aktiv Rechtsform GmbH

INVENTMEDIA.CO GmbH

Frankfurt (Oder) ·HRB 17078 Frankfurt/Oder

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Anschrift
Im Technologiepark 1
15236 Frankfurt (Oder)
Handelsregister
HRB 17078, Frankfurt/Oder
Eintragungsdatum
25. April 2018
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Eingetragenes Kapital
25.000,00 EUR
Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Unternehmenszweck
-die Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen -die Erbringung von Programmierstätigkeiten und Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie -Forschung und Entwicklung sowie sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten auf dem Gebiet der Informationstechnologie -die Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen -der Verkauf von Werbezeiten in Filmen direkt durch den Eigentümer -das Betreiben von Webportalen und Werbeagenturen sowie die Erbringung von Informationsdienstleistungen auf diesem Gebiet und im Verlagswesen

Finanzen

Keine Kennzahlen verfügbar Warum?

Warum gibt es keine Zahlen?

Für dieses Unternehmen liegen hier noch keine auswertbaren Kennzahlen vor.

Wann müssen Abschlüsse vorliegen?

Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG müssen ihre Abschlüsse grundsätzlich offenlegen. Die Frist beträgt in der Regel zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres; für kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten kürzere Fristen. Bei jungen Unternehmen kann der erste Abschluss daher noch ausstehen.

Was wird je nach Unternehmensgröße veröffentlicht?

Für die Größenklasse zählen Bilanzsumme, Jahresumsatz und die durchschnittliche Beschäftigtenzahl. In der Regel müssen mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sein. Für Neugründungen und bestimmte Umwandlungen gelten Sonderregeln.

Kleinstgesellschaften
bis 450.000 € Bilanzsumme · 900.000 € Umsatz · 10 Beschäftigte Dürfen ihre Offenlegungspflicht durch die Hinterlegung einer Bilanz erfüllen. Diese ist im Unternehmensregister nach Registrierung gegen Gebühr abrufbar. Eine Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden; deshalb sind oft nur wenige Kennzahlen verfügbar.
Kleine Gesellschaften
bis 7,5 Mio. € Bilanzsumme · 15 Mio. € Umsatz · 50 Beschäftigte Müssen grundsätzlich Bilanz und Anhang offenlegen, dürfen dabei aber Erleichterungen nutzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nicht offenzulegen. Insbesondere der Umsatz ist deshalb häufig nicht öffentlich ersichtlich; einzelne Ergebnisangaben können dennoch in der Bilanz stehen.
Mittelgroße Gesellschaften
bis 25 Mio. € Bilanzsumme · 50 Mio. € Umsatz · 250 Beschäftigte Legen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht offen, mit gesetzlichen Erleichterungen. In der Gewinn- und Verlustrechnung können etwa Umsatz und bestimmte Aufwendungen zum Rohergebnis zusammengefasst sein.
Große Gesellschaften
Überschreiten mindestens zwei der Grenzen für mittelgroße Gesellschaften. Legen grundsätzlich den vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht offen. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten grundsätzlich als groß.

Die genannten Grenzen gelten grundsätzlich für Geschäftsjahre, die ab 2024 beginnen; eine vorzeitige Anwendung war für 2023 möglich. Für ältere Abschlüsse galten teilweise niedrigere Grenzen.

Andere Rechtsformen und Befreiungen

Einzelkaufleute und Personengesellschaften mit einer natürlichen Person als unbeschränkt haftendem Gesellschafter unterliegen in der Regel nicht der Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften. Bei besonders großen Unternehmen kann jedoch das Publizitätsgesetz greifen. Für bestimmte Tochterunternehmen gibt es außerdem Befreiungen bei Einbeziehung in einen Konzernabschluss.

Weitere Gründe für fehlende oder ältere Zahlen

Die folgenden Möglichkeiten sind allgemeine Erklärungen. Aus fehlenden Kennzahlen allein lässt sich nicht ableiten, welcher Grund bei diesem Unternehmen vorliegt.

Noch nicht fällig oder verspätet eingereicht
Ein Abschluss kann noch innerhalb der Einreichungsfrist liegen oder verspätet eingereicht werden. Bei Pflichtverstößen kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Das Fehlen auf dieser Seite belegt keinen solchen Verstoß.
Löschung, Umwandlung oder Abwicklung
Nach einer Löschung oder Verschmelzung können die Berichte unter diesem Unternehmen enden. Liquidation, Insolvenz oder eine ruhende Geschäftstätigkeit befreien hingegen nicht automatisch von der Offenlegungspflicht; diese besteht grundsätzlich bis zur Löschung fort.
Erfassung der Daten
Ein Abschluss kann bereits veröffentlicht oder hinterlegt sein, aber in unserem Datenbestand noch fehlen oder noch nicht vollständig ausgewertet sein. Auch fehlende Einzelangaben im Dokument begrenzen die ableitbaren Kennzahlen.

Kennzahlen erscheinen hier, sobald entsprechende Abschlüsse in unserem Datenbestand erfasst und ausgewertet sind. Der Hinweis beschreibt den Umfang der hier verfügbaren Daten.

Vertretungsberechtigte

  • Artur Kopacz seit 2018 Geschäftsführer

Eigentum & Beteiligungen

Gesellschafter

  • INVENTMEDIA.Co Sp. z o. o. POL Amtsgericht Lodz-Stadtmitte Nr. KRS 0000351956 100,0 % 25k €

Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)

Die wirtschaftlich Berechtigten hinter diesen Beteiligungen konnten nicht eindeutig zugeordnet werden.

Historie

  1. 2018
  2. 12.09.
    Ersteintragung
    INVENTMEDIA.CO GmbH
  3. 12.09.
    Änderung der Rechtsform
    Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  4. 12.09.
    Namensänderung
    INVENTMEDIA.CO GmbH
  5. 12.09.
    Eintritt eines Mitglieds
    Artur Kopacz · Geschäftsführer
  6. 12.09.
    Änderung des Unternehmensgegenstands
    -die Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen -die Erbringung von Programmierstätigkeiten und Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie -Forschung und Entwicklung sowie sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten auf dem Gebiet der Informationstechnologie -die Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen -der Verkauf von Werbezeiten in Filmen direkt durch den Eigentümer -das Betreiben von Webportalen und Werbeagenturen sowie die Erbringung von Informationsdienstleistungen auf diesem Gebiet und im Verlagswesen
  7. 12.09.
    Änderung der Vertretungsregelung
    Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
  8. 12.09.
    Adressänderung
    INVENTMEDIA.CO GmbH
  9. 12.09.
    Satzungsänderung
    INVENTMEDIA.CO GmbH
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