Welche Unternehmen sind im Handelsregister eingetragen?
Nicht jedes Unternehmen in Deutschland steht im Handelsregister. Maßgeblich sind die Rechtsform und die Frage, ob ein Handelsgewerbe betrieben wird. Dieser Artikel erklärt, welche Unternehmen im Handelsregister geführt werden (HRA/HRB), wer zur Eintragung verpflichtet ist, wer sich freiwillig eintragen lassen kann und wie sich Handelsregisterdaten technisch zuverlässig nutzen lassen.
Was ist das Handelsregister – und warum steht nicht „jede Firma“ drin?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das von den Registergerichten elektronisch geführt wird. Es dokumentiert rechtlich relevante Unternehmensangaben so, dass sie für Dritte nachvollziehbar sind. Dazu zählen typischerweise die Firma, der Sitz, die Geschäftsanschrift, Vertretungsregelungen, vertretungsberechtigte Personen (zum Beispiel Geschäftsführung, Vorstand oder Prokura) sowie spätere Änderungen und Bekanntmachungen.
Für die Praxis ist wichtig: Der Begriff „Unternehmen“ ist umgangssprachlich und umfasst auch viele Tätigkeiten, die handelsrechtlich nicht automatisch eine Eintragung auslösen. Ob eine Eintragung erforderlich ist, hängt vor allem von der Rechtsform und der Frage ab, ob eine Person oder Gesellschaft als Kaufmann im Sinne des Handelsrechts gilt. Zudem ist das Handelsregister nicht das einzige Register, in dem wirtschaftlich tätige Organisationen erfasst werden.
Welche Unternehmen werden im Handelsregister eingetragen?
Im Handelsregister werden vor allem Kaufleute und Handelsgesellschaften geführt. Vereinfacht gilt: Wer ein Handelsgewerbe betreibt oder eine Rechtsform wählt, die kraft Gesetzes registerpflichtig ist, muss eingetragen werden. Wer nur ein Kleingewerbe betreibt, ist häufig nicht verpflichtet, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen aber freiwillig eintragen lassen und wird dann handelsrechtlich wie ein Kaufmann behandelt.
Handelsregister A (HRA) vs. B (HRB): Welche Rechtsformen stehen wo?
Das Handelsregister wird in zwei Abteilungen geführt. Welche Abteilung einschlägig ist, hängt von der Rechtsform und der Struktur des Unternehmens ab.
Handelsregister Abteilung A (HRA)
In der Abteilung A stehen in der Regel Einzelkaufleute und Personengesellschaften. Dazu gehören insbesondere:
- eingetragene Kaufleute (e. K.)
- Offene Handelsgesellschaften (OHG)
- Kommanditgesellschaften (KG)
Auch Konstruktionen wie die GmbH & Co. KG werden als KG in der Abteilung A geführt, weil die KG eine Personengesellschaft ist – unabhängig davon, dass eine Kapitalgesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist.
Handelsregister Abteilung B (HRB)
In der Abteilung B stehen Kapitalgesellschaften. Typische Beispiele sind:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Europäische Gesellschaft (SE)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Die Eintragung ist hier regelmäßig konstitutiv: Erst mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft als juristische Person.
Wer ist eintragungspflichtig – und wer nicht?
Ob eine Eintragungspflicht besteht, lässt sich in der Praxis meist entlang von zwei Kriterien prüfen: Rechtsform und kaufmännische Prägung des Geschäftsbetriebs.
Eintragungspflichtig (typisch)
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG, UG)
- Personengesellschaften mit Handelsgewerbe (OHG, KG)
- Einzelunternehmer, die ein Handelsgewerbe betreiben und damit Kaufleute sind
Nicht zwingend eingetragen (häufig)
- Kleingewerbetreibende ohne kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), sofern sie nicht besondere Voraussetzungen erfüllen
Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen und gelten dann als eingetragene Kaufleute. Die GbR ist ein Sonderfall: Sie ist keine Handelsgesellschaft und wird daher nicht im klassischen HRA oder HRB geführt.
Abgrenzung: Das Handelsregister ist nur eines von mehreren Registern
In Deutschland existieren mehrere Register, die unterschiedliche Organisationsformen abbilden. Das Handelsregister ist dabei nur ein Teil des Gesamtbilds. Gerade für datengetriebene Anwendungen ist diese Differenzierung entscheidend, weil „Registerdaten“ im Alltag oft pauschal verwendet wird, tatsächlich aber aus verschiedenen Registertypen stammt.
Partnerschaftsregister (PR)
Das Partnerschaftsregister erfasst Partnerschaftsgesellschaften (PartG und PartG mbB). Diese Rechtsform ist vor allem für Freiberufler vorgesehen, etwa für:
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Architekten
- Ärzte
Die Partnerschaftsgesellschaft ist keine Handelsgesellschaft und betreibt typischerweise kein Handelsgewerbe. Daher erfolgt die Eintragung nicht im Handelsregister, sondern im Partnerschaftsregister (PR). Eingetragen werden unter anderem Name, Sitz, Partner, Vertretungsregelungen und – bei der PartG mbB – der Haftungsumfang.
Genossenschaftsregister (GnR)
Das Genossenschaftsregister erfasst eingetragene Genossenschaften (eG). Diese Organisationsform verfolgt primär den Zweck der Förderung der Mitglieder, nicht der Gewinnmaximierung für Gesellschafter. Typische Beispiele sind:
- Wohnungsgenossenschaften
- Energiegenossenschaften
- landwirtschaftliche Genossenschaften
- Einkaufs- oder Produktionsgenossenschaften
Genossenschaften sind keine Kapital- oder Personengesellschaften im handelsrechtlichen Sinn. Ihre Eintragung erfolgt daher im Genossenschaftsregister (GnR). Auch hier werden Vorstand, Aufsichtsrat, Satzung und Änderungen dokumentiert.
Vereinsregister (VR)
Das Vereinsregister erfasst eingetragene Vereine (e. V.). Vereine verfolgen grundsätzlich einen ideellen Zweck, können aber wirtschaftlich tätig sein, solange der Zweck nicht primär auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Typische Beispiele sind Sportvereine, Kulturvereine oder Berufsverbände.
Auch wirtschaftlich aktive Vereine erscheinen nicht im Handelsregister, sondern im Vereinsregister (VR). Für viele Anwendungsfälle ist relevant, dass Vereine zwar Verträge schließen können, aber strukturell anders organisiert sind als Unternehmen.
Weitere Sonderfälle
- GbR-Register: Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts existiert ein eigenes Gesellschaftsregister für die eingetragene GbR (eGbR). Dieses ist vom Handelsregister getrennt und dient vor allem der Rechtssicherheit bei grundbuch- oder registerbezogenen Vorgängen.
- Stiftungsverzeichnisse: Stiftungen werden in eigenen Stiftungsregistern oder -verzeichnissen geführt, nicht im Handelsregister.
Was steht typischerweise im Handelsregister (und warum das für Software zählt)
Je nach Registerart und Rechtsform finden sich im Handelsregister insbesondere:
- Stammdaten wie Firma, Sitz und Geschäftsanschrift
- Vertretungsberechtigte Personen und ihre Rollen (z. B. Geschäftsführung, Vorstand, Prokura)
- Vertretungsregelungen (Einzel- oder Gesamtvertretung)
- Strukturangaben wie Rechtsform und Kapital
- Historische Änderungen und Bekanntmachungen (z. B. Umfirmierungen, Sitzverlegungen, Geschäftsführerwechsel)
Für technische Workflows ist die Historie oft genauso wichtig wie der aktuelle Stand. Viele Prozesse benötigen nicht nur „den aktuellen Datensatz“, sondern auch den zeitlichen Verlauf relevanter Änderungen – etwa für Compliance, Onboarding oder kontinuierliches Monitoring.
Technische Nutzung mit handelsregister.ai: strukturierte Daten statt PDF-Suche
Wer Handelsregisterinformationen in Anwendungen integriert, benötigt typischerweise strukturierte Felder wie Name, Sitz, Rechtsform, Registergericht und Registernummer. Zusätzlich sind Personen und Rollen (zum Beispiel Geschäftsführung oder Prokura) relevant, ebenso wie zeitlich sortierte Änderungsereignisse und der Zugriff auf zugehörige Dokumente.
handelsregister.ai stellt Handelsregisterdaten als Self-Service-Produkt über eine REST-API bereit. Das Ziel ist, amtliche Informationen nicht nur als Dokumente, sondern als strukturierte, maschinenlesbare Daten bereitzustellen, die sich direkt in Produkte und interne Systeme integrieren lassen. Wo sinnvoll, können strukturierte Datensätze mit offiziellen PDF-Dokumenten verknüpft werden.
Typische Use Cases
- Supplier- oder Customer-Onboarding mit Prüfung von Rechtsform, Vertretungsberechtigung und Registerstatus
- Monitoring von Änderungen (z. B. Geschäftsführung, Sitz, Firma)
- Anreicherung von CRM- und ERP-Systemen mit verlässlichen Stammdaten
- Dokumentenablage und Versionierung mit historischer Nachvollziehbarkeit
Fazit
Nicht jede wirtschaftliche Tätigkeit führt automatisch zu einem Eintrag im Handelsregister. Dort finden sich vor allem Kaufleute, Handelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften, strukturiert nach HRA und HRB. Andere Organisationsformen – etwa Partnerschaften, Genossenschaften oder Vereine – werden in eigenen Registern (PR, GnR, VR) geführt.
Für digitale und datengetriebene Anwendungen ist es entscheidend, diese Registerarten sauber zu unterscheiden. Nur so lassen sich Registerdaten korrekt interpretieren, zuverlässig verarbeiten und sinnvoll in Produkte, Prüfprozesse und Datenpipelines integrieren.