AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 20231. Grundlagen der unternehmerischen Tätigkeit 1.1 Umfeld und Geschäftsmodell des Unternehmens Bei unserer Tätigkeit steht die Geschäftsbeziehung zur Stadt Köln naturgemäß im Vordergrund. Dabei haben wir unsere in den vergangenen Jahren aufgebauten Geschäftsaktivitäten im Berichtsjahr weiter gefestigt, trotz der Herausforderungen infolge des Kriegs in der Ukraine durch starke Preisanstiege und angespannte Lieferketten. Der Umsatz ist im Vergleich zum Vorjahr vor allem wegen vertraglich vereinbarter Preisanpassungen und Leistungsausweitungen gestiegen. Gleichzeitig sind einerseits die Kosten der Leistungserbringung - vornehmlich beim Personal - unter den Planwerten geblieben, und andererseits die Zinsen an den Kapitalmärkten deutlich gestiegen. Unterm Strich wurde das Planergebnis deutlich überschritten. Die Stadt Köln und die dazugehörenden Unternehmen bleiben strukturell Hauptauftraggeber der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB), auch weil die rechtlichen Grenzen für den Auftritt im Wettbewerb nach § 107 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung und durch europäisches Recht grundsätzlich unverändert gelten. Nach wie vor sind allerdings zusätzliche Aufträge denkbar, zum Beispiel durch die Zusammenfassung von Reinigungsleistungen in Köln und durch die Ausweitung unseres Servicespektrums. Die Strategie der AWB zielt darauf, die Kosten- und Leistungsstruktur nachhaltig zu verbessern und noch wirtschaftlicher zu arbeiten. Dieses Ziel haben wir im Jahr 2023 trotz aller Herausforderungen infolge eines hohen Krankenstandes und stark gestiegener Energiepreise konsequent und erfolgreich weiterverfolgt. So leistet die AWB gemeinsam mit der Stadt Köln einen wichtigen Beitrag dazu, Köln als Millionenmetropole für Bürgerinnen und Bürger und den Tourismus attraktiv zu gestalten. 1.2 Ziele und Strategien Wir haben unser Geschäft auch im Jahr 2023 weiterentwickelt und unsere Kosten- und Leistungsstruktur nachhaltig optimiert. Aus unserem breiten Dienstleistungsspektrum haben sich vielfältige Aufgaben ergeben. Zudem stand das Thema Nachhaltigkeit erneut im Mittelpunkt des Handelns und Gestaltens. 1.2.1 Vertriebliche Aktivitäten 1.2.1.1 Neues Abfallwirtschaftskonzept Auch im Jahr 2023 wurde dem Rat der Stadt Köln ein Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln vorgelegt. Dieser nunmehr vierte Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept aus dem Jahr 2018 beschreibt den aktuellen Stand der Kölner Kreislauf- und Entsorgungswirtschaft sowie die Fortschritte bei den abfallwirtschaftlichen Maßnahmen. Um das Thema Abfallvermeidung als gesellschaftliche Gesamtaufgabe noch stärker in den Fokus zu rücken, hatte der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Erstellung eines "Zero- Waste"-Konzeptes beauftragt. Das in Zusammenarbeit von AWB, AVG und externer Begleitung erarbeitete Konzept wurde dem Rat im Dezember 2023 vorgestellt und genehmigt. Das aus Mitarbeitenden der Stadt Köln und der AWB eigens gegründete Zero-Waste-Team setzt erste Maßnahmen des Konzeptes im Jahr 2024 um. 1.2.1.2 Stadtbild- und Infrastrukturmaßnahmen Masterplan Sauberkeit Die AWB koordiniert federführend für die Stadt Köln die vom Rat beschlossene Erstellung eines "Masterplans Sauberkeit". Ziel ist es, bisherige Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit darzustellen und neue Ideen und Leistungen zu entwickeln. Der "Masterplan Sauberkeit" wurde im Jahr 2023 unter einer breiten Beteiligung von verschiedenen Stakeholdern und der Bürgerschaft sowie unter Berücksichtigung von "Best-Practice"-Lösungen aus anderen vergleichbaren Großstädten erarbeitet und soll im Jahr 2024 dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgestellt werden. Einsatz gegen Littering Illegale Müllablagerungen, das sogenannte Littering, sind nach den Ergebnissen einer Langzeitstudie der Jahre 2005 - 2017 des VKU (Verband kommunaler Unternehmen e.V.) in jeder deutschen Großstadt, auch in Köln, ein massives Problem. Sie stören nicht nur das Stadtbild, sondern schaden auch der Umwelt. Seit dem Jahr 2016 steigt die Anzahl wilder Müllablagerungen immer stärker an und lag im Berichtsjahr bei rund 24.000 (Vorjahr rund 20.000). Die AWB hat sich diesem Thema gemeinsam mit der Stadt Köln im Berichtsjahr erneut intensiv gewidmet und eine Informationskampagne durchgeführt, um verstärkt an das Verantwortungsgefühl der Menschen zu appellieren. Außerdem hat die AWB im Berichtsjahr die Reinigung von Grünflächen und Spielplätzen ausgeweitet. Im rechtsrheinischen Köln wurde das Pilotprojekt "Qualitätsverbesserung in den Bezirken" mit weiteren Maßnahmen zur Vermeidung der Vermüllung des öffentlichen Raums fortgesetzt. Papierkörbe wurden häufiger und flexibel geleert, Hotspots gezielt gereinigt. Das Projekt soll auch im Jahr 2024 fortgesetzt und im Rahmen des "Masterplans Sauberkeit" weiterentwickelt werden. Zusätzliche Papierkörbe für Köln Die AWB hat das Angebot an Papierkörben an öffentlichen Straßen und in Grünanlagen weiter ausgebaut und ältere Modelle gegen neue ausgetauscht. Insgesamt gibt es mittlerweile rund 23.400 Papierkörbe in Köln. Davon sind rund 2.000 mit Hundekottütenspendern ausgestattet. Gezielte Aufwertung des öffentlichen Raums Der öffentliche Raum wird immer intensiver genutzt und steht für die AWB daher im Fokus. Orte wie Ebertplatz, Hansaring, Neumarkt, die Bezirkszentren und das erweiterte Domumfeld prägen das Erscheinungsbild der Stadt Köln. Die AWB hat sich diesen Orten auch im Jahr 2023 mit großer Aufmerksamkeit gewidmet und sie regelmäßig mit speziellem Gerät intensiv gereinigt. Hierbei wurden auch Kaugummis, schwer zu beseitigende Verunreinigungen auf Bodenbelägen und Farbschmierereien entfernt. Zudem haben wir häufiger als gewöhnlich die Papierkörbe geleert, um das Stadtbild und den öffentlichen Raum in Ordnung zu halten. Ein weiterer Schwerpunkt im Berichtsjahr war die Fortführung des städtischen Pilotprojekts zur Öffnung von Schulhöfen für die Öffentlichkeit. Hierbei steht die AWB der Stadt Köln als kompetenter Partner bei der Stadtbildpflege zur Seite. Das Projekt soll im Jahr 2024 fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Reinigung von Stadtmobiliar Seit dem Jahr 2019 reinigt die AWB in erweitertem Umfang städtisches Mobiliar, wie Bänke, Verkehrsbeschilderungen, Ampeln und Absperrungen. Im Berichtsjahr hat die AWB in allen neun Stadtbezirken städtisches Mobiliar gereinigt. Toiletten Die AWB hat das öffentliche Toilettenangebot in Köln im Jahr 2023 weiter ausgebaut und leistet damit einen weiteren wichtigen Beitrag zur Stadtbildpflege. So konnte mit sogenannten Brennpunkt-WCs (BWCs) ein neues Angebot entwickelt werden. Mit BWCs kann endlich auch in prekären Quartieren mit Problembereichen, etwa wo verstärkt Drogen konsumiert werden, das Angebot an öffentlichen Toiletten ausgebaut werden. Sie sind dazu besonders gegen Missbrauch und Vandalismus geschützt. In Hamburg wird dieser Toilettentyp bereits erfolgreich erprobt. Mit zwei ersten Standorten in den Stadtteilen Porz und Mülheim wird er im kommenden Jahr auch in Köln eingesetzt. Es wird bereits geplant, darüber hinaus weitere BWCs aufzustellen. Zum Ende des Berichtsjahres wurden insgesamt sieben sogenannte "Stein-auf-Stein"-Toiletten, dreizehn moderne City-Toiletten und ein Urinal betrieben. Daneben standen den Bürgerinnen und Bürgern sieben saisonale und 30 ganzjährige mobile Toiletten in Grünanlagen zur Verfügung. Grill-Scouts Seit dem Jahr 2011 setzt die AWB sogenannte "Grill-Scouts" ein. Sie waren zwischen Mai und September 2023 insgesamt 25 mal im Einsatz, haben Parkbesucher über nächstgelegene Asche- und Müllbehälter informiert und Picknick-Müllbeutel verteilt. Schwerpunkte waren die Grünanlagen am Aachener und Decksteiner Weiher, der Volksgarten und weitere stark frequentierte Parks sowie die Poller Wiesen und der Innere Grüngürtel. Aktion "Kölle putzmunter" Wie in den Vorjahren übernahm die AWB die Koordination und Logistik der Aktion "Kölle putzmunter", die im Jahr 2021 ihr 20-jähriges Bestehen feierte. Die wichtigsten Kooperationspartner der AWB sind die Stadt Köln und die Kölner Zeitung "Express". Im Berichtsjahr gab es mehr als 520 Sammelaktionen mit rund 22.000 Teilnehmenden, beteiligt waren daran 404 Vereine und Institutionen, 93 Schulen und 30 Kindertagesstätten. Herausragend war eine große Reinigungsaktion zum Ende der Karnevals-Session, die mit den "Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V." stattfand. Auch der "RhineCleanUp Day", "Let's clean up Europe" sowie der "World Cleanup Day" wurden von "Kölle putzmunter" begleitet und unterstützt. Vermarktungsniveau für Sekundärrohstoffe Die Erlöse für Sekundärrohstoffe waren im Berichtsjahr im Gegensatz zum Vorjahr keinen starken Schwankungen unterworfen und haben sich im Wesentlichen seitwärts entwickelt. Nachdem die Altpapierpreise im zweiten Halbjahr 2022 eingebrochen waren, haben sie sich im ersten Halbjahr 2023 leicht erholt und im weiteren Verlauf des Berichtsjahres auf niedrigem Niveau stabilisiert. Insgesamt lagen die Marktpreise für die Massensorten im Berichtsjahr im Jahresdurchschnitt zwischen 70 € und 100 € pro Tonne unter den Vorjahrespreisen. Angebot und Nachfrage haben sich im Laufe des Berichtsjahres bei den Massensorten auf niedrigem Niveau die Waage gehalten. Dabei traf ein weiterhin sehr schwaches Mengenaufkommen in der Sammlung auf eine schwache Nachfrage von heimischen Papierfabriken sowie rückläufige Konditionen im Export. Die schwache Konjunktur bei den wichtigsten Stahl verarbeitenden Industrien, insbesondere dem Baugewerbe, hat die Schrottpreise im Berichtsjahr stagnieren lassen. Die schwache Nachfrage seitens der heimischen Industrie wurde im zweiten Halbjahr 2023 zum Teil durch eine steigende Nachfrage aus dem Ausland kompensiert, so dass die Preise im Jahresdurchschnitt stabil blieben. Auch die Erlöse für Alttextilien haben sich im Berichtsjahr nahezu unverändert gezeigt. Im Gegensatz zu den anderen Sekundärrohstoffen waren die Preise im Jahr 2022 jedoch stark angestiegen und verblieben im Berichtsjahr auf sehr hohem Niveau. Geprägt durch weiterhin geringe Sammelmengen und eine starke Nachfrage aus dem In- und Ausland sind die Preise im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt sogar nochmals um circa 5% gestiegen. Auch der Markt für Elektroaltgeräte zeigte sich im Berichtsjahr erneut unverändert zum Vorjahr. Für die Sammelgruppe 4 (Elektrokleingeräte) konnten im zweiten Halbjahr 2023 leicht höhere Zuzahlungen realisiert werden. Die sogenannte Optierung, also der profitorientierte Verkauf der gesammelten Geräte im Wege der Eigenvermarktung, ergibt aus Sicht der Stadt Köln aber weiterhin keinen Sinn. Die Stadt Köln hat sich in Abstimmung mit der AWB vielmehr entschlossen, bis auf Weiteres auf die Eigenvermarktung zu verzichten und die Geräte kostenneutral der stiftung "elektro-altgeräte register" (ear) zu überlassen. 1.2.1.3 Ablaufverbesserung und Kundennutzen Geschäftsfeldentwicklung und Digitalisierung Im Bereich der Digitalisierung wird weiterhin ein breites Projektportfolio mit dem Ziel der wirtschaftlichen Effizienzsteigerung und einer stärkeren Kundenorientierung vorangetrieben. Der Schwerpunkt im Jahr 2023 lag auf dem Bereich des betrieblichen ERP (Enterprise Resource Planning). Darunter versteht man ein Softwaresystem, mit dem das gesamte Unternehmen - hier primär die betrieblichen Prozesse - geführt werden kann, weil es Automatisierung sowie die betroffenen Prozesse unterstützt. Ziel ist es, durch Digitalisierung die wirtschaftliche Effizienz zu steigern und die Leistungserbringung zu optimieren. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wurde mit der Umsetzung des Projekts begonnen. Die Umsetzung soll im Wege einer neuen, agilen Form der Projektorganisation erfolgen. Mit dem Abschluss des zweiten Vergabeverfahrens wurde ein weiteres Großprojekt, die CRM- Implementierung, in die Vorprojektphase überführt: Die Weiterentwicklung des Vertriebs mit den Zielen Kundenzentrierung, Vertriebssteuerung und Optimierung des Kundenservice erhält damit die notwendigen Rahmenbedingungen. Aus der Vielzahl innovativer Pilotprojekte zur Geschäftsfeldentwicklung sind der Abschluss eines Vergabeverfahrens zu KI-basierten Themen in Kooperation mit der Stadt Köln sowie die Digitalisierung der Prozesse zur Auftragsannahme und Disposition für einen Großkunden hervorzuheben. In Vorbereitung auf die bevorstehende Einstufung als KRITIS-Unternehmen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, hat die AWB Ende 2021 ihr IT-Konzept überarbeitet und im Jahr 2023 die IT-Infrastruktur, Server und Rechenzentrums-Ausstattung weiter modernisiert. So wurden die redundanten Rechenzentren der AWB im dritten Quartal 2023 in ein neues Rechenzentrum der NetCologne migriert, welches die geforderten Anforderungen an Strom, Klimatisierung und Internetanbindung erfüllt. Gleichzeitig werden die Mindeststandards für Rechenzentren der SWK erfüllt. Die Standardisierung der IT-Arbeitsplätze konnte im Jahr 2023 ebenfalls abgeschlossen werden. Zur Steigerung der Sicherheit wurde eine neue Sicherheitssoftware auf den Endgeräten der Beschäftigten installiert, welche 24/7 aktiv von Spezialisten überwacht wird und proaktiv auf mögliche Angriffe reagiert. Kundenkontakte im Service-Center Das Service-Center verzeichnete im Berichtsjahr 2023 rund 395.000 Kundenkontakte. Das entspricht genau der gleichen Anzahl Kontakte wie im Vorjahr. Die Zahl der Gesamtkontakte verteilt sich auf 161.000 (41 %) telefonische und 234.000 (59 %) Online-Kontakte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der telefonischen Kontakte um rund 7 %, gesunken, die der Online-Kontakte dagegen um rund 5,5 % gestiegen. Insgesamt gingen im Jahr 2023 im Kundenservice 24.200 Meldungen über diverse Verunreinigungen im Stadtgebiet ein. AWB-Website Die Internetsite der AWB ist der wichtigste Kanal, um mit den Kölner Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren. Die Homepage informiert über Neuigkeiten und wichtige Themen in puncto Abfallentsorgung und Stadtsauberkeit. Seit Dezember 2023 ist die Website dank Künstlicher Intelligenz in insgesamt 13 Sprachen verfügbar. Zudem ist sie komplett barrierefrei und kann an nahezu alle individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Die Kölnerinnen und Kölner können hier personalisierte Abfuhrkalender aufrufen und Termine vereinbaren. Darüber hinaus steht ein informativer Bereich zu Nachhaltigkeits- und Zero-Waste-Themen zur Verfügung. Digitaler Abfallkalender Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Nachfrage nach gedruckten Produkten immer geringer wird. Dafür steigen die Zugriffszahlen auf digitale Angebote deutlich an, so dass auf eine gedruckte Fassung des Abfallkalenders fast vollständig verzichtet werden kann. Die Online-Angebote werden permanent ausgebaut. Alle wichtigen Informationen stehen in digitaler Form zur Verfügung. Dadurch konnte an dieser Stelle der Papierverbrauch deutlich verringert werden. Die AWB Köln-App Auch die kostenlose App der AWB liefert wichtige Services auf einen Blick. Hierzu gehört beispielsweise die automatische Erinnerung an die Abholung der Mülltonnen via Push- Nachrichten oder die Beauftragung von Sperrmüll -, Elektro-Altgeräte- und Grünschnitt-Abfuhr. Über eine Kartenfunktion werden die verschiedenen Entsorgungsstandorte angezeigt. Zudem können Kölner Bürgerinnen und Bürger über die App auch sogenannten "wilden Müll" melden. Die App wird täglich auf durchschnittlich rund 37.500 Geräten aktiv genutzt. Social Media Die AWB ist auf den Plattformen Facebook, Instagram und YouTube präsent. Mit einem Fanwachstum im Berichtsjahr von bis zu 33 Prozent (Instagram 2023) haben sich die Kanäle zu einem wichtigen Bestandteil der Kundenkommunikation etabliert, über die rund 465.000 Personen erreicht werden konnten. Die Beiträge informieren über die Leistungen der AWB Köln, schärfen das Unternehmensprofil als Arbeitgeber und teilen unterhaltsame wie lehrreiche Tipps für einen möglichst nachhaltigen und abfallarmen Alltag. Presse- und Medienarbeit Die AWB nutzt die Presse- und Medienarbeit, um strategische Zielsetzungen der AWB zu kommunizieren. Darüber hinaus stehen operatives Storytelling und tagesaktuelle betriebliche Veränderungen im Vordergrund. Außerdem soll die Marke AWB gestärkt werden, um in der Außenwirkung auch langfristig als Partner der Stadt Köln und attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Der Erfolg der Presse- und Medienarbeit spiegelt sich in 235 Medienanfragen sowie je 60 Pressemitteilungen und Presseproduktionen wider. Pädagogische Beratungsangebote und Umweltbildungsaktionen Die AWB bietet zu den Themen Abfallvermeidung, "Zero Waste", Wertstoffsammlung und Stadtsauberkeit in Tageseinrichtungen für Kinder sowie in Schulen und bei Erwachsenen kostenlose Beratungen, Aktionen und Führungen über einen AWB-Betriebshof an. Im Jahr 2023 wurden in mehr als 700 Beratungen und Aktionen rund 12.200 Kinder und 6.000 Erwachsene erreicht. Die Zahl der Anfragen für das Umweltbildungsteam der AWB Köln ist ungebrochen hoch. Das neu aufgelegte Theaterstück der AWB mit dem Schwerpunkt Abfallvermeidung wurde im Berichtsjahr erstmals vor Kindern im Alter von fünf bis sieben Jahren aufgeführt. Ein Onlinespiel für Kinder und Jugendliche ab dem achten Lebensjahr ist seit Januar 2024 im Einsatz. Mit den Akteuren der Kölner Umweltbildung ist die AWB gut vernetzt, besonders durch das BNE Netzwerk ("Bildung für nachhaltige Entwicklung") Köln. Bei Großveranstaltungen kommen Infostände und Spiele zum Einsatz, um die Kölnerinnen und Kölner zu informieren und zu sensibilisieren. Beispiele sind: Benefizrennen des Kölner Kinderschutzbundes, Langer Tag der Stadtnatur in Gut Leidenhausen, Klima Tag im Kölner Zoo, Tag des guten Lebens, Ehrenamtstag, Weltkindertag. 1.2.2 Leistungserbringung und Produktivität Folgende Aufgaben haben die Hauptleistungsbereiche der AWB - Stadtreinigung und Abfallbeseitigung - im Berichtsjahr geprägt: 1.2.2.1 Leistungen der Abfallbeseitigung Systemabfuhr (Restmüll- und Biomüllsammlung) Im Rahmen der klassischen Systemabfuhr war die AWB zum 31. Dezember 2023 für rund 278.500 (Vorjahr rund 277.100; Plan 2023 rund 279.500) Entleerungen pro Woche verantwortlich. Dazu zählen auch Biomüllgefäße und solche von Arztpraxen. Bis zum Ende des Berichtsjahres hat die AWB im gesamten Stadtgebiet wöchentlich rund 94.500 Biotonnen entleert (Vorjahr rund 92.900; Plan 2023 rund 94.300). Der Anschlussgrad der Biotonne stieg bis Ende 2023 nochmals leicht von 65,8 % im Vorjahr auf 66,8 %. Im Vergleich zu den für 2023 geplanten rund 279.500 Entleerungen in der Systemabfuhr liegen die tatsächlichen Leerungen geringfügig um 0,4 % darunter. Dies liegt im Bereich der üblichen Prognoseungenauigkeit. Dabei hat die AWB rund 228.400 t Restmüll (Vorjahr rund 229.800 t) und rund 42.600 t Biomüll (Vorjahr rund 39.000 t) im Kölner Stadtgebiet eingesammelt und über Straße sowie Schiene in die städtischen Entsorgungsanlagen transportiert. Daneben fielen insgesamt rund 38.700 t Sperrgut (Vorjahr rund 39.400 t) an. Davon sammelte die AWB rund 20.500 t (Vorjahr rund 21.500 t) im Rahmen des Holsystems (einschließlich Entfernung des sogenannten "wilden Mülls") ein. Abfuhr Altpapier- und Wertstofftonne Am 31. Dezember 2023 betrug die Anschlussquote für die Blaue Tonne (Papiersammlung) 90,4 % (Vorjahr 90,1 %) und für die Gelbe Tonne (Wertstofftonne) 87,8 % (Vorjahr 87,3 %). Die gesammelte und verwertete Altpapiertonnage lag rund 2.800 t unter dem Vorjahreswert und die Sammelmengen aus den Wertstofftonnen liegen auf dem Vorjahresniveau. Wertstoff-Center In den Monaten Januar bis Dezember 2023 lieferten die Kunden insgesamt rund 18.100 t Sperrgut (Vorjahr rund 18.000 t) bei den Wertstoff-Centern an. Daraus konnte die AWB rund 8.100 t Altholz (Vorjahr rund 7.900 t) separieren. Darüber hinaus nahmen AWB-Beschäftigte rund 3.900 t Grünschnitt (Vorjahr rund 3.700 t) sowie rund 1.600 t Altmetall (Vorjahr rund 1.600 t) in Wertstoff-Centern entgegen. Es wurden zudem rund 2.300 t Papier, Pappe und Kartonagen abgegeben (Vorjahr rund 2.400 t). 1.2.2.2 Leistungen der Stadtreinigung Die wöchentlichen Reinigungsmeter in der satzungsgemäßen Stadtreinigung beliefen sich im Jahr 2023 auf rund 9.420 Tsd. Meter (Vorjahr rund 9.389 Tsd. Meter). Damit konnte die AWB ihre Reinigungsleistung gegenüber dem Vorjahr erneut leicht steigern. Im Vergleich zur Planung gibt es keine relevante Abweichung. An öffentlichen Straßen standen zum 31. Dezember 2023 insgesamt rund 14.800 Papierkörbe (unverändert zum Vorjahr) für die Aufnahme von Kleinabfällen zur Verfügung. Weitere rund 8.600 Papierkörbe (Vorjahr rund 8.500 Papierkörbe) befinden sich in den städtischen Grünanlagen und sind teilweise mit Hundekottütenspendern ausgestattet. Zusätzlich hat die AWB wie im Vorjahr nicht gewidmete Straßen und Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen im Auftrag des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik gereinigt. Insgesamt handelte es sich dabei unverändert um rund 655 Tsd. Reinigungsmeter pro Woche. Die Stadtreinigung der AWB hat im Berichtsjahr auch erneut die satzungsgemäße Reinigungsverpflichtung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen von insgesamt rund 113 Tsd. wöchentlichen Reinigungsmetern übernommen. Wir haben im Jahr 2023 regelmäßig mehr als 1.600 Grünanlagen und Spielplätze von Abfällen befreit. Dazu gehört auch die sogenannte "Picknickreinigung". Je nach Notwendigkeit haben wir 53 besonders stark frequentierte Anlagen (unverändert zum Vorjahr) auch an Sonn- und Feiertagen gereinigt. Aufgrund des sehr trockenen Sommers mit außergewöhnlich vielen Sonnenstunden waren wir mit 40 Wochenendeinsätzen überdurchschnittlich oft im Rahmen der Picknickreinigung im Einsatz. Winterdienst Im Jahr 2023 waren im Winterdienst 41 Einsatztage im Rahmen der Räum- und Vorsorgeeinsätze erforderlich. Dabei wurden rund 1.790 Tonnen Streusalz und 391.100 Liter Sole verbraucht. Sonstiges Die städtische Altkleidersammlung zählt ebenfalls zu den Aufgaben der AWB. Unter Berücksichtigung von Mehrfachleerungen wurden im Jahr 2023 wie im Vorjahr insgesamt rund 900 Sammelcontainer pro Woche geleert. Auch die Betreuung der öffentlichen Toilettenanlagen gehörte im Berichtsjahr wieder zum Aufgabenbereich der Stadtreinigung. Insgesamt hat die AWB ganzjährig 50 Anlagen betreut. Im Sommerhalbjahr wurden zusätzlich sieben Mobiltoiletten in Grünanlagen aufgestellt und regelmäßig gereinigt. Besonders zu erwähnen sind die überdurchschnittlichen Planungs- und Reinigungsleistungen im Rahmen des 200-jährigen Jubiläums des Kölner Karnevals sowie die stetig wachsenden Reinigungsanforderungen in den Feierzonen während der Karnevalszeit. 1.2.2.3 Leistungen der Werkstatt Die Werkstätten am Maarweg und an der Christian-Sünner-Straße erbringen für ihre internen und externen Kunden ein breites Spektrum an Dienstleistungen. Dazu gehören Reparaturen, Wartungen, Nachrüstungen, Instandsetzungen und gesetzliche Prüfungen sowie Außenmontagen, ein Hol- und Bringservice und Sondereinsätze sowie Bereitschaftsdienste. An beiden Standorten hat die AWB in den vergangenen Jahren in die Qualifikation und Entwicklung ihrer Beschäftigten investiert. Außerdem hat die AWB neue Prüf- und Diagnosegeräte angeschafft, um das Dienstleistungsangebot auf dem neuesten Stand zu halten und den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Die Auftragsstunden summierten sich auf insgesamt rund 54.050 Stunden (Vorjahr rund 57.260 Stunden). 1.2.2.4 Asset Management - optimale Nutzung von Gebäuden, Fahrzeugen und Geräten Das Gebäudemanagement hat die Bestandsobjekte der AWB laufend betreut und die Erstellung eines zukünftigen Nutzungskonzeptes für alle Gebäude vorbereitet. In den vergangenen Jahren sind sämtliche Standorte an die Grenzen ihrer Kapazität gesto- ßen. Zusätzlich zum Bau des im September 2020 bezogenen neuen Betriebshofes Christian-Sünner-Straße überarbeitet die AWB daher auch die Nutzungskonzepte für sämtliche bestehenden Standorte. Zur Ausweitung der Kapazitäten hat die AWB Ende des Jahres 2019 ein weiteres Betriebsgelände an der Robert-Perthel-Straße erworben. Für die künftige Nutzung wurden von einem Planungsbüro verschiedene Szenarien als Grundlage für eine finale Bebauungsplanung untersucht. Um eine ökonomisch und ökologisch optimale Nutzung des Geländes zu ermöglichen, haben Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung im November 2022 einen kompletten Neubau auf dem Gelände beschlossen. Für die betreffende Baumaßnahme wurde 2023 mit der Suche nach einem Planungsbüro begonnen. Die AWB-Fahrschule konnte im Jahr 2023 ihre Leistungen im Bereich der Führerscheinausbildung und der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen für Berufskraftfahrer im Vergleich zum Vorjahr steigern. Dadurch ist es gelungen, den arbeitsmarktbedingten Fahrermangel durch Intensivierung der betriebsinternen Ausbildung zumindest teilweise zu kompensieren. Im Berichtsjahr wurden für die AWB insgesamt 46 Fahrzeuge und diverse Geräte beschafft. Die Abteilung Stadtreinigung erhielt sechs Kleinkehrmaschinen, davon fünf mit Elektro- und eine mit Wasserstoffantrieb. Zusätzlich erhielt die Abteilung Stadtreinigung ein Kommunalschmalspurfahrzeug und drei Transporter für die Altkleidersammlung. Für die Abteilung Abfallwirtschaft kamen insgesamt 26 neue Fahrzeuge und Geräte zum Einsatz: 24. Abfallsammelfahrzeuge, davon zehn mit Gas-, einer mit Elektro- und einer mit Wasserstoffantrieb. Hinzu kamen zwei WC-Anhänger. Der Verwaltungsbereich erhielt zehn PKW mit Elektro- oder Hybridantrieb. Im Berichtsjahr wurde das städtische Ziel, ein CO 2 -neutrales Köln bis 2035 zu erreichen, wie in den Vorjahren auch durch geeignete Maßnahmen im Fuhrpark der AWB unterstützt. 2023 wurde beispielsweise sowohl ein elektrisch, als auch ein mit Wasserstoff angetriebenes Abfallsammelfahrzeug in Betrieb genommen. Inzwischen verfügen rund 15 % aller Fahrzeuge über einen alternativen Antrieb. Unter Berücksichtigung der Zusammensetzung der Flotte mit vielen kommunalen Spezialfahrzeugen und der geringen Verfügbarkeit von Fahrzeugen mit einem nachhaltigen Antrieb auf dem Markt ist das eine bemerkenswert positive Entwicklung. In einer Arbeitsgruppe wurde eine Mobilitätsstrategie zur Umstellung des AWB-Fuhrparks auf nachhaltige Antriebe bis zum Jahr 2035 erarbeitet und mit externer Expertise validiert. Weiterhin wurde mit Abschluss der im gesamten Stadtwerke Köln Konzern umgesetzten Fortbildungsreihe "Qualifizierungsprogramm Nachhaltigkeit" ein weiterer Baustein im Aufbau von Wissen um nachhaltiges Handeln in den Konzernunternehmen gelegt. Steuerungssystem 1.2.3 Internes Managementsystem Im Jahr 2021 wurde ein Integriertes Managementsystem (IMS) als eigenständige Abteilung installiert. Ein Integriertes Managementsystem umfasst Methoden und Instrumente zur Einhaltung von Anforderungen in den Bereichen Compliance, Arbeitsschutz, Datenschutz, Informationssicherheit, Qualität und Risiko in einer einheitlichen Struktur. Durch Nutzung von Synergien und Bündelung von Ressourcen ist ein schlankeres und effizienteres Management der genannten Bereiche möglich als mit isolierten Managementsystemen. Unternehmensprozesse werden ganzheitlich betrachtet, Prozesse und Aufgaben im Unternehmen analysiert und optimiert. Jede Lösung im integrierten Managementsystem überträgt sich dabei automatisch auf alle betroffenen Bereiche. 1.2.4 Qualitäts- und Risikomanagement Ein zentraler Baustein unserer Geschäftspolitik ist und bleibt das Qualitätsmanagement (QM), das ebenso wie das Risikomanagement (RM) einen hohen Stellenwert im Steuerungssystem des Unternehmens besitzt. Das QM einschließlich der Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) gewährleistet qualitativ hochwertige Dienstleistungen. Das RM dient der systematischen und sorgfältigen Betrachtung und Steuerung der wirtschaftlichen Risiken des Unternehmens. Die Qualität der Leistungen der AWB zeichnet sich durch hohe Kompetenz, große Bürger- und Kundennähe und ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Dabei werden rechtliche Vorgaben eingehalten, sozialverträgliche Arbeitsbedingungen gewährleistet und Umweltstandards beachtet. Um diesen Ansprüchen bei wachsenden Anforderungen an das Unternehmen gerecht zu werden, hat die AWB im Jahr 2001 unter Einbeziehung der Vorgaben der EfbV ein integriertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 eingeführt. Die AWB nutzt dieses von externen Stellen überwachte System, um durch eine effektive Aufbau- und Ablauforganisation mögliche Fehler frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und durch geeignete Korrekturmaßnahmen zu vermeiden. Seit dem Jahr 2001 ist die AWB als Entsorgungsfachbetrieb nach der EfbV und nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Rezertifizierungs- oder Überwachungsaudits nach DIN EN ISO 9001 erfolgen jährlich parallel zu den Zertifizierungsaudits nach EfbV. Ende Mai 2023 erhielt die AWB nach bestandenen Audits die entsprechenden Zertifikate nach DIN EN ISO 9001:2015 und als Entsorgungsfachbetrieb. Das Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat von der Entsorgergemeinschaft EdDE wird seit dem Jahr 2018 online im Fachbetrieberegister "eEFBV" veröffentlicht. Es kann von jeder interessierten Person eingesehen werden. Der Sektor Siedlungsabfallwirtschaft gehört seit der Änderung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) Ende 2021 zu den kritischen Infrastrukturen. Seit der jüngsten Überarbeitung und Veröffentlichung der KRITIS- Verordnung im Dezember 2023 stehen die Grenzwerte für die Siedlungsabfallentsorgung fest. Die AWB wird die auf sie zutreffenden Grenzwerte prüfen und die betroffenen Anlagen fristgerecht als kritische Infrastruktur beim BSI registrieren. Bereits im Jahr 2023 wurde den sich daraus ergebenden Anforderungen an die Informationssicherheit Rechnung getragen. Auch der Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) auf der Basis von DIN EN ISO/IEC 27001 wird zielgerichtet vorangetrieben. Die vorgegebene Struktur der ISO-Normen bietet gute Voraussetzungen, das ISMS nach Umsetzung in die übrigen hier beschriebenen Managementsysteme bei der AWB zu integrieren. Ziel des ISMS ist es, für ein angemessenes Schutzniveau, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und die Integrität von Informationen innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs zu sorgen. Es umfasst Maßnahmen, die dazu dienen, alle Handlungen in Bezug auf Informationssicherheit des Unternehmens zu steuern, zu überwachen und zu dokumentieren. Unabhängig von den gesetzlichen Anforderungen hat die SWK Mindeststandards für die Informationssicherheit der Konzerngesellschaften definiert, um unterschiedliche Reifegrade bezüglich der Informationssicherheit anzugleichen. Mithilfe einheitlicher, übergreifender Mindeststandards werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Informationssicherheit jeweils verantwortlich zu managen. Basierend auf der Richtlinie des Risikomanagements hat die AWB auch im Jahr 2023 wirtschaftliche Risiken kontinuierlich bewertet und die Risikokalkulationen überprüft. Risikoträger und Risikomanager beachten dabei die risikopolitischen Grundsätze des Stadtwerke Köln Konzerns. Die in der Richtlinie beschriebenen Standards und Prozesse werden in einer konzerneinheitlichen Risikomanagement-Software abgebildet und von dieser unterstützt. In dieser Software werden auch quartalsweise Risikomeldungen erfasst. Der Lagebericht geht weiter unten im Chancen- und Risikobericht gesondert auf die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung ein. 1.2.5 Compliance- und Datenschutzmanagement Compliancemanagement Elementarer Bestandteil einer Unternehmenskultur ist integres und verantwortungsvolles Handeln. Die sich hieraus ableitenden Grundsätze gelten für alle Beschäftigten der AWB. Die AWB hat schon im Jahr 2009 ein Compliance-Management-System eingeführt, um integres Verhalten nachhaltig sicherzustellen. Dieses besteht aus zwei Kernelementen:
Dabei hat die AWB ihre Unternehmenswerte definiert, klare Regelungen etabliert und geeignete Kontrollen in die Geschäftsprozesse integriert. Im Jahr 2014 hat die AWB ein Compliance-Berichtswesen eingeführt. Es beschreibt die Regelwerke innerhalb der Compliance-Organisation sowie Überwachungstätigkeiten für die Compliance-relevanten Vorfälle und Weiterentwicklungen aus dem jeweils vergangenen Geschäftsjahr. Die Berichterstattung erfolgt seit der Einführung in einem jährlichen Turnus. Für die im Qualitätsmanagement durchgeführten Audits wurden zunächst Compliance-relevante Aspekte erarbeitet, so dass die Fragestellungen in die Audits mit einfließen konnten. Seit dem Jahr 2018 werden Compliance-Audits in die Audits des Qualitätsmanagements integriert, um die Wirksamkeit der Compliance im Unternehmen sicherzustellen und zu dokumentieren. Compliance ist fester Bestandteil des Auditprogramms. Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes werden dessen Vorgaben im Rahmen des Compliancemanagements pflichtgemäß umgesetzt. In "Ming AWB", dem neuen Intranet der AWB, findet sich ein Compliance-Handbuch, das als einheitliches Regelwerk und Instrument für alle Beschäftigten der AWB gilt. Es wird kontinuierlich an neue interne und gesetzliche Anforderungen angepasst. Datenschutzmanagement Die AWB hat ein eigenes Datenschutzmanagement eingerichtet. Dieses unterstützt in der Koordinationsfunktion die externe Datenschutzbeauftragte der AWB bei der Umsetzung der Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft getreten ist. Für die im Qualitätsmanagement durchgeführten Audits wurden zunächst Datenschutz-relevante Aspekte erarbeitet, so dass die Fragestellungen in die Audits mit einfließen konnten. Der Datenschutz ist fester Bestandteil des Auditprogramms. 1.2.6 Bedeutsame Leistungsindikatoren Die betriebswirtschaftliche Steuerung der AWB ist in erster Linie auf das Jahresergebnis vor Steuerumlage ausgerichtet. Weitere maßgebliche Leistungsindikatoren sind vor allem die Umsatzerlöse und die Personalaufwendungen. Auf diese drei Leistungsindikatoren gehen die Abschnitte "Wirtschaftsbericht" und "Prognosebericht" näher ein. 1.3 Personal Zum Stichtag 31. Dezember 2023 hatte die AWB 2.008 Beschäftigte (Vorjahr 1.923), davon 45 Auszubildende (Vorjahr 52) in sechs Berufsfeldern. Der Schwerpunkt bei den Auszubildenden lag auf dem gewerblich-technischen Bereich. Der Personalaufwand bildet den weitaus größten Kostenblock der AWB, da die erbrachten Leistungen in den Bereichen Stadtreinigung und Abfallwirtschaft besonders personalintensiv sind. Gleichzeitig ist das Personal der wichtigste Erfolgsfaktor und Grundlage für die Leistungsfähigkeit der AWB. Die Personalzahlen haben sich stichtagsbezogen wie folgt entwickelt:
Die hier angegebenen Zahlen beziehen sich auf die Summe aller bestehenden Beschäftigungsverhältnisse mit Ausnahme der beiden Geschäftsführer zum jeweiligen Stichtag. Insofern weichen die hier präsentierten Personalzahlen von denen im Anhang ab. Die AWB hat im Berichtsjahr insgesamt 221 Personen neu eingestellt. 136 Beschäftigte haben die AWB verlassen. 16 junge Menschen haben ihre Ausbildung erfolgreich bei der AWB abgeschlossen, alle wurden in ein Arbeitsverhältnis bei der AWB übernommen. Das Personalmanagement hat im Berichtsjahr des Weiteren:
1.4 Erklärung zur Unternehmensführung Die Gesellschafterversammlung hat im Jahr 2017 eine Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat von jeweils 30 % beschlossen. Die Zielgrößen sollten spätestens am 30. Juni 2022 erreicht sein. Die gleiche Quote hat die Geschäftsführung für die ihr direkt unterstehenden zwei Führungsebenen festgelegt. Die Gesellschafterversammlung hat im Jahr 2022 beschlossen, die Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung auf 50 % und für die ihr direkt unterstehenden zwei Führungsebenen und den Aufsichtsrat auf 40 % zu erhöhen. Die neuen Zielgrößen sollen spätestens am 30. Juni 2027 erreicht sein. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 ergab sich folgender Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und in der ersten und zweiten Führungsebene:
Die Frauenquote ist in der ersten Führungsebene im Berichtsjahr auf 40 % gestiegen (Vorjahr 33 %). Grund dafür ist vor allem die entsprechende Nachbesetzung einer Stelle auf Bereichsleiterebene. In der zweiten Führungsebene ist die Frauenquote gesunken, und zwar auf 31 % (Vorjahr 34 %). Dieser Rückgang ergibt sich aus organisatorischen Änderungen sowie der Tatsache, dass sich einzelne weibliche Führungskräfte übergangsweise in Elternzeit befinden. Auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat die Gesellschaft nur bedingt Einfluss. Der Aufsichtsrat wird bei nicht-mitbestimmten Gesellschaften im Wesentlichen vom Rat der Stadt Köln und bei mitbestimmten Gesellschaften zusätzlich von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Unternehmens besetzt. Zur Beteiligung der Beschäftigten wird ein Wahlverfahren gemäß Mitbestimmungsgesetz oder Drittelbeteiligungsgesetz angewendet. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Ertragslage Im Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023 hatte sich die AWB zum Ziel gesetzt, ein positives Gesamtergebnis in Höhe von 11.568 Tsd. € nach Steuern zu erreichen. Dieser Planwert wurde deutlich übertroffen: Mit dem erzielten Ergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von 21.699 Tsd. € liegt die AWB um 10.131 Tsd. € über Plan. Das Vorjahresergebnis in Höhe von 19.823 Tsd. € wurde um 1.867 Tsd. € überschritten. Die gesetzlichen Vertreter der AWB sind mit dem Verlauf des Geschäftsjahres 2023 sehr zufrieden, insbesondere angesichts der anhaltenden Lieferschwierigkeiten sowie der unterschiedlichen Preis- und Lohnsteigerungen. Umsatzerlöse (201.333 Tsd. €) Der Gesamtumsatz ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 9.065 Tsd. € auf 201.333 Tsd. € gestiegen. Dieser Anstieg resultiert hauptsächlich aus Preisanpassungen durch Preisgleitklauseln und durch Leistungserweiterungen. Trotz eines geringeren Erlöses aus der Vermarktung diverser Wertstoffe konnten so die Umsatzerlöse insgesamt gesteigert werden. Die Umsatzerlöse liegen um 1.936 Tsd. € über dem Wirtschaftsplan 2023. Die Umsätze der Werkstatt inklusive des Fuhrparkmanagements liegen um 52 Tsd. € über dem Vorjahreswert. Dabei sind die Werkstattumsätze um 89 Tsd. € gesunken und die Umsätze im Fuhrparkmanagement um 141 Tsd. € gestiegen. Sonstige betriebliche Erträge (5.775 Tsd. €) Insgesamt sind die sonstigen betrieblichen Erträge um 2.993 Tsd. € höher als im Vorjahr. Die Erträge für das Jahr 2023 enthalten Sondereffekte durch die Auflösung von Rückstellungen sowie aus der Auflösung für Einzelwertberichtigungen aus den Vorjahren und einen Ertrag aus der Zuschreibung auf das Anlagevermögen. Außerdem sind die Schadensersatzleistungen von Versicherungen im Vergleich zum Vorjahr höher ausgefallen. Im Gegenzug gab es im Jahr 2023 weniger Erträge aus Anlagenabgängen als 2022 sowie keine Erträge aus Quarantäneerstattungen mehr. Materialaufwendungen (28.194 Tsd. €) Die Materialaufwendungen und der Aufwand für bezogene Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1.911 Tsd. € gestiegen. Zum einen ist der Aufwand für die Anmietung von Fahrzeugen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen (+705 Tsd. €), da sich die Lieferung von Fahrzeugen weiterhin verzögert. Zum anderen sind die Aufwendungen für die Leistung von Fremdfirmen im Rahmen von Umsatzerweiterungen und externen Werkstattreparaturen gestiegen, während interne Werkstattleistungen zurückgegangen sind. Der Aufwand für Zeitarbeit ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen (+161 Tsd. €) und befindet sich damit auf einem unverändert hohen Niveau. Die Krankenquote ist weiterhin hoch und im betrieblichen Bereich konnten nicht alle Planstellen besetzt werden. Des Weiteren sind die Transportkosten durch Preiserhöhungen gestiegen. Allerdings sind die Preise für Kraftstoff wieder deutlich gesunken, was zu einem gegenläufigen Effekt beim Aufwand für Betankung geführt hat. Andere Kosten innerhalb der Materialaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Personalaufwendungen (115.717 Tsd. €) Die Personalaufwendungen in Höhe von 115.717 Tsd. € bilden mit rund 57 % der betrieblichen Aufwendungen den Hauptkostenblock der AWB. Im Vergleich zum Vorjahr sind sie um 8.297 Tsd. € gestiegen. Bei den Personalaufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Löhne und Gehälter, die sich durch die Zahlung der sogenannten "Inflationsausgleichsprämie" in Höhe von 4.837 Tsd. € erhöht haben. Eine weitere Steigerung resultiert aus Personalveränderungen (Jahresdurchschnitt rund 64 FTE) in Höhe von rund 3.572 Tsd. € infolge der Auftragserweiterungen sowie Personalzuführungen zum Ausgleich der erhöhten Krankenquote. Die Zuführungen zu den Personal- und Pensionsrückstellungen sind durch die gestiegenen Zinsen im Vergleich zum Vorjahr um rund 2.231 Tsd. € geringer ausgefallen. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan liegen die Personalaufwendungen rund 5.514 Tsd. € unter dem geplanten Wert. Die Abweichung resultiert überwiegend aus einer geringeren Beschäftigtenzahl als geplant sowie aus einer höheren Quote von Langzeitkranken, die aus der Lohnfortzahlung fielen. Allerdings mussten ein Teil der Ausfälle und die geringere Beschäftigtenzahl durch Zeitarbeitskräfte kompensiert werden. Dadurch entstehen entsprechende Mehraufwendungen im Vergleich zum Wirtschaftsplan bei den bezogenen Leistungen innerhalb des Materialaufwands. Abschreibungen (13.312 Tsd. €) Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 814 Tsd. € gestiegen. Die erhöhten Abschreibungen resultieren hauptsächlich aus einer erforderlichen außerordentlichen Abschreibung von 630 Tsd. € auf ein Gebäude. Im Bereich Fuhrpark sind die Abschreibungen leicht gestiegen, liegen jedoch aufgrund der anhaltend verlängerten Lieferzeiten und der daraus resultierenden geringen Investitionen unterhalb des geplanten Wertes. Sonstige betriebliche Aufwendungen (18.664 Tsd. €) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen inklusive der sonstigen Steuern liegen um 786 Tsd. € über dem Vorjahresniveau. Dieser Anstieg ergibt sich aus verschiedenen Steigerungen und Kostensenkungen bei den Einzelansätzen. Hauptsächlich ist der Anstieg durch die Bildung von verschiedenen Rückstellungen begründet. Gegenläufig sind die Aufwendungen aus der Bildung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Finanzergebnis (-110 Tsd. €) Das Finanzergebnis beträgt -110 Tsd. €. Darin enthalten sind Zinseffekte aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von -982 Tsd. € sowie langfristige Zinsaufwendungen für Darlehen in Höhe von -454 Tsd. €. Zudem wurden Zinserträge in Höhe von1.332 Tsd. € erzielt. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (9.414 Tsd. €) Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind im Vergleich zum Vorjahr gegenüber dem Unternehmensergebnis unterproportional gestiegen. Die deutlich geringere Steuerquote bezogen auf das handelsrechtliche Ergebnis resultiert aus unterschiedlichen Bewertungen zwischen Handels- und Steuerbilanz. 2.2 Vermögens- und Finanzlage Die Vermögens- und Finanzlage der AWB stellt sich unverändert positiv dar. Die AWB war jederzeit in der Lage, alle ihre finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Die in Anlehnung an DRS 21 aufgestellte Cashflow-Rechnung ist dem Lagebericht als Anlage beigefügt. Der positive Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit beläuft sich auf 16.557 Tsd. €. Demgegenüber sind der Cashflow aus der Investitionstätigkeit mit - 9.892 Tsd. € als auch der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit mit - 24.889 Tsd. € negativ. Unter Berücksichtigung der Mittelzu- und -abflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit ergibt sich eine zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands von - 18.233 Tsd. € und ein Finanzmittelbestand zum 31. Dezember 2023 von 5.925 Tsd. €. Als Anlage zum Lagebericht sind ergänzend zu den hier gegebenen Erläuterungen verschiedene betriebswirtschaftliche Kennzahlen zur Ertragslage sowie zur Vermögens- und Finanzlage beigefügt. 3. Chancen- und Risikobericht Die AWB ist in ihrem Kerngeschäft nach wie vor keinen nennenswerten geschäftsgefährdenden Risiken aus dem laufenden Geschäft ausgesetzt. Durch die Verlängerung der Leistungsverträge mit der Stadt Köln für den Zeitraum ab 1. Januar 2019 für weitere 15 Jahre besitzt die AWB Planungssicherheit für den wesentlichen Teil der Umsätze. Allerdings muss die AWB gegenüber der Stadt Köln bei nahezu gleichbleibendem Entgeltniveau hierfür umfangreichere Leistungen im gebühren- wie im haushaltsfinanzierten Bereich erbringen. Darüber hinaus muss die AWB seit dem Jahr 2021 zusätzliche Kapitalkosten für den neuen Betriebshof an der Christian-Sünner-Straße tragen, von denen nur ein Teil in die Entgelte seit dem 1. Januar 2019 eingerechnet werden konnte. Ab dem Jahr 2028 kommen voraussichtlich noch Auswirkungen neuer Logistikstandorte hinzu, die in der Planung bisher noch nicht berücksichtigt wurden. Vor diesem Hintergrund ist die Ergebnisplanung der kommenden Jahre trotz vergleichbarer Planergebnisse deutlich ambitionierter als in den zurückliegenden Jahren. Die Verwertungserlöse stellen auch zukünftig einen wesentlichen Ergebnisbeitrag der AWB dar. Die zu erwartende Entwicklung der entsprechenden Preise für die einzelnen Wertstoff- Fraktionen hat einen erheblichen Einfluss auf das Unternehmensergebnis. Wir haben versucht, den aktuell sehr volatilen Markt für alle Wertstoff-Fraktionen in der Planung angemessen und realistisch zu berücksichtigen. Der Blick auf die relevanten Wertstoffmärkte, allen voran Altpapier und Altkleider, zeigte in jüngster Vergangenheit jedoch extreme Preisausschläge. Dies führt im Vergleich zu den Vorjahren für die in der Planung hinterlegten Werte zu deutlich größeren Chancen und Risiken. Daneben bestehen aber auch Risiken in der Mengen- und der Qualitätsentwicklung, insbesondere beim Altpapier. Steigende Anteile an Verpackungsmengen sowie sinkende Mengen an Druckerzeugnissen wirken sich ebenso nachteilig auf die Altpapiererlöse aus wie rückläufige Sammelmengen. Neue Möglichkeiten und steigende Ansprüche der Kunden durch die Digitalisierung in der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung erfordern zusätzliche Investitionen in die Zukunftssicherung, um die Marktposition der AWB in Köln dauerhaft zu festigen. Soweit diese Investitionen für den aktuellen Planungszeitraum absehbar sind, sind sie bereits in der Planung enthalten. Zur systematischen Erkennung und Steuerung der Risiken aus der Geschäftstätigkeit der AWB existiert ein Risikomanagementsystem, über das an anderer Stelle bereits ausführlich berichtet wurde. Umweltrisiken aus dem Geschäftsbetrieb der AWB - dazu zählen Gefahren für die Um-welt durch den Betrieb riskanter Anlagen und der Umgang mit Gefahrgütern - bestehen aktuell in keinem nennenswerten Umfang. Das Unternehmen hält alle vorgesehenen Vorrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren einschließlich der Beschäftigung entsprechender Sicherheitsbeauftragter strikt ein. Dies wird auch durch regelmäßige Audits im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb geprüft. Insgesamt bestehen somit keine besonderen Umweltrisiken. Die geschäftsüblichen Risiken sind im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Für die AWB als personalintensives Dienstleistungsunternehmen ist das beschäftigte Personal ein entscheidender Erfolgsfaktor. Dies gilt sowohl für die ausreichende Anzahl der Beschäftigten, in noch stärkerem Maße zunehmend auch für deren ausreichende Qualifikation. Hier gestaltet es sich immer schwieriger, genug geeignetes Personal am Arbeitsmarkt zu gewinnen. Dies führt auch zu deutlich steigenden Kosten für die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten. Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs einschließlich der Sanktionen gegen Russland stellen unverändert ein weiteres wirtschaftliches Risiko für die AWB dar. Hier sind Risiken bei der Entwicklung der Preise für Kraftstoffe und sonstige Rohstoffe sowie längere Lieferzeiten und Lieferausfälle bei Fahrzeugen, Geräten und Ersatzteilen zu nennen. Hinsichtlich der Folgen aus dem aktuellen Nahostkonflikt wird aktuell (noch) kein Risiko für die AWB erkannt, wobei das Thema kritisch beobachtet werden muss. Dies gilt besonders, falls ein erdölreiches Nachbarland in den Krieg involviert wird. Lieferengpässe sind aus diesem Krieg aktuell nicht zu erwarten, da Deutschland selbst kaum Handelsbeziehungen zu Israel und den Nachbarstaaten unterhält. Bei den vorgenannten Punkten ist nicht ausgeschlossen, dass sie sich stärker als erwartet auf das Geschäft der AWB auswirken. Weiterhin sind auch Verschiebungen auf den Märkten für Wertstoffe wie Altpapier, Altkleider und Metalle denkbar. Die Entwicklung des Jahres 2023 hat gezeigt, dass eine präzise Abschätzung aller mit den geopolitischen Verwerfungen verbundenen Risiken kaum möglich ist, insbesondere wenn man in die Risikoszenarien auch eine weitere Eskalation der aktuellen Konflikte einbeziehen würde. Insgesamt ist von einer deutlichen Belastung für die AWB im Vergleich zum Vorkrisenniveau auszugehen. Wir rechnen jedoch nicht mit existenzbedrohenden Risiken, weder für die Liquiditäts- noch für die Ertragslage. 4. Prognosebericht Die AWB hat ihre Wirtschaftlichkeit in den vergangenen Jahren stetig gesteigert und verbessert. Damit die AWB auch in Zukunft nachhaltig positive Ergebnisse erwirtschaften kann, muss sie das erreichte Niveau festigen und konsequent ausbauen. Das Augenmerk des Unternehmens wird weiterhin darauf liegen, seine Marktposition zu stärken und auszubauen. Daher werden wir auch in Zukunft in Maßnahmen zur Service- und Qualitätssteigerung investieren. Ein weiterer Schwerpunkt wird der Ausbau der IT-Infrastruktur und der Digitalisierung von Prozessen und Anwendungen sein. Für das Geschäftsjahr 2024 plant die AWB bei Umsatzerlösen von rund 207.019 Tsd. € ein Ergebnis von 16.192 Tsd. € vor Ertragsteuern. Dies entspricht einem Jahresüberschuss in Höhe von 10.525 Tsd. €. Die AWB erwartet aus den Verträgen für satzungsgemäße Abfallbeseitigung und Stadtreinigung mit der Stadt Köln Erlöse in Höhe von insgesamt 166.753Tsd. €. Daneben erwartet das Unternehmen Erlöse für weitere Leistungen in den Bereichen Abfallbeseitigung und Stadtreinigung für die Stadt Köln in Höhe von insgesamt rund 13.186 Tsd. €. Diese betreffen zum Beispiel das Toilettenkonzept für die Stadt Köln, die Friedhofsmüllentsorgung und diverse sonstige Reinigungs- und Entsorgungsleistungen. Weiterhin sind auch Umsatzerlöse im Bereich gewerblicher Leistungen und aus der Vermarktung von Wertstoffen in Höhe von insgesamt 23.931 Tsd. € sowie sonstige Umsätze und Umsätze für Werkstatt- und für Fahrschulleistungen in Höhe von insgesamt 3.149 Tsd. € geplant. Daneben umfasst die Planung sonstige betriebliche Erlöse für Anlagenverkäufe, aus Rückstellungsauflösungen und Versicherungserstattungen in Höhe von insgesamt 1.029 Tsd. €. Die Planung der Personalkosten berücksichtigt für das Jahr 2024 eine Steigerung auf rund 131.325 Tsd. €. Ein wichtiger Bestandteil der zukünftigen Ausrichtung der AWB bleibt weiterhin die Berücksichtigung des vom Rat der Stadt Köln im Mai 2021 beschlossenen "Zero-Waste-Konzepts" wonach möglichst wenig Abfall produziert wird, keine Rohstoffe vergeudet werden und der Gedanke der Nachhaltigkeit verantwortungsbewusst und konsequent verfolgt wird. Die AWB dankt ganz besonders allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit ihrem Einsatz zum Gelingen der Aufgaben im Jahr 2023 beigetragen haben. Zudem dankt die AWB allen ihren Kundinnen und Kunden für das ihr entgegengebrachte Vertrauen.
Köln, den 28. März 2024 Die Geschäftsführung Betriebswirtschaftliche Kennzahlen 1. Ertragslage
2. Vermögens- und Finanzlage
Finanzlage Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt folgende, in Anlehnung an DRS 21 erstellte Kapitalflussrechnung Aufschluss, die nach der indirekten Methode entwickelt wurde:
Der Finanzmittelfonds setzt sich wie folgt zusammen:
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023(1) Angaben zur Form und Darstellung Die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH, Köln, (AWB) ist eine 100%ige Beteiligung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und unter HRB 81974 in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen. Die AWB wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Köln GmbH einbezogen. Die AWB hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Den einzelnen Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden zur besseren Nachvollziehbarkeit Gliederungsziffern zugeordnet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind im Geschäftsjahr grundsätzlich unverändert beibehalten worden. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) hat die AWB das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zur Bilanz (2) Immaterielle Vermögensgegenstände Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich Skonti und zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Hier werden Lizenzen für Software ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände werden über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben. (3) Sachanlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Als Abschreibungsmethode wird die lineare Methode angewandt. Auf Zugänge im Laufe des Geschäftsjahres werden Abschreibungen "pro rata temporis" vorgenommen. Wegen dauerhafter Wertminderung wurde auf ein Gebäude eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 630,0 Tsd. € vorgenommen. Im Übrigen gelten die Grundsätze des § 253 Abs. 3 HGB. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 250 € netto betrugen, wurden im Zugangsjahr unmittelbar als Aufwand verbucht. Wenn die Anschaffungskosten mehr als 250 €, aber nicht mehr als 1.000 € netto betragen, werden die Vermögensgegenstände in jährlichen Sammelposten aktiviert. Diese Posten sind insgesamt von untergeordneter Bedeutung und werden über einen Zeitraum von fünf Jahren planmäßig abgeschrieben. Mit dem Zeitpunkt der vollständigen Abschreibung werden diese Vermögensgegenstände im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Das steuerliche Sammelpostenverfahren wird aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewendet. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betreffen im Wesentlichen technische Anlagen und Maschinen (Fuhrpark) sowie Gebäude. Die Veränderungen der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 sind in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt (siehe Anlage zum Anhang). (4) Finanzanlagen Die Finanzanlagen betreffen ausschließlich sonstige Ausleihungen. Sie weisen Darlehen und langfristige Vorschüsse an Beschäftigte aus, die mit dem beizulegenden Wert bilanziert sind. Die Entwicklung der Finanzanlagen im Geschäftsjahr 2023 ist in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt (siehe Anlage zum Anhang). (5) Vorräte Das Vorratsvermögen umfasst im Berichtsjahr den durch permanente Inventur festgestellten Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Die Vorräte sind zum gleitenden Durchschnittspreis bewertet, soweit sich nicht aus der Bewertung nach dem Niederstwertprinzip ein geringerer Wertansatz ergibt. Die sich daraus ergebende Wertberichtigung beläuft sich auf 21,0 Tsd. € (Vorjahr 11,0 Tsd. €). Für Winterdienstmaterialien bleibt wie im Vorjahr ein Festwert in Höhe von 375,1 Tsd. € bestehen. (6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Risiken durch angemessene Wertberichtigungen auf den Nennwert berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurden bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Wertberichtigungen für erkennbare Einzelrisiken in Höhe von 459,0 Tsd. € (Vorjahr 2.702,7 Tsd. €) vorgenommen. Zudem wurde in dem Posten eine Pauschalwertberichtigung gebildet, um das allgemeine Kreditrisiko zu berücksichtigen. Sie beträgt 433,8 Tsd. € (Vorjahr 76,4 Tsd. €). Bei der Ermittlung wurden Wertberichtigungssätze von 2 % auf den nicht einzelwertberichtigten Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angewandt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von 5.893,7 Tsd. € (Vorjahr 24.133,0 Tsd. €) die Konzernfinanzierung mit dem Alleingesellschafter (SWK). Seit dem Jahr 2014 besteht ein Ergebnisabführungs- und Verlustübernahmevertrag mit der SWK. Zugleich besteht seit 2014 eine ertragsteuerliche Organschaft mit der SWK als Organträger und der AWB als Organgesellschaft. Der im Berichtsjahr ausgewiesene Gewerbe- und Körperschaftsteueraufwand dient der Informationsvermittlung bzw. der gesonderten Darstellung der Gesellschaft als theoretisch steuerpflichtiges Organ. Die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer werden als Umlage gegen das Verrechnungskonto mit der SWK verbucht. Der nach Verbuchung der Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerumlage verbleibende Jahresüberschuss wird auf der Grundlage des bestehenden Ergebnisabführungs- und Verlustübernahmevertrages über das Verrechnungskonto mit der SWK an diese abgeführt. Im Berichtsjahr wurde im Rahmen der Teilnahme am konzernweiten Cash-Management ein durchschnittlicher Zinssatz von 3,10 % (Vorjahr 0,15 %) erzielt. In den folgenden Bilanzposten sind Forderungen gegenüber dem Konzernverbund der Stadt Köln (ohne Teilkonzern SWK) in folgender Höhe enthalten:
(7) Flüssige Mittel Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Der Posten umfasst Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 25,4 Tsd. € (Vorjahr 13,6 Tsd. €) sowie Barmittel in Höhe von 5,4 Tsd. € (Vorjahr 11,7 Tsd. €). (8) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Posten umfasst im Wesentlichen Ende Dezember 2023 ausgezahlte Beamtenvergütungen für Januar 2024 sowie sonstige Aufwendungen des Jahres 2024, die bereits in 2023 zu Ausgaben geführt haben. (9) Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Hieraus ergab sich bei der AWB im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 insgesamt ein Überhang aktiver latenter Steuern, wobei von dem Ansatzwahlrecht des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht wurde. Die Berechnung des latenten Steuerüberhangs erfolgte auf der Grundlage eines Steuersatzes für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von 32,45 %. (10) Eigenkapital Entwicklung des Eigenkapitals:
Die ausgewiesenen Gewinnrücklagen betreffen ausschließlich andere Rücklagen. Aufgrund des seit dem Jahr 2014 bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der SWK wird im Eigenkapital ein Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 € ausgewiesen. (11) Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Grundsatz vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt und tragen allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung. Sie decken die entsprechenden Verpflichtungen für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Köln ab, die bei der AWB beschäftigt sind. Zudem hat die AWB gegenüber zehn Angestellten Pensionsverpflichtungen für Versorgungsempfänger und Hinterbliebene vertraglich zugesichert, darunter sind fünf Versorgungsempfänger und zwei Ausgeschiedene mit unverfallbaren Ansprüchen, die ebenfalls abgedeckt sind. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der biometrischen Grundlagen der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und eines Zinssatzes von 1,82 % (Vorjahr 1,79 %) sowie eines Gehaltstrends von 2,50 % (unverändert zum Vorjahr). Aufgrund entsprechender gesetzlicher Änderungen im Jahr 2016 erfolgt die Ermittlung des Abzinsungssatzes zum 31. Dezember 2023 genau wie im Vorjahr auf Basis eines zehnjährigen Durchschnittssatzes. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem siebenjährigen und dem zehnjährigen Durchschnittssatz beträgt 444,4 Tsd. € (Vorjahr 2.258,1 Tsd. €). Die sonstigen Rückstellungen resultieren in Höhe von 20.678,8 Tsd. € (Vorjahr 21.135,9 Tsd. €) aus Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten der AWB. Dazu zählen die Abgeltung von Urlaub und Mehrarbeit, Altersteilzeit, Tantieme-Verpflichtungen, Arbeitnehmerjubiläen und vertraglich zugesicherte Beihilfeverpflichtungen im Pensionsfall. Außerdem beinhaltet der Posten Rückstellungen für arbeitsrechtliche Prozesse und sonstige Prozessrisiken in Höhe von 118,0 Tsd. € (Vorjahr 214,6 Tsd. €). Für ausstehende Rechnungen sind 2.071,6 Tsd. € (Vorjahr 2.043,5 Tsd. €) in den sonstigen Rückstellungen enthalten. Für Jahresabschluss- und Archivierungskosten wurden 214,7 Tsd. € (Vorjahr 220,3 Tsd. €) zurückgestellt. Für Abrechnungsrisiken wurden Rückstellungen in Höhe von insgesamt 1.145,8 Tsd. € (Vorjahr 995,8 Tsd. €) gebildet. Hinzu kommen Rückstellungen für sonstige Sachverhalte in Höhe von 2.373,0 Tsd. € (Vorjahr 1.663,5 Tsd. €). Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt in Höhe der Erfüllungsbeträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken angemessen berücksichtigt. Die zu erwartenden zwischenzeitlichen Preis- und Kostensteigerungen werden ebenfalls berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Zinssatz abgezinst. Als Zinssatz wird der durchschnittliche laufzeitadäquate Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet. Bei Beihilferückstellungen, Jubiläumsrückstellungen und Rückstellungen für vertraglich vereinbarte Altersteilzeitverpflichtungen wird dieser Zinssatz für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Bewertung der genannten Rückstellungen erfolgte unter Verwendung eines Zinssatzes von 1,75 % (Vorjahr 1,45 %) und eines Gehaltstrends von 2,50 % bzw. einer Kostensteigerung von 2,00 % (unverändert zum Vorjahr). (12) Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten, wobei die Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Geschäftsjahres 2023 ausgewiesen werden:
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ausschließlich die Finanzierung des Neubaus Christian-Sünner-Straße über ursprünglich insgesamt 37.000 Tsd. €. Sie valutieren zum Bilanzstichtag mit 26.722,0 Tsd. € und sind durch eine Grundschuld besichert. In den folgenden Bilanzposten sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Konzernverbund der Stadt Köln (ohne Teilkonzern SWK) in folgender Höhe enthalten:
Von den ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten sind:
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung (13) Umsatzerlöse Die AWB erbringt ausschließlich Inlands-Umsatzerlöse, die sich wie folgt nach Erlösgruppen untergliedern lassen:
(14) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt 5.775,2 Tsd. € (Vorjahr 2.781,8 Tsd. €) umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 2.440,7 Tsd. € (Vorjahr 163,5 Tsd. €), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.099,2 Tsd. € (Vorjahr 669,5 Tsd. €), Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen in Höhe von 284,2 Tsd. € (Vorjahr 368,8 Tsd. €), Versicherungsentschädigungen in Höhe von 759,0 Tsd. € (Vorjahr 466,1 Tsd. €). Daneben fielen übrige Erträge in Höhe von 1.085,4 Tsd. € (Vorjahr 1.030,9 Tsd. €) an, im Wesentlichen aus Kfz-Verwaltungskosten gegenüber der Stadt Köln, sowie sonstige betriebliche Erträge aus Personalsachverhalten sowie aus Zuschreibungen im Anlagevermögen. Zusätzlich entfallen 106,7 Tsd. € (Vorjahr 83,0 Tsd. €) auf periodenfremde Erträge. (15) Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten direkte Materialzukäufe für die Werkstatt sowie entsprechende Lagerentnahmen. Daneben sind in dem Posten 3.782,2 Tsd. € (Vorjahr 4.495,1 Tsd. €) für das Betanken der Betriebsfahrzeuge enthalten. Hier werden auch die Aufwendungen für Abfallbehälter mit Anschaffungskosten von jeweils unter 250,00 € sowie der Ankauf von Wertstoffen ("Erlösbeteiligung an Kunden") ausgewiesen. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind Entsorgungs- und Verwertungskosten enthalten. Sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen weiterhin die Transportkosten von Abfallcontainern, an Dritte vergebene Kfz-Reparaturen, Fremdleistungen für die Straßenreinigung sowie gewerbliche Zeitarbeitskräfte und Fahrzeuganmietungen. (16) Personalaufwendungen
(17) Abschreibungen Bei den Abschreibungen des Geschäftsjahres handelt es sich überwiegend um planmäßige Abschreibungen. Nähere Angaben zum Anlagevermögen stehen in den Textziffern (2) und (3). Daneben wurde im Berichtsjahr eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 630,0 Tsd. € (Vorjahr 3,4 Tsd. €) auf ein Gebäude vorgenommen. Die Verteilung der Abschreibungen auf die einzelnen Anlageklassen ist im Anlagespiegel des Anhangs dargestellt. (18) Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit einer Gesamthöhe von 18.328,9 Tsd. € (Vorjahr 17.438,6 Tsd. €) sind im Wesentlichen IT-Kosten (3.095,7 Tsd. €; Vorjahr 2.996,5 Tsd. €), Aufwendungen für Versicherungsbeiträge (1.465,6 Tsd. €; Vorjahr 1.445,9 Tsd. €), Instandhaltungsaufwendungen (1.858,3 Tsd. €; Vorjahr 2.379,3 Tsd. €) und Wertberichtigungen auf Forderungen (814,9 Tsd. €; Vorjahr 1.580,8 Tsd. €) erfasst. Außerdem beinhaltet der Posten Beratungs- und Prüfungskosten (1.357,4 Tsd. €; Vorjahr 1.288,3 Tsd. €) sowie Kosten für die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (692,4 Tsd. €; Vorjahr 533,0 Tsd. €). Daneben fallen auch Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung (875,4 Tsd. €; Vorjahr 813,4 Tsd. €), Mietaufwendungen (400,6 Tsd. €; Vorjahr 372,9 Tsd. €), Energiekosten (779,6 Tsd. €; Vorjahr 1.064,2 Tsd. €) sowie diverse Kosten mit jeweils geringerem Umfang unter die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Der Posten enthält 478,5 Tsd. € (Vorjahr 198,8 Tsd. €) periodenfremde Aufwendungen. In den genannten sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen an verbundene Unternehmen aus der Konzernverrechnung in Höhe von 3.888,7 Tsd. € (Vorjahr 3.544,0 Tsd. €) enthalten. Davon betreffen 1.783,9 Tsd. € (Vorjahr 1.712,8 Tsd. €) die RheinEnergie AG, 1.342,3 Tsd. € (Vorjahr 1.332,3 Tsd. €) die Stadtwerke Köln GmbH, 247,2 Tsd. € (Vorjahr 195,0 Tsd. €) die NetCologne GmbH, 297,5 Tsd. € (Vorjahr 107,3 Tsd. €) die Häfen und Güterverkehr Köln AG, 126,7 Tsd. € (Vorjahr 124,6 Tsd. €) die Kölner Verkehrs-Betriebe AG und 91,1 Tsd. € (Vorjahr 71,9 Tsd. €) sonstige Gesellschaften im SWK-Konzernverbund. (19) Finanzergebnis
Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen Zuschreibungen zu den Finanzanlagen aufgrund der Berechnung der Abzinsung der Finanzanlagen sowie Zinserträge aus Finanzanlagen. Von den im Jahr 2023 erwirtschafteten Zinserträgen wurden 1.307,1 Tsd. € (Vorjahr 71,9 Tsd. €) aus dem Cash-Management der Konzernmutter erzielt. Sie betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen mit 453,5 Tsd. € (Vorjahr 517,2 Tsd. €) die Zinsen für langfristige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und mit 981,9 Tsd. € (Vorjahr 949,2 Tsd. €) Zinsaufwendungen aus Rückstellungsbewertungen. Weiterhin enthält der Posten sonstige Zinsaufwendungen in Höhe von 6,5 Tsd. € (Vorjahr 2,8 Tsd. €). (20) Steuern
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen im Berichtsjahr ausschließlich die von der SWK belastete Steuerumlage für Körperschaft- und Gewerbesteuer für das Jahr 2023. Seit dem Veranlagungszeitraum 2014 besteht eine ertragsteuerliche Organschaft mit der SWK als Organträgerin. Sonstige Steuern betreffen im Wesentlichen mit 186,9 Tsd. € (Vorjahr 280,7 Tsd. €) Kraftfahrzeugsteuer. Weiterhin enthält der Posten Grundsteuern in Höhe von 147,9 Tsd. € (Vorjahr 158,1 Tsd. €) für betrieblich genutzten Grundbesitz. (21) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen: In der Zusatzversorgungskasse Köln (ZVK) besteht laut versicherungsmathematischem Gutachten eine Unterdeckung ("nicht durch Kapital gedeckte Verpflichtungen") für Mitarbeitende und ehemalige Mitarbeitende der AWB in Höhe von 57,4 Mio. € (Vorjahr 85,2 Mio. €). Diese Unterdeckung ergibt sich als Differenz aus der Höhe des Barwerts der in der ZVK bestehenden Verpflichtungen zum angerechneten Kapitalisierungsgrad der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln. Der Berechnung der Barwerte liegen unverändert die Richttafeln 2018 G zugrunde. Der Rechnungszinsfuß liegt bei 1,82 % (Zehn-Jahres-Durchschnittszins, Vorjahr 1,79 %), die zugesagte Rentendynamik wurde wie im Vorjahr mit 1 % p.a. berücksichtigt. Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen bestehen aufgrund von Mietverträgen für betrieblich genutzte Flächen. Sie betreffen angemietete Flächen für das Wertstoff-Center Butzweilerstraße (Stadt Köln) sowie Büroräume, Parkplätze und Lagerflächen. Die Verträge sind in vielen Fällen unbefristet oder haben eine Restlaufzeit von weniger als zwei Jahren. Lediglich der Anmietung der Flächen für das Abfall-Center Butzweilerstraße liegt mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 ein längerer Zeitraum zugrunde. Insgesamt belaufen sich die jährlichen finanziellen Verpflichtungen aus diesen Verträgen auf 284,0 Tsd. €. Daneben existieren Leasingverträge für Dienst- und Schutzkleidung sowie Software mit jährlichen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 447,4Tsd. €. Für den Auftrag zur Sammlung und zum Transport von Leichtverpackungen wurden Verträge über den Umschlag von Leichtverpackungen auf mehreren Umschlagplätzen geschlossen. Weiterhin wurde ein Vertrag über die Sortierung der gesammelten Leichtverpackungen mit einer Fristigkeit von einem Jahr geschlossen. Die Gesamtverpflichtungen aus diesen Verträgen für das Jahr 2024 belaufen sich auf rund 1.398,9 Tsd. €. Mit der RheinCargo GmbH & Co. KG als verbundenem Unternehmen bestehen zwei langjährige Transportverträge, aus denen sich insgesamt eine Mindestabnahmeverpflichtung von rund 1.293,7 Tsd. € pro Jahr bis zum 31. Dezember 2033 ergibt. Zum Bilanzstichtag besteht ein Bestellobligo in Höhe von 12.206,6 Tsd. € (Vorjahr 15.396,7 Tsd. €), das mit 8.362,4 Tsd. € (Vorjahr 14.956,0 Tsd. €) Fahrzeuge und andere Anlagegüter sowie mit 3.844,2 Tsd. € (Vorjahr 440,7 Tsd. €) sonstige Bestellungen betrifft. (22) Sonstige Angaben Aufgliederung der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl (ohne Langzeitkranke und Auszubildende) gemäß § 267 Abs. 5 HGB nach Gruppen:
Das Mutterunternehmen ist die Stadtwerke Köln GmbH, Köln, und darüber hinaus die Stadt Köln. Die AWB wird daher in den Konzernabschluss der Stadtwerke Köln GmbH und den Gesamtabschluss der Stadt Köln einbezogen. Die Konzernabschlüsse sind am Sitz des Mutterunternehmens in Köln erhältlich. Herr Thomas Thalau (Geschäftsführungsbereich Personal, Vertrieb und Kaufmännischer Bereich (seit 01.03.2023 Sprecher)) und Herr Ulrich Gilleßen (Geschäftsführungsbereich Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Fahrzeugtechnik) waren im Jahr 2023 jeweils ganzjährig Geschäftsführer. Herr Peter Mooren (Geschäftsführungsbereich Personal, Vertrieb und Kaufmännischer Bereich (Sprecher)) war bis zum 28.02.2023 Mitglied der Geschäftsführung. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer leistungsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für sich und ihre Hinterbliebenen sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Versicherungsbeiträgen. Die Geschäftsführung erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung von 613,1 Tsd. € (Vorjahr 567,2 Tsd. €), die sich wie folgt zusammensetzt:
Die Leistungen für den Fall der regulären Vertragsbeendigung sind aufgrund der jeweiligen Regelungen in den Anstellungsverträgen unterschiedlich. Herr Mooren hat mit Vollendung des 65. Lebensjahres sowie bei Beendigung des Anstellungsvertrages vor Erreichen der Altersgrenze einen Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehaltes in Höhe des bis dahin erreichten Versorgungsprozentsatzes. Herr Gilleßen hat mit Vollendung der laufenden Bestellperiode zum 31.01.2024 einen Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehaltes in Höhe seines bis dahin erreichten Versorgungsprozentsatzes. Herr Thalau erhält eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Zum Aufbau der Altersversorgung stellt die Gesellschaft jährlich einen Beitrag in Höhe von 15 % des Jahresgehaltes zur Verfügung. Der jährliche Versorgungsbeitrag wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in einen jährlichen Rentenbaustein umgerechnet. Die Höhe des Ruhegehaltes ergibt sich aus der Summe der Rentenbausteine. Die Pensionsverpflichtungen für aktive Mitglieder der Geschäftsführung setzen sich wie folgt zusammen:
Leistungen, die dem einzelnen Geschäftsführer von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, bestehen nicht. Für frühere Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 581,7 Tsd. € (Vorjahr 218,6 Tsd. €) aufgewendet. Pensionsverpflichtungen für frühere Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und ihre Hinterbliebenen sind in Höhe von 7.984,6 Tsd. € (Vorjahr 4.778,8 Tsd. €) passiviert worden. Dem Aufsichtsrat gehörten bzw. gehören folgende Mitglieder an:
Die Höhe der Aufsichtsratsvergütungen belief sich im Jahr 2023 insgesamt auf 56,4 Tsd. € (Vorjahr 57,4 Tsd. €). Die Verteilung auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus der obigen Aufstellung. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der AWB Köln GmbH erhalten für ihre Tätigkeit im Jahr 2023 eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Gremiensitzung, das sogenannte Sitzungsgeld, sowie zusätzlich eine feste Jahrespauschale in Höhe von 1.500,00 €. Das Sitzungsgeld betrug je teilgenommene Sitzung 250,00 € pro Aufsichtsratsmitglied, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den doppelten, sein Stellvertreter den anderthalbfachen Betrag erhielt. Im Jahr 2023 war ein Prüfungshonorar für den Abschlussprüfer in Höhe von 77,5 Tsd. € (Vorjahr 72,0 Tsd. €) zu zahlen. Daneben erhielt der Abschlussprüfer weitere Honorare in Höhe von insgesamt 11,2 Tsd. € (Vorjahr 11,3 Tsd. €). Diese entfielen auf andere Bestätigungsleistungen.
Köln, den 28. März 2024 Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen sind für die zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen verantwortlich. Diese sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) sowie die übrigen Teile des "Geschäftsberichts", aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Krefeld, den 28. März 2024 Dr.
Heilmaier & Partner GmbH
Esch, Wirtschaftsprüfer Schulz, Wirtschaftsprüfer Auszug aus der Niederschrift der 35. Gesellschafterversammlung der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH am Dienstag, 04.06.2024Zu TOP 2 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Verwendung des Jahresergebnisses 2023 Die Gesellschafterversammlung beschließt einstimmig: Beschluss:
- Bericht des Aufsichtsrates -Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit der Geschäftsführung hierüber beraten. Die Aufsichtsratsvorsitzende stand mit der Geschäftsführung in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance- und Datenschutz-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Compliance-Bericht enthält grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum 2023 geprüfte korruptionsrelevante Vorwürfe konnten nicht bestätigt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Der Aufsichtsrat berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Gesellschafterversammlung. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates haben die jährliche Erklärung nach Ziffer 2.9.3 des PCGK Köln darüber abgegeben, ob Interessenkonflikte bestehen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte bekannt. Beratungsschwerpunkte Im Geschäftsjahr 2023 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 07.03., 25.05., 17.08. und 23.11. stattgefunden sowie eine außerordentliche Sitzung. Die außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrates am 26.09.2023 befasste sich mit Geschäftsführungsangelegenheiten. In der Sitzung am 07.03.2023 beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Überprüfung der Unternehmensstrategie und befürwortete die strategische Ausrichtung vor dem Hintergrund der dargestellten Rahmenbedingungen und des dargestellten Betrachtungszeitraumes. Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:
Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung laufend über alle wichtigen Geschäfte und die wirtschaftliche Entwicklung informiert. In der Sitzung am 25.05.2023 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2022 ausführlich beraten und gebilligt. Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat - gemeinsam mit der Geschäftsführung - zudem für das Geschäftsjahr 2022 die Entsprechenserklärung im Zusammenhang mit der Erklärung der Geschäftsführung über die Corporate Governance des Unternehmens gemäß dem PCGK Köln in der im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung abgegeben. Den Wirtschaftsplan 2024, bestehend aus dem Erfolgs- und Finanzplan, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23.11.2023 ausführlich beraten und gebilligt. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft, insbesondere im Zusammenhang mit der Energieversorgung und den Lieferketten, informiert. Im Berichtsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion die Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln in der im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung berücksichtigt, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Zur Anwendung der Regeln des PCGK Köln, zu Abweichungen von diesen und Begründungen für diese Abweichungen wird auf die von Geschäftsführung und Aufsichtsrat gemeinschaftlich abgegebene Entsprechenserklärung in der Anlage zum Jahresabschluss verwiesen. Jahresabschlussprüfung Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von dem vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen und von der Gesellschafterversammlung bestellten Abschlussprüfer, der Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Krefeld, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch die Aufsichtsratsvorsitzende ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2023 am 04.06.2024 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben. Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die die Geschäftsführung im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31.12.2023 und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinns an. Veränderungen im Aufsichtsrat Am 06.04.2023 ist Herr Andreas Feicht mit sofortiger Wirkung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Zugleich wurde Herr Michael Theis als Nachfolger in den Aufsichtsrat der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH entsandt. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei dem ausgeschiedenen Mitglied für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle des Unternehmens. Für die im Geschäftsjahr 2023 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH seinen Dank aus.
Köln, im Juni 2024 Die Vorsitzende des Aufsichtsrates Christiane Martin
An SWK 41 Zusatzangaben zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger
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AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Stammdaten
- Rechtsform
- GmbH
- Anschrift
-
Maarweg 271
50825 Köln - Handelsregister
- HRB 81974, Köln
- Eintragungsdatum
- 11. Juli 2014
- Branche
-
Energetische Verwertung von Abfällen
Beseitigung von anderen Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung
Sammlung nicht gefährlicher Abfälle - Eingetragenes Kapital
- 15.000.000,00 EUR
- Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
- Unternehmenszweck
- die Erbringung im Rahmen der Entsorgungswirtschaft sowie der Stadtreinigung anfallender Leistungen jedweder Art - vorrangig für das Gebiet der Stadt Köln - , ferner die Erbringung von Leistungen für die Stadt Köln als Hilfsbetrieb in entsprechender Anwendung von § 107 Abs. 2 Nr. 5 Gemeineordnung NW. Zu den in Satz 1 bezeichneten Leistungen gehören insbesondere 1. die Erfassung und Entsorgung gemäß § 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz ("KrWG") oder gemäß anderen jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Stadt Köln zu überlassender Abfälle jedweder Art, ferner alle mit den vorstehend bezeichneten Aktivitäten verbundenen Tätigkeiten; 2. die Durchführung von Leistungen der Stadtreinigung einschließlich der Winterwartung sowie von weiteren Leistungen der Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Raums im Gebiet der Stadt Köln; 3. die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Entsorgungs-, Wertstoff- und Recyclingwirtschaft sowie 4. die Erbringung aller im Zusammenhang mit den in vorstehenden Ziffern 1. bis 3. anfallenden Hilfs- und Nebentätigkeiten.
Finanzen
Bilanz
- Anlagevermögen 81,3 % 117,18 Mio
- Umlaufvermögen 18,2 % 26,31 Mio
- RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,5 % 711,8 k
- Rückstellungen 48,2 % 69,55 Mio
- Verbindlichkeiten 27,0 % 38,94 Mio
- Eigenkapital 24,8 % 35,73 Mio
Bilanzdaten für 18 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Gewinn- und Verlustrechnung
- Umsatzerlöse 90,9 % 209,86 Mio
- Gewinnabführung aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages 5,6 % −12,89 Mio
- Einstellung in Gewinnrücklagen 1,7 % −4,00 Mio
- Sonstige betriebliche Erträge 1,4 % 3,14 Mio
- Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,4 % 901,7 k
- Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,0 % 1,7 k
- Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,0 % 0
- Personalaufwand 64,5 % −127,05 Mio
- Materialaufwand 14,1 % −27,81 Mio
- Sonstige betriebliche Aufwendungen 10,1 % −19,96 Mio
- Abschreibungen 6,5 % −12,82 Mio
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3,8 % −7,52 Mio
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,8 % −1,51 Mio
- Sonstige Steuern 0,2 % −346,9 k
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,0 % −1,5 k
- Ergebnis nach Steuern 17,23 Mio
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 4,00 Mio
GuV-Daten für 17 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Vertretungsberechtigte
-
Thomas Thalau
seit 2023 Geschäftsführer
-
Uwe Dipl.-Ing. Unterseher-Herold
seit 2024 Geschäftsführer
-
Anatoli Weissbrodt
seit 2024 Prokura
-
Heiko Aelken
seit 2019 Prokura
-
Thomas Greiner
seit 2026 Prokura
Eigentum & Beteiligungen
Gesellschafter
- Stadtwerke Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Köln DEU 100,0 % 15,0M €
- AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln Verwaltung GmbH in Köln DEU 0,07 % 10k €
Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)
Die wirtschaftlich Berechtigten hinter diesen Beteiligungen konnten nicht eindeutig zugeordnet werden.
Historie
- 2026
-
06.03.
Eintritt eines MitgliedsThomas Greiner · Gesamtprokura
- 2025
-
05.05.
SatzungsänderungAWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
- 2024
-
27.12.
Austritt einer PositionUlrike Dr. Diederichs geb. Broß · Gesamtprokura
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26.11.
SatzungsänderungAWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
-
14.11.
Austritt einer PositionJörg Gonsior · Gesamtprokura
-
16.01.
Austritt einer PositionU***** G****** · Geschäftsführer
-
16.01.
Eintritt eines MitgliedsUwe Dipl.-Ing. Unterseher-Herold · Geschäftsführer
-
03.01.
Eintritt eines MitgliedsAnatoli Weissbrodt · Gesamtprokura
Jahresabschlüsse
Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.
| Geschäftsjahr | Dokument | Veröffentlicht | Zugriff |
|---|---|---|---|
| 2024 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2023 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Volltext lesen |
| 2023 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2022 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2021 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
2023 Jahresabschluss Volltext
Registerdokumente
Originalauszüge und Gesellschaftsdokumente als PDF oder XML in Ihre Anwendung einbinden.
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Geschäftsführung, Beteiligungen und Geschäftszahlen abfragen – über unseren MCP-Server greift Ihr Assistent auf die Handelsregister-API zu.
Assistent verbinden
- Unter „Connectors“ in Claude einen eigenen Connector hinzufügen.
-
Diese Server-URL eintragen und den Connector hinzufügen:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto verbinden und den Connector im Chat über „+“ → „Connectors“ aktivieren.
- In ChatGPT im Browser unter Einstellungen → Apps eine eigene App erstellen. Dafür muss der Entwicklermodus freigeschaltet sein.
-
Als Namen „handelsregister“, als Authentifizierung OAuth und diese Server-URL verwenden:
https://mcp.handelsregister.ai/mcp - Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto anmelden, die App erstellen und im Chat aus dem Tools-Menü auswählen.
Einmal im Terminal ausführen:
claude mcp add --transport http handelsregister https://mcp.handelsregister.ai/mcp \
--header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"
YOUR_API_KEY durch Ihren handelsregister.ai API-Key ersetzen.
Diesen MCP-Server als Tool in Ihrer Anwendung einbinden:
from openai import OpenAI
client = OpenAI()
response = client.responses.create(
model="gpt-6-astra",
input="Zeige mir die Geschäftsführung, Gesellschafter und letzten verfügbaren Geschäftszahlen von AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH. Nenne die Geschäftsjahre und Quellen.\n\nentity_id: 3d24e7efa7457c93c8c9c685cb30695f",
tools=[{
"type": "mcp",
"server_label": "handelsregister",
"server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
"require_approval": "never",
}],
)
print(response.output_text)
YOUR_API_KEY durch Ihren handelsregister.ai API-Key ersetzen.
Diese Konfiguration in Ihrem MCP-Client hinterlegen:
{
"mcpServers": {
"handelsregister": {
"url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
}
}
}
YOUR_API_KEY durch Ihren handelsregister.ai API-Key ersetzen.
Dieses Unternehmen abfragen
Nach dem Verbinden diese Frage im Assistenten stellen:
Zeige mir die Geschäftsführung, Gesellschafter und letzten verfügbaren Geschäftszahlen von AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH. Nenne die Geschäftsjahre und Quellen.
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