home24 SEBerlinKonzernabschluss zum 31.12.2019AUF EINEN BLICKGESCHÄFTSJAHR 2019KENNZAHLEN
home24 ist eine führende pure-play Home&Living E-Commerce-Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien. Mit über 100.000 Artikeln - von Accessoires über Lampen bis hin zu Möbeln - bietet home24 seinen aktuell 1,5 Mio. Kunden für jede Geschmacks- und Stilrichtung sowie für jedes Budget das Passende an. Auf seiner Plattform kombiniert home24 ein breites, sorgfältig ausgewähltes Sortiment relevanter Drittanbieter-Marken mit attraktiven Eigenmarken und ist somit Möbelhersteller und Händler in einem. Das Unternehmen ist in sieben Ländern Europas vertreten: Deutschland, Frankreich, Österreich, Niederlande, Schweiz, Belgien und Italien. In Brasilien ist home24 unter der Marke "Mobly" tätig. Unabhängig von Größe und Gewicht liefert home24 seine Produkte in Europa kostenfrei bis in die Wohnung der Kunden und bietet zudem Gratis-Retouren an. Der Hauptsitz von home24 befindet sich in Berlin. Weltweit beschäftigt das Unternehmen mehr als 1.500 Mitarbeiter. Seit dem 15. Juni 2018 ist home24 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Weitere Informationen gibt es auf der Website des Unternehmens unter www.home24.com. VORWORT DES VORSTANDSSEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE VON HOME24, LIEBE LESERINNEN UND LESER,jeden Tag kommen wir unserem Ziel einen Schritt näher, den Alltag vieler Menschen durch das Schaffen von "happy homes" noch komfortabler, schöner und sorgloser zu gestalten. Daran arbeiten wir "24" Stunden pro Tag und füllen so die Marke "home24" mit Leben. Im zurückliegenden Geschäftsjahr überzeugten sich mehr als 1,5 Millionen aktive Kunden von der Art und Weise, wie wir den Online-Möbelkauf vorantreiben. Sie alle profitierten dabei von einer vielfältigen, kuratierten Produktauswahl und unserem Anspruch, Möbel, Accessoires und Lampen in guter Qualität zu fairen Preisen anzubieten. Damit der Möbelkauf zu einem positiven Einkaufserlebnis wird und auch die anschließende Bestellung möglichst schnell und sorglos abläuft, haben wir uns in den letzten Jahren strategisch auf logistische und technologische Grundlagen fokussiert und so entscheidende Weichen für langfristiges und nachhaltiges Wachstum gestellt. Unser Weg zu nachhaltig profitablem WachstumWir haben viel in unsere Zukunft investiert: Mit der Inbetriebnahme neuer Läger in Europa und Brasilien haben wir unsere Logistikfläche 2019 insgesamt um mehr als 70% erhöht. Zugleich konnten dadurch auch interne Abläufe, wie zum Beispiel die Wareneinlagerung, beschleunigt und effizienter gestaltet werden. Kundenbestellungen können wir nun noch effizienter abwickeln. Zusätzlich haben wir in den letzten Jahren stark in regionale Outlet-Zentren investiert, in denen Rückläufer vereinnahmt und direkt vor Ort als Retourenware mit Preisreduktion vermarktet werden. Unsere fünf Outlets sind in Deutschland strategisch gut verteilt. Das minimiert unseren Logistikaufwand erheblich, da die Ware ohne weite Transportwege weiterverkauft werden kann, und hilft uns dabei, auch unseren ökologischen Fußabdruck zu verbessern. Auf dem Weg zum Break-Even und einem nachhaltig profitablen Unternehmen vergessen wir nicht die Wichtigkeit verantwortungsbewussten Handelns gegenüber der Umwelt, aber natürlich auch gegenüber der Gesellschaft, den Kollegen und unseren Fertigungspartnern. Uns ist wichtig, unsere Vision nachhaltig und im Einklang mit unseren und gesellschaftlichen Werten zu erreichen. Themen wie Diversität, Inklusion und Chancengleichheit sind für uns selbstverständlich. Daher ist es uns ein Anliegen, künftig mehr Frauen in Führungspositionen zu fördern. Mit Brigitte Wittekind, die auf Christoph Cordes folgte, ist zu Jahresbeginn 2020 bereits erstmals eine Frau in die höchste Führungsebene unseres Unternehmens aufgerückt. Sie hat in den letzten Jahren sowohl erfolgreich das Eigenmarken-Sortiment mit aufgebaut als auch den Bereich Operations entscheidend vorangebracht. Strategische, finanzielle Ziele in 2019 erreichtAus wirtschaftlicher Perspektive war 2019 ein spannendes und ereignisreiches Jahr, an dessen Ende wir im vierten Quartal 2019 operativ erstmals schwarze Zahlen geschrieben haben. Mit einem bereinigten EBITDA von 2,6 Millionen Euro verzeichneten wir das erste profitable Quartal auf Gruppenebene und erreichten damit ein wichtiges, beim Börsengang ausgegebenes Ziel. Dabei wirtschafteten sowohl das Segment Europa als auch das Segment LatAm im letzten Quartal des Jahres 2019 profitabel. Ebenso erfreulich: Wir konnten zum wiederholten Male unseren Umsatz signifikant stärker als der Markt steigern und sind am Ende mit einem Gesamtumsatz von 372 Millionen Euro währungsbereinigt um 20% gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Das anhaltend starke Wachstum in Verbindung mit der erheblichen Profitabilitätsverbesserung bestätigt die strategische Ausrichtung und die Nachhaltigkeit unseres Unternehmens. Zehn Jahre nach Gründung war 2019 für uns in vielerlei Hinsicht ein bemerkenswertes Jahr: So konnten wir mit dem Abschluss wichtiger Investitionsprojekte und dem Erreichen der strukturellen Profitabilität zum Ende des Jahres große Meilensteine erreichen. Das sind wichtige Bausteine für unsere ambitionierte Zukunft. Für diesen großen Kraftakt möchten wir uns insbesondere bei unserem Team für das großartige Engagement und die Leidenschaft bedanken. Ziel für 2020: Stärkung des Leistungsversprechens an die Kunden2020 wollen wir den nächsten Entwicklungsschritt gehen, indem wir unsere datengetriebene Steuerung auf noch mehr Kernprozesse ausweiten. Wir sehen hier als Online-Unternehmen einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Branche, die noch zu mehr als 90% offline geprägt ist. Entsprechend wollen wir diesen Vorteil weiter ausbauen. Zudem werden wir nach einem starken Fokus auf Investitionen in unsere Plattform in den letzten Jahren künftig wieder das in den Mittelpunkt stellen, was unseren Kunden am meisten am Herzen liegt: ein inspirierendes Einkaufserlebnis - vom Sortiment, über die Website, bis hin zu unseren Showrooms und Outlets. Denn uns bietet sich nach wie vor eine eindrucksvolle Chance: Möbel online shoppen wird immer beliebter - und trotzdem machen dies aktuell noch weniger als 10% der Menschen in den Märkten, in denen wir aktiv sind. Die geringe Online-Durchdringung bietet großes Wachstumspotenzial. An dieser Entwicklung wollen wir nicht nur teilhaben, sondern sie maßgeblich mitanführen. Im ersten Quartal 2020 hat sich mit der Ausbreitung der COVID-19 Pandemie ein Unsicherheitsfaktor für die weitere Geschäftsentwicklung in 2020 ergeben. Wir haben an unseren Standorten in Asien, Europa und Brasilien unmittelbar Maßnahmen ergriffen, um auf die Situation zu reagieren. Bei Fertigstellung des Geschäftsberichts lassen sich jedoch die Folgen für die weltweite Volkswirtschaft und damit auch für home24 nicht vorhersehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die weitere Ausbreitung des Virus in Europa und Brasilien unterschiedlich entwickelt. Die wirtschaftlichen Folgen in Europa und Brasilien können sehr unterschiedlich sein und werden unter anderem auch durch die jeweiligen staatlichen Hilfen beeinflusst. Wir stehen mit unserem Team und unseren Partnern für unsere Kunden als verlässlicher Partner weiter zur Verfügung, solange die Lieferketten nicht zum Stillstand kommen. Die aktuelle Zeit, in der wir als Gesellschaft zusammenrücken und mehr Zeit zu Hause verbringen, bestätigt unseren Antrieb, dass jeder Kunde die Möglichkeit haben sollte, sich in seinem Zuhause selber zu verwirklichen. Dafür arbeitet unser Team trotz der aktuellen Herausforderungen weiter fokussiert und agil an innovativen Lösungen, mit denen wir Marktchancen ergreifen und neue Produkte für unsere Kunden entwickeln. Wir sind uns bewusst, dass wir noch viel weiteres Entwicklungspotenzial haben, um den Menschen ein noch besseres Angebot und effektivere Services zu bieten. Jede Krise ist auch eine Chance, und wir sehen uns gut positioniert, aus der aktuellen Situation gestärkt hervorzugehen. Wir haben also noch viel vor und freuen uns, dass Sie uns bei der Umsetzung unserer Vision begleiten. Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen.
Berlin, 3. April 2020 MARC APPELHOFF JOHANNES SCHABACK BRIGITTE WITTEKIND DAS HOME24-GESCHÄFTSMODELLDer Konzern ist in sieben Ländern Europas vertreten: Deutschland, Frankreich, Österreich, Niederlande, Schweiz, Belgien und Italien. In Brasilien ist home24 unter der Marke "Mobly" tätig. DAS SIND WIRhome24 ist eine führende Adresse für Online-Shopping im Bereich Home&Living in Kontinentaleuropa, wo der Konzern in sieben Ländern hauptsächlich unter der Marke "home24" tätig ist, sowie in Brasilien, wo er unter der Marke "Mobly" agiert. Die starke Marktposition zeigt sich in rund 1,5 Mio. aktiven Kunden (zum 31. Dezember 2019), die im Geschäftsjahr 2019 rund 2,2 Mio. Bestellungen mit einem durchschnittlichen Bestellwert von EUR 255 aufgegeben haben. Um unterschiedliche Geschmäcker, Stilrichtungen und Budgets zu bedienen, hat home24 heute eines der größten und relevantesten Online-Angebote mit über 100.000 Lagerhaltungseinheiten (stock keeping units, "SKUs") von Home&Living-Produkten, einschließlich einem breiten Sortiment von Großmöbeln (zum Beispiel Wohn- und Esszimmermöbel, Polstermöbel und Schlafzimmermöbel) bis hin zu Accessoires und Lampen zusammengestellt. home24 bezieht diese Produkte von über 500 Lieferanten in mehr als 30 Ländern, darunter direkt von einzelnen Herstellern für das Angebot an Eigenmarken. HOME&LIVING EINKAUFSERLEBNIShome24 investiert in diese Schwerpunkte, um das Angebot zu verbessern: BREITES UND RELEVANTES SORTIMENThome24 bietet seinen Kunden eine große und relevante Auswahl an Home&Living-Produkten, die in das individuelle Zuhause des Kunden passen. SCHNELLE UND ZUVERLÄSSIGE LIEFERUNG NACH HAUSEKunden können von überall und zu jeder Zeit auf die Webseiten und Apps des Konzerns zugreifen, um den Einkauf von Home&Living-Produkten so komfortabel wie möglich zu gestalten. BESTES PREIS-LEISTUNGSVERSPRECHENhome24 bietet seinen Kunden attraktive Preise. Dafür nutzt home24 seine direkten Handelsbeziehungen zu Herstellern und ausgewählten Markenlieferanten, um attraktive Einkaufskonditionen auszuhandeln. EINZIGARTIGES EINKAUFSERLEBNISIm Internet und in seinen Showrooms & Outlets schafft home24 eine inspirierende Kundenerfahrung, denn dort beruht der Einkauf von Home&Living Produkten auf visuellen Eindrücken und kompetenter Beratung. DAS HOME24 MODELLDie Produkte von home24 werden über eine Online-Plattform vermarktet, die zwei unterschiedliche Geschäftsmodelle kombiniert. Dritt- und Handelsmarkenprodukte: ein breites Sortiment an Dritt- und Handelsmarken von Home&Living Produkten, die in der Regel nicht auf Lager gehalten werden. Eigenmarkenprodukte: Bestseller, die unter Eigenmarken vertrieben werden und die zu äußerst wettbewerbsfähigen Preisen für den Endkunden direkt von ausgewählten Herstellern und anderen Lieferanten bezogen werden. Diese Artikel werden in der Regel auf Lager gehalten. SKALIERBARE TECHNOLOGIEDurch die Stärke unserer Plattform haben wir die Art und Weise, wie Home&Living Produkte verkauft werden, revolutioniert. Technologie und Big Data sind treibende Kräfte:
SHOWROOMSNeben dem breiten Online-Sortiment bieten wir in unseren Showrooms unseren Kunden die Möglichkeit, sich im persönlichen Gespräch beraten und inspirieren zu lassen und so das home24-Erlebnis zu vertiefen. Erfahrene Einrichtungsexperten stehen dort für eine kostenlose, individuelle Beratung zur Verfü gung und gehen bei Bedarf noch spezifischer auf die Wünsche unserer Kunden ein. Wir schaffen damit eine langfristige Beziehung mit unseren Kunden und setzen weitere Anreize, Möbel fortan online bei home24 zu bestellen. OUTLETSIn unseren Outlets finden Kunden ein breites, wöchentlich wechselndes Angebot an Möbeln, Lampen und Wohnaccessoires. Die Ausstellungsstücke, Fotomuster und Versandrückläufer, die kleine oder gar keine Mängel aufweisen, gibt es mit Preisvorteilen von bis zu 80% Rabatt im Vergleich zum regulären Online-Preis. Preisbewusste Kunden werden hier mit Sicherheit fündig. Zusätzlich profitiert home24 davon, weil retournierte Ware ohne weite Wege weiterverkauft werden kann. Das senkt Kosten und schont die Umwelt. NICHTFINANZIELLER BERICHT1. BRIEF DES VORSTANDSVORSITZENDENLiebe Aktionäre, liebe Kollegen, liebe Leser,nachhaltiges, verantwortungsbewusstes Handeln gegenüber der Gesellschaft, den Kollegen, unseren Lieferanten und weiteren Geschäftspartnern sowie der Umwelt sehen wir als wichtige Säule nachhaltigen Wirtschaftens. Der Hauptfokus unseres Geschäftsmodells liegt darauf, unseren Kunden preislich attraktive Möbel und ein zufriedenstellendes Shopping-Erlebnis zu ermöglichen. Wir nehmen jedoch auch unsere unternehmerische Verantwortung sehr ernst. Es ist uns wichtig, unseren Unternehmenserfolg im Einklang mit unseren und gesellschaftlichen Werten zu sichern und zu steigern. Daher haben wir auch "Commit to the long game" zu einem unserer sieben Unternehmenswerten gemacht. Wir wollen langfristige Beziehungen aufbauen, die auf Vertrauen und substanziellen Werten beruhen. Zugleich sind wir stets an nachhaltigen Lösungen interessiert und richten unser Handeln nicht primär am kurzfristigen Erfolg aus. Das gilt nicht nur für unsere Geschäftsentscheidungen, sondern beeinflusst auch unser Handeln in nichtfinanziellen Belangen. Wir haben bereits in den vergangenen Jahren daran gearbeitet, unseren ökologischen Fußabdruck zu verbessern und in umweltschonende, nachhaltige Lösungen investiert. Dieser nachhaltige Ansatz wird auch durch unser Geschäftsmodell getragen. So fertigen wir einen Großteil unseres Sortiments erst auf Bestellung an, betreiben keine dezentralen großen Laden-sowie Lagerflächen und bevorraten Produkte nur dann, wenn sie sich häufig verkaufen. Zudem betreiben wir in Europa mittlerweile regionale Logistik- und Outlet-Zentren selbst, in denen die Retouren vereinnahmt und direkt vor Ort als Retourenware vermarktet werden, und vermeiden so lange Retourenwege. Es ist uns bewusst, dass wir in Bezug auf Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein noch viel mehr bewegen können. Deshalb prüfen wir kontinuierlich, in welchen Bereichen wir uns verbessern können und gehen diese Themen gezielt an. Wir sind davon überzeugt, dass sich der langfristige Erfolg eines Unternehmens nicht nur an wirtschaftlichen Kennzahlen orientiert, sondern auch daran, soziale, ökonomische und ökologische Verantwortung zu übernehmen. Hier wollen wir als gutes Beispiel in der Möbelbranche vorangehen. In dem nachfolgenden Bericht geben wir einen Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand der einzelnen Themen sowie einen Ausblick, welche weiteren Ziele wir uns gesetzt haben.
Ihr MARC APPELHOFF 2. NACHHALTIGKEIT BEI HOME242.1. Über unsDie home24 SE (nachfolgend auch die "Gesellschaft") ist eine europäische Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin, Deutschland. Die Gesellschaft ist seit Juni 2018 an der Frankfurter Börse notiert. Die home24 SE ist die Muttergesellschaft des Konzerns (nachfolgend auch "home24", "Gruppe" oder "Konzern") und hat insgesamt 22 Tochtergesellschaften, von denen zwölf in Deutschland, fünf in Brasilien, zwei in China, zwei in Polen und eine Gesellschaft in den USA ansässig sind. Es sind Gesellschaften, deren Finanz- und Gesellschaftspolitik die home24 SE direkt oder indirekt kontrollieren kann. Wir sehen uns als eine führende Adresse für Online-Shopping im Home&Living Bereich in Kontinentaleuropa und Brasilien. In den sieben europäischen Ländern sind wir hauptsächlich unter der Marke "home24" tätig, in Brasilien unter der Marke "Mobly". Zusätzlich zu unserem Online-Angebot betreiben wir insgesamt dreizehn Showrooms in Deutschland, Österreich, in der Schweiz und Brasilien sowie insgesamt neun Outlets in Deutschland und Brasilien. Auf unseren Webseiten bieten wir eine breite Auswahl an Produkten und Stilrichtungen in unterschiedlichen Preisklassen an. Unsere Kunden können aus über 100.000 Lagerhaltungseinheiten (stock keeping units, "SKUs") - vom Großmöbel (zum Beispiel Wohn- und Esszimmermöbel, Polstermöbel und Schlafzimmermöbel) bis hin zu Accessoires und Lampen - ihr Home&Living Wunschprodukt aussuchen. Diese Produkte beziehen wir von über 500 Lieferanten aus mehr als 30 Ländern, auch direkt von einzelnen Herstellern für unser großes Angebot an Eigenmarken. Unser Geschäft teilt sich in zwei Segmente - das Segment Europa und das Segment LatAm. Zum 31. Dezember 2019 besteht unser Team aus insgesamt 1.633 Mitarbeitern, davon 871 im Segment Europa (inklusive Asien) sowie 762 im Segment LatAm. Mehr Informationen zu unserem Geschäftsmodell sind in diesem Geschäftsbericht auf Seite 8 verfügbar. 2.2. Nachhaltigkeitsstrategie, Corporate Governance und Organisation2.2.1 NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE"Commit to the long game" - einer unserer Unternehmenswerte: Wir wollen dauerhafte Beziehungen aufbauen, die auf Vertrauen beruhen. Wir wollen nachhaltige Lösung schaffen und unser Handeln nicht am kurzfristigen, schnellen Erfolg ausrichten. Dies gilt nicht nur für unsere Geschäftsentscheidungen, sondern auch für die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf nichtfinanzielle Belange. Unser Ziel ist es, im Einklang mit gesellschaftlichen Werten unseren Unternehmenserfolg zu sichern und zu steigern. Ein nachhaltiges Unternehmen zu sein, bedeutet für uns, profitables und langfristiges Wachstum sicherzustellen, wobei wirtschaftlicher Erfolg sowie die Auswirkungen unseres Handelns auf Menschen und Umwelt in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen sollen. Durch die Umsetzung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken in den Bereichen Lieferkettenmanagement, Personalmanagement, Umweltschutz und Compliance erkennen und minimieren wir Risiken frühzeitig. Darauf aufbauend wollen wir mit unseren Aktivitäten Beiträge zur Bewältigung globaler Herausforderungen leisten und dadurch auch zusätzliche Geschäftschancen entwickeln. Im Jahr 2019 berichtet home24 über vierzehn Handlungsfelder in den wesentlichen Bereichen Lieferkettenmanagement, Personalmanagement, Umweltschutz und Compliance, die nachfolgend den gesetzlich definierten nichtfinanziellen Belangen zugeordnet sind:
Im Vergleich zum Vorjahr informiert home24 in diesem Bericht auch über den Managementansatz und die Aktivitäten des Konzerns in Bezug auf zwei neu dazugekommene Handlungsfelder - die Mitarbeitergesundheit und CÜ2-Emissionen. Basis unserer Unternehmenskultur sind unsere Unternehmenswerte, die auch in unserem Verhaltenskodex niedergeschrieben sind, sowie unsere Führungsgrundsätze. Sie geben uns eine Orientierung, wie wir mit unseren Kunden umgehen, miteinander arbeiten und Interessengegensätze lösen. Der Verhaltenskodex ist Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages. Im Rahmen von Onboarding-Veranstaltungen werden die Grundsätze erläutert und die neuen Mitarbeiter auf die Wichtigkeit dieser Rahmenwerke hingewiesen, denn wir sind überzeugt: die stetige Entwicklung der Unternehmenskultur ist ein entscheidender Teil unserer Zukunftsfähigkeit und Wertschöpfung. Unsere Grundsätze und Anforderungen an unsere Geschäftspartner sind in unserem Lieferanten-Verhaltenskodex sowie in unseren Verträgen mit diesen verankert. Die Geschäftspartner des Konzerns werden angehalten, den Verhaltenskodex zur Kenntnis zu nehmen, bevor wir eine Geschäftsbeziehung mit ihnen eingehen. Unsere sonstigen Unternehmensrichtlinien vermitteln die Werte und das Selbstverständnis unseres Unternehmens und beschreiben detailliert, wie wir zum Beispiel mit Themen wie Korruption und Compliance-Verstößen umgehen. 2.2.2 CORPORATE GOVERNANCEVorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung sind nach dem geltenden Recht und Satzung die Organe unserer Gesellschaft. Als europäische Aktiengesellschaft hat die home24 SE ein duales Führungssystem mit einer personellen Trennung von Vorstand, der die Leitung der Gesellschaft zu verantworten hat, und dem Aufsichtsrat als Kontrollorgan. Der Vorstand leitet den Konzern in eigener Verantwortung frei von Weisungen Dritter nach Maßgabe des geltenden Rechts, der Satzung der Gesellschaft, ihrer Geschäftsordnung sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung. Alle Vorstandsmitglieder tragen die Verantwortung für die Geschäftsführung gemeinsam. Jedes Mitglied des Vorstands trägt die Verantwortung für den ihm übertragenen Bereich in eigener Zuständigkeit. Zum 31. Dezember 2019 hatte der Vorstand drei Mitglieder. Der Aufsichtsrat der home24 SE bestand zum 31. Dezember 2019 aus vier Mitgliedern. Er bestellt den Vorstand, berät und überwacht ihn bei der Leitung der Gesellschaft. Daneben liegt auch die Festlegung der Vergütung des Vorstands in der Verantwortung des Aufsichtsrats. Bei Entscheidungen, die von einer grundlegenden Bedeutung für unsere Gesellschaft bzw. den Konzern sind, ist der Aufsichtsrat stets eingebunden. Bestimmte Angelegenheiten der Geschäftsführung bedürfen darüber hinaus der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats und nimmt seine Belange nach außen wahr, er berät den Vorstand insbesondere zu Fragen der Unternehmensstrategie und des Risikomanagements. Der Aufsichtsrat hat zum 31. Dezember 2019 drei Ausschüsse: den Prüfungsausschuss, den Vergütungsausschuss und den Nominierungsausschuss. Weitere Hinweise sind im Corporate Governance Bericht auf den Seiten 28ff. verfügbar. Informationen zur Vergütung des Vorstands sind in diesem Geschäftsbericht auf den Seiten 40ff. zu finden. 2.2.3 ORGANISATIONWir nutzen unsere Organisationsstruktur und Abläufe, um das Thema Nachhaltigkeit in unserem täglichen Geschäft zu integrieren und weiterzuentwickeln. Die strategische Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit im Konzern übernimmt der Vorstand der home24 SE. RisikomanagementMit dem Risikomanagement des Konzerns ist der Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) der Gesellschaft betraut. Er identifiziert, bewertet und entwickelt Konzepte für das Reduzieren von Unternehmensrisiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen auch im Hinblick auf die von uns identifizierten wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen ergeben. Der Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) arbeitet eng mit den Tochtergesellschaften und den Fachbereichen zusammen. Teams und Mitarbeiter in ihren jeweiligen Bereichen implementieren Maßnahmen proaktiv, um unser Geschäft nachhaltig zu gestalten und identifizierte Risiken zu minimieren, soweit wir das Risiko nicht tragen wollen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats ist eng in das Compliance- und Risikomanagement eingebunden. home24 führt für alle identifizierten Risiken, auch solche, die sich auf nichtfinanzielle Aspekte auswirken, eine Netto-Risikobewertung durch. In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2019 keine wesentlichen Risiken identifiziert, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit oder mit den Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens verknüpft sind und schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Belange haben. 2.3. Unsere StakeholderWir möchten die richtigen Bedingungen für eine langfristige Weiterentwicklung setzen. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit haben wir viele Berührungspunkte mit den unterschiedlichen Anspruchsgruppen. Unsere Stakeholder sind in erster Linie unsere Kunden, unsere Mitarbeiter, unsere Lieferanten und Partner sowie unsere Anteilseigner und die Gesellschaft an sich. Mit allen Stakeholdern sind wir über die unterschiedlichsten Kommunikationskanäle in einem aufrichtigen und wertschätzenden Dialog. Diese agile Kommunikation ermöglicht es uns, auf konkrete Situationen und Bedürfnisse einzugehen. Um die Anforderungen unserer Stakeholder an eine nachhaltige Unternehmensführung zu verstehen und ihnen begegnen zu können, haben wir auch im Jahr 2019 auf Grundlage existierender Managementsysteme und Informationskanäle eine Analyse der wesentlichen Handlungsfelder, die den gesetzlich definierten nichtfinanziellen Belangen zugeordnet sind, durchgeführt. Die zentralen Anliegen unserer Stakeholder beziehen sich auf die Themen Mitarbeiter, sichere Produkte und umweltfreundliche und menschenwürdige Aktivitäten in der Lieferkette, umweltfreundliches Wirtschaften sowie gesetzeskonforme Geschäftspraktiken. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Einbeziehung von Interessengruppen bei der Durchführung unserer Analyse: Einbindung von Interessengruppe
2.4. Nichtfinanzieller BerichtDieser nichtfinanzielle Bericht für das Jahr 2019 wurde im Einklang mit den Anforderungen der §§289b Abs. 1 und 3, 315 b Abs. 1 und 3 HGB und in Orientierung an die GRI-Standards der Global Reporting Initiative erstellt. Alle relevanten Informationen beziehen sich auf den Konzern, wenn nicht explizit konkretisiert. Die Auswahl der zu berichtenden Angaben erfolgte auf Basis einer im Jahr 2019 durchgeführten Analyse der wesentlichen Handlungsfelder. home24 hat bisher keine steuerungsrelevanten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren gem. §289c Abs. 3 Nr. 5 HGB festgelegt. Um das Verständnis für den Konzern dennoch zu ermöglichen, werden wir die zugrundeliegenden Konzepte sowie diejenigen Zahlen öffentlich zugänglich machen, die uns zum Zeitpunkt des Erstellens dieses Berichts vorliegen. 3. UNSERE MITARBEITER3.1 home24 in ZahlenUnsere Mitarbeiter sind ein wesentlicher Teil unserer unternehmerischen Wertschöpfung. Im Rahmen unserer Wachstumsstrategie kommt ihnen eine wichtige Rolle zu. Sie und die Art und Weise der Zusammenarbeit in unserer Organisation sind entscheidend für unseren zukünftigen Erfolg. Sie treiben unser Wachstum voran und legen den Grundstein für unser erfolgreiches Unternehmen von morgen. Zum Jahresende 2019 beschäftigte home24 an 30 Standorten in fünf Ländern 1.633 Mitarbeiter. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die Entwicklung unserer Mitarbeiterstruktur in den Jahren 2019 und 2018: Mitarbeiter nach Region
Mitarbeiter nach Geschlecht
Altersstruktur der Beschäftigten
Das Durchschnittsalter in der home24-Gruppe lag im Berichtsjahr bei 32 Jahren (2018: 32 Jahre). Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit betrug 1 Jahre und 10 Monate (2018: 2 Jahre). Im Jahr 2019 gab es 730 neue Mitarbeiter (2018: 957) in der home24-Gruppe; davon waren 38% Frauen und 62% Männer. Die neuen Mitarbeiter entfielen mit 40% auf das Segment Europa und mit 60% auf das Segment LatAm. Im Vergleich zu 2018 ist dies ein Rückgang von 31%. Zum 31. Dezember 2019 arbeiteten 1.457 Mitarbeiter in Vollzeit sowie 176 Mitarbeiter in Teilzeit (2018: 1.440 in Vollzeit und 142 in Teilzeit), davon 107 Frauen und 69 Männer. Gemessen an der Gesamtzahl aller Beschäftigten arbeiteten 11% der Belegschaft in Teilzeit. Im Vergleich zu 2018 bedeutet das einen Anstieg von 2%. 3.2. MitarbeiterzufriedenheitWir streben eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit an. Denn wir wissen: nur so können diese ihr Potenzial entfalten, produktiv und innovativ sein. Unsere Personalpolitik ist auf ein Füreinander ausgerichtet. In der Zusammenarbeit legen wir großen Wert auf die Beziehungen zueinander und darauf, dass unsere Unternehmenswerte und Führungsgrundsätze gelebt werden. Dafür setzt sich der Vorstand persönlich ein. Unsere Unternehmenswerte und Führungsgrundsätze werden im Rahmen von diversen Veranstaltungen im Team kommuniziert und trainiert. Wir möchten auch extern zeigen, dass wir ein attraktiver Arbeitgeber sind. Zu diesem Zweck haben wir unsere Präsenz in den sozialen Medien weiterhin gestärkt und treten in einen offenen Dialog mit unserer Community. Aber nicht nur extern, sondern auch intern wollen wir als guter Arbeitgeber überzeugen. Mit Maßnahmen wie der subventionierten Nutzung von öffentlichen Transportmitteln, betrieblicher Altersversorgung, kostenlosen Getränken und Obst, kostenlosem Angebot von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen, Mitarbeitergutscheinen und -rabatten bei diversen Vertragspartnern engagieren wir uns für das Wohl unserer Mitarbeiter. Um die Bedürfnisse unserer Mitarbeiter besser zu verstehen, die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter zu messen und gezielt an Optimierungen zu arbeiten, werden an unseren Standorten in Europa sowie bei unseren Tochtergesellschaften in Brasilien regelmäßige anonyme Mitarbeiterbefragungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen von Team-, Townhall- und Managementmeetings besprochen und entsprechende Initiativen und Maßnahmen abgeleitet. Im Rahmen von "Ask-Anything"-Sessions beantwortet der Vorstand der Gesellschaft zudem persönlich Fragen von Mitarbeitern. An unserem Hauptstandort in Berlin finden regelmäßig sogenannte Townhall-Meetings statt. Im Rahmen dieser Veranstaltungen präsentiert der Vorstand Informationen über aktuelle Entwicklungen, strategische Themen, unternehmensinterne Projekte und andere wichtige Initiativen. Mitarbeiter in unseren Lägern, Showrooms und Outlets werden entweder per Videokonferenz zugeschaltet oder von den jeweiligen Führungskräften entsprechend vor Ort informiert. Darüber hinaus werden die Informationen aus den Townhall-Meetings in Newslettern zusammengefasst und den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Vergleichbare Meetings finden auch bei unseren Tochtergesellschaften in Brasilien statt. Mitarbeiterbindung beginnt in den ersten Tagen eines neuen Mitarbeiters. Daher sind wir kontinuierlich dabei, an unserer Willkommenskultur zu arbeiten und das Onboarding neuer Mitarbeiter zu verbessern. Alle neuen Mitarbeiter erhalten im Rahmen von Onboarding-Veranstaltungen Informationen über unsere Unternehmenskultur (an unseren Hauptstandorten in Berlin und Säo Paulo zum Beispiel direkt vom Vorstand bzw. der lokalen Geschäftsführung) und lernen die Führungskräfte und deren Bereiche kennen. Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurden diverse Maßnahmen eingeführt. Sie umfassen zum Beispiel an unserem Standort in Deutschland Eltern- und Elternteilzeit, flexible Arbeitszeiten, Angebote für mobiles Arbeiten und Sabbaticals. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Durchschnitt in Anspruch genommene Elternzeit, die Rückkehrrate und die Verbleiberate in den Jahren 2019 und 2018:
3.3. Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Ausbildungsprogramm3.3.1 WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITENLernen für die persönliche Entwicklung - gerade im Zeitalter der digitalen Transformation und des sozialen und umweltbewussten Wirtschaftens - ist die Basis für die erfolgreiche Weiterentwicklung von Mitarbeitern und Unternehmen. Vor dem Hintergrund zukünftigen Wachstums müssen wir jetzt schon unseren Personalbedarf von morgen sichern. Aus diesem Grund werden unsere Kollegen aus der Personalabteilung frühzeitig mit der Unternehmensstrategie vertraut gemacht und bilden einen engen Schulterschluss mit den einzelnen Fachbereichen. Dadurch sind wir in der Lage, qualitativ aber auch quantitativ erforderliche Kompetenzen rechtzeitig zu identifizieren. Im Rahmen von regelmäßigen Leistungsbeurteilungen identifizieren wir Weiterentwicklungspotenziale unserer Mitarbeiter und arbeiten an individuellen Weiterentwicklungszielen, welche vom Mitarbeiter und Vorgesetzten weiterverfolgt werden. Auch 2020 wollen wir persönliche Weiterentwicklungswünsche unserer Mitarbeiter, die im Rahmen von persönlichen FeedbackGesprächen und Leistungsbeurteilungen identifiziert werden, in Einklang mit der Firmenstrategie bringen, und entsprechende Weiterentwicklungsziele definieren. Das aktuelle Kursangebot in den europäischen Tochtergesellschaften umfasst neben regelmäßigen Sprachkursen verschiedener Niveaus auch diverse andere Lerninhalte, wie zum Beispiel den Umgang mit Software (Excel, Google Suite, Datenbanken), tiefergehende Einblicke in die Arbeit verschiedener Abteilungen und interaktive Vermittlung von Hintergrundwissen verschiedener Spezialisten. Speziell für unsere Führungskräfte wurde an unserem Standort in Berlin ein modulares Führungskräftetraining entwickelt. Unser Lernangebot umfasst neben Präsenzkursen auch ein Online-Kursangebot (zum Beispiel verpflichtende Schulungen zu Anti-Korruption, Datenschutz und Arbeitssicherheit), welches wir laufend erweitern. Durch einen den Lerneinheiten nachgelagerten Feedbackprozess können wir die Qualität der Kursangebote messen und kontinuierlich steigern sowie an die Bedürfnisse unserer Mitarbeiter anpassen. Unsere Tochtergesellschaften in Brasilien bietet unter anderem diverse Kurse zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesundheit und Stressbewältigung an. 3.3.2 AUSBILDUNGSPROGRAMMAuch 2019 hat home24 das Ausbildungskonzept fortgesetzt. Im Jahr 2019 gab es insgesamt zwölf Auszubildende. Im Februar 2019 hat die erste home24-Auszubildende erfolgreich Ihre Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement abschließen können und ist seither bei der Gesellschaft fest angestellt. Wir haben im Geschäftsjahr 2019 bei der home24 SE drei neue Ausbildungsberufe geschaffen: Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation, Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung und Fachinformatiker/in für Systemintegration. Ab 2020 planen wir, auch den Beruf Kaufmann/-frau im eCommerce auszubilden. 3.4. MitarbeitergesundheitDie Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter sind von essenzieller Bedeutung für unseren Erfolg. Die Beherrschung und die Minimierung von arbeitsschutzrechtlich relevanten Gefahren für deren Sicherheit ist ein Thema, welches wir sehr ernst nehmen. Im Jahr 2019 wurden an unseren Standorten in Deutschland persönliche aber auch Online-Schulungen zum Thema Sicherheit am Arbeitsplatz durchgeführt. Die Gesellschaft hat zudem interessierten Mitarbeitern die Möglichkeit einer freiwilligen, kostenfreien Grippeschutzimpfung während der Arbeitszeit in ihren Räumlichkeiten und durch einen von der Gesellschaft beauftragten Arzt angeboten. Auch unsere Tochtergesellschaften in Brasilien boten im Jahr 2019 eine freiwillige Masernschutzimpfung sowie Kurse zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Gesundheit und Stress an. Im Rahmen von diversen Veranstaltungen hatten die Mitarbeiter dort die Möglichkeit, sich persönlich mit Ärzten zu verschiedenen Gesundheitsthemen auszutauschen. 3.5. Mitarbeiter-Diversität und GleichbehandlungWir beschäftigen mehr als 1.500 Mitarbeiter aus über 50 Ländern. Kulturelle Diversität ist Teil unserer DNA. Wir bekennen uns in unserem Verhaltenskodex sowie in unseren Führungsgrundsätzen zu Chancengleichheit unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Religion, Hautfarbe, sexueller Orientierung und Behinderung. Ausschlaggebend für uns sind das Können sowie das Potenzial jedes Einzelnen. Verstöße gegen unsere Unternehmenskultur und Diskriminierungen werden bei home24 nicht toleriert. Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich an die Compliance-Hotline in der jeweiligen Gesellschaft zu wenden sowie den Vorstand bzw. die zuständige Geschäftsführung direkt zu kontaktieren. Für das Jahr 2019 wurden keine Diskriminierungsfälle gemeldet. Im Jahr 2019 waren bei unserer Tochtergesellschaft, der home24 eLogistics GmbH & Co. KG, 95 geflüchtete Personen tätig. Diese kommen aus diversen afrikanischen Ländern wie zum Beispiel aus Eritrea, Kamerun und Somalia sowie aus dem Nahen Osten. Wir arbeiten eng mit den Ausländerbehörden des Landes Brandenburg sowie mit den Flüchtlingsunterkünften zusammen, um den Beschäftigungsprozess zu beschleunigen. Sprachbarrieren in den Teams werden durch Übersetzer gelöst. Durch die Verbreitung der gesprochenen englischen und französischen Sprache in unserer Organisation gibt es vor Ort kaum noch Kommunikationshemmnisse und die Kollegen sind sehr gut in die Teams integriert. Wir fördern Frauen in unserem Unternehmen. Der Vorstand der Gesellschaft achtet bei der Besetzung von Mitarbeitern und Führungspositionen auf Diversität und strebt insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an, ohne dabei vom vorrangigen Grundsatz abzuweichen, wonach eine Person alleine deshalb empfohlen, nominiert, eingestellt oder befördert werden sollte, weil sie fachlich am besten für die entsprechende Aufgabe geeignet ist. Bereits am 30. Mai 2018 hat der Vorstand gemäß §76 Abs. 4 AktG die Zielgröße für den Anteil von Frauen in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands auf mindestens 30% festgelegt. Als Umsetzungsfrist wurden fünf Jahre (also bis zum 30. Mai 2023) festgelegt. Der Vorstand fördert die Zielerreichung durch eine langfristige Planung. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Gesellschaft (das heißt auf Ebene der Senior Vice Presidents) bei 25% und bei 50% in der zweiten Führungsebene (das heißt auf Ebene der Vice Presidents). Mit Brigitte Wittekind wurde die erste Frau zum 1. Januar 2020 in den Vorstand berufen. Bei unseren Tochtergesellschaften in Brasilien haben im Jahr 2019 diverse Aktivitäten zur Förderung der Frauen im Unternehmen stattgefunden. So wurde zum Beispiel eine Initiative ins Leben gerufen, welche von freiwilligen Mitarbeitern geleitet wird und welche mit der Unterstützung der dortigen Personalabteilung agiert. Im Jahr 2019 hat die Initiative zum Beispiel mehrere Dozenten zusammengebracht, um eine offene Diskussion über Frauen im Unternehmen zu führen, und intern diverse Vorträge über die Gleichstellung der Geschlechter gehalten. 4. UNSERE LIEFERKETTE4.1. ÜberblickUnsere Lieferkette lässt sich in vier Phasen unterteilen: Produkteinkauf, Logistik, Distribution und Entsorgung. In der ersten Phase werden die von uns angebotenen Artikel eingekauft. home24 arbeitet hierzu mit über 500 Lieferanten in mehr als 30 Ländern zusammen. Für das Segment Europa beziehen wir unsere Produkte vorwiegend aus Zentral- und Osteuropa sowie aus Asien. Unsere Kollegen in Shenzhen, China, unterstützen uns bei der Auswahl der dort ansässigen Hersteller sowie bei der Durchführung relevanter Qualitätskontrollen in den Produktionsstätten. Für das Segment LatAm beziehen wir unsere Produkte primär in Brasilien sowie in geringerem Maße aus China. Im Jahr 2019 stammen rund 19% unserer verkauften Produkte aus Deutschland, 26% aus Brasilien, 22% aus China und 15% aus Polen. Wir selbst produzieren keine Ware. In der zweiten und dritten Phase werden unsere Produkte entweder direkt vom Hersteller über seine bzw. von uns beauftragte Drittspediteure an die Kunden ausgeliefert oder zu unseren Lägern transportiert. Im Lager werden die Produkte entweder direkt umgeschlagen und anschließend zu den Distributionszentren unserer Frachtspediteure transportiert oder eingelagert und zu einem späteren Zeitpunkt an den Kunden ausgeliefert. Wir betreiben drei eigene Läger in Deutschland (Walsrode, Ludwigsfelde und Halle (Saale)) und drei Läger in Brasilien. Rücksendungen werden nach eingehender Prüfung entweder zurück in unser Produktsortiment aufgenommen oder in unseren Outlets angeboten bzw. an Drittverwerter verkauft. Dieses Retouren-Setup hilft uns dabei, vorhandene Ressourcen in verantwortungsvoller Weise zu nutzen. Die letzte Phase unserer Lieferkette ist die Phase der Entsorgung von Abfällen (zum Beispiel von Verpackung und / oder Elektroschrott). Hier wird der Konzern größtenteils von externen Dienstleistern unterstützt. 4.2. Umweltauswirkungen und soziale Auswirkungen in unserer Lieferkette4.2.1 STEUERUNG VON UMWELTRISIKEN IN DER LIEFERKETTEEin Großteil der von uns vertriebenen Möbel besteht aus Holz bzw. Holzprodukten. Beim Import von Holzprodukten aus Nichtmitgliedstaaten in die EU gibt es eine Reihe Gesetze und Richtlinien, die beachtet werden müssen. Unser Lieferanten-Verhaltenskodex, der Bestandteil unserer Lieferantenverträge ist, definiert darüber hinaus, welche Umweltstandards wir von unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten erwarten und räumt der Gesellschaft das Recht ein, die Einhaltung der Verhaltensgrundsätze zu überprüfen. Zudem behalten wir uns das Recht vor, im Falle einer Nichteinhaltung unserer Anforderungen den Vertrag vorzeitig zu beenden. Holzarten, die in Anhang I des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen ("CITES") stehen, werden von der home24 SE nicht bezogen. Holzarten, die auf der 17. CITES Artenschutzkonferenz in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen wurden, werden nach einer umfangreichen Prüfung und Sicherstellung der Einhaltung des vorgeschriebenen Genehmigungsprozesses durch den Bereich Produktqualität der Gesellschaft eingeführt. Um die Wälder vor illegalem Holzschlag zu schützen, stellt der Bereich Produktqualität der Gesellschaft sicher, dass Holzlieferungen aus Ländern, die Teil des FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren aus Partnerländern sind, nur noch mit einer FLEGT-Genehmigung in die EU eingeführt werden. Alle Hölzer und Holzprodukte, die laut Verordnung unter die EUTR fallen und deren legale Herkunft nicht bereits durch CITES oder FLEGT bescheinigt ist, bedürfen eines Sorgfaltspflichtsystems, das die Prüfung der legalen Herkunft der Produkte sicherstellt. home24 SE hat ein solches Sorgfaltspflichtsystem eingeführt und formalisiert. Dieses beinhaltet die Sammlung von Nachweisen über den Ursprung des Holzes sowie Dokumente über die Legalität des Holzschlages, Analyse des Risikos auf Illegalität des Holzes sowie die Implementierung von mitigierenden Maßnahmen (zum Beispiel Durchführung von Tests, um die Holzart zuordnen zu können). Neue Möbelhersteller werden erst nach der Durchführung einer Due-Diligence Prüfung durch den Bereich Produktqualität in die Lieferantenbasis aufgenommen. Unsere Kollegen in Shenzhen, China, unterstützen uns dabei, relevante Dokumente von unseren chinesischen Vertragspartnern einzuholen und zu prüfen. Auch unsere Tochtergesellschaft in Brasilien setzt sich für den Schutz der Wälder vor illegalem Holzschlag ein. In den Verträgen mit den Lieferanten verpflichtet sie diese, sicherzustellen, dass alle an die Gesellschaft verkauften Produkte aus legalem Holzeinschlag hergestellt werden. Im Jahr 2019 wurden gegen home24 aufgrund der Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen weder ein erhebliches Bußgeld noch eine nichtmonetäre Sanktion verhängt. Es gab auch keine Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden. 4.2.2 STEUERUNG VON SOZIALEN AUSWIRKUNGEN IN DER LIEFERKETTEUnser Lieferanten-Verhaltenskodex legt die Mindestanforderungen fest, die wir von unseren Vertragspartnern und deren Unterlieferanten erwarten. Er enthält zum Beispiel Standards zur Beachtung der Menschenrechte, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung, menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Antikorruption, Vereinigungsfreiheit und Umweltschutz. Wir verpflichten unsere neuen Lieferanten mit der Vertragsannahme, die Grundsätze des Verhaltenskodex zu befolgen und sich an geltendes Recht und Gesetze zu halten. Zudem behalten wir uns das Recht vor, im Falle einer Nichteinhaltung unserer Anforderungen den Vertrag vorzeitig zu beenden. 325 von insgesamt 330 der Lieferanten der home24 SE haben im Jahr 2019 den Lieferanten-Verhaltenskodex akzeptiert. Mit diesen erzielte die Gesellschaft 99% ihres Jahresumsatzes. Im Jahr 2019 haben alle neuen Lieferanten des Konzerns mit der Unterzeichnung eines Vertrages unseren Lieferanten-Verhaltenskodex akzeptiert. Im Jahr 2020 planen wir, die Einhaltung unserer Anforderungen mit der Durchführung von unangekündigten und dokumentierten Audits zu gewährleisten. Neben der Selbstverpflichtung der Lieferanten zur Einhaltung des Verhaltenskodex bzw. des geltenden Rechts erfolgt im Falle von neuen Herstellern aus Asien vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit der home24 SE eine Prüfung des Lieferanten anhand verschiedener Kriterien auf deren nachhaltige "Liefertauglichkeit" durch unser Team in Shenzhen, China. Zu diesen Kriterien gehören neben Produktqualität, technologischen und finanziellen Kriterien auch allgemeine Unternehmensaspekte, wie zum Beispiel Organisation, Mitarbeiter-Knowhow, Eindruck vom Management, Produktion, usw. Durch die im Rahmen der Prüfung durchgeführten Werksbesuche wird auch ein Eindruck der vorherrschenden Arbeitsbedingungen gewonnen, die im Falle erkennbarer Missstände entsprechend notiert und bei dem Lieferanten adressiert werden. Sind die Missstände schwerwiegend oder nicht behebbar, wird von einer Lieferbeziehung Abstand genommen. Im kommenden Jahr möchten wir gewährleisten, dass eine dokumentierte Prüfung neuer Hersteller und deren Produktionsstätten auch auf die Einhaltung sozialer Kriterien vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehung stattfindet. 4.2.3 KUNDENGESUNDHEIT UND -SICHERHEITVerlässliche Qualität ist entscheidend für sichere Produkte. Uns ist es wichtig, dass die Wahrung der Produktsicherheit entlang des gesamten Lebenszyklus erfolgt, ausgehend von der Herstellung, Nutzung und Entsorgung unserer Produkte. Für home24 SE ist unter anderem die REACH-Verordnung der EU relevant. Aus der Verordnung lassen sich entsprechende Informationspflichten des Herstellers für bestimmte Stoffe ableiten. Zum Schutz der Kunden fordern wir unsere Hersteller in unseren Verträgen auf, den Gebrauch von möglicherweise schädlichen Substanzen zu unterlassen, damit unsere Produkte gefahrlos genutzt werden können. Darüber hinaus führt der Bereich Produktqualität der Gesellschaft eine Risikobewertung in Bezug auf die biochemische oder aber auch elektrische und mechanische Sicherheit unserer Produkte durch. Unter Einbeziehung von Reklamationsstatistiken veranlassen wir die Durchführung entsprechender Prüfungen bzw. Tests (zum Beispiel bei unabhängigen Instituten), um die Kundensicherheit zu gewährleisten. Bis Ende 2020 verfolgen wir das Ziel, dass auch unsere Tochtergesellschaften in Brasilien unter Berücksichtigung des lokal geltenden Rechts ein entsprechendes Sorgfaltspflichtsystem eingeführt hat, um den Schutz der Kundengesundheit vor Nutzung gefährlicher Substanzen zu gewährleisten. Ein wichtiger Faktor für die Wahrung der Produktsicherheit und der Kundengesundheit ist ferner das Einhalten der Anforderungen zur Kennzeichnung von Produkten und Informationspflichten. Um das zu gewährleisten, wurden im Konzern diverse Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören zum Beispiel die Durchführung von entsprechenden Checks im Rahmen von regulären Qualitätsprüfungen in unseren Lägern sowie die Reklamation der Abweichungen. Auch im kommenden Jahr werden wir daran arbeiten, vollumfänglich sicherzustellen, dass unsere Produkte den geltenden Kennzeichnungs- und Informationspflichten entsprechen. Im Jahr 2019 wurden keine Bußgelder aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung von Produkten oder in Bezug auf die Produktsicherheit und -verantwortung verhängt. 5. UNSER BEITRAG ZUM UMWELTSCHUTZ5.1. AbfallwirtschaftMit steigendem Geschäftsvolumen wird auch der anfallende Abfall zunehmen. In unseren Büros und Showrooms sind Papier und Hausmüll die häufigsten Abfallarten, wohingegen in unseren Lägern, Outlets und Fotostudios der meiste Abfall durch Verpackungen für die Umverpackung, den Versand und den Rückversand verursacht wird. Eine Mülltrennung findet statt. Unser Ansatz zur Verwendung von Verpackungsmaterialien basiert auf Kundenorientierung. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Produkte sicher und mit der entsprechenden Qualität bei den Kunden ankommen. Denn für unser Geschäftsmodell ist der Schutz unserer Produkte durch Verpackungsmaterialien enorm wichtig. Packstücke, die beschädigt beim Kunden ankommen, werden retourniert, was zusätzlichen Transport bedeutet. Zudem könnten sie zum Teil so stark beschädigt sein, dass sie verschrottet werden müssen. Insofern ist eine sichere Verpackung für ein nachhaltiges Arbeiten unverzichtbar. Um unser wirtschaftliches Wachstum nicht von unserem ökologischen Fußabdruck zu entkoppeln, beachten wir die Nachhaltigkeit unserer Verpackungsmaterialien. So bestehen ca. 90% unserer Verpackungen für das Segment Europa aus recyclebaren Werkstoffen. Auch unsere Tochtergesellschaften in Brasilien nutzen für den Transport ihrer Produkte größtenteils Verpackungen aus nahezu 100% recyclebaren Materialien. Zudem hat der Konzern externe Dienstleister mit der Entsorgung von Elektroschrott und / oder Verpackung beauftragt, um im Einklang mit dem in Deutschland und Brasilien geltenden Recht zu wirtschaften. 5.2. Energieverbrauch und Nutzung erneuerbarer EnergienUnser Unternehmenswachstum wird unvermeidlich dazu führen, dass wir immer mehr Gebäudeflächen nutzen, für die wir auf Energieressourcen zurückgreifen. Wir sehen Investitionen in erneuerbare Energien als einen entscheidenden Schritt zum Klimaschutz. Daher haben wir für unsere Standorte in Deutschland ab Mitte 2018 begonnen, den Anteil erneuerbare Energien am Stromverbrauch zu fördern, indem wir auf Ökostromtarife umstellen. Aktuell haben wir neben unserem Verwaltungsstandort in Berlin alle deutschen Outlets und Showrooms sowie unsere Lägern Walsrode und Ludwigsfelde auf Ökostromtarife umgestellt. Somit laufen ca. 67% unseres europaweiten Gesamtstromverbrauchs auf Ökostromtarifen. Bei den brasilianischen Tochtergesellschaften stammen rund 60% des in der Firmenzentrale sowie im Hauptlager in Säo Paulo verbrauchten Stroms im Jahr 2019 aus regenerativen Stromquellen. Im Jahr 2021 streben wir an, die Umstellung für alle unsere deutschen Standorte sowie für unsere Showrooms im europäischen Ausland abzuschließen. 5.3. CO 2-EmissionenKlimabewusstsein ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch hier werden wir unseren Beitrag leisten. In diesem Jahr haben wir den Aspekt CO 2-Emissionen zum ersten Mal in unserer Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Im Jahr 2020 verfolgen wir das Ziel, durch unsere Transporte und Standorte in Europa verursachte CO 2-Emissionen zu ermitteln und darauf aufbauend ein entsprechendes Konzept zur Reduzierung bzw. zum Ausgleich zu erarbeiten. Bereits 2019 haben wir mit diversen Maßnahmen, wie zum Beispiel der Sicherstellung der CO 2-Neutralität unserer Shop-Seite, der Teilnahme an Klimaschutzinitiativen mit klarem Committment zum Erreichen von vordefinierten Zielen, dem Investieren in Outlets, um auch den Retouren ein zweites Leben nahe am Kunden zu geben, unserem Make-to-Order-Modell, welches von Sustainable Furnishing Council als "nachhaltig" bewertet wurde, oder mit dem Verzicht auf Business- und erste Klasse-Flüge per Reiserichtlinie, schon einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet. 6. FAIRE UNTERNEHMER6.1. Compliance- und RisikomanagementDas Compliance Management bei home24 umfasst Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie unternehmensinterner Richtlinien und Kodizes, die für uns verpflichtend sind. Unser Compliance Management System basiert auf einer Analyse von potenziellen Risiken, die sich aus rechtlichen Anforderungen, Strukturen und Abläufen, einer bestimmten Marktsituation oder in bestimmten Regionen ergeben können. Das Risikomanagementsystem des Konzerns regelt unternehmensweit die Erfassung, Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung sämtlicher Risiken (compliance, finanzielle, operative und strategische). Zuständig für das Compliance- und Risikomanagement im Konzern ist der Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) mit unabhängigen Berichtslinien zum Vorstand und Aufsichtsrat des Konzerns. Eine Überprüfung der Risikosituation des Konzerns findet halbjährlich statt. Der Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) hat im ersten sowie im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2019 über die Risikosituation der home24-Gruppe an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Im Falle relevanter Risiken wird der regelmäßige Berichtsprozess durch eine Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss ergänzt. Im Jahr 2019 gab es keine bekannten Bußgelder oder nichtmonetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und / oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich. Weiterführende Informationen zu unserem Risikomanagement sind im Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts auf den Seiten 63ff dargestellt. 6.2. KorruptionsbekämpfungDer Vorstand des home24 SE bekennt sich zum Null-Toleranz-Prinzip gegenüber Korruption. Unsere Antikorruptionsrichtlinie schärft das Bewusstsein für die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben und dient als Orientierung für den Umgang mit Geschenken und Zuwendungen. Intern können Vorfälle über die jeweilige interne Compliance-Hotline in Deutsch, Englisch und Portugiesisch gemeldet werden. Die Mitarbeiter werden über die Hotline, im Intranet, in der Antikorruptionsrichtlinie sowie auch im Rahmen des Onboarding-Prozesses informiert. Sie können sich außerdem an ihre jeweiligen Vorgesetzten sowie direkt an den Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) wenden. Im Falle eines Korruptionsvorfalls wird der Vorstand bzw. die Geschäftsleitung der jeweiligen Gesellschaft bei der Analyse des Sachverhaltes sowie der Folgemaßnahmen von dem Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) und der Rechtsabteilung der home24 SE unterstützt. Der Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) berät über entsprechende Maßnahmen und informiert den General Counsel sowie den Vorstand und / oder den Aufsichtsrat des Konzerns, falls erforderlich. Im Geschäftsjahr 2019 wurden weltweit im Konzern persönliche sowie Online-Schulungen zum Thema Antikorruption durchgeführt. Im Jahr 2019 wurden keine Korruptionsfälle gemeldet. 6.3. DatenschutzDer Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten haben bei uns eine hohe Priorität. Der Schutz der Daten richtet sich nach den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen, insbesondere nach der EU-Datenschutzverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Die Verantwortung für den Datenschutz sowie den Informationsschutz liegt beim Vorstand beziehungsweise bei der jeweiligen Geschäftsführung der Tochtergesellschaften. Diese werden von der Rechtsabteilung sowie von dem Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) der home24 SE bei der Definition der datenschutzrechtlichen Anforderungen, bei der Dokumentation und bei dem Aufsetzen datenschutzkonformer Prozesse unterstützt. Die home24 SE hat zudem einen externen Datenschutzexperten beauftragt, um beim Datenschutz auch von externer Expertise zu profitieren und um aktuelle Entscheidungen in Rechtsprechung und Literatur zeitnah umsetzen zu können. Personenbezogene Angaben unserer Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn dies rechtlich gestattet oder der Betroffene darin eingewilligt hat. Bei Kooperationen und Partnerbeziehungen gelten ebenfalls klare Vorgaben zum Informations- und Datenschutz. Beschwerden adressieren wir zeitnah. Um unsere digitalen Systeme vor Manipulation zu schützen, suchen wir systematisch nach möglichen Schwachstellen und schließen etwaige Lücken zeitig. Im Jahr 2019 hat die Gesellschaft angefangen, ihre IT-Sicherheitsanforderungen an denen des Sicherheitsstandards ISO/IEC 27001 auszurichten. Die datenschutzrelevante Dokumentation wurde stetig aktualisiert, die interne Aufmerksamkeit des Themas hat zugenommen. Verpflichtende Online-Schulungen, diverse Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen erhöhten das Risikobewusstsein für das Thema. In Anbetracht der geplanten Verschärfung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in Brasilien im Jahr 2020, strebt die Gesellschaft weiterhin das Ziel an, auch im Jahr 2020 konzernweit gültige Vorgaben zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit zu entwickeln und in einem umfassenden Regelwerk vollständig zu dokumentieren. Im Jahr 2019 gab es insgesamt sechs Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes von Kundendaten (fünf aus dem Jahr 2018 und eine aus dem Jahr 2019). Die Gesellschaft hat weitere Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel relevante Prozesse verbessert und weiter automatisiert, Teams gebildet und Mitarbeiter sensibilisiert und geschult, um den Schutz der Kundendaten auch zukünftig zu gewährleisten. 6.4. KapitalmärkteUns ist das Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer sehr wichtig. Wir haben deshalb im Zusammenhang mit der Beantragung der Börsenzulassung der Aktien der Gesellschaft ein Kapitalmarkt-Compliance-System zur Sicherstellung der sich insbesondere aus der Verordnung 596 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) ergebenden Anforderungen eingerichtet. Im Zuge dessen wurde eine konzernweite Richtlinie zu Kapitalmarkt-Compliance verabschiedet, die sich an alle Mitarbeiter, Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Organe nachgeordneter Konzerngesellschaften richtet. Die Richtlinie zu Kapitalmarkt-Compliance stellt insbesondere die Pflichten in Bezug auf das Insiderrecht dar und legt Verhaltensstandards zur Erfüllung dieser Pflichten fest. Durch die Richtlinie zu Kapitalmarkt-Compliance wurde ein Kapitalmarkt-Compliance Beauftragter bestimmt und ihm insbesondere die Verantwortung zur Führung von Insiderlisten zugewiesen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft eine Richtlinie zu Managers' Transactions aufgestellt, in der Erläuterungen zum Kreis der meldepflichtigen Personen, den meldepflichtigen Geschäften sowie zum Inhalt der Meldungen enthalten sind. Ferner hat die Gesellschaft einen Ad-hoc-Ausschuss eingerichtet, der über die Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen seitens der Gesellschaft oder den Aufschub der Veröffentlichung von Insiderinformationen entscheidet. Hinsichtlich der weiteren aus der Börsenzulassung folgenden Mitteilungs-, Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten stimmen sich die Rechtsabteilung und die Abteilung Investor Relations laufend ab und sichern die Erfüllung der entsprechenden Pflichten. Auch im Jahr 2019 wurden Mitarbeiter der Gesellschaft zum Thema Kapitalmarkt-Compliance geschult. Für das Jahr 2020 sind vergleichbare Schulungen geplant. BERICHT DES AUFSICHTSRATS DER HOME24 SEIm Folgenden werden gemäß §171 Abs. 2 AktG die Tätigkeiten des Aufsichtsrats der home24 SE während des Geschäftsjahres 2019 erläutert und über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses berichtet. ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATSZu Beginn des Geschäftsjahres 2019 bestand der Aufsichtsrat aus den Mitgliedern Lothar Lanz (Vorsitzender), Magnus Agervald (stellvertretender Vorsitzender), Verena Mohaupt, Alexander Samwer, Christian Senitz und Franco Danesi. Mit Wirkung zum Ablauf des 28. Januar 2019 legte Christian Senitz im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied aufgrund einer beruflichen Neuorientierung nieder. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 19. Juni 2019 beschlossen, § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft zu ändern und die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf vier zu verringern. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Lothar Lanz, Magnus Agervald, Verena Mohaupt und Franco Danesi wurden von der Hauptversammlung wiedergewählt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats wurden bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt, gewählt. Die Aufsichtsratsmitglieder gehören dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit den folgenden Daten an:
Am 19. Juni 2019 wurden Lothar Lanz zum Vorsitzenden und Magnus Agervald zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. ARBEIT DES AUFSICHTSRATSIm Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung der home24 SE obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat kontinuierlich mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn regelmäßig beraten und die Führung der Geschäfte überwacht. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand jederzeit und unmittelbar in alle für das Unternehmen grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Die strategische Ausrichtung des Konzerns geschah in enger Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum insgesamt vier Sitzungen (am 11. Februar, 23. April, 28. August und 25. November 2019) abgehalten. Alle jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder haben an diesen Sitzungen teilgenommen. Auf diesen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und der operativen sowie strategischen Entwicklung des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche. Daneben hat der Aufsichtsrat im Jahr 2019 außerhalb von Sitzungen zahlreiche Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Auch insoweit hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der strategischen Ausrichtung, operativen Tätigkeit und Compliance des Unternehmens auseinandergesetzt. Bei Bedarf hat der Aufsichtsrat seine Sitzung ohne Beteiligung des Vorstands abgehalten. Die regelmäßigen Beratungen des Plenums des Aufsichtsrats der home24 SE hatten die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis, Finanzlage und Investitionen sowie die Entwicklung der Beschäftigung in der home24 SE, in den Tochtergesellschaften und an den Standorten zum Thema. Hierbei spielte insbesondere die strategische Ausrichtung auf ein profitables Wachstum des Konzerns eine wesentliche Rolle. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat regelmäßig Kenntnis genommen von der Risikolage und dem Risikomanagementsystem des Konzerns, Plan- und Zielabweichungen sowie diesen entgegenwirkenden Maßnahmen. Zu Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen sowie nach den Regelungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben. Auch zwischen den regulären Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Fragen und Vorgänge, die für die Beurteilung von Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, informiert. Zu diesem Zweck haben Vorstand und Aufsichtsrat auch zwischen den regulären Sitzungen regelmäßige Telefonkonferenzen abgehalten, bei denen der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Lage des Konzerns, die kurzfristige Planung sowie die strategische Weiterentwicklung berichtet hat. Der Vorstand hat die wesentlichen, für die home24 SE und ihre Tochtergesellschaften bedeutenden Geschäftsvorgänge auf der Basis detaillierter Berichte eingehend mit dem Aufsichtsrat erörtert. Zustimmungspflichtige Geschäfte legte der Vorstand rechtzeitig zur Beschlussfassung vor und hat diese dem Aufsichtsrat erläutert. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats stand Herr Lanz, aber auch die weiteren Aufsichtsratsmitglieder auch persönlich in regelmäßigem und engem Kontakt mit dem Vorstand und haben sich über den aktuellen Geschäftsgang und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Aufsichtsrats war die Wahrnehmung seiner Personalkompetenz hinsichtlich des Vorstands. Anfang des Jahres 2019 konnte die Bestellung des Vorstandsmitglieds Johannes Schaback vorzeitig um zwei Jahre verlängert werden. Zudem schied Dr. Philipp Kreibohm im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zum 31. März 2019 aus dem Vorstand der Gesellschaft aus. Im Zuge des Ausscheidens von Christoph Cordes aus dem Vorstand der Gesellschaft zum Ende des Jahres 2019 wurde schließlich sichergestellt, dass der Vorstand auch zukünftig nachhaltig aufgestellt ist. Als Nachfolgerin für Christoph Cordes konnte Brigitte Wittekind gewonnen werden, die seit dem Jahr 2014 als Senior Vice President maßgeblich strategisch bedeutsame Investitionsprojekte im Bereich Operations verantwortet hat. Gleichzeitig wurde die Bestellung von Marc Appelhoff als Mitglied des Vorstands vorzeitig um drei Jahre bis Ende des Jahres 2022 verlängert und Marc Appelhoff mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Um den veränderten Umständen seit dem Börsengang Rechnung zu tragen und weiterhin eine angemessene, nachhaltige Vergütung des Vorstands sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft zudem in diesem Zuge das Vergütungssystem für den Vorstand angepasst. Der Aufsichtsrat hat zudem im November 2019 eine Selbstevaluation vorgenommen. Auf der Basis dieser Selbstevaluation hat der Aufsichtsrat beschlossen, seine Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 anzupassen und insbesondere in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des DCGK eine Altersgrenze von 75 Jahren für seine Mitglieder einzuführen. AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben die in seiner Geschäftsordnung vorgesehenen drei Ausschüsse (Prüfungsausschuss, Vergütungsausschuss und Nominierungsausschuss) eingerichtet. Entsprechend seiner Geschäftsordnung hat der Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewisse Befugnisse an die Ausschüsse übertragen. Soweit ihnen nicht Aufgaben zur abschließenden Behandlung übertragen sind, bereiten die Ausschüsse die sie betreffenden Themen und Beschlüsse vor, die im Plenum zu behandeln sind. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben nach Sitzungen der Ausschüsse dem Plenum des Aufsichtsrats in dessen Sitzungen regelmäßig ausführlich über die Arbeit der Ausschüsse Bericht erstattet. Die Ausschüsse waren zu Beginn Geschäftsjahrs 2019 wie folgt besetzt:
Nach der Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung am 19. Juni 2019 hat der Aufsichtsrat durch Umlaufbeschluss die folgende Besetzung der Ausschüsse beschlossen:
Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum insgesamt vier Sitzungen abgehalten (11. Februar, 23. April, 28. August und 25. November 2019), an denen jeweils alle seine jeweiligen Mitglieder teilgenommen haben. PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES KONZERNABSCHLUSSESDie Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Juni 2019 als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gewählt. Der aufgestellte Jahresabschluss 2019 und der Konzernabschluss 2019 sowie der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns wurden durch den Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die home24 SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 wurden in einer testierfähigen Fassung in der virtuellen, per Videokonferenz stattfindenden Sitzung des Prüfungsausschusses am 3. April 2020 geprüft und ausführlich erörtert. In dieser Sitzung erläuterte Marc Appelhoff, Vorstandsmitglied der Gesellschaft, die Abschlüsse der home24 SE und des home24-Konzerns. Die Partner des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und gingen hierbei auch auf den Umfang und die Schwerpunkte der Prüfung ein. Die Prüfungsberichtsentwürfe hatten die Aufsichtsräte im Vorfeld erhalten und sich hiermit auseinandergesetzt. Sodann wurden die Prüfungsberichtsentwürfe des Abschlussprüfers in der am 3. April 2020 stattfindenden virtuellen, per Videokonferenz stattfindenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums behandelt; die Prüfungsberichtsentwürfe lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. In dieser Sitzung berichtete die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Verena Mohaupt, zu der vorangegangenen Sitzung des Prüfungsausschusses und der erfolgten Prüfung der Abschlüsse durch den Prüfungsausschuss. Die Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht wurden im Aufsichtsrat erörtert. Ferner berichtete die Vorsitzende, dass Grundlage der Prüfung testierfähige Exemplare der Abschlüsse waren, die Testate jedoch aufgrund logistischer Herausforderungen wegen der COVID-19 Einschränkungen wie zum Beispiel der Nichtdurchführbarkeit einer physischen Sitzung und noch ausstehender bestätigender Prüfungshandlungen noch nicht erteilt waren. Der Prüfungsausschuss empfahl, die Abschlüsse nach Vorliegen der finalen Testate festzustellen bzw. zu billigen. Hierzu schlug der Prüfungsausschuss die Durchführung einer weiteren virtuellen Sitzung am 6. April 2020 vor, in der der Abschlussprüfer die Erteilung der Testate auf Basis der besprochenen Abschlüsse bestätigen wird. Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung und dem vorgeschlagenen Vorgehen zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat waren keine Einwendungen zu erheben. In der virtuellen, per Videokonferenz stattfindenden Sitzung des Aufsichtsrats am 6. April 2020 bestätigte der Abschlussprüfer, dass sich an den präsentierten und erläuterten Abschlüssen und Berichten nichts geändert hat. Auf der Grundlage billigte der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019; der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 wurde damit festgestellt.
Berlin, 6. April 2020 Für den Aufsichtsrat LOTHAR LANZ, Vorsitzender des Aufsichtsrats HOME24-AKTIEBÖRSEN- UND AKTIENKURSENTWICKLUNGAngesichts der anhaltend niedrigen Zinsen herrschte an den globalen Kapitalmärkten weiterhin eine positive Grundstimmung. Von diesem Umfeld konnte die home24-Aktie zunächst nicht profitieren. Erst in der zweiten Jahreshälfte entwickelte sich ein positiver Trend, der bis zum Ende des Jahres zu einer Kurssteigerung von +68% gegenüber dem Jahrestiefstkurs führte. home24 beendete das Jahr 2019 mit einem Aktienkurs von EUR 4,88. DIE HOME24-AKTIE
AKTIENPERFORMANCE 2019
AKTIONÄRSSTRU KTU R ZUM 31. DEZEMBER 2019Die nachfolgende Grafik zeigt die Beteiligungen von Aktionären, die 3% oder mehr der Stimmrechte an der home24 SE halten, so wie sie zuletzt von diesen Aktionären gemäß §§33 und 34 WpHG zum 31. Dezember 2019 offengelegt wurden. Finanzinstrumente im Sinne des §38 WpHG oder aggregierte Beteiligungen und Instrumente im Sinne des §39 WpHG wurden einbezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die unten dargestellte Stimmrechtsverteilung innerhalb der meldepflichtigen Schwellenwerte geändert haben kann. Im Laufe des Geschäftsjahres hat im Wesentlichen Ari Zweiman (von 5,2% auf 19,0%) den Anteil an home24 signifikant erhöht, während vice versa Rocket Internet SE die Position reduziert hat (von 32,5% auf 10,9%). Der Anteil der Aktien im Streubesitz bzw. bei anderen Aktionären hat sich durch diese und weitere Veränderungen positiv von 27,6% auf 39,7% erhöht. KOMMUNIKATION MIT DEM KAPITALMARKThome24 setzt auf eine aktive, transparente und kontinuierliche Kommunikation mit Investoren, Analysten und anderen Kapitalmarktteilnehmern. Zu den Investor Relations-Aktivitäten gehören Gespräche mit Investoren vorOrt oder per Telefon sowie die Teilnahme an Roadshows und Konferenzen, die zum Auf- und Ausbau starker Investorenbeziehungen beitragen. Derzeit beobachten vier Institutionen die home24-Aktie und veröffentlichen regelmäßig aktuelle Analysen:
Aktuelle Unternehmens-Updates, Finanzberichte, Pressemitteilungen, Unternehmenspräsentationen etc. sind auf der Investor Relations-Website unter home24.com zu finden. CORPORATE GOVERNANCE BERICHTDer Vorstand und Aufsichtsrat berichten nachfolgend in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§289f und 315d HGB über die Corporate Governance der Gesellschaft. Die Erklärung zur Unternehmensführung und die übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sind auch Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts * . Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat legen großen Wert auf gute Unternehmensführung und orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend: "DCGK"). 1. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS §161 AKTGVorstand und Aufsichtsrats haben im Dezember 2019 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG wie folgt abgegeben: Vorstand und Aufsichtsrat der home24 SE erklären, dass die home24 SE (die "Gesellschaft") den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK") - vorbehaltlich der nachfolgend beschriebenen Ausnahmen - seit Dezember 2018, und zwar dem Tag der vorherigen Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft, entspricht und ferner beabsichtigt, künftig zu entsprechen. Ziffer 4.2.1 Satz 1 DCGKDer DCGK empfiehlt, dass der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben soll. Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus drei Personen. Er hat bisher keinen Vorsitzenden oder Sprecher. Angesichts der personellen Veränderungen im Vorstand wird Marc Appelhoffjedoch am 1. Januar 2020 den Vorsitz des Vorstands übernehmen. Der Empfehlung Ziffer 4.2.1 Satz 1 DCGK wird somit ab diesem Zeitpunkt entsprochen werden. Ziffer 4.2.3 Abs. 2, Sätze 4, 6 und 7 DCGKDer DCGK empfiehlt, bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile des Vorstands sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Außerdem soll die Vergütung des Vorstands insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Die variablen Vergütungsteile sollen auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein. Die dem Vorstand auf der Grundlage des Long Term Incentive Plan 2019 ("LTIP") und dem Virtual Option Program 2013/2014 ("VSOP") gewährte variable Vergütung ist an die Erfüllung bestimmter Erfolgsbedingungen geknüpft und in ihrem wirtschaftlichen Wert von der Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft abhängig. Allerdings sehen die entsprechenden Bedingungen neben der Knüpfung an den Aktienkurs keine expliziten Rechtsfolgen bei negativen Entwicklungen der Gesellschaft vor. Außerdem enthalten die VSOP Bedingungen keine Vergleichsparameter und die vorgesehenen Parameter und Erfolgsbedingungen in den Bedingungen des LTIP genügen möglicherweise den DCGK Empfehlungen hinsichtlich ihres Anspruchs nicht. Gleichwohl ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die variable Vergütung des Vorstands ausgewogen und angemessen ist. Aus Sicht des Aufsichtsrates ist die variable Vergütung hinreichend auf die langfristige positive Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet, da sie an die Entwicklung des Aktienkurses und die Erfüllung von langfristigen Zielen geknüpft ist. Wie schon während des gesamten Berichtszeitraums erfolgt die Gewährung der Gesamtvergütung sowie von Performance Shares an Vorstandsmitglieder unter dem LTIP jeweils mit betragsmäßigen Höchstgrenzen. Allerdings haben Vorstandsmitglieder teilweise noch ältere Ansprüche aus dem VSOP und dem LTIP, die keine betragsmäßigen Höchstgrenzen aufweisen. Ziffer 4.2.3 Abs. 4 Sätze 1 und 3 DCGKDer DCGK empfiehlt, dass bei Abschluss von Vorstandsdienstverträgen darauf geachtet werden soll, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden. Die derzeitigen Vorstandsdienstverträge enthalten keine Regelungen zu Zahlungen bei ihrer vorzeitigen Beendigung und sehen dementsprechend auch keine Abfindungs-Caps vor. Ziffer 4.2.5 DCGKDer DCGK empfiehlt, dass im Vergütungsbericht, der ein Teil des Lageberichts ist, neben der Darstellung der Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand in allgemein verständlicher Form auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten sein sollen. Ferner sollen im Vergütungsbericht unter Verwendung bestimmter Mustertabellen für jedes Vorstandsmitglied einzeln dargestellt werden:
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 24. Mai 2018 beschlossen, dass die gemäß §285 Nr. 9 lit. a) Sätze 5 bis 8 HGB und §§315e Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Sätze 5 bis 8 HGB verlangten Angaben in dem Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft, die für das Geschäftsjahr 2018 aufzustellen sind, unterbleiben. Deshalb hat die Gesellschaft, wie angekündigt, für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr, soweit gesetzlich zulässig, davon abgesehen, die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung gesondert anzugeben. Auch die Verwendung der vom DCGK vorgesehenen Mustertabellen erfolgte nicht, da die notwendigen Angaben im Vergütungsbericht in anderer geeigneter Form gemacht wurden. Die Gesellschaft beabsichtigt, von jetzt an die Empfehlungen des Ziffer 4.2.5 DCGK einzuhalten. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 DCGKDer DCGK empfiehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Ziffer 5.4.2 DCGK, eine festzulegende Altersgrenze und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigt. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum weder eine Altersgrenze noch eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wird eine Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats eingeführt. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat soll weiterhin nicht eingeführt werden, da auch und gerade Aufsichtsratsmitglieder mit langjähriger Erfahrung ihre Aufgabe hervorragend ausüben können. Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGKDer DCGK empfiehlt, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen. Die Gesellschaft ist bestrebt diese Empfehlung soweit wie möglich einzuhalten. Allerdings ist es die Absicht der Gesellschaft, Finanzinformationen von höchster Qualität zu gewährleisten, sodass gegebenenfalls die empfohlenen Fristen nicht eingehalten werden. 2. CORPORATE GOVERNANCEDie Unternehmensführung der Gesellschaft wird in erster Linie bestimmt durch die gesetzlichen Vorgaben, die Empfehlungen des DCGK und die internen Unternehmensrichtlinien. Gute Corporate Governance im Sinne einer auf langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgelegten Unternehmensführung sind Vorstand und Aufsichtsrat ein wesentliches Anliegen. Der nachhaltige Unternehmenserfolg hängt entscheidend davon ab, dass alle Mitarbeiter und Führungskräfte als Team zusammenarbeiten und sich dafür engagieren, dass die Kunden zufrieden sind. Vor diesem Hintergrund hat das Management der Gesellschaft gemeinsam einen Katalog mit Unternehmenswerten erstellt und innerhalb des Unternehmens veröffentlicht. Diese Werte bilden das Fundament aller unternehmerischen Entscheidungen und für den alltäglichen Umgang aller Mitarbeiter und Führungskräfte untereinander. Auf der Karriere-Website https://jobs.job-vite.com/home24/jobs/about sind die Unternehmenswerte öffentlich zugänglich. Neben diesen Unternehmenswerten hat das Management zudem gemeinsam Führungsprinzipien erarbeitet. Diese Prinzipien wurden unternehmensintern kommuniziert, sodass für alle Mitarbeiter transparent ist, was home24 unter guter Mitarbeiterführung versteht. Bei diesen Führungsprinzipien stehen gegenseitiger Respekt, Vertrauen und der Teamgedanke im Mittelpunkt. Die Gesellschaft hat zudem ein Compliance Management System eingerichtet, das Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie unternehmensinterner Richtlinien und Kodizes umfasst. Das Compliance Management System basiert auf einer Analyse von potenziellen Risiken, die sich aus rechtlichen Anforderungen, Strukturen und Abläufen, einer bestimmten Marktsituation oder in bestimmten Regionen ergeben können. Intern können Vorfälle über die Compliance-Hotline gemeldet werden. Die Mitarbeiter werden über die Hotline im Intranet, in der Antikorruptionsrichtlinie sowie auch im Rahmen des Onboarding-Prozesses informiert. Sie können sich außerdem an ihre jeweiligen Vorgesetzten sowie direkt an die Abteilung Governance, Risk and Compliance (GRC) wenden. Das Risikomanagementsystem des Konzerns regelt unternehmensweit die Erfassung, Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung sämtlicher Risiken (compliance, finanzielle, operative und strategische). Zuständig für das Compliance- und Risikomanagement im Konzern ist der Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) mit unabhängigen Berichtslinien zum Vorstand und dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2019 wurde halbjährlich die Risikosituation der home24-Gruppe durch den Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. 3. ARBEITSWEISE UND ZUSAMMENSETZUNG VON VORSTAND, AUFSICHTSRAT UND DEREN AUSSCHÜSSENDie Gesellschaft hat als europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) gemäß deutschem Aktiengesetz, SE-Gesetz und SE-Verordnung mit Sitz in Berlin ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. 3.1. Arbeitsweise des VorstandsDer Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Vorstands. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Zudem sorgt der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren konzernweite Beachtung hin (Compliance). Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. Über alle für das Unternehmen relevante Fragen der Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und der Compliance informiert der Vorstand den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend. Die Zusammenarbeit und Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder sind im Einzelnen durch die Geschäftsordnung des Vorstands geregelt. Jedes Vorstandsmitglied führt den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Geschäftsverteilung war zum 31. Dezember 2019 wie folgt geregelt:
Der Vorstand hat am 1. Oktober 2019 beschlossen, die Ressorts Einkauf, Sortiment und Pricing nach einer gewissen Übergangsfrist zu Beginn des Jahres 2020 von Christoph Cordes auf Marc Appelhoff zu übertragen. In Umsetzung dieses Beschlusses wurde die Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 angepasst. Gleichzeitig wurde geregelt, dass Brigitte Wittekind als neu berufenes Vorstandsmitglied die übrigen bisher von Christoph Cordes verantworteten Bereiche sowie den Bereich Internes Kontrollsystem ab dem 1. Januar 2020 übernimmt. Unbeschadet dieser Geschäftsverteilung tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Ausschüsse hat der Vorstand nicht eingerichtet. Der Gesamtvorstand entscheidet gemeinsam in allen Angelegenheiten, in denen das Gesetz, die Satzung oder die Geschäftsordnung eine Entscheidung durch den Vorstand vorsieht, insbesondere über die Strategie des Unternehmens und wesentliche Fragen der Geschäftspolitik. Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung sollen Vorstandssitzungen regelmäßig stattfinden. Sie müssen stattfinden, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert. Der Vorstand hält mit dem Aufsichtsrat und insbesondere mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßigen Kontakt, unterrichtet diesen über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen und berät mit ihm die Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von erheblichem Einfluss sein können, informiert der Vorstand den Aufsichtsrat bzw. den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich. Außerdem unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend und holt sich entsprechende Zustimmungen für bestimmte Geschäfte von grundlegender Bedeutung ein, für die die Satzung oder die Geschäftsordnung des Vorstands einen Zustimmungsvorbehalt zugunsten des Aufsichtsrats oder einen seiner Ausschüsse vorsehen. Die Mitglieder des Vorstands unterliegen während ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand einem weitreichenden Wettbewerbs- und Nebentätigkeitsverbot. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Aufsichtsrat. Jedes Vorstandsmitglied muss alle anderen Vorstandsmitglieder über Interessenskonflikte unverzüglich informieren und gegenüber dem Aufsichtsrat offenlegen. Für die Mitglieder des Vorstands wurde eine D&O-Gruppenversicherung abgeschlossen. Für Einzelheiten wird auf die Angaben im Vergütungsbericht, Seite 40, verwiesen. 3.2. Zusammensetzung des VorstandsDer Vorstand besteht nach den Vorgaben der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Im Geschäftsjahr 2019 bestand der Vorstand aus den folgenden Mitgliedern:
Der Aufsichtsrat hat am 30. Mai 2018 gemäß §111 Abs. 5 AktG eine Zielgröße von 25% für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt, die innerhalb von fünf Jahren (also bis zum 30. Mai 2023) erreicht werden soll. Im Geschäftsjahr 2019 wurde diese Zielgröße noch nicht erreicht. Der Aufsichtsrat hat sich dazu entschieden, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Johannes Schaback fortzusetzen und daher im Februar 2019 die Amtszeit von Johannes Schaback vorzeitig um zwei weitere Jahre verlängert. Nach dem Ausscheiden von Dr. Philipp Kreibohm als Vorstandsmitglied hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass der Vorstand aus drei Personen bestehen soll. Insofern gab es im Geschäftsjahr 2019 keine Änderung im Vorstand, bei der weibliche Mitglieder in den Vorstand hätten aufgenommen werden können. Seit dem 1. Januar 2020 beträgt der Frauenanteil im Vorstand 33,33%, da Brigitte Wittekind als Nachfolgerin von Christoph Cordes in den Vorstand aufgenommen worden ist. Bei zukünftigen Veränderungen im Vorstand soll weiterhin auf Vielfalt geachtet werden, da Vielfalt in Führungsgremien zum Erfolg des Unternehmens beitragen kann. Gleichwohl wird der Aufsichtsrat wie bisher in erster Linie Vorstandsmitglieder nach ihrer fachlichen und persönlichen Eignung ohne Rücksicht auf ihr Geschlecht oder beispielsweise ihre Herkunft auswählen. Obwohl auch das Alter einer Person grundsätzlich für die Beurteilung der fachlichen Eignung unerheblich ist, hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 66 Jahren für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft festgelegt. 3.3. Arbeitsweise des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig. Er ist - wie unter Punkt 3.1 dargestellt - in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft, insbesondere dem Vorstand, zusammen. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine angemessene Nachfolgeplanung. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats richten sich im Einzelnen nach den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt, deren jeweilige Vorsitzenden dem Gesamtaufsichtsrat regelmäßig über die Ausschusstätigkeit berichten. Die Geschäftsordnung vom 30. Mai 2018 wurde mit Wirkung ab dem 19. Juni 2019 angepasst, um der verringerten Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung zu tragen. Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats muss der Aufsichtsrat mindestens eine Sitzung im Kalendervierteljahr abhalten. Weitere Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies erforderlich ist. Beschlüsse des Aufsichtsrats können auch außerhalb von Sitzungen, insbesondere im Umlaufverfahren, gefasst werden. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Gegenstand der Effizienzprüfung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Auf der Grundlage einer im November 2019 durchgeführten Selbstevaluation hat der Aufsichtsrat beschlossen, seine Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 anzupassen und insbesondere in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des DCGK eine Altersgrenze von 75 Jahren für seine Mitglieder einzuführen und den Vergütungsausschuss abzuschaffen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und haben Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern, Kreditnehmern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat offen zu legen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde eine D&O-Gruppenversicherung abgeschlossen. Für Einzelheiten wird auf die Angaben im Vergütungsbericht, Seite 54, verwiesen. 3.4. Zusammensetzung des AufsichtsratsDie ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 19. Juni 2019 beschlossen, die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf vier zu verringern und die Satzung entsprechend zu ändern. Diese Satzungsänderung wurde mit Eintragung in das zuständige Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) am 1. Oktober 2019 wirksam. Bis zum 1. Oktober 2019 sah die Satzung vor, dass sich der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern zusammensetzt. Der Aufsichtsrat unterliegt keiner Arbeitnehmermitbestimmung. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds soll das betreffende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederlegen. Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2019 aus den folgenden Mitgliedern:
* Vorsitzernder des Aufsichtsrats und
unabhängiges Mitglied im Sinne von Ziffer 5.4.2 DCGK
Der Aufsichtsrat hat am 30. Mai 2018 beschlossen, den Frauenanteil im Aufsichtsrat innerhalb von fünf Jahren (also bis zum 30. Mai 2023) auf 25% zu steigern. Die Quote wurde nach der Verkleinerung des Aufsichtsrats und der Wahl der Mitglieder durch die ordentliche Hauptversammlung am 19. Juni 2019 erreicht. Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich der Aufsichtsrat mit Beschlüssen vom 30. Mai 2018 Ziele gesetzt und ein Kompetenzprofil festgelegt. Das Kompetenzprofil wurde mit Wirkung ab dem 19. Juni 2019 an die verringerte Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder angepasst. Nach dem aktuell gültigen Kompetenzprofil müssen Aufsichtsratsmitglieder insgesamt über die zur erfolgreichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung des Amtes genügend Zeit zur Verfügung steht. Bei der Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder soll auf Vielfalt geachtet werden. Darüber hinaus sollen mindestens zwei Aufsichtsmitglieder angemessene internationale Erfahrung besitzen und mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion, Beratungs- oder Vertretungspflichten gegenüber wesentlichen Mietern, Kreditgebern oder anderen Geschäftspartnern der Gesellschaft haben. Mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats müssen unabhängig sein. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung (§100 Abs. 5 AktG) verfügen. Insgesamt sollen Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens wahrnehmen. Ein Aufsichtsratsmitglied, das dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll neben dem Aufsichtsratsmandat in der Gesellschaft nicht mehr als drei weitere Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften, die vergleichbare Anforderungen stellen, wahrnehmen. Den einzelnen Empfehlungen in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK, welche die Benennung von konkreten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die zu berücksichtigenden Kriterien für die Zusammensetzung und die Erarbeitung eines Kompetenzprofils betreffen, hat die Gesellschaft abgesehen von den oben unter Punkt 1. erklärten Abweichungen entsprochen. 3.5. Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat verfügte im Geschäftsjahr 2019 über drei ständige Ausschüsse: den Prüfungsausschuss, den Vergütungsausschuss und den Nominierungsausschuss. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. PRÜFUNGSAUSSCHUSSNach der bis zum 19. Juni 2019 gültigen Geschäftsordnung bestand der Prüfungsausschuss aus vier Mitgliedern; seit dem 19. Juni 2019 regelt die Geschäftsordnung, dass der Prüfungsausschuss aus drei Mitgliedern besteht. Mindestens eines der Mitglieder muss unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen (§107 Abs. 4 AktG). Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sollen weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bestellt werden. Im Berichtszeitraum hatte der Prüfungsausschuss die folgenden Mitglieder:
Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Zudem verfügt sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren und erfüllt damit die Voraussetzungen des §100 Abs. 5 AktG. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Überwachung der Wirksamkeit des internen Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems sowie mit Fragen der Compliance. Darüber hinaus beschließt er über die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und über die Vergütung der Abschlussprüfer. Zudem überwacht er die Abschlussprüfung, insbesondere die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der von den Abschlussprüfern zusätzlich erbrachten Leistungen. Im Berichtszeitraum hat der Prüfungsausschuss insgesamt vier Sitzungen abgehalten (11. Februar, 23. April, 28. August und 25. November 2019), an denen jeweils alle seine jeweiligen Mitglieder teilgenommen haben. Der Prüfungsausschuss bereitet darüber hinaus die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss vor. Zu diesem Zweck beschäftigt sich der Prüfungsausschuss intensiv mit dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht. Der Prüfungsausschuss erörtert die Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer sowie dessen Feststellungen und gibt Empfehlungen an den Aufsichtsrat. VERGÜTUNGSAUSSCHUSSDer Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Im Berichtszeitraum hatte der Vergütungsausschuss die folgenden Mitglieder:
Der Vergütungsausschuss prüft insbesondere alle Aspekte der Vergütung und Anstellungsbedingungen für den Vorstand und gibt in dieser Hinsicht dem Aufsichtsrat Empfehlungen und bereitet Beschlüsse für den Aufsichtsrat vor. Der Vergütungsausschuss kann die Vergütungsgrundsätze und die der Geschäftsleitung gezahlte Vergütung auch von unabhängiger Seite überprüfen lassen. Zudem bereitet der Vergütungsausschuss die Informationen über die Vorstandsvergütung für die Hauptversammlung auf. Daneben prüft der Vergütungsausschuss auch die Vergütung und die Anstellungsbedingungen der Senior Vice President-Level Führungskräfte und ist in dieser Hinsicht befugt, dem Vorstand Empfehlungen zu geben. Der Vergütungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Sicherstellung der Einhaltung aller maßgeblichen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Vergütung des Vorstands und der Führungskräfte. Der Gesamtaufsichtsrat sieht in der Wahrnehmung seiner Vergütungskompetenz eine seiner wichtigsten Aufgaben und hat daher in Vergütungsfragen in der Vergangenheit stets eng zusammengearbeitet und sich abgestimmt, was angesichts der geringen Größe des Gesamtgremiums auch effektiv möglich war. Daher hat der Aufsichtsrat zur weiteren Steigerung der Effizienz beschlossen, den Vergütungsausschuss ab dem 1. Januar 2020 bis auf weiteres abzuschaffen. NOMINIERUNGSAUSSCHUSSDie Mitglieder des Vergütungsausschusses bilden den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats. Dementsprechend setzte sich der Nominierungsausschuss im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:
Der Nominierungsausschuss erstellt die Vorschläge des Aufsichtsrats für die Hauptversammlung hinsichtlich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Der Nominierungsausschuss bleibt auch nach Abschaffung des Vergütungsausschusses in seiner bisherigen Zusammensetzung erhalten. 4. ZIELGRÖSSEN FÜR FRAUEN AUF FÜHRUNGSEBENENAuch der Vorstand achtet bei der Besetzung von Führungspositionen auf Diversität und strebt insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an, ohne dabei vom vorrangigen Grundsatz abzuweichen, wonach eine Person alleine deshalb empfohlen, nominiert, angestellt oder befördert werden sollte, weil sie fachlich und persönlich am besten für die entsprechende Aufgabe geeignet ist. Am 30. Mai 2018 hat der Vorstand gemäß §76 Abs. 4 AktG als Zielgröße für den Anteil von Frauen in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands auf 30% festgelegt. Als Umsetzungsfrist wurden fünf Jahre (also bis zu 30. Mai 2023) festgelegt. Der Vorstand fördert die Zielerreichung durch eine langfristige Planung. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene (das heißt auf Ebene der Senior Vice Presidents) bei 25% und bei 50% in der zweiten Führungsebene (das heißt auf Ebene der Vice Presidents). 5. HAUPTVERSAMMLUNG UND AKTIONÄREDas Grundkapital der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2019 eingeteilt in 26.409.186 auf den Inhaber lautende, nennwertlose, unverbriefte Stückaktien. Alle Aktien sind Stammaktien ohne Vorzugsrechte, so dass jede Aktie ihrem Inhaber eine Stimme gewährt. Die Aktionäre der Gesellschaft nehmen ihre Rechte im Rahmen der gesetzlich und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeiten vor oder während der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft findet innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres statt und wird grundsätzlich durch den Vorstand einberufen. Bei der Einberufung entscheidet der Vorstand, ob die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse oder in einer deutschen Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern stattfindet. Die nächste ordentliche Hauptversammlung wird am 3. Juni 2020 in Berlin stattfinden. Die entsprechende Tagesordnung und die für die Hauptversammlung benötigten Berichte und Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Die Gesellschaft stellt ihren Aktionären zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung ihrer Rechte einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung, der auch während der Hauptversammlung erreichbar ist. Nähere Informationen zu diesem Stimmrechtsvertreter enthält die Einladung zur Hauptversammlung. Davon unabhängig steht es den Aktionären frei, sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten zu lassen. Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns vor. Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft sowie den Abschlussprüfer. Darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung über den Inhalt der Satzung. Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß den Regelungen der Satzung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine höhere Mehrheit erforderlich ist. 6. MELDEPFLICHTIGE EIGENGESCHÄFTE VON FÜHRUNGSKRÄFTENDie Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie alle ihnen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) 596 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, der Gesellschaft Eigengeschäfte in Aktien oder damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden, soweit ein Schwellenwert von jährlich EUR 5.000 überschritten ist. Die Meldungen sind jeweils unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem Datum des Geschäfts vorzunehmen. Alle Meldungen werden durch die Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/%20 German/4500/news.html veröffentlicht. 7. WEITERE INFORMATIONEN FÜR DEN KAPITALMARKTAlle Termine, die für Aktionäre, Investoren und Analysten von Bedeutung sind, werden am Jahresbeginn für die Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres im Finanzkalender der Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/ German/4550/fi nanzkalender.html veröffentlicht. Die Gesellschaft informiert den Kapitalmarkt - also insbesondere Aktionäre, Analysten und Journalisten - nach einheitlichen Kriterien. Die Informationen sind für alle Kapitalmarktteilnehmer transparent und konsistent. Ad-hoc-Mitteilungen und Pressemitteilungen sowie Präsentationen von Presse- und Analystenkonferenzen werden umgehend auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Insiderinformationen, Stimmrechtsmitteilungen sowie Eigengeschäfte von Führungskräften werden von der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekanntgegeben. Die entsprechenden Informationen werden unter https://www. home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4500/ news.html auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. 8. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN GEMÄSS §§289A ABS. 1, 315A ABS. 1 HGB UND ERLÄUTERNDER BERICHT 1Im Folgenden werden die nach §§289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB erforderlichen Angaben aufgeführt und erläutert. 8.1. Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsHinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals wird auf die Angaben im Konzernanhang auf Seite 107f. verwiesen. 8.2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenhome24 SE hielt zum Ende des Berichtsjahres 2019 insgesamt 26.907 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß §71 b AktG keine Rechte zustehen. Die Mitglieder des Vorstands haben im Zuge des Börsengangs der Gesellschaft Haltevereinbarungen (sogenannte Lock Up Agreements) mit den Konsortialbanken, die den Börsengang begleitet haben, geschlossen. In diesen Haltevereinbarungen haben sich die Vorstandsmitglieder jeweils verpflichtet, für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem ersten Handelstag der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse hinsichtlich ihrer am Datum des Börsenprospekts jeweils gehaltenen Aktien für folgende Handlungen grundsätzlich die vorherige Zustimmung der Konsortialbanken einzuholen (Haltepflicht): direkt oder indirekt solche Aktien anzubieten, zu verpfänden, zuzuteilen, zu vertreiben, sich vertraglich zum Verkauf zu verpflichten, eine Option oder einen Kaufvertrag zu begeben, eine Option zum Verkauf zu erwerben, eine Option, ein Recht oder einen Optionsschein zum Kauf zu gewähren, zu übertragen oder anderweitig zu veräußern. Die gleiche Haltepflicht besteht für Aktien, die den jeweiligen Vorstandsmitgliedern bis zum Ende der Haltefrist zur Bedienung von ihnen jeweils gehaltenen Optionen gewährt werden. Endet das Amt eines Vorstandsmitglieds vor Ende der Haltefrist, verkürzt sich die Haltefrist für das jeweilige Vorstandsmitglied auf sechs Monate ab dem ersten Handelstag der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse. 8.3. Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte überschreiten 1Zum 31. Dezember 2019 bestanden ausweislich der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen gemäß §33 WpHG folgende Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte überschreiten:
Die von der Gesellschaft veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen sind unter https://www.home24.com/websites/homevierund-zwanzig/German/4500/news.html abrufbar. 8.4. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der SatzungGemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands auf Grundlage der Art. 9 Abs. 1, Art. 39 Abs. 2 und Art. 46 SE-Verordnung, §§84, 85 AktG und § 7 Abs. 3 der Satzung für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren; Wiederbestellungen sind zulässig. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Bestellung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund zu widerrufen (vgl. Art. 9 Abs. 1, Art. 39 Abs. 2 SE-Verordnung, §84 AktG). Änderungen der Satzung beschließt die Hauptversammlung. Sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung eine höhere Mehrheit erforderlich ist, werden Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß §20 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Das in §103 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgesehene Mehrheitserfordernis ist von dieser Regelung unberührt. Nach §11 Abs. 5 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Zudem ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Durchführungen von Kapitalerhöhungen aus Genehmigten Kapital bzw. Bedingten Kapital oder nach Ablauf der entsprechenden Ermächtigungs- bzw. Options- und Wandlungsfristen entsprechend anzupassen (§ 4 Abs. 3,4,6,7 und 8 der Satzung). 8.5. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals, um insgesamt bis zu EUR 70.864 durch Ausgabe von bis zu 70.864 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015 / I I). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2015 / II dient der Erfüllung von Erwerbsrechten (Optionsrechten), die von der Gesellschaft vor ihrer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft an gegenwärtige oder ehemalige Geschäftsführer der Gesellschaft im Zeitraum von 1. Oktober 2011 bis einschließlich 31. Dezember 2014 gewährt bzw. zugesagt worden sind, und Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015 / II dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag beträgt für die bis zu 43 neuen Aktien EUR 1,00 je Aktie, und für weitere bis zu 70.821 neue Aktien EUR 36,86 je Aktie. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bedarf zusätzlich der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 113.328 durch Ausgabe von bis zu 113.328 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015 / III). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2015 / III dient ausschließlich der Ausgabe von neuen Stückaktien zum Zwecke der Erfüllung von Geldforderungen, die Geschäftsführern und Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen aus den virtuellen Optionsprogrammen 2010 und 2013 / 2014 (zusammen das Virtuelle Optionsprogramm) gegen die Gesellschaft gegenwärtig oder künftig zustehen, und Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015 / III dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag beträgt für die bis zu 113.328 neuen Aktien EUR 1,00 je Aktie. Die Einlagen auf die neuen Aktien werden durch Einbringung der Geldforderungen erbracht, die den Optionsinhabern aus dem Virtuellen Optionsprogramm gegen die Gesellschaft zustehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bedarf zusätzlich der Zustimmung des Aufsichtsrats. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.096.972 durch Ausgabe von bis zu 2.096.972 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 im Rahmen des LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden. Die Bezugsaktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Einlagen auf die Bezugsaktien werden durch Einbringung der Vergütungsansprüche der Bezugsberechtigten aus den ihnen gewährten Performance Shares im Wege der Sacheinlage erbracht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 Performance Shares ausgegeben wurden, die Bezugsberechtigten von ihrem Ausübungsrecht in vertragsgemäßer Weise Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht durch eigene Aktien und nicht durch eine Geldzahlung erfüllt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von Beginn des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres noch keinen Beschluss gefasst hat. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 117.690 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Von der Ermächtigung kann auch ein- oder mehrmals in Teilbeträgen, insgesamt aber nur bis zu EUR 175.311 Gebrauch gemacht werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2017 dient allein der Erfüllung von Erwerbsrechten der GMPVC German Media Pool GmbH und unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 ausgegebene Aktien dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag entspricht dem geringsten Ausgabebetrag zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung (aktuell: EUR 1,00). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der neuen Aktien und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend dem Umfang der durchgeführten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2017 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist im Hinblick auf das Grundkapital und das Genehmigte Kapital 2017 anzupassen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 7.525.804 durch Ausgabe von bis zu 7.525.804 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den in der Ermächtigung erläuterten Fällen auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen; dies umfasst auch die Festlegung der Gewinnanteilsberechtigung der neuen Aktien, welche abweichend von Artikel 9 Abs. 1 lit. c) i) SE-Verordnung in Verbindung mit §60 Abs. 2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festgelegt werden kann. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 8.058.025 durch Ausgabe von bis zu 8.058.025 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Das Bedingte Kapital 2018 dient der Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und / oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam Schuldverschreibungen), die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 ausgegeben worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreises. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer von der Gesellschaft abhängigen oder in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft, aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 bis zum 1. Juni 2023 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus Genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben: Die Ermächtigung gilt bis zum 30. Juni 2022 und ist auf den Erwerb von 33.282 oder - falls dieser Wert geringer ist - auf bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Der Erwerb darf nur zu einem Gegenwert von EUR 24,14 je Aktie erfolgen. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, die eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen. Der Vorstand ist gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ermächtigt, die Ausgabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen. Die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2023 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-Verordnung in Verbindung mit §53a AktG eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Unter näher dargestellten Voraussetzungen ist der Vorstand insoweit auch befugt, Eigenkapitalderivate beim Erwerb eigener Aktien einzusetzen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder ihr nach Artikel 5 SE-Verordnung in Verbindung mit den §§71aff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Diese Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 ermächtigt, die von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien sowie die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre auch in der Ermächtigung im Einzelnen beschriebenen, weiteren Weisen zu verwenden, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten, in der Ermächtigung näher beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 8.6. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenDer zwischen der home24 SE und SevenVentures GmbH bestehende Medienleistungsvertrag sieht eine Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund für die SevenVentures GmbH vor, wenn die RTL Group S.A. und / oder ein mit dieser verbundenes Unternehmen im Sinne des §15 AktG bzw. die RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG direkt oder indirekt jeweils einzeln oder gemeinsam mehr als 50% des Stammkapitals und / oder der Stimmrechte an home24 SE erlangt. Im Übrigen enthalten die Vereinbarungen zur Nutzung von Google Online Marketing Produkten Bestimmungen, wonach ein Kontrollwechsel anzeigepflichtig ist und ein Kündigungsrecht begründet. Darüber hinaus sehen die Vereinbarungen mit den Anbietern zur Kreditkartenzahlung Informationsverpflichtungen im Falle des Inhaberwechsels bei der home24 SE vor. 8.7. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sindEs bestehen keine entsprechenden Entschädigungsvereinbarungen. VERGÜTUNGSBERICHT *1. VORSTANDSVERGÜTUNG1.1. Grundzüge des VergütungssystemsDie Gesamtvergütung des Vorstands besteht aus einer jährlichen Festvergütung, einer kurzfristigen, erfolgsabhängigen Vergütung in Form einer jährlichen variablen Barvergütung, einer langfristigen Anreizvergütung über Optionen sowie weiteren Nebenleistungen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Juni 2019 hat das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gebilligt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat durch Beschluss vom 28. Oktober 2019 das Vergütungssystem modifiziert, um unter anderen den gesetzlichen Neuregelungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sowie der Umstrukturierung des Vorstands zu begegnen. Daneben hat der Aufsichtsrat für die Beurteilung des Vergütungssystems und einen Marktvergleich der Gesamtvergütung auf einen externen Vergütungsberater zurückgegriffen. Die Komponenten der Gesamtvergütung - jährliche Festvergütung, kurzfristige, erfolgsabhängige Vergütung, langfristige Anreizvergütung über Optionen sowie weitere Nebenleistungen - wurden grundsätzlich beibehalten. Allerdings erlaubt das neue Vergütungssystem eine Differenzierung zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und den übrigen Mitgliedern des Vorstands. Zudem erhält der Aufsichtsrat die Möglichkeit, mit Vorstandsmitgliedern Einmalzahlungen zu vereinbaren. Die Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds ist auf maximal EUR 15 Mio. pro Jahr begrenzt. Alle Vergütungsbestandteile stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstands. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur in der Gesellschaft im Übrigen. 1.2. Erfolgsunabhängige Bezüge1.2.1. FESTE VERGÜTUNGDie jährliche Festvergütung eines Vorstandsmitglieds beträgt grundsätzlich TEUR 250. Der Vorstandsvorsitzende wird zukünftig regelmäßig ebenfalls TEUR 250 erhalten. Etwas anderes gilt, wenn der Börsenkurs der Gesellschaft im XETRA Handel drei Kalendermonate hintereinander über EUR 23 liegt. In diesem Fall wird die jährliche Festvergütung des Vorstandsvorsitzenden TEUR 300 betragen. Das Gehalt der Vorstandsmitglieder wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2019 haben die Vorstandsmitglieder insgesamt TEUR 742 (2018: TEUR 812) an Festvergütung bezogen. 1.2.2. NEBENLEISTUNGENDie Vorstandsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2019 zudem weitere Nebenleistungen von insgesamt TEUR 97 (2018: TEUR 111) erhalten. Zu den weiteren Nebenleistungen gehören die Erstattung von üblichen Spesen, Zuschüsse zur Krankenversicherung und monatliche Bruttobeträge, die den Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung entsprechen, sowie die Übernahme der Kosten für eine D&O-Versicherung sowie eine Unfall-/Invaliditätsversicherung mit einer Deckungssumme von TEUR 500 im Todesfall bzw. TEUR 800 im Invaliditätsfall. Die D&O-Versicherung deckt finanzielle Schäden ab, die durch Pflichtverletzungen seitens der Mitglieder des Vorstands bei Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen. Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sieht die D&O-Versicherung einen Selbstbehalt in Höhe von 10%, maximal aber 150% des jährlichen Fixgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds vor. Alle Vorstandsmitglieder sind in den Schutz der D&O-Versicherung miteinbezogen. 1.3. Erfolgsabhängige Bezüge1.3.1. JÄHRLICHE VARIABLE BARVERGÜTUNGJedes zum 31. Dezember 2019 aktive Vorstandsmitglied erhält eine zusätzliche variable Barvergütung in Höhe von maximal TEUR 50 pro Jahr. Die Ziele für die Erreichung der Bonuszahlung werden für das jeweilige Geschäftsjahr zwischen Aufsichtsrat und den Vorstandsmitgliedern abhängig von den Umständen des Einzelfalls festgelegt. Die Auszahlung der zusätzlichen variablen Barvergütung erfolgt nach Festlegung der konkreten Bonushöhe nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres. Die konkrete Höhe des Bonus legt der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der vereinbarten Ziele im freien Ermessen fest. Claw Back-Mechanismen sollen bei der Auszahlung nicht angewendet werden, da die Vorstandsmitglieder durch ihre langfristigen aktienbasierten Optionen hinreichend auf den nachhaltigen Unternehmenserfolg incentiviert erscheinen. In der Berichtsperiode wurde den Vorstandsmitgliedern die variable Barvergütung für das Geschäftsjahr 2018 in einer Höhe von TEUR 150 ausbezahlt. Unter Berücksichtigung der festgelegten Ziele hat der Aufsichtsrat die Bonushöhe für das Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt TEUR 150 festgelegt. Die Auszahlung dieser zusätzlichen variablen Barvergütung erfolgte nach Ablauf des Berichtszeitraums. 1.3.2. LANGFRISTIGE AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGNachfolgend sind die Inhalte der einzelnen Vergütungsvereinbarungen, die an den Vorstand im Rahmen aktienbasierter Vergütungspläne ausgegeben wurden, sowie der Umfang der im Rahmen dieser Vereinbarungen gewährten Instrumente erläutert. Long-Term-Incentive-Pläne ("LTIP")LTIP ermöglichen es dem Vorstand, an Steigerungen des Eigenkapitalwertes zu partizipieren, indem sogenannte Performance-Shares ausgegeben werden, die an die Wertentwicklung der Aktien der home24 SE geknüpft sind. Die Performance-Shares sind wie Optionen ausgestaltet; der Begünstigte erhält die Wertdifferenz zwischen höherem Aktienkurs und Ausübungspreis zum Ausübungszeitpunkt - im Ermessen der Gesellschaft - entweder in Form von Aktien oder in bar. Der Erdienungszeitraum entspricht im Regelfall einem Kalenderjahr. Performance Shares sind nach den aktuell gültigen LTIP Bedingungen grundsätzlich nach Ablauf einer vierjährigen Haltefrist ausübbar, soweit sie unverfallbar sind und die durchschnittliche, um Sondereffekte bereinigte jährliche Wachstumsrate des Umsatzwachstums der home24 Gruppe in den vier Jahren ab Gewährung der Performance Shares mindestens 10 % beträgt. Die Performance-Shares können innerhalb von vier Jahren nach Ablauf der Haltefrist ausgeübt werden. Insgesamt wurden dem Vorstand im Geschäftsjahr 2019 842.876 (2018: 93.224) LTIP Performance-Shares mit einem Zeitwert von TEUR 561 (2018: TEUR 1.419) gewährt. Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden aktienbasierten Vergütungsinstrumenten unter dem LTIP personenbezogen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt. Dr. Philipp
Kreibohm
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| 2019 | 2018 | |||
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Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl |
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl | |
| LTIP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 8,95 | 77.228 | 12,08 | 43.774 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 0,00 | 0 | 4,86 | 33.454 |
| In der Berichtsperiode verwirkt | - 2,56 | - 17.050 | 0,00 | 0 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 12,21 | 60.178 | 8,95 | 77.228 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
| LTIP | ||||
| 0,02 | 5,50 | 21.887 | 4,50 | 21.887 |
| 3,23 | 6,70 | 8.202 | 5,70 | 27.878 |
| 24,14 | 5,80 | 30.089 | 4,70 | 27.463 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 5,80 | 60.178 | 5,00 | 77.228 |
Der Zeitwert der im Geschäftsjahr 2018 gewährten LTIP betrug TEUR 747 zum Zeitpunkt der Gewährung.
Vergütungsinstrumente, deren Erdienungszeitraum zum Zeitpunkt des Austritts des Vorstandsmitglieds Dr. Philipp Kreibohm noch nicht beendet war, sind in dem Posten verwirkte Instrumente aufgeführt.
Marc
Appelhoff
Mitglied des Vorstands
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl |
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl | |
| LTIP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 12,08 | 187.480 | 12,08 | 187.480 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 3,23 | 123.208 | 0,00 | 0 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 8,57 | 310.688 | 12,08 | 187.480 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
| LTIP | ||||
| 0,02 | 5,50 | 93.740 | 4,50 | 93.740 |
| 3,23 | 7,80 | 123.208 | 0,00 | 0 |
| 24,14 | 5,50 | 93.740 | 4,50 | 93.740 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 6,40 | 310.688 | 4,50 | 187.480 |
Die im Geschäftsjahr 2019 gewährten Vergütungsinstrumente wurden dem Vorstandsmitglied Marc Appelhofffür das Geschäftsjahr 2020 gewährt. Der Zeitwert dieser Instrumente betrug TEUR 229 zum Zeitpunkt der Gewährung.
Christoph
Cordes
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl |
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl | |
| LTIP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 12,08 | 187.480 | 17,72 | 187.480 |
| In der Berichtsperiode verwirkt | 12,08 | - 46.870 | 0,00 | 0 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 12,08 | 140.610 | 12,08 | 187.480 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
| LTIP | ||||
| 0,02 | 5,50 | 70.305 | 4,50 | 93.740 |
| 24,14 | 5,50 | 70.305 | 4,50 | 93.740 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 5,50 | 140.610 | 4,50 | 187.480 |
Vergütungsinstrumente, deren Erdienungszeitraum zum Zeitpunkt des Austritts des Vorstandsmitglieds Christoph Cordes noch nicht beendet war, sind in dem Posten verwirkte Instrumente aufgeführt.
Johannes Schaback Mitglied des Vorstands ab 1. April 2018
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl |
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl | |
| LTIP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 14,68 | 59.770 | 0,00 | 0 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 12,95 | 719.668 | 14,68 | 59.770 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 13,08 | 779.438 | 14,68 | 59.770 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
| LTIP | ||||
| 0,02 | 6,20 | 23.435 | 5,20 | 23.435 |
| 1,00 | 7,80 | 44.834 | 0,00 | 0 |
| 13,00 | 7,80 | 630.000 | 0,00 | 0 |
| 24,14 | 7,10 | 81.169 | 5,20 | 36.335 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 7,70 | 779.438 | 5,20 | 59.770 |
Im Geschäftsjahr wurden dem Vorstandsmitglied Johannes Schaback Vergütungsinstrumente für den Erdienungszeitraum vom 1. April 2019 bis zum 1. April 2021 gewährt. Der Zeitwert dieser Instrumente betrug TEUR 332 (2018: TEUR 672) zum Zeitpunkt der Gewährung.
Virtual-Stock-Option-Programme ("VSOP")
VSOP ermöglichen es, an Wertsteigerungen des Eigenkapitalwertes zu partizipieren, indem virtuelle Optionen ausgegeben werden, die an die Wertentwicklung der Aktien der Gesellschaft geknüpft sind. Die virtuellen Optionen werden im Ermessen der Gesellschaft entweder in Form von Aktien oder in bar erfüllt. Die Ausgabe von Optionen unter dem VSOP ist abgeschlossen.
Die Vorstandsmitglieder Marc Appelhoff und Christoph Cordes haben im Geschäftsjahr 2019 jeweils einen Teil ihrer Optionen unter dem VSOP ausgeübt. Gegen vollständige Einbringung ihrer jeweiligen Ansprüche haben Marc Appelhoff und Christoph Cordes jeweils 31.921 neue Aktien der Gesellschaft erhalten. Die entsprechenden neuen Aktien wurden durch eine Sachkapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital 2015/III der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre geschaffen, die durch Eintragung im zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg am 20. August 2019 wirksam wurde.
Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden aktienbasierten Vergütungsinstrumenten unter dem VSOP personenbezogen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.
Dr. Philipp
Kreibohm
Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl |
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl | |
| VSOP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 14,79 | 38.055 | 14,79 | 38.055 |
| In der Berichtsperiode ausgeübt | 0,02 | - 14.749 | 0,00 | 0 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 24,14 | 23.306 | 14,79 | 38.055 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 24,14 | 23.306 | 14,79 | 38.055 |
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
| 2019 | 2018 | |||
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Ausübungspreis
(in EUR) |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
| VSOP | ||||
| 0,02 | 0,00 | 0 | 4,00 | 14.749 |
| 24,14 | 3,00 | 23.306 | 4,00 | 23.306 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 3,00 | 23.306 | 4,00 | 38.055 |
Marc
Appelhoff
Mitglied des Vorstands
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl |
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl | |
| VSOP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 12,88 | 68.456 | 12,88 | 68.456 |
| In der Berichtsperiode ausgeübt | 0,02 | - 31.949 | 0,00 | 0 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 24,14 | 36.507 | 12,88 | 68.456 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 24,14 | 36.507 | 13,75 | 64.156 |
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
| VSOP | ||||
| 0,02 | 0,00 | 0 | 2,90 | 31.949 |
| 24,14 | 2,80 | 36.507 | 3,80 | 36.507 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 2,80 | 36.507 | 3,40 | 68.456 |
Christoph
Cordes
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl |
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl | |
| VSOP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 12,88 | 68.456 | 12,88 | 68.456 |
| In der Berichtsperiode ausgeübt | 0,02 | - 31.949 | 0 | 0 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 24,14 | 36.507 | 12,88 | 68.456 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 24,14 | 36.507 | 13,75 | 64.156 |
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
| VSOP | ||||
| 0,02 | 0,00 | 0 | 2,90 | 31.949 |
| 24,14 | 2,80 | 36.507 | 3,80 | 36.507 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 2,80 | 36.507 | 3,40 | 68.456 |
Einzelvertragliche Optionsvereinbarungen ("Call-Optionen")
Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden Call-Optionen personenbezogen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.
Dr. Philipp
Kreibohm
Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl |
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl | |
| Call-Optionen | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 0,02 | 108.532 | 0,02 | 108.532 |
| In der Berichtsperiode ausgeübt | 0,02 | - 108.532 | 0,00 | 0 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 0 | 0,02 | 108.532 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 0,00 | 0 | 0,02 | 108.532 |
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
| Call-Optionen | ||||
| 0,02 | 0,00 | 0 | n. b. | 108.532 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 0 | n. b. | 108.532 |
n. b. = nicht beschränkt
Einzelvertragliche Anteilsvereinbarungen ("Anteile")
An Vorstandsmitglieder der Gesellschaft wurden am 30. Oktober 2015 33.282 Aktien zum Nennwert von EUR 0,02 ausgegeben. Ursprünglich war vereinbart, dass die Gesellschaft diese Anteile zum Nennwert von EUR 0,02 oder zum niedrigeren Marktwert erwerben kann, wenn die Dienstverhältnisse der Begünstigten vor dem 1. Mai 2019 beendet werden. Im Vorjahr hat die Gesellschaft vorzeitig 16.082 Anteile zu einem Preis von EUR 24,14 je Anteil zurückerworben.
Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden Anteilen personenbezogen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.
Marc
Appelhoff
Mitglied des Vorstands
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl |
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl | |
| Anteile | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 0 | 0,02 | 8.041 |
| In der Berichtsperiode zurückerworben | 0,00 | 0 | 0,02 | - 8.041 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
Christoph
Cordes
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl |
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl | |
| Anteile | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 0 | 0,02 | 8.041 |
| In der Berichtsperiode zurückerworben | 0,00 | 0 | 0,02 | - 8.041 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
Der nach IFRS erfasste Aufwand für die an den Vorstand ausgereichten aktienbasierten Vergütungsinstrumente ist nachfolgend personenbezogen dargestellt:
| In TEUR | 2019 | 2018 |
| Dr. Philipp Kreibohm | - 224 | 654 |
| Marc Appelhoff | 842 | 1.509 |
| Christoph Cordes | - 175 | 1.509 |
| Johannes Schaback | 352 | 512 |
| Summe | 795 | 4.184 |
Die negativen Beträge resultieren aus der Auflösung der in Vorjahren für verwirkte Vergütungsinstrumente erfassten Aufwendungen.
1.4. Zahlungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit
Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds vor dem Ende der Laufzeit des Anstellungsvertrags haben sein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner und seine bei ihm wohnenden unterhaltsberechtigten Kinder unter 25 Jahren gesamtschuldnerisch Anspruch auf unverminderte Fortzahlung der Festvergütung im Sterbemonat sowie den drei darauffolgenden Monaten.
Im Zuge der Beendigung seiner Vorstandstätigkeit wurde mit Dr. Philipp Kreibohm vereinbart, dass die ihm für das Geschäftsjahr 2019 gewährten Performance-Shares in Abweichung von den LTIP Bedingungen anteilig bis zum Ablauf seines Vorstandsamts am 31. März 2019 als erdient gelten.
1.5. Kredite und Vorschüsse
Die Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr 2019 keine Vorschüsse oder Kredite von der Gesellschaft oder ihren Tochterunternehmen erhalten.
1.6. Pensionszusagen
Mit den Vorstandsmitgliedern ist keine Regelung zu betrieblicher Altersversorgung vereinbart.
1.7. Gesamtvergütung
Den Vorstandsmitgliedern sind im Geschäftsjahr 2019 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 1.550 (2018: TEUR 2.492) gewährt worden.
| In TEUR | 2019 | 2018 |
| Festvergütung | 742 | 812 |
| Nebenleistungen | 97 | 111 |
| Summe | 839 | 923 |
| Einjährige variable Vergütung | 150 | 150 |
| Aktienbasierte Vergütung | 561 | 1.419 |
| Summe | 711 | 1.569 |
| Gesamtvergütung | 1.550 | 2.492 |
Die vorstehende Tabelle weist nicht die tatsächlich ausbezahlten Vergütungen, sondern die Zielwerte (den Wert der Vergütung bei 100% Zielerreichung) der Vergütungskomponenten aus, die im Geschäftsjahr 2019 gewährt wurden. Der Wert der aktienbasierten Vergütung entspricht dem Zeitwert der Vergütungsinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. dem Zeitpunkt ihrer Modifikation.
Darüber hinaus betrug der Aufwand für an Vorstände gewährte Aktienvergütungsinstrumente im Geschäftsjahr EUR 0,8 Mio. (2018: EUR 4,2 Mio.).
1.8. Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder
Die home24 SE weist zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags keine Pensionsempfänger oder -anwärter aus dem Kreis ehemaliger Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer auf. Daher betragen die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen sowie die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen EUR 0.
1.9. Sonstiges
Im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, Unfall oder aus einem anderen vom Vorstandsmitglied unverschuldeten Grund wird dem Vorstandsmitglied für drei Monate die unverminderte Festvergütung weiter gewährt, längstens jedoch bis zur wirksamen Beendigung des Anstellungsvertrags.
Neben den Anstellungsverträgen existieren keine Dienst- oder Arbeitsverträge zwischen den Mitgliedern des Vorstands und diesen nahestehenden Personen und der Gesellschaft oder deren Tochterunternehmen.
1.10. Höhe der Vergütung für 2019
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Vorstandsvergütung gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, den Anforderungen nach §§314, 315 HGB, wie im Deutschen Rechnungslegungsstandard 17 festgelegt.
Der Kodex empfiehlt, die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen sowie die Zuflüsse, das heißt den Auszahlungsbetrag für das Berichtsjahr, offenzulegen. Zudem verlangt der Kodex die Darstellung der erreichbaren Maximal- und Minimalvergütung bei gewährten variablen Vergütungsteilen. Der Kodex liefert spezifische Beispiele für die empfohlenen Darstellung der Vergütung auf Grundlage der nachfolgend verwendeten Referenztabelle.
DRS 17 schreibt vor, dass Zuwendungen aufgegliedert nach leistungsbezogenen und nicht leistungsbezogenen Komponenten ausgewiesen werden und Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung separat ausgewiesen werden. Anders als gemäß dem Kodex empfohlen, werden nach DRS 17 Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen, das heißt der Dienstzeitaufwand nach IAS 19, nicht in die Gesamtvergütung einbezogen. Die Gesellschaft stellt keine Altersversorgung der Vorstandsmitglieder bereit.
Dr. Philipp
Kreibohm
Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019
| Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) | Zuflüsse (Kodex) | |||||
| In TEUR | 2019 | 2019 (Min) | 2019 (Max) | 2018 | 2019 | 2018 |
| Erfolgsunabhängige Bezüge | ||||||
| Festvergütung | 34 | 34 | 34 | 135 | 34 | 135 |
| Nebenleistungen | 8 | 8 | 8 | 31 | 8 | 31 |
| Summe erfolgsunabhängige Bezüge | 42 | 42 | 42 | 166 | 42 | 166 |
| Erfolgsabhängige Bezüge | ||||||
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 747 | 261 | 0 |
| LTIP (8 Jahre) | 0 | 0 | 0 | 747 | 0 | 0 |
| VSOP (5 Fiskaljahre) | 0 | 0 | 0 | 0 | 44 | 0 |
| Call Options (nicht beschränkt) | 0 | 0 | 0 | 0 | 217 | 0 |
| Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsabhängige Bezüge | 0 | 0 | 0 | 747 | 261 | 0 |
| Gesamtvergütung | 42 | 42 | 42 | 913 | 303 | 166 |
Marc
Appelhoff
Mitglied des Vorstands
| Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) | Zuflüsse (Kodex) | |||||
| In TEUR | 2019 | 2019 (Min) | 2019 (Max) | 2018 | 2019 | 2018 |
| Erfolgsunabhängige Bezüge | ||||||
| Festvergütung | 250 | 250 | 250 | 245 | 250 | 245 |
| Nebenleistungen | 32 | 32 | 32 | 28 | 32 | 28 |
| Summe erfolgsunabhängige Bezüge | 282 | 282 | 282 | 273 | 282 | 273 |
| Erfolgsabhängige Bezüge | ||||||
| Einjährige variable Vergütung | 50 | 0 | 50 | 50 | 50 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 229 | 0 | 229 | 0 | 96 | 194 |
| LTIP (8 Jahre) | 229 | 0 | 229 | 0 | 0 | 0 |
| VSOP (5 Fiskaljahre) | 0 | 0 | 0 | 0 | 96 | 0 |
| Call Options (nicht beschränkt) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 194 |
| Summe erfolgsabhängige Bezüge | 279 | 0 | 279 | 50 | 146 | 194 |
| Gesamtvergütung | 561 | 282 | 561 | 323 | 428 | 467 |
Christoph
Cordes
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019
| Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) | Zuflüsse (Kodex) | |||||
| In TEUR | 2019 | 2019 (Min) | 2019 (Max) | 2018 | 2019 | 2018 |
| Erfolgsunabhängige Bezüge | ||||||
| Festvergütung | 250 | 250 | 250 | 245 | 250 | 245 |
| Nebenleistungen | 31 | 31 | 31 | 37 | 31 | 37 |
| Summe erfolgsunabhängige Bezüge | 281 | 281 | 281 | 282 | 281 | 282 |
| Erfolgsabhängige Bezüge | ||||||
| Einjährige variable Vergütung | 50 | 0 | 50 | 50 | 50 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 96 | 194 |
| LTIP (8 Jahre) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| VSOP (5 Fiskaljahre) | 0 | 0 | 0 | 0 | 96 | 0 |
| Call Options (nicht beschränkt) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 194 |
| Summe erfolgsabhängige Bezüge | 50 | 0 | 50 | 50 | 146 | 194 |
| Gesamtvergütung | 331 | 281 | 331 | 332 | 427 | 476 |
Johannes
Schaback
Mitglied des Vorstands ab 1. April 2018
| Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) | Zuflüsse (Kodex) | |||||
| In TEUR | 2019 | 2019 (Min) | 2019 (Max) | 2018 | 2019 | 2018 |
| Erfolgsunabhängige Bezüge | ||||||
| Festvergütung | 208 | 208 | 208 | 188 | 208 | 188 |
| Nebenleistungen | 26 | 26 | 26 | 15 | 26 | 15 |
| Summe erfolgsunabhängige Bezüge | 234 | 234 | 234 | 203 | 234 | 203 |
| Erfolgsabhängige Bezüge | ||||||
| Einjährige variable Vergütung | 50 | 0 | 50 | 50 | 50 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 332 | 0 | 332 | 672 | 0 | 0 |
| LTIP (8 Jahre) | 332 | 0 | 332 | 672 | 0 | 0 |
| VSOP (5 Fiskaljahre) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Call Options (nicht beschränkt) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsabhängige Bezüge | 382 | 0 | 382 | 722 | 50 | 0 |
| Gesamtvergütung | 616 | 234 | 616 | 925 | 284 | 203 |
2. AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in §14 der Satzung geregelt und besteht aus festen jährlichen Zahlungen, deren Höhe sich nach der Verantwortung und dem Umfang der Tätigkeiten des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds richtet. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder steht in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und der Lage der Gesellschaft. Ein ordentliches Mitglied erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe TEUR 30. Abweichend hiervon erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 90 und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats eine solche Vergütung in Höhe von TEUR 45. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich eine feste jährliche Vergütung von TEUR 30 und Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten zusätzlich eine solche Vergütung in Höhe von TEUR 10.
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder das Amt des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden innehaben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind von einer D&O-Versicherung der Gesellschaft abgedeckt. Außerdem ersetzt die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern die ihnen bei der Ausübung ihres Aufsichtsratsmandats vernünftigerweise entstehenden Auslagen sowie die etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer.
Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats ergab sich die nachfolgend dargestellte Vergütung (individualisierte Angaben):
| 2019 | 2018 | |||||
| In TEUR | Feste Vergütung | Zusätzliche Vergütung Ausschusstätigkeit | Summe | Feste Vergütung | Zusätzliche Vergütung Ausschusstätigkeit | Summe |
| Lothar Lanz | 90 | 10 | 100 | 94 | 6 | 100 |
| Verena Mohaupt | 30 | 30 | 60 | 42 | 18 | 60 |
| Alexander Samwer | 14 | 0 | 14 | 20 | 0 | 20 |
| Christian Senitz | 2 | 1 | 3 | 20 | 6 | 26 |
| Franco Danesi | 30 | 10 | 40 | 19 | 7 | 26 |
| Magnus Agervald | 45 | 0 | 45 | 25 | 0 | 25 |
| Christoph Barchewitz (bis 14. Mai 2018) | - | - | 0 | 3 | 0 | 3 |
| Christian Scherrer (bis 13. Juni 2018) | - | - | 0 | 4 | 0 | 4 |
| Summe | 211 | 51 | 262 | 227 | 37 | 264 |
Als Auslagenersatz wurden für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt TEUR 11 (2018: TEUR 8) erstattet.
ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1.1. Geschäftsmodell
home24 ist eine Plattform für Online-Shopping im Bereich Home&Living in Kontinentaleuropa, wo der Konzern in sieben Ländern hauptsächlich unter der Marke "home24" tätig ist, sowie in Brasilien, wo er unter der Marke "Mobly" agiert.
Um unterschiedliche Geschmäcker, Stilrichtungen und Budgets zu bedienen, hat home24 heute ein Online-Angebot mit über 100.000 Lagerhaltungseinheiten (stock keeping units, "SKUs") von Home&Living-Produkten, einschließlich einem breiten Sortiment von Großmöbeln (zum Beispiel Wohn- und Esszimmermöbel, Polstermöbel und Schlafzimmermöbel) bis hin zu Accessoires und Lampen zusammengestellt. home24 bezieht diese Produkte von über 500 Lieferanten in mehr als 30 Ländern, darunter direkt von einzelnen Herstellern für das Angebot an Eigenmarken.
Die Produkte von home24 werden über eine Online-Plattform vermarktet, die zwei unterschiedliche Geschäftsmodelle kombiniert.
Dritt- und Handelsmarkenprodukte: eine breite Auswahl an unter Dritt- und Handelsmarken vertriebenen Home&Living-Produkten, die in der Regel nicht auf Lager gehalten werden.
Eigenmarkenprodukte: Bestseller, die unter Eigenmarken vertrieben werden und direkt von ausgewählten Herstellern und anderen Lieferanten bezogen werden. Diese Artikel werden in der Regel auf Lager gehalten.
1.2. Konzernstruktur und Steuerungssystem
Der Konzern ist geprägt durch die home24 SE mit Sitz in Berlin, Deutschland, und die Mobly Comercio Varejista Ltda. mit Sitz in Säo Paulo, Brasilien. Der Vorstand steuert alle Aktivitäten auf der Ebene des Konzerns unterteilt in die Segmente Europa und Lateinamerika (LatAm), dabei spielt das Reporting von Finanzzahlen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren eine zentrale Rolle. Die für die Steuerung des Konzerns bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sind: Umsatzwachstum unter konstanter Währung, bereinigte EBIDTA-Marge, Cashflow aus der Investitionstätigkeit, Cashflow aus Veränderung des Nettoumlaufvermögens, Anzahl der Bestellungen, Anzahl aktiver Kunden sowie durchschnittlicher Bestellwert.
Die Lage des Konzerns im Segment Europa entspricht im Wesentlichen der Lage der home24 SE.
2. WIRTSCHAFTSBERICHT
2.1. Marktentwicklung
Das Bruttoinlandsprodukt der EU-Volkswirtschaften ist im Jahr 2019 um 1,2 % gestiegen (Quelle: Statista, Januar 2020). Die positive Konjunkturentwicklung der letzten Jahre, geringe Arbeitslosigkeit insbesondere in der DACH-Region und steigende Bruttoarbeitslöhne erzeugen ein konsumfreundliches Verbraucherklima. Das niedrige Zinsniveau in den europäischen Märkten unterstützt einen expansiven Immobilien- und Wohnungsmarkt, der sich ebenfalls positiv auf den Home&Living-Markt auswirkt (Quelle: PWC, 2019). Die brasilianische Wirtschaft ist im laufenden Geschäftsjahr um 1,2 % gewachsen (Quelle: Statista, Januar 2020).
Das Home&Living-Segment ist einer der größten Konsumentenmärkte. Das Volumen in diesem Segment in den von home24 bedienten Märkten in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Italien und Brasilien liegt bei über EUR 115 Mrd. (Quelle: Euromonitor, 2018). Der Online-Anteil im Markt für Home&Living ist in den Zielmärkten im Vergleich zu anderen Bereichen wie Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte und Bekleidung weiterhin relativ gering. home24 rechnet damit, dass der relativ geringe Online-Anteil auf ein deutliches Steigerungspotenzial hinweist. Zusätzliche Unterstützung gibt es von klassischen stationären Möbelhändlern, die ihren Vertrieb online erweitern und somit die Akzeptanz des Online-Einkauf beim Kunden weiter stärken werden. Entsprechend wird beispielsweise für den deutschen Markt auf Basis vom Geschäftsjahr 2018 nahezu mit einer Verdopplung der online bestellten Möbelumsätze bis zum Jahr 2023 gerechnet. Die Grundtendenz ist im Geschäftsjahr 2019 ähnlich geblieben (Quelle: "Branchenfokus Möbel", IFH Köln/BBE).
home24 konnte durch die Investitionen der vergangenen Jahre mittlerweile eine signifikante Markenbekanntheit aufbauen. So wurde im für home24 wichtigsten Markt Deutschland eine gestützte Markenbekanntheit von über 50 % erreicht. Ein Wert, der im Wettbewerbsvergleich die Position als eine führende pure-play Home&Living E-Commerce-Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien bestätigt (Quelle: DCMN Insights, Q3 2019).
2.2. Geschäftsentwicklung
Im Geschäftsjahr 2019 lag der Fokus von home24 auf der Erreichung der Gewinnschwelle (Break-Even) auf Grundlage des bereinigten EBITDA zum Jahresende 2019 bei einem gleichzeitigen Ausbau der Marktposition durch nachhaltiges Wachstum. Die hierfür notwendigen Meilensteine wurden zu Beginn des Jahres kommuniziert und Schritt für Schritt umgesetzt.
Damit der Möbelkauf für den Kunden zu einem positiven Einkaufserlebnis wird und auch die anschließende Bestellung möglichst schnell und reibungslos abläuft, hat sich home24 im Geschäftsjahr 2019 insbesondere auf logistische und prozessuale Grundlagen fokussiert und unserer Einschätzung nach so entscheidende Weichen für ein nachhaltiges und profitables Wachstum gestellt. Zu den Meilensteinen auf dem Weg zum Break-Even zählten daher insbesondere die Inbetriebnahme neuer Läger in Europa und Brasilien sowie die Optimierung der Prozesse zur Retourenverwertung und der Kundenbetreuung.
Weitere technologische Verbesserungen konnten durch einen personalisierten Zuschnitt von Kundenakquisition und -konvertierung sowie durch eine Fokussierung auf die Nutzer mobiler Endgeräte erzielt werden.
Gleichermaßen wurde weiter in das Sortiment, sowohl in Eigenmarkenprodukte als auch in Dritt- und Handelsmarkenprodukte, investiert. Neue Eigenmarkenkollektionen wurden für relevante Stilrichtungen entwickelt, zusätzliche Drittmarken auf der Plattform integriert und das Angebot von Accessoires und Kleinstmöbeln konnte deutlich ausgeweitet werden.
Nach Einschätzung des Konzerns erlauben die getätigten Investitionen home24 den Wachstumspfad konsequent weiterzuverfolgen, um die Skaleneffekte zur stetigen Verbesserung der Profitabilität zu nutzen und die Wettbewerbsposition weiter auszubauen.
2.3. Forschung und Entwicklung
Der Konzern entwickelt zentrale Bestandteile der konzernintern verwendeten Software selbst. Der Konzern will damit sicherstellen, dass die Software den Anforderungen des schnellen Wachstums und der Skalierung, aber auch den individuellen Herausforderungen der Online-Möbelbranche bestmöglich gerecht wird. Sofern die Kriterien zur Aktivierung erfüllt sind, wurden die gesamten Entwicklungskosten im Geschäftsjahr aktiviert. Entsprechend betrugen die Investitionen in selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte EUR 8,0 Mio. (2018: EUR 7,6 Mio.). Es wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 4,7 Mio. (2018: EUR 4,9 Mio.) auf selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände vorgenommen.
2.4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2019 lag der Fokus von home24 weiter auf einem nachhaltigen Wachstum, um die Wettbewerbsposition auszubauen. Parallel dazu wurden signifikante Investitionen in Prozessoptimierungen, Lagerkapazitäten und IT-Infrastruktur getätigt, um die Profitabilität zu steigern. Dies spiegelt sich in der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wider.
2.4.1. ERTRAGSLAGE
Vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 | Veränderung |
Veränderung
in % |
| Umsatzerlöse | 371,6 | 312,7 | 58,9 | 19 % |
| Umsatzkosten | - 207,8 | - 176,2 | - 31,6 | 18 % |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 163,8 | 136,5 | 27,3 | 20 % |
| Bruttoergebnismarge | 44 % | 44 % | 0pp | |
| Vertriebskosten | - 185,9 | - 160,0 | - 25,9 | 16 % |
| Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte | - 1,3 | - 1,3 | 0,0 | 0 % |
| Verwaltungskosten | - 42,2 | - 45,2 | 3,0 | - 7 % |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3,7 | 2,0 | 1,7 | 85 % |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 1,9 | - 1,6 | - 0,3 | 19 % |
| Betriebsergebnis (EBIT) | - 63,8 | - 69,6 | 5,8 | - 8 % |
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
| Einheit | 2019 | 2018 |
Veränderung
in % |
|
| Anzahl Bestellungen | in Tsd. | 2.196 | 1.907 | 15 % |
| Durchschnittlicher Bestellwert | in EUR | 255 | 258 | - 1 % |
| Anzahl aktiver Kunden (zum 31. Dezember) | in Tsd. | 1.506 | 1.299 | 16 % |
Umsatzerlöse
Im Geschäftsjahr 2019 erzielte der Konzern Umsatzerlöse in Höhe von EUR 371,6 Mio., das entspricht im Jahresvergleich einem Wachstum von 19 %. Unter konstanter Währung stieg der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 20 %. Alle wesentlichen Produktkategorien und beide Segmente des Konzerns haben zur Umsatzsteigerung beigetragen. Das beschleunigte Umsatzwachstum liegt vor allem an einer höheren Anzahl aktiver Kunden und eingegangener Bestellungen, während der durchschnittliche Bestellwert nahezu konstant geblieben ist. Zum 31. Dezember 2019 hatte home24 insgesamt 1,5 Mio. aktive Kunden im Vergleich zu 1,3 Mio. aktiven Kunden zum 31. Dezember 2018. Die Anzahl der eingegangenen Bestellungen während des Geschäftsjahres 2019 stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15 % auf 2,2 Mio. an. Die im zusammengefassten Lagebericht 2018 gesetzten Umsatzziele für das Geschäftsjahr 2019 wurden durch ein beschleunigtes Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr klar erfüllt. Die Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2019 entspricht der Vorjahresprognose des Managements.
Umsatzkosten
Umsatzkosten setzen sich aus den Einkaufspreisen der erworbenen Waren zuzüglich der Liefer- und Verbringungskosten für die eingehenden Waren zusammen. In 2019 stiegen die Umsatzkosten von EUR 176,2 Mio. um 18 % auf EUR 207,8 Mio. Der Anstieg ist grundsätzlich im Einklang mit dem Umsatzwachstum. Umsatzerlöse abzüglich Umsatzkosten ergeben das Bruttoergebnis vom Umsatz. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte der Konzern ein Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von EUR 163,8 Mio. nach EUR 136,5 Mio. im Vorjahr (+20 %). Die Bruttoergebnismarge ist mit 44 % auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahreszeitraum.
Vertriebskosten
In 2019 beliefen sich die Vertriebskosten auf EUR 185,9 Mio., eine Steigerung um 16 % im Vergleich zu EUR 160,0 Mio. im Vergleichszeitraum 2018. Der unterproportionale Anstieg der Vertriebskosten im Vergleich zum Umsatzwachstum lag insbesondere an einer Verringerung der Aufwendungen für Marketing.
Die Vertriebskosten setzen sich wie folgt zusammen:
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 | Veränderung |
Veränderung
in % |
| Fulfillmentkosten | - 71,3 | - 60,2 | - 11,1 | 18 % |
| Marketing | - 64,8 | - 66,1 | 1,3 | - 2 % |
| Sonstige Vertriebskosten | - 49,8 | - 33,7 | - 16,1 | 48 % |
| Summe Vertriebskosten | - 185,9 | - 160,0 | - 25,9 | 16 % |
| in % vom Umsatz | ||||
| Fulfillmentkostenverhältnis | - 19 % | - 19 % | 0pp | |
| Marketingkostenverhältnis | - 17 % | - 21% | - 4pp |
Fulfillmentkosten
Fulfillmentkosten setzen sich aus Aufwendungen für Warenversand, Warenhandling und Verpackungen, für Leistungen an Lagermitarbeiter, für bezogene Lagerzeitarbeit sowie aus Aufwendungen für Zahlungsabwicklung zusammen. Die Fulfillmentkosten stiegen im Geschäftsjahr 2019 von EUR 60,2 Mio. um 18 % auf EUR 71,3 Mio. Das bedeutet im Jahresvergleich ein konstantes Fulfillmentkostenverhältnis in Prozent vom Umsatz von 19 %.
Marketingkosten
Aufwendungen für Marketing enthalten Performance Marketing sowie Aufwendungen für TV-Marketing, ausgenommen Marketingaufwendungen mit anteilsbasierter Vergütung. Im Geschäftsjahr 2019 konnte die Marketingeffizienz gegenüber dem Vorjahr signifikant erhöht werden. Entsprechend sanken die absoluten Aufwendungen für Marketing im laufenden Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von EUR 66,1 Mio. auf EUR 64,8 Mio. bzw. das Marketingkostenverhältnis in Prozent vom Umsatz von 21 % auf 17 %.
Sonstige Vertriebskosten
Sonstige Vertriebskosten enthalten Miet- und Mietnebenkosten bzw. Abschreibungen der Nutzungsrechte für die gemieteten Läger, Outlets und Showrooms, Marketingaufwendungen mit anteilsbasierter Vergütung, sonstige Aufwendungen für Marketing und Logistik, Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und bezogene Zeitarbeit für zentrale Fulfillment-, Retail- und Marketingaktivitäten, inklusive Kundendienst, sowie sonstige Aufwendungen und Abschreibungen im Vertriebsbereich. Im Geschäftsjahr 2019 stiegen die sonstigen Vertriebskosten von EUR 33,7 Mio. auf EUR 49,8 Mio. Der Anstieg ist wesentlich auf erhöhte Abschreibungen auf die Marke "fashion for home", aktivierte Nutzungsrechte und Sachanlagen sowie auf zusätzliche Aufwendungen für Logistik im Zusammenhang mit der Ausweitung von Lagerkapazitäten zurückzuführen.
Verwaltungskosten
Verwaltungskosten setzen sich zusammen aus Gemeinkosten einschließlich der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierter Vergütung an Mitarbeiter, Abschreibungen, IT- und sonstige Overheadkosten sowie im Geschäftsjahr 2018 Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft entstanden sind. Im Geschäftsjahr 2019 sanken die Verwaltungskosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um EUR 3,0 Mio. bzw. 7 % von EUR 45,2 Mio. auf EUR 42,2 Mio. In Bezug auf die Verwaltungskosten wurden höhere Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte durch sinkende Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung an Mitarbeiter sowie den Wegfall von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Börsengang entstanden sind, überkompensiert.
Bereinigtes EBITDA
Um die operative Leistung der Geschäftsbereiche zu beurteilen, bewertet home24 die Ertragskraft auch basierend auf dem bereinigten EBITDA. EBITDA wird definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Die bereinigten Beträge enthalten Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung für Mitarbeiter und erhaltene Mediendienstleistungen sowie im Vorjahr Kosten für die Notierung bestehender Aktien und andere Einmalaufwendungen in Verbindung mit dem Börsengang. Die bereinigte EBITDA-Marge spiegelt das Verhältnis von bereinigtem EBITDA und Umsatzerlösen wider.
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 | Veränderung |
Veränderung
in % |
| Betriebsergebnis (EBIT) | - 63,8 | - 69,6 | 5,8 | - 8 % |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte | 32,1 | 17,9 | 14,2 | 79 % |
| Anteilsbasierte Vergütung | 3,5 | 10,2 | - 6,7 | - 66 % |
| Aufwendungen im Rahmen des Börsengangs | 0,0 | 1,5 | - 1,5 | - 100 % |
| Bereinigtes EBITDA | - 28,2 | - 40,0 | 11,8 | - 30 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge | - 8 % | - 13 % | 5pp |
Die positive Entwicklung des bereinigten EBITDA und der bereinigten EBITDA-Marge ist insbesondere auf die Ergebnisse der getätigten Investitionen seit dem Börsengang im Juni 2018 zurückzuführen.
Insgesamt verbesserte sich das negative Betriebsergebnis (EBIT) des Konzerns im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von EUR 69,6 Mio. auf EUR 63,8 Mio.
Sonstiger finanzieller Leistungsindikator
Der Ergebnisbeitrag setzt sich aus dem Bruttoergebnis vom Umsatz abzüglich der Fulfillmentkosten und Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte zusammen. Die Ergebnisbeitragsmarge spiegelt das Verhältnis von Ergebnisbeitrag und Umsatzerlösen wider.
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 | Veränderung |
Veränderung
in % |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 163,8 | 136,5 | 27,3 | 20 % |
| Fulfillmentkosten | - 71,3 | - 60,2 | - 11,1 | 18 % |
| Wertminderungsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte | - 1,3 | - 1,3 | 0,0 | 0 % |
| Ergebnisbeitrag | 91,2 | 75,0 | 16,2 | 22 % |
| Ergebnisbeitragsmarge | 25 % | 24 % | 1pp |
Im Konzernabschluss 2018 wurden die Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte nicht im Ergebnisbeitrag berücksichtigt. Ohne Berücksichtigung der Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte hätte der Ergebnisbeitrag für das Geschäftsjahr 2019 EUR 92,5 Mio. (2018: EUR 76,3 Mio.) betragen.
Der Anstieg des Ergebnisbeitrags im aktuellen Berichtszeitraum beruhte in erster Linie auf dem verbesserten Bruttoergebnis vom Umsatz.
2.4.2. ERTRAGSLAGE DER SEGMENTE
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse im Segment Europa betrugen im Geschäftsjahr 2019 EUR 278,3 Mio. (+16 %), dies entspricht 75 % des Konzernumsatzes. Im Vergleich zum Vorjahr konnte home24 sowohl die Anzahl Bestellungen (+6 %), als auch den durchschnittlichen Bestellwert (+3 %) und die Anzahl aktiver Kunden (+7 %) deutlich steigern. Weiterhin haben sich kürzere Lieferzeiten positiv auf die Umsatzrealisierung ausgewirkt. Entsprechend hat das Segment Europa im Geschäftsjahr 2019 wieder deutlich stärker zum Konzernwachstum beigetragen als dies aufgrund von negativen Sondereffekten im Vorjahr der Fall war.
Die Umsatzerlöse im Segment LatAm betrugen im Geschäftsjahr 2019 EUR 93,3 Mio. (+27 %), dies entspricht 25 % des Konzernumsatzes. Bereinigt um Fremdwährungseffekte stieg der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich um 31 %. Wesentlich getrieben wurde diese positive Entwicklung durch die gestiegene Anzahl an Bestellungen (+28 %) und aktiver Kunden (+29 %), während der durchschnittliche Bestellwert auf Niveau des Vorjahres lag.
BEREINIGTES EBITDA
Das Segment Europa generierte ein negatives bereinigtes EBITDA von EUR 27,3 Mio. nach EUR 40,3 Mio. im Vorjahreszeitraum. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von - 10 % nach - 17 % im Vorjahreszeitraum. Diese Entwicklung ist wesentlich auf die positiven Effekte der seit dem Börsengang getätigten Investitionen zurückzuführen.
Das Segment LatAm konnte das positive bereinigte EBITDA des Vorjahres nahezu bestätigen. Im laufenden Geschäftsjahr wurde ein bereinigtes EBITDA von EUR -0,8 Mio. nach EUR 0,3 Mio. im Vorjahreszeitraum erreicht. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von -1 % nach 0 % im Vorjahreszeitraum.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
| Europa | Einheit | 2019 | 2018 |
Veränderung
in % |
| Anzahl Bestellungen | in Tsd. | 1.218 | 1.145 | 6 % |
| Durchschnittlicher Bestellwert | in EUR | 346 | 335 | 3 % |
| Anzahl aktiver Kunden (zum 31. Dezember) | in Tsd. | 844 | 787 | 7 % |
| LatAm | Einheit | 2019 | 2018 |
Veränderung
in % |
| Anzahl Bestellungen | in Tsd. | 978 | 762 | 28 % |
| Durchschnittlicher Bestellwert | in EUR | 142 | 142 | 0 % |
| Anzahl aktiver Kunden (zum 31. Dezember) | in Tsd. | 662 | 512 | 29 % |
2.4.3. FINANZLAGE
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 | Veränderung |
Veränderung
in % |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | - 39,2 | - 47,9 | 8,7 | - 18 % |
| davon Veränderungen des Nettoumlaufvermögens | - 6,3 | - 2,5 | - 3,8 | >100 % |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | - 21,8 | - 24,0 | 2,2 | - 9 % |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | - 1,9 | 160,8 | - 162,7 | >-100 % |
| Nettoveränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - 62,9 | 88,9 | - 151,8 | >-100% |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 108,6 | 19,9 | 88,7 | >100 % |
| Auswirkung von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - 0,1 | - 0,2 | 0,1 | - 50 % |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode | 45,6 | 108,6 | - 63,0 | - 58 % |
Im Geschäftsjahr 2019 betrug der negative Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit im Konzern EUR 39,2 Mio. im Vergleich zu EUR 47,9 Mio. im Vorjahr. In 2019 war der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit insbesondere durch den Verlust aus der operativen Tätigkeit und der Veränderung des Nettoumlaufvermögens negativ beeinflusst. Die negative Veränderung des Nettoumlaufvermögens ist entgegen der im zusammengefassten Lagebericht 2018 gegebenen Prognose wesentlich auf die Erhöhung der Vorräte im Zuge des Aufbaus von Lagerkapazitäten sowie auf eine nicht vollumfänglich genutzte Factoringlinie zurückzuführen.
Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit haben sich entsprechend der Vorjahresprognose leicht verbessert und stehen weiterhin in erster Linie in Verbindung mit Investitionen in selbsterstellte Software sowie dem Ausbau von Lagerkapazitäten in beiden Segmenten. So investierte home24 im laufenden Geschäftsjahr EUR 10,9 Mio. in Sachanlagen und EUR 10,7 Mio. in immaterielle Vermögenswerte. Darüber hinaus führte die Veränderung verfügungsbeschränkter Zahlungsmittel und langfristig geleisteter Kautionen zu einem Mittelabfluss von EUR 0,3 Mio.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist vornehmlich durch die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (EUR 7,5 Mio. nach Abzug von erhaltenen Leasinganreizen) sowie durch die Netto-Aufnahme von Bankdarlehen (EUR 5,9 Mio.) beeinflusst. Der Großteil der Netto-Darlehensaufnahme (EUR 5,6 Mio.) entfällt auf eine im Geschäftsjahr 2019 neu abgeschlossene Kreditlinie bei der Itau Unibanco S.A im Segment LatAm, die zur Finanzierung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs im Zusammenhang mit Lieferantenverbindlichkeiten genutzt wird.
Getrieben durch die hohen Investitionen und den damit in Verbindung stehenden operativen Anlaufkosten reduzierten sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Konzerns im Geschäftsjahr 2019 um EUR 63,0 Mio. und betrugen zum Abschlussstichtag EUR 45,6 Mio.
Die im laufenden Geschäftsjahr neu abgeschlossene Kreditline zwischen der brasilianischen Tochtergesellschaft Mobly Comercio Varejista Ltda. und der Itau Unibanco S.A. umfasst mehrere Tranchen mit einem Gesamtkreditrahmen in Höhe von BRL 25,8 Mio., der zum Abschlussstichtag in fast voller Höhe in Anspruch genommen wurde (umgerechnet EUR 5,6 Mio.). Die Darlehenstranchen haben vorläufige Laufzeiten bis Juni bzw. September 2020. Des Weiteren hat die brasilianische Tochtergesellschaft Tilgungsdarlehen über insgesamt BRL 4,5 Mio. bei der Money Plus SCMEPP Ltda. aufgenommen, die am Bilanzstichtag mit einem Restsaldo von BRL 2,5 Mio. (umgerechnet EUR 0,6 Mio.) ausgewiesen sind. Die Tilgungsdarlehen werden bis September 2020 vollständig zurückgezahlt. Weiterhin verfügt die Mobly Comercio Varejista Ltda., wie bereits im Vorjahr, über eine Kreditlinie in Höhe von BRL 10,0 Mio. bei der Itau Unibanco S.A., die zum Bilanzstichtag in voller Höhe (umgerechnet EUR 2,2 Mio.) in Anspruch genommen wurde. Die Kreditlinie bei der Itau Unibanco S.A wird bis auf Widerruf zum Monatsende jeweils um einen Monat verlängert. Darüber hinaus verfügt der Konzern über eine Factoringlinie in Höhe von EUR 10,0 Mio., die zum Abschlussstichtag mit EUR 1,5 Mio. in Anspruch genommen wurde. Die Factoringlinie endet am 30. September 2020. Es wird davon ausgegangen, dass die bestehende Linie durch einen anderen Dienstleister ersetzt wird.
Der Konzern betrachtet die zur Verfügung stehende Liquidität als ausreichend, um die fortlaufenden Wachstumspläne zu finanzieren. Im Falle von signifikanten nicht vorhersehbaren Veränderungen, die einen zusätzlichen ungeplanten Liquiditätsabfluss mit sich bringen, stehen dem Konzern Handlungsoptionen zur Verfügung. Hierzu zählen neben Kosteneinsparungen unter anderem auch die Aufnahme von Fremdkapital, ein (Teil-)Verkauf eines Unternehmenssegments oder die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Je nach Ausgestaltung der Handlungsoptionen könnten sich bestehende Planungsannahmen verändern. Gleichermaßen könnten sich zusätzliche Chancen insbesondere in Bezug auf das Unternehmenswachstum ergeben, um bestmöglich an der positiven Entwicklung des online Home&Living-Marktes zu partizipieren. In der Gesamtbetrachtung der Chancen und Risiken in Verbindung mit möglichen Gegenmaßnahmen sieht der Konzern derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken. Aus diesem Grund wurde dieser Konzernabschluss unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens erstellt.
2.4.4. VERMÖGENSLAGE
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | Veränderung |
Veränderung
in % |
| Langfristige Vermögenswerte | 120,5 | 107,2 | 13,3 | 12 % |
| Kurzfristige Vermögenslage | 109,7 | 167,9 | - 58,2 | - 35 % |
| Summe Vermögenswerte | 230,2 | 275,1 | - 44,9 | - 16 % |
Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 haben sich die Aktiva des Konzerns insbesondere aufgrund der folgenden Positionen verändert:
Die Sachanlagen sind im laufenden Geschäftsjahr um EUR 9,1 Mio. auf EUR 19,8 Mio. angestiegen, im Wesentlichen aufgrund von Investitionen in das neue Lager in Halle (Saale).
Die immateriellen Vermögenswerte reduzierten sich im Geschäftsjahr 2019 von EUR 48,9 Mio. auf EUR 38,9 Mio. Zugängen in Höhe von insgesamt EUR 8,5 Mio., insbesondere für selbst erstellte und erworbene Softwareprodukte, standen Abschreibungen in Höhe von EUR 18,4 Mio. gegenüber. Der Rückgang der immateriellen Vermögenswerte ist insbesondere auf die planmäßigen Abschreibungen auf Markenrechte zurückzuführen.
Der Konzern erfasst Vermögenswerte aus Nutzungsrechten für das gewährte Recht zur Nutzung eines Leasinggegenstands während der Leasingdauer. Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die Vermögenswerte aus Nutzungsrechten auf EUR 47,6 Mio. im Vergleich zu EUR 37,6 Mio. im Vorjahr. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus neu abgeschlossenen Leasingverträgen für das neue Lager in Halle (Saale) und zusätzlichen Lagerkapazitäten im Segment LatAm.
Die Vorräte erhöhten sich im Berichtszeitraum um EUR 6,1 Mio. auf EUR 38,7 Mio. Grund hierfür waren im Wesentlichen die zusätzlich zur Verfügung stehenden Lagerkapazitäten in den Segmenten Europa und LatAm.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben sich um EUR 63,0 Mio. auf EUR 45,6 Mio. reduziert. Die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird unter Punkt 2.4.3. erläutert.
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | Veränderung |
Veränderung
in % |
| Eigenkapital | 85,9 | 150,2 | - 64,3 | - 43 % |
| Langfristige Schulden | 45,1 | 34,9 | 10,2 | 29 % |
| Kurzfristige Schulden | 99,2 | 90,0 | 9,2 | 10 % |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 230,2 | 275,1 | - 44,9 | - 16 % |
Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 haben sich die Passiva des Konzerns insbesondere aufgrund der folgenden Positionen verändert:
Das Eigenkapital reduzierte sich insgesamt um EUR 64,3 Mio. auf EUR 85,9 Mio., insbesondere aufgrund des operativen Ergebnisses.
Der Konzern erfasst eine Verbindlichkeit zur Leistung von Leasingzahlungen an den Leasinggeber während der Leasingdauer. Zum 31. Dezember 2019 stiegen die langfristigen Leasingverbindlichkeiten um EUR 9,6 Mio. und die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten um EUR 3,2 Mio., im Wesentlichen aus neu abgeschlossenen Leasingverträgen für das neue Lager in Halle (Saale) und zusätzlichen Lagerkapazitäten im Segment LatAm. Der Anstieg der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um EUR 6,8 Mio. auf insgesamt EUR 10,1 Mio. ist auf im Geschäftsjahr 2019 neu abgeschlossene Kreditlinien im Segment LatAm zurückzuführen.
Insgesamt reduzierte sich die Bilanzsumme von EUR 275,1 Mio. um EUR 44,9 Mio. auf EUR 230,2 Mio.
2.4.5. FINANZIELLE UND NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
home24 verwendet verschiedene finanzielle sowie nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns.
Zentrale Kriterien zur Beurteilung der Wertentwicklung des operativen Geschäfts sind die nachhaltige Steigerung der Umsatzerlöse unter konstanter Währung, die bereinigte EBITDA-Marge, der Cashflow aus der Investitionstätigkeit und der Cashflow aus der Veränderung des Nettoumlaufvermögens.
Neben diesen zentralen finanziellen Kennzahlen misst der Vorstand auch zentrale nichtfinanzielle Einflussgrößen zur Steuerung des Konzerns. Im Vordergrund stehen die Anzahl der Bestellungen, die Anzahl aktiver Kunden sowie die Höhe des durchschnittlichen Bestellwerts.
Die Anzahl der Bestellungen ist ein wichtiger Wachstumstreiber für den Konzern und wird unabhängig vom Warenwert überwacht. Im laufenden Geschäftsjahr betrug die Anzahl der eingegangenen Bestellungen 2,2 Mio. (2018: 1,9 Mio.).
home24 misst seinen Erfolg auch an der Anzahl aktiver Kunden. Aktive Kunden umfassen alle Kunden, die mindestens eine Bestellung innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Bilanzstichtag getätigt haben. Im Geschäftsjahr 2019 betrug die Anzahl aktiver Kunden 1,5 Mio. (2018: 1,3 Mio.).
Der durchschnittliche Bestellwert beinhaltet die Umsatzsteuer des jeweiligen Absatzlandes. Die Höhe des durchschnittlichen Bestellwerts beeinflusst den Umsatz des Konzerns und ist im Geschäftsjahr 2019 geringfügig von EUR 258 auf EUR 255 gefallen, da das Segment LatAm mit einem im Vergleich zum Segment Europa geringeren Bestellwert schneller gewachsen ist als das Segment Europa.
2.5. Zusammenfassende Beurteilung
home24 blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2019 zurück, an dessen Ende im vierten Quartal erstmals ein positives bereinigtes EBITDA erzielt wurde. Eine Vielzahl an Investitionsprojekten, die seit dem Börsengang im Jahr 2018 angestoßen wurden, konnte abgeschlossen werden.
Der Konzern ist im Geschäftsjahr 2019 unter konstanter Währung um 20 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Das Umsatzwachstum wurde insbesondere durch einen höheren Auftragseingang auf Basis einer gestiegenen Anzahl aktiver Kunden und verbesserter Stornoquoten getrieben. Damit hat der Konzern die im Vorjahresabschluss kommunizierten Ziele eines Umsatzwachstums unter konstanter Währung auf oder leicht oberhalb der Steigerungsrates des Jahres 2018 (von 18 % unter konstanter Währung) klar erfüllt. Wie avisiert hat das Segment LatAm überproportional zum Wachstum beigetragen (+31 % unter konstanter Währung). Im Segment Europa konnte allerdings gleichermaßen ein starkes Wachstum (+16 %) erzielt werden. Die Entwicklung der bereinigten EBITDA-Marge entsprach ebenfalls den Erwartungen des Vorstands. Zwar gingen insbesondere in der ersten Jahreshälfte Investitionsprojekte mit Anlaufkosten einher, die geplanten Kosteneinsparungseffekte infolge von Prozessoptimierungen, Effizienzsteigerungen und Skaleneffekten konnten aber insbesondere in der zweiten Jahreshälfte wie geplant realisiert werden. Die bereinigte EBITDA-Marge lag im Gesamtjahr 2019 bei - 8 % und somit innerhalb der im Geschäftsbericht 2018 kommunizierten Bandbreite von - 4 % bis - 9 %. Zudem wurde im vierten Quartal die Gewinnschwelle (Break-Even) auf Grundlage des bereinigten EBITDA zum Jahresende übertroffen (+2 %). Das bereinigte EBITDA hat sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt:
| In EUR Mio. | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Summe |
| Bereinigtes EBITDA | -14,9 * | -8,6 * | -7,3 * | 2,6 * | -28,2 |
3. RISIKEN- UND CHANCENBERICHT
3.1. Risikomanagementsystem
Der Vorstand der home24 SE trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines effektiven Risikomanagementsystems für die Gruppe.
Risiken sind definiert als ein eventuelles, hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung bewertetes, zukünftiges Ereignis, das bei seinem Eintreten ursächlich eine negative Abweichung der Ist-Daten von den Plandaten bewirken würde. Die Basis für ein erfolgreiches Risikomanagementsystem bilden dabei die konzerneinheitlichen Standards für den Umgang mit Risiken. Der hierfür zuständige Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) entwickelt und implementiert fortlaufend Instrumente, Richtlinien und Methoden zum Risikomanagement, basierend auf dem Rahmenwerk der Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Mit seinen standardisierten Verfahren zur Identifizierung, Bewertung, Überwachung, Dokumentation und Berichterstattung von Risiken und Maßnahmen unterstützt das COSO-Framework die Entscheidungsfindung durch konsistente, vergleichbare und transparente Informationen. Dieser Standard wurde in der Richtlinie Risikomanagement mit dem Vorstand abgestimmt und festgelegt.
Alle Mitarbeiter von home24 sind aufgerufen, risikobewusst zu handeln und Kenntnisse über neue und bestehende Risiken ordnungsgemäß zu kommunizieren. Der Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) hat im ersten sowie im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2019 über die Risikosituation der Gruppe an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Im Falle relevanter Risiken wird der regelmäßige Berichtsprozess durch eine Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss ergänzt. Mehr Informationen zu der Risikomethodik und -berichterstattung sind in diesem Bericht auf den nächsten Seiten verfügbar.
GEGENMASSNAHMEN UND INTERNES KONTROLLSYSTEM
Das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem befinden sich in einem kontinuierlichen Aufbau- und Verbesserungsprozess. Im ersten und im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2019 hat home24 den in der Risikomanagementrichtline verankerten Prozess zur Aufnahme, Bewertung und Kommunikation der identifizierten Risiken durchgeführt. Die Risiken, Verantwortlichkeiten und Gegenmaßnahmen wurden in einem Risikoregister zusammengetragen. Prüfungen durch eine interne Revision sind für das Geschäftsjahr 2020 geplant.
INTERNES KONTROLLSYSTEM BEZOGEN AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess hat zum Ziel, die Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sicherzustellen. Die wesentlichen Merkmale dieses Systems werden im Folgenden gemäß §315 Abs. 4 HGB erläutert.
Das interne Kontrollsystem beinhaltet Grundsätze, Verfahren sowie präventive und aufdeckende Kontrollen. Grundlage ist eine Analyse der für die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung bedeutenden Risiken der wesentlichen Geschäftsprozesse. Die notwendigen Kontrollen werden daraufhin definiert und sind derzeit teilweise formal dokumentiert.
Ein Funktions- und Rollenkonzept soll die Funktionstrennung zwischen Abteilungen und innerhalb von Prozessen sicherstellen. Es gibt Regelungen zu genehmigungspflichtigen Geschäften.
Allgemeine IT-Kontrollen überwachen Systemzugriffe sowie Systemänderungen, die sich auf die Rechnungslegung auswirken können. Die Implementierung und die Dokumentation dieser Kontrollen wurden im laufenden Geschäftsjahr im Wesentlichen abgeschlossen.
Auswirkungen neuer oder veränderter Rechnungslegungsgrundsätze, Gesetze und sonstige Vorschriften auf den Abschluss werden analysiert. Die Konzernbilanzierungsrichtlinie enthält eine Beschreibung der anzuwendenden Bilanzierungsmethoden. Der Prozess der Konzernabschlusserstellung wird durch eine Konsolidierungssoftware unterstützt. Die Konsolidierungsvorgänge sind teilautomatisiert und werden systemseitig überwacht. Die Zugriffe auf die Software werden mittels eines Rollenkonzepts reglementiert. Die Abschlusserstellung wird durch einen formalisierten Prozess unterstützt, der Abschlusstätigkeiten, zeitlichen Ablauf und Verantwortungen definiert.
Der Vorstand und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden regelmäßig über wesentliche Kontrollschwächen informiert. Das interne Kontrollsystem für den Rechnungslegungsprozess kann jedoch keine absolute Sicherheit dafür bieten, dass wesentliche Falschaussagen in der Rechnungslegung vermieden werden.
3.2. Risikomethodik und -berichterstattung
Die Identifikation und Bewertung von Risiken sowie deren regelmäßige Überwachung sind treibende Kräfte für home24 beim Erreichen seiner Ziele. In seiner Risikostrategie berücksichtigt der Konzern maßgebliche Risiken und solche Risiken, die eine Bedrohung aggregiert auf Konzernebene darstellen.
Die folgenden Risiken könnten sich entweder allein oder zusammen mit weiteren Risiken und Unsicherheiten maßgeblich nachteilig auf die Geschäfte, die Finanzsituation, die Liquiditätsentwicklung, die operativen Ergebnisse und die Aussichten von home24 auswirken. Die von den Risikoeignern im Rahmen von internen Risikoabfragen und Workshops identifizierten Risiken werden auf Grundlage der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens sowie ihrer potenziellen finanziellen Auswirkungen auf das bereinigte EBITDA quantifiziert und in einer Risikomatrix dokumentiert. Der Betrachtungszeitraum für die Risikobeurteilung umfasst zwölf Monate ab dem Bewertungszeitpunkt. Sowohl die Wahrscheinlichkeit des Eintretens als auch die finanzielle Auswirkung auf das bereinigte EBITDA wird in jeweils fünf Klassen aufgeteilt.
Darstellung - Fünf Klassen für die Wahrscheinlichkeit des Eintretens
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Bewertung |
| fast sicher | 75 % - 100 % |
| wahrscheinlich | 50 % - 74,9 % |
| möglich | 25 % - 49,9 % |
| unwahrscheinlich | 5 % - 24,9 % |
| selten | 0 % - 4,9 % |
Darstellung - Fünf Klassen für die finanziellen Auswirkung auf das bereinigte EBITDA
| Qualitative Bewertung (alternativ) | ||||
| Auswirkung | Quantitative Bewertung (bevorzugt) | Finanzielle Auswirkungen | Strafrechtliche Relevanz | Auswirkungen auf die Reputation |
| schwer | > EUR 9,2 Mio. | Stark belastende negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und den Cashflow | Existenzbedrohende Gesetzesverstöße Schwere Rechtsfolgen für die Haftung des Top-Managements Existenzgefährdende Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb | Breite Berichterstattung in Medien mit internationaler Reichweite Langfristiger Imageverlust des Unternehmens Starke negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (z. B. Umsatzausfall) |
| bedeutend | > EUR 3,7 Mio. | Erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und den Cashflow | Schwere Gesetzesverstöße Strafverfahren Wesentliche Konsequenzen für einzelne Führungskräfte Starke Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb | Negative Berichterstattung in Medien mit mittelfristiger Reichweite Mittelfristiger Imageschaden Schwer zu erreichende Korrekturen, langfristige PR-Maßnahmen erforderlich |
| mittel | > EUR 1,8 Mio. | Einige negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und den Cashflow | Signifikante Verletzung von Geschäftsordnungen / Gesetzen/ Vertragspflichten Erhebliche Strafen Arbeitsrechtliche Konsequenzen | Negative Berichterstattung in Medien mit geringer Reichweite Korrekturen durch mittelfristige PR-Maßnahmen erreicht |
| niedrig | >TEUR 185 | Begrenzte negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und den Cashflow | Verstoß gegen interne Regeln / Gesetze / Vereinbarungen ohne starke Wirkung ("Bagatelle") Niedrige Strafen Begrenzte Disziplinarmaßnahmen für Einzelpersonen | Kurzfristige negative Auswirkungen auf die Reputation / das Image Beiträge in z.B. Blogs / Facebook / Twitter Keine weitere Berichterstattung durch andere Medien |
| unwesentlich | <TEUR 185 | Geringfügige negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und den Cashflow | Keine Strafverfolgung | Sehr kurzfristige negative Auswirkungen auf die Reputation / das Image |
Jedem Bruttorisiko werden die relevanten Gegen- und Kontrollmaßnahmen sowie Verantwortlichkeiten zugewiesen. Nach Berücksichtigung der durchgeführten Gegen- und Kontrollmaßnahmen werden alle Bruttorisiken neu eingestuft (Nettorisiko = Bruttorisiko abzgl. Gegenmaßnahmen). Die Bewertung der Nettorisiken erfolgt ebenfalls in fünf Klassen. Die Risikomatrix ermöglicht die Gegenüberstellung von Nettorisiken zur Darstellung der relativen Risikobeurteilung und erhöht die Transparenz von materiellen Schlüsselrisiken.
Die Risikobeurteilung in diesem Bericht spiegelt die Netto-Risikobewertung wider.
Darstellung - Fünf Klassen für die Nettorisikobewertung
Im Risikobericht bewertet home24 die Risiken dann als maßgeblich, wenn sie den Fortbestand des Konzerns gefährden oder als materielles Schlüsselrisiko beurteilt werden.
Der Fortbestand des Konzerns ist gefährdet, wenn die finanziellen Auswirkungen "schwer" um das Drei- bis Vierfache übersteigen. Bei einem materiellen Schlüsselrisiko wird die kritische Kombination aus Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts > 50 % und die mögliche Schadenssumme von EUR 1,8 Mio. überschritten. Die Risikoberichterstattung basiert auf den als maßgeblich kategorisierten Risiken.
3.3. Risiken
Nachfolgend sind die nach der vorbeschriebenen Systematik erfassten Risiken zusammenfassend dargestellt. Risiken, die den Fortbestand von home24 gefährden können, sind danach derzeit nicht ersichtlich. Insgesamt sind die Risiken als typisch für ein Online-Handelsunternehmen anzusehen. Dabei werden die aufgrund potentieller Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung relevantesten Risiken (sogenannte Schlüsselrisiken) gesondert dargestellt.
Darstellung - Verteilung der Anzahl der Nettorisiken in der Risikomatrix
Die nachfolgend erläuterten materiellen Schlüsselrisiken beziehen sich grundsätzlich auf das Segment Europa und das Segment LatAm. Sollte sich das Risiko nur auf ein Segment beziehen, wird dies explizit erwähnt. Finanzielle Risiken (Ausfallrisiko, Währungs- und Zinsrisiko sowie Liquiditätsrisiko) werden zur besseren Übersichtlichkeit nicht gesondert im Risiko- und Chancenbericht dargestellt, sondern im Konzernanhang, Abschnitt 6. erläutert.
Ungeachtet der implementierten Prozesse zur Identifizierung von Risiken und etwaigen Gegenmaßnahmen zur Steuerung der identifizierten Risiken bleiben bei allen unternehmerischen Aktivitäten Restrisiken bestehen, die auch durch ein umfassendes Risikomanagementsystem nicht vollständig eliminiert werden können. Es ist damit nicht auszuschließen, dass derzeit noch unbekannte potenzielle Risiken oder solche, die aktuell als nicht wesentlich eingeschätzt werden, sich künftig negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken können.
RECHTLICHE ANFORDERUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM SCHUZ VON PERSÖNLICHEN INFORMATIONEN
Als E-Commerce-Unternehmen sammelt und verarbeitet home24 persönliche Informationen, um Bestellungen abzuwickeln, Zahlungen zu erhalten, mit Kunden zu kommunizieren, Marketingaktivitäten zu steuern, Gehaltsabrechnungsaktivitäten durchzuführen etc. In diesem Zusammenhang unterliegt home24 den Gesetzen und Vorschriften zum Schutz von persönlichen Informationen, dies sind für die home24 SE insbesondere die Europäische Datenschutzverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.
Um einen möglichen Schaden aus der Nichteinhaltung von datenschutzrechtlichen Anforderungen zu begrenzen, hat die Gesellschaft bereits im Jahr 2018 einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragt. Interne Anwälte für Datenschutz sowie weitere Mitarbeiter der Rechtsabteilung sensibilisieren für das Thema, bieten obligatorische Online-Schulungen an, überwachen und kommunizieren rechtliche Anforderungen, aktualisieren und entwickeln relevante Richtlinien und weitere relevante Unterlagen und unterstützen die Fachabteilungen, zusammen mit dem Verantwortlichen für IT-Sicherheit und / oder der Personalabteilung, bei der Implementierung der Anforderungen.
Eine Reduktion der Risikoauswirkung im Vergleich zum Vorjahr konnte nach Einschätzung des Konzerns dadurch erreicht werden, dass relevante datenschutzrechtliche Prozesse modelliert, ausgerollt und permanent verbessert wurden, die interne Dokumentation stetig aktualisiert wurde und die interne Promotion des Themas zugenommen hat. Darüber hinaus sorgte eine verstärkte und enge Zusammenarbeit der Rechtsabteilung, unter anderem mit der IT-Abteilung, für die Umsetzung weiterer technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos der Nichteinhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen.
CYBERSICHERHEIT
Cybersicherheitsrisiken durch externe und interne Angriffe und / oder interne Kontrollschwächen können den Webshop, relevante Fulfillment-IT-Systeme und -Anwendungen, Zahlungssysteme und sonstige interne IT-Systeme und -Anwendungen manipulieren oder deaktivieren. Zu den Risiken zählen unter anderem Ransomware-Angriffe, DDOS-Angriffe, Datenverlust aufgrund von Sicherheitsverletzungen und Betriebsstörungen sowie ungenaue Meldungen aufgrund von Integritätsverletzungen.
Um den Bedrohungen der Cybersicherheit entgegenzuwirken hat die Gesellschaft angefangen, ihre IT-Sicherheitsanforderungen an der des Sicherheitsstandards ISO/IEC 27001 auszurichten. Die IT-Sicherheitsverantwortlichen von home24 überwachen fortlaufend die relevanten Risikobereiche und pflegen Prozesse und Kontrollen mit dem Ziel, die Sicherheit der Daten und des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.
Die allgemeine Risikobeurteilung bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
PROGNOSTIZIERBARKEIT DER LAGERBESTÄNDE
Eine reibungslose Abwicklung und Erfüllung von Kundenaufträgen ist für das Geschäft von wesentlicher Bedeutung. Die Unfähigkeit, den erforderlichen Lagerbestand vorherzusagen, könnte zu Überbeständen und/ oder Nichtverfügbarkeit von Ware und damit zu langen Lieferzeiten und unzufriedenen Kunden führen.
Um diesem Risiko entgegenzuwirken, hat home24 ein Prognosemodell entwickelt und eingeführt. Prognosen für zu beschaffende Waren werden vor Auftragserteilung laufend aktualisiert. Sie basieren auf dem Wissen über den Produktlebenszyklus, die Kundennachfrage, geplante Verkaufskampagnen, die Lagerverfügbarkeit und die Vorlaufzeiten der Hersteller.
Obwohl immer wieder Unsicherheiten im Hinblick auf das Kaufverhalten der Kunden bestehen, die durch externe Faktoren wie zum Beispiel den Klimawandel beeinflusst werden könnten, ist nach Einschätzung des Konzerns eine Verbesserung der Risikoauswirkungssituation im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen, die auf eine Verbesserung des Modells der Bestandsprognose zurückzuführen ist.
PRODUKTQUALITÄT
Da viele der home24-Produkte von Herstellern produziert werden, die unter anderem aus Entwicklungs- oder Schwellenländern kommen, wie zum Beispiel aus asiatischen Ländern und Brasilien sowie aus einigen osteuropäischen Ländern, steht der Konzern vor der Herausforderung der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Durchsetzung seiner rechtlichen und Compliance-Anforderungen im Zusammenhang mit der Sicherheit und Qualität seiner Produkte.
Aufgrund der eingeschränkten Kontrolle über den Herstellungsprozess und / oder begrenzte interne Qualitätskontrollen, könnte home24 unbeabsichtigt defekte und / oder gesundheitsgefährdende Produkte verkaufen, was den Konzern entweder zum Rückruf dieser Produkte zwingen oder zu Produkthaftungsansprüchen führen und / oder Bußgelder und Strafanzeigen gegen home24 zur Folge haben kann. Die rechtliche Durchsetzung von Regressansprüchen in vielen dieser Länder ist schwierig, negative Schlagzeilen im Zusammenhang mit Rückrufen oder der Durchsetzung von Ansprüchen könnten sich ebenfalls nachteilig auf die Marke von home24 auswirken.
Um diesem Risiko zu begegnen, werden Hersteller im Rahmen eines Lieferantenbewertungsprozesses sorgfältig ausgewählt. Zu diesem gehören unter anderem Standortbesuche und Produktprüfungen. Bestehende Lieferanten werden unter anderem anhand ihrer Zuverlässigkeit, Produktqualität und Produktperformance bewertet. Zum Schutz der Kunden sehen die Verträge im Konzern vor, dass Hersteller keine potenziell schädlichen Substanzen verwenden. Darüber hinaus führen die relevanten Abteilungen des Konzerns verschiedene Kontrollen durch mit dem Ziel, die Sicherheit und Qualität der Produkte zu gewährleisten.
Das verstärkte Augenmerk auf Kundenreklamationsstatistiken mit Relevanz für die Produktqualität und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen im Anschluss sind Maßnahmen von home24, die zu einer Reduktion des bestehenden Risikos im Vergleich zum Vorjahr geführt haben.
KAPAZITÄTSBESCHRÄNKUNGEN BEI LOGISTIKDIENSTLEISTERN
Das Kundenerlebnis hängt wesentlich von der Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit der Auslieferungen an die Kunden ab. In diesem Zusammenhang ist die Lieferfähigkeit der Logistikpartner von home24 von großer Bedeutung. Ein erhöhtes Auslieferaufkommen in Kombination mit einer begrenzten Anzahl und Kapazität bei den Logistikdienstleistern kann zu Verzögerungen bei der Lieferung von Waren führen, was zu unzufriedenen Kunden führen und das Wachstum von home24 behindern kann.
Um diesem Risiko entgegenzuwirken, unterhält der Konzern langjährige Beziehungen zu seinen Logistikdienstleistern. Prognosefunktionen ermöglichen es home24, die erforderlichen Schätzungen vorzunehmen, um Volumina und Auslastungen mit den Dienstleistern zu planen. Darüber hinaus wird die Anzahl zusätzlicher Dienstleister erweitert und die Internalisierung kritischer Logistikprozesse evaluiert, um das bestehende Risiko zu verringern.
Eine Verbesserung der Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr ist nach Einschätzung des Konzerns auf die Stärkung der langjährigen Geschäftsbeziehung mit den Logistikdienstleistern und auf die Fähigkeit zur logistischen Prognose zurückzuführen, die es ermöglicht, den geschätzten Bedarf besser abzuschätzen.
Im Geschäftsjahr 2019 reduzierte sich die Zahl der materiellen Schlüsselrisiken gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr von sieben auf fünf, da nach Einschätzung des Konzerns die entsprechend implementierten Maßnahmen zu einer Minderung der Risiken aus möglicher Lieferunzuverlässigkeit und möglicher Prozessineffizienz durch die SAP-Einführung Wirksamkeit zeigen. Auch wenn diese Risiken nicht mehr Teil dieses Geschäftsberichtes sind, werden sie weiterhin von den Risikoeignern entsprechend überwacht.
| 2019 | 2018 | |||
| Schlüsselrisiken | Auswirkung | Wahrscheinlichkeit | Auswirkung | Wahrscheinlichkeit |
| Rechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz von persönlichen Informationen | mittel | wahrscheinlich | bedeutend | wahrscheinlich |
| Cybersicherheit | bedeutend | wahrscheinlich | bedeutend | wahrscheinlich |
| Prognostizierbarkeit der Lagerbestände | mittel | wahrscheinlich | schwer | wahrscheinlich |
| Produktqualität | mittel | wahrscheinlich | bedeutend | wahrscheinlich |
| Kapazitätsbeschränkungen bei Logistikdienstleistern | mittel | wahrscheinlich | schwer | wahrscheinlich |
| Lieferzuverlässigkeit | mittel | möglich | bedeutend | wahrscheinlich |
| Prozessineffizienz durch neue ERP-Einführung | schwer | möglich | schwer | wahrscheinlich |
RISIKEN DURCH DEN AUSBRUCH DER COVID-19 PANDEMIE
Der Ausbruch der COVID-19 Pandemie im ersten Quartal 2020 wird im weiteren Verlauf des Jahres voraussichtlich Auswirkungen auf die Lieferketten des Konzerns, die Kundennachfrage sowie die internen Prozesse haben und diese temporär negativ beeinflussen. Staatliche Eingriffe als Folge der Pandemie führen bereits zu Beeinträchtigungen der operativen Arbeit in den stationären Geschäften, Lägern und Büros des Konzerns sowie in den Fabriken der Lieferanten oder bei der Arbeit von Dienstleistern, insbesondere Logistikdienstleistern. Aktuelle Einschränkungen sind größtenteils bis Mitte April gültig. Der Konzern geht davon aus, dass eine Rückkehr zur Normalität nicht vor Ende Mai stattfinden wird. Für einen längeren Zeitraum bleiben nicht absehbare Risiken auf die Geschäftsentwicklung bestehen, unter anderem durch weitere Einschränkungen der Lieferkette und einer möglichen Rezession. Der Konzern hat frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um entsprechenden Risiken zu begegnen und passt diese jeweils zeitnah an die neuesten Entwicklungen an. Auch Chancen ergeben sich in der aktuellen Situation, insbesondere solange der stationäre Handel geschlossen ist.
Eine abschließende Einschätzung der finanziellen und operativen Auswirkungen kann momentan nicht vorgenommen werden, da unklar ist, wie lange die Phase der Unsicherheit anhält und welches Ausmaß die Beeinträchtigungen haben könnten. Auch ein potenziell bestandsgefährdendes Ausmaß der Risiken kann infolge der Unsicherheiten nicht abschließend ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise - anderes als heute absehbar -über einen längeren Zeitraum kein oder nur stark eingeschränkt Umsatz realisiert werden könnte. In einem solchen Szenario würden zur Vermeidung potenziell bestandsgefährdender Risiken zusätzliche Maßnahmen, beispielsweise eine Reduktion der Kostenbasis, eine Verringerung des geplanten Cashflows aus Investitionstätigkeit oder zusätzlicher Cashflow aus der Veränderung des Nettoumlaufvermögens durch die Reduktion von Lagerbeständen, notwendig werden.
3.4. Chancen
Die Home&Living-Branche hat ein Marktvolumen in den von home24 bedienten Märkten von über EUR 115 Mrd. (Quelle: Euromonitor). Die Online-Durchdringung im Bereich Home&Living ist dabei in diesen Märkten niedriger als in anderen Märkten, wie zum Beispiel den USA und UK. home24 ist überzeugt, dass sich daraus ein Potenzial für Aufholeffekte mit aus Sicht des Konzerns entsprechend attraktiven Marktwachstumsraten ableiten lässt.
Durch die Investitionen der vergangenen Jahre, unter anderem in ein neues ERP-System, die Eröffnung der Mega-Outlets sowie in zusätzliche Lagerstandorte hat home24 eine Basis geschaffen, die eine Skalierung des Geschäftsvolumens ermöglicht.
Sowohl hinsichtlich der Lieferanten als auch der Händler ist die Home&Living-Branche sehr stark fragmentiert. Die fragmentierte Beschaffungsbasis verschafft jedem Marktteilnehmer eine starke Verhandlungsposition, der eine kritische Größe erreichen kann, während der Kunde bisher kaum auf einzelne Marken achtet und sich stattdessen eher auf die Qualität und den Preis einzelner Produkte und auf die Effektivität und den Komfort der Plattform des jeweiligen Händlers konzentriert. home24 glaubt, dass diese Charakteristika dem Konzern die Möglichkeit geben, zum Online-"Branchenprimus" für Home&Living zu werden und selbst eine starke Home&Living-Marke zu etablieren.
Das breite Angebot an Produkten ermöglicht es home24, den Kunden eine vielfältige Auswahl von relevanten Produkten für den breiten Markt anzubieten. Dies ist nach Einschätzung des Konzerns entscheidend, um den heterogenen Kundenstamm in den relevanten Märkten zu bedienen, in denen Konsumenten-Marken von geringer Bedeutung und eine breite Auswahl und Vielfalt im Sortiment ausschlaggebend sind. Zudem liefert dieses Angebot wesentliche Daten zu Kundenpräferenzen und -verhalten, welches bei der Entscheidung, in neue Eigenmarken zu investieren, genutzt wird. Bei der Vermarktung von Bestsellern unter Eigenmarken kann das fundierte Wissen über Kundenpräferenzen in Bezug auf Stilrichtungen, Material oder Ankerpreise genutzt werden, um die Bruttoergebnismarge zu verbessern und Bestseller zu attraktiven Preisen und mit relativ kurzen Lieferzeiten anzubieten. Dieses Fundament des Geschäftsmodels mit der Kombination aus Sortimentsbreite und margenstarken Eigenmarken verschafft home24 die Möglichkeit zu einer optimalen Positionierung im Bereich Online-Marketing, um kosteneffizient an dem steigenden Interesse an Online-Einkäufen zu partizipieren.
3.5. Gesamtbewertung der Risiken und Chancen
Die in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Aussagen über zukünftige Entwicklungen beruhen auf den Einschätzungen des Vorstands und wurden im besten Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzern- und Einzelabschlusses der home24 SE abgegeben. Trotzdem unterliegen die Bewertungen des Vorstands Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächliche Entwicklung kann deshalb von der Bewertung abweichen, wenn die genannten Risiken und Chancen eintreten oder die zugrunde liegenden Annahmen sich als unzutreffend oder fehlerhaft erweisen. Die Gesamtbewertung für den Konzern zeigt derzeit keine Bedrohungen aufgrund individueller Risiken oder aggregierter Risikopositionen für den Fortbestand des Konzerns. Es wurden außerdem keine wesentlichen Chancen identifiziert, die dazu führen könnten, dass der Konzern seine Ziele deutlich übererfüllt.
4. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Brigitte Wittekind ist seit dem 1. Januar 2020 Mitglied des Vorstands. Sie folgt auf Christoph Cordes, der mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Seit dem 1. Januar 2020 hat Marc Appelhoff die Funktion des Vorstandsvorsitzenden (CEO) inne.
Die dem Vorstandsmitglied Johannes Schaback nahestehende Person whiletrue GmbH hat am 7. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,90 für insgesamt EUR 10.030 sowie am 8. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich von EUR 5,81 für insgesamt EUR 98.843 Aktien der Gesellschaft erworben.
Das Aufsichtsratsmitglied Verena Mohaupt hat am 9. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,72 für insgesamt EUR 24.124 Aktien der Gesellschaft veräußert und am selben Tag zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,87 für insgesamt EUR 26.403 Aktien der Gesellschaft erworben.
Im ersten Quartal 2020 hat sich mit der Ausbreitung der COVID-19 Pandemie ein Unsicherheitsfaktor für die weitere Geschäftsentwicklung in 2020 ergeben. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts war home24 unmittelbar betroffen. Der Großteil der home24-Mitarbeiter außerhalb der Logistik-Abläufe und des Einzelhandels arbeitet von zu Hause aus. Lieferketten der Lieferanten in Europa, Brasilien und China sind beeinträchtigt. Die stationären Handelsflächen der Gesellschaft sind temporär geschlossen. Die Kundennachfrage ist schwerer prognostizierbar und volatiler. Der finanzielle negative Gesamteffekt durch die COVID-19 Pandemie ist bis zum heutigen Stand (Stand 3. April 2020) jedoch in einem Rahmen, der eine Anpassung der im November 2019 durch Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Unternehmensplanung für 2020 nur eingeschränkt erforderlich macht.
Darüber hinaus sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.
5. KÜNFTIGE ENTWICKLUNG UND AUSBLICK
Konkrete Aussagen zur Entwicklung der globalen Wirtschaftsleistung und den konjunkturellen Veränderungen für 2020 sind momentan durch die COVID-19 Pandemie nicht von den üblichen Quellen verfügbar. Aktuelle Schätzungen sind im gegenwärtig volatilen Umfeld nur Momentaufnahmen, die hoher Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung unterliegen.
Gleiches gilt für den Home&Living-Sektor. In den vergangenen Jahren war die Nachfrage nach Möbel und Einrichtungsgegenständen recht konstant. Die potenzielle Marktentwicklung durch die temporäre Schließung von Offline-Verkaufsflächen auf der einen Seite sowie eine drohende weltweite Rezession und damit ein potenziell zurückhaltendes Konsumentenverhalten auf der anderen Seite sind schwer einzuschätzen. Allerdings ist die Entwicklung des privaten Konsums in dieser Krise vermutlich nicht vergleichbar mit vergangenen Krisen, da die Haushalte bereits die Reiseausgaben signifikant reduziert haben.
home24 sieht das Potenzial, dass der Online-Handel im Home&Living-Sektor gestärkt aus den aktuellen Entwicklungen hervorgehen kann und ein zusätzlicher Teil der Kundennachfrage auf Online-Kanäle verlagert wird. Die Online-Durchdringung in den für home24 relevanten Märkten ist nach wie vor gering im Vergleich zu der Online-Durchdringung für Spielwaren, Elektronikartikel oder Mode. Für die beiden nächsten Jahre wurden bereits vor der COVID-19 Pandemie am Beispiel für den deutschen Markt Wachstumsraten für den Online-Möbelhandel von etwa 10 % erwartet (Quelle: PWC, 2019). Die erwartete Steigerung kann im Vergleich zu anderen Konsumgütern durch die temporären Einschränkungen im Offline-Handel verstärkt bzw. beschleunigt werden. Durch die Skalierbarkeit des home24-Geschäftsmodells und seiner Alleinstellungsmerkmale will der Konzern an dieser Entwicklung nicht nur teilhaben, sondern sie anführen.
Für das kommende Geschäftsjahr fokussiert sich home24 auf profitables Wachstum, eine Stärkung des Leistungsversprechens an die Kunden und die Sicherstellung der Liquidität in den durch die COVID-19-Krise unsicheren Zeiten. Mit Abschluss der Investitionsprojekte im Geschäftsjahr 2019, die nach Einschätzung des Konzerns die Grundlage für ein langfristiges nachhaltiges Wachstum geschaffen haben, und der Erreichung der Profitabilitätsschwelle auf Basis des bereinigten EBITDA im vierten Quartal 2019, wird der Fokus in 2020 wieder verstärkt auf der Kommunikation der Kundenvorteile von home24 liegen. Hervorzuheben ist hier das Leistungsversprechen einer kuratierter Sortimentsauswahl zu bester Preis-Leistung und einer risikofreien Bestellung. home24 setzt auf das Modell, das Einkaufen von Möbeln zu einem individuellen und inspirativen Erlebnis zu gestalten. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Konzern das Ziel, sein auf den Home&Living-Bereich zugeschnittenes Einkaufserlebnis mit einem großen, relevanten Sortiment, exzellentem Service und zuverlässigen Lieferoptionen weiter auszubauen.
Der Konzern plant, seine Wachstumsstrategie konsequent weiterzuverfolgen, allerdings mit einem defensiven Risikoprofil in den unsicheren Zeiten der COVID-19-Krise, und deshalb gleichzeitig einen noch stärkeren Fokus auf die Erreichung der Profitabilitätsziele und Sicherstellung der Liquidität zu setzen.
home24 plant für das Geschäftsjahr 2020 in Anbetracht der volatilen Marktsituation mit Umsatzwachstumsraten unter konstanter Währung in einer Größenordnung von +10 % bis + 20 %. Darüber hinaus strebt der Konzern für das Geschäftsjahr 2020 eine bereinigte EBITDA-Marge in der Spanne von +2 % bis -2 % an. Dieser Ausblick berücksichtigt keine zukünftigen wesentlichen Auswirkungen aus der COVID-19-Krise auf die Umsatzerlöse und das bereinigte EBITDA. Solche wesentlichen Auswirkungen könnten etwa aufgrund einer global einsetzenden Rezession oder Einschränkungen der Leistungsfähigkeit von home24, die über moderate Verzögerungen in der Lieferkette und die bisher antizipierten Schließungen der Offline-Retailflächen bis Ende Mai hinausgehen, entstehen. Durch den Abschluss der Investitionsprojekte im Geschäftsjahr 2019 erwartet der Konzern ferner eine signifikante Verbesserung des Cashflows aus der Investitionstätigkeit. Für den Cashflow aus der Veränderung des Nettoumlaufvermögens wird gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 eine leichte Verbesserung angenommen.
Für die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren erwartet der Vorstand für das kommende Jahr eine weitere Zunahme der Bestellungen und der Anzahl aktiver Kunden proportional zum Umsatzanstieg. Für den durchschnittlichen Bestellwert wird von keiner wesentlichen Veränderung ausgegangen.
Zum Zeitpunkt der Freigabe zur Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts (Stand 3. April 2020) stimmt die Geschäftsentwicklung von home24 mit dem Ausblick für 2020 überein. Absehbare Auswirkungen der COVID-19 Krise sind bis Ende Mai 2020 im Ausblick berücksichtigt. Insgesamt besteht jedoch eine substanzielle Unsicherheit, die die Prognose auf den aktuellen Wissensstand limitiert - im positiven wie auch im negativen. Neben der dargestellten potenziellen Beeinträchtigung der Lieferketten ergeben sich zusätzliche Risiken aus möglichen umfassenderen staatlichen Einschränkungen für die operative Arbeit in Lägern, Büros oder bei Dienstleistern sowie der Wirkung einer möglichen schweren Rezession auf die Kundennachfrage. Es besteht damit ein Risiko, dass es aufgrund dieser Faktoren zu einer ungünstigen Entwicklung des Geschäfts kommen kann. In einem solchen Fall würden die Ergebnisse sowohl beim Umsatz als auch bei der bereinigten EBITDA-Marge von den dargestellten Prognosen abweichen.
6. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (CORPORATE GOVERNANCE)
Die gemäß §§289f. und §315d HGB veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung, zusammen mit der Entsprechenserklärung nach §161 AktG, ist im Corporate Governance Bericht ausgeführt und ist gleichzeitig ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Die Entsprechenserklärung ist gemäß §161 AktG auf der Unternehmenswebseite der Muttergesellschaft unter http://irpages2.eqs.com/download/companies/homevierund-zwanzig/CorporateGovernance/191218_home24_SE_declaration_ of_conformity_DCGK_German.pdf veröffentlicht.
7. NICHTFINANZIELLER BERICHT
Der nichtfinanzielle Bericht für den home24-Konzern gemäß §315b HGB ist Bestandteil des Geschäftsberichts.
8. BERICHT ÜBER DIE VERGÜTUNG DER ORGANMITGLIEDER
Die Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder der home24 SE und des Konzerns ist im Vergütungsbericht enthalten. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Corporate Governance Berichts und des zusammengefassten Lageberichts.
9. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN
Die übernahmerechtlichen Angaben nach §§289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und der erläuternde Bericht für die home24 SE und den Konzern sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und werden im Corporate Governance Bericht dargestellt.
10. ERGÄNZENDE LAGEBERICHTERSTATTUNG ZUM JAHRESABSCHLUSS DER HOME24 SE
Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der home24 SE wurden zusammengefasst. Die folgenden Erklärungen basieren auf dem Jahresabschluss der home24 SE, der nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes in Verbindung mit Art. 61 EU-VO 2157/2001 aufgestellt wurde.
10.1. Geschäftstätigkeit
Die home24 SE ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Sitz der Gesellschaft ist in Berlin, Deutschland. Die Geschäftstätigkeit umfasst im Wesentlichen die Entwicklung, Produktpflege, Beschaffung, Vermarktung und den Handel mit Home&Living-Produkten. Weitere Aufgaben umfassen das Management der Online-shops, das Personalmanagement, die IT und das Finanz- und Risikomanagement. Die länderspezifischen Webseiten von home24 und die Webseite fashionforhome.de sind Teil der home24 SE.
Die home24 SE wird als Konzernmuttergesellschaft durch ihren Vorstand vertreten, der für die Ausrichtung der Gruppe zuständig ist und die Strategie der Gesellschaft bestimmt.
Der Jahresabschluss der home24 SE wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Daraus ergeben sich Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Unterschiede betreffen vor allem die Bilanzierung von anteilsbasierter Vergütung, Leasingverhältnissen, Rückstellungen, selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen und latenten Steuern sowie im Vorjahr Transaktionskosten im Rahmen des Börsengangs.
Die home24 SE hat umfangreiche Liefer- und Leistungsbeziehungen mit ihren Tochtergesellschaften. Die bezogenen Leistungen umfassen im Wesentlichen Dienstleistungen im Bereich Logistik, Vertrieb, Qualitätssicherung und Kundenservice. Von der home24 SE für ihre Tochtergesellschaften erbrachte Leistungen betreffen Verwaltungs- und IT-Dienstleistungen. Lieferbeziehungen beziehen sich auf den Verkauf von retournierter Ware aus Kundenaufträgen.
10.2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Ertragslage der home24 SE wird in folgender verkürzter Gewinn- und Verlustrechnung nach Aufwandsarten dargestellt und zeigt im Berichtszeitraum insbesondere ein Umsatzwachstum bei steigenden Materialaufwendungen und rückläufige sonstige betriebliche Aufwendungen.
Zentrale Steuerungsgröße für den Einzelabschluss der home24 SE ist das Jahresergebnis.
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 | Veränderung |
Veränderung
in % |
| Umsatzerlöse | 287,5 | 244,1 | 43,4 | 18 % |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2,1 | 3,4 | -1,3 | - 38 % |
| Materialaufwand | -219,7 | -191,7 | -28,0 | 15 % |
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 | Veränderung |
Veränderung
in % |
| Personalaufwand | -20,9 | -19,3 | -1,6 | 8 % |
| Abschreibungen | -3,3 | -0,9 | -2,4 | >100 % |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -83,1 | -92,7 | 9,6 | - 10 % |
| Betriebsergebnis (EBIT) | -37,4 | -57,1 | 19,7 | - 35 % |
| Finanzergebnis | -0,3 | -0,7 | 0,4 | -57 % |
| Aufwendungen aus Verlustübernahme | -8,1 | -4,0 | -4,1 | >100 % |
| Jahresfehlbetrag | -45,8 | -61,8 | 16,0 | - 26 % |
Im Berichtszeitraum konnte die home24 SE ihre Umsatzerlöse um EUR 43,4 Mio. auf EUR 287,5 Mio. steigern. Das beschleunigte Umsatzwachstum liegt vor allem an einer höheren Anzahl aktiver Kunden (+7 %) und eingegangener Bestellungen (+6 %) bei einem gleichzeitig von EUR 335 auf EUR 346 gestiegenen durchschnittlichen Bestellwert. Die home24 SE setzt damit insgesamt ihre positive Entwicklung auf den kontinentaleuropäischen Absatzmärkten fort.
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Währungsumrechnung und periodenfremden Erträgen, unter anderem aus der Auflösung von Rückstellungen.
Die Materialaufwendungen haben sich korrespondierend zum Unternehmenswachstum um EUR 28,0 Mio. auf EUR 219,7 Mio. erhöht. Die Erhöhung resultiert mit EUR 21,5 Mio. aus Aufwendungen für bezogene Waren und mit EUR 6,5 Mio. aus Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Unternehmensverbund.
Der Anstieg der Abschreibungen ist insbesondere auf Abschreibungen im Zusammenhang mit dem im Vorjahr neu erworbenen ERP-System zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich im Geschäftsjahr 2019 um EUR 9,6 Mio. auf EUR 83,1 Mio. Grund hierfür sind hauptsächlich der Wegfall der im Vorjahr nach handelsrechtlichen Vorschriften ergebniswirksam zu erfassenden Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft (EUR -7,5 Mio.) sowie rückläufige Werbekosten (EUR -6,3 Mio.). Dem gegenüber stehen gestiegene Lagerkosten (EUR +2,4 Mio.), insbesondere aufgrund erhöhter Mietaufwendungen für zusätzliche Lagerkapazitäten.
Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme der home24 Outlet GmbH beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 8,1 Mio. nach EUR 4,0 Mio. im Vorjahr.
Das im zusammengefassten Lagebericht 2018 gesetzte Ziel einer leichten Verbesserung des Jahresergebnisses wurde erreicht bzw. übertroffen.
Die Mitarbeiterzahl hat sich im Geschäftsjahr 2019 von durchschnittlich 399 Mitarbeiter auf 358 Mitarbeiter reduziert.
Die Vermögenslage der home24 SE wird in folgender verkürzter Bilanz dargestellt.
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | Veränderung |
Veränderung
in % |
| Anlagevermögen | 83,1 | 71,8 | 11,3 | 16 % |
| Umlaufvermögen | 91,8 | 152,6 | -60,8 | - 40 % |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1,0 | 1,2 | -0,2 | - 17 % |
| Gesamtvermögen | 175,9 | 225,6 | -49,7 | - 22 % |
| Eigenkapital | 114,6 | 158,7 | -44,1 | - 28 % |
| Rückstellungen | 10,7 | 17,3 | -6,6 | - 38 % |
| Verbindlichkeiten | 50,1 | 48,8 | 1,3 | 3 % |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,5 | 0,8 | -0,3 | - 38 % |
| Gesamtkapital | 175,9 | 225,6 | -49,7 | - 22 % |
Die Bilanzsumme der home24 SE hat sich um EUR 49,7 Mio. auf EUR 175,9 Mio. reduziert. Das Anlagevermögen der Gesellschaft setzt sich überwiegend aus Finanzanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen zusammen. Das Umlaufvermögen umfasst hauptsächlich liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräte. Die Passivseite umfasst insbesondere das Eigenkapital, Rückstellungen und kurzfristige Verbindlichkeiten.
Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 haben sich die Aktiva und Passiva der Gesellschaft insbesondere aufgrund der folgenden Positionen verändert:
Die unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Finanzanlagen haben sich um EUR 13,2 Mio. auf EUR 63,1 Mio. erhöht, hauptsächlich aufgrund der Ausgabe neuer Ausleihungen an verbundene Unternehmen für die Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit.
Der Rückgang des Umlaufvermögens ist im Wesentlichen auf reduzierte liquide Mittel zurückzuführen. Die Veränderung der liquiden Mittel wird weiter unten in diesem Abschnitt erläutert. Das Eigenkapital reduzierte sich insgesamt um EUR 44,1 Mio. auf EUR 114,6 Mio., insbesondere aufgrund der Verluste im Berichtszeitraum. Die Eigenkapitalquote beträgt 65 % zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 70 %).
Die Rückstellungen haben sich um EUR 6,6 Mio. auf EUR 10,7 Mio. reduziert, hauptsächlich aufgrund geringerer Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen.
Im Hinblick auf die Liquiditätssituation der home24 SE und ihrer finanziellen Entwicklung wird auf die Kapitalflussrechnung des Konzerns verwiesen, die im Wesentlichen die finanzielle Entwicklung der home24 SE widerspiegelt. Die Verantwortung für das Liquiditätsmanagement des Konzerns liegt bei der home24 SE. Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit der Gruppe und auch der home24 SE resultiert vornehmlich aus dem negativen Betriebsergebnis und der Veränderung des Nettoumlaufvermögens. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst im Geschäftsjahr 2019 im Wesentlichen Kapitalzuführungen an Tochtergesellschaften und Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen. Die home24 SE hatte im laufenden Geschäftsjahr keine wesentlichen Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit.
Die liquiden Mittel in Höhe von EUR 41,7 Mio. (2018: EUR 106,5 Mio.) umfassen Bank- und Kassenbestände sowie Festgeldanlagen bei Kreditinstituten, die innerhalb von maximal drei Monaten in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können.
10.3. Risiken- und Chancenbericht
Die Geschäftsentwicklung der home24 SE unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Konzerns. An den Risiken der Tochtergesellschaften partizipiert die home24 SE in vollem Umfang. Die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation des Konzerns durch den Vorstand gelten daher auch als Zusammenfassung der Risikosituation der home24 SE. Die nach §289 Abs. 4 HGB geforderte Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems für die home24 SE erfolgt im Risikobericht des Konzerns.
10.4. Künftige Entwicklung und Ausblick
Der Großteil des Geschäfts im Segment Europa wird über die home24 SE abgewickelt. Aufgrund der Verflechtungen der home24 SE mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern wird auf die für den Konzern getroffenen Aussagen zur Markt- und Umsatzentwicklung verwiesen. Die Aussagen spiegeln auch die Erwartungen für die Muttergesellschaft home24 SE wider. Im Geschäftsjahr 2020 wird sich das Jahresergebnis der home24 SE leicht verbessern.
Berlin, 3. April 2020
Marc Appelhoff
Johannes Schaback
Brigitte Wittekind
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNBILANZ
| In EUR Mio. | Anhang | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 5.10 | 19,8 | 10,7 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 5.11 | 38,9 | 48,9 |
| Nutzungsrechte | 5.24 | 47,6 | 37,6 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 5.12 / 5.26 | 9,2 | 9,0 |
| Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte | 5.13 | 5,0 | 1,0 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 120,5 | 107,2 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 5.14 | 38,7 | 32,6 |
| Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 5.14 | 2,0 | 2,4 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.15 | 13,1 | 16,7 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 5.12 / 5.26 | 3,2 | 2,2 |
| Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte | 5.13 | 7,1 | 5,4 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 5.16 | 45,6 | 108,6 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 109,7 | 167,9 | |
| Summe Vermögenswerte | 230,2 | 275,1 | |
| In EUR Mio | Anhang | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 5.17 | 26,4 | 26,1 |
| Eigene Anteile | 5.17 | - 0,1 | - 0,1 |
| Kapitalrücklage | 5.17 | 79,9 | 125,4 |
| Sonstige Rücklagen | - 4,7 | - 4,6 | |
| Gewinnrücklage / kumulierte Verluste | - 1,9 | 15,5 | |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | 99,6 | 162,3 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | - 13,7 | - 12,1 | |
| Summe Eigenkapital | 85,9 | 150,2 | |
| Langfristige Schulden | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 5.20 / 5.26 | 1,3 | 0,8 |
| Leasingverbindlichkeiten | 5.24 | 40,7 | 31,1 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 5.18 / 5.26 | 0,5 | 0,5 |
| Rückstellungen | 5.23 | 2,1 | 1,4 |
| Passive latente Steuern | 5.9 | 0,5 | 1,1 |
| Summe langfristige Schulden | 45,1 | 34,9 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 5.20 / 5.26 | 8,8 | 2,5 |
| Leasingverbindlichkeiten | 5.24 | 10,9 | 7,7 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden | 5.21/ 5.26 | 55,3 | 56,2 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 5.22 | 12,2 | 14,6 |
| Steuerschulden | 0,1 | 0,1 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 5.18 / 5.26 | 5,2 | 3,6 |
| Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | 5.19 | 6,2 | 4,7 |
| Rückstellungen | 5.23 | 0,5 | 0,6 |
| Summe kurzfristige Schulden | 99,2 | 90,0 | |
| Summe Schulden | 144,3 | 124,9 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 230,2 | 275,1 |
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
| In EUR Mio. | Anhang | 2019 | 2018 |
| Umsatzerlöse | 5.1 | 371,6 | 312,7 |
| Umsatzkosten | 5.2 | - 207,8 | - 176,2 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 163,8 | 136,5 | |
| Vertriebskosten | 5.2 / 5.6 | - 185,9 | - 160,0 |
| Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte | 6. | - 1,3 | - 1,3 |
| Verwaltungskosten | 5.2 / 5.6 | - 42,2 | - 45,2 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5.3 | 3,7 | 2,0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.4 | - 1,9 | - 1,6 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | - 63,8 | - 69,6 | |
| Finanzerträge | 5.5 | 1,3 | 1,1 |
| Finanzaufwendungen | 5.5 | - 5,9 | - 4,6 |
| Ergebnis vor Steuern | - 68,4 | - 73,1 | |
| Ertragsteuern | 5.9 | 0,5 | 0,0 |
| Jahresfehlbetrag | - 67,9 | - 73,1 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Anteilseigner des Mutterunternehmens | - 66,2 | - 72,2 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | - 1,7 | - 0,9 | |
| Ergebnis je Aktie (in EUR); unverwässert (=verwässert) | 5.7 | - 2,53 | - 3,22 |
| Durchschnittliche Anzahl an Aktien im Umlauf (in Mio.); unverwässert (=verwässert) | 5.7 | 26,2 | 22,4 * |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Posten, die später in das Periodenergebnis umgegliedert werden können: | |||
| Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | - 0,1 | 0,8 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | - 0,1 | 0,8 | |
| Gesamtergebnis für die Periode | - 68,0 | - 72,3 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Anteilseigner des Mutterunternehmens | - 66,3 | - 71,5 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | - 1,7 | - 0,8 |
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
| In EUR Mio. | Anhang | 2019 | 2018 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | - 68,4 | - 73,1 | |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 5.10 | 3,3 | 1,7 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 5.11 | 18,4 | 8,9 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte | 5.24 | 10,4 | 7,3 |
| Zahlungsunwirksame Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung | 5.8 | 3,5 | 9,6 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 0,1 | 0,6 | |
| Veränderung der Rückstellungen | - 0,1 | 0,1 | |
| Veränderung des Nettoumlaufvermögens | |||
| Veränderung der Vorräte und geleisteten Anzahlungen auf Vorräte | - 5,8 | - 5,9 | |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerte | - 3,1 | - 10,6 | |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten | 5,0 | 13,1 | |
| Veränderung der erhaltenen Anzahlungen | - 2,4 | 0,9 | |
| Veränderung der sonstigen Aktiva / Passiva | 0,0 | - 0,2 | |
| Gezahlte Steuern, abzüglich Erstattungen | - 0,1 | - 0,3 | |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | - 39,2 | - 47,9 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | 5.10 | - 10,9 | - 4,4 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 5.11 | - 10,7 | - 15,5 |
| Veränderung verfügungsbeschränkter Zahlungsmittel und langfristig geleisteter Kautionen | 5.12 | - 0,3 | - 4,1 |
| Einzahlungen aus Zuwendungen der öffentlichen Hand | 0,1 | 0,0 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | - 21,8 | - 24,0 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen der Gesellschafter abzüglich Transaktionskosten | 5.17 | - 0,3 | 167,1 |
| Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter | 5.17 | 0,0 | - 0,4 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 5.25 | 8,9 | 13,7 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten | 5.25 | - 3,0 | - 12,0 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | 5.24 | - 9,1 | - 7,6 |
| Einzahlungen aus erhaltenen Leasinganreizen | 5.24 | 1,6 | 0,0 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | - 1,9 | 160,8 | |
| Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - 62,9 | 88,9 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 108,6 | 19,9 | |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - 0,1 | - 0,2 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode | 45,6 | 108,6 |
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 2018
| auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | ||||
| In EUR Mio. | Anhang | Gezeichnetes Kapital | Eigene Anteile | Kapitalrücklage |
| Stand 1. Januar 2018 | 0,4 | 0,0 | 45,6 | |
| Jahresfehlbetrag | ||||
| Sonstiges Ergebnis | ||||
| Gesamtergebnis für die Periode | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Ausgabe von Anteilen | 5.17 | 7,6 | 165,0 | |
| Transaktionskosten abzüglich Steuern | - 6,0 | |||
| Aktiensplit | 5.17 | 18,1 | - 0,1 | - 18,0 |
| Aktienrückkauf | 5.17 | - 0,4 | ||
| Verwendung freie Kapitalrücklage | 5.17 | - 61,8 | ||
| Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 5.8 | 1,0 | ||
| Stand 31. Dezember 2018 | 26,1 | - 0,1 | 125,4 | |
| auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | ||
| sonstige Rücklagen | ||
| In EUR Mio. | Rücklage für Währungsumrechnung | Rücklage für Änderungen der Rechnungslegungsmethode |
| Stand 1. Januar 2018 | 1,9 | 0,1 |
| Jahresfehlbetrag | ||
| Sonstiges Ergebnis | 0,7 | |
| Gesamtergebnis für die Periode | 0,7 | 0,0 |
| Ausgabe von Anteilen | ||
| Transaktionskosten abzüglich Steuern | ||
| Aktiensplit | ||
| Aktienrückkauf | ||
| Verwendung freie Kapitalrücklage | ||
| Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | ||
| Stand 31. Dezember 2018 | 2,6 | 0,1 |
| auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | |||||
| sonstige Rücklagen | |||||
| In EUR Mio. | Transaktionen mit den Inhabern von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss | Gewinnrücklage | Summe | Anteile ohne beherrschenden Einfluss | Summe Eigenkapital |
| Stand 1. Januar 2018 | - 7,3 | 18,0 | 58,7 | - 11,4 | 47,3 |
| Jahresfehlbetrag | - 72,2 | - 72,2 | - 0,9 | - 73,1 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0,7 | 0,1 | 0,8 | ||
| Gesamtergebnis für die Periode | 0,0 | - 72,2 | - 71,5 | - 0,8 | - 72,3 |
| Ausgabe von Anteilen | - 0,1 | 172,5 | 172,5 | ||
| Transaktionskosten abzüglich Steuern | - 6,0 | - 6,0 | |||
| Aktiensplit | 0,0 | 0,0 | |||
| Aktienrückkauf | - 0,4 | - 0,4 | |||
| Verwendung freie Kapitalrücklage | 61,8 | 0,0 | 0,0 | ||
| Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 8,0 | 9,0 | 0,1 | 9,1 | |
| Stand 31. Dezember 2018 | - 7,3 | 15,5 | 162,3 | - 12,1 | 150,2 |
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 2019
| auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | ||||
| In EUR Mio. | Anhang | Gezeichnetes Kapital | Eigene Anteile | Kapitalrücklage |
| Stand 1. Januar 2019 | 26,1 | - 0,1 | 125,4 | |
| Jahresfehlbetrag | ||||
| Sonstiges Ergebnis | ||||
| Gesamtergebnis für die Periode | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
| Ausgabe von Anteilen | 5.17 | 0,3 | ||
| Verwendung freie Kapitalrücklage | 5.17 | -45,8 | ||
| Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 5.8 | 0,3 | ||
| Stand 31. Dezember 2019 | 26,4 | -0,1 | 79,9 | |
| auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | ||
| sonstige Rücklagen | ||
| In EUR Mio. | Rücklage für Währungsumrechnung | Rücklage für Änderungen der Rechnungslegungsmethode |
| Stand 1. Januar 2019 | 2,6 | 0,1 |
| Jahresfehlbetrag | ||
| Sonstiges Ergebnis | - 0,1 | |
| Gesamtergebnis für die Periode | - 0,1 | 0,0 |
| Ausgabe von Anteilen | ||
| Verwendung freie Kapitalrücklage | ||
| Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | ||
| Stand 31. Dezember 2019 | 2,5 | 0,1 |
| auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | |||||
| sonstige Rücklagen | |||||
| In EUR Mio. | Transaktionen mit den Inhabern von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss | Gewinnrücklage / kumulierte Verluste | Summe | Anteile ohne beherrschenden Einfluss | Summe Eigenkapital |
| Stand 1. Januar 2019 | - 7,3 | 15,5 | 162,3 | - 12,1 | 150,2 |
| Jahresfehlbetrag | - 66,2 | - 66,2 | - 1,7 | - 67,9 | |
| Sonstiges Ergebnis | - 0,1 | 0,0 | - 0,1 | ||
| Gesamtergebnis für die Periode | 0,0 | - 66,2 | - 66,3 | - 1,7 | - 68,0 |
| Ausgabe von Anteilen | - 0,1 | 0,2 | 0,0 | 0,2 | |
| Verwendung freie Kapitalrücklage | 45,8 | 0,0 | 0,0 | ||
| Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 3,1 | 3,4 | 0,1 | 3,5 | |
| Stand 31. Dezember 2019 | - 7,3 | - 1,9 | 99,6 | - 13,7 | 85,9 |
KONZERNANHANG
1. INFORMATIONEN ZUM UNTERNEHMEN
Die home24 SE (nachfolgend auch die "Gesellschaft") ist eine börsennotierte europäische Aktiengesellschaft und die Muttergesellschaft des home24-Konzerns (nachfolgend auch "home24", "Gruppe" oder "Konzern"). Die Aktien der home24 SE sind seit dem 15. Juni 2018 zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen. Sitz der home24 SE ist Greifswalder Straße 212-213, 10405 Berlin, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 196337 B) eingetragen.
home24 sieht sich als eine führende Adresse für reines Online-Shopping im Bereich Home&Living in Kontinentaleuropa, wo der Konzern in sieben Ländern hauptsächlich unter der Marke "home24" tätig ist, sowie in Brasilien, wo er unter der Marke "Mobly" agiert.
2. WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
2.1. Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) zum Abschlussstichtag anzuwenden sind, aufgestellt. Ergänzend werden die Vorschriften des §315e Abs. 1 HGB berücksichtigt.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis von historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, mit Ausnahme bestimmter Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind.
Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens erstellt. Hierzu wird auch auf die Ausführungen zum Liquiditätsrisiko unter Punkt 6. verwiesen.
Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt, der funktionalen Währung der home24 SE und der Darstellungswährung des Konzerns. Sofern nicht anders angegeben, werden alle Werte im Konzernabschluss kaufmännisch auf Millionen Euro (EUR Mio.) gerundet. Dies kann dazu führen, dass Rundungsdifferenzen auftreten und die dargestellten Prozentangaben nicht genau die Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung von Konzernunternehmen werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet und daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus Darlehen sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden in der Gesamtergebnisrechnung in den Posten Finanzerträge bzw. -aufwendungen erfasst. Alle anderen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Nichtmonetäre Posten in Fremdwährung werden mit historischen Kursen umgerechnet.
Die Bestimmung der funktionalen Währungen der ausländischen Tochtergesellschaften erfolgt nach den Vorschriften des IAS 21. Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, deren funktionale Währungen nicht dem Euro entsprechen, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden zu jeweiligen Monatsdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage für Währungsumrechnung im Eigenkapital ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist.
2.2. Konsolidierungsgrundsätze
KONSOLIDIERUNGSKREIS
In den Konzernabschluss sind die home24 SE und ihre Tochtergesellschaften einbezogen, über die die home24 SE Beherrschung im Sinne von IFRS 10 ausübt. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden zum gleichen Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen Rechnungslegungsmethoden der Muttergesellschaft home24 SE aufgestellt.
Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert.
UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE
Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode. Im Zuge der Erstkonsolidierung einer neu erworbenen Tochtergesellschaft werden die übertragenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Anschaffungszeitpunkt in der Bilanz angesetzt. Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Zeitwert des identifizierbaren Nettovermögens wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird ergebniswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand erfasst.
NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Gewinne und Verluste sowie jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden den Anteilseignern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der nicht beherrschenden Anteile führt.
2.3. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
UNTERGLIEDERUNG IN KURZFRISTIGKEIT UND LANGFRISTIGKEIT
Der Konzern unterscheidet beim Ausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz zwischen kurzfristig und langfristig. Ein Vermögenswert ist kurzfristig, wenn
| ― |
erwartet wird, dass er innerhalb des normalen Geschäftszyklus realisiert wird oder er innerhalb des normalen Geschäftszyklus verkauft oder verbraucht werden soll, |
| ― |
erwartet wird, dass er innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag realisiert wird, |
| ― |
es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung sind für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt. |
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.
Eine Verbindlichkeit ist kurzfristig, wenn
| ― |
erwartet wird, dass sie innerhalb des normalen Geschäftszyklus erfüllt wird, |
| ― |
ihre Erfüllung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag fällig ist, |
| ― |
es kein uneingeschränktes Recht gibt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben |
Der Konzern stuft alle anderen Verbindlichkeiten als langfristig ein.
Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eingestuft.
SACHANLAGEN
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und, sofern erforderlich, kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Der Barwert der erwarteten Kosten für die Entsorgung bzw. den Rückbau eines Vermögenswerts nach dessen Nutzung ist in den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts enthalten, wenn die Ansatzkriterien für eine Rückstellung erfüllt sind.
Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden durch einen Vergleich der Erlöse mit dem Buchwert ermittelt und in der Gesamtergebnisrechnung des Geschäftsjahres unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Sachanlagen werden linear abgeschrieben, das heißt der Abschreibungsbetrag als Differenz zwischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlage und ihrem Restwert wird gleichmäßig über die geschätzte Nutzungsdauer verteilt:
|
Nutzungsdauer
in Jahren |
|
| Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Mietereinbauten | 3 - 23 |
| Hardware | 2 - 8 |
| Fuhrpark | 5 |
Der Restwert eines Vermögenswertes ist der geschätzte Betrag, den ein Unternehmen gegenwärtig bei Abgang des Vermögenswertes nach Abzug der geschätzten Veräußerungskosten erhalten würde, wenn der Vermögenswert alters- und zustandsgemäß schon am Ende seiner Nutzungsdauer angelangt wäre. Die Restwerte und Nutzungsdauern der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Berichtszeitraums überprüft und bei Bedarf angepasst.
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns umfassen erworbene Markenrechte und Kundenstämme, selbsterstellte Software, erworbene Software und sonstige Lizenzen sowie Geschäfts- oder Firmenwerte.
Im Rahmen von Unternehmenserwerben erworbene Markenrechte und Kundenstämme werden zum Zeitpunkt des Erwerbs mit ihrem Zeitwert angesetzt und anschließend zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden beim erstmaligen Ansatz in Höhe der positiven Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens angesetzt. Nach dem erstmaligen Ansatz erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen.
Erworbene Software und sonstige Lizenzen werden mit den Kosten, die für ihren Erwerb und ihre Inbetriebnahme angefallen sind, aktiviert.
Kosten für selbst erstellte Software, die direkt der Entwicklung bestimmter identifizierbarer Software-Produkte zuzurechnen sind, welche sich unter der Kontrolle des Konzerns befinden, werden als immaterielle Vermögenswerte erfasst, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
| ― |
die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des Software-Produkts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Software-Produkts ermöglicht, |
| ― |
die Absicht, das Software-Produkt fertigzustellen, und die Fähigkeit und Absicht, es zu nutzen oder zu verkaufen, |
| ― |
der Nachweis, wie das Software-Produkt möglichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird, |
| ― |
es sind angemessene technische, finanzielle und andere Ressourcen verfügbar, um die Entwicklung des Software-Produkts abzuschließen, |
| ― |
die dem Software-Produkt während seiner Entwicklung zuzurechnenden Ausgaben können zuverlässig bewertet werden. |
Direkt zurechenbare Kosten, die als Teil des Software-Produkts aktiviert werden, enthalten im Wesentlichen die für die Software-Entwicklung angefallenen Lohn- und Gehaltskosten. Sonstige Entwicklungskosten, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, werden sofort aufwandswirksam erfasst. Entwicklungskosten, die zuvor als Aufwand erfasst wurden, werden in einer Folgeperiode nicht als Vermögenswert aktiviert.
Immaterielle Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- und Firmenwertes und Domain-Rechte, die unter erworbener Software und sonstigen Lizenzen ausgewiesen sind, weisen eine begrenzte Nutzungsdauer auf und werden linear über ihre jeweilige wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben:
|
Nutzungsdauer
in Jahren |
|
| Selbst entwickelte Software | 1 - 7 |
| Kundenstamm | 4 |
| Erworbene Software und sonstige Lizenzen | 3 - 7 |
| Markenrechte | 4 |
Die Abschreibung von selbst entwickelter und erworbener Software beginnt, wenn die Software sich in dem betriebsbereiten wie vom Management gewünschten Zustand befindet.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte, der Domain-Rechte und der in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerte wird einmal jährlich (zum 31. Dezember) auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte.
WERTMINDERUNG VON NICHTFINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor.
Beim Impairment-Test ist der Buchwert des Vermögenswertes dem korrespondierenden erzielbaren Betrag gegenüberzustellen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert (bestimmt gemäß IFRS 13) abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Dabei ermittelt der Konzern ausschließlich einen der beiden Werte, wenn dieser den Buchwert bereits übersteigt.
Ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Geschäfts- oder Firmenwert wird zum Zweck des Wertminderungstests ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss den Erwartungen zufolge profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.
Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wird definiert als die kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die von anderen Vermögenswerten unabhängige Mittelzuflüsse generiert. Übersteigt der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den jeweils erzielbaren Betrag, so ist die zahlungsmittelgenerierende Einheit wertgemindert und wird auf ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben. Wertminderungsaufwendungen werden erfolgswirksam erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Perioden nicht aufgeholt werden.
Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten sind im Abschnitt 5.11 dargestellt.
LEASINGVERHÄLTNISSE - KONZERN ALS LEASINGNEHMER
Der Konzern hat IFRS 16 bereits zum 1. Januar 2018 erstmalig angewandt.
Gemäß IFRS 16 "Leasingverhältnisse" bewertet der Konzern bei Vertragsabschluss, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.
Wenn ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet, erfasst der Konzern zum Bereitstellungsdatum des Leasinggegenstands einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Die Erstbewertung des Vermögenswerts erfolgt zu Anschaffungskosten. Diese setzen sich zusammen aus dem Betrag der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit, angepasst um alle bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize zuzüglich aller entstandenen anfänglichen direkten Kosten und der geschätzten Kosten, die dem Konzern bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.
Der Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht wird nachfolgend linear vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Außerdem wird der Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht, soweit zutreffend, regelmäßig um Wertminderungsaufwendungen gekürzt und um bestimmte Änderungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.
Die Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum Barwert der Leasingzahlungen für das jeweilige Leasingverhältnis, die am Bereitstellungsdatum noch nicht geleistet sind, diskontiert zu dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns.
Im Konzern umfassen die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Leasingzahlungen feste Zahlungen sowie variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Index oder Zinssatzes vorgenommen wird.
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn eine Änderung bei der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder bei der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert eintritt oder bei Veränderungen des verwendeten Index oder Zinssatzes.
Wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet, wird der Buchwert des Vermögenswerts für das gewährte Nutzungsrecht entsprechend angepasst oder, sofern der Buchwert des Vermögenswerts für das gewährte Nutzungsrecht auf null reduziert wurde, ergebniswirksam erfasst.
Für kurzfristige Leasingvereinbarungen (das heißt mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten) oder auf Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, wird weder ein Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht noch eine Leasingverbindlichkeit bilanziert. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Verbindung stehenden Leasingzahlungen linear als Aufwand über die Leasinglaufzeit.
Die Leasingverhältnisse umfassen im Wesentlichen Gebäude, in erster Linie für Büros, Showrooms, Outlets und Lagerhäuser.
FINANZINSTRUMENTE
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder zu einem Eigenkapitalinstrument führt.
Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte
Klassifizierung und Bewertung
Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz mit ihrem Zeitwert angesetzt. Um die Folgebewertung zu bestimmen, werden finanzielle Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz entweder als Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, als Schuldinstrumente oder Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, oder als Schuldinstrumente, Derivate und Eigenkapitalinstrumente, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, klassifiziert.
Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, werden zum gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet.
Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte nach IFRS 9 unterscheidet in folgende Bewertungskategorien:
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Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (at amortized costs; AC): Diese Kategorie ist für den Konzern am relevantesten und umfasst Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen ("Held to Collect"). Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn das Instrument ausgebucht oder eine Wertminderung erfasst wird. In diese Kategorie fallen im Konzern die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen langfristigen finanziellen Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte mit Ausnahme von Devisentermingeschäften. |
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Schuldinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value bewertet (fair value through other comprehensive income; FVOCI): Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und zur Veräußerung der finanziellen Vermögenswerte gehalten werden und bei denen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne/-verluste aus der Neubewertung sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die verbleibenden Fair-Value-Änderungen werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts werden die zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Nettogewinne oder -verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Der Konzern hält zum Bilanzstichtag keine finanziellen Vermögenswerte, die dieser Kategorie zuzuordnen wären. |
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Schuldinstrumente, Derivate und Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (fair value through profit and loss; FVTPL): Schuldinstrumente, welche die Kriterien der Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "FVOCI" nicht erfüllen, sowie Derivate und Eigenkapitalinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sämtliche Fair-Value-Änderungen dieser Instrumente werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In diese Kategorie fallen im Konzern Devisentermingeschäfte. |
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Eigenkapitalinstrumente, die als FVOCI bewertet eingestuft werden, wobei Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis (OCI) bleiben: Eigenkapitalinstrumente werden in der Regel erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Ein Unternehmen hat jedoch beim erstmaligen Ansatz die Option, Fair-Value-Änderungen im sonstigen Ergebnis darzustellen. Bei Verkauf des Instruments werden die im sonstigen Ergebnis kumulierten Gewinne und Verluste nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert und auch Wertminderungen werden nicht erfolgswirksam erfasst. Der Konzern hält keine finanziellen Vermögenswerte, die dieser Kategorie zuzuordnen wären. |
Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, das heißt an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern beurteilt alle nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte unter Berücksichtigung des erwarteten Kreditverlusts (expected credit loss; ECL). Die Höhe der Wertminderung hängt von der Zuordnung des Finanzinstruments in eine der folgenden Stufen ab:
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Stufe 1: alle Finanzinstrumente werden bei der Ersterfassung der Stufe 1 zugeordnet. Der erwartete Verlust entspricht dem Wert, der aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag entstehen kann ("12-month ECL"). |
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Stufe 2: diese Stufe enthält Finanzinstrumente, die am Abschlussstichtag im Vergleich zum Zugangszeitpunkt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos aufweisen. Die Risikovorsorge hat den Barwert aller erwarteten Verluste über die Restlaufzeit des Finanzinstruments abzubilden ("lifetime ECL"). |
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Stufe 3: diese Stufe enthält finanzielle Vermögenswerte, bei denen am Abschlussstichtag zusätzlich ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt. Für diese Vermögenswerte erfolgt die Bemessung der Risikovorsorge ebenfalls auf Basis des "lifetime ECL". Der Zinsertrag wird auf Basis des Nettobuchwerts berechnet, das heißt auf Basis des Buchwerts nach Abzug der Risikovorsorge. |
Da Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kurzfristig fällig sind und damit keine wesentliche Finanzierungskomponente vorliegt, wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz an. Bei diesem Ansatz wird die Höhe der Wertminderung bereits von Anfang an mit dem über die Laufzeit erwarten Kreditverlust bemessen.
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte
Ein finanzieller Vermögenswert wird dann ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
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Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen. |
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Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen. |
Wenn der Konzern im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.
Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei der Ansatz im Falle von Ausleihungen abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten erfolgt.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns werden in der Folgebilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. In die erste Kategorie fallen Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. In die zweite Kategorie fallen Devisentermingeschäfte, die zu Handelszwecken gehalten werden.
Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Saldierung von Finanzinstrumenten
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden werden nur dann aufgerechnet und als Nettobetrag in der Bilanz angesetzt, wenn ein durchsetzbares Recht zur Aufrechnung sowie die Absicht besteht, die Aufrechnung durchzuführen.
ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Bankguthaben und kurzfristige hoch liquide Einlagen, die innerhalb von maximal drei Monaten in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und keinen wesentlichen Wertschwankungsrisiken in Form von Zinsänderungs- und Kreditrisiken ausgesetzt sind.
Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel.
VORRÄTE
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert erfasst. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Vorräten werden auf der Grundlage der gewichteten Durchschnittskosten ermittelt. In den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind Kosten des Erwerbs sowie die Lieferungs- und Verbringungskosten enthalten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen.
Um den Wert von Vorräten in der Bilanz sachgerecht abzubilden, werden Wertminderungen aufgrund von veralteten und ungängigen Vorräten vom Buchwert der Vorräte abgezogen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös, abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen sind nichtfinanzielle Verbindlichkeiten, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Sie werden gebildet, wenn für den Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund von vergangenen Ereignissen besteht, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.
Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlichen Gegenleistung dar und berücksichtigt die Risiken und Unsicherheiten, die sich aus der Verpflichtung ergeben.
Der Konzern erfasst Rückstellungen für den Rückbau von Einbauten in den angemieteten Lagern und Bürogebäuden. Die Höhe entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen Kosten für den Rückbau. Die Rückbauverpflichtungen werden in entsprechender Höhe den bilanzierten Mietereinbauten bzw. den aktivierten Nutzungsrechten hinzugerechnet.
GEZEICHNETES KAPITAL
Das gezeichnete Kapital (Stückaktien mit Ermessensdividenden) wird als Eigenkapital klassifiziert. Zusätzliche Kosten, die direkt der Ausgabe neuer Stückaktien zugerechnet werden können, werden im Eigenkapital als Abzug von den Transaktionserlösen (ohne Steuern) bilanziert. Der Betrag, um den der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung den Nennwert der ausgegebenen Anteile übersteigt, wird im Eigenkapital als Kapitalrücklage erfasst.
EIGENE ANTEILE
Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung eigener Anteile werden erfolgsneutral erfasst.
ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNG
Der Konzern unterhält eine Reihe von anteilsbasierten Vergütungsplänen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, bei denen der Konzern von den Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern Arbeitsleistungen als Gegenleistung für Eigenkapitalinstrumente der Gesellschaft (Anteile und Optionen) erhält.
Der den anteilsbasierten Vergütungsinstrumenten zum Zeitpunkt ihrer Gewährung beizulegende Zeitwert wird als Personalaufwand linear über den Leistungszeitraum verteilt und mit einer entsprechenden Gegenbuchung im Eigenkapital erfasst. Der Leistungszeitraum beginnt in der Regel zum Zeitpunkt der Gewährung des Vergütungsinstruments und endet mit dem Ablauf der Dienstzeit, die als Bedingung für die Ausübung der Instrumente vereinbart wurde. Bei Vergütungsinstrumenten mit gestaffelten Leistungszeiträumen ("graded vesting") wird jede Tranche des Instruments als separate Gewährung behandelt, indem der Personalaufwand über den Zeitraum der jeweiligen Tranche verteilt wird. Der Personalaufwand wird für die Anzahl an Vergütungsinstrumenten ermittelt, die unter Berücksichtigung nicht-marktbasierter Faktoren voraussichtlich ausübbar werden. Die Anzahl wird zum Zeitpunkt der Gewährung der Vergütungsinstrumente sowie zum Ende eines jeden Berichtszeitraums geschätzt; Änderungen der Schätzung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einer entsprechenden Gegenbuchung im Eigenkapital in der Gewinnrücklage erfasst. Werden die Konditionen bestehender Vergütungsinstrumente modifiziert, wird die Zeitwertdifferenz der ursprünglichen Instrumente und der modifizierten Instrumente zum Zeitpunkt der Änderung ermittelt; ein zusätzlich gewährter Zeitwert wird über den verbleibenden Leistungszeitraum verteilt. Beginnt die Dienstzeit bevor die Konditionen einer Zusage final vereinbart wurden oder wenn Gremienvorbehalte vorliegen, erfolgt eine vorläufige Ermittlung des Zeitwertes, die zum Zeitpunkt der finalen Einigung bzw. des Wegfalls von Gremienvorbehalten aktualisiert wird.
Der Konzern hat außerdem anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen im Rahmen des Erwerbs von Medialeistungen abgeschlossen. Der Aufwand für die Medialeistungen wird im Leistungszeitraum in Höhe des Zeitwertes erfasst. Bei Vergütungsvereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erfolgt die Gegenbuchung im Eigenkapital gegen die Kapitalrücklagen, bei Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich in den Verbindlichkeiten. Der Zeitwert von Medialeistungen im Rahmen von Vereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente wird im Zeitpunkt der Leistungserbringung ermittelt. Bei Vereinbarungen mit Barausgleich wird die entsprechende Verbindlichkeit mit ihrem Zeitwert zum Bilanzstichtag angesetzt.
UMSATZERLÖSE
Der Konzern erfasst Umsatzerlöse nach den Vorschriften des IFRS 15 "Umsatzrealisierung bei Verträgen mit Kunden". Umsatzerlöse werden grundsätzlich in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der der Konzern im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf seine Kunden erwartungsgemäß rechnen kann (abzüglich Rabatte, Rücksendungen und Umsatzsteuer). Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die entsprechende Leistungsverpflichtung durch Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen erfüllt hat. Dies ist der Fall, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt darüber erlangt hat, das heißt, nachdem die Güter an den Kunden geliefert bzw. die Dienstleistungen erbracht wurden.
Der Konzern erzielt Umsatzerlöse im Wesentlichen durch den Verkauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen über seine Webshops.
Die vom Konzern zugesagten Waren und Dienstleistungen (Ware, Versand und Rückversand, 30-tägiges Rückgaberecht, Aufbauservice) stellen gemeinsam die identifizierte Leistungsverpflichtung des Konzerns dar.
home24 tritt in Umsatztransaktionen grundsätzlich als Prinzipal auf, da home24 üblicherweise die Verfügungsgewalt über die Güter innehat, bevor diese auf den Kunden übergehen. Der Konzern sieht dies auch als gegeben an, wenn die Lieferung der Güter direkt vom Hersteller an den Kunden erfolgt, da home24 primär dem Kunden gegenüber für die Lieferung verantwortlich ist, sowie dafür verantwortlich ist, dass die bestellte Ware vom Kunden akzeptiert wird, der Konzern weiterhin ein Bestandsrisiko trägt und auch der Preis ausschließlich durch home24 festgelegt wird.
Rückgaberecht
Der Konzern räumt seinen Kunden regelmäßig das Recht ein, erworbene Produkte zurückzugeben. Das Rückgaberecht führt dazu, dass die Gegenleistung, auf deren Erhalt der Konzern einen Anspruch hat, variabel ist und Umsatzerlöse lediglich in der Höhe erfasst werden, in der nicht mit einer Rückgabe zu rechnen ist. Zur Schätzung der variablen Gegenleistung wendet der Konzern länderspezifische Erfahrungswerte an und passt diese regelmäßig an.
Für den Herausgabeanspruch auf Waren aus erwarteten Retouren erfasst der Konzern einen Vermögenswert (und eine entsprechende Korrektur der Umsatzkosten), für sein Recht Produkte beim Kunden zurückzuholen. Der Vermögenswert wird mit dem ursprünglichen Buchwert der Vorräte nach Abzug der für den Rückerhalt der Produkte erwarteten Kosten bewertet, einschließlich potenzieller Wertminderungen der zurückgeholten Produkte. Der Vermögenswert ist unter den sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Für bereits gezahlte Kundenforderungen, die voraussichtlich in der Zukunft noch retourniert werden, erfasst der Konzern eine Rückerstattungsverbindlichkeit, die unter den kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen ist.
Wesentliche Finanzierungskomponente
Kundenverträge werden durch Vorauszahlung, Kreditkarte, Rechnung, PayPal und andere länderspezifische Zahlungsmethoden beglichen. Der Konzern bietet seinen Kunden auf dem deutschen und brasilianischen Markt unter anderem auch Ratenzahlungen an, wobei die Zahlungen maximal innerhalb von zwölf Monaten fällig sind. Diese Verträge enthalten eine Finanzierungskomponente, da der Erhalt der Gegenleistung und der Zeitpunkt der Übertragung der Güter auf den Kunden voneinander abweichen. Der Konzern nimmt das nach IFRS 15 gewährte Wahlrecht in Anspruch und verzichtet auf einen Ausweis der Finanzierungskomponente im Zinsergebnis und weist den Gesamtbetrag der Gegenleistung in den Umsatzerlösen aus.
Vertragssalden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Eine Forderung ist der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (das heißt, die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Die Rechnungslegungsmethoden für finanzielle Vermögenswerte werden in diesem Abschnitt unter "Finanzinstrumente" erläutert.
Vertragsverbindlichkeiten
Eine Vertragsverbindlichkeit wird erfasst, wenn der Kunde die Zahlung leistet oder der Konzern einen unbedingten Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung, das heißt auf eine Forderung, hat, bevor der Konzern die Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden übertragen hat. Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung erhalten hat bzw. noch zu erhalten hat. Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.
UMSATZKOSTEN
Umsatzkosten bestehen aus den Einkaufspreisen der erworbenen Waren zuzüglich der Liefer- und Verbringungskosten für eingehende Waren. Liefer- und Verbringungskosten für eingehende Waren sind in den Vorräten enthalten und werden beim Verkauf von Produkten an den Kunden als Umsatzkosten erfasst..
ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und die Gesellschaft bzw. ihre Tochterunternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Bereits erhaltene Zuwendungen, für die Unsicherheiten über die Erfüllung der mit der erhaltenen Zuwendung verbundenen Bedingungen bestehen, werden unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
ERTRAGSTEUERN
Ertragsteuern werden im Abschluss gemäß den Steuergesetzen erfasst, die am Ende des Berichtszeitraums galten oder in Kürze gelten werden. Der Ertragsteueraufwand/-ertrag umfasst tatsächliche und latente Steuern und wird grundsätzlich in der Gesamtergebnisrechnung des Geschäftsjahres erfasst. Der Ertragsteueraufwand/-ertrag, der sich auf erfolgsneutral erfasste Posten bezieht, wird ebenfalls erfolgsneutral verbucht. Er wird dabei entsprechend dem ihm zugrunde liegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Laufende Steuern stellen den Betrag dar, der für zu versteuernde Gewinne oder Verluste für die laufenden oder früheren Berichtszeiträume voraussichtlich an die Steuerbehörden zu zahlen ist oder dessen Erstattung durch die Steuerbehörden erwartet wird.
Latente Steuern werden auf temporäre Unterschiede zwischen den steuerlichen und bilanziellen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung von Vermögenswerten oder Schulden, die weder das Periodenergebnis nach IFRS noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst haben und die nicht aus einem Unternehmenszusammenschluss resultieren, werden keine latenten Steuern auf temporäre Unterschiede erfasst.
Latente Steuern werden anhand der Steuersätze ermittelt, die zum Ende des Berichtszeitraums in Kraft sind oder in Kürze in Kraft treten werden und die voraussichtlich für den Berichtszeitraum gelten werden, in dem sich die temporären Unterschiede umkehren oder in dem die steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden.
Aktive latente Steuern für abzugsfähige temporäre Unterschiede und steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können.
Die Gesellschaft hat die Kontrolle über die Umkehrung temporärer Unterschiede im Zusammenhang mit Steuern auf Dividenden von Tochterunternehmen oder auf Gewinne bei ihrer Veräußerung ("outside basis differences"). Passive latente Steuern werden auf solche temporären Unterschiede nicht erfasst, es sei denn, das Management rechnet damit, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zukunft umkehren werden.
home24 bilanziert unsichere ertragsteuerliche Positionen, wenn wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörde eine unsichere ertragsteuerliche Behandlung nicht akzeptiert. Unsicherheiten bezüglich ertragsteuerlicher Behandlungen werden laufend analysiert. Sofern eine unsichere Steuerposition angenommen wird, wird eine Risikovorsorge in angemessener Höhe gebildet. Diese Risikovorsorge verändert sich auch aufgrund der Diskussionen mit Betriebsprüfungen oder neuer Entwicklungen der Rechtsprechung. Der Betrag der Risikovorsorge entspricht der Bewertung vorhandener steuerlicher Unsicherheiten mit dem wahrscheinlichsten Wert oder mit dem Erwartungswert. Soweit unsichere Steuerschulden bzw. unsichere Steueransprüche vorliegen, werden diese als tatsächliche bzw. latente Steuerschulden oder Ansprüche ausgewiesen.
3. WESENTLICHE SCHÄTZUNGEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN BEI DER ANWENDUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Das Management nimmt Schätzungen vor und trifft Annahmen, welche die im nächsten Geschäftsjahr im Abschluss zu erfassenden Beträge und Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten beeinflussen können. Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden kontinuierlich überprüft und basieren auf der Erfahrung des Managements und anderen Faktoren, darunter Erwartungen hinsichtlich künftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen als angemessen angesehen werden. Neben den auf Schätzungen beruhenden Ermessensentscheidungen trifft das Management bestimmte Ermessensentscheidungen in Bezug auf die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden. Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden insbesondere bei den folgenden Sachverhalten vorgenommen:
| ― |
Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes anteilsbasierter Vergütungen sowie der Anzahl der voraussichtlich erdienten Anzahl an Vergütungsinstrumenten; siehe Abschnitt 5.8. |
| ― |
Bestimmung und Identifizierung von Wertberichtigungen auf Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; siehe Abschnitt 5.14. bzw. Abschnitt 6. |
| ― |
Bestimmung erwarteter Retourenquoten; siehe Abschnitt 2.3. "Umsatzerlöse", Abschnitt 5.13. und Abschnitt 5.18. |
| ― |
Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Realisierung latenter Steueransprüche; siehe Abschnitt 5.9. |
| ― |
Bestimmung von Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten; siehe Abschnitt 2.3. "Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten" bzw. Abschnitt 5.11. |
| ― |
Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen und des Grenzfremdkapitalzinssatzes; siehe Abschnitt 5.24. |
4. NEUE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN
4.1. Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS, die für das Geschäftsjahr 2019 relevant sind
Der Konzernabschluss berücksichtigt alle zum Abschlussstichtag verabschiedeten und in der Europäischen Union (EU) verpflichtend anzuwendenden IFRS.
Der Konzern hat IFRS 16 bereits im Vorjahr frühzeitig angewandt, sodass die Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung bereits im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 dargestellt wurden.
Weitere andere Änderungen und Interpretationen, die ab dem 1. Januar 2019 erstmalig verpflichtend anzuwenden waren, hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss.
4.2. Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards
Die folgenden Standards wurden zum Zeitpunkt der Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung bereits vom IASB verabschiedet, sind jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden. Der Konzern beabsichtigt, diese neuen und geänderten Standards und Interpretationen ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden.
| Standard | Anzuwenden ab | Auswirkungen |
| Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards | 1. Januar 2020 | Keine Auswirkungen erwartet |
| Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs | 1. Januar 2020 * | Keine Auswirkungen erwartet |
| Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit | 1. Januar 2020 | Keine Auswirkungen erwartet |
| Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 in Bezug auf die Interest Rate Benchmark Reform | 1. Januar 2020 | Keine Auswirkungen erwartet |
| IFRS 17: Versicherungsverträge | 1. Januar 2021 * | Keine Auswirkungen erwartet |
| Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- und langfristig | 1. Januar 2022 | Keine Auswirkungen erwartet |
* Die Übernahme durch die EU war zum 31.
Dezember 2019 noch nicht erfolgt.
5. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG, KONZERNBILANZ UND KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
5.1. Umsatzerlöse
Aus dem Verkauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen, im Wesentlichen über seine Webshops, Outlets und Showrooms erzielte der Konzern Umsätze in Höhe von EUR 370,4 Mio. (2018: EUR 311,6 Mio.). Darüber hinaus realisierte der Konzern sonstige Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,2 Mio. (2018: EUR 1,1 Mio.). Umsätze aus dem direkten Abverkauf von beschädigten oder ungängigen Möbeln an Verwertungsunternehmen in Höhe von EUR 1,0 Mio. (2018: EUR 1,9 Mio.) werden im laufenden Geschäftsjahr unter den Umsätzen aus dem Verkauf von Möbeln und nicht unter den sonstigen Umsätzen ausgewiesen. Die Vorjahresangaben für sonstige Umsatzerlöse wurden entsprechend angepasst.
In der folgenden Tabelle werden die externen Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden nach geografischen Hauptmärkten aufgeschlüsselt:
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| Europa | 278,3 | 239,5 |
| Brasilien | 93,3 | 73,2 |
| Summe | 371,6 | 312,7 |
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13,1 | 16,7 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 12,2 | 14,6 |
Informationen zu Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Abschnitt 6. dargestellt. Vertragsverbindlichkeiten werden im Abschnitt 5.22 weiter erläutert.
5.2. Aufwendungen nach Kostenarten
Die Umsatzkosten, Vertriebskosten sowie die allgemeinen Verwaltungskosten des Geschäftsjahres lassen sich wie folgt aufschlüsseln:
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| Erwerb von Handelswaren | 207,8 | 176,2 |
| Marketingaufwendungen | 65,7 | 69,0 |
| Fremdleistungen | 66,1 | 58,3 |
| Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer | 48,2 | 46,8 |
| Abschreibungen | 32,1 | 17,9 |
| IT-bezogene Aufwendungen | 5,8 | 6,1 |
| Mietaufwendungen und sonstige immobilienbezogene Aufwendungen | 6,3 | 3,6 |
| Sonstige | 3,9 | 3,5 |
| Summe | 435,9 | 381,4 |
Die Aufwendungen sind reduziert um direkt zurechenbare Kosten, im Wesentlichen Lohn- und Gehaltskosten, die im Rahmen von selbst erstellter Software aktiviert werden.
Kosten, die der Definition von Entwicklungskosten entsprechen (hauptsächlich Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer), werden als Teil der selbst erstellten Software aktiviert (siehe Abschnitt 2.3 "Immaterielle Vermögenswerte") und sind dementsprechend nicht in den oben genannten Aufwendungen enthalten.
5.3. Sonstige betriebliche Erträge
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| Ertrag aus Währungsumrechnung | 0,7 | 0,8 |
| Erträge aus Untermietverhältnissen | 0,2 | 0,2 |
| Sonstige | 2,8 | 1,0 |
| Summe | 3,7 | 2,0 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 2,1 Mio. Erträge aus dem Ansatz von Erstattungsansprüchen für Vorjahre gegenüber dem Finanzamt aus indirekten Steuern im Segment LatAm.
5.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| Verluste aus der Währungsumrechnung | -0,6 | -0,7 |
| Sonstige | -1,3 | -0,9 |
| Summe | -1,9 | -1,6 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im laufenden Geschäftsjahr unter anderem Aufwendungen aus der Anpassung von Steuererstattungsansprüchen aus indirekten Steuern.
5.5. Finanzergebnis
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| Zinserträge | 0,1 | 0,0 |
| Gewinne aus Devisentermingeschäften | 0,0 | 0,5 |
| Währungsgewinne | 0,5 | 0,6 |
| Sonstige Zinserträge | 0,7 | 0,0 |
| Finanzerträge | 1,3 | 1,1 |
| Zinsaufwand aus finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | -1,2 | -1,0 |
| Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten | -1,3 | -0,6 |
| Verluste aus Devisentermingeschäften | -0,1 | -0,3 |
| Währungsverluste | -0,2 | -0,5 |
| Sonstige Finanzaufwendungen | -3,1 | -2,2 |
| Finanzaufwendungen | -5,9 | -4,6 |
Die sonstigen Zinserträge im laufenden Geschäftsjahr entfallen in voller Höhe auf Zinserträge im Segment LatAm, die im Zusammenhang mit Erstattungsansprüchen gegenüber dem Finanzamt entstanden sind.
Die sonstigen Finanzaufwendungen betreffen im Wesentlichen von Kreditkartenunternehmen bzw. Finanzdienstleistern berechnete Zinsen für die vorfällige Auszahlung in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen.
5.6. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| Löhne und Gehälter | 40,9 | 40,6 |
| Sozialabgaben | 7,3 | 6,2 |
| Summe | 48,2 | 46,8 |
Die Leistungen an Arbeitnehmer sind in der Gesamtergebnisrechnung des Konzernabschlusses wie folgt ausgewiesen:
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| In die Vertriebskosten einbezogen | 27,3 | 23,5 |
| In die Verwaltungskosten einbezogen | 20,9 | 23,3 |
| Summe | 48,2 | 46,8 |
Die Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 3,9 Mio. (2018: EUR 3,5 Mio.).
5.7. Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das den Anteilseignern der home24 SE zuzurechnende Periodenergebnis durch die unverwässerte durchschnittliche gewichtete Anzahl der im Umlauf gewesenen Aktien dividiert wird.
| 2019 | 2018 | |
| Anteilseigner der home24 SE zuzurechnendes Periodenergebnis (in EUR Mio.) | -66,2 | -72,2 |
| Gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl (in Mio. Stück) | 26,2 | 22,4 |
| Ergebnis je Aktie (in EUR) | -2,53 | -3,22 |
Gemäß IAS 33 "Ergebnis je Aktie" wurden die Auswirkungen potenzieller Aktien, die einer Verwässerung entgegenwirken, bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2019 und 2018 nicht berücksichtigt. Aufgrund dessen entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
Die Gesellschaft hat 4.720.153 (2018: 2.220.940) Aktienoptionen und virtuelle Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter gewährt, die das unverwässerte Ergebnis je Aktie in Zukunft potenziell verwässern könnten, aber nicht in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie eingeflossen sind, weil sie für die dargestellten Perioden einer Verwässerung entgegenwirken.
Die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf gewesenen Aktien wurde für die Berichtsperiode 2018 unter Berücksichtigung des im Mai 2018 durchgeführten Aktiensplits berechnet.
5.8. Anteilsbasierte Vergütung
Der Konzern hat anteilsbasierte Vergütungen an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter sowie an externe Dienstleister zum Erwerb von Medialeistungen gewährt.
VORSTANDSMITGLIEDERN UND MITARBEITERN GEWÄHRTE ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN
Der Konzern setzt anteilsbasierte Vergütungsinstrumente ein, um die Leistungsbereitschaft der Mitglieder des Vorstands und ausgewählter Mitarbeiter in Schlüsselpositionen zu stärken und diese an sich zu binden. Alle an Vorstände und Mitarbeiter gewährten anteilsbasierten Vergütungsinstrumente werden als Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Sinne des IFRS 2 behandelt. Das gilt auch für Zusagen, die der Gesellschaft das Wahlrecht zu Barerfüllung einräumen, da die Gesellschaft plant, diese wie in der Vergangenheit in Form von Aktien zu erfüllen. Nachfolgend sind die Inhalte der einzelnen Vergütungsvereinbarungen erläutert.
Long-Term-Incentive-Pläne ("LTIP")
LTIP ermöglichen es, an Steigerungen des Eigenkapitalwertes zu partizipieren, indem sogenannte Performance-Shares ausgegeben werden, die an die Wertentwicklung der Aktien der home24 SE geknüpft sind. Die Performance-Shares sind wie Optionen ausgestaltet; der Begünstigte erhält die Wertdifferenz zwischen höherem Aktienkurs und Ausübungspreis zum Ausübungszeitpunkt - im Ermessen der Gesellschaft - entweder in Form von Aktien oder in bar.
Der Erdienungszeitraum entspricht jeweils einem Kalenderjahr. Die Ausübung der Instrumente ist an den Ablauf einer Haltefrist von vier Jahren sowie das Erreichen eines Umsatzwachstumsziels (CAGR) während der Haltefrist geknüpft. Die Anzahl der an Mitarbeiter ausgegebenen Instrumente ist darüber hinaus an eine jährliche Leistungsbeurteilung geknüpft. Die Performance-Shares können innerhalb von vier Jahren nach Ablauf der Haltefrist ausgeübt werden. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Performance-Shares für die Leistungszeiträume 2019 sowie 2020 ausgegeben.
Die in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 ausgegebenen Instrumente hatten eine Ausübungsphase von zwei Jahren nach Ablauf der Haltefrist und waren an jährliche EBITDA-Ziele geknüpft. Im Geschäftsjahr 2019 wurden die Konditionen dieser Instrumente an die aktuellen Regelungen angepasst. Der Zeitwert der betroffenen Zusagen erhöhte sich durch die Konditionenanpassung um insgesamt TEUR 31. Die Bandbreite der Werterhöhung je Instrument reicht von EUR 0,03 bis EUR 0,17.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden Performance-Shares an Geschäftsführer der Mobly Comercio Varejista Ltda. für die Kalenderjahre 2017 bis 2020 gewährt, die bis 2020 erdient werden können. Diese partizipieren an der Wertentwicklung des Segments LatAm. Die übrigen Regelungen gelten analog der LTIP der Muttergesellschaft.
Virtual-Stock-Option-Programme ("VSOP")
VSOP ermöglichen es, an Wertsteigerungen des Eigenkapitalwertes zu partizipieren, indem virtuelle Optionen ausgegeben werden, die an die Wertentwicklung der Aktien der Gesellschaft geknüpft sind. Die ausgegebenen Instrumente werden im Ermessen der Gesellschaft entweder in Form von Aktien oder in bar erfüllt. Eine Zusage besteht jeweils aus mehreren Tranchen mit unterschiedlichen Erdienungszeiträumen, die in einer Bandbreite zwischen sechs bis 48 Monaten liegen.
In den Geschäftsjahren 2018 und 2019 wurden VSOP an Führungskräfte und Mitarbeiter der Tochtergesellschaft Mobly Comercio Varejista Ltda. ausgegeben. Diese Instrumente partizipieren an der Wertentwicklung des Segments LatAm und sind zusätzlich an das Erreichen von Umsatzwachstumszielen geknüpft.
Darüber hinaus stehen VSOP aus, die im Rahmen der Vergütung der Mitarbeiter und des Vorstands des home24 SE in den Jahren 2010 bis 2016 ausgegeben wurden. Diese Instrumente wurden bis zum Bilanzstichtag entweder vollständig erdient oder sind verfallen.
Einzelvertragliche Optionsvereinbarungen ("Call-Optionen")
In den Jahren 2012 und 2014 wurden Aktienoptionen an damalige Geschäftsführer der Home24 GmbH, einer Vorgängergesellschaft der home24 SE, ausgegeben. Die Optionen berechtigen zum Erwerb von Anteilen an der Gesellschaft. Diese Optionen wurden bis zum Jahr 2016 entweder erdient oder sind verfallen. Die ausstehenden Optionen sind ausübbar und haben keine Laufzeitbegrenzung. Diese Vertragsart wurde seitdem nicht als Vergütungsinstrument eingesetzt und ist nicht Bestandteil des derzeitigen Vergütungskonzepts.
Einzelvertragliche Anteilsvereinbarungen ("Anteile")
An Vorstandsmitglieder der Gesellschaft wurden am 30. Oktober 2015 33.282 Aktien zum Nennwert von EUR 0,02 ausgegeben (die Angaben berücksichtigen den im Vorjahr durchgeführten Aktiensplit). Die Gesellschaft kann diese Anteile zum Nennwert von EUR 0,02 oder zum niedrigeren Marktwert erwerben, wenn die Dienstverhältnisse der Begünstigten vor dem 1. Mai 2019 beendet werden. Die Vesting-Periode begann am 30. Oktober 2015 und endete am 1. Mai 2019.
Nachfolgende Tabellen enthalten numerische Angaben zu Menge, Ausübungspreis und Restlaufzeit der gewährten Vergütungsinstrumente, die nach den zuvor erläuterten Vertragsarten gruppiert sind.
Entwicklung der Anzahl der Vergütungsinstrumente und der durchschnittlichen Ausübungspreise
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl |
Ausübungspreis
(in EUR) |
Anzahl | |
| LTIP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 15,73 | 898.081 | 17,72 | 579.967 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 6,86 | 2.072.478 | 12,14 | 340.496 |
| In der Berichtsperiode verwirkt | 7,64 | -150.209 | 12,59 | -22.382 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 9,64 | 2.820.350 | 15,73 | 898.081 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
| VSOP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 8,42 | 994.069 | 13,51 | 654.487 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 0,57 | 1.050.800 | 1,78 | 470.656 |
| In der Berichtsperiode verwirkt | 2,87 | -118.067 | 16,26 | -28.316 |
| In der Berichtsperiode ausgeübt | 0,02 | -80.840 | 0,06 | -74.272 |
| In der Berichtsperiode verfallen | 31,84 | -16.894 | 29,74 | -28.486 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 4,42 | 1.829.068 | 8,42 | 994.069 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 14,55 | 485.029 | 14,10 | 510.297 |
| Call-Optionen | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 9,19 | 281.478 | 9,19 | 281.478 |
| In der Berichtsperiode ausgeübt | 0,02 | -210.743 | 0,00 | 0 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 36,86 | 70.735 | 9,19 | 281.478 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 36,86 | 70.735 | 9,19 | 281.478 |
| Anteile | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 0 | 0,02 | 16.082 |
| In der Berichtsperiode zurückerworben | 0,00 | 0 | 0,02 | -16.082 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
Der gewichtete durchschnittliche Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ausübung der Optionen betrug EUR 3,00 (2018: EUR 23,00).
Restlaufzeit und Anzahl ausstehender Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
| 2019 | 2018 | |||
|
Ausübungspreis
(in EUR) |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
Restlaufzeit
(in Jahren) |
Anzahl |
| LTIP | ||||
| 0,02 | 5,7 | 371.957 | 4,7 | 410.273 |
| 1,00 | 7,3 | 226.583 | 5,6 | 33.224 |
| 3,23 | 8,0 | 960.667 | 0,0 | 0 |
| 8,17 | 7,2 | 168.464 | 4,7 | 451.518 |
| 13,00 | 7,8 | 630.000 | 4,7 | 451.518 |
| 24,14 | 6,0 | 459.613 | 4,7 | 451.518 |
| 1.038,38 | 6,0 | 3.066 | 5,0 | 3.066 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 7,2 | 2.820.350 | 4,7 | 898.081 |
| VSOP | ||||
| 0,02 | 5,0 | 802.690 | 4,3 | 415.345 |
| 0,69 | 6,0 | 419.149 | 0,0 | 0 |
| 2,04 | 5,0 | 186.676 | 6,0 | 121.132 |
| 3,18 | 2,0 | 90.623 | 3,0 | 92.461 |
| 4,74 | 3,0 | 41.522 | 4,0 | 45.150 |
| 5,33 | 4,0 | 56.906 | 5,0 | 67.946 |
| 24,14 | 2,3 | 179.004 | 3,2 | 189.308 |
| 36,86 | 0,0 | 0 | 1,0 | 10.229 |
| 36,86 | n.b. | 21.769 | n.b. | 21.769 |
| 47,36 | 1,4 | 27.864 | 2,4 | 27.864 |
| 59,20 | 1,0 | 2.865 | 2,0 | 2.865 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 4,6 | 1.829.068 | 4,1 | 994.069 |
| Call-Optionen | ||||
| 0,02 | n. b. | 0 | n. b. | 211.431 |
| 36,86 | n. b. | 70.735 | n. b. | 70.047 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | n. b. | 70.735 | n. b. | 281.478 |
n. b. = nicht beschränkt
Die gewichteten Zeitwerte der im Geschäftsjahr gewährten Vergütungsinstrumente sind nachfolgend aufgeführt:
|
Zeitwerte
(in EUR) |
2019 | 2018 |
| LTIP | 2,09 | 13,28 |
| VSOP | 0,64 | 1,26 |
Abweichend vom Vorjahr erfolgt die Bewertung des Zeitwertes von Vergütungsinstrumenten mit Optionscharakter mittels Monte-Carlo-Simulation (im Vorjahr wurde der Zeitwert der gewährten Optionen anhand "Black-Scholes"-Aktienoptionspreismodell oder Monte-Carlo-Simulation ermittelt), da die vertragliche Ausgestaltung der Instrumente geändert wurde, die durch Monte-Carlo-Simulation besser abgebildet werden kann. Im Rahmen des Verfahrens wird die zukünftige Aktienkursentwicklung ausgehend vom Anteilswert zum Bewertungszeitpunkt unter der Annahme einer normalverteilten Aktienrendite simuliert. Das Verfahren berücksichtigt, dass eine Ausübung der Optionen erst nach Ablauf der Haltefrist und nur während vertraglich zulässiger Zeiträume möglich ist. Das Ausübungsverhalten der Mitarbeiter wurde ausgehend vom bisherigen Ausübungsverhalten und unter Berücksichtigung allgemein zugänglicher empirischer Daten simuliert. Das Umsatzwachstumsziel wurde im Rahmen der Bewertung der Instrumente derart berücksichtigt, dass der zukünftige Umsatz auf der Grundlage eines erwarteten Mittelwertes, einer erwarteten Standardabweichung sowie Korrelation mit dem Aktienkurs simuliert wurde. Der Zeitwert eines Instruments entspricht dem Mittelwert der erwarteten Barwerte der simulierten Kursverläufe.
Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgte auf der Grundlage folgender mengengewichteter Bewertungsparameter.
| 2019 | 2018 | |
| Erwartete Volatilität | 43,40 % | 40,94 % |
| Anteilswert (in EUR) | 5,07 | 17,78 |
| Erwartete Dividenden (in EUR) | 0 | 0 |
| Laufzeit der Optionen (in Jahren) | - | 3,40 |
| Risikoloser Zinssatz | -0,31 % | 0,00 % |
Die Volatilität wird aus den historischen Aktienkursen einer Peer-Gruppe abgeleitet, die sich aus Unternehmen mit vergleichbaren Geschäftsmodellen und Branchenzugehörigkeit zusammensetzt. Der Anteilswert entspricht dem Börsenkurs der Aktie der home24 SE zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt. Der risikolose Zinssatz wird aus laufzeitäquivalenten Staatsanleihen der Bundesrepublik Deutschland mit höchster Bonität abgleitet.
IM RAHMEN DES ERWERBS VON MEDIALEISTUNGEN GEWÄHRTE ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN
Die Gesellschaft hatte am 13. / 23. Juli 2017 einen Vertrag zum Erwerb von Medialeistungen abgeschlossen. Der Vertrag wurde als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Sinne des IFRS 2 behandelt. Der Mediapartner hat für einen prozentualen Anteil am erbrachten Bruttomediavolumen, dem Wert des Mediavolumens zum Listenpreis, eine Vergütung in Form von Aktien an der home24 SE erhalten. Die Vergütung wurde jeweils für die Leistungszeiträume 1. August bis 31. Dezember 2017, 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2018, 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2018, 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 und 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2019 abgerechnet. Insgesamt hatte die Gesellschaft hierfür genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 4.500 bzw. 4.500 Aktien geschaffen; nach dem Aktiensplit im Verhältnis 1:43 im Mai 2018 erhöhte sich das genehmigte Kapital entsprechend. Die Aktien wurden mit EUR 24,14 je Stück bewertet; der Mediapartner zahlte im Rahmen von Kapitalerhöhungen den rechnerischen Nominalwert von EUR 1 je Aktie in das Kapital der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 57.621 Aktien (2018: 18.189 Aktien) ausgegeben. Alle Ansprüche aus dem Medienleistungsvertrag waren für den Zeitraum vom 1. August 2017 bis 31. Mai 2019 abgegolten und der Vertrag wurde nach dem 31. Mai 2019 nicht mehr in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft hatte am 4. / 31. Juli 2017 einen Vertrag über eine Exit-Beteiligung eines weiteren Mediapartners abgeschlossen. Die Exit-Beteiligung wurde im Sinne des IFRS 2 bilanziert, die zum Zeitpunkt des Börsengangs in Geschäftsjahr 2018 fällig wurde, da dieser im Vertrag als Exit-Ereignis definiert war. Die Exit-Beteiligung war in bar auszuzahlen. Als Gegenleistung für die Exit-Beteiligung hat die Gesellschaft Medialeistungen erhalten. Der maximale Beteiligungsanspruch des Vertragspartners entsprach 0,98 % des Eigenkapitalwertes zum Exit-Zeitpunkt gemindert um den nicht erbrachten Anteil am insgesamt vereinbarten Mediavolumen.
GESAMTAUFWAND AUS ANTEILSBASIERTEN VERGÜTUNGEN
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| Mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 3,5 | 9,1 |
| davon Erwerb von Medialeistungen | 0,3 | 1,0 |
| Mit Barausgleich | 0,0 | 1,1 |
| Summe | 3,5 | 10,2 |
5.9. Ertragsteuern ERTRAGSTEUERAUFWAND / -ERTRAG
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| Laufende Steuern | -0,1 | -0,2 |
| Latente Steuern | 0,6 | 0,2 |
| Summe | 0,5 | 0,0 |
ÜBERLEITUNG ZWISCHEN ERWARTETEN UND TATSÄCHLICHEN ERTRAGSTEUERN
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -68,4 | -73,1 |
| Erwartete Ertragsteuern | 20,9 | 22,1 |
| Nicht erfasste steuerliche Verluste des Geschäftsjahres | -19,0 | -19,2 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige anteilsbasierte Vergütungen | -0,9 | -2,4 |
| Sonstige nicht abzugsfähige Aufwendungen | -0,5 | -0,3 |
| Sonstiges | 0,0 | -0,2 |
| Tatsächliche Ertragsteuern | 0,5 | 0,0 |
Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Steuersatz betrug 30,5 % (2018: 30,2 %) und leitet sich aus den in den einzelnen Ländern geltenden Steuersätzen, gewichtet mit dem jeweiligen Ergebnis vor Steuern, ab.
LATENTE STEUERN
Aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsvorschriften entstehen temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den Steuerbilanzen. Die Zusammensetzung der latenten Steuern für diese temporären Differenzen und für steuerliche Verlustvorträge ist nachfolgend dargestellt:
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2019 | Veränderung 2019 | 31. Dezember 2018 | Veränderung 2018 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 2,3 | - 1,1 | 3,4 | 0,5 |
| Leasingverbindlichkeiten | 13,2 | 1,8 | 11,4 | 11,4 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0,6 | - 0,1 | 0,7 | -0,4 |
| Nutzungsrechte | -12,4 | - 1,1 | -11,3 | -11,3 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | -5,8 | - 0,9 | -4,9 | -1,0 |
| Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte | 1,8 | 2,0 | -0,2 | 0,5 |
| Sonstige Aktiva | -0,2 | 0,0 | - 0,2 | 0,5 |
| Passive latente Steuern | -0,5 | 0,6 | -1,1 | 0,2 |
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2019 die latenten Steuern auf temporäre Differenzen aus Leasingverhältnissen getrennt nach aktivierten Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.
Sämtliche Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz während des laufenden Geschäftsjahres und des Vorjahres wurden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Aktive latente Ertragsteuern werden für steuerliche Verlustvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen in der Höhe angesetzt, in der die Realisierung des zugehörigen Steuervorteils über künftige zu versteuernde Gewinne wahrscheinlich ist bzw. latente Steuerverbindlichkeiten erfasst werden. Zum 31. Dezember 2019 wurden latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 2,3 Mio. (2018: EUR 3,4 Mio.) sowie auf abzugsfähige Differenzen in Höhe von EUR 16,6 Mio. (2018: EUR 12,8 Mio.) angesetzt. Für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 8,2 Mio. (2018: EUR 5,7 Mio.) wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt. Die abzugsfähigen temporären Differenzen sind ohne zeitliche Begrenzung nutzbar.
STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE
Die vom Konzern noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge, für welche in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, betreffen zum 31. Dezember 2019 mit EUR 357,8 Mio. (2018: EUR 306,6 Mio.) körperschaftsteuerliche Verlustvorträge, mit EUR 356,0 Mio. (2018: EUR 305,8 Mio.) gewerbesteuerliche Verlustvorträge sowie mit EUR 65,3 Mio. (2018: EUR 56,2 Mio.) im Ausland entstandene Verlustvorträge.
Die Verlustvorträge sind ohne zeitliche Begrenzung nutzbar.
UNSICHERHEIT BEZÜGLICH DER ERTRAGSTEUERLICHEN BEHANDLUNG
Dem Konzern sind keine steuerlichen Risiken bekannt, bei denen eine Anpassung der Finanzverwaltung wahrscheinlich ist und es liegen keine Eventualverbindlichkeiten vor.
5.10. Sachanlagen
Die Sachanlagen haben sich wie folgt entwickelt:
| In EUR Mio. | Betriebs und Geschäftsausstattung | Fuhrpark | Für Sachanlagen geleistete Anzahlungen | Summe |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| Stand 1. Januar 2018 | 13,3 | 0,0 | 0,0 | 13,3 |
| Zugänge | 2,2 | 1,0 | 1,3 | 4,5 |
| Währungsumrechnung | -0,3 | 0,0 | 0,0 | -0,3 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 15,2 | 1,0 | 1,3 | 17,5 |
| Zugänge | 12,9 | 0,9 | 0,0 | 13,8 |
| Abgänge | -0,5 | 0,0 | -1,2 | -1,7 |
| Währungsumrechnung | -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 27,5 | 1,9 | 0,1 | 29,5 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand 1. Januar 2018 | -5,2 | 0,0 | 0,0 | -5,2 |
| Zugänge | -1,7 | 0,0 | 0,0 | -1,7 |
| Währungsumrechnung | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
| Stand 31. Dezember 2018 | -6,8 | 0,0 | 0,0 | -6,8 |
| Zugänge | -3,1 | -0,2 | 0,0 | -3,3 |
| Abgänge | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,4 |
| Stand 31. Dezember 2019 | -9,5 | -0,2 | 0,0 | -9,7 |
| Buchwert | ||||
| Stand 31. Dezember 2018 | 8,4 | 1,0 | 1,3 | 10,7 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 18,0 | 1,7 | 0,1 | 19,8 |
Die Betriebs- und Geschäftsausstattungen umfassen unter anderem Mietereinbauten.
Zum 31. Dezember 2019 waren Sachanlagen in Höhe von EUR 1,7 Mio. als Sicherheit für Finanzverbindlichkeiten an Dritte verpfändet.
Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen sind mit EUR 2,9 Mio. (2018: EUR 1,3 Mio.) in den Vertriebskosten und mit EUR 0,4 Mio. (2018: EUR 0,4 Mio.) in den Verwaltungskosten ausgewiesen.
5.11. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- und Firmenwert
Die immateriellen Vermögenswerte und der Geschäfts- und Firmenwert haben sich wie folgt entwickelt:
| In EUR Mio. | Geschäfts- und Firmenwert | Kundenstamm | Marke | Selbst erstellte Software | Software und sonstige Lizenzen | Für immaterielle Vermögenswerte geleistete Anzahlungen |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||||
| Stand 1. Januar 2018 | 3,1 | 4,1 | 15,0 | 29,2 | 9,5 | 8,2 |
| Zugänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 7,6 | 5,3 | 1,6 |
| Umgliederungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 9,8 | -9,8 |
| Währungsumrechnung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,3 | -0,2 | 0,0 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 3,1 | 4,1 | 15,0 | 36,5 | 24,4 | 0,0 |
| Zugänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 8,0 | 0,5 | 0,0 |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -10,8 | 0,0 | 0,0 |
| Währungsumrechnung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 0,0 | 0,0 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 3,1 | 4,1 | 15,0 | 33,6 | 24,9 | 0,0 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||
| Stand 1. Januar 2018 | 0,0 | -2,4 | -3,2 | -15,2 | -4,8 | 0,0 |
| Zugänge | 0,0 | -0,8 | -2,1 | -4,9 | -1,1 | 0,0 |
| Währungsumrechnung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,1 | 0,0 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 0,0 | -3,2 | -5,3 | -19,9 | -5,8 | 0,0 |
| Zugänge | 0,0 | -0,9 | -9,7 | -4,7 | -3,1 | 0,0 |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 10,8 | 0,0 | 0,0 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 0,0 | -4,1 | -15,0 | -13,8 | -8,9 | 0,0 |
| Buchwert | ||||||
| Stand 31. Dezember 2018 | 3,1 | 0,9 | 9,7 | 16,6 | 18,6 | 0,0 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 3,1 | 0,0 | 0,0 | 19,8 | 16,0 | 0,0 |
| In EUR Mio. | Summe |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |
| Stand 1. Januar 2018 | 69,1 |
| Zugänge | 14,5 |
| Umgliederungen | 0,0 |
| Währungsumrechnung | -0,5 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 83,1 |
| Zugänge | 8,5 |
| Abgänge | -10,8 |
| Währungsumrechnung | -0,1 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 80,7 |
| Kumulierte Abschreibungen | |
| Stand 1. Januar 2018 | -25,6 |
| Zugänge | -8,9 |
| Währungsumrechnung | 0,3 |
| Stand 31. Dezember 2018 | -34,2 |
| Zugänge | -18,4 |
| Abgänge | 10,8 |
| Stand 31. Dezember 2019 | -41,8 |
| Buchwert | |
| Stand 31. Dezember 2018 | 48,9 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 38,9 |
Der Posten selbst erstellte Software beinhaltet in Höhe von EUR 5,1 Mio. (2018: EUR 2,9 Mio.) in Entwicklung befindliche Software.
Die zum 31. Dezember 2019 vollständig abgeschriebene Marke war zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 für Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2,4 Mio. (2018: EUR 5,4 Mio.) als Sicherheit an Dritte verpfändet.
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sind mit EUR 10,6 Mio. (2018: EUR 3,0 Mio.) in den Vertriebskosten und mit EUR 7,8 Mio. (2018: EUR 5,9 Mio.) in den Verwaltungskosten ausgewiesen.
ÜBERPRÜFUNG VON VERMÖGENSWERTEN AUF WERTMINDERUNG
Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2019 einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von insgesamt EUR 3,1 Mio. (2018: EUR 3,1 Mio.) und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte von EUR 5,1 Mio. (2018: EUR 2,9 Mio.) erfasst.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte und der Großteil der in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerte wurden der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Europa zugeordnet. Der jährliche Impairment-Test (zum 31. Dezember) wurde auf Ebene dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde auf der Grundlage des Nutzungswertkonzepts berechnet. Der Nutzungswert wurde auf Basis der Anwendung eines DCF-Verfahrens ermittelt und basiert auf abgestimmten Finanzplänen des Managements, die einen Zeitraum von fünf Jahren umfassen. Im Anschluss wird ein Restwert als ewige Rente hinzugefügt, wobei von einer langfristigen Wachstumsrate von 2 % (2018: 2 %) ausgegangen wird. Die zugrunde liegenden Finanzpläne spiegeln die aktuelle Performance sowie die Schätzungen des Managements in Bezug auf die künftige Entwicklung bestimmter Einflussfaktoren, wie etwa Marktpreise und Gewinnmargen, wider. Allgemeine Marktannahmen, wie zum Beispiel Konjunkturentwicklung und Marktwachstum, werden unter Berücksichtigung externer makroökonomischer und geschäftsspezifischer Quellen mitberücksichtigt. Der langfristigen Wachstumsrate liegen veröffentlichte länderspezifische Studien zugrunde.
Der Diskontierungssatz vor Steuern wurde mittels des Capital Asset Pricing Model bestimmt. Entsprechend wurde auf Basis der jeweiligen geschäftsspezifischen Vergleichsgruppe ein risikoloser Zinssatz, eine Marktrisikoprämie und ein Zuschlag für das Kreditrisiko (Spread) ermittelt. Die Berechnung berücksichtigt außerdem die Kapitalstruktur und den Beta Faktor der jeweiligen Vergleichsgruppe. Der resultierende Diskontierungssatz vor Steuern liegt bei 9 % (2018: 14 %).
Der jährliche Impairment-Test ergab keine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes und der in Entwicklung befindliche immateriellen Vermögenswerte. Darüber hinaus wurde getestet, ob mögliche Änderungen der wesentlichen Annahmen dazu führen könnten, dass der Buchwert der Einheiten ihren jeweiligen erzielbaren Betrag übersteigt. Dies war zum 31. Dezember 2019 nicht der Fall.
Nach dem Bilanzstichtag, aber während des Zeitraums der Aufstellung des Abschlusses, ist die Marktkapitalisierung der Gesellschaft unter den Buchwert des Nettovermögens des Konzerns gesunken, was ein Indikator für eine mögliche Wertminderung von Vermögenswerten darstellt. Aus den zum 31. Dezember 2019 durchgeführten Wertminderungstests für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Europa und LatAm hat sich jeweils kein Wertminderungsbedarf ergeben. Da sich die bei der Durchführung des Wertminderungstests zum 31. Dezember 2019 getroffenen mittel- bis langfristigen Annahmen seitdem nicht wesentlich geändert haben, ist nach wie vor von keiner Wertminderung auszugehen.
5.12. Sonstige Finanzielle Vermögenswerte
Zum 31. Dezember setzten sich die sonstigen finanziellen Vermögenswerte wie folgt zusammen:
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel | 8,7 | 8,7 |
| Kautionen | 0,5 | 0,3 |
| Summe | 9,2 | 9,0 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen im Rahmen einer Factoring-Vereinbarung | 1,6 | 0,9 |
| Forderungen gegen Lieferanten und Dienstleister | 1,0 | 0,5 |
| Kautionen | 0,4 | 0,4 |
| Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel | 0,2 | 0,2 |
| Sonstige | 0,0 | 0,2 |
| Summe | 3,2 | 2,2 |
Die verfügungsbeschränkten Zahlungsmittel umfassen Bankguthaben, die als Kautionen an Vermieter von Büro-, Lager- und Verkaufsflächen verpfändet sind und dem Zugriff des Konzerns entzogen sind.
Die Forderungen im Rahmen einer Factoring-Vereinbarungen betreffen Forderungen gegen einen Finanzdienstleister aus zum Stichtag an den Finanzdienstleister veräußerten und ausgebuchten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
5.13. Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
| Langfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte | ||
| Abgrenzungsposten | 0,6 | 0,7 |
| Umsatzsteuerforderungen | 4,4 | 0,3 |
| Summe | 5,0 | 1,0 |
| Kurzfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte | ||
| Umsatzsteuerforderungen | 5,1 | 3,3 |
| Geleistete Anzahlungen und Abgrenzungsposten | 1,0 | 1,1 |
| Herausgabeanspruch aus erwarteten Retouren | 0,7 | 0,6 |
| Forderungen aus Ertragsteueransprüchen | 0,2 | 0,1 |
| Sonstige | 0,1 | 0,3 |
| Summe | 7,1 | 5,4 |
5.14. Vorräte und geleistete Anzahlungen
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
| Bestände | 43,7 | 36,7 |
| Wertminderung für ungängige und veraltete Vorräte | -5,0 | -4,1 |
| Summe | 38,7 | 32,6 |
Die Vorräte, die während des Berichtszeitraums als Aufwand erfasst wurden, und Umsatzkosten darstellen, beliefen sich auf EUR 207,8 Mio. (2018: EUR 176,2 Mio.).
Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Wertminderungsaufwand von EUR 0,7 Mio. für ungängige und veraltete Vorräte erfasst (2018: EUR 1,5 Mio.). Wertminderungen sind in den Umsatzkosten ausgewiesen.
Die zum Nettoveräußerungswert bilanzierten Vorräte beliefen sich auf EUR 7,0 Mio. (2018: EUR 6,8 Mio.). Zur Einschätzung des Nettoveräußerungswerts werden Reichweiten, Preiselastizitäten und Verwertungsquoten prognostiziert. Diese basieren auf Planungsannahmen des Konzerns, welche die Abverkaufsstrategie reflektieren. Die Einschätzung über die für Verwertungsware zu erzielenden Erlösen basiert auf den tatsächlich erzielten Verwertungserlösen der Vergangenheit.
Die in der Bilanz ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen beziehen sich in voller Höhe auf Vorauszahlungen für bestellte Waren.
5.15. Forderungen aus Lieferung und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Kundenforderungen.
Zum 31. Dezember 2019 bestanden Wertminderungen aus Kundenforderungen in Höhe von EUR 1,9 Mio. (2018: EUR 0,9 Mio.). Weitere Informationen zu Wertminderungen und Ausfallrisiken werden im Abschnitt 6. dargestellt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und unterliegen daher keinem Zinsrisiko.
Im Geschäftsjahr 2019 bestanden im Konzern zwei Factoring-Vereinbarungen mit einem bankenunabhängigen Factoring-Unternehmen bzw. einem Kreditinstitut in Bezug auf seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Raten- bzw. Rechnungskauf. Die Ausbuchungsanforderungen von IFRS 9 werden bei einer der Factoring-Vereinbarungen erfüllt, da home24 alle Chancen und Risiken der Forderungen übertragen hat und kein anhaltendes Engagement in diesen Forderungen zurückbehalten hat.
Bei der anderen Factoring-Vereinbarung hat die Gruppe das Recht, aber nicht die Verpflichtung, überfällige Forderungen zurückzukaufen. Die Rückkaufoption führt dazu, dass der Konzern den Großteil der Chancen und Risiken der übertragenen Forderungen zurückbehält. Dementsprechend werden diese Forderungen nicht ausgebucht und der im Rahmen der Rückkaufoption zurückzuzahlende Betrag, der dem Ausübungspreis der Option entspricht, wird als Verbindlichkeiten im Rahmen einer Factoring-Vereinbarung unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Konzern stuft diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Sinne des IFRS 9 weiterhin als Geschäftsmodell "Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungen" ein und bewertet sie daher zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Die Buchwerte im Zusammenhang mit der Factoring-Vereinbarung stellen sich wie folgt dar:
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| Übertragene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1,9 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen einer Factoring-Vereinbarung | 1,5 | 0,0 |
Der Konzern weist die Zahlungsströme im Zusammenhang mit beiden Factoring-Vereinbarungen im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit aus, da sich der Hauptcharakter dieser Zahlungsströme auf die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen bezieht.
5.16. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
| Guthaben bei Kreditinstituten und Barguthaben | 35,6 | 28,6 |
| Kurzfristige Einlagen | 10,0 | 80,0 |
| Summe | 45,6 | 108,6 |
Die kurzfristigen Einlagen können mit einer Kündigungsfrist von bis zu maximal drei Monaten jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden.
Im Zusammenhang mit einer der Factoring-Vereinbarung im Konzern ist ein Bankkonto als Sicherheit an den Factoring-Anbieter verpfändet. Darüber hinaus bestehen im Zusammenhang mit der Factoring-Vereinbarung für dieses Bankkonto teilweise Verfügungsbeschränkungen. Das Konto weist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 einen Saldo von EUR 6,3 Mio. aus.
5.17. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen
| Anzahl der Aktien | Anzahl eigener Anteile | Gezeichnetes Kapital / eigene Anteile (in EUR Mio.) | Kapitalrücklage (in EUR Mio.) | Summe | |
| Stand zum 1. Januar 2018 | 429.269 | -400 | 0,4 | 45,6 | 46,0 |
| Ausgabe von Aktien | 7.583.677 | 0 | 7,6 | 165,0 | 172,6 |
| Aktiensplit | 18.047.064 | -32.508 | 18,0 | - 18,0 | 0,0 |
| Aktienrückkauf | 0 | -374 | 0,0 | - 0,4 | - 0,4 |
| Transaktionskosten abzüglich Steuern | 0 | 0 | 0,0 | - 6,0 | - 6,0 |
| Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0,0 | 1,0 | 1,0 |
| Verwendung freier Kapitalrücklage | 0 | 0 | 0,0 | - 61,8 | - 61,8 |
| Stand zum 31. Dezember 2018 | 26.060.010 | -33.282 | 26,0 | 125,4 | 151,4 |
| Ausgabe von Aktien | 349.176 | 0 | 0,4 | 0,0 | 0,4 |
| Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 0 | 6.375 | 0,0 | 0,3 | 0,3 |
| Verwendung freier Kapitalrücklage | 0 | 0 | 0,0 | - 45,8 | - 45,8 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 26.409.186 | -26.907 | 26,4 | 79,9 | 106,3 |
Das Eigenkapital reduzierte sich insgesamt um EUR 64,3 Mio. auf EUR 85,9 Mio. insbesondere aufgrund des Jahresfehlbetrags im laufenden Geschäftsjahr.
Im Rahmen der Bilanzaufstellung zum 31. Dezember 2019 wurde ein Betrag von EUR 45,8 Mio. (2018: EUR 61,8 Mio.) aus der freien Kapitalrücklage aufgelöst und mit dem Jahresfehlbetrag der home24 SE verrechnet. Entsprechend wurde in beiden Jahren auch für Zwecke des Konzernabschlusses eine Anpassung der Eigenkapitalposten vorgenommen.
Zum 1. Januar 2019 belief sich das gezeichnete Kapital auf EUR 26.060.010 und war voll eingezahlt. Das eingetragene Grundkapital war in 26.060.010 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von EUR 1 je Aktie aufgeteilt. Zum 1. Januar 2019 wurden 33.282 eigene Aktien gehalten.
Mit Wirkung zum 26. Juni 2019 hat die Gesellschaft auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 insgesamt 6.375 eigene Aktien übertragen.
Am 19. Juni 2019 hat der Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom 19. Juni 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 26.060.010 um EUR 210.786 auf EUR 26.270.796 durch die Ausgabe von 210.786 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1 je Aktie unter Ausschluss von Bezugsrechten für bestehende Aktionäre gegen Bareinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015/II (§ 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde durch Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, am 14. August 2019 wirksam.
Am 14. August 2019 hat der Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom 14. August 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 26.270.796 um EUR 80.769 auf EUR 26.351.565 durch die Ausgabe von 80.769 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1 je Aktie unter Ausschluss von Bezugsrechten für bestehende Aktionäre gegen Sacheinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015/III (§ 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde durch Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, am 20. August 2019 wirksam.
Am 15. August 2019 hat der Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom 15. August 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 26.351.565 um EUR 57.621 auf EUR 26.409.186 durch die Ausgabe von 57.621 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1 je Aktie unter Ausschluss von Bezugsrechten für bestehende Aktionäre gegen Bareinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017 (§ 4 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde durch Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, am 21. August 2019 wirksam.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 19. Juni 2019 beschlossen, das bisherige Bedingte Kapital 2017 in § 4 Abs. 5 der Satzung wie folgt anzupassen: Die bisherige Bezeichnung "Bedingtes Kapital 2017" wird durch die Bezeichnung "Bedingtes Kapital 2019" ersetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 2.096.972 bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2019"). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 im Rahmen des LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019, Performance Shares ausgegeben wurden, die Bezugsberechtigten von ihrem Ausübungsrecht in vertragsgemäßer Weise Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte weder durch eigene Aktien noch durch eine Geldzahlung erfüllt. Wegen der Einzelheiten und des vollständigen Wortlauts wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung verwiesen, der am 10. Mai 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Das Bedingte Kapital 2019 wurde mit Eintragung der Änderung von § 4 Abs. 5 der Satzung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, am 1. Oktober 2019 wirksam.
Damit beläuft sich das im Handelsregister eingetragene Grundkapital zum 31. Dezember 2019 auf EUR 26.409.186 . Das Grundkapital ist in 26.409.186 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 1 je Aktie eingeteilt.
Das Genehmigte und Bedingte Kapital setzt sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen:
| Anzahl der Stückaktien |
Betrag
(in EUR) |
|
| Genehmigtes Kapital 2015/II | 70.864 | 70.864 |
| Genehmigtes Kapital 2015/III | 113.328 | 113.328 |
| Genehmigtes Kapital 2017 | 117.690 | 117.690 |
| Genehmigtes Kapital 2018 | 7.525.804 | 7.525.804 |
| Bedingtes Kapital 2018 | 8.058.025 | 8.058.025 |
| Bedingtes Kapital 2019 | 2.096.972 | 2.096.972 |
5.18. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Zuwendungen der öffentlichen Hand | 0,5 | 0,5 |
| Summe | 0,5 | 0,5 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten aus erwarteten Retouren | 1,5 | 1,5 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen einer Factoring-Vereinbarung | 1,5 | 0,0 |
| Kreditorische Debitoren | 0,5 | 0,8 |
| Devisentermingeschäfte | 0,1 | 0,0 |
| Sonstige | 1,6 | 1,3 |
| Summe | 5,2 | 3,6 |
Der Konzern weist im Geschäftsjahr 2019 Verbindlichkeiten aus einer Factoring-Vereinbarung mit einem Kreditinstitut aus. Die Kriterien zur Ausbuchung der im Rahmen der Factoring-Vereinbarung übertragenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht erfüllt, so dass die Gesellschaft in Höhe des erhaltenen Kaufpreises eine finanzielle Verbindlichkeit ausweist.
5.19. Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
| Kurzfristige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Personalverbindlichkeiten | 3,7 | 3,8 |
| Umsatzsteuerverbindlichkeiten | 2,4 | 0,8 |
| Sonstige Steuern | 0,1 | 0,1 |
| Summe | 6,2 | 4,7 |
5.20. Finanzverbindlichkeiten
Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten gegenüber Banken. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich in Höhe von EUR 2,2 Mio. (2018: EUR 2,3 Mio.) um variabel verzinsliche Kontokorrentdarlehen, in Höhe von EUR 0,6 Mio. (2018: EUR 0,0 Mio.) um fest verzinsliche Tilgungsdarlehen mit einer Gesamtlaufzeit von einem Jahr sowie mit EUR 1,7 Mio. um fest verzinsliche Tilgungsdarlehen mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren. Darüber hinaus wurde in Höhe von EUR 5,6 Mio. (2018: EUR 0,0) eine festverzinsliche Kreditlinie in Anspruch genommen, die die Gruppe zur Finanzierung ihres kurzfristigen Liquiditätsbedarfs im Zusammenhang mit Lieferantenverbindlichkeiten nutzt.
5.21. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden
Angaben zu Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden werden in Abschnitt 6. dargestellt.
Die Gruppe nimmt an Lieferanten-(Reverse-)Factoring-Programmen teil. Zum 31. Dezember 2019 hatten bestimmte Lieferanten ihre Forderungen gegen home24 in Höhe von EUR 1,1 Mio. (2018: EUR 0,2 Mio.) an verschiedene Factoring-Anbieter übertragen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen erklären sich die Factoring-Anbieter bereit, die von der Gruppe geschuldeten Lieferantenrechnungen an die teilnehmenden Lieferanten zu zahlen und home24 begleicht diese zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber den Factoring-Anbieter. Die Gruppe hat die ursprünglichen Verbindlichkeiten, auf die sich die Vereinbarung bezieht, ausgebucht und eine neue Verbindlichkeit erfasst. Der Konzern weist die von den Lieferanten übertragenen Beträge innerhalb der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden aus, da die Art und Bedingungen der Verbindlichkeiten die gleichen bleiben wie die anderer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Zahlungen an den Factoring-Anbieter sind im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit enthalten, da sie weiterhin Teil des normalen Betriebszyklus der Gruppe sind und ihr Hauptcharakter weiterhin operativ ist -das heißt Zahlungen für den Kauf von Waren und Dienstleistungen.
5.22. Vertragsverbindlichkeiten
Die Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von EUR 12,2 Mio. (2018: EUR 14,6 Mio.) resultieren im Wesentlichen aus Verträgen mit Kunden, die mit der Zahlungsmethode "Vorkasse" abgeschlossen wurden. Die Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatzerlöse erfasst, sobald der Konzern die Waren an den Kunden geliefert hat; dies erfolgt innerhalb von maximal zwölf Monaten. Damit werden die Vertragsverbindlichkeiten, die zu Beginn einer Berichtsperiode bestehen, grundsätzlich während des laufenden Geschäftsjahres vollständig als Erlös erfasst.
5.23. Rückstellungen
Die Veränderungen der Rückstellungen sind nachfolgend dargestellt:
| In EUR Mio. | Rückbau Verpflichtungen | Sonstige | Summe |
| Stand 1. Januar 2018 | 0,9 | 0,6 | 1,5 |
| Inanspruchnahme | 0,0 | -0,4 | -0,4 |
| Zuführung | 0,5 | 0,4 | 0,9 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 1,4 | 0,6 | 2,0 |
| Inanspruchnahme | 0,0 | -0,3 | -0,3 |
| Zuführung | 0,7 | 0,2 | 0,9 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 2,1 | 0,5 | 2,6 |
Von den Rückstellungen sind EUR 2,1 Mio. (2018: EUR 1,4 Mio.) in über einem Jahr fällig. Alle anderen Rückstellungen werden voraussichtlich innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen.
Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen betreffen künftige Verpflichtungen zum Rückbau von Lager- und sonstigen Mietereinbauten. Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter anderem Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten.
5.24. Leasing
Die Leasingverhältnisse des Konzerns bestehen im Wesentlichen aus Büro- und Lagerflächen sowie aus Verkaufsflächen für Outlets und Showrooms, welche home24 als "Immobilien" zusammenfasst. Weitere Leasingverhältnisses werden unter "Sonstige" ausgewiesen. Die Grundlaufzeiten der Leasingverhältnisse für "Immobilien" betragen drei bis zehn Jahre und für die "sonstigen" Leasingverhältnisse zwei bis fünf Jahre.
Einige Immobilien-Leasingverträge im Konzern enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen werden dazu verwendet, um dem Konzern die maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf den Vertragsbestand zu erhalten. Die Mehrheit der bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen kann nur durch den Konzern und nicht durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden.
Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt die Geschäftsführung sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen bieten. Sich aus der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nichtausübung einer Kündigung hinreichend sicher ist.
Die Leasingverträge enthalten fixe oder variable, an einen Index gekoppelte, Leasingzahlungen, die monatlich anfallen.
Im laufenden Geschäftsjahr 2019 ergeben sich aus der Anwendung des IFRS 16 folgende Darstellungen in der Bilanz sowie der Gesamtergebnisrechnung.
LEASING IN DER BILANZ
| In EUR Mio. | Immobilien | Sonstige | Summe |
| Nutzungsrechte zum 1. Januar 2018 | 34,0 | 0,1 | 34,1 |
| Zugänge | 11,1 | 0,0 | 11,1 |
| Währungsumrechnung | -0,3 | 0,0 | -0,3 |
| Abschreibungen | -7,2 | -0,1 | -7,3 |
| Nutzungsrechte zum 31. Dezember 2018 | 37,6 | 0,0 | 37,6 |
| Zugänge | 20,3 | 0,3 | 20,6 |
| Währungsumrechnung | -0,2 | 0,0 | -0,2 |
| Abschreibungen | -10,3 | -0,1 | -10,4 |
| Nutzungsrechte zum 31. Dezember 2019 | 47,4 | 0,2 | 47,6 |
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 10,9 | 7,7 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 40,7 | 31,1 |
| Summe | 51,6 | 38,8 |
In der nachfolgenden Tabelle werden die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Leasingzahlungen einschließlich der Verlängerungsoptionen, von denen der Konzern zum Bilanzstichtag hinreichend sicher ist, dass er diese ausüben wird, dargestellt:
| In EUR Mio. | bis 1 Jahr | zwischen 1 - 5 Jahre | über 5 Jahre | vertraglich vereinbarte Zahlungsmittelabflüsse | Buchwert 31. Dezember 2019 |
| Leasingverbindlichkeiten | 10,8 | 36,0 | 8,0 | 54,8 | 51,6 |
| In EUR Mio. | bis 1 Jahr | zwischen 1 - 5 Jahre | über 5 Jahre | vertraglich vereinbarte Zahlungsmittelabflüsse | Buchwert 31. Dezember 2018 |
| Leasingverbindlichkeiten | 7,7 | 22,6 | 10,7 | 41,0 | 38,8 |
LEASING IN DER GESAMTERGEBNISRECHNUNG
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten (enthalten in den Finanzaufwendungen) | 1,3 | 0,6 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte (enthalten in den Vertriebs- und Verwaltungskosten) | 10,4 | 7,3 |
| Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (enthalten in den Vertriebs- und Verwaltungskosten) | 0,5 | 0,1 |
Insgesamt betrug der Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen im laufenden Geschäftsjahr EUR 9,1 Mio. (2018: EUR 7,6 Mio.).
5.25. Angaben zur Kapitalflussrechnung
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente laut Kapitalflussrechnung entsprechen den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in der Bilanz und betreffen in voller Höhe Guthaben bei Kreditinstituten und Barguthaben sowie kurzfristige Sichteinlagen.
Der Betrag der gezahlten und erhaltenen Zinsen beläuft sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt EUR 5,5 Mio. (2018: EUR 3,2 Mio.) bzw. EUR 0,1 Mio. (2018: EUR 0,0 Mio.).
Die folgende Übersicht stellt die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit dar:
| In EUR Mio. | 1.Januar 2019 | Erstanwendung IFRS 16 | Neuverträge / Neubewertung von Leasingverbindlichkeiten | Cashflows | Währungseffekte | Sonstige Veränderungen |
| Finanzverbindlichkeiten | 3,3 | 0,0 | 0,0 | 5,9 | 0,0 | 0,9 |
| Leasingverbindlichkeiten | 38,8 | 0,0 | 22,1 | -9,1 | -0,2 | 0,0 |
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2019 |
| Finanzverbindlichkeiten | 10,1 |
| Leasingverbindlichkeiten | 51,6 |
| In EUR Mio. | 1. Januar 2018 | Erstanwendung IFRS 16 | Neuverträge / Neubewertung von Leasingverbindlichkeiten | Cashflows | Währungseffekte | Sonstige Veränderungen |
| Finanzverbindlichkeiten | 1,9 | 0,0 | 0,0 | 1,7 | -0,3 | 0,0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 0,0 | 35,3 | 10,7 | -7,6 | -0,3 | 0,7 |
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2018 |
| Finanzverbindlichkeiten | 3,3 |
| Leasingverbindlichkeiten | 38,8 |
Die zahlungswirksame Veränderung der Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 5,9 Mio. (2018: EUR 1,7 Mio.) resultiert mit EUR 8,9 Mio. aus der Inanspruchnahme (2018: EUR 6,2 Mio.) und mit EUR 3,0 Mio. aus Rückzahlungen (2018: EUR 4,5 Mio.) von Bankdarlehen sowie im Vorjahr aus der Inanspruchnahme (EUR 7,5 Mio.) und Tilgung (EUR 7,5 Mio.) eines Gesellschafterdarlehens. Die sonstige Veränderung der Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,9 Mio. betrifft den Erwerb von Sachanlagen durch Übernahme direkt damit verbundener Bankverbindlichkeiten, die als nicht zahlungswirksame Transaktion ausgewiesen werden.
Aus Neuverträgen bzw. Neubewertungen von Leasingverbindlichkeiten weist der Konzern im laufenden Geschäftsjahr nicht zahlungswirksame Zugänge zu Nutzungsrechten in Höhe von EUR 20,6 Mio. (2018: EUR 11,1 Mio.) aus (siehe Abschnitt 5.24). Die Differenz zur Veränderung der Leasingverbindlichkeiten aus Neuverträgen bzw. Neubewertungen resultiert im Wesentlichen aus erhaltenen Leasinganreizen.
Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der Konzernkapitalflussrechnung sind im Lagebericht unter Abschnitt 2.4.3 dargestellt.
5.26. Finanzinstrumente
Die finanziellen Vermögenswerte und Schulden sind zum Bilanzstichtag in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt:
| In EUR Mio. | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 13,1 | 16,7 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | AC | 12,4 | 11,2 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 45,6 | 108,6 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden | FLAC | 55,3 | 56,2 |
| Finanzverbindlichkeiten | FLAC | 10,1 | 3,3 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 5,6 | 4,1 |
| Devisentermingeschäfte | FVTPL | 0,1 | 0,0 |
AC = Amortized Costs (fortgeführte Anschaffungskosten)
FLAC = Financial Liability measured at Armortized Costs (Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet)
FVTPL = at Fair Value through Profit and Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet)
Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Finanzverbindlichkeiten entsprechen hauptsächlich aufgrund der kurzfristigen Laufzeiten bzw. dessen variable Verzinsung nahezu ihren jeweiligen Buchwerten. Der beizulegende Zeitwert von langfristigen Finanzverbindlichkeiten mit fester Verzinsung (Level 3) entspricht auch ungefähr dem Buchwert, da sich seit der Ausgabe der Darlehen keine signifikanten Änderungen der Bewertungsparameter ergeben haben.
Die Devisentermingeschäfte sind mit ihrem beizulegenden Zeitwert in der Bilanz angesetzt.
Der beizulegende Zeitwert der Devisentermingeschäfte wird unter Anwendung eines Bewertungsverfahrens mit am Markt beobachtbaren Inputfaktoren bewertet (Stufe 2 der Bewertungshierarchie nach IFRS 13). Er wird auf Basis der Barwerte künftig fälliger Zahlungen unter Anwendung der zum Abschlussstichtag aktuellen Zinsstrukturkurven der relevanten Währungen abgeleitet.
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Die im Abschluss für Vermögenswerte und Schulden angesetzten oder berichteten Zeitwerte werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden,
Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen,
Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.
6. FINANZRISIKOMANAGEMENT
Der Konzern ist im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken, Marktrisiken (einschließlich Währungsrisiko, Zinsänderungsrisiko und sonstigen Preisrisiken) und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die primären Ziele des Finanzrisikomanagements bestehen darin, Risikolimits festzulegen und sicherzustellen, dass die Risikogefährdung diese Limits nicht übersteigt.
Das Finanzrisikomanagement wird von einer zentralen Treasury-Abteilung unter der Aufsicht des Vorstands betrieben. Der Vorstand erstellt Grundsätze für ein Gesamt-Risikomanagement sowie Richtlinien für spezifische Bereiche wie beispielsweise Fremdwährungsrisiken sowie die Anlage nicht benötigter Liquidität.
AUSFALLRISIKO
Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns entspricht den Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und Forderungen sowie den Buchwerten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Insbesondere aus der Zahlmethode Rechnungskauf resultieren Ausfallrisiken von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Um Forderungsausfälle zu vermeiden, setzt der Konzern ein umfangreiches Risikomanagement ein. Zur Entscheidung, ob home24 Kunden Zahlarten wie Rechnungskauf anbietet und zur Überwachung des Ausfallrisikos, prüft der Konzern die Kreditwürdigkeit seiner Kunden mittels statistischer Verfahren auf Basis beispielsweise des historischen Zahlverhaltens sowie mit Hilfe von externen Auskunfteien, die home24 für Neukunden Einschätzungen zur Erfüllungswahrscheinlichkeit liefern. Ausstehende Forderungen gegen Kunden werden regelmäßig überwacht. Zum Bilanzstichtag beträgt der Gesamtbetrag offener Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der aus der Zahlmethode Rechnungskauf resultiert, EUR 9,7 Mio. (2018: EUR 11,1 Mio.).
Jede Forderung gegen einen Kunden aus der Zahlmethode Rechnungskauf wird auf Basis des Kundenrisikoprofils anhand von externen Kreditscorings bewertet. Darüber hinaus werden bei der Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten auch historische Daten aus eigener Erfahrung, aktuelle Gegebenheiten sowie die Altersstruktur der Forderungen berücksichtigt. In der Regel werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschrieben, wenn diese von externen Inkassodienstleistern als uneinbringlich eingestuft werden bzw. wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.
Das Ausfallrisiko aus dem übrigen Liefer- und Leistungsverkehr ist begrenzt, da der Zahlungseingang (aus Vorkasse, PayPal, Kreditkarten) zum Zeitpunkt oder zeitnah nach Eingang der Bestellung erfolgt.
Der erwartete Kreditverlust wird über die gesamte Laufzeit der Forderung nach der vereinfachten Vorgehensweise gemäß IFRS 9.5.5.15 berechnet.
Die nachstehende Übersicht zeigt die mithilfe einer Wertberichtigungsmatrix ermittelte Ausfallrisikoposition bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns:
| 31. Dezember 2019 | Forderungen < 30 Tage | Forderungen zwischen 30 - 60 Tage | Forderungen zwischen 60 - 90 Tage | Forderungen >90 Tage | Summe |
| Bruttowert (in EUR Mio.) | 10,2 | 1,4 | 0,5 | 2,9 | 15,0 |
| Erwartete Kreditausfallrate | 1% | 9 % | 22 % | 54 % | |
| Erwarteter Kreditverlust (in EUR Mio.) | 0,1 | 0,1 | 0,1 | 1,6 | 1,9 |
| 31. Dezember 2018 | Forderungen < 30 Tage | Forderungen zwischen 30 - 60 Tage | Forderungen zwischen 60 - 90 Tage | Forderungen >90 Tage | Summe |
| Bruttowert (in EUR Mio.) | 12,5 | 2,4 | 0,7 | 2,0 | 17,6 |
| Erwartete Kreditausfallrate | 1% | 5 % | 11% | 27 % | |
| Erwarteter Kreditverlust (in EUR Mio.) | 0,2 | 0,1 | 0,1 | 0,5 | 0,9 |
Die Wertminderungen haben sich wie folgt entwickelt:
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| Stand 1. Januar | 0,9 | 1,2 |
| Zuführung | 1,2 | 1,1 |
| Inanspruchnahme | -0,2 | -1,4 |
| Stand 31. Dezember | 1,9 | 0,9 |
Die Bankguthaben der Gesellschaft verteilen sich auf unterschiedliche Bankpartner. Die wesentlichen Bankpartner haben ein Standard & Poor's Long-Term Rating zwischen A und BBB+ (2018: A und BBB+). Das Rating wird regelmäßig überprüft.
Die Bewertung der Wertminderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten erfolgte auf Basis eines erwarteten Verlusts über zwölf Monate und spiegelt die kurzen Laufzeiten der Risikopositionen wider. Der Konzern geht davon aus, dass die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aufgrund der externen Bonität ein geringes Kreditrisiko aufweisen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 wurde eine Wertberichtigung für erwartetete Kreditverluste von EUR 0,1 Mio. berücksichtigt (2018: EUR 0,2 Mio.).
Die Gesellschaft begrenzt das von ihr eingegangene Ausfallrisiko teilweise durch Festlegung von Risikolimits für einzelne Geschäftspartner oder Gruppen von Geschäftspartnern. Solche Risikolimits müssen in der Regel vom Management genehmigt werden. Ausfallrisiken werden laufend überwacht und überprüft.
MARKTRISIKO
Unter dem Marktrisiko ist das Risiko zu verstehen, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Zahlungsflüsse eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko beinhaltet das Währungsrisiko, das Zinsänderungsrisiko sowie sonstige Preisrisiken.
Der Konzern ist international geschäftstätig und insbesondere einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt. Die Währungsrisiken erwachsen aus künftigen Geschäftsvorfällen sowie Vermögens- und Schuldposten in Fremdwährung. Solche Positionen bestehen insbesondere in US-Dollar und Schweizer Franken und in geringerem Umfang in anderen Währungen.
Im Rahmen der Steuerung des Wechselkursrisikos gegenüber dem US-Dollar sichert die Treasury Abteilung die in US-Dollar eingekauften Vorräte. Die Absicherung erfolgte ausschließlich über Devisentermingeschäfte mit der den Grundgeschäften kongruenten Laufzeit. Der Abschluss und die Abwicklung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgte nach internen Richtlinien, die den Handlungsrahmen, die Verantwortlichkeiten sowie die Berichterstattung und die Kontrolle verbindlich festlegen. Die Aktivitäten im Segment LatAm werden im Wesentlichen in der funktionalen Währung der Tochtergesellschaft, dem brasilianischen Real, getätigt.
In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für das Währungsrisiko wird angenommen, dass sich ein Faktor verändert, während alle übrigen Faktoren konstant bleiben. Wenn sich der Euro gegenüber den nachfolgenden Fremdwährungen um 10 % auf- oder abgewertet hätte, ergäben sich folgende Effekte auf das Konzernergebnis vor Ertragssteuern:
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| USD | 0,7 | 1,0 |
| CHF | 0,3 | 0,3 |
Im Konzern entstehen Zinsrisiken im Wesentlichen im Zusammenhang mit variabel verzinslichen Bankdarlehen. Dieses Risiko sowie sonstige Preisrisiken stellen jedoch wie bereits im Vorjahr auch im laufenden Geschäftsjahr kein wesentliches Risiko für den Konzern dar.
LIQUIDITÄTSRISIKO
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass ein Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus finanziellen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Der Gesellschaft entsteht ein Risiko aus täglichen Liquiditätsentnahmen. Das Liquiditätsrisiko wird von der Unternehmensleitung gesteuert. Das Management überwacht die Zahlungsflüsse des Konzerns auf der Grundlage rollieren -der Monatsprognosen. Der Konzern nutzt unter anderem sein negatives Working Capital, um für das weitere Wachstum eine stabile Finanzgrundlage zu schaffen.
Der Liquiditätsbestand der Gesellschaft umfasst Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Zudem verfügt der Konzern über eine Factoringlinie in Höhe von EUR 10,0 Mio., die zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 1,5 Mio. in Anspruch genommen wurde. Die Factoringlinie endet am 30. September 2020. Es wird davon ausgegangen, dass die bestehende Linie durch einen anderen Dienstleister ersetzt wird. Die im Vorjahr bestehende revolvierende Kreditlinie in Höhe von EUR 4,0 Mio. war zum Jahresende gekündigt.
Der Konzern betrachtet die zur Verfügung stehende Liquidität als ausreichend, um die fortlaufenden Wachstumspläne zu finanzieren. Im Falle von signifikanten nicht vorhersehbaren Veränderungen, die einen zusätzlichen ungeplanten Liquiditätsabfluss mit sich bringen, stehen dem Konzern Handlungsoptionen zur Verfügung. Hierzu zählen neben Kosteneinsparungen unter anderem auch die Aufnahme von Fremdkapital, ein (Teil-)Verkauf eines Unternehmenssegments oder die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Je nach Ausgestaltung der Handlungsoptionen könnten sich bestehende Planungsannahmen verändern. Gleichermaßen könnten sich zusätzliche Chancen insbesondere in Bezug auf das Unternehmenswachstum ergeben, um bestmöglich an der positiven Entwicklung des online Home&Living-Marktes zu partizipieren. In der Gesamtbetrachtung der Chancen und Risiken in Verbindung mit möglichen Gegenmaßnahmen sieht der Konzern derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken. Auf die grundsätzlichen Ausführungen zu Risiken und Chancen im zusammengefassten Lagebericht wird verwiesen.
Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt. Es handelt sich um undiskontierte Bruttobeträge inklusive vertraglicher Zinszahlungen. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten wurden dabei nicht berücksichtigt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühestmöglichen Zeitpunkt zugeordnet.
| 31.
Dezember 2019
In EUR Mio. |
bis 6 Monate | zwischen 6 - 12 Monaten | zwischen 1 - 2 Jahre | über 2 Jahre | Summe |
| Finanzverbindlichkeiten | 9,0 | 0,4 | 0,5 | 1,3 | 11,2 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden | 54,9 | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 55,3 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 5,1 | 0,0 | 0,0 | 0,5 | 5,6 |
| Bruttozahlungen derivativer Finanzinstrumente | |||||
| Einzahlungen | 9,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 9,7 |
| Auszahlungen | -9,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -9,8 |
| Summe | 68,9 | 0,8 | 0,5 | 1,8 | 72,0 |
| 31.
Dezember 2018
In EUR Mio. |
bis 6 Monate | zwischen 6 - 12 Monaten | zwischen 1 - 2 Jahre | über 2 Jahre | Summe |
| Finanzverbindlichkeiten | 2,5 | 0,1 | 0,3 | 0,8 | 3,7 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden | 51,8 | 4,4 | 0,0 | 0,0 | 56,2 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 3,6 | 0,0 | 0,0 | 0,5 | 4,1 |
| Bruttozahlungen derivativer Finanzinstrumente | |||||
| Einzahlungen | 12,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 12,6 |
| Auszahlungen | -12,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -12,5 |
| Summe | 58,0 | 4,5 | 0,3 | 1,3 | 64,1 |
Die Bruttozahlungen derivativer Finanzinstrumente betreffen Devisentermingeschäfte. Es sind jeweils die erwarteten Bruttoein- und -auszahlungen aus den Geschäften dargestellt.
KAPITALMANAGEMENT
Die Ziele des Kapitalmanagements der Gruppe sind unverändert die kurzfristige Zahlungsfähigkeit sowie die Sicherung der Kapitalbasis zur fortwährenden Finanzierung der Wachstumsvorhaben und die langfristige Erhöhung des Unternehmenswerts. Dabei wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen unter der Annahme der Unternehmensfortführung operieren können. Das Kapitalmanagement wird auf Basis unterschiedlicher finanzieller Kennzahlen kontinuierlich überwacht. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Berichtsstichtag 37 % (2018: 55 %).
7. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Hauptgeschäftstätigkeit des Konzerns ist die Vermarktung, der Verkauf und der Versand von Möbeln und Einrichtungsgegenständen in Europa und Lateinamerika (LatAm). Die Geschäftssegmente spiegeln die Managementstrukturen des Konzerns wider sowie die Art und Weise, in der Finanzinformationen regelmäßig vom obersten Entscheidungsträger, dem Vorstand der home24 SE, überprüft werden.
Der Konzern gliedert sich in zwei Geschäftssegmente, das Segment Europa und das Segment LatAm. Das Segment Europa beinhaltet die Geschäftsaktivitäten in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Frankreich, Niederlande, Belgien und Italien. Das Segment LatAm beinhaltet die Geschäftsaktivitäten in Brasilien.
Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente sind strategische Geschäftsbereiche, die getrennt gesteuert werden.
Die Geschäftssegmente wenden ebenfalls die Rechnungslegungsmethoden an, die oben in der Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden erläutert werden.
Der Konzern bewertet die Ertragskraft hauptsächlich basierend auf dem bereinigten EBITDA. EBITDA ist definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Bereinigungsgrößen umfassen anteilsbasierte Vergütung sowie im Vorjahr Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Börsengang.
Externe Umsatzerlöse umfassen nahezu ausschließlich Erträge aus dem Verkauf von Möbeln an Endkunden. Im laufenden Geschäftsjahr gab es in geringem Umfang Verkäufe zwischen den Segmenten.
Informationen über Segmentvermögenswerte oder -schulden sind nicht entscheidungsrelevant.
| In EUR Mio. | Europa | LatAm | Überleitung | 2019 |
| Umsatzerlöse | 278,4 | 93,3 | -0,1 | 371,6 |
| davon zwischen den Segmenten | 0,1 | 0,0 | -0,1 | 0,0 |
| Bereinigtes EBITDA | -27,3 | -0,8 | -28,1 | |
| Anteilsbasierte Vergütung | -3,5 | |||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte | -32,2 | |||
| Finanzaufwendungen - netto | -4,6 | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -68,4 |
| In EUR Mio. | Europa | LatAm | Überleitung | 2018 |
| Umsatzerlöse | 239,5 | 73,2 | 0,0 | 312,7 |
| Bereinigtes EBITDA | -40,3 | 0,3 | -40,0 | |
| Anteilsbasierte Vergütung | -10,2 | |||
| Aufwendungen im Rahmen des Börsengangs | -1,5 | |||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte | -17,9 | |||
| Finanzaufwendungen - netto | -3,5 | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -73,1 |
Vom Gesamtumsatz entfallen 51 % (2018: 54 %) auf Deutschland und 11 % (2018: 12 %) auf die Schweiz. Von den langfristigen Vermögenswerten entfallen 82 % (2018: 93 %) auf Deutschland und 18 % (2018: 7 %) auf Brasilien.
8. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN
home24 identifiziert die der home24 SE nahestehenden Unternehmen und Personen in Überstimmung mit IAS 24.
Sämtliche Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen fanden zu marktüblichen Preisen und Konditionen statt.
TRANSAKTIONEN MIT ROCKET INTERNET SE UND KINNEVIK ONLINE AB
Der Hauptaktionär Rocket Internet SE, Berlin, Deutschland, war bis Juni 2019 mit Vertretern im Aufsichtsrat der Gesellschaft repräsentiert. Bis Mai 2019 war home24 darüber hinaus als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der Rocket Internet SE einbezogen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 gilt Rocket Internet SE nicht mehr als nahestehendes Unternehmen von home24.
Der Hauptaktionär Kinnevik AB, Stockholm, Schweden, über seine Tochtergesellschaft Kinnevik Internet Lux S.a r.l, Luxemburg, ist weiterhin mit einem Vertreter im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten.
Die Gesellschaft hat im laufenden Geschäftsjahr während des Zeitraums in dem Rocket Internet SE als nahestehendes Unternehmen galt, Dienstleistungen in Höhe von EUR 0,0 Mio. (2018: EUR 0,1 Mio.) bezogen. Darüber hinaus waren im Vorjahreszeitraum im Rahmen eines Finanzierungsvertrags Finanzierungsaufwendungen in Höhe von EUR 0,4 Mio. entstanden. Zum Abschlussstichtag des Vorjahres bestanden keine offenen Verbindlichkeiten gegenüber der Rocket Internet SE.
Während des Berichtszeitraums und im Vorjahreszeitraum wurden keine berichtspflichtigen Transaktionen mit der Kinnevik AB durchgeführt.
TRANSAKTIONEN MIT MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN
Im Geschäftsjahr 2019 gab es folgende Transaktionen von Organmitgliedern der home24 SE mit nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft:
| Organmitglied | Name der Gesellschaft | Kauf / Verkauf |
Preis
(in EUR) |
Volumen
(in EUR) |
Anzahl | Datum |
| Johannes Schaback | whiletrue Limited | Kauf | 10,20 | 45.421 | 4.453 | 07.01.2019 |
| Johannes Schaback | whiletrue Limited | Kauf | 10,19 | 15.770 | 1.547 | 07.01.2019 |
| Johannes Schaback | whiletrue Limited | Kauf | 4,45 | 11.124 | 2.500 | 04.11.2019 |
| Christoph Cordes | Kauf | 4,50 | 3.848 | 855 | 04.11.2019 | |
| Christoph Cordes | Kauf | 4,48 | 10.304 | 2.300 | 04.11.2019 | |
| Christoph Cordes | Kauf | 4,48 | 6.863 | 1.532 | 04.11.2019 | |
| Johannes Schaback | whiletrue Limited | Kauf | 5,00 | 10.100 | 2.020 | 16.12.2019 |
Im Vorjahr hat die Gesellschaft Verträge über den Verkauf und die Übertragung von 374 (vor Aktiensplit) Anteilen der Gesellschaft mit zwei Unternehmen abgeschlossen, die vollständig im Besitz von Mitgliedern des Vorstands sind. Als Gegenleistung für diese Anteile zahlte die Gesellschaft einen Kaufpreis von insgesamt EUR 0,4 Mio.
Zu den im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gewährten Bezügen einschließlich anteilsbasierter Vergütungen und Aktientransaktionen wird auf die Angaben in Abschnitt 11 und den Vergütungsbericht verwiesen.
Darüber hinaus ergaben sich im Geschäftsjahr 2019 und im Vorjahreszeitraum keine wesentlichen Aufwendungen und Erträge bzw. zu den Bilanzstichtagen keine wesentlichen offenen Forderungen oder Verbindlichkeiten mit nahestehenden Unternehmen und Personen.
9. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Derzeit sind sechs Kundenbeschwerden in Bezug auf die Verletzung von Datenschutzvorgaben vor der Berliner Beauftragten für Datenschutz anhängig. Es ist nicht auszuschließen, dass die Berliner Datenschutzbehörde die Verfahren zum Anlass nimmt, ein Bußgeld gegen die Gesellschaft zu verhängen. Wenn ein Bußgeld verhängt wird, muss aufgrund des derzeit von den Datenschutzbehörden zugrunde gelegten Berechnungsmodells davon ausgegangen werden, dass das Bußgeld im Bereich eines hohen sechsstelligen Betrags liegt; wie Gerichte die Bußgeldpraxis und -bemessung durch die Behörden beurteilen, ist aktuell mangels einschlägiger Entscheidungen nicht abzusehen.
10. BEFREIUNG ZUR OFFENLEGUNG
Die folgenden Personenhandelsgesellschaften, die verbundene, konsolidierte Unternehmen der home24 SE sind und für die der Konzernabschluss der home24 SE der befreiende Konzernabschluss ist, nehmen die Befreiungsmöglichkeit des §264b HGB hinsichtlich der Aufstellung oder Offenlegung in Anspruch:
| ― |
home24 eLogistics GmbH & Co. KG, Berlin |
| ― |
home24 eCustomers GmbH & Co. KG, Berlin |
| ― |
home24 eServices GmbH & Co. KG, Berlin |
Die home24 Outlet GmbH, Berlin, ist nach den Bestimmungen des §264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses und von der Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts befreit.
11. VERGÜTUNG FÜR VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Die an die Mitglieder des Vorstands für ihre Vorstandstätigkeit gewährten nichtaktienbasierten Bezüge belaufen sich im laufenden Geschäftsjahr ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen auf EUR 0,9 Mio. (2018: EUR 1,0 Mio.). Darüber hinaus betrug der Aufwand für an Vorstände gewährte Aktienvergütungsinstrumente im Geschäftsjahr EUR 0,8 Mio. (2018: EUR 4,2 Mio.) und es wurden 842.876 Anteile oder Anteilsbezugsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben (2018: 93.224 Anteile). Weitere Angaben zu den anteilsbasierten Vergütungsprogrammen der home24 SE sind unter Abschnitt 5.8 dargestellt. Die Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der home24 SE ist im Vergütungsbericht auf Seite 40ff dargestellt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats betrug EUR 0,3 Mio. (2018: EUR 0,3 Mio.).
12. TOCHTERUNTERNEHMEN
Zum 31. Dezember hielt die Gesellschaft Beteiligungen an den folgenden Tochterunternehmen:
| Tochtergesellschaften | Geschäftssitz | Gegenstand | Beteiligungsquote 2019 | 2018 |
| Mobly Comercio Varejista Ltda. und verbundene Beteiligungen | ||||
| Jade 1216. GmbH | Berlin, Deutschland | Holding | 92,92 % | 92,92 % |
| Jade 1412. GmbH | Berlin, Deutschland | Holding | 92,92 % | 92,92 % |
| Juwel 181. VV UG | Berlin, Deutschland | Holding | 92,92 % | 92,92 % |
| VRB GmbH & Co. B-197 KG * | Berlin, Deutschland | Holding | 82,83 % | 82,83 % |
| Mobly Holding 1 Ltda. * | Sao Paulo, Brasilien | Holding | 82,83 % | 82,83 % |
| Mobly Holding 2 Ltda. * | Sao Paulo, Brasilien | Holding | 82,83 % | 82,83 % |
| Mobly Hub Transportadora Ltda. * | Sao Paulo, Brasilien | Logistik | 82,83 % | 82,83 % |
| Mobly Brand Licenciamento Ltda. * | Sao Paulo, Brasilien | nicht-operativ | 82,83 % | 82,83 % |
| Mobly Comercio Varejista Ltda. * | Sao Paulo, Brasilien | Onlineshop | 82,83 % | 82,83 % |
| Übrige Tochtergesellschaften | ||||
| SPV-4 Furniture Services GmbH | Berlin, Deutschland | Holding | 100,00 % | 100,00 % |
| home24 Verwaltungs GmbH | Berlin, Deutschland | Komplementär | 100,00 % | 100,00 % |
| home24 eTrading GmbH | Berlin, Deutschland | nicht-operativ | 100,00 % | 100,00 % |
| home24 eLogistics GmbH & Co. KG | Berlin, Deutschland | Logistik | 100,00 % | 100,00 % |
| home24 eServices GmbH & Co. KG | Berlin, Deutschland | nicht-operativ | 100,00 % | 100,00 % |
| home24 eCustomers GmbH & Co. KG | Berlin, Deutschland | Service | 100,00 % | 100,00 % |
| Home24 Polska S.A. | Breslau, Polen | nicht-operativ | 100,00 % | 100,00 % |
| Home24 Polska Sp z oo | Breslau, Polen | nicht-operativ | 100,00 % | 100,00 % |
| Club of Style Ltd. ** | Hong Kong, China | nicht-operativ | 0,00 % | 100,00 % |
| Club of Style (Shenzen) Ltd. | Shenzen, China | Service | 100,00 % | 100,00 % |
| Fashion4home Inc. | Dover, USA | nicht-operativ | 100,00 % | 100,00 % |
| Home&Living Holding AG i.L. *** | Zürich, Schweiz | Holding | 0,00 % | 100,00 % |
| home24 Hong Kong Ltd. | Hong Kong, China | nicht-operativ | 100,00 % | 100,00 % |
| home24 Outlet GmbH | Berlin, Deutschland | Retail | 100,00 % | 100,00 % |
| home24 Retail GmbH | Berlin, Deutschland | Service | 100,00 % | 100,00 % |
* Durchgerechneter Konzernanteil unter
Berücksichtigung von nicht beherrschenden Anteilen auf
Ebene von Zwischenholdings
** Gesellschaft wurde im August 2019
gelöscht
*** Gesellschaft wurde im Januar 2019
gelöscht
Die Jade 1216. GmbH, ein unmittelbares Tochterunternehmen der home24 SE, ist an der Jade 1412. GmbH und der Juwel 181 VV. UG beteiligt. Des Weiteren hält sie eine Beteiligung an der VRB GmbH & Co. B-197 KG, die wiederum über die Holdinggesellschaften Mobly Holding 1 Ltda. und Mobly Holding 2 Ltda. eine Beteiligung an der Mobly Comercio Vajerista Ltda., der Mobly Hub Transportadora Ltda. und der Mobly Brand Licenciamento Ltda. hält.
Zum 31. Dezember 2019 wurden die nicht beherrschenden Anteile an der Jade 1216. GmbH und der VRB GmbH & Co. B-197 KG mit einem Buchwert von EUR -13,7 Mio. (2018: EUR -12,1 Mio.) im Eigenkapital ausgewiesen. Für diese Anteile wurde im Geschäftsjahr ein Verlust in Höhe von EUR -1,7 Mio. (2018: EUR -0,9 Mio.) erfasst.
ZUSAMMENGEFASSTE FINANZINFORMATIONEN ZU TOCHTERUNTERNEHMEN MIT WESENTLICHEN NICHT BEHERRSCHENDEN ANTEILEN
Die folgenden Übersichten enthalten zusammengefasste Finanzinformationen der Jade 1216. GmbH und ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften.
Zusammengefasste Bilanz
| In EUR Mio. | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
| Langfristige Vermögenswerte | 20,1 | 6,5 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 24,9 | 18,2 |
| Summe Vermögenswerte | 45,0 | 24,7 |
| Langfristige Schulden | 6,1 | 1,1 |
| Kurzfristige Schulden | 112,8 | 88,3 |
| Summe Schulden | 118,9 | 89,4 |
| Nettovermögen | -73,9 | -64,7 |
Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| Umsatzerlöse | 93,3 | 73,2 |
| Jahresfehlbetrag | -10,1 | -6,5 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -0,1 | 0,8 |
| Gesamtergebnis für die Periode | -10,2 | -5,7 |
Zusammengefasste Kapitalflussrechnung
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | -5,7 | -8,4 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -5,9 | -3,4 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 12,7 | 11,4 |
13. ANZAHL DER MITARBEITER
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den Geschäftsjahren stellen sich wie folgt dar:
| 2019 | 2018 | |
| Frauen | 676 | 507 |
| Männer | 921 | 877 |
| Summe | 1.597 | 1.384 |
14. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Im laufenden Berichtszeitraum sind die folgenden als Aufwand erfassten Honorare für den Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, angefallen:
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 |
| Abschlussprüfungen | 0,3 | 0,3 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0,0 | 0,5 |
| Summe | 0,3 | 0,8 |
Die anderen Bestätigungsleistungen im Vorjahr sind vorwiegend im Rahmen des Börsengangs für die Erteilung des Comfort Letters angefallen.
15. VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
VORSTAND
Dr. Philipp Kreibohm, Berlin (bis 31. März 2019)
Rechtsanwalt
Christoph Cordes, Berlin (bis 31. Dezember 2019)
Diplom-Kaufmann
Marc Appelhoff, Berlin
Diplom-Kaufmann
Johannes Schaback, Berlin
Diplom-Ingenieur
Brigitte Wittekind, Potsdam (ab 1. Januar 2020)
Diplom-Kauffrau
Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Vorstandstätigkeit hauptberuflich aus.
AKTUELLE MANDATE
| Name des Vorstandsmitglieds | Mandate gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG |
| Dr. Philipp Kreibohm | Heaven HR GmbH (Beirat) |
| Christoph Cordes | - |
| Marc Appelhoff | Avenso GmbH (Beirat; bis Ende Juni 2019) |
| Johannes Schaback | - |
| Brigitte Wittekind | D-Level GmbH (Beirat) |
AUFSICHTSRAT
Lothar Lanz (Vorsitzender des Aufsichtsrats), München
Mitglied in mehreren Aufsichtsräten
Magnus Agervald (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats), Stockholm
Interim CEO bei Webhallen AB
Franco Danesi, London
Investment Director bei Kinnevik Capital Ltd. Co.
Verena Mohaupt (Vorsitzende des Prüfungsausschusses), München
Partnerin bei Findos Investor GmbH
Alexander Samwer, München (bis 19. Juni 2019)
Unternehmer
Christian Senitz, Berlin (bis 28. Januar 2019)
Senior Vice President Finance International bei Rocket Internet SE
AKTUELLE MANDATE
Die folgende Übersicht zeigt sämtliche aktuelle Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, welche von Mitgliedern des Aufsichtsrats der home24 SE in Deutschland und im Ausland zusätzlich wahrgenommen werden.
| Name des Aufsichtsratsmitglieds | Mandate gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG |
| Lothar Lanz | BAUWERT Aktiengesellschaft (Mitglied des Aufsichtsrats) Dermapharm Holding SE (Mitglied des Aufsichtsrats) |
| TAG Immobilien AG (Mitglied des Aufsichtsrats) | |
| Zalando SE (Vorsitzender des Aufsichtsrats; bis 22. Mai 2019) Axel Springer SE (Mitglied des Aufsichtsrats; bis 17. April 2019) | |
| Magnus Agervald | FH Gruppen AS (Mitglied des Verwaltungsrats) |
| AGE Advisory AB (stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats bis Dezember 2019, ordentliches Mitglied des Verwaltungsrats seit Dezember 2019) | |
| Flaivy Nation AB (Vorsitzender des Verwaltungsrats) | |
| Panprices AB (Mitglied des Verwaltungsrats) | |
| Franco Danesi | Bayport Management Limited (Mitglied des Verwaltungsrats) |
| Monese Ltd. (Mitglied des Verwaltungsrats) | |
| Black Earth Farming Limited (Mitglied des Verwaltungsrats; bis 20. Dezember 2019) E-Motion Advertising Limited (Mitglied des Verwaltungsrats; bis 10. November 2019) Metro International S.A. (Mitglied des Verwaltungsrats; bis 11. September 2019) | |
| Verena Mohaupt | Mos Mosh A/S (Mitglied des Beirats) |
| Reinhold Fleckenstein Jeanswear GmbH (Mitglied des Beirats) Rhenoflex GmbH (Mitglied des Beirats) | |
| Alexander Samwer | Zalando SE (Mitglied des Aufsichtsrats) |
| Christian Senitz | Africa Internet GmbH / Jumia Technologies AG (Mitglied des Beirats) Global Fashion Group S.A. (Mitglied des Verwaltungsrats) |
16. ANGABE ZUR CORPORATE GOVERNANCE ERKLÄRUNG
Die Erklärung des Vorstands und Aufsichtsrats zum Corporate Governance Kodex nach §161 AktG ist auf der Unternehmenswebseite der Muttergesellschaft unter http://irpages2.eqs.com/download/companies/homevierundzwanzig/CorporateGovernance/191218_home24_ SE_declaration_of_conformity_DCGK_German.pdf veröffentlicht.
17. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Brigitte Wittekind ist seit dem 1. Januar 2020 Mitglied des Vorstands. Sie folgt auf Christoph Cordes, der mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Seit dem 1. Januar 2020 hat Marc Appelhoff die Funktion des Vorstandsvorsitzenden (CEO) inne.
Die dem Vorstandsmitglied Johannes Schaback nahestehende Person whiletrue GmbH hat am 7. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,90 für insgesamt EUR 10.030 sowie am 8. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich von EUR 5,81 für insgesamt EUR 98.843 Aktien der Gesellschaft erworben.
Das Aufsichtsratsmitglied Verena Mohaupt hat am 9. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,72 für insgesamt EUR 24.124 Aktien der Gesellschaft veräußert und am selben Tag zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,87 für insgesamt EUR 26.403 Aktien der Gesellschaft erworben.
Im ersten Quartal 2020 hat sich mit der Ausbreitung der COVID-19 Pandemie ein Unsicherheitsfaktor für die weitere Geschäftsentwicklung in 2020 ergeben. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts war home24 unmittelbar betroffen. Der Großteil der home24-Mitarbeiter außerhalb der Logistik-Abläufe und des Einzelhandels arbeitet von zu Hause aus. Lieferketten der Lieferanten in Europa, Brasilien und China sind beeinträchtigt. Die stationären Handelsflächen des Konzerns sind temporär geschlossen. Die Kundennachfrage ist schwerer prognostizierbar und volatiler. Der finanzielle negative Gesamteffekt durch die COVID-19 Pandemie ist bis zum heutigen Stand (Stand 3. April 2020) jedoch in einem Rahmen, der eine Anpassung der im November 2019 durch Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Unternehmensplanung für 2020 nur eingeschränkt erforderlich macht.
Darüber hinaus sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.
18. GENEHMIGUNG DES ABSCHLUSSES
Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der home24 SE werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Vorstand hat den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht am 3. April 2020 zur Veröffentlichung genehmigt.
Berlin, 3. April 2020
Marc Appelhoff
Johannes Schaback
Brigitte Wittekind
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der home24 SE zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, 3. April 2020
Der Vorstand
Marc Appelhoff
Johannes Schaback
Brigitte Wittekind
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die home24 SE
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der home24 SE, Berlin und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der home24 SE, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Konzernlagebericht in der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d HGB enthaltenen Informationen, die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate Governance)" enthalten sind, sowie die im Konzernlagebericht als ungeprüft gekennzeichneten Ausführungen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019, sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich weder auf den Inhalt der als ungeprüft gekennzeichneten Ausführungen im Konzernlagebericht noch auf den Inhalt der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d HGB, die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate Governance)" des Konzernlageberichts enthalten ist. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
1) Existenz und Bemessung von Umsatzerlösen aus dem Versand von Handelswaren unter Berücksichtigung erwarteter Retouren
GRÜNDE FÜR DIE BESTIMMUNG ALS BESONDERS WICHTIGER PRÜFUNGSSACHVERHALT
Im Rahmen der Veräußerung von Handelswaren erbringt home24 seine Leistungen grundsätzlich erst mit Auslieferung der Ware, d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem die wesentlichen mit dem Eigentum an den Waren verbundenen Chancen und Risiken und die Verfügungsmacht auf den Kunden übertragen sind. Für die Kunden von home24 besteht die Möglichkeit der kostenlosen Rücksendung von Waren innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen sowie darüber hinaus innerhalb der durch home24 eingeräumten Rücksendezeiträume. Die nicht als Umsatz zu realisierenden erwarteten Retouren werden durch die gesetzlichen Vertreter von home24 berechnet, denen Annahmen und Ermessensentscheidungen, insbesondere zu länder- und monatsspezifischen erwarteten Rücksendequoten, zugrunde liegen. Die Umsatzerlöse haben einen maßgeblichen Einfluss auf das Jahresergebnis des Konzerns und stellen einen der bedeutsamsten Leistungsindikatoren für den home24-Konzern dar.
Aufgrund des großen Transaktionsvolumens beim Verkauf von Handelswaren sowie des grundsätzlich möglichen Risikos fiktiver Umsätze und der mit Unsicherheit behafteten Schätzung der erwarteten Retouren erachten wir die Existenz und die Bemessung von Umsatzerlösen aus dem Versand von Handelswaren als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
PRÜFERISCHES VORGEHEN
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der home24 eingerichteten Prozess der Umsatzrealisierung von der Bestellung bis hin zum Zahlungseingang auf Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Dokumentation nachvollzogen. Ferner haben wir die Einhaltung der in IFRS 15 vorgegebenen Voraussetzungen für die Umsatzrealisierung gewürdigt. Um Auffälligkeiten im Umsatzverlauf bzw. in der Umsatzentwicklung zu erkennen, haben wir unter Berücksichtigung von historischen Tages- und verdichteten Monatsumsätzen eine segmentspezifische Erwartung der Umsätze aus der Veräußerung von Handelswaren entwickelt und mit den realisierten Umsätzen des aktuellen Geschäftsjahres verglichen. Zusätzlich haben wir ausgewählte Buchungsjournale auf manuell erfasste Umsatzbuchungen untersucht und Gegenkontenanalysen sowie Korrelationsanalysen durchgeführt.
Ferner haben wir auch im Rahmen von substantiellen Prüfungshandlungen für eine nach statistisch-mathematischen Grundlagen ermittelte Stichprobe von Verkäufen Nachweise (Lieferscheine, Rechnungen, Zahlungseingänge) zur Existenz der Umsatzerlöse erlangt, um zu beurteilen, ob den erfassten Umsatzerlösen ein entsprechender Warenversand zugrunde lag. Des Weiteren haben wir die rechnerische Richtigkeit der durch die gesetzlichen Vertreter von home24 vorgenommenen Ermittlung der erwarteten Retouren nachvollzogen. Die angenommenen monats- und länderspezifischen Retourenquoten haben wir u. a. mit historischen monats- und länderspezifischen Ist-Retourenquoten verglichen und analysiert. Zur weiteren Beurteilung der angenommenen monats- und länderspezifischen Retourenquoten haben wir darüber hinaus ausgewählte Vergleiche mit den bis zum Abschluss unserer Prüfung tatsächlich retournierten Handelswaren durchgeführt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Existenz von Umsatzerlösen sowie der Bemessung der Umsatzerlöse aus dem Versand von Handelswaren ergeben.
VERWEIS AUF ZUGEHÖRIGE ANGABEN
Zu angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezüglich der Umsatzrealisierung von Handelswaren verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzernanhang in Abschnitt 2.3 (Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung) und in Abschnitt 5.1 (Umsatzerlöse).
2) Folgebewertung von Handelswaren
GRÜNDE FÜR DIE BESTIMMUNG ALS BESONDERS WICHTIGER PRÜFUNGSSACHVERHALT
Der Handelswarenbestand von home24 unterliegt regelmäßig Risiken aus vorhandenen und möglichen zukünftigen Beständen, die im Rahmen des Versandhandels mit hohen Abschriften veräußert oder einer Verwertung außerhalb des Versandhandels zugeführt werden. Neben den vorhandenen Beständen werden auch für die geschätzten zukünftigen Bestände zum Bilanzstichtag Wertberichtigungen ermittelt und im Konzernabschluss erfasst.
Die gesetzlichen Vertreter von home24 ermitteln Bestände auf Grundlage von erwarteten zukünftigen Abverkäufen für verschiedene Vertriebskanäle. Die erwarteten zukünftigen Abverkäufe und der hieraus abgeleitete voraussichtlich erzielbare Nettoveräußerungserlös basieren auf ermessensbehafteten Planungsannahmen, die aus historisch beobachtbaren Daten abgeleitet werden.
Aufgrund des hohen Volumens und der Heterogenität des Warenbestandes sowie des Ermessensspielraums bei der Ermittlung der Bestände und bei der Einschätzung der zukünftig erzielbaren Nettoveräußerungserlöse erachten wir die Folgebewertung der Handelswaren als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
PRÜFERISCHES VORGEHEN
Wir haben die Übereinstimmung der von den gesetzlichen Vertretern von home24 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Ermittlung und die zeitliche Berücksichtigung von Wertberichtigungen beim Handelswarenbestand mit dem IFRS-Rahmenkonzept und den einschlägigen IFRS gewürdigt.
Des Weiteren haben wir den von den gesetzlichen Vertretern von home24 implementierten Bewertungsprozess zur Folgebewertung von Handelswaren analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft sowie ausgewählte implementierte interne Kontrollen auf ihre Wirksamkeit getestet.
Die gesetzlichen Vertreter berücksichtigen im Bewertungsmodell erwartete Abverkäufe der Handelswaren für verschiedene Vertriebskanäle. Wir haben den zeitlichen Verlauf der Abverkäufe anhand von Daten aus der Vergangenheit mit den Ist-Verkäufen analysiert und signifikante Abweichungen bzw. Auffälligkeiten näher untersucht. Ferner haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Zuordnung zu Bewertungsgruppen im Bewertungsmodell anhand von Stichproben nachvollzogen.
Im Bewertungsmodell werden weiterhin die erwarteten Erlöse für Bestände berücksichtigt. Die Annahmen der gesetzlichen Vertreter für die erwarteten Erlöse haben wir mit den in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Erlösen im Rahmen von mit hohen Abschriften veräußerten Beständen als auch im Rahmen der Verwertung außerhalb des Versandhandels verglichen. Dabei haben wir die von den gesetzlichen Vertretern definierten Bewertungskategorien gesondert berücksichtigt. Auf dieser Basis haben wir Erwartungen über mögliche zukünftige Bestände entwickelt und mit den Annahmen im Bewertungsmodell und den gebuchten Wertberichtigungen verglichen. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit des Bewertungsmodells nachvollzogen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen zur Folgebewertung der Handelswaren ergeben.
VERWEIS AUF ZUGEHÖRIGE ANGABEN
Zu den angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezüglich der Folgebewertung von Vorräten verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzernanhang in Abschnitt 2.3 (Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung) und in Abschnitt 5.14 (Vorräte und geleistete Anzahlungen).
Sonstige Informationen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Erklärung zur Unternehmensführung gem. §315d HGB enthaltenen Informationen, die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate Governance)" des Konzernlageberichts enthalten sind, ferner die im Konzernlagebericht als ungeprüft gekennzeichneten Ausführungen sowie die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, insbesondere:
| ― |
im Abschnitt "Erklärung der gesetzlichen Vertreter" die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach §297 Abs. 2 Satz 4 HGB und §315 Abs. 1 Satz 5 HGB, |
| ― |
im Abschnitt "Nichtfinanzieller Bericht" den enthaltenen nichtfinanziellen Bericht nach §315b HGB, |
| ― |
den Abschnitt "Bericht des Aufsichtsrats der home24 SE". |
Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erhalten.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― |
holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Konzernabschlussprüfer der home24 SE tätig. Seit 2018 ist die home24 SE eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft gemäß §264d HGB.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:
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Prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2019; |
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Vereinbarte Untersuchungshandlungen im Hinblick auf die Bestätigung des Geschäftsumsatzes im Rahmen von Mietverträgen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer |
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Gunnar Glöckner.
Berlin, 6. April 2020
Ernst
& Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Glöckner, Wirtschaftsprüfer
Haas, Wirtschaftsprüfer
GLOSSAR
Anzahl aktiver Kunden - definiert als die Anzahl der Kunden, die in den zwölf Monaten vor dem jeweiligen Datum mindestens eine nicht stornierte Bestellung aufgegeben haben, ohne Berücksichtigung von Rücksendungen.
Anzahl Bestellungen - definiert als die Anzahl der erteilten Bestellungen im relevanten Zeitraum, unabhängig von Stornierungen oder Rücksendungen.
Bereinigtes EBITDA - definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen bereinigt um Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung für Mitarbeiter und erhaltene Mediendienstleistungen sowie Kosten für die Notierung bestehender Aktien und andere Einmalaufwendungen in Verbindung mit dem Börsengang, insbesondere für Rechts- und sonstige Beratungsleistungen.
Bereinigte EBITDA-Marge - definiert als Verhältnis von bereinigtem EBITDA zu Umsatzerlösen.
Bruttoergebnis vom Umsatz - definiert als Umsatzerlöse abzüglich der Umsatzkosten.
Bruttoergebnismarge - definiert als Bruttoergebnis geteilt durch Umsatzerlöse.
CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora / Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) - internationale Konvention, die einen nachhaltigen, internationalen Handel mit den in ihren Anhängen gelisteten Tieren und Pflanzen gewährleisten soll.
Claw Back-Mechanismen - eine vertragliche Regelung, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen variable Vergütungskomponenten einbehalten oder zurückgefordert werden können.
Durchschnittlicher Bestellwert - definiert als aggregierter Bruttoauftragswert der in der jeweiligen Periode abgegebenen Bestellungen, einschließlich Mehrwertsteuer, ohne Berücksichtigung von Stornierungen, Rücksendungen sowie nachfolgenden Rabatten und Gutscheinen, geteilt durch die Anzahl dieser Bestellungen.
Ergebnisbeitrag - definiert als Bruttoergebnis vom Umsatz abzüglich der Fulfillmentkosten und Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte.
EUTR (European Timber Regulation oder die Europäische Holzverordnung) - mit dem Inkrafttreten der EU-Holzhandelsverordnung gilt das Verbot, illegal geschlagenes Holz oder daraus hergestellte Holzerzeugnisse in den Verkehr zu bringen.
FLEGT (Forest Law Enforcement, Governance and Trade / Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) - Aktionsplan der Europäischen Union zum globalen Problem illegalen Holzeinschlags und des Handels mit Holz und Holzerzeugnissen illegaler Herkunft.
Fulfillmentkosten - definiert als Summe der Aufwendungen für Warenversand, Warenhandling und Verpackungen, für Leistungen an Lagermitarbeiter, für bezogene Lagerzeitarbeit sowie Aufwendungen für Zahlungsabwicklung.
GRC (Governance, Risk and Compliance) - definiert als Abteilung des Konzerns, die mit der Identifikation, Bewertung und dem Mitigieren von Unternehmensrisiken betraut ist.
Marketingkosten - definiert als Summe der Aufwendungen für Performance Marketing sowie Aufwendungen für TV-Marketing, ausgenommen Marketingaufwendungen mit anteilsbasierter Vergütung.
Mitarbeiter - definiert als Arbeitnehmer jeglichen Geschlechts, die keine Vorstandsmitglieder, Auszubildende oder Trainees sind.
Nettoumlaufvermögen - definiert als Vorräte, geleistete Anzahlungen auf Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente), kurz- und langfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden, kurzfristige finanzielle (mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente) und nichtfinanzielle Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten.
Performance Marketing - umfasst alle von home24 genutzten online Marketing Kanäle, wie zum Beispiel die Stichwortsuche oder online Werbebanner auf fremden Webseiten.
REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) - EU-Chemikalienverordnung, die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien regelt.
SKUs (stock keeping units) - definiert als Codenummern für individuelle Produkte, die im home24-Produktangebot enthalten sind.
Sonstige Vertriebskosten - definiert als Summe der Miet- und Mietnebenkosten bzw. Abschreibungen der Nutzungsrechte für die gemieteten Läger, Outlets und Showrooms, Marketing Aufwendungen mit anteilsbasierter Vergütung, sonstige Aufwendungen für Marketing und Logistik, Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und bezogene Zeitarbeit für zentrale Fulfillment-, Retail- und Marketingaktivitäten, inklusive Kundendienst, sowie sonstige Aufwendungen und Abschreibungen im Vertriebsbereich.
Standorte - definiert als postalische Adressen der Gesellschaft bzw. der von der Gesellschaft kontrollierten Gesellschaften mit Arbeitnehmern (Headquarter(s), Outlets, Showrooms, Läger).
Umsatzkosten - definiert als Einkaufspreis der erworbenen Waren zuzüglich der Liefer- und Verbringungskosten für eingehende Waren.
Umsatzwachstum unter konstanter Währung - definiert als Umsatzwachstum unter Verwendung konstanter Wechselkurse BRL/EUR des Vorjahres.
Verwaltungskosten - definiert als Summe der Gemeinkosten einschließlich der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und aus anteilsbasierter Vergütung an Mitarbeiter und Führungskräfte, Abschreibungen, IT- und sonstiger Overheadkosten sowie im Geschäftsjahr 2018 Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft entstanden sind.
Zentrale nichtfinanzielle Leistungsindikatoren - definiert als Anzahl der Bestellungen, Anzahl aktiver Kunden sowie die Höhe des durchschnittlichen Bestellwerts.
FINANZKALENDER 2020
| 12. MAI | 03. JUNI |
| Veröffentlichung Quartalsfinanzbericht (Stichtag Q1) | Hauptversammlung |
| 18. AUGUST | 10. NOVEMBER |
| Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht | Veröffentlichung Quartalsfinanzbericht (Stichtag Q3) |
IMPRESSUM
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