTETE GESCHÄFTSENTWICKLUNG Konventionelle Erzeugung Im März 2023 ging das neue Blockheizkraftwerk (BHKW) in Bremen Hastedt offiziell in Betrieb. Dieses löst den Kohleblock 15 ab, welcher noch bis einschließlich April 2024 vermarktet wird. Das BHKW übernimmt zudem die Wärmeproduktion und sorgt für stabile Ergebnisse im Wärmebereich. Aufgrund der weitgehend gesicherten höheren Spreads in der Stromvermarktung des Kohleblocks sowie der Vermarktung der Strommengen aus der GuD-Anlage, welche während des gesamten Berichtsjahres stillstand, bleibt das oEBIT aus Elektrizität, trotz der unterjährigen Stilllegung von Block 15, im Vergleich zum Berichtsjahr stabil. Der Wegfall des negativen Effekts aus der Bewertung der Kohlebestände im Berichtsjahr 2023 führt dazu, dass sich das Ergebnis aus Elektrizität in Summe im Jahr 2024 deutlich verbessern wird. Unabhängig von den kurzfristig gut auskömmlichen Vermarktungsergebnissen steht weiterhin die deutliche Reduktion der Instandhaltungs- und Betriebsaufwendungen sowie die Erschließung zusätzlicher Vermarktungsoptionen im Fokus. Die energiewirtschaftliche Zusammenarbeit mit Partnern aus der Industrie in Bremen wird erfolgreich weitergeführt und liefert über die Vertragslaufzeit der überlassenen Kraftwerkskapazitäten einen stabilen Beitrag für das Ergebnis der Gesellschaft. Das verbesserte Ergebnis aus Elektrizität führt zu einer Verbesserung des operativen EBITs, welches 2024 voraussichtlich deutlich über dem oEBIT des Berichtsjahres liegen wird. Nach dem investitionsreichen Jahr 2023, in dem das BHKW in Betrieb genommen und der größte Teil der Fernwärmeverbindungsleitung gebaut wurde, sinkt die Investitionssumme im Geschäftsjahr 2024 um ca. 50 Prozent, wobei der im Geschäftsjahr 2024 für das BHKW zu gewährende Kohleersatzbonus nach dem KWKG unberücksichtigt ist. Entsorgung swb Entsorgung diversifiziert kontinuierlich die Herkunft der Abfallmengen. Die Auslastung der Anlagen durch die Kernregion allein wird auch in der längerfristigen Zukunft kaum möglich sein. Die Nutzung der Standortvorteile über die direkte Hafenanbindung des Mittelkalorik-Kraftwerks (MKK) ist damit ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Nach wie vor wird der ausländische Markt zur Stabilisierung der Auslastung und zur Durchsetzung auskömmlicher Preise genutzt. Hier sind vorwiegend Abfallmengen aus England, Irland und Italien zu nennen. Mögliche mittel- bis langfristige Auswirkungen des Brexits auf die verfügbaren Auslandsmengen werden kontinuierlich untersucht, um rechtzeitig auf Veränderungen am Markt reagieren zu können und gegebenenfalls neue Märkte zu sichern. Der angestammte Entsorgungsmarkt ist das Rückgrat von swb Entsorgung und damit die wichtigste Herausforderung zur Sicherung der Abfallmengen im unvermindert andauernden Wettbewerb. Er wird weiter mit hohem Engagement erfolgreich bewirtschaftet. So konnten zum Jahreswechsel 2023/2024 bereits mehr als drei Viertel der geplanten Mengen kontrahiert werden. Im Hinblick auf das Jahr 2024 erwartet swb Entsorgung einen moderaten Anstieg des operativen E- BITs im Vergleich zum Berichtsjahr 2023. Dies liegt im Wesentlichen an deutlich höheren Strompreisen. Gedämpft wird der positive Preiseffekt durch die CO 2 -Abgabe gemäß BEHG, welche nicht sofort vollständig an alle Kunden weitergegeben werden kann, sowie durch deutlich höhere Instandhaltungskosten. Die Investitionstätigkeiten werden im Jahr 2024 im Vergleich zum Berichtsjahr 2023 aufgrund einer Vielzahl von Projekten zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der Großanlagen, wie der Erneuerung der Abgasreinigungsanlagen im MHKW sowie der Löschanlage im MKK, sehr deutlich steigen. Infrastruktur Die Versorgungsnetze von wesernetz spielen für die Umsetzung der Energiewende in Bremen und Bremerhaven eine entscheidende Rolle. An dieser Schnittstelle muss der sichere Betrieb in einer deutlich volatileren Erzeugungs- und Abnahmestruktur - bei gleichbleibend hohem Anspruch an Effizienzkriterien - gewährleistet werden. Es ist zu erwarten, dass sich diese Herausforderung auch in den nächsten Perioden der Anreizregulierung zeigen wird. In diesem Zusammenhang ist auch die Fertigstellung der Fernwärmeverbindungsleitung zwischen den Versorgungsgebieten Universität und Bremen-Ost in der ersten Jahreshälfte 2024 zu nennen. Die Fernwärmeverbindungsleitung liefert einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende in Bremen. Durch den Leitungsbau können weitere Stadtgebiete durch umweltfreundliche Wärme versorgt werden. Diese Maßnahme ist auch ein wichtiger Schritt in Richtung Kohleausstieg. Darüber hinaus streben die swb-Netzgesellschaften an, weitere Effizienzsteigerungen zu erreichen und in den laufenden Betrieb zu übernehmen. Im Hinblick auf das Jahr 2024 erwartet wesernetz einen deutlichen Anstieg des Ergebnisses, insbesondere durch Mehrerlöse im Wärmegeschäft und steigende Netzentgelte aufgrund höherer Erlösobergrenzen. Dem gegenüber steht eine erwartete Mehrbelastung des operativen Geschäfts im Wesentlichen durch weiteren Personalbedarf sowie Beratungs- und Fremdleistung, die im Rahmen der Transformation im Stromsektor und des Wärmeausbaus erforderlich wird. Zudem werden höhere Abschreibungen als Resultat des gestiegenen Investitionsaufkommens der letzten Jahre erwartet. Das hohe Investitionsniveau aus dem Jahr 2023 wird sich auch im Jahr 2024 fortsetzen. Vertrieb Perspektivisch wird die Geschäftsentwicklung von swb Vertrieb weiterhin durch einen starken Wettbewerb sowohl in der Strom- als auch in der Erdgasvermarktung geprägt sein. Die Preisgestaltung dürfte dabei unverändert in einem starken Maße von durch die Gesellschaft selbst nicht beeinflussbaren Preiskomponenten wie Beschaffungskosten oder Netznutzungsentgelten bestimmt werden. Die Strategie von swb Vertrieb, auch außerhalb Bremens und Bremerhavens in ausgewählten Gebieten Deutschlands Sondervertragskunden zu akquirieren, wird 2024 fortgesetzt. Für das Geschäftsjahr 2024 geht swb Vertrieb in den Sparten Strom und Gas grundsätzlich von sinkenden Vertragszahlen und in der Sparte Strom auch entsprechenden Absatzrückgängen aus. Grund hierfür ist eine erwartete Reduktion der im Rahmen der Energiemarktverwerfungen im Jahr 2022 gewonnenen Kundenanzahl. Beim Gas gibt es gegenläufige Effekte aus höheren konzerninternen Absätzen für das von der Erzeugung neu errichtete BHKW. Zusätzlich wird witterungsbedingt mit steigenden Absatzmengen gerechnet. Das geplante Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 wird gemäß der aktuellen Planung deutlich unter dem Jahresergebnis von 2023 liegen. Maßgeblich hierfür sind vor allem die im Jahr 2023 ergebnisbestimmenden positiven und nicht planbaren Effekte aus der Derivatebewertung. Das erwartete oEBIT des Jahres 2024 wird ebenfalls leicht geringer ausfallen als im Jahr 2023. Dies liegt vor allem an diversen periodenfremden Effekten sowie sonstigen betrieblichen Erträgen, die das Jahr 2023 positiv beeinflusst haben. Operativ wird eine Verbesserung gegenüber dem Jahr 2023 durch höhere Rohergebnisse aus dem Vertriebsgeschäft bei nur sehr geringfügig steigenden OPEX erwartet. Wertminderungen auf Forderungen werden sich im Jahr 2024 aufgrund der Insolvenz eines großen Kunden im Berichtsjahr vermindern. Nach turbulenten Marktentwicklungen im Jahr 2022 mit deutlichen Kundenzuwächsen und hohen Unsicherheiten in der Beschaffung von Energiemengen hat sich die Situation im Jahr 2023 beruhigt. Auch für das Jahr 2024 wird eine Fortsetzung der Normalisierung erwartet. Dennoch hat swb Vertrieb die Beschaffung für das Jahr 2024 noch nicht vollständig abgeschlossen, um auf kurzfristige Entwicklungen reagieren zu können. Die anhaltenden Änderungen in der energiewirtschaftlichen Gesetzgebung (Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen) führen zu prozessualen Herausforderungen. Ein kontinuierliches Monitoring der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der internen Prozesse soll diese Risiken minimieren. Technische Dienstleistungen und Contracting swb Services konnte sich trotz der Energiekrise aufgrund des Kriegs in der Ukraine, der Unsicherheiten rund um die Gesetzgebung im Wärmemarkt sowie der sich langsam abschwächenden Baukonjunktur weiterhin gut behaupten und sogar Weiterentwicklungen des Geschäfts vorantreiben. Die Auftragslage zum Jahresende ist gut. Ein Schwerpunkt im nächsten Geschäftsjahr wird auf der weiteren Optimierung der Geschäftsstruktur liegen, was vor allem in der weiteren Überprüfung von Geschäftsaktivitäten unter Effizienzgesichtspunkten zum Ausdruck gebracht wird. Ein weiterer Schwerpunkt ist der fortlaufende Ausbau des Projektgeschäfts im Bereich von komplexen Großanlagen, um die Expertise und Marktreputation von swb Services zu festigen - und nicht zuletzt, um die Ertragskraft zu sichern. Seit 2017 erbringt swb Services Dienstleistungen im Rahmen der Marktraumumstellung von Erdgas-L auf Erdgas-H in Form von Projektmanagement, Erhebung, Anpassung und Qualitätsmanagement von gasbetriebenen Verbrauchsgeräten. Hieraus haben sich bereits weitere Dienstleistungsmöglichkeiten für das mittelständische Gewerbe ergeben, welches wachsendes Potenzial vermuten lässt. Zur Bearbeitung der neuen Projekte und Aufträge wird ein angemessener Personalbestand benötigt, der im Wesentlichen auch durch den Einsatz von externem Personal vorgehalten wird, um insbesondere flexibel agieren zu können. Gleichzeitig werden stets alle Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung, unter anderem durch Verzicht auf Nachbesetzungen von Rentenabgängen, geprüft. Für 2024 wird ein oEBIT auf einem mit dem Geschäftsjahr 2023 vergleichbar guten Niveau angestrebt. swb-Konzern Der swb-Konzern erwartet im Geschäftsjahr 2024 ein etwas höheres operatives EBIT als im Jahr 2023. Dies liegt vor allem an den oben beschriebenen deutlich besseren Ergebnissen der Netzgesellschaften, der swb Erzeugung und der swb Entsorgung. Gegenläufig wirken niedrigere prognostizierte Ergebnisse der Vertriebsgesellschaften. Es wird erwartet, dass der ROCE einhergehend mit dem operativen EBIT leicht ansteigt. Das konzernweite Programm, das im Jahr 2021 gestartet wurde, um die Betriebsausgaben durch Effizienzsteigerungen kontinuierlich und nachhaltig zu senken, führt im Jahr 2024 zu weiteren Einsparungen. Die Einhaltung der Prognose wird stark von der tatsächlichen Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen, die wiederum stark durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine, Lieferkettenengpässe und ungewisse Inflationsraten geprägt ist. Vor diesem Hintergrund unterliegt die Prognose des Ergebnisses einer vergleichsweise hohen Unsicherheit. Die Investitionen werden 2024 leicht über Vorjahr liegen. Dies liegt vor allem an höheren Investitionen in die Netzinfrastruktur aufgrund der Energie- und Wärmewende. swb AG Die swb AG erbringt als Konzernmuttergesellschaft hauptsächlich Dienstleistungen im Verwaltungsbereich für die Tochtergesellschaften, die als Zentralfunktionen in der Holding gebündelt sind. Das Konzernergebnis beeinflusst sie über die Effizienz all ihrer Prozesse. Aus diesem Grund werden die Kosteneffizienzprojekte im Geschäftsjahr 2024 fortgesetzt. Das Jahresergebnis der swb AG wird aufgrund der Funktion als Konzernmuttergesellschaft wesentlich durch das Beteiligungs- und Finanzergebnis beeinflusst. Für das kommende Jahr geht die swb AG von einem leicht sinkenden oEBIT aus. Die Ursache hierfür ist im Wesentlichen auf einen positiven Effekt aus dem Verkauf einer Beteiligung im Berichtsjahr 2023 zurückzuführen. Dies führt auch zu einem niedrigeren erwarteten Jahresüberschuss im Jahr 2024. Die Steuerlast wird sich entsprechend auf einem niedrigeren Niveau einpendeln. Es ist zu erwarten, dass die Investitionshöhe im kommenden Jahr im Wesentlichen aufgrund der Gewährung eines größeren Darlehens an ein Beteiligungsunternehmen sowie der Verschiebung von Investitionsmaßnahmen eines Großprojekts steigen wird.
Bremen, 28. März 2024 Dr. Schneiker Geise Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
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Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft stellt ihren Jahresabschluss nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB), den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) sowie den einschlägigen Vorschriften des EnWG auf. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die Posten "Betriebsergebnis", "Erträge aus Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens", "Ergebnis vor Steuern" und "Gewinnausschüttung" ergänzt, um einen verbesserten Einblick in die Ertragslage zu gewähren. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Aus rechnerischen Gründen können sich Rundungsdifferenzen zwischen den einzelnen Bestandteilen des Jahresabschlusses ergeben. Die Gesellschaft ist unter der Firma swb AG mit Sitz in Bremen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 4428 eingetragen. B. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen über den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Für die vor dem 1. Januar 2008 zugegangenen beweglichen Gegenstände des Sachanlagevermögens wurde aus steuerlichen Gründen (§§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F.) bisher, soweit zulässig, die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Zur linearen Methode wird in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt, übergegangen. Mit Inkrafttreten des BilMoG im Jahr 2010 ist die umgekehrte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz zwar entfallen, die Gesellschaft hat sich jedoch entschieden, von dem in der Übergangsregelung nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB vorgesehenen Wahlrecht zur Fortführung der bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften Gebrauch zu machen. Die degressive Abschreibung dieser Vermögensgegenstände wird daher seit dem Geschäftsjahr 2010 fortgeführt. Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen ab dem 1. Januar 2008 werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2017 angeschafft worden sind, wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Zuschreibungen zu Gegenständen des Finanzanlagevermögens werden aus Gründen der klareren Vermittlung der Ertragslage in einem eigenständigen Posten ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Zeitwerten angesetzt. Das Grundkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden gemäß § 253 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags abzüglich eines bestehenden Planvermögens ausgewiesen. Die Zusatzversorgungstarifverträge I und II sowie die Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung für außertariflich Beschäftigte und leitende Angestellte sind zum 31. Dezember 2015 gekündigt worden. Mit rückwirkender Geltung zum 1. Januar 2016 wurde ein neuer Zusatzversorgungstarifvertrag ZVV III abgeschlossen, der die vorherigen Zusatzversorgungstarifverträge ablöst. Der neue Zusatzversorgungsvertrag gilt somit seit dem 1. Januar 2016 für alle Mitarbeiter und Pensionäre. Zur Bemessung der Anspruchshöhe wird in Einzelfällen noch auf die Zusatzversorgungsverträge I und II zurückgegriffen. Der ZVV III ist als wertpapiergebundene Leistungszusage ausgestaltet. Für Dienstzeiten ab dem 1. Januar 2016 wird für jeden berechtigten Mitarbeiter in Abhängigkeit des versorgungsfähigen Einkommens jährlich ein Versorgungsaufwand auf ein Kapitalkonto verbucht und über ein Contractual Trust Arrangement (CTA) am Kapitalmarkt angelegt. Dafür wurde im Jahr 2016 der swb Treuhandverein e. V., Bremen, gegründet. Soweit Vermögenswerte auf den swb Treuhandverein e. V., Bremen, zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung übertragen werden, bilden diese Werte ein saldierungsfähiges Planvermögen. Die Barwerte werden nach der PUC-Methode im Sinne des IAS 19 unter Verwendung der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt (Vorjahr RT 2018 G). Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen werden pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren ergibt. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung der Bewertungsregeln für Pensionsrückstellungen wurde erstmalig in 2016 der bisherige 7-Jahresdurchschnittszins durch einen 10-Jahres-Durchschnittszins abgelöst. Der Berechnung der Verpflichtungen lagen folgende versicherungsmathematische Annahmen zugrunde: Abzinsungssatz: 1,82 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,78 Prozent p.a.), zukünftige Gehaltssteigerungen: 2,50 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,00 Prozent p.a.), zukünftige Rentensteigerungen: 0,75 Prozent p.a. (Vorjahr: 0,75 Prozent) sowie Fluktuation: 1,25 Prozent (Vorjahr: 1,25 Prozent). Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgte unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,99 Prozent p.a. (Vorjahr: 0,42 Prozent p.a.) und auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck (Vorjahr RT 2018 G) nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Verträge gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Rückstellungen für Vorruhestandsverpflichtungen werden ebenfalls für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Verträge unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,99 Prozent p.a. (Vorjahr: 0,42 Prozent p.a.) und auf Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck (Vorjahr: RT 2018 G) nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind entsprechend ihrer Restlaufzeit mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre gemäß § 253 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB. Nach der formalen Betrachtungsweise ist die Gesellschaft alleinige Steuerschuldnerin zum einen als Organträgerin für die Organgesellschaften sowie zum anderen für die steuerlich als unselbständige Betriebsstätten zu qualifizierenden Personengesellschaften. Die tatsächlichen und latenten Steuern der Organgesellschaften und Betriebsstätten sind daher vollständig in dem Jahresabschluss der Gesellschaft auszuweisen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz für Körperschaft- und Gewerbesteuer von insgesamt 32,0 Prozent (Vorjahr: 32,0 Prozent) zugrunde. Lediglich bei der Ermittlung der latenten Steuern im Zusammenhang mit Bewertungsunterschieden von Anteilen an Personengesellschaften, die eigenständig Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer sind, werden auf Ebene des Gesellschafters die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag von insgesamt 15,83 Prozent (Vorjahr: 15,83 Prozent) berücksichtigt. Zusammensetzung der nicht bilanzierten latenten Steuern
Mit Datum vom 28. Dezember 2023 wurden die Regelungen zur Globalen Mindestbesteuerung, die sogenannten Mustervorschriften zur Säule 2 - ("Pillar Two - Model Rules") der OECD in deutsches Recht überführt (Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen - MinStG) und sind ab dem 1. Januar 2024 anwendbar. Die swb AG fällt als Tochtergesellschaft der EWE Aktiengesellschaft in den Anwendungsbereich dieser Regelungen. Die Mindeststeuer selbst wird allerdings nicht auf Ebene der swb AG, sondern auf Ebene der sogenannten Ultimate Parent Entity, der obersten Muttergesellschaft, erhoben. Eine bilanzielle Erfassung aus der Mindestbesteuerung auf Ebene der swb AG wird daher nicht erwartet. II. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. - Anteilsbesitzliste
1) HGB-Ergebnis vor eventuell bestehender
Gewinn- und Verlustübernahmeverträge
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Zuschreibungen auf die Beteiligung an der Weserkraftwerk Bremen GmbH & Co. KG, Bremen (3.507 TEUR). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten 3.610 TEUR (Vj. 2.881 TEUR) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ansonsten bestehen sie überwiegend aus kurzfristigen Finanzierungen sowie aus Forderungen aus Steuern. Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen die Gesellschafterin EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, in Höhe von 2 TEUR (Vj. 9.519 TEUR). Diese bestehen in Höhe von 2 TEUR aus Lieferungen und Leistungen. Im Vorjahr bestanden zusätzlich Cash-Pool-Darlehen in Höhe von 9.517 TEUR. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten 9.813 TEUR (Vj. 9.934 TEUR) aus Cash-Pool-Darlehen. Im Vorjahr enthielten diese darüber hinaus 665 TEUR Forderungen aus Beteiligungserträgen und 24 TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Erstattungsansprüche aus Steuern in Höhe von 3.200 TEUR (Vj. 10.065 TEUR). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - soweit nicht anders angegeben - eine Laufzeit von kleiner einem Jahr. Wertpapiere Die sonstigen Wertpapiere beinhalten in Höhe von 2.134 TEUR (Vj. 2.055 TEUR) Wertpapiere, welche zur Absicherung von Altersteilzeitverpflichtungen des swb-Konzerns mit Ausnahme der wesernetz Bremen GmbH, Bremen, und der wesernetz Bremerhaven GmbH, Bremerhaven, gehalten werden. Die vorgenannten Gesellschaften haben ab dem Jahr 2009 die Absicherung von Altersteilzeitverpflichtungen eigenständig übernommen. Die Wertpapiere werden durch einen Dritten treuhänderisch verwaltet. Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten besteht aus Vorauszahlungen für laufende Betriebsrenten in Höhe von 923 TEUR (Vj. 1.007 TEUR) sowie IT-Leistungen in Höhe von 544 TEUR (Vj. 477 TEUR). Latente Steuern Die Ergebnisse der Ermittlung der latenten Steuern werden unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 117.459.083,87 EUR und entspricht dem genehmigten Kapital. Das ausschließlich in Stammaktien unterteilte gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 209.865 Aktien mit einem rechnerischen Anteil von jeweils 559,69 EUR. Davon besaß die EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, am Bilanzstichtag 209.864 Aktien bzw. rund 100,0 Prozent; die Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen, hielt 1 Aktie. Der swb AG, Bremen, liegt ein Schreiben der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, vor vom 21. Oktober 2009 mit dem Inhalt, dass dieser eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG i.V.m § 16 Abs. 1 AktG an der swb AG, Bremen, gehört. Bilanzgewinn Diesbezüglich verweisen wir auf C. V., den Ergebnisverwendungsvorschlag. In der 80. ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2023 wurde beschlossen, aus dem in der Bilanz der swb AG zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen handelsrechtlichen Bilanzgewinn in Höhe von 32.246 TEUR einen Betrag in Höhe von 2.200 TEUR im Wege der Gewinnthesaurierung in die Gewinnrücklage einzustellen sowie in Höhe von 30.011 TEUR auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 35 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen betragen 213.221 TEUR (Vj. 231.707 TEUR). Die Reduzierung in Höhe von 18.486 TEUR resultiert im Wesentlichen aus Inanspruchnahmen durch Rentenzahlungen und gegenläufig aus der Aufzinsung der betrieblichen Altersversorgung im Geschäftsjahr 2023 sowie aus planmäßigen Zuführungen. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung des ZVV III im Rahmen der Entgeltumwandlung für Mitarbeiter ist auf den swb Treuhandverein e.V., Bremen, ausgegliedert. Dabei führt die Gesellschaft die erforderlichen Mittel einem Treuhandvermögen zu, welche vom swb Treuhandverein e.V., Bremen, in einem Spezialfonds angelegt und verwaltet werden. Der Spezialfonds, der Aktien, Anleihen und liquide Mittel enthält, dient ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen und ist dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen. Die Anteile an dem Spezialfonds wurden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Das zu den Rückstellungen für Pensionen korrespondierende Planvermögen wird im Folgenden näher erläutert: Der in der nachstehenden Tabelle genannte beizulegende Zeitwert des beim swb Treuhandverein e. V., Bremen, angelegten Vermögens, das gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet worden ist, wurde aus den Bankbestätigungen am Abschlussstichtag abgeleitet. Entwicklung Contractual Trust Arrangement
Im Berichtsjahr kamen Zinsaufwendungen und Zinserträge in Höhe von 2.089 TEUR (Vj. Negativ 1.848 TEUR) zur Verrechnung. Des Weiteren ergibt sich ein Rückgang der Pensionsrückstellungen in Höhe von 974 TEUR (Vj. Zugang 2.324 TEUR) aufgrund der Änderung des Zinssatzes auf 1,82 Prozent p.a. (Vj. 1,78 Prozent p.a.). Im Geschäftsjahr 2016 wurde entsprechend den Regelungen des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB erstmalig der durchschnittliche Marktzins der letzten zehn Jahre anstatt eines siebenjährigen Durchschnittszinses verwendet. Hieraus ergibt sich im Berichtsjahr ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von 1.962 TEUR (Vj. 9.204 TEUR), der einer Ausschüttungssperre unterliegt, sofern nicht ausreichend frei verfügbare Rücklagen vorhanden sind. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere 4.795 TEUR (Vj. 4.832 TEUR) für Boni- und Erfolgsbeteiligungen, 4.588 TEUR (Vj. 4.522 TEUR) für Altlastentsorgung sowie Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen, 2.673 TEUR (Vj. 2.347 TEUR) Zinsaufwendungen gemäß § 233a AO, 974 TEUR (Vj. 918 TEUR) für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, 776 TEUR (Vj. 756 TEUR) für Jubiläumszuwendungen, 821 TEUR (Vj. 705 TEUR) für ausstehende Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen, 670 TEUR (Vj. 654 TEUR) für zukünftige Betriebsprüfungen, 427 TEUR (Vj. 372 TEUR) für Urlaub und Zeitguthaben sowie 60 TEUR (Vj. 264 TEUR) für Altersteilzeitregelungen und Vorruhestandsregelungen. Rückstellungspflichtige Altersteilzeitverpflichtungen und Ansprüche aus Langzeitarbeitskonten wurden mit dem auf die swb AG entfallenden Deckungsvermögen von 578 TEUR (Vj. 560 TEUR) gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden folgende zweckexklusive, verpfändete und insolvenzgeschützte Vereinbarungen klassifiziert: Verpfändetes Wertpapierdepot. Die anteiligen historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens (Geldmarktfonds) betragen 1.087 TEUR. Der beizulegende Zeitwert beträgt 1.059 TEUR. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Ansprüche aus Langzeitarbeitskonten beträgt 578 TEUR (Vj. 560 TEUR). Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände wurde anhand von Marktpreisen auf einem aktiven Markt bestimmt. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen vollständig bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten 4.218 TEUR (Vj. 2.177 TEUR) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, davon bestehen gegenüber der Gesellschafterin EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, 516 TEUR (Vj. 490 TEUR). Im Übrigen beinhalten die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 226.983 TEUR (Vj. 232.450 TEUR) Cash-Pooling Verbindlichkeiten, davon bestanden gegenüber der Gesellschafterin EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, 8.973 TEUR (Vj. 0 TEUR). Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften in Höhe von 500 TEUR, welche vollständig auf verbundene Unternehmen entfallen. Die swb AG hat im Zusammenhang mit der Privatisierung der bremischen Abwasserentsorgung im Jahr 1998 gegenüber der Stadtgemeinde Bremen ein selbständiges Garantieversprechen abgegeben, mit dem sie die Erfüllung der zwischen der Stadtgemeinde Bremen und der hanseWasser Bremen GmbH, Bremen, abgeschlossenen Leistungsverträge bis zur Höhe von 25.565 TEUR garantiert. Die swb AG hat ein selbständiges Garantieversprechen für die Harzwasserwerke GmbH, Hildesheim, gegenüber dem Land Niedersachsen dafür, dass die Leistungsverträge eingehalten und die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet ist, abgegeben. Der Anteil der swb AG beträgt zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres 4.218 TEUR. Für die swb AG, besteht aus einem an Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH gewährten Gesellschafterdarlehen, welches 2024 zum Abruf bereitsteht, eine sonstige finanzielle Verpflichtung in Höhe von TEUR 5.526. Bei der swb Erzeugung AG & Co. KG, Bremen, ist die swb AG unbeschränkt haftende Gesellschafterin im Sinne des § 285 Nr. 11a HGB. Mittelbar ist die swb AG auch unbeschränkt haftende Gesellschafterin der swb Services AG & Co. KG, Bremen. Die swb AG hat im Rahmen der Verträge über den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung mit der Stadt Bremen sowie der Stadt Kiel gegenüber den Vertragspartnern ihres Tochterunternehmens swb Beleuchtung GmbH, Bremen, erklärt, dass sie für die Erfüllung der Verträge einsteht. Für das Risiko aus der Inanspruchnahme der angeführten zu Nominalwerten angesetzten Eventualschulden wurden keine Rückstellungen gebildet, weil eine Inanspruchnahme oder Belastung der Gesellschaft infolge der wirtschaftlichen Perspektive der vorgenannten Gesellschaften unwahrscheinlich ist. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die weder in der Bilanz erscheinen noch als Haftungsverpflichtung genannt sind, bestehen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 463 TEUR sowie aus laufenden Bestellungen in Höhe von 1.918 TEUR für Investitionsvorhaben. Die Miet- und Leasingverträge haben Laufzeiten bis in das Jahr 2026. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse in Höhe von 61.379 TEUR (Vj. 56.297 TEUR) enthalten Erlöse aus kaufmännischen Dienstleistungen von 59.544 TEUR (Vj. 54.726 TEUR) sowie Erlöse aus Vermietung und Verpachtung von 1.498 TEUR (Vj. 1.387 TEUR). Die Erhöhung der Umsatzerlöse resultiert insbesondere aus der temporären Zunahme von weiterberechnungsfähigen Projekten/Aufgaben. Die Umsatzerlöse werden vollständig in der Bundesrepublik Deutschland erbracht. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen außerordentliche Erträge von 23.000 TEUR aus dem Verkauf der Beteiligung an der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG, Soltau, im laufenden Geschäftsjahr. Des Weiteren sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von 3.687 TEUR sowie Erstattungen für Vorjahre von 348 TEUR enthalten. Im Vorjahr beruhten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen auf der nachträglichen Anpassung des Kaufpreises für den Verkauf der Anteile an der Finanzbeteiligung an der Stadtwerke Bielefeld GmbH im Jahr 2012 in Höhe von 14.186 TEUR, der Auflösung von Rückstellungen von 473 TEUR sowie Erstattungen für Vorjahre von 227 TEUR. Die Materialaufwendungen in Höhe von 31.783 TEUR (Vj. 29.665 TEUR) sind im Vergleich zum Vorjahr um 2.118 TEUR gestiegen. Dies beruht insbesondere auf gestiegenen Betriebsausgaben für IT-Dienstleistungen, Instandhaltungen von Immobilien sowie kaufmännischen Dienstleistungen. Periodenfremde Materialaufwendungen ergaben sich im Berichtsjahr nicht. Die Personalaufwendungen in Höhe von 35.647 TEUR (Vj. 37.670 TEUR) haben sich gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund der gesunkenen Aufwendungen für Altersversorgung (3.540 TEUR) bei gegenläufigen Erhöhungen der Löhne und Gehälter (1.366 TEUR) in Summe vermindert. Die Aufwendungen für Altersversorgung enthalten insbesondere Zuführungen zu Pensionsrückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (8.075 TEUR; Vj. 8.652 TEUR) enthalten im Geschäftsjahr 2023 sonstige betrieblichen Aufwendungen für Vorjahre in Höhe von 15 TEUR (Vj. 372 TEUR). Die Aufwendungen liegen mit 578 TEUR leicht unter dem Vorjahresniveau. Hinsichtlich des Gesamthonorars des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses wird auf die Ausführungen im Konzernanhang der swb AG unter Nr. 27 verwiesen. Die Erträge aus Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens (Vj. 3.507 TEUR) beruhten vollständig auf der Zuschreibung auf die Beteiligung an der Weserkraftwerk Bremen GmbH & Co. KG, Bremen Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere resultieren im Vorjahr aus der Reduzierung der Wertansätze gemäß § 285 Nr. 31 HGB an der EWE WASSER GmbH, Cuxhaven (20.660 TEUR, der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG, Soltau (17.335 TEUR) sowie der Harzwasserwerke GmbH (4.434 TEUR). Das Zinsergebnis beinhaltet im Geschäftsjahr 2023 Zinserträge in Höhe von 1.551 TEUR aus abgeschlossenen Betriebsprüfungen. Im Vorjahr enthielt dieses Zinserträge von 9.999 TEUR aus der Neubewertung von steuerlichen Risikopositionen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten einen periodenfremden Aufwand in Höhe von 5.365 TEUR aus abgeschlossenen Betriebsprüfungen sowie der steuerlichen Neubewertung von Risikopositionen. C. Sonstige Angaben I. Organe 1. Aufsichtsrat
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 103 TEUR. 2. Vorstand
Gesamtbezüge des Vorstands Hinsichtlich der Angaben gemäß 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB (Bezüge des Vorstands) wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht, da ausschließlich zwei Vorstände in 2023 aktiv gewesen sind. Ehemalige Mitglieder des Vorstands Für ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betrugen die Bezüge für das abgelaufene Geschäftsjahr 1.663 TEUR. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen sind gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf einen Erfüllungsbetrag in Höhe von 26.386 TEUR. II. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Mitarbeiter:
III. Geschäfte größeren Umfangs mit nahestehenden Unternehmen und Personen Erträge größeren Umfangs mit wesernetz Bremen GmbH, Bremen
swb Vertrieb Bremen GmbH, Bremen
swb Erzeugung AG & Co. KG, Bremen
wesernetz Bremerhaven GmbH, Bremerhaven
swb Services AG & Co. KG, Bremen
swb Entsorgung GmbH & Co. KG, Bremen
Aufwand größeren Umfangs mit EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg
EWE TEL GmbH, Oldenburg
BTC Business Technology Consulting AG, Oldenburg
wesernetz Bremerhaven GmbH, Bremerhaven
swb Services AG & Co. KG, Bremen
Sämtliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen sind im Geschäftsjahr 2023 zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden. Außer den Vergütungen für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat bestehen keine Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden natürlichen Personen. IV. Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) freiwillig erstellten Konzernabschluss der swb AG einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, der im Bundesanzeiger unter HRB 4428 HB veröffentlicht wird. Zusätzlich wird der Jahresabschluss der Gesellschaft in den nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) erstellten Konzernabschluss der EWE Aktiengesellschaft (HRB 33), Tirpitzstraße 39, Oldenburg, sowie in den Konzernabschluss der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH (HRB 201794), Oldenburg, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Die Konzernabschlüsse werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Bundesanzeiger veröffentlicht. Durch letzteren Einbezug ist die swb AG von der Verpflichtung befreit, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. V. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 120.158.210,28 EUR in Höhe von 50.000.000,00 EUR im Wege der Gewinnthesaurierung in die Gewinnrücklage einzustellen sowie in Höhe von 70.094.910,00 EUR auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 63.300,28 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Dividende beträgt 334,00 EUR je Stückaktie.
Bremen, den 28. März 2024 Vorstand Dr. Schneiker Geise Entwicklung des Anlagevermögens 2023Bruttoanlagenspiegel
Zusätzliche Angaben zu dem Tätigkeitsabschluss der swb AG, Bremen, für das Geschäftsjahr 2023 A. Allgemeine Angaben Die zusätzlichen Angaben zu den Tätigkeiten sollen entsprechend dem § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG in der Rechnungslegung die Regeln, einschließlich der Abschreibungsmethoden, angeben, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind. Die Erstellung des Tätigkeitsabschlusses erfolgt aufgrund der § 6b-Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) erstmalig und getrennt nach Tätigkeiten innerhalb der Strom- und der Gasverteilung sowie für sonstige Tätigkeiten als Dienstleistungsunternehmen. Die Tätigkeitsbilanz beinhaltet einen Kapitalausgleichsposten; hierbei handelt es sich um ein Instrument, mittels dessen die im Einzelabschluss der Gesellschaft enthaltenen Kapital- und Finanzposten sachgerecht zugeordnet werden. Die unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet in erforderlichem Umfang Kosten- und Erlöszuordnungen, die per Schlüsselung und direkter Zuordnung erfolgen. Aus rechnerischen Gründen können sich Rundungsdifferenzen zwischen den einzelnen Bestandteilen des Jahresabschlusses ergeben. B. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung In den Tätigkeitsabschlüssen sind keine vom HGB - Abschluss abweichenden Ansatz- und Bewertungswahlrechte ausgeübt worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Hierzu verweisen wir auf den handelsrechtlichen Anhang der Gesellschaft. In den Bilanzen und den Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt, wenn möglich eine direkte Zuordnung der Aktiv- und Passivposten sowie der Aufwendungen und Erträge auf die verschiedenen Unternehmensaktivitäten. Dabei wird in Einzelfällen auch eine Einzelpostenanalyse durchgeführt. In den Fällen, wo dies nicht möglich ist, da nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Zuordnung der Konten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung auf der Basis sachgerechter Verteilungsschlüssel. Grundlage für diese Verteilungsschlüssel sind Umsatz, Mitarbeiteranzahl bzw. Personalaufwand sowie das Anlagevermögen. Zusätzlich werden Informationen aus der internen Rechnungslegung berücksichtigt. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden unter Verwendung einer per Verteilungsschlüssel vorgenommen Allokation den entsprechenden Tätigkeiten zugeordnet. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich im Wesentlichen aus einer per Verteilungsschlüssel vorgenommenen Zuordnung, wenn keine direkt zuordenbaren Anlagegüter vorhanden sind. Die Verteilungsschlüssel wurden entsprechend der im Berichtsjahr gebuchten Abschreibung auf die jeweiligen Tätigkeiten sowie auf Sonstige Aktivitäten gewählt. Die Finanzanlagen wurden direkt zugeordnet. Primär wurden alle zuordenbaren Forderungen direkt über Kontenzuordnung den entsprechenden Tätigkeiten zugerechnet. Die übrigen Forderungen wurden auf Sonstige Aktivitäten verteilt. Die restlichen Bilanzpositionen des Umlaufvermögens und des Rechnungsabgrenzungspostens wurden mangels eines Sachbezuges zu den einzelnen Tätigkeiten den Sonstigen Aktivitäten zugeordnet. Bei dem angesetzten Kapitalausgleichsposten handelt es sich um eine passivische Bilanzgröße, welche - basierend auf dem Finanzfondkonzept - den Saldo aus Vermögen- und Schuldenpositionen gegenüber den anderen Aktivitäten abbildet. Für die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie für sonstige Rückstellungen erfolgte die Zuordnung entsprechend der Schlüsselung, die sich aus dem Personalaufwand ableitet. Die Steuerrückstellungen konnten ihrer Tätigkeit entsprechend direkt zugeordnet werden. Es erfolgt eine Allokation von Steueraufwendungen auf die Tätigkeitsbereiche. Im Rahmen dieser Zuordnung bleiben negativ übernommene Tätigkeitsbereichsergebnisse einzelner Einheiten unberücksichtigt. Im Wesentlichen wurden alle zuordenbaren Verbindlichkeiten direkt über Kontenzuordnung den entsprechenden Tätigkeiten zugeordnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen konnten vollständig direkt zugeordnet werden. Die verbleibenden Beträge wurden anschließend mangels eines Sachbezuges zu den einzelnen Tätigkeiten den Sonstigen Aktivitäten zugeordnet. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Erfassung der Geschäftsvorfälle kostenstellenbezogen. Die Kostenstellen sind dabei, soweit möglich, den jeweiligen Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Es bestehen keine Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den jeweiligen Unternehmenstätigkeiten. Forderungen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Kapitalanteile Der Kapitalausgleichsposten sowie das der jeweiligen Tätigkeit zugeordnete Eigenkapital werden als Finanzierungsfunktionen des gemeinsamen Bereiches gesehen und finden somit außerhalb der vorgeschriebenen Aktivitäten statt. Die Bereitstellung der notwendigen Finanzierungsmittel wird in der Bilanz über den jeweiligen Tätigkeitsbereich dargestellt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben im Wesentlichen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Grundsätze der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung Sollten zwischen den einzelnen Unternehmenstätigkeiten Leistungsbeziehungen entstehen, würden diese in der Regel zu Marktpreisen bewertet. Aktuell bestehen solche Beziehungen nicht.
Bremen, den 28. März 2024 Vorstand Dr. Schneiker Geise Bilanz zum 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2022
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2022
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die swb AG, Bremen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der swb AG, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der swb AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Sonstiges" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Bremen, den 3. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Hubert Ahlers, Wirtschaftsprüfer ppa. Christian Schröer, Wirtschaftsprüfer Beschlussfassung über den Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023 Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und wurde durch den Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung der Gesellschaft, die Risikosituation, die Liquiditätsentwicklung sowie über wesentliche organisatorische Maßnahmen, Geschäftsvorgänge und den Stand der wesentlichen Investitionsprojekte unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat sich zudem im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems befasst und wurde vom Vorstand hierüber sowie über das Compliance-Managementsystem der Gesellschaft und des swb-Konzerns informiert. Anhand der Berichte und der erteilten Auskünfte hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung laufend überwacht, Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung eingehend beraten und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen eingebunden und fasste die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse. Der Aufsichtsrat hat in drei ordentlichen Sitzungen ausführlich die Geschäftsentwicklung und die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erörtert sowie über Fragen der Finanz-, Investitions- und Personalplanung des Unternehmens beraten. Zusätzlich fand nach der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 08. Mai 2023 die konstituierende Sitzung des neu zusammengetretenen Aufsichtsrats statt. Alle ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats wurden durch den Finanz- und Investitionsausschuss bzw. den Personalausschuss des Aufsichtsrats vorbereitet. Wesentlicher Gegenstand der Beratungen im Jahr 2023 waren diverse Investitionsentscheidungen im Netzbetrieb, sowie der Blick auf die 2023 abgeschlossenen oder kurz vor dem Abschluss stehenden großen Investitionsprojekte (Bau des Gasmotoren-BHKW, Bau einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage, Bau der Fernwärme-Verbindungsleitung). Das neue Gasmotoren-BHKW in Bremen-Hastedt konnte Ende August 2023 planmäßig und innerhalb des vorgesehenen Investitionsrahmens in Betrieb genommen werden. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat im September 2023 in einem Workshop mit Fragen zur Dekarbonisierung der Erzeugungsanlagen, zur Umsetzung der Wärmewende in Bremen und Bremerhaven, zur Erneuerung und zum Ausbau des Stromnetzes, zur Transformation des Gasnetzes sowie zur Entwicklung des betriebswirtschaftlichen Langfristtrends des Unternehmens befasst. Die Aktionärsstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2023 nicht verändert. Die Amtsperiode des im Jahre 2018 gewählten Aufsichtsrats endete mit der Beendigung der 80. ordentlichen Hauptversammlung am 08. Mai 2023. Dem neu gewählten Aufsichtsrat gehören an: Holger Anthonisen, Stefan Dohler, Ruth Drügemöller, Jörg Dümer, Annette Düring, Sigrid Flegel, Simon Fuchs, Frank Gawrischtschuk, Wilhelm Hogrefe, Mareike de Jonge, Thorsten Krüger, Wolfgang Mücher, Marco Picklapp, Uwe Santjer, Hauke Sattler, Kai Seefried, Uwe Rademacher, Olaf Schröder, Kristina Vogt und Vera Weidemann. In seiner konstituierenden Sitzung am 08. Mai 2023 wählte der Aufsichtsrat Stefan Dohler zu seinem Vorsitzenden und Sigrid Flegel zu seiner stellvertretenden Vorsitzenden; darüber hinaus bildete der Aufsichtsrat den Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG sowie einen Personalausschuss und einen Finanz- und Investitionsausschuss. Der für das Geschäftsjahr 2023 vorgelegte Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der Lagebericht der swb AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, sind unter Einbeziehung der Buchführung von der durch die Hauptversammlung am 08. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählten PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht der swb AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abschließend geprüft. Der Abschlussprüfer hat an den Sitzungen des Finanz- und Investitionsausschusses und des Aufsichtsrats, in denen diese Vorlagen beraten wurden, teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat erklärt, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss sowie den Jahresabschluss der Gesellschaft, der damit gemäß § 172 Abs. 1 AktG festgestellt ist. Der nach § 312 AktG vom Vorstand aufzustellende Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen liegt vor. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft und gemäß § 313 Abs. 3 AktG mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erklärt der Aufsichtsrat, dass Einwendungen gegen den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einschließlich der Erklärung am Schluss des Berichts sowie gegen das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat spricht allen Mitarbeitenden, der Arbeitnehmervertretung und dem Vorstand für die erneut unter außerordentlichen Umfeldbedingungen geleistete Arbeit im Geschäftsjahr 2023 seinen Dank und seine Anerkennung aus.
Bremen, im April 2024 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Stefan Dohler Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses "Die vom Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des ausgewiesenen handelsrechtlichen Bilanzgewinns in Höhe von 120.158.210,28 EUR wurde in der 81. Hauptversammlung am 29. April 2024 wie folgt beschlossen: Aus dem in der Bilanz der swb AG zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen handelsrechtlichen Bilanzgewinn in Höhe von 120.158.210,28 EUR einen Betrag in Höhe von 50.000.000,00 EUR im Wege der Gewinnthesaurierung in die Gewinnrücklage einzustellen sowie in Höhe von 70.094.910,00 EUR (entsprechend 334,00 EUR je Stückaktie) auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 63.300,28 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gewinnausschüttung erfolgt am 25. November 2024." Weitere Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der 81. Ordentlichen Hauptversammlung vom 29. April 2024 festgestellt. |
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swb AG
Stammdaten
- Rechtsform
- AG
- Anschrift
-
Theodor-Heuss-Allee 20
28215 Bremen - Handelsregister
- HRB 4428HB, Bremen
- Eintragungsdatum
- 12. Juli 1941
- Branche
-
Beteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Wärme- und Kältehandel - Eingetragenes Kapital
- 229.730.000,00 DEM
- Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
- Unternehmenszweck
- 1) die Erbringung von Energie- und Wasserdienstleistungen, insbesondere die Versorgung mit Energie und Wasser im Gebiet von Bremen und Umgebung. Dazu gehören: - Erzeugung, Gewinnung, Bezug, Fortleitung und Verkauf von elektrischer Energie, Wärme, Gas und Wasser, sowie die Errichtung und der Betrieb der hierfür erforderlichen Anlagen. Beratung, Förderung und kooperative Errichtung und Betrieb von Anlagen oder Einrichtungen zur Verminderung des Bedarfs an Energie und Wasser Verwertung der durch die Geschäftstätigkeit gebildeten besonderen Kenntnisse. 2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, der Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar zu dienen und die Ziele der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann zu diesem Zwecke auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen pachten oder verpachten sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern und den Unternehmensgegenstand durch Tochtergesellschaften ausüben. Zu Finanzanlagen jedweder Art im Sinne von § 266, Abs. 2, A III HGB ist die Gesellschaft ohne Rücksicht auf deren Umfang auch dann berechtigt, wenn sie auf Unternehmen entfallen, deren Gegenstand nicht mit dem Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft übereinstimmt.
Finanzen
Bilanz
2022- Anlagevermögen 69,4 % 608,82 Mio
- Umlaufvermögen 30,4 % 267,10 Mio
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,2 % 1,48 Mio
- Eigenkapital 42,2 % 370,32 Mio
- Rückstellungen 29,8 % 261,20 Mio
- Verbindlichkeiten 27,9 % 245,21 Mio
- Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 % 672,0 k
Bilanzdaten für 13 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Gewinn- und Verlustrechnung
2024- Gewinnvortrag 20,8 % 120,16 Mio
- Bilanzgewinn/Bilanzverlust 16,4 % 94,86 Mio
- Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 16,1 % 92,79 Mio
- Gewinnausschüttung 12,1 % −70,10 Mio
- Erträge aus Beteiligungen 11,4 % 65,84 Mio
- Umsatzerlöse 10,8 % 62,62 Mio
- Einstellung in Rücklagen 8,7 % −50,00 Mio
- Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2,2 % 12,67 Mio
- Sonstige betriebliche Erträge 0,9 % 5,26 Mio
- Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 0,5 % −2,81 Mio
- Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,1 % 593,0 k
- Andere aktivierte Eigenleistungen 0,0 % 76,0 k
- Erträge aus Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens 0,0 % 0
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 27,3 % −38,80 Mio
- Personalaufwand 27,2 % −38,66 Mio
- Materialaufwand 24,7 % −35,16 Mio
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10,4 % −14,74 Mio
- Sonstige betriebliche Aufwendungen 7,4 % −10,48 Mio
- Aufwendungen aus Verlustübernahme 2,9 % −4,18 Mio
- Sonstige Steuern 0,2 % −229,0 k
- Betriebsergebnis −19,15 Mio
- Ergebnis vor Steuern 133,82 Mio
- Ergebnis nach Steuern 95,02 Mio
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 94,80 Mio
GuV-Daten für 18 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Vertretungsberechtigte
-
Gerhard Harder
seit 2005 Vorstandsmitglied
-
Gunnar Geise
seit 2022 Vorstandsmitglied
-
Karsten Dr. Schneiker
seit 2022 Vorstandsmitglied
-
Willem Jan Antonoon Henri Dr. Schoeber
seit 2007 Vorstandsmitglied
-
Christoph Kolpatzik
seit 2008 Prokura
-
Olaf Stühmeier
seit 2017 Prokura
-
Oliver Reuter
seit 2011 Prokura
-
Stefan Weber
seit 2021 Prokura
-
Susanne Jung
seit 2023 Prokura
Eigentum & Beteiligungen
Beteiligungen an
- Dreiundzwanzigste RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH GmbH 100,0 %
- swb Erzeugung GmbH 100,0 %
- GNGSW Verwaltung GmbH 100,0 %
Historie
- 2025
-
24.02.
Eintritt eines MitgliedsGemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG · Kommanditist
- 2024
-
05.11.
Eintritt eines Mitgliedsswb Services AG & Co. KG · Persönlich haftender Gesellschafter
-
21.10.
Austritt einer Positionswb Services AG & Co. KG · Kommanditist
-
12.08.
Eintritt eines Mitgliedsswb Entsorgung GmbH & Co. KG · Kommanditist
-
08.04.
Spaltungswb AG
- 2023
-
13.04.
Eintritt eines MitgliedsSusanne Jung · Prokura
-
19.01.
Austritt einer PositionT****** D** · Vorstandsvorsitzender
- 2022
-
13.10.
Eintritt eines MitgliedsGunnar Geise · Vorstand
Jahresabschlüsse
Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.
| Geschäftsjahr | Dokument | Veröffentlicht | Zugriff |
|---|---|---|---|
| 2024 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2023 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Volltext lesen |
| 2022 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2021 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2020 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
2023 Jahresabschluss Volltext
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-
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