Thüga AktiengesellschaftMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024Grundlagen des UnternehmensGeschäftsmodell der Thüga AktiengesellschaftDas wesentliche Merkmal des Geschäftsmodells der Thüga Aktiengesellschaft (Thüga) ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit in einem Netzwerk. Rund 560 Städte und Gemeinden bilden gemeinsam mit ihren rund 100 kommunalen Energie- und Wasserdienstleistern und der Thüga Aktiengesellschaft als Bindeglied den größten Verbund an eigenständigen Energieunternehmen in Deutschland: die Thüga-Gruppe. In der Thüga-Gruppe sind die Rollen klar verteilt: Die rund 100 Partnerunternehmen sorgen für die aktive Marktbearbeitung mit ihren lokalen und regionalen Marken. Die Thüga Aktiengesellschaft mit ihren etwa 250 Mitarbeitenden ist in der Regel Minderheitsgesellschafter bei den Partnerunternehmen. Die Thüga unterstützt die Unternehmen der Gruppe mit umfangreichen Beratungs- sowie Dienstleistungen und trägt auf diese Weise zur Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit ihrer Beteiligungsunternehmen bei. Darüber hinaus ist sie mit der unternehmerischen Entwicklung beauftragt, indem sie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle sowie die Gewinnung neuer Partner unterstützt und damit die Wertentwicklung einzelner Unternehmen wie auch der Thüga-Gruppe vorantreibt. Nachhaltigkeit bei ThügaDer Thüga Holding-Konzern hat sich der Nachhaltigkeit verpflichtet und integriert die Aspekte Umwelt, Soziales und Governance in alle wesentlichen Unternehmensprozesse. Die wesentlichen Themen sind in den nachfolgenden Handlungsfeldern definiert, aus denen sich das Nachhaltigkeitsverständnis der Thüga ableitet:
Das zentrale energiewirtschaftliche Handlungsfeld ist die Dekarbonisierung der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung im Einklang mit nationalen und europäischen Klimazielen. Hierbei ist Thüga nicht nur bestrebt, ihre eigenen THG-Emissionen zu senken, sondern unterstützt gleichzeitig auch ihre Beteiligungsunternehmen. Thüga beteiligt sich an Pilotprojekten und positioniert sich als politischer Ansprechpartner, insbesondere für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Die Dekarbonisierung der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung wird bei den Beteiligungsunternehmen über zahlreiche Maßnahmen vorangetrieben. Dies umfasst unter anderem den Wissensaustausch in der Thüga-Gruppe, die Beratung hinsichtlich Transformationspfaden in der Wärmeversorgung und der Wirtschaftlichkeitsbewertung von CO 2 -armen Technologien im Bereich erneuerbarer Energien, die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen für Endkunden sowie die Begleitung von großen Investitionsprojekten, mit dem Ziel, fossile Energieträger zu substituieren. Strategisches Umfeld der ThügaResultierend aus den Megatrends Klimaneutralität, Digitalisierung und demografischer Wandel, befinden sich die einzelnen Energie- und Wasserdienstleister, aber auch die Energiewirtschaft insgesamt in einem tief greifenden Veränderungsprozess. Die erforderliche Anpassung der Geschäftsmodelle stellt die Unternehmen der Thüga-Gruppe vor erhebliche Herausforderungen auch mit Blick auf einen zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangel. Thüga hat deshalb im Jahr 2024 begonnen, ihre Strategie zu fokussieren, um einerseits ihre Beteiligungen bei der erfolgreichen Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen und um andererseits ihren erfolgreichen Wachstumskurs durch Weiterentwicklung ihres Beteiligungs- und Serviceportfolios fortzusetzen. Daraus resultieren Veränderungen für das Kerngeschäft von Energieversorgern, die gerade kleinere Unternehmen vor weitere Herausforderungen stellen. Skalierung und Standardisierung über Unternehmensgrenzen hinweg rücken daher in den Mittelpunkt unternehmerischer Entscheidungen. Strategische Handlungsfelder bei ThügaMit ihrer Aktualisierung der Strategie möchte Thüga das Kerngeschäft ihrer Partnerunternehmen im Bereich Energie- und Wasserversorgung und Netzbetrieb unterstützen und dabei die Ziele einer wirtschaftlichen Umsetzung der Energiewende verfolgen. Durch bundesweite Lösungsangebote und durch die engere Verzahnung von Beratungsangeboten und Unterstützungsleistungen der Thüga-Plattformen ("Thüga Solutions") sollen Skaleneffekte realisiert werden, die ebenfalls zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Partnerunternehmen beitragen. Projektbezogene Initiativen, insbesondere durch die Thüga-Innovationsplattform, sollen die Unternehmen der Thüga-Gruppe in neuen Marktsegmenten der Energie- und Wärmewende positionieren. Die Umsetzung des Transformationsprozesses erfordert in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen, die finanziert werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist es eine Kernaufgabe in der Thüga-Gruppe, diesen Kapitalbedarf zu bedienen und zu steuern. Zentrales Ziel ist es, neue Finanzierungsquellen für die Thüga-Gruppe zu erschließen sowie faire und transparente Regeln für die Thesaurierung zu definieren. Gestaltung leistungsfähiger Kooperationsmodelle in der Region Die Anforderungen für Stadtwerke sind, nicht zuletzt infolge des Transformationsprozesses, enorm. Aber auch der demografische Wandel stellt die Stadtwerke vor große Herausforderungen. Die zunehmende Komplexität in den Prozessen, der Fachkräftemangel, die Altersstruktur in den Belegschaften der Unternehmen und die steigenden Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit von Projekten stellen darüber hinaus große Herausforderungen für die Energie- und Wasserdienstleister sowie für die Netzbetreiber dar. Im Rahmen ihrer strategischen Neuausrichtung ist es das Ziel der Thüga, leistungsfähige Kooperationsmodelle in der Region unter Einbindung der kommunalen Partner zu entwickeln. Diese Kooperationsmodelle sollen durch zentrale Dienstleistungsgesellschaften ("Hubs") als Plattform der Kooperation umgesetzt werden. Mittelfristiges Ziel ist die Schaffung eines "virtuellen Stadtwerks" in der Region. Zur Erreichung dieses Zieles sollen Funktionen der einzelnen Stadtwerke in der Region stufenweise auf die regionale Dienstleistungsgesellschaft übertragen werden. Die Leistungserbringung (zum Beispiel Abrechnung, Kundenservice/Callcenter) erfolgt - entsprechend der Ausgestaltung des Kooperationsmodells - durch die Dienstleistungsgesellschaft selbst oder durch die jeweiligen Partnerunternehmen in der Region. Das Management des regionalen Hubs, das heißt die Leitungs- und Kontrollfunktion, wird dabei durch die jeweiligen Geschäftsleitungen (Vorstände, Geschäftsführer) bzw. durch die jeweiligen Gesellschafter wahrgenommen. Das Modell des regionalen Hubs ist offen für andere Stadtwerke, die Umsetzbarkeit ist insofern nicht notwendigerweise an eine Thüga-Beteiligung geknüpft. Bundesweite Lösungsangebote durch engere Verzahnung von Beratung und Plattformen Kern des Thüga-Geschäftsmodells ist es, die Partnerunternehmen mit Beratungsleistungen zu unterstützen. Der oben skizzierte regionale Ansatz (Kooperationsmodelle, Hub als Plattform der regionalen Zusammenarbeit) soll durch bundesweite Lösungsangebote ergänzt werden, mit dem Ziel, Skaleneffekte für die Thüga-Partnerunternehmen zu generieren. Die Lösungsangebote werden hierbei von Plattformen der Thüga, zum Beispiel durch die Thüga-Abrechnungsplattform ("TAP"), durch die Innovationsplattform und von den Plus-Gesellschaften erbracht. Unter der Dachmarke "thüga solutions" bündelt Thüga die Kompetenzen folgender Plusgesellschaften der Thüga-Gruppe:
Als drittes Element, neben den Lösungsangeboten durch Plattformen und Plus-Gesellschaften, stehen den Thüga-Partnerunternehmen von der Thüga organisierte Lösungsangebote Dritter ("White-Label-Produkte", Rahmenverträge) zur Nutzung zur Verfügung. Thüga-Gruppe in neuen Marktsegmenten der Energie- und Wärmewende positionieren Thüga möchte gemeinsam mit ihren Partnerunternehmen die Chancen nutzen, welche die Energiewende und der damit verbundene Transformationsprozess bieten. Hierbei ist das bestehende Lösungsportfolio zukunftsorientiert - unter Nutzung strategischer Skaleneffekte - zu erweitern, beispielsweise durch energienahe Dienstleistungen und flexiblen Ausgleich von Energieangebot und -nachfrage. Das wesentliche Charakteristikum der Energiewende ist die Erzeugung von elektrischer Energie und Wärme durch erneuerbare, nicht fossile Energieträger. Wind und Sonne spielen dabei eine herausragende Rolle, sind jedoch in ihrer Verfügbarkeit sehr volatil, insbesondere mit Blick auf lang anhaltende Dunkelflauten. Eine Möglichkeit, um diese Herausforderung zu beherrschen, besteht in einer stärkeren Sektorkopplung, also in der intelligenten Verknüpfung von Strom-, Wärme- und Verkehrssystem. Durch die Kombination verschiedener Speicher - beispielsweise stationär sowie in Fahrzeugen verbauter Batterien, Wärmespeicher in Gebäuden, Wärmenetze sowie Wasserstoffspeicher für die Brennstoffversorgung - könnten die Kosten für eine vollständig erneuerbare Energieversorgung reduziert und die Versorgungssicherheit gestärkt werden. Mit einer Kombination aus den fluktuierenden Quellen Wind- und Sonnenenergie und den regelbaren Energiequellen Biomasse, Geothermie und Wasserkraft sowie mit dem Ausbau von Speicherkapazitäten kann die nötige Flexibilität, unterstützt durch die Möglichkeiten der Digitalisierung, erreicht werden. Zur Identifizierung und Nutzung dieser Marktchancen kann die Innovationsplattform, auch mit Blick auf ihre Scouting-Funktion, einen wertvollen Beitrag leisten. Kapitalbedarf bedienen und steuern Der durchschnittliche Investitionsbedarf der Thüga-Gruppe pro Jahr liegt bis 2035 bei rund 4 Milliarden Euro. Um den resultierenden Kapitalbedarf zu stemmen, müssen die Unternehmen der Thüga-Gruppe wie auch die Thüga ihre Finanzierungsstrukturen weiter optimieren und ihren Anteil an Fremd- und Eigenkapital erhöhen. Kulturelle Weiterentwicklung vorantreiben Die Thüga-Unternehmenskultur soll in Zukunft an den drei Säulen "unternehmerisch", "vernetzt" und "nachhaltig" ausgerichtet werden. Das Ziel "unternehmerisch" umfasst Schnelligkeit und Wettbewerbsfähigkeit, um Mehrwerte in der Thüga-Gruppe zu schaffen. Vernetzung bedeutet, sich als Arbeitgeber stärker aufzustellen und unternehmensübergreifende Entwicklungsmöglichkeiten zu fördern. Nachhaltigkeitskriterien werden in das Beratungs- und Dienstleistungsangebot für die Partnerunternehmen sowie in die Ausübung unserer Gesellschafterrolle integriert. Die Entwicklung von Diversität, Chancengleichheit sowie Frauen in Führungspositionen sind wesentliche Ziele der Unternehmenskultur. Erklärung zur UnternehmensführungGesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an FührungspositionenGemäß Beschluss vom 29. November 2022 des Aufsichtsrats soll der Frauenanteil im Vorstand der Thüga ab dem 1. Dezember 2022 bis zum 30. November 2027 33 Prozent betragen. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat der Thüga soll ab dem 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2028 gemäß Beschluss vom 24. April 2023 null Prozent betragen. Bei insgesamt drei Aufsichtsratsmitgliedern lag der Frauenanteil im Aufsichtsrat der Thüga im Jahr 2020 bis zum 30. Juni 2022 durchgängig bei 33,3 Prozent. Ab dem 1. Juli 2022 und im Geschäftsjahr 2023 lag der Frauenanteil durchgängig bei null Prozent. Seit dem 7. Januar 2024 beträgt der Frauenanteil im Aufsichtsrat der Thüga 33,3 Prozent. Zum 31. Dezember 2023 belief sich der Frauenanteil im Vorstand der Thüga auf null Prozent. Vom 1. Januar bis 30. April 2024 lag der Frauenanteil im Vorstand der Thüga bei 25,0 Prozent. Seit dem 1. Mai 2024 beträgt der Frauenanteil im Vorstand der Thüga 33,3 Prozent. Für die beiden Management-Ebenen unterhalb des Vorstands der Thüga hatte der Vorstand ebenfalls Zielgrößen formuliert. Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands (Leiterinnen/Leiter Hauptabteilungen/Kompetenzcenter und Stäbe) sollte gemäß Beschluss vom. 9. Mai 2022 ab dem 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2024 23,0 Prozent betragen. Gemäß Beschluss vom 10. Juni 2024 wurde vereinbart, dass der Frauenanteil unter der Prämisse einer positiven Arbeitsmarktsituation ab dem 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027 30,0 Prozent betragen soll. Dies sind beim aktuellen Personalbestand vier Personen. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands (Leiterinnen/Leiter Abteilungen/Kompetenzteams) sollte gemäß Beschluss vom 9. Mai 2022 ab dem 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2024 21,7 Prozent betragen. Gemäß Beschluss vom 10. Juni 2024 sollte der Frauenanteil ab dem 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027 30,0 Prozent betragen. Beim aktuellen Personalbestand entspricht dies fünf Personen. Zum 31. Dezember 2024 belief sich der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 14,3 Prozent (Vorjahr 14,3 Prozent). In der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug der Frauenanteil zum 31. Dezember 2024 22,2 Prozent (Vorjahr 22,2 Prozent). Veränderungen im Vorstand der ThügaMit Wirkung zum 1. Januar 2024 erfolgte die Bestellung von Herrn Dr. Constantin H. Alsheimer zum Mitglied des Vorstands und zugleich Vorsitzenden des Vorstands der Thüga. Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurde Frau Anne Rethmann zum Mitglied des Vorstands der Thüga bestellt. Herr Dr. Christof Schulte hat seine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Thüga mit Wirkung zum 30. April 2024 beendet. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenEntwicklung der globalen Konjunktur im Jahr 2024Die Weltwirtschaft hat im Jahr 2024 mit etwas geringeren Raten als in der Dekade vor der Corona-Pandemie expandiert. Während die angesichts des ehemals starken Zinsanstiegs robuste Konjunktur in den USA nicht mehr ganz so rasch wie im Vorjahr gewachsen ist, dämpften in China die strukturellen Probleme die gesamtwirtschaftliche Expansion etwas stärker als zuvor. In Großbritannien und dem Euroraum konnte man sich, stark begünstigt von der Belebung im Dienstleistungssektor, insgesamt aus der Stagnation lösen, wobei die Konjunktur in Staaten der EU mit hohem Industrieanteil an der Wertschöpfung tendenziell schwächer geblieben ist. [Quelle: Gemeinschaftsdiagnose #2-2024, https://gemeinschaftsdiagnose.de/2024/09/26/gemeinschaftsdiagnose-herbst-2024 -deutsche-wirtschaft-im-umbruch-konjunktur-und-wachstum-schwach/] Getragen wurde die US-Konjunktur vom Konsum der privaten Haushalte und des Staates sowie den - zuletzt durch staatliche Maßnahmen gestützten - Unternehmensinvestitionen. Dennoch verringerte sich im Laufe des Jahres 2024 die dortige Expansion der gewerblichen Bauinvestitionen ebenso wie die der Wohnbauinvestitionen. Auch mehrten sich zuletzt die Anzeichen für eine Abschwächung am Arbeitsmarkt. Zusammen mit der spürbaren Verringerung des Lohnanstiegs haben sich die Perspektiven für den privaten Konsum, die wichtigste Stütze der US-Konjunktur, eingetrübt. In China hält die Krise auf dem Immobilienmarkt an und strahlt weiter auf den privaten Konsum aus. Mit der Schwäche der Inlandsnachfrage nimmt die Bedeutung der Exporte für die Konjunktur zu. In diesem Zusammenhang entwickelte sich der Vorwurf, dass die chinesischen Exporte mit Subventionen unterstützt werden, da sie den internationalen Handelsregeln widersprechen. Daher verhängten einige Handelspartner, zunächst die USA, dann die EU und zuletzt Kanada, hohe Zölle auf bestimmte Importe aus China oder kündigten solche an. [Quelle: https://gemeinschaftsdiagnose.de/2024/09/26/gemeinschaftsdiagnose-herbst-2024-deutsche-wirtschaft-im-umbruch-konjunktur-und-wachstum-schwach/] Die Kerninflation ohne Energie und unverarbeitete Nahrungsmittel war weiterhin hoch und ging nur langsam zurück. In den USA hat die Teuerungsrate seit dem Herbst 2023 nur noch wenig - auf 2,9 Prozent im August 2024 - nachgegeben. Im Euroraum sank die Inflation von 2,8 Prozent bereits im August 2024 auf 2,2 Prozent und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 3 Jahren. In beiden Fällen stieg die Kernrate zwischenzeitlich jedoch wieder. [Quelle: https://gemeinschaftsdiagnose.de/2024/09/26/gemeinschaftsdiagnose-herbst-2024-deutsche-wirtschaft-im-umbruch-konjunktur-und-wachstum-schwach/] Angesichts rückläufiger Inflationsraten hatten im Jahr 2024 die meisten Zentralbanken mit Zinssenkungen begonnen. Unter den großen Notenbanken war die Europäische Zentralbank (EZB) Anfang Juni 2024 die erste, gefolgt von der Bank of England Ende Juli und der US-Notenbank Mitte September 2024, die schrittweise mit Zinssenkungen begonnen hatte. Damit ist eine Zinswende eingeläutet, jedoch sind die Zinsen - im Vergleich zu den 2010er-Jahren - nach wie vor hoch. Angesichts der nur langsamen Annäherung der Inflation an ihr Ziel, dürfte die Geldpolitik in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften noch einige Zeit restriktiv wirken. [Quelle: https://gemeinschaftsdiagnose.de/2024/09/26/gemeinschaftsdiagnose-herbst-2024-deutsche-wirtschaft-im-umbruch-konjunktur-und-wachstum-schwach/] Während die US-Notenbank am 18. Dezember 2024 den Leitzins zum dritten Mal im Jahr 2024 auf die neue Spanne von 4,25 bis 4,50 Prozent setzte, hatte die EZB mit Wirkung zum 18. Dezember 2024 zuletzt ihren geldpolitischen Schlüsselzinssatz auf 3,00 Prozent gesenkt. [Quelle: https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2024/html/ecb.mp241212~2acab6e51e.de.html] Risiken für die Weltwirtschaft gehen weiterhin von den geopolitischen Spannungen aus, vor allem dem anhaltenden Krieg Russlands gegen die Ukraine, den Feindseligkeiten im Nahen Osten und den Drohungen Chinas gegenüber Taiwan. Damit bleibt die Unsicherheit weiterhin hoch, und eine Eskalation der Konflikte in erdöl- oder erdgasreichen Regionen könnte die Energiepreise wieder kräftig steigen lassen. Darüber hinaus bestehen Risiken hinsichtlich globaler Handelskonflikte sowie im Hinblick auf die künftige Ausrichtung der US-Politik nach dem Amtsantritt des neuen US-Präsidenten. Handelsbarrieren wirken sich nicht nur negativ auf die Exporte aus, sondern wirken auch preistreibend, wenn Importe mit hohen Zöllen belegt werden. [Quelle: https://gemeinschaftsdiagnose.de/2024/09/26/gemeinschaftsdiagnose-herbst-2024-deutsche-wirtschaft-im-umbruch-konjunktur-und-wachstum-schwach/] Insgesamt sieht sich die Weltwirtschaft im Winter 2024/2025 in einer Phase ohnehin mäßiger Dynamik erhöhter wirtschaftspolitischer Unsicherheit gegenüber. Maßgeblich hierfür sind Ankündigungen der kommenden US-Administration, wobei allerdings unklar ist, welche Maßnahmen tatsächlich künftig ergriffen werden. [Quelle: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/weltwirtschaft-im-winter-2024-im-zeichen-wirtschaftspolitischer-unsicherheit-33587/, Kieler Konjunkturberichte Nr. 119 (2024|Q4)] Konjunkturelle Entwicklung in Deutschland im Jahr 2024 im EnergiesektorThüga ist über ihre Stadtwerke und Regionalversorger in ganz Deutschland präsent. Die Beteiligungsunternehmen versorgen private und öffentliche Haushalte, Gewerbetreibende, kleinere und mittlere Industriebetriebe und - in Abhängigkeit von der Region - auch größere Industrieunternehmen. Diese Kunden der Stadtwerke und Regionalversorger sind mit ihrem Produktions- und Konsumverhalten insbesondere von konjunkturellen Entwicklungen abhängig und beeinflussen damit auch den wirtschaftlichen Erfolg der Thüga und des Thüga Holding-Konzerns. Im Jahr 2024 setzte sich die Stagnation der deutschen Wirtschaft fort. Neben der konjunkturellen Schwäche belastet auch der strukturelle Wandel die deutsche Wirtschaft. Dekarbonisierung, Digitalisierung, die Alterung der Erwerbsbevölkerung, Fachkräftemangel und die zunehmende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft auf wichtigen Absatzmärkten wie beispielsweise China haben strukturelle Anpassungsprozesse ausgelöst, die die Wachstumsperspektiven der deutschen Wirtschaft dämpfen. [Quelle: https://gemeinschaftsdiagnose.de/2024/09/26/gemeinschaftsdiagnose-herbst-2024-deutsche-wirtschaft-im-umbruch-konjunktur-und-wachstum-schwach/, https://www.iwh-halle.de/publikationen/detail/konjunktur-aktuell-frostige-aussichten-fuer-die-deutsche-wirtschaft] Die gesamtwirtschaftliche Produktion und die deutschen Exporte waren im Jahr 2024 lediglich in etwa so hoch wie im Jahr 2019. Mit dem schlechteren Exportgeschäft sinkt auch der Bedarf an Ausrüstungsinvestitionen. [Quelle: https://www.iwh-halle.de/publikationen/detail/konjunktur-aktuell-frostige-aussichten-fuer-die-deutsche-wirtschaft] Die sich überlagernden Wirkungen von Strukturwandel und konjunktureller Flaute zeigten sich besonders im verarbeitenden Gewerbe, insbesondere bei den Investitionsgüterherstellern und den energieintensiven Industriezweigen. Deren Wettbewerbsfähigkeit leidet unter den gestiegenen Energiekosten und der zunehmenden Konkurrenz durch hochwertige Industriegüter aus China, die deutsche Exporte auf den Weltmärkten verdrängen. Konjunkturell machen dem verarbeitenden Gewerbe aber auch die schwächelnde globale Industrie und der damit verbundene Mangel an neuen Aufträgen zu schaffen. [Quelle: https://gemeinschaftsdiagnose.de/2024/09/26/gemeinschaftsdiagnose-herbst-2024-deutsche-wirtschaft-im-umbruch-konjunktur-und-wachstum-schwach/] Insgesamt nahm die Bruttowertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe gegenüber dem Vorjahr um 3,0 Prozent deutlich ab. [Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes DESTATIS Nr. 019/25 vom 15. Januar 2025] Im Baugewerbe nahm die Bruttowertschöpfung gegenüber dem Vorjahr um 3,8 Prozent noch etwas stärker ab. Die nach wie vor hohen Baupreise und das weiterhin hohe Zinsniveau führten dazu, dass insbesondere weniger Wohngebäude errichtet wurden. In diesem Bereich gingen die Investitionen bereits das vierte Jahr in Folge zurück. [Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes DESTATIS Nr. 019/25 vom 15. Januar 2025] Die nach wie vor hohen Zinsen in Deutschland sowie die große wirtschafts- und geopolitische Unsicherheit belasteten sowohl die Anschaffungsneigung der privaten Haushalte für neue Wohnbauten oder Konsumgüter als auch die Investitionstätigkeit der Unternehmen. Die anhaltende Investitionsschwäche in Deutschland resultiert in einem deutlichen Rückgang der Anlage- und Ausrüstungsinvestitionen. [Quelle: https://gemeinschaftsdiagnose.de/2024/09/26/gemeinschaftsdiagnose-herbst-2024-deutsche-wirtschaft-im-umbruch-konjunktur-und-wachstum-schwach/] Die Ausrüstungsinvestitionen lagen preisbereinigt im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 Prozent niedriger. [Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes DESTATIS Nr. 019/25 vom 15. Januar 2025] Das Statistische Bundesamt hat am 15. Januar 2025 in seiner Pressemitteilung veröffentlicht, dass das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland nach ersten Berechnungen im Jahr 2024 um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,2 Prozent. [Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes DESTATIS Nr. 019/25 vom 15. Januar 2025] Insgesamt entwickelt die deutsche Wirtschaft weiterhin keine spürbare Aufwärtsdynamik. Seit fast drei Jahren wechseln sich in Deutschland die Quartale mit steigender und rückläufiger Wirtschaftsleistung ab. Im Ergebnis tritt die ökomische Aktivität praktisch auf der Stelle. An den Trend von vor der Corona-Pandemie im Jahr 2020 wird das Wirtschaftswachstum auf absehbare Zeit voraussichtlich nicht mehr anknüpfen können. [Quelle: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/deutsche-wirtschaft-im-winter-2024-kein-aufschwung-in-sicht-33589] Energieverbrauch in DeutschlandNach ersten Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V. (AGEB-Pressemitteilung vom 18. Dezember 2024) hat sich der Primärenergieverbrauch (PEV) in Deutschland im Jahr 2024 auf 357,5 Mio. Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t. SKE) verringert. Dies entspricht einem Rückgang um etwa 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Energieverbrauch erreichte damit ein neues historisches Tief und liegt um knapp 30 Prozent unter dem bisherigen Höchststand im Jahr 1990. Wegen der weiterhin ausbleibenden konjunkturellen Erholung gingen von der wirtschaftlichen Entwicklung keine wesentlichen verbrauchssteigernden Effekte aus. Vor allem der weitere Rückgang des Verbrauchs von Stein- und Braunkohle im Jahr 2024 hatte den größten Einfluss auf den Gesamtrückgang des Energieverbrauchs. Laut AGEB hatte auch die gegenüber dem Jahr 2023 insgesamt wärmere Witterung einen verbrauchssenkenden Effekt. Bereinigt um den Temperatureinfluss, wäre der Energieverbrauch in Deutschland laut Berechnungen der AGEB nur um 1,0 Prozent gesunken. Der deutlichste Effekt für eine Steigerung des Energieverbrauchs ist auf den Energieträger Erdgas zurückzuführen, der im Jahr 2024 einen Nachfrageanstieg von gut 3 Prozent verzeichnete. Insbesondere energieintensive Industriezweige erhöhten im Jahr 2024 ihren Erdgaseinsatz, obwohl die gesunkenen Preise immer noch deutlich über dem Niveau von vor der Energiekrise lagen. Der Beitrag der erneuerbaren Energien erhöhte sich ebenfalls im Jahr 2024 um insgesamt 1,6 Prozent. [Quellen: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes DESTATIS Nr. 019 vom 15. Januar 2024; AGEB, Pressemitteilung vom 18. Dezember 2024; AGEB, www.ag-energiebilanzen.de, Energieverbrauch in Deutschland, Daten für das 1. bis 4. Quartal 2024, 14. Januar 2025] Energiepolitisches und Energierechtliches UmfeldDas unternehmerische Handeln in Deutschland wird im Energiebereich maßgeblich von energie- und klimapolitischen sowie energierechtlichen Regelungen und der Rechtsprechung beeinflusst. Diese sind sowohl europäischen als auch nationalen Ursprungs. Wesentliche energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen sowie Gesetze und Verordnungen mit Bedeutung für den Thüga Holding-Konzern und ihre Beteiligungsunternehmen werden nachfolgend dargestellt: Energie- und Klimapolitik in EuropaDie wesentliche Ausrichtung der europäischen Energie- und Klimapolitik wird weiterhin durch die "Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie" vorgegeben, die im Jahr 2015 vorgestellt wurde. [Quelle: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie https://ec.europa.eu/energy/topics/energy-strategy/energy-union_de] Die Konkretisierung dieses Rahmens ist durch den am 11. Dezember 2019 vorgestellten " Green Deal" erfolgt. Wesentliche Ziele des Green Deals sind der Wegfall der Netto-Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union bis zum Jahr 2050 und die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung. [Quelle: EU Green Deal https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de] Die Gesetze des im Juli und Dezember 2021 von der EU-Kommission vorgestellten Maßnahmenpaketes "Fit for 55" sind - bis auf die Revision der Energiesteuerrichtlinie (ETD) - alle in den Jahren 2023 und 2024 in Kraft getreten. [Quelle: https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/package-fit-for-55] Ziel des Paketes ist es, die Politik in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Im Jahr 2022 wurden, ausgelöst durch den Ukraine-Krieg, die RePowerEU-Verordnung zur Stärkung der europäischen Energiesouveränität und in der Folge eine gezielte Änderung des europäischen Strommarktdesigns 2024 abgeschlossen. [Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401711] Schwerpunkte sind Stromlieferverträge mit Power Purchase Agreements (PPA), die zukünftigen Fördermechanismen über zweiseitige Differenzverträge, sog. Contracts for Difference (CfD), und die Mechanismen für Strompreise in Krisenzeiten. Des Weiteren wurden die Regeln zum Kundenschutz sowie zum Stromnetzanschluss erweitert. Nach der Europawahl vom 6. bis 9. Juni 2024 hat die neue EU-Kommission am 1. Dezember 2024 ihre Arbeit aufgenommen und ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 am 11. Februar vorgestellt. Kerninhalt sollen Vereinfachungen bei der Taxonomie, Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Lieferkettensorgfaltspflichten sein, der vollständige Stopp von russischen Energieimporten sowie ein Aktionsplan für bezahlbare Energie zusammen mit einem Paket für eine wettbewerbsfähige Industrie. Energie- und Klimapolitik in DeutschlandDie wesentliche Ausrichtung der deutschen Klima- und Energiepolitik findet sich im Koalitionsvertrag der Bundesregierung [Quelle: Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP (2021); https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800] sowie in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Anfang 2022 vorgestellten "Eröffnungsbilanz Klimaschutz". [Quelle: BMWK https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/220111_eroeffnungsbilanz_klimaschutz.pdf?__blob=publicationFile] Die Bereiche Klimaschutz und Energiewende nehmen darin eine zentrale Rolle ein. Im Jahr 2024 haben sich die Bundesregierung und der Gesetzgeber auf die Umsetzung weiterer im Koalitionsvertag verankerter energie- und klimapolitischer Maßnahmen konzentriert. Zu nennen sind hier insbesondere die Bereiche Klimaschutz mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes [Bundesgesetzblatt Teil I - Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes - Bundesgesetzblatt], dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, u. a. mit dem Solarpaket [Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung - Bundesgesetzblatt], und den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, u. a. mit dem geplanten Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes [2. EnWG-Novelle]. Ferner wurden für den Erzeugungsbereich einige Weichenstellungen getroffen. Hierzu zählen die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung [Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kraftwerksstrategie-2257868] und das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegte Optionenpapier für das zukünftige Strommarktdesign. [Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/20240801-strommarktdesign-der-zukunft.pdf?__blob=publicationFile&v=18] Aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampel-Regierungskoalition am 6. November 2024, der verlorenen Vertrauensfrage des Bundekanzlers am 16. Dezember 2024 und der für den 23. Februar 2025 angekündigten Neuwahlen zum 21. Bundestag konnten allerdings nicht mehr alle energiepolitisch relevanten Entscheidungen und Regelungsvorhaben beendet werden. Zu nennen sind hier u. a.: das Kraftwerkssicherheitsgesetz, eine Entscheidung über wesentliche Bestandteile des für 2028 geplanten Kapazitätsmarktes, eine weitere Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der europäischen Strommarktrichtlinie und einer Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes, die Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffpaketes in deutsches Recht sowie die Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Es ist davon auszugehen, dass diese Dossiers nach der Bundestagswahl und der anschließenden Regierungsbildung wieder aufgegriffen werden, zumal hier auch Umsetzungsfristen aus der EU-Gesetzgebung zu berücksichtigen sind. Infolge des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften im Jahr 2023 [Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften - Bundesgesetzblatt] wurde die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) gestärkt, wodurch die BNetzA seit 2024 neue Kompetenzen zur Ausgestaltung des Regulierungsregimes für die Energienetze erhalten hat. Vor diesem Hintergrund hat die BNetzA am 18. Januar 2024 einen umfassenden Konsultationsprozess gestartet und erste Überlegungen zu möglichen Anpassungen der Regulierung in einem Eckpunktepapier zusammengefasst. [Quelle:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/
[Quelle:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/GBK/Methoden_Ebene2/KANU/
[Quelle:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen
Wichtige in Kraft getretene Gesetze bzw. Verordnungen in Europa und deren wesentliche RegelungsinhalteGas- und Wasserstoffpaket - Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG und Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung) Mit den neuen Vorschriften soll die Verbreitung von erneuerbarem Gas und CO 2 -armem Gas, insbesondere Wasserstoff, gefördert werden. Mitgliedstaaten sollen hierfür Entgeltnachlässe und Anreize bieten, um die Markt- und Systemintegration zu fördern, um einen gerechten Übergang hin zu einem neu entstehenden Wasserstoffmarkt zu gewährleisten. Ferner beinhalten die Regelungen einen ausgeweiteten Schutz für von Energiearmut betroffene Kunden (Schutz vor Versorgungsunterbrechungen und Benennung von Versorgern der letzten Instanz). Die Richtlinie und die Verordnung sind am 4. August 2024 in Kraft getreten. Die Vorgaben der Richtlinie müssen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. [Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401788 und https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401789] Novellierte Strommarktrichtlinie - Richtlinie (EU) 2024/1711 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union Die Novelle der Richtlinie soll Energieeinsparungen, Abbau der Energieabhängigkeit, Resilienz vor Preisschocks und den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen. Schwerpunkte sind Stromlieferverträge mit Power Purchase Agreements (PPA), die zukünftigen Fördermechanismen über zweiseitige Differenzverträge / Contracts for Difference (CfD) und die Mechanismen für Strompreise in Krisenzeiten. Über das Modell des sogenannten Energy Sharing / Energy Communitys sollen Verbraucher ein Recht auf gemeinsame Energienutzung erhalten und mithin verstärkt am Energiemarkt teilnehmen können. Verteilnetzbetreiber erhalten zudem neue Vorgaben mit Blick auf die Veröffentlichung zu freien Netzanschlusskapazitäten (Netzanschluss-/zugangsportale). Ähnlich wie im Gas-/Wasserstoffpaket finden sich Regelungen für einen ausgeweiteten Schutz für von Energiearmut betroffene Kunden. Die Richtlinie ist am 16. Juli 2024 in Kraft getreten. Die Vorgaben müssen bis 17. Januar 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist allerdings nur teilweise im Bereich von Regelungen zum Netzanschluss und zudem verspätet mit der jüngsten EnWG-Novelle 2025 erfolgt. [Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L1711] EU-Methanverordnung - Verordnung (EU) 2024/1787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/94 Methan ist nach Kohlendioxid der zweitgrößte Verursacher des Klimawandels. Die Verordnung verpflichtet die Betreiber von Anlagen in der EU, regelmäßig über die Quantifizierung und Messung von Methanemissionen an der Quelle zu berichten (auch für nicht-operative Anlagen) sowie die Anlagen regelmäßig zu überprüfen, um Methanlecks auf dem Gebiet der EU innerhalb bestimmter Fristen zu identifizieren und zu reparieren. Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber müssen einen jährlichen Emissionsbericht vorlegen. Zusätzlich muss bis Mai 2025 ein verbindlicher unternehmensspezifischer Plan zur Reduzierung der Emissionen vorgelegt werden. Die Verordnung ist am 4. August 2024 in Kraft getreten. [Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1787] EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) - Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Die Neufassung der Gebäuderichtlinie formuliert ehrgeizigere Ziele für einen geringeren Gesamtenergieverbrauch der Gebäudebestände, sowohl für Wohn- als auch für Nicht-Wohngebäude. Im Neubau sind Nullemissionsgebäude der neue Standard, ab 2028 für alle Gebäude der öffentlichen Hand, ab 2030 für alle neuen Gebäude. Sie müssen mit Dach-Fotovoltaikanlagen oder Solarthermie ausgerüstet werden können. Subventionen für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen sind nicht mehr zulässig. Die neue Richtlinie enthält auch Bestimmungen über Vorverkabelung, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge und Fahrradstellplätze. Nicht-Wohngebäude mit technischen Systemen von mehr als 70 kW müssen ein Energiemanagement einrichten. Die Richtlinie ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten. Wesentliche Bestandteile müssen bis 30. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. [Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024L1275 ] Wichtige in Kraft getretene Gesetze bzw. Verordnungen in Deutschland und deren wesentliche RegelungsinhalteGesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus fotovoltaischer Energieerzeugung Das Solarpaket setzt Maßnahmen aus der Solarstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz um und soll eine Beschleunigung des Ausbaus der Fotovoltaik und anderer erneuerbarer Energien herbeiführen. Im Bereich der Fotovoltaik wird die gesamte Spannbreite der Anlagen vom Balkonkraftwerk, über Aufdachanlagen bei Ein- und Mehrfamilienhäusern und im Gewerbe bis hin zu großen Freiflächenanlagen adressiert, indem Fördersätze angehoben, bürokratische Vorschriften reduziert, bisherige Regelungen vereinfacht und Flächenkulissen ausgeweitet werden. Bei der Windenergie werden bisherige Ausbaugebiete als Beschleunigungsgebiete im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie anerkannt. Das überragende öffentliche Interesse wurde zudem auf die Verteilnetze ausgeweitet. Das Gesetz ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten. [Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/151/VO.html] Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes Das Gesetz ändert den Fokus gegenüber der bisherigen Methodik auf die Überprüfung zukünftiger statt vergangener Emissionen und betrachtet diese nun in Summe (Gesamt- statt Sektorbetrachtung). Ferner wird die Rolle des Expertenrates gestärkt, der nun die Prognosen validiert und Unter- oder Überschreitungen der Jahresemissionsgesamtmengen feststellen kann. Das Gesetz ist am 17. Juli 2024 in Kraft getreten. [Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/235/VO.html] Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Aufbauend auf dem ersten Änderungsgesetz aus dem Jahr 2023 (Wasserstoff-Kernnetz), beinhaltet das zweite Gesetz die 2. Stufe zur Entwicklung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland. Zu diesem Zweck wird eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Gas durchgeführt. Zudem wird eine Koordinierungsstelle, die die Planungsvorgänge unterstützend begleitet, etabliert (§§ 15a-e EnWG). Des Weiteren regelt das Gesetz die Grundsätze der Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes und der Entgeltbildung (Amortisationskonto). Das Gesetz ist am 17. Mai 2024 in Kraft getreten. [Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/161/VO.html] Beschluss der Bundesnetzagentur im Festlegungsverfahren zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0) Die Festlegung ermöglicht es Gasverteilnetzbetreibern künftig, verkürzte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern für Anlagengüter in der Gasversorgung zu wählen. Ferner können ergänzend zur linearen Abschreibungsmethode die kalkulatorischen Abschreibungen der Altanlagen und der Neuanlagen mittels der degressiven Abschreibungsmethode mit einem Abschreibungssatz von 8 bis 12 Prozent ermittelt werden. Die Festlegung gilt seit dem 16. Oktober 2024 und ist befristet bis zum 31. Dezember 2027. [Quelle:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/GBK/Methoden_Ebene2/KANU/
Markt- und WettbewerbsumfeldEntwicklung der EnergiepreiseIm Jahr 2024 stoppten die Märkte für Strom und Gas den aus dem Jahr 2023 währenden Abwärtstrend und zeigten ab Februar wieder eine aufsteigende Tendenz. Als Preistreiber wirkten dabei der anhaltende Krieg zwischen der Ukraine und Russland sowie der eskalierende Nahost-Konflikt. Ungeachtet der positiven Marktstimmung im Energiekomplex, war am Ölmarkt ein Preisrückgang festzustellen. Lag der Preis für die Nordseesorte Brent zu Jahresbeginn noch bei 75,9 $/bbl, handelte das Brent zum Jahresende hin bei 74,6 $/bbl [Quelle: ICE]. Der globale Nachfrageausblick ist weiterhin getrübt von der teils schwachen ökonomischen Situation. In diesem Umfeld festigten die USA ihre Position als größter Erdölförderer. Die Länder der OPEC+ versuchten, durch anhaltende Förderkürzungen den Preis zu stabilisieren, was trotz der sich verschärfenden Krise im Nahen Osten nicht gelang. Der Gasmarkt zeigte eine deutliche Preissteigerung. Im deutschen Marktgebiet THE-H handelte Gas zur Lieferung für 2025 zu Jahresbeginn 2024 noch bei 34,6 €/MWh, zum Jahresende hin lag der Preis bei 47,9 €/MWh, was einem Anstieg von 39 Prozent entspricht [Quelle: EEX]. Die geopolitischen Krisen sowie der drohende Stopp des russischen Gastransits durch die Ukraine zum Jahreswechsel 2024/2025 trugen maßgeblich zur Preissteigerung bei. Komfortable Gasspeicherstände sowie ausreichend hohe Importe aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden wirkten dem Preisanstieg dämpfend entgegen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) bewertete die Lage am Gasmarkt vor diesem Hintergrund als "stabil". [Quelle: BNetzA, Aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland] Die Preisentwicklung von CO 2 -Zertifikaten (EUA) folgte der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung mit geringer Nachfrage aus der Industrie sowie dem Strombereich. So fielen die Preise für den Dez25-Kontrakt im Jahresverlauf von 78,2 €/t auf 72,0 €/t [Quelle: Refinitiv], was einem Minus von 8 Prozent entspricht. Die Preise für Steinkohle (API2) stiegen im Jahresverlauf trotz einer in Deutschland deutlich verringerten Kohleverstromung an. Zu Jahresbeginn handelte das Cal25 der API2-Kohle noch bei 93,8 $/t, der Jahresschlusskurs lag bei 113,7 $/t [Quelle: ICE]. Diese Entwicklung war primär eine Folge erweiterter US-Sanktionen gegenüber der russischen Kohleindustrie, wodurch das globale Angebot verknappt wurde. Den Vorgaben der Brennstoffe und CO 2 folgend, stiegen auch die Terminpreise für Strom ab Februar wieder an. So startete das Cal25 Base zu Jahresbeginn bei 91,5 €/MWh, fiel im Februar unter 70 €/MWh, um bis zum Jahresende wieder bis auf 98,3 €/MWh anzusteigen [Quelle: EEX]. Die Spot-Lieferung für 2024 lag mit 80 €/MWh Base und 86 €/MWh Peak niedriger, als in den letzten Terminpreisen vor Lieferung erwartet wurde [Quelle: EPEX Spot]. Gleichwohl wurde sichtbar, dass die Spotpreise bei ausbleibendem Angebot aus erneuerbaren Energien sehr hohe Spitzen erreichen können, so etwa am 12. Dezember 2024, als ein Stundenpreis die Marke von 900 €/MWh übertraf. In Zeiten von Dunkelflauten fehlt die Erzeugungskapazität von zunehmend abgeschalteten Kraftwerken. Vor diesem Hintergrund hatte sich die Bundesregierung Anfang Februar 2024 eigentlich auf eine neue "Kraftwerksstrategie" geeinigt [Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kraftwerksstrategie-2257868], welche aber durch das vorzeitige Aus der Ampel-Regierung gegen Ende des Jahres nicht mehr auf eine Mehrheit im Parlament kam. Ausblick und mögliche Szenarien zur Entwicklung der EnergiepreiseNachdem sich die Versorgungssituation im Jahr 2023 stabilisiert hatte und die Preise gefallen waren, sorgten die geopolitischen Krisenherde im Jahr 2024 wieder für Volatilitäten. Im Nahen Osten ist die weitere Entwicklung nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien und der Schwächung des iranischen Einflussbereichs weiterhin von Unsicherheit geprägt. Auswirkungen auf die globale Öl- und Gasversorgung hätte hier etwa eine Sperrung der Straße von Hormus durch den Iran, wodurch Ausfuhren aus Katar verhindert würden. Dieses Szenario erscheint aktuell jedoch unwahrscheinlich. Insbesondere mit Blick auf den Krieg in der Ukraine werden die Auswirkungen der Politik des neuen US-Präsidenten Trump im Jahr 2025 mit Spannung erwartet. Russland lieferte im Jahr 2024 weiterhin Gas nach Europa und trug somit zur Angebotsdeckung bei. Deutschland erhielt wie im Vorjahr zwar keine direkten Lieferungen mehr, jedoch landeten weiterhin russische LNG-Tanker in westeuropäischen Ländern wie Belgien und den Niederlanden an, von wo das Gas dann über das Transportnetz auch nach Deutschland gelangte. Weiterhin erhielt Österreich im Jahr 2024 noch russisches Pipeline-Gas, das durch die Ukraine und die Slowakei floss. Nachdem das Transitabkommen zwischen der Ukraine und Russland zum Jahreswechsel 2024/2025 ausgelaufen war, sind seither Lieferungen über diese Route bis auf Weiteres gestoppt. Denkbar wäre das Eintreten eines neuen Lieferpartners wie Aserbaidschan, der die vorhandene Transportinfrastruktur für eigenes Gas nutzen könnte. Ein Wegfallen dieser Mengen führt jedenfalls zu einer Verknappung des Gasangebots in Europa und somit zu steigenden Preisen, was am Markt aber bereits teilweise eingepreist ist. Einen vergleichbaren preissteigernden Effekt hätte ein verbindliches EU-weites Verbot von russischem LNG. Angesichts der noch immer hohen Energiepreise wird diese Maßnahme aber bisher nicht umgesetzt. Aufgrund dieser kurzfristigen Unsicherheiten hat sich am Gas- und Strommarkt wieder eine stärkere Backwardation-Struktur ausgebildet, mit dem Lieferjahr 2025 als teuerstem Jahresprodukt und jeweils deutlichen Preisabschlägen für Lieferungen in den Jahren 2026 und 2027. Die Terminkurve am Gasmarkt weist zum Jahresende 2024 zudem eine sehr ungewöhnliche Struktur auf, da der Sommer 2025 preislich über dem darauffolgenden Winter 2025 liegt, wodurch eine Einspeicherung im Sommer aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll ist. Da aber weiterhin verbindliche Füllstandsvorgaben gelten, drohen wirtschaftliche Verluste aus dem Speicherbetrieb. Trotz der anhaltenden internationalen Krisen hat sich die Versorgungslage in Deutschland normalisiert. So scheint es, dass mittlerweile nur extreme Ereignisse die Sicherheit der Gasversorgung ernsthaft gefährden könnten. Als extremes Ereignis wird etwa ein größerer ungeplanter Ausfall der Gasinfrastruktur gesehen, wie etwa einer norwegischen Pipeline. Ein derartiges Ereignis, sei es Defekt oder gar Anschlag, würde die latent vorhandene Verwundbarkeit der Energieversorgung aufzeigen. Nur in derartigen Szenarien wäre wohl wieder mit der Gefahr einer Gasmangellage und entsprechenden Preisspitzen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund sind die zuletzt aufgetretenen Beschädigungen an Daten- und Stromkabeln in der Ostsee ein Alarmsignal. Die Gasversorgung basiert mittlerweile deutlich stärker auf LNG und hängt damit auch vom globalen Markt ab, der nachfrageseitig insbesondere Asien umfasst. In einem möglichen Anstieg der asiatischen Energienachfrage steckt Aufwärtspotenzial, das bei Angebotsverknappung zu entsprechenden Preisaufschlägen führen könnte. Im Strombereich wird ein weiterer Rückgang der Grundlasterzeugung bei einem Anstieg der volatilen Erzeugung aus Erneuerbaren Anlagen erwartet. Dies führt im Spotmarkt zu einer wachsenden Preisvolatilität zwischen Stunden mit niedriger und hoher erneuerbarer Einspeisung. Insbesondere der starke Ausbau der Solarenergie trägt zu dieser Entwicklung bei. Die Erzeugungsleistung aus Fotovoltaik wurde in den letzten beiden Jahren um rund 50 Prozent [Quelle: https://www.solarwirtschaft.de/2025/01/06/photovoltaik-ueberschreitet-100-gigawatt-marke/] erhöht, mittlerweile hat die PV-Erzeugungsleistung die Schwelle von 100 GW überschritten. Die wachsende Überproduktion im Sommer führt zu Kannibalisierungseffekten, die durch den Ausbau der Speicherkapazitäten oder durch eine flexiblere Nachfrage abgeschwächt werden könnten. Durch den neuerlichen Anstieg der Strom- und Gaspreise wurden die Kontrahentenrisiken auf der Nachfragerseite wieder reduziert. Der deutliche Preisverfall im Vorjahr hatte eine große Diskrepanz zwischen den aktuellen Marktpreisen und den Vertragspreisen im Bestand verursacht. In der Folge war dadurch die Handlungsfähigkeit der Marktakteure eingeschränkt, wodurch auch die Marktliquidität beeinträchtigt wurde. Angesichts des weiterhin hohen Preisniveaus und der starken Preisschwankungen stehen Stadtwerke und Weiterverteiler weiterhin vor großen Herausforderungen, um in einem solchen Umfeld den Zugang zum Handelsmarkt und die eigene Handlungsfähigkeit zu erhalten. GeschäftsverlaufVeränderungen im BeteiligungsportfolioBei Thüga waren im Geschäftsjahr 2024 insbesondere folgende Veränderungen im Beteiligungsportfolio zu verzeichnen: Mainova Aktiengesellschaft / Westend Energiebeteiligungsgesellschaft mbH - Kapitalerhöhung und Umstrukturierung der Beteiligung durch Thüga Aktiengesellschaft - Thüga hat alle ihre Anteile an der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (Mainova), im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Westend Energiebeteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (WEBG), eingebracht. Thüga hat dabei einen Geschäftsanteil an der WEBG entsprechend einer Beteiligungsquote von 27,92 Prozent übernommen (mittelbare Beteiligungsquote an Mainova 25,01 Prozent), gegen Leistung einer Bareinlage und eines Sachagios in Form der von Thüga gehaltenen Mainova-Aktien. Harz Energie GmbH & Co. KG / Stadtwerke Bad Harzburg GmbH - Verkauf und Einbringung von Anteilen an der Stadtwerke Bad Harzburg GmbH an bzw. in die Harz Energie GmbH & Co. KG Thüga hat in zwei Schritten durch Verkauf und Einbringung ihre Geschäftsanteile an der Stadtwerke Bad Harzburg GmbH, Bad Harzburg (SWBH), auf die Harz Energie GmbH & Co. KG, Osterode am Harz (HENK), übertragen. Der zweite Gesellschafter der Stadtwerke Bad Harzburg GmbH, die Kur-, Tourismus- und Wirtschaftsbetriebe der Stadt Bad Harzburg GmbH, hat ihren Anteil ebenfalls in die HENK eingebracht und dafür einen Kommanditanteil an der HENK erhalten. Die Stadtwerke Bad Harzburg GmbH ist damit eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der HENK. Die Kommanditbeteiligung der Thüga an der HENK beträgt damit 49,35 Prozent. Harz Energie GmbH & Co. KG - Verkauf eines Teilkommanditanteils an Stadtwerke Northeim GmbH Thüga hat einen Kommanditanteil an der Harz Energie GmbH & Co. KG, Osterode am Harz (HENK), in Höhe von 2,69 Prozent an die SWN Stadtwerke Northeim GmbH, Northeim, verkauft. Die Beteiligung der Thüga an der HENK beträgt damit 46,66 Prozent. Stadtwerk Tauberfranken Beteiligungsgesellschaft mbH - Veräußerung eines Anteils durch die Thüga Aktiengesellschaft an die Stadt Külsheim Thüga hat im Juni 2024 eine Beteiligung an der Stadtwerk Tauberfranken Beteiligungsgesellschaft mbH, Bad Mergentheim (SWTFB), in Höhe von 25,10 Prozent an die Stadt Külsheim veräußert. Die Anteilsveräußerung erfolgte in Zusammenhang mit der Übernahme von 100 Prozent der Anteile an der Stadtwerk Külsheim GmbH, Külsheim, durch die Stadtwerk Tauberfranken GmbH, Bad Mergentheim (SWTF). Es ist geplant, die Stadtwerk Külsheim GmbH auf die SWTF zu verschmelzen. Die SWTFB wurde im Jahr 2020 gegründet, um Umlandkommunen eine - mittelbare - Beteiligung an der Stadtwerk Tauberfranken GmbH zu ermöglichen. Thüga hält - neben der Stadt Külsheim und zehn weiteren Kommunen - weiterhin 30,90 Prozent an der SWTFB. Aktuelle Projekte und Veränderungensmartlab Innovationsgesellschaft mbH - Verkauf der Anteile in Höhe von 30,10 Prozent durch die Thüga Aktiengesellschaft Thüga und die weiteren Gesellschafter der smartlab Innovationsgesellschaft mbH, Aachen (smartlab), haben mit der Novofleet Verwaltungsgesellschaft mbH, Ratingen, einer Tochtergesellschaft der DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG, Ratingen, einen Kaufvertrag betreffend die smartlab-Anteile abgeschlossen. Der Vollzug des Verkaufs soll in zwei Schritten erfolgen: Im ersten Schritt, der im Januar 2025 erfolgte, hat Novofleet die Anteile der STAWAG - Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG, Aachen, der Stadtwerke Osnabrück AG, Osnabrück, und eines Teils der Anteile der BEB Berliner Elektromobilitäts-Beteiligung GmbH, Berlin (BEB), übernommen. Die Beteiligungsquote der Thüga an der smartlab bleibt dabei unverändert bei 30,10 Prozent. Im zweiten Schritt wird im Jahr 2027 die Abtretung der Anteile der Thüga, der energie schwaben gmbh, Augsburg und der restlichen Anteile der BEB erfolgen. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageDas Geschäftsjahr 2024 im ÜberblickThüga blickt insgesamt auf ein gutes Geschäftsjahr 2024 zurück. Die wesentlichen Daten und Kennzahlen aus dem Jahresabschluss haben sich 2024 wie folgt entwickelt:
1 Beteiligungsergebnis/-Buchwert zum 1. Januar 2 Bilanzielles Eigenkapital/Bilanzsumme
ErtragslageUmsatzerlöse
Thüga erzielt Umsatzerlöse insbesondere aus der Beratungstätigkeit sowie aus Dienstleistungs- und Betriebsführungsverträgen. Darüber hinaus enthalten die Umsatzerlöse auch Erlöse aus Mieten und sonstige Erlöse. Personalaufwand
Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,9 Mio. € auf 38,5 Mio. €. Die Erhöhung ist insbesondere auf die gestiegene Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zurückzuführen. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 252 (Vorjahr 238) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Thüga beschäftigt, sowie zusätzlich 8 (Vorjahr 8) Auszubildende einschließlich dualer Studenten. Im Geschäftsjahr 2024 wurden 0,3 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €) für Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgewendet. Beteiligungsergebnis
Das Beteiligungsergebnis ist 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 23,3 Mio. € auf 369,0 Mio. € gestiegen. Entscheidend für den Anstieg sind höhere Ausschüttungen und Ergebnisabführungen einiger Beteiligungsgesellschaften. Operatives und neutrales Ergebnis
Das operative Ergebnis liegt mit 347,5 Mio. € um 12,6 Prozent über dem Vorjahreswert und basiert insbesondere auf dem Beteiligungsergebnis. Das neutrale Ergebnis in Höhe von -3,2 Mio. € resultiert aus neutralen Erträgen von 22,6 Mio. €, denen neutrale Aufwendungen von 25,8 Mio. € gegenüberstehen. Die neutralen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Veräußerung von Anteilen an einem nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und der Veräußerung einer Beteiligung. Die neutralen Aufwendungen sind insbesondere auf die Wertberichtigungen einzelner Beteiligungen zurückzuführen. Investitionen und FinanzierungenInvestitionen
Das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 213,3 Mio. €, das wie in der Vergangenheit geprägt ist von Investitionen in das Finanzanlagevermögen, ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Zugänge im Bereich des Finanzanlagevermögens waren wesentlich durch Kapitalmaßnahmen bei Mainova sowie bei weiteren verschiedenen Beteiligungen gekennzeichnet. Die Zugänge im Bereich der Sachanlagen einschließlich immaterieller Vermögensgegenstände betrafen im Vorjahr hauptsächlich den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden von einer Tochtergesellschaft. KapitalflussrechnungKapitalflussrechnung (Kurzfassung)
Im Geschäftsjahr 2024 ergibt sich ein Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit von 107,9 Mio. € (im Vorjahr Mittelabfluss in Höhe von 68,5 Mio. €). Aus den Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen sind insgesamt 105,4 Mio. € (Vorjahr 42,3 Mio. €) zugeflossen. Infolge der Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen einschließlich der immateriellen Vermögensgegenstände und für Investitionen in das Finanzanlagevermögen sind insgesamt 213,3 Mio. € (Vorjahr 110,8 Mio. €) abgeflossen. Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Berichtsjahr 209,0 Mio. € (Vorjahr 240,3 Mio. €). Im Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit sind die Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 372,7 Mio. € sowie gegenläufig Einzahlungen in Höhe von 163,7 Mio. € aufgrund kurzfristiger konzerninterner Mittelaufnahmen/-anlagen (Cash-Pooling) enthalten. Insgesamt entspricht der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 316,9 Mio. € (Vorjahr Mittelzufluss in Höhe von 308,8 Mio. €) der Summe aus dem Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 107,9 Mio. € (Vorjahr Mittelabfluss in Höhe von 68,5 Mio. €) und dem Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 209,0 Mio. € (Vorjahr Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 240,3 Mio. €), sodass sich per Saldo die zahlungswirksamen Veränderungen des Finanzmittelfonds sowie der Finanzmittelfonds am Ende der Periode auf jeweils 0,0 Mio. € (Vorjahr 0,0 Mio. €) belaufen. Vermögens- und KapitalstrukturIm Geschäftsjahr 2024 hat sich die Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr um 104,1 Mio. € auf 2.967,8 Mio. € verringert. Die Aktivseite der Bilanz wird durch das Anlagevermögen in Höhe von 2.817,0 Mio. € (Vorjahr 2.694,2 Mio. €) dominiert. Im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres hat sich das Finanzanlagevermögen um 123,6 Mio. € auf 2.800,3 Mio. € erhöht. Das Finanzanlagevermögen der Thüga hat einen Anteil von 94,4 Prozent (Vorjahr 87,1 Prozent) an der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen, das im Wesentlichen durch Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, geprägt ist, hat sich im Vorjahresvergleich um 226,9 Mio. € auf 150,5 Mio. € verringert. Während das bilanzielle Eigenkapital in Höhe von 2.370,4 Mio. € im Vergleich zu 2023 unverändert blieb, ist die Eigenkapitalquote aufgrund der im Vergleich zum Vorjahresbilanzstichtag niedrigeren Bilanzsumme von 77,2 Prozent auf 79,9 Prozent gestiegen. Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um 108,7 Mio. € auf 500,1 Mio. € verringert. Risiko- und ChancenberichtGrundsätzeThüga ist über Beteiligungsgesellschaften im gesamten Bundesgebiet in einem Netzwerk kommunaler Energie- und Wasserdienstleister tätig. Ein Ziel der Thüga ist es, die Position der Thüga wie auch der Beteiligungsgesellschaften im Markt weiter zu verbessern und die sich bietenden Chancen auch in Zukunft aktiv zu ergreifen, ihre Position im Markt weiter zu verbessern und die sich bietenden Chancen auch in Zukunft aktiv zu ergreifen. Die Nutzung von Chancen bedeutet aber auch das Eingehen von Risiken, von deren Bewältigung der Erfolg des Unternehmens maßgeblich mitbestimmt wird. Chancen werden bei Thüga als diejenigen Ereignisse betrachtet, deren Eintreten positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben kann. Risiken werden definiert als mögliche Ereignisse und Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, deren Eintreten sich negativ auf das Erreichen der geplanten finanziellen und strategischen Unternehmensziele auswirken kann. Nur wenn Thüga ihre wesentlichen Risiken frühzeitig erkennt und systematisch analysiert, ist sie in der Lage, diese Risiken zu managen und sich bietende Chancen unternehmerisch verantwortlich zu nutzen. Vor diesem Hintergrund wurde bei Thüga ergänzend zum bestehenden internen und externen Berichtswesen ein Risikomanagementsystem (RMS) etabliert und entsprechende Verfahrensweisen in einem Risikomanagement-Handbuch dokumentiert. Thüga ist dabei in das RMS des Thüga Holding-Konzerns eingebunden, das für alle vollkonsolidierten Konzernunternehmen des Thüga Holding-Konzerns gilt. Zu den Grundsätzen des RMS bei Thüga zählen im Wesentlichen die kontinuierliche und standardisierte Erfassung, Bewertung und Steuerung von Risiken. Die eingerichteten Systeme und Prozesse dienen der frühzeitigen Identifizierung der Risikolage und der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen sowie der Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen. Der Risikomanagement-Prozess stellt sich wie folgt dar:
Organisatorische AusgestaltungDer Vorstand der Thüga ist verantwortlich für die Früherkennung von Risiken, die geeignet sind, den Fortbestand des Gesamtunternehmens zu gefährden. Hierzu hat der Vorstand die im Risikomanagement-Handbuch der Thüga dokumentierten Verfahren und Maßnahmen erarbeiten lassen und in Kraft gesetzt. Er veranlasst die regelmäßige Aktualisierung des Risikomanagement-Handbuchs und legt die Standards und Wesentlichkeitsgrenzen für die Risikobewertung fest. Die Hauptabteilung Controlling, Finanzen und Rechnungswesen bei Thüga verantwortet gemeinsam mit den Risikoverantwortlichen der vollkonsolidierten Unternehmen im Thüga Holding-Konzern die Identifizierung, Überwachung und Steuerung der Risiken. Vorstand und Aufsichtsrat der Thüga erhalten regelmäßig und zeitnah Informationen über die aktuelle Risikosituation. Bei Thüga bestand zum 31. Dezember 2024 ein RMS gemäß § 91 Abs. 2 AktG. Neben dem RMS tragen auch ein etabliertes Ad-hoc-Meldesystem, das Interne Kontrollsystem (IKS) sowie die Interne Revision zum Risikomanagementprozess bei. Versicherungsmanagement bei ThügaBei Thüga wird das Versicherungsmanagement von der Thüga Assekuranz Services München Versicherungsmakler GmbH (Thüga Assekuranz), einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Thüga, wahrgenommen. Die Thüga Assekuranz ist im Rahmen des Risikomanagements für die Koordination und Optimierung des Versicherungsschutzes bei Thüga verantwortlich. Die Gesellschaft vermittelt unter anderem über Rahmenverträge mit Spezialversicherern alle relevanten Deckungskonzepte der Unternehmensversicherung, wie beispielsweise Sach-, Betriebs-/Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung. Neben dem Versicherungs- und Vertragsmanagement stellt die Thüga Assekuranz auch die Abwicklung im Schadensfall sicher. Funktionale AusgestaltungDie Risikoberichterstattung wird regelmäßig an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Mit Wirkung des Risikoberichts zum 30. September 2024 erfolgten folgende Änderungen: Die Definition der Wesentlichkeit von Risiken wurde angepasst. Dabei wurde von dem ursprünglichen Selektionskriterium der Top-15-Risiken auf Basis der Brutto-Schadenshöhe nunmehr übergegangen auf Top-10-Risiken, welche nach der managementrelevanten Entscheidungsgröße Netto-Erwartungswert (pro Risiko ermittelt auf Basis der Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung von Maßnahmen) bewertet werden. Bewertung von RisikenSofern Risiken nicht im Jahresabschluss imparitätisch abgebildet bzw. in der mittelfristigen Unternehmensplanung antizipiert werden, werden diese von den Fachabteilungen im Rahmen des Risikomanagement-Prozesses hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit (Kategorien von "sehr unwahrscheinlich" bis "sicher") und der Bewertungssystematik als Schadenshöhe i. d. R. auf Basis von Bandbreiten in Best-Case-, Most-Likely-Case- und Worst-Case-Szenarien (Kategorien von "unbedeutend" bis "kritisch") analysiert. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen werden jeweils vor der Durchführung von Maßnahmen (= Brutto-Betrachtung) sowie nach der Berücksichtigung der risikomindernden Effekte der Maßnahmen (= Netto-Betrachtung) ermittelt. Alle Risiken werden in einer Risk-Map dokumentiert. Gemessen am Netto-Erwartungswert im Most-Likely-Case, hat das Management bei Thüga die Top-10-Risiken im Thüga Holding-Konzern (im Folgenden Top-Risiken genannt) als wesentlich und damit mit Wirkung des Risikoberichts ab 30. September 2024 Thüga-intern als berichtspflichtig festgelegt. Weiterhin werden im Rahmen der Erstellung der mittelfristigen Unternehmensplanung auch Chancen und die damit verbundenen Ergebnispotenziale identifiziert und erfasst. Mit Blick auf ein Risikocontrolling werden die Erlös-, Kosten- und Ergebnisplanung sowie die Risk-Map turnusmäßig aktualisiert. Bei der Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit ist nachfolgende Einteilung relevant:
Als Bemessungsgrundlage des Schadensausmaßes (im Most-Likely-Case) wird die Höhe des bilanziellen Eigenkapitals des Thüga Holding-Konzerns herangezogen:
RISIKO- UND CHANCENLAGEDie bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern identifizierten Risiken werden zur Identifikation und Einordnung konzernweit in einem Risikoatlas als Grundlage für die Risk-Map kategorisiert. Darüber hinaus werden Chancen im Rahmen des Reporting-Prozesses offengelegt. Sofern Thüga von einzelnen Risiken nicht unmittelbar betroffen ist, resultiert eine mittelbare Betroffenheit der Thüga bzw. des Thüga Holding-Konzerns über die Auswirkungen bestehender Ergebnisabführungsverträge. Bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern werden alle Risiken der Risk-Map einem der nachfolgenden fünf Bereiche zugeordnet: Marktrisiken
Externe Risiken
Strategische Risiken
Finanzwirtschaftliche Risiken
Operative Risiken
Das gesamte Risikoinventar wird nach Abschluss der Risikobewertung mittels Monte-Carlo-Simulation aggregiert. Hierbei wird der Value at Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 96,5 Prozent berechnet. Der VaR wird jeweils vor der Durchführung von Maßnahmen (= VaR-Bruttoschadenswert) sowie nach der Berücksichtigung der risikomindernden Effekte der Maßnahmen (= VaR-Nettoschadenswert) ermittelt. Der VaR-Nettoschadenswert wird zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit mit dem vorhandenen Risikodeckungspotenzial verglichen. Gesamtübersicht über die wesentlichen Risiken im Geschäftsjahr 2024 bei Thüga bzw. im Thüga Holding-KonzernDurch die im Geschäftsjahr 2024 vorgenommene Methodenänderung sind die Top-Risiken im Geschäftsjahr 2024 nicht mit den Top-Risiken im Geschäftsjahr 2023 vergleichbar. Von den Top-Risiken im Geschäftsjahr 2024 betreffen ein Risiko die Kategorie "Marktrisiken", jeweils drei Risiken die Kategorie "Externe Risiken" und "Operative Risiken", zwei Risiken die Kategorie "Strategische Risiken" und ein Risiko die Kategorie "Finanzwirtschaftliche Risiken". Risikodeckungspotenzial und RisikotragfähigkeitDem gesamten Risikoinventar (VaR-Nettoschadenswert für das Geschäftsjahr 2024 zum Stichtag 31. Dezember 2024) in Höhe von 98,2 Mio. € steht ein Risikodeckungspotenzial von 1.009,0 Mio. € gegenüber. Das Risikodeckungspotenzial leitet sich aus der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern ab und wird auf Basis von Werten aus dem Jahresabschluss sowie der aktuellen Mittelfristplanung ermittelt. Die Risikotragfähigkeit der Thüga bzw. des Thüga Holding-Konzerns ist damit gegeben. Im Folgenden werden die Top-Risiken und dabei ggf. bestehende Chancen in den fünf Bereichen Marktrisiken, Externe Risiken, Strategische Risiken, Operative Risiken und Finanzwirtschaftliche Risiken einzeln beschrieben. MarktrisikenDie Marktrisiken, die bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern insbesondere durch die Einflussfaktoren Marktpreisentwicklung, Marktliquidität und Basisrisiken geprägt sind, betreffen neben der SYNT und THEV hauptsächlich die im Energiehandel und -vertrieb tätigen Beteiligungsgesellschaften der Thüga. Risiken aus Margenentwicklung, Prognose und Wettbewerb, vor allem in den Bereichen Energievertrieb und Konzessionen, sind hier ebenfalls von Bedeutung. Damit können sich Marktrisiken und -chancen bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern direkt auf das Beteiligungsergebnis auswirken. Vor diesem Hintergrund werden hieraus resultierende Risiken im Wesentlichen im Rahmen des Top-Risikos "Planunterschreitung von Beteiligungserträgen der Thüga" überwacht, das dem Bereich Strategische Risiken zugeordnet ist. Hingegen können für die Beteiligungsunternehmen auch Preis- und Mengenchancen durch das Anbieterwechselverhalten der Kunden entstehen. Im Geschäftsjahr 2024 war unter den Top-Risiken ein Marktrisiko enthalten. Dabei wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend" eingestuft. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als "möglich" betrachtet. Fehlprognose im Bereich Gas - B2C-Kunden Es besteht im Thüga Holding-Konzern auf Ebene der THEV das Risiko, dass unvollständige Verbrauchs-, Vertrags- oder Kundendaten die Bedarfsprognosen der THEV verfälschen und insgesamt die gesamte Planungssicherheit beeinträchtigen. Mögliche Risiken werden im Thüga Holding-Konzern durch regelmäßige Portfolioüberwachung minimiert. Ergänzend besteht die Möglichkeit von früheren Abverkäufen mit entsprechenden Chancen. Bei diesem Risiko ist die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "möglich" eingestuft. Externe RisikenExterne Risiken und Chancen ergeben sich aus Faktoren, die durch Thüga bzw. den Thüga Holding-Konzern nicht unmittelbar beeinflusst werden können. Hierzu zählen neben Veränderungen im rechtlichen und steuerrechtlichen Umfeld auch Auswirkungen aus der Regulierung der Strom- und Gasnetze. Im Geschäftsjahr 2024 wurden drei der Top-Risiken im Risikoatlas dem Bereich Externe Risiken zugeordnet. Dabei wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital jeweils als "unbedeutend" eingestuft. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als "unwahrscheinlich" betrachtet. Kartellbehördliche Preiskontrolle Gas und Strom Unter Risikoaspekten sind für Energieversorgungsunternehmen die Maßnahmen des Bundeskartellamtes bzw. der Landeskartellämter zur Preiskontrolle von Bedeutung. Erachten beispielsweise die Landeskartellbehörden die Grundversorgungspreise für Gas und Strom als überhöht und leiten gezielte Maßnahmen dagegen ein, können Preissenkungsverfügungen mit Rückerstattungsansprüchen entstehen. Hieraus resultieren Erlösrisiken, sofern auf Basis der durchgeführten Untersuchungen konkrete Missbrauchsverfahren eingeleitet werden und es den betreffenden Beteiligungen nicht gelingt, diese Missbrauchsvorwürfe zu widerlegen. Bei diesem Risiko ist die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "unwahrscheinlich" eingestuft. Kartellverfügungen zu Wasserpreisen Neben Gas- und Strompreisen werden auch die Trinkwasserpreise in Deutschland kartellamtlich kontrolliert. Die Anforderungen an die sachliche Rechtfertigung der Trinkwasserpreise, die vollständig den betroffenen Unternehmen obliegt, werden dabei vom Bundesgerichtshof äußerst hoch angesetzt. Hieraus können Erlösrisiken resultieren, falls auf Basis der durchgeführten Untersuchungen konkrete Missbrauchsverfahren eingeleitet werden und es den betreffenden Beteiligungen nicht gelingt, diese Missbrauchsvorwürfe zu widerlegen. Bei diesem Risiko ist die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "unwahrscheinlich" eingestuft. Unwirksamkeit von Preisänderungsklauseln Wärme Sofern Preisanpassungen im Bereich Wärme auf Basis der vereinbarten Preisänderungsklauseln in den Vertragsbedingungen nicht wirksam sind, besteht das Risiko, dass unmittelbare Margenverluste durch nicht-kostenorientierte Preisformeln entstehen. Gerichtsurteile könnten außerdem Rückforderungsansprüche auslösen. Bei diesem Risiko ist die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "unwahrscheinlich" eingestuft. Strategische RisikenAls Strategische Risiken und Chancen werden bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern Risiken und Chancen verstanden, die aus langfristigen Einschätzungen der Unternehmensführung resultieren können. Dies können beispielsweise unvorhergesehene Veränderungen des Marktes oder der Preis- und Profitabilitätsannahmen sein. Dem stehen Chancen aus der frühzeitigen Erkennung von Trends und einer entsprechenden Weiterentwicklung des Geschäftsmodells gegenüber. Bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern wurden unter den Top-Risiken zwei Strategische Risiken identifiziert, deren Schadenshöhen jeweils zwischen "gering" und "unbedeutend" einzustufen sind. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten sind jeweils "möglich". Werthaltigkeit von Finanzinvestitionen Es besteht das Risiko, dass die bei Investitionsentscheidungen zugrunde gelegten Zielrenditen sich als nicht realisierbar erweisen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Unternehmenszusammenschlüsse oder Kooperationen im Beteiligungsbereich weniger erfolgreich sind als geplant bzw. prognostizierte Synergieeffekte nicht - oder nicht vollumfänglich - eintreten. Auch der Wandel des Marktumfelds birgt das Risiko, dass beispielsweise die geplante Werthaltigkeit von Investitionen nicht erreicht werden kann. Hierdurch könnten Wertberichtigungen erforderlich werden. Zur Risikosteuerung stehen bei Thüga bzw. bei dem Thüga Holding-Konzern entsprechende betriebswirtschaftliche und finanzmathematische Instrumente zur Verfügung. Bei Akquisitionen legt Thüga den Investitionsentscheidungen unter anderem Due-Diligence-Prüfungen sowie Unternehmensbewertungen und Renditeberechnungen zugrunde. Ferner können Risiken durch Analyse der Ertrags- und Kostensituation erkannt und die Beteiligungsunternehmen hinsichtlich Gegensteuerungsmaßnahmen entsprechend beraten werden. Darüber hinaus führt Thüga mit Beteiligungsgesellschaften Strategiegespräche, in denen neben der Unternehmensstrategie unter anderem die Rentabilität größerer Investitionsvorhaben diskutiert sowie die Risiken und Chancen bestehender und neuer Geschäftsfelder analysiert werden. Darüber hinaus besteht die Chance, dass Erträge aus Transaktionen oder Fusionen/Zusammenführungen von Beteiligungen besser als geplant ausfallen. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "gering", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "möglich" eingestuft. Planunterschreitung von Beteiligungserträgen der Thüga Das Ergebnis der Thüga wird maßgeblich von dem Ergebnis der Beteiligungsunternehmen bestimmt. Vor diesem Hintergrund besteht ein wesentliches Risiko darin, dass Beteiligungen geringere Ergebnisse erzielen, als in der Unternehmensplanung abgebildet wurden. Demgegenüber steht die Chance, dass sich die Ergebnisse der Thüga und der Beteiligungsunternehmen besser als erwartet entwickeln. Das Risiko wird durch ein Beteiligungsmanagement und ein Key-Account-Management reduziert. Zu den wichtigsten Elementen zählen hierbei die Analysen und Handlungsempfehlungen im Rahmen des Beteiligungsmanagements, das Benchmarking durch Kennzahlenquervergleich bei Beteiligungsunternehmen sowie das Monitoring der Umsetzung der Empfehlungen durch die Key-Accounter und das laufende Beteiligungscontrolling. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "möglich" eingestuft. Operative RisikenOperative Risiken sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie aufgrund der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge von externen Ereignissen entstehen. In Summe sind im Geschäftsjahr 2024 aus den Top-Risiken drei Risiken dem Bereich Operative Risiken zugeordnet. Die maximale Schadenshöhe wird bei den drei dem Bereich Operative Risiken zugeordneten Risiken als "unbedeutend" bzw. "gering" kategorisiert. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten werden bei diesen Risiken als "sehr unwahrscheinlich" bzw. "unwahrscheinlich" erachtet. Nichteinhaltung von Datenschutzvorgaben Es besteht für Thüga das Risiko, dass Vorgaben der DSGVO nicht, nicht korrekt oder nicht vollständig umgesetzt werden. Thüga stützt sich bei der Risiko-Beurteilung auf das Konzept der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zur Zumessung von Geldbußen bei Verstößen gegen die DSGVO. Laut diesem Konzept in Verbindung mit der DSGVO kann ordnungswidriges Handeln mit Bußgeldern von bis zu 20 Mio. € oder 4 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden. Bei Thüga wird dem Risiko mit der Einrichtung einer unternehmens- und abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe sowie der Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten in Verbindung mit regelmäßiger Datenschutzberichterstattung begegnet. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "gering", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "sehr unwahrscheinlich" eingestuft. Berechnungsparameter - betriebliche Altersversorgung Das Risiko der Veränderung des Marktzinses als einer wesentlichen Einflussgröße bei der Berechnung der Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung bei Thüga betrifft mögliche zusätzliche Personalaufwendungen. Thüga bzw. der Thüga Holding-Konzern hat hierfür Rückstellungen auf Basis der Versorgungsordnung bzw. des Versorgungsvertrages gebildet. Es besteht jedoch das Risiko, dass der zugrunde liegende Abzinsungssatz stärker als erwartet sinkt und damit weitere Rückstellungszuführungen erforderlich werden. Auch weitere Berechnungsparameter (zum Beispiel Lebenserwartung, Einkommenstrend) können sich stärker als erwartet verändern und zu höheren Rückstellungen führen. Falls die Berechnungsparameter geringer als erwartet sinken bzw. steigen, führt dies zu zusätzlichen Chancen für Thüga bzw. für den Thüga Holding-Konzern. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "sehr unwahrscheinlich" eingestuft. Finanzielle Risiken aus Altlasten Die Thüga bzw. ihre Rechtsvorgänger haben in der Vergangenheit Gaswerke o. ä. Anlagen betrieben, die Altlasten auf Grundstücken verursacht haben können. Dies kann Beseitigungsanordnungen der zuständigen Behörden und/oder berechtigte Kostenausgleichsansprüche anderer Beseitigungsverpflichteter auslösen. Etwaigen Ansprüchen wird mit einer Aufklärung des Sachverhalts sowie der (juristischen) Prüfung vorhandener Unterlagen und Dokumentation begegnet. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "unwahrscheinlich" eingestuft. Finanzwirtschaftliche RisikenRisiken und Chancen, die aus der Änderung von Zinssätzen resultieren, die Gefahr eines Adressausfalls, Risiken, welche die Liquidität der Thüga bzw. der Konzernunternehmen im Thüga Holding-Konzern betreffen, sowie mögliche Inanspruchnahmen von Bürgschaften werden dem Bereich Finanzwirtschaftliche Risiken zugeordnet. Im Berichtsjahr 2024 wird ein Top-Risiko in dieser Kategorie geführt. Die maximale Schadenshöhe wird bei diesem Risiko als "gering" kategorisiert, die Eintrittswahrscheinlichkeit als "sehr unwahrscheinlich" erachtet. Adressausfallrisiken (Handel) Das Adressausfallrisiko (Handel) wird wie folgt gesteuert: Kontrahenten, zu denen Energieversorgungsunternehmen, Energiehändler und Banken gehören, werden vom Risikomanagement der SYNT auf Basis einer internen Bonitätsbewertung systematisch für die Vergabe von Kreditlimits in Bonitätsklassen eingestuft. Die Kreditwürdigkeitsprüfung der Kontrahenten basiert auf extern zugänglichen Informationen wie Ratings, Informationen zur Gesellschafterstruktur und Kapitalausstattung sowie Kennzahlen, die zum Beispiel von Wirtschaftsauskunfteien bezogen werden. Das Risikocontrolling der SYNT überwacht handelstäglich die Limitauslastung der Markt- und Adressausfallrisiken und berichtet diese an die Geschäftsführung der SYNT. Bei Überschreitungen von Kontrahentenlimits werden die Geschäftsführung und bei Bedarf das Risikokomitee der SYNT bzw. der Finanzausschuss der Thüga Holding unverzüglich informiert, sodass Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "gering", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "sehr unwahrscheinlich" eingestuft. GesamtbeurteilungInsgesamt lässt die kritische Prüfung der Risiko-/Chancensituation die Feststellung zu, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr keine den Fortbestand der Thüga bzw. des Thüga Holding-Konzerns gefährdenden Risiken bestanden haben und nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch für den mittelfristigen Zeitraum nicht erkennbar sind. Das Risiko-/Chancenprofil der Thüga bzw. des Thüga Holding-Konzerns ist im Wesentlichen strukturell unverändert. Die im Thüga Holding-Konzern entsprechend ihrer Schadenshöhe berichtspflichtigen Risiken sind unter Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen überwiegend der Schadenshöhe "gering" bzw. "unbedeutend" zuzuordnen. Das Risikofrüherkennungssystem, dessen Einrichtung jährlich durch den Abschlussprüfer geprüft wird, erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und ist geeignet, Entwicklungen, die den Fortbestand der Thüga bzw. des Thüga Holding-Konzerns gefährden, frühzeitig zu erkennen. PrognoseberichtERWARTETE WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGPrognose der weltweiten konjunkturellen EntwicklungDie führenden Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen in einer Phase mäßiger Dynamik der Weltwirtschaft zu Beginn des Jahres 2025 auch weiterhin mit einer nur moderaten Expansion der Weltkonjunktur. Dabei stehen wirtschaftspolitische Unsicherheit und strukturelle Probleme einer deutlichen Verstärkung der weltwirtschaftlichen Expansion entgegen. Insgesamt wird ein Aufschwung der Weltwirtschaft weiter auf sich warten lassen. [Quelle: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/weltwirtschaft-im-winter-2024-im-zeichen-wirtschaftspolitischer-unsicherheit-33587/] Belastend für die Weltkonjunktur wirkt vor allem die hohe Unsicherheit über die Wirtschaftspolitik in den Vereinigten Staaten. Insbesondere die zu erwartende Einführung hoher Schutzzölle bedroht die weltwirtschaftliche Dynamik. Besonders betroffen unter den fortgeschrittenen Volkswirtschaften wäre China, das in den vergangenen beiden Jahrzehnten häufig Zugpferd der Weltkonjunktur war und derzeit mit ungelösten strukturellen Problemen kämpft. Da handelspolitische Barrieren eine Expansion über die Exporte erschweren, ist ein nachhaltiger Aufschwung in China nicht in Sicht. Schließlich könnte auch das Risiko eines Handelskonfliktes mit China entstehen. Auch die europäische Wirtschaft leidet weiter unter strukturellen Problemen, die sich in sehr niedrigen Produktivitätszuwächsen niederschlagen. Hier wirken die anhaltende Schwäche im verarbeitenden Gewerbe, der Fortfall von fiskalischen Impulsen sowie eine Vielzahl an wirtschaftspolitischen Unsicherheiten, wie zum Beispiel schwierige Mehrheitsverhältnisse in den Parlamenten einiger europäischer Länder. Auch die Risiken für den Außenhandel durch neue Zölle in den Vereinigten Staaten, welche die Exporte erschweren, tragen hierzu bei. [Quelle: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/weltwirtschaft-im-winter-2024-im-zeichen-wirtschaftspolitischer-unsicherheit-33587/] Auftriebskräfte für die Konjunktur in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften sind allerdings vorhanden. Im Euroraum dürfte der private Konsum dank steigender Reallöhne aufwärtsgerichtet bleiben, und die inflationsbedingt zu erwartende Lockerung der Geldpolitik wird die Finanzierungsbedingungen verbessern. Es wird erwartet, dass der Leitzins bis zum Sommer 2025 auf 2 Prozent gesenkt wird. Auch der Arbeitsmarkt im Euroraum zeigt sich bisher widerstandsfähig. Die Arbeitslosenquote im Euroraum ging bis zuletzt zurück und wird voraussichtlich im Jahr 2025 weiter auf ein historisch niedriges Niveau von 6,1 Prozent sinken. [Quelle: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/weltwirtschaft-im-winter-2024-im-zeichen-wirtschaftspolitischer-unsicherheit-33587/ Prognose der konjunkturellen Entwicklung in DeutschlandZwar haben führende Wirtschaftsforschungsinstitute bereits im Herbst 2024 insbesondere vor dem Hintergrund noch andauernder struktureller Anpassungsprozesse der Wirtschaft in Deutschland damit gerechnet, dass das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 in Deutschland um 0,1 Prozent sinken wird. [Quelle: Gemeinschaftsdiagnose #2-2024, https://gemeinschaftsdiagnose.de/2024/09/26/gemeinschaftsdiagnose-herbst-2024-deutsche-wirtschaft-im-umbruch-konjunktur-und-wachstum-schwach/] Dennoch hat sich gemäß der am 15. Januar 2025 veröffentlichten Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2024 insgesamt eine stärkere Rezession in Höhe eines BIP von minus 0,2 Prozent ergeben. Für das kommende Jahr 2025 prognostizieren führende Wirtschaftsforschungsinstitute, dass sich die deutsche Wirtschaft nicht komplett aus der Stagnation lösen kann, da Signale für eine spürbare wirtschaftliche Belebung kaum auszumachen sind. Diese Prognose basiert dabei auch auf der Annahme, dass die neue US-Regierung ihre protektionistischen Ankündigungen umsetzt und somit trotz preislicher Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ein Anstieg deutscher Exporte im Jahr 2025 nicht zu erwarten ist. [Quelle: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/deutsche-wirtschaft-im-winter-2024-kein-aufschwung-in-sicht-33589/, Kieler Konjunkturberichte, Nr. 120 (2024|Q4)] Die Inflation wird sich im Jahr 2025 weiterhin leicht oberhalb der 2-Prozent-Marke bewegen. Auch bleibt die Kerninflationsrate mit 2,6 Prozent erhöht. Bei einem zu erwartenden Rückgang der Energiekomponente um 2,3 Prozent wird auch im Jahr 2025 mit einer Gesamtinflationsrate von weiterhin 2,2 Prozent gerechnet. Offen bleibt die Frage, wie ein Zollkonflikt die Verbraucherpreise beeinflussen wird. [Quelle: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/deutsche-wirtschaft-im-winter-2024-kein-aufschwung-in-sicht-33589/, Kieler Konjunkturberichte, Nr. 120 (2024|Q4)] Eine deutliche Belebung des privaten Konsums ist nicht in Sicht. Die real verfügbaren Einkommen werden in den kommenden beiden Jahren 2025 und 2026 kaum zulegen. Trotz besserer Finanzierungsbedingungen und einer Tendenz zu mehr Infrastrukturprojekten wird für das Jahr 2025 ein Rückgang der Bauinvestitionen erwartet. Darüber hinaus dämpft die wirtschaftspolitische Unsicherheit besonders die Ausrüstungsinvestitionen. Seit ihrem Hochpunkt im Jahr 2021 nahmen die inländischen Auftragseingänge bei den Investitionsgüterherstellern ab und somit wird frühestens gegen Ende des Jahres 2025 mit der Ausweitung der privaten Ausrüstungsinvestitionen parallel zu einer allmählich eintretenden konjunkturellen Besserung gerechnet. [Quelle: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/deutsche-wirtschaft-im-winter-2024-kein-aufschwung-in-sicht-33589/, Kieler Konjunkturberichte, Nr. 120 (2024|Q4)] Insgesamt werden die im Jahr 2024 preisbereinigt um 5,5 Prozent gesunkenen Ausrüstungsinvestitionen [Quelle: DESTATIS https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2025/bip2024/pm-bip.pdf?__blob=publicationFile] im kommenden Jahr 2025 - trotz Ausweitung im staatlichen Bereich aufgrund militärischer Beschaffungen im Rahmen des Sondervermögens Bundeswehr - weiter um insgesamt 0,4 Prozent sinken. [Quelle: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/deutsche-wirtschaft-im-winter-2024-kein-aufschwung-in-sicht-33589/, Kieler Konjunkturberichte, Nr. 120 (2024|Q4)] Das Finanzierungsdefizit des Staates in Relation zum Bruttoinlandsprodukt dürfte von 2,6 Prozent in den Jahren 2023 und 2024 [Quelle: DESTATIS https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2025/bip2024/pm-bip.pdf?__blob=publicationFile] auf rund 2,0 Prozent im Jahr 2025 zurückgehen, wobei aufgrund der Unwägbarkeiten hinsichtlich der politischen Ausrichtung der kommenden Bundesregierung eine erhöhte Unsicherheit bezüglich der künftigen finanz- und wirtschaftspolitischen Ausrichtung besteht. [Quelle: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/deutsche-wirtschaft-im-winter-2024-kein-aufschwung-in-sicht-33589/, Kieler Konjunkturberichte, Nr. 120 (2024|Q4)] Insgesamt rechnen die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute - IfW, ifo und IWH - mit Veränderungsraten des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) für das Jahr 2025 in Deutschland in der Bandbreite zwischen 0,0 Prozent [Quelle: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/aktuelles/winterprognose-ifw-kiel-deutsche-wirtschaft-duerfte-2025-nur-stagnieren/, Kieler Konjunkturbericht Nr. 120 (2024|Q4)] und plus 0,4 Prozent. [Quelle: https://www.iwh-halle.de/forschung/daten-und-analysen/aktuelle-konjunktur/konjunkturprognosen, https://www.ifo.de/publikationen/2024/aufsatz-zeitschrift/ifo-konjunkturprognose-winter-2024] Neben den genannten konjunkturellen Risiken und strukturellen Faktoren in Verbindung mit den weiterhin noch nicht ganz absehbaren Folgen der geopolitischen Spannungen in der Ukraine, wird die Energie- und Klimapolitik in Europa gegenwärtig noch nicht umfassend bewertbare Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Stadtwerke und Regionalversorger haben. INVESTITIONENEin wesentliches strategisches Ziel der Thüga ist auch im Jahr 2025 der Ausbau und die Stärkung des Beteiligungsportfolios. Daneben prüft Thüga kontinuierlich die Weiterentwicklungsmöglichkeiten ihrer Beteiligungen, insbesondere im Bereich regionaler Zusammenarbeit. Der in der Vorjahresprognose für das Geschäftsjahr 2024 genannte Investitionsrahmen im niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich wurde mit Investitionen in Höhe von 213,3 Mio. € im abgelaufenen Jahr erreicht. Thüga hat sich für das Geschäftsjahr 2025 einen Investitionsrahmen im niedrigeren dreistelligen Millionen-Euro-Bereich vorgenommen, der im Wesentlichen für Kapitalmaßnahmen bei bestehenden Beteiligungen vorgesehen ist. Zur Finanzierung der Investitionen wird die Thüga Holding GmbH & Co. KGaA als Muttergesellschaft ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. UMSATZ- UND ERGEBNISENTWICKLUNGDie Umsatzerlöse der Thüga im abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von 22,4 Mio. € liegen erheblich über dem prognostizierten Wert. Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet Thüga, dass die Umsatzerlöse moderat über dem Niveau des Geschäftsjahres 2024 liegen werden. Das Beteiligungsergebnis im Jahr 2024 in Höhe von 369,0 Mio. € liegt moderat oberhalb des im Vorjahr prognostizierten Korridors. Für das Geschäftsjahr 2025 rechnet Thüga mit einem Beteiligungsergebnis, das geringfügig unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2024 liegt. Der an die Thüga Holding GmbH & Co. KGaA abzuführende Gewinn beträgt im Geschäftsjahr 2024 327,8 Mio. € und liegt maßgeblich aufgrund des operativen Ergebnisses erheblich über dem im Vorjahr prognostizierten Wert. Für das Geschäftsjahr 2025 rechnet Thüga mit einer gegenüber dem Jahr 2024 geringfügig rückläufigen Ergebnisabführung.
München, 18. März 2025 Thüga Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorsitzender des Vorstands Dr. Matthias Cord, stellv. Vorsitzender des Vorstands Anne Rethmann, Mitglied des Vorstands Bilanz zum 31. Dezember 2024AKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR - 31. DEZEMBER 2024
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024Allgemeine VorbemerkungenDie Thüga Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in München und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 59888 eingetragen. Unser Jahresabschluss wird mit den Abschlüssen unserer verbundenen Unternehmen und dem Abschluss unseres Mutterunternehmens, der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München, in den befreienden Konzernabschluss der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München, einbezogen. Die Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (kurz "Thüga Holding") ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für den weitesten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird in Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC), die bis Ende der Berichtsperiode von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wurden und zum 31. Dezember 2024 verpflichtend anzuwenden waren, aufgestellt. Der Konzernabschluss der Thüga Holding sowie der Konzernlagebericht werden durch Einreichung beim Betreiber des Unternehmensregisters offengelegt. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) freiwillig nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Ziffern in der Vorspalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geben Hinweise auf die betreffenden Positionen im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren planmäßig linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen und der steuerlich möglichen Sonderabschreibungen, bewertet. Investitionszuschüsse werden im Jahr des Zugangs abgesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauern zwischen 3 und 33 Jahren. Zugänge werden grundsätzlich pro rata temporis abgeschrieben. Unter den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten, vermindert um steuerlich mögliche Sonderabschreibungen, angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Für diese niedrigeren Wertansätze wird das Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt. Ausleihungen sind zu Nennwerten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen, gegebenenfalls vermindert um angemessene Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen, bewertet. In den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltene unverzinsliche langfristige Forderungen werden mit dem Barwert angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben bzw. Einnahmen ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für Zeiträume nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen sind mit der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC) unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 1,90 Prozent, erwarteten Einkommenssteigerungen von 2,75 Prozent und Rentensteigerungen von 2,25 Prozent bzw. 1,00 Prozent sowie einer allgemeinen Fluktuationsrate ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre angesetzt. Der Rechnungszinssatz wurde den von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung zum Stichtag 30. November 2024 ermittelten und veröffentlichten Zinsinformationen entnommen und auf Basis der Marktverhältnisse zu diesem Zeitpunkt auf den Bilanzstichtag prognostiziert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zugrunde. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages werden zu erwartende Kostensteigerungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend ihrer Restlaufzeit mit den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Zinssätzen abgezinst. Rückstellungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen bilanziert. Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Bilanzwerten und deren steuerlichen Wertansätzen gebildet und unter Anwendung der unternehmensindividuellen Steuersätze bewertet. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wobei auf den Ausweis der aktiven latenten Steuern in der Bilanz unter Anwendung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet wird. Aufgrund des mit der Thüga Holding bestehenden Organschaftsverhältnisses werden die latenten Steuern beim Organträger bilanziert. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Aufgliederung des Anlagevermögens geht aus der "Entwicklung des Anlagevermögens 2024" hervor. (2) FinanzanlagenDie Angaben zum Anteilsbesitz (gemäß § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB) sind in einer gesonderten Übersicht dargestellt. (3) Forderungen gegen verbundene UnternehmenDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Finanzforderungen in Höhe von 78,3 Mio. € (Vorjahr 309,1 Mio. €) sowie Forderungen aus Ergebnisabführungen und Steuerumlagen von Tochtergesellschaften in Höhe von 35,6 Mio. € (Vorjahr 33,3 Mio. €). (4) Gezeichnetes KapitalDas Gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt 221.752.814,08 € und ist eingeteilt in 86.622.193 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Aktien haben einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 2,56 €. Die Thüga Holding hat uns mitgeteilt, dass sie zum Bilanzstichtag unmittelbar und mittelbar mit 100 Prozent an unserer Gesellschaft beteiligt ist. (5) Rückstellungen für PensionenAus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr 1,4 Mio. €). (6) Sonstige RückstellungenDie Sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Personalbezogenen Rückstellungen enthalten Verpflichtungen aus geschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen in Höhe von 4,3 Mio. € (Vorjahr 3,6 Mio. €) und werden mit dem Wertguthaben zur Insolvenzsicherung in Höhe von 3,2 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €) saldiert. Die saldierten Aufwendungen und Erträge sind unwesentlich. Auf der Grundlage eines abgeschlossenen Treuhandvertrages unterliegt dieses Wertguthaben einer Verfügungsbeschränkung. Unter den Übrigen Rückstellungen werden im Wesentlichen vertragliche Verpflichtungen ausgewiesen. (7) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 210,4 Mio. € (Vorjahr 277,6 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung in Höhe von 327,8 Mio. € (Vorjahr 372,7 Mio. €) und werden mit fristengleichen Forderungen saldiert. Von den Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen 0,6 Mio. € (Vorjahr 0,9 Mio. €) Verbindlichkeiten aus Steuern. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(8) UmsatzerlöseDie erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
(9) Sonstige betriebliche ErträgeDie Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 21,8 Mio. € (Vorjahr 77,8 Mio. €) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr 3,2 Mio. €). (10) Materialaufwand
(11) Personalaufwand
1) davon für Altersversorgung Während des Berichtsjahres waren im Durchschnitt 108 weibliche und 157 männliche Arbeitnehmer beschäftigt. Darüber hinaus befanden sich drei weibliche und drei männliche kaufmännische Auszubildende in der Ausbildung. (12) Beteiligungsergebnis
(13) Abschreibungen auf FinanzanlagenUnter Abschreibungen auf Finanzanlagen sind die Wertberichtigungen von zwei Beteiligungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. (14) Zinsergebnis
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind der Netto-Zinsanteil aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr 1,3 Mio. €) und Zinsen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr 0,0 Mio. €) enthalten. (15) Steuern vom Einkommen vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Steuerumlagen des Organträgers in Höhe von 25,4 Mio. € (Vorjahr 20,9 Mio. €) und Steuerumlagen der Organtöchter in Höhe von 13,4 Mio. € (Vorjahr 10,3 Mio. €). (16) Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter GewinnEntsprechend dem abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag ist unter der Position Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn die Ergebnisabführung in Höhe von 327,8 Mio. € (Vorjahr 372,7 Mio. €) an die Thüga Holding ausgewiesen. Sonstige AngabenIn Höhe von 6,7 Mio. € (Vorjahr 6,0 Mio. €) liegen Haftungsverhältnisse aus einer Bürgschaft für eine Beteiligung vor. Aus dem Beitritt zu den Darlehensverträgen mit Banken sowie den Schuldscheindarlehensverträgen der Thüga Holding bestehen finanzielle Garantien der Gesellschaft in Höhe von 1.033,0 Mio. € (Vorjahr 1.050,0 Mio. €), die zum Bilanzstichtag mit 878,0 Mio. € (Vorjahr 835,0 Mio. €) valutieren. Aufgrund der mit der Thüga Holding abgeschlossenen Schuldbeitrittsvereinbarung besteht eine Gewährleistungsverpflichtung in Höhe von 71,9 Mio. € (Vorjahr 71,6 Mio. €). Auf Basis der bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung gewonnenen Erkenntnisse besteht aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaften ein geringes Risiko, dass wir aus den eingegangenen Haftungsverhältnissen in Anspruch genommen werden. Aus den abgeschlossenen Verträgen bestehen Verpflichtungen für Finanzanlageinvestitionen in Höhe von 158,3 Mio. €. Aus dem mit der Thüga Holding abgeschlossenen Mietvertrag besteht eine Verpflichtung in Höhe von 16,2 Mio. €. Die übrigen finanziellen Verpflichtungen bewegen sich im Rahmen der üblichen Verpflichtungen aus Kauf-, Miet- und Leasingverträgen sowie dem Bestellobligo aus Investitionen. Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers unterbleiben, weil sie im Konzernabschluss der Thüga Holding gemacht werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind in einer separaten Übersicht aufgeführt. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats einschließlich Sitzungsgeld betragen 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €). Die Gesamtbezüge des Vorstands einschließlich der Vergütungen, die für die Wahrnehmung von Funktionen in Aufsichtsräten und Beiräten bei Tochtergesellschaften angerechnet wurden, sowie geldwerter Vorteile und sonstiger Bezüge betragen 3,5 Mio. € (Vorjahr 2,5 Mio. €). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind 31,7 Mio. € zurückgestellt, davon 5,0 Mio. € nach Ausgliederung zum 31. Dezember 2006 bei der MEON Pensions GmbH & Co. KG. Die laufenden Bezüge betragen 1,8 Mio. €. NachtragsberichtZwischen dem 31. Dezember 2024 und dem Datum der Aufstellung des Jahresabschlusses sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung aufgetreten, die nicht in dem vorliegenden Jahresabschluss berücksichtigt wurden.
München, 18. März 2025 Thüga Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Constantin H. Alsheimer Dr. Matthias Cord Anne Rethmann Entwicklung des Anlagevermögens 2024
Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31.12.2024 (gemäß § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB)
1 *) Ergebnisabführungsvertrag 2 *) Ausgleichsbetrag gem. bzw. entsprechend § 304 Abs. 1 AktG 3 *) Persönlich haftendes Unternehmen 4 *) Neugründung in 2024 Angaben über die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 285 Nr. 10 HGBOrgane der GesellschaftVorstand
Aufsichtsrat
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Thüga Aktiengesellschaft, München PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Thüga Aktiengesellschaft, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Thüga Aktiengesellschaft, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichenunter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 18. März 2025 Deloitte
GmbH
Dr. Benedikt Brüggemann, Wirtschaftsprüfer Dr. Christoph König, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde am 29. April 2025 festgestellt. Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, mit einem erfolgreichen Geschäftsjahr 2024 hat die Thüga Aktiengesellschaft (Thüga) erneut eine gute Basis gelegt, um sich den weiterhin großen Herausforderungen für die Energiewirtschaft zu stellen. Klimaneutralität, Digitalisierung und demografischer Wandel prägen unser Geschäftsumfeld und bedeuten für die Energieversorgung als Branche einen tief greifenden Veränderungsprozess. Die daraus resultierende Anpassung der Geschäftsmodelle stellt die Unternehmen der Branche vor erhebliche Herausforderungen. Die Thüga nimmt diese Herausforderungen an und hat daher im Jahr 2024 mit dem Strategieprojekt "HORIZONTE+2030" begonnen, ihre Strategie zu aktualisieren und Ziele und Maßnahmen zu erarbeiten, um den Erfolg des Thüga-Geschäftsmodells auch in Zukunft zu sichern. Getreu dem Motto: "Wir machen Stadtwerke stark!" Kontinuierlicher Dialog mit dem VorstandDer Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen und den Vorstand der Thüga überwacht und beraten. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war dabei weiterhin durch eine intensive und vertrauensvolle Kommunikation geprägt. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft. In alle Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung für das Unternehmen waren wir unmittelbar eingebunden und haben diese auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert. Darüber hinaus haben wir uns mit den halbjährlichen Berichten zum Risikomanagement, zur Compliance und zur Tax Compliance sowie in der Sitzung am 23. April 2024 mit dem Bericht der Internen Revision über das zurückliegende Jahr befasst. Aktuelle, wichtige Themen und Beteiligungsprojekte wurden während des gesamten Geschäftsjahres auch außerhalb der Sitzungstermine besprochen, sodass stets ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen Aufsichtsratsvorsitzendem und dem Vorsitzenden des Vorstands gewährleistet war. Schwerpunkte der Beratungen im AufsichtsratDer Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2024 insgesamt vier Sitzungen ab und fasste Beschlüsse im Verfahren nach Punkt 10 der Satzung. In der Aufsichtsratssitzung am 23. April 2024 billigten wir nach eingehender Prüfung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht der Thüga für das Geschäftsjahr 2023. Darüber hinaus erläuterte der Vorstand uns die Abwicklung des Investitionsprogrammes 2023 sowie dessen Finanzierung. Die erforderlichen Beschlüsse für die Übernahme von Garantien in Zusammenhang mit Fremdkapital-Finanzierungsmaßnahmen der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA im Jahr 2024 wurden gefasst. Des Weiteren haben wir unsere Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung beraten und uns mit Personalangelegenheiten sowie Veränderungen bei Beteiligungsgesellschaften befasst. In der Sitzung am 9. Juli 2024 beschäftigten wir uns mit der Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2024 und dem Investitionsplan für das Geschäftsjahr 2024. Außerdem haben wir Angelegenheiten im Beteiligungsportfolio sowie der Konzernunternehmen behandelt. In einer außerordentlichen Sitzung am 1. August 2024 befassten wir uns mit dem Inhalt eines Vergleichs zwischen einem Konzernunternehmen und einer Beteiligungsgesellschaft. Die mittelfristige Unternehmensplanung der Thüga war Gegenstand der Beratungen in der Sitzung am 26. November 2024. Außerdem befassten wir uns mit Veränderungen bei Beteiligungsgesellschaften. Darüber hinaus haben wir uns mit Vorstandsangelegenheiten sowie Organisationsfragen beschäftigt. In allen Sitzungen haben wir die Berichte des Vorstands besprochen und mit ihm die Entwicklung der Gesellschaft sowie damit verbundene strategische Fragen erörtert. Die energiepolitischen Rahmenbedingungen sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Thüga waren ebenfalls Gegenstand unserer Beratungen. Jahresabschluss 2024Für das Geschäftsjahr 2024 wählte die Hauptversammlung am 26. April 2024 unserem Vorschlag entsprechend die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deloitte) zum Abschlussprüfer. Der vom Vorstand der Thüga nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 wurden von Deloitte geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Des Weiteren untersuchte der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung, ob der Vorstand ein funktionsfähiges Risikofrüherkennungssystem eingerichtet hat, und stellte abschließend fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem in allen wesentlichen Belangen geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, mit hinreichender Sicherheit frühzeitig zu erkennen. Die allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur Verfügung gestellten Unterlagen - Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers - wurden von uns geprüft. Des Weiteren haben wir den Bericht des Abschlussprüfers, der in der Sitzung am 29. April 2025 für Erläuterungen zur Verfügung stand, sowie die Ausführungen des Vorstands in unsere Beurteilung miteinbezogen. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass der Abschluss ordnungsgemäß ist und die im Lagebericht dargestellten Einschätzungen des Vorstands insgesamt ein zutreffendes Bild über die Lage der Gesellschaft vermitteln. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Thüga geprüft und keine Einwendungen erhoben. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt. Besetzung von Aufsichtsrat und VorstandMit Wirkung zum 1. Januar 2024 hat Herr Dr. Constantin H. Alsheimer sein Amt als Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft und zugleich als Vorstandsvorsitzender angetreten. Frau Anne Rethmann hat ebenfalls zum 1. Januar 2024 ihr Amt als Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft angetreten. Die Amtszeit von Herrn Dr. Christof Schulte, der altersbedingt aus dem Vorstand ausgeschieden ist, endete zum 30. April 2024. Nachdem der von den Mitarbeitenden gewählte Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, Herr Michael Bauta, Ende 2023 verstorben war, wurde mit dem 7. Januar 2024 Frau Dr. Kerstin Grass durch gerichtlichen Beschluss zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt und im Verfahren gem. Punkt 10 der Satzung im Januar 2024 zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Als von den Mitarbeitenden der Thüga Aktiengesellschaft gewählte Arbeitnehmervertreterin gehört sie dem Aufsichtsrat weiterhin an. Dank des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeitenden und dem Betriebsrat der Thüga für die im Geschäftsjahr 2024 erbrachte Leistung und für ihren Einsatz zum Wohl des Unternehmens.
München, 29. April 2025 Für den Aufsichtsrat Dr. Wolfgang Kalsbach, Vorsitzender |
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Thüga Aktiengesellschaft
Strukturierte Daten
Geparste, typisierte und über die API direkt abfragbare Felder.
Stammdaten
- Rechtsform
- AG
- Anschrift
- Thüga Rheinhessen-Pfalz
- Handelsregister
- HRB 59888, München
- Branche
-
Beteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Wärme- und Kältehandel - Unternehmenszweck
- Errichtung, Erwerb, Pachtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, zum Bezug und zur Abgabe von Leucht-, Kraft- und Heizmitteln aller Art, Beteiligung an solchen und sonstigen Anlagen und Unternehmungen sowie Befassung mit allen den Gesellschaftzweckenunmittelbar oder mittelbar dienenden Geschäften
Finanzen
Bilanz
2025- Anlagevermögen 97,0 % 2,9 k
- Umlaufvermögen 3,0 % 89
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 % 0
- Eigenkapital 79,3 % 2,4 k
- Verbindlichkeiten 17,4 % 522
- Rückstellungen 3,3 % 98
- Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 % 0
Bilanzdaten für 18 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Gewinn- und Verlustrechnung
2025- Erträge aus Beteiligungen 54,1 % 422,20 Mio
- Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 42,2 % 329,20 Mio
- Umsatzerlöse 3,3 % 25,50 Mio
- Sonstige betriebliche Erträge 0,3 % 2,10 Mio
- Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 0,1 % 1,10 Mio
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 34,9 % 40,30 Mio
- Personalaufwand 33,2 % 38,40 Mio
- Sonstige betriebliche Aufwendungen 18,4 % 21,20 Mio
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11,1 % 12,80 Mio
- Materialaufwand 2,4 % 2,80 Mio
- Sonstige Steuern 0,0 % 0
- Ergebnis nach Steuern 329,20 Mio
GuV-Daten für 18 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Vertretungsberechtigte
-
Constantin H. Alsheimer
seit 2024 Vorsitzender des Vorstands
-
Ewald Woste
seit 2015 Vorsitzender des Vorstands
-
Anne Rethmann
seit 2024 Vorstandsmitglied
-
Matthias Cord
seit 2014 Vorstandsmitglied
-
Michael Riechel
seit 2014 Vorstandsmitglied
-
Alexander Miehr
seit 2026 Prokura
-
Anita Buchhauser
seit 2024 Prokura
-
Christoph Kahlen
seit 2019 Prokura
-
Christoph Ullmer
seit 2019 Prokura
-
Jörg Mann
seit 2026 Prokura
-
Marco Kempter
seit 2026 Prokura
-
Markus Dr. Spitz
seit 2026 Prokura
-
Michael Kittelberger
seit 2007 Prokura
-
Otto Huber
seit 2011 Prokura
-
Pascal Aschoff
seit 2026 Prokura
-
Ralf Winter
seit 2003 Prokura
-
Stephan Nagl
seit 2025 Prokura
-
Sven Class
seit 2026 Prokura
-
Thomas Haupt
seit 2007 Prokura
-
Winfried Rasbach
seit 2013 Prokura
Eigentum & Beteiligungen
Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)
Keine wirtschaftlich Berechtigten eindeutig zugeordnet — 1 mögliche Personen aus dem Transparenzregister.
Beteiligungen an
- Thüga Assekuranz Services München Versicherungsmakler GmbH 100,0 %
- Thüga EVK Beteiligungs GmbH 100,0 %
- Thüga BS Beteiligungsgesellschaft mbH GmbH 100,0 %
Historie
- 2026
-
19.05.
Austritt einer PositionGabriele Aplenz · Gesamtprokura
-
09.01.
Eintritt eines MitgliedsAlexander Miehr · Gesamtprokura
-
09.01.
Eintritt eines MitgliedsSven Class · Gesamtprokura
-
09.01.
Eintritt eines MitgliedsMarkus Dr. Spitz · Gesamtprokura
-
09.01.
Eintritt eines MitgliedsMarco Kempter · Gesamtprokura
-
09.01.
Eintritt eines MitgliedsJörg Mann · Gesamtprokura
-
09.01.
Eintritt eines MitgliedsPascal Aschoff · Gesamtprokura
- 2025
-
05.12.
SatzungsänderungThüga Aktiengesellschaft
Rohdaten & Dokumente
Originaldokumente, Markdown-Volltexte und PDFs – Volltext-Zugriff über die API.
Jahresabschlüsse (Volltext)
Veröffentlichte Berichte als Markdown – inklusive Lagebericht, Bilanz, GuV und Anhang.
- 2025 Jahresabschluss
- 2024 Jahresabschluss ↓
- 2022 Jahresabschluss
- 2021 Jahresabschluss
- 2020 Jahresabschluss
Jahresabschluss 2024
Registerdokumente
PDF-Dokumente direkt vom Amtsgericht – auf Anfrage über den :code Endpunkt abrufbar.
- Aktueller Auszug (AD)
- Chronologischer Auszug (CD)
- Strukturierte Inhalte (SI, XML)
- Gesellschafterliste
- Satzung / Gesellschaftsvertrag
Website-Inhalt
Strukturierter Markdown-Volltext der Unternehmenswebsite – ideal für Anreicherung und AI-Pipelines.
- Website-Snapshot (per AI ermittelt) AI
Dieses Unternehmen in Claude oder ChatGPT
Verbinde handelsregister.ai einmal mit deinem AI-Assistenten – danach fragst du ihn einfach nach diesem und jedem anderen Unternehmen.
- In Claude auf Einstellungen → Connectors → „Eigenen Connector hinzufügen“ gehen.
-
Diese Server-URL eintragen:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Im Dialog mit deinem handelsregister.ai-Konto anmelden. Der Connector steht danach in jedem Chat unter „Tools“ bereit.
- In ChatGPT unter Einstellungen → Connectors → Erweitert den Entwicklermodus einschalten und „Erstellen“ wählen.
-
Name „handelsregister“, Authentifizierung OAuth und diese Server-URL eintragen:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Im Dialog mit deinem handelsregister.ai-Konto anmelden und den Connector im Chat unter „Weitere“ aktivieren.
-
Einmal im Terminal ausführen:
claude mcp add --transport http handelsregister https://mcp.handelsregister.ai/mcp \ --header "X-API-Key: YOUR_API_KEY" - Fertig – der Server ist ab jetzt in jeder Claude-Code-Sitzung verfügbar.
Für eigene Anwendungen: den Server als Tool mitgeben, authentifiziert über deinen API-Key.
from openai import OpenAI
client = OpenAI()
response = client.responses.create(
model="gpt-6-astra",
input="Thüga Aktiengesellschaft: Geschäftsführung, Gesellschafter, Kennzahlen?",
tools=[{
"type": "mcp",
"server_label": "handelsregister",
"server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
"require_approval": "never",
}],
)
print(response.output_text)
Cursor, Windsurf und andere MCP-Clients: diesen Block in die MCP-Konfiguration eintragen.
{
"mcpServers": {
"handelsregister": {
"url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
}
}
}
YOUR_API_KEY durch deinen Key ersetzen – nach dem Login ist er hier automatisch eingesetzt.
Was weißt du über Thüga Aktiengesellschaft? Nutze die entity_id 154c9b6f80b2c38c71e8d8ec9b34d64a und zeig mir Geschäftsführung, Gesellschafter und die letzten Geschäftszahlen.
Strukturierte Daten und Volltexte – pro Unternehmen
Vom Jahresabschluss als HTML bis zur UBO-Liste: jedes Feld einzeln über den features Parameter aktivierbar. Eine API, alle Daten.
- Geschäftszahlen Umsatz, Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme, Jahresergebnis pro Geschäftsjahr.
- Vertretungsberechtigte Aktuelle und ehemalige Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen mit Rollen und Datumsangaben.
- Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister inkl. Datum und Volltext.
- Gesellschafter Aktuelle Gesellschafterstruktur mit Beteiligungsquoten und Einlagebeträgen.
- Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs) Wirtschaftlich Berechtigte gemäß Transparenzregister.
- Beteiligungen Beteiligungen dieses Unternehmens an anderen Gesellschaften.
- Bilanz Vollständige Bilanzpositionen aus den veröffentlichten Jahresabschlüssen.
- Gewinn- und Verlustrechnung GuV-Positionen pro Geschäftsjahr.
- Jahresabschlüsse (HTML) Veröffentlichte Jahresabschlüsse als gerendertes HTML.
- Insolvenzbekanntmachungen Bekanntmachungen aus den amtlichen Insolvenzregistern.
- News Aktuelle Erwähnungen des Unternehmens aus externen Quellen.
In jeden Stack einbaubar
Egal ob klassische API, AI-Agent oder No-Code-Tool – diese Daten lassen sich überall andocken.
Diese Daten in Ihrer App
Holen Sie sich einen API-Key und verwenden Sie diese strukturierten Handelsregisterdaten direkt aus Ihrer Anwendung – ohne Scraping, ohne PDFs.
Tastenkürzel
- Aktives Snippet kopieren
- C
- entity_id kopieren
- I
- Tab wechseln
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- Diese Hilfe
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