Tach2yone
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 10.06.2022 bis zum 31.12.2022
Lagebericht
I. Grundlagen der Gesellschaft
Die Tach2yone GmbH ("T2Y" oder "Gesellschaft") hat
ihren Sitz in München. Sie wird beim Amtsgericht
München unter der Registernummer HRB 277804
geführt.
Der Gegenstand der Gesellschaft besteht in der
kollektiven Vermögensverwaltung von Spezial-AIF. Dies
beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen
an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens im Wesentlichen auf Geschäfte
ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf (z.B. Übernahme der Stellung eines
persönlich haftenden Gesellschafters eines verwalteten
AIF) und bei denen die Haftung der Gesellschaft aufgrund
der Rechtsform des Beteiligungsunternehmens beschränkt
ist.
Die Gesellschaft soll für ihre
Beratungsleistungen in Bezug auf jeden verwalteten AIF ein
Beratungshonorar erhalten.
Die Gesellschaft ist nach
§ 2 Abs. 4 i. V. m. § 44 KAGB
als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) registriert.
II. Wirtschaftsbericht für das Jahr 2022
a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Die Gesellschaft plant AIFs zu verwalten, welche in
Green Tech Unternehmen investieren, die die Energiewende
maßgeblich beeinflussen und vorantreiben.
Der Ukraine-Krieg im Frühjahr 2022 hat Europa,
insbesondere Deutschland, vor große wirtschaftliche
Herausforderungen gestellt. Die Energiepreise sind seit
Kriegsbeginn stark gestiegen, und die Einschränkung
russischer Erdgaslieferungen im Sommer desselben Jahres hat
die Energiekrise verschärft und die Inflation weiter
angeheizt. Dies hat massive Auswirkungen auf Haushalte und
Unternehmen und beeinträchtigt den wirtschaftlichen
Ausblick erheblich. Zusätzlich belasten die noch nicht
überwundenen wirtschaftlichen Folgen der
Corona-Pandemie und anhaltende Lieferkettenstörungen
die wirtschaftliche Erholung. Wichtige, langfristige
Herausforderungen für die Weltwirtschaft bleiben zudem
die Dekarbonisierung, die Energieversorgung, der Ausbau der
erneuerbaren Energien und die Förderung der
Energieeffizienz1.
Das weltweite Bruttoinlandsprodukt hat sich 2022 im
Vergleich zum Vorjahr um rund 3,9 Billionen US-Dollar auf
insgesamt rund 100,2 Billionen US-Dollar erhöht. In
Europa dürfte sich das durchschnittliche
jährliche Wachstum des realen BIP von 3,6 % im
Jahr 2022 auf 1,0 % im Jahr 2023 verlangsamen.
Das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland war im Jahr 2022
nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) um 1,9% höher als im Vorjahr, wobei in den
USA das Wachstum deutlich geringer als im Jahr 2021 mit
einem Plus von 2,1% ausfiel.
In der Private Equity-Landschaft war die
Aktivität im ersten Halbjahr 2022 ähnlich hoch
wie im Rekordjahr 2021. Es gab viele Transaktionen,
Unternehmensverkäufe (Exits) und beträchtliche
Zusagen für die nächsten fünf Jahre. Jedoch
ereignete sich im Juni ein entscheidender Wendepunkt,
ausgelöst durch die Federal Reserve. Die Erhöhung
der Zinssätze zunächst um 75 Basispunkte sowie
weitere Erhöhungen hatten jedoch weitreichende Folgen
und bedeuteten schließlich das Ende der
günstigen Kredite auf den Buyout-Märkten. Die
steigenden Zinsen führten zu wachsender Sorge
über eine anhaltende Inflation und lösten
Spekulationen über eine mögliche Rezession aus.
Dadurch zögerten Banken, fremdfinanzierte Kredite zu
vergeben, und es kam zu einem Dominoeffekt, der zu einem
Rückgang von Geschäftsabschlüssen, Exits und
Kapitalbeschaffungen bis zum Jahresende führte.
2022 haben sich einige Trends entwickelt, die
Auswirkung auf die Private-Equity-Branche haben werden.
Dazu gehören u.a. die realen und potenziellen
Auswirkungen der Blockchain-Technologie und
dezentralisierte Anwendungen auf die Investmentmärkte
und die Bedeutung der grünen Energiewende für
Investoren2.
b. Geschäftsverlauf
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr als
100%iges Tochterunternehmen der Interritus AG, Wollerau,
Schweiz gegründet. Das Jahr 2022 war im Wesentlichen
geprägt durch drei Schwerpunkte:
(1) Operativer Aufbau der Gesellschaft inkl.
Erlangung der notwendigen Genehmigungen (insbesondere
BaFin), Personalrekrutierung und -anstellung sowie
Einführung und Professionalisierung aller
unternehmerischer Prozesse.
(2) Investorensondierung für die
zukünftig zu verwaltenden AIFs.
(3) Scouting und intensive Auseinandersetzung
mit möglichen Investitionsunternehmen der
zukünftig zu verwaltenden AIFs, im Einklang mit der
Investitionsstrategie der Gesellschaft.
Zudem lag ein Fokus auf der Gründung der zu
verwaltenden AIFs.
III. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Gesellschaft wurde im Berichtsjahr
gegründet. Daher ist ein Vergleich des
Rumpfgeschäftsjahres mit dem Vorjahreszeitraum nicht
möglich.
a. Vermögenslage
Bei den Sachanlagen handelt es sich im Wesentlichen
um IT-Ausstattung der Gesellschaft, bei den Finanzanlagen
um die Beteiligung an der Tach2yone GP GmbH in Höhe
von TEUR 25 sowie weiteren Personengesellschaften. Bei
den sonstigen Vermögensgegenständen handelte es
sich um Forderungen aus Steuersachverhalten. Der nicht
durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von
TEUR 552 spiegelt die Anlaufkosten der Gesellschaft
wider.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im
Wesentlichen aus Rückstellungen für die
Jahresabschlussprüfung in Höhe von TEUR 15
und -erstellung in Höhe von TEUR°3 sowie
Urlaubsrückstellungen in Höhe von TEUR 2
zusammen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen aus Verpflichtungen zum Jahresende mit
Leistungszeitraum im Geschäftsjahr und
Zahlungszeitpunkt im Jahr 2023 und wurden im
Aufstellungszeitraum sämtlich beglichen. Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
bestehen im Wesentlichen gegenüber der Interritus
Advisory GmbH in Höhe von TEUR 429 in Form von
Weiterbelastungen aus der Inanspruchnahme für
Beratungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen in
Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft sowie
gegenüber der Gesellschafterin Interritus AG in
Höhe von TEUR 226 in Form von
Überbrückungsfinanzierungen. Die sonstigen
Verbindlichkeiten bestanden im Wesentlichen gegenüber
einer nahe stehenden Person in Höhe von TEUR 33
sowie aus Steuersachverhalten in Höhe von
TEUR 14.
b. Finanzlage
Die Gesellschaft weist im Berichtszeitraum einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von TEUR 552 aus. Zum Jahresende betragen die Guthaben
bei Kreditinstituten TEUR 124. Die Gesellschaft befand
und befindet sich weiterhin in der Aufbauphase und hatte
keine Erträge. Daher wurde die Finanzierung der
Gesellschaft über nachrangige Darlehen des
Gesellschafters Interritus AG in Höhe von TEUR 25
und TEUR 200 sowie einer Überbrückungslinie
durch die Interritus Advisory GmbH in Höhe von
TEUR 500 gewährleistet, welche zum Stichtag nicht
vollständig in Anspruch genommen wurde. Die
Geschäftsführung hat im Rahmen monatlicher
Liquiditätsreports sichergestellt, dass die
Gesellschaft allen finanziellen Verpflichtungen stets
fristgerecht nachkommen kann und die Zahlungsfähigkeit
der Gesellschaft stets gegeben war und ist.
c. Ertragslage
Die Gesellschaft erwirtschaftete im
Geschäftsjahr keine Erträge.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzten sich
im Wesentlichen aus Rechts- und Beratungskosten in
Höhe von TEUR 382, Werbekosten in Höhe von
TEUR 43 sowie Abschluss- und Prüfungskosten in
Höhe von TEUR 18 (siehe auch sonstige
Rückstellungen) zusammen.
Die Geschäftsentwicklung verlief wie geplant.
IV. Chancen und Risiken
a. Risikobericht
Um die eigene Geschäftstätigkeit
abzusichern, hat die Gesellschaft ein
Risikomanagementsystem, vorerst beschränkt auf die
Ebene der Gesellschaft eingeführt, da im Jahr 2022
noch kein AIF verwaltet wurde. Hierbei wird keine
Gewichtung einzelner Risiken vorgenommen.
In Bezug auf die IT-Anforderungen besteht eine
Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung der Kommunalkredit
Austria AG. Dadurch sollen Ausfälle der IT minimiert
und die IT-Infrastruktur zukunftssicher gemacht werden.
Die Geschäftsführung trägt die
Gesamtverantwortung für die Einführung und
Umsetzung des Risikomanagementsystems. Gewisse Prozesse,
wie zum Beispiel
Geldwäsche und
Datenschutz, wurden ausgelagert, jedoch
kontinuierlich von der Geschäftsführung
überwacht.
Die Geschäftsführung kann dank
regelmäßiger und zeitnaher Berichterstattung und
Kommunikation rasch auf sich abzeichnende ungünstige
Entwicklungen reagieren und entsprechende
Gegenmaßnahmen ergreifen. Alle identifizierten und
bewerteten Risiken werden als beherrschbar angesehen, und
es gibt derzeit keine existenzbedrohenden Risiken für
die Gesellschaft.
Adressausfall- und Marktentwicklungsrisiko
Im Berichtszeitraum wurden keine wesentlichen Risiken
bezüglich Adressausfälle und Marktentwicklung
festgestellt.
Liquiditätsrisiko
Die Gesellschaft verfügte über ausreichend
liquide Mittel, um die ermittelte Risikotragfähigkeit
zu gewährleisten und um allen finanziellen
Verpflichtungen stets nachzukommen. Die Überwachung
erfolgt durch einen kontrollierten Budgetprozess und eine
monatliche Liquiditätsplanung. Zudem wurde im Jahr
2023 auch eine Patronatserklärung mit dem
Gesellschafter Interritus AG abgeschlossen. In dieser
verpflichtet sich die Interritus AG sicherzustellen, dass
die Gesellschaft finanziell so ausgestattet wird, dass sie
jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen
pünktlich zu erfüllen.
Operationelle Risiken
Die operationellen Risiken beschränken sich
derzeit im Wesentlichen auf Personalrisiken, Rechtsrisiken,
IT-Risiken und Projektrisiken. Personalrisiken bestehen
stets durch unvorhergesehene Kündigungen bzw.
Ausscheiden von Personal, was insbesondere in der
Aufbauphase der Gesellschaft zu unvorhergesehenen
Störungen im Geschäftsverlauf führen kann.
Die Gesellschaft beugt dem vor, indem alle wesentlichen
Tätigkeiten stets auf mehrere Mitarbeiter verteilt
werden, um so das bezeichnete Risiko zu minimieren. Im
Geschäftsjahr ist es zu keinen IT-Störungen
gekommen. Des Weiteren gab es keine Rechtsstreitigkeiten.
In Summe werden die genannten Risiken als gering mit
einer Eintrittswahrscheinlichkeit <50% und keinen
wesentlichen Auswirkungen eingestuft.
b. Chancenbericht
Die Gesellschaft erkennt Potentiale in verschiedenen
Bereichen, um ihre Wettbewerbsposition zu stärken,
wobei keine Gewichtung einzelner Chancen vorgenommen wird:
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Durch die zunehmende Bedeutung der Energie- und
Mobilitätswende könnten sich zusätzliche
Chancen für Investitionen ergeben. Potenzielle
Portfoliogesellschaften der verwalteten AIFs könnten
einen erhöhten Auftragseingang für die Produkte
und Technologien erleben, mit denen Herausforderungen, wie
die Energiespeicherung (wie Z.B. elektrisch, thermisch und
basierend auf Wasserkraft) oder die Produktion von
grünem Wasserstoff als Energieträger, effizient
begegnet werden könnten. Dies könnte wiederum zu
höheren Bewertungen der potenziellen Investments und
letztendlich zu künftigen, höheren
Exiterlösen führen.
Deal Sourcing für zukünftig verwaltete
AIFs
Der Klimawandel hat längst Einzug in die
Gesellschaft gehalten und stellt die Menschheit vor
erhebliche Herausforderungen. Die zukünftige
Energiegestaltung und die Quellen, aus denen wir sie
beziehen, werden hierbei eine entscheidende Rolle spielen.
Trotz des gestiegenen politischen Drucks aufgrund des
Ukraine-Konflikts, der zu höheren Energiepreisen
geführt hat, ist der Ausbau erneuerbarer Energien noch
nicht abgeschlossen.
Die Energiewende und die notwendige Umstellung der
Wirtschaft auf umweltfreundliche Prinzipien werden
voraussichtlich dazu führen, dass grüne
Technologien zu den bedeutenden Trends der kommenden Jahre
gehören. Die von der Gesellschaft zu verwalten
geplanten AIFs investieren gezielt in Unternehmen, die von
diesem Trend in ihrer Geschäftstätigkeit
profitieren könnten.
Das Deal Sourcing ist ausgerichtet auf Unternehmen
aus vielfältigen Bereichen innerhalb des Grüne
Technologien-Sektors. Angesichts der bedeutenden
Veränderungen der letzten 12-16 Monaten rückte
insbesondere das Thema Energie in den Mittelpunkt.
Grüne Technologien erstrecken sich über
verschiedene Wirtschaftszweige. Die zukünftig zu
verwalteten AIFs verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der
Investitionen in alle Handlungsfelder der grünen
Energiewende abdeckt, die für eine lebenswerte Zukunft
wichtig sind.
Branchenkompetenz
Die Gesellschaft plant AIFs zu verwalten, welche in
Firmen investieren, die in folgende Kernsektoren der
grünen Energie- und Mobilitätswende tätig
sind: Wasserstoff (Erzeugung, Transport und Nutzung),
Energiespeichersysteme, Circular Economy und CO2
-Abscheidung, -nutzung und -speicherung. Hier werden
einerseits besondere Investitionspotenziale gesehen.
Andererseits verfügt die Gesellschaft in diesen
Sektoren über umfangreiches strategisches und
operatives Know-how sowie ein sehr weites und
vielschichtiges Netzwerk.
Zusammengefasst werden gute Chancen gesehen, in den
Folgejahren die Gesellschaft weiter auf- und auszubauen und
die Ertragslage über den "Break-even" zu verbessern.
V. Prognosebericht und Gesamtaussage
Der Geschäftsführung der Gesellschaft sind
derzeit keine Risiken bekannt, die den Bestand der
Gesellschaft gefährden.
Für das Jahr 2023 rechnet die
Geschäftsführung weiterhin mit steigenden
Aufwendungen zum Aufbau der Gesellschaft sowie von dieser
zu verwaltenden AIFs, insbesondere im Personalbereich sowie
bei den Miet- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Ein
wesentlicher Treiber für die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen werden rechtliche Beratungsleistungen im
Zusammenhang mit dem Aufbau der zu verwaltenden AIF(s)
darstellen. Es ist davon auszugehen, dass das Jahr 2023
auch weiterhin von Investorenansprachen und
Investmentscouting geprägt sein wird. Für das
Jahr 2024 rechnet die Geschäftsführung mit ersten
Umsatzerlösen aus Verwaltungs- und
Beratungsleistungen.
Trotz des zu erwarteten Jahresfehlbetrags im
kommenden Jahr, wird die Lage der Gesellschaft als
günstig eingeschätzt und in den Folgejahren eine
positive Geschäftsentwicklung erwartet, insbesondere
bezüglich attraktiver Investitionsmöglichkeiten
im Bereich von Green Tech Unternehmen.
München, den 5.
September 2023
Tach2yone GmbH
- Geschäftsführung -
gez.
Benedikt Friedrich
gez.
Dr. Alexandros Papaderos
1 Quelle: Sachverständigenrat Wirtschaft,
Jahresgutachten 2022/23
2 Quelle: Bain & Company Global Private Equity
Report 2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.942,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
200.964,44 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
551.997,02 |
| Aktiva |
799.903,48 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
20.310,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
779.593,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
130.132,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
649.461,00 |
| Passiva |
799.903,48 |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben unter der Bilanz
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR
225.574,00 enthalten.
München, den 5. September 2023
Tach2yone GmbH
Amtsgericht München, HRB 277804
- Geschäftsführung -
_____________________________
______________________
Benedikt
Friedrich
Dr. Alexandros Papaderos
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2023 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Tach2yone GmbH, München
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Tach2yone GmbH -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 10. Juni 2022 bis 31. Dezember
2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Tach2yone
GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 10. Juni 2022
bis 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 10. Juni 2022 bis 31. Dezember
2022 und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und
den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir
die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis
von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit
der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrundeliegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage des Unternehmens.
· führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere
die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
München,6. September 2023
INTARIA AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte
Christian
Roller Kristin Güra
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
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