XI (BM) Holdings GmbHDuisburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn-
und Verlustrechnung
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| 2023 | 2022 | |
| T€ | T€ | |
| 1. Umsatzerlöse | ||
| a) Umsatzerlöse mit Konzerngesellschaften | 199 | 199 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 33 | 3 |
| 3. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -272 | -301 |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -91 | -42 |
| (davon für Altersversorgung T€ 61; Vorjahr T€ 13) | ||
| -363 | -343 | |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.526 | -1.447 |
| 5. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen | 73.055 | 81.161 |
| 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 17.508 | 10.693 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen T€ 9.579; Vorjahr T€ 4.217) | ||
| 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -55.850 | -44.664 |
| (davon an verbundene Unternehmen T€ 29.764; Vorjahr T€ 28.173) | ||
| 8. Steuern vom Einkommen und Ertrag | -200 | -1.844 |
| 9. Ergebnis nach Steuern | 32.856 | 43.758 |
| 10. Jahresüberschuss | 32.856 | 43.758 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
I. Allgemeine Angaben
Die XI (BM) Holdings GmbH hat ihren Sitz in Duisburg, und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Duisburg (HRB Nr. 20567) eingetragen.
Sie steht über ihre Alleingesellschafterin Xella International S.A., Luxemburg, unter Kontrolle der LSF10 XL Investments S.à r.l, Luxemburg. Als deren Tochtergesellschaft ist sie mit allen Gesellschaften des Xella Konzerns verbunden und der Jahresabschluss trägt diesen Unternehmensverbindungen Rechnung.
Der Jahresabschluss der XI (BM) Holdings GmbH für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungs-gesetz (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die XI (BM) Holdings GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und nimmt die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a und § 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.
Die Angaben erfolgen in T€ und können aufgrund von Rundungsdifferenzen um T€ 1 abweichen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die nachstehend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
1. Anlagevermögen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zum Nominalwert oder zu der für langfristige Fremdwährungsforderungen geltenden Bewertungsmethode (s. Punkt 7.) abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst.
2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Erkennbare Risiken bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst.
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
4. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
5. Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen sind gemäß den Vorschriften des § 253 HGB unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens - Projected-Unit-Credit-Methode - ermittelt worden. Dabei wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB das Wahlrecht zur pauschalen Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Anspruch genommen, der sich bei einer angenommenen pauschalen Laufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug zum Zeitpunkt der Berechnung 1,83 % (VJ 1,78 %). Der prognostizierte Zinssatz weicht um 0,01 %-Punkte von den durch die Deutsche Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen ab. Wesentliche Auswirkungen aus der Anwendung des prognostizierten Zinssatzes haben sich nicht ergeben. Der Unterschied zwischen der Bewertung mit dem 7 Jahres Durchschnitt anstelle des 10 Jahres Durchschnitts beträgt zum 31.12.2023 T€ 2. Weiterhin wurden der Berechnung ein Gehaltstrend von 3 % (VJ 3 %), ein Rententrend von 2,50 % (VJ 2,25 %) und die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden in Abhängigkeit von Alter und Dienstzeit berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen für Körperschaftssteuern und Gewerbesteuern werden auf Basis der nach geltenden steuerlichen Vorschriften ermittelten Ergebnisse berechnet und tragen der Eigenschaft als Organträgerin einer ertragssteuerlichen Organschaft Rechnung.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und alle ungewissen Verpflichtungen in angemessener Höhe. Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag entsprechend der Laufzeit mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre vorgenommen.
Die Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen wurde ebenfalls auf Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Mit Ausnahme des Rechnungszinssatzes (7-Jahresdurchschnitt) liegen der Berechnung die gleichen Bewertungsparameter und Annahmen zugrunde wie bei den Pensionsrückstellungen.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
7. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Langfristige Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden zum Devisenbriefkurs bzw. zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Forderung bzw. Verbindlichkeit oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bzw. zum höheren Stichtagskurswert unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag angesetzt.
Unrealisierte Gewinne aus der Umrechnung von langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten werden nicht berücksichtigt.
8. Latente Steuern
Die XI (BM) Holdings GmbH ist Organträger einer ertragsteuerlichen Organschaft. Sie macht von der größenabhängigen Erleichterung des § 274a Nr. 4 HGB Gebrauch.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung der Posten des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel dargestellt.
Die Veränderungen der Anteile an verbundenen Unternehmen entfallen mit T€ -39 in vollem Umfang auf die Anteile an der Xella International GmbH, Duisburg. Es handelt sich hierbei um erhaltene Entschädigungszahlungen im Rahmen einer kaufvertraglich vereinbarten Haftungsfreistellung, die eine nachträgliche Minderung der Anschaffungskosten für die Anteile an der Xella International GmbH darstellen.
Bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen resultieren die Zugänge (T€ 4.640) vollumfänglich aus in der Berichtsperiode kapitalisierten Zinsen. Die Abgänge (T€ 4.445) betreffen im Wesentlichen erhaltene Zins- und Tilgungszahlungen.
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | ||||
| 01.01.2023 | Zugang | Abgang | 31.12.2023 | |
| T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 595.333 | 0 | -39 | 595.294 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 90.375 | 4.640 | -4.445 | 90.570 |
| 685.708 | 4.640 | -4.484 | 685.864 | |
| Kumulierte Abschreibungen | Nettowerte | |||||
| 01.01.2023 | Zugang | Abgang | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 595.294 | 595.333 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 90.570 | 90.375 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 685.864 | 685.708 | |
2. Forderungen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 219.870 (VJ T€ 188.561) betreffen im Wesentlichen Finanzforderungen, welche sich im Verrechnungskonto mit der Xella International GmbH (T€ 219.785 / VJ T€ 188.561) niederschlagen. Der deutliche Anstieg ist hauptsächlich auf den zum 31.12.2023 gem. Ergebnisabführungsvertrag übernommenen Gewinn in Höhe von T€ 73.055 zurückzuführen. Die Forderungen haben ausnahmslos eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen nicht (VJ T€ 0).
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen an das Finanzamt aus Umsatzsteuerjahresvorauszahlungen und Erstattungsansprüche aus gezahlten Vorsteuern und Kapitalertragsteuern. Alle sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Im Jahr 2021 wurde ein Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. T€ 7.927 für die Refinanzierungskosten eines neuen SFA-Darlehens (Senior Facilities Agreement) gebildet. Die Auflösung des neuen Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt Tag genau über die Laufzeit des Darlehens verteilt. In der Berichtsperiode beträgt die Auflösung T€ 1.065 und fließt in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen ein.
4. Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert T€ 25 und die Kapitalrücklage T€ 257.177. Im Berichtsjahr erzielte die Gesellschaft einen Jahresüberschuss i. H. v. T€ 32.856 (VJ T€ 43.758). Nach der Verrechnung mit dem Verlustvortrag i. H. v. T€ 228.851 (VJ T€ 272.609) ergibt sich zum Bilanzstichtag ein positives Eigenkapital von T€ 61.207 (VJ T€ 28.351).
5. Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen (T€ 217 / VJ T€ 113) haben sich im Rahmen eines Entgelt-umwandlungs-Programmes und gutachterlich ermittelter Zuführungen erhöht.
Die Steuerrückstellungen (T€ 1.735 / VJ T€ 1.735) beinhalten noch zu erwartende Grunderwerbsteuern aus dem Erwerb der Xella International GmbH sowie Körperschafts- und Gewerbesteuerrückstellungen.
In den sonstigen Rückstellungen (T€ 259 / VJ T€ 311) sind hauptsächlich Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (T€ 115 / VJ T€ 155), Personalkosten (T€ 50 / VJ T€ 85) und Prüfungskosten (T€ 7 / VJ T€ 9) enthalten. Weiterhin wurden Drohverlustrückstellungen (T€ 77 / VJ T€ 56) für zum Bilanzstichtag negative Marktwerte aus Devisentermingeschäften gebildet.
6. Verbindlichkeiten
Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
| Stand zum 31.12.2023 | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | davon über 5 Jahre | Stand 31.12.2022 bis 1 Jahr | Stand 31.12.2022 über 1 Jahr | |
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 356.330 | 242 | 356.088 | 0 | 101 | 356.088 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 575 | 575 | 0 | 0 | 27 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 495.354 | 0 | 495.354 | 0 | 0 | 497.626 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 410 | 410 | 0 | 0 | 650 | 0 |
| 852.669 | 1.227 | 851.442 | 0 | 778 | 853.714 |
Die Verbindlichkeiten sind - mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um den von einem Kreditgeberkonsortium direkt durchgereichten Teilbetrag eines SFA-Darlehens (Senior Facilities Agreement), dem sogenannten "Term Loan B", zur Finanzierung der Akquisition der Xella Gruppe durch Lone Star in 2017. Im April 2021 wurde das bisherige SFA-Darlehen zur Finanzierung der Xella Gruppe im Rahmen einer Refinanzierung durch ein neues SFA-Darlehen mit verlängerter Laufzeit bis April 2028 (vorher Oktober 2026) abgelöst. Der davon direkt an die XI (BM) Holdings GmbH durchgereichte und unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesene Teilbetrag hat sich nicht verändert. Die Betriebsmittel-Kreditlinie (Revolving Credit Facility) hat sich von € 175 Mio. auf € 283 Mio. erhöht und ist zum Stichtag aber nicht in Anspruch genommen. Die XI (BM) Holdings GmbH ist gegenüber dem Kreditgeberkonsortium der vertragliche Kreditnehmer des direkt durchgereichten Darlehensteilbetrages. Zur Besicherung der Verbindlichkeiten siehe Punkt 7. Haftungsverhältnisse.
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen T€ 495.354 (VJ T€ 497.626) auf ein langfristiges Darlehen von der Gesellschafterin Xella International S.A., Luxemburg.
7. Haftungsverhältnisse
Zur Besicherung der eigenen und gruppenweiten Verbindlichkeiten aus dem SFA-Darlehen (Term Loan B) zur Finanzierung des Erwerbes der Xella Gruppe durch Lone Star in 2017, der Nachtragsfinanzierung in 2019 und auch der Refinanzierung im Berichtsjahr 2021 wurden unverändert sowohl Bankkonten als auch die Geschäftsanteile an der Xella International GmbH, der XI Dutch Holdings BV und der Xella Polska Sp. Z o.o. mit allen damit verbundenen Rechten und Ansprüchen verpfändet. Zum Stichtag betrugen die Verbindlichkeiten aus dem SFA-Darlehen in der Xella Gruppe 1.660 Mio. € (VJ 1.660 Mio. €). Der Gesamtbetrag der von der berichtenden Gesellschaft verpfändeten Vermögenswerte beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 595.294 (VJ T€ 595.333) und bezieht sich im Berichtsjahr vollständig auf Anteile an verbundenen Unternehmen.
Das Risiko einer Inanspruchnahme ist weiterhin als gering einzustufen. Das SFA-Darlehen basiert unverändert auf einer sogenannten Covenant-lite Struktur, die im Wesentlichen keine sogenannten Maintenance Covenants enthält. Lediglich die Betriebsmittel-Kreditlinie (Revolving Credit Facility) in Höhe von 283 Mio. € beinhaltet einen verschuldungsgrad-bezogenen Covenant, der einen hinreichend großen Puffer aufweist. Zudem ist die Einhaltung dieses einzigen Covenants nur dann nachzuweisen, wenn die Revolving Credit Facility mit mehr als 40% ihres Gesamtbetrages in Anspruch genommen ist. Die Revolving Credit Facility wurde in 2023 nicht gezogen.
8. Steuern
Die XI (BM) Holdings GmbH ist derzeit dabei, die Auswirkungen des MinStG zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der CbCR Safe Harbour-Regel. Auf der Grundlage einer Berechnung mit Daten für das Geschäftsjahr 2023 könnte für Deutschland die zeitlich befristete CbCR Safe Harbour-Regel in Anspruch genommen werden, d.h, das in Deutschland keine Ergänzungssteuer im Rahmen der nationalen Ergänzungssteuer angefallen wäre, wenn das MinStG bereits für dieses Geschäftsjahr Anwendung gefunden hätte.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gliederung
Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt die Gliederung nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamt-kostenverfahren) in der Fassung des BilRUG zugrunde.
1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse (T€ 199 / VJ T€ 199) beinhalten in vollem Umfang Dienstleistungsumlagen von verbundenen Unternehmen.
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die Sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| 2023 | 2022 | |
| T€ | T€ | |
| Sonstige betriebliche Erträge (periodisch) | ||
| Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten | 12 | 1 |
| 12 | 1 | |
| Sonstige betriebliche Erträge (aperiodisch) | ||
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 21 | 2 |
| 21 | 2 | |
| 33 | 3 |
19. 3. Sonstige betriebliche Aufwendun gen
Die Zusammensetzung der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellt sich folgt dar:
| 2023 | 2022 | |
| T€ | T€ | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen (periodisch) | ||
| Betriebs- und Verwaltungskosten von verbundenen Unternehmen | 141 | 66 |
| Rechts- und Beratungskosten | 99 | 44 |
| Zuführung Drohverlustrückstellung für negative Marktwerte von Derivaten | 77 | 56 |
| Kursverluste (realisiert) | 106 | 165 |
| Aufwendungen aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten | 12 | 38 |
| Finanzierungskosten (aus der Auflösung von ARAP) | 1.065 | 1.020 |
| Sonstige Betriebs- und Verwaltungskosten an Dritte | 26 | 51 |
| 1.526 | 1.440 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen (aperiodisch) | ||
| Betriebssteuern für frühere Jahre (aus Betriebsprüfungen) | 0 | 1 |
| Sonstige betriebliche Aufwendung (aperiodisch) | 0 | 6 |
| 0 | 7 | |
| 1.526 | 1.447 |
4. Beteiligungsergebnis
Das Beteiligungsergebnis (T€ 73.055 / VJ T€ 81.161) zeigt den im Berichtsjahr von der Xella International GmbH, Duisburg, übernommenen Gewinn.
5. Zinsergebnis
Das Zinsergebnis (T€ -38.342 / VJ T€ -33.971) beinhaltet im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus den langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Xella International S.A., Luxemburg, (T€ 29.764 / VJ T€ 28.173), dem Kreditgeberkonsortium des SFA-Darlehens (T€ 26.084 / VJ T€ 14.896) sowie aus Zinsderivaten (T€ 0 / VJ T€ 1.594). Denen gegenüber stehen Zinserträge aus lang- und kurzfristigen Forderungen an verbundene Unternehmen (T€ 9.579 / VJ T€ 4.217) sowie ähnliche Erträge aus Zinsderivaten (T€ 7.927 / VJ T€ 6.476).
6. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag (T€ 200 / VJ T€ 1.844) resultieren aus anrechenbaren ausländischen Quellensteuern auf Zinserträge, welche aufgrund des steuerlichen negativen Einkommens nicht in Anrechnung gebracht werden können.
V. Sonstige Angaben
1. Konzernzugehörigkeit
Die XI (BM) Holdings GmbH, Duisburg, steht über
ihre Alleingesellschafterin der Xella International S.A.,
Luxemburg unter der Kontrolle der LSF10 XL Investments
S.à r.l., Luxemburg. Die LSF10 XL Investments
S.à r.l., Luxemburg, stellt für den
größten und kleinsten Kreis von Unternehmen den
Konzernabschluss auf, in den die XI (BM) Holdings GmbH
einbezogen ist. Als deren Tochterunternehmen ist sie mit
allen Gesellschaften des Xella Konzerns verbunden. Der
befreiende Konzernabschluss der LSF10 XL Investments
S.à r.l., Luxemburg, wird in englischer
Sprache sowohl beim Registre des Commerce et des
Sociétés, Luxemburg, als auch bei der das
Unternehmensregister führenden Stelle in Deutschland
eingereicht und offengelegt. Eine gesetzliche Pflicht zur
Aufstellung eines Konzernabschlusses für den
Teilkonzern der XI (BM) Holdings GmbH nach § 291 HGB
besteht demnach nicht.
Der befreiende Konzernabschluss wird nach den IFRS, wie sie in der EU angewendet werden, aufgestellt und weicht insoweit von den deutschen handelsrechtlichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden ab.
2. Nachtragsbericht
Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine nennenswerten Ereignisse ergeben die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und den Fortbestand der Gesellschaft haben könnten.
3. Mitglieder der Geschäftsführung
Christophe Clemente, Villennes-sur-Seine/Frankreich
Chief Executive Officer
Dr. Jens Kimmig, Bonn,
Chief Financial Officer
4. Bezüge der Geschäftsführung
Die Geschäftsführer erhielten von der Gesellschaft keine Bezüge.
5. Arbeitnehmerzahl
Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 2 Angestellte (VJ 2).
Duisburg, den 22. August 2024
Die Geschäftsführung
Christophe Clemente
Dr. Jens Kimmig
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 01.10.2024 festgestellt.