Konzernlagebericht Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell des Konzerns Die BRAIN Biotech AG („BRAIN“) ist ein europäischer Anbieter von biobasierten Produkten und Lösungen wie Enzymen und Proteinen, mikrobiellen Produktionsstämmen, Naturstoffen sowie biotechnologischen Lösungen für nachhaltigere industrielle Prozesse. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Bereiche Ernährung, Gesundheit und Umwelt. Der Konzern gliedert seine Geschäftstätigkeit in drei operative Segmente plus Holding: Das Segment BioProducts umfasst das Produktgeschäft mit spezialisierten Enzymen sowie sonstigen Proteinen, für deren Herstellung der Konzern Fermentationsanlagen im Vereinigten Königreich sowie Produktionsanlagen in Kontinentaleuropa und in den USA betreibt. Im Segment BioScience werden forschungsintensive kundenspezifische Lösungen auf Basis von Enzymtechnologie, Stammentwicklung, Bioprozessentwicklung und Naturstoffscreening angeboten. Im Segment BioIncubator führt das Unternehmen eigene oder mit Partnern initiierte F&E-Projekte mit hohem Wertschöpfungspotenzial durch. Im Geschäftsjahr wurde im Segment BioScience die AnalytiCon Discovery GmbH mit Sitz in Potsdam auf die BRAIN Biotech AG in Zwingenberg verschmolzen. Durch diese rechtliche Reorganisation wird die Struktur der BRAIN Biotech Gruppe weiter optimiert und vereinfacht. Das operative Geschäft der beiden Einheiten bleibt hiervon unberührt und wird unverändert an den jeweiligen Standorten weitergeführt. BRAIN verfügt über eine umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur am Standort Zwingenberg sowie der Zweigniederlassung mit dem Schwerpunkt Naturstoffe in Potsdam. Durch eigene F&E-Aktivitäten erweitert die Unternehmensgruppe kontinuierlich ihr Produktportfolio im Bereich der Spezialenzyme und Small Molecules. Letztere sind Ausgangspunkt für Screenings, z. B. nach neuartigen Wirkstoffkandidaten für pharmazeutische Anwendungen. Spezielles Produktions- sowie Anwendungs-Know-how und Marktzugänge bieten unsere Gesellschaften für Enzymprodukte, Mikroorganismen und bioaktive Naturstoffe: WeissBioTech GmbH (Ascheberg), Biocatalysts Ltd. (Cardiff, Vereinigtes Königreich), Biocatalysts Inc. (Chicago, Illinois, USA), Biosun Biochemicals Inc. (Tampa, Florida, USA) sowie die Weriol Group BV (Nieuwkuijk, Niederlande, nachfolgend als Breatec-Gruppe bezeichnet). Darüber hinaus soll im Rahmen der ausgegründeten SolasCure Ltd. mit Sitz in Cambridge, UK, ein Wirkstoff zur enzymatischen Wundreinigung zur Vermarktung zugelassen werden. Ziele sind im Sinne einer „Bioökonomie“ die Ablösung chemisch-industrieller Prozesse durch neuartige, ressourcenschonende biobasierte Verfahren sowie die Etablierung neuer nachhaltiger Prozesse und Produkte. Die BRAIN Biotech Gruppe setzt ebenfalls biotechnologische Verfahren in der Produktion ein. Steuerungssystem Die finanziellen Steuerungsgrößen von BRAIN sind die Umsatzerlöse und das bereinigte EBITDA1. Nach Einschätzung der Gesellschaft beschreiben die Umsatzerlöse in geeigneter Weise die gesamte wirtschaftliche Leistung des Konzerns in der jeweiligen Berichtsperiode. Das bereinigte EBITDA erscheint geeigneter als das EBITDA, um das nachhaltige Ergebnis des Konzerns widerzuspiegeln, da Sondereinflüsse herausgerechnet werden. Die Berechnung des bereinigten EBITDA erfolgt durch Eliminierung der Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen der BRAIN Biotech AG sowie Personalaufwand und sonstiger Aufwand im Zusammenhang mit der Royalty Pharma Transaktion. Im Vorjahr wurden ebenfalls Akquisitions- und Integrationskosten aus der Erweiterung der BRAIN Biotech Gruppe bereinigt. Als nicht finanzielle Leistungsindikatoren verwendet die Gesellschaft die aus Kooperationsverträgen erreichten Meilensteine. Die Anzahl der erreichten Meilensteine ist wichtiger Ausdruck der in den strategischen Industriekooperationen erreichten technologischen Zielsetzungen und damit der technologischen Kompetenz von 1 EBITDA = Ergebnis vor Abschreibung, Finanzergebnis und Ertragsteuern BRAIN. Die der Planung und Steuerung zugrundeliegenden Steuerungsgrößen werden auf der Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Forschung und Entwicklung Biotechnologische Forschung und die Entwicklung biotechnologischer Verfahren und Produkte sind die Grundlage der Geschäftsaktivitäten der BRAIN Biotech AG. So hat BRAIN zum Beispiel schon 1999 proprietäre Metagenom- Technologien zur Entwicklung von Produktionsorganismen, Enzymprodukten und genetischen Bibliotheken angewandt. Heute umfasst das Portfolio von BRAIN diverse patentierte Spezialtechnologien, was sich im Patentportfolio widerspiegelt. Hier ist unter anderem die von BRAIN entwickelte Genom-Engineering-Technologie (G-Dase E® und G-Dase M® vormals BEC/BMC bezeichnet) zu nennen, eine molekularbiologische Technik zur zielgerichteten und präzisen Veränderung von DNA. Hierzu werden Nukleasen (spezielle Enzyme) als „Gen-Schere“ eingesetzt. Des Weiteren engagiert sich BRAIN in den Bereichen Wundheilung sowie Umwelttechnik. Hier erreichte die BRAIN Biotech AG gemeinsam mit ihren Partnern wichtige Entwicklungsfortschritte. Das Projekt „Gold from Waste Streams“ wird mit einem industriellen Partner weiterentwickelt. Der an die Pharvaris auslizensierte Wirkstoff zur Behandlung des hereditären Angioödems (HAE), einer seltenen genetischen Erkrankung, zeigt weiterhin vielversprechende Fortschritte in der klinischen Entwicklung. Dieses Projekt ist für BRAIN aus ökonomischer Sicht sehr bedeutend. Zukünftig zu erwartende Lizenzzahlungen konnten bereits vorab im Rahmen eines Monetarisierungsabkommens an Royalty Pharma verkauft werden. Hierdurch flossen der Gruppe bereits 18,41 Mio. € zu. Insgesamt könnte es aus dieser Transaktion zu Zahlungen von bis zu 128,88 Mio. € kommen. Das im Eigentum von BRAIN stehende BioArchiv enthält mehr als 50.000 umfassend charakterisierte Mikroorganismen, Chassis-Mikroorganismus-Stämme zur Entwicklung von Produktionsorganismen sowie genetische Bibliotheken mit neuen Enzymen und Stoffwechselwegen. AnalytiCon Discovery, Potsdam, verfügt unter anderem über eine Sammlung aus reinen Naturstoffen sowie auf Naturstoff-Bausteinen basierenden semisynthetischen Substanzen. Diese zusammengefassten Sammlungen werden in laufenden Projekten erweitert und ermöglichen das Identifizieren bislang nicht charakterisierter Enzyme und Naturstoffe und einen neuen Zugang zu bis dato nicht kultivierbaren Mikroorganismen. Im Geschäftsjahr 2023/24 betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 6,2 Mio. € nach 5,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2022/23. Dies entspricht 11 % der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023/24 nach 9 % im vorangegangenen Geschäftsjahr. Die Investitionen für Forschung und Entwicklung beinhalten im Geschäftsjahr 2023/24 vorrangig die Aufwendungen für innovative Produktentwicklungen (beispielsweise die Investitionen in die Akribion Genomics AG im Kontext der Entwicklung einer neuen Genom-Editing-Technologie, neue Süßungsmittel oder biologische Metallgewinnungsprozesse aus Abfall- und Nebenströmen) an den Standorten Zwingenberg und Potsdam. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen enthalten Fremdleistungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Aktuell sind in der Gruppe 217 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 213) in Forschungs- und Entwicklungsfunktionen tätig. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr war geprägt durch ein insgesamt herausforderndes und volatiles weltwirtschaftliches Umfeld bei gleichzeitig anhaltenden Risiken für das globale Wachstum sowie den freien Warenverkehr. Diese Entwicklungen haben auch die Rahmenbedingungen für die industrielle Biotechnologie im Geschäftsjahr 2023/24 herausfordernder gestaltet. Die Forschung und Produktinnovationen in der industriellen Biotechnologie bleiben zwar eine tragende Säule der nachhaltigen industriellen Produktion, können sich aber dem allgemeinen wirtschaftlichen Umfeld nicht völlig entziehen. Die industrielle Biotechnologie stellt Lösungen für die grundlegenden Herausforderungen bei den Themen Ernährung, Energie, Umwelt und Klima zur Verfügung. Ihr Beitrag zum übergeordneten Thema Nachhaltigkeit und deren Potenzial, die industrielle Produktion grundsätzlich neu zu gestalten, ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft.2 Diese Entwicklungen gestaltet die BRAIN Biotech AG als innovativer Partner mit starker Lösungs- und Produktkompetenz aktiv mit. Im Fokus der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Branche stehen neben der Substitution von Produkten auf petrochemischer Basis auch biologische Lösungen für Zuckersatzstoffe, alternative Proteinquellen und die Valorisierung von Nebenströmen aus der industriellen Produktion. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023/24 hat BRAIN eine Reihe wesentlicher Initiativen, Maßnahmen und Entwicklungen umgesetzt: Die Entwicklung der unter dem Markennamen Akribion Genomics gebündelten Genom-Editing-Aktivitäten wurde vorrangig auf therapeutische Anwendungen, einschließlich Anwendungen in der Onkologie ausgerichtet. Die Wirkungsweise der für diesen Zweck ausgewählten Nuklease ermöglicht sowohl die gezielte Anreicherung von Zellen als auch deren Elimination durch selektive Zerstörung. Diese neuartige Wirkungsweise der Nuklease G- dase E® verspricht somit bedeutende Fortschritte für therapeutische Anwendungen, insbesondere im Bereich der Onkologie. Unsere Drei-Säulen-Berichtsstruktur verschafft den Aktionären eine erhöhte Transparenz und Sichtbarkeit der operativen Entwicklung der Gruppe in den Segmenten BioProducts, BioScience und BioIncubator. Das Segment BioScience umfasst die Aktivitäten für maßgeschneiderte Kundenlösungen in der Auftragsforschung. Das Segment BioProducts bündelt alle produktbezogenen Aktivitäten des Konzerns für die anwendungsbezogene Fermentation und die Formulierung mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Getränke. Dazu gehören auch die großtechnischen Fermentationskapazitäten der Tochtergesellschaft Biocatalysts. Der BioIncubator umfasst die wegweisenden Forschungsprojekte sowie die Produktpipeline, einschließlich Akribion Genomics, der BRAIN Biotech AG. Das Segment BioProducts unter Leitung der Biocatalysts bildet den Kern der ehrgeizigen Wachstumsstrategie der Unternehmensgruppe zur Bildung eines globalen Multi-Spezialitäten-Enzym-Unternehmens. Umsatzseitig wurden im Geschäftsjahr 2023/24 in den strategischen Industriekooperationen sieben Meilensteine erreicht (Vorjahr: vier). Die erreichten Meilensteine betreffen unterschiedliche Kooperationspartner und liegen in der Prognose des Vorjahrs. Ertragslage Auszug aus der Gesamtergebnisrechnung in Tsd. € 2023/24 2022/23 Umsatzerlöse 54.631 55.335 Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen 868 890 Bestandsveränderung -433 144 Sonstige Erträge 453 771 Gesamtleistung 55.520 57.140 EBITDA -4.029 -826 Bereinigtes EBITDA -420 402 EBIT -8.852 -5.480 Finanzergebnis -2.137 -2.010 Verlust der Periode vor Steuern -10.990 -7.489 Verlust der Periode -11.100 -8.114 2 EY Biotech Report 2023 Ergebnis je Aktie (in €) -0,51 -0,38 Die Umsatzerlöse der BRAIN Biotech Gruppe betrugen im Geschäftsjahr 2023/24 54,6 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr (55,3 Mio. €) war dies ein Rückgang von 1,3 %. Maßgeblich hierfür war ein Umsatzrückgang im Segment BioScience. Das Produktgeschäft konnte dagegen mit einer Steigerung von 0,2 % gegenüber dem Vorjahr leicht zulegen. Die regionalen Schwerpunkte der Umsatzerlöse lagen in den USA (ca. 25 %, Vorjahr: ca. 28 %), in den Niederlanden (ca. 21 %, Vorjahr: ca. 19 %), im Inland (ca. 12 %, Vorjahr: ca. 10 % der Gesamtumsatzerlöse), im Vereinigten Königreich (ca. 7 %, Vorjahr: ca. 9 %) sowie in Frankreich (ca. 5 %, Vorjahr: ca. 5 %). Die Umsätze im Inland sind auf 6,7 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €). Die internationalen Umsätze sind im Vergleich zum Vorjahr auf 48,0 Mio. € (Vorjahr: 49,7 Mio. €) gesunken. Die Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen blieben mit 0,9 Mio. € konstant gegenüber dem Vorjahr. Die Bestandsveränderungen betrugen -0,4 Mio. € und fielen damit deutlich niedriger aus als im Vorjahr (0,1 Mio. €). Im Segment BioScience hat sich die Bestandsveränderung von 0,3 Mio. € im Vorjahr auf -0,3 Mio. € verringert. Die Bestandsveränderungen im Segment BioProducts blieb dagegen mit -0,2 Mio. € gleich zum Vorjahr. Die sonstigen Erträge sanken im Vergleich zum Vorjahr von 0,8 Mio. € auf 0,5 Mio. €. Die aus den oben genannten Entwicklungen resultierende Gesamtleistung lag mit 55,5 Mio. € um 2,8 % unter dem Vorjahr (57,1 Mio. €). Der Materialaufwand ist von 25,4 Mio. € um 5,9 % auf 23,9 Mio. € gesunken. Die Materialaufwandsquote im Verhältnis zum Umsatz konnte von 45,8 % auf 43,7 % deutlich verbessert werden. Die Ausgaben für Fremdleistungen in der BRAIN Biotech Gruppe konnten von 1,0 Mio. € auf 0,5 Mio. € gemindert werden. Die Fremdleistungen wurden im Wesentlichen von Universitäten, Unternehmen mit spezieller Produktionsexpertise und anderen Technologieunternehmen bezogen. Die Höhe der extern bezogenen Dienstleistungen schwankt abhängig vom jeweiligen Projektbedarf und der internen Kapazitätsauslastung. Der absolute Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 22,0 Mio. € um 14,1 % auf 25,1 Mio. €. Innerhalb des Personalaufwand sind Einmal-Effekte im Zusammenhang mit der Royalty Pharma Transaktion in Höhe von 2,5 Mio. € verbucht. Berücksichtigt man diesen Effekt nicht, ergibt sich eine Steigerung von 2,9 % gegenüber dem Vorjahr, die auf Neueinstellung von Produktionspersonal sowie höheren Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung zurückzuführen ist. Die sonstigen Aufwendungen lagen mit 10,6 Mio. € auf dem Vorjahresniveau in Höhe von 10,6 Mio. €. Inflationäre Tendenzen konnten durch stringentes Projektcontrolling und konsequentes Kostenmanagement größtenteils ausgeglichen werden. Zusammenfassend führten die vorstehend erläuterten Effekte zu einem um 3,2 Mio. € verschlechterten EBITDA in Höhe von -4,0 Mio. € Das EBITDA war, wie auch im Vorjahr von verschiedenen nicht operativen Effekten beeinflusst, die bereinigt wurden. Hierzu zählen Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungsprogramme sowie Personalaufwand und sonstiger Aufwand im Zusammenhang mit der Royalty Pharma Transaktion. Im Vorjahr wurden zusätzlich Akquisitions- und Integrationskosten bereinigt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich das bereinigte EBITDA von 0,4 Mio. € auf -0,4 Mio. € verschlechtert. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Überleitung des ausgewiesenen EBITDA zum bereinigten EBITDA: in Tsd. € 2023/24 2022/23 EBITDA, darin enthalten: -4.029 -826 Personalaufwand im Zusammenhang mit Royalty Pharma Transaktionskosten -2.467 0 Sonstiger betrieblicher Aufwand im Zusammenhang mit Royalty Pharma Transaktionskosten -248 0 Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungskomponenten -894 -714 Personalaufwand im Zusammenhang mit M&A Transaktionen und der Integration erworbener Unternehmen 0 -234 Sonstiger betrieblicher Aufwand im Zusammenhang mit M&A Transaktionen und der Integration erworbener Unternehmen 0 -279 Bereinigtes EBITDA -420 402 Die Abschreibungen haben sich von -4,7 Mio. € im Vorjahr auf -4,8 Mio. € verändert. Das führt zu einem EBIT in Höhe von -8,9 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr von -5,5 Mio. €. Das Finanzergebnis verschlechterte sich von -2,0 Mio. € auf -2,1 Mio. €. Innerhalb des Finanzergebnis sind die Finanzaufwendungen durch gestiegene Fremdkapitalaufnahme gestiegen. Die Finanzerträge beinhalten u. a. einen Ertrag aus der Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Put-Optionsrechten in Höhe von 0,2 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr sanken die Finanzerträge jedoch von 0,8 Mio. € auf 0,4 Mio. €. Das Ergebnis aus at-Equity bewerteten Gesellschaften konnte von -1,5 Mio. € auf -0,5 Mio. € verbessert werden. Hier spiegelt sich ein niedrigerer Verlust der SolasCure Ltd. wider. Das Ergebnis vor Steuern verschlechterte sich in der Folge von -7,5 Mio. € auf -11,0 Mio. €. Unter Berücksichtigung von Steuern verbleibt ein Ergebnis nach Steuern von -11,1 Mio. € (Vorjahr -8,1 Mio. €). Davon entfallen -11,1 Mio. € auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG. Insgesamt lag die Entwicklung des Umsatzes sowie des bereinigten EBITDA nicht im Rahmen unserer ursprünglichen Prognose (siehe auch im Detail hierzu den Prognosebericht dieses Konzernlageberichts). Die Geschäftssegmente haben sich wie folgt entwickelt: In der Segmentierung haben sich gegenüber dem Konzernabschluss zum 30. September 2023 keine Veränderungen ergeben. Anteil der Segmente an den Umsatzerlösen 2023/24 2022/23 BioProducts 78 % 77 % BioScience 19 % 22 % BioIncubator 3 % 1 % BioProducts-Segment Das BioProducts Segment umfasst im Wesentlichen das industriell skalierbare Produktgeschäft des Konzerns. in Tsd. € 2023/24 2022/23 Umsatzerlöse 42.567 42.492 Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen 68 149 Bestandsveränderung -150 -170 Sonstige Erträge 101 320 Gesamtleistung 42.586 42.791 Materialaufwand -22.160 -22.761 Personalaufwand -8.994 -8.648 Sonstige Aufwendungen -6.124 -6.203 EBITDA 5.309 5.178 Bereinigtes EBITDA 5.309 5.485 Abschreibungen -3.594 -3.256 EBIT 1.715 1.922 Die Umsatzerlöse des BioProducts-Segments sind von 42,5 Mio. € auf 42,6 Mio. € leicht angestiegen. Die Umsatzentwicklung im Segment lag unter unserer ursprünglichen Prognose. Neben einem insgesamt schwächeren wirtschaftlichen Umfeld und dem Abbau von Lagerbeständen bei Kunden kam es auch zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des zweiten Großfermenters in Großbritannien. Im Wesentlichen durch niedrigere sonstige Erträge fiel die Gesamtleistung des Segments um 0,5 % von 42,8 Mio. € im Vorjahr auf 42,6 Mio. €. Das bereinigte EBITDA des Segments sank von 5,5 Mio. € auf 5,3 Mio. €. Das industriell skalierte Segment zeigt weiterhin eine starke Profitabilität. Die geringere Umsatzdynamik im Segment hat allerdings zu einer unter der ursprünglichen Prognose liegenden bereinigten EBITDA-Dynamik geführt. BioScience-Segment Das BioScience-Segment beinhaltet im Wesentlichen das Forschungs- und Entwicklungsgeschäft mit Industriepartnern sowie die eigene Forschung und Entwicklung. in Tsd. € 2023/24 2022/23 Umsatzerlöse 10.694 12.306 Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen 406 374 Bestandsveränderung -283 314 Sonstige Erträge 421 460 Gesamtleistung 11.238 13.454 Materialaufwand -1.486 -2.102 Personalaufwand -8.051 -8.626 Sonstige Aufwendungen -2.167 -2.283 EBITDA -466 443 Bereinigtes EBITDA -172 768 Abschreibungen -1.229 -1.397 EBIT -1.694 -954 Im Segment BioScience sind die Umsatzerlöse von 12,3 Mio. € um 13,1 % auf 10,7 Mio. € gesunken. Dies ist auf Projektverzögerungen im Kooperationsgeschäft in einem sich abschwächenden wirtschaftlichen Umfeld in der Auftragsforschung zurückzuführen. Die Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderung betrugen 0,4 Mio. € und sind damit auf dem Niveau des Vorjahrs. Insgesamt ging die Gesamtleistung auf 11,2 Mio. € zurück. Das bereinigte EBITDA ging von 0,8 Mio. € auf -0,2 Mio. € zurück, was im Wesentlichen auf den Umsatzrückgang zurückzuführen ist. Durch ein weiterhin striktes Projektcontrolling und eine insgesamt gute Kostenkontrolle konnte der Umsatzrückgang jedoch teilweise kompensiert werden. Trotzdem lagen sowohl die Umsatzentwicklung als auch das bereinigte EBITDA unter unseren ursprünglichen Prognosen. BioIncubator-Segment Das Segment BioIncubator beinhaltet die F&E-Pipeline sowie eigene oder mit Partnern initiierte F&E-Projekte mit hohem Wertschöpfungspotenzial. in Tsd. € 2023/24 2022/23 Umsatzerlöse 1.657 576 Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen 394 368 Bestandsveränderung 0 0 Sonstige Erträge 0 0 Gesamtleistung 2.051 955 Materialaufwand -468 -519 Personalaufwand -3.025 -2.417 Sonstige Aufwendungen -685 -753 EBITDA -2.127 -2.734 Bereinigtes EBITDA -2.127 -2.734 Abschreibungen 0 0 EBIT -2.127 -2.734 Im Segment BioIncubator, konnte der Umsatz im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich von 0,6 Mio. € auf 1,7 Mio. € gesteigert werden. Im zweiten Quartal des Geschäftsjahrs wurde im Projekt Deucrictibant (ehemals PHA 121) ein Meilenstein erreicht, der wesentlich zum Umsatzwachstum beitrug. Das starke Umsatzwachstum spiegelt sich auch im bereinigten EBITDA des Segments wider, das sich von -2,7 Mio. € im Vorjahr auf -2,1 Mio. € verbesserte. Das Segment ist weiterhin geprägt von hohen Investitionen in Höhe von insgesamt 2,6 Mio. € im Bereich Genom-Editing unter dem Markennamen Akribion Genomics. Durch die erfolgreiche Realisierung einer hohen Meilensteinzahlung lag das Ergebnis sowohl umsatzseitig als auch bezogen auf das bereinigte EBITDA im Segment oberhalb unserer ursprünglichen Prognose. Segment BRAIN Biotech Holding Das Segment BRAIN Biotech Holding beinhaltet schwerpunktmäßig Personalaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Konzernadministration, Weiterentwicklung der BRAIN Biotech Gruppe inklusive strategischer Konzernfinanzierung, Börsennotierung und M&A-Aktivitäten sowie im Geschäftsjahr Einmal- Aufwendungen im Zusammenhang mit der Royalty Pharma Transaktion im Kontext der strategischen Konzernfinanzierung, die in den Bereinigungen zu finden sind. Das bereinigte EBITDA des Segments betrug - 3,3 Mio. € und liegt damit leicht unter Vorjahresniveau, aber dennoch im Rahmen unserer ursprünglichen Prognose. Vermögens- und Finanzlage in Tsd. € 30.09.24 30.09.23 Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte 14.185 15.215 Sachanlagen 27.855 28.720 Sonstige langfristige Vermögenswerte 1.038 1.526 43.078 45.462 Kurzfristige Vermögenswerte Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 18.249 19.946 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 238 178 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 27.171 5.352 45.658 25.476 AKTIVA 88.737 70.937 Eigenkapital 13.886 23.013 Langfristige Schulden Langfristige Finanzverbindlichkeiten 21.175 24.265 Anleihe, konvertibel 4.151 0 Finanzverbindlichkeit Royalty Pharma 18.406 0 Sonstige langfristige Schulden 6.113 6.180 49.845 30.445 Kurzfristige Schulden Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 11.888 4.741 Anleihe, konvertibel 326 0 Sonstige kurzfristige Schulden 12.792 12.738 25.006 17.479 PASSIVA 88.737 70.937 Die Veränderungen der Vermögenslage und der Kapitalstruktur im Geschäftsjahr 2023/24 sind im Wesentlichen auf das negative Jahresergebnis sowie die Royalty Pharma Transaktion zurückzuführen. Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich gegenüber dem Vorjahr von 45,5 Mio. € auf 43,1 Mio. €. Ursächlich hierfür sind planmäßige Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sowie ein Rückgang der nach der at-Equity Methode bilanzierten Finanzanlagen. Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich von 25,5 Mio. € auf 45,7 Mio. €. Hierzu führte insbesondere der Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der hauptsächlich auf die erhaltene Vorauszahlung im Zusammenhang mit der Royalty Pharma Transaktion, die ausgegebene Wandelschuldverschreibung sowie der Aufnahme von Fremdkapital zurückzuführen ist. Demgegenüber steht eine Verringerung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 9,4 Mio. € auf 7,8 Mio. €. Dies ist vor allem auf eine erfolgreiche aktive Steuerung des Umlaufvermögens zurückzuführen. Das Eigenkapital verringerte sich von 23,0 Mio. € auf 13,9 Mio. €. Maßgeblich hierfür sind auf der einen Seite das negative Jahresergebnis (-11,1 Mio. €) sowie auf der anderen Seite ein Anstieg der Kapitalrücklage durch die Begebung einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von 5,0 Mio. € aus bedingtem Kapital (hiervon rechnerischer Eigenkapitalanteil: 0,6 Mio. €) und der positiven Verbuchung der aktuellen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (0,9 Mio. €). Am Abschlussstichtag 30. September 2024 bestanden ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 € und ein bedingtes Kapital in Höhe von 2.184.749 € (bedingtes Kapital zur Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsrechten bei der Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen) bzw. von 2.184.748 € (bedingtes Kapital zur Erfüllung von Optionsrechten aus der Ausgabe von Aktienoptionen). Die langfristigen Schulden erhöhten sich von 30,4 Mio. € im Vorjahr auf 49,8 Mio. € im aktuellen Jahr. Dies ist im Wesentlichen auf gestiegene Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten u. a. Verbindlichkeiten aus der Royalty Pharma Transaktion (18,4 Mio. €), den Fremdkapitalanteil der ausgegebenen Wandelschuldverschreibung (4,2 Mio. €) sowie stille Beteiligungen (8,0 Mio. €). Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind von 4,7 Mio. € auf 11,9 Mio. € angestiegen. Der Anstieg resultiert aus fristenkongruenten Umgliederungen aus den langfristigen Verbindlichkeiten sowie der Neuaufnahme von Darlehen. Auf der anderen Seite stehen planmäßige Tilgungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen um 2,2 Mio. € auf 5,4 Mio. €. Grund hierfür sind Zahlungsverpflichtungen aus Sondervergütungen im Zusammenhang mit der Royalty Pharma Transaktion. Die abgegrenzten Erträge gingen, aufgrund niedrigerer Anzahlungen aus Forschungs- und Entwicklungsprojekten, von 2,9 Mio. € im Vorjahr auf 0,7 Mio. € zurück. In Summe führten die beschriebenen Sachverhalte zu einem Anstieg der kurzfristigen Schulden von 17,5 Mio. € auf 25,0 Mio. €. Das Finanzmanagement von BRAIN beinhaltet im Wesentlichen die Sicherstellung der entsprechend notwendigen Liquidität, um die Unternehmensziele zu erreichen und jederzeit die Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Dabei werden unterschiedliche Finanzierungsinstrumente, wie zum Beispiel Darlehen, stille Beteiligungen, Verkauf von zukünftigen Lizenzeinnahmen, Leasing oder hybride Instrumente, in Anspruch genommen. Die Finanzverbindlichkeiten denominieren zum überwiegenden Teil in Euro und Britischen Pfund. Bei den verzinslichen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich neben stillen Beteiligungen im Wesentlichen um Darlehen von Finanzinstituten mit einer festen Verzinsung mit einem Nominalzinssatz zwischen 1,15 % und 7,87 % sowie Verbindlichkeiten für den potenziellen Erwerb von Unternehmensanteilen aus der Ausübung von Put-Optionen. Die verzinslichen Darlehen haben in Höhe von 7,1 Mio. € eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 6,6 Mio. € von über einem Jahr. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Stichtag 15,6 % und lag damit unter dem Vorjahr (32,4 %). Die Fremdkapitalquote erhöhte sich im Rahmen der oben genannten Parameter von 67,6 % im Vorjahr auf 84,4 % zum 30. September 2024. Die Bilanzsumme erhöhte sich von 70,9 Mio. € zum 30. September 2023 auf 88,7 Mio. € zum 30. September 2024. Investitionen Schwerpunkte der Investitionen lagen im Bereich der Sachanlagen mit 1,6 Mio. €, was im Wesentlichen auf die Erweiterung der Produktionskapazität bei Biocatalysts im Segment BioProducts sowie Neu- und Ersatzinvestitionen von Laborgeräten zurückzuführen ist. Liquidität Auszug aus der Kapitalflussrechnung in Tsd. € 2023/24 2022/23 Brutto-Cashflow -9.024 -4.356 Cashflow aus operativer Tätigkeit -3.583 -4.218 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1.689 562 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 26.991 459 Zahlungswirksame Veränderung Finanzmittelbestand 21.718 -3.196 Der Brutto-Cashflow der BRAIN Biotech Gruppe verschlechterte sich im Geschäftsjahr 2023/2024 auf -9,0 Mio. € im Vergleich zu -4,4 Mio. € im Vorjahr. Der Cashflow aus operativer Tätigkeit verbesserte sich dagegen im Geschäftsjahr von -4,2 Mio. € auf -3,6 Mio. €. Ursächlich hierfür war eine Verbesserung des operativen Betriebskapitals durch vereinnahmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie niedrigeren Vorräten. Demgegenüber stehen im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Mittelzuflüsse aus abgegrenzten Erträgen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt im aktuellen Geschäftsjahr -1,7 Mio. € gegenüber 0,6 Mio. € im Vorjahr. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist maßgeblich geprägt durch die Investitionen in Sachanlagen in Höhe von - 1,6 Mio. €. Das Vorjahr war durch die Einzahlung des Kaufpreises der veräußerten L. A. Schmitt GmbH (+3,0 Mio. €) positiv geprägt. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf 27,0 Mio. € und reflektiert die Fremdkapitalmaßnahmen im Geschäftsjahr wie die Royalty Pharma Transaktion (18,4 Mio. €), die Begebung einer Wandelschuldverschreibung (5,0 Mio. €) sowie die Einzahlung stiller Beteiligungen (5,0 Mio. €). Planmäßige Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten (5,5 Mio. €) stehen dem gegenüber. Aus der Summierung der einzelnen Cashflows ergibt sich insgesamt eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestands in Höhe von 21,7 Mio. € gegenüber -3,2 Mio. € im Vorjahr. Den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum Bilanzstichtag 30. September 2024 in Höhe von 27,1 Mio. € standen kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 11,9 Mio. € und langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 21,2 Mio. € gegenüber. Des Weiteren besteht ein partiell ausgenutzter Darlehensrahmen in einem Umfang von 7,0 Mio. € die der Gesellschaft die Flexibilität geben die oben genannten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. 5,0 Mio. € der Kreditlinie waren zum Stichtag ausgenutzt. Die Kreditlinie hat noch eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025. Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von flüssigen Mitteln und/oder Kapital beeinträchtigen können, liegen nach Einschätzung des Vorstands nicht vor. Mitarbeitende Die Anzahl der Mitarbeitenden hat sich wie folgt entwickelt: 2023/24 2022/23 Mitarbeitende gesamt 307 309 davon Angestellte 301 301 Gewerbliche Arbeitnehmer 6 8 Des Weiteren beschäftigt der BRAIN Biotech Konzern zusätzlich Stipendiaten (4; Vorjahr: 4), Aushilfen (7; Vorjahr: 12) und Auszubildende (7; Vorjahr: 5). Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Im vergangenen Geschäftsjahr hat BRAIN aus Sicht des Vorstands bedeutende Erfolge in der wirtschaftlichen und strategischen Entwicklung der Gesellschaft erzielen können. Das Umsatzwachstum der Gruppe blieb zwar in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld hinter der ursprünglichen Planung zurück, es konnten aber zwei Projekte von höchster strategischer Wichtigkeit erfolgreich eingeleitet bzw. abgeschlossen werden: 1) Es wurde die Abspaltung der Genom-Editing-Aktivitäten im humanen Umfeld an die Akribion Therapeutics GmbH vorbereitet. Zusätzlich soll es hierdurch im kommenden Geschäftsjahr zu erheblichen Kosteneinsparungen im unteren einstelligen Millionenbereich im Segment BioIncubator kommen. Die Transaktion konnte nach dem Geschäftsjahresschluss im Dezember 2024 endgültig erfolgreich abgeschlossen werden (siehe Nachtragsbericht). 2) Das Unternehmen hat eine Monetarisierungsvereinbarung über zukünftige Lizenzzahlungen mit Royalty Pharma für den therapeutischen Wirkstoff Deucrictibant schließen können. Hierdurch flossen der BRAIN unmittelbar 18,41 Mio. € zu. Insgesamt kann es aus dieser Transaktion zu Meilensteinzahlungen von bis zu 128,88 Mio. € kommen. Geschäftsbezogen wurden die Instrumente zur Steuerung des Konzerns, der Tochtergesellschaften sowie der Projekte weiterentwickelt und ausgebaut. Mit einem optimierten Risikomanagementsystem tragen wir der steigenden Umsatzgröße und der zunehmenden Komplexität exogener Faktoren Rechnung. Jede Unternehmenseinheit berichtet weiterhin persönlich monatlich an den Vorstand sowie die zentrale Finanzabteilung der Gesellschaft. Hierbei werden sowohl die aktuelle Geschäftsentwicklung als auch die Planeinhaltung und Veränderungen im Risikoprofil geprüft. Wir erfassen hier neben den Risiken auch Chancen für das Unternehmen. Unser gruppenweites Trainingsprogramm BRAINway zur Stärkung der Unternehmenskultur, zur Fokussierung auf kommerzielle Erfolge sowie zur persönlichen Entwicklung der Mitarbeitenden wurde weitergeführt und um neue Elemente in „BRAINway 2“ ergänzt. Weitere Schritte in unser Nachhaltigkeitsstrategie setzen wir weiterhin konsequent um. Über deren Fortschritte informieren wir jährlich mit einem ESG-Datenblatt. Strategisch entwickelt sich die BRAIN Biotech Gruppe konsequent zu einem fokussierten Produktunternehmen mit einem Schwerpunkt bei Enzymen. Die Stärke in der Produktentwicklung beziehen wir aus tief verankerter biotechnologischer Lösungskompetenz aus mehr als 30 Jahren unternehmerischer Entwicklung. Das Segment BioProducts nimmt als größtes Segment mit attraktiver Profitabilität eine herausragende Stellung innerhalb der BRAIN Biotech Gruppe ein. Im Bereich BioScience verzeichneten wir insgesamt ein schwieriges Servicegeschäft. Hier machte sich die abschwächende Wirtschaftsdynamik durch die Verschiebung einzelner größerer Projekte am stärksten bemerkbar. Im BioIncubator konnte BRAIN im Geschäftsjahr einige der eigenen Entwicklungsprojekte erfolgreich vorantreiben. Besonders hervorzuheben ist die frühzeitige Monetarisierung zukünftiger Lizenzeinnahmen im Programm Deucrictibant und die Einleitung der Verselbständigung der Genom-Editing Aktivitäten mit therapeutischer Anwendung zur Akribion Therapeutics. Das wirtschaftliche Umfeld bleibt weiterhin stark von Unsicherheit geprägt – unter anderem durch kriegerische Konflikte, Preisinflation, politische Blockbildung sowie Umwälzung. Auch die BRAIN Biotech Gruppe war hier von negativen wirtschaftlichen Effekten betroffen. Kunden haben teilweise weniger als die geplanten Mengen abgerufen, Lieferketten bleiben teilweise angespannt und bei Roh- sowie Verbrauchsmaterialien besteht teils eine hohe Preisfluktuation. Preiserhöhungen von Vorprodukten sowie steigende Arbeitskosten konnten nicht immer vollumfänglich und sofort an Kunden weitergegeben werden. Trotzdem konnten einige Tochtergesellschaften auch in diesem Jahr ein positives Umsatz- und Ergebniswachstum zeigen. Bezogen auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergibt sich nach Meinung des Vorstands ein insgesamt zufriedenstellendes Bild, da der Konzern trotz des allgemein schwachen wirtschaftlichen Umfelds einen Umsatz sowie ein adjustiertes EBITDA in etwa auf Vorjahresniveau erzielen konnte. Besonders der wichtige Barmittelbestand konnte erheblich gestärkt werden. Weitere Maßnahmen zur Stärkung unserer Geschäftsaktivitäten mit dem Ziel eines nachhaltigen und profitablen Umsatzwachstums wurden forciert. Dies beinhaltet das verstärkte Adressieren von Kosten- sowie Umsatzsynergien innerhalb der Unternehmensgruppe, eine weiter gestraffte Unternehmensorganisation mit klaren Verantwortlichkeiten, ein striktes Projektcontrolling der New-Business-Development-Pipeline sowie anhaltende Initiativen zur allgemeinen Kosteneinsparung. Die im Verhältnis zum Umsatz weiterhin hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung sind darüber hinaus für den Vorstand ein Indikator und Basis für die zukünftigen Potenziale von BRAIN. Zum 30. September 2024 verfügt der Konzern über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 27,1 Mio. € bei einer Eigenkapitalquote von 15,6 %. Hiermit sind nach Einschätzung des Vorstands die Voraussetzungen gegeben, um an den Potenzialen der Wachstumsmärkte der Bioökonomie zu partizipieren. Weitere Finanzierungsquellen im Bereich Fremd- oder Hybridkapital werden fortlaufend geprüft. Insgesamt beurteilt der Vorstand der BRAIN Biotech AG den Geschäftsverlauf sowie die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum Stichtag aufgrund der vorstehend beschriebenen Entwicklungen weiterhin positiv. Nachtragsbericht Die BRAIN Biotech AG hat mit der Akribion Therapeutics GmbH einen exklusiven Technologie-Lizenzvertrag für die Genom-Editing-Nuklease G-dase E® für den Pharmabereich abgeschlossen. BRAIN Biotech erhält bis zu 92,3 Mio. € von Akribion an F&E- sowie kommerziellen Meilensteinzahlungen für die Einräumung dieser exklusiven Rechte zur Nutzung im pharmazeutischen Feld. Darüber hinaus erhält die BRAIN Biotech Anspruch auf Lizenzgebühren aus zukünftigen Nettoumsätzen. Die Zahlungsstruktur basiert auf dem Fortschritt in der klinischen Entwicklung sowie den zukünftigen Vermarktungserfolgen. Mitarbeitende von BRAIN, die der als Akribion Genomics geführten Business Unit zugeteilt waren, gehen im Rahmen eines Betriebsübergangs in die Akribion Therapeutics GmbH über. Die Genom-Editing-Nuklease G-dase E® ist Teil des proprietären CRISPR-Cas-Genom-Editing-Nuklease-Portfolios der BRAIN Biotech AG und wurde im Rahmen der BioIncubator-Pipeline des Unternehmens für hochinnovative Projekte entwickelt. Die BRAIN Biotech AG wird dieses Nukleasen-Portfolio außerhalb des Einsatzes im Pharma-Bereich in Eigenregie weiterentwickeln und sowohl in Kundenprojekten als technologisches Differenzierungsmerkmal einsetzen als auch externen Parteien zur Lizensierung anbieten. Frau Professor Dr. Wiltrud Treffenfeldt hat aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 03. Oktober 2024 ihr Amt als einfaches Aufsichtsratsmitglied der BRAIN Biotech AG niedergelegt. Frau Prof. Treffenfeldt war seit Oktober 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der BRAIN Biotech AG. Weitere wesentliche Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sind seit dem Bilanzstichtag, dem 30. September 2024, nicht eingetreten. Prognosebericht Aufgrund des insgesamt hohen Stellenwerts biotechnologischer Produkte, Prozesse und Services für nachhaltige industrielle Prozesse, Ernährung, Gesundheit sowie Umwelt, geht BRAIN für die Zukunft der Branche insgesamt von positiven Rahmenbedingungen aus. Als ein Technologieunternehmen der industriellen Biotechnologie sieht sich BRAIN unverändert in der Lage, für die Industriepartner, im Rahmen der eigenen Forschung und Entwicklung sowie als Produktanbieter, hohe Wertbeiträge schaffen zu können. Die ursprüngliche Erwartung einer positiven Geschäftsentwicklung im aktuellen Geschäftsjahr mit dynamisch steigenden Umsatzerlösen und einem weiter verbesserten bereinigten EBITDA konnte im vergangenen Geschäftsjahr nicht erfüllt werden. Die Umsatzerlöse sind um 1,3 % gesunken. Das bereinigte EBITDA in Höhe von - 0,4 Mio. € lag nach 0,4 Mio. € ebenfalls unter dem des Vorjahrs. Für das Geschäftsjahr 2024/25 erwartet der Vorstand eine wieder dynamischere Geschäftsentwicklung mit deutlich steigenden Umsatzerlösen und einem mindestens gleichgerichtet ansteigenden bereinigten EBITDA auf Gruppenebene. Bei dieser Indikation unterstellen wir eine im Wesentlichen unveränderte Geschäftstätigkeit und einen unveränderten Konsolidierungskreis. Für die operativen Einheiten in den Segmenten BioProducts und BioScience wird neben steigenden Umsätzen im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich ein mindestens im gleichen Umfang weiter verbessertes positives bereinigtes EBITDA prognostiziert. Durch die zunehmende Realisierung von positiven Skaleneffekten sowie positive Beiträge aus dem Zentraleinkauf erwarten wir eine Verbesserung der EBITDAmarge vor allem im Segment BioProducts. Es wird erwartet, dass der prozentuale Anstieg des bereinigten EBITDA mindestens in der Höhe des prozentualen Umsatzwachstums realisiert werden kann. Im Segment BioIncubator werden im Hinblick auf die New- Business-Development-Pipeline deutlich sinkende Kosten im niedrigen einstelligen Millionenbereich mit maximal sehr geringen Umsatzerlösen, sowie ein daraus resultierendes negatives bereinigtes EBITDA in etwa gleicher Größenordnung erwartet. Dies ergibt sich aus der Überführung der Genom-Editing-Aktivitäten im pharmazeutischen Bereich an den unabhängigen Lizenznehmer Akribion Therapeutics GmbH. Die Holdingkosten und damit verbunden deren negative Auswirkungen auf das bereinigte EBITDA werden sich planmäßig weiter etwa auf Vorjahresniveau bewegen. BRAIN geht davon aus, auch im nächsten Geschäftsjahr wieder erfolgreich Meilensteine bei wichtigen Projekten realisieren zu können. Dies betrifft sowohl Meilensteinzahlungen als auch veröffentlichte Fortschrittsberichte zu einzelnen Projekten. Im Geschäftsjahr wurden sieben Meilensteine erreicht. Hierbei besonders hervorzuheben ist die Meilensteinzahlung für das Pharma-Programm Deucrictibant in Höhe von 1.5 Mio. €. Im nächsten Geschäftsjahr wird mit einer ähnlichen Anzahl aber mit einem geringeren Betrag an Meilensteinzahlungen gerechnet. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im aktuellen Geschäftsjahr blieben auf einem hohen Niveau. Für das kommende Geschäftsjahr werden wir weiterhin stark in Forschung und Entwicklung investieren und damit das Zukunftspotenzial des Unternehmens weiter stärken. Diese Prognosen beruhen, wie im Vorjahr, auf der Annahme, dass sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die branchenbezogenen Rahmenbedingungen für die industrielle Biotechnologie, wie im Abschnitt „Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen“ beschrieben, auch im nächsten Geschäftsjahr weiterentwickeln, bestehende Projekte nicht unplanmäßig wegfallen und weitere Kooperationspartner für neue Projekte gewonnen werden können. Ebenfalls liegen dieser Prognose die Annahmen zugrunde, dass die Auswirkungen kriegerischer und politischer Handlungen auf das geplante Umsatzwachstum und die damit einhergehenden Ergebnisverbesserungen von BRAIN keinen signifikanten Einfluss haben und weiterhin ein Interesse der Bevölkerung an nachhaltigen Produkten besteht. Die Prognosen beruhen auch auf einer dauerhaft stabilen Versorgung mit Erdgas, Öl und Strom zu marktüblichen Preisen. Wir gehen vom bleibenden Inflationsdruck bei den Lohnkosten sowie davon aus, dass wir diese Kostensteigerungen weitestgehend an unsere Kunden weiterreichen können. Wir gehen ebenfalls davon aus, dass es der Gesellschaft auch zukünftig gelingt, Mitarbeitende an das Unternehmen zu binden, zu motivieren sowie neue Talente erfolgreich einzustellen. Bei den für die Gruppe wichtigen Fremdwährungsumtauschverhältnissen von EUR/GBP, USD/GBP und EUR/USD unterstellen wir ein durchschnittliches Niveau des vergangenen Geschäftsjahrs. Risiko- und Chancenbericht 1 Risikomanagement bei der BRAIN Biotech AG Chancen wahrnehmen sowie Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden sind die Determinanten jeder Unternehmensstrategie. Die BRAIN Biotech AG ist bestrebt, neue Chancen zu erkennen und diese konsequent für ihren Geschäftserfolg zu nutzen. Gleichzeitig ist unternehmerischer Erfolg ohne das bewusste Eingehen von Risiken nicht möglich. Dies gilt insbesondere für die forschungsintensiven Bereiche des Unternehmens. Übergeordnetes Ziel ist es, mit der Nutzung von Chancen, unter Abwägung etwaiger Risiken, den Unternehmenswert bestmöglich und langfristig zu steigern. Der systematisierte Umgang mit Risiken und Chancen mithilfe des internen Risikomanagementsystems ist ein wichtiges Element des unternehmerischen Handelns und ein bedeutendes Steuerungselement des Managements. Die BRAIN Biotech AG ist Teil einer wachsenden Industrie, die von stetigem Wandel und Fortschritt geprägt ist und deshalb ihr Augenmerk auf die Chancen-/Risiko-Abwägung legt. Für BRAIN ist es entscheidend, Chancen zu identifizieren und zum Erfolg zu führen, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern und langfristig sicherstellen zu können, gleichzeitig aber Risiken rechtzeitig zu entdecken und dementsprechend zu minimieren. Die BRAIN Biotech AG hat Instrumente und Prozesse etabliert, damit Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen ergriffen werden können, um die Chancen des unternehmerischen Handelns möglichst ohne Störungen umsetzen zu können. Das Risiko- und Chancenmanagement ist integraler Bestandteil aller Planungsprozesse innerhalb der BRAIN Biotech AG und ihrer Tochtergesellschaften. 2 Risiken- und Chancen bei der BRAIN Biotech AG 2.1 Risiko-Management-System (RMS) 2.1.1 Merkmale des RMS Das hier dargestellte RMS konzentriert sich auf Geschäftsrisiken, jedoch nicht gleichzeitig auf Chancen. Die Chancenabwägung wird auf Grundlage der Unternehmensstrategie innerhalb der Segmente, Projekte und Tochterunternehmen durchgeführt. Im Rahmen der Planungsprozesse werden dabei die potenziellen Marktchancen, der damit verbundene Aufwand sowie der Zeithorizont bis zur kommerziellen Verwertung bewertet. Das RMS von BRAIN beinhaltet eine systematische Identifikation, Dokumentation, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung sowie eine fortwährende Überwachung aller identifizierten und relevanten Risiken. Damit stellt das Management sicher, dass die gesetzten Ziele nicht durch Risiken gefährdet werden, und schafft ein den gesetzlichen Regelungen entsprechendes Risikobewusstsein innerhalb des gesamten Konzerns. Das RMS ist vollständig in die Unternehmensprozesse der BRAIN Biotech AG integriert. Risiken werden im Weiteren nach der Methode der Nettodarstellung abgebildet, das heißt, die Risiken werden so dargestellt, dass eine Betrachtung der Risiken unter Berücksichtigung bereits genommener Gegenmaßnahmen vorgenommen wird. Der Fokus liegt dabei auf mittleren und hohen Risiken und auf solchen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Ziel des RMS bei BRAIN ist es, die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und darüber hinaus die interne Steuerung und Absicherung zu unterstützen. Insgesamt soll konzernweit ein mindestens den gesetzlichen Regelungen entsprechendes Risikobewusstsein geschaffen werden, um einen dementsprechenden Umgang mit Risiken und Gegenstrategien zu gewährleisten. Das RMS dient schwerpunktmäßig der Aufdeckung der Risiken innerhalb von BRAIN. Die Abwägung der Chancen erfolgt auf Basis der Unternehmensstrategie und ist in die Planungsprozesse integriert. Innerhalb der Strategie- und Planungsprozesse werden die potenziellen Chancen bewertet und eventuellen Risiken gegenübergestellt. Die Chancen werden anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und des Beitrags am Nettobarwert des Unternehmens klassifiziert und dargestellt (rNPV). In das laufend weiterentwickelte RMS wurden die Erfahrungen aus den Vorjahren bei der Identifizierung der Risiken und der Risikoerhebung inkludiert. Die im nachfolgenden Risiken- und Chancen-Bericht dargestellten Auswirkungen der Risiken werden als Jahreswerte ausgewiesen. Die Einschätzung der dargestellten Risiken bezieht sich auf den Stichtag 30. September 2024 und wurde kurz vor dem Stichtag in einer Erhebung innerhalb der relevanten Bereiche ermittelt. 2.1.2 Im Berichtsjahr wurde ein erneuertes Risikomanagementsystem eingeführt Das neue RMS setzt primär bei der Realisierung der gruppeninternen Ziele an. Dadurch erhalten die Ergebnisse direkt eine höhere Relevanz für die Steuerung aller Unternehmensbereiche. Die Schritte aus dem bestehenden RMS werden beibehalten, jedoch verändert ausgestaltet. Der Vorstand legt im neuen RMS eine Risikotoleranz fest, als Schwellenwert bezüglich des Eingehens von Risiken, die relevant für das Erreichen der Unternehmensziele sind. Dabei orientiert er sich an der Risikotragfähigkeit der BRAIN Biotech Gruppe, die sowohl das EBITDA als auch das Eigenkapital und die Marktkapitalisierung als Grundlage nimmt. Somit wird der Diversität der unterschiedlichen Einheiten (produktions- und forschungsorientiert) der BRAIN Biotech Gruppe adäquat Rechnung getragen. Risiken werden nach wie vor regelmäßig identifiziert und einer ersten Bewertung unterzogen. Neben einem „typischen“ potenziellen Schaden, wird auch ein „hoher“ potenzieller Schaden3 in Betracht gezogen, um eine bessere Betrachtung von Risikoereignissen mit hohem potenziellen Schadensvolumen und niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit zu ermöglichen. Diese Risiken sind oftmals eher als bestandsgefährdend in Betracht zu ziehen. Die Risiken, die potenziell über einem definierten Schwellenwert liegen (500 Tsd. € Effekt auf EBITDA), werden detaillierter untersucht. Während dieser Modulation werden die Treiber für die Wahrscheinlichkeit und die Schadenhöhe identifiziert und quantifiziert. Diese Treiber bilden ebenfalls die Basis für Risikoindikatoren, insbesondere dann, wenn risikomitigierende Maßnahmen nicht umsetzbar sind. Zudem wird eine Risikoverteilung auf Basis der Wahrscheinlichkeitseinschätzung und der Schadenhöheeinschätzung erstellt, die auf Einzelrisikoebene Risikomanagementmaßnahmen mitbestimmt und mit den anderen analysierten Risiken das Risikoprofil der gesamten BRAIN Biotech Gruppe ausmacht. Diese umfassende Analyse wird einmal pro Jahr durchgeführt. Aktualisierungen des Risikoprofils werden pro Quartal oder anlassbezogen (ad-hoc) vorgenommen. 2.1.3 Risikoidentifikation Im Rahmen der Risikoidentifikation wird eine konzernweite Erhebung der Risiken vorgenommen, wobei alle wesentlichen Entscheidungs- und Wissensträger eingebunden werden. Im Rahmen dieses iterativen Prozesses werden zunächst alle Risiken erhoben, in einem konzernweiten Risikoinventar abgebildet und anschließend bewertet. Bei der Identifikation neuer Risiken oder einer geänderten allgemeinen Risikolage stehen Aufsichtsrat und Vorstand im regelmäßigen Austausch. Gegebenenfalls können auch externe Berater hinzugezogen werden. 2.1.4 Risikobewertung Die im Rahmen einer Risikoanalyse identifizierten Risiken werden anhand ihrer Eintrittshäufigkeit („Frequenz“) und ihrer Auswirkungen („Impact“) auf folgender Skala bewertet. Eintrittshäufigkeit innerhalb des nächsten Jahres „Frequenz“ Score Erläuterung Oft
= 1 mal im Monat; Wahrscheinlichkeit circa 100 % Regelmäßig 1 mal in Jahr; Wahrscheinlichkeit circa 100 % 3 Ein typischer Schaden ist der Schaden, der am häufigsten vorkommt (wird mit dem Modus gleichgesetzt). Ein hoher Schaden ist ein Schaden der einmal in 20-mal überschritten wird (wird mit einem 95% Quantil gleichgesetzt). Irregulär 1 mal in 5 Jahren; Wahrscheinlichkeit 20 % Selten 1 mal in 10 Jahren; Wahrscheinlichkeit 10 % Sehr selten 1 mal in 25 Jahre, Wahrscheinlichkeit > = 4 % Grad der Auswirkung „Impact“ Score Typischer Hoher Erläuterung EBITDA Impact EBITDA Impact Unwesentliche negative < 20 Tsd. € < 100 Tsd € Auswirkungen auf die prognostizierte Ertragslage des Unwesentlich nächsten Jahres Moderate negative Auswirkungen Bis 100 Tsd. € < 500 Tsd € auf die prognostizierte Ertragslage Moderat des nächsten Jahres Signifikante negative Bis 500 Tsd. € Bis 2 Mio. € Auswirkungen auf die prognostizierte Ertragslage des Signifikant nächsten Jahres Erhebliche negative Auswirkungen Bis 1 Mio. € Bis 5 Mio. € auf die prognostizierte Ertragslage Erheblich des nächsten Jahres Kritische negative Auswirkungen 1 Mio. € 5 Mio. € auf die prognostizierte Ertragslage Kritisch des nächsten Jahres Die Auswirkungen sind als Einflussparameter auf das prognostizierte EBITDA von BRAIN definiert. Die potenziellen Jahresverluste je Risiko werden mit Hilfe einer Simulation des Produkts der potenziellen Eintrittshäufigkeiten und Schadenhöhen bestimmt. Der Vorstand hat eine Risikobereitschaft von 500 Tsd. € pro Risiko pro Jahr festgelegt unter der Annahme, dass die Einzelrisiken maximal schwach korreliert sind. Dieser Betrag darf 1-mal in 20 Jahren überschritten werden. Für jedes Risiko ist dieser Wert bestimmt und kategorisiert. Der kategorisierte Wert ist in den Übersichten je Segment angegeben. Die Bewertung hat vor der Berücksichtigung der bestehenden Versicherungsdeckungen stattgefunden. BRAIN setzt jedoch für viele Risiken Versicherungslösungen zur Risikoübertragung ein. Die potenziellen EBITDA-Jahresverluste je Risiko werden in diesem Bericht wie folgt kategorisiert: Jahresverlust Score Erläuterung Niedrig Bis zu 500 Tsd. € potenzieller Jahresverlust Mittel Ab 500 Tsd. € bis 1,5 Mio. € potenzieller Jahresverlust Hoch Über 1,5 Mio. € potenzieller Jahresverlust Die Risiken, die jenseits des 95%-Quantils liegen, werden dort, wo es sinnvoll ist, überwacht. Diese Überwachung findet unter anderem mit Hilfe von Risiko-Indikatoren statt, die regelmäßig gemessen und in Zukunft in den Quartalgesprächen des Vorstandes mit den Geschäftsbereichsleitenden überwacht und diskutiert werden. 2.1.5 Risikosteuerung und -überwachung BRAIN wendet verschiedene Maßnahmen im Umgang mit Risiken an. Aktive Risikomaßnahmen umfassen Strategien wie Risikovermeidung (z. B. durch Auslassen riskanter Handlungen), Risikominderung (z. B. durch Projektcontrolling) und Risikostreuung (z. B. die Forschung und Aktivitäten in den verschiedenen Bereichen). Darüber hinaus bedient sich BRAIN, sofern angebracht, passiver Maßnahmen, die entweder einen Risikotransfer (z. B. durch Versicherungen oder Risikoteilung mit Partnern) oder das bewusste Tragen von Risiken umfassen. Zusätzlich werden Veränderungen in identifizierten Risiken bei BRAIN in den internen Quartalsberichten berichtet und durch den Vorstand mit den Geschäftsbereichsleitenden diskutiert. Auf diese Weise können bei Bedarf spezifische Gegenmaßnahmen getroffen werden. 2.1.6 Berichterstattung Der Vorstand wird mindestens halbjährlich nicht nur über identifizierte mittlere und hohe Chancen und Risiken, sondern auch über Veränderungen bezüglich ihrer Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten informiert. Für den Fall unerwartet aufgetretener oder aufgedeckter wesentlicher Risiken findet eine interne Ad-hoc- Berichterstattung an den Vorstand statt. Die Information an den Aufsichtsrat erfolgt bei Bedarf über den Vorstand innerhalb der Quartalssitzungen oder, falls erforderlich, ad-hoc. 2.2 Internes Kontrollsystem („IKS“) Alle Einheiten der BRAIN Biotech Gruppe sind Bestandteil unseres IKS. Der Reifegrad des IKS ist hierbei von der Größe und Wesentlichkeit der Einheiten für den Konzern abhängig. Neben dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem sind folgende Kontrollen hervorzuheben: 1. Entscheidungen, die BRAIN binden, werden verbindlich unter Anwendung des Vier-Augen-Prinzips ausgeführt. Nur bei bestimmten Prozessen wird von diesem Prinzip abgesehen. 2. Im Produktionsbetrieb werden fortlaufend Qualitätskontrollen eingesetzt, die die Einhaltung von Produktionsprozessen gewährleisten. Dies erfolgt, wo erforderlich, im Rahmen international anerkannter Qualitätssysteme und Qualitätsnormen. Geschäftsbezogen wurden die Instrumente zur Steuerung des Konzerns, der Tochtergesellschaften sowie der Projekte weiterentwickelt und ausgebaut. Mit einem optimierten internen Kontroll- und Risikomanagementsystem tragen wir der steigenden Umsatzgröße und der zunehmenden Komplexität exogener Faktoren Rechnung. Als Teil des Management-basierten Kontrollsystems besprechen der Vorstand der Gesellschaft sowie der Head of Group Finance im monatlichen Bericht der Geschäftsführer identifizierte Kontrollschwächen und -ineffizienzen. Im Falle eines hieraus resultierenden Handlungsbedarfs werden zusammen mit dem Vorstand und dem Head of Group Finance Maßnahmen entwickelt und ergriffen um vorhandene Kontrollschwächen zu mitigieren. 2.3 Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem und RMS Übergeordnetes Ziel unseres rechnungslegungsbezogenen IKS und RMS ist, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses und des Lageberichts mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen. Auch die rechnungslegungsbezogene Risikoidentifikation erfolgt mittels Erhebung der konzernweiten Risiken, wobei alle verantwortlichen Entscheidungs- und Wissensträger eingebunden werden. Im Rahmen dieses iterativen Prozesses werden zunächst alle Risiken erhoben, in einem konzernweiten Risikoinventar aggregiert und anschließend bewertet. Zur Risikosteuerung und Überwachung der rechnungslegungsbezogenen Risiken wie zu deren Berichterstattung wird auf die allgemeine Vorgehensweise in den Abschnitten 2.1.5 und 2.1.6 verwiesen. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem hat zum Ziel, die Geschäftsvorfälle im Konzern gemäß den jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften bilanziell zutreffend zu würdigen und vollständig zu erfassen. Das System umfasst grundlegende Regeln und Verfahren sowie eine klare Funktionstrennung durch das Vier-Augen-Prinzip. Insbesondere bei der Erstellung der Einzelabschlüsse, der Überleitung auf IFRS sowie der Konsolidierung und der damit verbundenen einheitlichen Bewertung sowie der Berichterstattung bestehen Kontrollen in der Form des Vier-Augen-Prinzips. Die klare Trennung zwischen der Erstellung und der internen Prüfung ermöglicht es BRAIN, Abweichungen und Fehler zu erkennen sowie eine Vollständigkeit der Informationen sicherzustellen. Die rechnungslegungsbezogene Würdigung und Erfassung der Geschäftsvorfälle erfolgt grundsätzlich durch die jeweiligen Konzern-Gesellschaften, in denen die Geschäftsvorfälle anfallen. Als Ausnahme von diesem Grundsatz erfolgt die Würdigung und Erfassung der Geschäftsvorfälle der Tochtergesellschaften BRAIN US LLC (Rockville, MD, USA), BRAIN UK Ltd (Cardiff, Vereinigtes Königreich), BRAIN UK II Ltd. (Cardiff, Vereinigtes Königreich) und Akribion Genomics AG (Zwingenberg, Deutschland) durch die BRAIN Biotech AG. Die Aufstellung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften erfolgt durch die Geschäftsführung der jeweiligen Tochtergesellschaft. Externe Dienstleister wirken bei der Erstellung der monatlichen und jährlichen Abschlüsse nach Handelsrecht mit. Änderungen von Gesetzen, Rechnungslegungsstandards und anderen Publikationen werden regelmäßig in Bezug auf Relevanz und Auswirkung auf den Einzel- und Konzernabschluss überwacht. Die bilanzielle Würdigung der Geschäftsvorfälle im Konzern erfolgt auf der Basis einer konzerneinheitlichen Bilanzierungsrichtlinie. Die Umsetzung der Abschlüsse nach Handelsrecht auf die Rechnungslegung nach IFRS (quartalsweise) sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses der BRAIN Biotech AG und des Konzernabschlusses erfolgen durch die Finanzabteilung der BRAIN Biotech AG mit Unterstützung externer Dienstleister. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss werden durch den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer geprüft. Wesentliche Risiken für den Rechnungslegungsprozess werden anhand der unten genannten Risikoklassen unter Verwendung ihrer individuellen Risikoeinstufung überwacht und bewertet. Notwendige Kontrollen werden definiert und anschließend implementiert. Jeder Geschäftsbereichsleitende berichtet persönlich monatlich an den Vorstand sowie die zentrale Finanzabteilung der Gesellschaft. Hierbei werden sowohl die aktuelle Geschäftsentwicklung als auch die Planeinhaltung und Veränderungen im Risikoprofil geprüft. Wir erfassen hier neben den Risiken auch Chancen für das Unternehmen. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG werden dem Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG zur Billigung vorgelegt. Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht den Rechnungslegungsprozess und die Abschlussprüfung. Mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem wird sichergestellt, dass der Rechnungslegungsprozess im Einklang mit den handelsrechtlichen Vorschriften und mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) steht. 2.4 Gesamtbeurteilung des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems Zum Zeitpunkt des Berichts liegen in allen wesentlichen Belangen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine gesamtheitliche Nichtangemessenheit und Nichtwirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hinweisen. 3 Gesamtbild zur Chancen- und Risikoeinschätzung Die aktuelle Risikoidentifikation und -bewertung ist in allen Bereichen von BRAIN durchgeführt. In diesem Kapitel werden die Risiken besprochen, die auf Gruppenebene eine potenzielle Schadenhöhe von 500 Tsd. € erreicht haben. Der Vorstand wird im Rahmen der regelmäßigen Berichtserstattung über alle identifizierten Risiken unterrichtet. Die Bewertung der Risiken wurde auf Gruppenebene konsolidiert und die Einzelrisiken mit einem Schadenhöhepotenzial über 500 Tsd. € wurden im Detail bewertet. In diesem Bericht wird der Segmentierung der BRAIN Biotech Gruppe gefolgt: • Das Segment BioProducts umfasst im Wesentlichen das industriell skalierbare Produktgeschäft mit den Schwerpunkten spezialisierte Enzyme sowie Proteine. • Das Segment BioScience beinhaltet im Wesentlichen das Forschungs- und Entwicklungsgeschäft mit Industriepartnern und die eigene Forschung und Entwicklung. Teil dieses Segments ist ebenfalls die Vermarktung von eigenen Produkten und Entwicklungen mit externen Partnern. In der Analyse des Segments BioIncubator ist auch ein Ereignis nach dem Bilanzstichtag enthalten: die BRAIN Biotech AG hat mit der Akribion Therapeutics GmbH einen exklusiven Technologie-Lizenzvertrag für die Genom- Editing-Nuklease G-dase E® für den Pharmabereich abgeschlossen. Die mit diesem Segment zusammenhängenden Risiken sind auf Basis der neuen Geschäftsgrundlage bewertet. Das Risikoprofil der BRAIN Biotech Gruppe hat sich durch diese Transaktion maßgeblich verbessert. Insgesamt hat BRAIN 92 Risiken bewertet. Davon sind 21 Risiken mit einem Schadenhöhepotenzial über 500 Tsd. € einzustufen. Die Risiken beziehen sich auf die operativen Segmente BioProducts, BioScience sowie die Holding. Die Risiken im Segment BioIncubator sind innerhalb der Bewertung des Segments BioScience erfasst. Die finanziellen Risiken für die gesamte BRAIN Biotech Gruppe sind auf der Ebene der Holding bewertet. Da die Risikobewertung im neuen Risikomodell erstmalig stattgefunden hat, kann noch keine Veränderung zum Vorjahr angegeben werden. Aufgrund der neuen Risikobewertungsmethodik ist es nicht möglich, das Scoring des letzten Geschäftsjahres mit diesem Geschäftsjahr auf gleicher Basis darzustellen. Um aber den Bezug zu den Risiken des letzten Geschäftsjahres zu erhalten, berichten wir unter „3.4 Pro Memoria Risiken“ noch einmal über die Risiken, die nicht indirekt innerhalb der Top-Risiken bewertet werden. Im Verlauf dieses Abschnitts werden die Risiken je Geschäftssegment erläutert. 3.1 BioProducts Folgende Risiken sind für das Segment „BioProducts“ als Top-Risiken bewertet. Die potenziellen EBITDA- Jahresverluste je Risiko sind wie folgt kategorisiert: Risikoübersicht Beschreibung BioProducts Risikokategorie Geschäftsbezogene Risiken Wachstumsrisiko Das Risiko, dass innerhalb eines Dreijahreshorizonts Wachstum hoch eingeplant ist, für das noch keine Kunden benannt werden können. Dies kann zu einer Lücke gegenüber der Planung führen, die nicht geschlossen werden kann. Darüber hinaus wird auch das Risiko betrachtet, dass das Wachstum im Geschäftsbereich Fermentierung schwächer als angenommen ausfällt. Rohstoffe-Lieferkettenrisiko Das Risiko, dass eingeschränkte Lieferung von wichtigen hoch Rohstoffen zu Umsatzeinbüßen oder zu Margenverlusten führen, weil alternative Rohstoffe teuer hinzugekauft werden müssen. Rechtsänderungsrisiken Das Risiko, dass Gesetzes- und Regulierungsänderungen zu hoch Geschäftseinschränkungen (sowohl Verkäufe als auch Einkäufe) oder höheren Kosten führen. Produkt-Compliance Das Risiko, dass sich teure Compliance-Verstöße, mittel Reputationsverluste, Kundenverluste oder Schadenersatzansprüche ergeben. Katastrophenrisiko Das Risiko, dass Gebäuden oder Produktions- oder Lagerstätten niedrig zerstört werden. IT-Sicherheitsrisiko Das Risiko, dass Informationen entwendet werden durch eigene niedrig Mitarbeitende oder Dritte, verschlüsselt werden oder verloren gehen. Verletzung von IP-Rechten Das Risiko, dass vertrauliche Informationen aus der Branche, des niedrig eigenen Geschäfts oder des eigenen Handels nicht hinreichend geschützt und darum publik bekannt werden. Wettbewerbsrisiko Das Risiko, dass Produkte oder Aktivitäten der Wettbewerber zu niedrig einer erzwungenen Preisreduzierung oder zu Kundenverlusten führen. Risiko der fehlenden Das Risiko, dass die Marktakzeptanz für industriell hergestellte niedrig Marktakzeptanz Biotechnologieprodukte als Folge eines sich ändernden Kundentrends abnimmt. Pandemierisiko Das Risiko, dass eine Pandemie eine globale Produktionsstörung niedrig auslöst, die die Rohstofflieferung und Kundenumsätze beeinträchtigt und für Mitarbeiterkapazitätsverluste sorgt, die sowohl die Produktions- als auch Verkaufsfähigkeiten einschränken. Physische Sicherheitsrisiken Das Risiko, dass die Sicherheitsvorschriften im Arbeitsumfeld niedrig (HSE) nicht umfänglich beachtet werden und zu Körperverletzung führen. Im folgenden Abschnitt werden die Risiken, die einen potenziellen EBITDA-Jahresverlust von mehr als 500 Tsd. € auslösen können (Risikokategorien „hoch“ und „mittel“), detaillierter beschrieben. Geschäftsbezogene Risiken Die vorgenommene quantitative Risikobewertung erlaubt einen direkten Vergleich der Risiken. Im Segment BioProducts werden das Wachstumsrisiko (Risikowert „hoch“), das Rohstoffe-Lieferkettenrisiko (Risikokategorie „hoch“) und das Rechtsänderungsrisiko (Risikowert „hoch“) als größte geschäftsbezogene Risiken eingestuft. Wachstumsrisiko und Rohstoffe-Lieferkettenrisiko In Anbetracht des geplanten Wachstums von BRAIN und des Vorhaltens der Ressourcen für das Wachstum bestehen Risiken bzgl. eines geringeren Wachstums und damit ggf. negativer Auswirkungen auf das Betriebsergebnis. Es bestehen die Risiken, weniger Kunden oder Kooperationspartner als geplant zu finden. Ebenso könnte sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung oder die Beziehung zu bestehenden Kunden verschlechtern und die zu bedienenden Märkte an Volumen oder Attraktivität verlieren. Dies könnte dazu führen, dass BRAIN weniger als geplant wächst bzw. ein reduziertes Ergebnis erzielt. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Kosten höher ausfallen als geplant oder Entwicklungen mehr Zeit benötigen. Daraus resultierend könnte sich das Wachstum von BRAIN verzögern und positive Betriebsergebnisse könnten somit erst zu späteren Zeitpunkten als geplant erzielt werden. Dem Risiko eines größeren Impacts auf das EBITDA durch unerwartete Kundenverluste wird durch eine weitergehende Diversifikation der Kundendeckungsbeiträge entgegengewirkt. Das Lieferkettenrisiko hat sich im Berichtsjahr weiter stabilisiert, aber die unsichere geopolitische Lage sorgt nach wie vor für eine erhöhte Unsicherheit bezüglich der zukünftigen Risikoausprägung. Die Inflationsrate ist in Europa weiterhin rückläufig und wird durch die EZB als hinreichend stabil eingeschätzt. Innerhalb Europas ist jedoch eine Divergenz der Inflations- und Wachstumsraten zu beobachten. So wird für Deutschland kaum Wachstum erwartet, bei gleichzeitig relativ niedrigen Inflationsraten. In Frankreich und anderen südeuropäischen Ländern ist ein höheres Wachstum bei gleichzeitig höheren Staatsverschuldungen zu beobachten, was eine steigende Inflationsrate zur Folge haben könnte. Die Euro-Kerninflation (Inflationsrate korrigiert für Energie- und Nahrungsmittelpreisentwicklung) verharrt auf einem Niveau zwischen 2,7 % und 3 %. Dieser Wert liegt strukturell über dem Zielwert der Zentralbank, was einen fortgesetzten Zinssenkungszyklus erst einmal weniger wahrscheinlich macht. Das indiziert ein Risiko eines längerfristigen Effekts, der sich in weiteren Lohnerhöhungsforderungen ausprägt. Das Risiko betrifft die gesamte BRAIN Biotech Gruppe. Rechtsänderungsrisiken Rechtsänderungsrisiken betreffen Einschränkungen die sich sowohl umsatz- wie auch kostentechnisch bemerkbar machen können. Ein Beispiel kann ein Verbot von bestimmten Produktionsmethoden sein, dass die weitere Verarbeitung von BioProducts-Erzeugnissen in Nahrungsmittel unmöglich macht. Da weltweit unterschiedliche Gesetzes- und Regulierungslagen bestehen, können BRAINs Kunden mit neuen Auflagen konfrontiert werden, die zu Umsatzverlusten oder Kostensteigerungen als Folge der Beschaffungen teurerer Rohstoffe führen können. Produkt-Compliance-Risiken Das Segment BioProducts liefert Erzeugnisse an Kunden, die bestimmte Qualitätsmerkmale verlangen, um den unterschiedlichen Anforderungen in verschiedenen Rechtssystemen gerecht zu werden. Das setzt Vorkehrungen bei der Produktion voraus. Obwohl das Segment BioProducts durch Prozesse und Kontrollen das Risiko der Non- Compliance weitgehend reduziert hat, bleibt ein Risiko, dass versehentlich ein nicht regelkonformes Produkt erstellt oder geliefert wird. Da solche Risikoereignisse neben Schadenersatzansprüchen auch Kundenverluste implizieren können, ist dieses Risiko mit einem Risikowert „mittel“ bewertet. 3.2 BioScience Folgende Risiken sind für das Segment „BioScience“ als Top-Risiken bewertet. Die potenziellen EBITDA- Jahresverluste je Risiko sind wie folgt kategorisiert: Risikoübersicht Beschreibung BioScience Risikokategorie Geschäftsbezogene Risiken Personalrisiko 2 Verlust von Schlüsselpersonal bzw. unzureichende Ergänzung hoch mit hochqualifiziertem Personal im Bereich Business Development/Vertrieb. Wirtschaftliches Risiko 1 Risiko, dass der Bedarf an BRAINs Dienstleistungen oder hoch Produkten wegen einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage im Allgemeinen oder in einzelnen Branchen abnimmt. Personalrisiko 1 Verlust oder Ausfall von Schlüsselpersonal bzw. unzureichende mittel Ergänzung mit hochqualifiziertem Personal im Bereich Forschung, Entwicklung und Produktion einschließlich der Gefahr der Abwanderung spezifischer Kenntnisse zum Wettbewerb. IT-Risiko 2 Rechtswidrige Handlungen Dritter wie illegales Kopieren, das mittel Sperren oder Zerstören von Daten. Rechtliches Risiko 5 IP-Verletzung einer weiteren Partei durch BRAIN Biotech mittel (Beispiel CRISPR-Cas, BEC/BMC), genetische Modifikationen von Stämmen, Nutzung von Stämmen Wirtschaftliches Risiko 2 Risiko, dass BRAINs Dienstleistungen oder Produkte nicht mehr niedrig den Kundenanforderungen entsprechen (Gründe: Technologieangebot oder Gerätepark entsprechen nicht mehr den Anforderungen des Marktes) Materialschaden 3 Geräteausfälle infolge von Geräteüberalterung niedrig IT-Risiko 1 IT-Störungen oder veraltete IT-Infrastruktur (z.B. Server) niedrig behindern den Betrieb In diesem Abschnitt werden die jeweiligen Risiken, die einen potenziellen EBTIDA-Jahresverlust von mehr als 500 Tsd. € auslösen können (Risikokategorien „hoch“ und „mittel“), detaillierter beschrieben. Personalrisiken Das BioScience-Segment setzt tiefgründige Kenntnisse und Fähigkeiten in allen Bereichen voraus, die zum größten Teil innerhalb des Unternehmens angeeignet werden müssen. Dies gilt auch für die Mitarbeitenden, die im Business Development tätig sind und mit Kunden die BioScience-Initiativen voranbringen. Das Risiko wird als „hoch“ bewertet (Personal 2, sowohl für den Standort Potsdam wie auch Zwingenberg). BRAIN verfügt insgesamt über gut ausgebildetes Personal, das durch die operativen Tätigkeiten laufend weiteres Know-how ansammelt. Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass aufgrund des Fachkräftemangels insbesondere Stellen für bereits erfahrene Wissenschaftler, Ingenieure und Labormitarbeitende teilweise nur mit hohem Aufwand besetzt werden können. Hierbei beobachten wir teilweise höhere Gehaltsgefüge bei Mitbewerbern. Daraus resultiert das Risiko, dass bei unzureichenden finanziellen und nicht finanziellen Anreizen qualifizierte Mitarbeitende abwandern könnten. Zur adäquaten Incentivierung wurde bereits im Geschäftsjahr 2015/16 ein Bonusprogramm für Mitarbeitende der BRAIN Biotech AG eingeführt, das jährlich durch den Vorstand zu beschließen ist. Dieses Risiko wird mit einem Risikowert „mittel“ bewertet. Das Risiko des Verlusts von Wissensträgern in Schlüsselpositionen wird relativ höher bewertet als in den Vorjahren. Andere Risiken werden durch den exklusiven Technologie-Lizenzvertrag für die Genom-Editing-Nuklease G-dase E® für den Pharmabereich mit der Akribion Therapeutics GmbH deutlich geringer bewertet. Wirtschaftliches Risiko 1 Die wirtschaftliche Lage hat sich im laufenden Geschäftsjahr geändert. Insbesondere die Wachstumsraten sind in den meisten Wirtschaftszonen rückläufig. Die geopolitische Situation hat sich ebenfalls geändert und das führt zur steigenden Zurückhaltung bei (potenziellen) Kooperationspartnern. Diesem Risiko begegnen wir durch einen diversifizierten Verkaufsansatz, um das Risiko über die verschiedenen Branchen zu verteilen, da sie nicht alle einheitlich von der wirtschaftlichen Situation erfasst werden. Des Weiteren wird die Sales-Pipeline intensiv bearbeitet und unter Berücksichtigung der Erfolgschancen optimiert. Dieses Risiko ist mit einem Risikowert „hoch“ bewertet. IT-Risiko 2 IT-Risiken bestehen bezüglich sowohl der Verfügbarkeit von Systemen und Daten als auch der Integrität und Exklusivität der Daten. Die Risiken können sich als Folge von Fehlern und als Folge von bewussten Handlungen manifestieren. Letzteres wird dem Bereich der Cyberrisiken zugeordnet. Zusätzlich nehmen Angriffe durch Cyberkriminalität in den letzten Jahren deutlich zu. BRAIN hat adäquate Maßnahmen ergriffen, um die IT-Risiken so gut wie möglich zu beherrschen. Diese Maßnahmen bestehen im Wesentlichen in der fortlaufenden Schulung der Mitarbeitenden, IT- Sicherheitsmaßnahmen, wie Firewalls, Virenscanner, Netzwerkschutz, Data-Encryption, zeitnahe Aktualisierung der verwendeten Software, Authentifizierung mit mehreren Faktoren und Durchführung regelmäßiger Datensicherungsmaßnahmen. Bezüglich der Datenexklusivität ist ein Datenschutzbeauftragter angestellt worden, der die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung innerhalb von BRAIN sicherstellt. Dieses Risiko wird sowohl für den Standort Potsdam als auch für den Standort Zwingenberg mit einem Risikowert „mittel“ bewertet. Rechtliches Risiko 5 BRAIN ist ein Forschungsunternehmen, dessen Strategie auf einer wettbewerbsfähigen IP-Basis beruht. Die Wahrscheinlichkeit, in wesentliche Patenstreitigkeiten zu geraten, ist gegeben, hat aber vermutlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Ergebnis von BRAIN. Bestehende Patentstreitigkeiten haben entweder nur geringe Auswirkungen auf das Ergebnis oder führen wahrscheinlich zu keinem wesentlichen Schaden. Hauptrisiko wäre hierbei, dass ein Unternehmen eine „Freedom to operate“ (Freistellungserklärung) fordert. Im immer engmaschigeren IP-Geflecht der international erteilten Patente wird es zunehmend schwieriger werden, alle relevanten Patente in den entsprechenden Patentrecherchen zu finden. Hier könnte es sein, dass unter Umständen Patente nicht gefunden werden und ohne Absicht Patentverletzungen begangen werden könnten. Das Risiko wird mit der Kategorie „mittel“ bewertet. 3.3 Finanzrisiken Finanzrisiken werden regelmäßig geprüft. Es gibt konzerninterne Vorgaben, um Finanzrisiken rechtzeitig zu erkennen, zu prüfen und zu bewerten. Durch ein monatliches und quartalsweises schriftliches Reporting sowie eine laufende Kommunikation der Verantwortlichen erfolgt ein gleichzeitiger Abgleich mit der Planung. Je nach Höhe der Abweichung haben die Leitungsfunktionen von BRAIN ausreichend Zeit, steuernd einzugreifen. Das konzerneinheitliche Berichtsdokument für alle Bereiche der Gruppe wurde auch in diesem Jahr weiterentwickelt und verbessert. Finanzierungsrisiken bei Tochtergesellschaften In Anbetracht des Umsatz- und Ergebniswachstums bei einigen Tochtergesellschaften und der Vorhaltung der Ressourcen für das Wachstum besteht das Risiko, bei geringerem Wachstum in den Tochtergesellschaften Verluste zu realisieren. Unter Umständen könnte dies zu Finanzierungsproblemen oder bilanziellen Konstellationen führen, die eine Wertminderung materieller Vermögensgegenstände zur Folge haben. Dies betrifft die Segmente BioScience und BioProducts. Das Risiko wird als „niedrig“ bewertet. Goodwill Impairment / Beteiligungsbewertung Dieses Finanzrisiko betrifft die Segmente BioScience und BioProducts. Bei ungünstiger zukünftiger Entwicklung wäre eine mögliche Wertminderung von erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerten sowie anderen immateriellen Vermögenswerten aus Unternehmenskäufen zu erwähnen. Das Risiko wird mit der Kategorie „niedrig“ bewertet. Weitere Informationen hierzu befinden sich im Konzernanhang im Abschnitt „Werthaltigkeitstests“. Finanzierungsrisiko Die Gesellschaft nimmt momentan als Alternative zur Eigenkapitalfinanzierung zunehmend Fremd- und Hybridkapital auf Holdingebene auf. Durch das weiterhin wachsende operative Geschäft in den Bereichen BioProducts und BioScience besteht in den kommenden zwei Jahren noch Kapitalbedarf, um die negativen operativen Cashflows zu decken. Das Finanzierungsrisiko besteht in Wettbewerbsnachteilen als Folge eines höheren Verschuldungsgrades sowie in möglicherweise steigenden Zinsen und Anforderungen an eine Kreditabsicherung. Die Gesellschaft hat bereits geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität des kommenden Jahres, wie z. B. die Bereitstellung von weiterem Fremdkapital auf Ebene der Holding, getroffen. Zusätzlich konnte der Gesellschaft im Rahmen der Royalty Pharma Transaktion erhebliche Bruttoliquidität in Höhe von 18,41 Mio. € zugeführt werden. Diese erwähnten Maßnahmen ermöglichen es der Gesellschaft, den geplanten Zahlungsverpflichtungen über das Geschäftsjahresende 2024/25 hinaus nachzukommen. Dieses Risiko betrifft alle operativen Segmente sowie die Holding und wird als „mittel“ bewertet. Finanzierung von Optionsverbindlichkeiten Zum 30. September 2024 verfügt BRAIN über Zahlungsmittel in Höhe von 27,2 Mio. €. Darüber hinaus steht BRAIN ein partiell ausgenutzter Darlehensrahmen in Höhe von 7,0 Mio. € (zum Stichtag 30.09.2024 in Höhe von 5,0 Mio. € in Anspruch genommen) zur Verfügung. Die Kreditlinie hat noch eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025. Wir gehen von der Ausübung der Put-Optionen für die verbleibenden restlichen Anteile an der Weriol/Breatec seitens der Minderheitsaktionäre in der erstmöglichen Periode aus (1. Januar bis 31. März 2025). Dies würde die Liquidität im Geschäftsjahr 2024/25 in Höhe von bis zu 3,2 Mio. € belasten. Das Risiko wird daher insgesamt als „niedrig“ eingestuft und betrifft das Segment BioProducts. Währungsrisiko Das Währungsrisiko besteht in einer negativen Wechselkursentwicklung bezogen auf die Währungspositionen, die BRAIN einnimmt. Es handelt sich hier im Wesentlichen um USD- und GBP-Risiken. Dieses Risiko wird als „niedrig“ bewertet und betrifft die Sparte BioProducts. Das Risiko wird zunehmend durch eine Verringerung der USD- Position mittels Verschiebung auf EU-Lieferanten sowie durch natürliche Hedging-Strategien mitigiert. Letzteres wird durch die Steigerung von USD-Umsätzen realisiert. Darüber hinaus sind Optionen zur Ausweitung der Produktionskapazität innerhalb der EU geplant, um das GBP- Kostenrisiko weiter zu reduzieren. Dieses Risiko ist mit einem Risikowert „niedrig“ bewertet. Zinsrisiko Das Zinsrisiko besteht in einer steigenden Marktzinsentwicklung, die die Liquiditätsbeschaffung durch BRAIN verteuert. Im letzten Berichtsjahr hat die EZB den Referenzzinssatz deutlich angezogen, was zu spürbaren erhöhten Kosten für die Liquiditätsbeschaffung geführt hat. Im Berichtsjahr hat sich die Situation durch eine Zinssenkung etwas entspannt. Insgesamt ist die Auswirkung für BRAIN nach wie vor überschaubar, da bestehende Darlehen weiter zurückgeführt werden konnten und in längerfristige Verbindlichkeiten umgeschichtet wurden. Die erhaltene Vorauszahlung der Royalty Pharma wird zwar innerhalb der Verbindlichkeiten abgebildet, trägt aber selbst kein Zinsänderungsrisiko. Dieses Risiko ist mit einem Risikowert „niedrig“ bewertet. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Bei BRAIN werden Finanzinstrumente4 nur bis zu einem Umfang verwendet, der für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage oder der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns nicht relevant ist. Für weitere Informationen wird auf das Kapitel „Risikomanagement“ im Konzernanhang verwiesen. 3.4 Pro-Memoria-Risiken In diesem Abschnitt werden die Risiken aus dem Vorjahr wiedergeben, die in der aktuellen Bewertung nicht als Top-Risiko eingeschätzt wurden und somit nicht mehr im Detail betrachtet wurden. Diese Risiken werden noch einmal beleuchtet, um die Verbindung zu den im letzten Jahr beschriebenen Risiken aufrechtzuerhalten. Rechtliche Risiken Generell ist BRAIN bestrebt, rechtliche Risiken zu vermeiden bzw. hat Vorkehrungen getroffen, rechtliche Risiken einzuschätzen und zu bewerten. Die rechtlichen Bereiche, die mit einem potenziellen Risiko versehen sind, beziehen sich auf Rechtsstreitigkeiten bei Patenten und Lizenzen, auf Sachverhalte im Bereich Aufsichtsrecht/Kapitalmarkt, auf Compliance-Themen und auf allgemeine Rechtsstreitigkeiten mit internationalen Konzernen. Durch die zunehmende Industrialisierung und Internationalisierung des Geschäfts von BRAIN steigt auch das Risiko einer Rechtsstreitigkeit mit einem internationalen Konzern. BRAIN schätzt die Wahrscheinlichkeit von vertraglichen Risiken für den Eintritt eines Rechtsstreits derzeit als gering ein. Ein Rechtsstreit hätte negative Auswirkungen auf das Ergebnis. Eine Quantifizierung ist derzeit nicht abzuschätzen, da keine wesentlichen Rechtsstreitigkeiten vorliegen. Compliance-Risiken BRAIN unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen in einem internationalen Kontext. Diese Anforderungen sind erfasst und Schulungen werden hierfür innerhalb von BRAIN durchgeführt. Darüber hinaus werden regelmäßige Kontrollen bezüglich der Einhaltung von Vorschriften durchgeführt. Für die Bereiche Arbeitsschutz und Datenschutz sind jeweils spezifische Personen beauftragt. Das Risiko wird als Pro-Memoria-Risiko eingestuft und betrifft alle drei operativen Segmente sowie die Holding. Gesondert hiervon ist das Physische Sicherheitsrisiko (HSE) für das Segment BioProducts unter den 11 Top-Risiken eingestuft (siehe Tabelle in 3.1 BioProducts). 4 Definiert als Kauf-, Tausch- oder anderweitig ausgestattete Fest- oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich vom Preis oder Maß eines Basiswerts ableitet, insbesondere mit Bezug auf die folgenden Basiswerte: Devisen, Zinssätze, Wertpapiere, Rohstoffpreise sowie Indizes bezogen auf diese Basiswerte sowie andere Finanzindizes. Finanzanlagen werden nicht als Instrumente zum Risikomanagement eingesetzt. Die Darlehen des Konzerns dienen der Finanzierung der Konzernaktivitäten und der Vermeidung von Liquiditätsrisiken Inflation und Energieversorgung BRAIN ist zum ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb auf eine stabile Energieversorgung mit Gas, Öl und Strom angewiesen. Vor allem Gas und Strom spielen eine entscheidende Rolle im F&E-Betrieb, bei der Produktion von Enzymen und anderen Produkten sowie zur Konservierung unserer Bioarchive. Eine ausreichende und unterbrechungsfreie Versorgung mit Energie ist daher essenziell für die BRAIN Biotech Gruppe und bildet eine Grundlage unserer Gesamtjahresprognose. BRAIN ist in größeren Teilbereichen ein Zulieferer für die Nahrungsmittel- und Pharma-Industrie und dürfte in diesen Bereichen als systemrelevant eingestuft werden. Die benötigten Energiemengen in den Forschungsbetrieben und anderen Teilbetrieben liegen im Bereich der Grundversorgung, was das Risiko einer Abschaltung demjenigen des Haushaltssektors angleicht. Neben den Risiken aus der Versorgungssicherheit ergeben sich für BRAIN auch Kostenrisiken durch erhebliche Energiepreissteigerungen und Energiepreisschwankungen. Diese können unter Umständen nicht vollständig oder nur mit Zeitverzug an Kunden weitergegeben werden. Hierdurch könnte es zu negativen Auswirkungen auf die Ertragslage der Gruppe kommen. Die Energiemarktlage hat sich im Berichtsjahr weiter stabilisiert. Allerdings ist nach wie vor von einer erhöhten Preisvolatilität die Rede und es kann bei einer weiteren Anspannung der geopolitischen Lage leicht zu erneuten Preissteigerungen kommen. Materialschäden in Bezug auf das BioArchiv oder Forschungsergebnisse Die Bioarchive der Gruppe liegen physisch im Wesentlichen bei der BRAIN Biotech AG in Zwingenberg und Potsdam. Das Risiko eines physischen Untergangs der Archive wird durch mehrere Maßnahmen minimiert. Es gibt eine redundante Auslegung an verschiedenen Orten, es existiert ein Sicherheitskonzept und die Mitarbeitenden wurden im Umgang mit den Archiven geschult. Daneben gibt es ein Versicherungskonzept, dass den Großteil der möglichen Kosten zur Behebung möglicher Schäden deckt. Die physischen Maßnahmen und auch das Versicherungskonzept sind in jährlicher Überprüfung und werden bei Bedarf überarbeitet, um das Risiko für BRAIN noch weiter zu reduzieren. Weiterhin könnten auch einzelne Forschungsergebnisse durch extern einwirkende Umstände vernichtet werden. Diese sind jedoch durch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. eine unterbrechungsfreie Notstromversorgung, ausreichend abgedeckt. Auch im vergangenen Geschäftsjahr wurden weiterhin verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des BioArchivs durchgeführt. Wegen der Verringerung des Risikos durch die getroffenen Maßnahmen wird dieses Risiko inzwischen mit einem Risikowert „niedrig“ bewertet. 3.5 Nachhaltigkeit und ESG Nachhaltigkeit bildet ein zentrales Element unserer Unternehmensstrategie. Mit unseren bio-basierten Produkten und Services tragen wir zu einem nachhaltigeren Wachstum bei unseren Kunden und Kooperationspartnern bei. BRAIN sieht daher die auch politisch forcierte Wandlung der Ökonomie zu nachhaltigen Wirtschaftskreisläufen als eindeutige Chance für das Unternehmen, beschleunigtes Wachstum zu generieren. Diese beschleunigte Wachstumsperspektive gilt für alle Geschäftsbereiche. Auch BRAIN selbst überprüft ihr eigenes wirtschaftliches Handeln regelmäßig im Hinblick auf die eigenen Nachhaltigkeitsziele. Die BRAIN Biotech AG hat im Jahr 2022 freiwillig ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Hierhin haben wir ambitionierte Nachhaltigkeitsziele für die Jahre 2032 und 2050 definiert. Mit der Genehmigung durch die Hauptversammlung im Jahr 2023 haben diese Nachhaltigkeitsziele auch direkt Einzug in das neue Vergütungssystem des Vorstands gefunden. Direkt verantwortlich im Vorstand für die Umsetzung der ESG-Strategie ist der CFO. Auf operativer Ebene gibt es eine verantwortliche ESG-Managerin sowie weitere verantwortliche Mitarbeitende in den jeweiligen Gruppenunternehmen. Der gesamte Aufsichtsrat ist gemeinschaftlich verantwortlich für die Weiterentwicklung und Umsetzung der ESG-Strategie. Die BRAIN Biotech AG veröffentlich einmal im Jahr ein ESG-Datenblatt mit wichtigen Kennzahlen im Bereich der Unternehmens- Nachhaltigkeitsentwicklung. Zusätzlich veröffentlicht BRAIN eine jährliche Erklärung im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und des Nachhaltigkeitskodex der Vereinten Nationen (UN GC). Um auch zukünftigen gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichtpflichten vollumfänglich nachzukommen, hat BRAIN bereits in eine Software- assistierte Lösung zur systematischen Erfassung auch nicht finanzieller Daten investiert und wird Anfang 2025 ein unternehmensweites Projekt zur CSRD-Berichterstattung starten. Insgesamt ergeben sich hier aus Sicht der Gesellschaft mehr Chancen als Risiken. Im Geschäftsjahr 2022/23 haben wir mit konkreten Projekten zur Umsetzung der ESG-Strategie begonnen und diese im Geschäftsjahr 2023/24 konsequent fortgeführt. Hierzu gehören mehrere Maßnahmen wie beispielsweise die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen an den Standorten Zwingenberg und Cardiff sowie der teilweise Wechsel zum externen Bezug von Ökostrom und etliche weitere Maßnahmen zur Verbesserung zur Energieeinsparung, der Arbeitsproduktivität, Arbeitsflexibilität und Arbeitsergonomie. 4 Chancenbericht Segment BioScience Das Segment BioScience beinhaltet die wissens- und forschungsintensive Auftragsforschung für Kunden. Wir bauen weiterhin unser Leistungsspektrum als Dienstleister in der industriellen Biotechnologie aus. Hier stellen wir unseren Partnern Forschungsdienstleistungen, Lösungskompetenz sowie Zugang zu unseren Wertstoffbibliotheken zur Verfügung. Die BRAIN Biotech AG verfügt hier über ein gewachsenes industrielles Netzwerk und baut dieses kontinuierlich aus. Dieses industrielle Netzwerk wird durch ein gewachsenes Forschungs- und Universitätsnetzwerk ergänzt. Das Segment BioScience fokussiert sich inhaltlich auf die Bereiche Ernährung, Gesundheit und Umwelt. Segment BioIncubator Aus dem New Business Development wird unser Inkubator für hochinnovative Lösungen und Produkte gespeist. Hier erschließt BRAIN mit Innovationen neue Märkte in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Umwelt. Dies erfolgt entweder auf eigene Rechnung und/oder mit industriellen Partnern. Die Chancen aus Forschung und Entwicklung im Segment BioIncubator lassen sich folgendermaßen bewerten: Chance Veränderung gegenüber dem Vorjahr rNPV Marktpotenzial → Fermented Beverages & Ingredients mittel ↓ Perillic Active, Anti-Microbial klein Gold from Waste Streams → mittel Aurase Wound Debridement → Hoch Deucrictibant (PHA121), HAE Pharma ↑ Compound sehr hoch Akribion Genomics (G-dase E / G-dase M) → sehr hoch Einige Beispiele hierfür sind: Fermentierte Lebensmittel Fermentierte Lebensmittel sind mehr als nur ein weiterer „Superfood“-Trend. Zu Recht stehen sie im Fokus gesundheitsbewusster Konsumenten, da sie auf vielen Gebieten punkten: Verzicht auf Konservierungsmittel, Aufwertung/Verdaulichkeit von pflanzenbasierten Grundnahrungsmitteln, Entdeckung immer neuer gesundheitsfördernder Inhaltsstoffe und eine quasi unbegrenzte Fülle neuer Geschmackserlebnisse. BRAIN kann durch seine biologischen und technologischen Ressourcen das Marktbedürfnis nach neuen Starterkulturen bedienen. Der BRAIN Biotech Gruppe bietet sich hier die Möglichkeit, sowohl als Innovator als auch als produzierendes Unternehmen aufzutreten und an einem attraktiven Markt (für 2032 vorhergesagtes Volumen: 989 Mrd. USD) nicht nur teilzuhaben, sondern völlig neue Produktkategorien zu erschließen. Perillic Active, Anti-Microbial Infolge des verschärften Wettbewerbsumfeld bei natürlichen antimikrobiellen Wirkstoffen und des Markteintritts alternativer Produkte wurde das Marktpotenzial von „mittel“ auf „klein“ gesenkt. Gold from Waste Streams, Urban Mining Unsere mikrobielle Gold-Rückgewinnung ersetzt herkömmliche Recyclingprozesse, wobei Chemikalien durch biologische Metallextraktionen ersetzt werden. Dies reduziert den Einsatz aggressiver und teilweise toxischer Chemikalien. Darüber hinaus benötigt der biologische Prozess weniger Energie und reduziert damit deutlich den CO2-Fußabdruck des Metallgewinnungsprozesses. Neben Gold können auf diese Weise auch andere Edelmetalle und Metalle wie Lithium und Kobalt aus Elektroschrott, Verbrennungsanlagen-Schlacke, EV-Batterien und anderen Abfällen mineralischen Ursprungs zurückgewonnen werden („Urban Mining“). Aurase Wound Debridement BRAIN hat im Rahmen eines selbstfinanzierten Forschungsprojekts ein Enzym entdeckt, mit dem Fliegenmaden den Wundbelag chronischer Wunden verflüssigen („Madentherapie“). Das Unternehmen hat für dieses Enzym einen biotechnologischen Produktionsprozess entwickelt. Die Reinigung chronischer Wunden ist der erste Schritt in der Wundtherapie und häufig die Ursache für lange Behandlungszeiten. Das Projekt wurde in der SolasCure Ltd. ausgegründet und die Phase 2a der klinischen Prüfung abgeschlossen. Momentan werden Finanzierungsoptionen für die weitere klinische Entwicklung eruiert. Die Produktentwicklung und kleinere Studienprojekte werden in der Zwischenzeit fortgeführt. Deucrictibant (PHA121), HAE Pharma Compound AnalytiCon Discovery, eine Division der BRAIN Biotech AG, hat einen pharmakologisch aktiven Wirkstoff entdeckt und entwickelt, der bei der seltenen Krankheit Hereditäres Angioödem (HAE) sowohl in der akuten Behandlung als auch zur Prophylaxe einen verbesserten Therapieansatz für Patienten verspricht. Die an der Nasdaq, USA, notierte Pharvaris N.V. besitzt eine Lizenz von AnalytiCon Discovery zur klinischen Entwicklung und Erprobung des neuartigen Medikaments. Bei erfolgreicher Markteinführung stehen BRAIN Meilenstein- und Lizenzzahlungen in erheblichem Umfang zu. Die zu erwartenden Lizenzeinnahmen hat die BRAIN Biotech vorab zum größten Teil an Royalty Pharma gegen Meilensteinzahlungen von bis zu 128,88 Millionen € verkauft. Hiervon unberührt sind regulatorische Meilensteine in Höhe von bis zu 9,0 Mio. € die BRAIN direkt von Pharvaris zufließen können. Die Gesellschaft erhält eine Vorauszahlung von 18,41 Mio. €, zusätzliche potenzielle regulatorische Meilensteinzahlungen von bis zu 18,42 Mio. € und zusätzliche potenzielle langfristige umsatzbezogene Meilensteine von bis zu 92,05 Mio. €. Durch den Beginn der klinischen Phase III beim Wirkstoff Deucrictibant durch Pharvaris hat sich das Projektrisiko deutlich verringert und damit die Markteintrittswahrscheinlichkeit erhöht. Hierdurch hat sich das riskoadjustierte Marktpotenzial auf „sehr hoch“ erhöht. Akribion Genomics (G-dase E / G-dase M) und Genom-Editierung in der industriellen Biotechnologie Genom-Editierung ist eine molekularbiologische Technik zur zielgerichteten und präzisen Veränderung von DNA. Hierzu werden Nukleasen (Enzyme) als „Gen-Schere“ eingesetzt. Diese Technologie bildet die Grundlage für viele Innovationen z. B. in den Bereichen industrieller Produktion, pflanzlicher Ernährung, zirkulärer Wirtschaftskreisläufe oder in der Medizin. BRAIN Biotech hat mit den proprietären Enzymen G-dase® M und G-dase® E weitere Entwicklungsphasen für klassische und auch neuartige Genom-Editierungs-Systeme erfolgreich abgeschlossen. Im Bereich der industriellen Biotechnologie setzt BRAIN Biotech diese Systeme ein, um Mikroorganismen gezielt zu verändern oder zu verbessern. Auf diese Weise ist BRAIN Biotech in der Lage, Mikroorganismen zu befähigen, wertvolle Produkte zu bilden. Dazu zählen unter anderem mikrobielle Produktionssysteme, die in der Lage sind, Proteine und Enzyme für die industrielle Nutzung zu produzieren. G-dase® M und G-dase® E wurden bereits in zahlreichen Mikroorganismen im Rahmen von Eigenentwicklungen und Kundenprojekten erfolgreich eingesetzt. Zum Schutz der Nuklease- Sequenzen wurden verschiedene Patentanträge eingereicht. Das erste G-dase® E-Patent wurde in Europa bereits erfolgreich erteilt und wird weiter internationalisiert. Die G-dase® E Nuklease besitzt durch ihren neuartigen Wirkmechanismus, der sich stark von anderen Genom- Editierungs-Tools unterscheidet, ein erfolgsversprechendes Anwendungspotenzial in der Humanmedizin. Die Nutzung der Technologie zur therapeutischen Anwendung wird durch Lizensierung außerhalb der BRAIN Biotech zukünftig durch die Akribion Therapeutics GmbH weiterentwickelt (siehe Nachtragsbericht). Geschäftsbezogene Chancen Segment BioProducts Wir beschreiten weiterhin den in den Vorjahren begonnenen Weg zur Vorwärtsintegration im Bereich BioProducts. Die BRAIN Biotech AG hat sich zum Ziel gesetzt, die gesamte Wertschöpfungskette vom Labor bis zur Produktion abzudecken. Dies ermöglicht uns, an der Wertschöpfungskette hin zum Kunden zu partizipieren sowie Umsätze über den gesamten Lebenszyklus der Produkte zu generieren. Auch in den kommenden Jahren bietet sich für BRAIN hier die Chance, diesen Pfad weiter zu beschreiten und die Umsätze und Ergebnisse erfolgreich zu verbessern. Dies ist der konsequente Schritt vom Forschungs- zum Industrieunternehmen. Diese Vorwärtsintegration bietet die Möglichkeit, nicht nur als Innovator, sondern auch als produzierendes Unternehmen aufzutreten. Darüber hinaus ist auch eine aktive M&A-Strategie mit einem Fokus auf industrielle profitable Unternehmen in angrenzenden Bereichen oder Märkten im Wesentlichen im Enzymgeschäft als eine Chance zu nennen. Unternehmensführung Der Vorstand arbeitet fortlaufend daran, Kosten- und Umsatzsynergien innerhalb der Unternehmensgruppe zu realisieren. Dies erfordert eine starke Vernetzung der Tochtergesellschaften untereinander und eine zentrale Leistungs- und Zielkontrolle. Zu diesem Zweck hat BRAIN das gesamte Industriegeschäft der Gruppe unter der Leitung von Biocatalysts Ltd. organisatorisch und rechtlich zusammengeführt. Übernahmerelevante Angaben gem. § 315a HGB Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse am Bilanzstichtag 30. September 2024 wieder. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (Nr. 1) Das Grundkapital der BRAIN Biotech AG beträgt zum Bilanzstichtag 21.847.495 €. Das Grundkapital ist eingeteilt in 21.847.495 Stückaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 1,00 € entfällt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Überprüfung von Aktien betreffen (Nr. 2) Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt. Anteilsbesitz mit mehr als 10 % der Stimmrechte (Nr. 3) Die MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, hält zum 30. September 2024 45,5 % am Kapital der Gesellschaft. Weitere Anteilseigner mit einem Anteilsbesitz von mehr als 10 % der Stimmrechte gibt es zum 30. September 2024 nicht. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten (Nr. 4) Bei der BRAIN Biotech AG gibt es keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Stimmrechtskontrolle am Kapital beteiligter Arbeitnehmer (Nr. 5) Stimmrechtskontrollen für am Kapital beteiligte Arbeitnehmer, für den Fall nicht unmittelbar auszuübender Kontrollrechte, liegen nicht vor. Regeln über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern (Nr. 6) Nach § 84 AktG und der Satzung der BRAIN Biotech AG werden die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt. Gemäß § 7 der Satzung der BRAIN Biotech AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, werden Beschlüsse des Vorstands mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Hat der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden des Vorstands ernannt und besteht der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern, ist bei Stimmengleichheit dessen Stimme ausschlaggebend. Regeln zu Änderungen der Satzung (Nr. 6) Änderungen der Satzung bedürfen gem. § 179 AktG und der Satzung der BRAIN Biotech AG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt. Vorstandsbefugnisse bezüglich Ausgabe und Rückkauf von Aktien (Nr. 7) Die BRAIN Biotech AG verfügt über ein genehmigtes und bedingtes Kapital wie folgt: Genehmigtes Kapital Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 9. März 2022 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 € geschaffen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Das Genehmigte Kapital 2022/I wurde am 28. März 2022 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 8. März 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu nominal 4.369.499 € durch die Ausgabe von bis zu 4.369.499 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden, kann das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Am Abschlussstichtag 30. September 2024 bestand sonach ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 €. Bedingtes Kapital Gemäß § 5 Absatz 3, 4, 5 und 6 der Satzung ist das Grundkapital um 2.184.749 € durch die Ausgabe von bis zu 2.184.749 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2023/I) sowie um weitere 63.000 € durch die Ausgabe von bis zu 63.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2015/II), durch die Ausgabe von bis zu 1.233.600 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019/I) und durch die Ausgabe von bis zu 888.148 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2023/II) bedingt erhöht. Das Bedingte Kapital 2023/I dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstandes durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 8. März 2023 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch die Ausgabe von bis zu 2.184.749 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wandlung genügen, und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde unter teilweiser Ausnutzung des Bedingten Kapital 2023/I eine Wandelschuldverschreibung über einen Nennbetrag von 5,0 Mio. € im Wege einer Privatplatzierung begeben. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2023/I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015/II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 63.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2015/II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015/II wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. März 2019 von ursprünglich 1.272.581 € auf 123.000 € reduziert, da dieses Kapital ausschließlich zur Absicherung bereits ausgegebener Aktienoptionen bestehen bleiben sollte. Auf der Hauptversammlung am 8. März 2023 wurde das bedingte Kapital um weitere 60.000 € auf 63.000 € reduziert. Die Ermächtigung zur Ausgabe von weiteren Aktienoptionen aus dem Bedingten Kapital 2015/II wurde auf selbiger Hauptversammlung wieder entzogen und durch eine neue Ermächtigung ersetzt (siehe folgender Abschnitt). Durch Beschluss der Hauptversammlung am 7. März 2019 war das Grundkapital um 1.682.578 € durch die Ausgabe von bis zu 1.682.578 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019/I) bedingt erhöht. Das Bedingte Kapital 2019/I wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 8. März 2023 von ursprünglich 1.682.578 € um 448.978 € auf 1.233.600 € herabgesetzt. Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2019/I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2023/II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. März 2023 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 888.148 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2023/II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt. Aktienoptionen Durch Beschluss der Hauptversammlung am 8. März 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates im Rahmen eines Aktienoptionsplans bis zum 7. März 2028 bis zu 888.148 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug einer Aktie und nach Maßgabe weiterer Bestimmungen gewährt. Zur Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der BRAIN Biotech AG gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Zur Absicherung und Bedienung der Aktienoptionen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um 888.148 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023/II). Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots (Nr. 8) sowie Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots (Nr. 9) Die Gesellschaft hat keine Vereinbarungen getroffen im Sinne des § 315a Abs. 4 Nr. 8 und 9 HGB. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB Die Erklärung zur Unternehmensführung der BRAIN Biotech AG gemäß § 289f HGB und § 315d HGB ist auf der Website veröffentlicht unter: https://www.brain-biotech-group.com/de/investoren/corporate-governance/ Zwingenberg, den 13. Januar 2025 Adriaan Moelker Vorsitzender des Vorstands (CEO) Michael Schneiders Vorstand (CFO) BRAIN Biotech AG, Zwingenberg Konzernbilanz zum 30. September 2024 30.09.2024 30.09.2023 30.09.2024 30.09.2023 Anhang Tsd. € Tsd. € Anhang Tsd. € Tsd. € Langfristige Vermögenswerte Eigenkapital [20] Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert [12] 14.185 15.215 Gezeichnetes Kapital 21.847 21.847 Sachanlagen [13] 27.855 28.720 Kapitalrücklage 94.951 93.457 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen [14] 971 1.456 Gewinnrücklagen -105.494 -94.161 Sonstige langfristige Vermögenswerte [18] 67 70 Sonstige Rücklagen 1.313 627 43.078 45.462 12.617 21.771 Nicht beherrschende Anteile 1.269 1.243 Eigenkapital gesamt 13.886 23.013 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte [15] 9.420 9.756 Langfristige Schulden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [16] 7.798 9.442 Latente Steuern [10] 3.881 3.768 Rückstellungen für Leistungen nach Sonstige kurzfristige Vermögenswerte [18] 818 691 Beendigung des Arbeitsverhältnisses [5] 930 928 Ertragsteueransprüche [10] 214 56 Finanzverbindlichkeiten [21] 21.175 24.265 Sonstige finanzielle Vermögenswerte [17] 238 178 Anleihen, konvertibel langfristig [22] 4.151 0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente [19] 27.171 5.352 Finanzverbindlichkeit Royalty Pharma LF [23] 18.406 0 45.658 25.476 Sonstige Verbindlichkeiten [24] 179 966 Abgegrenzte Erträge [25] 1.124 518 49.845 30.445 Kurzfristige Schulden Rückstellungen [26] 1.106 895 Ertragsteuerverbindlichkeiten [10] 24 44 Finanzverbindlichkeiten [21] 11.888 4.741 Anleihen, konvertibel kurzfristig 326 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [27] 5.611 5.617 Sonstige Verbindlichkeiten [24] 5.431 3.251 Abgegrenzte Erträge [25] 620 2.932 25.006 17.479 AKTIVA 88.737 70.937 PASSIVA 88.737 70.937 BRAIN Biotech AG, Zwingenberg Konzerngesamtergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.10.2023 - 30.09.2024 12M 23/24 12M 22/23 01.10.2023 - 30.09.2024 01.10.2022 - 30.09.2023 Anhang Tsd. € Tsd. € Umsatzerlöse [1] 54.631 55.335 Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen [2] 868 890 Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen -433 144 Sonstige Erträge [3] 453 771 Gesamtleistung 55.520 57.140 Materialaufwand [4] Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und bezogene Waren -23.403 -24.380 Aufwendungen für bezogene Leistungen -467 -977 -23.870 -25.357 Personalaufwand [5] Löhne und Gehälter -20.792 -18.010 Anteilsbasierte Vergütungen -894 -714 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -3.417 -3.276 -25.104 -22.000 Sonstige Aufwendungen [7] -10.576 -10.609 EBITDA -4.029 -826 Abschreibungen [6] -4.823 -4.654 Betriebsergebnis (EBIT) -8.852 -5.480 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen [14] -498 -1.492 Finanzerträge [8] 395 789 Finanzaufwendungen [9] -2.035 -1.307 Finanzergebnis -2.137 -2.010 Verlust der Periode vor Steuern -10.990 -7.489 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag [10] a) Laufender Steueraufwand/-ertrag -96 -168 b) Latenter Steueraufwand/-ertrag -15 -457 -110 -625 Verlust der Periode -11.100 -8.114 Davon entfallen auf nicht beherrschende Anteilseigner 27 165 Davon entfallen auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG -11.127 -8.279 Ergebnis je Aktie [11] Ergebnis unverwässert (in €) -0,51 -0,38 Anzahl der zugrunde gelegten Aktien 21.847.495 21.847.495 Ergebnis verwässert (in €) -0,51 -0,38 Anzahl der zugrunde gelegten Aktien 21.847.495 21.847.495 Verlust der Periode -11.100 -8.114 Davon entfallen auf nicht beherrschende Anteilseigner 27 165 Davon entfallen auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG -11.127 -8.279 Sonstiges Ergebnis Ergebnis aus der Neubewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses* [5] -207 25 Währungsumrechnung 686 290 Sonstiges Ergebnis, netto 479 315 Konzerngesamtergebnis -10.621 -7.799 Davon entfallen auf nicht beherrschende Anteilseigner 27 156 Davon entfallen auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG -10.648 -7.956 Posten, die anschließend nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden * BRAIN Biotech AG, Zwingenberg Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 01.10.2023 - 30.09.2024 Nicht beherrschende Anteile Konzernanhang (20) Anteil der Aktionäre der BRAIN Biotech AG Gezeichnetes Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Total Total Gesamt Kapital Währungs- umrechnung Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Stand am 30. September 2022 / 1. Oktober 2022 21.847 92.660 -85.198 328 29.638 4.610 34.248 Periodenergebnis 0 0 -8.279 0 -8.279 165 -8.114 Sonstiges Ergebnis 0 0 25 299 324 -9 315 Gesamtergebnis 0 0 -8.255 299 -7.956 156 -7.799 Ausübung von Put/Call- Vereinbarungen zum Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an vollkonsolidierten Konzernunternehmen 0 0 1.795 0 1.795 -1.795 0 Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an vollkonsolidierten Konzernunternehmen 0 0 -2.504 0 -2.504 -1.728 -4.232 Einstellungen aufgrund eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 0 797 0 0 797 0 797 Stand am 30. September 2023 / 1. Oktober 2023 21.847 93.457 -94.161 627 21.770 1.243 23.013 Periodenergebnis 0 0 -11.127 0 -11.127 27 -11.100 Sonstiges Ergebnis 0 0 -207 686 479 0 479 Gesamtergebnis 0 0 -11.334 686 -10.648 27 -10.621 Einstellung in die Kapitalrücklage aus der Begebung von Wandelschuldverschreibungen abzüglich Ausgabekosten 0 600 0 0 600 0 600 Einstellungen aufgrund eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 0 894 0 0 894 0 894 Stand am 30. September 2024 21.847 94.951 -105.494 1.313 12.617 1.269 13.886 BRAIN Biotech AG, Zwingenberg Konzernkapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 01.10.2023 - 30.09.2024 12M 23/24 12M 22/23 01.10.2023 - 30.09.2024 01.10.2022 - 30.09.2023 Konzernanhang (19) Tsd. € Tsd. € Periodenergebnis nach Ertragsteuern -11.100 -8.114 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 4.823 4.654 Latenter Steueraufwand/-ertrag 15 457 Vereinnahmung abgegrenzte Erträge -4.113 -3.125 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten -49 -135 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 498 1.492 Erfolgswirksame Veränderung der Nettopensionsrückstellungen 38 42 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 869 376 Verluste aus Abgängen von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen -5 -4 Brutto Cashflow -9.024 -4.356 Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.802 -1.325 Veränderungen der Vorräte 411 -41 Veränderungen der Ertragsteueransprüche und -verbindlichkeiten -130 -201 Veränderungen der Sonstigen Vermögenswerte und finanziellen Vermögenswerten -361 95 Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -114 -1.166 Veränderungen der Anzahlungen -2 -12 Veränderungen der Rückstellungen und Sonstigen Verbindlichkeiten 1.472 -703 Zugänge aus abgegrenzten Erträgen 2.363 3.492 Cashflow aus operativer Tätigkeit -3.583 -4.218 Netto-Zahlungen aus Unternehmensabgängen (abzüglich abgegangener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) 0 3.040 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -177 -19 Investitionen in Sachanlagen -1.552 -2.619 Ein- /Auszahlungen aus sonstigen langfristigen Vermögenswerte 23 85 Investitionen in at Equity bewertete Finanzanlagen 0 -114 Einzahlungen aus Desinvestition kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte 0 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 18 182 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1.689 562 Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 27.547 13.004 Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten -5.481 -2.958 Einzahlungen aus der Begebung von Wandelschuldverschreibungen 4.325 0 Auszahlungen für den Erwerb nicht beherrschender Anteile 0 -9.587 Einzahlungen in das Eigenkapital abzüglich zusammenhängender Kosten der Kapitalbeschaffung 600 0 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 26.991 459 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 21.718 -3.196 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang des Geschäftsjahres 5.352 8.443 Wechselkursbedingte Veränderung der Zahlungsmittel 100 106 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres 27.171 5.352 Im Cashflow aus der operativen Tätigkeit sind enthalten: Gezahlte Zinsen -1.637 -784 Erhaltene Zinsen 54 15 Gezahlte Ertragsteuern -38 -235 Erhaltene Ertragsteuern 1 31 Konzernanhang I. Allgemeine Angaben Allgemeine Angaben zur Gesellschaft Die BRAIN Biotech Aktiengesellschaft (im Folgenden „BRAIN Biotech AG “, „BRAIN“ oder „Gesellschaft“) ist unter der Nummer HRB 24758 im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in der Darmstädter Straße 34 – 36 in 64673 Zwingenberg , Deutschland . Die BRAIN Biotech AG ist ein Unternehmen der industriellen Biotechnologie. Der BRAIN Biotech Konzern (im Folgenden „BRAIN“ oder „der Konzern“ oder „BRAIN Biotech Gruppe") fokussiert seine Geschäftsaktivitäten auf die Bereiche Ernährung, Gesundheit und Umwelt. Ein wissenschaftsbasiertes Produktgeschäft steht im Zentrum unserer strategischen Ausrichtung. Das Segment BioProducts umfasst im Wesentlichen das industriell skalierbare Geschäft mit Schwerpunkten in der Produktion von Enzymen, Mikroorgansimen und bioaktiven Naturstoffen. Durch die Investitionen in eigene Fermentationskapazitäten hat die BRAIN Biotech Gruppe ihre Wertschöpfungskette im Segment BioProducts erheblich ausgeweitet. Das Segment BioScience beinhaltet unsere F&E-Kooperationsprogramme in der Auftragsforschung mit Industrieunternehmen, um bislang unerschlossene leistungsfähige Enzyme, mikrobielle Produzenten-Organismen oder Naturstoffe aus komplexen biologischen Systemen industriell nutzbar zu machen. Hier streben wir aus eigenen Forschungsmitteln und gemeinsam mit Partnern Durchbrüche bei biotechnologischen Lösungen für einige der gesellschaftlich dringlichsten Probleme an: naturbasierte Inhaltsstoffe für Nahrungsmittel, Gesundheit und umweltverträgliche Produktionsmethoden. Das Segment BioIncubator beinhaltet die F&E-Pipeline sowie eigene oder mit Partnern initiierte F&E-Projekte mit hohem Wertschöpfungspotenzial. BRAIN verfügt über eine umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur am Standort Zwingenberg und eine Zweigniederlassung mit dem Schwerpunkt Naturstoffe in Potsdam (vormals Tochtergesellschaft Analyticon Discovery GmbH). Spezielles Produktions-Know-how und Marktzugänge bieten unsere Tochtergesellschaften für Enzymprodukte, Mikroorganismen und bioaktive Naturstoffe: Biocatalysts Ltd. (Cardiff, Vereinigtes Königreich), Biocatalysts Inc. (Chicago, Illinois, USA), Biosun Biochemicals Inc. (Tampa, Florida, USA), Breatec BV (Nieuwkuijk, Niederlande) und WeissBioTech GmbH (Ascheberg, Deutschland). Darüber hinaus soll im Rahmen der Ausgründung von SolasCure Ltd. mit Sitz in Cambridge, UK, ein Wirkstoff zur enzymatischen Wundreinigung zur Vermarktung zugelassen werden. Ziele sind im Sinne einer „Bioökonomie“ die Ablösung klassischer chemisch-industrieller Prozesse durch neuartige, ressourcenschonende Verfahren sowie die Etablierung neuer nachhaltiger Prozesse und Produkte. Die BRAIN Biotech Gruppe setzt biotechnologische Verfahren für die Produktion von nachhaltigen Produkten ein. Unsere Produkte und Dienstleistungen adressieren direkt die UN-Nachhaltigkeitsziele 2, 3, 6, 9, 12 und 13. Allgemeine Grundlagen der Rechnungslegung Die BRAIN Biotech AG ist seit dem 9. Februar 2016 börsennotiert und als kapitalmarktorientiert einzustufen. Folglich kamen bei der Erstellung des Konzernabschlusses die Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB zur Anwendung. Der von der BRAIN Biotech AG als Muttergesellschaft aufgestellte Konzernabschluss zum 30. September 2024 (im Folgenden: „Abschluss“) wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschluss der BRAIN Biotech AG wird in denKonzernabschluss der MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, einbezogen. Der Konzernabschluss der MP Beteiligungs-GmbH ist im Unternehmensregister veröffentlicht. Die Berichtsperiode umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024. Dieser Zeitraum entspricht dem Geschäftsjahr der BRAIN Biotech AG. Die Jahresabschlüsse der Weriol Group BV, Nieuwkuijk, Niederlande, und der AnalytiCon Discovery LLC, Rockville, MD, USA, sind historisch bedingt auf den Stichtag jeweils zum Kalenderjahresende aufgestellt. Für den Konzernabschluss wird bei einem abweichenden Geschäftsjahr daher eine Ermittlung der Konzerngeschäftsjahreswerte vorgenommen und diese so in den Abschluss einbezogen. Der vorliegende Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG wurde am 7. Januar 2025 durch den Vorstand zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freigegeben. Prüfung und Freigabe durch den Aufsichtsrat erfolgten am 14. Januar 2025. Angewandte neue Rechnungslegungsvorschriften Die Standards und Änderungen, die für am oder nach dem 1. Oktober 2023 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, haben bei der BRAIN Biotech AG keine Auswirkungen ergeben. Die BRAIN Biotech AG hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind. Änderungen an IAS 12 Internationale Steuerreform – „Pillar Two Model Rules“: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichende Informationen: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die aus einer einzigen Transaktion entstehen. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Änderungen an IAS 1 hinsichtlich der Angabe von Rechnungslegungsmethoden: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Änderungen an IAS 8 hinsichtlich der Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. IFRS 17 Versicherungsverträge einschließlich Änderungen an IFRS 17: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Veröffentlichte, noch nicht angewandte neue Rechnungslegungsvorschriften Folgende herausgegebene, potenziell relevante, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht vorzeitig angewendet: IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht – Angaben: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. IFRS 18 Darstellung und Angabe von Rechnungslegungsmethoden: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Änderungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 - Annual Improvements Volume 11: Übernahme in EU- Recht ausstehend, voraussichtlich anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 – Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Änderungen an IAS 21 Die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen: Mangelnde Austauschbarkeit: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnung und IFRS 7 Finanzinstrumente – Angaben: Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Änderungen an IAS 1 hinsichtlich der Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig sowie Klassifizierung von langfristigen Verbindlichkeiten mit Covenants: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Änderungen an IFRS 16 Leasing: Leasingverbindlichkeit bei Sale-und-lease-back-Geschäften: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 – Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture: Übernahme in EU-Recht ausstehend, erstmalige Anwendung auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich hieraus keine wesentlichen Auswirkungen ergeben werden. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht vorgesehen. Darstellung des Abschlusses Die Gewinn- und Verlustrechnung wird um die im Eigenkapital erfassten sonstigen Ergebnisse, soweit diese nicht auf Transaktionen mit Anteilseignern beruhen, zur Gesamtergebnisrechnung erweitert. Die Gliederung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Der Konzernabschluss wird in Euro (€) aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen die Angaben in Tausend Euro (Tsd. €). Aufgrund kaufmännischer Rundungsregeln kann es vorkommen, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Dies kann auch dazu führen, dass einzelne Beträge gerundet null ergeben. II. Grundlagen des Konzernabschlusses Konsolidierungsmethoden Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs. Als Tochterunternehmen werden diejenigen Gesellschaften bezeichnet, bei denen die BRAIN Biotech AG die Beherrschung verfügt, in der Regel in Form des Erwerbs einer mittel- oder unmittelbaren Mehrheit der Stimmrechtsanteile. Die Beherrschung berechtigt die Gesellschaft dazu, die Geschäftstätigkeiten der Gesellschaften zu beeinflussen sowie die (variablen) Rückflüsse aus diesen zu steuern, beispielsweise in Form einer Gewinnbeteiligung. Maßgeblicher Erwerbszeitpunkt ist der Zeitpunkt, ab dem das erwerbende Unternehmen die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt. Die Gegenleistung des Erwerbs entspricht dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden im Rahmen von IFRS 9 bewertet, und ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust im Periodenergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Identifizierbare Vermögenswerte und Schulden werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am neubewerteten Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Als Geschäfts- oder Firmenwert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Gegenleistung des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltenen Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird direkt ergebniswirksam erfasst. Aufgrund geschriebener Put-Optionen haben Minderheitengesellschafter von Tochtergesellschaften das Recht, nicht beherrschende Anteile an die BRAIN Biotech AG anzudienen, d. h., es besteht für die BRAIN Biotech AG eine vertragliche Verpflichtung, bei Ausübung Eigenkapitalinstrumente gegen Abgabe von flüssigen Mitteln zu kaufen. Im ersten Schritt muss geprüft werden, ob durch den Abschluss der Put-Optionsvereinbarung unter Berücksichtigung aller weiterer Aspekte eine gegenwärtige Verfügungsgewalt (im Folgenden „Present Ownership“) besteht. Sofern Present Ownership besteht, wendet die BRAIN Biotech AG die antizipierte Erwerbsmethode an und bildet eine finanzielle Verbindlichkeit nach IAS 32.23 ab. Im Falle der antizipierten Erwerbsmethode erfolgt die bilanzielle Abbildung stets und unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Optionen unter der Annahme eines bereits erfolgten (fiktiven) Erwerbs der nicht beherrschenden Anteile durch den beherrschenden Anteilseigner. Für die von der Option umfassten Eigenkapitalanteile werden keine Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ausgewiesen. Die Verbindlichkeit wird zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und deren Veränderung erfolgswirksam erfasst. Sofern Present Ownership nicht besteht, bilanziert die BRAIN Biotech AG die Minderheiten in voller Höhe und weist den vollen Minderheitenanteil in der Gesamtergebnisrechnung bzw. im Eigenkapital in der Bilanz aus. Die Verbindlichkeit wird dann im Zeitpunkt der Vereinbarung zum beizulegenden Zeitwert bei gleichzeitiger Reduktion der Kapitalrücklage passiviert. Künftige Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen mit den Eigentümern des Konzerns, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, bilanziert. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten Leistung und dem erworbenen Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung an nicht beherrschende Anteilseigner entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Schulden zwischen den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Die ertragsteuerlichen Auswirkungen von Konsolidierungsbuchungen werden durch den Ansatz latenter Steuern berücksichtigt. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG sind alle Tochterunternehmen einbezogen. Tochterunternehmen sind Unternehmen, die von der BRAIN Biotech AG beherrscht werden. Die BRAIN Biotech AG beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn sie die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus ihrem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegt und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert. In den Konzernabschluss zum 30. September 2024 wurden neben der BRAIN Biotech AG die folgenden Tochtergesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen:
| Anteilbesitz zum | |
| Name und Sitz der Gesellschaft | 30.09.2024 |
| Akribion Genomics AG*, Zwingenberg, Deutschland | 100 % |
| AnalytiCon Discovery GmbH, Potsdam, Deutschland | 0 %** |
| AnalytiCon Discovery LLC, Rockville, Maryland, USA | 100 % |
| BRAIN Capital GmbH i.L., Zwingenberg, Deutschland | 0 %*** |
| BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK | 100 % |
| BRAIN UK Ltd. i.L., Cardiff, UK | 100 %**** |
| Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK | 100 %**** |
| Biocatalysts Inc., Chicago, Illinois, USA | 100 %**** |
| BioSun Biochemicals Inc. Tampa, Florida, USA | 100 %**** |
| Weriol Group BV, Nieuwkuijk, Niederlande | 62 %**** |
| Breatec BV, Nieuwkuijk, Niederlande | 62 %**** |
| WeissBioTech GmbH, Ascheberg, Deutschland | 100 %**** |
| BRAIN US LLC i.L., Rockville, Maryland USA | 100 % |
| MEKON Science Networks GmbH i.L., Zwingenberg, Deutschland | 0 %*** |
* Die Gesellschaft wurde durch einen Hauptversammlungsbeschluss am 27. September 2024 in „RMH AG“ umbenannt. Die Namensänderung war zum Bilanzstichtag 30. September 2024 noch nicht formal im Handelsregister vollzogen ** ab 6. Juni 2024 mit Wirkung zum 1.Oktober 2023 verschmolzen auf die BRAIN Biotech AG *** Liquidation wurde im Laufe des Geschäftsjahrs 2023/24 abgeschlossen **** mittelbare Beteiligungen In den Konzernabschluss zum 30. September 2024 wurde als at-Equity bewertete Finanzanlage die SolasCure Ltd., Cambridge, Vereinigtes Königreich, einbezogen. Der Abschlussstichtag am 30. Juni weicht vom Abschlussstichtag der BRAIN Biotech AG ab. Der BRAIN Biotech AG steht ein Stimmrechtsanteil von 34,16 % (Vorjahr: 34,16 %) an der SolasCure Ltd. zu. Im Vorjahr wurde neben der SolasCure Ltd. noch die Enzymicals AG, Greifswald als at-Equity bewertete Finanzanlage einbezogen. Der Stimmrechtsanteil in Höhe von 24,10 % (Vorjahr: 24,10 %) an der Enzymicals AG wurde im September 2024 desinvestiert. Veränderung des Konsolidierungskreises Die Liquidationen von BRAIN Capital GmbH und MEKON Science Networks GmbH wurden im Laufe des Geschäftsjahr 2023/24 abgeschlossen. Ab 6. Juni 2024 mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 wurde die AnalytiCon Discovery GmbH auf die BRAIN Biotech AG verschmolzen. Im Geschäftsjahr 2023/24 haben keine weiteren Veränderungen des Konsolidierungskreises stattgefunden. Veränderungen im Vorjahr: Die WeissBioTech France S.A.R.L., Chanteloup-en-Brie, Frankreich, wurde im Geschäftsjahr liquidiert und aufgelöst und befindet sich nicht mehr im Konsolidierungskreis. Anteile an at-Equity bewerteten Finanzanlagen At-Equity bewertete Finanzanlagen sind assoziierte Unternehmen, auf deren finanz- und geschäftspolitische Entscheidungen die BRAIN Biotech AG maßgeblichen Einfluss nehmen kann. Ein maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn der BRAIN Biotech AG direkt oder indirekt ein Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % und bis zu 50 % zusteht. Im Rahmen der Bilanzierung nach der Equity-Methode werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf die BRAIN Biotech AG entfallenden Anteil der Reinvermögensänderung fortentwickelt. Anteilige Verluste, die den Wert des Beteiligungsanteils, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Nettoinvestitionen, übersteigen, werden nicht erfasst, es sei denn, es besteht eine rechtliche oder faktische Zahlungsverpflichtung. Ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird als Bestandteil des Beteiligungswerts am assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Unrealisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen der BRAIN Biotech AG und dem assoziierten Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung anteilig eliminiert. Bei Vorliegen von Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung wird im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung der Buchwert des at-Equity bewerteten Unternehmens mit dessen erzielbarem Betrag verglichen. Falls der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, ist eine Wertminderung in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine entsprechende erfolgswirksame Zuschreibung. Weitere Erläuterungen sind im Abschnitt (14) Nach der Equity Methode bilanzierte Finanzanlagen zu finden. III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Grundlagen der Abschlusserstellung Der Konzernabschluss ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung grundsätzlich auf der Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, eingeschränkt durch die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, aufgestellt. Sofern Hinweise auf potenzielle Wertminderungen vorliegen („triggering events“), erfolgt auf Basis des erzielbaren Betrags eine entsprechende Überprüfung. Im Rahmen dieser Wertminderungstests werden für die Ermittlung der Wertuntergrenze der einzelnen Vermögenswerte auch Fair Values berücksichtigt. Hierbei können u. a. auch Bewertungsgutachten für Grundstücke und Gebäude zur Anwendung kommen. Sollte der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigen, werden die Vermögenswerte auf den erzielbaren Betrag wertgemindert. Verwendung von Annahmen und Schätzungen Im Abschluss müssen in einem bestimmten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis der Vermögenswerte und Schulden, der Aufwendungen und Erträge sowie der Eventualschulden haben. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen angemessen erscheinen. Annahmen und Schätzungen erfolgen insbesondere im Zusammenhang mit: • der Beurteilung der Aktivierung von Entwicklungskosten (im Geschäftsjahr wurden, wie auch im Vorjahr, keine Entwicklungskosten aktiviert), • der (Nicht-)Aktivierung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, • der Bemessung der Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, • der Feststellung einer möglichen Wertminderung von Vermögenswerten (insbesondere Geschäfts- oder Firmenwerte und Vorräte) • der Bewertung und dem Ausweis von Put-Optionen für den Erwerb von Minderheitenanteilen (insbesondere hinsichtlich der Ausübungszeitpunkte. Siehe hierzu auch „Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit Put- Optionsvereinbarungen“ im Verlauf dieses Dokumentes); • der Bewertung von anteilsbasierten Vergütungsprogrammen, • der Bestimmung des Transaktionspreises und des Umsatzrealisierungszeitpunkts nach IFRS 15, • der Bestimmung der Wertminderungshöhe bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach IFRS 9, • der Ermittlung der Barwerte für Leasingverbindlichkeiten anhand eines Grenzfremdkapitalzinssatzes, • der Einschätzung möglicher Nutzung von Vertragsverlängerungsoptionen im Rahmen IFRS 16, • dem Ansatz von Rückstellungen in Abhängigkeit von der Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit. • Der Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten für künftige Zahlungen an Royalty Pharma: Grundlage für die erstmalige Bewertung zum beizulegenden Zeitpunkt ist die von der BRAIN Biotech AG aufgestellte Unternehmensplanung und die sich hieraus ergebenden zukünftig erwarteten Lizenzerlöse für die kommenden Jahre aus dem Vertrag mit Pharvaris N.V. Die Planungsannahmen basieren auf Schätzungen und betreffen im Wesentlichen die erwarteten Lizenzerlöse von Deucrictibant, den initialen Effektivzinssatz sowie die erwartete Laufzeit der Zahlungsmittelströme. Die erwarteten Umsatzerlöse werden von Schätzungen hinsichtlich der Anzahl an behandelten Patienten, am Markt erzielbaren Preisen und dem Marktanteil von Pharvaris beeinflusst. Die Laufzeit der Zahlungsmittelströme entspricht dem geschätzten Zeitraum, über den Deucrictibant in Zukunft Umsatzerlöse erzielen wird, beginnend mit dem Zeitpunkt des Markeintritts und endend mit dem Auslaufen des Patents. Die wesentlichen Annahmen und Parameter für die vorgenommenen Schätzungen sind in den Erläuterungen der jeweiligen Posten dargelegt. Die daraus resultierenden Werte können von den tatsächlichen Werten abweichen. Währungsumrechnung Umrechnungen von Transaktionen in fremder Währung Flüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten in fremden Währungen werden mit dem Devisenkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion erfasst. Die Risikobetrachtung der erfolgswirksamen Kursdifferenzen erfolgt auf Nettobasis. Die Nettoergebnisse aus Umrechnungsdifferenzen sind insgesamt unwesentlich. Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Konzernunternehmen Bei den ausländischen Konzerngesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig agieren. Vermögenswerte und Schulden der Auslandsgesellschaften werden am Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden mit Jahresdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden mit den historischen Kursen zu den aus Konzernsicht erfolgten jeweiligen Zugangszeitpunkten umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenz, die sich gegenüber den Stichtagskursen ergibt, wird erfolgsneutral im Eigenkapital im Posten „Sonstige Rücklagen“ ausgewiesen. Die Wechselkurse haben sich gegenüber dem Euro wie folgt entwickelt:
| Kurs/Euro | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | |||
| Währung | Land | 2023/24 | 2022/23 | 2023/24 | 2022/23 |
| GBP | Vereinigtes | 1,1970 | 1,1566 | 1,1693 | 1,1488 |
| Königreich | |||||
| USD | USA | 0,8932 | 0,9439 | 0,9224 | 0,9367 |
Umsatz- und Erlösrealisierung Die in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesenen Umsatzerlöse beziehen sich auf Erlöse aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15. Umsatzerlöse werden bei der BRAIN Biotech Gruppe nach dem IFRS-15- Prinzip des Kontrollübergangs (control approach) erfasst. Die Umsatzerlöse werden auf Grundlage der in dem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung unter Berücksichtigung von variablen Gegenleistungen, wie z. B. Skonti, mengenbezogenen Rabatten oder sonstigen vertraglichen Preisnachlässen, bemessen. Die variable Gegenleistung wird anhand des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Variable Gegenleistungen werden allerdings nur berücksichtigt, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Rücknahme der Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Darüber hinaus erfordert die Bestimmung des Transaktionspreises Ermessensentscheidungen und Schätzungen, vor dem Hintergrund branchenüblicher Unsicherheiten, die mit den künftigen Meilenstein- und Lizenzzahlungen verbunden sind. Diese Ermessensentscheidungen beziehen sich auf die Bewertung des Einbezugs von Meilensteinzahlungen in den Transaktionspreis. Meilensteine werden demnach dann in den Transaktionspreis mit einbezogen, wenn die Erreichung des Meilensteins hochwahrscheinlich ist. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht, d. h., die Möglichkeit den Nutzen aus der erbrachten Leistung zu ziehen und den weiteren Gebrauch zu bestimmen, übergeht. Dies kann entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg erfolgen. Umsatzerlöse werden über einen Zeitraum hinweg erfasst, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: • Mit Erfüllung durch das Unternehmen erhält der Kunde den Nutzen aus der erbrachten Leistung und verbraucht ihn gleichzeitig. • Mit seiner Leistung erzeugt oder verbessert das Unternehmen einen Vermögenswert, über den der Kunde die Verfügungsmacht während der Erzeugung oder Verbesserung besitzt. • Mit seiner Leistung erzeugt das Unternehmen einen Vermögenswert, der vom Unternehmen nicht anderweitig genutzt werden kann; dabei hat das Unternehmen einen Zahlungsanspruch für die bisher erbrachten Leistungen und kann zudem erwarten, dass der Vertrag wie vereinbart erfüllt wird. Wenn die Leistungsverpflichtung nicht über einen Zeitraum hinweg erfüllt wird, wird sie zu einem Zeitpunkt erfüllt. Anhand folgender Faktoren wird der Zeitpunkt, zu dem die Verfügungsmacht übergeht, bestimmt: • Der Konzern besitzt gegenwärtig das Recht auf Bezahlung des Vermögenswerts; • der Kunde hat das rechtliche Eigentum an dem Vermögenswert; • das Unternehmen hat den Vermögenswert physisch (d. h. den Besitz) übertragen; • die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Besitz des Vermögenswerts liegen beim Kunden; und • der Kunde hat den Vermögenswert abgenommen. Verkauf von Gütern / Produkten Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über ein zugesagtes Gut, gemäß den mit den Kunden vereinbarten Incoterms, übertragen wird. Dies ist üblicherweise der Fall, sobald die Lieferung den Kunden erreicht hat. Erbringung von Dienstleistungen Die Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen und fallen vornehmlich im Segment BioScience an. Hierbei erfolgt für sogenannte Einmalvergütungen (meist bei Vertragsabschluss vom Kunden zu entrichtendes Entgelt) im Zeitpunkt der Vereinnahmung eine Analyse, ob es sich um eine Einmalvergütung für vorvertragliche Leistungen handelt, die an den Kunden übergehen und selbstständig nutzbar sind. Sofern dies der Fall ist, erfolgt eine sofortige Erfolgsrealisation. Zudem werden F&E-Umsätze in der Periode erfasst, in der die zugrundeliegenden Leistungen erbracht werden. Dies erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe des Leistungsfortschritts nach der Cost-to-Cost- Methode sowie den zum Bilanzstichtag erreichten Meilensteinen. Die Cost-to-Cost-Methode eignet sich für die Messung des Leistungsfortschrittes am besten, da das Produkt der F&E-Leistungen anhand der eingesetzten Mitarbeiter realisiert wird. Nutzungsentgelte Erträge aus Nutzungsentgelten (Lizenzvereinbarungen) werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrundeliegenden Vereinbarung abgegrenzt und zeitanteilig erfasst. Die Realisierung von umsatzabhängigen Entgelten erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn der Kunde die entsprechenden Verkäufe tätigt. Bei Lizenzen ist zu unterscheiden, ob der Kunde mit der Lizenz ein Nutzungsrecht (zeitpunktbezogene Ertragsrealisierung) oder ein Zugangsrecht (zeitraumbezogene Ertragsrealisierung) erwirbt. Einmalige vorausbezahlte Lizenzzahlungen werden sofort realisiert (zeitpunktbezogene Ertragsrealisierung), sofern durch die Lizenz ein Nutzungsrecht eingeräumt wird und die lizenzierte Technologie nicht weiterentwickelt wird (statische Lizenzen). Einmalige vorausbezahlte Lizenzzahlungen werden über Zeit realisiert (zeitraumbezogene Ertragsrealisierung), sofern und solange durch die Lizenz ein Zugangsrecht zur Technologie eingeräumt wird und die lizenzierte Technologie weiterentwickelt wird (dynamische Lizenzen). Finanzierungskomponenten werden von der eigentlichen Leistung getrennt, wenn die Finanzierungskomponente als wesentlich einzustufen ist. Wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, zu dem BRAIN die versprochenen Waren oder Dienstleistungen an den Kunden überträgt und dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde für diese Waren oder Dienstleistungen bezahlt, ein Jahr oder weniger beträgt, wird keine Finanzierungskomponente berücksichtigt. Vertragsverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht separat, sondern in den abgegrenzten Erträgen ausgewiesen. Die separate Angabe erfolgt im Abschnitt (25) Abgegrenzte Erträge. Immaterielle Vermögenswerte Erworbene immaterielle Vermögenswerte, bis auf den Geschäfts- oder Firmenwert und die aktivierten Entwicklungskosten, werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer, bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen die direkt zurechenbaren Kosten. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die vom Konzern verwendeten Nutzungsdauern lauten wie folgt:
| Nutzungsdauer in Jahren | |
| Gen-Ressourcen | 2 – 8 |
| Software und Schutzrechte | 2 – 15 |
| Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworbene Kundenbeziehungen | 8 – 11 |
| Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworbene Technologie | 10 – 12 |
Forschung und Entwicklung Forschungskosten werden bei Anfall aufwandswirksam erfasst. Entsprechend IAS 38.53 und IAS 38.57 werden Entwicklungskosten aktiviert, wenn die nachfolgenden Kriterien vollständig erfüllt sind: • Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts kann technisch so weit realisiert werden, dass er genutzt oder verkauft werden kann. • Das Unternehmen beabsichtigt, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen. • Das Unternehmen ist fähig, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. • Die Art und Weise, wie der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird, kann dargelegt werden und das Unternehmen kann u. a. die Existenz eines Markts für die Produkte des immateriellen Vermögenswerts oder für den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, den Nutzen des immateriellen Vermögenswerts nachweisen. • Adäquate technische, finanzielle und sonstige Ressourcen sind verfügbar, sodass die Entwicklung abgeschlossen und der immaterielle Vermögenswert genutzt oder verkauft werden kann. • Das Unternehmen ist fähig, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten. Im Geschäftsjahr waren diese Kriterien nicht vollständig erfüllt, sodass alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten bei Anfall aufwandswirksam erfasst worden sind. Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen. Dabei kommt die lineare Methode zur Anwendung. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Wertminderungen sowie Ausbuchungen werden erfasst, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung ein geringerer oder kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden durch Gegenüberstellung des Nettoveräußerungserlöses und des Buchwerts ermittelt und in der Periode der Ausbuchung des Vermögenswerts erfolgswirksam erfasst. Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
| Nutzungsdauer in Jahren | |
| Gebäude und Außenanlagen | 10 – 50 |
| Fuhrpark | 3 – 6 |
| Laboreinrichtung, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 – 15 |
Werthaltigkeitstest Werthaltigkeitsprüfungen werden bei Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter bzw. unbestimmbarer Nutzungsdauer mindestens jährlich, bei immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Wertminderung durchgeführt. Eine Wertminderung wird ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, d. h. der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder Nutzungswert, den Buchwert des Vermögenswerts unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine Zahlungsmittel generierende Einheit darstellt. Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung, ob ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Grund für eine vorgenommene Wertminderung nicht mehr besteht oder sich der Betrag der vorgenommenen Wertminderung vermindert hat. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag neu ermittelt und die zuvor vorgenommene Wertminderung, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, entsprechend angepasst. Als Ausgangspunkt der Ermittlung des erzielbaren Betrags für die Überprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte der jeweiligen Zahlungsmittel generierenden Einheit für die Werthaltigkeitsprüfungen zum 30. September 2024 wird der Nutzungswert als Barwert der prognostizierten künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zugrunde gelegt. Die Prognose stützt sich auf die aktuellen Planungen der jeweiligen Gesellschaft, die einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren betrachten. Das letzte Planungsjahr wird grundsätzlich auch für die Zahlungsströme jenseits der Planungsperiode angenommen und unter Berücksichtigung weiterer Annahmen für die ewige Rente modifiziert, sofern konkrete Anhaltspunkte dazu vorliegen. Den Planungen lagen Einschätzungen des Vorstands über die künftige Entwicklung zugrunde, die bei der Beschreibung der einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten weiter beschrieben werden. Zur Ermittlung der Nutzungswerte für die Zahlungsmittel generierenden Einheiten werden sowohl Vergangenheitsdaten als auch die erwartete Marktperformance herangezogen. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stimmen dabei grundsätzlich mit externen Informationsquellen überein. Die Kapitalkosten der Zahlungsmittel generierenden Einheit werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten berechnet. Kapitalstruktur, Eigen- und Fremdkapitalkosten orientieren sich an Vergleichsunternehmen derselben Branche und werden aus den verfügbaren Kapitalmarktinformationen abgeleitet. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten, fertige und unfertige Erzeugnisse und Leistungen werden zu Herstellungskosten bilanziert. Dabei wird im Wesentlichen die Durchschnittsmethode unter Beachtung des kleineren Betrages aus Anschaffungs- bzw. Herstellungs- und Nettoveräußerungskosten abzüglich Kosten der Veräußerung angewandt. Neben den direkt zurechenbaren Kosten enthalten die Herstellungskosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Soweit erforderlich werden Anpassungen an niedrigere Nettoveräußerungspreise vorgenommen. Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind alle Vertragsverhältnisse, die bei der einen Partei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei der anderen Partei zu einer finanziellen Schuld oder zu einem Eigenkapitalinstrument führen. Zu den Finanzinstrumenten gehören originäre und derivative Finanzinstrumente. Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes in drei Kategorien unterschieden: • zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), • erfolgsneutral (über Rücklagen) zum beizulegenden Zeitwert (FVTOCI), • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Der erstmalige Ansatz erfolgte für sämtliche finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert (abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Transaktionspreis angesetzt. Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind die Aufwendung und Erträge in Abhängigkeit von der Klassifizierung entweder vollständig im Periodenergebnis (FVTPL) oder im sonstigen Ergebnis (FVTOCI) mit oder ohne nachträglicher Umklassifizierung in der GuV zu erfassen. Die Klassifizierung wird festgelegt, wenn der finanzielle Vermögenswert erstmalig angesetzt wird, also dann, wenn BRAIN Partei der vertraglichen Vereinbarungen über das Instrument wird. Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden zu AC fortgeführt, mit der Ausnahme von Finanzverbindlichkeiten (siehe Note 21 Finanzverbindlichkeiten und VII Finanzinstrumente). Ein Schuldinstrument, das die folgenden zwei Bedingungen erfüllt, wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet: • Geschäftsmodellbedingung: Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des BRAIN Biotech Konzerns liegt darin, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um so die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. • Zahlungsstrombedingung: Die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Ein Schuldinstrument, das die folgenden zwei Bedingungen erfüllt, wird zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis und nachträglicher Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet: • Geschäftsmodellbedingung: Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des BRAIN Biotech Konzerns wird dadurch erreicht, dass sowohl die vertraglichen Zahlungsströme finanzieller Vermögenswerte vereinnahmt als auch finanzielle Vermögenswerte veräußert werden. • Zahlungsstrombedingung: Die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Alle anderen Schuldinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet (FVTPL). Alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Wertveränderungen werden im Periodenergebnis erfasst. Wenn ein Eigenkapitalinstrument nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann BRAIN beim erstmaligen Ansatz die unwiderrufliche Entscheidung treffen, dieses zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu bewerten. Eine nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung ist in diesem Falle ausgeschlossen. Finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich erst ausgebucht, wenn keine Aussicht auf Eintreibung besteht, z. B. wenn die Vollstreckung erfolglos geblieben ist, das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wurde oder die Schuld inzwischen verjährt ist. Danach werden keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen vorgenommen. Finanzielle Vermögenswerte, deren Konditionen geändert wurden, da sie ansonsten überfällig oder wertgemindert wären, lagen (ebenso wie im Vorjahr) im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vor. Schuldinstrumente werden zu dem Zeitpunkt aus der Konzernbilanz ausgebucht, zu dem alle Chancen und Risiken übertragen wurden und der damit verbundene Zahlungseingang sichergestellt ist. Werden nicht alle Chancen und Risiken übertragen, werden die Schuldinstrumente dann ausgebucht, wenn die Verfügungsmacht über das Schuldinstrument übergegangen ist. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen von gehaltenen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, beruhen auf der Prämisse, erwartete Verluste abzubilden. Diese werden mit einem Betrag in folgender Höhe erfasst: • dem „erwarteten 12-Monats-Verlust" (Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren); oder • den gesamten über die Restlaufzeit des Instruments erwarteten Verlust (Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle infolge aller möglichen Ausfallereignisse über die Restlaufzeit des Finanzinstruments). Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit und ohne signifikante Finanzierungskomponente, Vertragsvermögenswerte und Leasingforderungen wird der Wertminderungsbedarf stets auf Basis der über die gesamte Laufzeit erwarteten Verluste ermittelt. Für alle anderen Instrumente werden die Wertminderungen nur dann auf Basis der über die gesamte Laufzeit erwarteten Verluste ermittelt, wenn sich das Kreditrisiko seit erstmaligem Ansatz signifikant erhöht hat. Die Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, beruht auf einem Anstieg der Ausfallwahrscheinlichkeit seit Zugang. Bei dieser Betrachtung werden ebenfalls makroökonomische Prognosen (wie bspw. das BIP) berücksichtigt. Andernfalls werden die Wertminderungen lediglich auf Basis der erwarteten Verluste ermittelt, die aus einem innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag auftretenden Verlustereignis resultieren würden. In diesem Fall werden also Verlustereignisse nicht berücksichtigt, die später als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag auftreten können. Ein finanzieller Vermögenswert ist in seiner Bonität beeinträchtigt, wenn ein oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme eingetreten sind. Dazu gehören beobachtbare Daten, die über die folgenden Ereignisse bekannt geworden sind: • erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners; • ein Vertragsbruch wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen; • Zugeständnisse, die der Kreditgeber dem Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründen im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers macht, ansonsten aber nicht gewähren würde; • eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht; • das durch finanzielle Schwierigkeiten bedingte Verschwinden eines aktiven Markts für diesen finanziellen Vermögenswert; • der Erwerb oder die Ausgabe eines finanziellen Vermögenswerts mit einem hohen Disagio, das die angefallenen Kreditausfälle widerspiegelt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine Wertberichtigungstabelle zugrunde gelegt, welche die erwarteten Verluste über die Restlaufzeit als pauschalen Prozentsatz in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit bestimmt. Die Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern Kenntnis von der wahrscheinlichen Uneinbringlichkeit der Forderung erhält. Zuschüsse der öffentlichen Hand Monetäre Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden als Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen in der Gesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen. Diese Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 zu ihrem beizulegenden Zeitwert nur dann erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt sind und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendungen werden erfolgswirksam behandelt und grundsätzlich in den Perioden erfasst, in denen die Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, anfallen. Forderungen aus noch nicht abgerechneten Zuschüssen werden als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da die zugrundeliegenden Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wesentlicher Bestandteil des Leistungsspektrums des BRAIN Biotech Konzerns sind. Investitionszuschüsse und -zulagen für Vermögenswerte werden nicht von den Anschaffungskosten der jeweiligen Vermögenswerte abgesetzt, sondern als abgegrenzte Erträge bilanziert. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abschreibungsverteilung der korrespondierenden Vermögenswerte und wird in der Gesamtergebnisrechnung bei den sonstigen Erträgen ausgewiesen. Eigenkapital Für die Klassifizierung nicht in Eigenkapitalinstrumenten der BRAIN Biotech AG zu erfüllender Finanzinstrumente als Eigen- oder Fremdkapital ist entscheidend, ob für die BRAIN Biotech AG eine Zahlungsverpflichtung besteht. Eine finanzielle Verbindlichkeit liegt immer dann vor, wenn die BRAIN Biotech AG kein Recht besitzt, die Zahlung flüssiger Mittel oder den Austausch in Form anderer finanzieller Vermögenswerte zur Begleichung der Verpflichtung zu vermeiden. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. Liegt zwischen dem Entstehen der Kosten und der eigentlichen Durchführung der Eigenkapitaltransaktion, d. h. dem Zufluss des Emissionserlöses, ein Abschlussstichtag, so werden die in der Berichtsperiode angefallenen abziehbaren Transaktionskosten zunächst aktivisch abgegrenzt und erst zum Zeitpunkt der bilanziellen Erfassung der Eigenkapitalerhöhung mit dem Eigenkapital (Kapitalrücklage) verrechnet. Rückstellungen Die Rückstellungen bilden alle erkennbaren gegenwärtigen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund vergangener Ereignisse ab, soweit der daraus resultierende Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich und deren Höhe zuverlässig abschätzbar ist. Der Ansatz erfolgt mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag. Sofern der Eintritt des Vermögensabflusses für einen über das Folgejahr hinausgehenden Zeitpunkt erwartet wird, werden die Verpflichtungen in Höhe des Barwerts passiviert. Im Falle einer geringeren Abzinsung werden die Zinseffekte unter den Finanzaufwendungen erfasst. Betriebliche Altersversorgung / Leistungen an Arbeiternehmende Die betriebliche Altersversorgung bei BRAIN umfasst sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Zusagen. Die betriebliche Altersversorgung der BRAIN Biotech AG, der BioCatalysts Ltd., der Breatec BV und der WeissBioTech GmbH erfolgt über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus durch Direktversicherungen und Einzahlungen in Pensionskassen und private Rentenversicherungen (beitragsorientierte Zusagen). Ferner bestehen leistungsorientierte Versorgungspläne gegenüber zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern der BRAIN Biotech AG. Diese werden über eine Unterstützungskasse durchgeführt. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand im Personalaufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmenden die Arbeitsleistungen erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen. Zahlungen für staatliche Versorgungspläne werden wie die von beitragsorientierten Versorgungsplänen behandelt. In Deutschland besteht für alle Mitarbeitenden in den Konzerngesellschaften ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber einzuzahlen hat. Der einzuzahlende Betrag richtet sich nach dem aktuell gültigen Beitragssatz von 9,30 % (Arbeitgeberanteil) bezogen auf die rentenpflichtige Mitarbeitervergütung. In den USA beträgt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 6,2 % bis zu einer jährlichen Mitarbeitervergütung von 168.600 USD. Daneben bietet BRAIN die betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung ohne Aufstockung der Einzahlungen durch den Arbeitgeber an. Für zwei ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen leistungsorientierte Altersversorgungssysteme in Form von Versorgungszusagen der Gesellschaft. Die Versorgungsansprüche bestehen in Altersruhegeld ab Erreichen des 65. Lebensjahrs sowie Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung. Zur Rückdeckung der Versorgungszusagen leistet die Gesellschaft Beiträge an eine externe Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse hat wiederum Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen sind an die Bezugsberechtigten aus der Unterstützungskasse abgetreten. Die Versorgungsverpflichtung wird gemäß IAS 19 unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die Berechnungen basieren im Wesentlichen auf statistischen Daten zu Sterbe- und Invaliditätsraten, Annahmen über den Abzinsungssatz sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen. Die Ermittlung des Zinssatzes und der erwarteten Planvermögensrendite orientieren sich an Renditen laufzeitadäquater Unternehmensanleihen mit AA-Ratings. Im Rahmen der Bilanzierung wird vom Barwert der Versorgungsverpflichtung der beizulegende Zeitwert des Planvermögens abgezogen. Die Bewertung der Altersversorgungsverpflichtung und des Planvermögens erfolgt jährlich mittels versicherungsmathematischer Gutachten zum Bilanzstichtag. Neubewertungsbeträge, die sich insbesondere aus der Anpassung von versicherungsmathematischen Annahmen ergaben, werden erfolgsneutral über das „Sonstige Ergebnis“ im Eigenkapital (Gewinnrücklagen) erfasst. Employee Stock Ownership Program (ESOP) Zur Incentivierung und langfristigen Bindung von Führungskräften und Mitarbeitenden der BRAIN Biotech AG sind die folgenden ESOP-Programme in Kraft: am 8. Juni 2018 ein Employee Stock Ownership Program (ESOP 2017/18) für das Geschäftsjahr 2017/18, • am 12. März 2019 ein Employee Stock Ownership Program (ESOP 2018/19) für die Geschäftsjahre 2018/19, • 2019/20, 2020/21, 2021/22 und 2022/23, am 8. März 2023 ein Employee Stock Ownership Program (ESOP 2023). • An allen ESOP-Programmen partizipieren Führungskräfte und Mitarbeitende sowie die Vorstände der BRAIN Biotech AG. Im Rahmen ESOP 2023 wurden im Geschäftsjahr 2023/24 am 14. Dezember 2023 planmäßig weitere Optionen ausgegeben. Grundlage des Aktienoptionsprogramms ESOP 2017/18 ist der Hauptversammlungsbeschluss zur Auflage eines • Aktienoptionsprogramms vom 8. Juli 2015 zur Auflage eines Aktienoptionsprogrammes und der Schaffung des bedingten Kapitals 2015/II. Grundlage des Aktienoptionsprogramms ESOP 2018/19 ist der Hauptversammlungsbeschluss zur Auflage eines • Aktienoptionsprogramms vom 7. März 2019 zur Auflage eines Aktienoptionsprogrammes und der Schaffung des bedingten Kapitals 2019/I. Grundlage des Aktienoptionsprogramms ESOP 2023 ist der Hauptversammlungsbeschluss zur Auflage eines • Aktienoptionsprogramms vom 8. März 2023 zur Auflage eines Aktienoptionsprogrammes und der Schaffung des bedingten Kapitals 2023/II. Eine Option berechtigt im Rahmen der Ausübung zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft zum sogenannten Ausübungspreis. Der Ausübungspreis entspricht dabei einem Mittel des Aktienkurses 10 Handelstage (bei ESOP 2017/18 und ESOP 2018/19) bzw. 30 Handelstage vor dem vertraglichen Tag der Gewährung bei ESOP 2023. Die Ausübung der Optionen ist neben Erfolgszielen in Bezug auf die Aktienkursentwicklung (Erfolgsbedingung) zusätzlich an den Verbleib des jeweiligen Begünstigten im Unternehmen gebunden (Dienstbedingung). Die Optionen können unter Berücksichtigung der Erfüllung der Dienst- sowie Erfolgsbedingung frühestens nach Ablauf von vier Jahren nach dem Tag der Gewährung ausgeübt werden (Wartefrist). Die Ausübungsdauer bei ESOP 2018/19 beträgt vier Jahre nach Ablauf der vierjährigen Wartefrist und bei ESOP 2023 zwei Jahre nach Ablauf der vierjährigen Wartefrist Die Optionen erhalten ab dem ESOP 2018/19 darüber hinaus einen Höchstbetrag („Cap Amount“), der den maximalen Wert der Optionen begrenzt. Im ESOP 2017/18 und ESOP 2023 ist ein solcher Höchstbetrag nur für Vorstände vorgesehen. Die Optionen sind nach den Regelungen des IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ abzubilden und sind als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren. Der beizulegende Zeitwert der Optionen wird grundsätzlich einmalig zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung einer Monte-Carlo-Simulation und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Bezugsrechte gewährt wurden, bewertet. Die Volatilität wurde als laufzeitadäquate historische Volatilität anhand einer Peergroup über die jeweilige Restlaufzeit ermittelt. Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von einer historischen Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann. Die tatsächlich eintretende Volatilität kann von den getroffenen Annahmen abweichen. Die erwartete Dividendenrendite beruht auf Managementschätzungen sowie Markterwartungen. Für den risikolosen Zinssatz wurde auf die laufzeitadäquate Rendite deutscher Staatsanleihen abgestellt. Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung sind Annahmen über erwartete Ausübungszeitpunkte bzw. Zahlungen vom Management getroffen worden. Die tatsächlichen Ausübungszeitpunkte können von den getroffenen Annahmen abweichen. Für die BRAIN Biotech AG ergibt sich im Rahmen der Ausübung der Bezugsrechte keine Auswirkung auf den Zahlungsmittelbestand bzw. den Bestand eigener Anteile, da für die Gesellschaft keinerlei Verpflichtung zur Lieferung von Aktien oder Geldzahlungen im Zusammenhang mit diesen Programmen besteht. Da die Gesellschaft die Gegenleistung (in Form von Arbeitsleistung oder ähnlicher Dienstleistung) erhält, wird gemäß IFRS 2 für diese anteilsbasierten Vergütungsprogramme ein Personalaufwand erfasst. Laufende und latente Steuern Der Aufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden (oder in Kürze geltenden) Steuervorschriften der Länder, in denen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Der Vorstand überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Ertragssteuerverbindlichkeiten basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der bilanzorientierten Liability-Methode. Latente Steuern werden für temporäre Wertunterschiede aus Abweichungen zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz und aus Konsolidierungsvorgängen gebildet. Ferner wird die künftige Steuerersparnis aus der Verrechnung ertragsteuerlicher Verlustvorträge mit in der Zukunft entstehenden steuerpflichtigen Gewinnen aktiviert, sofern die Realisation auf Basis der steuerlichen Prognoserechnung der Gesellschaft hinreichend sicher erscheint. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und sie gegenüber derselben Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt bestehen oder die Steuersubjekte anstreben, einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Latente Steueransprüche oder -verbindlichkeiten werden unabhängig von der Gliederung der Bilanz nach Fristigkeitsgesichtspunkten als Bestandteil der langfristigen Vermögenswerte oder Schulden ausgewiesen. Leasingverhältnisse Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, die dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Leasingverträge bestehen bei der BRAIN Biotech AG als Leasingnehmer insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien, technische Anlagen und Fahrzeugen. Als Leasinggeber tritt der BRAIN Biotech Konzern nicht in Erscheinung. Als Leasingnehmer bilanziert die BRAIN Biotech AG sämtliche Leasingverhältnisse und erfasst Nutzungsrechte (right-of-use assets) an Vermögenswerten sowie Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen unter Berücksichtigung folgender Prinzipien: Die BRAIN Biotech AG nutzt das Wahlrecht, Leasingverträge über immaterielle Vermögenswerte nicht im • Rahmen des IFRS 16 zu erfassen. Die BRAIN Biotech AG wendet die Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen mit • einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten ab Bereitstellungsdatum sowie geringwertigen Vermögenswerten an. Als geringwertige Vermögenswerte wurden grundsätzlich Leasinggegenstände mit einem Wert von maximal 5.000 USD definiert. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger Aufwand erfasst. Für Leasingverträge wird grundsätzlich vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, auf eine Separierung von Leasing- • und Nichtleasingkomponenten zu verzichten. Lediglich für Leasingverträge über Grundstücke und Gebäude erfolgt eine Separierung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten Bei der Ermittlung der Laufzeit von Leasingverhältnissen erfolgt die Einschätzung der Ausübung vorhandener • Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen einzelfallbasiert unter Berücksichtigung von Faktoren wie Standortstrategien, Mietereinbauten und Spezifitätsgrad. Die Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der verbliebenen Leasingzahlungen bewertet. Dabei wird • in der Regel der Grenzfremdkapitalzinssatz verwendet, da sich der dem Leasingvertrag zugrundeliegende Zinssatz nicht ohne Weiteres ermitteln lässt. Zur Bestimmung des kurzfristigen Anteils der Leasingverbindlichkeit wendet die BRAIN Biotech AG das Tilgungsmodell an. Der Kurzfristanteil der Leasingverbindlichkeiten entspricht hierbei dem Tilgungsanteil der nächsten zwölf Monate. Im Zugangszeitpunkt wird das Nutzungsrecht grundsätzlich in gleicher Höhe wie die Leasingverbindlichkeit • aktiviert. Unterschiede ergeben sich gegebenenfalls, wenn zum Beispiel Rückbauverpflichtungen vorhanden sind. In der Folge wird das Nutzungsrecht grundsätzlich linear über die Leasinglaufzeit abgeschrieben. Sollte allerdings • eine vorhandene Kaufoption als hinreichend sicher bezüglich der Ausübungswahrscheinlichkeit beurteilt worden sein oder ein automatischer Eigentumsübergang am Ende der Vertragslaufzeit stattfinden, so erfolgt die planmäßige Abschreibung über den gleichen Zeitraum, der auch ansonsten bei entsprechenden Vermögenswerten des Sachanlagevermögens Anwendung findet (siehe Anmerkung „Sachanlagen“). • Wird ein bestehender Leasingvertrag nachträglich angepasst, ist eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts erforderlich, wenn die Vertragsanpassung das Zahlungsprofil (gemäß dem Zins- und Tilgungsplan) oder den Umfang des Nutzungsrechts mengenmäßig oder in zeitlicher Dimension ändert. Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, täglich fällige Guthaben sowie Termingelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung ist in die Bereiche der operativen Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit unterteilt. Sofern gemischte Geschäftsvorfälle vorliegen, wird erforderlichenfalls eine Zuordnung zu mehreren Tätigkeitsbereichen vorgenommen. Ertragsteuern werden insgesamt in den Cashflow aus operativer Tätigkeit einbezogen. Die Darstellung des Cashflows aus operativer Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Dabei wird das Jahresergebnis nach Steuern um die zahlungsunwirksamen Ergebnisbestandteile sowie Abgrenzungen von vergangenen oder künftigen Ein- und Auszahlungen (einschließlich Rückstellungen) sowie Aufwands- und Ertragsposten, die dem Investitionsbereich zuzurechnen sind, berichtigt. IV. Segmentberichterstattung Die Chancen- und Risikobeurteilung sowie die Ressourcenallokation der Geschäftssegmente werden durch den Vorstand als Hauptentscheidungsträger wahrgenommen. Die Segmentabgrenzung sowie die Auswahl der dargestellten Kennzahlen erfolgen in Übereinstimmung mit den internen Steuerungs- und Berichtssystemen („Management Approach“). Den Segmentinformationen liegen dieselben Rechnungslegungsvorschriften zugrunde, wie sie im Konzernanhang beschrieben sind. Basierend auf der Überwachung und Steuerung durch den Vorstand wurden drei operative Segmente identifiziert, für die aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtung nach Produkten und Dienstleistungen eine weitere Aggregation nicht möglich ist. In der Segmentierung haben sich gegenüber dem Konzernabschluss zum 30. September 2023 keine Veränderungen ergeben. Die Geschäftsaktivitäten von BRAIN werden mit der Einteilung in die operativen Segmente BioProducts, BioScience und BioIncubator voneinander abgegrenzt. Die Segmentierung erfolgt nach dem Kriterium des Vorliegens einer industriellen Skalierung der Produkte. Auf Vorstandsebene werden als Maß für die Geschäftsentwicklung der Segmente die Umsatzerlöse und als Maß für die Ertragskraft der einzelnen Segmente das bereinigte EBITDA herangezogen. Planungen und Planungsfreigaben erfolgen ebenfalls auf dieser Ebene durch den Vorstand. Alle drei operativen Segmente haben eine unterschiedliche strategische Ausrichtung und erfordern verschiedene Marketing- und Geschäftsentwicklungsstrategien. Das Segment BioProducts umfasst im Wesentlichen das industriell skalierbare Produktgeschäft mit den Schwerpunkten spezialisierte Enzyme sowie Proteine. Das Segment BioScience beinhaltet im Wesentlichen das Forschungs- und Entwicklungsgeschäft mit Industriepartnern und die eigene Forschung und Entwicklung. Teil dieses Segments ist ebenfalls die Vermarktung von eigenen Produkten und Entwicklungen mit externen Partnern. Das Segment BioIncubator umfasst im Wesentlichen die F&E Pipeline sowie eigene oder mit Partnern initiierte F&E Projekte mit hohem Wertschöpfungspotenzial. Ein besonders vielversprechendes Inkubator-Projekt betrifft den Aufbau einer eigenen CRISPR-basierten Geneditierungs-Technologieplattform. Alle Anwendungen außerhalb des therapeutischen Bereichs werden innerhalb der BRAIN Biotech auf und -ausgebaut. Anwendungen im Bereich Pharmazeutik werden im nächsten Geschäftsjahr unter Lizenz von der unabhängigen Akribion Therapeutics GmbH weiterentwickelt. Das Segment BRAIN Biotech Holding beinhaltet schwerpunktmäßig Personalaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Konzernadministration, Weiterentwicklung der BRAIN Biotech Gruppe, Börsennotierung und M&A-Aktivitäten. Die Allokation von Bereinigungen (siehe Abschnitt „Ergebnisbereinigungen“) auf die Segmente erfolgt grundsätzlich in dem Segment, in dem die zu bereinigenden Kosten angefallen sind. Umsätze zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die Segmentergebnisse sind in der folgenden Übersicht dargestellt:
| BioProducts | BioScience | BioIncubator | Holding | Konsolidierung | Konzern | |||||||
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 | 2023/24 | 2022/23 | 2023/24 | 2022/23 | 2023/24 | 2022/23 | 2023/24 | 2022/23 | 2023/24 | 2022/23 |
| Umsatzerlöse mit | 94 | 0 | 193 | 39 | 0 | 0 | 0 | 0 | -286 | -39 | 0 | 0 |
| anderen Segmenten | ||||||||||||
| Umsatzerlöse mit | 42.473 | 42.492 | 10.501 | 12.267 | 1.657 | 576 | 0 | 0 | 0 | 0 | 54.631 | 55.335 |
| externen Kunden | ||||||||||||
| Summe Umsatzerlöse | 42.567 | 42.492 | 10.694 | 12.306 | 1.657 | 576 | 0 | 0 | -286 | -39 | 54.631 | 55.335 |
| Erlöse aus F&E-Zuschüssen1 | 68 | 149 | 406 | 374 | 394 | 368 | 0 | 0 | 0 | 0 | 868 | 890 |
| Bestandsveränderungen2 | -150 | -170 | -283 | 314 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -433 | 144 |
| Sonstige Erträge | 101 | 320 | 421 | 460 | 0 | 11 | 0 | 0 | -69 | -20 | 453 | 771 |
| Gesamtleistung | 42.586 | 42.791 | 11.238 | 13.454 | 2.051 | 955 | 0 | 0 | -355 | -59 | 55.520 | 57.140 |
| Materialaufwand | -22.160 | -22.761 | -1.486 | -2.102 | -468 | -519 | 0 | 0 | 245 | 25 | -23.870 | -25.357 |
| Personalaufwand | -8.994 | -8.648 | -8.051 | -8.626 | -3.025 | -2.417 | -5.034 | -2.310 | 0 | 0 | -25.104 | -22.000 |
| davon aus anteilsbasierten | 0 | -82 | 293 | 325 | 0 | 0 | 601 | 471 | 0 | 0 | 894 | 714 |
| Vergütungen | ||||||||||||
| davon Royalty Pharma | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.467 | 0 | 0 | 0 | 2.467 | 0 |
| Transaktionskosten | ||||||||||||
| davon Akquisitions- und | 0 | 234 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 234 |
| Integrationskosten | ||||||||||||
| Sonstige Aufwendungen | -6.124 | -6.203 | -2.167 | -2.283 | -685 | -753 | -1.620 | -1.406 | 19 | 36 | -10.576 | -10.609 |
| davon Royalty Pharma | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 248 | 0 | 0 | 0 | 248 | 0 |
| Transaktionskosten | ||||||||||||
| davon Akquisitions- und | 0 | 154 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 125 | 0 | 0 | 0 | 279 |
| Integrationskosten | ||||||||||||
| EBITDA | 5.309 | 5.178 | -466 | 443 | -2.127 | -2.734 | -6.655 | -3.716 | -91 | 3 | -4.029 | -826 |
| Bereinigtes EBITDA | 5.309 | 5.485 | -172 | 768 | -2.127 | -2.734 | -3.338 | -3.120 | -91 | 3 | -420 | 402 |
| Abschreibungen | -3.594 | -3.256 | -1.229 | -1.397 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -4.823 | -4.654 |
| EBIT | 1.715 | 1.922 | -1.694 | -954 | -2.127 | -2.734 | -6.655 | -3.716 | -91 | 3 | -8.852 | -5.480 |
| Finanzerträge | 395 | 789 | ||||||||||
| Ergebnis At-Equity | -498 | -1.492 | ||||||||||
| Beteiligungen | ||||||||||||
| Finanzaufwendungen | -2.035 | -1.307 | ||||||||||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -10.990 | -7.489 |
1 Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen 2 Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen/Leistungen Die Umsatzerlöse setzten sich aus folgenden Erlösquellen zusammen:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Enzyme & Biobased Products | 42.473 | 42.492 |
| BioProducts | 42.473 | 42.492 |
| Forschung- und Entwicklung | 8.182 | 9.603 |
| Produkt Geschäft (‚Libraries‘) | 2.319 | 2.664 |
| BioScience | 10.501 | 12.267 |
| Forschung- und Entwicklung | 1.500 | 0 |
| Lizenzen | 157 | 576 |
| BioIncubator | 1.657 | 576 |
| Summe Konzern | 54.631 | 55.335 |
Im Folgenden sind die Umsatzerlöse nach geografischen Regionen dargestellt:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Deutschland | 6.654 | 5.665 |
| Ausland | 47.978 | 49.670 |
| davon USA | 13.514 | 15.306 |
| davon Niederlande | 11.284 | 10.381 |
| davon Vereinigtes Königreich | 3.681 | 4.770 |
| davon Frankreich | 2.919 | 2.743 |
Die Umsätze wurden den Ländern nach Zielort der Produkte bzw. Dienstleistungen zugeordnet. Die Umsätze in den übrigen Ländern waren im Verhältnis zu den angegebenen Umsätzen der Einzelländer unwesentlich und werden daher nicht explizit angegeben. Die folgende Tabelle zeigt die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen nach geografischen Gebieten und gibt diese nach Standorten der jeweiligen Konzernunternehmen an. Soweit die Vermögenswerte in einem Land eine wesentliche Höhe erreicht haben, wurden diese gesondert ausgewiesen:
| in Tsd. € | 30.09.2024 | 30.09.2023 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 14.185 | 15.215 |
| Sachanlagen | 27.855 | 28.720 |
| Summe | 42.040 | 43.935 |
| davon Vereinigtes Königreich | 25.046 | 25.168 |
| davon Deutschland | 11.073 | 12.211 |
| davon Niederlande | 4.540 | 4.893 |
| davon USA | 1.382 | 1.663 |
Es existieren keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatz im Vergleich zum Konzernumsatz als wesentlich einzustufen ist. V. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung Ergebnisbereinigungen Der Vorstand definiert sachverhaltsbezogen sogenannte Bereinigungen für nicht operative oder einmalige Einflüsse auf das EBITDA. Die folgende Übersicht zeigt die Überleitung des ausgewiesenen EBITDA zu dem bereinigten EBITDA ohne die in der Tabelle beschriebenen Erträge und Aufwendungen.
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| EBITDA, darin enthalten | -4.029 | -826 |
| Personalaufwand im Zusammenhang mit Royalty Pharma | -2.467 | 0 |
| Transaktionskosten | ||
| Sonstiger betrieblicher Aufwand im Zusammenhang mit | -248 | 0 |
| Royalty Pharma Transaktionskosten | ||
| Personalaufwand aus anteilsbasierten | -894 | -714 |
| Vergütungskomponenten | ||
| Personalaufwand im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen | 0 | -234 |
| und der Integration erworbener Unternehmen | ||
| Sonstiger betrieblicher Aufwand im Zusammenhang mit M&A- | 0 | -279 |
| Transaktionen und der Integration erworbener Unternehmen | ||
| Bereinigtes EBITDA | -420 | 402 |
1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Konzerns enthalten Umsätze aus dem Verkauf von Gütern und Produkten in Höhe von 44.663 Tsd. € (Vorjahr: 44.953 Tsd. €), Vergütungen aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen in Höhe von 8.733 Tsd. € (Vorjahr: 7.634 Tsd. €), Nutzungsentgelte in Höhe von 1.106 Tsd. € (Vorjahr: 2.558 Tsd. €) und sonstige Umsatzerlöse 128 Tsd. € (Vorjahr: 190 Tsd. €). Die Forschungs- und Entwicklungskooperationen umfassen Einmalvergütungen, laufende Forschungs- und Entwicklungsvergütungen sowie erfolgsabhängige Umsätze aus Milestones und Project-Success-Points. Die Gliederung des Umsatzes nach Segmenten und Regionen ist in IV. Segmentberichterstattung ersichtlich. 2 Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen Die Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen in Höhe von 868 Tsd. € (Vorjahr: 890 Tsd. €) beinhalten die vereinnahmten, nicht rückzahlbaren Förderungen für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, überwiegend für Projektträger im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dem Ministerium steht das Recht zu, die zweckgebundene Verwendung der zugewandten Mittel zu prüfen. 3 Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge lassen sich wie folgt untergliedern:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeiten | 53 | 134 |
| Sachbezüge | 143 | 118 |
| Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten | 39 | 231 |
| Sonstige periodenfremde Erträge | 78 | 45 |
| Übrige Sonstige Erträge | 139 | 243 |
| Gesamt | 453 | 771 |
4 Materialaufwand Der Materialaufwand enthält den Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Fertigwaren sowie für bezogene Leistungen mit dem Schwerpunkt auf Forschungs- und Entwicklungsfremdleistungen aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen mit Universitäten, Hochschulen und anderen Technologieunternehmen. 5 Personalaufwand Anteilsbasierte Vergütung und andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmende Employee Stock Ownership Program (ESOP) Die folgende Übersicht stellt den Bewertungsstichtag und den Ausübungspreis dar.
| ESOP 2017/18 | Bewertungsstichtag | Ausstehenden Optionen | Ausübungspreis (EUR) |
| ESOP 2017/18 | 12. März 2018 | 63.000 | 20,67 |
| --- | --- | --- | --- |
| ESOP 2018/19 | Bewertungsstichtag | Ausstehenden Optionen | Ausübungspreis (EUR) |
| ESOP 2018/19 | 8. Juni 2018 | 177.600 | 10,64 |
| ESOP 2019/20 | 9. März 2020 | 248.000 | 9,11 |
| ESOP 2020/21-Okt | 2. Oktober 2020 | 60.000 | 7,37 |
| ESOP 2020/21-Mar | 15. März 2021 | 312.000 | 9,03 |
| ESOP 2021/22-Apr | 8. April 2022 | 264.000 | 8,71 |
| ESOP 2021/22-Sep | 27. September 2022 | 60.000 | 5,43 |
| ESOP 2022/23-Okt | 1. Oktober 2022 | 90.000 | 5,22 |
| --- | --- | --- | --- |
| ESOP 2023 | Bewertungsstichtag | Ausstehenden Optionen | Ausübungspreis (EUR) |
| ESOP 2022/23-Sep-I | 20. September 2023 | 122.000 | 4,62 |
| ESOP 2022/23-Sep-II | 27. September 2023 | 113.524 | 4,59 |
| ESOP 2023/24-Dez | 14. Dezember 2023 | 245.069 | 3,69 |
Bei der Ausgabe der Optionen im Geschäftsjahr 2023/24 für das ESOP 2023/24-Dez fiel der Tag der Gewährung auf den 14. Dezember 2023. Die folgende Übersicht stellt die im Geschäftsjahr gewährten, verfallenen, verwirkten und ausgeübten Optionen je Typ dar:
| Optionen für Führungskräfte | Optionen für Vorstände | |
| und Mitarbeitende | ||
| Zum 30.09.2023 ausstehend | 857.600 | 673.524 |
| Im Geschäftsjahr gewährt | 0 | 245.069 |
| Im Geschäftsjahr verfallen | 21.000 | 0 |
| Im Geschäftsjahr verwirkt | 0 | 0 |
| Im Geschäftsjahr ausgeübt | 0 | 0 |
| Zum 30.09.2024 ausstehend | 836.600 | 918.593 |
| Zum 30.09.2024 ausübbar | 328.600 | 160.000 |
Zum Bewertungsstichtag wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt:
| Optionen für Vorstände, | |
| (ESOP 2023/24-Dez): Ausgabe | |
| Parameter | im Geschäftsjahr 2023/24 |
| Bewertungsstichtag | 14.12.2023 |
| Restlaufzeit (in Jahren) | 6 |
| Aktienkurs zum | 3,55 |
| Bewertungsstichtag(EUR) | |
| Ausübungspreis (EUR) | 3,69 |
| Erwartete | 0,0 |
| Dividendenrendite(%) | |
| Erwartete Volatilität | 69,40 |
| BRAIN Share (%) | |
| Erwartete Volatilität | 21,89 |
| HDAX 110 (%) | |
| Erwartete Volatilität | 25,71 |
| NASDAQ Biotechnology | |
| (%) | |
| Risikoloser Zinssatz (%) | 2,19 |
| Angewandtes Modell | Monte Carlo |
| Wert Cap je Option (EUR) | n/a |
| Fair Value pro Option | 1,86 |
| (EUR) |
Da die Gesellschaft die Gegenleistung (in Form von Arbeitsleistung oder ähnlicher Dienstleistung) erhält, wird gemäß IFRS 2 für diese anteilsbasierten Vergütungsprogramme ein Personalaufwand in Höhe von 894 Tsd. € (Vorjahr: 797 Tsd. €) bei der BRAIN Biotech AG erfasst. Davon betreffen Vorstände 340 Tsd. € (Vorjahr: 242 Tsd. €). Wachstumsaktienprogramm bei der Biocatalysts Ltd. Zur Incentivierung und Bindung von Führungskräften bei der im Geschäftsjahr 2017/18 erworbenen Biocatalysts Ltd wurde im Geschäftsjahr 2018/19 ein anteilsbasiertes Vergütungssystem etabliert, an dem Führungskräfte auf Ebene der lokalen Gesellschaft partizipieren. Die Führungskräfte haben im Geschäftsjahr 2018/19 50.197 Anteile zum Nominalpreis von 0,1 GBP, demnach also 5.020 GBP, erworben. Die Anteile sind weder mit Stimmrechten noch mit Gewinnbezugsrechten ausgestattet. Das Programm wurde in letztem Geschäftsjahr beendet. Im Geschäftsjahr wurde ein entsprechender Personalaufwand in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr 82 Tsd. € Ertrag) als Aufwand erfasst. Die resultierende Verbindlichkeit in Höhe von 658 Tsd. € (Vorjahr 1.273 Tsd. €) ist unter den sonstigen Verbindlichkeiten [24] ausgewiesen. Corporate-Performance-Bonus „CoPerBo“ für Mitarbeitende der BRAIN Biotech AG Im Geschäftsjahr 2015/16 wurde ein Programm zur erfolgsorientierten Vergütung der Mitarbeitenden der BRAIN Biotech AG aufgelegt. Dieses wurde im aktuellen Geschäftsjahr fortgeführt und sagt den Mitarbeitenden der BRAIN Biotech AG einen jährlichen Bonus in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen im Geschäftsjahr erhaltenen Grundgehalt sowie von bestimmten Entwicklungsfaktoren zu. Wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Bonus haben in diesem Zusammenhang drei Entwicklungsfaktoren, die jeweils zu einem Drittel auf den zu zahlenden Bonus wirken. Keinen Anspruch auf dieses Programm haben alle Mitarbeitenden der BRAIN Biotech AG mit gesonderter Zielvereinbarung. Erster Faktor ist die prozentuale Veränderung des Umsatzes im Geschäftsjahr der BRAIN Biotech Gruppe gegenüber dem Vorjahr. Zweiter Faktor ist die Veränderung des bereinigten EBITDA der BRAIN Biotech Gruppe. Eine Änderung dieses Faktors um eine Million ist als 10 % definiert. Dritter Faktor ist die Veränderung des gewichteten durchschnittlichen Aktienkurses über das Geschäftsjahr. Die Auszahlung der Boni ist für das abgelaufene Geschäftsjahr jeweils im Januar des darauffolgenden Jahres vorgesehen, da bis zu diesem Zeitpunkt die testierten Segmentinformationen vorliegen. Die Auszahlungsbandbreite ist auf 0 bis 30 % des gezahlten Grundgehalts eines Mitarbeitenden fixiert. Aus einem Faktor dürfen dabei jeweils nur zehn Prozentpunkte resultieren. Zur Berechnung der Höhe der Verpflichtung wurden die Angaben dieses Abschlusses verwendet, dem Einfluss der Rückstellung auf das bereinigte EBITDA wurde unter Zuhilfenahme einer iterativen Berechnung Rechnung getragen. Der Periodenaufwand aus diesem Programm für das Geschäftsjahr 2023/24 belief sich auf 0 Tsd. €. Zum 30. September 2024 ergab sich eine Verbindlichkeit in Höhe von 0 Tsd. €. Für das Geschäftsjahr 2022/23 ergab sich eine Verpflichtung von 0 Tsd. €. Altersversorgungszusagen Die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen Effekte aus der Bewertung der leistungsorientierten Altersversorgungszusagen für zwei ehemalige Vorstandsmitglieder setzen sich wie folgt zusammen:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Dienstzeitaufwand | 0 | 0 |
| Zinsaufwand aus der DBO/Altersversorgungsverpflichtung | 124 | 116 |
| Erträge aus Planvermögen | -87 | -74 |
| Im Betriebsergebnis erfasste Aufwendungen | 38 | 42 |
| Neubewertungseffekte | 207 | -24 |
| Netto-Effekt sonstiges Ergebnis | 207 | -24 |
| Gesamtaufwendungen | 245 | 18 |
Die Versorgungsansprüche zweier ehemaliger Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Altersruhegeld ab Erreichen des 65. Lebensjahrs sowie Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung, die über eine Unterstützungskasse (leistungsorientierte Pläne) ausgezahlt wird. Die Entwicklung des Barwerts der Verpflichtung (DBO) der leistungsorientierten Zusagen stellt sich wie folgt dar:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Wert am 01.10. | 3.070 | 3.179 |
| Zinsaufwand | 124 | 116 |
| Dienstzeitaufwand | 0 | 0 |
| Neubewertung aufgrund Änderungen demografischer | 0 | 0 |
| Annahmen | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) | 360 | -219 |
| aus der Änderung finanzieller Annahmen | ||
| Neubewertung aufgrund erfahrungsbedingter | -3 | -6 |
| Anpassungen | ||
| Wert am 30.09. | 3.551 | 3.070 |
Die versicherungsmathematischen Gewinne kommen im Wesentlichen aus der Anpassung des Rechnungszinses. Die Verpflichtung wurde durch Rückdeckungsversicherungen abgesichert. Die Entwicklung des Planvermögens (Plan Asset) stellt sich wie folgt dar:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Wert am 01.10. | 2.142 | 2.026 |
| Erträge aus Planvermögen | 87 | 74 |
| --- | --- | --- |
| Gezahlte Beiträge | 243 | 243 |
| Neubewertungseffekte | 149 | -201 |
| Wert am 30.09. | 2.621 | 2.142 |
Das Planvermögen besteht ausschließlich aus Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen in Form von Lebensversicherungen. Der Zeitwert kann insoweit nicht aus einem Preis an einem aktiven Markt abgeleitet werden und wird daher ebenfalls versicherungsmathematisch ermittelt. Der Bilanzansatz stellt sich nach Saldierung der Verpflichtung mit dem verpfändeten Planvermögen wie folgt dar:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| DBO/Altersversorgungsverpflichtung | 3.551 | 3.070 |
| Planvermögen | -2.621 | -2.142 |
| Rückstellung für Altersversorgungspläne | 930 | 928 |
| --- | --- | --- |
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Wert am 01.10. | 928 | 1.153 |
| Netto-Zinsaufwand | 38 | 42 |
| Dienstzeitaufwand | 0 | 0 |
| Gezahlte Beiträge | -243 | -243 |
| Neubewertungseffekte | 207 | -24 |
| Wert am 30.09. | 930 | 928 |
In Bezug auf die durch entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgesicherten Pensionsverpflichtungen wurden bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung zum 30. September 2024 die „Richttafeln 2018G, Heubeck- Richttafeln GmbH, Köln 2018“ verwendet. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung wurde ein Rechnungszinssatz von 3,40 % (Vorjahr: 4,05 %) zugrunde gelegt und ein Rententrend von 1,00 % berücksichtigt (Vorjahr: 1,00 %). Die zahlungsgewichtete Duration des Verpflichtungsumfangs beträgt 17,4 Jahre (Vorjahr: 17,7 Jahre). Die signifikanten Bewertungsannahmen zeigen folgende Sensitivitäten in Bezug auf die Veränderung der DBO (Altersversorgungsverpflichtung):
| in Tsd. € | 30.09.2024 | 30.09.2023 |
| Zinsänderung -0,25 % | 154 | 134 |
| Zinsänderung +0,25 % | -145 | -126 |
| Erhöhung des Rententrends p.a. +0,25 % | 126 | 104 |
| Lebenserwartung - 1 Jahr | -91 | -73 |
| Lebenserwartung + 1 Jahr | 89 | 71 |
Die erwarteten Einzahlungen in das Planvermögen im Geschäftsjahr 2024/25 betragen circa 243 Tsd. €. Rentenzahlungen sind für das Geschäftsjahr 2024/25 nicht zu erwarten. Aufwendungen für Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Lebensversicherungen und Beiträge zum Pensionssicherungsverein) sind in Höhe von 521 Tsd. € (Vorjahr: 438 Tsd. €) enthalten. Die im Geschäftsjahr geleisteten Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betrugen 1.557 Tsd. € (Vorjahr: 1.417 Tsd. €). Für das Geschäftsjahr 2024/25 wird mit Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von ca. 535 Tsd. € gerechnet und mit Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (beitragsorientierte Pläne) in Höhe von ca. 1.612 Tsd. €. 6 Abschreibungen Die Abschreibungen sind in der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen in den Erläuterungen zur Darstellung der Vermögenslage (Bilanz) dargestellt. 7 Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Werbe- und Reisekosten | 1.042 | 1.168 |
| Raumkosten | 1.261 | 1.341 |
| Kosten für Warenabgabe, Vertriebs- und Logistikdienstleistungen | 1.453 | 1.639 |
| Rechts- und Beratungskosten | 1.433 | 1.496 |
| Reparatur und Instandhaltungsaufwand | 634 | 591 |
| Büro- und Geschäftsbedarf | 472 | 462 |
| Abschluss und Prüfungskosten | 478 | 543 |
| Versicherungen | 568 | 534 |
| Dienstleistungen | 677 | 447 |
| AR-Vergütung | 429 | 345 |
| Aufwendungen aus der Währungsumrechnung | 148 | 292 |
| Sonstige Abgaben und Lizenzaufwendungen | 532 | 370 |
| Fortbildungskosten | 207 | 175 |
| Übrige sonstige Aufwendungen | 1.242 | 1.206 |
| Sonstige Aufwendungen Gesamt | 10.576 | 10.609 |
8 Finanzerträge Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Erträge aus Anteilsverwässerung von nach der Equity-Methode | 0 | 541 |
| bilanzierten Unternehmen | ||
| Ertrag aus der (Folge-)Bewertung von Finanzderivaten | 139 | 219 |
| Erträge aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten | 204 | 0 |
| Übrige Finanzerträge | 52 | 29 |
| FinanzerträgeGesamt | 395 | 789 |
Die Erträge aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus der Bewertungsänderung von Put-Optionsrechten bezüglich Minderheitengesellschaftsanteilen der Breatec-Gruppe von 204 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €). 9 Finanzaufwendungen Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Zinsaufwand für Darlehen | 915 | 437 |
| Zinsaufwand für stille Beteiligungen | 377 | 259 |
| Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen | 333 | 162 |
| Zinsaufwand für Wandelanleihe | 314 | 0 |
| --- | --- | --- |
| Amortisationseffekt aus der Effektivzinsmethode Royalty Pharma | 85 | 0 |
| Aufwand aus der Folgebewertung von finanziellen | 0 | 365 |
| Verbindlichkeiten für den potenziellen Erwerb von nicht | ||
| beherrschenden Anteilen (Put-Optionen) | ||
| Übrige Finanzaufwendungen | 11 | 84 |
| FinanzaufwendungenGesamt | 2.035 | 1.307 |
Der Aufwand aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der Bewertungsänderung und Ausübung von Put-Optionsrechten bezüglich Minderheitengesellschaftsanteilen der Biocatalysts Ltd. in Höhe von 0 Tsd. €. (Vorjahr: 235 Tsd. €) und der Breatec-Gruppe 0 Tsd. € (Vorjahr: 130 Tsd. €) 10 Ertragsteuern und latente Steuern Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unter Berücksichtigung der Steuersätze, die im Jahr der voraussichtlichen Realisation Anwendung finden. Diese betragen für alle in den Konzern einbezogenen deutschen Unternehmen für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag 15,825 % (Vorjahr: 15,825 %). Der Gewerbesteuersatz für die deutschen Konzerngesellschaften und der Gesamtsteuersatz sind in den nachfolgenden Tabellen abgebildet:
| Gewerbesteuersatz | 2023/24 | 2022/23 |
| BRAIN Biotech AG | 13,30 % | 13,30 % |
| AnalytiCon Discovery GmbH | -* | 15,93 % |
| WeissBioTech GmbH | 14,53 % | 14,53 % |
| --- | --- | --- |
| Gesamtsteuersatz | 2023/24 | 2022/23 |
| BRAIN Biotech AG | 29,13 % | 29,13 % |
| AnalytiCon Discovery GmbH | -* | 31,75 % |
| AnalytiCon Discovery LLC | 23,90 % | 21,00 % |
| BRAIN US LLC | 23,90 % | 21,00 % |
| Biocatalysts Ltd. | 25,00 % | 25,00 % |
| Biocatalysts Inc. | 21,00 % | 21,00 % |
| Biosun Biochemicals Inc. | 21,00 % | 21,00 % |
| Weriol Group BV | 25,80 % | 25,80 % |
| Breatec BV | 25,80 % | 25,80 % |
| WeissBioTech GmbH | 30,28 % | 30,35 % |
*Im Geschäftsjahr wurde die AnalytiCon Discovery GmbH mit steuerlicher Wirkung zum 01.10.2023 auf die BRAIN Biotech AG, Zwingenberg verschmolzen Die Ertragssteueransprüche in Höhe von 214 Tsd. € (Vorjahr: 56 Tsd. €) betreffen in Höhe von 214 Tsd. € (Vorjahr: 39 Tsd. €) die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag sowie mit 0 Tsd. € (Vorjahr: 17 Tsd. €) die Gewerbesteuer. Die Ertragssteuerverbindlichkeiten in Höhe von 24 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €) betreffen in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 35 Tsd. €) die Gewerbesteuer und in Höhe von 24 Tsd. € (Vorjahr: 9 Tsd. €) die Körperschaftssteuer. Die aktiven und passiven latenten Steuern und deren Veränderung im Geschäftsjahr stellen sich wie folgt dar:
| 30.09.2024 | 30.09.2023 | |||
| Aktive latente | Passive latente | Aktive latente | Passive latente | |
| in Tsd.€ | Steuern | Steuern | Steuern | Steuern |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 1.685 | 0 | 1.791 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Steuerliche Verlustvorträge- | 197 | 0 | 315 | 0 |
| /rückträge | ||||
| Sachanlagen | 61 | 2.501 | 58 | 2.390 |
| Forderungen aus Lieferungen | 2 | 2 | 2 | 3 |
| und Leistungen | ||||
| Pensionsverpflichtungen | 23 | 0 | 12 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 30 | 22 | 20 | 0 |
| Rückstellungen | 21 | 4 | 14 | 7 |
| und Verbindlichkeiten | ||||
| Summe | 333 | 4.214 | 422 | 4.190 |
| Saldierung | -333 | -333 | -422 | -422 |
| Gesamt | 0 | 3.881 | 0 | 3.768 |
| --- | --- | --- | ||
| in Tsd. € | 2023/24 | |||
| Passivischer Saldo der latenten Steuern zum Geschäftsjahresanfang | 3.768 | |||
| (1. Oktober 2023) | ||||
| Zugang aktiver/passiver latenter Steuern im Zuge der Veränderung des | 0 | 0 | ||
| Konsolidierungskreises | ||||
| Veränderung latenter Steuern aufgrund von Währungskursdifferenzen | 98 | 98 | ||
| Erfolgswirksame Veränderung temporärer Unterschiede aus Abweichungen | -123 | |||
| der Bilanzansätze im IFRS-Abschluss von der Steuerbilanz | ||||
| Latenter Steueraufwand aus der Auflösung aktiver latenter Steuern aus | 138 | |||
| steuerlichen Verlustvorträgen | ||||
| In der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesener latenter Steueraufwand | 15 | 15 | ||
| Passivischer Saldo der latenten Steuern zum Geschäftsjahresende | 3.881 | |||
| (30. September 2024) |
Die Unterschiede zwischen dem auf Basis des IFRS-Ergebnisses vor Steuern und dem Gesamtsteuersatz der BRAIN Biotech AG von 29,125 % (Vorjahr: 29,125 %) erwarteten Ertragssteuerertrag und dem in der Konzern- Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ertragssteueraufwand sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Konzernergebnis vor Steuern | -10.990 | -7.489 |
| Erwarteter Steuerertrag | -3.201 | -2.181 |
| Abweichende Steuertarife einbezogener Tochtergesellschaften | -27 | -129 |
| Auswirkungen von Steuersatzänderungen | 109 | 86 |
| Permanente Differenzen aus Konsolidierungsvorgängen | 131 | 746 |
| Permanente Differenzen aus der Folgebewertung von finanziellen | -65 | 106 |
| Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | ||
| Permanente Differenzen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Begleichung | 260 | 232 |
| in Eigenkapitalinstrumenten | ||
| Steuerfreie Erträge / nicht abzugsfähige Aufwendungen | 48 | -62 |
| Verbrauch steuerlicher Verlustvorträge aus Vorperioden | 0 | -3 |
| Nicht aktivierte steuerliche Verlustvorträge | 3.028 | 1.774 |
| Periodenfremde Steuern und sonstige Abweichungen | -173 | 37 |
| Ausgewiesener laufender oder latenter Ertragssteuer- | 110 | 625 |
| ertrag (-)/ bzw. Ertragssteueraufwand (+) |
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Fristigkeit der zum Bilanzstichtag bilanzierten latenten Steuern. Als kurzfristig werden latente Steuern kategorisiert, wenn ihre Realisation innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird.
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Kurzfristige aktive latente Steuern | 212 | 328 |
| Langfristige aktive latente Steuern | 121 | 94 |
| Kurzfristige passive latente Steuern | 379 | 679 |
| Langfristige passive latente Steuern | 3.836 | 3.511 |
| Saldo kurzfristiger latenter Steuern | -166 | -351 |
| Saldo langfristiger latenter Steuern | -3.714 | -3.417 |
Aufgrund der einen Detailplanungshorizont von drei Geschäftsjahren abbildenden steuerlichen Prognose- rechnungen der in den Konzern einbezogenen Unternehmen wurden für grundsätzlich unbefristet vortragsfähige steuerliche Verlustvorträge, resultierend aus dem Geschäftsjahr 2023/24 sowie aus früheren Geschäftsjahren in Höhe von 93.843 Tsd. € (Körperschaftsteuer; Vorjahr: 84.299 Tsd. €) bzw. 92.450 Tsd. € (Gewerbesteuer; Vorjahr: 82.696 Tsd. €), keine aktiven latenten Steuern aktiviert. Der hiernach nicht berücksichtigte potenzielle steuerliche Vorteil beträgt 27.280 Tsd. € (Vorjahr: 24.503 Tsd. €). Latente Steuern aus dem Unterschied zwischen den steuerlichen Beteiligungsansätzen und den Nettovermögen der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ergeben sich nicht. 11 Ergebnis je Aktie Das in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene, auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG entfallende Konzernergebnis in Höhe von -11.126.649 € (Vorjahr: -8.279.463 €) wurde der Berechnung zugrunde gelegt. Das Ergebnis je Aktie wird mittels Division des auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG entfallenden Ergebnisses durch die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr ausgegebenen Aktien der BRAIN Biotech AG ermittelt. Im Geschäftsjahr 2023/24 waren im Durchschnitt 21.847.495 Stückaktien ausgegeben (Vorjahr: 21.847.495 Stückaktien). Mögliche Verwässerungseffekte bestehen derzeit nicht. VI. Erläuterungen zur Darstellung der Vermögenslage (Bilanz) 12 Immaterielle Vermögenswerte Die Zusammensetzung und Entwicklung wird im Folgenden dargestellt:
| Geschäfts- oder | Sonstige Immaterielle | Summe Immaterielle | |
| in Tsd. € | Firmenwerte | Vermögenswerte | Vermögenswerte |
| Geschäftsjahr 2023/24 | 6.666 | 17.890 | 24.556 |
| Anschaffung bzw. Herstellkosten | |||
| Stand 1. Oktober 2023 | |||
| Zugänge | 0 | 180 | 180 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 |
| Währungsumrechnung | 140 | 265 | 405 |
| Stand 30. September 2024 | 6.806 | 18.335 | 25.141 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 0 | 9.341 | 9.341 |
| Stand 1. Oktober 2023 | |||
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 0 | 1.452 | 1.452 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 |
| Währungsumrechnung | 0 | 162 | 162 |
| Stand 30. September 2024 | 0 | 10.955 | 10.955 |
| Nettobuchwert | 6.806 | 7.379 | 14.185 |
| Stand 30. September 2024 | |||
| Stand 30. September 2023 | 6.666 | 8.549 | 15.215 |
| --- | --- | --- | --- |
| Geschäfts- oder | Sonstige Immaterielle | Summe Immaterielle | |
| in Tsd. € | Firmenwerte | Vermögenswerte | Vermögenswerte |
| Geschäftsjahr 2022/23 | 6.606 | 20.448 | 27.054 |
| Anschaffung bzw. Herstellkosten | |||
| Stand 1. Oktober 2022 | |||
| Zugänge | 0 | 19 | 19 |
| Abgänge | 0 | -2.612 | -2.612 |
| Währungsumrechnung | 60 | 34 | 94 |
| Stand 30. September 2023 | 6.666 | 17.890 | 24.556 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 0 | 10.289 | 10.289 |
| Stand 1. Oktober 2022 | |||
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 0 | 1.602 | 1.602 |
| Abgänge | 0 | -2.597 | -2.597 |
| Währungsumrechnung | 0 | 47 | 47 |
| Stand 30. September 2023 | 0 | 9.341 | 9.341 |
| Nettobuchwert | 6.666 | 8.549 | 15.215 |
| Stand 30. September 2023 | |||
| Stand 30. September 2022 | 6.606 | 10.158 | 16.765 |
Der Ausweis des Geschäfts- oder Firmenwerts zum 30. September 2024 resultiert aus dem Erwerb der AnalytiCon- Gruppe (AnalytiCon Discovery GmbH, AnalytiCon Discovery LLC) im Geschäftsjahr 2013/14, aus dem Erwerb der Biocatalysts-Gruppe (Biocatalysts Ltd., Biocatalysts Inc.) im Geschäftsjahr 2017/18 und aus dem Erwerb der Breatec-Gruppe (Weriol Group BV, Breatec BV and Panei BV) im Geschäftsjahr 2021/22. Werthaltigkeitstest Geschäfts- oder Firmenwerte bestanden zum Berichtsstichtag bei den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE):
| 30.09.2024 | 30.09.2023 | |||
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit | Geschäfts- oder | Kapitalkosten | Geschäfts- oder | Kapitalkosten |
| Firmenwert | (WACC) | Firmenwert | (WACC) | |
| in Tsd. € | vor Steuern3 | in Tsd. € | vor Steuern3 | |
| Biocatalysts | 4.147 | 9,28 % | 4.008 | 10,25 % |
| Breatec | 1.960 | 8,40 % | 1.960 | 9,24 % |
| Naturstoffchemie | 699 | 18,85 % | 699 | 16,37 % |
3 Gewichteter durchschnittlicher Gesamtkapitalkostensatz vor Steuern[Fußnote] Die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Biocatalysts“ umfasst den Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der Biocatalysts Ltd. einschließlich deren Tochtergesellschaft Biocatalysts Inc. und ist dem Segment BioProducts zuzuordnen. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Breatec“ umfasst den Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der Weriol Group BV. einschließlich deren Tochtergesellschaft Breatec BV und ist dem Segment BioProducts zuzuordnen. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Naturstoffchemie“ umfasst den Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der AnalytiCon Discovery GmbH einschließlich deren Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery LLC und ist dem Segment BioScience zuzuordnen. Biocatalysts Für die Einheit Biocatalysts wurde zum 30. September 2024 erneut ein Werthaltigkeitstest nach IAS 36 durchgeführt. Die Planung geht von deutlich steigenden Umsatzerlösen und sukzessiven EBITDA- Margenverbesserungen aus. Das weiterhin starke Wachstum soll durch den weiteren Ausbau der Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden realisiert werden. Darüber hinaus soll noch stärker auf kundenspezifische Enzyme und eigene Produktentwicklungen fokussiert werden, die sowohl zur weiteren Umsatz-, als auch zur Margenverbesserung beitragen sollen. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase wurden als ewige Rente unter Berücksichtigung aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten (Geschäftsjahr: 1,00 %, Vorjahr: 1,00 %) abgebildet. Auf Basis der fünfjährigen Planung wurde ein Nutzungswert auf Grundlage der diskontierten Zahlungsmittelströme berechnet. Als Resultat des Werthaltigkeitstests zum 30. September 2024 wurde kein Impairment festgestellt. Bei einer Erhöhung des gewichteten Gesamtkapitalkostensatzes um 1,0 Prozentpunkte bzw. bei einer Reduktion der EBITDA-Marge um 2,0 Prozentpunkte in der ewigen Rente hätte sich ebenfalls kein Impairment ergeben. Der Vorstand geht davon aus, dass die jeweilig errechneten Sensitivitäten die potenziellen Planabweichungen im geeigneten Umfang ausreichend widerspiegeln. Breatec Für die Einheit Breatec wurde zum 30. September 2024 erneut ein Werthaltigkeitstest nach IAS 36 durchgeführt. Die Planung geht von deutlich steigenden Umsatzerlösen und sukzessiven Margenverbesserungen aus. Das weiterhin starke Wachstum soll durch den weiteren Ausbau der Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden realisiert werden. Darüber hinaus soll noch stärker auf kundenspezifische Enzyme fokussiert werden, die sowohl zur weiteren Umsatz-, als auch zur Margenverbesserung beitragen sollen. Netto- Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase wurden als ewige Rente unter Berücksichtigung aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten (Geschäftsjahr: 1,00 %; Vorjahr: 1,00 %) abgebildet. Auf Basis der fünfjährigen Planung wurde ein Nutzungswert auf Grundlage der diskontierten Zahlungsmittelströme berechnet. Als Resultat des Werthaltigkeitstests zum 30. September 2024 wurde kein Impairment festgestellt. Bei einer Erhöhung des gewichteten Gesamtkapitalkostensatzes um 1,0 Prozentpunkte bzw. bei einer Reduktion der EBITDA-Marge um 2,0 Prozentpunkte in der ewigen Rente hätte sich ebenfalls kein Impairment ergeben. Der Vorstand geht davon aus, dass die jeweilig errechneten Sensitivitäten die potenziellen Planabweichungen im geeigneten Umfang ausreichend widerspiegeln. Naturstoffchemie Für die Einheit „Naturstoffchemie“ wurde zum 30. September 2024 erneut ein Werthaltigkeitstest nach IAS 36 durchgeführt. Die Planung geht von konstant steigenden Umsatzerlösen und sukzessiven EBITDA- Margenverbesserungen aus. Die erwartete Entwicklung der Umsätze und Ergebnisse wird wesentlich durch das Wachstumspotenzial im Bereich der Projekte/Services (u. a. Projekt von AnalytiCon Discovery mit Pharvaris N.V. bezüglich des neuartigen oralen Bradykinin-B2-Rezeptor-Antagonisten [PHA121]) sowie der daraus resultierenden positiven Effekte auf die Personalkostenquote getrieben. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase wurden als ewige Rente unter Berücksichtigung aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten (Geschäftsjahr: 1,00%; Vorjahr: 1,00 %) abgebildet. Auf Basis der fünfjährigen Planung wurde ein Nutzungswert auf Grundlage der diskontierten Zahlungsmittelströme berechnet. Als Resultat des Werthaltigkeitstests zum 30. September 2024 wurde kein Impairment festgestellt. Bei einer Erhöhung des gewichteten Gesamtkapitalkostensatzes um 1,0 Prozentpunkte oder einer Reduktion der EBITDA-Marge um 2,0 Prozentpunkte in der ewigen Rente hätte sich ebenfalls kein Impairment ergeben. Der Vorstand geht auch für den Bereich Naturstoffe davon aus, dass die jeweilig errechneten Sensitivitäten die potenziellen Planabweichungen im geeigneten Umfang ausreichend widerspiegeln. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte, die für den Konzernabschluss von wesentlicher Bedeutung sind, setzen sich zusammen aus den im Rahmen der akquisitionsbedingten Kaufpreisallokationen ermittelten immateriellen Vermögenswerte, die in der folgenden Tabelle dargestellt sind.
| in Tsd. € | 30.09.2024 | 30.09.2023 | RND4 zum 30.09.2024 |
| Technologie der AnalytiCon Discovery GmbH | 0 | 61 | 0 |
| Technologie der Biocatalysts Ltd. | 2.211 | 2.532 | 6 |
| Technologie der Breatec Gruppe | 280 | 365 | 3 |
| Kundenbeziehungen der Biocatalysts Gruppe | 2.053 | 2.429 | 5 |
| Kundenbeziehungen der Biosun Biochemicals Inc. | 849 | 1.020 | 7 |
| Kundenbeziehungen der Breatec Gruppe | 1.410 | 1.633 | 6 |
4 Restnutzungsdauer in Jahren[Fußnote] Entsprechend der oben dargestellten Bilanzierungsgrundsätze wurden im Geschäftsjahr 2023/24 wie im Vorjahr keine Entwicklungskosten aktiviert, da eine Trennung in Forschungs- und Entwicklungsphase aufgrund des alternierenden Vorgangs nicht möglich ist und somit nicht sämtliche der in IAS 38 genannten Kriterien kumulativ erfüllt waren. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 6.244 Tsd. € (Vorjahr: 4.979 Tsd. €) sind in der Gesamtergebnisrechnung im Wesentlichen im „Personalaufwand“, im „Materialaufwand“, in den „Sonstigen Aufwendungen“ und in den „Abschreibungen“ enthalten. 13 Sachanlagen Die Investitionen in Sachanlagen entfielen im Geschäftsjahr 2023/24 im Wesentlichen auf den technischen Ausbau der Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsinfrastruktur. Die Zusammensetzung und Entwicklung der Sachanlagen wird im Folgenden dargestellt:
| Right of Use | |||||
| Right of Use | Betriebs- und | Betriebs- und | |||
| Grundstücke und | Grundstücke und | Geschäftsaus | Geschäftsaus | Summe | |
| in Tsd. € | Gebäude | Gebäude | stattung | stattung | Sachanlagen |
| Geschäftsjahr 2023/24 | 10.423 | 7.488 | 21.549 | 5.912 | 45.372 |
| Anschaffung bzw. Herstellkosten | |||||
| Stand 1. Oktober 2023 | |||||
| Zugänge | 84 | 86 | 1.490 | 307 | 1.968 |
| Abgänge | 0 | 0 | -171 | -58 | -229 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | -1.050 | 1.050 | 0 |
| Währungsumrechnung | 150 | 0 | 557 | 109 | 815 |
| Stand 30. September 2024 | 10.657 | 7.573 | 22.375 | 7.320 | 47.925 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Right of Use | |||||
| Right of Use | Betriebs- und | Betriebs- und | |||
| Grundstücke und | Grundstücke und | Geschäftsaus | Geschäftsaus | Summe | |
| in Tsd. € | Gebäude | Gebäude | stattung | stattung | Sachanlagen |
| Abschreibungen und | 3.385 | 2.807 | 9.271 | 1.189 | 16.651 |
| Wertminderungen | |||||
| Stand 1. Oktober 2023 | |||||
| Abschreibungen des | 247 | 852 | 1.585 | 686 | 3.370 |
| Geschäftsjahres | |||||
| Abgänge | 0 | 0 | -158 | -58 | -216 |
| Währungsumrechnung | 13 | -2 | 248 | 6 | 265 |
| Stand 30. September 2024 | 3.645 | 3.656 | 10.946 | 1.823 | 20.070 |
| Nettobuchwert | 7.012 | 3.917 | 11.429 | 5.497 | 27.855 |
| Stand 30. September 2024 | |||||
| Stand 30. September 2023 | 7.038 | 4.681 | 12.278 | 4.723 | 28.720 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Right of Use | |||||
| Right of Use | Betriebs- und | Betriebs- und | |||
| Grundstücke und | Grundstücke und | Geschäftsaus | Geschäftsaus | Summe | |
| in Tsd. € | Gebäude | Gebäude | stattung | stattung | Sachanlagen |
| Geschäftsjahr 2022/23 | 10.327 | 7.570 | 22.676 | 2.356 | 42.930 |
| Anschaffung bzw. Herstellkosten | |||||
| Stand 1. Oktober 2022 | |||||
| Zugänge | 33 | 92 | 1.982 | 866 | 2.972 |
| Abgänge | -1 | -166 | -480 | -35 | -683 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | -2.709 | 2.709 | 0 |
| Währungsumrechnung | 64 | -8 | 80 | 17 | 153 |
| Stand 30. September 2023 | 10.423 | 7.488 | 21.549 | 5.912 | 45.372 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Right of Use | |||||
| Right of Use | Betriebs- und | Betriebs- und | |||
| Grundstücke und | Grundstücke und | Geschäftsaus | Geschäftsaus | Summe | |
| in Tsd. € | Gebäude | Gebäude | stattung | stattung | Sachanlagen |
| Abschreibungen und | 3.139 | 2.140 | 8.316 | 598 | 14.192 |
| Wertminderungen | |||||
| Stand 1. Oktober 2022 | |||||
| Abschreibungen des | 240 | 841 | 1.334 | 638 | 3.053 |
| Geschäftsjahres | |||||
| Abgänge | 0 | -166 | -315 | -35 | -517 |
| Währungsumrechnung | 5 | -7 | -62 | -10 | -75 |
| Stand 30. September 2023 | 3.385 | 2.807 | 9.271 | 1.189 | 16.651 |
| Nettobuchwert | 7.038 | 4.681 | 12.278 | 4.723 | 28.720 |
| Stand 30. September 2023 | |||||
| Stand 30. September 2022 | 7.188 | 5.431 | 14.361 | 1.758 | 28.737 |
Grundstücke und Gebäude dienen teilweise als Besicherung für Bankdarlehen. Die darin enthaltenen Grundstücke und Gebäude der BRAIN Biotech AG wurden nicht in voller Höhe als Sicherheit abgetreten. Eine nähere Betrachtung wird im Abschnitt (21) Finanzverbindlichkeiten vorgenommen. Angaben zu den Leasingverbindlichkeiten sind unter (21) Finanzverbindlichkeiten enthalten. Die nachfolgende Tabelle enthält die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse.
| in Tsd. € | ||
| Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse | 2023/24 | 2022/23 |
| Tilgungszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | 1.466 | 1.455 |
| Zinszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | 333 | 162 |
| Summe | 1.799 | 1.617 |
14 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Enzymicals AG Der Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen Enzymicals AG5 entwickelte sich wie folgt:
| in Tsd. € | |
| Buchwert 30.09.2022 | 0 |
| Anteiliges Ergebnis nach Steuern in 2022/23 | 75 |
| Wertaufholung | 8 |
| Buchwert 30.09.2023 | 83 |
| Anteiliges Ergebnis nach Steuern in 2023/24 | 4 |
| Abgang Veräußerung | -87 |
| Buchwert am 30.09.2024 | 0 |
5 Geschäftsjahr = Kalenderjahr; die Abweichung resultiert aus dem historisch bedingten Abweichen des Geschäftsjahrs der BRAIN Biotech AG vom Kalenderjahr[Fußnote] Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde der Stimmrechtsanteil in Höhe von 24,10 % an der Enzymicals AG im September 2024 veräußert. Aufgrund dessen beträgt das anteilige Eigenkapital zum 30.09.2024 0 Tsd. € (Vorjahr: 83 Tsd. €). Die folgenden Tabellen zeigen die aggregierten Ergebnis- und Bilanzdaten der Enzymicals AG und die der BRAIN Biotech AG entsprechend der Beteiligungsquote (24,10 %) zuzurechnenden Werte für das Jahresergebnis und für das Eigenkapital. Die Werte der Enzymicals AG wurden nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) ermittelt, da aus Sicht des Vorstands keine materiellen Bewertungsunterschiede zu IFRS bestehen.
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Umsatzerlöse | 1.874 | 2.079 |
| Gesamtergebnis | 16 | 312 |
| Anteiliges Ergebnis nach Steuern | 4 | 75 |
SolasCure Ltd. Der Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen SolasCure Ltd. entwickelte sich wie folgt:
| in Tsd. € | |
| Buchwert 30.09.2022 | 1.938 |
| Anteiliges Ergebnis nach Steuern 2022/23 | -1.560 |
| Auflösung Zwischenergebniseliminierung | 46 |
| Kapitalerhöhung 22.02.2023 | 369 |
| Gewinn aus Anteilsverwässerung | 541 |
| Währungsumrechnung | 39 |
| Buchwert 30.09.2023 | 1.373 |
| --- | --- |
| in Tsd. € | |
| Buchwert 30.09.2023 | 1.373 |
| Anteiliges Ergebnis nach Steuern 2023/24 | -442 |
| Währungsumrechnung | 39 |
| Buchwert 30.09.2024 | 971 |
Die Beteiligung wird dem Segment BioScience zugeordnet. Im Geschäftsjahr bestanden keine nicht angesetzten Verluste (Vorjahr: 0 Tsd. €). Die folgenden Tabellen zeigen die aggregierten Ergebnis- und Bilanzdaten der SolasCure Ltd. und die der BRAIN Biotech AG entsprechend der Beteiligungsquote 34,16 % (34,16 % am 30 September 2023) zuzurechnenden Werte für das Jahresergebnis und für das Eigenkapital. Die Angaben reflektieren den Abschluss der SolasCure Ltd., aufgestellt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Umsatzerlöse | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | -1.293 | -7.486 |
| Anteiliges Ergebnis nach Steuern | -442 | -1.560 |
| --- | --- | --- |
| in Tsd. € | 30.09.2024 | 30.09.2023 |
| Langfristige Vermögenswerte | 4.190 | 4.049 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.223 | 2.759 |
| Langfristige Schulden | 0 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | 166 | 460 |
| Eigenkapital | 5.247 | 6.344 |
| Anteiliges Eigenkapital | 1.792 | 2.167 |
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsansatz und dem anteilig auf die BRAIN Biotech AG entfallenden Eigenkapital entfällt neben der verbleibenden Zwischenergebniseliminierung auf einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 254 Tsd. €. 15 Vorräte Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
| in Tsd. € | 30.09.2024 | 30.09.2023 |
| Fertige Erzeugnisse | 6.263 | 6.392 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 2.828 | 2.995 |
| Unfertige Erzeugnisse und Leistungen | 277 | 339 |
| Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 52 | 30 |
| Gesamt | 9.420 | 9.756 |
Bei den Vorräten sind Wertminderungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 88 Tsd. € (Vorjahr: 54 Tsd. €), sowie unfertige und fertige Erzeugnisse in Höhe von 545 Tsd. € (Vorjahr: 441 Tsd. €) berücksichtigt. 16 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gliedern sich wie folgt:
| in Tsd. € | 30.09.2024 | 30.09.2023 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.074 | 8.835 |
| Forderungen aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen | 724 | 607 |
| Gesamt | 7.798 | 9.442 |
Die dargestellten Buchwerte der Forderungen entsprechen den Zeitwerten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben in der Regel eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Zur Berechnung des Gesamtlaufzeit-ECL wurden Kreditausfallraten in einer Bandbreite von 0,5 % bis 10 % herangezogen. Auf den Bestand zum Stichtag 30. September 2024 wurden Gesamtlaufzeit-ECLs in Höhe von 95 Tsd. € (Vorjahr: 52 Tsd. €) gebildet, die auf einem separaten Wertberichtigungskonto erfasst werden. Die folgende Tabelle zeigt die Überfälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30. September 2024.
| Forderungen | Davon: zum | Davon: in den folgenden Zeiträumen überfällig | ||||||
| aus | Bilanzstichta | |||||||
| Lieferungen | g nicht | |||||||
| und | überfällig | Gesamtlaufz | ||||||
| in Tsd. € | Leistungen | eit-ECL | Buchwert | |||||
| Bis zu 30 | Zwischen 30 | Zwischen 60 | Mehr als 90 | |||||
| Tagen | und 60 | und 90 | Tage | |||||
| Tagen | Tagen | |||||||
| 30.09.2024 | 7.893 | 6.787 | 716 | 168 | 43 | 180 | 95 | 7.798 |
Die folgende Tabelle zeigt die Überfälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30. September 2023.
| Forderungen | Davon: zum | Davon: in den folgenden Zeiträumen überfällig | ||||||
| aus | Bilanzstichta | |||||||
| Lieferungen | g nicht | |||||||
| und | überfällig | Gesamtlaufz | ||||||
| in Tsd. € | Leistungen | eit-ECL | Buchwert | |||||
| Bis zu 30 | Zwischen 30 | Zwischen 60 | Mehr als 90 | |||||
| Tagen | und 60 | und 90 | Tage | |||||
| Tagen | Tagen | |||||||
| 30.09.2023 | 9.495 | 8.651 | 671 | 83 | 67 | 23 | 52 | 9.442 |
Die Entwicklung der Wertberichtigungen ist im Folgenden dargestellt:
| in Tsd. € | 2023/24 |
| Buchwert am Periodenbeginn | 52 |
| Saldo aus Zuführung und Auflösung | 43 |
| Buchwert am Periodenende | 95 |
| --- | --- |
| in Tsd. € | 2022/23 |
| Buchwert am Periodenbeginn | 74 |
| Saldo aus Zuführung und Auflösung | -22 |
| Buchwert am Periodenende | 52 |
Die Wertberichtigungsquote im Geschäftsjahr 2023/24 beträgt 1,2 % (Vorjahr: 0,5 %). Weitere Informationen zu den Wertminderungen sowie den Kreditrisiken von Forderungen aus Lieferungen- und Leistungen sind in Kapitel VII. „Finanzinstrumente/Risiken aus Finanzinstrumenten“ dargestellt. 17 Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| in Tsd. € | 30.09.2024 | 30.09.2023 |
| Ausgereichte Darlehen bis ein Jahr | 123 | 123 |
| Kautionen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr | 58 | 55 |
| Sonstige | 57 | 0 |
| Gesamt | 238 | 178 |
18 Sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| in Tsd. € | 30.09.2024 | 30.09.2023 |
| Aufwandsabgrenzungen für einen Zeitraum von über einem Jahr | 67 | 20 |
| Ausgereichte Darlehen | 0 | 50 |
| Gesamt | 67 | 70 |
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| in Tsd. € | 30.09.2024 | 30.09.2023 |
| Das Folgejahr betreffende Ausgaben | 601 | 393 |
| Umsatzsteuerforderungen gegenüber dem Finanzamt | 106 | 213 |
| --- | --- | --- |
| Übrige sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 111 | 86 |
| Gesamt | 818 | 691 |
Sämtliche kurzfristigen Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Bestand an sonstigen Vermögenswerten war zum Bilanzstichtag weder überfällig noch wertgemindert. Das Ausfallrisiko wird, wie auch im Vorjahr, als gering angesehen. 19 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente / Kapitalflussrechnung Die Anlage der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erfolgte im Wesentlichen bei Kreditinstituten in Deutschland und im Vereinigten Königreich. In der Kapitalflussrechnung wurden als „Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge“ folgende Sachverhalte berücksichtigt:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Aufwendungen | ||
| Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungen und | 894 | 797 |
| Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen | ||
| Forderungsverluste/Veränderung Wertberichtigung auf Forderungen | 3 | 2 |
| Netto-Finanzaufwand aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten | 230 | 426 |
| Abschreibung auf Vorräte | 21 | 0 |
| Übrige | 87 | 8 |
| Gesamt | 1.235 | 1.233 |
| Erträge | ||
| Herabsetzung der Wertberichtigungen auf Forderungen | 0 | 21 |
| Netto-Finanzertrag aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten | 203 | 0 |
| und sonstiger Verbindlichkeiten | ||
| Erträge aus Wertaufholung von nach der Equity-Methode bilanzierten | 0 | 8 |
| Unternehmen | ||
| Erträge aus Anteilsverwässerung nach der Equity-Methode bilanzierter | 0 | 541 |
| Unternehmen | ||
| Erträge aus dem Abgang von Tochtergesellschaften | 4 | 0 |
| Zuschreibung auf Vorräte | 0 | 21 |
| Übriges Finanzergebnis - (Folge-)Bewertung von Finanzderivaten | 139 | 219 |
| Übrige | 20 | 47 |
| Gesamt | 366 | 857 |
| Saldo der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge | 869 | 376 |
20 Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt 21.847.495 € (Vorjahr: 21.847.495 €) und ist in 21.847.495 (Vorjahr: 21.847.495) Stückaktien eingeteilt, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 1,00 € entfällt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Die Aktien notieren im Börsensegment „Prime Standard“ der Frankfurter Wertpapierbörse. Genehmigtes Kapital Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 9. März 2022 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 € geschaffen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Das Genehmigte Kapital 2022/I wurde am 28. März 2022 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 8. März 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu nominal 4.369.499 € durch die Ausgabe von bis zu 4.369.499 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden, kann das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Am Abschlussstichtag 30. September 2024 bestand sonach ein genehmigtes Kapital in Höhe von 4.369.499 €. Bedingtes Kapital Gemäß § 5 Absatz 3, 4, 5 und 6 der Satzung ist das Grundkapital um 2.184.749 € durch die Ausgabe von bis zu 2.184.749 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2023/I) sowie um weitere 63.000 € durch die Ausgabe von bis zu 63.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2015/II), durch die Ausgabe von bis zu 1.233.600 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019/I) und durch die Ausgabe von bis zu 888.148 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2023/II) bedingt erhöht. Das Bedingte Kapital 2023/I dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstandes durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 8. März 2023 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch die Ausgabe von bis zu 2.184.749 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wandlung genügen, und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde unter teilweiser Ausnutzung des Bedingten Kapital 2023/I eine Wandelschuldverschreibung über einen Nennbetrag von 5,0 Mio. € im Wege einer Privatplatzierung begeben. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2023/I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015/II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 63.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2015/II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015/II wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. März 2019 von ursprünglich 1.272.581 € auf 123.000 € reduziert, da dieses Kapital ausschließlich zur Absicherung bereits ausgegebener Aktienoptionen bestehen bleiben sollte. Auf der Hauptversammlung am 8. März 2023 wurde das bedingte Kapital um weitere 60.000 € auf 63.000 € reduziert. Die Ermächtigung zur Ausgabe von weiteren Aktienoptionen aus dem Bedingten Kapital 2015/II wurde auf selbiger Hauptversammlung wieder entzogen und durch eine neue Ermächtigung ersetzt (siehe folgender Abschnitt). Durch Beschluss der Hauptversammlung am 7. März 2019 war das Grundkapital um 1.682.578 € durch die Ausgabe von bis zu 1.682.578 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2019/I) bedingt erhöht. Das Bedingte Kapital 2019/I wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 8. März 2023 von ursprünglich 1.682.578 € um 448.978 € auf 1.233.600 € herabgesetzt. Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2019/I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2023/II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. März 2023 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 888.148 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2023/II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2024 nicht durchgeführt. Aktienoptionen Durch Beschluss der Hauptversammlung am 8. März 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates im Rahmen eines Aktienoptionsplans bis zum 7. März 2028 bis zu 888.148 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug einer Aktie und nach Maßgabe weiterer Bestimmungen gewährt. Zur Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der BRAIN Biotech AG gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Zur Absicherung und Bedienung der Aktienoptionen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um 888.148 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023/II). Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien abzüglich der Kosten der Kapitalausgabe nach Steuern sowie den Aufwand aus der Gewährung von Aktienoptionen. Bezüglich dieser Vergütungen verweisen wir auf die Angaben im Abschnitt „Anteilsbasierte Vergütung und andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer“. Die handelsrechtliche Kapitalrücklage ist im handelsrechtlichen Abschluss der BRAIN Biotech AG veröffentlicht. Die 600 Tsd. € Einstellung in die Kapitalrücklage beziehen sich auf die 609 Tsd. € Eigenkapitalkomponente des 5,0 Mio. € Wandeldarlehens abzüglich 9 Tsd. € Transaktionskosten. Siehe Note (22) Wandelanleihe. Sonstige Rücklagen In den sonstigen Rücklagen werden Währungsumrechnungsdifferenzen erfasst. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen verminderten sich im Geschäftsjahr 2023/24 maßgeblich um das auf die Aktionäre der BRAIN Biotech AG entfallende Ergebnis. Die nicht beherrschenden Anteile im Geschäftsjahr 2023/24 sind im Folgenden dargestellt:
| Zugang nicht | |||||
| beherrschender | |||||
| Anteil am | Anteile am | Erhöhung/Verringer | |||
| Reinvermögen, der | Reinvermögen im | ung des Anteils am | |||
| nicht von der BRAIN | Zuge des Erwerbs | Reinvermögen, der | |||
| Biotech AG | vollkonsolidierter | Zurechnung des | nicht von der BRAIN | Buchwerte der | |
| gehalten wird zum | Konzernunternehm | anteiligen | Biotech AG | Anteile zum | |
| in Tsd. € | 30.09.2024 | en | Gesamtergebnisses | gehalten wird | 30.09.2024 |
| Breatec BV | 38,00 % | 0 | 26 | 0 | 1.269 |
| Gesamt | 0 | 26 | 0 | 1.269 |
Die nicht beherrschenden Anteile des Vorjahres sind in der folgenden Übersicht dargestellt:
| Zugang nicht | |||||
| beherrschender | |||||
| Anteil am | Anteile am | Erhöhung/Verringer | |||
| Reinvermögen, der | Reinvermögen im | ung des Anteils am | |||
| nicht von der BRAIN | Zuge des Erwerbs | Reinvermögen, der | |||
| Biotech AG | vollkonsolidierter | Zurechnung des | nicht von der BRAIN | Buchwerte der | |
| gehalten wird zum | Konzernunternehm | anteiligen | Biotech AG | Anteile zum | |
| in Tsd. € | 30.09.2023 | en | Gesamtergebnisses | gehalten wird | 30.09.2023 |
| Biocatalysts Ltd.6 | 0 % | 0 | 169 | -3.576 | 0 |
| BRAIN UK Ltd. | 0 % | 0 | -2 | (-)53 | 0 |
| Breatec BV | 38,00 % | 0 | -11 | 0 | 1.243 |
| Gesamt | 0 | 156 | -3.523 | 1.243 |
6 Einschließlich der Tochtergesellschaft Biocatalysts Inc. und unter Berücksichtigung der Amortisation aufgedeckter stiller Reserven[Fußnote] Die Veränderung der nicht beherrschenden Anteile stellt sich wie folgt dar: Breatec-Gruppe
| in Tsd. € | 30.09.2024 | 30.09.2023 |
| Wert zum Geschäftsjahresbeginn | 1.243 | 1.254 |
| Anteiliges Jahresergebnis | 26 | -11 |
| Anteiliges sonstiges Ergebnis (Währungsdifferenzen) | 0 | 0 |
| Wert zum Geschäftsjahresende | 1.269 | 1.243 |
Im Folgenden werden zusammengefasste Finanzinformationen für Tochterunternehmen mit nicht beherrschendem Anteil, der wesentlich für den Konzern ist, dargestellt.
| Zusammengefasste Bilanzdaten | Breatec-Gruppe | |
| in Tsd. € | 30.09.2024 | 30.09.2023 |
| Langfristige Vermögenswerte | 4.109 | 4.381 |
| davon Goodwill aus dem Unternehmenserwerb durch BRAIN | 1.960 | 1.960 |
| davon stille Reserven abzüglich latenter Steuern aus dem | 1.255 | 1.482 |
| Unternehmenserwerb durch BRAIN | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | 4.285 | 3.626 |
| Langfristige Schulden | 587 | 761 |
| Kurzfristige Schulden | 2.506 | 2.016 |
| --- | --- | --- |
| Nettovermögen | 5.301 | 5.230 |
| --- | --- | --- |
| Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung | Breatec-Gruppe | |
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Umsatzerlöse | 11.586 | 10.139 |
| Ergebnis vor Ertragssteuern | 62 | -77 |
| Ergebnis nach Steuern | 70 | -30 |
| davon Ergebnis aus der Amortisation der stille Reserven abzüglich latenter | -228 | -228 |
| Steuern aus dem Unternehmenserwerb durch BRAIN | ||
| Gesamtergebnis | 70 | -30 |
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis | 26 | -11 |
| An nicht beherrschende Anteilseigner gezahlte Dividenden | 0 | 0 |
| --- | --- | --- |
| Zusammengefasste Kapitalflussrechnung | Breatec-Gruppe | |
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Brutto-Cashflow | 682 | 515 |
| Cashflow aus operativer Tätigkeit | 1.350 | 330 |
| Cashflow aus investiver Tätigkeit | -105 | -60 |
| Cashflow aus finanzierender Tätigkeit | -412 | -141 |
Es bestehen, abgesehen von gesetzlichen Beschränkungen, keine Beschränkungen in der Möglichkeit der BRAIN Biotech AG, auf Vermögenswerte dieser Tochtergesellschaften zuzugreifen oder diese zu verwenden oder Verbindlichkeiten dieser Tochtergesellschaften zu erfüllen. 21 Finanzverbindlichkeiten Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| in Tsd. € | 30.09.2024 | 30.09.2023 |
| Darlehen | 13.634 | 13.316 |
| Verbindlichkeiten aus Put-Optionsrechten für den potenziellen Erwerb von | 3.235 | 3.458 |
| nicht beherrschenden Anteilen | ||
| Einlagen stiller Gesellschafter | 8.000 | 3.961 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 8.188 | 8.184 |
| Derivate | 0 | 82 |
| Sonstige | 6 | 6 |
| Gesamt | 33.063 | 29.006 |
Im Geschäftsjahr wurde eine Einlage der Hessen Kapital I GmbH planungsgemäß mit 60 % zum 30. Juni 2024 zurückgeführt. Die ursprüngliche Einlage über 1500 Tsd.€ wurde damit vollständig zurückgeführt. Zum Bilanzstichtag 30. September 2024 bestanden die folgenden Einlagen stiller Gesellschafter: - Hessen Kapital II GmbH, Wiesbaden in Höhe von 3.000 Tsd. € (Vorjahr: 3.000 Tsd. €) - Hessen Kapital I GmbH (a), Wiesbaden in Höhe von 2.000 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd.€) - Hessen Kapital I GmbH (b), Wiesbaden in Höhe von 1.500 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd.€) - MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH, Wiesbaden in Höhe von 1.500 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) Die Einlage der Hessen Kapital II GmbH ist rückzahlbar mit 20 % zum 31. März 2026, mit weiteren 20 % zum 31. März 2027 und mit 60 % zum 31. März 2028. Auf die Einlage der Hessen Kapital II GmbH zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 6,0 % p. a. (Vorjahr: 6,0 %) sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN Biotech AG, maximal jedoch in Höhe von 1,5 % der Einlage und nicht mehr als 50 % des Jahresgewinns. Zum 30.09.2024 bestanden Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 61 Tsd. €). Die Einlage der Hessen Kapital I GmbH (a) ist rückzahlbar mit 30 % zum 30. September 2032, mit weiteren 35 % zum 30. September 2033 und mit 35 % zum 30. September 2034. Auf die Einlage der Hessen Kapital I GmbH (a) zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 8,0 % p. a. sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN Biotech AG, maximal jedoch in Höhe von 1,5 % der Einlage und nicht mehr als 50 % des Jahresgewinns. Zum 30.09.2024 bestanden keine Zinsverbindlichkeiten. Die Einlage der Hessen Kapital I GmbH (b) ist rückzahlbar mit 30 % zum 30. September 2030, mit weiteren 35 % zum 30. September 2031 und mit 35 % zum 30. September 2032. Auf die Einlage der Hessen Kapital I GmbH (b) zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 8,0 % p. a. sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN Biotech AG, maximal jedoch in Höhe von 1,5 % der Einlage und nicht mehr als 50 % des Jahresgewinns. Zum 30.09.2024 bestanden keine Zinsverbindlichkeiten. Die Einlage der MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH ist rückzahlbar mit 30 % zum 30. September 2030, mit weiteren 35 % zum 30. September 2031 und mit 35 % zum 30. September 2032. Auf die Einlage der MBG H zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 6,5 % p. a., eine jährliche Garantieprovision in Höhe von 1,5 % p.a. der jeweiligen Einlage sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN Biotech AG, maximal jedoch in Höhe von 1,5 % der Einlage und nicht mehr als 50 % des Jahresgewinns. Zum 30.09.2024 bestanden keine Zinsverbindlichkeiten. Die BRAIN Biotech AG ist berechtigt, die o.g. Einlagen vorzeitig zu kündigen; aufgrund der damit verbundenen negativen Auswirkungen (Vorfälligkeitsentschädigungen) hat dieses Optionsrecht für die Gesellschaft jedoch faktisch keinen wirtschaftlichen Wert. Die stille Beteiligung nimmt nicht an Verlusten teil. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Es bestehen Grundschulden mit Zwangsvollstreckungsklauseln auf Grundstücke der BRAIN Biotech AG in Höhe von nominal 2,5 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €). Alle Grundschulden dienen der Sicherung von Bankverbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.071 Tsd. € (Vorjahr: 1.661 Tsd. €) valutieren. Die Grundschulden bestehen im zweiten Rang nach einer nicht abgetretenen Eigentümergrundschuld in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €). Bei der Tochtergesellschaft Biocatalysts Ltd. sind finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 2.699 Tsd. € (Vorjahr: 2.753 Tsd. €) durch Grundschulden auf der Betriebsimmobilie in Höhe von 3.711 Tsd. € (Vorjahr: 3.585 Tsd. €) besichert. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind, bis auf übliche Eigentumsvorbehalte aus Einzelverträgen, nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. Der Buchwert der gestellten Sicherheiten zum Bilanzstichtag beträgt insgesamt 5.104 Tsd. € (5.212 Tsd. € per 30. September 2023). Die Nominalverzinsung der festverzinslichen Darlehen beträgt zwischen 1,15 % (Vorjahr: 1,15 %) und 8,00 % (Vorjahr: 8,12 %) p. a. Der Konzern hat teilweise variabel verzinslichen Verbindlichkeiten abhängig vom Leitzins der „Bank of England“. Die undiskontierten Nominalwerte der Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind im Folgenden abgebildet:
| 30.09.2024 | Restlaufzeit | Restlaufzeit | Restlaufzeit |
| in Tsd. € | bis 1 Jahr | 1 – 5 Jahre | größer 5 Jahre |
| Einlagen stiller Gesellschafter | 0 | 3.000 | 5.000 |
| Verbindlichkeiten aus Put-Optionsrechten für den | 3.235 | 0 | 0 |
| Erwerb nicht beherrschender Anteile | |||
| Leasing | 1.572 | 5.547 | 1.069 |
| Finanzderivate | 0 | 0 | 0 |
| Darlehen | 7.079 | 5.707 | 848 |
| Sonstige | 0 | 6 | 0 |
| 11.887 | 14.260 | 6.917 | |
| --- | --- | --- | --- |
| 30.09.2023 | Restlaufzeit | Restlaufzeit | Restlaufzeit |
| in Tsd. € | bis 1 Jahr | 1 – 5 Jahre | größer 5 Jahre |
| Einlagen stiller Gesellschafter | 961 | 3.000 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Put-Optionsrechten für den | 0 | 3.608 | 0 |
| Erwerb nicht beherrschender Anteile | |||
| Leasing | 1.441 | 4.897 | 1.845 |
| Finanzderivate | 82 | 0 | 0 |
| Darlehen | 2.257 | 9.970 | 1.088 |
| Sonstige | 0 | 6 | 0 |
| 4.741 | 21.481 | 2.933 |
Die vertraglich vereinbarten Fälligkeiten für Tilgungs- und Zinszahlungen sowie für Zahlungen gewinnabhängiger Vergütung sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
| 30.09.2024 in Tsd. € | 24/25 | 25/26 | 26/27 | 27/28 | 28/29 | 29/30 | 30/31 | 31/32 | 32/33 | 33/34 | 34/35ff |
| Tilgungszahlungen | 11.887 | 3.752 | 4.776 | 4.180 | 1.552 | 1.644 | 1.463 | 1.699 | 752 | 756 | 603 |
| Zinszahlungen | 1.516 | 1.179 | 947 | 649 | 511 | 458 | 369 | 285 | 157 | 98 | 104 |
| Zahlungen für | |||||||||||
| gewinnabhängige | |||||||||||
| Vergütung | 120 | 116 | 107 | 89 | 75 | 75 | 62 | 46 | 21 | 11 | 0 |
| Summe ohne | |||||||||||
| gewinnabhängige | |||||||||||
| Vergütung | 13.402 | 4.931 | 5.723 | 4.829 | 2.063 | 2.102 | 1.832 | 1.983 | 909 | 853 | 707 |
| Summe inkl. | |||||||||||
| gewinnabhängige | |||||||||||
| Vergütung | 13.522 | 5.047 | 5.830 | 4.917 | 2.138 | 2.177 | 1.894 | 2.029 | 930 | 864 | 707 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 30.09.2023 in Tsd. € | 23/24 | 24/25 | 25/26 | 26/27 | 27/28 | 28/29 | 29/30 | 30/31 | 31/32 | 32/33 | 33/34ff |
| Tilgungszahlungen | 4.741 | 10.431 | 3.164 | 4.171 | 3.715 | 1.331 | 530 | 322 | 47 | 50 | 653 |
| Zinszahlungen | 1.254 | 1.027 | 835 | 712 | 381 | 102 | 64 | 53 | 47 | 44 | 141 |
| Zahlungen für | 89 | 75 | 60 | 45 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| gewinnabhängige | |||||||||||
| Vergütung | |||||||||||
| Summe ohne | 5.995 | 11.458 | 4.000 | 4.883 | 4.096 | 1.433 | 594 | 375 | 94 | 94 | 794 |
| gewinnabhängige | |||||||||||
| Vergütung | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Summe inkl. | 6.084 | 11.533 | 4.060 | 4.928 | 4.096 | 1.433 | 594 | 375 | 94 | 94 | 794 |
| gewinnabhängige | |||||||||||
| Vergütung |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten unterteilt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen:
| Verbindlichkei | |||||||
| ten für den | |||||||
| potenziellen | |||||||
| Erwerb von | |||||||
| nicht | Einlagen | Verbindlichkei | |||||
| beherrschen- | stiller | ten aus | |||||
| in Tsd. € | Darlehen | den Anteilen | Gesellschafter | Derivate | Leasing | Sonstige | Gesamt |
| Stand am | 13.316 | 3.458 | 3.961 | 81 | 8.184 | 6 | 29.006 |
| 30.09.2023 | |||||||
| Mittelzufluss/- | 43 | 0 | 4.039 | 0 | -376 | 0 | 3.706 |
| abfluss aus der | |||||||
| Finanzierungstä | |||||||
| tigkeit | |||||||
| Folgebewertung | 54 | -223 | 0 | -81 | 0 | 0 | -249 |
| Währungsum- | 222 | 0 | 0 | 0 | 91 | 0 | 312 |
| rechnung | |||||||
| Zugänge Leasing | 0 | 0 | 0 | 0 | 289 | 0 | 289 |
| Stand am | 13.635 | 3.235 | 8.000 | 0 | 8.188 | 6 | 33.064 |
| 30.09.2024 | |||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkei | |||||||
| ten für den | |||||||
| potenziellen | |||||||
| Erwerb von | |||||||
| nicht | Einlagen | Verbindlichkei | |||||
| beherrschen- | stiller | ten aus | |||||
| in Tsd. € | Darlehen | den Anteilen | Gesellschafter | Derivate | Leasing | Sonstige | Gesamt |
| Stand am | 4.053 | 8.431 | 4.200 | 297 | 6.685 | 206 | 23.872 |
| 30.09.2022 | |||||||
| Mittelzufluss/- | 9.204 | -5.355 | -300 | 0 | 1.142 | -200 | 4.491 |
| abfluss aus der | |||||||
| Finanzierungstä | |||||||
| tigkeit | |||||||
| Folgebewertung | 0 | 365 | 0 | -219 | 0 | 0 | 146 |
| Änderung des | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Konsolidierungs | |||||||
| kreises | |||||||
| Währungsum- | 59 | 17 | 0 | 3 | 16 | 0 | 95 |
| rechnung | |||||||
| Zugang Zins | 0 | 0 | 61 | 0 | 0 | 0 | 61 |
| Zugänge Leasing | 0 | 0 | 0 | 0 | 341 | 0 | 341 |
| Stand am | 13.316 | 3.458 | 3.961 | 81 | 8.184 | 6 | 29.006 |
| 30.09.2023 |
22 Wandelanleihe An die MP Beteiligungs-GmbH wurden am 5. März 2024 im Wege einer Privatplatzierung Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 5,0 Mio. € platziert. Der Fälligkeitstermin ist der 5. September 2026 und der Wandlungspreis ist 5,04 EUR. Die Ermittlung der Eigenkapitalkomponente (609 Tsd. €) erfolgte durch Gegenüberstellung der vertraglichen Verzinsung (6,515 %) und des für die Gesellschaft marktüblichen Fremdkapitalsatzes (12,70 %).
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Zugang Wandelanleihe | 5.000 | - |
| Eigenkapitalkomponente | -609 | - |
| Transaktionskosten | -66 | - |
| Nettobuchwert Wandelanleihe | 4.325 | - |
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Buchwert am 1.Oktober | - | - |
| Zugang Nettobuchwert Wandelanleihe | 4.325 | - |
| Tilgung | -163 | - |
| Zinsaufwand | 314 | - |
| Buchwert 30. September | 4.476 | - |
| Davon Kurzfristig | 326 | - |
23 Finanzverbindlichkeit für künftige Zahlungen an Royalty Pharma Am 20. September 2024 trat der Vertrag über den Verkauf von künftigen Tantiemen aus dem Lizenzvertrag mit Pharvaris N.V. an Royalty Pharma in Kraft. Gemäß diesem Vertrag leistete Royalty Pharma bei Vertragsabschluss eine nicht rückzahlbare Zahlung in Höhe von 18,41 Mio. € an BRAIN Biotech AG. Darüber hinaus wurde eine bedingte Kaufpreiszahlung von Royalty Pharma an BRAIN Biotech AG in Höhe von bis zu 110,47 Mio. € vereinbart, welche in Abhängigkeit der Erzielung bestimmter vertraglich definierter regulatorischer und kommerzieller Meilensteine für den investigativen Wirkstoff Deucrictibant zu leisten ist. Im Gegenzug hat sich BRAIN Biotech AG durch den Vertrag verpflichtet, zum größten Teil der ihr künftig zustehenden Tantieme aus dem bestehenden Lizenzvertrag mit Pharvaris N.V. für die erfolgreiche Sublizenzierung von Deucrictibant durch Pharvaris N.V. an eine dritte Partei (Royalty Pharma) weiterzuleiten. Deucrictibant befindet sich derzeit noch in der klinischen Entwicklung und ist noch nicht am Markt zugelassen. Es ist daher ungewiss, ob die BRAIN Biotech AG hieraus zukünftig Tantieme erhalten und Umsatzerlöse erzielen wird. Auf Grundlage der von der BRAIN Biotech AG aufgestellten Unternehmensplanung ist jedoch zu erwarten, dass die Marktreife von Deucrictibant in den nächsten Jahren erreicht wird und nach erfolgreicher Marktzulassung Tantieme aus Nettoverkäufen an Royalty Pharma weiterzuleiten sind. Da die mit Royalty Pharma geschlossenen Vereinbarungen zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden, entspricht die von Royalty Pharma entrichtete Gegenleistung insgesamt dem Marktwert der von BRAIN Biotech AG eingegangen Verbindlichkeit. Die finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Royalty Pharma werden im Rahmen der Folgebilanzierung unter der Effektivzinsmethode (18.51 %) zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die hieraus resultierenden Effektivzinsen werden im Finanzergebnis erfasst.
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Zugang aus Zahlung Royalty Pharma | 18.410 | - |
| Transaktionskosten | -90 | - |
| Nettobuchwert Royalty Pharma | 18.320 | - |
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Buchwert am 1.Oktober | - | - |
| Zugang Nettobuchwert Royalty Pharma | 18.320 | - |
| Amortisationseffekt aus der Effektivzinsmethode | 85 | - |
| Buchwert 30. September | 18.406 | - |
| Davon kurzfristig | 0 | - |
Aufgrund des aktuellen Entwicklungsstadiums von Deucrictibant ist derzeit nicht davon auszugehen, dass innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber Royalty Pharma fällig werden, sodass keine kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit aus künftigen Zahlungen an Royalty Pharma zu bilanzieren ist. 24 Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten 658 Tsd. € (Vorjahr: 1.273 Tsd. €) für das Wachstumsaktienprogramm der Biocatalysts Ltd. Davon sind 658 Tsd. € kurzfristig (Vorjahr: 578 Tsd. €) und 0 Tsd. € langfristig (Vorjahr: 694 Tsd. €) ausgewiesen. Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 3.074 | 968 |
| Verbindlichkeiten aus ausstehendem Urlaub | 364 | 375 |
| Lohn- und Kirchensteuer, Sozialversicherung | 621 | 498 |
| Aufsichtsratsvergütung | 424 | 345 |
| Sondervergütungen Geschäftsführungen und Mitarbeitende von | 811 | 706 |
| Tochterunternehmen | ||
| Umsatzsteuer | 0 | 105 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 138 | 254 |
| Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten gesamt | 5.431 | 3.251 |
In den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind Kundenguthaben in Höhe von 27 Tsd. € (Vorjahr: 45 Tsd. €) enthalten. 25 Abgegrenzte Erträge Die abgegrenzten Erträge setzen sich zusammen aus kurzfristigen abgegrenzten Erträgen in Höhe von 620 Tsd. € (gegenüber 2.932 Tsd. € im Vorjahr) und den langfristigen abgegrenzten Erträgen in Höhe von 1.124 Tsd. € (gegenüber 518 Tsd. € im Vorjahr). Die abgegrenzten Erträge resultieren in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 196 Tsd. €) aus Geschäften mit der SolasCure Ltd. Die abgegrenzten Erträge beinhalten zum Teil die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für die zum Stichtag noch nicht erbrachten Leistungsverpflichtungen. Auf die noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen entfällt ein Beitrag in Höhe von 581 Tsd. €. (Vorjahr: 2.901 Tsd. €). Es wird erwartet, dass hiervon ein Beitrag in Höhe von 500 Tsd. € innerhalb von einem Jahr in den Umsatzerlösen erfasst werden kann. Abgegrenzte Erträge in Höhe von 4.113 Tsd. € (Vorjahr: 3.125 Tsd. €) wurden im Geschäftsjahr 2023/24 vollständig in den Umsatzerlösen erfasst. 26 Rückstellungen
| Währungsd | ||||||
| ifferenzen | ||||||
| in Tsd. € | 30.09.2023 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 30.09.2024 | |
| Archivierungskoste | 20 | 0 | 0 | 0 | 0 | 20 |
| n | ||||||
| Abschluss-, | 493 | -447 | 0 | 495 | 2 | 543 |
| Prüfungs- und | ||||||
| Beratungskosten | ||||||
| Rückbau und | 66 | 0 | 0 | 1 | 0 | 67 |
| Abraum | ||||||
| Mitarbeiterbezoge | 104 | -104 | 0 | 49 | 0 | 49 |
| ne Aufwendungen | ||||||
| Sonstige | 212 | -175 | -2 | 383 | 9 | 427 |
| Summe | 895 | -726 | -2 | 928 | 11 | 1.106 |
27 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. VII. Finanzinstrumente / Risiken aus Finanzinstrumenten Die folgende Darstellung zeigt die bilanzierten Finanzinstrumente entsprechend ihrer Einordnung in die Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Um die für die Gesellschaft relevanten Finanzinstrumente in Bezug auf vergleichbare Bewertungsunsicherheiten und Risiken besser darzustellen, werden im Folgenden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gesondert erläutert. Dabei werden folgende Abkürzungen für die Bewertungskategorien verwendet:
| Abkürzung | Bewertungskategorien IFRS 9 | |
| AC | Amortised cost | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| bewertete finanzielle Vermögenswerte und | ||
| Verbindlichkeiten | ||
| FVTPL | Fair value through profit and loss | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
| bewertete finanzielle Vermögenswerte und | ||
| Verbindlichkeiten |
Zusammengefasst stellen sich die finanziellen Vermögenswerte und Schulden wie folgt dar:
| Kategorie | Kategorie | Buchwert | Fair value | |||
| Anschaffungsk | Fair value | |||||
| 30.09.2024 | Fortgeführte | osten | erfolgswirksa | 30.09.2024 | ||
| in Tsd. € | IFRS 9 | (30.09.2023) | AK | IFRS 16 | m | (30.09.2023) |
| Aktiva | ||||||
| Forderungen aus | AC | 7.798 | 7.798 | |||
| Lieferungen und | (9.442) | (9.442) | ||||
| Leistungen | ||||||
| Sonstige kurz- und | AC | 18 | 18 | |||
| langfristige | (111) | (111) | ||||
| Vermögenswerte | ||||||
| Sonstige finanzielle | FVTPL | 57 | 57 | 57 | ||
| Vermögenswerte | (0) | (0) | (0) | |||
| Sonstige finanzielle | AC | 181 | 181 | |||
| Vermögenswerte | (178) | (178) | ||||
| Zahlungsmittel und | AC | 27.171 | 27.171 | |||
| Zahlungsmitteläquiva | (5.352) | (5.352) | ||||
| lente | ||||||
| Summe | 35.224 | 35.167 | 57 | 57 | ||
| (15.083) | (15.083) | (0) | (0) | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kategorie | Kategorie | Buchwert | Fair value | |||
| Anschaffungsk | Fair value | |||||
| 30.09.2024 | Fortgeführte | osten | erfolgswirksa | 30.09.2024 | ||
| in Tsd. € | IFRS 9 | (30.09.2023) | AK | IFRS 16 | m | (30.09.2023) |
| Passiva | ||||||
| Verbindlichkeiten aus | AC | 5.611 | 5.611 | |||
| Lieferungen und | (5.617) | (5.617) | ||||
| Leistungen | ||||||
| Anleihe | AC | 4.476 | 4.476 | |||
| (0) | (0) | |||||
| Royalty Pharma | AC | 18.406 | 18.406 | |||
| (0) | (0) | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzverbindlichkeit | AC | 29.828 | 21.640 | 8.188 | 0 | |
| en | (25.466) | (17.282) | (8.184) | (0) | ||
| Finanzverbindlichkeit | FVTPL | 3.235 | 3.235 | 3.235 | ||
| en | (3.539) | (3.539) | (3.539) | |||
| Sonstige | AC | 112 | 112 | |||
| Verbindlichkeiten | (254) | (254) | ||||
| Summe | 61.668 | 50.245 | 8.188 | 3.235 | 3.235 | |
| (34.876) | (23.153) | (8.184) | (3.539) | (3.539) |
Es bestehen keine Finanzinstrumente, die in der Kategorie FVTOCI zu klassifizieren sind. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Infolgedessen entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Langfristige finanzielle Vermögenswerte umfassen Kautionen und ausgereichte Darlehen, deren Verzinsungen im Wesentlichen dem aktuellen Marktzinsniveau entsprechen. Die Bilanzierung der unter den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Darlehensgebern sowie gegenüber stillen Gesellschaftern erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten ergeben sich mittels Diskontierung unter Berücksichtigung aktueller laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze. Die Zeitwerte entsprechen aufgrund regelmäßig erfolgender Umfinanzierungsmaßnahmen zu marktgerechten Zinsen im Wesentlichen den Buchwerten. Die Konditionen sind detailliert im Abschnitt 21 „Finanzverbindlichkeiten“ dargestellt. Die Buchwerte der zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumente sind gemäß der IFRS-Fair-Value-Hierarchie wie folgt eingeteilt: notierte Preise in einem aktiven Markt („Level 1“), Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter („Level 2“) und Bewertungsverfahren mittels nicht beobachtbarer Parameter („Level 3“). Der Buchwert der auf Basis von „Level 3“ bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten (FVTPL) beträgt zum Bilanzstichtag 3.235 Tsd. € (Vorjahr: 3.539 Tsd. €). Es handelt sich um Put-Optionsverbindlichkeiten gegenüber Minderheitsgesellschaftern der Breatec-Gruppe. Die vertraglich vereinbarten nicht abgezinsten Mittelabflüsse der finanziellen Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 sind im Folgenden dargestellt:
| 30.09.2024 in | 24/25 | 25/26 | 26/27 | 27/28 | 28/29 | 29/30 | 30/31 | 31/32 | 32/33 | 33/34 | 34/35ff |
| Tsd. € | |||||||||||
| Stille | |||||||||||
| Beteiligungen | |||||||||||
| (ohne | |||||||||||
| Gewinnbeteiligun | |||||||||||
| g) | 557 | 1.139 | 1.103 | 2.231 | 377 | 1.277 | 1.362 | 1.886 | 812 | 756 | 0 |
| Verbindlichkeiten | |||||||||||
| gegenüber | |||||||||||
| Darlehensgebern | 7.751 | 2.060 | 3.062 | 1.111 | 317 | 97 | 97 | 97 | 97 | 97 | 707 |
| Verbindlichkeiten | |||||||||||
| aus Leasing | 1.858 | 1.726 | 1.558 | 1.487 | 1.368 | 727 | 372 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten | 3.235 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| aus dem Erwerb | |||||||||||
| von Anteilen an | |||||||||||
| vollkonsolidierten | |||||||||||
| Unternehmen 12 | |||||||||||
| Sonstige | 93 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten | |||||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten | 5.611 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| aus Lieferungen | |||||||||||
| und Leistungen | |||||||||||
| Finanzverbindlich | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| keit Royalty | |||||||||||
| Pharma | |||||||||||
| Wandelanleihe | 326 | 5.326 | |||||||||
| Summe | 19.432 | 10.257 | 5.723 | 4.829 | 2.063 | 2.102 | 1.832 | 1.983 | 909 | 853 | 707 |
12 Bei der Ausübung der Breatec-Gruppe Put-Option zum letztmöglichen Zeitpunkt würde sich ein Mittelabfluss im Geschäftsjahr 2026/27 in Höhe von 11,1 Mio. € ergeben.
| 30.09.2023 in | 23/24 | 24/25 | 25/26 | 26/27 | 27/28 | 28/29 | 29/30 | 30/31 | 31/32 | 32/33 | 33/34ff |
| Tsd. € | |||||||||||
| Stille | 1.249 | 180 | 762 | 726 | 1.854 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Beteiligungen | |||||||||||
| (ohne | |||||||||||
| Gewinnbeteiligun | |||||||||||
| g) | |||||||||||
| Verbindlichkeiten | 2.977 | 6.042 | 1.859 | 2.905 | 1.057 | 314 | 94 | 94 | 94 | 94 | 794 |
| gegenüber | |||||||||||
| Darlehensgebern | |||||||||||
| Verbindlichkeiten | 1.688 | 1.622 | 1.379 | 1.252 | 1.185 | 1.119 | 500 | 281 | 0 | 0 | 0 |
| aus Leasing | |||||||||||
| Verbindlichkeiten | 0 | 3.608 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| aus dem Erwerb | |||||||||||
| von Anteilen an | |||||||||||
| vollkonsolidierten | |||||||||||
| Unternehmen | |||||||||||
| Derivative | 82 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzinstrument | |||||||||||
| e | |||||||||||
| (Devisenterminge | |||||||||||
| schäfte) | |||||||||||
| Sonstige | 254 | 6 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten | |||||||||||
| Verbindlichkeiten | 5.617 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| aus Lieferungen | |||||||||||
| und Leistungen | |||||||||||
| Summe | 11.866 | 11.458 | 4.000 | 4.883 | 4.096 | 1.433 | 594 | 375 | 94 | 94 | 794 |
Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten stellen sich nach Bewertungskategorien wie folgt dar:
| Aus der | ||||
| in Tsd. € | Folgebewertung | |||
| 2023/24 | Aus Zinsen und | Fair Value/ | Aus | |
| (2022/23) | Dividenden | Wertberichtigung | Abgängen | Nettoergebnis |
| Kredite und Forderungen | 6 | 0 | 0 | 6 |
| (22) | (-2) | (36) | (56) | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu | -1.692 | 0 | 0 | -1.692 |
| (fortgeführten) Anschaffungskosten | (-776) | (0) | (0) | (-776) |
| bewertet | ||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden | 0 | 139 | 0 | 139 |
| Zeitwert bewertete finanzielle | (0) | (0) | (0) | (0) |
| Vermögenswerte | ||||
| Leasing | -333 | 0 | 0 | -333 |
| (-162) | (0) | (0) | (-162) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden | 0 | 204 | 0 | 204 |
| Zeitwert bewertete finanzielle | (0) | (-146) | (0) | (-146) |
| Verbindlichkeiten | ||||
| Summe | -2.019 | 342 | 0 | -1.677 |
| (-916) | (-148) | (36) | (-1.028) |
Die Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Finanzinstrumenten werden bei den Finanzaufwendungen bzw. Finanzerträgen in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Der Gesamtzinsaufwand aus Finanzverbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beträgt 1.692 Tsd. € (Vorjahr: 776 Tsd. €). Risikomanagement / Risiken aus Finanzinstrumenten Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: dem Kreditrisiko, dem Fremdwährungsrisiko, dem Zinsänderungsrisiko, dem Risiko aus Put-Optionen und dem Liquiditätsrisiko. Für weitere Informationen wird auf den Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht verwiesen. Der Vorstand hat ein Risikomanagementsystem zur Risikoerkennung und Risikovermeidung implementiert. Dieses System basiert u. a. auf einer stringenten Kontrolle der Geschäftsvorgänge, einem intensiven Informationsaustausch mit den jeweils verantwortlichen Mitarbeitende und auf regelmäßigen, überwiegend auf quartalsweiser Basis durchgeführten Analysen wesentlicher Geschäftskennzahlen. Das Risikomanagementsystem wurde implementiert, um negative Entwicklungen frühzeitig erkennen und zeitnah Maßnahmen zur Gegensteuerung einleiten zu können. Das Risikomanagement von BRAIN hat im Hinblick auf die im Konzern vorhandenen Finanzinstrumente das Ziel, die Risiken aus Finanzinstrumenten zu minimieren. Derivative Finanzinstrumente ohne ein zugrundeliegendes Basisgeschäft werden nicht eingegangen. Die Anlage liquider Mittel erfolgte im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr im Wesentlichen bei Finanzinstituten in Deutschland und im Vereinigten Königreich. Aus den bilanziellen Finanzinstrumenten können sich grundsätzlich folgende Risiken für den Konzern ergeben: Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt das Risiko, dass eine Partei eines Finanzinstruments der anderen Partei einen finanziellen Verlust verursacht, indem sie einer Verpflichtung nicht nachkommt. Das Kreditrisiko umfasst dabei sowohl das Ausfallrisiko als auch das Risiko einer Bonitätsverschlechterung, verbunden mit der Gefahr der Konzentration einzelner Risiken. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der Finanzinstrumente am Bilanzstichtag, siehe hierzu Abschnitt (16) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das für den Konzern maßgebliche Ausfallrisiko besteht im operativen Bereich darin, dass die Geschäftspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Eine Risikokonzentration ist im Bereich der Kundenforderungen des Segments BioScience insoweit nicht festzustellen, als die Ansprüche gegenüber einer Gruppe von Auftraggebern bestehen, die eine überdurchschnittliche Bonität aufweisen. Im Bereich BioProducts bestehen die Forderungen gegenüber einer größeren Anzahl unterschiedlicher Vertragspartner. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos bei Kundenforderungen werden die Vertragspartner einer Bonitätsprüfung unterzogen. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Die entsprechenden Finanztransaktionen werden überwiegend nur mit bonitätsmäßig erstklassigen Kontrahenten abgeschlossen. Die liquiden Mittel sind im Wesentlichen auf Konten bei Finanzinstituten in Deutschland und im Vereinigten Königreich angelegt. Fremdwährungsrisiko BRAIN ist zudem Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von 39 Tsd. € (Vorjahr: 231 Tsd. €) stehen Aufwendungen von Währungsdifferenzen in Höhe von 148 Tsd. € (Vorjahr: 292 Tsd. €) gegenüber, sodass sich die daraus ergebenden Effekte im Geschäftsjahr 2023/24 und im Geschäftsjahr 2022/23 größtenteils aufheben und nur ein geringer Nettoaufwand verbleibt. Innerhalb des BRAIN-Konzerns sind Fremdwährungspositionen darüber hinaus grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung. Eine Sensitivitätsanalyse nach IFRS 7 in Bezug auf Fremdwährungsrisiken ist aufgrund der untergeordneten Bedeutung nicht relevant für den Abschluss. Zinsänderungsrisiko Das Zinsrisiko bezeichnet das Risiko von Wertschwankungen eines Finanzinstruments aufgrund von Veränderungen des Marktzinsniveaus. Der weitaus größte Teil der Darlehen hat eine laufzeitkongruente Zinsbindungsfrist. Der Vorstand sieht sich daher keinem wesentlichen direkten Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die Risiken der Darlehen mit laufzeitkongruenter Zinsbindungsfrist beschränken sich darauf, dass BRAIN während der Laufzeit nicht von zwischenzeitlich möglicherweise zu erzielenden niedrigeren Kreditzinsen profitieren kann. Aufgrund der zu einem hohen Anteil (>95 %; Vorjahr: >95 %) mit Festzinsvereinbarungen vereinbarten finanziellen Verbindlichkeiten könnte der Konzern nur in beschränktem Umfang von niedrigeren Marktzinsen für Fremdkapital profitieren. Weitere Zinsänderungsrisiken sind im Abschnitt „Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit Fremdwährungs-Put- Optionsvereinbarungen“ ausgeführt. Kapitalmanagement / Liquiditätsrisiko Das Kapitalmanagement der BRAIN Biotech AG verfolgt das Ziel, die geplante Unternehmensentwicklung zu finanzieren und die Verfügbarkeit entsprechender Mittel für den kurzfristigen Finanzmittelbedarf sicherzustellen. Daher wird eine industrieübliche Eigenkapitalquote angestrebt sowie eine adäquate Liquiditätsvorsorge auch durch andere geeignete Finanzinstrumente wie Fremdkapital und stille Einlagen. Die Eigenkapitalquote liegt zum 30. September 2024 bei 16 % (Vorjahr: 32 %). Das gemanagte Kapital umfasst sämtliche kurz- und langfristigen Schuld- und Verbindlichkeitspositionen sowie die Eigenkapitalbestandteile. Für Zwecke der Steuerung des Fremd- und Eigenkapitals entsprechen die Begriffe dem Bilanzausweis. Die BRAIN Biotech AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen keinen über das Aktiengesetz bzw. GmbH-Gesetz hinausgehenden gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen. Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit Put-Optionsvereinbarungen Aufgrund der vereinbarten Put-Optionsvereinbarung mit Minderheitengesellschaftern einer im Geschäftsjahr 2021/22 erworbenen Tochtergesellschaft in den Niederlanden, ergeben sich verschiedene Bewertungsrisiken, die im Folgenden dargestellt werden. Die Put-Optionsvereinbarung ist der Stufe 3 der Fair-Value Hierarchie zugeordnet. Die Bewertung ist basiert auf einem EBITDA-Multiple, der um die Nettoverschuldung einschließlich der Anpassung des Betriebskapitals bereinigt wird. Der Buchwert beträgt zum Bilanzstichtag 3.235 Tsd. € (Vorjahr: 3.539 Tsd. €). Maßgebliche Input-Faktoren für den Einbezug in den Konzern sind das in die Berechnung einbezogene maßgebliche EBITDA, der maßgebliche Abzinsungssatz sowie der angenommene Ausübungszeitpunkt. Die tatsächliche Verpflichtung hängt vom maßgeblichen EBITDA im Ausübungszeitpunkt ab. Bei einem 10 % höheren maßgeblichen EBITDA im angenommenen Ausübungszeitpunkt der Put-Optionsrechte ergäbe sich zum 30. September 2024 eine um 317 Tsd. € höhere Verbindlichkeit. Bei einem 10 % niedrigeren maßgeblichen EBITDA im angenommenen Ausübungszeitpunkt der Put-Optionsrechte ergäbe sich zum 30. September 2024 eine um 317 Tsd. € niedrigere Verbindlichkeit. Die Veränderung würde entsprechend erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen werden. Weiterhin beeinflusst der maßgebliche Zinssatz den bilanzierten beizulegenden Zeitwert. Zum 30. September 2024 ist diese Verbindlichkeit kurzfristig. Ein um einen Prozentpunkt geringerer oder höherer maßgeblicher Zinssatz der Put-Optionsrechte ergäbe zum 30. September 2024 keine Änderung in der Verbindlichkeit. Eine andere wesentliche Einflussgröße ist der Ausübungszeitpunkt. Aufgrund der erwarteten EBITDA-Steigerungen sowie der steigenden EBITDA Multiples wird bei der Bewertung der Verbindlichkeit die Ausübung der Optionsrechte in der nächstmöglichen Periode (1. Januar bis 31. März 2025) zugrunde gelegt und die Verbindlichkeit in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Würden die Optionsinhaber z. B. erst zur letztmöglichen Periode (1. Januar bis 31. März 2027) ausüben, würde sich eine um 7.995 Tsd. € höhere Verbindlichkeit verbunden mit einem Zahlungsmittelabfluss im Geschäftsjahr 2026/27 ergeben. Eine detaillierte Aufstellung der Chancen und Risiken findet sich zudem im Konzernlagebericht der BRAIN Biotech AG. VIII. Sonstige Angaben Angaben über das Honorar des Abschlussprüfers Die bereits abgerechneten bzw. zurückgestellten Honorare für den für das jeweilige Geschäftsjahr bestellten Abschlussprüfer des BRAIN Biotech Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Abschlussprüfungsleistungen | 349 | 321 |
| Davon Vorjahr | 30 | 54 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 0 |
| 349 | 321 |
Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Das Schlüsselmanagement des BRAIN Biotech Konzerns sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der BRAIN Biotech AG. Dem Vorstand der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an: Adriaan Moelker, Wehrheim, CEO (Vorsitzender) Master of Business Administration (MBA) Michael Schneiders, Frankfurt am Main, CFO B.S. Economics Der Vorstand ist gemeinschaftlich oder alleine mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Ist nur ein Vorstand bestellt, ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Dem Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2023/24 eine nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) ermittelte Vergütung von insgesamt 1.367 Tsd. € gewährt. Der entsprechende Vorjahreswert betrug 1.428 Tsd. €. Die Bezüge des Vorstands gem. IAS 24 betrugen im Berichtsjahr:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Fixe Bezüge 13 | 725 | 680 |
| Nebenleistungen | 63 | 57 |
| Erfolgsabhängige Vergütungen 14 | 126 | 325 |
| Anteilsbasierte Vergütungen | 340 | 242 |
| 1.254 | 1.304 |
13 inklusive Beitrag zu Altersvorsorge in Höhe von 105 Tsd. € (Vorjahr: 105 Tsd. €)[Fußnote] 14 kurzfristig fällige Leistungen[Fußnote] Für ehemalige Mitglieder des Vorstands sind Pensionsrückstellungen in Höhe von 930 Tsd. € (Vorjahr: 928 Tsd. €) gebildet. Die Mitglieder des Vorstands sind in den folgenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien tätig: Adriaan Moelker, Wehrheim, CEO (Vorsitzender) BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK (Director) Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK (Director) SolasCure Ltd., Cambridge, UK (Director) Biosun Biochemicals Inc., Tampa FL, USA (Mitglied des Board) Michael Schneiders, Frankfurt am Main, CFO BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK (Director) Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK (Director) Der Vorstand hält zum Bilanzstichtag unmittelbar 20.000 Aktien. Im Geschäftsjahr gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Dr. Michael Majerus, Ottobrunn (Vorsitzender) Berater Dr. Anna C. Eichhorn Frankfurt am Main (Stellvertretende Vorsitzende) Vorstand (CEO) humatrix AG, Pfungstadt Vorstand (stellv. Vorsitzende) Initiative Gesundheitswirtschaft-rhein-main e. V. Stephen Catling, Cambridge, UK Geschäftsführer SJ Catling Ltd., Cambridge UK Prof. Dr.-Ing. Wiltrud Treffenfeldt, Oberrieden (CH) Selbstständige Beraterin Dr. Florian Schnabel, München Geschäftsführer MP Beteiligungs-GmbH Geschäftsführer BSN GmbH Christine Uekert, Berlin Geschäftsführerin Evolve Partners – Biofin Consulting GmbH Geschäftsführerin nSight Consulting GmbH Im Geschäftsjahr gehörten dem Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Christine Uekert, Berlin (Vorsitzende) Geschäftsführerin Evolve Partners – Biofin Consulting GmbH Geschäftsführerin nSight Consulting GmbH Dr. Michael Majerus, Ottobrunn Berater Dr. Florian Schnabel, München Geschäftsführer MP Beteiligungs-GmbH Geschäftsführer BSN GmbH Im Geschäftsjahr gehörten dem Personalausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Dr. Michael Majerus, Ottobrunn (Vorsitzender) Berater Prof. Dr.-Ing. Wiltrud Treffenfeldt, Oberrieden (CH) Selbstständige Beraterin Stephen Catling, Cambridge, UK Geschäftsführer SJ Catling Ltd., Cambridge UK Im Geschäftsjahr gehörten dem Nominierungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Dr. Anna C. Eichhorn, Frankfurt am Main (Vorsitzende) Vorstand (CEO) humatrix AG, Pfungstadt Vorstand (stellv. Vorsitzende) Initiative Gesundheitswirtschaft-rhein-main e. V. Dr. Michael Majerus, Ottobrunn Berater Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in den folgenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien tätig: Dr. Michael Majerus, Ottobrunn (Vorsitzender) Team Neusta AG, Bremen (Stellv. Aufsichtsratvorsitzender) Dr. Anna C. Eichhorn, Frankfurt am Main (Stellvertretende Vorsitzende) Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH, Frankfurt a. M. (Mitglied des Aufsichtsrats) Vorstand House of Pharma & Healthcare e. V., Frankfurt am Main Stephen Catling, Cambridge, UK Cambridgeshire Community Foundation, UK (Vorsitzender des Verwaltungsrats) Condimentum Ltd., UK (Director) Oceanium Ltd., UK (Director) Arborea Ltd., UK (Director) Prof. Dr.-Ing. Wiltrud Treffenfeldt, Oberrieden (CH) ProBioGen AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Florian Schnabel, München Keine Christine Uekert, Berlin Keine Die Vergütung des Aufsichtsrats im Berichtsjahr setzte sich wie folgt zusammen:
| in Tsd. € | 2023/24 | 2022/23 |
| Fixum* | 295 | 159 |
| davon Zuschlag für besondere Funktionen | 70 | 57 |
| Sitzungsentgelt* | 129 | 130 |
| Gesamtvergütung | 429 | 345 |
* kurzfristig fällige Leistungen[Fußnote] Der Aufsichtsrat hält zum Bilanzstichtag mittelbar 27.000 Aktien an der Gesellschaft. Weitere Angaben befinden sich im Vergütungsbericht. Sonstige Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen Im Geschäftsjahr 2023/24 und im Geschäftsjahr 2022/23 bestanden die folgenden Leistungsbeziehungen zwischen den Organmitgliedern (Vorstand und Aufsichtsrat) bzw. diesen nahestehenden Personen/Unternehmen sowie assoziierten Unternehmen des BRAIN Biotech Konzerns und Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf die BRAIN Biotech AG. Mit der SolasCure Ltd. wurde im Geschäftsjahr 2017/18 im Rahmen der Beteiligung ein Lizenzvertrag geschlossen, für den die BRAIN Biotech AG mit Anteilen im Gegenwert von 3.919 Tsd. € der Gesellschaft vergütet wurde. Diese wurden abgegrenzt und werden bis September 2024 in Höhe der Anteile anderer Gesellschafter in den Umsatzerlösen realisiert, da die BRAIN Biotech AG bis dorthin stark in den Zulassungsprozess eingebunden sein und weitere Leistungen erbringen wird. Im Konzernabschluss wird im Rahmen der Konsolidierung eine Zwischenergebniseliminierung vorgenommen, woraus resultierend im aktuellen Abschluss abgegrenzte Erträge in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 196 Tsd. €) ausgewiesen werden. Im Zusammenhang mit der Lizenz wurde zusätzlich ein Servicevertrag geschlossen mit einem voraussichtlichen Gesamtvolumen in Höhe von rund 5,3 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden mit der Gesellschaft Umsatzerlöse im Kontext der vorangehend beschriebenen Transaktion in Höhe von 468 Tsd. € (Vorjahr: 685 Tsd. €) erzielt. Mit der MP-Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, einem Unternehmen mit mehr als 25 % Anteilsbesitz, besteht ein Darlehensrahmen in Höhe von 7,0 Mio. €. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 3,5 % verzinst. Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft davon 5.000 Tsd. € (Vorjahr: 4.000 Tsd. €) abgerufen. Im Geschäftsjahr 2023/24 betrug der Zinsaufwand 222 Tsd. € (Vorjahr: 80 Tsd. €). Zum Bilanzstichtag bestanden Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 54 Tsd. € (Vorjahr: 31 Tsd. €). Es bestanden zum 30. September 2024 keine Forderungen gegen Organmitglieder der BRAIN Biotech AG bzw. diesen nahestehende Personen/Unternehmen. Zum Bilanzstichtag 30. September 2024 bestanden folgende in den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber den vorstehend aufgeführten Parteien mit den aufgeführten Vergütungsinhalten: Aufsichtsratsvergütungen: 424 Tsd. € (Vorjahr: 345 Tsd. €), • Vorstandsvergütungen: 126 Tsd. € (Vorjahr: 325 Tsd. €), • Abgrenzungen für Resturlaub (Vorstand): 14 Tsd. € (Vorjahr: 21 Tsd. €). • Sonstige Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Schlüsselmanagement der BRAIN Biotech AG nicht. Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag 30. September 2024 liegen wie im Vorjahr keine Verpflichtungen aus eingegangenen Verträgen aus Fremdarbeiten im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsverträgen vor. Zum 30. September 2024 bestehen wie im Vorjahr keine Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben. Es bestehen bedingte Kaufpreisverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte, die von der Erreichung spezifischer, unter Einsatz dieser immateriellen Vermögenswerte erzielter zukünftiger Umsatzerlöse abhängig sind, bis zu einer maximalen Höhe von 160 Tsd. € (Vorjahr: 160 Tsd. €). Dem Vorstand sind keine Vorgänge bekannt, die zu wesentlichen weiteren finanziellen Verpflichtungen führen könnten. Mitarbeitende Die Anzahl der Mitarbeitenden hat sich wie folgt entwickelt:
| 2023/24 | 2022/23 | |
| Mitarbeitende gesamt | 307 | 309 |
| davon | ||
| Angestellte | 301 | 301 |
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 6 | 8 |
Des Weiteren beschäftigt der BRAIN Biotech Konzern zusätzlich Stipendiaten (4; Vorjahr: 4), Aushilfen (7; Vorjahr: 12) und Auszubildende (7; Vorjahr: 5). Entsprechenserklärung zum Corporate-Governance-Kodex Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate-Governance-Kodex wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die BRAIN Biotech AG hat mit der Akribion Therapeutics GmbH einen exklusiven Technologie-Lizenzvertrag für die Genom-Editing-Nuklease G-dase E® für den Pharmabereich abgeschlossen. BRAIN Biotech erhält bis zu 92,3 Mio. Euro von Akribion an F&E- sowie kommerziellen Meilensteinzahlungen für die Einräumung dieser exklusiven Rechte zur Nutzung im pharmazeutischen Feld. Darüber hinaus erhält die BRAIN Biotech Anspruch auf Lizenzgebühren aus zukünftigen Nettoumsätzen. Die Zahlungsstruktur basiert auf dem Fortschritt in der klinischen Entwicklung sowie den zukünftigen Vermarktungserfolgen. Mitarbeitende von BRAIN, die der als Akribion Genomics geführten Business Unit zugeteilt waren, gehen im Rahmen eines Betriebsübergangs in die Akribion Therapeutics GmbH über. Die Genom-Editing-Nuklease G-dase E® ist Teil des proprietären CRISPR-Cas-Genom-Editing-Nuklease-Portfolios der BRAIN Biotech AG und wurde im Rahmen der BioIncubator-Pipeline des Unternehmens für hochinnovative Projekte entwickelt. Die BRAIN Biotech wird dieses Nukleasen-Portfolio außerhalb des Einsatzes im Pharma-Bereich in Eigenregie weiterentwickeln und sowohl in Kundenprojekten als technologisches Differenzierungsmerkmal einsetzen als auch externen Parteien zur Lizensierung anbieten. Frau Professor Dr. Wiltrud Treffenfeldt hat aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 03. Oktober 2024 ihr Amt als einfaches Aufsichtsratsmitglied der BRAIN Biotech AG niedergelegt. Frau Prof. Treffenfeldt war seit Oktober 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der BRAIN Biotech AG. Weitere wesentliche Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sind seit dem Bilanzstichtag, dem 30. September 2024, nicht eingetreten. Zwingenberg, den 13. Januar 2025 Adriaan Moelker Vorsitzender des Vorstands (CEO) Michael Schneiders Vorstand (CFO) Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.