adal media GmbHHamelnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAnhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2010
Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a und 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurde in Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB wurden für das Wirtschaftsjahr der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) die Vorschriften zur Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.1 HGB), zur Ausweisstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) und die Erläuterungspflichten zur Stetigkeitsdurchbrechung (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) nicht angewendet.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und Methoden angewendet:
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich.
Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz besteht nicht.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite werden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Der nach steuerlichen Grundsätzen gebildete Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter wird wegen seiner untergeordneten Bedeutung für das Vermögen in die Handelsbilanz übernommen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet.
Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt wurden. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.
Die Einzelnen Positionen sind wie folgt bewertet:
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Die Rückstellungen werden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Verbindlichkeiten betragen insgesamt 31.981,16 € (Vorjahr: 18.169,51 €). Diese haben folgende Restlaufzeiten:
bis zu einem Jahr 31.981,16 € (Vorjahr: 18.169,51 €)
von über fünf Jahren 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €)
davon entfallen auf: a) Steuern: 9.955,83 € (Vorjahr: 4.460,40 €)
b) im Rahmen der sozialen Sicherheit: 85,60 € (Vorjahr: 0,00 €)
c) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €)
Sonstige Angaben
Geschäftsführer sind Herr Zekai Dagasan und Herr Zeki Dagasan.
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt. Sie sind von den rechtlichen Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
HaftungsverhältnisseAm Abschlussstichtag bestanden folgende nicht in der Bilanz ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 03.06.2011 festgestellt und genehmigt. |
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adal media GmbH
Stammdaten
- Rechtsform
- GmbH
- Anschrift
-
Langes Feld 25B
31860 Emmerthal - Handelsregister
- HRB 203884, Hannover
- Eintragungsdatum
- 11. Februar 2009
- Branche
-
Tätigkeiten von Werbeagenturen
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen - Eingetragenes Kapital
- 25.000,00 EUR
- Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
- Unternehmenszweck
- Die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere von Werbedienstleistungen jeglicher Art.
Finanzen
Ältere Kennzahlen · 2011 Warum?
Warum gibt es keine neueren Zahlen?
Die neuesten hier verfügbaren Kennzahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2011. Sie beschreiben die damalige Situation des Unternehmens.
Wann müssen Abschlüsse vorliegen?
Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG müssen ihre Abschlüsse grundsätzlich offenlegen. Die Frist beträgt in der Regel zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres; für kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten kürzere Fristen. Bei jungen Unternehmen kann der erste Abschluss daher noch ausstehen.
Was wird je nach Unternehmensgröße veröffentlicht?
Für die Größenklasse zählen Bilanzsumme, Jahresumsatz und die durchschnittliche Beschäftigtenzahl. In der Regel müssen mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sein. Für Neugründungen und bestimmte Umwandlungen gelten Sonderregeln.
- Kleinstgesellschaften
- bis 450.000 € Bilanzsumme · 900.000 € Umsatz · 10 Beschäftigte Dürfen ihre Offenlegungspflicht durch die Hinterlegung einer Bilanz erfüllen. Diese ist im Unternehmensregister nach Registrierung gegen Gebühr abrufbar. Eine Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden; deshalb sind oft nur wenige Kennzahlen verfügbar.
- Kleine Gesellschaften
- bis 7,5 Mio. € Bilanzsumme · 15 Mio. € Umsatz · 50 Beschäftigte Müssen grundsätzlich Bilanz und Anhang offenlegen, dürfen dabei aber Erleichterungen nutzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nicht offenzulegen. Insbesondere der Umsatz ist deshalb häufig nicht öffentlich ersichtlich; einzelne Ergebnisangaben können dennoch in der Bilanz stehen.
- Mittelgroße Gesellschaften
- bis 25 Mio. € Bilanzsumme · 50 Mio. € Umsatz · 250 Beschäftigte Legen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht offen, mit gesetzlichen Erleichterungen. In der Gewinn- und Verlustrechnung können etwa Umsatz und bestimmte Aufwendungen zum Rohergebnis zusammengefasst sein.
- Große Gesellschaften
- Überschreiten mindestens zwei der Grenzen für mittelgroße Gesellschaften. Legen grundsätzlich den vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht offen. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten grundsätzlich als groß.
Die genannten Grenzen gelten grundsätzlich für Geschäftsjahre, die ab 2024 beginnen; eine vorzeitige Anwendung war für 2023 möglich. Für ältere Abschlüsse galten teilweise niedrigere Grenzen.
Andere Rechtsformen und Befreiungen
Einzelkaufleute und Personengesellschaften mit einer natürlichen Person als unbeschränkt haftendem Gesellschafter unterliegen in der Regel nicht der Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften. Bei besonders großen Unternehmen kann jedoch das Publizitätsgesetz greifen. Für bestimmte Tochterunternehmen gibt es außerdem Befreiungen bei Einbeziehung in einen Konzernabschluss.
Weitere Gründe für fehlende oder ältere Zahlen
Die folgenden Möglichkeiten sind allgemeine Erklärungen. Aus fehlenden Kennzahlen allein lässt sich nicht ableiten, welcher Grund bei diesem Unternehmen vorliegt.
- Noch nicht fällig oder verspätet eingereicht
- Ein Abschluss kann noch innerhalb der Einreichungsfrist liegen oder verspätet eingereicht werden. Bei Pflichtverstößen kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Das Fehlen auf dieser Seite belegt keinen solchen Verstoß.
- Geänderter Veröffentlichungsumfang
- Wird eine Gesellschaft kleiner oder nutzt sie zulässige Erleichterungen, können spätere Abschlüsse weniger Angaben enthalten oder nur hinterlegt werden. Eine zuvor verfügbare Kennzahl kann dann fehlen.
- Löschung, Umwandlung oder Abwicklung
- Nach einer Löschung oder Verschmelzung können die Berichte unter diesem Unternehmen enden. Liquidation, Insolvenz oder eine ruhende Geschäftstätigkeit befreien hingegen nicht automatisch von der Offenlegungspflicht; diese besteht grundsätzlich bis zur Löschung fort.
- Erfassung der Daten
- Ein Abschluss kann bereits veröffentlicht oder hinterlegt sein, aber in unserem Datenbestand noch fehlen oder noch nicht vollständig ausgewertet sein. Auch fehlende Einzelangaben im Dokument begrenzen die ableitbaren Kennzahlen.
Neuere Kennzahlen erscheinen hier, sobald entsprechende Abschlüsse in unserem Datenbestand erfasst und ausgewertet sind. Der Hinweis beschreibt den Umfang der hier verfügbaren Daten.
Bilanz
2011- Umlaufvermögen 97,4 % 61,7 k
- Anlagevermögen 2,4 % 1,5 k
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,2 % 113
- Eigenkapital 66,7 % 42,2 k
- Verbindlichkeiten 16,8 % 10,7 k
- Rückstellungen 16,4 % 10,4 k
Bilanzdaten für 2 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Vertretungsberechtigte
-
Zeki Dagasan
seit 2009 Geschäftsführer
Eigentum & Beteiligungen
Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)
-
Z**** D******
≥25%
49,0 %
Historie
- 2022
-
04.05.
Adressänderungadal media GmbH
- 2021
-
21.04.
Satzungsänderungadal media GmbH
- 2015
-
15.01.
Austritt einer PositionZ**** D** · Geschäftsführer
-
15.01.
Satzungsänderungadal media GmbH
-
15.01.
Sitzänderungadal media GmbH
- 2012
-
11.05.
Adressänderungadal media GmbH
- 2009
-
25.02.
Änderung des Stamm-/Grundkapitalsadal media GmbH
-
25.02.
Sitzänderungadal media GmbH
Jahresabschlüsse
Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.
| Geschäftsjahr | Dokument | Veröffentlicht | Zugriff |
|---|---|---|---|
| 2011 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2010 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Volltext lesen |
| 2009 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
2010 Jahresabschluss Volltext
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