aktiv Rechtsform AG Aktiengesellschaft

RAG AKTIENGESELLSCHAFT

EssenEssen, DEU ·HRB 28810 Essen ·rag.de

Stammdaten

Rechtsform
AG
Anschrift
Im Welterbe 10
45141 Essen
Handelsregister
HRB 28810, Essen
Eintragungsdatum
27. November 1968
Branche
Steinkohlenbergbau
Braunkohlenbergbau
Gewinnung von Kaolin und anderem kaolinhaltigen Ton und Lehm
Eingetragenes Kapital
1.500.001,00 EUR
Vertretungsregelung

Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Unternehmenszweck
Der Steinkohlenbergbau sowie die Gewinnung sonstiger im Zusammenhang mit dem Steinkohlenbergbau gewinnbarer Bodenschätze; die Weiterverarbeitung, Veredelung und Umwandlung solcher Erzeugnisse sowie die Erzeugung von Energie; der Handel mit vorstehenden und anderen im weitesten Sinne einschlägigen Erzeugnissen und ihr Transport; die Erbringung von Dienstleistungen, die sich aus der genannten Betätigung ergeben oder zur Sicherung von Arbeitsplätzen notwendig sind; die Verwertung von Vermögen, insbesondere Entwicklung und Vermarktung von Liegenschaften; die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet Berufsbildung, insbesondere Aus- und Weiterbildung.

Finanzen

Umsatz 2025
24 €
Mitarbeiter 2025
636
Bilanzsumme 2025
7,64 Mrd. €
Jahresergebnis 2025
0 €
19 Vorjahre · Werte mit API-Key einsehbar API-Key holen →

Bilanz

2025
Aktivseite 7,64 Mrd
  • Anlagevermögen 87,9 % 6,71 Mrd
  • Umlaufvermögen 12,0 % 918,70 Mio
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 % 5,60 Mio
Passivseite 7,64 Mrd
  • Rückstellungen 92,5 % 7,06 Mrd
  • Verbindlichkeiten 7,5 % 569,70 Mio
  • Eigenkapital 0,0 % 1,70 Mio
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 % 400,0 k
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Bilanzdaten für 19 weitere Geschäftsjahre verfügbar.

Gewinn- und Verlustrechnung

2025
Erträge 783
  • Sonstige betriebliche Erträge 95,5 % 748
  • Umsatzerlöse 3,0 % 24
  • Erträge aus Beteiligungen 0,8 % 6
  • Andere aktivierte Eigenleistungen 0,7 % 5
  • Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,0 % 0
Aufwendungen 984
  • Materialaufwand 40,0 % 394
  • Personalaufwand 24,6 % 243
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen 22,1 % 218
  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10,2 % 101
  • Abschreibungen 2,8 % 28
  • Sonstige Steuern 0,2 % −2
  • Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,0 % 0
  • Gesamtleistung 29
  • Ergebnis nach Steuern 2
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0
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GuV-Daten für 19 weitere Geschäftsjahre verfügbar.

Vertretungsberechtigte

  • Joachim Dipl.-Ing. Löchte seit 2025 Vorstandsmitglied
  • Michael Heinz Kalthoff seit 2019 Vorstandsmitglied
  • Arne Dr. Ott seit 2025 Prokura
  • Carolin Kampmann seit 2025 Prokura
  • Christian Wallmeyer seit 2023 Prokura
  • Deina Rehermann seit 2018 Prokura
  • Dietrich Schulz seit 2023 Prokura
  • Dirk Spichal seit 2018 Prokura
  • Fabian Wagner seit 2023 Prokura
  • Isabelle Jordan seit 2022 Prokura
  • Julia Hübenthal seit 2020 Prokura
  • Jörg Dr.-Ing. Malkus seit 2025 Prokura
  • Jörg Nolte seit 2024 Prokura
  • Marcel Tiedeken seit 2020 Prokura
  • Markus Roth seit 2024 Prokura
  • Michael Dr. Drobniewski seit 2018 Prokura
  • Michael Göbels seit 2018 Prokura
  • Michael Göge seit 2020 Prokura
  • Miriam März seit 2020 Prokura
  • Patrick Schierbaum seit 2020 Prokura
  • Peter Karl Savelsberg seit 2018 Prokura
  • Thomas Piotrowski seit 2020 Prokura
  • Werner Grigo seit 2020 Prokura
28 ehemalige Vertretungsberechtigte · mit API-Key einsehbar API-Key holen →

Eigentum & Beteiligungen

Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)

Die wirtschaftlich Berechtigten hinter diesen Beteiligungen konnten nicht eindeutig zugeordnet werden.

Historie

  1. 2026
  2. 30.06.
    Austritt einer Position
    Jürgen Kunz · Gesamtprokura
  3. 2025
  4. 17.11.
    Eintritt eines Mitglieds
    Carolin Kampmann · Gesamtprokura
  5. 17.11.
    Austritt einer Position
    Elmar Wiejack-Symann · Gesamtprokura
  6. 17.11.
    Eintritt eines Mitglieds
    Arne Dr. Ott · Gesamtprokura
  7. 17.11.
    Eintritt eines Mitglieds
    Jörg Dr.-Ing. Malkus · Gesamtprokura
  8. 30.07.
    Austritt einer Position
    Joachim Dipl.-Ing. Löchte · Gesamtprokura
  9. 30.07.
    Austritt einer Position
    Peter Dipl.-Ing. Schrimpf · Vorstand
  10. 30.07.
    Eintritt eines Mitglieds
    Joachim Dipl.-Ing. Löchte · Vorstand
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Jahresabschlüsse

Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.

5 Dokumente
Geschäftsjahr Dokument Veröffentlicht Zugriff
2025 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2024 Jahresabschluss Veröffentlicht Volltext lesen
2023 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2022 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2021 Jahresabschluss Veröffentlicht Über die API
2024 Jahresabschluss Volltext

RAG AKTIENGESELLSCHAFT

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Lagebericht

der RAG AKTIENGESELLSCHAFT

Inhaltsverzeichnis des Lageberichts

Geschäftstätigkeit

Konzerngesellschaften

Wirtschaftsbericht

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Ertragslage

Finanzlage

Vermögenslage

Wesentliche nichtfinanzielle Themen

Belegschaftsentwicklung

Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

Chancen- und Risikobericht

Erklärung zur Unternehmensführung

Frauen in Führungspositionen

Prognosebericht

Geschäftstätigkeit

Das Kerngeschäft der RAG AKTIENGESELLSCHAFT (RAG) umfasst neben der Bearbeitung der Altlasten und Ewigkeitsaufgaben die Durchführung der erforderlichen Abschlussbetriebspläne entsprechend den Vorgaben des Bundesberggesetzes, nach welchem auch diese der Steinkohlenproduktion nachfolgenden Tätigkeiten vom Begriff der Gewinnung umfasst sind. Die Leitlinie einer strikten Kostendisziplin sowie die Bestimmungen des Steinkohlefinanzierungsgesetzes, der Bewilligungsbescheide, der Kohlerichtlinien und die Genehmigungsverfahren für die Umsetzung der Grubenwasserhaltungskonzepte bilden den Rahmen für das unternehmerische Handeln.

Seit 1. Januar 2019 gelten für die RAG neue Finanzierungsregelungen. Die im Erblastenvertrag zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland sowie der RAG-Stiftung definierten Ewigkeitslasten des Bergbaus werden gemäß Ewigkeitslastenvertrag zwischen der RAG-Stiftung und der RAG vollständig von der RAG-Stiftung finanziert. Auf Basis des Steinkohlefinanzierungsgesetzes übernimmt die Öffentliche Hand die im Stillsetzungsprozess anfallenden Stillsetzungskosten und die nach der Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus weiterbestehenden endlichen Verpflichtungen. Die hierzu ergangenen Bewilligungsbescheide sind der Höhe nach begrenzt. Weiterhin besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RAG und der RAG-Stiftung im Wesentlichen zum Zweck der Insolvenzabsicherung.

Nachfolgend wird der Begriff „Mitarbeiter“ sowie weitere personenbezogene, nicht geschlechtsneutrale Begriffe gleichermaßen für alle Geschlechter verwendet.

Konzerngesellschaften

RAG Beteiligungs-GmbH

Die RAG Beteiligungs-GmbH bündelt die Beteiligungen an der RAG Montan Immobilien GmbH, der Stadtmarketing Herne GmbH und der Wasserverbund Niederrhein GmbH. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der RAG. Im Jahr 2024 hat die Gesellschaft einen Überschuss in Höhe von 0,9 Mio. € vor Gewinnabführung erzielt.

RAG Finanz-GmbH & Co. KG

Die RAG Finanz-GmbH & Co. KG soll für die RAG im Rahmen einer diversifizierten Kapitalanlagestrategie Renditechancen in den Assetklassen „Private Equity“ und „Infrastruktur“ nutzen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft mit 18,2 % an der VIVAWEST GmbH beteiligt. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von 43,5 Mio. € erwirtschaftet.

RAG Mining Solutions GmbH

Die RAG Mining Solutions GmbH hat das sonstige operative Geschäft eingestellt und konzentriert sich auf die Organisation der Grubenwehrreservisten. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 1,2 Mio. € erwirtschaftet. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der RAG. Die Gesellschaft wird als Cost Center geführt, entsprechend wird ein Jahresergebnis von Null ausgewiesen.

RAG Montan Immobilien GmbH

Die RAG Montan Immobilien GmbH ist zum einen als Flächenentwickler auf vorgenutzten Arealen an Standorten für Gewerbe- und Industriegebiete, Wohn- und Stadtquartiere, Wohngebäude, Technologieparks, Grünanlagen sowie Photovoltaik- und Windkraftanlagen tätig. Zum anderen betreibt sie in geringerem Umfang Abschlussbetriebsplanverfahren für die RAG sowie die Sanierung der stillgelegten Bergbauareale und die nachhaltige Revitalisierung dieser Flächen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft im Stoffstrommanagement tätig und koordiniert darüber die Umsetzung der Schachtverfüllungen der RAG. Dieses Geschäftsfeld läuft zum Ende des Jahres 2024 aus und geht auf die RAG über. Im Geschäftsjahr 2024 hat die RAG Montan Immobilien GmbH einen Umsatz von 92,2 Mio. € erwirtschaftet. Der Jahresüberschuss betrug 9,5 Mio. €.

Windkraft Brinkfortsheide GmbH

Die RAG hält 100 % der Geschäftsanteile an der Windkraft Brinkfortsheide GmbH in Marl. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,1 Mio. € erwirtschaftet.

Die Windkraft Brinkfortsheide GmbH ihrerseits hält darüber hinaus 100 % der Anteile an der Windkraft Lünen GmbH mit einem Jahresergebnis 2024 in Höhe von 0,0 Mio. €.

Wirtschaftsbericht

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2024 ist im Hinblick auf die durch die steinkohlepolitischen Vereinbarungen vorgegebenen Regeln zufriedenstellend verlaufen.

Leistungsindikatoren: Prognose und tatsächliche Werte

2024 Prognose für 2024** 2023
finanzielle Leistungsindikatoren
Bilanzergebnis* Mio. € 0,0 deutlich steigend -61,7
Investitionen in die Grubenwasserhaltung Mio. € 240,9 konstant 188,5
* vor Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Beschäftigte n 611 konstant 595

** "leicht" entspricht einer Veränderung bis 10 %, "spürbar" entspricht einer Veränderung bis 30 %, "deutlich" entspricht einer Veränderung von über 30 %

Das Geschäftsjahr schließt mit einem ausgeglichenen Bilanzergebnis ab.

Die Veränderung bei den Investitionen in die Grubenwasserhaltung resultiert insbesondere aus der Übertragung des Geschäftsfeldes der Schachtverfüllung durch die RAG Montan Immobilien GmbH auf die RAG. Aufgrund von Teilfertigstellungen wurden alle Maßnahmen abgerechnet.

Ein höherer Bedarf an zusätzlichen Stellen aufgrund neuer und veränderter Aufgaben führte zu einem leichten Anstieg bei den Beschäftigten.

Die Beeinträchtigung der weltwirtschaftlichen Lage durch den Russland-Ukraine-Krieg sowie den Unruhen im Nahen Osten wirken sich wirtschaftlich bei der RAG vor allem durch die Preis- und Zinsentwicklungen aus. Es gibt keine direkten Liefer- und Handelsverflechtungen mit den Konfliktparteien.

Wesentliche Handlungsfelder

Seit 2019 bestimmt die effektive und wirtschaftliche Bewältigung der Bergbaufolgelasten die Geschäftstätigkeit der RAG. Auf dem Entwicklungsweg von einem Steinkohleproduzenten hin zu einer Nachbergbaugesellschaft sind die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen sowie die wachsenden Ansprüche der Stakeholder, die Finanzlage und ein gestiegenes Umweltbewusstsein der Öffentlichkeit zu berücksichtigen. Daraus resultieren die Erfordernisse zur weiteren Kostenminimierung und Effizienzsteigerung, zur laufenden Weiterentwicklung/Anpassung der Geschäftsprozesse und Strukturen und zur Annahme neuer Herausforderungen.

Grundlegende Handlungsfelder dabei sind:

Altlasten und Ewigkeitsaufgaben

Personal und Führung

Organisation

Das Kerngeschäft des Unternehmens umfasst die Bearbeitung der Altlasten und Ewigkeitsaufgaben. Zu den Ewigkeitsaufgaben zählen die Grubenwasserhaltung, die Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen sowie die Grundwasserreinigung an ehemaligen Betriebsstandorten inklusive der Monitoring- und Nachsorgeverpflichtungen. Hierbei besteht gemäß Erblastenvertrag die Verpflichtung zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung sowie zur fortlaufenden Aktualisierung der Grubenwasserhaltungskonzepte.

Zu den Altlasten zählen alle Nachbergbauaktivitäten wie die Beseitigung von Bergschäden, die Sanierung und Wiedernutzbarmachung ehemaliger Betriebsflächen und Gebäude sowie die Risikoabwehr im Altbergbau unter Berücksichtigung der personellen Abwicklungskosten. Zur Sicherstellung der zweckentsprechenden Verwendung von Finanzmitteln dient auf Basis des eingesetzten SAP-Systems das sogenannte Prüfungssichere Abrechnungssystem, welches sowohl den Nachweis für die korrekte Mittelverwendung gegenüber der Öffentlichen Hand (Finanzierung der Stilllegungsaufwendungen bis 2021 und der Altlasten) als auch gegenüber der RAG-Stiftung (Finanzierung der wasserbezogenen Ewigkeitslasten) gewährleistet.

Im Handlungsfeld Personal und Führung wurden das Kompetenz- und Performancemanagement sowie die Personalmarketingmaßnahmen auf die strategie- und betriebsbedingten Erfordernisse ausgerichtet.

Im Handlungsfeld Organisation ist die Umsetzung der Strategie „Nachhaltig für Generationen“ von wesentlicher Bedeutung. Dabei lag der Fokus im Jahr 2024 insbesondere auf den Themen Digitalisierung, Klima- und Energiestrategie sowie Straffung der Aufbauorganisation.

Die Umsetzung der Unternehmensstrategie befindet sich inhaltlich und zeitlich „auf Kurs“ - die angestrebten Ziele für das Jahr 2024 und deren Wirkungen wurden erreicht. Aktuelle Themen und Einflüsse aus dem Unternehmensumfeld gehen nach Prüfung auf Relevanz in die Unternehmensstrategie ein. Die insgesamt 22 Wirkhebel in den sechs strategischen Aktionsfeldern werden durch strategische Initiativen und Maßnahmen fortschreitend realisiert. Durch die Unternehmens-/Strategie-Roadmap werden die vielfältigen strategischen und operativen Aktivitäten synchronisiert und die kapazitive Belastung der für die Umsetzung der Maßnahmen Verantwortlichen oder von diesen betroffenen Unternehmensbereichen aktiv gesteuert.

Voraussetzung für die erfolgreiche Gestaltung des digitalen Wandels ist ein weiterentwickelter Einsatz digitaler Anwendungstechniken, eine gezielte Qualifizierung von Mitarbeitern aber auch eine Weiterentwicklung des Mindsets (digitalisierungsfördernde Mentalität). Das Thema Digitalisierung ist integraler Bestandteil der laufenden Strategieumsetzung. Einen Schwerpunkt im Jahr 2024 bildete die umfassende Inventur der Unternehmensdaten, die als wesentlicher Baustein der Datenstrategie das Fundament für ein effizientes und zukunftsgerichtetes Prozessmanagement darstellt. Sie schafft die notwendige Transparenz über die Datenqualität, um den Einsatz innovativer Technologien gezielt und wirksam zu unterstützen.

In der Klima- und Energiestrategie wurde der unternehmerische Weg im Hinblick auf die Synchronisierung von Strombedarf und Fremdstrombeschaffung beziehungsweise Eigenstromerzeugung in der Wasserhaltung sowie die langfristige „Make-or-Buy“-Strategie weiter konkretisiert, um das selbstverpflichtende Klimaschutzziel „CO2 -Neutralität im Strombezug bis 2030“ wie beabsichtigt zu erreichen. Der wesentliche Stellhebel ist dabei, den betriebseigenen Strombedarf durch Nutzung von erneuerbaren Energien nach Möglichkeit auf eigenen Flächen zu decken. Die Aktivitäten hierzu haben bereits im Jahr 2022 begonnen und sind auch im Jahr 2024 fortgesetzt beziehungsweise intensiviert worden.

Im Jahr 2024 wurde das Organisationskonzept zur Verschlankung der Aufbauorganisation fortgeführt. Dies ist ein weiterer Meilenstein im Transformationsprozess der RAG und trägt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Effizienz Rechnung.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Steinkohlefinanzierungsgesetz, die Bewilligungsbescheide, die Kohlerichtlinien sowie das Bundesberggesetz und die Abschlussbetriebspläne bilden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus stellen die Genehmigungsverfahren für die Umsetzung der Grubenwasserhaltungskonzepte sowie die Zins- und Preisentwicklung am Markt wesentliche Einflussgrößen für den Unternehmenserfolg dar.

Das im Jahr 2007 verabschiedete Steinkohlefinanzierungsgesetz in Verbindung mit den Rahmenvereinbarungen und dem Erblastenvertrag regelt die Finanzierung der im Stillsetzungsprozess anfallenden Stilllegungskosten sowie der Altlasten durch die Öffentliche Hand und die RAG-Stiftung. Zur Absicherung der RAG gegen Insolvenz besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RAG und der RAG-Stiftung. Die im Erblastenvertrag zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland sowie der RAG-Stiftung definierten Ewigkeitslasten des Bergbaus des RAG-Konzerns werden gemäß dem Ewigkeitslastenvertrag zwischen der RAG-Stiftung und der RAG seit dem Jahr 2019 durch die RAG-Stiftung finanziert. Für den Fall, dass die Mittel der RAG-Stiftung zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht ausreichen, gewährleisten die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland die Finanzierung der Ewigkeitslasten. Sofern eine Inanspruchnahme der Länder erfolgt, gewährt der Bund ein Drittel der zu leistenden Beträge.

Das BAFA hat im Jahr 2007 einen Bewilligungsbescheid für das Jahr 2019 über nicht rückzahlbare Zuwendungen als Hilfe, für die nach der dauerhaften Einstellung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Verpflichtungen erlassen (Alt- und weitere Ewigkeitslasten).

Der Beschluss der EU-Kommission, der die Gewährung von Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten (Stilllegungsaufwendungen und Altlasten) bis Ende 2027 erlaubt, ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.

Ergänzend zu den Bewilligungsbescheiden wurde am 12./18. Juni 2018 eine Zahlungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der RAG abgeschlossen. Die Regelungen dieser Zahlungsvereinbarung betreffen neben den Auszahlungsmodalitäten der Beihilfen die Verwendungsnachweisführung der gewährten Mittel. Mit Schreiben des BAFA vom 18. Januar 2021, 29. Juni 2021, 1. Juli 2022, 20. Dezember 2023 und 25. Oktober 2024 wurde der Mittelbedarf für die Jahre 2019 bis 2023 vorläufig festgesetzt. Bis zum 31. Dezember 2024 hat die RAG Mittel in Höhe von 2.043,9 Mio. € erhalten.

Die Erteilung von Genehmigungen für Berg- und Wasserrechte ist unmittelbare Voraussetzung zur Umsetzung der Konzepte zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltungen und somit zur Erfüllung des durch den Erblastenvertrag in Verbindung mit dem Ewigkeitslastenvertrag vorgegebenen Auftrags der RAG. Das Nichtvorliegen dieser Genehmigungen hat in der Vergangenheit zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung geführt. Die RAG bleibt weiterhin von externen Faktoren abhängig, zum Beispiel von den zukünftig durchzuführenden Verfahren oder eingehenden Klagen, die im Einzelfall zu Verzögerungen bei den Genehmigungen oder deren Umsetzung führen können. Verzögerungen der weiteren Genehmigungsverfahren können - da Maßnahmen gegebenenfalls nicht wie geplant durchgeführt werden können - zu einem finanziellen Mehraufwand führen.

Preis- und Zinsentwicklungen haben bei der handelsrechtlichen Bilanzierung einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Rückstellungen und damit auf das Jahresergebnis der RAG.

Die Inflationsrate für das Jahr 2024 beträgt gemäß statistischem Bundesamt durchschnittlich 2,2 % und liegt damit deutlich niedriger als im Vorjahr (5,9 %). Die Ursache dieser Reduktion liegt im Wesentlichen in weiterhin rückläufigen Energiepreisen. Der Verbraucherpreisindex hat wesentlichen Einfluss auf das Jahresergebnis der RAG, da dieser alle drei Jahre bei der Anpassung der laufenden Pensionsverpflichtungen berücksichtigt wird. Die Anpassungen der technischen Rückstellungen unter den Sonstigen Rückstellungen erfolgen zum aktuellen Bilanzstichtag anhand des Kelling-Index in Höhe von 3,0 % sowie anhand der technischen Preissteigerungsrate in Höhe von 1,97 %.

Aufgrund des deutlichen Rückgangs der Inflationsrate im Jahr 2024 hat die Europäische Zentralbank in insgesamt vier Schritten die Leitzinsen reduziert. Dies hat Auswirkungen auf die den handelsrechtlichen Abzinsungszinssätzen der Deutschen Bundesbank zugrunde liegenden Nullkupon-Zinsswaps. Auch diese Zinssätze sinken infolge der Leitzinssenkungen. Durch diese Entwicklung steigen wiederum die durchschnittlichen Zinssätze für die Abzinsung von Rückstellungen weniger stark an. Zum Jahresende liegen zudem die handelsrechtlichen Abzinsungszinssätze im Siebenjahresdurchschnitt erstmalig über den handelsrechtlichen Abzinsungszinssätzen im Zehnjahresdurchschnitt. Die weiterhin steigenden Durchschnittszinssätze wirken infolge von Rückstellungsabzinsungen positiv auf das Jahresergebnis der RAG.

Ertragslage

Durch die Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus und die damit einhergehenden Veränderung der Geschäftstätigkeit werden seit 2019 nur noch geringe Umsatzerlöse erzielt. Die RAG finanziert die Bearbeitung der Altlasten im Wesentlichen über die als Gegenposten zu den gebildeten Rückstellungen angesammelten Finanzmittel und über Zahlungen der Öffentlichen Hand. Die Bearbeitung der Ewigkeitslasten wird durch die RAG-Stiftung finanziert. Auch hierfür wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. Die Forderungen gegen die RAG-Stiftung sind passivisch von den Rückstellungen abgesetzt.

Zur Darstellung der im Rahmen der Abwicklung von Alt- und Ewigkeitslasten entstehenden Geschäftsvorfälle wurde ein Bruttoausweis in der GuV gewählt, da dies zu einem besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führt. Dieser beinhaltet, dass anfallende Aufwendungen nicht direkt als Rückstellungsinanspruchnahme, sondern in der entsprechenden Aufwandsposition in der GuV ausgewiesen werden. Der Ausgleich dieser Aufwendungen erfolgt über Erträge aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen, die in den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen sind.

Bilanzergebnis

RAG: Gewinn- und Verlustrechnung

in Mio. € 2024 2023 Änderung
Umsatzerlöse + 24,1 + 26,6 -2,5
Andere aktivierte Eigenleistungen + 3,6 + 5,5 -1,9
Sonstige betriebliche Erträge + 688,9 + 697,0 - 8,1
Materialaufwand - 341,4 - 312,5 - 28,9
Personalaufwand - 255,2 - 353,4 + 98,2
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen - 20,5 -21,1 + 0,6
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 183,4 - 252,4 + 69,0
Beteiligungsergebnis + 6,8 + 33,4 - 26,6
Zinsergebnis + 79,4 + 117,1 - 37,7
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens + 0,0 - 0,3 + 0,3
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag + 0,0 0,0 0,0
Ergebnis nach Steuern + 2,3 - 60,1 + 62,4
Sonstige Steuern -2,3 - 1,6 -0,7
Erträge aus Verlustübernahme + 0,0 + 61,7 - 61,7
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0,0 0,0 0,0
Ertrag aus Kapitalherabsetzung + 2,3 + 33,1 - 30,8
Aufwand aus Kapitalrückzahlung - 2,3 - 33,1 + 30,8
Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,0 0,0 0,0

Das Geschäftsjahr 2024 wurde mit einem ausgeglichenen Bilanzergebnis abgeschlossen.

Die Umsatzerlöse lagen mit 24,1 Mio. € unter Vorjahresniveau. Der Rückgang ist im Wesentlichen in den rückläufigen Umsatzerlösen aus dem Bodenmanagement begründet.

Die Anderen aktivierten Eigenleistungen sanken auf 3,6 Mio. € und lagen damit unter Vorjahresniveau. Wie in den Vorjahren sind in den aktivierten Eigenleistungen im Wesentlichen die Eigenleistungen zur Herstellung von Vermögensgegenständen der Grubenwasserhaltung enthalten.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge sanken um 8,1 Mio. € auf 688,9 Mio. €. Hierin enthalten sind die Erträge aus Inanspruchnahmen von Rückstellungen für Altlasten und Ewigkeitslasten von insgesamt 610,6 Mio. €, die im Vergleich zum Vorjahr anstiegen. Von den Inanspruchnahmen entfallen auf die Rückstellungen für Bergschäden inklusive Dauerbergschäden 183,6 Mio. €, die Rückstellungen für Altersversorgung 158,4 Mio. €, die Rückstellungen für Grubenwasserhaltung 148,9 Mio. € und die Sonstigen Rückstellungen 119,7 Mio. €. Des Weiteren entstanden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 70,9 Mio. €. Gegenläufig entfielen die Erträge aus Ausgleichsansprüchen gegen die Öffentliche Hand aus dem Bewilligungsbescheid 2019, da die Ausgleichsansprüche im Vorjahr vollständig bilanziert waren.

Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 28,9 Mio. € gestiegen. Ursächlich hierfür sind gestiegene Kosten für die operative Bearbeitung der Alt- und Ewigkeitslasten insbesondere im Bereich der Energiekosten, Bauleistungen sowie der bezogenen Leistungen.

Der Personalaufwand ging aufgrund nicht erforderlicher Zuführungen bei den Rückstellungen für Altersversorgung um 98,2 Mio. € zurück. Im Vorjahr war in den Rückstellungszuführungen die Preisentwicklung und dabei insbesondere der Verbraucherpreisindex aufgrund der turnusmäßigen Anpassung gemäß § 16 BetrAVG enthalten.

Die Abschreibungen lagen auf Vorjahresniveau. Hierin enthalten sind die planmäßigen Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter, die im Wesentlichen der Grubenwasserhaltung zuzuordnen sind.

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 69,0 Mio. € auf 183,4 Mio. € gesunken. Ursächlich hierfür sind geringere Zuführungen zu Rückstellungen für Rekultivierung und Umweltschutz, Rückstellungen für oberflächennahen Abbau sowie der Rückstellung für personelle Abwicklungskosten. Im Vorjahr waren aufgrund der jährlichen Überprüfung der Bemessungsgrundlagen höhere Zuführungen enthalten.

Das Beteiligungsergebnis sank um 26,6 Mio. € auf 6,8 Mio. €. Grund hierfür ist im Wesentlichen die im Gegensatz zum Vorjahr nicht erfolgte Gewinnentnahme bei der RAG Finanz-GmbH & Co. KG.

Das Zinsergebnis in Höhe von 79,4 Mio. € fiel um 37,7 Mio. € schlechter aus als im Vorjahr. Hintergrund ist im Wesentlichen die Zinsentwicklung, die bei den Rückstellungen zu geringeren Zinserträgen aus Zinssatzänderung sowie zu Zinsaufwendungen aus der Laufzeitverkürzung führt.

In den Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens waren im Vorjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf Darlehen in Höhe von 0,3 Mio. € enthalten.

Aufgrund eines ausgeglichenen Ergebnisses wurde der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der RAG-Stiftung nicht in Anspruch genommen. Durch die Kapitalherabsetzung wurden Erträge in Höhe von 2,3 Mio. € generiert. Diesen Erträgen stehen gleichhohe Aufwendungen für die Bilanzierung der Verbindlichkeit aufgrund der Rückzahlung des Kapitals an die RAG-Stiftung gegenüber.

Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Als Mutterunternehmen steuert und verantwortet die RAG das Finanzmanagement des RAG-Konzerns. Demzufolge zeichnen die nachfolgenden Ausführungen das Gesamtbild für den Konzern.

Das konzernweite Finanzmanagement erfolgt unter Beachtung der Kriterien Liquidität und Rentabilität sowie unter besonderer Berücksichtigung der finanzwirtschaftlichen Risiken. Die zentrale Aufgabe besteht darin, die Unternehmensfinanzierung sicherzustellen. Das heißt: Die Versorgung des Konzerns mit Liquidität, um sämtliche finanziellen Verpflichtungen fristgerecht erfüllen zu können. Daraus leiten sich als funktionale Schwerpunkte das Asset- und Treasury-Management, die Finanzadministration sowie das finanzwirtschaftliche Risikomanagement ab (siehe „Finanzwirtschaftliche Risiken“ im Chancen- und Risikobericht).

Bei allen eigenen Finanztransaktionen hält die RAG eine strikte Trennung der Funktionen Handel und Abwicklung ein. Die Standardisierung und Systematisierung der Abläufe, die Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Informationen sowie die Funktionstrennung gewährleisten die Revisionssicherheit des Finanzmanagements. Das Finanzcontrolling steht im Fall von Regelverstößen in der Pflicht, direkt an den Vorstand zu berichten. Im Rahmen der Bankenpolitik sind für alle Geschäftspartner Limite und Bonitätsanforderungen so definiert, dass möglichst kurzfristig ein Kontrahent durch einen anderen ersetzt werden kann. Finanztransaktionen orientieren sich stets am Bedarf aus den Kerngeschäften des RAG-Konzerns. Finanzielle Mittel setzt die RAG nicht für spekulative Zwecke ein.

Entwicklung der Investitionen

RAG: Sach- und Finanzinvestitionen

in Mio. € 2024 2023 Änderung
Sachinvestitionen* 249,6 194,9 + 54,7
Finanzinvestitionen 125,8 193,0 - 67,2
Summe 375,4 387,9 - 12,5

* inklusive 0,1 Mio. € immaterielle Vermögensgegenstände in 2024 (Vorjahr: 0,1 Mio. €)

Der Schwerpunkt der Sachinvestitionen lag im Jahr 2024 wie im Vorjahr im Bereich der Grubenwasserhaltung. Die Projekte resultierten weiterhin aus der Umsetzung der Konzepte zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung. Während im Saarland das Konzept aus dem Jahr 2014 weiterhin aktuelle Grundlage ist, wurde das Konzept für Nordrhein- Westfalen im Jahr 2024 fortgeschrieben.

Die Grubenwasserkonzepte für das Ruhrgebiet, das Saarland und Ibbenbüren sehen eine Umstellung von unter Tage installierten und betriebenen Pumpanlagen auf von über Tage zu betreibende Pumpanlagen, sogenannte Brunnenwasserhaltungen, vor. Die Umsetzung der Konzepte erfordert Investitionen - unter anderem in den Umbau von Schächten zu Brunnen und in spezielle Pumpen. Durch den Entfall von Aufwendungen für die Aufrechterhaltung des untertägigen Grubengebäudes und einer speziell ausgebildeten Unter-Tage- Belegschaft wird eine Optimierung der Wasserhaltungskosten erwartet. Die genaue Höhe der Vorteilhaftigkeit der Investitionen lässt sich erst dann feststellen, wenn der Anstieg des Grubenwasserspiegels auf das vorgesehene höhere Niveau erfolgt und die Wässer wie geplant zum Pumpen anstehen. Dies wird für Mitte der 2030er-Jahre erwartet.

Insgesamt wurden für die Umsetzung der Grubenwasserhaltungskonzepte im Jahr 2024 Investitionen in Höhe von 240,9 Mio. € getätigt.

Die Finanzinvestitionen sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Investitionen beruhen im Wesentlichen auf Zugängen bei den Wertpapieren des Finanzanlagevermögens.

Kapitalstruktur - Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten

RAG: Bilanz - Passiva

in Mio. € 31.12.2024 31.12.2023 Änderung
Eigenkapital 1,7 4,0 -2,3
Gezeichnetes Kapital 1,5 1,5 0,0
Gewinnrücklagen / Kapitalrücklagen 0,2 2,5 -2,3
Bilanzgewinn (+)/Bilanzverlust (-) 0,0 0,0 0,0
Rückstellungen 7.369,4 7.654,0 -284,6
Rückstellungen für Altersversorgung 2.565,0 2.733,9 -168,9
Rückstellungen für Steuern 1,2 1,3 -0,1
Rückstellungen für Bergschäden 1.812,1 1.893,8 -81,7
Übrige Sonstige Rückstellungen 2.991,1 3.025,0 -33,9
Verbindlichkeiten 525,2 395,5 129,7
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 0,2 -0,1
Summe Passiva 7.896,4 8.053,7 -157,3

Das Eigenkapital wurde nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung um 2,3 Mio. € herabgesetzt.

Die Passivseite ist geprägt durch die Rückstellungen zur Abdeckung der Verpflichtungen aus Altlasten und den laufenden geschäftlichen Verpflichtungen. Die Rückstellungen setzen sich aus den Rückstellungen für Altersversorgung in Höhe von 2.565,0 Mio. €, Steuerrückstellungen in Höhe von 1,2 Mio. €, Rückstellungen für Bergschäden in Höhe von 1.812,1 Mio. € und den Übrigen Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 2.991,1 Mio. € zusammen.

Der Rückstellungsspiegel zeigt die Veränderungen der Rückstellungen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen wurden die Rückstellungen mit 349,7 Mio. € in Anspruch genommen. Diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Erträge aus der Inanspruchnahme ausgewiesen. Gemäß § 2 des Vertrages über die Finanzierung der Ewigkeitslasten (Ewigkeitslastenvertrag) des Bergbaus der RAG stehen den Verpflichtungen für Ewigkeitslasten Ausgleichsansprüche gegen die RAG-Stiftung in voller Höhe gegenüber. Aufgrund der offenen Absetzung sind die Ewigkeitslasten nicht im Rückstellungsspiegel enthalten. Die genauen Bilanzierungsmethoden der Ewigkeitslasten sowie die Höhe der Ausgleichsansprüche können dem Anhang entnommen werden.

RAG: Rückstellungen

in Mio. € 01.01.2024 Inanspruchnahmen ergebniswirksame Veränderungen Überträge 31.12.2024
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.733,9 - 158,4 -9,7 - 0,8 2.565,0
Steuerrückstellungen 1,3 0,0 + 0,0 -0,1 1,2
Sonstige Rückstellungen 4.918,8 - 191,3 + 74,8 + 0,9 4.803,2
- Rückstellungen für Bergschäden 1.893,8 - 82,4 + 0,7 0,0 1.812,1
- Übrige Sonstige Rückstellungen 3.025,0 - 108,9 + 74,1 + 0,9 2.991,1
° Rückstellungen für Sanierungsbergbau 1.821,1 - 35,3 -4,0 + 0,0 1.781,8
° Rückstellungen für den Belegschaftsbereich 767,2 - 30,5 + 61,6 0,0 798,3
° Rückstellungen für übrige Verpflichtungen 436,7 - 43,1 + 16,5 + 0,9 411,0
Summe Rückstellungen 7.654,0 - 349,7 + 65,1 + 0,0 7.369,4

Die Veränderungen bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergeben sich insbesondere aus den ergebniswirksamen Veränderungen von 9,7 Mio. € sowie aus den Inanspruchnahmen für laufende Fälle von 158,4 Mio. €.

Die Rückstellungen für Bergschäden wurden mit 82,4 Mio. € in Anspruch genommen. Aufgrund des aktuellen Kelling-Indexes stehen den Zuführungen zu den Rückstellungen für Bergschäden und den Zinsen aufgrund des Zeitablaufs in gleicher Höhe Zinserträge aus der Zinssatzänderung gegenüber, so dass sich hier lediglich eine ergebniswirksame Veränderung von +0,7 Mio. € ergibt.

Die Übrigen Sonstigen Rückstellungen setzen sich aus den Rückstellungen für den Sanierungsbergbau (1.781,8 Mio. €), aus den Rückstellungen für den Belegschaftsbereich (798,3 Mio. €) sowie aus den Rückstellungen für weitere übrige Verpflichtungen (411,0 Mio. €) zusammen. Die Übrigen Sonstigen Rückstellungen sind mit 108,9 Mio. € in Anspruch genommen worden. In den ergebniswirksamen Veränderungen sind insbesondere Zuführungen zu Rückstellungen für den Belegschaftsbereich, aufgrund einer Aktualisierung des Mengen- sowie des Wertegerüstes zu nennen. Für den ab dem Jahr 2025 wirksamen Tarifvertrag wurde eine angemessene bilanzielle Vorsorge bei der Rückstellung für personelle Abwicklung berücksichtigt.

Die Rückstellungen für Bergschäden, die Rückstellungen für den Sanierungsbergbau und die Rückstellungen für den Belegschaftsbereich beinhalten Lasten, die nach der dauerhaften Einstellung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus weiterbestehen und deren Finanzierung durch den Bewilligungsbescheid 2019 der Öffentlichen Hand bis zu einem Betrag von 2.121,0 Mio. € gesichert ist. Aufgrund der bereits geleisteten Zahlungen der Öffentlichen Hand in Höhe von 2.043,9 Mio. € werden zum aktuellen Bilanzstichtag Ausgleichsansprüche in Höhe von 77,1 Mio. € ausgewiesen. Die genauen Bilanzierungsmethoden können dem Anhang entnommen werden.

Die Verbindlichkeiten stiegen stichtagsbedingt um 129,7 Mio. € auf 525,2 Mio. €.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält die Abgrenzung des Zinsertrages aus dem Bewilligungsbescheid 2019 des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß Zahlungsvereinbarung vom 12./18. Juni 2018.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme betrug zum 31. Dezember 2024 rund 7,9 Mrd. € und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 157,3 Mio. € zurückgegangen.

RAG: Bilanz - Aktiva

in Mio. € 31.12.2024 31.12.2023 Änderung
Anlagevermögen 6.739,6 6.732,8 6,8
Immaterielle Vermögensgegenstände 1,9 3,7 -1,8
Sachanlagen 1.413,7 1.184,0 229,7
Finanzanlagen 5.324,0 5.545,1 -221,1
Umlaufvermögen 1.150,9 1.315,5 -164,6
Vorräte 5,4 5,8 -0,4
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 413,0 841,7 -428,7
Wertpapiere 300,0 246,5 53,5
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 432,5 221,5 211,0
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 5,9 5,4 0,5
Summe Aktiva 7.896,4 8.053,7 -157,3

Das Anlagevermögen stieg im Geschäftsjahr 2024 um 6,8 Mio. €. Das Finanzanlagevermögen sank aufgrund der Fälligkeit von Wertpapieren, während gegenläufig die Sachinvestitionen in die Grubenwasserhaltung zunahmen.

Das Umlaufvermögen einschließlich der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sank im Geschäftsjahr um 164,1 Mio. € auf 1.156,8 Mio. €.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen war zum 31. Dezember 2024 eine Minderung um 428,7 Mio. € auf 413,0 Mio. € zu verzeichnen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden stichtagsbedingt um 358,2 Mio. € niedriger als im Vorjahr ausgewiesen.

Der Posten Guthaben bei Kreditinstituten stieg zum Bilanzstichtag um 211,0 Mio. € auf 432,5 Mio. €. Ursächlich hierfür sind höhere Termin- und Tagesgeldanlagen, die aufgrund von Fälligkeiten bei den Wertpapieren erfolgten.

Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält die Vorauszahlungen der Rentenbezüge für die ehemaligen Mitarbeiter für den Monat Januar 2025 an den Bochumer Verband.

Die Sicherung der Liquidität ist vorrangiges Ziel des Finanzmanagements der RAG. Auf Datenbasis der Mittelfristplanung, die sich über einen Zeitraum von fünf Jahren erstreckt, wird der Geldbedarf für das Folgejahr detailliert geplant und auf Monatsscheiben und einzelne Tage heruntergebrochen, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Eine Aktualisierung der Finanzplanungsdaten erfolgt monatlich im Rahmen einer Plan-Ist-Analyse. Darüber hinaus wird einmal jährlich eine Verifikation der strategischen Asset-Allokation vorgenommen, bei der aus den zukünftig erwarteten Auszahlungsverpflichtungen eine Anlagenstrategie - unter Risikogesichtspunkten - abgeleitet wird.

Wesentliche nichtfinanzielle Themen

Belegschaftsentwicklung

Zum Jahresende 2024 beschäftigt die RAG 611 aktive Mitarbeiter.

Mitarbeiteranzahl

Stand zum Jahresende 2024 2023
Summe 611 595

Die Ausrichtung der Personalarbeit der RAG fokussierte sich im Jahr 2024 auf die strategische Weiterentwicklung und operative Umsetzung von Personalmarketingmaßnahmen sowie die Positionierung der RAG als attraktiven Arbeitgeber.

Ein zentraler Bestandteil der Personalmarketingmaßnahmen im Jahr 2024 war die Gewinnung und Bindung von Fach- und Nachwuchskräften insbesondere durch die Etablierung von Angeboten von Tätigkeiten für Werkstudenten und Praktikanten sowie die Setzung der Grundpfeiler für die Wiedereinführung einer betrieblichen Ausbildung.

Hierdurch sowie durch weitere personalstrategische Instrumente wird sichergestellt, dass die Geschäftsprozesse der RAG unter Beachtung der notwendigen Quantität und Qualität an Personal gewährleistet werden können.

Zur weiteren Besicherung der notwendigen Qualität und erfolgsrelevanter Kompetenzen konzentrierten sich die Aktivitäten der Personal- und Führungskräfteentwicklung im Jahr 2024 auf die Umsetzung bedarfsgerechter Entwicklungs- und Netzwerkprogramme. Die Ausgestaltung der Programme intensiviert die Transformation hin zu stärker individuell ausgerichteten Entwicklungsmaßnahmen mit dem Ziel einer nachhaltigen Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen.

Ergänzt wird die Programmatik durch den ebenso effizienten wie effektiven Ausbau des strategischen Kompetenz- und Performancemanagements.

Zur Stärkung der Prozess- und Leistungsresilienz wurden intensive Anstrengungen zur professionellen Anwendung verschiedener Verbesserungsinstrumente, wie beispielsweise Lean Processing, sowie Management- und Digitalisierungstools unternommen.

Im Rahmen der diesjährigen Mitarbeiterbefragung („Puls Check“) wurden die Verbundenheit mit dem Unternehmen insgesamt und die Akzeptanz der Strategie als zentrale Leistungs- und Bindungsindikatoren analysiert, das aktuelle Leitbild erfuhr eine besondere Würdigung.

Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

Zu den wichtigsten Handlungsgrundsätzen der RAG zählen die Grubensicherheit, die Sicherheit am Arbeitsplatz, der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter sowie ein vorbeugender Umweltschutz. Die RAG schafft den Rahmen, dass menschliches Verhalten sowie betriebliche Organisation und Technik optimal aufeinander abgestimmt werden und für sich betrachtet jeweils ein hohes Niveau aufweisen.

Integriertes Managementsystem

Die RAG stellt für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz inklusive Energiemanagement mit Hilfe der zertifizierten Managementsysteme (DIN ISO 45001:2023 - Managementsystem für Arbeits- und Gesundheitsschutz; DIN EN ISO 14001 - Umweltmanagementsystem und DIN EN ISO 50001 - Energiemanagementsystem) sicher, dass das Unternehmen zu jeder Zeit alle rechtlichen Anforderungen sowie darüberhinausgehende selbstgesteckte Ziele einhält. Regelmäßige interne und externe Audits belegen die Qualität der umgesetzten Maßnahmen. Im Geschäftsjahr 2024 hat die RAG mit der abschließenden Integration des Energiemanagementsystem (EnMS) das Ziel erreicht, die etablierten Managementsysteme vollständig in einem integrierten Managementsystem (IMS) zusammenzuführen. Dies erlaubt schlankere und effizientere Prozesse sowohl bei der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen im Unternehmen als auch bei deren Prüfung und Zertifizierung. Die Wirksamkeit der Managementsysteme wird regelmäßig durch interne und externe Audits überwacht und Verbesserungspotenziale identifiziert. Interne Audits werden jährlich durch eigens dafür ausgebildete Mitarbeiter in den Betrieben und in den Organisationseinheiten durchgeführt. Das IMS deckt nahezu alle Unternehmensbereiche der RAG ab und wurde im Jahr 2024 erfolgreich durch ein externes Audit zertifiziert, welches erstmalig vom TÜV Nord durchgeführt wurde.

Arbeitsschutz

Die Unfallkennziffer, in die seit 2020 die Partnerfirmen integriert sind, liegt mit 2,3 Unfällen pro 1 Mio. geleisteter Arbeitsstunden 2024 weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Die RAG hält nach wie vor an ihrem Ziel fest, möglichst alle Unfälle zu vermeiden. Das Unfallgeschehen bei den Mitarbeitern der Partnerfirmen ebenso wie die Risiken für die RAG-Mitarbeiter sind und bleiben Ansporn, die Arbeitssicherheitsmaßnahmen weiter voranzutreiben und insbesondere die Partnerfirmen in diesen Belangen bestmöglich zu sensibilisieren und zu unterstützen. Dafür wurde ein umfangreicher, speziell auf Partnerfirmen zugeschnittener Maßnahmenkatalog entwickelt. Darüber hinaus bezieht die seit dem Geschäftsjahr 2023 gültige AGU-Kampagne der RAG auch die Partnerfirmen mit ein und macht so auf Themen der Arbeitssicherheit besonders aufmerksam.

Gesundheitsschutz und Betriebliches Gesundheitsmanagement

Die Gesundheit der aktiven Mitarbeiter liegt nach wie vor im Fokus der RAG. Notwendige Angebote und Maßnahmen wurden den zukünftigen Handlungsfeldern der Nachbergbauzeit angepasst, wobei das Ziel weiterhin eine gesunde, leistungsfähige und qualifizierte Belegschaft ist. Das moderne betriebliche Gesundheitsmanagement zeichnet sich durch fortschrittliche Präventionskonzepte sowie individuelle Beratungs- und Betreuungsleistungen auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Gesundheitsforschung aus. Der Einsatz neuer Technologien unterstützt die Kommunikation und die Umsetzung von Gesundheitskonzepten.

Die Leistungen des betrieblichen Gesundheitsmanagements tragen zu einer hohen Gesundheitsquote bei, die sich weiterhin auf einem stabil hohen Niveau von etwa 96 % befindet.

Hinsichtlich der Gesundheit ehemaliger Mitarbeiter zeigen Studienergebnisse aus dem Jahr 2018 einen Sektoreinfluss des Bergbaus auf die PCB-Konzentration im Blut der Probanden, welcher als nicht akut gesundheitsgefährdend eingestuft wurde. Ende 2024 hat die RAG nun die notwendige europaweite Ausschreibung für eine Folgestudie abgeschlossen und den Zuschlag erteilt. Somit wird die Durchführung zeitnah mit der Planungsphase beginnen. Die Folgestudie soll untersuchen, ob durch den historischen Einsatz von PCB-haltigen Betriebsstoffen, vor allem Hydrauliköle, mögliche Gesundheitsfolgen entstanden sind.

Umweltschutz

Die Optimierung der Grubenwasserhaltung und damit die Umsetzung und Weiterentwicklung der Grubenwasserkonzepte sind eine zentrale Aufgabe der RAG. Diese Konzepte sehen vor, die Grubenwasserhaltung unter Berücksichtigung des Trinkwasserschutzes, der Wasserqualität und somit zugunsten der Entlastung der aufnehmenden Gewässer umzugestalten. Die Erzeugung regenerativer Energie zur Bewältigung der Ewigkeitsaufgaben und der Umweltschutz insgesamt gewinnen in besonderem Maße an Bedeutung. Die RAG unterstützt ausdrücklich die Klimaziele der Politik und der Wissenschaft und so auch das 1,5°C-Ziel nach dem Pariser Klimaabkommen. Die RAG hat die Erfassung ihrer Treibhausgasemissionen in den Scope 1 und Scope 2 aufgebaut und bereits die Jahre 2019 und 2022 extern prüfen lassen. Die vorliegende Treibhausgasbilanzierung bildet die Emissionen ab dem Jahr 2019 ab und wird jährlich durchgeführt. Die Daten des Energiemanagements sind zentraler Bestandteil der Treibhausgas-Bilanzierung der RAG. Aktuell ist der Energieverbrauch für die Wasserhaltung der Haupttreiber der CO2 -Emissionen. Aufbauend darauf wurde ein erstes Klimaschutzziel formuliert - die RAG will beim Strombezug bis zum Jahr 2030 CO2 -neutral werden. Mit dem Aufbau einer Eigenstromversorgung aus erneuerbaren Energien wird das Energiemanagement des Unternehmens vor Herausforderungen gestellt. Unter anderem müssen Energieströme aus einer Vielzahl von Quellen erfasst und gesteuert werden. Dazu werden fortlaufend Verbrauchs- und Erzeugungsstellen mit digitalen Zählern ausgestattet und zudem alle relevanten Informationsströme in einer zentralen Energiemanagementsoftware zusammengeführt.

Nach der Errichtung einer Aufdachanlage am Standort Pluto befinden sich erste große Projekte zur Eigenerzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen bereits in der Umsetzung. So plant die RAG zum Beispiel mehrere größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf eigenen Flächen, die nach dem Baugesetzbuch privilegiert sind, zu errichten.

Die Grubenwasserkonzepte sehen vor, dass das Grubenwasser bis zu einem unkritischen Niveau mit ausreichendem Abstand zu Trinkwasservorkommen ansteigen kann. Von dort wird es nach über Tage gepumpt. Mit der Umsetzung der Grubenwasserkonzepte reduziert die RAG die Wasserhaltungsstandorte. Der hieraus resultierende Vorteil in Verbindung mit einer geringeren Fördertiefe ist die Senkung des Energieverbrauchs durch geringere Pumpaktivitäten. Ein Beispiel dafür ist der Standort Haus Aden, an dem sich durch den genehmigten Anstieg von ursprünglich -900 m auf -600 m der Strombedarf und damit verbundene CO2 -Emissionen um 1/3 und beim beantragten optimierten Anstiegsniveau von ursprünglich -900 m auf -380 m um knapp 60 % reduzieren würden. Die Umsetzung der Konzepte stützt somit direkt die Erreichung des Klimaziels.

Darüber hinaus ergibt sich aus der geringeren Fördertiefe eine Minderung des Austrags von Schadstoffen in die Einleitgewässer. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Grubenwasser direkt in größere Flüsse der Region eingeleitet werden kann, was zur Entlastung von Nebengewässern führt. Insgesamt werden durch die optimierte Grubenwasserhaltung im Ruhrgebiet rund 240 Flusskilometer und im Saarland rund 80 Flusskilometer frei von Grubenwasser. Durch die Realisierung der Grubenwasserhaltungskonzepte können zahlreiche Flüsse, Bäche und Teiche in naturnahe Gewässer umgebaut werden. Auch auf den Austrag von PCB durch das Grubenwasser hat der Grubenwasseranstieg positive Auswirkungen. Dieser wird, wie in den vom Umwelt- und Wirtschaftsministerium NRW vergebenen Gutachten beschrieben, durch einen Grubenwasseranstieg vermindert. Die Einleitung von geringer mineralisiertem Grubenwasser würde den betroffenen Gewässern zugutekommen und einen Schritt in die angestrebte Richtung der Wiederherstellung naturnaher Gewässer gehen. Eine damit einhergehende Renaturierung auch von gewässernahen Flächen bietet einen guten Lebensraum für die heimische Flora und Fauna.

Weiterhin wurden ein umfangreiches Grubenwasser-Monitoringprogramm und weitere Untersuchungen rechtsverbindlich festgelegt, um Risiken frühzeitig zu erkennen, zu beseitigen oder zu beherrschen. Das beinhaltet eine Eigen- und Fremdüberwachung der Gewässergüte zusammen mit den Behörden in Nordrhein-Westfalen und im Saarland hinsichtlich verschiedener Parameter. Pilot- und Versuchsanlagen zur Aufbereitung des Grubenwassers auf PCB konnten erfolgreich Partikel abtrennen. Die Aufbereitungsleistung auf PCB konnte nicht eindeutig belegt werden, da sich die Detektion eines etwaigen PCB- Gehaltes als problematisch erwiesen hat. Die Analyse des PCB-Gehaltes findet an der Grenze der Nachweisbarkeit statt, was die zuverlässige Bestimmung geringer Spuren eines Stoffes und die Bewertung der Ergebnisse äußerst anspruchsvoll macht. Im Jahr 2023 wurde im Rahmen eines Forschungsauftrages der RAG an die Technische Hochschule Georg Agricola ein neuer Ansatz zur Analyse der PCB-Gehalte entwickelt. Dieser ist grundsätzlich geeignet, PCB-Gehalte im Bereich der bisherigen Nachweisgrenze zuverlässig zu bestimmen.

Um den steigenden internen und externen Anforderungen zu genügen, nutzt die RAG systematisch den kontinuierlichen Verbesserungsprozess der Managementsysteme im Rahmen des IMS. Darüber hinaus überwachen vom Vorstand bestellte, gesetzlich erforderliche Beauftragte für die Bereiche Gewässerschutz, Abfall, Immissionsschutz und Gefahrgut die Einhaltung von Umweltschutzvorgaben. Zudem beraten und unterstützen sie die Betriebe bei deren Umsetzung und beraten intensiv die Partnerfirmen.

Chancen- und Risikobericht

Risikostrategie

Das konzernweite interne Risiko- und Chancenmanagement, im Folgenden als RCM bezeichnet, ist ein zentrales Element der Unternehmenssteuerung, das die gesetzlich und regulatorisch verpflichtenden Aspekte verfolgt. Gleichzeitig setzt die RAG das RCM als strategisches und operatives Steuerungsinstrument ein, um durch die ökonomisch sinnvolle Handhabung von Chancen und Risiken den wirtschaftlichen Erfolg zu optimieren beziehungsweise wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Die Grundzüge des RCM hat der Vorstand in risikopolitischen Leitsätzen festgelegt, in deren Mittelpunkt die Förderung der Risikokultur durch eine offene Kommunikation auf allen Unternehmensebenen sowie ein bewusster und zielorientierter Umgang mit den Unternehmenschancen und -risiken stehen. Dabei liegt die Verantwortung für die Realisierung von Chancen und die Handhabung von Risiken in den jeweiligen Unternehmensbereichen. Ein konkretes Risikoverhalten im Einzelfall wird durch das RCM-System nicht vorgegeben.

Aufbau und Organisation des Risiko- und Chancenmanagements

Die konzernweiten Vorgaben des RCM sind in einer Richtlinie und in einem Handbuch niedergeschrieben. Demnach beinhaltet das RCM der RAG neben einem Früherkennungssystem auch ein Risiko-Chancen-Controlling sowie ein internes Überwachungssystem. Dazu gehört neben organisatorischen Sicherungsmaßnahmen und internen Kontrollsystemen auch die Revision als prozessunabhängige Kontroll- und Beratungsinstanz. Des Weiteren besteht eine Compliance-Organisation, die ein durch die Compliance-Beauftragte verantwortetes Compliance-Programm umsetzt. Im Hinblick auf die große Bedeutung des ordnungsgemäßen Umgangs mit öffentlichen Mitteln gilt für die RAG und ihre Konzernunternehmen darüber hinaus eine Subventionsrichtlinie, die die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Umgang mit Subventionen und sonstigen öffentlichen Zuwendungen sicherstellt.

Die Risiken sind nach unternehmensspezifischen Risikofeldern unterteilt. Für die einzelnen Risikofelder hat der Vorstand Verantwortliche bestimmt, die gleichzeitig den Risikomanagement-Lenkungsausschuss bilden, der unter anderem für die Koordination der Umsetzung des RCM-Systems in allen Unternehmensbereichen sowie für die kontinuierliche und systematische Identifikation, Analyse, Bewertung und Dokumentation aller wesentlichen Chancen und Risiken zuständig ist.

Das RCM-Berichterstattungssystem ist in zwei sich ergänzende Berichtsstränge unterteilt, die zu einer aussagefähigen RCM-Gesamtposition führen. Die Chancen und Risiken werden regelmäßig im Rahmen von Risiko-Inventuren in der jährlichen Risikovorschau erfasst.

Zusätzlich erfolgt deren Aktualisierung zweimal jährlich und mündet in einer umfangreichen Berichterstattung an den Lenkungsausschuss, den Vorstand und die RAG-Stiftung sowie die Aufsichtsgremien der RAG. Dieser Bericht enthält auch einen aggregierten Gesamtrisikowert, der die Risikosituation der RAG verdeutlicht. Die Erfassung, Bewertung, Analyse, Auswertung und Dokumentation aller im Rahmen von vorgegebenen Schwellenwerten meldepflichtigen Chancen und Risiken erfolgen konzernweit auf Basis der Meldungen der berichtspflichtigen Risikoverantwortlichen nach vorgegebenen, einheitlichen Merkmalen mithilfe einer speziellen RCM-Software. Darüber hinaus sind die Risikoverantwortlichen verpflichtet, im Falle plötzlich auftretender wesentlicher Risiken unverzüglich eine Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand durchzuführen.

Die Revision hat auch im Geschäftsjahr 2024 systemrelevante Prüfungen des Risikomanagements in mehreren Organisationseinheiten des Konzerns durchgeführt und festgestellt, dass die gesetzlichen und unternehmensinternen Anforderungen erfüllt sind. Wie in jedem Jahr führte die Revision im gesamten Konzern System-, Ordnungsmäßigkeits-, Wirtschaftlichkeits-, Organisations- und Funktionsprüfungen durch. Diese berücksichtigten insbesondere die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie die Anforderungen von Compliance.

Zusätzlich ist das Risikomanagementsystem in die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer nach den Modalitäten für börsennotierte Aktiengesellschaften einbezogen. Die Prüfung ergab, dass das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, rechtzeitig zu erkennen.

Risiko- und Chancensituation

Die RAG ist einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die sich aus dem eigenen unternehmerischen Handeln und aus den Umfeldbedingungen im Nachbergbau, insbesondere den bilanziellen Bewertungsparametern sowie genehmigungsrechtlichen Verzögerungen, ergeben.

Unternehmerische Chancen bestehen für die RAG wegen der Einbindung in weiterhin gültige Beihilferegelungen nur in beschränktem Umfang. Dennoch sieht das Unternehmen Potenziale, die sich aus den im Rahmen der Strategierevision entwickelten, sechs strategischen Aktionsfeldern sowie den dabei erarbeiteten Maßnahmen ergeben können. Eine dieser Chancen wird darin gesehen, durch Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Möglichkeit auf eigenen Flächen unabhängig von der Energiepreisentwicklung zu werden. Damit soll auch das Klimaschutzziel „CO2 -Neutralität im Strombezug bis 2030“ erreicht werden. Gleichzeitig werden in verschiedenen Projekten die identifizierten Potenziale der Digitalisierung zur Prozessoptimierung umgesetzt (Vgl. Kapitel „Wesentliche Handlungsfelder“). Aus dem Marktumfeld beziehungsweise eigenem unternehmerischen Handeln resultierende Chancen dienen in erster Linie als Kompensations- beziehungsweise Vorsorgepotenzial für das Eintreten von nicht in vollem Umfang abzuwendenden Risiken.

Zur Abdeckung der Risiken dienen die beihilferechtlichen und vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die künftige Entwicklung der Altlasten nicht zu einem ausgeglichenen Ergebnis führen, besteht für die RAG ein Ausgleichsanspruch gegen die RAG-Stiftung aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages. Sollten die Mittel der RAG- Stiftung aufgrund der Entwicklung der Alt- und Ewigkeitslasten nicht ausreichen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen, greift die im Erblastenvertrag zwischen der RAG-Stiftung und den Revierländern Nordrhein-Westfalen und Saarland vereinbarte Gewährleistung der Länder. Falls das Land Nordrhein-Westfalen und/oder das Saarland aus dieser Gewährleistung in Anspruch genommen werden, gewährt der Bund auf der Grundlage des Steinkohlefinanzierungsgesetzes ein Drittel der zu leistenden Beträge.

Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos klassifiziert die RAG gemäß den nachfolgend genannten Kriterien:

Beschreibung Eintrittswahrscheinlichkeit
sehr gering <3 %
gering > 3 % bis 30 %
mittel > 30 % bis 50 %
hoch > 50 % bis 70 %
sehr hoch > 70 % bis 100 %

Die qualitative Bewertung der Auswirkungen gibt aus Sicht der Unternehmensleitung die relative Bedeutung der Risiken untereinander wieder. Die Bewertungskategorien sind dabei wie folgt definiert:

Grad der Auswirkung Definition der Auswirkung
unbedeutend Unerhebliche negative Auswirkung auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. Reputation.
gering Niedrige negative Auswirkung auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. Reputation.
mittel Moderate negative Auswirkung auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. Reputation.
bedeutsam Wesentliche negative Auswirkung auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. Reputation.
außerordentlich hoch Schwerwiegende negative Auswirkung auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. Reputation.

Die Skalen zur Messung folgen der internen Berichterstattung. Dabei werden jeweils der mögliche Eintritt und die Auswirkung von Chancen und Risiken nach der Berücksichtigung von Steuerungsmaßnahmen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen eingeschätzt.

Die derzeitige geopolitische Krise hat auch Auswirkungen auf die RAG. Die Risiken resultieren neben der bereits vorliegenden Lieferkettenproblematik im Wesentlichen aus der zukünftig erwarteten Inflationsentwicklung. Die konkreten Risiken sind in den nachfolgenden Risikofeldern erläutert und bewertet.

Auf Basis der internen Berichterstattung ergeben sich nachfolgende wesentliche Risikokategorien, aufgeführt nach für die RAG abnehmender Relevanz.

Bilanzielle Ergebnisrisiken

Aus Ergebnissicht sind folgende Risiken und Chancen hervorzuheben:

Nicht absehbare Veränderungen der Berechnungsparameter Zins und Preis können erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Je nach Richtung der Entwicklung sind die Abweichungen als Risiko oder Chance zu werten.

Gemäß der in der aktuellen Mittelfristplanung unterstellten Zinsentwicklung ergeben sich in allen Planjahren Erträge aus Abzinsungen der Rückstellungen wegen Zinssatzänderung. Diesen Entlastungen stehen Aufwendungen für Aufzinsungen aus der Laufzeitänderung entgegen, so dass sich im Saldo - mit Ausnahme der Jahre 2026 und 2027 - Belastungen aus den zinsinduzierten Rückstellungsanpassungen ergeben. Ein geringeres als in der Mittelfristplanung unterstelltes Zinsniveau führt zu Ergebnisbelastungen. Ein stärker steigendes Zinsniveau als in der Mittelfristplanung berücksichtigt kann zu einer Ergebnisverbesserung im Zusammenhang mit den Rückstellungen führen.

Die derzeitigen Preissteigerungsraten wurden grundsätzlich in der Mittelfristplanung angemessen berücksichtigt. Geringere Preissteigerungsraten als in der Mittelfristplanung berücksichtigt können zu einer Ergebnisverbesserung durch geringeren Aufwand im Zusammenhang mit den Rückstellungen führen.

Änderungen in den Rahmenbedingungen, wie beispielsweise durch neue behördliche Vorgaben oder technologische Fortschritte sowie veränderte Bewertungsgrundlagen, können zu notwendigen Anpassungen der Rückstellungen führen.

Weitere Veränderungen bei den versicherungsmathematischen Parametern können Rückstellungsveränderungen für die Altersversorgung zur Folge haben.

Die personellen Abwicklungskosten beruhen auf einer Abschätzung des künftigen eigenen Personalbedarfs für Altlasten sowie den hieraus resultierenden Arbeitskosten. Je nach Entwicklung der zugrundeliegenden Parameter sind Be- sowie Entlastungen im gesamten Mittelfristzeitraum möglich.

Die hier genannten Ergebnisrisiken beinhalten in Summe ein außerordentlich hohes Schadenspotenzial. Auch unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden operativen und bilanziellen Gegensteuerungsmaßnahmen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit einer negativen Ergebnisabweichung als sehr hoch eingeschätzt.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist die RAG grundsätzlich Preis- und Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Ein Ziel der Unternehmens- und Konzernpolitik ist die Begrenzung dieser Risiken durch ein systematisches Finanz-Risikomanagement. Dies bedeutet nicht den völligen Ausschluss finanzwirtschaftlicher Risiken, sondern deren Steuerung innerhalb vorgegebener Limite, um für den Konzern negative Cashflow- und Ergebnisschwankungen weitgehend zu verhindern, ohne auf Chancen aus positiven Marktentwicklungen zu verzichten. Zur Deckung der langfristigen Lasten der RAG, insbesondere der Rückstellungen für Altersversorgung und Bergschäden, verfügt die Gesellschaft über finanzielle Vermögensgegenstände vor allem in Form von Zins- und Dividendenpapieren, die überwiegend in einem Masterfonds gebündelt sind. Die Anlage dieser Mittel folgt einem Konzept, das den Spezifika der Auszahlungsverpflichtungen sowie den zukünftig zu erwartenden Geldeingängen Rechnung trägt. Dieses Anlagekonzept orientiert sich an langfristigen Renditen und Volatilitäten und wird ergänzt durch eine Sicherungsstrategie, welche die Erhaltung des Kapitalstocks durch Definition und konsequente Überwachung eines Risikobudgets gewährleistet. Hierzu können auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Im Vordergrund stehen Instrumente zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos, da es im Wesentlichen Zinsrisiken sind, welche den Marktwert der Kapitalanlagen beeinflussen. Jedoch spielen auch Aktienkursrisiken und in geringerem Maße Währungs- und Spreadrisiken eine Rolle. Diese Risikofaktoren werden börsentäglich auf der Basis eines Value-at-Risk-Ansatzes (VaR) gemessen und kontrolliert. Eine zentrale Bedeutung besitzt in diesem Zusammenhang das Verhältnis aus Risikobudget und VaR, der sogenannte Risikodeckungsgrad. Auf der Gegenseite existieren zu allen angeführten Marktrisikofaktoren auch entsprechende Chancen. Immer dann, wenn sich die Marktparameter günstig entwickeln, hat dies Wertzuwächse im Portfolio zur Folge.

Kreditrisiken gegenüber Banken und anderen Vertragspartnern werden systematisch bei Vertragsabschluss geprüft und laufend überwacht. Neben einem Mindestrating wird vor allem die Zugehörigkeit zu einem deutschen Einlagensicherungssystem gefordert. Darüber hinaus beobachtet das finanzwirtschaftliche Risikocontrolling die Entwicklung von Kreditausfall-Spreads als Frühwarnindikatoren. Zudem achtet die RAG auf eine breite Streuung der Finanzmittel und stellt somit sicher, dass Klumpenrisiken gegenüber einzelnen Kontrahenten vermieden werden. Allen Geschäftspartnern werden zudem konkrete Limite für Finanztransaktionen zugewiesen. Zugelassene Kontrahenten und Finanzinstrumente sind nachvollziehbar dokumentiert. Das Ausfallrisiko von eingesetzten Derivaten ist begrenzt auf die Höhe ihrer positiv beizulegenden Zeitwerte. Sicherungsgeschäfte werden ebenfalls nur mit Finanzinstituten ausreichender Bonität abgeschlossen.

Vor dem Hintergrund einer sinkenden Inflation und schwachen Konjunktur haben die Notenbanken im Juni 2024 damit begonnen, die Leitzinsen zu senken. Die EZB hat in 2024 viermal die Zinsen gesenkt - zuletzt im Dezember um 0,25 Prozentpunkte auf ein Niveau von 3 %. Vieles spricht derzeit dafür, dass die EZB aufgrund der Datenlage im Laufe des Jahres 2025 ein Leitzinsniveau um 2 % anstreben wird.

Damit setzt sich die EZB etwas von der US-Notenbank ab. Die inflationstreibenden Effekte der angedachten Maßnahmen (Strafzölle, Steuersenkungen, Remigration) der neuen US-Regierung könnten dazu führen, dass die US-Notenbank ihre Leitzinsen geringer senkt, als ursprünglich erwartet. Begründet wird diese Zurückhaltung vor allem mit den jüngsten Enttäuschungen bei den Inflationszahlen und dass sich die Leitzinsen dem neutralen Niveau schon merklich angenähert hätten. Marktteilnehmer rechnen mit Senkungen um einen halben Prozentpunkt auf 4 % im ersten Halbjahr 2025.

Die Aktienmärkte sind im abgelaufenen Jahr, in einem durchaus volatilen Umfeld, kräftig gestiegen. So legte der deutsche Aktienindex um knapp 19 % zu, während der S&P500 einen Kursanstieg von knapp über 23 % verzeichnete.

Als Folge der beschriebenen Marktentwicklung erholte sich der Kurswert des Masterfonds. Dieser liegt aber zum Jahresende weiterhin unterhalb des Buchwertes. Auf eine Wertberichtigung konnte aufgrund der voraussichtlich nicht dauerhaften Wertminderung verzichtet werden, da eine weitere Wertaufholung für das Jahr 2025 erwartet wird. Insgesamt stuft die RAG die Eintrittswahrscheinlichkeit erheblicher finanzwirtschaftlicher Risiken als mittel ein, da das Risikoexposure zurückgefahren wurde. Die weitere Entwicklung der makroökonomischen Faktoren (Inflation, Arbeitslosigkeit, Realzins) ist nicht vorherzusehen, jedoch erfolgt durch das interne Risikomanagement eine ständige Überwachung der Auswirkungen, um rechtzeitig gezielte Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Das Schadenspotenzial wäre - wegen der Höhe des Anlagevolumens - trotz aller Sicherungsmaßnahmen außerordentlich hoch.

Genehmigungsrechtliche Risiken

Nach wie vor sieht sich die RAG einer kritischen Öffentlichkeit gegenüber, was besonders bei Genehmigungsverfahren problematisch werden kann. Dritte können Rechtsmittel einlegen, die zu einer deutlichen Verzögerung eines Vorhabens führen können. Dieser Entwicklung tritt das Unternehmen mit gezielten Transparenz- und Kommunikationsoffensiven sowie einem strukturierten Stakeholdermanagement entgegen.

Ausstehende Genehmigungen sind das bedeutsamste Risiko im Hinblick auf die von der RAG-Stiftung finanzierten Ewigkeitslasten. Einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat die Erteilung notwendiger berg- und wasserrechtlicher Genehmigungen. Diese sind unmittelbare Voraussetzung für die Umsetzung der Konzepte zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung und somit zur Erfüllung des durch Ewigkeits- und Erblastenvertrag vorgegebenen Auftrags der RAG. In der Vergangenheit hat die Verzögerung bei der Genehmigungserteilung zu einer spürbaren finanziellen Mehrbelastung geführt, da Umbaumaßnahmen nicht abgeschlossen werden konnten und kostenintensive untertägige Wasserhaltungen länger weiterbetrieben werden mussten. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, hat die RAG die Bearbeitung und Umsetzung sämtlicher Genehmigungsprozesse innerhalb des Unternehmensbereichs Wasserhaltung unter Einbeziehung der Konzeptplanung sowie dem Thema Grubenwasseraufbereitung zusammengeführt. Die Bündelung dieser Kompetenzen und Prozesse im Fachbereich Grubenwassermanagement bringt zusätzliche Nähe zum umsetzenden Betriebsbereich.

Der Grubenwasseranstieg auf -320 m NHN in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel an der Saar ist seit August 2021 zugelassen. Gegen den bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss liegen Klagen sowie Widersprüche gegen die Abschlussbetriebsplanzulassung vor. Trotz einer rechtskräftigen klageabweisenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in einem „exemplarischen Verfahren“ haben sich drei Gemeinden zur Fortführung ihrer Klagen entschieden. Am Standort Ibbenbüren ist eine Klage gegen das 2020 erteilte langfristige Wasserrecht anhängig. Aufgrund eines Sofortvollzugs sind die aktuellen Arbeiten hiervon jedoch nicht betroffen. Im Ruhrrevier sind nach Erhalt der entsprechenden Genehmigungen der Abschlussbetriebsplanergänzungen Concordia, Carolinenglück, Zollverein und Amalie die untertägigen Wasserhaltungen an diesen Standorten seit März 2023 vollständig eingestellt. Die RAG bleibt nach wie vor von weiteren externen Faktoren abhängig; beispielsweise Auflagen, die Errichtung und Betrieb weiterer Betriebseinrichtungen vorschreiben, wie etwa Grubenwasseraufbereitungsanlagen. Außerdem besteht das Risiko, dass es im Rahmen künftiger Verfahren zu weiteren anschließenden Klagen kommt, die zu Verzögerungen führen können. Dies gilt insbesondere für die Verfahren, bei denen eine Kommunal- oder Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist. Beispielhaft ist hier der Standort Haus Aden an der Lippe, wo das Unternehmen gemäß einer Nebenbestimmung der bestehenden Zulassung aus dem Abschlussbetriebsplanverfahren sowie aufgrund der Verpflichtung zur Evaluierung und Optimierung des Grubenwasserkonzepts, ein höheres Grubenwasseranstiegsniveau beantragt hat. Dem sich hier regenden politischen und öffentlichen Widerstand begegnet das Unternehmen mit einer zielgerichteten prozessbegleitenden Kommunikation und einem intensiven Stakeholdermanagement. Verzögerungen der weiteren Genehmigungsverfahren könnten zu finanziellen Mehrbelastungen oder auch zu juristischen Fragestellungen führen, da technische Maßnahmen gegebenenfalls nicht wie geplant durchgeführt werden können oder Zulassungen nicht zeitgerecht vorliegen.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit der genannten Risiken ist mittel und hätte für die RAG außerordentlich hohe Auswirkungen.

Arbeits-, Gesundheits- und Umweltrisiken

Arbeits-, Gesundheits- und Umweltrisiken begegnet die RAG durch ein unternehmensweites betriebliches Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystem, bei dem Risiken systematisch ermittelt und beurteilt sowie anschließend entsprechende Ausbildungs-, Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen initiiert und durchgeführt werden. Daneben ist eine spezielle steinkohlenbergbautypische Katastrophenvorsorge, also beispielsweise der Schutz gegen Grubenbrände und Explosionen, auf hohem Sicherheitsstandard im Risikomanagement des Unternehmens verankert.

Wie zuvor im Kapitel zu den „Wesentlichen nichtfinanziellen Themen“ dargestellt, bestätigt das vom Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebene Gutachten (Teil I und II) die geplante Vorgehensweise eines Grubenwasseranstiegs der RAG und entkräftet Bedenken bezüglich eines umweltschädlichen Schadstoffaustrags. So wird sogar eher eine geringere Mineralisierung des Grubenwassers sowie eine verminderte Mobilisierung von Schadstoffen, wie zum Beispiel PCB, erwartet. Wie beschrieben, begegnet die RAG möglichen Risiken mit einem mit den Behörden abgestimmten Monitoring sowie einer angemessenen Kommunikation.

Im Zuge der aktuellen Entwicklungen zur Eindämmung des Klimawandels spielt die Verminderung der Methanemissionen eine große Rolle. Methan ist neben CO2 das bedeutendste Treibhausgas und trägt maßgeblich zum anthropogen bedingten Klimawandel bei. Bei der UN-Klimakonferenz in Glasgow in 2021 haben sich daher die teilnehmenden Staaten zum Ziel gesetzt, die Methanemissionen bis 2030 um mindestens 30 % gegenüber 2020 zu senken. Nicht zuletzt seit diesem Zeitpunkt sind diese Emissionen ein materielles Thema in der öffentlichen Diskussion.

Im Bergbau kommt Methan als Bestandteil der Wetter vor, tritt aber auch diffus an der Tagesoberfläche aus. Das heißt, der Bergbau könnte neben der Kohle auch mit dem Methanthema in Klimafragen in Verbindung gebracht werden, woraus ein Reputationsverlust resultieren könnte.

Ein vermehrtes Monitoring und eine Berichterstattung mit Verifizierung im Zuge erhöhter regulatorischer Anforderungen aus der Methanverordnung und der EU-Strategie zur Verringerung der Methanemissionen stellen monetäre Risiken dar. Ein noch schwerwiegenderes monetäres Risiko wäre eine Einbeziehung von Methan in Treibhausgashandelssysteme wie CO2. Daher verfolgt die RAG kontinuierlich die politischen Änderungen und Neuregelungen und bringt über die Interessensvertretungen zur Methangasverordnung die Unternehmensinteressen ein. Auf der operativen Seite führt die RAG das bestehende Monitoring weiter und ermöglicht weiterhin Gasabsaugungen bzw. -verwertungen. Durch die Umsetzung der Grubenwasserkonzepte - vor allem durch die Erhöhung des Grubenwasserspiegels zur Verminderung der Ausgasung sowie den Verschluss alter Schächte - leistet die RAG bereits einen Beitrag zur Reduktion von Methanemissionen.

Der Fokus auf die Reduktion von Methanemissionen bietet aber auch Chancen. Methanaustritte als Teil einer Minderungsstrategie könnten positiv auf den Genehmigungsprozess für den Grubenwasseranstieg wirken. Mit Grubenwasser überstaute Bereiche gasen nicht mehr aus und reduzieren so die Emissionen von Methan in die Atmosphäre.

Zudem könnte die energetische Nutzung von Methan unter ökologischen als auch ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll sein.

Die möglichen Risikoauswirkungen in dieser Kategorie sind für die RAG außerordentlich hoch, die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als mittel bewertet.

Rechtliche Risiken

Neben dem allgemeinen Risiko aus Rechtsstreitigkeiten unterliegt die RAG insbesondere Risiken, die in subventions-, genehmigungs- und sonstigen bergrechtlichen Problemstellungen begründet sind. Diesen Risiken wird durch umfangreiche Maßnahmen und organisatorische Regelungen begegnet.

Im Rahmen EU-weiter Vergabeverfahren ist festzustellen, dass Bewerber beziehungsweise Bieter schneller geneigt sind, angebliche Verstöße gegen Vergaberecht zu rügen beziehungsweise Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Dies führt teilweise zu deutlichen Verzögerungen bei der Auftragsvergabe und der Umsetzung der Projekte der RAG.

Durch Schulungen werden Mitarbeiter hinsichtlich bestehender Risiken in Vergabeverfahren sensibilisiert und die Vergabeverfahren werden somit deutlich rechtssicherer. Zudem werden wesentliche und/oder zeitkritische Vergabeverfahren durch externe Fachanwälte begleitet, wodurch das Risiko von Vergaberügen und möglicher Nachprüfungsanträge verringert wird.

Die bisher etablierte Regulierungspraxis bei Schäden und Beeinträchtigungen wird durch einen kritischeren Umgang mit den Folgen des Bergbaus hinterfragt. Diese Beeinträchtigungen werden in Art der Entschädigung und ihrer Höhe kontrovers diskutiert. Zudem befassen sich mehrere zurzeit anhängige Gerichtsverfahren inhaltlich mit Sachverhalten, welche bisher nicht als Bergschäden eingeordnet und beklagt wurden. Des Weiteren können im Einzelfall Risiken bei Flächen, die ehemals im Eigentum der RAG oder ihrer Rechtsvorgänger standen, auftreten.

Vor dem Hintergrund des novellierten Wassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und den Festlegungen der DIN 19712 können sich für die RAG finanzielle Belastungen aus gegebenenfalls erforderlich werdenden Baumaßnahmen an Deichanlagen ergeben. Als möglicher Mitverursacher hätte die RAG anteilig Kosten zu tragen.

Die Bewertung der rechtlichen Risiken erfolgt in den betroffenen Risikofeldern; für die hier separat aufgeführten rechtlichen Risiken sieht die RAG insgesamt ein bedeutsames Schadenspotenzial bei mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit.

Compliance-Risiken

Es ist ein ausdrückliches Ziel des Vorstandes, dass sich die Organe und Mitarbeiter des Unternehmens gesetzes- und regelkonform verhalten, um Risiken vom Unternehmen abzuwenden. Grundlage hierfür ist ein im Jahr 2008 eingeführtes Compliance-Management-System (CMS), das permanent fortentwickelt wird. Das CMS wurde für das Prüfungsjahr 2011 erstmals und im Jahr 2016 erneut erfolgreich zertifiziert. Neue Erkenntnisse, unter anderem aus diesen Zertifizierungen, fließen laufend in die kontinuierliche Weiterentwicklung des CMS ein.

Einen weiteren wichtigen Beitrag zur fortlaufenden Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeitern hinsichtlich Compliance stellen Schulungsmaßnahmen dar. Nach einer konzernweiten Vortragsreihe zum Thema Legal Compliance in den Jahren 2020 und 2021 wurden die Schwerpunkte bei den weiteren Schulungen in den Jahren 2023 und 2024 auf bergrechtliche Themen sowie Vergabeverfahren gelegt.

Das E-Learning „Compliance Basiswissen NEU“ ist mittels einer Gesamtbetriebsvereinbarung für alle Mitarbeiter der RAG und mittels Vereinbarungen in den Konzernunternehmen verbindlich geworden.

Im Dezember 2022 wurde mit der Untersuchung aktueller Compliance-Risiken im Rahmen eines erneuten Compliance Risk Assessments (CRA) begonnen. Im Rahmen des CRA wurden mögliche Compliance-Risiken analysiert und die diesbezüglichen Kontrollmechanismen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Hinweise auf einen dringenden Handlungsbedarf haben sich nicht ergeben. Die Compliance-Risikoanalyse ist somit ein Werkzeug zur Steigerung der Effektivität des Compliance-Programms.

In Erfüllung der „Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, wurden bei der RAG und der RAG Montan Immobilien GmbH im Dezember 2021 mit der Berufung eines Ombudsmannes (Vertrauensanwalt) fristgerecht Hinweisgebersysteme eingerichtet. Die eingerichteten Systeme genügen auch den Bestimmungen des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes, mit dessen Inkrafttreten am 2. Juli 2023 die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde.

Auch bei einem funktionierenden CMS lässt sich menschliches Fehlverhalten nicht gänzlich ausschließen. Hierbei wird die Eintrittswahrscheinlichkeit des latenten Risikos von relevanten Compliance-Verstößen mit gering bei gleichzeitig bedeutsamem Schadenspotenzial bewertet.

Einkaufs- und Beschaffungsrisiken

Die aktuell hohe Marktnachfrage sowie die derzeitige Rohstoffknappheit im Bausektor kann, einhergehend mit dem zunehmenden Fachkräftemangel, zu deutlichen Preissteigerungen und Beschaffungsengpässen führen. Gleiches gilt für die Beschaffung von Planungs- und Gutachterleistungen. Diesen Risiken wird durch eine permanente Marktbeobachtung sowie die frühzeitige Abstimmung und bedarfsgerechte Steuerung der Beschaffungsmaßnahmen begegnet.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist hoch und hätte für die RAG mittlere Auswirkungen.

Kommunikative Risiken

Von besonderer Relevanz ist die Gefahr, gesellschaftspolitische und standortbezogene Akzeptanz zu verlieren. Hierbei handelt es sich nicht um ein kommunikatives Einzelrisiko, sondern um ein umfassendes Risiko des Unternehmens, insbesondere mit Blick auf die Genehmigungslage der Grubenwasserhaltungskonzepte. Zahlreiche aus den Risikofeldern gemeldete Einzelrisiken, wie Änderungen beim Wasserrecht, stehen hiermit in unmittelbarem Zusammenhang. So kann eine geringe gesellschaftspolitische Akzeptanz unter anderem auch genehmigungsrelevante Entscheidungen direkt beeinflussen. Hier werden mit gezielten Maßnahmen der Unternehmenskommunikation positive Botschaften gesendet und kritische Sachverhalte transparent vermittelt. Auch bei der Unternehmensstrategie, die Anfang 2023 der Belegschaft vorgestellt wurde, bildet das Thema Akzeptanz einen Schwerpunkt: Die entstehenden kommunikativen Maßnahmen sollen den Dialog mit den Anspruchsgruppen stärken. Es gilt, das Unternehmen weiterhin als verlässlichen Partner der Politik, der Bergbauregionen und der Menschen zu positionieren. Ein weiteres Hauptaugenmerk der Kommunikationsmaßnahmen richtet sich darauf, Risiken für die Wahrnehmung des Konzerns, seiner Unternehmen und seiner Ziele intern und extern kommunikativ zu steuern. Dazu beitragen können auch die Aktivitäten im Bereich der Nachhaltigkeit. Für eine nachhaltige Entwicklung des Nachbergbaus unterstützt die RAG das Ziel des Pariser Abkommens, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Bis spätestens zum Jahr 2030 soll das Unternehmen beim Strombezug CO2 -neutral sein. Den Schritt in diese Richtung wird die Nutzung der Erneuerbaren Energien ermöglichen, hier ist vor allem der Einsatz von Photovoltaik und Windkraft zur Eigenstromerzeugung auf eigenen ehemaligen Bergbauflächen beabsichtigt.

Unter Abwägung der ergriffenen kommunikativen Maßnahmen bewertet die RAG die Eintrittswahrscheinlichkeit der genannten Risiken im Saldo als mittel, wobei von einem mittleren Schadenspotenzial auszugehen ist.

Risiken der IT-Sicherheit

Durch die zunehmende Digitalisierung bei der RAG und in der Gesellschaft insgesamt, hat sich auch die technologische Bedrohungslage durch Cyberkriminalität verändert. Gleichzeitig führen weltweite Krisen, Kriege und politische Spannungen zu einer diffusen Bedrohungslage der IT-Sicherheit.

Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung eines etablierten IT-Sicherheitsmanagementsystems (auf Basis der DIN EN ISO 2700x) reagiert die RAG umfassend auf bestehende Bedrohungsszenarien und das steigende Risiko von Cyberangriffen. Elementare Bestandteile dieses Systems sind unter anderem Prozesse zur Analyse von Gefahren, der Ermittlung von Schutzbedarfen und der Überprüfung von Systemen auf Basis des Schutzbedarfes, sowie der Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen, um die IT-Sicherheit kontinuierlich zu optimieren.

Grundlage zur Ermittlung der Schutzbedarfe von IT-Systemen bei der RAG ist die regelmäßige Durchführung bzw. Aktualisierung einer „Business Impact Analyse“.

Obwohl die RAG kein Unternehmen der kritischen Infrastruktur im Sinne des „Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ ist, sind die Risikobewertung und die Hinweise zur Risikobehandlung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik übertragbar.

Daher etabliert die RAG gemeinsam mit ihren Partnern und Lieferanten vergleichbare Maßnahmen auf Basis der ISO 27001 und des IT-Grundschutzes.

Die Umsetzung und regelmäßige Überprüfung dieser Maßnahmen sowie die implementierten Prozesse der IT-Sicherheit führen zu der Einschätzung, dass die Risiken durch IT-Sicherheitsvorfälle bei der RAG ein mittleres Risiko mit eher geringer Eintrittswahrscheinlichkeit darstellen. Perspektivisch erhöht sich dieses Risiko allerdings vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Geschäftsprozesse.

Risiken der Grubenwasserhaltung

Die Umsetzung der Grubenwasserhaltungskonzepte der RAG setzt umfangreiche vorbereitende Maßnahmen voraus. Hierzu gehören Schachtarbeiten, die nur durch Spezialunternehmen erbracht werden können, sowie die Bereitstellung von Spezialequipment einschließlich Planungsleistungen, welche am Markt nur in begrenzten Kapazitäten zur Verfügung stehen. Können diese Arbeiten nicht erbracht werden, kann dies für die RAG mit höheren Kosten aus einem längeren Offenhalten der untertägigen Grubengebäude verbunden sein.

Diesen Risiken wird dadurch begegnet, dass erforderliche Kontingente bei den Unternehmern frühzeitig vertraglich abgesichert werden. Darüber hinaus ist eine permanente Sicherstellung der Beschäftigung von zukünftig benötigten Spezialfirmen zwingend erforderlich. Möglichen Beschaffungsengpässen wurde durch die Beauftragung eines Generalunternehmers sowie Vergabe der mittelfristig erforderlichen Planungsleistungen an zwei Ingenieurbüros begegnet. Ferner unterliegt die Preisentwicklung im Bau- und Entsorgungssektor einer permanenten Beobachtung.

Die in den letzten Jahren geführten Wasserrechtsverfahren haben zu Verschärfungen bei der Einleitqualität des Grubenwassers geführt. Gleichzeitig führen verbesserte Messmethoden einerseits und stärkere Anwendung dieser Verfahren auch für die Gewässeranalytik andererseits zu neuen Erkenntnissen in der Beeinflussung der Gewässer durch die Einleitung von Grubenwasser. Infolgedessen sind in den letzten Jahren in drei Wasserrechten im Saarland (Reden, Camphausen und Duhamel) Anlagen zur Behandlung des Grubenwassers über Nebenbestimmungen mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen angeordnet worden. Für den Standort Reden hat die RAG Widerspruch gegen die Nebenbestimmung erhoben, da sie aus Sicht der RAG unverhältnismäßig ist. Das Verwaltungsstreitverfahren ist derzeit ruhend gestellt. Am Standort Camphausen wurde im Jahr 2024 eine Anlage errichtet, da dort die Einleitung auf noch nicht absehbare Zeit fortgeführt wird. Am Standort Duhamel wird eine Anlage zur Eisenreduktion errichtet, die auch den Nebeneffekt einer PCB-Reduktion hat.

Weiterhin haben die in den letzten Jahren durchgeführten Abschlussbetriebsplanverfahren aus Sicht der RAG gezeigt, dass die Zulassungsbehörden im Einzelfall, auch unter dem öffentlichen Druck, ihren Ermessensspielraum zu Ungunsten der RAG auslegen.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit der in dieser Kategorie genannten Risiken ist sehr hoch und hätte für die RAG geringe Auswirkungen. Im laufenden Jahr wurde die bilanzierte Rückstellung konkretisiert und neu bewertet. Die Ermittlung der zukünftigen Ausgaben erfolgte inklusive potenzieller Risiken auf Basis der Mittel- und Langfristplanung. Weiterhin konnten durch die fortgeschrittene Umsetzung der Konzepte zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung zukünftige Risiken vermindert werden, insbesondere im Zusammenhang mit Verzögerungen der Umbaumaßnahmen. Dadurch konnte die Auswirkung der Risiken im Vergleich zum Vorjahr von bedeutsam auf gering reduziert werden.

Gesamtbewertung der Chancen- und Risikolage

Die Gesamtbewertung der Chancen- und Risikolage zeigt, dass die vorhandenen Risiken vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der ergriffenen beziehungsweise geplanten Maßnahmen einzeln oder in Wechselwirkung miteinander keine bestandsgefährdenden Auswirkungen auf das Unternehmen haben.

Die Risikolage der RAG ist im Vorjahresvergleich nahezu unverändert und wird im Wesentlichen durch die Risiken an den Finanzmärkten bestimmt. Für das kommende Geschäftsjahr und den Mittelfristzeitraum sieht die RAG aufgrund der installierten Maßnahmen ein leicht sinkendes Risiko-Gesamtniveau im Hinblick auf die Risiken aus Alt- und Ewigkeitslasten.

Erklärung zur Unternehmensführung

Frauen in Führungspositionen1

Seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ im Mai 2015 ist die RAG als mitbestimmtes, nicht börsennotiertes Unternehmen gesetzlich verpflichtet, individuelle Zielquoten für den Frauenanteil in den Organen und obersten Führungsebenen festzulegen und diese Zielvorgaben in bestimmten Zeitperioden umzusetzen. Die zuletzt im September 2022 im Aufsichtsrat festgelegten Zielvorgaben gelten für einen Zeitraum von knapp fünf Jahren bis Ende Juni 2027.

Der Frauenanteil im Aufsichtsrat betrug seit dem Geschäftsjahr 2022 bis zum Tag der Aufsichtsratssitzung am 21. März 2024 30 % (ohne das neutrale Mitglied). Diese Quote gilt auch nach der anschließenden Verkleinerung des Aufsichtsrates auf 10 Mitglieder (ohne das neutrale Mitglied) und entspricht der bis Ende Juni 2027 geplanten Mindestzielgröße. Der Vorstand der RAG besteht seit Mai 2018 aus zwei Personen und ist weiterhin ausschließlich mit männlichen Mitgliedern besetzt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27. September 2022 mit Blick auch auf die historischen und branchenspezifischen Besonderheiten der RAG für die Zeit bis Ende Juni 2027 die Zielgröße Null beschlossen, allerdings die Berufung einer Frau bei zukünftigen Bestellungen von Vorstandsmitgliedern grundsätzlich offengelassen. Aufgrund der aktuellen Bestellfristen sind bei gleichbleibender Anzahl von Vorstandsmitgliedern zumindest bis April 2029 hinsichtlich des Frauenanteils keine Veränderungen zu erwarten.

Den Vorgaben des Gesetzes folgend hatte der Vorstand der RAG Mitte 2022 Zielquoten für die Entwicklung des Frauenanteils in den beiden oberen Führungsebenen unterhalb des Vorstandes festgelegt. Im Rahmen des Generationswechsels plant das Unternehmen bis Mitte 2027 mit einem Frauenanteil von mindestens 25 % auf der ersten und ebenfalls mindestens 25 % auf der zweiten Führungsebene. Im Verlauf des Jahres 2024 ist der Anteil der weiblichen Führungskräfte auf der ersten Führungsebene durch organisatorische Veränderungen von 25 % auf 37,5 % gestiegen. Der prozentuale Anteil liegt somit deutlich höher als der angestrebte Zielwert. Als Folge der organisatorischen Veränderung liegt der Frauenanteil auf der zweiten Führungsebene mit rund 12 % weiterhin unterhalb des angestrebten Ziels.

1 Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB sind die Angaben nicht in die Prüfung durch den Abschlussprüfer einbezogen.

Prognosebericht

Die RAG wird weiterhin neben der Bearbeitung von Altlasten und Ewigkeitsaufgaben die erforderlichen Abschlussbetriebspläne entsprechend den Vorgaben des Bundesberggesetzes vorantreiben.

RAG: Prognose Leistungsindikatoren für 2025

Prognose 2025** 2024
finanzielle Leistungsindikatoren
Bilanzergebnis* Mio. € deutlich sinkend 0,0
Investitionen in die Grubenwasserhaltung Mio. € deutlich sinkend 240,9
* vor Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Beschäftigte n konstant 611

** "leicht" entspricht einer Veränderung bis 10 %, "spürbar" entspricht einer Veränderung bis 30 %, "deutlich" entspricht einer Veränderung von über 30 %

Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges beeinflussen auch weiterhin die RAG über die makroökonomischen Rahmenbedingungen. Hinzu kommen der Konflikt im Gaza-Streifen sowie die dadurch ausgelösten Unruhen im Nahen Osten. In beide Regionen bestehen keine direkten Liefer- und Handelsverflechtungen. Belastungen können entstehen, wenn die Lieferketten gestört und die internationalen Rohstoff- und Energiepreise aufgrund der derzeitigen Situationen in die Höhe schnellen. Die Finanzmärkte sind zusätzlich durch die kriegerische Auseinandersetzung von hoher Volatilität und Verunsicherung geprägt, mit entsprechenden Folgen für die Kapitalanlage der RAG. Des Weiteren können die Unwägbarkeiten der US-Politik seit der Amtseinführung von Donald Trump als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Einfluss auf die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben. Jedoch sind zum aktuellen Zeitpunkt die weiteren ökonomischen Folgen für die RAG nicht absehbar.

Die erwartete Ergebnisentwicklung wird in erster Linie durch die zinsbedingten Anpassungen der Rückstellungen geprägt. Eine gegebenenfalls erforderliche Verlustübernahme erfolgt durch die RAG-Stiftung auf Basis des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages. Neben den Bemessungsgrundlagen der Verpflichtungen haben die zukünftigen Zins-, Kosten- und Preisentwicklungen in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Konjunktur wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Alt- und Ewigkeitslasten der RAG.

Um die Umsetzung der Grubenwasserhaltungskonzepte weiterzuführen, sind geringere Investitionen geplant. Der Rückgang ist unter anderem in der Beendigung des Geschäftsfeldes der Schachtverfüllung von RAG Montan Immobilien GmbH begründet, die zu Erhöhungen bei den Investitionen im Jahr 2024 führte und zu geringen Investitionen im Jahr 2025 führen wird.

Die Belegschaft wird im folgenden Geschäftsjahr konstant bleiben.

Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien für die darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die Aussagen über zukünftige Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren - sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen.

 

Essen, den 25. März 2025

Schrimpf

Kalthoff

Bilanz zum 31. Dezember 2024

(in Mio. Euro)

Aktiva

Anhang 31.12.2024 31.12.2023
A. Anlagevermögen (1)
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,9 3,7
II. Sachanlagen 1.413,7 1.184,0
III. Finanzanlagen 5.324,0 5.545,1
6.739,6 6.732,8
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte (2) 5,4 5,8
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) 413,0 841,7
III. Sonstige Wertpapiere 300,0 246,5
IV. Guthaben bei Kreditinstituten 432,5 221,5
1.150,9 1.315,5
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5,9 5,4
Summe Aktiva 7.896,4 8.053,7

Passiva

Anhang 31.12.2024 31.12.2023
A. Eigenkapital (4)
I. Gezeichnetes Kapital 1,5 1,5
II. Gewinnrücklagen 0,2 2,5
III. Bilanzgewinn (+) / -verlust (-) 0,0 0,0
1,7 4,0
B. Rückstellungen (5)
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (6) 2.565,0 2.733,9
2. Steuerrückstellungen 1,2 1,3
3. Sonstige Rückstellungen
a) Rückstellungen für Bergschäden (7) 10.214,7 (9.925,2)
Freistellung durch RAG-Stiftung für Dauerbergschäden -8.402,6 (-8.031,4)
Rückstellungen für Bergschäden 1.812,1 1.812,1 1.893,8
b) Rückstellung für Grubenwasserhaltung 22.251,9 (23.126,0)
Freistellung durch RAG-Stiftung für Grubenwasserhaltung -22.251,9 (-23.126,0)
Rückstellung für Grubenwasserhaltung 0,0 0,0 0,0
c) übrige Rückstellungen (8) 4.768,4 (4.692,1)
Freistellung durch RAG-Stiftung für Grundwasserreinigung -1.777,3 (-1.667,1)
übrige Rückstellungen 2.991,1 2.991,1 3.025,0
7.369,4 7.654,0
C. Verbindlichkeiten (9) 525,2 395,5
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 0,2
Summe Passiva 7.896,4 8.053,7

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

(in Mio. Euro)

Anhang 2024 2023
1. Umsatzerlöse (10) 24,1 26,6
2. Andere aktivierte Eigenleistungen (11) 3,6 5,5
Gesamtleistung 27,7 32,1
3. Sonstige betriebliche Erträge (12) 688,9 697,0
4. Materialaufwand (13) 341,4 312,5
5. Personalaufwand (14) 255,2 353,4
6. Abschreibungen (15) 20,5 21,1
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen (16) 183,4 252,4
8. Beteiligungsergebnis (17) + 6,8 + 33,4
9. Zinsergebnis (18) + 79,4 + 117,1
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (19) 0,0 0,3
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (20) - -
12. Ergebnis nach Steuern + 2,3 60,1
13. Sonstige Steuern 2,3 1,6
14. Erträge aus Verlustübernahme (21) 0,0 + 61,7
15. Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0,0 0,0
16. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung (22) 2,3 33,1
17. Aufwand aus Kapitalrückzahlung (23) 2,3 33,1
18. Bilanzgewinn (+) / -verlust (-) 0,0 0,0

Anhang 2024

Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat:

Bernd Tönjes, Marl

Vorsitzender

Vorsitzender des Vorstandes der

RAG-Stiftung

Michael Vassiliadis, Hannover

Stellv. Vorsitzender

Vorsitzender der

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Bärbel Bergerhoff-Wodopia, Herne

Mitglied des Vorstandes der

RAG-Stiftung

Dr. Frank Dudda, Herne

Oberbürgermeister der

Stadt Herne

Dr. Annette Fugmann-Heesing, Berlin

(bis 21.03.2024)

Unternehmensberaterin

Ministerin und Senatorin a. D.

Elke Hannack, Berlin (bis 21.03.2024)

Stellv. Vorsitzende des

DGB Bundesvorstandes

Susanne Hardies, Dorsten

Vorsitzende des Konzernbetriebsrates

der RAG Aktiengesellschaft

Carolin Kampmann, Dinslaken

Mitglied des Konzernbetriebsrates der

RAG Aktiengesellschaft

Hannelore Kraft, Mülheim an der Ruhr

(bis 21.03.2024)

Ministerpräsidentin a. D. des

Landes Nordrhein-Westfalen

Lutz Lienenkämper, Meerbusch (bis 31.08.2024)

Mitglied des Landtages

Landtag Nordrhein-Westfalen

Staatsminister a. D.

Georg Eric Maringer, Schwalbach (bis 21.03.2024) Vizepräsident für Verwaltung und Wirtschaftsführung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Manuel Martinez Gallarin, Gelsenkirchen

(bis 21.03.2024)

Mitglied des Konzernbetriebsrates der

RAG Aktiengesellschaft

Christoph Piechotka, Hamm (bis 21.03.2024)

Stellv. Vorsitzender des Konzernbetriebsrates der

RAG Aktiengesellschaft

Universitätsprofessor Dr. Ulrich Radtke, Solingen

(bis 21.03.2024)

Fakultät für Gesellschaftswissenschaften

Universität Duisburg-Essen

Dr. Jürgen-Johann Rupp, Dinslaken

Mitglied des Vorstandes der

RAG-Stiftung

Dr. Wilhelm Schäffer, Herzogenrath

Staatssekretär a. D. (bis 21.03.2024)

Hubertus Schmoldt, Soltau (bis 21.03.2024)

Mitglied verschiedener Aufsichtsräte

Harald Sikorski, München (bis 21.03.2024)

Leiter des Landesbezirkes Bayern der

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Ralf Sikorski, Hannover

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Mitglied verschiedener Aufsichtsräte

Peter Urban, Dinslaken

Unternehmensberater

Weiteres Mitglied:

Professor Dr. Norbert Lammert, Bochum

Vorsitzender der

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

Bundestagspräsident a. D.

Vorstand:

Peter Schrimpf, Hamm

Vorsitzender des Vorstandes

und Arbeitsdirektor der

RAG Aktiengesellschaft

Michael Kalthoff, Bottrop

Mitglied des Vorstandes der

RAG Aktiengesellschaft

Finanzen

Anteilsbesitz der RAG AKTIENGESELLSCHAFT per 31.12.2024

Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil Geschäftsjahr Eigenkapital
% T€
BAV Aufbereitung Herne GmbH Herne, Deutschland 49,00 2023 3.032
Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Essen, Deutschland 100,00 2024 148
Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau e.V. Essen, Deutschland 2024 2.148
DAH1 GmbH Duisburg, Deutschland 50,00 2023 -1.273
Deutsche Montan Technologie für Rohstoff, Energie, Umwelt e. V. (DMT e. V.) Essen, Deutschland 2024 19.303
Deutsche Montan Technologie Verwaltungs GmbH Essen, Deutschland 100,00 2023 17.066
DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung mbH Bochum, Deutschland 100,00 2023 7.755
ELE-RAG Montan Immobilien Erneuerbare Energien GmbH Bottrop, Deutschland 50,00 2023 12
ENNI RMI Windpark Kohlenhuck GmbH Moers, Deutschland 33,33 2023 4.483
Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH Hamm, Deutschland 20,00 2023 476
Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH Essen, Deutschland 48,00 2023 25
Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt GmbH Gelsenkirchen, Deutschland 33,33 2023 3.381
Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH-ENO Oberhausen, Deutschland 0,16 2023 330
Entwicklungsgesellschaft Schlägel & Eisen mbH Herten, Deutschland 48,00 2023 25
Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH Essen, Deutschland 33,33 2023 2.766
gate.ruhr GmbH Marl, Deutschland 49,00 2023 12.372
GP+Q GmbH Essen, Deutschland 89,00 2023 -8.852
GP+Q Verwaltungs GmbH Essen, Deutschland 100,00 2023 12
Gründerzentrumgesellschaft Prosper III mbH Bottrop, Deutschland 94,00 2023 613
Landschaftsagentur Plus GmbH Essen, Deutschland 100,00 2024 2.480
logport ruhr GmbH Duisburg, Deutschland 50,00 2023 2.513
montanWIND Planungs GmbH & Co.KG Ensdorf, Deutschland 100,00 2023 1
montanWIND Planungs Verwaltungs GmbH Ensdorf, Deutschland 100,00 2023 33
montanWIND Windpark Erkershöhe GmbH & Co. KG Merchweiler, Deutschland 100,00 2023 1.360
montanWIND Windpark Verwaltungs GmbH Ensdorf, Deutschland 100,00 2023 23
PG Projektentwicklungsgesellschaft Grimberg mbH & Co. KG Essen, Deutschland 100,00 2023 205
PG Projektentwicklungsgesellschaft Grimberg Verwaltungs-GmbH Essen, Deutschland 100,00 2023 34
Projekt Ewald GmbH & Co. KG Essen, Deutschland 50,00 2023 20
Projekt Ewald Verwaltung GmbH Essen, Deutschland 50,00 2021 28
Projektgesellschaft Gneisenau mbH i.L. Dortmund, Deutschland 49,00 2021 36
RAG Beteiligungs-GmbH Essen, Deutschland 100,00 2024 24.951
Name der Gesellschaft Jahresergebnis Währung Fußnote
in T€ Fußnote
BAV Aufbereitung Herne GmbH 1.260 EUR
Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung 7 EUR
Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau e.V. 0 EUR
DAH1 GmbH -237 EUR
Deutsche Montan Technologie für Rohstoff, Energie, Umwelt e. V. (DMT e. V.) 0 EUR
Deutsche Montan Technologie Verwaltungs GmbH -2.042 EUR
DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung mbH 311 EUR
ELE-RAG Montan Immobilien Erneuerbare Energien GmbH -23 EUR
ENNI RMI Windpark Kohlenhuck GmbH 1.014 EUR
Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH -179 EUR
Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH 0 EUR
Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt GmbH -397 EUR
Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH-ENO -228 EUR
Entwicklungsgesellschaft Schlägel & Eisen mbH 0 EUR
Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH -858 EUR
gate.ruhr GmbH -171 EUR
GP+Q GmbH -609 EUR
GP+Q Verwaltungs GmbH -7 EUR
Gründerzentrumgesellschaft Prosper III mbH 108 EUR
Landschaftsagentur Plus GmbH 510 EUR
logport ruhr GmbH -92 EUR
montanWIND Planungs GmbH & Co.KG -2 EUR
montanWIND Planungs Verwaltungs GmbH 1 EUR
montanWIND Windpark Erkershöhe GmbH & Co. KG 104 EUR
montanWIND Windpark Verwaltungs GmbH 1 EUR
PG Projektentwicklungsgesellschaft Grimberg mbH & Co. KG -47 EUR
PG Projektentwicklungsgesellschaft Grimberg Verwaltungs-GmbH 0 EUR
Projekt Ewald GmbH & Co. KG -227 EUR
Projekt Ewald Verwaltung GmbH 0 EUR 2)
Projektgesellschaft Gneisenau mbH i.L. 0 EUR 3)
RAG Beteiligungs-GmbH 869 EUR 1)
Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil Geschäfts- Eigenkapital
Name der Gesellschaft % jahr in T€
RAG Finanz-GmbH & Co. KG Essen, Deutschland 100,00 2024 1.346.102
RAG Finanz-Verwaltungs-GmbH Essen, Deutschland 100,00 2024 103
RAG Mining Solutions GmbH Herne, Deutschland 100,00 2024 1.000
RAG Montan Immobilien GmbH Essen, Deutschland 100,00 2024 39.213
Stadtmarketing Herne GmbH Herne, Deutschland 3,00 2023 698
THS GmbH Essen, Deutschland 5,10 2024 228.359
Vivawest GmbH Essen, Deutschland 18,20 2024 1.392.141
Voerde Windenergie GmbH Voerde, Deutschland 74,90 2023 990
Wasserverbund Niederrhein Gesellschaft mit beschränkter Haftung Moers, Deutschland 8,00 2023 16.661
WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH Herten, Deutschland 0,83 2023 429
Windkraft Brinkfortsheide GmbH Marl, Deutschland 100,00 2024 4.276
Windkraft Lohberg GmbH Dinslaken, Deutschland 33,33 2023 1.219
Windkraft Lünen GmbH Essen, Deutschland 100,00 2024 604
Windkraft Polsum GmbH Essen, Deutschland 74,90 2023 2.282
Windpark Haltern AV 9 GmbH Haltern am See, Deutschland 80,00 2023 2.083
Windpark Hünxe GmbH Hünxe, Deutschland 60,00 2023 3.186
Windpark Hünxer Heide GmbH Hünxe, Deutschland 33,33 2023 3.564
Wohnen in der Waldsiedlung GmbH Essen, Deutschland 50,00 2023 1.320
Zinnowitz FW GmbH & Co. KG Essen, Deutschland 100,00 2023 -1.635
Name der Gesellschaft Jahresergebnis Währung Fußnote
Name der Gesellschaft in T€ Währung Fußnote
RAG Finanz-GmbH & Co. KG 43.511 EUR
RAG Finanz-Verwaltungs-GmbH 3 EUR
RAG Mining Solutions GmbH 0 EUR 1)
RAG Montan Immobilien GmbH 9.513 EUR
Stadtmarketing Herne GmbH -181 EUR
THS GmbH 0 EUR 1)
Vivawest GmbH 166.707 EUR
Voerde Windenergie GmbH -82 EUR
Wasserverbund Niederrhein Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1.434 EUR
WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH -659 EUR
Windkraft Brinkfortsheide GmbH 117 EUR
Windkraft Lohberg GmbH 246 EUR
Windkraft Lünen GmbH 50 EUR
Windkraft Polsum GmbH -18 EUR
Windpark Haltern AV 9 GmbH 78 EUR
Windpark Hünxe GmbH 730 EUR
Windpark Hünxer Heide GmbH 472 EUR
Wohnen in der Waldsiedlung GmbH -209 EUR
Zinnowitz FW GmbH & Co. KG -179 EUR

1) Mit diesen Gesellschaften besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
2) Ausstehende Feststellung aufgestellter Jahresabschlusses 31.12.2022.
3) i.L. = in Liquidation

Allgemeine Grundlagen

Der Jahresabschluss der RAG AKTIENGESELLSCHAFT (RAG), Essen, eingetragen im Handelsregister unter HR B-Nr. 28810 beim Amtsgericht Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die RAG ist von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes nach § 291 Absatz 2 HGB sowie der Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2024 befreit, da sie in den Konzernabschluss der RAG-Stiftung, Essen, einbezogen wird. Der Konzernabschluss der RAG-Stiftung wird nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und nach § 325 HGB im Unternehmensregister unter Nummer HR A-Nr. 9004 beim Amtsgericht Essen offengelegt. Die RAG-Stiftung ist Mutterunternehmen der RAG und stellt den Konzernabschluss sowohl für den größten als auch für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.

Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) teilweise zusammengefasst und ebenso wie Davon-Angaben, die gesetzlich in der Bilanz/GuV anzubringen sind, in den Anhang übernommen. Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich in Mio. € mit einer Nachkommastelle, wobei Beträge unterhalb gerundeter 0,1 Mio. € als 0,0 Mio. € dargestellt werden.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben sich in einer Eckpunktevereinbarung am 7. Februar 2007 darauf verständigt, die subventionierte Förderung der Steinkohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu beenden. Die RAG und die IG BCE haben dies auf Grundlage der in dieser Verständigung vereinbarten Regelungen akzeptiert. Die konkrete Ausgestaltung des in der Eckpunktevereinbarung gesteckten Rahmens über die Beihilfen der Öffentlichen Hand wurde im Verlauf des Jahres 2007 mit einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Bund, den Revierländern und der RAG geregelt. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung wurden das Steinkohlefinanzierungsgesetz, die Kohlerichtlinien und die Bewilligungsbescheide 2009 bis 2012, 2013 bis 2014 und 2015 bis 2019 sowie 2019 (für Alt- und weitere Ewigkeitslasten nach Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus) erlassen. Im Jahr 2011 erfolgte eine Anpassung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes (Streichung der Revisionsklausel) und der Kohlerichtlinien. In Verbindung mit der Gründung der RAG-Stiftung, die sich im Rahmen des Ewigkeitslastenvertrages, unter Berücksichtigung der im Erblastenvertrag genannten Gewährleistung durch die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland, zur Finanzierung der Ewigkeitslasten seit 2019 verpflichtet, ist die

Anlage II Nr. 3

Finanzierung des Auslaufes des subventionierten Steinkohlenbergbaus gewährleistet. Sofern die Länder aus der Gewährleistung in Anspruch genommen werden, gewährt der Bund ein Drittel der zu leistenden Beträge.

Gemäß der Rahmenvereinbarung wurde der Haftungsverbund zwischen dem Bergbau- und dem Beteiligungsbereich der RAG mit dem Inkrafttreten des Steinkohlefinanzierungsgesetzes am 28. Dezember 2007 aufgehoben und mit Datum vom 24. September 2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RAG-Stiftung und der RAG geschlossen, der mit Eintragung vom 13. November 2007 ins Handelsregister wirksam wurde. Darüber hinaus finden aufgrund der Umstellung der Rechnungslegung auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) der am 16./21. Dezember 2010 zwischen der RAG und der RAG-Stiftung unterzeichnete Side Letter zum Ewigkeitslastenvertrag sowie das Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (früher BMWi) vom 15. Dezember 2010 zur Bilanzierung bei der RAG gemäß BilMoG und die Ergänzung der Öffentlichen Hand zur Produktionskostenermittlung vom 20. Januar 2011 Berücksichtigung.

Mit Datum 31. Dezember 2018 wurde die subventionierte Steinkohlenförderung in Deutschland beendet.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder aktivierungspflichtigen Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Vom Wahlrecht zur Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen wird Gebrauch gemacht. Bis zum 31. Dezember 2008 wurden Zuschüsse Dritter von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Diese werden seit dem 1. Januar 2009 direkt ergebniswirksam vereinnahmt. Das Anlagevermögen beinhaltet Vermögensgegenstände auf der Basis beider Bewertungsmethoden. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert bilanziert.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear pro rata temporis. Die Nutzungsdauern werden in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen ermittelt. Für planmäßige Abschreibungen typischer Wirtschaftsgüter werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer in Jahren
Immaterielle Vermögensgegenstände 3 - 5
Gebäude 10 - 50
Technische Anlagen und Maschinen 4 - 30
Betriebsvorrichtungen 20 - 100
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 23

Weicht die tatsächliche Nutzungsdauer davon ab, wird diese zugrunde gelegt.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 250 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Geringwertige Anlagegüter, deren Nettoanschaffungs- oder Herstellungskosten 250 € übersteigen, jedoch nicht mehr als 800 € betragen, werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden im Wesentlichen zur Herabsetzung von Buchwerten auf niedrigere beizulegende Werte vorgenommen.

Im Finanzanlagevermögen sind die Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag - soweit vorhanden - herangezogen wird. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden zu Barwerten mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht wird, bewertet. Ist der Grund für die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen, so werden diese wieder rückgängig gemacht. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Bei ganz oder teilweise gedeckten Pensionsverpflichtungen oder vergleichbar langfristigen Verpflichtungen werden die Vermögenswerte, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren längerfristig fälligen Verpflichtungen dienen, die gegenüber Arbeitnehmern eingegangen wurden, mit diesen Schulden verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen verfahren. Die Vermögensgegenstände werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes angesetzt. Sofern der beizulegende Zeitwert des reservierten Vermögens den Verpflichtungswert übersteigt, wird der übersteigende Betrag unter dem gesonderten Posten „Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung“ ausgewiesen.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich laufzeitadäquat gemäß der Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank (§ 253 Absatz 2 HGB) abgezinst, soweit ihnen kein anderer wirtschaftlicher Vorteil gegenübersteht.

Forderungen sind einzeln im Umfang erkennbarer Risiken sowie pauschal wegen des allgemeinen Kreditrisikos wertberichtigt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum Anschaffungskurs oder zum jeweiligen ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs angesetzt.

Wertpapiere des Umlaufvermögens und andere kurzfristige Geldanlagen des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageskursen angesetzt. Bankguthaben werden grundsätzlich mit Zeitpunkt der Wertstellung bilanziert.

Guthaben bei Kreditinstituten sowie Rechnungsabgrenzungsposten werden jeweils zum Nennwert bewertet.

Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern am Abschlussstichtag hinreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Kurz- und langfristige Rückstellungen werden gemäß § 253 Absatz 2 HGB mit dem ihrer voraussichtlichen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Mit der Änderung des Handelsrechts am 17. März 2016 gilt für Rückstellungen für Altersversorgung der durchschnittliche Zinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre. Für pensionsähnliche Verpflichtungen und alle weiteren Rückstellungen gilt unverändert der Sieben- Jahres-Durchschnittszinssatz. Auf- und Abzinsungseffekte aus der Änderung des Abzinsungszinssatzes werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Änderungen der Schätzung der Ausgabenreihe über die Restlaufzeit werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Die Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung werden gemäß dem modifizierten Teilwertverfahren bewertet. Sie setzen sich zusammen aus Altersversorgungsverpflichtungen für Pensionen, Energiebeihilfe und sonstigen Versorgungsleistungen sowie pensionsähnlichen Verpflichtungen für Vorruhestandsregelungen. Der Aufwand für die späteren Versorgungsleistungen verteilt sich gleichmäßig über die gesamte Dienstzeit des jeweiligen Versorgungsberechtigten. Rückstellungen für betriebliche Altersversorgungsverpflichtungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen unterliegen einer Restlaufzeit von fünf Jahren. Für die Bewertung der Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung zum 31. Dezember wird der zum Bilanzstichtag vorliegende Zinssatz gemäß § 253 Absatz 2 HGB angewandt (Altersversorgungsverpflichtungen: 1,90 %; pensionsähnliche Verpflichtungen: 1,54 %). In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden zukünftige Gehaltsentwicklungen und Rentensteigerungen, unternehmensspezifische Fluktuation sowie Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten gemäß den unternehmensspezifischen Generationentafeln einbezogen. Bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen wird der beizulegende Zeitwert angesetzt.

Die der versicherungsmathematischen Bewertung zugrundeliegenden unternehmensspezifischen Parameter zum 31. Dezember 2024 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Parameter 31.12.2024 Erläuterung
Zinssatz Pensionen / Energiebeihilfe 1,90% § 253 Absatz 2 HGB
Zinssatz pensionsähnliche Verpflichtungen 1,54% § 253 Absatz 2 HGB
Rentendynamik 1,00% bei den beitragsorientierten Zusagen
2,00% in Anlehnung an das Inflationsziel der EZB
Anwartschafts-/ Gehaltsdynamik 2,75% auf der Basis der tariflichen Vereinbarungen im Unternehmen sowie der individuellen Gehaltsentwicklung
Mitarbeiterfluktuation Ø 1,00% erwartete künftige Entwicklung

Rückstellungen für entstandene Bergschäden ab 150 T€ werden je Schadensfall einzeln ermittelt und mit Hilfe eines Vereinfachungsverfahrens (typisierter Verlauf der voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkte) bewertet. Die Höhe der Rückstellungen für entstandene Bergschäden kleiner 150 T€ bemisst sich grundsätzlich nach dem Durchschnittsaufwand der nicht indizierten Summe der Schadenskosten für Bergschäden kleiner 150 T€ der letzten beiden Jahre vor dem Bilanzstichtag.

Die Bemessungsgrundlage für Rückstellungen für Verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden, ergibt sich aus der mit dem Kelling-Index preisindizierten Bemessungsgrundlage des Vorjahres abzüglich der hälftigen Inanspruchnahme des laufenden Jahres.

Die Rückstellungen für Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen werden als Barwert anhand einer temporären Ausgabenreihe, die im Wesentlichen mit der handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve laufzeitadäquat diskontiert wird, in Verbindung mit einer ewigen Rente unter Anwendung des aktuellen Realzinssatzes bilanziert. Die Bemessungsgrundlage basiert auf dem mit dem Kelling-Index indizierten Durchschnittsaufwand der vergangenen fünf Jahre.

Entsprechend der nach einem statistischen Verfahren angewandten Systematik beim Kelling- Index wird der aktuelle Kelling-Index als Preissteigerungsrate von 3,00 % berücksichtigt.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessenem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Rückstellungen für Alt- und Ewigkeitslasten werden unter den „Sonstigen Angaben“ näher dargestellt und erläutert.

Verbindlichkeiten sind in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrages und erhaltene Anzahlungen zum Nennwert bilanziert.

Bilanzerläuterungen

1. Anlagevermögen

Die Finanzanlagen enthalten insbesondere wertpapierähnliche Ansprüche in Form eines durch eine Master-KAG verwalteten Spezial-Sondervermögens. Der Mischfonds ist zum Buchwert in Höhe von 3.127,4 Mio. € bilanziert, wobei der Marktwert 3.018,9 Mio. € beträgt. Somit liegt der Marktwert des Mischfonds um 108,5 Mio. € niedriger als der Buchwert. Eine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB für eine voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderung ist unterblieben, da künftig ausreichende Erträge des Mischfonds zur Wertaufholung erwartet werden. Anhaltspunkte für eine voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderung des Spezial- Sondervermögens sind eine nur geringfügige permanente Unterschreitung des Buchwertes innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Bilanzstichtag sowie ein Durchschnittskurs der letzten zwölf Monate, der den Buchwert nur geringfügig unterschreitet. Zum 31. Dezember 2024 lagen diese Anhaltspunkte vor.

Die vereinnahmte Ausschüttung des laufenden Jahres aus der Master-KAG beträgt 12,2 Mio. € und ist im Zinsergebnis ausgewiesen. Es besteht keine Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe der Anteilsscheine an dem Mischfonds.

Bei Versorgungszusagen im Sinne des § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB wird der Zeitwert des Deckungsvermögens mit Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen verrechnet. Die mit der Rückstellung für Pensionsverpflichtung verrechneten Vermögensgegenstände des Finanzanlagenvermögens (hier: eingebrachte Vergütungsansprüche) sind durch Verpfändung dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen. Die Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung beliefen sich auf 3 T€, der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag beträgt 3 T€ (gutachterliche Ermittlung). Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt 3 T€. Zinserträge in Höhe von 0 T€ sind mit Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von 0 T€ verrechnet.

Für Verpflichtungen im Rahmen von Zeitwertkonten nach dem Tarifvertrag „Steinkohle Nachbergbau Zeitwertkonten“ im Sinne des § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB wird der Zeitwert des Deckungsvermögens mit Rückstellungen für die Belegschaft verrechnet. Die mit Rückstellungen für Belegschaft verrechneten Vermögensgegenstände des Finanzanlagenvermögens (hier: eingebrachtes Zeitwertguthaben) sind mittels Insolvenzsicherung dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen. Die Anschaffungskosten des Zeitwertguthabens beliefen sich auf 595 T€, der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag beträgt 595 T€ (Kurswert). Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt 595 T€. Zinserträge in Höhe von 13 T€ sind mit Zinsaufwendungen in Höhe von 13 T€ verrechnet.

Da durch die Anpassung des Buchwerts der Verpflichtungen an den beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens bereits eine Ausschüttungssperrwirkung erzielt wird, greift die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 3 i.V.m Satz 1 HGB insoweit nicht.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens kann der Anlage II Nr. 3 des Anhangs entnommen werden.

2. Vorräte

in Mio. €

31.12.2024 31.12.2023
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5,4 5,8
5,4 5,8

3. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Restlaufzeit GESAMT
bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr 31.12.2024 31.12.2023 davon RLZ mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1,8 - 1,8 2,8 -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 188,8 - 188,8 547,0 0,0
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 - 0,0 - -
Sonstige Vermögensgegenstände 222,4 - 222,4 291,9 77,1
413,0 - 413,0 841,7 77,1

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 64,5 Mio. € (Vorjahr: 61,3 Mio. €) und Sonstige Vermögensgegenstände von 124,3 Mio. € (Vorjahr: 485,7 Mio. €).

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 0,0 Mio. €.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten insbesondere Forderungen gegen öffentlich-rechtliche Institutionen und geleistete Anzahlungen.

Für die nach Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Verpflichtungen (Altlasten) sind unter den Forderungen Ausgleichsansprüche gegen die Öffentliche Hand in Höhe von 77,1 Mio. € (Vorjahr: 154,2 Mio. €) unter der Berücksichtigung der bisher erfolgten Zahlungen der Öffentlichen Hand von 2.043,9 Mio. € bilanziert worden.

Weitere Ausführungen zu den Ausgleichsansprüchen sowie zu den Verpflichtungen im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 finden sich unter den „Sonstigen Angaben“.

4. Eigenkapital

a) Gezeichnetes Kapital

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 24. Juni 2024 zunächst die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von 1.500.001 € auf 3.850.001 € nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) beschlossen, indem von der im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen gesetzlichen Rücklage in Höhe von 2.500.001 € ein Teilbetrag von 2.350.000 € in Grundkapital umgewandelt wurde. In einem zweiten Schritt wurde das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 3.850.001 € nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um 2.350.000 € auf 1.500.001 € herabgesetzt. Das voll eingezahlte Grundkapital von 1.500.001 € ist in 1.500.001 nennwertfreie Stückaktien eingeteilt (rechnerischer Wert pro Stückaktie beträgt 1,00 €). Die Aktien lauten auf den Namen und dürfen nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden.

Die RAG-Stiftung hat gemäß § 20 Absatz 1 und 4 AktG am 3. Dezember 2007 mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Aktien gehört.

b) Gewinnrücklagen

Durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurden die Gewinnrücklagen im Berichtsjahr entsprechend um 2.350.000 € gemindert. In den Gewinnrücklagen ist ausschließlich die gesetzliche Rücklage in Höhe von 150.001 € (Vorjahr: 2.500.001 €) enthalten.

5. Rückstellungen

Zum 31. Dezember 2024 entfällt die Überdeckung der bilanzierten Rückstellungen aus der Ausübung des Beibehaltungswahlrechtes gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB (Vorjahr: 0,0 Mio. €), da diese Übergangsregelung zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen ist.

6. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Entsprechend den Änderungen der Vorschriften des HGB für die Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen vom 17. März 2016 ist der Unterschiedsbetrag für Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren anzugeben. Durch die Umkehr der Zinsverhältnisse, das heißt, dass der Zehn-Jahres- Durchschnittszinssatz jetzt erstmals seit Bestehen der gesetzlichen Regelung unterhalb des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes liegt, ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag. Dieser beträgt zum Bilanzstichtag -19,0 Mio. €. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Absatz 6 HGB liegt nicht vor.

Die Bewertung der sogenannten Energiebeihilfeverpflichtungen für aktive und ehemalige Beschäftigte des Steinkohlenbergbaus basiert auf dem im Jahr 2015 abgeschlossenen Tarifvertrag.

7. Rückstellungen für Bergschäden

in Mio. €

31.12.2024 31.12.2023
Verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden 1.064,5 1.075,8
Entstandene Bergschäden 747,6 818,0
1.812,1 1.893,8

Die Rückstellung für Altlasten im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 innerhalb der Rückstellungen für Verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden beträgt 446,8 Mio. € (Vorjahr: 453,2 Mio. €). Die Rückstellung für Altlasten im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 innerhalb der Entstandenen Bergschäden beträgt 42,8 Mio. € (Vorjahr: 43,6 Mio. €).

Somit ergibt sich für die Altlasten im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 eine Gesamtverpflichtung von 489,6 Mio. € (Vorjahr: 496,8 Mio. €).

Des Weiteren wird in diesem Posten die entsprechende Ausgleichsforderung gegen die RAG- Stiftung offen von den korrespondierenden Verpflichtungen für Dauerbergschäden abgesetzt. Gemäß § 2 Ewigkeitslastenvertrag entspricht der Ausgleichsanspruch gegen die RAG-Stiftung ab dem Zeitpunkt der Einstellung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus vollständig den bilanzierten Verpflichtungen, sodass im Saldo ein Ausweis für Dauerbergschäden von Null erfolgt. Zum 31. Dezember 2024 betragen die unsaldierten Verpflichtungen für Dauerbergschäden 8.402,6 Mio. €.

Weitere Ausführungen zu den Verpflichtungen im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 sowie zu den Ewigkeitslasten im Rahmen des Erblastenvertrages finden sich unter den „Sonstigen Angaben“ wieder.

8. Übrige Rückstellungen

in Mio. €

31.12.2024 31.12.2023
Rekultivierung und Umweltschutzmaßnahmen 589,7 588,7
Schachtverfüllungen 780,3 803,9
Abbruchverpflichtungen 411,8 428,4
Belegschaftsbereich 798,3 767,2
Übrige Verpflichtungen 411,0 436,8
2.991,1 3.025,0

Die Rückstellungen für Altlasten im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 sind in der jeweiligen Rückstellungskategorie der obigen Tabelle enthalten. Diese betragen für den Belegschaftsbereich 790,2 Mio. € (Vorjahr: 759,5 Mio. €) und für Schachtverfüllung 554,3 Mio. € (Vorjahr: 576,7 Mio. €). Des Weiteren werden in den relevanten Rückstellungskategorien die entsprechenden Ausgleichsansprüche für Ewigkeitslasten gegen die RAG-Stiftung offen von den korrespondierenden Verpflichtungen abgesetzt, sodass diese im Saldo mit Null ausgewiesen werden. Zum 31. Dezember 2024 betragen die unsaldierten Verpflichtungen für die Grubenwasserhaltung 22.251,9 Mio. € (Vorjahr: 23.126,0 Mio. €) und für die Grundwasserreinigung 1.777,3 Mio. € (Vorjahr: 1.667,1 Mio. €).

Weitere Ausführungen zu den Verpflichtungen im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 sowie zu den Ewigkeitslasten im Rahmen des Erblastenvertrages finden sich unter den „Sonstigen Angaben“ wieder.

9. Verbindlichkeiten

in Mio. €

Restlaufzeit GESAMT
bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr davon mehr als 5 Jahre 31.12.2024 31.12.2023
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4,7 - - 4,7 3,8
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33,3 0,0 - 33,3 38,9
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 284,0 173,1 113,4 457,1 322,7
Sonstige Verbindlichkeiten*) 9,9 20,2 0,0 30,1 30,1
(davon
- aus Steuern (1,0) (-) (-) (1,0) (0,9)
- im Rahmen der sozialen Sicherheit) (0,1) (-) (-) (0,1) (0,1)
331,9 193,3 113,4 525,2 395,5
Restlaufzeit
davon RLZ bis zu 1 Jahr davon RLZ mehr als 1 Jahr
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3,8 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 38,9 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 140,7 182,0
Sonstige Verbindlichkeiten*) 9,9 20,2
(davon
- aus Steuern (0,9) (-)
- im Rahmen der sozialen Sicherheit) (0,1) (-)
193,3 202,2

*) Die Vorjahreszahl zur Restlaufzeit der Sonstigen Verbindlichkeiten musste korrigiert werden. 19,0 Mio. € wurden irrtümlich mit einer RLZ bis zu 1 Jahr anstelle mit mehr als 1 Jahr ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 2,7 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) sowie Sonstige Verbindlichkeiten von 454,4 Mio. € (Vorjahr: 321,5 Mio. €). Die Sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren insbesondere aus Pensionsverpflichtungen gegenüber bergbaunahen Gemeinschaftsorganisationen in Höhe von 188,4 Mio. € (Vorjahr: 198,6 Mio. €) und aus dem Finanzverkehr in Höhe von 215,9 Mio. € (Vorjahr: 108,2 Mio. €).

Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung

Durch die Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus und der damit einhergehenden Veränderung der Geschäftstätigkeit werden seit 2019 nur noch geringe Umsatzerlöse erzielt. Die RAG finanziert die Bearbeitung der Altlasten im Wesentlichen über die als Gegenposten zu den gebildeten Rückstellungen angesammelten Finanzmittel und über Zahlungen der Öffentlichen Hand. Die Bearbeitung der Ewigkeitslasten wird durch die RAG- Stiftung finanziert. Auch hierfür wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. Die Forderungen gegen die RAG-Stiftung sind passivisch gegen die Rückstellungen abgesetzt.

Zur Darstellung der im Rahmen der Abwicklung von Alt- und Ewigkeitslasten entstehenden Geschäftsvorfälle wurde ein Bruttoausweis in der GuV gewählt, da dies zu einem besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führt. Der Bruttoausweis beinhaltet, dass anfallende Aufwendungen nicht direkt als Rückstellungsinanspruchnahme, sondern in dem entsprechenden Aufwandsposten der GuV ausgewiesen werden. Der Ausgleich dieser Aufwendungen erfolgt über Erträge aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen, die in den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen sind.

10. Umsatzerlöse

in Mio. €

2024 2023
Tätigkeitsbereiche
Dienstleistungen/Service 13,4 15,7
Vermietung/Verpachtung 3,4 3,5
Waren 2,2 3,0
Sonstiges 5,1 4,4
24,1 26,6

Die Umsatzerlöse wurden im Berichtsjahr ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erzielt. In erster Linie wurden die Umsätze aus Dienstleistungen (13,4 Mio. €) und aus Vermietung und Verpachtung (3,4 Mio. €) generiert. In den Umsatzerlösen aus Waren sind im Wesentlichen Schrotterlöse enthalten.

11. Andere aktivierte Eigenleistungen

Die Erträge aus aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 3,6 Mio. € (Vorjahr: 5,5 Mio. €) resultieren im Wesentlichen aus der Aktivierung von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Investitionen für die Bewältigung der Ewigkeitsaufgaben stehen.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden im Jahr 2024 nicht aktiviert. Zum 31. Dezember 2024 werden selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von 1,4 Mio. € ausgewiesen. Insgesamt besteht unter Berücksichtigung der hierauf entfallenden latenten Steuern grundsätzlich eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Absatz 8 HGB in Höhe von 1,0 Mio. €.

12. Sonstige betriebliche Erträge

Im Geschäftsjahr 2024 sind in diesem Posten 72,6 Mio. € (Vorjahr: 54,7 Mio. €) periodenfremde Erträge enthalten, die insbesondere aus der Veränderung von Rückstellungen resultieren. Darüber hinaus werden als periodenfremde Erträge im Wesentlichen Erträge aus Erstattungen von Energiekosten und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft sowie aus Anlagenabgängen ausgewiesen.

Ebenfalls enthalten sind in diesem Posten Erträge aus Inanspruchnahmen von Rückstellungen in Höhe von insgesamt 610,6 Mio. € (Vorjahr 585,1 Mio. €) für Altlasten und für Ewigkeitslasten aufgrund des Bruttoausweises bei den Inanspruchnahmen von Rückstellungen.

Ferner beinhaltet dieser Posten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €).

13. Materialaufwand

in Mio. €

2024 2023
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 45,4 30,1
Aufwendungen für bezogene Leistungen 135,8 122,8
Bergschädenaufwand 160,2 159,6
341,4 312,5

Hierin enthalten sind aufgrund des Bruttoausweises der Rückstellungsinanspruchnahmen insbesondere die Materialaufwendungen für den Sanierungsbergbau, die in dem Posten Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen werden, sowie für Bergschäden, die in dem Posten Bergschädenaufwand enthalten sind.

14. Personalaufwand

in Mio. €

2024 2023
Löhne und Gehälter 58,6 57,4
Soziale Abgaben 13,0 15,0
Versorgungsleistungen und Unterstützung 183,6 281,0
(davon für Altersversorgung) (183,6) (280,9)
255,2 353,4

Aufgrund des Bruttoausweises der Rückstellungsinanspruchnahmen werden im Personalaufwand Aufwendungen für Löhne und Gehälter einschließlich Sozialer Abgaben ausgewiesen. Des Weiteren werden aufgrund des Bruttoausweises der Rückstellungen Aufwendungen für laufende Pensionszahlungen unter dem Posten Versorgungsleistungen und Unterstützung gezeigt. Darüber hinaus enthält dieser Posten Zuführungen zu Rückstellungen für den Belegschaftsbereich.

Die Aufwendungen für Altersversorgung des Vorjahres ergaben sich insbesondere aus der Zuführung aufgrund der deutlich über der Rentendynamik liegenden Preissteigerung der Verbraucherpreise des Vorjahres, während die aktuelle Preissteigerung wieder im Rahmen der berücksichtigten Rentendynamik liegt und hieraus keine Zuführung im Berichtsjahr resultiert.

Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

2024 2023
Operative Bereiche 359 349
Verwaltungs- & Unterstützungsbereiche 245 250
Arbeitnehmer 604 599

Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (folgend Arbeitnehmer genannt) gilt der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer.

15. Abschreibungen

in Mio. €

2024 2023
Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 19,5 17,6
Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 1,0 3,5
20,5 21,1

Die planmäßigen Abschreibungen im Berichtsjahr betreffen im Wesentlichen die Vermögensgegenstände der Grubenwasserhaltung mit 14,7 Mio. €, während sich die außerplanmäßigen Abschreibungen nahezu vollständig auf die Vermögensgengenstände der Grubenwasserhaltung beziehen.

16. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In diesem Posten sind im Wesentlichen Aufwendungen aus Zuführungen zu Rückstellungen, soweit diese nicht unter anderen Posten auszuweisen sind, für Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen sowie Verbandsbeiträge enthalten.

Zusätzlich sind 1,3 Mio. € (Vorjahr: 6,4 Mio. €) periodenfremde Aufwendungen aus Verlusten aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens enthalten. Ferner berücksichtigt dieser Posten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €).

17. Beteiligungsergebnis

in Mio. €

2024 2023
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 0,0 0,0
Erträge aus Beteiligungen 6,8 33,4
(davon aus verbundenen Unternehmen) (6,8) (33,4)
6,8 33,4

Das Beteiligungsergebnis ist im Wesentlichen geprägt durch Erträge aus Beteiligungen am Vivawest-Konzern von 6,0 Mio. €.

18. Zinsergebnis

in Mio. €

2024 2023
Erträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens 13,2 15,0
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens von verbundenen Unternehmen 15,9 16,5
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens von Fremden 0,0 0,0
Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 29,1 31,5
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge von Fremden und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 19,1 12,3
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge von verbundenen Unternehmen 34,7 32,5
Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen 127,5 157,7
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 181,3 202,5
Zinsen und ähnliche Aufwendungen an Fremde und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4,8 7,0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen 7,1 2,9
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen 119,1 107,0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 131,0 116,9
79,4 117,1

Die Zinsaufwendungen für Aufzinsungen von Rückstellungen betragen insgesamt 119,1 Mio. € und resultieren vollständig aus Aufzinsungen wegen Zeitablauf. Aus dem Zinsanstieg im aktuellen Jahr resultieren Abzinsungen wegen Zinssatzänderung in Höhe von 127,5 Mio. €.

19. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

In diesem Posten sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung enthalten.

20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Zwischen der RAG und der RAG-Stiftung besteht ein umsatz-, körperschaft- und gewerbesteuerliches Organschaftsverhältnis. Latente Steuern werden beim Organträger ausgewiesen.

Im Jahr 2024 sind weder Steuern vom Einkommen und Ertrag noch solche Steueraufwendungen/-erträge angefallen, welche sich aus dem Mindeststeuergesetz oder vergleichbaren ausländischen Mindeststeuergesetzen für das Geschäftsjahr ergeben.

21. Erträge aus Verlustübernahme

Im Berichtsjahr wurden keine Erträge aus Verlustübernahme vereinnahmt, da die RAG vor Verlustübernahme ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt hat. Im Vorjahr hat die RAG auf Basis des zwischen der RAG-Stiftung und der RAG am 24. September 2007 geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags einen Ertrag in Höhe von 61,7 Mio. € vereinnahmt.

22. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung

Mit Eintragung des Beschlusses zur ordentlichen Kapitalherabsetzung im Handelsregister am 4. Juli 2024 hat die RAG einen Ertrag in Höhe von 2,3 Mio. € vereinnahmt.

23. Aufwand aus Kapitalrückzahlung

Die Kapitalherabsetzung wurde zum Zweck der Rückzahlung des freiwerdenden Kapitals an den Aktionär beschlossen. Hierdurch entsteht der RAG ein Aufwand aus der Rückzahlungsverpflichtung an den Aktionär RAG-Stiftung in Höhe von 2,3 Mio. €.

Sonstige Angaben

Die jährliche Überprüfung der Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen und Unternehmen hat ergeben, dass sämtliche getätigten Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. Bei der RAG bestehen somit keine berichtspflichtigen Geschäfte mit nahestehenden Personen und nahestehenden Unternehmen im Sinne von § 285 Nummer 21 HGB.

Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €), die vollständig gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen.

Das Risiko der Inanspruchnahme für mögliche zukünftige Rückbauverpflichtungen über 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) ist sehr gering, da die Schuldnerinnen die Rückbauverpflichtungen aus eigenen Mitteln bestreiten können. Zudem sind sie verpflichtet, bei Inanspruchnahme der Bürgschaft die gezahlten Beträge der RAG umgehend zu erstatten.

Des Weiteren besteht eine Zahlungsbürgschaft über 0,7 Mio. € (Vorjahr: 5,6 Mio. €) zur Absicherung der Kaufpreisansprüche im Zuge der Errichtung einer Windkraftanlage, die Teil des Kreditengagements der RAG mit der Schuldnerin ist. Aus der Zahlungsbürgschaft besteht somit kein Risiko, da die RAG die Finanzierung sicherstellt.

Darüber hinaus ergeben sich folgende finanzielle Verpflichtungen:

in Mio. €

31.12.2024 31.12.2023
Verpflichtungen im Zusammenhang mit Finanzinvestitionen 141,0 141,0
(davon gegenüber verbundenen Unternehmen) (141,0) (141,0)

Die Verpflichtung gegenüber einem verbundenen Unternehmen besteht aus der Verpflichtung zur Einzahlung in die Kapitalrücklage bei Bedarf und nach Anforderung des verbundenen Unternehmens.

Seit der Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus zum Jahresende 2018 und der damit einhergehenden umfassenden Berücksichtigung künftiger Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, Verpflichtungen im Zusammenhang mit Sachanlageinvestitionen sowie sonstigen finanziellen Verpflichtungen über Rückstellungen sind diese Verpflichtungen bereits bilanziert und nicht mehr als finanzielle Verpflichtungen im Anhang auszuweisen.

In Erfüllung einer weiteren Auflage eines Zuwendungsbescheides des Jahres 1988 zum Teilausgleich von Stilllegungsbelastungen hat die RAG mit dem Land Nordrhein-Westfalen einen

Grundstücks-Optionsvertrag abgeschlossen. Danach hat die RAG nicht mehr benötigtes Grundeigentum dem Land Nordrhein-Westfalen offenzulegen und auf dessen Verlangen an dieses oder an Dritte zum Verkehrswert zu verkaufen. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ist an das Land Nordrhein-Westfalen eine Vertragsstrafe von bis zu 25,6 Mio. € zu zahlen. Mit Schreiben vom 21. November 1996 hat sich das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen damit einverstanden erklärt, das vertragliche Einwilligungsverfahren für den Abschluss von Grundstücksverträgen ruhen zu lassen. Für Grundstücksgeschäfte mit Konzerngesellschaften, die nicht der Optionsbindung unterliegen, ist weiterhin die Einwilligung einzuholen.

Durch Verschmelzung der Sophia-Jacoba GmbH hat die RAG Verpflichtungen aus Versorgungs- und Sozialplanleistungen gegenüber der ehemaligen Belegschaft der Sophia-Jacoba GmbH sowie aus bergbaulichen Folgelasten übernommen, für die die RAG von der Vivawest GmbH weiterhin freigestellt wird.

Bilanzierung und Bewertung der Alt- und Ewigkeitslasten

Grundlage für den Umfang und die Ermittlung der für die nach der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Lasten (Alt- und Ewigkeitslasten) ist das im Jahr 2006 erstellte KPMG-Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG.

Die RAG-Stiftung stellt die RAG im Innenverhältnis auf Basis des am 13. November 2007 geschlossenen Ewigkeitslastenvertrages in Verbindung mit dem Side Letter vom 16./21. Dezember 2010 von allen Gläubigeransprüchen aus den Ewigkeitslasten ab der Einstellung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus frei. Ewigkeitslasten im Sinne des Vertrages sind Maßnahmen zur Durchführung der Grubenwasserhaltung, Maßnahmen zur Verwaltung, Abwicklung oder Beseitigung von Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen sowie Maßnahmen der Grundwasserreinigung, des Grundwassermonitorings und der Nachsorgeverpflichtungen an kontaminierten Standorten.

Für jede Ewigkeitslast wird eine Ausgabenreihe vom jeweiligen Bilanzstichtag an für die jeweils kommenden 61 Jahre ermittelt.

Die Gesamtverpflichtung der jeweiligen Ewigkeitslast ermittelt sich aus der Summe der auf den Bilanzstichtag abgezinsten temporären Ausgabenreihe über 60 Jahre und dem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Barwert der ewigen Rente ab dem 61. Jahr. Der Barwert der ewigen Rente wird unter Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes der Ultimate Forward Rate (UFR) von 3,49 %, der jährlich durch die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) ermittelt und veröffentlicht wird, berechnet (unter Berücksichtigung einer Preissteigerung von 2,00 % ergibt sich ein Realzins von 1,49 %). Die ersten 50 Jahre der Ausgabenreihe der jeweiligen Ewigkeitslast werden anhand der durch die Deutsche Bundesbank zum jeweiligen Bilanzstichtag veröffentlichten handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve mit Zinssätzen zwischen 1,48 % und 1,98 % (Vorjahr Zinssätze 0,99 % und 1,80 %) auf den Bilanzstichtag laufzeitadäquat diskontiert. Um einen Zinssprung zu vermeiden, wird zur Überleitung auf die UFR eine Konvergenzphase über 10 Jahre verwendet. In dieser Konvergenzphase werden die Zinssätze zur Abzinsung auf den Bilanzstichtag anhand einer linearen Interpolation zwischen dem HGB-Zins mit einer Restlaufzeit von 50 Jahren und der UFR ermittelt.

Zur Indizierung der Ausgaben für Ewigkeitslasten wird grundsätzlich eine Preissteigerungsrate in Höhe von 2,00 % angesetzt. Dies folgt der Methodik der Bestimmung der Ultimate Forward Rate. Es handelt sich somit bei der Preissteigerungsrate um das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) für den Euro-Raum.

Die bei der RAG bestehenden Rückstellungen für Grundwasserreinigung und Dauerbergschäden wurden bis zur endgültigen Stilllegung des Steinkohlenbergbaus nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in der zum Zeitpunkt der kohlepolitischen Vereinbarung gültigen Fassung (HGB a. F.) fortgeführt. Für die Grundwasserreinigung wurde die Verpflichtung, ausgehend von den jährlich anfallenden bzw. geplanten Betriebsaufwendungen einschließlich Abschreibungen, auf Basis des Barwerts einer ewigen Rente ermittelt (Zinssatz: 5,50 %; entspricht rund dem 18-fachen der Bemessungsgrundlage). Die Verpflichtung für Dauerbergschäden ergab sich als Barwert einer ewigen Rente auf Grundlage der durchschnittlichen indizierten Aufwendungen der vergangenen fünf Jahre (Zinssatz: 5,00 %; entspricht dem 20-fachen der Bemessungsgrundlage). Die korrespondierenden Deckungsmittel wurden bei der RAG in Höhe dieser Verpflichtungen angesammelt und gemäß Zahlungsvereinbarung zu § 2 Absatz 2 Ewigkeitslastenvertrag vollständig auf die RAG-Stiftung übertragen. Somit bestehen seit dem 31. Dezember 2018 neben den Ausgleichsansprüchen der Deckungslücke für die Grubenwasserhaltung und Bewertungsunterschiede (Differenz zwischen Bewertung auf Basis des HGB und Bewertung auf Basis HGB a. F.) bei den Rückstellungen für Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen und der Grundwasserreinigung weitere Ausgleichsansprüche gegen die RAG- Stiftung für die anteilige Verpflichtung gemäß HGB a. F. Das heißt, es besteht für sämtliche Ewigkeitslasten ein der Höhe nach entsprechender Ausgleichsanspruch gegenüber der RAG- Stiftung. Die Differenzierung des Ausgleichsanspruchs zwischen dem Anteil gemäß HGB a. F. und dem Anteil des Bewertungsunterschieds bzw. der Deckungslücken erfolgt aufgrund von Nachweiszwecken gegenüber der Öffentlichen Hand.

In dem Erblastenvertrag vom 14. August 2007 zwischen der RAG-Stiftung und dem Land Nordrhein-Westfalen sowie dem Saarland verpflichten sich die Länder, die Finanzierung der Ewigkeitslasten für den Fall zu übernehmen, dass die RAG-Stiftung nicht in der Lage ist, der Finanzierung der Ewigkeitslasten nachzukommen. Sollten die Länder aus diesem Vertrag in Anspruch genommen werden, gewährt der Bund ein Drittel der zu leistenden Beträge.

Auf Grundlage des Bewilligungsbescheides 2019 vom 28. Dezember 2007 und gemäß der Rahmenvereinbarung über die sozialverträgliche Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus in Deutschland gewähren der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen Beihilfen für die nach der dauerhaften Einstellung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus der RAG seit dem Jahr 2019 weiterbestehenden Lasten, die nicht vom Erblastenvertrag erfasst werden (Altlasten). Für diese Zwecke gewährt der Bund einen Betrag von bis zu 1.658,4 Mio. € und das Land Nordrhein-Westfalen einen Betrag von bis zu 462,6 Mio. €. Zum Ausgleich des fehlenden Saarlandanteils leistet die RAG seit 2019 einen Eigenbeitrag von insgesamt 61,0 Mio. € aus der verzinslichen Anlage des Verkaufspreises der Evonik Industries AG. Der Bewilligungsbescheid 2019 darf seit 2019 zum Ausgleich für die erforderlichen Aufzinsungen von Rückstellungen beansprucht werden.

Grundlagen der Ermittlung der Verpflichtungen

Die zu bilanzierenden Posten umfassen die handelsrechtlichen Rückstellungen einschließlich der Deckungslücken und die entsprechenden Ausgleichsansprüche zu deren Abdeckung. Die Bilanzierung der Alt- und Ewigkeitslasten erfolgte zum 31. Dezember 2024 anhand folgender Parameter, die mit Ausnahme der Änderung der Zinssätze aus der Fortführung der Vorgehensweise der KPMG und der Umstellung der Rechnungslegung auf die Vorschriften des Bil- MoG in Abstimmung mit der RAG-Stiftung und der Öffentlichen Hand resultieren:

Für alle Rückstellungen wurden die Abzinsungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden fristenkongruenten Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatz auf Basis der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten handelsrechtlichen Zinssätze vorgenommen. Die anzuwendende handelsrechtliche Zinsstrukturkurve liegt zwischen 1,48 % und 1,98 %. Für die Berechnung des Barwerts der ewigen Rente wird der Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatz der UFR in Höhe von 3,49 % (Vorjahr: 3,62 %) angesetzt.

Im Zusammenhang mit personellen Verpflichtungen sind die Rentendynamik mit 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %) und die Einkommensdynamik mit 2,75 % (Vorjahr: 2,75 %) berücksichtigt. Die Preissteigerungen im Zusammenhang mit personellen Verpflichtungen wurden individuell für die RAG unter Einbeziehung von erwarteten zukünftigen Inflationsraten auf der Basis des Inflationsziels der EZB und möglichen unternehmensspezifischen Gehaltsentwicklungen bestimmt. Für alle weiteren personellen Verpflichtungen wurde eine Preissteigerung von 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %) berücksichtigt.

Für technische Sachleistungsverpflichtungen wird eine Preissteigerungsrate von 1,97 % (Vorjahr: 1,97 %) angesetzt.

Für die Ewigkeitslasten, die nach Einstellung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus durch die RAG-Stiftung finanziert werden, wird das Inflationsziel der EZB in Höhe von 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) als zukünftige Preissteigerungsrate berücksichtigt, da dieser Wert auch für die Kalkulation der UFR durch EIOPA zugrunde liegt.

Ermittlung der Ewigkeitslasten sowie der Ausgleichsansprüche gegen die RAG-Stiftung

Die Rückstellungen für die Ewigkeitslasten werden innerhalb der jeweiligen Rückstellungskategorie bilanziert. Der Freistellungsanspruch gegen die RAG-Stiftung wird auf der Passivseite von den entsprechenden Rückstellungen für Ewigkeitslasten offen abgesetzt. Dies führt dazu, dass die wirtschaftliche Belastung der RAG in den einzelnen Verpflichtungsgruppen sichtbar und daher insgesamt sachgerecht dargestellt wird.

Bei den Rückstellungen für Grubenwasserhaltung, Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen sowie Grundwasserreinigung, Grundwassermonitoring und Nachsorgeverpflichtung an ehemaligen Betriebsstandorten handelt es sich um Sachleistungsverpflichtungen. Aufgrund des Charakters der Verpflichtungen als ewige Last, für die keine Gegenleistung erfolgt, wurde bei den Sachleistungsverpflichtungen eine barwertige Bilanzierung anhand einer temporären Ausgabenreihe, die im Wesentlichen mit der handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve laufzeitadäquat diskontiert wird, in Verbindung mit einer ewigen Rente auf Basis eines Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes der UFR vorgenommen.

Grubenwasserhaltung

Bei der Grubenwasserhaltung unter Tage wurden die anfallenden Wässer während der Produktionsphase zur Aufrechterhaltung der Steinkohlenförderung an die Tagesoberfläche gepumpt und einem obertägigen Gewässer zugeführt. Damit war die Grubenwasserhaltung bis zur Stilllegung des letzten Bergwerkes dem laufenden Betrieb zuzurechnen und es war grundsätzlich keine Rückstellung zu bilden. Die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung ergab sich aus der Einstellung des subventionierten Steinkohlenbergbaus. Die Rückstellung wird über einen Ausgleichsanspruch gegen die RAG-Stiftung abgedeckt. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt anhand der erwarteten Aufwendungen für Grubenwasserhaltung unter Berücksichtigung der betrieblichen Planung der ersten fünf Jahre nach dem Bilanzstichtag und der daran anschließenden langfristigen Planung, der Entwicklung der künftig zu fördernden Wassermengen und der Investitionsmaßnahmen für den Umbau der konventionellen Wasserhaltung auf langfristig optimierte Brunnenwasserhaltungen. Die Rückstellung hat zum 31. Dezember 2024 einen Stand von 22.251,9 Mio. €.

Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen

Die bergbauliche Tätigkeit hat Veränderungen an der Tagesoberfläche zur Folge, die zu Senkungsgebieten führen und Einfluss auf die natürliche Vorflut von Gewässern haben. Derartige Schäden sind in der Regel nicht reparabel. Die Rückstellung hat zum 31. Dezember 2024 einen Stand von 8.402,6 Mio. €. In dieser Rückstellung ist der Bewertungsunterschied, der sich aus der Anwendung des HGB gegenüber dem HGB a. F. ergibt, in Höhe von 6.617,9 Mio. € enthalten. Der nach der Regelung des HGB a. F. fortgeführte Rückstellungsanteil beträgt damit 1.784,7 Mio. €.

Grundwasserreinigung, Grundwassermonitoring und Nachsorgeverpflichtung an ehemaligen Betriebsstandorten

Bei der Aufbereitung verunreinigter Betriebsflächen - insbesondere auf ehemaligen Kokereiflächen - umfasst die durchzuführende Sanierungsmaßnahme im Regelfall die Errichtung eines Umlagerungsbauwerkes in Kombination mit einer Grundwasserreinigungsanlage. Da die Schadstoffbelastungen nachweislich die behördlichen Grenzwerte für das Grundwasser nicht unterschreiten werden, ist ein Ende der Maßnahmen nicht absehbar. Die zum 31. Dezember 2024 bestehende Rückstellung beträgt 1.777,3 Mio. €. In dieser Rückstellung sind der Bewertungsunterschied, der sich aus der Anwendung des HGB gegenüber dem HGB a. F. ergibt, in Höhe von 1.409,5 Mio. € sowie eine Deckungslücke in Höhe von 21,2 Mio. € enthalten. Der nach der Regelung des HGB a. F. fortgeführte Rückstellungsanteil beträgt somit 346,6 Mio. €.

Auf Basis der dargelegten Berechnung der Ewigkeitslasten, für deren Finanzierung die RAG- Stiftung mit Einstellung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus einsteht, wurden die nachfolgenden Ausgleichsansprüche gegen die RAG-Stiftung ermittelt. Die Ausgleichsansprüche werden auf der Passivseite von den entsprechenden Rückstellungen für Ewigkeitslasten offen abgesetzt.

in Mio. €

Ausgleichsansprüche aus Ewigkeitslasten 31.12.2024 31.12.2023
Grubenwasserhaltung 22.252 23.126
Dauerbergschäden 8.403 8.031
Grundwasserreinigung 1.777 1.667
32.432 32.824

Ermittlung der Altlasten sowie der Ausgleichsansprüche im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019

Die Rückstellungen, für die nach der dauerhaften Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Verpflichtungen gemäß Bewilligungsbescheid vom 28. Dezember 2007 werden innerhalb der jeweiligen Rückstellungskategorie bilanziert. Der Bewilligungsbescheid 2019 darf seit 2019 zudem auch zum Ausgleich der Aufwendungen aus Aufzinsungen von Rückstellungen beansprucht werden. Diese Verpflichtungen und Aufwendungen werden durch entsprechende Ausgleichsansprüche gegen die Öffentliche Hand im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 bis zu einem maximalen Betrag von 2.121,0 Mio. € ausgeglichen.

Altersversorgung

Im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 wird gemäß Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (früher BMWi) vom 20. Januar 2011 ein Ausgleichsanspruch für die sich aus der Laufzeitänderung der Rückstellungen für Altersversorgung ergebenden Zinsaufwendungen in Höhe von 115,9 Mio. € berücksichtigt.

Bergschäden

Die Rückstellungen für Verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden wurden im Produktionsbereich nach dem fünffachen bereinigten jährlichen Durchschnittsaufwand der vergangenen zehn Jahre unter Berücksichtigung der bisherigen Preisentwicklung errechnet. Die Rückstellungen der Stillstandsbereiche zum Zeitpunkt der kohlepolitischen Vereinbarungen wurden, sofern erforderlich, auf Basis neuer Erkenntnisse angepasst. Auf Grundlage dieser Erfahrungswerte wurde, für die zum Zeitpunkt der kohlepolitischen Vereinbarungen noch produzierenden Bergwerke neben den bisher gebildeten Rückstellungen eine zusätzliche Rückstellung bilanziert, die die Deckungslücke für Verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden abdeckt. Hieraus werden bei Bedarf Rückstellungen für entstandene Bergschäden gebildet und weiterentwickelt. Die Rückstellungen betragen zum 31. Dezember 2024 unter Berücksichtigung der erfolgten Inanspruchnahmen 489,6 Mio. €.

Schachtsanierung

In der Verantwortung der RAG stehen die alten Schächte in den Berechtsamen der RAG in Nordrhein-Westfalen und die alten Schächte und Stollenmundlöcher in der Berechtsame des Saarlands. Für die Schächte und Stollen sind Rückstellungen für Aufwendungen, die zur Gefahrenabwehr voraussichtlich notwendig werden, gebildet worden. Die Schächte werden im Wesentlichen in drei Kategorien eingeordnet, die sich an der jeweiligen Teufe und dem Sicherheitsstand orientieren. Für die Schächte, die im Altlastengutachten der KPMG genannt sind, existieren derzeit Daten zur Lage der Schächte sowie teilweise zu deren Teufe (Schachtkataster), nicht aber zum konkreten Zustand der einzelnen Schächte. In einem weiteren Schritt ist der jeweilige Schachtzustand zu erfassen sowie eine Priorisierung hinsichtlich der Dringlichkeit der Sanierung durchzuführen. Gemäß dem aufgebauten Schachtkataster ist von insgesamt rund 5.000 alten Schächten und Stollenmundlöchern auszugehen. Für das Risiko der Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesen alten Schächten, deren Sanierung und der zum Teil noch notwendigen dauerstandsicheren Verfüllung der bekannten Schächte stehen, existiert eine Rückstellung gemäß dem Altlastengutachten. Diese Rückstellung beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 unter Berücksichtigung der erfolgten Inanspruchnahmen 554,3 Mio. €.

Personelle Abwicklungskosten und Sonstige Altlasten

Die Verpflichtung für die personellen Abwicklungskosten umfasst die technischen und administrativen Tätigkeiten für die Stillsetzung der Bergwerke und Betriebe, die nach Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus notwendig sind, sowie die Tätigkeiten für die Bearbeitung der Altlasten. Hierzu zählt auch das Belegschaftssystem, das die Aufwendungen für Leistungen an die Belegschaft abdeckt. Die Tätigkeiten fallen für die Abwicklung der Altlasten bis zur endgültigen Erfüllung der Verpflichtungen an. Die bilanzierte Rückstellung entspricht der Deckungslücke analog dem Altlastengutachten und wird auf Basis einer Ausgabenlinie über 50 Jahre bemessen.

Zu den Sonstigen Altlasten zählen sämtliche Lasten, die im Rahmen des KPMG-Gutachtens betrachtet wurden, für die allerdings keine separate Deckungslücke ermittelt wurde. Dies sind im Einzelnen die Rückstellungen für Abbruchmaßnahmen, für Flächensanierung und Rekultivierung von Bergehalden, für Bergschäden, für Sozialplanrückstellungen, die nicht dem Stilllegungsaufwand zugeordnet worden sind, für die Nachuntersuchung gemäß Gesundheitsschutzverordnung, für Stilllegungsmaßnahmen sowie für sonstige Verpflichtungen im Rahmen der Endabwicklung.

Die Rückstellungen sind zum 31. Dezember 2024 unter Berücksichtigung der erfolgten Inanspruchnahmen in Höhe von 790,2 Mio. € bilanziert.

Zukünftige Entwicklung der Alt- und Ewigkeitslasten

Die Höhe der Ewigkeitslasten ist neben der Entwicklung der Bemessungsgrundlagen insbesondere von der künftigen Preis- und Zinsentwicklung abhängig. Hinsichtlich der Zinsentwicklung ist hier die Entwicklung der UFR sowie der handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve relevant. Zum 31. Dezember 2024 sind für die wasserbezogenen Ewigkeitslasten entsprechend den Annahmen die handelsrechtliche Zinsstrukturkurve mit Sieben-Jahres-Durchschnittszinssätzen, der Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatz der UFR von 3,49 % (Vorjahr: 3,62 %), sowie das Inflationsziel der EZB mit 2,00 % als Preis- und Kostensteigerung (Vorjahr: 2,00 %) angesetzt worden. Der Realzinssatz zur Ermittlung des Barwertes der ewigen Rente beträgt somit 1,49 % (Vorjahr: 1,62 %).

Sofern sich die Preis- und Zinsannahmen unterschiedlich entwickeln, führt dies zu höheren bzw. niedrigeren Rückstellungen. Voraussetzung für die Anwendung der berücksichtigten Zinssätze ist das Vorliegen eines positiven Realzinssatzes zur Ermittlung des Barwertes der ewigen Renten.

Die zukünftige Entwicklung der Altlasten ist von der jeweiligen Bemessungsgrundlage sowie der künftigen Preis- und Zinsentwicklung abhängig. Hinsichtlich der Zinsentwicklung ist hier ausschließlich die Entwicklung der handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve relevant. Künftige Preis- und Zinsentwicklungen führen damit je nach Ausprägung zu einem Anstieg bzw. einem Rückgang der Rückstellungen für Altlasten.

Auf Basis der dargelegten Berechnung der Altlasten sind die nachfolgend aufgeführten Ausgleichsansprüche gegen die Öffentliche Hand abgeleitet worden. Die Ausgleichsansprüche werden auf der Aktivseite unter den Forderungen ausgewiesen.

in Mio. €

Ausgleichsansprüche Bewilligungsbescheid 2019 31.12.2024 31.12.2023
Altersversorgung 119 119
Bergschäden 516 513
Schachtsanierung 567 589
Personelle Abwicklungskosten und sonstige Altlasten 976 918
Summe Bedarf Ausgleichsansprüche 2.178 2.139
Korrektur wegen Überschreitung -57 -18
Summe berücksichtigte Ausgleichsansprüche 2.121 2.121
Geldeingang der Öffentlichen Hand zum Bewilligungsbescheid 2.044 1.967
Bilanzierte Ausgleichsansprüche Bewilligungsbescheid 77 154
Maximale Ausgleichsansprüche gem. Bewilligungsbescheid 2.121 2.121

Die Ausgleichsansprüche für Altersversorgung ergeben sich neben den Aufzinsungen der Rückstellungen wegen Laufzeitänderung aus den Jahren 2019 und 2021 aus in Vorjahren ausfinanzierten Verpflichtungen. Die Ausgleichsansprüche für Bergschäden, Schachtsanierung und die personellen Abwicklungskosten setzen sich zusammen aus den zum 31. Dezember 2024 bilanzierten Verpflichtungen sowie den kumulierten Inanspruchnahmen. Der Bedarf überschreitet die maximalen Ausgleichansprüche um 57 Mio. € und somit sind die berücksichtigten Ausgleichsansprüche auf den maximalen Wert von 2.121 Mio. €. zu begrenzen.

Honorare des Abschlussprüfers

Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Jahresabschlusses, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, sind folgende Honorare in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

in Mio. €

2024 2023
a. Abschlussprüfungsleistungen 0,8 0,9
vorzunehmende Korrektur für das Vorjahr (+) / aus dem Vorjahr (-) +0,0 -0,0
b. Andere Bestätigungsleistungen 0,4 0,3
c. Steuerberatungsleistungen - -
d. Sonstige Leistungen - -
für das Geschäftsjahr berechnetes Gesamthonorar 1,2 1,2
Korrektur für das Vorjahr (+) / aus dem Vorjahr (-) +0,0 -0,0
Gesamthonorar 1,2 1,2

Gesamtbezüge des Vorstandes und Aufsichtsrates sowie ehemaliger Vorstandsmitglieder

Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes wird mit Bezug auf § 286 Absatz 4 HGB verzichtet.

Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 3,6 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €).

Ruhestandsbezüge für diese Personengruppe sind mit 59,3 Mio. € (Vorjahr: 61,7 Mio. €) als Rückstellungen bilanziert.

Die Bezüge des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 betragen 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €).

Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres

Mit Wertstellung zum 31. Januar 2025 wurden Beihilfen von insgesamt 77,1 Mio. € ausgezahlt. Die Beihilfen betreffen den Bewilligungsbescheid für die nach der Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Verpflichtungen.

 

Essen, den 25. März 2025

RAG AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

Schrimpf

Kalthoff

Entwicklung des Anlagevermögens

(Mio. €)

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01. Zugänge Abgänge Umbuchungen / sonstige Veränderungen Stand 31.12.
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 9,2 9,2
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12,6 0,1 0,3 13,0
21,8 0,1 0,0 0,3 22,2
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 468,5 0,2 19,6 0,1 449,2
2. Schächte 48,1 48,1
3. Technische Anlagen und Maschinen 1.063,4 21,1 46,6 85,3 1.123,2
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 24,4 2,4 2,3 1,5 26,0
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 501,2 225,8 1,0 -87,2 638,8
2.105,6 249,5 69,5 -0,3 2.285,3
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.156,3 1.156,3
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 995,4 6,7 152,7 849,4
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,2 0,0 0,2
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 3.397,7 119,1 200,4 3.316,4
5. Sonstige Ausleihungen 7,1 0,0 0,3 6,8
5.556,7 125,8 353,4 0,0 5.329,1
7.684,1 375,4 422,9 0,0 7.636,6

Entwicklung des Anlagevermögens

(Mio. €)

Abschreibungen
Änderungen der gesamten Abschreibungen i.V.m.
Stand 01.01. Abschreibungen Zuschreibungen Zugängen
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 6,1 1,7
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12,0 0,5
18,1 2,2 0,0 0,0
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 377,0 1,6
2. Schächte 48,1
3. Technische Anlagen und Maschinen 476,1 13,8
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17,8 1,9
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2,6 1,0
921,6 18,3 0,0 0,0
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,0
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3,1 0,0 0,3
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 0,0
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 8,1
5. Sonstige Ausleihungen 0,4 0,0 0,0
11,6 0,0 0,3 0,0
951,3 20,5 0,3 0,0
Abschreibungen
Änderungen der gesamten Abschreibungen i.V.m.
Abgängen Umbuchungen / sonstige Veränderungen Stand 31.12.
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 7,8
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,0 12,5
0,0 0,0 20,3
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 19,1 0,0 359,5
2. Schächte 48,1
3. Technische Anlagen und Maschinen 45,9 0,9 444,9
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2,3 17,4
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1,0 -0,9 1,7
68,3 0,0 871,6
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,0
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2,8
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 6,2 1,9
5. Sonstige Ausleihungen 0,4
6,2 0,0 5,1
74,5 0,0 897,0
Buchwerte
Stand 31.12. lfd. Jahr Stand 31.12. Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1,4 3,1
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,5 0,6
1,9 3,7
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 89,7 91,5
2. Schächte 0,0 0,0
3. Technische Anlagen und Maschinen 678,3 587,3
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8,6 6,6
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 637,1 498,6
1.413,7 1.184,0
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.156,3 1.156,3
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 846,6 992,3
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,2 0,2
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 3.314,5 3.389,6
5. Sonstige Ausleihungen 6,4 6,7
5.324,0 5.545,1
6.739,6 6.732,8

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die RAG AKTIENGESELLSCHAFT, Essen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der RAG AKTIENGESELLSCHAFT, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RAG AKTIENGESELLSCHAFT für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Bericht des Aufsichtsrates

Sehr geehrte Damen und Herren,

infolge einer planmäßigen Kapitalherabsetzung wurde der Aufsichtsrat im März 2024 von 21 auf 11 Mitglieder verkleinert. Er stand auch im Geschäftsjahr 2024 im regelmäßigen Dialog mit dem Vorstand der RAG Aktiengesellschaft (RAG) und hat ihn bei der Leitung des Konzerns beraten und überwacht.

In vier Sitzungen wurde der Aufsichtsrat über den Geschäftsverlauf sowie die strategische und operative Weiterentwicklung des Konzerns informiert. Zudem unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig schriftlich über die Geschäftsentwicklung in den einzelnen Quartalen sowie zu Sonderthemen. Mündliche Jour-fixe-Termine zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und dem Aufsichtsratsvorsitzenden ergänzten den Informationsaustausch. Auf Basis ausführlicher Entscheidungsvorlagen war der Aufsichtsrat in sämtliche Entscheidungen, die seiner Zustimmung bedurften, unmittelbar eingebunden und hat seine Beschlüsse nach intensiver Erörterung gefasst. Über Ereignisse, die für die Entwicklung des Konzerns von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende stets unverzüglich und umfassend informiert.

Der Finanz-, Investitions- und Prüfungsausschuss sowie das Präsidium des Aufsichtsrates traten zu jeweils drei Sitzungen, der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten zu zwei Sitzungen zusammen. Diese Ausschüsse bereiteten die Beschlüsse des Aufsichtsrates vor.

Die Bearbeitung der bergbaubedingten Altlasten und der Ewigkeitsaufgaben steht im Fokus des Unternehmens.

Kernpunkte der Beratungen des Aufsichtsrates waren, wie in den Vorjahren, die Umsetzung der Konzepte zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung in Nordrhein-Westfalen und im Saarland sowie die Berichterstattung zu den jeweiligen Genehmigungsverfahren.

Das Jahr 2024 war davon geprägt, dass an allen Standorten an der Ruhr die untertägigen Wasserzuflüsse deutlich erhöht waren. Ursache für diese Erhöhung waren die extremen Niederschlagsmengen in den Jahren 2023 und 2024. Mögliche Auswirkungen im Hinblick auf die zu berücksichtigenden Wassermengen in den Genehmigungsverfahren wurden geprüft und mit den Behörden abgestimmt. Für die Standorte Heinrich, Robert Müser und Friedlicher Nachbar konnten sämtliche Wasserrechte fristgerecht bis Ende März 2026 verlängert werden.

Am Standort Haus Aden konzentrieren sich die Arbeiten weiterhin auf die Erlangung der Genehmigungen und auf vorbereitende Maßnahmen, um zukünftig das Grubenwasser erst bei einem Niveau von -380 m NHN anzunehmen und in die Lippe einzuleiten.

Über die Auffahrung des Grubenwasserkanals in Ibbenbüren wurde der Aufsichtsrat umfangreich informiert. Die Rückzugsmaßnahmen im Saarland gingen ebenfalls weiter voran, wenngleich - trotz des für uns positiven Urteils des Bundesverwaltungsgerichts - Planfeststellungsbeschluss und Abschlussbetriebsplan weiterhin durch Klagen und Widersprüche beeinflusst werden.

Am Standort Reden konnte mit dem Verschluss und Abwerfen des letzten Grubengebäudes im Saarland sowie der Inbetriebnahme der Brunnenwasserhaltung ein weiterer Meilenstein erreicht werden.

Auch über die Personalbestandsentwicklung der RAG und die neu eingeführten Maßnahmen zur Erhaltung der notwendigen quantitativen und qualitativen Personalkapazitäten einschließlich der neuen Maßnahmen zum Recruiting wurde der Aufsichtsrat informiert.

Über die Umsetzung der Unternehmensstrategie „Nachhaltig für Generationen“ wurde dem Aufsichtsrat regelmäßig berichtet. In jedem der sechs Aktionsfelder wurden die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt, um die spezifischen Zielsetzungen sowie die neue Unternehmensstrategie zu verwirklichen. Diese werden kontinuierlich in einer Roadmap dar- und dem Aufsichtsrat vorgestellt.

Zur Erreichung des Ziels CO2 -Neutralität im Strombezug bis 2030 wurden die Bauantragsunterlagen für die identifizierten privilegierten Flächen eingereicht und der Prozess der europaweiten Ausschreibung für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen gestartet.

Der Finanz-, Investitions- und Prüfungsausschuss hat die Beschlussgegenstände des Aufsichtsrates und - im Rahmen seiner Beratungen über den Jahresabschluss 2024 - auch das durch den Wirtschaftsprüfer geprüfte Risikomanagementsystem eingehend erörtert. Der Ausschuss hat sich in allen Sitzungen mit der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems in den relevanten Risikofeldern befasst und ist damit der Verpflichtung zur Wirksamkeitskontrolle des Risikomanagementsystems gemäß Aktiengesetz nachgekommen. Es liegt eine umfassende Dokumentation aller wesentlichen Risikothemen vor, die kontinuierlich überprüft und, falls erforderlich, aktualisiert wird. Auch die Revision und das Compliance- Management-System, welche den Rahmen für ein rechtskonformes Verhalten bilden, waren Gegenstand der Beratungen.

Im Rahmen seines Berichtes zu den Finanzanlagen hat der Vorstand auf die weiterhin angespannte Situation an den Finanzmärkten hingewiesen, welche die zukünftige Marktentwicklung weiterhin schwer prognostizieren lässt.

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (PwC), hat den Jahresabschluss 2024 sowie den Lagebericht der RAG eingehend geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB erteilt. Der Jahresabschluss mit Lagebericht, Risikomanagement sowie Prüfbericht des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegen. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 9. April 2025 hat der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Die Abschlussunterlagen und der Bericht des Prüfers wurden erörtert.

Der Aufsichtsrat schließt sich dem Votum des Abschlussprüfers an und erhebt gegen die Berichte keine Einwände. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2024 ist damit festgestellt.

Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Annette Fugmann-Heesing, Elke Hannack, Hannelore Kraft, Georg Eric Maringer, Manuel Martinez-Gallarin, Christoph Piechotka, Univ.-Prof. Dr. Ulrich Radtke, Dr. Wilhelm Schäffer, Harald Sikorski und Hubertus Schmoldt schieden zum 21. März 2024 infolge der Verkleinerung des Aufsichtsrates aus dem Gremium aus. Zudem verließ Lutz Lienenkämper zum 31. August 2024 aus beruflichen Gründen den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat dankt allen für die geleistete Arbeit in diesem Gremium. Unter ihrer Beteiligung sind viele Entscheidungen zum Wohle des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden getroffen worden.

Der Aufsichtsrat dankt darüber hinaus den Jubilaren und allen Belegschaftsmitgliedern, die 2024 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind, für ihre langjährigen treuen Dienste zum Wohle des Unternehmens.

Der Dank des Aufsichtsrates gilt auch den Vorständen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Mitbestimmung des RAG-Konzerns und der verbundenen Unternehmen für ihren besonderen Einsatz und ihre erfolgreiche Arbeit.

 

Bernd Tönjes, Vorsitzender des Aufsichtsrates der RAG Aktiengesellschaft Vorsitzender des Vorstandes der RAG-Stiftung

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  1. Unter „Connectors“ in Claude einen eigenen Connector hinzufügen.
  2. Diese Server-URL eintragen und den Connector hinzufügen:
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  3. Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto verbinden und den Connector im Chat über „+“ → „Connectors“ aktivieren.
  1. In ChatGPT im Browser unter Einstellungen → Apps eine eigene App erstellen. Dafür muss der Entwicklermodus freigeschaltet sein.
  2. Als Namen „handelsregister“, als Authentifizierung OAuth und diese Server-URL verwenden:
    https://mcp.handelsregister.ai/mcp
  3. Mit Ihrem handelsregister.ai-Konto anmelden, die App erstellen und im Chat aus dem Tools-Menü auswählen.

Einmal im Terminal ausführen:

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  --header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"

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client = OpenAI()
response = client.responses.create(
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    tools=[{
        "type": "mcp",
        "server_label": "handelsregister",
        "server_url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
        "headers": {"X-API-Key": "YOUR_API_KEY"},
        "require_approval": "never",
    }],
)
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    }
  }
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