Ein Vergleich zwischen Transparenzregister und Handelsregister

Transparenzregister vs. Handelsregister: Das sind die Unterschiede

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Ein Überblick zu Zweck und Funktion von Transparenz- und Handelsregister.

Transparenzregister vs. Handelsregister: Das sind die Unterschiede

Transparenzregister und Handelsregister – beide Begriffe tauchen auf, wenn es um Unternehmen und offizielle Eintragungen geht. Doch was verbirgt sich genau dahinter, und warum gibt es zwei verschiedene Register? In diesem Artikel erklären wir die grundlegenden Unterschiede zwischen dem Transparenzregister und dem Handelsregister. Keine Sorge, wir halten es sachlich, aber locker, damit auch Nicht-Juristen alles gut verstehen.


Zweck und Funktion

Das Handelsregister ist so etwas wie das offizielle „Unternehmensverzeichnis“ in Deutschland. Sein Zweck ist es, rechtliche Fakten über Unternehmen öffentlich zugänglich zu machen. Wenn Sie wissen wollen, ob es eine bestimmte Firma wirklich gibt, wer die Geschäftsführer sind oder wie hoch das Stammkapital einer GmbH ist – all das können Sie im Handelsregister finden. Es sorgt für Transparenz im Geschäftsverkehr und schützt Geschäftspartner, indem es verlässliche Informationen über Unternehmen bietet. Kurz gesagt: Das Handelsregister schafft Rechtssicherheit. Jeder kann nachschauen, mit wem er es geschäftlich zu tun hat.

Das Transparenzregister hingegen verfolgt einen anderen Zweck. Es wurde 2017 eingeführt, um Geldwäsche und Terrorfinanzierung vorzubeugen. Der Name ist Programm: Es geht um Transparenz – allerdings nicht für jedes alltägliche Geschäft, sondern speziell darum, offenzulegen, wer hinter einem Unternehmen steht. Man kann sich das Transparenzregister als eine Art Blick hinter die Kulissen vorstellen. Offizielle Firmendaten stehen zwar im Handelsregister, aber wer die Fäden in der Hand hält, das zeigt das Transparenzregister. Es identifiziert die „wirtschaftlich Berechtigten“ eines Unternehmens. Das bedeutet: Wer profitiert finanziell von der Firma oder übt die Kontrolle darüber aus? Genau diese Informationen sollen im Transparenzregister festgehalten werden, um verschleierte Eigentumsverhältnisse sichtbar zu machen.

Zusammengefasst: Das Handelsregister dient der öffentlichen Unternehmensinformation, während das Transparenzregister der Aufdeckung der wahren Inhaber und Eigentümerstrukturen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität dient.


Wer wird eingetragen?

Ein weiterer wichtiger Unterschied liegt darin, wer oder was überhaupt in den Registern eingetragen wird.

Im Handelsregister werden Unternehmen erfasst. Genauer gesagt müssen sich alle Kaufleute und Gesellschaften eintragen, die eine gewisse Größe oder Rechtsform haben. Typische Beispiele sind: eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), eine AG (Aktiengesellschaft), OHG, KG oder eingetragene Kaufleute (e.K.). Auch Partnerschaftsgesellschaften oder Genossenschaften stehen im Handelsregister. Kleinere Gewerbetreibende (Kleingewerbe), die kein Handelsgewerbe betreiben, müssen sich hingegen nicht ins Handelsregister eintragen. Grundsätzlich gilt: Wenn ein Unternehmen eine bestimmte Rechtsform hat oder eine gewisse Bedeutung erreicht (z.B. durch Umsatz oder Mitarbeiterzahl), wird es im Handelsregister geführt. Dabei wird das Unternehmen selbst eingetragen, inklusive wichtiger Vertreter (Geschäftsführer, Vorstände usw.).

Im Transparenzregister werden nicht die Unternehmen selbst, sondern deren wirtschaftlich Berechtigte Personen eingetragen. Das sind in der Regel die natürlichen Personen (Menschen) hinter einer Firma, die letztendlich das Sagen haben oder vom Erfolg finanziell profitieren. Beispielsweise: Wenn Sie eine GmbH gründen, sind Sie als Gesellschafter mit mehr als 25% der Anteile ein wirtschaftlich Berechtigter und müssen im Transparenzregister angegeben werden. Auch wenn jemand auf anderem Wege Kontrolle ausübt (z.B. über Stimmberechtigungen oder auf Grundlage eines Treuhandvertrags), muss diese Person ins Transparenzregister. Wichtig zu verstehen: Jedes Unternehmen (mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. Einzelunternehmer oder ganz kleine GbRs) muss seine Eigentümerstruktur offenlegen. Die Eintragung erfolgt für jede juristische Person (Firma, Verein usw.) und listet dann die entsprechenden Privatpersonen als wirtschaftlich Berechtigte.


Welche Informationen sind enthalten?

Die Art der Informationen, die in den beiden Registern gespeichert werden, unterscheidet sich deutlich – passend zu ihrem unterschiedlichen Zweck.

Im Handelsregister finden Sie geschäftliche Basisdaten über Unternehmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Name des Unternehmens und Rechtsform (z.B. Musterfirma GmbH, Müller & Co. KG etc.)
  • Sitz der Firma (Adresse des Hauptsitzes)
  • Gegenstand des Unternehmens (kurze Beschreibung der Geschäftstätigkeit, sofern angegeben)
  • Kapital bei bestimmten Rechtsformen (z.B. Stammkapital einer GmbH oder Grundkapital einer AG)
  • Vertretungsberechtigte Personen – also die Namen der Geschäftsführung, Vorstandsmitglieder oder Inhaber, die das Unternehmen nach außen vertreten dürfen
  • Registergericht und Registernummer – also bei welchem Amtsgericht die Firma registriert ist und unter welcher Nummer
  • Wichtige Änderungen – z.B. Wechsel der Geschäftsführung, Änderungen der Adresse oder des Firmennamens werden auch im Handelsregister vermerkt.

Diese Informationen sind relativ formell und konzentrieren sich auf das Unternehmen selbst und seine juristische Struktur.

Im Transparenzregister dagegen stehen Informationen über die hinter dem Unternehmen stehenden Personen (wirtschaftlich Berechtigte). Hier werden typischerweise eingetragen:

  • Vollständiger Name der wirtschaftlich berechtigten Person
  • Geburtsdatum
  • Wohnort (oft wird das Land oder die Stadt angegeben, nicht die genaue Adresse im Registerauszug)
  • Staatsangehörigkeit
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses an der Firma. Das bedeutet, es wird vermerkt, wie und in welchem Ausmaß diese Person am Unternehmen beteiligt ist. Zum Beispiel könnte dort stehen, dass Person X 50% der Anteile hält oder besondere Stimmrechte besitzt.

Aus diesen Angaben kann man ablesen, wer wirklich die Kontrolle oder den Nutzen an einer Firma hat. Anders als beim Handelsregister, das hauptsächlich Fakten über die Firma bereitstellt, geht es beim Transparenzregister um persönliche Verbindungen zur Firma.

Man sieht: Im Handelsregister stehen also Firmendaten, im Transparenzregister stehen Eigentümerdaten.


Wer hat Zugriff auf die Daten?

Hier kommt ein sehr praktischer Unterschied: Wer darf überhaupt reinschauen?

Beim Handelsregister ist der Zugriff öffentlich. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, was bedeutet: Jeder (Privatperson, Unternehmer, Journalist, etc.) kann Einsicht nehmen. In der Praxis läuft das heute über das Internet. Es gibt offizielle Online-Portale, über die man Handelsregisterinformationen abrufen kann. Teilweise sind Grundinformationen kostenlos einsehbar; für detaillierte Auszüge oder Dokumente (z.B. der Gesellschaftsvertrag einer GmbH) kann eine kleine Gebühr anfallen. Aber insgesamt gilt: Transparenz für jedermann. Sie können also ohne besondere Berechtigung nachschauen, ob z.B. die „Beispiel GmbH“ tatsächlich existiert, wer Geschäftsführer ist und seit wann.

Das Transparenzregister ist nicht ganz so öffentlich. Hier ist der Zugriff eingeschränkt. Ursprünglich war geplant, dass die Daten weitgehend öffentlich zugänglich sind, um maximale Transparenz zu schaffen. Allerdings enthält das Transparenzregister ja sensible persönliche Informationen (Geburtsdaten, Wohnorte usw.). Daher durfte nicht einfach jeder unbegrenzt darin stöbern. Derzeit ist es so, dass bestimmte Stellen und Personen ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen, um volle Einsicht zu bekommen. Behörden (wie Polizei, Finanzbehörden oder die Geldwäscheaufsichtsbehörden) haben natürlich Zugang. Banken und Notare sowie andere Institutionen, die per Gesetz zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind, können ebenfalls die Transparenzregister-Daten abfragen – sie müssen ja zum Beispiel prüfen, wer ihr Kunde ist. Journalisten oder interessierte Bürger konnten zeitweise ebenfalls Einsicht nehmen, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht haben (etwa Recherche zur Geldwäsche). Nach aktuellen Entwicklungen ist dieser öffentliche Zugang aber wieder eingeschränkter geworden. Kurz gesagt: Das Transparenzregister ist nicht frei für jeden einsehbar, sondern primär für Behörden und bestimmte berechtigte Institutionen gedacht, während das Handelsregister komplett öffentlich ist.


Rechtliche Verpflichtungen zur Eintragung

Beide Register sind gesetzlich vorgeschrieben, aber die Verpflichtungen unterscheiden sich danach, wer was melden muss.

Handelsregister-Pflicht: Wer ein Unternehmen in einer bestimmten Rechtsform gründet, muss sich ins Handelsregister eintragen lassen. Das ist keine freiwillige Sache, sondern gesetzlich vorgeschrieben (etwa im Handelsgesetzbuch und in anderen Gesetzen geregelt). Eine GmbH existiert z.B. rechtlich erst mit der Eintragung im Handelsregister. Auch später muss jede wichtige Änderung (neuer Geschäftsführer, Umzug, Änderung des Firmennamens, Kapitalerhöhung, etc.) dem Handelsregister gemeldet werden. Zuständig sind die Amtsgerichte (Registergerichte). In der Praxis übernimmt oft ein Notar diese Anmeldung, zum Beispiel bei Gründung einer GmbH oder Änderung des Gesellschaftsvertrags. Wer trotz Verpflichtung nicht einträgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann Probleme bekommen – aber in der Realität kommt das kaum vor, da ein Unternehmen ohne Handelsregistereintrag gar nicht richtig handeln kann (z.B. kein Geschäftskonto eröffnen oder Verträge abschließen).

Transparenzregister-Pflicht: Das Transparenzregister ist für viele seit einigen Jahren ein neues To-do auf der Liste. Alle juristischen Personen des Privatrechts (das sind z.B. GmbHs, AGs, Vereine) und eingetragene Personengesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten melden. Lange Zeit gab es die Regel, dass man nichts melden musste, wenn sich die Eigentümer bereits aus anderen Registern ergaben (z.B. aus dem Handelsregister konnte man die Gesellschafterliste einer GmbH einsehen). Diese sogenannte „Mitteilungsfiktion“ wurde aber abgeschafft. Jetzt gilt: Jede meldepflichtige Firma muss aktiv einen Eintrag im Transparenzregister haben. Wenn Sie also eine GmbH gründen, reicht der Handelsregistereintrag allein nicht – zusätzlich muss eine Meldung an das Transparenzregister erfolgen. Die Fristen dafür wurden gestaffelt (z.B. für GmbHs bis Mitte 2022), aber inzwischen sind diese Übergangsfristen vorbei. Wer die Eintragung versäumt, dem drohen empfindliche Bußgelder durch das Bundesverwaltungsamt, denn das überwacht das Transparenzregister. Die Aktualisierungspflicht ist ebenfalls wichtig: Ändert sich bei den wirtschaftlich Berechtigten etwas (z.B. verkauft ein Gesellschafter seine Anteile, sodass jemand Neues über 25% kommt), muss die Meldung zeitnah aktualisiert werden.

Kurz gesagt: Unternehmen kommen an beiden Registern nicht vorbei. Das Handelsregister ist Pflicht für die offiziellen Firmendaten, das Transparenzregister ist Pflicht für die Eigentümerdaten. Beide laufen getrennt voneinander – die Eintragung ins Handelsregister ersetzt nicht die Meldung ans Transparenzregister und umgekehrt.


Bedeutung für Unternehmen und Geschäftsleute

Warum das Ganze? Für Unternehmen und Geschäftsleute haben Handelsregister und Transparenzregister jeweils eine wichtige Bedeutung:

  • Handelsregister: Visitenkarte der Firma – Ein Eintrag im Handelsregister verleiht einem Unternehmen Seriosität und Rechtskraft. Geschäftspartner können sich darauf verlassen, dass die Firma echt ist und wer dahintersteht. Oft verlangen Banken, Geschäftspartner oder Investoren einen Handelsregisterauszug, bevor sie Verträge abschließen. Für Unternehmen selbst ist der Eintrag wichtig, um rechtsfähig zu sein und offiziell auftreten zu können. Man kann es als öffentliches Gütesiegel betrachten: „Ja, diese Firma gibt es wirklich und sie hält sich an die Regeln.“ Für Geschäftsleute ist es auch ein Rechercheinstrument: Bevor man mit einer unbekannten Firma Geschäfte macht, schaut man ins Handelsregister, um Basisinfos zu bekommen.

  • Transparenzregister: Vertrauen und Compliance – Das Transparenzregister ist vor allem im Rahmen der Compliance (Einhaltung von Gesetzen) von Bedeutung. Für Unternehmen bedeutet es zunächst einmal bürokratischen Aufwand, denn die Daten der wirtschaftlich Berechtigten müssen gemeldet und aktuell gehalten werden. Allerdings trägt das Transparenzregister auch zum Vertrauen im Geschäftsleben bei: Wenn z.B. eine Bank weiß, wer der letztendliche Eigentümer einer Firma ist, kann sie das Risiko besser einschätzen. Auch für Geschäftspartner kann es relevant sein, etwa bei großen Investitionen oder Kooperationen, um die Eigentümerstruktur des Gegenübers zu kennen (auch wenn sie dafür in der Regel offizielle Stellen oder Anwälte einschalten müssen, da das Register nicht für jeden frei zugänglich ist). Für Geschäftsleute, insbesondere Gründer, ist wichtig zu wissen: Man muss an das Transparenzregister denken, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und Probleme zu vermeiden. Es ist also ein weiterer Baustein, um ein Unternehmen rechtlich sauber und vertrauenswürdig aufzustellen.

Fazit: Beide Register stehen für Transparenz im Wirtschaftsleben, aber auf unterschiedlichen Ebenen. Das Handelsregister informiert über Unternehmen selbst – es ist öffentlich und fundamental für die täglichen Geschäftsbeziehungen. Das Transparenzregister legt die Hintergründe offen – es schützt vor Missbrauch, indem es zeigt, wer wirklich die Strippen zieht. Unternehmen und Geschäftsleute sollten die Unterschiede kennen, um ihre Pflichten zu erfüllen und die verfügbaren Informationen sinnvoll zu nutzen. So behält man den Durchblick im Paragraphen-Dschungel und stellt sicher, dass das eigene Business auf einem transparenten und vertrauenswürdigen Fundament steht.