Böck GmbHTruchtlachingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeines Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für Vorjahre. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern: Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahesabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Gezeichnetes Kapital: Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 304.957,58 Euro (Vorjahr: 264.064,76 Euro) enthalten. Angaben zu Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 9.986,53 Euro (Vorjahr: 6.408,23 Euro) Pensionsrückstellung: Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit der PUC-Methode (projected unit credit) ermittelt. Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen: Zinssatz: 5,15% Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen p.a.: 0% Zugrunde gelegte Richttafeln: "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck Aufgrund der Neubewertung der Pensionen war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht in Anspruch genommen. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor: Pensionsrückstellung zum 31.12.2010: 40.968 Euro Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände: 57.625,55 Euro Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände: 57.625,55 Euro Die Berechnung erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG): Forderungen gegenüber Gesellschaftern: 3.144,80 Euro (Vorjahr: 2.510,59 Euro) Sonstige Angaben Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Robert Böck Truchtlaching, 30. November 2011 gez. Robert Böck, Geschäftsführer
Robert Böck Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.11.2011 |
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Böck GmbH
Stammdaten
- Rechtsform
- GmbH
- Anschrift
-
Dorfstr. 1
83339 Chieming - Handelsregister
- HRB 14395, Traunstein
- Eintragungsdatum
- 21. Dezember 2000
- Branche
-
Übersetzen
Dolmetschen
Verlegen von Büchern - Eingetragenes Kapital
- 25.000,00 EUR
- Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
- Unternehmenszweck
- Anfertigung von Übersetzungen, insbesondere Englisch/Deutsch und umgekehrt, ferner Textredaktion.
Finanzen
Ältere Kennzahlen · 2011 Warum?
Warum gibt es keine neueren Zahlen?
Die neuesten hier verfügbaren Kennzahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2011. Sie beschreiben die damalige Situation des Unternehmens.
Wann müssen Abschlüsse vorliegen?
Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG müssen ihre Abschlüsse grundsätzlich offenlegen. Die Frist beträgt in der Regel zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres; für kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten kürzere Fristen. Bei jungen Unternehmen kann der erste Abschluss daher noch ausstehen.
Was wird je nach Unternehmensgröße veröffentlicht?
Für die Größenklasse zählen Bilanzsumme, Jahresumsatz und die durchschnittliche Beschäftigtenzahl. In der Regel müssen mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sein. Für Neugründungen und bestimmte Umwandlungen gelten Sonderregeln.
- Kleinstgesellschaften
- bis 450.000 € Bilanzsumme · 900.000 € Umsatz · 10 Beschäftigte Dürfen ihre Offenlegungspflicht durch die Hinterlegung einer Bilanz erfüllen. Diese ist im Unternehmensregister nach Registrierung gegen Gebühr abrufbar. Eine Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden; deshalb sind oft nur wenige Kennzahlen verfügbar.
- Kleine Gesellschaften
- bis 7,5 Mio. € Bilanzsumme · 15 Mio. € Umsatz · 50 Beschäftigte Müssen grundsätzlich Bilanz und Anhang offenlegen, dürfen dabei aber Erleichterungen nutzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nicht offenzulegen. Insbesondere der Umsatz ist deshalb häufig nicht öffentlich ersichtlich; einzelne Ergebnisangaben können dennoch in der Bilanz stehen.
- Mittelgroße Gesellschaften
- bis 25 Mio. € Bilanzsumme · 50 Mio. € Umsatz · 250 Beschäftigte Legen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht offen, mit gesetzlichen Erleichterungen. In der Gewinn- und Verlustrechnung können etwa Umsatz und bestimmte Aufwendungen zum Rohergebnis zusammengefasst sein.
- Große Gesellschaften
- Überschreiten mindestens zwei der Grenzen für mittelgroße Gesellschaften. Legen grundsätzlich den vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht offen. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten grundsätzlich als groß.
Die genannten Grenzen gelten grundsätzlich für Geschäftsjahre, die ab 2024 beginnen; eine vorzeitige Anwendung war für 2023 möglich. Für ältere Abschlüsse galten teilweise niedrigere Grenzen.
Andere Rechtsformen und Befreiungen
Einzelkaufleute und Personengesellschaften mit einer natürlichen Person als unbeschränkt haftendem Gesellschafter unterliegen in der Regel nicht der Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften. Bei besonders großen Unternehmen kann jedoch das Publizitätsgesetz greifen. Für bestimmte Tochterunternehmen gibt es außerdem Befreiungen bei Einbeziehung in einen Konzernabschluss.
Weitere Gründe für fehlende oder ältere Zahlen
Die folgenden Möglichkeiten sind allgemeine Erklärungen. Aus fehlenden Kennzahlen allein lässt sich nicht ableiten, welcher Grund bei diesem Unternehmen vorliegt.
- Noch nicht fällig oder verspätet eingereicht
- Ein Abschluss kann noch innerhalb der Einreichungsfrist liegen oder verspätet eingereicht werden. Bei Pflichtverstößen kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Das Fehlen auf dieser Seite belegt keinen solchen Verstoß.
- Geänderter Veröffentlichungsumfang
- Wird eine Gesellschaft kleiner oder nutzt sie zulässige Erleichterungen, können spätere Abschlüsse weniger Angaben enthalten oder nur hinterlegt werden. Eine zuvor verfügbare Kennzahl kann dann fehlen.
- Löschung, Umwandlung oder Abwicklung
- Nach einer Löschung oder Verschmelzung können die Berichte unter diesem Unternehmen enden. Liquidation, Insolvenz oder eine ruhende Geschäftstätigkeit befreien hingegen nicht automatisch von der Offenlegungspflicht; diese besteht grundsätzlich bis zur Löschung fort.
- Erfassung der Daten
- Ein Abschluss kann bereits veröffentlicht oder hinterlegt sein, aber in unserem Datenbestand noch fehlen oder noch nicht vollständig ausgewertet sein. Auch fehlende Einzelangaben im Dokument begrenzen die ableitbaren Kennzahlen.
Neuere Kennzahlen erscheinen hier, sobald entsprechende Abschlüsse in unserem Datenbestand erfasst und ausgewertet sind. Der Hinweis beschreibt den Umfang der hier verfügbaren Daten.
Bilanz
- Umlaufvermögen 82,9 % 300,9 k
- Anlagevermögen 7,5 % 27,3 k
- Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 6,7 % 24,2 k
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2,9 % 10,5 k
- Eigenkapital 92,9 % 337,2 k
- Rückstellungen 4,1 % 15,0 k
- Verbindlichkeiten 3,0 % 10,8 k
Bilanzdaten für 5 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Vertretungsberechtigte
-
Robert Böck
seit 2001 Geschäftsführer
Eigentum & Beteiligungen
Gesellschafter
-
Rosel Böck
100,0 %
25k €
Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)
Historie
- 2018
-
16.01.
Berichtigung personenbezogener DatenRobert Böck · Geschäftsführer
-
16.01.
AdressänderungBöck GmbH
- 2002
-
11.06.
Registerblatt geschlossenBöck GmbH
-
11.06.
SitzänderungBöck GmbH
-
11.06.
GerichtswechselBöck GmbH
-
05.06.
ErsteintragungBöck GmbH
-
05.06.
GerichtswechselBöck GmbH
-
05.06.
Änderung der VertretungsregelungIst nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jahresabschlüsse
Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.
| Geschäftsjahr | Dokument | Veröffentlicht | Zugriff |
|---|---|---|---|
| 2011 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2010 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Volltext lesen |
| 2009 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2008 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2007 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
2010 Jahresabschluss Volltext
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-
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