Beglaubigter Auszug

Definition

Grunddefinition

Ein beglaubigter Auszug ist eine offiziell bestätigte Kopie eines Registereintrags, die mit einem Dienstsiegel oder einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, um Echtheit, Vollständigkeit und Aktualität zu gewährleisten.

Detaillierte Erklärung

Ein beglaubigter Auszug ist die offiziell bestätigte Kopie eines Registereintrags, meist handelt es sich um den beglaubigten Handelsregisterauszug eines Unternehmens. Das Registergericht versieht das Dokument mit einem Dienstsiegel oder einer qualifizierten elektronischen Signatur, wodurch die Echtheit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts zweifelsfrei nachgewiesen werden. Aufgrund dieser erhöhten Beweiskraft verlangen Behörden, Gerichte, Notare, Banken oder ausländische Geschäftspartner häufig einen beglaubigten Auszug, etwa im Rahmen einer Unternehmensgründung, bei der Beantragung von Genehmigungen, bei Ausschreibungen, in Bonitätsprüfungen oder bei der Eröffnung eines Firmenkontos. Wird der Nachweis im Ausland vorgelegt, ist zusätzlich oft eine Apostille oder Legalisation erforderlich. Im Unterschied zum einfachen Handelsregisterauszug fallen für den beglaubigten Registerauszug höhere Gebühren an; die Zusendung erfolgt jedoch ebenso schnell per Post oder als elektronisches PDF mit Signatur. Unternehmer können den beglaubigten Auszug online beim zuständigen Registergericht oder bei autorisierten Dienstleistern bestellen und erhalten damit ein rechtsverbindliches Dokument, das weltweit als amtliche Urkunde anerkannt wird. Damit sichern sich Unternehmen eine rechtssichere Grundlage für nationale und internationale Geschäftsprozesse.

Verwandte Begriffe