Insolvenzordnung (InsO)

Definition

Grunddefinition

Die Insolvenzordnung (InsO) ist das deutsche Gesetz, das den Ablauf von Insolvenzverfahren für Unternehmen und Privatpersonen regelt und geordnete Ausgleichsmechanismen zwischen Gläubigern und Schuldnern bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung festlegt.

Detaillierte Erklärung

Die Insolvenzordnung (InsO) ist das zentrale Gesetz in Deutschland, das den Ablauf eines Insolvenzverfahrens detailliert regelt und am 1.1.1999 das frühere Konkurs- und Vergleichsrecht ablöste. Sie definiert, wie bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens oder Privatschuldners ein geordneter Ausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern erzielt wird. Zu den Kernbereichen der InsO gehören das Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen, das Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen sowie das Planverfahren, in dem ein Insolvenzplan individuelle Sanierungslösungen ermöglicht. Wichtige Paragrafen sind § 15a InsO, der Geschäftsführer zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrags verpflichtet, § 270 ff. InsO zur Eigenverwaltung sowie § 274 InsO zur Aufhebung des Verfahrens. Die Insolvenzordnung legt außerdem die Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung fest, die redlichen Schuldnern nach sechs Jahren – seit 2020 regulär nach drei Jahren – einen wirtschaftlichen Neustart erlaubt. Für Gläubiger bietet das Gesetz klare Prioritäten bei der Forderungsanmeldung und ‑befriedigung. Jeder, der mit einer drohenden Insolvenz konfrontiert ist, sollte die grundlegenden Regelungen der InsO kennen und frühzeitig einen spezialisierten Insolvenzanwalt konsultieren.

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