SWO Mobil GmbHOsnabrückJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanz zum 31. Dezember 2024Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2024I. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft hat ihren Sitz in Osnabrück und ist beim Amtsgericht Osnabrück im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 20264 mit der Firma SWO Mobil GmbH eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Zusätzlich wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. In der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist aufgrund der geringen Anzahl an Geschäftsvorfällen im Vorjahr nur eingeschränkt gegeben. Mit notariellem Ausgliederungsvertrag vom 30. Mai 2024 hat die Gesellschafterin Stadtwerke Osnabrück AG Vermögensteile (z. B. Verträge, Beförderungsansprüche und Forderungen) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf die SWO Mobil GmbH übertragen. Die Übernahme der Vermögensteile ist im Innenverhältnis zum 1. Januar 2024, 00:00 Uhr, erfolgt. Von diesem Moment an gelten alle Handlungen und Geschäfte der Stadtwerke Osnabrück AG, die das übertragene Vermögen betreffen, als für Rechnung der SWO Mobil GmbH vorgenommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung in das Handelsregister der Stadtwerke Osnabrück AG am 1. Juli 2024 wirksam geworden. Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Allgemeine AngabenDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. 2. Bilanzierung und Bewertung der AktivpostenImmaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten inklusive angemessener Teile der Gemeinkosten bewertet und nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß dem wirtschaftlichen Nutzungsverlauf vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angemessener Teile der Gemeinkosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 250,00 und bis zu € 1.000,00 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Bei Anschaffungen unter € 250,00 Anschaffungskosten werden diese sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Vermögensgegenstand vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls - bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung - unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen, ausgewiesen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Tagespreis angesetzt. Die unentgeltlich erworbenen THG-Quoten werden unter den Waren ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt mit dem vorsichtig geschätzten Zeitwert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, welche gleichzeitig Forderungen gegen Gesellschafter darstellen, wurden mit den Verbindlichkeiten gegenüber demselben verbundenen Unternehmen verrechnet. Eine Ausnahme stellt das Cash-Pooling dar, welches aus dem Netting herausgenommen wurde. Das Altersteilzeitguthaben (auf Bankkonten angelegte flüssige Mittel) gemäß § 8a Altersteilzeitgesetz ist dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dient ausschließlich der Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen. Das Altersteilzeitguthaben ist mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) und mit der Rückstellung für Altersteilzeit saldiert (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis von Mitteilungen des Versicherers mit dem jeweiligen Aktivwert (Deckungskapital) zum Bilanzstichtag bewertet. Die Rückdeckungsversicherungsansprüche sind verpfändet und nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Pensionsrückstellung aus beitragsorientierten Leistungszusagen saldiert. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. 3. Bilanzierung und Bewertung der PassivpostenDas Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellungen für Pensionen aus beitragsorientierten Leistungszusagen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Die Abzinsung erfolgt aufgrund des § 253 Abs. 2 HGB in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,9%. Entgelt- und Rentensteigerungen wurden nicht berücksichtigt, da es sich um beitragsorientierte Leistungszusagen handelt und folglich keine Trends zu berücksichtigen sind. Der Unterschiedsbetrag, der sich nach § 253 Abs. 6 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellung auf Grundlage des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes sowie auf Grundlage des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergibt, beträgt-0,1 T€. Abweichend von diesen Grundsätzen werden kongruent rückgedeckte Versorgungszusagen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherungsansprüche bewertet, da sie wie wertpapiergebundene Zusagen zu behandeln sind. Die Rückdeckungsversicherungsansprüche sind verpfändet und werden daher nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Pensionsrückstellung aus beitragsorientierten Leistungszusagen saldiert. Die Rückstellungen für Altersteilzeit sind nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines individuellen Rechnungszinssatzes in Abhängigkeit von der individuellen Duration der Altersteilzeitverpflichtung, der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2024 veröffentlicht wurde, und unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Der Mittelwert der verwendeten Zinssätze beträgt 1,49 % p. a. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde eine jährliche Steigerung der Entgelte und Aufstockungsbeträge von jeweils 2,5 % p. a. zugrunde gelegt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit sind für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene und zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Die Rückstellungen für Altersteilzeit werden mit dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Die Bewertung der Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen sind pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Es wird eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Danach ergibt sich ein Zinssatz von 1,96 %. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. III. Erläuterungen der BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage 3 dargestellt. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter betreffen das Cash-Pooling. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfallen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 33 T€ (Vorjahr 89 T€). Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen einen Umsatzsteuererstattungsanspruch (2.586 T€), einen Verkehrszuschuss (256 T€) sowie debitorische Kreditoren (225 T€). Die Ansprüche aus im Folgejahr abziehbarer Vorsteuer in Höhe von 134 T€ (Vorjahr 686 T€) bei den sonstigen Vermögensgegenständen entstehen rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag. Mit notariellem Ausgliederungsvertrag vom 30. Mai 2024 hat die SWO AG Vermögensteile (z. B. Verträge, Beförderungsansprüche und Forderungen) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf die SWO Mobil GmbH übertragen. Als Gegenleistung hat die SWO Mobil GmbH der SWO AG - nach erfolgter Erhöhung des Stammkapitals - einen neuen Geschäftsanteil im Nennbetrag von € 1.000,00 gewährt. Darüber hinaus wurde im Ausgliederungsvertrag geregelt, dass der Wert der von der SWO AG erbrachten Sacheinlage, soweit er den Betrag von € 1.000,00 übersteigt, in die Kapitalrücklage der SWO Mobil GmbH eingestellt wird. Das Stammkapital von insgesamt 101 T€ ist voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage wurde durch die Vermögensübertragung um 1.812 T€ erhöht. Die sonstigen Rückstellungen enthalten mit 1.372 T€ (Vorjahr 1.479 T€) Verpflichtungen aus dem Personalbereich, mit 154 T€ (Vorjahr 553 T€) künftige Umlagezahlungen aus unerledigten Schadensfällen sowie Prüfungs- und Beratungskosten in Höhe von 16 T€ (Vorjahr 16 T€). Bei den Pensionsrückstellungen aus beitragsorientierten Leistungszusagen und den Rückstellungen für Altersteilzeitguthaben wurden Verrechnungen mit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vorgenommen, die sich wie folgt zusammensetzen:
Die Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von 7,0 T€ wurden mit den Aufwendungen in Form von Zinszuführungen in Höhe von 21,5 T€ gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB anteilig saldiert. Der sich ergebende Saldo in Höhe von 14,8 T€ ist im Finanzergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
(Vorjahreswerte stehen in Klammern) Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten vor allem Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 24.920 T€ (Vorjahr 27.530 T€). Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ticketeinnahmen für 2025 ausgewiesen. IV. Erläuterungen der Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse entfallen ausschließlich auf den Tätigkeitsbereich Verkehr. Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren hauptsächlich mit 360 T€ aus Zuschüssen, mit 206 T€ aus der Veräußerung der THG-Quoten, mit 146 T€ aus der Auflösung von Rückstellungen, mit 141 T€ aus Versicherungserstattungen und mit 26 T€ aus Buchgewinnen aus dem Abgang von Anlagevermögen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten hauptsächlich kaufmännischen Verwaltungsaufwand (1.682 T€), Mietaufwendungen (1.189 T€), IT-Aufwand (725 T€) sowie Versicherungsaufwand (477 T€). In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ist die Verzinsung des Gesellschafterdarlehens mit 1.394 T€ enthalten. V. Sonstige Angabena) GeschäftsführungDer Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an:
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. b) Honorare des AbschlussprüfersDie Angaben zum Abschlussprüferhonorar werden im Konzernabschluss der Stadtwerke Osnabrück AG, Osnabrück, vorgenommen. c) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- bzw. Pachtverhältnissen und aus Dienstleistungsverträgen. Die Gesamtbeträge betragen für die Restlaufzeit von einem Jahr 1.706 T€, für die Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren 4.297 T€ und für die Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 10.388 T€. Die Bestellverpflichtungen beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf einen Gesamtbetrag von 5.732 T€. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die Altersversorgung wird durch Umlagen finanziert. Die Höhe des Umlagesatzes beträgt 7,30 %. Dieser setzt sich aus einem Arbeitgeberanteil von 5,49 % und einem Arbeitnehmeranteil von 1,81 % zusammen. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der versicherungspflichtigen Löhne und Gehälter € 6.890.927. d) NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Veränderung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten, haben sich nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2024 nicht ereignet. e) BelegschaftDie durchschnittliche Zahl der Beschäftigten im Geschäftsjahr 2024 beträgt 130 (Vorjahr 114) (ohne Auszubildende). Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 104 Beschäftigten in Vollzeit (Vorjahr 94) und 26 Beschäftigten in Teilzeit (Vorjahr 20). f) KonzernverhältnisseDie Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksgesellschaft mbH, Osnabrück, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten Kreis von Unternehmen zum 31. Dezember 2024 aufstellt. Die SWO Mobil GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Osnabrück AG, Osnabrück, die Mutterunternehmen des kleinsten Konsolidierungskreises der Gesellschaft ist. Konzernabschluss und Konzernlagebericht beider Gesellschaften werden nach § 325 HGB beim Betreiber des Unternehmensregisters offengelegt.
Osnabrück, den 28. März 2025 SWO Mobil GmbH Dipl. Geogr. Andre Kränzke Dipl.-Kffr. Tanja Stiegeler Anlagenspiegel
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024I. Grundlagen des UnternehmensDie SWO Mobil GmbH (nachfolgend SWO Mobil) ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Osnabrück AG, die zu 100 % an der Berichtsgesellschaft beteiligt ist. Seit dem Geschäftsjahr 2020 besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Stadtwerke Osnabrück AG. Mit notariellem Ausgliederungsvertrag vom 30.05.2024 hat die Gesellschafterin Stadtwerke Osnabrück AG Vermögensteile (z.B. Verträge, Beförderungsansprüche und Forderungen) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf die SWO Mobil übertragen. Die Übernahme der Vermögensteile ist im Innenverhältnis zum 01.01.2024, 00:00 Uhr erfolgt. Von diesem Moment an gelten alle Handlungen und Geschäfte der Stadtwerke Osnabrück AG, die das übertragene Vermögen betreffen, als für Rechnung der SWO Mobil vorgenommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung in das Handelsregister der Stadtwerke Osnabrück AG am 01.07.2024 wirksam geworden. Die SWO Mobil hat von der Stadt Osnabrück einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) erhalten, auf dessen Basis sie ab dem 1. Juli 2024 den ÖPNV in Osnabrück und auf vereinzelten Linien im Umland erbringen wird. Die Laufzeit des öDA beträgt 15 Jahre. Die Stadtwerke Osnabrück AG ist weiterhin Gemeinschaftskonzessionärin in der VOS Süd. Die entsprechenden Dienstleistungen im ÖPNV erbringt die SWO Mobil auf Basis eines Vertrags für die Stadtwerke Osnabrück AG. Zum Jahresende waren bei der SWO Mobil insgesamt 155 Mitarbeitende beschäftigt. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten lag bei 46,9 Jahren. II. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie Nachfrage im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat sich im Jahr 2024 weiter erholt. Einer Pressemitteilung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) vom 10. Februar 2025 zufolge ist bei den Fahrgastzahlen im ÖPNV im bundesweiten Durchschnitt ein Zuwachs von etwa 300 Millionen Kundinnen und Kunden im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Damit liegen die Fahrgastzahlen um rund 3,2 % über dem Vorjahresniveau. Diese Entwicklung ist eng mit dem Deutschland-Ticket verknüpft. Trotz des deutlichen Zuwachses bei den Fahrgastzahlen steht die Branche vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen, da die Abonnenten des Deutschland-Tickets weit überwiegend keine zusätzlichen Einnahmen bringen. Die weiterhin hohen bzw. steigenden Betriebskosten für den Strom der Elektrobusse, den Treibstoff der Dieselfahrzeuge und das Fahrpersonal führen dazu, dass die Lücke zwischen Ticketeinnahmen und Kostenentwicklung immer größer wird. Geschäftsverlauf/Ertragslage/Finanzielle LeistungsindikatorenUmsatzerlöse, Betriebsergebnis und Jahresergebnis vor Gewinnabführung an die SWO gehören zu den wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren im Rahmen der Steuerung der SWO Mobil.
Eine Vergleichbarkeit mit den finanziellen Leistungsindikatoren des Vorjahres ist nur eingeschränkt möglich. Ab dem 1. Juli 2024 ist die SWO Mobil auf Basis des öDA für die Stadt Osnabrück als direkt beauftragtes Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen im ÖPNV in Osnabrück tätig. Der öDA hat eine feste Laufzeit von 15 Jahren. Die Betriebsaufnahme gemäß öDA ist reibungslos verlaufen. Ab dem Jahr 2024 werden im Konzern der Stadtwerke Osnabrück AG die Umsatzerlöse im Busverkehr im Wesentlichen durch die SWO Mobil GmbH erzielt. Grundlage hierfür sind die mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2024 erfolgte Ausgliederung der Kundenverhältnisse sowie der zum 1. Juli 2024 erteilte öDA der Stadt Osnabrück. Die Umsatzerlöse des Jahres 2023 entfallen nahezu vollständig auf die für die Stadtwerke Osnabrück AG erbrachten Dienstleistungen im Bereich des ÖPNV. Die von der Gesellschaft erbrachte Tätigkeit im Bereich des ÖPNV ist strukturell defizitär, da die erzielten Einnahmen nur einen Teil der Betriebsaufwendungen abdecken. Vor diesem Hintergrund ergeben sich im Berichtsjahr negative Betriebs- und Jahresergebnisse in Höhe von 12.538 T€ bzw. 13.858 T€. Der im Oktober 2020 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Osnabrück AG ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Daher werden in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 Erträge aus der Verlustübernahme in Höhe von 13.858 T€ (Vorjahr Erträge aus der Verlustübernahme 142 T€) ausgewiesen. Erläuterung der wesentlichen Plan-Ist-AbweichungenBei der Erstellung des Wirtschaftsplans 2024 wurde unterstellt, dass im ersten Halbjahr des Berichtsjahres Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen im Auftrag der Stadtwerke Osnabrück AG und im zweiten Halbjahr Umsatzerlöse aus Fahrgeldeinnahmen auf Basis des öDA erzielt werden. Vor diesem Hintergrund haben sich bei den Umsatzerlösen negative Planabweichungen in Höhe von 3.274 T€ ergeben. Das Betriebsergebnis liegt um 8.585 T€ unter dem Planwert. Diese Entwicklung ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass aufgrund der Ausgliederung bereits im ersten Halbjahr Leistungen im Bereich des ÖPNV von der SWO Mobil GmbH durchgeführt wurden und abweichend zur Planung keine Dienstleistungen für die SWO AG erbracht wurden. Darüber hinaus wurde der anteilige Verlustausgleich der Stadt Osnabrück für das zweite Halbjahr bei der SWO Mobil GmbH geplant, die entsprechenden Mittel wurden jedoch von der Stadtwerke Osnabrück AG vereinnahmt. Weiterhin wurden Dienstleistungen für operatives Kundenmanagement, Tarifentwicklung und Fahrgeldmanagement und Bereitstellung digitaler IT-Vertriebsstruktur von der Stadtwerke Osnabrück AG bezogen. Diese waren im Plan nicht berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Sachverhalte ergibt sich eine negative Planabweichung beim Jahresergebnis vor Verlustübernahme in Höhe von 8.410 T€. FinanzlageDie Kapitalflussrechnung weist die Zahlungsströme nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit und den Finanzmittelbestand aus. Die Liquidität wird insbesondere über den mit der Stadtwerke Osnabrück AG bestehenden Cashpooling-Vertrag sichergestellt.
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 11.607 T€. Diese Entwicklung ist insbesondere durch die Minderung der Verbindlichkeiten begründet. Im Gegensatz zu 2023, wo sich die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern durch die Aufnahme der operativen Tätigkeit um 6.031 T€ erhöhten, ist im Geschäftsjahr 2024 stichtagsbedingt ein Rückgang um 692 T€ zu verzeichnen. Der positive Cashflow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet hauptsächlich die Erträge aus der Verlustübernahme durch den Gesellschafter in Höhe von 13.858 T€ (Vorjahr 142 T€). Als gegenläufiger Effekt sind die Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 1.821 T€ (Vorjahr 29.635 T€) zu nennen. Der im Berichtsjahr negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist maßgeblich durch die Einzahlungen aus der Verlustübernahme in Höhe von 13.858 T€ (Vorjahr 142 T€) beeinflusst. Im Vorjahr war der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit aufgrund der Aufnahme des Gesellschafterdarlehens in Höhe von 29.500 T€ positiv. InvestitionenDie Investitionen im Jahr 2024 sind im Wesentlichen auf die Erweiterung der Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof und die erste Teilzahlung für E-Busse zurückzuführen, hierfür wurden anteilig Fördermittel des Bundes in Anspruch genommen. VermögenslageDie Bilanzsumme der SWO Mobil beträgt zum Stichtag 35.765 T€ (Vorjahr 38.180 T€). Auf der Aktivseite der Bilanz ist im Wesentlichen das Anlagevermögen (27.345 T€) der Gesellschaft ausgewiesen. Den Zugängen zum Anlagevermögen in Höhe von 1.745 T€ stehen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 2.669 entgegen. Des Weiteren befinden sich im Aktivvermögen insbesondere Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen in Höhe von 2.586 T€ (Vorjahr 686 T€) sowie Forderungen gegen Gesellschafter aus dem Cashpooling in Höhe von 2.807 T€ (Vorjahr 7.851 T€), die stichtagsbedingt über den Vorjahreswerten liegen. Die Passiva setzt sich vor allem aus dem Gesellschafterdarlehen (24.920 T€) zur Finanzierung des Anlagevermögens, sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter (5.339 T€), sonstigen Rückstellungen (1.542 T€) aus Personalverpflichtungen und Umlagezahlungen für unerledigte Schadenfälle sowie Eigenkapital (2.828 T€) zusammen. Das Eigenkapital hat sich um 1.813 T€ erhöht. Mit notariellem Ausgliederungsvertrag vom 30.05.2024 hat die Stadtwerke Osnabrück AG Vermögensteile (z.B. Verträge, Beförderungsansprüche und Forderungen) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf die SWO Mobil übertragen. Als Gegenleistung hat die SWO Mobil der Stadtwerke Osnabrück AG - nach erfolgter Erhöhung des Stammkapitals - einen neuen Geschäftsanteil im Nennbetrag von 1.000 € gewährt. Darüber hinaus wurde im Ausgliederungsvertrag geregelt, dass der Wert der von der Stadtwerke Osnabrück AG erbrachten Sacheinlage, soweit er den Betrag von 1.000 € übersteigt, in die Kapitalrücklage der SWO Mobil eingestellt wird (hier 1.812 T€). Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen LageDie SWO Mobil blickt auf ein zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2024 zurück. Zum Abschlussstichtag ist das Anlagevermögen vollständig durch langfristige Mittel der Gesellschaft finanziert. Finanzielle Mittel stehen zum Ausgleich saisonaler Liquiditätsschwankungen über das Cashpooling mit der Gesellschafterin Stadtwerke Osnabrück AG bis zu einer Höhe von 10.000 T€ zur Verfügung. Die zukünftigen Investitionsverpflichtungen sollen über Gesellschafterdarlehen der Stadtwerke Osnabrück AG oder alternativ über Bankdarlehen finanziert werden. III. PrognoseberichtErwartete Entwicklung der finanziellen LeistungsindikatorenFür das Geschäftsjahr 2025 wird gemäß der im Januar 2025 beschlossenen Wirtschaftsplanung für die finanziellen Leistungsindikatoren folgende Entwicklung erwartet:
Erwartete EntwicklungEine Vergleichbarkeit mit den finanziellen Leistungsindikatoren des Vorjahres ist nur eingeschränkt möglich. Der Wirtschaftsplan 2025 bildet erstmalig den Busverkehr gern. öDA vollständig in der SWO Mobil ab. Die Reduzierung der Umsatzerlöse Plan 2025 gegenüber Ist 2024 (5.229 T€) resultiert im Wesentlichen aus der Reduzierung der Fahrgeldeinnahmen, dabei wurde eine voraussichtlich ab 2025 greifende Einnahmeaufteilung für das Deutschland-Ticket abgeschätzt. Für die Reduzierung des Betriebsergebnisses um 11.777 T€ sind deutliche Erhöhungen im Personalaufwand, u. a. resultierend aus den Tarifabschlüssen und der Übernahme von Aufgaben und Personal aus der Stadtwerke Osnabrück AG sowie höhere Kosten für Auftragsunternehmerleistungen zu nennen. Gleichzeitig wurde aufgrund der Unsicherheiten bzgl. der Finanzierung des Deutschland-Tickets für 2025 mit geringeren Ausgleichsleistungen durch Land/Bund geplant (ursprünglich Ende Pilotzeitraum 04/2025). Mit der Gesellschafterin Stadtwerke Osnabrück AG besteht seit dem Geschäftsjahr 2020 ein Gewinnabführungsvertrag, so dass negative Jahresergebnisse durch die Gesellschafterin ausgeglichen werden. Darüber hinaus startete im Frühjahr 2024 das städtische Projekt "Zukunftsnetz Mobilität". Ziel dieses Projektes ist die Erarbeitung eines angepassten Netz- und Linienplans, der einen dauerhaft finanziell tragbaren Busverkehr bei gleichzeitig hoher Leistungsfähigkeit und Kundenzufriedenheit sicherstellt. Für das kommende Jahr ist die Zahlung eines Verlustausgleiches an die Stadtwerke Osnabrück AG aus dem Haushalt der Stadt Osnabrück vorgesehen. Diese Zuschüsse decken das gesamte zu erwartende Defizit im Busverkehr ab und sind im Haushalt der Stadt Osnabrück hinterlegt. Geplante InvestitionenAn wesentlichen Investitionen sind weitere 19 E-Busse mit einem Gesamtvolumen von rd. 12 Mio. € in den nächsten beiden Jahren vorgesehen. Diese werden anteilig durch Landes- und Bundesmittel gefördert. Darüber hinaus sollen sie über Gesellschafterdarlehen der Stadtwerke Osnabrück AG oder alternativ über Bankdarlehen finanziert werden. IV. Risiko- und ChancenberichtRisikomanagement und Risiken der zukünftigen GeschäftsentwicklungDie SWO Mobil ist verschiedenen Risiken ausgesetzt. Unter Risiko wird die Gefahr verstanden, dass die Gesellschaft aufgrund unterschiedlicher Ereignisse oder Handlungen die geplanten Ziele nicht erreicht. Das Risikomanagement ist aktuell bei der Gesellschafterin Stadtwerke Osnabrück AG angesiedelt. Durch ein aktives Risikomanagement der Stadtwerke Osnabrück AG, sollen die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen früh erkannt werden, damit ihnen zeitnah mit Maßnahmen zur Risikosteuerung begegnet werden kann. Die beiden Merkmalsausprägungen Risikohöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit werden im Risikobericht zu einem Risikopotenzial zusammengeführt (Risikopotenzial = Risikohöhe x Eintrittswahrscheinlichkeit). Dieses Risikopotenzial ermöglicht eine Skalierung und somit eine dementsprechende Einordnung aller Risiken. Die Risikobetrachtung beschränkt sich nicht nur auf das laufende Jahr, sondern berücksichtigt auch den Zeitraum der jeweiligen Mittelfristplanung. Das Risikomanagement ist ein revolvierender Prozess, um bestehende und potenzielle Risiken der SWO Mobil identifizieren, begrenzen und aktiv steuern zu können. Die zeitnahe Information der Geschäftsführung über mögliche Risiken wird mittels eines regelmäßigen Risikoberichtswesens sichergestellt. In den nachfolgenden Ausführungen sind die TOP 3 - Risiken nach der Risikohöhe brutto dargestellt. Betriebstechnischen Risiken und Störungen werden durch verschiedene Maßnahmen begegnet. Durch die Anwendung von Richtlinien und Verfahrensanweisungen, Brandschutzmaßnahmen, Zertifizierungen, Mitarbeiterschulungen und Qualitätskontrollen sollen neben dem Wartungs- und Instandhaltungsmanagement die technisch-operativen Risiken begrenzt und die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlagen gewährleistet werden. Trotzdem kann es beispielsweise durch Materialmängel bei verbauten Anlagenteilen zu technischen Ausfällen oder zum Austritt gefährlicher Stoffe kommen. Der Gefahr eines Vermögensschadens durch Feuer, z.B. der Zerstörung aller Busse durch Brand, wird durch den Abschluss entsprechender Versicherungen begegnet. Durch die Nichteinhaltung der europäischen Datenschutzverordnung wie z.B. unzulässige Datenerhebungen bei Interessenten und Kunden, mangelnde Absicherung gegen unberechtigte Kenntnisnahme, fehlende Datenlöschung sowie mangelnde Umsetzung der Betroffenenrechte kann es zu erheblichen Bußgeldern kommen. Als Gegenmaßnahmen dient die Umsetzung von geeigneten Datenschutzmanagementmaßnahmen sowie ein digitales Interessenten- und Kundenmanagement. Die Mitarbeitenden der SWO Mobil erhalten aufgrund von Einzahlungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers in die Zusatzversorgungskasse ,VBL' einen Anspruch auf eine betriebliche Zusatzrente. Die Finanzierung der Versorgungsleistungen der VBL erfolgt im Umlageverfahren mit der Folge, dass für zukünftige Versorgungslasten Unterdeckungen bestehen können. Im Falle der Insolvenz der VBL würden aus den mittelbaren Verpflichtungen unmittelbare Verpflichtungen der SWO Mobil für die bei der VBL versicherten Mitarbeitenden entstehen. Gesamtbeurteilung der RisikolageGegenwärtig wurden unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Risiken und der Maßnahmen zur Risikobewältigung keine Risiken identifiziert, die in Anbetracht ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen den Fortbestand des Unternehmens gefährden. ChancenAuf die Geschäftsentwicklung der SWO Mobil wirkt eine Vielzahl von internen und externen Faktoren. Neben den oben dargestellten Risiken können sich für die SWO Mobil folgende Chancen ergeben. Die SWO Mobil hat sich mit dem Erhalt des öDA und dem Erhalt der Linienkonzession für den Stadtverkehr in Osnabrück zukunftsfähig aufgestellt. Ein interdisziplinäres Projektteam unter Federführung der Stadt arbeitet an der Entwicklung eines "Zukunftsnetzes" für die Stadt. Bis Ende 2025 soll erarbeitet werden, wie ein künftiger Netz- und Linienplan bedarfs- und leistungsgerecht sowie finanziell abgesichert aussehen kann. Zielsetzung ist es, das neue "Zukunftsnetz" zum Fahrplanwechsel im Sommer 2026 an den Start zu bringen. Mit Hilfe von mehreren Arbeitspakten, an denen die SWO Mobil in unterschiedlicher Weise beteiligt ist, sollen die Chancen und Herausforderungen für das Zukunftsnetz bestmöglich in Einklang gebracht werden.
Osnabrück, den 28. März 2025 SWO Mobil GmbH Dipl. Geogr. Andre Kränzke Dipl.-Kffr. Tanja Stiegeler BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SWO Mobil GmbH VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der SWO Mobil GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWO Mobil GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisseentspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Duisburg, den 30. April 2025 PKF Fasselt Hünger, Wirtschaftsprüfer Hesse, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde am 19.06.2025 festgestellt. |
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SWO Mobil GmbH
Stammdaten
- Rechtsform
- GmbH
- Anschrift
-
Alte Poststraße 9
49074 Osnabrück - Handelsregister
- HRB 20264, Osnabrück
- Eintragungsdatum
- 22. Juli 2002
- Branche
-
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße - Eingetragenes Kapital
- 101.000,00 EUR
- Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
- Unternehmenszweck
- Erbringung von Verkehrsleistungen im Personennahverkehr als Unternehmer im Sinne des PBefG, insbesondere die Planung, Organisation, Durchführung und Förderung des öffentlichen Nahverkehrs im Linienverkehr einschließlich des nicht genehmigungspflichtigen Verkehrs, Verkehr im Auftrag Dritter sowie des Gelegenheitsverkehrs auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück und auf den Gebieten der angrenzenden Landkreise.
Finanzen
Bilanz
- Anlagevermögen 70,5 % 27,29 Mio
- Umlaufvermögen 29,4 % 11,39 Mio
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 % 13,3 k
- Verbindlichkeiten 84,6 % 32,75 Mio
- Rückstellungen 7,4 % 2,85 Mio
- Eigenkapital 7,3 % 2,83 Mio
- Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,7 % 273,7 k
Bilanzdaten für 12 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Gewinn- und Verlustrechnung
- Umsatzerlöse 58,8 % 31,67 Mio
- Erträge aus Verlustübernahme 32,1 % 17,31 Mio
- Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 5,0 % 2,69 Mio
- Sonstige betriebliche Erträge 3,9 % 2,11 Mio
- Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,2 % 84,8 k
- Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,0 % 1,5 k
- Personalaufwand 44,3 % 21,48 Mio
- Materialaufwand 39,5 % 19,17 Mio
- Sonstige betriebliche Aufwendungen 13,5 % 6,53 Mio
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2,7 % 1,29 Mio
- Sonstige Steuern 0,0 % 13,6 k
- Betriebsergebnis −16,10 Mio
- Finanzergebnis −1,20 Mio
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0
GuV-Daten für 2 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Vertretungsberechtigte
-
Tanja Stiegeler
seit 2024 Geschäftsführer
-
Cordula Ostberg
seit 2023 Prokura
-
Jürgen Liening-Ewert
seit 2023 Prokura
-
Marcel Balgenort
seit 2025 Prokura
-
Maren Fathmann
seit 2025 Prokura
-
Thomas Neuhaus
seit 2023 Prokura
Eigentum & Beteiligungen
Gesellschafter
- Stadtwerke Osnabrück Aktiengesellschaft DEU 100,0 % 100k €
- Stadtwerke Osnabrück Aktiengesellschaft DEU 0,99 % 1k €
Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)
Die wirtschaftlich Berechtigten hinter diesen Beteiligungen konnten nicht eindeutig zugeordnet werden.
Beteiligungen an
- teutobus GmbH 40,0 %
Historie
- 2025
-
09.05.
Eintritt eines MitgliedsMaren Fathmann · Gesamtprokura
-
04.04.
Austritt einer PositionAndré Helmut Otto Kränzke · Geschäftsführer
-
04.04.
Eintritt eines MitgliedsMarcel Balgenort · Gesamtprokura
- 2024
-
01.07.
SpaltungSWO Mobil GmbH
-
26.06.
SatzungsänderungSWO Mobil GmbH
-
26.06.
Änderung des Stamm-/GrundkapitalsSWO Mobil GmbH
-
30.05.
SpaltungSWO Mobil GmbH
-
02.02.
Eintritt eines MitgliedsTanja Stiegeler · Geschäftsführer
Jahresabschlüsse
Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.
| Geschäftsjahr | Dokument | Veröffentlicht | Zugriff |
|---|---|---|---|
| 2025 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2024 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Volltext lesen |
| 2021 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2020 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2014 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
2024 Jahresabschluss Volltext
Registerdokumente
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-
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