Möbs Computersysteme GmbHOrtenberg/SeltersJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Der Jahresabschluss der Möbs Computersysteme GmbH vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). 2. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Anlagevermögen - Sachanlagen - Die Posten des Anlagevermögens wurden zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Wertfindung konnte aufgrund der Anlagenbuchhaltung zweifelsfrei nachgewiesen werden. Für Wirtschaftsgüter sind die Abschreibungen linear erfolgt. Für geringwertige Anlagegüter ist die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. 2. Vorräte a) Unfertige Leistungen Für die unfertigen Leistungen wurden die Herstellungskosten unter Berücksichtigung des jeweiligen Fertigungsgrades ermittelt. b) Waren Soweit die Vorräte mit Anschaffungskosten angesetzt wurden, ist davon ausgegangen worden, dass bei gleichartigenGegenständen die zuletzt bezogenen auch zuerst veräußert oder verarbeitet wurden (lifo). 3. Übriges Umlaufvermögen Das übrige Umlaufvermögen wurde mit den Nennwerten bilanziert. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Ortenberg, den 13. September 2011 Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 862,95 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 8.000,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. |
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Möbs Computersysteme GmbH
Stammdaten
- Rechtsform
- GmbH
- Anschrift
-
Am Berg 2
63683 Ortenberg (Hessen) - Handelsregister
- HRB 3491, Friedberg
- Eintragungsdatum
- 8. November 1993
- Branche
-
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software - Eingetragenes Kapital
- 50.000,00 DEM
- Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen oder durch zwei Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
- Unternehmenszweck
- Ist die Entwicklung von Software, der Vertrieb von Soft- und Hardware und aller artverwandten Materialien, sowie die EDV- Beratung.
Finanzen
Ältere Kennzahlen · 2011 Warum?
Warum gibt es keine neueren Zahlen?
Die neuesten hier verfügbaren Kennzahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2011. Sie beschreiben die damalige Situation des Unternehmens.
Wann müssen Abschlüsse vorliegen?
Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG müssen ihre Abschlüsse grundsätzlich offenlegen. Die Frist beträgt in der Regel zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres; für kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten kürzere Fristen. Bei jungen Unternehmen kann der erste Abschluss daher noch ausstehen.
Was wird je nach Unternehmensgröße veröffentlicht?
Für die Größenklasse zählen Bilanzsumme, Jahresumsatz und die durchschnittliche Beschäftigtenzahl. In der Regel müssen mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sein. Für Neugründungen und bestimmte Umwandlungen gelten Sonderregeln.
- Kleinstgesellschaften
- bis 450.000 € Bilanzsumme · 900.000 € Umsatz · 10 Beschäftigte Dürfen ihre Offenlegungspflicht durch die Hinterlegung einer Bilanz erfüllen. Diese ist im Unternehmensregister nach Registrierung gegen Gebühr abrufbar. Eine Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden; deshalb sind oft nur wenige Kennzahlen verfügbar.
- Kleine Gesellschaften
- bis 7,5 Mio. € Bilanzsumme · 15 Mio. € Umsatz · 50 Beschäftigte Müssen grundsätzlich Bilanz und Anhang offenlegen, dürfen dabei aber Erleichterungen nutzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nicht offenzulegen. Insbesondere der Umsatz ist deshalb häufig nicht öffentlich ersichtlich; einzelne Ergebnisangaben können dennoch in der Bilanz stehen.
- Mittelgroße Gesellschaften
- bis 25 Mio. € Bilanzsumme · 50 Mio. € Umsatz · 250 Beschäftigte Legen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht offen, mit gesetzlichen Erleichterungen. In der Gewinn- und Verlustrechnung können etwa Umsatz und bestimmte Aufwendungen zum Rohergebnis zusammengefasst sein.
- Große Gesellschaften
- Überschreiten mindestens zwei der Grenzen für mittelgroße Gesellschaften. Legen grundsätzlich den vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht offen. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten grundsätzlich als groß.
Die genannten Grenzen gelten grundsätzlich für Geschäftsjahre, die ab 2024 beginnen; eine vorzeitige Anwendung war für 2023 möglich. Für ältere Abschlüsse galten teilweise niedrigere Grenzen.
Andere Rechtsformen und Befreiungen
Einzelkaufleute und Personengesellschaften mit einer natürlichen Person als unbeschränkt haftendem Gesellschafter unterliegen in der Regel nicht der Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften. Bei besonders großen Unternehmen kann jedoch das Publizitätsgesetz greifen. Für bestimmte Tochterunternehmen gibt es außerdem Befreiungen bei Einbeziehung in einen Konzernabschluss.
Weitere Gründe für fehlende oder ältere Zahlen
Die folgenden Möglichkeiten sind allgemeine Erklärungen. Aus fehlenden Kennzahlen allein lässt sich nicht ableiten, welcher Grund bei diesem Unternehmen vorliegt.
- Noch nicht fällig oder verspätet eingereicht
- Ein Abschluss kann noch innerhalb der Einreichungsfrist liegen oder verspätet eingereicht werden. Bei Pflichtverstößen kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Das Fehlen auf dieser Seite belegt keinen solchen Verstoß.
- Geänderter Veröffentlichungsumfang
- Wird eine Gesellschaft kleiner oder nutzt sie zulässige Erleichterungen, können spätere Abschlüsse weniger Angaben enthalten oder nur hinterlegt werden. Eine zuvor verfügbare Kennzahl kann dann fehlen.
- Löschung, Umwandlung oder Abwicklung
- Nach einer Löschung oder Verschmelzung können die Berichte unter diesem Unternehmen enden. Liquidation, Insolvenz oder eine ruhende Geschäftstätigkeit befreien hingegen nicht automatisch von der Offenlegungspflicht; diese besteht grundsätzlich bis zur Löschung fort.
- Erfassung der Daten
- Ein Abschluss kann bereits veröffentlicht oder hinterlegt sein, aber in unserem Datenbestand noch fehlen oder noch nicht vollständig ausgewertet sein. Auch fehlende Einzelangaben im Dokument begrenzen die ableitbaren Kennzahlen.
Neuere Kennzahlen erscheinen hier, sobald entsprechende Abschlüsse in unserem Datenbestand erfasst und ausgewertet sind. Der Hinweis beschreibt den Umfang der hier verfügbaren Daten.
Bilanz
2011- Umlaufvermögen 83,7 % 80,2 k
- Anlagevermögen 15,7 % 15,0 k
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,6 % 600
- Eigenkapital 56,4 % 54,0 k
- Verbindlichkeiten 39,5 % 37,8 k
- Rückstellungen 4,1 % 4,0 k
Bilanzdaten für 5 weitere Geschäftsjahre verfügbar.
Vertretungsberechtigte
-
Andreas Möbs
seit 2002 Geschäftsführer
Eigentum & Beteiligungen
Gesellschafter
-
Andreas Möbs
100,0 %
50k DEM
Wirtschaftlich Berechtigte (UBOs)
Historie
- 2026
-
17.07.
Berichtigung personenbezogener DatenAndreas Möbs · Geschäftsführer
- 2010
-
10.02.
AdressänderungMöbs Computersysteme GmbH
- 2002
-
19.02.
ErsteintragungMöbs Computersysteme GmbH
-
19.02.
Änderung der RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung
-
19.02.
Eintritt eines MitgliedsAndreas Möbs · Geschäftsführer
-
19.02.
EDV-UmschreibungMöbs Computersysteme GmbH
-
19.02.
Änderung der VertretungsregelungIst nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen oder durch zwei Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
-
19.02.
Änderung des Stamm-/GrundkapitalsMöbs Computersysteme GmbH
Jahresabschlüsse
Veröffentlichte Abschlüsse im Original, nach Geschäftsjahr sortiert.
| Geschäftsjahr | Dokument | Veröffentlicht | Zugriff |
|---|---|---|---|
| 2011 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2010 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Volltext lesen |
| 2009 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2008 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
| 2007 | Jahresabschluss | Veröffentlicht | Über die API |
2010 Jahresabschluss Volltext
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-
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-
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--header "X-API-Key: YOUR_API_KEY"
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{
"mcpServers": {
"handelsregister": {
"url": "https://mcp.handelsregister.ai/mcp",
"headers": { "X-API-Key": "YOUR_API_KEY" }
}
}
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