GmbH-Gesetz (GmbHG)

Definition

Grunddefinition

Das GmbH-Gesetz (GmbHG) ist das zentrale Gesetz, das die Gründung, Organisation, Rechte und Pflichten sowie die Auflösung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Deutschland regelt.

Detaillierte Erklärung

Das GmbH-Gesetz (GmbHG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland und definiert detailliert alle Phasen ihres Lebenszyklus. Von der Gründung mit notariell beurkundetem Gesellschaftsvertrag, Mindeststammkapital von 25.000 Euro und zwingender Eintragung im Handelsregister bis zur Auflösung oder Liquidation – das GmbHG regelt jede einzelne Station. Kernelemente wie Geschäftsführerbestellung, Vertretungsmacht (§ 35 GmbHG), Gesellschafterversammlung, Gewinnverwendung, Kapitalschutz sowie Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung sichern Transparenz und Haftungsbeschränkung. Gleichzeitig gewährt das Gesetz klare Gesellschafterrechte, etwa Auskunfts- und Kontrollrechte, und legt Pflichten wie Einlageleistung oder Nachschusspflicht fest. Als lex specialis zum Handelsgesetzbuch und Bürgerlichen Gesetzbuch präzisiert das GmbHG unter anderem die Geschäftsführerhaftung, Publizitätspflichten und Sanierungsmöglichkeiten. Damit ist es unverzichtbar für Gründer, Investoren, Steuerberater und Rechtsanwälte, die die passende Rechtsform wählen oder eine bestehende GmbH rechtssicher führen wollen. Darüber hinaus bildet es die Basis für zahlreiche Kommentare, gerichtliche Entscheidungen und praxisnahe Checklisten, die Unternehmer bei Compliance, Finanzierung, Umwandlung und M&A-Transaktionen unterstützen.

Verwandte Begriffe