Yoka GmbHRosenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2015Allgemeines Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der Yoka GmbH zum 31.12.2014 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Sonstige Angaben Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Matthias Richter
Rosenheim, den 23.11.2016 Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.11.2016. |
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Yoka GmbH
Stammdaten
- Rechtsform
- GmbH
- Anschrift
-
Wendling 15
83737 Irschenberg - Handelsregister
- HRB 254360, München
- Eintragungsdatum
- 20. Dezember 2011
- Branche
-
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Großhandel mit Getränken
Einzelhandel mit Getränken - Eingetragenes Kapital
- 25.000,00 EUR
- Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
- Unternehmenszweck
- Handel und Vertrieb von Kaffee, sowie der Handel und Vertrieb von Kaffeezubehör, Lebensmitteln und Getränken.
Finanzen
Ältere Kennzahlen · 2016 Warum?
Warum gibt es keine neueren Zahlen?
Die neuesten hier verfügbaren Kennzahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2016. Sie beschreiben die damalige Situation des Unternehmens.
Wann müssen Abschlüsse vorliegen?
Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG müssen ihre Abschlüsse grundsätzlich offenlegen. Die Frist beträgt in der Regel zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres; für kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten kürzere Fristen. Bei jungen Unternehmen kann der erste Abschluss daher noch ausstehen.
Was wird je nach Unternehmensgröße veröffentlicht?
Für die Größenklasse zählen Bilanzsumme, Jahresumsatz und die durchschnittliche Beschäftigtenzahl. In der Regel müssen mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sein. Für Neugründungen und bestimmte Umwandlungen gelten Sonderregeln.
- Kleinstgesellschaften
- bis 450.000 € Bilanzsumme · 900.000 € Umsatz · 10 Beschäftigte Dürfen ihre Offenlegungspflicht durch die Hinterlegung einer Bilanz erfüllen. Diese ist im Unternehmensregister nach Registrierung gegen Gebühr abrufbar. Eine Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden; deshalb sind oft nur wenige Kennzahlen verfügbar.
- Kleine Gesellschaften
- bis 7,5 Mio. € Bilanzsumme · 15 Mio. € Umsatz · 50 Beschäftigte Müssen grundsätzlich Bilanz und Anhang offenlegen, dürfen dabei aber Erleichterungen nutzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nicht offenzulegen. Insbesondere der Umsatz ist deshalb häufig nicht öffentlich ersichtlich; einzelne Ergebnisangaben können dennoch in der Bilanz stehen.
- Mittelgroße Gesellschaften
- bis 25 Mio. € Bilanzsumme · 50 Mio. € Umsatz · 250 Beschäftigte Legen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht offen, mit gesetzlichen Erleichterungen. In der Gewinn- und Verlustrechnung können etwa Umsatz und bestimmte Aufwendungen zum Rohergebnis zusammengefasst sein.
- Große Gesellschaften
- Überschreiten mindestens zwei der Grenzen für mittelgroße Gesellschaften. Legen grundsätzlich den vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht offen. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten grundsätzlich als groß.
Die genannten Grenzen gelten grundsätzlich für Geschäftsjahre, die ab 2024 beginnen; eine vorzeitige Anwendung war für 2023 möglich. Für ältere Abschlüsse galten teilweise niedrigere Grenzen.
Andere Rechtsformen und Befreiungen
Einzelkaufleute und Personengesellschaften mit einer natürlichen Person als unbeschränkt haftendem Gesellschafter unterliegen in der Regel nicht der Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften. Bei besonders großen Unternehmen kann jedoch das Publizitätsgesetz greifen. Für bestimmte Tochterunternehmen gibt es außerdem Befreiungen bei Einbeziehung in einen Konzernabschluss.
Weitere Gründe für fehlende oder ältere Zahlen
Die folgenden Möglichkeiten sind allgemeine Erklärungen. Aus fehlenden Kennzahlen allein lässt sich nicht ableiten, welcher Grund bei diesem Unternehmen vorliegt.
- Noch nicht fällig oder verspätet eingereicht
- Ein Abschluss kann noch innerhalb der Einreichungsfrist liegen oder verspätet eingereicht werden. Bei Pflichtverstößen kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Das Fehlen auf dieser Seite belegt keinen solchen Verstoß.
- Geänderter Veröffentlichungsumfang
- Wird eine Gesellschaft kleiner oder nutzt sie zulässige Erleichterungen, können spätere Abschlüsse weniger Angaben enthalten oder nur hinterlegt werden. Eine zuvor verfügbare Kennzahl kann dann fehlen.
- Löschung, Umwandlung oder Abwicklung
- Nach einer Löschung oder Verschmelzung können die Berichte unter diesem Unternehmen enden. Liquidation, Insolvenz oder eine ruhende Geschäftstätigkeit befreien hingegen nicht automatisch von der Offenlegungspflicht; diese besteht grundsätzlich bis zur Löschung fort.
- Erfassung der Daten
- Ein Abschluss kann bereits veröffentlicht oder hinterlegt sein, aber in unserem Datenbestand noch fehlen oder noch nicht vollständig ausgewertet sein. Auch fehlende Einzelangaben im Dokument begrenzen die ableitbaren Kennzahlen.
Neuere Kennzahlen erscheinen hier, sobald entsprechende Abschlüsse in unserem Datenbestand erfasst und ausgewertet sind. Der Hinweis beschreibt den Umfang der hier verfügbaren Daten.
Bilanz
2016- Umlaufvermögen 100,0 % 345,4 k
- Eigenkapital 61,5 % 212,4 k
- Verbindlichkeiten 36,3 % 125,5 k
- Rückstellungen 2,2 % 7,5 k
Bilanzdaten für 4 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Vertretungsberechtigte
-
Matthias Franz Richter
seit 2020 Geschäftsführer
Eigentum & Beteiligungen
Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)
Historie
- 2020
-
29.01.
SitzänderungYoka GmbH
-
29.01.
Registerblatt geschlossenYoka GmbH
-
29.01.
GerichtswechselYoka GmbH
-
28.01.
SatzungsänderungYoka GmbH
-
28.01.
AdressänderungYoka GmbH
-
28.01.
ErsteintragungYoka GmbH
-
28.01.
Eintritt eines MitgliedsMatthias Franz Richter · Geschäftsführer
-
28.01.
Änderung der VertretungsregelungIst nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jahresabschlüsse
Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.
| Geschäftsjahr | Dokument | Veröffentlicht | Zugriff |
|---|---|---|---|
| 2016 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2015 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Volltext lesen |
| 2014 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2013 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2012 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
2015 Jahresabschluss Volltext
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