Beglaubigung (notarielle)

Definition

Grunddefinition

Die notarielle Beglaubigung ist die vom Notar durchgeführte Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder Abschrift, die höchste Rechtssicherheit für Dokumente im Handelsregister-Kontext gewährleistet.

Detaillierte Erklärung

Die notarielle Beglaubigung ist die vom Notar veranlasste, rechtswirksame Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder Abschrift und gewährleistet damit höchste Rechtssicherheit für Verträge und Urkunden. Bei der Unterschriftsbeglaubigung prüft der Notar anhand von Personalausweis oder Reisepass die Identität des Unterzeichners und vermerkt auf dem Dokument, dass die Signatur eigenhändig geleistet wurde. Die Abschriftsbeglaubigung bestätigt dagegen, dass Kopien mit dem Originaldokument exakt übereinstimmen. Besonders wichtig ist die öffentliche Beglaubigung nach § 12 HGB für Registeranmeldungen, etwa beim Handelsregister oder Vereinsregister, wenn Geschäftsführer, Prokuristen oder Vorstände ihre Unterschrift einreichen müssen. Durch den „öffentlichen Glauben“ des Notars genießen beglaubigte Dokumente einen erhöhten Beweiswert vor Gericht und Behörden. Die Kosten einer notariellen Beglaubigung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und beginnen meist bei rund 20 Euro pro Unterschrift. Dank bundesweit einheitlicher Gebühren ist ein Preisvergleich unkompliziert. Wer Urkunden für Auslandsgeschäfte benötigt, erhält häufig zusätzlich eine Apostille oder Legalisation. Damit ist die notarielle Beglaubigung ein unverzichtbares Instrument für rechtssichere Dokumente in Deutschland.

Verwandte Begriffe